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Deutsches Normland
Auszüge und Empfehlungen aus:
HBO Neufert BeVo MBO DIN-Norm
Sabine Wagenknecht 860642 Jacob Schairer 655310 Simon Wegener 955313
Allgemeine Planungshinweise
• Raummaße• Fenster• Brüstungen
Quellen: MBO, StudheimRi, Neuffert
Mindestanforderungen für Studentenwohnheime
• Studentenwohnheime sind keine Wohnungen im Sinne der MBO -> Wohnplätze
• Studentenheimrichtlinien der Länder beachten (StudheimRi)
Mindestmaße eines Wohnraums
• Grundfläche: min. 8m² (Schlafzimmer)
• Laut StudheimRi: 12m² (Einzelzimmer)16m² (Appartement)
• Raumhöhe: min. 2,40m (lichte Raumhöhe)
• Jedes Zimmer muss ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können.
Fensterflächen in Wohnräumen
• DIN 5034-1 schreibt vor:
Größe der Fensterfläche: mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes.
Breite der durchsichtigen Fensterteile mindestens 55% der Breite der Fensterwand
Brüstungshöhe max. 90cm (Unterkante d. durchsichtigen Fensterteile min. 95cm)
Fensteroberkante: min. 220cm über Fußboden.Am 17. Januar sollte das Fenster eines Wohnraums in Brüstungshöhe
min. 1 Std. besonnbar sein.
Sonnenschutz vorsehen!
Brüstungen an Fenstern
• Höhe der Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe
• bis 12 m: min 80 cm.• Über 12 m Absturzhöhe: min 90 cm.
• Weitere Vorsichtsmaßnahmen bei Fenstern, Dächern und Öffnungen durch Umwehrungen: MBO §37 und §38
Auszug aus der HBO
Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze für PKW
Hiervon für Besucher/ innen in %
Zahl der Abstellplätze für Fahrräder
Hiervon für Besucher/ innen in %
1.2 Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen
1,5 (1-2) Stpl. je Wohnung
- 3 (1-4) je Wohnung -
1.6 Studenten/ innenwohnheime
1 Stpl. je 2 (2-3) Betten
10 1 je Bett 20
6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe
1 Stpl. je 3 (2-6) Betten, für zugehörigen Restaurationsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 oder 6.2
75 1 je 10 (20-30) Betten, für zugehörigen Restaurationsbetrieb Zuschlag nach Nr. 6.1 oder 6.2
10
6.4 Jugendherbergen
1 Stpl. je 10 Betten 75 1 je 10 Betten 90
§50 Stellplatzverordnung
Auszug aus dem Neuffert
Hausräume/ ErschliessungFlurbreiten
Flurtyp Geringer Verkehr Reger Verkehr
Einhüftiger Flur, Türaufschlag in Zimmerrichtung
0,90m 1,30m
Zweihüftiger Flur, Türaufschlag in Zimmerrichtung
1,60m -
Einhüftiger Flur, Türaufschlag in Flurrichtung 1,40m 1,80m
Zweihüftiger Flur, Türaufschlag in Flurrichtung
- 2,20m
Zweihüftiger Flur, gegenüberliegende Türen, Türaufschlag in Flurrichtung
2,40m 2,60m
Auszug aus der BeVo
§ 6 Notwendige Flure
• In notwendigen Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichflure) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 Meter sein.
Auszug aus der BeVo(Beherbergungsstättenverordnung)
Auszug aus der BeVo
§ 8 Sicherheitsbeleuchtung, Stromversorgung
(1) Beherbergungsstätten müssen• in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen,• in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie,• für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen, und• für Stufen in notwendigen Fluren eine Sicherheitsbeleuchtung haben.
(2) Beherbergungsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgung haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheits-technischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere
• der Sicherheitsbeleuchtung,• der Alarmierungseinrichtungen und• der Brandmeldeanlagen.
Auszug aus der BeVo
§ 11 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung
• (1) Die Rettungswege müssen frei von Hindernissen sein. Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.
• (2) In jedem Beherbergungsraum sind durch den Betreiber an dessen Ausgang ein Rettungswegeplan und Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.
§ 34 Treppen
(1) 1Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe).2Statt notwendiger Treppen sind Rampen mit flacher Neigung zulässig.
(2) 1Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig.
Auszug aus der MBO
§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
1Jede notwendige Treppe muss zur Sicherstellung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum). 2Notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 3Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zulässig
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2. für die Verbindung von höchstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungseinheit von insgesamt nicht mehr als 200 m², wenn in jedem Geschoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann.
§ 50 Barrierefreies Bauen
(1) 1In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. 2In diesen Wohnungen müssen die Wohn und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. 3§ 39 Abs. 4 bleibt unberührt.
(2) 1Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. 2Diese Anforderungen gelten insbesondere für 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, 2. Sport- und Freizeitstätten, 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens, 4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, 5. Verkaufs- und Gaststätten, 6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Rampen und Treppen laut DIN
DIN 18024 -2 Rampen
• ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung• Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge.• Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und
Zwischenpodesten.• beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch,
Handläufe und Radabweiser • 30 cm in den Plattformbereich hineinragend.• Bewegungsflächen von 150 cm x150 cm sind am Anfang und Ende
der Rampe anzuordnen.• In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende
Treppe angeordnet werden.
DIN 18065, Treppenmaße
Gebäudeart Treppenart Nutzbare Treppen-
laufbreite min.
Treppensteigungs max.
Treppenauftritta min.
Wohngebäude mit nicht mehrals zwei Wohnungen
Treppen, die zuAufenthaltsräumen führen
80cm 20cm 23cm
Kellertreppen, die nicht zuAufenthaltsräumen führen
80cm 21cm 21cm
Bodentreppen, die nicht zuAufenthaltsräumen führen
50cm 21cm 21cm
Sonstige Gebäude
Baurechtlich notwendige Treppen
100cm 19cm 26cm
Steigungsverhältnis
Das Steigungsverhältnis kann mit Hilfe der Schrittmaßregel
2s + a = 59 bis 65 cm (s = Steigungshöhe [cm], a = Auftrittsbreite [cm], mittlere Schrittlänge) geplant werden.
Als Regel für die bequeme Begehbarkeit gilt a-s = 12 cm,Als Regel für die sichere Begehbarkeit a+s = 46 cm.
Alle 3 Regeln werden vom idealen Steigungverhältnis 17/29 erfüllt.
Wichtige Planungsgrundsätzefür Bad und Küche im Wohnungsbau
DIN 18022 Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau
DIN 66354 (12/86) Kücheneinrichtung, Form und Planungsgrundsätze
DIN EN 116 (09/04) Küchenmöbel – Koordinationsmaße für Küchenmöbel und Küchengeräte
DIN 18228 Blatt2 Gesundheitstechnische Anlagen in Industriebauten
DIN 68935 Koordinationsmaße für Badmöbel, Geräte und Sanitärprodukte
DIN 18017 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster
Standardstrukturen von Küchen
Zweizeilige Küche U-Küche
Standardstrukturen von Küchen
L-Küchen mit ImbisseckeG-Küche
Erweiterte L-Küche mit Essplatz
Zweizeilige Küche für Rollstuhlfahrer
Empfohlene Abstände und Maße für Bewegungsflächen bei der Raum- und Küchenplanung für Rollstuhlfahrer
Zweizeilige Kleinküche für Rollstuhlfahrer (8,45m²)
Stellflächen von Kücheneinrichtungen
entsprechend DIN 18022
Minimalanforderungen für Essplatzstellflächen gem. DIN 18011
Empfehlung für Stellflächen-
abmessungen in Hausarbeitsräumen
Empfehlung zur Einrichtung von Bädern und WCs
Ausführung und Ausstattung
• WC mit Waschtisch
• WC mit Handwaschbecken
• Duschbad (Dusche + Waschbecken)
• Wannenbad (Badewanne + Waschbecken + WC)
• Vollbad (Badewanne + Dusche + Waschbecken)
Großzügig ausgestattetes Bad mit Installationszonen auf
zwei Raumseiten
Sparsam ausgestattetes Bad mit Mindestabmessungen gem. DIN 18022
Abmessung von WC-Räumen
Seitliche Abmessungen von Stellflächen zu Sanitärobjekten bzw. zu Wänden (Mindestmaße)
gem. Din 18022
Zwischen Stellfläche und Türleibungen sind mindestens 10cm vorzusehen
Stellflächen, freizuhaltende Bewegungsflächen und
Mindestwandabstände von Einrichtungen für Bäder und
WCs gem. DIN 18022
Die 90 cm breite Bewegungsfläche vor
Badewannen ist verschiebbar
Bad für Rollstuhlfahrer
Empfohlene Abmessungen für
unterfahrbare Waschtische für Rollstuhlfahrer