BauernJournal Mai 2015

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Wer heute zwanzig, dreißig Jahre alt ist, für den ist ein Europa ohne EU nicht vor- stellbar. Der kann und will es sich auch nicht mehr ausmalen, wie es war, als man noch stundenlang auf einer Grenze mitten in Europa gewartet hat. Und für den sind Schilling, Eiserner Vorhang oder stän- diges Geldwechseln auf Reisen nur his- torische Ereignisse, so nah oder so fern, wie Geschichte nur sein kann. „Sind wir schon da?“ ist für diese Generation keine Frage. Die jungen Europä- er waren nie woanders als mitten in Europa. Und das ist gut so. Ältere Semester tun sich da schwerer; nicht alle, aber die Beque- men und jene, die immer bei anderen die Schuld für das eigene Scheitern suchen. „Die EU ist schuld!“, lautet deren Dogma und ihre Richtung heißt: „Mit voller Kraft zurück!“ Europa aber braucht Zukunft, braucht Ideen, braucht Kraft. Denn Probleme gibt‘s genug. Doch mit Gejammer und Nostalgie löst man kein einziges da- von. Wir wissen: Europa ist für alle da, für Junge und Alte, Begeisterte und Skepti- ker, für jene, die Sicherheit schätzen und jene, die das Risiko lieben. Gestern ist ge- wesen. Heute und morgen können wir Eu- ropa zu unserer Heimat wachsen lassen. Schnittzeitpunkt Naturschutzflächen SEITE IV LK-PRÄSIDENT HERMANN SCHULTES kommentar Die zentrale Rolle der Bäuerinnen am Hof und in der Region stand beim Bundesbäuerinnentag 2015 im congress Schladming im Mittelpunkt. LUDMILLA HERZOG, LK ÖSTERREICH „Bäuerinnen vertreten in mei- nen Augen das moderne Frau- enbild. Diese Frauen verbin- den am eigenen Hof Arbeit, wirtschaftliches Denken und Familie. Das alles unter einen Hut zu bringen, ist bemerkens- wert und verdient Respekt“, unterstrich Familienministe- rin Sophie Karmasin vor rund 1.200 Bäuerinnen, die in den congress Schladming zum Bundesbäuerinentag 2015 aus allen Bundesländern gekom- men waren. Im Interview mit Bundesbäu- erin Andrea Schwarzmann zeigte die Bundesministerin für Familien und Jugend auf, was zu tun ist, um die Famili- enfreundlichkeit im Land bzw. die Lebensqualität von Famili- en in Österreich zu verbessern. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Basis für ein familienfreundliches Öster- reich, es ist mir daher beson- ders wichtig, optimale Rah- menbedingungen für Famili- en zu schaffen. Vereinbarkeit ist im ländlichen Raum eben- so ein Thema wie in der Stadt, zudem weil viele Bäuerinnen abgesehen von der Arbeit auf ihrem Hof auch oft noch einem weiteren Nebenerwerb nachge- hen“, betonte Karmasin. (Fortsetzung Seite II) FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H MAI 2015 BUNDESBÄUERINNENTAG IN SCHLADMING: Bäuerinnen vertreten das moderne Frauenbild 20 Jahre EU: Sind wir schon da? ÖPUL 2015 Begründungsmaßnahmen SEITE IX Fotos: Arge Bäuerinnen/Martin Huber

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Wer heute zwanzig, dreißig Jahre alt ist, für den ist ein Europa ohne EU nicht vor-stellbar. Der kann und will es sich auch nicht mehr ausmalen, wie es war, als man noch stundenlang auf einer Grenze mitten in Europa gewartet hat. Und für den sind Schilling, Eiserner Vorhang oder stän-diges Geldwechseln auf Reisen nur his-torische Ereignisse, so nah oder so fern, wie Geschichte nur sein kann. „Sind wir schon da?“ ist für diese Generation keine

Frage. Die jungen Europä-er waren nie woanders als mitten in Europa. Und das ist gut so.Ältere Semester tun sich da schwerer; nicht alle, aber die Beque-men und jene, die immer bei anderen die Schuld für das eigene Scheitern suchen. „Die EU ist schuld!“, lautet deren Dogma und ihre Richtung heißt: „Mit voller Kraft zurück!“ Europa aber braucht Zukunft,

braucht Ideen, braucht Kraft. Denn Probleme gibt‘s genug. Doch mit Gejammer und Nostalgie löst man kein einziges da-

von. Wir wissen: Europa ist für alle da, für Junge und Alte, Begeisterte und Skepti-ker, für jene, die Sicherheit schätzen und jene, die das Risiko lieben. Gestern ist ge-wesen. Heute und morgen können wir Eu-ropa zu unserer Heimat wachsen lassen.

SchnittzeitpunktNaturschutzfl ächen SEITE IV

LK-PRÄSIDENT

HERMANN SCHULTES

kommentar

Die zentrale Rolle der Bäuerinnen am Hof und in der Region stand beim Bundesbäuerinnentag 2015 im congress Schladming im Mittelpunkt.

LUDMILL A HERZOG , LK ÖSTERREICH

„Bäuerinnen vertreten in mei-nen Augen das moderne Frau-enbild. Diese Frauen verbin-den am eigenen Hof Arbeit, wirtschaftliches Denken und Familie. Das alles unter einen Hut zu bringen, ist bemerkens-wert und verdient Respekt“, unterstrich Familienministe-rin Sophie Karmasin vor rund 1.200 Bäuerinnen, die in den congress Schladming zum Bundesbäuerinentag 2015 aus allen Bundesländern gekom-men waren. Im Interview mit Bundesbäu-erin Andrea Schwarzmann

zeigte die Bundesministerin für Familien und Jugend auf, was zu tun ist, um die Famili-enfreundlichkeit im Land bzw. die Lebensqualität von Famili-en in Österreich zu verbessern. „Die Vereinbarkeit von Familie

und Beruf ist die Basis für ein familienfreundliches Öster-reich, es ist mir daher beson-ders wichtig, optimale Rah-menbedingungen für Famili-en zu schaffen. Vereinbarkeit ist im ländlichen Raum eben-

so ein Thema wie in der Stadt, zudem weil viele Bäuerinnen abgesehen von der Arbeit auf ihrem Hof auch oft noch einem weiteren Nebenerwerb nachge-hen“, betonte Karmasin. (Fortsetzung Seite II)

F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

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BUNDESBÄUERINNENTAG IN SCHLADMING:

Bäuerinnen vertreten das moderne Frauenbild

20 Jahre EU: Sind wir schon da?

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Bauernjournal agrarpolitikI I M a i 2015

Daher sei es besonders wich-tig, flexible Kinderbetreu-ungsangebote zu schaffen, die auf die Bedürfnisse der Familien auch außerhalb der großen Ballungszentren opti-mal eingingen. „Ein Kinder-gartenbesuch kann in man-chen Fällen aufgrund der geografischen Entfernung eine Herausforderung dar-stellen, aus diesem Grund haben wir in der 15a-Verein-barung zum Ausbau des in-stitutionellen Kinderbetreu-ungsangebotes besonders Rücksicht genommen auf Tagesmütter und Tagesväter, die eine praktische Alternati-ve zum Kindergartenbesuch darstellen“, betonte die Fa-milienministerin.Volle Unterstützung für die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Famili-enfreundlichkeit in Öster-reich gab es auch von Land-wirtschaftsminister Andrä Rupprechter. „Die Bäuerin-nen brauchen genauso das Recht – so wie es im städti-schen Bereich ganz selbst-verständlich ist – dass es eine Infrastruktur gibt, die es ihnen ermöglicht, einem Beruf nachzugehen. Kinder-betreuungseinrichtungen im ländlichen Raum sind daher sehr wichtig und sollen aus-gebaut werden“, unterstrich der Landwirtschaftsminister.

Bäuerinnen als innovati-ve Unternehmerinnen

„Mit dem neuen Programm für die Ländliche Entwick-lung schaffen wir Rahmen-bedingungen, die den länd-lichen Raum stärken. Jetzt geht es darum, diese Chan-cen zu nutzen und ihn als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum zu gestalten. Dabei kommt den Bäuerin-nen als innovativen Unter-nehmerinnen eine besonde-re Rolle zu. Daher hat das Landwirtschaftsministeri-um gemeinsam mit dem LFI und der Arge Bäuerinnen das Bildungsprojekt ‚Zukunfts-orientierte agrarische Moti-vation‘ ZAM ins Leben geru-

fen. Die Auszeichnung von über 86 Teilnehmerinnen des ZAM-Zertifikatslehrgangs ‚Österreichs Bäuerinnen zei-gen Profil‘ ist ein Erfolg, der für sich spricht. Um die ag-rarische Weiterbildung noch leichter verfügbar zu ma-chen, geht ZAM jetzt online“, betonte Rupprechter.

Bäuerinnen schauen aufs Ganze

Österreichweit arbeiten rund 130.000 Bäuerinnen in land-wirtschaftlichen Betrieben, rund 36 Prozent dieser Höfe werden bereits von Bäuerin-nen geführt. Die Rolle der Frau in der Landwirtschaft wird immer wichtiger.Eine gute Ausbildung und laufende Weiterbildung sind daher für Bäuerinnen wichti-ger denn je: „In drei von vier Höfen werden bereits alle Entscheidungen von Bäuerin und Bauern gemeinsam ge-troffen. Die partnerschaftli-che Lebens- und Betriebsfüh-rung hat in Österreichs Fa-milienbetrieben einen hohen Stellenwert“, betonte Bun-desbäuerin Andrea Schwarz-mann.Die gemeinsame Lebens-führung – Haushalt, Kinder, Partner, Pflege – müsse auf derselben Ebene wie die Be-triebsführung stehen, denn sie sei der Grundstock für

die erfolgreiche Entwick-lung im bäuerlichen Betrieb, unterstrich Schwarzmann. „Es soll daher zur Selbstver-ständlichkeit werden, wenn die Bäuerin stark im Betrieb eingespannt ist, dass notwen-digenfalls für den Haushalt auch Hilfe von außen geholt werden muss, genauso wie es selbstverständlich ist, dass bei Arbeitsspitzen am Betrieb fremde Hilfe geholt wird“, so Schwarzmann.

Rechte der Frau in der Landwirtschaft

Zur Unterstützung der Frau-en in wichtigen rechtlichen Angelegenheiten hat die Arge Bäuerinnen beim Bundesbäu-erinnentag 2015 mit der Neu-auflage der Broschüre „Rech-te der Frau in der Landwirt-schaft“ einen umfassenden und vor allem praxisgerech-ten Leitfaden für alle wesent-lichen rechtlichen Fragen rund um Familie, Haus und Hof präsentiert. „Diese informative Rechts-broschüre soll allen Frau-en in der österreichischen Landwirtschaft mehr Sicher-heit im Umgang mit wichti-gen Rechtsfragen vermitteln. In leicht verständlicher Form wird aufgezeigt, woran die Bäuerin in speziellen Situa-tionen denken sollte, wo Lö-sungen notwendig sind bzw.

welche Möglichkeiten sich für die Bäuerin in einer be-stimmten Situation bieten. Auch die soziale Absiche-rung wird zu einer immer größeren Herausforderung. Davon sind die Bäuerinnen im Besonderen betroffen. Daher ist es unsere Absicht, mehr Übersicht in die kom-plizierte Materie zu bringen und dabei speziell die Situa-tion der Bäuerin zu beleuch-ten“, betonte die Bundesbäu-erin.

Bäuerinnen sichern Lebensmittelqualität

Beim diesjährigen Bundes-bäuerinnentag wurde ne-ben der Rolle der Frau in der Landwirtschaft vor allem auch deren Schlüsselposition bei der Produktion hochqua-litativer Lebensmittel und im Dialog mit den Konsumen-ten angesprochen. „Wenn es um Lebensmittel geht, sind Österreichs Bäuerinnen die besten Expertinnen, denn die Erzeugung von hochwertigen Produkten ist ihre tägliche Arbeit. Dass wir heute mit unseren hochqualitativen Le-bensmitteln weltweit im Spit-zenfeld liegen, ist schließlich auch ein Verdienst der hei-mischen Bäuerinnen. Öster-reichs Verbraucher profitie-ren von dieser breiten Palet-te an Spitzenqualität bei Le-bensmitteln. Dennoch ist die Verunsicherung beim Thema Ernährung und Essen groß. Mehr Transparenz bei der Angabe der Herkunft der Rohstoffe ist notwendig, um den Verbrauchern die Wahl-freiheit und den bewussten Griff zu heimischer Qualität zu erleichtern“, hielt Her-mann Schultes, Präsident der Landwirtschaftskammer Ös-terreich, fest. „Österreichs Landwirtschaft bietet einen großen Mehrwert, den es zu verteidigen gilt. Wir brau-chen eine verpflichtende Her-kunftsangabe auf den Speise-karten der Restaurants, Gast-stätten und Kantinen“, unter-strich der LK-Österreich-Prä-sident.

Die Frauen unD Familien am lanD standen im Mittelpunkt beim Pressege-spräch in Schladming. Im Bild v. l.: Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, Familienministerin Sophie Karmasin, Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann und LKÖ-Präsident Hermann Schultes. Foto: Arge Bäuerinnen/Martin Huber

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Bauernjournal HagelversicHerungM a i 2015 I I I

Das Jahr 2015 wurde von den Vereinten Nationen als Internationales Jahr des Bodens ausgerufen. Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, im Interview.

Sie setzen sich in Österreich schon seit Jahren gegen den Bodenverbrauch ein. Wa rum ist Ihnen dieses Thema so wichtig?Böden sind in mühsamster Ar-beit durch jahrtausendelange Bewirtschaftung durch Gene-rationen von Bäuerinnen und Bauern entstanden. Sie sind als unsere Lebensgrundla-ge Kulturgüter ersten Ranges, die man nicht in dieser Form durch Verbauung zerstören darf. Böden sind schützens-wert und verdienen mehr Re-spekt. Nur dann werden unse-re Kinder und Kindeskinder eine Zukunft haben. Weltweit

verlieren wir täglich 35.000 ha landwirtschaftlichen Boden. In der Europäischen Union ge-hen Tag für Tag rund 1.000 ha fruchtbares Agrarland durch Verbauung verloren. In Ös-terreich sind wir leider bei der Zerstörung unserer Böden durch Versiegelung mit über 22 ha pro Tag in Relation zur Agrarfläche Europameister.

„Es geht um die Zukunft Österreichs“

Wenn jetzt nicht gehandelt wird, gibt es hochgerechnet in 200 Jahren keine Agrar-flächen mehr in Österreich. Das dürfen wir nicht zulas-sen. Auf der anderen Sei-te gibt es in Österreich laut Umweltbundesamt 13.000 ha leerstehende Industriehal-len, das entspricht der Fläche der Stadt Graz. Eine Revitali-sierung dieser Brachflächen anstelle von Neubauten wür-de – ebenso wie die Wieder-belebung von Ortskernen oder das vermehrte Bauen in die Höhe bzw. Tiefe – die Verbau-ung verlangsamen.

Immer wieder ist von weitrei­chenden negativen Folgen für die Volkswirtschaft die Rede, welche sind das konkret in Ös­terreich?Einerseits wird durch die zu-nehmende Versiegelung land-wirtschaftlicher Nutzflächen die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln nachhaltig ge-fährdet. Wir importieren jetzt schon ungefähr die Hälfte der Futter- und Lebensmittel.

„Unsere Böden als Lebensgrundlage“

Die Abhängigkeit steigt weiter und Österreich wird damit zu-nehmend verletzbar. Zudem nehmen auch Unwetterschä-den zu, denn der Boden ist als Wasser- und CO2-Speicher ent-scheidend für eine funktionie-rende Umwelt. Fällt der Bo-den durch die fortschreitende Versiegelung als Wasserspei-cher weg, kann das Wasser bei Starkniederschlägen nicht mehr versickern. In der Folge häufen sich Schäden durch Hochwas-ser. Wenn täglich ein Bauernhof durch Verbauung zerstört wird,

sind dadurch aber auch rund 500.000 Arbeitsplätze entlang der gesamten Wertschöpfungs-kette des Agrarsektors gefähr-det.

Als Naturkatastrophenversiche­rer sehen Sie Ihre Aufgabe da­rin, das Bewusstsein für unsere Lebensgrundlage zu stärken.Die Österreichische Hagelversi-cherung wird die Öffentlichkeit weiterhin über diese Fehlent-wicklung informieren, um den Bodenverbrauch und seine ne-gativen Folgen zu reduzieren. Ich vertrete das Thema auch international im Rahmen mei-ner Funktion als Präsident der weltweiten Vereinigung der Ag-rarversicherer (AIAG). Konkret wurde die AIAG für das Jahr des Bodens auch in die strate-gische Steuerungsgruppe der FAO (Food and Agriculture Or-ganisation) in Rom aufgenom-men. Ich bemühe mich, auch dort international verstärktes Bewusstsein für unsere Bö-den als Lebensgrundlage und als Basis für das Funktionieren der Ökosysteme auf der Erde zu schaffen.

InternatIonales jahr des bodens

Ohne unsere Böden keine Zukunft

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung

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Bauernjournal invekosIV m a i 2015

Die Entwicklung der Vegetation im Frühling ändert sich von Jahr zu Jahr und kann sich um bis zu einige Wochen verschieben. Mit einer nicht prämienrelevanten Auflage zum veränderten Schnittzeitpunkt in der Maßnahme Naturschutz „WF“ werden im neuen ÖPUL Gegebenheiten berücksichtigt.

BarBara Steurer (ÖKL)KLauS Wanninger (LaCOn)

Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme Naturschutz „WF“ teilnehmen, haben bei der Auf-lage Schnittzeitpunktverzö-gerung meist ein fixes Datum für die erste Wiesenmahd ver-einbart. Im neuen ÖPUL kön-nen die Zeitpunkte der ersten Mahd in Jahren mit früher Ve-getationsentwicklung besser an die Natur angepasst werden, sofern die nicht prämienrele-vante Auflage NI40 – „Vorver-legung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ in der Projektbestäti-gung codiert ist.

Die Natur fährt Hochschaubahn

Unsere Bauern, die in und mit der Natur arbeiten, haben es in den letzten Jahren genauso be-

merkt wie viele andere Natur-beobachter: Vor allem im Früh-jahr und Frühsommer gleicht die Naturentwicklung vielfach einer Hochschaubahn. Einmal zieht der Frühling viele Wo-chen früher als gewohnt ins Land, dann lässt sich die Na-tur ungewohnt viel Zeit. Ob-wohl sich späte und frühe Jah-re oft abwechseln, zeigt sich im mehrjährigen Vergleich ein merkbarer Trend. Durch den zeitigeren Frühjahrseinzug mit höheren Temperatursummen werden die Wiesen oft früher mähreif als in den Jahrzehnten zuvor. Je nach Region und Hö-henlage haben vor allem 2007 und 2014 z. B. die Wiesengrä-ser bis zu drei Wochen früher

als im langjährigen Durch-schnitt mit dem Rispenschie-ben und der Blüte begonnen (siehe Grafik). Diese Entwicklung in der Na-tur hat dazu geführt, dass in der laufenden ÖPUL-Pro-grammperiode eine weitere Möglichkeit zur Flexibilisie-rung von Schnittzeitauflagen bei WF-Flächen entwickelt wurde. Neben der in einigen Bundesländern angebotenen, prämienrelevanten Auflage „Schnittzeitpunktverzögerung anhand phänologischer Zei-gerpflanzen“, die den Betrie-ben sehr hohe und auf die lo-kale Naturentwicklung vor Ort bestens abgestimmte Flexibili-tät ermöglicht, wurde eine zu-

sätzliche, nicht prämienrele-vante Auflage entwickelt.

Vorverlegung Schnittzeit-punkt gilt nicht generell

In einem Jahr mit früher Vege-tation können die Betriebe ihre Naturschutz-Flächen durch die Auflage NI40 – „Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at mög-lich“ bereits vor dem in der Projektbestätigung angegebe-nen Datum mähen. Ist das Jahr in der Region hingegen normal oder sogar spät, so gilt wie bis-her das Datum in der Projektbe-stätigung als frühestmöglicher Schnittzeitpunkt. Die Vergabe der nicht prämienrelevanten

Früher mähen darf nur, wer die auflage in seiner Projektbestätigung codiert hat. Foto: Fürstaller

VorVerlegung des schnIttzeItpunktes gemäss www.mahdzeItpunkt.at möglIch

Naturschutzflächen flexibler mähen

Im Jahr 2014 durfte aufgrund des warmen Frühlings in den Bezirken früher gemäht werden.

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BAUERNJOURNAL INVEKOSM A I 2015 V

Aufl age NI40 obliegt den Na-turschutzabteilungen der Län-der und erfolgt dann, wenn dies ökologisch sinnvoll ist und mit den Naturschutzzielen auf der Fläche zusammenpasst. Die Regelung gilt somit nicht ge-nerell für alle WF-Flächen mit Schnittzeitaufl agen!

Bauern gestalten die Flexibilisierung aktiv mit

Die Bauern werden als Exper-ten für Naturbeobachtung ein-gebunden und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gelin-gen der Maßnahme. So beob-achten über 150 Betriebe und Experten aus allen Bundeslän-dern das Rispenschieben des Knaulgrases sowie die Blü-te des Schwarzen Hollers. Sie melden ihre Beobachtungen schnell und einfach auf www.mahdzeitpunkt.at. Gemeinsam mit der Zentralanstalt für Me-teorologie und Geodynamik (ZAMG) wird vom Projektteam ein Computermodell errechnet,

das den Beginn des Rispen-schiebens des Knaulgrases für ganz Österreich in einer Karte auswirft. Diese wird mit einer Mittelwertkarte zum Rispen-schieben des Knaulgrases der letzten Jahre verglichen. Tritt das Rispenschieben in der Na-tur früher ein als im mehrjäh-rigen Durchschnitt, kann auch früher mit der Mahd begonnen werden. Die Information, ob und wie viele Tage früher die ers-

te Mahd gegenüber dem in der Projektbestätigung ver-einbarten Datum erfolgen kann, wird jedes Jahr bis spä-testens 15. Mai auf www.mahdzeitpunkt.at bekannt ge-geben. Da es sich bei der An-zahl der Tage der früheren Mahd um errechnete Mittel-werte auf regionaler Ebene handelt, kann es sein, dass die lokale Naturentwicklung am Betrieb etwas anders aussieht und vielleicht noch früher ein-

tritt. Das muss als Teil des Sys-tems von den Betrieben jedoch in Kauf genommen werden.

So funktioniert’s – einfach und praktisch

Wer für seine Naturschutz-Flä-che die nicht prämienrelevan-te Aufl age NI40 – „Vorverle-gung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ in der Projektbestäti-gung codiert hat, kann auf der genannten Internetseite nach-sehen, ob heuer eine Vorver-legung des Schnittzeitpunktes im eigenen Bezirk möglich ist. Dazu fährt man mit der Maus einfach über die Bezirkskarte oder sucht den Bezirk mit der Suchfunktion. Wenn im Bezirk die Mahd z. B. „Sieben Tage früher möglich“ angegeben ist, dann zieht man diese sie-ben Tage einfach vom Datum der Schnittzeitaufl age in sei-ner Projektbestätigung ab und weiß, wann man heuer mit der Mahd beginnen darf.

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Blühbeginn Knaulgras

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Durchschnittlicher Blühbeginn des Knaulgrases von 1950 bis 2014

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BAUERNJOURNAL NATURSCHUTZVI M A I 2015

Unsere Kulturlandscha� ist von Menschenhand geformt. Über viele Jahrhunderte haben Bäuerinnen und Bauern die Landscha� äußerst vielseitig genutzt und eine artenreiche und blühende Kulturlandscha� hervorgebracht. Insekten, Vögel und andere Wildtiere haben hier ihren Lebensraum gefunden.

Trotz der geänderten Rahmen-bedingungen und des größer gewordenen Wettbewerbs-drucks, dem die heimische Land- und Forstwirtschaft ausgesetzt ist, wurde mithilfe einer Reihe von freiwilligen

Naturschutzmaßnahmen ver-sucht, diesen Zustand weitge-hend beizubehalten. Dies hat auch dazu geführt, dass viele Lebensräume als schutzwür-dig eingestuft wurden. Die Produktionssteigerungen in der Landwirtschaft, der voran-schreitende Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Bö-den und nicht zuletzt auch Veränderungen wie der Kli-mawandel und die Ausbrei-tung von invasiven gebiets-fremden Arten haben dazu geführt, dass sich das Land-schaftsbild verändert hat und heimische Tier- und Pfl anzen-arten unter Druck stehen.

Kampagne „Natur verbindet“

Der Naturschutzbund möchte im Rahmen der mehrjährigen Kampagne „Natur verbindet“ gemeinsam mit den Landwirt-schaftskammern und vielen anderen Partnern für eine ar-

tenreiche Kulturlandschaft in Österreich werben.Im Zentrum der Kampagne steht der Aufruf an Grundbe-sitzer, ihre Naturfl ächen zu präsentieren. Ziel ist es, mög-lichst viele Blühfl ächen wie Wildblumenwiesen, bunte Straßenränder und Bahndäm-me, Weg- und Ackerraine, He-cken, naturnahe Waldränder und Ufergehölze zu schaffen und zu erhalten.Die Landwirtschaftskammern unterstützen diesen Aufruf, solche Flächen, auf die die Landwirtschaft zu Recht stolz sein kann, zu melden. Denn es muss noch viel stärker ge-zeigt werden, dass die Land-wirtschaft nicht nur mit der Natur wirtschaftet, sondern auch auf die Vielfalt der Na-tur achtet. Diese Kampagne sollte ein Gewinn für alle Be-teiligten sein – sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Natur.

BUNTE BLUMEN sind eine Freude für Mensch und Tier. Foto: Otto Baumgartner

NEUE KAMPAGNE ZUM ERHALT DER ARTENVIELFALT

Natur verbindet uns alle

LKÖ-Präsident Schultes

Gemeinsam sichern wir Artenvielfalt

Österreichs Bäuerinnen und Bauernerleben in ih-rer täglichen Arbeit die Natur unmit-telbar: Vögel, Insekten, die Tiere in der Landschaft, Hasen, Rehe und Fasane. Aber auch Regenwürmer und Maulwurf erinnern uns daran, dass wir ihren Lebensraum durch unsere Arbeit gestalten. Manches ändert sich, aber nicht alles zu unserer Freude. Bewusste Hinwendung und aktive Gestaltung unse-res Lebensraumes wird im-mer mehr zum Anliegen von Bäuerinnen und Bauern sowie von vielen ande-ren Menschen, die unse-re Landschaft schätzen und nutzen. Die endgültige Veränderung des Lebensraumes bringt der Bodenverbrauch durch Verbauung. In Österreich mit doppelter Geschwindigkeit wie in Deutschland. Infrastruktur für unse-re Wirtschaft, für Verkehr und für den Tourismus ent-zieht unserer natürlichen Vielfalt des Lebens die Entfaltungsmöglichkeit. Naturschutz und Landwirtschaft sind un-trennbar miteinander ver-bunden. Nur ein aktives Aufeinanderzugehen und ein verständnisvolles Miteinander können ein vielfältiges Leben in Natur und Umwelt sichern. Mit der neuen Kampagne „Natur verbindet“ wollen wir aufzeigen, was unse-re Bauernfamilien für die Erhaltung der Vielfalt in der Natur tagtäglich leis-ten. Unser Grundsatz „Schau drauf, wo‘s herkommt“ zeigt uns, dass auch wir vieles gut und manches noch besser machen können.

Österreichs Bäuerinnen und Bauernerleben in ih-rer täglichen Arbeit die

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BAUERNJOURNAL NATURSCHUTZM A I 2015 VI I

Ziel der Kampagne

Für eine artenreiche Kulturlandscha�

Wir wollen Menschen und Organisationen ins Boot ho-len, mit denen wir das Ziel ei-ner artenreichen und vernetz-ten Kulturlandschaft errei-chen können: kleine wie große Landwirtschaftsbetriebe, private Gartenbesitzer, Firmen, einzel-ne Naturschutzinitiativen bis hin zu staatsnahen Einrichtungen. Thematische Schwerpunkte sind Blühflächen, Hecken, Bach- und Flussuferbegleitgehölze. Bewusstsein für den Wert sol-cher Flächen zu scha� en, diese anzulegen, zu erhalten, richtig zu pflegen und ökologisch auf-zuwerten ist unser Ziel.

www.naturverbindet.at

Online-MeldeplattformDas Herzstück der Kampagne „Natur verbindet“ ist eine Online-Meldeplattform. Jeder Bewirtschafter kann dort seine schönsten Blühflächen prä-sentieren, ohne die konkrete Parzelle anzugeben oder weitere Verpflichtungen einzugehen. Die schönsten und wertvollsten werden durch Experten ausgewählt und nach Rücksprache und Zustimmung des Bewirtschafters auch detailliert dort vorgestellt. Umfassende Information, Praxistipps und Veranstaltungshinweise ergänzen das Angebot der Seite.Alle Flächen, die mindestens fünf verschiedene Blühpflanzen aufweisen, können eingetragen werden. So wird die Vielfalt der österreichischen Kulturlandschaft dargestellt und die Landwirtschaft kann ihre Naturschutzbemühungen zeigen.

www.naturverbindet.at Abbildung: Doris Landertinger

MAG. BIRGITMAIR-MARKART

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LEISTUNGEN DER LANDWIRTE FÜR DIE NATUR

Die schönsten Blüh� ächen herzeigenWenn der Natur Raum gelas-sen wird, entsteht von selbst ein Kreislauf. Bunte Blühfl ä-chen zum Beispiel erhöhen die Biodiversität, also die Viel-falt an Tier- und Pfl anzenarten. Diese wiederum erhalten neue Lebens- und Rückzugsräume. Kulturpfl anzen und Wildblu-men bieten auch ganzjähri-gen Bodenschutz. Nützlinge aus den Blühstreifen können Schädlinge in der Ackerfl äche auf natürliche Weise bekämp-fen. Und die vielfältigen Be-stäuberinsekten sorgen quasi nebenher für die Befruchtung von Obst und Feldfrüchten. Nicht zuletzt kommt es auch zu einer Erhöhung des Erholungs-werts für uns Menschen.

Wo sich die Natur entwickeln kann

Bewusstsein für den Wert sol-cher Flächen zu schaffen, diese anzulegen, zu erhalten, richtig zu pfl egen und ökologisch auf-zuwerten ist Ziel von „Natur verbindet“. Denn vielfältige, bunte Strukturen während der gesamten Vegetationsperiode ergeben nicht nur ein schönes Landschaftsbild, sondern schaf-fen vor allem einen Biotopver-bund, wo sich die Natur ent-wickeln kann und eine Verin-selung von Lebensräumen ver-

mieden wird. Das ist allerdings nur im gemeinsamen Einsatz mit den Grundbewirtschaftern möglich. Landwirte, die bereits seit Jahren erfolgreich ÖPUL-Maßnahmen setzen, aber auch die Bäuerinnen und Bauern, die mit der neuen Förderperi-ode in das Programm einstei-gen sowie auch jene, die ohne Förderungen arbeiten, erhalten

bei „Natur verbindet“ die Mög-lichkeit, ihre Bemühungen und Erfolge auch der breiten Öffent-lichkeit zu präsentieren. Auf www.naturverbindet.at können sich alle aktiv an der Kampagne beteiligen. Vor allem Landwir-te haben es in der Hand, unsere Kulturlandschaft zu gestalten, sie sollten ihre Leistungen für die Natur mit Stolz herzeigen!

NATUR VERBINDET: Rudolf Freidhager (Vorstandssprecher Bundesforste),Birgit Mair-Markart (Geschäftsführerin Naturschutzbund), Andrä Rupprechter (Umweltminister) und Hermann Schultes (Präsident LK Österreich) rufen ge-meinsam auf: „Jeder Quadratmeter zählt !“ Foto: BMLFUW/Florian Köfler

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Bauernjournal Zukunftsraum landVI I I M a i 2015

MIT DER K� FT DER FORSTWIRTSCHAFT.Andrea Fürst trägt dazu bei, dass unserer Wirt-scha� nicht die Lu� ausgeht. Denn Österreichs Forstwirtinnen und Forstwirte p� egen unsere ständig wachsenden Wälder. Sie erwirtscha� en damit etwa 1,7 Mrd. Euro und scha� en die Basis für einen jährlichen Produktionswert von rund 12 Mrd. Euro in den nachgelagerten Sektoren. Das macht unser Holz zu einem der größten Devisenbringer Österreichs. Die international vorbildliche und nachhaltige Nutzung des Waldes sorgt für frische Lu� zum Atmen, gep� egte Naherholungsgebiete und schützt uns vor Lawinen, Muren sowie Hochwasser. Und scha� wirtscha� liche Stabilität und Arbeitsplätze im Ländlichen Raum. Wie Sie am besten mit dieser wertvollen Ressource umgehen, erfahren Sie auf bmlfuw.gv.at/zukun� sraumland

Andrea FürstForstwirtin aus Eberstein

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MIT DER K� FT DER FORSTWIRTSCHAFT.Andrea Fürst trägt dazu bei, dass unserer Wirt-scha� nicht die Lu� ausgeht. Denn Österreichs Forstwirtinnen und Forstwirte p� egen unsere ständig wachsenden Wälder. Sie erwirtscha� en damit etwa 1,7 Mrd. Euro und scha� en die Basis für einen jährlichen Produktionswert von rund 12 Mrd. Euro in den nachgelagerten Sektoren. Das macht unser Holz zu einem der größten Devisenbringer Österreichs. Die international vorbildliche und nachhaltige Nutzung des Waldes sorgt für frische Lu� zum Atmen, gep� egte Naherholungsgebiete und schützt uns vor Lawinen, Muren sowie Hochwasser. Und scha� wirtscha� liche Stabilität und Arbeitsplätze im Ländlichen Raum. Wie Sie am besten mit dieser wertvollen Ressource umgehen, erfahren Sie aufbmlfuw.gv.at/zukun� sraumland

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Bauernjournal InvekosM a i 2015 IX

Im ÖPUL 2015 werden zwei Begrünungs-maßnahmen angeboten: „System Zwischenfruchtanbau“ und „System Immergrün“. Die Maßnahmenlaufzeit im neuen Umwelt-programm umfasst – abhängig vom Jahr der erstmaligen Teilnahme – fünf oder sechs Jahre.

K arl ThumfarT, lK OberösTerreich

Im Vergleich zu den ÖPUL-2015-Vorgängerprogrammen wurde die Maßnahme „Be-grünung von Ackerflächen“ in zwei Maßnahmen ge-trennt, nämlich in „Begrü-nung – Zwischenfruchtan-bau“ und „Begrünung – Sys-tem Immergrün“. In der Maß-nahme „Begrünung – Zwi-schenfruchtanbau“ werden Hauptfrüchte wie z. B. Win-terraps oder Kleegras nicht als Begrünungskultur ange-rechnet; bei Teilnahme an „Begrünung – System Immer-grün“ hingegen schon. „Sys-tem Immergrün“ ist gegen-über „Zwischenfruchtanbau“ als „höherwertige“ Maßnah-me eingestuft. Der Wechsel von „Zwischenfruchtanbau“ auf „System Immergrün“ ist somit bis einschließlich Herbstantrag 2018 für das Jahr 2019 möglich.

Kombinations- verpflichtung mit UBB

Für einige Maßnahmen im neuen Umweltprogramm be-steht eine Kombinationsver-pflichtung mit der Maßnahme „Umweltgerechte und biodi-

versitätsfördernde Bewirt-schaftung“ (UBB).n  Bei Teilnahme an der Maß-nahme „Zwischenfruchtan-bau“ besteht keine Kombina-tionsverpflichtung mit UBB.n  Die Teilnahme an „Sys-tem Immergrün“ setzt eine Kombination mit UBB vor-aus. Wird nicht an der Maß-nahme UBB teilgenommen, kann auch nicht an „System Immergrün“ teilgenommen werden.

Herausnahme aus land-wirtschaftlicher Nutzung

Bei Herausnahme von Flä-chen aus der landwirtschaft-lichen Nutzung (z. B. Ver-bauung, Aufforstung) be-steht zwischen diesen beiden Maßnahmen folgender Unter-schied:n  Die Verpflichtung beim „Zwischenfruchtanbau“ liegt „am Betrieb“; somit ist bei Herausnahme aus der land-wirtschaftlichen Nutzung auch über die Toleranzgren-zen hinaus nicht mit Rück-forderungen zu rechnen (so-fern die Teilnahme an der Maßnahme am Betrieb auf-recht bleibt).

n  Die Verpflichtung bei „System Immergrün“ liegt hingegen auf jeder einzelnen (Acker-)Fläche; somit ist bei Herausnahme aus der land-wirtschaftlichen Nutzung – über die Toleranzgrenzen hi-naus – mit Rückforderungen zu rechnen.n  Jährliche Flächenabgangs-Toleranzgrenzen im ÖPUL 2015:– Bis zu 5 Prozent, jedoch höchstens 5 Hektar, in jedem Fall jedoch (unabhängig von der Obergrenze 5 Prozent) bis 0,50 Hektar.– Bezugsbasis = Ausmaß der mit der Verpflichtung beleg-ten Fläche des Vorjahres. Bei Überschreitung dieser Gren-zen besteht für betroffene Flächen eine Rückzahlungs-verpflichtung bis zum Ver-pflichtungsbeginn.n  Zu beachten: Bei Verlust der Verfügungsgewalt auf einzelnen Flächen oder dem gesamten Betrieb kann die Verpflichtung ohne Rückzah-lung auslaufen. Diese Vor-gangsweise stellt gegenüber der Vorgangsweise in den bisherigen ÖPUL-Program-men eine wesentliche Er-leichterung dar (bei Unklar-

ZwIschenfruchtanbau und system Immergrün

Begrünung von Ackerflächen

heiten kann eine Beratung in Anspruch genommen wer-den).

Antragstellung Herbstantrag

Bei den folgenden Terminen handelt es sich um die spä-testmöglichen Beantragungs-termine im Herbstantrag.n  „Begrünung von Acker-flächen – Zwischenfruchtan-bau“: bis 15. Oktober 2015n  „Begrünung von Ackerflä-chen – System Immergrün“: bis 15. Dezember 2015

Der „Ackerflächenstichtag für „Zwischenfruchtanbau“ ist der 1. Oktober.Korrekturen zum Begrü-nungsantrag („Zwischen-fruchtanbau“): Nach dem 15. Oktober sind Variantenände-rungen nicht mehr zulässig. Es sind nur mehr Streichun-gen bzw. Reduzierungen von begrünten Flächen mittels ei-ner Korrektur zum Herbstan-trag möglich.Nach dem Herbstantrag 2015 ist die Neuteilnahme am ÖPUL 2015 bzw. an ÖPUL-2015-Maßnahmen nicht mehr möglich. Bis zum Herbstan-

um an der maßnahme „system Immergrün“ teilnehmen zu können, muss auch an UBB teilgenommen werden.

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Bauernjournal InvekosX M a i 2015

trag 2018 besteht allerdings noch die Möglichkeit, in so-genannte „höherwertige Maß-nahmen“ zu wechseln, z. B. Wechsel von „Zwischen-fruchtanbau“ auf „System Im-mergrün“ oder Wechsel von „UBB“ auf „Biologische Wirt-schaftsweise“.

System Zwischenfrucht-anbau

Förderungsvoraussetzungen:n  Im ersten Teilnahme-jahr müssen zumindest 2 ha Ackerfläche bewirtschaftet werden.n  Jährlich ist aktiv eine flä-chendeckende Begrünung mit Zwischenfrüchten von zu-mindest 10 % der Ackerfläche gemäß der im Herbstantrag beantragten Varianten anzule-gen. Ackerflächen, die in die Maßnahmen „Naturschutz“, „Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen (K20)“ sowie in die Maßnahmen „Bewirt-schaftung auswaschungsge-fährdeter Ackerflächen“ oder „Vorbeugender Oberflächen-gewässerschutz auf Ackerflä-chen“ des dem Herbstantrag folgenden Mehrfachantrages Flächen eingebracht sind, sind nicht anrechenbar.n  Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung vom Zeit-punkt der Anlage der Begrü-nung bis zum Ende des Begrü-nungszeitraums. Eine kombi-nierte Düngung im Rahmen der Ansaat der Begrünung ist nicht zulässig.n  Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes. Die Beseitigung von Zwischen-früchten darf nur mit mecha-nischen Methoden (Häckseln oder Einarbeitung) erfolgen; bitte dazu die Hinweise unter „Herbizideinsatz nach Begrü-nungen“ beachten!n  Verzicht auf Bodenbearbei-tung (inkl. Tiefenlockerung) vom Zeitpunkt der Anlage der Begrünung bis zum Ende des Begrünungszeitraumes (aus-genommen für Strip-Till-Ver-fahren).

n  Einhaltung der einschlä-gigen Mindestanforderungen für die Ausbringung von Dün-ge- und Pflanzenschutzmit-teln.

Begrünungskulturen:n  Als Zwischenfrüchte gelten die im Begrünungsjahr aktiv angelegten Kulturen (inkl. Un-tersaaten) nach Hauptfrüch-ten, die spätestens im darauf-folgenden Frühjahr umgebro-chen werden und auf die eine aktiv angelegte Hauptfrucht folgt. Unter einer aktiven An-lage der Zwischenfrucht wird eine Ein- bzw. Untersaat der jeweiligen Begrünungskultu-ren verstanden.n  Die Nutzung (Mahd und Abtransport, Beweidung) und Pflege (z. B. Häckseln) der Be-grünung ist erlaubt, sofern eine flächendeckende Be-grünung erhalten bleibt. Ein Drusch ist nicht erlaubt.n  Als Begrünungsflächen gel-ten nicht:– Grünbracheflächen– Ausfall aus vorhergehenden Kulturen– Getreide und Mais in Rein-kultur (ausgenommen Grün-schnittroggensorten gemäß Saatgutgesetz) sowie Mi-schungen mit einem Anteil über 50 % Getreide/Mais im Bestand– Flächen, die in die Maßnah-men „Naturschutz“, „Weiter-führung 20-jähriger Verpflich-tungen (K20)“, „Bewirtschaf-tung auswaschungsgefährde-ter Ackerflächen“ oder „Vor-beugender Oberflächengewäs-

serschutz auf Ackerflächen“ eingebracht sind– Hauptkulturen wie z. B. Winterraps, Wechselwiese

Bei Begrünungsvarianten zu beachten

n  Bei Untersaaten gilt das Da-tum der Ernte der Hauptfrucht als Anlagedatumn  Es können abfrostende und/oder winterharte Kultu-ren verwendet werden – aus-genommen Variante 6.Bei gleichzeitiger Anrech-nung einer Zwischenfruchtbe-grünung als Ökologische Vor-rangfläche zur Erfüllung der Bestimmungen für die „Gree-ning-Zahlung“ wird auf der betroffenen Zwischenfrucht-begrünung keine Prämie für „Zwischenfruchtanbau“ ge-währt. Zur Erreichung des Mindestprozentsatzes sind

diese Begrünungen jedoch an-rechenbar.Bei gleichzeitiger Anrech-nung einer Zwischenfruchtbe-grünung als Ökologische Vor-rangfläche zur Erfüllung der Bestimmungen für die „Gree-ning-Zahlung“ wird auf der betroffenen Zwischenfrucht-begrünung keine Prämie für „Zwischenfruchtanbau“ ge-währt. Zur Erreichung des Mindestprozentsatzes sind diese Begrünungen jedoch an-rechenbar.

Begrünung von Ackerflä-chen – System Immergrün

Föderungsvoraussetzungenn  Bewirtschaftung von min-destens 2 Hektar Ackerfläche im ersten Jahr der Verpflich-tung.n  Verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Umwelt-gerechte und biodiversitäts-fördernde Bewirtschaftung“ (UBB) oder „Biologische Wirtschaftsweise“.n  Flächendeckende Begrü-nung von mindestens 85 % der Ackerflächen an jedem Zeitpunkt des gesamten Jah-res. Dabei sind die nachfol-gend angeführten Zeiträume (Zeitfenster) und Vorausset-zungen zu beachten.Folgende maximale Zeiträu-me gelten als begrünt bzw. führen zu keiner „Unterbre-chung“:– Ernte Hauptfrucht – Anlage Zwischenfrucht: 30 Tage– Umbruch Zwischenfrucht – Anbau Hauptfrucht: 30 Tage

B eg rü n u ngs variante nVariante Späteste Frühester Bedingungen Prämie/ha anlage Umbruch1 31. Juli 15. Okt. • ansaat einer Bienenmischung aus mindestens fünf insektenblütigen 200 € (= von insekten bestäubten) Mischungspartnern • Befahrungsverbot bis 30. Sept. (ausnahme: Überqueren der Fläche) • Nachfolgend verpflichtender anbau von Wintergetreide im Herbst • Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett2 31. Juli 15. Okt. • ansaat aus mindestens drei verschiedenen Mischungspartnern 160 € • Nachfolgend verpflichtender anbau von Wintergetreide im Herbst3 20. aug. 15. Nov. • ansaat aus mindestens drei verschiedenen Mischungspartnern 160 €4 31. aug. 15. Feb. • ansaat aus mindestens drei verschiedenen Mischungspartnern 170 €5 20. Sept. 1. März • ansaat aus mindestens zwei verschiedenen Mischungspartnern 130 €6 15. Okt. 21. März • verpflichtender Einsatz folgender winterharter Kulturen: 120 € Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgutgesetz, Winterrübsen, Perko

Als Zwischenfrüchte gelten die im Begrünungsjahr aktiv an-gelegten Kulturen Foto: dür

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Bauernjournal InvekosM a i 2015 XI

– Ernte Hauptfrucht – Anbau Hauptfrucht: 50 Tagen  Die aktive Anlage von Zwi-schenfrüchten muss bis spä-testens 1. Oktober erfolgen, die Mindestanlagedauer von Zwischenfrüchten muss min-destens 35 Tage betragen.n  Schlagbezogene Aufzeich-nungen über folgende Termi-ne sind zu führen:– Ernte Hauptfrucht– Anlage und Umbruch Zwi-schenfrucht (Begrünung)– Anlage Nachfolge-Haupt-fruchtn  Verzicht auf mineralische Stickstoff-Düngung und Ein-satz von Pflanzenschutzmit-teln (Ansaat bis Umbruch) auf Zwischenfrüchten. Die Besei-tigung von Zwischenfrüchten darf nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Ein-arbeitung) erfolgen; bitte dazu die Hinweise unter „Herbi-zideinsatz nach Begrünun-gen“ beachten!n  Verzicht auf Bodenbear-beitung in Zwischenfrüchten (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren).n  Einhaltung der einschlä-gigen Mindestanforderungen für die Ausbringung von Dün-ge- und Pflanzenschutzmit-teln.

Begrünungskulturenn  Als Begrünungskulturen gelten Haupt- und Zwischen-früchte auf Ackerflächen. Flä-chen ohne angelegte Begrü-nungskulturen gelten als be-grünt, solange die vorgege-benen maximalen Zeiträume

eingehalten werden. Bei Un-tersaaten unterbricht die Ern-te der Hauptfrucht nicht den Begrünungszeitraum.n  Als Zwischenfrüchte gelten aktiv angelegte Kulturen (inkl. Untersaaten) nach Haupt-früchten, auf die eine aktiv an-gelegte Hauptfrucht folgt. Un-ter einer aktiven Anlage wird eine Ein- bzw. Untersaat der jeweiligen Begrünungskultu-ren verstanden.n  Ausschließlicher Ausfall aus vorhergehenden Kultu-ren zählt nicht als Zwischen-frucht.n  Nutzung (Mahd und Ab-transport, Beweidung) und Pflege (Häckseln) der Begrü-nung ist erlaubt, sofern eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt. Ein Drusch ist nicht erlaubt.

PrämieEs gilt ein Prämiensatz von 80 €/ha für die gesamte Acker-fläche lt. Mehrfachantrag Flä-

chen. Für stillgelegte Flächen (ausgenommen Biodiversitäts-flächen im Rahmen der Maß-nahme „UBB“) wird keine Prä-mie gewährt, jedoch sind die-se für die Erfüllung der 85 % der Mindestbegrünung anre-chenbar.

Herbizideinsatz nach Begrünungen

Grundsätzlich müssen Begrü-nungen oder Biodiversitätsflä-chen nach dem vorgeschrie-benen Begrünungszeitraum mechanisch beseitigt wer-den. Darunter ist der Einsatz von Bodenbearbeitungsgerä-ten wie Pflug, Grubber, Krei-selegge, Scheibenegge oder Messerwalze zu verstehen. Bei Direktsaat-, Mulchsaat- und Strip-Till-Verfahren gilt die Einsaat einer Folgekultur gleichzeitig als Beseitigung der Begrünung. Wurde die Be-grünung durch die erwähn-ten Methoden beseitigt, kann

der Einsatz von zugelassenen Herbiziden erfolgen, vollstän-dig abgefrostete und nieder-gebrochene Begrünungspflan-zen gelten als mechanisch be-seitigt.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:n  Vorsaatherbizide dürfen nicht direkt auf den bestehen-den bzw. abgefrosteten Begrü-nungsbestand ausgebracht werden. Dies ist nur nach ei-ner Bodenbearbeitung zuläs-sig.n  Sonderfall Häckseln/Mä-hen: Wird die Begrünung nach dem Abfrosten der Zwischen-frucht oder nach dem vorge-schriebenen Begrünungszeit-raum bodennah gehäckselt oder gemäht, so zählt auch diese Maßnahme als Besei-tigung der Begrünung (Ach-tung: Bei der Maßnahme „Be-grünung von Ackerflächen – System Immergrün“ gilt dies ab diesem Zeitpunkt als be-grünungsfreier Zeitraum). Ein anschließender Einsatz von Herbiziden kann dann erfol-gen.n  Das Einkürzen der Begrü-nung im Herbst zur Masse-verringerung ist nicht als eine derartige Maßnahme anre-chenbar.n  Sonderfall Walzen von vollständig abgefrorenen Be-grünungsbeständen:Wird die abgefrorene Begrü-nung in gefrorenem Zustand gewalzt und vollständig zer-kleinert, so zählt dies als Be-seitigung der Begrünung (Ach-tung: Bei der Maßnahme „Be-grünung von Ackerflächen – System Immergrün“ gilt dies ab diesem Zeitpunkt als be-grünungsfreier Zeitraum). Ein anschließender Einsatz von zugelassenen Herbiziden kann dann erfolgen.n  Das Striegeln einer Fläche zählt nicht als Beseitigung der Begrünung.n  Erfolgt keine mechanische Beseitigung der Zwischen-frucht/Biodiversitätsfläche oder eines daraus entstande-nen Aufwuchses, so ist ein Herbizideinsatz erst nach der Saat zulässig.

U nte r s chIe d e z wIs ch e n d e n b e Id e n b eg rü n U ngs m a ss nah m e nUnterschiede Zwischenfruchtanbau System immergrünMindestbegrünung 10 % der ackerfläche zum 85 % der ackerfläche ganzjährig Stichtag 1. OktoberBegrünung mit Hauptfrucht, keine zulässigen Begrünungskulturen zulässige Begrünungskulturenz. B. Winterraps, Kleegras Zwischenfrucht-Reinsaaten nicht zulässig, ausgenommen Var. 6 zulässigaufzeichnungen nein jaVerpflichtungsbeginn ab Herbst, je nach Variante 1. Jänner(Neu-)Beantragung Herbstantrag bis spätestens 15. Okt. 2015 bis spätestens 15. Dez. 2015Beantragung Begrünungsflächen im Herbstantrag bis spätestens 15. Okt. nicht erforderlichBeantragung Begrünungsflächen nur Begrünungsvarianten 1 und 2 nicht erforderlichim Mehrfachantrag Prämien pro Hektar begrünter Fläche pro Hektar ackerflächeMaßnahme „Mulch- und Direktsaat“ Teilnahme möglich Teilnahme nicht möglichKombinationsverpflichtung mit UBB nein ja

Für ZwischenFrucht gelten als Mindestbegrünung 10 % zum Stichtag 1. Oktober, für System Immergrün 85 % der Ackerfläche ganzjährig. Foto: Dürnberger

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BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIAXI I M A I 2015

Laut jüngsten RollAMA-Zahlen erzielten Frischwaren 2014 erneut ein Umsatzplus im Lebensmitteleinzel-handel. Der Anteil an Bio- und Convenience-Produkten steigt, ebenso der Aktionsanteil. Beim Fleischeinkauf zeigt sich ein Trend zu Premiumsorten.

AMA-Marktforscherin Micae-la Schantl fasst die Ergebnisse der RollAMA-Auswertung zu-sammen: „Frische Lebensmit-tel haben in Österreich nach wie vor einen hohen Stellen-wert. Convenience ist – ent-sprechend der sich wandeln-den Lebensgewohnheiten – ein bestimmender Trend, zeigt sich aber nicht nur in der stär-keren Nachfrage nach Fertig-gerichten. Scheibenkäse, ma-riniertes Fleisch und vorberei-tetes Gemüse boomen eben-falls und ermöglichen frische Mahlzeiten ohne lange Zube-reitungszeit. Wachstumsmärk-te wie Bio oder Fleisch-Spe-zialitäten lassen trotz grund-sätzlich hohem Preisbewusst-

sein der Konsumenten einen steigenden Bedarf nach hoch-wertigen Frischeprodukten er-kennen“, so Schantl.

140 Euro pro Monat für Frischeprodukte

Die Umsätze mit Frischepro-dukten exklusive Brot und Ge-bäck sind 2014 um 1,7 Prozent gestiegen. Besonders stark war der Umsatzzuwachs in der Wa-rengruppe Milch und Milch-produkte (plus vier Prozent) sowie bei Eiern (plus 3,3 Pro-zent). Mengenmäßig hat sich der Markt für Frischeprodukte auf einem höheren Niveau als vor einigen Jahren stabilisiert. Die durchschnittlichen Haus-

haltsausgaben für Frischepro-dukte ohne Brot und Gebäck lagen 2014 bei 140 Euro pro Monat. Ein Fünftel entfällt auf Wurst und Schinken, gefolgt von Milch, Joghurt und But-ter. Platz 3 nimmt mit 16 Pro-zent die Warengruppe Fleisch inklusive Gefl ügel ein, elf Pro-zent werden für Käse ausgege-ben.

Österreicher sind Schnäppchenjäger

Die heimischen Konsumen-ten nutzen Schnäppchen ger-ne. Rund ein Viertel der Fri-scheprodukte wurde gekauft, wenn es entsprechende Akti-onen im Lebensmittelhandel

gab. Besonders hoch ist der Aktionsanteil bei Fleisch (34 Prozent). Das Kostenbewusst-sein der Konsumenten spie-gelt sich auch im steigenden Marktanteil der Discounter wider. 29 Prozent aller Fri-sche-Einkäufe wurden 2014 im Discount getätigt. Eier so-wie Frischobst und -gemüse und Erdäpfel werden über-durchschnittlich oft im Dis-count gekauft. Der Anteil der Handelsmarken lag 2014 un-verändert bei fünfzig Prozent.

Bio: Mehr und ö� er2014 stiegen die Ausgaben für Bio-Lebensmittel weiter – in den letzten vier Jahren um insgesamt 24 Prozent. 115 Euro gibt ein durchschnitt-licher Haushalt pro Jahr für Lebensmittel aus biologi-scher Landwirtschaft aus. Erfreuliches Detail: Bio-Pro-dukte landen nicht nur öf-ters im Einkaufskorb, es wer-den auch immer mehr. So-wohl die Einkaufsfrequenz als auch die Intensität stei-gen. Rund sieben Prozent aller Frischeprodukte (ohne Brot und Gebäck) werden im Lebensmittelhandel in Bio-Qualität gekauft. Der höchs-te Bio-Anteil entfällt auf Eier mit rund 17 Prozent, gefolgt von Milch, Joghurt, Gemü-se und Obst. Käse liegt mit einem Bio-Anteil von rund acht Prozent im Durchschnitt aller Warengruppen, Fleisch und Wurst halten bei drei bzw. knapp zwei Prozent.

FRISCHE LEBENSMITTEL haben in Österreich immer noch einen sehr hohen Stellenwert – dies gilt für Milch und Milchprodukte ebenso wie für den Fleisch-bereich. Chart: RollAMA/GfK Austria/Auswertung: KeyQuest

ROLLAMA 2014:

Österreicher stehen auf Frische

MAST UND SCHLACHTUNG

Herkun� sangaben nicht nur für Rind� eisch Seit dem Jahr 2000 müssen EU-weit Angaben zur Herkunft von Rind- und Kalbfleisch getätigt werden. Seit 1. April gilt eine ähnliche Kennzeichnungspflicht auch für Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Konkret muss das Land der Mast und Schlachtung angegeben werden, nicht hingegen das Land der Geburt. Finden alle Stufen in ein und demselben Land statt, darf vom „Ursprungsland“ gesprochen werden. Die Regelungen gelten für verpacktes, frisches, gekühltes, tiefgekühltes Fleisch und Faschiertes. Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel galt diese umfassende Herkunftsregelung (Geburt, Mast, Schlachtung und Verarbeitung in Österreich) bisher schon. Woher Fleisch in Fertiggerichten stammt, erfahren Konsumenten (noch) nicht zwingend. Ob sich das ändern wird, diskutieren derzeit die EU-Parlamentarier mit der Kommission.