Ausgleichsberechnung nach VOB/B...Ausgleichsberechnung nach VOB/B 15 squadra+ seminare Folgen einer...
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Ausgleichsberechnung nach VOB/B
2 squadra+
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Inhalt
§ Sachverhalt
§ Folgen einer Mengenänderung
§ Vergütungsanpassung nach VOB/B
§ Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
3 squadra+
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Inhalt
§ Sachverhalt
§ Folgen einer Mengenänderung
§ Vergütungsanpassung nach VOB/B
§ Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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Sachverhalt
• Bei Aufstellung einer Einheitspreisausschreibung müssen die Mengen sehr häufig geschätzt werden.
• Bieter kalkulieren Baustellengemeinkosten (BGK) regelmäßig projektbezogen, und verteilen diese wie eine „Gießkanne“ (prozentual) über alle Positionen des Leistungsverzeichnisses. Grund: Die projektbezogenen BGK können einer einzelnen Position nicht direkt zugeordnet werden (im Gegensatz zu den Einzelkosten).
• Ändern sich die auszuführenden Mengen, erwirtschaftet der Auftragnehmer im Falle der projektbezogenen BGK-Kalkulation mehr/weniger BGK als ursprünglich kalkuliert (Über- bzw. Unterdeckung):Vergütung = Menge · Einheitspreis (EP), davon %-BGK im EP
• Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) werden in der Baupraxis i.d.R. umsatzabhängig kalkuliert. Insoweit kann es im kalkulatorischen Sinne durch Mengenänderungen nicht zu einer Über- oder Unterdeckung von AGK kommen.
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Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen- Strukturell können in der Angebotskalkulation des Bauwesens drei
Kostengruppen unterschieden werden:1. Einzelkosten (EK; Kosten, die einer Teilleistung direkt zugeordnet werden
können; auch als „Direkte Kosten“ bezeichnet)Bsp.: Lohn, Gerät, Material, Nachunternehmer
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Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
- Strukturell können in der Angebotskalkulation des Bauwesens drei Kostengruppen unterschieden werden:
2. Baustellengemeinkosten (BGK; Kosten, die für die Abwicklung des Bauprojektes benötigt werden, aber den Teilleistungen nicht direkt zugeordnet werden können)Bsp.: Bauleitung, Polier, Krane
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Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
- Strukturell können in der Angebotskalkulation des Bauwesens drei Kostengruppen unterschieden werden:
3. Allgemeine Geschäftskosten (AGK; Kosten, die für den Betrieb des Bauunternehmens benötigt werden, aber dem Bauprojekt nicht direkt zugeordnet werden können)Bsp.: Verwaltung, Bauhof, Werkstatt
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Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
AGK
BGK
EK lassen sich direkt den Teilleistungen zuordnen
lassen sich nicht direkt den Teilleistungen, aber demBauprojekt zuordnen
lassen sich weder Teilleistungennoch dem Bauprojekt direkt zuordnen
Gemein
koste
n (GK)
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AGKBGKEK
Site-Manager
Construction-Manager
Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
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Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
Einzelkosten EK
BGK AGK
EKLohn EKGerät EKMaterial EKFremd EKSonstige
Verteilung der Gemeinkosten GK auf EK
+
=Selbstkosten (KLR: Kosten)
GKLohn GKGerät GKMaterial GKFremd GKSonstige
SKLohn SKGerät SKMaterial SKFremd SKSonstige
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11 squadra+
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EK BGK AGKZeitabhängige Kosten undzeitunabhängige Kosten
I.d.R. überwiegend bauzeitabhängige Kosten
ca. 70% zeitabhängige Kostenca. 30% zeitunabhängige Kosten
Zuordnung der Kostenzur Teilleistung
Keine Zuordnung der Kostenzu Teilleistungen möglich
Es erfolgt keine konkrete Zuordnung der Kosten zum Bauprojekt
Vollkostenkalkulation über die Angebotssumme
EK EK + BGK = Herstellkosten (HK) HK + AGK = Selbstkosten (SK)SK + W+G = Angebotssumme (AS)
Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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EK BGK AGKZeitabhängige Kosten undzeitunabhängige Kosten
I.d.R. überwiegend bauzeitabhängige Kosten
ca. 70% zeitabhängige Kostenca. 30% zeitunabhängige Kosten
Zuordnung der Kostenzur Bauleistung
Keine Zuordnung der Kostenzur jeweiligen Bauleistung möglich
Es erfolgt keine konkrete Zuordnung der Kosten zu Aufträgen
Vollkostenkalkulation mit vorausbestimmten Zuschlagsätzen
EK EK + EK-Zuschlag = Selbstkosten (SK)
Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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Vollkostenkalkulation … … über die Angebotssumme
… mit vorausbestimmtenZuschlagsätzen
Kalkulation von BGK BGK werden projektbezogen kalkuliert
Keine projektbezogene Kalkulation von BGK
genaue Erfassung der BGK (i.d.R. überwiegend bauzeitabhängige Kosten)
ungenaue Erfassung der BGK
Verteilung der GK verursachungsgerecht linear über alle Kostenarten
Anwendungsbereiche Bauunternehmungen mit hoherEigenleistung und unterschiedlichen Bauprojekten
Generalunternehmer, Generalübernehmer mit gleichartigen Bauprojekten
Sachverhalt
• Angebotskalkulation im Bauwesen
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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Inhalt
§ Sachverhalt
§ Folgen einer Mengenänderung
§ Vergütungsanpassung nach VOB/B
§ Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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Folgen einer Mengenänderung
10.000 m³ Boden lösen, laden, transportieren, entsorgen
Mengenmehrung: ausgeführte Menge = 12.000 m³
- BGK projektbezogen kalkulierto BGK-Kalkulation: 200.000 € BGK
10% auf Position = 20.000 € BGK = 2 €/m³o erwirtschafteter Betrag = 24.000 € BGKo unveränderte BauzeitÒ kalkulatorische Überdeckung
- AGK, BGK umsatzbezogen kalkulierto Kosten kalkulatorisch mengenabhängigÒ kalkulatorisch keine Überdeckung möglich
AGK
BGK
EKT 15 €/m³
2 €/m³
2 €/m³
W+G 1 €/m³
20 €/m³
Ange
bots
kalk
ulat
ion
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Folgen einer Mengenänderung
10.000 m³ Boden lösen, laden, transportieren, entsorgen
Mengenminderung: ausgeführte Menge = 8.000 m³
- BGK projektbezogen kalkulierto BGK-Kalkulation: 200.000 € BGK
10% auf Position = 20.000 € BGK = 2 €/m³
o erwirtschafteter Betrag = 16.000 € BGK
o unveränderte Bauzeit
o Fehlbetrag wird nicht anderweitig ausgeglichen
Ò kalkulatorische Unterdeckung
- AGK, BGK umsatzbezogen kalkulierto Kosten kalkulatorisch mengenabhängig
Ò kalkulatorisch keine Unterdeckung möglichdennoch Ausgleich gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B,sofern Fehlbetrag wird nicht anderweitig ausgeglichen wird
AGK
BGK
15 €/m³
2 €/m³
2 €/m³
W+G 1 €/m³
20 €/m³
Ang
ebot
skal
kula
tion
EKT
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Folgen einer Mengenänderung
§ 2 Abs. 3 VOB/B
1. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.
2. Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
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18 squadra+
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Folgen einer Mengenänderung
§ 2 Abs. 3 VOB/B
1. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.
2. …3. Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes
ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet.
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19 squadra+
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Inhalt
§ Sachverhalt
§ Folgen einer Mengenänderung
§ Vergütungsanpassung nach VOB/B
§ Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die VOB/B regelt, dass sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber das Recht (kein Muss!) einer Anpassung der Vergütung haben („neuer Preis“), sofern die Mengen in einer Position um mehr als 10% von der ausgeschriebenen Menge abweichen. Idee: Bis 10% Abweichung bleibt es bei dem ursprünglichen Preis („Bagatellklausel“, vgl. § 2 Abs. 3 VOB/B).
• Durch Änderungsanordnungen des Auftraggebers nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B können sich die vertraglichen Mengen auch ändern. Diese „angeordneten“ Mengenänderungen unterscheiden sich aber von den hier betrachteten „zufälligen“ bzw. „nicht angeordneten“ Mehr- oder Mindermengen. Die Differenzierung ist notwendig, da unterschiedliche Anspruchsgrundlagen zu beachten sind.
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die Vergütungsanpassung ist in § 2 Abs. 3, 5, 6 VOB/B geregelt.Voraussetzungen:- Geänderte und zusätzlich erforderliche Bauleistung
(angeordnete Mengenänderung)Ø Anordnung nach § 1 Abs. 3 VOB/B
Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/BØ Anordnung nach § 1 Abs. 4 VOB/B
Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 6 VOB/B- Nicht angeordnete Mengenänderung
Ø Mengenänderung ist > ± 10% („Bagatellklausel“)Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
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22 squadra+
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die Vergütungsanpassung ist in § 2 Abs. 3, 5, 6 VOB/B geregelt.Beispiele:
- Anordnung nach § 1 Abs. 3 VOB/B (angeordnete Mengenänderung)Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B
Ein Auftragnehmer wird beauftragt, eine Baugrube mit 100.000 m3
auszuschachten und den Aushub zu verwerten. Der vertragliche Einheitspreis beträgt 20 €/m3.
Der Auftraggeber ordnet an, die Baugrube zu erweitern, sodass 120.000 m3
Boden anfallen. Für die Mengenänderung steht dem Auftragnehmer eine Vergütungsanpassung von 30 €/m3 zu.
Der Auftragnehmer erhält folgende Vergütung:100.000 m3 x 20 €/m3 = 2,0 Mio. €
20.000 m3 x 30 €/m3 = 0,6 Mio. €Summe 2,6 Mio. €
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23 squadra+
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die Vergütungsanpassung ist in § 2 Abs. 3, 5, 6 VOB/B geregelt.Beispiele:
- Anordnung nach § 1 Abs. 3 VOB/B (angeordnete Mengenänderung) Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 5 VOB/B
Ein Auftragnehmer wird beauftragt, eine Baugrube mit 100.000 m3
auszuschachten und den Aushub zu verwerten. Der vertragliche Einheitspreis beträgt 20 €/m3.
Es stellt sich heraus, dass 20% des Aushubs kontaminiert ist. Der Auftraggeber ordnet an, den kontaminierten Aushub auf einer Deponie zu entsorgen. Für die Entsorgung steht dem Auftragnehmer eine Vergütungsanpassung von 50 €/m3
zu.Der Auftragnehmer erhält folgende Vergütung:
80.000 m3 x 20 €/m3 = 1,6 Mio. €20.000 m3 x 50 €/m3 = 1,0 Mio. €Summe 2,6 Mio. €
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24 squadra+
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die Vergütungsanpassung ist in § 2 Abs. 3, 5, 6 VOB/B geregelt.Beispiele:
- Anordnung nach § 1 Abs. 4 VOB/B (angeordnete Mengenänderung) Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 6 VOB/B
Ein Auftragnehmer wird beauftragt, eine Baugrube mit 100.000 m3
auszuschachten und den Aushub zu verwerten. Der vertragliche Einheitspreis beträgt 20 €/m3.
Der Auftraggeber ordnet an, die aufgeweichte Baugrubensohle durch einen tragfähigen Boden zu ersetzen, sodass 10.000 m3 Boden ausgetauscht werden. Hierfür steht dem Auftragnehmer eine Vergütungsanpassung von50 €/m3 zu.Der Auftragnehmer erhält folgende Vergütung:
100.000 m3 x 20 €/m3 = 2,0 Mio. €
10.000 m3 x 50 €/m3 = 0,5 Mio. €Summe 2,5 Mio. €
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25 squadra+
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die Vergütungsanpassung ist in § 2 Abs. 3, 5, 6 VOB/B geregelt.
Beispiele:
- Nicht angeordnete Mengenänderung > ± 10%:Vergütungsanpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
Ein Auftragnehmer wird beauftragt, eine Baugrube mit 100.000 m3
auszuschachten und den Aushub zu verwerten. Der vertragliche Einheitspreis beträgt 20 €/m3.
Bei Bauausführung stellt sich heraus, dass tatsächlich 120.000 m3 Boden ausgeschachtet werden müssen. Für die Mengenänderung steht dem Auftragnehmer eine Vergütungsanpassung von 30 €/m3 zu.
Der Auftragnehmer erhält folgende Vergütung:
110.000 m3 x 20 €/m3 = 2,2 Mio. €
10.000 m3 x 30 €/m3 = 0,6 Mio. €
Summe 2,8 Mio. €
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Vergütungsanpassung nach VOB/B
• Die zentralen korrespondierenden Leistungs- und Vergütungsregelungen in der VOB/B in der Übersicht:
Leistung Vergütung Inhalt FolgenOhne Eingriff des Auftraggebers§ 1 Abs. 1 VOB/B § 2 Abs. 1 VOB/B Vergütung nach Vertragspreisen Unveränderter Vertragspreis
§ 1 Abs. 1 VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Nicht angeordneteMengenänderung
Vergütungsanpassung durch PreisanpassungAusnahme: Pauschalsumme
Mit Eingriff des Auftraggebers§ 1 Abs. 3 VOB/B § 2 Abs. 5 VOB/B Geänderte Bauleistung Vergütungsanpassung durch
neuen Preis
§ 1 Abs. 4 VOB/B § 2 Abs. 6 VOB/B Zusätzlich erforderlicheBauleistung
Vergütungsanpassung durch neuen Preis
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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Inhalt
§ Sachverhalt
§ Folgen einer Mengenänderung
§ Vergütungsanpassung nach VOB/B
§ Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
28 squadra+
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Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
Gemeinkosten, W+G nach dem Prinzip der Preisfortschreibung
BGK AGK W+GNicht angeordnete Mengenänderungen
Mengenmehrung§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
2. Preis: Keine BGK, sofern die BGK projektbezogen kalkuliert wurden, sonst: kalk. Zuschläge
Kalk. Zuschlagssatz Kalk. Zuschlagssatz
Mengenminderung§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
Ausgleich der fehlenden Beträge durch Mindermenge*2
Ausgleich der fehlenden Beträge durch Mindermenge*2
Kein Anspruch auf Ausgleich*3
Angeordnete MengenänderungenZusätzlich erforderliche Bauleistung§ 2 Abs. 6 VOB/B
Keine BGK, sofern die BGK projektbezogen kalkuliert wurden*1, sonst: kalk. Zuschläge
Kalk. Zuschlagssatz Kalk. Zuschlagssatz
Geänderte Bauleistung§ 2 Abs. 5 VOB/B
Wie Bezugsposition, sofern die BGK projektbezogen kalkuliert wurden*1, sonst: kalk. Zuschläge
Kalk. Zuschlagssatz Kalk. Zuschlagssatz
*2 Ausgleich für � projektbezogen kalkulierte BGK und � umsatzbezogen kalkulierte BGK, AGK sofern diese nicht insgesamt erwirtschaftet werden (Ausgleichsberechnung).
*3 Rechtlich nicht geklärt
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
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Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
• Mengenminderung > 10% nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
- Ausgleichberechnung für umsatzbezogen kalkulierte Gemeinkosten UGK
1. Erwirtschaftete UGK aus § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B: UGK2.3.2 (ab 110%)Erwirtschaftete UGK aus § 2 Abs. 5, 6 VOB/B: UGK2.5,2.6 (ab 100%)
UGKzusätzlich
2. Je Pos. aus dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/BUGKunterdeckt,Pos. = (MengeVertrag - MengeIst) x UGKKalk,Pos. [€]
3. UGKunterdeckt = ∑ UGKunterdeckt,Pos. [€]
4. UGKUnterdeckungsgrad = (UGKunterdeckt - UGKzusätzlich) / UGKunterdeckt < 1 ⇨ weiter mit 5., sonst:UGKPos. = UGKKalk,Pos. [€/Einheit]
5. Je Pos. aus dem Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/BUGKPos. = UGKKalk,Pos. + UGKUnterdeckungsgrad x (UGKunterdeckt,Pos. / MengeIst) [€/Einheit]
Ausgleichsberechnung nach VOB/B
30 squadra+
seminare
Ausgleich nach § 2 Abs. 3 VOB/B
• Mengenminderung > 10% nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
- Ausgleichberechnung für umsatzbezogen kalkulierte Gemeinkosten UGK
EKT BGKProjekt * AGKUmsatz EP UGK
10.000 m3 Baugrube ausheben, Boden entsorgen 10,00 € 2,50 € 2,50 € UGKKalk,Pos 15,00 € 25.000,00 € 2.000 m3 Baugrube mit Grobschlag abdecken 30,00 € 10,00 € 8,00 € UGKKalk,Pos 48,00 € 16.000,00 €
41.000,00 € UGKSumme
2.000 m3 Baugrube ausheben, Boden entsorgen 2,50 € 5.000,00 € UGKunterdeckt,Pos
500 m3 Baugrube mit Grobschlag abdecken 8,00 € 4.000,00 € UGKunterdeckt,Pos
9.000,00 € UGKunterdeckt
3.000,00 € UGKzusätzlich
66,67% UGKUnterdeckungsgrad
8.000 m3 Baugrube ausheben, Boden entsorgen 10,00 € 3,13 € 2,92 € UGKPos 16,04 € 23.333,33 € UGKPos
1.500 m3 Baugrube mit Grobschlag abdecken 30,00 € 13,33 € 9,78 € UGKPos 53,11 € 14.666,67 € UGKPos
3.000,00 € UGKzusätzlich
41.000,00 € UGKSumme
* Voraussetzung: Keine BGK-Anteile 2. EP nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B und keine BGK-Anteile EP nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B
Vertrag
Berechnung des Unterdeckungsgrades
Vergütungsanpassung