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Wintersemester 2019/20 Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Wintersemester 2019/20 Auswahlgrenzen in den Quoten Abiturbeste Wartezeit Auswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl - 2. Stufe - 1. Nachrückverfahren für die Studiengänge Medizin Zahnmedizin Tiermedizin Pharmazie Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen

Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen in den Quoten

• Abiturbeste• Wartezeit• Auswahlverfahren der Hochschulen

- Vorauswahl- 2. Stufe - 1. Nachrückverfahren

für die Studiengänge

• Medizin• Zahnmedizin• Tiermedizin• Pharmazie

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen in der Abiturbesten- und Wartezeitquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Abiturdurchschnittsnote (20 %)

Abitur erworben in Medizin Pharmazie Tiermedizin Zahnmedizin

DN WZ DN WZ DN WZ DN WZ

Baden-Württemberg 1,0 (0) 1,3 (2) 1,4 (4) 1,2 (2)

Bayern 1,0 (0) 1,2 (0) 1,3 (8) 1,2 (0)

Berlin 1,0 (0) 1,4 (0) 1,4 (0) 1,3 (0)

Brandenburg 1,0 (0) 1,1 (0) 1,0 (0) 1,1 (2)

Bremen 1,0 (0) 1,3 (2) 1,1 (2) 1,0 (0)

Hamburg 1,0 (0) 1,5 (4) 1,5 (0) 1,3 (0)

Hessen 1,0 (0) 1,3 (2) 1,3 (2) 1,1 (0)

Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0) 1,1 (0) 1,3 (0) 1,0 (0)

Niedersachsen 1,1 (2) 1,4 (2) 1,5 (6) 1,3 (6)

Nordrhein-Westfalen 1,0 (0) 1,3 (0) 1,3 (0) 1,2 (2)

Rheinland-Pfalz 1,0 (1) 1,2 (1) 1,2 (0) 1,2 (1)

Saarland 1,0 (0) 1,0 (0) 1,2 (2) 1,0 (0)

Sachsen 1,0 (0) 1,0 (0) 1,1 (2) 1,1 (0)

Sachsen-Anhalt 1,0 (0) 1,0 (0) 1,2 (0) 1,1 (0)

Schleswig-Holstein 1,1 (2) 1,5 (0) 1,4 (0) 1,3 (0)

Thüringen 1,0 (0) 1,0 (0) 1,3 (0) 1,1 (2)

Auswahl nach der Wartezeit (20 %)

Studiengang Wartezeit in Halbjahren DN

Medizin 14 1,9

Pharmazie 2 1,3

Tiermedizin 10 2,0

Zahnmedizin 13 4,0

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AbiturbestenquoteBei den Auswahlgrenzen für die Auswahl in der Abiturbestenquote ist in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Anzahl der Semester) als nachrangiges Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt. Sollten Bewerber mit gleichen Kriterien vorhanden sein, entscheiden die nachrangigen Kriterien wie ein abgeleisteter Dienst (Wehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, etc.) und das Los über die Zulassung.

Abkürzungen:DN DurchschnittsnoteWZ Wartezeit

WartezeitquoteBei der Zulassung nach Wartesemestern ist die Durchschnittsnote als nachrangiges Kriterium bei gleicher Wartezeit aufgeführt. Sind diese Kriterien gleich, entscheidet ein abgeleisteter Dienst und das Los über die Zulassung.Die Rangfolge bei der Auswahl nach der Wartezeit wird durch die Zahl der seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichenen Halbjahre bestimmt (abzüglich der Semester einer Einschreibung an einer deutschen Hochschule).

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Medizin - AbiturbestenquoteStand: 13. August 2019

Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)

Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**

Aachen 1 1,0 779

Augsburg 3 1,0 804

Berlin-Charité 1 1,0 794

Bochum F

Bonn 4 1,0 804

Bonn-Siegen F

Dresden F

Duisburg-Essen Campus Essen

F

Düsseldorf F

Erlangen-Nürnberg 1 1,0 776

Erlangen-Nürnberg/Bayreuth

F

Frankfurt/Main F

Freiburg 1 1,0 778

Gießen F

Göttingen 1 1,0 771

Greifswald F

Halle-Wittenberg F

Hamburg 1 1,0 771

Hannover MedH 1 1,1 759

Heidelberg 1 1,0 804

Heidelberg/Mannheim 2 1,0 804

Jena F

Kiel F

Köln 1 1,0 772

Leipzig 1 1,0 775

Lübeck 1 1,0 775

Magdeburg F

Mainz 2 1,0 777

Marburg F

München U 2 1,0 804

Münster 1 1,0 802

Fortsetzung

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Abitur erworben in DN WZ

Baden-Württemberg 1,0 (0)

Bayern 1,0 (0)

Berlin 1,0 (0)

Brandenburg 1,0 (0)

Bremen 1,0 (0)

Hamburg 1,0 (0)

Hessen 1,0 (0)

Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0)

Niedersachsen 1,1 (2)

Nordrhein-Westfalen 1,0 (0)

Rheinland-Pfalz 1,0 (1)

Saarland 1,0 (0)

Sachsen 1,0 (0)

Sachsen-Anhalt 1,0 (0)

Schleswig-Holstein 1,1 (2)

Thüringen 1,0 (0)

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Wintersemester 2019/20

Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**

Oldenburg 1 1,0 771

Regensburg 1 1,0 770

Rostock F

Saarland U Campus Homburg

F

Tübingen 1 1,0 792

Ulm F

Würzburg 1 1,0 786

Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote

* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).

Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.

Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.

Punktzahl: ** Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren imAbitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.

F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Medizin - WartezeitquoteStand: 13. August 2019Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:

Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN

Aachen 1 4 3,3

Augsburg 1 4 1,9

Berlin-Charité 1 2 3,1

Bochum 1 4 3,4

Bonn 2 4 1,8

Bonn-Siegen 3 4 1,8

Dresden 2 4 1,9

Duisburg-Essen Campus Essen

1 4 2,3

Düsseldorf 2 4 2,4

Erlangen-Nürnberg 1 4 1,8

Erlangen-Nürnberg/Bayreuth

5 4 2,6

Frankfurt/Main N14 4 2,7

Freiburg 1 4 3,3

Gießen 4 4 1,0

Göttingen 1 4 2,8

Greifswald N8 4 2,6

Halle-Wittenberg N8 4 2,9

Hamburg 1 3 3,1

Hannover MedH 1 3 2,7

Heidelberg 2 4 1,6

Heidelberg/Mannheim 3 4 1,9

Jena N20 4 2,6

Kiel 1 4 3,2

Köln 1 3 1,9

Leipzig 1 4 3,0

Lübeck 1 4 3,1

Magdeburg 4 4 3,5

Mainz 1 4 2,9

Marburg N10 4 3,1

München U 5 4 2,7

Münster 1 3 1,8

Fortsetzung

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14 Semester (Note 1,9)

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Wintersemester 2019/20

Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN

Oldenburg 1 4 1,5

Regensburg N10 4 2,6

Rostock 5 4 3,3

Saarland U Campus Homburg

N38 4 3,5

Tübingen 1 4 2,1

Ulm 2 4 1,9

Würzburg 2 4 2,4

Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)

Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.

Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.

Dabei bedeutet:

1 = Bewerber ist schwerbehindert

2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort

3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im

öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)

4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen.

In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.

Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl

Stand: 13. August 2019

Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang

Aachen 3

Augsburg nein

Berlin-Charité 1

Bochum nein

Bonn nein

Bonn-Siegen nein

Dresden 1 1,9 900

Duisburg-Essen Campus Essen

1 1,4 400

Düsseldorf nein

Erlangen-Nürnberg nein

Erlangen-Nürnberg/Bayreuth nein

Frankfurt/Main 1

Freiburg 2

Gießen nein

Göttingen 1 1,3 224

Greifswald 1 2,5

Halle-Wittenberg 3

Hamburg 1

Hannover MedH 1 1,5 426

Heidelberg 1

Heidelberg/Mannheim 2

Jena 2 1,4 822

Kiel nein

Köln nein

Leipzig 1

Lübeck 1

Magdeburg 1 1,8 700

Mainz 3

Marburg nein

München U nein

Münster 1

Fortsetzung

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Medizin Auswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl

Stand: 13. August 2019

Studienort bis Ortspräferenz bis Note bis Rang

Oldenburg 1 1,3 126

Regensburg nein

Rostock 2 2,3

Saarland U Campus Homburg

3

Tübingen 1 2,5

Ulm 2,5

Würzburg nein

Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.

In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:

• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben

• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben

• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden

• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.

Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen MedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – Auswahl 2. Stufe

Stand: 25. September 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Aachen DN / Test 1,100 DN: 1,1 / Dienst: nein

Augsburg DN/Ausb/Dienst/Test PZ* 65,49 Dienst: nein

Berlin-Charité H

Bochum DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: ja

Bonn DN 1,2 Dienst: nein

Bonn-Siegen DN 1,2 Dienst: nein

Dresden H

Duisburg-Essen Campus Essen H

Düsseldorf DN 1,2 Dienst: nein

Erlangen-Nürnberg DN / Ausb / Test 0,9 Dienst: nein

Erlangen-Nürnberg/Bayreuth DN / Ausb / Test 1,1 Dienst: nein

Frankfurt / M. DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: nein

Freiburg H

Gießen85% DN / Test PZ* 58,00

15% DN / Ausb/ Test PZ* 53,33

DN 1,1 / Dienst: nein

DN 1,8 / Dienst: nein

Göttingen H

Greifswald H

Halle-Wittenberg DN / Ausb / Test 1,300 Dienst: nein

Hamburg H

Hannover MedH H

Heidelberg PZ* 53,86 DN 2,1 / Dienst: ja

Heidelberg / Mannheim PZ* 50,57 DN 1,7 / Dienst: ja

Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 780 Dienst: nein

Kiel DN / Ausb / Test 1,2 Dienst: ja

Köln DN / Test PZ* 63,5 DN 1,8 / Dienst: ja

Leipzig90% DN / Test 1,20

10% DN / Ausb 1,5

Dienst: ja

Dienst: nein

Lübeck H

Magdeburg H

Fortsetzung

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Wintersemester 2019/20

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Mainz DN / Ausb / Test 1,100 WZ 0 / Dienst: nein

Marburg DN / Ausb / Test 1,1

München U DN / Ausb /Test 1,1 Dienst: nein

Münster H

Oldenburg H

Regensburg DN / Boni 0,9 Dienst: nein

Rostock H

Saarland U Campus Homburg DN / Ausb / Dienst 1,3 Dienst: nein

Tübingen H

Ulm50% DN / Ausb 1,150% DN / Test 1,502

DN 1,2 / Dienst: neinDN 1,6 / Dienst: nein

Würzburg DN / Boni 1,0 WZ 0 / Dienst: nein

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen MedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren

Stand: 10. Oktober 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Aachen DN / Test 1,200 DN: 1,2 / Dienst: nein

Augsburg DN/Ausb/Dienst/Test PZ* 64,01 Dienst: nein

Berlin-Charité H

Bochum DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: nein

Bonn DN 1,2 Dienst: nein

Bonn-Siegen DN 1,2 Dienst: nein

Dresden H

Duisburg-Essen Campus Essen H

Düsseldorf DN 1,2 Dienst: nein

Erlangen-Nürnberg DN / Ausb / Test 1,1 Dienst: nein

Erlangen-Nürnberg/Bayreuth DN / Ausb / Test 1,1 Dienst: nein

Frankfurt / M. DN / Test 1,300 DN 1,3 / Dienst: nein

Freiburg H

Gießen85% DN / Test PZ* 58,00

15% DN / Ausb/ Test PZ* 53,33

DN 1,1 / Dienst: nein

DN 1,8 / Dienst: nein

Göttingen H

Greifswald H

Halle-Wittenberg DN / Ausb / Test 1,300 Dienst: nein

Hamburg H

Hannover MedH H

Heidelberg PZ* 53,86 DN 2,1 / Dienst: ja

Heidelberg / Mannheim PZ* 50,57 DN 1,7 / Dienst: ja

Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 772 Dienst: nein

Kiel DN / Ausb / Test 1,2 Dienst: nein

Köln DN / Test PZ* 63,5 DN 1,8 / Dienst: ja

Leipzig90% DN / Test 1,30

10% DN / Ausb 1,5

Dienst: ja

Dienst: nein

Lübeck H

Magdeburg H

Fortsetzung

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen MedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren

Stand: 10. Oktober 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Mainz DN / Ausb / Test 1,200 WZ 8 / Dienst: nein

Marburg DN / Ausb / Test 1,1

München U DN / Ausb /Test 1,1 Dienst: nein

Münster H

Oldenburg H

Regensburg DN / Boni 1,0 Dienst: nein

Rostock H

Saarland U Campus Homburg DN / Ausb / Dienst 1,3 Dienst: nein

Tübingen H

Ulm50% DN / Ausb 1,150% DN / Test 1,549

DN 1,2 / Dienst: neinDN 1,5 / Dienst: ja

Würzburg DN / Boni 1,0 WZ 0 / Dienst: nein

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Tiermedizin - Abiturbestenquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)

Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote

* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).

Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.

Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.

Punktzahl: ** Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren imAbitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.

F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.

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Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**

Berlin FU F

Gießen 1 1,3 730

Hannover TiH 1 1,5 692

Leipzig 1 1,2 750

München U F

Abitur erworben in DN WZ

Baden-Württemberg 1,4 (4)

Bayern 1,3 (8)

Berlin 1,4 (0)

Brandenburg 1,0 (0)

Bremen 1,1 (2)

Hamburg 1,5 (0)

Hessen 1,3 (2)

Mecklenburg-Vorp. 1,3 (0)

Niedersachsen 1,5 (6)

Nordrhein-Westfalen 1,3 (0)

Rheinland-Pfalz 1,2 (0)

Saarland 1,2 (2)

Sachsen 1,1 (2)

Sachsen-Anhalt 1,2 (0)

Schleswig-Holstein 1,4 (0)

Thüringen 1,3 (0)

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Tiermedizin - Wartezeitquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:

10 Semester (Note 2,0)

Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)

Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.

Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.

Dabei bedeutet:

1 = Bewerber ist schwerbehindert

2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort

3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im

öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)

4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen.

In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.

Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN

Berlin FU 3 4 2,7

Gießen 1 4 2,9

Hannover TiH 1 4 2,5

Leipzig 1 4 2,8

München U N 5 4 3,7

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen TiermedizinAuswahlverfahren der Hochschulen - Vorauswahl

Stand: 10. August 2017

Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang

Berlin FU 1 2,5

Gießen nein

Hannover TiH 1 2,5

Leipzig 1 2,5

München U nein

Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.

In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:

• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben

• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben

• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden

• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.

Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen TiermedizinAuswahlverfahren der Hochschulen - Auswahl 2. Stufe

Stand: 25. September 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Berlin FU H

Gießen H

Hannover TiH H

Leipzig H

München U DN / Ausb 1,9 Dienst: nein

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen TiermedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren

Stand: 10. Oktober 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Berlin FU H

Gießen H

Hannover TiH H

Leipzig H

München U DN / Ausb 2,0 Dienst: nein

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Zahnmedizin – Abiturbestenquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)

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Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**

Aachen 2 1,1 754

Berlin-Charité 1 1,1 752

Bonn F

Dresden F

Düsseldorf 1 1,2 747

Erlangen-Nürnberg F

Frankfurt/Main F

Freiburg 1 1,2 750

Gießen F

Göttingen 1 1,1 755

Greifswald 3 1,2 743

Halle-Wittenberg F

Hamburg 1 1,3 722

Hannover MedH F

Heidelberg 1 1,1 759

Jena F

Kiel 1 1,3 719

Köln 1 1,1 764

Leipzig 1 1,1 764

Mainz 1 1,1 761

Marburg F

München U 1 1,0 784

Münster 1 1,0 769

Regensburg 1 1,1 759

Rostock F

Saarland UCampus Homburg

F

Tübingen 2 1,1 759

Ulm 1 1,1 764

Würzburg 1 1,1 756

Abitur erworben in DN WZ

Baden-Württemberg 1,2 (2)

Bayern 1,1 (0)

Berlin 1,3 (0)

Brandenburg 1,1 (2)

Bremen 1,0 (0)

Hamburg 1,3 (0)

Hessen 1,1 (0)

Mecklenburg-Vorp. 1,0 (0)

Niedersachsen 1,3 (6)

Nordrhein-Westfalen 1,2 (2)

Rheinland-Pfalz 1,2 (1)

Saarland 1,0 (0)

Sachsen 1,1 (0)

Sachsen-Anhalt 1,1 (0)

Schleswig-Holstein 1,3 (0)

Thüringen 1,1 (2)

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote

* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).

Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.

Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.

Punktzahl:*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.

F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Zahnmedizin – Wartezeitquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:

13 Semester (Note 4,0)

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN

Aachen 2 4 3,1

Berlin-Charité 1 3 1,0

Bonn 3 4 3,6

Dresden N7 4 2,5

Düsseldorf 1 4 2,2

Erlangen-Nürnberg N23 4 3,7

Frankfurt/Main 3 4 2,0

Freiburg 1 4 3,1

Gießen 1 4 2,0

Göttingen 2 4 3,3

Greifswald N8 4 1,3

Halle-Wittenberg 5 4 3,4

Hamburg 1 4 1,0

Hannover MedH 2 4 2,8

Heidelberg 5 4 2,7

Jena N15 4 3,1

Kiel 2 4 3,0

Köln 1 3 2,8

Leipzig 1 4 2,5

Mainz 1 3 2,7

Marburg 2 4 3,6

München U 1 4 3,4

Münster 1 4 2,7

Regensburg N17 4 3,2

Rostock 6 4 3,2

Saarland U Campus Homburg

1 4 2,7

Tübingen 1 4 2,7

Ulm 1 3 2,0

Würzburg 4 4 3,3

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Wintersemester 2019/20

Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)

Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.

Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.

Dabei bedeutet:

1 = Bewerber ist schwerbehindert

2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort

3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im

öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)

4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen.

In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.

Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen ZahnmedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – Vorauswahl

Stand: 13. August 2019

Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang

Aachen 3

Berlin-Charité 1

Bonn nein

Dresden 1 2,5 200

Düsseldorf nein

Erlangen-Nürnberg nein

Frankfurt/Main 1

Freiburg nein

Gießen nein

Göttingen 1 1,6 72

Greifswald 1 2,5

Halle-Wittenberg 3

Hamburg 1

Hannover MedH 1 1,8 88

Heidelberg 2

Jena 2 1,8 180

Kiel nein

Köln nein

Leipzig 2

Mainz 3

Marburg nein

München U nein

Münster 1

Regensburg nein

Rostock 2 2,3

Saarland U Campus Homburg

nein

Tübingen 1

Ulm 2,5

Würzburg nein

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Wintersemester 2019/20

Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.

In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:

• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben

• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben

• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden

• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.

Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen ZahnmedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – Auswahl 2. Stufe

Stand: 25. September 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Aachen DN/Test/Ausb 1,500 DN 1,5 Dienst: ja

Berlin - Charité H

Bonn DN 1,5 Dienst: nein

Dresden DN / Ausb 1,4 Dienst: nein

Düsseldorf DN 1,4 Dienst: nein

Erlangen - Nürnberg DN / Ausb / Test 1,4 Dienst: nein

Frankfurt / M. DN / Test 1,600 DN 1,6 / Dienst: nein

Freiburg H

Gießen 85% DN / Test PZ* 52,0015% DN / Ausb/ Test PZ* 50,00

DN 1,4 / Dienst: nein DN 2,3 / Dienst: nein

Göttingen H

Greifswald H

Halle - Wittenberg DN/ Ausb / Test 1,500 Dienst: nein

Hamburg H

Hannover MedH H

Heidelberg PZ* 39,15 DN 1,6 / Dienst: nein

Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 728 Dienst: nein

Kiel DN / Ausb / Test 1,5 Dienst: nein

Köln DN / Test PZ* 50,4 DN 1,9 / Dienst: ja

Leipzig DN / Test 1,50 Dienst: nein

Mainz DN / Test 1,400 WZ 0 / Dienst: nein

Marburg DN 1,5 Dienst: nein

München U DN / Ausb 1,5 Dienst: nein

Münster H

Regensburg DN/ Boni 1,3 Dienst: nein

Rostock H

Saarland Campus Homburg DN / Ausb 1,6 Dienst: nein

Tübingen H

Ulm 50% DN / Ausb 1,3 50% DN / Test 1,600

DN 1,3 / Dienst: nein DN 1,6 / Dienst: nein

Würzburg DN / Boni 1,5 WZ 2 / Dienst: nein

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Wintersemester 2019/20

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen ZahnmedizinAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren

Stand: 10. Oktober 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Aachen DN/Test/Ausb 1,500 DN 1,8 Dienst: nein

Berlin - Charité H

Bonn DN 1,5 Dienst: nein

Dresden DN / Ausb 1,4 Dienst: nein

Düsseldorf DN 1,5 Dienst: nein

Erlangen - Nürnberg DN / Ausb / Test 1,5 Dienst: ja

Frankfurt / M. DN / Test 1,600 DN 1,6 / Dienst: nein

Freiburg H

Gießen 85% DN / Test PZ* 52,0015% DN / Ausb/ Test PZ* 50,00

DN 2,0 / Dienst: nein DN 2,3 / Dienst: nein

Göttingen H

Greifswald H

Halle - Wittenberg DN/ Ausb / Test 1,500 Dienst: nein

Hamburg H

Hannover MedH H

Heidelberg PZ* 39,15 DN 1,6 / Dienst: nein

Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 726 Dienst: ja

Kiel DN / Ausb / Test 1,5 Dienst: nein

Köln DN / Test PZ* 50,4 DN 1,9 / Dienst: ja

Leipzig DN / Test 1,50 Dienst: nein

Mainz DN / Test 1,400 WZ 0 / Dienst: nein

Marburg DN 1,6 Dienst: ja

München U DN / Ausb 1,5 Dienst: nein

Münster H

Regensburg DN/ Boni 1,3 Dienst: nein

Rostock H

Saarland Campus Homburg DN / Ausb 1,6 Dienst: nein

Tübingen H

Ulm 50% DN / Ausb 1,3 50% DN / Test 1,655

DN 1,3 / Dienst: nein DN 1,9 / Dienst: nein

Würzburg DN / Boni 1,6 WZ 11 / Dienst: ja

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Pharmazie – Abiturbestenquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Abiturnote (Landes-NC*) Verteilung auf die Hochschulen (Hochschul-NC*)

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

Abitur erworben in DN WZ

Baden-Württemberg 1,3 (2)

Bayern 1,2 (0)

Berlin 1,4 (0)

Brandenburg 1,1 (0)

Bremen 1,3 (2)

Hamburg 1,5 (4)

Hessen 1,3 (2)

Mecklenburg-Vorp. 1,1 (0)

Niedersachsen 1,4 (2)

Nordrhein-Westfalen 1,3 (0)

Rheinland-Pfalz 1,2 (1)

Saarland 1,0 (0)

Sachsen 1,0 (0)

Sachsen-Anhalt 1,0 (0)

Schleswig-Holstein 1,5 (0)

Thüringen 1,0 (0)

Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl**

Berlin FU 1 1,2 750

Bonn 1 1,2 742

Braunschweig 1 1,3 722

Düsseldorf 1 1,2 738

Erlangen-Nürnberg F

Frankfurt/Main F

Freiburg 1 1,3 722

Greifswald 1 1,1 758

Halle-Wittenberg F

Hamburg 1 1,3 719

Heidelberg 1 1,0 804

Jena F

Kiel 4 1,3 732

Leipzig 1 1,0 788

Mainz F

Marburg F

München 4 1,3 720

Münster 1 1,2 744

Regensburg F

Saarland UCampus Saarbrücken

1 1,2 747

Tübingen F

Würzburg 1 1,1 754

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote

* Grundsätzlich läuft die Studienplatzvergabe immer in zwei Schritten ab. Erst wenn in einem ersten Schritt festgestellt wurde, wer in derjeweiligen Landesquote (Landes-NC) zu den Abiturbesten gehört, wird in einem zweiten Schritt über den Studienort entschieden (Hochschul-NC).

Landes-NC:Bei den Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote ist bei den Landesquoten in Klammern noch die erforderliche Wartezeit (Zahl der Semester) als zusätzliches Entscheidungskriterium bei gleicher Durchschnittsnote genannt.

Hochschul-NC:Es sind die Werte des als Letzten an dieser Hochschule noch zugelassenen Bewerbers aufgeführt.Die erste Ziffer benennt die Ortspräferenz, danach die Durchschnittsnote und dann als Hilfskriterium (bei gleicher Note) die im Zeugnis ausgewiesene Punktzahl.

Punktzahl:** Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren imAbitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Für die über eine Landesquote ausgewählten Bewerber sind bei der Zulassung für einen Studienort deren Wünsche maßgeblich. Bis zusechs Ortswünsche können in einer Reihenfolge angegeben werden. Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden Ortspräferenz und Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung über die Zulassung an dieser Hochschule. Bei gleicher Ortspräferenz und Durchschnittsnote entscheidet die Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung, sollte diese auch gleich sein, das günstigereSozialkriterium (Erläuterungen dazu s. Wartezeitquote) und das Los über die Zulassung. Eine Umverteilung an eine vom Bewerber nicht genannte Hochschule findet nicht statt. Nur Bewerber, die an von ihnen gewünschten Hochschulen in der Abiturbestenquote nicht zugelassen werden konnten, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil.

F = Alle in ihren Landesquoten ausgewählten Bewerber konnten an diesem Ort einen Studienplatz erhalten.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen Pharmazie – Wartezeitquote

Stand: 13. August 2019

Auswahl nach der Wartezeit: Verteilung auf die Hochschulen:

2 Semester (Note 1,3)

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Studienort Ortspräferenz Sozialkriterium DN

Berlin FU 1 4 2,0

Bonn 1 4 2,8

Braunschweig 1 4 2,8

Düsseldorf 1 4 2,0

Erlangen-Nürnberg N18 4 2,6

Frankfurt/Main 2 4 2,3

Freiburg 3 4 2,9

Greifswald 1 4 2,6

Halle-Wittenberg N7 4 2,1

Hamburg 1 4 2,0

Heidelberg 1 4 1,6

Jena 2 4 2,5

Kiel 1 4 2,6

Leipzig 1 4 1,5

Mainz 1 4 2,3

Marburg 4 4 1,7

München U 5 4 3,2

Münster 1 4 2,2

Regensburg N18 4 3,3

Saarland U Campus Saarbrücken

1 4 3,7

Tübingen 2 4 2,8

Würzburg 1 4 2,9

Page 31: Auswahlgrenzen in den bundesweit …...3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse

Wintersemester 2019/20

Verteilungsgrenzen in der Auswahl nach der Wartezeit (gilt auch für Zweitstudienbewerber, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und für die Härtefallquote)

Bei der Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die Studienorte sind zuerst deren Wünsche maßgeblich.Wenn nicht mehr alle Bewerber, die eine Hochschule an gleicher Stelle genannt haben, zugelassen werden können, entscheiden soziale Kriterien über die Zulassung.

Sozialkriterien : Damit werden die besonderen Bindungsgründe an den Studienort erfasst.

Dabei bedeutet:

1 = Bewerber ist schwerbehindert

2 = Wohnung mit Ehegatten/Kind und Studium am nächstgelegenen Ort

3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im

öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag)

4 = Bewerber, für die die sozialen Kriterien 1 bis 3 nicht zutreffen

In der Übersicht sind zuerst die Ortspräferenz, dann fettgedruckt das Sozialkriterium und als Letztes die – bei Ranggleichheit – erforderliche Durchschnittsnote aufgeführt, die für eine Verteilung an diese Hochschule ausreichten. Sollte diese auch gleich sein, entscheidet das Los über die Ortsverteilung.

Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern diese Hochschule von hochschulstart.de seinen Wünschen hinzugefügt wurde.

Stiftung für Hochschulzulassung, Informations- und Pressestelle

Page 32: Auswahlgrenzen in den bundesweit …...3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse

Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen PharmazieAuswahlverfahren der Hochschulen – Vorauswahl

Stand: 13. August 2019

Studienort bis Ortspräferenz bis Note Rang

Berlin FU 2 2,5

Bonn nein

Braunschweig nein

Düsseldorf nein

Erlangen-Nürnberg nein

Frankfurt/Main 1

Freiburg nein

Greifswald 3 2,5

Halle-Wittenberg nein

Hamburg nein

Heidelberg 1

Jena 2

Kiel nein

Leipzig nein

Mainz 3

Marburg nein

München U nein

Münster 2

Regensburg nein

Saarland U Campus Saarbrücken

nein

Tübingen 3

Würzburg nein

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Wintersemester 2019/20

Vorauswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

Im Auswahlverfahren der Hochschulen haben viele Universitäten die Zahl der Teilnehmer durch ein Vorauswahlverfahren begrenzt.

In der Tabelle sind die Auswahlgrenzen aufgeführt:

• bis Ortspräferenz … hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die Universität bis zur vorgegebenen Ortspräferenz genannt haben

• bis Note ... hier wählt die Universität die endgültig zuzulassenden Bewerber nur unter denen aus, die die gleiche oder eine bessere Durchschnittsnote nachgewiesen haben

• bis Rang … hier hat die Universität die Anzahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren der Hochschulen zusätzlich aufeine bestimmte Höchstmenge begrenzt, es kann auch eine Kombination aller drei Kriterien angewandt werden

• nein … keine Vorauswahlkriterien; hier nehmen alle Bewerber am AdH der Universität teil.

Im Vorauswahlverfahren können auch in Einzelfällen andere Kriterien (z.B. Test, Dienst, Los) über die Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entscheiden. Einzelheiten hierzu finden Sie in der ausführlichen Beschreibung der Auswahlkriterien auf hochschulstart.de oder der Satzung der jeweiligen Hochschule.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen PharmazieAuswahlverfahren der Hochschulen – Auswahl 2. Stufe

Stand: 25. September 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Berlin FU H

Bonn DN 1,8 Dienst: nein

Braunschweig DN / Fächer 1,850

Düsseldorf DN 1,7 Dienst: nein

Erlangen - Nürnberg DN / Ausb 2,4 Dienst: nein

Frankfurt / M. H

Freiburg H

Greifswald H

Halle - Wittenberg DN 2,2 Dienst: nein

Hamburg DN 1,9 Dienst: ja

Heidelberg H

Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 658 Dienst: nein

Kiel DN / Fächer 1,8 Dienst: nein

Leipzig DN 1,4 WZ 0 / Dienst: nein

Mainz DN 1,8 WZ 1 / Dienst: nein

Marburg DN 2,2 Dienst: nein

München U DN / Ausb 2,2 Dienst: nein

Münster DN 1,7 Dienst: nein

Regensburg DN / Ausb 3,20 Dienst: nein

Saarbrücken DN / Ausb / Fächer 1,6 Dienst: nein

Tübingen H

Würzburg DN / Ausb 1,9 WZ 0 / Dienst: nein

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Wintersemester 2019/20

AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

Die ausführlichen Auswahlkriterien, mögliche Bonierungen und weitere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de (Studienplatzangebot) und der Hochschulen.

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Wintersemester 2019/20

Auswahlgrenzen PharmazieAuswahlverfahren der Hochschulen – 1. Nachrückverfahren

Stand: 10. Oktober 2019

Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien

Berlin FU H

Bonn DN 1,9 Dienst: nein

Braunschweig DN / Fächer 1,860

Düsseldorf DN 1,8 Dienst: nein

Erlangen - Nürnberg DN / Ausb 2,4 Dienst: nein

Frankfurt / M. H

Freiburg H

Greifswald H

Halle - Wittenberg DN 2,3 Dienst: nein

Hamburg DN 2,0 Dienst: nein

Heidelberg H

Jena DN / Ausb / Fächer PZ* 638 Dienst: nein

Kiel DN / Fächer 1,8 Dienst: nein

Leipzig DN 1,5 WZ 0 / Dienst: nein

Mainz DN 2,0 WZ 0 / Dienst: nein

Marburg DN 2,2 Dienst: nein

München U DN / Ausb 2,3 Dienst: nein

Münster DN 1,7 Dienst: nein

Regensburg DN / Ausb 3,20 Dienst: nein

Saarbrücken DN / Ausb / Fächer 1,6 Dienst: nein

Tübingen H

Würzburg DN / Ausb 2,2 WZ 0 / Dienst: nein

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AbkürzungenDN DurchschnittsnotePZ* PunktzahlWZ WartezeitD DienstAusb einschlägige BerufsausbildungBoni Hochschule hat Kriterien festgelegt, die die Durchschnittsnote verbessernH Auswahl durch die Hochschule

*Allen veröffentlichten Auswahlgrenzen liegt eine maximale Punktzahl von 840 Punkten in der HZB zu Grunde. Für Bewerber, deren im Abitur maximal erreichbare Punktzahl bei 900 Punkten liegt, wurde die erreichte Punktzahl auf der Basis von 840 Punkten umgerechnet.

Erläuterungen zu den Auswahlgrenzen im HochschulverfahrenEs sind jeweils die Auswahlgrenzen (Durchschnittsnote oder Punktzahl), sowie bei gleichem Hauptkriterium die nachrangigen Kriterien „Dienst“, „Wartezeit“ oder „Durchschnittsnote“ aufgeführt, bis zu denen Bewerber ausgewählt werden konnten. Sollten diese Kriterien immer noch gleich sein, entscheidet das Los.

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