Ausgabe Priesterbruderschaft St. Petrus Dez. / Jan. Nr. 76...

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Ausgabe Nr. 76 Priesterbruderschaft St. Petrus St. Margareth Augsburg und Umgebung Dez. / Jan. 2014/2015 Liebe Freunde und Wohltäter! Vor einigen Monaten wurde mir in einem Trödelladen in Augsburg ein auf den ersten Blick seltsamer Holzkasten gezeigt und angeboten. An der Vorderseite ist eine Glastüre und gibt den Blick in das Innere frei: die Muttergottes mit einem Korb zusammengerollter Windeln und der Hl. Josef mit einer Tasche, in der sich einige Zimmermannswerkzeuge befin- den – dahinter ein Mann, der die beiden eben abgewiesen hat. Sie erraten was ich sehen durfte: die „Herbergssuche“ in einer Art Schaukasten. Die Laden- besitzerin erklärte diesen Kasten von einer sehr alten Frau erworben zu haben, bei der diese Adventsdarstellung schon über 100 Jahre im Familienbesitz war. Im Kasten war ein sehr altes abgegriffenes Büchlein mit dem Titel „Gebete und Betrachtungen zur Beherbergung der heiligen Personen Maria und Joseph“. Außen am Schrein sind Tragegriffe angebracht, die darauf schließen lassen, dass die „Hl. Familie“ auf diese Weise wirklich auf die Wanderschaft gegangen ist. Wie wäre es, so etwas in unserer neuheidnisch gewordenen Adventszeit aufleben zu lassen? Wenn es mir gelingt bis zum Advent einen solchen „Wanderschaukasten“ nachbauen zu lassen, oder den alten – mittlerweile von mir erworbenen – renovieren zu lassen, werde ich Ihnen, liebe Kirchgänger, die Möglichkeit anbieten, Jesus, Maria u. Josef auf diese Weise – vielleicht für einen Tag – daheim zu beherbergen. Bis zum Adventsbeginn werde ich Sie bei den Gottesdiensten weiter informieren. In der Tat ist dies der wichtigste Adventsgedanke: Freue ich mich über die Menschwerdung des Heilandes? Bin ich bereit der Hl. Familie die Türe meines Herzens zu öffnen? Finde ich Zeit in diesen Tagen für Jesus, Maria und Josef – ob nun vor einer Darstellung der Herbergssuche, einem Madonnen- bild (mancherorts gibt es ja den Brauch des „Frauentragens“, bei dem im Advent ein Marienbild von Haus zu Haus getragen wird) oder einfach vor dem Adventskranz. Wichtig ist nur, dass uns die Unruhe der Tage vor Weihnachten nicht überrollt, sondern wir den Advent „gestalten“. Herzliche Einladung auch zu den Rorateämtern!! 1 10 Augsburger Rundbrief Hinweise Bad Wörishofen Die Hl. Messe wird wechselweise in der Stadtpfarrkirche St. Justina oder in der Klosterkirche der Domini- kanerinnen gefeiert. Die beiden Gotteshäuser befinden sich im Stadtzentrum und sind durch ihre Kirchtürme gut sichtbar. Mering: Die Franziskuskapelle befindet sich in der Nähe des Parkplatzes an der Ecke Kissinger Straße/ Augsburger Straße. Landsberg: Die Hl. Messen finden in der Ignatiuskapelle statt, die zur Hl. Kreuz- Kirche gehört und sich im 1. Stock über der Sakristei befindet Zufahrt über Epfenhauser- und Malteserstraße. Parkmöglichkeit im Hof beim Kindergarten Hl. Kreuz. Die Schranke ist zu den Gottesdienst- zeiten geöffnet. Das Brunnenkircherl befindet sich am Fuß des Schlossberges im Hofgraben parallel der Alten Bergstraße in Landsberg. Kontakt P. Walter Huber FSSP Milchberg 13 86150 Augsburg Tel 0175/ 48 18 442 Fax 0821/45 40 403 Kpl. Thomas Huber Tel.: 0178/7564870 Kontakt: P. Franz Karl Banauch FSSP Grabenstraße 4 86842 Türkheim Tel.: 08245/6057288 So. 8:00 Uhr Hochamt Die Werktagsgottesdienste werden aktuell am Eingang der Lorettokapelle bekannt gegeben. Bad Grönenbach Schlosskapelle, Pappenheimerstr. So. 10.35 Uhr Nähere Informationen bei P. Banauch Tel.: 08245/6057288 Internetseite der Priesterbruderschaft: http:\\www.fssp.org Informationen über die Nieder- lassung: http:\\www.home.arcor.de/ Petrus_Augsburg/ oder unter http:\\www.petrusbruderschaft.de ( Bruderschaft Niederlassungen Augsburg) Bankverbindung Priesterbruderschaft St. Petrus e.V. Verwendungszweck: „Apostolat Augsburg“ LIGA Bank Augsburg BLZ: 750 903 00 KtoNr.: 23 91 60 Herausgeber Priesterbruderschaft St. Petrus P. Walter Huber · Milchberg 13 · 86150 Augsburg

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  • Ausgabe Nr. 76

    Priesterbruderschaft St. Petrus St. Margareth Augsburg und Umgebung

    Dez. / Jan. 2014/2015

    Liebe Freunde und Wohltäter! Vor einigen Monaten wurde mir in einem Trödelladen in Augsburg ein auf den ersten Blick seltsamer Holzkasten gezeigt und angeboten. An der Vorderseite ist eine Glastüre und gibt den Blick in das Innere frei: die Muttergottes mit einem Korb zusammengerollter Windeln und der Hl. Josef mit einer Tasche, in der sich einige Zimmermannswerkzeuge befin-den – dahinter ein Mann, der die beiden eben abgewiesen hat. Sie erraten was ich sehen durfte: die „Herbergssuche“ in einer Art Schaukasten. Die Laden-besitzerin erklärte diesen Kasten von einer sehr alten Frau erworben zu haben, bei der diese Adventsdarstellung schon über 100 Jahre im Familienbesitz war. Im Kasten war ein sehr altes abgegriffenes Büchlein mit dem Titel „Gebete und Betrachtungen zur Beherbergung der heiligen Personen Maria und Joseph“. Außen am Schrein sind Tragegriffe angebracht, die darauf schließen lassen, dass die „Hl. Familie“ auf diese Weise wirklich auf die Wanderschaft gegangen ist. Wie wäre es, so etwas in unserer neuheidnisch gewordenen Adventszeit

    aufleben zu lassen? Wenn es mir gelingt bis zum Advent einen solchen „Wanderschaukasten“ nachbauen zu lassen, oder den alten – mittlerweile von mir erworbenen – renovieren zu lassen, werde ich Ihnen, liebe Kirchgänger, die Möglichkeit anbieten, Jesus, Maria u. Josef auf diese Weise – vielleicht für einen Tag – daheim zu beherbergen. Bis zum Adventsbeginn werde ich Sie bei den Gottesdiensten weiter informieren. In der Tat ist dies der wichtigste Adventsgedanke: Freue ich mich über die Menschwerdung des Heilandes? Bin ich bereit der Hl. Familie die Türe meines Herzens zu öffnen? Finde ich Zeit in diesen Tagen für Jesus, Maria und Josef – ob nun vor einer Darstellung der Herbergssuche, einem Madonnen-bild (mancherorts gibt es ja den Brauch des „Frauentragens“, bei dem im Advent ein Marienbild von Haus zu Haus getragen wird) oder einfach vor dem Adventskranz. Wichtig ist nur, dass uns die Unruhe der Tage vor Weihnachten nicht überrollt, sondern wir den Advent „gestalten“. Herzliche Einladung auch zu den Rorateämtern!!

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    Augsburger Rundbrief Hinweise

    Bad Wörishofen Die Hl. Messe wird wechselweise in der Stadtpfarrkirche St. Justina oder in der Klosterkirche der Domini-kanerinnen gefeiert. Die beiden Gotteshäuser befinden sich im Stadtzentrum und sind durch ihre Kirchtürme gut sichtbar. Mering: Die Franziskuskapelle befindet sich in der Nähe des Parkplatzes an der Ecke Kissinger Straße/ Augsburger Straße. Landsberg: Die Hl. Messen finden in der Ignatiuskapelle statt, die zur Hl. Kreuz- Kirche gehört und sich im 1. Stock über der Sakristei befindet Zufahrt über Epfenhauser- und Malteserstraße. Parkmöglichkeit im Hof beim Kindergarten Hl. Kreuz. Die Schranke ist zu den Gottesdienst-zeiten geöffnet. Das Brunnenkircherl befindet sich am Fuß des Schlossberges im Hofgraben parallel der Alten Bergstraße in Landsberg. Kontakt P. Walter Huber FSSP Milchberg 13 86150 Augsburg Tel 0175/ 48 18 442 Fax 0821/45 40 403 Kpl. Thomas Huber Tel.: 0178/7564870

    Kontakt: P. Franz Karl Banauch FSSP Grabenstraße 4 86842 Türkheim Tel.: 08245/6057288 So. 8:00 Uhr Hochamt Die Werktagsgottesdienste werden aktuell am Eingang der Lorettokapelle bekannt gegeben. Bad Grönenbach Schlosskapelle, Pappenheimerstr. So. 10.35 Uhr Nähere Informationen bei P. Banauch Tel.: 08245/6057288 Internetseite der Priesterbruderschaft: http:\\www.fssp.org Informationen über die Nieder-lassung: http:\\www.home.arcor.de/ Petrus_Augsburg/ oder unter http:\\www.petrusbruderschaft.de ( Bruderschaft Niederlassungen Augsburg) Bankverbindung Priesterbruderschaft St. Petrus e.V. Verwendungszweck: „Apostolat Augsburg“ LIGA Bank Augsburg BLZ: 750 903 00 KtoNr.: 23 91 60 Herausgeber Priesterbruderschaft St. Petrus P. Walter Huber · Milchberg 13 · 86150 Augsburg

  • Augsburger Rundbrief Rundbriefartikel

    Hinweise Augsburger Rundbrief

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    KINDERKATECHESEN Augsburg, Spitalgasse 3, 1. Stock Samstag den 20.12.14 u. 17.01.15 jeweils um 17.00 Uhr allgemeine Kinderkatechese Bad Wörishofen bei d. Marienkindern Samstag den 13.12.14 u. 10.01.15 um 15.00 Uhr Gruppe I um 15.45 Uhr Gruppe II LEGIO MARIÄ Die Gruppe trifft sich zur Zeit dienstags um 19:00 Uhr. Nähere Infos bei Frau Gabriele Horsch Tel.: 0821/5886295 Der Gebetskreis St. Margareth trifft sich montags nach der Hl. Messe (ca. 9:40 Uhr) im Legio-Raum zum Rosenkranzgebet, geistlichem Impuls und Austausch. Augsburg Die Kirche St. Margareth befindet sich an der Ecke Milchberg/Spitalgasse (Bushaltestelle “Margaret“)

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    Der Vortragsraum befindet sich im Gebäude direkt neben der Kirche Spitalgasse 3 im I. Stock. Zu allen Gottesdienstzeiten ist das WC neben dem Vortragsraum geöffnet. Beichtgelegenheit P. Huber bietet gerne die Möglichkeit zur Beichte an; in der Regel vor und nach der Hl. Messe oder nach Absprache (auch telefonisch). Bitte gehen Sie ohne Scheu in die Sakristei und sprechen sie den Priester an. Der Beichtraum ist ebenfalls im Ge- bäude Spitalgasse 3 im Erdgeschoß. Der Weihwasserbehälter befindet sich am Aufgang zur Empore. Parkmöglichkeiten im Parkhaus der CITY-GALERIE, Willi-Brand-Platz 1, 86153 Augsburg. Einfahrt ins Parkhaus: Jakoberwallstraße oder Amagasaki-Allee. Fußweg nach St. Margareth 5 – 10 Minuten. GPS-Koordinaten, UTM-Format : (geografische) Breite : 48.3652 (geografische) Länge : 10.9059 GPS-Koordinaten (DMS-Notation) : (geografische) Breite : 48° 21' 54.72" N (geografische) Länge : 10° 54' 21.06" E

    Als Weihnachtsbild finden Sie einen Scherenschnitt einer Schweizer Künstlerin abgedruckt: Sie hat mir freundlicher Weise die Erlaubnis dazu gegeben: Die Liebe Gottes – symbolisiert im Schlüssel - öffnet uns die Türe zum verschlossenen Himmelsreich und der Blick wird frei durch Gottes erste Station seines Rettungsplanes für uns Menschen: die Muttergottes und der Hl. Josef beten das Jesuskind an. So wünsche ich Ihnen eine wirklich gesegnete Advents- und Weih-nachtszeit!

    Möge Ihnen der beigefügte Text von Schw. Franziska Maria bei der Betrachtung des Weihnachts-mysteriums helfen! Die ganze Fülle der Erlöserliebe Erbittet von mir Gnade und Erbarmen in Fülle, ich werde sie euch schenken. Schaut meine Liebe, die euch aus der Krippe, aus meinem Kinderherzen zuströmt, dem die ganze Fülle der Erlöserliebe bereits innewohnt. Bedenkt, mit welch inniger Liebe mich der Vater schaute, als ich geboren war, ein Menschenkind, klein und hilflos, ganz seiner Liebe anheimgegeben, ganz Ebenbild, ganz nach dem Herzen des Vaters, Kind Mariens, meiner geliebten Mutter, der reinsten, schönsten, geliebten Tochter und Braut. Da meine Gottheit im Herzen des Vaters ruhte, blieb ich Gott in ihm, geborgen in seiner Liebe und war zugleich Mensch aus ihm, in der einen Liebe seines Herzens ein-gebettet, in ihm und aus dem Vater, eine Liebe mit ihm und durch ihn. So kommt und betet diese größte Liebe eures Gottes an. Betet sie an in mir und freut euch an diesem höchsten Gnadengeschenk in seiner gottmenschlichen, liebenden Umarmung eines Kindes. (Jesus an Franziska Maria von der gekreuzigten Liebe)

  • Mo. 19.01.2015 Hl. Messe (Kpl. Huber) Feierliches Amt zu Ehren

    des Hl. Sebastian

    8:30 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Sebastian bei MAN

    Di. 20.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe (St. Fabian und St. Sebastian)

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 21.01.2015 Hl. Messe (St. Agnes) 7:15 Uhr Mering

    Fr. 23.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe (St. Raymund) Hl. Messe (St. Raymund)

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 24.01.2015 Hl. Messe 8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 25.01.2015 3. Sonntag n. Erscheinung Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt (P. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 26.01.2015 Hl. Messe (St. Polycarp) 8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 27.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe (St. Joh. Chrysost.)

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 28.01.2015 Hl. Messe (St. Petrus Nolaskus) 7:15 Uhr Mering

    Fr. 29.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe Hl. Messe

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 30.01.2015 Hl. Messe (St. Joh. Bosco)

    8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 01.02.2015 Septuagesima Hochamt (P. Huber)

    Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 02.02.2015 Mariä Lichtmeß - Darstellung d. Herrn

    Hl. Messe (Kpl. Huber) Hochamt mit Kerzensegnung

    und Prozession (P. Huber)

    8:30 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Gottesdienstordnung Augsburger Rundbrief Gottesdiens Gottesdienstordnung Gottesdienstordnung

    Hinweise Augsburger Rundbrief

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    Am 11. Oktober verlor im Alter von 12 Jahren Matthias Hirschmüller * 13.04.2002 + 11.10.2014 durch einen tragischen häuslichen Unfall sein irdisches Leben. Seit einigen Jahren war er ein aufrichtiger und treuer Ministrant in St. Margareth. Sein plötzliches heimgehen in die Ewigkeit ist für die Familie und viele andere ein schwerer Schlag. Wir vermissen ihn – wollen ihn jedoch in die Mutterhände Mariens legen. Geboren an einem Fatimatag und gestorben am Fest der „Mutterschaft Mariens“ möge seine Seele von Maria zu Jesus Christus hingeführt werden. Wir beten für Familie Hirschmüller.

    R.I.P.

    Herzliche Einladung zu einem Weihnachtlichen Einkehrtag zum Thema: „Die Weihe an Maria als ein Weg, Gottes erste Liebe zu seinen Geschöpfen zu begegnen“ mit H. H. Pater William Webster von den Legionären Christi am Sonntag 18. Januar 2015 10.30 Uhr Hochamt in St. Margareth (Predigt von Pater Webster) ca. 12.15 Uhr Mittagessen im Wollmarktsaal ca. 13.00 Uhr Vortrag ca. 14:30 Uhr Sakramentsandacht und Beichtgelegenheit

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  • GOTTESDIENSTORDNUNG

    Mo. 01.12.2014 Rorateamt anschl. gemeins. Frühstück

    6:00 Uhr St. Margareth

    Di. 02.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe (St. Bibiana)

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 03.12.2014 Hl. Messe (St. Franz Xaver)

    7:15 Uhr Mering

    Do. 04.12.2014 Priesterdonnerstag Hl. Messe anschl. Aussetzung, Einzelsegen u. Anbetung bis

    19:00 Uhr St. Margareth 21:00Uhr

    Fr. 05.12.2014 Herz-Jesu-Freitag Rosenkranz Hl. Messe

    Hl. Messe anschl. Aussetzung, Einzelsegen u. Anbetung bis

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg 20:30 Uhr

    Sa. 06.12.2014 Herz-Mariä-Samstag Hl. Messe

    Hl. Messe anschl. Anbetung, Betrachtung, Rosenkranz und

    Beichtgelegenheit bis

    8:00 Uhr Hoher Dom 19:00 Uhr St. Margareth 22:00 Uhr

    So. 07.12.2014 2. Adventssonntag Hochamt (P. Huber)

    Hochamt ( Kpl . Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 08.12.2014 Hochfest Mariä Empfängnis Hl. Messe (P. Huber)

    anschl. Aussetzung, Rosenkranz und stille Anbetung bis

    Gnadenstunde Hl. Messe (Kpl. Huber)

    Taufe der Kinder Razia und Usman Ali

    8:30 Uhr St. Margareth 12:00 Uhr 12:00 Uhr 12:30 Uhr 15:30 Uhr St. Margareth

    Di. 09.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 10.12.2014 Hl. Messe 7:15 Uhr Mering

    So. 04.01.2015 Namen-Jesu-Fest Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt (P. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 05.01.2015 Hl. Messe 8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 06.01.2015 Epiphanie – Erscheinung d. Herrn Feierl. Weihe d. Dreikönigswasser

    Hochamt (P. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    7:00 Uhr St. Margareth 10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mi. 07.01.2015 Hl. Messe

    7:15 Uhr Mering

    Fr. 09.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe Hl. Messe

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 10.01.2015 Hl. Messe 8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 11.01.2015 Fest d. Hl. Familie Christenlehre (P .Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt (P. Huber)

    9:30 Uhr Spitalgasse 3 10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 12.01.2015 Hl. Messe 8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 13.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe (Taufe Jesu)

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 14.01.2015 Hl. Messe (St. Hilarius)

    7:15 Uhr Mering

    Fr. 16.01.2015 Rosenkranz Hl. Messe (St. Marcellus) Hl. Messe (St. Marcellus)

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 17.01.2015 Hl. Messe

    8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 18.01.2015 2. Sonntag n. Erscheinung Einkehrtag m. P. Webster

    (siehe Hinweise) Hochamt (P. Huber)

    Sakramentsandacht, BG Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 14:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Augsburger Rundbrief Gottesdienstordnung

    Gottesdienstordnung Augsburger Rundbrief

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  • Fr. 12.12.2014 U. L. Fr. v. Guadalupe Rosenkranz

    Hl. Messe Rorate

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 13.12.2014 Hl. Messe 8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 14.12.2014 3. Advent „Gaudete“ Christenlehre (P. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt (P. Huber)

    9:30 Uhr Spitalgasse 3 10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 15.12.2014 Rorateamt anschl. gemeins. Frühstück

    6:00 Uhr St. Margareth

    Di. 16.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe (St. Eusebius)

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 17.12.2014 Hl. Messe (Quatember)

    7:15 Uhr Mering

    Fr. 19.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe (Quatember)

    Rorate (Quatember)

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 20.12.2014 Hl. Messe (Quatember) 8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 21.12.2014 4. Advent „Rorate Coeli“ Hochamt (P. Huber)

    Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 22.12.2014 Hl. Messe

    8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 23.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 24.12.2014 Hl. Messe (Vigil) Kindermette (Kpl. Huber)

    Christmette (P. Huber) anschl. zweite Weihnachtsmesse

    (still) „In aurora“ (P. Huber)

    7:15 Uhr Mering 18:00 Uhr St. Margareth 22.30 Uhr St. Margareth ca. 24.00 Uhr

    Fr. 12.12.2014 U. L. Fr. v. Guadalupe Rosenkranz

    Hl. Messe Rorate

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 13.12.2014 Hl. Messe 8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 14.12.2014 3. Advent „Gaudete“ Christenlehre (P. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt

    9:30 Uhr Spitalgasse 3 10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 15.12.2014 Rorateamt anschl. gemeins. Frühstück

    6:00 Uhr St. Margareth

    Di. 16.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe (St. Eusebius)

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 17.12.2014 Hl. Messe (Quatember)

    7:15 Uhr Mering

    Fr. 19.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe (Quatember)

    Rorate (Quatember)

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg

    Sa. 20.12.2014 Hl. Messe (Quatember) 8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 21.12.2014 4. Advent „Rorate Coeli“ Hochamt (P. Huber)

    Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 22.12.2014 Hl. Messe

    8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 23.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 24.12.2014 Hl. Messe (Vigil) Kindermette (Kpl. Huber)

    Christmette (P. Huber) anschl. zweite Weihnachtsmesse

    (still) „In aurora“ (P. Huber)

    7:15 Uhr Mering 18:00 Uhr St. Margareth 22.30 Uhr St. Margareth ca. 24.00 Uhr

    Gottesdienstordnung Augsburger Rundbrief

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    Augsburger Rundbrief Gottesdienstordnung

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  • Do. 25.12.2014 Weihnachtstag Hochfest der Geburt Christi

    Hochamt (P. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Fr. 26.12.2014 St. Stephanustag Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt (P. Huber) Keine Hl. Messe in Landsberg

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Sa. 27.12.2014 Hl. Messe (St. Johannes) anschl. Weihe d. Johannisweines

    8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 28.12.2014 So. i. d. Oktav v. Weihnachten Hochamt (Kpl. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 29.12.2014 Hl. Messe

    8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 30.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 31.12.2014 Hl. Messe Hl. Messe (P. Huber) anschl. Jahresschlussandacht

    u. Eucharistischer Segen

    7:15 Uhr Mering 19:00 Uhr St. Margareth

    Do. 01.01.2015 Oktavtag v. Weihnachten Hochamt (P. Huber)

    Marienandacht (Brunnenkircherl) Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 14.30 Uhr Landsberg 17:00 Uhr Wörishofen

    Fr. 02.01.2015 Herz-Jesu-Freitag Rosenkranz Hl. Messe

    Hl. Messe anschl. Aussetzung, Einzelsegen u. Anbetung bis

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg 20:30 Uhr

    Sa. 03.01.2015 Herz-Mariä-Samstag Hl. Messe

    Hl. Messe anschl. Anbetung, Betrachtung, Rosenkranz und

    Beichtgelegenheit bis

    8:00 Uhr Hoher Dom 19:00 Uhr St. Margareth 22:00 Uhr

    Do. 25.12.2014 Weihnachtstag Hochfest der Geburt Christi

    Hochamt (P. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Fr. 26.12.2014 St. Stephanustag Hochamt (Kpl. Huber)

    Hochamt (P. Huber) Keine Hl. Messe in Landsberg

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Sa. 27.12.2014 Hl. Messe (St. Johannes) anschl. Weihe d. Johannisweines

    8:00 Uhr Hoher Dom

    So. 28.12.2014 So. i. d. Oktav v. Weihnachten Hochamt (Kpl. Huber) Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 17:00 Uhr Wörishofen

    Mo. 29.12.2014 Hl. Messe

    8:30 Uhr St. Margareth

    Di. 30.12.2014 Rosenkranz Hl. Messe

    17:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr St. Margareth

    Mi. 31.12.2014 Hl. Messe Hl. Messe (P. Huber) anschl. Jahresschlussandacht

    u. Eucharistischer Segen

    7:15 Uhr Mering 19:00 Uhr St. Margareth

    Do. 01.01.2015 Oktavtag v. Weihnachten Hochamt (P. Huber)

    Marienandacht (Brunnenkircherl) Hochamt (Kpl. Huber)

    10:30 Uhr St. Margareth 14.30 Uhr Landsberg 17:00 Uhr Wörishofen

    Fr. 02.01.2015 Herz-Jesu-Freitag Rosenkranz Hl. Messe

    Hl. Messe anschl. Aussetzung, Einzelsegen u. Anbetung bis

    14:00 Uhr St. Margareth 15:00 Uhr St. Margareth 18:00 Uhr Landsberg 20:30 Uhr

    Sa. 03.01.2015 Herz-Mariä-Samstag Hl. Messe

    Hl. Messe anschl. Anbetung, Betrachtung, Rosenkranz und

    Beichtgelegenheit bis

    8:00 Uhr Hoher Dom 19:00 Uhr St. Margareth 22:00 Uhr

    Augsburger Rundbrief Gottesdienstordnung

    Augsburger Rundbrief Gottesdienstordnung

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  • 465. Wann darf der Bürger den staatlichen Behörden nicht gehorchen?

    Der Bürger hat die Gewissenspflicht, nicht zu gehorchen, wenn Gesetze der staatlichen Behörden den Forderungen der sittlichen Ordnung widersprechen: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5, 29).

    466. Warum muss das menschliche Leben geachtet werden?

    Weil es heilig ist. Von seinem Beginn an bedarf es der Schöpfermacht Gottes und bleibt für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer, der sein einziges Ziel ist. Niemandem ist es erlaubt, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören, weil dies schwer gegen die Menschenwürde und gegen die Heiligkeit des Schöpfers verstößt. „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23, 7).

    467. Warum verstößt die rechtmäßige Verteidigung von Menschen und Gesellschaften nicht gegen diese Norm?

    Weil es bei der Notwehr um die Entscheidung zur Selbstverteidi-gung und um die Geltendmachung des Lebensrechtes seiner selbst oder anderer und nicht um die Entscheidung zur Tötung geht. Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, sogar eine schwerwiegende Verpflichtung sein. Die eingesetzte Gewalt darf jedoch das notwendige Maß nicht überschreiten.

    468. Wozu dient eine Strafe?

    Eine Strafe, die von einer rechtmäßigen öffentlichen Autorität verhängt wird, hat das Ziel, die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wieder gutzumachen, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu verteidigen und zur Besserung des Schuldigen beizutragen.

    465. Wann darf der Bürger den staatlichen Behörden nicht gehorchen?

    Der Bürger hat die Gewissenspflicht, nicht zu gehorchen, wenn Gesetze der staatlichen Behörden den Forderungen der sittlichen Ordnung widersprechen: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5, 29).

    466. Warum muss das menschliche Leben geachtet werden?

    Weil es heilig ist. Von seinem Beginn an bedarf es der Schöpfermacht Gottes und bleibt für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer, der sein einziges Ziel ist. Niemandem ist es erlaubt, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören, weil dies schwer gegen die Menschenwürde und gegen die Heiligkeit des Schöpfers verstößt. „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23, 7).

    467. Warum verstößt die rechtmäßige Verteidigung von Menschen und Gesellschaften nicht gegen diese Norm?

    Weil es bei der Notwehr um die Entscheidung zur Selbstverteidi-gung und um die Geltendmachung des Lebensrechtes seiner selbst oder anderer und nicht um die Entscheidung zur Tötung geht. Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, sogar eine schwerwiegende Verpflichtung sein. Die eingesetzte Gewalt darf jedoch das notwendige Maß nicht überschreiten.

    468. Wozu dient eine Strafe?

    Eine Strafe, die von einer rechtmäßigen öffentlichen Autorität verhängt wird, hat das Ziel, die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wieder gutzumachen, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu verteidigen und zur Besserung des Schuldigen beizutragen.

    Katholischer Katechismus Fortsetzung(zum Abheften geeignet) Gottesdienstordnung

    Katholischer Katechismus Fortsetzung(zum Abheften geeignet) Gottesdienstordnung

  • 469. Welche Strafe darf verhängt werden?

    Die verhängte Strafe muss der Schwere der Straftat angemessen sein. Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, sind heute die Fälle, in denen die Todesstrafe absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (Enzyklika Evangelium vitae). Wenn unblutige Mittel hinreichend sind, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls, sind der Würde der Person angemessener und nehmen dem Schuldigen nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung.

    470. Was verbietet das fünfte Gebot?

    Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz: den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;

    die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommuni-kation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;

    die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;

    den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden.

    469. Welche Strafe darf verhängt werden?

    Die verhängte Strafe muss der Schwere der Straftat angemessen sein. Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, sind heute die Fälle, in denen die Todesstrafe absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (Enzyklika Evangelium vitae). Wenn unblutige Mittel hinreichend sind, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls, sind der Würde der Person angemessener und nehmen dem Schuldigen nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung.

    470. Was verbietet das fünfte Gebot?

    Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz: den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;

    die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommuni-kation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;

    die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;

    den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden.

    Katholischer Katechismus Fortsetzung(zum Abheften geeignet) Gottesdienstordnung

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