BauernJournal September 2015

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FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H SEPTMBER 2015 Momentan macht uns die Situation auf dem Schweinemarkt massive Sorgen. Bei mir häufen sich die Anrufe der Landwir- te, die mit dem niedrigsten Schweine- preis seit sieben Jahren zu kämpfen ha- ben. Gründe sind das Russland-Embargo, die Dürre und die daraus resultierenden Futterverluste. Die Schweinebauern sind Preisschwankungen zwar gewohnt, seit zwei Jahren ist der Schweinezyklus aber massiv unterbrochen und sie können sich nicht mehr darauf verlas- sen, dass nach schlechten Jahren auch wieder gute kommen. Diese Entwick- lung trifft nicht nur die Bauern: Die Investitionen gehen massiv zurück und damit sind Arbeitsplätze bei Stallbaufirmen und deren Zulieferern ge- fährdet. Wir müssen nun in Österreich schauen, dass wir beim Schweinefleisch die Ei- genversorgung weiter si- chern. Dafür braucht es einen gesellschaftlichen Schulterschluss, denn nur wenn wir uns zur heimischen Produktion bekennen, kön- nen wir einen massiven Rückgang der Zahl der Schweinebauern verhindern und auch weiterhin den Konsumenten Fleisch mit den höchsten Qualitätsstan- dards anbieten. PRÄSIDENT FRANZ REISECKER, LK OBERÖSTERREICH kommentar Durch maßgeschneiderte Lösungen im Versiche- rungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen soll das Extremwetter-Ri- siko für die Landwirte auf ein erträgliches Ausmaß verringert werden. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH „Der rasant fortschreitende Klimawandel verlangt auch von uns selbst, aktiv Vorsor- ge zu treffen. Die Land- und Forstwirtschaft ist nämlich der einzige Wirtschaftssektor, der durch die Produktion einen positiven Beitrag zum Klima- schutz leisten kann. Dies er- folgt durch die Speicherung von klimaschädlichem CO 2 im Boden und in der erzeug- ten Biomasse. Daher ist Hu- muswirtschaft ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Landwirtschaftskammer. Das heurige UNO-Jahr des Bodens weist darauf hin. Unsere Fach- leute beraten die Bauern in den Bereichen Bodenfruchtbarkeit, Wassermanagement, Bereg- nung, Züchtung, Düngema- nagement oder Überprüfung der Standorteignung. Gleich- zeitig machen wir darauf auf- merksam, dass Flächenversie- gelungen, die durch Umwid- mungen landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungen, Stra- ßen oder Gebäuden, erfolgen, einen klimaschädlichen Effekt haben. Und wir verlangen dar- über hinaus, dass durch maß- geschneiderte Lösungen im Versicherungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen das Extremwetter-Risiko für die Betriebe auf ein erträgliches Ausmaß verringert wird“, er- klärte LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes angesichts der enormen Dürreschäden in der heimischen Landwirt- schaft. Modell einer Ernte- und Ertragsversicherung Der heurige Sommer mit einer noch nie dagewesenen Anzahl von Wüsten- und Tropentagen zeigt es klar: Der Klimawan KLIMAWANDEL: Neue Versicherung soll Wetter-Risiko mindern Keine rosigen Zeiten für Schweinebauern Foto: Dürnberger Kein „Code 95“ Lkw-Weiterbildung SEITE VIII Sonnenstrom Günstige Voraussetzungen SEITE X

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F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

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Momentan macht uns die Situation auf dem Schweinemarkt massive Sorgen. Bei mir häufen sich die Anrufe der Landwir-te, die mit dem niedrigsten Schweine-preis seit sieben Jahren zu kämpfen ha-ben. Gründe sind das Russland-Embargo, die Dürre und die daraus resultierenden Futterverluste. Die Schweinebauern sind Preisschwankungen zwar gewohnt, seit zwei Jahren ist der Schweinezyklus aber massiv unterbrochen und sie können sich

nicht mehr darauf verlas-sen, dass nach schlechten Jahren auch wieder gute kommen. Diese Entwick-lung trifft nicht nur die Bauern: Die Investitionen gehen massiv zurück und damit sind Arbeitsplätze bei Stallbaufi rmen und deren Zulieferern ge-fährdet. Wir müssen nun in Österreich schauen, dass wir beim Schweinefl eisch die Ei-

genversorgung weiter si-chern. Dafür braucht es einen gesellschaftlichen Schulterschluss, denn nur wenn wir uns zur

heimischen Produktion bekennen, kön-nen wir einen massiven Rückgang der Zahl der Schweinebauern verhindern und auch weiterhin den Konsumenten Fleisch mit den höchsten Qualitätsstan-dards anbieten.

PRÄSIDENT FRANZ REISECKER,

LK OBERÖSTERREICH

kommentar

Durch maßgeschneiderte Lösungen im Versiche-rungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen soll das Extremwetter-Ri-siko für die Landwirte auf ein erträgliches Ausmaß verringert werden.

JOSEF S IFFERT, LK ÖSTERREICH

„Der rasant fortschreitende Klimawandel verlangt auch von uns selbst, aktiv Vorsor-ge zu treffen. Die Land- und Forstwirtschaft ist nämlich der einzige Wirtschaftssektor, der durch die Produktion einen positiven Beitrag zum Klima-schutz leisten kann. Dies er-folgt durch die Speicherung von klimaschädlichem CO2 im Boden und in der erzeug-ten Biomasse. Daher ist Hu-muswirtschaft ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Landwirtschaftskammer. Das heurige UNO-Jahr des Bodens weist darauf hin. Unsere Fach-leute beraten die Bauern in den

Bereichen Bodenfruchtbarkeit, Wassermanagement, Bereg-nung, Züchtung, Düngema-nagement oder Überprüfung der Standorteignung. Gleich-zeitig machen wir darauf auf-merksam, dass Flächenversie-gelungen, die durch Umwid-mungen landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungen, Stra-ßen oder Gebäuden, erfolgen,

einen klimaschädlichen Effekt haben. Und wir verlangen dar-über hinaus, dass durch maß-geschneiderte Lösungen im Versicherungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen das Extremwetter-Risiko für die Betriebe auf ein erträgliches Ausmaß verringert wird“, er-klärte LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes angesichts

der enormen Dürreschäden in der heimischen Landwirt-schaft.

Modell einer Ernte- und Ertragsversicherung

Der heurige Sommer mit einer noch nie dagewesenen Anzahl von Wüsten- und Tropentagen zeigt es klar: Der Klimawan

KLIMAWANDEL:

Neue Versicherung soll Wetter-Risiko mindern

Keine rosigen Zeiten für Schweinebauern

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Momentan macht uns die Situation auf dem Schweinemarkt massive Sorgen. Bei mir häufen sich die Anrufe der Landwir-te, die mit dem niedrigsten Schweine-preis seit sieben Jahren zu kämpfen ha-ben. Gründe sind das Russland-Embargo, die Dürre und die daraus resultierenden Futterverluste. Die Schweinebauern sind Preisschwankungen zwar gewohnt, seit zwei Jahren ist der Schweinezyklus aber massiv unterbrochen und sie können sich

nicht mehr darauf verlas-sen, dass nach schlechten Jahren auch wieder gute kommen. Diese Entwick-lung trifft nicht nur die Bauern: Die Investitionen gehen massiv zurück und damit sind Arbeitsplätze bei Stallbaufi rmen und deren Zulieferern ge-fährdet. Wir müssen nun in Österreich schauen, dass wir beim Schweinefl eisch die Ei-

genversorgung weiter si-chern. Dafür braucht es einen gesellschaftlichen Schulterschluss, denn nur wenn wir uns zur

heimischen Produktion bekennen, kön-nen wir einen massiven Rückgang der Zahl der Schweinebauern verhindern und auch weiterhin den Konsumenten Fleisch mit den höchsten Qualitätsstan-dards anbieten.

PRÄSIDENT FRANZ REISECKER,

LK OBERÖSTERREICH

kommentar

Durch maßgeschneiderte Lösungen im Versiche-rungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen soll das Extremwetter-Ri-siko für die Landwirte auf ein erträgliches Ausmaß verringert werden.

JOSEF S IFFERT, LK ÖSTERREICH

„Der rasant fortschreitende Klimawandel verlangt auch von uns selbst, aktiv Vorsor-ge zu treffen. Die Land- und Forstwirtschaft ist nämlich der einzige Wirtschaftssektor, der durch die Produktion einen positiven Beitrag zum Klima-schutz leisten kann. Dies er-folgt durch die Speicherung von klimaschädlichem CO2 im Boden und in der erzeug-ten Biomasse. Daher ist Hu-muswirtschaft ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Landwirtschaftskammer. Das heurige UNO-Jahr des Bodens weist darauf hin. Unsere Fach-leute beraten die Bauern in den

Bereichen Bodenfruchtbarkeit, Wassermanagement, Bereg-nung, Züchtung, Düngema-nagement oder Überprüfung der Standorteignung. Gleich-zeitig machen wir darauf auf-merksam, dass Flächenversie-gelungen, die durch Umwid-mungen landwirtschaftlicher Flächen in Siedlungen, Stra-ßen oder Gebäuden, erfolgen,

einen klimaschädlichen Effekt haben. Und wir verlangen dar-über hinaus, dass durch maß-geschneiderte Lösungen im Versicherungsbereich und bei steuerlichen Maßnahmen das Extremwetter-Risiko für die Betriebe auf ein erträgliches Ausmaß verringert wird“, er-klärte LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes angesichts

der enormen Dürreschäden in der heimischen Landwirt-schaft.

Modell einer Ernte- und Ertragsversicherung

Der heurige Sommer mit einer noch nie dagewesenen Anzahl von Wüsten- und Tropentagen zeigt es klar: Der Klimawan

KLIMAWANDEL:

Neue Versicherung soll Wetter-Risiko mindern

Keine rosigen Zeiten für Schweinebauern

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Bauernjournal agrarpolItIk

del hat bereits ein außerge-wöhnliches Ausmaß erreicht. Die Landwirtschaft ist davon schwer betroffen, der Schaden bei den Herbstkulturen Mais, Kartoffel, Soja, Sonnenblu-men und Kürbis wird laut Ös-terreichischer Hagelversiche-rung die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten.

USA zeigen erprobte Lösungen

„Diese Schäden sprengen jede wirtschaftliche Nachhaltigkeit und gefährden die Betriebe. Um jedoch die sichere Versor-gung mit heimischen Lebens-mitteln weiterhin garantieren zu können, brauchen die Bau-ern tragfähige Lösungen, die das Extremwetter-Risiko lang-fristig minimieren. So muss die schon 2013 in Aussicht ge-stellte Unterstützung der Dür-

reversicherung aus dem Kata-strophenfonds endlich umge-setzt werden. Die USA zeigen bereits erprobte Lösungen. Außerdem müssen für den Ri-sikoausgleich Maßnahmen in der Gewinnbesteuerung ge-troffen werden“, verlangte der LKÖ-Präsident.Die bestehenden Systeme sind auf Hagel, teilweise Dür-re, Hochwasser und Ähnli-ches mehr ausgerichtet. Hier würde die öffentliche Unter-stützung betriebswirtschaft-lich Anreiz und Sinn schaf-fen, daran teilzunehmen, so Schultes. „In den USA ist die öffentliche Unterstützung von Einkommens- und Ernteer-tragsversicherungen mit Ab-stand die größte Maßnahme der US-Agrarpolitik. Ein Aus-bau des bestehenden Angebo-tes mit öffentlicher Unterstüt-zung würde ein Nachziehen

Österreichs bedeuten“, ist der LKÖ-Präsident überzeugt.

Unterstützung bei Versicherungsprämie

„Die Direktzahlungen aus der EU-Agrarpolitik, die bisher eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe darstell-ten, werden bis 2020 Jahr für Jahr geringer. Gleichzeitig ver-schärft sich der Klimawandel in nie geahntem Ausmaß, wie der heurige Sommer zeigt, und führt zu schweren Schäden in der Landwirtschaft. Als Folge davon würden längerfristig Pro-duktionszweige mit hohen Kos-ten wie Mais, Kartoffel, Gemü-se, Zuckerrüben, Obst oder die Tierhaltung durch risiko ärmere Kulturen wie Wintergetreide abgelöst. Damit die Bauern aber weiterhin die Konsumenten ausreichend mit bester österrei-

chischer Qualität und Vielfalt versorgen können, brauchen sie Hilfe zur Selbsthilfe. Bereits 2013 wurde angesichts der da-maligen Dürre im Ministerrats-vortrag in Aussicht gestellt, die Dürreversicherungsprämie aus dem Katastrophenfonds zu un-terstützen. Nun verlangen wir die Umsetzung dieses Vorha-bens“, so Schultes. Zudem ver-weist der LKÖ-Präsident auf das Regierungsprogramm 2013 bis 2018. Hier ist im Kapitel Land- und Forstwirtschaft die Einfüh-rung einer steuerlich begünstig-ten Risikoausgleichsmaßnah-me enthalten. Demnach sollen zum Risikoausgleich Landwir-te mit Buchführung, Einnah-men-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung im Nachhi-nein die Möglichkeit erhalten, bei der Besteuerung die durch-schnittlichen Einkünfte von drei Jahren zugrunde zu legen.

Hitzerekorde im Sommer 2015: Der noch nie dagewesene Rekord von 13 Wüstentagen (= Tagen über 35 Grad Celsius) und die ausbleibenden Niederschläge haben ihre Spuren hinterlassen. Der Schaden, den die Landwirtschaft aufgrund der Hitzewelle mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel heuer erleidet, ist enorm. Die Österreichische Hagelversicherung rechnet aus heutiger Sicht mit mittlerweile deutlich mehr als 100 Millionen Euro Dürreschäden in der Landwirtschaft. Zudem verzeichnet man mehr als 30 Millionen Euro Schaden in der Landwirtschaft durch die schweren Hagelereignisse bis Ende Juli. Diese Zwischenbilanz zeigt, wie verletzbar die standortgebundene Landwirtschaft ist. Die eingetretenen Hitzeschäden bei den Ackerkulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Sojabohnen sowie Kartoffel durch die extrem hohen Temperaturen an den Wüstentagen und die ausbleibenden Niederschläge sind dramatisch. Betroffen sind vor allem Niederösterreich und das Burgenland, doch auch in anderen Bundesländern spitzte sich zuletzt die Situation zu. Fotos: Österreichische Hagelversicherung

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S E P T E M B E R 2015 I I IBAUERNJOURNAL LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG

Aufgrund der europäischen Verbraucherinfor-mationsverordnung gibt es einige Neuerungen bei der Etikettierung, auf die bäuerliche Produzenten achten müssen.MARTINA ORTNER, LKÖ

Ende vergangenen Jahres wur-den die österreichischen Vor-schriften zur Lebensmittel-kennzeichnung (LMKV) durch die europäische Verbraucher-informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) ersetzt. Obwohl sämtliche Vorgaben seit 13. Dezember 2014 gelten bzw. die verpfl ichtende Nähr-wertkennzeichnung ab 13. De-zember 2016 gelten wird, gibt es noch einige Unklarheiten und Auslegungsunterschiede. Wichtig ist, dass vor Anferti-gung neuer Etiketten die neu-en Vorgaben eingearbeitet und keine großen Etikettenvorrä-te angefertigt werden. Einige der wesentlichen Neuerungen werden nachfolgend erläutert.

Verp� ichtende Nährwert-deklaration – Ausnahmen?

Die verpfl ichtende Nährwert-kennzeichnung gilt ab 13. De-zember 2016, wobei es 19 Punkte betreffend Ausnahmen gibt (Anhang V der LMIV). Für Direktvermarkter ist die Aus-nahme unter Punkt 19 von Be-deutung, die wie folgt lautet: „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Le-bensmittel, die direkt in klei-nen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abge-geben werden, die die Erzeug-nisse unmittelbar an den End-verbraucher abgeben.“

Das bedeutet, Direktvermark-ter sind von der verpfl ichten-den Nährwertkennzeichnung ausgenommen, wenn sie direkt an Endverbraucher, Gastrono-mie und lokale Einzelhandels-geschäfte verkaufen. Derzeit wird versucht, die Aus-legung einiger Begriffe zu klä-ren. Es ist in Diskussion, dass Direktvermarktungsprodukte auch dann ausgenommen sein werden, wenn diese zwar auch

an den Großhandel abgegeben werden, aber nur bei lokaler Bedeutung. In der Praxis könn-te das heißen, dass keine ös-terreichweite Listung gegeben sein darf, wenn die Ausnahme in Anspruch genommen wird. Ebenso nicht geklärt ist, ob die Ausnahme auch bei der Ver-marktung via Fernabsatz (z. B. Onlineshop) möglich ist.Von der verpfl ichtenden Nähr-wertkennzeichnung sind auch

einzelne Produkte bzw. Pro-duktgruppen ausgenommen, wie beispielsweise:■ unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat beste-hen, wie z. B. Eier, Honig■ Erzeugnisse, die unverar-beitet sind, aber gereift sein können, z. B. getrocknete fer-mentierte Fleischstücke■ Wasser, Kräuter, Salz, Tee, Essig, verschiedene Zusatz-stoffe etc.Achtung: Werden Aussagen über einen Nährwert eines Le-bensmittels gemacht, so gilt generell eine verpfl ichtende Nährwertkennzeichnung!

Welche Neuerungen gibt es?

Neu: Mindestschriftgröße vor-geschriebenDie verpfl ichtenden Informa-tionen müssen an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein und aufgrund von Schrift-art, Kontrast und Hintergrund deutlich und gut lesbar sein. Neu ist eine Mindestschriftgrö-ße von 1,2 mm für Kleinbuch-staben (bzw. 0,9 mm, wenn die Verpackungsoberfl äche weni-ger als 80 cm2 ausmacht).Neu: SichtfeldregelungSichtfeldregelung bedeutet, dass folgende Angaben auf ei-nen Blick erfassbar sein müs-sen (ohne das Produkt zu dre-

hen oder zu wenden):■ Bezeichnung des Le-bensmittels■ Nettofüllmenge■ Alkoholgehalt (bei alko-holischen Getränken mit mehr als 1,2 % Alkohol)

Neu: Mindesthaltbar-keitsdatum und Lager-bedingungen müssen beisammen stehen.

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

BEANSTANDUNGEN WEGEN KENNZEICHNUNGSFEHLERN VERMEIDEN

Neue Vorschri  en beim Etikett

ETIKETTEN MÜSSEN den europäischen Kennzeichnungsvorschriften entspre-chen. Da noch einige Auslegungsfragen zu klären sind, sollte man derzeit keine großen Etikettenvorräte anfertigen lassen. Foto: Stinglmayr/APV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist Neu: Hinweis auf Lagerbedin-Neu: Hinweis auf Lagerbedin-Neu: Hinweis auf Lagerbedin-

Topfenaufstrich mit Kräuternz. B. aus pasteurisierter Milch oder mit Rohmilch hergestellt x % F. i. T.

Milli SchäferMilchstraße 55, 1234 Wiesengrund250 g

Zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MMgekühlt lagern bei max. 6 °CZutaten: Topfen*, Sauerrahm, x % Kräuter (Sellerie), Salz, Senf * (Senfkörner, WeingeistessigZucker)

Bezeichnung des Lebensmittels(Codex Kapitel B 32)

Topfen aus Rohmilch darf nur vomTierhalter hergestellt werden.

Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers

Nettofüllmenge

Verbrauchsdatum (bei Rohmilchprodukten) oder Mindesthaltbarkeitsdatum

Temperatur und Lagerbedingungen

Zutatenhervorheben der allergenen Zutaten

durch z. B. fette SchriftAufl istung sämtlicher Zutaten, bei Zugabe

zusammengesetzter Zutaten

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IV S e p t e m b e r 2015

Bauernjournal leBensmIttelkennzeIchnung

Waren, die nach dem Öffnen andere Lagerungsbedingun-gen und eine kürzere Haltbar-keit haben, müssen mit ent-sprechenden Hinweisen ver-sehen sein, z. B. bei Marmela-de „nach dem Öffnen gekühlt lagern und bald verbrauchen“ oder „nach dem Öffnen ge-kühlt lagern und innerhalb von xx Tagen verbrauchen“.

Neu: Hervorheben von Aller-genen in der Zutatenliste Seit 13. Dezember 2014 müs-sen bei verpackten Waren all-ergene Stoffe in der Zutaten-liste hervorgehoben werden, z. B. durch Schriftart oder Hintergrund. Der Wortlaut „enthält …“ und das Allergen ist zu verwenden, wenn keine Zutatenliste erforderlich ist und wenn das Allergen nicht aus der Bezeichnung des Le-bensmittels hervorgeht. Als Allergene gelten die 14 in der Verordnung (Anhang II) an-geführten Stoffe oder Erzeug-nisse (namentlich alle gluten-haltigen Getreide, Milch, Eier, Sellerie, Senf, Sulfite, sämtli-che Nüsse, Erdnüsse, Sesam, Sojabohnen, Lupinen, Weich-tiere, Fisch, Krebstiere).

Neu: Kennzeichnung von WursthüllenDie Wursthülle ist zu dekla-rieren. Wenn diese essbar ist, in deren Art, z. B. Schafsait-ling; wenn sie nicht essbar ist, mit dem Wortlaut „Wursthül-le nicht zum Verzehr geeig-net“.

Neu: Allergeninformationen bei offen angebotenen Le-bensmittelnAuch bei offenen Lebensmit-teln, Speisen und Getränken wie am Marktstand, in Bau-ernläden, Buschenschänken oder in Beherbergungsbetrie-ben muss über allergene Stof-fe informiert werden. Die In-formation kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wel-che der 14 allergenen Stoffe in welchen Produkten vorkom-men, ist zu dokumentieren. Wird die Allergeninformati-on mündlich erteilt, sind jene Personen zu schulen, die die

Informationen geben. Schu-lungen bieten die Landwirt-schaftskammern an. Es besteht aber auch die Möglichkeit die-se Schulung online und damit zeitlich und örtlich unabhän-gig zu Hause zu absolvieren. Nach der Durchführung eines Tests kann der Schulungs-nachweis selbst ausgedruckt werden. Etwa zwei Stun-den sollte man für Schulung und Test einplanen. Einstei-gen und anmelden unter: www.allergene-schulung.at. Kostenbeitrag: 15 €. Neu: Herkunftskennzeich-nung von Fleisch:Die Herkunft von verpacktem frischem bzw. tiefgekühltem Fleisch von Schweinen, Scha-fen, Ziegen und Hausgeflügel ist am Etikett mit folgenden Angaben zu kennzeichnenn  „aufgezogen in: Name des Mitgliedstaats bzw. Dritt-lands“, in dem die Aufzucht stattgefunden hat (gemäß den artenspezifischen Kriterien)n  „geschlachtet in: Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlan-des“, in dem die Schlachtung stattgefunden hat.n  die Partienummer zur Kennzeichnung des FleischesBei offener Ware, Fleischzu-bereitungen, Fleisch als Zu-tat und Fleischwaren muss die Herkunft nicht deklariert werden.

Neu: Angabe des Datums des EinfrierensBei eingefrorenen Waren muss zusätzlich zum Min-desthaltbarkeitsdatum auch das Datum, an dem die Ware eingefroren wurde, angegeben werden.

Musteretiketten als Hilfestellung

Zur Erstellung korrekter Eti-ketten werden die bewährten Musteretiketten (begutachtet durch die AGES) eingesetzt, die nach Überarbeitung und neuerlicher Begutachtung in den Referaten für Direktver-marktung wieder zur Verfü-gung stehen werden.

Gibt es den Klima­wandel überhaupt? Wem schadet es, wenn es um zwei oder drei Grad wärmer wird? Der Klimawandel in der Welt wirft viele Fragen auf.

kurt ceipek Ist der exzessive Verbrauch von Kohle, Öl und Gas in den letzten Jahrzehnten für den Klimawandel verant-wortlich? Bringt der Klimawan-del nicht auch viel Nutzen und neue Chancen? Warum wächst trotz der unübersehbaren Aus-wirkungen des Klimawandels die Zahl jener, die meinen, es handle sich dabei um eine ge-zielte Panikmache von Profi-teuren? Wer sind die Menschen und Institutionen, die mit aller Macht gegen die Klimawende kämpfen? Ist ein Kampf gegen den Klimawandel nicht sinn-los, weil es schon zu spät für wirksame Gegenmaßnahmen ist? Ist es nicht wirkungslos und daher sinnlos, wenn ein kleines Land wie Österreich oder ein kleiner Kontinent wie Europa gegen den Klimawan-del ankämpft, wenn Riesen wie USA, China, Indien oder Russ-land nichts unternehmen? Der-artige Fragen bekommt man im-mer wieder zu hören, aber fun-dierte und schlüssige Antwor-ten gab es bislang wenige. Das im Mai 2015 erschienene Buch „Klima: Alarmstufe Rot – Mut-

ter Erde ruft um Hilfe“ (Verlag DTW ZukunftsPR) gibt umfas-sende Antworten auf diese und viele andere Fragen.

BuchtIpp: „ mutter erde ruft um hIlfe“

Alamstufe Rot ­ Klima

Viele offene fragen zum klimawandel: Heinz Kopetz versucht in seinem neuen Buch klare Antworten zu geben. Foto: dür

neues Buch

Antworten auf viele Fragen„Klima: Alarmstufe Rot – Mutter Erde ruft um Hilfe“, ISBN 978-3-200-04082-3,erschienen im Verlag DTW ZukunftsPR – Denk- und Textwerkstatt, Herausgeber: Ernst Scheiber und Kurt Ceipek, 160 Seiten, zahlrei-che Illustrationen, Preis: 18 Euro (inkl. 10 % MwSt zzgl. Versandkosten), erhältlich im Buchhandel und direkt beim Verlag: DTW ZukunftsPR, Postfach 6, 3001 Mauerbach, Bestellung per Post oder per E-Mail: [email protected], Tel. 0664/5458457.

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S E P T E M B E R 2015 VBAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG

Der Schaden, den die Landwirtscha� aufgrund der hohen Temperaturen heuer erlitten hat, ist enorm: Mehr als 100 Mill. Euro Dürreschäden an Herbstkulturen zeigen, wie verletzbar die standortgebundene Landwirtscha� ist.

Global gesehen war das erste Halbjahr 2015 das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. In Ös-terreich gab es in den letzten 248 Jahren noch nie einen Juli, der heißer war als heuer, und das seit Messbeginn im Jahr 1767. Das schlägt sich in

einigen Regionen Öster-reichs auch in einem neuen noch nie dage-wesenen Rekord der

Tage mit Temperaturen über 35 Grad Celsius, soge-

nannten „Wüstentagen“, nie-der. 15 Wüstentage wurden heuer an der Wetterstation Hohe Warte in Wien gezählt. Damit einhergehend tra-ten Dürreschäden aufgrund der lang anhaltenden und extrem hohen Temperatu-ren sowie der ausbleibenden Niederschläge bei den Acker-kulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Soja-bohnen sowie Kartoffeln und dem Grünland, auf. Schwerpunktmäßig sind Nie-derösterreich und das Bur-

genland aber auch andere Bundesländer betroffen. Derartige Wetterextreme sind aber keine Ausreißer und keine Jahrhundertereignisse mehr. Im Gegenteil: Schwe-regrad und Intensität solcher Naturkatastrophen nehmen zu. Die standortgebunde-ne Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Him-mel ist somit wie kaum eine andere Berufsgruppe dem Klima und Wetter bedin-gungslos ausgesetzt. Sie ist Klimaopfer Nummer 1.

2015: 15 TAGE MIT 35°C ODER MEHR

Das Jahr der Wüstentage

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung

1873

1980

1990

2000

2010

1882

1892

1945

1950

1957

1974

1 1 1 1 1 1 11 1 122 2 22

4 4 45

15

3 3

0

10

20

30

40

50

MAIS SONNENBLUMEN

KÜRBIS GRÜNLAND

MASSIVE SCHÄDEN AN LANDWIRTSCHAFTLICHEN KULTUREN

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VI S E P T E M B E R 2015

BAUERNJOURNAL RIEDER MESSE 2015

In Ried wird ganz klar der Fo-kus auf den bäuerlichen Wald-besitzer gelegt und dement-sprechende Technik präsen-tiert. Zahlreiche Anbieter in der „Landwirt Forstarena“, im Freigelände und im Forst- undHolzzentrum bieten spannen-de Präsentationen und jede Menge Information.In der eigens dafür geschaffe-nen Forstarena wird die ge-samte Wertschöpfungskette in der bäuerlichen Holzwirt-schaft präsentiert, moderiert und auch live vorgeführt. Von

der Rückung bis hin zum ofen-fertigen Brennholz – Herstel-ler zeigen hier Technik live im Einsatz, die genau auf die landwirtschaftlichen Betriebe zugeschnitten ist und erklärendazu die Vorzüge ihrer Pro-dukte. Täglich können die Be-sucher unzählige Präsentatio-nen besuchen und die Geräte verschiedener Anbieter „in Arbeit“ erleben und verglei-chen: Gezeigt werden Rücke-wägen, Seilwinden, Trom-melsägen, Kegelholzspalter, Schutzbekleidung u. v. m.

Bei der Internationalen Land-wirtschafts- und Herbstmes-se zeigt die Rieder Messe von 9. bis 13. September, dass ihr auch nach 148 Jahren die Ideen nicht ausgehen. Die diesjährige Rieder Messe wird eine der in-teressantesten und innovativs-ten in ihrer Geschichte. Zahl-reiche Neuerungen werden

für Aussteller und Besucher aus einer Hand präsentiert. Bei der Internationalen Landwirt-schaftsmesse wird von Land- und Forsttechnik bis hin zu Pfl anzenbau und Tierhaltung alles geboten. Zudem fi nden die größten Zuchttierschau-en Österreichs statt. Namhafte Landtechnikhersteller aus dem

Bereich Grünland-, Ackerbau- und Erntetechnik werden auf zehntausenden Quadratmetern Ausstellungsfl äche mit zahlrei-chen Neuvorstellungen präsent sein. NEU: Mit dem Fachthema „Zukunft Tier“ und der „Land-wirt Forstarena“ warten zwei spezielle neue Highlights auf die Besucher.

IN DER FORSTARENA gibt es täg-lich eine Vielzahl an spannenden Vorführungen. Fotos: Messe Ried

RIEDER MESSE

Ried 2015: Sensationelles, Neues und viel Nützliches

Forsttechnik für den bäuerlichen Waldbesitzer

INT. LANDWIRTSCHAFTS-

UND HERBSTMESSE INT. LANDWIRTSCHAFTS-

MIT VOLKSFEST

Was erwarten Sie sich von der Rieder Messe 2015?

Landwirtschaftsminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: „Die Rieder Messe bietetmoderne und zukunftsfähi-ge Lösungsansätze – von der Land- und Forsttechnik über den Pflanzenbau bis zur Tierhaltung. Hunderte Aussteller nützen die-se Möglichkeit und präsentieren ihre Innovationskraft auf einer in-ternationalen Bühne.“

Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer: „Die Rieder Messe ist Garant für ein einmaliges Messeerlebnis für Jung und Alt und eines der großen – und traditio-nellen – Messehighlights in Oberösterreich.“

Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger: „Die Internationale Landwirtschaftsmesse dient als attraktives Schaufenster für tatkräftige und innova-tive Aussteller aus dem In- und Ausland. Das Agrarland Oberösterreich präsentiert sich mit der Vielseitigkeit der bäuerli-chen Produktion.“

Riesige Auswahl klar strukturiert: Inhaltlich präsentiert die Rieder Messe von 9. bis 13. September 2015 auf 150.000 m² eine Vielfalt, die kaum zu überbieten ist. Rund 800 Aussteller bieten Sensationelles, Neues, Bewährtes und viel Nützliches.

Messe-Facts

Ö� nungszeitenRIEDER MESSE: Mittwoch, 9. bis Sonntag, 13. September: 9 bis 18 UhrEINTRITTSPREISE:Tageskarte 11,00 €Vorverkauf in allen Rai� eisenbanken 9,50 €RIEDER VOLKSFEST: Do, 3. bis So, 6. September (Eintritt frei) und Mi, 9. bis So, 13. September (Eintritt frei ab 18 Uhr)

Page 8: BauernJournal September 2015

S e p t e m b e r 2015 VI IBauernjournal rIeder messe 2015

Das RieDeR Volksfest bietet beste Unterhaltung mit zahlreichen Neuheiten wie die Kulinarik-Straße.

dIe FaCHmesse FÜr TIerHalTunG

alles rund ums TierNeU „Zukunft tier“ (Hallen 12 – 13)Erstmals in Österreich gibt es speziell für Rinderzuchtbetriebe, Mastbetriebe und Milchviehbetriebe im Bereich Tiergesundheit sowie mo-dernster Fütterungs- und Melkrobotik eine einzigartige Präsentation, bei der man die neueste Technik namhafter Hersteller hautnah und live erleben kann. Hier werden zahlreiche Österreich-Premieren und Highlights präsen-tiert wie etwa der Prototyp der SAC-Glasses, die alle wichtigen Daten di-rekt auf die Brille projizieren. tiergesundheit und tierwohlDie Ausstellung beinhaltet Produkte für höchste Standards rund um Tiererkennungssysteme, Tiergesundheit und Tierhygiene.stallbau und stalltechnikHier dreht sich alles rund um mo-dernste Stallbautechnik, EDV-gestütztes Stallmanagement, Melktechnik, Bautrends und Innenmechanisierung.futtermittel (Halle 8)Dem Bereich Futtermittel und Ergänzungsprodukte wird zusätzliche Hallenfläche gewidmet, wo namhafte Hersteller ihre Produkte präsentieren.Baulehrschau (Halle 32) – Zukunft tierIm Bauwettbewerb des Landes OÖ und in einer Sonderschau mit dem LFL Bayern und dem ÖKL werden Stallbaumodelle der Zukunft vorgestellt.

meHr als 1.000 TIere auF der messe

Österreichs bedeutendste ZuchttierschauenErstmals werden alle Tiere rund um die Tierarena präsentiert. Allein der Tier-Ausstellungsbereich umfasst dieses Jahr sagenhafte 10.000 m².RiNDeR (Halle 10)Bei der 1. EUROgenetik-Fleckviehschau (Mittwoch und Freitag) werden von österreichischen und deutschen Besamungsorganisationen gemein-sam mit Zuchtverbänden die besten Fleckviehtiere aus Bayern, Kärnten, Salzburg, Tirol und Oberösterreich präsentiert. Das Preisrichten findet am Donnerstag statt.PfeRDe (Halle 10)Vom kleinen Shetland Pony bis zum mächtigen Noriker ist die gesamte Vielfalt der österreichischen Pferderassen in den täglichen Vorführungen in der Tierarena zu sehen.sCHafe und ZieGeN (Halle 11)Neben der vielfältigen Tierausstellung werden ein kreativer Abriss von handwerklichen Kunstwerken aus heimischer Schafwolle, zweimal täg-lich ein Ziegen-Schaumelken und das „Genuss-Eck“ präsentiert. In der Tierarena kann man dem Schafscherer über die Schulter blicken. sCHWeiNe (Halle 33 - 34)Im Schweinekompetenzzentrum werden viele Highlights gebo-ten: Fütterungs-Livevorführungen, die neue flächendeckenden Frischfleischlogistik der Post, Beratungen zum Thema „Schweine ver-kaufen ohne Risiko“, vorgestellt werden neue Abferkelbuchten. Beim Schweinegesundheitsdienst werden namhafte Veterinäre mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Die Messe bietet die gesam-te Erntekette im Grünlandbe-reich. Die Aussteller präsentie-ren ihr Portfolio an neuer Tech-nik in verschiedensten Arbeits-breiten und Ausführungen, sowohl für den Nebenerwerbs-landwirt als auch für den Groß-betrieb und Lohnunternehmer.

Breite TechnikpaletteAus dem Bereich Ackerbau werden sowohl die neuesten Entwicklungen bei Scharsyste-mem in der Sätechnik, als auch die gesamte Modellpalette bei Tiefengrubber und Pflugtech-nik gezeigt. Auch alle bekann-ten Traktormarken sind auf der Messe vertreten und bieten um-fassende Infos sowohl zu den spritsparenden AD-Blue-Tech-nologien, als auch zu den neu-esten Modellen an Kleintrakto-ren für Pflegearbeiten bis hin

zur Großtechnik für den Acker-bau. Der Bereich Pflanzenbau wird deutlich ausgeweitet, hier sind sämtliche Saatgutfirmen vertreten und auch die The-men Düngung und Pflanzen-schutz kommen nicht zu kurz.

Themenwelt Bio (Halle 30)Die Halle 30 ist wieder der Treffpunkt für Biobäuerinnen und Biobauern und interessier-te Bio-Konsumentinnen und Konsumenten. Vom Einstieg in den Biolandbau bis zu De-tailfragen zur Produktion – die Berater des Referates Bioland-bau beantworten sämtliche Anfragen. Mitarbeiter von Bio Austria OÖ stellen Vermark-tungswege, Chancen für die Betriebsentwicklung und die Vorteile der Mitgliedschaft bei aktuellen Marktentwicklungen vor. www.riedermesse.at

Publikumsliebling

HerbstmesseDie Herbstmesse garan tiert attraktives Einkaufsvergnügen füralle Sinne. Geboten wer-den u. a.: „Bauen und Wohnen“, „Heizen und Energie“, „Garten, Pool und Wellness“, „Werkzeug und Maschinen“. Folgende neue Themenwelten finden die Besucher in Halle 19: n Frauensachen Kulinarik aus nah und fernn Altes Handwerk live erleben

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Bauernjournal recht und SteuerVI I I S e p t e m b e r 2015

Für Fahrten mit dem Lkw im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ist künftig keine Grundqualifikation und Weiterbildung (Code 95) notwendig.

Patrick Majcen, LkÖ Land- und Forstwirte, welche mit dem Lkw im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder ih-rem Nebengewerbe Transporte durchführen, waren nach An-sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Technologie und Innovation bisher verpflichtet, einen Fahrerqualifizierungs-nachweis mitzuführen. Damit verbunden war die Verpflich-tung einer Grundqualifikation und einer regelmäßigen, alle fünf Jahre wiederkehrenden Weiterbildung.Wer diese Kurse besucht hat, weiß, dass die Inhalte zu ei-

nem Großteil nicht dem ent-sprechen, was im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft be-nötigt wird. Außerdem sind die Kosten und der Zeitauf-wand entsprechend hoch. Da die Bestimmungen bezüg-lich dieser Grundqualifika-tion und Weiterbildung pri-

mär den Gewerbetreibenden ansprechen, war die Anwen-dung dieser Bestimmungen für die Land- und Forstwirtschaft durchaus umstritten.Deshalb konnte nun auf Initi-ative der Länder und auch der Landwirtschaftskammern eine klärende Rechtsansicht durch

den Bundeskanzleramt-Verfas-sungsdienst erwirkt werden. Dieser kam zum Schluss, dass die Bestimmungen bezüglich Fahrerqualifizierungsnach-weis nicht für die Land- und Forstwirtschaft anzuwenden sind.Das bedeutet für den Land-wirt, dass er in Zukunft keine Grundqualifikation und auch keine alle fünf Jahre wieder-kehrende Weiterbildung absol-vieren muss, wenn er Trans-porte ausschließlich n im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft odern im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebenge-werbes durchführt.Damit zusammenhängend ist auch der Einsatz von Ernte-helfern und Saisonniers aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten ohne einen Fah-rerqualifizierungsnachweis im Rahmen der Land- und Forst-wirtschaft und ihrer Nebenge-werbe nunmehr zulässig.

Erstattung von Sozialversicherungs-beiträgen bei Einheits-wertsteigerung durch die Hauptfeststellung.

Peter k aLuza, LkÖ Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde beschlossen, dass Be-triebsführer, die in der bäu-erlichen Sozialversicherung vollversichert sind, eine teil-weise Rückerstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn der Einheits-wert des Betriebes durch die Hauptfeststellung um mehr als 10 % steigt. Dafür müssen

außerdem noch folgende Vor-aussetzungen vorliegen:n Einheitswert zum 1.  Jän-ner 2017 (also nach der Haupt-feststellung) über 4.400 €n Einheitswert zum 1.  Jän-ner 2017 (also nach der Haupt-feststellung) nicht mehr als 60.000 €n Keine Reduktion der BS-VG-Beitragsgrundlage auf grund einer Pflichtversiche-rung nach einem anderen Bundesgesetz (Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage durch Mehrfachversicherung)

Der Erstattungsbetrag ist bei Einheitswerten bis 10.900 €: bei einer Steigerung über 10 %

bis 20  % der 1-fache Betrag bei einer Steigerung über 20 % bis 30% der 1,5-fache Betragbei einer Steigerung über 30 % der 2-fache BetragEinheitswerten bis 21.800 €:bei einer Steigerung über 10 % bis 20 % der 1-fache Betragbei einer Steigerung über 20 % der 1,5-fache BetragEinheitswerten ab 21.900 €:bei einer Steigerung über 10 % der 1-fache Betrag

Dieses Erstattungsmodell ist mit 15 Mill. Euro dotiert. Der „Betrag“ wird sich daher aus einer Division der 15 Mill. Euro durch die Zahl der infra-ge kommenden Betriebe erge-

ben. Der Anspruch bleibt so lange gewahrt, als die maßgeb-lichen Verhältnisse zum 1. Jän-ner 2017 unverändert andau-ern oder nicht Betriebsflächen im Ausmaß von mehr als 20 % der Gesamtfläche abgegeben, veräußert oder zurückgelas-sen werden. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Mit Rücksicht darauf, dass erst im zweiten Halbjahr 2018 sämt-liche neuen Einheitswertbe-scheide zur Verfügung stehen werden, hat der Gesetzgeber angeordnet, dass die bis dahin anfallenden Beträge erst mit der Beitragsvorschreibung für das letzte Quartal 2018 berück-sichtigt werden.

LKW-Fahrten Im rahmen des BetrIeBes

Code 95 für Land- und Forstwirte keine Pflicht

teILWeIse rücKerstattung Von sozIaLVersIcherungsBeIträgen

SV-Beiträge: Erstattungen bei Einheitswertsteigerung

Bei transPorten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder im Rah-men des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes ist künftig keine Grundqualifikation und Weiterbildung (Code 95) notwendig. Foto: Schirmer

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S e p t e m b e r 2015 IXBauernjournal recht

Menschen mit Behinderung sind Teil unserer Gesellschaft. Sie sind Arbeitnehmer und Unternehmer. Sie sind aber auch Kunden, die ihr schwer verdientes Geld auch ausgeben wollen.

In der Praxis bestehen dabei al-lerdings oft Barrieren, die es zu beseitigen gilt. Barrieren sind aber oft auch für nicht behin-derte Menschen Erschwernis-se im Alltag. Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungsge-setzes (BGStG) ist die gleichbe-rechtigte Teilhabe von körper-lich, intellektuell, psychisch oder sinnesbehinderten Men-schen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistun-gen soll Personen mit Behin-derung ermöglicht werden. Dies gilt ab 1. Jänner 2016 für alle Güter und Dienstleistun-gen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen – und somit auch für alle Privatanbieter von Gütern und Dienstleistungen (z. B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschänken, Hofläden von Direktvermarkter etc.). Das BGStG verbietet eine unmittel-bare oder mittelbare Diskrimi-nierung und stellt diese einer Belästigung aufgrund einer Be-hinderung gleich.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist dann gege-ben, wenn bauliche und sons-tige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegen-stände, Systeme der Informati-onsverarbeitung (z. B. Internet-auftritte) sowie andere gestal-tete Lebensbereiche für Men-schen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise,

ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne frem-de Hilfe zugänglich und nutz-bar sind.

Unzulässig aufgrund von Denkmalschutzvorschriften

Barrierefreiheit ist vor allem für Fälle der mittelbaren Dis-kriminierung von behinder-ten Personen von Bedeutung. Obgleich das Gesetz zwar das möglichst vollständige Herstel-len von Barrierefreiheit beab-sichtigt, so liegt dennoch keine Diskriminierung vor, wenn die Beseitigung von Barrieren mit hohen Kosten und Aufwen-dungen verbunden oder sogar rechtswidrig ist. So können notwendige bauliche Verände-rungen aufgrund von Denkmal-schutzvorschriften unzulässig sein. Regelungen über bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (z. B. Tür-breite, Rampe) finden sich in den entsprechenden Bauord-nungen der Länder.Wesentlich in diesem Zusam-menhang ist, dass das BGStG nicht die Barrierefreiheit als solche vorschreibt. Das Ge-setz stellt vielmehr auf die dis-kriminierungsfreie Möglich-keit der Inanspruchnahme der

Leistung ab. So muss z. B. ein Heuriger dafür Sorge tragen, dass der Konsum von Speisen und Getränken, Informationen über Preise und Öffnungszei-ten sowie auch die Benutzung der Toiletten für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu-gänglich sind. Grundsätzlich fallen auch die Gestaltung der Freiräume und Gastgärten, aber auch der Parkplätze, der Buf-fetbereich und die Garderoben unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Barrierefreiheit gilt aber auch für Webauftritte, die ebenfalls ab 1. Jänner 2016 barrierefrei sein müssen. So haben bisher vor allem blinde und sehbehin-derte Menschen große Proble-me und können oft preisgüns-tige Internet-Angebote von ih-nen nicht genutzt werden.

Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2015

Für die Beseitigung von bauli-chen Barrieren bei bestehenden Bauten endet die Übergangs-frist am 31. Dezember 2015. Längere Übergangsfristen – zum Teil bis zum Jahr 2019 – hat sich der Bund ausbedun-gen. Bei Neubauten und Gene-ralsanierungen waren und sind

die Bestimmungen des BGStG ohne Übergangsfrist anzuwen-den und die Bestimmungen über die Zumutbarkeitsprü-fung fallen weg. Unter bestimmten Vorausset-zungen können Bundesförde-rungen gewährt werden, um bestehende Barrieren abzubau-en. Empfehlung: Bei geplanten Umbauarbeiten auf Barriere-freiheit achten. Wenn die Bar-rierefreiheit nicht möglich ist (weil unverhältnismäßig teuer, bautechnisch nicht möglich), sollte zumindest die nächstbes-te Lösung angestrebt werden (z. B. Klingelknopf für Roll-stuhlfahrer).

BetrIfft auch landwIrtschaftsBetrIeBe und BuschenschÄnker

Barrieren aus dem Weg räumen Frist bis 31. Dezember 2015

RechtsfolgenBei Verletzung des Diskriminierungsverbots sind schadenersatzrechtliche Ansprüche vorgesehen. Diese Ansprüche sind dabei grund-sätzlich vor ordentlichen (Zivil-)Gerichten geltend zu machen. Allerdings muss zuvor beim Sozialministeriumservice (vor-mals Bundessozialamt) ein Schlichtungsverfahren durch-geführt werden. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit von Belastungen detailliert geprüft. Die Kosten der Schlichtung sowie einer freiwilligen Mediation trägt der Bund. Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härtefällen wird im Gerichtsverfahren geprüft, ob die Beseitigung einer beste-henden Barriere zumutbar ist. Dabei ist auf die Kosten, die wirt-schaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die seit Einführung des Gesetzes verstri-chene Zeit und die Auswirkungen auf allgemeine Interessen von Menschen mit Behinderungen zu achten. Nähere Informationen zur Barrierefreiheit z. B. unter www.sozialministeriumservice.at.

Das BehinDertengesetz beabsichtigt das möglichst vollständige Herstellen von Barrierefreiheit. Foto: LK Österreich

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X S e p t e m b e r 2015

Bauernjournal energie

Elektrischer Strom hat in den letzten Jahren in der Landwirtschaft, der Tierzucht, dem Wein- und Obstbau immens an Bedeutung gewonnen. Daher liegt es nahe, dass gerade landwirtschaftliche Betriebe Eigenvorsorge bei der Strombereitstellung betreiben.

Hans Kronberger, bundesverband PHotovol-taic austria

Strom wird daher zusehends zu einem wichtigen Wirt-schaftsfaktor. Sonnenlicht als Primärenergie ist kosten-los. Entsprechende Fläche zur Umwandlung von Sonnen-licht in elektrischen Strom steht am landwirtschaftli-chen Betrieb so gut wie im-mer ausreichend zur Verfü-gung. Die Förderlandschaft ist so günstig wie noch nie. Die Kosten für Photovoltaikstro-manlagen sind seit der Jahr-tausendwende um fast 80 % gesunken und dürften die Tal-

sohle erreicht haben. Die För-derung für Photovoltaikalagen ist von 2013 auf 2014 mit 275 € für normale Anlagen und 375 € für gebäudeintegrierte Anlagen gleich geblieben. Die Anlagen-kosten für Anlagen bis 5 kWp sind seit dem Jahr 2010 nach Abzug der Förderung um ca. 5.000 € gefallen. Zusätzliche Ausbeute kann eher durch möglichst baldige Errichtung der Anlage erzielt werden, indem möglichst viel der sonnigen Jahreszeiten ge-nutzt wird. Mit Inbetriebnah-me der Photovoltaikanlage schmilzt die Stromrechnung sofort! Das zusätzliche Ge-heimnis ist ein möglichst ho-her Anteil an Eigenverbrauch. Hier kommt man auf einen Wert von ca. 20 ct/kWh und ist damit relativ rasch in der Amortisation. Diverse organi-satorische Grundarbeiten wie die Verlegung des Verbrauchs in die sonnige Produktions-zeit verbessern die Bilanz zu-sätzlich.

InvestitionsförderungFür den landwirtschaftlichen Bereich stehen grundsätzlich zwei Investitionsförderungen zur Verfügung. Die Förder-

pauschale für beide Investi-tionsförderungen beträgt für freistehende und Aufdach-anlagen 275 €/kWp bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 €/kWp:Die eine Förderung unter-stützt Photovoltaikanlagen bis 5 kWp auf privaten, aber auch auf betrieblichen und landwirtschaftlichen Gebäu-den. Gebaut werden kann na-türlich auch größer. Das lohnt sich meist auch. Die größte Hürde, der Ansturm auf die Förderung, ist inzwischen überwunden, denn es steht ausreichend Förderbudget zur Verfügung. Man kann das noch vorhandene Fördervo-lumen abfragen (www.meine-foerderung.at/pv2015/main/budget) und in Ruhe ansu-chen.

Sonder- und Tarifförderung Zusätzlich gibt es seit dem 11. Mai dieses Jahres auch eine Sonderförderung für Anlagen auf land- und forst-wirtschaftlichen Gebäuden bis 30 kWp. Einreichen kön-nen alle österreichischen land- und forstwirtschaftli-chen Betriebe mit entspre-chender Betriebsnummer aus

Für landwirtschaftliche Betriebe liegt es nahe, sich selbst mit Strom zu versorgen. Foto: Zotter

FörderlandschaFt ist so günstig wie noch nie

Sonnenstrom in der Landwirtschaft

Gemeinden unter einer Ein-wohnerzahl von 30.000. Die Förderwürdigkeit der Projek-te entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes.Die Tarifförderung für große Anlagen (Anlagen zwischen 5 und 200 kWp) wird derzeit nur einmal pro Jahr verge-ben. Gefördert wird hier über einen höheren Tarif für den eingespeisten Photovoltaik-Strom. Hier herrscht noch re-ger Andrang und das Förder-budget ist innerhalb weniger Minuten vergeben. Da aber auch hier der Fördertarif un-ter dem Preis des zugekauf-ten Stroms liegt, ist auch hier ein hoher Eigenverbrauch wirtschaftlich interessant. In einzelnen Bundesländern stehen zusätzliche Landes-förderungen zur Verfügung. Nähere Infos auf der Inter-netseite des Bundesverban-des Photovoltaic Austria (PVA).

Weitere Informationen:Eine kostenlose Broschüre mit Beispielen, wie ein opti-maler Eigenverbrauch mög-lich ist, auch mit Beispielen in der Landwirtschaft, bestell-bar unter www.pvaustria.at/ infobestellungKonkrete Möglichkeiten für die Sonnenstromnut-zung in der Landwirtschaft zeigt die 52-seitige Fach-broschüre „Photovoltaik in der Landwirtschaft – Son-nenstrom für den Eigenbe-darf“ anhand von prakti-schen Beispielen auf. Die Fachbroschüre ist um 15 € bei der Landwirtschafts-kammer Steiermark er-hältlich. Bestellung unter: Tel. 0316/8050-1433 oder E-Mail [email protected] zur Investiti-onsförderung auf der Home-page www.klimafonds.gv.at/foerderungenWeitere Informationen: Bun-desverband Photovoltaic Austria: Tel. 01/5223581, E-Mail: [email protected], www.pvaustria.at

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Bauernjournal forsts e p t e m b e r 2015 XI

Nach zwölf Jahren ist die alle vier Jahre stattfindende Austrofoma zurück in Oberösterreich und wird im Stift Schlägl-Hochficht durchgeführt. Von Di, 6. bis Do, 8. Oktober werden hier Forstmaschinen im praktischen Arbeitseinsatz bei der Holzernte gezeigt. Die Besucher können sich selbst ein Bild davon machen, wie effizient mit Forstmaschinen gearbeitet werden kann. Martin HöbartH, LKö

Austrofoma, Elmia Wood und KWF sind die drei Namen in Europa, wenn es um die Prä-sentation von Forstmaschinen geht. Aufgrund der österrei-chischen Themenführerschaft in Bezug auf Holzernte im steilen Gelände hat die Aus-trofoma jedoch ein Alleinstel-lungsmerkmal und genießt unter anderem auch dadurch einen hervorragenden natio-nalen sowie internationalen Ruf.

Maschinen direkt im Einsatz

Glänzend aufpolierte Ma-schinen ohne jegliche Ge-brauchsspuren wird man je-doch kaum finden. Denn die besondere Attraktivität der Austrofoma für Ausstel-ler und Besucher liegt darin, dass die Maschinen tatsäch-lich im Arbeitseinsatz ge-zeigt werden. Der Besucher bekommt vermittelt, wie die verschiedenen Arbeitssyste-me aufgebaut sind, wie die-

se funktionieren und welche Leistungen sie erbringen kön-nen. Gerade im Internatio-nalen Jahr des Bodens steht die schonende Holzernte für Mensch und Natur dabei im Vordergrund. Insgesamt prä-sentieren sich an den drei Ta-gen der Veranstaltung rund 120 Unternehmen und Insti-tutionen.

Motorsäge, Seilgerät und Co.

Alle Produzenten und Händ-ler von Holzerntemaschinen – angefangen bei der Motorsäge über Schlepper, Harvester bis hin zum Seilgerät – welche ihre Produkte und Serviceleis-tungen in Österreich anbieten, präsentieren ihre Produkte im

Härteeinsatz. Natürlich wer-den auch Maschinen und Ge-räte zur Energieholzernte so-wie Bereitstellung und Logis-tik von Bioenergie präsentiert. Damit wird der steigenden Nachfrage nach Energieholz-sortimenten und effizienten Bereitstellungsketten Rech-nung getragen. Im Austrofo-ma-Dorf präsentieren sich di-verse forstliche Dienstleister, Ausstatter und Bildungsinsti-tutionen und stellen sich und ihre Produkte vor.

Idealer Rahmen im Böhmerwald

Die Hauptflächen des Forst-betriebes Stift Schlägl liegen im Böhmerwald auf Urge-stein auf einer Seehöhe von 800 bis 1.100 m im klassi-schen Fichten-Tannen-Bu-chen-Mischwald. Diese Wäl-der werden schon seit meh-reren Generationen mit dem Plenterwaldprinzip bewirt-schaftet, wodurch eine dau-erhafte Bestockung erreicht wurde. Der Austragungsort Hochficht ist ein begehrtes Schigebiet im Dreiländereck zu Bayern und Tschechi-en, wodurch viel Infrastruk-tur vorhanden ist, welche für die Austrofoma genutzt wird und somit zu einem reibungslosen Ablauf beitra-

gen kann. Verkehrstechnisch liegt Hochficht sehr günstig, Linz und Passau sind jeweils rund 60 km entfernt.

Vom Besitzer bis zum Käufer

Die Austrofoma zeichnet sich auch durch ihre Besu-chervielfalt aus. Zu den Be-suchergruppen zählen nicht nur potenzielle Käufer von Forstmaschinen und deren Zubehör, sondern auch alle Waldbesitzer, die sich über eine schonende Holzernte mit modernen Geräten in-formieren wollen. Sie ist so-mit auch die größte Informa-tionsveranstaltung im Be-reich Holzernte und Logistik in Österreich. Aber natür-lich sind auch all jene ger-ne willkommen, die einfach nicht glauben können, dass man mit riesigen Maschinen so feinfühlig arbeiten kann, ohne größere Spuren zu hin-terlassen. Der Kostenbeitrag für die Austrofoma beträgt 50 € pro Tag und Person (35 € für Schüler und Studenten). Da-rin sind ein Sicherheitshelm sowie der Austrofoma-Kata-log mit unzähligen Kalkula-tionshilfen enthalten.Alle Informationen unter www.austrofoma.at

AustrofomA und AustrofomA BIoenergIe 2015 In oBerösterreIch

Forstmaschinen im Einsatz

Der besucHer erfährt, wie die verschiedenen Arbeitssysteme aufgebaut sind, wie sie funktio-nieren und was sie leisten Foto: LKÖ

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XI I S e p t e m b e r 2015

Bauernjournal agrarmarkt austrIa

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

Die Bio-Aktionstage im September sind bereits zur Traditon geworden. Neben Infos zu Bio-Lebensmitteln und Bio-Betrieben gibt es tolle Preise zu gewinnen.

In den vergangenen Jahren erreichte diese Informations- und Genussoffensive hun-derttausende Menschen im ganzen Land. Dabei kann man Bio-Lebensmittel verkosten, Interessantes zum Thema Bio erfahren und Bio-Betriebe kennenlernen. Bei den beglei-tenden Gewinnspielen war-ten wertvolle Preise. Mittelpunkt der Bio-Aktions-tage sind die zahlreichen Bio-Infopoints. Hier wird die gan-ze Produktvielfalt, Qualität und Nachhaltigkeit der hei-mischen Biobetriebe gezeigt. Bio-Bäuerinnen laden zum Verkosten und Plaudern über

ihren Alltag ein. Infomaterial, ein Glücksrad mit Sofortge-winnen und eine Bio-Kinder-Ecke machen Lust zum Ver-weilen und Schmökern. Mehr als hundert Bio- Boten bringen abseits der Infopoints ländliches Flair in die Stadt. Sie sind mit ihrem unübersehbaren Outfit und mit Lastenrädern – gefüllt mit

frischer Bio-Milch und Äpfeln – an stark frequentier-ten Plätzen unterwegs. Und sie laden zum Gewinnspiel, bei dem Bio-Wochenenden am Bauernhof, Genusskörbe und vieles mehr verlost wer-den. Die Bio-Aktionstage sind eine Initiative von AMA-Bio-Marketing und der Europäi-schen Union.

InformatIons- und genussoffensIve

Bio ist in aller Munde

In ganz Österreich

Bio-Infopointsn Wien Kutschkermarkt: Fr, 4. September, 7 bis 18 Uhrn Wien Mariahilfer Straße, Ecke Zieglergasse: Sa, 5. September, 11 bis 19 Uhrn Wien, Freyung (inkl. Bio-Schnitzeljagd): Fr, 18. September, 9 bis 18 Uhr, Sa, 19. September, 9 bis 18 Uhr; Fr, 25. September, 9 bis 18 Uhrn St. Pölten Wochenmarkt/Domplatz: Sa, 5. September, 7 bis 12 Uhrn Eisenstadt, Markthalle Esterhazy: Sa, 26. September, 8.30 bis 12.30 Uhrn Linz Stadtmarkt: Fr, 4. September, 9 bis 14 Uhrn Graz Aufsteirern: Sa, 19. September, 9 bis 19 Uhr und So, 20. September, 9 bis 19 Uhrn Salzburg Schranne: Do, 17. September, 5 bis 13 Uhrn Klagenfurt Benediktiner Markt: Sa, 19. September, 6.30 bis 13.30 Uhrn Innsbruck Kaufhaus Tyrol: Fr, 11. September, 9 bis 20 Uhrn Dornbirn Eisengasse: Sa, 12. September, 7.30 bis 12 Uhr

Bio-Botenn Wien: Ringstraße, Schottengasse, Franz Josefs Kai, Mariahilfer Straße, Meidling Hauptbahnhof, Franz Jonas Platzn St. Pölten: Kremser Gasse, Riemerplatz, Bahnhof n Linz: Südbahnhofmarkt, Hauptplatz bei der Nibelungenbrücken Salzburg: Am Platzl, Ferdinand-Hanusch-Platz, Schrannen Eisenstadt: Hauptstraße, Fußgängerzonen Graz: Eisernes Tor, Hauptplatz, Jakominiplatz n Klagenfurt: Alter Platz, Kramer Gasse, Wiener Gassen Innsbruck: Franziskanerplatzn Dornbirn: Europapassage

An welchen Tagen die Bio-Boten die Kostproben verteilen und alle Infos über weiteren Aktivitäten: www.bioinfo.at

an Bio-Infopoints in ganz Österreich wird die ganze produktvielfalt der heimischen biobetriebe gezeigt.

Bio-Bäuerinnen laden zum Verkosten und plaudern ein.

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I I S E P T E M B E R 2015

BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIK

del hat bereits ein außerge-wöhnliches Ausmaß erreicht. Die Landwirtschaft ist davon schwer betroffen, der Schaden bei den Herbstkulturen Mais, Kartoffel, Soja, Sonnenblu-men und Kürbis wird laut Ös-terreichischer Hagelversiche-rung die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten.

USA zeigen erprobte Lösungen

„Diese Schäden sprengen jede wirtschaftliche Nachhaltigkeit und gefährden die Betriebe. Um jedoch die sichere Versor-gung mit heimischen Lebens-mitteln weiterhin garantieren zu können, brauchen die Bau-ern tragfähige Lösungen, die das Extremwetter-Risiko lang-fristig minimieren. So muss die schon 2013 in Aussicht ge-stellte Unterstützung der Dür-

reversicherung aus dem Kata-strophenfonds endlich umge-setzt werden. Die USA zeigen bereits erprobte Lösungen. Außerdem müssen für den Ri-sikoausgleich Maßnahmen in der Gewinnbesteuerung ge-troffen werden“, verlangte der LKÖ-Präsident.Die bestehenden Systeme sind auf Hagel, teilweise Dür-re, Hochwasser und Ähnli-ches mehr ausgerichtet. Hier würde die öffentliche Unter-stützung betriebswirtschaft-lich Anreiz und Sinn schaf-fen, daran teilzunehmen, so Schultes. „In den USA ist die öffentliche Unterstützung von Einkommens- und Ernteer-tragsversicherungen mit Ab-stand die größte Maßnahme der US-Agrarpolitik. Ein Aus-bau des bestehenden Angebo-tes mit öffentlicher Unterstüt-zung würde ein Nachziehen

Österreichs bedeuten“, ist der LKÖ-Präsident überzeugt.

Unterstützung bei Versicherungsprämie

„Die Direktzahlungen aus der EU-Agrarpolitik, die bisher eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe darstell-ten, werden bis 2020 Jahr für Jahr geringer. Gleichzeitig ver-schärft sich der Klimawandel in nie geahntem Ausmaß, wie der heurige Sommer zeigt, und führt zu schweren Schäden in der Landwirtschaft. Als Folge davon würden längerfristig Pro-duktionszweige mit hohen Kos-ten wie Mais, Kartoffel, Gemü-se, Zuckerrüben, Obst oder die Tierhaltung durch risiko ärmere Kulturen wie Wintergetreide abgelöst. Damit die Bauern aber weiterhin die Konsumenten ausreichend mit bester österrei-

chischer Qualität und Vielfalt versorgen können, brauchen sie Hilfe zur Selbsthilfe. Bereits 2013 wurde angesichts der da-maligen Dürre im Ministerrats-vortrag in Aussicht gestellt, die Dürreversicherungsprämie aus dem Katastrophenfonds zu un-terstützen. Nun verlangen wir die Umsetzung dieses Vorha-bens“, so Schultes. Zudem ver-weist der LKÖ-Präsident auf das Regierungsprogramm 2013 bis 2018. Hier ist im Kapitel Land- und Forstwirtschaft die Einfüh-rung einer steuerlich begünstig-ten Risikoausgleichsmaßnah-me enthalten. Demnach sollen zum Risikoausgleich Landwir-te mit Buchführung, Einnah-men-Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung im Nachhi-nein die Möglichkeit erhalten, bei der Besteuerung die durch-schnittlichen Einkünfte von drei Jahren zugrunde zu legen.

HITZEREKORDE IM SOMMER 2015: Der noch nie dagewesene Rekord von 13 Wüstentagen (= Tagen über 35 Grad Celsius) und die ausbleibenden Niederschläge haben ihre Spuren hinterlassen. Der Schaden, den die Landwirtschaft aufgrund der Hitzewelle mit ihrer Werkstatt unter freiem Himmel heuer erleidet, ist enorm. Die Österreichische Hagelversicherung rechnet aus heutiger Sicht mit mittlerweile deutlich mehr als 100 Millionen Euro Dürreschäden in der Landwirtschaft. Zudem verzeichnet man mehr als 30 Millionen Euro Schaden in der Landwirtschaft durch die schweren Hagelereignisse bis Ende Juli. Diese Zwischenbilanz zeigt, wie verletzbar die standortgebundene Landwirtschaft ist. Die eingetretenen Hitzeschäden bei den Ackerkulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Sojabohnen sowie Karto�el durch die extrem hohen Temperaturen an den Wüstentagen und die ausbleibenden Niederschläge sind dramatisch. Betro�en sind vor allem Niederösterreich und das Burgenland, doch auch in anderen Bundesländern spitzte sich zuletzt die Situation zu. Fotos: Österreichische Hagelversicherung

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S E P T E M B E R 2015 I I IBAUERNJOURNAL LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG

Aufgrund der europäischen Verbraucherinfor-mationsverordnung gibt es einige Neuerungen bei der Etikettierung, auf die bäuerliche Produzenten achten müssen.MARTINA ORTNER, LKÖ

Ende vergangenen Jahres wur-den die österreichischen Vor-schriften zur Lebensmittel-kennzeichnung (LMKV) durch die europäische Verbraucher-informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) ersetzt. Obwohl sämtliche Vorgaben seit 13. Dezember 2014 gelten bzw. die verpfl ichtende Nähr-wertkennzeichnung ab 13. De-zember 2016 gelten wird, gibt es noch einige Unklarheiten und Auslegungsunterschiede. Wichtig ist, dass vor Anferti-gung neuer Etiketten die neu-en Vorgaben eingearbeitet und keine großen Etikettenvorrä-te angefertigt werden. Einige der wesentlichen Neuerungen werden nachfolgend erläutert.

Verp� ichtende Nährwert-deklaration – Ausnahmen?

Die verpfl ichtende Nährwert-kennzeichnung gilt ab 13. De-zember 2016, wobei es 19 Punkte betreffend Ausnahmen gibt (Anhang V der LMIV). Für Direktvermarkter ist die Aus-nahme unter Punkt 19 von Be-deutung, die wie folgt lautet: „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Le-bensmittel, die direkt in klei-nen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abge-geben werden, die die Erzeug-nisse unmittelbar an den End-verbraucher abgeben.“

Das bedeutet, Direktvermark-ter sind von der verpfl ichten-den Nährwertkennzeichnung ausgenommen, wenn sie direkt an Endverbraucher, Gastrono-mie und lokale Einzelhandels-geschäfte verkaufen. Derzeit wird versucht, die Aus-legung einiger Begriffe zu klä-ren. Es ist in Diskussion, dass Direktvermarktungsprodukte auch dann ausgenommen sein werden, wenn diese zwar auch

an den Großhandel abgegeben werden, aber nur bei lokaler Bedeutung. In der Praxis könn-te das heißen, dass keine ös-terreichweite Listung gegeben sein darf, wenn die Ausnahme in Anspruch genommen wird. Ebenso nicht geklärt ist, ob die Ausnahme auch bei der Ver-marktung via Fernabsatz (z. B. Onlineshop) möglich ist.Von der verpfl ichtenden Nähr-wertkennzeichnung sind auch

einzelne Produkte bzw. Pro-duktgruppen ausgenommen, wie beispielsweise:■ unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat beste-hen, wie z. B. Eier, Honig■ Erzeugnisse, die unverar-beitet sind, aber gereift sein können, z. B. getrocknete fer-mentierte Fleischstücke■ Wasser, Kräuter, Salz, Tee, Essig, verschiedene Zusatz-stoffe etc.Achtung: Werden Aussagen über einen Nährwert eines Le-bensmittels gemacht, so gilt generell eine verpfl ichtende Nährwertkennzeichnung!

Welche Neuerungen gibt es?

Neu: Mindestschriftgröße vor-geschriebenDie verpfl ichtenden Informa-tionen müssen an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein und aufgrund von Schrift-art, Kontrast und Hintergrund deutlich und gut lesbar sein. Neu ist eine Mindestschriftgrö-ße von 1,2 mm für Kleinbuch-staben (bzw. 0,9 mm, wenn die Verpackungsoberfl äche weni-ger als 80 cm2 ausmacht).Neu: SichtfeldregelungSichtfeldregelung bedeutet, dass folgende Angaben auf ei-nen Blick erfassbar sein müs-sen (ohne das Produkt zu dre-

hen oder zu wenden):■ Bezeichnung des Le-bensmittels■ Nettofüllmenge■ Alkoholgehalt (bei alko-holischen Getränken mit mehr als 1,2 % Alkohol)

Neu: Mindesthaltbar-keitsdatum und Lager-bedingungen müssen beisammen stehen.

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

BEANSTANDUNGEN WEGEN KENNZEICHNUNGSFEHLERN VERMEIDEN

Neue Vorschri  en beim Etikett

ETIKETTEN MÜSSEN den europäischen Kennzeichnungsvorschriften entspre-chen. Da noch einige Auslegungsfragen zu klären sind, sollte man derzeit keine großen Etikettenvorräte anfertigen lassen. Foto: Stinglmayr/APV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen Fortsetzung auf Seite IV

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist nach dem Öffnen

Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist Neu: Hinweis auf Lagerbedin-gungen und Verbrauchsfrist Neu: Hinweis auf Lagerbedin-Neu: Hinweis auf Lagerbedin-Neu: Hinweis auf Lagerbedin-

Topfenaufstrich mit Kräuternz. B. aus pasteurisierter Milch oder mit Rohmilch hergestellt x % F. i. T.

Milli SchäferMilchstraße 55, 1234 Wiesengrund250 g

Zu verbrauchen bis TT/MM oder mindestens haltbar bis TT/MMgekühlt lagern bei max. 6 °CZutaten: Topfen*, Sauerrahm, x % Kräuter (Sellerie), Salz, Senf * (Senfkörner, WeingeistessigZucker)

Bezeichnung des Lebensmittels(Codex Kapitel B 32)

Topfen aus Rohmilch darf nur vomTierhalter hergestellt werden.

Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers

Nettofüllmenge

Verbrauchsdatum (bei Rohmilchprodukten) oder Mindesthaltbarkeitsdatum

Temperatur und Lagerbedingungen

Zutatenhervorheben der allergenen Zutaten

durch z. B. fette SchriftAufl istung sämtlicher Zutaten, bei Zugabe

zusammengesetzter Zutaten

Page 16: BauernJournal September 2015

IV S E P T E M B E R 2015

BAUERNJOURNAL LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG

Waren, die nach dem Öffnen andere Lagerungsbedingun-gen und eine kürzere Haltbar-keit haben, müssen mit ent-sprechenden Hinweisen ver-sehen sein, z. B. bei Marmela-de „nach dem Öffnen gekühlt lagern und bald verbrauchen“ oder „nach dem Öffnen ge-kühlt lagern und innerhalb von xx Tagen verbrauchen“.

Neu: Hervorheben von Aller-genen in der Zutatenliste Seit 13. Dezember 2014 müs-sen bei verpackten Waren all-ergene Stoffe in der Zutaten-liste hervorgehoben werden, z. B. durch Schriftart oder Hintergrund. Der Wortlaut „enthält …“ und das Allergen ist zu verwenden, wenn keine Zutatenliste erforderlich ist und wenn das Allergen nicht aus der Bezeichnung des Le-bensmittels hervorgeht. Als Allergene gelten die 14 in der Verordnung (Anhang II) an-geführten Stoffe oder Erzeug-nisse (namentlich alle gluten-haltigen Getreide, Milch, Eier, Sellerie, Senf, Sulfite, sämtli-che Nüsse, Erdnüsse, Sesam, Sojabohnen, Lupinen, Weich-tiere, Fisch, Krebstiere).

Neu: Kennzeichnung von WursthüllenDie Wursthülle ist zu dekla-rieren. Wenn diese essbar ist, in deren Art, z. B. Schafsait-ling; wenn sie nicht essbar ist, mit dem Wortlaut „Wursthül-le nicht zum Verzehr geeig-net“.

Neu: Allergeninformationen bei offen angebotenen Le-bensmittelnAuch bei offenen Lebensmit-teln, Speisen und Getränken wie am Marktstand, in Bau-ernläden, Buschenschänken oder in Beherbergungsbetrie-ben muss über allergene Stof-fe informiert werden. Die In-formation kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wel-che der 14 allergenen Stoffe in welchen Produkten vorkom-men, ist zu dokumentieren. Wird die Allergeninformati-on mündlich erteilt, sind jene Personen zu schulen, die die

Informationen geben. Schu-lungen bieten die Landwirt-schaftskammern an. Es besteht aber auch die Möglichkeit die-se Schulung online und damit zeitlich und örtlich unabhän-gig zu Hause zu absolvieren. Nach der Durchführung eines Tests kann der Schulungs-nachweis selbst ausgedruckt werden. Etwa zwei Stun-den sollte man für Schulung und Test einplanen. Einstei-gen und anmelden unter: www.allergene-schulung.at. Kostenbeitrag: 15 €. Neu: Herkunftskennzeich-nung von Fleisch:Die Herkunft von verpacktem frischem bzw. tiefgekühltem Fleisch von Schweinen, Scha-fen, Ziegen und Hausgeflügel ist am Etikett mit folgenden Angaben zu kennzeichnenn  „aufgezogen in: Name des Mitgliedstaats bzw. Dritt-lands“, in dem die Aufzucht stattgefunden hat (gemäß den artenspezifischen Kriterien)n  „geschlachtet in: Name des Mitgliedstaats bzw. Drittlan-des“, in dem die Schlachtung stattgefunden hat.n  die Partienummer zur Kennzeichnung des FleischesBei offener Ware, Fleischzu-bereitungen, Fleisch als Zu-tat und Fleischwaren muss die Herkunft nicht deklariert werden.

Neu: Angabe des Datums des EinfrierensBei eingefrorenen Waren muss zusätzlich zum Min-desthaltbarkeitsdatum auch das Datum, an dem die Ware eingefroren wurde, angegeben werden.

Musteretiketten als Hilfestellung

Zur Erstellung korrekter Eti-ketten werden die bewährten Musteretiketten (begutachtet durch die AGES) eingesetzt, die nach Überarbeitung und neuerlicher Begutachtung in den Referaten für Direktver-marktung wieder zur Verfü-gung stehen werden.

Gibt es den Klima-wandel überhaupt? Wem schadet es, wenn es um zwei oder drei Grad wärmer wird? Der Klimawandel in der Welt wir� viele Fragen auf.

KURT CEIPEK Ist der exzessive Verbrauch von Kohle, Öl und Gas in den letzten Jahrzehnten für den Klimawandel verant-wortlich? Bringt der Klimawan-del nicht auch viel Nutzen und neue Chancen? Warum wächst trotz der unübersehbaren Aus-wirkungen des Klimawandels die Zahl jener, die meinen, es handle sich dabei um eine ge-zielte Panikmache von Profi-teuren? Wer sind die Menschen und Institutionen, die mit aller Macht gegen die Klimawende kämpfen? Ist ein Kampf gegen den Klimawandel nicht sinn-los, weil es schon zu spät für wirksame Gegenmaßnahmen ist? Ist es nicht wirkungslos und daher sinnlos, wenn ein kleines Land wie Österreich oder ein kleiner Kontinent wie Europa gegen den Klimawan-del ankämpft, wenn Riesen wie USA, China, Indien oder Russ-land nichts unternehmen? Der-artige Fragen bekommt man im-mer wieder zu hören, aber fun-dierte und schlüssige Antwor-ten gab es bislang wenige. Das im Mai 2015 erschienene Buch „Klima: Alarmstufe Rot – Mut-

ter Erde ruft um Hilfe“ (Verlag DTW ZukunftsPR) gibt umfas-sende Antworten auf diese und viele andere Fragen.

BUCHTIPP: „ MUTTER ERDE RUFT UM HILFE“

Alamstufe Rot - Klima

VIELE OFFENE FRAGEN ZUM KLIMAWANDEL: Heinz Kopetz versucht in seinem neuen Buch klare Antworten zu geben. Foto: dür

NEUES BUCH

Antworten auf viele Fragen„Klima: Alarmstufe Rot – Mutter Erde ruft um Hilfe“, ISBN 978-3-200-04082-3,erschienen im Verlag DTW ZukunftsPR – Denk- und Textwerkstatt, Herausgeber: Ernst Scheiber und Kurt Ceipek, 160 Seiten, zahlrei-che Illustrationen, Preis: 18 Euro (inkl. 10 % MwSt zzgl. Versandkosten), erhältlich im Buchhandel und direkt beim Verlag: DTW ZukunftsPR, Postfach 6, 3001 Mauerbach, Bestellung per Post oder per E-Mail: [email protected], Tel. 0664/5458457.

Page 17: BauernJournal September 2015

S E P T E M B E R 2015 VBAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNG

Der Schaden, den die Landwirtscha� aufgrund der hohen Temperaturen heuer erlitten hat, ist enorm: Mehr als 100 Mill. Euro Dürreschäden an Herbstkulturen zeigen, wie verletzbar die standortgebundene Landwirtscha� ist.

Global gesehen war das erste Halbjahr 2015 das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. In Ös-terreich gab es in den letzten 248 Jahren noch nie einen Juli, der heißer war als heuer, und das seit Messbeginn im Jahr 1767. Das schlägt sich in

einigen Regionen Öster-reichs auch in einem neuen noch nie dage-wesenen Rekord der

Tage mit Temperaturen über 35 Grad Celsius, soge-

nannten „Wüstentagen“, nie-der. 15 Wüstentage wurden heuer an der Wetterstation Hohe Warte in Wien gezählt. Damit einhergehend tra-ten Dürreschäden aufgrund der lang anhaltenden und extrem hohen Temperatu-ren sowie der ausbleibenden Niederschläge bei den Acker-kulturen, insbesondere Mais, Kürbis, Sonnenblumen, Soja-bohnen sowie Kartoffeln und dem Grünland, auf. Schwerpunktmäßig sind Nie-derösterreich und das Bur-

genland aber auch andere Bundesländer betroffen. Derartige Wetterextreme sind aber keine Ausreißer und keine Jahrhundertereignisse mehr. Im Gegenteil: Schwe-regrad und Intensität solcher Naturkatastrophen nehmen zu. Die standortgebunde-ne Landwirtschaft mit ihrer Werkstatt unter freiem Him-mel ist somit wie kaum eine andere Berufsgruppe dem Klima und Wetter bedin-gungslos ausgesetzt. Sie ist Klimaopfer Nummer 1.

2015: 15 TAGE MIT 35°C ODER MEHR

Das Jahr der Wüstentage

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung

1873

1980

1990

2000

2010

1882

1892

1945

1950

1957

1974

1 1 1 1 1 1 11 1 122 2 22

4 4 45

15

3 3

0

10

20

30

40

50

MAIS SONNENBLUMEN

KÜRBIS GRÜNLAND

MASSIVE SCHÄDEN AN LANDWIRTSCHAFTLICHEN KULTUREN

Page 18: BauernJournal September 2015

VI S E P T E M B E R 2015

BAUERNJOURNAL RIEDER MESSE 2015

In Ried wird ganz klar der Fo-kus auf den bäuerlichen Wald-besitzer gelegt und dement-sprechende Technik präsen-tiert. Zahlreiche Anbieter in der „Landwirt Forstarena“, im Freigelände und im Forst- undHolzzentrum bieten spannen-de Präsentationen und jede Menge Information.In der eigens dafür geschaffe-nen Forstarena wird die ge-samte Wertschöpfungskette in der bäuerlichen Holzwirt-schaft präsentiert, moderiert und auch live vorgeführt. Von

der Rückung bis hin zum ofen-fertigen Brennholz – Herstel-ler zeigen hier Technik live im Einsatz, die genau auf die landwirtschaftlichen Betriebe zugeschnitten ist und erklärendazu die Vorzüge ihrer Pro-dukte. Täglich können die Be-sucher unzählige Präsentatio-nen besuchen und die Geräte verschiedener Anbieter „in Arbeit“ erleben und verglei-chen: Gezeigt werden Rücke-wägen, Seilwinden, Trom-melsägen, Kegelholzspalter, Schutzbekleidung u. v. m.

Bei der Internationalen Land-wirtschafts- und Herbstmes-se zeigt die Rieder Messe von 9. bis 13. September, dass ihr auch nach 148 Jahren die Ideen nicht ausgehen. Die diesjährige Rieder Messe wird eine der in-teressantesten und innovativs-ten in ihrer Geschichte. Zahl-reiche Neuerungen werden

für Aussteller und Besucher aus einer Hand präsentiert. Bei der Internationalen Landwirt-schaftsmesse wird von Land- und Forsttechnik bis hin zu Pfl anzenbau und Tierhaltung alles geboten. Zudem fi nden die größten Zuchttierschau-en Österreichs statt. Namhafte Landtechnikhersteller aus dem

Bereich Grünland-, Ackerbau- und Erntetechnik werden auf zehntausenden Quadratmetern Ausstellungsfl äche mit zahlrei-chen Neuvorstellungen präsent sein. NEU: Mit dem Fachthema „Zukunft Tier“ und der „Land-wirt Forstarena“ warten zwei spezielle neue Highlights auf die Besucher.

IN DER FORSTARENA gibt es täg-lich eine Vielzahl an spannenden Vorführungen. Fotos: Messe Ried

RIEDER MESSE

Ried 2015: Sensationelles, Neues und viel Nützliches

Forsttechnik für den bäuerlichen Waldbesitzer

INT. LANDWIRTSCHAFTS-

UND HERBSTMESSE INT. LANDWIRTSCHAFTS-

MIT VOLKSFEST

Was erwarten Sie sich von der Rieder Messe 2015?

Landwirtschaftsminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: „Die Rieder Messe bietetmoderne und zukunftsfähi-ge Lösungsansätze – von der Land- und Forsttechnik über den Pflanzenbau bis zur Tierhaltung. Hunderte Aussteller nützen die-se Möglichkeit und präsentieren ihre Innovationskraft auf einer in-ternationalen Bühne.“

Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer: „Die Rieder Messe ist Garant für ein einmaliges Messeerlebnis für Jung und Alt und eines der großen – und traditio-nellen – Messehighlights in Oberösterreich.“

Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger: „Die Internationale Landwirtschaftsmesse dient als attraktives Schaufenster für tatkräftige und innova-tive Aussteller aus dem In- und Ausland. Das Agrarland Oberösterreich präsentiert sich mit der Vielseitigkeit der bäuerli-chen Produktion.“

Riesige Auswahl klar strukturiert: Inhaltlich präsentiert die Rieder Messe von 9. bis 13. September 2015 auf 150.000 m² eine Vielfalt, die kaum zu überbieten ist. Rund 800 Aussteller bieten Sensationelles, Neues, Bewährtes und viel Nützliches.

Messe-Facts

Ö� nungszeitenRIEDER MESSE: Mittwoch, 9. bis Sonntag, 13. September: 9 bis 18 UhrEINTRITTSPREISE:Tageskarte 11,00 €Vorverkauf in allen Rai� eisenbanken 9,50 €RIEDER VOLKSFEST: Do, 3. bis So, 6. September (Eintritt frei) und Mi, 9. bis So, 13. September (Eintritt frei ab 18 Uhr)

Page 19: BauernJournal September 2015

S E P T E M B E R 2015 VI IBAUERNJOURNAL RIEDER MESSE 2015

DAS RIEDER VOLKSFEST bietet beste Unterhaltung mit zahlreichen Neuheiten wie die Kulinarik-Straße.

DIE FACHMESSE FÜR TIERHALTUNG

Alles rund ums TierNEU „Zukunft Tier“ (Hallen 12 – 13)Erstmals in Österreich gibt es speziell für Rinderzuchtbetriebe, Mastbetriebe und Milchviehbetriebe im Bereich Tiergesundheit sowie mo-dernster Fütterungs- und Melkrobotik eine einzigartige Präsentation, bei der man die neueste Technik namhafter Hersteller hautnah und live erleben kann. Hier werden zahlreiche Österreich-Premieren und Highlights präsen-tiert wie etwa der Prototyp der SAC-Glasses, die alle wichtigen Daten di-rekt auf die Brille projizieren. Tiergesundheit und TierwohlDie Ausstellung beinhaltet Produkte für höchste Standards rund um Tiererkennungssysteme, Tiergesundheit und Tierhygiene.Stallbau und StalltechnikHier dreht sich alles rund um mo-dernste Stallbautechnik, EDV-gestütztes Stallmanagement, Melktechnik, Bautrends und Innenmechanisierung.Futtermittel (Halle 8)Dem Bereich Futtermittel und Ergänzungsprodukte wird zusätzliche Hallenfläche gewidmet, wo namhafte Hersteller ihre Produkte präsentieren.Baulehrschau (Halle 32) – Zukunft TierIm Bauwettbewerb des Landes OÖ und in einer Sonderschau mit dem LFL Bayern und dem ÖKL werden Stallbaumodelle der Zukunft vorgestellt.

MEHR ALS 1.000 TIERE AUF DER MESSE

Österreichs bedeutendste ZuchttierschauenErstmals werden alle Tiere rund um die Tierarena präsentiert. Allein der Tier-Ausstellungsbereich umfasst dieses Jahr sagenhafte 10.000 m².RINDER (Halle 10)Bei der 1. EUROgenetik-Fleckviehschau (Mittwoch und Freitag) werden von österreichischen und deutschen Besamungsorganisationen gemein-sam mit Zuchtverbänden die besten Fleckviehtiere aus Bayern, Kärnten, Salzburg, Tirol und Oberösterreich präsentiert. Das Preisrichten �ndet am Donnerstag statt.PFERDE (Halle 10)Vom kleinen Shetland Pony bis zum mächtigen Noriker ist die gesamte Vielfalt der österreichischen Pferderassen in den täglichen Vorführungen in der Tierarena zu sehen.SCHAFE und ZIEGEN (Halle 11)Neben der vielfältigen Tierausstellung werden ein kreativer Abriss von handwerklichen Kunstwerken aus heimischer Schafwolle, zweimal täg-lich ein Ziegen-Schaumelken und das „Genuss-Eck“ präsentiert. In der Tierarena kann man dem Schafscherer über die Schulter blicken. SCHWEINE (Halle 33 - 34)Im Schweinekompetenzzentrum werden viele Highlights gebo-ten: Fütterungs-Livevorführungen, die neue flächendeckenden Frischfleischlogistik der Post, Beratungen zum Thema „Schweine ver-kaufen ohne Risiko“, vorgestellt werden neue Abferkelbuchten. Beim Schweinegesundheitsdienst werden namhafte Veterinäre mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.

Die Messe bietet die gesam-te Erntekette im Grünlandbe-reich. Die Aussteller präsentie-ren ihr Portfolio an neuer Tech-nik in verschiedensten Arbeits-breiten und Ausführungen, sowohl für den Nebenerwerbs-landwirt als auch für den Groß-betrieb und Lohnunternehmer.

Breite TechnikpaletteAus dem Bereich Ackerbau werden sowohl die neuesten Entwicklungen bei Scharsyste-mem in der Sätechnik, als auch die gesamte Modellpalette bei Tiefengrubber und Pflugtech-nik gezeigt. Auch alle bekann-ten Traktormarken sind auf der Messe vertreten und bieten um-fassende Infos sowohl zu den spritsparenden AD-Blue-Tech-nologien, als auch zu den neu-esten Modellen an Kleintrakto-ren für Pflegearbeiten bis hin

zur Großtechnik für den Acker-bau. Der Bereich Pflanzenbau wird deutlich ausgeweitet, hier sind sämtliche Saatgutfirmen vertreten und auch die The-men Düngung und Pflanzen-schutz kommen nicht zu kurz.

Themenwelt Bio (Halle 30)Die Halle 30 ist wieder der Treffpunkt für Biobäuerinnen und Biobauern und interessier-te Bio-Konsumentinnen und Konsumenten. Vom Einstieg in den Biolandbau bis zu De-tailfragen zur Produktion – die Berater des Referates Bioland-bau beantworten sämtliche Anfragen. Mitarbeiter von Bio Austria OÖ stellen Vermark-tungswege, Chancen für die Betriebsentwicklung und die Vorteile der Mitgliedschaft bei aktuellen Marktentwicklungen vor. www.riedermesse.at

Publikumsliebling

HerbstmesseDie Herbstmesse garan tiert attraktives Einkaufsvergnügen füralle Sinne. Geboten wer-den u. a.: „Bauen und Wohnen“, „Heizen und Energie“, „Garten, Pool und Wellness“, „Werkzeug und Maschinen“. Folgende neue Themenwelten �nden die Besucher in Halle 19: n Frauensachen Kulinarik aus nah und fernn Altes Handwerk live erleben

Page 20: BauernJournal September 2015

BAUERNJOURNAL RECHT UND STEUERVI I I S E P T E M B E R 2015

Für Fahrten mit dem Lkw im Rahmen der Land- und Forstwirtscha ist künig keine Grundquali�kation und Weiterbildung (Code 95) notwendig.

PATRICK MAJCEN, LKÖ Land- und Forstwirte, welche mit dem Lkw im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder ih-rem Nebengewerbe Transporte durchführen, waren nach An-sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Technologie und Innovation bisher verpflichtet, einen Fahrerqualifizierungs-nachweis mitzuführen. Damit verbunden war die Verpflich-tung einer Grundqualifikation und einer regelmäßigen, alle fünf Jahre wiederkehrenden Weiterbildung.Wer diese Kurse besucht hat, weiß, dass die Inhalte zu ei-

nem Großteil nicht dem ent-sprechen, was im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft be-nötigt wird. Außerdem sind die Kosten und der Zeitauf-wand entsprechend hoch. Da die Bestimmungen bezüg-lich dieser Grundqualifika-tion und Weiterbildung pri-

mär den Gewerbetreibenden ansprechen, war die Anwen-dung dieser Bestimmungen für die Land- und Forstwirtschaft durchaus umstritten.Deshalb konnte nun auf Initi-ative der Länder und auch der Landwirtschaftskammern eine klärende Rechtsansicht durch

den Bundeskanzleramt-Verfas-sungsdienst erwirkt werden. Dieser kam zum Schluss, dass die Bestimmungen bezüglich Fahrerqualifizierungsnach-weis nicht für die Land- und Forstwirtschaft anzuwenden sind.Das bedeutet für den Land-wirt, dass er in Zukunft keine Grundqualifikation und auch keine alle fünf Jahre wieder-kehrende Weiterbildung absol-vieren muss, wenn er Trans-porte ausschließlich n im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft odern im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebenge-werbes durchführt.Damit zusammenhängend ist auch der Einsatz von Ernte-helfern und Saisonniers aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten ohne einen Fah-rerqualifizierungsnachweis im Rahmen der Land- und Forst-wirtschaft und ihrer Nebenge-werbe nunmehr zulässig.

Erstattung von Sozialversicherungs-beiträgen bei Einheits-wertsteigerung durch die Hauptfeststellung.

PETER K ALUZA, LKÖ Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde beschlossen, dass Be-triebsführer, die in der bäu-erlichen Sozialversicherung vollversichert sind, eine teil-weise Rückerstattung ihrer Sozialversicherungsbeiträge erhalten, wenn der Einheits-wert des Betriebes durch die Hauptfeststellung um mehr als 10 % steigt. Dafür müssen

außerdem noch folgende Vor-aussetzungen vorliegen:n Einheitswert zum 1.  Jän-ner 2017 (also nach der Haupt-feststellung) über 4.400 €n Einheitswert zum 1.  Jän-ner 2017 (also nach der Haupt-feststellung) nicht mehr als 60.000 €n Keine Reduktion der BS-VG-Beitragsgrundlage auf grund einer Pflichtversiche-rung nach einem anderen Bundesgesetz (Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage durch Mehrfachversicherung)

Der Erstattungsbetrag ist bei Einheitswerten bis 10.900 €: bei einer Steigerung über 10 %

bis 20  % der 1-fache Betrag bei einer Steigerung über 20 % bis 30% der 1,5-fache Betragbei einer Steigerung über 30 % der 2-fache BetragEinheitswerten bis 21.800 €:bei einer Steigerung über 10 % bis 20 % der 1-fache Betragbei einer Steigerung über 20 % der 1,5-fache BetragEinheitswerten ab 21.900 €:bei einer Steigerung über 10 % der 1-fache Betrag

Dieses Erstattungsmodell ist mit 15 Mill. Euro dotiert. Der „Betrag“ wird sich daher aus einer Division der 15 Mill. Euro durch die Zahl der infra-ge kommenden Betriebe erge-

ben. Der Anspruch bleibt so lange gewahrt, als die maßgeb-lichen Verhältnisse zum 1. Jän-ner 2017 unverändert andau-ern oder nicht Betriebsflächen im Ausmaß von mehr als 20 % der Gesamtfläche abgegeben, veräußert oder zurückgelas-sen werden. Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Mit Rücksicht darauf, dass erst im zweiten Halbjahr 2018 sämt-liche neuen Einheitswertbe-scheide zur Verfügung stehen werden, hat der Gesetzgeber angeordnet, dass die bis dahin anfallenden Beträge erst mit der Beitragsvorschreibung für das letzte Quartal 2018 berück-sichtigt werden.

LKW-FAHRTEN IM RAHMEN DES BETRIEBES

Code 95 für Land- und Forstwirte keine P�icht

TEILWEISE RÜCKERSTATTUNG VON SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN

SV-Beiträge: Erstattungen bei Einheitswertsteigerung

BEI TRANSPORTEN im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder im Rah-men des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes ist künftig keine Grundquali�kation und Weiterbildung (Code 95) notwendig. Foto: Schirmer

Page 21: BauernJournal September 2015

S E P T E M B E R 2015 IXBAUERNJOURNAL RECHT

Menschen mit Behinderung sind Teil unserer Gesellscha�. Sie sind Arbeitnehmer und Unternehmer. Sie sind aber auch Kunden, die ihr schwer verdientes Geld auch ausgeben wollen.

In der Praxis bestehen dabei al-lerdings oft Barrieren, die es zu beseitigen gilt. Barrieren sind aber oft auch für nicht behin-derte Menschen Erschwernis-se im Alltag. Ziel des Bundes-Behindertengleichstellungsge-setzes (BGStG) ist die gleichbe-rechtigte Teilhabe von körper-lich, intellektuell, psychisch oder sinnesbehinderten Men-schen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistun-gen soll Personen mit Behin-derung ermöglicht werden. Dies gilt ab 1. Jänner 2016 für alle Güter und Dienstleistun-gen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen – und somit auch für alle Privatanbieter von Gütern und Dienstleistungen (z. B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschänken, Hofläden von Direktvermarkter etc.). Das BGStG verbietet eine unmittel-bare oder mittelbare Diskrimi-nierung und stellt diese einer Belästigung aufgrund einer Be-hinderung gleich.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist dann gege-ben, wenn bauliche und sons-tige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegen-stände, Systeme der Informati-onsverarbeitung (z. B. Internet-auftritte) sowie andere gestal-tete Lebensbereiche für Men-schen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise,

ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne frem-de Hilfe zugänglich und nutz-bar sind.

Unzulässig aufgrund von Denkmalschutzvorschri�en

Barrierefreiheit ist vor allem für Fälle der mittelbaren Dis-kriminierung von behinder-ten Personen von Bedeutung. Obgleich das Gesetz zwar das möglichst vollständige Herstel-len von Barrierefreiheit beab-sichtigt, so liegt dennoch keine Diskriminierung vor, wenn die Beseitigung von Barrieren mit hohen Kosten und Aufwen-dungen verbunden oder sogar rechtswidrig ist. So können notwendige bauliche Verände-rungen aufgrund von Denkmal-schutzvorschriften unzulässig sein. Regelungen über bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (z. B. Tür-breite, Rampe) finden sich in den entsprechenden Bauord-nungen der Länder.Wesentlich in diesem Zusam-menhang ist, dass das BGStG nicht die Barrierefreiheit als solche vorschreibt. Das Ge-setz stellt vielmehr auf die dis-kriminierungsfreie Möglich-keit der Inanspruchnahme der

Leistung ab. So muss z. B. ein Heuriger dafür Sorge tragen, dass der Konsum von Speisen und Getränken, Informationen über Preise und Öffnungszei-ten sowie auch die Benutzung der Toiletten für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu-gänglich sind. Grundsätzlich fallen auch die Gestaltung der Freiräume und Gastgärten, aber auch der Parkplätze, der Buf-fetbereich und die Garderoben unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Barrierefreiheit gilt aber auch für Webauftritte, die ebenfalls ab 1. Jänner 2016 barrierefrei sein müssen. So haben bisher vor allem blinde und sehbehin-derte Menschen große Proble-me und können oft preisgüns-tige Internet-Angebote von ih-nen nicht genutzt werden.

Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2015

Für die Beseitigung von bauli-chen Barrieren bei bestehenden Bauten endet die Übergangs-frist am 31. Dezember 2015. Längere Übergangsfristen – zum Teil bis zum Jahr 2019 – hat sich der Bund ausbedun-gen. Bei Neubauten und Gene-ralsanierungen waren und sind

die Bestimmungen des BGStG ohne Übergangsfrist anzuwen-den und die Bestimmungen über die Zumutbarkeitsprü-fung fallen weg. Unter bestimmten Vorausset-zungen können Bundesförde-rungen gewährt werden, um bestehende Barrieren abzubau-en. Empfehlung: Bei geplanten Umbauarbeiten auf Barriere-freiheit achten. Wenn die Bar-rierefreiheit nicht möglich ist (weil unverhältnismäßig teuer, bautechnisch nicht möglich), sollte zumindest die nächstbes-te Lösung angestrebt werden (z. B. Klingelknopf für Roll-stuhlfahrer).

BETRIFFT AUCH LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBE UND BUSCHENSCHÄNKER

Barrieren aus dem Weg räumen Frist bis 31. Dezember 2015

RechtsfolgenBei Verletzung des Diskriminierungsverbots sind schadenersatzrechtliche Ansprüche vorgesehen. Diese Ansprüche sind dabei grund-sätzlich vor ordentlichen (Zivil-)Gerichten geltend zu machen. Allerdings muss zuvor beim Sozialministeriumservice (vor-mals Bundessozialamt) ein Schlichtungsverfahren durch-geführt werden. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit von Belastungen detailliert geprüft. Die Kosten der Schlichtung sowie einer freiwilligen Mediation trägt der Bund. Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härtefällen wird im Gerichtsverfahren geprüft, ob die Beseitigung einer beste-henden Barriere zumutbar ist. Dabei ist auf die Kosten, die wirt-schaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens, die seit Einführung des Gesetzes verstri-chene Zeit und die Auswirkungen auf allgemeine Interessen von Menschen mit Behinderungen zu achten. Nähere Informationen zur Barrierefreiheit z. B. unter www.sozialministeriumservice.at.

DAS BEHINDERTENGESETZ beabsichtigt das möglichst vollständige Herstellen von Barrierefreiheit. Foto: LK Österreich

Page 22: BauernJournal September 2015

X S E P T E M B E R 2015

BAUERNJOURNAL ENERGIE

Elektrischer Strom hat in den letzten Jahren in der Landwirtscha, der Tierzucht, dem Wein- und Obstbau immens an Bedeutung gewonnen. Daher liegt es nahe, dass gerade landwirtschaliche Betriebe Eigenvorsorge bei der Strombereitstellung betreiben.

HANS KRONBERGER, BUNDESVERBAND PHOTOVOL-TAIC AUSTRIA

Strom wird daher zusehends zu einem wichtigen Wirt-schaftsfaktor. Sonnenlicht als Primärenergie ist kosten-los. Entsprechende Fläche zur Umwandlung von Sonnen-licht in elektrischen Strom steht am landwirtschaftli-chen Betrieb so gut wie im-mer ausreichend zur Verfü-gung. Die Förderlandschaft ist so günstig wie noch nie. Die Kosten für Photovoltaikstro-manlagen sind seit der Jahr-tausendwende um fast 80 % gesunken und dürften die Tal-

sohle erreicht haben. Die För-derung für Photovoltaikalagen ist von 2013 auf 2014 mit 275 € für normale Anlagen und 375 € für gebäudeintegrierte Anlagen gleich geblieben. Die Anlagen-kosten für Anlagen bis 5 kWp sind seit dem Jahr 2010 nach Abzug der Förderung um ca. 5.000 € gefallen. Zusätzliche Ausbeute kann eher durch möglichst baldige Errichtung der Anlage erzielt werden, indem möglichst viel der sonnigen Jahreszeiten ge-nutzt wird. Mit Inbetriebnah-me der Photovoltaikanlage schmilzt die Stromrechnung sofort! Das zusätzliche Ge-heimnis ist ein möglichst ho-her Anteil an Eigenverbrauch. Hier kommt man auf einen Wert von ca. 20 ct/kWh und ist damit relativ rasch in der Amortisation. Diverse organi-satorische Grundarbeiten wie die Verlegung des Verbrauchs in die sonnige Produktions-zeit verbessern die Bilanz zu-sätzlich.

InvestitionsförderungFür den landwirtschaftlichen Bereich stehen grundsätzlich zwei Investitionsförderungen zur Verfügung. Die Förder-

pauschale für beide Investi-tionsförderungen beträgt für freistehende und Aufdach-anlagen 275 €/kWp bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 €/kWp:Die eine Förderung unter-stützt Photovoltaikanlagen bis 5 kWp auf privaten, aber auch auf betrieblichen und landwirtschaftlichen Gebäu-den. Gebaut werden kann na-türlich auch größer. Das lohnt sich meist auch. Die größte Hürde, der Ansturm auf die Förderung, ist inzwischen überwunden, denn es steht ausreichend Förderbudget zur Verfügung. Man kann das noch vorhandene Fördervo-lumen abfragen (www.meine-foerderung.at/pv2015/main/budget) und in Ruhe ansu-chen.

Sonder- und Tari örderung Zusätzlich gibt es seit dem 11. Mai dieses Jahres auch eine Sonderförderung für Anlagen auf land- und forst-wirtschaftlichen Gebäuden bis 30 kWp. Einreichen kön-nen alle österreichischen land- und forstwirtschaftli-chen Betriebe mit entspre-chender Betriebsnummer aus

Für landwirtschaftliche Betriebe liegt es nahe, sich selbst mit Strom zu versorgen. Foto: Zotter

FÖRDERLANDSCHAFT IST SO GÜNSTIG WIE NOCH NIE

Sonnenstrom in der Landwirtscha

Gemeinden unter einer Ein-wohnerzahl von 30.000. Die Förderwürdigkeit der Projek-te entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes.Die Tarifförderung für große Anlagen (Anlagen zwischen 5 und 200 kWp) wird derzeit nur einmal pro Jahr verge-ben. Gefördert wird hier über einen höheren Tarif für den eingespeisten Photovoltaik-Strom. Hier herrscht noch re-ger Andrang und das Förder-budget ist innerhalb weniger Minuten vergeben. Da aber auch hier der Fördertarif un-ter dem Preis des zugekauf-ten Stroms liegt, ist auch hier ein hoher Eigenverbrauch wirtschaftlich interessant. In einzelnen Bundesländern stehen zusätzliche Landes-förderungen zur Verfügung. Nähere Infos auf der Inter-netseite des Bundesverban-des Photovoltaic Austria (PVA).

Weitere Informationen:Eine kostenlose Broschüre mit Beispielen, wie ein opti-maler Eigenverbrauch mög-lich ist, auch mit Beispielen in der Landwirtschaft, bestell-bar unter www.pvaustria.at/ infobestellungKonkrete Möglichkeiten für die Sonnenstromnut-zung in der Landwirtschaft zeigt die 52-seitige Fach-broschüre „Photovoltaik in der Landwirtschaft – Son-nenstrom für den Eigenbe-darf“ anhand von prakti-schen Beispielen auf. Die Fachbroschüre ist um 15 € bei der Landwirtschafts-kammer Steiermark er-hältlich. Bestellung unter: Tel. 0316/8050-1433 oder E-Mail [email protected] zur Investiti-onsförderung auf der Home-page www.klimafonds.gv.at/foerderungenWeitere Informationen: Bun-desverband Photovoltaic Austria: Tel. 01/5223581, E-Mail: [email protected], www.pvaustria.at

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BAUERNJOURNAL FORSTS E P T E M B E R 2015 XI

Nach zwölf Jahren ist die alle vier Jahre statt�ndende Austrofoma zurück in Oberösterreich und wird im Sti� Schlägl-Hoch�cht durchgeführt. Von Di, 6. bis Do, 8. Oktober werden hier Forstmaschinen im praktischen Arbeitseinsatz bei der Holzernte gezeigt. Die Besucher können sich selbst ein Bild davon machen, wie e�zient mit Forstmaschinen gearbeitet werden kann. MARTIN HÖBARTH, LKÖ

Austrofoma, Elmia Wood und KWF sind die drei Namen in Europa, wenn es um die Prä-sentation von Forstmaschinen geht. Aufgrund der österrei-chischen Themenführerschaft in Bezug auf Holzernte im steilen Gelände hat die Aus-trofoma jedoch ein Alleinstel-lungsmerkmal und genießt unter anderem auch dadurch einen hervorragenden natio-nalen sowie internationalen Ruf.

Maschinen direkt im Einsatz

Glänzend aufpolierte Ma-schinen ohne jegliche Ge-brauchsspuren wird man je-doch kaum finden. Denn die besondere Attraktivität der Austrofoma für Ausstel-ler und Besucher liegt darin, dass die Maschinen tatsäch-lich im Arbeitseinsatz ge-zeigt werden. Der Besucher bekommt vermittelt, wie die verschiedenen Arbeitssyste-me aufgebaut sind, wie die-

se funktionieren und welche Leistungen sie erbringen kön-nen. Gerade im Internatio-nalen Jahr des Bodens steht die schonende Holzernte für Mensch und Natur dabei im Vordergrund. Insgesamt prä-sentieren sich an den drei Ta-gen der Veranstaltung rund 120 Unternehmen und Insti-tutionen.

Motorsäge, Seilgerät und Co.

Alle Produzenten und Händ-ler von Holzerntemaschinen – angefangen bei der Motorsäge über Schlepper, Harvester bis hin zum Seilgerät – welche ihre Produkte und Serviceleis-tungen in Österreich anbieten, präsentieren ihre Produkte im

Härteeinsatz. Natürlich wer-den auch Maschinen und Ge-räte zur Energieholzernte so-wie Bereitstellung und Logis-tik von Bioenergie präsentiert. Damit wird der steigenden Nachfrage nach Energieholz-sortimenten und effizienten Bereitstellungsketten Rech-nung getragen. Im Austrofo-ma-Dorf präsentieren sich di-verse forstliche Dienstleister, Ausstatter und Bildungsinsti-tutionen und stellen sich und ihre Produkte vor.

Idealer Rahmen im Böhmerwald

Die Hauptflächen des Forst-betriebes Stift Schlägl liegen im Böhmerwald auf Urge-stein auf einer Seehöhe von 800 bis 1.100 m im klassi-schen Fichten-Tannen-Bu-chen-Mischwald. Diese Wäl-der werden schon seit meh-reren Generationen mit dem Plenterwaldprinzip bewirt-schaftet, wodurch eine dau-erhafte Bestockung erreicht wurde. Der Austragungsort Hochficht ist ein begehrtes Schigebiet im Dreiländereck zu Bayern und Tschechi-en, wodurch viel Infrastruk-tur vorhanden ist, welche für die Austrofoma genutzt wird und somit zu einem reibungslosen Ablauf beitra-

gen kann. Verkehrstechnisch liegt Hochficht sehr günstig, Linz und Passau sind jeweils rund 60 km entfernt.

Vom Besitzer bis zum Käufer

Die Austrofoma zeichnet sich auch durch ihre Besu-chervielfalt aus. Zu den Be-suchergruppen zählen nicht nur potenzielle Käufer von Forstmaschinen und deren Zubehör, sondern auch alle Waldbesitzer, die sich über eine schonende Holzernte mit modernen Geräten in-formieren wollen. Sie ist so-mit auch die größte Informa-tionsveranstaltung im Be-reich Holzernte und Logistik in Österreich. Aber natür-lich sind auch all jene ger-ne willkommen, die einfach nicht glauben können, dass man mit riesigen Maschinen so feinfühlig arbeiten kann, ohne größere Spuren zu hin-terlassen. Der Kostenbeitrag für die Austrofoma beträgt 50 € pro Tag und Person (35 € für Schüler und Studenten). Da-rin sind ein Sicherheitshelm sowie der Austrofoma-Kata-log mit unzähligen Kalkula-tionshilfen enthalten.Alle Informationen unter www.austrofoma.at

AUSTROFOMA UND AUSTROFOMA BIOENERGIE 2015 IN OBERÖSTERREICH

Forstmaschinen im Einsatz

DER BESUCHER erfährt, wie die verschiedenen Arbeitssysteme aufgebaut sind, wie sie funktio-nieren und was sie leisten Foto: LKÖ

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XI I S E P T E M B E R 2015

BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIA

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

Die Bio-Aktionstage im September sind bereits zur Traditon geworden. Neben Infos zu Bio-Lebensmitteln und Bio-Betrieben gibt es tolle Preise zu gewinnen.

In den vergangenen Jahren erreichte diese Informations- und Genussoffensive hun-derttausende Menschen im ganzen Land. Dabei kann man Bio-Lebensmittel verkosten, Interessantes zum Thema Bio erfahren und Bio-Betriebe kennenlernen. Bei den beglei-tenden Gewinnspielen war-ten wertvolle Preise. Mittelpunkt der Bio-Aktions-tage sind die zahlreichen Bio-Infopoints. Hier wird die gan-ze Produktvielfalt, Qualität und Nachhaltigkeit der hei-mischen Biobetriebe gezeigt. Bio-Bäuerinnen laden zum Verkosten und Plaudern über

ihren Alltag ein. Infomaterial, ein Glücksrad mit Sofortge-winnen und eine Bio-Kinder-Ecke machen Lust zum Ver-weilen und Schmökern. Mehr als hundert Bio- Boten bringen abseits der Infopoints ländliches Flair in die Stadt. Sie sind mit ihrem unübersehbaren Outfit und mit Lastenrädern – gefüllt mit

frischer Bio-Milch und Äpfeln – an stark frequentier-ten Plätzen unterwegs. Und sie laden zum Gewinnspiel, bei dem Bio-Wochenenden am Bauernhof, Genusskörbe und vieles mehr verlost wer-den. Die Bio-Aktionstage sind eine Initiative von AMA-Bio-Marketing und der Europäi-schen Union.

INFORMATIONS- UND GENUSSOFFENSIVE

Bio ist in aller Munde

In ganz Österreich

Bio-Infopointsn Wien Kutschkermarkt: Fr, 4. September, 7 bis 18 Uhrn Wien Mariahilfer Straße, Ecke Zieglergasse: Sa, 5. September, 11 bis 19 Uhrn Wien, Freyung (inkl. Bio-Schnitzeljagd): Fr, 18. September, 9 bis 18 Uhr, Sa, 19. September, 9 bis 18 Uhr; Fr, 25. September, 9 bis 18 Uhrn St. Pölten Wochenmarkt/Domplatz: Sa, 5. September, 7 bis 12 Uhrn Eisenstadt, Markthalle Esterhazy: Sa, 26. September, 8.30 bis 12.30 Uhrn Linz Stadtmarkt: Fr, 4. September, 9 bis 14 Uhrn Graz Aufsteirern: Sa, 19. September, 9 bis 19 Uhr und So, 20. September, 9 bis 19 Uhrn Salzburg Schranne: Do, 17. September, 5 bis 13 Uhrn Klagenfurt Benediktiner Markt: Sa, 19. September, 6.30 bis 13.30 Uhrn Innsbruck Kaufhaus Tyrol: Fr, 11. September, 9 bis 20 Uhrn Dornbirn Eisengasse: Sa, 12. September, 7.30 bis 12 Uhr

Bio-Botenn Wien: Ringstraße, Schottengasse, Franz Josefs Kai, Mariahilfer Straße, Meidling Hauptbahnhof, Franz Jonas Platzn St. Pölten: Kremser Gasse, Riemerplatz, Bahnhof n Linz: Südbahnhofmarkt, Hauptplatz bei der Nibelungenbrücken Salzburg: Am Platzl, Ferdinand-Hanusch-Platz, Schrannen Eisenstadt: Hauptstraße, Fußgängerzonen Graz: Eisernes Tor, Hauptplatz, Jakominiplatz n Klagenfurt: Alter Platz, Kramer Gasse, Wiener Gassen Innsbruck: Franziskanerplatzn Dornbirn: Europapassage

An welchen Tagen die Bio-Boten die Kostproben verteilen und alle Infos über weiteren Aktivitäten: www.bioinfo.at

An Bio-Infopoints in ganz Österreich wird die ganze Produktvielfalt der heimischen Biobetriebe gezeigt.

Bio-Bäuerinnen laden zum Verkosten und Plaudern ein.