Bautechnik für Dlßt - wuerth.de · Bautechnik DlBt Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-t 9.53-2374...

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Deutsches Institut für Bautechnik Dlßt Allgemeine Bauartgenehmigung ZuIassungssteile für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene AnstaIt des öffentIichen Rechts MitgIied der EOTA, der UEAtc und derWFTAO Datum; 27.06.2019 Geschäftszeichen: IN 65-1.19.53-260/18 Nummer; Z-19.53-2374 Antragsteller: Adolf Würtft GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau Geltungsdauer 19. Mal 2019 19. Mai 2024 Gegenstand dieses Bescheides: Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leltungen und Rohrleitungen "System Würth Brandschutzstein Kombi" Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Dieser BeScheid umfasst 14 Seiten und 18 Anlagen, Diese allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt die zur Bauart enthaltenen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtiichen Zulassung Nr. Z-19.15-2120 vom 19. Mai 2014. DIBt I KoIonnenstraße 30 B I D-10829 BerIin lTel.: -raS3078730-0 | Fax; ■l■493078730-320 1 E-Mail: [email protected] | www.dibt.de

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fürBautechnik Dlßt

AllgemeineBauartgenehmigung

ZuIassungssteile für Bauprodukte und Bauarten

Bautechnisches Prüfamt

Eine vom Bund und den Länderngemeinsam getragene AnstaIt des öffentIichen Rechts

MitgIied der EOTA, der UEAtc und derWFTAO

Datum;

27.06.2019

Geschäftszeichen:

IN 65-1.19.53-260/18

Nummer;Z-19.53-2374

Antragsteller:Adolf Würtft GmbH & Co. KGReinhold-Würth-Straße 12-17 74653 Künzelsau

Geltungsdauer 19. Mal 2019 19. Mai 2024

Gegenstand dieses Bescheides:Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leltungen und Rohrleitungen "System Würth Brandschutzstein Kombi"

Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Dieser BeScheid umfasst 14 Seiten und 18 Anlagen,Diese allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt die zur Bauart enthaltenen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtiichen Zulassung Nr. Z-19.15-2120 vom 19. Mai 2014.

DIBt I KoIonnenstraße 30 B I D-10829 BerIin lTel.: -raS3078730-0 | Fax; ■l■493078730-320 1 E-Mail: [email protected] | www.dibt.de

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Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-t 9.53-2374 Seite 2 von 14 I 27. Juni 2019

ALL6EMEINE BESTIMMUNGEN

Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung iSt die Anwendbarkeit des RegelungSgegenstandes im Sinne der LandeSbauordnungen nachgewiesen.

Dieser BeScheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetZüch vorge- schriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und BeScheinigungen.

DieSer Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, InSbesondere privater Schutzrechte, erteilt.

Dem Anwender deS Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weitergehender Regelun­gen in den "Besonderen Bestimmungen". Kopien dieSeS BescheideS zur Verfügung zu Stellen. Zudem iSt der Anwender deS Regelungsgegenstandes darauf hinzuweisen, dasS dieser Bescheid an der AnwendungSStelle vorliegen musS. Auf Anforderung sind den betei- ligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen.

Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auSzugSweiSe Veröffent- lichung bedarf der Zustimmung des Deutschen InStitutS für Bautechnik. Texte und Zeichnun- gen von werbeSchriften dürfen dieSem BeScheid nicht widerSprechen, Übersetzungen müssen den Hinweis 'Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen OriginalfasSung" enthalten.

Dieser BeScheid wird widerruflich erteilt. Die BeStimmungen können nachträglich ergänZt und geändert werden, InsbeSondere, wenn neue technische ErkenntniSSe dies erfordern.

DieSer Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller im Genehmigungsverfahren zum RegelungSgegenStand gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieSer GenehmigungSgrundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und iSt dem DeutSchen lnstitut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen.

Die von dieSem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich alS allge- meine bauaufsichtliche ZulasSung für die Bauart.

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Allgemeine Bauartgenehmigung Nr.Z-19.53-2374 Seite 3 von 14 1 27. Juni 2019

II BESONDERE BESTIMMUNGEN

1 Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich

1.1 Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) gilt für die Errichtung der AbSchottung, “SyStem würth-Brandschutzstein Kombi" genannt, als Bauart zum Verschließen von Öffnungen in feuerwiderStandsfähigen wänden und Decken nach Abschnitt 2.2, durch die elektriSche Leitungen und/oder Rohrleitungen nach AbSchnitt2.3 hindurchgeführt wurden (sog. Kombi- abschottung), wobei die Aufrechterhaltung des FeuerwiderstandeS im Bereich der Durchfüh- rungen bei einseitiger BrandbeanSpruchung -unabhängig von deren Richtung- für 90 Minuten als nachgewieSen gilt {Feuerwiderstandsfähigkeit: feuerbeStändig).

1.2 Die Kombiabschottung besteht im wesentlichen auS Formteilen, ggf. sog. GlaSgewebe- Streifen und einem dämmschichtbildenden Baustoff sowie - in Abhängigkeit von den durch­geführten lnStallationen - ggf. auS Streckenisolierungen. Die KombiabSchottung ist gemäß Abschnitt 2.5 auS den Bauprodukten nach Abschnitt 2.1 zu errichten.

1.3 Die Abschottung darf im lnnem von Gebäuden - auch zu AufenthaltSräumen und zugehöri- gen Nebenräumen hin - errichtet werden.

1.4 Die in dieser allgemeinen Bauartgenehmigung beschriebenen und in den Anlagezeichnun- gen dargestellten Ausführungen Stellen MindeStanforderungen zur Erfüllung der Anforderun- gen an den Brandschutz dar. Die Vorschriften anderer Rechtsbereiche bleiben unberührt, lm Rahmen des GenehmigungSverfahrenS wurden inSbeSondere keine NachweiSe zum wärme- oder Schallschutz Sovwe zur Dauerhaftigkeit der aus den Bauprodukten errichteten Abschottung geführt.

2 Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung

2.1 Bestimmungen für die zu verwendenden Bauprodukte2.1.1 Formtelle

Die Formsteine ('Würth-BrandSchutzStein Kombi"), Matten (mit dem ZuSatzvermerk "Matten- form“). Vakuumsteine ("Würth-Vakuumstein") und NachinStallationSkeile ("Würth-Nachin- StallationSkeil'') müSSen den Angaben der allgemeinen bauaufSichtlichen ZulaSsung Nr. Z-19.15-2120 entSprechen.

2.1.2 Dämmschichtbildender Baustoff "Würth Brandschutzmasse Kombi"Der dämmSchichtbildende Baustoff "Würth BrandschutzmaSse Kombi" musS den Angaben der allgemeinen bauaufSichtlichen ZulaSSung Nr. Z-19.11-2101 entSprechen.

2.1.3 Werkseitig vorgefertigte Aufleistungen und RahmenBei Einbau in Massivbauteile mit einer Dicke < 20 cm, bei Einbau in leichte Trennwände und bei Einbau in nichttagende Wandkonstruktionen nach DIN 4102-4, Tabelle 38 (Ab­schnitt 2.2.1) Sind für die Aufleistungen oder Rahmen Streifen auS nichtbrennbaren’ Bauplat- ten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten} zu verwenden.Bei Einbau in nichttagende wandkonstruktionen "PRIOWALL EI90'' bzw. "RB EI90'' (AbSchnitt 2.2,1) Sind für die AufleiStungen und Rahmen Streifen auS 42 mm dicken Gips- faSerplatten "PRIODEK H-..." gemäß DIN EN 14190 und der LeiStungserklärung Nr. Dop/PRIODEK-H/004-0519vom 17.05.2019 zu verwenden.

2.1.4 Streckenisolierungen2.1-4.1 Die an den Rohren ggf. anzuordnenden Streckenisolierungen müssen aus nichtbrennbaren’

Mineralwollmatten bzw. Mineralwollschalen bestehen und Tabelle 1 entSprechen.

' Die Zuordnung der Klassifizierten Eigenschaften des Brandverhaitens zu den bauaufsIchtUchen AnforderungenerfoIgt gemäß der Technischen RegeI A 2.2.1.2, "BauautsIchlIiche Anforderungen, Zuordnung der KIassen, verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten" der Musler-VerwaItungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MvVtB) Ausgabe 2017/1, Anhang 4, Abschnitt 1.

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AlIgemeine Bauartgenehmigung Nr.Z.19.63.2374 Seite 4 von 141 27. Juni 2019

Im GenehmigungSverfahren wurden Mineralwollmatten bzw. den Kennwerten alS geeignet nachgewieSen: nichtbrennbar’ DIN 4102-17’, Rohdichte £ 90 kg/m®.Tabelle 1

Mineralwollschalen mit folgen- Schmelzpunkt > 1000 “C nach

Bezeichnung/Firma Rohdichte^[kg/m^]

VerwendbarkeitSnachweiS' oder LeiStungserklärung Nr./Datum

"ROCKWOOL LapinuS RohrSchale 800" der Firma Rockw00l Lapinus Productie B. V.

90-115 DE0721011501 vom 06.08.2015

"ProRox PS 960" der Firma Rockwool Technical lPSulatlon

125 PROPS960NL-02 vom 01.07.2016

"ProRox WM 960" der Firma Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG, 45966 Gladbeck

100 PROWM960D-02 vom 01.04.2017

"Condt 150 U" der Firma Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH & Co. OHG,45966 Gladbeck

150 P-NDS04-417vom23.03.2016

Die Streckenisolierungen dürfen wahlweiSe mit einer 0,35 mm bis 1 mm dicken Umman­telung aus PVC-hart oder einer 0,6 mm bis 1 mm dicken äußere Bekleidung aus Stahlblech, daS ausreichend gegen Korrosion geSchützt sein muss, verSehen Sein.

2.1.4.2 wahlweiSe dürfen für dieSe StreckeniSOlierungen auch Isolierungen auS flexiblem Eiastomer- Schaum (FEF) gemäß DIN EN 14304* verwendet werden.ES dürfen wahlweise die in der Tabelle 2 aufgeführten Bauprodukte verwendet werden. Tabelle 2

Bauprodukte für StreckeniSOlierungen' Dicke[mm]

LeiStungserklärungNr./Datum

"AF/Armaflex" der Firma Armacell GmbH,48153 MünSter

9-31 0543-CPR-2016 vom 01.04.2016

"NH/Armaflex" der Firma Armacell GmbH,48153 Münster

9-31 0543-CPR-2013-015 vom 01.01.2015

"SH/Armaflex" der Firma Armacell GmbH,48153 Münster

9-31 0543-CPR-2013 vom 01.01.2015

"Kaiflex-KKpluS" der Firma wilhelm Kaimann GmbH & Co. KG. 33161 Hövelhof

9-31 DoP KKplus 11082016001 vom 11.08.2016

"FLEXEN KältekautSchuk PluS" der Firma würth GmbH & Co KG, 74653 Künzelsau

9-31 LE_5258501006_00_M_ flexen KältekautSchuk PluS vom 12.11.2014

DIN 4102-17:1990-12 BrandverhaIten von Baustoffen und BauteiIen: SchmeIzpunkt von MireraIwolI-Dämmstotfen; Begriffe, Anforderungen, Prüfung

NennwertOer venwendbarkeitsnachwels ist ein aIIgemeines bauaufsichttiches Prüfzeugnis.DIN EN 14304:2016-03: Wärmedämmstoffe für die technIsche GebäudeausrCistung und für betriebs­

technische AnIagen In der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus fIexIb- lem Elastomersdiaum (FEF) - Spezifikation; Deutsche Fassung EN 14304:2015

Die Herstellung und Zusammensetzung öer Bauprodukte muss den in der Prüfung verwendeten oder zu diesem ZeiQsunkt bewerteten entsprechen {Produktionsstand: Mai 2014).

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AIlgemeine Bauartgenehmigung Nr. 2-19.63-2374 Seite S von 14 | 27. Juni 2019

2.1.5

2.22.2.1

GlasgewebestreifenDie bei Deckeneinbau ggf. einzulegenden GiaSgewebestreifen müSSen der allgemeinen bauaufSichtlichen ZulasSung Nr. Z-19.15-2120 entsprechen.

Wände, Decken, ÖffnungenDie AbSchottung darf in wänden und Decken errichtet werden, die den Angaben der Tabelle 3 entsprechen und die Öffnungen gemäß den Angaben der Tabellen 3 und 4 ent- halten. Die Wände und Decken müSSen den TechniSchen Baubestimmungen entSprechen. Bei Einbau in leichte Trennwände Sind die Angaben des AbSchnittS 2.2.3 zu beachten. Tabelle 3

Bauteil bauaufsichtliche Anforderung an den Feuerwider- Stand'

Bauteildicke*[cm]

max. Offnungsgröße (innerhalb des RahmenS, falls vorhanden)B x H [mm]

Leichte Trennwand® >10 840 x 570 oder 570 x 840Massivwand’® ä 10 1.000x 1.000

nichttagende wandkonStruktionen nach DIN 4102-4, Tabelle 38" mlt Gips- wandbauplatten nach DIN 18163’^

feuerbeStändig

>8 840 X 570 oder 570 x 840

nichttagende wandkonstruktionen "PRIOWALL EI90'’ bzw. "RB EI90"’'

>4,2 584 X 584

Decke’“ > 15 700*; Länge unbegrenzt

Schottbereictie ohne InstaIIationen sind ggf. mit Maßnahmen nach ADschnitt 2.S.2.5.7 zu versehen.

111213

Die Zuordnung der FeuerwiderstandskIassen zu den bauaufsichtUchen Anforderungen erfoigt gemäß der Technischen Regel A 2.2.1.2, "Bauaufsichtliche Anforderungen, Zuordnung der Klassen, Verwendung von Bauprodukten, Anwendung von Bauarten" der Muster-VerwaItungsvorschrifl Technische Baubestimmungen (MVVTB) Ausgabe 2017/1, Anhang 4, Abschnitt 4.Die Wände/Decken müssen im Bereich der zu verschließenden BauteiIöffnung - z. B. unter Verwendung von Rahmen oder Aufleistungen - auf a 200 mm verstärkt werden (s. Abschnitt 2.1.3).Nichttragende Trennwände in Standerbauart mit StahIunterkonstruMion und beidseitiger Beplankung aus nid-tbrennbaren zement- bzw. gipsgebundenen BaupIatten (z. B. GKF-, Glpsfaserpl^tten) oder KaIzJum-SlIikat- PIatten. Aufbau der Wand und KIasslfizierung der Feuerwlderstsridsflhigkelt nach DIN 4102-4 oder narti aIIgemeinem bauaufsichtIichen Prüfzeugnis.Wände und Decken aus Beton bzw. StahIbeton oder Porenbeton und Mauerwerkswände aus nichtbrennbarenBaustoffen ohne HohIräume im Bereich der DurchführungDie Rohdichte öer Gips-Wandbau-PIatten muss mInöestens 0,6 kg/dm’ betragen.DIN 18163:1978-06 IAiandbaupIalten aus Gips: Eigenschaften, Anforderungen, PrüfungGemäß aIIgemeinem bauaufsiditUchem Prüfzeugnis Nr. P-2009-B-2938

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2.2.2

2.2.3

Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss den Angaben der Tabelle 4 entSprechen.Tabelle 4

Abstand der Bauteilöffnung zu

Größe der nebenelnander liegenden Öffnungen (B (cm] x H [cm])

AbStand zwiSchen den Öffnungen [cm]

Abschottungen nach dieser aBG

entsprechend der AbmeSsungen gemäß Tabelle 3

> 10*

anderenAbSChottungen

eine/beide (:5lTnung{en) > 40 x 40 >20beide Öffnungen < 40 x 40 >10

anderen Öffnungen oder Einbauten

eine/beide Öffnung(en) > 20 x 20 >20beide Öffnungen <20x20 > 10

2.2.4

2.32.3.12.3.1.1

2.3.1.2

* In teichten Trennwänden gemäß Abschnitt 2.2.3 darf der Abstand zwischen zwei übereinander bzw. zwei nebeneinander angeordneten Kombisctiottungen auf 5 cm reduziert werden, sofern zwischen den Kombischot­tungen ein RiegeI bzw. eIn Stander angeordnet wIrd.

DaS Ständerwerk der leichten Trennwand nach Tabelle 3 ist durch zusätzlich angeordnete wandstiele und durch Riegel So ergänzt Sein, dass dieSe die Begrenzung der wandöffnung für die vorgeSehene Abschottung bilden. Die wandbeplankung muSS auf dlesen Stahlblech- profilen in bestimmungsgemäßer weise befestigt sein.Auf dle AuSbildung von zusätzlichen Riegeln und Ständern darf verzichtet werden- bei einem lichten AbStand der Ständer von maximal 62,5 cm oder- bei einem lichten AbStand der Ständer über 62,5 cm, wenn die lichte Öffnung nicht

größer alS 30 cm x 30 cm iSt.ln der wandöffnung iSt ein Rahmen gemäß Abschnitt 2.5.2 bzw. bei wänden ohne innen liegende Dämmung ein beid$eitig zu den wandoberflächen bündiger Rahmen, der im Auf- bau dem Aufbau der jeweiligen wandbeplankung entsprechend muss, anzuordnen.Der Sturz oder die Decke über der Bauteilöffnung muSS statiSch und brandSchulztechniSch so bemessen sein, dass die Abschottung (außer ihrem Eigengewicht) keine zuSätzliche ver­tikale Belastung erhält

InstallationenAllgemeinesDurch die zu verschließende Bauteilöffnung dürfen eine oder mehrere der in den folgenden Abschnitten genannten lnStallationen (Leitungen, Tragekonstruktionen) hindurchgeführt sein/werden’'. Andere Teile oder HilfSkonStruktionen sowie andere Leitungen Sind nicht zuläSsIg.Der geSamte zuläSsige QuerSchnitt der lnStallationen (bezogen auf die jeweiligen Außenab- messungen), die durch die zu verschließende Bauteilöffnung gemeinSam hindurchgeführt werden dürfen, ergibt sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Größe der Rohbauöffnung unter Beachtung- der geltenden Vorschriften der Elektrotechnik, insbeSondere bezüglich der erforderlichen

MindeStabstände zwiSchen den einzelnen Kabeln sowie- der geltenden AbStandsforderungen Zwischen elektriSChen Anlagen und Rohrleitungs­

anlagen (nicht elektrische techniSche Anlagen), die so zu wählen Sind, daSS sich die Systeme gegenseitig nicht beeinfluSSen können.

Der geSamte zuläsSige Querschnitt der Installationen (bezogen auf die jeweiligen Außenab- messungen) darf jedoch insgeSamt nicht mehr als 60 % der Rohbauöffnung betragen.

TechnIsche SestImmungen lur dIe Ausführung der LeItungsanIagen und dIe ZulässIgkeIt von Leilungsdurchführun- gen bleiben unberührt.

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2.3.1.3 Die Abschottung darf auch zum Schließen von Öffnungen verwendet werden, durch die noch keine Installationen hlndurchgeführt wurden (sog. Reserveabschottungen). Nachträgliche Änderungen an der Schottbelegung dürfen vorgenommen werden (S. AbSchnitt 3).

2.3.1.4 Bei Durchführungen von KunStStoffrohren gilt: Die AbSchottung darf an pneumatischen Förderanlagen, Druckluftleitungen o. Ä. nur angewendet werden, wenn sichergestellt ist, dasS die RohrleitungSanlage im Brand^ll abgeSchaltet wird.

2.3.1.5 Die Verhinderung der Brandübertragung über die Medien in den Rohrleitungen, die Ver- hinderung deS Austretens gefährlicher FlüSSigkeiten oder GäSe bei Zerstörung der Leitungen unter Brandeinwirkung und die Verhinderung von Zerstörungen an den angrenzenden, raumabschließenden Bauteilen Sowie an den Rohrleitungen selbSt, hervorgerufen durch temperaturbedingte Zwängungskräfte, sind mit dieSer allgemeinen Bauartgenehmigung nicht nachgewiesen. Diesen Risiken ist durcti Anordnung geeigneter Maßnahmen bei der Konzeption bzw. bei der Installation der Rohrleitungen Rechnung zu tragen.

2.3.2 Kabel und Kabeltragekonstruktionen, Elektro-lnstallationsrotire2.3.2.1 werkstoffe und Abmessungen der Kabel

Durch die zu verschließende Bauteilöffnung dürfen Kabel aller Arten hindurchgeführt sein/werden, sofern Sie im lnnern keine Hohlräume aufweisen’®. Der Außendurchmesser der Kabel darf maximal 80 mm betragen. Die Größe des GeSamlleiterquerSchnittS deS einzelnen Kabels ist nicht begrenzt.

2.3.2.2 VerlegungSarlen der KabelDie Kabel dürfen zu Kabeliagen zuSammengefasst und auf Kabeltragekonstruktionen verlegt Sein. Die Kabellragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritSchen, -leitern) dürfen aus Stahl-, Alu­minium- oder KunstStofforofilen bestehen.Kabelbündel mit einem DurchmsSser <100 mm aus parallel verlaufenden, dicht gepackten und miteinander feSt verSchnürten, vernähten oder verschweißten Kabeln (Außendurch- messer des Einzelkabels <21 mm) dürfen ungeöffnet durch die zu verschließende Bauteil- Öffnung geführt werden.Die Kabel gemäß AbSchnitt 2.3.2.1 dürfen bei Einbau der AbSchottung ln Massivwände, leichte Trennwände, Decken oder nichttagende wandkonStruktionen nach D1N 4102-4, Tabelle 38 auch in einzelnen biegsamen oder Starren Elektro-lnstallationsrohren aus KunSt- stoff gemäß D1N EN 61386-5’® mit einem Durchmesser < 20 mm (s. Anlage 1) durch die Öff­nung führen. wahlweiSe dürfen zwei Elektro-lnstallationsrohre nebenelnander liegen.

2.3.3 Einzelne Leitungen für SteuerungszweckeDurch die zu verschließende Bauteilöffnung dürfen einzelne Rohre aus Stahl oder Kunststoff mit einem AußendurchmesSer < 15 mm hindurchgeführt Sein/werden.

2.3.4 Kunststoffrohre/Aluminium-verbundrohre2.3.4.1 Bei Einbau der Abschottung in MaSSivwände, leichte Trennwände oder Decken dürfen

Rohre füra) Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und für nichtbrennbare Gase (mit

AuSnahme von LüftungSleitungen), für RohrpoStleitungen (Fahrrohre) oder für Staub- Säugleitungen (s. Anlagen 1 biS 5) bzw.

b) Rohrleitungsaniagen fürTrinkwaSSer-, Kälte- und Heizleitungen (s. Anlage 1) durch die zu verSchließende Öffnung geführt seinAwerden.Die Rohre müssen Senkrecht zur Bauteiloberflache angeordnet Sein.

1S

ieKabel mit metaltIschen oder nichtmetaIlIsctien eIektrischen oder optischen LeItern, jedoch z. B. Keine Hohlleiter oder KoaxiaIkabeI mIt hohIem Innenieiter bzw. mIt LuftisoIierungDIN EN 61386-1:2009-03 EIektroinslaIIalionsrohre für eIektrische Energie und für Informationen - TeiI 1;

AIIgemeIne Anforderungen

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AlIgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-19.53-2374 Seite 8 von 141 27. Juni 2019

2.3.4.2

2.3.4.3

2.3.52.3.5.1

2.3.5.2

2.3.5,32.3.6

2.3.62.3.6.1

2.3.6.2

2.3.6.3

2.3.6.4

17

18

Die Werkstoffe und AbmeSSungen” der Rohre müssen - unter Beachtung der Bauteilart und der Art der Rohrleitungsanlage - den Angaben der Anlage 1 entSprechen. Sonderdurchführungen von Rohren - z. B. Schrägdurchführung oder Einbau von Muffen im Bereich der Durchführung - Sind mit dieSer allgemeinen Bauartgenehmigung nicht nachge­wieSen.Die Aluminium-Verbundrohre (Rohrgruppen C biS E gemäß Anhang 1) dürfen wahlweiSe mit iSolierungen aus den Bauprodukten gemäß Abschnitt 2.1.4 verSehen sein. Die Dicke der iSolierung muss den Angaben der Anlage 2 entsprechen. Sind Rohre mit anderen Isolierun­gen verSehen, Sind dieSe vor Einbau der Abschottung auf der erforderlichen Länge zu ent- fernen (S. AbSchnitt 2.5.5). Die Rohre werden im Folgenden wie Rohre ohne Isolierungen behandelt.MetallrohreDie Rohre dürfen aus Stahl, Edelstahl, StahlguSS oder auS Kupfer bestehen.Die Abmessungen” der Rohre müsSen den Angaben der Anlage 3 entSprechen.Die Rohre müSSen für Rohrleitungsanlagen für nlchtbrennbare oder brennbare Flüssigkeiten oder Gase (mit AuSnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen beStimmt sein.Die Rohre müSSen Senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordnet sein. Hydraulikdruckleitungen "AEROQUiP"Bei Einbau in MaSSivwände, leichte Trennwände, Decken oder nichttagende wandkonStruk- tionen nach DIN 4102-4, Tabelle 38 dürfen einzelne Hydraulikdruckleitungen der Marke "AEROQUIP", Typ "GH 793-..."’® der Firma "AEROQUIP GMBH”, 82205 Gilching, beStehend aus synthetischem Gummi und zwei Drahtgeflechten durch die zu verschließende Öffnung geführt Sein/werden. Die Hydraulikleitungen müsSen den Angaben von Anhang 1 entsprechen.Die Hydraulikleitungen müssen senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordnet Sein.Abstände/Arbeitsräume innerhalb der BauteilöffnungAllgemeinesDie AbStände (Arbeltsräume) zwischen den lnStallationen bzw. zwischen den Installationen und den Offnungslaibungen müssen den Angaben der Anlagen 8 bis 15 entsprechen.Kabel- und KabeltragekonStruktlonenDer AbStand zwischen den Kabeln (einschließlich KabeltragekonStruktlonen) und den Roh­ren (gemeSSen von der Außenkante der Rohre bzw. bei StreckeniSolierungen nach Ab- schnitt2.1.4.2 gemessen von der Außenkante der ISolierungen) muSS mindeStens 5cm betragen.Rohre nach Abschnitt 2.3.4 und 2.3.5Der AbStand zwischen benachbarten Rohren (gemessen zwischen den Rohren bzw. den an den Rohren ggf. angeordneten StreckeniSolierungen aus FEF) muSS mindestens 5 cm betragen. Streckenisolierungen auS Mineralwolle dürfen aneinandergrenzen und (bei Alumi- nium-Verbundrohren nur, sofern die Dicke mindeStenS 3 cm beträgt) an der Bauteillaibung anliegen. Der AbStand zur Bauteillaibung von nicht isolierten Rohren nach AbSchnitt 2.3.4 bzw. von StreckeniSolierungen auS FEF an Metallrohren muSS mindeStenS 5 cm betragen. Elektro-lnstallationsrohreDer AbStand der Elektro-lnStallationsrohren nach Abschnitt 2.3.2.2 zu anderen Leitungen muss mindestens dem DurchmeSser der größeren Leitung entsprechen, wahlweise dürfen Zwei aneinander angrenzende Elektro-lnstallationsrohre ohne Abstand durch die Öffnung

RohrauBendurchmesser (do) und Rohrwandstärke (s); Nennwerte nach den Normen bzw. alIgemeinen bauaufsIchtIichen ZuIassungen.Aufbau und Zusammensetzung sind beim Deutschen Insb'tul für Bautechnik hinterIegt.

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2.3.6.5

2.3.7

geführt sein. Der AbStand der Elektro-lnstallationSrohre zur OffnungSlaibung bzw. zur Auf- leistung bzw. zum Rahmen muSS mindeStenS 1,5 cm betragen.HydraulikleitungenDer Abstand der Hydraulikleitungen nach Abschnitt 2.3.6 zu anderen lnStallationen (ggf. lnkl. Streckenisolierungen auS FEF) und zur Bauteillaibung muSS mindestens 10 cm betragen. Halterungen (Unterstützungen)Die Befestigung der Leitungen/TragekonStruktionen muSS am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten deS feuerwiderstandSfähigen BauteilS nach den einschlägigen Regeln erfol- gen. Die BefeStigung muss So auSgebildet Sein, däSS im Brandfall eine zusätzliche mecha- niSche BeanSpruchung der AbSchottung nlcht auftreten kann.Bei Einbau der Kombiabschottung in wände müSSen Sich die ersten Halterungen (Unter- stützungen) der lnstallatlonen beidSeitig der Wand im Abstand a gemäß Tabelle 5 befinden. Die Halterungen müSSen in ihren weSentlichen Teilen nichtbrennbar’ sein.Tabelle 5

LeitungSart Bauteilart Breite x Höhe der Bauteil- Öffnung [cm]

a[cm]

Kabeln bzw. Kabeltrage- konStruktionen, Elektro- lnstallationsrohre, Leitun­gen für Steuerungs- Zwecke,Hydraulikdruckleitungen

MasSivwände, leichte Trennwände,Decken,nichttragende wand- konstruktionen nach D1N 4102-4, Tabelle38

>70x 100 bzw. > 100 X 70 <10

kleinere Bauteilöffnung S50

Kabeln bzw. Kabeltrage- konStruktionen/ Leitungen für SteuerungSzwecke

wandkonstruktionen "PR10WALL E190’' bzw. "RB E190"

entSprechend Tabelle 1 <20

Kunststoffrohre/Aluminium-Verbundrohre

MasSivwände, leichte Trennwände, Decken

entSprechend Tabelle 1 <50

Metallrohre <65

2.42.4.12.4.1.1

2.4.1.2

2.4.1.3

Voraussetzungen für die Errichtung der Abschottung AllgemeinesDie für die Errichtung der AbSchottung zu verwendenden Bauprodukte müSsen verwendbar sein im Slnne der BeStimmungen zu den jeweiligen Bauprodukten in der jeweiligen Landes­bauordnung.Die Errichtung der AbSchottung muSS gemäß der Einbauanleitung deS AntragstellerS (s. AbSchnitt 2.4.2) erfolgen. Die für die BauStoffe/Bauprodukte angegebenen VerarbeitungS- bedingungen sind einzuhalten.ES ist sicherzustellen, dasS durch die Errichtung der AbSchottung die StandSicherheit deS angrenzenden BauteilS - auch im Brandfall - nicht beeinträchtigt wird.

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2.4.2 EinbauanleitungDer AntragSteller dieSer allgemeinen Bauartgenehmigung hat jedem Anwender neben einer Kopie der allgemeinen Bauartgenehmigung, eine Einbauanleitung zur Verfügung zu stellen, die er in Übereinstimmung mit dieSer allgemeinen Bauartgenehmigung erSteiit hat und die alle zur Montage und zur Nutiung erforderlichen Daten, Maßgaben und Hinweise enthält,z. B.:- Art und MindeStdicken der Bauteile, in die die AbSchottung eingebaut werden darf - bei

feuerwiderStandSfähigen leichten Trennwänden bzw. nichttragenden WandkonSlruktionen auch der Aufbau und die Beplankung,

- Art und Abmessungen der lnStallationen, die durch die zu verschließende Bauteilöffnung führen bzw. geführt werden dürfen,

- Hinweise auf zuIäSSige Rohre aus thermoplaStischen KunStStoffen unter Berücksichti- gung der Bauteilart und -dicke {Angaben zu RohrwerkStoffen, RohraußendurchmeSSer, Rohrwanddicke),

- Hinweise auf zuläSSige bzw. erforderliche Rohrisolierungen und Aufstellung der Rohre auS Metall {Angaben zu RohrwerkStoffen, RohraußendurchmeSSer, Rohrwanddicke) Sowie Angaben zu iSOiierdicken und -längen, bezogen auf die RohrabmesSungen und unter Berücksichtigung der Bauteilart,

- Hinweise auf die Art der Rohrleitungen (z. B. Trinkwasser-, Kälte- und Heizleitungen), an denen die Kombiabschottung angeordnet werden darf,

- GrUndSätze für die Errichtung der Abschottung mit Angaben über die dafür zu verwen- denden Bauprodukte,

- AnweiSungen zum Einbau der AbSchottung und Hinweise zu notwendigen Abständen,- Hinweise auf zuiäSsige Verankerungs- oder Befestigungsmittel,- Hinweise auf die Reihenfolge der ArbeitSvorgänge,- HinweiSe auf zulässige Änderungen (z. B. Nachbeiegung).

2.4.3 SchulungDer AntragSteller dieSer allgemeinen Bauartgenehmigung muss die ausführenden Unterneh- men (Errichter) über die Bestimmungen dieser allgemeinen Bauartgenehmigung unterrichten (schulen) und ihnen in Ständigem ErfahrungsauStausch zur Verfügung Stehen. Der Antrag­steller hat eine Liste der Unternehmen zu führen, die aufgrund Seiner Unterweisungen auS- relchende FachkenntnlSSe besitzen, den GenehmigungSgegenstand zu errichten. Diese Liste Ist dem Deutschen InStitut für Bautechnik vorzulegen; Änderungen daran Sind ihm mitzuteilen. Die auSführenden Unternehmen müSSen zu dieSem Zweck mit dem AntragSteller in Kontakt treten.

2.5 Bestimmungen für den Einbau2.5.1 Allgemeines2.5.1.1 Vor dem VerschluSS der ReStöffnung ist in jedem Fall zu kontrollieren, ob die Belegung der

Abschottung den BeStimmungen deS Abschnitts 2.3 entSpricht.2.5.1.2 Vor der Errichtung der Abschottung Sind die Bauteillaibungen zu reinigen.2.5.2 Aufleistungen und Rahmen2.5.2.1 Leichte Trennwände

Im Bereich der Bauteilöffnung iSt ein umlaufender Rahmen, dessen Breite mindestens 20 cm betragen muSS, auS Bauplatten nach Abschnitt 2.1.3 anzuordnen. Die PlattenStreifen sind rahmenartig in die Öffnung einzupäSSen und müssen nicht untereinander bzw. mit dem Ständerwerk der wandkonstruktion verschraubt werden. Die Fugen zwischen Rahmen und wandkonStruktion Sind mit einem Gipsmörtel oder wahlweiSe mit dem dämmschichtbilden­den Baustoff "würth-BrandschutzmaSse Kombi" nach Abschnitt 2,1.2 auszuspachteln.

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FallS die Dicke der leichten Trennwand, in die die KombiabSchottung eingebaut werden Soll, weniger als 20 cm beträgt, iSt der Rahmen mittig anzuordnen (S. Anlage 11).

2.5.2.2 Nichttragende, raumabschließende wandkonstruktionen nach DIN 4102-4, Tabelle 382.5.2.2.1 Falls die Dicke der nichttragenden, raumabSchließenden wandkonstruktionen gemäß Ab-

Schnitt 2.2.1 im Bereich der Bauteilöffnung weniger als 20 cm beträgt, sind umlaufend um die Öffnung AufleiStungen auS mindeStens 10 cm breiten Streifen aus Bauplatten nach Ab­Schnitt 2-1,3 anzuordnen (S. Anlage 9).Die Aufleistungen Sind in AbStänden < 25 cm - jedoch mit mindestens zwei BefestigungS- punkten je Leiste - mit Hilfe von StahiSchrauben untereinander und mit Hilfe von Gewinde- stiften a M6 und zugehörigen Muttern und Unterlegscheiben rahmenartig an der Wandober- fläche zu befeStigen, So daSS die unmittelbar an die Bauteilöffnung angrenzende Wanddicke mindeStenS 20 cm beträgt.Die Aufleistungen dürfen wahlweise einseitig oder beidseitig der wand angeordnet werden, wobei die Dicke der AufleiStung maximal 6 cm betragen darf (s. Anlage 9).

2.52.2.2 Sofern die Wanddicke mindestenS 10 cm beträgt, darf in der Bauteiiöftnung - anstelle der Aufleistungen - ein umlaufender, mindeStenS 20 cm breiter und 2,5 cm dicker Rahmen aus Bauplatten nach AbSchnitt 2.1.3 angeordnet werden (s. Anlage 10).Der Rahmen ist mittig zur wand anzuordnen.Die PlattenStreifen Sind rahmenartig in die Bauteilöffnung einzupäSSen und müSSen nicht untereinander bzw. mit der wandkonstruktion verschraubt werden. Die Fugen zwiSchen Rahmen und wandkonstruktion sind mit einem Gipsmörtel oder wahlweiSe mit dem dämm- schichtbildenden BauStoff "würth-BrandSchutzmasSe Kombi" nach AbSchnitt 2.1.2 auszu­spachteln.Bei wanddicken < 10 cm Sind AufleiStungen gemäß Abschnitt 2.5.2-1 anzuordnen.

2.5.2.3 Nichttragende, raumabschließende wandkonstruktionen "PRIOWALL £190" bzw. "RB EI90" Bei Einbau in nichttragende, raumabSChließende wandkonStruktionen gemäß Ab­schnitt 2.2.1 sind Rahmen und Aufleistungen auS 42 mm dicken "PRIODEK H-...“ Platten nach Abschnitt 2.1.3 anzuordnen und mit dafür geeigneten Schrauben zu befestigen. Angrenzend an die Bauteilöffnung Sind umlaufend Aufleistungen aus mindestenS 50 mm breiten Streifen aus den Bauplatten mit Hilfe von mindestens rwel Schrauben 5,0 mm x 70 mm an der wand zu befeStigen.ln der Öffnung sind Rahmen aus 200 mm breiten Streifen aus den Bauplatten anzuordnen. Der Rahmen darf mittig oder einSeitig bündig zur wand- bzw. Aufielstungsoberfläche befeS- tigt werden. Die einzelnen PlattenStreifen deS RahmenS sind in den Eckpunkten mit Schrau­ben 5,0 mm X 70 mm untereinander zu verschrauben. Der Rahmen ist seitlich mit je zwei Schrauben und oben Sowie unten mit je vier Schrauben 5,0 mm x 80 mm, die mittig in die freien Stirnseiten der Wandbauplatten geschraubt werden, zu befestigen.Bei der Befestigung der Rahmen und Aufleistungen sind die Streifen aus den "PR10DEK

Platten vorzubohren.Der Übergang zwischen Rahmen und AufleiStungen (maximal 1 mm breite Fuge) ist mit handelsüblichem Silikon abzudichten.

2.5.2.4 MaSSivwände und Decken2.5.2.4.1 FallS die Dicke der Massivwände brw. der Decken im Bereich der Bauteilöffnung weniger als

20 cm beträgt, sind rings um die Öffnung Aufleistungen aus mindeStenS 10 cm breiten Streifen aus Bauplatten nach AbSchnitt 2.1.3 mit Hilfe von StahlSChrauben in AbStänden £ 25 cm - jedocti mit mindestens zwei Schrauben je Leiste - rahmenartig auf die Wand- brw. Deckenoberfläche so aufzubringen, dass die unmittelbar an die KombiabSchottung angrenzende Wand- bZw. Deckendicke mindestenS 20 cm beträgt (S. Anlagen 9 und 14).Die AufleiStungen dürfen bei wandeinbau wahlweise einSeitig oder beidSeitig der wand und bei Deckeneinbau wahlweiSe deckenoberseitig oder deckenunterSeitig angeordnet werden.

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2.5.2.4.2 wah(weise darf - ansteKe der AufleiStungen - ein in der Bauteitlaibung umiaufender, min- destenS 20cm breiter und 2,5cm dicker Rahmen aus Baupiatten nach Abschnitt2.1.3 angeordnet werden (s. Anlagen 10 und 15). Die PlattenStreifen sind rahmenartig in die öff- nung einzupäSSen und müssen nicht untereinander bzw. mit der wand verSchraubt werden. Die Fugen zwiSchen Rahmen und wand sind mit einem GipSmörtel oder wahlweise mit dem dammschichtbildenden Baustoff 'Wrth-BrandschulzmaSse Kombi" nach Abschnitt 2.1.2 auSZUSpachteln.

2.5.2.5 Verarbeitung der Formleile und deS dämmSchichtbildenden Baustoffs2.5.2.5.1 Alle Fugen und Spalten zwiSchen den lnStallationen (insbesondere die Zwickel zwiSchen den

Kabeln) sowie zwischen den lnStallationen und den Öffnungslaibungen sind mit dem dämm- Schichtbildenden BauStoff "würth-BrandschutzmaSSe Kombi" nach Abschnitt 2.1.2 mindes- tens 2 cm tief zu verfüllen.

2.6.2.5.2 Kabelbündel nach Abschnitt 2.3.2 müssen im Innern nicht mit Baustoffen auSgefüllt werden.2.5.2.5.3 Die verbleibenden Öffnungen zwiSchen den Installationen sowie zwiSchen den lnStallationen

und den ÖffnungSlaibungen Sind in einer Dicke von mindeStens 20 cm vollStändig mit Form­teilen nach Abschnitt 2.1.1 auszufüllen. Die Formteile sind ggf. unter Verwendung des Sog. Vakuumsteins So einzuSetzen, daSS ein dichter VerschluSS der Öffnung und ein dichter An­schluss an das Bauteil bzw. den Rahmen oder die Aufleistungen entStehen.lm Bereich der Installationen und der Laibungen sind aus den Formteilen unter Verwendung eineS Schneidwerkzeuges PaSS-Stücke herzuStellen und Stramm Sitzend einzubauen, lm Verlauf der Montage sind alle Fugen zwischen den lnStallationen und den Formteilen von den Schottoberflachen her mit dem dämmschichlbildenden BauStoff “würth-Brandschutz- maSse Kombi" nach Abschnitt 2.1.2 mindestenS 2 cm auszufüllen. Die Fugen zwischen den Formteilen selbst müSsen nicht mit dem dämmSchichtbildenden BauStoff auSgefüllt werden (s. Anlagen 8 bis 15).

2,5-2.5.4 Die Enden von Elektro-lnStallationsrohren nach AbSchnitt 2-3,2.2 Sind auf beiden Schott- selten mit dem dämmschichtbildenden Baustoff "Würth-BrandschutzmaSSe Kombi" nach Ab- Schnitt2.1.2 zu verSchließen. Die VerSchluSStiefe musS mindeStenS 2cm betragen (s. Anlagen 8, 9, 13 und 14).

2.5.2.5.5 Die Holme von Kabeltragekonstruktionen mit Stahlblech- oder Alumlnium-Hohlprofilen Slnd anzubohren und mit dem dämmSchichtbildenden Baustoff "würth-BrandSchutzmaSSe Kombi“ nach Abschnitt 2.1.2 im Bereich der Formteile vollständig auSzufüllen.

2.5.2.5.6 Bei Einbau der Komblabschottung in Decken slnd Schottbereiche ohne lnStallationen mit einer Breite und einer Länge > 50 cm mit einer der nachfolgenden Maßnahmen zu Slchern (S. Anlage 17).a) In den betroffenen Bereichen iSt alle 24 cm (i. d. R. in jeder 4. Querfuge) ein GlaSgewe-

bestreifen gemäß AbSchnitt 2.1.5 über die geSamte Schottbreite und -dicke einZulegen. b} Unterhalb der betroffenen Bereiche ist alle 50 cm ein Stahlbauteil (MindeStabmesSungen

40 mm X 2 mm) anzuordnen. DaS Stahlbauteil iSt mit geeigneten Stahldübeln beidseitig der Abschottung an der UnterSeite der Decke zu befeStigen.

c) Unterhalb der betroffenen Bereiche ist ein entsprechend zugeSchnittenes Stahldrahtgitter (Maschenweite 50 mm x 50 mm, Stabdurchmesser 5 mm. Knotenpunkte verschweißt) mit geeigneten Stahldübeln an der Unterseite der Decke zu befestigen.

Maßnahmen an Kunststoffrohren2.5.32.5.3.1

2.5.3.2

Bei Einbau der KombiabSchottung in Decken müSSen um Rohre der Rohrgruppen A und B gemäß Anhang 1 auf einer Breite von umlaufend mindeStens 5 cm an der Unterseite der Abschottung ringförmige Streckgitter angeordnet werden. Die Gitter sind mit dafür geeigne- ten Schrauben an den BrandSchutzSteinen zu befeStigen (S. Anlage 16).An den Rohren der Rohrgruppen C bis E gemäß Anhang 1 dürfen lsolierungen nach AbSchnitt 2.3.4 angeordnet werden. Die lsolierungen dürfen wahlweiSe durch die AbSchot-

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2.5.32.5.3.1

2.5.3.2

2.5.3.3

2.S.52.5.5.1.

2.5.5.2

2.5.6

2.6

2.7

3

3.1

tung hindurchgeführt werden oder an der Schottoberfiäche angrenzen.Maßnahmen an MetallrohrenAn Rohren nach Abschnitt 2.3.5 sind StreckeniSolierungen gemäß AbSchnitt 2.1.4 anzuord- nen.Die StreckeniSolierungen und ggf. deren Ummantelungen sind nach den Angaben der Anla­gen 8 biS 15 auSzuführen. Sie dürfen wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottoberfläche angrenzen.Bei Deckeneinbau sind bei nicht durchgehenden lSolierungen zusätzliche Maßnahmen anzu- ordnen, die ein Abrutschen der Streckeniaolierung verhindern.NachbelegungsvorkehrungAls NachbelegungSvorkehrung dürfen anStelle der Formsteine NachinStallationSkeile nach AbSchnitt2.1.1 SO angeordnet werden, daSS die Schottdicke im Bereich der NachinStalla­tionSkeile mindeStenS 20 cm beträgt.wahlweiSe dürfen einzelne Elektro-lnstallationSrohre nach AbSchnitt 2.3.2.2 als Leerrohre durch die zu verschließende Bauteilöffnung hindurchgeführt werden. Die Rohre müSsen auf beiden Seiten der Abschottung mit dem dämmSchichtbildenden BauStoff "Würth-Brand- SchutzmaSse Kombi" nach AbSchnitt 2.1.2 verschloSSen werden. Die VerschluSStiefe musS mindeStens 2 cm betragen (s. Anlagen 8 bis 15).SicherungsmaßnahmenKombiabschottungen in Decken Sind gegen BelaStungen, insbeSondere auch gegen das Betreten, durch geeignete Maßnahmen zu sichern {z. B. durch Umwehrung oder durch Abdeckung mittels Gitterrost).

Kennzeichnung der AbschottungJede Abschottung nach dieser allgemeinen Bauartgenehmigung iSt vom Errichter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, daS folgende Angaben enthalten muss:- feuerwiderStandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und/oder Rohrleitungen

aus Metall oder KunStStoff "SyStem würth-Brandschutzstein Kombi“nach aBG Nr.; Z-19.53-2374 FeuerwiderStandSfähigkeit; feuerbeständig

- Name des ErrichterS der AbSchottung- Monat/Jahr der Errichtung:....DäS Schild iSt jeweilS neben der AbSchottung an der Wand bzw. Decke zu befeStigen.

ÜbereinstimmungserklärungDer Unternehmer (Errichter). der die AbSchottung (GenehmigungSgegenStand) errichtet oder Änderungen an der AbSchottung vornimmt (z. B. Nachbelegung), muSS für jedeS Bauvorha­ben eine ÜbereinstimmungSerklärung auSStellen, mit der er bescheinigt, daSS die von ihm errichtete Abschottung den BeStimmungen dieser allgemeinen Bauartgenehmigung ent- Spricht (ein MuSter für dieSe Erklärung s. Anlage 18). Diese Erklärung iSt dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auSzuhändigen.

Bestimmungen für die Nutzung

AllgemeinesBei jeder Ausführung der Abschottung hat der Unternehmer (Errichter) den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweiSen, dass die Brandschutzwirkung der Abschottung auf die Dauer nur sichergeStellt ist, wenn die AbSchottung StetS in ordnungSgemäßem Zustand gehalten und nach evtl, vorgenommener BelegungSänderung der bestimmungsgemäße ZuStand der Abschottung wieder hergestellt wlrd.

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3.23,2.1

3.2.2

Im Übrigen gelten die BeStimmungen gemäß Abschnitt 2.7.

Bestimmungen für die NachbelegungFür Nachbelegungen dürfen Öffnungen hergeSteilt werden, z. B. durch HerauSnahme von Formteilen oder NachinStallationskeilen, Sofern die Belegung der KombiabSchottung dies geStattet (s. Abschnitt 2.3).Nach der Nachbelegung mit Leitungen (ggf. einschließlich der TragekonStruktionen) gemäß AbSchnitt 2,3 ist der beStimmungSgemäße Zustand der Kombiabschottung wieder herzu­stellen (s. AbSchnitt 2.5).

Prof: Gunter Hoppe AbteilungSleiter

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1.

2.

3.

4.

5.

Zulässige lnstaIlationen (I)

Kabel und Kabeltragekonstruktionen gemäß Abschnitt 2.3.2- Elektrokabeln und -leltungen aller Arten (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sog. Hohlleiterkabeln

ohne Begrenzung des Gesamtquerschnitts- Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahi-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen- Kabelbündel mit einem Durchmesser < 100 mm aus parallel verlaufenden, dicht gepackten und

miteinander fest verschnürten, vernähten oder verschweißten Kabeln (Außendurchmesser deS Einzelkabels < 21 mm)

Einzelne Leltungen für Steuerungszwecke gemäß Abschnitt 2.3.3- Leitungen aus Stahl oder Kunststoff, Außendurchmesser der Leitungen < 15 mm

Elektro-lnstallationsrohre nach Abschnitt 2.3.2.2- biegsame oder starre Elektro-lnstallationsrohre aus Kunststoff gemäß DIN EN 61386-1 mit einem Außen-

durchmesser < 20 mm- wahlweise mit Kabeln nach AbSchnitt 2.3.2

Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen gemäß Abschnitt 2.3.4 für RohrIeitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und für nichtbrennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrrohre) oder für Staubsaugleitungen

Einbau in mindestens 100 mm dicke Wände und 150 mm dicke Decken- Rohrgruppe ARohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-Hl), chloriertem Polyvinylchlorid (PVC-C) und Polypropylen (PP) gemäß den Ziffern 1 bis 7 der Anlage 4 mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 5.- Rohrgruppe BRohre aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polypropylen (PP), Acrylnitrll-Butadien-Styrol (ABS) oder Acrylester-Styrol-Acrylnitril (ASA), Styrol-Copolymerisaten, vernetztem Polyethylen (PE-X). Polybuten (PB) sowie für Rohre aus mineralverstärkten Kunststoffen nach den allgemeinen bauaufsichtiichen Zulassungen Nr. Z-42.1-217, Nr. Z-42.1-218, Nr. Z-42.1-220, Nr. Z-42.1-228 und Nr. Z-42,1-265 gemäß den Ziffern 8 bis 22 der Anlage 4 mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 5.

Rohre aus thermoplastischen Kunststoffen gemäß Abschnitt 2.3.4 für RohrIeitungsanlagen für Trinkwasser-, Kälte- oder Heizleitungen- Rohrgruppe CKunstStoflverbundrohre mit Trägerrohr aus PP und einer bis zu 150 jim dicken Aluminiumeinlage, die mit einer dünnen PP-Schicht geschützt wird:

Einbau in mindestens 150 mm dicke Wände und DeckenRohre mit einem RohraußendurchmeSSer, einer Rohrwanddicke sowie einer Aluminiumeiniagenstärke gemäß Tabelle 1-1 Tabelle 1-1

0Rohr[mm] 16 20 26 32 40 50 63

s [mm] 2,2 2,8 3,5 4,4 5,5 6,9 8,6

dAi [mm] 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15

Feuerwiderstandsfähige AbSchottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (lnstaIlationen)Übersicht der zulässigen Installationen (I)

Anlage 1

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Zulässige lnstallatlonen (H)

Rohraruppe DKunstStoflverbundrohre mit Trägerrohr aus PE und einer bis zu 0,6 mm dicken Aluminiumeinlage, die mit einer dünnen PE-Schicht geschützt wird:

Einbau in mindestens 150 mm dicke Wände und DeckenRohre mit einem RohraußendurchmeSSer, einer Rohrwanddicke sowie einer Aluminiumeiniagenstärke gemäß Tabelle 2-1Tabelle 2-1

0Rohr [mm] 16 20 26 32 40 40 50 63

4.0s [mm] 2,0 2,25 2,5 3.0 4,0 3.5 bis 6,0

4,5

0,35 0,5dAi [mm] 0,2 0,2 0,2 bis 0,35 0,5 bis 0,6

0,4 0,6

Rohraruppe EKunststoffverbundrohre mit Trägerrohr aus PE und einer bis zu 1,5 mm dicken Aluminiumeinlage, die mit einer dünnen PE-Schicht geschützt wird:

Einbau in mindestens 150 mm dicke Wände und DeckenRohre mit einem Rohraußendurchmesser, einer Rohrwanddicke sowie einer Aluminiumeinlagenstarke gemäß Tabelle 2-2.

Tabelle 2-2

f^Rohrtmm] 16 20 26 32 32 40 40 50 63 63

3,0bis 3.2

3,0 4,0 4,5s [mm] 2,0 2,0 3,0 bis 3,5 bis 4,0 4,5 bis

4,7 6,0 6,0

0.60,4 0,8 0,5 0,8 0,8

ÖAi [mm] 0,3 0,4 0,65 bis bis bis bis 0,7 bisbis 0,85

0,5 1,0 0,6 1,2 1,5

Die Rohre der Rohrgruppen C, D und E dürfen wahlweise mit einer lsolierung aus Mineralfaserprodukten gemäß Abschnitt 2.1.4 oder aus Synthese-Kautschuk gemäß Abschnitt 2.1.4 (Dicke 9-31 mm) versehen sein. Die Isolierung und der ggf. vorhandene Mantel dürfen wahlweise durch die Öffnung geführt sein oder an die Schottflache angrenzend eingebaut werden.

FeuerwiderStandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen“SyStem Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (Installationen)Übersicht der zulässigen lnStallationen (II)

Anlage 2

234181.19 1.19.53-260/18

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Allgemeine BauartgenehmigungNr. Z-19.53-2374 vom 27. Juni 2019

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fürBautechnik DlBt

Zulässige lnStallationen (Mll

6. Metallrohre gemäß Abschnitt 2.3.5 für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare oder brennbare Flüssigkeiten oder Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen) oder für Staubsaugleitungen Einbau in 100 mm dicke Wände und 150 mm dicke Deckena) bei Verwendung von Streckenisolierungen aus Mineralfaser gemäß Abschnitt 2.1.4- RohroruDpe FRohre aus Kupfer, Stahl. Edelstahl und Stahlguss mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 6- Rohraruppe GRohre aus Kupfer mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 6b) bei Verwendung von Streckenisolierungen aus Synthese-Kautschuk gemäß Abschnitt 2.1.4- Rohraruppe HRohre aus Kupfer, Stahl, Edelstahl und StahtgusS mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 7- Rohraruppe IRohre aus Kupfer mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 7

Einbau in 42 mm dicke nichttragende, raumabschließende Wandkonstruktionen nach Abschnitt 2.2.1a) bei Verwendung von Streckenisolierungen aus Mineralfaser gemäß Abschnitt 2.1.4- Rohraruppe JRohre aus Kupfer, Stahl, Edelstahl und Stahlguss mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 6 mit Rohraußendurchmessern bis 35 mm- Rohraruppe KRohre aus Kupfer mit Rohraußendurchmessern und Rohrwanddicken gemäß den Angaben der Anlage 6 mit Rohraußendurchmessern bis 35 mm

7. Hydraulikdruckleitungen "AEROQUlP” nach Abschnitt 2.3.6 Einbau in 100 mm dicke Wände und 150 mm dicke Decken

- Hydraulikdruckleitungen der Marke "AEROQUlP", Typ "GH 793..." der Firma "AEROQUlP GMBH", 82205 Gilching, beStehend auS synthetischem Gummi und zwei Drahtgeflechten, mit einem Rohraußendurchmesser bis 38,1 mm und Rohrwanddicken bis 6,35 mm

FeuerwiderStandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (lnstallatlonen)Übersicht der Zulässigen Installationen (III)

Anlage 3

Z34181.19 1.19.53-260/18

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Rohrwerkstoffe:

1 DIN 8062; Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-Hl);

2 DIN 6660: Rotirpost - Fahrrohre, Fahrrohrbogen und Muffen für Rohrpostanlagen aus weichmacherfreiem PoIyvinyIchlorici (PVC-U)

3 DIN 19531: Rohr und Formstücke aus weichmacherfreiem PoIyvinylctiIorid (PVC-U) mit Steckmuffe für Abwasserleitungen InnerhaIb von Gebäuden; Maße, TechnIsche Lieferbedingungen

4 DIN 19532: RohrIeilungen aus weichmacherfreiem PoIyvinyIctilorid (PVC hart, PVC-U) für die Trinkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, RohrleitungsleiIe; Technische Regel des DVGW

5 DIN 8079: Rohre aus chIoriertem PoIyvinyichIorId (PVC-C); PVC-C 250; Maße

6 DIN 19538: Rohre und Formstücke aus chIoriertem PoIyvinylctiIorid (PVCC), mit Steckmuffe, für heißwasserbestlndige AbwasserIeitungen (HT) InnerhaIb von Gebäuden: II,Ilaße, Technische Lieferbedingungen

7 D1NEN 1451-1: Kunststoff-RohrIeitungssysteme zum AbIelten von Abwasser (nIedrIger und hoher Temperatur) irnerhaIb der GebSudestruktur- PoIypropylen (PP); Anforderungen an Rohre, Formslücke und das Rohrleifungssysfem

8 DIN 8074: Rohre aus PoIyelhyIen (PE); PE 63, PE 80, PE 100, PE-HD: Maße

9 DIN 19533; Rohrleitungen aus PE hart (PolyaihyIen hart) und PE weich (PolyättiyIen weich) für die Trinkwasserversorgung; Rohre, Rohrverbindungen, RohrieitungsteiIe

10 DIN 19535-1: Rohre und FormstücKe aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD) für heißwasserbeständige AbwasserIeitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße

11 DIN 19537-1: Rohre und Formstüdre aus PolyethyIen hoher Dichte (HDPE) für AbwasserkanSIe und -leitungen; Maße

12 D1N 8072; Rohre aus PE weich (PoIyäthyIen weich); Maße

13 DIN 8077: Rohre aus PoIypropyIen (PP); PP-H 100, PP-B 80, PP-R SO; Maße

14 □IN 16891: Rohre aus AcryInitriI-Butadien-StyroI (ABS) oder AcryInitril-StyroI-AcryIester (ASA); (I4aße

15 DIN V 19561: Rotire und Formstücke aus StyroI-Copolymerisaten mit Steckmuffe für heißwasserbestänäige AbwasserIeitungen (HT) innerhalb von Gebäuden; Maße, Technische Lieferbedingungen

16 DIN 16893: Rohre aus vernetztem PoIyelhyIen (PE-X>; Maße

17 DIN 16969: Rohre aus Polybuten (PB); PB 125; Maße

18 Z-42.1-217: Abwasserrohre und Formstücke aus mineraIverstärktem PP in den Nennweiten DN50 bis DN150 der BaustoffkIasse B2 - normaIentfIammbar - nach DIN 4102-1 für HausabfIussIettungen

19 Z-42.1-218: Abwasserrohre ohne Steckmuffe aus mineraIverstärktem PP in den Nennweiten DN 50 bis DN 150 für HausabfIussleitungen

20 Z-42.1-220: Hausentwasserungssystem mit der Bezeichnung "Friaphon” aus StyroI-CopoIymehsaten in den NennweitenDN 50 bis DN 150 der Baustoffklasse B2 - normalentfIammbar - nach DIN 4102

21 2-42.1-228; Abwasserrohre und Formstücke aus mineralverstärktem PP in den Nennweiten DN 50 bis DN 200 der BaustoffkIase B2 - normaIentfIammbar - nach DIN 4102-1 für HausabfIussIeltungen

22 Z-42.1-265: GIattwandige Abwasserrohre und Formstücke mit profiIierter Wandung und gIatter InnenfIäche aus mineraIverstäfktem PE-HD DN 50 bis DN 125 der BaustoffkIasse B2 - normatentflammbar - nach DIN 4102 für HausabfIussIeltungen

(Bezug auf die Normen und die aIIgemeinen bauaufsichtUchen ZuIassungen in der jeweils geltenden Ausgabe)

FeuerwiderstandSfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen "System Würth BrandschutZstein Kombi"

Anlage 4ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (Installationen)Übersicht der zulässigen lnstallatlonen; Rohrwerkstoffe (Kunststoffrohre)

Z34181.19 1.19.53-260/18

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Allgemelne BauartgenehmigungNr, Z-19.53-2374 vom 27. Juni 2019

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Rohre der Rohraruppe A nach Anlage 1: PVC-U. PVC-Hl. PVC-C. PP

Rohre der Rohrqruppe B nach Anlage 1: PE-HD. PE-LD, PP, ABS, ASA,PE-X, PB. PS

110,0

20 40 60 80

Rohraußendurchmesser [mm]

In Deckenabschottungen ist bei Rohren der Rohrgruppen A und B nach Anlage 1 ein Streckgitter entsprechend AnIage 18 vorzusehen.

FeuerwiderStandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (lnstaIlationen)Abmessungen der Kunststoffrohre {Rohrgruppen A und B gemäß Anlage 1)

Anlage 5

Z34181.19 1.19.53-280/18

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Rohre aus Stahl, Edelstahl und Stahlguss nach Anlage 3 mitlsolierungen aus Mineralfaserprodukten gemäß Abschnitt 2.1.4.1:

£E

ra£2o

16

14

12

10

8

6

4

21,0

wahlweise ohne IsoIierung

2.6 I 2,93,6

IsoIierung je Seite Länge L^600 mm Dicke > 40 mm

4.0

14,2

BeI EInbau In nIchttragende. raum- absctiIießende WandkonstmktIonen nach Abschnitt 3.1.4 sInd nur Rohre bis zu einem Durchmesser von 35 mm zutässig.

1,5,15,0 35,0

64.0 63,5114,3 168,3

20 40 60 80 100 120 140 160

Rohraußendurchmesser [mm]

Rohre aus Kupfer nach Anlage 3 mit Isolierungen aus Mineralfaser-Produkten gemäß Abschnitt 2.1.4.1:

Bc!P

Cce

16

14

12

10

6-

2

Isolierung je Seite Länge L^600 mm Dicte > 20 mm

IsolIerung je Seite LängeLiSOOmm Dicke >30 mm

1.5 2,0

14,2

Bei EInbau in nichttragende, raum- abschIießende WandkonstnildIonen nach Abschnitt 3.1.4 sind nur Rotire bIs zu einem Durchmesser von 35 mm zuIässIg.

20,035,0 88,9

20 40 60

Rohraußendurchmesser (mm)

80

Fürdie Rohrisoderung müssen nichtbrennbare (Baustoffklasse DIN 4102-A) Mineralfaseimatten oder Mineralfaserschalen verwendet werden, deren Schmelzpunkt Uber 1000 °C nach D1N 4102-17 liegen muss. Die Nennrohdichte muss mindeStens 90 kg/m’ betragen.Die Rohrisolierung und der Mantel dürfen wahlweise durch die Abschottung hindurctigeführt werden oder an der Schottoberfläche angrenzen.Die Rohrisolierungen sind mit Spannbändern oder Draht zu befestigen (mindestens 6 wicklungen pro Ifd. Meter).

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (Installationen)AbmessUngen der Metallrohre (Rohrgruppen F und G bzw. J und K gemäß Anlage 3)

Anlage 6

Z34181.19 1.19.53-260/18

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Rohre aus Stahl. Edelstahl und Stahlguss nach Anlage 3 mit lsolierungenaus synthetischem Kautschuk gemäß Abschnitt 2.1.4.2:

e<DXOScI.cgcca>

16

14

12

10

8

6

4

21.00 •

watiIweise ohne Isdierung

2,6 I2,9 3,2

IsoIierung je SeiteL^SOO mm Dicke 9-31 mm

1.S, 54,0 63,588,9

15.0 35.0

20 40 60

Rohraußendurchmesser (mm)

80

Rohre aus Kupfer nach Anlage 3 mit Isolierungen aus synthetischemKautschuk gemäß Abschnitt 2.1.4.2:

EE,

S.üS

2cc‘D

16

14

12

10

6 -

4 -

a1.Q

0

Isolierung je Seite Länge L^SOO mm Dicke 9-31 rnin

2,0

Iw 35,0 54,0

0,0 20,0 40.0

Rohraußendurchmesser (mm)

60,0

Fürdie RohrisoIierung muss synthetischer Kautschuk (BaustoffkIasse DIN 4102-B1) gern. Abschnitt 2.1.4.2 verwendet werden. Die Rohrisolierung und der Mantel dürfen wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottofaerfläche angrenzen.Die Schnittkanten der Rohrisolierungen sind mit einem geeigneten Kleber zu verbinden. Zusätzlich ist auf der Längsfuge ein geeignetes Klebeband (selbstklebender Streifen aus dem lsoliermaterial) mit einer Brelte > 50 mm und einer Dicke von ca. 3 mm vorzusehen. Die Länge muss der erforderlichen Mindestisolierurgslänge (800 mm) entsprechen.

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth BrandschutzStein Kombi"

ANHANG 1 - Leitungen und Tragekonstruktionen (lnstaIlationen)AbmesSungen der Metallrohre (Rohrgruppen H und I gemäß Anlage 3))

Anlage 7

Z34181.19 1.19.53-260/18

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Ansicht:

Kabel/KabeI- Kabel trage tonsiruktIon

Nichtbrennbare Rotire, isoliert mit Mineralfaser- malten oder -schalen (s. Anlagen 3 und 6), Isolierung darf asilegeri

Elektro-fnstallsIionsrohre aus Kunststoff 0 < 20 mm, wahlweise mit Kabelbelegung

— Mindeslschott- abstand > 10 cm

Nicrilbrennbare Rohre mit Isolierungen aus synte­tischem Kautschuk (s. Anlagen 3 und 7)

Schnitt A-A:

ai > 0 cm a2 > 5 cma3 > Durchmesser des aniiegenden

Kabels, aber mind. 2 cm (Arbeilsräume von Elektro- lnstallationsrohren)

Kabelt Kabel- Iragekorstruktlon

Nictiibrennoare Rotire, isoliert mit Mineralfasermauer oder-schalen (s. Anlagen 3 und 6)

EleKtro-lnstaIlalionsrohre, beidseiliger verschluss mit Würth-Brandschutzmasse Kombi in einer Tiefe > 20 mm

Massivwand

würth-Brandschutzstein Kombi

> L >L-Siehe AnIage 6

• *

Fugen und Zwickei mit Wgrth- Brardschutzmasse Kombi > 2 cm verfüllen

Unterstützung Kabeilragekonslruktion,■ Bei Schotlabmessungen Kleiner als

70 cm X 100 cm bzw. 100 cm x 70 cm erste Unterstützung < 50 cm von der Schott- oberfläche anordnen

- Bei größeren Sciiotlabmessungen erste UnlersIülzung < 10 cm von Sdiott- obetflache anordnen

Maße in cm

Feuerwider- Wanddicke Schottabmessungen ScholtdickestandskIasse c H B b

[cm] [cm] [cm| [cm|

S90 >20,0 <100,0 < 100,0 >20,0

FeuerwiderStandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Massivwände mit einer Dicke £ 20 cm;Schnitt

Anlage 8

234181.19 1.19.53-260/18

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Ansicht: |~

Stafilschrauben mIt Kinsistoff- oder MetslIdübeIn, Spanplatten­schrauben ohne Dübel.

Nichtbrennbare Rotire, isoIiert mit Mineralfaser­matten oder.schaten (s. Anlage 3 und 6), Isofierung darf anliegen

a3 a2 a2rt rtIulindesUchott- absland > 10 cm AufleisIuna aus nichtbrenn-

^ ■ baren Bauplatten s. Abschnitt 2.1.3, Breite > 10 cm

Elektro-lnstallationsrohre, beidseitiger verschluss mit Würth-Brandschutzmasse Kombi in einer Tiefe > 20 mm

*l wände aus GlDsbauoIatten: -----------

- wanddicke 8,0 cm -< c < 20,0 cm• dl bzw. d2 < 6 cm- Max. Schottabmessungen 84 x 57 «*• .oder 57 x 84 (s- Abschnitt 1.2.3) 02 •) -4

Unterstützung KabeHragekonslruktion:■ Bei Schottabmessungen kleiner als

70 cm X 100 cm bzw. 100 cm x 70 cm erste Unterstützung < 50 cm von der Scholt- oberfIäche anordnen

- Bei größeren Schottabmessunger erste Unlerslützurg < 10 cm von Scholl- oberfIäche anordnen

Ivtalie in cm

Feuerwider- Wanddicke Schottabmessungen Stärke der Aufleistung SchottdickestandskIasse c*) H B dl, einseitiq *) 02, beidseitig *) b

[cm] [cm] [cm] [cm] lern] [cm]

S90 10,0<c<20,0 <100,0 < 100,0 20,0-c (20,0-c)/2 >20,0

FeuerwiderStandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth BrandSchutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Massivwände mit einer Dicke > 10 cm undVerwendung von Aufleistungen; Schnitt

Anlage 9

Z34181.19 1.19.53-260/18

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KabeI / KsbeI- KabeItragekonstruKtion

Nicrilbrennbare Rohre, isoIiert mit Ii^ineralfsser- malten oder -schalen (s. Anlage 3 und 6). Isolierung darf anllsgen

Eleklro-IrstsllaIionsrolire aus Kurslstoff 0 < 20 mm, wahlweise mit KabeIbeIegurg

Rahmen ajs nichtbrennbaren Bauplattsr rach Abschnitt 2.1.3

Mindeslscliotl- Nichtbrennbare Rohre mit abstand > 10 cm Isolierungen aus synlhe-

lischem Kautschuk (s. AnIage 3 und 7)

Brennbare Rohre (s. AnIagen 1,2 und 5)

Nichlbrennbare Rohre, unlsoIierl (s. AnIage 3,6 und 7)

a1A4 44 a2 a2 ^ >1,5

Al

Schnitt C-C: ► cIriindestarbeilsraume:a1>0cm a2 > 5 cma3 > Durchmesser des anIIegenden

KaI>eIs, ater mInd. 2 cm (Arbeilsräume von EIektro- IrstaIIaIlonsrohren)

Massivwand

württi-BrandschulzsteIn Kombi

Brennbare Rohr©(s. AnIagen 1, 2 und 5)

KabeI / KabeI- IragekonsIrukllon

Nichtbrennbare Rohre, unisoIlert (s. AnIage 3.6 und 7)

t laaüüiüaiiia1

••

• >'

1

f *

Fugen zwischen Rahmen und Bauten mit mineralischem Mörtel, Sips oder würlii- Brandschutzmasse Kombi > 2 cm tief ausfüllen

Rahmen aus nichtbrenntraren Bauplatten rach Abschnitt 2.1.3

Nichtbrennbare Rohre mit Isolierungen aus synthetischem Kautschuk (s. Anlage 3 ürd 7)

UntersIClzung KabellraoekonsIruktion:- Bei Schottabmessjnger kleiner als 70 cm X 100 cm bzw. 100 cm x 70 cm erste Unterstützung <50 cm von der Schoit- obertIäche anordnen

- Bei größeren Schottabmessungen erste Unterstützung < 10 cm von Schott- Oberfläche anordnen

Fugen und Zwickel mll würtfi- Brsndschutzmasse Kombi > 2 cm verfüllen

J. < IO1

Maße in cm

Feuerwider- Wanddicke Sctiottabmsssungen Rahmendicke SchottdickestandskIasse C H B d3 b

[cm] [cm] [cm] [cm] [cm]

S90 >10,0 <100,0 <100,0 >2,5/>2x1,25 >20,0

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Massivwände mit einer Dicke a 10 cm undVerwendung von Rahmen; Schnitt

Anlage 10

Z34181.19 1.19.53-260/18

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KabeI / Kabel- KabeItragekonstruktion

Nichlbrennbare Rohre, isoliert mit Mineraiiaser- maIten oder -schalen (s. AnIage 3 und 6), Isolierung darf anliegen

EleRIro-Installationsrohre aus Kunstsloff0 < 20 mm, wahlweise mit Kabeibelegung

Rahmen aus nichlbrennbaren BajplalIen nach Abschnitt 2.1.3

Schnitt D-D:

Mindestschottabsland> 10 cm> S cm bei Anordnung von Ständern

Nichtbrennbare Rohre mil IsoIierjngen aus synthe- tischem Kautschuk (s. Anlage 3 und 7)

Brennbare Rohre (S. AnIagen 1,2 und 5)

Nicrilbrennbare Rohre, unisoIiert (s. Anlage 3, 6 und 7)

Leichte Trennwand

Siehe Anlage?

wurth-Brandschutzstein Kombi

Biennbare Rohre (s. Anlagen l, 2 jnd 5)

''r'.'.*;"

1 «i V ;■* .T pi* ,..V

l '..U

Mindeslafbeitsraume:a1 > 0 cm a2>5crna3 > Djrchmesser des anliegenden

KaüelS, aber mind. 2 cm (ArbeKsfäume von Elektro- Installationsrot-ren)

Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten nach Abschnitt 2.1.3

Nichlbrennbare Rohre mit Isolierungen aus synlhetisd-arri Kautsciiuk (s. Anlage 3 jnd 7)

tragekonstruktion f.-- v; •• t

——

Nictilbrennbar© Rohre,

V, . .. t'.*;. ;| \

Fugen zwischen Rahmen und Bauteil mit mireralischem Mörtel, Gips oder VWrth- B'anüsciiulzmasse Kombi > 2 cm tief ausfUllen

Fugen und Zwickel mit Württi- Brandschulzmasse Kombi >2cmverrüllen

Maße In cm

Feuerwider-standsklasse

Warddickec

[cm]

SchottabrrH

[cm]

lessungenB

[cm]

Rahmendicked3

[cm]

Schottdickeb

lern]

390 >10,0<57,0<84,0

<84,0<57,0 >2,5/>2x1,25 >20,0

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in leichte Trennwände mit einer Dicke ä 10 cm;Schnitt

Anlage 11

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Ansicht:

Katiel/ Kabel- KabeiitagekonstnikIion c

Nichibretnaare Rcrfire aus Stahl, Stahlguss oder Kjpler mit einem 0^35 mm und mit Isolierungen aus MineralwoIle (s. Anlagen 3 und 6); wahlweise mit Kunststofl­oder Stahlblecti-Ummantelung

Rahmen aus Priodek H, 42 mm

Elekko-Installalionsrohre aus Kunslstoff0 < 20 mm. wahlweise mit KaDelbelegung

Iulindestschottaöstaiid > 20 cm

AufleisIjng aus Priodek H, 42 mm

Schnitt H-H:Priowallgem. P-2009-B-2938

E

Mindeslafbeitsfaume:a1 >0cm a2 > S cma3 > Djrchmesser des anliegenden

KaMs, aber mind. 2 cm (Arbeitsräume von Eleklro- Installationsrohren)

Ajiteistung aus Priodek H, 42 mm

Rahmen ajs Priodek H. 42 mmAnordnung wahlweise miltig oder einseitig bündig

würth-Brandschutzslein Kombi“ZS"

Kabel/Kabel- tragekonstruWion

Unterstützung Kabeliragekonsiruktionerste Unterstützung < 20 cm von SchottoberflSche anordnen

p' 'V ' -1^ >•'.

Nichtbrenrbare Rohre aas Stahl, Stahlguss oder Kupter mit einem 0^35 mm und mit Isolierungen aus Mineralwolle, mind. L >150 cm und Dicke > 2 cm; wahlweise mit Kunststoff- oder Stahlblech- Urnmanteljng; alternativ kann die Isolierung im Schottbereich unterbrochen werden

Ui£

Fugen und ZwicAel mll Wuith-Brandschutzmasse Kombi > 2 ctn verfUllen

MaI^e in cm

Feuerwider- Schottabmessu ngen SchottdickeStandsklasse H B b

[cml [cm] [cm]

S90 <58,4 <58,4 >20,0

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in nichttragende, raumabschließendeWandkonstruktionen “PRlOWALL ElSO'TRB EI90" nach Abschnitt 2.2.1; Schnitt

Anlage 12

Z341B1.19 1.19.53-260/18

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Allgemeine BauartgenehmigungNr. Z-19.53-2374 vom 27. Juni 2019

Deutschesinstitut

fürBautechnik DlBt

Draufsicht:

Kabel! Kabel- KabeItragekonstruktion

Nichlbrennbare Rohre. isoIisrt mIt Mineralfaser- matten oder -schaIen (s. AnIageS und 6), IsoIierung darf anliegen

EIeKtro-InstaIIalionsrohre aus KunslstoII 0 < 20 mm, watilweise mil KabeIbeIegung

Mindeslscholt- abstand > 10cm

Schnitt E-E:

Nichlbrennbare Rohre rnit IsoNerjngen ajssyrthe- lisctem KaulschuK (s. Anlage 3 und 7)

Brennbare Rohre (s. Anlagen 1,2 und 5), bei Rohrender Rohrgruppe A und B (s. Anlage 1 und 6) muss schollunterseilig ein Streckgitter vorgs- sehen werden (s.^l. 18)

Nichtbrennbare Rotire, unisoiiert (s. Anlage 3. 6 und 7)

Nichtbrennbare Rohre, isoliert mit MineralIasermatten oder -schalen (s. Anlage 3 und 6)

Kabel / Kabei- tragekorstruktion

a1 >0cma2>5cina3 > Durchmesser des anliegenden

Kabels, aber mind. 2 cm (ArbeitsrSume von Elektro- Installationsrohren)

Elektro-Instailationsf Ohre, beidseitiger verschluss mit WUlh-BrandschutziTiasse Kombi in einer TieIe>20 mm

Fugen und Zwickel mit WUrlh- Brandschutzmasse Kombi > 2 cm Verfüllen

- Schottbereiche ohne Installailonen sind S9f. mit Maßnahmen gern. Absctin'itt 4.4.7 zu versehen, (s. Anlage 19) Maße in cm

Feuerwider- Deckendicke Schottabmessungen SdiottdickestardskIasse c Länge B b

[cm] [cm] [cm] [cm]

3 90 >20,0 unbegrenzt <70,0* >20,0

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Decken mit einer Dicke s 20 cm; Schnitt

Anlage 13

Z34181.19 1.19.53-260/18

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fürBautechnik DlBt

Draufsicht:StahIschrauben mit KunstsIolT oder MetalldUbeln, Spanpialten- schrauben ohne Dübel

Nichtbrennbare Rohre, isoIierl mil MineraIfaser-mallen oder -schalen (s. AnlageS und 6), Isolierung darf anliegen

Kabel / Kabel- IragekonslrukIion

Elektro-Installationsrohre ausKunststoff0i2Omm, <0 wahlweise mil KabeIbeIegung

a3 a2 a2fr

Mindestschott- absland> 10 cmir-n

Aufleislung aus nichibrenn- bareri Bauplatten s. Abschnitt 2.1.3, Steile > 10 cm

Nictitbrennbare Rohre mH IsoIIerungen aus synthetischemKautschuk (s. AnIage 3 und 7)

Brennbare Rohrs (s. Anlagen 1,2 und 5), bei Rohren der Rohr­gruppe A und B (s. Anlage 1 und 5) muss scholtunterseitig ein SIreckgitler vorge- sehen werden (s. Anl. 18)

Nichlbrennbare Rohre, unisoiiert (s. Anlage 3,6 und 7)

Schnitt F-F:

Kabel / Kabel- IragekonsIrulriion

AuIleisljng aus nichtbrenn- baren Bauplatten s. Abschnitt 2.1.3, Breite > 10cm wahlweise decRenoter- oder deckenjnterseitig

NiciiIbrennbare Rohre, isoliert mit Mineralfasermatten oder -schalen (s. Anlage 3 und 6)

Wijnii-BrancIscliutzstein Kombi

H4inäeslarbeitsräuine:ai iO cm a2>5cmaS > Durchmesser des anliegenden

Kabels, aber mind. 2 ctn (Arbeitsräume von Eleklro- Inslallaiiorsrohren)

Eiektro-Installationsrohre, beidseitiger verschluss mit wUrth-Brandsciiutzmasse Kombi in einer Tieie > 20 mm

Fugen und Zwickel mit WUrth- Brandschutzmasse Kombi > 2 cm verIüllsri

• SctioBbereiche ohne instaIlationen sind ggf. mit Maßnahmen gern. Abschnitt 4.4.7 zu vetsehen. (s. Anlage 19) Maße in cm

Feuemvider- Deckendicke Schottabmessungen Stärke der Aufleistung SchottdickeStandsklasse c Länge B cl1, elnseitia d2. beidseitla b

[cm] [cm] (cm) [cm] (cm) [cm]

S90 15,0 <c<20,0 unbegrenzt <70,0* 20,0-c (20,0-c)/2 >20,0

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Deckenmit einer Dicke ä 15 cm undVerwendung von Aufleistungen; Schnitt

Anlage 14

Z34181.19 1.19.53-260/18

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fürBautechnik DlBt

Ansicht:

KabeI / Kabel- KabeIlragekonsIrjktion

Nichtbrennbare Rohre, isoliert mit I4ineralfaser- matten odei -schalen (s. Anlage 3 und 6). Isolierung darf anliegen

EleWro-lnstallalionsrohre aus Kunststoff 0 <20 rtim, wahIweise mit KabeIbeIegung

Rahmen ags nichlbrennOaren Bajplatlen nach Abschnitt 2.1.3

Mindeslscholl- NichIbrennbate Rohre mit absland > 10 cm Isolierungen aus synlhe-♦------ + tiscriem KautschukII I (s. Anlage 3 und 7)

Brennbare Rohre (s. Anlagen 1,2 und 5), bei Rohren der Rohr- grjppe A und B (s. Anlage 1 und 5) mjss schottuntsrseitig ein Streckgitter vorge- sehen tNerden (s. Anl. 18)

Niciitbrenntiare Rohrs, unisdiert (s. Anlage 3, 6 und 7)

alJ-4a2

J-.4a2

Schnitt G-G:

Nichlbrennbare Rohre mit Isöienjngen aus synthetischem Kautsctiuk (s. Anlage 3 und 7)

Rahmen ajs nichlbrenn- baren Bauplänen s. Abschnitt 2.1.3

A4>1.5

Al

► gBrennbare Rohre (s. Anlagen 1.2 und S)

MindestarOeilsraume:ai ^0 cm a2i5cma3> Durchmesser des anliegenden

Kabels, aber mind. 2 cm (Arbeitsraume von Elektro­installations rohren)

Nichtbrennbare Rohre, unisoiiert (s. Anlage 3. 6 und 7)

wiirth-Brandschulzstein Kombi

Bei Rohren cler Rohrgruppe A und B(s. Anlage 1 und 5) muss schottunlerseiligein Streckgitter vorgesshen werden (s. Anl. 18)

Fugen und Zwickel mit Würlh- Bratdschutzmasse Kombi >2 cm Verfüllen

KabeI! KabeI- tragekonstruktion

'ScholIberelche ohne InslaIIationen sInd ggf. mit Maßnahmen gern. Abschnitt 4.4.7 zu versehen, (s. Anlage 19) Maße In cm

Feuerwider- Deckendicke Schottabmessungen Rahmendicke SchottdickestandskIasse c Länge B d3 b

[cm] [cm] [cm] [cm] [cm]

S90 15,0<c<20,0 unbegrenzt <70,0* >2,5/>2x1,25 >20,0

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"SyStem Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Decken mit einer Dicke > 15 cm undVerwendung von Rahmen; Schnitt

Anlage 15

Z34181.19 1.19.53-260/18

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Schaumstabilisierung in DeckenabschottunqenAnzuordnen bei Abschottung der Rohrgruppen A und B (s. Anlage 1)

Schottuntersicht: watiIweise einseitig geschlitzt oder aus Teilen zusammengesetzt. Überlappung zulässig

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Decken / Schaumstabilisierung im Bereich von Kunststoffrohren

Anlage 16

Z34-181.19 1.19.53-260/18

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Draufsicht: Einlage von GlasgewebestreifenUnbegrenzIe Länge

L unDcgr. L<50 unbegr. L<50

<24 <24 <24Sor, mit SOlOQgr^Q

&er. obre MegungT T

Borsich ohne ßefogung

Ser. rni Bor. ohne BoIegunQ

Einlage eines Glasgewebe- slrelfens Uber die gesamte Schonbreite und -dicke

Draufsicht: Deckenunterseitige Montage eines Stahlbauteilsunbegrenzte Lange

L unDegi. L<50 unDegr. L<50

<50 ^50Beo mitßslOgung

Bef. ow ßefegung

- ,

ßetdch Ohr« Selogong6er. rni Biegung

Bor. ofvie SdeggiXJ

Maße in cm

Bei Einbau in Öffnungen in Massivdecken (s. Anlagen 15 -17), die breiter als 50 cm < B <70 cm sind, muss in Abschottungen ohne Belegung bzw. in Bereichen ohne Belegung mit einer Länge L > 50 cm eine der folgenden Maßnahmen erfolgen (s.a. Abschnitt 4.4.7):ln den Lagerfugen der betroffenen Bereiche muss alle 24 cm ein Glasgewebestreifen eingelegt werden, oder sS muss alle 50 cm ein Stahlbauteil • MlndeStabrnsSsung 40 mm x 2 mm - unterhalb der DeckenabSchottung befeStigl werden. Wahlweise kann in den betroffenen Bereichen deckenunterseitig ein Metaiigitter befestigt werden (nicht dargestellt).

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth Brandschutzstein Kombi"

ANHANG 2 - Aufbau der AbschottungAufbau der Kombiabschottung bei Einbau in Decken; Zusätzliche Maßnahmen in Bereichen ohne Belegung

Anlage 17

Z34181.19 1.19.53-260/18

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Übereinstimmunaserklärung

- Name und Anschrift des Unternehmens, das die Kombiabschottung(en) (Genehmigungsgegenstand) errichtet hat

- Baustelle bzw. Gebäude: ....- Datum der Errlchtung: ....- geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit:...

Hiermit wird bestätigt, dass

- die Kombiabschottung(en) zum Einbau in Wände* und Decken’ der Feuerwiderstandsfähigkeit ... hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung Nr.: Z-19-53-.... des Deutschen Instituts für Bautechnik vom .... (und ggf. der Bestimmungen der Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom .... ) errichtet und eingebaut sowie gekennzeichnet wurdefn) und

- die für die Herstellung des Genehmigungsgegenstands ven/irendeten Bauprodukte entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung gekennzeichnet waren.

* Nichtzutreffendes streichen

(Ort, Datum) {Firma/Unterschrift)

(Die Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erforderlichen Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.)

Feuerwiderstandsfähige Abschottung für elektrische Leitungen und Rohrleitungen"System Würth BrandschulzStein Kombi"

ANHANG 3 - Muster für die Übereinstimmungserklärung Anlage 18

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