Bauwirtschaft 2011

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7/23/2019 Bauwirtschaft 2011 http://slidepdf.com/reader/full/bauwirtschaft-2011 1/36 1. Allgemeine Einführung Betriebswirtschaftslehre: Lehre von der wirtschaftlichen Führung von Betrieben. Befasst sich mit Sachverhalten und Entscheidungen in Betrieben. Bauwirtschaftslehre: Lehre von der wirtschaftlichen Abwicklung von Bauvorhaben mit besonderer Betonung der Fragen der Preisbildung, der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA). Baubetriebslehre: Innerbetriebliche Wirtschaftlichkeit. 1.1. Besonderheiten der Bauwirtschaft: Allgemein:  Bauprojekte sind kurzfristig erstellte mit hoher Nachhaltigkeit  Jedes Projekt ist ein Prototyp (keine Serienfertigung, Wechselnde Partner und Bedingungen)  Einsatz hoher Geldmittel  Politischer Einfluss  Fehlende Beschreibbarkeit Produktionsfaktoren im Bauunternehmen:  Arbeit  Material  Betriebsmittel  Kapital  Boden  Fremdleistungen In der Ausführung:  Trennung von Planung und Ausführung  Unsicherheiten Kostenprognose  Kostenverzehr  Viele Schnittstellen (Planung und Ausführung) Für Unternehmer:  Fehlende Markttransparenz  Erschwertes Marketing  Bereitstellungsgewerbe

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1. Allgemeine EinführungBetriebswirtschaftslehre:Lehre von der wirtschaftlichen Führung von Betrieben. Befasst sich mitSachverhalten und Entscheidungen in Betrieben.

Bauwirtschaftslehre:Lehre von der wirtschaftlichen Abwicklung von Bauvorhaben mit besondererBetonung der Fragen der Preisbildung, der Ausschreibung, Vergabe undAbrechnung (AVA).

Baubetriebslehre:Innerbetriebliche Wirtschaftlichkeit.

1.1. Besonderheiten der Bauwirtschaft:Allgemein:

•  Bauprojekte sind kurzfristig erstellte mit hoher Nachhaltigkeit•  Jedes Projekt ist ein Prototyp (keine Serienfertigung, Wechselnde Partner und

Bedingungen)•  Einsatz hoher Geldmittel•  Politischer Einfluss•  Fehlende Beschreibbarkeit

Produktionsfaktoren im Bauunternehmen:•  Arbeit•  Material•  Betriebsmittel•  Kapital•  Boden•  Fremdleistungen

In der Ausführung:•  Trennung von Planung und Ausführung•  Unsicherheiten Kostenprognose Kostenverzehr•  Viele Schnittstellen (Planung und Ausführung)

Für Unternehmer:•  Fehlende Markttransparenz•  Erschwertes Marketing•  Bereitstellungsgewerbe

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1.2. Kennzahlen der BauwirtschaftBauproduktionswert:Umsatz aus reiner Bautätigkeit (Eigenleistungen, Rohstoffe und Fremdleistungen).Entspricht dem Gesamtwert der wirtschaftlichen TätigkeitNoch nicht abgerechnete Leistungen werden geschätzt

Erlös:Geldeingänge im Unternehmen (nicht aus reiner Bautätigkeit)

Bruttowertschöpfung:Wertvermehrung durch Produktionstätigkeit. Ergibt sich aus Bruttoproduktionswertabzüglich der Vorleistungen.Nettowertschöpfung ist Bruttowertschöpfung minus Abschreibungen.

Abschreibung:Verteilung der Anschaffungskosten auf die Jahre der Nutzung.Wertminderung durch

•  Technischen, natürlichen Verschleiß (technische Abschreibung)•  Technischen Fortschritt, Fehlinvestition (wirtschaftliche Abschreibung)•  Ablauf von Schutzrechten, (zeitliche Abschreibung)

Bruttoinlandsprodukt:Maß der wirtschaftlichen Leistung eines Landes.Gesamtwert aller Güter (Waren und Dienstleistungen) innerhalb eines Jahres.Entstehungsrechnung:Produktionswert –Vorleistungen = Bruttowertschöpfung + Steuer – Subventionen =

BIPVerwendungsrechnung:Bruttoinvestitionen+Konsumausgaben+Staatsausgaben+Steuern auf Güter+Nettoexporte (Export – Import)=BIPNominales BIP zu aktuellen MarktpreisenReals BIP unabhängig von Preisen (Anpassung mit Preisindex)

ÖNACE:Klassifikation von Tätigkeiten, Alpha-numerisch5 stellig, 4 Stellen stimmen mit der NACE überein, 5te für österreichische SpezifikaGliederung:Abschnitt – Abteilung – Gruppe – Klasse – Unterklasse

21 88 272 615 701

CPV-Code: Für öffentliches AuftragswesenSoll Gegenstand des Beschaffungswesens beschreiben.ÖAG  Code suchen der das Vorhaben so gut wie möglich beschreibtBis zu 9 ZiffernErsten beiden Ziffern AbteilungErsten drei Ziffern Gruppe

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Ersten vier Ziffern KlasseErsten fünf Ziffern KategorieLetzten drei Ziffern weitere Präzisierung (Buschstabe Abschnitt, Buchstabe Gruppe, Ziffer Unterabteilung)

2. Wirtschaftliche Grundlagen

2.1. Finanzbuchhaltung:Richtet sich in erster Linie an unternehmensexterne Adressanten (Gläubiger, Staat).Kosten- und Erfolgsrechnung interne Betriebsabrechnung (keine Gesetze)FiBu:

•  Buchführung•  Inventar•  Jahresabschluss (-Bilanz –GuV für Kaptialgesellschaften: -Anhang

-LageberichtZweck:Systematische Dokumentation um einen Überblick zu vermitteln. (für Aktionäre,Kreditgeber, Finanzamt, Öffentlichkeit etc…)Erfasst Beziehungen zu Marktpartnern, und Stellt Vermögens- undGewinnverhältnisse dar. (Keine Angebote oder Aufträge)Sie müssen vollständig, richtig und zeitnah aufgezeichnet werden.

•  Buchführung öffentlicher Verwaltungen (Kameralistik•  Einnahmen- Ausgabenrechnung (E/A)•  Doppelte Buchhaltung

Einnahmen- Ausgabenrechnung (E/A)freiberufliche (Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater) <700.000€ Umsatzvereinfachtes Rechnungssystem. Gewinn= Überschuss über Ausgaben pro Periode.Reine E/A wegen Abschreibung nicht möglich.

Doppelte Buchführung:wichtigste für KG mit Umsatz >30.000€ verpflichtend.

•  Bestandsrechnung (Vermögensrechnung)•  Erfolgsrechnung

Buchführung sowohl auf dem Konto (Hauptbuch) als auch im Grundbuch

Jahresabschluss:1 mal pro Jahr, zumindest Bilanz und GuV (+Anhang +Lagebericht)Bilanz aus Daten der FiBuBilanz = Gegenüberstellung des Vermögens und Kapitals

-Dokumentationsfunktion-Gewinnermittlungsfunktion-Informationsfunktion

Aktiva Mittelverwendung (Vermögen), Geldmittel, Produktionsmittel,immaterielle GüterPassiva Mittelherkunft (Kapital); Eigen- Fremdkapital

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GuV aus Daten der FiBu, weist die Erträge zeitlich aus (Bilanz=Stichtag)-Umsatzkosten verfahren (Gliederung nach Funktionsbereichen)-Gesamtkostenverfahren (Gliederung nach Aufwandsart)

Grundsätze der Buchführung

•  Bilanzrichtigkeit (inhaltlich)•  Bilanzvollständigkeit (lückenlos)•  Bilanzklarheit (Übersichtlichkeit)•  Bilanzvorsicht (nicht reicher machen als man ist Aktiva Niedestwertprinzip

Passiva Höchstwertprinzip•  Bilanzverknüpfung (Kontinuität)•  Einzelbewertung

2.2. Steuern

Einkunftsarten:•  Betriebliche Einkünfte 

-Land u. Forstwirtschaft: Bauern-selbständige Arbeit: Architekten, Ärzte-Gewerbebetrieb: Bauunternehmen Körperschaftssteuer

•  Außerbetriebliche Einkünfte -nichtselbständige Arbeit: AN-Kapitalvermögen: Aktien (Kapitalertragsteuer)-Vermietung und Verpachtung

-sonstige: Leibrente

Beschäftigungsformen:•  Unselbständig (echter Dienstvertrag)•  Freie Dienstnehmer (Selbständig mit Dienstvertrag)•  Werkvertrag (Selbständig mit Werkvertrag)

Einkommensteuer nur natürliche PersonenLohnsteuerGestaffelt

Körperschaftsteuer: juristische PersonenKörperschaften, Personenvereinigungen, KapitalgesellschaftenKöSt= 25%

Kapitalertragsteuer: auf KapitalerträgeKEST= 25%

Abgaben - Sozialversicherung:Unselbständige Sozialversicherungspflicht (ASVG)Nach ASVG versichert:

•  AN•  Freie Dienstnehmer

•  Heimarbeiter•  Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Gesellschafter einer AG•  geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH

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selbständige nach der Gewerbeordnung GSVG

3. Rechtliche Rahmen für Unternehmen

3.1. GewerberechtFür alle gewerbemäßigen ausgeführten, nicht verbotenen Tätigkeiten, ausgenommenselbständige die anderwärtig geregelt sind (Ziviltechniker, Rechtsanwälte, Ärzte,Notare)

•  In welches Gewerbe fällt die Tätigkeit•  Befähigungsnachweis•  Betriebsanlagengenehmigung

Grundsätzlich benötigt man eine Gewerbeberechtigung.Gewerbsmäßig = selbständig, regelmäßig, Absicht auf Ertrag

Einteilung:•  Freie Gewerbe

Kein Befähigungsnachweis•  Reglementierte Gewerbe

-Befähigungsnachweis erforderlich•  Reglementierte Gewerbe mit besonderer Zuverlässigkeit

-Bescheid der Behörde•  Teilgewerbe•  Neue Selbständige

Voraussetzungen:Allgemeine persönliche Voraussetzungen:

•  18 Lebensjahr•  EWR/EU-Staatsbürger•  Fehlen von Ausschließungsgründen

Besondere persönliche Voraussetzungen:•  Befähigungsnachweis (Fachschul- Meisterzeugnis)•  Zuverlässigkeit (Baumeister …)

Sachliche Voraussetzungen:•  Betriebsanlagengenehmigung•  Bedarfsprüfung

3.2. Betriebsanlagengenehmigung:

Wenn nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind (Lärm, Geruch, Schadstoffe)Es reicht alleine die theoretische Möglichkeit.Verfahren:

  Antragstellung•  Ermittlungsverfahren•  Bescheiderlass

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Geringes Gefährdungspotential vereinfachtes Verfahren (vV)•  Maschinen, Geräte keine Genehmigungspflicht, privathaushalt•  Anlage <1000m², Geräte < 1001kW•  Betriebsanlage wird in der Verordnung aufgezählt

Unterschied zum Regelverfahren (RV)•  Nachbarn keine Parteienstellung•  Bescheid nach 3 Monaten (RV=4Monate)•  Wiederkehrende Prüfung nach 6 Jahren (RV=5Jahre)

3.3. ZiviltechnikerwesenStaatlich befugte, beeidigt, natürliche Personen.Eingeteilt in 1. Architekten, 2. IngenieurkonsulentenUnterliegt nicht der Gewerbeordnung.

Befugnisse werden durch die BAIK (Bundeskammer für Architekten undIngenieurkonsulenten) festgelegt.Voraussetzungen:

•  EU-Staatsbürger•  Fachliche Befähigung (Studium)•  Fachliche Tätigkeit (Praxis)•  Einwandfreier Lebenswandel•  Prüfung

Befugnisse:•  Verfassen von Projekten•  Überwachung und Leitung der Herstellung + Kollaudierung•  Überwachung und Prüfung von Anlagen•  Beratung und Durchführung von fachtechnischen Untersuchungen•  Gutachten•  Vertretung bei Behörden

3.4. UnternehmensrechtUnternehmen: 

•  auf Dauer angelegte Organisation selbständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit,

muss nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.•  Organisation wirtschaftsbewegender Güter, die zu einem Ganzen vereinigt

werden: Sachen, Rechte, Kapital, Arbeit•  Keine juristische Person

Unternehmensträger:•  Eigentümer der dem Unternehmen zugeordneten Sachen, Inhaber der Rechte

des good-will, Schuldner hinsichtlich der Verpflichtungen.•  Natürliche Personen, GesBR, Personen- Kapüitalgesellschaften•  Vom Unternehmen zu unterscheiden

Firma:•  Der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers

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•  Bezeichnet nicht den das Unternehmen, sondern den Unternehmensträger

Unternehmer:•  Wer ein Unternehmen betreibt•  Begriff bezieht sich sowohl auf phy. als auch jur. Person

Firmengrundsätze:•  Firmenwahrheit•  Firmeneinheit•  Firmenunterscheidbarkeit•  Firmenöffentlichkeit•  Firmenbeständigkeit•  Firmenklarheit

Firmenbuch:

Datenbank, öffentlichVerzeichnung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen.Parallel zum Grundbuch

•  Hauptbuch•  Urkundensammlung

Eintragung:•  Einzelunternehmer: Einzelunternehmer•  OG, KG: alle Gesellschafter•  GmbH: sämtliche Geschäftsführer•  AG: Vorstand und Aufsichtrat

Natürliche Personen die der Rechnungslegung unterliegen

Allgemeine Eintragungen: (Auszug)•  Firmenbuchnummer•  Die Firma•  Rechtsform•  Sitz•  Bezeichnung Geschäftszweig•  Zweigniederlassungen•  Tag der Feststellung

•  Name + Geb. des Einzelunternehmer / Gesellschafter / Geschäftsführer•  Prokurist (falls vorhanden) Name +Geb.•  Dauer (falls begrenzt)

Rechnungslegungspflicht:•  Unabhängig von Größenkriterien: keine nat. Person unbeschränkt haftbar

(GmbH & CO KG)•  Abhängig von Größenkriterien: Unternehmer Umsatzerlös > 400.000€

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Gesellschaftsrecht:•  Öffentliche Unternehmen•  Private Unternehmen

Privatunternehmen:•  Einzelunternehmen•  Gesellschaftsunternehmen

- Personengesellschaften (keine jur. Person) Vermögen gehört denGesellschaftern>Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)>Offene Gesellschaft (OG)>Kommanditgesellschaft (KG)>Stille Gesellschaft

- Kapitalgesellschaften (ist eine jur. Person= Vermögen gehörtGesellschaft>GmbH>AG

•  SonstigeGenossenschaftenVereine

Konzern:Zusammenfassung selbständiger Unternehmen, einheitliche Leitung mehrerKonzernunternehmen (Holding)

SE:

Europäische Gesellschaft,EU-weit rechtlich als Einheit

Fachunternehmer: (Alleinunternehmer)Leistung wird selbst, mit eigenen Arbeitskräften und Arbeitsmitteln erbracht,gewerbliche Befugnis

Bietergemeinschaft:Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur Einbringung eines gemeinsamenAngebots.

Arbeitsgemeinschaft:Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die sich dem AG solidarisch verhalten.Leistung kann alleine, aber auch mittels Subunternehmen erbracht werden.

•  Echte ARGE: Leistung gemeinsam erbracht•  Unechte ARGE: Leistungsteilung

Organe der ARGE:•  Firmenrat (jeder Partner vertreten, trifft Entscheidungen, keine Vertretung

nach Außen)•  Technische Geschäftsführung (ein oder mehrere Partner, meist vom

beteiligungsstärksten gestellt) •  Kaufmännische Geschäftsführung (ein oder mehrere Partner) •  Bauleiter und Baukaufleute (Geschäftsführern weisungsgebunden)

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Generalunternehmer:Erbringt sämtliche Bauleistungen (teilweise Sub).Gesamte Verantwortungen gegenüber AG liegt bei ihm.Sub=Gehilfen

•  Echte Generalunternehmer (Werkübergreifend)

•  Unechte Generalunternehmer (Sub)•  Offener Generalunternehmervertrag (Professionisten nicht selbst auswählen)•  Geschlossene Generalunternehmervertrag (Professionisten selbst auswählen)

Generalübernehmer:Wie Generalunternehmer (sämtliche Leistungen), nur führt sie selber nicht aus.

Totalunternehmer:Wie Generalunternehmer, zusätzlich Planung.

Totalübernehmern:Wie Totalunternehmer, bringt selber aber keine Bau und Planungsleistungen, nurManagementaufgaben.

Subunternehmer:Übernimmt Teile der Leistung, im Rahmen eines Werkvertrages

•  Erforderliche Subunternehmer (werden vom Bieter zur notwendigen Erlanungder Befugnis benötigt)

•  Sonstige Subunternehmer

Hauptunternehmer:

Bauleistungen als Alleinunternehmer, beauftragt aber Leistungen beiNebenunternehmern, aber auf Rechnung des Bauherrn.

Nebenunternehmer:Leistungen als Alleinunternehmer, im Auftrag eines Hauptunternehmers, aufRechnung des Bauherrn.

Baubetreuer:Bereitet im Name eines Dritten (=Bauherrn) das Bauvorhaben techn. undwirtschaftlich vor und führt es aus. Im Namen und auf Rechnung des Bauherrn.Verträge im Namen des Bauherren (keine vertragliche Beziehung zu Unternehmen)

Professionisten:Führt arbeiten, nach Errichtung des Rohbaues, im Rahmen seineGewerbeberechtigung aus. (als Fachunternehmer direkt vom Bauherrn, oder als Subeines anderen Unternehmers)

Arbeitskräfteüberlasser:Verfügung stellen von Arbeitskräften an Dritte.

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3.5. ArbeitsrechtGesamtheit aller Gesetze die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber (AG) undArbeitnehmer (AN) regeln.

•  Echter Dienstvertrag•  Freier Dienstvertrag•  Werksvertrag

Echter Dienstvertrag:Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) geregelt.Prinzipiell formfrei: mündlich, schriftlich, schlüssige HandlungKein Schriftlicher Dienstvertrag Dienstzettel.

•  Name Adresse Arbeitgeber•  Name Adresse Arbeitnehmer•  Beginn des Arbeitsverhältnisses

•  Ende (falls befristet)•  Kündigungsfrist•  Gewöhnlicher Arbeitsort•  Verwendung•  Anfangsbezug•  Fälligkeit Entgelt•  Urlaub•  Tägliche/wöchentliche Arbeitszeit•  Kollektivvertrag•  Name Anschrift Vorsorge Kassa

Schlechterstellung gegenüber Kollektivvertrag ist unzulässig.Es müssen die Gesetzte und Verordnungen beachtet werden… ASchG, BauV, AAV…etc

Bauindustrie 2 Kollektivverträge•  Kollektivvertrag für Angestellte der Bauindustrie und des Baugewerbes•  Kollektivvertrag für Arbeiter der Bauindustrie und des Baugewerbes

Auflösung des Dienstverhältnisses:•  Während der Probezeit (allg. 1 Monat)•  Zeitablauf (mehrmalig befristete unbefristet (keine Sachliche

Rechtfertigung für Befristung)•  Einvernehmliche Auflösung (keine Termine u. Fristen)•  Kündigung (Fristen einhalten, kein besonderer Grund)•  Entlassung (vorzeitige Auflösung durch AG, wichtiger Grund)•  Austritt (vorzeitig, einseitig (AN) wichtiger Grund)

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4. Interessenvertretungen

4.1. WirtschaftskammerPflichtmitgliedschaft für Unternehmen der GewerbeordnungFinanzierung über UmlageAufgaben:

•  Aus-Weiterbildung•  Rechtsservice•  Wirtschaftsförderung•  Außenwirtschaft•  Hoheitsverwaltung (aufgaben staatlicher Behörden Lehrlingsstellen,

Meisterprüfung, Ursprungszeugnis)Gliederung:

•  WKÖ (mit Außenhandelsstellen)•  9 Landeskammern (incl. WIFI)

Fachliche Gliederung nach Sparten:•  Gewerbe Handwerk•  Industrie•  Handel•  Bank•  Transport u. Verkehr•  Tourismus•  Consulting

4.2. Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten(BAIK)

Pflichtmitgliedschaft, Finanzierung über UmlageGliederung:

•  Architekten•  Ingenieurkonsulenten (Unterteilung in Fachgruppen)

Aufgabe:Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen

4.3. Freie Interessensvertretungen•  Industriellenvereinigung•  ÖGB•  Verband österreichischer Ziegelwerke

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5. Generelle Abwicklung eines Bauvorhabens

5.1. Das BauprojektEin Projekt/Bauvorhaben ist durch die Einmaligkeit gekennzeichnet

  Zielvorgabe•  Zeitlich/finanziell begrenzt•  Einmaligkeit•  Komplexität•  Schnittstellen

Entstehung des Projektgedanken•  Bedürfnis

o  Privat Gewinno  Öffentlich Allgemeinwohl

5.2. Beteiligte am Bauprozess

Bauherr:Rechtspersönlichkeit, über deren Auftrag und über deren Rechnung ein Bauwerkerrichtet wird.

•  Bauträger: errichtet auf eigenem Grund, in eigenem Namen auf eigeneRechnung

•  Bau-Treuhänder: errichtet auf dem Grund des Bauherren, in einigem Namenauf fremde Rechnung zur Nutzung des Bauherren

  Projektmanagement: Projektleitung und ProjektsteuerungFinanzier:In der Regel kann nicht das gesamte Kapital auf aus eingener Kraft aufgebrachtwerden –>Kreditgeber

Vertreter bzw. Gehilfen des Bauherren:•  Planer

o  Einzelplanero  Generalplanero  Gesamtplaner

•  Planverfasser (Normen einhalten)•  Planungskoordinator (Sicherheit u. Gesundheitsschutz in

Vorbereitungsphase, SiGe-Plan)•  Ausführende Unternehmen (Alleinunternehmer, Generalunternehmer ..)•  Baustellenkoordinator (SiGe-Plan Umsetzung auf der Baustelle)•  Örtliche Bauaufsicht (Interessensvertretung des Bauherrn)•  Begleitende Kontrolle (Kontrollorgan)

Allgemeine Beteiligte am Bauprozess:•  Bauführer (Einhaltung Baugesetze)•  Behörde (ordnungsgem. Anwedung der gesetze)

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•  Grundeigentümer (Haftung gegenüber dem Bauherrn für die Eignung desGrundstückes)

•  Betreiber (Erhalt des Bauwerks)•  Benutzer (Eigentümer, Leasingkunde, Mieter, Pächter)•  Anrainer (gemeinsame Grundstücksgrenze)•  Anlieger (öffentliche Verkehrsfläche)•  Umwelt (Nachbarn, Bürgerinitiative)

5.3. BauprojektablaufBesteht aus mehreren Planungsphasen•  Entwicklungsphase•  Vorbereitungsphase•  Vorentwurfsphase•  Entwurfsphase•  Ausführungsphase•  Abschlussphase

5.4. Projektanalyse•  Klärung Projektziel•  Nutzbedarfsprogramm

5.5. BedarfsplanungEinzige Chance des Bauherren, den Planer die richtige Aufgabe zu stellen undbearbeiten zu lassen.

Erfolgt durch:•  Bauherr•  Team (Berater, Bauherr, Planer

Ermittlung:•  Bedürfnissen von Bauherr/Nutzer•  Einschränkende Gegebenheiten (Zeit, Geld, Rahmenbedingungen)

5.6. BauplanungGeistig-schöpferische Leistung

Planungskosten ca. 10%, Qualität hat aber hohen Einfluss auf Bauwerkskosten undFolgekostenAnforderungen:

•  Einhaltung der Regeln der Technik und Rechtsvorschriften•  Umsetzung der Nutzerwünsche•  Funktionserfüllung•  Umweltgerechtigkeit•  Ästhetik•  Nutzungsdauer•  Wirtschaftlichkeit

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Planungsphasen:•  Grundlagenermittlung (Vorbereitungsphase•  Vorentwurf•  Entwurf•  Einreichung•  Ausführungsplanung•  Ausschreibung und Vergabe•  Geschäftliche und technische Oberleitung•  Künstlerische Oberleitung•  Sonderplaner

Durchführung: Baumeister, Architekt (nur Hochbau) Ingenieurkonsulent fürBauwesen

5.7. KostenplanungKosten:  finanzieller Einsatz von Gütern und DienstleistungenPreis: Tauschwert einer WareBauökonomie:  Objekt mit geringsten Mitteln zu erstellen und erhaltenKostenplanung:  Kosten im Voraus bestimmenABC-Analyse:  Blick auf die wesentlichen Kostenfaktoren, 15-20 % der

Positionen machen 80% des Umsatzes aus.

Stufen der Kostenplanung:

Projektphase

Kostenziel: EntwicklungsphaseKostenrahmen: VorbereitungsphaseKostenschätzung VorentwurfsphaseKostenberechnung: EntwurfsphaseKostenanschlag: AusführungsphaseKostenfeststellung: Abschlussphase

Trichter, skizze

Kostengruppen:

Bauwerks-kosten

Bau-kosten

Errichtungs-kosten

Gesamt-kosten

0 Grund1 Aufschließung2 Bauwerk-Rohbau3 Bauwerk-Technik4 Bauwerk-Ausbau5 Einrichtung6 Außenanlagen7 Planungsleistungen

8 Nebenleistungen9 Reserven

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Einflussfaktoren:•  Allgemeine Faktoren

o  Konjunktur, Wettbewerb, Art der Ausschreibung•  Objektbedingte Faktoren

o  Raumhöhe, Anteile: Keller, Dach …•  Standortbedingte Faktoren

o  Lage, Topographie, Bauordnung•  Herstellungsbedingte Faktoren

o  Bauverfahren, Termine•  Nutzungsbedingte Faktoren

o  Nutzungsart, Qual./quant. Anforderungen

5.8. Ausschreibung und Vergabe•  Öffentliche Auftraggeber (Bundesvergabegesetz BVergG 2006)•  Private Auftraggeber (keine rechtlichen Vorgaben)

Ausschreibung:Auftraggeber erklärt an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmenwelche Leistungen er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte

Angebot:Erklärung des Bieters eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltungfestgelegter Bedingungen erbringen zu wollen.

Angebotsprüfung:Nach Angebotseröffnung:

Es wird geprüft:•  Vergabgrundsätze eingehalten•  Eignungsprüfung•  Rechnerische Richtigkeit•  Konform zur Ausschreibung•  Ob Subunternehmer Eignung haben

Leistungsverzeichnis (LV):Beschreibung der Leistungen eines Bauvorhabens, gegliedert nach Positionen

Zuschlag:Schriftliche Erklärung an den Bieter sein Angebot anzunehmen

Vergabeverfahren:•  Offenes Verfahren•  Nicht offenes Verfahren

o  Mit vorheriger Bekanntmachungo  Ohne vorheriger Bekanntmachung

•  Verhandlungsverfahreno  Mit vorheriger Bekanntmachungo  Ohne vorheriger Bekanntmachung

•  Direktvergabe

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Offenes Verfahren:Bei diesem Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlichzur Abgabe von Angeboten aufgefordert.Ist neben Nicht offenen Verfahren mit Bekanntmachung der Regelfall.

Nicht offenes Verfahren:•  Mit vorheriger Bekanntmachung:

Bei diesem Verfahren werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl vonUnternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordertwurde, ausgewählten Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

•  Ohne vorheriger Bekanntmachung:Bei diesem Verfahren wird eine beschränkte Anzahl von geeignetenUnternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen.

Verhandlungsverfahren:•  Mit vorheriger Bekanntmachung:

Bei diesem Verfahren werden nachdem eine unbeschränkte Anzahl vonUnternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordertwurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten eingeladen.Danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.

•  Ohne vorheriger Bekanntmachung:Bei diesem Verfahren wird eine beschränkte Anzahl von geeignetenUnternehmern zur Abgabe von Angeboten eingeladen. Danach kann über dengesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.

Direktvergabe:

Bei diesem formfreien Verfahren bezieht der AG von einem von ihm ausgewähltenUnternehmer eine Leistung gegen Entgelt.

Ablauf und Vergabe:

Erstellung durch Auftraggeber oder seinen PlanerBestandteile:

•  Allgemeine und besondere Angebotsbestimmungen•  Allgemeine und besondere Vertragsbestimmungen•  Allgemeine und besondere technischne Vertragsbestimmungen•  LV•  Erklärung des Bieters•  Gutachten, Pläne•  Technischer Bericht

Ergänzend:•  Eignungskriterien•  Zuschlagskriterien•  Zuschlagsfrist•  Vergabeverfahren•  Regelung zur Leistungserbringung•

  Bauzeit•  Vergütung (Festpreis, Veränderlicher Preis)•  Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

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Auswahlkriterien:… von AG in Reihenfolge der Bedeutung festgelegte unternehmerbezogeneKriterien, nach denen Qualität der Bewerber beurteilt.

Beurteilungskriterien:

… vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegte, nicht diskriminierendeKriterien, nach welchen das Preisgericht bei Wettbewerben seine Entscheidungentrifft.Kriterien zur Beurteilung von Wettbewerbsbeiträgen - an diese ist das Preisgerichtgebunden

Eignungskriterien:… von AG festgelegte nicht diskriminierende Mindestanforderungen an den Bieter,die vom Bieter nachzuweisen sind.

•  Befugnis•  Finanzielle u. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit•  Technische Leistungsfähigkeit•  Allg. berufliche Zuverlässigkeit•  Besondere berufliche Zuverlässigkeit

Zuschlagskriterien:… vom AG im Verhältnis der Bedeutung festgelegte auftragsbezogene Kriterien,nach welchen das technisch/ wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

•  Preis•  Qualität•  Wartung

•  Termin•  Usw.

Leistungsbeschreibung (LB):•  Konstruktive LB:

Beschreibung des Bauvorhabens meist an Hand von einemLeistungsverzeichnis (LV) und Bericht, Pläne, Gutachten

•  Funktionale LB:Leistungsziel konkret formuliert, aber nicht wie es zu erreichen ist.

Anforderungen:•  Klar und eindeutig•  Vergleichbarkeit der Angebote•  Preis ohne Übernahme nicht kalkulierbarer Risken bildbar•  Soll für den Vertag anwendbar sein

Leistungsverzeichnis (LV):Beschreibung der Leistung, gegliedert nach Positionen

•  Hauptgruppe•  Obergruppe

o  Leistungsgruppen

  Unterleistungsgruppen

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Bestandteile:•  Positionsnummer•  Positionstext•  Menge•  Mengeneinheit•  Preisanteil Lohn•  Preisanteil Sonstiges•  Einheitspreis•  Positionspreis•  Gesamtpreis•  Angebotspreis

Standardleistungsbeschreibung STLB:Sammlung standardisierter Texte

Preisangebotsverfahren:Bieter gibt in den vorgesehen Feldern seine Preise an.Ausschreibungs- – LV Auspreisung (EHP, Positionspreis, Gesamtpreis)

Preisaufschlags- -nachlassverfahren:AG gibt Richtpreise vor.Bieter gibt bezogen auf den Gesamtpreis einen Nachlass- Aufschlag an.Für wiederkehrende Leistungen mit bekannten Kostenbild

Phasen der Angebotslegung:•  Interessensfeststellung•  Beschaffungs- Ausschreibungsunterlagen•  Kalkulation des Preises•  Abgabe des Angebots

Alternativangebot:Nur beim BestbieterprinzipEs wird ein Alternativ Preis auf die Gesamtleistung, oder Teile der Leistung gegeben.AG muss angeben welche Art von Alternativangebot zulässig ist.

Abänderungsangebot:Geringfügig technische Änderung (z.B. Material)Zulässig sofern AG nicht anders festlegt

Variantenangebot:AG gibt Wahlposition anz.B. Normalposition: Kunststofffenster, Wahlposition: Holzfenster

Vadium:Falls Bieter zurücktritt, ist festzulegenMax. 5% des Auftragswertes

Zuschlagsfrist:beginnt mit Ende der Angebotsfrist, ist kurz zu halten

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Angebotsöffnung:Festgesetzter Ort und Zeit, durch Kommission zu öffnenVerspätete Angebote werden gekennzeichnet, und nicht geöffnet.Angaben aus Angeboten werden vorgelesen und in einer Niederschrift festgehalten.

Angebotsprüfung:•  Bieterqualifikation•  Technischen Angebotsprüfung•  Preisliche #Angebotsprüfung

Preisspiegel:Vergleich der Angebote untereinander

Zuschlag:Technisch und wirtschaftlich günstiges Gebot, oder niedrigster PreisÖffentliche AG Bekanntmachung Einspruchmöglichkeit von Bietern

5.9. Bauausführung

Ausführung von BauunternehmenVoraussetzung: BaubescheidBauherrenseite: Bauaufsicht, Projektmanager

Ablauf:•  Bauplatzbereitstellung

•  Planbereitstellung•  Leistungserstellung•  Abrechnung•  Übernahme•  Inbetriebnahme

Pläne:•  Polierplan•  Schal-Bewehrungsplan•  Montagepläne•

  HaustechnikpläneÖrtliche Bauaufsicht (ÖBA):Vertritt Auftraggeber

•  Aufstellen und Einhalten des Zeitplanes•  Überwachung, Einhaltung der Pläne, LV•  Direkte Verhandlungstätigkeit mit Unternehmen•  Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen•  Prüfung der Rechnungen•  Führen des Baubuches•  Abnahme von Bauleistungen•  Überwachung der Behebung der Mängel•  Antrag auf behördliche Abnahme•  Übergabe an Auftraggeber

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5.10. Projektmanagement•  Projektleitung•  Projektsteuerung

Projektleitung:

Planung, Steuerung, ControllingNicht delegierbare Aufgabe des Auftraggebers

Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis

Projektsteuerung:

Ist ein Subsystem, wenn spezielles Wissen benötigt wird.

•  Koordinierung Gesamtprojekt

  Klärung für den Einsatz von Planern•  Aufstellung Überwachungs- und Organisationsteam

•  Koordinierung der Projektbeteiligten

•  Laufende Information des Auftraggebers

Begleitende Kontrolle:

Stabstelle des Bauherren zur Kontrolle der Projektvorgaben (4 Augen Prinzip)

5.11. BauherrentätigkeitProjektleitung ist nicht delegierbar

•  Projektziel setzen•  Mittelbereitstellung•  Definitive Entscheidungen zu Planungsphasen

Projektsteuerung ist delegierbar•  Vertragsbearbeitung mit Planer

•  Aufstellung Überwachungs- und Organisationsteam

•  Koordinierung der Projektbeteiligten

•  Kostenermittlung, Kostenverfolgung

5.12. Projektorganisation

Planung von Ausführung trennen

5.13. Honorarleitlinien

Heute eine von den Herstellkosten unabhängige Aufwandsentschädigung voneinzelnen Teilleistungen.Allgemeinen Teil

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Besonderen Teil

6. Der Rechtliche Rahmen für die Bauwirtschaft

6.1. Allgemein•  Gebotsteil: „Du sollst…“•  Sanktionsteil: „Wenn nicht, dann ..“

6.2. Öffentliches Baurecht

Flächenwidmungsplan:Gliedert Gebiet in verschiedene Widmungsarten

•  Baulando  Wohngebieto  Gewerbegebiet

•  Grünland•  Verkehrsflächen•  Vorbehaltsflächen

Bebauungsplan:Verfeinert Flächenwidmungsplan

•  Fluchtlinienplan•  Bebauungsweise (offen, gekuppelt, geschlossen)•  Ausnutzbarkeit (Bauklasse, Bebauungsdichte)

Genehmigungen:•  Baubewilligung•  Wasserrechtliche Genehmigung•  Eisenbahnrechtliche Genehmigung•  Verkehrsverhandlung•  Sonstige Genehmigungen•  Benützungsbewilligung•  Bauverhandlung

Bauordnung:

Landessache•  Anzeigepflichtige Bauvorhaben•  Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (unter Umständen mit Anzeige erledigt)

Bauansuchen:Baubewilligung schriftlich bei Behörde einreichen.Pläne, Grundbauchauszug, Anrainerverzeichnis, Baubeschreibung…

Baubewilligungsverfahren:Bewilligungswerber, Grundeigentümer, Planverfasser, Anrainer

Bescheiderlass schriftlich: Darstellung des Rechtsbestandes, Begründung,Rechtsmittelbelehrung

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Umweltverträglichkeitsprüfung:Projekte bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind sind einemsystematischen Prüfverfahren zu unterziehen und werden im Rahme einesGenehmigungsverfahren beurteilt.UVP unterliegen:

•  Abfallwirtschaft•  Infrastrukturprojekte•  Energiewirtschaft•  Bergbau•  Wasserwirtschaft•  Land und Forstwirtschaft•  Sonstige Anlagen

6.3. Privatrecht

ABGB - Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

•  Gesellschaftsrecht•  Unternehmensrecht•  Konsumentenschutzgesetz•  Wertpapierrecht (Geldschein ist kein Werpapier)

o  Wechsel – Geld zu bestimmten Zeitpunkt zu zahlen  Gezogener Wechsel (im Inland Standard)  Eigenen Wechsel

o  Scheck

7. Vertragsrecht

7.1. AllgemeinVertragsrecht gehört zum SchuldrechtGläubiger – Schuldner

7.2. Vertragstypen•  Veräußerungsverträge: Kauf, Tausch, Schenkung, Werksvertrag•  Gebrauchsüberlassungsverträge: Miete, Pacht, Leihe•  Arbeitsverträge•  Gesellschaftsverträge•  Glücksverträge: Leibrente, Spiel, Wetten

Kaufvertrag:Austausch einer Schache gegen Geld.Keine Formpflicht

Werkvertrag:

Herstellung eins bestimmten Erfolges (körperlich, unkörplerlich)

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Unterscheidung:Rohmaterial vom Besteller WerkvertragRohmaterial vom Unternehmer Kaufvertrag

Besondere Wünsche Werkvertrag

Serienfertigung Kaufvertrag

Bauwerk meistens Werkvertrag (Bauherr stellt Grundstück zur Verfügun)

Mietvertrag:Entgeltliche Gebrauchsüberlassung (beweglich – unbewegliche Sache)

Gesellschaftsvertrag:Mehrer Personen vereinen ihre Arbeitskraft / Kapital / Sachen zu einemgemeinsamen Nutzen

7.3. WerkvertragsrechtGrundsätze der Privatautonomie:

•  Abschlussfreiheit•  Formfreiheit•  Gestaltungsfreiheit•  Beendigunsfreiheit

Formen des Vertragsabschlusses:•  Mündlich

•  Schriftlich•  Vor Zeugen•  Beglaubigt (Notar)•  Konkludente Handlung, Schweigen ist keine Zustimmung

Voraussetzungen für einen gültigen Vertag:•  Fähigkeit der Person (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Deliktfähigkeit)•  Wahre Einwilligung

o  rechtzeitige Annahme des Offertso  Nach Ablauf einer vereinbarten od. angemessenen Frist keine Bindung

an das Angeboto  Mündliche Angebote müssen sofort zugeschlagen werdeno  Stillschweigende Handlung eines Angebots möglich (konkludente

Handlung)o  So lange verhandelt wird, jedoch keine Willensübereinkunft.

•  Möglichkeit und Erlaubtheit des Inhaltes•  Einhaltung einer bestimmten Form

Reihenfolge der Vertragsunterlagen:In der Regel gilt:

•  Individuelle vor allgemeiner Regelung

•  Einzelbeschreibende vor allgemein beschreibender Unterlage

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Reihenfolge:1. Schriftliche Vereinbarung2. Beschreibung der Leistung, LV3. Pläne, Zeichnungen4. Baubeschreibung

5. besondere Bestimmungen6. allgemeine Bestimmungen7. Normen techn. Inhaltes8. ÖNORM für Sachgebiete

7.4. Haftung•  Gewährleistung•  Vertraglicher Schadensersatz

o  Schuldhafter Vertragsrücktritto  Verzugo  Mangelfolgeschädeno  Beschädigungen

•  Deliktischer Schadensersatz•  Produkthaftung•  Garantie

Gewährleistung:•  Leistung bei Übergabe mangelfrei

o  Ausdrücklich bedungeno  Gewöhnlich vorausgesetzt

  Qualitätsmangel  Quantitätsmangel  Sachmangel  Rechtsmangel

  Offner Mangel (bei Übergabe erkennbar)  Verdeckter Mangel (erst später erkennbar)

•  3 Jahre für unbewegliche Sachen•  2 Jahre für bewegliche Sachen

Primären Gewährleistungsbehelf AustauschSekundärer Gewährleistungsbehelf Preisminderung (nicht Austauschbar, zugroßer Aufwand, Verweigerung der Verbesserung

Gewährleistung ist verschuldensunabhängig

Schadensersatz:Gesetzliches SchuldverhältnisErsatzpflichtig nur bei schuldhaften verursachen (Verschuldenshaftung)

  Schaden muss vorliegen•  Schädiger muss bekannt sein•  Rechtswidriges Handeln des Schädigers

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•  Kausalität (Zusammenhang Handlung – Schaden)Beweislast beim Geschädigten

Schadensarten:•  Realer Schaden (Personen, Sachschaden)•  Vermögensschaden

o  Positiver Schaden (Wertminderung)o  Entgangener Schaden (zukünftig)

•  Ideeller Schaden (keine messbare Vermögensminderung; „Gefühlschaden“Schmerzensgeld, Entschädigung, Liebhaberwert)

3 Jahre ab Kenntnis des Schaden und Schädigers, dann VerjährungAbsolute Verjährungsfrist 30 Jahre ab Übernahme, wenn Schädiger nicht bekannt ist.

Schadensursachen:•  Begleitschaden•  Mangelschaden•  Mangelfolgeschaden•  Verzugsschaden•  Schadenersatz wegen Rücktritt vom Vertrag•  Schadenersatz aus anderen Gründen

Produkthaftung:Jede bewegliche, körperliche Sache.Produzent haftet nur für den Schaden, nicht für den Mangel.Personen und Sachschäden

10 Jahre Produkthaftung

Garantie:Ist eine besondere vertragliche Vereinbarung. Kann mehr oder weniger alsGewährleistung sein.Bei Konsumenten nur mehr als gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.

7.5. ArchitektenvertragIst für die Planung (Werkvertrag) und örtliche Bauaufsicht(Bevollmächtigungsvertrag)

Haftung:•  Planungsfehler

o  Technischeo  Funktionelle

•  Beratungsfehler•  Fehler in der Kostenschätzung•  Mangelhafte ÖBA

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8. Normen

8.1. AllgemeinesDienen zur technischen Berechnung, Produktgestalltung …Einhaltung der Normen ist freiwillig.Private RichtlinienCEN- europäisches Institut für Normen

8.2. Österreichisches Normungsinstitut – Aufgaben•  Schaffung von Normen•  Organisation für Teilnahmen an Normschaffungsverfahren•  Nationale, und internationale Zusammenarbeit•  Herausgabe von Normen•  Übernahme von ausländischen, regionalen Normen•  Werbung und Marketing•  Information – Service•  Aus- Weiterbildungen

8.3. Bezeichnung der Normen•  National ÖNORM•  Europäische EN•  Europäische und internationale ISO•  ON-Regel ONR

Gliederung:•  Technische Normen•  Verfahrens Normen•  Vertrags Normen

8.4. Bauprodukte – Harmonisierte NormNachweis der Produkte nach Norm, oder Zulassung (CE-Kennzeichnung)

8.5. Bauwirtschaftlich relevante NormenVerfahrensnormen:Vergabe von Aufträgen über Leistungen – Ausschreibung ÖNORM A 2050:2006Preisermittlung bei Bauleistungen ÖNORM B 2061:1999

Vertragsnormen:Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen ÖNORM B 2110:2009Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen ÖNORM B 2111:2007

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8.6. Normen im Bauvertrag

Müssen vertraglich vereinbart sein Normen=„Regeln der Technik“,„Stand der Technik“ ist was anderes.

9. Bauwirtschaftlicher Mustervertrag ÖNORM B2110Ziel: allgemeinen Bauvertragsstandard zu schaffen

9.1. BegriffeBauleistungen:Herstellung, Änderung, Demontage von Bauwerke / Bauteilen / Hilfsbauwerken /Haustechnik, und sonstige Bauarbeiten, im Rahmen eines Werkvertrages.

Baustelle:Vom Auftraggeber (AG) bereitgestellt. Fläche, Räume

Baustellenbereich:Zusätzlich vom AG bereitgestellt (Lagermöglichkeiten)

Baustellenzufahrt:Anbindung an das Verkehrsnetz

Baustraße:Innerhalb des Baustellenbereiches

Hilfskonstruktionen:Bauliche Maßnahmen, vorübergehend, zur Erbringung der Bauleistung (Gerüst,Hilfsbrücke)

Leistungsabweichung:Veränderung des Leistungsumfanges, oder durch Störung der Leistungserbringung

•  Leistungsänderung (Qualität)•  Störung (Behinderungen, Ereignisse)

Leistungsumfang:

Alle Leistungen des AN

Leistungsziel:Angestrebter Erfolg des AG durch Leistungen des AN

Mehr- oder Minderkostenforderung:Forderung eins Vertragspartners auf terminlichen / preisliche Anpassung desVertrages

Mengen- und Leistungsumsatz:Kalkulatorischer Ansatz für Material, Lohn, Geräte, Fremdleistungen je Position

Regieleistung:Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden

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•  Angehängte Regieleistung (im Rahmen eines Pauschalpreises, oderEinheitspreises)

•  Selbständige Regieleistung (nicht im Rahmen eines Pauschalpreises, oderEinheitspreises)

Späre:Vertraglich / gesetzlich bestimmter Risikobereich

Angebotspreis:Summe aus Gesamtpreis + Ust.

Gesamtpreis:Summe der Positionen +Nachlässe / aufschläge

Preisarten:•  Einheitspreis (Stück, Zeit, Masse)•  Pauschalpreis (gesamte- Teilleistungen)•  Regiepreis (tatsächlichem Aufwand)

Festpreis:Bleibt auch bei Änderungen unverändert

Veränderlicher Preis:Ändert sich bei Änderungen der Grundlagen / Voraussetzungen

Sicherstellungen:•

  Vadium (Bieter tritt zurück)•  Kaution (Pflichten werden verletzt)•  Deckungsrücklass (Sicherstellung gegen Überzahlung)•  Haftungsrücklass (AN erfüllt Gewährleistung / Schadenersatz nicht)

Termin: rechtlich erheblicher Zeitpunkt Frist: rechtlich erheblicher Zeitraum Unverzüglich: sofort, ohne Zeit zu verlierenEhestens: bei nächster GelegenheitSo bald wie möglich: nach vorliegen der notwendigen Voraussetzungen

9.2. Wesentliche Inhalte der B2110•  Überwachung durch AG•  Dokumentation (Umstände Ereignisse)

o  Baubucho  Bautagesberichte

•  Garantierte Angebotssumme (nur bei Einheitspreis)•  Regieleitung (AN täglich Aufzeichnen, binnen 7 Tagen an AG)•  Verzug (Leistung nicht / schlecht erfüllt)•  Fixgeschäft (Erfüllung bis zu einem Zeitpunkt / in einem Zeitraum, muss

ausdrücklich vereinbart werden)•  Vertragsstrafen•  Leistungsabweichung

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•  Zuordnung zur Sphären (AG, oder AN)•  Mitteilungspflicht (Leistungsänderungen, Erkennen von Störungen)•  Abrechnungsgrundlagen•  Rechnungsgrundlagen

o  Abschlagsrechnung (für ausgeführte Teile einer Gesamtleistung)o  Regierechnungo  Teilschlussrechnungo  Schlussrechnung (Gesamtleistung)

•  Zahlungo  Abschlagsrechnung 30 Tageo  Regierechnung 30 Tageo  Schlussrechnung 3 Monate >50.000€ sonst 30 Tageo  Teilschlussrechnung 3 Monate >50.000€ sonst 30 Tage

•  Sicherstellungeno  Kautiono  Deckungsrücklasso  Haftungsrücklass

•  Übernahmeo  Förmlich (schriftlich)o  Formloso  Verweigerung (Mängel)

•  Rechtsfolge bei Übernahmeo  Leistung gilt als erbrachto  Gefahrenübergango  Beginn Gewährleistungo  Vergütungsanspruch

o  Kündigungsrecht der Vertragspartner erlischt•  Schlussfeststellung vor Ende der Gewährleistungsfrist•  Haftungsbestimmungen

o  Gefahrtragung•  Gewährleistung•  Schadenersatz

10. Internationaler Bauvertrag – FIDIC

Dachverband von nationalen Verbänden, mit Sitz in Lausanne.Zweck:

1. Firmen vertreten (durch nationale Mitgliedsverbände)

2. Mitgliedern helfen (Geschäftspraktiken)

3. Ehrenkodex zu fördern und zu definieren

4. Ruf des Beratenden Ingenieurs zu verbessern

5. Entwicklung

Red Book:

AG erbringt den Großteil Planungsleistungen

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Yellow Book:

AN erbringt den Großteil Planungsleistungen

Silver Book:

Schlüsselfertigbau

Green Book:

Einfache Bauvorhaben, geringes Auftragsvolumen, in geringer Zeit

11. Risikomanagement

11.1. BegriffeRisiko:

Möglichkeit, dass durch Entscheidungen ausgelöste Abläufe nicht zum gewünschtenZiel führen, und es negative (Wagnis) oder positive (Chancen) Zielabweichungengibt.

•  Sichere Erwartung  p=1

•  Risikoerwartung  Verteilung einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist bekannt

•  Unsichere Erwartung Verteilung einer Eintrittswahrscheinlichkeit ist nichtbekannt

Versicherbares Risiko: Wahrscheinlichkeit kann objektiv gemessen werden

Risikomanagement:

•  Risikobewältigung (alle Aktivitäten)

•  Ausgewogenheit zwischen Wagnis und Chance herstellen

•  Agieren statt Reagieren

Wagnis:Gefahr, dass eine Betätigung misslingt, oder nicht den erwarteten Erfolg bringt

Allg. Unternehmerwagnis:

Wagnis für das Unternehmen als ganzes

Bauwagnis:

•  Am Bauobjekt: Baugrundrisiko (Feuer, Diebstahl, höhere Gewalt)

•  Aus der Bauführung (mangelhafte Leistung)

•  Wagnis im Unternehmen (Preiswagnis)

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11.2. Risikomanagement – Prozess3 Phasen

•  Risikoidentifikation (Erkennung)•  Risikoanalyse (Beschreibung, Bewertung)•  Sicherungsmaßnahmen

Risikoidentifikation:Risken erkenne, schwierigster, aber wichtigster Bereich

Risikoanalyse:•  Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit•  Bedeutung der einzelnen Risikofaktoren in der Gesamtheit•  Gesamtrisiko des Projektes•  Ausgeglichenheit Wagnis und Gewinn

R=WxT

R= RisikoW= EintrittswahrscheinlichkeitT= Tragweite (Geldeinheiten)

Beispiel:Pönale 0,1 Mio.€Gesamtpreis 10 Mio €Risikoeintrittswahrscheinlichkeit: 75%Risiko: 0,1 x 75% = 0,075 €

Wagniszuschlag: 0,075/10 => 0,75%

Sicherungsmaßnahmen:•  Risikovermeidung vollständiger Ausschluss•  Risikoverminderung Risikopotential reduzieren•  Risikoteilung Aufteilung zwischen Projektbeteiligten•  Risikoüberwälzung Übertragung an Dritte•  Risikoselbstbehalt muss akzeptiert werden

12. VersicherungenDer Abschluss von Versicherungen macht Risiken kalkulierbar.

Risikenunterscheidung bei der Bauausführung:•  die auf Bauleistung selbst einwirken (Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl)•  die von der Bauführung ausgehend z.B. auf Nachbargrundstücke oder

Einbauten einwirken

In Betracht kommen folgende Versicherungen:

•  Haftpflichtversicherung des Bauherren

•  Haftpflichtversicherung der Ziviltechniker

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•  Haftpflichtversicherung des Bauunternehmens

•  Bauwesenversicherung abgeschlossen von AG oder AN

•  Baugeräteversicherung

•  Maschinenbruchversicherung

•  Feuerversicherung

•  Diebstahlversicherung

•  Transportversicherung für Fertigteile und Baumaschinen

•  Sprengschadenversicherung

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13. InsolvenzrechtSchuldner zahlungsunfähig Zivilprozess, notfalls Exekutionsverfahren

Reicht das Vermögen nicht aus um alle Gläubiger zu befriedigen kollektiveRechtsverfolgung unter gerichtlicher Aufsicht

Insolvenzverfahren1. Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger

2. Die Universalexekution soll kostengünstig und ergebnisreich gestaltet werden

•  Konkurs (Aufteilung auf Gläubiger)

•  Sanierungsverfahren (Unternehmen soll erhalten bleiben)

Konkurs:Schuldner hat die Möglichkeit einen Sanierungsplan vorzulegen.

Ausgang des Verfahrens ist offen.

Eingebracht durch Schuldner oder Gläubiger

Voraussetzungen:

•  Schuldner muss insolvent sein

o  Zahlungsunfähig

o  Bei jur. Personen auch Überschuldung (mehr Schulden als Vermögen)

Ablauf:

1. Konkurseröffnung

2. Feststellung Aktiva und Passiva

3. Prüfungstagungssatzung (Forderung der Gläubiger)

4. Führung der Prozesse

5. Verwertung der Masse

6. Aufhebung

Arten der Gläubiger:

1. Aussonderungsgläubiger (Eigentümer einer Sache)

2. Absonderungsgläubiger (gesonderte Befriedigung)

3. Massegläubiger (Forderung nach Eröffnung des Verfahren)

4. Konkursgläubiger (Forderung vor Eröffnung des Verfahren)

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Abschluss des Konkurses:

1. Typisches Ende

Nach Aufteilung wird der Konkurs aufgehoben, Schuldner haftet für nichtbezahlte Konkursforderungen 30 Jahre (nat. Person)

2. Atypisches EndeForderung übersteigt das verwertbare Vermögen Aufhebung desKonkurses wegen Vermögenslosigkeit

Sanierungsverfahren:

Hier hat der Schuldner vor Eröffnung des Verfahrens einen Sanierungsplan.•  Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (entspricht dem bisherigen

Ausgleichsverfahren, Mindestquote 30%)•  Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (entspricht dem bisherigen

Zwangsausgleich, Mindestquote 20%)

Ablauf:Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung:Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters.Vorlage von

•  Aktuellen Status•  Vermögensverzeichnis•  Sanierungsplan•  Finanzplan ..

Endet mit einer gerichtlichen Bestätigung der GläubigerSanierungsverfahren ohne EigenverwaltungInsolvenzverwalterEndet mit einer gerichtlichen Bestätigung der Gläubiger

Es kann ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung  Sanierungsverfahrenohne Eigenverwaltung  Konkurs werden

14. Strafrecht

Strafbar ist nur jene Person, die schuldhaft handelt.

•  Verbrechen: vorsätzliche Handlung

•  Vergehen: alle anderen

In der Bauwirtschaft relevant:

•  Fahrlässige Körperverletzung, Tötung (Bauleiter, Statiker, Polier)•  Bestechung, Korruption (öffentlicher Bereich)•

  Preisabsprache (Kartellrecht)

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15. StreitschlichtungZur Streitschlichtung kann folgendes dienen:

•  Ein ordentliches Gericht

•  Ein Schiedsgericht

•  Ein Schiedsgutachten

15.1. ZivilverfahrenVor einem ordentlichen GerichtKläger – BeklagterAbsolute AnwaltspflichtVerfahrensschritte:

1. Verfahrenseinleitung: Klage

2. Vorverfahren: Prüfung der Klage, Antrag auf Abweisung der Klage3. Mündliche Streitverhandlung und richterlicher Prozessleitung4. Beweisverfahren: Beweisaufnahme, (Schriftverkehr, Zeugenaussagen,

Lokalaugenschein)5. Beweissicherung6. Urteil7. Beschluss8. Rechtsmittelverfahren: Berufung

Bezirksgericht Landesgericht OGHLandesgericht Oberlandesgericht  OGH

Bezirksgericht < 10.000€

1. Instanz: 16 Landesgerichte

2. Instanz: OGH (Wien) / 4 Oberlandesgerichte

15.2. SchiedsgerichtAnstelle eines ordentlichen Gerichtes

•  Schiedsvertrag (schriftlich) muss sich auf Gegenstand beziehenschiedsfähig(=vergleichsfähig )sein

•  3-Schiedsgericht (jede Partei einen SR, die beiden SR bestimmen einenVorsitzenden

Vorteile:•  SR sind Sachverständige•  Zeitersparnis (=1. und letzte Instanz)•  SR durch Parteien bestimmbar

Schiedsgutachten:

Gutachten mit technischer und/oder wirtschaftlicher Fragestellung, dessen Spruchsich die Streitparteien unterwerfen.

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16. SachverständigerwesenJeder ist sachverständiger, der sich einem Amt, einer Kunst, zu einem Gewerbe oderHandwerk öffentlich bekennt und übernimmt damit Haftung.

Haftung für Ratschläge für eine Gegenleistung

Keine Haftung für Ratschläge ohne Gegenleistung

•  Private – Sachverständige

•  Gerichts – Sachverständige (objektiv, unabhängig, verlässlich)

Gutachten =Befund, Darstellung, Parteien können Einwendungen vorbringen.

Richter ist nicht an das SV-Gutachten gebunden.

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste des Gerichts- SV

  Sachkunde und Kenntnis•  Beruflichte Tätigkeit zehnjährig

•  Volle Geschäftsfähigkeit 

•  Körperliche und geistige Eignung 

•  Vertrauenswürdigkeit 

•  Öster. Staatsbürger 

•  Gewöhnlicher Aufenthaltsort im Sprengel des Landesgerichts 

•  Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse 

•  Geeignete Ausrüstung 

•  Bedarf an SV 

•  Abschluss einer Haftpflichtversicherung 

•  Zertifizierung (alle 10Jahre)