Baden-Württemberg · 201 30. Heidelberger Gespräch 20177 für Gutachter wie Ärzte, Psychologen,...

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 72. Jahrgang | Gentner Verlag Är zteblatt Baden-Württemberg 08 | 2017 Foto: © Thinkstock – iStock www.ärzteblatt-bw.de

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 72. Jahrgang | Gentner Verlag

ÄrzteblattBaden-Württemberg

08 | 2017

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201730. Heidelberger Gespräch 2017für Gutachter wie Ärzte, Psychologen, Pflegefachkräfte sowie Juristen in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht

Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft:Gentner Verlag • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart Telefon: 0711/63672-852 • Telefax: 0711/63672-711 • E-Mail: [email protected] • www.heidelberger-gespraech.de

Donnerstag, 14. September 2017, Beginn 12.00 Uhr

Freitag, 15. September 2017, Ende ca. 14.45 Uhr

Hier direkt anmelden:

Ort: Deutsches Krebsforschungszentrum, DKFZ, Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg

Das Heidelberger Gespräch ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg als Fortbildungsveranstaltung mit 14 CME-Punkten für beide Tage anerkannt.

DONNERSTAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

12.00 – 12.30Erö� nung der Tagung, einleitende WorteTriebig, G. , Heidelberg

Bundesteilhabegesetz

Vorsitz: Schur, O., Celle / Ueberschär, I., Leipzig

12.30 – 13.00▪ juristische Einführung

Keil, St., Frankfurt/Main

13.00 – 13.30▪ sozialmedizinische Perspektive

Schmidt-Ohlemann, M., Bad Kreuznach

13.30 – 14.15 Diskussion

14.15 – 15.00 P A U S E

Was gibt es Neues bei den Berufskrankheiten ?

Vorsitz: Triebig, G., Heidelberg / Köhler, Th., Heidelberg

15.00 – 15.30▪  aus rechtlicher Sicht

Palfner, St., Berlin

15.30 – 16.00▪  aus medizinischer Sicht

Hallier, E., Göttingen

16.00 – 16.45 Diskussion

16.45 – 17.15 P A U S E

Einsichtnahme in Gutachten

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

17.15 – 17.45▪  aus juristischer Sicht

Schur, O., Celle

17.45 – 18.15 Diskussion

Neugestaltung der Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ der BAR

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

18.15 – 18.35▪  aus sozialmedizinischer Sicht

Cibis, W., Wöllstadt

18.35 – 19.00 Diskussion

19.00 – 21.00 Abendimbiss

FREITAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

Erste Erfahrungen mit dem Pfl egestärkungsgesetz 3

Vorsitz: Cibis, W., Frankfurt/Main / Schur, O., Celle

09.00 – 09.30▪  ärztliche Erfahrungen

Knoblich, St., Münster

09.30 – 10.00▪ juristische Erfahrungen

Francke, J., Düsseldorf

10.00 – 10.20▪ Aufgaben von Ärzten und P� egefachkräften

bei der BegutachtungKissels, U., Düsseldorf

10.20 – 11.00 Diskussion

11.00 – 11.30 P A U S E

Arbeitswelt 4.0: Arbeiten in der digitalen Welt

Vorsitz: Köhler, Th., Heidelberg / Weber, A., Dortmund

11.30 – 12.00▪ wissenschaftliche Grundlagen

Matthes, B. Nürnberg

12.00 – 12.30▪ sozialmedizinische/gutachterliche Aufgaben

Bahemann, A., Nürnberg

12.30 – 12.50▪ juristische Fragen

Spellbrink, W., Kassel

12.50 – 13.20 Diskussion

Neuigkeiten im JVEG

Vorsitz: Krauß, J., Darmstadt / Weber, A., Dortmund

13.20 – 13.40▪ juristische Aspekte

Formann, G., Gießen

13.40 – 14.00 Diskussion

14.00 –14.45▪ Zusammenfassung der Tagung,

abschließende Worte Losch, E., Frankfurt/Main

AZ_asu_HG_2017_Programm_4c_210x297.indd 3 23.05.17 09:10

201730. Heidelberger Gespräch 2017für Gutachter wie Ärzte, Psychologen, Pflegefachkräfte sowie Juristen in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht

Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft:Gentner Verlag • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart Telefon: 0711/63672-852 • Telefax: 0711/63672-711 • E-Mail: [email protected] • www.heidelberger-gespraech.de

Donnerstag, 14. September 2017, Beginn 12.00 Uhr

Freitag, 15. September 2017, Ende ca. 14.45 Uhr

Hier direkt anmelden:

Ort: Deutsches Krebsforschungszentrum, DKFZ, Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg

Das Heidelberger Gespräch ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg als Fortbildungsveranstaltung mit 14 CME-Punkten für beide Tage anerkannt.

DONNERSTAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

12.00 – 12.30Erö� nung der Tagung, einleitende WorteTriebig, G. , Heidelberg

Bundesteilhabegesetz

Vorsitz: Schur, O., Celle / Ueberschär, I., Leipzig

12.30 – 13.00▪ juristische Einführung

Keil, St., Frankfurt/Main

13.00 – 13.30▪ sozialmedizinische Perspektive

Schmidt-Ohlemann, M., Bad Kreuznach

13.30 – 14.15 Diskussion

14.15 – 15.00 P A U S E

Was gibt es Neues bei den Berufskrankheiten ?

Vorsitz: Triebig, G., Heidelberg / Köhler, Th., Heidelberg

15.00 – 15.30▪  aus rechtlicher Sicht

Palfner, St., Berlin

15.30 – 16.00▪  aus medizinischer Sicht

Hallier, E., Göttingen

16.00 – 16.45 Diskussion

16.45 – 17.15 P A U S E

Einsichtnahme in Gutachten

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

17.15 – 17.45▪  aus juristischer Sicht

Schur, O., Celle

17.45 – 18.15 Diskussion

Neugestaltung der Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ der BAR

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

18.15 – 18.35▪  aus sozialmedizinischer Sicht

Cibis, W., Wöllstadt

18.35 – 19.00 Diskussion

19.00 – 21.00 Abendimbiss

FREITAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

Erste Erfahrungen mit dem Pfl egestärkungsgesetz 3

Vorsitz: Cibis, W., Frankfurt/Main / Schur, O., Celle

09.00 – 09.30▪  ärztliche Erfahrungen

Knoblich, St., Münster

09.30 – 10.00▪ juristische Erfahrungen

Francke, J., Düsseldorf

10.00 – 10.20▪ Aufgaben von Ärzten und P� egefachkräften

bei der BegutachtungKissels, U., Düsseldorf

10.20 – 11.00 Diskussion

11.00 – 11.30 P A U S E

Arbeitswelt 4.0: Arbeiten in der digitalen Welt

Vorsitz: Köhler, Th., Heidelberg / Weber, A., Dortmund

11.30 – 12.00▪ wissenschaftliche Grundlagen

Matthes, B. Nürnberg

12.00 – 12.30▪ sozialmedizinische/gutachterliche Aufgaben

Bahemann, A., Nürnberg

12.30 – 12.50▪ juristische Fragen

Spellbrink, W., Kassel

12.50 – 13.20 Diskussion

Neuigkeiten im JVEG

Vorsitz: Krauß, J., Darmstadt / Weber, A., Dortmund

13.20 – 13.40▪ juristische Aspekte

Formann, G., Gießen

13.40 – 14.00 Diskussion

14.00 –14.45▪ Zusammenfassung der Tagung,

abschließende Worte Losch, E., Frankfurt/Main

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201730. Heidelberger Gespräch 2017für Gutachter wie Ärzte, Psychologen, Pflegefachkräfte sowie Juristen in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht

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Donnerstag, 14. September 2017, Beginn 12.00 Uhr

Freitag, 15. September 2017, Ende ca. 14.45 Uhr

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Das Heidelberger Gespräch ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg als Fortbildungsveranstaltung mit 14 CME-Punkten für beide Tage anerkannt.

DONNERSTAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

12.00 – 12.30Erö� nung der Tagung, einleitende WorteTriebig, G. , Heidelberg

Bundesteilhabegesetz

Vorsitz: Schur, O., Celle / Ueberschär, I., Leipzig

12.30 – 13.00▪ juristische Einführung

Keil, St., Frankfurt/Main

13.00 – 13.30▪ sozialmedizinische Perspektive

Schmidt-Ohlemann, M., Bad Kreuznach

13.30 – 14.15 Diskussion

14.15 – 15.00 P A U S E

Was gibt es Neues bei den Berufskrankheiten ?

Vorsitz: Triebig, G., Heidelberg / Köhler, Th., Heidelberg

15.00 – 15.30▪  aus rechtlicher Sicht

Palfner, St., Berlin

15.30 – 16.00▪  aus medizinischer Sicht

Hallier, E., Göttingen

16.00 – 16.45 Diskussion

16.45 – 17.15 P A U S E

Einsichtnahme in Gutachten

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

17.15 – 17.45▪  aus juristischer Sicht

Schur, O., Celle

17.45 – 18.15 Diskussion

Neugestaltung der Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ der BAR

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

18.15 – 18.35▪  aus sozialmedizinischer Sicht

Cibis, W., Wöllstadt

18.35 – 19.00 Diskussion

19.00 – 21.00 Abendimbiss

FREITAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

Erste Erfahrungen mit dem Pfl egestärkungsgesetz 3

Vorsitz: Cibis, W., Frankfurt/Main / Schur, O., Celle

09.00 – 09.30▪  ärztliche Erfahrungen

Knoblich, St., Münster

09.30 – 10.00▪ juristische Erfahrungen

Francke, J., Düsseldorf

10.00 – 10.20▪ Aufgaben von Ärzten und P� egefachkräften

bei der BegutachtungKissels, U., Düsseldorf

10.20 – 11.00 Diskussion

11.00 – 11.30 P A U S E

Arbeitswelt 4.0: Arbeiten in der digitalen Welt

Vorsitz: Köhler, Th., Heidelberg / Weber, A., Dortmund

11.30 – 12.00▪ wissenschaftliche Grundlagen

Matthes, B. Nürnberg

12.00 – 12.30▪ sozialmedizinische/gutachterliche Aufgaben

Bahemann, A., Nürnberg

12.30 – 12.50▪ juristische Fragen

Spellbrink, W., Kassel

12.50 – 13.20 Diskussion

Neuigkeiten im JVEG

Vorsitz: Krauß, J., Darmstadt / Weber, A., Dortmund

13.20 – 13.40▪ juristische Aspekte

Formann, G., Gießen

13.40 – 14.00 Diskussion

14.00 –14.45▪ Zusammenfassung der Tagung,

abschließende Worte Losch, E., Frankfurt/Main

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201730. Heidelberger Gespräch 2017für Gutachter wie Ärzte, Psychologen, Pflegefachkräfte sowie Juristen in den Bereichen Sozialmedizin und Sozialrecht

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Das Heidelberger Gespräch ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg als Fortbildungsveranstaltung mit 14 CME-Punkten für beide Tage anerkannt.

DONNERSTAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

12.00 – 12.30Erö� nung der Tagung, einleitende WorteTriebig, G. , Heidelberg

Bundesteilhabegesetz

Vorsitz: Schur, O., Celle / Ueberschär, I., Leipzig

12.30 – 13.00▪ juristische Einführung

Keil, St., Frankfurt/Main

13.00 – 13.30▪ sozialmedizinische Perspektive

Schmidt-Ohlemann, M., Bad Kreuznach

13.30 – 14.15 Diskussion

14.15 – 15.00 P A U S E

Was gibt es Neues bei den Berufskrankheiten ?

Vorsitz: Triebig, G., Heidelberg / Köhler, Th., Heidelberg

15.00 – 15.30▪  aus rechtlicher Sicht

Palfner, St., Berlin

15.30 – 16.00▪  aus medizinischer Sicht

Hallier, E., Göttingen

16.00 – 16.45 Diskussion

16.45 – 17.15 P A U S E

Einsichtnahme in Gutachten

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

17.15 – 17.45▪  aus juristischer Sicht

Schur, O., Celle

17.45 – 18.15 Diskussion

Neugestaltung der Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ der BAR

Vorsitz: Bahemann, A., Nürnberg / Krauß, J., Darmstadt

18.15 – 18.35▪  aus sozialmedizinischer Sicht

Cibis, W., Wöllstadt

18.35 – 19.00 Diskussion

19.00 – 21.00 Abendimbiss

FREITAG, . SEPTEMBER Uhrzeit Referenten / Vorträge

Erste Erfahrungen mit dem Pfl egestärkungsgesetz 3

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09.00 – 09.30▪  ärztliche Erfahrungen

Knoblich, St., Münster

09.30 – 10.00▪ juristische Erfahrungen

Francke, J., Düsseldorf

10.00 – 10.20▪ Aufgaben von Ärzten und P� egefachkräften

bei der BegutachtungKissels, U., Düsseldorf

10.20 – 11.00 Diskussion

11.00 – 11.30 P A U S E

Arbeitswelt 4.0: Arbeiten in der digitalen Welt

Vorsitz: Köhler, Th., Heidelberg / Weber, A., Dortmund

11.30 – 12.00▪ wissenschaftliche Grundlagen

Matthes, B. Nürnberg

12.00 – 12.30▪ sozialmedizinische/gutachterliche Aufgaben

Bahemann, A., Nürnberg

12.30 – 12.50▪ juristische Fragen

Spellbrink, W., Kassel

12.50 – 13.20 Diskussion

Neuigkeiten im JVEG

Vorsitz: Krauß, J., Darmstadt / Weber, A., Dortmund

13.20 – 13.40▪ juristische Aspekte

Formann, G., Gießen

13.40 – 14.00 Diskussion

14.00 –14.45▪ Zusammenfassung der Tagung,

abschließende Worte Losch, E., Frankfurt/Main

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ÄBW 08 • 2017 399

Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 08 | 2017

Ärzteblattwww.ärzteblatt-bw.de

EditorialAnze

ige

400 Selbsthilfe hilft – auch Ärzten!

400 Präsidenten-Hotline

401 Studientag: Medizin ohne Menschlichkeit

401 Telematikinfrastruktur

402 Vertreterversammlung der Landesärztekammer

403 Die Ärztekammer im Blick

404 Vertreterversammlung der KVBW

406 Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit Grundgesetz vereinbar

407 Neues aus der Finanzwelt

408 Nach Appendektomie nicht erkannte Hodentorsion eines 13-jährigen

410 Namen und Nachrichten

412 Jeder Zweite recherchiert Krankheitssymptome im Netz

412 Fortbestand der Krebs-beratungsstellen gesichert

413 Gesundheitsverhalten in Europa

413 Aktuelle Patientenbefragung

414

418

421

443

Petrischalen wurden 1887 vom deutschen Bakteriologen Julius Richard Petri erfunden und später nach ihm benannt. Sie werden meist zur Kultivierung von Mikroorganismen und zur Zellkultur genutzt. Zu diesem Zweck wird eine flache Schicht aus einem gel-förmigen Nährmedium in der Petrischale erzeugt: Das Medium wird gewöhnlich auf Agar-Basis hergestellt, im Autoklaven durch Erhitzen sterilisiert und noch warm und damit flüssig in die Schalen gegossen, bei Raumtemperatur erstarrt es und bildet die Agarplatte. Das Nährmedium versorgt die wachsenden Mikroorganismen mit Wasser und Nährstoffen.

Beinahe wie Kunstwerke muten Petrischalen an, nachdem sich die Mikroorganismen aus-gebreitet haben, wie auch auf dem Cover dieser Ausgabe zu bewundern. Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) er-möglicht diese farbenfrohe Darstellung auf der Titelseite. Die Bank verdeutlicht damit nicht nur ihre enge Beziehung zur Medizin, sondern auch zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Be-ratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.

Die BW-Bank ist mit 27 Heilberufe Centern und 165 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leis-tungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

Aus Fehlern lernen

Wirtschaft

Vermischtes

Arzt und Recht aktuell

Bekanntmachungen

Veranstaltungsübersicht

Impressum

Kammern und KV

Die informiert

400 ÄBW 08 • 2017

Editorial

Um die Jahrtausendwende bi-lanzierte Rolf Rosenbrock: „Gesundheitspolitisch gehört

es zum guten Ton, Selbsthilfe irgend-wie prima zu finden. Selbsthilfe ist ebenso wie Prävention ein beliebter Gegenstand von Sozialbelletristik und Sonntagsreden aller Art“ [1]

Zwischenzeitlich hat sich viel ge-tan. Insbesondere gibt es eine Förder-pflicht der Krankenkassen für Selbsthil-fegruppen. Ist die organisierte Selbst-hilfe daher als unverzichtbare dritte Säule im Gesundheitssystem ange-kommen? Oder sind Selbsthilfeaktivi-täten im durchgetakteten Klinik- oder Praxisbetrieb immer noch eher ein ablaufstörender Hemmschuh? – Ich sehe die Entwicklung positiv. Verände-rungsbedürftige Erscheinungen gibt es aber noch genug, auf beiden Seiten.

Die Selbsthilfe muss der Versu-chung widerstehen, sich über Gebühr fachlich „professionalisieren“ zu wollen. Als „Expertin in eigener Sache“ kommu-niziert sie in einfacher Sprache mit Ärzten, Wissenschaftlern und Verwal-tungsprofis. Als Patienten- oder Betrof-fenenbegleiterin [2] hört sie einfühlsam zu und ist aufgrund eigener Erfah-rungen Trost- und Ratgeber. Im ärzt-lichen Gespräch ist sie fürsorgende und stark machende, keinesfalls besserwis-serische oder belehrende Begleiterin von Betroffenen. Selbsthilfe versucht also im besten Sinne des Wortes zu vermitteln. Selbsthilfeverbände müssen diese Mentorenrolle verstärkt schulen.

Ärztinnen und Ärzte in den Kran-kenhäusern und in den Praxen müs-sen sich für diesen Dialog Zeit neh-men. Sie müssen dazu ausgebildet und geschult werden. Die Berufung zum begleitenden Arzt einer Selbsthil-fegruppe ist ein Gütesiegel! Dort können im Einzelfall Patientenorien-tierung geübt, Erwartungen an die Politik und an die Kostenträger verab-redet und schlussendlich gemein-same Erfolge gefeiert werden.

Die ATO-Tagung des Krebsver-bandes, der Tumorzentren und der Onkologischen Schwerpunkte ist bei-spielgebend, wie Zusammenarbeit erfolgreich gelingen kann. Nicht nur die Ärzte der Zentren, auch alle pati-entenrelevanten Berufsgruppen kom-men dort miteinander ins Gespräch. In allen Arbeitsgruppen und Foren der Profis sind auch – meistens sogar in der Überzahl – Vertreterinnen der Selbsthilfe mit beziehungsweise nach Krebs vertreten … auf Augenhöhe, nie störend und das schon seit vielen Jahren! Dieses Miteinander war Er-folgsvoraussetzung für richtungswei-sende Betreuungs- und Beratungsan-gebote. Zwei exemplarische Beispiele, um die Baden-Württemberg bundes-weit beneidet wird:

Die Brückenpflege. Dieses Ange-bot der Zentren ist heute – allen Wi-derständen zum Trotz – ein Teil der Regelversorgung. Geglückt ist die Umsetzung nur, weil sich alle – vor-weg die Selbsthilfe – in der ATO einig wurden, dass eine Versorgungslücke für schwerkranke Menschen ge-schlossen werden muss. Kluge Kran-kenkassen haben damals schnell, andere erst mit Verzögerung Finan-zierungsmöglichkeiten gefunden.

Die ambulanten psychosozi-alen Krebsberatungsstellen. Der Nationale Krebsplan verweist darauf, dass immer mehr Krebspatienten überleben. Er fordert deshalb mehr ambulante psychosoziale Beratungs-angebote.

Acht Jahre lang wurden der Bedarf und die Qualität der Beratungsange-bote modelhaft erhoben. [3] Eine Fol-gefinanzierung der Modellberatungs-stellen ist bislang nicht gelungen. Das unverantwortliche Aus wurde durch

eine letztmalige Zwischenfinanzierung bis Ende 2017 abgewendet.

In Baden-Württemberg ist zeit-gleich Bemerkenswertes gelungen! Das Sozialministerium hat nicht nur den Aufbau weiterer acht Krebsbera-tungsstellen bis Ende 2016 anschubfi-nanziert. Die Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, das Land Baden-Württemberg und die Arbeitgeberver-einigungen einigten sich auf ein ge-meinsames Finanzierungsmodell für 2017. Damit ist der Bestand der bestehenden Krebsberatungsstellen vorläufig gesichert.

Was haben diese Beispiele mit der Selbsthilfe und dem Zusammenwirken mit den Ärzten zu tun? – Sehr viel! Systembedingt war es nicht leicht, die Brückenpflege in der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu platzieren. Dies gelang nur mit Unterstützung der Selbsthilfe. Sie hat sich – mit politischem Nach-druck – für dieses Modell stark ge-macht. Nicht anders ist es beim Aufbau der Krebsberatungsstellen.

In Baden-Württemberg haben die Ärzteschaft und die Selbsthilfe ge-lernt, dass eine Zusammenarbeit lohnend ist! – Die Beispiele zeigen aber auch, dass eine gute Zusammen-arbeit nicht vom Himmel fällt. Über den Einzelfall hinaus sind kontinuier-liche Abstimmungsprozesse nötig, um Vertrauen wachsen zu lassen. Die ATO-Tagungen des Krebsverbandes Baden-Württemberg sind dafür bei-spielgebend.

Hubert Seiter Vorstandsvorsitzender der LAG-Selbsthilfe

Baden-Württemberg Vorstandsmitglied des Krebsverbandes

Baden-Württemberg

Gute Zusammenarbeit fällt nicht vom Himmel

Selbsthilfe hilft – auch Ärzten!

H. Seiter

Foto

: DRV

BW

[1] R. Rosenbrock in Band 12 „Entwicklungsper-spektiven der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im deutschen Gesundheitswe-sen“, Schriftenreihe der Abteilung für Medi-zinische Soziologie der Universität Freiburg

[2] Ich wähle bewusst die weibliche Form, weil nach wie vor die gesundheitliche Selbsthil-fe weitüberwiegend in deren Händen liegt.

[3] Die Deutsche Krebshilfe hat in Baden-Württemberg vier entsprechende Model-leinrichtungen großzügig gefördert, in Stuttgart mit einem Finanzierungsanteil des Krebsverbandes Baden-Württemberg.tFo

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Präsidenten-Hotline

Wo drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärzte kammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie

Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermög- licht den Mitgliedern die direkte Kontakt- aufnahme. Am 12. September wird der Prä sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!

Kammern und KV

Das Bundesgesundheitsmini-sterium hat Mitte Juli auf An-frage des Deutschen Ärzte-

blattes bestätigt, was zuvor von ver-schiedenen Seiten gefordert worden war: Die Anbindung von Arzt-, Psy-chotherapeutenpraxen und Kranken-häusern an die Telematikinfrastruktur wird verschoben (das Ärzteblatt Ba-den-Württemberg hatte in seiner Juli-Ausgabe auf Seite 352 berichtet):

Die Frist für die Anbindung von Arzt-, Psychotherapeutenpraxen und Krankenhäusern an die Telematikin-frastruktur verlängert sich demnach

Bundesgesundheitsministerium bestätigt Fristverlängerung

Telematikinfrastruktur

um ein halbes Jahr vom 30. Juni 2018 auf den 31. Dezember 2018. Die Frist-verlängerung betrifft auch den Roll-out der elektronischen Gesundheits-karte und den Start des Versicherten-stammdatenmanagements.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf Verzögerungen bei der Herstel-lung der Konnektoren, die für den Anschluss an die Telematikinfrastruk-tur notwendig sind. Die mit der Produktion beauftragten Firmen rechnen frühestens im Herbst dieses Jahres mit der Auslieferung der ersten Tranche.

Schema der Daten autobahn für das Gesundheitswesen

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene PraxisZiele:Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizini-schen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch das liberalisierte Vertragsarztrecht hat sich der Gestaltungs-spielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. Doch nur wer gut informiert ist, weiß diese Möglichkeiten auch effektiv zu nutzen. Mit diesem Seminar verhelfen wir Ihnen zu einem erfolg-reichen Start in die eigene Praxis. In vier Modulen behandeln wir wichtige Themen der Praxis gründung und Neuniederlassung. Dabei gehen wir auch auf verschiedene Formen der Finanzierung ein und geben Auskunft zu aktuellen Steuerfragen.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referenten: •   Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin•   Matthias Engelter, Betriebswirt (VWA)•   Theo Sander, Diplom-Betriebswirt, Rechtsanwalt, 

Fachanwalt für Steuerrecht, IWP – Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster

•   Jan-Ulrich Schuster, Rechtsassessor•   Mirjam Vey-Bierling, Steuerberaterin•   Thiemo Wimmer, Betriebswirt, 

Deutsche Apotheker- und ÄrztebankTermine und Veranstaltungsort:•   Modul 1: 7. Oktober 2017 (10.00 bis ca. 14.00 Uhr)•   Modul 2: 9. November 2017 (17.30 bis ca. 21.00 Uhr)•   Modul 3: 16. November 2017 (17.30 bis ca. 21.00 Uhr)•   Modul 4: 23. November 2017 (17.30 bis ca. 21.00 Uhr)• apoBank Mannheim, Jakob-Bensheimer-Str. 22, 68167 MannheimInformation und Anmeldung:•   Management Akademie der KV Baden-Württemberg, 

Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected]

•   oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.deTeilnahmegebühr:Module 2 bis 4 je 65,– Euro (Modul 1 ist kostenlos).Fortbildungspunkte: 5 (Modul 1) bzw. 4 (Module 2 bis 4)

Veranstaltungshinweis

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management akademieder Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-Württemberg

In diesem Jahr jährt sich die Urteils-verkündung im Nürnberger Ärzte-prozess 1947 zum 70. Mal. Welche

historische Bedeutung hat dieser erste von zwölf Nachfolgeprozessen, die dem Nürnberger Hauptkriegsver-brecherprozess folgten? Warum wa-ren es gerade die Ärzte, die noch vor Militärs und Wirtschaftsführern als erste angeklagt wurden? Was wurde ihnen zur Last gelegt?

In den Blick der Ankläger und Richter kamen insbesondere die me-

dizinischen Versuche an Menschen sowie die Euthanasieverbrechen. Der Prozess wurde in der Öffent lichkeit und in der internationalen und deut-schen Ärzteschaft stark beachtet, aber auch kritisch aufgenommen. Unter anderem hatte er den Nürnberger Kodex zur Folge, der bis heute maß-geblich die Zustimmungspflicht von Betroffenen bei medizinischen Versu-chen regelt und vorschreibt.

Unter dem Titel „Medizin ohne Menschlichkeit“ veranstaltet die Lan-

desärztekammer Baden-Württemberg (gemeinsam mit weiteren Partnern) einen Studientag am 27. September 2017 in Stuttgart. Die Fachvorträge und Diskussionen richten sich bewusst nicht nur an ein Fachpublikum, son-dern an alle an diesen Fragen und Themen Interessierte, ungeachtet des historischen Vorwissens. Das Pro-gramm der Veranstaltung und Anmelde möglichkeit sind online zu finden: www.lernortgeschichte.de/medizin-ohne-menschlichkeit

70 Jahre Nürnberger Ärzteprozess

Studientag: Medizin ohne Menschlichkeit

Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess

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402 ÄBW 08 • 2017

Kammern und KV

Im Mittelpunkt der Sommer-Vertre-terversammlung der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg

stand der Bericht zur aktuellen Lage von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever, der die Delegierten umfassend über wichtige Themen informierte (aus Platzgründen können an dieser Stelle nur ausgewählte Vortrags-inhalte Erwähnung finden):

So ging es um die Etablierung von Modellprojekten zur ausschließlichen Fernbehandlung. Die entsprechende Änderung der Berufsordnung hatte für großes Interesse bei zahlreichen Anbietern und in der regionalen so-wie überregionalen Presse gesorgt. Nach Dr. Clevers Worten sei davon auszugehen, dass die ersten Projekte noch in diesem Jahr starten. Ziel der Ärzteschaft müsse nämlich sein, me-dizinische Konsultationen per Tele-

fon, die schon heute in großer Zahl bei ausländischen Fernbehandlungs-portalen landen, zurück ins Ländle zu holen. Die Kammer habe dazu die notwendigen Grundlagen geschaffen und nun sei man sehr gespannt auf die Umsetzung.

Mit Blick auf das eHealth-Gesetz und die Einrichtung der Telematik-Infrastruktur gab sich Dr. Clever ent-täuscht: Nachdem die Kammer ihre Hausaufgaben – unter anderem die Vorbereitungen für die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen – gemacht hatte, sorgte die Politik mit der zweimaligen Verschiebung des Starttermins für das Versicherten-stammdatenmanagement für Frust bei den Ärzten: Sie blieben jetzt auf den monatlichen Kosten für die Karte sitzen und hätten derzeit kaum Mehr-wert. Daher riet Dr. Clever aktuell, die

Karte erst dann zu beantragen, wenn die Sache wirklich beginne, denn nur so bekomme der Vertragsarzt dann die Übermittlungsgebühren von sei-ner Kassenärztlichen Vereinigung er-stattet.

Auch der Start des sogenannten Krankenhaus-Entlassmanagements war von GKV-Spitzenverband, Kas-senärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft verschoben worden. Die Landesärzte-kammern hatten sich nach Dr. Clevers Worten bundesweit angeboten, für die notwendigen Ärzteverzeichnisse zu sorgen, da sie ja bereits über ein Melderegister aller Ärzte in Deutsch-land verfügen. Doch die Entscheidung wird wohl zwischen den Mitgliedsor-ganisationen des Gemeinsamen Bun-desausschusses fallen, und da seien die Ärztekammern eben nicht dabei.

Satzungsänderungen, Fernbehandlung, eHealth-Gesetz, Kompetenzzentrum Weiterbildung

Vertreterversammlung der Landesärztekammer

EntschließungenDie Vertreterversammlung fasste zahlreiche Ent-schließungen, die wir aus Platzgründen nur stark verkürzt wiedergeben. Alle Beschlüsse sind je-doch im Volltext auf der Website der Landesärz-tekammer Baden-Württemberg nachlesbar (www.ärztekammer-bw.de).

Medizinstudium

Die Landesregierung wurde aufgefordert, Studie-rende der Humanmedizin bei Ausbildungsab-schnitten, die in ländlichen Regionen absolviert werden, finanziell zu unterstützen.

Qualitätssicherung

Die deutsche Ärzteschaft hat Qualitätssicherungs-maßnahmen in der Patientenversorgung entwi-ckelt, umgesetzt und evaluiert. Die Ärztekammer sollte daher stimmberechtigtes Mitglied in der Landes-AG für sektorenübergreifende Qualitätssi-cherung werden.

Gesundheitscheck

Mit der DRV und weiteren Partnern sollen einver-nehmlich klare Regelungen getroffen werden, mit denen sich der Rechtsanspruch auf den „Gesund-heitscheck ab 45“ und sich hieraus ableitend konkrete Präventionsleistungen in Art und Um-fang umsetzen lassen.

Ärzte im ÖGD

Es wurde eine der Qualifikation und Verantwor-tung entsprechende Vergütung der ärztlichen Tätigkeiten im öffentlichen Gesundheitsdienst auf dem Niveau der großen Marburger Bund-Flächen-tarifverträge gefordert.

Gesundheits-Fachberufe

Die Berufsausbildung für Physiotherapeuten, Er-gotherapeuten und Logopäden sollte den Rah-menbedingungen für andere Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen angeglichen werden, auch im Hinblick auf die akademische Qualifikation und Ausbildungsvergütung.

Physician Assistant

Der Physician Assistant übt eine Delegationstätig-keit zur Arzt-Entlastung aus, dabei findet keine Substitution statt. Studieninhalte und Kompe-tenzen sollten bundesweit, angelehnt an den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin, vereinheitlicht werden.

Notfallversorgung

Die Ärztekammer bringt sich aktiv in die Diskus-sion um die Notfallversorgung im Land ein. Der Ausschuss Notfallmedizin soll unter anderem Vorschläge für die Weiterentwicklung gerade am Übergang von der ambulanten zur stationären Versorgung erarbeiten.

Gutachterkommissionen

Die Landesärztekammer wurde in ihrem Bemü-hen um eine angemessene Finanzierung der Gutachterkommissionen unter Beteiligung der Haftpflichtversicherungen unterstützt.

Hausärztliche Versorgung

Die Delegierten sprachen sich für die Sicherung einer flächendeckenden hausärztlichen Versor-gung aus. Eigentlich sollte künftig keine Hausarzt-praxis mehr wegen Bewerbermangel schließen müssen. Quereinstieg und weitere Maßnahmen sollen weiterentwickelt werden.

Glyphosat

Es wurde an die Bundesregierung appelliert, einer weiteren Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene nicht zuzustimmen, da trotz einer positiven Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur die Zweifel an der gesund-heitsschädigenden Wirkung nicht ausgeräumt sind.

Weiterbildung

Die Möglichkeit, die bislang auf die Allgemeinme-dizin beschränkte Förderung der Weiterbildung auf eine Reihe anderer Fachgebiete zu erstrecken, wurde begrüßt. Alle Fächer der unmittelbaren Patientenversorgung sollen in die Förderung einbezogen werden.

Kammerpräsident Dr. U. Clever

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ÄBW 08 • 2017 403

Kammern und KV

Der Kammerpräsident berichtete auch aus dem Arbeitskreis „Ethik und Geschichte der Medizin“. Die Dele-gierten begrüßten, dass ein „For-schungsprojekt Kammerhistorie“ für die Zeit von 1920 bis 1960 geplant ist, bei dem die Rolle der Ärztekammer vor, während und nach der NS-Zeit im Fokus steht. Zudem wird der Vorstand der Landesärztekammer im Januar 2018 erstmals die Gedenkstätte Gra-feneck besuchen. Es ist der Ort, an dem vor dann genau 78 Jahren Ärzte unter Sicht Kohlenmonoxid in eine als Duschraum getarnte Gaskammer ein-geleitet haben, um psychisch Kranke und Behinderte zu töten.

Die Landes- und Bezirksärztekam-mern haben im vergangenen Jahr aus dem neuen § 75 a des Sozialgesetz-buches V, wo es um die Förderung der ambulanten Weiterbildung nicht nur, aber vor allem in der Allgemeinmedi-zin geht, neue Aufgaben bekommen und auch übernommen, erläuterte Dr. Clever. Durch die konstruktive Ausge-staltung im Lande konnte inzwischen mit den allgemeinmedizinischen Lehr-stühlen, der Landeskrankenhausge-sellschaft, der Kassenärztlichen Verei-nigung und der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin ein „Kompetenz-zentrum Weiterbildung Verbundwei-terbildung plus“ gegründet werden. Nun sollen zusätzliche Weiterbildungs-verbünde in allen Bezirksärztekam-mern gebildet sowie Train-the-Trainer-Seminare und Mentorenprogramme etc. angeboten werden.

Weitere Themen des Berichts zur Lage waren unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz (siehe auch Seite 406), die Bundestagswahlen 2017 und die Kammerwahlen 2018, der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg,

die Entschließungen der Vertreterver-sammlung zur Freimessung radioak-tiver Abfälle und zum Katastrophen-schutz sowie Aktuelles aus der Lan-desgeschäftsstelle.

Ausführliche Diskussionen und wichtige Beschlüsse prägten die üb-rigen Tagesordnungspunkte der Ver-treterversammlung: Dabei ging es un-ter anderem um die Ethikkommission bei der Landesärztekammer, ein unab-hängiges, interdisziplinäres Gremium, das Forschungsvorhaben begutachtet. Vor dem Hintergrund einer geänderten EU-Verordnung und damit verbunden einem neuen Arzneimittelgesetz nah-men die Delegierten Anpassungen am Statut der Kommission vor, damit sie auch künftig entsprechende klinische Prüfungen durchführen kann.

Ausgehend von den Erfahrungen bei den letzten Kammerwahlen än-derten die Delegierten nach inten-siver Debatte auch die Wahlordnung. Unter anderem ging es dabei um den Erhalt der Delegiertenzahlen-Ober-grenze für die Vertreterversamm-lungen auf Bezirksebene, bei gleich-zeitig umfassender Repräsentanz der Ärzteschaft.

Ebenfalls notwendig geworden war eine Änderung der Satzung über die Eignungsvoraussetzungen für Lei-tende Notärzte im Rettungsdienst, unter anderem zur Klarstellung von Tätigkeiten auf Intensivstationen. Auch eine Änderung der Regelung der Ent-schädigung an Lehrkräfte für die Aus-bildung von Medizinischen Fachange-stellten stand an. (Alle genannten Satzungsänderungen werden nach entsprechender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg zu ge-gebener Zeit in Kraft treten.)

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Hohe Auszeichnungen

Kammerpräsident Dr. Clever zeichnete vor der Vertreterver-sammlung zwei verdiente Mitglieder mit der Albert-Schweit-zer-Medaille, der höchsten Ehrung der Landesärztekammer

Baden-Württemberg aus. Dr. Joachim Aspacher, Chef-

arzt der Abteilung für Innere Medizin am Paracelsus Kranken-haus Karlsruhe, hat sich stets auch für die Schwächsten einge-setzt, beispielsweise unversi-cherte Patienten, die eben auch ein Recht auf stationäre Betreu-ung im Ernstfall haben. Zudem hat er den Verein zur Unterstüt-zung traumatisierter Migranten in Karlsruhe mitbegründet und wurde später dessen Vorsitzender. Seit vielen Jahren ist er geschätzter Teilnehmer am Gedankenaus-tausch der Menschenrechtsbeauftragten im Südwesten. Eine ande-re Facette seiner ehrenamtlichen Tätigkeiten ist das langjährige Engagement für ärztliche Berufsanfänger, denen er die Arbeit in der Notfallambulanz und in den ersten Diensten näher brachte.

Prof. Dr. Richard Salm, ehe-maliger Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäß-chirurgie am RKK-Klinikum Frei-burg, war langjähriges ehren-amtliches Mitglied des Weiter-bildungsausschusses der Be-zirksärztekammer Südbaden. Darüber hinaus war er für die Kammer auch als Prüfer und Fachgutachter tätig. Zudem war er langjähriger Delegierter der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammer und Kassenärzt-lichen Vereinigung Südbaden sowie der Landesärztekammer Baden-Württemberg, in deren Ausschuss Qualitätssicherung er ebenfalls viele Jahre wirkte. Was Herrn Prof. Salms Tätigkeit darüber hinaus aber vor allem ausmachte, war seine große, dabei persönlich absolut be-scheidene Vorbildfunktion, wie ernst er jeden Patienten und jede Patientin auch außerhalb des OPs behandelte und am Krankenbett aufsuchte, bevor und nachdem er sie (mit)operiert hatte.

Prof. Dr. Salm und Dr. U. Clever

Dr. J. Aspacher und Dr. U. Clever

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg präsentiert sich selbst und die Menschen dahinter sowie ausgewählte Themen und Ereig-nisse ausführlich in der neuen Broschüre „Die Ärztekammer im Blick“.

Alles, was in den Jahren 2016 und 2017 in der ärztlichen Selbstverwaltung wichtig war, ist chronologisch geordnet nachzulesen. So berichtet die Publi-kation beispielsweise über besondere Initiativen und Veranstaltungen der Kammer oder gewährt einen Blick hinter die Kulissen der Körperschaft und ihre Rolle auf Bundesebene im Konzert von Bundes- und Landesärztekam-mern. – Die 24-seitige Veröffentlichung kann online eingesehen beziehungs-weise als gedrucktes Exemplar bestellt werden.

Die Ärztekammer im Blick

Weitere Informationen:www.ärztekammer-bw.de C

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Die Ärztekammer im BlickLandesärztekammer Baden-Württemberg unter der Lupe im Zeitraum 2016 bis 2017

Landesärztekammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts

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404 ÄBW 08 • 2017

Kammern und KV

Dass es auch ohne die seit gut zwanzig Jahren geltenden Richtgrößen geht, haben die

Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die nie-dergelassenen Ärztinnen und Ärzte im ersten Quartal 2017 eindrucks- voll bewiesen. Stolz präsentierte Dr. Norbert Metke, KVBW-Vorstandsvor-sitzender, bei der jüngsten Vertreter-versammlung die ersten Anwen-dungsergebnisse der seit Januar geltenden praxisindividuellen Richt-werte für Arzneimittelprüfungen: Von 10 912 Arzneimittel verord-nenden Praxen waren nur 215 (1,97 %) auffällig, das heißt sie über-schritten ihren praxisindividuellen Richtwert um mehr als 25 Prozent. Im vergleichbaren Zeitraum waren 2015 nach der alten Richtgrößensystema-tik 2 087 Praxen auffällig gewesen – also knapp 20 Prozent.

Die Sensibilisierung der Arznei-mittel verschreibenden Ärzte in Baden-Württemberg habe – durch informative Maßnahmen im Sinne einer noch spezifischeren rationalen Pharmakotherapie – ein spürbares Einsparverhalten im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ausgelöst, so Dr. Metke unter dem Beifall der Ver-treterversammlung. Die Ziele der Richtgrößen-Ablösung, unter ande-rem die Vermeidung von Fehl- und Unterversorgung aus Verschrei-bungsangst sowie die Beseitigung des „Verordnungsrisikos“ für länd-liche Versorgerpraxen – seien damit erfolgreich erreicht worden, vor allem, da die gleichbleibende Re-zeptfallzahl gezeigt habe, dass keine Umgehungsstrategien gewählt wor-den seien.

Mit Blick auf die Sektorengrenzen führte der Vorstandsvorsitzende aus, dass er die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft um Grün-dung einer Arbeitsgruppe „Entlass-medikation“ gebeten habe, mit dem Ziel der Abstimmung einer übergrei-fenden und damit identischen Ent-lassmedikation, unter anderem auf dem Boden von KVBW-Therapieleitfä-den. Entlassbrief und Medikations-plan stehen bei diesem Vorhaben ebenso im Fokus wie Verordnung von

Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmit-teln für bis zu sieben Tage durch den Krankenhausarzt. Die Mehrarbeit in den Kliniken sei ein Segen für die Niedergelassenen, daher wolle die KVBW bei der Umsetzung des Entlass-managements behilflich sein, zumal es auch den Patienten den Übergang vom stationären in den ambulanten Sektor erleichtere.

Auch zu den neuen Honorarver-trägen hatte Dr. Metke wichtige Neuigkeiten: Im ersten Quartal 2017 ließ sich sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Bereich ein reelles Plus von fünf Prozent erzielen, das im Wesentlichen symmetrisch verteilt werde. Ergänzend dazu würden Kon-vergenzmittel an die gynäkologische Fachgruppe verteilt, da diese in den letzten Jahren hinter der Honorarent-wicklung der anderen Gruppen zu-rückgeblieben war.

KVBW-Vize Dr. Johannes Fechner stellte der Vertreterversammlung ak-tuelle Ergebnisse der Terminservice-stelle Baden-Württemberg vor. Dem-nach gab es von Februar 2016 bis Juni 2017 insgesamt rund 27 000 Anrufe, bei denen aber nur circa 10 000 Termine vermittelt werden konnten. Gründe hierfür sind unter anderem, dass sich viele Anrufer nur allgemein zum Ablauf der Terminver-mittlung informieren wollten oder gar keinen gültigen Überweisungs-code hatten. Außerdem erschienen den Versicherten die Wegezeiten zu angebotenen Praxen häufig zu lang oder sie hatten nur Interesse an einer Vermittlung zum Wunscharzt bezie-hungsweise in eine Wunschregion. Insgesamt sei die gesetzlich verord-nete Terminservicestelle wie von der KVBW erwartet kein Erfolgsmodell, betonte Dr. Fechner.

Hinsichtlich der Einführung der bundesweiten Telematikinfrastruktur ging Dr. Fechner davon aus, dass die bisherigen Termine vom Gesetzgeber

nicht gehalten werden können. Man gehe nun vom 31. Dezember 2018 als verpflichtenden Termin für die erste Anwendung (Online-Abgleich der Versichertenstammdaten) aus. KV-seitig gehe die Vernetzung natürlich weiter; die Praxen würden sukzessive mit den notwendigen „Tokens“ für den Zugang zum sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen aus-gestattet.

Das Projekt „DocDirekt“, mit dem in den zwei Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen künftig die ausschließ-liche Fernbehandlung erprobt wer-den soll, liegt nach den Worten von Dr. Fechner weiterhin im Zeitplan. Voraussichtlich Ende Juli sollte der Dienstleister ausgewählt werden, da-ran schließe sich die Rekrutierung von PEP-Praxen in den beiden Regionen an. Nach Verpflichtung von Tele-Ärzten könne die Schulung von Me-dizinischen Fachangestellten sowie Ärzten beginnen und das Projekt vo-raussichtlich Ende des Jahres in Be-trieb gehen.

Der Sachstandsbericht des stell-vertretenden KVBW-Vorsitzenden endete mit einem Ausblick auf die ärztliche Versorgung im Jahr 2020 unter Vorzeichen wie „Unterfinanzie-rung GKV“, „Finanzierung PKV“, „Haus- und Facharztmangel“, „Sektoren übergreifende Bedarfsplanung“. Vor allem hinsichtlich der Tatsache, dass aktuell 468 Hausarztsitze nicht be-setzt seien und rund 500 Praxen bis 2022 nicht nachbesetzt werden könnten, sei eine Unterstützung der Arztpraxen durch nichtärztliche Assi-stenzberufe unabdingbar. Neben VERAHs, EVAs, NÄPAs, Gesundheits- und Krankenpflegern trete künftig wohl auch der „Physician Assistant“, wie er beispielsweise an der Dualen Hochschule in Karlsruhe ausgebildet werde. Hinzu lasse auch der abzuse-hende Rückbau von Krankenhäusern beziehungsweise ihr Ersatz durch vertragsärztliche Strukturen vielfäl-tige Veränderungen im Gesundheits-wesen erwarten. Der KVBW werden demnach auch in Zukunft die The-men nicht ausgehen.

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Praxisindividuelle Richtwerte, Entlassmedikation, Honorarverträge, Telematik

Vertreterversammlung der KVBW

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406 ÄBW 08 • 2017

Arzt und Recht aktuell

Mit dem am 11. Juli verkünde-ten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsge-

richts (BVG) entschieden, dass die Re-gelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes müsse al-lerdings der in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützten Tarifautono-mie Rechnung tragen. Über im Einzel-nen noch offene Fragen hätten die Fachgerichte zu entscheiden.

Das Tarifeinheitsgesetz regelt Kon-flikte im Zusammenhang mit der Gel-tung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb (das ÄBW hatte berichtet). Es ordnet an, dass im Fall der Kollision der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft verdrängt wird, die weniger Mitglieder im Betrieb hat, und sieht ein gericht-liches Beschlussverfahren zur Feststel-lung dieser Mehrheit vor. Der Arbeitge-ber muss die Aufnahme von Tarifver-handlungen den anderen tarifzustän-digen Gewerkschaften bekannt geben und diese mit ihren tarifpolitischen For-derungen anhören. Wird ihr Tarifvertrag im Betrieb verdrängt, hat die Gewerk-schaft einen Anspruch auf Nachzeich-nung des verdrängenden Tarifvertrags.

Unvereinbar sei das Gesetz gemäß der Entscheidung des BVG mit der Ver-fassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig ver-nachlässigt werden. Der Gesetzgeber müsse insofern Abhilfe schaffen.

Bis zu einer Neuregelung dürfe ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt sei, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsge-werkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt ha-be. Das Gesetz bleibe mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin an-wendbar. Die Neuregelung sei bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen.

Zum Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts erklärte Bundesärzte-kammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich

Montgomery: „Bundesarbeitsministe-rin Andrea Nahles sollte nicht glauben, sie könne sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ta-rifeinheitsgesetz entspannt in den Sommerurlaub verabschieden. Karlsru-he hat die Regierung zum Nachsitzen verdonnert und Änderungen an dem Gesetz verlangt. Nach dem Urteil steht fest: So wie das Gesetz jetzt ausgestal-tet ist, kann es nicht bleiben.

Wesentliche Inhalte sind mit der grundgesetzlich verbrieften Koaliti-onsfreiheit nicht vereinbar. Die Rege-lungen sind nicht nur schlecht für die betroffenen Beschäftigten. Was den ärztlichen Bereich angeht, schlagen sie auch voll auf die Patientenversor-gung durch. Denn wenn man Ärzten die Möglichkeit nimmt, wirksam für angemessene Arbeitsbedingungen zu streiten, bleibt das natürlich nicht ohne Folgen für die Versorgung.

Wir hätten uns eine völlige Aufhe-bung dieses in jeglicher Hinsicht schäd-lichen Gesetzes gewünscht. Zumindest ist jetzt aber klar, dass die Rechte be-rufsspezifischer Gewerkschaften besser geschützt werden müssen. Das ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik. Die Ministerin muss jetzt liefern.“

Zu den wesentlichen Erwägungen des Senats zählte, dass das Grund-recht aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz in erster Linie ein Freiheitsrecht sei. Es schütze alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, insbesondere die Tarifautonomie und Arbeitskampf-maßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet seien. Das Grundrecht vermittle nach Über-zeugung des Gerichts jedoch kein Recht auf absolute tarifpolitische Verwertbarkeit von Schlüsselpositi-onen und Blockademacht zum eige-nen Nutzen. Zudem enthalte Art. 9 Abs. 3 GG auch keine Bestandsgaran-tie für einzelne Koalitionen.

Die Regelung zur Verdrängung eines Tarifvertrags im Kollisionsfall greife in die Koalitionsfreiheit ein, so eine weitere Erwägung der Richter. Sie könne außerdem grundrechtsbeein-trächtigende Vorwirkungen entfalten. Denn sowohl die drohende Verdrän-

gung des eigenen Tarifvertrags als auch die gerichtliche Feststellung, in einem Betrieb in der Minderheit zu sein, könnten eine Gewerkschaft bei der Mitgliederwerbung und der Mobilisie-rung ihrer Mitglieder für Arbeitskampf-maßnahmen schwächen und Entschei-dungen zur tarifpolitischen Ausrich-tung und Strategie beeinflussen. Beein-flusst werde auch die grundrechtlich geschützte Entscheidung, ob und in-wieweit mit anderen Gewerkschaften kooperiert werde und welches Profil sich eine Gewerkschaft gebe.

Art. 9 Abs. 3 GG berechtigte den Gesetzgeber, das Verhältnis der sich gegenüberstehenden Tarifvertragspar-teien zu regeln, um strukturelle Voraus-setzungen dafür zu schaffen, dass Tarif-verhandlungen einen fairen Ausgleich ermöglichen und damit angemessene Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen hervorbringen können. Zur Funktions-fähigkeit der Tarifautonomie gehöre aber nicht nur die strukturelle Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitneh-merseite. Zu ihr gehörten auch die Bedingungen der Aushandlung von Tarifverträgen, welche die Entfaltung der Koalitionsfreiheit dort sichern, wo auf Seiten der Gewerkschaften oder der Arbeitgeber mehrere Akteure unterei-nander konkurrieren. Auch hier verfüge der Gesetzgeber über einen weiten Handlungsspielraum. Er sei nicht ge-hindert, Rahmenbedingungen zu ver-ändern, so aus Gründen des Gemein-wohls, um gestörte Paritäten wieder-herzustellen oder um einen fairen Ausgleich auf einer Seite zu sichern.

Zweck des Tarifeinheitsgesetzes sei es, Anreize für ein kooperatives Vorge-hen der Arbeitnehmerseite in Tarifver-handlungen zu setzen und so Tarifkolli-sionen zu vermeiden. Damit verfolge der Gesetzgeber das legitime Ziel, zur Siche-rung der strukturellen Voraussetzungen von Tarifverhandlungen das Verhältnis der Gewerkschaften untereinander zu regeln. Die angegriffenen Regelungen seien geeignet, dieses Ziel zu erreichen, auch wenn nicht gewiss sei, dass der gewollte Effekt tatsächlich eintritt. Es bestünden auch keine verfassungs-rechtlich durchgreifenden Bedenken gegen ihre Erforderlichkeit. Jedenfalls stehe kein zweifelsfrei gleich wirksames, Gewerkschaften und ihre Mitglieder aber weniger beeinträchtigendes Mittel zur Verfügung, um die legitimen Ziele zu erreichen, so der Erste Senat. Der Gesetz-geber habe den ihm hier zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraum nicht verletzt.

Gesetzesauslegung und -handhabung müssen Tarifautonomie Rechnung tragen

Tarifeinheitsgesetz weitgehend mit Grundgesetz vereinbarFo

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Die Rubrik „Arzt und Recht aktuell“ befasst sich in un-regelmäßigen Abständen mit aktuellen Rechtsfra-gen, wichtigen Urteilen, Gesetzesänderungen und Nachrichten, die für die Ärzteschaft von Bedeu-tung sind.

Wirtschaft

Steffen BauerZertifikate-Experte bei der Landes-bank Baden-Württemberg (LBBW)

Deep-Express-Zertifikate ohne Ertragsbegrenzung

Nach einer Veröffentlichung des Deutschen Derivate Verbands belief sich das Gesamtvolumen des deut-schen Zertifikatemarkts Ende des er-sten Quartals auf 69,8 Milliarden Euro. Dies ist zwar kein Rekordwert, jedoch zeigte sich das ausstehende Volumen an Anlage- und Hebelprodukten zu-letzt recht stabil. Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich in letzter Zeit Express-Zertifikate.

Ein bekannter Klassiker sind die Deep-Express-Zertifikate. Sie verfü-gen grundsätzlich über eine feste Laufzeit von mehreren Jahren, die abhängig von der Kursentwicklung der zugrunde liegenden Aktie oder des Index (Basiswert) vorzeitig been-det werden kann. Schließt der Basis-wert an einem der in der Regel jähr-lichen Bewertungstage auf oder über der relevanten Kursschwelle, wird das Zertifikat vorzeitig zurückgezahlt. In diesem Fall erhält der Anleger einen Rückzahlungsbetrag inklusive Bonus. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung vereinnahmt der Anleger also einen Ertrag und kann das Kapital zu den aktuellen Marktkonditionen neu anle-gen. Dabei geht er ein gewisses

Wiederanlagerisiko ein, wenn sich die Renditeaussichten zum Zeitpunkt der Reinvestition verschlechtert haben. Demnach eignen sich Deep-Express-Zertifikate für Anleger mit einem Anlagehorizont von mehreren Jahren, die zugleich die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung mit all ihren Chancen und Risiken in Betracht zie-hen. Schließt der Basiswert am jewei-ligen Bewertungstag unter der rele-vanten Kursschwelle, läuft das Zertifi-kat weiter.

Deep-Express-Zertifikate haben ein klares Renditeziel, die Rendite ist jedoch begrenzt. Warum also nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung mit der Chance auf un-begrenzte Erträge kombinieren?

Eine historische Betrachtung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ergab, dass in der aktuellen Marktphase die Performance des Ba-siswerts bei vorzeitig zurückgezahl-ten LBBW Deep-Express-Zertifikaten oftmals über dem gezahlten Bonus lag. Auf Basis dieser Erkenntnis wer-den seit April 2016 zusätzlich zum bereits bestehenden Produktportfo-lio Deep-Express-Zertifikate angebo-ten, die von einer besseren Basiswert-entwicklung profitieren können. Die-se Performance-Deep-Express-Zertifi-kate bieten alle Eigenschaften und Vorteile von klassischen Deep-Ex-press-Zertifikaten. Übersteigt jedoch die Performance des Basiswerts am jeweiligen Bewertungstag den Ex-pressbetrag, also den Rückzahlungs-betrag inklusive Bonus, erhält der Anleger den Nominalbetrag zuzüg-lich der Performance anstatt des Ex-pressbetrags. Somit partizipiert er in voller Höhe an der positiven Kursent-wicklung.

Insgesamt bietet der Zertifikate-markt also interessante Anlagealter-nativen im aktuellen Börsenumfeld. Welche hiervon für den Anleger pas-send sind, entscheidet er aufgrund seiner Risikoneigung und seiner Markteinschätzung. Zu berücksichti-gen ist, dass Zertifikate von der Bank begebene Inhaberschuldverschrei-bungen sind. Daher sollte der Anleger zusätzlich das damit verbundene Emittentenrisiko beachten.

Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Göppingen lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein. Titel: Erfolgsfaktor Personal – Streicheln, Tadeln, EntlassenMotiviertes Personal macht Spaß und mehr Umsatz. Aber wie gehe ich in der Praxis mit dem Personal individuell um? Wie gelingt die richtige Personalmotivation und wann muss man streicheln, tadeln oder sich vom Personal trennen.Unser Referent Dr. jur. Lars Lindenau (Rechtsanwalt) gibt Ihnen an diesem Abend einen Überblick über alles Wissenswerte rund um diesen Themenbereich.Termin und Veranstaltungsort:Mittwoch, 8. November 2017 um 19.00 Uhr BW-Bank Göppingen, Poststr. 37, 73033 GöppingenInformation und Anmeldung:BW Heilberufe Center Göppingen, Katrin Neuchel, Telefon (0 71 61) 67 22-58, E-Mail: [email protected]:Die Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung ist begrenzt.

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408 ÄBW 08 • 2017

Aus Fehlern lernen

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum gemeinsam mit net4docs Freiburg eine Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte. Titel: Antikorruptionsgesetz – Der schmale Grat zwischen Kooperation und KorruptionIn dem Vortrag werden die sogenannten „Korruptionsdelikte“, insbesondere die 2016 neu ins StGB aufgenommenen §§ 299a und 299b behandelt, die nunmehr auch Ärzte unter Strafandrohung stellen. Veranstaltungsinhalte: •   Grundzüge der neuen Straftatbestände•   Unzulässige Zuweisung gegen Entgelt•   Angemessenheit ärztlicher Vergütung•   Praxisbeispiele, Diskussion und Beantwortung 

von Fragen aus dem ZuhörerkreisReferent: Dr. Nicolas von Götz, Rechtsanwalt (Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte mbB, Freiburg)Termin und Veranstaltungsort:14. September 2017 um 19.00 Uhr PVS Assekuranzmakler GmbH, Oltmannstr. 9, 79100 Freiburg (im Gebäude der Privatärztlichen Verrechnungsstelle)Information und Anmeldung:BW-Bank Freiburg, E-Mail: [email protected] Assekuranzmakler GmbH, E-Mail: [email protected]:Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Veranstaltungshinweis

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gleiche Hodentextur ohne zystische oder solide Raumfor-derung. Abschließend stellte der Arzt eine schmerzlose rechtsseitige Hodenvergrößerung fest. Klinische Hinweise für eine akut interventionsbedürftige Erkrankung sah er nicht. Er riet zu einer urologischen Abklärung. Im Entlass-brief wird der Verdacht auf Epidydimitis geäußert, woge-gen mit der Verabreichung eines Antibiotikums begonnen worden sei.

Am vierten postoperativen Tag stellt sich der Antrag-steller bei einem niedergelassenen Urologen vor. Dieser urteilte: „Beim Patienten liegt der dringende Verdacht auf eine Hodentorsion rechts vor, es ist eine sofortige Opera-tion indiziert“. Diese Operation erfolgte sogleich in einer urologischen Klinik. Laut Operationsbericht fand sich „ein gerötetes, ödematös teigig verändertes, deutlich vergrö-ßertes rechtes Skrotalfach... auch nach Retorsion des Ho-dens bleibt bei thrombosiert erscheinenden Hodenge-fäßen eine Durchblutung aus, daraufhin Entscheidung zum Absetzen des Hodens“. Die histologische Aufarbeitung zeigte eine subtotale, hämorrhagische Nekrose des Ho-dens und Nebenhodens.

Diskussion

Die Kommission beurteilt als fehlerhaft, dass einer möglichen Hodentorsion nicht hinreichend Beachtung geschenkt wurde. Sie meint allerdings, am Abend des er-sten postoperativen Tages seien die Beschwerden noch zu uncharakteristisch gewesen, um eine sofortige Abklärung zu fordern. Am nächsten Morgen jedoch hätte nicht nur eine Ultraschalluntersuchung, sondern eine Dopplersono-grafie zur Klärung der Durchblutung des Hodens erfolgen sollen. Jedenfalls am dritten postoperativen Tag, dem Entlasstag, als die bestehenden Symptome als Epidydimi-tis fehlinterpretiert wurden, hätte eine Hodentorsion in Betracht gezogen und die sofortige Vorstellung bei einem Urologen erfolgen müssen. Eine Kausalität des Behand-lungsfehlers zur Entfernung des Hodens ist nicht feststell-bar. Möglich ist, dass schon die als Appendizitis gewerteten Unterbauchschmerzen Folgen einer Hodentorsion waren, nicht feststellbar ist auch, ob bei rechtzeitiger Vorstellung bei einem Urologen der Hoden hätte gerettet werden können.

Fall

Innerhalb eines Jahres stellte sich der 13 Jahre alte Antragsteller wegen rechtsseitiger Unterbauchbeschwer-den dreimal in der chirurgischen Abteilung eines Kranken-hauses vor, beim letzten Mal mit einem deutlichen Druck-schmerz und lokaler Abwehrspannung. Es erfolgte eine laparoskopische Appendektomie. Die histologische Aufar-beitung zeigte eine diskrete, floride, katarrhalische Appen-dizitis mit gesteigerter Mukosaregeneration und leicht florid entzündlichem intraluminalem Exzidat. In der dar-auffolgenden Nacht klagte der Antragsteller über Schmer-zen im rechten Hoden. Laut ärztlicher Dokumentation war der rechte Hoden vergrößert und gegenüber dem linken leicht verhärtet, doch bestand kein Druckschmerz, keine Rötung, keine Entzündung. Am folgenden Tag ist doku-mentiert: „Prehn’sches Zeichen negativ, kein Anhalt bei klinischer Untersuchung für Hodentorsion. Verdacht auf Tumor rechter Hoden, dringende Abklärung über Urologen empfohlen“. Bei einer Sonografie zeigte sich eine seiten-

Nach Appendektomie nicht erkannte Hodentorsion eines 13-jährigen

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Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffent licht das Ärzteblatt

Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der

Arbeit der Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht.

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Vermischtes

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten

Sportweltspiele: Allgemeinärztin aus Blaubeuren erfolgreich

Die Allgemeinärztin Martina Both aus Blaubeuren war bei den 38. Sportweltspielen der Medizin und Gesundheit in Marseille erfolgreich: Sie nahm am Aquathlon M teil, einem Ausdauerwettkampf, bei dem neben 2 km Schwim-men auch 10 km Laufen mit ununterbrochener Zeitnahme gefordert sind. Der Wettkampf beginnt mit dem Schwimmen. Anschließend werden Laufschuhe angezo-gen, und es geht direkt zum Lauf über. – Mit ihrer Zeit von

Württembergischer Krebspreis

Der Württembergische Krebspreis 2017 wurde in die-sem Jahr unter zwei Preisträgern aufgeteilt, die jeweils 20 000 Euro erhielten: Dr. Sergios Gatidis von der Radiolo-gischen Universitätsklinik in Tübingen wurde für sein Pro-jekt „Automatisierte Charakterisierung systemischer Thera-pie-assoziierter Effekte bei onkologischen Patienten mittels Ganzkörper 18F-FDG-PET/MRI: Anwendung im Kontext der Checkpoint-Inhibierung in malignen Malinomen“ ausge-zeichnet. Dr. Corina Schneidawind von der Medizinischen Klinik II des Universitätsklinikums Tübingen wurde für ihre Arbeit „Von der unreifen Zelle über den präleukämischen Klon bis zur fulminanten Leukämie – mittels CRISPR/Cas9 die sequentielle Entstehung von MLL-translozierten Leukä-mien verstehen“ ausgezeichnet. Der Nachwuchspreis 2017 in Höhe von 15 000 Euro ging an Dr. Lukas Bunse vom DKFZ Heidelberg für seine Arbeiten „Die Rolle der tumo-ralen und stromalen MHC-Klasse II Expression im Kontext Neoepitop-spezifischer Hirntumorvakzinierungen“. Der Württembergische Krebspreis gehört zu den am höchsten dotierten innerhalb der deutschen Krebsforschung.

Startschuss zur PAWEL-Studie

Vor allem ältere Patientinnen und Patienten über 70 Jahre können nach einer Operation oder einem Kranken-hausaufenthalt unter einer Verschlechterung ihrer psychi-schen oder kognitiven Gesundheit, einem so genannten Delir, leiden. Wissenschaftler und Ärzte des Tübinger Uni-versitätsklinikums untersuchen seit Mitte Juli, wie und ob eine bessere Vorhersage des Delir-Risikos und ein Delir-Präventionsprogramm die Lebensqualität von älteren Pa-tienten verbessern können. Ziel ist, durch engere Zusam-menarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und den behandelnden Krankenhäusern das Delir zu vermeiden oder zu reduzieren. Die PAWEL-Studie (Patientensicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lebensqualität) wird vom Innovati-onsfonds des Bundes und der AOK Baden-Württemberg mit mehr als 5 Millionen Euro gefördert. Neben Tübingen sind an dem Projekt Kliniken und Geriatrischen Zentren in Stuttgart, Ulm, Freiburg und Karlsruhe beteiligt.

Hohes Amt für Professor Fuchs

Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirur-gie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Tübin-gen, Professor Dr. Jörg Fuchs, hat im Juli die Präsident-schaft der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) übernommen. Mit diesem Amt verbunden ist auch die inhaltliche Planung und Ausrichtung des 135. DGCH-Kongresses in Berlin. Prof. Fuchs hat für die Jahrestagung das Motto „Tradition – Innovation – Globalisierung“ ge-wählt, um über wichtige aktuelle Einflussgrößen in der Chirurgie zu diskutieren. Dazu zählen vor allem Operati-onen über minimalinvasive Zugänge, Hybridoperationen und Robotik. Prof. Fuchs ist seit 2002 Ordinarius für Kin-derchirurgie am Universitätsklinikum Tübingen und war von 2010 bis 2013 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH). Zu seinen Forschungs-schwerpunkten gehören die onkologische und minimal-invasive Chirurgie sowie die onkologische Forschung bei soliden kindlichen Tumoren.

Prof. Dr. J. Fuchs

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M. Both vor dem Start zum Aquathlon

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1:41:21,2  h erreichte Frau Both den zweiten Platz in der Gesamtwertung. Und in ihrer Altersklasse konnte sie sich sogar den ersten Platz sichern. Die Medigames betrachte-te sie sehr positiv und lobte nicht nur die reibungslose Organisation, sondern auch die überaus kameradschaft-liche Atmosphäre. An den Wettkämpfen kann jeder, der eine Fachausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlos-sen hat, ohne vorheriges Auswahlverfahren teilnehmen.

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Vermischtes

Jubiläum für Caritas Stuttgart

Der Caritasverband Stuttgart e. V. setzt sich seit 1917 für rechtlich und sozial benachteiligte Menschen ein. Rund 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in sieben Diensten engagiert: Altenhilfe, Arbeit, Behindertenhilfe, Jugend- und Familienhilfe, Migration und Integration, Sucht- und Sozialpsychiatrische Hilfe und Armut, Woh-nungsnot und Schulden. Der Name Caritas bedeutet Nächstenliebe und diesen christlichen Auftrag erfüllt der Caritasverband Stuttgart politisch für mehr soziale Gerech-tigkeit und jeden Tag für das soziale Miteinander. Ende Juli feierte der Verband sein 100-jähriges Bestehen in Anwesenheit von Landtagspräsidentin Muhterem Aras und Caritaspräsident Prälat Dr. Peter Neher.

Runder Geburtstag für Ehrenjustiziar

Der Ehrenjustiziar der Bezirksärztekammer Nordwürtt-emberg, OStA a. D. Gerhard Kurz, beging Mitte Juli seinen 90. Geburtstag. Er war 1969 vom Justizministerium zum Kammeranwalt beim Bezirksberufsgericht für Ärzte beru-

fen worden. Während seiner 28-jährigen Tätigkeit übernahm er ebenfalls die Funktion des Rechts-beraters in der Geschäftsführung sowie das Amt des Bezirkswahllei-ters. Für seine außerordentlichen Verdienste, die weit über die Landesgrenzen hinausgingen, wurde er 1992 mit dem Ehrenzei-chen der Deutschen Ärzteschaft der Bundesärztekammer ausge-

zeichnet. Beim fünfzigjährigen Jubiläum der Bezirksärzte-kammer war Herr Kurz zum Ehrenjustiziar ernannt worden. Besonders geschätzt wurden neben seiner fachlichen Ex-pertise stets seine Fähigkeit, in jedem Verfahren stets den Menschen im Auge zu behalten, sowie sein grundlegendes Anliegen, das positive Ansehen der Ärzte in der Öffentlich-keit zu fördern.

G. Kurz

Baden-württembergische Medizininformatik erfolgreich

Die Medizinstandorte Tübin-gen, Heidelberg, Freiburg und Mannheim waren mit ihren jewei-ligen Konsortien bei der Förderini-tiative des Bundes zum Thema Digitalisierung in der Medizin er-folgreich. Sie sollen eine noch bessere und schnellere Versorgung für Patienten durch IT-basierte Diagnosen und zur geeigneten Therapiewahl bei seltenen Erkran-kungen ermöglichen. Im Projekt DIFUTURE (u. a. Tübingen) geht es unter anderem darum, digitale Pa-tientendaten zusammenzuführen und auszuwerten, um Krankheiten besser zu verstehen und schneller die richtigen Entscheidungen zu treffen. Bei HiGHmed (u. a. Heidel-berg) geht es darum, Forschung und Versorgung mit neuen medi-zininformatischen Lösungen und einem übergreifenden Datenaus-tausch zu verbessern. MIRACUM (u. a. Freiburg und Mannheim) will bildgebende Diagnosen, gene-tische und molekulare Untersu-chungen verknüpfen, um beispiels-weise Hirntumore künftig wir-kungsvoller behandeln zu können. Das Bundes ministerium für Bildung und Forschung stellt den Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaft-lern aus der Förderlinie Medizinin-formatik in den nächsten vier Jah-ren rund 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Hohe Auszeichnung für Uniklinikum Tübingen

Im Klinikum Tübingen gibt es für den Fall einer Organ-spende klare Handlungsabläufe und Zuständigkeiten. So werden die Möglichkeiten zu einer Organspende zuverläs-sig erkannt und nach dem Willen der Verstorbenen umge-setzt. Die Transplantationsbeauftragten sowie alle verant-wortlichen Ärzte und Pflegenden des Klinikums wurden für ihr Engagement vom baden-württembergischen Mini-ster für Soziales und Integration, Manne Lucha, zusammen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), der Landesärztekammer und der Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg (BWKG) ausgezeichnet. Von Januar bis Mai 2017 wurden in Baden-Württemberg 42 Organ-spenden durchgeführt. Dadurch konnten 139 Organe für eine Transplantation entnommen werden. Die Vermittlung erfolgt durch Eurotransplant nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Ende vergangenen Jahres standen in Baden-Württemberg 1 113 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.

Prof. Dr. M. Bamberg, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender Universitätsklinikum Tübingen; PD Dr. C. Schleicher, Geschäftsführende Ärztin DSO-Region Baden-Württemberg; Dr. M. Beck, Ltd. Transplan-tationsbeauftragter Universitätsklinikum Tübingen; M. Schlotterer, Transplantationsbeauftragter Pflege; M. Lucha, Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg

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412 ÄBW 08 • 2017

Vermischtes

Wenn die Deutschen zu Ge-sundheitsthemen im Netz recherchieren, geht es meist

um Ernährungsfragen. 70 Prozent geben an, sich dazu am häufigsten im Internet zu informieren. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Digital-verbands Bitkom unter mehr als 1.000 Befragten ab 14 Jahren.

Auf dem zweiten Platz liegen Krankheitssymptome, 67 Prozent aller

Befragten recherchieren dazu im Netz. Auch Informationen zu Fitness- und Sportthemen (58 Prozent), alter-nativen Behandlungsmethoden (45 Prozent) und allem rund um das Thema Vorsorge (45 Prozent) holen sich die Verbraucher im Netz, genauso wie Informationen zu Krankenhäu-sern, Reha-Einrichtungen (32 Prozent) und Ärzten (25 Prozent).

Für viele ist die Gesundheitsre-cherche im Netz heute selbstver-ständlich. Man findet so beispielswei-se früher einen passenden Doktor und kann gegenüber dem Arzt selbstbewusster auftreten, analysiert die Bitkom. Die Netzrecherche könne außerdem den Erfolg von Therapien steigern. Denn wenn ein Patient ver-stehe, wie ihm ein bestimmtes Medi-kament hilft und warum es auf nüchternen Magen eingenommen werden soll, verbessere das die The-rapietreue.

Zwei Drittel der Befragten (61 Prozent) sagen, dass sie durch die In-

ternetrecherche zu Gesundheitsthe-men wertvolle Tipps erhalten. Knapp jeder Zweite (48 Prozent) meint, dass das Internet dabei hilft, souveräner gegenüber dem Arzt aufzutreten. Je-der Dritte (32 Prozent) versteht da-durch seinen Arzt besser. Allerdings sagen auch 38 Prozent, dass es ihnen schwer fällt, bei der Fülle an Informa-tionen die seriösen von den unseri-ösen Quellen zu unterscheiden.

13 Prozent meinen, dass die Netz-recherche schon einmal dazu geführt hat, dass sie sich häufiger als früher Sorgen um ihren Gesundheitszustand machen. Nur für sechs Prozent kann die Internetrecherche den Arztbesuch ersetzen.

Die Fülle und die stark schwan-kende Qualität der Informationen können leicht überfordern. Wichtig sei, sich immer des Absenders, des Ziels und der Aktualität der Informa-tionen zu vergewissern. Auch Ausge-wogenheit und Aktualität spielten eine wichtige Rolle.

Netzrecherche hilft jedem Dritten, den eigenen Arzt besser zu verstehen

Jeder Zweite recherchiert Krankheitssymptome im Netz

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Abstandsangaben; Bitte einhalten (Bsp.: Titelbereich 6,61 – 5,06 / max. 2 Zeilen)

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Das Internet macht den Patienten mündiger Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zur Gesundheitsrecherche im Internet zu?

Basis: Internetnutzer ab 14 Jahren, die sich im Internet über Gesundheitsthemen informieren (n=485); Top2Boxes »Stimme voll und ganz zu« und »Stimme eher zu« in Prozent

Durch die Gesundheitsrecherche im Internet erhalte ich wertvolle Gesundheitstipps. 61%

Die Gesundheitsrecherche im Internet hilft mir, souveräner gegenüber meinem Arzt aufzutreten. 48%

Die Gesundheitsrecherche im Internet hilft mir, meinen Arzt besser zu verstehen. 32%

Dank der Gesundheitsrecherche hat sich meine gesundheitliche Versorgung verbessert. 24%

Die Gesundheitsrecherche im Internet führt dazu, dass ich mir häufiger als früher Sorgen um meinen Gesundheitszustand mache. 13%

Dank gemeinsamer Anstren-gungen des Ministeriums für Soziales und Integration, der

gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, des Krebsver-bandes Baden-Württemberg sowie der baden-württembergischen Wirt-schaft ist es gelungen, den Fortbe-stand der Krebsberatungsstellen für 2017 übergangsweise sicherzustellen.

Das Land Baden-Württemberg stellt in diesem Jahr 450 000 Euro be-reit, um den Fortbestand der acht Be-ratungsstellen weiterhin zu gewährlei-sten. Die Gesetzliche Krankenversiche-rung (mit 400 000 Euro), die AOK Ba-den-Württemberg (mit zusätzlich 50 000 Euro), die Deutsche Rentenver-sicherung Baden-Württemberg (mit

250 000 Euro) sowie der Arbeitgeber-dachverband im Land, die Arbeitgeber Baden-Württemberg, die Arbeitgeber-verbände der Metall- und Elektroin-dustrie Südwestmetall und der Unter-nehmensverband Südwest sowie die Andreas Stihl AG & Co. KG (mit zusam-men 50 000 Euro) beteiligten sich an den Kosten. Erforderlich ist eine Über-gangsfinanzierung, weil der Bund die Finanzierung der Krebsberatungsstel-len anders als angekündigt noch nicht als Regelleistung festgeschrieben hat. Die dauerhafte Finanzierung ist jedoch Aufgabe des Bundes; Bundesgesund-heitsminister Gröhe wurde aufgefor-dert, für eine langfristige Lösung der Krebsberatungsstellen zu sorgen.

Der Geschäftsführer des Krebsver-bandes Baden-Württemberg, Hubert

Seiter, lobte die beispielgebende Fi-nanzierungsvereinbarung der im Lan-desprojekt geförderten Beratungsstel-len. Damit werde ein deutliches Signal gesetzt, dass es sich bei der psychoso-zialen Beratung krebskranker Men-schen um eine Gemeinschaftsaufgabe aller relevanten gesellschaftlichen In-stitutionen handelt. Insbesondere die privaten Krankenversicherungen wür-den sich dieser Verantwortung auf Dauer nicht entziehen können.

Krebsberatungsstellen gibt es in Baden-Württemberg in Freiburg, Hei-delberg, Heilbronn, Karlsruhe, Böblin-gen, Mutlangen, Pforzheim, Ravens-burg, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

Vereinbarung zur Übergangsfinanzierung getroffen

Fortbestand der Krebsberatungsstellen gesichert

Weitere Informationen:www.krebsverband-bw.de C

ÄBW 08 • 2017 413

Vermischtes

Viele Klinikpatienten in Baden-Württemberg sind nicht mehr bereit, sich bei der Auswahl des

Krankenhauses allein auf die Empfeh-lung des behandelnden Arztes zu verlassen oder einfach die nächstge-legene Klinik aufzusuchen. Jeder fünfte Patient macht seine Entschei-dung von Informationen abhängig, die er gezielt über die Behandlungs-qualität eingeholt hat, beispiels- weise über das Internet. Und auch bei der Frage, ob ein Krankenhaus-aufenthalt wirklich notwendig ist, werden die Patienten immer mün-diger: Jeder fünfte hat sich vor dem Gang in die Klinik eine zweite Mei-nung eingeholt.

Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Patientenbefragung der Techniker Krankenkasse. Die Befra-gung zeigt die hohe Leistungsfähig-keit der Kliniken in Baden-Württem-

berg. Im Urteil der Patienten leisten Ärzte und Pflegekräfte ganz überwie-gend hervorragende Arbeit. So waren beispielsweise über 80 Prozent der Patienten der Meinung, dass sich Ärzte und Pflegepersonal angemessen Zeit nahmen und genauso viele haben die beiden Gruppen als eingespieltes Team wahrgenommen.

Die Entscheidung für ein Kranken-haus wird nach wie vor in erster Linie vom behandelnden Arzt beeinflusst. Rund 56 Prozent der Befragten folgten seiner Empfehlung. Danach rangiert mit 38 Prozent die Nähe zum Wohnort als Kriterium. Doch die Wohnortnähe hat große Konkurrenz bekommen: die Qualität. Rund 50 Prozent der Patientinnen und Pati-enten haben angegeben, für eine bessere Qualität „auf jeden Fall“ auch einen längeren Anfahrtsweg in Kauf zu nehmen. Das gilt selbst in der Al-

tersgruppe zwischen 60 und 70. Bei Patienten, die sich vorab Qualitätsin-formationen oder eine Zweitmeinung eingeholt haben, steigt dieser Wert sogar auf über 60 Prozent.

Wenngleich die Patienten den Krankenhäusern im Südwesten ins-gesamt gute Noten geben, wurden bei der Befragung auch die Schwachstellen deutlich. So fühlt sich jeder fünfte Patient durch das Krankenhaus nicht gut auf die Weiterbehandlung nach dem Klinik-aufenthalt vorbereitet.

Informierte Patienten stimmen mit den Füßen ab

Aktuelle Patientenbefragung

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Die Bevölkerung in Deutschland ist sportlich aktiver als der europäische Durchschnitt.

Beim Raucher-Anteil liegen die Werte in Deutschland relativ nah am EU-Durchschnitt. In anderen Bereichen des Gesundheitsverhaltens steht Deutschland dagegen weniger gut da: So liegt Deutschland im EU-wei-ten Vergleich beim täglichen Obst-konsum im hinteren Drittel. Beim Rauschtrinken ist der Anteil hierzu-lande überdurchschnittlich hoch.

Das „Journal of Health Monito-ring“ 2/2017 steht unter dem Thema Gesundheitsverhalten in Deutschland und Europa. Die Autoren aus dem Robert-Koch-Institut (RKI) berichten über Ergebnisse der Studie „Gesund-heit in Deutschland aktuell“ und stellen Vergleiche mit anderen EU-

Staaten und zwischen den Bundes-ländern an.

Mit der Studie ist es erstmals möglich, Informationen zur Gesund-heitssituation und zum Gesundheits-verhalten mit einheitlichen Metho-den europaweit zu erheben und miteinander zu vergleichen. Aus den Ergebnissen lassen sich Hinweise auf die Wirkung gesundheitspolitischer Maßnahmen ableiten und Ansätze zur Gesundheitsförderung identifizie-ren. Zum Beispiel sind in Deutschland mehr verhältnis- und verhaltensprä-ventive Maßnahmen notwendig, um gesundheitsschädlichen Alkoholkon-sum zu verringern.

In den Fact Sheets der neuen Journal-Ausgabe werden die Unter-suchungsergebnisse zu Überge- wicht, Obst- und Gemüsekonsum,

Alkoholkonsum, Rauchen und kör-perlicher Aktivität in Deutschland dargestellt.

In der Rubrik „Concepts & Me-thods“ geht es in dieser Ausgabe darum, wie regionale sozioökono-mische Ungleichheiten in der Ge-sundheit sichtbar gemacht und er-klärt werden können. Ein zweiter Beitrag beschreibt das methodische Vorgehen beim Aufbau eines Monito-rings von adipositasrelevanten Ein-flussfaktoren im Kindesalter.

Die Studie mit ihren mehr als 20 000 Teilnehmern ist Teil des Gesund-heitsmonitorings, mit dem das RKI kontinuierlich Daten zur Gesundheit der Bevölkerung erhebt und analy-siert.

Neue RKI-Daten im Journal of Health Monitoring

Gesundheitsverhalten in Europa

Weitere Informationen:www.rki.de C

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Die informiert

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württem-berg aus seiner Sitzung vom 05. 07. 2017 werden an dieser Stelle im Rahmen einer Berichterstattung veröffentlicht.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Veröf-fentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg ausschließlich um eine Berichterstattung handelt, weshalb es vorkommen kann, dass die Bewerbungsfristen kurze Zeit nach Erscheinen des Ärzte-blatts ablaufen. Wir verweisen daher grundsätz-lich auf unsere Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landesaus-schusses jeweils umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekannt-machung auf unserer Homepage (www.kvbawue.de/vertraege_recht/bekanntmachungen) maßgeblich sind.

Information der Kassenärztlichen

Vereinigung Baden-Württemberg

Beschluss:

Feststellung von Überversorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württem-berg stellt mit Beschluss vom 5. Juli 2017 gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest:

Hausärztliche Versorgung:Hausärzte:KirchheimKünzelsau, Schwäbisch Hall, WertheimOstalb 2 Schwäbisch Gmünd, Ostalb 5 HärtsfeldBaden-BadenHeidelberg, Mannheim, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch/WalldorfBad WildbadAchern, Bad Krozingen/Staufen, Breisach, Emmendingen, Freiburg, Haslach/Hausach/Wolfach, Lahr, Müllheim, WaldkirchSchrambergKonstanz, Radolfzell, StockachMünsingen, TübingenBlaubeuren/Laichingen, Ehingen, UlmBad Waldsee, Leutkirch, Überlingen.

Allgemeine fachärztliche Versorgung:Augenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn,

Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarzt-sitze für alle Fachgruppen und für alle Planungsbereiche in Baden-Württemberg mit Zulassungs beschränkungen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Ver einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de / praxissitze

Nach der seit 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbe-reich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Sofern dies der Fall ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.

Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Chirurgen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarz-wald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Frauenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.HNO-Ärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm.

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Die informiert

Hautärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heil-bronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.Kinderärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Nervenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald- Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.

Orthopäden:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.Psychotherapeuten:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heil-bronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.Urologen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Boden-seekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heiden-heim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.

Spezialisierte fachärztliche Versorgung:Anästhesisten:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.Fachärztlich tätige Internisten:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.Kinder- und JugendpsychiaterRegion Mittlerer Oberrhein, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein.Radiologen:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.

Gesonderte fachärztliche Versorgung:Humangenetiker:Land Baden-Württemberg.Laborärzte:Land Baden-Württemberg.NeurochirurgenLand Baden-Württemberg.NuklearmedizinerLand Baden-Württemberg.Pathologen:Land Baden-Württemberg.Strahlentherapeuten:Land Baden-Württemberg.Transfusionsmediziner:Land Baden-Württemberg.

ÄBW 08 • 2017416

Die informiert

Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württem-berg stellt mit Beschluss vom 5. Juli 2017 gem. § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungs-bereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist:

Hausärztliche Versorgung:Hausärzte:Freiburg

Allgemeine fachärztliche Versorgung:Augenärzte:Böblingen, Freiburg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Pforzheim, Tübingen, UlmChirurgen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, UlmFrauenärzte:Bodenseekreis, Emmendingen, Heidelberg, UlmHNO-Ärzte:Baden-Baden-Rastatt, UlmHautärzte:Baden-Baden/Rastatt, Bodensee-kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Reutlingen, Rottweil, Tübingen, UlmKinderärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tübingen, Ulm, Waldshut

Nervenärzte:Alb-Donau-Kreis, Breisgau-Hoch-schwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Konstanz, Lörrach, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ravensburg, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tübingen, UlmOrthopäden:Baden-Baden/Rastatt, Bodensee-kreis, Calw, Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tübingen, UlmPsychotherapeuten:Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Rhein-Neckar-Kreis, Tübingen, ZollernalbkreisUrologen:Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Lörrach, Ulm

Spezialisierte fachärztliche Versorgung:Anästhesisten:Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher OberrheinFachärztlich tätige Internisten:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher OberrheinKinder- und JugendpsychiaterRegion Südlicher OberrheinRadiologen:Region Mittlerer Oberrhein, Region Rhein-Neckar

Gesonderte fachärztliche Versorgung:Humangenetiker:Land Baden-Württemberg.

Aufhebung von Zulassungs-beschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württem-berg stellt mit Beschluss vom 5. Juli 2017 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden- Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf.

Hausärztliche Versorgung:Hausärzte:CrailsheimHeidenheimOstalb 1 AalenBiberachFriedrichshafen

Allgemeine fachärztliche Versorgung:Augenärzte:LudwigsburgChirurgen:TuttlingenFrauenärzte:EsslingenNervenärzte:PforzheimOrthopäden:LudwigsburgPsychotherapeuten:Freudenstadt, Lörrach

Spezialisierte fachärztliche Versorgung:Anästhesisten:Hochrhein-Bodensee

Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulas-sungsausschüsse seine Aufhebungs-beschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Über-versorgung eingetreten ist. Zulas-sungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulas-sungen nach Nr. 4 den Anstellungen

417ÄBW 08 • 2017

Die informiert

vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihen-folge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erfor-derlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 6. September 2017 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approba-tionsalters und der Dauer der Ein-tragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patienten-versorgung berücksichtigt werden.

Anordnung von Zulassungs-beschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württem-berg stellt mit Beschluss vom 5. Juli 2017 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungs-beschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungs-bereiche:

Hausärztliche Versorgung:Hausärzte:KirchheimOstalb 5 HärtsfeldBreisach, Emmendingen, MüllheimBlaubeuren/Laichingen

Allgemeine fachärztliche Versorgung:Augenärzte:Biberach, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-KreisChirurgen:ZollernalbkreisHNO-Ärzte:Alb-Donau-KreisHautärzte:Enzkreis, LudwigsburgNervenärzte:Biberach, FreudenstadtOrthopäden:Alb-Donau-Kreis, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis

Gesonderte fachärztliche Versorgung:Neurochirurgen:Land Baden-WürttembergNuklearmediziner:Land Baden-Württemberg

Feststellung der Mindest-versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württem-berg stellt mit Beschluss vom 5. Juli 2017 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungs-bereichen für ärztliche Psychothera-peuten ein Mindestversorgungs-anteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungs-anteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist:

Ärztliche PsychotherapeutenGöppingen, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Neckar-Odenwald-Kreis, Reutlingen, Sigmaringen, Tuttlingen, Zollernalbkreis.

Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho-therapeutisch behandelnTuttlingen, Waldshut

Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungs-blättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstel-lungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihen-folge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vor-gesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforder-lichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 6. September 2017 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.

Stuttgart, 05. 07. 2017

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-WürttembergDr. RaibleVorsitzender

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TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER15. / 16. 09. 2017 Bei Überbuchung entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung20. / 21. 10. 201708. / 09. 12. 201702. / 03. 02. 201813. / 14. 04. 2018

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Deutsches Institut für WundheilungFritz-Reichle-Ring 2, 78315 RadolfzellTel. (0 77 32) 9 39 15 25, Fax (0 77 32) 9 39 25 [email protected] Informationen unter www.deutsches-wundinstitut.de Ärztliche Leitung: Dr. med. Stephan Eder u. Dr. med. Wolf-Rüdiger Klare

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ÄBW 08 • 2017 421

BekanntmachungenZum Gedenken

Dr. med. Inge Geier, Albstadt * 27. 06. 1942 † 17. 04. 2014Athanassia Karadsha, Esslingen * 07. 07. 1938 † 19. 08. 2016Dr. med. Isolde Geiger-Fesenbeckh, Karlsruhe * 11. 03. 1917 † 02. 03. 2017Dr. med. Helmut Breymayer, Böblingen * 27. 01. 1923 † 15. 04. 2017Dr. med. Diethelm Denich, Giengen * 01. 11. 1950 † 17. 04. 2017Dr. med. Bernhard Nafz, Elztal * 09. 11. 1955 † 25. 04. 2017Dr. med. Ilias Abou-Fidah, Wellendingen * 05. 12. 1934 † 28. 04. 2017Dr. med. Astrid Klein, Baden-Baden * 07. 05. 1950 † 16. 05. 2017Dr. med. Klaus-Peter Goldacker, Untermünkheim * 01. 01. 1936 † 19. 05. 2017Dr. med. Hans-Joachim Hildenbrand, Stuttgart * 22. 05. 1920 † 23. 05. 2017Malte Neurath, Vaihingen * 08. 02. 1964 † 25. 05. 2017Dr. med. Fritz Bornemann, Hüfingen * 06. 11. 1940 † 30. 05. 2017Dr. med. Beate Hirt, Ludwigsburg * 06. 05. 1936 † 02. 06. 2017Dr. med. Ottomar Neuss, Konstanz * 03. 06. 1927 † 05. 06. 2017Dr. med. Klaus Diehl, Wangen * 29. 07. 1935 † 08. 06. 2017Prof. Dr. med. Romano Grieshaber, Leimen * 07. 02. 1946 † 09. 06. 2017Dr. med. Hellmut Jochmus, Stuttgart * 05. 11. 1921 † 09. 06. 2017Dr. med. Otto Zinsser, Herbolzheim * 26. 01. 1935 † 10. 06. 2017Dr. med. Walter Stiefel, Waibstadt * 27. 09. 1922 † 11. 06. 2017Dr. med. Gerhard Lächelt, Bad Saulgau * 07. 10. 1947 † 12. 06. 2017Dr. med. Rainer Pfau, Aalen * 02. 06. 1963 † 12. 06. 2017Dr. med. Dieter Bremkamp, Stuttgart * 21. 04. 1927 † 15. 06. 2017Dr. med. Wolfgang Neis, Wehr * 30. 05. 1942 † 15. 06. 2017Dr. med. Eduard Iglauer, Ludwigsburg * 24. 07. 1918 † 16. 06. 2017Dr. med. Irmingard Pfeiffer-Burkhardt, Karlsruhe * 16. 10. 1928 † 16. 06. 2017Dr. med. Frank Schröder, Bad Dürrheim * 13. 07. 1943 † 16. 06. 2017Dr. med. Husham Al-Mana, Stuttgart * 11. 11. 1936 † 17. 06. 2017Dr. med. Heinz Schirdewahn, Waldkirch * 17. 06. 1935 † 21. 06. 2017Dr. med. Irmela Gonser, Stuttgart * 20. 03. 1925 † 23. 06. 2017Dr. med. Helga Kendel, Freiburg * 10. 09. 1937 † 27. 06. 2017Gabriele Fadika, Bruchsal * 03. 11. 1938 † 05. 07. 2017

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

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Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

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Landeseinheitliche Abschlus-sprüfung Winter 2017/18 für Medizinische Fachangestellte

Der schriftliche Teil der Ab-schlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 20. und 21. November und wird am 23. November 2017 fort-gesetzt. Die Termine der prak-tischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärzte-kammern bzw. den Berufsschu-len jeweils mitgeteilt. Die Anmel-defrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2017 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungs-ordnung für die Abschluss-prüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg 02/2007).

Baustein Psychotherapie (tiefen-psychologisch fundiert) – Kurs I

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vor­gänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho­therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho-somatische Medizin und Psycho-therapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psycho-therapie erforderlich.

Hierfür wird 2017 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten. Diese spannenden Themen-bereiche erwarten Sie unter anderem: – Entwicklungspsychologie– Abwehrmechanismen– Grundlagen

der Verhaltenstherapie– Grundzüge der Operationali-

sierten Psychodynamischen Diagnostik

– Wirkfaktoren in der Psychotherapie

– Unbewusstes und Traumdeutung

– Übertragung/ Gegenübertragung

Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.

Termin:8.–13. Oktober 2017Sonntag bis Freitag, ganztags

Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt- LauterbadZielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psycho-therapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung PsychotherapieTeilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht)Fortbildungspunkte: 55 PunkteAnmeldung: Online-Anmeldung über SVmed. Den Link finden Sie auf der Website www.baek-nw.de unter „Fortbildungen und Kongresse“.Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Informationen: www.weiterbildung-psycho dynamischePsychotherapie.de

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E xp e r t e n f ü r

P l a u s i b i l i t ä t s

- p r ü f u n g e n

422 ÄBW 08 • 2017

Bekanntmachungen

422

Symposium Badesalze – Kräutermischungen – Legal Highs – Crystal Meth Getarnte, lebensbedrohliche Substanzen

Termin:Mittwoch, 22. November 201710.00–16.00 Uhr

Die Zusammensetzung der Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) ist häufig unbekannt. Die Bezeichnung Legal Highs (zum Teil auch Research Chemicals genannt) soll nahelegen, dass es sich um harmlose, angeblich legale Ersatzstoffe handelt. Diese werden zum Teil zu herkömm-lichen, illegalen Substanzen an-geboten, als getarnte Produkte wie Düngerpillen, Badesalze oder Kräutermischungen. Dahinter verbergen sich psychoaktive Sub-stanzen mit hohem Risiko für den Konsumenten. Die Zahl der Todesfälle durch Neue Psycho-aktive Substanzen steigt jährlich. Bei einem der jüngsten tragi-schen Fälle aus Baden-Württem-berg starben Anfang des Jahres im Bodenseekreis drei Erwachse-ne an sogenannten Research Chemicals. Die Konsumfolgen sind je nach Substanz unter-schiedlich und häufig für den Konsumenten nicht absehbar, was zu schweren Intoxikationen führen kann. Mit Veröffentlichung am 21. November 2016 im Bundes-gesetzblatt hat das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe Gültigkeit erlangt. In den Jahren davor mussten neu auf „dem Markt“ aufgetauchte, psycho-aktive Substanzen dem Betäu-bungsmittelgesetz unterstellt sowie Vertrieb und Konsum verboten werden. Da jedoch Monat für Monat immer neue, in ihrer chemischen Struktur leicht veränderte Stoffe angeboten wurden, kann mit dem Gesetz nun konsequent der Handel und Konsum ganzer Stoffgruppen verboten werden.Der Vertrieb der Neuen Psycho-aktiven Substanzen erfolgt wie der der Stimulanzien verantwor-tungslos und verharmlosend. Für Ärzte ist anhand der Sympto-matik oft nicht ersichtlich,

welche Art von Substanz konsu-miert wurde und entsprechend schwierig gestaltet sich eine entsprechende Therapie. Das diesjährige Sucht-Sympo-sium des Ausschusses „Sucht-medizin“ der Landesärztekammer befasst sich mit dem Nachweis-problem der Substanzen ebenso wie mit den klinischen Sympto-men, Risiken, der Epigenetik und der Behandlung. Darüber hinaus wird auf das gesellschaftliche Problem der Drogen eingegan-gen wie auch auf die Arbeit der Polizei. Sucht und Drogen als gesellschaftliches Problem bleiben eine interdisziplinäre und interprofessionelle Herausforde-rung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und Ihre Anmeldung zu unserer Tagung.

Programm:10.00–10.40 UhrModeration und EinführungFrau Dr. med. Paula Hezler-Rusch, KonstanzVorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Matthias Felsenstein, StuttgartLeiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der LandesärztekammerBegrüßungDr. med. Ulrich CleverPräsident der Landesärzte-kammer Baden-WürttembergGrußwortManfred Lucha MdLMinister für Soziales und Integration Baden-Württemberg10.40–11.15 UhrKlinische Symptome und Risiken der NPSDiskussionPD Dr. med. Leo HermleKlinikum Christophsbad, Bereich Christophsheim, Göppingen11.15–11.50 UhrIst unsere Zivilisation drogenabhängig?NPS: Wie groß ist das Problem? Die Lage in Deutschland – Europa – weltweitDiskussionDr. Dipl.-Psych. Tim Pfeiffer-GerschelDBDD Deutsche Beobachtungs-stelle für Drogen und Drogensucht,

Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Baden-Württember-gischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen

aus jeder Bezirksärztekammer mindestens 2 Bewerber mehr in den Wahlvorschlag aufgenom-men werden als Vertreter aus dieser Bezirksärztekammer zu wählen sind. Alle aufgenom-menen Bewerber sind dann mit fortlaufenden Ziffern durch-zunummerieren, wobei durch Zwischenüberschriften die Zugehörigkeit zu den einzelnen Bezirksärztekammern deutlich gemacht werden muss. Der Wahlvorschlag soll ein Kenn-wort erhalten. Fehlt ein solches, so gilt der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers als Kennwort. Die Wahlvorschläge sollen die verschiedenartigen Teilnehmer-belange, insbesondere auch den Altersaufbau der Berufs-angehörigen, berücksichtigen. Den Wahlvorschlägen sind Erklä-rungen der Bewerber beizufü-gen, dass sie der Auf nahme in den Wahlvorschlag zustimmen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Mitgliedern der Landesärztekammer unter-zeichnet sein, die Teilnehmer der Versorgungsanstalt sind. Wichtig ist, dass sich Wahl-vorschläge nicht nur auf einen Bezirksärztekammerbereich beschränken können. Da nach dem Gesetz über die Versorgungsanstalt die Vertreter in der Versorgungsanstalt von den Vertretern der Landesärzte-kammer zu wählen sind, wählt nach den Prinzipien der unech-ten Teilortswahl im Kommunal-wahlrecht jeder Wähler die Ver-treter aller Bezirksärztekammern und übt damit seinen Einfluss auf die Bildung der ge samten Vertre-tung aus. Der Wähler hat mithin so viele Stimmen wie Bewerber insgesamt in die Vertreter-versammlung der Versorgungs-anstalt zu wählen sind. Über die Zulassung der Wahlvor-schläge entscheidet der Vorstand der Landesärztekammer.

Die Wahl der Vertreter der Landes-ärztekammer in der Versorgungs-anstalt für die nächste Wahlperio-de vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2022 ist von der 7. Vertreter-versammlung am 25. November 2017 durchzuführen (§ 1 der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg über die Wahl der Vertreter der Landes-ärztekammer in der Versorgungs-anstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vom 18. Oktober 1984). Gewählt wird aufgrund von Wahl-vorschlägen nach dem Verhältnis-wahlsystem. Von insgesamt 30 zu wählenden Ver tretern entfallen auf die

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 9 VertreterBezirksärztekammer Nordbaden 8 VertreterBezirksärztekammer Südbaden 7 VertreterBezirksärztekammer Südwürttemberg 6 Vertreter

Wählbar ist jedes an der Versor-gungsanstalt teilnehmende Mit-glied der Landesärztekammer, gegen das keine Maßnahme nach § 58 Nr. 4 oder 5 Heil-berufe-Kammergesetz Baden-Württemberg verhängt ist. Aus dem Bereich einer Bezirksärzte-kammer ist nur wählbar, wer der Bezirksärztekammer zugehört.Die Wahlvorschläge sind schrift-lich bei der Landesärztekammer spätestens eine Woche vor der Sitzung der Vertreterversamm-lung der Landesärztekammer einzureichen, also spätestens bis Freitag, den 17. November 2017 um 24.00 Uhr.Die Bewerber müssen getrennt nach den einzelnen Bereichen der Bezirksärztekammern aufge-führt werden und durchlaufende Ziffern erhalten. Die Wahlvor-schläge dürfen nur Bewerber enthalten, die nach dem Vorge-nannten wählbar sind. Dies be-deutet, dass ein Wahlvorschlag zwingend mindestens 9 Bewer-ber aus Nordwürttemberg, 8 Be-werber aus Nordbaden, 7 Bewer-ber aus Südbaden und 6 Bewer-ber aus Südwürttemberg ent-halten muss. Zusätzlich sollten

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Bekanntmachungen

Legalisierung von Cannabis – ein trojanisches Pferd für die Gesundheit?

In jeder Gesellschaft gibt es Drogen. Die Entscheidung über Legalität oder Illegalität lässt sich nur bedingt medizinisch begrün-den, wie die bei uns derzeit lega-len Drogen Alkohol und Nikotin zeigen. Die von mancher Seite aus als gescheitert betrachteten bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Cannabis-gebrauchs, haben den Ruf nach einer Legalisierung hier wie in an-deren Ländern wieder laut wer-den lassen. Darüber hinaus wird argumentiert, dass die geschätz-ten Steuereinnahmen von ein bis zwei Milliarden aus der Einfüh-rung eines legalen Cannabis-marktes in Deutschland zur Be-kämpfung der gesundheitlichen Schäden eingesetzt werden könnten. Schließlich werden bei der Diskussion um eine Legalisierung von Cannabis Argumente für die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke als Argument für eine Legalisierung verwendet. Medi-zinische Fachgesellschaften warnen vor der Zunahme an bronchopulmonalen und kardialen Nebenwirkungen ebenso wie vor den psycho-logischen und neurologischen Nebenwirkungen. Einig ist man sich darin, dass sehr junge Konsu-menten aus verschiedenen Grün-den besonders gefährdet sind, langfristige Folgeschäden zu er-leiden. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychothera-pie, Psychosomatik und Nerven-heilkunde hat über die möglichen Auswirkungen des Cannabiskon-sums auf die physische und psy-chische Gesundheit und die Ent-wicklung von psychiatrischen Er-krankungen Stellung genommen und lehnt deshalb eine Legalisie-rung ab. Vielmehr müsse es um ein Mehrsäulenkonzept mit An-gebotsreduzierung, Prävention, Hilfestellung und Schadensmini-mierung gehen. Der Mitautor des Positions-papieres Herr Prof. Dr. med. Anil Batra, Stellv. Ärztlicher Direktor

Fortbildung: „ABC der Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patienten“

Aus Anlass der Novellierung der Betäubungsmittel-Verschrei-bungsverordnung (BtMVV) und Überarbeitung der Behandlungs-richtlinien bietet die Landesärzte-kammer Baden-Württemberg eine eintägige Fortbildung an. Die neue BtMVV sieht die Erweiterung der Vergabe-einrichtungen, Änderungen in der Take-home-Vergabe, in der Konsiliarbehandlung sowie weiterer Aspekte vor.Lernziel: Die Teilnehmer sollen durch die Schulung die erforderlichen Kenntnisse für die Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung opiatabhängiger Patienten erwerben, um diese selbständig oder im Konsiliarver-fahren durchführen zu können oder auch um das Behandlungs-verfahren kennen zu lernen oder um mehr Sicherheit in dem Be-handlungsverfahren zu erlangen.Zielgruppe:Ärztinnen und Ärzte, die die Fachkunde Suchtmedizin bereits erworben haben oder bei denen sie integraler Bestandteil der Facharztanerkennung ist sowie andere interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Schu-lung in den Grundlagen und der Praxis der substitutionsgestütz-ten Behandlung interessieren.

Termin:Samstag, 23. September 201710.00–16.00 Uhr

IFT Institut für Therapie-forschung, München11.50–12.25 UhrWer bezahlt die Zeche?Genetik und Epigenetik der SuchtDiskussionProf. Dr. med. Helge FrielingKlinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psycho-therapie der Medizinischen Hochschule Hannover12.25–13.15 UhrMittagspause13.15–13.50 UhrDas Hase und Igel SpielNachweismethoden für NPSDiskussionProf. Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Volker AuwärterForensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg13.50–14.25 UhrTatort – Die Arbeit der PolizeiDiskussionHanjo LeukamMinisterium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg,Landespolizeipräsidium Referat 32 (Kriminalitätsbekämpfung, Prävention, Kriminologie)14.25–14.40 UhrKaffeepause14.40–15.15 UhrLeitplanken?S3 Leitlinien zu Diagnostik und Therapie der Metamphe­taminabhängigkeit DiskussionFrau Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-MayfrankLVR-Klinik Köln, Fachklinik für Psychiatrie15.15–15.50 UhrUnfall – Zufall – NotfallDrogen NotfälleDiskussionStefan WalcherSchwerpunktpraxis CONCEPT, München15.50–16.00 UhrAbschluss und AusblickFrau Dr. med. Paula Hezler-Rusch

Veranstaltungsort: „Hospitalhof“ StuttgartDie Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich.Die Veranstaltung ist mit 6 Punk-ten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.

Programm und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung und Qualitätssicherung, Frau Mangold, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], www.aerztekammer-bw.de(WebCode: 1502)

Programm: Begrüßung, Moderation und EinführungDr. med. Paula Hezler-RuschVorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärzte-kammer Baden-WürttembergMatthias FelsensteinLeiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-WürttembergReferent:Dr. med. Frank Matschinski, RavensburgFacharzt für Innere Medizin, Schwerpunktpraxis Substitution Mitglied des Ausschusses „Sucht-medizin“ der Landesärztekammer, Stellvertretender Vorsitzender der „Beratungs kommission Substitu-tion“ der LandesärztekammerInhalte:– Grundlagen und Praxis

der substitutionsgestützten Behandlung opiatabhängiger Patienten. Indikation, Substitute, Durchführung

– Rechtliche Grundlagen: BtMVV novelliert, Richtlinien (BtM-Rezepte, Bevorratung, Sicherheit, Formulare)

– KV Modalitäten und Abrechnung

– DiskussionMittagspause ca. 11.45–12.15 UhrKaffeepause ca. 14.00–14.15 UhrOrt: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Albert-Schweitzer-Saal, Jahnstrasse 38A, 70597 Stuttgart-DegerlochKosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.Anmeldung erforderlich, begrenzte TeilnehmerzahlDie Veranstaltung ist mit 7 Punk-ten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung u. Qualitätssicherung, Frau Mangold, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], www.aerztekammer-bw.de(WebCode: 1300)

424 ÄBW 08 • 2017

Bekanntmachungen

424

Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV

Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.

Termin: Freitag, 1. Dezember 201711.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr.

Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal.Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV).Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt.Kursinhalte:•   Arbeitsweise der 

Ärztlichen Stelle: Normen •   Arbeitsweise der Ärztlichen 

Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken

•   Konstanzprüfungen:  Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie

•   Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte

•   Physikalische Grundlagen  (Dosisbegriffe, Dosisgrenz-werte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung

•   Leitlinien der Bundesärzte­kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität

•   Was ist neu  in der digitalen Welt

•   Aktuelle Rechtsvorschriften:  Die neue Röntgenverordnung

•   Repetitorium •   Abschlusstestat für RöV

Kurs Ernährungsmedizin

nach dem 100­Stunden­Curriculum der BundesärztekammerIm Dezember 2017 veranstaltet die Landesärztekammer Baden-Württemberg erneut den Kurs Ernährungsmedizin. Der Kurs umfasst 100 Stunden und glie-dert sich in ein eLearning Modul sowie eine 10-tägige Präsenz-phase. Das eLearning-Modul vermittelt Grundlagen des Kurses und findet vor der Präsenzphase statt. Der Kurs kann nicht in getrennten Modulen gebucht werden.eLearning Modul:Zeitraum: 1. November 2017–3. Dezember 2017Präsenzphase:Veranstaltungsort: Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart-Degerloch

Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal TeilnahmeGebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornie-rung bis drei Wochen vor Kurs-beginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmel-dungen danach und bei Nicht-erscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Tel.: 07 11–7 69 89 67, Fax: 07 11-7 69 89 75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen, Leiter der Sektion für Suchtmedizin und Suchtfor-schung, Leiter des Referates Suchttherapie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nerven-heilkunde (DGPPN) wird hierzu referieren und dieses gerne mit Ihnen diskutieren.

Termin:Donnerstag, 9. November 201719.00–21.00 Uhr

Referent: Herr Prof. Dr. med. Anil BatraStellvertr. Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenLeiter der Sektion für Sucht-medizin und Suchtforschung, Universitätsklinikum TübingenBegrüßung, Einführung und Moderation: Frau Dr. med. Paula Hezler-RuschVorsitzende des Ausschusses Suchtmedizin und Vorstands-mitglied der Landesärztekammer Baden-WürttembergMatthias FelsensteinLeiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-WürttembergOrt: In den Räumen der Bezirks-ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-DegerlochTeilnehmerbeitrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei.Anmeldung: unbedingt erforderlichDie Veranstaltung ist mit 2 Punk-ten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung und Qualitätssicherung, Frau Mangold, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], www.aerztekammer-bw.de(WebCode: 1300)

Termin:4.–8. Dezember 2017 und11.–15. Dezember 2017ganztägig

Programm/Inhalte:Montag, 4. Dezember 2017 9.00–17.30 UhrDienstag, 5. Dezember 20178.30–17.30 UhrMittwoch, 6. Dezember 20178.30–17.30 UhrDonnerstag, 7. Dezember 20178.30–17.30 UhrFreitag, 8. Dezember 20178.30–14.00 UhrMontag, 11. Dezember 20178.30–17.30 UhrDienstag, 12. Dezember 20178.30–17.30 UhrMittwoch, 13. Dezember 20178.30–15.45 UhrDonnerstag, 14. Dezember 20178.30–15.45 UhrFreitag, 15. Dezember 20179.00–14.00 Uhr

Bei den Zeitangaben kann es kurzfristig noch zu Veränderungen kommen.Block 1: Grundlagen der ErnährungsmedizinBlock 2: Ernährungsmedizin und PräventionBlock 3: Methoden, Organisation und Qualitätssicherung der ErnährungsmedizinBlock 4: Enterale und parenterale ErnährungBlock 5: Therapie und Prävention ernährungsmedizinisch relevanter KrankheitsbilderBlock 6: Seminar und Fallbeispiele

Teilnehmerbeitrag: 1500,– EuroIm Teilnehmerbeitrag sind der Zugang zur Lernplattform, die Kursunterlagen sowie die Verpflegung während der Präsenzphase enthalten. Nicht abgedeckt sind Kosten für Übernachtung und Abendessen.

ÄBW 08 • 2017 425

Bekanntmachungen

Symposium: „Kinder und Jugendliche – ein sektorenübergreifender Auftrag“

eine Veranstaltung des Aus­schusses Öffentliches Gesund­heitswesen der Landesärzte­kammer Baden­Württemberg

Termin:Samstag 18. November 20179.30–15.15 Uhr

Eine gute medizinische Versor-gung von Kindern und Jugend-lichen heutzutage beinhaltet nicht nur die somatische und psychosoziale Situationsein-schätzung, sondern auch eine effektive Vernetzung der medi-zinischen Betreuer. Für die in Klinik und Praxis tätigen Kinder- und Jugendärzte/-Psychiater ist deshalb auch eine zielorientierte Zusammenarbeit mit den Kolle-gen im ÖGD von großer Bedeu-tung. Themen wie Flüchtlings-versorgung, ADHS, Prävention, … können nur mit guter Ver-netzung und Kenntnissen über die Tätigkeiten der anderenorts tätigen Kollegen gelingen. Die Überwindung der sektor-spezifischen Denkweisen und im-manenten Strukturbegrenzungen ist Ziel dieser Veranstaltung am 18. November 2017 in Stuttgart. Neben interessanten Vorträgen wird genug Zeit zur Diskussion mit Vertretern des ÖGD, Kinder- und Jugendärzten und Kinder- und Jugendpsychiatern aus Klinik und Praxis zur Verfügung stehen. Wir freuen uns auf ihre Anre-gungen, den Austausch mit Ihnen und Ihre Anmeldung zu unserer Tagung.

Programm:ModerationDr. med. Joachim Suder und Dr. med. Gottfried Roller9.30–9.35 UhrBegrüßung und Einführung Dr. med. Manfred Eissler9.35–10.20 UhrEinschulungsuntersuchung und was nun? Therapie versus SprachförderungDr. med. Monika Spannenkrebs

10.20–11.05 UhrVerdacht auf ADHS: Möglichkeiten der Diagnostik und der FörderungProf. Dr. med. Tobias Renner11.05–11.20 UhrKaffeepause11.20–12.05 UhrInfektionskrankheiten in Tageseinrichtung für Kinder und GemeinschaftsunterkünftenStefan Brockmann12.05–12.50 UhrKinder mit Behinderungen in KiTa und SchuleImpulse und AustauschDr. med. Birgit Berg12.50–13.30 UhrMittagspause13.30–14.15 UhrFlüchtlingskinder: präventive und kurative medizinische VersorgungDr. med. Till Reckert14.15–15.00 UhrZusammenarbeit beim neuen Präventionsgesetz aus der Sicht des ÖGD und der niedergelassenen ÄrzteschaftDr. med. Peter Schäfer und Dr. med. Thomas Kauth 15.00–15.15 UhrResümee und AusblickDr. med. Joachim Suder und Dr. med. Gottfried Roller

Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-DegerlochTeilnehmerbeitrag: 20,– EuroDie Veranstaltung ist mit 6 Punk-ten auf das Fort bildungszertifikat der Landes ärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.Weitere Informationen, Programm und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung und Qualitäts-sicherung, Frau Hagdorn, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected]

Ernährungsmedizin – Refresherkurs

Ernährungsempfehlungen und Evidenz – was ist dran? sowie praktische Lebensmittelkunde

Termin:Samstag, 14. Oktober 20179.00–16.00 Uhr

Seit über 10 Jahren bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg einen Kurs Ernäh-rungsmedizin nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer an. In diesem Jahr bietet die Landes-ärztekammer erneut einen Refresherkurs an. Die Themen sind Ernährungsempfehlungen und Evidenz, praktische Lebens-mittelkunde am Beispiel von „Frei von“- und Trendprodukten. Nach dem Besuch des Kurses kennen Sie Ernährungsempfeh-lungen und deren Evidenz, sind sicher im „Frei von-Dschungel“ unterwegs, können Trendpro-dukte einordnen und können Fette und Öle in der Diätetik anwenden.Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs Ernährungsmedizin nach dem 100-Stunden-Curriculum der Bundesärztekammer ist von Vorteil.

Programm:9.00–11.30 UhrErnährungsempfehlung und deren EvidenzVortrag mit Diskussion11.30–12.30 UhrMittagspause12.30–14.00 Uhr„Frei von“­Produkte und TrendlebensmittelSensorik, Einsatzbereiche, Bewertung14.00–14.30 UhrPause14.30–16.00 UhrFette und Öle in der DiskussionWarenkunde, Sensorik und diätetische Einsatzgebiete

Veranstaltungsort: In den Räumen der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart-DegerlochTeilnehmerbeitrag: 150,– EuroBitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl für diesen Kurs begrenzt ist. Die Veranstaltung ist mit 7 Punkten auf das Fort-bildungszertifikat der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg anerkannt.Weitere Informationen, Programm und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung und Qualitäts-sicherung, Frau Hagdorn, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected]

Anmeldung: Bis spätestens 22. September 2017 erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl für diesen Kurs begrenzt ist. Die Veranstaltung ist mit 100 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.Weitere Informationen, Programm und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Fortbildung und Qualitäts-sicherung, Frau Hagdorn, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

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Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung

Reagieren Sie in Notfallsitua­tionen kompetent und sicher – wir zeigen Ihnen, wie.Im Seminar Grundlagen der Notfallversorgung frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofortmaßnah-men. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und struktu-rierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten. Sie lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus. Unsere Trainer beantworten gerne Ihre Fragen zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung.Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“.

Terminauswahl: Freitag, 22. September 201718.00–22.00 Uhr Samstag, 28. Oktober 20179.00–13.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Fortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e Meine LÄKBW e

FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Nutzen Sie die Gelegenheit und vertiefen Sie Ihre Kennt­nisse, die Sie im Seminar „Grundlagen der Notfall­versorgung“ erworben haben.Im Seminar Praktisches Notfall­training mit simulierten Notfall­situationen behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atem-not über Knochenbrüche bis hin zur Reanimation sein. Sie stellen die richtige Diagnose und treffen die notwendigen Maßnahmen.Sie erlangen Sicherheit im Um-gang mit Notfallpatienten. Nach den Übungen haben Sie die Mög- lichkeit zu einem gegenseitigen Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierdurch erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen und können von Ihren eigenen Erlebnissen berichten.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem angeregten Erfahrungs-austausch mit Kollegen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Umgang mit Notfallpatienten.Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grund-lagen der Notfallversorgung“.

Terminauswahl: Freitag, 13. Oktober 201718.00 bis 22.00 Uhr Samstag, 28. Oktober 201714.00 bis 18.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: 45,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

Meine LÄKBW e

FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

LNA-Refresher-Kurs

Einsätze als Leitender Notarzt stellen immer eine große Herausforderung dar. Die Grenzen des rettungs­dienstlichen Routinegeschäfts werden überschritten.Erfahren Sie in Vorträgen von Einsätzen und wie die LNA-Kolle-gen diese abgearbeitet haben. Neben Fallberichten hören Sie auch Fachvorträge zu Neue-rungen und zu den Schnittstellen des Leitenden Notarztes wie Feuerwehr und Polizei.Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei diesem Seminar mit Ihren LNA-Kollegen auszutauschen, mit den Referenten verschiedene Themen zu diskutieren und ihnen Fragen zu stellen.Das detaillierte Programm wird kurzfristig bekannt gegeben.

Termin: Samstag, 30. September 20179.00–17.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Leitende Notärzte Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung

Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

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FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-603/-605, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Degerlocher Ethikgespräche

Stehen auch Sie oft vor Entscheidungen in der Praxis oder im Krankenhaus, bei denen Sie ethische Aspekte berücksichtigen müssen?Dann sind Sie hier genau richtig. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir ethische Fragestellungen aus Ihrem Behandlungs- und Pflegealltag und zielen auf das Wohlergehen und die Berück-sichtigung des Willens der Patienten ab. Das Thema des 12. Degerlocher Ethikgesprächs lautet:Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit am LebensendeTermin:Mittwoch, 11. Oktober 201718.00–21.45 UhrProgramm:18.00–18.15 UhrBegrüßung/Einführung Dr. Udo Schuss18.15–19.45 UhrFreiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit am LebensendeN. N.19.45–20.00 UhrPause20.00–21.15 UhrDiskussion und Austausch in Gruppen mit Mitgliedern der AG Medizinethik21.15–21.45 Uhr Abschluss im PlenumWir freuen uns auf den intensiven Austausch mit Ihnen.Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

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Bekanntmachungen

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/ Angehörige von Gesundheits-fachberufen/SeelsorgerTeilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 5 PunkteAnmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

Meine LÄKBW e

FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Offene Rechnungen in der Arzt-praxis – wie gehe ich damit um?

Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemein­sam die wichtigsten Lösungs­ansätze im Umgang mit offenen Rechnungen in Ihrer Arztpraxis. Inhalte des Workshops sind:– professioneller Umgang

mit Nichtzahlern– sinnvolle Mahnläufe

in Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen

Mahnbescheides– Ratenzahlung– Abgabe der offenen Forde-

rungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht?

– Verjährung Optimieren Sie die Handhabung mit offenen Rechnungen in Ihrer Praxis – wir unterstützen Sie dabei.

Termin: Samstag, 14. Oktober 201710.00–16.15 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 7Anmeldung: B ei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

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FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete

Sie sind viele Jahre ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interes-sieren sich für Neuerungen auch auf anderen Fachgebieten?Viele Ärzte sind bei ihrer regu-lären Tätigkeit mit Fällen ihres Fachgebiets konfrontiert. Bei der Teilnahme am Notfalldienst tre-ten aber Patienten mit Beschwer-den aus nahezu allen Bereichen der Medizin an Sie heran. Damit Sie hierauf besser vorbereitet sind, bieten wir Ihnen mit dieser Fortbildung einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Die aktuellen Diagnostik- und Therapieempfehlungen zu rele-vanten Krankheitsbildern bringen Ihnen unsere Referenten anhand von Fallbeispielen, Vorträgen und praktischen Übungen nahe.Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimation einge-gangen. Sie haben schon lange keinen Blasenkatheter mehr ge-legt oder eine Reanimation mit

Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie vor Ort bei uns am Phantom üben. Wir vermitteln Ihnen fallbasiert die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/ Notfallbildern aus folgenden Bereichen:– Kardiologie (akutes Koronar-

syndrom, Hypertonie, …)– Pädiatrie (Infekte, Durchfall,

Erbrechen, …)– Neurologie (Schlaganfall,

Schwindel, Migräne, …)– HNO (Nasenbluten,

Entzündungen, …)– Abdomen (Gastroenteritis,

Bauchschmerzen, …)– Chirurgische Notfälle

(Traumata, Wunden, …)– Gynäkologie (Blutungen, …)Diese Fortbildung soll allen Ärztinnen und Ärzten einen Überblick über den aktuellen Stand zu den häufigsten Krank-heitsbildern im Notfalldienst bie-ten und auf die praktische Um-setzung vorbereiten. Auch orga-nisatorische Fragen des Notfall-dienstes in Baden-Württemberg werden dabei angesprochen.

Termin: 20.–22. Oktober 2017Freitag bis Sonntag

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, WeiterbildungsassistentenTeilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 28 PunkteAnmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

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FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Psychosomatischer Tag

Sie können vermehrt keine kör-perliche Ursache der Beschwer-den Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter der somatischen Krankheit ein psychisches Leiden steckt? Deshalb ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik sehr wichtig. Bereits während der Weiterbil-dung kristallisiert sich die Bedeu-tung fundierter psychosoma-tischer Kenntnisse heraus.Hierfür bieten wir Ihnen neben dem Curriculum Psychosoma-tische Grundversorgung bereits seit mehr als 20 Jahren den Psychosomatischen Tag an. Freuen Sie sich auf aktuelle und spannende Themen der Psycho-somatik und steigern Sie Ihre Kenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche. Der Psychosomatische Tag wird stets einem Tagesthema gewidmet. Dieses geben wir vorab bekannt. Die Teilnahme am Psycho­somatischen Tag kann auf die Weiterbildung Psycho­somatische Grundversorgung angerechnet werden.

Termin:Samstag, 21. Oktober 20179.00–15.30 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: 61,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

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FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bekanntmachungen

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3. Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin

Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er Symptome entwickelt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fachdisziplin zuge-ordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei entschei-dend.Wer begleitet den Patienten auf diesem Weg?Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte und Allgemein-ärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfall-mediziner in einer interdiszipli-nären Notambulanz wahr.Dank moderner TED-Abstim-mung ist diese Fortbildung nicht nur fallbasiert, sondern auch in-teraktiv gestaltet. Anhand prak-tischer Beispiele, die von den Teilnehmern eingereicht werden, wird sowohl die Interdisziplinari-tät zwischen den Fachrichtungen als auch die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin beleuchtet und vorangebracht.

Termin:Samstag, 11. November 20179.00–14.00 Uhr

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, WeiterbildungsassistentenTeilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 PunkteAnmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

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FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

6. Stuttgarter Tag für Infektiologie

Auch 2017 wird der 6. Stuttgarter Tag für Infektiologie von der Bezirksärztekammer Nord-württemberg in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektio-logie – dem Netzwerk infektiolo-gisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – in Stuttgart angeboten. Erfahren Sie Neues zu den Herausforderungen, die das Gebiet Infektiologie mit sich bringt und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in Vorbeugung, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Ziel dieser Fort-bildung ist die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit infektiologischen Problemen – insbesondere eine sichere In-fektionsprophylaxe für Patienten und Mitarbeiter. Stärken Sie Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie. Die Veranstaltung wird einem aktuellen Schwerpunktthema zugeordnet. Dieses wird vorab bekannt gegeben. Zu einem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein!In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS)

Termin: Samstag, 18. November 20179.00–14.45 Uhr

Programm:9.00–9.15 UhrBegrüßungDr. Klaus Baier, Dr. Clemens RollInfektiologie gestern?9.15–9.45 Uhr„Lepra, Pest und Cholera – welche Relevanz haben diese großen Tropenkrankheiten 2017 noch?“Dr. Johannes Schäfer 9.45–10.30 UhrDie Rolle der Infektiologie im Kalten Krieg, 1945–1990Prof. Wolfgang U. Eckart10.30–10.45 UhrKaffeepauseInfektiologie heute!

10.45–11.15 UhrTuberkuloseDr. Martin Priwitzer11.15–11.45 UhrInfektiologische Fälle interaktivProf. Jochen Greiner11.45–12.15 UhrHIV und AIDSDr. Markus Müller12.15–13.00 UhrMittagspause13.00–13.30 UhrEvidenzbasierte Auswahl und Dosierung von AntibiotikaProf. Rüdiger BraunInfektiologie morgen…13.30–14.30 Uhr„Der Weg von Seuchen­bekämpfung zu Global Health“Prof. August Stich14.30–14.45 UhrZusammenfassungVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenTeilnehmerbeitrag: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.Fortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: Bei einer Neuregistrierung im Portal: www.aerztekammer-bw.de/portalBei einem bestehenden Konto im Portal: www.aerztekammer-bw.de e

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FortbildungsanmeldungAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten

Medizin 4.0 – Digitalisierung in der Medizin

Ethische, politische und soziale AspekteDie digitale Durchdringung des gesamten Lebens betrifft zuneh-mend auch den Bereich Gesund-heit. Smart-Watches sammeln Gesundheitsdaten, Algorithmen helfen die beste Therapieoption zu finden, computergesteuerte Assistenzsysteme unterstützen die Pflege. Das wirft Fragen auf:

Können Computer helfen, Men-schen noch besser zu behan-deln? Wer schützt vor Daten-missbrauch? Wie verändert sich das Arzt-Patienten-Verhältnis? Ist die Digitalisierung der nächste Schritt zur weiteren Ökonomisie-rung des Gesundheitswesens? Welches Menschenbild bringt diese Entwicklung mit sich? Herzliche Einladung in die Evangelische Akademie Bad Boll

Dr. med. Klaus Baier, Präsident der Bezirksärztekammer

NordwürttembergPfarrer Dr. Dietmar Merz,

Evangelische Akademie Bad Boll

Termin:23. September 20179.30–16.30 Uhr

Veranstaltungsort: Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad BollZielgruppe: Akteure des Gesundheitswesens, Mediziner/innen, Pflegekräfte, Ethiker/innen, Politiker/innen, Lehrer/innen, interessierte Bürger/innenAnmeldung und weitere Informationen: www.ev-akademie-boll.de/ tagung/410817.htmlAnfragen richten Sie bitte an die Evangelische Akademie Bad Boll, Studienleiter Dr. Dietmar Merz, Tagungssekretariat: Romona Böld, Telefon (0 71 64) 79-347, Telefax (0 71 64) 79-53 47, E-Mail: romona.boeld@ ev-akademie-boll.deTagungsnummer: 41 01 87Fortbildungspunkte für Ärzte: Für die Teilnahme an dieser Tagung werden bei der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg 7 Fortbildungspunkte beantragt.Preis: inklusive Verpflegung 87,80 Euro, für Auszubildende, Studentinnen und Studenten 43,90 EuroIn Zusammenarbeit der Evan­gelischen Akademie Bad Boll und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg.

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Bekanntmachungen

Save the date MEDIZIN 2018 und 53. Ärztekongress

Termin:26. bis 28. Januar 2018

Alle Vorträge sind CME zertifiziert.SICHERN Sie sich bis zu 22 Fortbildungspunkte!Freuen Sie sich unter anderem auf folgende Inhalte: •   Notfallmedizin •   Innere Medizin •   Infektiologie•   Ethik in der Medizin •   Psychosomatik •   Sonographie mit praktischen 

Übungen •   Homöopathie •   Pädiatrie•   Orthopädie Ideeller Träger und Kongress-veranstalter ist die Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg. Begleitend findet die MEDIZIN-Messe unter Organisation der Landesmesse Stuttgart statt. Besuchen Sie uns auch auf unserem Messestand. Ob neuer Arztausweis, die Aus- und Fort-bildung Medizinischer Fach-angestellter oder weiterbildungs-relevante Themen – das Team der Landesärztekammer Baden-Württemberg und ihrer Bezirks-ärztekammern hilft Ihnen gern vor Ort mit Ihren berufs-bezogenen Anliegen. Anmeldung und weitere Informationen unter: www.aerztekongress-stuttgart.deVeranstaltungsort: Landesmesse Stuttgart, Internationales Congress Center Stuttgart, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart Änderungen bleiben vorbehalten.

Bezirksärzte- kammer Nordbaden

Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0 Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärzte-kammer Nordbaden

Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungs-programm (SVmed) in dem Por-tal der Landesärztekammer an:Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer­bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildungsreihe „Psychosomatik“

Hausärzte und Fachärzte erleben in ihrem Alltag, wie eng Körper und Seele verflochten sind. Einerseits haben Patienten mit körperlichen Erkrankungen auch psychische Symptome, anderer-seits gibt es psychische und psychosomatische Erkrankungen, die mit körperlichen Symptomen einhergehen.Dieses Zusammenspiel möchten wir ins Blickfeld unserer Reihe rücken. Es zeigt sich im Übrigen auch in den Weiterbildungsord-nungen nahezu aller Fächer, dass deren Vermittlung gefordert ist.In unserer neuen Fortbildungs-reihe „Psychosomatik“ haben wir uns zum Ziel gesetzt, diese Zu-sammenhänge in den einzelnen Fachgebieten aufzuzeigen

Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Hygiene in der Arztpraxis – gut vorbereitet auf die Praxisbegehung!

Die Hygienevorschriften für die Praxis haben sich in den letzten Jahren verschärft und unter-liegen auch weiteren Entwick-lungen. Wenn das Gesundheits-amt oder das Regierungs-präsidium eine Praxisbegehung ankündigt, sind die Bedenken deshalb oft hoch.Die Fortbildung soll Klarheit schaffen, nach welchen Kriterien Gesundheitsamt und Regierungs-präsidium Begehungen in der Arztpraxis durchführen. Dabei werden rechtliche Grundlagen und Abläufe erläutert, Fallstricke aufgezeigt und häufig gefundene Fehler und Mängel anhand von Fallbeispielen dargestellt.

Termin:Mittwoch, 13. September 201719.00–ca. 22.00 Uhr

Referenten: Monika Veile, Oberpharmazierätin, Referat 25 – Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten, Regierungs-präsidium KarlsruheMarion Knoch, Gesundheits-ingenieurin, Dezernat IV, Gesund-heitsamt, Landratsamt KarlsruheWissenschaftliche Leitung: Markus Haist, Vorsitzender der Ärzteschaft PforzheimVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Niedergelassene Ärztinnen und ÄrzteGebühr: 20,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 3 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.

und spezielle psycho-physische Besonderheiten des Faches darzustellen.Zunächst erfolgt in einem Fach-vortrag eine Vorstellung des Faches aus psychosomatischer Sicht, danach eine Vertiefung an Hand von Fallbeispielen.Die Teilnehmer der Fortbildung sind herzlich eingeladen, eigene Fälle aus der Praxis mitzubringen.Alle Veranstaltungen können einzeln gebucht werden.

Termine:jeweils 19.30–ca. 21.30 Uhr Donnerstag, 28. September 2017Psychosomatik und KardiologieReferent: Dr. med. Susann Strötker, Oberärztin, Klinik für Psycho-somatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald Mittwoch, 15. November 2017Psychosomatik und GynäkologieReferent: Prof. Dr. med. Dietmar Richter, niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Bad Säckingen

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, niedergelassene FÄ für Psychosomatische Medizin und PsychotherapieDr. med. Thomas Lohmann, Chefarzt der Klinik für Psycho-somatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum NordschwarzwaldVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 20,– Euro je Veranstaltung, inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 3 Punkte je VeranstaltungTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.

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Bekanntmachungen

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Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Gemeinsame Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Sozial- und Arbeits-medizinischen Akademie Baden-Württemberg e. V.: Medizinhygiene: „Juristische Fälle und Fallstricke in der Hygiene“

Die Sozial- und Arbeitsmedi-zinische Akademie bietet in Kooperation mit der Bezirksärzte-kammer Nordbaden eine Fort-bildung mit dem Schwerpunkt Juristische Fälle in der Hygiene an.Die Erfahrung aus den Fallsemi-naren der Zusatzweiterbildung Medizinhygiene zeigt, wie wich-tig im Bereich des Infektions-schutzes auch Fragen des Haftungsrechts für die ärztliche Tätigkeit sind.Das Hygienemanagement steht im Fokus.Diese Fortbildung bietet allen Ärztinnen und Ärzten in Kliniken und Praxen Informationen über die unterschiedlichen Aspekte des ärztlichen Haftungsrechts, es werden Juristische Fälle vor-gestellt und es ist Raum für die Diskussion mit einem Fach-experten, Herrn Dr. med. Eckart Feifel (Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht).Herr Dr. med. Eberhard Kniehl wird in einem Impulsvortrag über „Mythen und Fakten in der Krankenhaushygiene“ referieren.Herr Vizepräsident Prof. (apl.) Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele eröffnet die Fortbildung mit einem Grußwort.

Termin:Samstag, 7. Oktober 201710.00–15.00 Uhr

Referenten: Dr. med. Eckart Feifel, Fachanwalt für Medizinrecht, Wende, Erbsen & Partner mbB Stuttgart; Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie & Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum KarlsruheWissenschaftliche Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, SAMAVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 90,– Euro (für Teilnehmer oder ehemalige Teilnehmer der Zusatzweiter-bildung „Medizinhygiene“ 50,– Euro) inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung und Ansprechpartner: Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden- Württemberg e. V. in Verbindung mit der Universität Ulm, Frau Heike Ilg, Telefon (07 11) 84 88 84 14, E-Mail: [email protected]

Curriculare Fortbildung „Entwick-lungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“

In dem 40-stündigen Kurs, der sich an Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin richtet, lernen Sie alle theoretischen und praktischen Inhalte der Sozial-pädiatrie nach dem Curriculum der Bundesärztekammer kennen.Im Rahmen einer integrierten Kompaktveranstaltung werden alle 4 Kursmodule zusammen angeboten: Die Module I bis III umfassen insgesamt 30 UE à 45 Minuten und vermitteln die notwendigen theoretischen Grundlagen, das Modul IV besteht aus 10 UE à 60 Minuten und dient der Herstellung des Praxisbezuges der Lerninhalte. Im Praxisteil werden diagnostische und therapeutische Verfahren und Konzepte in der Sozialpädi-atrie in Kleingruppen praktisch vorgestellt. Der organisatorische Rahmen ermöglicht direkte Einblicke in die Kinderklinik Maulbronn und das angeglie-

derte Sozialpädiatrische Zentrum.Mit dem Abschluss der Fortbil-dung erhalten Sie eine Teilnah-mebescheinigung, die den Anfor-derungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württem-bergs an den Nachweis der fach-lichen Befähigung bei Anträgen auf Ausführung und Abrechnung zur sozial-pädiatrisch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356) entspricht.

Termine:jeweils Freitag–SamstagTeil 1: 13. und 14. Oktober 2017Teil 2: 20. und 21. Oktober 2017Jeweils den ganzen Tag und nur als Gesamtveranstaltung buchbar.

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Rainer Blank, Ärztlicher Leiter Kinderzentrum Maulbronn, Dr. med. Lukas Vogler, niedergelassener FA für Kinder- u. JugendmedizinVeranstaltungsort: Teil 1: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheTeil 2: Kinderzentrum Maulbronn, Knittlinger Steige 21, 75433 MaulbronnZielgruppe: Fachärzte für Kinder- und Jugend-medizin, auch in WeiterbildungGebühr: 590,– Euro inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 40 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

„Aktueller Stand und neue Entwicklungen – was ist relevant für die Praxis?“

Mehr als 20 Jahre haben sich Ärztinnen und Ärzte im Baden-Badener Kongresshaus zusam-mengefunden, um ihren Wissens-stand zu ausgewählten medizi-nischen Themen zu aktualisieren und mit fachkundigen Kolle-ginnen und Kollegen zu disku-tieren.Seit dem vergangenen Jahr findet die Veranstaltung unter der Überschrift „Aktueller Stand und neue Entwicklungen – was ist relevant für die Praxis?“ im neuen Dienstgebäude der Bezirksärztekammer in Karlsruhe statt. Es erwartet Sie ein aktueller Überblick zu den Neuerungen der letzten Jahre auf verschiedenen Fachgebieten.

Termin: Samstag, 21. Oktober 20179.30–13.30 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Eberhard Siegel, Prof. Dr. med. Achim Weizel, Stellv. Vorsitzende der Akademie für Ärztliche FortbildungProgramm:Aktueller Stand und neue Entwicklungen zu folgenden Themen:– Lipidologie: Univ.-Prof. Dr. med. Winfried März, synlab Akademie für Ärztliche Fortbildung, Mannheim – Neurologie –

Multiple Sklerose und Parkinson­Syndrom:

Priv.-Doz. Joachim Wolf, Chefarzt der Neurologischen Klinik, Diakonissenkrankenhaus Mannheim– Onkologie: Prof. Dr. med. Christian Meyer zum Büschenfelde, Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie, Immunologie und Palliativmedizin, St. Vincentius-Kliniken Karlsruhe– Kardiologie I –

Herzinsuffizienz: Prof. Dr. med. Markus Haass, Chefarzt der Kardiologie, Theresienkrankenhaus Mannheim

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Bekanntmachungen

– Kardiologie II – Herzklappenchirurgie:

Prof. Dr. med. Uwe Mehlhorn, Ärztlicher Direktor, Chefarzt Herzchirurgie und Intensiv-medizin, HELIOS Klinik für Herzchirurgie KarlsruheVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 35,– Euro inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 5 PunkteTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Gemeinsames Symposium der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe: „Hackeralarm! – Cyberkriminalität trifft Praxen und Kliniken Neue Bedrohungen – Lösungsstrategien“

Spätestens seit der Cyber-Attacke auf britische Kliniken und Arzt-praxen wird auch in der Ärzte-schaft das Thema digitale Daten-sicherheit wahrgenommen. Durch die zunehmende Digitali-sierung in allen medizinischen Bereichen mit ihren Chancen und Erleichterungen, durch die stei-gende Vernetzung im Gesund-heitswesen wachsen auch die Risiken beim Umgang mit ver-traulichen Daten. Die ganze Ent-wicklung bis hin zur Telemedizin eröffnet Angriffsflächen bislang unbekannten Ausmaßes.So kommt es vermehrt auch in Arzt- und Zahnarztpraxen zu Fällen von Datenzugriff mit sog. Ransom-Software und damit

verbunden zu Erpressungs-versuchen: Die meist nicht nach-verfolgbaren Angreifer fordern Lösegeld in Form von Bitcoins. Darüber hinaus sind Hacker in der Lage, auch rechnergestützte medizinische Geräte zu mani-pulieren. In unserer Fortbildung wird Ihnen durch ein Lifehacking auf eindrucksvolle Weise veranschaulicht, wie einfach ein Datenangriff erfolgen kann. Der neue Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Stefan Brink, wird darlegen, wie die Politik auf die Bedrohungslage reagiert. Abschließend werden Sie erfahren, welche technischen Schutzmaßnahmen Sie ergreifen können, um das Risiko eines Zugriffs zu minimieren.

Termin: Samstag, 4. November 20179.00–13.40 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof. (apl.) Dr. med. Dr. med. dent Christof Hofele, M. Sc., Vizepräsident der Bezirksärzte-kammer NordbadenBegrüßung: Dr. med. Herbert Zeuner, Präsident der Bezirks-ärztekammer Nordbaden; Dr. med. dent. Norbert Engel, Vorsitzender der Bezirks-zahnärztekammer KarlsruheVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Zahnärztinnen und -ärzteGebühr: 20,– Euro, inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 5 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildung des Ausschusses Ärztinnen: Workshop „Erfolgreicher kommunizieren“

Ob Einzelgespräche, Meetings oder konkrete Arbeitssituationen in hierarchisch unterschiedlichen Konstellationen: Für den Erfolg oder Misserfolg im Gespräch mit anderen Ärztinnen und Ärzten ist die Art der Kommunikation und des Auftretens manchmal entscheidender als die Sach-kompetenz: Die notwendige Überzeugungskraft, Souveränität und Glaubwürdigkeit hängen in hohem Maße von sprachlichem Ausdrucksvermögen, Körperspra-che, Stimme, psychologischem Geschick, Rollenverständnis und innerer Haltung ab.Insgesamt stellt die Kommunika-tionsfähigkeit einen wesentlichen Aspekt persönlicher Sozialkom-petenz dar, die gerade im beruf-lichen Alltag immer unverzicht-barer wird.In diesem Workshop in deutscher Sprache wird bei maximal 7 Teil-nehmenden sehr individuell auf die persönlichen sprecherischen und sprachlichen Vorausset-zungen eingegangen. Unter Wahrung ihrer Sprecherpersön-lichkeit und unterstützt durch Videoanalysen und Simulationen, werden anhand konkreter beruflicher Situationen und von Beispielen Ihre Stärken hervorgehoben und eventuelle Schwächen abgemildert.

Termin:Freitag, 17. November 201714.00–18.30 Uhr und Samstag, 18. November 20179.00–13.30 Uhr

Referentin: Wilma Küspert, Sprechwissenschaftliche Beratung, Training, CoachingWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Vorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer NordbadenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr: 295,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 14 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist auf 7 Personen beschränkt!Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Reisemedizin: DTG-zertifizierter Refresher-Kurs

Die Bezirksärztekammer Nordbaden bietet in Kooperation mit der Sektion Klinische Tropen-medizin des Universitäts-klinikums Heidelberg einen 8-stündigen Reisemedizin Refresher-Kurs an. Das mit dem Grundkurs erworbene DTG-Zertifikat „Reisemedizin“ kann durch die Teilnahme an diesem Refresher-Kurs erneuert werden. Der Kurs gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen bei den Reiseimpfungen und der Malariaprophylaxe. Auch das Beratungsgespräch wird thematisiert, da sich zahlreiche Gesundheitsrisiken, gegen die weder Impfungen noch medika-mentöse Prophylaxe möglich sind, nur durch Aufklärung vermindern lassen. Hierdurch soll dem zunehmenden Bedarf der präventiven Versorgung von Reisenden durch den niedergelassenen Arzt Rechnung getragen werden.Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der medizinischen Versor-gung von Migranten, die neue Herausforderungen auch für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen mit sich bringt.Im Anschluss an die Vorträge können die Teilnehmer ihre Fragen vorbringen.

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Bekanntmachungen

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Termin: Samstag, 18. November 20179.00–17.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Marija Stojković, FÄ für Allgemeinmedizin, Sektion Klinische Tropenmedizin, Universitätsklinikum HeidelbergProf. Dr. med. Thomas Junghanss, Leiter der Sektion Klinische Tropenmedizin, Universitäts-klinikum HeidelbergVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die bereits einen DTG-zertifizierten Grundkurs „Reisemedizin“ besucht haben.Gebühr: 100,– EuroFortbildungspunkte: 8 PunkteTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Ärzte-Seminare Karlsruhe „Hausarzt Spezial – Fokus Gastroenterologie“

Vom 24. und 25. November 2017 finden die Ärzte-Seminare Karls-ruhe als zweitägige Intensivkurse für Hausärzte, Neurologen und Gynäkologen im Konferenz Center der Messe Karlsruhe statt. Der Fokus des Seminars „Haus-arzt Spezial“ liegt in diesem Jahr auf dem Gebiet der Gastroente-rologie. Unter Berücksichtigung der neuesten Leitlinien werden Sie an zwei Tagen über die ge-samte Bandbreite des Faches vom Reizdarm bis zur Adipositas-chirurgie, vom pathologischen Leberwert bis zur chronisch entzündlichen Darmerkrankung informiert.

Es erwarten Sie praxisnahe Vorträge von hochkarätigen Referenten und in diesem Jahr noch mehr Zeit für eine intensive Diskussion der Vorträge. Das Programm wird vom Haus-ärzteverband empfohlen.Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Teilnehmer, deren Anmeldung bis zum 28. 09. 2017 eingeht, erhalten eine Treuekondition, wenn Sie in den letzten drei Jahren an den Ärzte-Seminaren Karlsruhe teilgenommen hatten.

Termin:Freitag, 24. November 201713.45–19.00 UhrSamstag, 25. November 20179.00–17.15 Uhr

Veranstaltungsort: Messe Karlsruhe, Messeallee 1, 76287 RheinstettenZielgruppe: niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere MedizinFortbildungspunkte: 15 Punkte beantragtDetaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.aerzte-seminare-karlsruhe.de

EKG – praktische Grundlagen für die hausärztliche Versorgung

Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKG-Kurven?In unserem Seminar werden zunächst die Grundlagen der EKG-Befundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hau-särztliche Versorgung aktualisiert. Die Referenten erläutern mög-liche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung und zeigen spezifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Notfällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKG-Diagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien anbe-langt. Die Teilnehmer werden selbst EKG’s auswerten und

können diese anschließend im Plenum diskutieren. Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fortbildung.

Termin:Samstag, 2. Dezember 20179.00–ca. 16.00 Uhr

Referenten und Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III, Kardiologie/Angiologie/ Intensivmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken Dr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf- Erkrankungen BruchsalDr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf- Erkrankungen BruchsalVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere MedizinGebühr: 95,– EuroFortbildungspunkte: 10 Punkte beantragtTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Advanced Cardiac Life Support (ACLS) für Ärztinnen und Ärzte Theorie und praktische Übungen

Der Kurs richtet sich insbeson-dere an Ärztinnen und Ärzte, welche die Grundlagen der Reanimation kennen bzw. bereits an einem Basis-Reanimationskurs teilgenommen haben. Wesent-liche Inhalte sind die Wieder-holung und Vertiefung des Basic Life Supports (BLS), erweitertes Airwaymanagement, intraossäre Zugänge, Frühdefibrillation, das Erkennen reversibler Ursachen von Herz-Kreislaufstill-ständen und deren Behandlung, sowie das Verhalten in der Postreanimationsphase.Neben der Vermittlung von ver-tieftem Wissen zur Reanimation besteht ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) bzw. der American Heart Association (AHA).

Termine:Samstag, 2. Dezember 2017Kurs 1: 8.00–12.15 Uhr nur für Ärztinnen Kurs 2: 13.00–17.15 Uhr für Ärztinnen und ÄrzteReferenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus SinsheimWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungs-zentrum, DRK Ortsverein Leimen Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 65,- EuroFortbildungspunkte: 7 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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Bekanntmachungen

Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Fortbildung für Weiterbildungs-assistenten in Kooperation mit der Paracelsus-Klinik Karlsruhe: „Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst“

Wer kennt sie nicht, die Aufre-gung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Kann der Patient ambulant behandelt werden oder muss er stationär eingewie-sen/aufgenommen werden, gar auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vorbereitung be-antwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besse-ren Ausbildung in diesem Bereich leisten. Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen an Hand von lehr-reichen Fallbeispielen aus dem Ambulanz- und Stationsalltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnostische und therapeutische Vorgehen besprochen werden.Es wird genug Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit.

Termin: Samstag, 9. Dezember 20178.15–16.00 Uhr

Referenten:Dr. med. Joachim Aspacher, Chefarzt Abt. für Innere Medizin, Paracelsus-Klinikum KarlsruheDr. med. Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III Kardiologie/Angiologie/ Intensivmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken

Dr. med. (Univ. Neapel) Aldo Marano, Oberarzt Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-KlinikenDr. med. Peter Matheiowetz, ltd. Oberarzt Klinik für Innere Medizin, Gastroenterologie, Diabetologie und Ernährungs-medizin, St. Josefskrankenhaus, HeidelbergDr. med. Hans Molitor, ehem. Chefarzt Abt. für Neurologie und Frührehabilitation, Juliusspital WürzburgDr. med. Wolf Esser, ehem. Oberarzt Neurologische Klinik, Städtisches Klinikum KarlsruheWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Joachim Aspacher, Chefarzt Abt. für Innere Medizin, Paracelsus-Klinikum KarlsruheVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: WeiterbildungsassistentenGebühr: 20,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte, inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 8 PunkteTeilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahme-bedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage.Anmeldung: Online über SVmed auf der Website: www.baek-nb.de unter „Fortbildungen“.Ansprechpartner: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene für hygiene-beauftragte Ärztinnen/Ärzte

Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer.

Nach der Verordnung des Sozial-ministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrich-tungen für ambulantes Operie-ren, sowie Vorsorge- oder Reha-bilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen.Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijäh-rige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauf-tragte Ärztin, hygienebeauftrag-ter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat.

Termin:5.–9. März 2018 (Mo–Fr)

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikro-biologie & Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Städtisches Klinikum Karlsruhe Haus A, 1. OG, Großer Sitzungssaal, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– EuroZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenFortbildungspunkte: 40 PunkteDie Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.deAnmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected]

Bezirksärzte- kammer Südbaden

Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademieAlle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs-zertifikat anrechenbar.

Antibiotic Stewardship (ABS) – Onlinekurs

Leitung: PD. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgEin Ziel der Deutschen Resistenz-strategie (DART) der Bundes-regierung ist neben der Präven-tion nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotika-resistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS). Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Ein-satz von Antiinfektiva” gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrich-tungen tätigen Ärzte ein Ange-bot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen.Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilneh-mer über folgende Kenntnisse/Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen:

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Bekanntmachungen

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– Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen

– Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik, und der antimikrobiellen Resistenztestung

– Kenntnis und Implementie-rung einschlägiger Antibiotika-Therapieleitlinien

– Beteiligung und Unterstützung von Kommunikationsstruk-turen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen)

– Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement

ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene-beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen.Die Befähigung zum ABS-beauf-tragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs mit 20 E-Learning-Einheiten und 20 Lerneinheiten an 2 Präsenz-tagen durchgeführt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern-erfolgskontrolle ab. Eine zusätz-liche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.Termin: geplant für Winter 2017/2018Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr, Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs

Leitung: Dipl.- Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgZum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijäh-rige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat.

Die Mindestanforderung bein-haltet den Besuch eines vierzig-stündigen Kurses nach dem Curri- culum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusam-menarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt” als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz-tagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs ent-spricht gleichzeitig dem Modul I der curriculären Fortbildung “Krankenhaushygiene”. Die inter­netbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. Dezember 2017 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern-erfolgskontrolle ab. Eine zusätz-liche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht. Die Präsenzveranstaltung findet am 8./9. März 2018 im Haus der Ärzte in Freiburg statt.Termine:Online­Phase ab 01. Dezember 2017Präsenztage 08. und 09. März 2018Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr, Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Medizinische Hypnose für Ärzte

Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, FreiburgEinführungskursIn diesem einführenden Work-shop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlaf-störungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbe-schwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar

reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer An-sätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiolo-gische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertig-keiten in der Anwendung spe-zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Stö-rungen sowie bei Spannungs-zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.Termin:Samstag, 30. September 2017Zeit: 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro

Fortbildung „Impfen”

Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, FreiburgDie Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderläh-mung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impf- raten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispiels- weise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumen-tiert, dass die Deutschen Weltmei- ster im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft.Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken bele-gen. Trotz des schon bestehen-

den Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budget-neutral sind.Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens,

Epidemiologie-Impfstofftypen– Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von FallbeispielenTermin:Samstag, 21. Oktober 2017Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 UhrOrt: FreiburgVerwaltungskostenpauschale: 30,– Euro

Notfallmedizin

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin” gem. Curriculum der Bundesärztekammer

Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus-bildung im Bereich der Notfall-medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Kleingrup-pen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.Termin:27. November– 5. Dezember 2017 (ohne Sonntag)Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 950,– Euro

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Bekanntmachungen

Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus FreiburgDer Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifika-tion Notfallmedizin/Fachkunde- nachweis Rettungsdienst erwor-ben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall-medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes “Update” benötigen.Kursinhalte:– Wiederholung der Grundlagen

(Erstuntersuchung, Reanima-tion, Atemwegssicherung)

– Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie

– Kindernotfälle– besondere Notfälle– Traumaversorgung– Teaminteraktion und Crew

Ressource ManagementLernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, FallbesprechungenTermine: geplant für 2018Zeit: Freitag und Samstag, 9.00 s.t.–18.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro (pro Teil 300,– Euro)

Notfalltraining für Ärzte

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus FreiburgGrundkursMedizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: In der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im ent-scheidenden Moment die rich-tigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss.

In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkzeug für eine erfolgreiche Notfallversor-gung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitäts-nahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schrit-te der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung.Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfall-training der Themengebiete „Herz”, „Unfall” oder „Kind” anmelden.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typisch Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall-managementTermin:Samstag, 18. November 2017Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Themengebiet „Unfall” – Traumatologische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: In der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall” spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses.

Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – strukturierte Unter-suchung des Traumapatienten – Traumamechanismen – typische Verletzungsmuster – Erstversor-gung und ImmobilisationTermin:Samstag, 21. Oktober 2017Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: In der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Not-fallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterwei-sungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Herz-rhythmusstörungen – Herz- infarkt – akute Herzinsuffizienz – hypertensiver NotfallTermin:Samstag, 7. Oktober 2017Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: In der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus-forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im

Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfall-bilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung beim Kind – Besonder-heiten des kindlichen Organis-mus – typische Krankheitsbilder und Notfälle – typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern – Reanimation und AtemwegssicherungTermin:Samstag, Juli 2018Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, MaulburgDurchführung: Jürgen Weber, SIMED, FreiamtIm Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschie-densten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxis-teams die Erstversorgung sicher-zustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensretten-de Entscheidungen zu fällen.In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen.

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Bekanntmachungen

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Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typisch Notfallsituationen – Teamführung und Notfall-managementTermin:Mittwoch, 11. Oktober 2017 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 75,– Euro pro Person

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs)

Leitung: Dr. Tobias Reiber, FreiburgSeit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ-medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd-baden getragenen palliativmedi-zinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschied-lichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deut-schen Gesellschaft für Palliativ-medizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunika-tion und Ethik in gut ausge-wogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapi-tulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich - der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein.Voraussetzung für die Durch-führung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen.Termine:6./7. Oktober, 10./11. November und 15./16. Dezember 2017Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhrsamstags: 9.00 s.t.–18.30 UhrOrt: Caritas Tagungszentrum, FreiburgEntgelt: 550,– Euro

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. MSc Palliative Care (King’s College London) Gerhild Becker, Universitäts-klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitäts-klinikum FreiburgDer Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.Kursinhalte und Ziele:– Vermittlung von medizinischen

Kenntnissen und Fertigkeiten – Reflexion der Angemessenheit

diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen

– Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung

– Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht

– Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen

– Besonderheiten der Kommunikation

Termin:22.–26. Januar 2018Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Palliativmedizin – Basisseminar Blended Learning-Kurs

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. MSc Palliative Care (King’s College London) Gerhild Becker, Universitäts-klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitäts-klinikum FreiburgSeit Mitte 2013 wird in der Weiter- bildung ein neues Kursformat „Blended Learning“ angeboten, das es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die 40-stündige Weiterbildung sicherzustellen. Blended Learning ist eine Kombi-nation aus Präsenztagen und E-Learning-Modulen.

Der Kurs beginnt mit zwei Präsenztagen. Dazu ergänzend werden weitere 20 Lerneinheiten als E-Learning Module online bereitgestellt, die Sie flexibel und bei freier Zeiteinteilung abrufen können.Ergänzt werden die E-Learning Module durch 3 interaktive Online-Meetings, in denen Sie die Möglichkeit haben, live Fragen und eigene Fälle ein-zubringen und mit einer Fach-expertin zu diskutieren. Der Kurs schließt mit einem kurzen E-Test zur Selbstkontrolle ab – so kön-nen Sie ihren Lernerfolg selbst-ständig überprüfen. Alle Online-Inhalte sind zu jeder Zeit und von überall per Internet abrufbar.Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Computer mit Internet-anschluss und ein Headset sowie die Bereitschaft zur selbststän-digen Erarbeitung der Online-Module. Die Teilnahme an allen Online-Meetings ist verpflichtend.Termin:Präsenztermin: 16./17. Februar 2018anschließend Online-Phase bis 30. April 2018Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– Euro

Palliativmedizin Fallseminar

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativ-medizin, Universitätsklinikum FreiburgDas Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kursein-heiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.Das Fallseminar ist multidiszipli-när konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekam-mer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachge-sellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte

des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München).Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken.Modul 1Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine:geplant 2018Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– pro Modul

Unser Seminar Palliative Care Update „Was gibt es Neues in der Palliativmedizin?“ findet einmal jährlich statt. Es richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten.Termin:Mittwoch, 13. Dezember 2017Zeit: 15.00–18.15 UhrOrt: FreiburgEntgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich!

Psychosomatische Grundversorgung

Die aktuelle Weiterbildungsord-nung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosoma-tischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen ent-sprechend den jeweiligen Vorga-ben der WBO erworben werden.

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Bekanntmachungen

Die Vorgaben beinhalten bei-spielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stun-den nach eigener Wahl nach-gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kom-biniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM-Ziffern 35100/35110 (Theorie-seminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Inter-ventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teil-nahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorlie-genden Curriculums, bei Kombi-nation mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychothera-pievereinbarung bez. der balint- oder patientenbezogenen Selbst-erfahrungsgruppen zu beachten).Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden)23. September 2017Suchterkrankungen28. Oktober 2017Somatoforme Störungen18. November 2017Depressionen, Burnout9. Dezember 2017SchlafstörungenZeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg, außer 18. November 2017Entgelt: 100,– Euro pro Samstag

Wochenkurs (40 Std.)Termin:16.–20. Oktober 2017Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Rehaklinik Glotterbad, GlottertalEntgelt: 450,– Euro

Reisemedizin

Basisseminar Reisemedizin

gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, FreiburgDas 32-stündige Seminar Reise-medizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenend-blöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusam-menhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vor-sorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserück-kehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Refe-renten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, kön-nen am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme-bescheinigung, die als Basis- Zertifikat „Reise-Gesundheits- Beratung“ vom Deutschen Fach-verband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird.Termine: geplant für 2018Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 400,– Euro

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)

Die Reisemedizin hat in den letz-ten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und ver-steht sich heute als fachgebiets-übergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der viel-seitigen Aspekte der Reisemedi-zin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr mög-lich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusam-mengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifi-kat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden wei-tere 13 Aufbaumodule mit noch-mals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lern-erfolgskontrolle erforderlich.Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir nun folgende Aufbau-module an: „Trekking u. Höhen-medizin/Unfälle und Reisemedi-zinische Assistance“ (Module 4 und 11) und „Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B + C“ (Module 9 und 10).Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 13 Auf-baumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fach-gesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reise-medizin beantragen.Termine:Module 9 und 10: 13./14. Oktober 2017 Module 4 und 11: 17./18. November 2017Zeit: ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 200,– Euro/Wochenende

Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung gem. WBO 2006

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagen-buch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura KlinikSuchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmiss-brauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugend-lichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzte-schaft insgesamt dar.Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keines-wegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Dro-gen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.In der aktuellen Weiterbildungs-ordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stün-dige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin:Geplant für 2018Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–18.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– Euro

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Bekanntmachungen

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Suchtmedizin – Update 2017

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg; Dr. Friedemann Hagen-buch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik, Bad SäckingenAbhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmiss-brauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getra-gen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Sucht-medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurz-referaten werden suchtmedizi-nische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbei-ten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzte alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambu-lanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin:Mittwoch, 18. Oktober 2017Zeit: 15.00 s.t.–18.15 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich!

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe

Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, KonstanzSieben Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmiss-brauch oder sind alkoholabhän-gig. Circa 3 Millionen gelten als medikamentenabhängig oder zumindest abhängigkeitsgefähr-det. 600 000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen

sie, davon sind 150 000 bis 180 000 opiatabhängig.2015 hat die Bundesärztekam-mer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungs-curriculum für die suchtmedizi-nische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stun-den. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für am-bulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärzte-kammer Südbaden in Zusam-menarbeit mit der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg angeboten.4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines ab-schließenden Kolloquiums ist.Zielgruppe:Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations-einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und Sucht-beratungsstellen.Termine: Teil I: 24./25. November 2017Teil II: 19./20. Januar 2018Teil III: 23./24. Februar 2018Teil IV: 09./10. März 2018Zeit: Freitag und Samstag, 9.00 s. t.–ca. 17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 580,– Euro

Schmerztherapie – Kompaktseminar

Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erken-nung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter-bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stün-digen Weiterbildungskurses erforderlich.

Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistun­gen i. R. der Qualitätssiche­rungsvereinbarung Akupunk­tur der KV Baden­Württem­berg dienen.Seminarinhalte:Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chro-nischen SchmerzzuständenBlock B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – KopfschmerzBlock C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und PalliativmedizinBlock D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, GelenkerkrankungenDer Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kolle-gen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten.Termin:Block C und D: 25.–29. September 2017Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 800,– Euro

Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg

Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden.Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“

Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks-ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Uni-versitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie Tübingen eine Fortbil-dungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spiel-sucht – Risiko ohne Altersbe-schränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht be-troffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters darge-stellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambu-lante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.

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Bekanntmachungen

Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“

Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontro-verse Diskussionen aus, insbe-sondere seitdem bekannt gewor-den ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuro-päischen Vergleich der Organ-spendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allge-meine, Viszeral- und Transplanta-tionschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungs-veranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtrans-plantation in Baden-Württem-berg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Euro-transplant vorgestellt, Vergabe-kriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Hand-lungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Ent-fernung dargestellt sowie die Aufgabe des Transplantations-beauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte vonseiten der GKV aufgezeigt.

Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungs-punkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer

Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylak-tischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus-rottung der Pocken und Rück-drängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impf-prophylaxe. Es gibt in Deutsch-land aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum Beispiel Masern-Epidemien oder vermeidbare Todesfälle durch Influenza zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Vor-stand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines aner-kannten Kurses über richtiges Impfen wird deshalb empfohlen.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit-gliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundes-ärztekammer ausrichtet.Die Teilnehmer erhalten Gelegen-heit, ihre Impfkenntnisse aufzu-frischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfemp-fehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu infor-mieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fra-gen durch die Referenten geben.

Termin:Samstag, 9. September 20179.00–17.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 30/2017)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 50,– Euro Punkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

EKG für Fortgeschrittene

Dieses Seminar richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die bereits den EKG-Basiskurs absol-viert haben oder ihre Grund-lagenkenntnisse über EKG- Befundung erweitern möchten. Inhaltlich werden in Fortsetzung des Basiskurses weitere EKG- Veränderungen bei zum Beispiel KHK, Herzinsuffizienz und Herz-rhythmusstörungen dargestellt und damit den Teilnehmern Kenntnisse vermittelt, diese EKG-Bilder kompetent auszuwerten und den Krankheitsbildern zuordnen zu können.Termine: 13. September bzw. 4. Oktober 201717.00–19.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 41/2017)Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung, Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie sowie alle interessierten Ärzte und Intensiv-mediziner aller FachrichtungenLeitung: Dr. med. Marion Estler, Fachärztin für Innere Medizin, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und GetränkePunkte: 3

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Seminar zur Förderung der Weiter-bildung in der Allgemeinmedizin

Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in länd-lichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiter-bildung für das Fach Allgemein-medizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwi-schen der Deutschen Kranken-hausgesellschaft, der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Kran-kenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Kran-kenversicherung und im Beneh-men mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allge-meinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang be-schlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemein-medizin ein begleitendes Semi-narprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fort-bildung pro Quartal). Die Teilnah-me an diesen Fortbildungsveran-staltungen ist auch Wiederein-steigern, Refreshern und Kam-mermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst möglich.

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Bekanntmachungen

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Termine:jeweils Samstag16. September 20179.00–17.00 UhrEndokrinologie/ Rheumatischer Formenkreis(Anmeldungs-Nr. 27/2017)18. November 20179.00–17.00 Uhr Palliativmedizin/Rehabilitation(Anmeldungs-Nr. 28/2017)27. Januar 20189.00–17.30 UhrHauterkrankungen/ Reisemedizin/Sportmedizin(Anmeldungs-Nr. 12/2018)10. März 20189.00–16.45 UhrNotfälle in der Allgemeinmedizin(Anmeldungs-Nr. 13/2018)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: je 25,– EuroPunkte: 2017: je 9/2018: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Strukturierte curriculare Fortbil-dung „Medizinische Begutachtung“

Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in Baden-Württemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheits-dienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außer-halb des Öffentlichen Gesund-heitsdienstes verschieben.Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an.

Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unter-stützen, bieten die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Be-zirksärztekammer Südwürttem-berg und das Institut für Arbeits-medizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung des UKT Tübingen gemeinsam ab Sep-tember 2016 die von der Bundes-ärztekammer entwickelte, struk-turierte curriculäre Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an.Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fach-lichen Qualifikationen ihre Kennt-nisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach-übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst insge-samt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können.Voraussetzungen für die Erlan-gung der als Tätigkeitsschwer-punkt anzeigefähigen Bezeich-nung „Strukturierte curriculare Fortbildung Medizinische Begutachtung“ sind: – abgeschlossene

Facharztweiterbildung – Absolvieren aller Module

einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens

– Bestehen der Lernerfolgs-kontrolle

Termine:Teil 1:18.–19. September 2017 (Mo–Di) und Donnerstag, 21. September 2017(Anmeldungs-Nr. 21/2017)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergProf. Dr. med. Susanne Völter-Mahlknecht, Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung, UKT TübingenOrt: Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungs-forschung, Großer Hörsaal, Wilhelmstr. 27, 72074 Tübingen

Gebühr: 380,– EuroPunkte: 25Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorankündigung

Teil 2:jeweils Samstag–Sonntag14.–15. April 2018 7.–8. Juli 2018(Anmeldungs-Nr. 11/2018)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst

Diese Fortbildungsreihe richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die aus verschiedenen Gründen ihr Wissen zur Erkennung und Behandlung von Notfällen – vor allem fachfremden – aktualisie-ren bzw. ergänzen wollen. Dabei geht es nicht um die Inhalte des 80-Stunden-Kurses zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfall-medizin bzw. zur Fachkunde Ret-tungsdienst, sondern um die er-sten ärztlichen Maßnahmen, die von jedem Arzt, gleich welcher Fachrichtung, erwartet werden können, wenn er mit einem Not-fall konfrontiert wird. Das betrifft natürlich den Dienst in der Klinik oder der Praxis, aber auch den privaten Alltag, wo Ärztinnen und Ärzte immer wieder unvor-bereitet in Situationen geraten, in denen bei meist unbekannten Patienten eine sachgerechte ärzt-liche Hilfe geleistet werden muss, wie zum Beispiel bei Sportereig-nissen, im Flugzeug, bei kulturel-len oder gesellschaftlichen Ver-sammlungen, auf der Straße, aber auch im Familien- oder Freundeskreis etc.

Der Ausgangspunkt in den ein-zelnen Fortbildungsveranstal-tungen sind die oft im Vorder-grund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnah-men erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Dia-gnostik und Therapie so darge-stellt, dass der Patient ausrei-chend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwere-ren oder potenziell lebensgefähr-lichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem sta-bilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die per-sonellen und technischen Voraus-setzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maß-nahmen bietet.Die Referenten sind meistens Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedi-zin bzw. Fachkunde Rettungs-dienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilneh-mern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezi-fische Notfallsituationen werden von den entsprechenden Fach-ärzten vorgetragen.Termine:Mittwoch, 11. Oktober 2017Leitsymptome: HNO­Notfälle – Neurologische Notfälle – Patient im Koma16.30–19.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 37/2017)Mittwoch, 8. November 2017Leitsymptome: Traumatologische Notfälle auf der Straße – Traumatologische Notfälle im Haus – Leichen­schau oder der unbekannte Tote16.30–19.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 38/2017)Mittwoch, 7. Februar 2018Leitsymptome: Besondere Infektionen – Akute Hautprobleme – Schwindelattacken16.30–19.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 8/2018)

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Bekanntmachungen

Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: je 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: je 3Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin

In diesem Seminar wird der formale Ablauf eines Fachgesprä-ches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich demons-triert. Anschließend werden in kleinen Gruppen mit weiteren Kasuistiken und unter Mit-wirkung der Teilnehmer Fach-gespräche simuliert und danach im Plenum besprochen. Dieses Seminar richtet sich damit vorwiegend an die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die sich auf das Fachgespräch vorbereiten. Termin:Freitag, 13. Oktober 201717.00–21.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 40/2017)Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– EuroPunkte: 5Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Fallseminare „Palliativmedizin“

Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten.Termine:Modul I: 21.–24. Oktober 2017Modul II: 25.–28. Oktober 2017(Anmeldungsnummer 7/2017)Modul I: 17.–20. Februar 2018Modul II: 21.–24. Februar 2018(Anmeldungs-Nr. 3/2018)Gebühr Module I und II: je 890,– EuroModul III: 27.–30. September 2017(Anmeldungsnummer 6/2017)Modul III: 17.–20. Januar 2018(Anmeldungsnummer 1/2018)Gebühr Modul III: je 440,– EuroTeilnehmerzahl: je 20 PersonenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenPunkte: je Modul 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training

Termine:Samstag, 4. November 20179.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 19/2017)Samstag, 10. Februar 20189.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 25/2018)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 75,– EuroPunkte: 2017: 7/2018: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren

Termin:Samstag, 2. Dezember 20179.00–18.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 35/2017)Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, UlmOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 8Gebühr: 120,– EuroPunkte: 11Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Demenz aktuell 2017: Demenzerkrankungen und rechtliche Aspekte

Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Patienten mit Demenzerkrankungen in den verschiedenen medizinischen Fachgebieten versorgen. Die Beiträge befassen sich mit der Frage der Einwilligungsfähig-keit aus neurologischer und aus geriatrischer Sicht, mit der Problematik der Fahrerlaubnis, mit den Schwierigkeiten bei herausforderndem Verhalten sowie mit dem Vorgehen bei der Unvermeidbarkeit freiheits-entziehender Maßnahmen. Termin:Mittwoch, 6. Dezember 201719.30–22.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 42/2017)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: kostenfreiPunkte: 3

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilneh-mer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten in Frage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen.

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Bekanntmachungen

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Termin:Samstag, 9. Dezember 20179.00–16.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 32/2017)Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-MattePunkte: 10Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

EKG-Seminar

In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung bespro-chen und die typischen Verände-rungen bei häufigen Herzerkran-kungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergeb-nisse werden im Plenum disku-tiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Allgemein-arztpraxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chronischen Herzerkran-kungen und bei Notfällen vorgestellt.Termin:Samstag, 13. Januar 20189.00–16.50 Uhr(Anmeldungs-Nr. 26/2018)Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro Punkte: beantragt

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Psychoonkologie 2018: Schwierige Gespräche – wie sage ich es meinem Arzt?

Termin:Samstag, 13. Januar 20189.00–14.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 23/2018)Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– EuroWird bei der KV BW zur Anerken-nung als Pflichtfortbildung auf das DMP Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen

Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausgeübt hat, gleichgültig ob er beamteter, angestellter oder nie-dergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhe-stand trifft diese allgemeine Ver-pflichtung zur Notfallbehand-lung. Ausschlaggebend ist die Approbation als Arzt. Diese allge-meine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat

nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstundenfreien Tagen und an Wochenenden zu tun. Es kommt auf den Notfall an. Diese Verpflichtung besteht nicht nur durch gesetzliche Regelungen, sondern bereits aus der Berufs-ordnung und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erfor-derliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungs-kette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanima-tion, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente.Termin:Samstag, 20. Januar 20189.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 24/2018)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und GetränkePunkte: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Hygiene-Update für Hygiene-beauftragte Ärzte (gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012)

Nach der Medizinhygieneverord-nung Baden-Württemberg vom 20. 07. 2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 2 MedHygVO verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.

Um diese Funktion erfüllen zu können, ist eine Qualifikation erforderlich, die mit der erfolg-reichen Absolvierung eines 40-Stunden Kurses „Hygiene-beauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärzte-kammer „Krankenhaushygiene“ Modul I erworben werden kann. Nach § 9 Abs. 1 dieser Verord-nung des Sozialministeriums über die Hygiene- und Infek-tionsprävention in medizinischen Einrichtungen in Baden- Württemberg ist das gesamte Hygienefachpersonal verpflich­tet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungs-veranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teil-zunehmen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungs-veranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teilnehmen kann.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, die hygienebeauf-tragten Ärzte bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu unterstüt-zen und eine Fortbildungsveran-staltung gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygienever-ordnung Baden-Württemberg von 2012 anzubieten. Im Mittel-punkt des Programms stehen dabei der Alltag des hygiene-beauftragten Arztes, die Tätigkeit in der OP-Abteilung, Kasuistiken zur Infekterfassung, das Aus-bruchsmanagement unter Berücksichtigung der Medien-berichterstattung, Kasuistiken zu postoperativen Wundinfek-tionen und die Medizinproduk-teaufbereitung mit besonderem Schwerpunkt auf der Endoskopie.Termin:Samstag, 3. Februar 20189.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 9/2018)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Universitätsklinikum MannheimMindestteilnehmerzahl: 25Gebühr: 100,– EuroPunkte: 8

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Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapie-programm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer

In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltensthera-peutische Techniken im Gruppen-setting vermittelt. Durch Absol-vieren dieses Kurses erfüllen teil-nehmende Ärzte die Anforderun-gen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer.Termin:Samstag, 3. Februar 20189.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 20/2018)Leitung: Christina Zeep, Sektion für Suchtmedizin und Sucht-forschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 15Gebühr: 90,– EuroPunkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsord-nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ-medizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.Termine:Freitag, 2. März 201814.00–18.00 UhrSamstag, 3. März 20189.00–17.15 UhrSonntag, 4. März 20189.00–15.15 Uhr

Freitag, 20. April 201814.00–18.00 UhrSamstag, 21. April 20189.00–16.15/17.15 UhrSonntag, 22. April 20189.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 2/2018)Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeich-nung Palliativmedizin, TübingenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenGebühr: 490,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis

– individuell– nach AbspracheDr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen)

– individuell– nach AbspracheDr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]

Impressum

Herausgeber:Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium:Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert ZeunerVerantwortlicher Chefredakteur:Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion:Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] und Auftragsmanagement:Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 StuttgartAnzeigenleitung:Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected]:Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 [email protected] Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Media Sales:Frank Eberle (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 37 [email protected]. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 60 vom 1. 1. 2017 gültig.Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, HöchbergInternet: www.ärzteblatt-bw.deBezugspreise:Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell-eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhand-lungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließ-licher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mecha-nischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf ([email protected]) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto-kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungs-anlagen verwendbare Sprache übertragen werden.Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Waren-bezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.Erscheinungsweise:12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489

Hinweis:Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden.

So erreichen Sie direkt unseren LeserservicePostfach 91 61, 97091 WürzburgTelefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14E-Mail: [email protected]

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ÄBW-marktSEPA-LastschriftmandatGläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000076654

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Prüfziffer Bankleitzahl (achtstellig) Kontonummer (zehnstellig, fehlende Stellen werden z.B. vorn mit Nullen aufgefüllt)

Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem (meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein) Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

DGUV Grundsätze für arbeits medizinische Untersuchungen6., vollständig neubearbeitete Aufl age 2014; ISBN 978-3-87247-772-9; 992 Seiten; € 65,–

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