Basisbroschuere DSH Kurs Teilnehmer

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Allgemeine Informationen für Teilnehmer der DSH-Kurse ANGELEGENHEITEN Herausgeber: Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität Erlangen-Nürnberg Frau Maija Šadurska, M.A., Schloßplatz 3, 91054 Erlangen, www.uni-erlangen.de/internationales Partner: Diese Broschüre wurde erstellt in Zusammenarbeit mit: Sprachenzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg, Abteilung - Deutsch als Fremdsprache, Frau Gudrun Brug Allgemeine Studienberatung der Universität Erlangen-Nürnberg, Herr Dr. Thomas Krusche AOK Bayern, Frau Annette Lips Ausländerbehörde der Stadt Erlangen , Herr Martin Grawert

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deutsch

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Page 1: Basisbroschuere DSH Kurs Teilnehmer

Allgemeine Informationen für Teilnehmer der DSH-Kurse

Angelegenheiten

Herausgeber: Referat für Internationale Angelegenheiten der Universität Erlangen-Nürnberg Frau Maija Šadurska, M.A., Schloßplatz 3, 91054 Erlangen, www.uni-erlangen.de/internationales

Partner: Diese Broschüre wurde erstellt in Zusammenarbeit mit: Sprachenzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg, Abteilung - Deutsch als Fremdsprache, Frau Gudrun Brug Allgemeine Studienberatung der Universität Erlangen-Nürnberg, Herr Dr. Thomas Krusche AOK Bayern, Frau Annette Lips Ausländerbehörde der Stadt Erlangen , Herr Martin Grawert

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AnsprechpartnerBei Fragen zum Studium:

Studienfachwahl/Fächerkombinationen Bewerbung um einen Studienplatz

Zulassung zum Studium

Beratung zur Anerkennung der Studienleistungen

a Allgemeine Studienberatung (IBZ)

Adresse/Kontakt: Allgemeine Studienberatung (IBZ)Allgemeines Beratungsbüro Schlossplatz 3, Zi. 0.021, 91054 ErlangenTel: +49(0)9131-85-23333, -24444E-Mail: [email protected] Allgemeine Studienberatung (IBZ)Herr Dr. Thomas KruscheSchlossplatz 3, Zi. 1.024, 91054 ErlangenTel: +49(0)9131-85-24802 E-Mail: [email protected]

Bei Fragen zu:

Ausländerrecht (Visum, Aufenthaltserlaubnis) Finanzierung (Arbeiten, Stipendien, Bildungskredite) sozialen und privaten Problemen jeglicher Art Mentorenprogramm

a Referat für Internationale Angelegenheiten

Adresse/Kontakt:Referat für Internationale AngelegenheitenFrau Maija Šadurska, M.A.Schlossplatz 3, Zi. 0.047, 91054 ErlangenTel: +49(0)9131-85-25795E-Mail: [email protected]

Liebe Teilnehmer und Teilnehmerinnen der DSH-Kurse,

mit dieser Broschüre erhalten Sie einige Informationen, die vor allem in der ersten Phase nach der Ankunft in Deutschland sehr wichtig sein können. Außerdem finden Sie in der Broschüre Angaben zu Ansprech-partnern, an die Sie sich bei Fragen und Problemen wenden können.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Referat für Internationale Angelegenheiten

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Formalitäten nach der EinreiseUnmittelbar nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie folgende Behördengänge erledigen:

Anmeldung bei der Stadt

Eröffnen eines deutschen Bankkontos

Abschließen einer privaten Krankenversicherung

Visumsverlängerung

Anmeldung bei der StadtSpätestens 7 Tage nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie bei der zuständigen Meldebehörde der Stadt, in der Sie zukünftig wohnen werden, Ihren Wohnsitz anmelden.

Dies erledigen Sie z.B. bei:

Stadt Erlangen - Rathaus, Bürgeramt Rathausplatz 1, 91052 Erlangen Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 08:00 – 18:00 Uhr, Mi und Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Landratsamt Erlangen-HöchstadtMarktplatz 6, 91054 Erlangen

Stadt Nürnberg – Einwohneramt Äußere Laufer Gasse 25, Schalterhallte, Schalter 1 – 28, 90403 Nürnberg Öffnungszeiten: Mo, Di und Do 08:30 – 15:30 Uhr, Mi und Fr 08:30 – 12:30 Uhr

Stadt Fürth – Bürgeramt Ämtergebäude Süd, Schwabacher Str. 170, 1. Stock, Zi. 121, 90763 Fürth

Eröffnen eines deutschen Bankkontos Es ist empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Das werden Sie immer wieder benötigen – z.B. zum Überweisen der Miete, des Krankenversicherungs-beitrags etc. Das Bankkonto können Sie in jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. In der Regel zahlen die DSH-Kurs-Teilnehmer keine Kontoführungsgebühren. Einige Banken verlangen eine Gebühr für die Ausstellung der EC-Karte.

Abschließen einer Krankenversicherung Jeder Bürger in Deutschland muss über Krankenversiche-rungsschutz verfügen. DSH-Kurs-Teilnehmer (vor allem aus Nicht-EU-Staaten) müssen für die Zeit des Sprachkurses eine private Krankenversicherung abschließen.

Informationen über Anbieter finden Sie im Internet, z. B. Care Concept AG, Mawista.

Wicht ig ! – Wenn Sie nach europäischem oder zwischen-staatlichem Recht Anspruch auf Krankenversicherungslei-stungen in Deutschland haben (z.B. EU-Bürger), müssen Sie nicht zusätzlich eine private Krankenversicherung ab-schließen. In solchen Fällen bringen Sie die Europäische Versichertenkarte (EHIC) aus dem Heimatland mit. Diese legen Sie im Krankheitsfall dem Arzt vor. Bescheinigungen z. B. für die Visastelle über den Versicherungsschutz werden von der gesetzlichen Krankenkasse, z.B. AOK, TKK, DAK ausgestellt.

Visumsverlängerung – Nicht-EU-BürgerDie meisten Teilnehmer eines studienvorbereitenden Sprachkurses mit mindestens 20 Stunden pro Woche reisen mit einem Visum für den Kurs nach Deutschland ein.Nach der Einreise muss dieses in eine Aufenthaltserlaub-nis mit dem Zweck „Besuch eines studienvorbereitenden Deutsch-Sprachkurses“ umgewandelt werden.

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Dies erledigen Sie bei der Ausländerbehörde des Wohnortes, z.B. bei:

Ausländerbehörde der Stadt Erlangen Rathausplatz 1, Raum 214 und Raum 215, 91052 Erlangen Öffnungszeiten: Mo 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Di, Mi und Fr 08:00 – 12:00 Uhr, Do 08:00 – 14:00 Uhr

Ausländerbehörde, Landratsamt Erlangen-Höchstadt Marktplatz 6, 91054 Erlangen

Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg Öffnungszeiten: Mo – Fr 08:30 – 12:30 Uhr

Ausländerbehörde der Stadt Fürth Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 1. Stock, Zimmer 114, 90763 Fürth

Jobben Damit die Studienvorbereitung, d.h. das Erlernen der deutschen Sprache, so zügig wie möglich vorangeht, ist das Arbeiten neben dem studienvorbe-reitenden Sprach-kurs in sehr beschränktem Maße erlaubt.

Wicht ig ! – Hier sollten Sie auf die Eintragungen in Ihrem Aufenthaltstitel achten.

Um arbeiten zu können, benö-tigen Sie eine Lohnsteuerkarte. Diese erhalten Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes.

Zeit für die StudienvorbereitungFür den studienvorbereitenden Sprachkurs, d.h. zum Erlernen der deutschen Sprache, steht ein Zeitrahmen von höchstens 18 Monaten zur Verfügung.

Wohnen Die Teilnehmer der DSH-Kurse können sich in privaten Wohnheimen oder in privaten Wohngemeinschaften nach einer Unterkunft umsehen und sich um einen Platz bewerben.

Eine Auflistung der privaten Wohnheime in Erlangen und Nürnberg und eine Liste mit Internetseiten finden Sie unter: www.uni-erlangen.de/internationales/aus-dem-ausland/Deutscher-Abschluss/wohnen/

Wicht ig ! – Während des Sprachkurses können die Teilnehmer der DSH-Kurse nicht in staatlichen Wohnheimen (Studentenwerk Erlangen-Nürnberg) wohnen. Dies ist erst nach einer erfolgreich abgelegten DSH-Prüfung und der Immatrikulation an der Universität Erlangen-Nürnberg möglich. Sie können aber bereits vorher eine Bewerbung um einen Wohnheimsplatz abgeben; eine Antwort auf die Bewerbung und möglicherweise ein Angebot erhalten Sie erst nach erfolgreichem Ablegen der DSH-Prüfung und Einschreibung an der Universität Erlangen-Nürnberg.

SportDas Angebot für „Sportfreunde“ ist in der Region

Erlangen-Nürnberg sehr groß.

Es gibt verschiedene private Fitnesscentren und Sporteinrichtungen, die für das Sport-treiben eine Gebühr erheben. Außerdem gibt es private Sportvereine, die zu gemein-samen Sportaktivitäten einladen.

Informationen finden Sie unter: http://www.erlangeninfo.de/sport-erlangen.

htm und http://home.meinestadt.de/nuern-berg/rel/100-110159-119108-82306

Wicht ig ! – An den Aktivitäten/Kursen des Sport- instituts der Universität Erlangen-Nürnberg (Hochschul-

sport) können DSH-Kurs-Teilnehmer nicht teilnehmen. Dies ist erst ab dem Beginn des Studiums, d.h. nach der Immatri-kulation an der Universität Erlangen-Nürnberg, möglich.