Autoren Silvia Bärle, Roxanne-Bruchez-Ischi, Patrick ......8. DBLAP 26 9. Bestehensnormen 27 10....
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Autoren
Silvia Bärle, Roxanne-Bruchez-Ischi, Patrick Lachenmeier, Dr. Werner Lätsch
Zollikofen, 30.03.2012
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Abkürzungsverzeichnis
AE Ausbildungseinheiten ALS Arbeits- und Lernsituationen APB Ausbildungs- und Prüfungsbranchen BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BEM Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BiVo Verordnung über die berufliche Grundbildung BM Berufsmaturität BP Betriebspraktikum D&A Ausbildungs- und Prüfungsbranche D&A EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EHB Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung FRW Finanz- und Rechnungswesen FS Fremdsprache(n) HMS Handelsmittelschule IDPA Interdisziplinäre Projektarbeit IGKG Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung (IGKG Schweiz) IKA Information / Kommunikation / Administration IPT Integrierte Praxisteile KQV Kommission Qualifikationsverfahren der SBBK KSHR Konferenz Schweizer Handelsmittelschulrektorinnen und –rektoren LLD Lern- und Leistungsdokumentation LZ Leistungsziel OdA Organisation der Arbeit ovap Ausbildungs- und Prüfungsbranche öffentliche Verwaltung PE Prozesseinheiten PEX Prüfungsexperten, welche die mündliche betriebliche Prüfung abnehmen POU Problemorientierter Unterricht QV Qualifikationsverfahren SA Selbständige Arbeit SBBK Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SCOP sous-commission latine des procédures de qualification SDBB Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung SIC Società degli impiegati del commercio SKBQ Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKKAB Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen SLP Praxis Standardlehrplan für die Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen SLP Schule Standardlehrplan für den schulischen Unterricht an Handelsmittelschulen SOG Schulisch organisierte Grundbildung SPK Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung SSK Selbst- und Sozialkompetenzen üK Überbetriebliche Kurse V&V Vertiefen & Vernetzen VBR Volkswirtschafts-, Betriebs-, und Rechtslehre W&G Wirtschaft & Gesellschaft ZPK Zentralprüfungskommission
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung, Ziele, Begriffe 4
2. Erlasse, Gremien, Zuständigkeiten 6
3. Ausbildungs- und Prüfungsbranchen 9
4. Zeitlicher Abriss der Bildungsgänge und QV HMS 11
5. Übersicht über das Qualifikationsverfahren 12
6. Besonderes zu den einzelnen Prüfungsfächern EFZ 18
7. Kurzinformationen zum betrieblichen Qualifikationsverfahren 23
8. DBLAP 26
9. Bestehensnormen 27
10. Konsequenzen beim Nichtbestehen des QV 28
11. Besonderheiten der Berufsmaturität 35
12. Grenzfälle 36
13. HMS–spezifisches Zusatzangebot (Bei Modell i) 37
14. Notenausweis 38
15. Qualitätssicherung 38
A. Anhang 39
4
1. Einleitung, Ziele, Begriffe
Diese Broschüre richtet sich an alle Personen und Gremien, welche durch das QV für Handelsmit-
telschulen betroffen sind. Insbesondere an Schul- und Prüfungsleitungen, Lehrpersonen, Prü-
fungsautoren, Mitglieder von Prüfungs- und Aufsichtsbehörden, zuständige kantonale Ämter und
Mitwirkende aus der kaufmännischen Praxis.
Die Broschüre soll diesen einerseits einen Überblick über das Qualifikationsverfahren (QV) an
HMS geben, andererseits aber auch Detailinformationen zu einzelnen Aspekten liefern. Die Bro-
schüre bündelt die wesentlichen Inhalte in den verschiedenen Grundlagen (Ausbildungs- und Prü-
fungsreglement, Standardlehrpläne, Ausführungsbestimmungen usw.).
Der Focus liegt auf dem QV zur Erlangung des EFZ Kauffrau/Kaufmann unter Berücksichtigung der
Regelungen für Absolventen/innen der Berufsmaturität kaufmännische Richtung. Auf die Details
zur Berufsmaturitätsprüfung wird nur punktuell eingegangen und kann bei Bedarf in den ent-
sprechenden Dokumenten des BBT und der EBMK1 im Detail nachgelesen werden.
1 http://www.bbt.admin.ch/themen/grundbildung/00131/00570/index.html?lang=de
Qualifikations-verfahren
Lehr-personen
Mitglieder Prüfungs-
und Aufsichtsbeh
örden
Zuständige kantonale
Ämter
Mitwirkende aus der
kaufmän-nischen Praxis
Prüfungs-autoren
Schul- und Prüfungs-leitungen
5
Begriffe
Schulische Erfahrungsnoten
Erfahrungsnoten sind der auf eine Dezimalstelle gerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten der
letzten beiden Ausbildungsjahre im jeweiligen Lernbereich (gemäss Teil C des Reglements). Auch
der Durchschnitt der einzelnen Beurteilungen in den Bereichen Arbeits- und Lernsituationen,
Prozesseinheiten, Ausbildungseinheiten und selbstständige Arbeit gilt jeweils als Erfahrungsnote.
Fachnote
Die für ein bestimmtes Prüfungsfach erteilte Note. In der Regel werden Prüfungsfächer in einzel-
ne Positionen gegliedert. Die Fachnoten sind der Durchschnitt aus den jeweiligen Positionsnoten
und werden auf eine Dezimalstelle gerundet. In einzelnen Fächern entspricht die Fachnote einer
einzelnen Prüfungsnote, in diesem Fall werden halbe und ganze Noten gesetzt.
Positionsnoten
Die für eine bestimmte Prüfungsposition (in der Regel Teil eines Prüfungsfaches) erzielte Note. Im
Teil C des Reglements sind die Details festgelegt.
Prüfungsnote
Note einer Einzelprüfung im Qualifikationsverfahren (z. B. mündliche Prüfung). Prüfungsnoten
sind ganze oder halbe Noten. Meist wird die Prüfungsnote zu einer Positionsnote.
Schlussnote
Die für das QV (betrieblicher oder schulischer Teil) erteilte Gesamtnote. Sie berechnet sich aus
den erworbenen Fachnoten und ist, unter Berücksichtigung der Bestehensnorm, für das Beste-
hen oder Nichtbestehen massgebend. Schlussnoten werden wie Fachnoten auf eine Stelle nach
dem Komma gerundet.
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Zentrale Prüfung
Die zentralen Prüfungen werden aufgrund der Vorgaben der Schweizerischen Prüfungskommissi-
on für die kaufmännische Grundbildung (SPK) durch sprachregionale Autorengruppen erstellt. Die
Autorinnen und Autoren stammen aus verschiedenen Schulen, der Einbezug von Vertreter/innen
der HMS ist gewährleistet. Der Prüfungszeitpunkt wird durch die SPK in Abstimmung mit den
sprachregional zuständigen Stellen koordiniert. Durchgeführt werden die Prüfungen aber in der
Regel dezentral in den einzelnen Schulen.
Dezentrale Prüfung
Diese Prüfungen werden durch die einzelnen Schulen – ev. in Kooperationen - erstellt.
2. Erlasse, Gremien, Zuständigkeiten
Die wichtigsten Informationen finden Sie im Qualitätssicherungskonzept zur Bildung in berufli-
cher Praxis an Handelsmittelschulen, Teil 4 „Qualifikationsverfahren“.2
Bund
Der Bund erlässt die gesetzlichen Grundlagen für die berufliche Grundbildung. Zuständig ist das
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Das eidgenössische Berufsbildungsgesetz
(BBG) von 2002 sowie die Berufsbildungsverordnung (BBV) von 2003 setzen den Rahmen. Die
einzelnen Berufe sind in Verordnungen über die berufliche Grundbildung (Bildungsverordnung,
BiVo) geregelt (bis 2003 Ausbildungsreglemente). Das BBT führt die Vernehmlassung durch, ver-
arbeitet deren Ergebnisse und erlässt die Bildungsverordnung. Zur Bildungsverordnung gehört
der durch die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) ausgearbeitete und durch das BBT
genehmigte Bildungsplan. Er enthält die Ausbildungsziele der betrieblichen und der schulischen
Ausbildung und ist verbindliche Grundlage für das Qualifikationsverfahren.
Bund, Kantone und zuständige OdA arbeiten in der beruflichen Grundbildung verbundpartner-
schaftlich zusammen.
Kantone
Die Kantone bewilligen die Bildungsgänge, überwachen die Ausbildung und sind verantwortlich
für die Durchführung des Qualifikationsverfahrens. In der Regel ist diese Aufgabe beim Berufsbil-
dungsamt angesiedelt.
Sie bestimmen ein Gremium (z.B. Kantonale Prüfungskommission), welches die notwendigen Ent-
scheide im Rahmen des Vollzugs fällt.
Die Rechtspflege richtet sich ebenfalls nach kantonalem Recht. Zur Koordination zwischen den
Kantonen bestehen schweizerische Konferenzen bzw. Arbeitsgruppen.
2 http://www.rkg.ch/upload/file/pqmjkd_HMS_QS_150311.pdf
7
Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens ist darauf zu achten,
dass für die verschiedenen Vorbereitungswege zum EFZ Kauffrau/Kaufmann vor Ort grundsätzlich
dieselbe Chefexpertin bzw. derselbe Chefexperte der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsbran-
che zuständig ist. Das gleiche gilt für die zuständige kantonale Behörde, d.h. für die Prüfungslei-
tung und für das Gremium zur Erwahrung der Resultate bzw. für die Ausstellung von EFZ und No-
tenausweis.
Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK)
Die Grundzüge des Qualifikationsverfahrens sind im Ausbildungs- und Prüfungsreglement gere-
gelt. Die Schweizerische Prüfungskommission Kauffrau/Kaufmann regelt die Details und ist ver-
antwortlich für die Qualitätssicherung.
Die SPK erlässt dazu Ausführungsbestimmungen (allgemeine sowie für die einzelnen Fächer). Für
das schulische Qualifikationsverfahren gelten in den HMS mit Ausnahme der AE/SA dieselben
Ausführungsbestimmungen wie in der betrieblich organisierten kaufmännischen Grundbildung.
Die SPK fixiert die Termine für die betrieblichen sowie die zentralen schulischen Prüfungen.
In der SPK sind das BBT, die Kantone, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Schulen (Berufsfach-
schulen, HMS, private Schulen) sowie die SKKAB (Schweizerische Konferenz der kaufmännischen
Ausbildungs- und Prüfungsbranchen) vertreten.
Aufgrund der Bildungsverordnung 2012 wechselt die Zuständigkeit mit dem Inkrafttreten des Bil-
dungsplans für die schulisch organisierte Grundbildung (für alle Anbieter) auf 2015 vollständig an
die Schweizerische Kommission für Berufsbildung und Qualität (SKBQ) Kauffrau/Kaufmann EFZ.
Die SPK und SKBQ arbeiten in der Übergangsphase eng zusammen. Die Vertretung der KSHR wird
ab 2012 in beiden Gremien durch Christine Wüscher und André Strässle wahrgenommen.
Kontakt
Schweizerische Prüfungskommission für die
kaufmännische Grundbildung (SPK)
c/o IGKG Schweiz
Postfach 6853
3001 Bern
Tel 031 398 26 10
www.rkg.ch
Vertreter/in der KSHR in der SPK (und in der
der SKBQ) :
Christine Wüscher
Tel 052 630 79 06
Dr. André Straessle
Tel 058 229 72 80
8
Sprachregionale Gremien
Die schulischen Prüfungen werden nach den Vorgaben der SPK in sprachregionalen Autoren-
gruppen in den einzelnen Sprachregionen durch dazu bezeichnete Gremien getrennt erstellt.
Grundlage bildet ein Organisationsreglement zwischen Bund, Kantonen und der beauftragten Or-
ganisation (in der deutschen Schweiz KV Schweiz).
In der deutschen Schweiz erstellt die sog. Zentralprüfungskommission die schriftlichen Prüfungen
durch Autorenteams aus den Schulen und überwacht die korrekte Durchführung. Traditionell
wird sie durch einen Schulleiter, gegenwärtig Esther Schönberger, Luzern, präsidiert.
Kontakte
Deutschschweiz
Zentralprüfungskommission - schulischer Teil
c/o KV Schweiz
Hans-Huber-Strasse 4
Postfach 1853
8027 Zürich
Tel. 044 283 45 42
Fax 044 283 45 50
In der Romandie und im Tessin bestehen entsprechende Gremien. Das Monitoring der Zusam-
menarbeit zwischen den Sprachregionen erfolgt durch die SPK.
Romandie
La sous-commission latine des procédures de qualification (SCOP), présidée par Jean-Luc Port-
mann, est une commission du Centre suisse de services Formation professionnelle | orientation
professionnelle, universitaire et de carrière (CSFO) et de la Conférence Latine de l'enseignement
Post-Obligatoire (CLPO) qui chapeaute l’organisation des examens de fin d’apprentissage pour
toutes les professions. En Romandie, pour les professions du commerce et de la vente, elle dé-
lègue à un représentant de la conférence romande et tessinoise des directeurs des écoles profes-
sionnelles commerciales CRT-EPC (M. Jean-Louis Maillard), la mission de trouver des auteurs pour
la rédaction des examens. Ce délégué à une voix consultative au sein de la SCOP. Il collabore avec
ces homologues du Tessin et de la Suisse allemande pour coordonner le travail des responsables
des groupes d’auteurs pour les employés de commerce. Une fois les épreuves définitives reçues
des groupes d’auteurs, le CSFO met en page et imprime le nombre nécessaire d’épreuves, puis
les distribue aux cantons.
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SCOP
Coordonnée: Jean-Luc Portmann
CSFO
Maison des cantons
Speichergasse 6
CP 583
3000 Berne 7
Tél 031 320 29 00
Fax 031 320 29 01
http://www.csfo.ch/dyn/176162.asp
Tessin
SIC Ticino
Via Vallone 27
PO Box 302
6500 Bellinzona 5
Tel 091 821 01 01
Fax 091 821 01 09
3. Ausbildungs- und Prüfungsbranchen
Für die betrieblichen Prüfungen sind die vom Bund anerkannten kaufmännischen Ausbildungs-
und Prüfungsbranchen zuständig. Sie erstellen die schriftliche Prüfung, korrigieren diese und stel-
len die Experten für die mündlichen Prüfungen. Zudem geben die Ausbildungs- und Prüfungs-
branchen die notwendigen Dokumentationen heraus und führen die vorgeschriebenen üK durch.
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Die beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsranchen der HMS sind gemäss Entscheid des BBT:
Beteiligte Branche Repräsentiert durch:
Branche Dienstleistung & Administration (D&A) Interessengemeinschaft kaufmännische
Grundbildung IGKG – CIFC
Schwanengasse 9
Postfach 6853
3001 Bern
Tel 031 398 26 10
Fax 031 398 26 12
www.igkg.ch
Branche öffentliche Verwaltung (ovap) Branche Öffentliche Verwaltung /
Administration publique
Winterthurerstr. 6
8360 Eschlikon
Tel 071 973 93 16
Fax 071 973 93 15
www.ov-ap.ch
Branche Bank3 Schweizerische Bankiervereinigung
Postfach 4182
CH-4002 Basel
Tel +41 (0) 61 295 93 93
Fax +41 (0) 61 272 53 82
www.swissbanking.org
Weitere Branchen können sich beteiligen, sofern sie bereit sind die notwendigen Instrumente zur
Verfügung zu stellen. Sie stellen einen Antrag an die SPK.
Im Falle der HMS werden die mündlichen betrieblichen Prüfungen im Modell 3+1 wie bei der be-
trieblich organisierten Grundbildung durch Experten aus der Praxis abgenommen. Im Modell 3i
werden gemischte Teams (1 Praktiker, 1 Lehrperson) eingesetzt. Mehr dazu in Kapitel 7,
„Kurzinformationen zum betrieblichen Qualifikationsverfahren“.
3 Das Langzeitpraktikum im Modell 3+1 ist Teil des Lehrgangs „Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BEM“. Der
BEM-Lehrgang dauert mindestens 18 Monate und schliesst mit dem BEM-Zertifikat der Schweizerischen Bankierverei-
nigung ab. Die im Langzeitpraktikum von 12 Monaten erbrachten qualifizierenden Lernleistungen werden aufgrund der
Entscheide des BBT und der SPK gestützt auf Ziff. 6.3 der HMS-Richtlinien als gleichwertig zum Qualifikationsverfahren
EFZ der Branche D&A anerkannt. Nach vier Jahren werden das EFZ D&A und das BM-Zeugnis erteilt.
11
4. Zeitlicher Abriss der Bildungsgänge und QV HMS
Je nach Modell und Einführungszeitpunkt finden die Abschlussprüfungen wie in der obigen Darstellung gezeigt, statt. Die letzte reguläre schulische Ab-
schlussprüfung auf der Basis des Ausbildungs- und Prüfungsreglements 2003 findet im Jahr 2017 statt. Für ab 2015 beginnende Bildungsgänge wird die
BiVo 2012 sowie der neue BM-Rahmenlehrplan massgebend sein.
Bildungsgänge 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Modell 3i 2010
(GE/TI (4 von 5 Schulen)
Ausbildungs-
beginn
1. QV schulisch
& betrieblich
Letztes QV
schulisch &
betrieblich
Repetenten Repetenten
Modell 3+1 2010 (AG/SH/SZ/TI
+ Payerne, FR/VD)
Ausbildungs-
beginn1. QV schulisch
1. QV
betrieblich
Letztes QV
schulisch
Letztes QV
betrieblichRepetenten Repetenten
Modell 3i 2011Ausbildungs-
beginn
1. QV schulisch
& betrieblich
Letztes QV
schulisch &
betrieblich
Repetenten Repetenten
Modell 3+1 2011Ausbildungs-
beginn1. QV schulisch
1. QV
betrieblich
Letztes QV
schulisch
Letztes QV
betrieblichRepetenten Repetenten
Alle Modelle mit BM
BM RLP 2014
Ausbildungs-
beginn1. QV schulisch
1. QV
betrieblich
Modell 3i
BiVo 2012 & BiPla SOG 2015
Ausbildungs-
beginn
1. QV schulisch
& betrieblich
Modell 3+1
BiVo 2012 & BiPla SOG 2015
Ausbildungs-
beginn1. QV schulisch
1. QV
betrieblich
Richtlinien & SLP 2009 / Reglement 2003 Auslaufmodell Richtlinien & SLP 2009 / Reglement 2003
12
5. Übersicht über das Qualifikationsverfahren
5.1. Übersicht Lernbereiche und Erfahrungsnoten im Modell 3i
HMS 3i - EFZ
Fachbereiche / Fächer / Lernbereiche 1. Semester 2. Semester 3. Semester 5. Semester
Kurzzeitpraktikum
Erste Landessprache (L1) Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA
Zweite Landessprache (L2) Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA
Dritte Sprache (S3) Englisch ERFA ERFA ERFA
IKA ERFA ERFA ERFA
Wirtschaft und Gesellschaft ERFA ERFA ERFA
Ausbildungseinheiten (AE)
Selbstständige Arbeit (SA)
Sch
ulis
cher
Tei
l
ERFA
ERFA
SA
3 AE
ERFA
100%
Fächerübergreifende Projekte
und Arbeits-techniken
Integrierte Praxisteile (IPT)
Bildung in beruflicher Praxis
ERFA
ERFA
100%
Bet
rieb
lich
er T
eil
1. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr4. Semester
1 PE
1 ALS
2. Ausbildungsjahr
1 PE
min 4 Wochen
6. Semester
1 ALS
Ab
sch
luss
prü
fun
gA
bsc
hlu
ssp
rüfu
ng
13
5.2. Prüfungsfächer und Notengewichtungen im Modell 3i
IKA: Für ab 2015 beginnende Bildungsgänge sind zentrale Prüfungen vorgesehen. Die ZKP bietet voraussichtlich bereits ab Ausbildungsgang 2011 zentra-
le Prüfungen an, welche die HMS fakultativ verwenden können.
HMS 3i - EFZ Bemerkungen Rundung Fachnote
Prüfungsfächer
Berufspraktische Situation und
FälleSchriftliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/4
Berufliche Situationen, die
kommunikative
Fähigkeiten erfordern
Mündliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 30 min ganze oder halbe Note 1/4
Arbeits- und Lernsituationen Erfahrungsnote 2 ALS 1 Dezimalstelle 1/4
Prozesseinheiten Erfahrungsnote 2 PE 1 Dezimalstelle 1/4
Schriftliche Prüfung Sprachregional zentrale Prüfung 120 min 60%
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 20 - 30 min 40%
Schriftliche Prüfung Sprachregional zentrale Prüfung 90 min 70%
Prüfungsgespräch Dezentrale Prüfung 20 min 30%
Schriftliche Prüfung Sprachregional zentrale Prüfung 90 min 70%
Prüfungsgespräch Dezentrale Prüfung 20 min 30%
Wirtschaft und Gesellschaft I Schriftliche Prüfung Sprachregional zentrale Prüfung 180 min ganze oder halbe Note 1/8
Wirtschaft und Gesellschaft II Schriftliche PrüfungDezentrale Prüfung / kann im
Verbund erstellt werden120 - 150 min ganze oder halbe Note 1/8
Wirtschaft und Gesellschaft III ErfahrungsnoteMittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle 1/8
Erfahrungsnote 3 Ausbildungseinheiten ca. 80 h 1 Dezimalstelle
Erfahrungsnote 1 Selbstständige Arbeit ca. 40 h ganze oder halbe Note
1/8
Schriftliche Prüfung
1 Dezimalstelle
ganze oder halbe Note
Mittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle
50%
50%
Ausbildungseinheiten und
selbstständige Arbeit1/8
ErfahrungsnoteMittel aus den 4 letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle
Erfahrungsnote
Dezentrale Prüfung / kann zentral
bezogen werden
Mittel aus den vier letzten
Semesternoten
2/3
1/3
Information/Kommunikation/
Administration IKA
120 min
1/8
Erfahrungsnote
Englisch
(Zweite Fremdsprache)
Zweite Landessprache
(Erste Fremdsprache)
Gewicht
Fachnote
100%
Sch
uli
sch
er
Teil
Erste Landessprache
(Standardsprache)
ganze oder halbe Note
1/8
Be
trie
bli
che
r Te
il
100%
ErfahrungsnoteMittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle
ganze oder halbe Note
1/8
Notenbestand-teile
50%
50%
50%
50%
50%
50%
Prüfungs-
dauer
Punkte-
verteilung
Rundung Gewicht
ganze oder halbe Note
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
14
5.3. Übersicht Lernbereiche und Erfahrungsnoten im Modell 3+1 Notenübernahme in das EFZ
Die Darstellung zeigt, welche Erfahrungsnoten im Bildungsgang BM für die Übernahme in das EFZ benötigt werden. Zum besseren Verständnis hat das
EHB hierzu einen Notenrechner in Excel erstellt, welcher auf der HMS-Box unter „Modul 5“ heruntergeladen werden kann: http://www.ehb-
schweiz.ch/de/weiterbildung/Seiten/hms_box_dokumente.aspx
Modell 3+1 - Übernahme Erfahrungsnoten ins EFZ
Fachbereiche / Fächer / Lernbereiche 1. Semester 2. Semester 3. Semester 5. Semester 6. Semester
1 ALS 1 ALS
Integrierte Praxisteile (IPT)
Erste Landessprache (L1) Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA
Zweite Landessprache (L2) Deutsch/Französisch/Italienisch ERFA ERFA ERFA
Dritte Sprache (S3) Englisch ERFA ERFA ERFA
IKA ERFA ERFA ERFA
FRW ERFA ERFA ERFA
VBR ERFA ERFA ERFA
Ausbildungseinheiten
Interdisziplinäre Projektarbeit
Bet
rieb
lich
er T
eil
Bildung in beruflicher Praxis
Betriebspraktikum
Fächerübergreifende Projekte
und Arbeits-techniken
Langzeitpraktikum
ERFA
3 AE
1 PE
100%
Sch
ulis
cher
Tei
l
1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr4. Semester
ERFA
ERFA
ERFA
ERFA
3. Ausbildungsjahr
100%
1 PE
1 IDPA
Handlungskompetenzen gemäss SLP 5.2 (D&A)LZ gemäss
Leistungszielkatalog
beteiligte Branche
ERFA
Ab
sch
luss
prü
fun
g
Ab
sch
luss
prü
fun
g
15
5.4. Prüfungsfächer und Notengewichtungen zur Erlangung des EFZ im Modell 3+1
Die Zeitangaben der BM-Prüfungsfächer sind lediglich als Empfehlung zu verstehen.
Modell 3+1 - EFZ mit BM Rundung Fachnote
BM Prüfungsfächer
Berufspraktische Situation und Fälle Schriftliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/4
Berufliche Situationen, die
kommunikative
Fähigkeiten erfordern
Mündliche Prüfung Brancheneigene Prüfung 30 min ganze oder halbe Note 1/4
Arbeits- und Lernsituationen Erfahrungsnote 2 ALS 1 Dezimalstelle 1/4
Prozesseinheiten Erfahrungsnote 2 PE 1 Dezimalstelle 1/4
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 15 min
ErfahrungsnoteMittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 15 min
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 15 min
FRW Wirtschaft und Gesellschaft I Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/8
VBR Wirtschaft und Gesellschaft II Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min ganze oder halbe Note 1/8
Wirtschaft und Gesellschaft III ErfahrungsnoteMittel aus den vier letzten
Semesternoten von FRW und VBR (8
Noten)1 Dezimalstelle 1/8
Ausbildungseinheiten Erfahrungsnote 3 Ausbildungseinheiten ca. 80 h 1 Dezimalstelle
Interdisziplinäre Projektarbeit Selbstständige Arbeit Erfahrungsnote 1 Selbständige Arbeit ca. 40 h ganze oder halbe Note
2/31/8
1/3
Schriftliche PrüfungDezentrale Prüfung / kann zentral
bezogen werden120 min ganze oder halbe Note
1/8
ErfahrungsnoteMittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle 50%
50%
1/8
ErfahrungsnoteMittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle 50%
Mittel aus den vier letzten
Semesternoten1 Dezimalstelle 50%
Zweite Fremdsprache
S3
ganze oder halbe Note 50%
Be
trie
bli
che
r Te
il
100%
Sch
uli
sch
er
Teil
Erste Landessprache
(Standardsprache)
L1
ganze oder halbe Note 50%
1/8
100%
50%
Zweite Landessprache
L2
ganze oder halbe Note 50%
1/8
Erfahrungsnote
Gewicht
Fachnote
Notenbestand-teile Prüfungs-dauer Punkte-
verteilung
Rundung GewichtBemerkungenÜbernahme BM-Fächer ins EFZ
als…
Erste Landessprache
Zweite Landessprache
Dritte Sprache
Information/Kommunikation/
Administration IKA
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
16
5.5. Übersicht Lernbereiche und Erfahrungsnoten im Modell 3+1 für den BM-Ausweis
Die Abschlussprüfungen finden am Ende der Ausbildung statt. Höchstens drei Prüfungsfächer können vorher abgeschlossen werden. Die kantonale
Behörde legt den Zeitpunkt fest. Vorzeitige Prüfungen sind kantonal verschieden und deshalb hier nicht dargestellt.
Die Schulen müssen mindestens zwei Ergänzungsfächer anbieten.
Es muss mindestens ein Ergänzungsfach durch die lernende Person belegt werden.
Die Bewertung der IDPA kann entweder in die Erfahrungsnoten der beteiligten Fächer einfliessen oder im Rahmen des Berufsmaturitätsabschlusses
berücksichtigt werden.
Gemäss Rahmenlehrplan Ziff. 5.2.3 kann die IDPA die Prüfung in einem Fach ersetzen oder darin einen Teil der Prüfung bilden. Diese Zuordnung ist
schulindividuell bzw. kantonal verschieden. Dadurch kann hier keine nähere Angabe dazu gemacht werden, in welche Fächer die IDPA nun konkret
einfliesst. Massgebend ist hier ausserdem Ziff. 5.2 „Berücksichtigung der IDPA-Bewertung“, Aide-Mémoire VII vom 22.07.2005 der EBMK.
Modell 3+1 - BM
Prüfungsfächer / Lernbereiche 1. Semester 2. Semester 3. Semester 5. Semester 6. Semester
Erste Landessprache Grundlagenfach ERFA ERFA
Zweite Landessprache (L2) Grundlagenfach ERFA ERFA
Dritte Sprache (S3) Grundlagenfach ERFA ERFA
VBR Grundlagenfach ERFA ERFA
Mathematik Grundlagenfach ERFA ERFA
Geschichte und Staatslehre Grundlagenfach ERFA ERFA
FRW Schwerpunktfach ERFA ERFA
z.B. Wirtschaftsgeografie mind. 1 Ergänzungsfach ERFA ERFA
Interdisziplinäre Projektarbeit im Rahmen bestehender Fächer
4. Ausbildungsjahr1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr4. Semester
BM
-Fäc
her
Langzeitpraktikum
IDPA
BM
-Prü
fun
gen
17
5.6. Prüfungsfächer und Notengewichtungen für den BM-Notenausweis im Modell 3+1
Die Zeitangaben der BM-Prüfungsfächer sind lediglich als Empfehlung zu verstehen.
HMS 3+1 - BM Rundung Fachnote
BM Prüfungsfächer
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 15 min
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semesternoten1 Dezimalstelle
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 15 min
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min
Mündliche Prüfung Dezentrale Prüfung 15 min
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min ganze oder halbe Note
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semestern
mind. Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min ganze oder halbe Note
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semestern
Mündliche oder schriftoiche
PrüfungDezentrale Prüfung 15 bzw. 120 min ganze oder halbe Note
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semesternoten
Schriftliche Prüfung Dezentrale Prüfung 120 min ganze oder halbe Note
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semestern
Mind. 1 Ergänzungsfach
Ergänzungsfächer können mit oder
ohne Abschlussprüfung durchgeführt
werden. Mit Abschlussprüfung
besteht die Wahlfreiheit zwischen
einer mündlichen oder schriftl ichen
oder Kombination
Die Fachnote in den Fächern ohne
Abschlussprüfung ist die
Erfahrungsnote1 Dezimalstelle 1/8
Interdisziplinäre Projektarbeit ErfahrungsnoteSchulinterne Lösung gemäss Ziff.
5.2, Aide-Memoire VII der EBMKganze oder halbe Note
1 Dezimalstelle
BM
-No
ten
ausw
eis
Gewichtung
Fachnote
1/8
1/8
1/8
1/8
1/8
1/8
1/850%
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
1 Dezimalstelle
50%
FRW 1 Dezimalstelle50%
ganze oder halbe Note 50%
Geschichte & Staatslehre50%
50%
VBR
50%
50%
50%
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semesternoten1 Dezimalstelle
Zweite Fremdsprache
S3
Mathematik50%
Zweite Landessprache
L2
ganze oder halbe Note 50%
ErfahrungsnoteMittel aus den letzten zwei
Semesternoten1 Dezimalstelle 50%
Gewicht
Erste Landessprache
(Standardsprache)
L1
ganze oder halbe Note 50%
1 Dezimalstelle
Notenbestandteile Bemerkungen Prüfungs-dauer Rundung
50%
18
Die Gesamtnote des Berufsmaturitätsabschlusses ist der Durchschnitt aus allen Fachnoten der Prüfungsfächer und der Fächer ohne Abschlussprü-
fung; sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Im obigen Beispiel ergibt sich bei einem Ergänzungsfach eine Gewichtung jeder Fachnote von 1/8. Bei
mehr Ergänzungsfächern resultiert eine entsprechend geringere Gewichtung je Fachnote.
Die Fachnote in den Fächern ohne Abschlussprüfung entspricht der Erfahrungsnote.
Sind die Prüfungsfächer für den Berufsmaturitätsabschluss gleichzeitig Prüfungsfächer für die Erlangung des eidg. Fähigkeitszeugnisses und sind in
diesen Fächern sowohl schriftliche als auch mündliche Prüfungen vorgesehen, so sind die Prüfungen für den Berufsmaturitätsabschluss nach diesen
Bestimmungen auszurichten.
6. Besonderes zu den einzelnen Prüfungsfächern EFZ
Im Grundsatz gilt, dort wo keine HMS-spezifische Reglementarien vorhanden sind, gelten jene der betrieblich organisierten Grundbildung.
Lernbereiche / Quali-
fikationsbereiche
Bemerkungen Zeitpunkt Zugrunde liegende Dokumente
ALS im Rahmen von IPT
(Nur Modell i)
Für die ALS während der IPT gelten die HMS-spezifischen Ausfüh-
rungsbestimmungen (AB)
Frühestens im 2. Aus-
bildungsjahr
Richtlinien für die Organisation der berufli-
chen Grundbildung und des Qualifikations-
verfahrens an Handelsmittelschulen 2009
Ausführungsbestimmungen: Arbeits- und
Lernsituationen (ALS) im Rahmen der inte-
grierten Praxisteile an Handelsmittelschulen
(HMS) im Modell i 2010
ALS im Rahmen des
Langzeitpraktikums
(Nur Modell 3+1)
Für die ALS während des Langzeitpraktikums gelten die AB der be-
trieblich organisierten Grundbildung
Während des Lang-
zeitpraktikums (Im
Regelfall im 4. Ausbil-
dungsjahr)
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausführungsbestimmungen: Arbeits- und
Lernsituationen 2006
19
Lernbereiche / Quali-
fikationsbereiche
Bemerkungen Zeitpunkt Zugrunde liegende Dokumente
PE im Rahmen von IPT Für die PE während der IPT gelten die HMS-spezifischen Ausfüh-
rungsbestimmungen
Frühestens im 2. Aus-
bildungsjahr
Richtlinien für die Organisation der berufli-
chen Grundbildung und des Qualifikations-
verfahrens an Handelsmittelschulen 2009
Ausführungsbestimmungen: Prozesseinhei-
ten (PE) im Rahmen der integrierten Praxis-
teile an Handelsmittelschulen (HMS) 2010
PE im Rahmen des Lang-
zeitpraktikums
(Nur Modell 3+1)
Für die PE während des Langzeitpraktikums gelten die AB der be-
trieblich organisierten Grundbildung
Während des Lang-
zeitpraktikums (Im
Normalfall im 4. Aus-
bildungsjahr)
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausführungsbestimmungen: Prozesseinhei-
ten 2006
Erste Landessprache
(Standardsprache)
Die schriftliche Prüfung umfasst einen gesamtschweizerischen
und einen schulspezifischen Teil.
Textproduktion: Zwei zentral vorgegebene Themen (inkl. Be-
wertungskriterien) für alle Schulen verbindlich.
Zwei weitere Themen sind von der Schule selbst zu stellen.
Frühestens Ende des
2. Lehrjahres
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausführungsbestimmungen zur Lehrab-
schlussprüfung: Erste Landessprache (Stan-
dardsprache)
Fremdsprachen (Zweite
Landessprache und Eng-
lisch
Die SPK kann anstelle der Prüfung oder Teilen von Prüfungen Inter-
nationale Sprachzertifikate anerkennen oder vorschreiben.
Hinweis zur Anerkennung von internationalen Sprachzertifikaten in
der BiVo 2012: In den vorliegenden Entwürfen zu den Ausfüh-
rungsbestimmungen, welche bei den HMS für ab 2015 beginnende
Bildungsgänge gültig sein werden, ist eine Anerkennung von inter-
Frühestens Ende des
2. Lehrjahres
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausführungsbestimmungen zur Lehrab-
schlussprüfung: Zweite Landessprache oder
Englisch
20
Lernbereiche / Quali-
fikationsbereiche
Bemerkungen Zeitpunkt Zugrunde liegende Dokumente
nationalen Sprachzertifikaten anstelle der Abschlussprüfung nur
dann möglich, wenn das Sprachniveau B1 voll erreicht wird UND
das Sprachzertifikat auch die Geschäftssprache umfasst.
Merkblatt Fremdsprachen Berufsmaturität >
EFZ
Merkblatt Vergleichbarkeit Cambridge Ska-
len
IKA IKA ist kein BM-Fach, muss aber auch im Modell 3+1 durchgeführt
werden.
Auch in IKA werden, wie bei den übrigen EFZ-Prüfungsfächern, die
letzten vier Semesternoten zur Ermittlung der Erfahrungsnote ver-
wendet.
Eine Anerkennung von Informatikzertifikaten (z.B. SIZ usw.) anstel-
le der Abschlussprüfung ist nicht möglich.
Die Informatik-Zertifikate können aber mit Einschränkungen als
Semesterprüfungen eingesetzt werden. Schuleigene Prüfungen,
welche den behandelten Stoff adäquat wiedergeben, sind jedoch
zu bevorzugen. Da es sich bei den Zertifikatsprüfungen um rein
programmtechnische Prüfungen handelt, sollten folgende Ein-
schränkungen beachtet werden.
Pro Semester können max. zwei externe Informatik-Zertifikate
in die Semesternote einfliessen.
Pro Semester sollte der Anteil solcher Zertifikate max. 25% der
Semesternote ausmachen.
Für das 1. Lehrjahr empfehlen sich eher die Module ECDL oder
SIZ-Anwender I. Im 2. Lehrjahr sind SIZ-Anwender II Module
Frühestens im 2. Aus-
bildungsjahr
Richtlinien für die Organisation der berufli-
chen Grundbildung und des Qualifikations-
verfahrens an Handelsmittelschulen 2009
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausführungsbestimmungen: Information /
Kommunikation / Administration
21
Lernbereiche / Quali-
fikationsbereiche
Bemerkungen Zeitpunkt Zugrunde liegende Dokumente
denkbar.
Für die Bewertung der Module sollte die übliche 60 %-
Notenformel Anwendung finden.
Die bisherige Regelung von dezentralen Prüfungen wird für ab
2015 beginnende Bildungsgänge wegfallen. Danach wird es auch in
IKA ausschliesslich zentrale Abschlussprüfungen geben.
Deshalb wird für die Übergangszeit empfohlen, bereits zentrale
Prüfungen beim jeweiligen sprachregionalen Gremium zu beziehen
und durchzuführen.
Wirtschaft und Gesell-
schaft (W&G)
Die Abschlussprüfung besteht aus einer zentralen (W&G I) sowie
einer dezentralen Prüfung (W&G II).
W&G I: Erstellung durch sprachregional zentrales Gremium.
W&G II: Erstellung durch die Schule, bzw. im Verbund.
Am Ende der schuli-
schen Ausbildung
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausbildungseinheiten
(AE) und Selbstständige
Arbeit (SA)
AEs sind keine BM-Prüfungselemente, müssen aber dennoch im
Modell 3+1 durchgeführt werden.
Die Beteiligung der einzelnen Fachbereiche an den AEs ist bis anhin
nicht vorgegeben.
Ab 2015 beginnende Bildungsgänge der HMS unter der BiVo 2012
wird das Lerngefäss AE durch „Vertiefen und Vernetzen (V&V)“ er-
setzt werden. Folgende Einschränkungen gelten ab diesem Zeit-
AEs: Können während
der schulischen Aus-
bildung beliebig über
die Ausbildungszeit
verteilt werden.
SA: Ab der zweiten
Hälfte der schulischen
Ausbildung.4
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauf-
frau/Kaufmann 2003 Teil C (Systematik der
Prüfungselemente)
Ausführungsbestimmungen: Ausbildungs-
einheiten / Selbständige Arbeit
4 Dies nimmt die Regelung aus der BiVo 2012 Kauffrau/Kaufmann EFZ vorweg.
22
Lernbereiche / Quali-
fikationsbereiche
Bemerkungen Zeitpunkt Zugrunde liegende Dokumente
punkt und werden sinnvollerweise schon ab sofort beachtet, damit
eine erneute Umstellung nicht nötig wird:
Leistungsziele aus W&G und IKA werden, ergänzt durch Leis-
tungsziele der Standardsprache, vertieft und fächerübergrei-
fend vernetzt;
Die Sachthemen und Problemstellungen bieten ein Übungs-
und Erfahrungsfeld im Hinblick auf den Aufbau, die Anwen-
dung und damit die Festigung von Methoden-, Sozial- und
Selbstkompetenzen;
Die Themen basieren auf wirtschaftlich und gesellschaftlich
bedeutsamen Problemstellungen oder betriebswirtschaftli-
chen Prozessen;
Bei wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Problem-
stellungen müssen die Auswirkungen und die Konsequenzen
für die Unternehmungen und die Lebenswelt der Lernenden
klar ersichtlich sein und einen wesentlichen Anteil einer V&V-
Lerneinheit ausmachen.
Die Sachthemen und Problemstellungen haben exemplari-
schen Charakter;
Sie sind - im Vergleich zum Regelunterricht - von höherer
Komplexität und höherem Bezug zur betrieblichen Praxis;
Sie fördern das Lernen als Erkenntnisprozess und das Reflek-
tieren und Analysieren desselben durch die Lernenden.
23
7. Kurzinformationen zum betrieblichen Qualifikationsverfahren
7.1. Zuordnung Qualifikationselement zu den jeweiligen Branchen
Für die branchenspezifischen Teile der Bildung in beruflicher Praxis im Langzeitpraktikum, d.h. für die betriebliche Erfahrungsnote und für die Qualifika-
tionsbereiche "Berufspraxis schriftlich" und "Berufspraxis mündlich" gelten die Leistungsziele und Vollzugsinstrumente der Bildungsverordnung und des
Bildungsplans 2012 der beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen.
Für den schulischen Teil inkl. POU und für die Bildung in beruflicher Praxis im Rahmen der IPT nach wie vor ausschliesslich die Bestimmungen der Stan-
dardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schulischen Unterricht an Handelsmittelschulen.
Bank: Das Langzeitpraktikum im Modell 3+1 ist Teil des Lehrgangs „Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BEM“. Der BEM-Lehrgang dauert mindes-
tens 18 Monate und schliesst mit dem BEM-Zertifikat der Schweizerischen Bankiervereinigung ab. Die im Langzeitpraktikum von 12 Monaten erbrachten
qualifizierenden Lernleistungen werden aufgrund der Entscheide des BBT und der SPK gestützt auf Ziff. 6.3 der HMS-Richtlinien als gleichwertig zum
Qualifikationsverfahren EFZ der Branche D&A anerkannt. Nach vier Jahren werden das EFZ D&A und das BM-Zeugnis erteilt.
Überblick betriebliches QV ALS Schriftliche
betriebliche
Prüfung
Mündliche
betriebliche
Prüfung
PEX
Modell 3i 2 in IPT nach SLP D&A D&A
1 Lehrperson Schule,
1 PEX aus der kaufmännischen
Praxis
Modell 3+1 mit Praktikum in einem
Betrieb D&A2 im BP nach D&A 1 in IPT nach SLP 1 im BP nach D&A D&A D&A
2 PEX aus der kaufmännischen
Praxis
Modell 3+1 mit Praktikum bei der
öffentlichen Verwaltung (ovap)2 im BP nach ovap 1 in IPT nach SLP
1 im BP nach
ovapovap ovap
2 PEX aus der kaufmännischen
Praxis
Modell 3+1 mit Praktikum bei einer Bank 2 im BP nach Bank 1 in IPT nach SLP1 im BP nach
BankBank Bank
2 PEX aus der kaufmännischen
Praxis
PE
2 PE in IPT nach SLP
24
7.2. Betrieblicher Teil der Prüfung
Das Dokument „Beteiligte Ausbildungs- und Prüfungsbranchen im HMS-Modell 3+1 – Eckwerte
und Ablauf“ des BBT hält folgendes fest (Zitat): “Ziffer 6.3 der BBT-Richtlinien ermöglicht flexib-
le Lösungen. (…) Auf dieser Grundlage können die Instrumente der Bildungsverordnung 2012
zum Einsatz gelangen.“ Gestützt darauf und aufgrund der „Wegleitung für die Lern- und Leis-
tungsdokumentation (LLD) für die Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen
(HMS)“ der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK)
gelten folgende Grundsätze:
a) Die Ausbildung im Rahmen der IPT erfolgt aufgrund des Standardlehrplans Bildung in beruf-
licher Praxis an HMS.
b) Für das Langzeitpraktikum gilt die gleiche Lern- und Leistungsdokumentation wie für die be-
trieblich organisierte Grundbildung nach der Bildungsverordnung 2012, d.h. die Qualifikations-
elemente ALS und PE sind identisch, ebenso die zugrunde liegenden Leistungsziele der jeweili-
gen Branchen.
c) Die mündliche Abschlussprüfung „Berufspraxis mündlich“ entspricht derjenigen der betrieb-
lich organisierten Grundbildung. Die schriftliche Prüfung „Berufspraxis schriftlich“ wird gröss-
tenteils identisch mit derjenigen der betrieblich organisierten Grundbildung sein.
7.3. Schriftliche betriebliche Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen sind identisch mit jenen der betrieblich organisierten Grundbil-
dung. Die beteiligten Branchen sind für die Erstellung und Durchführung zuständig.
25
7.4. Mündliche betriebliche Prüfung
Im Rahmen der mündlichen Prüfung (Fach 4: Berufliche Situationen, die kommunikative Fähig-
keiten erfordern, gemäss Ziffer 9.1 der Richtlinien des BBT für die Organisation der beruflichen
Grundbildung und des Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen vom 26. November
2009) werden in einem Fachgespräch die Handlungskompetenzen gemäss Ziff. 5.2 des Stan-
dardlehrplans für die Bildung in beruflicher Praxis im Hinblick auf die Berufsbefähigung der
Kandidatinnen und Kandidaten überprüft.
Massgebend für die Ausgestaltung der mündlichen Prüfung ist Teil D des Bildungsplans 2012
Kauffrau/Kaufmann, Ziffer 1.1.2 „Branchenübergreifender Rahmen zu Berufspraxis - münd-
lich“.
7.5. Expertinnen und Experten
Die mündliche Prüfung wird in der Regel von zwei Expertinnen oder Experten aus der Praxis
abgenommen. Im Modell 3i kann eine Expertin oder ein Experte aus einer Handelsmittelschule
zum Einsatz kommen, prüft jedoch nicht die Lernenden der eigenen Klassen.
Für Prüfungsexpertinnen und –experten aus den Handelsmittelschulen gilt folgendes Anforde-
rungsprofil:
Unterrichtserfahrung im Bereich der integrierten Praxisteile oder in anderen Fächern
Berufserfahrung im kaufmännischen Berufsfeld
absolvierter Kurs des EHB für Prüfungsexpertinnen und –experten im Bereich der mündli-
chen betrieblichen Prüfung und Bereitschaft zur Weiterbildung.
26
7.6. Konzept für die mündliche Prüfung – HMS 3i
Prüfungsdauer: 30‘ (+ Vorbereitungszeit). Total = 45‘
Dauer Prüfungselement Inhalt Bemerkungen
10‘ Das Bewerbungsge-
spräch – Selbstvorstel-
lung auf dem Arbeits-
markt
Experten = potenzielle
Arbeitgeber
Der Kandidat bereitet
sich auf der Basis sei-
nes Kompetenzenpro-
fils (Kompetenzen,
Stärke, Projekte, Erfah-
rungen, …) auf ein Be-
werbungsgespräch vor.
Vorgegebener Teil, keine spezielle
Vorbereitung der Experten nötig.
Um standardisierte Präsentationen
von Kandidaten zu vermeiden,
können die Experten konkrete Fäl-
le auf der Basis des Kompetenzen-
profils vorbereiten (Bsp: Stellenin-
serat Kaufmann/frau im Bereich
Marketing/Personal/Finanzen/…).
Die Experten stellen Fragen.
10‘ Das Rollenspiel Standardisierte Kun-
dengespräche (Bera-
tung, Verkauf, Rekla-
mation, …), oder
kommunikative Situa-
tion im Betrieb
Standardisierte Situationen auf der
Basis der gewählten IPT Modellen.
Die Bewertungskriterien können
vorgegeben sein (hohe Standardi-
sierung)
10‘ Das Fachgespräch Auf der Basis von ge-
wählten Kompetenzen
Der Experte wählt 2 LZ und berei-
tet Fragen vor. (Modell: ALS Er-
satzprüfung)
Die Prüfung kann auch anders aufgebaut sein, muss jedoch mindestens zwei dieser Elemente
enthalten. Die Prüfungsdauer bleibt gleich (30‘).
8. DBLAP
Das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahn-
beratung (SDBB) betreibt als Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erzie-
hungsdirektoren (EDK) im Auftrag der Kantone die Datenbank Lehrabschlussprüfungen
(DBLAP). Die DBLAP bietet den Verbundpartnern (Lehrbetriebe, Ausbildungs- und Prüfungs-
branchen, kantonale Prüfungskommissionen) für verschiedene Berufe die Möglichkeit zur Ein-
gabe und Übermittlung von Beurteilungsdaten rund um den betrieblichen und überbetriebli-
chen Teil des Qualifikationsverfahrens in der beruflichen Grundbildung. Auf das Schuljahr
2012/13 hin wird die DBLAP2 als nächster Schritt für die kaufmännische Grundbildung „Kauf-
frau EFZ/Kaufmann EFZ“ (Bildungsverordnung ab 2012) ausgebaut. Die HMS sind insofern be-
troffen, als sie jene betriebliche Erfahrungsnoten (ALS, PE), welche an der Schule im Rahmen
der IPT erarbeitet werden, erfassen müssen.. Weitere Informationen zur DB-LAP finden Sie
hier: http://www.qv.berufsbildung.ch/dyn/2265.aspx und zur Webapplikation geht‘s hier:
https://www.dblap2.ch/dblap2/
27
Am 29.2.2012 hat ein Workshop des SDBB mit Vertretern der Kantone und der beteiligten
Branchen stattgefunden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Sitzung werden Bestimmun-
gen zur Nutzung der DBLAP2 ausgearbeitet. Die Kantone, die HMS und die beteiligten Bran-
chen werden im Verlauf der nächsten Monate informiert. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die
HMS für die Sammlung der zu einem späteren Zeitpunkt auf die DBLAP2 zu übermittelnden
Noten (PE bzw. ALS im Rahmen der IPT) verantwortlich.
9. Bestehensnormen
Das Fähigkeitszeugnis wird erteilt, wenn sowohl die betrieblichen als auch die schulischen
Bestehensnormen erfüllt sind.
Der betriebliche Teil gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und
höchstens eine Fachnote ungenügend ist und diese nicht unter 3.0 liegt.
Der schulische Teil gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt,
höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und die Differenz der ungenügenden Fachno-
te zur Note 4.0 gesamthaft den Wert von 2.0 nicht übersteigt.
Das Berufsmaturitätszeugnis wird erteilt, wenn das Fähigkeitszeugnis erteilt werden kann
und die Berufsmaturitätsprüfung bestanden ist.5
Der Berufsmaturitätsabschluss ist bestanden, wenn
die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt;
höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht über-
steigt.6
5 Art. 16, Ausbildungs- und Prüfungsreglement, Teil A: Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung
vom 24. Januar 2003 6 Art 28, Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 30. November 1998 (Stand am 21.
Dezember 2004)
Bestehensnormen Mindest-
notenschnitt
Max. Anzahl
ungenügender
Fachnoten
Keine
Fachnote
unter…
Max. Differenz der
ungenügenden Fachnoten
zur Note 4.0
Betrieblicher Teil EFZ 4.0 1 3.0
Schulischer Teil EFZ 4.0 2 2.0
Berufsmaturität 4.0 2 2.0
28
10. Konsequenzen beim Nichtbestehen des QV
Wird das Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung nicht bestanden, so gibt es die Mög-
lichkeit zur zweimaligen Repetition.
10.1. Was muss wiederholt werden?
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, müssen alle unge-
nügenden Prüfungsfächer wiederholen.
Schulisches QV
Wird der berufliche Unterricht während mindestens zweier Semester wiederholt, zählen die
neuen Erfahrungsnoten. Ansonsten bleiben die bisherigen Noten bestehen.
Ist die Fachnote „Ausbildungseinheiten und selbstständige Arbeit“ ungenügend, so muss die
ungenügende Position an der Schule wiederholt werden.
Betriebliches QV
Ungenügende Fachnoten in den Fächern Arbeits- und Lernsituationen sowie Prozesseinheiten
werden bei der Verlängerung der Lehrzeit durch die neu erzielten Noten ersetzt. Wird die Aus-
bildungszeit nicht verlängert, so findet eine Ersatzprüfung nach den Weisungen der Prüfungs-
kommission für die ganze Schweiz statt.
10.2. Wann und wie oft darf wiederholt werden?
Wird das QV nicht bestanden, kann dieses frühestens anlässlich des nächsten regulären Prü-
fungstermins wiederholt werden.
EFZ: Die Prüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden.
BM: Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden.
Ein erneuter Unterrichtsbesuch ist für die Repetition nicht Voraussetzung (ausgenommen
AE/SA). Die Repetition kann auch an einem anderen Prüfungsort bzw. an einer anderen Schule
erfolgen.
10.3. Nach welchen Leistungszielkatalogen wird wiederholt?
Für Repetentinnen und Repetenten gilt bis zwei Jahre nach dem erstmaligen Ablegen der Prü-
fung die bei Ausbildungsbeginn gültige Ausgabe der Leistungsziele. Für spätere Wiederholun-
gen gelten die zum Zeitpunkt der Prüfungswiederholung gültigen Leistungsziele.
29
10.4. Verschiedene Fälle und Optionen des Nichtbestehens
Fall betrieblicher und schulischer Teil nicht bestanden
1. - 3. Jahr QV EFZ schulisch & betrieblich Erläuterungen
Variante 1 Schulunterricht
Wiederholung
3. Ausbildungsjahr
(Schulunterricht)
Repetition
schulischer und
betrieblicher
Teil
Da das betriebliche und schulische QV zeitlich
zusammenfallen, ergeben sich beim Modell 3i kaum
Probleme. Es müssen alle ungenügenden Prüfungsfächer
wiederholt werden.
Wird der berufliche Unterricht während mindestens
zweier Semester wiederholt, zählen die neuen
Erfahrungsnoten.
Ist die Fachnote „Ausbildungseinheiten und
selbstständige Arbeit“ ungenügend, so muss die
ungenügende Position an der Schule wiederholt werden.
Ungenügende Fachnoten in den Fächern Arbeits- und
Lernsituationen sowie Prozesseinheiten werden bei der
Verlängerung der Ausbildungsdauer durch die neu
erzielten Noten ersetzt.
4. Jahr
30
Schulischer Teil bestanden, jedoch betrieblicher Teil nicht
1. - 3. Jahr QV EFZ schulisch & betrieblich Erläuterungen
Variante 1 Schulunterricht Wiederholung IPT
Repetition
betrieblicher
Teil
Ungenügende Fachnoten in den Fächern Arbeits- und
Lernsituationen sowie Prozesseinheiten werden bei der
Verlängerung der Ausbildungsdauer durch die neu
erzielten Noten ersetzt.
Bei einer Wiederholung würde der Repetent/die
Repetentin bevorzugt parallel eine Halbklasse IPT im 2.
Ausbildungsjahr und eine Halbklasse IPT im 3.
Ausbildungsjahr parallel besuchen. So könnten genügend
betriebliche Erfahrungsnoten generiert werden.
Variante 2 Schulunterricht
Repetition
betrieblicher
Teil
Wird die Ausbildungszeit nicht verlängert, so findet eine
Ersatzprüfung nach den Weisungen der
Prüfungskommission für die ganze Schweiz statt.
4. Jahr
31
Betrieblicher Teil bestanden, jedoch schulischer Teil nicht
1. - 3. Jahr QV EFZ schulisch & betrieblich Erläuterungen
Variante 1 Schulunterricht
Wiederholung
3. Ausbildungsjahr
(Schulunterricht)
Repetition
schulischer Teil
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Prüfung nicht
bestanden haben, müssen alle ungenügenden
Prüfungsfächer wiederholen.
Wird der berufliche Unterricht während mindestens zwei
Semestern wiederholt, zählen die neuen Erfahrungsnoten.
Ist die Fachnote „Ausbildungseinheiten und
selbstständige Arbeit“ ungenügend, so muss die
ungenügende Position an der Schule wiederholt werden.
Variante 2 SchulunterrichtRepetition
schulischer Teil
Wiederholung der ungenügenden schulischen
Prüfungsfächer nach einem Jahr ohne Schulbesuch
möglich, ausser bei AE und SA.
4. Jahr
32
10.5. Nicht bestandene Berufsmaturität
Ist die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden, so muss geprüft werden, ob auf Grund der
erreichten Noten das Fähigkeitszeugnis erteilt werden kann.
Besteht die lernende Person nach den Normen der Berufsmaturität jedoch nicht nach jenen
des EFZ, gelten beide Abschlüsse als nicht bestanden.
Das EHB hat zur Berechnung der Notenschnitte sowie des Bestehens einen Notenrechner kon-
zipiert (Excel), welcher auf der HMS-Box unter „Modul 5“ heruntergeladen werden kann:
http://www.ehb-schweiz.ch/de/weiterbildung/Seiten/hms_box_dokumente.aspx
Die Erteilung des BM-Zeugnisses ist abhängig vom Bestehen des EFZ. Deshalb wird im Modell
3+1 immer geprüft, ob die Absolvierenden die Bestehensnormen des EFZ erfüllen. In der Praxis
ergeben sich 4 mögliche Fälle:
EFZ-Normen
BM-Normen
Erteilte Abschlüsse
Fall 1
EFZ und BM-Zeugnis
Fall 2
Nur EFZ
Fall 3
Kein Zeugnis
Fall 4
Kein Zeugnis
33
10.6. Sonderfall 3+1: Schulischer Teil des QV am Ende des 3. Ausbildungsjahres nicht
bestanden
Eine Prüfungsnote kann erst wiederholt werden, wenn das Resultat des gesamten QV eröffnet
wurde und dies geschieht erst am Ende der gesamten Ausbildung.7 Hier wird die SPK eine Son-
derregelung erlassen müssen, damit der schulische Teil des QV bereits ein Jahr nach dessen
Nichtbestehen und nicht erst ein Jahr nach der gesamten Ausbildung wiederholt werden kann.
Im folgenden Kapitel wird deshalb davon ausgegangen, dass diese Regelung berufsübergrei-
fend durch die Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) erlassen wird. Es werden die mögli-
chen Varianten in den verschiedenen Kombinationen aufgezeigt. Es gibt bisher folgenden Ent-
wurf dazu:
Vorschlag der Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) der SBBK zuhanden der KSHR und
zuhanden der erweiterten Projektleitung „Zukunft HMS“
Die Repetition schulischer Fächer beim Modell integriert (3 Jahre, integriertes Praktikum) und
beim Modell 3+1 (3 Schul- und 1 Praktikumsjahr) sowie der Zeitpunkt für die Erfassung des
Ausbildungs- bzw. Lehrvertrags sind unklar. Deshalb wurde folgender Vorschlag ausgearbeitet:
Bei der Prüfungswiederholung (Abschluss nach drei Jahren schulische Fächer, auch BMS) gibt es
verschiedene Varianten;
Variante 1: Vorgezogene Teilprüfung zusammen mit der betrieblichen Prüfung
Variante 2: Nach Wiederholung des 3. Ausbildungsjahres vor dem Praktikum
Variante 3: Im 5. Jahr (in der nächsten Prüfungsperiode nach einem Jahr und nach dem
Praktikum)
Die Subkommission empfiehlt Variante 2 aus folgenden Gründen: Das Problem der Variante 1
ist, dass die Praktikumszeit aufgrund des Schulbesuchs reduziert wird (sofern die Praktikumszeit
definiert ist). Bei der Variante 3 besteht die Problematik der grossen Zeitdimension; in der Wis-
sen verloren geht. Bei der Variante 2 besteht die Frage, ob es eine Repetition ist oder eine neue
Prüfung. Bei einer Lehrjahrwiederholung gibt es nur dann eine „neue“ Prüfung, wenn die Prü-
fung noch nicht absolviert worden sind. Bei einer Repetition muss entschieden werden, ob nur
die ungenügenden Fächer wiederholt werden müssen. Die Praktikumszeit im Reglement muss
überprüft werden.
Der Zeitpunkt für die Erfassung des Ausbildungs- bzw. Lehrvertrags muss zum Zeitpunkt der
schulischen Prüfungen vorhanden sein und an die entsprechenden Stellen im Kanton zugestellt
werden (Vorschlag: spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn).
7 Vgl. Ziff 12, Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) vom
22. März 2006
34
Optionen beim Nichtbestehen des schulischen QV im Modell 3+1
Zuständig ist die kantonale Behörde.
Variante 1: Wiederholung des schulischen Teiles auch ohne Schulbesuch möglich, aber nicht empfohlen.
In Prüfungsfächern gilt bei der Wiederholung der Mittelwert aus dem Prüfungsergebnis als Fachnote, ohne Berücksichtigung von Erfahrungsnoten. An
die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten in Fächern, die nicht geprüft wurden, tritt bei der Wiederholung eine Prüfung. Wird zur Vorbereitung der Prü-
fungswiederholung der ordentliche Berufsmaturitätsunterricht besucht, so werden die neuen Zeugnisnoten als Erfahrungsnote für die Berechnung der
Fachnote berücksichtigt.
1. - 3. Jahr QV
schulisch
Erläuterungen
Langzeitpraktikum
Vorbereitung
Repetitionsfächer
Variante 2 Schulunterricht
Wiederholung
3. Ausbildungsjahr
(Schulunterricht)
Repetition
schulisches QVLangzeitpraktikum
Betriebliches
QV
Ausbildungsdauer verlängert sich um 1 Jahr; Praktikum &
betriebliche Prüfung verschieben sich um ein Jahr nach
hinten. Es braucht eine Sonderreglung zur Eröffnung des
Resultats.
Variante 3 Schulunterricht LangzeitpraktikumBetriebliches
QV
Repetition
3. Schuljahr
Repetition
Schulisches
QV
Ausbildungsdauer verlängert sich um 1 Jahr; Die
Wiederholung des schulischen Teiles wird ans Ende der
Ausbildung gehängt. Es braucht keine Sonderregelung zur
Resultatseröffnung.
Variante 4
(Nur EFZ-
Normen
erfüllt)
Schulunterricht LangzeitpraktikumBetriebliches
QV
Die lernende Person erhält am Ende nur das EFZ; kein BM-
Zeugnis, da nur die Bestehensnormen EFZ erreicht
wurden. Keine Repetition bzw. Sonderregelung nötig.
Ausbildungsdauer verlängert sich nicht; Während des
Praktikums müssen die nicht bestandenen schulischen
Prüfungsfächer nachgearbeitet werden (z.B.
Repetentenkurs abends). Es braucht eine Sonderreglung
zur Eröffnung des Resultats.
4. Jahr 5. Jahr
Variante 1 SchulunterrichtBetriebliches &
schulisches QV
Be
ste
he
nsn
orm
en
sch
uli
sch
es
QV
nic
ht
erf
üll
t
35
11. Besonderheiten der Berufsmaturität
Die Berufsmaturitätsprüfung, welche gegenüber der bisherigen Regelung keine Änderung er-
fährt, deckt die meisten Fächer für das EFZ bereits ab. Ergänzend sind lediglich die Prüfung IKA
sowie drei Ausbildungseinheiten zu absolvieren.
Die bisherige praktische Prüfung nach dem Praktikum fällt weg und wird ersetzt durch den be-
trieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens. Dieser ist identisch für den Erwerb des EFZ mit
und ohne Berufsmaturität.
Berufsmaturanden/innen erhalten neben dem Berufsmaturitätszeugnis auch einen Notenaus-
weis zum EFZ. Wie die Ergebnisse der Berufsmaturitätsprüfung in den Notenausweis zum EFZ
übernommen werden, ist in Artikel 19 des Reglements 2003 geregelt (siehe unten). Grundsätz-
lich wird die Prüfungsnote (nicht die Fachnote!) der BM-Prüfung übernommen und der höhere
Abschluss im Notenausweis gekennzeichnet. Für die Erfahrungsnote hingegen gelten die Re-
geln für das EFZ (vier Semester statt zwei wie für die Fachnote im Berufsmaturitätszeugnis).
Das Berufsmaturitätszeugnis kann erteilt werden, wenn die Berufsmaturitätsprüfung und auch
das Qualifikationsverfahren für das EFZ (schulischer und betrieblicher Teil) bestanden sind.
Übernahme der Noten gemäss Art. 19 Reglement 2003 für den Notenausweis zum EFZ
Prüfungsnote EFZ im
Fach ....
Übernahme aus der BM - Prüfung Gewicht
IKA kein BM-Fach. Prüfung gemäss EFZ 1/8
W&G I Prüfungsnote Finanz- und Rechnungswesen 1/8
W&G II Prüfungsnote Volkswirtschaftsleh-
re/Betriebswirtschaftslehre/Recht (VBR)
1/8
W&G III Durchschnittsnote der Erfahrungsnoten der letzten bei-
den schulischen Ausbildungsjahre in den Fächern FRW
und VBR
1/8
Erste Landessprache
(Standardsprache)
Prüfungsnote Erste Landessprache 1/8
Erste Fremdsprache Prüfungsnote Zweite Landessprache 1/8
Zweite Fremdsprache Prüfungsnote Dritte Sprache 1/8
AE und SA AE (kein BM-Fach): 3 AE während der schulischen Ausbil-
dung mit je einer Note (ganze und halbe Noten) gemäss
EFZ
SA: Note für die individuelle Projektarbeit IDPA der BM
1/8
36
Die für die Berufsmaturität relevanten Dokumente
Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 30. November 1998
(Stand am 21. Dezember 2004)
Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännische Richtung vom 4. Februar 2003
Aide-mémoire VII – Notenberechnung, Promotion, Berufsmaturitätsabschluss, Bewertung der
Interdisziplinären Projektarbeit vom 22. Juli 2005
12. Grenzfälle
Als Grenzfall gilt in der Regel, wer die Prüfung bestehen würde, wenn die Aufwertung einer
Prüfungsnote um einen halben Notenpunkt zum Bestehen führen würde.
Bei allen Grenzfällen muss geprüft werden, ob auf Grund bestehender Kriterien die Berufsfä-
higkeit erreicht ist, d.h. das EFZ abgegeben werden kann.
Alle Grenzfälle sollen überprüft werden. Aufbesserungen sind jedoch nur in den Fällen ange-
zeigt, wo das gesamte Prüfungsergebnis dies rechtfertigt.
Die zuständige Stelle vor Ort entscheidet nach Anhören der zuständigen Experten.8
8 Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil), 22.03.2006
37
13. HMS–spezifisches Zusatzangebot (Bei Modell i)
Die Lernenden erhalten am Ende der Ausbildung den Notenausweis zum EFZ mit Einträgen
zum HMS-spezifischen Zusatzangebot. Grundlage für den Unterricht und das Qualifikationsver-
fahren sind die entsprechenden Standardlehrpläne sowie die Ausführungsbestimmungen der
SPK (SKBQ).
Fach Prüfungsform/Erstellung/Dauer Zeitpunkt Ermittlung der Fachnote
Mathematik Schriftlich
120 Minuten
Am Ende der
Ausbildung
in Mathema-
tik
Pos. 1: Prüfungsnote (ganze
und halbe Noten)
Pos. 2: Erfahrungsnote
Fachnote: Ø aus beiden Po-
sitionsnoten (auf Zehntels-
note gerundet)
Geschichte
und Staats-
lehre
Mündlich
15 Minuten
oder
Schriftlich
120 Minuten
Am Ende der
Ausbildung
in Geschich-
te
Pos. 1: Prüfungsnote (ganze
und halbe Noten)
Pos. 2: Erfahrungsnote
Fachnote: Ø aus beiden Po-
sitionsnoten (auf Zehntels-
note gerundet)
Weiteres
Fach (fakul-
tativ)
Grundlage: Bestimmungen SPK
(SKBQ) (noch nicht def. Verab-
schiedet): kein EFZ- bzw. BM-
Fach, Unterricht mind. 160 Lek-
tionen, Leistungsziele im Schul-
lehrplan enthalten.
Prüfung:
Mündlich/15 Minuten
oder
Schriftlich/60 Minuten
Am Ende der
Ausbildung
im betref-
fenden Fach
Pos. 1: Prüfungsnote (ganze
und halbe Noten)
Pos. 2: Erfahrungsnote
Fachnote: Ø aus beiden Po-
sitionsnoten (auf Zehntels-
note gerundet)
13.1. Zugrundeliegende Dokumente
Standardlehrpläne für Mathematik und Geschichte/Staatslehre (Modell 3i EFZ) an Handelsmit-
telschulen
38
14. Notenausweis
Angestrebt wird ein Notenausweis, welcher die HMS-spezifischen Zusatzfächer und höhere
Abschlussniveaus in den Fremdsprachen gegenüber den Mindestanforderungen im EFZ doku-
mentiert.
BM-Kandidaten, welche die Normen der BM nicht erfüllt haben, jedoch jene des EFZ, erhalten
den Notenausweis des Modells 3i mit den Zusatzleistungen.
Die Verantwortung für die Realisierung des neuen Notenausweises für alle EFZ-Bildungsgänge
liegt bei der SBBK.
15. Qualitätssicherung
Grundlage für die QS ist das Qualitätssicherungskonzept zur Bildung in beruflicher Praxis an
Handelsmittelschulen der SBBK vom 15. März 2011.
Jede Schule ergreift in ihrem Einflussbereich die notwendigen Massnahmen, zur Qualitätssi-
cherung. Die SPK organisiert eine gesamtschweizerische Prüfungsstatistik und ergreift bei Be-
darf entsprechende Massnahmen.
Zudem werden die Schulen periodisch durch Abgeordnete der sprachregionalen Prüfungsorga-
nisation besucht und erhalten dazu einen Bericht. Weitere qualitätssichernde Massnahmen
werden durch die SPK für einzelne Fächer in unregelmässigen Abständen durchgeführt.
Erfahrungsnoten
Bei der Messung von Lernfortschritten ist zu beachten, dass diese repräsentativ und möglichst
frei von Messfehlern sind. Dazu folgende Anregungen:
Kompetenzen, Inhalte und Anspruchsniveau müssen am Schullehrplan ausgerichtet sein.
Dies sollte regelmässig überprüft werden.
Die Gütekriterien für Prüfungen beachten (gültig, zuverlässig, chancengerecht, ökono-
misch).
Prüfungspool der Fachschaften bzw. der Schule verwenden
Gemeinsame Prüfungserstellung innerhalb der Fachschaften
39
A. Anhang
A.1 Dokumente und Bezugsquellen
Dokument Bezugsquelle
Richtlinien für die Organisation der beruflichen Grundbildung und des
Qualifikationsverfahrens an Handelsmittelschulen vom 26. November
2009
http://www.bbt.admin.ch
Ausbildungs- und Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann vom 24. Ja-
nuar 2003
http://www.bbt.admin.ch
Standardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schuli-
schen Unterricht an Handelsmittelschulen vom 28. Oktober 2009
http://www.bbt.admin.ch
Standardlehrpläne für Mathematik und Geschichte/Staatslehre (Mo-
dell 3i EFZ) an Handelsmittelschulen vom 27.10.2011
http://www.hms.berufsbildung.
ch
Ausführungsbestimmungen: Ausbildungseinheiten (AE) / Selbststän-
dige Arbeit (SA) an Handelsmittelschulen (HMS) vom 12.5.2010
http://www.rkg.ch
Ausführungsbestimmungen: Arbeits- und Lernsituationen (ALS) im
Rahmen der integrierten Praxisteile an Handelsmittelschulen (HMS)
im Modell i vom 12.5.2010
http://www.rkg.ch
Ausführungsbestimmungen: Prozesseinheiten (PE) im Rahmen der in-
tegrierten Praxisteile an Handelsmittelschulen (HMS) vom 12.5.2010
http://www.rkg.ch
Wegleitung für die Lern- und Leistungsdokumentation (LLD) für die
Bildung in beruflicher Praxis an Handelsmittelschulen (HMS) vom
12.5.2010
http://www.rkg.ch
Ausführungsbestimmungen der betrieblich organisierten Grundbil-
dung (mit Geltung auch für die HMS)
http://www.rkg.ch
Qualitätssicherungskonzept zur Bildung in beruflicher Praxis an Han-
delsmittelschulen – SBBK 15. März 2011
http://www.rkg.ch
Lern- und Leistungsdokumentation Branche D&A
(Verfügbar ab Mai)
http://www.abacuscity.ch/abas
hop?p=productdetail&sku=161
6&i=sivaMpLthBNXijhozPmu&s
=135
Lern- und Leistungsdokumentation Branche ovap
(Im Aufbau)
http://ovapde.ov-
ap.ch/Kaufm%C3%A4nnischeGr
undbildungUmsetzungsdoku-
men-
te/HandelsmittelschulenModell
31/tabid/120/Default.aspx
Lern- und Leistungsdokumentation Branche Bank http://www.swissbanking.org/ll
d-bank
40
EHB
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung
Kirchlindachstrasse 79
3052 Zollikofen
Telefon +41 31 910 37 00 Zentrale
www.ehb-schweiz.ch
Projektleitung
Patrick Lachenmeier
Bezug
http://www.ehb-schweiz.ch/de/weiterbildung/Seiten/hms_box_dokumente.aspx
oder
Franz Lam
Telefon +41 31 910 37 19