BauernJournal August 2015

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Die Krise der europäischen Milchwirtschaſt gefährdet Leistungen der österreichischen Milchbauern. ADOLF MARKSTEINER, LK ÖSTERREICH „Binnen eines Jahres ist der Erzeugerpreis bei Milch in der EU und bedauerlicher- weise auch in Österreich um 25 Prozent gesunken. Mit rund 30 Cent pro Liter Milch sind die Mehrkosten einer multi- funktionalen Landwirtschaft unter österreichischen Bedin- gungen nicht mehr voll ab- gedeckt. Unsere Milch ist ein einzigartiges, hochqualitatives Produkt, das voller Vielfalt und Innovation ist. Gentechnikfrei- heit, Biomilch und Heumilch, Markenprogramme und die permanent intensivierte Pro- duktsicherung sind täglich ge- lebte Qualitätsphilosophie. Wir verlangen daher mehr Maßnah- men und Verständnis am Markt für den Milchsektor“, brach- ten LKÖ-Präsident Hermann Schultes und der Vorsitzende des LK-Milchausschusses, Jo- sef Moosbrugger, die zentralen Forderungen der österreichi- schen Milchbauern bei einer Pressekonferenz mit Bundes- minister Rupprechter in Tirol auf den Punkt. Die aktuell angespannte Situa- tion am Milchmarkt wurde mit Vertretern der Vereinigung Ös- terreichischer Milchverarbeiter (VÖM) diskutiert und im Rah- men der sommerlichen Präsi- dentenkonferenz in Tirol mit Landwirtschaftsminister And- rä Rupprechter eingehend er- örtert. Es wurden Handlungs- möglichkeiten, Forderungen sowie die weitere Vorgangs- weise dargelegt. Im Vorfeld dieser Tagung hat der Land- wirtschaftsminister auch die Milchverarbeiter in die Pflicht genommen. Die Landwirt- schaftskammer und die Mol- kereien haben wiederum an den Landwirtschaftsminister appelliert, dass er sich auf EU- Ebene für eine Erhöhung des Interventionspreises einsetzt. (Fortsetzung Seite II) Trotz annähernd gleicher Milchmenge in der EU zeigt der Preistrend nach unten. Auch bei der Milch ist nun deutlich zu se- hen, dass wir Bauern die Kosten schwä- cherer Exportmärkte und politischer Kri- sen rundum mittragen müssen. Daher vertrete ich einige Forderungen, die in schwierigeren Zeiten zwar unbequem, aber notwendig sind: Wir wollen Mittel aus der Zusatzabgabe für sinnvolle Maßnahmen zur Ankurbelung des Absat- zes, wir verlangen von der EU-Kommission die fällige Anpassung beim Interventionspreis, das hilft allen Milchbauern in der EU. Zu- dem wollen wir, dass die Schulmilchakti- on weitergeführt wird. Mit einiger Verspä- tung hat die EU-Kommis- sion zwar in der Vorwo- che mit der Verlängerung der Intervention reagiert, aber das allein ist noch zu wenig. Wir thematisieren das in der Öf- fentlichkeit, um ein Signal der Gegenwehr und eine klare Botschaft an Gesellschaft und Handel auszusenden. Grüner Bericht Einkommen SEITE IV VORSITZENDER LKÖ-MILCHAUSSCHUSS JOSEF MOOSBRUGGER kommentar FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H AUGUST 2015 SCHULTES UND MOOSBRUGGER: „Für stabilen Milchmarkt sind dringend mehr Maßnahmen nötig!“ Marktgleichgewicht wieder herstellen Direktzahlungen Mutterkuhprämie SEITE VIII FOTO: LK TIROL/AICHNER

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Die Krise der europäischen Milchwirtscha� gefährdet Leistungen der österreichischen Milchbauern.

ADOLF MARKSTEINER,LK ÖSTERREICH

„Binnen eines Jahres ist der Erzeugerpreis bei Milch in der EU und bedauerlicher-weise auch in Österreich um 25 Prozent gesunken. Mit rund 30 Cent pro Liter Milch sind die Mehrkosten einer multi-funktionalen Landwirtschaft unter österreichischen Bedin-gungen nicht mehr voll ab-gedeckt. Unsere Milch ist ein einzigartiges, hochqualitatives Produkt, das voller Vielfalt und Innovation ist. Gentechnikfrei-heit, Biomilch und Heumilch, Markenprogramme und die permanent intensivierte Pro-duktsicherung sind täglich ge-lebte Qualitätsphilosophie. Wir verlangen daher mehr Maßnah-men und Verständnis am Markt für den Milchsektor“, brach-ten LKÖ-Präsident Hermann

Schultes und der Vorsitzende des LK-Milchausschusses, Jo-sef Moosbrugger, die zentralen Forderungen der österreichi-schen Milchbauern bei einer Pressekonferenz mit Bundes-minister Rupprechter in Tirol auf den Punkt.

Die aktuell angespannte Situa-tion am Milchmarkt wurde mit

Vertretern der Vereinigung Ös-terreichischer Milchverarbeiter (VÖM) diskutiert und im Rah-men der sommerlichen Präsi-dentenkonferenz in Tirol mit Landwirtschaftsminister And-rä Rupprechter eingehend er-örtert. Es wurden Handlungs-möglichkeiten, Forderungen sowie die weitere Vorgangs-weise dargelegt. Im Vorfeld

dieser Tagung hat der Land-wirtschaftsminister auch die Milchverarbeiter in die Pfl icht genommen. Die Landwirt-schaftskammer und die Mol-kereien haben wiederum an den Landwirtschaftsminister appelliert, dass er sich auf EU-Ebene für eine Erhöhung des Interventionspreises einsetzt. (Fortsetzung Seite II)

Trotz annähernd gleicher Milchmenge in der EU zeigt der Preistrend nach unten. Auch bei der Milch ist nun deutlich zu se-hen, dass wir Bauern die Kosten schwä-cherer Exportmärkte und politischer Kri-sen rundum mittragen müssen. Daher vertrete ich einige Forderungen, die in schwierigeren Zeiten zwar unbequem, aber notwendig sind: Wir wollen Mittel

aus der Zusatzabgabe für sinnvolle Maßnahmen zur Ankurbelung des Absat-zes, wir verlangen von der EU-Kommission die fällige Anpassung beim Interventionspreis, das hilft allen Milchbauern in der EU. Zu-dem wollen wir, dass die Schulmilchakti-on weitergeführt wird. Mit einiger Verspä-

tung hat die EU-Kommis-sion zwar in der Vorwo-che mit der Verlängerung der Intervention reagiert, aber das allein ist noch zu

wenig. Wir thematisieren das in der Öf-fentlichkeit, um ein Signal der Gegenwehr und eine klare Botschaft an Gesellschaft und Handel auszusenden.

Grüner BerichtEinkommen SEITE IV

VORSITZENDER

LKÖ-MILCHAUSSCHUSS

JOSEF MOOSBRUGGER

kommentar

F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

Ö S T E R R E I C H

A U G U S T 2 0 1 5

SCHULTES UND MOOSBRUGGER:

„Für stabilen Milchmarkt sind dringend mehr Maßnahmen nötig!“

Marktgleichgewicht wieder herstellen

DirektzahlungenMutterkuhprämie SEITE VII I

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I I Au g u st 2015

Bauernjournal agrarpolItIk

Entscheidungen auf gleicher Augenhöhe

„Die Wertschätzung für die Leistungen der heimischen Milchbauern und ihrer hoch-wertigen Produkte ist nur glaubwürdig, wenn sich dies auch am Preis zeigt“, unter-strich LKÖ-Präsident Her-mann Schultes. „Das Ziel der LKÖ ist die Sicherung ei-nes nachhaltigen Systems, in dem alle zusammen – Produ-zenten, Verarbeiter und Han-del – mit Verantwortung und auf gleicher Augenhöhe ent-scheiden können“, verlangte Schultes.

Milchbauern brauchen faire Preise

„Österreichs Milchbäuerinnen und -bauern liefern verlässlich Qualität aus der Region mit ei-ner klar zuordenbaren Mehr-leistung, die auch abzugelten ist. In den letzten Monaten hat sich EU-weit trotz insgesamt niedrigerer Milchmengen ein deutlicher Preistrend nach un-ten eingestellt. Hier verlangen wir die Inflationsanpassung der Interventionspreise durch die EU-Kommission. Wenn in anderen EU-Staaten der Er-zeugerpreis nicht so tief sinkt, dann hilft das uns allen. Der Milchpreis liegt unter jenem vor unserem Beitritt zur EU“, fordern Schultes und Moos-

brugger. „Die Milchbauern ha-ben im letzten Quotenjahr EU-weit als Abgaben zur Marktre-gulierung geschätzt rund 800 Mill. Euro abliefern müssen, die im EU-Budget ohne Zweck-widmung verschwinden, die aber jetzt für sinnvolle Maß-nahmen wie Absatzsteigerung, Marktforschung und Export notwendig sind. Der Milch-markt im Gleichgewicht – das war die Voraussetzung zum Quotenende. Die Bauernver-tretung verlangt, dass Geld von der sogenannten Superabga-be auch im Milchsektor bleibt und nicht für andere Budgets der Europäischen Kommission verwendet wird“, forderte Jo-sef Moosbrugger.

Milchbauern sind wichti-ger Wirtschaftsfaktor

„Ja zu Qualität, Nachhaltigkeit und Bio oder Heumilch, in je-dem Fall gentechnikfrei ge-füttert. Ja zu Diversifizierung und Effizienz in Erzeugung und Verarbeitung. Aber Ös-terreichs Milchwirtschaft mit rund 30.000 Milchbauern ist ein wichtiger Wirtschaftsfak-tor und Arbeitgeber gleicher-maßen im ländlichen Raum, gerade für die Berg- und Grün-landbauern ist Milch das wichtigste Einkommensstand-bein. Wir setzen nicht auf Bil-lig- und Massenprodukte, wir setzen auf Herkunft und Eti-

kettierung“, unterstrich der Vorsitzende des LKÖ-Milch-ausschusses auch Richtung Lebensmittelhandel. Zudem erinnerte Moosbrugger daran, dass in EU-Gremien die Förde-rung der Schulmilch- und der Schulobstaktion infrage ge-stellt werde. Auch hier ist die Forderung der Bauernvertreter ganz klar: „Das System hat sich bewährt und daher soll es ge-sichert werden. Schließlich ist Milch ein wichtiger Baustein einer gesunden Ernährung im Schulalter.“

Abfederung durch nationale Maßnahmen

„Ich habe die Europäische Kommission aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Sta-bilisierung der Märkte zu prü-fen. Denn eines ist klar: Die Zeiten der Preisregulierung sind vorbei und daher müs-sen wir auch am freien Markt mit unseren Produkten beste-hen können. Wir werden auf nationaler Ebene Maßnahmen setzen und ebenfalls einen Beitrag leisten, um die Situati-on abzufedern“, kündigte der Landwirtschaftsminister an.„Ab Herbst wird es einen Marketingschwerpunkt im Milchbereich geben. An un-serer Qualitätsstrategie halte ich weiterhin fest. Mit unse-ren verschiedenen Program-men gibt es für unsere hoch-

wertigen Produkte auch viel Potenzial im Export. Um die-se Marktchancen zu nützen, unterstütze ich das Projekt ei-ner Exportservicestelle“, zeig-te Rupprechter auf. Der Land-wirtschaftsminister will vor allem auf die Bewusstseinsbil-dung der heimischen Bevöl-kerung und nationales sowie internationales Marketing set-zen. Ab Herbst werden mehre-re Millionen Euro für die Kam-pagne „Regionale Milchpro-dukte“ aufgewendet und zur Verbesserung der Marktchan-cen österreichischer Milch-produkte im Ausland will der Landwirtschaftsminister eine Exportservicestelle einrich-ten.

Schultes: Qualität soll ihren Preis haben

„Österreich fordert in der Pro-duktion besondere Standards, Tierwohl, GVO-Freiheit und Naturschutz sind uns selbst-verständlich und verursachen Mehrkosten. Mit diesen Stan-dards rechnet der Kunde. Wir wollen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen auch hier das Bestbieterprinzip ange-wendet wird und diese selbst-verständlichen Standards nicht durch niedrige Stan-dards unterlaufen werden. Un-sere Kernstrategie heißt Quali-tät in der Breite. Auch die Ei-genmarken des Lebensmittel-handels sollen darauf abstel-len und ihre Nachhaltigkeits-kriterien mehr auf Regionalität ausrichten. Die Milchproduktion muss in der Kombination aus Region, Nachhaltigkeit und Qualität für die österreichischen Land-wirte eine der Haupteinkom-mensquellen aus der betrieb-lichen Wertschöpfung bleiben. Dafür werden wir uns einset-zen und unsere Forderungen sowohl gegenüber der Euro-päischen Kommission nach wirkungsvolleren Hilfen zur Marktentlastung als auch ge-genüber Verarbeitern und Han-del nach Abgeltung der Mehr- und Zusatzleistungen mit Nachdruck verfolgen“, unter-strich der LKÖ-Präsident.

Die angespannte Lage am Milchmarkt stand bei der sommerlichen Präsidentenkonferenz in Tirol im Mittelpunkt. Im Bild von links LH-Stv. Josef Geisler, Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes, LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger und Milchausschussvorsitzender Josef Moosbrugger. Fotos: LK tiroL/BarBara schiessLing

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AU G U ST 2015 I I IBAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

HOHEN HOLZVORRAT FÜR ENERGIEWENDE NÜTZEN

Mehrwertfaktor Bioenergie

Ohne Wärme, Strom und Treibstoffe aus Bio-masse ist die Energiewende unmöglich – da-rüber sind sich praktisch alle Studien einig. Nicht zuletzt deswegen rückt die Bioenergie zunehmend ins Zentrum von Diskussionen. Debatten rund um mögliche negative Aus-wirkungen von Biomasse importen, indirekte Landnutzungsänderungen oder von einzel-nen Branchen eingeforderte Nutzungskas-kaden verschleiern den Blick auf das We-sentliche: die nachhaltige Nutzung unserer regionalen Ressourcen, um die Energiever-

sorgung der heimischen Be-völkerung, Wirtschaft und Landwirtschaft langfristig si-cherzustellen.Dass Österreich derzeit über die größten dokumentierten Holzvorräte der Geschich-te verfügt und im Wirtschaftswald immer noch weniger Holz nutzt als zuwächst, wird oft aus der Diskussion ausgeblendet. Die Nutzung von Holz verschafft mehreren hun-derttausend Menschen in Österreich Ein-kommen. Etwa die Hälfte der heimischen

Haushalte besitzt eine Holzheizung oder bezieht biogene Nah- oder Fern-wärme. Durch den Einsatz

von Bioenergie vermeidet Österreich jähr-lich den Ausstoß von mehr als zwölf Millio-nen Tonnen CO2.Die regionale Bioenergienutzung stellt kei-nen Widerspruch zur stoffl ichen Holzver-wertung oder Bioökonomie dar. Vielmehr ist sie die Voraussetzung für einen funktionie-renden Holzindustriestandort Österreich.

JOSEF PLANK

LK ÖSTERREICH

kommentar

Der Bioenergiesektor hat sich in den vergangenen Jahren zu einer tragenden Säule der österreichi-schen Energieversorgung entwickelt.

KASIMIR NE MESTOTHY, LK ÖSTERREICH

„Biomasse leistet einen we-sentlichen Beitrag zu Öster-reichs Umstellung auf ein nachhaltiges und klimascho-nendes Energiesystem. Da-bei schafft sie regionale Wert-schöpfung, Beschäftigung und Kaufkraft. Heimische Unter-nehmen und Forschungsein-richtungen sorgen dafür, dass unsere Bioenergie-Technolo-gien auf den nationalen und internationalen Märkten Spit-zenpositionen einnehmen“, erklärte Josef Plank, Präsident des Österreichischen Biomas-se-Verbandes, in seiner Eröff-nungsrede anlässlich der Ver-anstaltung „Mehrwertfaktor Bioenergie“ in Wien. In zwei Punkten waren sich alle Dis-kutanten bei der Veranstaltung einig: In den österreichischen Wäldern ist genug Biomasse vorhanden, die Herausforde-rung ist, die jährlichen Holz-

zuwächse verstärkt zu nut-zen und bestmöglich für alle Marktteilnehmer bereitzu-stellen. Was Österreich fehlt, ist daher nicht Holz, sondern eine klare Strategie, wie der Umbau des Energiesystems in Richtung erneuerbare Energi-en vonstatten gehen soll.

Exit-Strategie für fossile Energieträger notwendig

„Wir brauchen eine klare Ori-entierung, wie unsere künftige Energieversorgung aussehen soll – mit klaren Zielvorgaben. Es gibt Ansätze für Erneuerba-re und Energieeffi zienz, was aber fehlt, ist eine Exit-Strate-gie für fossile Energieträger“, forderte Plank. In Österreichs Wäldern ist ein historisch ho-her Holzvorrat vorhanden und damit einhergehend genug Ausbaupotenzial für die Bio-energienutzung. Von einem Ausbau profi tiert vornehmlich die heimische Wirtschaft auf-grund der höheren Wertschöp-fung. Dies beweist auch die Studie der Österreichischen Energie-agentur über die Klima- und Energiemodellregion Hart-berg. In Summe wird durch die Bioenergie eine sechsfach höhere Wertschöpfung erzielt als bei den fossilen Pendants.

Biomassebranche als Teil der Problemlösung

Vor den Gefahren des Klima-wandels für Österreich und vor allem für die Forstwirt-schaft warnte Rudolf Freid-hager, Vorstandssprecher der Österreichischen Bundesfors-te. Im vergangenen Jahrzehnt wies der Einschlag der Bun-desforste einen Schadholzan-teil von bis zu 92 % auf. Die Schad ereignisse haben dra-matisch zugenommen und die Durchschnittstemperaturen steigen merklich, wodurch der Klimawandel deutlich spürbar wird. Die Bioenergie-Branche ist laut Freidhager ein Teil der Lösung dieses Pro-blems.

Holzversorgung durch verstärkte Holznutzung

Dass es genug Biomasse in Österreich gibt, bestätigte auch Alfred Heinzel, Präsi-dent von Austropapier. Das Problem sei die Mobilisie-rung, die Industrie braucht Versorgungssicherheit beim Rohstoff. Langfristig müsse eine kontinuierliche Bereit-stellung von rund 24 Mill. fm Holz jährlich angestrebt wer-den. Gegen eine regionale energetische Biomassenut-zung sprach sich Heinzel nicht aus, die Förderung von

Ökostrom-Anlagen mit gerin-gen Wirkungsgraden lehnte er jedoch ab. Der Präsident mahnte auch die Einhaltung der kaskadischen Holznut-zung ein.

Klimaschäden begrenzen, Klima� üchtlinge vermei-den

Bis zu 250 Mill. Klima-fl üchtlinge sollen Europa bis Ende des Jahrzehnts er-reichen. Die Schäden des Klimawandels werden bis zu 5 Mrd. Euro kosten – dies entspricht der Höhe ei-ner Steuer reform. Aus die-sen Gründen müssten schleu-nigst erneuerbare Energien ge-nützt und ausgebaut werden, forderte Johannes Wahlmül-ler, Klimasprecher von Glo-bal2000. Der Naturschutzge-danke dürfe aber dabei nicht auf der Strecke bleiben. Plank ergänzte: „Bezugnehmend auf den Naturschutz muss zweier-lei festgehalten werden: Ers-tens haben wir weltweit eines der fortschrittlichsten Forstge-setze samt strengen Nachhal-tigkeitskriterien bei der Wald-bewirtschaftung und zweitens muss einmal auch bei den fossilen Energiequellen über Nachhaltigkeit und Kriterien diskutiert werden.“

Ohne Biomasse keine Energiewende

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IV Au g u st 2015

Bauernjournal grüner BerIcht

Das Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage der Land- und Forstwirtschaft zeigt für die vergangenen Jahre einen äußerst wechselvollen Verlauf. Sprunghafte Veränderungen im Bereich der Produktion und Marktverhältnisse waren dominierende Faktoren.

Johannes FankhauserLk Österreich

Nach einem guten Jahr 2011 brachte das Un-wetterjahr 2012 mit Ha-

gel, Dürre, Frost, Sturm und Überschwemmungen ein Mi-nus für die Einkommen der Bauern. In Folge war auch das Jahr 2013 von starken Witte-rungseinflüssen gekennzeich-net und das wirkte sich wieder negativ auf das Einkommen aus. Das Jahr 2014 mit dem ab Som-mer dominierenden Einfluss ei-ner europaweiten Marktkrise, hervorgerufen durch das rus-sische Einfuhrverbot, ist somit das dritte Jahr in Folge mit ei-nem negativen Einkommenser-gebnis. Die Einkommensergeb-nisse in den verschiedenen Be-triebsformen sind jedoch stark unterschiedlich ausgefallen. So weist der Grüne Bericht 2015 für das Jahr 2014 durchschnitt-liche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Arbeitskraft in der Höhe von 18.941 € aus, was einem Minus gegenüber 2013 von 5 % je Arbeitskraft gleichkommt. Je Betrieb gerech-net, beliefen sich die Einkünfte im Durchschnitt aller Betriebe auf 23.370 €.

Die Ursachen für den weiteren Rückgang waren die sinkenden Preise bei Getreide, die niedri-geren Erzeugerpreise für Erd-äpfel und Zuckerrübe, eine ge-ringere Weinernte aufgrund der

feuchten Witterungsbedingun-gen, deutlich niedrigere Erzeu-gerpreise für Tafeläpfel, die zum Ertragsrückgang im Obstbau bei-trugen, und niedrigere Erträge in der Schweinehaltung durch gesunkene Mastschweine- und Ferkelpreise. Hinzu kamen noch höhere Aufwendungen für Personal, Pacht und Mieten sowie Abschreibungen. Einzig im Milchbereich haben 2014 gestiegene Erzeugerpreise und niedrigere Aufwendungen für Futtermittel zu einem leichten Einkommensplus geführt. Auch bei Österreichs Bergbauern hat sich die Situation 2014 etwas verbessert und die Einkommen sind gegenüber 2013 um 3 % ge-stiegen. Insgesamt hat sich der Einkommensabstand zwischen Berg- und Nichtbergbauern et-was verringert.

Vergleich im Dreijahresmittel

Um die Einkommensentwick-lung in der Landwirtschaft reali-tätsnah einschätzen zu können, ist eine Betrachtung einzelner Jahre oft nicht ausreichend, da jährliche Schwankungen das Er-

gebnis beeinflussen können. Im Vergleich zum Dreijahresmittel (2012 bis 2014) war ein Minus von 7 % festzustellen. Das Ni-veau ist nach wie vor niedrig.Österreichs Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochqualita-tive Lebensmittel, die von der Gesellschaft gewünscht und gefragt sind. Um diese Quali-tätslebensmittel erzeugen zu können, braucht man Wissen, Kompetenz und Leistungsfähig-keit sowie öffentliche Gelder als Leistungsabgeltung. Der Anteil der öffentlichen Mittel liegt bei durchschnittlich rund 17.000 € je Betrieb.

Große Unterschiede je nach Betriebsform

Die Aussagekraft des durch-schnittlichen Einkommens, be-zogen auf alle Betriebe, ist nur bedingt gegeben. Wichtig ist daher die Darstellung der ein-zelnen Betriebsformen und der Detailergebnisse. Dies zeigt, dass die Einkommensergebnis-se stark unterschiedlich ausfal-len.n  Stärkster Rückgang (–39,3  %) bei Dauerkulturbe-

russIsches eInfuhrVerBot führt zu fünf Prozent MInus

Stark unterschiedliche Einkommensergebnisse im Jahr 2014

trieben durch deutlich niedri-gere Erzeugerpreise im Obst-bau, aber auch geringere Wein-ernten  Einkommensminus bei Forstbetrieben (–3,6 %), ins-besondere durch geringeren Holzeinschlag n  Geringe Steigerung bei Fut-terbaubetrieben (+5 %), insbe-sondere durch einen im Jahr 2014 höheren Milchpreis n  Einkommensrückgang bei Veredelungsbetrieben (–7,5 %), insbesondere durch niedrigere Preise für Mastschweine und Ferkeln  Rückgang bei Marktfrucht-betrieben (–8,1 %), vor allem wegen niedriger Erzeugerprei-se n  Einkommensminus bei landwirtschaftlichen Ge-mischtbetrieben (–9,7 %)

Da Österreich einen hohen Anteil an Bergbauernbetrie-ben und Betrieben im benach-teiligten Gebiet aufweist, gibt der Grüne Bericht hier auch detailliert Auskunft. Die Dar-stellung der Einkommenser-gebnisse wird nach der Er-schwernislage, den vier Berg

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Au g u st 2015 VBauernjournal grüner Bericht

höfekataster-Gruppen (BHK), gegliedert. Die Bergbauern-betriebe – als Basis für die Ergebnisse Grüner Bericht – liegen überwiegend in den landwirtschaftlichen Haupt-produktionsgebieten Hochal-pen, Voralpen, Alpenostrand sowie Wald- und Mühlviertel. Es zeigt sich, dass im Durch-schnitt der Bergbauernbetrie-be die Einkünfte im Vorjahr 21.604 € je Betrieb betrugen, was ein leichtes Plus von 3,2 % bedeutet. Die Bergbau-

ernbetriebe liegen somit um 8 % unter dem Durchschnitt aller Betriebe und 15 % unter dem Durchschnitt der Nicht-bergbauernbetriebe.

§-7-Kommission beschloss Empfehlungen

Der Grüne Bericht dokumen-tiert seit dem Landwirtschafts-gesetz 1960 über viele Jahre die bedeutende Rolle der Land- und Forstwirtschaft nicht nur als Lebensmittel- und Roh-

stoffproduzent, sondern auch in der gesellschaftlich wichti-gen Aufgabenstellung, den na-türlichen Lebensraum zu er-halten und zu gestalten. Die klassische Zielsetzung der Er-haltung einer Land- und Forst-wirtschaft in einem funktions-fähigen ländlichen Raum ist auch heute noch eine zentrale Aufgabe.

Die „§-7-Kommission“ be-schloss mit unterschiedlichen Mehrheiten – sechs Vertreter

der politischen Parteien und vier Sozialpartner – eine Rei-he von agrarpolitischen Emp-fehlungen an den Landwirt-schaftsminister. Die Anträ-ge der LK Österreich zu den Themen „Verstärkter Zugang der Bäuerinnen zu Förder-maßnahmen der LE14–20“, „Pflanzenschutz“, „Entbüro-kratisierung und Verwaltungs-vereinfachung“, „Definition Dauergrünland/Wechselwie-sen“ und „Agrarischer Bil-dungsbereich“ wurden von der „§-7-Kommission“ angenom-men. Die Schwerpunkte zielen damit auf wichtige zukünftige agrarpolitische Eckpunkte ab, die insgesamt der Land- und Forstwirtschaft entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedin-gungen sichern sollen.

Quelle: LBG Österreich

Einkün�e aus Land- und Forstwirtscha�

Veränderung zu 2013 in %je Betrieb in Euro

Anteil an allenBetrieben derGrundgesamtheit in %

RLF in haje Betrieb

100%

53%

16%

24,0

28,5

21,5

-4,8

+2,9

nAKje Betrieb

1,23

1,15

1,28

20% 20,3 +1,11,34

7% 19,6 +5,01,34

3% 13,3 1,23

31% 34,2 1,19

69% 20,5 -2,01,25

-11,7

+14,5

+3,247% 19,8 1,31

Ausgewählte Ergebnisse der Bergbauernbetriebe nach BHK-Gruppen 2014

Durchschni� aller Betriebe

Nichtbergbauern

Bergbauern

BHK-Gruppe 1

BHK-Gruppe 2

BHK-Gruppe 3

BHK-Gruppe 4

Betriebe in Nicht benachteiligten GebietenBetriebe in benachteiligten Gebieten

23.370

25.305

21.604

23.457

23.480

17.808

14.850

29.047

21.431

-11,0

Quelle: LBG Österreich

Ausgewählte Ergebnisse von Spezialbetriebsformen 2014

Einkün�e aus Land- und Forstwirtscha�

Veränderung zu 2013 in %je Betrieb in Euro

Anteil an allenBetrieben derGrundgesamtheit in %

RLF in haje Betrieb

Veredelungsbetriebe

2) Getreide-, Eiweißp�anzen-, Ölsaaten- und Hackfruchtkombinationsbetriebe, spezialisierte Hackfruchtbetriebe, spezialisierte Feldgemüse- und Ackerbaugemischtbetriebe

Fu�erbaubetriebe

Marktfruchtbetriebe

Dauerkulturbetriebe

5%

4%

50%

15%

7%

28,2

30,2

21,0

41,7

10,4

-7,5

+5,0

-8,1

-39,3

nAKje Betrieb

1,47

1,50

1,37

0,82

1,28

Spez. Milchviebetriebe 28% 23,1 +11,91,56

Spez. Rinderaufzuchtbetriebe 15% 18,3 -19,31,09

Spez. Rindermastbetriebe 2% 21,1 1,01

Spez. Mu�erkuhhaltungsbetriebe 10% 18,3 +7,81,11

Spez. Weinbaubetriebe 5% 10,1 -43,11,24

Spez. Getreidebetriebe 9% 37,4 0,72

Spez. Ackerbaubetriebe 6% 48,4 -12,30,99

Spez. Obstbaubetriebe 2% 11,0 -44,61,37

-5,1

-30,0

+0,9

-17,7

1)

2)

1) Spezialisierte Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißp�anzenbetriebe

Spez. Ge�ügelbetriebe 1% 19,1 1,34

Spez. Schweinebetriebe

41.138

41.963

40.986

22.798

31.617

9.347

14.111

10.199

26.465

18.761

38.254

16.368

11.287

30.825

Grüner Bericht

2.200 buchführende Betriebe als Basis

Der Grüne Bericht 2015 mit der Darstellung der Einkommenslage für das Jahr 2014 charakterisiert objektiv die Gesamtlage der österrei-chischen Land- und Forstwirt-schaft und gibt auch ein Bild über die Vielfalt an Strukturen und unterschiedlichen Gegebenheiten, mit denen die Bäuerinnen und Bauern kon-frontiert sind. Der Grüne Bericht ist somit eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage für die Agrarpolitik. Zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft wer-den von rund 2.200 freiwil-lig buchführenden Betrieben Daten über die LBG Österreich ausgewertet. Ohne die um-fassenden Aufzeichnungen und die Bereitschaft dieser Betriebe wäre diese einzig-artige Darstellung nicht mög-lich. Mit dem jährlich erschei-nenden Grünen Bericht wird die österreichische Land- und Forstwirtschaft umfangreich und transparent für alle zugänglich dargestellt !

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VI Au g u st 2015

Bauernjournal InterVIew

FIschler zu GemeInsamen aGrarPolItIk:

System drastisch vereinfachenmittelhandel in ganz Europa so hohe Standards fährt, dass die-se keine Chlorhühner in den Regalen zulassen würden.“ Der Lauf der Zeit spricht je-doch gegen einen raschen Ab-schluss. „Heuer will man noch versuchen, zumindest Grund-züge abzuschließen. 2016 sind in den USA Präsidentenwah-len. Vor 2017 werden die Ver-handlungen nicht wieder auf-genommen werden können, denn in den USA werden nach den Wahlen die Spitzenbe-amten ausgetauscht und neue müssten sich erst einarbeiten.“ Außerdem sei es eine Frage, ob die USA dann überhaupt noch an einem Abkommen mit der EU interessiert sind: „Für die US-Industrie hat ein Ab-kommen mit Asien viel mehr Bedeutung als das TTIP.“ Was aber im Umkehrschluss hieße, dass dann die Standards welt-weit von den USA und China und nicht von Europa festge-legt werden würden.

Für staBIlItät

COPA warnt vor Mid-term-review

Der Präsident des Europäischen Bauernverbandes COPA, Albert Jan Maat (NL), warnte beim EU-Agrarministertreffen in Riga vor dem von EU-Agrarkommissar Phil Hogan angekündigten Mid-term-Review. Maat wörtlich: „Wir warnen vor einem Mid-Term-Review der GAP, wenn das heißt, jenes politische Paket, das erst im Vorjahr von der EU geschnürt wurde, wieder aufzumachen. Die Bauern brauchen Stabilität, um ihre Vorhaben bis zum Ende der Finanzplanungsperiode 2020 umzusetzen.“ Und Maat weiter: „Wir sind gegen diesen Review. Denn die Bauern kämpfen nach wie vor darum, das im Vorjahr beschlossene GAP-Reformpaket in den Griff zu bekommen. Wir müssen nun die Agrarpolitik zum Laufen bringen. Daher sind wir auch für die Vereinfachungspläne des Agrarkommissars, der die Agrarpolitik von unnötiger Bürokratie befreien will.“

Franz Fischler, Präsident des Europäischen Forums Alpbach spricht sich im Interview mit dem „BauernJournal“ für eine radikale Vereinfachung der EU-Agrarpolitik aus. Und er rechnet trotz europäischer Gegenstimmen mit einer neuerlichen Zwischenbewertung der GAP ab 2017. Josef siffert, LKÖ

Obwohl noch nicht einmal alle Details der GAP 2014 – 2020 in Kraft getreten sind, werde be-reits von einem Mid-term-Re-view gesprochen. Wann kön-ne so eine Zwischenbewer-tung realistischerweise durch-geführt werden und welche GAP-Inhalte würden im Fo-kus dieses Reviews stehen, so die Fragen an den erfahrenen Europa-Politiker. Der frühe-re EU-Agrakommissar Franz-Fischler holt kurz aus: „Das ist ähnlich wie bei der GAP-Reform 2000. Da begann die Laufzeit der Finanzplanungs-periode im Jahr 2001 und zwei Jahre später, also 2003 war be-reits die Zwischenbewertung angesetzt, im Fachjargon Mid-term-review genannt. Der Un-terschied zum kommenden Review im Jahr 2017 jedoch ist ein gravierender: Denn da-mals wurde nur die Agrarpoli-tik unter die Lupe genommen, für 2017 gibt es den expliziten Beschluss der Staats- und Re-gierungschefs, dass neben der GAP auch das Budget auf dem Prüfstand stehen wird.“ Was das bedeutet, braucht Fischler nicht allzu breit erklären: „Gibt es Druck von der Finanzseite, stehen auch die Förder-Levels der ersten Säule der GAP auf dem Prüfstand.“ Vor allem

auch deshalb, weil Kritiker im-mer wieder Untersuchungen zitieren, denen zufolge in der ersten Säule die Mehraufwän-de, die der Landwirt aus den Auflagen hat, keineswegs das Zahlungsniveau rechtfertigen. Diese lägen bei durchschnitt-lich 50 % der derzeitigen Prä-mienhöhe, woraus sich ergäbe, dass der Rest des Geldes eher eine soziale Maßnahme, denn ein Kostenausgleich sei, so die Kritik. Fischler dazu: „Erklä-rungsprobleme haben tatsäch-lich große Betriebe, wo diese Studienergebnisse oft zutref-fen.“

Zu viel BürokratieWas Fischler an der jetzigen GAP unangenehm aufstößt, ist das hohe Maß an Bürokratie, das der vorige Agrarkommissar in die neuen Inhalte hineinge-packt hat: „Da ist eine bürokra-tisch sehr aufwändige Politik entstanden“, beschreibt er die so genannte Ciolos-Reform. De-ren Leitgedanke war zwar eine wettbewerbsfähige, inklusive (d. h., mit besonderer Förde-rung der neuen Mitgliedslän-der) und grüne Agrarpolitik, doch der Weg dorthin wurde „mit Paragraphen gepflastert“. Fischler, „Die Handschrift von Phil Hogan wird erst am Mid-term-review sichtbar werden“,

zeigt sich jedoch zuversicht-lich, dass Hogan weiß, wovon er spricht. Die Landwirtschaft in seiner Heimat Irland ist nämlich sehr exportorientiert.

Keine NationalisierungWie kann oder soll die GAP ab 2020 aussehen? Die Antwort auf diese Frage kommt wie aus der Pistole geschossen: „Es sollte uns auch ab 2020 gelin-gen, die Nationalisierung der Agrarpolitik abzuwenden“. Wobei er einschränkend auf britische Forderungen ver-weist, die verlangen, die Länd-liche Entwicklung, also die zweite Säule der Agrarpolitik zu renationalisieren. Einzig gemeinsame Wettbewerbsre-geln sollten da eine EU-schäd-liche Bevorzugung der eigenen Landwirtschaft verhindern, weiß Fischler zu berichten.Fischler blickt nach vorne: „Wenn wir an die Zeit nach 2020 denken, dann fällt mir als erstes das Wort ‚System-kur’ ein. Es gibt mittlerweile eine europaweite zunehmen-de Gegnerschaft gegen weitere Bürokratie. Wir müssen daher das System drastisch verein-fachen.“ Und ein wenig kon-kreter: „Die Marktordnungen werden noch weiter zurückge-fahren werden. Die Landwirt-schaft wird im vollen Wett-bewerb stehen und Handels-schranken werden weiter ab-gebaut“. Dieser Abbau steht ja auch im Mittelpunkt der lau-fenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP). Wie sieht er das, was da in Öster-reich dazu passiert? „In Öster-reich gibt es darüber keine ra-tional geführte Diskussion. Wir führen eine emotionale Debat-te, die oft an der Realität vor-beiläuft. Die EU würde mit Si-cherheit nicht mit Lebensmit-teln aus den USA überflutet werden. Das schon allein des-halb nicht, weil der Lebens-

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Page 7: BauernJournal August 2015

AU G U ST 2015 VI IBAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG

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Weil uns die Heimatein Anliegen ist.›

Dr. Christoph Kardinal SchönbornErzbischof von Wien

Dr. Günter GeyerPräsident Österreichischer Versicherungsverband

Tobias MorettiSchauspieler

Dipl.-Ing. Johann MarihartGeneraldirektor AGRANA Beteiligungs-AG

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Martin H. GerzabekRektor der Universität für Bodenkultur Wien

MEP Elisabeth KöstingerPräsidentin Ökosoziales Forum Europa

Ök.-Rätin Theresia MeierObfrau Sozialversicherungsanstalt der Bauern

KR Andrea SchwarzmannBundesbäuerin Österreich

Abg. z. NR Ing. Hermann SchultesPräsident Landwirtschaftskammer Österreich

Abg. z. NR Johannes SchmuckenschlagerPräsident Österreichischer Weinbauverband

Dr. Kurt WeinbergerVorstandsvorsitzender Österreichische Hagelversicherung

Dipl.-Ing. Andrä RupprechterBundesminister für Landwirtschaft und Umwelt

Eine Initiative der Österreichischen Hagelversicherung

Täglichwird in

verbaut*.ein

*entspricht 31 Fußballfeldern

einBauernhof

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Page 8: BauernJournal August 2015

VI I I Au g u st 2015

Bauernjournal InVekos

Aufgrund eines Auslegungsvermerkes der Europäischen Kommission zur Vermeidung von Doppelförderungen kommt es hinsichtlich der Direktzahlungen 2015 zu einer Änderung in der Berechnung des Referenzbetrags bei Mutterkuhprämie 2014 und Almauftrieb 2015.Karl Bauer, lKÖleopold WeichselBaumer, lKoÖ

Wie bereits bekannt ist, wird in Österreich mit der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2015 bis 2020 in der ersten Säule ein einheit-liches Regionalmodell um-gesetzt. Aus der bisherigen einheitlichen Betriebsprämie (EBP) und den Tierprämien für Mutterkühe und Milch-kühe wird eine einheitliche Flächenprämie (Basis- und Greeningprämie) für Acker und Grünland gemacht. Für auf Almen aufgetriebene Rin-der, Schafe und Ziegen wird eine gekoppelte Zahlung ge-währt.Die bisher geplante Erstzutei-lung der neuen Zahlungsan-sprüche im Jahr 2015 sollte mit einer Berechnung aus der Summe von einheitlicher Be-triebsprämie 2014 und Tier-prämien für Milchkühe und Mutterkühe 2014, abzüglich der gekoppelten Almprämie für 2015, dividiert durch die Anzahl der neu zugewiese-nen Zahlungsansprüche (ent-spricht der beihilfefähigen Fläche im MFA 2015 unter

Berücksichtigung eines Re-duktionsfaktors von 80 % bei Almflächen und Hutweiden) erfolgen.In den Detailverhandlungen zur Umsetzung der GAP in Österreich hat sich nun he-rausgestellt, dass dieses Be-rechnungsschema von der Europäischen Kommission nicht akzeptiert wird, da die Mutterkuhprämie wie auch die gekoppelte Almprämie aus dem Sektor Vieh und Fleisch bezahlt wird und die Europäische Kommission da-rin das Problem einer Dop-pelförderung sieht.

Neues Berechnungs- modell

Werden im Antragsjahr 2015 Kühe auf Almen aufgetrie-ben, wird für die Berechnung des Referenzbetrags 2014 die Mutterkuhprämie 2014 (ein-

schließlich der für Kalbinnen gezahlten Mutterkuhprämie) mit einem Betrag von 138 € einbezogen. Dieser Betrag er-gibt sich aus der Mutterkuh-prämie 2014 in der Höhe von 200 € abzüglich des ab heuer für gealpte Kühe vorgesehe-nen gekoppelten Betrags von 62 €.

Was ist bei der Alpung nun zu beachten?

Als gealpte Kühe gelten Tie-re, wenn folgende beiden Kri-terien zutreffen:n  eine Meldung der Kühe auf der Alm zum Stichtag 15. Julin  und eine mindestens 60-tägige Alpungsdauer

Bei Betrieben, die nur einen Teil der Mutterkühe auf die Alm auftreiben (zum Stich-tag 15. Juli und mindestens

60 Tage Alpungsdauer), er-folgt aber bei der Berechnung des Zahlungsanspruch-Aus-gangswertes ein Abzug bei allen Prämien für Mutterkü-he und Kalbinnen 2014. Findet im Antragsjahr 2015 kein Auftrieb von Kühen statt, dafür aber in den Jah-ren 2016, 2017 oder 2018, wird die Berechnung des Re-ferenzbetrags 2014 rückwir-kend neu aufgerollt und die Zahlungsansprüche auf Basis des Mutterkuhbetrages von 138 € neu berechnet.

Andere Rinder, Schafe, Ziegen

Für Betriebe, die andere Rin-der (außer Kühe), Schafe und Ziegen auf die Alm auftrei-ben, wird die entkoppelte Mutterkuhprämie in voller Höhe von 200 € den neuen ZA zugeschlagen. Für Be-

änderung BeI MutterkuhpräMIe 2014 und alMauftrIeB 2015

Direktzahlungen 2015 – neue Berechnungsformel

entsprechend den eu-VorgaBen musste die ZA-Berechnung 2015 bei Mutterkuhprämien und Almauftrieb angepasst werden. Foto: LKö

Page 9: BauernJournal August 2015

Bauernjournal invekos Au g u st 2015 IX

Die UBB-Auflagen für die Anbaudiversifizierung sind strenger als in der ersten Säule. Darum ist sicherzustellen, dass Betriebe, die an UBB teilnehmen und die Auflagen der Anbaudiversifizierung in der ersten Säule einhalten, keine Greening-Sanktion erhalten.

Aus diesem Grund wird die Maßnahme UBB (Umwelt-gerechte und biodiversitäts-fördernde Bewirtschaftung) ab dem Mehrfachantrag 2016 nicht mehr als äquivalente Maßnahme in Bezug auf die Anbaudiversifizierung weiter-geführt.

AusgangslageIn der ersten Säule der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) bestehen drei Greening-Ver-pflichtungen: n  Anbaudiversifizierung (einzelbetrieblich)n  Ökologische Vorrangflä-chen (einzelbetrieblich)n  Dauergrünlanderhaltung (national)Die Greening-Verpflichtun-gen können auch durch die Teilnahme an der Maßnahme UBB als gleichwertige Maß-nahme im ÖPUL – sogenann-te äquivalente Methoden – er-füllt werden.

Bisherige Regelung für UBB-Teilnehmer:n  Anbaudiversifizierung: Betriebe mit mehr als 10 ha Acker müssen mindestens

drei Kulturen anbauen. (Die UBB-Auflage ist strenger als die Greening-Bestimmung in der ersten Säule.)n  Ökologische Vorrangflä-chen (OVF): Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche sind zur Anlage von mindes-tens 5 % ökologischen Vor-rangflächen verpflichtet. Bei UBB-Teilnehmern gilt die Äquivalenz für ökologische Vorrangflächen weiterhin.

n  Allgemeine Bestimmun-gen (die bestehenden Aus-nahmen vom Greening blei-ben in bekannter Weise beste-hen):– Biobetriebe: Die Greening-Bestimmungen gelten durch die biologische Bewirtschaf-tung als eingehalten („green per definition“).– Kleinerzeuger: Es besteht keine Verpflichtung zur Ein-haltung (Anmerkung: In vie-len Fällen werden die beste-henden Mindestackerflächen-ausmaße, ab denen eine Ver-pflichtung besteht, nicht er-reicht).– Betriebe mit mehr als 75 % Grünland an der Acker- und Dauergrünlandfläche

Neue RegelungKünftig gelten für die An-baudiversifizierung für alle verpflichteten Betriebe aus-schließlich die Bestimmun-gen der ersten Säule: Betriebe mit mehr als 10 ha Acker müssen mindestens zwei Kulturen, Betriebe mit mehr als 30 ha Acker min-destens drei Kulturen anbau-en.Für Teilnehmer an der Maß-nahme UBB gelten die stren-geren Auflagen nur mehr in Bezug auf ÖPUL.Für Nicht-UBB-Teilnehmer, für die bereits bisher die Greening-Bestimmungen der ersten Säule gelten, ergeben sich keine Änderungen. Zu beachten ist, dass die An-zahl der unterschiedlichen Kulturen eingehalten werden muss. Hilfestellung dazu bie-ten der Kulturartenrechner auf der Homepage der AMA www.ama.at oder die Mit-arbeiter der Bezirksbauern-kammern/Außenstellen be-ziehungsweise der Bezirks-referate.

nötIg, um sanktIonen zu vermeIden

Greening-Bestimmungen bei UBB-Teilnahme geändert

triebe, die alle Mutterkü-he auf die Alm auftrei-ben, gibt es keinen Unter-schied zur alten Berech-nungsformel. Grundsätzlich bringt die gekoppelte Almprämie in Summe österreichweit ge-sehen den alpenden Vieh-betrieben ein deutliches Plus an öffentlichen Mit-teln.

Auftrieb von 2014 möglichst beibehalten

Bei einer Änderung des Auftriebsverhaltens 2015 gegenüber 2014 können sich Auswirkungen auf die Direktzahlungen und die Futterflächenberech-nung ergeben. Weniger Auftrieb vermin-dert die Anzahl gekop-pelter Prämien und kann zum Beispiel zu weni-ger anteilmäßiger Alm-Futterfläche und damit auch zu Prämienkürzun-gen durch „unerwarteten Gewinn“ führen oder die Anzahl der neu zugewie-senen Zahlungsansprü-che verringern. Ebenso ist zu berücksich-tigen, dass sich durch eine Änderung zum bis-herigen Auftrieb auch Auswirkungen auf ÖPUL oder Ausgleichszula-ge (AZ) ergeben können. Bezüglich der Stickstoff-düngeranfallsberechnung ist zu beachten, dass ohne Alpung keine „Entlas-tung“ über die Alm erfol-gen kann.

MeldefristenEin allfälliger „vorzeiti-ger Abtrieb von Rindern“ ist fristgerecht innerhalb von 15 Kalendertagen der AMA zu melden. Weite-re Detailinformationen dazu sind im Informati-onsblatt „Almen und Ge-meinschaftsweiden“ auf der Homepage der AMA (www.ama.at/Formulare-Merkblaetter) nachzule-sen.

BetrieBe mit mehr als 10 ha Acker müssen mindestens zwei Kul-turen, Betriebe mit mehr als 30 ha Acker mindestens drei Kulturen an-bauen. Foto: AMA

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X Au g u st 2015

Bauernjournal invekos

Das Auslaufen der Quotenregelung per 1. April machte eine Änderung der Milchmeldeverordnung 2010 notwendig. Die 86. Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft regelt diese Änderung. Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Durchführung der Milchmeldeverordnung zuständig.

Romana BeRgeR, Josef WeBeR, LK niedeRösteRReich

Die Definition des Begriffes „Erstankäufer“ spielt in der geänderten Milchmeldever-ordnung eine wichtige Rolle. Der Ausdruck „Erstankäufer“ ist in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geregelt. Unterneh-men oder eine Unternehmens-gemeinschaft sind „Erstankäu-fer“, wenn sie Milch bei Erzeu-gern kaufen, umn  „sie einem oder mehreren Sammel-, Verpackungs-, Lage-rungs-, Kühlungs- oder Verar-beitungsvorgängen zu unter-ziehen, auch auf Vertragsbasis“ (zum Beispiel eine Molkerei)n  „sie an eines oder mehrere Unternehmen abzugeben, die Milch oder andere Milcher-zeugnisse behandeln oder ver-arbeiten“ (zum Beispiel ein Milchhändler)

Wer muss Monats-meldungen machen?

Erstankäufer und Betriebe, die – ohne selbst Erstankäufer zu sein – Kuhmilch körperlich übernehmen, Konsummilch

oder Milcherzeugnisse bear-beiten, verarbeiten oder her-stellen, haben monatlich Mel-dung zu machen. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Molkereien. Folgende Anga-ben sind zu melden:n  Rohstoffeingang (Menge in Kilogramm, Fettgehalt, Ei-weißgehalt)n  Milchversand (Menge in Ki-logramm, Fettgehalt, Eiweißge-halt) n  Herstellung von Milch und Milcherzeugnissenn  Bestand von Milch und Mil-cherzeugnissenn  Absatz von Milch und Milch erzeugnissenn  Auszahlungspreis für Milchn  Daten je Milcherzeuger (Betriebsnummer, ggf. Liefer-nummer, Liefermenge in Kilo-gramm, gelieferte Fetteinhei-ten)

Wer muss Jahres- meldungen machen?

n  Unternehmen, die Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch über-nehmen, haben jährlich den Rohstoffeingang und die Roh-stoffverwendung zu melden.

n  Die Unternehmen, die mo-natlich zu melden haben, müs-sen jährlich die Anzahl der Ar-beiter und Angestellten in den Betrieben melden. n  Direktverkäufer, die jährlich 10.000 kg oder mehr rohe Kuh-milch für die Direktvermark-tung einsetzen, haben jährlich die für die Direktvermarktung eingesetzte Menge in Kilo-gramm zu melden.

Definition der Direktvermarktung

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat im Mai 2015 ein Merkblatt zur Meldung der direktver-markteten Kuhmilch heraus-gegeben. Dieses Merkblatt ist auch auf der Homepage der AMA (www.ama.at) abrufbar. Demzufolge sind Landwir-te Direktvermarkter, wenn sie die gewonnene Kuhmilch oder selbst erzeugten Milcherzeug-nisse im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf ei-gene Verantwortung direkt an Endverbraucher, Lebensmitte-leinzelhandel, Lebensmittel-großhandel, Gemeinschafts-versorger oder Gastronomie

abgeben. Auch die Abgabe von Kuhmilch an andere landwirt-schaftliche Betriebe zur Ver-fütterung fällt unter die De-finition Direktvermarktung. Gemeinschaftsalmen (Agrar-gemeinschaften) fallen unter Direktvermarktung, wenn Mil-cherzeuger und Milchverarbei-ter ident sind.

Wann liegt keine Direktver-marktung vor?Keine Direktvermarktung liegt vor, wenn die ermolkene Kuh-milch an sogenannte „Erstan-käufer“ abgegeben wird. Wei-ters zählt der Eigenverbrauch am Hof (z. B. Verfütterung am Hof oder zum menschlichen Verzehr) nicht zur Direktver-marktung.

Erzeugung von Schafmischkäse

Kauft ein Schafmilcherzeuger Kuhmilch direkt von einem landwirtschaftlichen Milch-viehbetrieb zu, um Schaf-mischkäse zu erzeugen, fällt er unter die Kategorie Erstan-käufer und hat monatlich zu melden. Aus der Sicht des

Meldeverpflichtungen für direktverMarkter

Neue Milchmeldeverordnung

diReKtveRKäufeR, die JähRLich 10.000 Kg oder mehr rohe Kuhmilch für die Direktvermarktung einsetzen, haben jähr-lich spätestens bis 31. März über das abgelaufene Kalenderjahr die für die Direktvermarktung eingesetzte Menge in Kilo-gramm an die AMA zu melden. Foto: Fürstaller

Page 11: BauernJournal August 2015

Bauernjournal invekosau g u st 2015 Xi

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat nun die Sonderrichtlinie „Bio-Übergangsmaßnahme für 2014“ veröffentlicht.

Begründung der Notwendig-keit der „Bio-Übergangsmaß-nahme für 2014“ und wesentli-che Inhalte: Seit dem Jahr 2010 kann in keine ÖPUL-Maßnah-me mehr neu eingestiegen wer-den. Das bedeutet unter ande-rem, dass anerkannte Biobe-triebe seit 2010 nicht mehr in die ÖPUL-Maßnahme „Biolo-gische Wirtschaftsweise“ ein-steigen können.Um den seit 2010 neu in die biologische Landwirtschaft eingestiegenen Bio-Betrieben einen teilweisen Ausgleich im Verlängerungsjahr des ÖPUL 2007 zu geben, wird eine na-tionale Beihilfe ausschließlich für das Jahr 2014 mit folgen-den Kriterien gewährt:n  Teilnahmeberechtigte sind ausschließlich Biobetriebe: – Abschluss eines Kontroll-vertrages mit dem jeweili-

gen Landeshauptmann bezie-hungsweise der Biokontroll-stelle bis 31. Jänner 2014– Keine Teilnahme in der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise im ÖPUL“, aber Teilnahme an anderen ÖPUL-Maßnahmen (wie ins-besondere UBAG-Verzicht)n  Die nationale Beihilfe wird zusätzlich zu den beantragten ÖPUL-Förderungen gezahltn  Die Beihilfenhöhe von bis zu 80 €/ha (bis zu 50 €/ha für reduziertes Grünland) soll die Differenz zwischen den beantragten ÖPUL-Förderun-gen und der ÖPUL-Bioprämie teilweise ausgleichen

n  Beihilfenvolumen maximal 830.000 Euro, davon zahlen 60 % der Bund und 40 % die Ländern  Sollte die Zahl der Neu-teilnehmer bzw. Hektar höher sein und deswegen der Beihil-ferahmen von 830.000 Euro überschritten werden, kommt es zu einer aliquoten Kürzung der Hektarbeihilfen Die Sonderrichtlinie „Bio-Übergangsmaßnahme 2014“ kann im Internet unter http://www.bmlfuw.gv.at/ land/bio- lw/programme/ Uebergangsfoederung.html heruntergeladen werden.

informationen üBer die sonderrichtlinie

Bio-Übergangsmaßnahme für 2014Kuhmilcherzeugers ist in diesem Fall der Verkauf von Kuhmilch zur Weiter-verarbeitung keine Direkt-vermarktung.

Verpflichtungen der Direktvermarkter

Meldepflicht: Direktver-käufer, die jährlich 10.000 kg oder mehr rohe Kuh-milch für die Direktver-marktung einsetzen, ha-ben jährlich spätestens bis 31. März über das abge-laufene Kalenderjahr die für die Direktvermarktung eingesetzte Menge in Ki-logramm an die AMA zu melden.Für das Kalenderjahr 2015 gibt es eine Ausnahme-regelung. Die Meldever-pflichtung besteht für Di-rektverkäufer, die von 1. Jänner 2015 bis 31. De-zember 2015 10.000 kg oder mehr rohe Kuhmilch für die Direktvermarktung einsetzen. Gemeldet wer-den muss aber nur die di-rektvermarktete Menge von 1. April bis 31. De-zember 2015.

Aufzeichnungspflicht: Die jährlich gemeldete Direkt-vermarktungsmenge muss nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass der Di-rektverkäufer die für die Meldung erforderlichen Aufzeichnungen laufend führt.

Aufbewahrungspflicht: Die Aufzeichnungen sind (zumindest) vier Jahre vom Ende des Kalender-jahres an, auf das sie sich beziehen, aufzubewahren.

Kontrollen: Die Aufzeich-nungen sind im Falle von Vor-Ort-Kontrollen durch die AMA vorzuweisen. Für allfällige Anfragen stehen in der Landwirt-schaftskammer Nieder-österreich im Referat für Milchwirtschaft Josef We-ber und Romana Berger zur Verfügung.

sonnenwelt in Grossschönau

Unsere Welt von damals und heute erlebenIn der Sonnenwelt in Großschönau kann sich jedermann spielerisch auf die Spur der Menschheitsgeschichte machen, mit eigener Körperkraft Energie erzeugen und Wissen von Jahrtausenden entdecken. Die Weisheit alter Kulturen, verbunden mit der Technik der Zukunft, bringt viele spannend aufbereitete Themen und kniff-lige Spiele für Jung und Alt.Am Multimediaguide kann das Wissen zum Thema Energie getestet werden. Porträts zeigen, was Familien aus unterschiedlichen Kulturen, von den USA über Frankreich bis in die ärmsten Länder der Welt, binnen einer Woche verzehren und was das für die Erde bedeutet. Welche Ernährungsweisen sind trotz Globalisierung typisch für die aufgezeigten Länder? Wie viel Fleisch konsumieren Amerikaner jährlich im Vergleich zu Italienern? Und was bedeuten die unterschiedlichen Ernährungsweisen für die Umwelt? Schließlich beeindruckt der frei zugängli-che Energie-Erlebnis-Spielplatz mit Steinlabyrinth, Kletterwand, Baumhaus oder Slackline. Öffnungszeiten: Di bis So, 9 bis 17 Uhr, Preise: Erwachsene: 10,50 €, Kinder: 6,50 €; Kinder bis 6 Jahre frei. www.sonnenwelt.at

das Beihilfevolumen für 2014 beträgt 830.000 €.

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XI I Au g u st 2015

Bauernjournal Invekos

Die EU verlangt in ihren Rechtsvorschriften für all jene Maßnahmen, die ganz oder auch nur teilweise mit Geldern aus Brüsseler Töpfen finanziert werden, stichprobenartig auch am Hof der landwirtschaftlichen Betriebe zu kontrollieren (Vor-Ort-Kontrolle).

Konkret sind das alle Maß-nahmen, die mit dem „Mehr-fachantrag Flächen“ bean-tragt werden können, also beispielsweise das österrei-chische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage oder die Direktzahlungen. Zusätzlich kontrolliert die Agrar Markt Austria (AMA) auch Maßnah-men aus anderen Bereichen wie etwa die Tierkennzeich-nung, die Schulmilch, die Marketingbeiträge und vieles mehr.Gemäß Art. 24 der VO (EG) Nr. 809/2014 sind die Vor-Ort-Kontrollen so durchzufüh-ren, dass zuverlässig geprüft werden kann, ob die Voraus-setzungen für die Gewährung der Beihilfen und die Anfor-derungen und Normen für die anderweitigen Verpflichtun-gen (Cross Compliance) einge-halten werden.

Auswahl der Betriebe durch Risikoanalyse

Entsprechend der gesetzli-chen Grundlage erfolgt die Auswahl der Betriebe durch eine computerunterstützte

Risikoanalyse. Auch hier gibt es genaue Regeln. Laut An-ordnung aus Brüssel müssen zum Beispiel mindestens 5 % der Anträge jeder Maßnahme im Flächenbereich und bis zu 10 % der Anträge im Tier-bereich vor Ort kontrolliert werden. Darüber hinaus ist genauestens definiert, wie-viel Prozent der vor Ort zu kontrollierenden Betriebe zufalls- beziehungsweise ri-sikoorientiert ausgewählt werden müssen.Faktoren für die Auswahl von Betrieben für die Vor-Ort-Kontrolle sind beispielswei-se die Höhe der erhaltenen Beihilfenbeträge, die Anzahl der Feldstücke, beantragte Flächenausmaße, Auffällig-keiten im Rahmen der Ver-waltungskontrolle, die Be-triebsentwicklung gegenüber den Vorjahren, Vor-Ort-Kon-trollergebnisse der Vorjahre oder allfällige Verstöße gegen die Tierkennzeichnung.

Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wird in vielen Fällen eine Gesamtbetr iebskontrol le durchgeführt. Dies setzt je-doch eine „Optimierung“ der fachlich notwendigen Prüf-zeitpunkte voraus, hierauf wurde bereits in der Vergan-genheit durch weitere Soft-wareoptimierungen spezi-elles Augenmerk gelegt. Da-durch wird die Anzahl der kontrollierten Betriebe auf das unbedingt Notwendige begrenzt.

Cross Compliance – eigene Regelung

Laut den EU-Vorgaben muss pro Jahr mindestens 1 % al-ler Betriebe, die Direktzah-lungen bzw. bestimmte Zah-lungen im Rahmen der Länd-lichen Entwicklung oder im Weinsektor beantragen, für eine Vor-Ort-Kontrolle aus-gewählt werden. Diese Kon-trollquote ist für manche

Cross-Compliance-Bestim-mungen aufgrund fachspezi-fischer Vorschriften höher (z. B. Rinder-, Schaf- und Zie-genkennzeichnung mindes-tens 3 %, Tierschutz mindes-tens 2 %).Die Cross-Compliance-Kont-rollen im Bereich Tierschutz, Lebensmittelsicherheit, Hor-mone und Futtermittelsi-cherheit werden von den Ländern durchgeführt, nicht von der AMA. Die AMA wie-derum führt Kontrollen im Auftrag der Länder in folgen-den Bereichen durch: in Nie-derösterreich für Lebensmit-telsicherheit auf nichttier-haltenden Betrieben.Im Bereich der Länderzu-ständigkeit in Niederöster-reich und Oberösterreich für Pflanzenschutzmittel und Gewässerschutz.Die Übernahme von Kont-rollen im Auftrag der Länder führt zu einer Verringerung der Kontrolldichte am land-

WIssensWertes zu vor-ort-kontrollen

Wenn der AMA-Kontrolleur auf den Betrieb kommt

Bei einer vor-ort-kontrolle wird in vielen Fällen eine gesamtbetriebskontrolle durchgeführt.

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Au g u st 2015 XI I IBauernjournal Invekos

wirtschaftlichen Betrieb, da vielfach jene Betriebe im Auftrag der Länder kont-rolliert werden, die bereits zur Vor-Ort-Kontrolle ausge-wählt wurden.

Muss der Landwirt anwesend sein?

Vor-Ort-Kontrollen dürfen ge-mäß dem Artikel 25 der Ver-ordnung (EG) Nr. 809/2014 dann angekündigt werden, wenn der Prüfungszweck da-durch nicht gefährdet werden kann.Etwaige Verzögerungen oder unnötige Terminverschiebun-gen des Antragstellers „erspa-ren“ die Kontrolle nicht.Die Kontrolle sollte grund-sätzlich mit dem Bewirtschaf-ter, kann aber auch mit einer geeigneten Auskunftsperson durchgeführt werden. Für die Kontrolle sollte sich der Antragsteller genügend Zeit nehmen. Der Landwirt hat es selbst in der Hand: Die Vor-Ort-Kontrolle kann man be-schleunigen, wenn man alle notwendigen Unterlagen griff-bereit hat. Die Betriebsauf-zeichnungen müssen dafür stets aktuell geführt werden. Etwaige offene Fragen, die be-reits im Zuge der Vor-Ort-Kon-trolle geklärt werden können, ersparen im Nachhinein Zeit und allfällige Unklarheiten.

Wie geht die Kontrolle vor sich?

Nach der Vorstellung des Prü-fers händigt dieser dem Land-wirt das Informationsblatt zur Vor-Ort-Kontrolle aus. Alle Prüfer haben natürlich einen eigenen Dienstausweis. Die Kontrollen beginnen im Allge-meinen mit einer Prüfung der geforderten Unterlagen. Da-nach werden je nach beantrag-ter Maßnahme die Ställe (Tie-re) und/oder die Flächen be-sichtigt. Für manche Prüfun-gen muss der Prüfer auch die Wirtschaftsräume des Betrie-bes besichtigen (Umweltpro-gramm, Cross Compliance).Die Stallungen werden von den Prüfern nur mit Schutz-

kleidung betreten, um die Ge-fahr der Seuchenübertragung zu verhindern.Sollten in einem Betrieb Krankheiten oder Seuchen auftreten, soll man den Prü-fer darauf hinweisen. Der Prüfer erklärt den Ablauf der Kontrolle und etwaige Fest-stellungen und hinterlässt ei-nen Kurzbericht am Betrieb. Die Übermittlung des Prüf-berichtes im Falle von etwai-gen Feststellungen erfolgt am Postweg.

Recht auf Stellungnah-me zum Prüfbericht

Sollte ein Bauer Einwände gegen die Feststellungen des Kontrolleurs haben, so kann während der Prüfung eine Stellungnahme abgegeben werden. Der Kontrolleur ist angehalten, dabei behilflich zu sein. Eine Verweigerung der Unterschrift ändert aber nichts an den Feststellungen des Kontrollorgans. Auch nach dem Erhalt des Kontrollberichtes besteht die Möglichkeit, eine Stellung-nahme an die AMA zu rich-ten. Durch eine Stellungnah-me kann die eigene Sicht der Dinge dargestellt werden, die dann in die Beurteilung der Prüfberichte mit einfließt.Gegen Bescheide, die ab dem Jahr 2014 erlassen werden, ist das Rechtsmittel der Be-

schwerde (bis 2013 Berufung) zulässig. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der AMA einzubringen.

Alle Landschaftselemen-te werden kontrolliert

In der neuen Förderperiode spielen Landschaftselemente sowohl bei den Direktzahlun-gen als auch in der Ländlichen Entwicklung – etwa beim Ag-rarumweltprogramm – wieder eine wichtige Rolle. Neu ab dem Jahr 2015 ist die digitale, lagegenaue Erfassung der Landschaftselemente, die aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben gefordert war und die Basis für den grafischen Antrag zum Zwecke der För-derungsgewährung darstellt.Die AMA-Prüfer sind ver-pflichtet, alle am Betrieb und in der Verfügungsgewalt des Antragstellers befindlichen Landschaftselemente zu prü-fen, gegebenenfalls zu erhe-ben und im Fall von Entfer-nungen den Grund dafür im Prüfbericht zu vermerken. Die Landschaftselemente sind auf allen bewirtschafteten Flä-chen des Betriebes, unabhän-gig vom Eigentumsverhält-nis und der Beantragung, zu erhalten. Sind Landschafts-elemente nicht ausdrücklich (schriftlich) aus dem Pacht-vertrag ausgenommen, wird

davon ausgegangen, dass der Pächter auch die Verfügungs-gewalt über die Landschafts-elemente hat.Die Erhaltungs- und Kont-rollpflicht von Landschafts-elementen betrifft alle bewirt-schafteten Flächen des Betrie-bes, sofern diese nicht dezi-diert vom Eigentümer zurück-behalten wurden.

Gekoppelte Stützung Tiere: Alle Tiere werden geprüft

Mit dem Jahr 2015 wurde eine Prämie für den Auf-trieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen ein-geführt. Grundsätzlich wird bei der gekoppelten Stützung nur der Auftrieb auf Almen gefördert. Es ist daher not-wendig, dass alle Tiere des zu kontrollierenden Betrie-bes auch auf Almen bzw. Ge-meinschaftsweiden geprüft werden.Damit die gekoppelte Stüt-zung gewährt werden kann, müssen die Grundlagen der Tierkennzeichnung und Re-gistrierung eingehalten wer-den.Dies umfasst die Überprü-fung, ob die Anzahl der vor-handenen Tiere mit der Zahl der Tiere im Bestandsregis-ter und der Zahl der gemel-deten Tiere an die elektro-nische Datenbank überein-stimmt. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Eintragungen in das Bestandsregister und die Mitteilungen an die elek-tronische Datenbank für Tie-re korrekt und stimmig sind und ob alle Tiere mit Ohr-marken oder anderen Kenn-zeichnungsmitteln gekenn-zeichnet sind. Die gekoppelte Stützung Tie-re wird vom jeweiligen Auf-treiber beantragt, diese sind daher auch die ersten An-sprechpartner bei der Kont-rolle der Tiere. Vor allem bei der Kontrolle der Kennzeichnung der Tie-re auf der Alm ist die Unter-stützung des Auftreibers ge-fordert, um einen reibungslo-sen Ablauf dieser Kontrolltä-tigkeit zu ermöglichen.

Um die Gefahr der Seuchenübertragung zu vermeiden, betritt der Kontrolleur den Stall nur in Schutzkleidung. Foto: AMA

Page 14: BauernJournal August 2015

XIV Au g u st 2015

Bauernjournal naturschutz

Seit dem Frühjahr wirbt die Initiative „Natur verbindet“ gemeinsam mit den Land wirt­schaftskammern für eine artenreiche Kulturlandschaft.

Die Landwirtschaft kann ei-nen wichtigen Beitrag leis-ten und Nahrung für Bienen und Co bereitstellen. Das will „Natur verbindet“ auch her-zeigen – mit Feldtafeln und einer Auszeichnung, die Na-turschutzbund und Landwirt-schaftskammern vergeben. Gemeinsam rufen sie dazu auf, Blühflächen zu schaffen und bunte Blumenwiesen zu erhalten. Diese werden auf ei-ner Online-Plattform gesam-melt. Also, weiter Flächen melden – jeder Quadratmeter zählt!

Gutes tun und darüber reden

Neben Informationen und praktischen Tipps zu Saat-gut, zur Anlage und Betreu-ung von Blühflächen, Anlauf-stellen u. v. m. hat „Natur ver-bindet“ auch eine „Feldtafel“ zu bieten: Alle, die auf www.naturverbindet.at eine Fläche melden, erhalten auf Wunsch eine solche Tafel zum Auf-stellen und Kennzeichnen der Fläche. So können sie her-zeigen, was sie für die Erhal-tung der Naturvielfalt leisten.Viele Tausende Quadratmeter wurden bereits gemeldet, von denen ausgewählte auch im Rahmen der Kampagne vorge-stellt werden. So hat Micha-el Niedermayer, Ackerbauer in Wien, bereits vor 15 Jah-ren eine Biodiversitätsfläche angelegt, die auch im neu-en ÖPUL gefördert wird. Auf dem 5.000 m² großen Acker-streifen wurde eine zweijäh-

rige Blühmischung ausgesät, die zur Hälfte erst im August gemulcht wird. Dadurch fin-den Bienen und andere Insek-ten nach dem Abernten der umliegenden Äcker weiter-hin ausreichend Nahrung. Die „Natur verbindet“-Feldtafel ist für ihn eine willkommene Möglichkeit, um zu zeigen, dass ihm die Naturvielfalt ein Anliegen ist.

Feldtafeln zeigen Naturvielfalt

Besonders schöne landwirt-schaftliche Blühflächen wol-len Naturschutzbund und Landwirtschaftskammern ge-meinsam auszeichnen. Damit sollen die Menschen auf die ökologische Bedeutung die-ser Lebensräume aufmerksam gemacht werden. Und Land-wirte sollen die Möglichkeit haben, ihr Engagement öf-fentlich zu zeigen. Denn ar-ten- und blütenreiche Wie-

sen, bunte Ackerrandstreifen und Säume sind heute keine Selbstverständlichkeit mehr, sie sind das Resultat einer sorgfältigen und nachhaltigen Landbewirtschaftung.

Lebensräume von unschätzbarem Wert

Die Auszeichnung macht nicht nur auf deren Schönheit aufmerksam, sondern soll den Bäuerinnen und Bauern, die ihren Grund naturgerecht und mit Weitsicht bewirtschaf-ten, Wertschätzung ausspre-chen. Und sie zeigt der brei-ten Öffentlichkeit, welchen gesellschaftlichen Wert die Anstrengungen zur Erhaltung und Förderung solcher vielfäl-tigen Lebensräume haben.Aus allen landwirtschaftli-chen Flächen, die bis Ende September bei „Natur verbin-det“ als „Vorzeigeprojekt“ ein-getragen werden, wählt eine Jury die „besten“ Blühflächen.

Im Rahmen einer Feier wer-den sie prämiert und in einer Sonderausgabe des „Bauern-Journal“ vorgestellt. Bewertet werden ökologische Kriteri-en wie Pflanzen- und Struk-turvielfalt, seltene Arten und Lage der Fläche sowie die Ver-netzung mit anderen Lebens-räumen.

Leistungen der Bäuerinnen und Bauern

„Gemeinsam mit den Land-wirtschaftskammern wollen wir die Leistung der Land-wirtschaft für eine vielfältige und bunte Kulturlandschaft honorieren. Wir holen enga-gierte Bäuerinnen und Bauern vor den Vorhang und machen einmal mehr aufmerksam auf die herausragende Bedeutung artenreicher Blühflächen für Natur und Landschaft – und damit für uns alle,“ so Bir-git Mair-Markart vom Natur-schutzbund.

naturschutzBund und landwIrtschaftskammern zeIchnen flächen aus

Zeigt her eure Blühflächen

„Mit den biodiversitätsflächen unterstützen wir die vielfalt der natur“, so Michael Niedermayer, Kammerrat der LK Wien und Ackerbauer in Wien Donaustadt. Foto: Verena Scheibkauer, LK Wien

Page 15: BauernJournal August 2015

Au g u st 2015 XVBauernjournal forst

Nach dem Ausfall der Ulme durch das Ulmensterben sowie der Bedrohung der Erlen durch eine Phytophthora-Art ist nun auch die Esche durch das Eschentriebsterben in schwere Bedrängnis geraten.

martin höbarth, lk österreich Ein einge­schleppter Schlauchpilz na­mens Hymenoscyphus fraxi­neus führt bei der Rinde der Esche zu Schädigungen, die sich ausbreiten und Äste zum Absterben bringen können. An Altbäumen führt dies zu Zu­wachsverlusten und einem Zu­rücksterben der Kronen. Nach einigen Jahren stirbt häufig der komplette Baum ab. Beson­ders betroffen ist allerdings der Jungwuchs, da das Triebster­ben bereits die Sämlinge be­fällt und absterben lässt. Hier tritt der Tod schnell ein. Seit

ca. 2005 hat sich das Eschen­triebsterben innerhalb kurzer Zeit über ganz Österreich aus­gebreitet. Daher wird die Esche auch nicht mehr zur Anreiche­rung von Nadelholzaufforstun­gen verwendet. Sie zählt aber zu den wichtigsten Edellaub­baumarten im österreichischen Wald. Es ist aber nicht nur eine ökonomisch wertvolle heimi­sche Baumart bedroht, sondern auch die auf die Esche ange­wiesene Flora und Fauna.

Genetisch bedingte Resistenz nachgewiesen

Immer wieder werden einzel­ne Bäume angetroffen, die nur geringe oder keine Schadsymp­tome aufweisen und wahr­scheinlich eine Resistenz ge­genüber dieser Krankheit be­sitzen. Da diese Bäume nur vereinzelt vorkommen, kön­nen sich auf natürlichem Wege keine resistenten Baumpopula­tionen entwickeln, da oftmals der weibliche bzw. männliche „Fortpflanzungspartner“ fehlt. Die Esche ist nämlich zwei­häusig, das heißt, es gibt männ­

liche und weibliche Eschen. Daher ist es notwendig, ge­sunde Eschenpopulationen als Saatgutquelle für zukünftige Aufforstungen zusammenzu­stellen. Die dazu notwendige Auslese resistenter Bäume ist nach heutigem Wissensstand die einzige erfolgversprechen­de Möglichkeit, um den Erhalt der Esche zu sichern.Auf Initiative und mit Unter­stützung der Landwirtschafts­kammer Österreich, des BM­LFUW, des Österreichischen Forstvereins, aller Landesforst­direktionen und anderer Part­ner startet das Forschungszen­trum für Wald gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur im August eines der umfang­reichsten europäischen Projek­te zur Prüfung und Sammlung resistenter Eschen.

Projekt „Bedrohtes Erbgut der Esche“

Ziel dieses Projektes ist es mehrere hundert „resisten­te“ Altbäume auszulesen und eine Zuchtbasis von resisten­ten Eschen zu erstellen. Da

eine Saatgutproduktion aber erst nach einigen Jahren mög­lich sein wird, werden als Zwischenlösungen resistente Eschen vegetativ vermehrt und der forstlichen Praxis zur Ver­fügung gestellt.

Mithilfe der Waldbesitzer gefragt

Eine erfolgreiche Umsetzung ist nur durch die aktive Un­terstützung der Waldbesitzer möglich. Für eine breite gene­tische Basis sollten bundesweit gering befallene Eschen identi­fiziert und beprobt werden. Auf der Projekthomepage www.esche­in­not.at steht dazu ein Merkblatt zur Aus­wahl geeigneter Bäume zum Download bereit. Die wichtigs­ten Kriterien sind:n nicht oder nur gering geschä­digte Bäume in stark befallenen Waldbeständenn  keine freistehenden, einzel­nen Bäume (Solitärbäume)n ein Brusthöhendurchmesser von rund 20 bis maximal 30 cmn am Baum sollen Samen vor­handen sein

Gesunde esche in einem stark geschädigten Eschenbestand Foto: Christian Freinschlag

Projekt „Bedrohtes erBGut der esche“ startet

Die Rettung der Esche

www.esche-in-not.at

Geeignete Eschen meldenDas heurige Jahr lässt eine überdurchschnittliche Samenproduktion erwarten. Aus diesem Grund sollten Eschen, die den Kriterien entsprechen, bis spätestens Ende August an folgende Adresse, am bes-ten per E-Mail, gemeldet wer-den: Institut für Waldgenetik, Bundesforschungszentrum für Wald (BFW), Seckendorf-Gudent-Weg 8, 1131 Wien, Tel. 01/87838-2110, E-Mail: [email protected] Als Alternative kön-nen Beobachtungen auch der Forstbehörde bzw. dem Forstberater der Landwirtschaftskammer gemel-det werden. Weitere Details zur Auswahl und auch Fotos von Krankheitssymptomen und resis-tenten Eschen sowie das erwähn-te Merkblatt finden sich unter www.esche-in-not.at

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XVI Au g u st 2015

Bauernjournal agrarmarkt austrIa

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

Paradeiser sind das Lieblingsgemüse der Österreicher. Fast 30 kg werden pro Kopf und Jahr verspeist. Das ist knapp doppelt so viel als noch vor zwanzig Jahren. Der 8. August steht ganz im Zeichen des vielseitigen Fruchtgemüses.

32.748 t Paradeiser im Wert von rund 108 Mill. Euro kau-fen Herr und Frau Österreicher im Jahr. Mengenmäßig liegen Zwiebeln auf Platz zwei, im Ranking nach Umsätzen die Paprika. Insgesamt machen Paradeiser 41 % im Segment der Fruchtgemüse aus. Der Bio-Anteil beträgt nach Men-ge 8 %, nach Wert 12 %. Prak-tisch jeder Haushalt in Öster-reich kauft Paradeiser. Der er-werbsmäßige Anbau von Para-deisern konzentriert sich kli-matisch bedingt auf den Osten Österreichs. Das Burgenland verfügt mit 64 ha über die meisten Paradeiseranbauflä-chen, gefolgt von Wien, der Steiermark und Niederöster-reich. Paradeiser gedeihen aber nicht nur bei professio-

nellen Gärtnern, auch viele Hobbygärtner pflegen Paradei-serstauden. Zwei Drittel aller Garten- und/oder Balkonbe-sitzer bauen zu Hause Toma-ten an, Tendenz steigend. Nur Kräuter sind bei Hobbygärt-nern noch stärker vertreten.

Paradiesische Nährstoffspeicher

Paradeiser stammen ursprüng-lich aus Peru und Ecuador. In Mexiko wurden sie erstmals kultiviert. Die Azteken nann-ten sie „Tomatl“. In Europa

bekamen sie anfangs den Na-men Liebes-, Gold- oder Pa-radiesapfel. Die Österreicher machten daraus den „Paradei-ser“.

Worauf bei der Lagerung zu achten ist

Die Tomate ist eine Sonnen-anbeterin. Je mehr Licht sie bekommt und je reifer sie geerntet wird, desto besser schmeckt sie. Paradeiser soll-ten nicht zu kalt gelagert wer-den. Ein über 13 Grad warmer Ort lässt sie nachreifen.

ZweI DrIttel Der garten- unD BalkonBesItZer Bauen tomaten an

Wir lieben Paradeiser

ama-grIllcluB

Begeisterung fürs grillen steigtGrillen und Barbecue werden immer mehr zum kulinari-schen Thema. Der Trend geht zu hochwertigeren Geräten und hochwertigem Fleisch. Zu dieser erfreulichen Entwick-lung haben die Aktivitäten des AMA-Grillclubs maßgeblich beigetragen – mit Inseraten, Fernsehbeiträgen und zahl-reichen öffentlichen Auftrit-ten. Herzstück des Clubs sind seine rund 40.000 Mitglieder. Sie erhalten dreimal jährlich das Magazin „GrillZeit“ kos-tenlos zugesandt. Weiters liegt das Magazin im Lebensmit-tel- und Fachhandel auf und macht mit vielen Ideen, Tipps und Rezepten immer wieder Lust auf Grillen. 112 akkredi-tierte AMA-Grilltrainer bieten in ganz Österreich Semina-re. Der Begriff „Grill“ kommt übrigens aus dem Englischen und bedeutet schlicht „Rost“ oder „Gitter“. Grillen gilt als die urtümlichste und einfachs-te Form des Bratens. Zugleich aber auch als eine der natür-lichsten. Die AMA-Grillgemeinde wächst und wächst – und da-mit auch die Begeisterung fürs Grillen. Mehr unter www.amagrillclub.at oder auf Facebook.

Der AMA-Grillclub zählt rund 40.000 Mitglieder. Foto: AMA

Anteil Fruchtgemüse nach MengeLebensmitteleinzelhandel, Jahr 2014

Gurken22%

Zucchini10%

Paprika22%

Paradeiser41%

SonstigesFruchtgemüse

5%

Quelle: © RollAMA/AMA-Marketing, n=2.800 Haushalte in A

Chart 4

Quelle: ©RollAMA/AMA-Marketing, n=2.800 Haushalte in A

Top 10 GemüsesortenRanking nach Wert in 1.000 Euro, Jahr 2014

108.072

63.918

34.739

30.658

26.611

22.487

20.915

17.591

17.230

17.059

Paradeiser

Paprika

Gurken

Zwiebel

Karotten

Eissalat

Blattsalate geschnitten

Grüner Salat

Spargel

Champignons

Quelle: © RollAMA/AMA-Marketing, n=2.800 Haushalte in A, HH Total

Chart 3

top 10 gemüsesorten Ranking nach Wert in 1.000 Euro, Jahr 2014

anteil Fruchtgemüse nach menge Lebensmitteleinzelhandel, Jahr 2014