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Az. 047.17 - Fr Nachrichtenblatt der Gemeinde Grosselfingen vom 20. November 2020 Termine - ohne Gewähr – 21.11.2020 entfällt Adventsmarkt 23.11.2020 Abfuhr Bio- und Restmülltonne, 1,1 m³ Behälter 24.11.2020 Grünabfall-Abfuhr 25.11.2020 Abfuhr Altpapier (Blaue Tonne) 04.12.2020 Abfuhr Gelber Sack Schadstoffsammlung Gewerbe, Kreismülldeponie Hechingen 06.12.2020 14:30 Uhr Senioren Adventsfeier, Pfarrkirche St. Hubertus 07.12.2020 Abfuhr Bio- und Restmülltonne, 1,1 m³ Behälter Hinweis an die Druckerei: Bitte Meldung grau hinterlegt drucken. Wichtige Mitteilung Bei der momentanen weltweiten Gefährdungslage durch das Corona- Virus hat der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger, sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde absolute Priorität. Wir müssen daher gemeinsam versuchen, die Verbreitung des Virus so gut es geht einzudämmen.

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Az. 047.17 - Fr

Nachrichtenblatt der Gemeinde Grosselfingen vom 20. November 2020

Termine- ohne Gewähr –

21.11.2020 entfällt Adventsmarkt

23.11.2020 Abfuhr Bio- und Restmülltonne, 1,1 m³ Behälter

24.11.2020 Grünabfall-Abfuhr

25.11.2020 Abfuhr Altpapier (Blaue Tonne)

04.12.2020 Abfuhr Gelber SackSchadstoffsammlung Gewerbe, Kreismülldeponie Hechingen

06.12.2020 14:30 Uhr Senioren Adventsfeier, Pfarrkirche St. Hubertus

07.12.2020 Abfuhr Bio- und Restmülltonne, 1,1 m³ Behälter

Hinweis an die Druckerei:Bitte Meldung grau hinterlegt drucken.

Wichtige Mitteilung

Bei der momentanen weltweiten Gefährdungslage durch das Corona-Virus hat der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger, sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde absolute Priorität. Wir müssen daher gemeinsam versuchen, die Verbreitung des Virus so gut es geht einzudämmen.

Ab Montag, dem 23. November 2020 gelten daher folgende Regelungen:

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen, wenn möglich per E-Mail oder Telefon zu klären.

Das Bürgerbüro ist eingeschränkt geöffnet

Zur Einhaltung unserer Abstandsregelungen und um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld telefonisch anmelden.

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Der Zutritt in das Rathaus ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.

Mögliche Wartezeiten sind zudem im Freien und unter Beachtung des genannten Mindestabstandes von 1,5 Metern zu verbringen. Beachten Sie auch den Mindestabstand von 2 Metern im Rathaus zu anderen Bürgern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Alle anderen Dienststellen bleiben für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Personen mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen, dürfen das Rathaus nicht betreten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Möglichkeiten der Terminvereinbarung:

Telefonnummer: 07476/9440-0Email: [email protected]

Montag bis Freitag: 07:45 bis 11:15 UhrMittwochnachmittag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Das Steueramt informiert

Frostgefahr für Wasserleitungen

Unzureichende oder unterlassene Vorbeugungsmaßnahmen führen bei großer Kälte immer wieder zu Wasserrohrbrüchen in den Gebäuden. Um auch in diesem Winter gegen Frostschäden gerüstet zu sein, sollten Sie folgende Ratschläge beachten:

o Wasserleitungen, die im Winter nicht benötigt werden, sollten rechtzeitig vor dem ersten großen Frost entleert und stillgelegt werden. Die Außenhähne müssen dabei ständig geöffnet bleiben.

o Alle anderen freiliegenden Leitungen am besten durch entsprechende Isolation (hierzu können Kork, Glaswolle, Sägespäne, Holzwolle, Torfmull oder Säcke benutzt werden) schützen oder aber das Einfrieren durch ausreichende Beheizung verhindern.

o Fenster und Türen in unbeheizbaren Räumen, in denen Wasserleitungen verlegt sind (Keller, Waschküche, Garage), sollten bei strengem Frost geschlossen bleiben.

o Für den Frostschutz von Wasserleitungen in Gebäuden und von Wasserzählern müssen die Eigentümer sorgen. Ist eine Leitung eingefroren, muss sie sofort abgesperrt werden, damit nach dem Auftauen kein Wasserschaden entstehet. Die eingefrorene Leitung sollte nur durch Fachfirmen aufgetaut bzw. repariert werden.

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Vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass Wasserverluste und Schäden an Wasseruhren, die durch mangelnden Schutz vor Frost entstehen, nach den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung zu Lasten des Wasserabnehmers gehen.

Neuverpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks

Die Gemeinde Grosselfingen sucht für folgendes Flurstück einen neuen Pächter:

Flurstück Nr. 2760, Grünland, Gewann „Tal“, 52,00 ar,Pachtpreis: 60,00 €

Ihre schriftliche Interessenbekundung richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung,Bruderschaftsstraße 66, 72415 Grosselfingen.

Die Bewerbungsfrist endet am 20. November 2020.

Das zu verpachtende Grundstück wird vorrangig an Vollerwerbslandwirte ab 01.01.2021 verpachtet. Bei mehreren Interessenten entscheidet das Los.

Das Ordnungsamt informiert

In der Zeit vom 18.11.2020 bis 19.12.2020 werden durch die Firma Clemens Müller GmbH & Co. KG Albstadt Feldwege in den Gebieten ‚Im Weiher‘, ‚Brandweg‘ und Riedwäldle‘ saniert.

In der Zeit vom 10.11.2020 bis 25.11.2020 wird durch die Firma Markus und Edwin Mayer GbR im Bereich Balinger Straße 6-10 ein Wasserrohrbruch behoben. Hierfür wird die Balinger Straße in diesem Bereich halbseitig für den Fahrzeug – und Fußgängerverkehr gesperrt.

Bis zur endgültigen Wiederherstellung des Fahrbahnbelags muss im jeweils verkehrsführenden Fahrbahnbereich mit Unebenheiten (Absätze, Rollsplitt o. ä.) gerechnet werden.

Wir bitten die Anwohner um Verständnis und Beachtung.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

„Wir können das!“

Zwei Wochen nach Beginn des sogenannten „Lockdown Light“ haben Bund und Länder eine erste Bilanz gezogen. Zwar konnte das exponentielle Wachstum gestoppt werden, aber die Zahlen sind weiter zu hoch. Daher haben sich Bund und Länder auf weitere vor allem administrative Maßnahmen verständigt.

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Vor zwei Wochen war Baden-Württemberg wie der Rest der Bundesrepublik mit einer dramatisch zugespitzten Lage konfrontiert. Die Infektionszahlen sind exponentiell gestiegen, unsere Gesundheitsämter waren überlastet, und die Zahl der Intensiv-Patienten hat sich im Wochentakt verdoppelt.

Es war das Gebot der Stunde zu handeln, um eine weitere exponentielle Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und damit eine drohende Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. „In dieser Situation haben sich die Regierungscheffinnen und -chefs von Bund und Ländern einstimmig auf weitreichende Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens verständigt, Um in einer gemeinsamen nationalen Kraftanstrengung eine akute nationale Gesundheitsnotlage abzuwenden“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach den erneuten Beratungen von Bund und Ländern am 16. November. „Die überwältigende Mehrheit Bürgerinnen und Bürger hat darauf mit Verständnis und großer Disziplin reagiert. Mit Hilfe Ihrer Disziplin konnten wir das sprunghafte Wachstum der Infektionszahlen inzwischen abbremsen. Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg, und dafür danke ich Ihnen allen von Herzen. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen: Die notwendige Trendwende haben wir noch nicht erreicht.“

Fallzahlen weiter zu hoch

Zwar ist das exponentielle Wachstum gestoppt, aber die Fallzahlen sind weiter sehr hoch. Für Baden-Württemberg bedeutet das, dass 40 Prozent der Personen, die sich insgesamt mit SARS-CoV-2 angesteckt haben, in den ersten beiden Novemberwochen registriert wurden. Bis Ende Oktober gab es in Baden-Württemberg insgesamt gut 82.000 Fälle. Heute sind es bereits knapp 120.000. In den vergangen beiden Wochen ist auch die Zahl der COVID-19 Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen um 60 Prozent gestiegen. Im Bund ist die Zahl der Patientinnen und Patienten auf Intensivstationen sogar um 70 Prozent gestiegen.„Die Lage bleibt weiterhin sehr ernst. Wir haben die Kontrolle über die Pandemie noch nicht wieder zurück. Die Kraft der zweiten Welle ist noch nicht gebrochen“, warnte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin.

Ziel ist eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50

„Wir werden die Pandemie erst dann wieder im Griff haben, wenn wir das Infektionsgeschehen mindestens unter die Schwelle unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gedrückt haben. Nur dann schaffen wir die Kontaktnachverfolgung und vermeiden Engpässe bei Ärzten und Pflegepersonal, bei den Testkapazitäten, der Medikamentenversorgung und der Verfügbarkeit von Intensivkapazitäten“, beschrieb Ministerpräsident Kretschmann die Ziele der jetzt beschlossenen weiteren Maßnahmen. Statt weiterer allgemeiner Einschränkungen für die Bevölkerung setzen Bund und Länder in der zweiten Phase des „Lockdown Light“ vor allem auf zusätzliche administrative Maßnahmen.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Hotspot-Strategie, die über die bundes- und länderweiten Maßnahmen hinausgeht, weiter zu verfolgen. In Stadt und Landkreisen mit einem besonders starken Infektionsgeschehen, sollen regional schnell weitere Maßnahmen erlassen werden können, um schnell auf das Infektionsgeschehen vor Ort Einfluss nehmen zu können.

Bei der Kontaktnachverfolgung wollen Bund und Länder vermehrt auf Cluster setzen. Wenn beispielsweise in Unternehmen, Einrichtungen, Freizeitgruppen, Glaubensgemeinschaften oder nach Familienfeiern Verdachtsfälle auftreten, sollen Quarantäneanordnungen für das betroffene Cluster schnell möglich sein – auch bevor schon ein positiver Test vorliegt.

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Bund und Länder sind sich darin einig, dass die Schulen und Betreuungseinrichtungen weiter offen bleiben sollen.

Länder bauen Impfzentren auf

Die guten Nachrichten, dass ab dem 1. Quartal 2021 wahrscheinlich einer oder mehrere hochwirksame Impfstoffe vorliegen ist ein zentraler Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie. Bund und Länder sind sich einig, dass es keine Impfpflicht geben und die Impfung ausschließlich auf freiwilliger Basis stattfinden soll. Um auf die massenweise Impfung von zunächst Risikogruppen und Gesundheitspersonal vorbereitet zu sein, richten die Länder Impfzentren und -Strukturen ein.

Ab Anfang Dezember sollen an die Risikogruppen zudem FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung verteilt werden. Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, die digitale Infrastruktur in den Gesundheitsbehörden schnell weiter auszubauen und noch mehr auf gemeinsame Standards und Software zu setzen.

Es gilt weiter die dringende Empfehlung an alle, die ein passendes Endgerät haben, die Corona-Warn-App zu installieren und zu benutzen. Vor allem bei einem positiven Testergebnis sollten Sie die App auf alle Fälle nutzen, um mögliche Kontakte anonym zu warnen und so eine weitere Ausbreitung des Virus aktiv zu verhindern. Hier liegen einige Vorschläge, unter anderem aus Baden-Württemberg, vor um die App zu verbessern und die Akzeptanz der App weiter zu steigern.

Eindringlicher Appell an die Bevölkerung

Über die beschlossenen Maßnahmen hinaus geht es auch weiter um Eigenverantwortung. Jede und jeder muss jetzt mithelfen und seine privaten Kontakte in den kommenden Wochen – wenn nicht schon geschehen – noch mal deutlich reduzieren. Auf private Feiern sollte man gänzlich verzichten. Private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten auf einen weiteren festen Hausstand beschränken. Ab sofort sollte man sich nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes treffen. „Treffen Sie sich nicht heute mit den einen und morgen mit den anderen, sondern beschränken Sie sich dabei immer auf die gleichen Personen“, konkretisierte Kretschmann die Aufforderung.

Dazu zählt auch Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr und auf nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren gänzlich zu verzichten.

Bei Besuchen bei älteren und anderen Risikogruppen sollten Sie auf jeden Fall symptomfrei sein. Achten Sie unbedingt auf einen angemessenen Infektionsschutz.

Im Verdachtsfall lieber auf Nummer Sicher gehen

Darüber hinaus gilt weiter unsere Empfehlung, sich bei Verdachtsfällen etwa bei Auftreten von typischen Symptomen in häusliche Isolation zu begeben, halten Sie telefonisch Rücksprache mit Ihrem Hausarzt und meiden Sie Kontakte zu anderen Personen. Angehörige Ihres Haushalts sollten Kontakte zu anderen Personen außerhalb des Haushalts ebenfalls möglichst meiden bis die Infektionslage geklärt ist (Testergebnis). Auch wenn Sie keine konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt oder die Teststelle bekommen haben.

Informieren Sie bei einem positiven Testergebnis, soweit möglich, unbedingt selbst Personen, mit denen Sie in den vergangenen zwei Wochen engen persönlichen Kontakt hatten. Also Arbeitskolleginnen und -kollegen – direkt oder über den Arbeitgeber, Familienangehörige, Freunde und Bekannte, Vereinskameradinnen und -kameraden,

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Nachbarn, Schule oder Kita, usw., damit diese Personen selbst entsprechende Maßnahmen ergreifen und die Infektionskette durchbrechen können.

Bei der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter kann ein sogenanntes Kontakttagebuch helfen. Notieren Sie sich am Abend kurz in Stichworten, wenn Sie an dem Tag in möglichen Cluster-Situationen waren. So können Sie dem Gesundheitsamt bei einem positiven Testergebnis schnell und zuverlässig sagen, wann Sie beispielsweise in einer Besprechung, auf einem Vereinstreffen oder in anderen Situationen waren, bei denen eine Ansteckung möglich gewesen wäre.

Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

Informationen zu COVID-19 im Zollernalbkreis (rund 189.000 Einwohner)

Aktuell Infizierte: 450(Stand 18.11.2020, 15:30 Uhr)In Grosselfingen gibt es aktuell 3 Infizierte

Patienten mit gesicherter COVID-19-Diagnsose, die m Zollernalb-Klinikum behandelt werden:

197 auf der Intensivstation davon 2 beatmet(Stand: 18.11.2020, 07:00 Uhr)

Gesamtzahl der bestätigten Corona-Fälle: 2.248(Stand: 18.11.2020, 15:30 Uhr)

Genesene Patienten: 1.722 *Todesfälle 74 *

* davon 9 "mit" SARS-CoV-2 verstorbenDer Zollernalbkreis unterscheidet zwischen Todesfälle, die „an/in Verbindung“ (veröffentlichte Todesfälle) und „mit“ COVID-19 gestorben sind. Todesursächlich war bei letzteren Fällen nicht die SARS-CoV-2 Infektion. Deshalb wird diese Gruppe formal bei den Genesenen aufgeführt.

Inzidenz/Neuinfektionen 114,1 / 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen(Stand: 18.11.2020, 15:30 Uhr)

Quelle: www.zollernalbkreis.de

Fragen und Antworten zum Thema Corona finden Sie unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/fag-corona-verordnung/

oder

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https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „Ansteckung vermeiden“.

Telefonische Auskünfte und Hilfen zu Corona

Der Landkreis hat ein Bürgertelefon zu COVID-19 unter der Nummer

07433/92-1111

eingerichtet.

Es gelten folgende Erreichbarkeitszeiten:

Mo - Do: 10-16 UhrFr: 10-12 Uhr

telefonische Auskünfte:

Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt (telefonisch) oder an die Corona-Schwerpunktambulanz, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Corona Virus infiziert zu haben.

Telefon-Hotline:

Bundesministerium für Gesundheit:030/346 465 100Landesgesundheitsamt:0711/904-39555

Hotline des Landes für Menschen mit psychischen Belastungen

Die Corona-Pandemie ist für viele Menschen im Land eine große psychische Belastung. Zu eingeschränkten sozialen Kontakten und möglichen Konflikten zu Hause kommen häufig Fragen, wie es mit dem eigenen Job und der Familie weitergeht. Gemeinsam mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, der Landesärztekammer, der Landespsychotherapeutenkammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das Sozialministerium Baden-Württemberg eine Hotline zur psychosozialen Beratung eingerichtet. Expertinnen und Experten stehen dort täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.

kostenfreie Nummer: 0800 377 377 6

Bitte halten Sie Abstand

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Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen.

In der Gemeinde Grosselfingen wurde der Volkstrauertag im kleinsten Kreis begangen.

Feierstunde am Ehrendenkmal mit den Vereinen fällt wegen Corona aus.

(wo) Der Corona- Virus hat auch die Feierstunde am Ehrendenkmal zum Volkstrauertag in diesem Jahr anders aussehen lassen. In früheren Jahren trafen sich immer viele Grosselfinger Bürgerinnen und Bürger am Samstag vor dem Volkstrauertag um den Gefallenen und Vermissten der beiden Weltkriege und all derer, die durch Terror und Gewalt ihr Leben lassen mussten zu gedenken. Die Feierlichkeiten wurden immer vom Männergesangverein Grosselfingen, gemeinsam mit dem Liederkranz Steinhofen, der Feuerwehr und der Jugendwehr, dem Schützenverein, dem FC- Grosselfingen, dem Kleintierzuchtverein, der Pfarrgemeinden, der Gemeindeverwaltung, die Mitarbeiter des Bauhofs, des Gemeinderates, und vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besucht.

In diesem Jahr viel die Feierlichkeit viel bescheidener aus.

Den Verantwortlichen war es wichtig trotz der Kontaktbeschränkung diesen Tag in Ehren zu halten. Deshalb trafen sich am Volkstrauertag um 11 Uhr Bürgermeister von Grosselfingen Friedbert Dieringer und Feuerwehrkommandant Rainer Knoll unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Ehrenmal am Rathaus um den Kranz niederzulegen.

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „Volkstrauertag“.

Bild: BM Friedbert Dieringer und Kommandant Rainer Knoll nach der Kranzniederlegung.

Das Landratsamt Zollernalbkreis informiert

Sammlung von Grünabfällen

Am Dienstag, 24.11.2020 werden in Grosselfingen wieder Grünabfälle eingesammelt.

Bei der Sammlung wird sperriges, holziges Grüngut wie Baum- und Heckenschnitt, Reisig und Wurzelstöcke mitgenommen.

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Bitte beachten:

• Äste und Wurzeln dürfen nicht mehr als 25 cm Durchmesser haben. • Die Grünabfälle müssen mit Naturfaserschnüren gebündelt werden. • Bündel und größere Einzelstücke dürfen nicht schwerer als ca. 15 kg und nicht länger als

1,5 m sein. • Zu große oder zu schwere Bündel können nicht mitgenommen werden.• Bündel, die mit Kunststoffschnüren, Draht, Textilbändel etc. zusammengebunden sind,

können ebenfalls nicht mitgenommen werden.

• Kleinere Äste oder Zweige, die wegen ihrer Struktur nicht zu bündeln sind, können in Papiersäcken bereitgestellt werden. Bitte keine Kunststoffsäcke oder Kartonagen verwenden!

• Pro Sammlung und Grundstück können max. ca. 2 cbm bereitgelegt werden.• Die Grünabfälle müssen am Sammeltag ab 6:00 Uhr morgens am Straßenrand

bereitliegen.

Nicht mitgenommen werden:

• Nicht-holzige Grünabfälle wie z. B. Schilfgras, Stauden, Blumenschnitt usw.• Rasenschnitt, Laub, Moos• Heu, Stroh• Gemüseabfälle, Biomüll.

Diese Gartenabfälle können im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen und bei verschiedenen privaten Firmen gegen eine Gebühr entsorgt werden. Rasenschnitt nimmt in kleineren Mengen (bis 1 cbm) von April bis November auch das Wertstoffzentrum in Bisingen.

Fragen beantwortet die Abfallberatung des Landkreises, Tel. 07433 / 92-1371 oder 92-1381.

P R E S S E M I T T E I L U N G E N

Wohnraumoffensive / „Innovativ Wohnen BW – Beispielgebende Projekte“: Reges Interesse an der zweiten Förderrunde

Wohnungsbauministerin Hoffmeister-Kraut: „Nahezu 60 Einreichungen zeugen von enormer Innovationskraft im Land. Fokus auf flächensparendem und gemeinschaftlichem Wohnen“

Im Rahmen der Wohnraumoffensive sucht das Wirtschaftsministerium weitere innovative und zugleich übertragbare Ansätze für bezahlbares Wohnen, die in ein landesweites „Schaufenster“ gestellt und so zum sichtbaren Vorbild für eine gelungene und nachahmenswerte Umsetzung werden. Der nun beendete Projektaufruf für die zweite Fördertranche, für die das Land weitere fünf Millionen Euro zur Verfügung stellt, ist auf eine große Resonanz gestoßen.

„Nahezu 60 Projekteinreichungen aus allen Landesteilen zeugen von der enormen Innovationskraft, die unser Land im Planen und Bauen zu bieten hat,“ zeigte sich

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Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erfreut. Unter den Einreichungen finden sich unterschiedlichste neue Ideen, nicht nur baulicher, sondern auch konzeptioneller Art. „Der Projektaufruf hat bewusst auch Raum für experimentelle Ansätze gelassen. Die Einreichenden haben mit ihren vielfältigen und teilweise sehr konkreten Projektvorschlägen ein hohes Maß an Ideenreichtum bewiesen – sowohl in Bezug auf die Umsetzungskonzepte als auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Wohnbauvorhaben“, so die Ministerin weiter.

Sehr erfreulich sei auch, dass sich unter den Einreichungen sowohl Projekte aus dem städtischen Kontext wie auch aus dem ländlichen Raum befinden. Dies sei ein Beleg dafür, dass die Frage, wie das Wohnen der Zukunft aussehen soll, in Stadt und Land gleichermaßen virulent ist. „Es ist daher wichtig, dass jeweils passende Ansätze entwickelt werden, die zum einen auf die gesellschaftlichen Veränderungen mit neuen, vor allem auch gemeinschaftlich orientierten Wohnformen und –angeboten reagieren, dabei aber immer auch die Verhältnisse vor Ort im Blick behalten“, so Hoffmeister-Kraut.

Der Bewerberkreis reicht von Genossenschaften, Baugemeinschaften und privaten Bauherren über Kommunen und städtischen Wohnungsbaugesellschaften bis hin zu Bauträgern, Projektentwicklern und Forschungseinrichtungen. „Es ist sehr gut und wichtig, dass wir mit dem Projektaufruf eine solche Breitenwirkung erzielen konnten. Denn wir brauchen sämtliche Akteure, um die komplexe Aufgabe der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum weiter sichtbar voranzubringen“, betonte die Ministerin.

Bereits jetzt ist ablesbar, dass ein wichtiger Fokus auf flächensparendem und gemeinschaftlichem Wohnen liegt. Viele der Einreichungen befassen sich mit der wertvollen Ressource Boden und der Weiterentwicklung des Bestands - sowohl städtebaulich als auch gesellschaftlich integriert, also mit Blick auf die Ermöglichung von mehr Gemeinschaftlichkeit beim Wohnen. „Das bestätigt unsere Einschätzung, dass es in diesen Bereichen wertvolle Potentiale gibt, die wir ausschöpfen wollen. Die Projekte, für die wir quasi die Patenschaft übernehmen, profitieren auf vielfältige Weise: Sie werden finanziell unterstützt, fachlich begleitet, landesweit vernetzt und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Sie sollen damit als ‚gute Praxis‘ anderen Akteuren am Wohnungsmarkt Mut machen, eigene wegweisende Projekte anzugehen.“

Weitere Informationen

Mit der Wohnraumoffensive BW setzt das Wirtschaftsministerium neue Impulse für mehr bezahlbaren, sozial gemischten und zugleich qualitativ hochwertigen Wohnraum. Wesentliche Bausteine der Wohnraumoffensive sind der Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW, die die Verzahnung der Themen Bezahlbarkeit und Innovation im Wohnen zum Thema macht.

Die Förderung von beispielgebenden Projekten ist Bestandteil des Bausteins Innovativ Wohnen BW, für den insgesamt 10 Millionen zur Verfügung stehen. Die in der ersten Runde geförderten drei Vorhaben verfolgen ganz unterschiedliche Ansätze. Gemeinsam ist allen Projekten, dass an sozialen Maßstäben orientierter Wohnraum geschaffen wird, kreative und flächensparende Lösungen entstehen und ökologische Baumaterialien eingesetzt werden.

Nach einer ersten Vorauswahl der beispielgebenden Projekte durch das Wirtschaftsministerium präsentieren die Kandidaten der engeren Wahl ihre Vorhaben Anfang Dezember einem fachbezogenen Auswahlgremium. Dieses wird hieraus die neuen Projekte auswählen, die dann noch in diesem Jahr präsentiert werden können. Gefördert wird in den aus der ersten Runde bewährten Kategorien Quartier – Gebäude – Mensch.

Nähere Informationen finden Sie unter:

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https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnraumoffensive-baden-wuerttemberg/innovativ-wohnen-bw/

L 433, zwischen Unterdigisheim und MeßstettenBauarbeiten am 17. und 18 November 2020

Ab Dienstag, 17. November 2020 werden vorhandene Schäden am Fahrbahnbelag auf der Landesstraße L 433 im Appental zwischen Unterdigisheim und Meßstetten saniert. Auf dem rund 1,5 Kilometer langen Abschnitt muss an mehreren Teilflächen die Asphaltdeckschicht aufgrund vorzeitiger Alterung erneuert werden.

Verkehrsführung:

Die Landesstraße L 433 wird für die Arbeiten zwischen dem Anschluss der Kreisstraße K 7147 in Richtung Hossingen und dem Kreisverkehr L 196 / L 433 südlich von Meßstetten voll gesperrt. Die Zufahrt zur Grüngutsammelstelle Deponie Appental ist für den Anliegerverkehr aus Richtung Unterdigisheim möglich.

Die Umleitung erfolgt in beide Fahrtrichtungen ab Meßstetten über die L 196, Hartheim, K 7148 auf die L 433 nach Unterdigisheim und umgekehrt.

Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt kann die Strecke am Mittwoch, 18. November 2020 gegen Spätnachmittag wieder für den Verkehr freigegeben werden. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehenden Behinderungen.

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können jeweils aktuell im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abgerufen werden.

Marktüberwachung Baden-Württemberg stellt Mängel bei Torantrieben zur Nachrüstung von Garagentoren fest

Maximal erlaubte Schließkräfte sind teilweise um das Doppelte überschritten

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen hat verschiedene Garagentorantriebe überprüft und dabei Mängel festgestellt. Für die Überprüfung wurden insbesondere Torantriebe herangezogen, die in Baumärkten oder im Internet erhältlich sind.

Die Öffnung des Garagentors per Funk ist komfortabel. Auch ein Garagentor, das bereits besteht und bisher von Hand betätigt wurde, lässt sich mit einem elektrischen Antrieb nachrüsten. So nachgerüstete Garagentore können aber auch eine Gefahr darstellen - insbesondere für Kinder, die sich in der Nähe des Tores aufhalten und den automatischen Schließvorgang nicht einschätzen können. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu schweren bis tödlichen Unfällen mit Kindern, die von sich schließenden Garagentoren eingequetscht wurden.

Aus diesem Grund hat die Marktüberwachung Baden-Württemberg sechs Antriebe, mit denen Garagentore nachgerüstet werden können, genauer unter die Lupe genommen. Der Schwerpunkt der Aktion lag auf der sicherheitstechnischen Überprüfung der

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Nachrüsttorantriebe, die als Verbraucherprodukte in Baumärkten und im Internethandel bereitgestellt werden. Ein wichtiger Punkt der Überprüfung war die maximal zulässige Schließkraft. Die Sicherheitsanforderungen an ein automatisches Garagentor verlangen, dass das Tor mit maximal 400 Newton, was rund 40 Kilo entspricht, auf ein Hindernis auftreffen darf. Danach muss es innerhalb von weniger als 750 Millisekunden von selbst wieder nach oben fahren und das Hindernis freigeben. Werden diese Werte überschritten, können Garagentore eine erhebliche Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere für Kinder darstellen.

Bei der Überprüfung der Abschaltautomatik der Torantriebe durch das Prüflabor wurden teilweise schwere Sicherheitsmängel festgestellt. Alle drei im Online-Handel entnommene Produkte wiesen dabei Mängel auf. Die maximal zulässigen Schließkräfte beim Auftreffen auf ein Hindernis wurden bei einer Tor-Antriebskombination um mehr als das Doppelte überschritten. In diesem Fall wurde die für den Online-Händler mit Sitz in den Niederlanden örtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Ein weiterer Verkauf dieses Produkts wurde im Internet gestoppt. Bei zwei weiteren mangelbehafteten Produkten eines Online-Händlers mit Sitz in Baden-Württemberg wurden durch den Händler auf freiwilliger Basis Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt.

Da die Garagentorantriebe vom Verbraucher im Handel eingekauft und häufig selbst am Garagentor angebaut werden, sind hier die technische Beschaffenheit des Produkts und eine ausführliche Montage- und Betriebsanleitung, von besonderer Bedeutung. In zwei Fällen waren die Hinweise zur korrekten Einstellung des Antriebs unvollständig und deshalb eine Überarbeitung der Bedienungsanleitung erforderlich.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Montage und Inbetriebnahme eines elektrischen Torantriebs durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Sollte der Einbau in Eigenregie durchgeführt werden, wird vor Inbetriebnahme eine sicherheitstechnische Überprüfung der Tor-Antriebskombination durch einen Sachkundigen empfohlen. Dadurch wird gewährleistet, dass die auftretenden Kräfte für einen sicheren Betrieb korrekt eingestellt sind und schwere Unfälle vermieden werden.

Hintergrundinformationen:Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produkt- und Chemikaliensicherheit zu prüfen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Marktüberwachung und deren aktuellen Themen sind im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt11/Seiten/aufgaben-abt11.aspx einsehbar.

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „Kraftmessung“.

Bildunterschrift:Messung der Schließkräfte an einem Garagentor; © Regierungspräsidium Tübingen, Alexander Wurster

Freiwilligendienste:Ein Plus für die Rente

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Sich beruflich zu orientieren und dabei auch sozial zu engagieren – das ermöglichen die Freiwilligendienste. Wer sich dafür entscheidet, punktet zudem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn während des Einsatzes in einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung an. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber in voller Höhe. So steigert ein Freiwilligendienst auch die spätere Rente. Und die dafür nötigen Beiträge müssen nicht vom sogenannten Taschengeld während des Freiwilligendienstes gezahlt werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de sowie in der Broschüre »Freiwilligendienst und Rente«. Die Broschüre kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an [email protected] bestellt oder direkt im Internet heruntergeladen werden.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

SVLFG bietet Schweinehaltern Unterstützung an

Aufgrund der grassierenden Afrikanischen Schweinepest hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) präventive Maßnahmen getroffen und möchte betroffenen Unternehmen helfen.

Neben einer „Krisenhotline“ für belastete Versicherte bietet die SVLFG Lösungen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der Beiträge an. Betriebsbesichtigungen in Schweinhaltungsbetrieben führt sie bis auf weiteres nicht durch, um das Infektionsrisiko nicht zu erhöhen.

KrisenhotlineUnter der Telefonnummer 0561 785-10101 erreichen Versicherte 24 Stunden an allen sieben Tagen der Woche ausgebildete Psychologen. Diese von der SVLFG beauftragten Experten wissen über die Belange und die aktuellen Notsituationen in den grünen Berufen Bescheid. Sie versuchen in einer akuten Krise zu stabilisieren und zu unterstützen. Informationen zur Krisenhotline hat die SVLFG auch im Internet unter www.svlfg.de/krisenhotline bereit gestellt.

BeitragszahlungKommt es vorübergehend zu Zahlungsschwierigkeiten und können deshalb die Beiträge nicht pünktlich gezahlt werden, empfiehlt die SVLFG, sich rechtzeitig vor der Beitragsfälligkeit mit ihr in Verbindung zu setzen. Gemeinsam wird eine Lösung zu finden sein. Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Vollstreckungskosten können vermieden werden und damit auch viel Ärger in einer ohnehin angespannten Situation. Verringert sich zum Beispiel infolge der Seuche der Schweinebestand, kommt eine Anpassung des Beitragsvorschusses zur Berufsgenossenschaft in Betracht.

BetriebsbesichtigungenDie Außendienstmitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes der SVLFG besichtigen vorerst keine Schweinehaltungsbetriebe, um den Infektionsschutz in den Unternehmen nicht unnötig zu gefährden. Aus diesem Grund können Unternehmer und Mitarbeiter Schweine

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haltender Betriebe in Seuchengebieten (aktuell Brandenburg und Sachsen) derzeit auch nicht an Seminaren der SVLFG teilnehmen. Notwendige Unfalluntersuchungen und Ermittlungen zu Berufskrankheiten erfolgen hier telefonisch. Um den Unternehmen aber auch in der aktuellen Situation zur Seite zu stehen, verstärkt der Technische Aufsichtsdienst insgesamt die telefonische Beratung.

Das Zollernalb Klinikum informiert

Freie Ausbildungsplätze an der Akademie für Gesundheitsberufe (Start im April 2021)

Das Zollernalb Klinikum ist mit rund 1.500 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber und gleichzeitig einer der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis. Wir bieten jungen Menschen vielseitige Ausbildungsmöglichkeiten an.

Einen großen Anteil an den verschiedenen Ausbildungsplätzen bildet die Ausbildung zum/ zur Pflegefachmann/ -frau an unserer Akademie für Gesundheitsberufe.

Die dreijährige Ausbildung findet blockweise in der Akademie für Gesundheitsberufe und auf den unterschiedlichen Stationen im Zollernalb Klinikum statt.

Mit der Ausbildung zum/ zur Pflegefachmann/ -frau ist man für die Zukunft bestens gewappnet. Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die nach der Ausbildung angestrebt werden können.

Zum Start des neuen Ausbildungskurses im April 2021 gibt es noch verfügbare Plätze.

Weitere Infos unter www.zollernalb-klinikum.de, Bewerbungen bitte an [email protected]

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „Auszubildende Zollernalb Klinikum“.

Das Berufliche Schulzentrum Hechingen (BSZ) informiert

Folgen! Liken! Informieren!

Die traditionellen Informationsveranstaltungen des Beruflichen Schulzentrums Hechingen (BSZ) müssen dieses Jahr leider ausfallen. Dennoch haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich ausgiebig über ihre neue Schule zu informieren.

Bisher konnten sich Schülerinnen und Schüler vor Ort am Tag des Beruflichen Gymnasiums und am Infotag über das vielfältige Angebot des Beruflichen Schulzentrums informieren - sei es Berufliches Gymnasium, Berufskolleg, AVdual, Berufsfachschulen, VABO oder die klassische Berufsschule. Es gab Vorträge zu den

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verschiedenen Schularten, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gaben weitere Auskünfte. Dies ist coranabedingt dieses Schuljahr nicht möglich.

Dennoch können sich die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und alle weiteren Interessenten bestens über ihren nächsten Karriereschritt informieren, denn das Hechinger Schulzentrum beschreitet neue Wege: Ab dem 23. November erhält jeder Schüler einer Abschlussklasse der abgebenden Schulen, also die Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen und Realschulen, eine „Goodiebag“, in der sich kleine Willkommensgeschenke befinden: ein Kuli, ein Post-it-Block, Traubenzucker und nicht zuletzt eine Postkarte mit QR-Codes. Über diese können die Schülerinnen und Schüler ihre künftige Schule schon jetzt auf digitalem Wege kennen lernen. Ein QR-Code führt direkt auf die Homepage des BSZ. Hier können sich selbstverständlich auch die Eltern über das vielfältige Angebot oder die Zugangsvoraussetzungen der einzelnen Schularten informieren. Ein anderer QR-Code leitet zur Facebook-Seite der Schule, ein weiterer direkt zu Instagram. Hier besteht für die Schülerinnen und Schüler der abgebenden Schulen die Möglichkeit, ihre künftige Schule zu liken und dieser zu folgen. So können sie jetzt schon am Schulleben ihrer künftigen Schule teilnehmen.

Außerdem wird das BSZ in seinen Social-Media-Auftritten Schwerpunktwochen setzen und mit der „Digitalen Woche des Beruflichen Gymnasiums“ vom 30. November bis 4. Dezember starten. Bis Februar werden ähnliche Schwerpunktwochen zu den anderen Schularten folgen. In diesen Wochen wird das BSZ spezielle Informationen zu den einzelnen Schularten, Erklärvideos und Filme von Schülerinnen und Schülern posten. Am 9. Dezember bieten außerdem alle beruflichen Schulen des Zollernalbkreises, also in Albstadt, Balingen und Hechingen, einen digitalen Vortrag zu ihrer Schule an. Im Anschluss können auf digitalem Wege Fragen gestellt werden. Die Zugangsdaten zu den Vorträgen werden noch bekannt gegeben. Dieser Abend wird auch über Instagram und Facebook zu verfolgen sein.

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „PostkarteBSZ“.

Sprachförderung am BSZ als Brücke in die Ausbildung

Auch diesem Schuljahr sind am Beruflichen Schulzentrum Hechingen (BSZ) Sprachförderkurse eingerichtet. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die daher noch Hilfe in der Berufsausbildung brauchen.

Insgesamt werden am BSZ vier Sprachförderkurse angeboten: einer in einer AVdual-Klasse, bei der der Schwerpunkt auf dem Spracherwerb des Deutschen liegt, die anderen drei in der Berufsausbildung, und zwar in den Bereichen Pflege, Hotel und Gastronomie sowie im ersten Jahr der Kaufmännischen Berufsschule. Da die Schülerinnen und Schüler auf ganz unterschiedlichen Lernniveaus sind, brauchen sie zum Teil noch Unterstützung. Während es in der Praxis in der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise Betrieb meist gar nicht so große sprachlich begründete Probleme gibt, tun sich einige Auszubildende mit der Theorie in der Berufsschule noch schwer. Die zu behandelnden Fachtexte sind oftmals sprachlich anspruchsvoll und die Lehrkräfte haben nicht immer die Zeit, sprachliche Defizite im Fachunterricht aufzuarbeiten.

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Dies geschieht auch in diesem Schuljahr im Sprachförderunterricht, der zwei bis vier Stunden pro Woche umfasst. Hier können die Fachbegriffe der Ausbildungsberufe eingeübt sowie an Grammatik und Satzbau gearbeitet werden. „Wir holen die Schülerinnen und Schüler da ab, wo sie stehen“, beschreibt Studienrätin Elke Keck das Konzept der Sprachförderung. „Sie bringen Texte und Arbeitsblätter aus dem Fachunterricht mit und wir schauen uns dann an, wo wir unterstützen können“, so Frau Keck. Eine ihrer Schülerinnen ist Nadine Kabomir aus dem Iran. Sie hat im Vorfeld privat bei an der Tübinger Volkshochschule und einer Sprachschule Deutsch gelernt: „Zwar spreche ich schon ganz gut Deutsch, für den Sprachförderunterricht bin ich aber sehr dankbar. Speziell der Fachwortschatz ist doch oft noch ziemlich schwierig“, sagt Frau Kabomir, die eine Ausbildung zur Pflegehelferin macht. Neben dem Sprachunterricht werden die Schülerinnen und Schüler beraten, wie sie zunehmend eigenständig ihr Deutsch verbessern können.

Das Angebot wird sowohl von den Betrieben als auch von den Schülerinnen und Schülern sehr gut angenommen. „Aufgrund des Fachkräftemangels speziell in den Bereichen Pflege, Hotel und Gastronomie sind immer mehr Betriebe bereit, auch mit Auszubildenden, die noch sprachliche Defizite haben, einen Lehrvertrag abzuschließen. Dass wir nun als Schule diese noch vorhandenen Lücken angehen und die Auszubildenden mit einer intensiven Betreuung im ersten Lehrjahr begleiten, wird von den Betrieben sehr geschätzt“, berichtet die stellvertretende Schulleiterin Leonie Schneider-Loye. So berücksichtigen Betriebe wie Einrichtungen bereitwillig den Sprachförderunterricht in ihren Dienstplänen und ermöglichen so den Auszubildenden bis zu vier Stunden mehr Deutsch in der Woche. „Der Förderunterricht ist für die Schule, die Betriebe und Einrichtungen sowie natürlich für die Auszubildenden selbst eine absolute Win-win-Situation“, freut sich auch Schulleiter Dr. Roland Plehn über das neue Bildungsangebot am BSZ.

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „BSZ HCH“.

Weihnachtsfenster in Grosselfingen

Alle Grosselfinger sind herzlich eingeladen mitzumachen

Wer hat Lust, in der Adventszeit in Grosselfingen an seinem Haus ein Fenster, den Hauseingang oder den Garten besonders schön, festlich oder einzigartig zu schmücken und möchte, dass sich auch andere daran erfreuen können? Es sollte von der Straße aus gut sichtbar sein. Dann schreibt bis zum 22.11.2020 eine Mail an [email protected] oder ruft bei der Vorsitzenden Daniela Dehner an unter 07476/914445.

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Der Förderverein sammelt alle Teilnehmer, die mitmachen möchten, und erstellt einen Weihnachts-Dorfplan, damit jeder weiß, in welchen Straßen es im Dezember besonders schöne "Weihnachtsfenster" zu entdecken gibt. Die Fenster, Haustüren oder Gärten sollten vom 1. Advent an zu sehen sein und besonders abends wenn es dunkel wird, schön beleuchtet sein. Jeder Grosselfinger ist herzlich eingeladen mitzumachen! Je mehr mitmachen, desto mehr gibt es zu entdecken, und je schöner wird Grosselfingen leuchten.

Bisher sind "Weihnachtsfenster" gemeldet aus dem Ahornweg, Bubenhofenweg, Bruderschaftsstraße, Buchenweg, Hohenzollernstraße, Holunderweg, Marktplatz, Raichbrunnenweg, Schlehenweg, Weilheimer Straße und auch das Alten- und Pflegeheim Grosselfingen macht mit.

Zusätzlich macht der Förderverein an den 4 Adventssonntagen extra Weihnachts-Stationen, die ebenfalls auf dem Weihnachts-Dorfplan verzeichnet werden. Jeden Advent kommt eine weitere Station dazu. Lasst Euch überraschen! Auf der Rückseite des Weihnachts-Dorfplanes wird ein Quiz zu den Weihnachtsfenstern zu finden sein, an dem insbesondere die Kinder eingeladen sind mitzumachen. Die Kinder erhalten dann eine kleine Überraschung als Dankeschön.

Wer also Lust hat mitzumachen, meldet sich schnell noch an. Der Förderverein freut sich auf viele Weihnachtsfenster.

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Zollernalb e.V.

Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Balingen. Am Freitag, 04.12.2020 von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5.

Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Balingen. Am Freitag, 11.12.2020 von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr im DRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5.

Erste Hilfe am Kind in Balingen. Am Samstag, 12.12.2020 von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr imDRK-Forum Balingen, Henry-Dunant-Str. 1-5.

Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang in Ebingen. Am Samstag, 16.01.2021 von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr im DRK-Forum Albstadt, Sonnenstr. 54.

Kursanmeldungen unter Tel. 07433/909999 oder www.drk-zollernalb.de.

DRK-Gymnastik fällt bis auf weiteres aus. Aufgrund der aktuellen Situation der Covid-19 – Pandemie und der weiter steigenden Infektionszahlen hat sich der DRK-Kreisverband Zollernalb e.V. entschlossen alle DRK-Gymnastik-Gruppen bis auf weiteres abzusagen. Wir bitten für diese präventive Maßnahme betr. der Risikogruppen um Verständnis. Gerne können Sie mit Ihrem Anliegen mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Tel.: 07433-9099-843 oder [email protected].

DRK-Kleiderladen für ALLE geöffnet, Wir sind eine Fundgrube für alle Bürger/innen, für kostenbewusste Menschen und Schnäppchenjäger, aber auch für echte Individualisten in Sachen Mode und Nachhaltigkeit. Der Kleiderladen ist an folgenden Tagen geöffnet: Mo. von 14-17 Uhr Verkauf und Warenannahme, Di. von 14-17 Uhr Warenannahme, Mi. von 10-13 Uhr Verkauf und Warenannahme, Do. 15-18 Uhr Verkauf und Warenannahme, Fr. von 10-13 Uhr Warenannahme. Schnelles Wegwerfen war gestern – Geben Sie Ihre gut erhaltenen Kleider, Schuhe oder Accessoires direkt im Kleiderladen des DRK-Kreisverbandes Zollernalb

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e.V. ab Mit den Erlösen werden soziale Projekte finanziert. Bedürftige Personen erhalten nach Vorlage eines Nachweises attraktive Vergünstigungen.

Zweckverband Jugendmusikschule Hechingen und Umgebung

Sitzung der Verbandsversammlung

Am Donnerstag, den 03. Dezember 2020, 17.00 Uhr, findet im Bürgerhaus Haigerloch, Oberstadtstraße 9 in Haigerloch, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Jugendmusikschule Hechingen und Umgebung statt. Ich darf Sie hierzu herzlich einladen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Heinrich GötzVerbandsvorsitzender

Tagesordnung:

1. Anerkennung der letzten Sitzungsniederschrift2. Bericht der Schulleitung3. Jahresrechnung 20194. Haushaltsplanung 2021; Erlass der Haushaltssatzung5. Wahl des neuen 1. und 2. Verbandsvorsitzenden6. Anmerkungen und Anregungen

Kurs zum Gebäudeenergieberater (HWK) startet im Januar

Das Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau bietet von Januar bis April 2020 in 9 Tagesblöcken mit je drei Tagen die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) an.

Sie sind Meister in Handwerk, Bauingenieur, Architekt oder Techniker und wollen Ihr Wissen in den Bereichen Energieeffizienz, Lüftungs-und Heizungstechnik sowie Energieberatung erweitern, dann ist dieser Kurs genau richtig.

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste, damit verbunden ist die Erstellung bzw. Bestätigung von KfW-Anträgen sowie das Ausstellen von Energieausweisen.

Diese Fortbildung wird aus Mitteln des ESF gefördert, wobei für Teilnehmer aus Baden-Württemberg die Seminargebühren mit 30% bzw. 50% bezuschusst werden. Den Zuschuss beantragen wir für Sie.

Kursbeginn: 21. Januar 2021Anmeldeschluss: 07. Dezember 2020

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Weitere Informationen und Anmeldung unter:Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, 88400 Biberach; Wolfgang Schafitel; Tel: 07351 / 44091-55; Email: [email protected]; www.zimmererzentrum.de

V E R E I N S N A C H R I C H T E N

FC Grosselfingen 1910 e.V.

Wir halten uns an die geltenden Maßnahmen und hoffen bald wieder gegen das runde Leder treten zu dürfen. Doch nach wie vor ruht das Spielgerät auf dem Alten Berg. Hier für euch ein kleines Kreuzworträtsel.

1. Erster FCG-Torschütze dieser Saison?

2. FCG-Spieler mit der Nummer 18?3. Synonym Gewinnen?4. Synonym Punkteteilung5. Fußballturnier im ZAK6. FCG-Spieler mit der Nummer 98?7. FCG-Coach?8. Schneller FCG-Spieler?

9. Großer FCG-Spieler?10. FCG-Kopfballungeheuer?11. FCG-Sportgelände?12. Aktuelle Tabellenplatzierung?13. FCG-Keeper?14. Langjähriger FCG-Coach?15. "Eh Schiri, der hot scho..."16. "Eh Schiri, des waret mindestens 7

Meter..."

Hinweis an die Druckerei:Bitte übernehmen Sie hier das Bild „FCG-Kreuzwort Hochformat“.

Braucht ihr Hilfe? Alle Infos findet ihr auf unserer Homepage. (QR-Code scannen – entweder mit der Handykamera oder einer entsprechenden App). Lösung folgt nächste Woche.

Der FC Grosselfingen hofft, dass wir uns alle schon bald wieder auf dem Alten Berg sehen können. Bis dahin seid bitte für Kinder und Jugendliche ein Vorbild und beachtet die geltenden Maßnahmen – bleibt sportlich sowie munter doch vor allem gesund und fit.

Alle Infos zu unserem FC Grosselfingen gibt’s auch auf unserer Homepage –

www.fcgrosselfingen.de

los schnell dahin: Smartphone raus – Handykamera an – QR-Code scannen – fertig.

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- Ende des Nachrichtenblattes der Gemeinde Grosselfingen vom 20.11.2020. -