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Bauleitplanung der Stadt Barsinghausen Region Hannover Bebauungsplan Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf einschl. örtlicher Bauvorschriften Begründung und Umweltbericht (gem. § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 a BauGB) Beglaubigungsvermerk Diese beglaubigte Abschrift stimmt mit der Urschrift des Bebauungsplanes Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf überein. Barsinghausen, den 12.12.2008 (Siegel) Planungsbüro REINOLD Raumplanung und Städtebau (IfR) 31737 Rinteln Krankenhäger Str. 12 Telefon 05751/9646744 Telefax 05751/9646745

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Bauleitplanung der Stadt Barsinghausen Region Hannover

Bebauungsplan Nr. 193 „Beim Buchenkampe“,

OT Egestorf einschl. örtlicher Bauvorschriften

Begründung und Umweltbericht (gem. § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 a BauGB)

Beglaubigungsvermerk

Diese beglaubigte Abschrift stimmt mit der Urschrift des Bebauungsplanes Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf überein.

Barsinghausen, den 12.12.2008

(Siegel)

Planungsbüro REINOLD Raumplanung und Städtebau (IfR)

31737 Rinteln Krankenhäger Str. 12 Telefon 05751/9646744 Telefax 05751/9646745

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Gliederung

Teil I Begründung

1 Grundlagen 4 2 Aufgaben des Bebauungsplanes 4 3 Städtebauliches Konzept 5

3.1 Räumlicher Geltungsbereich 5

3.2 Ziele und Zwecke der Planung 5

3.3 Zustand des Plangebietes 6

4 Inhalt des Bebauungsplanes 7 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 7

4.2 Verkehr 8

4.3 Örtliche Bauvorschriften 8

4.4 Kinderspielplatz 10

5 Belange von Boden, Natur und Landschaft 10 5.1 Veranlassung / Rechtsgrundlage 10

5.2 Fachgesetzliche und fachplanerische Vorgaben 10

5.3 Ermittlung der negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft 11

5.4 Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) 11

6 Immissionsschutz 14 7 Altlasten 14 8 Daten zum Plangebiet 15 9 Durchführung des Bebauungsplanes 15

9.1 Bodenordnung 15

9.2 Ver- und Entsorgung 15

9.3 Kosten 17

Teil II Umweltbericht

1 Einleitung 18 1.1 Veranlassung, Rechtslage 18

1.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Bebauungsplanung 18

1.3 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen und deren Berücksichtigung 20

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2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 21 2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen 21

2.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen/ Eingriffsregelung 37

2.3 Beschreibung der zu erwartenden (verbleibenden) erheblichen, nachteiligen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Umwelt 41

2.4 Planalternativen 41

3 Zusätzliche Angaben 42 3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren 42

3.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der nachteiligen Umweltauswirkungen 43

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung 43

Teil III Verfahrensvermerke

1 Verfahrensvermerke 45

Anlage 1: Pflanzschema und Artenliste für die Bepflanzung der 4 m breiten Anpflanzflächen (a) 46

Anlage 2: Pflanzschema und Artenliste für die Bepflanzung der 3 m und 4 m breiten Anpflanzflächen (b) 47

Anlage 3 a-c: Höhenschnitt 48

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Teil I Begründung

1 Grundlagen

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat am 17.04.2007 die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und am 17.04.2008 die Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 193 „Beim Buchenkampe“ beschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Barsinghausen stellt den Planbereich als Wohnbaufläche dar. Der B-Plan Nr. 193 setzt für die geplante Siedlungsentwicklung ein Allgemeines Wohngebiet sowie öffentliche Verkehrsflächen fest. Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen.

Dieser B-Plan wird auf Grundlage der folgenden gesetzlichen Grundlagen erstellt:

• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, (zuletzt geändert durch das Investitions- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993, BGBl. I S. 127, Inkraftgetreten am 27.01.1993, BGBl. I S. 466)

• Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) In der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575)

2 Aufgaben des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan soll als verbindlicher Bauleitplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in seinem Geltungsbereich im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung erfolgt.

Dabei sollen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden. Der Bebauungsplan ist darüber hinaus auch Grundlage für die weiteren Maßnahmen zur Sicherung und Durchführung der Planung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.

In diesem Sinne soll der B-Plan Nr. 193 die für seinen räumlichen Geltungsbereich zutreffenden städtebaulichen Ziele sichern helfen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu ihrer Verwirklichung schaffen.

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3 Städtebauliches Konzept

3.1 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Ortsrand von Egestorf, südlich der Ortsgrenze von Kirchdorf. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 12.771 m² und wird wie folgt räumlich begrenzt:

Im Norden: durch die nördlichen Grenzen des Flurstücks 1/174,

im Osten: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 1/174 (teilweise) und 122/1 sowie durch einen Teil der östlichen und westlichen Grenze der Straßenparzelle "Zur Beerbeeke"/ Flst. 184/1,

im Süden: durch eine gedachte, in einem Abstand von 18 m parallel zur südlichen Grenze des Flurstücks 1/174 verlaufende Linie,

im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 130/5 und durch die westliche und nördliche Grenze des Flst. 102/10 und 1/174 und der Straßenparzelle "Zur Beerbeeke"/ Flst. 184/1.

Die konkrete Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung im M 1:1.000 verbindlich dargestellt.

3.2 Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 193 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine auf den Ortsteil Egestorf bezogene Deckung des Wohnbaulandbedarfes geschaffen werden, um die konkreten Bauwünsche im Bereich des Ortsteils Egestorf angemessen berücksichtigen zu können und dadurch zu einer Stabilisierung und Entwicklung der Einwohnerstrukturen beitragen zu können. Im Rahmen der Aufstellung und der nachfolgenden Änderungen des Flächennutzungsplanes wurde die für den Wirkungszeitraum des Flächennutzungsplanes zu Grunde zu legende (prognostizierte) Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt. Der B-Plan Nr. 193 ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt und somit auch mit den allgemeinen städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Barsinghausen vereinbar.

Das städtebauliche Konzept sieht eine Erschließung des Plangebietes von der Einsteinstraße vor, so dass der angrenzende Wohnbereich nicht durch zusätzlichen Individualverkehr beeinträchtigt wird. Das Plangebiet gliedert sich hinsichtlich der Erschließung in 2 Bereiche, wodurch eine gleichmäßige und weitestgehend quartierbezogene Verkehrsverteilung erzielt werden kann.

Zur Ausformung eines landschaftsgerechten Siedlungsrandes als auch zur grünordnerischen Gliederung der Grundstücksflächen werden auch mit Rücksicht auf die benachbarten Wohngrundstücke Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in einer Breite von 3 bis 4 m festgesetzt. In diesen Bereichen erfolgt somit eine Strukturierung des Plangebietes, so dass negative Auswirkungen der Bebauung auf das Landschaftsbild und den nördlich anschließenden Ortsrand angemessen gemindert und zu hohe und ggf. Schatten bildende Gehölzbestände vermieden werden.

Aus Gründen einer umweltverträglichen Siedlungswasserwirtschaft, ist eine Rückhaltung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes anfallenden Niederschläge erforderlich. Die Rückhaltung der

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anfallenden Niederschläge soll über einen in der öffentlichen Verkehrsfläche zu verlegenden Staukanal stattfinden. Daran werden die Grundstücke und die öffentlichen Verkehrsflächen entwässerungstechnisch angebunden. Zurzeit versickert das Niederschlagswasser überwiegend auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei stärkeren Regenereignissen findet derzeit ein Abfluss nach Nordosten in einen entlang der Straße „Zur Beerbeeke“ verlaufenden Graben statt. Zur Vermeidung von Überflutungsereignissen durch von außen eindringendes Oberflächenwasser ist außerhalb des Plangebietes und parallel zur Grenze des Geltungsbereiches eine Auffangmulde vorgesehen, die durch Grunddienstbarkeit in Bezug auf die Herstellung und Pflege gesichert wird. Der nicht versickerbare Anteil des Niederschlagswassers wird über die Mulde – wie bisher - in den am Nordostrand des Plangebietes bestehenden Vorfluter, einen offenen Graben abgeleitet.

3.3 Zustand des Plangebietes

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche (Acker) genutzt. Im Norden und Nordosten schließen sich im Bereich des Birkenweges Wohnnutzungen in vorwiegend I-II- geschossiger, offener Bauweise an. Nordwestlich des Plangebietes befinden sich ein Sportplatz und ein Hallen- und Freibad. Im Süden schließt sich freie Landschaft, die durch Acker-, Grünland- und Waldflächen geprägt wird, an. Die Nutzungsstrukturen in der Umgebung des Plangebietes gehen aus der folgenden Übersichtskarte hervor:

Abb.: Räumliche Lage und Nutzungsstrukturen im Plangebietsumfeld, Kartengrundlage DGK 5, © LGN.

Sportplatz

Ackerfläche

Ackerfläche

Ackerfläche

Ackerfläche

Wohnen

Wohnen

Wohnen

Wohnen

Ackerfläche

Wald

Hallen- und

Freibad

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4 Inhalt des Bebauungsplanes

4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung

Für die innerhalb des B-Planes festgesetzten Baugebiete wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt.

Folgende Einrichtungen sind nicht zulässig:

• Betriebe des Beherbergungsgewerbes

• sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe

• Anlagen für Verwaltungen

• Gartenbaubetriebe

• Tankstellen

Der Ausschluss der Nutzungen erfolgt auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 i. V. m. § 4 BauNVO.

Der Siedlungsabschnitt soll sich aufgrund der Ortsrandlage hinsichtlich der Nutzungsstruktur und Bauweise in den durch die vorhandene Wohnnutzung geprägten Ortsrand einfügen. Die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften als auch die nicht störenden und für WA-Gebiete typischen Handwerksbetriebe sollen jedoch als wesentliche Elemente der örtlichen Nahversorgung – wie in den angrenzenden Wohnbereichen auch - grundsätzlich zugelassen werden.

Da im Plangebiet der lokal erkennbare Wohnbaulandbedarf gedeckt werden soll, werden gem. § 1 Abs. 6 BauNVO solche Nutzungen, die sich aufgrund ihrer Flächeninanspruchnahme (Gartenbaubetriebe) oder durch intensiven und z. T. sich bis in die Nachtstunden erstreckenden Kfz-Verkehr negativ auf die Wohnqualität auswirken können (Tankstellen, Anlagen für Verwaltungen) und auch aufgrund des erhöhten Flächenverbrauches nicht mit dem städtebaulichen Ziel der Deckung des Wohnbedarfs vereinbar sind, ausgeschlossen.

Als Maß der baulichen Nutzung wird eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern und einer für diesen Bereich typischen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 festgesetzt. Die Grundflächenzahl gibt den Anteil der max. überbaubaren Grundstücksfläche bezogen auf die Grundstücksgröße an. Die festgesetzte GRZ darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen i.S. d. § 14 BauNVO gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden, so dass sich eine max. versiegelbare Grundstücksfläche von 45% ergibt.

Innerhalb des gesamten Plangebietes wird die Anzahl der Geschosse auf 1 Vollgeschoss begrenzt, um hinsichtlich der Höhenentwicklung der baulichen Anlagen einen harmonischen Übergang zu den vorhandenen Wohnnutzungen und der freien Landschaft zu gewährleisten. Gleichzeitig wird hier die Firsthöhe der baulichen Anlagen innerhalb des nördlich der Planstraße WA-Gebietes auf 8,50 m und innerhalb des südlich der Planstraße befindlichen WA-Gebietes auf 9,00 m begrenzt. Hierdurch sollen die Gebäude aufgrund des nach Süden hin ansteigenden Geländes zurückhaltend in die Landschaft eingefügt werden.

Um eine ortsuntypische Siedlungsdichte zu vermeiden, wird die Anzahl der Wohnungen auf zwei je Gebäude und Grundstück begrenzt. Durch diese Festsetzungen kann eine ortstypische Bebauungsdichte unter Berücksichtigung der bereits nördlich des Plangebietes prägenden Siedlungsbereiche und eine dem Wohnbedarf im Ortsteil Egestorf angemessene Baulandbereitstellung gewährleistet werden.

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4.2 Verkehr

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die westlich des Plangebietes verlaufende Einsteinstraße. Das plangebietsinterne Verkehrskonzept berücksichtigt eine, das Plangebiet mittig querende Erschließungsstraße, die die westlich und östlich angrenzenden Straßen (Einsteinstraße, Zur Beerbeeke) miteinander verbindet. Die Straße ist mit einer Parzellenbreite von 6,5 m und mit der Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt, so dass im Rahmen des Straßenausbaus verkehrsberuhigende Elemente, wie Einzelbäume und Stellplätze, als auch eine angemessene Fahrbahnbreite berücksichtigt und die zukünftige Wohnstraßenstruktur bereits auf der Ebene des B-Planes erkennbar wird. Die geradlinige Erschließung gewährleistet eine angemessene und zweckmäßige Wohnquartiersbildung als auch die Entstehung eines attraktiven, verkehrsberuhigten Wohnbereiches mit bedarfsgerecht geformten Grundstücken.

Um die Durchfahrt der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen, die in dem festgesetzten Kreisel nicht wenden können, wird die nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße "Zur Beerbeeke" in den Plangeltungsbereich als öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" einbezogen. Die Straße wird für den Ver- und Entsorgungsverkehr freigegeben und derart ausgebaut, dass dieser hier sicher ermöglicht werden kann. Um die Erschließung der an der Straße "Zur Beerbeeke" gelegenen landwirtschaftlichen Flächen weiterhin zu gewährleisten, wird die Straße weiterhin für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.

Der östliche Rand des Allgemeinen Wohngebietes rsp. die Straße "Zur Beerbeeke" steht für die sonstige Erschließung für KFZ-Verkehre, mit Ausnahme von Fußgängern und Radfahrern nicht zur Verfügung. Die Erschließung der im Plangebiet gelegenen Grundstücksflächen erfolgt somit ausschließlich über die Planstraße mit Anbindung an die Einsteinstraße. Die an die Einsteinstraße und die Straße "Zur Beerbeeke" angebundene Planstraße ermöglicht daher nur die Durchfahrt der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, so dass eine überdimensionale Wendemöglichkeit nicht erforderlich ist. Die im Plan festgesetzte Wendemöglichkeit ist derart dimensioniert, dass lediglich KFZ-Verkehre ausreichend Bewegungsraum erhalten.

Bei der verkehrsberuhigten Erschließung ist darauf zu achten, dass für die Durchfahrt der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge eine ausreichende Durchfahrtsbreite gem. § 2 DVNBauO für den Brandschutz zu gewährleisten ist. Hinsichtlich der Anpflanzung von Bäumen ist ein lichter Höhenfreiraum über der Fahrbahn von mind. 3,85 m zu gewährleisten.

Die Sicherung der dem Weg zur Beerbeeke angrenzenden und tieferliegenden Grundstücksgrenzen durch geeignete Maßnahmen wird im Rahmen der Vorhabenplanung berücksichtigt.

4.3 Örtliche Bauvorschriften

Das Plangebiet befindet sich in der westlichen Ortsrandlage. Der Übergangsbereich zur freien bzw. aufgelockerten Landschaft in Richtung Süden, Westen und Osten ist aus städtebaulicher und landschaftspflegerischer Sicht von Bedeutung. Wegen der aus der Sicht der Ortsbild- und Landschaftspflege besonders sensiblen Situation sind an zukünftige Baukörper besondere Anforderungen im Hinblick auf das Einfügen (Dachform, Höhen) zu stellen.

Diese Anforderungen sollen den städtebaulichen Rahmen zur Einfügung der neuen Baukörper vorgeben, ohne die individuelle Gestaltungsfreiheit zu stark einzuschränken. Daher konzentriert sich die Festsetzung auf die Definition der o.g. Gestaltungselemente, um orts- und regionaluntypische, flachgeneigte Dachformen, untypische Farben und unmaßstäblich wirkende Gebäude, die zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würden, zu vermeiden.

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Insbesondere sollen damit folgende Ziele erreicht werden:

harmonisches Einfügen und Unterordnen der geplanten Neubebauung in die vorhandene Ortsrandlage und

Rücksicht auf den landschaftlich reizvollen und sensiblen Übergangsbereich der Siedlung zur freien Landschaft.

Dachform

Dachlandschaften tragen wesentlich zur Ortsbildsilhouette bei und prägen so das Erscheinungsbild eines Baugebietes aus der Ferne. Die Festsetzungen zu den Dachneigungen dienen dazu, eine vielfältige und gestalterisch harmonische Dachlandschaft zu erreichen.

Um einerseits ortsuntypische, flache Dächer < 15 Grad und andererseits zu steile Dächer > 48 Grad aufgrund ihrer negativen Fernwirkung auszuschließen, ist festgesetzt, dass für Hauptgebäude nur zweiseitig geneigte Dächer mit Dachneigungen von 15 - 48 Grad zulässig sind. Dieses Spektrum der möglichen Dachneigung eröffnet den Bauherren auch vor dem Hintergrund einer im Plangebiet möglichen kosten- und flächensparenden Bauweise genügend individuellen Gestaltungsspielraum (Dachgeschossnutzung, Solarnutzung, energiesparende Bauformen etc.). Bei der Anlage von Grasdächern sowie untergeordneten Gebäudeteilen bis zu einer Fläche von 25 m², z.B. Eingangsüberdachungen, Wintergärten, Erkern u.ä., sind auch geringere Dachneigungen zulässig. Einseitig geneigte Dächer wie Pultdächer, d.h. Satteldächer mit nur einer geneigten Dachseite „einhüftig“ sind nicht zulässig, da diese durch ihre einseitige, große Fassadenfläche störend auf die Gestaltung der Raumwirkung innerhalb des Plangebietes und auf die neu gestaltete Ansicht des Siedlungsbereiches wirken können. Für Garagen und Carports (offene Kleingaragen) sind auch Flachdächer zulässig. Krüppelwalme sind zulässig.

Neuere Bauformen und -elemente wie Solaranlagen, Wintergärten und Energiedachkonstruktionen als auch Grasdächer sind im Rahmen dieser Satzung zulässig und erwünscht, um auch neuzeitlichen und ökologischen Bauformen Möglichkeiten der Anwendung zu eröffnen.

Firsthöhe

Die vorhandene landschaftliche Situation des Plangebietes ist derart geprägt, dass die in dem nördlich benachbarten Baugebiet vorhandenen ein- bis zweigeschossigen Wohnhäuser sowie die landwirtschaftlich genutzten und unbebauten Flächen innerhalb des Plangebietes derzeit den Siedlungsrand bilden und die Höhenentwicklung und Ansicht der gegenwärtigen Ortsrandlage vorgeben. Aufgrund der besonderen landschaftlichen Situation des Plangebietes und der umgeben-den freien und bebauten Landschaft wirkt sich die Höhenentwicklung der zukünftigen Gebäude langfristig auf das Gepräge des Siedlungsrandes aus. Die Festsetzung der max. Gebäudehöhe wird daher für erforderlich gehalten, um voluminöse Baukörper am Ortsrand zu vermeiden.

Die max. zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird daher für den Bereich nördlich der Planstraße auf eine Firsthöhe von max. 8,50 m und für den Bereich der südlich der Planstraße ausgewiesenen Bauflächen auf eine Firsthöhe von max. 9,00 m über dem Bezugspunkt begrenzt. Die Firsthöhe wird durch die Oberkante des Dachfirstes, gemessen in der Mitte der Hauptfirstlinie, gebildet. Als Bezugsebene wird die Höhe des Fahrbahnrandes an der Stelle des arithmetrischen Mittelpunktes der Grundstücksbreite der dem Grundstück vorgelagerten, fertig hergestellten öffentlichen Straßenverkehrsfläche definiert, über die die verkehrliche Erschließung des Grundstücks erfolgt.

Die zukünftige Höhenentwicklung wird in der Anlage 3 in einem schematischen Querschnitt durch das Plangebiet dargestellt.

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4.4 Kinderspielplatz

Nach § 3 Abs. 2 des Nds. Gesetzes über Spielplätze (NSpG) sind in Wohngebieten 2 % der zulässigen Geschossfläche, mindestens jedoch 300 qm netto Spielfläche für Kinderspielplätze nachzuweisen.

Da sich das Plangebiet in der Nähe von Sport- und Freiflächen befindet, die freie Feldmark mit Wald- und Wiesenbereichen angrenzt und innerhalb des Plangebietes die öffentliche Verkehrsfläche bereits im B-Plan als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt und entsprechend gestaltet wird, können die zur Deckung der sich aus dem Plangebiet ergebenden Spiel- und Bewegungsbedürfnisse örtlich und in zumutbarer Entfernung bereitgestellt werden. Aus den beschriebenen Gründen wird auf die Einrichtung eines Kinderspielplatzes innerhalb des Planungsareals verzichtet.

Der Verzicht auf die Festsetzung eines Kinderspielplatzes ist ableitbar aus § 5 Abs. 2 des NSpG, wonach auf einen Spielplatz verzichtet werden kann, soweit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder auf anderer Weise gleichwertig entsprochen wird, z.B. wenn ihnen Grünflächen, Spielstraßen, Schulhöfe oder Sportplätze zur Verfügung stehen.

5 Belange von Boden, Natur und Landschaft

5.1 Veranlassung / Rechtsgrundlage

Bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne ist gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in ihren in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB genannten Schutzgütern (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt) in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der der Eingriffsregelung zu Grunde zu legende Bestand in Teil II Umweltbericht ausführlich beschrieben wird, so dass hier auf Wiederholungen verzichtet wird. Im Kapitel Belange von Natur und Landschaft / Eingriffsregelung werden nur die fachgesetzlichen und fachplanerischen Grundlagen sowie die Eingriffsregelung, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Grunde liegen dargelegt und begründet.

5.2 Fachgesetzliche und fachplanerische Vorgaben

Naturschutzgesetz

Ca. 120 m südlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (gem. § 26 NNatG) LSG-H 23 "Norddeister".

Landschafts- und Grünordnungspläne (gem. § 6 NNatG)

Für die Stadt Barsinghausen liegt ein Landschaftsplan (LP Barsinghausen, 1996) vor. Auf Grund seines Alters ist dieser Plan nur in Teilen aktuell, so dass in der Umweltprüfung nur die Aussagen Berücksichtigung fanden, die nach fachlicher Einschätzung noch hinreichend aktuell sind.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (2002) wurde das Ziel- und Maßnahmenkonzept des o.g. Landschaftsplanes insbesondere in Bezug auf die Siedlungsentwicklungspotenziale in einem landschaftsplanerischen Beitrag (v. LUCKWALD, Hameln,

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2002) überprüft. Für die bereits im wirksamen Bestand des Flächennutzungsplanes dargestellte Wohnbaufläche wurde kein Konfliktpotenzial gesehen, sofern eine Eingrünung vorgesehen wird.

5.3 Ermittlung der negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft

Gem. § 1a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 7 Abs. 1 NNatG ist die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes durch die Veränderung der Gestalt oder der Nutzung von Grundflächen (Eingriffe) in der Abwägung zu berücksichtigen.

Erhebliche Eingriffe auf Boden, Natur und Landschaft ergeben sich aus der Flächeninanspruchnahme für die Bebauung des Eingriffsraumes als allgemeines Wohngebiet (WA- Gebiet), aus der Erschließung des Gebietes mit öffentlichen Verkehrsflächen und aus dem Verlust von Lebensräumen. Bezogen auf die einzelnen Schutzgüter ergeben sich folgende Wirkfaktoren, die zu erheblichen Eingriffen führen:

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Verlust und Umbau von Acker- und Ruderallebensräumen,

Schutzgut Boden: Verlust und Veränderung der Bodeneigenschaften und -funktionen aus der Umlagerung und Versiegelung von Böden,

Schutzgut Wasser: Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und Veränderung des Wasserhaushaltes infolge der Versiegelungen,

Schutzgut Landschaft: Fehlende Einbindung des zukünftigen Wohngebietes in die freie Landschaft.

5.4 Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Eingriffe

Gem. § 1a Abs. 3 BauGB sind Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden. Dieser Vermeidungsgrundsatz bezieht sich auf die Unterlassung einzelner von dem Vorhaben ausgehender Beeinträchtigungen und schließt die Pflicht zur Verminderung von Beeinträchtigungen (Minimierungsgebot) ein. Dabei ist eine Beeinträchtigung vermeidbar, wenn das Vorhaben auch in modifizierter Weise (z. B. verschoben oder verkleinert) ausgeführt werden kann, so dass keine oder geringere Beeinträchtigungen entstehen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung werden im Folgenden beschrieben.

Begrenzung der Überschreitung der Grundflächenzahl

Mit der Festsetzung einer geringen Grundflächenzahl (GRZ) = 0,3 wird die im Plangebiet mögliche Versiegelung auf ein geringes und für die geplante Wohnnutzung notwendiges Maß begrenzt. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl um bis zu 50 % ist nur zulässig für die Anlage von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen i. S. d. § 14 BauNVO. Mit der Festsetzung werden Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasserhaushalt auf ein für die Wohngebietsentwicklung erforderliches Maß minimiert, weil das Gesamtversiegelungspotenzial gegenüber der gem. BauNVO möglichen Versiegelung begrenzt wird.

Gestaltungsvorschriften / Berücksichtigung der ortstypischen Bauformen

Über die Berücksichtigung offener und der Umgebung angepasster Baustrukturen (eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser), einer geringen und ortstypischen Grundflächenzahl (GRZ) = 0,3 wird ein ortstypischer Anteil an Freiflächen gewährleistet. Das Plangebiet befindet sich in leichter

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Hanglage am Ortsrand. Der Übergangsbereich zur freien Landschaft in Richtung Westen und Süden ist landschaftlich von Bedeutung. Auf Grund dieser aus der Sicht der Ortsbild- und Landschaftspflege besonders sensiblen städtebaulichen Situation sind an zukünftige Baukörper besondere Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung und Kubatur zu stellen. Eine ungestörte Silhouette soll erhalten bleiben. In den örtlichen Bauvorschriften wird der städtebauliche Rahmen zur Einfügung und Unterordnung der neuen Baukörper in den vorhandenen Ortsrand vorgegeben. Sie beziehen sich auf die Gestaltungsaspekte der Dächer (Neigung) sowie die Firsthöhe und spiegeln die für diesen Siedlungsbereich wesentlichen Gestaltungsmerkmale wieder.

Mit den genannten Maßnahmen kann der Eingriff in die Landschaft und das Ortsbild auf ein geringes Maß minimiert werden. Allerdings muss wegen der Lage des neuen Baugebietes am Ortsrand eine Integration in die freie Landschaft gewährleistet werden. Hierfür sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Maßnahmen zum Ausgleich von negativen Auswirkungen Nach Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung bleiben erhebliche Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen sowie Landschaft zurück, die aus der Versiegelung von Böden, dem Verlust und der Umwandlung von Acker- und Grünlandlebensräumen, dem Verlust von Gehölzstrukturen sowie der fehlenden Einbindung in die freie Landschaft resultieren. Zum Ausgleich werden die im Folgenden genannten Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt.

Anlage einer freiwachsenden Hecke auf privaten Flächen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a u. b BauGB)

Auf den als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten und mit (b) gekennzeichneten Flächen sind am zur freien Landschaft zugewandten Plangebietsrand Baum-Strauch-Hecken und in den mit (a) gekennzeichneten Flächen, am nördlichen, zu den bestehenden Wohngebieten ausgerichteten Plangebietsrand Strauchhecken aus heimischen Gehölzarten zu pflanzen.

Innerhalb der Fläche sind heimische, 2 x verpflanzte Sträucher mit Höhen zwischen 60 bis 100 cm oder für Bäume 2 x verpflanzte Heister mit Höhen zwischen 150 bis 200 cm gem. der Pflanzschemata und Artenlisten in Anlage 1 (3 und 4 m breite Strauchhecken), Pflanzflächen (a) und Anlage 2 (4 m breite Baum- und Strauchhecken), Pflanzflächen (b), zu pflanzen. Die vorgenommen Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Pflanzungen sind nach Beginn der privaten Baumaßnahmen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Vegetationsperioden nach Baubeginn durchzuführen.

Durch die Pflanzung der Strauch- und Baumhecken wird das Plangebiet eingegrünt und ein Übergang zwischen dem neuen Wohngebiet und der angrenzenden freien Landschaft geschaffen. Auf die nördlich angrenzenden Wohngrundstücke wird Rücksicht genommen, da hier eine hochwachsende und schattenbildende Vegetation nicht vorgesehen wird.

Aus Gründen des Rückhalts von auf den oberliegenden Flächen Richtung Wohngebiet abfließendem Oberflächenwasser, ist innerhalb der mit (b) gekennzeichneten Anpflanzflächen die Errichtung eines max. 0,5 m hohen Erdwalls zulässig, wenn dieser mit einer Strauch- und Baumhecke begrünt wird.

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Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

In der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird der Bestand der Planung inkl. der im Plangebiet festgesetzten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt, um den Eingriff zu ermitteln. Die Biotopwerte wurden anhand der "Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung" des Niedersächsischen Städtetages (2006) ermittelt.

Tab.: Eingriffs- Ausgleichs- Bilanz für den Eingriffsraum (gem. Nds. Städtetag, verändert) Rechnerische Bilanz

IST-ZUSTAND PLANUNG INKL. AUSGLEICH

Biotoptypen Fläche in ca. m² Wertfaktor

Flächen-wert (b x c)

Biotoptypen Fläche in ca. m² Wertfaktor

Flächen-wert (f x g)

a b c d e f g h

AT (Acker) 11.908 1 11.908

OEL (Einzelhaus-bebauung inkl. Nebenanlagen im WA-Gebiet)

4.861 0 0

UHM 1 (Wildkrautfluren) 229 3 687 PHZ (Freiflächen, im

WA-Gebiet) 4.320 1 4.320

OVW (lw. Weg) 209 1 209 HPG 1 (standortger. Gehölzpflanzung) 1.623 3 4.869

UHM 2 / FGR (Wegerandfluren, Graben)

172 3 516 OVS 1/ 2 (Straße) 1.973 0 0

- darin: HB (Baum) (30) 3 90 Gesamtfläche 12.777 Flächenwert PLANUNG 9.189

OVS 1 (Straße) 259 0 0

Gesamtfläche: 12.777 Flächenwert IST 13.410

Flächenwert für Ausgleich = PLANUNG - IST = 9.189 - 13.410 = - 4.221 WE

Die Bilanz zeigt, dass im Eingriffsraum ein Kompensationsdefizit von - 4.221 Werteinheiten entsteht. Das Defizit soll überwiegend auf einer externen Fläche ausgeglichen werden.

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Externe Kompensationsmaßnahmen Das Kompensationsdefizit von - 4.221 Werteinheiten wird über die Bereitstellung externer Kompensationsflächen des Ökopools Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen ausgeglichen. Hierzu werden mind. 2.111 m² Acker in mesophiles Grünland mit begleitenden Gehölzpflanzungen auf den Flst. 2, 306 und 323 in der Flur 7, Gemarkung Eckerde, sowie auf den Flst. 543 und 462/4, Flur 1, Gemarkung Stemmen, geschaffen. Die externen Flächen sind bereits ökologisch aufgewertet worden. Durch die “Abbuchung“ vom Ökokonto wird das Kompensationsdefizit ausgeglichen. Die externe Kompensation wird zwischen den Stadtwerken GmbH und dem Investor festgelegt.

Der Ökopool Eckerde weist ausreichend Potenzial für den Ausgleich der aus der vorliegenden Bauleitplanung resultierenden Eingriffe auf. Seitens der Fachbehörden kann nach Abschluss der Bauleitplanung bei Bedarf ein Auszug der Abbuchung aus dem Ökokonto angefordert werden.

6 Immissionsschutz

Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Verkehrslärmemissionen ausgehend von der Einsteinstraße und der Straße Zur Beerbeeke, der Bahnstrecke nordöstlich des Plangebietes sowie aus der geplanten Verlagerung des Sportplatzes des TSV Kirchdorf auf das Gebiet der bestehenden Schulsportflächen des benachbarten Schulgeländes keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der geplanten Nutzung vor. Der Schulsportplatz dient ausschließlich dem Schulsport. Der Sportplatz ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 4, 4a und 4b als Gemeinbedarfsfläche "Schulsport, Kindergarten" festgesetzt. Die von dem Sportplatz ausgehenden schulsportbedingten akustischen Emissionen erfolgen überwiegend zur Tagzeit und führen nicht zu Konflikten mit der hier geplanten Wohnnutzung. Sollte der Sportplatz zukünftig auch dem Vereinssport zur Verfügung gestellt werden, wäre dies nur nach vorheriger Änderung des Bebauungsplanes bei Berücksichtigung der umliegenden Bebauung und dem hier in Planung befindlichen WA-Gebiete realisierbar.

Darüber hinaus befinden sich keine anderen Betriebe oder Einrichtungen in der Nähe des Plangebietes, die Staub oder Geruch emittieren würden.

Die von den im Nahbereich des Plangebietes befindlichen landwirtschaftlichen Flächen saisonal ausgehenden Emissionen (Geruch und Staub) sind als ortsüblich zu bezeichnen und hinzunehmen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der sich südlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen ist nicht ableitbar, da es in diesem Bereich lediglich zu einer Situationsveränderung kommen wird, die jedoch die Bewirtschaftung der Flächen nicht beeinträchtigen wird.

7 Altlasten

Nach Kenntnis der Stadt Barsinghausen sind innerhalb bzw. in der näheren Umgebung des Plangebietes keine Altablagerungen oder Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die zu einer Beeinträchtigung der geplanten Nutzung führen könnten.

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8 Daten zum Plangebiet

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rd. 12.777 m² und gliedert sich wie folgt:

Allgemeines Wohngebiet (WA) davon Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 1.623 m²

10.804 m²

Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“

1.973 m²

Plangebiet gesamt 12.777 m²

9 Durchführung des Bebauungsplanes

9.1 Bodenordnung

Bodenordnende Maßnahmen sind zur Realisierung dieses B-Planes nicht erforderlich. Die für die Realisierung des B-Planes erforderlichen Grundstücke im Plangebiet befinden sich in der Verfügungsgewalt des Erschließungsträgers, so dass die Durchführung des B-Planes gesichert ist.

9.2 Ver- und Entsorgung

Abwasserbeseitigung

Der Ortsteil Egestorf ist an die zentrale Kläranlage in Nordgoltern angeschlossen. Das Plangebiet kann nur über die Straße Zur Beerbeeke an die vorhandenen und ausreichend dimensionierten Schmutzwasserleitungen angeschlossen werden. Oberflächenentwässerung

Aus Gründen einer umweltverträglichen Siedlungswasserwirtschaft, soll das Oberflächenwasser aus dem Plangebiet nur gedrosselt in den Vorfluter abgegeben werden. Deshalb ist eine Rückhaltung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes anfallenden Niederschläge erforderlich.

Die zentrale Rückhaltung soll in der Erschließungsstraße des Plangebietes in einem Regenwasserstauraumkanal DN 1.000 aus Betonrohren erfolgen. Der Stauraumkanal wird aufgrund des Längsgefälles in 5 einzelne Kaskaden unterteilt. Jeder Kaskade ist dabei eine Teilfläche des Baugebietes zugeordnet. Im Endschacht der letzten Stauraumkaskade wird aus dem System der hintereinander geschalteten "Rückhalteräume" ein Drosselabfluss von 3,60 l/s über eine konstruktiv bemessene Drosselleitung DN 200 in die vorh. Regenwasserkanalisation DN 300 in der Straße "Zur Beerbeeke" eingeleitet. Eine Einleitung in den vorhandenen Wegeseitengraben ist aufgrund der anzuordnenden Tiefenlage des Stauraumkanals technisch nicht möglich.

Die Bemessung erfolgte gem. der von der Region Hannover vorgegebenen Drosselabflussspende von 3 l/(s*ha), wobei die gewählte und nachzuweisende Überschreitungshäufigkeit des Speichervolumens n < 0,1/a beträgt. Im Bereich der Anbindung der geplanten Erschließungsstraße an den an der Ostgrenze des Plangebietes vorhandenen Wirtschaftsweg "Zur Beerbeeke" ist der dort vorhandene Seitengraben zwecks Schaffung einer Zufahrt ins Baugebiet auf einer Länge von 13,00 m mit Betonrohren DN 500 zu verrohren. Dazu ist der vorhandene Wegeseitengraben um bis zu 60 cm einzutiefen.

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An der Südgrenze des Plangebietes wird auf 182 m Länge eine konstruktiv angelegte Mulde - mit davorliegendem Wall, der innerhalb der privaten Grundstücksflächen im Bereich der mit (b) gekennzeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern liegen wird - angelegt, um Zuflüsse aus den oberhalb des Baugebietes liegenden Ackerflächen in das Plangebiet zu verhindern.

Die Erschließung und Bebauung des Baugebietes wird nicht zu einer zusätzlichen Belastung der vorhandenen Vorfluter führen.

Weitere Einzelheiten sind dem Wasserrechtsverfahren zu entnehmen.

Seitens der Stadtentwässerung wurde mitgeteilt, dass für die Sicherstellung des weiteren Abflusses des Regenwassers zwei Bahndurchlässe an der Verlängerung der Straße Zur Beerbeeke und der Verlängerung der Straße am Erleneck vorhanden sind, wobei an diesen Durchlässen die Regenwasserkanalisation für das künftige Neubaugebiet eingeleitet und angeschlossen ist. Der Regenwasserbahndurchlass hat die Leistungsfähigkeit eines zehnjährigen Ereignisses. Trink- und Löschwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung des Plangebietes wird durch die Stadtwerke Barsinghausen GmbH sichergestellt und kann durch Anschluss an die im Bereich der Straße Zur Beerbeeke vorhandene Trinkwasserleitung erfolgen.

Der erforderliche Löschwasserbedarf mit einer Entnahmeleistung von 48 m³/h gem. DVGW-Arbeitsblatt W 405 ist nur über die Druckerhöhungsstation Birkenweg bereitzustellen. Zur Sicherstellung des zusätzlichen Löschwasserbedarfes ist die Errichtung einer zusätzlichen Druckerhöhungspumpe vorgesehen.

Um bei Bauarbeiten vorhandene Leitungen nicht zu beschädigen, ist vor Baubeginn von der ausführenden Firma eine Leitungsauskunft einzuholen. Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung des Plangebietes wird durch die Abfallgesellschaft Region Hannover mbH sichergestellt. Die an die Einsteinstraße und die Straße "Zur Beerbeeke" angebundene Planstraße ermöglicht die Durchfahrt der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, so dass eine überdimensionale Wendemöglichkeit nicht erforderlich ist. Die im Plan festgesetzte Wendemöglichkeit ist derart dimensioniert, dass lediglich PKW-Verkehre ausreichend Bewegungsraum erhalten. Bei der verkehrsberuhigten Erschließung ist darauf zu achten, dass für die Durchfahrt der Ver- und Entsorgungsfahrzeuge eine ausreichende Durchfahrtsbreite zu gewährleisten ist. Hinsichtlich der Anpflanzung von Bäumen ist ein lichter Höhenfreiraum über der Fahrbahn von mind. 3,85 m zu gewährleisten. Energieversorgung

Die Versorgung des Plangebiets mit Elektrizität und Erdgas erfolgt durch die Versorgungsleitungen in den angrenzenden Straßen durch die zuständige E.ON-Avacon AG. Im Bereich der Straße „Zur Beerbeeke“ werden seitens der E. ON Avacon AG bereits eine Transformatorenstation, Mittelspannungskabel, Niederspannungskabel sowie eine Gasleitung betrieben, deren sicherer Betrieb durch die geplante Erschließung nicht gefährdet werden darf. Bauausführende Firmen sind vor Beginn der Arbeiten auf ihre Erkundigungs- und Sicherungspflicht hinzuweisen. Die Transformatorenstation ist nachrichtlich in der Planzeichnung (außerhalb des Plangebietes) gekennzeichnet. Kommunikation

Das Plangebiet kann an das Kommunikationsnetz der Deutschen Telekom AG angeschlossen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Fernmeldenetzes sowie Koordinierung mit

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Baumaßnahmen anderer Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Nordwest, PTI 21, Postfach, 30145 Hannover so früh wie möglich vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden.

Auftreten von Bodenfunden

Sollten bei Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das könnten sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken, sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gem. § 14 NDSchG meldepflichtig und müssen der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Barsinghausen bzw. dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich gemeldet werden.

Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Auftreten von Kampfmittelfunden

Innerhalb des Plangebietes sind nach bisheriger Kenntnislage keine Bombardierungen zu erkennen. Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden, ist die zuständige Polizeidienststelle (Zentrale Polizeidirektion, Dezernat 23, Kampfmittelbeseitigung, Marienstraße 34- 36, 30171 Hannover) direkt zu benachrichtigen.

9.3 Kosten

Der Stadt Barsinghausen entstehen durch die Realisierung dieses Bebauungsplanes keine Kosten, da das Baugebiet durch einen Erschließungsträger entwickelt wird.

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Teil II Umweltbericht

1 Einleitung

1.1 Veranlassung, Rechtslage

Der Umweltbericht stellt gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 193 "Beim Buchenkampe", OT Egestorf dar, in dem die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes in ihren Bestandteilen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-i BauGB unter Anwendung der Anlage zu §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB zusammengefasst dargestellt werden. Das im Umweltbericht dargelegte Ergebnis der Umweltprüfung ist gem. § 2 Abs. 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen.

1.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte der Bebauungsplanung

Angaben zum Standort

Das ca. 12.777 m² große Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, im Ortsteil Egestorf und wird von einer Ackerfläche gebildet. Der östliche Rand wird von der Straßenparzelle Zur Beerbecke und der westliche von der Straßenparzelle Einsteinstraße gebildet. Die Straße Zur Beerbecke ist bislang nur bis auf Höhe des Wohngrundstücks 20 asphaltiert, so dass sich die südliche Fortsetzung als tw. befestigter Weg darstellt. Die Einsteinstraße ist asphaltiert und wird an ihrem westlichen Rand von einer Baumreihe gesäumt. Innerhalb des nördlich gelegenen Wohngebietes Birkenweg findet sich eine überwiegend eingeschossige Bebauung. Die Häuser sind in intensiv gepflegte Hausgärten eingebettet. Der Ortsrand ist wenig eingegrünt. Südlich des Plangebietes sowie östlich der Straße Zur Beerbecke und westlich der Einsteinstraße setzen sich die Ackerflächen weiter fort.

Die Lage des Plangebietes wird in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abb.: Lage des Plangebietes M 1:50.000 i. O., Kartengrundlage: Topographische Karte 1:50.000, © LGN.

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Art des Vorhabens und der Festsetzungen

Mit dem Bebauungsplan Nr. 193 "Beim Buchenkampe" sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohngrundstücken geschaffen werden, um den in Barsinghausen erkennbaren Wohnbaulandbedarf decken zu können.

Im B-Plan Nr. 193 ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl = 0,3 und einer offenen Bebauung mit max. eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die Überschreitung der Grundflächenzahl um 50% durch Nebenanlagen ist gem. § 19 (4) BauNVO möglich. Innerhalb des Wohngebietes werden nur Nutzungen zugelassen, die mit den in den nördlich gelegenen Wohngebieten vorhandenen Nutzungen verträglich sind.

Die Erschließung der zukünftigen Wohngrundstücke erfolgt über eine Planstraße, die das Plangebiet mittig quert und im Osten an die Straße Zur Beerbecke und im Westen an die Einsteinstraße angebunden ist.

In örtlichen Bauvorschriften wird die Gestaltung der Dächer (Neigung) = 15° bis 48° und die Firsthöhe = 8,50 m (talseitig) und 9,00 m (hangseitig), derart festgesetzt, dass ein Einfügen in die am Ortsrand vorhandene Bebauung erfolgt. Die im Rahmen dieses B-Planes vorgesehene Baulandentwicklung berücksichtigt die Belange von Boden, Natur und Landschaft in Form der Festsetzung von Pflanzflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB. Diese Flächen sind auf Grund der Lage des Plangebietes am Siedlungsrand und der sich daraus ergebenden markanten städtebaulichen Situation zur Sicherung des Übergangsbereichs der Siedlung in die freie Landschaft erforderlich. Darüber hinaus ergibt sich ein weiterer Flächenanspruch aus den für Eingriffe in Natur und Landschaft notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, der aus dem Flächenpool der Stadtwerke Barsinghausen gedeckt wird. Die auf den o. g. Flächen vorgesehenen Maßnahmen haben eine besondere Funktion für die Eingriffsreglung und werden in Kap. "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen" beschrieben.

Die Belange der Oberflächenentwässerung werden in der Vorhabenplanung besonders berücksichtigt. Beeinträchtigungen der zukünftigen Wohngrundstücke aus von den oberliegenden Flächen abfließendem Hangwasser und der Vorflut bzw. der Regenwasserkanalisation aus von den befestigten Flächen des Plangebietes zufließendem Oberflächenwasser sollen vermieden werden. Aus diesem Grund wird südlich des Plangebietes eine Auffangmulde für das Oberflächenwasser errichtet. Zusätzlich werden innerhalb der angrenzenden und mit (b) gekennzeichneten Anpflanzflächen max. 0,5 m hohe Wälle errichtet, damit das Wasser nicht auf die Grundstücke fließen kann.

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Flächeninanspruchnahme

Die Flächeninanspruchnahme bzw. der Bedarf an Grund und Boden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Tab.: Voraussichtliche Flächeninanspruchnahme nach Durchführung des B-Planes

Bereich/ Art der Festsetzung Teilfläche Gesamtfläche

Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet), GRZ = 0,3 + 50%: - darin: nicht überbaubare Flächen:

davon: Anpflanzflächen: 1.623 m² davon: Freiflächen: 4.320 m²

- darin: überbaubare Flächen:

davon: Gebäude u. Nebenanlagen: 4.861 m²

5.943 m2

4.861 m2

10.804 m2

Verkehrsfläche:

- darin überbaubare Flächen (Annahme)

1.973 m²

1.973 m²

PLANGEBIET GESAMT

ÜBERBAUBAR

- mit Gebäuden und Nebenanlagen = 4.861 m²

- mit Straßenverkehrsflächen = 1.973 m²

FREIFLÄCHEN

6.834 m²

5.943 m²

12.777 m²

1.3 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen und deren Berücksichtigung

Fachgesetze

Baugesetzbuch Die Vorgaben des § 1a BauGB zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Eingriffsregelung werden bei der Umweltprüfung beachtet. Die Belange der Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB und insbesondere die Eingriffsregelung werden in den Festsetzungen dieses B-Planes berücksichtigt und in Teil I Begründung, Kap. 5, dargelegt.

Denkmalschutzgesetz Aus Sicht der Bodendenkmalpflege kann das Auftreten von archäologischen Bodenfunden im Zuge der Baumaßnahmen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Es gelten die Bestimmungen des § 14 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG). Im Bebauungsplan wird daher ein entsprechender Hinweis auf die Vorgehensweise beim Fund archäologischer Bodenfunde aufgenommen.

Naturschutzgesetz

Ca. 120 m südlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (gem. § 26 NNatG) LSG-H 23 "Norddeister".

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Durch die Ausweisung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet wird die auf diesen Ortsrand bezogene und im Flächennutzungsplan dokumentierte Siedlungsentwicklung abgeschlossen. Ein weiteres Heranrücken der Siedlung an das Landschaftsschutzgebiet wird vermieden und zwischen Siedlungsrand und Landschaftsschutzgebiet eine Abstandsfläche erhalten. Somit werden die Schutzziele und -zwecke des Landschaftsschutzes berücksichtigt.

Sonstige Unterschutzstellungen gem. anderer Fachgesetze Im Plangebiet oder seiner näheren Umgebung befinden sich keine gem. Immissionsschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz oder gem. sonstiger Fachgesetze besonders geschützten Bereiche oder Objekte.

Fachplanungen

Landschafts- und Grünordnungspläne (gem. § 6 NNatG) Für die Stadt Barsinghausen liegt ein Landschaftsplan vor. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (2002) wurde das Ziel- und Maßnahmenkonzept des o. g. Landschaftsplanes insbesondere in Bezug auf die Siedlungsentwicklungspotenziale in einem landschaftsplanerischen Beitrag (V. LUCKWALD, Hameln, 2002) überprüft. Für die bereits im wirksamen Bestand des Flächennutzungsplanes dargestellte Wohnbaufläche wurde kein Konfliktpotenzial gesehen, sofern eine Eingrünung vorgesehen wird.

Landschaftsrahmenplan (gem. § 5 NNatG) Aus regionaler Sicht sind, bezogen auf das Plangebiet, keine weiteren Darstellungen für die Belange von Boden, Natur und Umwelt beachtlich.

Bauleitpläne gem. BauGB Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Barsinghausen stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Die südlich gelegenen Freiflächen sind als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.

Die landschaftlich sensible Lage des Plangebietes, welche auch über die o.g. Darstellungen des Flächennutzungsplanes dargelegt wird, soll über die Eingrünung des Wohngebietes und über die ortsbildangemessene Bebauung berücksichtigt werden.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen

Schutzgut Mensch

Beschreibung

Erholung

Für die Erholung der ortsansässigen Bevölkerung hat das intensiv landwirtschaftlich genutzte Plangebiet keine Bedeutung. Der südlich gelegene Deisterwaldrand und Deisterwald sowie der Weg Zur Beerbeeke haben für die Erholung Bedeutung. Am Deisterwaldrand befindet sich ein Aussichtsplatz, von dem das Plangebiet, der Ortsbereich Barsinghausen und das Calenberger Land sichtbar sind. Der Weg Zur Beerbeeke weist oberhalb des Plangebietes eine nach Osten ausgerichtete Bank auf, von der sich ebenfalls ein Ausblick in das östlich gelegene zentrale Beerbeeketal und auf den Ortsrand Erleneck ergibt.

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Menschliche Gesundheit und Wohlbefinden Die Stadt Barsinghausen verfügt über einen Schallimmissionsplan, welcher die auf das Stadtgebiet bezogenen Verkehrs-, Industrie- u. Gewerbe- sowie Freizeitlärmbeeinträchtigungen untersucht. Trotz der Nähe zu einem Sportplatz und zur der S-Bahnlinie befindet sich das Plangebiet nicht im Einwirkungsbereich einer der o. g. Lärmquellen, so dass kein Handlungsbedarf besteht.

Von der Bewirtschaftung der südlich und östlich angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen können Immissionen in Form von Geruch, Staub und Geräuschen entstehen. Diese können während der Saisonarbeiten auch in den Früh-, Spät- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen auftreten und sind als orts- und landschaftstypisch zu werten.

Wohnumfeldfunktion Das Plangebiet ist als Ackerfläche ausgebildet und bietet einen guten Blick auf den bisher überwiegend nicht eingegrünten Ortsrand. Als Freifläche oder als lokalklimatisch bedeutsame Fläche hat das Plangebiet keine Bedeutung.

Bewertung

Mit der geplanten Wohnbebauung werden Siedlungsstrukturen geschaffen, die sich in ähnlicher Form am vorhandenen Ortsrand Birkenweg wiederfinden. Aus diesem Grund werden sich die für den Siedlungsbereich Birkenweg/ Zur Beerbeeke charakteristischen Siedlungs- und Wohnformen nicht verändern.

Die Höhenentwicklung der zukünftigen Gebäude wird an die innerhalb des angrenzenden Ortsrandes bereits vorhandenen Höhen und an die Geländeneigung angepasst, so dass sich die zukünftige Bebauung in den Ortsrand einfügt. Die Aussicht und die Wahrnehmung des Landschaftsraumes von den o. g. Aussichtspunkten wird durch die geplante Bebauung nicht erheblich beeinträchtigt werden (weitere Ausführungen siehe unten, Kap. Landschaft).

Auch der Weg Zur Beerbeeke wird für die Erholung weiterhin nutzbar sein. Er wird nur bis auf Höhe der zukünftigen Zufahrt des Baugebietes ausgebaut. Der überwiegende Teil des Weges, insbesondere auf Höhe des Aussichtspunktes, wird in seiner Struktur erhalten werden, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der auf den Weg bezogenen Erholungsnutzungen zu erwarten sind.

Die landwirtschaftlichen Immissionen sind als ortsüblich zu bezeichnen und nach dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme zu dulden. Erhebliche Beeinträchtigungen können nicht abgeleitet werden.

Den am Ortsrand gelegenen Wohngrundstücken am Birkenweg wird das neue Wohngebiet vorgelagert. Das Plangebiet war vor Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2003 bereits als Siedlungsentwicklungsfläche für Wohngebiete dargestellt. Während der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde die Fläche als Wohnbau-Entwicklungsfläche wieder aufgenommen und untersucht. Während der Bürgerbeteiligung wurden seitens der Wohnbevölkerung keine Bedenken gegenüber der Erweiterung des Ortsrandes nach Süden geäußert. Auf Grund der guten infrastrukturellen Anbindung der Fläche (Schule, Sportanlagen, Hallen- und Freibad, Straßenanbindung) bietet sich das Plangebiet für eine Siedlungserweiterung an und wurde als allgemeines Ziel der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt.

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Ergebnis

Für die Erholung, das Wohlbefinden, die Gesundheit und das Wohnumfeld des Menschen besteht ein geringes Risiko nachteiliger Umweltauswirkungen. In der Umweltprüfung wurde daher auf weitergehende Untersuchungen verzichtet.

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Beschreibung

Biotoptypen

Gem. der Karte 3 des Landschaftsplanes Barsinghausen ist die heutige potentiell natürliche Vegetation der Hainsimsen- Buchenwald mit Übergängen zum Hainsimsen- Eichen- Hainbuchenwald und Frischem Buchenmischwald.

Der überwiegende Teil des Plangebietes wird von Tonäckern geprägt, die auf Grund ihrer intensiven Nutzung nur eine sehr geringe Bedeutung für Tiere und Pflanzen haben. Am westlichen Rand des Plangebietes befinden sich Wildkrautfluren, die von den angrenzenden intensiven Nutzungen überprägt werden, als Rückzugsraum für heimische Tiere (insbesondere Insekten, Kleinsäuger, Vögel) und Pflanzen aber eine allgemeine Bedeutung aufweisen.

Die Biotoptypen werden in der nachfolgenden Aufstellung näher beschrieben und im nachfolgenden Biotoptypenplan abgegrenzt.

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Tab: Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen

Biotoptyp Fläche in m2

Beschreibung Wert-faktor*/ Flächen-

wert AT (Tonacker):

11.908 Intensiv genutzte Ackerflächen auf Lößböden. Charakteristische Arten der Ackerbegleitflur waren zur Zeit der Kartierung nicht auffindbar, es ist aber davon auszugehen, dass sie infolge der intensiven Bodenbearbeitung nur äußerst spärlich und fragmentarisch entwickelt sein würde. Die Ackerflächen haben auf Grund der intensiven Bewirtschaftung eine sehr geringe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

1 / 11.908

UHM 1 und UHM/FGR (Wildkraut-flur)

229 Halbruderale Gras- und Staudenflur aus Brennnessel (Urtica dioica), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Beifuß (Artemisia vulgaris) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius), etc.

3 / 687

OVW (lw. Weg)

209 Weg Zur Beerbeeke. Ehemalige Asphaltdecke aufgebrochen. 1/209

UHM 2 und UHM/FGR (Wildkraut-flur)

172 Halbruderale Gras- und Staudenflur aus Brennnessel (Urtica dioica), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Beifuß (Artemisia vulgaris) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius), etc. am Wegerand Zur Beerbeeke. Umfasst wird auch ein nur temporär Wasser führender Graben, der mit der o. g. Gras- und Staudenflur überwachsen ist.

3 / 516

- darin: HB (Baum)

(30) Sandbirke (Betula pendula), Stammdurchmesser rd. 30 cm. 3 / 90

OVS 1 (Straße)

259 Asphaltierte Straßenfläche Zur Beerbeeke. 0 / 0

Gesamtfläche = 12.777 Gesamtwert = 13.410 WE Erfassung der Biotoptypen nach v. DRACHENFELS (2004): "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen" im M. 1:1.000, Methodik und Bewertung der Biotoptypen nach NIEDERSÄCHSISCHEM STÄDTETAG (1996): "Arbeitshilfe zur Ermittlung von

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung * 5= sehr hohe Bedeutung, 4 = hohe Bedeutung, 3 = mittlere Bedeutung, 2 = geringe Bedeutung, 1 = sehr geringe Bedeutung, 0 =

weitgehend ohne Bedeutung

Die Lage und Abgrenzung der Biotoptypen ist im nachfolgenden Biotoptypenplan dargestellt.

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OT

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Tier- und Pflanzenarten

Basierend auf der Erfassung von Ackerflächen sind für das Plangebiet im Rahmen der für den Landschaftsplan durchgeführten Erfassungen zu Flora und Fauna keine Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten oder für Tiere und Pflanzen bedeutsame Bereiche erfasst worden. Seit Aufstellung des Landschaftsplanes hat sich an dem zu Grunde liegenden Biotopbestand nichts geändert, so dass davon ausgegangen wird, dass die Flächen auch heute keine Bedeutung als Lebensraum seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten haben. Bei einer Begehung im August 2007 wurden keine seltenen oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet gefunden.

Amphibien

In der Umgebung des Plangebietes wurden seitens der ortsansässigen Bevölkerung Amphibien beobachtet.

Zur Vorabschätzung der für Amphibien im Plangebiet und seiner Umgebung voraussichtlich bedeutsamen Lebensraumstrukturen und unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der genannten Amphibienarten wurde eine Ortsbegehung durchgeführt.

Bezogen auf die seitens der Anwohner im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung genannten Arten wurde auch bei Ortsbesichtigungen mit Fachleuten festgestellt, dass das Plangebiet keine Bedeutung für Salamander, Faden- und Bergmolch aufweist.

Insbesondere die Feuersalamander leben fast ausschließlich in Wäldern mit einem hohen Vorkommen von Versteckplätzen (hohl aufliegende Baumstämme). Die Art gilt in Niedersachsen als gefährdet. Vorkommen in strukturreichen Parks, Gärten oder auf Friedhöfen gibt es vor allem in Waldnähe. Aus diesem Grund ist auch in der Nähe des Deisterwaldes mit Vorkommen zu rechnen. Auf Grund der im Plangebiet vorhandenen intensiv genutzten Ackerflächen, Wegeränder und begradigten Bäche, bietet es aber keinen typischen Lebensraum für Feuersalamander. Funde in Waldnähe des Deisterwaldes sind aber wahrscheinlich. Beziehungen mit den im Plangebiet vorhandenen intensiv genutzten Offenlandlebensräumen sind aber nicht zu erwarten.

Andere Amphibienarten wie der Grasfrosch und die Erdkröte können im Plangebiet vorkommen, finden hier aber keine hoch bedeutsamen Lebensraumstrukturen..

Teich- und Kammmolch sind zwar Molcharten des Offenlandes; Vorkommen sind innerhalb des Beerbeekentales nicht auszuschließen, allerdings werden strukturreiche Grünlandflächen mit offenen Gewässern bevorzugt, so dass innerhalb des intensiv ackerbaulich genutzten Plangebietes inkl. des Grabens keine für die Molcharten bedeutsamen Strukturen zu erwarten sind.

Auch der genannte Laubfrosch bevorzugt strukturreiche Wiesen und Weiden aber auch Bodenabbauflächen, wenn diese einen hohen Anteil an Kleingewässern aufweisen. Das Plangebiet selbst weist solche Strukturen nicht auf, so dass Vorkommen nicht ernsthaft zu erwarten sind.

Für die Region Hannover sind keine natürlichen Vorkommen der Wechselkröte bekannt. Einzelne Nachweise basieren auf Aussetzungen von Tieren. Von daher sind Vorkommen im Plangebiet ernsthaft nicht zu erwarten.

Auch für Vorkommen der Kreuzkröte besteht auf Grund der besonderen Lebensraumansprüche (Kulturfolger, z.B. in Abbaugebieten anzutreffen) sowie ihres Ausbreitungsschwerpunktes keine Wahrscheinlichkeit.

Die im Beerbeekental noch vorhandenen Strukturen sollten aber, unabhängig von der Bauleitplanung, erhalten werden. Eine auf das gesamte Beerbeekental bezogene Untersuchung der Wanderungsstrecken und Laichgewässer erscheint im Rahmen des für Amphibien eher geringwertigen Plangebietes als unverhältnismäßig, da das Potenzial des Plangebietes selbst anhand der Begehung gut erkennbar war.

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Vorkommen von Greif- und Singvögeln

Im Landschaftsplan der Stadt Barsinghausen ist dem Gebiet keine besondere lokale Bedeutung für Greif- und Singvögel beigemessen worden. Des Weiteren ist hier auch keine regionale oder überregionale Bedeutung abzuleiten. Auf Grund der im Plangebiet vorhandenen Ortsrandstrukturen (Übergang zwischen intensiv genutzten, mäßig strukturierten Hausgärten zu einer intensiv genutzten Ackerfläche, tw. vorhandene aber relativ schmale Wegesäume, einzelne Bäume) lassen ebenfalls auf eine allgemeine Bedeutung für die Avifauna schließen. Bei einer Begehung im August 2007 wurden darüber hinaus keine Beobachtungen gefährdeter Vogelarten gemacht. Aus diesen Gründen wurde auf weitergehende Erfassungen verzichtet.

Sonstige Tierarten

Es wird auch zur Kenntnis genommen, dass Rehe, Schwarzwild, Maulwürfe und Wiesel im Beerbeekental anzutreffen sind. Hierbei handelt es sich überwiegend um Arten, welche sehr anpassungsfähig sind und überall in ländlichen Gegenden aber auch in Städten Lebensräume finden. Die Lebensräume dieser Arten werden durch die Bebauung des Plangebietes nicht nachhaltig gefährdet, so dass keine gesonderten Untersuchungen erforderlich sind.

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Bewertung

Veränderung der Biotoptypen und -werte

In der folgenden Tabelle werden die nach der Durchführung des B-Planes zu erwartenden Biotopwerte im Eingriffsraum dargestellt. Tab.: Zu erwartende Biotoptypen und Biotopwerte im Eingriffsraum

Biotoptyp / Fläche in m2 Beschreibung Wertfaktor*

/ Flächen-wert

Planung im allgemeinen Wohngebiet (WA- Gebiet) OEL (Einzelhausbebauung): 4.861

Versiegelte Flächen der Gebäude und Nebenanlagen inkl. Überschreitung der Grundflächenzahl durch Nebenanlagen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um 50 %

0 / 0

PHZ (Hausgärten): 4.320 Freiflächen im allgemeinen Wohngebiet, intensiv genutzt, mit heimischen Einzelbäumen und / oder Obstbäumen durchgrünt.

1 / 4.320

HPG 1 (standortgerechte Gehölzpflanzung): 1.623

Standortgerechte Gehölzpflanzung gem. dem im Anhang enthaltenen Pflanzschema. Durch die Pflanzung werden standortgerechte und heimische Strauch- Baumhecken entwickelt, die eine allgemeine Bedeutung als Rückzugs- und Lebensraum von Tieren entfalten.

3 / 4.869

Planung auf den öffentlichen Verkehrsflächen OVS 1/2 (Straße): 1.973 Planstraßen innerhalb des Wohngebietes, voraussichtlich zu 100 % versiegelt und ohne

Bedeutung für Tiere und Pflanzen. 0 / 0

Gesamtfläche= 12.777 Gesamtwert = 9.189

* 5= sehr hohe Bedeutung, 4 = hohe Bedeutung, 3 = mittlere Bedeutung, 2 = geringe Bedeutung, 1 = sehr geringe Bedeutung, 0 = weitgehend ohne Bedeutung

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Keine Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten

Nach derzeitiger Kenntnislage werden die Lebensräume und die Bestände gefährdeter oder seltener Tier- und Pflanzenarten durch die geplante Überbauung nicht beeinträchtigt.

Beeinträchtigungen durch Verlust von Lebensräumen infolge von Bodenversiegelungen

Bei der Realisierung eines Wohngebietes werden die Flächen zu max. 45 % und die Verkehrsflächen der verkehrsberuhigten Bereiche versiegelt. Hierbei wird die vorhandene Vegetation vernichtet, womit der Verlust von Lebensräumen verbunden ist. Es werden Gebäude und Straßen geschaffen, die als Lebensraum für Pflanzen und Tiere weitgehend unbedeutend sind.

Beeinträchtigungen durch den Umbau von Vegetation

Im Falle der Umwandlung der Tonäcker in durchgrünte Hausgärten stellen sich keine nachhaltigen und erheblichen Beeinträchtigungen ein, weil in der Regel gleich- und höherwertige Qualitäten geschaffen werden. Am Straßenrand der Einsteinstraße werden die Wildkrautfluren in Gehölzstrukturen umgewandelt. Hierdurch ergeben sich keine Wertverluste, so dass kein erheblicher Eingriff in die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erwarten ist.

Ergebnis

Die feldbewohnenden Tiere und Pflanzen können auf die benachbarten Ackerflächen ausweichen. Aus der Überbauung der Böden im Plangebiet resultiert ein hohes Risiko des Lebensraumverlustes. Aus der Umwandlung der Lebensraumstrukturen innerhalb des Plangebietes resultiert ein geringes Risiko für Tiere und Pflanzen. Für gefährdete und seltene Tiere und Pflanzen ist nach derzeitiger Kenntnislage kein Risiko zu erwarten.

Schutzgut Boden

Beschreibung

Bodeneigenschaften und -funktionen

Im Plangebiet steht Pseudogley- Parabraunerde an (Quelle: NLfB (1997): BÜK 1:50.000). Bei den durch das Büro gpb ARKE (Hessisch Oldendorf, 2007) durchgeführten Bodenerkundungen wurden unter einem humosen Oberboden eine zwischen 1,9 m und 2,3 m starke Lößdecke erbohrt. Die Bodenart ist als schwach bindiger feinsandiger Schluff zu charakterisieren. Im Westen und im zentralen Teil des Plangebietes wird der Löß von schluffigen, schwach sandigen Schottern bis in mind. 4 m Tiefe unterlagert. Im Osten des Baugebietes wurde kein Schotter erbohrt. Hier lagert der Löß direkt über einem mergeligem Ton.

Im Profil finden sich folgende Bodenarten: 0 bis max. 8 dm unter Geländeoberfläche toniger Schluff aus Löß, bis max. 13 dm unter Geländeoberfläche sandiger Lehm aus Fließerde, bis max. 20 dm unter Geländeoberfläche toniger Lehm aus Fließerde und darunter Schluffstein des Mesozoikums (Quelle: NLfB (1997): BÜK 1:50.000).

Die im Plangebiet befindlichen Böden weisen eine mittlere bis hohe tatsächliche Erosionsgefährdung auf (LP Barsinghausen, Karte Nr. 9). Gegenüber Verdichtung sind die Böden relativ empfindlich. Auf Grund der starken Bindungsfähigkeit der Lößböden kann es durch direkte Schadstoffeinträge (Düngung, Pestizideinsatz) sowie indirekte Einträge (Verkehr, etc zu Schadstoffanreicherungen kommen (LP Barsinghausen, Kap. 3.4.1 Boden).

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Die Bodenfunktionen und -eigenschaften sind durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen mäßig bis stark eingeschränkt. Durch die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie durch das Befahren ist der Boden insbesondere hinsichtlich seiner Regelungsfunktion und seiner Lebensraumfunktion beeinträchtigt. Die Böden weisen aber keine Versiegelungen auf, so dass die Bodenfunktionen noch vorhanden sind.

Kein Vorhandensein von Schadstoffen

Die Stadt Barsinghausen hat keine Kenntnis von potentiellen, im Plangebiet befindlichen Altablagerungen oder kontaminierten Betriebsflächen (LP Barsinghausen, Karte Nr. 12).

Keine Bereiche mit besonderen Bodenwerten

Im Plangebiet finden sich keine Böden mit besonderen Standorteigenschaften, seltene Böden oder sonstige Bereiche mit naturhistorischer, kulturhistorischer u. geowissenschaftlicher Bedeutung der Böden.

Bewertung

Beeinträchtigungen durch die Versiegelung und den Umbau von Böden

In den zukünftig mit Gebäuden, Nebenanlagen, Straßen und Zufahrten bebauten Arealen werden die bestehenden Bodenstrukturen und -funktionen durch den Abtrag des Oberbodens, Umbau des Bodens und durch Versiegelungen stark gestört. Insbesondere verliert der Boden in den mit Gebäuden, Zufahrten und Nebenanlagen versiegelten Bereichen seine Versickerungs- und Speicherfunktionen sowie seine Lebensraumfunktion für Flora und Fauna völlig.

Keine Beeinträchtigungen durch das Vorhandensein oder den Eintrag von Schadstoffen

Im Plangebiet sind keine Altablagerungen oder kontaminierte Stoffe vorhanden, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen führen könnten. Darüber hinaus gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine sonstigen Hinweise, die auf mögliche kontaminierte Flächen hinweisen. Umgekehrt sind mit der geplanten Nutzung keine Einträge von Schadstoffen in den Boden verbunden.

Keine Beeinträchtigungen von Bereichen mit besonderen Werten der Böden

Von der Bauleitplanung werden keine Böden mit besonderen Werten erheblich negativ beeinträchtigt.

Ergebnis

Die Überbauung und Versiegelung stellt ein allgemeines Risiko dar, aus dem nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigungen der Bodeneigenschaften und -funktionen resultieren.

Bezüglich des Vorkommens oder dem Eintrag von Altablagerungen oder der Gefährdung besonders wertvoller oder schutzwürdiger Böden besteht kein Risiko, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

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Schutzgut Wasser

Beschreibung

Oberflächengewässer

Im Plangebiet befindet sich an der westlichen Seite des Weges Zur Beerbeeke ein Wegeseitengraben, der überwiegend von den am Wegerand vorhandenen Wildkrautfluren überwachsen ist und nur temporär Wasser führt. Südöstlich des Flst. 1/180 mündet der Graben in einen Sandfang bevor er im nördlich gelegenen Siedlungsbereich verrohrt weiter verläuft.

Bei Starkregenereignissen wurde seitens der Anlieger des Birkenweges beobachtet, dass von den oberliegenden Ackerflächen Hangwasser in Richtung der Wohngrundstücke abfließt. Hier sind tw. bereits Schäden an den Gärten und Gebäuden vorgekommen.

Grundwasser

Bei den durch das Büro gpb- ARKE (Hessisch Oldendorf, 2007) durchgeführten Bodenerkundungen wurde kein freies Grundwasser erbohrt. Hierbei wurden auch ermittelt, dass die im Plangebiet anstehenden Böden für eine Muldenversickerung grenzwertig durchlässig sind. Die unbebauten Flächen weisen eine mittlere Grundwasserneubildungsrate (> 100 - 200 mm/a) auf. Die Gefährdung des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist als gering zu bewerten. Potenzielle Schadstoffquellen (Altlasten o. Altablagerungen, Gewerbebetriebe) sind im Plangebiet nicht vorhanden (alles LP Barsinghausen, Kap. 3.4.3 Grundwasser).

Bewertung

Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern

Der am westlichen Rand des Weges Zur Beerbeeke vorhandene Graben wird zur Schaffung einer Überfahrt auf einer Länge von 13 m verrohrt werden. Auf dem verrohrten Gewässerabschnitt werden die Lebensraumstrukturen verloren gehen. Die daraus resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens berücksichtigt.

Beeinträchtigungen durch die Verringerung der natürlichen Sickerrate

Beeinträchtigungen des Grundwassers gehen mit der Versiegelung des Bodens bei der Einrichtung der Zufahrten, Straßen und dem Bau der Wohngebäude einher. In den betroffenen Flächen verringert sich aber die Fähigkeit der Böden, Niederschlagswasser aufzunehmen und über die Sickerung dem Grundwasser und dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen. Die Versiegelung der Flächen wird über den Einbau von wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen im Bereich der Stellplätze und Zufahrten minimiert.

Keine Beeinträchtigungen der Vorflut durch erhöhten Oberflächenabfluss/ der unterliegenden Grundstücke aus Hangwasserabfluss

Durch die Verminderung der Sickerrate auf den versiegelten Flächen im Allgemeinen Wohngebiet besteht die Gefahr, dass sich ein erhöhter Oberflächenabfluss in die Vorflut einstellen und hiermit erhebliche Beeinträchtigungen der angeschlossenen Regenwasserkanäle verbunden sein können. Aus Gründen einer umweltverträglichen Siedlungswasserwirtschaft, soll das Oberflächenwasser aus dem Plangebiet nur gedrosselt in den Vorfluter abgegeben werden. Deshalb ist eine Rückhaltung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes anfallenden Niederschläge erforderlich. Die bisher anfallende natürliche Abflussspende versickert zum Teil in der Fläche bzw. wird bei stärkeren Regenereignissen über den vorh. Wegeseitengraben an der Ostseite des Plangebietes in die vorh. Regenwasserkanalisation in der Straße „Zur Beerbeeke“ eingeleitet.

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In der Erschließungsstraße des Plangebietes wird als zentrale Rückhaltung ein Regenwasserstauraumkanal DN 1000 aus Betonrohren angelegt, der das anfallende Regenwasser von den Grundstücken und der Straße aufnehmen soll. Der Stauraumkanal wird aufgrund des Längsgefälles im Gelände in 5 einzelne Kaskaden - jeweils mit einem Sohlgefälle von 0,5% - unterteilt, um Übertiefen zu vermeiden. Jeder Kaskade ist dabei eine Teilfläche des Baugebietes (2 bis 5 Baugrundstücke sowie ein Abschnitt der öffentlichen Verkehrsfläche) zugeordnet. Die jeweilige Abflussspende der Baugrundstücke wird der zugehörigen Kaskade über Grundstücksanschlussleitungen und die Abflussspende der Verkehrsfläche über Straßenabläufe zugeleitet. Im Endkontrollschacht einer jeden Haltung (Kaskade) wird die eingestaute Abflussspende gedrosselt in die nächst tiefer gelegene Kaskade eingeleitet. Im Drossel- bzw. Kontrollschacht wird eine Stauwand mit integrierter Drosselöffnung angeordnet. Ein ungedrosseltes Überlaufen in die nächst tiefer gelegene Kaskade kann erst stattfinden, wenn die Haltung voll gefüllt ist. Die Bemessung erfolgt gemäß der von der Region Hannover vorgegebenen Drosselabflussspende von 3 l/(s*ha), wobei die gewählte und nachzuweisende Überschreitungshäufigkeit des Speichervolumens n ≤ 0,1/a beträgt (10-jähriges Wiederkehrereignis). Im Endschacht der fünften und letzten Stauraumkaskade wird aus dem System der hintereinander geschalteten „Rückhalteräume“ ein Drosselabfluss von 3,60 l/s über eine konstruktiv bemessene Drosselleitung DN 200 in die vorh. Regenwasserkanalisation DN 300 in der Straße „Zur Beerbeeke“ eingeleitet. Eine Einleitung in den vorh. Wegeseitengraben ist aufgrund der anzuordnenden Tiefenlage des Stauraumkanals technisch nicht möglich. Im Bereich der Anbindung der gepl. Erschließungsstraße an den an der Ostgrenze des Plangebietes vorh. Wirtschaftsweg „Zur Beerbeeke“ ist der dort vorh. Seitengraben zwecks Schaffung einer Zufahrt ins Baugebiet auf einer Länge von 13 m mit Betonrohren DN 500 zu verrohren. Dazu ist der vorh. Wegeseitengraben um bis zu 60 cm einzutiefen. Die an der Südgrenze des Plangebietes auf 182 m Länge konstruktiv anzulegende Mulde (Gewässers III. Ordnung) soll Zuflüsse aus den oberhalb des Baugebietes liegenden Ackerflächen (Einzugsfläche von 4 ha) in das Plangebiet und die unterliegenden Grundstücke verhindern. Die 2 m breite Mulde erhält eine Tiefe von 30 cm. Der davorliegende, 2 m breite Wall erhält eine Höhe von 20 cm. Die begrünte Mulde erhält in Längsrichtung ca. alle 16,5 m eine Verwallung. Der Wall liegt dabei innerhalb der Fläche des B-Plangebietes (im Pflanzstreifen der Baugrundstücke). Die Mulde liegt außerhalb des B-Plangebietes auf der benachbarten Ackerfläche, wobei die Unterhaltung durch den Eigentümer dieser Fläche erfolgt. An der Südostecke des Plangebietes wird die Mulde in den vorh. Wegeseitengraben einmünden. Die Mulde wird den nicht versickerbaren Anteil der Abflussspende des oberhalb des Plangebietes liegenden Geländes aufnehmen und schadlos über den vorh. Wegeseitengraben am Ostrand des Baugebietes, wie bisher auch, ableiten. Die sekündliche Abflussspende des bebauten Plangebietes wird die natürliche Abflussspende der unbebauten Fläche nicht übersteigen. Durch die südlich des Plangebietes anzulegende Mulde wird das von außen zufließende Oberflächenwasser kontrolliert abgeleitet. Somit wird die Erschließung und Bebauung des Baugebietes nicht zu einer zusätzlichen Belastung der vorh. Vorfluter führen. Keine Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in Grund- und Oberflächenwasser Mit der geplanten Wohnnutzung werden keine Schadstoffeinträge in das Grundwasser oder in die angeschlossene Vorflut verbunden sein.

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Ergebnis

Insbesondere die Veränderung der natürlichen Grundwassersituation aus der Überbauung der Flächen und aus der Verrohrung des Grabens stellt ein allgemeines Risiko dar, aus dem nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigungen resultieren. Darüber hinaus sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgüter Klima und Luft

Beschreibung

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des vorhandenen und durch eine vorwiegend lockere Bebauung charakterisierten Siedlungsbereiches Barsinghausen- Egestorf, der ein unbelastetes, ausgeglichenes Ortsklima aufweist. Die lufthygienische Situation ist im Plangebiet als unbelastet zu bezeichnen. Die temporären Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung der südlich und westlich angrenzenden Flächen sind als ortsüblich zu bezeichnen. Von den Hängen kann sich ein Frischluft- Austausch in Richtung Alt-Barsinghausen ergeben.

Bewertung

Die Planung berücksichtigt eine offene Bebauung, welche den Frischluftaustausch weiterhin ermöglichen wird. Aus der geplanten Nutzung ergeben sich keine lufthygienischen Belastungen.

Ergebnis

Insgesamt ist kein Risiko für die Schutzgüter Klima und Luft und keine erheblichen Beeinträchtigungen abzuleiten.

Schutzgut Landschaft

Beschreibung

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des "Unteren, weitgehend unbewaldeten Deisterhanges, Beerbeekenbrink" (Bereich II d). Der untere unbewaldete Deisterhang wird von Siedlungen bzw. dem Wechsel zwischen freier Landschaft und Siedlung geprägt. Das Relief, welches nach Südwesten hin ansteigt, ist wahrnehmbar. Der Bereich Beerbeekenbrink wird durch Einzel- und Kleingehölze strukturiert, welche sich insbesondere im Bereich der Wege und Straßen und der Grundstücksgrenzen finden (LP Barsinghausen, Kap. 3.3.1 und Karte 8). So sind am westlichen Rand der Einsteinstraße Baumreihen und im Bereich Beerbeeke Einzelbäume vorhanden, die zu einer landschaftlichen Strukturierung beitragen. Im Bereich des Weges Zur Beerbeeke und von den Deisterhängen bieten sich tw. Ausblicke auf den südlichen und von ein- bis zweigeschossiger Bebauung geprägten Ortsrand von Barsinghausen. Ausblicke bieten sich auch von den südlich des Plangebietes befindlichen Waldrändern. Hierbei stechen die tw. vorhandenen, überproportional wirkenden, mehrgeschossigen Baukörper und der überwiegend nicht eingebundene Ortsrand nachteilig hervor.

Für die Erholung sind die sich vom Deisterrand bietenden Ausblicke von Bedeutung. In den nachfolgenden Abbildungen werden die Ausblicke von der Einsteinstraße und vom Weg Zum Beerbeeketal dargestellt.

Die Bilder zeigen, dass der Blick auf den Ortsrand bereits durch die vorhandene Einzelhausbebauung geprägt wird. Mit Ausnahme von innerhalb des Ortsbereiches befindlichen

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Wohnblöcken fügt sich die Bebauung in die Landschaftskulisse ein, der Ortsrand ist nicht durchgängig eingegrünt, so dass er nicht vollständig harmonisch wirkt. Insbesondere von den höher gelegenen Aussichtspunkten an der Einsteinstraße ist das Calenberger Land sichtbar.

Abb.: Blick von oberhalb des Plangebietes (Einsteinstraße) auf das Plangebiet

Abb.: Blick von oberhalb des Plangebietes (Zur Beerbeeke) auf das Plangebiet

Bewertung

Keine Beeinträchtigungen des Ortsbildes durch nicht ortstypische Bebauung

Durch die geplante Bebauung können Baustrukturen geschaffen werden, die den in der Umgebung vorhandenen Strukturen nicht entsprechen und sich nicht in typischer Weise den bereits bestehenden Baustrukturen unterordnen. Um dies zur vermeiden, werden im Bebauungsplan örtliche Bauvorschriften sowie maximale Firsthöhen festgesetzt, mit denen die ortstypischen Gestaltungsmerkmale für Gebäude dargelegt werden. Darüber hinaus wird eine ortstypische bauliche Dichte festgesetzt, so dass Eingriffe in das Ortsbild nicht zu erwarten sind.

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Keine Beeinträchtigungen durch den Verlust der außerhalb des Plangebietes gelegenen Gehölzstrukturen

In die an der Einsteinstraße vorhandenen Baumreihen und die am Weg Beerbecke vorhandenen, besonders markanten Einzelgehölze wird nicht eingegriffen, so dass sie als landschaftswirksame Strukturen erhalten bleiben.

Verlagerung des Ortsrandes in die Landschaft

Der Ortsrand wird weiter nach Süden verlagert. Insbesondere nach hier wird der neu entstehende Ortsrand in die freie Landschaft über eine Eingrünung eingebunden sein. Auf Grund der Gestaltungsmerkmale der zukünftigen Häuser (s.o.), welche unter Berücksichtigung heutiger Anforderungen, den Merkmalen der vorhandenen Häuser entsprechen, wird sich das Baugebiet in den Ortsrand integrieren und mittelfristig von den wesentlichen Aussichtspunkten nicht störend in Erscheinung treten. Mit Bezug auf das oben gezeigte Bild Ausblick Einsteinstraße ist zu berücksichtigen, dass sich der tatsächliche Aussichtspunkt noch weiter oberhalb befindet. Die auf zwei Bautiefen bezogene Ausdehnung des Ortsrandes in die freie Landschaft wird die Aussicht auf das Calenberger Land nicht erheblich beeinträchtigen, weil der Blick von hier aus über die Häuser hinweg schweifen kann.

Ergebnis

Die Erweiterung der Siedlungsbereiche erfolgt zu Lasten von Freiflächen, die nachhaltig verloren gehen. Des Weiteren sind erhebliche Eingriffe aus den nach Überbauung entstehenden, abrupten Übergängen zwischen freier Landschaft und Siedlungsrand zu erwarten, welche aber über die geplante Eingrünung minimiert werden. Hieraus resultiert ein allgemeines Risiko mit dem erhebliche Beeinträchtigungen verbunden sind. Der Ausblick von den für die Erholung wichtigen Aussichtspunkten wird durch das zukünftige Wohngebiet nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Beschreibung

Im Plangebiet oder seiner näheren Umgebung befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter auf die die geplante Wohnbebauung negative Auswirkungen haben könnte.

Bewertung

Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.

Ergebnis

Es besteht kein Risiko der Beeinträchtigung von Kultur- und Sachgütern, so dass nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Beschreibung

Die Schutzgüter stehen in einem stark vernetzten und komplexen Wirkungsgefüge zueinander. Hierbei beeinflussen sie sich in unterschiedlichem Maß.

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Tab.: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Plangebiet, Wirkung der Planung (in Anlehnung an RAMMERT (1995))

auf

Wirkung von

Men

sch

Pfla

nzen

Tier

e

Bode

n

Was

ser

Klim

a

Luft

Land

scha

ft

Mensch BESTAND: geringe lw.

Immissionen am Ortsrand,

Wohnumfeld PLANUNG: (0)

BESTAND: Verbreitung,

Nutzung, Verdrängung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Störungen,

Verdrängung, Verbreitung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Bearbeitung,

Düngung PLANUNG: (-) Versiegelung, Verdichtung

BESTAND: Gestaltung Stoffeintrag

PLANUNG: (0)

BESTAND: geringe Versiegelung

(0)

PLANUNG: (0)

BESTAND: Nutzung Stoffeintrag

PLANUNG: (0)

BESTAND: Gestaltung,

PLANUNG: (-) weitere Gestaltung

Pflanzen BESTAND: Naturerlebnis

PLANUNG: (-) Umwandlung von

Vegetation

BESTAND: Kulturgeprägte

Ackergesellschaften Konkurrenz

PLANUNG: (0)

BESTAND: Schutz, Nahrung,

Lebensraum PLANUNG: (-)

Verlust u. Umwandlung v.

Vegetation

BESTAND: Nährstoff- entzug,

Bodenbildung PLANUNG: (0)

BESTAND: NutzungPLANUNG: (0)

BESTAND: Klimabildung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Nutzung, Reinigung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Struktur-elemente

PLANUNG: (0)

Tiere BESTAND: Naturerlebnis PLANUNG: (0)

BESTAND: Fraß, Tritt, Düngung,

Bestäubung Verbreitung

PLANUNG: (-) Vegetationsdecke wird von menschl. Nutzung geprägt

BESAND: Konkurrenz PLANUNG:

(0)

BESTAND: Düngung, Verdichtung, Bodenbildung PLANUNG: (0)

BESTAND: NutzungPLANUNG: (0)

BESTAND: Beeinflussung PLANUNG: (0)

BESTAND: Nutzung PLANUNG: (0)

BESTAND: NutzungPLANUNG: (0)

Boden BESTAND: Ertrags- potenzial

PLANUNG: (0) Verlust lw.

Fläche stellt keine Gefährdung des lw.

Ertrages dar

BESTAND: Lebens- raum,

Nährstoff- versorgung PLANUNG:

(-) Verlust von Lebensräumen nach

Versiegelung

BESTAND: Lebensraum

PLANUNG: (-) Versiegelung,

Verlust v. Lebensräumen

BESTAND: lw. Bodenumlagerungen

PLANUNG: (-) weitere

Bodenumlagerungen und -einträge

BESTAND: Stoffeintrag, Filtration von

Stoffen PLANUNG: (-) Versiegelung,

Funktionsverlust

BESTAND: Beeinflussung PLANUNG: (0)

BESTAND: Keine PLANUNG: (0)

BESTAND: Wasser-haushalt, Stoffhaus- halt, e etc.

PLANUNG: (0)

Wasser BESTAND: Lebens-

grundlage PLANUNG: (0)

BESTAND: Lebens-

grundlage, Lebensraum

PLANUNG: (0)

BESTAND: Lebens-grundlage,

Lebensraum PLANUNG: (0)

BESTAND: Bodenwasser,

Beeinfussung v. Bodenart und -

struktur PLANUNG: (-) verringerte

Versickerung

BESTAND: geringe Schadstoffeinträge

PLANUNG: (0)

BESTAND: Verdunstung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Luftfeuchtigkeit PLANUNG: (0)

BESTAND: Strukturelemente,

Relief, Wasserhaushalt etc.

PLANUNG: (0)

Klima BESTAND: Umfeld-

bedingungen PLANUNG: (0)

BESTAND: Wuchs- bedingungen,

Umfeldbedingungen PLANUNG: (0)

BESTAND: Umfeld-bedingungen PLANUNG: (0)

BESTAND: Bodenent- wicklung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Grundwasser- neubildung

PLANUNG: (0)

BESTAND: Klima der Freiflächen

PLANUNG: (-) unbelastetes

Siedlungsklima

BESTAND: Strömung,

Wind PLANUNG: (0)

BESTAND: Elementder gesamt-

ästh. Wirkung PLANUNG: (0)

Luft BESTAND: Lebensgrundlage

PLANUNG: (0)

BESTAND: Lebens- grundlage

PLANUNG: (0)

BESTAND: Lebens-grundlage

PLANUNG: (0)

BESTAND: BodenluftPLANUNG: (0)

BESTAND: Trockene Deposition

PLANUNG: (0)

BESTAND: Lokalklima

PLANUNG: (0)

BESTAND: keine

PLANUNG: keine

BESTAND: Erholungs- eignung

PLANUNG: (0)

Landschaft BESTAND: Naherholung, ästh.

Empfinden PLANUNG: (-)

Veränderung d. Landschaftsbildes

BESTAND: Lebens- raumstruktur PLANUNG: (-)

Veränderte Situation (Siedlungsraum)

BESTAND: Lebens-raumstruktur PLANUNG: (-)

Veränderte Situation (Siedlungsraum)

BESTAND: Bodenbildung PLANUNG: (-)

Veränderte Situation (Siedlungsraum)

BESTAND: Gewässerverlauf,

PLANUNG: (0)

BESTAND: Klimabildung PLANUNG: (-)

Veränderte Situation (Siedlungsraum)

BESTAND: Strömungs-

verlauf PLANUNG: (0)

BESTAND: OrtsrandPLANUNG: (-) Siedlungsraum

Wirkung der Planung: (-) = negative Wirkung, (0) = neutrale Wirkung, (+) = positive Wirkung

Bewertung

Keine Beeinträchtigungen durch Verlust landwirtschaftlicher Produktionsfläche

Eine Gefährdung des landwirtschaftlichen Ertrages ist nicht zu erwarten. Die Eingriffe in die landwirtschaftliche Produktionsfläche werden als nicht erheblich bewertet.

Klima- und Immissionsschutz aus Nutzung von Sonnenenergie

Im Plangebiet ist die Nutzung von Sonnenenergie aus Solaranlagen grundsätzlich möglich. Über die festgesetzte große Spanne der Dachneigungen werden hierfür die Voraussetzungen geschaffen. Hiermit wird zum Klima- und Immissionsschutz beigetragen.

Keine Beeinträchtigungen der Sonnenenergienutzung durch die Pflanzung von Bäumen

Die nördliche Grenze des Plangebietes wird mit Strauchhecken eingegrünt. Auf Grund der geringen Breite der hierfür vorgesehenen Flächen sind unter Berücksichtigung des Niedersächsischen

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Nachbargesetzes nur kleinkronige Bäume mit max. Höhen von 12 m zu verwenden. Hierdurch wird die ungestörte Nutzung der angrenzenden Grundstücke gem. der rechtlichen Grundlagen ermöglicht.

Ergebnis

Aus den Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander resultieren keine erheblichen Eingriffe.

2.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen / Eingriffsregelung

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen

Gem. § 1a Abs. 3 BauGB sind Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden. Dieser Vermeidungsgrundsatz bezieht sich auf die Unterlassung einzelner von dem Vorhaben ausgehender Beeinträchtigungen und schließt die Pflicht zur Verminderung von Beeinträchtigungen (Minimierungsgebot) ein. Dabei ist eine Beeinträchtigung vermeidbar, wenn das Vorhaben auch in modifizierter Weise (z. B. verschoben oder verkleinert) ausgeführt werden kann, so dass keine oder geringere Beeinträchtigungen entstehen.

Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Art der baulichen Nutzung

Beeinträchtigungen des Menschen, seiner Gesundheit und seines Wohnumfeldes werden vermieden, weil durch diese Bauleitplanung eine Wohnnutzung vorgesehen ist, die mit den in der Umgebung vorhandenen Nutzungen harmoniert. Um erhebliche Beeinträchtigungen der geplanten Wohnnutzung und den in der Umgebung stattfindenden Nutzungen zu vermeiden, werden z. B. Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Beherbergungsbetriebe im Wohngebiet ausgeschlossen.

Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser: Festsetzung und Überschreitung der Grundflächenzahl

Mit der Festsetzung einer geringen Grundflächenzahl (GRZ) = 0,3 wird die im Plangebiet mögliche Versiegelung auf ein geringes und für die geplante Wohnnutzung notwendiges Maß begrenzt. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl um bis zu 50% für die Anlage von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO ist zulässig.

Mit der Festsetzung werden Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasserhaushalt vermindert, weil auf den nicht versiegelten Flächen die Bodenfunktionen und die natürliche Grundwasserneubildungsrate erhalten werden kann. Weil die Eingriffe in den Boden und den Wasserhaushalt aus der Flächeninanspruchnahme für Versiegelungen nicht vollständig vermieden werden können, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser: Rückhalt des Oberflächenwassers

Das auf den befestigten Flächen des Siedlungsraumes anfallende Oberflächenwasser soll in einem Stauraumkanal zurückgehalten und der Vorflut dosiert zugeführt werden. Einer Verschärfung von Hochwasserereignissen in der angebundenen Vorflut wird hiermit entgegengewirkt.

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Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft: Gestaltungsvorschriften / Berücksichtigung ortstypischer Bauformen

Über die Berücksichtigung offener und der Umgebung angepasster Baustrukturen (eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser), einer geringen und ortstypischen Grundflächenzahl (GRZ) = 0,3, mit der ein ortstypischer Anteil an Freiflächen gewährleistet ist, werden nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft vermieden. Das Plangebiet befindet sich am Ortsrand. Der Übergangsbereich zur freien Landschaft in Richtung Westen und Süden ist landschaftlich von Bedeutung. Auf Grund dieser aus der Sicht der Ortsbild- und Landschaftspflege besonders sensiblen städtebaulichen Situation sind an zukünftige Baukörper besondere Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung und Kubatur zu stellen. Eine ungestörte Silhouette soll erhalten bleiben. In den örtlichen Bauvorschriften wird der städtebaulichen Rahmen zur Einfügung und Unterordnung der neuen Baukörper in den vorhandenen Ortsrand vorgeben werden. Sie beziehen sich auf die Gestaltungsaspekte Dächer (Neigung) sowie Firsthöhe und spiegeln die ortstypischen Gestaltungsmerkmale wieder. In Anlage 3 ist ein Querschnitt durch das Plangebiet abgebildet, der zeigt, dass sich die neu hinzukommenden Gebäude in ihrer Höhe den am Siedlungsrand vorhandenen Gebäudehöhen unterordnen.

Mit den genannten Maßnahmen kann der Eingriff in die Landschaft und das Ortsbild auf ein geringes Maß minimiert werden. Allerdings muss wegen der Lage des neuen Baugebietes am Ortsrand eine Integration in die freie Landschaft gewährleistet werden. Hierfür sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Tiere und Pflanzen: Erhalt eines Baumes

Der Erhalt des innerhalb des Straßenraumes Zur Beerbeeke befindlichen Baumes soll bei der Erschließungsplanung berücksichtigt werden, um ihn als landschaftswirksames Element und als Lebensraum für Tiere zu erhalten.

Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen aus den Wechselwirkungen zwischen Wasser und Mensch: Errichtung einer Auffangmulde und eines Walls

Am südlichen Plangebietsrand wird zum Rückhalt und zur Ableitung des von den oberliegenden Ackerflächen abfließendem Oberflächenwassers eine Auffangmulde errichtet. Innerhalb der daran angrenzenden und mit (b) gekennzeichneten Pflanzflächen wird darüber hinaus ein max. 0,5 m hoher Erdwall errichtet, so dass das in der Mulde anfallende Wasser nicht auf die unterliegenden Grundstücke fließen kann. Nachteilige Wechselwirkungen auf das Wohlbefinden der zukünftigen Wohnbevölkerung aus auf die Grundstücke abfließendem Oberflächenwasser werden somit vermieden.

Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Erhebliche Eingriffe aus nachteiligen Umweltauswirkungen in die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden sowie Wasser aus der Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung von Böden sowie in das Schutzgut Landschaft aus dem fehlenden Übergang zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft sind nicht zu vermeiden und auszugleichen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz werden im Folgenden beschrieben.

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Eingrünung des Allgemeinen Wohngebietes Auf den als Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten und mit (b) gekennzeichneten Flächen sind am zur freien Landschaft zugewandten Plangebietsrand Baum-Strauch-Hecken und in den mit (a) gekennzeichneten Flächen, am nördlichen, zu den bestehenden Wohngebieten ausgerichteten Plangebietsrand Strauchhecken aus heimischen Gehölzarten zu pflanzen.

Innerhalb der Fläche sind heimische, 2 x verpflanzte Sträucher mit Höhen zwischen 60 bis 100 cm oder für Bäume 2 x verpflanzte Heister mit Höhen zwischen 150 bis 200 cm gem. der Pflanzschemata und Artenlisten in Anlage 1 (3 und 4 m breite Strauchhecken), Pflanzflächen (a) und Anlage 2 (4 m breite Baum- und Strauchhecken), Pflanzflächen (b), zu pflanzen. Die vorgenommen Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die Pflanzungen sollen nach Beginn der privaten Baumaßnahmen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Vegetationsperioden nach Baubeginn durchgeführt werden.

Durch die Pflanzung der Strauch- und Baumhecken wird das Plangebiet eingegrünt und ein Übergang zwischen dem neuen Wohngebiet und der angrenzenden freien Landschaft geschaffen. Auf die nördlich angrenzenden Wohngrundstücke wird Rücksicht genommen, da hier eine hochwachsende und schattenbildende Vegetation nicht vorgesehen wird.

Aus Gründen des Rückhalts von auf den oberliegenden Flächen Richtung Wohngebiet abfließendem Oberflächenwasser, ist innerhalb der mit (b) gekennzeichneten Anpflanzflächen die Errichtung eines max. 0,5 m hohen Erdwalls zulässig, wenn dieser mit einer Strauch- und Baumhecke begrünt wird.

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Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

In der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz wird der Bestand der Planung inkl. der im Plangebiet festgesetzten Kompensationsmaßnahmen gegenübergestellt, um den Eingriff zu ermitteln. Die Biotopwerte wurden anhand der "Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung" des Niedersächsischen Städtetages (2006) ermittelt.

Tab.: Eingriffs- Ausgleichs- Bilanz für den Eingriffsraum (gem. Nds. Städtetag, verändert)

Rechnerische Bilanz IST-ZUSTAND PLANUNG INKL. AUSGLEICH

Biotoptypen Fläche in ca. m² Wertfaktor

Flächen-wert (b x c)

Biotoptypen Fläche in ca. m² Wertfaktor

Flächen-wert (f x g)

a b c d e f g h

AT (Acker) 11.908 1 11.908

OEL (Einzelhaus-bebauung inkl. Nebenanlagen im WA-Gebiet)

4.861 0 0

UHM 1 (Wildkrautfluren) 229 3 687 PHZ (Freiflächen, im

WA-Gebiet) 4.320 1 4.320

OVW (lw. Weg) 209 1 209 HPG 1 (standortger. Gehölzpflanzung) 1.623 3 4.869

UHM 2 / FGR (Wegerandfluren, Graben)

172 3 516 OVS 1/ 2 (Straße) 1.973 0 0

- darin: HB (Baum) (30) 3 90 Gesamtfläche 12.777 Flächenwert PLANUNG 9.189

OVS 1 (Straße) 259 0 0

Gesamtfläche: 12.777 Flächenwert IST 13.410

Flächenwert für Ausgleich = PLANUNG - IST = 9.189 - 13.410 = - 4.221 WE

Die Bilanz zeigt, dass im Eingriffsraum ein Kompensationsdefizit von - 4.221 Werteinheiten entsteht. Das Defizit soll überwiegend auf einer externen Fläche ausgeglichen werden.

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Externe Kompensationsmaßnahmen Das Kompensationsdefizit von - 4.221 Werteinheiten wird über die Bereitstellung externer Kompensationsflächen des Ökopools Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen ausgeglichen. Hierzu werden mind. 2.111 m² Acker in mesophiles Grünland mit begleitenden Gehölzpflanzungen auf den Flst. 2, 306 und 323 in der Flur 7, Gemarkung Eckerde, sowie auf den Flst. 543 und 462/4, Flur 1, Gemarkung Stemmen, geschaffen. Die externen Flächen sind bereits ökologisch aufgewertet worden. Durch die “Abbuchung“ vom Ökokonto wird das Kompensationsdefizit ausgeglichen. Die externe Kompensation wird zwischen den Stadtwerken GmbH und dem Investor geregelt.

Der Ökopool Eckerde weist ausreichend Potenzial für den Ausgleich der aus der vorliegenden Bauleitplanung resultierenden Eingriffe auf. Seitens der Fachbehörden kann nach Abschluss der Bauleitplanung bei Bedarf ein Auszug der Abbuchung aus dem Ökokonto angefordert werden.

2.3 Beschreibung der zu erwartenden (verbleibenden) erheblichen, nachteiligen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Umwelt

Die aus der Flächeninanspruchnahme für die Entwicklung eines Wohnsiedlungsgebietes resultierenden Veränderungen der Bodenstrukturen und des Wasserhaushaltes sowie des Landschafts- und Ortsbildes verbleiben planbedingt auf der Fläche.

2.4 Planalternativen

Standort

Allgemeines Wohngebiet

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barsinghausen im Jahr 2003 wurden die für die Siedlungsentwicklung geeigneten Flächen ermittelt. Das vorliegende Plangebiet war schon im Vorgänger- Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche für ein Wohngebiet dargestellt. Im Rahmen der o.g. Neuaufstellung des FNPs wurde die Fläche in die Überprüfung mit einbezogen. Hierbei wurden auch umweltrelevante Gesichtspunkte wie das landschaftsplanerische Konfliktpotenzial berücksichtigt. Die Überbauung der Flächen ist möglich, wenn die verbleibenden Freiräume gesichert und die geplante Bebauung eingegrünt wird.

Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt, welcher für die benannte Fläche Wohnbaufläche vorsieht. Insofern ist die grundsätzliche Prüfung von Standortalternativen auch nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, sondern Bestandteil der Flächennutzungsplanung der Stadt Barsinghausen.

Externe Kompensationsflächen

Um den Anforderungen an den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden zu entsprechen, wird der überwiegende Teil der für den Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlichen Flächen extern zur Verfügung gestellt. Hierbei wird auf den Ökopool Eckerde der Stadtwerke Barsinghausen zurückgegriffen. Alternativ wurde im Rahmen der Ortsbegehung zur Erfassung von für Amphibien bedeutsamen Strukturen im Plangebiet und seiner Umgebung eine rückwärtig der Splittersiedlung an der Waldstraße gelegene Fläche auf ihre Eignung als Kompensationsfläche begutachtet. Hier wurde vor ca. 20 Jahren auf einer Ackerbrache eine Obstwiese angelegt und an drei Stellen mit einer Baum- und Strauchhecke umgeben. Die Entwicklung der Obstbäume verläuft aber auf Grund der anstehenden Staunässe suboptimal. Zudem neigt die Fläche zur Verbuschung. Auf Grund der Nähe zu den westlich der Waldstraße, im zentralen Beerbeekental gelegenen feuchten und für Amphibien bedeutsamen Wiesenbereiche,

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würde sich die Fläche für die Anlage weiterer Gewässer als Laichhabitat für Amphibien anbieten. Hierzu wären hier jedoch entsprechende und für auf offene Flächen angewiesene Amphibienarten geeignete offene Wiesengewässer anzulegen. Für den bauplanungsrechtlich erforderlichen Ausgleich kann auf Grund der bereits hohen allgemeinen Wertigkeit der Fläche für Natur und Landschaft nicht die notwendige Aufwertung erreicht werden.

Planinhalt

Im Plangebiet ist die Errichtung von Einfamilien- und Doppelhäusern geplant, die, wie in den angrenzenden Ortsbereichen, vornehmlich dem allgemeinen Wohnen dienen sollen. Für den südlichen Ortsrand von Barsinghausen sind locker bebaute Siedlungsgebiete mit höchstens ein- bis zweigeschossigen Gebäuden typisch. Die gewählten Festsetzungen gewährleisten, dass sich das geplante Wohngebiet nach Art und Maß der Nutzungen in das Orts- und Landschaftsbild integriert. Eine darüber hinausgehende Festsetzung von überdimensional wirkenden und großvolumigen Bauweisen oder eine zu geringe Bebauungsdichte zur Realisierung von großen und mit der Bodenschutzklausel nicht vereinbarenden zu großen Grundstücksflächen soll jedoch nicht vorgesehen werden.

Die geplante linienförmige Verkehrserschließung ermöglicht, dass der Flächenbedarf für den Verkehr auf das für die Wohnnutzung erforderliche Maß reduziert wird. Das Wohngebiet wird durch freiwachsende Strauch- Baumhecken landschaftsgerecht eingebunden, so dass die Ortsrandlage berücksichtigt wird.

Nullvariante

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt, wobei die Ertragskraft der Böden die wirtschaftliche Grundlage bildet. Die Beeinträchtigungen aus intensiv ackerbaulicher Nutzung für die Bodenstruktur und die angrenzenden gemischt strukturierten Gebiete und die Durchlässigkeit des Bodens sowie das Kleinklima würden erhalten bleiben. Der erforderliche Bedarf an Wohngrundstücken müsste an anderen Orten gedeckt werden.

3 Zusätzliche Angaben

3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren

Bei der Umweltprüfung wurden folgende Quellen und Verfahren berücksichtigt:

- Landschaftsplan Stadt Barsinghausen (1996), teilweise,

- Landschaftsrahmenplan der Region Hannover,

- Flächennutzungsplan 2015 der Stadt Barsinghausen (2003),

- Schallimmissionsplan der Stadt Barsinghausen,

- Landschaftsplanerischer Beitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barsinghausen (v. Luckwald, 2002),

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- Biotoptypenkartierung im M. 1:1.000: V. DRACHENFELS (Hildesheim, 2004): "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen",

- Bewertung der Biotoptypen, des Bodens, des Klimas und der Luft sowie des Wassers und zur Bilanzierung des Eingriffes in Boden, Natur und Landschaft: die "Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" des NIEDERSÄCHSISCHEN STÄDTETAGES (Hannover, 2006),

- Erfassung des Bodens: NLfB (Hannover, 1997): "Digitale Bodenkarte 1: 50.000",

- zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Bodens und des Baugrunds: gpb ARKE (Hess. Oldendorf, 2007): "Baugrunduntersuchung "Zur Beerbeeke" Barsinghausen, ST Kirchdorf",

- zur geplanten Ableitung des Oberflächenwassers: Rudolf Peters Ingenieurberatung für Umwelterschließung und Urbanisierung (2008): Antrag nach § 10 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) zur Einleitung von Oberflächenwasser in ein bestehendes Gewässer III. Ordnung, sowie nach § 128 NWG zur Verrohrung eines vorh. Grabens auf 13 m Länge und Ausbau der Grabensohle, sowie nach § 128 NWG zur Herstellung eines Gewässers III. Ordnung auf einer Länge von 182 m, Einleitungsstelle: Barsinghausen, OT Egestorf, Gemarkung Egestorf, Flur 3, Flst. 184/1 bzw. 122/1. Zum Entwurf zur Oberflächenentwässerung des Baugebietes "Beim Buchenkampe", B-Plan Nr. 193, Barsinghausen, OT Egestorf, Region Hannover.

Die genannten Verfahren entsprechen, mit Ausnahme des Landschaftsplanes der Stadt Barsinghausen, dem heutigen Stand der Technik. Schwierigkeiten bei der Erhebung der Grundlagen haben sich nicht ergeben. Die relevanten Umweltfolgen der Bebauungsplanfestsetzungen sind überprüft worden, so dass hinreichend Beurteilungskriterien für eine umweltverträgliche Realisierung des Allgemeinen Wohngebietes vorliegen.

3.2 Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der nachteiligen Umweltauswirkungen

Die Kontrolle der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, die bei der Durchführung der Bauleitplanung zu erwarten sind, soll erfolgen, um möglichst frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen zu ergreifen.

Die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB festgesetzten Pflanzmaßnahmen werden von der Stadt Barsinghausen durch Ortsbegehung 2 Jahre nach Baubeginn auf Durchführung und Anwuchserfolg kontrolliert. 5 Jahre danach soll durch die Stadt Barsinghausen eine stichprobenartige Kontrolle auf Vollständigkeit der Pflanzung, auf die extensive Nutzung der Flächen, auf die Dominanz standortheimischer Gehölzarten und auf das Vorkommen heimischer Vogel- und Insektenarten erfolgen.

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die aus der Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 193 "Beim Buchenkampe", OT Egestorf, voraussichtlich resultierenden Umweltauswirkungen wurden überprüft.

Das Plangebiet umfasst eine am südwestlichen Ortsrand von Egestorf befindliche und ca. 12.777 m² große Ackerfläche, welche im Westen an die Einsteinstraße und im Osten an den Weg Zur Beerbeeke angebunden wird. Zur Darlegung der Anbindung an den Birkenweg (nur Ver- und entsorgungsfahrzeuge) ist ein Teil des Weges Zur Beerbeeke in den Geltungsbereich integriert.

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Durch die Bauleitplanung werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Deckung des erkennbaren und auf Barsinghausen bezogenen Wohnbaulandbedarfes geschaffen, indem ein Allgemeines Wohngebiet (WA- Gebiet) festgesetzt wird. Für das Wohngebiet werden die Erschließung über die Einsteinstraße und den Weg Zur Beerbeeke, der Rückhalt des anfallenden Oberflächenwassers über einen Stauraumkanal sowie die Anforderungen an die Ortsbild und -randgestaltung berücksichtigt.

Aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ergeben sich keine grünordnerischen Darstellungen, welche in die vorliegende verbindliche Bauleitplanung zu übernehmen sind. Zielkonflikte mit den lokalen und regionalen Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, bestehen nicht. Südlich des Plangebietes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet LSG-H 23 "Norddeister". Zielkonflikte zwischen der geplanten Erweiterung des Ortsrandes und dem Landschaftsschutz bestehen aber nicht, weil der Ortsrand landschaftsgerecht eingegrünt wird.

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barsinghausen wurde die Wohnsiedlungsentwicklung überprüft. Hierbei wurden auch umweltrelevante Gesichtspunkte, wie die mögliche Einbindung in die Landschaft und das zu erwartende Konfliktpotenzial mit Natur und Landschaft überprüft. Die Fläche wurde für die Wohnbaulandentwicklung ausgewiesen.

Die gewählten Festsetzungen gewährleisten, dass sich das geplante Wohngebiet nach Art und Maß der Nutzungen in das Orts- und Landschaftsbild integriert und die Belange der Oberflächenentwässerung angemessen berücksichtigt werden.

Nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, die als erheblich zu werten sind, resultieren aus der Veränderung der Acker- und Ruderal- zu Siedlungslebensräumen und dem teilweise vollständigen Lebensraumverlust bei Überbauung der Flächen mit Gebäuden, befestigten Plätzen und Straßen. Des Weiteren sind erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden aus der Überbauung, Versiegelung, Umlagerung und dem Abtrag der anstehenden Böden, auf das Schutzgut Wasser aus der Veränderung der Grundwasserneubildungsrate bei Versiegelung der Böden und auf das Schutzgut Landschaft aus der Inanspruchnahme der Freiflächen, der Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes und der fehlenden Einbindung in die freie Landschaft zu nennen.

Weitere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können über die Rückhaltung des auf den befestigten Flächen anfallenden Oberflächenwassers in einem Stauraumkanal, des auf den oberliegenden Flächen anfallenden Hangwassers in einer Auffangmulde, über die Berücksichtigung offener und in ihrer Gestaltung ortsangemessener Baustrukturen und -höhen und über die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche im Wohngebiet minimiert und vermieden werden.

Die erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild und auf Tiere und Pflanzen werden über die Eingrünung mit standortgerechten und -heimischen Baum- und Straucharten im Plangebiet teilweise ausgeglichen. Die Beeinträchtigungen aus der Freirauminanspruchnahme und aus der Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes verbleiben aber planbedingt auf der Fläche bestehen. Im Plangebiet steht nicht genügend Fläche zur Verfügung, um den erforderlichen Ausgleich vollständig decken zu können. Aus diesem Grund werden aus dem Flächenpool der Stadt Barsinghausen Flächen für Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt und durch den Investor abgelöst.

Die Stadt Barsinghausen wird die festgesetzten Pflanzmaßnahmen in angemessenen Zeitabständen überprüfen.

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Teil III Verfahrensvermerke

1 Verfahrensvermerke

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, mit der Begründung wurde ausgearbeitet vom:

Planungsbüro REINOLD Raumplanung und Städtebau (IfR)

31737 Rinteln – Krankenhäger Straße 12 Telefon 05751 - 9646744 Telefax 05751 - 9646745

Rinteln, den 10.10.2008

gez. Reinold ....................................... Siegel Planverfasser

Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 17.04.2008 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, und der Begründung einschl. Umweltbericht zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 19.04.2008 in der Deister-Leine-Zeitung ortsüblich bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, mit der Begründung einschl. Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom 28.04.2008 bis 27.05.2008 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.04.2008. Barsinghausen, den 10.11.2008

gez. Zieseniß ........................................ Bürgermeister

Satzungsbeschluss

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat den Bebauungsplan Nr. 193 „Beim Buchenkampe“, OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften, nach Prüfung der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 11.09.2008 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Barsinghausen, den 10.11.2008

gez. Zieseniß

........................................ Bürgermeister

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Bebauungsplan Nr. 193 "Beim Buchenkampe", OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften Begründung und Umweltbericht

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Anlage 1: Pflanzschema und Artenliste für die Bepflanzung der 4 m breiten Anpflanzflächen (a) (Hinweis: Bei der Ausführung der Bepflanzungen sind die Abstandsregelungen des Nieders. Nachbarrechtsgesetzes §§ 50 ff zu beachten. Bei den 4 m breiten Anpflanzflächen ist ein mind. beidseitig 0,5 m oder einseitig ein mind. 1 m breiter Saum Bestandteil der Pflanzung. Dieser Saum ist als Wildkrautflur zu entwickeln.)

Sträucher:

CSAN Hartriegel (Cornus sanguinea)

CMO Weißdorn (Crataegus monogyna)

CAV Hasel (Corylus avellana)

RCANI Hundsrose (Rosa canina)

PSP Schlehe (Prunus spinosa)

EEU Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)

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Bebauungsplan Nr. 193 "Beim Buchenkampe", OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften Begründung und Umweltbericht

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Anlage 2: Pflanzschema und Artenliste für die Bepflanzung der 3 m und 4 m breiten Anpflanzflächen (b) (Hinweis: Bei der Ausführung der Bepflanzungen sind die Abstandsregelungen des Nieders. Nachbarrechtsgesetzes §§ 50 ff zu beachten. Bei den 4 m breiten Anpflanzflächen ist ein mind. beidseitig 0,5 m oder einseitig ein mind. 1 m breiter Saum Bestandteil der Pflanzung. Dieser Saum ist als Wildkrautflur zu entwickeln.)

B Kleinkronige Bäume:

Eberesche (Sorbus aucuparia) Hainbuche (Carpinus betulus) Salweide (Salix caprea)

Sträucher:

CSAN Hartriegel (Cornus sanguinea)

CMO Weißdorn (Crataegus monogyna)

CAV Hasel (Corylus avellana)

RCANI Hundsrose (Rosa canina)

PSP Schlehe (Prunus spinosa)

EEU Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)

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Bebauungsplan Nr. 193 "Beim Buchenkampe", OT Egestorf, einschl. örtlicher Bauvorschriften Begründung und Umweltbericht

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Anlage 3 a

i. O.

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Anlage 3 b

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Anlage 3 c