Bank aus Verantwortung KfW Kommunalfinanzierung Fachverband der Kämmerer in Niedersachsen e. V....

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Bank aus Verantwortung KfW Kommunalfinanzierung Fachverband der Kämmerer in Niedersachsen e. V. Arbeitsbezirk I Duderstadt, 10. September 2013 KfW Bankengruppe Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute Andreas Ronge

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Bank aus Verantwortung

KfW Kommunalfinanzierung

Fachverband der Kämmerer in Niedersachsen e. V.Arbeitsbezirk I

Duderstadt, 10. September 2013

KfW Bankengruppe

Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute

Andreas Ronge

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2 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 2

Förderprogramme für Kommunen

* Fettdruck: Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 09.09.13

zzgl. Tilgungszuschuss bis 12,5 % bei Sanierung auf Effizienzhausniveau

201

Programme und Finanzierungszwecke Nr.

IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

• Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung

203IKK – Kommunale Energieversorgung

• Stromnetze, -speicher

IKK – Barrierearme Stadt

• Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV233

0,10 %(20J 0,15 %

30J 0,30 %)

Soll-Zins*

0,81 %(20J 1,28%

30J 1,44%)

0,61 %(20J 1,03%)

215IKK – Energetische Stadtsanierung - Stadtbeleuchtung

• Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung 0,88 %

Energetische Stadtsanierung - Zuschuss

• Konzepte und Sanierungsmanager432 Zuschuss

218IKK – Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren

• Energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur0,10 %

(30J 0,15%)

IKK – Investitionskredit Kommunen

• Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb208

1,71 %(20J 2,13% 30J 2,24%)

IKK – Kita-Ausbau Programmschließung angekündigt!

• Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren199

0,46 %(20J 0,93%

30J 1,19%)

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3 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

● Breiter Verwendungszweck

● Niedrige Zinsen

● Einfache Antragstellung

● 100%-Förderung*

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich**

IKK - Investitionskredit Kommunen

Programm-Nr. 208

Allgemeine Infrastruktur

● Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes

Beteiligungen

● Erwerb von Beteiligungen. Damit können sich Kommunen wirkungsvoller im Bereich (inter-) kommunaler Kooperationen oder bei Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen engagieren, um die Versorgungssicherheit in den Regionen zu stärken.

* Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Mio. EUR max. 50% der förderfähigen Investitionskosten, bei Krediten unter 2 Mio. EUR bis zu 100% pro Vorhaben.** Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, die im laufenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr oder im Vorjahr begonnen wurden, können noch mitfinanziert werden. Voraussetzung: langfristige Durchfinanzierung der Vorhaben ist noch nicht erfolgt

Programmvorteile/ -eckpunkteWas wird finanziert?

www.kfw.de/208

Internet

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4 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

● Nicht rückzahlbarer Zuschuss

● Förderung für Planung und Management

● Weiterleitung Zuschuss an Dritte

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss

Programm-Nr. 432

Erstellung integrierter Konzepte

● Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Konzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr

● Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten*

Einsatz eines Sanierungsmanagers zur Planung und Kontrolle

● Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.B. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens) für 3 Jahre

● Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* (max. 150.000 EUR)

Programmvorteile/ -eckpunkteWas wird finanziert?

www.kfw.de/432

Internet

* Der 35%ige Eigenanteil kann aus weiteren Fördermitteln (EU, Länder), eigenen Mitteln der Kommune oder durch Mittel der in die Entwicklung oder Umsetzung des integrierten Konzepts beteiligten Akteure dargestellt werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und/oder der Länder darf dabei einen Anteil von 85 % der Kosten nicht übersteigen, so dass stets ein mind. 15%iger Eigenanteil zwingend durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst zu erbringen ist. Für finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und somit nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann der Eigenanteil im Einzelfall auf 5% der förderfähigen Kosten reduziert werden.

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5 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

IKK - Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

Programm-Nr. 201

Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen

● Wärmeversorgung durch

● hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf

Gasbasis und Anlagen zur Nutzung industrieller

Abwärme sowie dezentraler Wärmespeicher und –netze

● Wasserver- und Abwasserentsorgung durch

● hocheffiziente Motoren und Pumpen

● Optimierung der Mess- und Regeltechnik

● Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken

● Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKWs

● Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen

● Niedrige Zinsen

● 100%-Förderung

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich

Programmvorteile/ -eckpunkteWas wird finanziert?

www.kfw.de/201

Internet

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6 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

IKK - Kommunale Energieversorgung

Programm-Nr. 203

Verbesserung der Energieeffizienz in der Stromversorgung durch

● Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen

● Installation intelligenter Informations-, Kommunikations- und Netzsteuerungstechnologien zur Ertüchtigung der Verteilnetze (Smart Grids)

● Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und in Energiemanagementsysteme zur Anbindung von Energie-Endverbrauchern an intelligente Messsysteme (Smart Metering)

● Dezentrale Energiespeicher (Druckluft- oder Wasserstoffspeicher, Nutzung der Gasinfrastruktur als Speicher für Wasserstoff und/oder synthetisches Methan)

● Niedrige Zinsen

● 100%-Förderung

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich

Programmvorteile/ -eckpunkteWas wird finanziert?

www.kfw.de/203

Internet

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7 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

IKK - Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung

Programm-Nr. 215

Maßnahmen in die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung

● Straßenbeleuchtung (NEU: einschließlich Beleuchtung von Fußgängerüberwegen)

● Beleuchtung von Parkplätzen und öffentlichen Freiflächen

● NEU: Beleuchtung von Sportflächen

● Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen

● Lichtsignalanlagen

● Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der Straßen- bzw. öffentlichen Stadtbeleuchtung

● Niedrige Zinsen

● 100%-Förderung

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich

● NEU: keine Förderhöchstbeträge

Programmvorteile/ -eckpunkteWas wird finanziert?

www.kfw.de/215

Internet

NEU: verbesserte Programmbedingungen ab

September 2013

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8 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

IKK - Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient SanierenProgramm-Nr. 218

www.kfw.de/218

● Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus

● 500 EUR je m2 NGF + Tilgungszuschüsse bis 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus sowie 300 EUR je m2 NGF bei Einzelmaßnahmen

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich

Programmvorteile/ -eckpunkte

Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt worden

● KfW-Effizienzhäuser

● KfW-Effizienzhaus 55*, 70, 85, 100, Denkmal

● Einzelmaßnahmen

● Wärmedämmung

● Fenster, Heizung, Beleuchtung

● Sonnenschutzeinrichtungen

● Lüftungsanlagen

Internet

* Jahresprimärenergiebedarf darf 55 % des in der EnEV2009 genannten Höchstwertes für Neubauten nicht übersteigen; Transmissionswärmeverlust darf 70 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009 nicht überschreiten

Was wird finanziert?

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9 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

● Niedrige Zinsen

● 100%-Förderung

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich

IKK - Barrierearme Stadt

Programm-Nr. 233

Abbau von Barrieren in

● Öffentlichen Gebäuden

● Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme

● Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie

● Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen

● Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung

● Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder

● Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV)

● U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen

● abgesenkte Bürgersteige etc.

Was wird finanziert?

www.kfw.de/233

Internet

Programmvorteile/ -eckpunkte

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10 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

● Niedrige Zinsen

● 100%-Förderung

● Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich

● Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich

IKK - Kita-Ausbau

Programm-Nr. 199 Programmschließung angekündigt!

Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch

● Neubau/ Sanierung von Gebäuden, die zur Nutzung als Tageseinrichtung/ Räumlichkeiten für Kita-Pflege dienen, z. B.:

● Neubauten oder Umbauten von Gebäuden zur Umnutzung/ Umwandlung

● Sanierung, Renovierung und Modernisierung, Ausstattung soweit sie zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen dienen

● Erwerb von Grundstücken und Immobilien

● Förderhöchstbeträge

● max. 50.000 EUR je neu geschaffenen Betreuungsplatz

● max. 12.000 EUR je gesichertem Betreuungsplatz

Was wird finanziert?

www.kfw.de/199

Internet

Programmvorteile/ -eckpunkte

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11 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände

Der Prozess der Abwicklung von Antragsstellung bis Auszahlung

* Außer in den Programmen 201 (IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung) und 218 (IKK - Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren)

1. Beantragung Darlehen

2. Darlehenszusage der KfW

3. vor Abruf der Darlehensmittel

erhalten Sie per Post mit allen relevanten Unterlagen.

6. Auszahlung

5. Abruf der Darlehensmittel

Die KfW zahlt den abgerufenen Betrag in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages nach Abruf der Mittel aus.

• Zinsfixierung bis 15 Uhr des betreffenden Bankarbeitstages• Abruf im Original per Post • Vorab-Abruf per Fax möglich*

4. Mittel werden benötigt

Tagesaktueller Zinssatz auf KfW-Programmseite (unter www.kfw.de/Programmnummer)

7. Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahmen weisen Sie den programm-gemäßen Einsatz der Mittel innerhalb der in der Zusage genannten Frist nach.

Antragsformular (unter www.kfw.de/Programmnummer)per Fax unterschrieben und gesiegelt an 030 / 20264 62503

Bestätigung zum Antrag (nicht in Programm 208) im Original an:KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin

Schicken Sie bitte folgende Unterlagen (Original o. beglaubigte Kopie):

•Annahmeerklärung (entfällt bei 201 und 218)

•Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt

•Veröffentlichung der/des aktuellen Haushaltssatzung/ Wirtschaftsplans (alternativ Sitzungsniederschrift über den Darlehensaufnahmebeschluss des Repräsentativorgans; Bayern: zusätzlich den beglaubigten Ratsbeschluss zur einzelnen Kreditaufnahme

•Aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Aufnahme des Kredits

an: KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin

•Prüfung der Unterlagen durch die KfW

•Bestätigung: Darlehensmittel stehen zum Abruf bereit

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12 Programme für Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände 12

Kontakt zu Ihrer KfW Kommunalfinanzierung

Informationen & Formulare finden Sie unter:

www.kfw.de/infrastruktur

KfW Hotline für Kommunen

030 20264 – 5555

030 20264 – 5941

[email protected]

Andreas Ronge

030 20264 – 5469

030 20264 – 5941

Mobil 0173 1842802

[email protected]