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Berichte: Arbeitsmarkt kompakt | März 2018 Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Berichte: Arbeitsmarkt kompakt | März 2018

Auswirkungen der Migration auf den

deutschen Arbeitsmarkt

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Impressum

Produktlinie/Reihe: Berichte: Arbeitsmarkt kompakt

Titel: Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

Veröffentlichung: März 2018

Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit

Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung

Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

E-Mail: [email protected]

Telefon: 0911 179-3632

Fax: 0911 179-1131

Weiterführende Informationen:

Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de

Zitierhinweis: Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung,

Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Auswirkungen der Migration auf den deutschen Ar-

beitsmarkt, Nürnberg, März 2018

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze ................................................................................................................................................ 4

Einleitung ...................................................................................................................................................................... 5

Beschäftigung und Zuwanderung ................................................................................................................................. 8

Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Leistungsbezug im SGB II ................................................... 12

Beschäftigungsquoten, Arbeitslosenquoten und SGB II-Hilfequoten ......................................................................... 15

Überblick der Tabellen im Anhang.............................................................................................................................. 17

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Das Wichtigste in Kürze

Die Zuwanderung aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, den GIPS-Staaten und den

übrigen Migrationsländern (nichteuropäischen Asylherkunftsländern, Balkan und osteuropäische

Drittstaaten) hat das Arbeitskräfteangebot in Deutschland erhöht und zu mehr Beschäftigten, aber

auch zu mehr Arbeitslosen und Leistungsempfängern aus diesen Ländern geführt. Nach aktuellen

Daten nahm im Vorjahresvergleich die Beschäftigung aus diesen Ländern im Januar um 332.000

oder 14 Prozent und die Zahl der Regelleistungsberechtigten im SGB II im Dezember um 250.000

oder 19 Prozent zu. Die Arbeitslosigkeit ist zuletzt nicht mehr gewachsen, im März hat sie sogar um

11.000 oder 2,4 Prozent nachgegeben. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der Beschäftigten insge-

samt um 705.000 oder 1,9 Prozent erhöht, während die Zahl der Regelleistungsberechtigten im

SGB II um 40.000 oder 0,7 Prozent und die Zahl der Arbeitslosen um 204.000 oder 7,7 Prozent ge-

sunken ist.

Die Beschäftigung von Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der neuen EU-Mitglied-

staaten hat gegenüber dem Vorjahr um 162.000 oder 14 Prozent zugenommen. Die Arbeitslosigkeit

ist um 4.000 oder 3,7 Prozent gesunken und der Leistungsbezug im SGB II blieb unverändert.

Im selben Zeitraum erhöhte sich die Beschäftigtenzahl von Personen mit einer Staatsangehörigkeit

aus Griechenland, Italien, Portugal und Spanien (GIPS-Länder) um 24.000 oder 4,1 Prozent. Die Ar-

beitslosigkeit hat um 6.000 oder 9,1 Prozent und der Leistungsbezug im SGB II um 8.000 oder

5,6 Prozent abgenommen.

Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern ist um

96.000 oder 54 Prozent gestiegen. Die Arbeitslosigkeit hat um 4.000 oder 2,0 Prozent und der Leis-

tungsbezug im SGB II um 260.000 oder 37 Prozent zugenommen.

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000

Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar 2018

Entwicklung des Arbeitsmarkts für Staatsangehörigeaus den Migrationsländern *

Deutschland; teilweise vorläufige hochgerechnete Werte

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Beschäftigte

Arbeitslose

Veränderung zum Vorjahr: Absolute Veränderung und Veränderung in %

Insgesamt Migrationsländer

Beschäftigte

Arbeitslose

Regelleistungsberecht. SGB II

Regelleistungsberechtigte SGB II

331.850 14,1

-10.507

249.937 19,2

-2,4

* Summe aus Arbeitnehmerfreizügigkeit, GIPS-Staaten,Nichteuropäischen Asylherkunftsländern, Balkan undOsteuropäischen Drittstaaten

704.884 1,9

-204.001 -7,7

-39.655 -0,7

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Einleitung

Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes wird zunehmend von Migration beeinflusst. Die Zuwanderung nach

Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Hauptgründe dafür sind Zuwanderungen infolge der

uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen

Union (EU), die EU-Schuldenkrise und zuletzt die Fluchtmigration (vgl. Tabelle 2). Dieser Bericht stellt die Auswir-

kungen der Migration auf den Arbeitsmarkt dar. Allerdings ist in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur für

Arbeit (BA) nicht direkt nachweisbar, ob und inwieweit Veränderungen von Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und

Leistungsbezug auf Zuwanderung beruhen. Es können aber hilfsweise Auswertungen für Personen aus solchen

Ländern erstellt werden, für die bekannt ist, dass es von dort aktuell umfangreiche Zuwanderung gibt. Die festge-

stellten Veränderungen in den Arbeitsmarktstatistiken können dann weit überwiegend der Zuwanderung plausibel

zugeschrieben werden.

Aufgrund der Zuwanderung nimmt das Arbeitskräfteangebot in Deutschland zu, was (isoliert betrachtet) zu mehr

Beschäftigung, aber auch zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen kann. Die Höhe der Arbeitslosigkeit hängt davon

ab, wie schnell die zugewanderten Menschen eine Beschäftigung finden und wie hoch das Arbeitslosigkeitsrisiko in

den aufgenommenen Jobs ist. Auch dann, wenn die Integration schnell gelingt, wird es infolge saisonaler, struktu-

reller oder betrieblicher Gründe immer einen gewissen Umfang von Arbeitslosigkeit geben, der sich bei zunehmen-

dem Arbeitskräfteangebot entsprechend erhöht. Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten sind deshalb für die In-

tegration bessere Indikatoren als die absoluten Arbeitslosen- und Beschäftigungszahlen, weil sie auch Veränderun-

gen des Arbeitskräfteangebots und der Bevölkerung berücksichtigen. Darüber hinaus muss bei der Beurteilung der

Migration auf den Arbeitsmarkt zwischen Arbeits- und Fluchtmigration unterschieden werden. Arbeitsmigranten

können die Migration planen und die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes im Aufnahmeland mit ihrem Qualifikati-

onsprofil abgleichen. Arbeitsmigration führt deshalb zu einer schnelleren Arbeitsmarktintegration als Fluchtmigra-

tion. Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen wird nach den Erfahrungen der Vergangenheit dagegen mehrere

Jahre brauchen. Ihre Arbeitslosmeldung ist ein erster Schritt in einem Integrationsprozess, der aufgrund der oft-

mals fehlenden Sprachkenntnisse und formalen Qualifikationen längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Zur Abgrenzung der Länder:

Die Osterweiterung der EU wurde in mehreren Etappen vollzogen. Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowe-

nien, Estland, Lettland und Litauen traten 2004 der EU bei und erlangten die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizü-

gigkeit ab dem 1. Mai 2011. Es folgten am 1. Januar 2007 die Beitritte von Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli

2013 der von Kroatien; die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit erhielten diese Länder zum 1. Januar 2014

und zum 1. Juli 2015. Von der EU-Schuldenkrise sind die sogenannten GIPS-Staaten, also Griechenland, Italien

Portugal und Spanien am stärksten betroffen. Für die Menschen in den genannten Ländern stellt sich die Situation

auf ihrem heimischen Arbeitsmarkt überwiegend schwierig dar (vgl. Anhangtabelle 4). Gleichzeitig gibt es gegen-

wärtig in Deutschland insbesondere für ausgebildete Arbeitskräfte gute Möglichkeiten, eine Beschäftigung zu fin-

den. Die Vermutung besteht, dass der deutsche Arbeitsmarkt Arbeitskräfte aus diesen Ländern anzieht.

Weil geflüchtete Menschen bis Mai 2016 in den Arbeitsmarktstatistiken der BA nicht direkt erkannt werden konn-

ten, wurde für die Analyse der Auswirkungen der Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt das Aggregat „Personen mit

einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern“ oder kurz „Asyl-

herkunftsländer“ gebildet. In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder aufgenommen, die in den letzten

Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende acht Länder: Afghanistan,

Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Darüber hinaus wurden auch zahlreiche Asylanträge von

Staatsangehörigen aus dem Balkan (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien und Serbien) und ost-

europäischen Drittstaaten (Russische Föderation und Ukraine) gestellt. Aus diesen Ländern gibt es zwar Zuwande-

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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rung mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, sie erfolgt aber nicht vorrangig als Fluchtmigration, zumal alle West-

balkanstaaten mittlerweile als sichere Herkunftsländer geführt werden und über das Asylverfahren nur noch in Aus-

nahmefällen Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Balkan und die osteuropäischen Drittstaaten wer-

den deshalb als Region in den Tabellen ausgewiesen, aber nicht den Asylherkunftsländern zugeordnet. Mit dem

Berichtsmonat Juni 2016 begann die Berichterstattung über arbeitsuchende und arbeitslose Flüchtlinge.1 Das Ag-

gregat der Asylherkunftsländer hat aber den Vorteil, dass nur mit dieser Abgrenzung Auswertungen in der Beschäf-

tigungsstatistik und lange Zeitreihen möglich sind und nur so der Arbeitsmarkt insgesamt in den Blick genommen

werden kann, weshalb in dieser Hintergrundinformation weiterhin dieses Aggregat verwendet wird.

Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten Nationalitäten darf

aber nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichge-

setzt werden. Denn in den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben.

Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der aktuellen

Migration gesehen werden können.2

Als Referenzgröße wird die Entwicklung für Insgesamt sowie (in den Anhangtabellen) für Deutsche und sonstige

Ausländer angeboten, die in der Summe das inländische Arbeitskräftepotenzial darstellen. Die Abgrenzung von

Ausländern aus Zuwanderungsländern und aus sonstigen Ländern ist naturgemäß nur eine Näherung, weil einer-

seits Ausländer aus Zuwanderungsländern schon lange im Lande leben können und andererseits Ausländer aus

sonstigen Ländern vor kurzem neu zugewandert sein können.

Zu den verwendeten Statistiken und Indikatoren:

Auf Basis der Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist eine Einschätzung darüber

möglich, wie sich die Zahl der Beschäftigten mit einer Staatsangehörigkeit aus den oben genannten Zuwande-

rungsländern entwickelt hat. In der Beschäftigtenstatistik liegen endgültige Daten nach einer Wartezeit von 6 Mo-

naten vor. Allerdings gibt es erste vorläufige Ergebnisse bereits nach einer Wartezeit von 2 Monaten. Im Rahmen

der Berichterstattung über Migration wird ein vereinfachtes Hochrechnungsverfahren eingesetzt, das das Verhält-

nis von 2-Monatswert zu 6-Monatswert nutzt. Im Jahr 2016 sind aufgrund eines technischen Problems im Daten-

verarbeitungsprozess in größerem Umfang Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung nicht in die Statistik-Da-

tenverarbeitung eingeflossen. Diese Meldungen wurden im Jahr 2017 nachträglich aufgenommen und die Ergeb-

nisse der Beschäftigungsstatistik neu ermittelt. Daher erfolgte im Berichtsmonat Dezember 2017 eine Revision der

Beschäftigungsstatistik.3 Allerdings betraf das vor allem die Beschäftigung von Deutschen; die Korrekturen für Aus-

länder und darunter für Staatsangehörige aus den Migrationsländern hielten sich in engen Grenzen.

Die Beschäftigung umfasst sozialversicherungspflichtige und ausschließlich geringfügige Beschäftigung. Die aus-

schließlich geringfügige Beschäftigung wird unterschieden in geringfügig entlohnte Beschäftigung (wenn das Ar-

beitsentgelt monatlich 450 Euro bzw. bis Dezember 2012 monatlich 400 Euro nicht überschreitet) und in kurzfris-

tige Beschäftigung (wenn die Beschäftigung auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt

ist bzw. im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2018 auf drei Monate oder 70 Arbeitstage).

1 Die ergänzende Informationen finden sich unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-The-

men/Migration/Migration-Nav.html

2 Insbesondere bei Staatsangehörigen aus den Ländern des Balkan (vor allem Serbien und Kosovo) sind Zeitreihenvergleiche wegen Staats-

neugründungen und Umstellungen in der Erfassungsmethode eingeschränkt. Je länger die Daten in der Vergangenheit liegen desto stärker sind

die Verzerrungen. Am aktuellen Rand ist der Effekt gering.

3 Vgl. dazu den Methodenbericht der Statistik, Revision der Beschäftigungsstatistik 2017, Nürnberg 2017:

https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Methodeberichte-Beschaeftigungs-

statistik-Nav.html

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Angaben zu Arbeitsuchenden und Arbeitslosen stehen monatsaktuell zur Verfügung; endgültige Informationen zu

den Regelleistungsberechtigten im SGB II und zur Unterbeschäftigung liegen mit einer Wartezeit von 3 Monaten

vor.

Die Regelleistungsberechtigten (RLB) in der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II setzen sich zusammen aus

erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit Anspruch auf Regelbedarf Arbeitslosengeld II und nicht erwerbs-

fähigen Leistungsberechtigten (NEF) mit Anspruch auf Regelbedarf Sozialgeld. Daten zu Leistungen nach dem

SGB II werden nach einer Wartezeit von 3 Monaten veröffentlicht.4

In der Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) nach dem Konzept der BA sind neben den Arbeitslosen die Personen

enthalten, die an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig er-

krankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden. Damit wird ein umfassenderes Bild über die Zahl der

Menschen gezeichnet, die ihren Wunsch nach einer Beschäftigung nicht realisieren können. In der Unterbeschäfti-

gung für Personengruppen werden abweichend zur gesamten Unterbeschäftigung Kurzarbeit und Alterszeitzeit

nicht berücksichtigt, weil diese Instrumente nicht sinnvoll bestimmten Personengruppen zugeordnet werden kön-

nen. Die Unterbeschäftigung ist nicht deckungsgleich mit der Zahl der Arbeitsuchenden, und zwar vor allem des-

halb nicht, weil Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein können.

Ausschließlich für Zwecke der Berichterstattung über die Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt werden

ergänzend Beschäftigungs-, Arbeitslosen- und SGB II-Hilfequoten für Ausländer aus den aktuellen Migrationslän-

dern ausgewiesen, die monatlich auf Basis einer anders abgegrenzten, aber periodengleichen Bezugsgröße be-

rechnet werden.

In der Hintergrundinformation werden die Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der EU-Schuldenkrise und

der Fluchtmigration auf den deutschen Arbeitsmarkt mit wichtigen Eckzahlen beschrieben. In den Anhangtabellen

finden sich zusätzlich Angaben zu den einzelnen Herkunftsländern. Darüber hinaus werden ausführliche Zeitrei-

henergebnisse in einer separaten Datei zur Verfügung gestellt.5 Weitere Informationen werden monatsaktuell in

dem Migrationsmonitor Arbeitsmarkt und quartalsweite nach einer Wartezeit von 6 Monaten in dem Statistikheft

„Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der EU-Schuldenkrise auf die Beschäftigung in Deutschland“

veröffentlicht.6

4 Im April 2016 kam es zu einer Revision in der Grundsicherungsstatistik. Vgl. Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Revi-

sion der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Nürnberg 2015. Link:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Methodenberichte-

Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html

5 Vgl. zusätzliche Tabellen zu dieser Publikation unter folgendem Link:

https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Migration-Nav.html

6 Vgl. Migrationsmonitor Arbeitsmarkt der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link:

https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Migration-Nav.html

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Beschäftigung und Zuwanderung

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den neuen osteuropäi-

schen EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen (vgl. Schaubild 1 und Tabelle 1).

Im Januar 2018 waren aus diesen Ländern insgesamt 1,34 Mio sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich

geringfügig Beschäftigte in Deutschland registriert, das waren 162.000 oder 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei

allen Beschäftigten gab es einen Zuwachs von 1,9 Prozent. Die zahlenmäßig größten Gruppen unter den neuen

osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten bilden die Personen mit einer polnischen bzw. rumänischen Staatsangehörig-

keit. Den relativ stärksten Anstieg verzeichneten zuletzt Beschäftigte aus Rumänien (+20 Prozent). Der Anteil der

Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten an allen Beschäftigten in Deutschland belief sich auf 3,6 Prozent.

Von den Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten waren 1,20 Mio sozialversicherungspflichtig und 142.000

ausschließlich geringfügig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

um 155.000 oder 15 Prozent gestiegen und die geringfügige Beschäftigung um 7.000 oder 4,9 Prozent gestiegen.

Der Anteil der Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten beträgt bei den sozialversicherungspflichtig Beschäf-

tigten 3,7 Prozent und bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten 3,0 Prozent.

Zuwanderungszahlen nach Staatsangehörigkeiten liegen auf Basis des Ausländerzentralregisters bis zum dritten

Quartal 2017 vor (vgl. Tabelle 2). Die aktuellen Daten zeigen, dass die Zuwanderung kaum nachlässt. In den ers-

ten drei Quartalen 2017 gab es 387.000 Zuzüge, nach 384.000 im gleichen Zeitraum 2016. Der Wanderungssaldo

(Zuzüge minus Fortzüge) verringerte sich auf 178.000, nach 199.000 im Jahr zuvor.

Schaubild 1

-500.000

0

500.000

1.000.000

1.500.000

2.000.000

Januar2010

Januar2011

Januar2012

Januar2013

Januar2014

Januar2015

Januar2016

Januar2017

Januar2018

Beschäftigte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) Deutschland Arbeitsort

vorläufige hochgerechnete Werte

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Beschäftigte insgesamt

161.571

Markierung in der Zeitreihe steht für den letzten Monat vor Beginnder uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für:

- EU-8 (April 2011)- EU-2 (Dezember 2013)- Kroatien (Juni 2015)

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Aus den sogenannten GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal und Spanien) waren in Deutschland im

Januar 2018 insgesamt 595.000 Personen sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt.

Der Anteil an allen Beschäftigten belief sich auf 1,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Be-

schäftigten aus diesen vier Ländern überdurchschnittlich erhöht, und zwar in der Summe um 24.000 oder 4,1 Pro-

zent (vgl. Schaubild 2 und Tabelle 1). Dabei beruht die Zunahme ausschließlich auf der Zunahme sozialversiche-

rungspflichtiger Beschäftigung, während die geringfügige Beschäftigung leicht abnahm.

Bis September 2017 wurden insgesamt 67.000 Zuzüge von Griechen, Italienern, Portugiesen und Spaniern regis-

triert, nach 70.000 im gleichen Zeitraum des Vorjahres (vgl. Tabelle 2). Der Wanderungssaldo verringerte sich auf

23.000, nach 30.000 im Jahr zuvor. Es kann angenommen werden, dass zumindest ein Teil der Zuwanderung

durch die Auswirkungen der EU-Schuldenkrise bedingt ist.

Schaubild 2

Aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern waren in Deutschland im Januar 2018 insgesamt 274.000

Beschäftigte registriert, das waren 96.000 oder 54 Prozent mehr als vor einem Jahr (vgl. Schaubild 3 und

Tabelle 1). Dabei fiel der Anstieg von Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Eritrea und Syrien mit über

90 Prozent relativ am stärksten aus. Der Anteil von Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern an allen

Beschäftigten beläuft sich auf 0,7 Prozent. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhöhte sich um 80.000

oder 61 Prozent und die geringfügige Beschäftigung um 17.000 oder 35 Prozent.

Nach Angaben aus der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden 2017

insgesamt 198.000 Erstanträge auf Asyl gestellt und damit deutlich weniger als in 2016 mit 722.000. Bis Februar

2018 gab es 27.000 Asylerstanträge, im Vergleich zu 33.000 im Januar 2017 (vgl. Tabelle 2). Für die Dauer des

Asylverfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung und haben Anspruch auf Leistungen nach dem

-200.000

0

200.000

400.000

600.000

800.000

Januar2010

Januar2011

Januar2012

Januar2013

Januar2014

Januar2015

Januar2016

Januar2017

Januar2018

Beschäftigte aus den GIPS-Staaten Deutschland Arbeitsort

vorläufige hochgerechnete Werte

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Beschäftigte insgesamt

23.716

GIPS-Staaten umfassen:Griechenland, Italien, Portugal und Spanien

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Asylbewerberleistungsgesetz. Für die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes und während der Unterbringung in ei-

ner Erstaufnahmeeinrichtung (bis zu sechs Monaten) unterliegen sie einem Beschäftigungsverbot. Wenn das Asyl-

verfahren positiv mit einem Schutzgrund abgeschlossen wurde, wird zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis

erteilt. Geschützte Personen haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen wie deutsche Staats-

angehörige und es besteht ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt.

Schaubild 3

-100.000

0

100.000

200.000

300.000

400.000

Januar2010

Januar2011

Januar2012

Januar2013

Januar2014

Januar2015

Januar2016

Januar2017

Januar2018

Beschäftigte aus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern Deutschland Arbeitsort

vorläufige hochgerechnete Werte

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr

Beschäftigte insgesamt

96.117

Nichteuropäische Asylherkunftsländer umfassen:Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria,

Pakistan, Somalia und Syrien

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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Tabelle 1: Beschäftigte nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Beschäftigungsart

Beschäftigung im Januar 2018

Deutschland

absolut Anteile in % absolut in %

1 2 3 4

Insgesamt 37.267.487 100 704.884 1,9

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 32.469.500 100 762.069 2,4

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 4.797.987 100 -57.185 -1,2

Migrationländer insgesamt 2.685.537 7,2 331.850 14,1

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2.328.743 7,2 307.936 15,2

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 356.794 7,4 23.914 7,2

Neue Osteuropäische EU-Staaten 1.339.144 3,6 161.571 13,7

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1.197.278 3,7 154.984 14,9

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 141.867 3,0 6.588 4,9

GIPS-Staaten 595.280 1,6 23.716 4,1

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 523.026 1,6 24.394 4,9

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 72.255 1,5 -677 -0,9

Balkan 330.339 0,9 41.132 14,2

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 277.086 0,9 39.567 16,7

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 53.253 1,1 1.565 3,0

Osteuropäische Drittstaaten 146.419 0,4 9.313 6,8

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 120.770 0,4 9.458 8,5

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 25.650 0,5 -144 -0,6

Nichteuropäische Asylherkunftsländer 274.354 0,7 96.117 53,9

davon: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 210.584 0,6 79.534 60,7

ausschließlich geringfügig Beschäftigte 63.770 1,3 16.583 35,1

* vorläufige hochgerechnete Werte © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Staatsangehörigkeit

und

Beschäftigungsart

Veränderung gegenüber Vorjahr

Beschäftigte

Januar 2018

Tabelle 2: Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten

Jahressummen; Jahresfortschrittswerte jeweils bis zum 3. Quartal (September)

Deutschland

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Insgesamt 738.735 884.493 1.149.045 1.810.904 1.307.253 … 1.021.543 901.719 421.141 517.660 676.730 1.242.265 642.897 … 514.533 406.566

Europäische Union 442.159 521.509 630.243 685.485 634.036 … 493.482 495.300 259.554 300.716 339.309 382.449 294.013 … 244.117 210.986

dar.: Neue Osteuropäische EU-Staaten 329.983 387.057 486.939 532.898 489.412 … 383.515 387.171 196.756 222.894 274.168 307.133 234.419 … 199.222 178.340

dar.: GIPS-Staaten 73.752 91.315 97.587 100.164 91.721 … 69.843 67.311 47.918 59.624 52.187 53.589 39.491 … 30.079 22.607

Drittstaatsangehörige 296.576 362.984 518.802 1.125.419 673.217 … 528.061 406.419 161.587 216.944 337.421 859.816 348.884 … 270.416 195.580

dar.: Balkan 47.601 64.596 106.168 179.715 78.185 … 56.893 67.295 24.411 37.591 71.501 84.996 -22.566 … -26.183 20.623

dar.: Osteuropäische Drittstaaten 25.334 34.644 32.163 34.947 33.518 … 25.726 20.956 16.343 22.119 19.546 24.222 20.762 … 16.317 8.899

dar.: Nichteuropäische Asylherkunftsländer 42.798 60.361 136.753 596.386 279.559 … 234.113 115.898 34.923 52.638 123.658 566.855 222.558 … 187.430 85.787

nachrichtlich: Asylerstanträge 1) 64.539 109.580 173.072 441.899 722.370 198.317 - - - - - - - - - -

Datenquellen: Ausländerzentralregister und Asylgeschäftsstatistik, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Anzahl der Asylerstanträge von Januar bis Februar 2018 lag bei 26.633. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es 33.475.

Staatsangehörigkeit

Saldo (Zuzüge minus Fortzüge)Zuzüge

2012 2012

Zuwanderung

2013 20132014

Jahres-

fortschritts-

wert 2017

2015 2016 20152014

Jahres-

fortschritts-

wert 2017

Jahres-

fortschritts-

wert 2016

Jahres-

fortschritts-

wert 2016

20162017 2017

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

12

Arbeitsuche, Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und

Leistungsbezug im SGB II

Die Zahlen der Arbeitsuchenden und der Arbeitslosen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Ländern der EU-Ost-

erweiterung sind im Vorjahresvergleich mittlerweile rückläufig (vgl. Schaubild 4 und Tabelle 3). So sank die Zahl

der Arbeitslosen aus diesen Ländern in der Summe um 4.000 oder 3,7 Prozent. Bei den späteren Beitrittsländern

Bulgarien und Kroatien sind jedoch weiterhin Zunahmen zu verzeichnen. Bei allen Arbeitslosen gab es im Vorjah-

resvergleich einen Rückgang um 7,7 Prozent.

Schaubild 4

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten im SGB II mit einer Staatsangehörigkeit aus den neuen EU-Staaten ist

leicht gesunken. Die Abnahme betrug 0,1 Prozent, während es insgesamt einen Rückgang von 0,7 Prozent gab.

Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Beitrittsstaaten, die Spanne reicht von -9,5 Prozent für Po-

len bis zu +7,9 Prozent für Bulgarien.

Die Zahl der Arbeitslosen aus den sogenannten GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal und Spanien)

hat sich im März im Vorjahresvergleich um 6.000 oder 9,1 Prozent verringert (vgl. Schaubild 5 und Tabelle 3).

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten im SGB II aus diesen Ländern ist im Dezember im Vorjahresvergleich in

der Summe um 8.000 oder 5,6 Prozent gesunken. Der Anteil von Personen aus den GIPS-Staaten an allen Leis-

tungsempfängern belief sich auf 2,2 Prozent.

-100.000

0

100.000

200.000

300.000

400.000

Januar2010

Januar2011

Januar2012

Januar2013

Januar2014

Januar2015

Januar2016

Januar2017

Januar2018

Arbeitslose und Regelleistungsberechtigte im SGB IIaus den neuen EU-Mitgliedstaaten (Arbeitnehmerfreizügigkeit)

Deutschland

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslose: absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr

-4.339

Markierung in der Zeitreihe steht für den letzten Monat vor Beginnder uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für:

- EU-8 (April 2011)- EU-2 (Dezember 2013)- Kroatien (Juni 2015)

Arbeitslose

Regelleistungsberechtigte im SGB II

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

13

Schaubild 5

Bei den Personen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern hat sich die Zahl der Arbeitslosen erhöht

und zwar im Vorjahresvergleich um 4.000 oder 2,0 Prozent (vgl. Schaubild 6 und Tabelle 3). Viel stärker ist die Un-

terbeschäftigung für Personen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern gestiegen, sie hat um 52.000 oder

13,7 Prozent zugenommen und liegt mehr als doppelt so hoch wie die Arbeitslosigkeit. Der stärkere Anstieg der

Unterbeschäftigung hängt mit der Ausweitung des Einsatzes der integrations- und arbeitsmarktpolitischen Instru-

mente für geflüchtete Menschen zusammen. Personen in solchen Maßnahmen werden in der Unterbeschäftigung

mit gezählt.

Die Zahl der Leistungsempfänger im SGB II aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern stieg im Vorjah-

resvergleich um 260.000 oder 37 Prozent. Die absolute Zunahme fiel bei syrischen Staatsangehörigen am stärks-

ten aus (+122.000). Der Anteil der Personen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern an allen Leistungs-

empfängern im SGB II hat sich von 11,7 Prozent auf 16,2 Prozent erhöht. Bei der Interpretation der Anteilswerte ist

zu beachten, dass in dem Aggregat der Asylherkunftsländer auch Personen enthalten sind, die über andere Migra-

tionswege nach Deutschland gekommen sind, z.B. über reguläre Arbeitsmigration oder Familiennachzug, und

schon lange im Land leben können. Die Veränderungen in dem Aggregat der Asylherkunftsländer dürften aber im

engen Zusammenhang mit dem aktuellen Flüchtlingsgeschehen stehen.

-50.000

0

50.000

100.000

150.000

200.000

Januar2010

Januar2011

Januar2012

Januar2013

Januar2014

Januar2015

Januar2016

Januar2017

Januar2018

Arbeitslose und Regelleistungsberechtigte im SGB IIaus den GIPS-Staaten

Deutschland

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslose: absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr

-5.907

Arbeitslose

Regelleistungsberechtigte im SGB II

GIPS-Staaten umfassen:Griechenland, Italien, Portugal und Spanien

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

14

Schaubild 6

-200.000

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

Januar2010

Januar2011

Januar2012

Januar2013

Januar2014

Januar2015

Januar2016

Januar2017

Januar2018

Arbeitslose und Regelleistungsberechtigte im SGB IIaus den Nichteuropäischen Asylherkunftsländern

Deutschland

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Arbeitslose:absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr

3.812

Arbeitslose

Regelleistungsberechtigte im SGB II

Nichteuropäische Asylherkunftsländer umfassen:Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria,

Pakistan, Somalia und Syrien

Tabelle 3: Arbeitsuchende, Arbeitslose, Unterbeschäftigung (i.e.S + Selbständigkeit) und Regelleistungsberechtigte im SGB II nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten

Arbeitsuchende und Arbeitslose im März 2018; Unterbschäftigung und Regelleistungsberechtigte im SGB II im Dezember 2017

Deutschland

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Insgesamt 4.495.101 100 -310.232 -6,5 2.458.110 100 -204.001 -7,7 3.372.652 100 -169.238 -4,8 5.933.234 100 -39.655 -0,7

Neue Osteuropäische EU-Staaten 224.932 5,0 -5.777 -2,5 112.127 4,6 -4.339 -3,7 143.982 4,3 -2.911 -2,0 279.408 4,7 -362 -0,1

8 neue EU-Staaten (Beitritt 2004) 100.828 2,2 -8.909 -8,1 51.231 2,1 -5.147 -9,1 67.205 2,0 -5.522 -7,6 110.119 1,9 -9.561 -8,0

2 neue EU-Staaten (Beitritt 2007) 103.239 2,3 2.671 2,7 49.523 2,0 540 1,1 63.168 1,9 2.034 3,3 152.365 2,6 8.902 6,2

Kroatien (Beitritt 2015) 20.865 0,5 461 2,3 11.373 0,5 268 2,4 13.609 0,4 577 4,4 16.924 0,3 297 1,8

GIPS-Staaten 114.993 2,6 -9.283 -7,5 58.976 2,4 -5.907 -9,1 78.485 2,3 -5.923 -7,0 132.939 2,2 -7.876 -5,6

Balkan 50.420 1,1 -947 -1,8 28.524 1,2 -1.162 -3,9 60.335 1,8 -1.997 -3,2 120.752 2,0 -239 -0,2

Osteuropäische Drittstaaten 48.182 1,1 -2.534 -5,0 22.723 0,9 -1.866 -7,6 36.817 1,1 -1.981 -5,1 57.092 1,0 -1.715 -2,9

Nichteuropäische Aslyherkunftsländer 506.860 11,3 25.185 5,2 192.152 7,8 3.812 2,0 430.884 12,8 52.005 13,7 959.000 16,2 260.128 37,2

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

absolutAnteil

in %

Veränderung

gegenüber Vorjahr

Unterbeschäftigung

Anteil

in %Staatsangehörigkeit

Arbeitsuchende Arbeitslose Regelleistungsberechtigte SGB II

absolutAnteil

in %

Veränderung

gegenüber Vorjahr absolutAnteil

in %

Veränderung

gegenüber Vorjahr absolut

Veränderung

gegenüber Vorjahr

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

15

Beschäftigungsquoten, Arbeitslosenquoten und SGB II-Hil-

fequoten

Für die Frage, wie gut den Menschen aus den aktuellen Migrationsländern die Integration in den deutschen Ar-

beitsmarkt gelingt, sind Arbeitslosen-, Beschäftigungs- und SGB II-Hilfequoten zentrale Indikatoren.

Die SV-Beschäftigungsquote bringt zum Ausdruck, in welchem Umfang die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter

einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Ergänzend wird auch eine Beschäftigungsquote be-

rechnet, die die geringfügig Beschäftigten berücksichtigt.

Die Arbeitslosenquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die Zahl der

(registrierten) Arbeitslosen zu der der zivilen Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Arbeitslose) in Beziehung setzt.

Die SGB II-Hilfequote gibt an, wie groß der Anteil der Menschen in der Bevölkerung ist, die zur Existenzsicherung

auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II angewiesen sind. Zusätzlich wird die

Hilfequote für die arbeitsmarktrelevante Teilgruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtige ausgewiesen.

Methodische Hinweise zu den Quoten

In der Standardberichterstattung stehen diese Quoten nur für Ausländer insgesamt und nicht für einzelne Staatsan-

gehörigkeiten oder Ländergruppen zur Verfügung. Außerdem werden die Quoten in der Standardberichterstattung

mit einer zeitverzögerten und unterjährig fixierten Bezugsgröße berechnet. Für die Migrationsländer würde diese

Berechnung zu systematischen Verzerrungen führen. Deshalb werden für die Zwecke der Migrationsberichterstat-

tung ergänzende Quoten eingeführt, die monatlich auf Basis einer anders abgrenzten, aber periodengleichen Be-

zugsgröße berechnet werden. Die ergänzenden Quoten werden allein im Rahmen der Migrationsberichterstattung

verwendet. Die Standardberichterstattung bleibt davon unberührt.7

Bei der Interpretation der Beschäftigungs-, Arbeitslosen- und SGB II-Hilfequoten von Personen aus den Asylzu-

gangsländern sind insbesondere folgende rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigten:

Asylbewerber und geduldete Ausländer unterliegen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes und wäh-

rend der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung (bis zu sechs Monaten) einem Beschäftigungsver-

bot. Für Asylbewerber und geduldete Ausländer aus sicheren Herkunftsländern besteht ein durchgängiges

Beschäftigungsverbot. Während des Beschäftigungsverbots können Asylbewerber und geduldete Personen

wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht als arbeitslos gezählt werden.

Asylbewerber und geduldete Ausländer bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Erst

wenn ein Schutzgrund anerkannt wird, können Flüchtlinge Leistungen aus der Grundsicherung nach dem

SGB II erhalten.

Niveau und Veränderung der Zahl der Asylbewerber und geduldeten Ausländer in einer Bevölkerungsgruppe hat

deshalb auch Einfluss auf die Beschäftigungs- und die SGB II-Hilfequote. So kann zum Beispiel die SV-Beschäfti-

gungsquote sinken, weil viele neue Asylbewerber, die zunächst nicht arbeiten dürfen, die Bevölkerungszahl stärker

erhöht als die Beschäftigungszahl infolge der Beschäftigungsaufnahmen von anerkannten Flüchtlingen steigt. Der

Rückgang der Quote wäre in diesem Falle nicht als Verschlechterung bei der Arbeitsmarktintegration zu bewerten.

Aus dem gleichen Grund kann die SGB II-Hilfequote sinken, weil die neu zugewanderten Asylbewerber während

des Asylverfahrens keine Leistungen nach dem SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Eine sinkende Quote wäre hier also nicht als Integrationsfortschritt zu interpretieren.

7 Vgl. dazu ausführlicher den Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: „Ergänzende Arbeitslosen-, Beschäftigungs- und

Hilfequoten für Ausländer in der Migrationsberichterstattung“ unter folgendem Link:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Uebergreifend/Methodenberichte-Uebergreifend-Nav.html

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

16

Ergebnisse

Aktuelle Beschäftigungsquoten liegen bis Januar 2018 vor. Danach erreichen Staatsangehörige aus den neuen

osteuropäischen Staaten der EU und den GIPS-Staaten mit 49,7 Prozent bzw. 49,3 Prozent SV-Beschäftigungs-

quoten, die deutlich höher ausfallen als für Ausländer insgesamt mit 40,7 Prozent.8 Deutlich niedriger liegen die

SV-Beschäftigungsquoten für Staatsangehörige aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern mit 19,0 Prozent.

Die sehr geringe Quote für Staatsangehörige aus den Asylherkunftsländern dürfte damit zusammenhängen, das

die Bevölkerungszahl stark zugenommen hat, während Beschäftigungsaufnahmen nach der Anerkennung des

Flüchtlingsschutzes zeitverzögert und langsamer realisiert werden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die

Quote um 6,8 Prozentpunkte. Zum Vergleich beträgt die Beschäftigungsquote für Deutsche 61,1 Prozent.

Aktuelle Arbeitslosenquoten auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen stehen bis Januar 2018 zur Verfügung.

Diese Quote liegt für Deutsche bei 5,6 Prozent und für alle Ausländer bei 14,4 Prozent. Die Arbeitslosenquoten für

Staatsangehörige aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten und den GIPS-Staaten liegen mit 9,1 bzw. 9,8 Pro-

zent dazwischen. Deutlich höher fällt die Arbeitslosenquote für Staatsangehörige aus den Asylherkunftsländern mit

41,8 Prozent aus.

Ähnlich verhält es sich bei der SGB II-Hilfequote. Im Dezember beläuft sich diese bei Deutschen auf 6,8 Prozent

und bei allen Ausländern auf 21,1 Prozent. Das Niveau für Staatsangehörige aus den neuen osteuropäischen EU-

Staaten und den GIPS-Staaten liegt bei 11,3 Prozent bzw. 11,7 Prozent. Höher fällt die Quote bei den Staatsange-

hörigen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern mit 64,2 Prozent aus.

Detaillierte Ergebnisse zu den Beschäftigungs-, Arbeitslosen- und SGB II-Hilfequoten auch nach einzelnen Staats-

angehörigkeiten können der Anhangtabelle 3 entnommen werden.9

8 Im September 2017 kam es auf Grund von Datenbereinigungen im Land Berlin zu einer Zunahme der gemeldeten Ausländer im Ausländer-

zentralregister (AZR) von etwa 210.000. Davon sind insbesondere die EU-Staaten betroffen, so dass ein Vergleich der Beschäftigungs- und

Hilfequoten für diese Ländergruppen mit vorherigen Monaten eingeschränkt ist.

9 Eine umfassende Darstellung zur Integration von Migranten auf dem Arbeitsmarkt gibt die interaktive Visualisierung „Integrationsprofile Ar-

beitsmarkt“ im Migrations-Monitor Arbeitsmarkt unter folgendem Link:

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1176754/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Interaktive-Visualisierung/Integrationsprofile-Arbeits-

markt/Integrationsprofile-Arbeitsmarkt.html

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

17

Überblick der Tabellen im Anhang

Seite

Anhangtabelle 1: Arbeitsmarkt für Deutsche und Ausländer im Vergleich 18

Anhangtabelle 2: Deutsche und Ausländer in der Grundsicherung für 19

Arbeitsuchende im Vergleich

Anhangtabelle 3: Beschäftigungs-, Arbeitslosen- und Hilfequoten 20

Anhangtabelle 4: Erwerbslosenquoten in ausgewählten EU-Staaten 21

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

18

Anhangtabelle 1: Arbeitsmarkt für Deutsche und Ausländer im Vergleich

Deutschland

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Insgesamt 32.469.500 100,0 +762.069 +2,4 3.372.652 100,0 -169.238 -4,8 4.495.101 100,0 -310.232 -6,5 2.458.110 100,0 -204.001 -7,7

Deutsche 28.835.388 88,8 +376.039 +1,3 2.325.071 68,9 -196.062 -7,8 3.100.911 69,0 -294.212 -8,7 1.804.171 73,4 -176.064 -8,9

Ausländer 3.634.112 11,2 +386.030 +11,9 1.034.549 30,7 +25.838 +2,6 1.378.489 30,7 -16.090 -1,2 647.278 26,3 -27.908 -4,1

EU-Osterweiterung (EU 11) 1.197.278 3,7 +154.984 +14,9 143.982 4,3 -2.911 -2,0 224.932 5,0 -5.777 -2,5 112.127 4,6 -4.339 -3,7

Estland 2.588 0,0 +200 +8,4 424 0,0 -34 -7,4 616 0,0 -73 -10,6 287 0,0 -34 -10,6

Lettland 14.074 0,0 +1.571 +12,6 2.419 0,1 -121 -4,8 3.561 0,1 -226 -6,0 1.685 0,1 -133 -7,3

Litauen 22.926 0,1 +3.372 +17,2 3.523 0,1 -107 -2,9 5.292 0,1 -228 -4,1 2.511 0,1 -162 -6,1

Polen 386.112 1,2 +38.937 +11,2 46.751 1,4 -4.154 -8,2 69.082 1,5 -6.295 -8,4 35.628 1,4 -3.447 -8,8

Slowakei 28.231 0,1 +2.190 +8,4 2.732 0,1 -119 -4,2 4.309 0,1 -269 -5,9 2.159 0,1 -184 -7,9

Slowenien 10.810 0,0 +475 +4,6 1.158 0,0 -100 -7,9 1.689 0,0 -198 -10,5 905 0,0 -103 -10,2

Tschechien 52.259 0,2 +7.244 +16,1 3.213 0,1 -331 -9,3 5.179 0,1 -488 -8,6 2.519 0,1 -324 -11,4

Ungarn 99.439 0,3 +8.423 +9,3 6.985 0,2 -556 -7,4 11.100 0,2 -1.132 -9,3 5.537 0,2 -760 -12,1

Bulgarien 112.805 0,3 +18.169 +19,2 33.422 1,0 +1.307 +4,1 55.464 1,2 +2.385 +4,5 25.854 1,1 +543 +2,1

Rumänien 302.569 0,9 +53.101 +21,3 29.746 0,9 +727 +2,5 47.775 1,1 +286 +0,6 23.669 1,0 -3 -0,0

Kroatien 165.464 0,5 +21.301 +14,8 13.609 0,4 +577 +4,4 20.865 0,5 +461 +2,3 11.373 0,5 +268 +2,4

GIPS-Staaten 523.026 1,6 +24.394 +4,9 78.485 2,3 -5.923 -7,0 114.993 2,6 -9.283 -7,5 58.976 2,4 -5.907 -9,1

Griechenland 141.275 0,4 +7.268 +5,4 23.468 0,7 -1.714 -6,8 34.536 0,8 -2.807 -7,5 17.480 0,7 -1.766 -9,2

Italien 254.508 0,8 +12.678 +5,2 40.489 1,2 -3.096 -7,1 57.803 1,3 -4.774 -7,6 30.482 1,2 -3.093 -9,2

Portugal 59.277 0,2 +1.932 +3,4 6.418 0,2 -558 -8,0 9.534 0,2 -707 -6,9 5.119 0,2 -374 -6,8

Spanien 67.967 0,2 +2.517 +3,8 8.110 0,2 -555 -6,4 13.120 0,3 -995 -7,0 5.895 0,2 -674 -10,3

Balkan3 277.086 0,9 +39.567 +16,7 60.335 1,8 -1.997 -3,2 84.081 1,9 -2.548 -2,9 48.640 2,0 -2.207 -4,3

Albanien 26.217 0,1 +5.494 +26,5 4.829 0,1 -222 -4,4 7.108 0,2 -104 -1,4 3.694 0,2 -209 -5,4

Bosnien und Herzegowina 78.610 0,2 +9.428 +13,6 9.261 0,3 -560 -5,7 12.772 0,3 -819 -6,0 7.122 0,3 -525 -6,9

Kosovo 64.732 0,2 +10.571 +19,5 13.804 0,4 -143 -1,0 20.000 0,4 +98 +0,5 11.744 0,5 -164 -1,4

Mazedonien 33.333 0,1 +6.131 +22,5 7.348 0,2 -175 -2,3 10.540 0,2 -122 -1,1 5.964 0,2 -264 -4,2

Serbien 74.195 0,2 +7.944 +12,0 25.093 0,7 -897 -3,5 33.661 0,7 -1.601 -4,5 20.116 0,8 -1.045 -4,9

Osteuropäische Drittstaaten3 120.770 0,4 +9.458 +8,5 36.817 1,1 -1.981 -5,1 48.182 1,1 -2.534 -5,0 22.723 0,9 -1.866 -7,6

Russische Föderation 78.632 0,2 +5.913 +8,1 22.054 0,7 -1.050 -4,5 29.088 0,6 -1.515 -5,0 13.958 0,6 -1.057 -7,0

Ukraine 42.138 0,1 +3.545 +9,2 14.763 0,4 -931 -5,9 19.094 0,4 -1.019 -5,1 8.765 0,4 -809 -8,4

Nichteuropäische Asylherkunftsländer3 210.584 0,6 +79.534 +60,7 430.884 12,8 +52.005 +13,7 506.860 11,3 +25.185 +5,2 192.152 7,8 +3.812 +2,0

Afghanistan 40.464 0,1 +15.906 +64,8 45.869 1,4 +8.665 +23,3 56.804 1,3 +4.519 +8,6 19.301 0,8 -2.265 -10,5

Eritrea 13.517 0,0 +7.683 +131,7 22.495 0,7 +3.297 +17,2 28.130 0,6 +3.478 +14,1 9.372 0,4 +1.267 +15,6

Irak 29.366 0,1 +8.833 +43,0 58.627 1,7 +13.453 +29,8 70.496 1,6 +6.813 +10,7 28.531 1,2 -603 -2,1

Iran, Islamische Republik 23.703 0,1 +4.924 +26,2 25.185 0,7 +5.341 +26,9 31.154 0,7 +2.748 +9,7 12.958 0,5 +1.169 +9,9

Nigeria 13.981 0,0 +2.303 +19,7 5.722 0,2 -120 -2,1 8.268 0,2 -378 -4,4 3.685 0,1 -125 -3,3

Pakistan 20.104 0,1 +3.135 +18,5 8.937 0,3 -1.774 -16,6 12.039 0,3 -2.122 -15,0 5.907 0,2 -1.122 -16,0

Somalia 6.103 0,0 +2.588 +73,6 7.581 0,2 +2.723 +56,1 9.637 0,2 +2.209 +29,7 3.585 0,1 +539 +17,7

Syrien, Arab.Republik 63.347 0,2 +34.163 +117,1 256.468 7,6 +20.420 +8,7 290.332 6,5 +7.918 +2,8 108.813 4,4 +4.952 +4,8

Sonstige Ausländer 1.305.369 4,0 +78.094 +6,4 284.046 8,4 -13.355 -4,5 399.441 8,9 -21.133 -5,0 212.660 8,7 -17.401 -7,6

dar. Türkei 532.504 1,6 +13.745 +2,6 145.161 4,3 -10.576 -6,8 197.772 4,4 -13.825 -6,5 115.416 4,7 -10.143 -8,1

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

2 Ausländer beinhalten bei SV-Beschäftigten auch Daten ohne Angabe; Werte für Deutschland = insgesamt abzgl. Ausländer

3 ausgewählte Staaten

Staatsangehörigkeit

Januar 2018 Dezember 2017 März 2018

Sv-pflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 1 2 Unterbeschäftigung i.e.S. plus Förderung der

Selbständigkeit Arbeitsuchende Arbeitslose

absolut Anteil in %

Veränderung gegenüber

Vorjahr absolut Anteil in % Anteil in %

Veränderung gegenüber

Vorjahr

1 Hochrechnung svB (außer insgesamt) eigene Berechnungen. Aufgrund rückwirkender Revision der Beschäftigungsstatistik können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen. Siehe methodische Hinweise.

Veränderung gegenüber

Vorjahr absolut Anteil in %

Veränderung gegenüber

Vorjahr absolut

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

19

Anhangtabelle 2: Deutsche und Ausländer in der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Vergleich

Deutschland

Dezember 2017

absolut in % absolut in % absolut in %

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Insgesamt 5.933.234 100,0 -39.655 -0,7 4.246.799 100,0 -76.038 -1,8 1.686.435 100,0 +36.383 +2,2

Deutsche 3.860.250 65,1 -277.191 -6,7 2.736.977 64,4 -203.087 -6,9 1.123.273 66,6 -74.104 -6,2

Ausländer 2.033.013 34,3 +232.400 +12,9 1.489.987 35,1 +124.529 +9,1 543.026 32,2 +107.871 +24,8

EU-Osterweiterung (EU 11) 279.408 4,7 -362 -0,1 199.193 4,7 -3.495 -1,7 80.214 4,8 +3.133 +4,1

Estland 703 0,0 -63 -8,2 555 0,0 -39 -6,5 148 0,0 -24 -14,1

Lettland 4.429 0,1 -264 -5,6 3.362 0,1 -208 -5,8 1.067 0,1 -57 -5,0

Litauen 6.177 0,1 -307 -4,7 4.822 0,1 -239 -4,7 1.354 0,1 -69 -4,8

Polen 78.791 1,3 -8.268 -9,5 61.668 1,5 -6.468 -9,5 17.123 1,0 -1.800 -9,5

Slowakei 4.525 0,1 +177 +4,1 3.252 0,1 +33 +1,0 1.273 0,1 +143 +12,7

Slowenien 1.828 0,0 -96 -5,0 1.320 0,0 -84 -6,0 508 0,0 -12 -2,3

Tschechische Republik 5.078 0,1 -183 -3,5 3.967 0,1 -189 -4,5 1.111 0,1 +6 +0,5

Ungarn 8.587 0,1 -557 -6,1 6.514 0,2 -472 -6,8 2.073 0,1 -84 -3,9

Bulgarien 86.100 1,5 +6.314 +7,9 58.573 1,4 +3.457 +6,3 27.527 1,6 +2.857 +11,6

Rumänien 66.265 1,1 +2.588 +4,1 41.670 1,0 +787 +1,9 24.595 1,5 +1.801 +7,9

Kroatien 16.924 0,3 +297 +1,8 13.489 0,3 -74 -0,5 3.435 0,2 +371 +12,1

GIPS-Staaten 132.939 2,2 -7.876 -5,6 101.795 2,4 -6.648 -6,1 31.144 1,8 -1.228 -3,8

Griechenland 41.705 0,7 -2.903 -6,5 31.981 0,8 -2.275 -6,6 9.724 0,6 -628 -6,1

Italien 64.326 1,1 -4.064 -5,9 51.250 1,2 -3.453 -6,3 13.076 0,8 -610 -4,5

Portugal 9.994 0,2 -667 -6,3 7.808 0,2 -532 -6,4 2.186 0,1 -135 -5,8

Spanien 16.914 0,3 -243 -1,4 10.757 0,3 -388 -3,5 6.157 0,4 +145 +2,4

Balkan1 120.752 2,0 -239 -0,2 94.067 2,2 -1.522 -1,6 26.685 1,6 +1.283 +5,1

Albanien 8.582 0,1 +207 +2,5 6.978 0,2 +66 +1,0 1.604 0,1 +140 +9,6

Bosnien und Herzegowina 15.636 0,3 -692 -4,2 12.863 0,3 -679 -5,0 2.773 0,2 -13 -0,5

Kosovo 27.419 0,5 +461 +1,7 21.465 0,5 +250 +1,2 5.954 0,4 +211 +3,7

Mazedonien 14.950 0,3 +300 +2,0 11.633 0,3 -48 -0,4 3.317 0,2 +348 +11,7

Serbien 54.164 0,9 -514 -0,9 41.128 1,0 -1.111 -2,6 13.037 0,8 +597 +4,8

Osteuropäische Drittstaaten1 57.092 1,0 -1.715 -2,9 48.553 1,1 -2.343 -4,6 8.539 0,5 +628 +7,9

Russische Föderation 35.267 0,6 -669 -1,9 29.079 0,7 -1.285 -4,2 6.188 0,4 +616 +11,1

Ukraine 21.825 0,4 -1.046 -4,6 19.475 0,5 -1.058 -5,2 2.351 0,1 +12 +0,5

Nichteuropäische Asylherkunftsländer1 959.000 16,2 +260.128 +37,2 643.555 15,2 +154.886 +31,7 315.445 18,7 +105.243 +50,1

Afghanistan 104.947 1,8 +52.624 +100,6 66.171 1,6 +30.958 +87,9 38.776 2,3 +21.666 +126,6

Eritrea 40.951 0,7 +13.089 +47,0 34.232 0,8 +9.740 +39,8 6.719 0,4 +3.349 +99,4

Irak 140.349 2,4 +44.348 +46,2 91.128 2,1 +28.784 +46,2 49.222 2,9 +15.564 +46,2

Iran, Islamische Republik 38.173 0,6 +14.246 +59,5 31.548 0,7 +11.448 +57,0 6.624 0,4 +2.798 +73,1

Nigeria 12.385 0,2 +3.550 +40,2 7.916 0,2 +1.690 +27,1 4.469 0,3 +1.860 +71,3

Pakistan 17.074 0,3 +666 +4,1 12.844 0,3 +407 +3,3 4.230 0,3 +259 +6,5

Somalia 16.820 0,3 +9.358 +125,4 11.905 0,3 +6.611 +124,9 4.914 0,3 +2.747 +126,7

Syrien, Arab.Republik 588.301 9,9 +122.249 +26,2 387.811 9,1 +65.247 +20,2 200.490 11,9 +57.001 +39,7

Sonstige Ausländer 483.822 8,2 -17.537 -3,5 402.823 9,5 -16.350 -3,9 80.999 4,8 -1.188 -1,4

dar. Türkei 256.037 4,3 -19.887 -7,2 218.168 5,1 -16.278 -6,9 37.869 2,2 -3.609 -8,7

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1 ausgewählte Staaten

Anteil in %Staatsangehörigkeit

Regelleistungsberechtigte (RLB) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)

absolut Anteil in %Veränderung gegenüber Vorjahr

absolut

Veränderung gegenüber

Vorjahr absolut Anteil in %

Veränderung gegenüber

Vorjahr

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

20

Anhangtabelle 3: SV-Beschäftigungsquote, Beschäftigungsquote inkl. ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Arbeitslosenquote, SGB II-Quote, ELB-Quote im Vergleich

Deutschland

Jan 18 Dez 17 Jan 17 Jan 18 Dez 17 Jan 17 Jan 18 Dez 17 Jan 17 Dez 17 Nov 17 Dez 16 Dez 17 Nov 17 Dez 16

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Deutsche 61,1 61,3 60,4 67,9 68,2 67,4 5,6 5,2 6,2 6,8 6,9 7,3 5,8 5,9 6,2

Ausländer 40,7 40,6 38,4 47,2 47,1 45,0 14,4 13,5 16,1 21,1 21,1 19,8 17,7 17,7 17,1

EU-Osterweiterung (EU 11) 49,7 49,1 48,8 55,2 54,5 54,8 9,1 8,1 10,3 11,3 11,3 12,7 9,2 9,2 10,4

Estland 41,1 40,7 42,5 46,6 46,2 48,6 10,0 9,1 11,3 10,2 10,4 12,2 9,0 9,3 10,7

Lettland 42,3 42,2 45,0 47,2 47,2 50,5 10,4 9,6 12,2 12,0 12,1 15,1 10,5 10,6 13,3

Litauen 46,5 46,1 45,8 51,7 51,3 51,5 10,1 9,6 12,0 12,0 12,1 14,3 10,6 10,7 12,6

Polen 44,2 43,7 44,6 49,7 48,9 50,6 9,5 8,4 10,9 9,5 9,6 11,5 8,3 8,4 10,0

Slowakei 46,7 46,8 47,0 50,3 50,6 51,0 8,7 7,6 9,4 8,1 8,0 8,3 6,5 6,4 6,8

Slowenien 51,5 51,4 52,1 56,3 56,1 57,5 7,9 7,0 9,1 8,3 8,3 9,2 6,6 6,6 7,4

Tschechische Republik 45,8 45,7 46,1 50,4 50,4 51,0 9,6 8,6 11,1 9,0 9,1 9,9 7,8 7,9 8,6

Ungarn 51,5 51,0 50,6 55,3 54,8 54,5 5,9 4,9 7,0 4,3 4,3 4,9 3,6 3,7 4,2

Bulgarien 44,1 44,0 43,5 51,7 51,5 51,9 17,1 15,8 18,8 28,4 28,3 31,0 23,6 23,5 26,0

Rumänien 56,1 55,1 53,9 61,6 60,3 59,8 7,4 6,4 8,4 10,8 10,9 12,1 8,0 8,1 9,1

Kroatien 58,6 58,6 56,4 64,2 64,1 62,3 6,6 5,6 7,1 5,6 5,6 6,1 4,9 4,9 5,5

GIPS-Staaten 49,3 49,3 49,6 55,1 55,1 55,9 9,9 9,2 11,0 11,7 11,7 13,1 9,8 9,8 10,9

Balkan 3 47,8 47,7 41,6 56,1 55,9 49,7 13,7 12,8 15,9 17,9 17,7 18,1 16,3 16,2 17,0

Osteuropäische Drittstaaten 4 39,6 39,7 37,2 47,7 47,8 45,5 14,2 13,7 16,0 16,8 16,9 17,5 16,2 16,3 17,2

Nichteuropäische Asylherkunftsländer 19,0 19,0 12,2 24,7 24,8 16,6 41,8 40,2 51,7 64,2 64,0 50,1 59,1 59,0 46,8

Afghanistan 22,0 22,0 13,1 26,8 26,8 16,9 29,2 28,1 39,8 42,8 41,7 21,3 36,5 35,7 19,2

Eritrea 23,6 23,7 10,9 27,5 27,5 14,1 37,5 34,8 50,6 62,4 62,4 48,2 60,6 60,8 47,6

Irak 17,8 17,8 12,8 23,3 23,3 17,4 43,6 42,4 50,1 60,2 60,0 43,2 56,2 56,0 39,6

Iran, Islamische Republik 27,0 27,0 22,3 34,2 34,3 28,8 31,2 30,2 32,7 39,6 39,3 26,2 36,9 36,6 24,5

Nigeria 32,9 33,8 30,1 37,5 38,5 35,3 18,8 17,2 21,5 22,3 22,0 17,9 19,1 18,9 16,5

Pakistan 31,9 32,1 26,1 40,1 40,6 34,0 19,5 18,7 24,8 23,8 23,6 22,6 20,4 20,2 19,2

Somalia 19,7 19,9 12,5 21,6 21,8 14,2 34,5 32,0 42,3 44,2 43,7 22,6 39,2 38,8 19,3

Syrien, Arab.Republik 13,2 13,2 6,5 19,4 19,4 10,4 54,4 52,9 69,8 85,5 85,6 75,0 82,7 83,0 73,3

Sonstige Ausländer 38,0 38,1 36,7 45,2 45,3 44,2 12,9 12,4 14,3 13,8 13,9 14,7 12,4 12,5 13,3

dar. Türkei 44,2 44,3 42,7 53,3 53,4 52,0 15,7 15,1 17,0 20,6 20,8 22,0 18,2 18,3 19,3

3 Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien.

4 Ukraine, Russische Föderation.

Arbeitslosen- und Beschäftigungsquoten am aktuellen Rand vorläufig, weil die Beschäftigungsdaten hochgerechnet sind. Hochrechnung Beschäftigung vereinfachtes Verfahren, Ausländer beinhalten bei Beschäftigten auch Daten

ohne Angaben.

1 Für Ausländer auf Basis des Ausländerzentralregister (AZR) mit periodengleicher Bezugsgröße. Deutsche auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung mit fixierter Bezugsgröße.

Im September 2017 kam es auf Grund von Datenbereinigungen im Land Berlin zu einer Zunahme der gemeldeten Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) von etwa 210.000. Davon sind insbesondere die EU-Staaten betroffen,

so dass ein Vergleich der Beschäftigungs- und Hilfequoten für diese Ländergruppen mit vorherigen Monaten eingeschränkt ist.

2 Eingeschränkte Bezugsgröße umfasst nur Erwerbspersonen für sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung sowie Arbeitslose. Die Bezugsgröße ist zum Zähler periodengleich. Aufgrund der geänderten

Berechnungsweise der Ausländerarbeitslosenquoten weichen die Quoten auf Bundes- Länder- und Regionaldirektionsebene von denen in anderen Publikationen der Standardberichterstattung ab (z.B. in den Arbeitsmarktreports).

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der Hintergrundinfo und einem Methodenbericht.

Staatsangehörigkeit

SV-Beschäftigungsquoten bezogen

auf Bevölkerung (AZR)1

Beschäftigungsquoten inkl.

ausschließl. geringfügig

Beschäftigter bezogen auf

Bevölkerung (AZR)1

Arbeitslosenquote mit

eingeschränkter Bezugsgröße2

SGB II-Quote

bezogen auf Bevölkerung (AZR)1

ELB-Quote

bezogen auf Bevölkerung (AZR)1

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Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

21

Anhangtabelle 4: Erwerbslosenquoten in ausgewählten EU-Staaten

Ausgewählte Jahre und Monate

Ausgewählte Staaten der Europäischen Union

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

7,3 7,3 7,3 8,6 9,4 10,2 10,8 10,4 9,6 9,5 8,9 7,0

Deutschland 3,6 3,6 3,6 4,1 4,6 5,0 5,2 5,4 5,8 7,0 7,8 7,5

Griechenland 1) : 20,8 21,0 23,6 24,9 26,5 27,5 24,5 17,9 12,7 9,6 7,8

Spanien 16,3 16,4 16,6 19,6 22,1 24,5 26,1 24,8 21,4 19,9 17,9 11,3

Italien 11,1 10,9 11,1 11,7 11,9 12,7 12,2 10,7 8,4 8,4 7,8 6,7

Portugal 2) 7,9 8,0 8,1 11,2 12,6 14,1 16,4 15,8 12,9 11,0 9,6 7,7

Estland 1) : 5,5 5,4 6,8 6,2 7,4 8,6 10,0 12,3 16,7 13,5 5,5

Lettland 8,3 8,3 8,3 9,6 9,9 10,8 11,9 15,0 16,2 19,5 17,5 7,7

Litauen 7,3 6,8 6,7 7,9 9,1 10,7 11,8 13,4 15,4 17,8 13,8 5,8

Ungarn 1) : 3,8 3,9 5,1 6,8 7,7 10,2 11,0 11,0 11,2 10,0 7,8

Polen 4,5 4,5 4,6 6,2 7,5 9,0 10,3 10,1 9,7 9,7 8,2 7,1

Slowenien 5,9 6,2 6,4 8,0 9,0 9,7 10,1 8,9 8,2 7,3 5,9 4,4

Slowakei 7,5 7,5 7,6 9,7 11,5 13,2 14,2 14,0 13,6 14,4 12,0 9,5

Tschechien 2,4 2,3 2,4 4,0 5,1 6,1 7,0 7,0 6,7 7,3 6,7 4,4

Bulgarien 5,9 6,1 6,1 7,6 9,2 11,4 13,0 12,3 11,3 10,3 6,8 5,6

Rumänien 4,6 4,6 4,8 5,9 6,8 6,8 7,1 6,8 7,2 7,0 6,9 5,8

Kroatien 9,8 10,0 10,2 13,1 16,2 17,3 17,3 16,0 13,7 11,7 9,2 8,6

Datenquelle: Erhebung über Arbeitskräfte, Eurostat Datenbank © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Daten liegen am aktuellen Rand noch nicht vor

2) W erte für die Jahre 2008 und 2009 geschätzt

2014

Jahresdurchschnittswert - Ursprungswerte

2016 2015

daru

nte

r:

Staaten der EU-28

Staat

Erwerbslosenquoten in %

Januar

2018

Dezember

20172008

November

20172012 20092011 2010

Saisonbereinigte Werte

2013

Page 22: Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt · PDF fileAuswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt 2 Impressum Produktlinie/Reihe: Berichte: Arbeitsmarkt

Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt

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