AXALO Informationsbroschüre l Juni 2015 Altersvorsorge 2020 · Altersvorsorge 2020 Schweiz und...

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www.axalo.com Seite 1 von 17 AXALO Informationsbroschüre l Juni 2015 Altersvorsorge 2020 Schweiz und Liechtenstein In der Schweiz und in Liechtenstein ist die Reform der Altersvorsorge in der Vernehmlassung. Diskutiert werden insbesondere die Anhebung des Rentenalters, die Einführung einer Schulden- bremse bei der AHV sowie die Erhöhung der Beiträge an die AHV und die berufliche Vorsorge. Die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten unterstützen heute solche Reform- schritte in der Altersvorsorge. Nicht Mehrheitsfähig sind hingegen Rentensenkungen oder eine ge- nerelle Erhöhung des Rentenalters. Das System der Schweizer und Liechtensteiner Altersvorsorge wird immer noch als ein Erfolgsmodell gesehen. Der Optimismus wird zunehmend getrübt durch die Grenze der Finanzierbarkeit. Die aktuelle Reformdiskussion scheint in der Gegenwart angekom- men zu sein. In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge seit 1985 obligatorisch und Liechtenstein führte das Obligatorium der betrieblichen Personalvorsorge 1989 ein. Bei der Geburt eines Kindes ging man Anfang der 1980iger also noch vor Einführung der Vorsorgepflicht von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von ~72 Jahren bei Männern respektive ~79 Jahren bei Frauen aus. Heute beträgt die Lebenserwartung für Neugeborene gemäss Statistiken ~80 Jahre bei Männern (+8 Jahre) und ~85 Jahre bei Frauen (+6 Jahre). Das System der Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen. Die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre gehen in Pension, die Lebenserwartung steigt, der Nachwuchs fehlt und die Anlagerenditen sind ge- ring. Die Sicherung des Systems ist unabdingbar für un- seren Wohlstand und die Stabilität der Gesellschaft. Zwei Ziele werden verfolgt: die Sicherung der heutigen Renten und die nachhaltige Finanzierbarkeit der beiden Säulen. Wir zeigen Ihnen in dieser Informationsbro- schüre auf, welche Massnahmen in der 1. und 2. Säule in der Schweiz und in Liechtenstein in der Vernehmlas- sung sind. Die Reform-SWOT Quelle: SVV, Schweizerischer Versicherungsverband / 2015

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AXALO Informationsbroschüre l Juni 2015

Altersvorsorge 2020 Schweiz und Liechtenstein

In der Schweiz und in Liechtenstein ist die Reform der Altersvorsorge in der Vernehmlassung. Diskutiert werden insbesondere die Anhebung des Rentenalters, die Einführung einer Schulden-bremse bei der AHV sowie die Erhöhung der Beiträge an die AHV und die berufliche Vorsorge. Die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten unterstützen heute solche Reform-schritte in der Altersvorsorge. Nicht Mehrheitsfähig sind hingegen Rentensenkungen oder eine ge-nerelle Erhöhung des Rentenalters. Das System der Schweizer und Liechtensteiner Altersvorsorge wird immer noch als ein Erfolgsmodell gesehen. Der Optimismus wird zunehmend getrübt durch die Grenze der Finanzierbarkeit. Die aktuelle Reformdiskussion scheint in der Gegenwart angekom-men zu sein. In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge seit 1985

obligatorisch und Liechtenstein führte das Obligatorium

der betrieblichen Personalvorsorge 1989 ein. Bei der

Geburt eines Kindes ging man Anfang der 1980iger –

also noch vor Einführung der Vorsorgepflicht – von einer

durchschnittlichen Lebenserwartung von ~72 Jahren

bei Männern respektive ~79 Jahren bei Frauen aus.

Heute beträgt die Lebenserwartung für Neugeborene

gemäss Statistiken ~80 Jahre bei Männern (+8 Jahre)

und ~85 Jahre bei Frauen (+6 Jahre). Das System der

Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen.

Die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er

Jahre gehen in Pension, die Lebenserwartung steigt,

der Nachwuchs fehlt und die Anlagerenditen sind ge-

ring. Die Sicherung des Systems ist unabdingbar für un-

seren Wohlstand und die Stabilität der Gesellschaft.

Zwei Ziele werden verfolgt: die Sicherung der heutigen

Renten und die nachhaltige Finanzierbarkeit der beiden

Säulen. Wir zeigen Ihnen in dieser Informationsbro-

schüre auf, welche Massnahmen in der 1. und 2. Säule

in der Schweiz und in Liechtenstein in der Vernehmlas-

sung sind.

Die Reform-SWOT

Quelle: SVV, Schweizerischer Versicherungsverband / 2015

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Reform der AHV Schweiz

Quelle: Schweiz. Versicherungsverband SVV und BSV

Die Kernelemente der Reform sind folgende:

Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer bei 65:

Sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge

soll das gleiche Referenzalter für den Rentenbezug

gelten (exkl. Kürzungen oder Zuschläge). Gemäss

Statistik gehen etwa 40 Prozent der Erwerbstätigen vor

dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand. Rund

ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitet länger als vorge-

sehen, wovon ein Viertel als Selbständigerwerbende

und viele in Teilzeit bzw. in Spezialfunktionen tätig sind.

Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung:

Der Zeitpunkt der Pensionierung kann zwischen 62 und

70 Altersjahren frei gewählt werden. Dabei können die

ganzen Renten oder nur Teile davon für eine gleitende

Pensionierung bezogen werden. Im Falle einer über das

Rentenalter hinausgehenden Erwerbstätigkeit werden

weiterhin Beiträge an die AHV entrichtet – neu aber

ohne Freibetrag – was zur Verbesserung der Alters-

rente bis zum Betrag der Maximalrente beitragen kann.

Hinterlassenenleistungen: Witwenrenten der AHV

werden nur noch jenen Frauen ausgerichtet, die beim

Tod des Mannes waisenrentenberechtige oder pflege-

bedürftige Kinder haben. Die AHV-Rente für Witwen

und Witwer wird von 80 auf 60 Prozent der entsprechen-

den Altersrente reduziert, gleichzeitig wird die Waisen-

rente von 40 auf 50 Prozent erhöht.

Selbständigerwerbende: Sie werden nach dem Reform-

vorschlag gleich behandelt wie Angestellte mit gleich

hohen Beitragssätzen.

Mehrwertsteuer: Über die Mehrwertsteuer soll eine

Zusatzfinanzierung der AHV erfolgen. Bei Umsetzung

soll zusätzlich 1 Prozent Mehrwertsteuer zu den beste-

henden 8 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Nur

bei dringendem AHV-Finanzierungsbedarf sollen

zusätzlich 0.5 Prozent erhoben werden dürfen, womit

eine maximale Erhöhung der Mehrwertsteuer auf

1.5 Prozentpunkte beschränkt ist.

Kürzungssätze: Im Projekt Altersvorsorge 2020 sind

tiefere Kürzungssätze vorgesehen, die versicherungs-

technisch auf der höheren Lebenserwartung basieren.

Der Kürzungssatz für den Vorbezug um ein Jahr soll

4.1 Prozent, um zwei Jahre 7.9 Prozent und um drei

Jahre 11.4 Prozent betragen. Ein Vorbezug von mehr

als drei Jahren ist nicht vorgesehen.

Pläne der AHV Liechtenstein Quelle Liecht. Landesverwaltung

Die Liechtensteiner Regierung hat fünf unterschiedlich

stark wirkende Massnahmenbündel ausgearbeitet für

die Reform der langfristigen Sanierung der AHV. Von

der Regierung wird das 3. Massnahmenbündel mit

folgenden Massnahmen favorisiert:

Staatsbeitrag: Der aktuelle Staatsbeitrag von 2011 mit

einem Volumen von CHF 50 Mio. und einer jährlichen

Indexierung läuft Ende 2017 aus. Die Regierung will

diesen Staatsbeitrag auf CHF 20 Mio. mit jährlicher

Indexierung reduzieren.

Referenzalter: Gemäss Vorschlag der Regierung soll

das Pensionsalter auf 65 angehoben werden für die

Jahrgänge 1957 und jünger.

Beitragssätze: Der Beitragssatz auf das Einkommen soll

ab dem Jahr 2016 von 7.8 Prozent auf 8.1 Prozent

angehoben werden. Bisher wurden im Falle der weiter-

gehenden Erwerbstätigkeit über das Pensionsalter

hinaus – im Gegensatz zur Schweiz – keine AHV-

Beiträge erhoben. Künftig sollen aber auch die weiterhin

Erwerbstätigen Beiträge an die AHV entrichten, solange

sie ein Einkommen erwirtschaften.

Weihnachtsgeld: Die 13. Monatsrente (Weihnachtsgeld)

soll abgeschafft werden. Die jährliche Rentensumme

bleibt somit gleich. Auf Rentenerhöhungen in Folge der

Teuerung wird verzichtet, bis die aufgelaufene

Teuerung 1/13 der Jahresrente entspricht. Damit wird das

Weihnachtsgeld langfristig durch die Teuerungsanpas-

sung abgelöst.

Kürzungssätze: Zurzeit beträgt der Kürzungssatz für

den Rentenvorbezug pro Jahr 5.5 Prozent. Der Satz soll

an das heute geltende Niveau der Schweiz angepasst

werden, welches pro Jahr 6.8 Prozent Rentenkürzung

vorsieht.

Bei einem Vorbezug von mehr als einem Jahr erhöht

sich der Kürzungssatz um dasselbe Verhältnis wie dies

für die aktuell geltenden Kürzungssätze bei den

Jahrgängen 1956 und jünger der Fall ist.

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Berufliche Vorsorge Schweiz Quelle: Schweiz. Versicherungsverband SVV und BSV

Infolge langjährig tiefer Zinsen akzentuiert sich die

Umverteilung in der zweiten Säule von Jung zu Alt

laufend. Der Lebensversicherer Axa Winterthur schätzt

die jährliche Umverteilung total auf CHF 3.5 Mrd. Im

Gegensatz zur AHV, die nach dem Umlageverfahren

organisiert ist, kennt die berufliche Vorsorge vom

Wesen her eigentlich keine Umverteilung, da sie im

Kapitaldeckungsverfahren organisiert ist. Alle Kassen,

die als umhüllende Vorsorgeeinrichtung einen

Vorsorge-Sparanteil oberhalb des Obligatoriums

verwalten, nehmen letztlich von diesen überobligatori-

schen Beträgen, um im obligatorischen Teil den

gesetzlichen Satz von 6.8 Prozent überhaupt noch

stemmen zu können.

Die Massnahmen des Reformpaketes zur Anpassung

des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG):

Flexiblere Gestaltung der Pensionierung: Der Zeitpunkt

der Pensionierung kann im Alter von 62 bis 70 Jahren

frei gewählt werden. Neu können dabei die Renten als

Ganzes oder als Anteile bezogen werden, was eine

gleitende Pensionierung erlaubt. Der Anteil kann

zwischen 20 und 80 Prozent liegen und bis zum

vollständigen Bezug der Rente einmal geändert

werden. Dadurch werden beliebige Kombinationen aus

Rente und Erwerbstätigkeit erlaubt. Somit kann ein

gleitender Übergang in den Ruhestand zwischen 62 und

70 Altersjahren in drei Schritten erfolgen.

Mindestumwandlungssatz: Dieser wird innerhalb einer

Vierjahresfrist jedes Jahr um 0.2 Prozentpunkte

gesenkt, bis der Satz von 6 Prozent erreicht ist.

Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug: Die Eintritts-

schwelle wird von CHF 21'060 auf CHF 14'040 gesenkt

und der Koordinationsabzug wird abgeschafft. Diese

Neuregelungen verbessern die Situation von

Teilzeitbeschäftigten bzw. Personen mit tiefem

Einkommen und Personen mit mehreren Arbeitsverhält-

nissen.

Mindestquote: Die Mindestquote ist der Prozentsatz,

nach dem das Betriebsergebnis zwischen dem

Lebensversicherer und dem Versichertenkollektiv

aufgeteilt wird. Der Bundesrat hat diesen Wert auf

90 Prozent festgelegt und möchte diesen im Zuge der

Reform auf 92 Prozent anheben.

Berufliche Vorsorge Liechtenstein Quelle Liecht. Landesverwaltung

Im März 2015 hat die Regierung des Fürstentum Liech-

tensteins den Vernehmlassungsbericht zur Revision des

Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge

(BPVG) veröffentlicht. Ziel dieser Vorlage ist in erster

Linie, die Leistungen aus der 2. Säule zu sichern und

das Leistungsniveau zu erhöhen. Die Erhöhung soll mit

folgenden Massnahmen erreicht werden:

Eintrittsschwelle: Versichert in der betrieblichen

Vorsorge ist derzeit nur, wer einen massgebenden

Jahreslohn von mindestens CHF 20'880 erreicht. Mit der

Revision soll dieser auf CHF 13'920 gesenkt werden.

Von Bedeutung ist diese Massnahme für Personen in

Teilzeitbeschäftigung sowie Personen mit mehreren

Arbeitgebern, die bei jedem ihrer Arbeitgeber dieses

Versicherungspflicht auslösende Einkommen erzielen

müssen.

Freibetrag: Der Freibetrag, d.h. der nicht zu

versichernde Teil des Lohns, wird abgeschafft. Dies

erhöht den versicherten Lohn und verbessert insbeson-

dere die betriebliche Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte

und Personen mit mehreren Arbeitgebern.

Altersgutschriften: Diese sollen für jeden einzelnen

Arbeitnehmer von 6 Prozent auf 8 Prozent erhöht

werden.

Eintrittsalter für Sparprozess: Der Beginn des Spar-

prozesses soll vorverlegt werden, sodass die obligatori-

sche Versicherung für das Alter am 1. Januar nach

Vollendung des 19. Altersjahrs einsetzt. Bisher war dies

erst nach Vollendung des 23. Altersjahrs der Fall. Wird

das Vorsorgeverhältnis über das ordentliche

Rentenalter der Liechtensteinischen AHV verlängert,

sind nur Beiträge für die Altersleistung zu entrichten. Die

Versicherungspflicht für die Risikoleistungen bei Tod

und Invalidität beginnt unverändert mit dem

1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.

Übergangsregelung: Die Arbeitnehmer mit den Jahrgän-

gen 1993 bis 1995 beginnt die Beitragspflicht mit dem

1. Januar nach Vollendung des 23. Altersjahrs, für

Arbeitnehmer mit den Jahrgängen 1996 und 1997 am

1. Januar nach Vollendung des 22. Altersjahrs.

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Veränderung des Sparprozesses und der Beitragshöhe in Liechtenstein:

Quelle: Liecht. Landesverwaltung

Für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer resultieren durch diese Massnahmen höhere Lohnnebenkosten. Der lang-

fristige Nutzen dieser Massnahmen liegt aber in der besseren Absicherung der Bevölkerung für den Ruhestand.

Die Reform „Altersvorsorge 2020“ der Schweiz ist ein zentrales Zukunftsprojekt. Die Gesamtschau des

Bundesrates wird aufgrund der Abhängigkeiten zwischen der 1. und 2. Säule begrüsst. Während der

Liechtensteinischen Landtagssitzung im Herbst 2015 werden die Vernehmlassungen der AHV und betriebli-

chen Vorsorge (BPVG) in einer ersten Lesung behandelt. Gemäss aktuellem Planungstand ist es vorgesehen,

dass die beiden Vorlagen am 01. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Umsetzung kann jedoch nur gelingen, wenn die relevanten Akteure die zentralen Fakten akzeptieren und

bereit sind, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und im Sinne des Ganzen Kompromisse einzugehen. Für

die Versicherten haben die Beiträge gemäss BVG bzw. BPVG Einkommensersatzwirkung, indem Sie von den

einbezahlten BVG- bzw. BPVG-Beiträgen ein direkt abhängiges Einkommen für die Altersvorsorge generie-

ren. Langfristig sollen diese Massnahmen das Vorsorgeniveau stärken und gleichzeitig den Versicherten-

kreis erweitern.

Haben Sie Fragen zur Altersvorsorge? Als neutrales Beratungsunternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite

und unterstützen Sie bei den Themen Versicherungen und Vorsorge.

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Bei Interesse und Fragen steht Ihnen telefonisch unsere Verkaufsleiterin Natascha Sigg (+423 388 29 37) gerne zur

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Mietobjekte

Bei Interesse und Fragen steht Ihnen telefonisch unser Liegenschaftsverwalter Marco Fischer (+423 388 29 26) gerne

zur Verfügung. Weitere Angaben zu den Mietobjekten finden Sie auf unserer Website axalo-immobilien.com.

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Gruppe Axalo

Axalo Immobilien Facility Management Beratung, Bauherrenvertretung/-beratung, Immobilienberatung, Gebäudemanagement, Gebäu-

desanierung, Immobilienverkauf, Immobilienvermietung

Dieter Büchel

MBA FH

Geschäftsführer / Mitinhaber

Bauherrenvertretung/-beratung

Immobilienberatung

Martin Nutt

Dipl. HLK Ing. FH, MAS Wirt-

schaftsingenieur

Projektleiter

Bauherrenvertretung/-beratung

Facility Management Beratung

Peter Schaad

eidg. dipl. Hochbautechniker TS

Projektleiter

Bauherrenvertretung/-beratung

Liegenschaftsverwaltung

Sanierung

Simona Stanizzi

Kaufmännische Ausbildung

Projektassistentin

Reto Kieber

MAS SCM FH

Projektleiter

Bauherrenvertretung/-beratung

Immobilienberatung

Manuel Büchel

BSc in Facility Management

(in Ausbildung)

Projektmitarbeiter

Natascha Sigg

Betriebsökonomin Dipl. Oek. BVS

Leiterin Immobilienverkauf

Verkauf / Vermietung

Marco Fischer

Dipl. Leiter in Facility Management

Leiter ganzheitliches Gebäude-

management

Gebäudemanagement / Liegen-

schaftsverwaltung

Stefan Kieber

Technischer Kaufmann

Projektmitarbeiter

Bauherrenvertretung/-beratung

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Axalo Rechnungswesen und Controlling Finanzplanung, Buchhaltung, Personaladministration, Controlling

Fabian Marxer

Fachmann im Finanz- und Rech-

nungswesen mit eidg. FA

Dipl. Liechtensteinischer Treu-

hand-Experte NDS

Geschäftsführer / Mitinhaber

Denise Lemaire

Kaufmännische Ausbildung

Mandatsleiterin

Axalo Unternehmensberatung Wachstum, Restrukturierung, Finanzberatung, Unternehmenskauf/-verkauf, M&A

Patrick Kranz

Dr. oec. HSG, CFA

Inhaber / Verwaltungsratspräsi-

dent

Michael Stocklasa

Msc

Unternehmensberater

Robert Sutter

MBA, Betriebsökonom FH

Geschäftsführer / Mitinhaber

Susanne Scarlino

Bürofachdiplom

Sachbearbeiterin / Assistentin

Daniel Derungs

M.A. HSG

Junior Unternehmensberater

Page 17: AXALO Informationsbroschüre l Juni 2015 Altersvorsorge 2020 · Altersvorsorge 2020 Schweiz und Liechtenstein ... soll zusätzlich 1 Prozent Mehrwertsteuer zu den beste-henden 8 Prozent

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Axalo Versicherungsfragen und Risikomanagement Steuerung Versicherungsfragen, Vertragsverwaltung, Abwicklung im Schadensfall

Thomas Bernet

Eidg. dipl. Verkaufsleiter

Geschäftsführer

Nicole Keiser

Kaufmännische Ausbildung

Sachbearbeiterin / Assistentin

Saverio Musacchio

Mandatsleiter

Mirjam Domig

Kaufmännische Ausbildung

Sachbearbeiterin

Axalo Steuerberatung Steuerberatung, -optimierung und -planung

Urs Schnider

Eidg. dipl. Steuerexperte

Geschäftsführer

Dr. jur. Patrick Roth

Rechtsanwalt

Partner

Axalo Unternehmensverkauf und Nachfolge Die AxaloAAC AG mit Standorten in Liechtenstein und der Schweiz bietet als Kompetenzzentrum für Unterneh-

mensverkauf und Nachfolge sämtliche Dienstleistungen im Bereich von Unternehmensübertragungen und Nachfol-

geregelungen an. Wir begleiten unsere Kunden von der Transaktionsvorbereitung bis zum erfolgreichen Vertrags-

abschluss.

Ansprechpartner: Patrick Kranz