Ausstieg aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen - Prämien zurück!

2

Click here to load reader

description

Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln und erhalten die gezahlten Prämien zurück. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet. Gerne erläutern mein auf versicherungsrechtliche Fragestellung spezialisierter Kollege Herr Rechtsanwalt Tino Ebermann und ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten, die sich hieraus für Sie ergeben können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Erklärung des Widerspruchs oder die Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite http://ww.lv-widerruf.net. Dort finden Sie auch ein Formular, mit dem Sie uns mit der Prüfung Ihres Versicherungsvertrages beauftragen können.

Transcript of Ausstieg aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen - Prämien zurück!

Page 1: Ausstieg aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen - Prämien zurück!

Ausstieg aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen – Prämien zurück!Bundesgerichtshof macht den Weg frei

04. Juni 2014 - Versicherungskunden, die in den Jahren 1994 bis 2007 Lebensversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln und erhalten die gezahlten Prämien zurück. Diese Chance hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet.

Die Voraussetzungen:Der Versicherungsantrag oder der Versicherungsschein enthalten keine Information über das Recht zum Widerspruch, wie beispielsweise bei dem Versicherungsvertrag, der Gegenstand der BGH-Entscheidung war. Widersprochen werden kann auch dann, wenn die Belehrung zwar erteilt wurde, aber den daran zu stellenden strengen inhaltlichen und formellen Anforderungen nicht genügt. Der Widerspruch kann auch dann noch erklärt werden, wenn ein Vertrag stillgelegt ist oder, wie im vom BGH entschiedenen Fall, bereits gekündigt wurde.

Mit der Erklärung des Widerspruchs ist der Vertrag so zu behandeln, als wäre er nie zustande gekommen.

Die Folgen:Die Versicherung müsste Ihnen die geleisteten Prämien erstatten. Enthält der Vertrag einen Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz, darf die Versicherung dessen wirtschaftlichen Wert abziehen. Nach den bereicherungsrechtlichen Grundsätzen hätten Sie zudem einen Anspruch auf Verzinsung der Ihnen zu erstattenden Prämien. Bei bereits gekündigten Verträgen muss die Versicherung zu Unrecht einbehaltene Beträge nachzahlen.

Gerne erläutern mein auf versicherungsrechtliche Fragestellung spezialisierter Kollege Herr Rechtsanwalt Tino Ebermann und ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten, die sich hieraus für Sie ergeben können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Erklärung des Widerspruchs oder die Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.lv-widerruf.net. Dort finden Sie auch ein Formular, mit dem Sie uns mit der Prüfung Ihres Versicherungsvertrages beauftragen können.

Nittel | Fachanwälte rund um Ihr VermögenIhr AnsprechpartnerTino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg:Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 HeidelbergTel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:

Page 2: Ausstieg aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen - Prämien zurück!

Residenzstraße 25, 80333 MünchenTel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:Dörpfeldstraße 6, 22609 HamburgTel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:Cicerostraße 21, 10709 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01

Anlegerklage verloren, Ansprüche verjährt? Vielleicht ein Fall für die Anwaltshaftung, nutzen Sie Ihre Chance. (www.anwaltshaftung.de)