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BAB A 99 – München Autobahnring Südabschnitt Machbarkeitsstudie Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung Ersteller: Auftraggeber: Planungsgemeinschaft Freistaat Bayern A 99 Südabschnitt Autobahndirektion Südbayern Hansastraße 40 Seidlstraße 7-11 80686 München 80335 München

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BAB A 99 – München

Autobahnring Südabschnitt

Machbarkeitsstudie

Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung Ersteller: Auftraggeber: Planungsgemeinschaft Freistaat Bayern A 99 Südabschnitt Autobahndirektion Südbayern Hansastraße 40 Seidlstraße 7-11 80686 München 80335 München

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Planungsgemeinschaft A 99 Südabschnitt

OBERMEYER Planen + Beraten GmbH

SSF Ingenieure GmbH

FROELICH & SPORBECK WAGNER + PARTNER MUVEDA

Beteiligte Planer und Gutachter: OBERMEYER Planen + Beraten GmbH Planungsgesellschaft für Bau, Umwelt, Verkehr und technische Ausrüstung Hansastr. 40 80686 München SSF Ingenieure GmbH Beratende Ingenieure im Bauwesen Leopoldstraße 208 80804 München FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Umweltplanung und Beratung Josephsburgstraße 92 81673 München Wagner + Partner Beratende Ingenieure für Bauwesen Balanstraße 170 81549 München MUVEDA Hellebrandt & Saeid Mahmoudi GbR Beratergruppe für Mobilität, Umwelt, Verkehr und Datenmanagement Roermonder Straße 557 52072 Aachen Technische Universität München Fachbereich Siedlungsstruktur und Verkehrsplanung Arcisstraße 21 80333 München Technische Universität München Zentrum Geotechnik, München Baumbachstr. 7 81245 München Dr. Blasy - Dr. Øverland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG Moosstr.3 82279 Eching am Ammersee München, im Juli 2010

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite I von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung, Überblick .................................................................................................................1 1.1 Ausgangssituation.....................................................................................................................1 1.2 Aufgaben und Ziele der Machbarkeitsstudie.............................................................................2 1.3 Umfang der Machbarkeitsstudie ...............................................................................................2

2 Untersuchungen und Ergebnisse der Phase 1 .........................................................................3 2.1 Allgemeines...............................................................................................................................3 2.2 Umwelt, Landschaft...................................................................................................................4 2.2.1 Allgemeines.............................................................................................................................. 4 2.2.2 Hinweise zum allgemeinen methodischen Vorgehen .............................................................. 4 2.2.3 Erfassung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter ..................................................... 6 2.2.3.1 Schutzgut Menschen und die menschliche Gesundheit .......................................................... 6 2.2.3.2 Schutzgut Landschaft und landschaftsbezogene Erholung................................................... 10 2.2.3.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt............................................................. 14 2.2.3.4 Schutzgut Boden.................................................................................................................... 21 2.2.3.5 Schutzgut Wasser .................................................................................................................. 24 2.2.3.6 Schutzgüter Klima und Luft .................................................................................................... 26 2.2.3.7 Schutzgüter, Kulturgüter und Sonstige Sachgüter................................................................. 29 2.2.4 Ermittlung des Raumwiderstandes ........................................................................................ 31 2.2.4.1 Raumwiderstandseinstufung der Schutzgutausprägungen ................................................... 32 2.2.4.2 Charakterisierung der Raumwiderstände .............................................................................. 35 2.2.4.3 Differenzierung der Raumwiderstände (Aggregierung) ......................................................... 37 2.3 Fachbereich Raumstruktur......................................................................................................40 2.3.1 Zielsetzung und Methodik ...................................................................................................... 40 2.3.2 Raumstrukturelle Einordnung des Untersuchungsraums ...................................................... 41 2.3.3 Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung.............................................. 45 2.3.3.1 Relevante Leitlinien und Handlungsstrategien der Bundesraumordnung ............................. 45 2.3.3.2 Relevante Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans .......................................... 52 2.3.3.3 Relevante Ziele und Grundsätze des Regionalplans München............................................. 69 2.3.4 Zusammenfassung: Räumliche Entwicklungspotenziale und -risiken ................................... 86 2.3.5 Quellenverzeichnis................................................................................................................. 87 2.4 Fachbereich Geologie, Hydrogeologie....................................................................................88 2.4.1 Allgemeines............................................................................................................................ 88 2.4.2 Unterlagen.............................................................................................................................. 88 2.4.3 Überblick zu den Baugrundverhältnissen .............................................................................. 89 2.4.3.1 Allgemeines............................................................................................................................ 89 2.4.3.2 Schichtenfolge und Lagerungsverhältnisse ........................................................................... 89 2.4.4 Baugrundverhältnisse im Bereich des Planungsbereiches.................................................... 91 2.4.4.1 Allgemeines............................................................................................................................ 91 2.4.4.2 Beschreibung, Eigenschaften und Schichtmächtigkeiten der Böden .................................... 91 2.4.4.2.1 Künstliche Anschüttungen und Auffüllungen ......................................................................... 91

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite II von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

2.4.4.2.2 Deckschichten: Humus/ Oberboden, Verwitterungsschichten, Auesedimente, Lösslehm und Torf ......................................................................................................................................... 91

2.4.4.2.3 Moräne, Moränenkies mit örtlichem Seeton .......................................................................... 92 2.4.4.2.4 Quartärer Kiese und Nagelfluh .............................................................................................. 93 2.4.4.2.5 Tertiäre feinkörnige Schichten ............................................................................................... 95 2.4.4.2.6 Tertiäre Sande ....................................................................................................................... 97 2.4.4.2.7 Tertiärer Kies.......................................................................................................................... 98 2.4.4.3 Bandbreite von Bodenkennwerten......................................................................................... 98 2.4.5 Grundwasserverhältnisse....................................................................................................... 99 2.4.5.1 Allgemeines............................................................................................................................ 99 2.4.5.2 Stratigraphische Gliederung der Grundwasser führenden Einheiten .................................... 99 2.4.5.3 Grundwasser im Quartär...................................................................................................... 100 2.4.5.4 Grundwasser im Tertiär........................................................................................................ 101 2.5 Fachbereich Verkehr............................................................................................................ 103 2.5.1 Gesamtwirtschaftliche Bewertungsverfahren....................................................................... 103 2.5.2 Berechnungsgrundlagen...................................................................................................... 103 2.5.2.1 Allgemeine Daten................................................................................................................. 104 2.5.2.2 Streckendaten und Straßennetzmodell................................................................................ 105 2.5.2.3 Verkehrsdaten...................................................................................................................... 107 2.5.3 Quellenverzeichnis............................................................................................................... 111 2.6 Fachbereich Straßenplanung............................................................................................... 113 2.6.1 Kartengrundlagen................................................................................................................. 113 2.6.2 Digitales Geländemodell ...................................................................................................... 115 2.6.3 Geplante Vorhaben im Straßenbau ..................................................................................... 115

3 Zusammenfassung, weiteres Vorgehen .............................................................................. 117

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite III von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Abbildungsverzeichnis Seite Abb.: 1 Untersuchungsraum 1 Abb.: 2 Ausgewiesene Entwicklungsachsen in der Planungsregion 14 42 Abb.: 3 Raumstrukturelle Gliederung des Untersuchungsraums 43 Abb.: 4 Leitbild: Daseinsvorsorge sichern 50 Abb.: 5 Leitbild: Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten 51

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite IV von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Tabellenverzeichnis Seite Tab. 1 Bestand Schutzgut Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit 8 Tab. 2 Bestand Schutzgut Landschaft und landschaftsgebundene Erholung 12 Tab. 3 Bestand Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 19 Tab. 4 Bestand Schutzgut Boden 23 Tab. 5 Bestand Schutzgut Wasser 25 Tab. 6 Bestand Schutzgüter Klima und Luft 27 Tab. 7 Bestand Schutzgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter 30 Tab. 8 Definition äußerst hoher Raumwiderstand 32 Tab. 9 Definition sehr hoher Raumwiderstand 33 Tab. 10 Definition hoher Raumwiderstand 34 Tab. 11 Definition mittlerer Raumwiderstand 35 Tab. 12 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Handlungsleitlinien der

Bundesraumordnung 48 Tab. 13 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen des

Landesentwicklungsprogramms 55 Tab. 14 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans

der Planungsregion 14 70 Tab. 15 Beurteilung der Deckschichten 92 Tab. 16 Beurteilung der Moräne 93 Tab. 17 Beurteilung der quartären Kiese 94 Tab. 18 Beurteilung der feinkörnigen tertiären Schichten 96 Tab. 19 Beurteilung der tertiären Sande 97 Tab. 20 Bodenkennwerte 98 Tab. 21 Fahrzeuggruppen 108 Tab. 22 Umrechnungsfaktoren zur Berücksichtigung von Schwankungen des täglichen

Verkehrsaufkommens innerhalb der Normalwerktage 110 Tab. 23 Umrechnungsfaktoren zur Berücksichtigung von Schwankungen des täglichen

Verkehrsaufkommens innerhalb der Urlaubswerktage 110 Tab. 24 Umrechnungsfaktoren zur Berücksichtigung von Schwankungen des täglichen

Verkehrsaufkommens innerhalb der Sonn- und Feiertage 110 Tab. 25 Blätter der TK 25 113 Tab. 26 Luftbild-Kacheln 114 Tab. 27 geplante Straßenmaßnahmen im Untersuchungsraum 116

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite V von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Verzeichnis der Unterlagen

Unterlage Blatt Bezeichnung Maßstab

1 Umwelt, Landschaft

1.1 1 Menschen und Kultur-/ Sachgüter 1:25.000 1.2 1 Landschaft und Erholung 1:25.000 1.3 1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt - A 1:25.000 1.4 1 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt - B 1:25.000 1.5 1 Boden und Wasser 1:25.000 1.6 1 Klima und Luft 1:25.000 1.7 1 Raumwiderstand 1 1:25.000 1.8 1 Aggregierter Raumwiderstand 2 1:25.000

2 Raumstruktur

2.1 1 Bevölkerungsstruktur 1:150.000 2.2 1 Wanderungssaldo 1:150.000 2.3 1 Flächennutzungsstruktur 1:150.000 2.4 1 Beschäftigungsstruktur 1:150.000 2.5 1 Bedeutung der Landwirtschaft 1:150.000 2.6 1 Bedeutung des Tourismus 1:150.000 2.7 1 Gesprächsleitfaden

3 Geologie, Hydrogeologie

3.1 1 Quartär- Tertiärgrenze, Ausbreitung der Muräne, Grundwasser-gleichen Tertiär, Kiesgruben 1:25.000

3.2 1 Lage des tertiären Grundwasserstockwerks in Bezug auf die Terti-äroberfläche 1:25.000

3.3 1 Mächtigkeit der quartären Schichten 1:25.000 3.4 1 Grundwassergleichen der quartären Grundwasserstockwerks 1:25.000 3.5 1 Grundwasserflurabstand des quartären Grundwasserstockwerks 1:25.000 3.6 1 Grundwassermächtigkeit des quartären Grundwasserstockwerks 1:25.000 3.7 1 Vorkommen von Nagelfluh 1:25.000

4 Verkehr

4.1 1 - 2 Tagesganglinien des Pkw-Verkehrs, Werktag 4.2 1 Tagesganglinien des Pkw-Verkehrs, Sonn- und Feiertag 4.3 1 Tagesganglinien des Lkw-Verkehrs, Werktag 4.4 1 Tagesganglinien des Lkw-Verkehrs, Sonn- und Feiertag 4.5 1 Zuordnung der Tagesganglinientypen 4.6 1 - 61 Dauerzählstellen Jahresauswertung 2007 und 2006

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite VI von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Unterlage Blatt Bezeichnung Maßstab

5 Straßenplanung

5.1 1 TK 25 mit Höhenschichtlinie 1:25.000 5.2 1 Schnitte 1:25.000

6 Sonstiges

6.1 1 - 18 Verzeichnis der beteiligten Stellen

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite VII von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Abkürzungsverzeichnis ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm AD Autobahndreieck AK Autobahnkreuz AS Anschlussstelle ASK Artenschutzkartierung ATKIS Amtliches Topographisch-Kartograpfisches Informationssystem AVV-Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm B Kraftomnibusse BAB Bundesautobahn BauGB Baugesetzbuch BauNVO Baunutzungsverordnung BayLplG Bayerisches Landesplanungsgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayWaldG Bayerisches Waldgesetz BayWG Bayerisches Wassergesetz BIP Bruttoinlandsprodukt BIS Bayerisches Bodeninformationssystem BL Linienbusse BlmSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BlmSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BR Reisebusse BVWP Bundesverkehrswegeplan dB Dezibel DGM Digitales Geländemodell DHHN92 Deutsches Haupthöhennetz 1992 DIN Deutsches Institut für Normung DTV Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge DTVS Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge an Sonn- und Feiertagen DTVU Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge an Werktagen während der Urlaubszei-

ten DTVW Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge an Werktagen außerhalb der Ferienzeit

(Normalwerktage) f_fr Tagesganglinienfaktoren, in Gegenrichtung FFH Fauna-Flora-Habitat FFH-Gebiet Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß FFH-RL FFH-RL FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) FNP Flächennutzungsplan fr Tagesganglinienfaktoren, in Richtung oder Querschnitt GIS Geographisches Informationssystem GLB Geschützter Landschaftsbestandteil GV Güterverkehr GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite VIII von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen IV Individualverkehr KLZ Anteil der Lastzüge am gesamten Güterverkehr L Lastkraftwagen LBE Landschaftsbildeinheit LBP Landschaftspflegerische Begleitplanung LEP Landesentwicklungsprogramm LHM Landeshauptstadt München (auch: LH München) Lkr. Landkreis LN Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht auch ohne Anhänger LRT Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie LS Lkw mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht ohne Anhänger LSG Landschaftsschutzgebiet LSK Landwirtschaftliche Standortkarte MIV Motorisierter Individualverkehr müNN Meter über Normalnull MUVS Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung MVV Münchner Tarif- und Verkehrsverbund NATURA 2000 Europäisches Schutzgebietsnetz, bestehend aus FFH-Gebieten und europäischen

Vogelschutzgebieten NB Transportkostenveränderungen NB1 Fahrzeugvorhaltungskosten NB2 Betriebsführungskosten NE Erreichbarkeit NH Hinterlandanbindung von Häfen NI Maßnahmeninduzierter Verkehr NKA Nutzen-Kosten-Analyse NKV Nutzen-Kosten-Verhältnis NMV Nichtmotorisierter Verkehr NR Regionale Effekte NR1 Beschäftigungseffekte während der Bauzeit NR2 Beschäftigungseffekte während der Betriebsphase NR3 Beiträge zur Förderung internationaler Beziehungen NS Beiträge zur Verkehrssicherheit NU Umwelteffekte NU1 Veränderung der Geräuschbelastungen NU2 Veränderung der Abgasbelastungen NU3 Veränderung der Trennwirkungen NW Kosten der Wegeerhaltung NW1 Erneuerung der Wege NW2 Laufende Kosten der Wege ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPV Öffentlicher Personenverkehr ÖV Öffentlicher Verkehr P Personenkraftwagen (Pkw) und vergleichbare Fahrzeuge

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite IX von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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PD Pkw mit Dieselantrieb PO Pkw mit Ottoantrieb RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (11. Entwurf) RAB-ING Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten RABT Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln RAS-K Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil: Knotenpunkte RAS-L Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil: Linienführung RAS-Q Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte RIS Rauminformationssystem RiStWag Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten RL-BY Rote Liste Bayern RL-D Rote Liste Deutschland RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau ROV Raumordnungsverfahren RP Regionalplan RStO Richtlinie für den Straßenoberbau RWBA Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen SWM Stadtwerke München GmbH TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TEN Transeuropäisches Netz TK Topographische Karte TK 25 Topographische Karte 1 : 25.000 UG Untersuchungsgebiet UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie vUVS vereinfachte Umweltverträglichkeitsstudie UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung ve Entwurfsgeschwindigkeit VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz WSG Wasserschutzgebiet Z Lastzüge ZL Lkw mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger ZS Sattelkraftfahrzeuge und Zugmaschinen mit Anhänger

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite X von X Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 1 von 117

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1 Einleitung, Überblick

1.1 Ausgangssituation

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem Bayerischen In-nenministerium am 29.03.2006 die Zustimmung erteilt, für den Südabschnitt der A 99 (Südring) eine Machbarkeitsstudie einschließlich der hierfür notwendigen verkehrswirt-schaftlichen Untersuchungen zu erstellen. Im Trassenkorridor für den Südabschnitt ist die technische Machbarkeit möglicher Trassen sowie deren raumstrukturellen Auswirkungen und Auswirkungen auf die Umwelt ergebnisoffen zu untersuchen und zu bewerten. Die Öffentlichkeit wurde vom damaligen Innenminister Dr. Beckstein am 02.05.2006 über die geplante Machbarkeitsstudie informiert.

Abb.: 1 Untersuchungsraum

In einer Verkehrsuntersuchung werden die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Varianten des Südabschnitts auf das übrige Straßennetz geklärt. In der ggst. Machbar-keitsstudie werden im Wesentlichen denkbare Trassenkorridore aufgezeigt, die techni-sche Realisierbarkeit verschiedener Varianten des Südabschnitts untersucht und deren ökologischen, städtebaulichen, infrastrukturellen und verkehrswirtschaftlichen Auswirkun-gen (unter Berücksichtigung des ÖPNV) dargestellt und bewertet und die Kosten der un-tersuchten Trassenvarianten abgeschätzt.

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 2 von 117

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1.2 Aufgaben und Ziele der Machbarkeitsstudie

Ziel der Studie ist es, den Bedarf und die Realisierbarkeit eines Autobahnsüdabschnitts (Verbindung A 96 - A 95 - A 995) für München zu klären. Insbesondere werden neben den verkehrlichen Auswirkungen auf den vorhandenen Autobahnring und das nachge-ordnete Straßennetz auch die raumstrukturellen Auswirkungen des Autobahnsüdab-schnitts sowohl in der Landeshauptstadt München (LHM) als auch in den angrenzenden Gebieten im Süden und Westen ergebnisoffen untersucht.

1.3 Umfang der Machbarkeitsstudie

Die Machbarkeitsstudie erfolgt in fünf Phasen

Phase 1: Basisuntersuchung

In der Basisuntersuchung wird zunächst als Grundlage für alle weiteren Schritte der Pla-nungsraum erfasst, beschrieben und bewertet, wozu eine umfangreiche Datenrecherche und -auswertung stattfand. Ziel der Raumstrukturanalyse ist es, die Verträglichkeit mit be-reits getroffenen raumordnerischen Festlegungen auf der Ebene des Bundes, des Frei-staates (LEP) sowie des Regionalplanes zu prüfen. Aufgabe der vereinfachten Umwelt-verträglichkeitsstudie (vUVS) ist es, die Schutzgüter des UVPG zu untersuchen und an-schließend im Sinne einer Raumempfindlichkeitsanalyse zu prüfen, ob im Untersu-chungsraum so genannte „relativ konfliktarme Korridore“ aus Sicht der Umweltbelange vorhanden sind. Geologische und hydrogeologische Untersuchungen sollen Daten zu-sammen stellen, die für mögliche Tunnelabschnitte von Bedeutung sein können.

Phase 2: Entwicklung und Untersuchung von Trassenvarianten

Diese Phase der Machbarkeitsstudie beinhaltet die iterative Erarbeitung von sich deutlich unterscheidenden Trassenvarianten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Raumun-tersuchung und der vorläufigen Verkehrsuntersuchung. Pro Trassenhauptvariante, die sich jeweils auf einen eigenen Untersuchungsteilkorridor erstreckt, sind mehrere Tras-senvarianten (mit Gradienten und Lage von Anschlussstellen als wesentliche Unterschei-dungskriterien) möglich.

Phase 3: Verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Untersuchung

In dieser Phase werden die Varianten festgelegt, die einer genaueren verkehrlichen und verkehrswirtschaftlichen Untersuchung unterzogen werden. Die Untersuchung erfolgt auf der Grundlage des gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahrens zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 (BVWP 2003), das sich der Methode der Nutzen-Kosten-Analyse bedient.

Phase 4: Bewertung und Vergleich der Trassenvarianten

Für jede der in der vorgehenden Phase 2 erarbeiteten und in Phase 3 verkehrlich bzw. verkehrswirtschaftlich untersuchten Trassenvarianten werden die Vor- und Nachteile be-wertet und vergleichend gegenüber gestellt.

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Phase 5: Planungsempfehlung

Die Machbarkeitsstudie schließt nach dem Ergebnis des Vergleiches mit einer Beurtei-lung, ob bzw. auf welcher(n) Trasse(n) das Vorhaben unter raumstrukturellen, wirtschaft-lichen, verkehrsökonomischen sowie umwelt- und straßenbaufachlichen Aspekten sinn-voll, vertretbar und durchsetzbar ist.

2 Untersuchungen und Ergebnisse der Phase 1

2.1 Allgemeines

In der Phase 1 wird als Grundlage für alle weiteren Schritte zunächst im Rahmen einer Raumstruktur- und Raumempfindlichkeitsanalyse der Planungsraum erfasst und bewer-tet. Dies erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1: Erfassung Erhebung, Darstellung und Analyse des Bestandes der Umweltgüter, der Nut-zungen und der Entwicklungsziele des vorgegebenen Untersuchungsraums auf Ebene der Landes-, Regional- und Bauleitplanung. Außerdem ist das Raumentwicklungspotenzial abzuschätzen.

Schritt 2: Bewertung Aufbauend auf Schritt 1 ist der Untersuchungsraum im Hinblick auf die Funkti-ons- und Leistungsfähigkeit der Schutzgüter des Umweltverträglichkeitsprü-fungsgesetzes (UVPG) und hinsichtlich der raumplanerischen Zielsetzungen und der kommunalen Entwicklungsabsichten zu bewerten.

Schritt 3: Aufzeigen empfindlicher Bereiche Aufbauend auf Schritt 2 sind Bereiche mit besonderer Empfindlichkeit gegen-

über einem Straßenbauvorhaben aufzuzeigen. Dabei sind strikt zu beachten-de Bestimmungen nach den Umweltfachgesetzen zu berücksichtigen. Es ist auch bereits auf die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Konfliktminimierung einzugehen. Die Darstellung soll sowohl für die jeweiligen Schutzgüter als auch für die Überlagerung der Schutzgüter und die raumplanerischen Zielset-zung und kommunalen Entwicklungsabsichten erfolgen.

Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Karten im Maßstab 1:25.000.

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2.2 Umwelt, Landschaft

2.2.1 Allgemeines

Für die Beurteilung aus umweltfachlicher Sicht wird eine Untersuchung i. S. e. „verein-fachten Umweltverträglichkeitsstudie“ (vUVS) im Maßstab 1 : 25.000 erstellt.

Die vUVS zur Machbarkeitsstudie ersetzt nicht eine UVS im Rahmen eines Raumord-nungsverfahrens und eines Linienbestimmungsverfahrens, sondern dient der Entschei-dungsvorbereitung für die weitere vertiefende Planung. Eine nachfolgende UVS kann je-doch in Fortführung und aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie erstellt werden, so dass insoweit für die UVS zukünftig lediglich eine Vertiefung, Konkretisierung und ggf. Aktualisierung der Ergebnisse erarbeitet werden muss. Die Anwendung eines Geographischen Informationssystems (GIS) ermöglicht die kartographische Nachnut-zung.

2.2.2 Hinweise zum allgemeinen methodischen Vorgehen

In der Machbarkeitsstudie wird in Phase 1 (Basisuntersuchung) in Anlehnung an das me-thodische Vorgehen bei einer UVS zunächst eine Bestandsaufnahme der Umweltbe-standteile gemäß § 2 UVPG durchgeführt und im Anschluss daran an Hand des auf Grund der Bedeutungseinstufung zu erwartenden Konfliktpotenzials der Raumwiderstand ermittelt. Als Grundlage hierfür wurden die raumrelevanten Funktionskriterien der Schutzgüter

Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit)

Tiere

Pflanzen

Biologische Vielfalt

Boden

Wasser

Klima

Luft

Landschaft

Kulturgüter

Sonstige Sachgüter

in ihren Sachdimensionen erfasst. Als raumrelevant werden grundsätzlich Ausprägungen bzw. Landschaftselemente mit einer Größe von mindestens 0,5 ha bzw. einer Länge von mindestens 100 m angesehen. Kleinere Elemente werden nur in begründeten Einzelfäl-len bei besonderer Bedeutung berücksichtigt (z. B. WSG Zone I).

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Grundsätzlich wird ausschließlich auf vorhandene, i. d. R. digital verfügbare Daten zu-rückgegriffen. Hierfür wurden vorliegende und allgemein zugängliche Datenquellen mit raumrelevanten Informationen umfassend ausgewertet. Die einzelnen Quellen sind in Kapitel 2.2.3 jeweils mit aufgeführt. Bei Bedarf sind im Gelände Übersichtsbegehungen zur Gewinnung von Ortskenntnissen und zur Plausibilitätsprüfung ermittelter Daten an kri-tischen Punkten durchgeführt worden. Vor-Ort-Kartierungen wurden für die vUVS jedoch nicht durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte im Wesentlichen im Zeitraum von Anfang November bis Ende 2007. Zu diesem Zeitpunkt verfestigte Planungen wurden abgefragt und soweit bekannt berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen z. B. der Flächennutzungspläne im Rahmen der vorliegenden vUVS als „Bestand“ gewertet wurden, da von ihrer Verwirklichung bis zu einem möglichen Trassenbau eines A 99 Südabschnitts ausgegangen wird.

Der Untersuchungsraum für Phase 1 im Südwesten der Landeshauptstadt München hat eine Größe von 23.369 ha (ca. 234 km²). Nach Norden wird die Grenze durch den Verlauf der Lindauer Autobahn (A 96) und den Mittleren Ring (Garmischer Straße, Brudermühl-straße) markiert. Nach Osten bilden Tegernseer Landstraße, Mc-Graw-Graben und A 995 bis zur Anschlussstelle Sauerlach die Begrenzung. Im Süden und Westen folgt die Unter-suchungsraumgrenze einer Linie südöstlich Oberhaching, nördlich Ödenpullach, südlich Straßlach, südlich Baierbrunn, Autobahndreieck Starnberg, südwestlich Gauting und öst-lich Unterbrunn zur Anschlussstelle Gilching an der A 96. Dieser Raum ist als „Suchraum“ für mögliche verkehrswirksame Trassenführungen zur Schließung des Autobahnringes München zu verstehen und nicht als potenzieller Wirkraum für mögliche Auswirkungen. Potenzielle Auswirkungen von in späteren Planungsphasen bestimmten Trassen werden sich weitestgehend in diesem Raum bewegen, voraussichtlich jedoch stets nur eine we-sentlich geringere Ausdehnung haben.

Die kartographische Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf Basis der Topographischen Karte im Maßstab 1 : 25.000 jeweils flächendeckend für den Untersuchungsraum. Es werden in Phase 1 Bestandskarten für die einzelnen Schutzgüter und Raumwiderstand-karten unterschiedlicher Strukturierung erstellt (Unterlagen 1.1 bis 1.8).

Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Untersuchungsraum werden schutzgutbezo-gen in Bestandskarten dargestellt. Es erfolgt eine Zusammenfassung einzelner Schutzgü-ter so weit dies auf Grund der darzustellenden Bestandsstruktur sinnvoll ist. In den Karten zum Bestand werden ausschließlich Sach- und Fachdimensionen dargestellt. Die Einstu-fung der Bedeutung der Funktionskriterien wird im Textteil (Kapitel 2.2.3) offen gelegt.

Grundsätzliches Ziel der Phase 1 (Basisuntersuchung) der Machbarkeitsstudie ist es u. a. aus Umweltsicht an Hand der Analyse der Bestandssituation der verschiedenen Schutz-güter möglichst konfliktarme Korridore aufzuzeigen, in denen eine möglichst umweltver-trägliche Realisierung des Projektes erfolgen kann. Zum Abschluss der Phase 1 wird deshalb das Konfliktpotenzial des Raumes ermittelt und dargestellt (Unterlagen 1.7 und 1.8).

Die kartographische Darstellung des Konfliktpotenzials erfolgt schutzgutübergreifend in einer Raumwiderstandskarte (Unterlage 1.7), welche besonders empfindliche Bereiche

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und damit das Konfliktpotenzial plakativ darstellt. Die Konfliktbeurteilung wird an Hand der Bedeutung der Funktionskriterien bzw. Ausprägungen der Schutzgüter (außerordent-lich hohe Bedeutung, sehr hohe Bedeutung, hohe Bedeutung, mittlere Bedeutung) durchgeführt und als Raumwiderstand (RW) ausgedrückt. Konfliktbereiche von für die Trassenplanung nachrangigem Raumwiderstand (geringer Raumwiderstand) werden in den Karten nicht farbig dargestellt.

Auf Grund des insgesamt im Untersuchungsraum vorherrschenden großräumig äußerst hohen und sehr hohen Konfliktpotenzials wird eine weitere Differenzierung des Raumwi-derstandes notwendig, um Räume des relativ höchsten Konfliktpotenzials in sich geglie-dert darzustellen. Derartige Räume können nahezu als „Tabuflächen“ für eine oberirdi-sche Trassenführung angesehen werden, die eine Durchsetzbarkeit der Planung beson-ders erschweren. Die Vorgehensweise hierbei wird in Kap. 2.2.4 beschrieben. Die karto-graphische Darstellung erfolgt in der Raumwiderstandskarte 2 (Unterlage 1.8).

2.2.3 Erfassung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

2.2.3.1 Schutzgut Menschen und die menschliche Gesundheit

Das Schutzgut „Menschen einschließlich menschlicher Gesundheit“ wird in Unterlage 1.1 dargestellt. Die Wohn- und Wohnumfeldfunktion wird hinsichtlich ihrer Bedeutung und darin eingeschlossen ihrer Empfindlichkeit beurteilt. Die Bewertung erfolgt unter Berück-sichtigung von Dauer und Zweck des Aufenthaltes auf der jeweiligen Fläche. Ortsnahe Freizeiteinrichtungen, wie z. B. Sportanlagen, sind bereits im Rahmen der Wohnumfeld-funktion erfasst.

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Wohn- und Mischgebiete (Dorfgebiete), Altenheime, Kindergärten, Schulen (Son-dergebiete)

sehr hoch äußerst hoch ATKIS-Datensatz des Lan-desamtes für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG); RIS-Datensatz (Regierung von Oberbayern); in Einzelfällen auch Widmung nach Flächennut-zungs- und Bebauungsplänen der Kommunen

Das Stadtgebiet von München sowie die Siedlungen im Würm- und Isartal mit dichter Bebauung. Im östlichen Teil des Betrachtungsraumes liegt noch das Siedlungsgebiet von Oberhaching, das ebenfalls dichte Bebauung aufweist. Im südlichen Randbereich befinden sich kleinere Siedlungen mit noch eher dörflichem Charakter (z. B. Buchendorf, Bai-erbrunn).

Einzelhäuser und Siedlun-gen im Außenbereich; Kleingärten und Sonderge-biete zur Erholungsnutzung, Grünanlagen (z. B. Friedhö-fe und Sportplätze) im Sied-lungsbereich

sehr hoch sehr hoch ATKIS-Datensatz des Lan-desamtes für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG); RIS-Datensatz (Regierung von Oberbayern); in Einzelfällen Flä-chennutzungs- und Bebauungs-pläne der Kommunen

Insbesondere innerhalb des Stadtgebietes von München liegen große, zusammenhängende Grün- und Erholungsflä-chen (Westpark, Südpark, Waldfriedhof, Isarauen). Daneben gibt es auch viele kleinflächige Erholungsflächen, wie Spiel-plätze, Sportanlagen etc. Kleingartenanlagen beschränken sich auf das Stadtgebiet.

Bereiche mit allgemein be-deutender Wohnumfeldfunk-tion (250 m Umgriff um ge-schlossene Siedlungsberei-che: Wohn- u. Mischgebie-te), einschließlich spezieller Flächen der Wohnumfeld-funktion, wie z. B. allg. Grünflächen, Freizeit-, Sport- und Erholungseinrich-tungen (innerörtlich)

sehr hoch sehr hoch ATKIS-Datensatz des Lan-desamtes für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG); RIS-Datensatz (Regierung von Oberbayern); in Einzelfällen Flä-chennutzungs- und Bebauungs-pläne der Kommunen

Als Wohnumfeld (= der fußläufige Bereich angrenzend an die Wohn- und Mischbebauung, der v. a. von der direkt dort lebenden Bevölkerung genutzt wird (sog. "Pantoffelgrün")) wurde ein 250 m-Puffer um bestehende Wohn- und Misch-gebiete definiert. Auch um Sondergebiete wurde dieser Puf-fer gelegt, um Einrichtungen im Außenbereich, wie z. B. Altenheime und Krankenhäuser, mit erfassen zu können (z. B. westl. Krailling und Gauting).

Spezielle Flächen der Woh-numfeldfunktion, wie z. B. allg. Grünflächen, Freizeit-, Sport- und Erholungseinrich-tungen, außerhalb der Sied-lungsbereiche und der Be-reiche mit allgemeiner

hoch hoch ATKIS-Datensatz des Lan-desamtes für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG); RIS-Datensatz (Regierung von Oberbayern), in Einzelfällen Flä-chennutzungs- und Bebauungs-pläne der Kommunen

Außerörtlich sind die ausgewiesenen Erholungsflächen meist kombiniert mit Erholungseinrichtungen bzw. Ausflugs-zielen (s. Schutzgut Landschaft und Erholung), wie z. B. Forsthaus Kasten, Sauschütt Grünwald, Forsthaus Wörnbrunn.

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Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Wohnumfeldfunktion Regionale Grünzüge "Starn-berger See-Ostufer/ Würm-tal" und "Isartal"

hoch hoch Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Grünzug im Isartal (Abschnitte Schäftlarn-Menterschwaige und Menterschwaige-Unterföhring) sowie entlang der Würm mit bedeutsamen Zielaussagen für die Siedlungsgliederung und die Siedlungs- und Erholungsvorsorge

Regionaler Grünzug "Glei-ßental/ Hachinger Tal"

nachrichtli-che Über-nahme

- Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Grünzug im Gleißental mit abgeschwächten Zielaussagen zum Schutzgut Menschen

Tab. 1 Bestand Schutzgut Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit

(Hinweis: Gewerbe- und Industriegebiete siehe Kapitel Kultur- und Sachgüter, Tabelle 7.)

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Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung

Hinsichtlich seiner Raumstruktur liegt der gesamte Betrachtungsraum innerhalb des Ver-dichtungsraumes München und ist als Stadt- und Umlandbereich charakterisiert. Der nördliche Bereich des Untersuchungsgebietes wird von dem dicht besiedelten Stadtge-biet Münchens eingenommen, wobei sich die städtischen Strukturen teilweise bis in die Randgemeinden ausgedehnt haben. Vorherrschend in diesem Bereich sind Wohn- und Mischgebiete. Als Sondergebiete im Sinne der vorliegenden vUVS (und damit nicht im Sinne eines Sondergebietes der Baunutzungsverordnung) gelten u. a. Schulen, Kran-kenhäuser und Altenheime, die innerhalb des Siedlungsraumes Flächen besonderer funktionaler Prägung darstellen. Innerhalb des Betrachtungsraumes fallen insbesondere im Stadtgebiet von München großflächige Sondergebietsflächen wie die Uniklinik Groß-hadern, das Krankenhaus Harlaching mit Sanatorium und Fachschule, das Max-Planck-Institut in Martinsried, das Schulzentrum am Westpark, aber auch das Gelände des BND in Pullach auf, welche die hohe zentralörtliche Funktion der Landeshauptstadt bestätigen. Mit Ausnahme des großflächigen Geländes der Siemens AG in Obersendling treten dem gegenüber Gewerbe- oder Industrieansiedlungen in den Hintergrund. Südlich der Münch-ner Stadtgrenze nimmt mit Ausnahme der Täler der Würm und der Isar die Bebauungs-dichte rasch ab. Die Siedlungstätigkeit entlang dieser beiden Flussläufe, die gleichzeitig hinsichtlich der Raumstruktur als überregionale Entwicklungsachsen ausgewiesen sind, ist vor allem durch den Einzugsbereich von München geprägt. Auf Grund fortscheitender Bebauung insbesondere von Wohngebieten sind die Siedlungen entlang der Flussläufe im Lauf der Zeit immer näher zusammengewachsen bzw. ineinander verschmolzen (Grünwald und Pullach an der Isar, Gräfelfing, Stockdorf, Krailling und Gauting an der Würm). Zur südlichen Grenze des Betrachtungsraumes hin steigt die Anzahl kleinerer Siedlungen an, allerdings dominiert hier der dörfliche Charakter der häufig in Rodungsin-seln gelegenen Bebauung (Buchendorf im Westen, Baierbrunn an der Isar, Laufzorn im Osten).

Innerhalb des dicht besiedelten Stadtgebietes übernehmen insbesondere die größeren zusammenhängenden Grünflächen wie Westpark, Südpark, Waldfriedhof sowie Flaucher und die Isar begleitende Grünflächen mit dem Tierpark Hellabrunn wichtige Funktionen für Freizeit, Erholung und Sport. Des Weiteren wurde das nähere Wohnumfeld als Puffer der Wohn-, Misch- und auch spezieller Sondergebiete erfasst. Die unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzenden Waldflächen des Perlacher und Grünwalder Forstes im Osten, des Kreuzlinger Forstes im Westen und des Forstenrieder Parks in der Mitte des Unter-suchungsgebietes stellen innerhalb des Verdichtungsraumes München als weitflächig zu-sammenhängende Waldgebiete wichtige Naherholungsflächen für die Bevölkerung dar (vgl. Kap. Landschaft und Erholung).

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Innerhalb des dicht besiedelten Stadt- und Umlandbereiches übernehmen die Regionalen Grünzüge die wichtige Funktion der Freiraumsicherung und -entwicklung zur Gliederung der Siedlungsräume. In Hinblick auf das Schutzgut Menschen sollen sie weiterhin zur Er-holungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen. Folgende regionalen Grünzüge sind im Betrachtungsraum ausgewiesen:

Starnberger See-Ostufer/ Würmtal: Abschnitt Starnberg – München

Isartal: Abschnitt Unterföhring – Menterschweige

Gleißental/ Hachinger Tal: Abschnitt Deisenhofen/ Oberhaching – Südfriedhof LH München

2.2.3.2 Schutzgut Landschaft und landschaftsbezogene Erholung

Über die beim Schutzgut Menschen mit betrachtete siedlungsnahe Erholung hinaus wer-den Räume mit einer besonderen Eignung für die landschaftsgebundene Erholung er-fasst (vgl. Unterlage 1.2).

Die Beurteilung der Landschaftsbildqualität erfolgt für einzelne, definierte Landschafts-bildeinheiten (sog. Erlebnisräume), die durch eine vergleichbare Ausstattung charakteri-siert sind. Sie bezieht sich auf den Freiraum bzw. den Außenbereich. Maßgebliche Krite-rien sowohl für die Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten als auch für deren Beurtei-lung sind die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) benannten Kriterien Vielfalt, Ei-genart und Naturnähe.

Bei der Ermittlung des Konfliktpotenzials werden Vorbelastungen des Landschaftsbildes, wie z. B. Zerschneidungseffekte, Lärm und Geruchsbelastungen berücksichtigt. Die Be-wertung der Kriterien orientiert sich grundsätzlich an einem gebietsinternen Maßstab, er-folgt jedoch auch zusätzlich unter Berücksichtigung übergeordneter, gebietsexterner Be-urteilungsmaßstäbe, die u. a. am landschaftlichen Leitbild des Regionalplans ausgerichtet werden.

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Sehr hoch bedeutsame Landschaftsbildeinheiten (LBE) mit herausragendem Charakter

sehr hoch sehr hoch Gutachtliche Einschätzung Isartal (LBE 8), Würmtal im südlichsten Teil (LBE 3), Schneise der A 95 zwischen AD Starnberg und Fürstenried (LBE 23)

Überregional bedeutsame Erholungsbereiche bzw. Erholungseinrichtungen

sehr hoch sehr hoch Gutachtliche Einschätzung Als punktuelle, überregional bedeutsame Einrichtungen gel-ten der Tierpark Hellabrunn sowie der Georgenstein im Isar-tal. Als flächiger Bereich mit überregionaler Bedeutung ist das Isartal anzusehen.

Wald mit besonderer Bedeu-tung für die Erholung – In-tensitätsstufe I

sehr hoch sehr hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeld-bruck

Betrifft die größten Teile der Waldflächen von Kreuzlinger und Perlacher Forst sowie Teile des Forstenrieder Parks.

Hoch bedeutsame Land-schaftsbildeinheiten

hoch hoch Gutachtliche Einschätzung Trifft auf die übrigen LB-Einheiten zu, ausgenommen der reinen Siedlungsgebiete.

Wald mit besonderer Bedeu-tung für das Landschaftsbild

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeld-bruck

Betrifft in erster Linie das Isartal sowie Randbereiche der Rodungsinseln (Waldränder).

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

hoch hoch Bayerisches Landesamt für Um-welt (LfU); Ergänzung durch RIS-Datensatz der Regierung von Oberbayern (LSG Planung) und Umweltatlas der Landeshaupt-stadt München

Die Gebiete nehmen große Teile des nicht besiedelten Be-trachtungsraumes ein.

Naturraumtypische und prä-gende Landschaftsbildele-mente (z. B. markante Al-leen, Feldgehölze, Baumrei-hen und -hecken)

hoch hoch Gutachterliche Einschätzung Allee entlang der Garmischer Autobahn A 95 (LBE 23)

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Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Regional bedeutsame Erho-lungsbereiche bzw. Erho-lungseinrichtungen

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeld-bruck

Die regional bedeutsamen Erholungsbereiche sind weitge-hend identisch mit Erholungswald. Als punktuelle Einrich-tungen wurden diverse Ausflugsziele im Perlacher Forst und das Forsthaus Kasten im Forstenrieder Park ermittelt.

Wald mit besonderer Bedeu-tung für die Erholung – In-tensitätsstufe II

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeld-bruck

Trifft auf Teile der Waldflächen von Grünwalder Forst und Forstenrieder Park zu.

Naturräumliche Haupteinhei-ten

nachrichtli-che Über-nahme

- Bayerisches Landesamt für Um-welt (LfU)

Münchener Ebene (A), Fürstenfeldbrucker Hügelland (B), Ammer-Loisach-Hügelland (C)

Tab. 2 Bestand Schutzgut Landschaft und landschaftsgebundene Erholung

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Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung

Das Untersuchungsgebiet liegt fast komplett in der naturräumlichen Haupteinheit Mün-chener Ebene, lediglich an der Westgrenze beginnt das Fürstenfeldbrucker Hügelland, im Süden grenzt das Ammer-Loisach-Hügelland an.

Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft lässt sich der Betrachtungsraum in zwei we-sentliche Haupträume gliedern: Das im nördlichen Teil gelegene, dicht besiedelte Stadt-gebiet von München, das sich entlang von Isar und Würm mit dichter Bebauung fortsetzt sowie der hieran angrenzende Landschaftsraum, Wälder im Münchener Süden’. Die weitgehend von Bebauung freien Waldflächen von Kreuzlinger Forst, Forstenrieder Park und Perlacher/ Grünwalder Forst lassen sich teilweise anhand landschaftsbildprägender Strukturen wiederum in weitere Teilräume untergliedern (vgl. Unterlage 1.2). Als Nord-Süd ausgerichtete Landschaftsbildeinheiten sind die Talräume von Würm, Isar und das Gleißental anzusprechen. Isartal und südliches Würmtal (Landschaftsbildeinheiten 8 bzw. 3) sind Einheiten mit besonderer Charakteristik. Als Besonderheit wurde der Rodungs-streifen der Garmischer Autobahn A 95 als eigene Einheit (Nr. 23) auskartiert, da die Au-tobahnschneise zwischen dem Abzweig der Starnberger Autobahn und der Einführung ins Münchner Stadtgebiet bei Fürstenried auf Grund der Weite des Rodungsstreifens und der die Autobahn begleitenden alten landschaftsbildprägenden Allee einen eigenständi-gen Charakter im ansonsten von geschlossenen Waldbeständen geprägten Umfeld auf-weist. Eine besondere Funktion für das Landschaftsbild haben weiterhin die Aue- und Hangleitenwälder im Isartal, die Hangwälder des Gleißentals sowie teilweise die Wald-randbereiche der Rodungsinseln (z. B. nördlich Pentenried, östlich Buchendorf, westlich Baierbrunn, östlich Straßlach etc.).

Der überwiegende Teil der Waldflächen im Betrachtungsraum ist zusätzlich im Waldfunk-tionsplan als Erholungswald (Intensitätsstufen I und II) ausgewiesen. Auf Grund der Nähe zum dicht besiedelten Stadtgebiet kommt diesen großen zusammenhängenden Waldbe-reichen eine herausragende Bedeutung hinsichtlich der Erholungsfunktion zu, was sich auch in der Ausweisung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet innerhalb des Regional-planes ausdrückt. Abweichend von der amtlichen Ausweisung wurden wichtige Waldlich-tungen, wie die Rodungsinseln am Forsthaus Kasten und am Forsthaus Wörnbrunn, der Perlacher Mugl, die Lichtung am Geiselgasteig-Geräumt und die Staudenwiese südöst-lich von Grünwald, ihrer Funktion gemäß in die jeweils umgebende Erholungswaldaus-weisung einbezogen. Somit werden diese Waldlichtungen ihrer Bedeutung gemäß zu-sammen mit dem Wald als Funktionseinheit für die Erholungsnutzung im Ballungsraum München betrachtet.

Als überregional bedeutsame Erholungsbereiche bzw. -einrichtungen sind innerhalb des Betrachtungsraumes das gesamte Isartal, und der Tierpark Hellabrunn und auch das Filmerlebniszentrum der Bavaria-Filmstadt in Geiselgasteig zu werten, die Besucher aus der ganzen Welt anziehen. Auch im Regionalplan ist sowohl die Isaraue im Stadtgebiet München sowie südlich von München das gesamte Isartal als landschaftliches Vorbe-haltsgebiet ausgewiesen. Besonderer Anziehungspunkt für die Bevölkerung ist auch das Würmtal mit seinen zahlreichen Wander- und Radwegen, was sich in seiner Ausweisung als landschaftliches Vorbehaltsgebiet, aber auch als regionaler Grünzug (vgl. Schutzgut

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Menschen) ausdrückt. Regional bedeutsame Erholungseinrichtungen stellen weiterhin die Ausflugsziele im Forstenrieder Park (Forsthaus Kasten) oder z. B. Wörnbrunn im Grün-walder Forst dar. Die innerörtliche Erholung ist unter dem Schutzgut Menschen mit er-fasst (s. o.).

2.2.3.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Berücksichtigt und in den Unterlagen 1.3 und 1.4 dargestellt werden die Kriterien für Pflanzen, Vegetation, Tiere und biologische Vielfalt jeweils gleichgewichtig. Insbesondere als Kriterium für die biologische Vielfalt werden raumrelevante Schutzgebiete gemäß Art. 7 bis 10 und 12 BayNatSchG und fachplanerisch festgesetzte Gebiete betrachtet. Es werden jeweils nur solche Ausprägungen aufgeführt, die im Untersuchungsgebiet auch tatsächlich vorkommen (z. B. sind Naturschutzgebiete nicht vorhanden).

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung NATURA 2000-Gebiete (europäische Schutzgebiete)

sehr hoch äußerst hoch Standard-Datenbögen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU)

Vorkommen von 3 FFH-Gebieten innerhalb des UG: Eichelgarten im Forstenrieder Park (DE-7934-302): Vorkom-men eines Lebensraumtyps nach Anhang I FFH-RL „Kalkhalb-trockenrasen“ (LRT 6210); Vorkommen von Arten des Anhang II FFH-RL (Eremit, Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer); Bedeutung: eines der bedeutsamsten Eremiten-Vorkommen in Oberbayern Moore und Wälder der Endmoräne bei Starnberg (DE-7934-371): Bedeutsamste Lebensraumtypen = Moore/ Sümpfe/ Uferbewuchs und Laubwald; Vorkommen von Lebensräumen nach Anhang I FFH-RL (z. B. Kalkreiche Niedermoore, Wald-meister-Buchenwald); Vorkommen von Arten des Anhang II FFH-RL (Kammmolch und Skabiosen-Scheckenfalter); Be-deutung: großflächiges Zungenbeckenmoor Oberes Isartal (DE-8034-371): Vorkommen einer Vielzahl von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL (z. B. Erlen-/ E-schenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern, Alpi-ne Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos, Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation ,Waldmeister-Buchenwald (Aspe-rulo-Fagetum), Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Ver-buschungsstadien (Festuco-Brometalia)); Vorkommen von Arten des Anhang II FFH-RL (z. B. Biber, Gelbbauchunke); Bedeutung: größte Tamarisken-Lavendelweiden-Buschwald-Bestände in Deutschland

Vorkommen streng ge-schützter Tier- oder Pflan-zenarten, die gleichzeitig einen Rote-Liste-Status (BY, D) von 1 (vom Aussterben bedroht) oder 2 (stark ge-fährdet) aufweisen

sehr hoch äußerst hoch Artenschutzkartierung des Bay-erischen Landesamtes für Um-welt (LfU)

Populationen bzw. Lebensstätten von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten mit schlechtem Erhaltungszustand (sog. „Rote-Ampel-Arten“); Arten (beispielhafte Auswahl): Heidelerche, Kiebitz, Zweifarb-fledermaus, Kleine Hufeisennase, Schlingnatter, Wechselkrö-te, Laubfrosch, Gemeine Flussmuschel

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 16 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Naturwaldreservate sehr hoch äußerst hoch Waldfunktionskarten: Landkreis

München und Landeshaupt-stadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeldbruck

Völlig oder weitgehend ursprüngliche bzw. naturnahe, über-wiegend mit Wald bestockte Gebiete, in denen eine forstliche oder sonstige menschliche Nutzung fehlt; Ziel: Zulassen einer ungestörten, natürlichen Waldentwicklung

Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms mit mindestens landesweiter Bedeutung

sehr hoch sehr hoch Arten- und Biotopschutzpro-gramme (ABSP): Landkreis München, Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Lebensraum oder -komplex mit landesweiter Bedeutung; Ein-stufung z. B. auf Grund seltener/ gefährdeter Tier- und Pflan-zenvorkommen Vorkommen im Lkr. Starnberg (z. B. Mager- und Trocken-standortskomplexe südlich Unterpfaffenhofen) sowie im Stadtgebiet München (z. B. Isar, Laubmischwald an der östli-chen Isar-Hochleite südlich der Marienklausenbrücke) Hinweis: lediglich Berücksichtigung von Flächen mit Mindest-größe von 0,5 ha bzw. Mindestlänge von 100 m

Landschaftsräume mit ho-hem Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen (Art. 13d BayNatSchG)

sehr hoch sehr hoch Biotopkartierung des Bayeri-schen Landesamtes für Umwelt (LfU)

Schutz (völlig/ teilweise) nach Art. 6d und 13d BayNatSchG; ausgewählt wurden Flächen mit einem Anteil im Biotop bzw. einer Teilfläche von mindestens 50 % Hinweis: lediglich Berücksichtigung von Flächen mit Mindest-größe von 0,5 ha bzw. Mindestlänge von 100 m

Vorkommen von Arten mit Rote-Liste-Status 1 (BY, D), die nicht streng geschützt sind

sehr hoch sehr hoch Artenschutzkartierung des Bay-erischen Landesamtes für Um-welt (LfU)

Arten (beispielhafte Auswahl): Kiesbank-Grashüpfer, Wach-telkönig, Türks Dornschrecke, Echte Sackträger

Naturdenkmäler sehr hoch sehr hoch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

Vorkommen von punkt- und flächenhaften Naturdenkmälern innerhalb des UG

Ökologische Vorrangflächen sehr hoch sehr hoch FNP mit integriertem Land-schaftsplan der Landeshaupt-stadt München (Stand: 03/2007)

Vorrangflächen des Natur- und Landschaftsschutzes; 18 Vor-kommen im Stadtgebiet München (z. B. umgesetzte oder kon-zipierte Ausgleichsflächen) Hinweis: lediglich Berücksichtigung von Flächen mit Mindest-größe von 0,5 ha bzw. Mindestlänge von 100 m

Bedeutende großräumige Wanderkorridore

sehr hoch sehr hoch Gutachtliche Einschätzung Naturnahe Talräume von Isar und Würm insbesondere für dealpina Arten und Arten der Fließgewässerzönosen und Auen

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 17 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Bedeutende großräumige Wanderkorridore

sehr hoch sehr hoch Gutachtliche Einschätzung Naturnahe Talräume von Isar und Würm insbesondere für dealpine Arten und Arten der Fließgewässerzönosen und Auen

Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms mit überregionaler oder regiona-ler Bedeutung

hoch hoch Arten- und Biotopschutzpro-gramme (ABSP): Landkreis München, Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Lebensraum oder -komplex mit überregionaler Bedeutung; Einstufung z. B. auf Grund seltener/ gefährdeter Tier- und Pflanzenvorkommen

Landschaftsräume mit ge-häuftem Vorkommen von Arten mit Rote-Liste-Status 2 (BY, D), die nicht streng geschützt sind

hoch hoch Artenschutzkartierung des Bay-erischen Landesamtes für Um-welt (LfU)

Arten (beispielhafte Auswahl): Kleinblättrige Ständelwurz, Blauflügelige Ödlandschrecke, Asiatische Keiljungfer, Europä-ische Äsche, Rebhuhn

Flächen der Biotopkartie-rung bzw. Landschaftsräu-me mit hohem Anteil kartier-ter Biotope

hoch hoch Biotopkartierung des Bayeri-schen Landesamtes für Umwelt (LfU)

Erfassung und Abgrenzung schutzwürdiger Biotope nach ve-getationskundlich-strukturellen Kriterien; Vorkommen im ge-samten UG Hinweis: lediglich Berücksichtigung von Flächen mit Mindest-größe von 0,5 ha bzw. Mindestlänge von 100 m

Bannwald hoch hoch RIS-Datensatz (Regierung von Oberbayern)

Nach BayWaldG geschützter Waldbestand; Unterschutzstel-lungskriterien: Bedeutung für Klima, Luft oder Wasserhaus-halt, wegen seiner Lage oder flächenmäßigen Ausdehnung; zumeist Wälder in Verdichtungsräumen oder in waldarmen Gebieten 12 Vorkommen innerhalb des UG (Lkr. München, Lkr. Starn-berg, Stadt München)

Wald mit besonderer Bedeu-tung für die Gesamtökologie

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshaupt-stadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeldbruck

Waldbestand im Forstenrieder Park nördlich Baierbrunn

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 18 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Wald mit besonderer Bedeu-tung als historischer Wald-bestand

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshaupt-stadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeldbruck

Waldbestand im Kreuzlinger Forst westlich Stockdorf

Wald mit besonderer Bedeu-tung als Biotop

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshaupt-stadt München, Landkreis Starnberg sowie Landkreis Fürstenfeldbruck

Waldbestände entlang der Isar, Waldbestand im Kreuzlinger Forst nördlich Krailling, Waldbestände südlich Gauting

Schwerpunktgebiet des Naturschutzes

hoch hoch Arten- und Biotopschutzpro-gramme (ABSP): Landkreis München, Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Teile des Landkreises/ Stadtgebietes bzw. einer naturräumli-chen Untereinheit/ ökologischen Raumeinheit, in denen be-stimmte naturschutzfachliche Ziele dringend verwirklicht wer-den müssen 12 Vorkommen innerhalb des UG (Lkr. München: z. B. Würm- und Unteres Isartal, Lkr. Starnberg: Würmtal)

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

hoch hoch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU); Ergänzung durch RIS-Datensatz der Regierung von Oberbayern (LSG Planung) und Umweltatlas der Landes-hauptstadt München

18 Vorkommen innerhalb des UG, z. B. LSG Starnberger See - Ost, Kreuzlinger Forst, LSG Forstenrieder Park einschließ-lich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald

Geschützte Landschaftsbe-standteile (GLB)

hoch hoch Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU); (Ergänzung durch Daten aus dem Umwelt-atlas der Landeshauptstadt München)

6 Vorkommen im Stadtgebiet München

Landschaftliche Vorbehalts-gebiete

hoch hoch Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Räume mit ökologisch-landschaftsgestalterisch wertvollen Strukturelementen und besonderer Verantwortung für Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege 9 Vorkommen innerhalb des UG (z. B. Landschaftliches Vor-behaltsgebiet im südlichen Landkreis München sowie im Münchener Stadtgebiet, Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Forstenrieder Park, Forst Kasten, Kreuzlinger Forst und Un-terbrunner Holz, Perlacher Forst)

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 19 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Allgemeine Grünflächen hoch hoch FNP mit integriertem Land-

schaftsplan der Landeshaupt-stadt München (Stand: 03/2007)

Bedeutung für die Erholung, den Landschaftshaushalt, das Stadtklima, die Stadtgestalt und Stadtgliederung sowie für den Naturschutz; 91 Vorkommen im Stadtgebiet München Hinweis: lediglich Berücksichtigung von Flächen mit Mindest-größe von 0,5 ha

Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms Bayern mit lokaler Bedeu-tung

mittel mittel Arten- und Biotopschutzpro-gramme (ABSP): Landkreis München, Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Lebensraum oder -komplex mit lokaler Bedeutung; Einstufung z. B. auf Grund seltener/ gefährdeter Tier- und Pflanzenvor-kommen sowie charakteristischer Arten

Wald ohne besondere Funk-tion und ohne Schutzstatus

mittel mittel ATKIS-Datensatz des Lan-desamtes für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG)

Hinweis: lediglich Berücksichtigung von Flächen mit Mindest-größe von 0,5 ha bzw. Mindestlänge von 100 m

Regionale Grünzüge nachrichtli-che Über-nahme

- Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Instrument zur Ordnung und Gliederung der Siedlungsent-wicklung, insbesondere bei erheblichem Siedlungsdruck (v. a. in großen Verdichtungsräumen) Grünzüge innerhalb des UG: Regionaler Grünzug „Starnberger See-Ostufer/ Würmtal (6)“ (Abschnitt „Starnberg-München“) Regionaler Grünzug „Isartal (7)“( Abschnitt „Schäftlarn-Menterschwaige“; Abschnitt „Menterschwaige-Unterföhring“) Regionaler Grünzug „Gleißental/ Hachinger Tal (8)“ (Abschnitt „Deisenhofen/ Oberhaching-Südfriedhof der Lan-deshauptstadt München“)

Potenzielle Wanderkorridore für Rotwild und Luchs

nachrichtli-che Über-nahme

- Konzept zur Sicherung der Wildtierkorridore (2006) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU)

Innerhalb der Waldgebiete (Forstenrieder Park und Grünwal-der Forst) im südlichen UG. Da es sich „lediglich“ um errech-nete potenzielle Korridore handelt, deren tatsächliche Nutzung auch langfristig nicht prognostizierbar ist, erfolgt keine Einstu-fung der Bedeutung.

Tab. 3 Bestand Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung Tiere, Pflanzen und Biologische Viel-falt

Bei der Betrachtung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt kommt dem Isartal als Landschaftsraum innerhalb des Untersuchungsraumes eine herausragende Bedeutung zu. Das „Obere Isartal“ durchzieht die östliche Hälfte des Untersuchungsrau-mes von Süd nach Nord in voller Länge. Es ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl an na-turnahen Lebensräumen, wie z. B. Auwaldreste verschiedener Entwicklungsstadien, Hangwälder und auf Flussschottern wachsende Kiefernwälder. Dem entsprechend wur-den entlang der Isar zahlreiche Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutzrecht und Bayer. Waldgesetz, wie ein großflächiges und lang gestrecktes Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet), ein Landschaftsschutzgebiet, Naturwaldreservate, Naturdenkmäler, Wald mit besonderer Bedeutung als Biotop und für die Gesamtökologie und Bannwald, ausge-wiesen. Dazu kommen zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope (Art. 13d BayNatSchG, § 30 BNatSchG). Durch die Schutzgebietsausweisungen aber auch durch Renaturie-rungsmaßnahmen an der Isar und ihrer Aue im südlichen Stadtgebiet Münchens wurden verbesserte Lebensraumbedingungen für viele, zum Teil streng geschützte und seltene Tier- und Pflanzenarten geschaffen (z. B. Schlingnatter, Kiesbank-Grashüpfer, Wald-Wiesenvögelchen, Grüne Flussjungfer u. a.) sowie die Funktion des Isartales als bedeu-tender Wanderkorridor für großräumige ökologische Funktionsbeziehungen und als Schwerpunktgebiet für die Biologische Vielfalt gestärkt. Insbesondere zum Schutz der vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie (z. B. Erlen-/ Eschen-wald und Weichholzauwald an Fließgewässern) sowie Pflanzen und Tieren nach An-hang II FFH-Richtlinie (z. B. Biber, Gelbbauchunke) wurde dem Oberen Isartal der Status „gemeinschaftlicher Bedeutung“ zugewiesen. Es ist damit Teil des Europäischen Netzes NATURA 2000 (DE-8034-371 „Oberes Isartal“).

Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich mit den „Mooren und Wäldern der Endmoräne bei Starnberg“ (DE-7934-371) im südwestlichen Untersuchungsraum an der Würm. Das na-turnahe Durchbruchstal der Würm durch die Endmoräne des Würmgletschers stellt damit am Südwestrand des Untersuchungsgebietes das zweite naturschutzfachlich herausra-gende Gebiet im Untersuchungsraum dar. Wegen seiner Funktion als naturnaher Le-bensraum seltener und z. T. streng geschützter Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. Asiati-sche Keiljungfer, Gemeine Flussmuschel, Kiebitz und Steinschmätzer, Kleinblättrige Stendelwurz, dem Vorkommen naturnaher Biotope und Lebensraumtypen sowie Arten der Anhänge I und II FFH-Richtlinie ist der naturnahe Abschnitt des Würmtales bis süd-lich von Gauting ebenfalls mit einem Mosaik mehrerer Schutzgebietsausweisungen be-legt (FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturwaldreservat, Bannwald). Anders als beim Isartal ist das Würmtal jedoch ab Gauting durch ein Siedlungsband charakterisiert, das im weiteren Verlauf Richtung Norden nur noch naturnahe Restflächen übrig lässt. Die Funktion als bedeutender Wanderkorridor für großräumige ökologische Funktionsbezie-hungen ist mithin unterbrochen.

Mit dem Kreuzlinger Forst, dem Forstenrieder Park sowie dem Perlacher und Grünwalder Forst nehmen großflächige Waldbereiche den größten Teil des Untersuchungsraumes ein. Neben ihrer Bedeutung für die Erholung sowie für die Frischluftentstehung (vgl. Kap. 2.2.3.2 und 2.2.3.6) schließen diese ausgedehnten Waldflächen zudem Bereiche

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mit ökologisch wertvollen Strukturelementen ein, in denen Lebensräume und Punktvor-kommen streng geschützter Arten und/oder seltener Arten anzutreffen sind. Innerhalb dieser finden sich z. B. wertgebende Schmetterlings- und Heuschrecken-Vorkommen, wie Blauflügelige Ödlandschrecke, Sumpfhornklee-Widderchen und Skabiosen-Scheckenfalter. Potenzielle Wanderkorridore für Rotwild und Luchs wurden vom BAYERI-

SCHEN LANDESAMT FÜR UMWELT (LfU 2006: „Konzept für die Erhaltung und Wiederherstel-lung von überregional und bayernweit bedeutsamen Wildtierkorridoren an Bundesfern-straßen in Bayern“) für die Waldgebiete Forstenrieder Park und Grünwalder Forst und entlang der Isar im südlichen Untersuchungsraum ermittelt. Innerhalb des großflächigen Waldgebietes des Forstenrieder Parks liegt mit dem „Eichelgarten im Forstenrieder Park“ ein drittes FFH-Gebiet im Untersuchungsraum (DE-7934-302). Seine gemeinschaftliche (europäische) Bedeutung geht zum einen u. a. auf den hier lebenden Eremit (Käferart) zurück, der innerhalb dieses Gebietes eines seiner bedeutendsten Vorkommen in Ober-bayern hat. Zum anderen stellt der „Eichelgarten im Forstenrieder Park“ eines der vier bedeutendsten Hutewaldrelikte in Oberbayern dar.

Für die Wälder im Untersuchungsraum ist generell festzuhalten, dass sie praktisch voll-ständig und damit großflächig als Bannwald ausgewiesen sind und aufgrund dessen in ih-rer Flächensubstanz und Funktion zu erhalten sind. Flächen der amtlichen Biotopkartie-rung finden sich, abgesehen vom Isartal und vom Würmtal, vor allem im Bereich der grö-ßeren Grünflächen innerhalb und am Rande der Stadt München. Vielfach stimmen diese Flächen mit bedeutsamen Bereichen gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm überein. Darüber hinaus kommen solche Bereiche im Isartal nahezu flächendeckend und zerstreut im Würmtal und in den Waldgebieten vor.

Ebenfalls zerstreut finden sich auch außerhalb der vorstehend genannten Bereiche ein-zelne Vorkommen von streng geschützten und/ oder seltenen Arten über das Untersu-chungsgebiet, einschließlich des Stadtgebietes der Landeshauptstadt München verteilt. Ein gewisser Schwerpunkt ist hierbei im Bereich um Oberhaching festzustellen. Erwäh-nenswert sind in diesem Zusammenhang auch die Vorkommen der Wechselkröte in Kie-sabbaugebietenöstlich von Oberhaching, auf dem ehemaligen Pionierübungsplatz Krail-ling sowie im Kreuzlinger und Perlacher Forst.

An mageren Wegsäumen und Bahndämmen im Perlacher Forst und bei Deisenhofen kommt vereinzelt die Büschel-Nelke (Rote-Liste 2) vor, für deren Erhaltung Bayern be-sondere Verantwortung trägt.

2.2.3.4 Schutzgut Boden

Für die Bewertung des Schutzgutes Bodens haben die Kriterien der Biotische Lebens-raumfunktion und der Speicher- und Filterfunktion eine besondere Bedeutung. Diese Funktionen spiegeln das Leistungsvermögen und die Belastbarkeit des Bodens wider. Besonders wertvoll sind Böden auf Sonderstandorten (trocken, feucht, nährstoffarm) und Böden, die nur wenig oder nicht anthropogen verändert sind (i. d. R. unter Wald). Es wird davon ausgegangen, dass durch die menschliche Nutzung Böden und ihre Eigenschaften verändert oder irreversibel geschädigt werden. Für die Planungsphase 1 der vUVS (Ba-

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

sisuntersuchung) wurden für Informationen über den Boden die Konzeptbodenkarte, die Standortkundliche Bodenkarte von Bayern 1:50 000 sowie die Landwirtschaftliche Stand-ortkarte (LSK) verwendet. Weitere Daten zum Schutzgut Boden bringen zum gegenwärti-gen Zeitpunkt keine entscheidungsrelevanten zusätzlichen Erkenntnisse. Bodenfunkti-onskarten liegen nach Auskunft des LfU bislang nicht vor. Daher wurden für die Erarbei-tung der Raumwiderstandskarte keine Daten des behördeninternen BIS angefordert und verwendet.

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Geotope sehr hoch sehr hoch Geotopkataster Bayern des Bay-

erischen Landesamtes für Um-welt (LfU)

3 Geotope an der Isar (Georgenstein, Typ: Felsblock; Klet-tergarten bei Baierbrunn, Typ: u. a. Schichtfolge, Geologi-sche Orgel; Aufschluss am Hangrutsch Baierbrunn, Typ: Schichtfolge, Rutschung) 1 Geotop im Gleißental (Typ: Schmelzwassertal) 1 Geotop ehem. Steinbruch Deisenhofen (Typ: Schichtfolge, Geologische Orgel) 1 Geotop Würm-Terrasse Grubmühl (Typ: Terrasse)

Böden mit sehr hoher Spei-cher- und Regulationsfunkti-on

hoch hoch Konzeptbodenkarte M. 1:25000 (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL))

Braunerden, Pseudogley-Braunerde und pseudovergleyte Braunerden, Kolluvien, kalkhaltiger Auengley; Vorkommen im südlichen Teil des UG südl. einer Linie Gauting - Pullach - Taufkirchen

Wald mit besonderer Bedeu-tung für den Bodenschutz

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Vornehmlich im Isartal und Gleißental sowie in kleineren Bereichen bei Buchendorf und an der Würm (am südl. Rand des UG) anzutreffen.

Abbaugebiete und Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen für den Rohstoffabbau

nachrichtli-che Über-nahme

- Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Im Regionalplan sind 2 Flächen (bei Oberhaching und Pla-negg) für Rohstoffgewinnung ausgewiesen. (Mit RW „hoch“ beim Schutzgut sonstige Sachgüter berücksichtigt)

Tab. 4 Bestand Schutzgut Boden

(Hinweis: Bodendenkmäler siehe Kapitel Kultur- und Sachgüter, Tabelle 7.)

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Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung

Wesentliches Entstehungselement für die Böden im Betrachtungsraum (vgl. Unterlage 1.5) sind die letzten Eiszeiten (Riß- und Würmeiszeit) und die dazwischen liegende Warmphase. In der Münchner Schotterebene, die den weitaus größten Anteil des Unter-suchungsgebietes ausmacht, sind die älteren, fest zu Nagelfluh verbackenen, mindel- und günzzeitlichen Deckenschotter von Hoch- und Niederterrassenschottern überdeckt. Im südlichen Teil ragen die Ausläufer der riß-eiszeitlichen Altmoräne in den Betrach-tungsraum hinein. In diesen Bereich fallen auch die Böden mit sehr hoher Speicher- und Regulationsfunktion, die südlich einer Linie Gauting – Pullach – Taufkirchen anzutreffen sind. Die Wälder im Isartal und Gleißental sowie kleinere Waldbereiche bei Buchendorf und an der Würm (am südl. Rand des Untersuchungsraums) sind laut Waldfunktionsplan von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.

Zeugen früherer Warmzeiten sind u. a. sog. Geologische Orgeln, wie sie beispielsweise an einem ehemaligen Steinbruch bei Deisenhofen und am Klettergarten bei Baierbrunn erkennbar sind. Diese Formationen sind ebenso wie der Georgenstein an der Isar, der Aufschluss am Hangrutsch Baierbrunn, die Würm-Terasse Grubmühl und das Schmelzwassertal im Gleißental als Geotope geschützt.

Im Regionalplan sind zudem zwei Flächen bei Oberhaching und Planegg als Vorrangge-biete für Rohstoffabbau ausgewiesen.

2.2.3.5 Schutzgut Wasser

Die Sachinformationen des Schutzgutes Wasser sind in Unterlage 1.5 dargestellt. Für die Bewertung des Grundwassers werden folgende Kriterien verwendet:

1. Trinkwasserschutzgebiete (WSG Zone I, II, III),

2. Geschütztheitsgrad des Grundwassers gegenüber Verschmutzungen.

Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers bestimmt sich in erster Linie aus dem Flurab-stand des obersten GW-Leiters sowie der Mächtigkeit und dem Aufbau (Filterfähigkeit) der Deckschichten.

Für die Bewertung des Oberflächenwassers wird vorrangig das Kriterium Natürlichkeits-grad von Gewässern und Auen einschließlich Gewässerqualität, verwendet.

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Zone I

sehr hoch äußerst hoch Wasserwirtschaftsämter Weilheim und München

Im Betrachtungsraum befinden sich 4 Wasserschutzgebiete; das größte westlich der Isar zwischen Pullach und Baierbrunn. Die Zone I umfasst im Wesentlichen die eigentliche Brunnenzo-ne.

Naturnahe Oberflächenge-wässer

sehr hoch sehr hoch Gutachterliche Einschätzung Im Betrachtungsraum nur der südlichste Abschnitt der Würm.

Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Zone II

sehr hoch sehr hoch Wasserwirtschaftsämter Weilheim und München

Im Betrachtungsraum befinden sich 4 Wasserschutzgebiete; das größte westlich der Isar zwischen Pullach und Baierbrunn.

Wald mit besonderer Bedeu-tung für den Wasserschutz

hoch hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Betrifft nahezu alle Waldbereiche im Betrachtungsraum.

Überschwemmungsgebiete nach BayWG Art. 61 (zu § 32 WHG) sowie die fachplane-risch benannten

hoch hoch Wasserwirtschaftsämter Weilheim und München

Überschwemmungsgebiete beschränken sich auf die Nahberei-che der Flussläufe von Isar und Würm.

Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Zone III

hoch hoch Wasserwirtschaftsämter Weilheim und München

Im Betrachtungsraum befinden sich 4 Wasserschutzgebiete; das größte westlich der Isar zwischen Pullach und Baierbrunn.

Bedingt naturnahe Oberflä-chengewässer

mittel mittel Gutachterliche Einschätzung Trifft auf die Würm flussabwärts ab Gauting sowie auf die Isar zu.

Vorranggebiete/ Vorbehalts-gebiete für Hochwasserschutz

nachrichtli-che Über-nahme

- Wasserwirtschaftsämter Weilheim und München

Bereiche beschränken sich auf Würm und Isar (südlich Men-terschweige).

Sonstige ergiebige (oberste) Grundwasserleiter, die ge-genüber flächenhaft eindrin-genden Schadstoffen unge-schützt sind

nachrichtli-che Über-nahme

- Grundwasser-Gleichen siehe Un-terlage 3.4

Kriterium: Grundwasserflurabstand < 10 m. Außerhalb Stadtgebiet Münchens größere Bereiche bei Bu-chendorf und Oberhaching. Sonst nur vereinzelt kleinräumige Bereiche (auch im Stadtgebiet).

Grundwassergleichen nachrichtli-che Darstel-lung

- Grundwasser-Gleichen siehe Un-terlage 3.4

Die absoluten Grundwasserhöhen (m ü. NN) nehmen von Süd nach Nord ab.

Tab. 5 Bestand Schutzgut Wasser

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 26 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung

Die quartärzeitlichen Talschotter der Münchner Schotterebene bilden sehr ergiebige Grundwasserleiter von regionaler bis überregionaler Bedeutung. Die fluvioglazial ent-standen Schotter sind auf Grund dieser Ergiebigkeit wasserwirtschaftlich intensiv genutzt. Wegen der durchlässigen Schotter ist der Schutz der Grundwasserleiter gegenüber ein-dringenden Schadstoffen häufig gering. Die Grundwasserflurabstände (Abstand Oberkan-te des obersten GW-Leiters zur Bodenoberfläche) betragen im Stadtgebiet München al-lerdings meist mehr als 10 m. Nur vereinzelt treten Flurabstände kleiner 10 m auf. Außer-halb des Stadtgebiets befinden sich größere Bereiche mit Flurabständen kleiner 10 m bei Buchendorf und Oberhaching.

Im Untersuchungsraum befinden sich vier Trinkwasserschutzgebiete. Das größte liegt unmittelbar westlich der Isar zwischen Pullach und Baierbrunn. Die übrigen Gebiete lie-gen westlich Gauting, östlich der Isar auf Höhe Baierbrunn und südlich Oberhaching. Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete beschränken sich auf die Nahbereiche der Flussläufe von Isar und Würm. Vorranggebiete/ Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz finden sich nur in den unmittelbaren Nahbereichen von Würm und Isar (südlich Menter-schweige). Nahezu der gesamte Waldbestand im Betrachtungsraum ist als Wald mit be-sonderer Bedeutung für den Wasserschutz gem. Waldfunktionsplan ausgewiesen.

Die bedeutendsten Oberflächengewässer bilden Würm und Isar. Während die Würm in ihrem südlichsten Teil als naturnah angesehen werden kann, ist der nördlich der Süd-grenze von Gauting sich anschließende Gewässerabschnitt nur noch als bedingt natur-nah einzustufen. Die Isar kann nur südlich etwa Großhesselohe noch als bedingt natur-nah angesehen werden. Im weiteren Verlauf ist der Einfluss des Menschen deutlich stär-ker zu spüren. Größere stehende Oberflächengewässer beschränken sich auf Kiesab-bauflächen oder andere künstliche Gewässer wie im Westpark.

2.2.3.6 Schutzgüter Klima und Luft

Für die Bewertung der Schutzgüter Klima und Luft sind insbesondere wegen der Bezüge zum hoch verdichteten Ballungsraumkern der Stadt München vor allem die Kriterien kli-matische Ausgleichsfunktion und lufthygienische Ausgleichsfunktion maßgeblich. Die Sachinformationen werden in Unterlage 1.6 kartographisch dargestellt.

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Wald mit besonderer Bedeu-tung für den Immissions- und Klimaschutz

sehr hoch sehr hoch Waldfunktionskarten: Landkreis München und Landeshauptstadt München, Landkreis Starnberg und Landkreis Fürstenfeldbruck

Trifft auf nahezu alle Wälder im Betrachtungsraum zu.

Flächen mit klimatischer Aus-gleichsfunktion mit besonde-rem Bezug zu Siedlungsge-bieten

hoch hoch ATKIS-Datensatz des Landesam-tes für Vermessung und Geoinfor-mation Bayern (LVG)

Auf Grund ihrer Größe sind der Waldfriedhof und der Tierpark Hellabrunn in München als besonders wirksame Grünflächen anzusprechen. Sonst nur vereinzelt kleinere Flächen in den Siedlungsgebieten.

Regionale Grünzüge "Starn-berger See-Ostufer/ Würm-tal", "Isartal" im Abschnitt Schäftlarn-Menterschwaige und "Gleißental/ Hachinger Tal"

hoch hoch Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Regionale Grünzüge entlang Isar und Würm sowie Gleißental laut Zielaussagen des Regionalplans mit Bedeutung für das Bioklima und den Luftaustausch.

Sonstige Flächen mit klimati-scher Ausgleichsfunktion

nachrichtli-che Darstel-lung

- ATKIS-Datensatz des Landesam-tes für Vermessung und Geoinfor-mation Bayern (LVG)

Acker- und Grünlandflächen im Würmtal zwischen Krailling und Gauting sowie im südlichen und südöstlichen Teil des Betrach-tungsraumes; zusammen hängende Flächen am Stadtrand Münchens zwischen Großhadern und Planegg sowie westlich des Stadtteils Solln.

Regionaler Grünzug "Isartal" im Abschnitt Menterschwaige-Unterföhring

nachrichtli-che Darstel-lung

- Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Regionaler Grünzug entlang der Isar im Stadtbereich Münchens ohne bedeutende Zielaussage für die Schutzgüter Klima u. Luft im Regionalplan.

Frischluftleitbahnen nachrichtli-che Darstel-lung

- Gutachterliche Einschätzung Bedeutsam für Luftmassentransport sind die Flussläufe von Würm und Isar einschließlich zuführender Seitentäler sowie das Gleißental.

Tab. 6 Bestand Schutzgüter Klima und Luft

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Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung

München und seine Umgebung liegen in einer gemäßigten Klimazone ohne extrem kalte Winter oder extrem heiße Sommer. Die Jahresmitteltemperatur beträgt im langjährigen Mittel 9,2 °C die Jahresniederschlagsmenge im Mittel 1.009 mm (Daten für München). Schwache Winde (1 bis 6 Knoten), die beim Transport von Luftschadstoffen eine Rolle spielen, kommen im Münchner Umfeld überwiegend aus südwestlichen, südlichen und östlichen bis nordöstlichen Richtungen und treten in etwa 57 % aller Stunden pro Jahr auf. Winde mit höheren Windgeschwindigkeiten kommen im Münchner Raum am häufigs-ten aus westlichen und südwestlichen Richtungen.

Der Untersuchungsraum wird sowohl klimatisch als auch lufthygienisch im Wesentlichen durch zwei verschieden strukturierte Bereiche charakterisiert, die sich auch beim Schutz-gut Menschen widerspiegeln. Im nördlichen Teilbereich dominieren die städtischen Struk-turen mit ausgeprägtem Stadtklima, das im Vergleich zum Umland von höheren Tempe-raturen, geringerer Luftfeuchte und höherem Verschmutzungsgrad der Luft gekennzeich-net ist (innerstädtischer Belastungsraum). Die südlich angrenzenden ausgedehnten Waldflächen von Kreuzlinger Forst, Forstenrieder Park, Perlacher und Grünwalder Forst stellen im Gegensatz hierzu große und für die besiedelten Bereiche sehr wichtige Frisch-luftentstehungsgebiete dar. Im Waldfunktionsplan sind nahezu alle Wälder im Untersu-chungsraum als Wälder mit besonderer Bedeutung für den Klima- und Immissionsschutz ausgewiesen. Der Transport der Frischluft vom Entstehungsbereich Wald in den Wirk-raum Stadt erfolgt bei windschwachen Wetterlagen zum Einen entlang der Flusstäler von Würm und Isar, zum Anderen folgend der von Süd nach Nord ganz allmählich abfallen-den Topographie (Bsp: Höhenunterschied zwischen südlichem Forstenrieder Park und Martinsried bzw. Menterschwaige ca. 30 – 50 m). Bedeutende Kaltluftentstehungsflächen in Form ausgedehnten Acker- oder Grünlandes befinden sich im Süden des Betrach-tungsraumes im Bereich der Rodungsinseln bei Buchendorf, Baierbrunn und Laufzorn sowie westlich von Gauting. Ihre Wirkung bleibt allerdings weitgehend auf den Nahbe-reich der Rodungsinseln beschränkt. Größere zusammenhängende Flächen mit klimati-scher Ausgleichsfunktion liegen am Stadtrand Münchens zwischen Großhadern und Pla-negg sowie zwischen dem Stadtteil Solln und dem Forstenrieder Park. Diese Flächen ha-ben keinen besonderen Siedlungsbezug.

Für die innerstädtische Kalt- und Frischluftentstehung sind große zusammenhängende innerstädtische Grünflächen > 1 ha wie etwa der Waldfriedhof oder der Tierpark Hel-labrunn in München von besonderer Bedeutung, da sie inmitten der Wirkräume (Sied-lung) liegen. Weitere Flächen dieser Kategorie finden sich in Planegg, Krailling und Gau-ting.

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Innerhalb des dicht besiedelten Stadt- und Umlandbereiches sind weiterhin Regionale Grünzüge zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luft-austausches ausgewiesen. Folgende regionalen Grünzüge sind im Betrachtungsraum vorhanden:

Starnberger See-Ostufer/ Würmtal: Abschnitt Starnberg – München

Isartal: Abschnitt Unterföhring – Menterschweige

Gleißental/ Hachinger Tal: Abschnitt Deisenhofen/ Oberhaching – Südfriedhof LH München

2.2.3.7 Schutzgüter, Kulturgüter und Sonstige Sachgüter

Die kartographische Darstellung erfolgt in Unterlage 1.1. Hinsichtlich der Kulturgüter wer-den in der Karte nur die Bodendenkmäler dargestellt. Die Baudenkmäler (Art. 1 DSchG) wurden anhand der Daten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege überprüft. Der weit überwiegende Teil der Baudenkmäler befindet sich in den Siedlungsbereichen, die ohnehin einen außerordentlich hohen Raumwiderstand aufweisen. In den Bereichen außerhalb der Siedlungsgebiete kommen Kulturdenkmäler dagegen nur sehr vereinzelt und punktuell vor. Sie wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung überprüft. Es wurde jedoch kein Kulturdenkmal festgestellt, das auf Ebene einer Machbarkeitsstudie einen hohen Raumwiderstand begründet hätte. Daher wurden die Kulturdenkmäler bei der Darstellung der Kultur- und Sachgüter nicht berücksichtigt. In späteren Planungsphasen können auch nicht raumrelevante Kulturdenkmäler Berücksichtigung finden.

Im Allgemeinen werden bauliche Anlagen, die nach dem Bauvolumen, der Nutzungsin-tensität sowie der Standortbindung von Bedeutung sind, als Sachgüter angesehen. Durch eine Ermittlung beschränkt verfügbarer Flächen im Rahmen der Bestandsanalyse können mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden. Zu den Flächen mit eingeschränkter Ver-fügbarkeit zählen im Untersuchungsraum u. a. Gewerbe- und Industrieflächen, techni-sche Infrastruktureinrichtungen, Lagerflächen, militärische Einrichtungen sowie Abbauge-biete bzw. Vorranggebiete für den Rohstoffabbau (dargestellt in Unterlage 1.1, mit Aus-nahme der letzteren, diese räumlich dargestellt in Unterlage 1.5).

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Datengrundlagen, Schutzgutausprägungen und Bewertung

Ausprägung Bedeutung RW Datenquellen Kurzbeschreibung Flächen mit bekannten Bo-dendenkmälern (DSchG Art.1)

sehr hoch sehr hoch Bayerisches Landesamt für Denk-malpflege (BlfD)

Größere Bodendenkmalflächen liegen im Umfeld der Rodungs-insel Buchendorf, entlang der Würm in Krailling und Gauting sowie im südlichen Umfeld von Oberhaching.

Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit (Gewerbe- und Industrieflächen, Militärflä-chen und technische Infra-struktur)

hoch hoch ATKIS-Datensatz des Landesam-tes für Vermessung und Geoinfor-mation Bayern (LVG)

Mit Ausnahme des Geländes der Siemens AG in Obersendling liegen die Gewerbe- und Industrieflächen überwiegend im Randbereich der Siedlungen bzw. in ortsferner Lage (z. B. KIM = Kraillinger Industriemeile). Militärflächen befinden sich nicht im Betrachtungsraum. Flächen der technischen Infrastruktur (überwiegend Versorgung) sind meist in den Siedlungsberei-chen vorhanden, jedoch von geringer Flächenausdehnung.

Abbaugebiete und Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen für den Rohstoffabbau

mittel mittel Regionalplan München (letzter Stand: 01.08.2002)

Im Regionalplan sind 2 Flächen (bei Oberhaching und Planegg) für Rohstoffgewinnung ausgewiesen.

Bodendenkmalverdachtsflä-chen (DSchG Art. 1)

Bayerisches Landesamt für Denk-malpflege (BLfD)

Die Informationen liegen vor. Da sehr große Flächen betroffen sind, sind die Verdachtsflächen jedoch nicht zur Differenzierung geeignet und werden daher nicht berücksichtigt. (Vgl. nachste-henden Text.)

Tab. 7 Bestand Schutzgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter

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Schutzgutbezogene Raumcharakterisierung

Im Betrachtungsraum gibt es eine relativ große Anzahl an Bau- und Bodendenkmälern, die sich aus der langen Geschichte der Besiedelung des Raumes erklären, die bis in die Bronzezeit zurückreicht. Funde aus der Urnenfelderzeit (ca. 1.000 v. Chr.) belegen dies. Während die Baudenkmäler in erster Linie in den Siedlungsbereichen zu finden sind, er-strecken sich die archäologischen Bodendenkmäler in Form von Siedlungsresten auf die nicht bebauten Flächen. Größere Bodendenkmalflächen finden sich im Umfeld der Ro-dungsinsel Buchendorf, entlang der Würm in Krailling und Gauting sowie im südlichen Umfeld von Oberhaching.

Neben den bekannten Bodendenkmälern gibt es noch eine Anzahl von sog. Bodendenk-malverdachtsflächen innerhalb des Untersuchungsraumes. Diese liegen hauptsächlich im Umfeld von Würm und Isar. Sie sind relativ großzügig und pauschal abgegrenzt und ins-besondere in Waldgebieten nur sehr unscharf definiert. Aus Gründen der Praktikabilität, Verhältnismäßigkeit und Übersichtlichkeit ist deshalb eine Berücksichtung auf Ebene der Machbarkeitsstudie nicht sachgerecht. In späteren Planungsphasen können die vorlie-genden Daten für konkrete Beurteilungen berücksichtigt werden.

Als für die Untersuchung relevante Sachgüter im Betrachtungsraum sind die größeren In-dustrieanlagen (z. B. Siemens in Obersendling oder Alkorwerk in Martinsried) anzusehen sowie Flächen, die laut Regionalplan als Vorranggebiete für den Kiesabbau ausgewiesen sind. Es handelt sich hierbei um Flächen bei Planegg im Westen und Oberhaching im Südosten. Insgesamt beschränken sich die Sachgüter weitestgehend auf die Siedlungs-flächen.

2.2.4 Ermittlung des Raumwiderstandes

Um bei der Entwicklung von Varianten frühzeitig Umweltbeeinträchtigungen i. S. der Um-weltvorsorge zu vermeiden, wird basierend auf der Ermittlung, Beschreibung und ggf. gutachtlichen Bewertung der Schutzgüter, der Untersuchungsraum in Bereiche unter-schiedlicher Konfliktdichte differenziert. Dies geschieht durch Einordnung der ermittelten Sachverhalte der Bestandserfassung in Raumwiderstandsklassen. Die Einordnung der ermittelten Sachverhalte erfolgt projekt- und landschaftsraumbezogen. Die Raumwider-standklasse ist dabei nicht im Sinne einer Wertstufe zu verstehen, sondern im Sinne der Darstellung des Konfliktpotenzials bzw. der Zulassungsrisiken innerhalb des Planungs-raumes. Durch die Ermittlung und Darstellung des Raumwiderstandes soll zu einer Ent-wicklung einer möglichst umweltschonenden Trassenführung zu einem frühen Planungs-zeitpunkt beigetragen werden.

Unter Berücksichtigung des sich aus dem Untersuchungsgebiet mit offenkundiger über-durchschnittlicher naturschutzfachlicher Qualität ergebenden besonderen naturschutz-fachlichen Planungsauftrages und der Intention des Merkblattes zur Umweltverträglich-keitsstudie in der Straßenplanung (MUVS 2001) (MINISTERIUM FÜR STADTENTWICKLUNG, WOHNEN UND VERKEHR 2002) zur Vermeidung der Nivellierung von hervorragenden Schutzgutqualitäten wird eine nur Ausnahmefällen vorbehaltene zusätzliche Raumwider-standsstufe „äußerst hoch“ eingeführt. Dieser Stufe werden so genannte „Restriktionsflä-

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chen“ zugeordnet, für die besonders schwer zu überwindende fachrechtliche Zulas-sungshindernisse bestehen. Bei der Einstufung in die übrigen Raumwiderstandsklassen werden sowohl verbindliche Schutzgebiets- und Fachplanungskategorien, als auch fach-gutachtliche Bewertungskriterien gleichermaßen berücksichtigt. Bei den Raumwider-standskategorien „sehr hoch“ und „hoch“ handelt es sich um fachlich bewertete Schutz-gutausprägungen, die fachrechtlich nicht in dem Maße ein strenges rechtliches Schutzre-gime genießen, wie die in der Kategorie „äußerst hoch“ geführten Flächen und Objekte. Die Kategorien „mittel“ und „nachrangig“ haben keine planungserschwerende Bedeutung mehr.

Das Spektrum der Ausprägungen des Raumwiderstandes wird somit über die Stufen „äußerst hoch, „sehr hoch“, „hoch“ und „mittel“ dargestellt. Die kartographische Darstel-lung des Konfliktpotenzials erfolgt schutzgutübergreifend in einer Raumwiderstandskarte (vgl. Unterlage 1.7), welche besonders empfindliche Bereiche und damit das Konfliktpo-tenzial plakativ darstellt. Wird das Konfliktpotenzial durch mehrere Schutzgüter hervorge-rufen, ist das Schutzgut/ die Schutzgüter mit dem höchsten Potenzial durchschlagend und damit farbgebend. Als Grundlageninformation werden in der Raumwiderstandskarte zusätzlich die raumrelevanten Schutzgebiete nach BayNatSchG eingetragen (Übernah-me aus den Bestandskarten). Um eine Nachvollziehbarkeit für die Abgrenzungen zu ge-währleisten, werden in die Flächen die zur Einstufung maßgebenden Schutzgüter jeweils mit Piktogrammen eingetragen.

Um zu demonstrieren, wo innerhalb der im Untersuchungsraum großflächigen „äußerst hohen“ und „sehr hohen“ Raumwiderstandsbereiche eine innere Differenzierung besteht, wird eine aggregierte zusätzliche Raumwiderstandskarte 2 (vgl. Unterlage 1.8) erstellt. Diese stellt die Dichte verschiedener Raumwiderstände mit Einzelwertigkeit „äußerst hoch“ bzw. „sehr hoch“ dar. Bereiche mit „nur“ „hohen“ Raumwiderständen werden in dieser Karte nicht mehr dargestellt, da sie auf Grund der Häufung in den Stufen „sehr hoch“ und „äußerst hoch“ relativ gesehen weniger ins Gewicht fallen.

2.2.4.1 Raumwiderstandseinstufung der Schutzgutausprägungen

Schutzgüter Ausprägung Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit

Wohn- und Mischgebiete (Dorfgebiete), Altenheime, Kindergärten, Schulen (Sondergebiete)

Landschaft und landschafts-gebundene Erholung

-

NATURA 2000-Gebiete Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflanzenar-ten, die gleichzeitig einen Rote-Liste-Status (BY, D) von 1 oder 2 aufweisen

Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

Naturwaldreservate

Boden - Wasser Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Zone I Klima und Luft - Kultur- und sonstige Sachgüter -

Tab. 8 Definition äußerst hoher Raumwiderstand

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Schutzgüter Ausprägung Einzelhäuser und Siedlungen im Außenbereich; Kleingärten und Sondergebiete zur Erholungsnutzung, Grünanlagen (z. B. Friedhöfe und Sportplätze) im Siedlungsbereich

Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit

Bereiche mit allgemein bedeutender Wohnumfeld-funktion (250 m Umgriff um geschlossene Siedlungs-bereiche: Wohn- u. Mischgebiete), einschließlich spe-zieller Flächen der Wohnumfeldfunktion, wie z. B. allg. Grünflächen, Freizeit-, Sport- und Erholungseinrich-tungen (innerörtlich) Sehr hoch bedeutsame Landschaftsbildeinheiten (LBE) mit herausragendem Charakter Überregional bedeutsame Erholungsbereiche bzw. Erholungseinrichtungen

Landschaft und landschafts-gebundene Erholung

Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung - Intensitätsstufe I Landschaftsräume mit hohem Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen (Art. 13d BayNatSchG) Vorkommen von Arten mit Rote-Liste-Status 1 (BY, D), die nicht streng geschützt sind Naturdenkmäler Ökologische Vorrangflächen Bedeutende großräumige Wanderkorridore

Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms mit mindestens landesweiter Bedeutung

Boden Geotope Wasser Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Zone II Naturnahe Oberflächengewässer Klima und Luft Wald mit besonderer Bedeutung für den Immissions-

und Klimaschutz Kultur- und sonstige Sachgüter Flächen mit bekannten Bodendenkmälern (DSchG

Art.1)

Tab. 9 Definition sehr hoher Raumwiderstand

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Schutzgüter Ausprägung Spezielle Flächen der Wohnumfeldfunktion, wie z. B. allg. Grünflächen, Freizeit-, Sport- und Erholungsein-richtungen, außerhalb der Siedlungsbereiche und der Bereiche mit allgemeiner Wohnumfeldfunktion

Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit

Regionale Grünzüge "Starnberger See -Ostufer/ Würmtal" und "Isartal" Hoch bedeutsame Landschaftsbildeinheiten Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschafts-bild Landschaftsschutzgebiete (LSG) Naturraumtypische und prägende Landschaftsbild-elemente (z. B. markante Alleen, Feldgehölze, Baum-reihen und -hecken) Regional bedeutsame Erholungsbereiche bzw. Erho-lungseinrichtungen

Landschaft und landschafts-gebundene Erholung

Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung - Intensitätsstufe II Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms mit überregionaler oder regionaler Bedeutung Landschaftsräume mit gehäuftem Vorkommen von Arten mit Rote-Liste-Status 2 (BY, D) die nicht streng geschützt sind Flächen der Biotopkartierung bzw. Landschaftsräume mit hohem Anteil kartierter Biotope Bannwald Wald mit besonderer Bedeutung für die Gesamtöko-logie Wald mit besonderer Bedeutung als historischer Waldbestand Wald mit besonderer Bedeutung als Biotop Schwerpunktgebiet des Naturschutzes Landschaftsschutzgebiete (LSG) Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

Allgemeine Grünflächen

Böden mit sehr hoher Speicher- und Regulationsfunk-tion Wald mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz

Boden

Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasser-schutz Überschwemmungsgebiete nach BayWG Art. 61 (zu § 32 WHG) sowie die fachplanerisch benannten Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Zone III

Wasser

Flächen mit klimatischer Ausgleichsfunktion mit be-sonderem Bezug zu Siedlungsgebieten

Klima und Luft

Regionale Grünzüge "Starnberger See-Ostufer/ Würmtal", "Isartal" im Abschnitt Schäftlarn-Menterschwaige und "Gleißental/ Hachinger Tal"

Kultur- und sonstige Sachgüter Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit (Gewerbe- und Industrieflächen, Militärflächen und technische Infrastruktur

Tab. 10 Definition hoher Raumwiderstand

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Schutzgüter Ausprägung Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit

-

Landschaft und landschafts-gebundene Erholung

-

Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms Bay-ern mit lokaler Bedeutung

Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

Wald ohne besondere Funktion und ohne Schutzsta-tus

Boden - Wasser Bedingt naturnahe Oberflächengewässer Klima und Luft - Kultur- und sonstige Sachgüter Abbaugebiete und Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen

für den Rohstoffabbau

Tab. 11 Definition mittlerer Raumwiderstand

2.2.4.2 Charakterisierung der Raumwiderstände

Der Raumwiderstand wird in Unterlage 1.7 kartographisch dargestellt. Aus rein darstelle-rischen Gründen ist die Angabe der hierfür jeweils maßgeblichen Schutzgüter bzw. Schutzgutkombinationen durch Piktogramme mit Buchstabenkürzeln in der Regel auf Flächen > 50 ha beschränkt. Auf den ersten Blick wird die nahezu flächendeckende Do-minanz der beiden höchsten Stufen „sehr hoher“ Raumwiderstand und „äußerst hoher“ Raumwiderstand deutlich. Flächen mit „nur“ „hohem“ Raumwiderstand beschränken sich auf kleinflächige Bereiche, Flächen mit „mittlerem“ Raumwiderstand bestehen aus Split-terflächen und Flächen mit „nachrangigem“ Raumwiderstand (ohne Planungsrelevanz) kommen überhaupt nicht vor.

Verteilung des äußerst hohen Raumwiderstandes (violett)

Der äußerst hohe Raumwiderstand ergibt sich vorwiegend aus den Siedlungsbereichen mit Wohnfunktion (Schutzgut Menschen einschließlich menschlicher Gesundheit). Dem entsprechend bilden sich die Landeshauptstadt München im Nordosten und Norden des Untersuchungsraumes, das Siedlungsband im Würmtal mit den Gemeinden von Gräfel-fing bis Gauting, die Orte Oberhaching, Straßlach, Buchendorf und Neuried sowie einzel-ne kleinere Siedlungsflächen am Westrand des Untersuchungsgebietes gut ab. Zusam-men mit den Gemeinden am Rande (Pullach, Baierbrunn, Grünwald) bildet das Isartal in der Osthälfte des Untersuchungsraumes ein von Süd nach Nord durchgehendes, abge-sehen von einzelnen Einschnürungen relativ breites Band äußerst hohen Raumwider-standes. Im Bereich des eigentlichen Isartales ist dieser äußerst hohe Raumwiderstand vorwiegend in dem Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt (u. a. FFH-Gebiet) begründet. Weitere in diesem Schutzgut begründete Flächen äußerst hohen Raumwiderstandes liegen südwestlich und westlich von Baierbrunn (Naturwaldre-servat), am südwestlichen Rand des Untersuchungsgebietes mit dem naturnahen Ab-schnitt des Würmtales (u. a. FFH-Gebiet) einschließlich benachbarter Naturwaldreserva-te, östlich von Buchendorf mit dem FFH-Gebiet „Eichelgarten“ und in Teilbereichen des Waldgebiets westlich von Krailling.

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Verteilung des sehr hohen Raumwiderstandes (rot)

Bereiche mit sehr hohem Raumwiderstand nehmen den weitaus größten Flächenanteil des Untersuchungsraumes ein. In dieser Raumwiderstandsstufe bilden sich insbesondere die sehr großen Waldgebiete, die Freiflächen innerhalb der Landeshauptstadt München und anderer Ortslagen sowie Pufferflächen (Wohnumfeldfunktion) um die Wohnsied-lungsgebiete ab. Maßgeblich für die Einstufung sind dabei am häufigsten die Schutzgüter Klima, Luft, Landschaft und Menschen, entweder einzeln oder in Überlagerung. Nicht flä-chenhaft darstellbar, jedoch dennoch mit einem sehr hohen Raumwiderstand zu charak-terisieren ist die Funktion als bedeutender großräumiger Wanderkorridor für ökologische Funktionsbeziehungen im Bereich des Isartales und im Würmtal südlich von Gauting. Beide Bereiche weisen aber auf Grund anderer Schutzgutausprägungen bereits einen äußerst hohen Raumwiderstand auf.

Verteilung des hohen und mittleren Raumwiderstandes (orange)

Diese Raumwiderstandskategorie ist nur noch inselhaft innerhalb des sehr hohen und äußerst hohen Raumwiderstandes vertreten. Diese Flächen bestehen vor allem aus un-bewaldeten Freiflächen in etwas größerer Entfernung zu Siedlungen, wie dies z. B gut an den äußeren Bereichen der Rodungsinseln Buchendorf und Laufzorn sowie zwischen Neuried und Planegg erkennbar wird. Für die Einstufung sind in der Regel die Schutzgü-ter Landschaft, Tiere und Pflanzen verantwortlich. Es sind jedoch auch Flächen auf Grund ihrer Nutzung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet (Sachgüter) dieser Raumwider-standskategorie zugeordnet. Beispiele hierfür sind die Industriegebiete in Obersendling und westlich von Krailling.

Der Vollständigkeit halber wird noch die niedrigste vertretene Stufe des „mittleren“ Raumwiderstandes erwähnt. Derartige Flächen sind nur als marginale Restflächen im Untersuchungsraum vertreten. Sie spielen sowohl angesichts ihrer geringen Größe, als auch wegen des verhältnismäßig niedrigen Raumwiderstandes für den Untersuchungs-raum und der minimalen Flächenausdehnung nur eine zu vernachlässigende Rolle. Die größte derartige Fläche ist am Südrand des Untersuchungsraumes südwestlich von Straßlach durch ihre Funktion für die Schutzgüter Klima und Luft bedingt.

Resümee

Bereiche „äußerst hohen Raumwiderstandes“ sind als so genannte „Restriktionsflächen“ anzusehen, für die besonders schwer zu überwindende fachrechtliche Zulassungshinder-nisse bestehen (Wohngebiete, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Trinkwasserschutz-zone I, FFH-Gebiete, Naturwaldparzellen und Lebensräume streng geschützter und zugleich vom Aussterben bedrohter oder stark gefährdeter Arten). Auf Grund des hohen Anteils solcher Flächen von ca. einem Drittel des Untersuchungsraumes und wegen des durchgehenden Riegels des Isartales muss – in Verbindung mit den sehr verbreiteten Flächen des „sehr hohen Raumwiderstandes“ – nahezu der gesamte Untersuchungs-raum als „sehr empfindlich und mit besonders hohen Planungs- bzw. Genehmi-gungsrestriktionen versehen“ bezeichnet werden. Es ist somit nicht möglich, für eine oberirdische Trassenführung so genannte „konfliktarme Korridore“ aufzuzeigen, da hierfür nennenswerte Bereiche mit geringem bis maximal mittlerem Raumwiderstand im Gebiet

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vorhanden sein müssten. Selbst „relativ konfliktarme Korridore“ schließen im Normalfall ungünstigstenfalls Teile mit „hohem“ Raumwiderstand ein. Vorliegend sind bestenfalls flächenmäßig eng begrenzte Flächen mit mittlerem Raumwiderstand für oberirdisch zu führende kurze Teilabschnitte nutzbar. Dem gegenüber dominieren „sehr hoher“ und „äu-ßerst hoher“ Raumwiderstand.

2.2.4.3 Differenzierung der Raumwiderstände (Aggregierung)

Aus dem im Vorkapitel hergeleiteten Resumee wurde ersichtlich, dass im Untersuchungs-raum großräumig ein äußerst hohes und sehr hohes umweltfachliches bzw. umweltrecht-liches Konfliktpotenzial vorherrscht. Deshalb wird eine weitere Differenzierung des Raum-widerstandes durchgeführt, um Räume des relativ höchsten Konfliktpotenzials in sich ge-gliedert darzustellen. Die kartographische Darstellung der Raumwiderstandskarte 2 (Un-terlage 1.8) aggregiert ausschließlich noch die Bereiche mit sehr hohen (blaue Farbtöne) und äußerst hohen (rote Farbtöne) Raumwiderständen. Es wird somit die Dichte (Anzahl) von Ursachen dargestellt, die zur jeweiligen Einstufung geführt haben. „Nur“ hohe oder mittlere Raumwiderstände werden hier nicht dargestellt.

Häufung des äußerst hohen Raumwiderstandes

Die „relativ“ wertvollsten Bereiche des gesamten Untersuchungsgebietes stellen solche Flächen dar, in denen es zu einer Überlagerung von gleich 3 Ursachen mit äußert ho-hen Raumwiderständen kommt. Diese finden sich an drei kleinen Flächen im oberen Isartal (westlich Baierbrunn). Es handelt sich hier um Flächen, die innerhalb eines euro-päischen Naturschutzgebietes (FFH-Gebiet Oberes Isartal) liegen, die gleichzeitig ein Na-turwaldreservat beherbergen und in denen es zudem Vorkommen von streng geschütz-ten und gleichzeitig vom Aussterben bedrohten oder stark gefährdeten (Rote Liste 1 oder 2) Tier-/ Pflanzenarten gibt.

Bereiche mit 2 Ursachen äußerst hoher Raumwiderstände finden sich an mehreren Stellen des Untersuchungsgebietes. Zwei größere Flächen liegen einerseits im oberen Isartal bei Baierbrunn und im oberen Würmtal südlich Gauting. Hierbei handelt es sich jeweils um FFH-Gebietsflächen in denen gleichzeitig Naturwaldreservate liegen. Eben-falls in einem FFH-Gebiet, dem „Eichergarten im Forstenrieder Park“ liegt ein solcher Be-reich, in dem es flächige Vorkommen von streng geschützten Rote-Liste-1 bzw. –2-Arten gibt. Außerhalb von FFH-Gebieten gibt es 2-fach äußert hohe Raumwiderstände flächig zum Einen westlich Krailling. Hier handelt es sich um ein Vorkommen von streng ge-schützten Rote-Liste-1 / 2-Arten innerhalb des dortigen Areals des sog. Waldsanatoriums (Alten- und Pflegeheimkomplex). Zum Anderen befinden sich innerhalb des FFH-Gebietes Oberes Isartal versprenkelt gleichzeitig Bereiche mit streng geschützten Arten. Sehr verstreut finden sich schließlich nur Standorte im bewohnten Siedlungsbereich, wo gleichzeitig streng geschützten Arten belegt sind.

Alle übrigen „Rotflächen“ sind durch eine jeweils 1-fache Ursache begründet.

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Häufung des sehr hohen Raumwiderstandes

Bei dem Bereich mit sehr hohen Raumwiderständen („Blauflächen“) sollen im Folgenden nur jene mit mindestens drei Ursachen näher beleuchtet werden.

Im Bereich der „Floßlände/ Hinterbrühl“, dort wo sich das Isartal nach dem Engtalcharak-ter aufzuweiten beginnt, kommt ein Areal mit 4- bis 8-fachen Ursachen für sehr hohe Raumwiderstände vor, die sich jedoch außerhalb der FFH-Gebietsfläche befinden. Hier-für sind verantwortlich streng geschützte Arten und Landschaftsräume mit einem hohen Anteil gesetzlich geschützter Biotope inmitten des überregional für die Erholung bedeut-samen Erholungsbereichs des Isartales bzw. des Hellabrunner Tierparkes, die auch für die lokale städtische Erholung und die Wohnumfeldfunktion der unmittelbar benachbart wohnenden Bevölkerung eine herausragende Rolle spielen.

Westlich und östlich parallel der jeweiligen Oberkanten des Isartales kommen entweder in schmalen Säumen oder flächig insbesondere östlich Baierbrunn Bereiche mit 4- bis 7-fachen sehr hohen Raumwiderständen vor. Dies sind Areale, die knapp außerhalb der offiziellen Außengrenze des FFH-Gebietes Oberes Isartal liegen, damit naturschutzrecht-lich einem geringeren Schutzstatus unterliegen, deren naturschutzfachliche Bedeutung aber kaum schmäler ist. Analog verhält es sich mit kleineren Flächen, die knapp außer-halb des FFH-Gebietes „Moore und Wälder der Endmoräne bei Starnberg“ im oberen Würmtal liegen.

Verstreut im Untersuchungsgebiet finden sich Bereiche mit 4-fach sehr hohen Raumwi-derständen. Diese liegen außerhalb der Landeshauptstadt München südlich des Orts-randes von Stockdorf, nördlich Krailling, südlich Gauting, westlich Pullach und südlich Oberhaching sowie inmitten des Forstenrieder Parks. In München sind der Friedhof Solln und insbesondere der Südpark hervor zu heben. In Südpark überlagern sich z. B. die sehr hohen Raumwiderstände aus der Funktion als innerstädtische Grünfläche, bei gleichzeitiger Lage in den 250 m-Puffern benachbarter Wohnbereiche und der Einstufung nach Waldfunktionskarte als Wald der Erholungsstufe I, der zudem besondere Bedeutung für den Klima-/ Immissionsschutz besitzt.

Auffällig ist das Verbreitungsmuster der Flächen mit 3-fach sehr hohen Raumwider-ständen. In den weitaus meisten Fällen sind dies die 250 m Puffer der Wohnumfeldfunk-tion (sog. „Pantoffelgrün“), die in Waldflächen liegen, welche nach Waldfunktionskarte sowohl als Wald der Erholungsstufe I als auch als Wald mit besonderer Bedeutung für den Klima-/ Immissionsschutz eingestuft wurden. Von diesem Verbreitungsmuster wei-chen nur die Flächen im Wald mit den beiden gleichen Bedeutungen ab, die stattdessen Trinkwasserschutzzonen der Kategorie II sind und das west-ost-verlaufende Boden-denkmal der alten Römerstraße.

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Resümee

Da die aggregierte Raumwiderstandskarte 2 deutlich macht, dass innerhalb der großflä-chigen Waldgebiete des Forstenrieder Parks wie auch des Perlacher Forstes mindestens 2fach sehr hohe Raumwiderstände festzustellen sind, wird die Aussage des Resümees der Raumwiderstandskarte 1 noch unterstrichen, dass es keine „relativ konfliktarmen Kor-ridore“ gibt, die eine lange oberirdische Trassenführung möglich erscheinen ließen.

Allein, wenn man hinnehmen würde, dass eine oberirdische Trassenführung bei „nur“ ei-ner Ursache für einen sehr hohen Raumwiderstand möglich wäre, würden flächenmäßig etwas längere Bereiche für oberirdisch führende Teilabschnitte nutzbar sein. Dies wären neben den kleinflächigen Bereichen mit lediglich hohen Raumwiderständen Areale im Be-reich von Martinsried sowie nordwestlich Pullach.

Bei aller soeben dargestellten inneren Differenzierung wird gutachterlich allerdings aus-drücklich hervorgehoben, dass die Beschreibung sich immer noch auf Räume bezieht, die mindestens ein oder mehrfach sehr hohe oder gar außerordentlich hohe Raumwider-stände besitzen und deren Ursachen jede für sich quasi eine „Tabufläche“ für eine ober-irdische Trassenführung begründen. Es handelt sich somit um eine Relativierung von sich im Grunde ausschließenden oberirdischen Trassenkorridoren.

Damit stünde eine lange oberirdische Trassenführung innerhalb der großflächigen Waldgebiete des Forstenrieder Parks und des Perlacher Forstes sowie eine oberir-dische Querung des Würm- und des Isartales in erheblichem und rechtlich nur sehr schwierig zu überwindendem Konflikt mit vielen Schutzgütern des UVP-Gesetzes. Eine Trassenführung in Tunnellage wäre damit jedoch nicht ausgeschlossen.

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2.3 Fachbereich Raumstruktur

2.3.1 Zielsetzung und Methodik

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie A 99 Südabschnitt sollen insbesondere neben den verkehrlichen Auswirkungen auf den vorhandenen Autobahnring und die Landeshaupt-stadt München auch die raumstrukturellen Auswirkungen des Autobahnringlückenschlus-ses untersucht werden. In Abgrenzung zur Raumempfindlichkeitsanalyse wird im Folgen-den der Untersuchungsschwerpunkt auf die überörtlichen Entwicklungsabsichten und Zielsetzungen gelegt. Dabei kommen folgende Analysemethoden zur Anwendung:

Durch Aufbereitung, Analyse und kartographischer Visualisierung von Bevölkerungs-statistiken und Daten zur Regionalökonomie des Bayerischen Statistischen Lan-desamtes soll der Untersuchungsraum auf kommunaler Ebene strukturiert und durch Vergleiche mit regionalen Durchschnittswerten in seiner Bedeutung innerhalb der Metropolregion München eingeordnet werden (Kap. 2.3.2).

Um die Entwicklungsziele auf unterschiedlichen raumplanerischen Ebenen darzustel-len und bezüglich der Konflikte mit dem geplanten A 99 Südabschnitt zu beurteilen, werden in Kapitel 2.3.3 die einschlägigen raumplanerischen Dokumente schrittweise gemäß dem Subsidiaritätsprinzip von der Bundesebene (Strategischer Handlungs-rahmen der Raumordnung, Kap. 2.3.3.1) über Landesebene (Bayerisches Landes-entwicklungsprogramm LEP, Kap. 2.3.3.2) bis auf die regionale Ebene der Planungs-region 14 (Regionalplan, Kap. 2.3.3.3) herunter gebrochen. Die einzelnen Dokumen-te werden einschließlich der Begründungen textlich analysiert, die für das Vorhaben relevanten Festlegungen extrahiert und bezüglich ihres Konfliktpotentials mit dem Vorhaben unter Anwendung des folgenden dreistufigen Ansatzes beurteilt:

Beurteilung der Konformität des Vorhabens mit den Festlegungen der Raumord-nung und Landesplanung auf einer fünfstufigen Skala:

− konform

− eher konform

− für das Vorhaben nicht relevant

− eher nicht konform

− nicht konform

Beurteilung der Beeinflussbarkeit:

− Kann die Erfüllung der Festlegung durch die spezifische planerische Ausgestal-tung des Vorhabens A 99 Südabschnitt beeinflusst werden (durch die Wahl des Trassenkorridors, durch Tunnelführung, etc.)?

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Beurteilung der Bindungswirkung:

− Qualitativ dargestellte Beurteilung, inwiefern die spezifische raumordnerische Festlegung eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet

Alle Beurteilungsergebnisse werden getrennt für die jeweilige raumplanerische E-bene zusammengefasst und in einer tabellarischen Übersicht dargestellt.

Aufbauend auf dieser Grundlage wird abschließend eine Beurteilung der Entwick-lungspotenziale und der Entwicklungsrisiken aus raumstruktureller Sicht für den Un-tersuchungsraum abgeleitet und textlich dargestellt (Kap. 2.3.4). Dabei werden auch Expertenmeinungen aus Raumordnung und Landesplanung sowie Raumentwicklung miteinbezogen, die nach dem in Unterlage 2.7 dargestellten Gesprächsleitfaden be-fragt wurden.

2.3.2 Raumstrukturelle Einordnung des Untersuchungsraums

Als eine der Europäischen Metropolregionen in Deutschland gehört die Region München zweifelsohne zu den am stärksten expandierenden Wirtschaftsräumen in Deutschland und in Europa, deren Funktionen über die nationalen Grenzen hinweg ausstrahlen. „Sie ist eine der wichtigsten Drehscheiben für Verkehr und Kommunikation sowohl im traditio-nellen Verflechtungsstrom zwischen Nord und Süd als auch in den intensiv wachsenden Beziehungen zwischen dem Westen und Südosten Europas“ (RP AI , 7). Zur Verbesse-rung der harten Standortfaktoren ist die Verkehrserschließung und hierbei insbesondere die Anbindung an das Fernverkehrsnetz ein zentrales regionalökonomisches Anliegen. Zudem werden gegenwärtig die im Zuge der polyzentrisch organisierten Metropolregion München stark zunehmenden Tangentialverkehre weitgehend über das großräumig radial auf den Verdichtungsraum München zulaufende Verkehrsnetz abgewickelt und verursa-chen dort überproportionale Belastungen im Bereich der innerstädtischen Hauptver-kehrsachsen. Hieraus erwächst zunehmend der politische Wunsch, den noch nicht ge-schlossenen Fernverkehrsring um München durch Neubau eines A 99 Südabschnitts zu vervollständigen. Dies würde insbesondere die Verknüpfung der Entwicklungsachsen München – Augsburg (A 8), München – Mühldorf (A 94), München - Wasserburg (B 310), München – Weilheim, München – Landsberg a. Lech, München – Salzburg und München – Starnberg sowie alle tangentialen Verkehrsbeziehungen mit Ziel/ Quelle A 95 stark er-leichtern (vgl. Abb. 2).

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Abb.: 2 Ausgewiesene Entwicklungsachsen in der Planungsregion 14

Quelle: PLANUNGSVERBAND MÜNCHEN 2007

Der zum Zweck der Machbarkeitsstudie definierte Untersuchungsraum umfasst die Kommunen Baierbrunn, Gauting, Germering, Gilching, Gräfelfing, Grünwald, Krailling, München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Planegg, Pullach i. Isartal, Schäftlarn, Starnberg, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und Unterhaching. Um dem übergreifen-den Charakter der Raumstrukturanalyse Rechnung zu tragen, werden zudem die an den Untersuchungsraum angrenzenden Gemeinden Alling, Berg, Brunnthal, Ottobrunn, Pö-cking, Puchheim, Sauerlach und Weßling in die Raumstrukturanalyse miteinbezogen.

Weite Teile des Untersuchungsraums sind dem Stadt- und Umlandbereich des Verdich-tungsraums München zugeordnet (vgl. Abb. 3). Ausgehend vom Siedlungskern greifen strahlenförmige und verdichtete Siedlungsbänder weit in den Untersuchungsraum ein, bis etwa 15 bis 20 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Entlang dieser Siedlungsbänder liegen die für den Untersuchungsraum bedeutsamen Siedlungsschwerpunkte Gauting, Germering, Gilching, Gräfelfing/ Planegg/ Krailling, Gröbenzell, Grünwald, Puchheim/ Ei-chenau, Pullach, Taufkirchen sowie Unterhaching. Direkt an die Siedlungsbänder schlie-ßen sich die im Regionalplan als Grünzüge, landschaftliche Vorbehaltsgebiete oder als Bannwälder ausgewiesenen Staatsforste des Kreuzlinger Forsts, des Forstenrieder Parks, des Forst Kasten, des Grünwalder Forsts, des Perlacher Forsts und des Deisen-hofener Forsts an. Diesen Wäldern kommt im Sinne der Erhaltung eines zusammenhän-genden Netzes von Grünzügen und Freiflächen, der Bewahrung ihrer klimatologischen Ausgleichsfunktion sowie ihrer besonderen Erholungsfunktion eine besondere Bedeutung zu. Lediglich im Nordwesten des Untersuchungsraums herrscht zwischen den Siedlungs-flächen landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche vor. In seinen südlichen Randberei-chen tangiert der Untersuchungsraum Kommunen, die der äußeren Verdichtungszone und dem ländlichen Raum im Umfeld der großen Verdichtungsräume zugeordnet sind. In

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diesen Bereichen herrschen inselförmige Siedlungsräume unterschiedlicher Größe vor, die in die umgebenden, zum Teil durch Grünlandwirtschaft genutzten Freiflächen integ-riert sind. Hier herrschen insbesondere noch die ursprünglichen und erhaltenswerten Ro-dungsinseln vor, die „durch eine auf den Mittelpunkt der meist kreisförmigen Freiflächen gerichtete Bebauung“ (PLANUNGSVERBAND 2007) charakterisiert sind. Abb. 3 veran-schaulicht die Lage des Untersuchungsraums in einer Übergangszone am Rand des Verdichtungsraums München.

Abb.: 3 Raumstrukturelle Gliederung des Untersuchungsraums

Quelle: Eigene Darstellung nach PLANUNGSVERBAND MÜNCHEN 2007

Um den Untersuchungsraum raumstrukturell und in seiner Bedeutung innerhalb der Met-ropolregion einzuordnen, werden im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der statisti-schen Auswertungen dargestellt.

Bevölkerungsstruktur:

Der gesamte Untersuchungsraum ist im Vergleich zu oberbayerischen Mittelwerten über-durchschnittlich dicht besiedelt (vgl. Unterlage 2.1), wobei die Bevölkerungsdichte radial von der Landeshauptstadt München ausgehend abnimmt. Lediglich die ländlich struktu-rierten Gemeinden Straßlach-Dingharting und Sauerlach sowie die Gemeinden der äuße-ren Verdichtungszone Weßling, Alling und Berg weisen im Vergleich zu oberbayerischen Mittelwerten nur durchschnittliche Bevölkerungsdichten auf. Besonders intensiv besiedelt und urban strukturiert wirken die Gemeinden im westlichen Untersuchungsgebiet, hierun-ter Puchheim und Germering, deren Siedlungsflächen zu den benachbarten, landwirt-schaftlich intensiv genutzten und durchweg als Grünzüge ausgewiesenen Freiräumen ei-nen erheblichen Kontrast bilden. Auf Grund der vorteilhaften Lage zur Landeshauptstadt München und des Erholungswerts der zahlreichen Freiräume besteht nahezu im gesam-ten Untersuchungsraum ein erheblicher Siedlungsdruck (vgl. Unterlage 2.2). Außer in den Kommunen Puchheim und Planegg kommen im gesamten Projektgebiet ausschließlich positive Wanderungssalden vor, schwerpunktmäßig in den im südlichen Teil des Unter-

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suchungsraums gelegenen Gemeinden. Auf Grund des erhöhten Rechtsschutzes, den die zwischen den Siedlungsräumen angeordneten Freiräume genießen, sind dem wach-senden Siedlungsdruck auf Grund geringer Flächenverfügbarkeit jedoch enge Grenzen gesetzt.

Flächennutzungsstruktur

Unterlage 2.3 stellt die für das Umfeld von Verdichtungsräumen sehr untypische Frei-raum- und Flächennutzungsstruktur des Untersuchungsraums dar. Während die Landes-hauptstadt München einen Freiraumanteil von etwa 30 Prozent und eine gemischte Flä-chennutzungsstruktur aufweist, sind die angrenzenden Kommunen und gemeindefreien Gebiete stark funktional differenziert. Im Westen der Kernstadt liegt in den Kommunen Puchheim, Alling, Gilching und Germering der Schwerpunkt in der Landwirtschaft mit Flä-chenanteilen von etwa 50 Prozent, während südlich der Landeshauptstadt der Waldbe-stand bestimmend ist. Die Gemeinden Gauting, Neuried und Baierbrunn sowie die Staatsforste Forstenrieder Park sowie Grünwalder und Perlacher Forst zeichnen sich trotz Zugehörigkeit zum Stadt- und Umlandbereich von Verdichtungsräumen allesamt durch Waldanteile von über 50 Prozent aus und liegen damit über den oberbayerischen Mittelwerten. In den stadtnahen Bereichen des Isartals sowie in den Gemeinden Neubi-berg, Unterhaching und Ottobrunn ist dagegen die Wohnnutzung stärker vertreten. In diesen zuletzt genannten Kommunen befinden sich die neben der Landeshauptstadt am intensivsten bebauten Gebiete, hier zeigen sich auch die deutlichsten Zersiedelungspro-zesse. Die im restlichen Untersuchungsraum sonst durchweg hohen Freiraumanteile von über 80 Prozent insbesondere im Süden von München zeigen, dass die Siedlungsstruktu-ren bislang sehr kompakt organisiert sind und kaum durch Suburbanisierungseinflüsse geprägt wurden.

Erwerbsstruktur

In Unterlage 2.4 ist über die Beschäftigten am Arbeitsort die Erwerbsstruktur des Unter-suchungsraums abgebildet. Es zeigt sich, dass in der Landeshauptstadt München wie erwartet die größte Anzahl an Arbeitsplätzen verortet ist. Mit 660.000 Beschäftigten am Arbeitsplatz in der Kernstadt gegenüber in der Summe 100.000 Beschäftigten im Rest-raum zeigt sich aber auch, dass unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen ein er-heblicher Anteil der benötigten Arbeitsplätze auch von den kleineren Kommunen sicher-gestellt wird. Trotz der außer Frage stehenden intensiven Verflechtungen zwischen dem Untersuchungsraum und der Landeshauptstadt ist demnach auch in den ländlich struktu-rierten Teilräumen und in den Gemeinden der Äußeren Verdichtungszone eine Grund-struktur an Arbeitsplätzen vorhanden. Anhand der Beschäftigtenanteile nach Sektoren zeigt sich, dass der Dienstleistungssektor in fast allen Gemeinden maßgeblich überwiegt. Der Anteil in Land- und Forstwirtschaft ist demgegenüber in allen Kommunen außer in Straßlach-Dingharting und in Neuried unbedeutend. Zusammenfassend kann von einer sehr urban strukturierten Zusammensetzung des Arbeitsmarkts gesprochen werden.

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Landwirtschaftsstruktur

Nach Unterlage 2.5 haben insbesondere die westlichen und südlichen Teile des Untersu-chungsraums zwischen den Entwicklungsachsen eine erhebliche Bedeutung für die Landwirtschaft. Einen relativ geringen Anteil an landwirtschaftlichen Betrieben weisen die relativ dicht bebauten Gemeinden des Untersuchungsraums direkt in Anschluss an die Landeshauptstadt München sowie die Kommunen im Bereich der Entwicklungsachse Richtung Starnberg auf. Die Karte unterstreicht nochmals die Lage des Untersuchungs-raums im Übergang zwischen Verdichtungsraum und ländlich strukturiertem Raum, der bereits wenige Kilometer hinter der Stadtgrenze der Landeshauptstadt beginnt.

Tourismusstruktur

Die gegenwärtige Bedeutung des Planungsgebiets im Übernachtungstourismus ist in Un-terlage 2.6 abgebildet. Sowohl in Bezug auf die absolute Anzahl an Übernachtungen wie auch in Bezug auf die Fläche der Gemeinde weist die Landeshauptstadt München bei weitem die intensivste touristische Struktur auf. Wird die Anzahl an Übernachtungen in Bezug zur Einwohnerzahl gesetzt, zeigt sich jedoch, dass einige Kommunen insbesonde-re im Bereich des Isartals (Pullach und Baierbrunn) sowie die Gemeinden Unterhaching, Oberhaching und Sauerlach im Osten des Untersuchungsraums durchaus beachtliche Übernachtungsraten aufweisen. Neben der erheblichen Bedeutung des Raums für die Naherholung durch die großzügige Freiraumstruktur kann aus diesem Grund durchaus auch von einem Potenzial im Übernachtungstourismus gesprochen werden.

2.3.3 Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung

Auf der Grundlage der in Kapitel 2.3.2 beschriebenen raumstrukturellen Einordnung des Untersuchungsraums werden im Folgenden die relevanten Strategien, Ziele und Grun-dätze der Raumordnung aufgegriffen und hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit der Reali-sierung des A 99 Südabschnitts beurteilt.

2.3.3.1 Relevante Leitlinien und Handlungsstrategien der Bundesraumordnung

Die Ministerkonferenz für Raumordnung verständigte sich im Jahr 2006 als Weiterent-wicklung des Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens von 1992 und 1995 im Sinne einer gemeinsamen Strategie für die Raumordnungs- und Raumentwicklungspolitik auf die „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumordnung in Deutschland“. Diese beinhalten strategische, gesetzlich nicht bindende Zielsetzungen zu den allgemeinen Leitbildern ‚Wachstum und Innovation’, ‚Daseinsvorsorge sichern’, und ‚Ressourcen be-wahren, Kulturlandschaften gestalten’. Tabelle 12 fasst das Ergebnis der Textanalyse in Bezug auf den Untersuchungsraum und das Projektvorhaben zusammen.

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Zielsetzung: Nachhaltige und integrierte Verkehrspolitik

Verkehrsinfrastruktur und Erreichbarkeit sind wesentliche Voraussetzungen für die Raumentwicklung. Zunehmender Güterverkehr und Tourismus sind Ausdruck von Wirt-schaftswachstum und internationaler Arbeitsteilung. Zugleich ist das starke Wachstum, vor allem des Straßen- und Luftverkehrs, mit erheblichen Belastungen und Beeinträchti-gungen für Mensch und Umwelt insbesondere in den Agglomerationen verbunden (8)

Als Hauptverursacher für die steigenden Belastungen von Mensch und Umwelt, insbe-sondere in Agglomerationsräumen, ist insbesondere der wachsende Straßenverkehr ge-nannt. Ein BAB-Projekt leistet auf Grund neu geschaffener Verkehrskapazitäten und Fahrzeitverkürzungen keinen Beitrag zur Verkehrsvermeidung. Gegebenenfalls erzeugt es induzierten Verkehr.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

Zielsetzung: Erhalt, Modernisierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

… Vor diesem Hintergrund muss die Effizienz und Leistungsfähigkeit des gesamten Ver-kehrssystems in Deutschland durch eine integrierte und nachhaltige Verkehrspolitik ge-steigert werden. Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik müssen den Wandel der Ver-flechtungen und Belastungen im Blick behalten, um in gegenseitiger Abstimmung Mobili-tät und Erreichbarkeit zu sichern. Dazu gehören neben der technischen Verbesserung der Verkehrssysteme vor allem der Erhalt, die Modernisierung und sowie der weitere Ausbau und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an unterschiedliche räumliche Er-fordernisse (7).

Das raumstrukturelle Erfordernis vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Netztopologie der Fernverkehrsstraßeninfrastruktur im Großraum München liegt auf der Hand (vgl. Kap. 2.3.2). Wird im Rahmen eines strategischen Orientierungsrahmens der weitere Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Abhängigkeit der räumlichen Verhältnisse forciert, so ist dem Projekt A 99 ein besonderes Gewicht einzuräumen.

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

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Zielsetzung: Bewahrung von Ressourcen

Nachhaltige Raumentwicklung bedeutet vor allem die Sicherung der vielfältigen Raum-funktionen durch vorausschauende Bewirtschaftung räumlicher Ressourcen im Span-nungsfeld zunehmender Nutzungskonflikte (9).

Die allgemein sehr geringe Flächenverfügbarkeit in Kombination mit der hohen Freiraum-qualität im Untersuchungsraum bedeutet eine Verschärfung der Raumnutzungskonflikte. Zudem steht das Infrastrukturprojekt mit zahlreichen anderen Raumfunktionen (v.a. Erho-len, Naturschutz), im Widerspruch.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

Zielsetzung: Polyzentrische Städtenetze

Maßnahmen zur Vernetzung der Metropolregionen und städtischen Zentren untereinan-der (10).

Als Umfahrung der Landeshauptstadt München konzipiert, verbessert das Vorhaben nur sekundär die Vernetzung der Metropolregionen untereinander. Durch die Möglichkeit zur Abwicklung von Tangentialverkehren ist jedoch, in Abhängigkeit der Korridorwahl, eine Verbesserung der Verflechtung zwischen den städtischen Zentren innerhalb der Metro-polregion München zu erwarten.

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

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Tab. 12 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Handlungsleitlinien der Bundesraumordnung

Ja eher

ja

irrel

evan

t

eher

nei

n

nein

beei

nflu

ssba

r

xx

Daseinsvorsorgexx

Ressourcen bewahren

strategische Zielsetzungstrategische Zielsetzungstrategische Zielsetzungstrategische Zielsetzung

Wandel der räumlichen Entwicklung

Europäische Dimension

Wachstum und Innovation

Nachhaltige und integrierte VerkehrspolitikErhalt, Modernisierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur

Bewahrung von Ressourcen

Themenfeld Zielsetzung Bindungswirkung

strategische Zielsetzungstrategische Zielsetzungstrategische Zielsetzungstrategische Zielsetzungstrategische Zielsetzungstrategische Zielsetzung

Gezielter Ausbau der großräumigen VerkehrsinfrastrukturSicherung der Erreichbarkeit

Regionalparks und Freiraumverbünde südl. MünchenErhaltung besonderer Naturschutzgüter südl. München

Konformität

Transeuropäische VerkehrskorridoreProfilierung ökologisch und kulturell wertvoller Gebiete

Begrenzung des Verkehrswachstums

strategische Zielsetzung

Polyzentrische Städtenetze

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 49 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Zielsetzung: Transeuropäische Verkehrskorridore

Ausbau und Gestaltung transeuropäischer Korridore (Verkehr und Energie) (10).

Zwar sind Teile des Autobahnnetzes in der Region München dem transeuropäischen Verkehrsnetz zugeordnet, so die A 99, die A 96, die A 9 und die A 8, jedoch wurde keiner dieser Korridore unter die 30 prioritär zu realisierenden europäischen Verkehrsprojekte gelistet. Demgegenüber sind die Schienenverkehrsachsen Augsburg-München-Salzburg Bestandteil des TEN-Projekts Paris-Bratislava und Nürnberg-München-Innsbruck Be-standteil des TEN-Projekts Berlin-Palermo.

Konformität: nicht relevant

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

Zielsetzung: Profilierung ökologisch bzw. kulturell wertvoller Gebiete

Bessere Profilierung ökologisch bzw. kulturell wertvoller Gebiete (10).

Eine Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete erscheint auf Grund der großen Ausdehnung der im Untersuchungsraum befindlichen ökologisch bedeutsamen Waldflä-chen unvermeidbar und steht damit im Widerspruch mit der Zielsetzung. Lediglich durch großräumige Tunnelunterquerungen ist eine Beeinflussung denkbar.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

Zielsetzung: Begrenzung des Verkehrswachstums

… Vor diesem Hintergrund sind für die engeren Verflechtungsräume der Metropolregio-nen integrierte Verkehrskonzepte zu erstellen, um sowohl eine nachhaltige regionale Mo-bilität zu gewährleisten als auch Verkehrswachstum zu begrenzen und zu steuern sowie Standortpotenziale für die Siedlungsentwicklung zu nutzen (15).

In Abhängigkeit des späteren baulichen Konzepts des A 99 Südabschnitts kann das sehr stark auf den ÖPNV ausgerichtete Verkehrskonzept und das unter dem Motto ‚kompakt, urban, grün’ stehende Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt München negativ beeinflusst werden. Durch Anbindung des Untersuchungsraums an die A 99 würde der motorisierte Individualverkehr stark attraktiviert und unter Umständen der schon gegen-wärtig vorherrschende Siedlungsdruck verstärkt.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 50 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Zielsetzung: Gezielter Ausbau der großräumigen Verkehrsinfrastruktur

… Als wichtige intermodale Schnitt- und Knotenpunkte der europäischen Verkehrsströme sowie als Knoten des Wissensaustauschs und des Forschungstransfers sind die Metro-polregionen darauf angewiesen, dass ihre verkehrlichen Ver- und Anbindungsqualitäten erhalten und gezielt ausgebaut werden. Damit verbunden ist gleichzeitig ein Ausstrah-lungseffekt auf ihr Umland und ihre Peripherie. … (15).

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Netzstruktur kann von einem gezielten Ausbau der großräumigen Fernverkehrsinfrastruktur gesprochen werden.

Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

Zielsetzung: Sicherung der Erreichbarkeit

Dabei soll auch zukünftig der wirtschaftlichen Entwicklung und den Mobilitätsbedürfnis-sen Raum gegeben werden, … (22).

Abb.: 4 Leitbild: Daseinsvorsorge sichern

Quelle: MINISTERKONFERENZ FÜR RAUMORDNUNG 2006

Abb. 4 erläutert das strategische Leitbild ‚Daseinsvorsorge sichern’ und zeigt, dass im Untersuchungsraum der Beseitigung von Erreichbarkeitsdefiziten keine Bedeutung zu-kommt.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: Strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 51 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Zielsetzung: Regionalparks und Freiraumverbünde südl. München

Um den durch Agrargebiete, Wald und Gewässer und vielfältige Naturlandschaften be-stimmten Freiraum zu erhalten und seine spezifischen Funktionen zu verbessern, ist es erforderlich, einen großräumig übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbund zu schaffen. Für dessen Funktionsfähigkeit ist eine planerische Sicherung auch über Landesgrenzen hinweg unumgänglich. Gleichfalls sind vor allem in dicht besiedelten Ge-bieten die verbliebenen Freiräume in den Freiraumverbund zu integrieren und aufzuwer-ten (24).

Abb. 5 erläutert das strategische Leitbild ‚Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften ges-talten’ und zeigt, dass den Freiräumen des Untersuchungsraums im Süden der Landes-hauptstadt München eine erhebliche Bedeutung, auch für die Erholungsnutzung zu-kommt, die mit dem Vorhaben – im Falle oberirdischer Trassenvarianten – in Wider-spruch stehen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

Abb.: 5 Leitbild: Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten

Quelle: MINISTERKONFERENZ FÜR RAUMORDNUNG 2006

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Zielsetzung: Erhaltung besonderer Naturschutzgüter südlich München

…Gleichzeitig gilt es, die vorhandene und künftige Flächennutzung im Sinne der Nach-haltigkeit für vielfältige Funktionen, z. B. für … Naturschutzzwecke weiterzuentwickeln (24).

Ebenfalls aus Abb. 5 geht hervor, dass der Landschaftsraum südlich von München flä-chenhaft einen besonderen Naturschutzwert aufweist. Auf Grund dieser großräumigen Struktur erscheint ein Konflikt des Vorhabens, außer durch großräumige Tunnellösungen, mit dieser Zielsetzung unvermeidlich.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung ohne rechtliche Bindungswirkung

2.3.3.2 Relevante Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans

Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen, neu überarbeiteten, Landesentwicklungspro-gramm Bayern liegt ein querschnittsorientiertes verbindliches Konzept zur Regelung der räumlichen Ordnung und Entwicklung des Freistaats Bayern vor. Die darin enthaltenen abschließend abgewogenen Ziele des Landesentwicklungsprogramms (Z) begründen bei allen öffentlichen Stellen eine Beachtenspflicht. Zwar lassen sie je nach Konkretisie-rungsgrad der Planungen Spielraum zur Ausfüllung und Verfeinerung zu, können jedoch nicht überwunden werden (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2006). Demgegenüber sind Grundsätze von allen öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen und erhalten im Abwägungsprozess ein besonderes Gewicht. Im ersten Teil A des Landesentwicklungsprogramms sind überfachliche Ziele zur gesamträumlichen Entwicklung Bayerns aufgeführt und erläutert, im zweiten Teil B die räumlichen Belange der einzelnen Fachbereiche konkretisiert. Tabelle 13 gibt das Ergebnis der textlichen A-nalyse des Landesentwicklungsprogramms Bayern einschließlich seines Begründungs-teils wieder.

Teil A I / Z 2.1: Vorrang der Ökologie

… Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen der Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und lang-fristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht (17).

Inwiefern und in welchen Gebieten innerhalb des Untersuchungsraums das Vorhaben entsprechende nicht ausgleichbare Raumnutzungskonflikte hervorrufen wird, kann an-hand der Raumempfindlichkeitsanalyse abgeschätzt werden. Auf Grund der im Projekt-raum verorteten einschlägigen Schutzgüter kann eine Gefährdung der natürlichen Le-bensgrundlagen, in Abhängigkeit der Korridorwahl und der baulichen Umsetzung, gene-rell nicht ausgeschlossen werden.

Konformität: eher nicht konform

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 53 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: Grundpositionen der ökologischen Belange sind nur dann einer Abwä-gung zugänglich, wenn sie in unvermeidbarem Konflikt zu Grundpositionen der beiden anderen Nachhaltigkeitssäulen (Ökonomie, Sozialwesen) stehen.

Teil A I / Z 2.4: Flächensparende Entwicklung

Der Flächen- und Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen reduziert werden. Die Entwicklung des Landes und seiner Teilräume soll so flächen- und ressourcensparend wie möglich erfolgen (17).

Ein immenser Flächenkonsum ist im Rahmen des Projektvorhabens unvermeidlich. In-wiefern er so flächensparend wie möglich erfolgt, ist von der Ausführungsplanung abhän-gig.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil A I / G 3.1.3: Gegensteuerung Suburbanisierung in Verdichtungsräumen

Suburbanisierungstendenzen ist möglichst entgegenzuwirken und unvermeidbare Subur-banisierungsprozesse sind möglichst in räumlich geordnete Bahnen zu lenken (17).

Entlang von hochrangigen Verkehrsachsen breiten sich Suburbanisierungstendenzen vom Siedlungskern ausgehend auf den gesamten Verdichtungsraum aus und gefährden insbesondere vorhandene Freiräume. Wird der Untersuchungsraum an eine neue Fern-verkehrsinfrastruktur angebunden, sind unerwünschte Suburbanisierungstendenzen sehr wahrscheinlich.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil A I / G 3.1.4: Erhaltung Leistungsfähigkeit Verdichtungsraum

Es ist von besonderer Bedeutung, die Leistungsfähigkeit des großen Verdichtungsraums München und seine Rolle als Impulsgeber für die Entwicklung Bayerns zu gewährleisten. Seine Sicherung und Weiterentwicklung als Kern einer europäischen Metropolregion in seiner wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Metropolfunktion ist anzustreben. (18). Dazu muss die großräumige europaweite und interkontinentale Verkehrsanbindung lang-fristig gesichert werden (Begründung).

Das Vorhaben ist der Leistungsfähigkeit des großen Verdichtungsraums, insbesondere im Hinblick auf die großräumige Verkehrsanbindung, in vollem Umfang zuträglich.

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil A I / Z 3.2.1: Vermeidung Raumnutzungskonflikte Bestehende Raumnutzungskonflikte, insbesondere die erheblichen gegenseitigen Beein-trächtigungen von Wohn-, Gewerbe-, Erholungs- und Verkehrsfunktionen, sollen abge-baut und neue verhindert werden. Eine umweltverträgliche, flächensparende Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Versorgungseinrichtungen soll gesichert und ge-schaffen werden (18).

Ein die Wälder im Süden von München und die regionalen Grünzüge querender BAB 99 Südabschnitt steht unvermeidbar in Konflikt mit der sogar auf Bundesebene identifizierten besonderen Erholungsfunktion des Untersuchungsraums. Bei einer Untertunnelung die-ser Freiräume, ist eine Beeinflussbarkeit durch die Ausgestaltung des Autobahnvorha-bens grundsätzlich gegeben.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil A I / Z 3.2.3: Planungen und Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung im Stadt- und Umlandbereich

Die Verkehrsverhältnisse sollen durch Planungen und Maßnahmen zur Verkehrsvermei-dung und Verkehrsberuhigung verbessert werden (18).

Durch den Bau des A 99 Südabschnitts können zwar die Verkehrsverhältnisse in der Landeshauptstadt München und am A 99 Nordabschnitt ggf. verbessert werden, jedoch leistet die Maßnahme durch ihre Verkehr induzierende Wirkung keinen Beitrag zur Ver-kehrsvermeidung und zur umweltgerechten Deckung des Verkehrsbedarfs.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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Tab. 13 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen des LandesentwicklungsprogrammsJa eh

er ja

irrel

evan

t

eher

nei

nne

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xxx

x

xxx

Räuml. EntwicklungA II Entwicklungsachsen

xxxxxxxxx abschließend abgewogenxxxxx

B III Soziale Infrastruktur xxxxx

xx

xxx

A I

abschließend abgewogenB VI Verhinderung Zersiedlung (Z 1.1)Siedlungsstruktur

abschließend abgewogen

B IV

Technische InfrastrukturBV

Entwicklung an Entwicklungsachsen und ÖV-Linien (Z 1.2)

Abbau Luftverunreinigungen in Verdichtungsräumen (Z 5.2)Lärmschutz Wohnen und Erholen (G 6.1)

abschließend abgewogenbei Abwägung besonderes Gewicht

abschließend abgewogen

ÖPNV in Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen (G 1.2.2)Stärkung des Verkehrsträgers Schiene (G+Z 1.3.1 - 1.3.4)Schaffung leistungsfähige Straßeninfrastruktur (G 1.4.1)Bedarfsgerechter Ausbau Bundesfernstraßen (Z 1.4.2)

bei Abwägung besonderes Gewichtei Abwägung besonderes Gewicht / abschließend abgewoge

bei Abwägung besonderes Gewicht

Verkehrsverhältnisse Verdichtungsräume (Z 1.1.2)Ausrichtung auf zentrale Orte (Z 1.1.3)

Weiterer Ausbau der Verkehrsnetze (G 1.1.5)Verlagerung auf ÖPNV (G 1.2.1)

abschließend abgewogenabschließend abgewogen

bei Abwägung besonderes Gewichtbei Abwägung besonderes Gewicht

B I

Sektorale WirtschaftsstrukturB II

Natürliche Lebensgrundlagen

Zerschneidung großflächiger Landschaftsräume (Z 2.2.9.1)

Landschaftspflege

Nutzungen und Eingriffe Grundwasser (Z 3.1.1.4) Schutzwürdige Täler und landschaftsprägender Elemente (Z 2.2.9.2)

Funktionsfähigkeit zentrale Orte (G 1.2.1.1)Belange des Tourismus in Tourismusgebieten (Z 1.3.1)

bei Abwägung besonderes Gewichtabschließend abgewogenWälder südlich von München, Bewahrung vor Zerschneidung (Z 4.2)

Anderweitige Nutzung geeigneter Böden (G 1.3)

abschließend abgewogenWassserwirtschaft

strategische Zielsetzung

Forst- und Landwirtschaft

Erhaltung Gewässerlandschaften (G 3.1.2.2)bei Abwägung besonderes Gewicht

abschließend abgewogen

bei Abwägung besonderes Gewicht

bei Abwägung besonderes Gewichtbei Abwägung besonderes Gewichtbei Abwägung besonderes Gewichtbei Abwägung besonderes Gewicht

Immissionsfreiheit Erholungseinrichtungen (Z 1.2.1) abschließend abgewogen

Erhaltung Wildnis (G 1.3.3)Berücksichtigung von Natur und Landschaft bei Planungen (G 2.2.1)

Erhaltung naturnaher Gewässer und Auen (G 2.2.4)Erhaltung naturnaher Waldstandorte (G 2.2.6.1)

Erhaltung großer zusammenhängender Waldflächen (G 2.2.6.4)Erhaltung erholungsbezogener Grünflächen (G 2.2.8.1)

abwägbar und ausgleichbar bei unvermeidbarem Eingriffbei Abwägung besonderes Gewicht

Lebensräume in ausreichender Größe, Biotopverbundsystem (Z 1.3.2) abschließend abgewogen

Erhaltung Landwirtschaft (Z 4.3.3) abschließend abgewogen

Schließung der Lücken in bandartiger Infrastruktur Z 3) abschließend abgewogenVerbesserung der Verkehrsanbindung (Z 6.2) abschließend abgewogen

Stadt- und Umland

Erhaltung Eigenständigkeit, Vermeidung Suburbanisierung (G 4.3.1) bei Abwägung besonderes GewichtErhaltung Freiflächen, Vermeidung Zerschneidung (Z 4.3.2) abschließend abgewogen

Intakthaltung Wasserhaushalt (G 1.2.1) bei Abwägung besonderes Gewicht

abschließend abgewogen

Ländlicher Raum

Erhaltung Leistungsfähigkeit Verdichtungsraum (G 3.1.4) bei Abwägung besonderes GewichtVemeidung Raumnutzungskonflikte (Z 3.2.1) abschließend abgewogen

Planungen und Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung (Z 3.2.3) abschließend abgewogen

Verdichtungsräume Gegensteuerung Suburbanisierung (G 3.1.3) bei Abwägung besonderes Gewicht

Nachhaltigkeit

Themenfeld Zielsetzung

Konformität

Bindungswirkung

Vorrang der Ökologie (natürl. Lebensgrundlagen) (Z 2.1) abwägbar bei unvermeidbarem KonfliktFlächensparende Entwicklung (Z 2.4)

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Teil A I / G 4.3.1: Erhaltung der Eigenständigkeit und Vermeidung von Suburbanisierung im ländlichen Raum

Es ist anzustreben, dass die ländlichen Teilräume im Umfeld der großen Verdichtungs-räume ihre Eigenständigkeit und ihre regionsspezifischen Eigenarten im Rahmen einer nachhaltigen Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung bewahren. Es ist von besonderer Bedeutung, dass der von den großen Verdichtungsräumen ausgehenden Suburbanisie-rung entgegen gewirkt wird (19).

Wird der Untersuchungsraum im Umfeld des ländlich strukturierten Teilraums an den A 99 Südabschnitt angebunden, entstünde hierdurch ein nicht zu vermeidender Siedlungs-druck durch nochmalig erhöhte Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen und hier-durch eine verstärkte Suburbanisierungstendenz.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil A I / Z 4.3.2: Erhaltung von Freiflächen und Vermeidung von Zerschneidung im länd-lichen Raum

Notwendige Freiflächen für den regionalen und überregionalen ökologischen Ausgleich sowie für die wohnungsnahe Erholung sollen bei der Siedlungsentwicklung und beim Inf-rastrukturausbau erhalten und ihre Zerschneidung vermieden werden (19).

Im Zuge der Erhaltung eines Freiflächenverbundsystems steigt die Bedeutung der Frei-flächen im ländlichen Raum im Umfeld der Verdichtungsräume mit zunehmender Annä-herung an den Kernraum. In diesem Sinne kommt der Bewahrung dieser Freiflächen und der Kreuzungsfreiheit der Grünzüge eine besondere Bedeutung zu. Eine Beeinflussbar-keit ist durch mögliche Verlagerung des Korridors in den nicht ländlichen Teilraum gege-ben.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil A I / Z 4.3.3: Erhaltung der Landwirtschaft im ländlichen Raum

Gebiete für landwirtschaftliche Nutzungen mit besonderen Versorgungsaufgaben und anderen Funktionen für die Verdichtungsräume sollen erhalten werden (19).

Landwirtschaftliche Nutzflächen im ländlichen Teilraum im Umfeld der Verdichtungsräu-me sind einerseits für die Lebensmittelproduktion, andererseits für die Erholungsfunktion von Bedeutung und daher erhaltenswert. Insbesondere durch eine Anbindung der ländli-chen Teile des Untersuchungsraums an einen A 99 Südabschnitt wäre eine Verdrängung

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 57 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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landwirtschaftlicher Flächen durch Suburbanisierungstendenz wahrscheinlich und stünde damit der Zielsetzung entgegen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil A I / Z 6.2: Verbesserung der Verkehrsanbindung

Hierzu sollen die nationalen und internationalen verkehrlichen Anbindungen der Metro-polregionen und die innerregionale Erschließung verbessert sowie die Standortattraktivi-tät für internationale Institutionen und Unternehmen erhöht werden (20).

Durch das Vorhaben BAB 99 Südabschnitt wird einerseits die internationale Anbindung der Metropolregion optimiert, andererseits durch Stärkung der tangentialen Verkehrsbe-ziehungen die innerregionale Erschließung zwischen den Zentren der Metropolregion München.

Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil A II / Z 3: Schließung der Lücken in bandartiger Infrastruktur

Entwicklungsachsen sollen insbesondere im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den Infrastrukturausbau zu einer geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen Entwicklung Bayerns und seiner Teilräume beitragen sowie deren Ein-bindung in die Bandinfrastruktur anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland und Nachbarstaaten gewährleisten. … (24). Obwohl die bandartigen Infrastruktureinrichtun-gen zu großen Teilen bereits errichtet sind, bestehen teilweise noch Lücken (Begrün-dung).

Betrachtet man das Netz der bandartigen Straßenverkehrsinfrastruktur im Großraum München, handelt es sich beim A 99 Südabschnitt zweifelsohne um einen Lückenschluss zur Verknüpfung unterschiedlicher Entwicklungsachsen.

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 58 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Teil B I / G 1.2.1: Intakthaltung Wasserhaushalt

Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushalts für Menschen, Tiere und Pflanzen kommt besondere Bedeutung zu. Gleiches gilt für den Schutz und – wo möglich – für die Verbesserung der aquatischen und amphibischen Ökosysteme einschließlich der Feuchtgebiete und der vielfältigen Gewässerlandschaften mit ihren Auen (26).

Im Zuge des Vorhabens sind die Flussläufe der Würm, der Isar und gegebenenfalls das Gleißental zu queren, wodurch ggf. der Wasserhaushalt bzw. die vorhandenen Auwälder gefährdet werden. Eine Beeinflussbarkeit ist durch Korridorwahl und bauliche Ausgestal-tung gegeben.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B I / Z 1.3.2: Lebensräume in ausreichender Größe, Biotopverbundsystem

Für Pflanzen und Tiere, die auf nicht oder nur extensiv genutzte Landschaftsteile ange-wiesen sind, sollen Lebensräume in ausreichender Größe erhalten, gesichert und zu ei-nem Biotopverbundsystem bei Unterstützung der ökologischen Kohärenz der Natura-2000-Gebiete weiter entwickelt werden. …(26)

Durch ihre großflächige Struktur stellen insbesondere die Staatsforste im Untersuchungs-raum bedeutende Rückzugsräume für Flora und Fauna dar. Der westliche und östliche Forstenrieder Park bilden mit unzerschnittenen Flächen (berücksichtigt wurden Eisen-bahn-, Straßen- und Siedlungsinfrastruktur, nicht aber Stromleitungen) in der Größe von 45,5 km² bzw. 34,7 km² die bedeutendsten ökologischen Reservoirs dar. Die weiteren Staatsforste besitzen unzerschnittene Flächen in der Größenordnung von etwa 20 km². Zwar werden naturnahe Flächen unter 100 km² im ökologischen Sinne als isoliert und ve-rinselt betrachtet (HAUGER 2003). Inwiefern eine Zerschneidung dieser Flächen Mini-mumareale bestimmter Tierarten tangiert, muss anhand der vorkommenden Populationen überprüft werden.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B I / G 1.3.3: Erhaltung Wildnis

Es ist anzustreben, als Wildnis geeignete Gebiete von menschlichen Einflüssen fernzu-halten (26).

Als besonders für Wildnislandschaften geeignete Räume werden u. a. durch eine natürli-che oder naturnahe Dynamik geprägte Fließgewässer genannt. Zu solchen Räumen sind die Flussläufe der Isar und Würm sowie das Gleißental zu zählen. Das Vorhaben kann

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 59 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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diesem Grundsatz entgegenstehen, kann einen Konflikt jedoch durch Trassenwahl und ggf. durch Tunnelführung beeinflussen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B I / G 2.2.1: Berücksichtigung von Natur und Landschaft bei Planungen und Maß-nahmen

Es ist anzustreben, Natur und Landschaft bei Planungen und Maßnahmen möglichst so zu erhalten und weiter zu entwickeln dass – aufbauend auf natürlichen und kulturhistori-schen Gegebenheiten – jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Be-rücksichtigung finden (27).

Im Zuge des Vorhabens können die Belange und Potenziale von Natur und Landschaft zwar umfassend durch Korridorwahl, durch Tunnelführung in besonders sensiblen Berei-chen und ggf. durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Ein grundsätzlicher Konflikt mit Natur und Landschaft durch diese Maßnahme ist jedoch nicht zu verhindern.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B I / G 2.2.4: Erhaltung naturnaher Gewässer und Auen

Es ist anzustreben, dass naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Auen in ihrer Biotop-verbundfunktion erhalten und zu naturnahen Landschaftsräumen weiter entwickelt wer-den (28).

Im Zuge des Vorhabens sind die Flussläufe der Würm, der Isar und gegebenenfalls das Gleißental zu durchqueren, wodurch ggf. der Wasserhaushalt bzw. die vorhandenen Au-wälder gefährdet werden. Eine Beeinflussbarkeit ist durch Korridorwahl und bauliche Ausgestaltung gegeben.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

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A 99 Südabschnitt – Machbarkeitsstudie Seite 60 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

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Teil B I / G 2.2.6.1: Erhaltung naturnaher Waldstandorte

Die Erhaltung naturnaher Waldbestände, vor allem im Bergwald, im Auwald und auf Son-derstandorten sowie naturnaher Waldränder kommt besondere Bedeutung zu (28). …Insbesondere die Auwälder an Donau, Isar, Lech, Inn und Salzach sind in Teilen als besonders erhaltenswert einzustufen (Begründung).

Neben den Auwäldern der Isar sind insbesondere auch die zum Großteil noch naturna-hen Waldränder der verschiedenen im Untersuchungsraum gelegenen Staatsforste von diesem Grundsatz betroffen und stehen mit dem Infrastrukturvorhaben in Konflikt. Insbe-sondere die großflächige Verbreitung der Staatsforste bewirkt, dass die Erfüllung dieses Grundsatzes nicht durch Korridorwahl, sondern ausschließlich durch umfassende Tun-nellösungen beeinflusst werden kann.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B I / G 2.2.6.4 Erhaltung großer zusammenhängender Waldflächen

Der Erhaltung und Entwicklung großer zusammenhängender Waldflächen als geschlos-sene Lebensräume kommt besondere Bedeutung zu. Es ist anzustreben, dass bei un-vermeidbaren Eingriffen in Wälder neu zu schaffende Waldflächen möglichst zur Entwick-lung geschlossener Wälder beitragen (28).

Die Zerschneidung der großflächigen Waldlebensräume im Süden von München durch ein Infrastrukturprojekt muss als ökologisch sehr nachteilig beurteilt werden. Es ist zu ü-berprüfen, ob die Zerschneidung der in Z 1.3.2 angegebenen nicht zerschnittenen Flä-chen zu einer Unterschreitung von Mindestarealgrößen für bestimmte Tierarten führt. Neuaufforstungen als Ausgleich für notwendige Rodungen sind aufgrund des Flächen-drucks im Verdichtungsraum München kaum möglich. Eine Vermeidung des Wider-spruchs mit dem Vorhaben A 99 Südabschnitt ist nur durch großräumige Untertunnelun-gen denkbar.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abwägbar und ausgleichbar bei unvermeidbarem Eingriff

Teil B I / G 2.2.8.1: Erhaltung erholungsbezogener Grünflächen in Siedlungsräumen

Es ist von besonderer Bedeutung, dass in den Siedlungsgebieten für die Erholung be-deutsame Grünflächen und naturnahe Landschaftselemente erhalten und durch ergän-zende Flächen zu einem System von Grünzügen mit Verbindung zur freien Landschaft weiter entwickelt werden (28).

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Erholungsflächen in der Umgebung der Siedlungen kommt eine erhöhte Bedeutung zu. Aus diesem Grund sind siedlungsnahe Flächen möglichst von einer Bebauung mit Ver-kehrsinfrastruktur freizuhalten.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B I / Z 2.2.9.1: Zerschneidung großflächiger Landschaftsräume

Großflächige, bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur, ins-besondere durch Verkehrs- und Energieleitungstrassen, beeinträchtigte Landschaftsräu-me, sollen nicht zerschnitten, sondern erhalten werden. Möglichkeiten der Bündelung von Trassen sollen, wenn die Trennwirkung dadurch nicht erheblich verstärkt wird, genutzt werden (29).

Mit nicht zerschnittenen Flächen in der Größenordnung von ca. 40 km² bilden die Staats-forste und landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich von München vielfältige ökologisch-funktionale Beziehungen und Verflechtungen sowie kreuzungsfreie Naherholungsräume hoher Qualität sicher. Die Durchkreuzung dieser Flächen durch einen A 99 Südabschnitt steht in elementarem und nur durch eine große Tunnellösung vermeidbarem Widerspruch mit der Zielsetzung.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B I / Z 2.2.9.2: Schutzwürdige Täler und landschaftsprägende Elemente

Freileitungstrassen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Einrichtungen sollen nicht in schutzwürdigen Tälern errichtet werden sowie landschaftsprägende Geländerü-cken und schutzwürdige Belange der Tier und Pflanzenwelt, insbesondere den Vogel-schutz, nicht beeinträchtigen (29).

Oberirdische Brückenquerungen der schützenswerten Talräume der Isar und der Würm sowie die Infrastrukturerrichtung im Bereich der großkammerigen Altmoränenlandschaft im Südteil des Untersuchungsraums würde weithin sichtbare und den Landschaftsein-druck störende Landschaften hinterlassen, die dem Ziel entgegenstehen. Eine Beein-flussbarkeit ist durch entsprechende Korridorwahl gegeben.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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Teil B I / Z 3.1.1.4: Eingriffe ins Grundwasser

Nutzungen der Grundwasservorkommen und Eingriffe, die Veränderungen der Grund-wassermenge oder –beschaffenheit besorgen lassen, sollen nur dann zulässig sein, wenn die Belange der öffentlichen Wasserversorgung nicht beeinträchtigt werden (30).

Vorhaben, die mit der öffentlichen Wasserversorgung nicht in Einklang gebracht werden können, sind in der Regel als nicht genehmigungsfähig zu beurteilen. Auch Verkehrswe-ge, insbesondere bei Tunnelführung, können groß- und kleinräumige Trinkwasserströme nachhaltig beeinflussen. Demzufolge kann das Verkehrsvorhaben dieser Zielsetzung entgegenstehen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B I / Z 3.1.2.2: Erhaltung der Gewässerlandschaften

Es ist von besonderer Bedeutung, die vielfältigen Gewässerlandschaften mit ihren Auen im Rahmen der Gewässerentwicklung zu erhalten und wiederherzustellen (30).

Beurteilung entspricht B I / G 2.2.4

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B II / G 1.2.1.1: Funktionsfähigkeit der zentralen Orte

Es ist anzustreben, dass die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und ihrer Innenstädte, Ortskerne und Stadtteilzentren durch die Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandels-betrieben nicht wesentlich beeinträchtigt wird (33).

Im Untersuchungsraum sind im Mittelbereich München Sauerlach als Unterzentrum sowie Schäftlarn und Weßling als Kleinzentren, im Mittelbereich Starnberg die Gemeinden Berg, Inning a. Ammersee, Seefeld und Pöcking als Kleinzentren ausgewiesen. Durch Anbindung des Untersuchungsraums über Anschlussstellen ist zu erwarten, dass das In-vestitionsinteresse für neue Versorgungseinrichtungen an städtebaulich nicht integrierten Standorten erheblich zunimmt. Solche Einrichtungen bewirken Kaufkraftabflüsse aus den bestehenden zentralen Orten und beeinflussen somit dessen Funktionsfähigkeit.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

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Teil B II / Z 1.3.1: Belange des Tourismus in Tourismusgebieten

In den Tourismusgebieten soll auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsa-men Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden. Insbesondere bei der Ent-wicklung des Produzierenden Gewerbes und beim Ausbau der Verkehrswege soll die Er-haltung der Attraktivität des Raumes für den Tourismus beachtet werden (34).

Der Untersuchungsraum ist nicht als Tourismusgebiet gekennzeichnet, jedoch sollen Maßnahmen zur Erschließung für den Urlaubstourismus im südlich angrenzenden Alpen-vorland um Wolfratshausen und Holzkirchen vorgesehen werden. Hieraus erwachsen Synergien im Urlaubstourismus auch im Untersuchungsraum, denen eine Beeinträchti-gung der Erholungslandschaft durch Zerschneidung entgegensteht. Das Ziel entfaltet für den definierten Projektraum jedoch keine rechtliche Bindungswirkung.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: strategische Zielsetzung

Teil B III / Z 1.2.1: Immissionsfreiheit von Erholungseinrichtungen

Erholungseinrichtungen sollen von schädlichen und störenden Immissionen freigehalten werden (38). Es ist deswegen darauf zu achten, dass insbesondere bei Anlagen, die ei-ner naturnahen Erholung dienen (z. B. Wanderwege, Grünpark) und bei nicht überdach-ten Spiel- und Sportanlagen störende Emissionen, die von Hauptverkehrsstraßen und größeren Industrieanlagen ausgehen, ferngehalten werden (Begründung).

Bei den Staatsforsten und landwirtschaftlichen Nutzflächen handelt es sich mit zahlrei-chen ausgewiesenen Wanderwegen um bedeutende Einrichtung für die Naherholung. Die zwangsläufig durch eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur hervorgerufenen Im-missionen stehen auf Grund der großflächig verbreiteten Schutzgüter im Falle einer ober-irdischen Trassenlösung in unvermeidbarem Konflikt mit der Zielsetzung.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B IV / G 1.3: Anderweitige Nutzung geeigneter Böden

Es ist anzustreben, die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden (45).

Einerseits der eventuelle direkte Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche, andererseits der durch Suburbanisierungseffekte durch einen Verkehrsanschluss über eine An-schlussstelle hervorgerufene Druck nach Alternativnutzungen bewirken, dass das Vorha-ben A 99 Südabschnitt der Zielsetzung eher entgegensteht. Eine Beeinflussbarkeit ist auf Grund der Großflächigkeit der Schutzgüter nur durch eine Tunnellösung denkbar.

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Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B IV / Z 4.1: Bewahrung der Wälder südlich von München vor Zerschneidung

… Große zusammenhängende Waldgebiete wie z. B. Spessart, Steigerwald, Fichtelge-birge, Bayerischer Wald, Nürnberger Reichswald, die Wälder südlich von München und westlich von Augsburg, sollen als Großnaturräume vor Zerschneidungen und Flächenver-lusten bewahrt werden. Gleiches gilt für die zu Bannwald erklärten oder hierfür geeigne-ten Wälder sowie an Standorten mit besonderer landeskultureller oder waldökologischer Bedeutung (46).

Auf Grund der Großflächigkeit der Staatsforste südlich von München und den weiträumig ausgewiesenen Bannwäldern steht das Vorhaben A 99 in nicht vermeidbarem Konflikt mit dieser Zielsetzung. Lediglich eine großräumige Untertunnelung der Schutzgüter könnte eine Konformität mit dieser Zielsetzung herstellen.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B V / Z 1.1.2: Verkehrsverhältnisse in Verdichtungsräumen

Die Verkehrsverhältnisse in den Verdichtungsräumen sollen verbessert werden, insbe-sondere durch Stärkung des öffentlichen und des nicht motorisierten Verkehrs und durch Rationalisierung des Güterverkehrs (48).

Zwar ist das Vorhaben in der Lage, die Verkehrsverhältnisse insbesondere in der Lan-deshauptstadt München zu verbessern, allerdings wird dies weder durch eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs, noch durch eine Rationalisierung des Güterverkehrs erreicht. Wird der Untersuchungsraum an die A 99 angebunden, erfährt der motorisierte Individu-alverkehr sogar zusätzliche Attraktivität und steht unter diesen Umständen der Zielset-zung eher entgegen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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Teil B V / Z 1.1.3: Ausrichtung auf zentrale Orte

Die Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren sollen möglichst günstig in das überregionale Verkehrsnetz einbezogen werden. Die regionalen Verkehrsnetze und die regionale Verkehrsbedienung sollen vorrangig auf die Zentralen Orte ausgerichtet werden und eine möglichst günstige Anbindung sicherstellen. Die Zentralen Orte niedri-ger Stufen sollen mit den Zentralen Orten der höheren Stufe verbunden werden (48).

Wird der A 99 Südabschnitt an den Untersuchungsraum angeschlossen, entsteht damit eine Verkehrsinfrastruktur, die von ihrer Struktur her auf überregionale Verkehrsbezie-hungen ausgelegt ist, jedoch die Erreichbarkeitsverhältnisse vor Ort ohne Berücksichti-gung der zentralörtlichen Struktur maßgeblich verändern kann. Dies kann die Funktions-fähigkeit der im Untersuchungsraum befindlichen zentralen Orte nachhaltig gefährden.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B V / G 1.1.5: Weiterer Ausbau des Verkehrsnetzes

Dem weiteren Ausbau des Verkehrswegenetzes kommt zur Einbindung Bayerns inner-halb Deutschlands und Europas besondere Bedeutung zu (48). Durch Wiederherstellung der alten und den Bau ergänzender Verkehrsinfrastruktur muss das Verkehrsnetz den veränderten Personen- und Güterströmen angepasst werden (Begründung).

Gemäß Verkehrsprognosen wird der Güterverkehr insbesondere auf den international bedeutsamen Verkehrsachsen insbesondere im Straßenverkehr weiterhin kontinuierlich zunehmen. Dem Bedarf der Anpassung der Verkehrsnetze stellt das Vorhaben A 99 Südabschnitt in vollem Umfang sicher.

Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B V / G 1.2.1: Verlagerung auf ÖPNV

Die Verlagerung eines größtmöglichen Anteils des Verkehrszuwachses auf öffentliche Verkehrsmittel ist anzustreben. Dem quantitativen und insbesondere qualitativen Ausbau des ÖPNV kommt zu diesem Zweck besondere Bedeutung zu (48).

Die Verlagerungsstrategie auf den ÖPNV kann beeinträchtigt werden, wenn durch eine eventuelle Anbindung des Untersuchungsraums an die A 99 eine Attraktivierung des mo-torisierten Individualverkehrs erfolgt und damit die Konkurrenzsituation verändert wird.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

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Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B V / G 1.2.2: ÖPNV in Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen

In den Verdichtungsräumen und in stark frequentierten Tourismusgebieten soll der ÖPNV als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut und gefördert werden. Im ländlichen Raum soll die Flächenbedienung durch den ÖPNV stabilisiert und die Bedienungsqualität weiter verbessert werden (48).

Begründung entspricht G 1.2.1

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B V / G+Z 1.3.1: ÖPNV in Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen

Eine Stärkung des Verkehrsträgers Schiene ist aus verkehrlichen, ökologischen und ge-samtwirtschaftlichen Gründen anzustreben. Da das Bedürfnis nach Mobilität weiter stei-gen wird, ist es auf Dauer erforderlich, den Anteil des Verkehrsträgers Schiene am Ge-samtverkehrsaufkommen durch Verlagerung von anderen Verkehrsträgern zu steigern. Hierzu sind eine Verbesserung und ein Ausbau der Schieneninfrastruktur erforderlich. Die Ertüchtigung des überregionalen und regionalen Schienennetzes sowie attraktive Schienenverkehrsangebote leisten einen wesentlichen Beitrag, um die Versorgungsquali-tät zu gewährleisten und den Modal-Split nachhaltig zu Gunsten des Verkehrsträgers Schiene zu verändern.

Das Vorhaben A 99 Südabschnitt wird nachhaltig den Raumwiderstand auf den relevan-ten Fernverkehrsrelationen im Motorisierten Individualverkehr verringern. Dies kann zu einer Beeinflussung der langfristigen Mobilitätsentscheidungen führen und die Verkehrs-mittelwahl zugunsten des Pkw/ Lkw langfristig binden. Aus diesem Grund steht das Pro-jekt in grundsätzlichem Widerspruch zur Zielsetzung eines gestärkten Schienenverkehrs, der Verkehrleistung von der Straße aufnehmen soll.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: Art der Bindungswirkung nicht endgültig sichergestellt

Teil B V / G 1.4.1 Schaffung leistungsfähiger Straßeninfrastruktur

Der Schaffung einer leistungsfähigen Straßeninfrastruktur kommt im Hinblick auf die prognostizierte Verkehrszunahme, bedingt durch geänderte Mobilitätsansprüche der Ge-sellschaft, die zunehmende Arbeitsteilung in der Wirtschaft sowie die Osterweiterung der Europäischen Union, besondere Bedeutung zu (49).

Im Sinne der Anpassung der Verkehrsinfrastruktur auf die prognostizierte Verkehrszu-nahme ist das Vorhaben mit dem Grundsatz in vollem Umfang konform.

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Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B V / Z 1.4.2 Bedarfsgerechter Ausbau der Bundesfernstraßen

Die Bundesfernstraßen sollen ein zusammenhängendes Verkehrsnetz für den weiträumi-gen Verkehr bilden. Um bei steigendem Verkehrsaufkommen ihre Funktion weiter erfüllen zu können, sollen die Bundesfernstraßen erhalten, saniert und bedarfsgerecht ausgebaut werden (49).

Der Lückenschluss der A 99 ist mit der Zielsetzung eines zusammenhängenden Bundes-fernstraßennetzes konform. Ebenfalls kann gerade vor Hintergrund des aktuell eingeführ-ten Durchfahrtverbots von Schwerverkehr am Mittleren Ring von einem bedarfsgerechten Ausbau gesprochen werden.

Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B V / Z 5.2 Abbau von Luftverunreinigungen in Verdichtungsräumen

Auf den Abbau von Luftverunreinigungen soll insbesondere in den Verdichtungsräumen hingewirkt werden. Dies gilt vor allem für Gebiete, in denen Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten sind oder für die Luftreinhalte- und Aktionspläne aufgestellt werden (53).

Der Abbau von Luftverunreinigungen und die Reduktion der Feinstaubkonzentrationen im Bereich des Mittleren Rings ist ein zentrales Anliegen der Stadt München. Das Infrastruk-turvorhaben kann in dieser Hinsicht Wirkung entfalten. In Abhängigkeit vom gewählten Korridor ist dies durch Verkehrsuntersuchungen zu bestätigen.

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B V / G 6.1 Lärmschutz Wohnen und Erholen

Es ist anzustreben, zusätzlich die Wohnbau-, Gewerbe- und Verkehrsflächen mit Hilfe ei-ner überörtlichen und örtlichen Planung so zu gliedern und einander zuzuordnen, dass Lärmbelastungen vor allem in Bereichen, die überwiegend dem Wohnen und der Erho-lung dienen, vermieden oder zumindest minimiert werden. Zur weitestgehenden Verrin-gerung der dort vom Straßenverkehr und auch von ortsfesten gewerblichen Anlagen ver-ursachten Lärmbelastung kommt ggf. ergänzenden passiven Schutzmaßnahmen in die-sen Bereichen besondere Bedeutung zu (54).

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Auf Grund der großflächigen relevanten Erholungsgebiete kann durch Anordnung der neu zu errichtenden Verkehrsinfrastruktur eine Lärmimmission kaum verhindert werden. Eine Beeinflussbarkeit ist jedoch durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen möglich.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B VI / Z 1.1: Verhinderung von Zersiedlung

Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden (56).

Wird der Untersuchungsraum an den A 99 Südabschnitt angeschlossen, ist ein erhöhter Siedlungsdruck im Bereich der Anschlussstellen auch außerhalb von bereits bestehen-den Siedlungseinheiten wahrscheinlich. Dies kann dem Ziel entgegenstehen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B VI / Z 1.2: Entwicklung an Entwicklungsachsen und ÖV-Linien

In den Verdichtungsräumen soll sich die Entwicklung des Siedlungswesens, ausgehend von den Kernstädten, entlang der leistungsfähigen Verkehrswege, vor allem des schie-nengebundenen Personennahverkehrs und – sofern vorhanden – Entwicklungsachsen vollziehen (56).

Entsteht durch Anschluss des Untersuchungsraums an den Autobahnabschnitt Sied-lungsentwicklung entlang der neuen Infrastruktur, so ist diese nicht an die vom Kernraum ausgehenden Verkehrswege des ÖPNV orientiert und steht damit dem Ziel entgegen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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2.3.3.3 Relevante Ziele und Grundsätze des Regionalplans München

Der derzeit gültige Regionalplan wurde im Jahr 2002 erstellt und ist für einzelne Fachbe-reiche bereits fortgeschrieben worden. Alle bislang in Kraft getretenen Aktualisierungen wurden bei der textlichen Analyse berücksichtigt. Der Regionalplan entfaltet mit den fest-gelegten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung die gleiche Bin-dungswirkung wie auch das Landesentwicklungsprogramm und ist vom strukturellen Auf-bau identisch. Lediglich ist die Unterscheidung zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung nicht in jedem Kapitel mit der im Landesentwicklungsprogramm vergleich-baren Konsequenz kenntlich gemacht. Aus diesem Grund kann die genaue Bindungswir-kung der Ziele oder Grundsätze nicht in jedem Einzelfall endgültig geklärt werden. Der Regionalplan hat die Aufgabe, die Rahmen setzenden Festlegungen des Landesentwick-lungsprogramms für die Planungsregion 14 München zu konkretisieren und mit neuen, nur regional bedeutsamen Erfordernissen zu ergänzen. Tabelle 14 gibt das Ergebnis der textlichen Analyse des aktuellen Regionalplans der Planungsregion 14 einschließlich sei-nes Begründungsteils wieder.

Teil A I / G 1.2.4: Großräumiges Freiraumverbundsystem

Es soll ein großräumiges und übergreifendes System zur Freiraumsicherung und -entwicklung geschaffen werden, um die ökologische Stabilität der Region auch als öko-nomischen Standortvorteil zu nutzen und zu stärken (1).

Das Vorhaben A 99 Südabschnitt wird zwangsläufig regionale Grünzüge, Bannwaldge-biete und landschaftliche Vorbehaltsgebiete zerschneiden und steht damit der Erhaltung eines großräumigen Systems zur Freiraumsicherung eher entgegen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil A I / G 1.2.6: Verbesserung der Erreichbarkeit, insbesondere im ÖPNV

Die Erreichbarkeit der Region und ihrer Teilräume soll umweltschonend und sozialver-träglich, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbessert werden (1).

Durch Anschluss des Projektgebiets an den A 99 Südabschnitt können zwar die Erreich-barkeitsverhältnisse verbessert werden, jedoch wird dies durch die Attraktivitätssteige-rung des motorisierten Individualverkehrs mit einer Schwächung des ÖPNV einhergehen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

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T

Tab. 14 Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans der Planungsregion 14

Ja eher

ja

irrel

evan

t

eher

nei

n

nein

beei

nflu

ssba

r

xx

xxxxxxxxxx

Wasser xAllgemein x

Orientierung ÖV xx abschließend abgewogenxxxxxxxxxxxx

x

Themenfeld Zielsetzung

Konformität

Bindungswirkung

Nachhaltigkeit Großräumiges Freiraumverbundsystem (G 1.2.4) bei Abwägung besonderes Gewicht

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Isartal (Z 1.2.2.09) bei Abwägung besonderes Gewicht

Verbesserung der Erreichbarkeit, insbesonder im ÖPNV (G 1.2.6) bei Abwägung besonderes Gewicht

Stärkung Zentrale Orte, Vermeidung Suburbanisierung (G 2.1.2) bei Abwägung besonderes GewichtErhaltung Strukturen ländlicher Raum (G 2.2) bei Abwägung besonderes Gewicht

Standortattraktivität Verdichtungsraum (G 2.1.1.1) bei Abwägung besonderes Gewicht

Netz Grünzüge und Freiräume (1.1.1) k.A.Stabiler Naturhaushalt ländlicher Raum (1.1.2) k.A.

Sicherung Vegetationsflächen Verdichtunsraum) (1.1.3) k.A.

Neue Siedlungen an Erreichbarkeit mit ÖV gebunden (Z 3.1)

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Großforste östl. südöstl. Ebene (Z 1.2.2.15) bei Abwägung besonderes GewichtLandschaftliche Vorbehaltsgebiete Wälder München Süd (Z 1.2.2.16) bei Abwägung besonderes Gewicht

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Stadt München (Z 1.2.2.18) bei Abwägung besonderes Gewicht

abschließend abgewogenErhaltung Rodungsinseln (Z 4.1.3)

Talsysteme als Kalt- oder Frischluftbahnen (Z 4.1.4) abschließend abgewogen

Einbindung Infrastrukturanlagen (1.4.5) k.A.Trinkwasser Tertiär (2.1.1) k.A.

Konzentration auf Hauptorte der Gemeinde (G 1.2) bei Abwägung besonderes Gewicht

Trenngrün (Z 4.2.3) abschließend abgewogen

Bebauung an Hangkanten, Steilhängen, Waldrändern,… (Z 4.1.5) nur im atypischen Einzelfall abwägbarRegionale Grünzüge (Z 4.2.2) nur im begründeten Einzelfall abwägbar

Vorbehaltsgebiet für Kies und Sand Gauting (Z 2.6.6) bei Abwägung besonderes Gewicht

Forst- und Landwirtschaft

Erhaltung landwirtschaftliche Nutzung enge Verdichtungszone (1.1.2) k.A.Bannwaldausweisungen (Z1.3.3) abschließend abgewogen

Beachtung der Ausgleichsfunktion von Freiräumen (Z 2.2.1.5) abschließend abgewogenEinzelhandel dezentral an integrierten Standorten (G 2.4.1.1) bei Abwägung besonderes Gewicht

Vorranggebiet Kies- und Sand Planegg (Z 2.6.5.1) abschließend abgewogen

Ausbau ÖV im großen Verdichtungsraum (G 2.1.1) bei Abwägung besonderes Gewicht

Verbesserung der Erreichbarkeit der zentralen Orte (G 1.2) bei Abwägung besonderes GewichtErreichbarkeitsverbesserung, Vorrang ÖV in verdichteten Bereichen (G 1.3) bei Abwägung besonderes Gewicht

Individualverkehr

Raumstruktur

Bau westl. Autobahnring München A99 (Z 3.2.1) abschließend abgewogenGroßräumige Umfahrungen Verdichtungsraum München (Z 3.2.6) abschließend abgewogen

Stärkung und Ausbau tangentialer ÖV-Verbindung (Z 2.1.2) abschließend abgewogen

Reduktion MIV, Stärkung ÖV (G 1.4) bei Abwägung besonderes Gewicht

Gewerbliche WirtschaftB IV

Allg. Grundsätze

ÖPVB V

A I

Natur und LandschaftB I

Siedlung und FreiraumB II

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Teil A I / G 2.1.1.1: Verbesserung der Standortattraktivität des Verdichtungsraums

Die Standortattraktivität soll deshalb durch

verstärkte Innenentwicklung, durch Ausschöpfung der Flächenreserven, Aktivierung der Flächenpotenziale sowie Flächenrecycling, insbesondere in der Kernstadt Mün-chen

aktive Flächenvorsorge der Gemeinden, z. B. durch Flächenmanagement, Standort-pflege und Ausbau der Branchenvielfalt

Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur …

Eine enge Abstimmung der Siedlungsentwicklung mit dem öffentlichen Personennah-verkehr (ÖPNV), insbesondere mit dem Schienenpersonennahverkehr …

Die Gestaltung und die Erhaltung von attraktiven Wohnumfeldbereichen und Naherho-lungsräumen sowie naturnahen Freiflächen

weiter ausgebaut und verbessert werden (2).

Die Erhöhung der Standortattraktivität durch eine neu zu errichtende Fernverkehrsinfra-struktur ist mit der Zielsetzung in vollem Umfang konform. Gegebenenfalls kann durch Schaffung von Anschlusspunkten der motorisierte Individualverkehr auf Kosten des ÖPNV attraktiviert werden.

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil A I / G 2.1.2: Stärkung der zentralen Orte und Vermeidung von Suburbanisierung in der äußeren Verdichtungszone

In der äußeren Verdichtungszone im großen Verdichtungsraum München sollen als Ü-bergangsbereich zwischen Verdichtungsraum und ländlichem Raum

Die zentralörtlichen Versorgungsstrukturen gestärkt und weiterentwickelt

Einer Suburbanisierung entgegengewirkt

Die Erreichbarkeit insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert

Überörtlich bedeutsame Freiräume erhalten und funktionsgerecht entwickelt werden (2).

Eine Anbindung des Untersuchungsraums mit zusätzlicher Infrastruktur kann auch in der äußeren Verdichtungszone eine Schwächung der zentralörtlichen Strukturen, einen ver-stärkten Siedlungsdruck in Achsenzwischenräumen und damit Suburbanisierungstenden-zen in bislang wertvollen Freiräumen sowie eine Stärkung des motorisierten Individual-verkehrs bewirken.

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 72 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil A I / G 2.2: Erhaltung der Strukturen im ländlichen Raum

Der ländliche Raum soll unter Berücksichtigung seiner naturräumlich-landschaftlichen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenart als eigenständiger Lebensraum vor allem durch

Stärkung der Wirtschaftsstruktur

Verbesserung der Verkehrserschließung, neben der Schaffung von verbesserten Vor-aussetzungen für den motorisierten Individualverkehr insbesondere durch verstärkten Ausbau des ÖPNV, auch regionsübergreifend.

Erhaltung der für den ländlichen Raum typischen Siedlungsstrukturen und Ortsbilder

Erhaltung und Nutzung von qualitativ hochwertigen Landschaftsteilen weiterentwickelt werden … (3)

Zwar würden sich durch eine Anbindung des ländlichen Teilraums des Untersuchungs-gebiets Vorteile für die Wirtschaftsstruktur und für die Verkehrserschließung im motori-sierten Individualverkehr ergeben, jedoch besteht gerade hierdurch auch die Gefahr des Verlusts der kulturellen Eigenarten durch erhöhten Druck auf die bestehenden Siedlungs-strukturen und auf die qualitativ hochwertigen Landschaftsteile (Freiräume).

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: bei Abwägung besonderes Gewicht

Teil B I / 1.1.1: Netz von Grünzügen und Freiräumen

In der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt- und Lebensqualität ein zusam-menhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden (1). … Es umfasst die bedeutenden naturnahen Lebensräume, wie z. B. die Flussniederun-gen von Isar, Amper, Lech und Würm sowie Teile des Fünfseen-Gebietes, das Gleißental und den Ismaninger Speichersee sowie weitflächig zusammenhängende Waldgebiete im großen Verdichtungsraum München (Begründung).

Die betreffenden Schutzgüter sind im Untersuchungsraum nahezu flächendeckend ver-teilt, so dass ihre Zerschneidung nicht vermieden und damit der Zusammenhang nicht gewährleistet werden kann. Somit steht das Vorhaben außer im Falle einer großräumigen Untertunnelung in Widerspruch mit der Zielsetzung, dessen Bindungswirkung aus dem Regionalplan nicht entnommen werden kann.

Konformität: nicht konform

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 73 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: keine Angabe zur Bindungswirkung

Teil B I / 1.1.2: Stabiler Naturhaushalt im ländlichen Raum

Im ländlichen Raum der Region soll insbesondere die Sicherung eines stabilen Natur-haushalts angestrebt werden. Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden (1).

Ein Korridor im ländlichen Teilraum des Untersuchungsraums würde insbesondere auf Grund der dortigen großkammerigen Struktur der Jungmoränenlandschaft einem stabilen Naturhaushalt entgegenstehen. Der Teilraum kann jedoch bei der Wahl des Korridors gemieden werden.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: keine Angabe zur Bindungswirkung

Teil B I / 1.1.3: Sicherung der Vegetationsflächen im Verdichtungsraum

In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen Vegetationsflächen gesichert werden (1).

Als noch vorhandene Vegetationsflächen in der engeren Verdichtungszone sind u. a. die großflächigen Staatsforste im Süden von München definiert, deren Zerschneidung im Rahmen des Vorhabens nur durch eine umfassende Tunnellösung vermeidbar wäre.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: keine Angabe zur Bindungswirkung

Teil B I / Z 1.2.2: Sicherungs- und Pflegemaßnahmen in landschaftlichen Vorbehaltsge-bieten

Mit den folgenden Zielen soll auf die festgesetzten Sicherungs- und Pflegemaßnahmen in den relevanten landschaftlichen Vorbehaltsgebieten eingegangen werden.

Teil B I / Z 1.2.2.09.1: Landschaftliche Vorbehaltsgebiet Isartal im südlichen Landkreis München

Erhaltung der Auen und Leitenwälder

Sicherung der naturnahen Bewirtschaftung der Wälder

Schutz gefährdeter Pflanzen und Tierarten

Vermeidung von Gesteins- und Bodenabbau, Auffüllungen und Ablagerungen

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Vermeidung belastender Infrastruktureinrichtungen

Freihalten des Flusstales und der Talhänge von Bebauung

Auf Grund der Notwendigkeit zur Freihaltung der Talhänge von jeglicher Bebauung und der Vermeidung belastender Infrastruktureinrichtungen kann dieses Ziel nur erfüllt wer-den, wenn das Isartal durch eine Tunnellösung gequert wird.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: Das raumplanerische Ziel ‚Vorbehaltsgebiet’ begründet, dass der kon-krete Belang mit einem besonderen Gewicht in den Abwägungsprozess eingestellt wird.

Teil B I / Z 1.2.2.09.2: Landschaftliche Vorbehaltsgebiet Isartal im Stadtgebiet München

Erhaltung der Isarauen, der Isargrünanlagen, der teilweise bewaldeten Steilufer mit ih-ren Quellaustritten und des Englischen Gartens als naturnahe Landschaftselemente

Belassung der natürlichen Flussdynamik der Isar zwischen den Hochwasserdämmen unter Beibehaltung des Abflussquerschnittes

Vermeidung von Bebauung

Auf Grund der Notwendigkeit zur Vermeidung von Bebauung und zur Erhaltung der be-waldeten Steilufer ist ein Konflikt mit diesem Ziel bei einer oberirdischen Querung des

Isartals kaum vermeidbar.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil B I / Z 1.2.2.15.3: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Truderinger Wald einschließlich Höhenkirchener-, Hofoldinger-, Deisenhofener-, Perlacher- und Grünwalder Forst

Erhaltung der die Rodungsinseln umschließenden Großforste

Pflege der landeskulturell bedeutsamen Rodungsinseln

Erhaltung der ökologischen Gegebenheiten im Hachinger- und im Gleißental

Naturnahe Rekultivierung der Abbauflächen von Kies und Sand

Vermeidung des Zusammenwachsens der Siedlungsränder

Alle einzelnen Belange können bei entsprechender Korridorwahl in Widerspruch mit der Zielsetzung stehen.

Konformität: nicht konform

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprinzip

Teil B I / Z 1.2.2.16: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Forstenrieder Park, Forst Kasten, Kreuzlinger Forst, Unterbrunner Holz und Perlacher Forst

Erhaltung der großen, teilweise mit Laubgehölzen durchsetzten zusammenhängenden Wälder und Waldmäntel

Freihaltung des Würmufers und der nicht bebauten weiten Talräume

Freimachung von Uferbereichen

Schutz vor großflächigen Abgrabungen von Kies und Sand außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsflächen

Erhaltung des Waldsaumes

Sicherung der Erholungsfunktion und der klimatischen Bedeutung

Alle einzelnen Belange können bei entsprechender Korridorwahl in Widerspruch mit der Zielsetzung stehen.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprinzip

Teil B I / Z 1.2.2.18: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Landschaftsteile innerhalb der Landeshauptstadt München

Erhaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung der bestehenden Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet

Sicherung der natürlichen Landschaftselemente

Schutz der Wasserläufe und Waldbestände

Alle einzelnen Belange können bei entsprechender Korridorwahl bei oberirdischer Stre-ckenführung in Widerspruch mit der Zielsetzung stehen.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprinzip

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 76 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Teil B I / 1.4.5: Einbindung Infrastruktur

Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft einge-bunden werden (14)

Großflächige Infrastrukturanlagen wie beispielsweise Autobahnen stellen grundsätzlich einen erheblichen Eingriff in die bestehende Landschaft dar. Eine besonders schonende Einbindung in die Landschaft ist jedoch in Abhängigkeit von der Korridorwahl, von der Trassierung, von der baulichen Ausführung und von der Konzeption der Ausgleichsmaß-nahmen generell möglich.

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: keine Angabe zur Bindungswirkung

Teil B I / 2.1.1: Tertiäres Grundwasser

… Die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen, insbesondere im großen Verdichtungsraum München, sind zu sichern. Die Grundwasservorkommen in den tertiären Schichten sollen künftig ausschließlich der Trinkwasserversorgung vorbe-halten werden.

Eine Tunnellösung innerhalb des Tertiärs muss so angelegt sein, dass sie die tertiären Grundwasservorräte nicht nachteilig für zukünftige Generationen beeinflusst oder ver-schmutzt.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: keine Angabe zur Bindungswirkung

Teil B II / G 1.2: Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Hauptorte der Gemeinde

Die Siedlungsentwicklung soll auf die Hauptorte der Gemeinde konzentriert werden (1).

Eine Anbindung des Untersuchungsraums an eine Autobahn könnte in Konsequenz des erhöhten Siedlungsdrucks verstärkte Zersiedelungstendenzen hervorrufen und neue Ver-sorgungsstandorte schaffen, wodurch zunehmend bestehende Einrichtungen des Ge-meinbedarfs und der Grundversorgung in Hauptorten an Bedeutung verlieren.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 77 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Teil B II / Z 3.1: Anbindung neuer Siedlungen an den ÖPNV

Die Entwicklung neuer, von bestehenden Sieldungsgebieten losgelösten Siedlungsein-heiten, soll an die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gebunden sein. Eine Abweichung soll dann möglich sein, wenn durch die besondere Art der festgesetzten baulichen Nutzung eine ÖPNV-Anbindung nicht zwingend erforderlich erscheint (2).

Neue Siedlungsstrukturen, die beispielsweise im Bereich von Anschlussstellen entstehen könnten, wären oftmals nicht an Haltestellen des ÖPNV angebunden und könnten damit dem Ziel entgegenstehen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B II / Z 4.1.3: Erhaltung der Rodungsinseln

Die charakteristische Siedlungsstruktur der Rodungsinseln im Süden und Osten von München soll erhalten werden. Eine weitere Sieldungsentwicklung ist möglich, soweit die charakteristische Siedlungsstruktur nicht entgegensteht (3).

Ein erhöhter Siedlungsdruck durch veränderte Erreichbarkeitsverhältnisse könnte die charakteristische Struktur der Rodungsinseln durch Überbauung gefährden.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B II / Z 4.1.4: Talsysteme als Kalt- und Frischluftbahnen

Die vorhandenen Talsysteme sollen in ihrer Funktion als Kaltluft- oder Frischlufttrans-portbahnen erhalten und bei Bedarf verbessert werden. Planungen und Maßnahmen sol-len im Einzelfall möglich sein, soweit ihre Funktion nicht entgegensteht (3).

Bei besonders unglücklicher baulicher Ausführung, insbesondere bei Talquerungen, ist es denkbar, dass die Autobahninfrastruktur Kaltluftabfluss und Frischluftbahnen unter-bricht. Im begründeten Einzelfall muss daher bei Planungen und Maßnahmen nachge-wiesen werden, dass das Vorhaben der spezifischen Funktion des Talraums nicht entge-gensteht.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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Teil B II / Z 4.1.4: Bebauung an Hangkanten, Waldrändern und Steilhängen

Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden (3).

Auf Grund der großräumigen Verbreitung der betroffenen Schutzgüter im Untersuchungs-raum ist ein Konflikt mit dieser Zielsetzung nur durch große Tunnellösungen vermeidbar.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: nur im begründeten Einzelfall abwägbar

Teil B II / Z 4.2.2: Regionale Grünzüge

Regionale Grünzüge sollen

Zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustau-sches

Zur Gliederung der Siedlungsräume

Zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen.

Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen darge-stellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaß-nahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzü-gen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Absatz 1 nicht entgegensteht.

Für den Untersuchungsraum sind folgende regionale Grünzüge festgesetzt:

Regionaler Grünzug Starnberger See- Ostufer/ Würmtal

Der Bereich zwischen Starnberg und Stockdorf/ Krailling/ Gräfelfing umfasst neben bewaldeten Bereichen (z.T. als Bannwaldgebiete und im Waldfunktionsplan als Wald-gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung und den Klimaschutz ausgewie-sen) auch Rodungsinseln und dient der Erholungsvorsorge (zahlreiche Wander- und Radwege). …

Funktionen bzw. Begründungselemente:

Erholungsvorsorge (zahlreiche Rad- und Wanderweg)e

Siedlungsgliederung mit der Zweckbestimmung: Ablesbarkeit der Landschafts-struktur und Erreichbarkeit landschaftlicher Erlebnisräume

großräumige Siedlungsgliederung (langfristiges Vermeiden des Zusammenwach-sens von eigenständigen Siedlungseinheiten) durch den fingerartig in die Kernstadt des Stadt- und Umlandbereiches München hineingreifenden regionalen Grünzug westlich und östlich von Gräfelfing

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 79 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Verbesserung des Bioklimas und der Frischluftversorgung der angrenzenden Sied-lungsschwerpunkte bzw. des Oberzentrums München (z. B. Waldfriedhof, Loch-hamer Schlag)

Siedlungsgliederungsfunktion des nordwestlichen Astes des regionalen Grünzuges zwischen Germering und Freiham im Bereich einer Engstelle (ca. 400-600 m breit) sowie zwischen Planegg/ Gräfelfing und Martinsried

Verbindungsfunktion zu dem im Norden angrenzenden regionalen Grünzug „Herr-schinger Moos/ Weßlinger See/ Aubinger Lohe (3)“ (klimaökologisch bedeutender Durchlass für erholungssuchende Bewohner des angrenzenden Siedlungsschwer-punktes Germering und der Entwicklungsmaßnahme Freiham)

besondere Bedeutung des Würmtals innerhalb der Siedlungsschwerpunkte Gau-ting, Krailling, Gräfelfing und Landeshauptstadt München (Bereich zwischen Pa-sing und Karlsfeld); regionaler Grünzug hier auf den eigentlichen Flusslauf der Würm mit angrenzenden Uferbereichen (unter 200 m breit) beschränkt (symbolhaf-ter Charakter) (50)

Regionaler Grünzug Isartal

Das diagonal durch die gesamte Region verlaufende Isartal ist als überregionale Kli-maachse (bedeutende Frischlufttransport- bzw. Luftaustauschbahn) wirksam. Es leis-tet vor allem für das Oberzentrum München einen wesentlichen Beitrag zur Frischluft-versorgung und dient der Verbesserung des Bioklimas der direkt angrenzenden über-bauten Bereiche (Wärmeinselbildung).

Funktionen bzw. Begründungselemente

landschaftlich reizvoller Ausgleichsraum zur Wochenend- und Feierabenderholung (Radfahren, Wandern etc.), insbesondere für die Bevölkerung des Verdichtungs-raumes München, im stark eingetieften (Sprunghöhe von bis zu 90 m) Bereich des Isartals mit naturnahen Hangwäldern (größtenteils Bannwaldausweisung sowie Darstellung gemäß Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung

Ausweisung des regionalen Grünzugs im Bereich des Warnberger Feldes mit den Funktionen „Siedlungsgliederung und Verbesserung des Bioklimas“ und "Luftaus-tausch der angrenzenden Siedlungsbereiche (z. B. Solln, Forstenried)" mit funktio-naler Verknüpfung zu dem als Bannwaldgebiet festgesetzten Kaltluftentstehungs- bzw. Frischluftproduktionsgebiet Forstenrieder Park

zur Erholungsvorsorge des stark verdichteten Kernbereiches des Oberzentrums München (zahlreiche innerstädtische Erholungseinrichtungen, z. B. Tierpark, Eng-lischer Garten, Bademöglichkeiten, flussbegleitende Wander- und Radwege etc.) … (50)

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 80 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Regionaler Grünzug Gleißental/ Hachinger Tal

Funktionen bzw. Begründungselemente:

Siedlungsnahe Erholungsvorsorge, vor allem für die Wochenend- und Feierabend-erholung der Siedlungsschwerpunkte im Hachinger Tal (Spazierengehen, Radfah-ren)

In diesem Abschnitt Bannwaldgebiete sowie Teile der Rodungsinseln Kreuzpullach und Ödenpullach, gemäß Regionalplan München als Erholungsgebiet dargestellt

Siedlungsgliederung (Erreichbarkeit landschaftlicher Erlebnisräume sowie räumli-che Abgrenzung und Identität der angrenzenden Siedlungsschwerpunkte), insbe-sondere für Oberhaching, Taufkirchen, Unterhaching, Neubiberg, Ottobrunn sowie das Oberzentrum München

Großräumige Siedlungsgliederung im Sinne einer Freiraumsicherung zwischen den Entwicklungsachsen entlang der S 1 und S 2

Siedlungsnahe Erholungsvorsorge, vor allem für Wochenend- und Feierabender-holung, mit siedlungsnahen, landschaftlich geprägten Bereichen für Naherholung (zahlreiche Rad- und Wanderwege)

Umnutzung des früher militärisch genutzten Flugplatzes Neubiberg mit Zweckbe-stimmung Erholungsvorsorge (u. a. Grün- und Sportflächen, Wald- und Wiesenge-biete)

Verbesserung des Bioklimas der angrenzenden Siedlungsbereiche (Wärmeinseln), insbesondere Durchlüftung der bebauten Bereiche des Hachinger Tals und des Oberzentrums München (51)

Die regionalen Grünzüge durchkreuzen den Untersuchungsraum großräumig in Nord-Süd-Richtung und sind dadurch vom Bauvorhaben zu durchqueren. Es muss jeweils nachgewiesen werden, dass das Projekt den jeweiligen Zielsetzungen des Grünzugs nicht entgegensteht.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: nur im begründeten Einzelfall abwägbar

Teil B II / Z 4.2.3: Trenngrün

Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermei-den und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhal-ten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Satz 1 nicht entgegensteht (27).

Die verfügbaren Freiflächen zwischen den betreffenden Siedlungseinheiten (Neubiberg und Unterhaching, Unterhaching und Winning, Unterhaching und Taufkirchen, Taufkir-chen und Potzham, Furth und Potzham, Baierbrunn und Buchenhain, Gauting und Kö-

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 81 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

nigswiesen, Stockdorf und Gauting, Planegg und Martinsried, Martinsried und München-Großhadern, Gräfelfing und Planegg, Germering und München-Neuaubing, Germering und Puchheim) sind durchweg gering, wodurch eine Planung flächenintensiver Verkehrs-infrastruktur den Funktionen des Trenngrüns entgegensteht. Somit sind die betreffenden Korridore zu vermeiden.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B IV / 1.1.2 Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung in der engeren Verdichtungs-zone

In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen Flä-chen mit günstigen Ertragsbedingungen soweit wie möglich für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden (1).

Durch das Infrastrukturprojekt selbst bzw. durch verstärkte Suburbanisierungstendenz durch veränderte Erreichbarkeitsfläche kann wertvolle landwirtschaftliche Nutzung zu-künftig verdrängt werden.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: keine Angabe zur Bindungswirkung

Teil B IV / Z 1.3.3 Bannwaldausweisungen

Folgende Gebiete sollen zu Bannwald erklärt werden

Wälder im Südosten von München

Deinhofener Forst

Perlacher Forst mit Grünwalder Forst und Pullacher Holz

Isarauwälder und Isarhangwälder südlich von München

Forstenrieder Park mit Forst Kasten, Buchetforst, Schwaigwald und Königswiesener Forst

Kreuzlinger Forst mit Unterbrunner Holz

Wälder im Dreieck Germering/ Argelsried/ Alling

Gleißental mit Deininger Weiher (1)

Bei Bannwäldern handelt es sich um Wälder in der Regel im Umfeld von Verdichtungs-räumen, denen auf Grund ihrer Lage, ihrer Ausdehnung Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und deshalb

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 82 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

nur in Ausnahmefällen gerodet werden darf. Durch die großräumige Verbreitung stehen die im Untersuchungsraum ausgewiesenen Bannwälder in nahezu unvermeidbarem, nur durch großräumige Untertunnelungen zu verhinderndem Widerspruch zum Vorhaben A 99 Südabschnitt.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B IV / Z 2.2.1.5: Beachtung der Ausgleichsfunktion von Freiräumen

Bei einer Ausweitung oder Intensivierung gewerblicher Nutzungen ist insbesondere in stärker verdichteten Räumen darauf zu achten, dass die Ausgleichs- und Regenerations-funktion der Freiräume nicht gefährdet wird; Beeinträchtigungen der Umweltqualität sol-len vermieden oder ausgeglichen werden (1).

Durch die besondere Bedeutung der Freiräume im Untersuchungsraum sollten diese nicht für Intensivierung gewerblicher Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Eine An-bindung des Raums an die A 99 würde erhöhten Siedlungsdruck auf die noch verfügba-ren Freiräume bedeuten. Flächenausweisungen in diesen Gebieten würden der Zielset-zung entgegenstehen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B IV / Z 2.4.1.1: Erhaltung der dezentralen Versorgungsstruktur

Erhaltung der dezentralen Versorgungsstrukturen mit ihrer großen Vielfalt an Betriebsty-pen, Waren- und Dienstleistungsangeboten. Einer Verzerrung des Standortwettbewerbs zwischen Versorgungsstandorten in städtebaulich integrierten und peripheren Lagen soll entgegengewirkt werden (3).

Versorgungsstrukturen sollen außerhalb von Innenstädten, Stadtteilzentren, Ortskernen und Nebenzentren mit Bezug zur wohnortnahen Grundversorgung und mit leistungsfähi-ger ÖPNV-Anbindung nicht mehr entwickelt werden. Eine Verzerrung der bestehenden Strukturen durch veränderte Erreichbarkeitsverhältnisse ist demzufolge nicht wün-schenswert. Eine Anbindung des Untersuchungsraum an den Südabschnitt der A 99 soll-te daher vermeiden werden.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 83 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Teil B IV / Z 2.6.5.1: Vorranggebiet für Kies und Sand Planegg

Als Vorranggebiet für Kies und Sand wird ausgewiesen: Planegg (VR 804) (11)

Das Vorranggebiet ist für einen Korridor der A 99 nicht zugänglich.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B IV / Z 2.6.5.1: Vorbehaltsgebiet für Kies und Sand Gauting

Als Vorbehaltsgebiet für Kies und Sand wird ausgewiesen: Gauting/ Weßling (VB 90) (13)

Das Vorbehaltsgebiet stünde mit einem eventuellen Korridor im Widerspruch.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil B V / G 1.2: Verbesserung der Erreichbarkeit der zentralen Orte

Durch die weitere Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur soll insbesondere die Erreich-barkeit der zentralen Orte vor allem für den Wirtschaftsverkehr und den öffentlichen Per-sonenverkehr verbessert sowie die Attraktivität und die Verkehrssicherheit vor allem für den Fußgänger- und Radverkehr erhöht werden. Dabei soll den Belangen der Bevölke-rungsgruppen mit eingeschränkter Mobilität verstärkt Rechnung getragen werden (1).

Durch Verbesserung der Tangentialverkehre kann die Erreichbarkeit der zentralen Orte in der Metropolregion München insbesondere für den Wirtschaftsverkehr verbessert wer-den. Die anderen Zielsetzungen stehen mit dem Vorhaben nicht in Widerspruch, wenn keine Anbindung an den Untersuchungsraum erfolgt (1).

Konformität: eher konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 84 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Teil B V / G 1.3: Vorrang des öffentlichen Personenverkehrs in Stadt- und Umlandberei-chen sowie Mittelzentren

Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen die Belange des öffentli-chen Personenverkehrs (ÖPV) und des Individualverkehrs aufeinander abgestimmt wer-den. In den Stadt- und Umlandbereichen und Mittelzentren soll dem ÖPV Vorrang einge-räumt werden. Planungen der Maßnahmenträger des Verkehrswesens sollen koordiniert werden auch über Stadt-, Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinaus (1).

Die Abstimmung der Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur zwischen öffentlichem Per-sonenverkehr und Individualverkehr ist ohne klare Zuordnung der Verkehrszwecke mög-lich. Kommt der Autobahninfrastruktur nicht ausschließlich die Aufgabe zur Sicherstellung von Fernverkehren und der Tangentialverkehre innerhalb der Metropolregion zu, sondern zudem die Erschließung des Untersuchungsraums, so steht die Maßnahme in Konkur-renz zu einem ÖPV-Vorrangsystem in Mittelzentren und im Stadt- und Umlandbereich.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil B V / G 1.4: Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, Stärkung des öffentli-chen Verkehrs

Der Anteil des MIV gemessen am Gesamtverkehrsaufwand soll insbesondere im Stadt- und Umlandbereich München reduziert, der des ÖPV und des nichtmotorisierten Ver-kehrs (NMV) erhöht werden.

Durch Attraktivitätssteigerung des motorisierten Individualverkehrs durch das Autobahn-vorhaben ist zu erwarten, dass der motorisierte Individualverkehr durch induzierten Ver-kehr zusätzlich auf Kosten des ÖPV wachsen wird.

Konformität: nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil B V / G 2.1.1: Ausbau des ÖV im großen Verdichtungsraum

Der ÖPV soll insbesondere im großen Verdichtungsraum München als zentrales Element des Gesamtverkehrs zu einem attraktiven, behindertengerechten, leistungsfähigen und störungsunempfindlichen Verkehrssystem weiter ausgebaut werden.

Im Falle einer Anbindung des Untersuchungsraums an die A 99 wird ein weiterer Ausbau des ÖPV zwar nicht verhindert, jedoch durch mögliche Attraktivitätssteigerung des moto-risierten Individualverkehrs in seiner Effizienz beeinträchtigt

Konformität: eher nicht konform

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Beeinflussbarkeit: ja

Bindungswirkung: besonderes Gewicht im Abwägungsprozess

Teil B V / Z 2.1.2: Stärkung und Ausbau tangentialer Verkehrsverbindungen

Die monozentrisch-radiale Verkehrsstruktur der Region soll durch den Ausbau tangentia-ler ÖPV-Verbindungen in dicht besiedelten Räumen ergänzt werden.

Die fehlende Abwicklung der tangentialen Verkehre im ÖV begründet die für diese Ver-kehrszwecke vorherrschende klare Dominanz des motorisierten Individualverkehrs. Ge-rade der momentane Mangel an Alternativen würde einen effizienteren Ausbau des ÖV begünstigen und ggf. Entscheidungen zur Verkehrsmittelwahl zugunsten des öffentlichen Verkehrs beeinflussen. Wenn es zu einem solchen Ausbau kommt, stellt der Neubau der A 99 eine enorme Konkurrenz für die betreffenden Verkehrsrelationen im öffentlichen Verkehr dar und steht damit diesem Ziel tangentialer ÖV-Verkehre eher entgegen.

Konformität: eher nicht konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B V / Z 3.2.1: Bau des westlichen Autobahnrings um München

Das Autobahnnetz soll in der Region München um folgende Abschnitte ergänzt werden: westlicher Autobahnring München im Zuge der A 99 zwischen A 8 und A 96

Der Neubau des westlichen Autobahnrings zwischen A 8 und A 99 steht in vollem Um-fang mit dem Vorhaben des A 99 Südabschnitts in Synergie.

Konformität: konform

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

Teil B V / Z 3.2.4: Großräumige Umfahrung des Verdichtungsraums München

Der Verdichtungsraum München soll durch großräumige Umfahrungen, insbesondere durch den Bau der Fernstraßenverbindung Regensburg – Rosenheim (B15 neu) und Augsburg – Füssen (B17), vom Fernverkehr entlastet werden.

Die großräumigen Umfahrungen sind zwar für die Beurteilung des Infrastrukturprojekts im Sinne der Raumordnung und Landesplanung irrelevant, jedoch sollte überprüft werden, ob die hierdurch hervorgerufene Verkehrsentlastung den Bau des Autobahnsüdab-schnitts verzichtbar macht.

Konformität: irrelevant

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Beeinflussbarkeit: nein

Bindungswirkung: abschließend abgewogen

2.3.4 Zusammenfassung: Räumliche Entwicklungspotenziale und -risiken

Wesentliche Entwicklungspotenziale, welche durch das Vorhaben eines Südabschnitts der A 99 unterstützt würden, liegen in den Entlastungseffekten der bestehenden Straßen-fernverkehrsnetze. Dies betrifft neben der Entlastung des bestehenden Autobahnrings (AK München Nord, Autobahnring München Ost) insbesondere den südlichen Abschnitt des Mittleren Rings. In den entlasteten Bereichen ergeben sich raumstrukturelle Poten-ziale zur städtebaulichen und stadtstrukturellen Aufwertung. Diese Potenziale sind im Zu-sammenhang mit weiteren geplanten bzw. gegenwärtig in Realisierung befindlichen Ver-besserungen der Straßenverkehrsinfrastruktur im Süden von München zu beurteilen und im weiteren Verlauf der Machbarkeitsstudie im Zusammenspiel zwischen Verkehrswir-kungen und Raumstruktur vertieft zu untersuchen.

Ein gezielter Ausbau der Verkehrsinfrastruktur kann dazu beitragen, die Funktionsfähig-keit des Verkehrsnetzes zu steigern und damit die Leistungsfähigkeit des Verdichtungs-raums zu erhalten und die Standortattraktivität der Europäischen Metropolregion Mün-chen insgesamt zu unterstützen. Mit der Fertigstellung des Ringschlusses besteht die Chance, insbesondere die großräumigen, tangentialen Verflechtungen in der Metropolre-gion zu erleichtern. Allerdings würde sich durch einen Ausbau der Straßeninfrastruktur die Konkurrenzsituation zwischen dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem Öf-fentlichen Verkehr (ÖV) gerade auf diesen Beziehungen weiter zugunsten des MIV ver-schieben. In Bezug auf die großräumige Anbindung und Vernetzung der Region würde dies den Zielsetzungen einer Verlagerung des Verkehrs auf den Verkehrsträger Schiene widersprechen.

Es besteht in Bezug auf den Untersuchungsraum kein übergeordnetes Erreichbarkeitsde-fizit. Eine ergänzende Erschließung des Raumes südlich von München durch Anschlüsse an eine Bundesautobahn stellt deshalb kein unterstützenswertes, raumstrukturelles Ent-wicklungspotenzial dar. Auf Grund des hohen Entwicklungsdrucks und der bestehenden Flächenknappheit bestehen hingegen erhebliche Risiken der weiteren Suburbanisierung. Die übergeordnete Erschließung würde im Sinne eines „Urban generator“ eine starke ö-konomische Eigendynamik entfalten, welche durch die Rahmen setzenden raumplaneri-schen Instrumente nur begrenzt gesteuert werden kann. Neue Versorgungsstandorte un-abhängig von der gegenwärtigen zentralörtlichen Struktur und Verdrängung der erhal-tenswerten landwirtschaftlichen Flächen zugunsten einer intensiven Gewerbeflächenent-wicklung könnten die Folge sein. Dabei ist der raumstrukturellen Gestaltung des sensib-len Bereiches im Übergang zwischen der städtisch geprägten Verdichtungszone und dem zum Teil ländlich geprägten Umland eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wei-tere Siedlungstätigkeiten sollten sich auf Nachverdichtungen im Bestand konzentrieren, einer Zersiedlung ist unbedingt entgegenzuwirken. In diesem Sinne ist insbesondere die Frage zusätzlicher Anschlussstellen im Zuge eines Südabschnitts der A 99 aus raum-struktureller Sicht mit besonderer Aufmerksamkeit zu beurteilen.

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M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Die Naherholungsmöglichkeiten der Grünflächen und Staatsforste machen den Untersu-chungsraum zu einem attraktiven Wohn- und Freizeitstandort. In Synergie mit den südlich gelegenen Tourismusstandorten können verstärkt Potenziale generiert werden. Naturna-he Erholungsmöglichkeiten sollten daher unbedingt bewahrt und weiterentwickelt werden.

Die zusammenhängenden Landschaftsräume der Flusstäler und Jungmoränenlandschaf-ten sowie die großräumigen Waldflächen der Staatsforste stellen ein erhebliches räumli-ches Entwicklungspotenzial dar, das sowohl den besonderen Naturschutzwert als auch die besondere Bedeutung des Freiraumverbundes zur siedlungsnahen Erholungsvorsor-ge einschließt. Auch die touristischen Potenziale sowie die regionale Standortattraktivität insgesamt werden dadurch positiv beeinflusst. Die Beeinträchtigungen durch eine Stra-ßeninfrastruktur in Hinblick auf Trennwirkungen, Zerschneidungen sowie Immissionen sind in diesem Zusammenhang als erhebliches raumstrukturelles Risiko einzustufen. Die Beeinträchtigung wird dabei umso höher eingeschätzt, je näher ein Eingriff am städti-schen Verdichtungsraum selbst liegen würde.

Soweit möglich sind die Beurteilungen aus raumstruktureller Sicht in die Erstellung der Raumwiderstandskarten eingeflossen. Zahlreiche Aspekte der raumstrukturellen Beurtei-lung lassen sich jedoch durch die Trassenführung und Ausgestaltung eines möglichen Ringschlusses der A 99 südlich von München nur bedingt oder gar nicht beeinflussen und bedürfen daher keiner kartographischen Darstellung.

Die für eine Trassenführung relevanten Siedlungszwischenräume sind im Untersu-chungsraum nahezu flächendeckend von raumplanerischen Schutzgütern in Form von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten, Bannwäldern, regionalen Grünzügen eingenommen bzw. von weiteren Reglements der Raumordnung und Landesplanung betroffen. Die stra-tegische Bedeutung des Untersuchungsraums für den Naturhaushalt und für die Naher-holung wird in allen Planungsebenen, bis hin zu den strategischen Handlungsleitlinien der Bundesraumordnung herausgearbeitet. Aus diesem Grunde stünde eine oberirdische Trassenführung im Bereich der beschriebenen Schutzgüter in grundsätzlichem Wider-spruch zu verschiedenen, abschließend abgewogenen Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

2.3.5 Quellenverzeichnis

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (2008): Genesis online. https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online/ (15.1.2008)

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VER-KEHR UND TECHNOLOGIE (2006): Landesentwicklungsprogramm Bayern. München, 204 S.

HAUGER, G. (2003): Grundlagen der Verkehrsökologie. Wien, 417 S.

MINISTERKONFERENZ FÜR RAUMORDNUNG [Hrsg.] (2006): Leitbilder und Hand-lungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland. Bonn, 35 S.

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 88 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

PLANUNGSVERBAND REGION MÜNCHEN [Hrsg.] (2002): Regionalplan der Planungs-region 14. München, o.S.

2.4 Fachbereich Geologie, Hydrogeologie

2.4.1 Allgemeines

Die Beschreibung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse basiert ausschließ-lich auf der Auswertung vorhandener Unterlagen. Eigene Aufschlüsse wurden im Rah-men dieser Machbarkeitsstudie nicht durchgeführt. Nachfolgend sind die anhand der ver-fügbaren Unterlagen vorliegenden Informationen zum Baugrund sowie erste allgemeine Beurteilungen zu geotechnischen Aspekten zusammengestellt.

2.4.2 Unterlagen

Zur Bearbeitung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

Geologische Übersichtskarte 1:200 000, Blatt CC7934 München

Geologisch-Hydrologische Karte 1:50.000 von München

Geologisch Karte von Bayern 1:50.000, Blatt L7943 München

Geologisch Karte von Bayern 1:25.000, Blatt 7934 Starnberg Nord

Ausschreibungsunterlagen U-Bahn-Referat LH München zum Bau der Linie 3-Süd, Baulose 5, 6.2, 7, 9.1, 9.2 und 10

Ausschreibungsunterlagen U-Bahn-Referat LH München zum Bau der Linie 6-West, Baulos 1

Hydrogeologisches Gutachten zum Kiesabbaugelände der Fa. Bernhard Glück, Ge-markung und Gemeinde Planegg

Telefonische Anfragen beim Landratsamt München und Landratsamt Starnberg

Unveröffentlichte Informationen aus Projektbearbeitungen, welche am Zentrum Geo-technik, TU München vorliegen. Sie fanden Eingang in die beiliegende Unterlage 3.1.

Angaben der Wasserwirtschaftsämter München und Weilheim zu Bohrungen und Messstellen

Messdaten des Grundnetzes im Landesmessnetz des Landesamtes für Umwelt

Ludwig Blasy: Die Grundwasserverhältnisse in der Münchener Schotterebene westlich der Isar

Hydrogeologische Karte der Münchener Schotterebene östlich der Isar (Schirm, 1968).

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 89 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

2.4.3 Überblick zu den Baugrundverhältnissen

2.4.3.1 Allgemeines

Die allgemeinen geologischen Verhältnisse sind in den geologischen Karten Blatt L7943 von München und Blatt 7934 Starnberg-Nord beschrieben. Sie bilden die Grundlage für die nachfolgende Zusammenfassung der geologischen Verhältnisse.

In Unterlage 3.1 sind die Bohrungen wiedergegeben, die zur Ermittlung der Schichtgren-ze Quartär/ Tertiär recherchiert werden konnten. Weiterhin wurde die sich aus den Boh-rungen ergebende Schichtgrenze Quartär/ Tertiär interpoliert und in Unterlage 3.1 als Schichtlagerungskarte wiedergegeben. Schließlich sind in Unterlage 3.1 die Lage der uns bekannten Kiesgruben sowie der etwaige Verlauf der Moräne eingezeichnet. Diese In-formationen sind nicht vollständig und es sind größere Abweichungen möglich.

2.4.3.2 Schichtenfolge und Lagerungsverhältnisse

Im relevanten Planungsbereich reichen die natürlichen Geländehöhen von dem etwa 660 müNN hohen Schönberg westlich Leutstetten bis zum Isartal bei etwa 520 müNN im Nordosten. Die Geländemorphologie verläuft im Südwesten wellig und ansonsten bis auf die Flusseinschnitte weitgehend eben. Das Landschaftsbild und die oberflächennahen Gesteine des Untersuchungsgebietes sind im Süden und Westen durch Moränen der let-zen Eiszeiten und im Norden sowie Nordosten durch die Münchner Schotterebene ge-prägt, die von Schmelzwässern dieser Vereisungen und der Nacheiszeit abgelagert und modelliert wurden. Die Würm stellt den Abfluss der zur Würmeiszeit im Bereich des heu-tigen Starnberger Sees gelegenen Gletscherzunge dar. Den tieferen Untergrund bilden Schichten des Tertiärs, wobei die Gesamtmächtigkeit des Quartärs im Untersuchungsge-biet nach den bisherigen Untersuchungen sehr unterschiedlich zwischen wenige Meter und etwa 90 m (im Mittel ca. 30 m) ermittelt wurde.

Die drei wichtigsten Oberflächenfließgewässer des Untersuchungsgebietes, Würm, Isar und der Hachinger Bach folgen wie das Grundwasser dem allgemeinen Gefälle des Ge-ländes nach Nordnordosten, wobei die Isar und die Würm in ihren Südabschnitten bis et-wa 70 m in die topografisch höher liegenden Moränenbereiche eingeschnitten sind. Vom jungen Isareinschnitt südlich Pullachs sind lang andauernde Hangbewegungen bekannt.

Risseiszeitliche und teils ältere Grundmoränen und Schotter sind etwa südwestlich einer Linie Unterpfaffenhofen - Pentenried - Leutstetten - Buchendorf - Baierbrunn bis östlich von Grünwald zu erwarten. Die Nordgrenze dieser Altmoräne zu den quartären Schottern verläuft durch Verwitterung und Erosion als unscharfer Übergang in unregelmäßig gut ausgerundeten Loben. Die jüngere würmeiszeitliche Moräne tritt häufig mit Wallform und nur etwa südlich Leutstetten und südwestlich von Wangen auf. In den vorgenannten „Mo-ränengebieten“ ist ein sowohl in vertikaler als auch horizontaler Richtung lebhafter Wech-sel zwischen Kies führenden feinkörnigen Böden (Grundmoräne), feinkornreichen Kiesen (Moränenkies) und sandigen, teils schluffigen Kiesen (Schotter) zu erwarten. Auch zwi-schengelagerte Abschnitte mit Seeton sowie mehre m³ große Findlinge sind möglich.

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 90 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Häufig lagert den topografisch höher liegenden Moränengebieten eine im Quartär als äo-lisches (windverfrachtetes) Sediment abgelagerte Lössüberdeckung auf, die meist zu Lösslehm verwittert ist.

Nördlich der Altmoränen folgen an der Geländeoberfläche überwiegend würmeiszeitliche Kiese (Niederterrassenschotter) mit schwankendem Feinkornanteil und teilweise eingela-gerten Steinen. Der auf den ersten Blick einheitliche Schotterkörper ist durch wiederholte Erosions- und Aufschotterungsvorgänge teils mit zwischenzeitlichen Eisvorstößen ent-standen, wodurch insbesondere nahe der Flüsse mehrere, teilweise als Terrassen ange-ordnete unterschiedlich alte Schotter und Moränen unterschieden werden können. Außer der Höhenlage dient bei einer genaueren geowissenschaftlichen Untersuchung insbe-sondere der Geröllbestand zur Unterscheidung der verschiedenen Schotter. Die Nieder-terrassenschotter werden häufig von den älteren Hochterrassenschottern der Risseiszeit und teilweise von noch älteren Deckenschottern unterlagert. Insbesondere die älteren Schotter sind durch Kalk häufig felsartig zu Konglomerat (Nagelfluh) verfestigt. Die ein-zelnen Schichten besitzen stark schwankende Mächtigkeiten und keilen häufig aus. Durch die Art der Ablagerung treten örtlich auch zwischengelagerte Verwitterungs- und Bodenhorizonte auf und die Verwitterung reicht ab der heutigen Geländeoberfläche un-terschiedlich tief.

Das Tertiär bildet den tieferen Untergrund im gesamten Untersuchungsgebiet, tritt dort aber nur im unteren Teil der südlich von Pullach tief eingeschnittenen Isar zu Tage. Die Tertiäroberfläche fällt im Untersuchungsgebiet tendenziell von etwa 590 müNN im Süd-südwesten auf etwa 525 müNN im Nordnordosten ab, wobei sie ein teils lebhaftes Relief mit Aufragung bis etwa 640 müNN südwestlich Leutstetten und bis etwa 560 müNN west-lich von Pullach aufweist. Beim Tertiär handelt es sich um eine lebhafte Wechselfolge aus in der Regel stark quarzhaltigen, feinkornreichen, tertiären Sanden und meist Sand füh-renden feinkörnigen tertiären Schichten. Zwischen den Sanden und den feinkörnigen Schichten gibt es fließende Übergänge ohne scharfe Schichtgrenzen. Tertiäre Kiese tre-ten erfahrungsgemäß nur in geringerem Umfang auf.

Zur Beschreibung und Beurteilung des Baugrundes werden im vorliegenden Bericht, teils unabhängig von ihrer geologischen Altersstellung, folgende Bodenschichten unterschie-den:

Künstliche Anschüttungen (Straßen, Dämme,..) und Auffüllungen (Kiesgruben,..)

Deckschichten: Humus/ Oberboden, Verwitterungsschichten, Auesedimente, Löss-lehm und Torf

Quartärer Kies und Nagelfluh

Moräne, Moränenkies mit örtlichem Seeton

Tertiäre Sande

Tertiäre Kiese

Feinkörnige tertiäre Schichten

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2.4.4 Baugrundverhältnisse im Bereich des Planungsbereiches

2.4.4.1 Allgemeines

Die nachfolgend getroffenen Aussagen basieren auf den in Abschnitt 2.4.2 zusammen-gestellten Unterlagen, insbesondere auf den Erfahrungen, die am Zentrum Geotechnik der TU München auf Grund einzelner Projektuntersuchungen im relevanten Bereich vor-liegen. Da für das Projekt A 99 Südabschnitt bisher keine speziellen Baugrunduntersu-chungen vorliegen, sind Abweichungen von den hier getroffenen Angaben möglich.

2.4.4.2 Beschreibung, Eigenschaften und Schichtmächtigkeiten der Böden

2.4.4.2.1 Künstliche Anschüttungen und Auffüllungen

Über künstlichen Anschüttungen und Auffüllungen ist häufig eine künstliche Humusande-ckung oder Bewuchs durch Sukzession zu erwarten. Straßen, Wege, evtl. Bauwerks- und Fundamentreste, Kanäle, verfüllte Kiesgruben mit unterschiedlichem, möglicherweise kontaminiertem Inhalt können auftreten. Diesbezüglich sind im Untersuchungsgebiet ins-besondere die verfüllten Kiesgruben der Fa. Glück sowie weitere Kiesgruben unbekann-ter Betreiber bekannt. Sie sind, soweit uns Unterlagen hierzu vorlagen, in Unterlage 3.1 eingetragen.

Bei einheitlicher Zusammensetzung und vergleichbarer Lagerungsdichte bzw. Konsistenz können sich Auffüllungen hinsichtlich der bautechnischen Eigenschaften entsprechend den in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen natürlichen Böden verhalten. Bei inhomogener Zusammensetzung kann über eine bautechnische Eignung nur im Einzelfall entschieden werden. Auffüllungen bergen häufig das Risiko lang andauernder Eigenset-zungen.

Mit künstlichen Anschüttungen und Auffüllungen muss im gesamten Untersuchungsraum gerechnet werden.

2.4.4.2.2 Deckschichten: Humus/ Oberboden, Verwitterungsschichten, Auesedimente, Löss-lehm und Torf

Im gesamten Untersuchungsbereich lagert über den natürlich anstehenden Bodenarten in der Regel eine mit wenigen Zentimetern bis über einen Meter Dicke erwartete Deck-schicht. Sie besteht aus Humus, Oberboden und/ oder einer Verwitterungsschicht des anstehenden Bodens, die gegenüber dem unverwitterten Material durch höheren Fein-kornanteil, teilweise organische Bestandteile und häufig mürbe entfestigte Kiesgerölle gekennzeichnet ist. Auch der überwiegend auf den Hochflächen über die Moräne einge-wehte, meist 1 m bis 2 m, örtlich bis 3 m mächtig erwartete Löss und Lösslehm wird zu den Deckschichten gezählt. Insbesondere im Bereich der Flüsse und Bäche ist mit über-wiegend feinkörnigen, teils organische Bestandteile führenden Auesedimenten und örtlich mit Torflagen zu rechnen.

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 92 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Die Deckschichten lassen sich überwiegend hinsichtlich ihrer geologischen und geotech-nischen Eigenschaften wie folgt beurteilen:

Deckschichten Beurteilung Bodengruppen (DIN 18196:2006-06) überwiegend TL, TM, UL, UM, sowie

SU, SU*, teilweise TA, SE, ST, ST*, OT vereinzelt F, HZ

Lagerungsdichte/ Konsistenz locker bis mitteldicht, teils dicht/ über-wiegend steif bis halbfest, teils weich oder fest

Scherfestigkeit (DIN 18196:2006-06) sehr gering bis mäßig, nur örtlich groß Verdichtungsfähigkeit (DIN 18196:2006-06) sehr schlecht bis mäßig, nur örtlich

mittel Zusammendrückbarkeit (DIN 18196:2006-06) mittel bis sehr groß, nur örtlich sehr

gering Durchlässigkeitsbeiwert k (DIN 18130) Tone und Schluffe: im baupraktischen

Sinn vernachlässigbar klein Sande: stark bis schwach durchlässig

Witterungs- und Erosionsempfindlichkeit (DIN 18196:2006-06)

überwiegend mittel bis groß

Frostempfindlichkeitsklasse (ZTVE-StB 94/97) überwiegend F3 (sehr frostempfindlich) Eignung für verformungsarme Gründungen mit konzentrierten Lasten

überwiegend ungeeignet bis weniger geeignet

Eignung als Erdbaustoff überwiegend ungeeignet, bei geringen organischen Anteilen eventuell in un-tergeordneten Erdbauwerken einsetz-bar

Tunnelbautechnische Eigenschaften nicht relevant

Tab. 15 Beurteilung der Deckschichten

Besonders mächtige Deckschichten sind im Verbreitungsbereich der Moränen und des Lösslehms und damit besonders im äußeren westlichen und südlichen Bereich des Un-tersuchungsraums zu erwarten.

2.4.4.2.3 Moräne, Moränenkies mit örtlichem Seeton

Bei der Moräne handelt es sich überwiegend um ein Gemisch aus Kies, Sand und Fein-korn sowie seltener auch aus deren Verwitterungsmaterial. Entsprechend ihrer Entste-hung können sie Steine und Blöcke (sog. Findlinge) enthalten. Im Bereich eisrandnaher Stillwasserbereiche sind örtlich Seetonablagerungen entstanden, die der Moräne oder dem Moränenkies zwischengelagert sein können.

Je nach Feinkornanteil wird unterschieden zwischen der feinkörnigen Grundmoräne und dem gemischtkörnigen Moränenkies. Bei der feinkörnigen Moräne handelt es sich um leicht bis mittelplastische Kies-Feinkorngemische, die bei Eisüberlagerung feste Konsis-tenz haben können. Moränenkiese besitzen einen geringeren Feinkornanteil und können mit verwittertem Material durchsetzt sein. Es bestehen fließende Übergänge zum Quar-tärkies, mit dem sie prinzipiell vergleichbar sind. Der Moränenkies besitzt meist jedoch einen etwas höheren Feinkornanteil und ist auf Grund der Nähe zum Eis häufig schlech-ter sortiert mit größerem Blockanteil.

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 93 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

Auf Grund der häufig engräumigen Verzahnung von Grundmoräne und Moränenkies ist eine Trennung der feinkörnigen von gemischtkörnigen Böden im Zuge von Erbaumaß-nahmen oft nicht wirtschaftlich möglich.

Die Böden der Moräne (ohne Seeton) lassen sich überwiegend hinsichtlich ihrer geologi-schen und geotechnischen Eigenschaften wie folgt beurteilen:

Moräne Beurteilung

Bodengruppen (DIN 18196:2006-06) überwiegend GU, GU*, GT, GT*, TL, TM und UL, UM

Lagerungsdichte/ Konsistenz

meist zwischen steif und halbfest, sel-tener weich, bei größerer ehemaliger Eisüberlage-rung fest

Scherfestigkeit (DIN 18196:2006-06) mittel bis groß

Verdichtungsfähigkeit (DIN 18196:2006-06) überwiegend schlecht bis mäßig, nur bei geringem Feinkornanteil mittel bis gut

Zusammendrückbarkeit (DIN 18196:2006-06) gering bis mittel

Durchlässigkeitsbeiwert k (DIN 18130) je nach Feinkornanteil stark durchlässig bis sehr schwach durchlässig

Witterungs- und Erosionsempfindlichkeit (DIN 18196:2006-06) überwiegend groß bis mittel

Frostempfindlichkeitsklasse (ZTVE-StB 94/97)überwiegend F2 (gering bis mittel frost-empfindlich) und F3 (sehr frostempfind-lich)

Eignung für verformungsarme Gründungen mit konzentrierten Lasten überwiegend geeignet

Eignung als Erdbaustoff

bei geringem Feinkornanteil als Erd-baustoff für Bauwerkshinterfüllungen, Dammschüttungen und ggf. für die Herstellung von Planien geeignet

Tunnelbautechnische Eignung

Spritzbetonvortrieb über dem Grund-wasser mit eventuell erforderlichen Zusatzmaßnahmen und unter dem Grundwasser nur mit Zusatzmaßnah-men bzw. Wasserhaltungsmaßnahmen durchführbar. Schildvortrieb mit eventuell erforderli-chen Zusatzmaßnahmen durchführbar

Tab. 16 Beurteilung der Moräne

Moränenmaterial ist insbesondere im äußeren und südlichen Bereich des Untersu-chungsraums zu erwarten.

2.4.4.2.4 Quartärer Kiese und Nagelfluh

Plan: Vorkommen von Nagelfluh (s. Unterlage 3.7)

Durch die Ablagerung in Fluss-Systemen mit variablen Fließgeschwindigkeiten wechseln sich bei den Kiesen erfahrungsgemäß unterschiedlich stark sandige und unterschiedlich stark feinkornreiche Lagen mit fast sand- und feinkornfreien Lagen ab. Es sind auch zwi-schengeschaltete, wenige Zentimeter bis einige Dezimeter mächtige Sand- oder Fein-

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kornlagen möglich, die Eigenschaften entsprechend den Beschreibungen unter Ziffer 2.4.4.2.5 und Ziffer 2.4.4.2.6 aufweisen. Die Feinschichtung kommt in Bohrprofilen nicht immer deutlich zum Ausdruck, da technisch bedingt beim Bohrvorgang eine begrenzte Vermischung der Bodenschichten stattfindet. Einlagerungen von nicht oder wenig zer-setzten Holzstücken sind seltener möglich. Durch Kalk zu Konglomerat (Nagelfuh) verfes-tigter Kies ist in den vorliegenden Bohraufschlüssen und besonders auch aus dem Be-reich der Isarhänge in erheblichem Umfang dokumentiert (s. Unterlage 3.7). In etwa 1/3 der bisher vorliegenden Aufschlüsse wurde Nagelfluh ab Tiefen zwischen etwa 1 m und 10 m unter Gelände, teils mit mehreren Zehnermetern Mächtigkeit dokumentiert. Vom Auftreten größerer zusammenhängender Konglomeratbereiche muss deshalb ausgegan-gen werden.

Die quartären Kiese (ohne Nagelfluh) lassen sich überwiegend hinsichtlich ihrer geologi-schen und geotechnischen Eigenschaften wie folgt beurteilen:

Kiese Beurteilung

Bodengruppen (DIN 18196:2006-06) überwiegend GU, GU* und GT, GT* selten GW, GE und GI

Lagerungsdichte/ Konsistenz meist mitteldicht bis dicht, Lockerzonen möglich, z.T. zu Nagelfluh verfestigt

Scherfestigkeit (DIN 18196:2006-06) groß bis sehr groß, nur bei hohem Feinkornanteil mittel

Verdichtungsfähigkeit (DIN 18196:2006-06) GW, GI, GU, GT: gut bis sehr gut GU*, GT*, GE: mittel bis gut

Zusammendrückbarkeit (DIN 18196:2006-06) sehr gering bis gering

Durchlässigkeitsbeiwert k (DIN 18130)

GW, GI, GU, GT, GU*, GT* : stark durchlässig bis durchlässig

in Rollkies- und Steinlagen: stark- bis sehr stark durchlässig

Witterungs- und Erosionsempfindlichkeit (DIN 18196:2006-06) gering bis mittel

Frostempfindlichkeitsklasse (ZTVE-StB 94/97)

überwiegend F2 (gering bis mittel frost-empfindlich) und F1 (nicht frostempfind-lich), untergeordnet F3 (sehr frostemp-findlich)

Eignung für verformungsarme Gründungen mit konzentrierten Lasten gut geeignet

Eignung als Erdbaustoff

in Abhängigkeit vom Feinkornanteil als Erdbaustoff für Bauwerkshinterfüllun-gen, Dammschüttungen und ggf. für die Herstellung von Planien geeignet

Tunnelbautechnische Eignung

Spritzbetonvortrieb über dem Grund-wasser mit eventuell erforderlichen Zusatzmaßnahmen und unter dem Grundwasser nur mit Zusatzmaßnah-men durchführbar. Schildvortrieb mit eventuell erforderli-chen Zusatzmaßnahmen durchführbar

Tab. 17 Beurteilung der quartären Kiese

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Im gesamten Untersuchungsraum dominiert nahe der Geländeoberfläche quartärer Kies (Ausnahme ggf. Moränenbereiche). Die Gesamtmächtigkeit des Quartärs im Untersu-chungsgebiet wurde nach den bisherigen Untersuchungen sehr unterschiedlich zwischen wenige Meter und etwa 90 m (im Mittel ca. 30 m) ermittelt (Schichtgrenze Quartär/ Tertiär s. Unterlage 3.1).

2.4.4.2.5 Tertiäre feinkörnige Schichten

Die feinkörnigen Tertiärschichten wurden im späten Tertiär im Ablagerungsraum der Obe-ren Süßwassermolasse, einem kleinräumig gegliederten Sedimenttrog mit limnischen (Seen) und fluviatilen (Flüsse) Bereichen, der im Wesentlichen Erosionsmaterial der Al-pen aufnahm, abgelagert. Auf Grund von fortwährenden Sedimentations- und Erosions-prozessen in diesem Ablagerungsraum treten in den tertiären Bodenschichten engräumi-ge Wechsel von Schluffen und Tonen sowie Sanden auf. Die tertiären Ablagerungen wurden mit Beginn des Quartärs starkem Abtrag unterworfen und im Untersuchungsbe-reich von quartären Kiesen überdeckt. Im Gegensatz zum nicht vergletscherten oder von Schmelzwasser überströmten Tertiärhügelland nördlich Münchens sind die mit Grund-wasser führendem Quartärkies überdeckten Bereiche des Tertiärs an der Oberfläche nicht tiefgründig verwittert. Es liegt in der Regel eine scharfe Schichtgrenze zwischen Quartär und Tertiär vor.

Die feinkörnigen Tertiärschichten besitzen in der Regel mindestens steife Konsistenz, sind teilweise verfestigt und können einen hohen Anteil an Konkretionen aufweisen. Die-se Kalkausfällungen innerhalb der Tone und Schluffe liegen im Bohrgut meist in Kies-korngröße vor und beeinflussen somit die Festigkeit nicht wesentlich, es sind jedoch auch flächenhaft vorliegende Konkretionsschichten in schwammartiger Ausprägung mit Dicken von mehreren Dezimetern bekannt. Karbonatisch verfestigte Tone und Schluffe, die dann als Tonstein, Schluffstein oder allgemein als Mergelstein anzusprechen sind, wurden in den Bohrungen nur als dünne Zwischenlagen angetroffen. Das Auftreten mehrere Dezi-meter mächtiger Festgesteinsbänke mit einaxialen Druckfestigkeiten von erfahrungsge-mäß über 5 MN/m2 kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.

In den feinkörnigen Tertiärschichten sind Einlagerungen weitgehend horizontal verlaufen-der, wasserdurchlässiger und teils druckwasserführender Sandschichten und -linsen vor-handen und können dort erfahrungsgemäß kleinräumig wechselnd an beliebiger Stelle auftreten. Die im Mittel sehr hohen Sandanteile der untersuchten Proben sind zum Teil auf Ton-Sand-Wechselschichten in mm bis cm Größenordnung zurückzuführen, die bei der Korngrößenanalyse gemeinsam erfasst werden.

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Die feinkörnigen tertiären Böden lassen sich überwiegend hinsichtlich ihrer geologischen und geotechnischen Eigenschaften wie folgt beurteilen:

Feinkörnige tertiäre Schichten Beurteilung

Bodengruppen (DIN 18196:2006-06) überwiegend TM, häufig TL und TA, selten UL und UM

Lagerungsdichte/ Konsistenz meist weiche bis halbfeste, seltener breiige oder feste Konsistenz

Scherfestigkeit (DIN 18196:2006-06) je nach Konsistenz überwiegend mäßig bis groß, teils gering

Verdichtungsfähigkeit (DIN 18196:2006-06) sehr schlecht bis schlecht

Zusammendrückbarkeit (DIN 18196:2006-06) überwiegend gering bis mittel, je nach Konsistenz teils sehr gering oder groß

Durchlässigkeitsbeiwert k (DIN 18130)

überwiegend sehr schwach durchlässig (kv ≤ 1·10-8 m/s) d. h. die Durchlässig-keit der Schluffe und Tone ist in vertika-ler Richtung im baupraktischen Sinn vernachlässigbar klein. Bei Wechsellagerung mit Sandschich-ten kann die horizontale Durchlässigkeit kh bis ca. den 100-fachen Wert von kv erreichen.

Witterungs- und Erosionsempfindlichkeit (DIN 18196:2006-06) groß bis mittel

Frostempfindlichkeitsklasse (ZTVE-StB 94/97)

UL, UM, TL, TM Frostempfindlichkeits-klasse F3 (sehr frostempfindlich) TA Frostempfindlichkeitsklasse F2 (gering bis mittel frostempfindlich)

Eignung für verformungsarme Gründungen mit konzentrierten Lasten

abhängig von der Konsistenz und Plas-tizität brauchbar bis mäßig brauchbar, nur teilweise gut geeignet

Eignung als Erdbaustoff

als Erdbaustoff nur bedingt und in un-tergeordneten Bereichen einsetzbar. Ggf. Verbesserungsmaßnahmen erfor-derlich

Tunnelbautechnische Eignung

Spritzbetonvortrieb über dem Grund-wasser mit eventuell erforderlichen Zusatzmaßnahmen und unter dem Grundwasser nur mit Zusatzmaßnah-men bzw. Wasserhaltungsmaßnahmen durchführbar. Schildvortrieb mit eventuell erforderli-chen Zusatzmaßnahmen durchführbar

Tab. 18 Beurteilung der feinkörnigen tertiären Schichten

Die feinkörnigen tertiären Schichten sind im tieferen Untergrund im gesamten Untersu-chungsraum bis in große Tiefen anzutreffen. Sie treten im mehr oder weniger ausgepräg-ten Schichtwechsel mit den tertiären Sanden auf.

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2.4.4.2.6 Tertiäre Sande

Die tertiären Sande stehen erfahrungsgemäß im Wechsel mit tertiären Schluffen und To-nen bis in große Tiefen im gesamten Untersuchungsbereich an. Ablagerungsraum und Sedimentationsgeschichte der tertiären Sande und der feinkörnigen tertiären Schichten entsprechen sich (siehe hierzu auch Abschnitt 2.4.4.2.5). Tertiäre Sande können mit Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern bis mehreren Metern als eigenständige Wasser führende Schichten oder innerhalb der tertiären Tone als geschlossene Linsen auftreten. Die Sande können bereichsweise Verfestigungen zu Sandstein oder Konkretionen ent-halten, die in der Korngrößenverteilung der Sande häufig dem Kieskornanteil entspre-chen. Es sind auch zu Sandstein verfestigte Lagen mit überwiegend karbonatischer, sel-tener auch silikatischer Kornbindung und Mächtigkeiten im Zentimeter- bis Dezimeterbe-reich bekannt. Weiterhin treten in den tertiären Sanden häufiger Feinkornlagen auf. Sel-tener können auch Fein- bis Mittelkiese eingelagert sein.

Die tertiären Sande lassen sich überwiegend hinsichtlich ihrer geologischen und geo-technischen Eigenschaften wie folgt beurteilen:

Tertiäre Sande Beurteilung

Bodengruppen (DIN 18196:2006-06) überwiegend SU und SU*, seltener ST*, ST und SE, vereinzelt SI und SW

Lagerungsdichte/ Konsistenz meist mitteldichte bis dichte, seltener lo-ckere oder sehr dichte Lagerung

Scherfestigkeit (DIN 18196:2006-06) groß, teils sehr groß, Verdichtungsfähigkeit (DIN 18196:2006-06)

mittel bis gut, nur bei hohem Tongehalt mäßig

Zusammendrückbarkeit (DIN 18196:2006-06) gering bis sehr gering

Durchlässigkeitsbeiwert k (DIN 18130) überwiegend durchlässig, seltener stark oder schwach durchlässig

Witterungs- und Erosionsempfindlichkeit (DIN 18196:2006-06) groß bis mittel

Frostempfindlichkeitsklasse (ZTVE-StB 94/97)

abhängig vom jeweiligen Feinkornanteil überwiegend Klassen F2 (gering bis mittel frostempfindlich) und Klasse F3 (sehr frost-empfindlich), nur sehr selten Klasse F1 (nicht frostempfindlich)

Eignung für verformungsarme Gründungen mit konzentrierten Lasten

im natürlichen Lagerungszustand geeignet bis gut geeignet

Eignung als Erdbaustoff

in Abhängigkeit vom Feinkornanteil als Erdbaustoff für Bauwerkshinterfüllungen, Dammschüttungen und ggf. für die Herstel-lung von Planien geeignet. Ggf. Verbesse-rungsmaßnahmen erforderlich

Tunnelbautechnische Eignung

Spritzbetonvortrieb über dem Grundwasser mit eventuell erforderlichen Zusatzmaß-nahmen und unter dem Grundwasser nur mit Zusatzmaßnahmen bzw. Wasserhal-tungsmaßnahmen durchführbar. Schildvortrieb mit eventuell erforderlichen Zusatzmaßnahmen durchführbar

Tab. 19 Beurteilung der tertiären Sande

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Die tertiären Sanden sind im tieferen Untergrund im gesamten Untersuchungsraum bis in große Tiefen anzutreffen. Sie treten im mehr oder weniger ausgeprägten Schichtwechsel mit den feinkörnigen tertiären Schichten auf.

2.4.4.2.7 Tertiärer Kies

Tertiärer Kies tritt im Wechsel mit tertiärem Sand und feinkörnigen tertiären Schichten auf, wobei seine Häufigkeit in dem für die Baumaßnahme relevanten oberen Profilab-schnitt des Tertiärs erfahrungsgemäß geringer ist als die der Sande. Ablagerungsraum und Sedimentationsgeschichte der tertiären Kiese, Sande und der feinkörnigen tertiären Schichten entsprechen sich im Wesentlichen (siehe hierzu auch Abschnitt 2.4.4.2.5). Ter-tiäre Kiese können mit Mächtigkeiten von wenigen Dezimetern bis mehreren Metern als eigenständige Wasser führende Schichten oder innerhalb des Tertiärs als geschlossene Linsen auftreten. Es sind auch zu Konglomerat verfestigte Lagen mit überwiegend karbo-natischer, seltener auch silikatischer Kornbindung möglich.

Gegenüber den quartären Kiesen (2.4.4.2.4) weist der Tertiärkies in der Regel einen hö-heren Anteil Quarzgerölle auf und der Grobkiesanteil ist meist geringer. Die bautechni-schen Eigenschaften entsprechen im Wesentlichen den Angaben gemäß den quartären Kiesen.

2.4.4.3 Bandbreite von Bodenkennwerten

Für erste überschlägige erdstatische Berechnungen können die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Bandbreiten der Rechenwerte der Bodenkenngrößen (charakteristi-sche Werte) zugrunde gelegt werden. Sie wurden auf Basis vorliegender Erfahrungswer-te ermittelt und gelten für den gesamten Untersuchungsraum. Im Zuge der weiteren Un-tersuchungen lassen sich diese vergleichsweise großen Bandbreiten bezogen auf einzel-ne Streckenabschnitte konkretisieren.

Hauptbodenschichten Bodenart (DIN 18196)

Winkel derinneren Reibung

ϕ' [°]

Kohäsion

c' [kN/m²]

Wichte

γ / γ' [kN/m3]

Steifemo-dul

Es

[MN/m²] Deckschichten Verwitterungslehm und Löslehm (ohne Torf)

20 - 30

0 - 10

10 - 20/ 5 - 10

2 - 20

Moräne (ohne Seeton) 27,5 - 37,5 0 - 30

19 - 24/ 9 - 14 20 - 150

Quartäre Kiese (GI, GU sowie GT*, GT, GW, GE, GU*) (ohne Na-gelfluh) 30,0 - 37,5 0 - 5

19 - 24/ 9 - 14

40 – 150

Tertiäre Sande (SU, SU* sowie SE, ST, ST*, SI, SW) (ohne Verfes-tigungen)

30 - 37,5 0 - 15 16 - 23/ 8 - 13 40 – 150

Feinkörnige tertiäre Schichten (TM, TL,TA u. UL, UM) (ohne Verfes-tigungen) 20 - 35 0 - 50

19 - 22 9 - 12

5 - 150

Tab. 20 Bodenkennwerte

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2.4.5 Grundwasserverhältnisse

2.4.5.1 Allgemeines

Die Grundwasserverhältnisse im Untersuchungsgebiet werden geprägt von den beiden Hauptvorflutern Isar und Würm. Der Großteil des zu diesen Flüssen strömenden Grund-wassers entstammt der Grundwasserneubildung auf der Schotterebene selbst. Da in wei-ten Teilen der Münchener Schotterebene kaum mächtigere und gering durchlässige Deckschichten vorhanden sind, ist die Grundwasserneubildung hoch. Sie beträgt zwi-schen 10 bis 15 l/s*km².

2.4.5.2 Stratigraphische Gliederung der Grundwasser führenden Einheiten

Innerhalb des Planungsgebietes lassen sich 2 Hauptgrundwasserstockwerke abgrenzen. Das oberste Grundwasserstockwerk besteht aus den quartären Kiesen sowie unterge-ordnet Grundwasser, das sich in den Moränen bewegt. Das zweite Grundwasserstock-werk wird von den klastischen Sedimenten des höheren Tertiärs, genauer der oberen Süßwassermolasse, gebildet.

Auch die darunter folgenden Schichten beinhalten Grundwasserstockwerke, sind jedoch für das Vorhaben nicht von belang.

Sowohl das quartäre als auch das tertiäre Grundwasserstockwerk kann lokal in weitere Substockwerke unterteilt sein. Insbesondere aus den in Folge des U-Bahnbaus gut er-kundeten Bereichen sind kleinräumige schwebende Grundwasserstockwerke bekannt. In der Regel halten diese Grundwasserkörper nicht über längere Flächen aus und besitzen daher für Wasserversorgungen keine oder allenfalls geringe Bedeutung. Außerhalb der intensiv erkundeten Bereiche fehlen Detailinformationen, um solche Vorkommen darzu-stellen. Mit kleinräumigen Schichtwasservorkommen muss daher gerechnet werden.

Lage der Oberfläche des Tertiärs

Die Unterlage 3.2 stellt die Quartär-Tertiärgrenze mit den Grundwassergleichen des terti-ären Grundwasserstockwerks dar. Die Angaben zur Oberfläche des Tertiärs wurden aus den Karten Geologisch-Hydrogeologische Karte von München, Hydrogeologische Karte der Münchener Schotterebene (Schirm) sowie den zur Verfügung stehenden Bohrungen (siehe Unterlage 3.7) konstruiert. Kap. 2.4.3.2 beschreibt den Verlauf der tertiären Ober-fläche.

Die Unterlage 3.1 enthält einige Bohrprofile, die als Regelfall angesehen werden dürfen. Hydrogeologisch bildet das Tertiär auf Grund seiner geringen Durchlässigkeit den Stauer für das quartäre Grundwasserstockwerk. Die Neigung der Tertiäroberfläche sowie ihr Re-lief ist maßgeblich für das Abflussverhalten des quartären Grundwasserstroms. Das Ter-tiär war bereits zu Beginn der Eiszeiten eine Landoberfläche mit ausgeprägtem Relief und wurde während der Eiszeiten mehrfach überprägt. In den hierdurch entstandenen Rinnen- und Muldenstrukturen ist die Mächtigkeit und Transmissivität des quartären Grundwasserstockwerks erhöht. Umgekehrt sind tertiäre Hochlagen bekannt (siehe Un-

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terlage 3.6: Grundwassermächtigkeit des quartären Grundwasserstockwerks), wo kein Grundwasser mehr in den Kiesen des Quartärs anzutreffen ist (z. B. nördlich Pullach).

Bereits 1974 stellte Blasy fest: „Es muss bemerkt werden, dass der Verlauf der Tertiär-oberfläche desto differenzierter wird, je mehr Aufschlusspunkte vorhanden sind. Somit ist ein noch weitaus stärker ausgeprägtes Relief zu erwarten, das jedoch bei dem jetzigen Stand der Erkenntnis nicht darstellbar ist.“ In Bereichen mit geringer Aufschlussdichte ist damit zu rechnen, dass die Genauigkeit der dargestellten Tertiäroberfläche bei rund +/- 5 m, in seltenen Fällen auch darüber liegt.

Mächtigkeit der quartären Schichten

Die Unterlage 3.3 stellt die Mächtigkeit der quartären Schichten dar. Diese ist definiert als der Abstand zwischen Geländeoberkante und Tertiäroberkante. Mit wenigen Ausnahmen beträgt die Quartärmächtigkeit mindestens 10 m und steigt Richtung Süden auf über 50 m an. Für den größten Teil des Untersuchungsgebietes ist von einer Mächtigkeit der quartären Schichten zwischen 20 m und 40 m auszugehen.

2.4.5.3 Grundwasser im Quartär

Hydraulische Verhältnisse und Grundwasseroberfläche

Die Unterlage 3.4 stellt die Grundwasserstände im Quartär dar. Eine Stichtagsmessung steht für diese Darstellung nicht zur Verfügung. Stattdessen wurden Grundwasserstände aus den zur Verfügung stehenden Quellen zur Konstruktion eines Grundwassergleichen-planes heran gezogen. Wenn Ganglinien oder Messreihen vorhanden waren, wurde ein Grundwasserstand gewählt, der dem Mittelwasser entspricht. Von zahlreichen Aufschlüs-sen vor allem im Südwesten ist jedoch nur ein Wasserstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Bohrung bekannt.

Das Grundwasser strömt dem Einfallen der Tertiäroberfläche folgend in Richtung Norden bis Nordnordosten. In Nähe der Vorfluter wird es jedoch in deren Richtung abgelenkt und tritt diesen zu. Im Isartal tritt das Grundwasser häufig als Hangquelle zu Tage.

Das Grundwassergefälle liegt bei ungestörten Verhältnissen bei 0,25 bis 0,35 %. Ein hö-heres Grundwassergefälle tritt in Vorflutnähe sowie in Bereichen mit einem hohen Relief der Tertiäroberkante auf oder kann durch Wasserentnahmen (Trinkwasserbrunnen) anthropogen erzeugt sein.

Das nutzbare Porenvolumen der Kiese liegt im Mittel bei 20 % mit einer Schwankungs-breite zwischen 10 % und 25 %.

Der mittlere Durchlässigkeitsbeiwert kf der quartären Kiese beträgt in der Münchener Schotterebene 5 x 10-3 m/s, wobei Werte von 1 x 10-2 m/s, selten darüber, erreicht wer-den können.

Aus dem Durchlässigkeitsbeiwert, dem Grundwassergefälle und dem nutzbaren Porenvo-lumen errechnet sich eine Fließgeschwindigkeit (Abstandsgeschwindigkeit) von im Mittel

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rund 6,5 m/d. Aus Feldversuchen sind in der Münchener Schotterebene Abstandsge-schwindigkeiten von bis zu 25 m/d bekannt, jedoch sind dies Extremwerte. Nur in den be-reits genannten Bereichen mit höherem Gefälle ist mit noch höheren Fließgeschwindig-keiten zu rechnen.

Grundwassermächtigkeit und Grundwasserflurabstand

Die Unterlage 3.5 stellt den Grundwasserflurabstand des quartären (obersten) Grund-wasserstockwerks dar.

Die Unterlage 3.6 stellt die Grundwassermächtigkeit des quartären (obersten) Grundwas-serstockwerks dar.

Die Isar hat sich in die tertiären Sedimente eingetieft. Ihr Bett und die gering mächtige Schotterauflage liegt tiefer als die Tertiäroberkante jenseits der Isarhangleite. Eine Dar-stellung des Grundwasserflurabstandes und der Grundwassermächtigkeit im Isartal selbst (und ebenfalls im Würmtal) ist daher ohne Aussagekraft.

Aus den vorliegenden – nicht überall hinsichtlich der Informationsdichte befriedigenden – Informationen folgt, dass die Grundwassermächtigkeit zwischen 0 m und bis zu etwas über 20 m liegt. Im Mittel ist mit einer Grundwassermächtigkeit von wenigen Metern bis zu rund 10 m zu rechnen. Östlich der Isar sind Bereiche mit höherer Mächtigkeit bekannt.

In Gebieten mit hoch anstehendem Tertiär wird kein quartäres Grundwasser angetroffen. Allenfalls kann sich in Zeiten mit hoher Grundwasserneubildung ein sehr gering mächti-ger Wasserfilm auf der Tertiäroberfläche bilden.

Der Grundwasserflurabstand liegt im Norden des Untersuchungsgebietes bei rund 10 m bis 20 m. Nur im Bereich der Vorfluter wird dieser Wert unterschritten. In Richtung Süden nimmt der Grundwasserflurabstand zu und erreicht in den Moränengebieten in Folge der ansteigenden Geländeoberfläche 50 m und mehr.

2.4.5.4 Grundwasser im Tertiär

Die Grundwasserverhältnisse des tertiären Grundwasserstockwerks sind in den Unterla-gen 3.1 und 3.2 dargestellt. Die Unterlage 3.1 stellt die Quartär-Tertiärgrenze mit den Grundwassergleichen des tertiären Grundwasserstockwerks dar. Die Grundwasserglei-chen wurden aus der Hydrogeologischen Karte von Bayern übernommen. In Ermange-lung von tiefen Grundwasseraufschlüssen in ausreichender Dichte sind keine neueren Kenntnisse vorhanden.

Die Unterlage 3.2 stellt die Lage des tertiären Grundwasserstockwerks in Bezug auf die Tertiäroberfläche dar.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegt die Oberfläche des Tertiärgrundwassers tiefer als die Quartär-Tertiärgrenze.

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Hydraulische Verhältnisse

Die Beschaffenheit des Tertiärs ist in Kap. 2.4.4 beschrieben. Im Gegensatz zu den terti-ären Schottern nördlich Münchens ist der tertiäre Untergrund im Süden überwiegend aus bindigen und feinklastischen Sedimenten aufgebaut.

Die Durchlässigkeit der klastischen tertiären Sedimente liegt bei 10-5 m/s bis 10-7 m/s, die der Schluffe und Tone noch darunter. Dementsprechend beträgt die Grundwasserfließ-geschwindigkeit nur wenige Meter pro Jahr.

Die lokalen Erfahrungen aus dem U-Bahnbau in München sowie aus anderen Bauvorha-ben bestätigen die o. g. Angaben zur großräumigen Durchlässigkeit. Dort sind die tertiä-ren Schichten teilweise gering bis sehr gering durchlässig, teilweise aber auch mittel-durchlässig und damit als Grundwasserleiter ausgebildet. Diese mitteldurchlässigen Be-reiche können sehr klein sein und damit den Charakter von Sandlinsen aufweisen. Sie können aber auch größere Ausdehnung und damit, falls Wasser führend, den Charakter schwebender Grundwasserstockwerke annehmen. Aus der Genese der Oberen Süßwas-sermolasse folgt, dass zwischen diesen Zuständen alle Übergänge möglich sind und auch vorkommen. Dort, wo ausreichende Aufschlüsse vorhanden sind, hat sich gezeigt, dass diese Schichten hinsichtlich Ausbildung, Ausdehnung und Mächtigkeit der verschie-denen Fazies stets sehr heterogen sind. Eine großräumige Interpolation ist daher nicht sinnvoll.

Der in den Plänen dargestellte Wasserstand bezieht sich auf das tertiäre Hauptgrund-wasserstockwerk. Die darüber liegenden Schichten bis zur Oberkante des Tertiärs kön-nen lokal hängende Grundwasserstockwerke enthalten. Allerdings sind auch Aufschlüsse aus dem Tertiär bekannt, die trotz Vorhandenseins sandiger und damit durchlässiger Schichten trocken waren. In Anbetracht des (mit Ausnahme der durch den U-Bahnbau erkundeten Bereiche) sehr dünnen Netzes an Bohrungen, die das Tertiär überhaupt nen-nenswert erschließen, sind flächenhafte Aussagen zu schwebenden Grundwasserstock-werken im höheren Tertiär nicht möglich.

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2.5 Fachbereich Verkehr

2.5.1 Gesamtwirtschaftliche Bewertungsverfahren

In einer späteren Phase werden verschiedene Trassenvarianten hinsichtlich ihrer ver-kehrlichen Wirkung analysiert und eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit nach der Me-thode der Nutzen-Kosten-Analyse (NKA) in Anlehnung an das aktuelle Verfahren zum BVWP 2003 (BMVBW2005b) durchgeführt.

Bei der Bewertung der Straßenbauprojekte nach der Methode der NKA werden die durch das Projekt hervorgerufenen Wirkungen (Projektnutzen) im betroffenen Straßennetz zwi-schen

Vergleichsfall der Fall ohne Maßnahme und

Planfall der Fall mit Maßnahme

in Form von Geldbeträgen dem Investitionsaufwand für das Projekt gegenübergestellt. Die einzelnen Nutzenelemente errechnen sich dabei aus der Differenz der gesamtwirt-schaftlichen verkehrlichen Kosten zwischen Vergleichsfall und Planfall.

2.5.2 Berechnungsgrundlagen

Zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach dem Verfahren zum BVWP 2003 sind Daten zu erheben, die sich im Wesentlichen folgenden Gruppen zuord-nen lassen:

Allgemeine Daten

Investitionskosten

laufende Kosten

Streckendaten

Straßentyp

Streckenlänge

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Längsneigung

Kurvigkeit

Bebauungsstruktur

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Verkehrsdaten

DTV an Normalwerktagen sowie Güterverkehrsanteil

DTV an Urlaubswerktagen sowie Güterverkehrsanteil

DTV an Wochenenden Sonn- und Feiertagen sowie Güterverkehrsanteil

Verkehrsablaufsdaten

Tagesganglinien unterschieden nach Pkw und Lkw

Kenngrößen für die Ermittlung von Verkehrsschwankungsklassen innerhalb der Fahrt-zweckgruppen

Diese Basisdaten für die Wirtschaftlichkeitsberechnung sind für den gemeinsamen Prog-nosehorizont für die Projektabschnitte und die Strecken des durch sie beeinflussten Net-zes zu ermitteln. Das gilt für den Zustand ohne Realisierung der Projekte (Vergleichsfall) wie für den Zustand mit Realisierung (Planfall).

Die streckenspezifische Kapazität ist charakterisiert durch die Verkehrsdichte und den Straßentyp des betrachteten Abschnitts. Den Straßentypen werden Geschwindigkeits-funktionen zugeordnet, die durch die Größen Kurvigkeit, Längsneigung und stündliche Verkehrsmenge sowie -zusammensetzung je Richtung bestimmt sind.

Die stündliche Verkehrsmenge ist tageszeitlichen und jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Die Berücksichtigung dieser Schwankungen innerhalb eines Tages erfolgt über Tagesganglinien getrennt nach Fahrtzweckgruppen (W, U und S) sowie Fahrzeug-gruppen (Pkw und Lkw).

Jedem Straßentyp wird eine Geschwindigkeitsfunktion für den Pkw- und den Güterver-kehr zugeordnet. Für die Straßentypen im Innerortsbereich, die nicht speziell als Kraft-fahrtstraßen ausgewiesen sind, wird die Zuordnung differenziert nach den Qualitätsstufen vorgenommen.

2.5.2.1 Allgemeine Daten

Die Investitionskosten der Maßnahmen sollen möglichst unterteilt nach den Hauptgrup-pen der AKS (Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen) in der Be-wertungsrechnung (zumindest getrennt nach Grunderwerbs- und Baukosten) berücksich-tigt werden.

Die Berücksichtigung der laufenden Kosten der Wege einschließlich Winterdienst erfolgt bei dem verwendeten Verfahren in Abhängigkeit vom Streckentyp auf der Nutzenseite.

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2.5.2.2 Streckendaten und Straßennetzmodell

Die bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu berücksichtigenden Strecken des Stra-ßennetzmodells werden entsprechend ihrer Charakteristik in Abschnitte eingeteilt. Merk-male für die Abschnittseinteilung sind u. a. Straßentyp, Länge (km), Längsneigung (%), Kurvigkeit (gon/km), Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Bebauungsstruktur. Bei der Zuweisung von Streckentypen und -parametern wird u. a. auf eine bundesweit einheitli-che Vorgehensweise geachtet, die die unterschiedlichen Gegebenheiten entsprechend berücksichtigt und zu vergleichbaren Ergebnissen führt. Von besonderer Ergebnisrele-vanz stellt sich die Unterscheidung der Abschnitte nach innerorts und außerorts, Anzahl Fahrstreifen, Knotenausbildung sowie Qualität der Strecke (Straßentyp). Das Strecken-netz gliedert sich i. d. R. in folgende Abschnitte:

Projekt: Die Neubaustrecke (Maßnahme)

Wirkungsbereich: Das von der Neubaustrecke beeinflusste Netz, unterteilt in Innerorts- und Außerortsstrecken sowie in Bundesautobah-nen

Die Nutzenbeiträge im Rahmen der NKA ergeben sich erfahrungsgemäß überwiegend aus den verkehrsablaufsabhängigen Komponenten. Daher ist es besonders wichtig, vor-ab die wesentlichen Einflussgrößen innerhalb der Streckendaten zu analysieren und von richtigen und einheitlichen Grundlagen auszugehen. So kann eine Benachteiligung bzw. Bevorzugung von alternativen Strecken auf Grund von nicht sachgemäßen Daten ver-mieden werden. Zu diesen Einflussgrößen gehört neben den verkehrlichen Grundlagen das Straßennetzmodell mit den für die Berechnungen erforderlichen Streckendaten. Zu den wichtigsten Informationen gehören insbesondere

die streckenbezogene Kapazität, die durch die Verkehrsdichte und den Straßentyp des betrachteten Abschnitts charakterisiert ist (q-v-Funktionen),

die Bebauungsstruktur der Strecken im Wirkungsbereich der Trassen sowie

die tageszeitlichen und jahreszeitlichen Schwankungen der Verkehrsmengen (Gang-linien, etc.).

Das der Untersuchung zu Grunde zu legende Netzmodell muss daher entsprechend den Erfordernissen des BVWP-Verfahrens verfeinert und mit den o. g. Informationen versorgt werden.

Die bei den Verkehrsprognosen und -umlegungen gewählte Art der Typisierung von Netzelementen (Prof. Dr.-Ing. Kurzak/ 2008) unterscheidet sich jedoch grundsätzlich von der für die Bewertung notwendigen BVWP-Typologie. Daher sind Anpassungen und Transformationen bzgl. der gewählten Bewertungsmethodik sowie Datenergänzungen er-forderlich.

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Zur Vervollständigung der Daten werden unterschiedlichen Quellen herangezogen, deren Daten übernommen und den einzelnen Abschnitten des anzupassenden Netzmodells zugewiesen werden. Die Grundlagen hierfür stellen sich wie folgt dar:

Das Straßennetzmodell der Verkehrsberechnung wurde von Prof. Dr.-Ing. Kurzak (Kurzak-Netzmodell) bereitgestellt und weist sowohl Abschnitte der bisher untersuch-ten Varianten sowie die von Varianten beeinflussten Strecken auf. Dieses Netzmodell bildet die Basis der Variantenuntersuchung. Auch die strecken- und richtungsbezo-genen Verkehrsmengen an Werktagen außerhalb der Urlaubszeit (Normalwerktage) werden diesem Netzmodell entnommen.

Das landesweite Straßennetzmodell Bayern (Bayern-Netz) mit Verkehrsstärkenbän-dern der Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005 wurde von der Autobahndirektion Süd-bayern zur Verfügung gestellt und beinhaltet folgende wesentliche Informationen:

klassifizierte Straßen in Bayern außerhalb der Großstädte

Ergebnisse der SVZ 2005 mit Zuordnung der Zählstellen zu den Abschnitten

Anzahl Fahrstreifen

Von der Autobahndirektion Südbayern wurden ferner die Ergebnisse der automati-schen Verkehrsdatenerfassung in Bayern zählstellenweise als pdf-Dateien bereitge-stellt (Unterlage 4.6). Die Dateien beinhalten folgende wesentliche Darstellungen:

Tages-, Wochen- und Jahresganglinien getrennt nach Kfz und Lkw sowie Dauerli-nien für das Jahr 2006

Durchschnittliche tägliche Verkehrsmengen und Lkw-Anteile des Jahres 2007 so-wie die DTV-Werte seit Beginn der Zählung

Das Netzmodell der Bundesfernstraßen NeMoBFStr (BVWP-Netzmodell) wurde für die Bearbeitung einer Vielzahl von Planungsaufgaben insbesondere im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) entwickelt. Es um-fasst das vollständige Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßennetz der Bundesrepu-blik Deutschland und wird ergänzt durch die Erfassung wichtiger Hauptverkehrsstra-ßen innerhalb geschlossener Ortschaften. Zu jedem Streckenabschnitt gehören zahl-reiche digitale Informationen wie

BVWP-Streckentyp und

Stadtmodellbausteine

Auch in diesem Netzmodell fehlt der überwiegende Teil der Straßen innerhalb der Stadt München, deren genaue Verläufe und weitere Informationen für die Varianten-untersuchung benötigt werden.

Für die Streckenabschnitte innerhalb München wurden von der Stadt (Referat für Stadtplanung und Bauordnung) Netzmodelldarstellungen mit

Ergebnissen der in verschiedenen Jahren durchgeführten Verkehrszählungen (Ge-samt- und Schwerverkehrsmengen) sowie

Anzahl Fahrstreifen

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übermittelt.

Als Vorbereitung für die künftigen Variantenbewertungen wurde die Lagegenauigkeit des Netzmodells zur Verkehrsuntersuchung (Kurzak-Netzmodell) auf der Grundlage digitaler Karten erhöht. Dieses Netz wird mit den Bayern- und BVWP-Netzmodellen verknüpft, um einen automatischen und fehlerfreien Datenaustausch zu ermöglichen. Die von der Stadt München zur Verfügung gestellten Daten werden anschließend manuell eingegeben.

Da sich ein Großteil der der Verkehrsuntersuchung zu Grunde liegenden Netzmodellstre-cken innerhalb der Stadt München bzw. innerhalb der geschlossenen Ortschaften rund um München befindet, und die Auswirkungen der zu untersuchenden Trassen auf diese Strecken die Ergebnisse der NKA erheblich beeinflussen, wurde ein weiterer Vergleich der Streckencharakteristik mit dem recherchierten Datenmaterial (Karten, Luftbilder, Da-tenbanken) durchgeführt. Die für die Untersuchungsergebnisse maßgebenden Strecken des Netzmodells werden abschließend bereist und deren Attribute verfeinert bzw. korri-giert.

Für die Beschreibung der Bebauungsstruktur werden im BVWP die so genannten „Stadtmodellbausteine“ (SMB) verwendet, die im Rahmen der Untersuchung (BMVBW 2001a) erarbeitet und den Innerortsstrecken zugeordnet worden sind. Sie können somit aus dem BVWP-Netzmodell übernommen werden. Die vorhandenen SMB des BVWP-Netzmodells innerhalb der Stadt München werden im Hinblick auf die Struktur der Be-bauung überprüft und ggf. basierend auf den aktuellen Informationen bezüglich der Fahr-streifenanzahl analog zum Verfahren des BVWP neu erzeugt.

2.5.2.3 Verkehrsdaten

Wesentliche Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bilden die streckenbezoge-nen Verkehrsmengen, die getrennt für einen Prognosefall ohne und mit Maßnahme ermit-telt werden. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen des Büros Prof. Kurzak wurden die DTV an Normalwerktagen ermittelt und für die Zwecke der Wirtschaftlichkeitsuntersu-chungen vorgelegt (Kurzak 2008). Die für die Untersuchung benötigten streckenbezoge-nen Güterverkehrsmengen an den Normalwerktagen sowie die Gesamt- und Güterver-kehrsmengen an den Urlaubswerktagen sowie an den Sonn- und Feiertagen werden mit-tels spezifischer Faktoren bestimmt. Die Ableitung dieser Faktoren erfolgt auf der Grund-lage der Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2005 sowie Ergebnisse weiterer Zäh-lungen in der Stadt München.

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Die ermittelten Fahrzeuggruppen werden für die Bewertung weiter unterteilt, da sie sich hinsichtlich der Fahrzeugkosten, Fahrleistung, Verbrauch, Emissionsverhalten, etc. deut-lich voneinander unterscheiden. Grundsätzlich werden zur Untersuchung der Verkehrs-strukturen 8 Fahrzeuggruppen unterschieden:

Fahrzeuggruppe P Personenkraftwagen und vergleichbare Fahrzeuge Pkw mit Ottomotor (PO) inklusive motorisierte Zweiräder Pkw mit Dieselmotor (PD)

Fahrzeuggruppe B Kraftomnibusse Reisebusse (BR) Linienbusse (BL)

Fahrzeuggruppe L Lastkraftwagen Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht, auch mit Anhänger

(LN) Lkw mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht, ohne Anhän-

ger einschließlich Zugmaschinen ohne Anhänger, auch landwirtschaftliche und Spezialfahrzeuge (LS)

Fahrzeuggruppe Z Lastzüge Lkw mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht mit Anhänger

(ZL) Sattelkraftfahrzeuge und Zugmaschinen mit Anhänger

(ZS)

Tab. 21 Fahrzeuggruppen

Die dem BVWP-Verfahren unterstellten durchschnittlichen Bus-, Lkw- und Lastzuganteile am gesamten Güterverkehr wurden bundeslandspezifisch ermittelt. Der Anteil des ge-werblichen Pkw-Verkehrs am gesamten Pkw-Verkehr an Werktagen beträgt 31 %. Der fahrleistungsbezogene Anteil der Diesel-Pkw am gesamten Pkw beträgt im Mittel 17,2 %.

Die für die Abbildung der Verkehrsabläufe nötige Differenzierung der Tagesverkehrs-mengen nach Stunden erfolgt mit Hilfe von Tagesganglinientypen. Diese sind auf der Ba-sis der Ergebnisse von Dauerzählstellen in Deutschland getrennt für Fahrzeug- und Fahrtzweckgruppen abgeleitet und können dem BVWP-Verfahren (BMVBW 2003) ent-nommen werden (Unterlage 4.1 – 4.4). Die Typisierung der Tagesganglinien basiert auf den Stundenwerten eines „Normalzeitbereiches“. Die Bezeichnung der Typen ist so ge-wählt, dass die Ganglinien für die vom erwerbsbedingten Verkehr geprägten Tage Mon-tag bis Freitag von einer ausgeprägten Morgenspitze über relativ ausgeglichene Verläufe bis zur ausgeprägten Nachmittagsspitze gekennzeichnet sind.

Bei Projektbewertungen zum BVWP 2003 wurden die Tagesganglinien jeder Netzmo-dellstrecke nach einem bestimmten Ansatz zugeordnet, der sich an herrschenden Ver-kehrsstrukturen auf der Strecke (Fern-/ Nahverkehr, Berufsverkehr, etc.) orientiert (Unter-lage 4.5).

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Da nicht alle benötigten Informationen zur Verkehrsstruktur für die Anwendung des An-satzes in der Untersuchung zu A 99 vorliegen, wird die Zuordnung der Tagesganglinien anhand der Kennziffer der SVZ 2005 in Abgleich mit den Auswertungsergebnissen der Dauerzählstellen durchgeführt. Die Tagesganglinientypen können z. B. über die sog. Ta-gesganglinienfaktoren (fr und f_fr), d. h. das Verhältnis der Gesamtverkehrsmengen „Nachmittagsspitze zu Vormittagsspitze“ (16.00 bis 18.00 Uhr zu 07.00 bis 09.00 Uhr)

f_fr in Richtung oder Querschnitt und

f_fr in Gegenrichtung

den Abschnitten des Netzmodells zugeordnet werden. Bei fehlender Angabe (keine Dau-er- bzw. SVZ-Zählstelle) wird auf die Tagesganglinientypen der Nachbarstrecken zurück-gegriffen. Als recht klares Unterscheidungsmerkmal für die Verkehrsfunktion (Fern- bzw. Nahverkehrsstrecke) von Autobahnen kann, bei fehlenden Angaben aus der Dauerzähl-stelle, der sog. Lastzugfaktor

KLZ Anteil der Lastzüge, d. h. Lkw mit Anhänger und Sattelzüge, am gesamten Gü-terverkehr

verwendet werden. Die KLZ-Faktoren werden auf der Basis der Verkehrsmengen der Fahrzeuggruppen aus SVZ 2005 abschnittsspezifisch ermittelt und kennzeichnen die vor-herrschende Verkehrsart (Fernverkehr, Mischverkehr und Nahverkehr) auf dem betrach-teten Abschnitt.

Für die Festlegung der Tagesganglinientypen innerhalb der Großstädte stehen die Er-gebnisse einer Untersuchung zur Ermittlung von Hochrechnungsfaktoren für manuelle und automatische Kurzzeitzählungen im Innerortsbereich (BMV 1996) zur Verfügung. Demnach sind die Ganglinientypen nach folgenden Kriterien zu unterteilen:

Straßen im Kernstadtbereich und am Kernstadtrand mit überwiegend Wirtschafts- und Einkaufsverkehr (geringe Überlagerung mit Berufsverkehr), Tangential-, Ringstraßen

Straßen am Kernstadtrand und im weiteren Stadtbereich, teils Radialstraßen zur Kernstadt

Straßen am Stadtrand, aber auch Erschließungs- und Ortsteilverbindungsstraßen mit hohem Anteil Berufsverkehr

Die aus Modellrechnungen ermittelten werktäglichen Verkehrsbelastungen bzw. die mit-tels der spezifischen Umrechnungsfaktoren abzuleitenden Verkehrsmengen für Urlaubs-werktage sowie Sonn- und Feiertage bilden jeweils einen mittleren Zustand des Verkehrs ab und berücksichtigen nicht die weiteren monatlichen und wochentäglichen Streuungen im täglichen Verkehrsablauf und damit insbesondere nicht die Tage mit Verkehrsspitzen.

Diese Verkehrsschwankungen innerhalb der Fahrtzweckgruppen werden nach dem Verfahren des BVWP 2003 mit Hilfe von spezifischen Faktoren berücksichtigt /BMVBW 2001b/ die abhängig von so genannten Ferienverkehrsfaktoren (fer-Faktoren) jeder Stre-cke zugewiesen wird. Die fer-Faktoren können den Ergebnissen der SVZ 2005 entnom-men werden.

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Ferien-Faktor Umrechnungsfaktor

(DTVu/DTVw) w1 w2 w3 w4 w5

≤ 0,93 0,92 0,96 1,00 1,04 1,08 > 0,93 ... ≤ 0,99 0,87 0,93 1,00 1,07 1,13 > 0,99 ... ≤ 1,05 0,81 0,90 1,00 1,10 1,19 > 1,05 ... ≤ 1,11 0,75 0,88 1,00 1,12 1,25 > 1,11 ... 0,65 0,82 1,00 1,18 1,35

Normalwerktage: 14 48 77 48 14

Tab. 22 Umrechnungsfaktoren zur Berücksichtigung von Schwankungen des tägli-chen Verkehrsaufkommens innerhalb der Normalwerktage

Ferien-Faktor Umrechnungsfaktor

(DTVu/DTVw) u1 u2 u3 u4 u5

≤ 0,93 0,80 0,90 1,00 1,10 1,20 > 0,93 ... ≤ 0,99 0,76 0,88 1,00 1,12 1,24 > 0,99 ... ≤ 1,05 0,72 0,86 1,00 1,14 1,28 > 1,05 ... ≤ 1,11 0,68 0,84 1,00 1,16 1,32 > 1,11 ... 0,60 0,80 1,00 1,20 1,40

Urlaubswerktage: 7 24 39 24 7

Tab. 23 Umrechnungsfaktoren zur Berücksichtigung von Schwankungen des tägli-chen Verkehrsaufkommens innerhalb der Urlaubswerktage

Ferien-Faktor Umrechnungsfaktor

(DTVu/DTVw) s1 s2 s3 s4 s5

≤ 0,93 0,84 0,92 1,00 1,08 1,16 > 0,93 ... ≤ 0,99 0,77 0,88 1,00 1,12 1,23 > 0,99 ... ≤ 1,05 0,69 0,85 1,00 1,15 1,31 > 1,05 ... ≤ 1,11 0,62 0,81 1,00 1,19 1,38 > 1,11 ... 0,48 0,74 1,00 1,26 1,52

Sonn- und Feiertage: 4 15 25 15 4

Tab. 24 Umrechnungsfaktoren zur Berücksichtigung von Schwankungen des tägli-chen Verkehrsaufkommens innerhalb der Sonn- und Feiertage

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Die so klassifizierten Streuungen der täglichen Belastungen beziehen sich auf die Ge-samtverkehre, die vorwiegend vom Pkw-Verkehr bestimmt werden. Zur Berücksichtigung der Schwankungen im Güterverkehr werden die gleichen Faktoren angewendet.

Insgesamt wird sich als Ergebnis der vorab beschriebenen Arbeitsschritte auf der Basis der vorhandenen Grundlagen ein in seinem Verlauf lagegetreues, mit den Netzmodellen von Kurzak, Bayern und BVWP harmonisiertes und verknüpfbares Netzmodell mit verfei-nerter Abschnittseinteilung und allen erforderlichen Attributen ergeben, das allen Varian-tenbewertungen nach dem Verfahren des BVWP 2003 zu Grunde gelegt wird.

2.5.3 Quellenverzeichnis

BAST 2006: Verkehrsentwicklung auf Bundesfernstraßen 2004 Jahresauswertung der automatischen Dauerzählstellen; Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe Verkehrstechnik, Heft V 140, Bergisch Gladbach 2006

BMVBW 2005A: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.); Bemessungsverkehrsstärken vor dem Hintergrund sich verändernder Pegel; Schriftenrei-he Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 922, Bonn 2005

BMVBW 2005B: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.); Die gesamtwirtschaftliche Bewertungsmethodik, Bundesverkehrswegeplan 2003; Berlin, Ja-nuar 2005

BMVBW 2001A: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Weiterent-wicklung der Stadtmodellbausteine als Grundlage für Abschätzungs- und Bewertungs-aufgaben in der Verkehrsplanung, Bonn 2001

BMVBW 2001B: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Harmoni-sierung der Verkehrs- und Bewertungsmodelle beim Verkehrsträger Straße im Verfahren des BVWP, (Stufe 1 + Stufe 2)

BMVBW 2000: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Sensitivitäts-untersuchungen zu den Auswirkungen vorgeschlagener Veränderungen der Bewertungs-verfahren auf die Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Bewertungen zum BVWP 92, Bonn 2000

BMV 1996: Bundesminister für Verkehr (Hrsg.); Hochrechnungsfaktoren für manuelle und automatische Kurzzeitzählungen im Innerortsbereich, Schriftenreihe Forschung Straßen-bau und Straßenverkehrstechnik, Heft 732, Bonn 1996

HB 1998: Heusch/ Boesefeldt GmbH; Bewertungsverfahren für den Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern, im Auftrag der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsmi-nisterium des Innern, Aachen 1998

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Kurzak 2008: Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak, vorläufige Verkehrsuntersuchung, A 99, Süd-ring München, Machbarkeitsstudie

UBA 2004: Umweltbundesamt, Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Ver-sion 2.1, Berlin 2004

LOHMEYER 2004: Ingenieurbüro Dr.-Ing. Achim Lohmeyer; Berechnung der Kfz-bedingten Feinstaubemissionen infolge Aufwirbelung und Abrieb für das Emissionskatas-ter Sachsen, im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, Rade-beul 2004

PINKOFSKY 2006: Lutz Pinkofsky; Typisierung von Ganglinien der Verkehrsstärke und ihre Eignung zur Modellierung der Verkehrsnachfrage; Schriftenreihe Institut für Verkehr und Stadtbauwesen Technische Universität Braunschweig, Heft 54, Aachen 2006

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2.6 Fachbereich Straßenplanung

2.6.1 Kartengrundlagen

Für die technische Bearbeitung liegen zum Untersuchungsraum die Luftbilder und die Topographischen Karten TK 25 des Bayerischen Landesamts für Vermessung und Geo-information vor.

Folgende Blätter der TK 25 decken den Untersuchungsraum ab:

Bezeichnung Stand7834 20077835 20077933 20067934 20067935 20078034 20068035 2006

Tab. 25 Blätter der TK 25

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Die Luftbildaufnahmen sind, mit zwei Ausnahmen aus dem Zeitraum Mai bis September 2006. Die Blätter NW00105 und NW00106 sind vom 14.07.2003. Die Bodenauflösung beträgt 0,40 m.

Folgende Luftbild-Kacheln decken den Untersuchungsraum ab:

Quadrant Kachelname Aufnahmetag Bodenauflösung [m]NW NW00104 12.09.2006 0,40

NW00105 14.07.2003 0,40NW00106 14.07.2003 0,40NW00107 12.09.2006 0,40

SO SO00101 12.09.2006 0,40SO00201 12.09.2006 0,40SO00301 12.09.2006 0,40SO00302 12.09.2006 0,40SO00401 12.09.2006 0,40SO00402 fehlt fehltSO00501 12.09.2006 0,40SO00502 12.09.2006 0,40SO00503 12.09.2006 0,40SO00601 12.09.2006 0,40SO00602 12.09.2006 0,40SO00603 12.09.2006 0,40SO00701 08.05.2006 0,40SO00702 08.05.2006 0,40SO00801 08.05.2006 0,40

SW SW00508 12.09.2006 0,40SW00509 12.09.2006 0,40SW00601 12.09.2006 0,40SW00602 12.09.2006 0,40SW00603 12.09.2006 0,40SW00701 08.05.2006 0,40SW00702 08.05.2006 0,40SW00703 08.05.2006 0,40SW00704 08.05.2006 0,40SW00801 08.05.2006 0,40SW00802 08.05.2006 0,40SW00803 08.05.2006 0,40SW00804 08.05.2006 0,40SW00901 08.05.2006 0,40SW00902 08.05.2006 0,40SW00903 08.05.2006 0,40

Tab. 26 Luftbild-Kacheln

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2.6.2 Digitales Geländemodell

Basis des digitalen Geländemodells sind die Rasterpunkte des DGM 5 bzw. DGM 25 vom bayerischen Landesvermessungsamt.

Aus den Rasterpunkten wurde für die technische Planung ein Digitales Geländemodell (DGM) für den Planungsmaßstab 1:25.000 mit reduzierter Datendichte für den gesamten Untersuchungsraum erstellt. Nach Festlegung der vertieft zu untersuchenden Trassen-korridore wird das DGM für diese Bereiche für den Planungsmaßstab 1:10.000 verdichtet.

2.6.3 Geplante Vorhaben im Straßenbau

Der zu berücksichtigende Planungshorizont der Machbarkeitsstudie ist das Jahr 2025. Nachfolgende geplante Vorhaben im Straßenbau werden bis zum Jahr 2025 als realisiert angesehen.

Nr. Maßnahmen

1 A 8 6-streifiger Ausbau Ulm - München und Rosenheim - Landesgrenze sowie 8-streifiger Ausbau Autobahnkreuz München-Süd - Auto-bahndreieck Inntal

2 A 9 8-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahndreieck Holledau und dem Autobahnkreuz Neufahrn

3 A 92 6-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahndreieck München-Felmoching und dem Autobahnkreuz Neufahrn

4 A 96 6-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahndreieck Süd-West und der Anschlussstelle Oberpfaffenhofen

5 A 99 Autobahnring Ostabschnitt 6-streifig zwischen der A 9 im Norden und der A 8 im Südosten

6 A 94 Die A 94 München - Pocking (A 3)

7 B 15 neu zwischen A 93 und A 94 und alternativ zwischen A 93 und A 8/ Ost

8 B 471/ B388/ B 388a

Eine durchgehende 2-streifige Bundesstraße östlich der Isar vom Autobahnring München bis zum Flughafen München

9 B 472 Umfahrungen von Peißenberg und Hohenpeißenberg

10 St 2088/ 2588

4-streifig ausgebauter Föhringer Ring (St 2088) und Nord-Ost-Verbindung (St 2588) als Verbindung zwischen den Stadtteilen Schwabing/ Freimann (A 9) und der Messestadt Riem (A 94)

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 116 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

11 St 2063 Umfahrung Gräfelfing - Planegg mit Verlegung der A 96-Anschlussstelle Gräfelfing

12 St 2078 Umfahrung Höhenkirchen - Siegertsbrunn

13 M 4 Umfahrung Neuried

14 Die Parallelstraße zur A 99 zwischen der Anschlussstelle Asch-heim/ Ismaning und der Anschlussstelle Haar mit Anbindung an die Messe

15 B 2R Tunnel im Zuge des Mittleren Ringes der LHM (Petueltunnel, Tun-nel Richard-Strauss-Straße, Luise-Kiesselbach-Platz)

Tab. 27 geplante Straßenmaßnahmen im Untersuchungsraum

Von den o. g. Planungsmaßnahmen liegen folgende Projekte im Untersuchungsraum und sind bei der Trassenplanung zu berücksichtigen:

Nr. 4: A 96 6-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahndreieck München-Süd-West und der Anschlussstelle Oberpfaffenhofen

Nr. 11: St 2063 Umfahrung Gräfelfing – Planegg mit Verlegung der A 96–Anschlussstelle Gräfelfing

Nr. 13: M 4 Umfahrung Neuried

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A 99 Südabschnitt - Machbarkeitsstudie Seite 117 von 117 Statusbericht - Phase 1 Basisuntersuchung

M:\16360\01-SV\02-EB\Phase-1_Statusbericht\Statusbericht_Phase-1_aktuell.doc Stand: Mai 2008

3 Zusammenfassung, weiteres Vorgehen

In der Phase 1 Basisuntersuchung wurde der Untersuchungsraum unter den einzelnen fachspezifischen Aspekten erfasst, in seiner Bedeutung bewertet und in einem Konflikt-zonenplan abgebildet.

Dieser Konfliktzonenplan bildet die Basis für das in der Phase 2 zu entwickelnde Varian-tenspektrum. Innerhalb des Untersuchungsgebietes werden die unterschiedlichen Emp-findlichkeiten für eine oberirdischen Trassenführung aufgezeigt.

Wesentliches Ergebnis der Phase 1 ist die Untersuchung und Beurteilung des Untersu-chungsraums aus umweltfachlicher Sicht.

Die vorliegenden Raumwiderstandskarten (vgl. Unterlagen 1.7 und 1.8) machen deutlich, dass innerhalb der großflächigen Waldgebiete des Forstenrieder Parks und des Perla-cher Forstes keine „relativ konfliktarmen Korridore“ existieren, die eine lange oberirdische Trassenführung zulassen würden.

Neben den umweltfachlichen Untersuchungen erfolgte auch eine raumstrukturelle Ein-ordnung und Bewertung des Untersuchungsraums. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Widersprüche zu Zielsetzungen und Grundsätze der Raumordnung und Lan-desplanung erkennbar sind, die aber durch eine entsprechende Wahl der Trasse und die Entwurfsgestaltung für den A 99 Südabschnitt nicht von vornherein ein Ausschlusskriteri-um für diese Infrastrukturmaßnahme darstellen.