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EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018 Bildungscampus Puntigam Gradnerstraße 24, 8055 Graz Graz, am 18.01.2019

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EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb

mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018

Bildungscampus Puntigam Gradnerstraße 24, 8055 Graz

Graz, am 18.01.2019

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INHALTSVERZEICHNIS

TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN .............................................................................4 A.1 NUTZERIN, AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBÜRO ......................................................................... 4

A.1.1 NUTZERIN ...................................................................................................................................................... 4 A.1.2 AUSLOBERIN UND VERFAHRENSORGANISATION ......................................................................................................... 4 A.1.3 AUFTRAGGEBERIN / GRUNDEIGENTÜMERIN / BAUBETREUUNG ...................................................................................... 4 A.1.4 WETTBEWERBSBÜRO (VERFAHRENSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG) .............................................................................. 4

A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ................................................................................................ 4 A.3 VERFAHRENSART .................................................................................................................................................... 4 A.4 REGISTRIERUNG U. AUSLOBUNGSUNTERLAGEN – WETTBEWERBSABWICKLUNG MITTELS E-VERGABEPLATTFORM ... 5 A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ........................................................................................................... 6

A.5.1 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN ............................................................................................................. 6 A.5.2 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT UND ANERKENNUNG DER PREISGERICHTSENTSCHEIDUNG ............................................................ 6 A.5.3 PRÜFUNG UND FREIGABE DURCH DIE ZUSTÄNDIGE KAMMER DER ZIVILTECHNIKERINNEN FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN................ 6 A.5.4 WAHRUNG DER ANONYMITÄT, VERSTÄNDIGUNG DER TEILNEHMERINNEN ZUR VERTIEFTEN AUSARBEITUNG ................................ 6 A.5.5 BESICHTIGUNGSMÖGLICHKEIT WETTBEWERBSAREAL ................................................................................................... 6 A.5.6 ORTSBEGEHUNG UND HEARING ............................................................................................................................ 6 A.5.7 FRAGEBEANTWORTUNG...................................................................................................................................... 7 A.5.8 ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN .................................................................................................................... 7 A.5.9 VORPRÜFUNG ................................................................................................................................................. 7 A.5.10 SITZUNGEN DES PREISGERICHTS ............................................................................................................................ 7 A.5.11 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES ........................................................................................................ 8 A.5.12 AUSSTELLUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN ............................................................................................................ 8 A.5.13 RÜCKSENDUNG DER TEILNAHMEUNTERLAGEN UND WETTBEWERBSARBEITEN ..................................................................... 8 A.5.14 WETTBEWERBSSPRACHE ..................................................................................................................................... 8

A.6 TERMINE............... .................................................................................................................................................. 9 A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG ........................................................................... 9

A.7.1 ANGABEN ZUR TEILNAHMEBERECHTIGUNG ............................................................................................................... 9 A.7.2 DER NACHWEIS DER TEILNAHMEBERECHTIGUNG IST WIE FOLGT ZU ERBRINGEN: ................................................................ 10 A.7.3 EIGNUNGSNACHWEISE ..................................................................................................................................... 10 A.7.4 TEILNEHMERINNENGEMEINSCHAFTEN ................................................................................................................... 10 A.7.5 MEHRFACHTEILNAHME .................................................................................................................................... 10 A.7.6 VARIANTEN................................................................................................................................................... 10 A.7.7 MITARBEITERINNEN ........................................................................................................................................ 11 A.7.8 ZIVILTECHNIKERINNEN UND KONSULENTINNEN ANDERER FACHRICHTUNGEN .................................................................... 11 A.7.9 AUSSCHLIEßUNGSGRÜNDE FÜR WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN GEM. TEIL B §2 WSA 2010 ........................................... 11

A.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN ......................................................................... 12 A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG ............................................................................................................ 12

A.9.1 PREISGERICHT................................................................................................................................................ 12 A.9.2 BERATUNG DES PREISGERICHTES (NICHT STIMMBERECHTIGT) ....................................................................................... 13 A.9.3 VORPRÜFUNG ARCHITEKTUR .............................................................................................................................. 13 A.9.4 VORPRÜFUNG KOSTEN ..................................................................................................................................... 13 A.9.5 VORPRÜFUNG BAUPHYSIK ................................................................................................................................. 13 A.9.6 VORPRÜFUNG BRANDSCHUTZ ............................................................................................................................ 13

A.10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG.............................................................................................................. 13 A.10.1 ABSICHTSERKLÄRUNG DER AUFTRAGGEBERIN .......................................................................................................... 13 A.10.2 VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN............................................................................................................................ 14 A.10.3 VERPFLICHTUNG DER WETTBEWERBSTEILNEHMENDEN IM AUFTRAGSFALL ....................................................................... 14 A.10.4 ALLGEMEIN................................................................................................................................................... 14

A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT...................................................................................................................... 14 TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG ........................................................................................... 15 B.1 AUFGABENSTELLUNG - PRÄAMBEL ........................................................................................................................ 15 B.1.1 PRÄAMBEL – STADT GRAZ, ABT. FÜR BILDUNG UND INTEGRATION ............................................................................... 15

B.1.2 AUFGABENSTELLUNG ....................................................................................................................................... 15 B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN........................................................................................................................................ 16

B.2.1 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN ................................................................................... 16 B.2.2 DAS WETTBEWERBSGEBIET ............................................................................................................................... 16 B.2.3 ERSCHLIEßUNG / VERKEHRSPLANERISCHES GUTACHTEN ............................................................................................. 18 B.2.4 RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE FREIRAUMPLANUNG ................................................................................................ 18

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B.2.5 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN UND ANFORDERUNGEN ...................................................................................... 18 B.3 PÄDAGOGISCHE KONZEPTE DER SCHULEN ............................................................................................................. 18 B.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM .................................................................................................................... 19

B.4.1 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 1. BAUABSCHNITT ....................................................................................... 19 B.4.2 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM 2. BAUABSCHNITT ....................................................................................... 22 B.4.2 FREIFLÄCHEN................................................................................................................................................. 26

B.5 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN............................................................................................................................ 27 B.5.1 BARRIEREFREIHEIT .......................................................................................................................................... 27 B.5.2 WIRTSCHAFTLICHKEIT / ÖKONOMISCHER FLÄCHENBEDARF .......................................................................................... 27 B.5.3 BAUWERKSKOSTEN NACH ÖNORM B1801-1 (ENDVALORISIERT 2022)........................................................................ 27 B.5.4 GROBTERMINPLAN .......................................................................................................................................... 28 B.5.5 ENERGIEOPTIMIERUNG ..................................................................................................................................... 28

B.6 ART, UMFANG UND FORM DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ........................................................................... 29 B.6.1 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN ............................................................................................................................. 29 B 6.1.1 PLÄNE ........................................................................................................................................................ 29 B.6.1.2 ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN ................................................................................................................................ 29 B.6.1.3 MASSENMODELL M 1:500 .............................................................................................................................. 30 B.6.1.4 VERFASSERINNENBRIEF – FORMBLATT C16 ........................................................................................................... 30 B.6.2 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN VERTIEFTE BEARBEITUNG .............................................................................................. 30 B.6.3 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG..................................................................................................... 30

B.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................................................... 31 TEIL C – BEILAGEN ............................................................................................................................................. 32

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TEIL A – ALLGEMEINER TEIL – WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

A.1 NUTZERIN, AUSLOBERIN, AUFTRAGGEBERIN, WETTBEWERBSBÜRO

A.1.1 Nutzerin / Grundeigentümerin

Stadt Graz - Abteilung für Bildung und Integration Keesgasse 6, 8010 Graz, Austria

A.1.2 Ausloberin und Verfahrensorganisation

Stadt Graz - Stadtbaudirektion / Referat Hochbau Europaplatz 20, 8011 Graz, Austria

A.1.3 Auftraggeberin / Baubetreuung

GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH Conrad-von Hötzendorf-Straße 94, 8010 Graz, Austria

A.1.4 Wettbewerbsbüro (Verfahrensbetreuung und Vorprüfung)

grabner I konrad architektinnen Brandhofgasse 10, 8010 Graz, Austria Ansprechpartnerin: Archin DIin Karin Grabner-Trummer E-Mail: [email protected] T: +43316/81 55 13

A.2 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES

Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erweiterung der bestehenden Volks- und Neuen Mittelschule Puntigam in zwei Etappen. Im ersten Bauabschnitt ist der Neubau von 16 Volksschulklassen geplant. Im 2. Abschnitt erfolgt die Erweiterung der VS um 4 weitere Klassen, also in Summe auf 20 Klassen und der NMS von derzeit 8 auf 12 Klassen. Neben den angeführten Klassen liegt ein Fehlbestand von Sonder-, Sport und Verwaltungsräumen für beide Schultypen vor.

A.3 VERFAHRENSART Der Wettbewerb wird als offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb mit EU-weiter Bekanntmachung elektronisch mittels e-Vergabeplattform und nachfolgendem Verhandlungs-verfahren im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2018 i.d.g.F. ausgelobt. Im Wettbewerb werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten in der Preisgerichtssitzung die 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Die Preisgerichtssitzung wird unter-brochen. Die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Pkt. A.5.4 über die Auswahl verständigt und aufgefordert, vertiefte Ausarbeitungen bzgl. Kosten und Bauphysik (Formblätter C14 bis C15) einzureichen. Aus diesen Einreichungen werden in der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung die PreisträgerInnen ermittelt. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe ein Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018 i.d.g.F. mit dem/der GewinnerIn (1. Preis) des Wettbewerbs betreffend der Beauftragung für die Planungsleistungen Architektur (evtl. auch GeneralplanerInnenleistungen) durchgeführt (siehe Pkt. A.10 Absichtserklärung, Beauftragung).

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A.4 REGISTRIERUNG UND AUSLOBUNGSUNTERLAGEN – WETTBEWERBSABWICKLUNG MITTELS E-VERGABEPLATTFORM

Gemäß Bundesvergabegesetz 2018 wird der Wettbewerb elektronisch mittels e-Vergabeplattform, in diesem Fall ANKÖ, abgewickelt. Dies bedeutet, dass die Kommunikation ausschließlich elektronisch erfolgt. Sowohl die / das

• Bekanntmachung • Bereitstellung der Auslobungsunterlagen • Protokoll zur Ortsbegehung und zum Hearing • Fragebeantwortung • Abgabe / Hochladen der Wettbewerbsbeiträge • Bekanntmachung (Protokoll) des Wettbewerbergebnisses

erfolgt über die e-Plattform. Das Modell ist fristgerecht beim Wettbewerbsbüro abzugeben.

Die Wettbewerbsbeiträge werden elektronisch abgegeben. Für die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit ist alleine die elektronische Abgabe maßgeblich. Die Abgabe des Wettbewerbsbeitrags hat elektronisch über die Vergabeplattform ANKÖ zu erfolgen.

Überdies wird zur Gewährung eines qualitätsvollen Ausdrucks jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin die Möglichkeit eingeräumt, bis 03.04.2019 /16.00 Uhr, den Wettbewerbsbeitrag ausgedruckt (max 2 Plakate DIN A0 und 1 Mappe DIN A4 mit zusätzlichen Unterlagen – siehe Punkt B.6 ) und ausschließlich mit der sechsstelligen Verfahrenskennzahl versehen, dem Wettbewerbsbüro zu übermitteln. Die Übermittlung hat in einem Behältnis, das ausschließlich mit der sechsstelligen Verfahrenskennzahl beschrieben ist, zu erfolgen. Die ergänzend übermittelten Ausdrucke (max 2 Plakate DIN A0 und 1 Mappe DIN A4 mit zusätzlichen Unterlagen – siehe Punkt B.6 ) haben voll umfänglich dem elektronischen Wettbewerbsbeitrag, der alleine für die Rechtzeitigkeit und inhaltliche Vollständigkeit maßgeblich ist, zu entsprechen. Bei allfälligen Abweichungen sind allein die elektronisch übermittelten Unterlagen maßgeblich. Macht ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin von der Möglichkeit einer ergänzenden Vorlage von Ausdrucken nicht rechtzeitig Gebrauch, erfolgt der Ausdruck für die Beurteilung durch das Preisgericht durch das Wettbewerbsbüro, wobei keine bestimmte Qualität des Ausdrucks zugesichert werden kann.“

Für die WettbewerbsteilnehmerInnen gilt es, nachfolgende Schritte dabei zu beachten

• eine kostenlose Registrierung beim ANKÖ ist notwendig, danach können die Auslobungsunterlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden

• für das Hochladen der Wettbewerbsunterlagen ist eine elektronische Signatur (www.handy-signatur) notwendig

• bitte beachten Sie, dass diese, falls nicht vorhanden, rechtzeitig aktiviert wird (spätestens 1 Wochen vor Abgabe)

• alle nicht österreichischen TeilnehmerInnen können sich nur einer österreichischen Signatur bedienen, d.h. ein österreichischer Mobiltelefonvertrag muss vorhanden sein. (Es besteht das kostenpflichtige Service der Firma ANKÖ, die Signierung des Wettbewerbbeitrages zu übernehmen - [email protected] oder über www.x-identity.eu sich freischalten zu lassen

• dringend empfohlen wird das rechtzeitige Hochladen der Abgabedateien – es können im Vorfeld Testdateien, die jederzeit ausgetauscht oder überschrieben werden können, hochgeladen werden

• um die Hochladedauer in Grenzen zu halten wird empfohlen, dass die Dateigrößen möglichst klein zu halten (siehe Punkt B.6)

• nach erfolgter Abgabe kann eine Abgabebestätigung und ein Abgabeprotokoll heruntergeladen werden

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Das e-Vergabeportal gewährleistet in jeder Verfahrensphase die Anonymität der WettbewerbsteilnehmerInnen. Die Verschlüsselung der Identität erfolgt bei der Registrierung. Sämtliche Unterlagen sind wie üblich mit einer 6-stelligen Kennzahl zu versehen, und werden in weiterer Folge vom Wettbewerbsbüro anonymisiert. Der VerfasserInnenbrief ist ebenfalls hochzuladen. Die Anonymität ist gegeben, da der VerfasserInnenbrief sowie die Signatur nur durch einen gesonderten Vorgang einsehbar wird. Die Aufhebung der Anonymität erfolgt nach Autorisierung durch den Preisgerichtsvorsitzenden / die Preisgerichtsvoritzende (online auf der e-Vergabeplattform).

A.5 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN A.5.1 Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln

1. Schriftliche Fragebeantwortung 2. Protokoll der Ortsbegehung und des Hearings 3. Wettbewerbsausschreibungstext samt Beilagen 4. Wettbewerbsstandard Architektur – WSA 2010 – Teil B i.d.g.F. 5. Stmk. Vergaberechtsschutzgesetz i.d.g.F

6. Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) i.d.g.F. Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

A.5.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Wettbewerbsprojektes nimmt jede/r Teilnehmer/in sämtliche in der Wettbewerbsausschreibung enthaltene Bedingungen an. Er/Sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig sind. Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in solchen, die sich auf die Entscheidung des Preisgerichtes und insbesondere auf die Reihung der Wettbewerbsprojekte beziehen, werden Ausloberin und Wettbewerbsteilnehmende der Österreichischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Als Gerichtsstand gilt Graz, als zuständige Behörde das Landesverwaltungsgericht Steiermark.

A.5.3 Prüfung und Freigabe durch die zuständige Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Die zuständige Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten wurde im Rahmen ihrer Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft bzw. freigegeben sowie mit dem Schreiben vom 21.12.2018 ihre PreisrichterInnen nominiert (siehe Beilage C20 – Stellungnahme ZT Kammer).

A.5.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TeilnehmerInnen zur vertieften Ausarbeitung Das Verfahren verläuft für das Preisgericht und die Vorprüfung während der gesamten Verfahrensdauer anonym. Die TeilnehmerInnen, die zur vertieften Bearbeitung aufgefordert werden, werden über die e-Vergabeplattform anonym verständigt.

A.5.5 Besichtigungsmöglichkeit Wettbewerbsareal Das Wettbewerbsareal ist von der Gradnerstraße und der Nippelgasse aus frei einsehbar und teilweise zugänglich. Das Begehen des Bestandes ist nur im Zuge des Hearings möglich.

A.5.6 Ortsbegehung und Hearing Zu dem unter Pkt. A.6 angegebenen Termin und Ort finden eine Ortsbegehung und ein Hearing mit den TeilnehmerInnen sowie VertreterInnen des Preisgerichts statt. Im Anschluss an die Begehung können im Hearing Fragen gestellt werden. Über die Begehung und das Hearing sowie die bis zu diesem Zeitpunkt eingelangten Fragen wird ein Protokoll verfasst, das ebenso wie die Fragebeantwortung auf der unter Pkt. A.4 angeführten e-Vergabeplattform ANKÖ bereitgestellt wird. Die örtliche Besichtigung und das anschließende Hearing sind kein verpflichtender Bestandteil des

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Wettbewerbes, eine Teilnahme wird aber dringend empfohlen. A.5.7 Fragebeantwortung

Fragen zum Wettbewerbsinhalt sind innerhalb der angeführten Frist (siehe Pkt. A.6 Termine) zur Wahrung der Anonymität ausschließlich schriftlich zu stellen und auf das e-Vergabeportal ANKÖ (siehe Pkt. A.4) hochzuladen. Die Fragen werden aufgenommen, anonymisiert und in Abstimmung mit dem Preisgericht beantwortet. Die Fragebeantwortung erfolgt in der Frist gemäß Pkt. A.6 Termine. Sie wird Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. In der Phase der vertieften Bearbeitung ist keine Fragebeantwortung vorgesehen.

A.5.8 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die Wettbewerbsarbeit muss innerhalb der Frist gemäß Pkt. A.6 Termine auf das e-Vergabeportal hochgeladen werden (siehe Pkt. A.4). Zusätzlich ist es möglich bzw. gewünscht, die Unterlagen physisch fristgerecht zum angeführten Termin beim Wettbewerbsbüro persönlich oder per Post / Boten abzugeben. Das Wettbewerbsmodell muss innerhalb der unter Pkt. A.6 angeführten Frist beim Wettbewerbsbüro unter Wahrung der Anonymität einlagen (es gilt die Eingangsbestätigung des Wettbewerbsbüros). Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen bzw. Hochladen liegt bei dem/bei der TeilnehmerIn. Verspätet eingelangte, hochgeladene Wettbewerbsunterlagen oder Modelle können nicht berücksichtig werden. Zum Nachweis der Übergabe / des Hochladens werden Übernahme-bestätigungen mit der jeweiligen Projektkennzahl ausgestellt bzw. kann eine Hochladebestätigung und Protokoll heruntergeladen werden.

A.5.9 Vorprüfung Bei der Vorprüfung aller Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der geforderten Bedingungen und Vorgaben allgemein geprüft. Kriterien sind:

• Einhaltung der fristgerechten Abgabe • Einhaltung der Auslobungsbedingungen • Wahrung der Anonymität • Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen • Einhaltung der Rahmenbedingungen und der Vorgaben aus dem Raum- und

Funktionsprogramm • barrierefreie Ausführung • Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher Vorgaben • rechnerische Überprüfung der Flächen- und Kubaturermittlung

Die 8 ausgewählten Projekte der Preisgerichtssitzung werden zusätzlich hinsichtlich nachstehend genannter Kriterien geprüft:

• Bauphysik • Brandschutz • Kosten

Von der Vorprüfung werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem Vorprüfungsbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht.

A.5.10 Sitzungen des Preisgerichts Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Pkt. A.6 Termine genannten Zeitpunkten und Ort statt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts am 9.1.2019 wurde die Vorgehensweise des Preisgerichts festgelegt, diese wird sich prinzipiell am WSA 2010 orientieren (unbeschadet der Bestimmungen lt. Pkt. A 5.1). Weiters wurde

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Arch DI Bettina Brunner-Krenn zur Vorsitzenden Arch DI Michael Steinlechner zum stellvertr. Vorsitzenden DI Heinz Reiter zum Schriftfüher DI Michael Mayer zum stellvertr. Schriftfüher gewählt. In der Preisgerichtssitzung werden aus allen termingerecht eingereichten Beiträgen die 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt, es werden keine NachrückerInnen bestimmt. Bei Wiederaufnahme der Preisgerichtssitzung erfolgt die Vergabe der Preise lt. Pkt. A.8.

A.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Das Wettbewerbsergebnis wird den GewinnerInnen sowie der zuständigen Länderkammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen unmittelbar nach Vorliegen des Ergebnisses informell bekannt gegeben. Das Protokoll des Preisgerichts wird allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, BeraterInnen sowie der zuständigen Länderkammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen binnen 8 Tagen zum Herunterladen auf der e-Vergabeplattform bereit gestellt.

A.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Es ist beabsichtigt, alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche auszustellen. Die Namen der VerfasserInnen der Wettbewerbsarbeiten sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen registrierten WettbewerbsteilnehmerInnen, den PreisrichterInnen, ErsatzpreisrichterInnen, der zuständigen Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten bekannt gegeben. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) des Preisgerichts wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Weiters soll das Verfahren nach Vorliegen des Ergebnisses im Internetportal „Wettbewerbe“ der Bundeskammer präsentiert werden. Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Publikation ihrer Wettbewerbsarbeiten im Rahmen des Internetportals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen sowie weiterer Medien (z.B. GAT ) durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung der in Pkt. B.6 angeführten Regeln ersucht.

A.5.13 Rücksendung der Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten können nach Ende der Ausstellung im Büro der Ausloberin innerhalb einer angemessenen, noch bekanntzugebenden Frist abgeholt werden (für Verlust oder Beschädigung wird nicht gehaftet). Eine evtl. gewünschte Rücksendung kann nur gegen Kostenersatz erfolgen. Die Wettbewerbs-arbeiten, die nicht abgeholt oder zurückgesandt wurden, werden vernichtet. Die Unterlagen der PreisträgerInnen verbleiben bei der Auftraggeberin.

A.5.14 Wettbewerbssprache Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch.

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A.6 TERMINE

Konstituierende Preisgerichtssitzung Bauamtsgebäude EG, Foyer links

MI, 09.01.19, 9Uhr 30 Uhr

Bekanntmachung Tag der Absendung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt Bekanntmachung auf der e-Vergabeplattform ANKÖ

MI,16.01.19

Upload WB-Unterlagen auf e-Vergabeplattform ANKÖ FR, 18.01.19

Ortsbegehung und Hearing, Frist Fragestellung 1 Treffpunkt Turnsaal Bestand anschließend Ortsbegehung / Wettbewerbsareal Gradnerstraße 24, 8055 Graz

MI, 30.01.19, 14:00 Uhr

Upload Protokoll Hearing und Fragebeantwortung 1 MI, 06.02.19

Frist Fragestellung 2 bis MI, 13.02.19

Upload der Fragebeantwortung 2 MI, 20.02.19

Abgabe / Upload der Wettbewerbsarbeiten auf e-Vergabeplattform verpflichtend und möglich physisch im Wettbewerbsbüro

bis MI, 03.04.19, 16:00 Uhr

Abgabe der Wettbewerbsmodelle im Wettbewerbsbüro bis MI, 17.04.19, 16:00 Uhr

Sitzung des Preisgerichts Auswahl der 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge Ort wird gesondert bekannt gegeben

MI, 08.05.19, ab 9:00 Uhr Reservetag: DO, 09.05.19

Aufforderung zur Teilnahme vertiefter Ausarbeitung an die VerfasserInnen der 8 bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge anonym via e-Vergabeplattform

MO, 13.05.19

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten vertiefte Ausarbeitung auf e-Vergabeplattform bis MO, 27.05.19,16:00 Uhr

Fortsetzung des Preisgerichts Jurierung der PreisträgerInnen Turnsaal Puntigam

DI, 18.06.19, ab 09:00 Uhr

Pressekonferenz wird gesondert bekannt gegeben

Wettbewerbsausstellung wird gesondert bekannt gegeben

Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis (EU, AIK, GAT) wird gesondert bekannt gegeben

Abholung der Wettbewerbsarbeiten im Büro der Ausloberin wird gesondert bekannt gegeben

A.7 WETTBEWERBSTEILNEHMER/INNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG

A.7.1 Angaben zur Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind:

• Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz i.d.g.F.

• Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort den Beruf eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen IngenieurkonsulentIn auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a. BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist,

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befugt ausüben. • Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des

Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen. • Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer

Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten GeschäftsführerInnen bzw. der/die VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an den/die Dienstleistungs-empfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen. Die Eignungskriterien betreffend Befugnis, allg. beruflicher Zuverlässigkeit, finanzieller, wirtschaftlicher und technischer Leistungsfähigkeit müssen zum Zeitpunkt der Abgabe von Wettbewerbsarbeiten gegeben sein.

A.7.2 Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist wie folgt zu erbringen: Eine Kopie des Nachweises der Befugnis (§81 BVergG 2018) ist dem Verfasserbrief beizulegen. Er ist in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht älter als sechs Monate sein.

A.7.3 Eignungsnachweise Zu Beginn des Verhandlungsverfahrens sind folgende Eignungsnachweise beizubringen:

• Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit lt. § 82 Abs. 1 BVergG 2018 • Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit lt.§ 84 BVergG 2018 • Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit lt. § 85 BVergG 2018

Die Nachweise gelten mit der Vorlage der aufrechten Befugnis sowie dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 MIO Euro als erbracht. Die Trennung von Planung und Ausführung muss unabdingbar gewährleistet sein und ist durch eine entsprechende Verzichtserklärung sicherzustellen. Die einzelnen Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, im Zuge des Verhandlungsverfahrens eine schriftliche Bestätigung über die Aufrechtstellung der Befugnis zu erbringen.

A.7.4 TeilnehmerInnengemeinschaften Es ist ein/e bevollmächtigte/r VertreterIn (Federführende/r) der TeilnehmerInnengemeinschaften zu nennen, die/der zur uneingeschränkten Vertretung aller angeführten Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaften gegenüber der Auftraggeberin im gegenständlichen Vergabe-verfahren und in sämtlichen Belangen der Vertragsabwicklung bevollmächtigt ist. Die Zusammensetzung der TeilnehmerInnengemeinschaften darf während des Verfahrens nicht geändert werden. Im Falle der Beauftragung einer TeilnehmerInnengemeinschaft verpflichtet sich diese, das Projekt als ARGE abzuwickeln.

A.7.5 Mehrfachteilnahme Jede/r TeilnehmerIn ist berechtigt, nur eine Wettbewerbsarbeit im Realisierungswettbewerb einzureichen. Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Wettbewerbsarbeiten, an denen der/die VerfasserIn beteiligt ist, nach sich.

A.7.6 Varianten Varianten sind nicht zugelassen.

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A.7.7 MitarbeiterInnen Die WettbewerbsteilnehmerInnen dürfen sich eines/einer oder mehrerer MitarbeiterInnen, die über keine aufrechte Befugnis eines/einer ArchitektIn oder ZivilingenieurIn für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese MitarbeiterInnen dürfen von den TeilnehmerInnen genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen.

A.7.8 ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen ZiviltechnikerInnen und KonsulentInnen anderer Fachrichtungen können als MitarbeiterInnen der WettbewerbsteilnehmerInnen genannt werden.

A.7.9 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen gem. Teil B §2 WSA 2010 (1) Die Mitwirkung an der Prüfung der Wettbewerbsunterlagen auf Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) und mit den Berufsinteressen der TeilnehmerInnen seitens der Bundeskammer bzw. einer der Länderkammern stellt keinen Ausschließungsgrund für die Wettbewerbsteilnahme dar. (2) Von der Teilnahme an einem Architekturwettbewerb sind ausgeschlossen: a) Personen oder Unternehmen, die an der Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen unmittelbar

oder mittelbar beteiligt waren, soweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlossen wäre;

b) Personen oder Unternehmen, die an der Erstellung von Vorprojekten für den Architekturwettbewerb mitgewirkt haben, sofern der in der Vorarbeit wurzelnde Wissensvorsprung gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen nicht durch das nachweisliche Zugänglichmachen der Informationen, insbesondere durch die Veröffentlichung allfälliger Vorprojekte, egalisiert wird;

c) die VorprüferInnen, Preis- und ErsatzpreisrichterInnen sowie: ca.) deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatte/Ehegattin, eingetragene/r Partner/Partnerin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum vierten Grad Verwandte oder im zweiten Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene); cb) deren TeilhaberInnen an aufrechten ZiviltechnikerInnengesellschaften (Büro- oder Arbeitsgemeinschaften, wobei Arbeitsgemeinschaften nur so lange als aufrechte ZiviltechnikerInnengesellschaften gelten, als Projekte gemeinsam bearbeitet werden);

d) Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichts in einem direkten berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B. Angestellte bei UniversitätsprofessorInnen, die Angehörigen der von diesen geleiteten Abteilungen oder Arbeitsgruppen) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichts in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht;

e) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Preisgerichts in seiner Entscheidung als PreisrichterIn zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, die auf die Urheberschaft schließen lässt.

(3) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2, die erst während des Architekturwettbewerbs entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. (4) Ausschließungsgründe gemäß Abs. 1 und 2 werden für TeilnehmerInnen auch dann wirksam, wenn sie sich auf am Architekturwettbewerb mitwirkende MitarbeiterInnen der Teilnahme-berechtigten beziehen. In Ergänzung zum Ausschließungsgrund gem. Pkt. A.7.3. (Nichterfüllung der Eignungskriterien) gelten als weitere Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gem. Teil B § 17 WSA 2010 (1) Bei Vorliegen eines der folgenden Verstöße – wie auch wegen eines Ausschließungsgrundes gem. §2 – muss die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden: a) wegen verspäteter Abgabe b) wegen Verletzung der Anonymität c) wegen des Versuchs der Beeinflussung der Vorprüfung oder des Preisgerichts

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d) wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung e) wegen fehlender Erklärung zur Trennung von Planung und Ausführung f) wegen Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten (2) Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegen Wettbewerbsunterlagen – Formalfehler, Unterschreitung des Erfordernisprogramms – kann die betroffene Wettbewerbsarbeit vom Preisgericht ausgeschieden werden. Das Ausscheiden muss im Protokoll begründet werden.

A.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entspr. §9 WSA 2010 insgesamt eine Preisgeldsumme von EUR 90.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis EUR 27.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) 2. Preis EUR 22.000,-- (exkl. 20% Umsatzsteuer) 3. Preis EUR 17.000,-- (exkl. 20 % Umsatzsteuer) 3 Anerkennungspreise zu je EUR 8.000 (exkl. 20% Umsatzsteuer) Als Aufwandsentschädigung für die Weiterbearbeitung ihrer Beiträge werden €40.000,-- (exkl. 20 % Umsatzsteuer) zu gleichen Teilen an die ausgewählten 8 WB-TeilnehmerInnen aufgeteilt, sofern die geforderten Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Nicht ausbezahlte Aufwandsentschädigungen werden nicht anteilig auf die verbliebenen TeilnehmerInnen ausbezahlt. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Auftraggeberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief, Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die Verfasser/In einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Das Preisgericht bestimmt zu diesem Zwecke zwei NachrückerInnen.

A.9 PREISGERICHT, BERATUNG, VORPRÜFUNG A.9.1 Preisgericht

HauptpreisrichterIn ErsatzpreisrichterIn

Fachpreisrichter (AIK) Arch DI Bettina Brunner-Krenn Arch DI Julia Klammer-Zeleny Arch DI Michael Steinlechner Arch DI Thomas Klietmann Fachpreisrichter Fachbeirat für Baukultur Archin Maga arch Maga art Sonja Gasparin Arch DI Ernst Beneder Fachpreisrichter Stadtplanungsamt DI Michael Mayer DI Andreas Roschitz Fachpreisrichter Stadtbaudirektion DI Heinz Reiter DIin Ingrid Frisch SachpreisrichterIn Abt. für Bildung und Integration

DI Günter Fürntratt DI Winfried Ranz Sachpreisrichter GBG BM Ing. Rainer Plösch DI Amir Istfanous

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A.9.2 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) Als BeraterInnen werden beigezogen: VS Dir. Dipl. Päd. Roland Schadl, BEd - Schulleiter VS Puntigam NMS Dir in, Ingrid Ninaus,M.eD - Schulleiterin NMS Puntigam

Ing. Wolfgang Skof - Stadt Graz, Abt. für Bildung und Integration DIin Constanze Koch-Schmuckerschlag - Stadt Graz, Stadtbaudirektion, Ref. Barrierefreies Bauen DIin Renate Mußbacher- Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung Mag. Heinz Paulmichl - Stmk. Landesregierung, Abt. A6 Bildung und Gesellschaft DI Johannes Jagersbacher – Stadt Graz, Stadtbaudirektion, Referat Hochbau

A.9.3 Vorprüfung ARCHITEKTUR grabner I konrad architektinnen Brandhofgasse 10, 8010 Graz, Austria Ansprechpartner: Archin DIin Karin Grabner-Trummer E-Mail: [email protected]

A.9.4 Vorprüfung KOSTEN

Thomas Lorenz ZT GmbH Raiffeisenstraße 30 8010 Graz Ansprechpartner: DI Christoph Schmied

A.9.5 Vorprüfung BAUPHYSIK

Grazer Energieagentur Kaiserfeldgasse 13/I, 8010 Graz, Austria Ansprechpartner: DI Gerhard Bucar

A.9.6 Vorprüfung BRANDSCHUTZ EMB GmbH Kärntnerstraße 355a 8054 Graz Ansprechpartner: Rainer Mensing-Braun

A.10 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG A.10.1 Absichtserklärung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin beabsichtigt für beide Bauabschnitte vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Organe, mit dem/der VerfasserIn des vom Preisgericht erstgereihten Projekts (WettbewerbsgewinnerIn) in ein Verhandlungsverfahren zu treten, um die weiteren Planungsleistungen für Architektur lt. Punkt A10.2 (eventuell auch GeneralplanerInnenleistungen) zu beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Umfang der Planungsleistungen (evtl. GeneralplanerInnenleistungen), siehe Pkt. A.10.2, und die darin enthaltenen Architekturbüroleistungen im Zuge des Verhandlungsverfahrens festzulegen. Sollte im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens mit dem/der erstgereihten Preisträger/in kein Einvernehmen zu erzielen sein, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, mit dem/der VerfasserIn des zweit gereihten Projektes, falls hier wiederum kein Einvernehmen erzielt werden kann, mit dem/der VerfasserIn des dritt gereihten Projektes Verhandlungen aufzunehmen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung von dem / der ProjektverfasserIn zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen architektonischen Merkmale erhalten bleiben.

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A.10.2 Vergütung der Leistungen Die Beauftragung folgender Planungsleistungen gemäß Gliederung des Leistungsmodells Objektplanung - Architektur (LM.OA) ist vorgesehen: LPH 2 Vorentwurf LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Einreichplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Ausschreibung samt Mitwirkung an der Vergabe LPH 7 Begleitung der Bauausführung Eine allfällige Überarbeitung des Beitrages im Sinne der Preisgerichtsempfehlung wird nur dann gesondert vergütet, wenn sich das weitere Projekt wesentlich von der Wettbewerbsarbeit unterscheiden würde.

A.10.3 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall Der / die Wettbewerbsteilnehmende versichert: • dass er / sie gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und berufsausübungsberechtigt ist. • dass er / sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach- und

termingerechten Durchführung in der Lage ist. • dass sich der abgegebene Wettbewerbsbeitrag im vorgegebenen Kostenrahmen befindet. • dass er / sie ausreichend berufshaftpflichtversichert ist (Versicherungssumme EUR 1.000.000,-)

A.10.4 Allgemein Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei einer Unrealisierbarkeit des Vorhabens keine Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu machen.

A.11 EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auftraggeberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Pläne, Skizzen, Modelle und sonstige Dokumentationen und Schriftstücke) verbleiben den VerfasserInnen. Die Auftraggeberin erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes auch das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte, wobei die TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu nennen sind. Weiters erhält die Auftraggeberin das Recht der Veröffentlichung aller Projekte, nach Anfrage von anderen Institutionen (wie z.B. AIK, GAT, div. Printmedien oder Internetportale).

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TEIL B – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG B.1 AUFGABENSTELLUNG - PRÄAMBEL B.1.1 Präambel – Stadt Graz, Abt. für Bildung und Integration

„Kinder sind ein Geschenk (für die Welt) – diese Wahrheit ist universal und allseits anerkannt. Kinder sorgen nicht nur für den Fortbestand der Menschheit, sondern auch für die stetige Weiterentwicklung unserer technischen Errungenschaften, der Künste, Wissenschaften und der Philosophie. Dieser Fortschritt und die damit einhergehende ständige Veränderung bestehender Einrichtungen und Werte werden selten von allen gleichermaßen willkommen geheißen und begrüßt, denn sie stehen dem Wunsch, dass alles so bleiben möge, wie es ist, entgegen. Gerade die dadurch entstehende Reibung macht es aber möglich und sogar aufregend für uns alle, neue Wege des kreativen Miteinanders zu finden.“ (Jesper Juul, Kinder sind Geschenke für die Welt) Wir, die Abteilung für Bildung und Integration, als künftige Nutzerin der Schulen, sehen unsere Bildungsräume als Möglichkeitsräume für unterschiedliche Lern- und Lehrszenarien. Diese Orte des produktiven Miteinanders sind Lebensraum, Arbeitsstätte und Unterrichtsraum zugleich. Sie sind im Maßstab und in den Bedürfnissen den Kindern angepasst, ohne kindlich zu sein. Sie bieten den Lehrenden Raum zum kooperativen Arbeiten und unterstützen das Gemeinsame einer durch Diversität geprägten Gesellschaft unserer Stadt. Unsere Schulräume beinhalten Interaktions- und Präsentationszonen, Bereiche zum Forschen, zur Entwicklung von Kreativität und des Austausches. Diese Räume unterstützen die Pädagoginnen und Pädagogen im Vermitteln der notwendigen „skills“ , wie persönliche und soziale Verantwortung, Kollaboration, Lernen lernen, digitale Kompetenzen, Kommunikation, kritisches Denken und Kreativität. Den notwendigen Input zu diesen Themen liefert ihnen die Anlage „Exploring Future Classroom Lab“. Zudem erhalten Mobile Devices Einzug in den Unterrichtsalltag. Als Planerinnen und Planer bilden sie diese neue Art des Unterrichtens räumlich ab. Die Abteilung für Bildung und Integration legt Wert auf eine hohe Gestalt- und Nutzungsqualität der Innen- und Außenräumen ihrer Schulgebäude. Die Bibliothek zur Förderung des analogen Lesens als Ergänzung zur digitalen Bildung ist wesentliches Element im Raumgefüge. Die Architektinnen und Architekten sind eingeladen, für den „Lebensraum Schule“, in dem sich die Schülerinnen und Schüler zunehmend ganztags aufhalten, geeignete Raumkonzepte zu gestalten, welche den Kindern eine hohe Aufenthaltsqualität sowohl für die Phasen des Lernens als auch der Freizeit bieten. Dabei ergeben gut gelöste funktionale Zusammenhänge zwischen Innen- und Außenraum und die Ausbildung von hochwertigen Freiräumen wichtige Mehrwerte im Schulbetrieb. Mit der Auslobung eines Architekturwettbewerbs zur Lösungsfindung bekennen wir uns zur Weiterentwicklung der Baukultur und zur Förderung modernen pädagogischen Handelns. Wir erhoffen uns vielfältige Interpretationen eines zeitgemäßen Schulbaus und legen als Stadtverwaltung dabei Wert auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in der Errichtung sowie im Betrieb unserer Schulen.

B.1.2 Aufgabenstellung ist die Erweiterung der bestehenden Volks- und Neuen Mittelschule (NMS) Puntigam in zwei Etappen. Im ersten Bauabschnitt ist der Neubau von 16 Volksschulklassen geplant. Im 2. Abschnitt erfolgt die Erweiterung der VS um 4 weitere Klassen, also auf 20 neuerrichtete VS Klassen und die Erweiterung der NMS von derzeit 8 auf 12 Klassen. Neben den angeführten Klassen ist der Bedarf von Sonder-, Sport und Verwaltungsräumen für beide Schultypen gegeben. Zielsetzung der WB-Aufgabe ist gelebte Kooperationen der Schulen untereinander auch räumlich abzubilden und eine optimierte Nutzung der Ressourcen zu erreichen.

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Zu diesem Zweck sollen

• zukünftig Teile des Raumprogrammes (Aula und Bibliothek) von beiden Schulen genutzt werden und damit eine räumliche (interne) Verschränkung der beiden Schulen gegeben sein

• eine gemeinsame Adressbildung der beiden Schulen - Präsenz nach Außen - mit Vorplatz an der Gradnerstraße entstehen

• eine Konzentration der Baumassen im süd-westlichen Teil des Grundstückes erfolgen • der Versiegelungsgrad möglichst gering gehalten werden, um den Schülern und

Schülerinnen entsprechende Außenräume zu bieten bzw. eventuell in ferner Zukunft notwendige Erweiterungen zu ermöglichen.

• eine vekehrsfreie bzw. -beruhigte Zone zum westlich gelegenen Kindergarten geschaffen werden, um Übergänge zu erleichtern bzw. sicherer zu gestalten.

Die derzeit 9-klassige VS ist in einem flächigen, pavillonartigen, eingeschossigen Bestandsgebäude, das den NW-Teil des Grundstückes in Anspruch nimmt, untergebracht. Aufgrund des Sanierungsbedarfes bzw. der zu erwartenden intensiven Umbauarbeiten am Bestand und da eine Aufstockung des bestehenden VS-Gebäudes aus statischer Sicht (siehe Beilage C09) nicht als sinnvoll erachtet wird, wird das Gebäude zur Neuplanung freigegeben.

Zur Vermeidung kostenintensiver Provisorien / Neuerrichtung von bestehenden Klassen für die Klassen während beider Bauphasen sind die WB-TeilnehmerInnen angehalten, einen möglichst großen Teil der VS, zumindest jedoch 1 Cluster (= 4 Klassen) samt mindest notwendiger Infrastruktur bis Fertigstellung des 2. Bauabschnittes zu erhalten. Der verbleibende Bestandscluster soll mit dem Neubau zumindest durch einen provisorischen überdachten Gang verbunden sein.

Die NMS befindet sich im zweigeschossigen, OstWest-gestreckten Baukörper. Dieser ist mit Innenatrien teilweise zweihüftig und parallel zur Gradnerstraße angeordnet. Zukünftig wird die westlich der bestehenden Aula gelegene Schulwartwohnung im EG nicht mehr benötigt. Dieser Bereich, sowie die darüber befindliche Direktion, der Lehrersozialbereich und die Aula stehen als Anknüpfungspunkt / gemeinsame Zone der beiden Schulen im 1. Bauabschnitt zur Disposition. LehrerInnen- und Direktionsbereich werden bis zum 2. Bauabschnitt provisorisch im Zeichensaal untergebracht. Der im Osten der Volksschule solitär stehende Turnsaal wird derzeit von beiden Schulen genutzt und ist an diese durch überdachte Verbindungsgänge angeschlossen. Aufgrund der erfolgten Sanierung des Turnsaals ist dieser zu erhalten. Die Umkleiden und Nebenräume sind im 2. Baubaschnitt zu erneuern. Im Endausbau wird der Turnsaal der NMS zur Verfügung stehen und soll mittels beheizter Verbindungsgänge erschlossen werden.

B.2 PLANUNGSRICHTLINIEN B.2.1 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen

siehe städtebaulich-raumplanerisches Gutachten (Beilage C03)

B.2.2 Das Wettbewerbsgebiet Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Bezirk Puntigam, nördlich der Gradnerstraße, östlich der Nippelgasse und umfasst die Grundstücke 213/2 und .617 mit einer Größe von 20.790 m2. Die oa Bestandsgebäude (VS, NMS Turnsaal) sowie die beiden Schulen verbindende Nebengebäude befinden sich im westlichen Teil des Grundstücks. Im Osten steht eine, an den Turnsaal angeschlossene, Sportfläche zur Verfügung. Das freigegebene Baufeld umfasst den westlichen Grundstücksteil und ist im Osten mit Flucht der bestehenden NMS begrenzt. Ausdrücklich gewünscht ist, den nördlichen Grundstücksteil bebauungsfrei zu halten, um großzügige, zusammenhängende Freiflächen zu erhalten. Für den Freiflächennachweis (Außenanlagen) ist das gesamte Grundstück (inkl. Sportplatz) heranzuziehen.

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Topografie Das Gelände ist annähernd eben.

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B.2.3 Erschließung / Verkehrsplanerisches Gutachten siehe Stellungnahme Verkehrsplanung (Beilage C04) sowie Verkehrsuntersuchung (Beilage C05)

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Gradnerstraße, sowie der sicherheitstechnisch unbefriedigenden, beengten Erschließungssituation für Kindergarten und Volksschule in der Nippelgasse wurde ein Verkehrskonzept (siehe Beilage C04 und C05, Variante 1) mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen ausgearbeitet, das nachstehende Vorgaben für die Erschließung enthält:

• öffentliche Bus-Haltestelle direkt am Vorplatz der NMS • gesicherter Übergang von der Gradnerstraße mit Druckknopfampel • Etablierung einer verkehrsfreien (verkehrsberuhigten) Zone in der Nippelgasse ab Beginn

der Kindergartenbebauung • Situierung der Parkplätze des Kindergartens sowie eines barrierefreien Parkplatzes und

eines Wirtschaftsparkplatzes in das Vorfeld des Einganges zwischen Kindergarten und Kirche

• Situierung der „kiss and ride“ Zone und Schulbusparkplätze mit Umkehre am Beginn der Nippelgasse

• Wirtschaftseinfahrt und Situierung des 2. Wirtschaftsparkplatzes sowie eines barrierefreien Parkplatzes östlich der NMS

Von Seiten des Landes Steiermark ist der Ausbau des Geh- und Radfahrweges an der Nordseite der Gradnersraße geplant.

Am Grundstück sind 100 Fahrrad- (witterungsgeschützt 50) sowie ca. 50 Scooterabstellplätze vorzusehen. Diese können in Etappen entsprechend den beiden Bauabschnitten errichtet werden. Die Unterbringung eines Teiles davon im Bereich der Wirtschaftsparkplätze östlich der NMS ist denkbar. In Hinblick auf einen geringen Versiegelungsgrad und die Schaffung bzw. Erhaltung vielfältiger Frei- und Bewegungsräume für die SchülerInnen müssen die am Grundstück bestehenden Parkplätze reduziert werden. Es sind daher nur EIN barrierefreier und EIN Wirtschaftsparkpatz direkt am Gelände einzuplanen (östlich der NMS).

B.2.4 Rahmenbedingungen für die Freiraumplanung

siehe Baumbewertung und Stellungnahme Abt. Grünraum und Gewässer (Beilage C07) Auf dem WB-Grundstück befindet sich ein vielfältiger Baumbestand, der in der beiliegenden Baumbewertung beschrieben und kategorisiert wurde. Ein schonender Umgang unter Beachtung der Bewertung mit dem Bestand ist anzustreben. Ersatzpflanzungen für etwaig gefällte Bäume sind vorzusehen. Besonder erhaltenswürdig - da prägend für das Straßenbild - ist die Platanenallee im Vorfeld der NMS. Sie ist unbedingt zu erhalten. Die Krone der Platane 11 ragt über die bestehende NMS. Lt. Expertise des Vertreters der Abt. Grünraum und Gewässer ist es möglich, diese einzukürzen.

B.2.5 Technische Rahmenbedingungen und Anforderungen siehe Bodengutachten (Beilage C08) siehe stat. Voruntersuchung (Beilage C09) TRPBB Schulbau (Beilage C 18)

B.3 PÄDAGOGISCHE KONZEPTE DER SCHULEN

siehe pädagogische Konzepte VS und NMS (Beilage C06) siehe Future Classroom Lab (Beilage C06)

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B.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM

B.4.1 Raum- und Funktionsprogramm 1. BAUABSCHNITT Volksschule und gemeinsam genutzte Zonen von VS und NMS

Im 1. Bauabschnitt ist ein Raumbedarf von 16 Klassen mit 400 SchülerInnen und 36 Lehrer gegeben.

Klassen und SchülerInnenräume in 4 Clustern á 4 Klassen

Klassenräume 16 60,0 960,0 Klassen á max. 25 SchülerInnen, Tageslicht, gute Sichtverbindungen zur Lernlandschaft (Aufsichtspflicht der LehrerInnen!), Stauraum für persönliches Eigentum, Allgemeingut u. Schultaschen, abschließbarer Stauraum für LehrerInnen, Tafel/Projektionsfläche, Wand für Präsentation von SchülerInnenarbeiten (ca.25xDINA3)

Lernlandschaft = GTS-Freizeitraum

4 100 400,0 1 Lernlandschaft pro Cluster, im direkten Umfeld der 4 Klassen, Tageslicht, getrennt von Gang- bzw. Stiegenhausbereichen, Lernbereiche für Einzel- oder Gruppenarbeit, Bereiche für Lesen, Entspannung, Kommunikation, mobile Möbel für Raumzonierung, Computerstation (3 Arbeitsplätze), Experimentierstation, Stauräume und Ablageflächen, Bepflanzung, Sichtkontaktmöglichkeit zu den Klassen, eine Lernlandschaft wird mit einer Kleinküche (Backrohr/Kochmulde) ausgestattet

Kleingruppen-/Ruhe- und Lehrmittelraum

4 30,0 120,0 für Unterricht in Kleingruppen (Religion-, Sprachunterricht etc.), Elterngespräche und als Ruheraum im Cluster nutzbar, mit Stauflächen für LM ausgerüstet, abgetrennter oder abtrennbarer Raum

1.480,0

Sonderunterrichtsräume

Kreativräume (für techn.Werken) = GTS - Freizeiträume

2 70,0 140,0 Werkbänke für 20 SchülerInnen, Waschrinne mit 3 Auslässen. Stauraum mit ca. 10 m³/Raum (Ausbildung als versperrbare Möblierung möglich), Kreativräume im Raumzusammenhang, davorliegender Freibereich wünschenswert

Musik-, Medien- und Mehrzweckraum = GTS - Freizeitraum

1 60,0 60,0 Musikraum, Mediathek und Ludothek, Vortragsraum Projektionsfläche, Stauraum, Tische und Bestuhlung, Verdunkelung ideal, Nähe zu Allgemeinbereichen (Aula, Bibliothek) vorteilhaft, Ausführung geschlossen (ev. offener Raumverbund mit akustisch wirksamer Trennwand abtrennbar)

200,0 LehrerInnenräume

Direktion 1 20,0 20,0 1 Arbeitsplatz, Sitzgruppe für kleine Gesprächsrunden, Blickkontakt zu Eingangsbereich wünschenswert

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LehrerInnen-Sozialraum 1 30,0 30,0 im Raumverbund mit Direktion und Besprechungsraum, Tee- Kaffeeküche (Kühlschrank, Spüle, Geschirrspüler, Aufbewahrung),

Besprechungsraum 1 15,0 15,0 für Besprechungen (Elterngespräche)

LehrerInnenarbeitsräume 4 36,0 144,0 den einzelnen Clustern zugeordnet insgesamt 36 Arbeitsplätze, verschließbarer Stauraum je LehrerIn

209,0

Turn- und Bewegungsräume/-flächen

VS Normturnsaal (10x 18 x 5,5 m) 1 180,0

180,0 VS-Normturnsaal, auch für externe NutzerInnen, eigener Zugang, der so situiert ist, dass die übrigen Schulflächen nicht betreten werden müssen.

Turngeräteraum 1 40,0 40,0 direkte Verbindung zum Turnsaal Umkleiden TS / geschlechterspez. getrennt

2 15,0 30,0 geschlechterspezifisch getrennt, 1 Klappliege

Waschraum TS / geschlechterspez. getrennt

2 15,0 30,0 geschlechterspezifisch getrennt

Bewegungsraum 1 80,0 80,0 RH=3,20m, muss nicht im Raumverbund mit TS sein, Nähe GTS wünschenswert

Umkleiden Bewegungsraum 2 15,0 30,0 Umkleide LehrerInnen 1 8,0 8,0 Spinde, Dusche und WC Umkleide LehrerInnen (= Umkleide barrierefrei)

1 10,0 10,0 Spinde, bar. Dusche und WC

Sanitäranlage Schülerinnen 2 7,0 14,0 2 WC und Vorraum/Vorzone mit Waschtisch

Sanitäranlage Schüler 2 7,0 14,0 1 WC/ 2 Pissoir und Vorraum/Vorzone mit Waschtisch

436,0

Ganztagesschulbereich (GTS - Räume) für 75 % der SchülerInnen

Küche (mit Regenerieröfen, Waschstraße, Stauraum, Kühlturm etc.)

1 25,0 25,0 im Self-Service-Betrieb, Geschirrentnahme aus mobilen Geschirrwägen, Rückgabe am Küchenpult, Küchenbereich muss vom Speisebereich hygienisch abtrennbar sein

Windfang Essensanlieferung 1 5,0 5,0 auch Staufläche für leere/volle Essenscontainer vor/nach der Anlieferung

Lagerraum Küche 1 10,0 10,0 an Küche direkt angeschlossen Umkleide Küchenpersonal 1 12,0 12,0 direkte Verbindung zur Küche, ist glz.

Hygieneschleuse, inkl. ca. 3m² Sanitäreinheit, Handwaschbecken

Speiseraum = GTS - Freizeitraum

160,0 gestaffelte Essenseinnahme in max. 4 Etappen, Gliederung durch flexible Möblierung, Kleinteiligkeit statt Hallencharakter, auch aus Akustikgründen, Verbindung zum Außenraum gewünscht, Möblierung für Freizeitnutzung, Nähe Allgemeinbereich (Aula, Bibliothek) wünschenswert

Freizeiträume 2 55,0 110,0 Ruhezonen, Bastelecken, Medienbereich, Spielbereich, verschließbare Stauflächen, Verbindung zum Außenraum vorteilhaft

322,0

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Aula, Pausenbereiche, Öffentliche Bereiche – VON VS UND NMS GEMEINSAM BENUTZT

Windfang / Eingangsbereiche VS und NMS

2 20,0 40,0 ein gemeinsamer Eingang ist möglich, wenn danach getrennte Wartebereiche der beiden Schultypen zur Verfügung gestellt werden

Pausenhalle bzw. Aula VS = 2 GTS - Freizeiträume

150,0 Kommunikations- u. Pausenbereich, für

Veranstaltungen, Aufführungen etc., Tageslicht/Verdunkelungsmöglichkeit. mobile Sitzgelegenheiten und Bereich für mobile Bühne, Trinkbrunnen, Pinnwände und Schaukästen, Projektionsfläche. Möblierung für Freizeitnutzung

Pausenhalle bzw. Aula NMS 1 120 120,0 siehe Aula VS

Schuhschleuse für SchülerInnen und Lehrerinnen NMS

1 60,0 60,0 Schmutzschleuse für Schuhablage bei nasser Witterung, Aufbewahrung Schuhe in versperrbaren Kästchen, Nähe Eingang / Aula, abgetrennter Bereich

SchülerInnengarderobe + LehrerInnengarderobe (Patschenschule!) VS

1

216,0 am Eingangsbereich, im EG oder UG, 0,4m²/SchülerIn + 0,4 m²/LehrerInnen, kann auch auf 2 Einheiten aufgeteilt werden, klare Trennung von REIN und UNREIN - Bereichen (Schmutzschleusen-Effekt)/Patschenschule - gute Orientierbarkeit und Querlüftmöglichkeit (Sommerbetrieb) notwendig! Spinde für LehrerInnen (nur Schuhe), SchülerInnengarderobe mit Hutablage, Sicherheitshaken, Sitzbank, aufklappbarer Schuhrost

Bibliothek = GTS – Freizeitraum 1 130 130,0 Nähe Allgemeinbereiche (z.B. Aula, Medienräume) wünschenswert, Kombination aus fixer u. mobiler, multifunktioneller Einrichtung, teils absperrbarer Stauraum für ca. 2.000 Bücher, Ruhe- Entspannungsraum (Leselandschaft)

Raum für Schulsozialarbeit 1 20 20 Nähe Allgemeinbereiche wünschenswert, Einzelbesprechungen und Besprechungen in Kleingruppen, 1 Arbeitsplatz

736

Nebenräume

Pflegeraum + Arztraum (inkl. barrierefreiem WC + Dusche)

1 15,0 15,0 Pflegeraum für hygienischen Betreuung von SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen inkl. Abgetrennten BF-Sanitärbereich (barrierefreie Dusche, WC und Waschbecken), im Nahbereich der Cluster, Schularztnutzung: 1 Arbeitsplatz mit Tageslicht, 2 Sessel, Waschbecken, Arztliege, Garderobenhaken für ca. 12 SchülerInnen, der Arztraum wird von beide Schulen genutzt

Schulwartraum 1 20,0 20,0 Aufenthaltsraum mit Dusche, WC, Waschbecken

Sessellager 1 10,0 10,0 Nähe Aula vorteilhaft Sozialraum für Reinigungspersonal 1 12,0 12,0 Umkleide/Spinde

Putzmittel-Zentrallager 1 15,0 15,0 im EG oder UG Putzmittelraum 3 5,0 15,0 1 Raum pro Geschoß, für Reinigungswagen,

Putzmittel, Hygieneartikel

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Sanitäranlage Schülerinnen 13 6,0 78,0 Sanitäranlagen Knaben : Mädchen = 50:50, pro 15 Schülerinnen 1 WC, aufgeteilte Situierung Nähe Cluster bzw. Ganztagesbereiche und Aula, je Sanitärgruppe ein Vorraum mit Waschtisch

Sanitäranlage Schüler 13 6,0 78,0 Sanitäranlagen Knaben: Mädchen = 50:50, pro 15 Schüler 1 WC, 60% der WC können durch Urinale ersetzt werden, aufgeteilte Situierung Nähe Cluster bzw. Ganztagesbereiche und Aula, je Sanitärgruppe ein Vorraum mit Waschtisch

Sanitärraum barrierefrei 3 8,0 24,0 1 barrierefreies WC pro Geschoß einseitig anfahrbar oder 1 beidseitig anfahrbares WC in jedem 2. Geschoss, die bar. WC`s können als LehrerInnen WC`s genutzt werden

Lehrerinnen-WC 2 6,0 0 Damen: Herren = 70 : 30, je 15 LehrerInnen 1 WC-Zelle

LehrerWC 1 6,0 0 Damen: Herren = 70 : 30, je 15 LehrerInnen 1 WC-Zelle, 60% der WC können durch Urinale ersetzt werden

Haustechnik 1 40,0 40,0 Fernwärme bestehend (NMS Keller, Kollektorgänge) 307,0

Zwischensumme m2 NF 3.690,0

Verkehrs- und Funktionsflächen, ca. 30% von NF

1.107,0

NRF / Netto- Raumfläche lt. Ö-Norm

4.797,0

B.4.2 Raum- und Funktionsprogramm 2. BAUABSCHNITT NMS

Die NMS wird zukünftig 12-klassig geführt, d.h. es werden 300 SchülerInnen und 36 LehrerInnen anwesend sein. Das angeführte Raum- und Funktionsprogramm der NMS stellt den gesamten Flächenbedarf der NMS dar. Dieser ist in die bestehenden Räumlichkeiten durch Umstrukturierungs- und Umbaumaßnahmen bzw. Zubauflächen zu implementieren. Eine eingeschossige Aufstockung in Leichtbauweise ist aus statischer Sicht möglich. Gefordert sind angemessenen Lösungen, die schonend mit Struktur und Bestand umgehen.

Zur Info: Die Nettoraumfläche des Bestandes beträgt ca. 2.790m2. D.h. es liegt rein rechnerisch ein Fehlbestand von ca. 940 m2 vor. Sowohl der 1. Bauabschnitt als auch der 2. Bauabschnitt werden vom Preisgericht auf Basis der ausgelobten Beurteilungskriterien lt. Punkt B.7 bewertet!

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Klassen und Schülerinnenräume / 4 Cluster a`3 Klassen Klassenräume 12 60,0 720,0 Klassen á max. 25 SchülerInnen, Tageslicht, gute

Sichtverbindungen zur Lernlandschaft (Aufsichtspflicht der LehrerInnen!), Stauraum für persönliches Eigentum und Allgemeingut u. Schultaschen, Abschließbarer Stauraum für LehrerInnen, Tafel, Wand für Präsentationen (Zeichnungen etc.)

Lernlandschaft 4 90,0 360,0 1 Lernlandschaft pro Cluster, im direkten Umfeld der 3 Klassen, Tageslicht, getrennt von Gang- bzw. Stiegenhausbereichen, mobile Lernbereiche Einzel- oder Gruppenarbeit, Lesen, Entspannung, Kommunikation und definierte Experimentierstation mit Strom- und Wasseranschluss, Bücherei, 3 Computerstation, Stauräume und Ablageflächen, Bepflanzung, Sichtkontaktmöglichkeit zu den Klassen

Spindbereiche für SchülerInnen 4 10,0 40,0 für Garderobe und Schulsachen, der Lernlandschaft zugeordent

Kleingruppenraum 4 30,0 120,0 für Unterricht in Kleingruppen (Religion-, Sprachunterricht etc.) und Elterngespräche, Staufläche für Lehrmittel

1.240,0

Sonderunterrichtsräume Kreativräume (Technisches Werken, bildn. Erziehung)

2 80,0 160,0 Werkbänke, Waschrinne

Maschinenraum 1 15,0 15,0 zwischen den Kreativräumen, Sichtverbindung von Vorteil

Labor Physik + Chemie 1 60,0 60,0 Laborblock, für physikalische Versuche u. chemische Experimente, Tische und Bestuhlung für 25 SchülerInnen, 2 Eingänge,

Lagerraum zu Physik und Chemie

1 20,0 20,0 im Raumzusammenhang mit Physik/Chemielabor

Medien- und Mehrzweckraum 1 80,0 80,0 Mediathek und Ludothek, Beamer mit Projektionsfläche für EDV-Unterricht, Vorträge, W-Lan, Stauraum für Notebooks, Tische und Bestuhlung, Verdunkelung ideal, Nähe zu Bibliothek und Aula vorteilhaft

Lehrküche mit 3 Kochstellen 1 50,0 50,0 1 Kochstelle barrierefrei, Essraum der Lehrküche zugeordnet oder ein Raum zoniert

Ess- und Unterrichtsraum 1 30,0 30,0 Lager, Vorraum 1 15,0 15,0 der Lehrküche zugeordnet

430,0

LehrerInnenräume Direktion 1 20,0 20,0 EDV-Arbeitsplatz, Arbeitstisch, Sitzgruppe für

kleine Gesprächsrunden, Blickkontakt zu Eingangsbereich wäre ideal

Lehrerinnen-Sozialraum 1 30,0 30,0 im Raumverbund mit Direktion, LehrerInnen-Garderobe, Tee- Kaffeeküche (Kühlschrank, Spüle, Geschirrspüler, Aufbewahrung), Infotafel, offene

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Regale und Ablagen, Sitzgruppe für 8 - 10 Personen

Besprechungsraum 1 15,0 15,0 für Besprechungen (Elterngespräche) Stufenteamraum 4 36,0 144,0 8 LehrerInnenarbeitsplätze für jeweils eine

Schulstufe, verschließbarer Stauraum je LehrerIn, offene Regale und Ablagen, im jeweiligen Clusterverband anzuordnen

209,0

Turn- und Bewegungsräume /-flächen Turnsaal Bestand 1 255 255,0 muss erhalten bleiben Turngeräteraum 1 40,0 40,0 direkte Verbindung zum Turnsaal (neu zu

errichten)

Bewegungsraum 1 100 100,0 RH 3,2m 4 Umkleiden 4 15,0 60,0 geschlechterspezifisch getrennt 2 Waschräume 2 15,0 30,0 geschlechterspezifisch getrennt Sanitäranlage Schülerinnen 1 6,0 6,0 1 WC mit Vorraum und Waschtisch Sanitäranlage Schüler 1 6,0 6,0 1 WC mit Vorraum und Waschtisch Umkleide LehrerInnen 1 8,0 8,0 Spinde, Dusche und WC Umkleide LehrerInnen (= Umkleide barrierefrei)

1 10,0 10,0 Spinde, bar. Dusche und bar. WC

515,0

Ganztagesschulbereich (GTS - Räume) Küche (mit Regenerieröfen, Waschstraße etc.)

1 25,0 25,0 im Self-Service-Betrieb, Geschirrentnahme aus mobilen Geschirrwägen, Rückgabe am Küchenpult, Küchenbereich muss vom Speisebereich hygienisch abtrennbar sein

Windfang Essensanlieferung 1 5,0 5,0 auch Staufläche für leere/volle Essenscontainer vor/nach der Anlieferung

Lagerraum 1 10,0 10,0 an Küche direkt angeschlossen Umkleide Personal 1 10,0 10,0 direkte Verbindung zur Küche, ist glz.

Hygieneschleuse, inkl. ca. 3m3 Sanitäreinheit, Handwaschbecken

Speise- u. Freizeitraum (je Schülerin 1,6m²) gestaffelte Essenseinnahme

50 1,6 80,0 keine Zusammenlegung der Speisebereiche VS und NMS gewünscht

Freizeiträume 2 55,0 110,0 Ruhezonen, Bastelecken, Medienbereich, Spielbereich, verschließbare Stauflächen, Verbindung zum Außenraum vorteilhaft

240,0

Nebenräume Putzmittelraum 3 8,0 24,0 1 Raum pro Geschoß, für Reinigungswagen,

Putzmittel, Hygieneartikel

Sanitäranlage Schülerinnen 10 6,0 60,0 Sanitäranlagen Knaben: Mädchen 50:50, pro 15 Schülerinnen 1 WC, aufgeteilte Situierung Nähe Cluster bzw. Ganztagesbereiche und Aula, je Sanitärgruppe ein Vorraum mit Waschtisch

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Sanitäranlage Schüler 10 6,0 60,0 Sanitäranlagen Knaben: Mädchen 50:50, pro 15 Schüler 1 WC, 60% der WC können durch Urinale ersetzt werden, aufgeteilte Situierung Nähe Cluster bzw. Ganztagesbereiche und Aula, je Sanitärgruppe ein Vorraum mit Waschtisch

Sanitärraum barrierefrei 3 8,0 24,0 1 barrierefreies WC pro Geschoß einseitig anfahrbar oder 1 beidseitig anfahrbares WC in jedem 2. Geschoss, die bar. WC`s können als LehrerInnen WC`s genutzt werden

LehrerInnen-WC 2 6,0 0 Damen: Herren = 70 : 30, je 15 LehrerInnen 1 WC-Zelle

LehrerInnen-WC 1 6,0 0 Damen: Herren = 70 : 30, je 15 LehrerInnen 1 WC-Zelle, 60% der WC können durch Urinale ersetzt werden

168,0

Zwischensumme m2 NF 2.802,0

Verkehrs- und Funktionsflächen ca. 30 % von NF 840,6 NRF / Netto- Raumfläche lt. Ö-Norm NMS NMS Puntigam

3.642,6

Erweiterung VS (5. Cluster) Das Raumprogramm für den 5. Cluster ist für 100 SchülerInnen und 8 zusätzliche LehrerInnen konzipiert.

Klassen und SchülerInnenräume / 1 Cluster à 4 Klassen Klassenräume 4 60,0 240,0 Klassen á max. 25 SchülerInnen, Tageslicht, gute

Sichtverbindungen zur Lernlandschaft (Aufsichtspflicht der LehrerInnen!), Stauraum für persönliches Eigentum und Allgemeingut u. Schultaschen, abschließbarer Stauraum für LehrerInnen, Tafel, Wand für Präsentationen (ca. 25xDINA3 Zeichnungen etc.)

Lernlandschaft 1 80,0 80,0 1 Lernlandschaft pro Cluster, im direkten Umfeld der 4 Klassen, Tageslicht, getrennt von Gang- bzw. Stiegenhausbereichen, mobile Lernbereiche Einzel- oder Gruppenarbeit, Lesen, Entspannung, Kommunikation, 3 Computerstation, Stauräume und Ablageflächen, Bepflanzung, Sichtkontakt zu den Klassen

1 Kleingruppenraum / Ruheraum

1 30,0 30,0 für Unterricht in Kleingruppen (Religion-, Sprachunterricht etc.) und Elterngespräche, Staufläche für Lehrmittel

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LehrerInnenarbeitsräume 1 36,0 36,0 dem Cluster zugeordnet sein, insgesamt 8 Arbeitsplätze (ev. in Kleingruppenanordnung), verschließbarer Stauraum je LehrerIn,

Sanitäranlage Schülerinnen 3 6,0 18,0 Sanitäranlagen Knaben : Mädchen 50:50, pro 15 Schülerinnen 1 WC, aufgeteilte Situierung Nähe Cluster bzw. Ganztagesbereiche und Aula, je Sanitärgruppe ein Vorraum mit Waschtisch

Sanitäranlage Schüler 3 6,0 18,0 Sanitäranlagen Knaben : Mädchen 50:50, pro 15 Schüler 1 WC, 60% der WC können durch Urinale ersetzt werden, aufgeteilte Situierung Nähe Cluster bzw. Ganztagesbereiche und Aula, je Sanitärgruppe ein Vorraum mit Waschtisch

422,0

Zwischensumme m2 NF 422,0

Verkehrs- und Funktionsflächen ca. 30% von NRF

126,6

NRF / Netto- Raumfläche lt. Ö-Norm 5. Cluster VS

548,6

Anmerkung zum Raumprogramm Klassen-, Gruppenräume und Lernlandschaften (Cluster)

Klassenverbände lösen sich zunehmend auf, dem stufen- und klassenübergreifendem Arbeiten und Kommunizieren wird immer mehr Bedeutung beigemessen (siehe auch pädagogisches Konzept). Daher wird gewünscht, durchlässige Raumkonzepte von Klassen-, Gruppenräumen und bespielbaren Vorzonen zu erhalten. Vier VS-Klassen bzw. drei NMS-Klassen mit je einem Kleingruppenraum, Lehrmittelraum und einer Lernlandschaft werden zu je einem Cluster zusammengefasst. Besonderes Augenmerk gilt der Ausbildung der einzelnen Cluster: diese sind so zu konzipieren, dass eine demokratisch gleichwertige Teilhabe der einzelnen Klassen an der gemeinsamen Lernlandschaft gewährleistet ist. Die Erschließung sollte durch Aufweitungen und Durchblicke zu Zonen mit Aufenthaltsqualität werden, sodass das gesamte Schulhaus Orte für formelles und informelles Lernen bietet, insbesondere „Lesenischen“ mit Bücherschütten und –türmen sind erwünscht.

B.4.2 Freiflächen

Die städtebauliche Situierung und Ausformulierung der Baukörper und damit auch die Zonierung der Außenanlagen sind ein wesentlicher Angelpunkt des Wettbewerbs. Ziel ist es, ein Maximum an Freiflächen für beide Schulen zu schaffen, die unterschiedlich bespielt werden können (Bewegungsflächen, Unterrichtsergänzungsflächen im Freien, Rückzugsflächen, Spielbereiche, Sportflächen et.) und differenzierte Aufenthaltsqualitäten besitzen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass es sowohl klar den Schulen zugeordnete Flächen, als auch Begegnungsflächen für „Groß und Klein“ gibt.

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Flächen im Freien - Zielvorgabe 9 m²/SchülerIn Freiflächen können teilweise (max. 10%) auch am Dach liegen (z.B. Werken-Freibereich/Terrassen für Cluster), der bestehende Sportplatz ist einzubeziehen

Empfehlungen zur Freiraumgestaltung ÖISS berücksichtigen

überdachter Eingangsbereich (Mindestgröße)

2 40,0 80,0

Schulwart Geräteraum 1 40,0 40,0 Werkstatt und Geräteraum, vom Freibereich zugängig - Einfahrtstor 3x2,50m, Stellfläche Rasenmäher, Kehrmaschine, Werkbank + Werkzeugschrank, beheizbar bzw. frostsicher, am Schulgebäude oder freistehend

Gartenspielgeräteraum

1 20,0 20,0

Müllraum 1 30,0 30,0

Hartplatz (10 x 18 m) für VS und NMS

2 180,0 360,0

Rasen- Kleinfeld VS 25 x 40 m für VS

1 1.000,0 1.000,0 Torbereiche mit Ballfangnetz sichern

Rasen- Kleinfeld 30x50 NMS 1 1.500,0 1.500,0 Torbereiche mit Ballfangnetz sichern 60 m Laufbahn, dreibahnig mit Sprunggrube

1 Die bestehende Laufbahn kann bei Bedarf reduziert werden bzw. kann auch verlegt werden

Fahrradabstellplatz 100 die Hälfte davon überdacht vorzusehen, Errichtung entsprechend Bauabschnitten

Scooterabstellplatz 50 teilweise überdacht vorzusehen

PKW-Stellplatz barrierefrei 1 östlich der NMS (Wendemöglichkeit vorsehen) Wirtschaftsparkplatz 1

östlich der NMS (Wendemöglichkeit vorsehen)

Wirtschaftszufahrt für Grünraumbewirtschaftung

östlich der NMS

Spiel-und Bewegungsflächen im Freien gesamt - Zielvorgabe

700 9,0 6.300,0 ca. 9 m²/SchülerIn, Vorplätze, Hartplatz, Rasenspielfeld etc. und nutzbare Freiflächen (max.10%) am Dach anrechenbar

B.5 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN B.5.1 Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit entsprechend dem steiermärkischen Baugesetz und der OIB-RL 4 gilt für die Erweiterung, den Bestand sowie für die Außenanlagen des gesamten Schulbereichs.

B.5.2 Wirtschaftlichkeit / ökonomischer Flächenbedarf Auf Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Errichtung, Betrieb und Erhaltung sowie auf effiziente Ausnutzung aller Flächen ist Bedacht zu nehmen.

B.5.3 Bauwerkskosten nach ÖNORM B1801-1 (valorisiert 1. Quartal 2019) Das vorgegebene Budget für den 1. Bauabschnitt beträgt 8,8 Mio. EUR exkl. USt. (KG 1-4 und 6) und umfasst den Neubau VS sowie die Umbaukosten der im 1. BA freigegebenen Bereiche des NMS-Bestandes. Die Umbaukosten wurden mit 75% der Neubaukosten angesetzt. Nicht enthalten sind die Abbruch- sowie Umbaukosten im Bereich der bestehenden VS sowie die Einrichtungskosten.

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Diese Kostenobergrenze darf bei der Realisierung nicht überschritten werden. Der/die WB-Teilnehmer/in bestätigt mit der Abgabe seiner/ihrer Wettbewerbsarbeit, dass der von der Auftraggeberin vorgegebene Kostenrahmen eingehalten und nicht überschritten wird. In der ersten Bearbeitungsphase sind in der Beilage C14 Kostennachweis die Spalten „GE“ (Grobelement), „EL“ (Element) und „Qualitätsdefinition“ (Elementtyp) OHNE „Menge“, „Einheit“ und „EP“ (Einheitspreis) auszufüllen. Aufbauend auf diesen Bauteil- und Oberflächenangaben erfolgt eine Kostenermittlung durch das Vorprüfbüro Kosten unmittelbar nach der ersten Preisgerichtssitzung für diejenigen Wettbewerbsprojekte, die zur vertieften Bearbeitung ausgewählt werden. In der vertieften Bearbeitungsphase sind von den ausgewählten WB-TeilnehmerInnen die Spalten „Menge“, „Einheit“ und „EP“ (Einheitspreis) gemäß Beilage C14 zu vervollständigen. zu. Die Prüfung der Plausibilität des Kostennachweises erfolgt durch das Vorprüfbüro KOSTEN. Design to Cost Investitionen der öffentlichen Hand haben nach dem Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die momentane Budgetlage der Stadt Graz, aber auch der gesamten öffentlichen Auftraggeber, führt zur unbedingten Notwendigkeit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so viel „Funktion“ wie möglich zu errichten. Daher wird bei der Projektumsetzung als eines der wesentlichen Steuerungselemente das Kostenmanagementprinzip „Design to Cost“ (kurz DTC) durchgehend als Leitprinzip verwendet. Unter „Design To Cost“ (DTC) versteht man das Planen und bauliche Umsetzen nach Kostengesichtspunkten unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen ("plane und baue so, dass unter den vorgegebenen Prämissen das Kostenziel eingehalten wird"). Im Zuge der Projektumsetzung kann es unter Umständen auch zu einer Adaptierung des Kostenzieles kommen.

B.5.4 Grobterminplan Die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Erweiterung ist mit 2021/22 terminisiert, sodass eine Übergabe an die Nutzer 2022 erfolgen kann.

B.5.5 Energieoptimierung

Da schon in der Wettbewerbsphase wesentliche Entscheidungen über Energieeffizienz und Nach-haltigkeit eines Bauprojektes zu treffen sind, legen Ausloberin und Auftraggeberin besonderen Wert darauf, dass Überlegungen dazu bereits in die Bearbeitung einer Wettbewerbsarbeit eingehen. Die Ideen zum Thema Energieeffizienz und innovativer, nachhaltiger Energiekonzepte fließen daher auch in die Beurteilung der Arbeiten ein. Zielsetzung Neubau: Niedrigstenergiegebäude gemäß nationaler Definition des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) - dies entspricht in etwa einer 15%igen Unterschreitung des jetzt (seit 1.1.2017) gültigen Grenzwertes für den Heizwärmebedarf von Neubauten von Nicht-Wohngebäuden (OIB-Richtlinie 6, Ausgabe März 2015, Seite 4 von 17). Im Sinne einer möglichst energiesparenden und ökologischen Bauweise sind insbesondere zu berücksichtigen:

• günstiges Verhältnis zwischen Hüllfläche und Nutzfläche • Tageslichtnutzung und natürliche Beleuchtung • Vermeidung sommerlicher Überwärmung und aktiver Kühlung durch effektive

Abschattungen – insbesonders Richtung Osten und Westen – ohne dabei vermehrt Kunstlicht zu benötigen

• hochgedämmte Hüllflächen mit geringen Wärmedurchgangszahlen • winddichte, annähernd wärmebrückenfreie Konstruktionsbauweise • die Verwendung von Holz als Baustoff ist erwünscht.

Die Beurteilung der energierelevanten Themen durch den Vorprüfer Bauphysik erfolgt ausschließlich für die ausgewählten Projekte der vertieften Ausarbeitung auf Basis der Projektbeschreibung und der ausgefüllten Beilage C15 Bauphysiknachweis.

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B.6 ART, UMFANG UND FORM DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN

B.6.1 Abzugebende Unterlagen

Der Wettbewerbsbeitrag ist in Einzeldateien (Benennung lt. nachstehender Aufstellung) auf die e-Vergabeplattform hochzuladen. Unbedingt zu beachten gilt, dass die Dateigrößen klein gehalten werden: Wettbewerbsplakate unter 15 MB, Berechnungspläne und Formblätter unter 2 MB. Sämtliche Dateien müssen unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein. Zusätzlich wird ersucht, die Unterlagen analog beim Wettbewerbsbüro fristgerecht einzureichen. Nur elektronisch eingereichte Unterlagen werden vom Wettbewerbsbüro auf 80g/m2 unbeschichtetes Papier mit einem HP-Design-Jet T520 geplottet. ACHTUNG: Vergaberechtlich verbindlich ist ausschließlich die elektronische Abgabe! Das bedingt, dass NUR in Papierform (nicht digital) abgegebene Wettbewerbsbeiträge zum Ausschluss führen!

B 6.1.1 Pläne – 001_Kennzahl_Wettbewerbsplakat1 .pdf, 001_Kennzahl_Wettbewerbsplakat2.pdf gewünscht 2 Plakate (max. 3 Plakate), DIN A0, Hochformat Plan gerollt und nicht aufkaschiert

pro Plakat eine Datei, max. Dateigröße 15 MB

• Strukturplan M 1:2000 (Schwarzplan) • Lageplan M 1:500, genordet

Darstellung Wettbewerbsgebiet inkl. Aussenanlagen/Sportplatz mit angrenzenden Grundstücken und Verkehrskonzept

• Grundrisse Erdgeschoss M 1:250, annähernd genordet exemplarischer Möblierung, Flächenangaben und Höhenangaben

• Grundrisse aller Geschosse M 1:250, annähernd genordet - mit lesbarer Raumbezeichnung, exemplarischer Möblierung, Flächenangaben und Höhenangaben Darstellung bei Bestandsumbauten: Abbruch gelb, Neubau rot

• Relevante Schnitte und Ansichten, M1:250 mit Haupt- und geländebezogenen Höhenkoten Darstellung bei Bestandsumbauten: Abbruch gelb, Neubau rot

• schematische Darstellung des Ablaufes von 1. und 2. Bauabschnitt bzw. etwaig benötigten Provisorien

• kurzer Erläuterungsbericht 1 Prüfparie für die Vorprüfung auf Normalpapier (bei physischer Abgabe der Wettbewerbsarbeit) Schaubilder Eine Darstellung mittels Schaubildern ist nicht erlaubt. Schaubilder werden überklebt. Zur besseren Vergleichbarkeit ersuchen wir in den Plänen die einzelnen Bauteile mit nachfolgenden Stärken darzustellen: tragende Außenwände und Deckenkonstruktionen 50cm, letzte Geschoßdecke mit 70cm, tragende Innenbauteile 25cm, nicht tragende Wände 10cm, lichte Raumhöhe Unterrichtsräume 320cm.

B.6.1.2 zusätzliche Unterlagen

• Verzeichnis der eingereichten Unterlagen (DIN A4) - 002_Kennzahl_Verzeichnis.pdf • sachlich und kurz gefasster Erläuterungstext - 003_Kennzahl_Erläuterungsbericht.pdf • Formblatt C12 Raum und Funktionsprogramm - 004_Kennzahl_C12 RuF.pdf • Formblatt C12 Raum und Funktionsprogramm - 005_Kennzahl_C12 RuF.xls

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• Formblatt C14 Kostennachweis OHNE Massenermittlung und Kostenansatz bzw. - 006_Kennzahl_C14 Kostennachweis.pdf

• Berechnungspläne (BGF) – 007_Berechnungsplan.pdf • Berechnungspläne (BGF + NGF) – 008_Berechnungsplan.dwg

*.dwg-File (Auto CAD 2012) Geschossgrundrisse und Schnitte, zur digitalen Prüfung von BGF und NRF. Alle abgefragten Flächen sind als Polygon-Züge abzugeben. (Layer VP_BGF bzw. VP_NRF)

• Präsentationsdateien - 009_Kennzahl_Publikationsdatei1 .pdf, 009_Kennzahl_Publikationsdatei2.pdf

010_Kennzahl_Publikationsdatei1.jpg, 010_Kennzahl_Publikationsdatei2.jpg je eine gesonderte Publikationsdatei (pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten

Plan, 300 dpi Auflösung,Dateigröße unter 1 MB

B.6.1.3 Massenmodell M 1:500 Lt. Modellbauplan C11, Farbe weiß B.6.1.4 VerfasserInnenbrief – Formblatt C16 - 011_VerfasserInnenbrief_Befugnis.pdf

VerfasserInnenbrief dient als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin (der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft). Bei TeilnehmerInnengemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der VerfasserInnenbrief hat weiters die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Teilnehmers/der Teilnehmerin (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Der Nachweis der Befugnis ist dem VerfasserInnenbrief anzuhängen. Bei physischer Abgabe ist der VerfasserInnenbrief in einem undurchsichtigen, verschlossenem Kuvert, außen mit der Kennzahl versehen, beizulegen.

B.6.2 Abzugebende Unterlagen vertiefte Bearbeitung

Bei der Abgabe der Unterlagen in der vertieften Bearbeitungsphase ist die gleiche Kennzahl wie in der ersten Stufe zu verwenden.

• Verzeichnis der eingereichten Unterlagen (DIN A4) - 012_Kennzahl_Verzeichnis.pdf • Formblatt C14 Kostennachweis MIT Mengenermittlung und Kostenansatz - 013_Kennzahl_Kostennachweis.xlxs und 014_Kennzahl_Kostennachweis.pdf • Formblatt C15 Bauphysiknachweis - 015_Kennzahl_Bauphysik.xlxs • Berechnungspläne (BRI + Hüllflächen) – 016_Kennzahl_Berechnungsplan_Bauphysik.dwg *.dwg File (Auto CAD 2012) Flächennachweis Bauphysik (Hüllflächen, BRI)

B.6.3 Formale Bedingungen und Kennzeichnung

Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Wettbewerb Bildungscampus Puntigam“ zu enthalten. Bei mehrseitigen Dokumenten ist die Kennzahl nur am Titelblatt anzugeben.

Bei physischer Abgabe sind die Wettbewerbsarbeiten – dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell – verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung „Wettbewerb Bildungscampus Puntigam“ zu versehen. Als Absender (bei postalischer Übersendung) ist anzugeben: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7/I A–8010 Graz Die Wettbewerbsarbeiten werden mit Datum und Uhrzeit Ihres Einlangens beim Wettbewerbsbüro in ein Verzeichnis eingetragen. Die TeilnehmerInnen erhalten auf ihren Wunsch eine Bestätigung des Eingangs ihrer Wettbewerbsarbeiten. Sämtliche Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der

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Anonymität ausschließlich an das Wettbewerbsbüro – siehe Pkt. A.1.4 – zu senden. B.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN

(Nennung ohne Reihung und Gewichtung) Städtebauliche Kriterien:

• Gliederung und Gestaltung der Baukörper • Einbindung in die Umgebung / Grünraum • Gestaltung der Außenräume

Architektur / baukünstlerische Kriterien:

• Qualität der äußeren Gestaltung • Innenräumliche Qualität • Beitrag zur zeitgenössischen Baukultur • Umsetzung des pädagogischen Konzeptes

Funktionelle Kriterien:

• Funktionelle Gesamtlösung • Zuordnung der Funktionsbereiche • Interne Erschließung im Gebäude und am Wettbewerbsareal • Orientierbarkeit • Variabilität in Hinblick auf die Nutzung • Nutzbarkeit der Außenräume • Natürliche Belichtung der Arbeits- und Lernbereiche

Ökonomische Kriterien:

• Wirtschaftlichkeit bei der Errichtung • Wirtschaftlichkeit im Betrieb und in der Erhaltung • Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens

Ökologische Kriterien:

• Energieeffizienz • Umweltverträglichkeit • Nachhaltigkeit • Versiegelungsgrad

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Wettbewerb Bildungscampus Puntigam

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TEIL C – BEILAGEN

Nr. Inhalt Format digital Unterlagen zum Wettbewerbsareal / Pläne / Aufgabenstellung C 01 Vermesserpläne

C01.1_017676 2018_Kataster C01.2_017676-2018_LBAW VS Puntigam C01.3_017676-2018_Leitungen

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C 02 Bestandspläne (UG, EG, OG, Ansichten u. Schnitte) C02.1_Bestand_NMS_ Puntigam_18-12-03 C02.2_Bestand_NMS_VS Puntigam_EG gesamt_200_18-12-03 C02.3_Bestand_NMS Puntigam_OG C02.4_Bestand_NMS Puntigam_KG C02.5_Bestand_NMS Puntigam_Schnitte C02.6_Bestand_NMS Puntigam_Ansichten C02.7_Bestand_NMS_VS_ Puntigam_Schnitte Turnsaal C02.8_Bestand_ VS_Puntigam_Systemschnitte

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C 03 Städtebauliches Gutachen, Stadtplanungsamt C03_Städtebaulich Gutachten_VS_Puntigam_Ma_signiert_signiert

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C 04 Stellungnahme Stadt Graz, Abteilung für Verkehrsplanung C04_051493-2016-0003_WB_VS_Puntigam_-_Nippelgasse

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C 05 Verkehrserschließungsgutachten, ZIS+P Verkehrsplanung C05.1_BZ_Puntigam_2018_17_11_2018_101r C05.2_BZ_Puntigam_Variante_1_ZIS_Linien_01r

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C 06 Pädagogische Konzepte C06.1_Pädagogisches Konzept VS C06.2_Pädagogisches Konzept NMS C06.3_Future Classroom LAB

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C 07 Baumbewertung, DI Waltraud Körndl C07.1_Baumbewertung_VS_Puntigam_2018

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C 08 Geotechnisches Gutachten, Dr. Lechner ZT C08_2018 03 31_VS_Puntigam_Gradnerstraße_24_Geotechnisches Gutachten Inkl. Erweit

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C 09 Stat. Voruntersuchung, eisner ZT GmbH C09_statische_Beurteilung

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C 10 C10_Luftbild *.pdf C 11 C11.1 Modellbauplan

C11.2 Modellbauplan *.dwg, *.pdf

Vorlagen und Formblätter C 12 C12_Formblatt Raum- und Funktionsprogramm *.xlsx C 14 C14.1_Formblatt Kostennachweis inkl. Erläuterung

C14.2_Kostennachweis *.pdf *.xlsx

C 15 C15_Formblatt Bauphysiknachweis *.xlsx C 16 C16_Vorlage VerfasserInnenbrief *.docx Allgemeine Unterlagen C 17 C17_Planungsvertrag Architektur Konzept 2019 01 13 *.pdf C 18 C18_TRPBB Schulbau *.pdf C 19 C19_Freigabe AIK *.pdf