Backwaren bezahlen Verkauf halber Brote Herkunftsangaben...

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Backwaren bezahlen ganz ohne Bargeld Seite 4 Verkauf halber Brote 2 x 1/2 = 1? Seite 9 Herkunftsangaben: Herkunft, Gattung, Fantasie Seite 16 BackMarkt Nr. 7 2016 Eine Branche verliert ihre Zukunft Wenn Kinder die Zukunft bedeuten, dann bedeuten Azubis die Zukunft einer Branche. Schaut man sich die diesbezüglichen Daten der bundesdeutschen Backbranche an, sieht es düster aus. Die Zahl der Betriebe, die von der Umsatzsteuerstatistik erfasst werden, hat sich von 20.297 (2000) auf 12.558 (2014) fast halbiert, doch die Zahl jener Azubis, die den Beruf des Bäckers oder der Bäckerin erlernen – egal ob sie vor der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer die Prüfung ablegen –, ging laut Statistischem Bundesamt um mehr als 60 % auf 6.780 zurück. Korreliert man die beiden Zeit- reihen, kommt eine durchschnittliche Ausbildungs- quote pro Betrieb von gerade mal einem halben Azubi raus. So gut wie verschwunden ist die Zahl der Azubis, die Bäcker/Bäckerin lernen und ihre Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. 2000 waren es noch 139, 2014 gerade mal mehr 15. Doch auch bei den wenigen, die noch da sind, hat sich die Quote derer, die vorzeitig das Handtuch werfen, nahezu verdoppelt. 2000 quittierten 16 Lehr- linge vorzeitig die Lehre, was im Vergleich zur Gesamtzahl einem Prozentsatz von 11,5 % entspricht. 2014 zogen 3 der 15 vorzeitig die Bremse, was faktisch einen Verlust von 20 % bedeutet. Kommen wir zum wesentlichen Teil jener, die ihre Gesellenprüfung zum Bäcker oder zur Bäckerin vor den Handwerkskammern im Land ablegen wollen.

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Eine Branche verliert ihre Zukunft Wenn Kinder die Zukunft bedeuten, dann bedeuten Azubis die Zukunft einer Branche. Schaut man sich die diesbezüglichen Daten der bundesdeutschen Backbranche an, sieht es düster aus. Die Zahl der Betriebe, die von der Umsatzsteuerstatistik erfasst werden, hat sich von 20.297 (2000) auf 12.558 (2014) fast halbiert, doch die Zahl jener Azubis, die den Beruf des Bäckers oder der Bäckerin erlernen – egal ob sie vor der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer die Prüfung ablegen –, ging laut Statistischem Bundesamt um mehr als 60 % auf 6.780 zurück. Korreliert man die beiden Zeit-reihen, kommt eine durchschnittliche Ausbildungs-quote pro Betrieb von gerade mal einem halben Azubi raus.

So gut wie verschwunden ist die Zahl der Azubis, die Bäcker/Bäckerin lernen und ihre Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. 2000 waren es noch 139, 2014 gerade mal mehr 15. Doch auch bei den wenigen, die noch da sind, hat sich die Quote derer, die vorzeitig das Handtuch werfen, nahezu verdoppelt. 2000 quittierten 16 Lehr-linge vorzeitig die Lehre, was im Vergleich zur Gesamtzahl einem Prozentsatz von 11,5 % entspricht. 2014 zogen 3 der 15 vorzeitig die Bremse, was faktisch einen Verlust von 20 % bedeutet.

Kommen wir zum wesentlichen Teil jener, die ihre Gesellenprüfung zum Bäcker oder zur Bäckerin vor den Handwerkskammern im Land ablegen wollen.

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Betriebe Azubis und Auszubildendequote

Bäcker/Bäckerin Azubis Prüfung vor der Handwerkskammer: Gesamtzahl

Bäcker/Bäckerin Azubis Prüfung vor der Handwerkskammer: Neuabschlüsse

Bäcker/Bäckerin Azubis Prüfung vor der Handwerkskammer: vorzeitige Lösungen

Bäcker/Bäckerin Azubis Prüfung vor der Industrie und Handelskammer

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Auch hier lag die Zahl derer, die 2014 in einem Ausbildungsverhältnis standen, nur mehr bei 37 % dessen, was 2000 in der Statistik auf-taucht. Waren von den 18.289 Lehrlingen 2000 noch 6.535 solche, die den Lehrvertrag gerade abgeschlossen hatten, 35,7 %, so waren von den 6.765 Azubis des Jahres 2014 sogar 2.709 Neuabschlüsse, rund 40 %.

Allerdings ist auch die Zahl der vorzeitigen Lösungen der Lehrver-träge gewachsen. 2000 entfielen auf 18.289 existierende Lehrver-träge gerade mal 2.820 respektive 15,4 % gekündigte. 2014 sah das Bild deutlich düsterer aus. Auf 6.765 Azubis insgesamt kamen 1.491 vorzeitige Kündigungen, was einem Anteil von 22 % entspricht.

Auch die häufig gehegte Hoffnung, das Ausbleiben der männlichen Azubis durch weibliche auffangen oder vielleicht sogar ausgleichen zu können, hat sich nicht erfüllt. Zwar schmeißen die Damen deutlich seltener die Lehre als die Herren der Schöpfung, aber auch bei den Bäckerinnen sinkt die Zahl der Neuabschlüsse und damit auch die Zahl der Auszubildenden insgesamt. Weibliche Azubis zählte das Statistische Bundesamt 2014 60 % weniger als zur Jahr-tausendwende. 2014 waren es immerhin noch 49,5 %, so viele Frauen wie 2000, die den Stift zur Unterschrift des neuen Lehrver-trages zückten und die Zahl der vorzeitigen Lösungen reduzierte sich von 623 im Jahr 2000 auf 363 (2014).

Betrachtet man die Zeitreihe der Betriebe, Azubis und Auszubilden-denquote, fällt auf, dass die negative Entwicklung an der Ausbil-dungsfront sich in den vergangenen fünf, sechs Jahren noch einmal deutlich verschlechtert hat. Am Image der Branche kann es eigent-lich nicht liegen. Das wird gerade poliert wie selten zuvor. Die Back-shows geben sich auf allen Sendern den Rührlöffel in die Hand, die Zeitungen sind voll von Jungunternehmern, die mit der ultimativen Trend-Bäckerei gerade Herzen, Gaumen und Umsatzcharts erobern. Es sieht eher so aus, als ob nicht der Beruf, sondern die Realität in den Betrieben den jungen Leuten die Lust auf diesen Beruf austreibt.

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Backwaren bezahlen – ohne Bargeld

Bargeldloses Bezahlen in Einzelhandelsgeschäften und Restaurants gibt es schon lange, nur beim Backwarenverkauf spielte es bisher so gut wie keine Rolle. Das könnte sich bald ändern. Auf der Seite der Anbieter von Hard- und Software sind die technischen Voraussetzungen längst geschaffen. Was noch fehlt, ist die breite Akzeptanz bei den Kunden.

Dass die Bereitschaft zum bargeldlosen Zahlen beim Bäcker bereits im Wachsen begriffen ist, davon ist zum Beispiel SaScha Kaierle, Geschäftsführer der KMZ Kassensysteme GmbH, fest überzeugt: »Die Erwartungshaltung zum bargeldlosen Zahlen kommt vom Kunden, der Endverbraucher wird die Bäcker in Zugzwang bringen, sich dem Thema zu nähern.« Um für die erwartete steigende Nachfrage gerüstet zu sein, haben die schwäbischen Kassenspezialisten bereits im Oktober 2015 eine eigene Tochterfirma gegründet. Die KMZ Payment GmbH bietet das ge-samte Equipment, das man benötigt, um seine Kasse cashless aufzurüsten – vom Kartenleser bis zum Software-Update. Wenn sich in nächster Zukunft bargeldloses Zahlen auch im Backwaren-Laden durchsetzt, dann dürfte das nicht zuletzt an der Regelungswut der EU liegen. Brüssel hat in den letzten Jahren zwei Verordnungen erlassen, die – insbesondere bei kleinen Beträgen – dem bargeld-losen Zahlungsverkehr einen starken Schub geben:

Zum einen wurde durch die Verordnung vom 15. De-zember 2010 (Nr. 1210/2010) zur Echtheitsprüfung von Euro-Bargeld mit Wirkung zum Januar 2015 den Banken in ganz Euroland eine aufwendige Fleißaufgabe aufgehalst: Sie müssen seitdem sicher-stellen, »dass Euro-Banknoten und -Münzen, die sie erhalten haben und wieder in Umlauf geben wollen, auf ihre Echtheit geprüft werden und dass Fälschungen aufgedeckt werden«. Viele Banken reagierten darauf mit Gebührenerhöhungen für das Bargeld-Handling. Das soll zum einen die eigenen Kosten decken und zum anderen die Nachfrage nach Münzgeld dämpfen. Zum anderen wurde durch die seit Dezember 2015 geltende Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Nr. 2015/751 vom 19.05.2015) die bis dahin übliche Mindestgebühr für bargeldlose Transaktionen (bis dahin z. B. 8 Cent bei EC-Karten-zahlung) abgeschafft. Die Gebühr darf seitdem – unabhängig von der Transaktionssumme – nicht mehr als 0,2 % bei EC-Karten-Transaktionen und 0,3 % bei Kreditkartentransaktionen betragen. Das bedeutet eine klare Kostensenkung bei kleinen Bon-Werten.

Bargeldlos + kontaktlosUnd je kleiner der Betrag, desto schneller und ein-facher muss der digitale Bezahlvorgang sein, damit der Kunde nicht zum Bargeld greift. Die Schlüssel-

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technologie, mit der diese beiden Attribute (schnell und einfach) realisiert werden können, verbirgt sich hinter dem Kürzel NFC: »Near Field Communi-cation«. NFC ermöglicht einen kontaktlosen digita-len Bezahlvorgang, indem der Sender (EC-Karte, Kreditkarte oder Smartphone) und der Empfänger (Kartenleser) in einem »nahen Feld« von wenigen Zentimetern Ausdehnung via Funk miteinander kommunizieren und dabei den betreffenden Geld-wert übertragen. Derzeit gibt es vor allem drei wichtige »Medien«, mit denen kontaktloses Bezah-len umgesetzt werden kann: Smartphones, Kredit-karten und – zum Teil – EC-Karten. Die Karten müssen mit NFC-fähigen Mikrochips, die Smartphones mit NFC-fähigen SIM-Karten ausgestattet sein. Sowohl VISA (»VPay«) als auch Master-Card (»paypass«) sowie andere Anbieter (American Express, Diners etc.) bieten Karten mit NFC-Chips an. Sie sind an einem »Kontaktlos-Symbol«, das aus vier an-schwellenden Funkwellen besteht, leicht zu erken-nen. Die drei großen Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, O2/E-Plus und Vodafone bieten soge-nannte »Wallet-Apps« (Wallet = engl. Geldbörse) an. Nutzer können sie auf ihr Smartphone laden, mit einem Guthaben auffüllen und dann darüber bezahlen.

Bei der EC-Karte sieht es dagegen etwas anders aus. Unter dem Projektnamen »girogo« versuchen die Sparkassen seit 2012, eine NFC-fähige Karte im deutschen Markt zu etablieren. Sie ist jedoch als »Geldkarte« angelegt, die aufgeladen werden muss. Vor allem deshalb ist die Akzeptanz bei den Kunden bisher eher gering. Ein neues Projekt der VR-Banken (siehe unten) bietet wahrscheinlich bessere Perspektiven. In der Praxis bedeutet NFC, dass das Medium nur noch an den Leser hingehalten werden muss. Bei Beträgen bis zu 25,00 € dauert der Bezahlvorgang weniger als eine Sekunde. Bis zu diesem Limit entfällt eine Unterschrift auf dem Bon und auch die Eingabe der PIN. Die Daten liegen

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Cash kassieren und optimierenFür den Fall, dass der Siegeszug des bargeldlo-sen Bezahlens doch noch länger auf sich warten lässt, können sogenannte Bargeldmanagement-systeme eine interessante Alternative zum tra-ditionellen Kassiervorgang per Hand darstellen. Diese Automaten sorgen zum einen dafür, dass das Verkaufspersonal Bargeld nicht mehr in die Hand nehmen muss. Der Zahlungsvorgang wird vollständig maschinell abgewickelt. Das spart Zeit und bringt hygienische Vorteile. Zum ande-ren nehmen die Automaten nicht nur das gege-bene Bargeld auf, sondern sie sorgen in Kom-bination mit einer entsprechenden Software durch »intelligentes Herausgeben« auch dafür, dass die Zusammensetzung des vorhandenen Bargeldbestandes optimiert wird. Ziel ist dabei, dass der Münzbestand so eingegrenzt wird, dass zwar immer aller Stückelungen in ausreichender Anzahl vorhanden sind, es jedoch keinen Über-hang bei einzelnen Münzwerten gibt. Das kann erhebliche Kosten bei der Abwicklung mit der Bank einsparen. Derzeit sind vor allem zwei An-bieter im deutschen Bäckerei-Markt aktiv.

» Die KMZ-Kassensystem GmbH vertreibt die Bargeld-Recyclingsysteme CASHFINITY CI-10, CI-100 und CI-200 von Glory Global Solutions (www.gloryglobalsolutions.com) sowie die da-zugehörige Software »Cashfinity CI-Server«. Die-se kann über eine Schnittstelle an die KMZ-Kas-sensoftware angebunden wird. Das ermöglicht den Zugang zu allen Modulen der KMZ-Vectron-Kassengesamtlösung bis hin zum Kundenbin-dungssystem bonVito. Die Bargeld-Automaten von Glory lassen sich relativ problemlos in eine Bäckereitheke integrieren.

» Die Kalicom-Gruppe aus Weyhe bindet der-zeit Cash-Management-Systeme von zwei Her-stellern an ihre Kassengesamtlösungen an. Das sind zum einen Geräte des spanischen Herstel-lers CashKeeper SL (www.cashkeeper.es). Das Modell CK900 von CashKeeper wurde schon mehrmals erfolgreich eingeführt. Die Bezahlsys-teme werden im Paket mit Vectron-Kassen und der Software piOS 2.0 angeboten Zum anderen steht auch das System CASHFINITY CI-10 von Glory Global Solutions zur Verfügung.

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somit weitgehend ungeschützt offen, was natürlich auch Risiken birgt: Die NFC-Übertragung kann Datenspionen leicht das Feld öffnen. Zwar ist ein Datenzu-griff nur in dem sehr begrenzten

»Funkraum« um den NFC-Chip herum möglich. Wenn man aber bis auf wenige

Zentimeter etwa an die fremde Kreditkarte heran-kommt, dann ist nur ein Smartphone mit Schnüf-felsoftware nötig, um sensible Daten des Kredit-karteninhabers abzugreifen: Vor- und Nachnamen, Kreditkarten-Nummer, Ablaufdatum etc. Verbrau-cherschützer empfehlen deshalb, NFC-fähige Kar-ten immer in spezielle Schutzhüllen zu geben, die sie zuverlässig gegen alle möglichen Lesegeräte abschirmen.

NFC-fähige Kartenleser, die an bestehende Kassen angeschlossen werden können, sind laut SaScha Kaierle schon zu Kaufpreisen ab 200 € am Markt er-hältlich. Die diesjährige Kassen-Studie des Kölner EHI Retail Institute, an der 51 Handelsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit über 60.000 Filialen teilgenommen haben, ergab, dass über 71 % der vom EHI-Institut befragten Un-ternehmen ihre Kassen-Hardware in den nächsten Jahren erneuern wollen. »Bei neuer Hardware wird der NFC-fähige Kartenleser dann schon zum Standard gehören«, dessen ist sich SaScha Kaierle ziemlich sicher. Derzeit liegt das durchschnittliche Alter der Kassen-Hardware im Handel bei 4,9 Jahren (2014: 5,4 Jahre) und das der Software bei 6,9 Jah-ren (2014: 6,5 Jahre). Bei vielen Backwarenverkaufs-stellen dürfte es kaum anders aussehen.

Ein großer Backwarenanbieter, der schon sehr früh erste Schritte in Richtung kontaktloses Bezahlen gemacht hat, ist die Kamps GmbH. Bereits im Dezember 2012 startete der wohl bekannteste deutsche Backwaren-Filialist ein Pilot-Programm, für das ausschließlich hochfrequente Standorte in Innenstädten, Bahnhöfen oder Flughäfen ausge-wählt wurden. Mittlerweile besteht in 70 der rund 470 Kamps-Filialen die Möglichkeit, bargeld- und kontaktlos zu bezahlen. Die Nachfrage nach dieser Dienstleistung ist jedoch nach Angabe von Jan Kamp, Head of Operations & Franchising bei Kamps, immer noch überschaubar. Bei der Sternenbäck GmbH in Hechingen denkt man ebenfalls schon über das Thema »Kontaktloses Bezahlen« nach. Die techno-logische Aufrüstung in diese Richtung steckt bei Sternenbäck allerdings noch in den Kinderschuhen. Wie Prokurist peter Gfrörer auf Anfrage bestätigte,

ist ein entsprechendes Terminal erst in einer der rund 270 Filialen installiert. Eine Ausweitung könnte allerdings schnell erfolgen, da das stärkste Mitglied der Bumüller-Gruppe bereits seit 2013 eine Kunden-karte mit Bezahlfunktion anbietet.

Wenn »NFC« die Schlüsseltechnologie darstellt, so ist »LEH« einer der wichtigsten Akteure. Der Lebens-mitteleinzelhandel wird allein aufgrund der riesi-gen Anzahl von Akzeptanzstellen (Kassen), die er kontrolliert, eine Hauptrolle bei der Etablierung des kontaktlosen Bezahlens im Alltag spielen. Als erster der LEH-Riesen startete Aldi Nord bereits im Juni 2015 mit einer kontaktlosen Bezahllösung und setzt dabei bis jetzt auf die NFC-fähigen Kreditkar-ten der Anbieter MasterCard und VISA sowie das Bezahlen per Wallet-App auf dem Smartphone. matthiaS KrälinG der Aldi-Nord-Unternehmenskom-munikation konstatierte dabei, dass »das kontakt-lose Bezahlen in Deutschland im Vergleich zu ande-ren Ländern noch Steigerungspotenzial bietet«. Die Schwester Aldi Süd folgte im Dezember 2015. Laut Auskunft der Aldi-Süd-Presseabteilung wurde dafür keine Umrüstung der Kassen durchgeführt. »Für die Verwendung der kontaktlosen Zahlung war lediglich eine Anpassung der Konfiguration not-wendig. Insgesamt wird das kontaktlose Zahlen von unseren Kunden sehr gut angenommen«, er-läuterte lina UnterbörSch von der Aldi-Süd-Unter-nehmenskommunikation. Aldi Süd setzt dabei – ebenso wie die Nordschiene – auf die »Vehikel« Kreditkarte und/oder Smartphone mit Wallet-App. Für diese Lösung entschied sich auch der landes-weite Konkurrent Lidl, der Anfang Februar 2016 nachzog. Aus der dortigen Zentrale lautet das erste Fazit nach knapp drei Monaten: »Die Anpassung unserer Systeme an die neuen Bezahlmöglichkeiten verlief reibungslos. Mit dem Zuspruch der Kunden sind wir sehr zufrieden und stellen fest, dass unser erweitertes Serviceangebot gut angenommen wird«, wie Lidl-Pressesprecher claUdiUS Güther mitteilte.

Jenseits von Kreditkarte und Smartphone ist der-zeit jedoch die EC-Karte das digitale Geld-Medium, mit dem bisher die weitaus meisten bargeldlosen Zahlvorgänge in Deutschland abgewickelt werden. Nahezu jeder Erwachsene in Deutschland hat min-destens eine EC-Karte und trägt sie außer Haus fast immer bei sich. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat sich der größte deutsche Lebensmitteleinzel-händler – Edeka – dafür entschieden, ein Pilotpro-jekt der genossenschaftlichen Finanzgruppe der Volks- und Raiffeisenbanken zur Einführung einer VR-Bank-Card mit NFC-Funktion zu unterstützen. Das

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Projekt läuft in Nordhessen und Südniedersachsen und startete am 13. Oktober 2015. Auf Bankenseite nehmen die Kassler Bank, die Volksbank Göttingen und die Raiffeisenbank Baunatal daran teil, die be-reits im Vorlauf ihre Kunden mit rund 130.000 neuen, NFC-fähigen VR-Bankkarten ausgestattet hatten. Neben 350 selbstständigen Einzelhändlern der Re-gion sind mittlerweile 50 Märkte von Edeka Hessen-ring die wichtigsten Partner auf der Handelsseite. Laut dirK Schwarze, kaufmännischer Geschäftsbe-reichsleiter bei Edeka Hessenring, sind das in etwa 10 % aller Märkte, die Edeka Hessenring betreut. Darin sind insgesamt über 290 NFC-fähige Termi-nals (Kassen) installiert. Beim Kartenlesegerät ent-schied sich Edeka für das ICT250 der Ratinger Inge-nico GmbH (ehem. »Easycash«), die sich selbst als den »weltweit führenden Anbieter von sicheren und nahtlosen Zahlungsverkehrslösungen« bezeichnet. Laut Schwarze ging die Umrüstung von Hard- und Software problemlos vonstatten. »Wir konnten das im Rahmen unserer normalen Service-Tätigkeit für die Kassentechnologie in den einzelnen Märkten abwickeln«, berichtet er: »Alle Edeka-Märkte in der Pilotregion, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, machen mit.« Alles in allem sei nicht die Technik die Klippe, die es zu umschiffen gelte, son-

VSMK-Definitionen für vegan und vegetarisch

Die Konferenz der Verbraucherschutzminister hatte im April angekündigt, eine einheitliche Definition von vegan und vegetarisch vorlegen zu wollen, die vor allem den Kontrollbehörden die Arbeit erleich-tern soll. Inzwischen liegen diese Definitionen vor.Vegan sind demnach Lebensmittel, die keine Er-zeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine » Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe,

Aromen und Enzyme) oder » Verarbeitungshilfsstoffe oder » Nicht-Lebensmittelzusatzstoffe, die auf dieselbe

Weise und zu demselben Zweck wie Verarbei-tungshilfsstoffe verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind, in verarbeiteter oder unverar-beiteter Form zugesetzt oder verwendet worden sind.

dern die Akzeptanz beim Kunden. Doch die steigt mittlerweile messbar an. Im November 2015, dem ersten vollen Monat, in dem das Projekt lief, wur-den insgesamt 1,1 % aller Zahlungen in den teil-nehmenden Edeka-Märkten kontaktlos mit der VR-Bank-Card abgewickelt. Im Februar 2016 waren es schon 2,8 %. Das mag auf den ersten Blick nicht besonders imposant erscheinen. »Aber derzeit sind sowieso nur rund 35 % unserer Kunden bereit, bar-geldlos zu bezahlen«, gibt dirK Schwarze zu beden-ken. Von diesen 35 % wiederum können nur jene die Kontaktlosfunktion nutzten, die VR-Bank-Kunden sind. »Deshalb sind wir sehr zufrieden«, betont der Edeka-Verantwortliche und ergänzt: »Die Tendenz ist weiter steigend.« Schwarze ist sich ziemlich si-cher, dass die EC-Karte oder Girocard der Hebel sein wird, um dem kontaktlosen Bezahlen im Alltag die Tür aufzustemmen. Die genossenschaftliche Fi-nanzgruppe hat bereits angekündigt, dass sie ab 2017 alle ihre 26 Millionen VR-Karten mit der Kon-taktlosfunktion ausstatten wird. Wenn sich dann noch Sparkassen und Geschäftsbanken anschließen, dann könnte das Bezahlen mit der NFC-fähigen Girocard schon in zwei bis drei Jahren Standard sein – vorausgesetzt, die Verbraucher, Supermärkte, Fleischer, Kioske und eben auch Bäcker ziehen mit.

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Vegetarisch sind Lebensmittel, welche die Anfor-derungen des Absatzes 1 erfüllen, bei deren Pro-duktion jedoch abweichend davon 1. Milch, 2. Kolostrum, 3. Farmgeflügeleier, 4. Bienenhonig, 5. Bienenwachs, 6. Propolis oder 7. Wollfett/Lanolin aus von le-benden Schafen gewonne-ner Wolle, oder deren Bestandteile oder da-raus gewonnene Erzeugnisse zu-gesetzt oder verwendet 100%

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worden sein können. Außerdem sehen die Ver-braucherschutzminister keinen Gegensatz zur Aus-lobung darin, wenn unbeabsichtigte Einträge, die den vorgenannten Ansprüchen nicht genügen, trotz geeigneter Vorkehrung bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind.

In der Jugend Moral, im Alter Gesundheit

Die Diskussion um den Ernährungsstil war in der Vergangenheit eher ein Randthema, inzwischen gilt es manchen gar als identitätsstiftend. Älteren Haushalten allerdings geht es weit häufiger um die eigene Gesundheit, wenn sie sich um ihre Ernäh-rung Gedanken machen. 37 % aller bundesdeutschen Haushalte zählen sich selber zu den Flexitariern und reduzieren bewusst den Konsum von Fleisch. Zum Vergleich: Nur in 5,1 % der bundesdeutschen Haushalte lebt mindestens ein Vegetarier. Dabei zeigt die Erhebung der GfK, dass der Anteil der Flexitarier mit dem Lebensalter der Haushaltsmit-glieder steigt, nahezu parallel zum Anteil derer, die sich als Gesundheits-Achtsame bezeichnen. Unter den über 70-Jährigen gibt es fast doppelt so viele, die sich selber als Flexitarier bezeichnen, wie bei den unter 40-Jährigen. Umgekehrt sieht die Situa-tion bei den Vegetariern aus, hier tummeln sich ganz überwiegend junge Verbraucher. Die große

Preisfrage lautet also, ob die mit zunehmendem Alter ihre Grundsätze über Bord werfen oder ob der Vegetarismus als Ernährungsweise auf dem restlichen Lebensweg mitgenommen wird.

Wat den een sien Uul, is den annern sien Nachti-gall – von dem Boom der Fleischentsager profi-tieren jene, die Fleischersatzprodukte und pflanzli-che Brotaufstriche herstellen. Sie konnten in den vergangenen Jahren kräftige, zweistellige Wachs-tumsraten verbuchen.

Dass in Sachen Ernährungsgewohnheiten einiges im Umbruch ist, zeigt auch ein anderes Sortiment. Die Umsätze mit Gemüse-Chips haben sich 2015 gegenüber 2014 fast vervierfacht. Gekauft werden sie vor allem gerne von Flexitariern und unter de-nen gibt es besonders viele LOHAS, also Leute, die auch das passende Kleingeld in der Tasche haben, um sich derart »höherwertige« Produkte zu kaufen.

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2 – Consumer Index 03|2016

Bekanntlich sind Kompromissfähigkeit und Flexibilität eine Sache, die man lernen muss. Auch weiß das Alter die Gesundheit höher zu schätzen als die Jugend. Und so ist es nicht verwun-derlich, dass der Anteil der Flexitarier mit zunehmendem Alter steigt. Er ist bei den über 70-Jährigen fast doppelt so hoch wie bei den unter 40-Jährigen. Die Sorge um die Gesundheit entwickelt sich fast durchgängig parallel zum Anteil der Flexitarier. Man kann also davon ausgehen, dass die Achtsamkeit für die Gesundheit in allen Alters-gruppen ein wichtiger Grund dafür ist, weniger Fleisch zu essen und der entscheidende Grund dafür, dass der Anteil der Flexitarier in den älteren Haushalten um so viel höher ist.

Was die Vegetarier-Haushalte angeht, verhält es sich genau andersherum; ihre Zahl ist in den jüngeren Haushalten doppelt bis dreimal so hoch wie in den älteren. Jüngere Menschen sind eben um einiges kompromissloser in ihrer Haltung. Ob sich das mit dem Älterwerden abschleift, ist aber fraglich. Die Vegetarier lassen sich nämlich eher durch ethisch- moralische Ansprüche wie Tierwohl und Umwelt-schutz leiten. Solche Überzeugungen wirft man nicht einfach so über Bord, wenn man älter wird. Der Anteil der Vegetarier wird in den kommenden Jahren daher wohl ebenfalls zunehmen.Das gilt wohl auch für die Flexitarier. Dafür spricht unter anderem, dass Flexitarier vor allem bei der wachsen-den Gruppe der LOHAS(Lifestyle of Health and Sustainability) vorkommen.

Für die Fleischindus-trie ist das noch kein Alarmsignal – beruhigend ist es aber auch nicht.

Aber sie tut ja auch etwas gegen den drohenden Bedeu-tungs- und Umsatzverlust. So bietet einer der bekann-testen Wurstproduzenten, die Rügenwalder Mühle, heute mit großem Erfolg ein fleischloses Wurstsor-timent an. Und andere machen es dem Vorreiter nach.

Auch wegen dieses steigenden Angebots erleben die Fleischersatzprodukte derzeit einen immensen Boom. Flexitarier haben im aktuellen Jahreszeitraum (MAT 03/2016) zwanzig Prozent weniger Fleisch und achtzehn Prozent weniger Wurst gekauft, aber fast vierhundert Prozent mehr Fleischersatzprodukte als Nicht-Flexi-tarier. Sie sind – mehr noch als die Vegetarier – die eigentlichen Träger des Veggie-Booms in Deutschland, auch wenn die Vegetarier pro Haushalt deutlich mehr für diese Lebensmittel ausgeben.

Im Alter öfter Flexitarier – Vegetarier stärker in jüngeren HaushaltenAnteile an allen Haushalten in %

© GfK, Quelle: ConsumerScan, Paneleinfrage Oktober 2015

* In unserem Haushalt reduzieren wir bewusst den Verzehr von Fleisch** Bei der Ernährung vermeide ich alles, was der Gesundheit schadet*** Vegetarier im Haushalt / Wir ernähren uns vegetarisch

70 Jahreund älter

bis 29Jahre

Anteil Flexitarier*

Anteil Gesundheits-Achtsame**

Anteil Haushalte mit Vegetariern***

30 - 39Jahre

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8,6 5,7 6,5 4,9 4,0 2,9

Fleischreduzierer kaufen extrem viel mehr FleischersatzprodukteMenge pro Haushalt bei Flexitariern gemessen an Menge pro Haushalt bei Nicht-Flexitariern*

Flexitarier kaufen im Vergleich zu Nicht-Flexitariern um … Prozent

© GfK, Quelle: Consumer Panel (CP+), MAT 03/2016 *kontrolliert nach Haushaltsgröße

Fleischersatzprodukte

Fleisch

Wurst

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- 20

- 18

13weniger mehr

Umsatz mit Fleischersatzprodukten und pflanzlichen

Brotaufstrichen in Mio. €

Jahr Umsatz Wachstum im Vergleich zum Vorjahr

2012 155,6

2013 194,1 24,7 %

2014 236,2 21,7 %

2015 310,7 31,5 %

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Im Alter öfter Flexitarier – Vegetarier stärker in jüngeren Haushalten

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Frische Lebensmittel mit Prime nowfür Berlin Amazon startet den Test für Deutschland in Berlin. Innerhalb einer Stunde mit Kostenaufschlag oder innerhalb eines Zwei-Stunden-Fensters am selben Tag können sich Berliner künftig ihre Lebensmittel von Amazon liefern lassen. Insgesamt, so heißt es, bietet Amazon 10.000 Artikel an, darunter auch tiefgefrorene und frische Lebensmittel. Geliefert wird mit Fahrradkurieren und Liefervans. Bestellen kann allerdings nur, wer sich die entsprechende App auf sein Smartphone lädt.

In Österreich beschäftigt sich Amazon bereits mit der Zustellung per Drohne. Laut dem Branchen-dienst »the verge« sitzen inzwischen in Graz mehr als ein Dutzend Computerspezialisten zusammen, um den Traum vom Fliegen für Pakete wahr werden zu lassen, ohne Abstürze, Unfälle oder versehent- liches Landen im Swimmingpool. Es geht also derzeit noch darum, der Drohne die perfekte Navi-gations- und Erkennungssoftware zu besorgen.

Unangemeldete Audits bevorzugt

Ab Oktober 2016 können Foodhersteller wählen, ob sie an angekündigten oder an unangekündigten regulären IFS-Audits teilnehmen möchten. So jeden-falls sieht es der neue Standard Version 6 vor. Der erste große Discounter aus dem Westen der Republik hat inzwischen seine Lieferanten wissen lassen, dass er von ihnen erwartet, dass sie sich für unange-meldete Audits entscheiden.

Same-Day-Lieferung auch bei MPreis

Bereits seit vier Jahren bietet die österreichische Handelskette ihren Kunden die Same-Day-Lieferung in mehreren Regionen Österreichs an, allerdings wird über die Straße transportiert. Zum Sortiment gehören Brote und Gebäcke aus der hauseigenen Bäckerei ebenso wie verpackte Markenware. Die

Wiegt das Ganze doppelt so viel wie das Halbe?Die österreichischen Verbraucherschützer sind die-ser Frage beim Brotkauf nachgegangen und haben bemerkenswerte Abweichungen festgestellt. Ein ähnlicher Test für Deutschland liegt bislang nicht vor.

Die Zeitschrift Konsument berichtet in ihrer April-Ausgabe über einen Test, bei dem in Wien zwölf Bäckereien bzw. Supermarktfilialen und in Inns-bruck drei Bäckereien besucht wurden. In allen 15 Verkaufsstellen verlangte man ein ganzes und ein halbes Brot und wog anschließend nach. Fazit: In Innsbruck sind die Bäcker großzügig mit der Teigeinwaage. Nur eines der gekauften 18 Brote war untergewichtig. In Wien dagegen brachten von den eingekauften 71 Broten immerhin 27 zu wenig Gewicht auf die Waage, immerhin 38 %. Besonders unangenehm in Sachen Einwaage und demzufolge bei dem Gewicht der halben Brote fiel der Wiener Nobelbäcker Joseph auf, ohnehin mit höheren Preisen am Markt als der Durchschnitt. Beim Nobel-bäcker Gragger kommt es auf Brot und Tag an. Ein Teil der Brote hatte schon als Ganzbrot weniger Gewicht als angegeben, ein Teil aber auch deutlich mehr. Das unerfreulichste Ergebnis bei Ganzbrot gab es beim Bio-Supermarkt denn’s. Hier zahlten die Tester bis zu 55 Cent für etwas, was nicht in der Tüte war.

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Servicepauschale für die Zustellung liegt bei 5 €, bei einem Einkaufswert ab 100 € entfällt sie. Min-destbestellwert sind 35 €. Wer bestellt, kann sich ein Lieferzeitfenster aussuchen. Der Lieferservice versorgt Kunden in Wattens, Zirl, Amras, Axams, Völs, Landeck und Schwaz.

5 % Plus für PetitBistro

Das Food-Service-Geschäft an den 1.137 Tankstellen von Aral mit PetitBistro wuchs 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 5 % auf 212,1 Mio. €. Mit 85.000 verkauften Kaffees pro Tag sieht sich Aral als größter Coffee-to-go-Anbieter in Deutschland. Bei den Shops baut Aral die Kooperation mit Rewe aus. Nach zweijährigem Test wurde jetzt eine langfristige Partnerschaft unterzeichnet. Bis 2021 sollen bis zu 1.000 Stationen im Tankstellennetz das Vertriebs-format »REWE ToGo« erhalten. Im Mittelpunkt stehen dabei ein breiteres Angebot an warmen Speisen so-wie deutlich mehr frisch zubereitete Lebensmittel.

Hauptsache, super

Superfood, Superdrink, Supergrain, Superfruit – Hauptsache, super. Die Zahl der Produktneueinfüh-rungen mit einem dieser Superlative stieg von 2011 auf 2015 um mehr als 200 %, so die Markt-forscher von Mintel, die Neueinführungen auf den internationalen Lebensmittelmarkt beobachten. Die meisten Neueinführungen gab es – wen wundert’s – in den USA mit 30 %, danach kam Australien mit 10 % und auf Platz 3 liegt bereits Deutschland mit 7 % der Neueinführungen. Laut Mintel stim-men 71 % der deutschen Verbraucher der Aussage zu, dass sie die gesundheitsfördernden Eigenschaf-

ten natürlicher Lebensmittel – und dazu zählen die Superfoods wie Chia, Quinoa, Linsen, Schälerbsen etc. – den künstlich zugefügten Nährwerten vorzie-hen.

Hygienepunkte an der Tür

In Deutschland geht der Streit weiter, ob die Ergeb-nisse von Hygieneprüfungen in lebensmittelverar-beitenden Betrieben für die Kunden sichtbar ge-macht werden sollen. In England haben sich jetzt die in der Local Government Association zusam-mengeschlossenen kommunalen Ratsvorsitzenden dafür ausgesprochen, eine solche Kennzeichnung verpflichtend zu machen. Verbindliche Regeln dafür gibt es bereits in Wales und Nordirland will im Herbst nachziehen.

Heberer platziert neue Anleihe

Bäckereifilialist heberer will zwei neue Anleihen auflegen, mit der eine alte Anleihe aus dem Jahr 2011 refinanziert werden soll. Wer von den Alt-anlegern seine Anleihe um-

tauscht, dem verspricht heberer eine Verzinsung von 5,25 % über 5 Jahre. Wer neu einsteigt, be-kommt 5 %. Insgesamt hoffen die hebererS auf ein Volumen von 7,5 Mio. €. 2015 setzte die Heberer-Gruppe 85 Mio. € um und erzielte laut Unterneh-mensangaben ein Ergebnis vor Steuer von 10 Mio. €. Im vergangenen Jahr hatte heberer 33 vorwiegend an Verkehrsknotenpunkten platzierte Filialen an die SSP Deutschland GmbH verkauft und sich gleich-zeitig das alleinige Belieferungsrecht gesichert.

Weizenfrei bei Merkur

Die zur Rewe gehörende österreichische Verbrau-chermarktkette Merkur geht mit ihrer neuen Wer-bung für weizenfreie Produkte gezielt auf die Argu-mente gegen den Brotverzehr à la »Weizenwampe« ein und bringt ein Sortiment weizenfreier Backwa-ren aus von Natur aus glutenfreien Rohstoffen. Werbung: »Ob herzhaftes Buchweizenweckerl, saf-tiges Haferbrot oder resches Korndlweckerl – ent-decken Sie den neuen weizenfreien Brot- und Ge-bäckgenuss. Das Besondere? Völlig weizenfrei. Es werden ausschließlich von Natur aus glutenfreie Mehle verwendet.«

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mals rückläufige Umsatzzahlen. Neulinge wie Dun-kin Donuts müssen mit der preiswerten Konkur-renz der Supermärkte kämpfen, andere wie Kentucky Fried Chicken, die noch Anfang des Jah-res laut ihren Einstieg in der Schweiz angekündigt hatten, seien deutlich ruhiger geworden. Pizza Hut verzichte sogar auf einen zweiten Versuch, nach-dem der eidgenössische Franchiser 2004 Konkurs angemeldet hatte.

Gute Wachstumsraten in Österreich

Der Lebensmittelhandel in Österreich hat laut Le-bensmittel Zeitung im vergangenen Jahr sehr un-terschiedlich abgeschnitten. Vor allem die Discoun-ter hätten die Nase vorne. Unter Bezugnahme auf Nielsen-Zahlen spricht die Zeitung von einem Wachstum für Hofer (Aldi) von 5 %, was noch unter dem Plus von Lidl liege. Stärker als der Gesamt-markt in Österreich habe sich demnach auch Billa mit 2,6 % Plus, Spar mit 3,2 % Plus und Merkur mit 2,7 % Plus entwickelt. Penny dagegen wuchs 2015 nur um 1,1 %.

Da diese Produkte nicht in einer für die glutenfreie Produktion spezialisierten Backstube hergestellt werden müssen, können sie allerdings auch Spu-ren von Gluten enthalten und deshalb müssen sie mit dem Hinweis ausgestattet sein, dass sie nicht für Zöliakie-Kranke oder Weizenallergiker geeignet sind. Für die Mehrzahl der Verbraucher, die sich in-zwischen vor Weizen glauben fürchten zu müssen, dürfte das vollkommen ausreichend sein. Die Frage bleibt nur, ob der Wandel in der Wahrnehmung der Verbraucher von glutenfrei auf weizenfrei noch zu schaffen ist. Einen Versuch jedenfalls ist es wert.

Schweiz: wankende Fast-Food-RiesenDas Schweizerische Wirtschaftsmagazin Bilanz sieht in einem Bericht vom 9. Mai die Fast-Food-Branche des Landes in der Stagnation, wenn nicht gar in Bedrängnis und titelte »Die fettigen Fast-Food-Jahre sind vorbei«. Grund sei u. a., dass die Großverteiler wie Migros und Coop in fast allen Fi-lialen günstigere Take-away-Food-Angebote als die Klassiker wie McDonald’s anböten. Für alle, die auch in der Lage sind, etwas mehr Geld für’s Satt-werden auszugeben, sei inzwischen die Auswahl an gesunden und/oder trendigen Bistros, Salat-bars, hippen Burgerbrätern etc. so groß, dass sich die Umsätze verteilen. Der Platzhirsch McDonald’s strauchle und lieferte im vergangenen Jahr erst-

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Die größten Schweizer Gastronomieunternehmen1 Migros,

Umsatz 2014: 743 Mio. SFR, 291 Betriebe

2 McDonald’s Schweiz,

Umsatz 2014: 735 Mio. SFR, 160 Betriebe

3 SV Group,

Umsatz 2014: 480 SFR (geschätzt), 327 Betriebe

4 Coop Schweiz, Basel,

Umsatz 2014: 361 Mio. SFR, 214 Betriebe

5 Eldorado (früher DSR),

Umsatz 2014: 295 Mio. SFR (geschätzt),

280 Betriebe

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Neue Vorstandsmitglieder für den Mühlenverband Die Brotgetreidevermahlung ist im Wirtschaftsjahr 2014/15 um 1,6 Prozent auf 8,3 Millionen Tonnen gestiegen. Der Strukturbericht zeigt nach Meinung des Verbandes Deutscher Mühlen e.V., dass die Mühlenwirtschaft gesund ist. Die Zahl der Mühlen mit mehr als 1.000 t Vermahlung hat sich im Wirt-schaftsjahr auf 214 Betriebe erhöht. Insgesamt gibt es in Deutschland 550 Mühlen. Der Pro-Kopf-Ver-brauch an Mahlerzeugnissen lag zuletzt bei 64,4 kg knapp unter dem langjährigen Mittel, der Verbrauch an Brot und Backwaren bei 80,6 Kilogramm, wie die Vereinigung Getreide-, Markt- und Ernährungs-forschung GmbH (GMF) errechnet hat. Auf der Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Mühlen (VDM) am 16. April 2016 in Hamburg sind mit philipp cramer, Cramer Mühle Schweinfurt, und ralph Seibold, Schapfenmühle Ulm-Jungingen, zwei neue Vorstandsmitglieder gewählt worden. Gleich-zeitig legte dietmar öchSner, ebenfalls Cramer Mühle, sein Amt als Vorstandsmitglied nieder. Er wird sich weiter im Ausschuss Rohstoffe & Märkte engagieren. Im Bericht des Vorstandes lobte michael GUttinG, einer der drei Sprecher des Vorstandes, das Enga-gement der Branche im Thema Risikomanagement. Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Risiko-kommunikation seien Offenheit und Transparenz. Dazu liefere das von der Branche in den vergan-genen 15 Jahren aufgebaute Europäische Getreide-monitoring (EGM) die notwendigen Daten und Fak-ten. Das Engagement sowie die umfassende und für die Getreidebranche einmalige Datenbank sorgten für Gehör sowohl bei Politik und Behörden wie auch bei den Partnern in der Getreidewertschöpfung. So konnten das VDM-Präsidium im Dezember 2015 Bundesminister chriStian Schmidt und der VDM-Vorstand im September 2015 dem Vorsitzenden des Bundestags-Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, aloiS GeriG, die Aktivitäten der Müllerei vorstellen. Abschließend mahnte michael GUttinG, nicht nachzulassen und die Anstrengungen weiter auszubauen.

Vandemoortele mit deutlich Plus

Die Vandemoortele-Gruppe mit ihren beiden Ge-schäftsbereichen Margarine und Tiefkühlbackwa-ren erreichte 2015 eine Umsatzsteigerung um 7 % auf insgesamt 1.357 Mio. € und damit seit 2011 erstmals wieder eine deutliche Steigerung. Das REBITDA stieg um 12 % auf 123 Mio. €, das EBITDA

um 14 % auf 114 Mio. €, das REBIT um 4 % auf 68 Mio. €, das EBIT um 3,7 % auf 56 Mio. €. Dahin-ter stecken zwei wesentliche Faktoren. Zum einen erzielte die Gruppe im Margarinegeschäft trotz niedriger Volumen auf einem leicht rückläufigen Markt höhere Ergebnisse als im Vorjahr, sprich: Man konnte höhere Preise durchsetzen. Zum ande-ren wuchs die Backwarensparte durch den Zukauf der LAG SpA in Italien. Ohne diesen Zuwachs lag das organische Wachstum der Backwarensparte bei 3,3 %, rechnet man LAG mit ein, so lag das Umsatzwachstum 2015 bei 14,4 %. Absolute Zahlen nennt Vandemoortele nicht. 2013 wies die LAG aller-dings einen Jahrsumsatz von 87 Mio. € aus.

2015 investierte die Vandemoortele-Gruppe 86 Mio. €, unter anderem in den Geschäftszweig Backwaren. So verbesserte sie ihre Kapazitäten zur Steigerung von Qualität und Effizienz, konnte eine neue Pro-duktionsstätte in Lyon (Frankreich) in Betrieb neh-men, den Bau eines neuen Werks in Kutno (Polen) beginnen und ihre Produktionsstätten für Margarine und Fette weiter rationalisieren und modernisieren.

Deutsche Verbraucher stark vernetzt

Wer online einkaufen will, muss erst einmal ver-netzt sein. Die bundesdeutschen Verbraucher ge-hören zu den am stärksten vernetzten Verbrau-chern weltwelt. Das ist das Ergebnis des GfK Connected Consumer Index, der zeigt, wie stark und mit welchen Geräten sich die Verbraucher in 78 Ländern und 8 weltweiten Regionen untereinan-der, aber auch mit digitalen Inhalten vernetzen. Deutschland liegt in diesem weltweiten Ranking auf Platz 5. Kevin walSh, Director Trends and Fore-casting bei GfK, kommentiert: »Wir sehen, dass in

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Umsatzvolumen der Vandemoortele-Gruppe in Mio. €

2011 1.273

2012 1.260

2013 1.278

2014 1.269

2015 1.357Q

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wichtig, wird aber von den Verbrauchern langsamer, dafür aber wohl kontinuierlicher angenommen.«

Exportmanagement bei Heuft erweitert

Die Heuft-Unternehmensgruppe mit Sitz in Bell/Eifel hat ihr Exportteam verstärkt. Simon tabrUyn, JanKeeS GeUrtS und Peter de naeGhel vertreten die Thermo-ölofenbauer künftig weltweit.

Hauptsache, von hier

In Großbritannien hat das Marktforschungsunter-nehmen Nielsen die Verbraucher befragt, wie wich-tig ihnen die Herkunft der Ware aus ihrem Heimat-land sei. Immerhin 16 % fanden, dass die Herkunft wichtiger sei als der Geschmack, 40 % fanden, das sei gleich wichtig. Aber auch sonst haben sich die Briten in den Tagen der Brexit-Debatte als ausge-sprochene Patrioten gezeigt. 16 % immerhin fan-den die Herkunft wichtiger als die Qualität und im-merhin noch 12 % fanden sie wichtiger als die Funktionalität der Ware.

Immerhin erklärten mehr als die Hälfte der Briten, sie bevorzugten vor allem regionale Marken, weil man damit das regionale Business unterstütze. 41 % der Befragten fanden die lokalen Marken ohnehin vertrauenswürdiger.

allen Ländern die Vernetzung der Verbraucher zu-nimmt. Für große Wachstumsmärkte, insbesonde-re im Nahen Osten, Afrika und den Schwellenlän-dern im asiatisch-pazifischen Raum, bleibt der dominierende Trend die Verbreitung von Smart-phones. Dieses Gerät wird am häufigsten – und oft auch als erstes – von Verbrauchern genutzt, um digital auf Datenquellen zuzugreifen. In den entwi-ckelten Märkten, vor allem in Westeuropa und Nordamerika, sind die Einflussfaktoren bereits auf der nächsten Stufe der Vernetzung angekommen. Wearables liegen hier weit vorne, zusammen mit dem Connected Car. Beide bringen den Verbrauchern neuen Nutzen. Smart-Home-Technologie ist ähnlich

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Die britische Herkunft der Ware ist wichtiger bzw. genauso wichtig wie....

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Packaging

Selection

Product benefits

Price

Promotions

Taste

Function

Quality

More important As important

21 41

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15 43

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Index der online-Vernetzung von Konsumenten

Rang

2015

Rang

2016

Index

2015

Index

2016

1 1 Hongkong 1.430 1.486

2 2 Nordamerika 952 1.062

8 3 VAE 829 995

3 4 Norwegen 939 988

4 5 Deutschland 873 940

6 6 Saudi-Arabien 836 935

5 7 Großbritannien 856 916

10 8 Schweiz 801 914

7 9 Dänemark 835 906

9 10 Schweden 807 875

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: GfK

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Preismomente Erfurt1 (Kleingebäck und Brot am 12. Mai 2016)

Back-Factory Becker Bumüller elmi Frisch-

backHe-

bererSternen-

bäckBerg-mann

Brötchen 0,17 0,35 0,34 0,30 0,30

Schnittbrötchen* / Schrippe 0,30* 0,23 0,30 0,30

Doppelte Brötchen 0,29 0,45 0,46 0,60 0,55 0,55 0,60

Panini rustico / Panini* / Ciabattau 0,29 0,55* 0,80u

Mohnbrötchen, Sesambrötchen / Wachauer mit Dekor (Mohn, Sesam oder Leinsamen)*

0,40 0,40 0,45 0,49 0,75* 0,45

Rosinenbrötchen 0,80 0,69 0,75 0,60

Laugenbrezel 0,59 0,59 0,95 0,89 0,85 0,70 0,70

Laugenstange / Laugenbrötchen* 0,59 0,89 0,60* 0,70

Kartoffelbrötchen / Knolle* 0,50 0,80 0,59* 0,60 0,40

Kürbiskernbrötchen 0,39 0,45 0,50 0,70 0,70 0,60 0,60

Mehrkornbrötchen / Körnerstange* /Viersaatbrötchenu

0,50 0,70* 0,60u 0,58 0,55

Roggenbrötchen 0,50 0,59 0,50 0,52

Vollkornbrötchen 0,50 0,60 0,58 0,50

Dinkelbrötchen 0,50 0,70

Käsebrötchen 1,00 0,79 0,75

Brotgewicht: Index A = 250 g, B = 280 g, C = 400 g, D = 500 g, E = 600 g, F = 750 g, G = 1.000 g.

Weizenbrot: Weißbrot D1,99 D1,99

Baguette B0,95 A1,09 D1,99 F1,80

Weizenmischbrot / Hausbrot* / Landbrotu / Mühlenbrot�

G1,99 F1,99* D1,99u F1,79� G2,95 G2,00u

Mischbrot / Steinofenbrot* / Bauernbrotu / Meisterbrot� / Jagdbrotp

G2,49* D1,94* G2,85 G2,89u D2,10� F3,00p

Krustenbrot / Doppelkrustenbrot* /Fünf-Sterne-Brotu / Rhönkruste� /Sternenbäcks Urkrustep

G1,99 F2,49* G3,10u F2,39� F2,20 F2,95p

Kürbiskernbrot F1,99 F2,90 F2,78 F2,99 E2,99 F2,95

Mehrkornbrot F2,20 F2,49 F2,95 F3,19

Sonnenblumenbrot / Sonnenkornbrot* / Fiakerbrotu

G2,49* G3,10u F3,25

Roggenmischbrot / ThüringerRoggenmischbrot* / Arnstädter Originalu / Urvater�

G1,85 G2,29 G3,15* G2,79u G2,89� G2,80* G2,50

Roggenbrot / Kastenroggenbrot* / Roggenkracheru

F2,20 G2,49* G3,15 G2,99* G2,95u E2,75

Vollkornbrot F1,99 F2,49 G3,30 G3,10 F3,25

Dinkelbrot / Dinkelvollkornbrot* / Dinkel-Babyu C2,20 F2,95* D3,15* D2,19u F3,30* F2,50*

BäckereiProduktbezeichnung

1Besuchte Bäckereien siehe Kasten auf der folgenden Seite unter der Tabelle. Alle Preisangaben in Euro. Hellgelb hinterlegt und in violetter Schrift = Discounter / SB.

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Besuchte Bäckereien in Erfurt (am 12. Mai 2016) (Zu den beiden vorausgehenden Tabellen »Preismomente«)

Preismomente Erfurt1 (Feine Backwaren und Getränke am 12. Mai 2016)

Back-Factory Becker Bumüller elmi Frisch-

backHe-

bererSternen-

bäckBerg-mann

Croissant: Butter-Croissant 0,79 0,80 0,85 1,00 1,00 1,00 0,98 0,85

Schoko-Croissant 0,99 1,25 1,30

Nuss-Nougat-Croissant / Nuss-Schleife* / Nuss-Schneckeu 0,99u 1,30* 1,60 1,29 1,30u 1,60u 1,00u

Schweinsohr 1,10 1,15 1,30 1,00

Prasselkuchen 1,00 1,29 1,15 1,45 1,00

Apfeltasche / Apfelrolle* / Apfelpasteteu 1,05* 1,30 1,30u 1,00

Mohnschnecke / Mohnplunder* 1,29 1,19 1,37 1,00*

Quarktasche / Puddingschnecke* / Schmand-Taleru

1,00 1,19* 1,80u

Ochsenauge / Pfauenauge* (Marzipan-Frucht-Makrone auf Mürbeteig)

1,00 1,00* 1,19 1,00

Blechkuchen, Stück 0,95 1,35 1,35 1,35 1,45

Berliner (Pfannkuchen, Krapfen) 0,75 0,70 1,30 0,89 1,00

Getränke

Kaffee, Tasse 0,99 1,65 1,40 2,20 1,70 2,10 1,65 1,40

Coffee to go 0,99 1,65 1,40 2,20 1,70 2,10 1,65 1,40

Cappuccino 0,99 2,05 1,40 2,40 2,50 2,55 2,15 2,00

Wasser, 0,5 l (inkl. Pfand) 1,74 1,45 1,70 2,15 1,70 2,04 2,10 1,75

Softgetränk, 0,5 l (inkl. Pfand) 1,74 1,45 1,70 2,15 1,70 1,94 2,00 1,65

•Mestemacher spendet für Olympia

Mestemacher spendet mit jedem Verkauf einer Sonderausgabe von Vollkornbroten Geld für den sportlichen Nachwuchs des Deutschen Olympi-schen Sportbundes (DOSB). Ab Juli 2016 fließen von jedem verkauften Förderbrot 5 Cent an den DOSB. Die beiden Spitzensportler fabian hambüchen und tatJana pinto gelten als Aushängeschilder der Nachwuchsförderung und schmücken mit ihrem Konterfei die Brotverpackungen.

Bäckerei

Produktbezeichnung

Altstadt:

Discounter: Back-Factory Erfurt [bacK-factory GmbH, Hamburg], Anger 66–73 ·

Bäckerei Becker ∙ Café [Inhaberin: Andrea Becker], Schmidtstedter Straße 16 ·

bumüller back [GmbH, 72379 Hechingen], Schlösserstraße 44 ·

elmi ∙ Café Arche [Betreiberin: Tatiana Chiligina. elmi GmbH & Co.KG], Marktstraße 17 ·

Frischback [GmbH, 99310 Arnstadt], Marktstraße 28 ·

Wiener Feinbäckerei Heberer [GmbH, 63165 Mühlheim am Main], Anger 61·

Sternenbäck [GmbH, 72379 Hechingen], Domplatz 4.

Brühlervorstadt

Café Max Well ∙ Bäckerei Bergmann [& Sohn GmbH, 99638 Frömmstedt], Maximilian-Welsch-Straße 8.

1Besuchte Bäckereien siehe Kasten unten. Alle Preisangaben in Euro. Hellgelb hinterlegt und in violetter Schrift = Discounter / SB.

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Die aktuelle Debatte um die Herkunftsangaben zu abweichenden »primärer Zutaten« bietet Anlass, für das Backgewerbe, das System der Herkunfts- und Gattungsangaben einmal zusammenhängend darzustellen. Dabei soll auch der Frage nachgegan-gen werden, wann Herkunftsangaben verwendet werden dürfen und wann sie verwendet werden müssen. Einige Hinweise können auch für die ›Regionalitätswerbung‹ bedeutsam sein.

I. Was sind Herkunftsangaben?Herkunftsangaben verweisen auf eine betriebliche oder geografische Herkunft des Erzeugnisses. Nachstehend werden nur geografische Herkunfts-angaben, nicht die im Wettbewerb nicht minder bedeutsamen betrieblichen Herkunftshinweise behandelt (z. B. Firmenlogos, Behältnisformen oder unternehmenstypische Farbkombinationen). Letz-tere sind häufig, aber nicht immer, auch marken- oder ausstattungsrechtlich geschützt.

Vorweg zum besseren Verständnis eine kleine Typologie der Herkunftsangaben:Betriebliche und regionale Herkunftsangaben » betriebliche Herkunft: Coke-Flaschenform» geografische Herkunft: »Dresdner Stollen«1

Herkunfts- und Ursprungsangaben2

» Herkunft: in der genannten Region muss ein we-sentlicher Verarbeitungsschritt stattgefunden haben

» Ursprung: wie bei Herkunft, zusätzlich müssen die charakteristischen Zutaten aus der benannten Region stammen

Schlichte HerkunftsangabenSchlichte Herkunftsangaben benennen nur die Region, aus der das Lebensmittel stammt. Ein besonderer Qualitätsstandard ist mit einer schlich-ten Herkunftsangabe nicht verbunden. Deshalb wird die Zulässigkeit solcher Angaben – insbeson-dere in den romanischen Ländern – auch mit dem Argument in Zweifel gezogen, dass es wider-sprüchlich sei, einerseits das »Renommee einer Region« in Anspruch zu nehmen, andererseits aber nur schlichten Durchschnitt zu bieten. Das Reputa-tions-Argument mag in gewissen Fällen zutreffen, gilt aber sicher nicht für Bezeichnungen wie Cas-trop-Rauxel oder Wanne-Eickel, die keinen Ruf als kulinarische Hochburgen genießen.

Qualifizierte HerkunftsangabenQualifizierte Herkunftsangaben unterscheiden sich von schlichten Herkunftsangaben, dass nicht nur ein Herkunftshinweis gegeben wird, sondern mit der Verwendung zusätzlich auf einen definierten Qualitätsstandard Bezug genommen wird. Bei-spiele sind etwa: Nürnberger Lebkuchen, Dresdner Stollen, Lübecker Marzipan.

Geschützte EU-Herkunfts- und UrsprungsangabenBereits im Jahre 1992 hatte die EG Vorschriften zum Schutz von Ursprungs- und Herkunftsangaben sowie von geschützten Spezialitäten erlassen; diese wurden durch die am 14. Dezember 2012 veröffent-lichte »Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel«3 zusammen-gefasst und in Art. 17ff. durch den Schutz für »ga-rantiert traditionelle Spezialitäten« (g.t.S.) ergänzt. Durch letztere, die keine Herkunftshinweise enthal-ten, sollen herkömmliche Produktionsmethoden und Rezepte gefördert werden, indem durch ge-schützte Bezeichnungen und obligatorische Logos die wertbestimmenden Merkmale von traditionellen Rezepten und Herstellungsverfahren beim Verbrau-cher besser bekannt gemacht werden.4 Die Verord-nung sieht daneben die geschützten Abkürzungen »g.U.« für »geschützte Ursprungsangabe« und »g.g.A.« für »geschützte Herkunftsangabe« vor (zum Unterschied vgl. oben).

Beispiele für geschützte Herkunftsangaben: »Nürn-berger Lebkuchen« (g.g.A.), »Dresdner Stollen«, »Dresdner Christstollen« und »Dresdner Weihnachts- stollen«5, »Lübecker Marzipan«6, »Düsseldorfer Mostert«7. Beispiele für geschützte Ursprungsbe-zeichnungen sind »Fränkischer Grünkern« (g.U.)8 oder »Parma-Schinken« oder »Prosciutto di Parma«.9

Die entsprechenden Logos, deren Angabe bei der Verwendung der geschützten Bezeichnungen Pflicht ist, sehen wie folgt aus:

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Herkunft, Gattung oder pure Fantasie?Autoren: Rochus Wallau/Helmut Martell, Rechtsanwälte in Ingolstadt und Bonn

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sprechung ›offene Fragen‹ zu verwenden sind. Wenn mehr als 10 bis 15 % der Befragten mit der Bezeichnung Herkunftshinweise verbinden, handelt es sich nicht um eine Gattungsangabe. Für die ›Rückentwicklung‹ einer seit Längerem anerkannten Gattungsbezeichnung ist dagegen erforderlich, dass etwa 50 % der Befragten die Bezeichnung (wieder) mit Herkunftshinweisen verbinden, sich die Beschaffenheitsangabe also zu einer Herkunfts-angabe zurückentwickelt hat. Insoweit kollidieren also Erwägungen des Vertrauensschutzes mit Täu-schungsschutzaspekten.

Gattungs-Beschaffenheitsangaben spielen gerade im Backgewerbe eine erhebliche Rolle. Einige Bei-spiele sind die Bezeichnungen »Frankfurter Kranz«12, »Linzer Torte«, »Wiener Böden«, »Schwarzwälder Kirschtorte«13, »Amerikaner«, »Bamberger Hörn-chen«14, »Kassler«, »Oberländer Brot«, »Hunsrü-cker Bauernbrot«.15

Unmittelbare und mittelbare HerkunftsangabenUnmittelbare Herkunftsangaben benennen aus-drücklich die Herkunft; bei mittelbaren Herkunfts-hinweisen werden meist Symbole verwendet, die auf ein bestimmtes Land, eine Region oder eine Stadt hinweisen. Hierfür werden oft berühmte Bau-werke oder Landesflaggen verwendet (Eiffelturm für Paris oder Frankreich, Semper-Oper für Dres-den).10 Beispiele: »Lübecker Marzipan« (»Lübeck« ist unmittelbare Herkunftsangabe); Abbildung des Kölner Doms (Abbildung oder Silhouette ist eine mittelbare Herkunftsangabe).

II. Wann dürfen Herkunftsangaben verwendet wer-den?Grundsätzlich darf man (echte) geografische Her-kunftsangaben immer dann verwenden, wenn das Erzeugnis in der benannten Stadt oder Region »eine für die Wertschätzung der angesprochenen Ver-kehrskreise maßgebliche Prägung erhalten hat«. So die verkürzte, bereits vom Reichsgericht ver-wendete Formulierung (»Gepräge«-Formel). »Die maßgebliche Prägung« kann sich – beispielsweise – auf die geografische Herkunft der Rohstoffe oder auf wesentliche Be- oder Verarbeitungsschritte in der bezeichneten Region beziehen.

Das gilt jedenfalls für sogenannte ›schlichte Her-kunftsangaben‹, bei denen sich das Erzeugnis nicht durch eine festgelegte Mindestqualität auszeichnet. Es kann Durchschnittsware sein, die aber aus einer bestimmten Region stammt. Bei ›qualifizierten Herkunftsangaben‹ muss das Produkt zusätzlich bestimmten – meist in Form von ›Pflichtenheften‹ festgelegten – Anforderungen genügen.

Keine Herkunftsangaben: Gattungs- oder BeschaffenheitsangabenUnter Gattungs- oder Beschaffenheitsangaben (beide Bezeichnungen sind gleichsinnig) versteht man Bezeichnungen, bei denen die geografische Angabe nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise nicht mehr auf eine (ursprünglich einmal vorhandene oder auch nicht vorhandene)11 geografische Herkunft, sondern nur noch auf eine bestimmte Beschaffenheit verweist. Diese Beschaf-fenheit kann sich meist anerkannten Rezepturbü-chern oder Berufsausbildungsplänen entnehmen lassen.

Im Streitfall ist dies letztlich durch eine repräsenta-tive Befragung der angesprochenen Verkehrskrei-se zu ermitteln, wobei nach den Kriterien der Recht-

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Autoren: Rochus Wallau/Helmut Martell, Rechtsanwälte in Ingolstadt und Bonn

1 Trotz BGH, Urt. v. 01.12.1988 – I ZR 160/86, der für das Gebiet der Bundesrepublik noch im Jahre 1988 festgestellt hatte, dass die Bezeichnung eine Gattungsangabe sei, handelt es sich nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wegen des Er-streckungsgesetzes aus dem Jahre 1990 um eine geschützte Herkunftsangabe. Vgl. Fußnote 6.

2 Vgl. Art. 4 ff. VO (EU) Nr. 1151/2012; teilweise parallele Regelun-gen finden sich im deutschen Markengesetz, denen jedoch die Vorschriften der EU-VO vorgehen.

3 VO (EU) Nr. 1151/20124 Vgl. BackMarkt 2013/Heft 25 VO (EU) Nr. 1098/2010. Die Bezeichnungen sind zugleich als

Kollektivmarken beim Deutschen Patent- und Markenamt ein-getragen. Die Bezeichnungen dürfen nur für Stollen verwen-det werden, die außer in Dresden noch in den Ortschaften Moritzburg, Radebeul, Arnsdorf, Ottendorf-Okrilla, Radeburg, Coswig, Pirna, Wachau, Freital, Radeberg, Weinböhla und Hei-denau gemäß den Vorgaben des Schutzverbandes Dresdner Stollen e.V. hergestellt worden sind.

6 ›Lübecker Marzipan‹ wurde als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) durch VO (EG) Nr. 1263/1996 registriert. Die Bezeich-nung und Kennzeichnung von ›Lübecker Marzipan‹ ist ferner durch RAL-RG 0132 geregelt.

7 DVO (EU) Nr. 754/2012 der EU-Kommission 8 DVO (EU) 2015/550 9 VO (EU) Nr. 510/06 10 Unabhängig von dem mit der Abbildung verbundenen Her-

kunftshinweis ist die Frage umstritten, ob aus urheberrecht-lichen Gründen jeder Gewerbetreibende Bauwerke zur Kenn-zeichnung seiner Erzeugnisse verwenden darf. Vgl. hierzu § 59 UrhG: (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vor-genommen werden.

11 So werden die Bamberger ihre ›Hörnchen‹ oder ›Hörnla‹ ver-mutlich aus Redundanzgründen nie selbst als ›Bamberger Hörnchen‹ bezeichnet haben; die Ortsbezeichnung wurde ver-mutlich nur in anderen Regionen verwendet, um einen Bezug auf die Bamberger Rezeptur und Herstellungsweise zu geben (»nach Art der Bamberger Hörnchen«). Übrigens werden diese Bezeichnungen auch für eine Kartoffelsorte verwendet.

12 OLG Koblenz, ZLR 1985, S. 81ff.13 Die »Schwarzwälder Kirschtorte« soll übrigens im »Insel-Café«

in Bad Godesberg erfunden worden sein und hat sich rasch als bestimmter ›Tortentyp‹ in ganz Deutschland ausgebreitet.

14 BayObLG, LRE 10, S. 28, 34

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Risiko: Rückverwandlung von Gattungsbezeich-nungen zu Herkunftsangaben aufgrund veränder-ter VerbrauchererwartungIm Irreführungsrecht gibt es keinen geschützten ›Besitzstand‹. Ob eine Bezeichnung zur Irreführung geeignet ist, muss wegen der sich wandelnden Verbraucherauffassungen16 immer wieder neu be-wertet werden. Das kann unter Umständen zur Rückverwandlung von Gattungsangaben zu Her-kunftsbezeichnungen führen, und zwar dann, wenn sich gerichtsfest feststellen lässt, dass inzwischen eine Mehrheit der Verbraucher mit der Bezeich-nung wieder einen Herkunftshinweis verbinden. Ein Beispiel ist der »Westfälische Pumpernickel«, der in den Siebziger- und Achtzigerjahren in der Backbranche als reine Beschaffenheitsangabe auf-gefasst wurde, jetzt aber eine »geschützte geogra-fische Angabe« (g.g.A.) darstellt.17

Risiko: Relokalisierung von Gattungs- und BeschaffenheitsangabenGattungsbezeichnungen können aber wieder zu echten Herkunftsangaben werden, wenn sie der Verwender »relokalisiert«. So sind die Bezeichnun-gen Baguette oder Ciabatta Gattungsbezeichnun-gen. Werden sie aber mit den französischen oder italienischen Landesfarben ausgestattet – insbe-sondere wenn diese Farben flaggenmäßig verwen-det werden –, dann erblickt die Rechtsprechung in diesen zusätzlichen Elementen eine Relokalisie-rung, die auf eine französische oder italienische Herkunft hinweist und daher bei inländischer Her-stellung irreführend ist. Andere Formen der Relo-kalisierung können Adjektive wie »echt« oder »ori-ginal« sein (OVG Koblenz, Urt. vom 13.06.1989 – 6 A 38/88: »Original Hunsrücker Bauerbrot«). Auch die in Fußnote 15 genannte BLL-Richtlinie führte die mittlerweile EU-geschützte Bezeichnung »West-fälischer Pumpernickel« noch als Gattungsangabe auf.

Risiko: Entlokalisierung von HerkunftsangabenOb nicht geschützte Herkunftsangaben »entlokali-siert« werden können, ist umstritten. Geschützte Herkunftsangaben können nach den gesetzlichen Vorgaben ohnehin nie »entlokalisiert« werden; selbst Angaben wie »nach Art von ...« sind in die-sen Fällen nicht zulässig. Bei nicht geschützten Herkunftsangaben könnte eine Entlokalisierung beispielsweise durch einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den tatsächlichen Herkunftsort gesche-hen. Gleichwohl kann man sich auch in diesen Fäl-len dem Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens ausgesetzt sehen, welches oft eine Irreführungs-

eignung begründen kann. Sicherlich wird es hier auf die Umstände im Einzelfall ankommen, ob eine Täuschungsgefahr wirksam ausgeschlossen ist. Im Allgemeinen wird bei nur mittelbaren Herkunftsan-gaben eine solche »Entlokalisierung« eher möglich sein.

Geografische FantasiebezeichnungenWeder geografische Herkunfts- noch Beschaffen-heitsangaben sind reine Fantasieangaben, obwohl sie geografische Begriffe verwenden. Einige Bei-spiele für diese Verwendungsweise sind Produkt-bezeichnungen wie »Montblanc-Füller«, »Arctic-Eis«, »Capri-Sonne« oder »Hollywoodschaukel«.

II. Wann müssen geografische Angaben verwendet werden?Eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung ergibt sich aus der LMIV und einigen Sektorverordnungen.

Beispiele für sektorale VorschriftenFür Honig20, Obst und Gemüse21, Olivenöl22 und Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse sind be-stimmte Herkunftshinweise vorgeschrieben. Fer-ner sind gemäß Art. 35 Abs. 1 Buchst. c) VO (EU) Nr. 1379/2013 bei Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur »das Gebiet, in dem das Erzeugnis gefangen oder in Aquakultur gewonnen wurde, und die Kategorie des für den Fang eingesetzten Geräts« anzugeben.

Obligatorische Herkunftskennzeichnung nach der LMIV

GeneralklauselDie LMIV enthält in Art. 26 Abs. 2 Buchst. a) zunächst eine »Generalklausel«, der zufolge ein Hinweis auf die Herkunft immer dann zu erfolgen hat, wenn ein Nichthinweis zur Irreführung geeignet wäre. Das kann – beispielsweise – unter Umständen vorlie-gen, wenn im Handel ausländische, aber im Inland hergestellte Spezialitäten unter ihren ausländi-schen und hier verständlichen Bezeichnungen an-geboten werden. In solchen Fällen kann sich – zu-mal wenn die Produkte bei uns noch nicht seit Längerem ›heimisch‹ geworden sind, ein vorsorg-licher Hinweis wie »in Deutschland hergestellt« empfehlen.

Spezielle ErzeugnisseFerner sieht die LMIV in Art. 26 in Verbindung mit Anhang XI und der DVO (EU) Nr. 1337/2013 vor, dass bei vorverpackten Lebensmitteln eine Her-kunftskennzeichnung bei dem Fleisch von Schwei-

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Roggenanteil über 50 Prozent liegt und dessen Roggen aus Westfalen stammt, wäre dagegen auch in Zukunft keine Divergenzkennzeichnung erfor-derlich, weil die Bezeichnung »Hunsrücker Bauern-brot« von der Rechtsprechung als Gattungsangabe anerkannt ist, es sich also nicht um einen Her-kunftshinweis handelt (vgl. OVG Koblenz, Urt. vom 13.06.1989 – 6 A 38/88).

FazitOb mit diesem komplizierten und auch nicht immer widerspruchsfreien Rechtsrahmen wirklich Ver-braucherschutz praktiziert oder nur die Beratungs-industrie beflügelt wird, möge jeder für sich selbst entscheiden.

Wir hoffen jedenfalls, den Wald für den interessier-ten Leser ein wenig gelichtet zu haben.

FußnoteNach Manuskriptschluss hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, Ursprungs- oder Herkunftsangaben für alle Arten von Konsum-milch, Milchprodukte und Fleischprodukte vorzu-schreiben und zu prüfen, ob die Angabe des Ursprungslands oder Herkunftsorts auch auf andere Erzeugnisse aus einer Zutat oder Erzeugnisse mit einer Hauptzutat ausgedehnt werden sollte.

nen, Schafen, Ziegen oder Hausgeflügel zu erfol-gen hat.23

DivergenzkennzeichnungDie für das Backgewerbe praktisch wichtigste obli-gatorische Herkunftskennzeichnung wäre jedoch die »Divergenzkennzeichnung bei primären Zutaten«. Allerdings ist diese noch nicht in Kraft getreten, sondern besteht derzeit nur in der Befugnis der Kommission, eine solche Kennzeichnung in Zukunft vorzuschreiben.

Was besagt die »Divergenzkennzeichnung bei pri-mären Zutaten« in Art. 26 Abs. 3 LMIV? Die Vor-schrift hat folgenden Wortlaut:»Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort ei-nes Lebensmittels angegeben und dieses/dieser nicht mit dem Ursprungsland oder dem Herkunfts-ort seiner primären Zutat identisch, soa) ist auch das Ursprungsland oder der Herkunfts-ort der primären Zutat anzugeben; oderb) ist anzugeben, dass die primäre Zutat aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort kommt als das Lebensmittel.«

Zunächst ist also Voraussetzung, dass das Erzeug-nis mit einer Herkunftsangabe (und nicht mit einer bloßen Gattungsangabe!) in den Verkehr gebracht wird. Von dieser Herkunftsangabe muss sich die Herkunft der ›primären Zutat‹ unterscheiden (daher ›Divergenzangabe‹). Primäre Zutaten sind alle Zu-taten, die mehr als 50 Gewichtsprozent des Ender-zeugnisses ausmachen »oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmit-tels assoziieren und für die in den meisten Fällen eine mengenmäßige Angabe vorgeschrieben ist« (Art. 2 Abs. 2 Buchst. q) LMIV). Liegt dieser Sach-verhalt vor, dann kann die EU demnächst vor-schreiben, dass eine Divergenzkennzeichnung zu erfolgen hat.

Dies sei an zwei praktischen Beispielen verdeut-licht: Bei einem »Westfälischen Pumpernickel« handelt es sich um eine – sogar geschützte – Herkunftsangabe (g.g.A.)24. Enthält dieser Pumpernickel – bezogen auf das Gesamterzeugnis – mehr als 50 Gewichts-prozent Roggen, der nicht aus Westfalen stammt, dann wären – sofern die Kommission von ihrer Befugnis Gebrauch machen sollte – in Zukunft Hinweise wie »Roggen aus Schleswig-Holstein« oder »mit schleswig-holsteinischem Qualitätsrog-gen« oder »Roggen nicht aus Westfalen« erforder-lich.25 Bei einem »Hunsrücker Bauernbrot«, dessen

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15 Zu weiteren geografischen Gattungsangaben vgl. die »BLL-Richtlinie Brot und Kleingebäck«, BLL-Schriftenreihe, Heft 105 (1984).

16 Zur Rolle der Verbrauchererwartung und Verkehrsauffassung vgl. Martell, ZLR 2016, Heft 1, S. 114ff.

17 Vgl. hierzu Fußnote 1518 Vgl. Art. 13 Abs. 1 c) VO (EU) Nr. 1151/2012: »Eingetragene

Namen werden geschützt gegen ... c) jede widerrechtliche An-eignung, Nachahmung oder Anspielung, selbst wenn der tat-sächliche Ursprung des Erzeugnisses oder der Dienstleistung angegeben ist oder wenn der geschützte Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie »Art«, »Typ«, »Verfahren«, »Fasson«, »Nachahmung« oder dergleichen verwendet wird, auch wenn dieses Erzeugnis als Zutat verwendet wird.«

Das Deutsche Institut zum Schutz von Herkunftsangaben e.V. plädiert übrigens schon seit Jahrzehnten für die Eindämmung von geografischen Gattungsangaben.

19 EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG, HonigV20 VO (EG) Nr. 1580/200721 VO (EG) Nr. 1019/200222 Vermutlich wird in Zukunft eine obligatorische Herkunftsan-

gabe auch bei Milch und gewissen Micherzeugnissen vorge-schrieben werden.

23 DVO (EU) Nr. 1241/2014 24 Enthält der »Westfälische Pumpernickel« zwar mehr als 50

Prozent Roggen (»primäre Zutat«), davon aber die Hälfte aus Westfalen, dann dürfte Art. 26 Abs. 3 LMIV ohnehin nicht ein-schlägig sein, weil die Vorschrift erkennbar auf Zutaten ab-stellt, die mehrheitlich (> 50 %) nicht aus der für das Gesamter-zeugnis angegebenen Region stammen.

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Neuer Vorschlag für Morphin-Höchstwerte in MohnDie EU-Kommission hat soeben einen informellen Diskussionsvorschlag zur Festlegung von Morphin- Höchstwerten in Mohnsamen vorgelegt. Danach wird für ›Speisemohn zum direkten Verzehr‹ und für ›Mohn, der als Lebensmittelzutat ohne mor-phinreduzierende Bearbeitung verwendet wird‹, eine Höchstgrenze von 10 mg/kg Morphin vorge-schlagen. Für rohe Mohnsamen wird ein Höchst-wert von 100 bis 150 mg/kg Morphin zur Diskussion gestellt. Diese Werte sollen zwei Jahre nach Ein-führung eines künftigen ›Code of Practice‹ über-prüft werden.

Bundeszentrum für Ernährung

Bundeslandwirtschaftsminister chriStian Schmidt plant ein Bundeszentrum für Ernährung. Es soll Anfang 2017 etabliert sein und den Bundesbürgern helfen, durch Verbesserung des Ernährungsverhaltens ih-re Gesundheit zu fördern. Gebildet wird die neue Zentrale aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Landwirtschaft und vom Informationsdienst aid. Die Kostenschätzung liegt bei jährlich mehr als 20 Mio. €.

Eier-Kennzeichnung bei weiterverarbeiteten Produkten?Nordrhein-Westfalen hat den Antrag gestellt, künf-tig die Haltungsform der Legehennen auch bei Produkten zu kennzeichnen, in denen Eier enthalten sind. Der Bundesrat hat dem Antrag zugestimmt und nun muss die Bundesregierung einen entspre-chenden Regelungsentwurf vorlegen.

Albert Heijn/Delhaize setzen verstärkt auf Online-HandelDie niederländisch-belgische Handelsgruppe will sich verstärkt als Multi-Channel-Anbieter positio-nieren und dazu ihr Online-Geschäft verstärken. Bislang ist Albert Heijn mit AH.nl als Food-Heim-dienstlieferer und unter BOL.com mit Nonfood un-terwegs. In den USA gibt es außerdem Peapod.com. Die Nettoumsätze der Online-Dienste liegen im Vergleich zum Gesamtumsatz der Gruppe zwar nur im einstelligen Bereich, aber sie wachsen zweistellig. Allerdings trägt sich der Service derzeit nach Schät-zungen von Marktkennern noch nicht wirklich. Ziel-

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07 2016 BackMarkt •gruppe sind junge Familien und rund die Hälfte der Umsätze machen Eigenmarken.

Amazon gibt Gas auf allen Kanälen

In den USA will Amazon Waren künftig nicht nur online anbieten, sondern auch Läden eröffnen. In Seattle läuft bereits der erste Buchladen der Kette. Wie viele es werden, darüber gibt Amazon aller-dings keine Auskunft. Ein weiteres Gerücht um den Online-Multi: Laut dem Wall Street Journal will Amazon in den USA Lebensmittel unter eigenen Marken verkaufen. Kein Gerücht mehr: In New York kann man sich von Amazon Essen aus 350 Restau-rants nach Hause liefern lassen. Allerdings steht dieser Service derzeit nur Prime-Kunden zur Verfü-gung. Für die Restaurants hält der Lieferservice allerdings hohe Kosten parat. Die Rede ist von 27,5 % des Bestellwertes.

Rohstoffverkauf im Café

H33 heißt ein Café-Bistro im niederländischen Oss. Wer dort gegessen oder getrunken hat und zufrieden war, kann im angrenzenden Laden die Rohstoffe der Produkte kaufen. 20 Sitzplätze drinnen und 240 Ter-rassenplätze kann Eigner pierre vinK versorgen. Ne-benan gibt es von seinen Lieferanten Kaffee (Illy), Tee (Dammann), Essig, Öl, Tapenade, Konfitüren, Wein, Trüffel, Soßen und vieles mehr. Sinn der Übung ist die Übertragung der Küchenkompetenz, die man ja zuvor geschmeckt hat, auf den Handelsabsatz. Auch Barbeque-Pakete von vinKS Schlachter kann man sich vorbestellen und im Laden mitnehmen. Brot und Gebäck stellt er ohnehin selber her.

Zeit ist Geld oder wer nicht warten will, zahltZeit ist Geld oder wer nicht warten will, zahlt. Dieses Geschäft macht ein neuer Abodienst in New York, Miami und Boston. Im Gegenzug können Leute, die es eilig haben, wochentags ihr zuvor online be-stelltes Mittagessen in den Restaurants ohne War-teschlange abholen. Allerdings sind die 99 $ ledig-lich der Startpreis. Vor allem in New York, wo schon ein simpler Salat mindestens 12 $ kostet, soll das Abo demnächst 119 $ kosten, was immer noch preiswert ist, vorausgesetzt, man holt sich jeden Tag sein Mittagessen über MealPlass, denn das Abo gilt exakt für einen Monat. www.mealpass.com

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14057 Charlottenburg (Berlin) – HRB 12998 B: Kreuzberger Brot-garten Vollkornbäckerei GmbH, Freiligrathstraße 12, 10967 Berlin. 28.04.2016: Die vermögenslose Gesellschaft ist von Amts we-gen gelöscht.

14057 Charlottenburg (Berlin) – HRB 130950 B: Stones-Back GmbH, Kurt-Schumacher-Damm 1–14, 13405 Berlin. 11.05.2016: Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfah-ren eingeleitet. Widerspruchsfrist 6 Wochen.

14057 Charlottenburg (Berlin) – HRB 141235 B: Sarah Wiener Holzofenbäckerei GmbH, Wöhlertstraße 12–13, 10115 Berlin. 03.05.2016: Änderung zu Nr. 3: nunmehr alleinvertretungsbefugt, Geschäftsführer Marc Ribbeck.

20355 Hamburg – 67c IN 165/16: HBB-Hansa Brot- und Back-waren GmbH, Wandsbeker Marktstraße 38, 22041 Hamburg [Amtsgericht Hamburg, HRB 135927; Vertr.: Geschäftsführer Mehmet Düzagac Geschäftszweig: Produktion und der Verkauf von Backwaren]. Insolvenzeröffnungsverfahren: am 17.05.2016, um 12:09 Uhr angeordnet: Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Gänsemarkt 50, 20354 Ham-burg. Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sons-tige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie einge-hende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfü-gung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

21335 Lüneburg – HRB 100266: Edelweiß-Bäckerei u. Konditorei Nienhagen, GmbH, Sandförth 46, 29336 Nienhagen. 06.05.2016: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Ge-schäftsführer: Bäcker Bodo Götsch, Nienhagen. Beschluss des Amtsgerichts Celle (29 IN 15/16) vom 01.05.2016: Insolvenzver-fahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

23568 Lübeck – HRB 15181 HL: Konditorei Junge GmbH, Hafen-straße 25, 23568 Lübeck. 09.05.2016 HRB 15181 HL: Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Tobias Schulz; Prokura: 2. Holger Thomé, *16.09.1966, Scharbeutz.

23568 Lübeck – 53a IN 215/06: Friedrich‘s Backteam GmbH, Adal-bert-Stifter-Straße 47, 23562 Lübeck [Registergericht Lübeck, HRB 5376; Vertr.: Geschäftsführer Frank Friedrich]. Insolvenz-verfahren 11.05.2016: Die Schlussverteilung [soll] stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 104.341,25 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 19.850,67 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.

24937 Flensburg – HRA 5607 FL: Schmidt‘s Backstube Flensburg GmbH & Co. KG, Südermarkt 3, 24937 Flensburg. 06.05.2016: Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen.

28195 Bremen – HRB 31318 HB: BaBa Bäckerei Cenik GmbH, Hannoversche Straße 39, 28309 Bremen. Neueintragung

02.05.2016: Gegenstand: Die Herstellung und der Kauf und Verkauf von Backwaren aller Art sowie alle Geschäfte, die da-mit zusammenhängen. Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäfts-führer: Celal Cenik, *11.05.1963, Bremen. Gesellschaftsvertrag vom: 06.02.2015.

29221 Celle – 29 IN 15/16: Edelweiß-Bäckerei u. Konditorei Nien-hagen, GmbH, Dorfstraße 45, 29336 Nienhagen mit Nieder-lassung Lückenweg 1, [29227] Altencelle [AG Lüneburg, HRB 100266; Vertr. Geschäftsführer Bodo Götsch]: 02.05.2016: In-solvenzverfahren am 01.05.2016 um 23:30 Uhr eröffnet. Insolvenz-verwalterin: Rechtsanwältin Nermin Sahin, Theaterstraße 6, 30159 Hannover. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) In-solvenzforderungen bei der Insolvenzverwalterin bis zum 14.06.2016 anzumelden, b) der Insolvenzverwalterin unverzüg-lich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 05.07.2016, 11:00 Uhr, Saal 014 Erdgeschoss rechts, Amtsgericht Celle Nebenstelle, Müh-lenstraße 4, 29221 Celle eine Gläubigerversammlung zur Be-richterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungster-min) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über · die Person der Insolvenzverwalterin, · die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläu-bigerausschusses sowie gegebenenfalls über: · die Wirksam-keit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit, · Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläu-bigerversammlung, · eine Hinterlegungsstelle und Bedingun-gen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, · den Fortgang des Verfahrens: z. B. Unterneh-mensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, · die Verwertung der Insolvenzmasse, · besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin; insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuld-nerin; des Warenlagers im Ganzen; eines unbeweglichen Ge-genstandes aus freier Hand; einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll; die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich be-lasten würde; Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert; · eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert, · eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung, · Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, · eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht ohne Einberufung einer besonderen Gläu-bigerversammlung. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht be-schlussfähig ist. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insol-venzgerichts eingesehen werden.

30175 Hannover – HRA 203797: Backshop Roy Stammel e.K., Brunnenstraße 35, 31812 Bad Pyrmont. Neueintragung 27.04.2016: (Verkauf von Backwaren und Konditorartikeln,

HandelsregisterSortiert nach folgender Systematik: Amts- bzw. Insolvenzgericht (nach Postleitzahlen) – Registernummer: Firma, Anschrift: Straße mit Hausnummer, PLZ Ort [gegebenenfalls bei Insolvenzverfahren: Registergericht mit Handelsregister-Nummer und Vertr. (= gesetzliche Vertreter sowie deren Anschriften, falls die von der Firmenadresse abweichen)]. Datum: Text [gekürzt].

Vom Gericht in () gesetzte Angaben der Anschrift oder des Geschäftszweiges ohne Gewähr.

Branchenspezifische Auszüge aus dem Handelsregister, Einträge ab 27. April 2016 (Fortsetzung) bis 11. Mai 2016.

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kalten und warmen Snacks, diversen Getränken, Backen von Teiglingen, warmen und kalten Gerichten, sowie der Betrieb eines Café und SB-Shop). Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: [1.] 32657 Lemgo: Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 26, 32657 Lemgo; [2.] 32657 Lemgo: Geschäftsanschrift: Mittel-straße 87, 32657 Lemgo. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Roy Stammel, Lügde, *26.04.1985.

30175 Hannover – 906 IN 428/11 – 3: Bäckerei und Konditorei An-dreas Meese GmbH, Im Wiesenhof 15, 30559 Hannover [Amts-gericht Hannover, HRB 61989; Vertr.: Geschäftsführer Andreas Meese, Papenkamp 29, 30539 Hannover]. Insolvenzverfahren 09.05.2016: Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters [sind] durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt wor-den. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

31134 Hildesheim – HRA 201764: Wulfestieg Bäckereiverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Habelschwerdter Straße 9, 31224 Peine. Neueintragung 10.05.2016: Persönlich haftender Ge-sellschafterin: Wulfestieg Vermögensverwaltung UG (haftungs-beschränkt), Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 204752).

33602 Bielefeld – HRB 41012: Esbaco Backkonzepte GmbH, Zum Sommerbrink 12, 33659 Bielefeld. 29.04.2016: Der Sitz ist nach [41379] Brüggen [Niederrhein] (AG Krefeld HRB 15703) verlegt.

36037 Fulda – HRB 1447: Herzberger Bäckerei GmbH, Hermann-Muth-Straße 1, 36039 Fulda. 06.05.2016: Nicht mehr Geschäfts-führer: Mathias Kollmann, Künzell, *27.08.1969.

36037 Fulda – HRB 5039: Der Fliedener Bäcker Happ Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 32, 36103 Flieden. 29.04.2016: Ewald Happ Verwaltungs GmbH, Flieden. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertra-ges, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geän-dert, nun: Neue Firma: Der Fliedener Bäcker Happ Verwaltungs GmbH. Neuer Gegenstand: die Übernahme der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung bei der Firma Der Fliedener Bäcker GmbH & Co. KG sowie die Durchführung aller damit zusammenhän-genden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Geschäftsführer: Christina Happ-Herber, geb. Happ, Flieden, *13.12.1982.

38100 Braunschweig – 273 IN 182/15 c: Bäckerei Roßmann Gaußstraße UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Gaußstraße 16, 38228 Salzgitter [AG Braunschweig, HRA 201608; Vertr.: 1. Bäcker-Meister-Stefan UG (haftungsbeschränkt), gesetz-lich vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Roßmann, (persönlich haftende Gesellschafter), vertreten durch: 1.1. Ge-schäftsführer Stefan Roßmann, Kappenhöhe 25, 38229 Salz-gitter]. Insolvenzverfahren 26.04.2016: Die nachträglich ange-meldeten Forderungen [werden] im schriftlichen Verfahren am 10.06.2016 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die Forderun-gen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 10.06.2016 bestimmt.

38100 Braunschweig – 273 IN 183/15 c: Bäckerei Roßmann i. d. Blumentriften UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, In den Blu-mentriften 10, 38226 Salzgitter [AG Braunschweig, HRA 201602; Vertr.: 1. Bäcker-Meister-Stefan UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. den GF Stefan Roßmann, (persönlich haftende Gesellschaf-ter), vertr. d.: 1.1. Geschäftsführer Stefan Roßmann, Kappen-höhe 25, 38229 Salzgitter]. Insolvenzverfahren 26.04.2016: Die nachträglich angemeldeten Forderungen [werden] im schrift-lichen Verfahren am 10.06.2016 geprüft. Die Anmeldungen so-wie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 10.06.2016 bestimmt.

38100 Braunschweig – 273 IN 184/15 c: Bäckerei Roßmann Har-deweg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hardeweg 48, 38229 Salzgitter [AG Braunschweig, HRA 201598; Vertr.: 1. Bä-cker-Meister-Stefan UG (haftungsbeschränkt), gesetzl. vertr. d. den GF Stefan Roßmann, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Geschäftsführer Stefan Roßmann, Kappenhöhe 25, 38229 Salzgitter]. Insolvenzverfahren 26.04.2016: Die nach-träglich angemeldeten Forderungen [werden] im schriftlichen Verfahren am 10.06.2016 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des In-solvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 10.06.2016 bestimmt.

41061 Mönchengladbach – HRB 11950: Dahlke‘s Backstudio GmbH, Goethestraße 3, 41372 Niederkrüchten. 27.04.2016: Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Hans Peter Dahlke, Nie-derkrüchten, *15.01.1950. Nicht mehr Geschäftsführer: Jens Dahlke, Niederkrüchten, *19.02.1979. Die Gesellschaft ist auf-gelöst.

41061 Mönchengladbach HRB 16854 HS BÄCKER-FOOD GmbH, Kölner Straße 41, 41515 Grevenbroich. 17.05.2016: Nicht mehr Geschäftsführer: Seyh-Hamit Cicek, Köln, *11.03.1960.

42103 Wuppertal – HRB 6754: Horsthemke Backbetriebe GmbH, Porschestraße 23, 42279 Wuppertal. 04.05.2016: Nicht mehr Geschäftsführer: [1.] Kaufmann Manfred Horsthemke, Ober-hausen; [2.] Kaufmann Klaus Horsthemke, Oberhausen.

42103 Wuppertal – HRB 16572: Friedrich Bäckerei Zubehör GmbH, Bonner Straße 329, 42697 Solingen. 04.05.2016: Die Gesell-schafterversammlung vom 02.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer (1) (Gegenstand des Un-ternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensge-genstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit sowie der Vertrieb von Bäckereizubehör und Bäckereibacköfen sowie die Vermietung von Bäckereibacköfen.

45239 Essen / Ruhr – HRB 25258: BackWerk Holding GmbH, Lim-becker Str. 25–37, 45127 Essen. Ohne Eintragung 17.05.2016: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichts-rates eingereicht worden.

— 17.05.2016: Nicht mehr Geschäftsführer: [1] Dr. Hans Christian Limmer, Meerbusch, *14.07.1964; [2]. Dr. Dirk Schneider, Dort-mund, *11.09.1966. Gesamtprokura: [1.] Dr. Tilmann Rosse, Düsseldorf, *03.02.1964; [2.] Ute Stoffers, Essen, *17.05.1962.

45801 Gelsenkirchen – HRA 2189 Bäckerei Terwellen e.K., Hege-straße 27, 45966 Gladbeck. 10.05.2016: Theodor Terwellen e.K., Gladbeck. Firma geändert: Bäckerei Terwellen e.K.

47058 Duisburg – HRB 4015: FSB Backwaren GmbH, Hochstraße 177, 47228 Duisburg. 28.04.2016: Nicht mehr Geschäftsführer: Marc Michael Saam, Halle (Saale), *07.11.1967. Gesamtprokura: [1.] Chistopher Rudlof Kalbe, *17.02.1967; [2.]. Andreas Schulz, Delmenhorst, *05.06.1980.

47058 Duisburg –HRB 12095: Horsthemke Backbetriebe GmbH, Kirchhellener Straße 130, 46145 Oberhausen. 03.05.2016: Nicht mehr Geschäftsführer: [1.] Bäckermeister Manfred Horsthemke, Oberhausen; [2.] Bäckermeister Klaus Horsthemke, Ober-hausen. Geschäftsführer(in): [1.] Sandra Heldt, Duisburg, *25.01.1970; [2.] André Horsthemke, Oberhausen, *07.10.1964. Prokura erloschen: [1.] Sandra Heldt, Duisburg, *25.01.1970; [2.] André Horsthemke, Oberhausen, *07.10.1964.

52070 Aachen – HRB 16669: Bonback Beteiligungs-GmbH, David-Hansemann-Straße 1–25, 52531 Übach-Palenberg. 12.05.2016: Gesamtprokura: Jan Stephan, Korschenbroich, *24.09.1983.

53111 Bonn – 97 IN 58/15: LUBIG Gesellschaft für biologische Backerzeugnisse und diätetische Lebensmittel mbH, Dotten-dorfer Straße 92, 53129 Bonn [Amtsgericht Bonn, HRB 1550;

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07 2016 BackMarkt •

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66121 Saarbrücken – HRB 103172: Neuhauser Bäckerei GmbH, Lebacher Straße 4, 66113 Saarbrücken. Neueintragung 03.05.2016: Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2016. Gegenstand: Der Handel mit Backwaren, Gebäck, Konditorwaren und Agrar-Nahrungsmittelprokukten sowie der Handel mit Betriebsmit-teln, die diese wirtschaftlichen Tätigkeiten betreffen. Stamm-kapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Laurent Weinberg, Marly / Frankreich, *12.02.1965.

67655 Kaiserslautern – HRB 2221: Morsch Brezelbäckerei GmbH, Willy-Brand-Platz, 67657 Kaiserslautern. 04.05.2016: Der Sitz ist nach Petersberg (jetzt Amtsgericht Zweibrücken, HRB 31507, nunmehr Hartmuth Verwaltungs GmbH) verlegt. Das Regis-terblatt ist geschlossen. Neuer Sitz: Petersberg. Geschäftsan-schrift: Industriestraße 13, 66989 Petersberg.

70190 Stuttgart – HRB 24214: Landbäckerei Gehrung GmbH, Fil-derhauptstraße 29, 70599 Stuttgart. 13.05.2016: Allgemeine Vertretungsregelung geändert. Geschäftsführer: Brigitte Geh-rung, Stuttgart, *15.04.1949. Nicht mehr Liquidator: Brigitte Gehrung, Stuttgart, *15.04.1949. Die Gesellschaft wird fortge-setzt.

70190 Stuttgart – HRB 108569: Bäckerei – Konditorei Eibauer GmbH, Wimpfener Straße 1, 74172 Neckarsulm. 11.05.2016: Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Ines Eibauer-Geier, Neckarsulm, *23.05.1976. Nicht mehr Geschäfts-führer: Reinhilde Eibauer, Neckarsulm, *04.10.1948.

70190 Stuttgart – HRB 221608: Bäckerei und Konditorei Trei-ber GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 71144 Steinenbronn. 03.05.2016: Geschäftsführerin: Katharina Fischer, geb. Treiber, Leinfelden-Echterdingen, *10.05.1981. Prokura erloschen: Katharina Fischer, geb. Treiber, Leinfelden-Echterdingen, *10.05.1981.

70190 Stuttgart – HRB 310830: Backhaus Bäckerei GmbH, Mon-reposstraße 57, 71634 Ludwigsburg. 29.04.2016: Die Gesell-schafterversammlung vom 22.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsführer: Dr. Manfred Miller, Würzburg, *05.02.1967. Nicht mehr Geschäfts-führer: [1.] Kaufmann Helmut Deuring, Großbottwar; [2.] Dr. Stefan Küntzle, Freiberg am Neckar, *27.06.1967.

— 29.04.2016: Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammka-pital) beschlossen.

70190 Stuttgart – HRB 756599: Bäcker Lang Vertriebsgesellschaft mbH, Steinheimer Straße 2, 71691 Freiberg am Neckar. Neuein-tragung 28.04.2016: Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2016 mit Änderung vom 07.04.2016. Gegenstand: Vertrieb von Back- und Konditoreierzeugnissen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wolfgang Steib, Biberach an der Riß, *14.06.1961.

80315 München –HRB 71715: Pani d'or Feine Backwaren GmbH, Heidemannstraße 41, 80939 München. 11.05.2016: Geschäfts-führer: Cristiano Corrias, Garching, *03.07.1990. Ausgeschie-den: Geschäftsführer: Kaufmann Gerhard Schlüter, München.

80315 München – HRB 80614: Rahmet Backwaren GmbH, Die-selstraße 28, 85748 Garching. 07.05.2016: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtig-te Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.

86150 Augsburg (Bay.) – HRB 18219: Altuntas Backwaren GmbH, Gubener Straße 30, 86156 Augsburg. 28.04.2016: Geschäfts-führer: Fethi Altuntas, Langweid am Lech, *01.01.1965.

90429 Nürnberg (Mittelfr.) – HRB 4718: Der Bäcker Feihl GmbH, Burgstraße 6, 92318 Neumarkt i.d.OPf. 03.05.2016: Die Gesell-schafterversammlung vom 22.03.2016 hat die Satzung neu

Vertr.: Geschäftsführer Christian Georg Sydlik, Lange Straße 33, 60311 Frankfurt]. Insolvenzverfahren 03.05.2016: Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forde-rungen im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.05.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteilig-ten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bonn, Zim-mer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.

54516 Wittlich –HRB 41654: Mc Back express GmbH, Bahnhof-platz 4, 54292 Trier. 03.05.2016: Die Gesellschaft ist wegen Ver-mögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.

56410 Montabaur – HRB 3398: Bäckerei Heinz Willi Grund GmbH, Koblenzer Straße 7 a, 57629 Höchstenbach. 10.05.2016: Nicht mehr Geschäftsführer, nun Einzelprokura: Bäckermeister Heinz Willi Grund, Höchstenbach, *28.10.1950.

59821 Arnsberg (Westf.) – HRA 6796: Bäckerei Runte OHG, Weist 22, 34431 Marsberg. 02.05.2016: Nach Änderung der Vertretungs-befugnis jetzt persönlich haftender Gesellschafter: Fabian Munk, Marsberg, *23.02.1984.

60313 Frankfurt am Main – 810 IN 103/15 F-13-1: Frankfurter Backstuben GmbH, Friedrich-Kahl-Straße 6, 60489 Frankfurt am Main [AG Frankfurt am Main, HRB 97502; Vertr.: Geschäfts-führer Oliver C. Mayer, Klüberstraße 15, 60325 Frankfurt am Main]. Insolvenzverfahren 21.04.2016: Prüfung der bis zum 20.06.2016 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen In-solvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenz-verwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.07.2016 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen so-wie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenz-gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

64283 Darmstadt – 9 IN 55/06: Bäckerei und Konditorei Bader GmbH, Mollerstraße 25, 64289 Darmstadt [AG Darmstadt, HRB 9219; Vertr.: Karl-Heinz Bader, Stettiner Straße 24, 69514 Laudenbach, (Liquidator)] 29.04.2016: In dem Insolvenzverfah-ren sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenz-verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzge-richts eingesehen werden.

— 29.04.2016: In dem Insolvenzverfahren wird Termin im schriftlichen Verfahren zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Anhörung der Gläubiger zur beabsichtig-ten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse, sowie zur Prüfung nach-träglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf 10.06.2016. Spätestens an diesem Tag müssen evtl. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen und Stellungnahmen zur vorstehenden Tagesordnung bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbe-lehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

66121 Saarbrücken –HRB 19332: Bäckerei Peter Hoffmann GmbH, Uchtelfanger Straße 26 B, 66287 Quierschied.13.05.2016: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

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07 2016BackMarkt•

Page 24: Backwaren bezahlen Verkauf halber Brote Herkunftsangaben ...behnstrasse.de/files/blue_business/EPaper/2016/07mk4y7b/BM_07_2016.pdf · Verkauf halber Brote 2 x 1/2 = 1? Seite 9 Herkunftsangaben:

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18 2014 BackMarkt •

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07 2016 BackMarkt •gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Bäckereierzeugnissen und anderer Waren des Lebensmitteleinzelhandels sowie der Be-trieb von Cafés und alle damit zusammenhängenden Tätig-keiten. Geschäftsführer: [1.] Andreas Feihl, Neumarkt i.d.OPf., *19.11.1982; [2.] Johannes Feihl, Neumarkt i.d.OPf., OT Pölling, *16.06.1985.

90429 Nürnberg (Mittelfr.) – HRB 7367: Bäckerei & Konditorei Michael Karg GmbH, Dorfäckerstraße 39, 90427 Nürnberg. 13.05.2016: Geändert, nun: Liquidator: Bäcker- und Konditor-meister Hans Michael Karg, Nürnberg, *07.01.1956. Die Gesell-schaft ist aufgelöst.

90429 Nürnberg (Mittelfr.) –HRB 23883: coolBack GmbH, Ostring 2, 90530 Wendelstein. 28.04.2016: Geändert, nun: Ge-schäftsanschrift: Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: [1.] Günther Her-tel, Nürnberg, *17.06.1941; [2.] Norbert Schumacher, Leinburg, *22.08.1952. Liquidator: Lutz Serfort, Nürnberg, *23.10.1961. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

95030 Hof / Saale – HRB 469: Konditorei Däumler GmbH, Jahn-straße 11, 95030 Hof / Saale. 12.05.2016: Geändert, nun: Ge-schäftsanschrift: c/o Karl-Heinz Däumler, An der Joerdensan-lage 61, 95028 Hof. Ausgeschieden: Liquidator: Hans Däumler, Konditormeister, Hof / Saale, *14.12.1938. Bestellt: Liquidator: Karl-Heinz Däumler, Hof, *20.05.1948.

06112 Halle (Saale) – 59 IN 413/15: Der Stadtbäcker GmbH, Am Bruchfeld 5, 06179 Teutschenthal OT Zscherben [Amts-gericht Stendal, HRB 202379; Vertr.: Geschäftsführer Fried-helm Beckstedde, Rheda-Wiedenbrück], Insolvenzverfahren 09.05.2016: Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insol-

venzverwalters festgesetzt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Ge-schäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

07745 Jena – HRB 510937: Marktbäckerei Anschütz GmbH, Am Räschen 1, 98634 Wasungen. 06.05.2016: maci-fashion GmbH, Meiningen, Am Räschen 1, 98634 Wasungen. Die Gesellschaf-terversammlung vom 14.03.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand). Neue Firma: Marktbäckerei Anschütz GmbH. Neuer Sitz: Zella-Mehlis. Änderung der Geschäftsan-schrift: Peter-Haseney-Straße 4, 98544 Zella-Mehlis. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Backwaren und Belieferung von Kunden. Geschäftsführer: Matthias Anschütz, Zella-Mehlis, *08.03.1971. Ausgeschieden Geschäftsführerin: [1.] Cindy Hardt, geb. Amstein, Wasungen, *28.03.1979; [2.] Mary Lümpert, Meiningen, *09.02.1987.

07745 Jena –HRB 200802: Kondiback GmbH, Am Wurzbächle 1, 07343 Wurzbach. 12.05.2016: Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts we-gen eingetragen.

09130 Chemnitz Sachs – HRA 8381: Backofenbau Joachim Schus-ter e.K., Am Lehmteich 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl. Neueintragung 18.05.2016: (Beratung, Planung und Verkauf sowie Einbrin-gung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparaturen und Instandsetzung von Bäckereitechnik). Inhaber: Joachim Schus-ter, Plauen OT Großfriesen, *11.08.1949.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gestaltung: LANDMAGD in der Heide

Druck: Leinebergland Druck GmbH & Co KG, Alfeld (Leine)

Bezug: Jahresabonnement in Europa: 156,– € zuzüglich Versand und Mehrwertsteuer.

Einzelheft: 10,– € zuzüglich Versand und Mehr-wertsteuer.Die Kündigung eines Abonnements muss dem Verlag sechs Wochen vor Ende des Bezugszeit-raumes schriftlich vorliegen.Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Ver-lages oder infolge von Störungen des Arbeits-friedens bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Die Zeitschriften und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwer-tung ohne Einwilligung des Verlages strafbar.

Erscheinungstermin: 26.5.2016

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