B1 ZD ZDj DurchfBestimm Kurz
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DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
B1
Stand: 1. Januar 2009
GOETHE-ZERTIFIKATZERTIFIKAT DEUTSCH (ZD)
ZERTIFIKAT DEUTSCH FÜR JUGENDLICHE (ZDJ)
Seite 2 Goethe-Zertifikat B1 ZD ZDj Durchführungsbestimmungen Stand: 01.2009
GOETHE-ZERTIFIKAT B1Zertifikat Deutsch (ZD) · (ZDj)
Die Durchführungsbestimmungen zu den Prüfungen Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat
Deutsch und Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch für Jugendliche sind Bestandteil der
Prüfungsordnung.
Die Prüfungen Zertifikat Deutsch und Zertifikat Deutsch für Jugendliche wurden gemein-
sam entwickelt vom Goethe-Institut, der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erzie-
hungsdirektoren EDK, dem Österreichischen Sprachdiplom Deutsch ÖSD und der telc
GmbH. Die Prüfungen Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch und Goethe-Zertifikat B1:
Zertifikat Deutsch für Jugendliche werden an den in § 2 der Prüfungsordnung des Goethe-
Instituts genannten Institutionen weltweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und
ausgewertet.
Die Prüfungen dokumentieren die dritte Stufe – B1 – der im Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) beschriebenen sechsstufigen Kompetenzskala und
damit die Fähigkeit zur selbstständigen Sprachverwendung.
§ 1 Prüfungsbeschreibung
§ 1.1 Bestandteile der Prüfung Die Prüfung Goethe-Zertifikat B1 besteht aus folgenden obligatorischen Teilprüfungen:
Schriftliche Gruppenprüfung: Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck
Mündliche Prüfung: Paar- oder Einzelprüfung.
§ 1.2 Prüfungsmaterialien Die Prüfungsmaterialien zum Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch und zum
Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch für Jugendliche bestehen aus Kandidaten- und
Prüferblättern, Tonträgern sowie Antwort- und Ergebnisbögen:
Die Kandidatenblätter enthalten die Prüfungsaufgaben für die Prüfungsteilnehmenden:
– Texte und Aufgaben zum Leseverstehen und zu den Sprachbausteinen,
– Aufgaben zum Hörverstehen
– Aufgaben zum Schriftlichen Ausdruck
– Aufgaben zur mündlichen Prüfung Teil 1, 2 und 3.
Die Tonträger enthalten die Texte zum Prüfungsteil Hörverstehen.
In die Antwortbögen tragen die Prüfungsteilnehmenden ihre Lösungen bzw. ihren Text
ein. Diese Antwortbögen werden nach der Prüfung von den Prüfenden bewertet. Ferner
wird den Prüfungsteilnehmenden gestempeltes Konzeptpapier zur Verfügung gestellt.
Die Prüferblätter enthalten
– die Lösungen zu den Aufgaben,
– die Korrekturschablonen,
– die Transkriptionen der Hörtexte,
Durchführungsbestimmungen zu den Prüfungen Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch und Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch für Jugendliche
Stand: 1. Januar 2009
Seite 3
Durchführungsbestimmungen
Goethe-Zertifikat B1 ZD ZDj Durchführungsbestimmungen Stand: 01.2009
– die Anweisungen zur Bewertung der schriftlichen Prüfungsteile,
– die Anweisungen zur Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung.
Zugang zu den Prüferblättern und zu den Tonträgern haben ausschließlich die Prüfenden
bzw. der/die Prüfungsverantwortliche oder sein(e)/ihr(e) Stellvertreter(in).
Zur Information über Inhalt und Aufbau der Prüferblätter steht den Teilnehmenden ein
entsprechendes Muster im Übungssatz zur Verfügung.
Zur Feststellung der Prüfungsergebnisse verwendet das Prüfungszentrum die Protokoll -
blätter Ergebnisbogen, für die Ausstellung der Zeugnisse die Zeugnisformulare des Goethe-
Instituts.
§ 1.3 Prüfungssätze (vgl. Prüfungsordnung § 8) Die Materialien zu einer Prüfung sind in einem Prüfungssatz zusammengefasst, der eine
bestimmte Nummer trägt.
Der jeweilige Prüfungssatz bleibt inhaltlich vollständig, d. h. die in einem Prüfungssatz zu-
sammengefassten Prüfungsteile, Texte und Aufgaben dürfen nicht gegen andere ausge-
tauscht werden.
§ 1.4 Zeitliche Organisation Die schriftliche Prüfung findet in der Regel vor der mündlichen statt. Falls schriftliche und
mündliche Prüfung nicht an demselben Tag stattfinden, liegen zwischen schriftlicher und
mündlicher Prüfung maximal 14 Tage.
Für chronisch kranke und behinderte Teilnehmende können andere Zeiten gelten.
Einzelheiten sind in den „Teilnahmebedingungen für chronisch kranke und behinderte
Prüfungsteilnehmende” geregelt.
Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 150 Minuten:
Leseverstehen und Sprachbausteine: 90 Minuten
Hörverstehen: circa 30 Minuten
Schriftlicher Ausdruck: 30 Minuten
Die mündliche Paarprüfung dauert ca. 15 Minuten. Zur Vorbereitung auf die mündliche
Prüfung erhalten die Teilnehmenden sowohl der Paar- als auch der Einzelprüfung
15 Minuten Zeit.
§ 1.5 Protokoll über die Durchführung der Prüfung Über die Durchführung der Prüfung wird ein kurzes Protokoll geführt, das besondere Vor-
kommnisse während der Prüfung festhält und das mit den Prüfungsergebnissen archiviert
wird.
§ 2 Die schriftliche Prüfung Für die schriftliche Prüfung wird folgende Reihenfolge empfohlen: Leseverstehen und
Sprachbausteine – Hörverstehen – Schriftlicher Ausdruck.
Aus organisatorisch-technischen Gründen kann die Reihenfolge der Prüfungsteile von den
Prüfungszentren geändert werden.
Nach dem Prüfungsteil Leseverstehen und Sprachbausteine ist vor den folgenden Prüfungs-
teilen eine Pause vorzusehen.
Seite 4 Goethe-Zertifikat B1 ZD ZDj Durchführungsbestimmungen Stand: 01.2009
§ 2.1 Vorbereitung der PrüfungsmaterialienVor dem Prüfungstermin bereitet der/die Prüfungsverantwortliche unter Beachtung der Ge-
heimhaltung die Prüfungsmaterialien vor. Dazu gehört auch eine nochmalige inhalt liche
Überprüfung.
Der Tonträger für das Hörverstehen wird ebenfalls überprüft.
§ 2.2 Ablauf der schriftlichen Prüfung Unmittelbar vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmenden gebeten sich auszuweisen.
Der/Die Aufsichtführende gibt danach alle notwendigen organisatorischen Hinweise.
1. Der Antwortbogen für den im Prüfungsplan vorgesehenen Prüfungsteil wird ausgegeben
und die Teilnehmenden tragen ihre anonymisierten Prüfungsdaten in die Vorderseite
ein. Die Teilnehmenden dürfen auf keinen Fall ihre Personalien in den Antwortbogen
eintragen.
2. Die Kandidatenblätter werden ohne Kommentar ausgegeben; alle Aufgabenstellungen
sind auf den Kandidatenblättern erklärt.
Danach beginnt die Prüfungszeit für den ersten Prüfungsteil (in der Regel Leseverstehen
und Sprachbausteine).
3. Ab jetzt bearbeiten die Teilnehmenden die Aufgaben:
Sie markieren ihre Lösungen zunächst auf den Kandidatenblättern und übertragen ihre
Lösungen am Ende auf den Antwortbogen.
Dafür sollten die Teilnehmenden ca. 5 Minuten (innerhalb der Prüfungszeit) einplanen.
4. Nach Ablauf der Prüfungszeit werden alle Unterlagen eingesammelt.
5. Nach der Pause wird der zweite Prüfungsteil (in der Regel Hörverstehen) durchgeführt.
Der Tonträger (darauf befinden sich die Hörtexte mit allen Anweisungen sowie Pausen
zum Lesen und Lösen der Aufgaben) wird von dem/der Aufsichtführenden gestartet.
Die Teilnehmenden schreiben ihre Lösungen zunächst auf die Kandidatenblätter und
übertragen sie am Ende auf den Antwortbogen. Dafür stehen ihnen ca. 5 Minuten zur
Verfügung.
6. Danach bearbeiten die Teilnehmenden den Prüfungsteil „Schriftlicher Ausdruck“.
Für Notizen erhalten die Teilnehmenden von der Prüfungsinstitution gestempeltes
Konzeptpapier. Den Text verfassen sie direkt auf dem Antwortbogen.
7. Nach Ablauf der technischen Vorbereitungen beginnt die eigentliche Bearbeitungszeit
von 30 Minuten. Beginn und Ende der Prüfungszeit werden in geeigneter Form
vom/von der Aufsichtsführenden angeschrieben.
8. Nach Ablauf der Prüfungszeit werden alle Unterlagen, auch Konzepte, eingesammelt.
Der/Die Aufsichtführende achtet darauf, dass alle Unterlagen sowie das ausgefüllte
Protokoll über den Prüfungsverlauf lückenlos an den/die Prüfungsverantwortliche/n
bzw. seine/ihre Vertretung übergeben werden.
GOETHE-ZERTIFIKAT B1Zertifikat Deutsch (ZD) · (ZDj)
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Durchführungsbestimmungen
Goethe-Zertifikat B1 ZD ZDj Durchführungsbestimmungen Stand: 01.2009
§ 3 Die mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung besteht aus einer 15-minütigen Vorbereitungszeit für die Teilneh-
menden und der eigentlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung wird in der Regel als Paar-
prüfung durchgeführt, in Ausnahmefällen ist auch eine Einzelprüfung möglich.
§ 3.1 Prüfungsmaterial Für die Teilnehmenden und Prüfenden stehen folgende Materialien zur Verfügung:
Kandidatenblätter zur mündlichen Prüfung Teil 1, 2 und 3
Prüferblätter zur mündlichen Prüfung Teil 1, 2 und 3
Bewertungskriterien
Ergebnisbogen
§ 3.2 Organisation der mündlichen Prüfung Für die Prüfung steht ein geeigneter Raum zur Verfügung.
Tische und Sitzordnung sind so einzurichten, dass eine freundliche Prüfungsatmosphäre
entstehen kann.
Die Prüfenden sprechen sich vor der Prüfung ab, welche Aufgabe sie bei welchem
Prüfungsteil übernehmen wollen.
Die Prüfenden sollten sich bei den beiden Aufgabenteilen in ihren Prüferaufgaben
abwechseln (prüfen/moderieren bzw. bewerten/Protokoll führen).
Die Teilnehmenden haben so jeweils eine(n) andere(n) Gesprächspartner/in; besonders
wichtig ist dies bei der Einzelprüfung.
§ 3.3 Vorbereitung Für die Vorbereitung steht ein geeigneter Raum zur Verfügung. Die Vorbereitungszeit
beträgt 15 Minuten.
Die Aufsichtsperson gibt den Teilnehmenden ohne Kommentar die Aufgabenblätter für
die mündliche Prüfung. Alle Aufgabenstellungen sind auf dem Aufgabenblatt vermerkt.
Für Notizen steht gestempeltes Konzeptpapier zur Verfügung.
Die Teilnehmenden arbeiten still, Gespräche sowie weitere Hilfsmittel (Wörterbücher,
eigene Aufzeichnungen o. Ä.) sind nicht erlaubt; Mobiltelefone dürfen nicht in den Vor -
bereitungsraum mitgenommen werden.
§ 3.4 Ablauf der mündlichen Paar- bzw. Einzelprüfung Wie in der schriftlichen Prüfung muss die Identität der/des Teilnehmenden auch für die
mündliche Prüfung zweifelsfrei festgestellt werden.
Für die mündliche Prüfung zum Zertifikat B1 gilt folgender Ablauf:
1. Zu Beginn begrüßen die Prüfenden die Teilnehmenden, stellen sich selbst kurz vor und
sagen ein paar einleitende Worte zur Prüfung.
2. In Aufgabe 1 führen die Teilnehmenden ein kurzes Gespräch, um sich gegenseitig
vorzustellen.
In der Einzelprüfung ist eine/r der Prüfenden der/die Gesprächspartner/in.
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3. In Aufgabe 2 informieren sich die Teilnehmenden gegenseitig über die Informationen
auf dem jeweiligen Kandidatenblatt. Anschließend unterhalten sie sich über das vor-
gegebene Thema aus ihrer persönlichen Sicht.
In der Einzelprüfung ist eine/r der Prüfenden der/die Gesprächspartner/in.
4. In Aufgabe 3 haben die Teilnehmenden die Aufgabe, etwas gemeinsam zu planen. Dabei
sollen sie ihre Meinung äußern, Vorschläge machen und zu einem Konsens kommen.
5. Am Ende der Prüfung werden alle Aufgabenblätter und Notizblätter eingesammelt. Die
Prüfenden sorgen dafür, dass alle Materialien und die Ergebnis- und Verlaufsprotokolle
lückenlos an den/die Aufsichtführende/n bzw. seine/ihre Vertretung zur weiteren
Verwahrung übergeben werden.
§ 4 Bewertung schriftliche Prüfung Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten findet aus Sicherheitsgründen ausschließlich im
Prüfungszentrum in ausgewiesenen Diensträumen statt. Die Zuordnung der Prüfungsteil-
nehmernummern zu konkreten Personendaten erfolgt erst nach Abschluss der gesamten
Prüfung. Die Prüfenden der mündlichen Prüfung dürfen auf keinen Fall die Ergebnisse des
Kandidaten/der Kandidatin aus der schriftlichen Prüfung kennen.
§ 4.1 Leseverstehen und Sprachbausteine Im Prüfungsteil Leseverstehen sind maximal 75 Punkte, im Teil Sprachbausteine maximal
30 Punkte erreichbar.
Zur Errechnung des Ergebnisses werden die richtigen Lösungen der Aufgaben LV 1–10 mit
5 multipliziert, die der Aufgaben 11–20 mit 2,5 und die Lösungen in den Sprachbausteinen
21– 40 mit 1,5. Halbe Punktwerte werden nicht aufgerundet; sie werden dazuaddiert und
in das Gesamtergebnis mit aufgenommen.
§ 4.2 Hörverstehen Im Prüfungsteil Hörverstehen sind maximal 75 Punkte erreichbar.
Zur Errechnung des Ergebnisses werden die richtigen Lösungen der Aufgaben 41–45 mit
5 multipliziert, die der Aufgaben 46–55 mit 2,5 und die der Aufgaben 56–60 mit 5. Halbe
Punktwerte werden nicht aufgerundet; sie werden dazuaddiert und in das Gesamtergebnis
mit aufgenommen.
§ 4.3 Schriftlicher Ausdruck Im Prüfungsteil Schriftlicher Ausdruck sind maximal 45 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt nach festgelegten Bewertungskriterien (s. Prüferblätter). Bewertet
wird die Reinschrift auf dem Antwortbogen.
Bei der Bewertung durch den ersten und zweiten Bewertenden können grundsätzlich nur
die vorgegebenen Punktwerte 5, 4, 3, 2, 1, 0 Punkte für jedes der drei Kriterien vergeben
werden. Zwischenwerte sind nicht zulässig.
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Schritten:
1. Zwei Bewertende korrigieren die Arbeiten unabhängig voneinander.
Zunächst korrigiert ein/eine Bewertende/r als Erstbewertung die schriftliche Arbeit.
Dann notiert er/sie verdeckt die Punkteergebnisse in den Kriterien 1–3.
2. Danach gibt er/sie diese Arbeit zur Zweitbewertung an den/die andere/n
Bewertende/n weiter. Dieser/Diese ergänzt die Erstbewertung und notiert seine/ihre
Ergebnisse auf dem Antwortbogen.
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Durchführungsbestimmungen
Goethe-Zertifikat B1 ZD ZDj Durchführungsbestimmungen Stand: 01.2009
3. Danach werden Erst- und Zweitbewertung von den beiden Bewertenden verglichen.
4. Das gemeinsame Ergebnis wird mit 3 multipliziert und in das Feld „Gesamtpunktzahl“
eingetragen. Halbe Punktwerte werden nicht aufgerundet, sie werden dazuaddiert und
in das Gesamtergebnis mit aufgenommen.
Bei abweichender Bewertung ziehen die Bewertenden bei jedem Kriterium das arith-
metische Mittel, ggf. mit halben Punktwerten. Weichen die Bewertungen bei den
einzelnen Kriterien erheblich voneinander ab, entscheidet der/die Prüfungsverant -
wortliche. Er/Sie kann vor seiner/ihrer Entscheidung eine Drittbewertung veranlassen.
5. Alle Bewertenden und gegebenenfalls der/die Prüfungsverantwortliche unterschreiben
auf dem Ergebnisbogen.
Die Gesamtresultate der schriftlichen Teilprüfungen werden – auch bei nicht bestandener
Prüfung – in das Formblatt Gesamtergebnis eingetragen.
§ 5 Bewertung mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung sind maximal 75 Punkte erreichbar, davon 15 Punkte im Teil 1,
30 Punkte im Teil 2 und 30 Punkte im Teil 3.
Die Bewertung erfolgt nach festgelegten Bewertungskriterien (s. Prüferblätter). Es können
nur volle Punktwerte vergeben werden.
Die Bewertung der sprachlichen Leistungen sollte nach folgenden Schritten ablaufen:
1. Die Prüfenden haben den Ergebnisbogen mündliche Prüfung zur Hand, um während
der Prüfung Protokoll führen zu können.
2. Während die Teilnehmenden sprechen, notieren die Prüfenden jeder für sich nicht nur
mögliche Punkte in den Kriterien I–IV, sondern auch Beispiele von Fehlern und
gelungenen Äußerungen.
3. Im Bewertungsgespräch unmittelbar nach der Prüfung tragen die Prüfenden ihre
Ergebnisse zusammen und einigen sich auf gemeinsame Punktzahlen, die sie in den
Ergebnisbogen eintragen. Kommt keine Einigung zustande, wird bei jedem Kriterium
das arithmetische Mittel genommen. Bei starken Abweichungen der Ergebnisse
entscheidet der/die Prüfungsverantwortliche.
4. Das Ergebnis der Teile 2 und 3 wird jeweils mit 2 multipliziert. Halbe Punktwerte
werden nicht aufgerundet, sie werden dazuaddiert und in das Gesamtergebnis mit
aufgenommen.
5. Beide Prüfenden unterschreiben den Ergebnisbogen. Die erreichten Gesamtresultate der
mündlichen Prüfung werden – auch bei nicht bestandener Prüfung – in das Formblatt
Gesamtergebnis eingetragen.
§ 6 Gesamtpunktzahl und Bestehen der Prüfung § 6.1 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Die erreichten Punkte der einzelnen schriftlichen Prüfungsteile werden auf den Antwort -
bögen zusammengezählt. Diese Ergebnisse und das Ergebnis der mündlichen Prüfung
werden auf das Blatt Gesamtergebnis übertragen.
Seite 8 Goethe-Zertifikat B1 ZD ZDj Durchführungsbestimmungen Stand: 01.2009
GOETHE-ZERTIFIKAT B1Zertifikat Deutsch (ZD) · (ZDj)
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses werden die Punktwerte aller Prüfungsteile inklusive
Kommastelle addiert. Es wird weder auf- noch abgerundet, auch nicht an den Noten -
grenzen.
Das damit vorliegende Ergebnisprotokoll unterschreiben die beiden Prüfenden/Bewerten-
den, die es bearbeitet haben.
§ 6.2 Punkte und Prädikate Die Prüfungsleistungen werden in Form von Punkten und Prädikaten dokumentiert.
Es gelten folgende Punkte und Prädikate:
Punkte Prädikat300 – 270 sehr gut
269,5 – 240 gut
239,5 – 210 befriedigend
209,5 – 180 ausreichend
unter 180 nicht bestanden
§ 6.3 Bestehen der Prüfung Maximal können 300 Punkte erreicht werden, und zwar 225 Punkte im schriftlichen Teil
und 75 Punkte im mündlichen Teil.
Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt mindestens 180 Punkte erzielt wurden und alle
Prüfungsteile abgelegt wurden.
Hiervon müssen mindestens 135 Punkte in der schriftlichen Prüfung und mindestens
45 Punkte in der mündlichen Prüfung erreicht werden. Andernfalls gilt die gesamte
Prüfung als nicht bestanden.
§ 7 Wiederholung der Prüfung Es gilt § 16 der Prüfungsordnung.
In Ausnahmefällen und sofern es die organisatorischen Möglichkeiten am Prüfungszentrum
erlauben, sind Teilwiederholungen möglich, d. h. die Wiederholung entweder der münd -
lichen oder der gesamten schriftlichen Prüfung. Ein Anspruch auf Teilwiederholung seitens
des Interessenten/der Interessentin besteht nicht. Teilwiederholungen sind innerhalb eines
Jahres möglich.
Das Prüfungszentrum kann eine Bearbeitungsgebühr für die Teilwiederholung verlangen.
§ 8 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und gilt erstmals für
Prüfungsteilnehmende, deren Prüfung nach dem 1. Januar 2009 stattfindet.
Im Falle von sprachlichen Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Sprachversionen
der Durchführungsbestimmungen ist für den unstimmigen Teil die deutsche Fassung
maß geblich.
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Durchführungsbestimmungen
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