Auswirkungen des EU-Aktionsplans zum NPL-Abbau auf die künftige...
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Auswirkungen des EU-Aktionsplanes zum Abbau von notleidenden Krediten auf die künftige RestrukturierungspraxisÜberblick der wesentlichen Themengebiete und Handlungsfelder
Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.—Nürnberg, 19. November 2019
2© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Agenda01 Hintergrundinformationen zu den verschiedenen
Initiativen im NPL-Management und Einordnung in den regulatorischen Kontext
02 Überblick der neuen EBA-Ausfalldefinition (Definition of Default, EBA/GL/2016/07) und den Wechselwirkungen zum NPL-Management
03 Kurzübersicht der EBA Leitlinien für notleidende und gestundete Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
04 Überblick der aufsichtlichen Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen
05 Mögliche Auswirkungen auf die künftige Restrukturierungspraxis
Hintergrund
Ausfalldefinition
EBA Leitlinien
NPL-Backstop
Auswirkungen
Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Initiativen im NPL-Management
Vortrag im Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.
Nürnberg, 19. November 2019
4© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Trotz positiver Entwicklung wird der erhöhte Bestand an notleidenden Krediten (NPL)* weiterhin als Gefahr für die Europäische Bankenunion eingestuft
NPL-Quoten innerhalb der EU per Q2/2019
6%-10%
4%-5%0%-3%
>10%
Entwicklung der NPL-Quote in Europa
4%
1%
3%8%
3%
3%
2%
2%2%
5%1%
2%1%
2%
5%
39%9%
22%
7%
6% 5%
5%
1%
2%
1%
0%2%4%6%8%
10%12%14%16%18%20%
Dez
15
Feb
16
Apr 1
6
Jun
16
Aug
16
Okt
16
Dez
16
Feb
17
Apr 1
7
Jun
17
Aug
17
Okt
17
Dez
17
Feb
18
Apr 1
8
Jun
18
Aug
18
Okt
18
Dez
18
Feb
19
Apr 1
9
Jun
19
Kleine Banken Mittlere Banken Große Banken Alle Banken
Quelle: EBA Risk Dashboard, Q2/2019
* Im Folgenden werden die Begriffe „NPE“ (non-performing exposure) und „NPL“ (non-performing loans) synonym verwendet
€ 636 Mrd.NPL-Volumen
Europa
6%
Top Länder NPL-Vol.
IT € 137,2 Mrd.
FR € 123,7 Mrd.
ES € 84,4 Mrd.
GR € 79,2 Mrd.
UK € 55,8 Mrd.
NPL-Quote: Anteil von notleidenden Krediten am gesamten Kreditbestand
Während die durchschnittliche NPL-Quote in Europa in Q2/2019 bei 3,0% lag, weisen kleine und mittlere Banken deutlich höhere Ø NPL-Quoten (5,1% bzw. 7,1%) als große Banken (2,3%) auf.
Ø 3,0 %
Hintergrundinformationen
Quelle: Eigene Darstellung
5© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Bereits in 2017 initiierte der EU-Rat eine Reihe von aufsichtlichen Initiativen zur Reduzierung des NPL-Bestandes
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(3) )
Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q1Q4 Q2 Q3 Q4
EZB118 SI (2)
EC (1)
EBA≈ 6.000 CRR-Kredit-institute
2016 2017 2018 2019 2020 2021
EntwurfNPL-Leitfaden09/2016
InkrafttretenNPL-Leitfaden für SSM-Institute03/2017
Entwurf Addendum NPL-Leitfaden(Mindest-)Risikovorsorgeerwartung10/2017
Finale Veröffentlichung und Inkrafttretendes Addendum NPL-Leitfaden 03/2018 per 01.04.2018
Geplantes Inkrafttreten SREP-Berichtspflicht bei Abweichungen von aufsichtlicher Erwartung an (Mindest-)Risikovorsorge
ab 01.01.2021
Stand per 11/2019
InkrafttretenOffenlegungsanforderungen NPL-Leitfadenab 12/2018
Konsultation
Konsultation
KonsultationsentwurfEBA NPE-Leitlinien
03/2018
Konsultation
Finale Veröffentlichung EBA-NPE-Leitlinien (EBA/GL/2018/06)10/2018 Ursprünglich geplantes Inkrafttreten
EBA NPE-Leitlinien (EBA/GL/2018/06)30.06.2019
InkrafttretenNPE Aspekte zu FINREP DPM 2.9(Stichtag 30.06.2020)
Konsultationsentwurf CRR AnpassungMindestrisikovorsorge-Backstop
03/2018
Erste Lesung EU-Parlament
11/2018
EntwurfAnpassungen an FinRep DPM 2.9 (EBA/CP/2018/13) 08/2018
(1) Europäische Kommission
Finaler KompromissEU-Rat 01/2019
(2) SI = Significant Institutions, direkt EZB beaufsichtigt (3) LSI = Less Significant Institutions, indirekt EZB beaufsichtigt
Abnahme durch EU Parlament 03/2019
EntwurfLoan Origination and Monitoring (EBA/CP/2019/04) aus 06/2019
bisher geplantes Inkrafttreten der EBA Richtlinien zu Kreditvergabestandards(frühestens ab 30.06.2020)
Konsultation
Inkrafttreten durch Veröffentlichungim EU-Amtsblatt ab dem 25.04.2019
Wahrscheinliche Umsetzung in nationales Recht durch 6. MaRisk Novelle gültig ab 01.01.2021
Hintergrundinformationen
NPL-Backstop
EBA NPE-Guideline
Quelle: Eigene Darstellung
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Aktuelle Fokusthemen der Banken im NPL-Management sind …Hintergrundinformationen
EBA DoDEBA/GL/2017/06Richtlinie
Ausfalldefinition
Einheitliche Identifizierung als notleidendes Engagement
Veränderung der Ausfallraten z.B. durch Ausweitung der Geltungs-kriterien
Bis spätestens 31.12.2020
EBA NPE-GuidelineEBA/GL/2018/06Richtlinie
Mindestanforderungen an das Management von notleidenden und gestundeten Krediten
Harmonisierung der Behandlung von notleidenden Engagements innerhalb der EU
Refokussierung der Sanierung und Restrukturierung sowie Abbau des NPL-Bestandes
SI-Banken ab 30.06.2019LSI-Banken ~ 31.12.2020 (?)
CRR NPL-BackstopCRR-VO (EU) 2019/630EU-Verordnung
Mindesterwartung der Aufsicht an die Risikodeckung von notleidenden Risikopositionen
Unzureichende Risikovorsorge führt zu zusätzlichen Abzügen im harten Kernkapital der Banken
Anreize der Banken, notleidende Kredite zeitnah abzuwickeln
ab 26.04.2019
Norm
Inhalt
Wirkungsweise
Effekt
Anwendung
SI = Significant Institutions, direkt EZB beaufsichtigt LSI = Less Significant Institutions, indirekt EZB beaufsichtigt
Quelle: Eigene Darstellung
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Verortung der NPL-Fokusthemen im aufsichtlichen „3-Säulen-Modell“Hintergrundinformationen
EBA Leitlinien zur Offenlegung von NPE und FBE (Dez. 2018) 10 Templates mit Informationen
aus FBE, NPE, Sicherheiten, Bestandsänderung und in Besitz gen. Vermögenswerten
Anwendung des Proportionalitäts-prinzips
Planmäßig anzuwenden ab dem 31.12.2019
Säule 1Mindestkapitalanforderungen
Säule 2Aufsichtsrechtliche Verfahren
Säule 3Offenlegungsvorschriften
SREP-Säule
Verordnung zur Mindestdeckung „NPL-Risikovorsorge “(Anpassung der CRR); Abnahme durch EU Parlament 03/2019 und Veröffentlichung im EU-Journal am 25.04.2019 Artikel 36 (1) m, 47a, 47b, 47c
CRR mit Kapitalabzugspflichten bei unzureichender Risikovorsorge für neu ausgegebene Kredite ab dem 26.04.2019, die nachgelagert notleidend werden
zeitlich ansteigende Risiko-vorsorge bis auf 100% in Abhängigkeit von der Art der Besicherung und dem Jahrgang des notleidenden Kredites
AnforderungSREP CRD: Sicherstellung angemessener Prozesse zum Umgang mit notleidenden Krediten
und adäquater WertberichtigungenBefugnisse der Aufsicht: Vorschreiben von Rückstellungspolitik
EBA NPE-Leitlinien: “Guidelines on management of non-performing and forborne exposures” (Oktober 2018); verpflichtend für alle CRR-Institute nach Übernahme in nationale Aufsichtspraxis qualitative Anforderungen zur Bildung von Risikovorsorge mit Fokus auf
angemessenes Risikomanagement und Governance Keine Anforderungen an eine Mindestrisikovorsorgebildung
Aufsicht SI im SSM:• EZB-Leitfaden für Banken zu
notleidenden Krediten (20.03.2017)• Addendum EZB-Leitfaden
(01.04.2018) aufsichtliche Erwartungen an die Risikovorsorge
für notleidende Risikopositionen (SREP-Kapital-Anforderung über die Anforderungen Säule 1 hinausgehend)
Update per 22.08.2019 EZB kommunizierte bereits mit SREP-Bescheid
individuelle Erwartungen an Risikovorsorge für den NPL-Bestand (Januar 2019)
Aufsicht LSI :MaRisk: prinzipienbasierte Anforderungen an Intensivbetreuung, Problemkredite, Risikovorsorge Umsetzung in nationales Recht und
Compliance-Erklärung an EBA-Leitlinie in nationalesAufsichtsrecht steht an
31 2
Anforderung Rechnungs-legung
IFRS 9„Erwarteter Verlust“ auch von der Aufsicht unterstützte Bilanzierungsmethodik im Vergleich zum bisherigen Konzept des „eingetretenen Verlustes“ von HGB Bilanzierer
HGB – Pauschalwertberichtigungen (gesunde Kredite)IDW ERS BFA 7: diskutierte Orientierung am “Erwarteten Verlust” führt zu deutlicher Erhöhung der PWB
Quelle: Eigene Darstellung
Die neue EBA-Ausfalldefinition und deren Wechselwirkungen zum NPL-Management
Vortrag im Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.
Nürnberg, 19. November 2019
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Banken haben verschiedene Perspektiven auf den Kreditstatus der KundenDie neue EBA-Ausfalldefinition (EBA/GL/2017/06)
Entwicklung der Klassifizierungsaspekte von Kreditengagements im Zeitverlauf
Aufsichtlicher Blick
Melde- und Berichtswesen
Rating und Bonitätsanalyse
Gestundete Engagements (Forbearance)
Rechnungslegung
Nicht notleidende Engagements (performing) [1]
Verzugsausfall (DPD)
Muss-Kriterien [1]
Unlikely to pay (UTP)
Notleidende Kredite(NPL)
Normale Engagements
Engagements mit ersten [1]
Risikoindikatoren
Engagements mit wirtschaftlichen
Schwierigkeiten [1]
Notleidende Kredite (NPL)
Niedriges Risiko
Erhöhtes RisikoAusgefallene Kreditengagements
(NPL)
Performing [1]
Forborne performing
Keine Vertragsanpassungen i.R.d. Restrukturierung / Sanierung / Abwicklung
Stundungen, Refinanzierungen oder sonstige bonitätsbedingte Vertragsanpassungen
Stufe 1(IFRS 9 Impairment)
Stufe 2 [1]
(IFRS 9)IFRS 9 Stufe 3 und/oder Einzelwertberichtigung
0 30 90 Verzugstage (dpd)
Verzugsausfall (DPD)
Muss-Kriterien [1]
Unlikely to pay (UTP)
Fokus
Quelle: Eigene Darstellung
[1] Hinweis: sog. Unlikely-to-pay Indikatoren (Kann-Kriterien) können auch im „performing“ Bereich vorliegen. Ein Transfer zu „non-performing“ wird erst nach einer Einzelfallprüfung notwendig.
10© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die neue Ausfalldefinition harmonisiert und konkretisiert die Kriterien in der EUDie neue EBA-Ausfalldefinition (EBA/GL/2017/06)
Ein Ausfall liegt vor, wenn Beispiele für Unlikely-to-pay sind …
eine wesentliche Risikoposition mehr als 90 Tage überfällig (Verzugsausfall, DPD) ist. Eine rechtliche Verpflichtung und ein Zahlungszwang müssen zugleich bestehen.
es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird (Unlikely-to-pay, UTP).
1 Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners
2 Verzicht auf Belastung von Zinsen
3 Erhebliche Bonitätsverschlechterung
4 Veräußerung der Forderung mit einem bedeutenden bonitätsbedingten Verlust
5 Krisenbedingte Restrukturierung die zu einem bedeutenden Barwertverlust führt
6 Insolvenzantrag oder vergleichbare Maßnahmen wurde gestellt
Muss-Kriterien Prüfung-Kriterien
Kredit wird gekündigt oder vorzeitig fällig gestellt
Fehlende Kapitaldienstfähigkeit
Überschreitung einer LTV-Höchstgrenze oder Nichterfüllung einer Nachschussforderung bei Asset-based Finance
Betrugsfälle
Verzicht (teilweise oder bedingt) auf die laufende Belastung von Zinsen
Direktabschreibungen
Wertberichtungen
Restrukturierung mit bedingtem Schuldenerlass
Restrukturierung mit Nettobarwertverlust > 1%
Zwangsvollstreckung oder Sicherheitenverwertung
Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
Abschluss einer Stillhaltevereinbarung
Zahlungsaufschub (Moratorium bei Staaten)
Unangemessener Zahlungsplan (hohe Schlussrate, unregelmäßige Zahlungen und niedrige Raten zu Beginn, lange tilgungsfreie Zeit, absehbare Nicht-Einhaltung)
In einer Berichtsperiode Eigenkapitalverzehr durch Verluste von mehr als 50%
Erheblicher Umsatz / Cashflow Einbruch ≥ 20%
Eingeschränktes oder verweigertes Testat
Nichteinhaltung von Covenants (Nebenanreden)
Mehrfache Restrukturierung der gleichen Risikoposition
Kredit kann wahrscheinlich nicht zu aktuellen Marktkonditionen umgeschuldet werden
Wegfall von Umschuldungsoptionen
Mitverpflichtender fällt aus
Kreditnehmer ist Mitschuldner und der Hauptschuldner ist ausgefallen
Ausfall eine wichtigen Kunden oder Hauptmieters
Quelle: Kapitel 5.2.2, Tabelle 2, EZB NPL-Guidance
11© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Notleidende Engagements sind im NPL-Management weiter als die bisherige Ausfalldefinition gem. Artikel 178 Kapitaladäquanzverordnung (CRR) gefasst
Die neue EBA-Ausfalldefinition (EBA/GL/2017/06)
Wertgemindert: IFRS 9
bzw. wertberichtigt: HGB
bisheriger Ausfall: CRR* Art. 178
NPE: EBA DoD
Alle wertgeminderten Risikopositionen und alle ausgefallenen Risikopositionen sind zwangsläufig NPE, aber NPE können auch Risikopositionen umfassen, die nach dem geltenden Rechnungslegungs- oder dem aktuellen CRR-Regulierungsrahmen nicht als wertgemindert oder ausgefallen ausgewiesen werden.
Zusammenhang der Definitionen Bedeutende Unterschiede (bisherige CRR vs. neu Ausfalldefinition)
Gesundungszeitraum (Cure-Periode)Aufhebung des Status „notleidend“ bei Engagements mit Forbearance-Maßnahmen frühestens nach 12 Monaten Wohlverhaltensperiode. Bei reinen Verzugsausfällen erst ab 3 Monaten. Einzelfallprüfung immer erforderlich; kein Automatismus.1
234
Erneute Stundung (Re-Forbearance)Erneute Erfassung im Status „notleidend“, wenn innerhalb eines zweijährigen Probezeitraums erneute Forbearance-Maßnahmen gewährt oder Überfälligkeiten von mehr als 30 Tagen (in Folge) auftreten.
Gruppe verbundener KundenIst der Schuldner Teil einer Gruppe unterschiedlicher legaler Einheiten (z.B. Konzerngesellschaften), so ist zu prüfen, ob der Ausfall einer Einheit nicht mögliche Ansteckungseffekte auf die restlichen Einheiten zur Folge hat
Pulling-EffektWenn mehr als 20% des Bruttobuchwerts aller bilanziellen Positionen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 Tage überfällig sind, sind alle anderen Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner ebenfalls notleidend
* CRR: Capital Requirements Regulation,
Det
ails
vgl
. S.1
7 / S
. 18
Quelle: Kapitel 5.5, Tabelle 3, EZB NPL-Guidance
Quelle: Kapitel 5.1, Abbildung 2, EZB NPL-Guidance
Kurzübersicht der EBA Leitlinien für notleidende und gestundete Risikopositionen
Vortrag im Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.
Nürnberg, 19. November 2019
13© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Wesentliche Eckpunkte der EBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Kreditengagements
EBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
Die EBA NPE-Leitlinien verstehen sich, nach Umsetzung in die nationale Aufsichtspraxis durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden, als verbindliche Norm für alle Kreditinstitute der EU (ca. 6.000).
Kapitel 4 und 5 (NPE-Strategie und NPE-Governance und Ablauforganisation) sind nur für Banken mit signifikanten NPE-Beständen relevant (Schwellenwert von ≥ 5% statisch).
Die EBA NPE-Leitlinien gelten für das gesamte Kreditvolumen (Bankbuchbestände), das als notleidend bzw. als gestundet gekennzeichnet ist (inkl. Darlehen und Krediten sowie Schuldverschreibungen).
Das verankerte Proportionalitätsprinzip ermöglicht Banken eine adäquate Umsetzung der EBA NPE-Leitlinien gemäß Größe, Struktur sowie Art und Komplexität ihrer Geschäftstätigkeit. Es orientiert sich dabei an den SREP-Kategorien.
Zwischen den EBA NPE-Leitlinien und anderen Themen des Kreditrisikomanagements bestehen Interdependenzen wie z.B. IFRS 9, neue EBA-Ausfalldefinition, Risikodatenaggregation, Stress Testing und aufsichtliche Berichterstattung.
Die EBA NPE-Leitlinien sollen bis zum 30.06.2019 umgesetzt werden (BaFin hat im Juni 2019 „intend to comply“ erklärt, der exakte Umsetzungstermin für LSI-Banken steht noch aus). Die Ermittlung der Brutto-NPL-Quote zur Feststellung eines „High-NPE-Instituts“erfolgt erstmals auf der Datenbasis zum 31.12.2018.
Die EBA-Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Kreditengagements dienen als Grundlage für die regulatorische Bewertung des Managements von Non-Performing Exposures (NPE) aller Banken in der Europäischen Union (EU). Entsprechend sind die Banken gem. den EBA-Vorgaben dazu angehalten, planmäßig ab dem 30.06.2019 (SI-Institute) die Grundprinzipien ihres NPE-Managements an diesen neuen Inhalten auszurichten.
SI = Significant Institutions, direkt EZB beaufsichtigt LSI = Less Significant Institutions, indirekt EZB beaufsichtigt
14© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die Struktur der EBA NPE-Leitlinien folgt dem Lebenszyklus des NPE-Managements und integriert Best Practices Ansätze
EBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
5. Wertminderungen und Abschreibungen von NPEBanken sollten adäquate und konsistente Verfahren zur Identifikation der notwendigen Bildung von Wertminderungen und Abschreibungen unter der Berücksichtigung aktueller Rechnungslegungsstandards vorweisen.
4. Identifikation von NPEWenn möglich, sollen Banken die Inhalte der neuen EBA-Ausfalldefinition bereits jetzt in ihrem internen Kreditrisiko-management anwenden, um eine rechtzeitige Identifikation und bilanzielle Erfassung von NPE sicherzustellen.
6. Sicherheitenbewertung von Immobilien und sonstigen SachsicherheitenBanken sollten die Werte der hereingenommenen Sicherheiten regelmäßig, adäquat und unabhängig schätzen, insbesondere bei Immobilien.
Alle Banken
Alle Banken
Alle Banken
2. NPE-Governance & AblauforganisationBanken mit hohen NPE-Beständen sollten Governance-Strukturen und Ablauforganisationen aufweisen, die es ermöglicht, NPE effizient und effektiv zu reduzieren. Die Organisationsstruktur sollte adäquate Entscheidungs- und Eskalationsprozesse sowie interne Kontrollen beinhalten.
3. ForbearanceBanken sollten sicherstellen, dass Forbearance-Maßnahmen dazu führen, dass Engagements zeitnah zurückgeführt werden.Forbearance-Maßnahmen sollten nicht dazu genutzt werden, den Kreditnehmer „künstlich am Leben zu halten“ und somit den Ausfallzeitpunkt hinauszuzögern.
1. NPE-StrategieBanken mit hohen NPE-Beständen sollten quantifizierte Ziele zum Abbau ihrer NPE über einen realistischen Zeithorizont festlegen. Dafür sollte für jedes relevante Portfolio ein Plan zur Reduktion der NPE-Bestände festgelegt werden, der sowohl den Ansatz als auch das Ziel beschreibt.
Alle Banken
High-NPE-
Banken
High-NPE-
Banken
Quelle: Eigene Darstellung
15© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die EBA NPE-Guidelines wirken faktisch über den gesamten KreditlebenszyklusEBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
Kreditrisikostrategie
Informations-beschaffung und Dokumentation
Geschäftsstrategie
Kreditanalyse
Bonitätsbewertung (Rating/Scoring)
Sicherheiten-bewertung
Kompetenzordnung Risikofrüherkennung
Risikoappetit
Eskalationsverfahren bei Veto
Risikoadjustierte Bepreisung
Verzugstage und Überfälligkeiten
Limitsystem-steuerung
Ausfallerfassung inkl. UTP-Trigger
Kurz- und langfristige Forbearance-
Lösungen
Strukturierte Abwicklungs-
optionen
Veräußerung von Sicherheiten
Bewertungsmethodik und Bewertungsturnus von Sicherheiten (inkl. Gutachterrotation)
Verwaltung von in Besitz genommen
Vermögenswerten
Bewertungsmethoden & Mindestinformationen
Cashflow Szenarien und Projektionen (u.a. Stufe 3)
Involvierung von Workout-Units und Rückübertragung
Rechtliche Optionen
Verbriefung und Verkauf
Kriterien für Voll- und Teilabschreibung
Zeitintervalle / Abschreibungsfristen
Genehmigungsprozess und Kompetenzen
Governance und Kontrollverfahren
Marktinformationen (beizulegender Zeitwert)
Kreditentscheidungs-prozess
Kapitaldienst-fähigkeitsprüfung
Berichtserstattung (internes Reporting, externes Meldewesen und Offenlegung)
Bereitstellung zeitnaher und qualitätsgesicherter Informationen für Monitoringzwecke
Akquisition (Hereinnahme)
Kreditantrag und Bewertung
Kredit-genehmigung
Forbearance Abwicklung Foreclosed
Restrukturierung und AbwicklungWertberichtigungen &
Abschreibungen
NPL-Strategie (sofern relevant)
Phasen (nicht linear)
Elemente innerhalb der Phasen
Querschnitt-aufgaben
Primärer WirkungsbereichSekundärer Wirkungsbereich
Quelle: Eigene Darstellung
Monitoring Forbearance-Maßnahmen
Forbearance
Kredit-überwachung
Prüfung der Risikotragfähigkeit
16© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Forbearance-Maßnahmen im Kontext des NPL-ManagementsEBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
− Befristete Tilgungsaussetzung
− Temporäre Tilgungsreduktion
− Temporärer Zahlungsaufschub
− Covenant Waiver
− Schuldnerwechsel− Laufzeitverlängerung− Änderung des Tilgungsplans− Zinssenkungen− Neue Sicherheiten2
− Verkauf Sicherungsgut− Ablösung Altgläubiger− Schuldenschnitt
1 NPL-Abwicklungsoptionen sind z.B. die Inbesitznahme von Vermögensgegenständen, Zwangsvollstreckung (Insolvenz), Verkauf oder Debt-to-Equity-Swaps.2 nicht allein eine tragfähige als Forbearance Maßnahme
Kategorisierung von Forbearance Maßnahmen *
− Beseitigung vorübergehender Liquiditätsengpässe (ohne Rückstandsbereinigung)
− Klar identifizierbares, singuläres Ereignis und keine strukturellen Probleme
− Schuldner kann nach Maßnahme den ursprünglichen Kapitaldienst leisten
− Dieselbe Forderung darf nicht bereits eine Maßnahme zuvor erhalten haben
− Kreditnehmer hat vor dem Ereignis bereits wesentliche Tilgungsleistungen erbracht (Kooperationsbereitschaft)
− Dauer max. 2 Jahre (Projektfinanzierungen und CRE max. 1 Jahr)
Kur
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tige
Opt
ione
n
Lang
fris
tige
Opt
ione
n
Merkmale der Kapitaldienstfähigkeitsprüfung
− Basiert auf geprüften / nachvollziehbaren Finanzdaten (Fokus Cashflow-Projektion)
− Basiert auf konservativen Annahmen zum Geschäftsplan
− Berücksichtigt die Gesamtverschuldung und weitere Vermögenswerte
− Berücksichtigt die Rückzahlungsmoral (Verhalten in der Vergangenheit)
− Berücksichtigt interne und externe Informationsquellen (erweitertes Verhaltensprofil)
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Maß
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− Schuldner muss sich die Maßnahme nachhaltig leisten können
− Maßnahme führt zum Ausgleich aller bestehenden Zahlungsrückstände sowie einer erheblichen Verringerung des Kreditsaldos
− Wenn bereits Forbearance Maßnahmen durchgeführt wurden, sind zusätzliche Kontrollen einzurichten, die Risikokontrollfunktion (2. LoD) vorab zu informieren und die Zustimmung des NPL-Ausschusses einzuholen.
Bei einer Forbearance Maßnahme handelt es sich um ein Zugeständnisan einen Schuldner der finanzielle Schwierigkeiten hat, oder kurz vor solchen Schwierigkeiten steht.
EBA NPE-Guidelines
* Quelle: Anhang 5, EBA/GL/2018/06 und Tabelle in Kapitel 4.2, EZB NPL-Guidance
Forbearance Prozess
1. Kapitaldienstfähigkeit/ Tragfähigkeit prüfen
2. Konservative Meilensteine mit dem Schuldner abstimmen
3. Forbearance-Maßnahme einem Barwerttest zu Vorteilhaftigkeit gegenüber etwaigen Abwicklungsoptionen1 unterziehen
4. Vertrag an Forbearance Maßnahme anpassen (modifizieren)
5. Überwachung (Zielerreichung und Termine) durch zuständige Work-Out Unit
6. Bewährungszeiträume nach Maßnahmendurchführung berücksichtigen
17© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Zusammenhang zwischen Forbearance und notleidenden EngagementsEBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
Vorliegen „finanzieller Schwierigkeiten“
Vertragliche Zugeständnisse
(Konzessionen) der Bank an den Schuldner
+ = Einstufung als „Forbearance
Exposure“ (FBE)
Was war der Status des Kredits vor Anwendung der Forbearance-maßnahme?
Modifikation oder Refinanzierung des
Engagements?
performing forborne
Modifikation oder Refinanzierung des
Kredits?
non-performing
Forbearance-Status
MIW
RIW
Forbearance-Status
MIW
RIW
Modifiziert
Refinanziert
Modifiziert
Refinanziert Mindestens 12 Monate im
Ausfallstatus (Gesundungs-phase), bevor
die Wohl-verhaltens-
periode beginnen kann
Mindestens 24 Monate seit Beginn der
Forbearance-Maßnahmen
wird das FBE in der Wohl-verhaltens-
periode beobachtet
non-performing
Erneute FBE-Maßnahme angewendet oder 30 dpd
Forbearance-Status
MAW
RAW
Statusveränderung
Kriterien für Beendigung des Non-performing-Status eingehalten?
> 12 Monate
nein
performing forborne
ja
Forbearance-Status
MAW
RAW
Erneute FBE-Maßnahme angewendet
oder 30 Tage Verzug (dpd)
nach Gesundung?
non-performing
Modifiziert
Refinanziert
Modifikation oder
Refinan-zierung des
Kredits?
Statusveränderung
nein
ja
Kriterien zur Beendigung des Forbearance-Status erfüllt?(1) Nicht notleidend(2) Kein Exposure mehr als 30 Tage in Verzug(3) Regelmäßige Zahlung von wesentlichen Zins- und
Tilgungsbeträgen während mindestens der Hälfte der Wohlverhaltensperiode
performingja
> 24Monate
nein
Statusveränderung
MIW: Modifiziert und initiale WohlverhaltensperiodeRIW: Refinanziert und initiale Wohlverhaltensperiode
MAW: Modifiziert und angepasste WohlverhaltensperiodeRAW: Refinanziert und angepasste Wohlverhaltensperiode
ja
Prüfung auf UTP-Trigger
Prüfung
Quelle: Eigene Darstellung
Um
glie
deru
ng v
om
Stat
us „
notle
iden
d“
(1) Ausfallgründe liegen nicht mehr vor
(2) Durch regelmäßige Zahlungen wurde mindestens der zuvor überfällige Betrag oder die Wertminderung erreicht
(3) Finanzlage des Schuldners und sein Verhalten geben keine Hinweise auf erneute finanzielle Schwierigkeiten
18© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Beispiel: Re-Forbearance eines non-performing Exposures (NPE)EBA Leitlinien zum Management von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2018/06)
Ein Exposure wird als Non-Performing eingestuft.
Sofern das Exposure einer Forbearance Maßnahme unterliegt oder erneut rückständig wird, beginnt der einjährige Gesundungszeitraum für den Austritt aus dem Status „Non-Performing“ Status erneut. Das Exposure kann in diesem Beispiel frühestens nach fünf Jahren den Forbearance Status verlieren.
Das Non-Performing Exposure erhält eine (erste) Forbearance Maßnahme.
Nach Ablauf der einjährige Gesundungsperiode endet die Einstufung des Exposures als Non-Performing.
1 Jahr Gesundungszeitraum*
3
Zusätzliche Gewährung einer weiteren Forbearance Maßnahme für das sich in der 2-jährigen Wohlverhaltensperiode befindliche Engagement. Resultat: Erneute Einstufung als Non-Performing Exposure i.S. der EBA NPE-Guideline und EBA DoD. Nach Wegfall des Ausfallgrundes, beginnt der Gesundungszeitraum erneut.
Das Exposure behält über einen Zeitraum von 2 Jahren den Performing Forbearance Status.
Erneuter 1-jähriger Gesundungszeitraum
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q1Q4 Q2 Q3 Q4
2018 2019 2020 2021 2022
Q1 Q
Regelmäßige Untersuchung des Schuldners ergibt dass keine Gründe zur Ausfalleinstufung mehr vorliegen. Das Exposure wird während der Gesundungsphase weiterhin als Non-Performing eingestuft.
2017
Q4
1
2
5
4
Quellen: • EZB NPL-Guidance• EBA NPE-Guidelines, Kapitel 7.3.2, 7.3.3, 7.3.4• Artikel 47a bis c CRR (vom 25.04.2019)
Aufsichtliche Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen (NPL-Backstop)
Vortrag im Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.
Nürnberg, 19. November 2019
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Eckpunkte der EU-Verordnung 2019/630 zur Mindestdeckung notleidender Risikopositionen
Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen
Quelle: Eigene Darstellung
Verbindliche regulatorische Norm für alle Kreditinstitute innerhalb der EU. Änderungsverordnung Kapitaladäquanzrichtlinie (CRR) 2013/575. Tritt nach Veröffentlichung unmittelbar in Kraft. Keine gesonderte Umsetzung in nationales Recht erforderlich.
Alle Sicherheiten die auch für die Eigenkapitalunterlegung zum Ansatz kommen werden berücksichtigt, d.h. Immobiliensicherheiten, sonstige Sicherheiten (z.B. erstrangige Sicherungsrechte an Rohstoffen, Edelmetallen Kraftfahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen) und durch Export Credit Agency garantierte Transaktionen
Alle kreditrisikobehafteten Engagements des Bankbuchs die ab dem 26.04.2019 neu begründet und nachgelagert „notleidend“ werden. Ferner alle vor dem 26.04.19 ausgereichte, jedoch nach dem 26.04.19 risikoerhöhend angepasste Forderungen (Aufhebung Bestandsschutz).
Kein Proportionalitätsprinzip und keine Materialitätsgrenze. Anwendungsbereich: Alle notleidenden Forderungen des Bankbuches (keine Handelsgeschäfte), insbesondere Schuldinstrumente, Schuldverschreibungen, Kredite, Darlehen, Sichteinlagen, Kreditzusagen[1] und Finanzgarantien
Zwischen den CRR-VO 20197630, den EBA NPE-Leitlinien, der neuen EBA-Ausfalldefinition und anderen Themen des Kreditrisikomanagements bestehen zahlreiche Interdependenzen.
Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2019/630 im EU-Amtsblatt am 25.04.2019. Trat unmittelbar in Kraft.
Zeitgebundene Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen. Ermittlung der aufsichtlichen Mindestrisikovorsorge für besicherte und unbesicherte NPL-Engagements. Differenzierung nach Jahrgängen (Vintage) seit erstmaliger NPL-Einstufung sowie nach der Art der Besicherung. Gegenüberstellung der regulatorischen Mindesterwartungen mit bereits vorhandenen Gegenrechnungspositionen (u.a. Risikovorsorge). Unterdeckung zwischen der Summe der Gegenrechnungspositionen der Bank („Angebot“) und der regulatorischen Erwartung („Nachfrage“) sind im harten Kernkapital der Bank abzuziehen (Säule 1)
[1] Ausnahme: nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen, die jederzeit und ohne Vorankündigung vorbehaltslos gekündigt werden können
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Wesentliche Inhalte des CRR-Änderungspakets vom 25. April 2019Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen
01 | Abzug hartes KernkapitalUnterschiedsbetrag zwischen der regulatorisch geforderten Mindest-risikovorsorge und der vorhandenen Risikovorsorge der Bank ist vom harten Kernkapital abzuziehen
03 | Forbearance— Forbearance Definition:
Vertragsanpassungen aufgrund bestehender oder erwarteterfinanzieller Schwierigkeiten des Schuldners
— Auflistung von (Mindest-) Tatbeständen, die Konzessionen bei finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners darstellen
— Dreimonatszeitraum (vor Gewährung) zur Beurteilung, ob bonitätsbedingte Zugeständnisse Seitens der Bank dem Schuldner eingeräumt wurden
— Beurteilungsebene für finanzielle Schwierigkeiten ist der Schuldner inkl. der Gruppe verbundener Kunden
02 | NPE relevante Definitionen — Anwendungsbereich
— Verwendung Bruttobuchwert als Bemessungsgrundlage für die Deckungsquoten
— NPE-Definition
— Re-Default während Wohlverhaltensperiode
— Pulling-Effekt
— Exit-Kriterien für Gesundungs-phase von bis zu einem Jahr
— Wesentliche und termingerechte Tilgungen als Nachweis für Entfall der finanziellen Schwierigkeiten
— Zweijährige Gesundungsphase bei nicht-notleidenden gestundeten Krediten
04 | Deckungsquoten
— Festlegung der Bemessungs-grundlage für Anwendung der Deckungsquoten
— Anrechenbare Risikovorsorge und Äquivalente (Umfang)
— Bestimmung des Differenz-betrags auf Exposure-Ebene
— Deckungsquoten nach dem Jahrgang seit dem die Risiko-position notleidend ist sowie der Besicherungsart (a) unbesichert, (b) Immobilien, (c) sonstige Sicherheiten (d) ECA gedeckte Forderungen
— Privilegierung der ersten Forbearance-Maßnahme seit NPL-Einstufung, d.h. die geforderte Deckungsquote im Jahre der Gewährung kann für zwei anstatt einem Jahr angewendet werden.
— Jedoch; Wertaufholungsgebot für den Fall, dass die Forbearance-Maßnahme nicht erfolgreich ist
37 (1) m
Abzü
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159
Quelle: Eigene Darstellung
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Funktionsmechanismus der NPE-Mindestdeckungsquoten nach JahrgangMindestdeckung für notleidende Risikopositionen
Wert des notleidenden
Kredits(Buchwert bzw.
Nominal bei außerbilanziellen
Positionen, gekaufte NPE
zzgl. Kaufabschlag
Deckungsquote (%)
abhängig vom „Jahrgang“ und
Besicherung(siehe unten)
Regulatorische Erwartung an die
Mindestrisiko-vorsorge gem.
CRR
Anrechenbare Risikovorsorge:− Einzelwertberichtigungen
− Zusätzliche Wertanpassungen
− Kaufpreisabschläge, sofern ein Finanzinstrument unter dem Nominalwert angekauft wurde
− Abschreibungsbeträge seit Klassifizierung als NPE
Vollständig besichertes Engagement
Besicherter Teil(andere Sicherheiten)
Unbesicherter Teil
Vollständig unbesichertes Engagement
Teilweise besichertes
Geschäft
Exposure die ab dem
26.04.19vergeben
und später notleidend
wurden
– 35 100–
– – 25 35 55 70–
1 3 4 5 6 72
Zu Beginn des Jahres…
8 9
Besicherter Teil (Immobilien)
– – 25 35 55 80– 100
Deckungsquote (%) abhängig vom „Jahrgang“
Kapitalabzug in Höhe der Summe der
Unterdeckung nach Art. 36 Abs. 1m CRR
Kernaussagen zum Funktionsmechanismus
Besicherter Teil (Export Credit Agency) – – – – – –– 100
10
80 10085
Regulärer Ausweis der HGB/IFRS
Risikovorsorge
Unter-deckung
Keine Unter-
deckung
100 100 100 100 100 100
100 100
100 100
in Abhängigkeit von der Art der Besicherung
– 35 100– 100 100 100 100 100 100
Quelle: Eigene Darstellung
Nachfrage der Aufsicht Angebot der Bank Gegenüberstellung
Es wird schwieriger unbesicherte, mittel- bis langfristige Finanzierungen im Status „notleidend“ zu halten
Die Unterdeckung wird institutsspezifisch für jede einzelne notleidende Risikoposition ermittelt
Kompensationen zwischen Über- und Unterdeckung im Portfolio sind nicht möglich
Die Differenz zwischen den Gegenrechnungspositionen der Bank (Angebot) und der aufsichtliche Mindestrisikovorsorge (Nachfrage) wird im harten Kernkapitel abgezogen
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Übersicht der unterschiedlichen NPL-MindestdeckungskalenderMindestdeckung für notleidende Risikopositionen
CRR Säule 1
Nach Jahr 1 der NPE-Vintage
Nach Jahr 2 der NPE-Vintage
Nach Jahr 3 der NPE-Vintage
Nach Jahr 4 der NPE-Vintage
Nach Jahr 5 der NPE-Vintage
Nach Jahr 6 der NPE-Vintage
Nach Jahr 8 der NPE-Vintage
Nach Jahr 7 der NPE-Vintage
Nach Jahr 9 der NPE-Vintage
Vintage (in Jahren)
unbesicherter Teil
Besichert (1)(andere
Sicherheiten)Besichert (Immobilien)
25%
35%
55%
70%
80%
25%
35%
55%
80%
85%
100%
100%
100%
100%
Addendum Säule 2
(Re-Kalibriert)
Addendum Säule 2
35%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
35%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
besicherter Teil
CRR Säule 1
Addendum Säule 2(Re-Kalibriert)
Addendum Säule 2
Besichert (1)(andere
Sicherheiten)Besichert (Immobilien)
25%
35%
55%
70%
80%
25%
35%
55%
80%
85%
100%
100%
100%
100%
Besichert
40%
55%
70%
85%
100%
100%
100%
Besichert (Export Credit
Agency)
100%
100%
100%
(2) Definition gem. Addendum EZB NPL-Guidance, Kapitel 3.1
Vintage-Definitionen (2)
Ermittlung der Zeitdauer in Jahren (Vintage), zwischen dem Berichtstermin und dem Datum seit NPL-Einstufung.
Der Auslösetatbestand zur Einstufung als NPL ist dabei unerheblich. Bei Risikopositionen die von „unlikely to pay“ in „überfällig“ (90 dpd) übergehen wird die Tagezählung daher fortgeführt und nicht zurückgesetzt.
Bei angekauften NPLs ist der Zeitpunkt der Einstufung als notleidend relevant und nicht das Datum des Zukaufs (der Verkäufer muss diese Information je Engagement weiterleiten).
Wird eine Risikoposition von der Kategorie „notleidend“ in „nicht notleidend“ eingestuft, so wird die NPE-Zeitspanne für Zwecke der vorliegenden Definition auf Null zurückgesetzt.
NPE-Zugänge
Quelle: Eigene Darstellung
Alle Banken SSM-Banken (SI)Alle SSM-Banken
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Fallbeispiel zur NPL-Mindestdeckung nach CRR-VO 2019/630Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen
Durch Immobilien teilweise besichertes Darlehen i.H.v. € 1 Mio. mit einer Ursprungslaufzeit von 10 Jahren, ausgereicht am 02.05.2019.
Eckdaten des Engagements
Laufzeitbeginn 02.05.2019
Datum „notleidend“ 30.03.2020
Restschuld bei Ausfall 850 T€
Anrechenbare Beträge 200 T€
Art der Besicherung Immobilien
Besicherungsquote 60 %
Kennzeichen Forbearance nein
Anzahl Forbearance 0
Datum Forbearance 0
Berichtsdatum 30.09.2020
ID Kredit 006
Erläuterungen
— Annahme: Tilgung wird nach Ausfallereignis nicht mehr geleistet und Einzelrisikovorsorge von 200 T€ aufgrund der teilweisen Besicherung bleibt konstant. Die Immobiliensicherheit ist werthaltig. Die Besicherungsquote von 60% (bzw. 600 T€) bleibt im Zeitverlauf konstant. Unbesichert sind 250 T€ (850-600 T€).
— Ab dem 30.03.2023 ist auf den unbesicherten Teil von 250T€ eine Mindestdeckungsquote von 100% (vgl. Artikel 47c (1) (a)) und auf den besicherten Teil von 600T€ eine Deckungsquote von 25% anzuwenden. Die Summe ergibt die aufsichtliche Mindestrisikovorsorge (Erwartung).
— Die regulatorische Unterdeckung von 200 T€ ergibt sich in Jahr 3 aus der Erwartung von 400 T€ nach Abzug der vorhanden Einzelrisikovorsorge gem. Artikel 47c (1) (b) von 200 T€.
Beispielrechnung in T€
Tilgung und Frequenz 37,5 T€/Quartal
nach Periode
1
2
3
4
6
7
9
5
8
Anrechenbare Risikovorsorge
200,0
200,0
200,0
Wert der Risikoposition
850,0
850,0
850,0
Aktuelle Periode
0,0
0,0
200,0
Summe Erwartung
0,0
87,5
400,0
Deckungs-quote
-
35 %
100 %
Betrag
-
87,5
250,0
Deckungs-quote
0 %
0 %
25 %
Betrag
0,0
0,0
150,0
Anteil unbesichert Anteil besichert1 2 3 4 5
200,0 850,0 260,0460,0100 % 250,0 35 % 210,0
200,0 850,0 380,0580,0100 % 250,0 55 % 330,0
200,0 850,0 470,0670,0100 % 250,0 70 % 420,0
200,0 850,0 530,0730,0100 % 250,0 80 % 480,0
0,0 850,0 127,5850,0- - 100 % 850,0200,0 850,0 560,0760,0100 % 250,0 85 % 510,0
200,0 850,0 650,0850,0100 % 250,0 100 % 600,0
Delta zur Vorperiode
0,0
0,0
200,0
60,0
90,0
60,0
90,0
120,0
30,0
Unterdeckung76
6 = 5 - 1Legende: 5 = 3 + 47 = 6t - 6t-1Vereinfachende Annahme im Beispiel: Während der dargestellten Periode werden keine Verwertungserlöse erzielt und eine Gesundung tritt nicht ein.
Quelle: Eigene Darstellung
25© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Wirkungszeiträume der unterschiedlichen MindestrisikovorsorgekalenderMindestdeckung für notleidende Risikopositionen
EUCRR-
Änderung
EZBAddendum EZB SSM-Guidance
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Alle
Ban
ken
SSM
-Ban
ken
10/2017 04/2018 04/2020 04/2025
Konsul-tations-papier
BeginnAnwendung
Vollständige Effekte
nach Phase-In
Hochlaufen der Mindestrisikovorsorge für alle
Kreditengagements, die ab dem 01.04.2018 neu notleidend
werden
Heute
03/2019 04/2019
Entwurf Inkraft-treten
Ende 04/2021
Erstmalige Effekte derMindestrisikovorsorge
Deckungsquoten
2030
Vollständige Effekte
nach Phase-In
Ende 04/2030
Stand 11/2019
Hochlaufen der Mindestrisikovorsorge für alle Kreditengagements, die ab dem 26.04.2019 neu begründet und nachgelagert notleidend
werden sowie Risikoerhöhungen von notleidenden Bestandsengagements ab dem 26.04.2019 (die vorher begründet wurden)
Ab d
em 2
6.04
.201
901
.04.
2018
bis
25.
04.2
019
Erstmalige Effekte derMindestrisikovorsorge
Deckungsquoten
Quelle: Eigene Darstellung
26© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Handlungsoptionen der Banken zur Begrenzung der Kapitaleffekte aus der Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen
Mindestdeckung für notleidende Risikopositionen
Daten-qualität
Risikovorsorge-politik
Ausfallsetzung
Workout-Prozess
Aktiver NPL-Abbau
Anpassung Kreditqualität
1
2
3
4
5
6
Prüfung der Verzugstagezählung auf Korrektheit1a
Überprüfung/Aktualisierung NPE-Kennzeichnung1b
Prüfung der Vollständigkeit der im IT-System hinterlegten Sicherheitenwerte1c
Aktualisierung der Sicherheitenwerte1d
Anpassung des Zeitpunktes der Risikovorsorgebildung2a
Veränderung der Höhe der Risikovorsorgebildung (Reduzierung der Lücke)2b
Vermeidung technischer Ausfälle3a
Auslegung der „Kann“-UTP-Trigger3b
Frühere Einbindung der Restrukturierung und Sanierung in die Kundenbetreuung 4a
Striktere Restrukturierungs- und Abwicklungsstrategie4b
Erhöhung der Reagibilität Früherkennungssystem4c
Verbriefung5a
NPL-Verkauf an Investoren5c
NPL-Verkauf innerhalb der Finanzgruppe5b
Sicherheitenverstärkung6b
Anpassung Kreditvergabestandards6aStrategische Optionen
Handlungsoptionen
Wirkung
OperativeOptionen
Rettungserwerbe (Inbesitznahme von Assets) 4d
Taktische Optionen
Ebene
Grund-gesamtheit
Brutto-Buchwerte
EinteilungVintage-Art
Vintage-zählung
Gegenrechnungs-positionen
Wirk
ungs
daue
r
Quelle: Eigene Darstellung
Mögliche Auswirkungen der geänderten Anforderungen auf die künftige Restrukturierungspraxis
Vortrag im Arbeitskreis Reorganisation, Sanierung und Insolvenz innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.V.
Nürnberg, 19. November 2019
28© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
NPL-Mindestdeckung kann wertschonende Abwicklung beeinträchtigen und zu selbstverstärkenden Effekten führen
Mögliche Auswirkungen der aufsichtlichen Initiativen im NPL-Management auf die künftige Restrukturierungspraxis
Quelle: Eigene Darstellung
Mögliche Wechselwirkungen im konjunkturellen Abschwung typische Effekte
1 Konjunktureintrübung führt c.p. zu sinken Umsätzen und bei temporär konstanter Kostenstruktur zu sinkenden Cashflows für Tilgungen etc.
Bestehende Wirkung Neue / verstärkte Wirkung
2 In Folge konjunktureller Abschwächung steigen die Ausfallraten und nachgelagert die Ausfallwahrscheinlichkeit durch das Rating
3Signifikante Bonitätsverschlechterungen seit erstmaliger Ausreichung der Kreditengagements führen zum IFRS 9 Stufenwechsel und ggf. zu erhöhter Risikovorsorge mit dem Lifetime-Expected Credit Loss
4 Höhere Risikovorsorge und/oder Abschreibung für uneinbringliche Forderungen führt c.p. zu einem Rückgang des harten Kernkapitals
10 Reduzierte Sicherheitenmarktwerte führen c.p. zu einer sinkenden Risikovorsorge (Angebot der Bank) und damit zu einer Unterdeckung
5Durch die regulatorische NPL-Mindestdeckung wird das Kernkapital bei einer Unterdeckung über die handelsrechtlich adäquate Risikovorsorge hinaus belastet („prudential“ View)
6 Zur Vermeidung von zusätzlichen Abzügen vom harten Kernkapital kann die Bank die schnelle Abwicklung des NPL-Bestandes anstreben
7Soll der NPL-Bestand durch eine Sicherheitenverwertung realisiert werden, so kann bei gegebenem Personalbestand in den Abwicklungs-einheiten der Banken die Verwertungsdauer zunehmen
8Wird diese Strategie von mehreren Banken gleichzeitig umgesetzt, so kann es bei gegebener Nachfrage zu einem Überangebot und damit zu höheren Verwertungsabschlägen (Haircuts) kommen
9Verwertungsabschlägen führen zu sinkenden Sicherheitenerlösquoten. Sinkende Erlösquoten und/oder längere Verwertungsdauern haben Rückwirkungen auf die statistischen Verlustschätzungen im LGD
1Konjunktur-
verschlechterung
2Anstieg
Ausfallraten
3Anstieg
Risikovorsorge
4
Rückgang Kernkapital
5
ggf. steigender Druck zum Abbau des NPL-Bestandes
(z.B. Abwicklung)
6
ggf. Zunahme der Sicherheitenverwertung mit ggf.
längeren Abwicklungsdauern
7
8ggf. Rückgang der
Sicherheitenmarktwerte
9Rückgang der
Sicherheitenerlösquoten
Rückwirkung auf Parameter der Risikovorsorge 10
Prim
äref
fekt
ggf. zusätzlicher Rückgang durch
NPL-Mindestdeckung(nach 2 Jahren)
29© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Das Zusammenspiel zwischen den Beteiligten wird sich durch die neuen Regelungen im NPL-Management nachhaltig ändern
Mögliche Auswirkungen der aufsichtlichen Initiativen im NPL-Management auf die künftige Restrukturierungspraxis
Kunde Berater Bank Sekundärmarkt
Quelle: Eigene Darstellung
Beschleunigter NPL-Abbau u.a. durch EXIT-Strategien
Höhere Preissensitivität und individuelleres Pricing gem. Investorenappetit
Vereinheitlichung der Daten-anforderungen und Nutzung der EBA NPE-Templates
Termingebundene Kontrolle der Umsetzungserfolge bei Forbearance-Maßnahmen
Höhere Anforderungen an Forbearance-Gewährung
Höhere Standardisierung der Ankaufbedingungen
Verstärkter Einsatz von Covenants
Quantifizierung der Kapital-dienstfähigkeit in Szenarien
Erstellung ganzheitlicher Informationspakete für die Bankkommunikation
Orientierung bzgl. Machbarkeit der Maßnahmen geben
Frühere Einbindung in die Bankenkommunikation
Renaissance der Bedeutung von Sachsicherheiten
Sukzessive Angebotserhöhung von NPL-Transaktionen
Umfänglichere Informations-weitergabe bei Forbearance-Anfragen
Schnelle NPL-Setzung und ggf. längere Verharrung im Status „notleidend“
Höhere Anforderungen an endfällige Finanzierungen
KompetenzVerlässlichkeit Transparenz
www.kpmg.de/socialmedia www.kpmg.de
Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.
© 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Ihre Ansprechpartner
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KPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaftThe SQUAIRE / Am Flughafen60549 Frankfurt am Main
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Richard NußbaumPartner, Financial ServicesM +49 174 [email protected]
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