awit News Oktober 2012

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Arbon hat gewählt – mutig und visionär. Die Mobilisie- rung aller möglichen Bevölkerungsschichten ist gelun- gen. Einigkeit wurde demonstriert, Geschirr wurde keins zerschlagen – auch nach den Wahlen nicht. Unser neuer Stadtpräsident, Andreas Balg, ist zwar mit Bravour ge- wählt, verändert hat sich damit aber noch nichts. Man kann es förmlich riechen, die Erwartungen sind gross. Grösser noch sind die Erwartungen von guten Wirt- schaftsresultaten und vor allem, dass sich die schlechte Wirtschaftslage im nahen Süden nicht zu uns überträgt. Wir messen das an unserem eigenen Wohlstand und hof- fen, dass diesem nur ja nicht die Luft ausgeht. Arbon hat derzeit sehr viele gute Visionen. Die Baustellen demonstrieren auch Tatkraft und Umsetzung. Es wird in- vestiert und in Umlauf gebracht. Die „echten“ Visionen aber finden in unseren Köpfen statt – und das ist keine Frage des Vermögens oder gar des Alters – es ist eine Frage der Vitalität, der Neugier und schlussendlich auch des Vertrauens – in uns, in die Rahmenbedingungen und in unsere eigene Schaffenskraft. Das tröstliche daran ist, dass es nie fertig ist. Was es immer braucht, sind Macher/- innen, die Visionen auf den Boden bringen – eben, das Erreichte zählt! awit News Brückenschlag von der Vision zur Realität Rolf Staedler Senior-Partner & CEO awit-Gruppe NDS Philosophie & Management Neues Rechnungslegungsgesetz Carina Egger Seiten 2+3 Neues bei der awitgroup ag Seite 4 awitgroup ag Landquartstrasse 3 CH-9320 Arbon Tel. +41 (0)71 447 88 88 Fax +41 (0)71 447 88 78 [email protected] www.awit.ch Oktober 2012 Visionär ist nicht das, was Du Dir erdenkst, sondern das was Du erreichst.

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Page 1: awit News Oktober 2012

Arbon hat gewählt – mutig und visionär. Die Mobilisie-rung aller möglichen Bevölkerungsschichten ist gelun-gen. Einigkeit wurde demonstriert, Geschirr wurde keins zerschlagen – auch nach den Wahlen nicht. Unser neuer Stadtpräsident, Andreas Balg, ist zwar mit Bravour ge-wählt, verändert hat sich damit aber noch nichts. Man kann es förmlich riechen, die Erwartungen sind gross. Grösser noch sind die Erwartungen von guten Wirt-schaftsresultaten und vor allem, dass sich die schlechte Wirtschaftslage im nahen Süden nicht zu uns überträgt. Wir messen das an unserem eigenen Wohlstand und hof-fen, dass diesem nur ja nicht die Luft ausgeht.

Arbon hat derzeit sehr viele gute Visionen. Die Baustellen demonstrieren auch Tatkraft und Umsetzung. Es wird in-vestiert und in Umlauf gebracht. Die „echten“ Visionen aber finden in unseren Köpfen statt – und das ist keine Frage des Vermögens oder gar des Alters – es ist eine

Frage der Vitalität, der Neugier und schlussendlich auch des Vertrauens – in uns, in die Rahmenbedingungen und in unsere eigene Schaffenskraft. Das tröstliche daran ist, dass es nie fertig ist. Was es immer braucht, sind Macher/-innen, die Visionen auf den Boden bringen – eben, das Erreichte zählt!

awit News

Brückenschlag von der Vision zur Realität

Rolf Staedler Senior-Partner & CEO awit-Gruppe NDS Philosophie & Management

Neues Rechnungslegungsgesetz

Carina Egger Seiten 2+3

Neues bei der awitgroup ag Seite 4

awitgroup ag Landquartstrasse 3 CH-9320 Arbon Tel. +41 (0)71 447 88 88 Fax +41 (0)71 447 88 78 [email protected] www.awit.ch

Oktober 2012

Visionär ist nicht das, was Du Dir erdenkst, sondern das was Du erreichst.

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Neues Rechnungslegungsgesetz

In der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 ha-ben National- und Ständerat das neue Rechnungsle-gungsgesetz genehmigt. Der Zeitpunkt, wann das Gesetz definitiv in Kraft tritt, ist noch nicht bestimmt, es dürfte jedoch wohl frühestens am 1. Juli 2013 sein. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen finden zwingend erstmals Anwendung für das Geschäftsjahr, welches zwei Jahre nach Inkrafttreten beginnt.

Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden? Was sind die wichtigsten Neuerungen? Für wen ist das neue Gesetz von Bedeutung?

Das neue Rechnungslegungsrecht schafft eine einheitliche Ordnung für alle Einzelunternehmen und Personengesell-schaften mit einem Jahresumsatz von mind. CHF 500‘000 sowie juristische Personen. Die Rechnungslegung wird detaillierter geregelt als bisher. Sie richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, bei Unterneh-men mit einem tieferen Jahresumsatz als CHF 500‘000 wird eine vereinfachte Rechnungslegung („Milchbüchli-Rechnung“) möglich sein.

Künftig dürfen Vermögenswerte nur noch bilanziert wer-den, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann. Das Gesetz verlangt eine Einzelausweispflicht für noch nicht fakturierte Dienstleistungen i.S. von angefangenen Arbei-ten.

Eine neue Gliederungsposition in der Erfolgsrechnung bil-den die „direkten Steuern“. Hierbei sind nicht etwa die im Geschäftsjahr bezahlten, sondern die in dieser Periode verursachten Steuern anzugeben (Periodizitätsprinzip). Die Zahlung der Steuer erscheint dann später nur noch erfolgsneutral als Kürzung des früher gebildeten Passiv-postens (passive Rechnungsabgrenzung oder Steuerrück-

stellung) in der Bilanz. Dies ist eine formale Anforderung an die bereits bestehende Praxis, welche diesen Mecha-nismus bereits in der Vergangenheit umgesetzt hat.

Der Gesetzgeber hat den Anhang punktuell weiterent-wickelt. Neu muss im Anhang nach OR ein Allgemeiner Teil enthalten sein, in dem das Unternehmen die von ihm verwendeten, besonderen Grundsätze der Rechnungs-legung darlegt. Dazu gehören die Abschreibungssätze, das Warenlagerdrittel, die Rückstellungspolitik oder der Umgang mit immateriellen Werten. Ebenso gehören aus-sergewöhnliche Praktiken, wie sogenannte Sofort- oder Einmalabschreibungen auf neu angeschafften Anlagegü-tern, zu den im Anhang zu erwähnenden Punkten. Der Anhang muss neu folgende zusätzliche Angaben enthal-ten, sofern diese nicht bereits aus der Bilanz oder Erfolgs-rechnung ersichtlich sind:

Firma oder Name sowie Rechtsform und Sitz des Un-•ternehmensErklärung über die Anzahl Vollzeitstellen im Jahres-•durchschnittAnzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Opti-•onen auf solche Rechte für alle Leitungs- und Verwal-tungsorgane sowie für die MitarbeitendenErläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder •periodenfremden Positionen der Erfolgsrechnungwesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag•

Das neue Gesetz enthält eine bemerkenswert grosse An-zahl von Pflichtangaben für den Anhang, die man in der Aufzählung der 14 bisherigen Punkte vergeblich sucht. Diesbezüglich einige Stichworte:

Jahresrechnung nicht in Landeswährung: Angabe •der Währung, Begründung warum Fremdwährung für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist, Offenlegung verwendete UmrechnungskurseBedrohung der Unternehmensfortführung und ihr •Einfluss auf die wirtschaftliche LageAbweichungen vom Verrechnungsverbot•Anleihensobligationen: Angaben zu Beträgen, Zins-•sätzen und FälligkeitenRangrücktritte•

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Allgemeine Bestimmungen

Jahresrechnung / Bilanz

Erfolgsrechnung

Anhang

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Folgende drei Pflichtpunkte des bisherigen Anhangs fal-len künftig weg: Angaben zu Brandversicherungswerten, Aufwertungen und Risikobeurteilung (bei grösseren Un-ternehmen Bestandteil des Lageberichts).

Der ordentlichen Revision unterliegen neu nur noch Un-ternehmen, die zwei der drei nachstehenden Schwellen-werte während zweier aufeinanderfolgender Geschäfts-jahre überschreiten (ab dem 01.01.2012): Bilanzsumme > CHF 20 Mio. (bisher > CHF 10 Mio.), Umsatz > CHF 40 Mio. (bisher > CHF 20 Mio.), Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt > 250 (bisher > 50).

Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordent-lichen Revision verpflichtet sind, müssen im Anhang der Jahresrechnung zusätzliche Angaben bezüglich langfris-tigen Verbindlichkeiten und Honorare der Revisionsstelle machen. Ferner sind sie verpflichtet, eine Geldflussrech-nung zu erstellen. Grössere Unternehmen müssen aus-serdem, anstelle des Jahresberichts, einen wesentlich an-spruchsvolleren Lagebericht erstellen. Dieser kennzeichnet sich durch eine Risikobeurteilung, Zukunftsaussichten, Bestellungs- und Auftragslage, Forschungs- und Entwick-lungstätigkeit sowie durch ausserordentliche Ereignisse.

Die Gesetzesänderungen wirken sich je nach Rechtsform und Grösse eines Unternehmens unterschiedlich auf die Rechnungslegung aus:

Überschreitung der Schwellenwerte: Geldflussrech-•nung, erweiterter Anhang und LageberichtStiftungen, Genossenschaften und Vereine: Anhang •zur Jahresrechnung, Konzernrechnung (sofern die Kriterien dafür erfüllt sind)Genossenschaften mit mehr als 2‘000 Mitgliedern: •Einzelabschluss oder Konzernrechnung nach aner-kannten RechnungslegungsstandardStiftungen mit ordentlicher Revision: Einzelabschluss •

oder Konzernrechnung nach einem anerkannten RechnungslegungsstandardAuf Verlangen einer qualifizierten Minderheit: Geld-•flussrechnung, erweiterter Anhang und Lagebericht, Einzelabschluss nach einem anerkannten Rechnungs-legungsstandard, Konzernrechnung nach OR oder ei-nem anerkannten Rechnungslegungsstandard

Durch die Anhebung der Schwellenwerte werden die kleineren Unternehmungen hinsichtlich der Rechnungsle-gungsanforderungen deutlich entlastet, für grössere Un-ternehmen wird der Aufwand und der Anspruch an die Rechnungslegung deutlich grösser.

Wir empfehlen Ihnen, die nötigen Anpassungen, welche Ihr Unternehmen betreffen, rechtzeitig vorzunehmen, damit Sie von der Gesetzesänderung profitieren können und die Jahresrechnung den gesetzlichen Anforderungen standhält.

Bei Fragen zögern Sie nicht uns anzurufen, wir helfen Ih-nen bei der Umsetzung gerne weiter!

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Handlungskonsequenzen für Unternehmen

Revisionsrecht

Grössere Unternehmen

Fazit / Schlusswort

Carina EggerFachfrau im Finanz- und Rechnungswesenmit eidg. Fachausweis

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Aus alt mach neu – Umbau bei der awitgroup ag

Nicht nur in Arbon wird fleissig gebaut und Neues ge-schaffen, sondern auch bei der awitgroup ag.

Nachdem Herr Dr. Buff, im Juni diesen Jahres, mit seiner Praxis aus der unteren Etage ausgezogen ist, wurden die Räumlichkeiten durch uns grosszügig saniert und erneu-ert.

Wände wurden herausgerissen, gestrichen und neuge-staltet. Die Böden wurden abgeschliffen und erstrahlen in

neuem Glanz. Die Immobilienverwaltung und das Sekre-tariat sind nun ins Erdgeschoss eingezogen, wo auch un-ser neuer Eingangs- und Empfangsbereich entstand. Hier begrüssen wir ab sofort unsere Kunden und Geschäfts-partner in entspannter Atmosphäre.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem neuen Büro.

Auf diesem Weg möchten wir unserer Kollegin Katarzyna Ganter geb. Lazikowski nochmals ganz herzlich zur Hoch-zeit gratulieren. Am 22. September 2012 fand die Trau-ung mit Familie, Freunden und Kollegen statt.

Wir wünschen dem frisch vermählten Brautpaar alles Gute für die Zukunft und vor allem viel Liebe.

Gratulation zur Hochzeit

neuer Eingangsbereich Empfang Sitzungszimmer