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BARRIEREFREIES EINKAUFEN IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG EIN LEITFADEN FÜR DIE BARRIEREFREIE GESTALTUNG VON LADENLOKALEN UND INTERNETSEITEN // Erfahrungen aus einem EU-Projekt

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BARRIEREFREIES EINKAUFEN INFRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG

EIN LEITFADEN FÜR DIE BARRIEREFREIE GESTALTUNGVON LADENLOKALEN UND INTERNETSEITEN

// Erfahrungen aus einem EU-Projekt

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INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG 32. DAS PROJEKT „BARRIEREFREIES EINKAUFEN IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG“ 4

2.1. Hintergrund des Projektes 4

2.2. Projektbeschreibung 4

2.3. Darstellung ausgewählter Projektschwerpunkte 7

2.3.1. Bestandsaufnahme in den bezirklichen Ladengeschäften 7

2.3.2. Schulungen zur Barrierefreiheit für Gewerbetreibende 9

2.3.3. Anpassung der Webpräsenzen der bezirklichen

Geschäftsstraßen an die Anforderungen nach BITV 11

2.3.3.1. Vorbereitende Maßnahmen zur Anpassung der Webpräsenzen 12

2.3.3.2. Anpassung der Geschäftsstraßen-Webseite www.kottiguide.de 14

3. HINWEISE ZUR EINRICHTUNG BARRIEREFREIER LADENGESCHÄFTE 18

4. WARUM SOLLTE EIN INTERNETAUFTRITT BARRIEREFREI SEIN? 24

5. DER TRÄGERVEREIN 34

ANHANG

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1. EINLEITUNG

Mit der vorliegenden Dokumentation werden die Erfahrungen, die im Laufe des EU Projektes „Barrierefreies Einkaufen in Friedrichshain-Kreuzberg“ gesammelt wurden, vorgestellt.

Das am 1. Oktober 2006 gestartete Projekt wurde vom Verein WrangelVision – Ideen rund um das Schlesische Tor e. V. mit Sitz in Kreuzberg durchgeführt. Unterstützt wurde das aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Projekt durch die Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, den Landes-beauftragten für Menschen mit Behinderung sowie die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg.

Ziel des einjährigen Projektes war es, Einzelhändler in den Geschäftsstraßen des Bezirks in die Lage zu versetzen, die Kundenbindung der ansässigen Bewohner in den Kiezen, insbesondere der bisher vernachlässigten Käuferschaft von Bewohnern mit Behinderung und älteren Menschen, zu erhöhen. Durch die Schaffung optimierter, barrierefreier Zugänge zu den Internetpräsenzen der Einkaufs-straßen des Bezirks, aber auch in den Ladengeschäften und Kleinunternehmen im Kiez sollte die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen gestärkt werden.

Diese Dokumentation gibt einen Überblick über das Projekt „Barrierefreies Einkaufen in Friedrichs-hain-Kreuzberg“ und stellt ausgewählte Maßnahmen zur barrierefreien Einrichtung und Ausgestal-tung von Geschäften vor. Der im Rahmen des Projektes entwickelte Erfassungsbogen, mit dessen Hilfe Daten zur Barrierefreiheit in den Geschäften im Bezirk erhoben wurden, wird ebenso erläutert wie durchgeführte Aktivitäten, die darauf abzielten, Gewerbetreibende für das Thema „Barrierefrei-heit“ zu sensibilisieren und zu interessieren. Darüber hinaus werden Hinweise zur Umgestaltung von Ladenlokalen entsprechend den Kriterien für die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“ gegeben und eine Checkliste zur Überprüfung des eigenen Geschäftes zur Verfügung gestellt.

Ein Schwerpunkt dieser Dokumentation liegt im Bereich barrierefreies Internet. Sie erfahren, warum es wichtig ist, eine Internetseite barrierefrei zu gestalten – und wie das am einfachsten geht. Die im Rahmen des Projektes angewandte Vorgehensweise zur Anpassung der Webpräsenzen der bezirk-lichen Geschäftsstraßen an die Anforderungen der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wird dargelegt und am Beispiel der Internetseite www.kottiguide.de anschaulich beschrieben.

Die programmiertechnischen Grundlagen für die Anpassung der auf dem Redaktionssystem Typo3 basierenden Geschäftsstraßen-Webseiten an die Anforderungen nach BITV können der beigefügten CD entnommen werden.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist in dieser Publikation nur die männliche Sprach-form gewählt worden. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Frauen und Männer gleichermaßen.

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2. DAS PROJEKT „BARRIEREFREIES EINKAUFEN IN FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG“

2.1. HINTERGRUND DES PROJEKTES

Die traditionellen Geschäftsstraßen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erfüllen die zentrale Funk-tion der Nahversorgung der Bezirks- und Kiezbewohner. Damit sind sie ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsstruktur des Bezirks. Mit den zumeist speziellen Angeboten der hier ansässigen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) tragen diese Straßen einen besonderen Teil zur Imagebildung und Attraktivität des Bezirks bei.

Aufgrund des ständig wachsenden Wettbewerbs mit finanz- und marketingstarken Unternehmen ist es wichtig, dass Gewerbetreibende verstärkt „Nischen“ besetzen.

Ein nicht zu unterschätzender und bisher in den Kiezen kaum beachteter Bevölkerungsanteil sind Menschen mit Behinderung. Bisher sind gerade die kleinen und mittelständischen Gewerbe der Geschäftsstraßen kaum bis gar nicht auf diese potenzielle Käuferschaft „eingerichtet“. Vor allem im Hinblick auf gut ausgestattete innerstädtische Einkaufszentren (Aufzüge, barrierefreie Zugän-ge, Bewegungsflächen, Behinderten-WCs) unterliegen die Gewerbetreibenden in den bezirklichen Einkaufsgegenden einem erheblichen Wettbewerbsnachteil, dem aufgrund fehlender Kenntnisse in Bezug auf barrierefreie Ladengeschäfte sowie unzureichender finanzieller Mittel kaum begegnet werden kann.

Das Projekt setzte an dieser Stelle an und nutzte die Vernetzung bereits bestehender Vereins-strukturen in den Geschäftsstraßen, um innovative und zukunftsweisende Instrumente zur Kunden-bindung und -gewinnung bekannt zu machen und zu erproben. Dies geschah in Zusammenarbeit mit den Interessengemeinschaften der bezirklichen Geschäftsstraßen und Einkaufsgegenden Frank-furter Allee, Graefe-Kiez, Kottbusser Tor, Oranienstraße, südliche Friedrichstadt und Wrangelkiez.

2.2. PROJEKTBESCHREIBUNG

Die erste Aufgabe für das Projekt bestand in der Sensibilisierung der Gewerbetreibenden für die Käuferschicht der Menschen mit Behinderung, Senioren und Familien mit Kinderwagen. Dies war erforderlich, da sich die meisten Gewerbetreibenden bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht oder nur sehr wenig mit den Schwierigkeiten, auf die diese Kundengruppen möglicherweise beim Einkaufen stoßen, beschäftigt hatten.

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Inwiefern sich die einzelnen Geschäftsinhaber bereits mit Barrierefreiheit befasst und ob sie ihr Geschäft schon entsprechend eingerichtet hatten oder beabsichtigten, es zu tun – das wollten die Projektmitarbeiter zuallererst erfahren. Deshalb wurde ein Erfassungsbogen entwickelt, in dem statistische Daten, wie die Anzahl der Kunden mit Handicap, die Zugänge zum Laden (mit oder ohne Rampe), die Breite der Türen oder eine mögliche Hilfestellung durch das Personal, erhoben werden konnten (siehe Anhang).

// Abb.: Befragung eines im Rollstuhl sitzenden Ladeninhabers; Erfassungsbogen zum Projekt

Bereits kleine Umgestaltungsmaßnahmen können Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kinderwagen den Zugang zum Geschäft erleichtern und größere Bewegungsfreiheit im Laden ermög-lichen. Daher erschien es sinnvoll, Gewerbetreibende über die Schaffung von Barrierefreiheit durch beispielsweise einen Umbau bzw. geringfügige Veränderungen im Ladengeschäft zu informieren. Im Rahmen von Schulungen gaben Referenten Hinweise, wie Läden kostengünstig barrierefrei umge-staltet werden können.

Von besonderer Bedeutung für das Projekt war das Medium Internet. Menschen mit Behinderung nutzen verstärkt das Netz, um ihre täglichen Besorgungen zu erledigen. Somit wird auch Barrierefrei-heit im Internet immer wichtiger. Daher war die Anpassung der bereits bestehenden Webpräsenzen der Interessengemeinschaften der Geschäftsstraßen auf Web Accessibility (Barrierefreiheit) ein we-sentlicher Projektbestandteil. Eine Sensibilisierung der Gewerbetreibenden für das Thema „Barriere-freies Internet“ erfolgte durch eine im bundesweiten Kompetenz- und Referenzzentrum „barrierefrei kommunizieren!“ durchgeführte Schulung. Fragen wie „Warum sollte meine Homepage barrierefrei sein?“ und „Wie erreiche ich das?“ wurden dort beantwortet.

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Während der Projektlaufzeit überprüften die Projektmitarbeiter immer wieder, welche Geschäfte im Bezirk die Kriterien für die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“ (siehe auch Kapitel 3) bereits erfüllten. Mit der „Enoteca Bacco“ am Marheinekeplatz zeichnete der Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt, Dr. Peter Beckers, die erste gastronomische Einrichtung in Fried-richshain-Kreuzberg offiziell mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ aus.

// Abb.: Übergabe des Signets „Berlin barrierefrei“ durch Dr. Peter Beckers, Bezirksstadtrat für Wirtschaft,

Bürgerdienste und Ordnungsamt an Inhaber Helmut Hahne; Urkunde zur Signet-Verleihung

Um die Gewerbetreibenden für das Thema „Barrierefreiheit“ zu sensibilisieren und die Einrichtung barrierefreier Ladenlokale zu fördern, startete der Projektträger gemeinsam mit der bezirklichen Wirtschaftsförderung gegen Ende des Projektes den Wettbewerb „Barrierefreies Einkaufen in Friedrichshain-Kreuzberg“. Alle Inhaber von Läden oder Gaststätten, die ihre Einrichtung in der Zwischenzeit barrierefrei gestaltet hatten, waren zur Teilnahme aufgerufen. Als Maßstab für die Barrierefreiheit von Ladenlokalen dienten die fünf Mindestkriterien für die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“. Dazu zählen: ein stufenloser Zugang (ggf. mit Rampe oder Lift), ausreichend breite Türen, ausreichend große Bewegungsflächen, die Markierung gefährlicher Glastüren und Stufen und Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung. Im Rahmen des Friedrichshain- Kreuzberger Wirtschaftsempfangs im November 2007 wurde das Signet „Berlin barrierefrei“ an die am Wettbewerb teilnehmenden Inhaber barrierefreier Geschäfte vergeben.

Die während des Projektes erhobenen Daten zur Barrierefreiheit in den Ladengeschäften stehen auf der Homepage www.barrierefreies-einkaufen.de zur Verfügung. Kunden können sich dort informieren, inwieweit die gewünschten Geschäfte barrierefrei eingerichtet sind. Mit einem in den bezirk-lichen Geschäften ausgelegten Flyer wird die Werbung für die Webseite unterstützt.

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2.3. DARSTELLUNG AUSGEWÄHLTER PROJEKTSCHWERPUNKTE

2.3.1. Bestandsaufnahme in den bezirklichen Ladengeschäften

Grundlage für die Ermittlung der Situation in den bezirklichen Geschäftsstraßen bildeten die Daten aus dem Projekt „Online-Dachportal der Geschäftsstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg“, das 2004 durchgeführt wurde. So standen bereits vor Beginn des Projektes Adressen von knapp 1900 Gewerbetreibenden zur Verfügung, anhand derer die Geschäfte hinsichtlich Barrierefreiheit unter-sucht wurden.

Basis für die Überprüfung der Ladenlokale war der im Rahmen des Projektes entwickelte Erfas-sungsbogen (siehe Anhang). Der Bogen diente zum einen dazu, grundlegende Daten zu den Geschäften, wie Branche, Adresse und Inhaber, zu sammeln. Zum anderen erfassten die Projekt- mitarbeiter Daten über die Beschaffenheit des Ladens. Hier wurde die konkrete Situation in den Geschäften erfragt, wie z. B. „Wie breit sind die Eingangstüren?“, „Gibt es Stufen am Eingang?“, „Wie ist die Verkehrsanbindung?“, „Wird ein Lieferservice bereitgestellt?“

// Abb.: Messung der Gangbreite in einem Geschäft; Rampenmessung im Eingangsbereich

Gleichzeitig erhofften sich die Projektmitarbeiter durch die Befragung, mit den Gewerbetreibenden ins Gespräch zu kommen – was auch funktionierte. Dabei erfuhren sie unter anderem, inwieweit sich der Einzelne bereits mit dem Thema „Barrierefreiheit“ befasst hatte. Darüber hinaus konnten die Projektmitarbeiter die Gesprächssituation nutzen, um auf weitere Beratungsangebote hinzuwei-sen. Die Befragungen waren überaus zeitintensiv. Da die Mitarbeiter im Laufe des Projektes immer mehr Erfahrungen sammelten, kam es zuweilen auch schon direkt vor Ort zu kleineren Beratungen hinsichtlich der barrierefreien Ladengestaltung. Diese konnten und sollten natürlich keine profes-sionelle Beratung ersetzen – auf der anderen Seite konnten die kleinen Tipps vielfach helfen oder zumindest ein Denkanstoß sein.

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Mehr als 1850 Geschäfte, Gaststätten und Einrichtungen suchten die Projektmitarbeiter im Laufe eines Jahres auf. Von den erfassten Geschäften standen 19 Läden leer. Der überwiegende Teil der Gewerbetreibenden hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht oder nur sehr wenig mit dem Thema „Barrierefreiheit“ beschäftigt. Demzufolge waren auch die meisten Geschäfte nicht auf die Belange von Menschen mit Behinderung eingestellt und entsprechend eingerichtet. Das geschah – wie die Projektmitarbeiter erfuhren – überwiegend aus Unwissenheit.

Anders stellte sich die Situation in Apotheken und bei Optikern dar: Diese Geschäfte waren mehr-heitlich bereits auf Kundschaft mit Handicaps eingestellt. Sie verfügten über einen stufenlosen Eingang, hielten mobile Rampen bereit und hatten ggf. automatisch öffnende Türen.

Doch war auch in den oftmals großzügigen Verkaufsräumen der Apotheken und Optiker festzustel-len, dass trotzdem wenig oder kaum Bewegungsfreiheit für die Kunden blieb. Vielfach war der Raum mit Werbeaufstellern oder Sonderaktionsregalen zugestellt, so dass genau das Gegenteil des Gewollten erreicht wurde.

Ähnlich war es bei den Gaststätten im Bezirk. Laut gesetzlicher Vorgaben sind bei einem Betreiber-wechsel der Zugang und ein WC barrierefrei zu gestalten. Bei ungünstiger baulicher Situation sind auch Ausnahmen möglich. Während der Begehungen beobachteten die Projektmitarbeiter immer wieder, dass vorhandene Behinderten-WCs als Abstellkammer, Lager oder Personalräume „miss-braucht“ wurden oder der Weg zur Toilette durch Tische oder sonstige Gegenstände verstellt war. Hier sollte in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeamt genauer kontrolliert werden.

Während der Überprüfung der Ladengeschäfte stießen die Mitarbeiter auf die unterschiedlichsten Reaktionen. Nur selten wurden sie unfreundlich behandelt. Ladeninhaber, die kein Interesse an Barrierefreiheit hatten, äußerten dies sofort oder sagten, sie könnten keine Aussage zu diesem Thema treffen. Allerdings war der Großteil der Geschäftsleute interessiert und beantwortete die gestellten Fragen bereitwillig. Ein nicht unerheblicher Teil der Gewerbetreibenden zeigte sich sogar sehr interessiert. Sie wollten wissen, was sie verändern könnten und wo es weitere Infor- mationen gibt.

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2.3.2. Schulungen zur Barrierefreiheit für Gewerbetreibende

Im Rahmen des Projektes wurden Schulungen zum Thema „Barrierefreiheit im Geschäft“ für die Gewerbetreibenden durchgeführt. Als Referenten fungierten Experten (unter anderem Architekten) von Albatros e. V. Der Verein verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich der Schaffung von Zu-gänglichkeit von Einrichtungen.

Die angebotenen Lehrgänge gliederten sich in zwei Abschnitte. Im ersten Teil wurde aufgezeigt, wo für Menschen mit Behinderung Hindernisse beim Zugang und im Geschäft selbst (oftmals gar nicht auf den ersten Blick erkennbar) versteckt sind. Im zweiten Teil gaben die Referenten Hinweise, wie diese Barrieren ohne großen Aufwand entfernt werden können.

Während der ersten Veranstaltung in einem Schulungsraum zeigte sich, dass Praxisnähe für die Durchführung der Lehrgänge sinnvoll ist. Das „Vorführen“ und das „Selbsttesten“ von Barrieren durch die Teilnehmer (z. B. im Rollstuhl sitzend) zeigte die Schwierigkeiten, mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind, sehr viel effektiver auf als eine theoretische Schulung.

Daraufhin wurde eine Schulung direkt in einem Geschäft angeboten. Dort konnten sich die Teilneh-mer in einen Rollstuhl setzen und probieren, ohne die angelegte Rampe in den Laden zu gelangen. Im anschließenden Versuch, den Laden mit Rampe zu betreten, stellten die Testpersonen fest, dass eine Rampe die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer ungemein erleichtert. Auch im Geschäft durfte zur Probe gefahren werden. Die Teilnehmer erkannten, wie hinderlich Aufsteller sein können und wie schwierig es ist, im Rollstuhl sitzend Ware in den Regalen zu erreichen.

// Abb.: Tests mit Brillen, die die Sehkraft beeinträchtigen; Test mit einem Rollstuhl

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Mit Hilfe mehrerer Brillen, die auf unterschiedliche Weise beeinträchtigte Sehkraft simulieren, wurde das Geschäft erkundet: So wurde getestet, das Geschäft zu betreten, Wege im Laden zurückzulegen und auch Preise zu lesen. Die Fragestellung dabei war unter anderem „Wie nimmt ein Sehbehinder-ter die Tür wahr?“, „Wie findet er die Klinke?“, „Woran orientiert er sich im Geschäft?“, „Wie gut kann er die Preisschilder erkennen?“

Um Geschäftsleute zu überzeugen, den eigenen Laden auf Barrierefreiheit umzustellen, lässt sich aus den Erfahrungen der durchgeführten Schulungen folgendes Vorgehen ableiten: Es sollten zwei oder drei Geschäfte, in denen Barrieren vorhanden sind, ausgewählt werden. Der aktuelle Zustand wird als Foto oder, besser noch, in einem Film festgehalten. Im Anschluss zeigen Spezialisten, wie in diesen Läden mit wenig Aufwand die Barrieren vermindert oder entfernt werden können. Die fertige Dokumentation kann später als DVD an interessierte Gewerbetreibende ausgehändigt werden. Ge-werbetreibende können das Ergebnis der Umbauarbeiten auch vor Ort betrachten.

Sinnvoll ist es, eine individuelle Beratung vor Ort im Geschäft des jeweiligen Gewerbetreibenden durchzuführen. Dort besteht die Chance, direkt auf vorhandene Probleme einzugehen und Lösungs-möglichkeiten anzubieten.

Zusätzlich zu den Schulungen zur „Barrierefreiheit im Geschäft“ wurde auch ein Kurs zum Thema „Barrierefreies Internet“ angeboten. Während des zweistündigen Lehrgangs erläuterten die Mitar-beiter des bundesweiten Kompetenz- und Referenzzentrums „barrierefrei kommunizieren!“, was barrierefreies Internet bedeutet und wie die eigene Homepage barrierefrei gestaltet werden kann. Nach einer theoretischen Einführung wurde beispielhaft gezeigt, auf welche Probleme Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Internet stoßen und wie sich Fehler bei der Gestaltung von Internetseiten vermeiden lassen.

Im zweiten Teil des Vortrags konnten die Teilnehmer selbst ausprobieren, was es bedeutet, den Computer und somit auch das Internet nur eingeschränkt benutzen zu können. So war es möglich zu testen, wie beispielsweise Querschnittsgelähmte mit Hilfe eines Pusteröhrchens im Internet surfen. Der Versuch zeigte, dass das Vorhandensein großer Klickbuttons die Navigation für diese Personengruppe erheblich vereinfacht.

Mit einem sogenannten Screenreader (Bildschirm-Vorlesegerät) wurden den Veranstaltungsteilneh-mern, die für diesen Test ihre Augen geschlossen hielten, Internetseiten vorgelesen. Dabei stellten diese fest, dass Bilder unbedingt mit Texten versehen werden müssen. Der Screenreader, ein Gerät, welches Menschen mit Sehbehinderung nutzen, würde Bilder ohne textliche Beschreibung einfach weglassen. Damit ist häufig der Rest der Informationen auch nicht mehr zu verstehen. (Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel 4)

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2.3.3. Anpassung der Webpräsenzen der bezirklichen Geschäftsstraßen an die Anforderungen nach BITV

Im Rahmen des Projektes „Online-Dachportal für die Gewerbetreibenden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg“ wurden Internetpräsenzen für alle bestehenden Interessengemeinschaften des Bezirks realisiert und in ein CMS (Redaktionssystem) eingebunden. An diesem Projekt waren die Geschäfts-straßen Bergmannstraße, Frankfurter Allee, Graefe-Kiez, Kottbusser Tor, Oranienstraße, südliche Friedrichstadt, Wrangelkiez beteiligt. Ziel war es, allen Gewerbetreibenden des Bezirks die Möglich-keit zu bieten, das Internet als Instrument für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing zu nutzen.

Inzwischen spielt bei der Gestaltung von Internetseiten auch deren barrierefreie Zugänglichkeit eine Rolle. Accessibility-Standards gelten als Qualitäts- und Imagemerkmal. Um im Wettbewerb mit großen Einkaufszentren bestehen zu können, erfolgte daher mit dem Projekt „Barrierefreies Ein-kaufen in Friedrichshain-Kreuzberg“ auch eine Überprüfung und Anpassung der Webpräsenzen der Geschäftsstraßen auf Web Accessibility nach der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“ (BITV).

Die BITV regelt die Forderungen für Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung. Sie soll bewirken, dass Webseiten auch für behinderte Menschen zugänglich sind. Seit dem 31. Dezember 2005 müssen alle öffentlich zugänglichen Internetinhalte des Bundes barrierefrei sein. Die Bestim-mungen der BITV basieren ausdrücklich auf den Zugangsrichtlinien für Webinhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0) sowie der Web Accessibility Initiative (WAI) vom 5. Mai 1999 (Anlage zur BITV vom 23. Juli 2002).

Eine Überprüfung und Anpassung folgender Webpräsenzen wurde durchgeführt:

www.kottiguide.dewww.oranienstrasse.dewww.frankfurter-allee.netwww.wrangelvision.dewww.suedliche-friedrichstadt.de www.graefe-kiez.de

Die zur Anpassung der Webpräsenzen vorgenommenen Arbeitsschritte werden in den folgenden zwei Abschnitten beschrieben. Nach der Darstellung der vorbereitenden Maßnahmen zur Schaffung BITV-konformer Geschäftsstraßenpräsenzen wird die Vorgehensweise bei der Prüfung und Anpas-sung der Internetseite www.kottiguide.de geschildert.

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2.3.3.1. Vorbereitende Maßnahmen zur Anpassung der Webpräsenzen Von Thomas Rödiger, Viper Media

Im Rahmen des Projektes „Online-Dachportal der Geschäftsstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg“ (2003/2004) wurde auf Basis von Typo3 ein Grundsystem für Internetauftritte für Interessen- gemeinschaften von Geschäftsstraßen erstellt.

Das System enthält eine Anzahl von Erweiterungen, welche auf die Bedürfnisse der Interessen-gemeinschaften zugeschnitten sind – wie z. B. einen Firmenkatalog, ein Couponmodul oder eine webseitenübergreifende Suche.

Auf Grundlage eines Beispiel-Templates haben die beauftragten Agenturen für die Webseiten der Geschäftsstraßen entsprechend gestaltete HTML-Templates erstellt, die dann in ein Typo3-Template integriert wurden.

Diese Layouts wurden auf dem damaligen Stand der Technik in HTML implementiert, was bedeutet, dass diese zum großen Teil in Tabellenform umgesetzt wurden. Die verwendete Typo3-Version (3.6) unterstützte zu dieser Zeit noch kaum barrierefreie Techniken.

Technisches Konzept für die Umstellung auf Barrierefreiheit nach BITV

Bis zur aktuellen Version 4.1 sind in Verbindung mit der Basissystemerweiterung „CSS Styled Content“ viele Merkmale barrierefreier Webseiten in die Entwicklung von Typo3 eingeflossen. Es sind viele grundlegende und Detaillösungen geschaffen worden, von denen im Folgenden nur die wichtigsten aufgezählt werden.

/ Trennung von Layout und Inhalt: Durch den Einsatz von „CSS Styled Content“ werden die redaktionellen Inhalte automatisch dem vorgegebenen Layout angepasst. So werden z. B. Absätze mit Klassen versehen, ebenso wie die verschieden Layouts der Content-Elemente (Text rechts neben Bild, Bild im Text etc.) mit unterschiedlichen Klassen in HTML codiert werden.

// Formulare zur Eingabe von Texten (wie z. B. Name, Adresse usw.) werden BITV-konform mit Label-Elementen (Beschriftungen) versehen.

/// Bilder können neben einem Untertitel nun auch abweichende Alternativ-Texte (alt- Texte), Langbeschreibungen und Titel erhalten. Des Weiteren werden diese nicht mehr in Tabellen gerendert, sondern in Definition-Lists.

//// Verlinkungen können mit Titeln versehen werden. Das gilt auch für die Menübildung, bei der diese Information aus der Seitenbeschreibung der verlinkten Seite ermittelt wird. Bei manuellen Verlinkungen ist der Titel selbst anzugeben.

///// Mit Hilfe der Erweiterung „Akronymmanager“ können erklärungswürdige Begriffe zentral definiert und getrennt nach Abkürzungen (z. B. mfG), technischen Be- griffen (z. B. Computer), fremdsprachlichen Begriffen (z. B. Website) und Akrony- men (z. B. UNO) verwaltet und im Renderingprozess ausgezeichnet werden.

///// BITV-konforme Tabellen

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Unsere Arbeit umfasste daher das Update der einzelnen Webpräsenzen auf die aktuellste Typo3-Version, welche die Grundlage für weitere Schritte bildet.

Wir standen vor der Wahl, einen von Grund auf eigenständigen Ansatz für die Realisierung der Web-Accessibility-Standards zu verfolgen oder ein bestehendes, erprobtes und flexibles CSS-Framework zu nutzen und es den Bedürfnissen anzupassen. Wir haben uns für den zweiten Weg entschieden.

Unsere Wahl fiel auf das CSS-Framework YAML, mit dem die beauftragten Agenturen die geforderten Templates erstellen sollen. YAML wurde ebenfalls unter dem Aspekt der Barrierefreiheit entwickelt und bildete so eine gute Grundlage für die weitere Arbeit.

Ein weiterer Vorteil bestand in der Verfügbarkeit einer fertigen Einbindung von YAML als Template für Typo3. Dieses Template ist allerdings auf sehr allgemeine Bedürfnisse zugeschnitten und musste in weiten Teilen angepasst werden, um überflüssige Typo3-, CSS- und HTML-Codebestandteile zu entfernen und um benötigte Funktionalitäten zu erweitern.

YAML wurde als Basis für die Entwicklung flexibler Layouts entworfen. Einer der Schwerpunkte liegt damit bei den Anforderungen, die sich aus der Arbeit mit variablen Größenangaben ergeben. Daraus entwickelte sich ein Basislayout, welches folgende grundlegende Funktionen bietet:

Die wichtigsten Features:

/ Flexibles, auf Barrierefreiheit ausgelegtes Basislayout mit Kopf- und Fußbereich sowie dem Inhaltsbereich mit ein bis drei Spalten// Browserübergreifend einheitliches Erscheinungsbild des Layouts/// Größtmögliche Gestaltungsfreiheit für den Webdesigner (fixe/flexible Layouts, variable Spaltenbreiten usw.)//// Beliebige Reihenfolge der Spalteninhalte im Quelltext (Stichwort „any order columns“) ///// Funktional gegliederte Stylesheet-Vorlagen////// Spaltentrennlinien und Spaltenhintergründe können ohne Grafikeinsatz erzeugt werden und laufen immer bis zum Fußbereich/////// Flexible Raumaufteilung innerhalb der einzelnen Container über Subtemplates

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Die Aufgabe der beauftragten Agenturen bestand nun darin, anhand eines Beispiel-Templates ein barrierefreies Layout entsprechend der BITV zu konzipieren und dieses auf Basis einer HTML-Grund-struktur und der Neuerstellung bzw. Anpassung der CSS-Definitionen zu entwickeln.

Die hier beschriebenen programmiertechnischen Grundlagen können der beigefügten CD entnommen werden.

2.3.3.2. Anpassung der Geschäftsstraßen-Webseite www.kottiguide.de Von Michael Klockmann, web&print

Die technischen Voraussetzungen für die Umstellung der Webseite auf Barrierefreiheit waren gut. Durch den Einsatz des Content-Management-Systems Typo3 war die Trennung von Form (Templates) und Inhalt (Text und Bild) von vornherein gegeben. Außerdem wurde bereits die Urfassung des KottiGuide, soweit es die Vorgaben seinerzeit erlaubten, unter dem Aspekt der Web Accessibility erstellt.

Im Rahmen des Relaunches konnte somit der Schwerpunkt auf Entwurf und Umsetzung eines ver- feinerten Layouts mit anschließenden systematischen Tests nach den Anforderungen der BITV gelegt werden.

Von einer externen Agentur wurde eine erweiterte Version von YAML zur Verfügung gestellt. Diese Standardversion musste modifiziert werden, damit sie auf einem Typo3-Server einwandfrei funktio-nieren kann.

Das für die Implementierung barrierefreier Templates eingesetzte CSS-Stylesheet-Framework YAML (ein erprobtes Set von CSS- und HTML-Dateien) unterstützte dabei die Einrichtung eines barriere-freien Layouts nahezu optimal und half (bei minimalen Kompromissen hinsichtlich der Standard-konformität), die mit CSS leider immer noch verbundenen Browsertücken (insbesondere des Internet Explorers 6 von Microsoft) zu umschiffen.

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DAS VORGEHEN

Nach der Analyse des Ist-Standes der Webseite wurde ein aktualisiertes Layout auf den neuen Stilvorlagen-Satz übertragen und zur Veröffentlichungsreife entwickelt.

Danach wurde das Design systematisch auf die Erfüllung der BITV-Anforderungen getestet, ent- sprechende Änderungen wurden vorgenommen. Soweit die Anforderungen nach BITV auch im laufenden Betrieb berücksichtigt werden müssen, wurde dafür parallel eine kurze Checkliste für die zukünftige redaktionelle Arbeit entwickelt.

IST-ANALYSE DER WEBSEITE

Im ersten Schritt wurde eine kurze Aufnahme des Ist-Standes der Webseite hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit durchgeführt.

Die Graustufenansicht einer Formularseite in stark vergrößerter Schrift zeigte:

(+) Kopf und Mittelspalte waren in ihrer Breite bereits relativ zur Schriftgröße definiert, so dass der Satzspiegel ebenfalls seine Größe änderte.

(+) Bei den gewählten Farben für Texte und Hintergründe traten in der Graustufendarstellung erwartungsgemäß keine Probleme mit der Erkennbarkeit auf.

(-) Alle Menüelemente wurden serverseitig als Grafiken ausgegeben und waren fest auf eine recht kleine Schriftgröße eingestellt.

(-) In der rechten Spalte brach der Text „Dieses Projekt“ aus seinem gelb eingefärbten Hintergrundfeld aus.

(-) Der einheitlich weiße Hintergrund ohne vertikale Trennlinien erschwerte die Orientierung.

ERSTELLUNG DES NEUEN LAYoUTS

Nach ersten Skizzen auf Papier und im Grafikprogramm erfolgte die Realisierung der nun vollständig auf CSS umgestellten Webseiten-Gestaltung.

Vor der Umsetzung des neuen Layouts in die vorbereiteten CSS-Dateien des YAML-Frameworks war eine orientierung im sehr systematisch aufgebauten und zudem dokumentierten YAML-Framework erforderlich. Nach der Erstellung von Arbeitskopien (Umkopieren und Entschützen der beigestellten Vorlagedateien) ließ sich das gewünschte Layout nach kurzer Einarbeitung sehr effizient umsetzen.

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ÜBERPRÜFUNG DES LAYoUTS AUF DIE BITV-ANFoRDERUNGEN

Im dritten Schritt wurde anhand eines vollständigen Satzes von Blindtextseiten systematisch ge-prüft, ob die Anforderungen nach BITV an eine barrierefreie Webseite berücksichtigt wurden.

ANFORDERUNG 1: Alternativer Text an Bildelementen/Fotos

Prüfergebnis: Bildbeschreibungen sind durchgängig mit kurzer Beschreibung der Grafik oder des Fotos sowie dem Namen des Urhebers/Fotografen im alt-Tag unterlegt.

Es ist eher lästig, bei jedem Bild auch dessen Urheber vorgelesen zu bekommen. Auf die Urheber der Bilder könnte an einer separaten Stelle hingewiesen werden.

ANFORDERUNG 2: Lesbarkeit unabhängig von der Farbgestaltung

Prüfergebnis: Alle gewählten Schrift-Hintergrund-Kombinationen weisen genügend hohe Kontraste in der Luminanz auf. Kombinationen von Rot und Grün, die als „blitzende“ Farbenkombinationen in aller Regel ohnehin nicht in Frage kommen, wurden vermieden.

ANFORDERUNG 3: Standardkonformer Code

Prüfergebnis: Die HTML-Templates validieren vor und nach Bearbeitung in mehreren Stichproben erfolgreich gegen XHTML 1.0 und erfüllen damit die Kriterien der Barrierefreiheit.

In den CSS-Definitionen des YAML-Frameworks wurden in nur zwei Zeilen sogenannte „Browser-Hacks“ eingesetzt, die nicht validieren dürften – eine mehr als vertretbare Abweichung.

ANFORDERUNG 4: Markierung von Sprachwechseln im Text

Prüfergebnis: Abgesehen von Eigennamen traf dieser Aspekt bislang nicht zu. Die laufende redaktio-nelle Arbeit ist in erster Linie hiervon betroffen.

Die Markierung von Sprachwechseln im HTML-Code ist im Backend von Typo3 möglich und wurde in die redaktionelle Leitlinie zur BITV aufgenommen. Eine CSS-Klasse „tr“ für Textabschnitte in türkischer Sprache wurde vorsorglich aufgenommen.

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ANFORDERUNG 5: Sachgemäße Verwendung von Tabellen

Prüfergebnis: Tabellen wurden bisher nicht verwendet.

Für zukünftig einzustellende Tabellen wird in der internen BITV-Leitlinie auf die Nutzung BITV- konformer Tabellenmarkierungen hingewiesen.

ANFORDERUNG 6: Zugänglichkeit für einfachste Browser

Prüfergebnis: Der Lynx-Browser zeigt statt der Bilder und Grafiken den alternativen Text (alt-Tag) an und jeglichen Text weiß auf Schwarz, Hyperlinks in einheitlichem Blau. Da der Lynx-Browser auch keine Spalten kennt, werden alle Elemente in der Reihenfolge ihrer Codierung in der HTML-Seite nacheinander angezeigt.

Ist die Webseite auch im rein textorientierten Lynx-Browser lesbar, so kann sie auch per Brailleaus-gabe als für Blinde zugänglich bezeichnet werden.

Die Entscheidung der YAML-Entwickler, die mittlere Spalte mit dem Haupt-Seiteninhalt als letzte anzuordnen, ist hinsichtlich dieses Kriteriums als sehr geschickt anzusehen. Alle Kopfinformationen, Menüelemente und Channels erscheinen gewissermaßen im Seitenvorspann, sauber getrennt vom folgenden Haupttext.

ANFORDERUNG 13: Inhaltsverzeichnisse

Prüfergebnis: Eine Sitemap war bislang nicht vorhanden.

Im Rahmen des Relaunches wurde eine Sitemap erstellt. Diese wird zukünftig aktualisiert.

Einige Korrekturen wurden im Laufe der Tests bei der Höhe von Eingabefeldern und farblich gestalteten Hintergründen erforderlich.

Die weiteren, in der obigen Auflistung nicht kommentierten BITV-Anforderungen (7-12 und 14) waren im Falle unserer Webseite nicht einschlägig, weil die fraglichen Techniken nicht eingesetzt werden.

Beim Relaunch des Live-Systems werden die oben beschriebenen Tests auf Barrierefreiheit im Rahmen des üblichen Site-Reviews nach dem Launch im Schnelldurchlauf noch einmal auf zufällige veröffentlichte Seiten angewandt. Für die zukünftige redaktionelle Arbeit steht des Weiteren eine Checkliste „Barrierefreiheit“ zur Verfügung.

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3. HINWEISE ZUR EINRICHTUNG BARRIEREFREIER LADENGESCHÄFTE

Grundlage für den im Rahmen des Projektes entwickelten Fragebogen und den durchgeführten Wett-bewerb waren die Kriterien für die Vergabe des Signets „Berlin barrierefrei“. Das Signet geht auf eine Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Berlin zurück. Mit dem Signet gekennzeichnete Einrichtungen können von allen Menschen zweckentsprechend genutzt werden – auch von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen. Weitere Informationen zur Aktion „Berlin barrierefrei“ können auf der Internetseite www.berlin-barrierefrei.de abgerufen werden.

Anhand dieser fünf Kriterien werden im Folgenden Hinweise zur Einrichtung barrierefreier Ladenge-schäfte gegeben. Dargestellt werden einfache und kostengünstige Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen des Projektes erarbeitet wurden. Damit werden auch „kleinen“ Gewerbetreibenden, die über kein umfangreiches Budget für große Umbaumaßnahmen verfügen, Möglichkeiten aufgezeigt, mit geringem finanziellem Aufwand Barrierefreiheit in ihren Geschäften herzustellen.

// Abb.: Das Signet „Berlin barrierefrei“

ZUR ERLANGUNG DES SIGNETS„BERLIN BARRIEREFREI“ MÜSSEN EINRICHTUNGEN FOLGENDE FÜNF GRUNDKRITERIEN ERFÜLLEN:

/ stufenloser Zugang (ggf. mit Rampe oder Lift)// ausreichend breite Türen/// ausreichend große Bewegungsflächen//// Markierung gefährlicher Glastüren und Stufen ///// Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hörbehinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung

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GRUNDKRITERIUM 1: stufenloser Zugang (ggf. mit Rampe oder Lift)

Der stufenlose Zugang erfolgt möglichst über den Haupteingang, im Ausnahmefall über einen Nebeneingang, wobei anlegbare Rampen oder ein Treppenlift, der auch mit Elektrorollstuhl nutzbar sein muss, als Hilfsmittel akzeptiert werden.

LÖSUNGSVORSCHLAG

Für unser Testgeschäft ließen wir eine mobile Rampe bauen, die abends problemlos abgebaut wer-den kann. Sie besteht aus Aluminium und ist robust verarbeitet.

Die Rampe eignet sich sowohl für Elektrorollstühle, als auch für Menschen mit Kinderwagen. Mobile Rampen sind Hilfsmittel und sollten von einer helfenden Person betreut werden. Es bietet sich des-halb an, vor jedem Geschäft mit einer mobilen Rampe eine Klingel (mit Signet) zu installieren. So kann vom Ladeninhaber Hilfestellung (Türöffnung, Hochschieben) geleistet werden.Die Rampe in unserem Beispiel ist 90 cm breit und 90 cm lang. Der Höhenunterschied beträgt 18 cm. Die Anfertigung der Rampe kostete 300 Euro.

Wenn Ihr Geschäft für das Anbringen einer Rampe nicht geeignet sein sollte, dann ist eine Klingel an Ihrer Eingangstür eine einfache Möglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen, auf sich auf-merksam zu machen. Sie können dann ggf. Hilfestellung leisten.

// Abb.: Ladenzugang ohne Rampe; Ladenzugang mit mobiler Rampe

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GRUNDKRITERIUM 2: ausreichend breite Türen

Für die Türbreite gilt bei Neubauten in der derzeit gültigen Fassung: 90 cm gemäß DIN 18024, Teil 2. Bei Umbauten und Anpassungen im Altbaubestand sind Kompromisslösungen möglich. Sie erlauben eine Mindestbreite von 80 cm.

LÖSUNGSVORSCHLAG

Eine Anpassung der vorhandenen Türbreite an die DIN ist mit sehr hohen Kosten verbunden bzw. aufgrund der baulichen Situation oft auch nicht möglich. Daher ist es im Rahmen des Projektes nicht gelungen, kostengünstige Lösungen anzubieten.

// Abb.: Ladenzugang mit Klingel

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GRUNDKRITERIUM 3: ausreichend große Bewegungsflächen

In Neubauten müssen nach DIN 18024, Teil 2, Bewegungsflächen von 150 x 150 cm sowie Gang-breiten von 90 cm eingehalten werden. Die Maße im Altbaubestand sollen sich nach Möglichkeit ebenfalls an der DIN 18024, Teil 2, orientieren. Im Einzelfall können bei Bewegungsflächen aber auch Abweichungen bis zu wenigstens 120 x 120 cm toleriert werden.

LÖSUNGSVORSCHLAG

Im Geschäft sollte darauf geachtet werden, dass Aufsteller oder Aktionsregale die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Zudem sollten die Gänge zwischen den Regalen breit genug sein, um einen Rollstuhl ungehindert passieren zu lassen. Darüber hinaus sind ausreichende Bewegungsflächen im Kassenbereich zu berücksichtigen.

// Abb.: große Bewegungsfläche

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GRUNDKRITERIUM 4: Markierung gefährlicher Glastüren und Stufen

Gefährliche Glastüren und Stufen sollen für sehbehinderte Menschen kontrastoptimierte Markierun-gen aufweisen.

LÖSUNGSVORSCHLAG

Gläserne Eingangstüren können für Menschen mit Sehbehinderung gefährlich werden, da sie die Scheibe selbst nicht erkennen können, sondern nur den dahinter liegenden hellen Verkaufsraum. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Eingangstüren so zu gestalten, dass der sehbehinderte Mensch einen Kontrastunterschied wahrnehmen kann.

Im Beispiel ist zu sehen, dass die Öffnungszeiten als Markierungshilfe dienen. Eine andere Möglich-keit wäre, den Firmennamen auf die Scheibe zu schreiben. In diesem Fall kostete der Markierungs-streifen 30 Euro.

// Abb.: Eingangstür ohne Markierung; Eingangstür mit Markierungsstreifen

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Um Menschen mit Sehbehinderung auch das Sehen von Treppen und Stufen zu erleichtern, sollten mindestens die erste und letzte Stufe markiert sein.

In unserem Beispiel gibt es nur eine Stufe, deren Kante mit weißer Zementfarbe gestrichen wurde. Der weiße Streifen ist 5 cm breit. Die Kante wurde dreimal gestrichen. Im Alltagstest hat sich die Farbe bewährt, ist allerdings schon etwas angeschmutzt. Farbe und Pinsel sind aus dem Heimwer-kermarkt und kosteten 10 Euro.

// Abb.: Ladenzugang ohne Markierung, Ladenzugang mit Markierung

GRUNDKRITERIUM 5: Orientierungsmöglichkeiten für seh- und hör- behinderte Menschen sowie nach Bedarf personelle Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung

Orientierungsmöglichkeiten können für sehbehinderte Menschen taktile Leitstreifen, Sprachmodule in Aufzügen oder Informationen in Brailleschrift bzw. erhabenen Zeichen sein. Für hörbehinderte Menschen dagegen sind z. B. visuelle Informationen wünschenswert. Bei Bedarf sollte grundsätzlich Unterstützung und Hilfe durch Personal angeboten werden.

LÖSUNGSVORSCHLAG

Die Schaffung der vorgesehenen Orientierungsmöglichkeiten wie die Ausstattung von Aufzügen mit Sprachmodulen ist in erster Linie für größere Einrichtungen sinnvoll. Kleingewerbetreibende können durch die Bereitschaft, auch unaufgefordert Hilfestellung für Menschen mit Behinderung oder Famili-en mit Kinderwagen zu leisten, die Kundenzufriedenheit und -bindung erhöhen.

Eine Checkliste, mit der Sie überprüfen können, ob Ihr Laden bereits barrierefrei eingerichtet ist bzw. durch welche Veränderungen die Schaffung von Barrierefreiheit möglich ist, befindet sich im Anhang.

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4. WARUM SOLLTE EIN INTERNETAUFTRITT BARRIEREFREI SEIN?Von Ralf Hanke, RAH!- Werbeagentur

Einen barrierefreien Internetauftritt zu gestalten heißt, einen leichten Zugang für alle zu schaffen, die in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sind. Und das sind viele – und es werden immer mehr.Die offensichtliche Zielgruppe der Barrierefreiheit sind Menschen mit Behinderungen. Doch wo be-ginnt Behinderung und wo endet eingeschränkte Normalität?

Die wenigsten Behinderungen sind angeboren. Die meisten sind Folgen von Krankheiten, Unfällen etc. Das kann jeden von uns mehr oder weniger stark betreffen. Betrachten wir die Alters- und Bevöl-kerungszahlen in Deutschland, so zeigt sich, dass der Anteil der aus Altersgründen eingeschränkten Menschen stark steigen wird.

Steigen wird auch die Nutzung des Internets via kleiner, mobiler Endgeräte. Barrierefrei program-mierte Internetseiten bleiben auch auf kleinen Bildschirmen benutzbar und vergrößern so die Reich-weite um eine neue Nutzergruppe.

EINSCHRÄNKUNG DER SEHKRAFT

Grafische Elemente müssen mit einem Text beschrieben werden.

Internetseiten können grundsätzlich auch von blinden Menschen erfasst werden.Voraussetzung für die Nutzung der hierfür erforderlichen Hilfsmittel ist, dass die auf den Seiten ent-haltenen Informationen nicht nur als Grafik vorliegen, sondern alternativ auch als Text bereitgestellt werden.

Blinde Nutzer können sich die Inhalte normalerweise auf folgende zwei Arten ausgeben lassen:

Zum einen mit der sogenannten Braillezeile: Je nach Größe der Braillezeile werden bis zu 80 Zeichen gleichzeitig angezeigt. Mit acht beweglichen Stiften wird jedes einzelne Zeichen in ein tastbares Punktmuster umgesetzt.

Zum anderen mit Unterstützung eines Screenreaders: Damit können sich blinde oder stark sehbehinderte Menschen den Inhalt der Internetseite vorlesen lassen. Grafiken ohne alternativen Text (alt-Text) sind für blinde Menschen inhaltslos. Besonders negativ ist der Einsatz von Bildern ohne alt-Text1 in der Navigation, da dann mangels verwertbarer Information die gesamte Webseite nicht gezielt betrachtet werden kann.

1 alt-Text: In HTML ist vorgesehen, zu jedem Bild einen kurzen beschreibenden Text mitabzuspeichern. Der Name stammt daher,

dass dieser Text im Quelltext mit der Buchstabenfolge „alt=“ eingeleitet wird.

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Frames2 sind zu vermeiden.

Bei der Verwendung von Frames kann es für Blinde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Erfas-sung der Inhalte kommen. Dies ist besonders problematisch, wenn die Frames nicht genau bezeich-net wurden. Falls z. B. ältere Versionen des Textbrowsers3 Lynx benutzt werden, ist das Navigieren mit mehreren Frames gar nicht möglich.

Tabellen zur Layout-Gestaltung sind zu vermeiden.

Tabellen werden von Screenreadern in der Tabellenstruktur vorgelesen. Wenn eine stark verschach-telte mehrspaltige Layout-Tabelle verwendet wird, kann es passieren, dass Text in einer unlogischen Reihenfolge vorgelesen wird. Wenn eine Layout-Tabelle4 nicht zu vermeiden ist, dann sollte sielinearisiert angelegt werden.

Beispiel: Im Raster der großen Tabelle (rot) sitzen wieder Tabellen (grün). In der ersten roten Zeile wurde die Reihenfolge der Tabellenzellen im Quelltext angegeben. In der zweiten roten Zeile wurde zur weiteren Verdeutlichung ein Text eingegeben:

2 Frames sind einzelne Rahmen mit einer oder mehr HTML-Dateien innerhalb eines Browserfensters.3 Textbrowser: Ein Textbrowser kann ausschließlich Text darstellen. Jeglicher anderer Inhalt erscheint nicht auf dem Bildschirm.

Das bekannteste Beispiel für einen Textbrowser ist Lynx. 4 Layout-Tabelle: Eine Tabelle, die nicht zur Darstellung von Daten in Spalten und Reihen verwendet wird. Hier dienen die Spalten und

Reihen als Raster, mit dessen Hilfe man Inhalte gezielt auf der Seite positionieren kann. Besteht dieser Inhalt wieder aus einer Tabelle,

spricht man von einer verschachtelten Tabelle.

// Abb.: „Falls wir Zellen aufteilen, Probleme mit Nach der den Text wird ein der richtigen Logik der so auf Programm zum Abfolge der Tabelle liest die Tabellen- Vorlesen große Worte haben. es so:“

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Das Seitenlayout muss skalierbar sein. Inhalt und Layout sollten mit Hilfe von CSS 5 getrennt werden.

(Hinweis: Das Seitenlayout funktioniert ohne CSS nicht mehr, sondern im Normalfall wird die Seite dann so angezeigt wie in einem Textbrowser.)

Sehbehinderte benötigen je nach Grad der Behinderung unterschiedliche Hilfsmittel.

Ein großer Bildschirm, individuelle Farbeinstellungen und Schriftenvergrößerungen im Browser sind für viele sehbehinderte Menschen bereits ausreichend. Stärker sehbehinderte Internetnutzer setzen Vergrößerungssoftware ein, die eine bis zu 32-fache Vergrößerung eines Ausschnitts ermöglicht. Vergrößerungsprogramme werden auch mit Sprachausgabe und Braillezeile kombiniert angeboten.

Achten Sie auf Farben und Kontraste! Farbe darf nicht allein als Träger wichtiger Informationen benutzt werden.

Für sehbehinderte Menschen stellen nicht verstellbare Schriftgrößen, Hintergrund und Schriftfarben die größten Barrieren im Internet dar. Die individuelle Einstellung von Farben im Browser ist für viele Sehbehinderte erforderlich, da große grellweiße Farbflächen blenden. Bilder mit geringen Kontrasten können nicht erkannt werden. Die Farben Rot und Grün werden von einem Menschen mit Rot-Grün-Farbfehlsichtigkeit als Grau interpretiert und sind daher schlecht wahrnehmbar. (In Deutschland sind etwa 10 % der männlichen Bevölkerung von Farbsehstörungen betroffen.)

// Abb.: Variante A) kann erscheinen wie Variante B)

5 CSS ist eine Ergänzungssprache, um Textformatierungen und Layout speziell für HTML-Befehle festzulegen. Dabei werden die CSS

Definitionen normalerweise in separaten Dateien abgespeichert

A) B)

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EINSCHRÄNKUNG DES HÖRSINNS

Für Audio- und Videodateien sind Alternativen anzubieten.

Hörgeschädigte und Gehörlose stoßen im Web scheinbar auf wenige Barrieren.

Die Verwendung komplizierter Sprache ist jedoch für Menschen, die von Geburt an gehörlos sind, eine enorme Barriere. Da das Erlernen von Lautsprache nur erschwert und begrenzt möglich ist, können die lautsprachliche Kommunikationsfähigkeit sowie das Verstehen beeinträchtigt sein; das schriftsprachliche Potenzial ist oft geringer als bei Hörenden.

Nach Angaben von Schwerhörigen-Verbänden benutzen insgesamt etwa 200.000 hörgeschädigte oder gehörlose Menschen die Gebärdensprache. Für diese ist ein vollständiges Verstehen von Inhal-ten oft nur dann möglich, wenn Informationen in Form von Gebärdensprache aufgenommen werden.

Es ist davon auszugehen, dass sich das Internet in Zukunft verstärkt zum akustisch-interaktiven Me-dium entwickeln wird. Zusätzliche Probleme werden sich für hörgeschädigte und gehörlose Internet-nutzer ergeben, wenn Informationen ausschließlich in akustischer Form vorliegen.

Daher sollten Videos oder Audiofiles mit Untertiteln versehen werden und im Idealfall die Inhalte einer Webseite in Gebärdensprache bereit gestellt werden.

EINSCHRÄNKUNG DER AUFNAHME- UND/ODER KONZENTRATIONSFÄHIGKEIT

Halten Sie Ihren Inhalt einfach und verständlich. Vermeiden Sie Fremdörter und schreiben Sie Abkürzungen aus.

In ihrer Auffassungsgabe eingeschränkte und konzentrationsschwache Menschen haben Schwie-rigkeiten, den Inhalt von Seiten aufzunehmen, die mit Text überladen sind. Besonders schwer zu verstehen sind Fremdwörter und lange, verschachtelte Sätze.

Eine unübersichtliche Navigation stellt eine weitere Einschränkung für die Betrachtung der Webseite dar. Bewegte Elemente können von den wichtigen Inhalten der Internetseiten ablenken.

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EPILEPSIE

Vermeiden Sie bewegte, besonders blinkende Grafiken.

Blinkende Grafiken können bei Menschen mit fotogener Epilepsie Anfälle auslösen. Rotes Licht kann stärker provozierend wirken als blaues Licht, strukturiertes Licht (z. B. Streifen) stärker als diffuses. Außerdem kann ein hoher Kontrast stärker anfallsauslösend sein.

Auch für Menschen mit Konzentrationsschwierigkeiten wird die Bedienung einer Webseite erschwert, wenn sie viele blinkende Elemente enthält.

EINSCHRÄNKUNG DER BEWEGUNGSFÄHIGKEIT

Sorgen Sie für eine leichte Bedienbarkeit der Seiten. Manuell-motorisch eingeschränkten Internet-Nutzern wird die Bedienung von Computern beispiels-weise durch Spezialtastaturen erleichtert. Spezielle Tastaturen sind erforderlich, wenn der manuelle Aktionsradius reduziert ist oder die Kraft in den Fingern nicht ausreicht, um eine Standardtastatur zu bedienen.

Großfeldtastaturen werden von Menschen mit stark eingeschränkter Motorik und verminderter Ziel-genauigkeit eingesetzt. Kleinfeld- und Minitastaturen werden von Menschen mit eingeschränktem Aktionsradius, Gelenk- oder Muskelerkrankungen verwendet.

Minitastaturen, die z. B. nur 150 x 210 mm groß sind und bereits auf geringen Druck reagieren, können mit einer Hand oder einem Fuß bedient werden.

Internetnutzer, die nicht in der Lage sind, den Computer über Maus oder Tastatur zu bedienen, können die Mausbewegung über Taster und Sensoren simulieren und so auch Texte schreiben. Die Auslösung ist z. B. über das Knie, den Ellenbogen oder mit dem Mund möglich. Als weitere Hilfsmit-tel für manuell-motorisch eingeschränkte Internetnutzer gibt es z. B. Kopfmäuse. Sie werden allein durch Kopfbewegungen gesteuert.

Tastenmäuse sind für Menschen mit geringer Feinmotorik geeignet. Sie werden über acht Richtungs-tasten und vier weitere Tasten bedient. Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik, die mit der Maus navigieren, können kleine Schaltflächen nicht oder nur mit großen Anstrengungen ansteuern. Besonders problematisch ist dies, wenn dem Nutzer nur wenig Zeit nach einer Eingabeaufforderung zur Verfügung steht.

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Die Navigation sollte sowohl mit der Maus, als auch mit der Tastatur möglich sein.

Viele manuell-motorisch eingeschränkte Menschen können keine Maus benutzen. Sie navigieren über die Tabulatortaste sowie über Tastenkombinationen. Wenn die Navigation von Mausklicks ab-hängig und nicht mit der Tabulatortaste ansteuerbar ist, kann die gesamte Webseite nicht betrachtet werden. Zum Beispiel nutzen blinde Menschen nicht die Maus, sondern navigieren komplett überdie Tastatur.

SCHLECHTES BEISPIEL

Erster Eindruck: Eine ganz normale Webseite mit einer Kopfzeile und einer Navigation auf der linken Seite…

// Abb.: Betrachtung der Webseite bei normaler Browser-Einstellung

Wird im Browser die Darstellung vergrößert, bleibt das Seitengerüst so, wie es war. Der Text wächst aber über die Grenzen seines Frames und verschwindet. Die Navigationsbuttons und das Logo sind Grafiken und werden daher nicht vergrößert.

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// Abb.: Die Schrift wird vergrößert – das Seitenlayout passt sich nicht an

Beim Blick auf die Quelltexte stellt sich diese Seite als Frames-Seite heraus. In diesem Fall sind die Kopfzeile, die Navigation und der Inhalt drei unterschiedliche HTML-Dateien, die mit Hilfe einer vierten HTML-Frames-Datei auf dem Bildschirm zusammengeführt werden.

Beim Studium der Quelltexte fällt auf: Der Quelltext des Navigatonsdokumentes besteht aus einer Abfolge unverständlicher Anweisungen. Mit einem Screenreader wäre eine Navigation fast unmöglich und damit die Webseite für viele nicht nutzbar.

// Abb.: Quelltext der Webseite

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Manche Nutzer können über Einstellungen an ihrem Internetbrowser den Inhalt so darstellen, dass er ihre Einschränkung ausgleicht.

Dazu wird die Seite zunächst von ihrer Formatierung getrennt und dann nach den Einstellungen des Nutzers neu formatiert. In diesem Beispiel verändert die Trennung von der Formatierung die Seite kaum. Der Nutzer wird die Darstellung der Seite nicht seinen Bedürfnissen entsprechend verändern können:

// Abb.: Abschaltung der CSS – keine Verbesserung für den Nutzer der Seite

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GUTES BEISPIEL

Eine ganz normale Webseite mit einer Kopfzeile und einer Navigation auf der linken Seite … Wird im Browser die Darstellung vergrößert, so wächst die gesamte Seitenstruktur, bis auf die Logo-Grafik, mit. Der Eindruck und die Bedienbarkeit bleiben erhalten:

// Abb.: Betrachtung der Webseite bei normaler Browser-Einstellung

// Abb.: Die Schrift wird vergrößert – das Seitenlayout passt sich automatisch mit an

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Diese Seite ist keine Frames-Seite.

Alles, was wir sehen, steht im Quelltext einer Seite. Die Navigation ist dort ein kleiner, übersicht- licher Bereich: keine unverständlichen Scriptbefehle, sondern je ein Link, ein Hilfstext und der Inhalt. (Beachten Sie auch die kleinen, unsichtbaren Hilfszeichen und die Auszeichnung fremdsprachlichen Inhalts.)

// Abb.: Quelltext der Webseite

Im Folgenden ist die Webseite ohne CSS-Formatierung dargestellt. Auch dann bleibt die Webseite strukturiert und nutzbar. Der Nutzer kann sich die Webseite in seinem Browser entsprechend seinen Bedürfnissen anpassen (z. B. auch ein eigenes CSS einbinden) und auch gut auf einem mobilen Endgerät betrachten:

// Abb.: Darstellung der Webseite ohne CSS-Formatierung

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5. DER TRÄGERVEREIN

Der Verein der Gewerbetreibenden „WrangelVision – Ideen rund um s Schlesische Tor e. V.“ mit Sitz im Kreuzberger Wrangelkiez wurde im November 1999 gegründet und nahm am 23. Mai 2000 offiziell seine Arbeit auf.

Erster Vorsitzender des Vereins ist Ralf Ruthsatz, Geschäftsführer von Silver-Disc.

WrangelVision e. V. setzt sich aus zwölf Mitgliedern aller Bereiche des Geschäftslebens zusammen – vom Bioladen über eine Werbeagentur bis hin zu Cocktailbar, Boutique mit eigener Schneiderei und Fischgeschäft. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Situation der Gewerbetreibenden und Selbstständigen im Kreuzberger Wrangelkiez zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Jahren folgende Aktionen und Projekte initiiert und durchgeführt: die Internet-Portale wrangelvision.de und wrangelkiez.de, Straßenfeste, Herausgabe des Branchenbuches Wrangelkiez, Teilnahme am Biene Award 2005 und 2005 am Wettbewerb „MittendrIn Berlin! Die Zentren-Initiative“. Vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007: Träger des EU-Projektes „Barrierefreies Einkaufen in Friedrichshain-Kreuzberg“.

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Impressum

HERAUSGEBER

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von BerlinAbteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und OrdnungsamtWirtschaftsförderungFrankfurter Allee 35-37 10247 Berlinwww.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/wirtschaftsfoerderung [email protected]

sowie

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von BerlinBezirkliche Beauftragte für Menschen mit BehinderungFrankfurter Allee 35-37 10247 [email protected]

und

WrangelVision e. V.Wrangelstr. 8410997 Berlinwww.wrangelvision.de [email protected]

Diese Publikation ist im Rahmen des Projektes „Barrierefreies Einkaufen in Friedrichshain-Kreuz-berg“ entstanden. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Bundesagentur für Arbeit finanziert; unterstützt durch das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin, Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt.