AWL Lehrjahr 1

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AWL - LEHRJAHR 1 - THEMA 1Easy Thema Mdels: nur im Gesetzt anstreichen und sinnvolle Verweise machen

Rechtliche Grundlagen des WirtschaftensWILLENSERKLRUNG WE sind Grundlagen fr Rechtsgeschfte. Eine WE ist die rechtlich wirksame uerung einer Person, durch welche sie bewusst eine Rechtslage herbeifhren will. Merkmale: muss gewollt sein muss bewusst abgegeben werden muss die rechtsverbindliche Wirkung beabsichtigen Wille + Erklrung

Formen: ausdrckliche uerung (mndlich, schriftlich, ) konkludentes = schlssiges Handeln (z. B. Einsteigen in den Bus, Taxi heranwinken) Schweigen gilt grundstzlich als Ablehnung (241a BGB)

Zahl der WE: Nur 1 Person, z. B. Testament Kndigung Anfechtung

Min. 2 Personen z. B. Vertrge

Ausnahme: Bei Kaufleuten mit bereits bestehender Geschftsbeziehung gilt Schweigen als Zustimmung (362 HGB)

ARTEN DER RECHTSGESCHFTEEinseitige Rechtsgeschfte = eine WE (nur 1 Person)

empfangsbedrftige WE z. B. Kndigung (622, 623 BGB), Mahnung Vollmachtserteilung ( 48 HGB) z. B.

Nicht empfangsbedrftige WE Testament ( 2247 BGB) Auslobung ( 657 BGB)

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Mehrseitige Rechtsgeschfte = min. inhaltlich bereinstimmende 2 WE

Einseitig verpflichtende Vertrge = nur eine der Vertragsparteien wird zu einer Leistung verpflichtet z. B. Brgschaft, Schenkungsvertrag

Mehrseitig verpflichtende Vertrge = alle Vertragsparteien werden zu einer Leistung verpflichtet z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag

FORM DER RECHTSGESCHFTE Grundstzlich Formfreiheit (z. B. mndlich, schriftlich) Ausnahme: Formzwang = Gesetzlicher Formzwang (gesetzliche Formvorschriften)

Schriftform ( 126 BGB) = eigenhndige Unterschrift ist erforderlich

ffentliche Beglaubigung (129 BGB) = die Eigenhndigkeit (Echtheit) der Unterschrift wird amtlich von einem Notar oder Gericht besttigt Anmeldungen zum o Handelsregister o Vereinsregister

Notarielle Beurkundung (128 BGB) = Inhalt und Unterschrift werden von einem Notar oder Gericht amtlich besttigt. Ein Protokoll ist erforderlich. Grundstckskaufvertrag Schenkungsversprechen Gesellschaftsvertrag GmbH oder AG

Arbeitszeugnis Kndigung von Arbeitsverhltnissen Testament

elektronische Form ist hier nicht zulssig

Elektronische Form (126 a BGB) =kann die schriftliche Form ersetzten, wenn sie nicht ausdrcklich vorgeschrieben ist. 312 e BGB beachten

Textform ( 126 b BGB) = bei der Textform muss zustzlich zu der Erklrung die Person des Erklrenden genannt werden und der Abschluss der Erklrung durch Nachbildung der Namensunterschrift erkennbar gemacht werden. (z. B. Fax, EMails ohne elektronische Signatur) Achtung: Prozessrechtlich sind Dokumente, die in Textform vorliegen, keine Urkunden.

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RECHTS- UND GESCHFTSFHIGKEIT Rechtsfhigkeit ist die Fhigkeit, Trger von Rechten von Rechten und Pflichten zu sein Rechte Pflichten z. B. Eigentum (Erbschaft, Schenkung) z. B. Steuern zahlen z. B. Schulbildung z. B. Schulpflicht

Natrliche Personen (alle Menschen) 1BGB Beginn: Vollendung der Geburt Ende: Tod

Juristische Personen (geschaffene Rechtspersnlichkeiten) des privaten Rechts Beginn: Eintragung in ein Register Ende: Lschung des Eintrags z. B. e. V., AG, GmbH, Genossenschaft des ffentlichen Rechts Beginn: staatliche Verleihung per Gesetz, Rechtsverordnung, Kabinettsbeschluss Ende: Auflsung z. B. Krperschaften, Anstalten, staatliche Stiftungen

Tiere knnen nicht erben 90a BGB, Tiere werden wie Sachen behandelt

Geschftsfhig ist die Fhigkeit, Geschfte wirksam abschlieen zu knnen. 104, 105 BGB Geschftsunfhig ist, 1. wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, (aber: Ist das Kindlein noch so klein ) 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschlieenden Zustand krankhafter Strung der Geistesttigkeit befindet, sofern der Zustand seiner Natur nach ein vorbergehender ist. (besoffen gilt nicht ) 106 -113 Beschrnkt Geschftsfhig zwischen 7 18 Jahre Vertrge grundstzlich schwebend unwirksam (NICHT nichtig!) Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig gilt nicht fr Berufsausbildungsvertrge rechtlicher Vorteil: hier ist die Zustimmung der Eltern nicht notwendig, wenn kein Nachteil oder eine Verpflichtung damit verbunden ist Ausnahme: Taschengeldparagraph Unbeschrnkt Geschftsfhig (Folge aus 106 BGB) ab 18 Jahren (Ausnahme Geisteskranke) zu Geschftsfhigkeit: 104 - 113 BGBSeite 3 von 35

NICHTIGE RECHTSGESCHFTE

ANFECHTBARE RECHTSGESCHFTE Arglistige Tuschung (= vorstzlich) 123 (1) 124

Irrtum

Widerrechtliche Drohung ( gegen Gesetz) 123 (1) 124

Anfechtung innerhalb eines Jahres nach der Entdeckung der Tuschung

119 (2) Eigenschaftsirrtum (z. B. Englisch-Kenntnisse) 199 (1) Erklrungsirrtum (z. B. verschreiben) 120 bermittlungsirrtum (z. B. ber dritte Person) 119 (1) Inhaltsirrtum (z. B. Halber Hahn in Kln = Roggenbrtchen und kein Hhnchen ) 121 Anfechtung unverzglich nach Entdeckung des

Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage

Kalkulationsirrtum = Gewinn Motivirrtum = Aktien nicht anfechtbar

Rechtsgeschft nach Anfechtung rckwirkend nichtig

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Nichtige und anfechtbare RechtsgeschfteNichtigkeit Unwirksame Rechtsgeschfte Ist von Anfang an nichtig wenn:

o o o o o o o

Geschftsunfhigkeit 105 BGB Bewusstlosigkeit 105 BGB Scheingeschft 117 BGB Sittenwidrigkeit 138 BGB Scherzgeschft 118 BGB Versto gegen Formvorschriften 125 BGB Versto gegen gesetzliche Verbote 134 BGB

Schwebend unwirksame Rechtsgeschfte Ist erst bei Verweigerung der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter nichtig o Vertrag eines beschrnkt Geschftsfhigen 108 BGB Anfechtbarkeit Wirksames Rechtsgeschft kann durch Anfechtung rckwirkend unwirksam werden 142 BGB Anfechtungsgrnde o Inhaltsirrtum 119 BGB o Erklrungsirrtum 119 BGB o Falsche bermittlung 120 BGB o Arglistige Tuschung 123 BGB o Widerrechtliche Drohung 123 BGB Anfechtungsfristen o Irrtum und falsche bermittlung unverzglich nach Kenntnisnahme o Tuschung und Drohung innerhalb von einem Jahr ab Entdeckung bzw. Wegfalls der Zwangslage

Anfrage und Anpreisungen / AngebotAnfragen sind: Rechtlich unverbindlich (d.h. keine Verpflichtung zum Kauf) Allgemeine Anfrage = Katalog anfordern Bestimmte Anfrage = bestimmter Artikel Formlos Angebote sind: Grundstzlich verbindlich Formfrei Nicht alles was wir im Alltag fr ein Angebot halten ist eins im rechtl. Sinne Nur dann ein Angebot wenn eine bestimmte Person oder Personengruppe eine Willenserklrung des Verkufers bekommt

Anpreisungen sind: Willenserklrung des Verkufers (Anpreisung), ist an die Allgemeinheit gerichtet z. B. Schaufensterauslage, Katalog, Prospekt Anpreisungen sind unverbindlichSeite 5 von 35

Merke: sollte ein Geschft fter Schaufensterprodukte mit falschen Preisen auszeichnen knnen andere Geschfte dieses verklagen. Da dieses Geschft Kunden mit falschen Versprechungen ins Geschft lockt Konkurrenzwidrig Wie lange hlt die Verpflichtung eines Angebotes? Grundsatz = Anbieter ist rechtlich an sein Angebot gebunden Ausnahmen = kann sein Angebot im Voraus durch Freizeichnungsklausel (Vermerk im Angebot) ausschlieen. Freizeichnungsklausel Unverbindlich Ohne Obligo Solange der Vorrat reicht Zwischenkauf vorbehalten Freibleibend Grundsatz = Anbieter ist an sein Angebot solange gebunden, wie unter regelmigen Umstnden eine Antwort erwartet werden kann. Anwendung : Bei schriftl. Angeboten 5 Tage (1 Tag Postweg + 3 Tage berlegen und Bearbeitung des Angebots + 1 Tag Postweg zurck) Bei telefonischen Angeboten Nur solange das Gesprch dauert Merke: Ein Angebot muss mit einem vergleichbar schnellen Nachrichtenmittel angenommen werden wie das Angebot abgegeben wurde ( Angebot per Fax Antwort per Fax, Mail oder Telefon) Inhalte eines Angebots Vorteilhaft wenn der Verkufer im Angebot Einzelheiten festlegt so muss man dem nur noch zustimmen. Sind bestimmte Sachverhalte nicht ausdrcklich geregelt gilt die gesetzliche Festlegung. Art und Beschaffenheit der Ware 243 + 360 BGB Menge und Preis Lieferzeiten Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen

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Befrderungskosten Verkufer Befrderungskosten/ Vertragsklausel Anfuhr und Verladung Rollgeld bzw. Hausfracht (Versand) Versand -station Beladekosten Transport Fracht Empfangsstation Entladekosten Zufuhr Rollgeld bzw. Hausfracht (Empfang) Kufer bernimmt

1. ab Werk ab Lager 2. unfrei ab hier Verkufer Kufer

alle Kosten ..Kosten ab Versandstelle einschl. Beladek. Kosten ab Versandstelle ohne Beladek. Kufer Kosten ab Empfangsstel le keine Kosten

3. frei Waggon frei Schiff

Verkufer

Kufer

4. frei frachtfrei frei dort 5. frei Haus frei Lager

Verkufer

Arten der KaufvertrgeArt und Beschaffenheit: Bestimmungskauf Nur Warenart und Menge werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Innerhalb einer vereinbarten Frist muss der Kufer die Ware nher bestimmen. Tut er das nicht, kann der Verkufer die Bestimmung vornehmen. Kauf auf Probe Die Ware muss dem Kufer zusagen, erst dann gilt der Kaufvertrag als geschlossen (Rckgaberecht). Stillschweigen = Einwilligung zum Kauf, wenn sich Kufer innerhalb der vereinbarten Frist nicht beim Verkufer meldet. Kauf zur Probe Der Kufer testet die Ware durch den Kauf einer kleineren Menge. Bei Gefallen wird spter eine grere Menge bestellt. Kauf nach Probe Qualitt u. Eigenschaften des Musters bestimmen den Kaufvertrag. Die spter gelieferte grere Kaufmenge muss dem Muster entsprechen.

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Stckkauf Kauf einer nicht vertretbaren Sache. Sie kann bei ihrem Untergang nicht durch eine andere Ware ersetzt werden.

Gattungskauf Kauf von Waren, die nur der Gattung nach bestimmt werden (vertretbare Sachen). Fehlt vertragliche Regelung: mittlere Qualitt gilt als vereinbart.

Ramschkauf Eine grere Warenmenge wird zu einem Pauschalpreis veruert, wobei der Kufer keine Qualittssicherung vornimmt.

Lieferzeit: Sofortkauf Die Lieferung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags. Terminkauf Lieferung der bestellten Ware innerhalb einer bestimmten und festgelegten Frist. Fixkauf Lieferung zu einem genau festgelegten Zeitpunkt. Kauf auf Abruf Die Ware wird erst geliefert, wenn der Kufer sie abruft. Durch den Kauf einer greren Menge nimmt er Preisnachlsse in Anspruch und spart gleichzeitig Lagerkosten. Zahlungszeitpunk: Zielkauf Stundung des Kaufpreises. Durch die Gewhrung von Skonto soll eine frhere Zahlung erreicht werden. Barkauf Zahlung des Kaufpreises bei bergabe der Ware. Ratenkauf Der Kaufpreis der Ware wird i. d. R. in gleichbleibenden Teilbetrgen in regelmigen Zeitabstnden bezahlt. Kauf gegen Anzahlung Lieferung der Ware gegen vorzeitige Zahlung des gesamten Kaufpreises oder eines Teils des Kaufpreises. Kommissionskauf Ware werden in eigenem Namen auf Rechnung eines anderen ge- oder verkauft.

Erfllungsort: Handkauf Verpflichtungsgeschft und Erfllungsgeschft des Kaufvertrages fallen zeitlich zusammen. Der Vertrag wird im Ladengeschft des Grohndlers abgeschlossen.Seite 8 von 35

Platzkauf Geschftssitz von Verkufer und Kufer am gleichen Ort. Die Gefahr fr den Untergang der Ware geht bei der bergabe an den Kufer am vertraglichen oder gesetzlichen Erfllungsort ber (Warenschulden = Holschulden).

Streckengeschft Der Verkufer versendet die Ware nicht an den Kufer sondern an einen Kunden des Kufers. Versendungskauf Verkufer versendet die Ware auf Verlangen des Kufers an einen anderen Ort als den Erfllungsort. Mit bergabe der Ware an den Spediteur geht das Risiko fr den Untergang der Ware auf den Kufer ber. Er trgt auerdem die Befrderungskosten.

Zustandekommen von Kaufvertrgen Durch 2 bereinstimmende Willenserklrungen = Antrag + Annahme

1. Angebot + Bestellung = Kaufvertrag 2. Angebot ( mit Freizeichnungsklausel) + Bestellung + Auftragsbesttigung oder Lieferung = Kaufvertrag 3. Bestellung + Bestellungsannahme = Kaufvertrag 4. Angebot + Bestellung mit nderungen zum Angebot + Auftragsbesttigung oder Lieferung = Kaufvertrag 5. Angebot + Bestellung zu spt + Auftragsbesttigung oder Lieferung = Kaufvertrag

Verpflichtung- und Erfllungsgeschft beim KaufvertragVerpflichtungsgeschft 433 + 474 BGB bernahme von Verpflichtungen Erfllungsgeschft 929 BGB Einlsung der Verpflichtungen

Besitz und EigentumBesitz Begriff bertragung bei beweglichen Sachen bertragung bei unbeweglichen Sachen Tatschliche Verfgungsmacht 854 (1) BGB Wer hat die Sache? Besitzer alt bergabe Besitzer neu 854 BGB Besitzer alt berlassung Besitzer neu 854 BGB Eigentum Rechtliche Verfgungsmacht 903 BGB Wem gehrt die Sache? Eigentmer alt Einigung + bergabe Eigentmer neu 929 BGB Eigentmer alt Einigung + Eintragung ins Grundbuch Eigentmer neu 925 BGB

Beachte: Eigentmer wird man durch Einigung und bergabe der Ware. Die Zahlung spielt grundstzlich keine Rolle. Erhlt man die Ware (Einigung + bergabe) ist man Eigentmer, auch

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wenn man noch nicht bezahlt. Bezahlt man im Voraus, ist man noch nicht Eigentmer. Da zwar die Einigung erfolgt ist, aber noch nicht die bergabe. Ausnahme: Es wurde ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.

EigentumsvorbehaltEinfacher Eigentumsvorbehalt 449 BGB Kufer wird erst nach Bezahlung Eigentmer Gilt nur wenn vorher vereinbart (in AGB oder Kaufvertrag) Beachte: 985 BGB Falls Kufer nicht zahlt, kann Eigentmer die Herausgabe verlangen. Probleme: Eigentumsvorbehalt erlischt wenn: die Sache an einen gut glubigen 3ten weiter verkauft wird 932 BGB. Weiterverarbeitet wird 950 BGB/ 947 BGB Mit einem Grundstck fest verbunden ist 946 BGB

Lsung des Problems Erweiterter Eigentumsvorbehalt Ware bleibt Eigentum des Verkufers bis der Kufer alle Forderungen des Verkufers bezahlt hat. Verlngerter Eigentumsvorbehalt Kufer ist zunchst nur Besitzer, aber berechtigt die Ware weiter zu verkaufen.

Gutglubiger EigentumserwerbIst mglich Wenn der Kufer im guten Glauben ist, dass der Verkufer Eigentmer der Sache ist 932 BGB Ist nicht mglich Wenn der Kufer nicht im guten Glauben ist, d. h. wenn ihm bekannt ist, dass die Sache nicht dem Verkufer gehrt. Das gilt auch wenn er es htte wissen knnen (z. B. Namensstempel im Buch) 932 BGB Wenn die Sache dem Eigentmer gestohlen wurde; wenn er sie verloren hat oder wenn sie sonst abhanden gekommen ist 935 1 BGB. In dem Fall wird der Kufer auch nicht Eigentmer, wenn er im guten Glauben war. Ausnahme: Gutglubiger Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen ist mglich, wenn die Sache bei einer ffentlichen Versteigerung erworben wurde 935 2 BGB

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Erfllungsort und Gefahrenbergang fr die Zahlung 270 BGB/ 269 BGB Kufer trgt Risiko der Geldbermittlung Kufer kann berweisung noch am letzten Tag der Skonto Frist abgeben. Entscheidend ist die rechtzeitige Abgabe und nicht wann das Geld beim Verkufer ankommt

Erfllungsort und Gefahrenbergang fr die Warenlieferung Verbrauchsgterkauf 474 (1) BGB (Kufer ist Verbraucher, Verkufer ist Unternehmer) Verkufer trgt das Risiko bis Ware beim Kunden ist 474 (2) BGB

Zweiseitiger Handelskauf

Verkufer liefert mit einem LKW

Verkufer liefert per Spedition/Bahn/Post

Verkufer trgt das Risiko bis die Ware Beim Kunden ist. Umkehrschluss aus 447 1 BGB

Verkufer trgt das Risiko bis Spedition. Ab bergabe an Spedition (Bahn/Post) trgt der Kunde das Risiko des Transports 447 BGB

Vertragsarten Darlehnsvertrag Werklieferungsvertrag Mietvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Leihvertrag Kaufvertrag Pachtvertrag

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1.) Schlechtleistung ("Mangelhafte Lieferung")1.1) Mngelarten Beschaffenheitsmngel o fehlerhafte Ware o Ware entspricht nicht der Werbeaussage Montagemngel o Montagefehler o Mangelhafte Montageanleitung Falschlieferung (Mangel in der Art) Minderlieferung (Mangel in der Menge)

1.2) Rechte des Kufers ( 437 ff. BGB)

Vorrangige Rechte

Nacherfllung 439 BGB

Schadenersatz neben der Leistung 241 (2) BGB

Nachbesserung = Reparatur

Zustzlich zur Nacherfllung

nur bei Verschulden des Hndlers

fr Folgeschden

Neulieferung = mangelfreie Ware

Vorstzliches oder fahrlssiges Handeln

entgangener Gewinn

Schaden an anderer Sache

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Nachrangige Rechte(nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist) Zur Nachfrist: mind. 2 Wochen entfllt, wenn zwei Reparaturversuche erfolglos waren entfllt, wenn Hndler die Nacherfllung verweigert Minderung 441 BGB Rcktritt vom Kaufvertrag 440, 323 und 326 BGB Herabsetzung des Kaufpreises auch bei geringfgigen Mngeln Kunde behlt Ware zweckmig, wenn Nutzung nicht eingeschrnkt sinnvoll bei Einzelstcken nur bei erheblichen Mngeln Kunde gibt mangelhafte Ware zurck zweckmig, wenn Ware inzwischen woanders billiger nur bei erheblichen Mngeln nur bei Verschulden des Hndlers Kunde gibt Ware zurck Erstattung der Mehrkosten bei Neukauf von anderem Hndler zweckmig, wenn Ware inzwischen woanders teurer nur bei erheblichen Mngeln nur bei Verschulden des Hndlers zweckmig, wenn Kunde Ausgaben hatte, die "nutzlos" sind (bspw. Zinsen fr Kredit, der zur Finanzierung der Kaufsache dienen sollte)

wahlweise

Schadensersatz statt der Leistung 280, 281 und 440 BGB

Ersatz vergeblicher Aufwendungen 284 BGB

2.) Nicht-Rechtzeitig-Lieferung (Lieferverzug)2.1) Voraussetzungen a) Flligkeit der Lieferung ( 271 BGB) ohne Mahnung mit Mahnung(muss keine Lieferfrist enthalten. da Aufforderung zur Lieferung)

wenn Liefertermin kalendermig bestimmbar ist (oder sich berechnen lsst) wenn Verkufer Lieferung verweigert beim Fix-/Zweckkauf

wenn der Liefertermin kalendermig nicht bestimmbar ist oder sich nicht berechnen lsst

Bsp.: Lieferung am 31.01.xx Lieferung in 30 Tagen ab Bestellung

Bsp.: Lieferung sofort Lieferung nach Zahlungseingang

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b) Verschulden des Lieferers ( 286 BGB, 276 BGB) bei vorstzlichem oder fahrlssigem Handeln 2.2) Rechte des Kufers

Verzug ohne Verschulden nur bei o Gattungskauf o bei Rcktritt vom Vertrag

ohne Nachfrist Lieferung verlangen mit angemessener und erfolgslos abgelaufener Nachfrist o Schadensersatz statt der Leistung ( 280 (1) und 281 (1) BGB) o oder Rcktritt vom Kaufvertrag ( 323 (1) und (2) BGB) o oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ( 284 BGB)

3.) Nicht-Rechtzeitig-Zahlung3.1) Voraussetzungen a) Verschulden (liegt grundstzlich vor, da Schuldner das "Geldbeschaffungsrisiko" trgt") c)

b) Flligkeit ( 286 BGB) wenn kein Zahlungstermin vereinbart = Zahlung sofort fllig (271 BGB) wenn Kufer = Verbraucher, dann Flligkeitsregelung nur gltig, wenn er ausdrcklich darauf hingewiesen wurde nach 30 Tagen nach Rechnungserhalt automatisch im Zahlungsverzug (ohne Mahnung)

Nicht-Zahlung ( 433 II BGB)

d) Mahnung ( 286

Zahlungstermin kalendarisch bestimmbar Kufer verweigert Zahlung endgltig nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt (Verbrauchsgterkauf s. o.)

3.2) Rechte des Verkufers ohne Nachfrist Zahlung verlangen und Ersatz des Verzgerungsschadens (wenn Verkufer Kosten entstanden sind) ( 280 I und II; 286 BGB) mit Nachfrist Nachfrist entfllt, wenn Kufer Zahlung endgltig verweigert Schadensersatz statt der Leistung ( 280 I und 281 I BGB) Differenz zw. Verkaufserls (Ware inzwischen weiterverkauft) und vereinbartem KV-Preis Rcktritt vom Kaufvertrag ( 323 I und II BGB) Verkufer kann Ware zurckfordern

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4.) Auergerichtliches MahnverfahrenZahlungstermin ist kalendermig

bestimmbar

nicht bestimmbar

gesetzl. keine Mahnung vorgeschrieben

eine Mahnung gesetzlich ntig, damit Kunde in Zahlungsverzug gert (Ausnahme: 30-Tage-Regelung)

1. Mahnung

Zahlungsaufforderung/ Zahlungserinnerung freundlicher Erinnerung mit Rechnungskopie oder Auszug aus dem Debitorenkonto

2. Mahnung

ausdrckliche Mahnung mit Rechnungskopie und berweisungsformular Androhung von Mahngebhren und Verzugszinsen neue Zahlungsfrist setzen, hufig noch keine Mahngebhren

3. Mahnung und 4. Mahnung

in Rechnung stellen Rechnungsbetrag + + Mahngebhren (z. B. 3,00 ) Verzugszinsen (bis heute)

letzte Zahlungsfrist setzen Androhung von o o o o Zahlung per Nachname oder Beauftragung eines Inkassounternehmens oder Klage auf Zahlung oder gerichtliches Mahnverfahren

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5.) Gerichtliches Mahnverfahren

6.) Verjhrung6.1) Allgemeines = wenn eine bestimmte, nach dem Gesetz vorgeschriebene Frist abgelaufen ist, ohne dass der Glubiger seine Forderung geltend gemacht hat. nach Ablauf der Frist kann der Schuldner die Zahlung verweigern (Einrede der Verjhrung) Forderung besteht zwar weiter, aber Glubiger kann nicht mehr einklagen wenn Schuldner nach Verjhrungsfrist zahlt, kann er geleistete Zahlung nicht mehr zurckfordern

( 194 & 214 BGB)

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6.2) Fristen Dauer 2 Jahre Inhalt Gewhrleistungsansprche: bei mangelhafter Lieferung Werkvertrge regelmige Verjhrungsfrist ( 195 BGB) 5 Jahre Anspruch auf Zahlung Mangel arglistig verschwiegen = Gewhrleistungsansprche mit Abnahme des Bauwerks Fristbeginn Lieferung/ bergave

3 Jahre

Ende des Jahres (31.12.xx)

Gewhrleistungsansprche bei Bauwerken (auch fr Sachen, die beim Bau eingesetzt wurden und die Mngel verursacht haben) Grundstcke: Rechte Zahlungsansprche und Schadensersatzansprche (ausgenommen: Verletzung des Lebens, Krpers, Gesundheit, Freiheit) Urteile Ansprche aus Vergleichen oder Insolvenzverfahren Schadensersatzansprche (Verletzung des Lebens, Krpers, Gesundheit, Freiheit)

10 Jahre

Entstehung des Anspruchs

30 Jahre

Rechtskraft des Urteils Feststellung im Insolvenzverfahren Errichtung eines Vollstreckungstitels

6.3) Hemmung und Neubeginn Verjhrung kann gehemmt werden, d. h. zur Verjhrungsfrist wird der Zeitraum der Hemmung hinzu gerechnet Hemmung durch Schuldner Stundung (Zahlungsaufschub) berechtigte Zahlungsverweigerung (Schuldner hat Gegenforderung) hhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, etc.) Hemmung durch Glubiger Mahnbescheid (auergerichtliche Mahnung hemmt nicht) Klage bei Gericht Anmeldung der Forderung zum Insolvenzverfahren Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Neubeginn der Verjhrung bedeutet, dass die Verjhrungsfrist ab dem Zeitpunkt des Neubeginns nochmals vollstndig neu zu laufen beginnt. Dieser Fall tritt nach der Schuldrechtsreform nur noch ein durch ein Anerkenntnis des Schuldners (z. B. durch Ratenzahlung; Scheckzahlung, -auch wenn er platzt -; Zinszahlung; Sicherheitsleistung) oder einen Antrag auf Vornahme einer gerichtlichen oder behrdlichen Vollstreckungshandlung.

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berprfung von Allgemeinen Geschftsbedingungen1. Schritt: Sind die AGBs berhaupt Vertragsbestandteil geworden? ( 305 BGB)

Ja

Nein AGBs gelten nicht, da sie kein Vertragsbestandteil geworden sind.

2. Schritt Ist der Kunde eine Privatperson? ( 310 BGB)

Ja

Nein Ist der Kunde Unternehmer, finden die 305 (2) + (3), 308 und 309 BGB keine Anwendung

3. Schritt Beurteilung der einzelnen AGBs mit Hilfe der 308 und 309 BGB

308 BGB Klauseln mit Wertungsmglichkeit, d. h. es besteht ein Ermessensspielraum: Die Gltigkeit der Vertragsklausel hngt von der Beurteilung des Einzelfalls ab.

309 BGB Klauseln ohne Wertungsmglichkeit, d. h. es gibt keinen Ermessensspielraum. Entsprechende Klauseln sind in jedem Fall ungltig

Zu prfende Klausel war nicht in den 309 und 309 BGB enthalten 4. Schritt Handelt es sich um eine berraschende Klausel? (305 c BGB) Eine AGB wird nicht Bestandteil des Vertrages, wenn sie so ungewhnlich ist, dass der Kunde nicht damit rechnen musste.

Zu prfende Klausel war nicht in den 308 und 309 BGB enthalten und ist auch keine berraschende Klausel nach 305 c BGB 5. Schritt Wird der Kunde durch die Klausel unangemessen benachteiligt? 307 BGB = Generalklausel: Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.Seite 18 von 35

Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn eine Bestimmung von einer gesetzlichen Regelung abweicht, wenn sie wesentliche Rechte und Pflichten erheblich einschrnkt oder nicht klar und verstndlich ist. Die Generalklausel gilt auch nach 310 BGB, wenn der Kunde Unternehmer ist! Zu prfende Klausel benachteiligt den Kunden nicht angemessen Klausel ist gltig 6. Schritt Eine Klausel in den AGBs ist gltig, aber auerdem wurde eine separate Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Gem 305 b BGB haben Individualabreden immer Vorrang vor AGB!

Vorschriften zum Schutz des VerbrauchersPreisangabenverordnung 4, 6, 7, 8 PAngV Produkthaftungsgesetz 1, 3, 4, 10 f, 14 Haustr- und Fernabsatzgeschfte Fernabsatzvertrge ( 312 b ff BGB) Telefon E-Mail Internet Kauf an der Haustre und auf Freizeitveranstaltungen (Kaffeefahrten) 312, 312 a BGB

Verbraucherkreditgesetz 488 ff, 505 BGB Schutz vor Formulierungen in Allgemeinen Geschftsbedingungen 305 ff BGB

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AUSBILDUNGSVERTRAG

Zustandekommen 10;11 Berufsbildungsgesetz: schriftlicher Vertrag bei Minderjhrigen Zustimmung der Eltern Eintrag in das Verzeichniss der Ausbildungsverhtlnisse Vorraussetzung fr Zulassung Prfung

Inhalt eines Ausbildungsvertag 11 Berufsbildungsgesetz: Ausbildungsberuf Probezeit 20 Berufsbildungsgesetz mind. 1. Monat; max. 4 Monate Dauer der Ausbildung Ausbildungsvergtung 17 Berufsbildungsgesetz Urlaub !!! 19 JuArbSchG beachten!!! (Falls 18 Jahre oder lter 3 BUrlG

Rechte und Plichten 13 17 Berufsbildungsgesetz:Plichten Ausbilder = Rechte Azubi Ausbildungspflicht nur ausbildungsbezogene Ttigkeiten keine sittliche Gefhrdung Vegtungspflicht Freistellung fr Berufschule Urlaubsgwhrung Anmeldung zur Prfung Zeugnis

Pflichten Azubi = Rechte Ausbilder Lernpflicht Sorgfaltspflicht Besuch Berufsschule ( 9 JArbSchG) Verschwiegenheit Berichtsheft fhren rtzl. Untersuchung unter 18. Jahren ( 32 JArbSchG) Anweisungen befolgen

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Beendigung: Kndigung 22 Berufsbildungsgesetz in der Probezeit: fristlos, ohne Angaben von Grnden, schriftlich nach der Probezeit: grundstzlich nicht mglich; ohne Grund (Schadensersatzpflicht); Ausnahme: fristlos, wichtiger Grund Bsp. Diebstahl beiderseitiges Einverstndnis schriftlich mit Angaben des Grunds Frist 4 Wochen (andere Berufsausbildung)

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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Enthlt Regelungen ber Arbeitszeit, Urlaub, Berufschulbesuch, Pausen, Beschftigungsverbote, gesundheitliche Betreuung. Und hat folgendes Ziel Schutz vor berforderung und Gesundheitsschden.

Welche Personen fallen unter das JuArbSchG? Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Jugendliche die mind. 15 Jahre alt sind und unter 18 Jahre sind

Wie lang drfen Jugendliche pro Woche arbeiten? Es gilt die 40 Stunden Woche bei einer 5-Tage-Woche. Fllt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, dann haben sie grundstzlich frei. Ausnahme sind hier Jugendliche die in Krankenhuser oder Landwirtschaft etc. arbeiten.

Wie viel Urlaub haben Jugendliche pro Jahr 19 JuArbSchG ? Der jhrliche Urlaubsanspruch bei Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr (entscheidet das Alter zu Beginn des Jahres) betrgt 30 Tage, fr 16 Jhrige 27 Tage und mit dem 17 Lebensjahr 25 Tage.

Welche Regelungen gelten bei Berufschulpflicht 9 JuArbSchG ? Der Jugendliche darf am Tag nicht mehr beschftigt werden, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt oder mehr als 5 Unterrichtsstunden an einem Tag in der Woche hat hat. ( bei Blockunterricht mit mind. 25 Unterrichtsstunden in der Woche

Welche Regelungen gelten fr Freizeit und Ruhepausen 11,13 JuArbSchG? Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr (Ausnahme z.B. bei Bckereien oder Schichtbetrieben) Ohne Ruhepause drfen Jugendliche nicht beschftigt werden Ruhepausen betragen mind. 30 Min bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden; 60 Min bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden

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Der ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag 611 (1) BGB. Der AN schuldet Arbeitsleistung. Der AN hat folglich Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt.

Rechte des Angestellten = Pflichten des Arbeitgebers Recht auf Gehalt 611 BGB, 59 HGB, 64 HGB Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 4 EntgeltfortzG Recht auf Frsorge 62 HGB Recht auf Urlaub 3 BundUrlG Recht auf Arbeitszeugnis

Plichten des Angestellten = Rechte des Arbeitgebers Dienstleistungspflicht 611, 59 HGB Arbeitspflicht, Treuepflicht, Gehorsamspflicht Pflicht zur Verschwiegenheit und Unbestechlichkeit Konkurrenzverbot 60 HGB

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart die Konkurrenzklausel und Konkurrenzverbot. Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel haben unterschiedliche Inhalte. Das Konkurrenzverbot beinhaltet Pflichten des Arbeitnehmers fr die Dauer des Dienstverhltnisses. Die Konkurrenzklausel enthlt Pflichten des Arbeitnehmers, die ber die Dauer des Dienstverhltnisses hinaus rechtswirksam sind (60 HGB, 74 + 74a HGB).

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Allgemeiner KndigungsschutzEine Kndigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn die Grnde: im Verhalten z.B. schwere Beleidigung, Diebstahl, Gewalt, wiederholte Unpnktlichkeit In der Regel geht eine Abmahnung vorher! in der Person z.B. Krankheit, Drogen, Alkoholsucht, mangelnde Leistungsfhigkeit gilt fr alle AN ab 6 Monate Beschftigungsdauer

in dringenden betriebl. Erfordernissen z.B. Auftragsmangel, Rationalisierung Es gilt auch bei der betriebsbedingten Kndigung die Sozialauswahl! Wenn der Arbeitgeber anerkennenswerte Grnde hat, von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern einige aber nicht alle zu kndigen, stellt sich zwangslufig die Frage, welchem der miteinander vergleichbaren Arbeitnehmer eine Kndigung erteilt werden darf. Die Sozialauswahl fhrt dazu, dass der Arbeitgeber nach der Entscheidung des Gesetzgebers in 1 Abs. 3 KSchG nicht frei in seiner Entscheidung ist, welchem der betroffenen Arbeitnehmer gekndigt werden soll. Er hat die Auswahl der zu kndigenden vielmehr an der sozialen Schutzbedrftigkeit auszurichten. Hierzu ist eine Rangfolge der vom vorausgesetzten Beschftigungsrckgang betroffenen Arbeitnehmer zu bilden, die unter ausreichender Bercksichtigung bestimmter sozialer Gesichtspunkte zu erfolgen hat.

Besonderen Kndigungsschutz haben: Auszubildende Mitglieder im Betriebsrat (solange im Betriebsrat und 1 Jahr danach) oder JAV werdende Mtter, whrend der Schwangerschaft (sofern der AG davon ihr Kenntnis hat oder zwei Wochen nach der Kndigung davon Kenntnis erlang und whrend vier Monaten nach der Entbindung und whrend der Elternzeit Schwerbehinderte (50 % Erwerbsminderung) Wehr- und Zivildienstleistende

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Quelle: nboeing.de

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Berechnung der KndigungsfristenFr die Berechnung der Kndigungsfristen gelten die 187 ff. BGB Danach ist der Tag, an dem die Kndigung zugeht, nicht in die Berechnung der Frist einzubeziehen. Berechnung der Kndigungsfrist nach Wochen: Der Tag an dem die Kndigung zugeht, entspricht dem Wochentag, an dem die Frist endet. Beispiel: Wird einem Arbeitnehmer die Kndigung mit einer Frist von vier Wochen am Montag, den 15.12.2010 bergeben, so endet die Kndigungsfrist mit Ablauf am Montag, den 13.01.2011. Berechnung der Kndigungsfrist nach Monaten: Statt des Wochentags entsprechen sich hier die Kalendertage. Besonderheit: Ist der Monat, in dem das Arbeitsverhltnis beendet werden soll, krzer als der Monat, in dem die Kndigung erklrt wird, gilt der letzte Tag des Monats. Beispiel: Ging dem Arbeitnehmer das Kndigungsschreiben am 31.05.2010 zu, so htte ihm unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30. Juni 2010 gekndigt werden knnen.Quelle: finanztip.de

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Arbeitsgerichtbarkeit= Arbeitsrechtliche Konflikte, bei denen eine auergewhnliche Lsung nicht herbeigefhrt werden kann, werden von den Arbeitsgerichten geklrt. Die gegnerischen Parteien knnen sich von den Verbnden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbnde) oder von einem Anwalt vertreten lassen werden.

Zustndigkeiten: rtlich: zustndig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte i.d.R. seinen Wohnsitz hat (Erfllungsort). Erfllungsort ist der Ort, an dem die Leistung aus dem Arbeitsvertag zu erbringen ist. Sachlich: Zustndig ist das Arbeitsgericht fr Streitflle zwischen An und AG Streitflle zwischen AG und Gewerkschaften Streitflle, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind Streitflle, die im Mitbestimmungsgesetz geregelt sind

Es gibt folgende 3 Instanzen bei der Arbeitsgerichtbarkeit:1. Instanz = Arbeitsgericht 2. Instanz = Landesarbeitsgericht 3. Instanz = Senate

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Arbeitsschutz Gesundheits- und Unfallschutz:Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefhrdung fr das Leben und die Gesundheit der AN vermieden wird. Die Einhaltung der Bestimmung wird von den Gewerbeaufsichtsmtern und auf den Betriebsebenen von Sicherheitsbeauftragten bernommen.

Mutterschutz:Schwere krperliche Arbeit, Mehrarbeit, Akkord- und Fliebandarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, ist fr werdende und stillende Mtter verboten.

Arbeitszeitschutz:Die tgliche Arbeitszeit von acht Stunden darf in der Regel nicht berreiten. Nur mit Zustimmung des Betriebsrates bis zu zehn Stunden tglich.

Schwerbehindertenschutz:Schwerbehinderte erhalten fnf Tage mehr Urlaub

Beschftigungsschutz:Nach dem Gesetz zum Schutz der Beschftigten vor sexueller Belstigung am Arbeitsplatz, muss im Bedarfsfall entsprechende Manahmen, wie z.B. Abmahnung, Versetzung, Kndigung veranlassen.

Arbeitszeitmodelle Gleitzeit Bei der Gleitzeitarbeit bestimmen die Mitarbeiter/-innen ihre tgliche Arbeitszeit nachpersnlichen Bedrfnissen und betrieblichen Belangen innerhalb von Gleitzeitspannenselbst. Eine Anwesenheitspflicht besteht nur whrend der Kernzeit, die in neueren Modellen ebenfalls entfallen kann. In Form einer variablen Arbeitszeit kann die Mitarbeiterdichte ber unterschiedliche Kernzeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteuert werden. Modulare Arbeitszeit Die Betriebszeit (Tag, Woche, Monat oder Jahr) wird in Zeitblcke (Module) aufgeteilt. Die Beschftigten teilen die Module unter Einhaltung der betrieblichen Besetzungsvorgaben beliebig untereinander auf. Die Modulare Arbeitszeit ist auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbasis mglich. Neben der Betriebszeiterweiterung ist die Modulare Arbeitszeit besonders geeignet, die Besetzung bedarfsgerecht zu differenzieren, wenn ein Bereich nicht zu jeder Tages- und Wochenzeit gleichmig besetzt sein soll.Seite 29 von 35

Teilzeitarbeit Unter Teilzeitarbeit ist jedes Arbeitsverhltnis zu verstehen, dessen zeitlicher Umfang unterhalb der betrieblichen Regelarbeitszeit vereinbart wird. Sie ist eine individualvertragliche Arbeitszeitverkrzung ohne Lohnausgleich. Je nach Wunsch des Beschftigten und nach dem betrieblichen Bedarf knnen Lage und Verteilung der Arbeitszeit beliebig gestaltet werden. Job-Sharing Job-Sharing ist Partner-Teilzeit. Charakteristisch fr Job-Sharing ist, dass zwei oder mehrere Arbeitnehmer als Gemeinschaft einen oder mehrere Arbeitspltze unter sich teilen. Die Partner knnen Dauer und Lage ihrer individuellen Arbeitszeiten selbst festlegen. Solange sie sich untereinander einigen, sind innerhalb des fr Vollzeitbeschftigte geltenden Arbeitszeitrahmens alle Mglichkeiten individueller Arbeitszeitverteilung gegeben. Langzeitkonten / Lebensarbeitszeitkonten Das Langzeitkonto dient der Anpassung der Arbeitszeit an Schwankungen im Arbeitsanfall, die ber die Jahresarbeitszeit hinausgehen, und der Erhhung der Flexibilitt ber das gesamte Arbeitsleben. Es werden Plusstunden angespart, damit in Lebensphasen, in denen z.B. mehr Zeit fr die Familie, Pflege fr ltere Angehrige oder fr Weiterbildung gewnscht wird, die Arbeitszeit unter Beibehaltung eines gleichmigen Gehalts reduziert werden kann. Langzeitkonten ermglichen auch einen frheren gleitenden bergang in die Rente. Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeit beinhaltet zunchst den Wegfall der (elektronischen) Zeiterfassung mit dem Ziel, eine Vertrauenskultur mit unternehmerisch denkenden Mitarbeiter/innen zu entwickeln. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der (die) Mitarbeiter/-in seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit selbst managt. Abweichungen in einem gewissen Rahmen gleicht er in Absprache mit dem Team eigenstndig aus. Die Vertrauensarbeitszeit soll dem Hamstern von Plusstunden und dem Minuten-Denken der Mitarbeiter/-innen entgegenwirken und Kosten fr die Zeiterfassung sparen. Bei der Vereinbarung einer Vertrauensarbeitszeit ist die Aufzeichnungspflicht nach 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes zu bercksichtigen.

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