Ausschreibung Weindorf Libori 2015

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Libori 2015 Eckdaten zur Konzepterstellung Fläche Theodorianum

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Ausschreibung Weindorf Libori 2015

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Libori 2015 Eckdaten zur Konzepterstellung Fläche Theodorianum

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9 Tage vom 25.07. bis 02.08.2015

ca. 1,7 Mio. Besucher

Zählt zu den 10 größten Volksfesten in Deutschland und

ist mit das älteste.

Kirche, Kirmes, Kultur

Schulhof des „Gymnasium Theodorianum“ liegt zentral

zwischen der Kirmes auf dem Liboriberg, Feiermeile

Kamp, der Libori-Lounge auf dem Jühenplatz, dem

Kulturbrunnen am Rathausplatz und dem „Pottmarkt“

rund um den Dom

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Libori-/Pottmarkt

Kirche

Kirmesmeile

Feiermeile Kamp

Liborilounge

Bier-/Kulturbrunnen

Franz-Stock-Bühne

Gymnasium

Theodorianum

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Freizuhaltende Rettungswege

Stand: Aug. 2014

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Brandschutztechnische Anforderungen für die Ausschreibung der Sondernutzungsfläche „Schulhof Theodorianum“ im

Rahmen des Liborifestes, sind insbesondere:

Die in der Plananlage gelb dargestellten Feuerwehrzufahrten für das Schulgebäude sind gemäß DIN 14090 und §5

BauO NRW jederzeit frei zu halten.

Marktstände sind nach mindestens 40 m durch einen brandlastfreien Bereich von mindestens 5 m in Brandabschnitte

zu unterteilen, um eine ungehinderte Brandausbreitung zwischen den Ständen zu verhindern.

Marktstände die im Abstand von weniger als 3 m an den angrenzenden Gebäuden positioniert werden, müssen eine

Rückwand aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102 besitzen. Sofern an den

angrenzenden Gebäuden Fensteröffnungen vorhanden sind, müssen die Fensteröffnungen von außen mit

Feuerschutzplatten in feuerbeständiger Qualität (F90) verschlossen werden.

Marktstände für die eine Medienversorgung mit Druckgasbehältern erforderlich ist müssen entsprechend der ASI

8.04 (Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben) der

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ausgestattet sein.

Marktstände in denen mit offenem Feuer oder Gasflammen gearbeitet wird sowie Marktstände in denen Fritteusen

oder sonstige Wärmequellen betrieben werden, sind mit einem Feuerlöscher mit mindestens 9 Löschmitteleinheiten

auszustatten. Für Marktstände mit Fettpfannen und Fritteusen ist ein Feuerlöscher der Brandklasse F zu wählen.

Folien und Dekorationen in Zelten müssen mindestens der Anforderung schwerentflammbar B1 nach DIN 4102

entsprechen. Entsprechende Nachweise sind auf verlangen vorzulegen.

Abfälle und brennbare Verpackungsmaterialien sind zentral an einer geeigneten Stelle zu sammeln. Die

Abfallsammelstelle muss mindestens 5 m von angrenzenden Gebäuden entfernt sein. Es ist eine tägliche Leerung

der Abfallbehälter vorzunehmen, um die vorhandenen Brandlasten so gering wie

möglich zu halten

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Die notwendige Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz ist vom Nutzer selbst beim Ordnungsamt der Stadt

Paderborn zu beantragen

Der Ausschank von Speisen und Getränken darf an allen Tagen ausschließlich in der Zeit von 11.00 Uhr bis 01.00

Uhr erfolgen. Musikalische Darbietungen sind nur in der Zeit von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr zulässig

Eine nach Geschlechtern getrennte, den hygienischen Erfordernissen entsprechende Abortanlage muss vorhanden

sein, und zwar für je angefangene 350 qm Schankfläche für Männer 1 Abort und 2 Urinalbecken oder 2 lfd. m Rinne

und für Frauen 2 Aborte. Auf die Toilettenanlagen ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Aufstellort ggf. auch außerhalb

der benannten Fläche nach Absprache.

Die Abwässer sind, sofern kein direkter Anschluss an die städtische Kanalisation möglich ist, in dichten Behältern zu

sammeln und durch ein Entsorgungsunternehmen schadlos zu beseitigen.

Eine zweckentsprechende, einwandfreie Spülanlage sowie Trinkwasser in ausreichender Menge zum Gläserspülen

müssen vorhanden sein.

Aus Gründen der Abfallvermeidung und des Umweltschutzes dürfen Getränke nur in Gläsern ausgeschenkt werden.

Personen, die mit der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen beschäftigt werden, müssen im Besitz eines

gültigen Gesundheitszeugnisses des Gesundheitsamtes sein. Die Zeugnisse sind bei der Veranstaltung mitzuführen.

Die für musikalische Darbietungen erforderliche Vereinbarung mit der GEMA ist Angelegenheit des Nutzers.

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Quelle: goggle.de/maps

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Stadt Paderborn

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