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bank&compliance-Newsletter Ausgabe 3/2013 März 2013 Der Bankmitarbeiter – ein Berufsbild im Wandel 2 News 6 Personalia 17 Programm Compliance for Banks 2013 19 Termine 23 Impressum 23 Inhaltsverzeichnis Autoren: Chad Bray • Max Colchester • Stefan Hirschmann • Anja Kraus • Madeleine Nissen

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Ausgabe 3/2013 • März 2013

Der Bankmitarbeiter – ein Berufsbild im Wandel 2

News 6

Personalia 17

Programm Compliance for Banks 2013 19

Termine 23

Impressum 23

Inhaltsverzeichnis

Autoren: Chad Bray • Max Colchester • Stefan Hirschmann • Anja Kraus • Madeleine Nissen

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fachbeitrag

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Podiumsdiskussion beim International Bankers Forum (IBF) in Düsseldorf: Rainer Dahms (Commerzbank AG), Dr. Andreas Fülbier (WGZ BANK AG), Moderatorin Ute Kolck (Bank-Verlag GmbH), Christian Wolfrum (SRO Executive Consultants GmbH), Carsten Rogge-Strang (AGV Banken).

01

Standards für Compliance-Beauftragte

Gemäß einer Arbeitsmarkt-Umfrage des Perso-naldienstleisters Robert Half wollen 29 Prozent der Unternehmen in Deutschland im ersten Halb-jahr des Jahres 2013 neue Arbeitsplätze schaffen. Bemerkenswert: Vor allem Finanzdienstleister stocken zumindest in bestimmten Bereichen ihren Personalbestand auf. Dabei besteht insbe-sondere ein erhöhter Bedarf an hochqualifizier-ten Spezialisten, z.B. in den Themenfeldern Ri-sikomanagement und Compliance. Dieser Trend ist auch eine Reaktion auf eine intensivere und anspruchsvollere Regulierung sowie auf die zunehmende Verflechtung der Märkte. Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen gegenüber der Finanzaufsicht zudem gewisse Qualifikationen nachweisen. Dies be-trifft u.a. die Compliance-Beauftragten, die ge-mäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHGMaAnzV) beispielsweise über Kenntnisse der Rechts- und

Verwaltungsvorschriften sowie der Prozessab-läufe zur Verhinderung und zur Aufdeckung von Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestim-mungen verfügen. Zudem müssen die Compli-ance-Beauftragten Kenntnisse der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Compliance-Funktion nachweisen und mit der Verhinderung von Insi-derhandel und Marktmanipulation vertraut sein. Noch tiefgehender ist das Anforderungspro-fil bezüglich der von Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen ausgehenden Risi-ken (vgl. bank & compliance-Newsletter 2/2012). Tendenzen, die Personalanforderungen zu ko-ordinieren und in möglichst branchenübergrei-fende Standards zu überführen, sind auch vor diesem Hintergrund unübersehbar. Der Impuls und die Initiative hierfür gehen allerdings pri-mär von den Beteiligten selbst aus. So bemühen sich sowohl das im November 2012 gegründe-te Deutsche Institut für Compliance (DICO) als auch der wenig ältere Bundesverband Deutscher

Der Bankmitarbeiter – Ein Berufsbild im Wandel

Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditgewerbe hat sich innerhalb von zehn Jahren um annähernd 116.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduziert – und ein Ende des Kon-solidierungsprozesses ist noch immer nicht in Sicht ( 03). Auf der anderen Seite nimmt die Spezialisierung der Branche weiter zu. Für die Kreditinstitute wird die Suche nach qualifi-zierten Fachkräften zunehmend zur Herausforderung. | Stefan Hirschmann

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fachbeitrag

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Compliance Officer (BDCO) darum, Standards für Compliance und Qualifizierungen zu setzen und das Berufsbild des Compliance-Officers zu entwickeln. Die Verbände verstehen sich als An-sprechpartner und Interessensvertretungen für Compliance-Spezialisten und wollen die fach-

liche Arbeit und das vorhandene Know-how bes-ser vernetzen und koordinieren. Ihre Mitglieder müssen sich derzeit kaum ernsthafte Zukunfts-sorgen machen. Gemäß einer aktuellen Studie der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) ge-staltet sich etwa die Konsolidierung der Banken in Frankfurt im internationalen Vergleich eher moderat. Vor Ausbruch der globalen Finanzkri-se kamen immer wieder neue Institute an den Main, das deutsche Finanzzentrum hat gemes-sen an seiner Bankenanzahl die globalen Wirbel-stürme gut überstanden und ist nach wie vor ein attraktiver Standort für zahlreiche Akteure aus dem In- und Ausland. Marktteilnehmer erwarten deshalb, dass Strategien zur Mitarbeiterbindung und zur Überwindung des Fachkräftemangels dominierende Trendthemen im HR-Bereich sein werden – trotz vieler Schreckensmeldungen über Stellenstreichungen in der Finanzbranche. Die Arbeitgeber in den Instituten suchen neue Wege, um ihr Personal zu motivieren und gesuchte Mitarbeiter mit den richtigen Qualifikationen für das eigene Unternehmen zu gewinnen.

Beschäftigte im Kreditgewerbe03

per 31.12.

Private Banken und Bauspar-

kassenSparkassen

Landes-/Förderbanken,

öffentliche Bausparkassen, Spezialinstitute

Volks- undRaiffeisen-banken,

Spardabanken

Gesamtes Kreditgewerbe Bundesbank

2001 249.000 282.850 59.250 178.200 769.300 16.300

2002 237.400 278.800 58.800 176.200 751.200 15.850

2003 218.300 271.900 57.100 174.700 722.000 14.600

2004 210.300 265.400 56.750 170.300 702.750 13.400

2005 205.350 260.800 58.600 168.300 693.050 12.750

2006 199.850 257.000 57.300 167.150 681.300 12.250

2007 202.400 253.700 57.880 166.470 680.450 11.650

2008 201.000 251.400 57.500 165.100 675.000 11.300

2009 192.850 249.600 56.600 163.950 663.000 11.150

2010 189.700 248.150 56.500 163.350 657.700 11.050

2011 187.150 245.950 56.600 163.850 653.550 10.850

Quelle: AGV Banken

Carsten Rogge-Strang, Geschäftsführer, Arbeit-geberverband des privaten Bankgewerbes e.V.02

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fachbeitrag

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Der Bankmitarbeiter der Zukunft

„Unternehmen, die nur den Mitarbeiter und nicht den Menschen in den Mittelpunkt stellen, werden als Arbeitgeber zunehmend unattraktiv. Eine gute und partnerschaftliche Führung wird mehr denn je zum Erfolgsfaktor“, sagt Carsten Rogge-Strang ( 02), Geschäftsführer beim Ar-beitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV Banken). Banken müssten stärker als bislang ihr Arbeitgeber-Image pflegen und sich parallel neue Kanäle im Recruiting erschließen. Die Personalarbeit müsse sich zunehmend an den verschiedenen Lebensphasen der Beschäf-

tigten orientieren. „Querdenken bei Erwerbs-biografien wird zur Pflicht“, so Rogge-Strang im Rahmen einer Veranstaltung des International Bankers Forum (IBF) über den „Bankmitarbeiter der Zukunft“ ( 01). Trotz bestehender Kosten-probleme müssen Banken auch ihr gutes Niveau an Zusatzleistungen wie Gesundheitsförderung oder Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben weiter ausbauen, um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.„Bei allen berechtigten Anforderungen an eine moderne Belegschaft sollte letztlich eine moder-ne Unternehmenskultur den adäquaten Rah-men vorgeben“, empfiehlt Arbeitgebervertreter Rogge-Strang. Dies gelte umso mehr, als sich bei Belastung und Zufriedenheit der Bankmitarbei-ter ein differenziertes Bild zeige. So belegt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin: Einerseits spüren Bankbeschäftigte bei ihrer Arbeit im Vergleich zur Gesamtwirtschaft etwas mehr Druck und empfinden – angesichts häufiger Restrukturie-rung – eine stärkere Stresszunahme. Anderer-seits gelangen sie seltener an ihre Leistungs-grenze, können Beruf und Privatleben besser in Einklang bringen, fühlen sich besser geführt, ha-ben mehr Freiräume und sind gesünder ( 06). Es gilt, bei Banken wie anderswo: Gute Führung ist die beste Prävention.

... wünschen sich, Teil einer Gemeinschaft am Arbeitsplatz zu sein.05

Ältere und jüngere Bankmitarbeiter ...04

Privates Bankgewerbe: Führung und Fürsorge als Erfolgsfaktoren für Gesundheit und Motivation06

Veränderungen 2013 vs. 2010Befragung von Beschäftigten im privaten Bankgewerbe;Beurteilung Top Two („ausgezeichnet/sehr gut“); 2010 = 100

offene/transparente Kommunikation des Vorgesetzten 144

Vorbildrolle des direkten Vorgesetzten 138

Unterstützung der beruflichen Weiterentwicklung 132

Bemühungen des Arbeitgebers zum Wohlergehen der Mitarbeiter 132

Gesundheitszustand insgesamt 131

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 6

news

Geldwäschegesetz wird verschärft

Das Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschege-setzes (GwGErgG) ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Es regelt u.a. die Kontrolle von Kreditkartenzahlungen und erfasst fortan auch Anbieter von Online-Glücksspielen als Ver-pflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG). Das GwGErgG hat die Standards der 2012 novellier-ten 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) aufgegriffen und soll durch die An-wendung eines zielgenaueren risikoorientierten Ansatzes höhere Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherstellen. In diesem Kontext sind die Vorga-ben zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, zu Korrespondenzbankbeziehungen, zu poli-tisch exponierten Personen (PEP) sowie zum Sanktionsrahmen verschärft worden. Internet-Kasinos müssen künftig die Finanzflüsse zwi-schen sich und den Spielern offenlegen. Keine Datenspuren hinterlassende Zahlungsform wie anonyme Prepaid-Karten oder Bargeld sollen im Online-Glücksspiel künftig nicht mehr ver-wendet werden dürfen, um die Zahlungsströme besser nachverfolgen zu können.

Neue IT-Marktstudie zur Geldwäschebekämpfung

Das US-amerikanische Marktforschungsunter-nehmen CEB TowerGroup hat im Rahmen einer internationalen Marktanalyse die Lösung der Bensheimer Tonbeller AG zur Geldwäschebe-kämpfung als “Best-In-Class“-Anbieter ausge-zeichnet. Die Auswahlkriterien der CEB Tower Group haben sich primär auf Anbieter von Lö-sungen zur Geldwäschebekämpfung (Anti Mo-ney Laundering bzw. AML) bezogen, die der

Überwachung von Finanztransaktionen bei Fi-nanzdienstleistern dienen. Mit diesen Lösungen werden mit Hilfe von Business Rules und analy-sebasierten Strategien Geldwäsche-Typologien identifiziert. Der Auswahlprozess der relevan-ten Technologien orientierte sich an Anbietern, die über ausgereifte Produkte, global aner-kannte Innovationen und vielfältige Groß-Ins-tallationen bei relevanten Finanzdienstleistern verfügen. Von den deutschen Lösungsanbietern nahm allerdings nur Tonbeller an dem Verfah-ren teil. Die Marktstudie konzentriert sich auf integrierte Geldwäschebekämpfungslösungen mit den Funktionen Überwachung von Trans-aktionen, Reporting, Alerts und Case Manage-ment (Fallbearbeitung). „Geldwäsche ist für Banken und regulierende Behörden ein Gebiet von hoher Bedeutung, weil die Strafen für nicht gesetzeskonformes Verhalten in die Millionen gehen können“, sagt CEB-Forschungsdirektor Andy Schmidt. Führende Anbieter in diesem Bereich müssten über die entsprechende Pro-dukt- und Implementierungsflexibilität verfü-gen, um die Compliance-Anforderungen ihrer Kunden aufgrund der verschiedenen lokalen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine klare Vision in der Produktentwicklung sei entschei-dend für die langfristige Unterstützung der Compliance-Strategie des Kunden, so Schmidt. Neben Tonbeller haben an der Studie u.a. auch NICE Actimize, Detica NetReveal, Fiserv und Wolters Kluwer FS teilgenommen.

Europol-Studie zum Kartenbetrug in der EU

Das Europäische Polizeiamt Europol in Den Haag hat einen aktuellen Bericht zum Zahlungs-kartenbetrug in der Europäischen Union veröf-fentlicht. Neben einer Analyse der Betrugslage im Jahr 2012 gibt die auch Auskunft über die

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 7

news

Bekämpfungsstrategien der einzelnen EU-Län-der. Dabei beleuchtet Europol sowohl die Be-trugsaktivitäten im kartengestützten als auch im internet-basierten Zahlungsverkehr. Der Bericht „Payment Card Fraud in the European Union 2012“ kann im Internet heruntergeladen werden unter https://www.europol.europa.eu/sites/de-fault/files/publications/1public_full_20_sept.pdf

Weniger Betrugsverluste mit Kreditkarten in Europa

Über 70 Prozent aller in Europa verzeichneten Fälle von Kartenbetrug gehen auf das Konto von Fernabsatz, also von Transaktionen, bei denen die Karte nicht vorgelegt werden muss (Card-not-Present: CNP). Das ist etwa im Ver-sandhandel und Online-Shopping sowie bei telefonischen Bestellungen der Fall. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von FICO, einem Lösungsanbieter für Betrugsbe-kämpfung im Kartengeschäft. Der Analyse zufolge konnten allerdings die mit Kreditkar-ten verursachten CNP-Verluste innerhalb des europäischen FICO Falcon Anti-Betrugskon-sortiums um 57 Prozent gesenkt werden – und zwar von rund 32 Mio. Euro im April 2010 auf rund 13,5 Mio. Euro im März 2012. Das FICO Falcon Anti-Betrugskonsortium umfasst die Daten der Anwender des Betrugserken-nungssystems FICO Falcon Fraud Manager, das in Europa derzeit etwa 44 Millionen Kar-ten schützt. CNP-Betrüger waren für mehr als 72 Prozent aller erfolgreichen Attacken auf Konten verantwortlich und verursachten 74 Prozent der Verluste innerhalb des FICO Falcon Anti-Betrugskonsortiums. Das ent-spricht einem leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. „Die Bekämpfung von CNP-Betrug steht bei den Kartenherausgebern derzeit ganz oben auf der Agenda. Neue Tech-

nologien und gezieltere Vorgehensweisen sol-len es richten”, erklärt Martin Warwick, Fraud Chief in Europe, the Middle East and Africa bei FICO. Von Euromonitor erhobene Daten zeigen bisher nur einen moderaten Rückgang in Eu-ropa, wobei Großbritannien mit sechs Prozent noch am besten abgeschnitten hat. Kriminelle suchen immer den einfachsten Weg, um Kon-ten abzuräumen. „Dieser ist momentan das In-ternet”, analysiert Warwick. Vor allem Länder, in denen moderne Betrugserkennungssysteme noch wenig verbreitet sind, mussten Verluste hinnehmen. Für die Analyse wurden die Da-ten von Kartenherausgebern aus Deutschland, Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Po-len und der Schweiz ausgewertet.

Insiderhandel: Millionenentschädigung für Goldman Sachs

Die Investmentbank Goldman Sachs hat von einem US-Bundesgericht eine millionenschwe-re Entschädigung zugesprochen bekommen. Der ehemalige Direktor im Goldman-Board, Rajat Gupta, muss der Investmentbank mehr als 6,2 Millionen US-Dollar für Anwaltskos-ten und andere rechtliche Ausgaben erstatten. Dem Urteil vorausgegangen war ein Prozess wegen Insiderhandel. Bereits im Oktober war der 64-jährige Gupta wegen des Verrats von Firmengeheimnissen an den Hedgefonds-Ma-nager Raj Rajaratnam zu zwei Jahren Haft ver-urteilt worden. Der Manager ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Gupta war ein enger Freund und Geschäftspartner Rajaratnams und plauderte in der Hochphase der Finanzkrise beispielswei-se ein 5 Milliarden Dollar schweres Geschäft der Investorenlegende Warren Buffett an den

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news

Hedgefonds-Manager aus. Rajaratnam konn-te daraufhin durch Börsengeschäfte satte Ge-winne einstreichen. Goldman Sachs hatte von seinem früheren Direktor 6,9 Millionen Dollar gefordert. In der verlangten Summe waren auch Kosten enthalten, die durch eine interne Überprüfung des Insiderskandals anfielen. Ra-jat Gupta sollte aber über ausreichend Mittel verfügen, die Investmentbank zu entschädigen. Im April 2008 besaß Gupta noch ein persönli-ches Nettovermögen von 84,1 Millionen Dollar, darunter rund elf Millionen Dollar in bar, wie sein Bankberater vor Gericht ausgesagt hat.

Geldwäsche-Strafe belastet HSBC

Die Großbank HSBC kommt ihrem ambitio-nierten mittelfristigen Renditeziel nicht näher. Strafzahlungen wegen Geldwäschevergehen in den USA und die Falschberatung bei Finanz-produkten in Großbritannien haben der Bank 2012 einen Strich durch die Rechnung gemacht und die Rendite belastet. Durch zahlreiche Unternehmensverkäufe konnte immerhin die Kapitalposition verbessert werden. Im abge-laufenen Jahr sank der Gewinn der HSBC Hol-ding plc auf 13,5 von 16,2 Milliarden US-Dollar. Die Eigenkapitalrendite rutschte auf 8,4 von 10,9 Prozent ab. Ab diesem Jahr will das Insti-tut eine Rendite von 12 bis 15 Prozent erzielen. Wichtigste Belastungsfaktoren waren vergange-nes Jahr eine Strafe von 1,9 Milliarden US-Dol-lar in den USA wegen Verletzung der dortigen Geldwäschegesetze. Ferner musste die Bank we-gen Falschberatung britischer Kunden weitere 1,4 Milliarden Dollar zurückstellen. Daneben fielen höhere Steuerzahlungen als im Vorjahr und eine Neuberwertung eigener Schulden ins Gewicht. Bei der Kapitaldecke sieht es dagegen besser aus. Die harte Kernkapitalquote stieg

zum Jahresende 2012 von 10,1 auf 12,3 Prozent. HSBC konnte mehrere Unternehmensteile ab-stoßen, unter anderem trennte sich die Bank von ihrem milliardenschweren Anteil am chi-nesischen Versicherer Ping An.

LIBOR-Marktmanipulation hat juristisches Nachspiel

Es sind schwindelerregende Summen, die In-vestmentbanken in guten Zeiten ihren erfolg-reichen Händlern ausgezahlt haben. Noch vor wenigen Jahren war eine prozentuale Beteili-gung am Gewinn üblich, was nicht selten zu Boni in zweistelliger Millionenhöhe führte. Da-mit verdienten einzelne Mitarbeiter der Bank auch mal das Vielfache des Vorstandschefs. Um diese Millionenboni zu bekommen, wurden ei-nige Banker kriminell, wie der Skandal um die Manipulation der Referenzzinssätze Libor und Euribor zeigt. Nun wollen die Institute ihr Geld von den betrügerischen Händlern zurück: Die Banken werden versuchen, gezahlte Erfolgs-boni zurückzuerhalten, weil die Erfolge nicht stattgefunden haben, erklärt Jürgen Kurz, Spre-cher der Schutzvereinigung für Wertpapierbe-sitz. Die Deutsche Bank etwa prüft, inwieweit sie gerichtlich gegen möglicherweise betrügeri-sche Händler vorgehen kann. „Im Zuge unserer internen Untersuchung prüfen wir alle Opti-onen, um Maßnahmen gegen Personen zu er-greifen, wenn deren Fehlverhalten erwiesen ist. Dazu können auch rechtliche Schritte gehören“, erklärte die Bank. Im Schlaglicht steht insbeson-dere der inzwischen entlassene Deutsche-Bank-Händler Christian Bittar. Er soll nach Insider-Angaben versucht haben, sich mit Händlern anderer Banken zusammenzutun, um die Zins-sätze Euribor und Libor zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Bonuszahlungen an ihn in Höhe von 40 Millionen Euro soll die Bank auf Eis ge-

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RISIKOMANAGEMENT, BETRUGSERKENNUNGS– UND COMPLIANCELÖSUNGEN

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legt haben. Nach einem Bericht des Sterns soll Bittar aber bereits 40 Millionen Euro mit nach Hause genommen haben. Eine Klage gegen ihn und andere Händler, die Millionenboni bereits erhalten haben, würde sich für die Deutsche Bank also lohnen. Händler wie Bittar wurden prozentual an den Gewinnen beteiligt, die sie der Bank einbrachten. Die Entlohnung wur-de üblicherweise zeitlich gestreckt: Der Bonus bestand aus einem Baranteil und Aktienantei-len, die über drei Jahre ausbezahlt wurden. Die Deutsche Bank schloss den Bereich des Eigen-handels, in dem Bittar arbeitete, Ende 2008. Er war einer von zwei Händlern, die 2011 schon in Verbindung mit den versuchten Manipulati-onen entlassen wurden. Fünf weitere Händler wurden kürzlich suspendiert. Die Aufsichts-behörden in Deutschland, Großbritannien und den USA ermitteln mit Hochdruck, inwieweit Bankenmitarbeiter tatsächlich die Zinsen mani-puliert haben. Auf dem Euribor und dem Libor basieren Finanztransaktionen in Billionenhöhe. Bei den Ermittlungen gerät der Euribor zu-nehmend in den Fokus. Die Untersuchungen laufen in Deutschland seit Sommer vergange-nen Jahres. Nachdem sich die Royal Bank of Scotland (RBS) an diesem Mittwoch auf eine Strafzahlung von 613 Millionen US-Dollar geei-nigt hat, wird als nächstes ein Ergebnis bei der Deutschen Bank erwartet.

FSA verhängt Bußgelder wegen Falschberatung

Für die britische Bank Lloyds wird die Falschbe-ratung bei Kreditausfallversicherungen immer teurer. Weil sie die Entschädigungszahlungen an Tausende Kunden hinausgezögert hat, beleg-te die britische Finanzaufsicht FSA die Lloyds Banking Group nun mit einer Strafzahlung von 4,3 Millionen Britischen Pfund. Die Bank habe

bis zu 140.000 Kunden erst mit Verzögerung entschädigt. Die Kunden hatten sich darüber beklagt, dass ihnen so genannte Payment Pro-tection Insurances (PPI) ohne ausreichende Be-ratung angedreht wurden. Die PPI sollten sie für den Fall absichern, dass sie bei Arbeitslosig-keit oder Krankheit ihre Kreditkartenrechnun-gen und Hypothekenkredite nicht mehr hätten zahlen können. Mehrere britische Banken hat-ten den Verkauf dieser Versicherungen vielfach zu Unrecht an die Darlehensvergabe gekoppelt. Zwischen Mai 2011 und März 2012 hatte Lloyds rund 580.000 Kunden angeschrieben und sich bereit erklärt, sie für die gekauften Kreditaus-fallversicherungen innerhalb von 28 Tagen zu entschädigen. Fast ein Viertel jener Kunden davon sei aber nicht innerhalb dieser Zeit aus-bezahlt worden, erklärte die Finanzaufsicht. Lloyds erklärte, das Institut habe „die Menge der Beschwerden, die bearbeitet werden müs-sen, nicht in vollem Umfang vorhergesehen“. Zu Beginn seien der Bank zudem einige Fehler in der Verwaltung unterlaufen, als die dafür nö-tigen Systeme und Prozesse erweitert wurden. Seitdem hat Lloyds laut der FSA aber Kunden wegen der Verzögerungen entschädigt und die Systeme überprüft.Die Strafzahlungen sind nur das jüngste von vie-len Problemen für das Management von Lloyds, das bislang bereits 5,28 Milliarden Pfund für die Entschädigungen zurückgestellt hat. Seit seinem Amtsantritt 2011 hat sich CEO Anto-nio Horta-Osorio auf die Fahnen geschrieben, mit dem hohen Maß an Fehlverkäufen bei der Bank aufzuräumen und die Bilanz zu säubern. Rund 6.000 Mitarbeiter wurden eingestellt, um die Entschädigungsanträge zu bearbeiten. Trotzdem erreichen das Institut auf den Um-weg über so genannte Schadensmanagement-Gesellschaften, die die Anträge bündeln, immer wieder tausende falsche Forderungen. Um die-sen steten Zufluss zu stoppen, wandte sich die Bank im vergangenen Jahr an eine Schiedsstelle zwischen Verbrauchern und Finanzinstituten

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in Großbritannien, den Financial Ombudsman Service (FOS). Lloyds bat darum, die Schadens-management-Unternehmen für jede eingereich-te falsche Forderung mit einer Strafzahlung von 850 Pfund zu belegen. Auch wirbt die Bank bei der FSA darum, eine Frist für den Verfall von PPI-Ansprüchen festzusetzen. Analysten rech-nen damit, dass Lloyds bei der Vorlage ihrer Jahreszahlen kommende Woche bekannt geben wird, noch mehr Geld für die Entschädigun-gen zurückzulegen. Lloyds ist nicht die erste Bank, die wegen verzögerter Auszahlungen zahlen muss. In diesem Jahr wurde bereits die Co-operative Bank plc mit einem Bußgeld über 113.300 Pfund belegt, weil sie geschätzte 1.600 PPI-Zahlungen 2011 während einer rechtlichen Prüfung auf Eis legte.

Kampf gegen Geldwäsche und Euro-Fälschungen

Zwei neue Vorschläge der EU-Kommission sollen der organisierten Kriminalität insbeson-dere im Zusammenhang mit der Geldwäsche über das Bankensystem das Leben schwer ma-chen. Dazu erklärte Michel Barnier, EU-Kom-missar für Binnenmarkt und Dienstleistungen: „Schwarzgeldströme können die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen, und der Terrorismus rüttelt an den Grundfesten un-serer Gesellschaft. Neben strafrechtlichen Maß-nahmen können auch Präventivmaßnahmen über das Finanzsystem dazu beitragen, Geld-wäsche zu verhindern. Unser Ziel ist es, ein-deutige Bestimmungen vorzuschlagen, die die Wachsamkeit bei Banken, Anwälten, Buchprü-fern und allen anderen Betroffenen stärken.” Das neue Reform-Paket ergänzt andere bereits getroffene oder geplante Maßnahmen der Kom-

mission zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und Steuerflucht. Es umfasst eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie eine Verordnung über die Übermittlung von Anga-ben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer „ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit“.Die EU-Kommission will zudem härter gegen die Fälscher von Euro-Banknoten und -Münzen vorgehen. Der der Schutz des Euro und ande-rer Währungen soll durch strafrechtliche Maß-nahmen verstärkt werden. So soll bei schweren Fällen von Falschgeldherstellung- und -verbrei-tung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu acht Jahren eingeführt werden. Auch die grenzüberschreitende Strafverfolgung will die EU-Kommission verstärken. Durch Euro-Fälschungen ist seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ein finanzieller Schaden in Höhe von mindestens 500 Millionen EUR ent-standen. Kommissionsvizepräsidentin Vivia-ne Reding, zuständig für Justiz, erklärte dazu: „Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der EU verlassen sich auf die Echtheit von Banknoten und Münzen. Diese ist jedoch nicht selbstverständlich. Der Euro ist auf internatio-naler Ebene die zweitwichtigste Währung, und wir werden alles tun, damit er nicht länger die Zielscheibe von Kriminellen ist. Geldfälschung durch organisierte Kriminelle untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Währung und hat große Auswirkungen auf Regierungen, Wirtschaft und Einzelpersonen. Die Verant-wortlichen dürfen nicht ungestraft davonkom-men. Daher ist es an der Zeit, Rechtslücken zu schließen, um den Geldfälschern in der Euro-päischen Union das Handwerk zu legen.“ Der Richtlinienvorschlag ist eine gemeinsame In-itiative von Kommissionsvizepräsidentin Re-ding, Kommissionsvizepräsident Rehn und EU-Kommissar Šemeta, zuständig für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung.

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SEC vermutet Insiderhan-del bei Heinz-Übernahme

Im Zusammenhang mit der 28 Milliarden US-Dollar schweren Übernahme des Ketchup-Her-stellers Heinz ist offenbar nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Die amerikanische Börsen-aufsicht SEC hat wegen des Verdachts auf Insi-derhandel nun ein Schweizer Konto eingefroren, von dem „hochgradig verdächtige“ Handelsakti-vitäten im Vorfeld der Übernahme ausgegangen seien, geht aus einer Klageschrift der SEC her-vor. Die Händler sollen mit Optionen 1,7 Milli-onen Dollar Gewinn gemacht haben. Zuvor war bekannt geworden, dass die Beteiligungsfirma Berkshire Hathaway der Investment-Ikone War-ren Buffett und der Finanzinvestor 3G Capital gemeinsam den Lebensmittelkonzern H.J. Heinz übernehmen werden. Den Deal lassen sie sich 23 Milliarden Dollar kosten, inklusive Schulden hat die Transaktion einen Wert von 28 Milliarden Dollar und ist damit eine der größten in der Le-bensmittelbranche überhaupt.In der Klageschrift, die die SEC bei einem Bun-desgericht in Manhattan eingereicht hat, heißt es, die Händler hätten sich für 90.000 Dollar Optionen auf einen steigenden Kurs der Heinz-Aktie gesichert. Einen Tag später, nachdem die Übernahme bekannt wurde, hätten die Händ-ler einen Gewinn von 1,7 Millionen Dollar ver-buchen können, hieß es weiter. Die Behörden hätten schon kurz vor der Verkündung des Me-gadeals mit einer Untersuchung wegen mögli-chen Insider-Handels begonnen, sagten mit den Ermittlungen vertraute Personen. Aufmerksam seien sie geworden, nachdem sie am Tag zuvor erhöhte Handelsaktivitäten bei Heinz-Optionen festgestellt hatten. Die verdächtigen Handelsak-tivitäten wurden von einem Konto der GS Bank in Zürich durchgeführt, einer Tochter der US-In-vestmentbank Goldman Sachs. Goldman selbst wurde auch kein Fehlverhalten vorgeworfen. „Wir kooperieren mit der SEC bei der Untersu-

chung“, sagte eine Sprecherin des Instituts. Die Ermittler der SEC seien dieselben, die sich schon einmal mit verdächtigen Handelsaktivitäten bei einem Deal befasst haben, bei dem 3G Capital in-volviert war, sagte eine mit den Vorgängen ver-traute Person. Dabei ging es 2010 um den Kauf der Fastfood-Kette Burger King.

Niedersachsen will Kor-ruption stärker bekämpfen

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die im niedersäch-sischen Koalitionsvertrag zwischen Bündnis90/DieGrünen und der SPD vereinbarte Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes begrüßt, das sich am Hamburger Transparenzgesetz orientie-ren soll. Neben Niedersachen gibt es bislang in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, und Sach-sen kein solches Gesetz. Mit transparentem Ver-waltungs- und Regierungshandeln soll Korrup-tion stärker vorgebeugt werden. Die rot-grüne Regierung in Baden-Württemberg hatte in ihrem Koalitionsvertrag ein Informationsfreiheitsge-setz angekündigt. Bis heute liegt dazu aber kein Gesetzentwurf vor. Zudem will die Koalition in Niedersachsen ein verpflichtendes Lobbyregister einführen und plant ein Korruptionsregister, das Unternehmen von der Vergabe ausschließt, die wegen Bestechung verurteilt wurden oder gegen die ein hinreichender Verdacht auf Korruption oder andere Formen der Korruption besteht. Vor-bild ist das Landes-Korruptionsbekämpfungs-gesetz Nordrhein-Westfalens. Auf Bundesebene liegt bereits ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines bundeswei-ten Registers über unzuverlässige Unternehmen vor (Drs. 17/11415). Danach sollen Firmen, die wegen Bestechung verurteilt worden sind oder gegen die der hinreichende Verdacht der Beste-chung oder anderer Formen der Korruption oder

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fachbeitrag

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Sich blind durch den Gesetzesdschungel zu tasten ist riskant.Einfach und sicher hingegen sind die Compliance Lösungen von Creditreform.Die gesetzeskonforme Prüfung zur Identifizierung von Geschäftspartnern und die Ermittlung des wirt-schaftlich Berechtigten ist kompliziert und aufwändig. Sie zu ignorieren jedoch ist riskant. Denn bei Nicht-einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften drohen hohe Geldbußen. Vertrauen Sie daher auf die einfachen und sicheren Compliance Lösungen von Creditreform.

Sprechen Sie mit uns.Tel. 021 31 - 109 3862 | [email protected]

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 14

news

Wirtschaftskriminalität entstanden ist, für bis zu fünf Jahre in einem Korruptionsregister geführt werden. Wenn das Unternehmen durch geeig-nete Maßnahmen glaubhaft gemacht hat, dass sich das korruptive Verhalten nicht wiederholt oder der entstandene Schaden ersetzt wurde, soll eine vorzeitige Löschung möglich sein. Der Ge-setzentwurf ist derzeit Gegenstand einer öffentli-chen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages.

Geldwäsche-Oase Zypern soll trockengelegt werden

Die neue zyprische Regierung hat in den Ver-handlungen über Finanzhilfen der europäi-schen Partner erste Zugeständnisse gemacht. Sie stimmte bei einer Sitzung der Eurogruppe dafür, die Geldwäschepraktiken der zyprischen Ban-ken von unabhängigen Experten untersuchen zu lassen, wie Jeroen Dijsselbloem, der Leiter der Eurogruppe, mitteilte. Die Mittelmeerinsel gilt als Hort der Geldwäsche und Steueroase. Die alte Regierung hatte eine unabhängige Prüfung der Vorwürfe noch abgelehnt. EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn stellte klar, dass ein privates Unternehmen zusammen mit einer internationalen Organisation die Prüfung durchführen werde. Zypern braucht etwa 17,5 Milliarden Euro aus den Töpfen der Europäi-schen Union, um nicht bankrott zu gehen. Rund 10 Milliarden benötigt allein der marode und aufgeblähte Bankensektor des Inselstaats. In der EU gab es großen Widerstand gegen die Rettung der Geldhäuser, weil russische Oligarchen große Mengen Schwarzgeld auf der Insel deponiert ha-ben. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Wolfgang Schäuble und Pierre Moscovici heißt es, dass Reformprogramm solle signifikante fi-nanzielle, fiskalische und strukturelle Anpassun-gen erreichen. Sie verlangen von dem überschul-

deten Euro-Mitglied als Vorbedingung für Hilfe, dass die Gesetze gegen Geldwäsche und Steuer-hinterziehung genau umgesetzt werden.

Neue Sanktionen gegen Nordkorea

Vor dem Hintergrund des jüngsten nordkoreani-schen Atomtests haben sich die USA und China im UN-Sicherheitsrat auf neue Sanktionen gegen Pjöngjang verständigt. Die Strafmaßnahmen sol-len sich gegen nordkoreanische Diplomaten und den Zahlungsverkehr mit dem abgeschotteten Land richten. Erstmals werden nun die Bankbe-ziehungen Nordkoreas sowie der gesetzwidri-ge Transfer von Bargeld ins Visier genommen. Pjöngjang hatte im Februar 2013 einen unterir-dischen Nuklearwaffentest unternommen und damit weltweit Sorge und Empörung ausgelöst. Nach 2006 und 2009 war es der erste Atomtest unter dem neuen Machthaber Kim Jong Un, der Nordkorea seit dem Tod seines Vaters Kim Jong Il Ende 2011 Hand führt.

Schadensersatz wegen leichtfertiger Online-Geldwäsche

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob auch derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrü-gerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, den durch den Betrug Geschädigten zum Scha-densersatz verpflichtet ist. Der Kläger bestellte über das Internet eine Digitalkamera, die vom Verkäufer nicht geliefert wurde. Den Kaufpreis von 295,90 € hatte er, wie vom Verkäufer gefor-

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 15

news

dert, vorab auf das Konto der Beklagten über-wiesen. Diese hatte über das Internet die Online-zugangsberechtigung für ihr Girokonto gegen ein Entgelt von 400 € monatlich einer ihr unbe-kannten Person offenbart und dieser die dauer-hafte Nutzung des Kontos eingeräumt. Bei dem Verkäufer handelte es sich um einen – wie sich herausstellte – fiktiven Online-Shop, der über das Konto der Beklagten betrügerische Geschäf-te abwickelte. Insgesamt liefen innerhalb kurzer Zeit 51.000 € über das Konto der Beklagten. Die Beklagte wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB verurteilt (Vortat: gewerbsmäßiger Betrug gemäß § 263 StGB). Die auf Rückzahlung des auf das Konto der Beklag-ten überwiesenen Kaufpreises nebst Zinsen und Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gerichtete Klage hat in den Vorinstanzen Erfolg gehabt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten blieb ohne Erfolg. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ent-schieden, dass dem Kläger ein Schadensersatz-anspruch wegen der von der Beklagten begange-nen leichtfertigen Geldwäsche zusteht.Denn der Straftatbestand der Geldwäsche be-zweckt auch den Schutz des Vermögens der durch die Vortat – hier: den gewerbsmäßigen Betrug – Geschädigten und ist daher ein Schutz-gesetz, sodass die Beklagte dem Kläger den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen hat. (AZ: VIII ZR 302/11)

Übergreifende Koalition gegen Cybercrime

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) ist der seit dem Jahr 2011 beste-henden Sicherheitskooperation zwischen dem Bundesverband Informationswirtschaft, Tele-kommunikation und neue Medien (BITKOM)

und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) als weiteres Mitglied beigetreten. Ziel der Kooperation ist es, den Informationsaustausch und Wissenstransfer zwischen Wirtschaft und Sicherheitsbehörden über technologische Entwicklungen und aktu-elle Kriminalitätsphänomene zu fördern sowie Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Damit soll neuen Erscheinungs-formen von Cybercrime frühzeitig begegnet werden. Anlässlich der CeBIT präsentierten die bisherigen Partner das Kooperationsmodell der Öffentlichkeit.Das LKA NRW weist seit langer Zeit auf die Risiken der neuen Computertechnologien hin, die durch die zunehmende Professionalisie-rung und Internationalisierung der Computer-kriminalität für Bürger und Märkte entstehen, hohe wirtschaftliche Schäden verursachen und die Unternehmen und Ermittlungsbehörden gleichermaßen vor neue Herausforderungen stellen. Durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligter aus Wirtschaft, Polizei, Justiz, For-schung und Lehre sollen die Gefahren der Cy-berkriminalität verringert werden.

74 Millionen Dollar Strafe für Wegelin

Im Prozess um steuerflüchtige Amerikaner muss das älteste Schweizer Bankhaus Wege-lin & Co der amerikanischen Regierung ins-gesamt 74 Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Das entschied ein US-Gericht. Es ist das erste Mal überhaupt, dass eine ausländische Bank wegen Verstößen gegen das US-Steuerrecht verurteilt wird. Im Januar hatte sich die Bank schuldig bekannt, Hunderten von amerikani-schen Bankkunden bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben, und mit den Ermittlern eine Übereinkunft ausgehandelt. Mit dem jüngsten

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news

Urteil ist der Fall jetzt faktisch abgeschlossen. Wegelin, die in den USA keine eigenen Filialen oder Büros unterhält, dachte den Gerichtsun-terlagen zufolge, sie würde von den US-Straf-verfolgern nicht belangt werden. Die Strafe setzt sich zusammen aus einem Bußgeld von 22 Millionen Dollar sowie einer Zahlung von 20 Millionen Dollar als Ausgleich für die Steuer-einnahmen, die dem US-Finanzamt entgangen sind. Dazu kommen 15,8 Millionen Dollar an beschlagnahmten Bruttogebühren, die Wege-lin über nicht angemeldete Bankkonten von amerikanischen Steuerzahlern eingenommen hat. 16,2 Millionen Dollar waren zuvor schon in einem separaten, aber mit dem Fall zusam-menhängenden Verfahren konfisziert worden. Dabei ging es um ein Korrespondenzkonto in den USA, über das die Bank ihre anonymen Dollargeschäfte mit amerikanischen Kunden abgewickelt hat. In letzter Zeit greifen die US-Behörden stark gegen geheime Auslandskonten von Amerikanern durch.Nach amerikanischem Gesetz müssen US-Staatsbürger ihre Auslandskosten anmelden und die Einkünfte aus ausländischen Zinsen oder Geldanlagen versteuern. Die USA be-haupten, die schweizerische Bank habe mehr als 1,2 Milliarden Dollar auf unangemeldeten Auslandskonten vor den amerikanischen Steu-erbehörden verheimlicht. Die Traditionsbank, die 1741 gegründet wurde, steht jetzt vor dem Zusammenbruch und wird ihre Geschäfte nach Abschluss des Prozesses einstellen.

BDCO richtet Compliance-Arbeitsgruppen ein

Der Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) hat die ersten Arbeitsgruppen eingerichtet, die Erfahrungen austauschen und Compliance-Standards erarbeiten sollen. Der-

zeit vorgesehen sind die Arbeitsgruppen Com-pliance-Prozesse, Berufsbild eines Compliance Officer, Risiko-/Gefährdungsanalysen, Daten-schutz, interne Ermittlungen im Unternehmen, MiFID-Review, Geldwäscheprävention für Banken und Nicht-Banken sowie Betrugsbe-kämpfung.Der im Jahr 2012 gegründete Verband strebt ei-nen umfassenden und branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedli-chen Industrie- und Dienstleistungszweigen an. Dieser Ansatz soll es erleichtern, gemeinsa-me Lösungsansätze und entsprechende Com-pliance-Standards zu entwickeln. Neben mit Compliance-Themen beruflich befassten Per-sonen können auch solche Unternehmen dem BDCO beitreten, die Compliance fördern oder sich über dieses Thema umfassend und zeitnah informieren wollen.

EU drängt auf mehr Datenschutz

Ende Februar stimmte der Ausschuss für Indus-trie, Forschung und Energie (ITRE) des Europä-ischen Parlaments gegen höhere Geldbußen für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen verletzen. Der von der Europäischen Kommis-sion im Januar 2012 vorgelegte Reformvor-schlag der EU-Datenschutzvorschriften hatte Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresum-satzes vorgesehen. Stattdessen schlugen die Ausschussmitglieder nun vor, die Festsetzung der Bußgeldhöhe den nationalen Regulierungs-behörden zu überlassen.Gemäß einer Studie des Datenschutz-Dienstleisters Iron Mountain hatten 93 Prozent aller großen und 76 Prozent aller kleinen Firmen innerhalb der letzten zwei Jahre mit Sicherheitslücken zu kämpfen. Über die Hälfte (53 Prozent) der europäischen Unter-

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 17

news / Personalia

nehmen geht davon aus, auch in Zukunft Daten zu verlieren. Anstatt Maßnahmen zu etablieren, die vor Datenverlusten schützen, ziehen es viele Unternehmen vor, sich gegen die finanziellen Folgen von Verstößen zu versichern. Dabei ist es für den langfristigen Unternehmenserfolg kosteneffizienter, Lücken in den Richtlinien zur Datensicherheit zu schließen und nicht zuzulas-sen, dass vertrauliche Informationen verloren gehen oder in falsche Hände geraten.In der Regel leiden zudem im Schadenfall die Markenreputation und das Kundenvertrau-en, denn schlechte Nachrichten verbreiten sich heutzutage schnell – auch und vor allem über die Social-Media-Kanäle. Sogar ein „kleiner“ Datenverlust kann also ernsthafte Konsequen-zen nach sich ziehen. Es ist daher Aufgabe der Unternehmen, das Informationsrisiko nachhal-tig zu überprüfen, zu organisieren und zu mini-mieren – als Teil eines Corporate-Information-Responsibility-Programmes (CIR).

Erfolgsfaktoren eines GRC-Ansatzes

Grundvoraussetzung einer guten und verant-wortungsvollen Unternehmensführung sind eine auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Inte-grität fußende Leitung des Unternehmens und ihre Überwachung durch den Aufsichtsrat. „Ein integrierter, risikobasierter GRC-Ansatz fördert maßgeblich eine effiziente und wirksame inter-ne Unternehmensüberwachung“, sagt Nikolaï Zöllkau, Leiter Governance, Risk, Compliance bei der Dyckerhoff AG. Wichtig sei, dass man risikoorientiert an das Thema herangehe, die unternehmensspezifischen Anforderungen der wesentlichen Konzerneinheiten und Prozesse beachte, und alle internen Kontrollen des Un-ternehmens einbeziehe, einschließlich der Er-gebnisse der Internen Revision und des Com-

pliance-Managements. Schwierigkeiten bei der Einführung eines integrierten GRC-Ansatzes gebe es häufig bei der Zuweisung der Verant-wortlichkeiten. Auch deshalb sei es wichtig, alle Mitarbeiter einzubeziehen, so Zöllkau im Rahmen eines durch den Lösungsanbieter BWise organisierten Compliance-Stammtischs in Hamburg. Kritische Erfolgsfaktoren einer erfolgreichen Implementierung sowie der kon-tinuierlichen Weiterentwicklung und Verbes-serung eines integrierten GRC-Ansatzes seien neben der Zuweisung von Verantwortlichkei-ten und der Einbeziehung von Mitarbeitern der bestehenden Unternehmensorganisation, etwa über ein „Control Self Assessment“, insbeson-dere auch die Sicherstellung der Mehrsprachig-keit und eines lokalen, webbasierten Zugangs bei Einsatz und Nutzung einer konzernweiten GRC-Software. BWise möchte mit dem Busi-ness-Stammtisch den Erfahrungsaustausch un-ter den Entscheidern fördern. (Anja Kraus)

Noch ein neuer Compliance-Verband

Nach dem Deutschen Institut für Compliance (DICO) und dem Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) hat sich in Ber-lin nun eine dritte Interessensvertretung zu-sammengeschlossen, Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) will als berufs-ständische Vereinigung exklusiv für Inhouse-Compliance-Beauftragte aus Unternehmen, Or-ganisationen und Verbänden fungieren. Mirko Haase, Regional Compliance Counsel EMEA bei Adam Opel AG, wurde zum Gründungs-präsidenten des BCM gewählt. Die Gründung des BCM ist eine Initiative von Compliance-Verantwortlichen aus Unternehmen und Ver-bänden aller Branchen. Zum Gründungsprä-sidium gehören neben dem Präsidenten auch

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013

fachbeitrag

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der Geschäftsführende Vizepräsident Michael Klein (Vorstandsvorsitzender, FS-Arzneimittel-industrie e. V.) sowie Anja Krusel (Leiterin Fi-nanzen, Verwaltung & Compliance, Microsoft Deutschland GmbH), Cornelia Koch (Lead Se-nior Legal Counsel, SAP AG), Barbara Körner (Senior Legal Counsel Germany, Coca-Cola GmbH), Frank Keller (Leiter der Stelle zur Be-kämpfung von Fehlverhalten im Gesundheits-wesen, Techniker Krankenkasse) und Dr. Tobi-as Brouwer (Bereichsleiter Recht & Steuern und Compliance, Verband der Chemischen Indust-rie e.V.). Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Zukunft der Disziplin auf einer gemeinsa-men Plattform zu gestalten, den Austausch in-nerhalb der Berufsgruppe zu ermöglichen und damit die branchenübergreifende Vernetzung des Berufsstandes zu fördern. Eine zentrale In-teressenvertretung gewinnt aufgrund der täg-lich zunehmenden Komplexität des rechtlichen Rahmens, in dem sich Compliance-Beauftragte auf nationaler und internationaler Ebene bewe-gen und der damit wachsenden Herausforde-rung, den gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden, stetig an Bedeutung. In den nächsten Wochen und Monaten will der BCM Compli-ance-Beauftragten in ganz Deutschland durch zahlreiche Veranstaltungen die Möglichkeit geben, den Verband kennenzulernen, an seiner Positionierung mitzuwirken und Kontakte in-nerhalb des Berufsfeldes zu knüpfen.Aktuell erstellt der BCM in Zusammenarbeit mit der Quadriga Hochschule Berlin eine Be-rufsfeldstudie zum Thema Compliance Ma-nagement. Bislang gebe es noch keine verläss-lichen Daten zur Gesamtheit des Berufsstandes, deshalb sollen nun die Arbeitsschwerpunkte, Einschätzungen und der Berufsalltag der Be-schäftigten in diesem Bereich so exakt wie mög-lich erfasst werden. Weitere Informationen zu diesem Thema und dem Verband allgemein fin-den Sie unter www.bvdcm.de.

Personaliafachbeitrag

FATCA-Fachtagung

Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschrei tendenSachverhalten vonDeutschland und den USA

Donnerstag, den 18. April 2013 | 10.00 Uhrbis ca. 17.00 Uhr | Ort: Bank-Verlag GmbH |Wendelinstraße 1 | 50933 Köln

FATCA kompakt:IGA Deutschland-USA und Final Regulations

Freitag, den 19. April 2013 | 10.00 Uhrbis ca. 16.45 Uhr | Ort: Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln

FATCA-Intensivtraining

Anmeldung und [email protected] | Ann-Christin Frommer | Telefon: 0221-5490-296 |Fax: 0221-5490-315 | Bank-Verlag GmbH |Wendelinstraße 1 | 50933 Köln

www.fatca-portal.de

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 19

Programm cfb 2013

Programm Compliance for Banks 2013

Beginn der Veranstaltung Compliance for Banks 2013 am Mittwoch, den 24. April 2013 um Start 11:30 Uhr. Der zweite Tag startet um 8:30 Uhr.

11:30 Uhr Registrierung und Imbiss | Kaffee und belegte Brötchen

12:15 Uhr Eröffnung des Fachkongresses COMPLIANCEforBANKS durch die Veranstalter auf der Ausstellungsfläche

Thorsten Hahn, BANKINGCLUB Dr. Stefan Hirschmann, Bank-Verlag GmbH

12:30 Uhr Dirk Mohrmann, CEO WorldCompliance, Miami

Strategien zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

13:00 Uhr Pecha Kucha Vorträge der Kongresspartner

Holger Kilian, agentes GmbHKlaus Spießhofer, Cellent Finance Solutions AGSven Feddersen, Bosch Software Innovations GmbHCarolin Becker, Brainloop AGJoel Lange, Dow Jones International GmbHFrank Holzenthal, TONBELLER AG

13:45 Uhr Pause und Networking auf der Ausstellungsfläche | Kaffee und Kuchen

14:15 Uhr Pecha Kucha Vorträge der Kongresspartner

Frank Ferro, Trivadis GmbHStephan R. Peters, SCHUFA Holding AGOliver Keller, Thomson ReutersWolfgang Kuckertz, GOING PUBLIC!Dr. Florian Gossler, Syncwork AG

14.45 Uhr Paul Landvogt, Department Manager, Equens SE

Thema folgt

15:15 Uhr Pause und Networking auf der Ausstellungsfläche

15:30 Uhr Dr. Ramin Romus, Geldwäschebeauftragter, AXA Konzern AG

Aktuelle Herausforderungen für Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Versicherungsunternehmen

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 20

Programm cfb 2013

16:00 Uhr Ralf Inderwies, Geldwäsche + stellv. Compliance Beauftragter, Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

PeP- und Embargokontrollen im Compliance-Management

16:30 Uhr Silvia Rohe, Geschäftsführerin, Creditreform Compliance Services GmbH

Aufsichtliche Aufgabenstellungen in der Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention

17:00 Uhr Pause und Networking auf der Ausstellungsfläche

17:30 Uhr Karsten Büll, Leiter Compliance & Fraud, Bank für Sozialwirtschaft AG

Implementierung einer Compliance-Funktion gemäß MaRisk

18:00 Uhr Podiumsdiskussion: Plenum fragt, Podium antwortet Moderation: Dr. Stefan Hirschmann

18:45 Uhr Pause und Networking auf der Ausstellungsfläche | Abendessen und Abendveranstaltung

08:30 Uhr Begrüßung zum 2. Veranstaltungstag COMPLIANCEforBANKS | Kaffee und kleines Frühstück

09:15 Uhr Thomas Steidle, Leitung Compliance & AML, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co.KGaA

Markt- und Kundenschützende Regeln in der Compliance-Funktion

09:45 Uhr Dr. Jens-Werner Hinrichs, Head of Anti Fraud Management, Steria Mummert Consulting AG

Efficient Group Compliance Management - Sicherstellung von Effizienz, Konsistenz und Steuerbarkeit im Konzern

10:15 Uhr Udo Braun, Chief Compliance Officer, Bereichsvorstand Group Compliance, Commerzbank AG

Kult oder Kultur? Die Implementierung konzernweiter Compliance-Prozesse

10:45 Uhr Pause und Networking auf der Ausstellungsfläche

11:15 Uhr Stefan Neumann, Certified Fraud Manager, Volksbank Odenwald eG

Compliance - Risiken mittels Datenanalysen reduzieren

11:45 Uhr Pascal Demaré, Senior Consultant, SKS Unternehmensberatung GmbH & Co. KG

Die Compliance-Funktion als Wächter der Regulatorik

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 21

Programm cfb 2013

12:15 Uhr Pause und Networking auf der Ausstellungsfläche | Mittagessen

14:00 Uhr Wolfgang Gabriel, Leiter Financial Crime und Geldwäschebeauftragter, SEB AG

Loss Prevention in der Compliance-Praxis

14:30 Uhr Martin Kramer, Kriminaloberkommissar, Landeskriminalamt NRW Peter Kikulski, Dezernatsleiter Finanzermittlungen,

Neue Fallbeispiele aus der Praxis der Wirtschaftskriminalität

15:30 Uhr Abschlussdiskussion und Zusammenfassung

16:00 Uhr Ende des Fachkongresses COMPLIANCEforBANKS

Wir wünschen allen Teilnehmern eine gute Heimreise.

Exklusivpartner

Sachpartner Veranstalter

Basispartner

§ Der 5. Fachkongress für Compliance-Verantwortlicheam 24. und 25. April 2013 in der Wolkenburg in Köln

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 3/2013 23

termine / imPressum

Termine

Internationaler Bankentag 2013 – Financial CrimeTermin: 10.04.2013Ort: Frankfurt Kosten: freiInfo: www.deloitte.com/de/veranstaltungen

FATCA-Fachtagung Abkommen zur Förderung der Steuerehr-lichkeit bei grenzüberschreitenden Sach-verhalten von Deutschland und den USATermin: 18.04.2013Ort: KölnKosten: 549 EUR für Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern,849 EUR für Mitarbeiter von Branchendienst- leistern (zzgl. Mwst)Info: www.fatca-portal.de

FATCA kompakt: IGA Deutschland-USA und Final RegulationsTermin: 19.04.2013Ort: KölnKosten: 549 EUR für Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern,849 EUR für Mitarbeiter von Branchendienst-leistern (zzgl. Mwst)Info: www.fatca-portal.de

Compliance for Banks 2013Termine: 24.-25.04.2013Ort: KölnKosten: 99 EUR für Bankmitarbeiter, 599 EUR für Branchendienstleister (zzgl. Mwst) Info: www.cfb2012.de

OpRisk Forum 2013Termine: 16.05.2013Ort: KölnKosten: 199 EUR (zzgl. Mwst) Info: www.opriskforum.de

Fachtagung RISIKO MANAGER 2013Termin: 09.10. - 10.10.2013Ort: KölnKosten: 699 EURInfo: www.risiko-manager-fachtagung.de

Verlag und redaktion: bank-Verlag gmbh Postfach 450209, 50877 Köln wendelinstraße 1, 50933 Köln

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anja hanten tel. 0221/54 90-346 e-mail: anja.hanten@ bank-verlag.de

Erscheinungsweise: 10 x jährlichDer nächste bank&compliance-Newsletter 04-2013 erscheint in der KW 18.

ISSN: 2195-4488 Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags verviel-fältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Verviel-fältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenbe-richterstattung auch auf international tätige Journalisten, insbesondere der Nach-richtenagentur Dow Jones News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Verzögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

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