Bau der Ortsumgehung Stadtsteinach im Zuge der ... · Die B 303 verläuft in West-Ost-Richtung...

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Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern - Staatliches Bauamt Bayreuth Straße / Abschnittsnummer / Station B 303_1070_3,086 - B 303_1060_0,642 B 303 “Kronach – Bad Berneck i.F.” OU Stadtsteinach PROJIS-Nr.:0989269900 FESTSTELLUNGSENTWURF Unterlage 1 Erläuterungsbericht aufgestellt: Staatliches Bauamt Bayreuth Schnabel Ltd. Baudirektor Bayreuth den 27.06.2014

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Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern - Staatliches Bauamt Bayreuth

Straße / Abschnittsnummer / Station B 303_1070_3,086 - B 303_1060_0,642

B 303 “Kronach – Bad Berneck i.F.” OU Stadtsteinach

PROJIS-Nr.:0989269900

FESTSTELLUNGSENTWURF

Unterlage 1 Erläuterungsbericht

aufgestellt: Staatliches Bauamt Bayreuth Schnabel Ltd. Baudirektor Bayreuth den 27.06.2014

Unterlage 1

Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Abkürzungen 1 1. Darstellung des Vorhabens 4

1.1. Planerische Beschreibung 4 1.2. Straßenbauliche Beschreibung 5 1.3. Streckengestaltung 6

2. Begründung des Vorhabens 7 2.1. Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren 7 2.2. Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung 7 2.3. Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) 7 2.4. Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 8

2.4.1. Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung 8 2.4.2. Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse 8 2.4.3. Verbesserung der Verkehrssicherheit 10

2.5. Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen 10 2.6. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 11

3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie 12 3.1. Beschreibung des Untersuchungsgebietes 12 3.2. Beschreibung der untersuchten Varianten 15

3.2.1. Variantenübersicht 15 3.2.2. Variante A 15 3.2.3. Variante B (Planfeststellungstrasse) 16 3.2.4. Variante C 17

3.3. Variantenvergleich 17 3.3.1. Raumstrukturelle Wirkungen 17 3.3.2. Verkehrliche Beurteilung 18 3.3.3. Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung 18 3.3.4. Umweltverträglichkeit 19 3.3.5. Wirtschaftlichkeit 19 3.3.5.1. Investitionskosten 19 3.3.5.2. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 20

3.4. Gewählte Linie 20 4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme 22

4.1. Ausbaustandard 22 4.1.1. Entwurfs- und Betriebsmerkmale 22 4.1.2. Vorgesehene Verkehrsqualität 23 4.1.3. Gewährleistung der Verkehrssicherheit 23

4.2. Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung 24 4.3. Linienführung 28

4.3.1. Beschreibung des Trassenverlaufs 28 4.3.2. Zwangspunkte 29 4.3.3. Linienführung im Lageplan 29 4.3.4. Linienführung im Höhenplan 30 4.3.5. Räumliche Linienführung und Sichtweiten 30

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4.4. Querschnittsgestaltung 31 4.4.1. Querschnittselemente und Querschnittsbemessung 31 4.4.2. Fahrbahnbefestigung 33 4.4.3. Böschungsgestaltung 34 4.4.4. Hindernisse in Seitenräumen 34

4.5. Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 34 4.5.1. Anordnung von Knotenpunkten 34 4.5.2. Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte 35 4.5.3. Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten 38

4.6. Besondere Anlagen 38 4.7. Ingenieurbauwerke 39 4.8. Lärmschutzanlagen 40 4.9. Öffentliche Verkehrsanlagen 40 4.10. Leitungen 40 4.11. Baugrund/Erdarbeiten 40 4.12. Entwässerung 42 4.13. Straßenausstattung 42

5. Angaben zu den Umweltauswirkungen 43 5.1. Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 43

5.1.1. Bestand 43 5.1.2. Umweltauswirkungen 43

5.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 43 5.2.1. Bestand 43 5.2.2. Umweltauswirkungen 46

5.3. Schutzgut Boden 46 5.3.1. Bestand 46 5.3.2. Umweltauswirkungen 47

5.4. Schutzgut Wasser 47 5.4.1. Bestand 47 5.4.2. Umweltauswirkungen 47

5.5. Schutzgut Klima und Luft 47 5.5.1. Bestand 47 5.5.2. Umweltauswirkungen 48

5.6. Schutzgut Landschaft 48 5.6.1. Bestand 48 5.6.2. Umweltauswirkungen 49

5.7. Kulturgüter und sonstige Sachgüter 49 5.7.1. Bestand 49 5.7.2. Umweltauswirkungen 49

5.8. Wechselwirkungen 49 5.9. Artenschutz 50 5.10. Natura 2000-Gebiete 51 5.11. Weitere Schutzgebiete 51

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6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen 53 6.1. Lärmschutzmaßnahmen 53 6.2. Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen 53 6.3. Maßnahmen zum Gewässerschutz 58 6.4. Landschaftspflegerische Maßnahmen 59

6.4.1. Vermeidungsmaßnahmen bei Durchführung der Baumaßnahme 59 6.4.2. Ableiten des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange 60 6.4.3. Maßnahmenübersicht 60 Ersatzmaßnahmen 60 CEF-Maßnahmen 60 Ausgleichsmaßnahmen 61 6.4.4. Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG 62 6.4.5. Abstimmungsergebnisse mit Behörden 62

6.5. Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 62 6.6. Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht 62

7. Kosten 63 8. Verfahren 63 9. Durchführung der Maßnahme 65

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Vorbemerkungen

Der folgende Erläuterungsbericht beleuchtet zum einen die Hintergründe der Straßenplanung. Zum anderen erklärt er für die Allgemeinheit schwer verständliche straßenbauspezifische Sachverhalte und Planungsdetails. Zum besseren Verständnis der Planung ist es deshalb ratsam, den Textteil nicht für sich selbst zu lesen, sondern bei den jeweiligen Textpassagen die betreffende Planunterlage hinzuzuziehen. Im Planfeststellungsverfahren werden alle öffentlich-rechtlichen Belange zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Vorhabensträger und den durch den Ausbau der Bundesstraße 303 betroffenen Dritten umfassend und rechtsgestaltend geregelt. Die Interessen der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast für die Bundesstraße 303 werden vom Staatlichen Bauamt Bayreuth wahrgenommen.

Abkürzungen

ABSP Amtliches Biotopschutzprogramm Anl. Anlage Art. Artikel AS Anschlussstelle ASK Artenschutzkartierung B Bundesstraße BAB Bundesautobahn Baukm Baukilometer Br.Kl. Brückenklasse BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayStrWG Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayVwVfG Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayWG Bayerisches Wassergesetz BayWaldG Bayerisches Waldgesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz 16. BlmSchV 16. Verordnung zur Durchführung des BImSchG

(Verkehrslärmschutzverordnung) 24. BlmSchV 24. Verordnung zur Durchführung des BImSchG

(Verkehrswegeschallschutzmaßnahmenverordnung) 39. BlmSchV 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und

Emissionshöchstmengen BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BW Bauwerk dB Dezibel dB(A) Dezibel (A-bewertet) DIN Deutsche Industrienorm DN Nenndurchmesser DTV durchschnittlicher täglicher Verkehr EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz

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ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen FFH-VorP FFH-Vorprüfung Fl.Nr. Flurnummer FlurbG Flurbereinigungsgesetz FNP Flächennutzungsplan FStrG Bundesfernstraßengesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung FWO Fernwasserversorgung Oberfranken gebr. gebrochen(es) Gew. % Gewichtsprozent GG Grundgesetz Gde. Gemeinde Gmkg. Gemarkung GOK Geländeoberkante GVS Gemeindeverbindungsstraße GW Grundwasser i. d. F. in der Fassung HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HW Hochwasser Kr.Wi. Kreuzungswinkel kV Kilovolt LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LEK Landschaftsentwicklungskonzept LEP Landesentwicklungsprogramm Lkr. Landkreis LH Lichte Höhe LW Lichte Weite MS ministerielles Schreiben MLC Militär-Last-Klassen NBr. Nennbreite NutzungsRL Richtlinie für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der

Baulast des Bundes NW Nennweite öFW öffentlicher Feld- und Waldweg OD Ortsdurchfahrt ODR Richtlinien für die rechtl. Behandlung von Ortsdurchfahrten OK Oberkante ON Ortsnetz OU Ortsumgehung Plafe Planfeststellung PlafeR Richtlinien für die Planfeststellung von Straßenbauvorhaben RAA Richtlinien für die Anlage von Autobahnen RAL Richtlinien für die Anlage von Landstraßen RASt Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RIN Richtlinien für integrierte Netzgestaltung

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RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten

RLS Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLuS Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder

mit lockerer Randbebauung RLW Richtlinien für den ländlichen Wegebau RPS Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahr-

zeug-Rückhaltesysteme RQ Regelquerschnitt RRB Regenrückhaltebecken RStO Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von

Verkehrsflächen RV Regelungsverzeichnis RV-Nr. Regelungsverzeichnisnummer saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung St Staatsstraße Str. Straße StraKR Richtlinien über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und

Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öff. Straßen

StraWaKR Fernstraßen-/Gewässer-Kreuzungsrichtlinien Strkm Straßenkilometer SV Schwerverkehr TEN Transeuropäisches Netz TKG Telekommunikationsgesetz ü. NN über Normalnull UNB Untere Naturschutzbehörde Vzul zulässige Geschwindigkeit VWU Verkehrswirtschaftliche Untersuchung WHG Wasserhaushaltsgesetz WSG Wasserschutzgebiet WWA Wasserwirtschaftsamt

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1. Darstellung des Vorhabens

1.1. Planerische Beschreibung

Die vorliegende Planung umfasst die Ortsumgehung von Stadtsteinach im Zuge der B 303 im Gemeindegebiet von Stadtsteinach und Rugendorf, Landkreis Kulmbach. Vorhabensträger und Träger der Baulast für die B 303 ist die Bundesrepublik Deutschland. Die B 303 verläuft in West-Ost-Richtung beginnend an der BAB A 70 bei Schweinfurt über Coburg – Kronach nach Bad Berneck i.F. – Marktredwitz – Arzberg und endet an der Grenze zur Tschechischen Republik bei Schirnding. Im vorliegenden Streckenabschnitt verbindet die B 303 den südlichen Landkreis Kronach mit der BAB A 9 „Berlin – Nürnberg“ und stellt eine wichtige Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Kronach, dem Landkreis Kulmbach und der BAB A 9 dar. Süd-östlich von Untersteinach trifft die B 303 auf die B 289. Nördlich von Stadtsteinach mündet die Staatsstraße 2195 in die B 303 ein und verbindet das Kulmbacher Oberland mit Stadtsteinach. Die OU Stadtsteinach ist im derzeit geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Vorhaben steht mit den Zielen des Bundesfernstraßengesetztes in Einklang und ist erforderlich. Nach § 1 Abs. 2 des Fernstraßenausbaugesetzes entsprechen die in den Bedarfsplan aufgenommenen Bau- und Ausbauvorhaben den Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG. Der verkehrliche Bedarf ist somit gesetzlich festgelegt. Entsprechend den RIN ergibt sich aus der Anbindung des Mittelzentrums Kronach an die A 9 eine Verbindungsfunktionsstufe 2. Die Planfeststellung wirkt sich auf die Stadt Stadtsteinach sowie den Markt Rugendorf aus. Die B 303 alt zwischen den Anschlussstellen Stadtsteinach/Süd und Oberzaubach/Nord wird zur Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraße in der Baulast der Stadt Stadtsteinach abgestuft, in einem Teilbereich zwischen dem geplanten Kreisverkehrsplatz und der Einmündung der St 2195 zur Staatsstraße in der Baulast des Freistaates Bayern.

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1.2. Straßenbauliche Beschreibung

Länge der B 303: 6.070 m Länge der Anschlüsse:

- AS Stadtsteinach/Süd 145 m - AS Stadtsteinach/Mitte 195 m - AS Stadtsteinach/Nord 280 m - AS Oberzaubach/Nord 285 m

Länge der neuen/anzupassenden GVS/Ortsstraßen: 245 m Länge der neuen/anzupassenden öFW: 4.380 m Die prognostizierten Verkehrszahlen für den Bereich Stadtsteinach und Ober-/Unterzaubach bedingen gemäß den RAL für die Neubaustrecke einen Regelquerschnitt RQ 11 mit einem 50 cm breiten Randstreifen. Die Kronenbreite beträgt somit 11,00 m. Die Querungen der B 303 über die Untere Steinach und die Zaubach mit ca. 55 m Länge stellen die prägenden Bauwerke der Maßnahme dar. Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Die Bundesfernstraßen bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz und haben einem weiträumigen Verkehr zu dienen (§ 1 FStrG). Nach § 3 FStrG sind sie in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Die Streckencharakteristik der Bundessstraße 303 im vorliegenden Bauabschnitt entspricht nicht mehr diesen Anforderungen des § 1 Bundesfernstraßengesetz an die Streckenführung moderner, sicherer und leistungsfähiger Bundesfernstraßen. Ungenügende Fahrbahn- und Bankettbreiten, eine enge Ortsdurchfahrt im Bereich des Marktplatzes mit großen Steigungen und eine Durchmischung der Verkehrsarten kennzeichnen den derzeitigen Straßenverlauf. In der Kulmbacher Straße im Bereich zwischen der Einmündung der Knollenstraße und dem Marktplatz beträgt die Fahrbahnbreite lediglich 6,60 m bei einer Längsneigung von bis zu 12 %, in der Hauptstraße im Bereich Marktplatz bis zur Einmündung des Burggrabens lediglich 6,00 m bei einer Längsneigung von bis zu 9 %. Zudem ist die Trasse in diesem Bereich sehr eng geführt. Ein Vorbeifahren zweier Sattelzüge im Fahrbahnbereich ist an den vorbenannten Stellen nicht möglich. Weiterhin wird der Verkehrsfluss durch den Lade- und Lieferverkehr im Zuge der OD erschwert. Im Bereich des Marktplatzes wird das Queren der Fußgänger erheblich erschwert, oft werden die Seitenbereiche durch den PKW- und Schwerverkehr genutzt und es kommt dadurch zu Behinderungen und Gefährdungen der Fußgänger. Zudem betragen gerade in diesen kritischen Bereichen die Gehwegbreiten teilweise weiniger als 1,00 m. Am Ortsausgang Oberzaubach in Richtung Kronach beträgt die Fahrbahnbreite im engsten Bereich ebenfalls nur 6,50 m, die maximale Steigung beträgt im Bereich Oberzaubach bis zu 7%.

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Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung von 7.600 Fahrzeuge/Tag (Analyse 2013) verbunden mit einem hohen Schwerverkehrsanteil (ca. 10 %) bieten sich aufgrund der Ortslage kaum Überholmöglichkeiten und somit ergibt sich nur eine erheblich verminderte Reisegeschwindigkeit. Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Die vorliegende Planung zur OU Stadtsteinach verbessert die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, erhöht die Verkehrssicherheit des gesamten Streckenzuges und verbessert die Lebensqualität innerhalb der Ortsdurchfahrt (Stadtsteinach, Unter- und Oberzaubach). Durch die gewählte Linienführung und Querschnittsausbildung sowie durch die Wahl der Knotenpunktsformen erfüllt sie die Anforderungen an eine leistungsfähige und moderne Straßenverbindung im Sinne des § 1 FStrG. Durch die Ergänzungen im untergeordneten und landwirtschaftlichen Wegenetz kann der langsame und landwirtschaftliche Verkehr in Gänze abseits der Bundesstraße geführt werden. Die dem Durchgangsverkehr dienende Bundesstraße wird somit von diesen Verkehrsarten entlastet. Es stehen ausreichend Überholmöglichkeiten zur Verfügung und die Reisezeit wird erhöht. Eine ausreichende Verkehrsqualität wird erreicht. Weiterhin werden direkte Grundstückszufahrten und Einmündungen von öFW auf die B 303 größtenteils beseitigt 1.3. Streckengestaltung

Durch die Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung (siehe Unterlage 9) kann eine gute Einpassung der Straße in die Umgebung erreicht werden.

Durch den Bau der OU Stadtsteinach wird eine weitere Ausbaulücke zwischen der B 173 und der B 289 geschlossen.

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Unterlage 1

2. Begründung des Vorhabens

2.1. Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren

Erste Untersuchungen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation gehen bereits auf das Jahr 1949 zurück. Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1982 wurde die Trasse einer Ortsumgehung konkretisiert. Im Bereich Stadtsteinach wurde die Flächennutzungsplantrasse weitestgehend in die Planfeststellung übernommen. Im Bereich Zaubach wurde die im Flächennutzungsplan vorgesehene Trasse im Zentralbereich von Unterzaubach (Variante A) im Rahmen einer späteren Variantenuntersuchung zugunsten einer Westtrasse verworfen. 1992 wurde die Ortsumgehung Stadtsteinach in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen aufgenommen und somit die Notwendigkeit einer Ortsumgehung gesetzlich untermauert. Im weiteren Verlauf wurden verschiedene Varianten untersucht. 2003 wurde durch die Regierung von Oberfranken die Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens geprüft und festgelegt, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann. Als Ergebnis einer Variantenuntersuchung mit UVS im Jahre 2003 wurde die nun vorliegende Linie zu einem Vorentwurf ausgearbeitet. Der Vorentwurf erhielt mit Datum vom 28.06.2012 den Gesehenvermerk des ehem. Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 2.2. Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wurde mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Durch das Vorhaben entstehen Beeinträchtigungen für verschiedene Schutzgüter. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen können die Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen soweit positiv beeinflusst werden, dass sie im Ergebnis gering sind. Für die Schutzgüter Klima/Luft, Mensch und Landschaft ergeben sich trotz Durchführung von Maßnahmen mittlere Beeinträchtigungen. So entstehen durch den Dammbau Auswirkungen auf das Klima in Stadtsteinach. Die Brücke über die Untere Steinach führt dazu, dass die Kaltluft weiterhin abfließen kann. Die Auswirkungen auf den Menschen durch den Bau der Trasse sind hoch, es muss aber berücksichtigt werden, dass im Gegenzug die Ortschaften Stadtsteinach, Ober- und Unterzaubach durch den Wegfall der Ortsdurchfahrten stark entlastet werden. Die Beeinträchtigung verschiebt sich also in andere Bereiche, in denen aber weniger Menschen direkt betroffen sind. Das Landschaftsbild wird vor allem durch die Dammbauten, hervorzuheben die Dämme in der Steinachaue, stark verändert. Durch die Bepflanzungen im Bereich größerer Dämme wird hier mittelfristig eine Verringerung optischen Beeinträchtigungen stattfinden. Die Durchführung einer UVP ist bei Umsetzung der Verminderungsmaßnahmen (siehe Unterlage 9 und 19) nicht erforderlich. 2.3. Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)

Ein besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag besteht nicht.

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Unterlage 1

2.4. Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens

2.4.1. Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung

Landesentwicklungsprogramm (LEP) Das Netz der Bundesfernstraßen sowie der Staats- und Kommunalstraßen soll leis-tungsfähig erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (Grundsatz Punkt 4.2). Über die Bundesfernstraßen ist Bayern in das internationale und nationale Straßennetz eingebunden. Deren Aus- und Neubau richtet sich nach dem jeweiligen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz). Regionalplan Der vorliegende Streckenabschnitt liegt in der Planungsregion Oberfranken-Ost (5). Gemäß dem Regionalplan der Region Oberfranken/Ost (5) soll zur Stärkung der Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung die Verbindung „Stadtsteinach – Untersteinach“ verbessert werden. (Ziel B IX, 3.3) Zur Unterstützung ihrer weiteren Entwicklung soll Stadtsteinach durch eine Ortsumgehung vom Durchgangsverkehr entlastet werden. (Ziel B IX, 3.5) Bauleitplanung Stadt Stadtsteinach: Der Abschnitt von Baubeginn bis zum Kreisverkehrsplatz bei Baukm 3+460 ist bereits in modifizierter Form im Flächennutzungsplan der Stadt Stadtsteinach enthalten. Planungsabsichten der Stadt Stadtsteinach werden durch die Baumaßnahme nicht tangiert. Der Abschnitt vom Kreisverkehrsplatz bis Bauende ist in der nun geplanten Trassenführung nicht im Flächennutzungsplan enthalten, Ausbauabsichten und Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Stadtsteinach werden jedoch nicht tangiert. 2.4.2. Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Die Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner aus dem Jahr 2013 zeigt folgende Ergebnisse (siehe Unterlage 22.1): Verkehrsanalyse 2013 Die B 303 ist südlich von Stadtsteinach mit 7.600 Kfz/24h belastet, nördlich von Oberzaubach mit 4.100 Kfz/24h. Der Schwerverkehrsanteil liegt zwischen 10 % und 15 %. Die bestehende B 303 ist vor allem in der Ortslage von Stadtsteinach mit den bereits beschriebenen Defiziten dieser Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen und kann den Anforderungen an ein leistungsfähiges Netz für den überörtlichen Verkehr nicht mehr gerecht werden. Durch die hohe Verkehrsbelastung, insbesondere des Durchgangsverkehrs ergeben sich Konflikte zwischen der Verbindungsfunktion und der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion. Verkehrsprognose 2025 Für das vorhandene Straßennetz ohne Ausbaumaßnahme ergeben sich für den Prognosehorizont 2025 südlich von Stadtsteinach 8.260 Kfz/24h, nördlich von Oberzaubach 4.480 Kfz/24h. Der prognostizierte Schwerverkehrsanteil liegt zwischen 11 % und 16 %.

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Unterlage 1

Nach dem Bau der Ortsumgehung ergeben sich nachfolgend dargestellte Verkehrsbelastungen:

Bild 1: Auszug aus der Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgesellschaft Dr. Brenner aus dem Jahr 2013 Die Verkehrsbelastung im südlichen Bereich von Stadtsteinach nimmt dadurch um ca. 6.400 Kfz/24h ab, im Bereich nördlich von Unter- und Oberzaubach um ca. 3.900 Kfz/24h.

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Unterlage 1

Somit können die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion im Ortszentrum Stadtsteinach erheblich aufgewertet werden. 2.4.3. Verbesserung der Verkehrssicherheit

In den Jahren 2010 bis 2012 ereigneten sich im Planungsabschnitt insgesamt 42 Unfälle mit Personen- und Sachschaden, davon 1 Unfall mit getöteten und 4 Unfälle mit Schwerverletzten. Die Unfälle gliedern sich nach folgenden Unfalltypen: 16 Fahrunfälle, 10 Unfälle beim Kreuzen/Einbiegen, 1 Unfall im ruhenden Verkehr, 9 Unfälle im Längsverkehr und 6 sonstige Unfälle. Durch die Beseitigung der bereits unter Punkt 1.2 angesprochenen Defizite der bestehenden Strecke und die zukünftige Trennung der Verkehrsarten wird die Verkehrssicherheit verbessert. 2.5. Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Schutzgut Mensch: Die Anwohner der B 303 werden in den Ortsdurchfahrten von Stadtsteinach, Unter- und Oberzaubach durch die hohe Verkehrsbelastung enorm belastet. Durch den Bau der Ortsumgehung wird der größte Teil des Verkehrs aus der Ortslage herausverlagert. Dadurch werden die Lärm- und Abgasimmissionen in den bebauten Gebieten entlang der Ortsdurchfahrt spürbar abnehmen. Beispielhaft wurden die Lärmimmissionen im Bereich der Gebäude entlang der B 303 im Zuge der Kulmbacher Straße und der Hauptstraße südlich und nördlich des Marktplatzes untersucht. Im Vergleich der Werte für den Prognosenullfall 2025 und der Prognose 2025 für den Planfall ergeben sich Minderungen in den Immissionspegel an den Gebäuden von bis zu 10 dB(A). Dies entspricht einer annähernden Halbierung des vorhandenen Verkehrslärms. Vor allem im Bereich des Marktplatzes kann durch die Verringerung des Verkehrs die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion des Platzes gestärkt werden. Schutzgut Wasser: Das anfallende Oberflächenwasser im Bereich der neuen Umgehung wird entweder breitflächig über die Dammböschungen unter Ausnutzung der Reinigungskraft des Oberbodens versickert bzw. über Regenrückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbecken vorgeklärt und gedrosselt den vorhandenen Vorflutern Untere Steinach und Zaubach zugeleitet. Durch die Neuanlage der Regenrückhaltebecken verbessert sich die Qualität des von der Straße abgeleiteten Oberflächenwassers. Schutzgut Boden: Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen werden entsiegelt und rückgebaut. Auf den Ersatz- und Ausgleichsflächen wird durch Extensivierung die Belastung durch Düngemittel reduziert, auf den Ersatzflächen im Steinachtal wird durch die Entnahme von Fichtenbeständen die Bodenversauerung verringert. Schutzgut Klima und Luft:

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Unterlage 1

Durch die Entnahme von Fichtenriegeln im Steinachtal wird dessen Durchgängigkeit auch als Kaltluftbahn verbessert. 2.6. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses

- entfällt -

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Unterlage 1

3. Vergleich der Varianten und Wahl der Linie

3.1. Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Auf der Strecke von Bad Berneck i.F. in Richtung Kronach durchquert die Bundesstraße 303 im Untersuchungsgebiet die Stadt Stadtsteinach sowie deren Ortsteile Höfles, Unter- und Oberzaubach (siehe Unterlage 2). Großräumig betrachtet, befindet sich das UG in einem Talbereich zwischen zwei Hügelketten, der sich von Norden nach Süden aufweitet. Diesem großen Talverlauf folgt die Zaubach. Von Osten her fließen der Bergleshofer Bach, die Untere Steinach sowie der Schindelbach diesem Talbereich zu. Kleinräumig betrachtet weisen diese Zuflüsse selbst wieder kleine Talbereiche auf, die sich mit weiteren Kuppen und Senken im Gebiet abwechseln. Naturräumlich betrachtet, liegt das Untersuchungsgebiet in der naturräumlichen Haupteinheit „Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland“. Das Untersuchungsgebiet ist zu großen Flächenanteilen landwirtschaftlich genutzt. Unterbrochen werden die intensiv bewirtschafteten Flächen durch Heckenstrukturen, extensiv bewirtschaftete Flächen sowie Obst- und Laubbaumbestände. Gerade im Norden bzw. Nordosten von Stadtsteinach werden die großflächig landwirtschaftlich genutzten Flächen durch andere Nutzungen und naturnahe Flächen abgelöst. Auf einer Anhöhe südöstlich von Stadtsteinach beginnend (Baukm 0+000), verläuft die neue Trasse östlich an Stadtsteinach vorbei und biegt dann mit einem lang gezogenen Bogen von etwa 90° in den Talbereich des Schindelbaches zwischen Stadtsteinach und Höfles ein. Sie quert den Schindelbach und etwas weiter westlich die B 303 alt. In diesem Abschnitt verläuft die Trasse größtenteils durch Wiesenbereiche und zieht dann wieder in einem großen Bogen von etwa 90° westlich an Höfles und Unterzaubach vorbei. Auf der Höhe von Unterzaubach läuft die Trasse mit einer lang gestreckten Gegenkurve westlich an Unterzaubach und Oberzaubach vorbei. Nordwestlich von Oberzaubach trifft die neue Trasse bei Baukm 6+070 wieder auf den Bestand. Natura 2000-Gebiete Das nordöstlich von Stadtsteinach liegende Steinachtal ist bis etwa 650 m an den Siedlungsbereich heran als Natura 2000-Gebiet Nr. 5835-301 (Steinachtal mit Naturwaldreservat Kühberg) ausgewiesen. Es gibt keine Hinweise auf Auswirkungen des Straßenbauprojektes auf die Arten und/oder Lebensräume der Natura 2000 (siehe Unterlage 19.2). Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturwaldreservate Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler liegen nicht im Untersuchungsgebiet. Das Naturwaldreservat Kühberg ist Teil des oben beschriebenen Natura 2000-Gebietes. Es liegt etwa einen Kilometer von der Siedlung und neuen Trassenführung entfernt.

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Unterlage 1

Landschaftsschutzgebiete Das Steinachtal innerhalb des Frankenwaldes ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es beginnt von Stadtsteinach aus betrachtet an der Stelle, an der das Tal den Frankenwald verlässt und zieht sich entlang der Steinach bis weit in den Frankenwald hinein. Naturpark Der größte Teil des Untersuchungsgebietes liegt im Naturpark Frankenwald. Der Grenzverlauf zieht sich grob entlang der Gewässer Steinach und Zaubach. Östlich dieser Linie beginnt der Naturpark, der sich bis an die Grenze nach Thüringen hinzieht. Biotope Im Untersuchungsgebiet befinden sich 16 Biotope (mit einer Vielzahl von Teilflächen) nach Bayerischer Biotopkartierung. Die Flächen sind auf dem landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1.2) mit der entsprechenden Biotopnummer eingetragen. Ökoflächenkataster Im Norden des Untersuchungsgebietes befindet sich eine Fläche des amtlichen Bayerischen Ökoflächenkatasters. Regionalplan Die gesamten Waldbestände der Fränkischen Linie sind als Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ausgewiesen (Waldfunktionsplan 1975). Sie sind vollständig, z. T. mit dem vorgelagerten Hangfuß als landschaftliche Vorbehaltsflächen im Regionalplan (2006) dargestellt. Diese Waldflächen besitzen daher im Untersuchungsraum sehr hohe Landschaftsbildqualität. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan von Stadtsteinach weist die Flächen im Außenbereich von Stadtsteinach zur einen Hälfte als „Flächen für die Landwirtschaft“ und zur anderen Hälfte als „Flächen für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild und Naherholung“ aus. Die geplante Umgehungsstraße ist darin bereits enthalten, allerdings mit einer von der aktuellen Trassenführung leicht abweichenden Streckenführung. Die Trasse verläuft am Rand folgender im Flächennutzungsplan ausgewiesener Wohngebiete bzw. dörflicher Mischgebiete in einem Abstand von ca. 50 m vorbei:

• Hainbergstrasse, • zwischen Kronacher und Alter Pressecker Straße, • Eichelberg, • Höfles und • Unterzaubach.

Amtliches Biotopschutzprogramm - ABSP Im ABSP sind folgende Ausführungen zum Raum Stadtsteinach enthalten, die in einem Bezug zum Planungsgebiet stehen:

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Unterlage 1

Feuchtgebiete Zwischen Stadtsteinach und Höfles befinden sich östlich der bestehenden B 303 größere Bestände an Seggen- und feuchten Hochstaudenfluren, die im ABSP als regional bedeutsame Feuchtgebiete (Nasswiesen, Hochstaudenfluren) eingetragen sind. Sie sollen in ihrem Bestand gesichert, gefördert und optimiert werden. Die Biotope Nr. 5835-19/17 im Süden Stadtsteinachs zwischen der Bahnlinie und der bestehenden B 303 werden als überregional bedeutsamer Feuchtgebietskomplex eingestuft. Die östlich von Stadtsteinach liegende Nasswiese/Hochstaudenflur (Biotop Nr. 5835-0021) wird als lokal bedeutsam eingestuft. Zwischen Stadtsteinach und Höfles befinden sich östlich der bestehenden B 303 größere Bestände an Seggen- und feuchten Hochstaudenfluren (Biotop Nr. 5835-0005), die als regional bedeutsame Nasswiese/Hochstaudenflur eingestuft sind. Still- und Fließgewässer Die Untere Steinach ist als in Teilabschnitten unverbauter Bachlauf mit besonderen Artvorkommen (Bachneunauge, Rutte, Elritze, Nase und Koppe) eingetragen. Das Gewässer ist aufgrund des Vorkommens von Bachneunauge und Koppe regional bedeutsam. Von den östlichen Bergbereichen kommend, hat die Untere Steinach bis etwa auf Höhe des Sportplatzes von Stadtsteinach eine geringe Belastung (Gewässergüte I-II). Anschließend ist sie mäßig belastet (Gewässergüte II). Die Zaubach weist ebenso wie der Bergleshofer Bach auf seiner gesamten Länge im UG eine mäßige Belastung auf (Gewässergüte III). Hecken/Gehölzstrukturen Die westlich des Untersuchungsgebietes liegenden Hangbereiche sind als Schwerpunktgebiet für den Erhalt und die Förderung von Hecken vorgesehen. Trockenstandorte Im Untersuchungsgebiet selbst lassen sich keine nennenswerten Trockenstandorte finden. Als Ziel und Maßnahme für Trockenstandorte ist nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm westlich von Stadtsteinach ein Gebiet zum Erhalt und der Förderung von Gebieten mit hohem Strukturreichtum, insbesondere für die Verbesserung der Funktion als Trockenverbundachse angedacht. Die geplante Trasse taucht westlich von Unterzaubach kurz in dieses Gebiet ein. Schwerpunktgebiete des Naturschutzes Westlich von Unterzaubach streift die neue Trasse das naturschutzfachliche Schwerpunktgebiet „ Heckengebiete im Muschelkalk “. Artenschutzkartierung - ASK Laut Artenschutzkartierung lassen sich bezüglich der Fauna zwei Fundorte im UG finden. Beim ersten Standort handelt es sich um eine Fettwiese (ASK-ID 5835-0115) 150 m östlich der alten B 303 zwischen Höfles und Stadtsteinach. Hier wurde der Sumpfgrashüpfer (Chorthippus montanus) erfasst. Er ist in der Roten Liste Bayern in der Kategorie 3 (SL) eingestuft (LFU Bayern 2003). Der zweite Fundort liegt auf der gegenüberliegenden Seite der B 303 des vorherigen Fundortes. Es handelt sich hierbei um einen Fischteich bei Höfles. Hier wurden die

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Unterlage 1

Erdkröte (Bufo bufo) und der Grasfrosch (Rana temporaria) gefunden. Lediglich der Grasfrosch ist in der Vorwarnliste der Roten Liste Bayern aufgeführt. 3.2. Beschreibung der untersuchten Varianten

3.2.1. Variantenübersicht

Ein Variantenvergleich für die OU Stadtsteinach teilt sich in folgende Abschnitte: • Abschnitt 1: Bereich Stadtsteinach • Abschnitt 2: Bereich Höfles, Unter- und Oberzaubach

Im Abschnitt 1 bieten sich grundsätzlich eine West- und eine Ostumgehung von Stadtsteinach an. Im Stadium zur Anmeldung zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1980 wurde die Westumgehung im Zuge einer Voruntersuchung aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt:

• Keine Entlastung der Ortslage von Stadtsteinach vom Schwerverkehr aus den Steinbruchbetrieben und den Gewerbegebieten im Osten Stadtsteinachs

• Gravierender Eingriff in des Landschaftsschutzgebiet „Bergfeld“ westlich von Stadtsteinach

• Hohe Lärmemissionen in Richtung der Neubaugebiete im Westen der Stadt Im weiteren Verlauf wurde somit eine Umgehung im Osten von Stadtsteinach sowohl in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als auch in den Flächennutzungsplan der Stadt Stadtsteinach aufgenommen. Im Abschnitt 2 wurden im Zuge einer Variantenuntersuchung 2003 für den Bereich Höfles, Unter- und Oberzaubach 3 Varianten betrachtet: Variante A: Die Variante entspricht weitestgehend der Flächennutzungsplantrasse und führt nach Querung der GVS Alte Pressecker Straße zwischen Höfles und Unterzaubach in westliche Richtung und schneidet dabei den Bereich von Unterzaubach westlich der B 303 in zwei Teile. Anschließend führt die Trasse westlich von Oberzaubach in nördliche Richtung und schließt wieder an den Bestand an. Variante B (Planfeststellungstrasse): Die Variante B führt nach Querung der GVS „Alte Pressecker Straße“ in gesamter Trassenlage südlich an Höfles und westlich an Unter- und Oberzaubach vorbei und schließt nördlich von Oberzaubach wieder an den Bestand an. Variante C: Die Variante C führt nach Querung der GVS „Alte Pressecker Straße“ entlang der Fränkischen Linie östlich an Unter- und Oberzaubach vorbei und schließt nördlich von Oberzaubach wieder an den Bestand an. Eine Übersicht der Varianten ist Unterlage 2 und 3 zu entnehmen. 3.2.2. Variante A

Variante A führt ab Baukm 2+600 zunächst in westliche Richtung. Dabei werden die GVS „Alte Pressecker Straße“ gequert und im weiteren Verlauf die St 2195 und die B 303 zwischen Höfles und Unterzaubach. Anschließend schwenkt die Trasse in nördliche Richtung und quert die Ortsstraße von Unterzaubach nach Poppenreuth und schneidet dabei Unterzaubach in 2 Teile.

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Unterlage 1

Westlich an Oberzaubach vorbeilaufend schwenkt die Trasse nördlich der Ortslage wieder auf den Bestand der B 303 ein. Die Länge der Trasse von Baubeginn ab beträgt 5.630 m. Zwangspunkte in Lage und Höhe sind:

• GVS Alte Pressecker Straße • Schindelbach • St 2195 • B 303 • Ortsstraße Unterzaubach • Bebauung im Bereich von Unterzaubach • Zaubach • GVS Weißer Weg • Zaubach • Anschluss an den Bestand

Folgende Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind vorgesehen:

• Anbindung der St 2195 • Anbindung der B 303 bei Höfles • Anbindung B 303 nördlich Oberzaubach

Folgende untergeordnete Verkehrswege und Gewässer werden gekreuzt:

• GVS Alte Pressecker Straße • Schindelbach • Ortsstraße Unterzaubach • Zaubach (2 x) • GVS Weißer Weg • div. öFW

3.2.3. Variante B (Planfeststellungstrasse)

Variante B führt ab Baukm 2+600 ebenfalls zunächst in westliche Richtung. Dabei werden die GVS Alte Pressecker Straße gequert und im weiteren Verlauf die B 303 zwischen Stadtsteinach und Höfles. Anschließend schwenkt die Trasse in nördliche Richtung führt westlich an Unterzaubach und Oberzaubach vorbei. Nördlich der Ortslage von Oberzaubach schwenkt die Trasse wieder auf den Bestand der B 303 ein. Die Länge der gesamten Trasse beträgt 6.070 m. Zwangspunkte in Lage und Höhe sind:

• GVS Alte Pressecker Straße • Schindelbach • B 303 • Zaubach • Bebauung im Bereich von Unterzaubach • GVS Weißer Weg • Zaubach • Anschluss an den Bestand

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Unterlage 1

Folgende Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind vorgesehen: • Anbindung der B 303 bei Höfles • Anbindung B 303 nördlich Oberzaubach

Folgende untergeordnete Verkehrswege und Gewässer werden gekreuzt:

• GVS Alte Pressecker Straße • Schindelbach • GVS Weißer Weg • Zaubach (2 x) • div. öFW

3.2.4. Variante C

Variante C schwenkt ab Baukm 2+600 in nördliche Richtung ab. Östlich an Unter- und Oberzaubach vorbeilaufend werden die St 2195 und die GVS nach Vorderreuth gequert. Im Bereich nördlich der Ortslage von Oberzaubach schwenkt die Trasse wieder auf den Bestand der B 303 ein. Die Länge der gesamten Trasse beträgt 5.520 m. Zwangspunkte in Lage und Höhe sind:

• GVS Alte Pressecker Straße • Schindelbach • St 2195 • Bebauung im Bereich von Unterzaubach und Oberzaubach • GVS nach Vorderreuth • Anschluss an den Bestand

Folgende Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind vorgesehen:

• Anbindung der St 2195 • Anbindung B 303 nördlich Oberzaubach

Folgende untergeordnete Verkehrswege und Gewässer werden gekreuzt:

• GVS Alte Pressecker Straße • Schindelbach • GVS nach Vorderreuth • Katzengraben • div. öFW

Als geologische Besonderheit ist der Verlauf der Trasse entlang der Störungszone der sog. „Fränkischen Linie“ mit hohen Unsicherheiten hinsichtlich der erforderlichen geotechnischen Aufwendungen zur Hangstabilisierung zu berücksichtigen. 3.3. Variantenvergleich

3.3.1. Raumstrukturelle Wirkungen

Hinsichtlich der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächenentwicklung ergeben sich in den Varianten keine erheblichen Unterschiede.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 17

Unterlage 1

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Variante A durchquert das Überschwemmungsgebiet der Zaubach auf ca. 200 m in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bebauung, Variante B auf ca. 170 m, jedoch ohne unmittelbare Nachbarschaft zur Bebauung. Die Varianten A und B beeinträchtigen die landwirtschaftlichen Belange weitaus mehr als Variante C. Forstwirtschaftliche Belange sind durch die Varianten A und B nicht betroffen, Variante C verläuft überwiegend durch Waldflächen. Hinsichtlich der Lärmbetroffenheit ergeben sich bei Variante B im betrachteten Abschnitt keine Überschreitungen der gesetzlichen Lärmgrenzwerte. Bei Variante A ergeben sich bei 8 Wohngebäuden Grenzwertüberschreitungen, bei Variante C bei 1 Gebäude. In der Zusammenschau der vorgenannten Aspekte ergibt sich deshalb folgende Rangfolge: Variante C Variante B Variante A 3.3.2. Verkehrliche Beurteilung

Hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen ergeben sich zwischen Variante A und B nahezu keine Unterschiede. Beide Varianten weisen die gleichen Verknüpfungspunkte mit der B 303 alt im Bereich der Anschlussstellen Stadtsteinach/Nord und Oberzaubach/Nord auf. Variante C besitzt jedoch keinen direkten Anschluss der B 303 alt zwischen Stadtsteinach und den Ortsteilen Höfles/Unterzaubach, sondern lediglich über einen Anschluss der St 2195. Die direkte Erschließung der Gebiete im Bereich Stadtsteinach nördlich der Bahnhofstraße bis Unterzaubach ist wesentlich umwegiger und somit weniger attraktiv. Bei den Varianten A und B lassen sich durch die Anschlussstelle Stadtsteinach/Nord auch in sich geschlossene verkehrswirksame Abschnitte bilden, bei Variante C ist dies nicht gegeben. In der Zusammenschau der vorgenannten Aspekte ergibt sich deshalb folgende Rangfolge: Variante A und Variante B Variante C 3.3.3. Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung

In Bezug auf die Trassierung im Lageplan ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede in den einzelnen Varianten. Alle Trassen sind ausgewogen und entsprechend der Richtlinien trassiert. Hinsichtlich der Gradienten ergeben sich jedoch eindeutige Vorteile für die Varianten A und B mit maximalen Steigungen von bis zu 3,6 % bzw. 3,8 % im Gegensatz zu Variante C mit 6 % Steigung im überwiegenden Streckenteil. Vor allem für den Schwerverkehr ergeben sich bei Variante C hieraus wesentlich höhere Belastungen. Die erreichbaren Geschwindigkeiten sinken auf ca. 30 km/h im Vergleich zu ca. 70 km/h bei den beiden anderen Varianten ab. Ebenso verringert sich die mittlere PKW-Reisegeschwindigkeit um ca. 10 km/h.

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Unterlage 1

Alle Varianten weisen eine Verknüpfung mit der B 303 alt/St 2195 im Bereich zwischen Stadtsteinach und Höfles aus sowie eine Anbindung von Oberzaubach. Hieraus lassen sich deshalb keine Vorteile für eine Variante ableiten. Hinsichtlich der Erdmassenbilanz ergibt sich eine eindeutige Präferenz für Variante B mit einer nahezu ausgeglichenen Bilanz. Bei Variante A muss eine erhebliche Menge an Dammschüttmassen zugeliefert werden, bei Variante C ergibt sich ein erheblicher Massenüberschuss. Weiterhin ergeben sich bei Variante C wesentlich größere Einschnittsbereiche mit Höhen bis über 20 m und Böschungslängen bis zu 80 m. In der Zusammenschau der vorgenannten Aspekte ergibt sich deshalb folgende Rangfolge: Variante B Variante A Variante C 3.3.4. Umweltverträglichkeit

Im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie vom 30.07.2003 ergibt sich folgende Bewertung hinsichtlich der Schutzgüter:

Schutzgüter Variante A Variante B Variante C Tiere und Pflanzen Boden Wasser Klima/Luft Landschaftsbild und Erholung Mensch, Kultur- und Sachgüter Gesamtschau 1. Priorität, d.h. rel. geringste Eingriffserheblichkeit 2. Priorität, d.h. rel. mittlere Eingriffserheblichkeit 3. Priorität, d.h. rel. hohe Eingriffserheblichkeit 4. Priorität, d.h. rel. höchste Eingriffserheblichkeit

3.3.5. Wirtschaftlichkeit

3.3.5.1. Investitionskosten

Für die Variante B wurden die aktuellen (Preisstand 2013) Investitionskosten im Zuge der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen ermittelt. Daraus wurden die entsprechenden Kosten der Hauptgruppen für die Varianten A und C anhand der Baulängen abgeleitet. Explizit wurden die Kosten für den Erdbau und die Bauwerke für die einzelnen Varianten berechnet.

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Unterlage 1

Grunderwerbskosten Baukosten Gesamtkosten Variante A 1,7 Mio. € 28,3 Mio. € 30,0 Mio. € (geschätzt) Variante B 1,8 Mio. € 22,2 Mio. € 24,0 Mio. € Variante C 1,7 Mio. € 28,3 Mio. € 30,0 Mio. € (geschätzt) Hinsichtlich der Investitionskosten ergibt sich deshalb folgende Rangfolge: Variante B Variante A und Variante C 3.3.5.2. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Bedingt durch die wesentlich größeren Bauwerke im Zuge der Varianten A und C ergeben sich im Bereich der laufenden Erhaltungskosten der Bauwerke mehr als doppelt so hohe Aufwendungen als bei Variante B. Hinsichtlich der Erhaltungskosten ergibt sich deshalb folgende Rangfolge: Variante B Variante A und Variante C In der Zusammenschau ergibt sich folgendes Bild:

Variante A Variante B

beantragte Linie Variante C

Raumstrukturelle Wirkungen

Verkehrliche Beurteilung

Entwurfs- und sicherheits-technische Beurteilung

Umweltverträglichkeit

Wirtschaftlichkeit

Gesamtschau

rel. höchste Zielerreichung rel. mittlere Zielerreichung rel. geringste Zielerreichung

3.4. Gewählte Linie

In der Gesamtschau aller Aspekte ist die Variante B als die zielführendste anzusehen. Neben einer hohen Verkehrswirksamkeit ist vor allem die Wirtschaftlichkeit das entscheidende Kriterium.

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Unterlage 1

Wesentliche Kriterien zum Ausschluss der Variante C sind die geringe Wirtschaftlichkeit, auch im Zusammenhang mit den Unwägbarkeiten im Baugrund sowie die Defizite in der Umweltverträglichkeit. Wesentliches Kriterium zum Ausschluss der Variante A ist die geringere Wirtschaftlichkeit gegenüber Variante B sowie im Rahmen der raumstrukturellen Wirkungen die Durchschneidung von Unterzaubach mit einer hohen Dammlage und einer Talbrücke und daraus resultierenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Lärmemissionen mit Grenzwertüberschreitungen.

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Unterlage 1

4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme

4.1. Ausbaustandard

4.1.1. Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Zur Festlegung der elementaren technischen Planungsparameter ist die Einstufung der B 303 im Netz der überörtlichen Straßen maßgebend. Diese Kriterien sind in den RIN dargelegt. Die Ortsumgehung von Stadtsteinach im Zuge der B 303 fällt nach RIN als Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung zur Anbindung des Mittelzentrums Kronach an die BAB A 9 (VFS 0) in die Verbindungsfunktionsstufe VFS II. Dies entspricht den raumordnerischen und verkehrswirtschaftlichen Zielsetzungen, die mit diesem Bundesstraßenneubau verfolgt werden und spiegelt den in § 1 FStrG festgelegten Anspruch einer Bundesstraße wieder. Entsprechend RAL ergäbe sich hieraus eine Entwurfsklasse EKL 2. Aufgrund einer Verkehrsbelastung von unter 8.000 Kfz/24 h erfolgt gem. RAL, Tabelle 8 eine Abstufung der Entwurfsklasse der OU auf eine EKL 3. Daraus resultiert eine 1-bahnig 2-streifige Straße mit einem Regelquerschnitt RQ 11 mit einer Fahrbahnbreite von 8,00 m und einer Kronenbreite von 11,00 m. Entsprechend der Entwurfsklasse EKL 3 ergeben sich nach RAL die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Grenz- und Richtwerte für die Entwurfselemente der Lage (Kurvenradius und Klothoidenparameter) und der Höhe (Kuppen- und Wannenhalbmesser sowie Höchstlängsneigungen).

Gewählte Werte Grenzwerte

R min 285 m (Anpassung Bauende) 300 m (255 m in Ausnahmefällen)

A min 200 m 100 m

min. HK 8.700 m 5.000 m

min. HW 8.000 m 3.000 m

min. T 126,15 m 70 m

max. s 3,8 % 6,5 %

Mit Ausnahme des Radius zur Anpassung an den Bestand am Bauende werden alle Grenzwerte der RAL eingehalten. In begründeten Ausnahmefällen kann der empfohlene Mindestradius um 15 % unterschritten werden, wenn des Verhältnis der aufeinanderfolgenden Radien im guten Bereich liegt. Dies ist hier gegeben. Die Radienfolge der B 303 zeigt ein ausgewogenes Verhältnis und liegt stets im guten Bereich. Die Knotenpunkte werden teilplangleich bzw. plangleich ausgebildet. Das untergeordnete Wegenetz wird so gestaltet und ergänzt, dass sowohl der landwirtschaftliche Verkehr als auch der Radverkehr abseits der B 303 geführt werden kann. Eine Widmung zur Kraftfahrstraße ist nicht vorgesehen.

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Unterlage 1

4.1.2. Vorgesehene Verkehrsqualität

Entsprechend HBS ist eine Verkehrsqualität der Stufe D anzustreben. Mit dem gewählten Querschnitt ergibt sich für den gesamten Streckenabschnitt die Qualitätsstufe B in der Verkehrsqualität. Somit ist ein ausreichender Verkehrsfluss gewährleistet. Zudem werden ausreichend Streckenabschnitte mit der erforderlichen Überholsichtweite angeboten. Die Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte ist unter Punkt 4.5.2 abgehandelt. 4.1.3. Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Linienführung

Die Linienführung orientiert sich an den Vorgaben der RAL. Die verwendeten Radien aufein-ander folgender Kurven sind in der Lage so aufeinander abgestimmt (Relationstrassierung), dass keine Unstetigkeiten im Streckenverlauf auftreten. Die Radienfolge liegt dabei im guten Bereich. Eine angemessene Reisegeschwindigkeit kann durch die Linienführung und die Wahl des Querschnittes erreicht werden.

Querschnittsgestaltung

Die Querschnittsgestaltung orientiert sich an den Vorgaben der RAL und RLW.

Als Regelquerschnitt wird der RQ 11 für die B 303 gewählt, dieser ist für das prognostizierte Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerverkehrs angemessen.

Die Breite der Linksabbiegespuren in den Knotenpunktsbereichen ist mit 3,25 m analog zur durchgehenden Fahrstreifenbreite festgelegt und bietet damit eine gute Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer im unmittelbaren Einmündungsbereich.

Die Anschlussstellen erhalten einen Straßenquerschnitt RQ 9,5, dieser ist für das prognostizierte Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerverkehrs angemessen.

Die gewählten Fahrbahnbreiten erlauben ein sicheres Begegnen aller Fahrzeugarten im Gegenverkehr.

Die neu anzulegenden öFW werden gemäß RLW mit einer befestigten Fahrbahnbreite von 3,00 m ausgeführt mit beidseitigen standfesten Banketten von 0,50 m. Ausweichstellen werden im Zuge der Bauausführung mit den Anliegern vor Ort festgelegt. Die Bankette werden mit standfestem Material in einer Breite von jeweils 0,50 m aufgefüllt, d.h. befahrbar ausgebildet.

Knotenpunkte

Die Ausbildung der Knotenpunkte orientiert sich an den Vorgaben der RAL und ist in Kapitel 4.5. Knotenpunkte, Weganschlüsse und Zufahrten detailliert beschrieben. Die Ausbildung der Knotenpunkte lässt einen verkehrssicheren Betrieb erwarten.

Sichtverhältnisse

Die erforderlichen Haltesichtweiten sind im gesamten Streckenbereich eingehalten.

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Unterlage 1

Die freizuhaltenden Sichtfelder für die Anfahrsicht in untergeordneten Knotenpunktzufahrten mit einem Abstand von 3,00 m vom Fahrbahnrand werden gewährleistet. Die Sichtfelder sind in der Unterlage 5 dargestellt.

Die Überholsichtweiten sind in beiden Fahrtrichtungen auf einem Streckenanteil von ca. 30 % vorhanden, sodass ein gesichertes Überholen möglich ist.

Sichere Nutzung durch schwache Verkehrsteilnehmer

Durch die Trennung der Verkehrsarten und die Führung des untergeordneten und landwirtschaftlichen Verkehrs abseits der B 303 können die schwachen Verkehrsteilnehmer ausreichend sicher geführt werden.

Sichere Seitenräume/Bepflanzung

Die straßenbegleitende Bepflanzung ordnet sich den Maßgaben eines sicheren Verkehrs-ablaufes unter. So ist gewährleistet, dass die Sichtdreiecke in den Knotenpunkten von sichtbe-hindernder Bepflanzung freigehalten werden.

In den Innenkurven wird die Bepflanzung soweit zurückgenommen, dass jederzeit die notwendige Haltesichtweite gegeben ist.

Hindernisse in den Seitenräumen werden mit Ausnahme von Schilderpfosten vermieden.

4.2. Bisherige/zukünftige Straßennetzgestaltung

Übersicht kreuzender Straßen und Wege Straßenkategorie vorh.

Fahrbahn-breite

gepl. Fahrbahn-

breite

Belastungs-klasse

Art der Kreuzung

öFW Birkigweg 3,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung öFW Auweg 2,30 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung öFW Alter Plankenhofweg

2,60 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung

B 303 alt 6,50 m 6,50 m 1,0 Einmündung öFW Auf den Letten 2,60 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung GVS Vogtendorfer Weg

4,00 m 4,00 m 0,3 BW ohne Anbindung

öFW Geiersbergfuhr 2,25 m / 2,30 m

3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung

öFW Hinterer Hainbergweg

2,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung

öFW Vorderer Hainbergweg

2,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung

GVS Hainbergstraße keine bauliche Veränderung Einmündung, teilplangleich öFW Brunnweg 2,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung GVS Steinachtal keine bauliche Veränderung BW ohne Anbindung GVS Alte Pressecker Straße

6,50 m 6,50 m 1,0 BW ohne Anbindung

öFW In die Waldleite 3,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 24

Unterlage 1

Straßenkategorie vorh. Fahrbahn-

breite

gepl. Fahrbahn-

breite

Belastungs-klasse

Art der Kreuzung

öFW Weidenanger 2,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung B 303 alt 6,50 m /

6,85 m 6,50 m / 6,85 m

1,8/3,2 Kreisverkehrsplatz

öFW Kalte Marter 3,75 m 3,75 m RLW ohne Anbindung, Verlegung öFW Nußackerweg 3,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung GVS Weißer Weg 4,00 m 4,00 m 0,3 BW ohne Anbindung öFW Flurweg 2,20 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung öFW Weißer Weg 3,00 m 3,00 m RLW ohne Anbindung, Verlegung B 303 alt 6,50 m 6,50 m 1,8 Einmündung öFW Espenlohweg 2,75 m 3,00 m RLW Einmündung

Verlegung von Straßen und Wegen, Ersatzwege, Parallelführungen

a) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Birkigweg“ (Baukm 0+065 rechts der Achse) Die bestehende Einmündung des öFW wird aufgelassen. Der öFW wird an den neu zu errichtenden öFW parallel zur B 303 mit Anschluss an die GVS „Vogtendorfer Weg“ angeschlossen.

b) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Auweg“ (Baukm 0+190 links der Achse) Die bestehende Einmündung des öFW wird aufgelassen. Die Erschließung erfolgt über die zu einem öFW abgestufte B 303 alt und die AS Stadtsteinach/Süd. c) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Alter Plankenhofweg“ (Baukm 0+270 rechts der Achse) Der vorhandene öFW wird durch die neue Bundesstraße unterbrochen. Eine Verknüpfung mit der neuen B 303 erfolgt nicht. Die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke ist aus Richtung Stadtsteinach über die GVS „Vogtendorfer Weg“ und den neu zu errichtenden öFW parallel zur B 303 gewährleistet.

d) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Alter Plankenhofweg“ und „Auf den Letten“ (Baukm 0+245 bis Baukm 0+760 rechts der Achse)

Als Ersatz für die entfallende Anbindung des öFW „Alter Plankenhofweg“ bei Baukm 0+270 und für die Durchschneidung des öFW „Auf den Letten“ bei Baukm 0+490 wird parallel zur B 303 ein neuer öFW errichtet und an die GVS „Vogtendorfer Weg“ angeschlossen.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 25

Unterlage 1

e) GVS „Vogtendorfer Weg“ (Baukm 0+765) Die GVS „Vogtendorfer Weg“ wird mit einem Bauwerk über die B 303 überführt. Die vorhandene Straße wird im unmittelbaren Bauwerksbereich entsprechend der bestehenden Verhältnisse angepasst.

f) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Geiersbergfuhr“ (Baukm 1+080 links und rechts der Achse) Der vorhandene öFW wird durch die neue Bundesstraße unterbrochen. Als Ersatz werden beidseitig der B 303 neue öFW angelegt und an die GVS „Vogtendorfer Weg“ angeschlossen. g) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Hinterer Hainbergweg“ und „Vorderer Hainbergweg“

(Baukm 1+415 bis Baukm 1+850 rechts der Achse) Bei Baukm 1+415 und Baukm 1+615 werden öFW durch die Baumaßnahme durchschnitten. Als Ersatz wird von Baukm 1+415 bis Baukm 1+850 rechts der B 303 ein öFW errichtet, der an die GVS Hainbergstraße anschließt.

h) GVS „Hainbergstraße“ (Baukm 1+870 links und rechts der Achse) Die B 303 wird mit einem Bauwerk über die vorhandene GVS überführt. Vor und nach dem Bauwerk werden die neu errichteten öFW angeschlossen.

i) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Brunnweg“ (Baukm 1+830 bis Baukm 2+117 rechts der Achse)

Bei Baukm 2+117 wird der öFW durch die Baumaßnahme durchschnitten. Als Ersatz wird von Baukm 1+830 bis Baukm 2+117 rechts der B 303 ein öFW errichtet, der an die GVS „Hainbergstraße“ anschließt.

j) GVS“ Steinachtal“ (Baukm 2+475 links und rechts der Achse) Die B 303 wird mit einem Bauwerk über die Untere Steinach und die vorhandene GVS „Steinachtal“ überführt.

k) GVS „Alte Pressecker Straße“ (Baukm 2+943 links und rechts der Achse) Die GVS „Alte Pressecker Straße“ wird mit einem Bauwerk über die B 303 überführt. Die vorhandene Straße wird im unmittelbaren Bauwerksbereich entsprechend der bestehenden Verhältnisse angepasst.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 26

Unterlage 1

l) Öffentlicher Feld- und Waldweg „In die Waldleite“ bzw. „Weidenanger“ (Baukm 2+937 bis Baukm 3+110 rechts der Achse)

Die B 303 durchschneidet bei Baukm 3+000 und Baukm 3+110 bestehende öFW. Die kreuzenden Verkehrsbeziehungen werden über den neu zu errichtenden öFW rechts der B 303 geführt und an die GVS „Alte Pressecker Straße“ angeschlossen.

m) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Kalte Marter“ (Baukm 4+350 bis Baukm 4+690 links der Achse)

Bei Baukm 4+350 wird der öFW durch die Baumaßnahme durchschnitten. Als Ersatz wird von Baukm 4+350 bis Baukm 4+690 links der B 303 ein öFW errichtet, der an die GVS „Weißer Weg“ anschließt.

n) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Nußackerweg“ (Baukm 4+420 links der Achse) Bei Baukm 4+420 wird der öFW durch die Baumaßnahme überbaut. Der öFW wird an den neu zu errichtenden öFW von Baukm 4+350 bis Baukm 4+690 links der B 303 angeschlossen, der an die GVS „Weißer Weg“ anschließt.

o) GVS „Weißer Weg“ (Baukm 4+693 links und rechts der Achse) Die B 303 wird mit einem Bauwerk über die vorhandene GVS „Weißer Weg“ überführt. Die GVS wird im unmittelbaren Bauwerksbereich entsprechend der bestehenden Verhältnisse angepasst.

p) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Flurweg“ (Baukm 5+040 links und rechts der Achse) Bei Baukm 5+040 wird der öffentliche Feld- und Waldweg „Flurweg“ durchschnitten. Als Ersatz wird ein Parallelweg beidseitig der Achse entlang der B 303 mit Anschluss an die GVS „Weißer Weg“ und den öFW „Kulmbacher Weg“ errichtet.

q) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Kulmbacher Weg“ (Baukm 4+700 bis Baukm 5+175 links und rechts der Achse)

Bei Baukm 5+175 wird der öffentliche Feld- und Waldweg „Kulmbacher Weg“ durchschnitten. Als Ersatz wird ein Parallelweg beidseitig der Achse entlang der B 303 mit Anschluss an die GVS „Weißer Weg“ errichtet.

r) Öffentlicher Feld- und Waldweg „Espenlohweg“ (Baukm 5+920 links der Achse) Die bestehende Einmündung des öFW „Espenlohweg“ wird an die neuen Verhältnisse angepasst.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 27

Unterlage 1

Widmung / Umstufung / Einziehung Durch die geplante Maßnahme werden Teile der B 303 umgestuft:

Straßenbezeichnung bisher

Straßenbezeich-nung zukünftig

Bezeichnung der Teilstrecke

Träger der Baulast bisher/zukünftig

gesetzliche Grundlage

B 303 GVS B 303_1070_2,685 – B303 1070_1,778 B 303_1070_0,450 – B303 1070_0,237 B 303_1070_0,028 – B303 1060_2,364 B 303_1060_1,950 – B303 1060_1,733 B 303_1060_1,452 – B303 1060_0,963

Bundesrepublik Deutschland/ Stadt Stadtsteinach

§ 2 FStrG

B 303 Ortsstraße B 303_1070_1,788 – B303 1070_0,450 B 303_1060_2,364 – B303 1060_1,950 B 303_1060_1,733 – B303 1060_1,452

Bundesrepublik Deutschland/ Stadt Stadtsteinach

§ 2 FStrG

B 303 Staatsstraße 2195 B 303_1070_0,193 – B303 1070_0,028

Bundesrepublik Deutschland/ Freistaat Bayern

§ 2 FStrG

B 303 öFW B 303_1070_2,942 – B303 1070_2,685

Bundesrepublik Deutschland/ Stadt Stadtsteinach

§ 2 FStrG

B 303 --- B 303_1060_0,963 – B303 1060_0,818

Bundesrepublik Deutschland/---

§ 2 FStrG

Sämtliche neu zu errichtenden öFW werden entsprechend Art. 54 BayStrWG zu ausgebauten öFW in der Baulast der Stadt Stadtsteinach gewidmet. Die im Zusammenhang mit der Maßnahme geplanten Umstufunge, Widmungen und Einziehungen sind in Unterlage 11 (Regelungsverzeichnis) und Unterlage 12 (Widmung, Umstufung, Einziehung) beschrieben und dargestellt. Ersatz, Verlegung, Änderung von Zufahrten Direkte Zufahrten von privaten Grundstücken zur B 303 sind nicht vorgesehen. Zufahrten im Zuge der B 303 alt im Bereich südlich und nördlich des Kreisverkehrsplatzes werden an die neuen Verhältnisse angepasst. 4.3. Linienführung

4.3.1. Beschreibung des Trassenverlaufs

Südöstlich von Stadtsteinach beginnend (Baukm 0+000), verläuft die neue Trasse im Anschluss an die OU Untersteinach östlich an Stadtsteinach mit dem Campingplatz, den Gewerbegebieten „Am Bahnhof“ und dem Wohngebiet zwischen Hainbergstraße und Unterer Steinach vorbei und

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 28

Unterlage 1

biegt dann mit einem lang gezogenen Bogen nördlich von Stadtsteinach zwischen dem Gebiet Salem und den Wohngebieten zwischen der Alten Pressecker Straße und der B 303 alt in den Talbereich des Schindelbaches zwischen Stadtsteinach und Höfles ein. Sie quert den Schindelbach und etwas weiter westlich die B 303 alt. In diesem Abschnitt verläuft die Trasse größtenteils durch Wiesenbereiche und die Zaubachaue und zieht dann wieder in einem großen Bogen westlich an Höfles und Unterzaubach mit den dörflich geprägten Siedlungsstrukturen vorbei. Westlich an Oberzaubach vorbeiführend schwenkt die Trasse bei Baukm 6+070 wieder auf den Bestand ein. Die Trasse wurde dabei dahingehend optimiert, dass sie unter Beachtung der Zwangspunkte (u.a. Wasserschutzgebiet bei Baukm 1+400, Kurklinik Salem bei Baukm 2+900, Siedlungsbereiche von Stadtsteinach und Höfles bei Baukm 3+460, Topographie und landwirtschaftliche Strukturen bei Baukm 4+500) weitestgehend von der Bebauung abgerückt wurde. 4.3.2. Zwangspunkte

Die Linienführung der neuen B 303 berücksichtigt folgende Zwangspunkte: • den Anschluss an die bestehende B 303 am Bauanfang (OU Untersteinach) und die

bestehende B 303 am Bauende in Lage und Höhe, • den Anschluss der B 303 alt bei Stadtsteinach/Süd, • den Anschluss der GVS Hainbergstraße (Stadtsteinach/Mitte), • den Anschluss der B 303 alt bei Stadtsteinach/Nord, • den Anschluss der B 303 alt bei Oberzaubach/Nord, • die Kreuzungen und Einmündungen der sonstig tangierten öffentlichen Straßen und

Wege (GVS „Alte Pressecker Straße“, GVS „Weißer Weg“), • die Überbrückung der Unteren Steinach, der Zaubach und des Schindelbachs, • das Wasserschutzgebiet bei Baukm 1+400 und • die vorhandene Bebauung.

4.3.3. Linienführung im Lageplan

Die B 303 verläuft überwiegend auf dem Gebiet der Stadt Stadtsteinach und in einem kurzen Teilbereich auf dem Gebiet der Gemeinde Rugendorf. Die geplante Trasse der B 303 schließt ca. 750 m südlich der GVS nach Vogtendorf an die Ortsumgehung Untersteinach an, nimmt deren Achs- und Gradientenführung auf und führt in einem großen Rechtsbogen östlich und nördlich an Stadtsteinach vorbei. Bei Baukm 0+370 wird die bestehende B 303 über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Mit einer Steigung von 1,5 % wird die B 303 überwiegend in Einschnittslage in Richtung GVS Hainbergstraße geführt. Bei Baukm 1+500 erreicht die Gradiente zunächst den Hochpunkt und führt dann mit einem Gefälle von 3,1 % in Richtung Talaue der Unteren Steinach. Bei Baukm 1+700 tritt die Trasse aus der Einschnittslage heraus und quert das Steinachtal in Dammlage. Die Ortslage von Stadtsteinach mit den Gewerbegebieten im Osten und den Steinbrüchen wird bei Baukm 1+850 mit der AS „Stadtsteinach/Mitte“ über einen

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 29

Unterlage 1

teilplanfreien Knotenpunkt angebunden. Die Untere Steinach und die GSV Steinachtalstraße werden bei Baukm 2+470 mit einem 55 m langen Zweifeldbauwerk überquert. Im weiteren Verlauf steigt die Trasse mit 1,9 % an und führt in tiefer Einschnittslage an der Klinik Salem vorbei. Bei Baukm 3+150 tritt die Trasse wieder aus dem Einschnitt heraus und führt in Dammlage auf den Kreisverkehrsplatz zu. Dieser verknüpft die Ortsumgehung mit der bestehenden B 303 zwischen Stadtsteinach und Höfles/Unterzaubach. Mit einem großen Rechtsbogen wird Unter- und Oberzaubach im Westen umgangen. Vom Kreisverkehrsplatz aus fällt die Gradiente zunächst weiter mit 1 % Längsneigung in Richtung Zaubach, quert diese mit einem 55 m langen Zweifeldbauwerk und schneidet dann in den Hang westlich von Unterzaubach ein. In Einschnittslagen bis zu 10 m und mit einer Steigung von 3,8 % führt die Trasse an Unterzaubach vorbei in Richtung Norden. Bei Baukm 4+350 wird ein öFW überführt, bei Baukm 4+700 die GVS Weißer Weg unterführt. In Dammlage und mit einem Gefälle von 1 % folgt die Trasse der Hangkante westlich von Unterzaubach und schließt nördlich von Oberzaubach wieder an die bestehende B 303 an. Oberzaubach wird bei Baukm 5+920 über eine Einmündung an die Ortsumgehung angeschlossen. Bei Baukm 5+816 wird die Zaubach ein weiteres Mal mit einem Brückenbauwerk gekreuzt. Die Trasse hat eine Länge von 6.070 m und enthält insgesamt vier Verknüpfungen mit der bestehenden Bundesstraße. Der kleinste Radius beträgt Rmin = 285 m, die größte Längsneigung smax misst 3,8 %. 4.3.4. Linienführung im Höhenplan

Die maximale Längsneigung beträgt 3,8 %, die minimale Längsneigung 0,8 %. In Bauwerksbereichen und Verwindungsbereichen wird eine Mindestlängsneigung von 0,8 % erreicht. Die Grenzwerte der RAL sind somit in allen Bereichen eingehalten und ein ausreichender Wasserabfluss ist gewährleistet. Der minimale Kuppenhalbmesser beträgt 8.700m, der minimale Wannenhalbmesser 8.000 m. Die Grenzwerte nach RAL werden somit eingehalten, ebenso die Mindesttangentenlänge von 70 m. Aufeinanderfolgende Kuppen- und Wannenhalbmesser liegen in einem ausgewogenen Verhältnis. 4.3.5. Räumliche Linienführung und Sichtweiten

Die durch Überlagerung der horizontalen und vertikalen Entwurfselemente entstehende räumliche Linienführung lässt eine insgesamt harmonische Straßenraumgestaltung erkennen. Ausschlaggebend hierfür ist eine näherungsweise erzielte Lageübereinstimmung der Krümmungswendepunkte in Lage und Höhe wodurch eine optisch, entwässerungstechnisch und fahrdynamisch vorteilhafte Gesamttrassierung gewährleistet ist. Die verwendeten Radien aufeinander folgender Kurven sind in der Lage so aufeinander abgestimmt (Relationstrassierung), dass keine vermeidbaren Unstetigkeiten im Streckenverlauf auftreten.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 30

Unterlage 1

Für den Bau der B 303 ergeben sich unter Berücksichtigung einer EKL 3 und den Längsneigungen nachstehende Bestimmungsgrößen: erf. Haltesichtweiten: max sh = 146 m (Richtung Kronach) max sh = 148 m (Richtung Bad Berneck i.F.) erf. Überholsichtweite: sü = 600 m Auf dem gesamten Streckenabschnitt werden die nach RAL geforderten Haltesichtweiten der EKL 3 eingehalten. Die Überholsichtweite wird in beiden Richtungen auf ca. 30 % der Strecke erreicht. Somit ist ein ausreichender Überholsichtweitenanteil gegeben. 4.4. Querschnittsgestaltung

4.4.1. Querschnittselemente und Querschnittsbemessung

B 303 Im Zuge der B 303 wird ein RQ 11 nach RAL ausgebildet: 2 Fahrstreifen 2 x 3,50 = 7,00 m 2 Randstreifen 2 x 0,50 = 1,00 m 2 Bankette 2 x 1,50 = 3,00 m Kronenbreite 11,00 m Die Bankette werden standfest ausgebildet und erhalten eine Breite von 1,50 m. Der entsprechende Querschnitt ist in Unterlage 14.1 dargestellt. In den Bauwerksbereichen im Zuge der B 303 wird ein RQ 11B entsprechend der Fahrbahnbreiten der freien Strecke gewählt. Mit dem gewählten Querschnitt ist eine gute Verkehrsqualität gewährleistet (s. Pkt 4.1.2). Die erforderlichen Querneigungen werden zur Kreisbogeninnenseite ausgebildet. Die Verwindungen erfolgen im Bereich der Übergangsbögen, ggf. mit einer geteilten Verwindung. Die Anrampungsmindest- und -höchstneigungen werden immer eingehalten, ebenso die Differenz zwischen der Längsneigung und der Anrampungsneigung von mind. 0,2 %. Eine ausreichende Fahrbahnentwässerung über die Bankette und die anschließenden Böschungen bzw. Entwässerungsmulden ist somit gegeben. Im Bereich der Knotenpunkte werden Linksabbiegespuren angeordnet. Die Fahrbahnaufweitungen werden mittels einer Trassierung des Fahrbahnrandes ausgeführt, sodass auch in diesen Bereichen ein harmonischer Fahrbahnverlauf erhalten bleibt.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 31

Unterlage 1

AS Stadtsteinach/Süd, AS Stadtsteinach/Mitte, AS Oberzaubach/Nord Die AS Stadtsteinach/Süd, Stadtsteinach/Mitte und Oberzaubach/Nord erhalten einen RQ 9,5: 2 Fahrstreifen 2 x 3,00 = 6,00 m 2 Randstreifen 2 x 0,25 = 0,50 m 2 Bankette 2 x 1,50 = 3,00 m Kronenbreite 9,50 m Die Bankette werden standfest ausgebildet und erhalten eine Breite von 1,50 m. Der entsprechende Querschnitt ist in Unterlage 14.3 dargestellt. Die erforderlichen Querneigungen werden zur Kreisbogeninnenseite ausgebildet. Die Verwindungen erfolgen im Bereich der Übergangsbögen, ggf. mit einer geteilten Verwindung. Die Anrampungsmindest- und höchstneigungen werden immer eingehalten, ebenso die erforderliche Differenz zwischen der Längsneigung und der Anrampungsneigung von mind. 0,2 %. Eine ausreichende Fahrbahnentwässerung über die Bankette und die anschließenden Böschungen bzw. Entwässerungsmulden ist somit gegeben. GVS „Vogtendorfer Weg“, GVS „Weißer Weg“, Ortstraße „Alte Pressecker Straße“ Die anzupassenden GVS und Ortsstraßen werden entsprechend der bestehenden Fahrbahnbreiten ausgebildet (siehe Unterlage 5).

öFW Die Querschnittsmaße der neu zu errichtenden oder zu verlegenden öFW sind in Anlehnung an die RLW ermittelt.

Der Querschnitt ist wie folgt aufgeteilt:

1 Fahrbahn 1 x 3,00 = 3,00 m 2 Bankette 2 x 0,50 = 1,00 m Kronenbreite 4,00 m

Die Bankette werden standfest und befahrbar ausgebildet, Ausweichstellen werden im Zuge der Bauausführung mit den Anliegern vor Ort festgelegt.

Die einseitige Querneigung beträgt 3,0 %.

Der entsprechende Querschnitt ist in Unterlage 14.4 dargestellt.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 32

Unterlage 1

4.4.2. Fahrbahnbefestigung

B 303 Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 10 mit einer Deckschicht aus Splittmastixasphalt. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt je nach Damm- oder Einschnittslage zwischen 75 und 85 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). AS Stadtsteinach/Süd Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 1,0 mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt je nach Damm- oder Einschnittslage zwischen 70 und 80 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). AS Stadtsteinach/Mitte Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 10 mit einer Deckschicht aus Splittmastixasphalt. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt je nach Damm- oder Einschnittslage zwischen 75 und 85 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). AS Stadtsteinach/Nord – B 303 alt süd Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 3,2 mit einer Deckschicht aus Splittmastixasphalt. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt je nach Damm- oder Einschnittslage zwischen 70 und 80 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). AS Stadtsteinach/Nord – B 303 alt nord Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 1,8 mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt je nach Damm- oder Einschnittslage zwischen 70 und 80 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). Kreisverkehrsplatz Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 32 mit einer Deckschicht aus Splittmastixasphalt. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues 75 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). AS Oberzaubach/Nord Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 1,8 mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt je nach Damm- oder Einschnittslage zwischen 70 und 80 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). GVS Alte Pressecker Straße Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 1,0 mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt 70 cm. Der Korrekturwert DStro beträgt – 2 dB(A). GVS Vogtendorfer Weg, Weißer Weg Die Befestigung erfolgt gemäß RStO 12 in der Belastungsklasse 0,3 mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaues beträgt 70 cm.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 33

Unterlage 1

öFW Die anzupassenden und neu zu errichtenden öFW werden gemäß RLW bemessen. Dabei werden unter Annahme häufiger Überfahrten mit einer maßgebenden Achslast von 11,5 t die wassergebunden befestigten öFW mit einer Deckschicht aus Splitt-Sand-Gemisch und die bituminös befestigten öFW mit einer Tragdeckschicht erstellt.

4.4.3. Böschungsgestaltung

In den Lockergesteinsböschungen können die Böschungsneigungen der Einschnitte mit 1 : 1,5 ausgebildet werden. In den Bereichen mit Tonsteinvorkommen von Baukm 0+500 bis Baukm 1+000 sowie von Baukm 1+300 bis Baukm 1+700 werden die Böschungsneigungen der Einschnitte gem. Empfehlung des Bodengutachtens mit 1 : 2 ausgebildet werden. Die Dammböschungen können mit Böschungsneigungen von 1 : 1,5 ausgebildet werden. Bei den Einschnittsböschungen werden ab einer Böschungshöhe von 10 m 2,5 m breite Bermen auf 7 m Höhe angeordnet. Die Dammböschungen erhalten eine Oberbodenandeckung und eine Rasenansaat. 4.4.4. Hindernisse in Seitenräumen

Hindernisse in den Seitenräumen werden durch passive Schutzeinrichtungen geschützt und beschränken sich auf das erforderliche Mindestmaß (Schilderpfosten) Bäume und Sträucher werden außerhalb der Einwirkungsbereiche angeordnet. 4.5. Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

4.5.1. Anordnung von Knotenpunkten

Die Verknüpfung der B 303 mit dem untergeordneten Wegenetz erfolgt über insgesamt 4 Knotenpunkte: Bezeichnung Baukm Knotenpunktsabstand Knotenpunktsart AS KU 13 außerhalb

Baubereich Plangleich/Einmündung

2.520 m AS Stadtsteinach/Süd Baukm 0+370 Plangleich/Einmündung 1.735 m AS Stadtsteinach/Mitte Baukm 2+105 Teilplangleich/Einmündung 1.320 m AS Stadtsteinach/Nord Baukm 3+425 Kreisverkehrsplatz 1.865 m AS Oberzaubach/Nord Baukm 5+290 Plangleich/Einmündung 790 m AS Zettlitz außerhalb

Baubereich Plangleich/Kreuzung

Entsprechend RAL, Tabelle 21 und 22 werden bei Verknüpfungen von Straßen der EKL 3 oder niedriger mit einer Straße der EKL 3 plangleiche Knotenpunkte in Form von Einmündungen

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 34

Unterlage 1

oder Kreuzungen bzw. Kreisverkehrsplätzen angeordnet. Aufgrund der Topographie und des hohen Anteils querender Schwerverkehrsfahrzeuge im Zuge der GVS Hainbergstraße wird bei der AS Stadtsteinach/Mitte eine teilplangleicher Knotenpunkt gewählt. Bei allen Knotenpunkten sind die Anfahrsichten auf die übergeordneten Straßenabschnitte gegeben, ebenso die Haltesichtweiten im Zuge der übergeordneten und der untergeordneten Straßen in der Zufahrt auf den Knotenpunkt. Die Knotenpunkte sind somit von allen Ästen aus ausreichend erkennbar. Bei allen Knotenpunkten stellt die B 303 die übergeordnete Straße dar. 4.5.2. Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte

a) AS Stadtsteinach/Süd Die Anschlussstelle Stadtsteinach/Süd verknüpft die südliche Ortslage von Stadtsteinach mit der neuen Bundesstraße. Die Anbindung der B 303 alt an die B 303 wird nach RAL als plangleicher Knotenpunkt in Form einer Einmündung mit Tropfen und Dreiecksinsel als Fahrbahnteiler im untergeordneten Ast der B 303 alt ausgebildet. Im Zuge der B 303 wird ein Linksabbiegestreifen mit Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung nach Typ LA 2 angelegt. Die Abmessungen der Linksabbiegespur ergeben sich wie folgt: Breite der Linksabbiegespur: i = 3,25 m Verziehungsstrecke: l Z = 84 m Verzögerungsstrecke: l v = 40 m Aufstellstrecke: l A = 20 m Die Rechtseinbieger werden über einen dreiteiligen Korbbogen mit einem Hauptbogenradius R2 = 12 m nach Typ KE 3 geführt, die Rechtsabbieger über einen Ausfahrkeil mit anschließendem Kreisbogen R = 25 m nach Typ RA 3. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit Vzul von 100 km/h aus beiden Richtungen ergibt sich nach RAL eine einsehbare Schenkellänge des Sichtfeldes von l = 200 m. Für die einbiegenden Fahrzeuge ist die maßgebende Anfahrsicht eingehalten, dies wurde auch räumlich überprüft. Die notwendigen Sichtdreiecke sind in Unterlage 5 dargestellt. Die Ausbildung des Knotenpunktes ist verkehrssicher, die Erkennbarkeit des Knotenpunktes ist sichergestellt. Die Befahrbarkeit wurde mit Schleppkurven überprüft und ist gewährleistet. Die Verkehrsqualität des Knotenpunktes wurde entsprechend HBS, Abschnitt 7, Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage, mit der Qualitätsstufe A (Ströme 2, 3, 6, 7, 8) und B (Strom 4) ermittelt. Der Knotenpunkt ist somit sehr leistungsfähig.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 35

Unterlage 1

b) AS Stadtsteinach/Mitte Die Anschlussstelle Stadtsteinach/Mitte bindet den östlichen Ortsbereich von Stadtsteinach mit den Wohn- und Gewerbegebieten an die B 303 an. Die Anbindung der GVS Hainbergstraße an die B 303 wird nach RAL als teilplangleicher Knotenpunkt ausgebildet. Die dominierende Fahrbeziehung ist von Stadtsteinach aus in Richtung Bad Berneck i.F./ BAB A 9 gerichtet. Der Anschlussast wurde deshalb auf die westliche Seite der B 303 gelegt. Aus topographischen Gründen wurde zudem der Nord-West-Quadrant gewählt. Die Anbindung der Rampe an die B 303 erfolgt in Form einer Einmündung mit Tropfen und Dreiecksinsel als Fahrbahnteiler im untergeordneten Ast. Im Zuge der B 303 wird ein Linksabbiegestreifen mit Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung nach Typ LA 2 ausgebildet. Die Abmessungen der Linksabbiegespur ergeben sich wie folgt: Breite der Linksabbiegespur: i = 3,25 m Verziehungsstrecke: l Z = 84 m Verzögerungsstrecke: l v = 40 m Aufstellstrecke: l A = 20 m Die Rechtseinbieger werden über einen dreiteiligen Korbbogen mit einem Hauptbogenradius R2 = 12 m nach Typ KE 3 geführt, die Rechtsabbieger über einen Ausfahrkeil mit anschließendem Kreisbogen R = 25 m nach Typ RA 3. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit Vzul von 100 km/h aus beiden Richtungen ergibt sich nach RAL eine einsehbare Schenkellänge des Sichtfeldes von l = 200 m. Für die einbiegenden Fahrzeuge ist die maßgebende Anfahrsicht eingehalten, dies wurde auch räumlich überprüft. Die notwendigen Sichtdreiecke sind in Unterlage 5 dargestellt. Die Ausbildung des Knotenpunktes ist verkehrssicher, die Erkennbarkeit des Knotenpunktes ist sichergestellt. Die Befahrbarkeit wurde mit Schleppkurven überprüft und ist gewährleistet. Die Anbindung der Rampe an die Hainbergstraße erfolgt in Form einer Einmündung mit Tropfen als Fahrbahnteiler im untergeordneten Ast. Im Zuge der Hainbergstraße erfolgen keine baulichen Maßnahmen. Die Rechtseinbieger werden über einen dreiteiligen Korbbogen mit einem Hauptbogenradius R2 = 12 m nach Typ KE 3 geführt, die Rechtsabbieger über einen Kreisbogen R = 25 m nach Typ RA 6. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit Vzul von 50 km/h aus beiden Richtungen ergibt sich nach RAL eine einsehbare Schenkellänge des Sichtfeldes von l = 70 m im Bereich der Hainbergstraße. Für die einbiegenden Fahrzeuge ist die maßgebende Anfahrsicht eingehalten, dies wurde auch räumlich überprüft.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 36

Unterlage 1

Die notwendigen Sichtdreiecke sind in Unterlage 5 dargestellt. Die Ausbildung des Knotenpunktes ist verkehrssicher, die Erkennbarkeit des Knotenpunktes ist sichergestellt. Die Befahrbarkeit wurde mit Schleppkurven überprüft und ist gewährleistet. Die Verkehrsqualität des Knotenpunktes wurde entsprechend HBS, Abschnitt 7, Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage, mit der Qualitätsstufe A (Ströme 2, 3, 6, 7, 8) und B (Strom 4) ermittelt. Der Knotenpunkt ist somit sehr leistungsfähig.

c) AS Stadtsteinach/Nord Die Anschlussstelle Stadtsteinach/Nord bindet den nördlichen Stadtteil von Stadtsteinach sowie Unterzaubach und Höfles an die B 303 an. Der Anschluss wird als Kreisverkehrsplatz nach RAL ausgeführt. Der Aussendurchmesser beträgt 45 m, die Breite der Kreisfahrbahn 5,75 m. Die Fahrstreifenbreite in den Zufahrten wird mit 4,00 m gewählt, in den Ausfahrten mit 4,25 m. Die Ausrundungsradien der Knotenpunktzufahrten betragen 14 m, die der Knotenpunktausfahrten 16 m. In den Anschlussästen Nord, Ost und Süd werden Fahrbahnteiler ohne Überquerungsmöglichkeiten mit einer Breite von 1,60 m angeordnet. Im Anschlussast West quert ein bestehender Fußweg, hier wird der Fahrbahnteiler mit einer Breite von 2,50 m ausgebildet. Die Anschlüsse an die B 303 alt mit den bestehenden Zufahrten und der Brücke über den Schindelbach werden den neuen Verhältnissen angepasst. Die Befahrbarkeit wurde mit Schleppkurven überprüft und ist gewährleistet. Die Verkehrsqualität des Knotenpunktes wurde entsprechend HBS, Abschnitt 7, Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage, mit der Qualitätsstufe A ermittelt. Der Knotenpunkt ist somit sehr leistungsfähig.

d) AS Oberzaubach/Nord Die Anschlussstelle Oberzaubach/Nord verknüpft den Ortsteil Oberzaubach mit der B 303. Die Anbindung der B 303 alt an die B 303 wird nach RAL als plangleicher Knotenpunkt in Form einer Kreuzung mit Tropfen und Dreiecksinsel als Fahrbahnteiler im untergeordneten Ast der B 303 alt ausgebildet. Im Zuge des öFW Espenlohweg werden keine Fahrbahnteiler angeordnet. Im Zuge der B 303 wird ein Linksabbiegestreifen mit Verzögerungsstrecke und geschlossener Einleitung nach Typ LA 2 ausgebildet. Die Abmessungen der Linksabbiegespur ergeben sich wie folgt: Breite der Linksabbiegespur: i = 3,25 m Verziehungsstrecke: l Z = 84 m Verzögerungsstrecke: l v = 40 m Aufstellstrecke: l A = 20 m

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 37

Unterlage 1

Die Rechtseinbieger werden über einen dreiteiligen Korbbogen mit einem Hauptbogenradius R2 = 12 m nach Typ KE 3 geführt, die Rechtsabbieger über einen Ausfahrkeil mit anschließendem Kreisbogen R = 25 m nach Typ RA 3. Beim Anschluss des Espenlohweges werden die Rechtsein- und -abbieger mit einfachen Kreisbögen R = 8 m geführt. Im Einmündungsbereich wird die Fahrbahnbreite des öFW aufgeweitet. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit Vzul von 100 km/h aus beiden Richtungen ergibt sich nach RAL eine einsehbare Schenkellänge des Sichtfeldes von l = 200 m. Für die einbiegenden Fahrzeuge ist die maßgebende Anfahrsicht eingehalten, dies wurde auch räumlich überprüft. Die notwendigen Sichtdreiecke sind in Unterlage 5 dargestellt. Die Ausbildung des Knotenpunktes ist verkehrssicher, die Erkennbarkeit des Knotenpunktes ist sichergestellt. Die Befahrbarkeit wurde mit Schleppkurven überprüft und ist gewährleistet. Die Verkehrsqualität des Knotenpunktes wurde entsprechend HBS, Abschnitt 7, Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage, mit der Qualitätsstufe A für alle ermittelt. Der Knotenpunkt ist somit sehr leistungsfähig. 4.5.3. Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten

Die Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs erfolgt im gesamten Baubereich abseits der B 303 über ein neu zu errichtendes Wegenetz mit Anschluss an die bestehenden GVS und öFW. Die B 303 kann dabei an 5 Querungsstellen höhenfrei gekreuzt werden. Lediglich am Bauende wird der öFW Espenhofweg plangleich an die B 303 angeschlossen. Der Radwegeverkehr wird zukünftig durchgehend abseits der B 303 entlang der B 303 alt geführt. Am Bauende wird der bestehende Radweg „Oberzaubach – Zettlitz“ an die neue Situation angepasst. Für den Fußgängerverkehr zwischen Stadtsteinach und dem Ortsteil Höfles wird im Zuge des Kreisverkehrsplatzes eine Querungshilfe vorgesehen. Die Lage und die Erreichbarkeit von Haltestellen des ÖPNV werden durch die Baumaßnahme nicht berührt. 4.6. Besondere Anlagen

- entfällt -

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 38

Unterlage 1

4.7. Ingenieurbauwerke

Brücken Bauwerk Bauwerks-

bezeichnung Baukm Lichte

Weite [m]

Kreuzungs- winkel [gon]

Lichte Höhe [m]

Breite zw. Geländern

[m]

Vor- gesehene Gründung

Feld- anzahl

0-1 Brücke im Zuge der GVS Vogtendorfer Weg über die B 303

0+766 32,50 100 ≥ 4,70 9,10 Flachgrün-dung 2

1-1 Brücke im Zuge der B 303 über die GVS Hainbergstraße

1+870 16,00 70 ≥ 4,50 11,60 Flachgrün-dung 1

2-1

Brücke im Zuge der B 303 über die Untere Steinach und die GVS Steinachtal

2+476 55,00 70 ≥ 4,50 11,60 Flachgrün-dung 2

2-2

Brücke im Zuge der GVS Alte Pressecker Straße über die B 303

2+943 30,00 85 ≥ 4,70 9,50 Flachgrün-dung 2

3-1 Brücke im Zuge der B 303 über den Schindelbach

3+318 5,00 60 ≥ 2,00 11,60 Flachgrün-dung 1

3-2 Brücke im Zuge der B 303 alt über den Schindelbach

0+065 der

B 303 alt-Süd

5,00 68 ≥ 1,00 20,00 Tiefgründung 1

3-3 Brücke im Zuge der B 303 über die Zaubach

3+856 55,00 70 ≥ 6,00 11,60 Flachgrün-dung 2

4-1 Brücke im Zuge der B 303 über die GVS Weißer Weg

4+692 16,00 100 ≥ 4,50 11,60 Flachgrün-dung 1

5-1 Brücke im Zuge der B 303 über die Zaubach

5+816 20,00 83 ≥ 1,70 12,38 Flachgrün-dung 1

Die Bemessungshochwasserstände HQ 100 sind in den Höhenplänen (Unterlage 6) eingetragen. Die lichten Weiten der Bauwerke im Zuge der Gewässerquerungen der Unteren Steinach, des Schindelbaches und der Zaubach wurden anhand einer hydraulischen Berechnung soweit dimensioniert, dass keine schädlichen Auswirkungen auf benachbarte Bebauungen entstehen. Seitens der Baulastträger der kreuzenden Verkehrswege liegen derzeit keine Ausbauabsichten vor. Aus der landschaftspflegerischen Begleitplanung ergeben sich keine weiteren Auflagen zu Widerlager- und Pfeilerstellungen.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 39

Unterlage 1

4.8. Lärmschutzanlagen

Standort (Baukm/Betrkm)

Konstruktionsart Länge Höhe Absorptionsgrad

2+300 – 2+440 links Wall 140 m 2,50 m ü. Grad. -

2+435 – 2+515 rechts schalldichtes Brückengeländer

80 m 1,30 m ü. Grad. reflektierend

2+440 – 2+520 links schalldichtes Brückengeländer

80 m 1,00 m ü. Grad. reflektierend

2+700 – 2+930 rechts Wand 230 m 3,00 m ü. Grad. bzw. ü. Gelände

absorbierend

3+060 – 3+180 links Wall 120 m 3,00 m ü. Grad. - Die B 303 erhält einen lärmmindernden Fahrbahnbelag, der gegenüber dem Referenzbelag einen DStro-Wert von -2,0 dB(A) aufweist. 4.9. Öffentliche Verkehrsanlagen

Der ÖPNV verkehrt zukünftig im Zuge der B 303 alt. Entlang der geplanten Ortsumgehung sind keine Haltestellen vorgesehen.

4.10. Leitungen

Durch die Baumaßnahme werden Leitungen der öffentlichen Versorgung sowie Fernmeldeleitungen tangiert. Die Kostentragung für die Verlegung der Telekommunikationsleitungen richtet sich nach TKG, ansonsten nach bürgerlichem Recht. Einzelheiten sind dem Regelungsverzeichnis, Unterlage 11, zu entnehmen.

- Deutschen Telekom AG

- Kabel Deutschland Vertriebs- und Service GmbH

- E.ON Bayern AG

- Stadt Stadtsteinach (Wasser, Abwasser)

- Fernwasserversorgung Oberfranken

4.11. Baugrund/Erdarbeiten

Zur Erkundung des Baugrundes wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Der Baugrund wurde durch 12 Aufschlussbohrungen und 12 Rammsondierungen mit der schweren Rammsonde erkundet. Weiterhin wurden 4 Grundwassermessstellen ausgebaut. Das Gutachten ist als Unterlage 20 beigefügt. Geologische Verhältnisse Entlang der geplanten Trasse stehen überwiegend Gesteine des Keupers (östlich der Zaubach) und des Muschelkalkes (westlich der Zaubach) an. In der Talaue der Steinach und der Zaubach wurden z.T. holozäne Schichten, überwiegend Tone und Kiese, abgelagert.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 40

Unterlage 1

Die Trasse verläuft etwa parallel zur Fränkischen Linie, so dass evtl. Störungszonen angetroffen werden können. Baugrundbeurteilung Mutterboden Im Bereich der Trasse wird der Mutterboden im Mittel etwa 0,30 m mächtig angetroffen. Bindige Deckschichten Diese bestehen überwiegend aus Schluffen und Tonen. In den Talauen finden sich überwiegend schluffige, schwach sandige Tone. An den Hängen, insbesondere in der Nähe der Fränkischen Linie, treten überwiegend sandige, stark schluffige Kiese auf. Gemischtkörnige Deckschichten Diese bestehen überwiegend aus schluffigen, sandigen Kiesen aus Hangschuttbildungen bzw. Felszersatz. Zersetzter Fels Der zersetzte Tonstein liegt meist als schluffiger, schwach sandiger Ton vor. Die Kieskorngröße besteht überwiegend aus noch nicht vollständig zersetzten Tonsteinfragmenten. Verwitterter Fels Im Bereich östlich der Zaubach wurden überwiegend stark verwitterte und geklüftete Tonsteinen angetroffen. Geringmächtige Kalkstein- und Sandsteineinschaltungen treten sehr stark zurück. Die Tonsteine sind überwiegend flach gelagert und dünnplattig bis blättrig geschichtet. Westlich der Zaubach wird der Muschelkalk erreicht. Dieser besteht überwiegend aus bankigen, harten, splittrigen Kalk- und Dolomitsteinen. Grundwasserverhältnisse Aufgrund der Ergebnisse der Aufschlussbohrungen und der 4 Grundwassermessstellen ist in den Einschnittsbereichen bis auf Höhe des Planumsbereiches nicht mit Grundwasser zu rechnen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Grundwasserspiegel durch die Baumaßnahme abgesenkt wird. Erdbau Der anstehende Boden kann der Frostempfindlichkeitsklasse F3 zugeordnet werden. Die gesamte Baumaßnahme liegt im Bereich der Frosteinwirkungszone III. Die Wasserverhältnisse können als günstig beurteilt werden. In den Lockergesteinsböschungen können die Böschungsneigungen der Einschnitte mit 1 : 1,5 ausgebildet werden. In den Bereichen mit Tonsteinvorkommen im Bereich von Baukm 0+500 bis Baukm 1+000 sowie von Baukm 1+300 bis Baukm 1+700 sollen die Böschungsneigungen der Einschnitte mit 1 : 2 ausgebildet werden. Die Dammböschungen können mit Böschungsneigungen von 1 : 1,5 ausgebildet werden. Umgang mit Oberboden Der anfallen Oberboden wird auf den Damm- und Einschnittsböschungen wieder angedeckt.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 41

Unterlage 1

Massenbilanz Bei der Planung von Straßen ist eine ausgeglichene Erdmassenbilanz eine wichtige Planungsmaxime. Die freiwerdenden Erdmassen belaufen sich auf eine Größe von ca. 385.000 m³. Dem steht ein Bedarf an Dammschüttmassen von Höhe von ca. 375.000 m³ gegenüber. Es wird somit weitestgehend Massenausgleich erzielt. Die überschüssigen Erdmassen werden auf eine Erdstoffdeponie verbracht. Störungen durch Altlasten, Verfüllungen, erfolgte Gewässerverlegungen Störungen durch Altlasten, Verfüllungen und erfolgte Gewässerverlegungen sind im Baubereich nicht bekannt. Baustelleneinrichtungsflächen, Bautabuflächen Die Baustelleneinrichtungsflächen werden weitestgehend innerhalb der in den Lageplänen dargestellten Baugrenze angeordnet. Die Bautabuflächen werden mit Schutzzäunen während der Bauzeit gesichert (siehe Unterlage 5). 4.12. Entwässerung

Gemäß den Empfehlungen des Landesamtes für Wasserwirtschaft wird das Straßenwasser in den Dammbereichen breitflächig über Bankette und Böschungen in den Untergrund versickert. In den Einschnitts- und Anschnittsbereichen wird das anfallende Straßenwasser über Mulden bzw. Bordrinnen gefasst und linienförmig den Regenrückhalteeinrichtungen zugeführt. Der gesamte Baubereich wurde hierzu in 20 Entwässerungsabschnitte gegliedert. Das auf die OU zufließende Oberflächenwasser aus dem Gelände wird in Abfanggräben gefasst und ohne Behandlung - wie bisher auch - direkt den Vorflutern Untere Steinach, Zaubach und Schindelbach zugeleitet, um ein Einleiten in die Straßenentwässerung mit anschließender Behandlung in den Regenrückhaltebecken mit Absetzbecken zu vermeiden. Anhand der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Vorfluter und eines Vorher-Nachher-Vergleichs wurden zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof die aus den Rückhalteeinrichtungen zufließenden Wassermengen festgelegt. Den Rückhaltebecken ist jeweils ein Leichtflüssigkeitsabscheider vorgeschaltet. Die Konzeption der Gesamtentwässerung ist in Unterlage 5 und 18 dargestellt. Wasserschutzgebiete werden durch die Baumaßnahme nicht berührt, bautechnische Maßnahmen nach RiStWag sind deshalb nicht erforderlich. 4.13. Straßenausstattung

Die Straßenausstattung der neuen Bundesstraße beläuft sich auf das allgemein übliche Maß. Besonderheiten sind hier nicht vorgesehen.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 42

Unterlage 1

5. Angaben zu den Umweltauswirkungen

5.1. Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

5.1.1. Bestand

Laut LEK Oberfranken-Ost zählt der Frankenwald zu den überregionalen Erholungsgebieten und Ausflugszielen der Region sowohl für Touristen als auch für die Bevölkerung. Als oft großflächige Beeinträchtigung ist der Verkehrslärm, im vorliegenden Fall durch die bestehende B 303, anzusehen. Das Vorhabensgebiet gilt als Gebiet mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer ruhigen naturbezogenen Erholung. Der Anstieg zum Frankenwald soll für die ruhige, naturbezogene Erholung in seiner Naturnähe und seiner hohen landschaftlichen Prägnanz erhalten und entwickelt werden. Beeinträchtigungen, die zu einer Minderung der Erholungseignung, v.a. der unzerschnittenen Waldflächen, durch Lärm oder zerschneidungsbedingte Effekte führen, sollen soweit wie möglich vermieden werden. Die Eignung der Landschaftseinheit für eine ruhige, naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie aus dem Reiz einer traditionell geprägten Kulturlandschaft. Die für das Landschaftsbild im LEK formulierten Ziele und Begründungen gelten daher ebenso für die Erhaltung und Entwicklung der Erholungseignung der Landschaftseinheit. 5.1.2. Umweltauswirkungen

Baubedingt werden temporär Auswirkungen mittlerer Beeinträchtigung durch Baulärm auf die Wohn- und Erholungsfunktion in der näheren Umgebung auftreten. Es kommt zu Verlusten von (extensivem) Grünland. Der Erholungswert der Landschaft wird durch neu entstehende Straßendämme in den ersten Jahren beeinträchtigt, v.a. im Bereich Steinachtal, das als Tor zum Frankenwald gilt, sowie bei Salem. Die geplanten Bepflanzungen der Dämme werden hier zunehmend für eine bessere Integration der Baukörper in die Landschaft sorgen. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen durch die entstehenden Bauverkehre und den Straßenkörper haben eine mittlere Intensität. Betriebsbedingt ist für die nordöstlichen Bereiche von Stadtsteinach eine Erhöhung des Lärmpegels sowie des Schadstoffausstoßes zu erwarten, die zu mittlerer Beeinträchtigung führen. Die Reichweite der Belastung der straßennahen Flächen durch Immissionen (Schadstoffe, Staub, Lärm, Salz) hängt neben der Verkehrsmenge und dem Relief von einer Vielzahl anderer Faktoren ab. In den Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 13 BayNatSchG (herausgegeben von der Obersten Baubehörde und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) wurden Beeinträchtigungszonen in Abhängigkeit vom prognostizierten Verkehrsaufkommen festgelegt. Danach wird im Planungsgebiet von einer 20 m-Beeinträchtigungszone ausgegangen. 5.2. Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

5.2.1. Bestand

Im kartierten Untersuchungsraum dominieren landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Äcker und Intensivgrünland, die sich am Rand und außerhalb der Siedlungsbereiche ausdehnen. So breiten sich diese im Osten und Südosten von Stadtsteinach großflächig aus, während im siedlungsnahen Norden von Stadtsteinach die Nutzung kleinparzelliger und vielfältiger ist. Im Nordwesten von Stadtsteinach hin zu den Auenbereichen des Zaubachs lösen große

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 43

Unterlage 1

Grünländereien die kleinparzelligen Flächen ab. Westlich von Unterzaubach nimmt die Strukturvielfalt noch einmal ein wenig zu, um dann in etwa gleicher Flächenverteilung von Intensivgrünland und Acker bis ans Ende der Ausbaustrecke nordwestlich von Oberzaubach zu laufen (siehe Unterlage 19.1.2). Neben den häufig im Gebiet auftretenden eingetragenen Biotopen konnten im Zuge der eigenen Kartierungen weitere biotopwürdige Strukturen aufgenommen werden. Hier ließen sich hauptsächlich Hecken, aber auch eine Streuobstwiese, feuchte/nasse Hochstaudenfluren und artenreiches Extensivgrünland zusätzlich finden. Detaillierte Ausführungen über die streng geschützten Arten liefert die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP, siehe Unterlage 19.1.3). Im Rahmen der Auswertung vorhandener Unterlagen sowie der durchgeführten Kartierungen wurden im Planungsraum folgende streng geschützten Arten nachgewiesen: Fledermäuse Für die Fledermäuse liegt eine sehr umfangreiche Bearbeitung mit modernster Erfassungstechnik vor. Es wurden mehrere Batcorder (Vers. 1.0, 2.0, 3.0), zwei Minihorchboxen und hochwertige Detektortechnik mit Rufaufzeichnung (Pettersson D1000x, sowie P 240x mit Handyrecorder ZoomH4n) eingesetzt. Die Rufsequenzen und GIS-Lagedaten sind beim Bearbeiter C. Strätz archiviert. Des Weiteren wurden auch Untersuchungen aus früheren Jahren ausgewertet, die u.a. in der Datenbank ASK des Landesamtes für Umwelt dokumentiert sind. Speziell Quartiernachweise (Sommer-, Winter-, Zwischen-, Balzquartiere) sind bekannt aus folgenden Teilgebieten v.a. im Umfeld der geplanten Trasse:

• Sommernachweis am 16.6.09: einzelnes Großes Mausohr an der Kirche in Stadtsteinach.

Potenzielle Quartiere stellen im Trassenverlauf folgende Strukturen dar:

• Ufergehölze der Teiche bei Höfles: Hier liegen Sichtbeobachtungen der Wasserfledermaus vor.

• Obstbäume in Gärten und Streuobstwiesen (Bereiche um Höfles): Einige der älteren Obstbäume weisen Fäulnishöhlen auf, die als potenzielle Quartierbäume einzustufen sind. Im Gebiet werden solche Strukturen v.a. von der Fransenfledermaus genutzt.

• Ähnliches gilt für die Ufergehölze der Zaubach. Dort sind die Bäume jedoch noch nicht so alt und Spechthöhlen wurden nur sehr vereinzelt nachgewiesen.

• Alte Holzschuppen, Mühlengebäude, Scheunen: Potenzielle Spaltenquartiere von Nord-, Bart-, Mops- und Fransenfledermaus.

Säugetiere ohne Fledermäuse Biber: Im Bereich der oberen Zaubach wurden noch keine Spuren nachgewiesen. Haselmaus: Es werden sowohl Nadelwälder als auch Ufergehölze, im Offenbereich auch Baumhecken und Hecken besiedelt. Konkrete Nachweise oder Hinweise der schwer nachzuweisenden Art im Planungsgebiet fehlen jedoch. Luchs: Vergleichbar mit der Wildkatze (s. u.) ist die Situation für den Luchs einzuschätzen (aus dem weiteren Umfeld gibt es einige Meldungen; z.B. Revierförster Herr Näher; 1 Aufnahme aus einer Wildkamera/Fotofalle).

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Unterlage 1

Wildkatze: Einzelnachweise liegen jenseits (östlich) der Fränkischen Linie vor (Quelle: UNB Lkr. Kulmbach; div. Meldungen; ein überfahrenes Tier bei Presseck). Grundsätzlich kann mit der Art im Gebiet gerechnet werden, da derzeit auch weitab bekannter Vorkommensbereiche (z.B. Obermaingebiet im Lkr. Lichtenfels) mit speziellen Untersuchungsmethoden Wildkatzennachweise gelungen sind. (BN 2013, unveröffentlicht). Eigene Nachweise im Rahmen der Tages- und Nachtkartierungen lagen für die Wildkatze im Trassenbereich nicht vor. Es ist anzunehmen, dass die Fränkische Linie für größere Säugetiere als Leitlinie für Ausbreitungsbewegungen dient. Insofern muss auch in den Randbereichen bei Stadtsteinach für Wildkatze und Luchs mit Streifgebieten der beiden Arten gerechnet werden. Es gibt jedoch keine Hinweise auf regelmäßig begangene Korridore. Tagfalter Das Untersuchungsgebiet liegt knapp nordöstlich der Verbreitung des Thymian- oder Quendel-Ameisenbläulings (Phengaris arion) in Oberfranken (Bräu et al. 2013). Entsprechende Habitate wie trockenwarme, lückig bewachsene Kalkmagerasen sind im Trassenbereich nicht vorhanden. Nach Bräu et al. (2013) liegt das Untersuchungsgebiet ebenfalls außerhalb der Verbreitung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausithous; früher: Maculinea nausithous). Wiesen mit der Futterpflanze Großer Wiesenknopf sind im Gebiet vorhanden, aber nicht durch den Falter besiedelt. Vögel Die im Trassenverlauf nachgewiesenen Brutvögel, Nahrungsgäste und Durchzügler sind in der saP -Prüfliste vollständig enthalten. Folgende wichtige naturschutzfachlich bedeutsame Arten sind im Planungsgebiet nachgewiesen: Braunkehlchen, Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Graureiher, Klappergrasmücke, Kleinspecht, Neuntöter, Pirol, Raubwürger, Schleiereule, Schwarzstorch, Uhu, Waldohreule Folgende nicht streng geschützten Arten wurden im Planungsraum nachgewiesen: Reptilien Ringelnatter Amphibien Berg- und Teichmolch, Erdkröte, Grünfrösche Schnecken, Muscheln Große, Gemeine Teichmuschel (fischereilich genutzte Teiche) Fische Durch Strätz konnten neben den Nachweisen bei Klupp (2009) Koppen, die im Projektgebiet in der Unteren Steinach durchgehend verbreitet sind, auch im Unterlauf der Zaubach beobachtet werden. Auch in den Seitenabzweigen und Mühlgräben ist die Art vorhanden, soweit strukturelle Anforderungen auf der Gewässersohle erfüllt sind. Ein Teich in der Nähe von Höfles ist laut ABSP als erhaltenswert und verbesserbar eingestuft. Zwischen Unter- und Oberzaubach liegt ein weiterer bedeutsamer Gewässerlebensraum, der bei eigenen Begehungen als solcher jedoch nicht lokalisiert werden konnte. Der Schindelbach

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Unterlage 1

soll in seiner hohen Gewässergüte bis in die Nähe von Stadtsteinach als letzter Lebensraum für verschmutzungsempfindliche Fließgewässerorganismen erhalten und gesichert werden. Im Bereich von Höfles ist ein sonstiger Feuchtwald ausgewiesen, der erhalten und optimiert werden soll. Es handelt sich dabei vermutlich um den Erlenbestand entlang des Teiches bei Höfles. 5.2.2. Umweltauswirkungen

Bau- und anlagebedingt kommt es zur Zerschneidung von Gehölzstrukturen, die erhebliche Störungen für einige Fledermausarten (Graues/Braunes Langohr, Bart-, Mops-, Rauhaut-, Wasserfledermaus) zur Folge haben können. Ebenso kann es für den Uhu zu Problemen durch die Querung der Trasse kommen. Die Brutplätze einiger höhlenbewohnender Fledermaus- (Mops-, Rauhaut-, Wasserfledermaus) und Vogelarten (Feldsperling, Gartenrotschwanz, Kleinspecht, Schwarzspecht, Waldkauz) sind durch die Entfernung von (potenziellen) Höhlenbäumen gefährdet. Außerdem kann es für bodenbrütende Vogelarten (Wachtel, Feldlerche, Feldschwirl) zur Beschädigung oder Zerstörung ihrer Nester kommen. Für Bachneunauge und Koppe können Störungen aufgrund von Bauarbeiten im und nahe am Gewässer durch Gewässertrübung und Schadstoffeinträgen entstehen. Die Auswirkungen sind hoch. Betriebsbedingt sind Kollisionen mit Tieren möglich, die Beeinträchtigung ist mittel. 5.3. Schutzgut Boden

5.3.1. Bestand

Als geologische Besonderheit lässt sich östlich des Talraumes von Stadtsteinach im mittleren Hangbereich die so genannte „Fränkische Linie“ finden. Es handelt sich dabei um eine geologische Grenzlinie, die jüngere Schichten der Trias unmittelbar von viel älteren Schichten des Paläozoikums abgrenzt. Die meist bewaldeten Steillagen im Osten des UG werden hauptsächlich aus Grauwacke und Tonschiefer im Wechsel aufgebaut, denen Diabase und Diabastuffe aus früherer vulkanischer Tätigkeit zwischengelagert sind. Der Talbereich der Unteren Steinach ist von fluviatilen Ablagerungen geprägt. Westlich des Talraumes reichen die Schichten des Oberen Muschelkalkes bis an die Aue heran. Der obere Muschelkalk wird aus einer mächtigen Wechselfolge von mehr oder weniger dicken Kalkbänken sowie Ton- und Mergelzwischenlagen zusammengesetzt. Nach Piewak und Partner (2013) ist zusammengefasst mit folgenden Untergrundverhältnissen zu rechnen: Schicht 1: Mutterboden; dieser ist im Mittel etwa 30 cm mächtig Schicht 2: bindige Deckschichten; derartige Schichten wurden in fast allen Bohrungen angetroffen. Sie bestehen überwiegend aus Schluffen und Tonen. In den Talauen dominieren überwiegend schluffige, schwach tonige Sande, die in den Hängen, insbesondere in Richtung Fränkischer Linie in überwiegend sandige, stark schluffige, kiesige Tone übergehen. Schicht 3: gemischtkörnige Deckschichten; im Vergleich zu Schicht 2 dominieren hier schluffige, sandige Kiese. Die Tonanteile treten gegenüber den Schluffanteilen zurück. Schicht 4: zersetzter Fels; in dieser Schicht dominiert schluffiger, schwach sandiger Ton Schicht 5: verwitterter Fels; die Tonsteine sind dünnplattig bis blättrig geschichtet. Diese Keupertonsteine sind extrem witterungs- und feuchtigkeitsempfindlich. Bei Wasserzutritt zerfallen diese extrem schnell.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 46

Unterlage 1

5.3.2. Umweltauswirkungen

Bau- und anlagebedingt kommt es zu einer Neuversiegelung von 2,53 ha, der ein Rückbau von Asphaltflächen von 0,22 ha entgegensteht (mittlere Beeinträchtigung). Im Einschnitt und bei größeren Böschungen besteht Erosionsgefahr. 5.4. Schutzgut Wasser

5.4.1. Bestand

Im Planungsgebiet sind vergleichsweise wenige Oberflächengewässer vorhanden. Größtes Fließgewässer ist die Untere Steinach, die aus dem Frankenwald kommend im Bereich der Deinhards-Mühle am Ortsrand von Stadtsteinach die geplante Straßentrasse quert. Der zweite größere Bach ist die Zaubach. Dieses Gewässer führt jedoch den größten Teil des Jahres kein Wasser. Weitere Gewässer im Planungsgebiet sind der Bergleshofer Bach und der Schindelbach. Die Grundwasserverhältnisse wurden von Piewak und Partner (2013) im Rahmen des Baugrundgutachtens beschrieben. So besteht ein deutlicher Unterschied zwischen dem östlichen Planungsraum am Rand der Fränkischen Linie und dem Muschelkalkzug im Westen. Der Muschelkalkzug im Westen zeichnet sich durch eine starke Klüftigkeit und eine hohe Durchlässigkeit aus. So ist im gesamten Verbreitungsgebiet des Oberen Muschelkalkes keine einzige Quelle vorhanden. Die geologischen Verhältnisse dürften auch die Ursache für das nur periodische Fließen der Zaubach sein. Folgt die Grundwasserströmung im Muschelkalk dem Schichtfallen nach Nordosten, so strömt das Grundwasser im Quartär des Zaubachtales und der Unteren Steinach nach Südosten. Bohrungen in den Bereichen mit tiefen Einschnitten zeigen, dass der Grundwasserspiegel dort mindestens 25 m unter der dortigen Erdoberfläche liegt. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Grundwasserspiegel durch die Baumaßnahme abgesenkt wird.

• Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe: überwiegend gering • relative Grundwasserneubildung: überwiegend gering • Auenfunktionsraum: überwiegend stark beeinträchtigt • Gewässerbettstruktur: überwiegend stark beeinträchtigt

5.4.2. Umweltauswirkungen

Baubedingt entstehen keine bis geringe Belastungen. Durch die Anlage von Verkehrsflächen wird Boden versiegelt und dadurch teilweise eine Neubildung von Grundwasser verhindert. Der Schindelbach und die Zaubach werden in Teilen verlegt (mittlere Beeinträchtigung). Betriebsbedingt wird anfallendes Niederschlagswasser so weit wie möglich versickert, wodurch der Entzug anfallenden Oberflächenwassers teilweise kompensiert wird. 5.5. Schutzgut Klima und Luft

5.5.1. Bestand

Allgemein liegt das Gebiet mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 7,0 bis 7,5 °C etwas unter dem Bundesdurchschnitt von 8,2 °C. Mit durchschnittlichen Niederschlägen von 800 bis 850 mm/Jahr weist es eine höhere Feuchte als der Bundesdurchschnitt mit 789 mm/Jahr auf.

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 47

Unterlage 1

Mit 900 mm/Jahr ist der durchschnittliche Niederschlag in den höheren Lagen des Osthanges schon etwas erhöht. Er weist zusammen mit den Talbereichen der Zaubach und der Unteren Steinach kältere und feuchtere Ausgangsbedingungen als der Westhang auf. Das wärmere und trockenere Lokalklima der Westhänge lässt sich auf die ostexponierte Hanglage, die geringere Höhe zum Osthang und die Wind abgewandte Lage (Lee) zu den hauptsächlich auftretenden Westwinden zurückführen.

• Kaltluftproduktionsfunktion: hoch • Kaltlufttransport- und –sammelweg: entlang Steinach • Inversionsgefährdung: hoch

5.5.2. Umweltauswirkungen

Bau- und anlagebedingt werden durch die Versiegelung Flächen für die Kaltluftproduktion entzogen. Im Bereich der Brücke über die Untere Steinach kommt es durch die dammbedingte Einengung des Talraumes zur Unterbrechung des Kaltluftabflusses. Die bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen sind hoch. Betriebsbedingt werden keine bis geringe Auswirkungen erwartet. 5.6. Schutzgut Landschaft

5.6.1. Bestand

Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet ist durch den Anstieg vom Obermainischen Hügelland zum Frankenwald entlang der sogenannten Fränkischen Linie geprägt. Östlich dieser geologischen Störung dominieren Nadelwälder auf Schiefergestein, die immer wieder durch Steinbrüche unterbrochen sind, in denen Diabas abgebaut wird. Hangparallel zum Frankenwaldaufstieg verlaufen Bachsysteme wie die Zaubach und die Untere Steinach, die wiederum durch einen Muschelkalkrücken im Westen begrenzt sind. Die wellige Landschaft des Frankenwaldvorlandes ist durch ein lang gezogenes Band von Acker- und Grünlandflächen, die sich großräumig abwechseln, charakterisiert. Sie sind teilweise mit Heckenzügen durchsetzt. Nordöstlich von Stadtsteinach erstreckt sich ein Bereich, in dem sich Gehölzstrukturen, feuchte Hochstaudenfluren, Grünlandbereiche und Ackerflächen kleinparzellig abwechseln. Der Strukturreichtum wird durch das bewegte Relief noch verstärkt und fügt sich zu einem interessanten Landschaftsbild zusammen. Ab hier zieht sich die Trasse oberhalb von Stadtsteinach nahe der Siedlung in Richtung des westlich liegenden Zaubachtales durch großflächige Grünlandbereiche. Diese beginnen im Norden von Stadtsteinach, Höhe Salem, und ziehen sich westlich von Unterzaubach entlang des Zaubachtales in Richtung Oberzaubach. Die sonst flachen Grünlandflächen sind neben dem hügeligen Relief durch die Gewässer begleitenden Gehölze entlang des Schindelbaches und der Zaubach strukturiert. Die westlich von Unter- und Oberzaubach liegenden Hangbereiche auf dem Muschelkalkrücken sind hauptsächlich von Ackerflächen geprägt, die immer wieder von Heckenstrukturen durchzogen sind. Am Ende der Ausbaustrecke angelangt, engt sich das Zaubachtal aufgrund der zusammen laufenden Hügelketten ein. Diese sind hier wieder bewaldet und engen dadurch den freien Blick nicht nur topographisch sondern auch optisch ein. Allgemein ist das Landschaftsbild aufgrund seines hügeligen Reliefs und der öfter auftretenden Heckenstrukturen als abwechslungsreich und dynamisch zu bezeichnen. Die vielfältigsten

B 303 „Kronach – Bad Berneck i.F.“, OU Stadtsteinach – Feststellungsentwurf Seite 48

Unterlage 1

Strukturabschnitte liegen nordöstlich von Stadtsteinach, während die großflächigen Acker- und Grünlandbereiche recht monoton wirken, solange sie nicht mit Hecken durchsetzt sind.

• Eigenart: hoch • visuelle Leitlinie mit hoher Intensitätswirkung (Fränkische Linie) • Erlebniswert der Landschaft: vorhanden

5.6.2. Umweltauswirkungen

Die neue Straßentrasse wird in einigen Abschnitten zu einer deutlichen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Ein deutlich sichtbarer Eingriff in das Landschaftsbild findet im Bereich der Querung des Schindelbaches und dann in Weiterführung der Trasse bis hin zur Querung der Zaubach statt. In den unbebauten Hangabschnitten östlich von Stadtsteinach wird die Umgehungsstraße gut sichtbar sein. Im Talbereich selbst ist sie durch die Parallelität zu den gewässerbegleitenden Gehölzen gut in das Landschaftsbild eingegliedert. Anlagebedingt kommt es also zu mittleren Beeinträchtigungen. 5.7. Kulturgüter und sonstige Sachgüter

5.7.1. Bestand

Zur historischen Kulturlandschaft finden sich im LEK keine Angaben. Entlang der Steinach liegen oberhalb von Stadtsteinach zwei Baudenkmäler (aus BayernViewer-Denkmal):

• Ehem. Amtshaus, dreigeschossiger Walmdachbau mit Sandsteingliederung, bez. 1816, über älterem Kern; Scheune der ehem. Hochofenanlage, eingeschossiger Satteldachbau, z. T. in Bruchsteinmauerwerk, mit gewölbten Stallungen, um 1800 (direkt betroffen).

• Sägemühle, sog. "Schneidemühle", frühere Pulvermühle, eingeschossiger Satteldachbau mit hohem Kellergeschoß, auf hakenförmigem Grundriss. Sie ist auch als Industriedenkmal beschrieben. Die Schneidmühle ging 1867/68 in Betrieb und wurde 1980 geschlossen. Anfang 1982 wurde originalgetreu renoviert, ging wieder in Betrieb und dient zusätzlich dazu, Schülern, Studenten und Besuchern einen Einblick in eine aus kulturhistorischer Sicht wertvolle Anlage zu geben (Kuff 1985: Die Schneidmühle in Stadtsteinach; bayern-online.de) (mittelbar betroffen).

5.7.2. Umweltauswirkungen

Weder bau-, anlage- noch betriebsbedingt findet eine Beeinflussung der Baudenkmäler statt. Das Vorhaben führt zwar zu einer optischen Veränderung der Umgebung, dies ändert aber nichts an der Bedeutung der Denkmäler. 5.8. Wechselwirkungen

Die Zaubach und ihre Nebengewässer haben eine wichtige Funktion als Biotopverbundachsen. Die Zaubachaue weist insgesamt noch intakte Strukturen auf, wenngleich hier nur periodisch Wasser fließt. Im Rahmen der Fledermauserfassung konnten die Wechselbeziehungen zwischen den Auen und einigen benachbarten Lebensräumen aufgezeigt werden. Als Schwerpunkte im Trassenbereich wurden hier folgende Gebiete ermittelt:

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Unterlage 1

• Teiche westlich von Höfles (mit vorgelagertem Grünland) • Zaubach-Querung westlich von Höfles mit angrenzenden Hecken und

Grünlandfragmenten Diese Lebensräume sind Jagd- und Nahrungshabitate, die z.T. sehr hohe Dichten fliegender Insekten (schwärmende Eintags-, Köcherfliegen, Zweiflügler u. a.) aufweisen. Des Weiteren bestehen im Heckengebiet Bergfeld Wechselbeziehungen zwischen den Hecken und den angrenzenden Grünflächen und auch Äckern. 5.9. Artenschutz

Für den Artenschutz bedeutsam sind im Untersuchungsgebiet die Gehölzbestände an Zaubach, Schindelbach und Untere Steinach, hier mit ausreichend dimensionierten Höhlenbäumen, sowie Grünland für einige Vogel- sowie Fledermausarten. Alle vorhandenen bzw. potenziell vorhandenen streng geschützten Arten sind hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen geprüft worden. Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Querungshilfe bei K 5 (V 1) für Mops-, Rauhautfledermaus • Pflanzung von Hecken am Dammfuß südlich und nördlich der Hainbergstraße (V 2, V 3,

V 4): Uhu • Anlage einer gepflanzten Querungshilfe an Konfliktstelle K 9 (V 5) für Mops-

/Rauhautfledermaus • Leit- und Sperrpflanzungen (V 6) zwischen den konfliktträchtigen Stellen K 12 und K 13

für versch. Fledermausarten: Graues/Braunes Langohr, Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus,

• naturnahe Gestaltung des verlegten Schindelbaches (V 7) für Graues/Braunes Langohr, Bartfledermaus, Mopsfledermaus,

• Offenlassen des ursprünglichen Bachlaufes des Schindelbaches und Belassen der Gehölze (V 8) für Graues/Braunes Langohr, Bartfledermaus, Mopsfledermaus,

• Anbringen von 12 Fledermaus-Nistkästen (V 10) für Mops-, Rauhaut-, Wasserfledermaus

• Anbringen von 12 Vogel-Nistkästen für Baumhöhlenbrüter (V 11) • naturnahe Gestaltung des verlegten Bachlaufes der Zaubach (K 20) für Langohr- und

Bartfledermäuse (V 13) • Offenlassen des alten Bachlaufes der Zaubach und Belassen der Gehölzbestände (V

14) für Langohr- und Bartfledermäuse • Anbringen von 4 Nistkästen (V 15) für baumhöhlenbrütende Vogelarten (Feldsperling,

Gartenrot-schwanz, Kleinspecht, Schwarzspecht, Trauerschnäpper, Waldkauz) • Bauzeitenbeschränkung: Durchführung der Rodungsarbeiten in den Wintermonaten

(V17) für Mops-, Rauhaut-, Wasserfledermaus, baumbrütende Vogelarten.

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Unterlage 1

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:

• Anlage von „Lerchenfenstern“ (CEF 1): Wachtel, Feldlerche, Feldschwirl • Anlage von Wildkräuter-Blühstreifen (CEF 2): Wachtel, Feldlerche, Feldschwirl, • Schaffung von Nahrungsflächen (CEF 3): im Steinachtal, um den Schwarzstorch dorthin

zu locken: Schwarzstorch • Rodung von Fichtenriegeln im Steinachtal (CEF 4): Schwarzstorch • Schaffung feuchter Stellen (CEF 5): Schwarzstorch

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt sowie erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen der betroffenen Arten ausgeschlossen werden können. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen steht dem Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.

5.10. Natura 2000-Gebiete

Es wurde eine FFH-Verträglichkeits-Prüfung durchgeführt, die die Verträglichkeit des Baus der Ortsumgehung Stadtsteinach mit den Erhaltungszielen 2 und 10 des FFH-Gebietes DE 5835-301 „Steinachtal mit Naturwaldreservat Kühberg“ nördlich der B 303 zu beurteilen hatte (siehe Unterlage 19.2). Das FFH-Gebiet hat eine Größe von 89,7 ha. Es beinhaltet den naturnah erhaltenen Flusslauf der Unteren Steinach mit Vorkommen der gefährdeten Rundmaul-Art Bachneunauge und der Fischart Koppe. Der Bau der geplanten Ortsumgehung findet außerhalb des FFH-Gebietes statt, der geplante Abstand beträgt ca. 0,7 km. Durch Bauarbeiten im und nahe am Gewässer kann es dennoch infolge von Sediment- und Schadstoffeintrag zu erheblichen Beeinträchtigungen der beiden Arten kommen. Daher sind Schadensbegrenzungsmaßnahmen nötig. Bauarbeiten im Gewässer müssen vermieden werden, ebenso der Schadstoffeintrag in das Gewässer. Unter Einhaltung der o.g. Schadensbegrenzungsmaßnahmen ist die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes nicht erheblich. 5.11. Weitere Schutzgebiete

Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturwaldreservate Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler liegen nicht im Untersuchungsgebiet. Das Naturwaldreservat Kühberg ist Teil des oben beschriebenen Natura 2000-Gebietes. Es liegt etwa einen Kilometer von der Siedlung und neuen Trassenführung entfernt.

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Unterlage 1

Landschaftsschutzgebiete Das Steinachtal innerhalb des Frankenwaldes ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Es beginnt von Stadtsteinach aus betrachtet an der Stelle, an der das Tal den Frankenwald verlässt (bzw. dort, wo das Tal eng wird) und zieht sich entlang der Steinach bis weit in den Frankenwald hinein. Naturpark Der größte Teil des UG liegt im Naturpark Frankenwald. Der Grenzverlauf zieht sich grob entlang der Gewässer Steinach und Zaubach. Östlich dieser Linie beginnt der Naturpark, der sich bis an die Grenze nach Thüringen hinzieht. Biotope Im UG befinden sich 16 Biotope (mit einer Vielzahl von Teilflächen) nach Bayerischer Biotopkartierung. Die Flächen sind im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1.2) mit der entsprechenden Biotopnummer eingetragen. Ökoflächenkataster Im Norden des UG befindet sich eine Fläche des amtlichen Bayerischen Ökoflächenkatasters.

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Unterlage 1

6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen

6.1. Lärmschutzmaßnahmen

Entsprechend des BImSchG in Verbindung mit der 16. BImSchV und der 24. BImSchV ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen der Anspruch auf Lärmschutz zu prüfen. Der Neubau der OU Stadtsteinach stellt den Bau einer Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV dar. Bei Überschreitung der in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte besteht somit eine Verpflichtung des Straßenbaulastträgers zur Lärmvorsorge. Nach den Ergebnissen der Lärmberechnungen gemäß den RLS werden von Baukm 2+300 bis 2+520, von Baukm 2+700 bis 2+930 und von Baukm 3+060 bis 3+180 aktive Lärmschutzmaßnahmen notwendig.

Standort (Baukm/Betrkm)

Konstruktionsart Länge Höhe Absorptionsgrad

2+300 – 2+440 links Wall 140 m 2,50 m ü. Grad. -

2+435 – 2+515 rechts schalldichtes Brückengeländer

80 m 1,30 m ü. Grad. reflektierend

2+440 – 2+520 links schalldichtes Brückengeländer

80 m 1,00 m ü. Grad. reflektierend

2+700 – 2+930 rechts Wand 230 m 3,00 m ü. Grad. bzw. ü. Gelände

absorbierend

3+060 – 3+180 links Wall 120 m 3,00 m ü. Grad. - Die B 303 erhält einen lärmmindernden Fahrbahnbelag, der gegenüber dem Referenzbelag einen DStro-Wert von -2,0 dB(A) aufweist. Eine genaue Darstellung der schalltechnischen Untersuchungen enthält Unterlage 17. 6.2. Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung beschreiben ein Verfahren, mit dessen Hilfe eine Abschätzung der Auswirkungen verkehrsplanerischer Veränderungen auf die Immissionsbelastung an Straßenabschnitten möglich ist. Mit Hilfe eines aus Regressionsgeraden bestehenden Gleichungssystems, das auf einem aus Erfahrung gewonnenen Ausbreitungsmodell für zwei- und mehrstreifige Straßen mit keiner oder nur aufgelockerter Bebauung beruht, kann die, durch das neue Straßenprojekt verursachte,

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Unterlage 1

verkehrsbedingte Zusatzbelastung ermittelt werden. Für die Gesamtbelastung ergibt sich folgender Zusammenhang: Gesamtbelastung = vorhandene Vorbelastung + neu induzierte verkehrsbedingte Zusatzbelastung Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen maximalen Grenzwertüberschreitungen für NO2 (zulässig max. 18 Überschreitungen) und PM10 (zulässig max. 35 Überschreitungen) an keinem der untersuchten Gebäude erreicht werden. Die Nachweise wurden für die der B 303 am nächstgelegenen Anwesen

• „Eichbergstraße 18“ bei Baukm 2+334 (Abstand zur B 303: 81 m), • „Hochofen 1“ bei Baukm 2+475 (Abstand zur B 303: 20 m), • „Salem-Reihenhäuser“ bei Baukm 2+835 (Abstand zur B 303: 51 m) und • „Breslauer Straße 33“ bei Baukm 3+317 (Abstand zur B 303: 46 m) geführt.

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Unterlage 1

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Unterlage 1

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Unterlage 1

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Unterlage 1

6.3. Maßnahmen zum Gewässerschutz

Maßnahmen nach RiStWag Wasserschutzgebiete werden durch die Baumaßnahme nicht berührt, bautechnische Maßnahmen nach RiStWag sind deshalb nicht erforderlich. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet für die Hainbergquelle zur Wasserversorgung der Stadt Stadtsteinach liegt ca. 0,1 km östlich der Trasse im Bereich Baukm 1+300 bis 1+600. Die

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Unterlage 1

Trasse verläuft in diesem Bereich im Einschnitt, Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet sind nicht zu erwarten (siehe auch Unterlage 20.1) Retentionsraumverlust und -ausgleich in Überschwemmungsgebieten Bei allen Gewässerquerungen kommt es im Bereich der Baumaßnahme lokal zu Veränderungen in den Wassertiefen und den Fließgeschwindigkeiten. Bebaute Bereiche sind durch die Veränderungen nicht betroffen. In der Summe kommt es durch die geplanten Maßnahmen zu keinem Retentionsraumverlust. Es sind keine Abgrabungen erforderlich. 6.4. Landschaftspflegerische Maßnahmen

6.4.1. Vermeidungsmaßnahmen bei Durchführung der Baumaßnahme

V1 Anlage einer gepflanzten Querungshilfe bei K 5 für Mops-/ Rauhautfledermaus Es werden acht großkronige Laubbäume gepflanzt, die über einen gestuften Übergang (Sträucher) mit der Leitstruktur verbunden sind. V2, V3, V4 Pflanzung von Hecken auf den Böschungen südlich und nördlich der Hainbergstraße als Querungshilfe für den Uhu V5 Anlage einer gepflanzten Querungshilfe an der Konfliktstelle K 9 für Mops-/Rauhaut-fledermaus. V6 Leit- und Sperrpflanzungen zwischen den konfliktträchtigen Stellen K 12 und K 13 für versch. Fledermausarten: Graues/Braunes Langohr, Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus. V7 naturnahe Gestaltung des verlegten Schindelbaches: Graues/Braunes Langohr, Bartfledermaus, Mopsfledermaus V8 Offenlassen des ursprünglichen Bachlaufes des Schindelbaches und Belassen der Gehölze: Graues/Braunes Langohr, Bartfledermaus, Mopsfledermaus V9 Leit- und Sperrpflanzung am Kreisverkehrsplatz für Fledermausarten V10 Anbringen von 12 Fledermaus-Nistkästen: Mops-, Rauhaut-, Wasserfledermaus V11 Anbringen von 12 Vogel-Nistkästen für Baumhöhlenbrüter V12 naturnahe Gestaltung des verlegten Bachlaufes der Zaubach (K 16) bei Bau-km 3+850 V13 naturnahe Gestaltung des verlegten Bachlaufes der Zaubach (K 20) für Langohr- und Bartfledermäuse.

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Unterlage 1

V14 Offenlassen des alten Bachlaufes der Zaubach (K 20) und Belassen der Gehölzbestände für Langohr- und Bartfledermäuse. V15 Anbringen von 4 Vogel-Nistkästen für baumhöhlenbrütende Vogelarten (Feldsperling, Gartenrotschwanz, Kleinspecht, Schwarzspecht, Trauerschnäpper, Waldkauz). V16 Verhinderung vor Sedimenteinträgen in die Untere Steinach während der Bautätigkeit zum Schutz von Bachneunauge und Mühlkoppe durch geeignete technische Maßnahmen. V17 Bauzeitenbeschränkung V18 Entsiegelung und Rückbau 6.4.2. Ableiten des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung

agrarstruktureller Belange

Das Ausgleichskonzept für Naturhaushalt/Landschaftsbild orientiert sich an der in § 15 BNatSchG vorgegebenen Vorgehensweise. Das Ausgleichskonzept zielt zum einen auf eine Neuschaffung von Extensiv-Grünland und einer Obstwiese sowie außerdem auf eine Verbesserung der Biotopverbundfunktion des durch den Straßenbau betroffenen Steinachtales durch Rodung von Fichtenmonokulturen in der Aue ab. Aus den artenschutzfachlichen Analysen der saP wurden außerdem Maßnahmen zur Stärkung bodenbrütender Vogelarten sowie des Schwarzstorchvorkommens als CEF-Maßnahmen festgelegt. Durch folgende Maßnahmen wurden die agrarstrukturellen Belange berücksichtigt:

• Ausgleichsflächen auf städtischen Grundstücken (ca. 40 % der gesamten A-/E-Flächen), • Berücksichtigung besonderer landwirtschaftliche Belange bei der Gestaltung der

Ausgleichsflächen, • Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden wieder hergestellt, das Wegenetz wird

neu geordnet. 6.4.3. Maßnahmenübersicht

Ersatzmaßnahmen

E1, E2, E3 Rodung von Fichtenriegeln im Steinachtal Bereits in einem landschaftsökologischen Gutachten aus dem Jahr 1988 (Moder, 1988) wird die Entnahme von Fichtenriegeln aus dem Steinachtal gefordert, um die ökologische Durchgängigkeit der Aue wieder zu verbessern. Ziel ist die Rodung (Entfernung der Wurzelstöcke) und die Überführung in Extensivgrünland. CEF-Maßnahmen

Abgeleitet aus der speziellen artenschutzfachlichen Prüfung (saP) werden Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme i.S.v. § 42 BNatSchG) erforderlich.

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Unterlage 1

CEF1 Anlage von „Lerchenfenstern“ Dazu werden in geeigneten Ackerflächen fünf Lerchenfenster angelegt. CEF2 Anlage von Wildkräuter-Blühstreifen Dazu werden im Randbereich geeigneter Ackerflächen Wildkräuter-Blühstreifen angelegt. CEF3 Schaffung von attraktiven Nahrungsflächen für den Schwarzstorch im Steinachtal. Die Maßnahme beinhaltet die Anlage von Waldwiesen und ist in Verbindung mit CEF 4 und CEF 5 zu sehen. Sie findet auf den Ersatzflächen E1, E2 und E3 statt. Die Durchführung dieser Ersatzmaßnahmen schafft die gewünschten Nahrungsflächen für den Schwarzstorch. CEF4 Rodung von Fichtenriegeln im Steinachtal Diese Maßnahme findet auf den Ersatzflächen E1, E2 und E3 statt CEF5 Schaffung feuchter Stellen in den nahe gelegenen Seitentälern des Frankenwaldes im Steinachtal, um dem Schwarzstorch Nahrungsflächen zu bieten. Diese Maßnahme findet auf den Ersatzflächen E1, E2 und E3 statt Die Anlage von Feuchtstellen geht über die Maßnahmen zur Entwicklung von Ersatzmaßnahmen hinaus. Sie beinhaltet die Anlage von insgesamt 2 Tümpeln mit einer Flächengröße von ca. 25 m2 auf jeder der drei Flächen. Die Wassertiefe soll bei 30-50 cm liegen. Ausgleichsmaßnahmen

A1 Extensivierung von artenarmem, intensiv bewirtschafteten Grünland Die Fläche liegt am Rande eines Biotopkomplexes, bestehend aus Brachflächen und Grünland. Die Umwandlung der Intensivwiese in Extensivgrünland schafft neben einem positiven botanischen Effekt auch ein verbessertes Nahrungsangebot für Insekten und im Nachgang für Heckenvögel. A2 Extensivierung von artenarmem, intensiv bewirtschafteten Grünland Die Fläche liegt am Rande eines Biotopkomplexes, bestehend aus Hecken, Brachflächen, Hochstaudenfluren und Grünland. Die Umwandlung der Intensivwiese in Extensivgrünland schafft neben einem positiven botanischen Effekt (Extensivgrünland ist in diesem Raum selten) auch ein verbessertes Nahrungsangebot für Insekten und im Nachgang für Heckenvögel. A3 Anlage von Extensivgrünland auf einer Ackerfläche Die Fläche liegt am Rande eines Biotopkomplexes, bestehend aus Hecken, Brachflächen, Hochstaudenfluren und Grünland. Die Umwandlung der Ackerfläche in Extensivgrünland schafft neben einem positiven botanischen Effekt (Extensivgrünland ist in diesem Raum selten) auch ein verbessertes Nahrungsangebot für Insekten und im Nachgang für Heckenvögel. Um einen extensiven Standort zu schaffen, wird auf der gesamten Fläche der Oberboden entfernt. Der Oberboden wird nicht auf der Fläche verbleiben, sondern anderweitig verwendet werden.

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Unterlage 1

A4 Anlage einer Obstwiese in Anschluss zu einer bestehenden Obstwiese Die Obstwiese ergänzt eine bestehende Obstwiese und ist als Ausgleich für den Verlust von Gehölzen im Zuge der Baumaßnahme zu verstehen. A5 Pflanzung von Hecken und Entwicklung einer Brache Die Fläche liegt im ABSP-Umsetzungsprojekt Heckengebiet Bergfeld. 6.4.4. Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG

Das Ausgleichskonzept für Naturhaushalt/Landschaftsbild orientiert sich an der in § 8 BNatSchG (§8) und Art. 6a BayNatSchG vorgegebenen Vorgehensweise. Demnach wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Maßnahmen, die Natur und Landschaft beeinträchtigen, zu unterlassen bzw. zu minimieren sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Zur Kompensation derjenigen Beeinträchtigungen, die nicht ausgleichbar sind, müssen Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, findet in der vorliegenden Planung eine in verschiedene Arbeitsschritte unterteilte Abarbeitung der Eingriffsregelung statt. Das Leitbild für Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum ergibt sich vor allem aus der naturschutzfachlichen Situationsanalyse und den daraus abgeleiteten naturschutzfachlichen Zielen sowie den geologischen, hydrologischen und landschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen. Das Ausgleichskonzept zielt zum einen auf eine Neuschaffung von Extensiv-Grünland und einer Obstwiese sowie außerdem auf eine Verbesserung der Biotopverbundfunktion des durch den Straßenbau betroffenen Steinachtales durch Rodung von Fichtenmonokulturen in der Aue ab. 6.4.5. Abstimmungsergebnisse mit Behörden

Bei der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Kulmbach beteiligt. Mit der Naturschutzbehörde wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, der Konfliktanalyse und der Planung der landschaftspflegerischen Maßnahmen erörtert. 6.5. Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen wird eine harmonische Einpassung der Baumaßnahme entlang der bebauten Gebiete erreicht. 6.6. Sonstige Maßnahmen nach Fachrecht

In der vorliegenden Planung sind keine Waldflächen betroffen, sodass das Waldgesetz nicht anzuwenden ist. Belange des Abfallrechts und des Denkmalschutzrechts werden nicht berührt.

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Unterlage 1

7. Kosten

Der Bundesrepublik Deutschland ist Kostenträger sowohl für den Bau der OU Stadtsteinach gemäß § 5 i.V.m. § 3 FStrG, als auch für die notwendigen Änderungen der nachgeordneten Straßen und Wege. Eine Kostenbeteiligung Dritter erfolgt nicht. Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird mit Ausnahme der Telekommunikationsleitungen gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der „Nutzungsrichtlinien des Bundes“ geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach §§ 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG), sofern bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Die genauen Regelungen enthält das Regelungsverzeichnis (Unterlage 11). 8. Verfahren

Das Planfeststellungsverfahren dient als Rechtsgrundlage für die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der OU Stadtsteinach innerhalb der in den Plänen angegebenen Bereiche. Zur Erlangung der Baurechte dient nach § 17 FStrG dieses Planfeststellungsverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss gilt als planungsrechtliche Genehmigung des Straßenbauvorhabens. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und andere Planfeststellungen nicht erforderlich. Bauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse. Zweck des Planfeststellungsverfahrens ist es, zur umfassenden Problembewältigung alle durch das beschriebene Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen – mit Ausnahme der Enteignung – umfassend und rechtsgestaltend zu regeln. Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden,

• welche Grundstücke oder Grundstücksteile für das Vorhaben benötigt werden oder auf Verlangen übernommen werden müssen,

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Unterlage 1

• wie die öffentlich-rechtlichen Beziehungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben gestaltet werden,

• welche Folgemaßnahmen an anderen öffentlichen Verkehrswegen erforderlich werden,

• wie die Kosten bei Kreuzungsanlagen zu verteilen und die Unterhaltungskosten abzugrenzen sind,

• ob und welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind,

• welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 BNatSchG erforderlich sind,

• welche Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ im Sinne von § 34 BNatSchG in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen nach den Landesgesetzen zum Schutz von Natur und Landschaft (BayNatSchG) erforderlich sind,

• welche Maßnahmen zum Schutz der Arten nach der saP erforderlich sind,

• ob Vorkehrungen oder die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind und welche dies sind,

• ob, falls solche Vorkehrungen oder Anlagen untunlich oder mit dem Bauvorhaben unvereinbar sind, stattdessen dem Grunde nach eine Entschädigung in Geld anzuerkennen ist.

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Unterlage 1

9. Durchführung der Maßnahme

Bauablauf Durch die Lage der OU Stadtsteinach ist der Bau weitgehend ohne Beeinträchtigung des laufenden Verkehrs auf den vorhandenen Straßen möglich. Lediglich am Baubeginn und Bauende sowie im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes sind verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit notwendig. Im Bereich der Bauwerke im Zuge der GVS Vogtendorfer Weg und der Ortsstraße Alte Pressecker Straße werden Umfahrungen des Baubereiches vorgesehen. Umleitungen längerer Dauer im Zuge der B 303 sowie Gewässerum- oder –überleitungen während der Bauzeit sind nicht vorgesehen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Altlasten sind nach Auskunft des Landratsamtes Kulmbach im Baubereich nicht zu erwarten. Die Bauzeit zur Durchführung der Maßnahme beträgt voraussichtlich 3 – 4 Jahre. Bautabuflächen werden durch bauzeitliche Schutzzäune abgesichert. Diese sind in den Lageplänen (Unterlage 5) ausgewiesen. Die Erschließung der Baustelle erfolgt vom öffentlichen Wegenetz aus und innerhalb der Baustelle weitestgehend längs über das Baufeld. Grunderwerb Für die mit dem Bau der OU Stadtsteinach zusammenhängenden Maßnahmen wird privates Eigentum in Anspruch genommen. Die davon betroffenen Grundstücke und der Umfang der im Einzelnen benötigten Flächen sind dem Grunderwerbsverzeichnis und den Grunderwerbsplänen (Unterlage 10) zu entnehmen. Die für das Vorhaben erforderlichen Eingriffe in das Privateigentum werden im Wege der Entschädigung ausgeglichen. Über die Entschädigungsforderungen wird nicht in diesem Planfeststellungsverfahren entschieden, sondern in gesonderten Grunderwerbsverhandlungen bzw. Entschädigungsverfahren außerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Es kann lediglich festgestellt werden, ob dem Grunde nach Anspruch auf Entschädigung besteht. Das Staatliche Bauamt Bayreuth als Vertreter des Vorhabensträgers ist bemüht, den Grunderwerb so weit wie möglich freihändig im Einvernehmen mit den Eigentümern durchzuführen.

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Unterlage 1

Vorübergehend in Anspruch zu nehmende Flächen Entlang der Grunderwerbsgrenze ist in den Grunderwerbsplänen (Unterlage 10) ein Streifen variabler Breite vorgesehen, der nur während der Bauzeit vorübergehend in Anspruch genommen wird. Diese Flächen sind für den Baubetrieb, für die Baustelleneinrichtung oder die einstweilige Lagerung von Oberbodenmaterial vorgesehen. Die Breite richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die entsprechenden Grundstücke und Flächen sind in den Grunderwerbsverzeichnissen und den Plänen ausgewiesen.

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