Ausstellungsleitung Standbau - Dresden · Stk. 450,00 0049 55" Monitor mit Wandhalterung...

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Stand: 05.06.2020 Seite 1 von 7 Anmeldung zur Fachausstellung 12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020 Veranstalter GWT-TUD GmbH Freiberger Straße 33 D-01067 Dresden Ausstellungsleitung Standbau Prof. Dr.-Ing. Jürgen Weber Professur für Fluid-Mechatronische Systemtechnik Institut für Mechatronischen Maschinenbau, TU Dresden Kehr ExpoModul GmbH Helmholtzstraße 7a Königsbrücker Landstraße 40 D-01069 Dresden D-01109 Dresden Eric Fischer Peter Kehr +49 (0)351 / 463 33553 +49 (0)351 880 25 50 +49 (0)351 / 463 32136 +49 (0)351 880 25 52 [email protected] [email protected] Kontakt Firma: .............................................................................................................................................. Straße: ............................................................................................................................................ PLZ, Ort: .................................................................. Land: .............................................................. SachbearbeiterIn: ............................................................................................................................ ........................................................................... .................................................................. ................................................................................................................................................... UID-Nr.: ........................................................................................................................................... abweichende Rechnungsadresse:. Firma: .............................................................................................................................................. Straße: ............................................................................................................................................ PLZ, Ort: .................................................................. Land: .............................................................. Name: ............................................................................................................................................. ........................................................................... ................................................................. ................................................................................................................................................... UID-Nr.: ........................................................................................................................................... Eigene Ausstellungsgüter/Exponate (Abmaße: h/b/t in cm, Gewicht: in kg, Akustik: in dB): ............................ ......................................................................................................................................................... ......................................................................................................................................................... .........................................................................................................................................................

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Veranstalter GWT-TUD GmbH Freiberger Straße 33 D-01067 Dresden

    Ausstellungsleitung Standbau

    Prof. Dr.-Ing. Jürgen Weber Professur für Fluid-Mechatronische Systemtechnik Institut für Mechatronischen Maschinenbau, TU Dresden Kehr ExpoModul GmbH

    Helmholtzstraße 7a Königsbrücker Landstraße 40 D-01069 Dresden D-01109 Dresden Eric Fischer Peter Kehr

    ℡ +49 (0)351 / 463 33553 ℡ +49 (0)351 880 25 50 � +49 (0)351 / 463 32136 � +49 (0)351 880 25 52 � [email protected][email protected]

    Kontakt

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    Eigene Ausstellungsgüter/Exponate (Abmaße: h/b/t in cm, Gewicht: in kg, Akustik: in dB): ............................

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Bestellung Messestand 1. Art des Messestands

    Standfläche (Standbau wird selbst übernommen): EUR 240,-- /m2 + USt.*

    * Der m²-Preis ist die Gebühr für die mietweise Überlassung der Ausstellungsfläche ohne Systemstand.Der Aussteller verpflichtet sich, einen eigenen Stand unter Beachtung beiliegender allgemeinerAusstellungsbedingungen aufzubauen. 230 V - 16 A Stromanschluss und Verbrauchspauschale sind imm²-Preis inbegriffen.

    Systemstand (incl. Standfläche): EUR 320,-- /m2 + USt.** Teppichboden Rips, Farbe:

    hellgrau dunkelgrau blau weitere auf Anfrage ** Der m2-Preis ist die Gebühr für die mietweise Überlassung der Ausstellungsfläche sowie eines

    aufgebauten Systemstandes durch die beauftragte Messefirma gemäß beiliegender Standbeschreibung. Ein 230 V - 16 A Stromanschluss und Verbrauchspauschale sind im m²-Preis inbegriffen.

    2. Standgröße

    3 x 3 m2 4 x 3 m2 K x K m2

    3. Zusätzlicher 400 V - Stromanschluss (3~ CEE)

    400V - 16 A (€ 65/Tag +USt.)

    400V - 32 A (€ 85/Tag +USt.)

    400V - 63 A (€ 145/Tag +USt.)

    4. Zusatzausstattung

    Zusatzausstattung gemäß Bestellschein.

    5. Anmeldung Standbetreuer

    Für die Anmeldung Ihrer StandbetreuerInnen nutzen Sie bitte das separate Anmeldeformular

    und senden dieses bis zum 28.08.2020 an [email protected]. Alle StandbetreuerInnen müssen separat angemeldet werden.

    6. Weitere Leistungen

    Bei Anmeldung einer Ausstellungsfläche sind folgende Leistungen inklusive:

    o Für Ausstellungsflächen über 3m² ist die Tagungsgebühr (Eröffnungsabend, Mittagessen und Pausenversorgung am 13. und 14. Oktober 2020, Festabend und Hallenfest) für 1 StandbetreuerIn bzw. über 12m² für 2 StandbetreuerInnen im Preis enthalten.

    o Tagungsunterlagen in digitaler Form

    o Aufnahme Ihres Unternehmens in das Ausstellerverzeichnis

    o Firmenlogo auf unserer Website

    o Betreuungsservice vor und während der Ausstellung

    Bitte legen Sie die Kontaktdaten Ihres Unternehmens sowie Ihr Firmen-Logo in ausreichender Auflösung (≥300 DPI) der Anmeldung bei.

    Zusätzliche Eintragungen ins Ausstellerverzeichnis EUR 90,-- + USt. (max. 1000 Zeichen)

    Der Eintrag erfolgt gemäß §12 der beiliegenden Ausstellungsbedingungen. Bitte legen Sie den Text der Anmeldung bei.

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Bestellung Posterwand

    Stk. Posterwand Typ 1: H: 236 x B: 95 cm EUR 120,-- / Stk. + USt.

    Stk. Posterwand Typ 2: H: 236 x B: 136 cm EUR 140,-- / Stk. + USt.

    Im Preis ist die Standfläche für die Posterwände enthalten.

    Die für die Session vorgesehenen Poster sind bis spätestens 05.10.2020 (in gedruckter Form) an die Ausstellungsleitung zu senden. Die Breite der Poster sollte zur sauberen Fixierung nicht größer als 90 cm bzw. 130 cm sein.

    Bestellung Werbefläche

    Für das 12. IFK bieten wir Ihnen ein umfangreiches Angebot an Werbeflächen zur individuellen Präsentation Ihres Unternehmens. Eine Übersicht über verfügbare Präsentationsflächen finden Sie Bestellschein für weiteres Zubehör.

    Die Werbeflächen werden nach Bestelleingang (first come, first served) bearbeitet und vergeben. Ein Anspruch auf bestellte Flächen besteht nicht.

    Die für die Werbeflächen vorgesehenen Banner, Aufkleber oder Roll-ups sind bis spätestens 05.10.2020 an die Ausstellungsleitung zu senden.

    Stk. Roll-ups im Foyer, H: 200 x B: 80 cm EUR 100,-- / Stk.+ USt.

    Stk. Banner Regiebrücke, H: 100 x B: 200 cm EUR 400,-- / Stk.+ USt. .. (8 Stk. verfügbar)

    Stk. Banner Registrierungsfront, max. H: 100 x B: 120 cm EUR 100,-- / Stk.+ USt. (15 Stk. verfügbar)

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Bestellschein Zusatzausstattung Bitte fügen Sie den Bestellschein für weitere Zusatzausstattung Ihrer Anmeldung

    zur Fachausstellung bei. Die Anmeldefrist endet am 28.08.2020. Änderungen bzgl. der im Systemstand enthaltenen Grundausstattung sind auf Anfrage möglich.

    Art.-Nr. Artikelbeschreibung Einheit Mietpreis in EUR

    Anzahl

    Standbau

    0001 Systemstand - MODUL Exhibition Design Systems m² Im Mietpreis Systemstand

    inklusive

    0002 Individual-Standbau m² Preis lt. Angebot

    Weitere Leistungen (z.B. bedruckte Seitenwände, Tuchspannrahmen für Seitenwände) auf Anfrage.

    Preis lt. Angebot

    Fußboden (inkl. Verlegung, Abdeckung mit Folie, Entsorgung)

    0003 Teppichboden Rips, Farbe: KKKKKK , Kantenband silber (Farben: hellgrau, dunkelgrau, rot, blau)

    m² 10,00

    0004 Teppichboden, Velour, Farbe: KKKKKK , Kantenband silber (Farben: hellgrau, dunkelgrau, rot, blau)

    m² 14,50

    0005 Laminatboden hell/dunkel inkl. Trittschallunterlage, Aluminiumkante, Farbe: KKKKKK

    m² 25,00

    0006 Podestboden RECY als Unterkonstruktion (u.a zur unsichtbaren Verlegung von Kabeln, Gesamthöhe 52mm, lichte Höhe 35mm)

    m² 20,00

    Weitere Teppichfarben und konkrete Laminatdekore auf Anfrage.

    Preis lt. Angebot

    Messestandausstattung und -zubehör

    0007 Blendenbeschriftung inkl. 30 Buchstaben, schwarz, Arial, auf Blendenelement 1000mm Breite, inkl. Montage/Demontage

    Stk. 40,00

    0008 Jeder weitere Buchstabe Stk. 1,50

    0009 Logoelement 966mm x 232mm. Druck nach gelieferten Daten. Inkl. Montage/Demontage

    Stk. 50,00

    0010 Barhocker Z-Form, schwarz/chrom Stk. 22,00

    0011 Barhocker mit Rückenlehne, schwarz/silber Stk. 22,00

    0012 Barhocker LEM, weiß, höhenverstellbar Stk. 65,00

    0013 Barhocker Saddle, weiß, höhenverstellbar Stk. 40,00

    0014 Freischwinger, weiß Stk. 45,00

    0015 Garderobenleiste (Wandmontage) Stk. 20,00

    0016 Garderobenständer Stk. 25,00

    0017 Grünpflanze (z.B. Ficus, Höhe ca. 150cm), mit Übertopf Stk. 55,00

    0018 Kabine, 1 x 1m, mit Vorhang Stk. 90,00

    0019 Kabine, 2 x 1m, mit abschließbarer Tür Stk. 130,00

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0020 Küchenausstattung 12teilig (Teller, Tassen, Besteck) Stk. 45,00

    0021 Ledersessel schwarz Stk. 90,00

    0022 Ledersessel weiß Stk. 90,00

    0023 Papierkorb Stk. 5,00

    0024 PC-Arbeitsplatz, 50 x 50 x 105cm, verschließbar Stk. 75,00

    0025 Podest, 50 x 50 x 105cm Stk. 45,00

    0026 Podest, 100 x 100 x 105cm Stk. 75,00

    0027 Polsterstuhl ohne Armlehne, dunkelgrau/chrom Stk. 30,00

    0028 Polsterstuhl mit Armlehne, dunkelgrau/chrom Stk. 35,00

    0029 Prospektständer 3 Ablagen DIN A4 Stk. 45,00

    0030 Prospektständer Zickzack 6 Ablagen DIN A4 Stk. 75,00

    0031 Kunststoffregal schwarz, 5 Etagen Stk. 45,00

    0032 Schrägbord/Ablage, 100 x 30cm (Wandmontage) Stk. 30,00

    0033 Sideboard/Schrank, 100 x 50 x 80cm, verschließbar Stk. 95,00

    0034 Standvitrine, 50 x 50 x 200/250cm, verschließbar Stk. 195,00

    0035 Standvitrine, 100 x 50 x 200/250cm, verschließbar Stk. 225,00

    0036 Stehtisch, Gestell verchromt, Durchmesser 70cm, Platte Buche oder weiß

    Stk. 30,00

    0037 Stehtisch, Gestell verchromt, Durchmesser 70cm, Platte Glas Stk. 45,00

    0038 Stellwand weiß, 100 x 250cm (Mindestmenge 2 Stück im Verbund)

    Stk. 35,00

    0039 Theke offen, 100 x 50 x 105cm Stk. 85,00

    0040 Theke verschließbar, 100 x 50 x 105cm Stk. 145,00

    0041 Tisch, quadratisch, Platte weiß, 80 x 80cm Stk. 35,00

    0042 Tisch, rechteckig, Platte weiß, 110 x 60cm Stk. 45,00

    0043 Tisch, rund, Gestell verchromt, Durchmesser 70cm, Platte Buche oder weiß

    Stk. 35,00

    0044 Tischvitrine 100 x 50 x 105cm, verschließbar Stk. 165,00

    0045 Wandbord/Ablage, 100 x 30cm (Wandmontage) Stk. 30,00

    Weitere Ausstattung auf Anfrage. Preis lt. Angebot

    AV-Technik, Beleuchtung und elektrische Geräte

    0046 21,5" Monitor mit Tisch-Standfuss Stk. 150,00

    0047 32" Monitor mit Wandhalterung (Aussteifung Systemwandbau notwendig!)

    Stk. 350,00

    0048 40" Monitor mit Wandhalterung (Aussteifung Systemwandbau notwendig!)

    Stk. 450,00

    0049 55" Monitor mit Wandhalterung (Aussteifung Systemwandbau notwendig!)

    Stk. 600,00

    0050 Aussteifung Systemwandbau für Montage Wandhalterung Monitor ab 32"

    Stk. 65,00

    0051 Boden-Standfuss für 40" oder 55" Monitor Stk. 175,00

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0052 Laptop mit Kensington-Schloss Stk. 275,00

    0053 Langarmstrahler (Wandmontage) Stk. 25,00

    0054 Lichtschiene mit 3 schwenkbaren Spots (Montage ist nur an vorhandener Messestandkonstruktion möglich)

    Stk. 65,00

    0055 Mehrfachverteiler mit 1.5m Kabel, Stecker und 3 Steckdosen Stk. 5,00

    0056 Verlängerungskabel 5m Stk. 5,00

    Weitere AV-Technik, Beleuchtung und elektrische Geräte auf Anfrage.

    Preis lt. Angebot

    Anmerkungen zur Zusatzausstattung: ...................................................................................................

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    Anmeldung zur Fachausstellung

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Verbindliche Bestellung

    1. Die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen sind dem vorliegenden Dokument beigefügt:

    Ich erkenne die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen an.

    Ich erkenne die Hallennutzungsordnung des MARITIM an und halte diese ein, siehe Anlage.

    2. Die Stellwände dürfen nicht durch Bohren, Nageln oder Ähnliches beschädigt werden.Klebereste sind nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen. Für dieNachreinigung berechnen wir 15,00 EUR zzgl. USt. pro Wand. Beschädigte Wände werdenmit 20,00 EUR zzgl. USt. pro Wand in Rechnung gestellt.

    3. Technische, farbliche und materielle Änderungen bleiben vorbehalten, solange dieangebotenen Ausstattungsgegenstände mindestens gleichwertig sind. Alle angegebenenMaße verstehen sich in cm.

    4. Alle genannten Preise gelten für Bestellungen ab 01.01.2019 und verstehen sich, soweitnicht anders vermerkt, inkl. Auf- und Abbau, Transport und Logistik innerhalb desStadtgebietes von Dresden, jedoch zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Die angebotene Technikist neuwertig. Die Haftung bei Beschädigung oder Verlust liegt ohne Ausnahme beim Mieter.Die Haftungsübernahem gilt auch für Beschädigungen durch Dritte, die sich mit Wissen undWillen des Mieters auf den Ausstellungsständen aufhalten.

    5. Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserbringung. Zahlungsziel sind 30 Tage ohneAbzug nach Rechnungsdatum.Für Bestellungen, welche innerhalb von 7 Tagen vor Ausstellungsbeginn eingehen, erhebenwir einen Aufschlag in Höhe von 25% auf die vorstehend genannten Preise. Gleiches giltauch für Bestellungen per Bestellschein vor Ort während des Aufbaus oder derVeranstaltung.

    6. Zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Bestellung werden personenbezogene Daten erhobenund verarbeitet:

    Hiermit willige ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die TU Dresden, Institut für Mechatronischen Maschinenbau und GWT-TUD GmbH gemäß DSGVO ein. Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf sowie die Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten hat jedoch in der Regel zur Folge, dass der Zweck, für den die Daten erhoben wurden bzw. wer-den müssten, nicht erfüllt werden kann.

    Ihre Rechte sowie weiteren Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: https://ifk2020.com/privacy-policy/

    Hiermit bestelle ich verbindlich zu den genannten Bedingungen:

    .......................................................... ................................................................... Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel

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    Allgemeine Ausstellungsbedingungen

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Allgemeine Ausstellungsbedingungen §1 Anmeldevoraussetzungen

    Der Teilnehmerantrag erfolgt mittels eines Anmeldeformulars, das ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben bei der Ausstellungsleitung einzureichen ist. Der Anmeldeschluss ist der 28.08.2020. Die Ausstellungsleitung entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung. Die Anmeldung berücksichtigt keinen Rechtsanspruch auf einen Platz. Ebenso kann kein Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugestanden werden. Die Ausstellungsleitung ist ermächtigt, nach freiem Ermessen die Zuweisung eines Ausstellungsstandes zu machen oder eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzuweisen. Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zulassung kann durch den Veranstalter widerrufen werden, wenn die Voraussetzung für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren ist nicht zulässig, soweit letztere nicht der Vorführung dient. Wer sich unter falschen Angaben Zutritt zur Veranstaltung verschafft, macht sich des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar.

    §2 LeistungsumfangIm Mietpreis für den Systemstand sind die mietweise Überlassung der Ausstellungsfläche sowie die Lieferung, Montage, Nutzung während der Ausstellung und die Demontage des Systemstands enthalten. Dem Mieter ist bekannt, dass als Mietmaterial mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendete Elemente zum Einsatz kommen, also ein Anspruch auf Neumaterial nicht besteht. Beanstandungen sind spätestens zum Zeitpunkt der Standübernahme durch den Mieter schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Die gemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Bei eigenem Standbau beinhaltet der Preis die mietweise Überlassung der Ausstellungsfläche. Der Aussteller verpflichtet sich, einen eigenen Stand unter Beachtung der Ausstellungsbedingungen aufzubauen.

    §3 AusstellungsgüterAlle Exponate besonderen Gewichts, besonderer Größe oder von denen möglicherweise Gefahr ausgehen könnte, sind in der Anmeldung aufzuführen und müssen genehmigt werden. Die Firmen können sich nicht auf die Zulassung bei vergangenen Veranstaltungen berufen. Der Veranstalter ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie auf Grund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde, oder die Zulassungsvoraussetzungen entfallen. Die Bodenbelastbarkeit beträgt max. 500 kg/qm. Standhöhen über 2,50 m bei eigenem Standaufbau bedürfen der Zustimmung der Ausstellungsleitung.

    §4 StandflächenvermietungDer Aussteller erhält nach der Annahme seiner Anmeldung eine Bestätigung. Eine genaue Standzuweisung erfolgt durch die Ausstellungsleitung zu einem späteren Zeitpunkt. Eine auch teilweise Übertragung der Rechte aus der Überlassung auf Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.

    §5 StandgestaltungEs kommen Systemstände und Zusatzausstattung der Firma Kehr ExpoModul GmbH entsprechend der Beschreibung zum Einsatz. Zusätzliche Einbauten und Ausstattungen gehen zu Lasten des Ausstellers und sind anhand des Technischen Bestellblattes anzugeben. Dem Aussteller ist es nicht gestattet, in Wände, Decken oder Böden zu bohren oder zu nageln. Vom Mieter verschmutztes oder verklebtes Standmaterial wird zu Lasten des Mieters gereinigt. Beschädigte oder fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Dekorationen und Verkleidungen müssen nachweislich nach DIN 4102 schwer entflammbar sein. Die Verwendung von Stroh, Reet oder ähnlichem Material ist unzulässig. Deckenbespannungen aus Stoff, auch aus schwer entflammbarem, sind über Besuchergängen und Fluchtwegen nicht gestattet. In den Ausstellungsräumen darf Packmaterial nicht gelagert oder untergebracht werden. Nutzt der Aussteller eigene Stände, so sind der Ausstellungsleitung Standpläne zu übermitteln.

    §6 RücktrittsrechtFirmen, die angemeldet sind und von der Ausstellungsleitung die schriftliche Zusage erhalten haben, können bis zum 28.08.2020 zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Nach diesem Termin schuldet der Aussteller, unabhängig von einem Schadensnachweis des Veranstalters, die Zahlung in Höhe von 100% des Auftragswertes.

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    Allgemeine Ausstellungsbedingungen

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    §7 Haftungsausschluss oder VersicherungDer Veranstalter übernimmt keine Haftung für irgendwelche während der Messe, des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes eintretende Schäden, Verluste usw. am ausstellereigenen oder gemieteten Gut oder Personen, die durch den Aussteller oder sein Personal, Lieferanten oder sonstigen Dritten verursacht werden, auch wenn ein Verschulden des Ausstellers oder seiner Hilfsperson nicht vorliegt. Es wird jedem Aussteller empfohlen, gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren, wie Feuer, Diebstahl, Wasser und Witterungsschäden, Beschädigung usw., einschließlich des Transportrisikos des Ausstellungsguts, eine Versicherung abzuschließen.

    §8 Sicherung der ExponateDer Aussteller ist verpflichtet, an ausgestellten Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die dem Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBI. I S 717) entsprechen.

    §9 Überwachung des MessegeländesDie Ausstellungsleitung ist lediglich verpflichtet, während der Öffnungszeiten der Ausstellung für eine Einlass- und Auslasskontrolle zu sorgen. Es findet keine Standbewachung durch die Ausstellungsleitung statt. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Diebstahl, Personen- oder Sachschäden übernommen.

    §10 Kochgeräte, Speisen und GetränkeDie Benutzung von elektrischen Kochplatten, Tauchsiedern und ähnlichen Wärmequellen sowie die Verwendung von Propan- und Butangas ist nicht gestattet. Weiterhin ist das Einbringen von Speisen und Getränken in das Gebäude nicht gestattet.

    §11 Ausstellerausweise/ StandbetreuungDie Zahl der Ausstellerausweise richtet sich nach der Standgröße. Alle StandbetreuerInnen sind einzeln anzumelden. Zusätzliche StandbetreuerInnen, für die kein Tagungsbeitrag entrichtet wurde sind nicht berechtigt, an der Tagung teilzunehmen. Beachten Sie, dass die Teilnahme der StandbetreuerInnen an den Fachvorträgen im Rahmen der Konferenz nicht gestattet ist.

    §12 AusstellerverzeichnisDer Veranstalter gibt ein offizielles Teilnehmer- und Ausstellerverzeichnis heraus. Es enthält ein alphabetisches Ausstellerverzeichnis sowie einen Standplan. Wünscht der Aussteller einen darüber hinaus gehenden Eintrag ins Ausstellerverzeichnis, z.B. über angebotene Produkte und Dienstleistungen oder ein Firmenporträt, so wird dies dem Aussteller mit 90,- Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Die maximale Zeichenzahl für die zusätzliche Eintragung beträgt 1000 Zeichen (inklusive Leerzeichen).

    §13 Standauf- und abbauDie festgelegten Auf- und Abbautermine sind genau einzuhalten. Über Stände, die auch am letzten Aufbautag nicht bezogen werden, kann die Ausstellungsleitung anderweitig verfügen. Der zugelassene Aussteller ist verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen. Während der gesamten Dauer der Messe und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten müssen alle Stände ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Messestand jeweils bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung der Veranstaltung vollständig besetzt ist. Der Abtransport von Messegut und der Abbau von Ständen vor Schluss der Ausstellung sind unzulässig. Aufbau ab 12.10.2020, 8.00 – 17.00 UhrÖffnungszeiten Messe: 12.10.2020 ab 19.00 Uhr – 14.10.2020, 18.00UhrAbbau ab 14.10.2020, 18:00Uhr – 23.30 Uhr

    §14 StandsicherheitAusstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die Standsicherheit muss für jeden Bauzustand (Aufbau, Änderung, Abbau) gewährleistet sein.

    §15 ZahlungsbedingungenDer Mieter ist verpflichtet, die Gesamtmiete bis spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu überweisen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundeszentralbank zu zahlen.

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    Allgemeine Ausstellungsbedingungen

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    §16 Hausordnung MaritimDie Hausordnung der Maritim Hotelgesellschaft mbH ist Bestandteil dieser Vereinbarung und gilt für alle Personen die das Gelände betreten oder befahren. Siehe Anlage.

    §17 Salvatorische KlauselSollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

    §18 GerichtsstandGerichtsstand ist Dresden.

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Standbeschreibung Systemstand

    Die Grundausstattung des Systemstandes setzt sich wie folgt zusammen:

    Standkonstruktion o MODUL Exhibition Design Systems o Aluminiumkonstruktiono Wandflächen 100 x 250 cm, weißo statische Deckenversteifung nach Erfordernis

    Teppichboden o Rips, Farbe gemäß Bestellung (0003*)

    Blende o Höhe 35 cm, an den offenen Standseiteno ohne Beschriftung

    Beleuchtung und Stromanschluss

    o 1 Lichtschiene mit drei schwenkbaren Spots (0054*) oder3 Langarmstrahler (0053*)

    o 1 Dreifach-Schukoverteilung (0055*)

    Zubehör/Mobiliar o 1 Infotheke (100 x 50 x 105 cm), verschließbar (0040*)Front- und Seitenflächen sind farblich gestaltbar (gegen Zusatzkosten)

    o 1 Tisch (0043*)o 2 Polsterstühle (0027*)o 2 gerade Wandborde (0045*) oder 2 Schrägborde für Prospekte (0032*)o 1 Papierkorb (0023*)

    * die Nummerierung entspricht der Artikel-Nummer gemäß des Bestellscheins für weiteres Zubehör

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    Übersicht Zusatzausstattung

    Fußboden (inkl. Verlegung, Abdeckung mit Folie, Entsorgung)

    0003 0003 0003

    0003 0004 0004

    0004 0004 0005

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0005 0006

    Messestandausstattung und -zubehör

    0010 0011 0012

    0013 0014 0015

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0016 0017 0018

    0019 0020 0021

    0022 0023 0024

    0025 0026 0027

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0028 0029 0030

    0031 0032 0033

    0034 0035 0036

    0037 0038 0039

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0040 0041 0042

    0043 0044 0045

    AV-Technik, Beleuchtung und elektrische Geräte

    0046 0047 0048

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

    12.-14. Oktober 2020 ICD Dresden Anmeldeschluss: 28.08.2020

    0049 0051 0052

    0053 0054 0055

    0056

  • Stand: 05.06.2020

    Anhang

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    Übersicht Werbeflächen

    Roll-ups im Foyer

    • max. H: 200 x B: 80 cm

    Banner Regiebrücke

    • max. H: 100 x B: 200 cm

    • verfügbare Anzahl: 8 Stück

    Banner im Foyer

    • max. H: 100 x B: 120 cm

    • verfügbare Anzahl: 15 Stück

    Die Bilder dienen nur der exemplarischen Veranschaulichung. Die Platzierung bestellter Werbeflächen bleibt der Ausstellungsleitung vorbehalten.

  • Ostra-Ufer 2 � 01067 Dresden � Telefon 0351 216-1070 � Telefax 0351 216-1065 � [email protected] � www.maritim.de

    Hallenbenutzungsordnung

    1. Vorbereitende MaßnahmenAuf- und Umbaupläne für Bestuhlungen und Ausstellungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Genehmigung des Internationalen Congress Center Dresden (ICD) sowie des Bauordnungsamtes. Die Ansprechpersonen während der Aufbauarbeiten sind dem ICD im Vorfeld anzugeben. Zu erwartende Anlieferungen von Messeständen, Ausstellungsmaterialien, Materialien für Veranstaltungen (Prospekte o.ä.) etc. sind im Vorfeld der Veranstaltung dem ICD anzugeben und mit einem deutlichen Hinweis auf die Veranstaltung zu versehen. Eine Anlieferung ist max. 2 Tage vor Veranstaltungs-beginn möglich. Eine frühere Anlieferung ist in Absprache mit dem ICD gegen zusätzliches Entgelt möglich. Das ICD haftet für den Verlust oder die Beschädigung der bis zur Veranstaltung eingelagerten Materialien und sonstigen Gegenstände nur im Falle des Verschuldens oder der groben Fahrlässigkeit.

    Der Veranstalter sorgt für den Transport von eingebrachten Materialien innerhalb des ICD´s. Bei sämtlichen Hub- oder Transportwagen, die innerhalb des Gebäudes verwendet werden, ist zwingend weiße Gummi-Bereifung erforderlich. Trollis oder Handwagen zum Transport innerhalb des Gebäudes kann der Veranstalter mitbringen oder gegen zusätzliches Entgelt vom ICD anmieten (vorherige Reservierung erforderlich). Alle Messestände, Ausstellungsgegenstände oder sonstige Materialien müssen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich entfernt werden; eine Zwischenlagerung (z. B. am Wochenende) ist gegen Entgelt möglich. Das gilt entsprechend für die Zwischenlagerung der Transportbehältnisse der Firmen während der Veranstaltung. Alternativ möglich ist die Lagerung in einem eigens angemieteten Tagungsraum als Lagerraum.

    Genaue Angaben über benötigte Stromanschlüsse mit Leistungsangaben sind notwendig. Diese sind mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben.

    2. AnlieferungDie Feuerwehrzufahrt darf ausschließlich und nur nach vorheriger Absprache von LKWs genutzt werden und ist im Anschluss an das Be- und Entladen sofort wieder zu räumen. Das Befahren der Feuerwehrzufahrt mit Pkws ist streng untersagt. Das Entladen von Kleintransportern hat an der Warenannahme zu erfolgen. Es steht ein Lastenfahrstuhl zur Verfügung. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Böden im Eingangsbereich gegen Verschmutzung und Schäden zu schützen. Die Anlieferungszone muss in einem sauberen Zustand hinterlassen werden, d. h., liegengebliebene Materialien wie Kartons, Pappen, Prospekte etc. werden kostenpflichtig entsorgt. Anlieferungen im Bereich der ICD-Zufahrt – Haupteingang sind grundsätzlich untersagt. Das Einbringen von Gütern mit Hubwagen oder ähnlichen Transportmitteln darf eine Last von 500 kg/m² nicht überschreiten. Gabelstapler dürfen in geschlossenen Räumlichkeiten grundsätzlich nicht benutzt werden.

    3. FeuerwehrauflagenEs gelten die Vorschriften der Versammlungs-stättenverordnung. Diese besagen, dass bei Veranstaltungen ein Sanitätsdienst anwesend sein muss, wenn der Verdacht besteht, dass es zu Personenschäden kommen kann. Insoweit wird empfohlen, einen Sanitätsdienst zu bestellen. Die Anwesenheit einer Brandsicherheitswache ist bei Veranstaltungen über 350 Personen notwendig, wenn erhöhte Brandgefahr besteht oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können. Die Vermittlung erfolgt über das ICD, die Kosten trägt der Veranstalter.

    Feuerschutzeinrichtungen müssen frei begehbar und in der Funktion frei bleiben. Auf Rettungswegen, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr ist es verboten, Kraftfahrzeuge abzustellen oder sonstige Gegenstände zu lagern. Feuertore und -türen dürfen nicht zugestellt sein. Bei Ausstellungs-Kfz muss die Batterie abgeklemmt sein, es dürfen höchstens 3 l Kraftstoff im Tank verbleiben, und der Tank muss begast werden. Grundsätzlich müssen unter den Motorraum und die Reifen Schutzmatten gelegt werden. Bei Veranstaltungen mit Nutzung der Szenenfläche dürfen dort Dekorationen und Ausstellungsgegenstände nur verwendet werden, wenn sie aus mind. schwer entflammbaren Stoffen bestehen (gemäß DIN 4102). Kfz dürfen in geschlossenen Räumen nur geschoben und nicht gefahren werden. In allen Räumlichkeiten ist Rauchen streng untersagt. Die Benutzung von Nebelmaschinen, Feuerwerkskörpern etc. auch bei Veranstaltungsproben kann nur nach Rücksprache mit der Haustechnik erfolgen.

    Grundsätzlich hat der Veranstalter bei Veranstaltungen mit Feuerwerk und Maßnahmen, die eine Abschaltung der Rauchmeldeanlage erfordern, für eine Feuerwache zu sorgen. Diese kann über das ICD bestellt werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Ausstattung und Ausschmückung der angemieteten Räumlichkeiten sowie zum Herstellen von Buden und ähnlichen Einrichtungen nur schwer entflammbare Stoffe zu verwenden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,50 m vom Fußboden entfernt sein. Ausschmückungen aus natürlichem Laub- oder Nadelholz dürfen sich nur solange sie frisch sind in den Räumen befinden.

    4. Müllentsorgung/LagerräumeMüllentsorgung über das normale Maß hinaus erfolgt über den Veranstalter, wobei mindestens ein Müllcontainer à 1,1m³ zum Preis von € 150,00 (Mehraufkommen anteilig) berechnet wird; die Müllverbringung zum Container ist von den Veranstaltern (Ausstellern) selbst vorzunehmen. Auf Wunsch kann dies gegen Entgelt auch vom ICD übernommen werden.

  • Ostra-Ufer 2 � 01067 Dresden � Telefon 0351 216-1070 � Telefax 0351 216-1065 � [email protected] � www.maritim.de

    5. Technische AngabenDas ICD stellt zu Ausstellungen keine Technik zur Verfügung, lediglich die Gegenstände, die vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich mit dem Veranstalter abgesprochen sind und vom ICD schriftlich bestätigt wurden. Aus- oder Umbauten von installierter Technik können nur nach vorheriger Genehmigung des ICD´s vorgenommen und durch die Haustechnik durchgeführt werden (wenn nicht möglich, dann durch eine Fremdfirma zu Lasten des Veranstalters). Bei Beschädigungen fest installierter Technik (CEE-Steckdosen, Schukosteckdosen, Scheinwerfer, Lautsprecher, usw.) verpflichtet sich der Veranstalter, die Instandsetzungskosten zu übernehmen. Die Saalverdunkelung erfolgt in allen Räumlichkeiten elektrisch und darf ausschließlich von der hauseigenen Technik bedient werden. Die im ICD verwendete Technik sowie die angewandten Arbeitsverfahren müssen den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene entsprechen. Klebebänder zum Verkleben von Kabeln und Messeteppichen usw. müssen rückstandslos entfernt werden, anderenfalls werden die erforderlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

    Die Nutzung der vorhandenen Hängemöglichkeiten kann nur nach Absprache mit der Haustechnik und innerhalb der vorgegebenen Maximallasten erfolgen. Bei Nutzung von Übertragungswagen dürfen diese nur an den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Die Verkabelung in die jeweiligen Säle hat durch die vorgesehene Kabeldurchführung zu erfolgen. Bei Großveranstaltungen darf die Klimaanlage grundsätzlich nicht abgestellt werden.

    6. MessebauauflagenEs gelten die Vorschriften der Versammlungs-stättenverordnung. Die Bestuhlung der Räume wird nach den brandpolizeilichen Bestuhlungsplänen ausgeführt, eine Überbelegung der Räume ist daher nicht zulässig. Messeaufbauten müssen einen Mindestabstand von 50 cm von den Wänden haben und dürfen eine Flächenlast von 500 kg/m² nicht überschreiten. Die Ausstellungspläne mit den eingezeichneten Fluchtwegen sind strikt einzuhalten und dem ICD spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Eine Genehmigung des zuständigen Bauordnungsamtes und des ICDs ist unbedingt erforderlich. Es gelten die Auflagen der Feuerwehr. Beschädigungen jedweder Art, insbesondere von Böden (Teppich, Stein- und Marmorböden, Bühnen und Tanzboden) sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter haftet auch für etwaige Schäden, die durch dessen Aussteller oder sonstige, vom Veranstalter beauftragte Personen im Rahmen von Messen und Ausstellungen entstehen.

    Anlieferbereiche, insbesondere im Bereich der Saaltüren, müssen vom Veranstalter gegen Verschmutzung gesichert werden (z.B. durch Teppich oder Schmutzfangmappen) Weiterhin trägt er dafür Sorge, dass gerade diese Bereiche gegen Beschädigungen geschützt sind.

    Bei Messen und Ausstellungen mit mehr als 5 Ausstellern hat der Veranstalter Sicherheits- bzw. Einweisungs-personal im Bereich des Lastenfahrstuhls oder / und der Feuerwehrumfahrt zu stellen, um eine weiterhin uneingeschränkte Feuerwehrzufahrt beim Be- und Entladen zu gewährleisten.

    Die Aussteller dürfen Speisen und Getränke (hierzu zählen auch Gebäck, alkoholfreie Getränke, Kaffee etc.) zu Veranstaltungen, Messen oder Ausstellungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service- Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

    7. Allgemeine AuflagenDas Bekleben von Säulen, Wänden, Leinwänden und Spiegeln, etc. ist im gesamten Veranstaltungsbereich und Foyer untersagt. Das Einschlagen von Nägeln oder Dekonadeln in Säulen, Vorhängen und Wänden ist grundsätzlich untersagt. Durch die Veranstaltung verursachte Schäden sind dem ICD unverzüglich mitzuteilen. Eine Übergabe der angemieteten Räume nach der Veranstaltung erfolgt nach einer gemeinsamen Begehung mit der MARITIM Haustechnik oder Veranstaltungsabteilung. Das Abstellen von Gegenständen an Wänden, Säulen und Spiegeln ist grundsätzlich untersagt. Individuelle Wegweiser der Veranstalter dürfen nur auf dafür vorgesehenen Ständern angebracht werden. Das Transportieren von schweren Gegenständen im Bereich der Stein-, Parkett- und Teppichböden darf nur mit Rolluntersätzen erfolgen. Der Veranstalter macht seine Mitarbeiter auf die Benutzung der vorgegebenen Mülleimer aufmerksam. Der Veranstalter erklärt ausdrücklich, entstehende Instandsetzungskosten bei Zuwiderhandlung zu übernehmen. Abbauten müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abgeschlossen sein. Anlieferungen für Veranstaltungen können frühestens zwei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde (siehe obige Ziffer 1). Dem ICD ist der Umfang der zu erwartenden Dekorationsarbeiten sowie des technischen Aufbaus mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufes (Personenzahlen, Zeitplan, Bestuhlung, usw.) können nur bedingt berücksichtigt werden. Das ICD ist nicht verpflichtet, Stühle, Tische oder ähnliches den Ausstellern zur Verfügung zu stellen, ist aber bereit, Mobiliar, gegen Entgelt, zu vermieten. Für einen vom Veranstalter zu Auf - sowie Abbauzwecken benötigten bzw. zur Verfügung gestellten ICD-eigenen Hubwagen wird eine Miete berechnet. Für eventuell entstehende Beschädigungen an zur Verfügung gestellten Gabelstaplern, Hubwagen etc. haftet der Veranstalter in vollem Umfang. Eingebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im ICD.

    8. Die GEMA-Gebühren werden vom Veranstalterangemeldet und direkt mit der GEMA abgerechnet.

  • Ostra-Ufer 2 � 01067 Dresden � Telefon 0351 216-1070 � Telefax 0351 216-1065 � [email protected] � www.maritim.de

    9. Diese Hallenbenutzungsverordnung ist Bestandteil desVeranstaltungsvertrages. Es gelten die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MARITIM Hotels für Veranstaltungen.

    10. Hygienemaßnahmen in Zusammenhang mit

    Bankettveranstaltungen:

    Die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung und

    Beachtung der hygienischen Sicherheitsvorschriften eines

    Lebensmittels im Interesse des Kunden, sehen folgende

    Sicherheitsmaßnahmen vor:

    � Gartemperatur im Herstellungsprozess darf 80° C nicht unterschreiten. (Ausnahmen sind rosa gebratene Gerichte)

    � Warmhaltetemperatur von mindestens 60° C

    � Warmhaltedauer am Buffet in den dafür vorgesehenen Chafing Dishes maximal 2 Stunden

    � Leicht verderbliche Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit verderblich sind und deren Verkehrs-fähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen erhalten werden kann, müssen spätestens 1,5 Stunden nach dem Buffetbeginn vom Buffet entfernt werden. Dies gilt besonders für rohe Hackfleisch-produkte, Fisch und Meeresfrüchte im rohen oder gegarten Zustand und Majonaisensalate.

    � Vor Veranstaltungsbeginn dürfen nur solche Speisen vorab angerichtet werden, die nicht zu den leicht verderblichen Speisen gehören.

    � Maximale Vorlaufstandzeit eines Buffets darf 30 Minuten nicht überschreiten.

    Unabhängig von der Dauer einer Veranstaltung ist die Küche berechtigt, die Speisen 2 Stunden nach Buffetbeginn abzuräumen und -wenn vom Veranstalter gewünscht - gegen Aufpreis - durch frische oder andere Speisen zu ersetzen.

    Zur Kenntnis genommen:

    __________________________________________ (Stempel und Unterschrift des Veranstalters mit Datum)

    Stand: 09 / 2008

    Firma: Straße: PLZ Ort: Land: SachbearbeiterIn: Tel: Fax: EMail: UIDNr: Kontrollkästchen1: OffFirma_2: Straße_2: PLZ Ort_2: Land_2: Name: undefined: A: EMail2: UIDNr_2: Text4: Kontrollkästchen2: OffKontrollkästchen3: OffKontrollkästchen5: OffKontrollkästchen4: OffKontrollkästchen6: OffKontrollkästchen7: OffKontrollkästchen8: OffKontrollkästchen9: OffKontrollkästchen10: Offm1: m2: Kontrollkästchen11: OffKontrollkästchen12: OffKontrollkästchen13: OffKontrollkästchen14: OffKontrollkästchen15: OffP1: P2: W1: W2: W3: AnzahlIm Mietpreis Systemstand inklusive: AnzahlPreis lt Angebot: Farbe1: 1000: Farbe2: 1450: Farbe3: 2500: 2000: 4000: 150: 5000: 2200: 2200_2: 6500: 4000_2: 4500: 2000_2: 2500_2: 5500: 9000: 13000: 4500_2: 9000_2: 9000_3: 500: 7500: 4500_3: 7500_2: 3000: 3500: 4500_4: 7500_3: 4500_5: 3000_2: 9500: 19500: 22500: 3000_3: 4500_6: 3500_2: 8500: 14500: 3500_3: 4500_7: 3500_4: 16500: 3000_4: 15000: 35000: 45000: 60000: 6500_2: 17500: 27500: 2500_3: 6500_3: 500_2: 500_3: AnmerkungenAusst: AGB: OffMaritim: OffDSGVO: OffOrt Datum: