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BARMER GEK Hauptverwaltung Gottlieb-Daimler-Straße 19 73529 Schwäbisch Gmünd Datum: 17. März 2012 Ansprechpartner: Susanne Rupp [email protected] Telefon 07171/801-1511, Telefax 07171/801-141511 Die soziale Pflegeversicherung Ergebnisse des BARMER GEK Pflegereport 2011

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BARMER GEK HauptverwaltungGottlieb-Daimler-Straße 1973529 Schwäbisch GmündDatum: 17. März 2012

Ansprechpartner: Susanne [email protected] 07171/801-1511, Telefax 07171/801-141511

Die soziale PflegeversicherungErgebnisse des BARMER GEK Pflegereport 2011

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BARMER GEK Pflegereport - Rothgang et.al. Universität Bremen

Erstmalig 2008 im Hause der ehemaligen GEK,

seit 2010 BARMER GEK Pflegereport Pflegereport 2010 mit dem Schwerpunktthema:

"Demenz und Pflege" Pflegereport 2011 mit dem Schwerpunktthema:

" Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz"

Ausblick Pflegereport 2012: Schwerpunktthema wird sein: "Auswirkungen der zusätzlichen Betreuungs-leistungen"

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011Von 1999 bis 2009 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen

um 16 % auf 2,34 Millionen Menschen, allein seit 2007 um 4,1%. Ursache ist die Alterung der Bevölkerung – das altersspezifische Pflegerisiko bleibt dagegen konstant. Auffallend dabei ist, dass eine nahezu gleichförmig verlaufende Entwicklung bei Männern und Frauen zu verzeichnen ist (Divergenz liegt bei maximal 1,5 %).

Pflegebedürftigkeit wird mit höherem Alter assoziiert. So werden rund 5 % der bis 80-Jährigen und rund 20 % der 90-Jährigen innerhalb eines Jahres pflegebedürftig.

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011

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Mögliche Gründe: Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland liegt für Männer bei mehr als 71 Jahren und für Frauen bei knapp 80 Jahren.

Die Häufigkeit der Demenzerkrankungen beträgt in den Altersgruppen:

65 - 69 Jahre zwischen 2,4 und 5,1 %

70 - 80 Jahre zwischen 10 und 12 %

über 80 Jahre rund 25 %.

Frauen sind daher mit einer Erkrankungsquote von 70 % deutlich überrepräsentiert, was aber vor allem auf ihre höhere Lebenserwartung zurückgeht. Unterhalb 75 Jahren erkranken nämlich Männer häufiger. Beim weiblichen Geschlecht überwiegt die Demenz vom Alzheimer-Typ, bei Männern werden mehr vaskuläre Demenzen (Gefäßkrankheiten) und Mischformen beobachtet.

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Demenzformen – Alzheimer DemenzDie senile Demenz vom Alzheimer-Typ ist die häufigste primär degenerative Demenz ungeklärter Ursache. Der Beginn ist schleichend, fast unmerklich, was ein charakteristisches Merkmal für die Alzheimer-Demenz darstellt.

Im Verlauf der Erkrankungen werden die Nervenzellen des Gehirns durch Eiweiß-Ablagerungen, so genannte Plaques bzw. Fibrillen irreversibel zerstört und es kommt zu einer Degeneration des Gehirns. Nervenzellen und ihre Verbindungen untereinander sterben ab. Damit ist ein Rückgang der Hirnmasse (Hirnatrophie) verbunden.

Weiterhin wird die Verminderung des für das Gedächtnis wichtigen Botenstoffs Acetylcholin beobachtet. Wie es dazu kommt ist noch immer nicht vollständig geklärt. Die Ursachen der Alzheimer-Krankheit sind bis heute nicht ausreichend erforscht.

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Demenzformen – vaskuläre DemenzVaskuläre Demenz ist die Bezeichnung für Demenzen, die auf Erkrankungen der Hirngefäße basieren. Aufgrund verengter oder verschlossener Blutgefäße kommt es zu Durchblutungsstörungen im Gehirn. Die Gehirnzellen, die von die Gefäßen versorgt werden, erleiden einen Sauerstoffmangel und sterben ab. Die Gefäßverschlüsse können zu kleinen Hirninfarkten führen, in deren Folge es zum lokalen Zerfall von Hirngewebe kommt.

Vaskuläre Demenzen haben in der Regel einen raschen Beginn und starke Schwankungen im Verlauf der Krankheit. Wesentlich ist eine Verschlechterung der kognitiven Leistungen.

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Demenzformen – vaskuläre DemenzRisikofaktoren sind: Rauchen, erhöhte Blutdruckwerte, Übergewicht, Alkoholmissbrauch, Koronare Herzkrankheit, Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz).

Charakteristische Merkmale vaskulärer Demenzen:Bereits im frühen Stadium Gangstörungen (kleinschrittiger, schlurfender Gang, spastisches Gangbild, häufige Stürze)Dranginkontinenz in der Frühphase, Lähmungen, Akinese (Bewegungsarmut)SprachstörungenSchluckstörungenAusgeprägte Affektlabilität (unkontrolliertes Lachen oder Weinen).

Im weit fortgeschrittenen Stadium unterscheidet sich die vaskuläre Demenz kaum von einer schweren Form der Alzheimer-Demenz

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011Nachdem über Jahre hinweg vor allem im Bereich der

vollstationären Pflege Zuwächse zu verzeichnen waren, ist im Jahr 2009 erstmals der Anteil der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege minimal rückläufig. Gleichzeitig stieg der Anteil der Pflegebedürftigen, die über ambulante Pflegedienste versorgt werden, in den zwei Jahren von 2007 bis 2009 um 10 %. Der Trend zu professioneller Pflege wird immer mehr von den ambulanten Diensten getragen.

Frauen sind länger pflegebedürftig als Männer. So überlebten Männer, die im Jahr 1999 pflegebedürftig wurden, durchschnittlich 3 Jahre bzw. 37 Monate, Frauen hingegen 4 Jahre bzw. 51 Monate.

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011Das Sterben verlagert sich ins Krankenhaus oder

Pflegeheim. Die Zahl der über 30-Jährigen, die im Krankenhaus verstarben, ist zwischen 2000 und 2009 von 401.000 auf 423.000 Menschen im Jahr gestiegen. Gleichzeitig wuchs die Zahl der im Pflegeheim Verstorbenen von 140.000 auf 159.000. Damit verstarben 70 % in Krankenhäusern oder Pflegeheimen - Tendenz steigend. Im Jahr 2000 lag die Quote bei 65 %.

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011Schwerpunktthema waren die zusätzlichen

Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI. Sie richten sich an "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz", vor allem an Demenzkranke. Die Bremer Pflegeforscher belegen, dass diese Betreuungsleistungen seit ihrer Einführung deutlich zugenommen haben.

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 201158 % der Leistungsempfänger sind dement, bei den

übrigen 42 % handelt es sich um geistig Behinderte und psychisch

Erkrankte. "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" ohne

Pflegestufe haben bisher in vergleichsweise geringem Umfang davon profitiert – sie machen erst 9 % der Leistungsbezieher aus. Betreuungsleistungen bedeuten damit in den weitaus meisten Fällen lediglich eine Aufstockung der regulären Pflegeleistungen für körperliche Gebrechen.

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011Versichertenbefragung unter anspruchsberechtigten

Personen offenbart: Insgesamt werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen

positiv bewertet, Nutzer empfinden sie als entlastend und schätzen ihre

Qualität.Andererseits sind diese Leistungen oft nicht bekannt. Neben dem geringen Bekanntheitsgrad ist auch

mangelnde Akzeptanz bei den "Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz" ausschlaggebend. So lehnten 2/3 der Nicht-Nutzer Betreuungsangebote außerhalb des häuslichen Umfeldes ab. Betreuungshilfen zu Hause werden dagegen nur zu 1/3 abgelehnt.

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Wie es den Pflegenden geht - Befragung von Pflegenden welche eine Person mit eingeschränkter Alltagskompetenz pflegen - in Prozent

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Wie es den Pflegenden geht - Befragung von Pflegenden welche eine Person mit eingeschränkter Alltagskompetenz pflegen - in Prozent

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Wie es den Pflegenden geht - Befragung von Pflegenden welche eine Person mit eingeschränkter Alltagskompetenz pflegen - in Prozent

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Ergebnisse BARMER GEK Pflegereport 2011

Zentrale Forderung der Befragten:Eine verbesserte Informationsleistung der

Pflegeinstitutionen zu Möglichkeiten der Unterstützung von pflegenden Angehörigen mit dem Ziel der Erleichterung der Pflegesituation.

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Die Geschichte der sozialen Pflegeversicherung 1995 Einführung der sozialen Pflegeversicherung

Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff 2007 Modellprojekt Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

2009 Vorschlag neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues alltagspraktikables Begutachtungsassessment

2011 Rücktritt des Pflegebeiratsvorsitzenden Jürgen Gohde "Alibigremium"

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Die Geschichte der sozialen Pflegeversicherung 01.01.2012 Klaus-Dieter Voß und Wolfgang Zöller

übernehmen zusammen den Vorsitz. 20.01.2012 Vorlage des Referentenentwurfes zum

Pflegeversicherungsneuordnungsgesetz (PNG), welches zum 01.01.2013 in Kraft treten soll.

Der neu einberufene Beirat zum Pflegebedürftigkeits-begriff hat seine Arbeit Anfang März 2012 aufgenommen. Die grundlegenden Fragen für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen bis zum Ende dieser Legislaturperiode abgeschlossen sein.

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Exkurs: Der neue PflegebedürftigkeitsbegriffSeit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff

der Pflegebedürftigkeit als zu verrichtungsbezogen und zu einseitig somatisch diskutiert.

Insbesondere ist das zugrunde liegende Menschenbild defizitorientiert und hat nicht den ganzen Menschen im Blick.

Mit dem derzeitigen Begutachtungsverfahren werden somatische Defizite erfasst, kognitive jedoch weitgehend nicht. Dies führt zu einer systematischen Benachteiligung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

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Exkurs: Der neue PflegebedürftigkeitsbegriffDie Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergibt sich

aus den sich ändernden gesellschaftlichen und medizinischen Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Zunahme der Demenzerkrankungen.

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden folgende Ziele fokussiert:

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Exkurs: Der neue PflegebedürftigkeitsbegriffDer Grad der Selbständigkeit soll Maßstab für die

Einstufung sein. Alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit sollen

(für mehr Gerechtigkeit zwischen kognitiven und somatischen Beeinträchtigungen) berücksichtigt werden.

Das neue Verfahren muss praxistauglich und für die Begutachtung von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen geeignet sein.

Das neue Verfahren soll Grundlage für die individuelle Pflege- und Versorgungsplanung sein.

Ein Rehabilitationsbedarf muss systematischer als bisher erfasst werden können.

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Exkurs: Der neue PflegebedürftigkeitsbegriffMit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll

die Einstufung in bisher 3 Pflegestufen von der Einstufung in 5 Bedarfsgrade abgelöst werden. Die Ermittlung der Bedarfsgrade ergibt sich aus den Modulen:

1. Mobilität 2. Kognitive Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Mobilität

Das Modul umfasst zentrale Aspekte der Mobilität im innerhäuslichen Bereich. Dazu gehören die Items:Positionswechsel im BettStabile Sitzposition haltenAufstehen aus sitzender Position/UmsetzenFortbewegen innerhalb des WohnbereichesTreppensteigen

Wie bei allen Modulen wird darauf verzichtet sämtliche Handlungen zu berücksichtigen, die man als Teilaspekte der Mobilität bezeichnen könnte. Es sind diejenigen Handlungen ausgewählt worden, denen für die Selbständigkeit im Bereich der Mobilität eine entscheidende Bedeutung zukommt.

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Mobilität

So werden „das Aufstehen“ und „zu Bett gehen“ nicht gesondert erfasst, da sich diese Handlungen aus dem „Positionswechsel im Bett“, dem „Sitzen auf der Bettkante“ (stabile Sitzposition halten) und dem „Aufstehen aus sitzender Position“ zusammensetzen.

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Kognitive und kommunikative FähigkeitenDas Modul „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ umfasst einen zweiten, für die Ausprägung von Pflegebedürftigkeit ebenfalls zentralen Bereich individueller Fähigkeiten. Es handelt sich nicht um eine „Aktivität“ oder einen „Lebensbereich“, sondern um basale geistige Funktionen, deren Beeinträchtigung in aller Regel weitreichende Selbständigkeitseinbußen zur Folge hat. Betroffen sind dann nicht nur einzelne Aktivitäten. Kognitive Einbußen können einen umfangreichen Unterstützungsbedarf nach sich ziehen, der die Begleitung in der gesamten Lebensführung umfasst.

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Kognitive und kommunikative FähigkeitenDieses Modul ist in zwei Teile untergliedert. Der erste Teil enthält folgende Items: Personen aus dem näheren Umfeld erkennen (z.B. Familienangehörige)Örtliche Orientierung (z.B. sich in der räumlichen Umgebung zurechtfinden)Zeitliche Orientierung (z.B. Uhrzeit, Tagesabschnitte, Jahreszeiten erkennen)Gedächtnis (die Fähigkeit sich an Ereignisse oder Beobachtungen zu erinnern)Mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen (z.B. das Zähneputzen)

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Kognitive und kommunikative FähigkeitenEntscheidungen im Alltagsleben treffen (z.B. dem Wetter

angepasste Kleidung auswählen)Sachverhalte und Informationen verstehen

(schriftliche/mündliche Informationen aufnehmen und richtig deuten bzw. umsetzen)

Risiken und Gefahren erkennen (hiermit sind Risiken in der häuslichen und außerhäuslichen Umgebung gemeint z.B. Strom-, Feuerquellen, verkehrsreiche Straßen, Baustellen)

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Der zweite Teil des Moduls enthält 3 weitere Items, die Aspekte der interpersonellen Kommunikation be-rücksichtigen: Mitteilung elementarer Bedürfnisse (z.B. Hunger, Durst, Schmerz, Zustimmung, Ablehnung mitteilen können).Aufforderungen verstehen (Fähigkeit Aufforderungen und Bitten zu alltäglichen Grundbedürfnissen, wie bspw. essen, trinken, kleiden, beschäftigen erkennbar zu verstehen. Neben diesen kognitiven Beeinträchtigungen sind auch Hörstörungen zu berücksichtigen.)Beteiligung an einem Gespräch (Gesprächsinhalte aufnehmen und sinngerecht antworten, auch hier sind die Auswirkungen von Hör- und Sprachstörungen zu berücksichtigen.

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenProblematische Verhaltensweisen, auch als „herausforderndes Verhalten“ bezeichnet, begründen einen Unterstützungsbedarf in Form von Beobachtung, Motivierung und Begrenzung, emotionale Entlastung, Deeskalation, Deutungs- und Orientierungshilfen, Beschäftigung, Ansprache und Umgebungsgestaltung. Das Modul unterscheidet insgesamt 13 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z.B. scheinbar zielloses Umhergehen in der Wohnung, allgemeine Rastlosigkeit in Form von ständigem Aufstehen und Hinsetzen)Nächtliche Unruhe (Nächtliches Umherirren oder nächtliche Unruhephasen bis hin Umkehr des Tag-/Nachtrhythmus)

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenSelbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen

PersonenVerbale Aggression (Beschimpfungen, Bedrohungen)Andere vokale Auffälligkeiten (z.B. Lautes Rufen,

Schreien, ständiges Wiederholen von Sätzen/Fragen)Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender

Maßnahmen (z.B. Verweigerung von Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme, Manipulation an Vorrichtungen wie Katheter, Infusion, Sondenernährung)

Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen (z.B. Vorstellung verfolgt/bedroht/bestohlen zu werden)

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenÄngsteAntriebslosigkeit, depressive StimmungslageSozial inadäquate Verhaltensweisen (z.B. Distanzloses

Verhalten, sich zu unpassenden Gelegenheit auskleiden)Sonstige inadäquate Handlungen (z.B. Nesteln an der

Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlungen (Manierismen), Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren)

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – SelbstversorgungDas Modul Selbstversorgung umfasst mit Ausnahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sämtliche Verrichtungs-bereiche, anhand derer bei der bisherigen Begutachtung nach dem SGB XI Pflegebedürftigkeit eingeschätzt wird. Zur Selbstversorgung gehören daher die Bereiche Körperpflege (Oberkörper waschen, Rasieren, Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Duschen und Baden) An- und Auskleiden des Ober- /und Unterkörpers Ernährung (Essen mundgerecht zubereiten/Getränk eingießen, Essen und Trinken, besondere Ernährungsformen z.B. PEG-Sonde, parenterale Ernährung) Ausscheiden (Toilette/Toilettenstuhl benutzen, Folgen/Umgang mit einer Harn- bzw. Stuhlinkontinenz

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

In diesem Modul geht es um die krankheitsbezogene Arbeit, die direkt auf die Kontrolle von Erkrankungen und Symptomen sowie auf die Durchführung therapeutischer Interventionen und zwar durch den Kranken bzw. Pflegebedürftigen selbst ausgerichtet ist. Ist der Betroffene hierzu nicht mehr in der Lage bzw. auf personelle Hilfe angewiesen, gilt er im Sinne des neuen Begutachtungsassessments als in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt.

Er verfügt also nicht (mehr) über die nötigen Ressourcen (wie beispielsweise Körperliche und kognitive Fähigkeiten, spezifische Fertigkeiten, Motivation, Kenntnisse).

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten AnforderungenInnerhalb dieses Moduls werden insgesamt 4 Bereiche unterschieden:

1.Bereich: Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge (Port), Einreibungen, Kälte-/Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen, Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln (Prothesen, Kompressionsstrümpfe)

2.Bereich: Verbandwechsel/Wundversorgung (auch bei Stoma), regelmäßige Einmalkatheterrisierung, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung

3.Bereich: Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung (wie Hämodialyse), Arztbesuche, Besuch anderer medizinischer Einrichtungen

4.Bereich: Selbständigkeit bei der Einhaltung einer Diät oder anderer Verhaltensvorschriften

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteDieses Modul bildet Bereiche des Alltagslebens ab, die von der Pflegeversicherung bisher weitgehend ausgeklammert waren. Lediglich Anteile des Items „Ruhen und Schlafen“ finden bisher Berücksichtigung.

In diesem Modul wird dementsprechend für folgende Aktivitäten der Grad der Selbständigkeit erfasst:

1.Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen

2.Ruhen und Schlafen

3.Sich beschäftigen

4.In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen

5.Interaktion mit Personen in direktem Kontakt

6.Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Außerhäusliche AktivitätenDas Modul 7 umfasst zwei wichtige Bereiche. Der erste beinhaltet mehrere Aspekte der außerhäuslichen Mobilität, der zweite einen Ausschnitt der Aktivitäten, die in den Kapiteln „bedeutende Lebensbereiche“, Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben“ enthalten sind. Sämtliche der berücksichtigten Aktivitäten haben eine soziale Komponente bzw. einen Bezug zu sozialen Aktivitäten (anders als etwa ein Spaziergang durch den Wald). Dabei geht es um die Möglichkeit der tatsächlichen Teilnahme bzw. Durchführung der Aktivität.

1.Bereich: „Fortbewegung im außerhäuslichen Bereich“

Verlassen der Wohnung, Fortbewegung außerhalb der Wohnung oder Einrichtung (zu Fuß oder mit dem Rollstuhl), Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr, Mitfahren in einem PKW/Taxi.

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – Außerhäusliche Aktivitäten

Der zweite, zentrale Bereich, die außerhäuslichen Aktivitäten im engeren Sinne, besteht aus insgesamt drei Items, die sich auf je unterschiedliche Aktivitäten beziehen: Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen (z.B. Theaterbesuch, Konzertbesuche)Besuch von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz, Werkstatt für behinderte Menschen, Tagespflegeeinrichtung (es geht hier vor allem um Lebensbereiche die durch Bildung, Arbeit und Beschäftigung gekennzeichnet sind). Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen (soziale Aktivitäten außerhalb des engeren Familienkreises).

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – HaushaltsführungDas Modul 8 „Haushaltsführung“ umfasst zum einen die typischen Hausarbeiten, die auch jetzt schon von der Pflegeversicherung berücksichtigt werden, zum anderen aber auch die Regelung der für die alltägliche Lebensführung notwendigen geschäftlichen Belange. Es ist in diesem Zusammenhang erneut unerheblich, ob Selbständigkeitseinbußen aufgrund von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen bestehen. Dieses Modul beinhaltet folgende Items: Einkaufen für den täglichen BedarfZubereitung einfacher MahlzeitenAufräum- und ReinigungsarbeitenNutzung von DienstleistungenRegelung finanzieller Angelegenheiten und Behörden-angelegenheiten

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im VergleichZusätzliche Module beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beim neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden insbesondere die kognitiven Fähigkeiten stärker berücksichtigt.

Derzeitiger Pflegebedürftigkeitsbegriff

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mobilität Kognitive Fähigkeiten

Selbstversorgung Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Haushaltsführung Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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Studie des MDS zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Hinsichtlich der Erfassung kognitiver Beeinträchtigungen erfüllt das "Neue Begutachtungsassessment (NBA)" die mit ihm verbundenen Erwartungen voll.

Gerade diese bisher nur schwer zu begutachtende Personengruppe wird durch das NBA sehr gut erfasst.

Damit wird einer wesentlichen Intention des neuen Begutachtungsinstrumentes Rechnung getragen.

Dennoch werden körperlich eingeschränkte Personen in der Begutachtung nicht benachteiligt.

Verglichen mit einem anerkannten Referenzverfahren zur Erfassung kognitiver Störungen liefert das NBA im Bereich der Module 2 (kognitive Störungen) und 3 (Verhaltenstörungen) sehr gute Ergebnisse (Validität).

Die Übereinstimmung der beiden Verfahren liegt bei 89%.

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Studie des MDS zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Ergebnisse der Untersuchung der Hauptphase 2 sind repräsentativ.

Die Stichproben der einzelnen Studienteile sind insgesamt als ausgewogen zu bezeichnen.

Es sind keine statistisch signifikanten Unterschiede zu Antragstellern aufgetreten, die nicht an der Studie teilgenommen haben.

Gender-Aspekte wurden in der Untersuchung beachtet.Es haben sich keine relevanten Geschlechtsunterschiede

in der Stichprobe ergeben, so dass auch diesbezüglich die Stichprobe das derzeitige Antragsgeschehen in den MDK korrekt widerspiegelt.

Weg von der ‚Minutenpflege’ hin zu einer Sichtweise des ganzen Menschen.

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Exkurs: Der neue PflegebedürftigkeitsbegriffZur Ermittlung des Bedarfsgrades werden die Ergebnisse

der Module 1 bis 6 zusammengeführt und als Wert auf einer Skala zwischen 0 und 100 Punkten dargestellt.

Die Module 7 und 8 werden gesondert berücksichtigt und dienen dazu, in ähnlicher Weise einen Grad der Hilfebedürftigkeit zu ermitteln. Zur Ermittlung des Bedarfsgrades werden diese Einschätzungsergebnisse jedoch nicht berücksichtigt.

Inwieweit sich die Unterteilung der fünf Bedarfsgrade letztlich gestalten wird, ist nach wie vor, offen. Es wird vorwiegend damit zusammenhängen ob und wenn ja, in welchem Ausmaß eine Ausgabensteigerung im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung politisch gewollt und durchsetz- bzw. finanzierbar sein wird.

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Krankheitskosten und FinanzierbarkeitSchätzungen gehen derzeit von rund 1,2 Millionen

Erkrankten in Deutschland aus (= 1,5 % der Bevölkerung). Dabei ist von rund 27.000 Neuerkrankungen (netto) pro Jahr auszugehen.

Die Demenzerkrankungen verursachen Kosten (Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege) von rund 9,4 Milliarden Euro (Stand 2008) im Jahr.

Im Vergleich der durchschnittlichen Kosten der Sozialversicherung (insbesondere der Pflege- und Krankenversicherung) für Männer und Frauen ab 60 Jahren entstehen für demente Personen 13.800,00 € für Nicht-Demente ca. 3.720,00 € Kosten im Jahr.

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Krankheitskosten und FinanzierbarkeitZukünftig ist von einem Anstieg des Anteils der älteren

Bevölkerung auszugehen. Bei Annahme einer gleich bleibenden altersspezifischen Prävalenz ist im Jahr 2060 mit 2,5 Mio. (= 3,8 % der Bevölkerung) an Demenz erkrankten Personen auszugehen.

Das Kostenvolumen wird sich (ohne Berücksichtigung der Inflationsrate) auf 34,5 Milliarden Euro belaufen. Unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 1,8 % belaufen sich die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung auf 83,9 Milliarden Euro!

Es besteht dringender Handlungsbedarf!

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Aktuelle politische Lösung „Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG)“

Kerninhalte des PNGAusweitung der Pflegeberatung § 7b SGB XIVerkürzung von Begutachtungs-/EntscheidungszeiträumenNeuanforderungen an die/aus der BegutachtungZusätzliche Zahlungen von anteiligem Pflegegeld während Verhinderungs- und KurzzeitpflegeZusätzliche Leistungen für Personen mit eingeschränkter AlltagskompetenzSonstige Änderungen

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Ausweitung der Pflegeberatung § 7b SGB XI

Spätestens 2 Wochen nach Eingang des (Erst-)Antrags

Benennung eines konkreten Beratungstermins und Kontaktperson ( muss nicht die Beratungsperson sein) -

auf Wunsch auch in der Häuslichkeit des Betroffenen

oder Ausstellen eines Gutscheins für die kostenfreie Inanspruchnahme einer Beratung in Beratungsstellen. Die jeweilige Beratungsstelle ist konkret zu benennen.

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Verkürzung von Begutachtungs- undEntscheidungszeiträumen „Strafzahlungen“ Innerhalb 5 Wochen nach Eingang des Antrags

Vorlage beim Medizinischen Dienst und Erstellung des Leistungsbescheides verpflichtend

Regelung gilt auch für verkürzte Begutachtungsfristen

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Anforderungen an die bzw. aus der Begutachung Der Antragsteller hat das Recht auf die Übermittlung

des Gutachtens Pflegekasse kann andere geeignete Gutachter

beauftragen; nicht mehr zwangsläufig den MDK Feststellungen des Gutachters zur medizinischen

Rehabilitation sind in einer gesonderten Empfehlung zu dokumentieren

Dienstleistungsorientierung im (MDK) Begutachtungs-verfahren

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Pflegegeld während Verhinderungs- & Kurzzeitpflege Das Pflegegeld wird anteilig während der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Rahmen des gesetzlichen Anspruch für maximal 4 Wochen weitergezahlt.

Alte Regelung Neue Regelung

Pflegegeld wurde für den ersten und letzten Tag gezahlt

50 % des Pflegegeldes wird für die Dauer von maximal 4 Wochen gezahlt.

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Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Neben den zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI erhalten

Versicherte ohne Pflegestufe

Pflegebedürftige der Pflegestufe I

Pflegebedürftige der Pflegestufe II

Pflegegeld in H. v. € 120,00

Pflegegeld wird um € 70,00 auf€ 305,00 mtl. erhöht

Pflegegeld wird um € 85,00 auf € 525,00 mtl. erhöht

Pflegesachleistungen bis zu € 225,00

Pflegesachleistungen werden um € 215,00 auf € 665,00 mtl. erhöht

Pflegesachleistungen werden um € 150,00 auf € 1.250,00 mtl. erhöht

Verhinderungspflege Keine Veränderung Keine Veränderung

Pflegehilfsmittel Keine Veränderung Keine Veränderung

Wohnumfeldverbes-sernde Maßnahmen

Keine Veränderung Keine Veränderung

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Sonstige Änderungen Integration des Leistungsmoduls “häusliche Betreuung”

in die Verträge mit Leistungserbringern Kumulierung von Pflegezeiten für die RV-Pflicht Keine Eigenanteilsprüfung bei Wohnumfeldverbesserung Anspruch auf Kurzzeitpflege in anderen Einrichtungen im

Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation der Pflegeperson

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Sonstige Änderungen: Förderung alternativer Wohnformen In einer selbstorganisierten Wohngruppe wird

Pflegedürftigen eine Pauschale von € 200,00 mtl. gezahlt Der Einsatz selbständiger Pflegekräfte wird erleichtert Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten

Wohngruppen (€ 2.500,00 je Pflegebedürftigem bei max. € 10.000,00 je Wohngruppe)

Budget von 30 Mio. € steht zur Verfügung

(ca.12.000 Anspruchsberechtigte oder

ungefähr 3.000 Wohngruppen)

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Sonstige Änderungen:

Verträge mit Einzelpersonen (§ 77 SGB XI)

Anforderung an die Pflegekraft vs. besonderer Wunsch des Pflegebedürftigen

Verträge anderer Kassen sind anzuerkennen Kostenerstattung Pflegekraft kann auch Präsenzkraft sein

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Inkrafttreten

Stufe I soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten (derzeitige Sprachregelung “01.10.2012 “)

Stufe II Beitragssatzerhöhung und § 123 SGB XI treten am 01.01.2013 in Kraft

Die Diskussionen um den neuen Pflegebedürftigkeits-begriff sind aktuell im März wieder aufgenommen worden.

Mehrausgaben in Mrd. Euro:2012 2013 2014 2015

0,06 1,09 1,26 1,24

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Bündnis 90/Die Grünen

Neuausrichtung Pflege? Fehlanzeige! Dem Grunde nach wird es allseits begrüßt, dass der

Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mehr Berück-sichtigung finden soll.

ABER Zügige Einführung des neuen

Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Rahmen einer elementaren Reform.

Refinanzierung der durch das PNG eingeführten Leistungsverbesserungen nur bis 2015 gesichert.

DESHALB Solidarische Pflege-Bürgerversicherung

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Bündnis 90/Die Grünen

Eckpunkte der grünen Pflege-BürgerversicherungAusweitung des versicherungs- und beitragspflichtigen Personenkreises auf die gesamte BevölkerungWeitergehende Verbeitragung aller EinkommensartenAnhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der RentenversicherungBeschränkung der beitragsfreien Mitversicherung auf Kinder und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen/-partner die Kinder erziehen und/oder Pflegeleistungen erbringenEinführung eines Beitragssplittings für die sonstigen bisher beitragsfrei Mitversicherten.

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Bündnis 90/Die Grünen

Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens aus dem Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen (Rothgang et. al.)

Die Pflege-Bürgerversicherung erfordert auch zukünftig immer geringere Beitragssätze als sie in der SPV erforderlich wären

• Aufhebung der Trennung SPV und PPV • sowie Erhöhung der BBG auf 5.500 € und • Einbeziehen aller Einkunftsarten

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Bündnis 90/Die Grünen

Moderate Beitragssatzentwicklung • “Maximodell” Leistungsausweitung bei Einführung des

neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs um 15 % • unter Berücksichtigung einer regelmäßigen Anpassung der

Pflegeleistungen• bei wirksamer Verhinderung eines Realwertverlustes der

Leistungen.

Damit können Kostensteigerungen infolge der demogra-fischen Entwicklung, durch erforderliche Leistungsverbesserung und eine angemessene Preisanpassung mit einem Beitragssatz von heute 1,75 % und bis ins Jahr 2055 von max. 3,2 % finanziert werden.

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Bündnis 90/Die Grünen

Einbeziehung der Altersrückstellungen der PPV in die Pflege-Bürgerversicherung

• Der relative Beitragssenkungseffekt der Bürgerversicherung wird zukünftig leicht nachlassen, da die Zahl der Pflegebedürftigen in der PPV schneller wachsen wird, als in der SPV.

• Daher wäre die solidarische Bürgerversicherung für privat Pflegeversicherte ebenso eine sinnvolle Lösung.

• Die Altersrückstellungen der PPV von derzeit ca. 20,4 Milliarden Euro müssen in die Bürgerversicherung fließen .

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Bündnis 90/Die Grünen

Gerechtere Verteilung der Beitragslast• Tendenziell würden die bisher Versicherten der SPV entlastet

und die in der Regel einkommensstärkeren Privatversicherten belastet.

• Ungerechtigkeiten im bestehenden Solidarsystem würden durch

o Die Einbeziehung aller Einkommensarteno Die Anhebung der BBG o Das negative Beitragssplitting

ebenfalls angegangen. • Berechnungen des Gutachtens zufolge würden mehr als 50 %

der sozial versicherten Haushalte unterhalb von Einkommen bis 3.000 € besser gestellt werden.

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Pflege-(Bürger)Versicherung – Die Antwort auf die zentralen Fragen der Pflegeversicherung?

Allen Pflegebedürftigen auch untere Bedarfsgrade im Pflegealltag verwertbare Leistungen gewähren

Bestandsschutz bisheriger PflegebedürftigerFinanzierbarkeit der besseren Berücksichtigung der

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff)

Langfristige Finanzierbarkeit

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!