BDEW Botschaften zur Europawahl 2014

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BDEW Botschaften zur Europawahl 2014 Europäische Energiepolitik // Energiebinnenmarkt // Energieinfrastruktur Klima- und Umweltschutz // Erneuerbare Energien // Wasser

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BDEW Botschaften zur Europawahl 2014

Europäische Energiepolitik // Energiebinnenmarkt // Energieinfrastruktur

Klima- und Umweltschutz // Erneuerbare Energien // Wasser

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Inhalt

b Energiepolitik europäisch gestalten, Wasserversorgung lokal gewährleisten 5

b Ohne Energiebinnenmarkt keine effiziente Energiepolitik 6

b Klimaschutz: Zügig verbindliche Ziele festlegen und den Emissionshandel stärken 8

b Erneuerbare Energien integrieren 10

b Energieeffizienz mit den richtigen Instrumenten fördern 11

b Mit Erdgas gelingt die Energiewende 12

b Energieinfrastruktur – das Rückgrat der Versorgung stärken 14

b Verkehr – Weichen für Erdgas- und Elektromobilität stellen 17

b Umweltschutz weiter wichtig – Augenmaß nicht verlieren 18

b KMU stärken 19

b Forschung und Technologie wettbewerbsverträglich fördern 20

b Energieaußenpolitik muss europäisch sein 21

b Wasser – Bewährtes erhalten 22

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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerin-nen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Die Wahl bildet erstmals auch die Grundlage für die Neubesetzung der Europäischen Kommission und weiterer europäischer Spitzenämter. Das Jahr 2014 ist jedoch nicht nur wegweisend für die Fortführung der europäischen Idee, sondern auch für die Zukunft der Energie- und Wasserversorgung in Deutsch-land und Europa.

Im Bereich der Energiewirtschaft geht es in der kom-menden Legislaturperiode ganz konkret etwa um die tatsächliche Vollendung des Binnenmarktes für Strom und Gas, die Ausgestaltung des klima- und energiepo-litischen Rahmens bis 2030 und die Zukunft des Emis-sionshandelssystems. Bei allen drei Themen besteht aus Sicht des BDEW Handlungsbedarf:

• Ein funktionierender Energiebinnenmarkt ist für die Effizienz der Energiesysteme, die Wettbewerbsfähig-keit und die Versorgungssicherheit der EU unerlässlich.Seine Vollendung muss fortgesetzt werden;

• Der BDEW bekennt sich zu ehrgeizigen Emissionsmin-derungen. Um so mehr muss auf deren Bezahlbarkeit geachtet werden. Neben einer zügigen Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien spielt auch Erdgas als effizienter und kostengünstiger

Energieträger eine Schlüsselrolle in einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung – nicht zuletzt mit Blick auf das große Potential zur CO2-Reduktion im Wärmemarkt.

• Die Rahmenbedingungen für 2030 müssen rasch geklärt und mit einer Stärkung des Emissionshandels-systems verbunden werden, damit die Unternehmen Investitionssicherheit erhalten.

Der Erhalt der Qualität des Lebensmittels Wasser ist am besten in lokalen Strukturen möglich. Gleichzeitig ist es aber erforderlich, den vorsorgenden Gewässerschutz stärker in alle EU-Politikbereiche aufzunehmen, bereits bestehende Richtlinien konsequenter umzusetzen und den Bereich Wasserwirtschaft in allen umweltpolitischen Fragestellungen mitzudenken.

Die deutsche Energie- und Wasserwirtschaft mit ihren vielfältigen Strukturen bekennt sich zu Europa. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen eine Bereiche-rung dar und sollten ihr Potenzial, wie z. B. besondere Kundennähe oder die lokale Wertschöpfung, auch tat-sächlich ausschöpfen können.

Mit dem vorliegenden Papier möchten wir Ihnen die wichtigsten Handlungsfelder für die kommenden Jahre und die grundlegenden Positionen des BDEW darle-gen. Gerne beantworten wir Ihnen Fragen, die nach der Lektüre noch offen sind. Nutzen Sie die Möglichkeit! Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Ihre

Hildegard MüllerVorsitzende der HauptgeschäftsführungMitglied des Präsidiums

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Die EU bietet große Chancen für eine effiziente Ener-giepolitik – zum Nutzen ihrer Bürger und der Volks-wirtschaft insgesamt: Infrastrukturen, vor allem Übertragungs- und Ferngasnetze, lassen sich durch europäische Koordination besser planen und nutzen. Die Vorzüge von Gasspeichern und LNG-Terminals entfalten sich am besten im Binnenmarkt. Die Effekte von Wind-flauten und Starkwinden lassen sich am besten nutzen, wenn die Durchmischungseffekte des Binnenmarkts genutzt werden. Nur ein einiges Europa hat genügend Einfluss auf die Verhandlungen zum Klimaschutz im Rahmen der Weltgemeinschaft.

In der Energiepolitik ist die EU, nicht zuletzt durch den Energiebinnenmarkt, sehr präsent. Auch in der Trink- und Abwasserpolitik ist sie eine gestaltende Kraft. Dennoch besteht speziell in der Energiepolitik der Ein-druck, dass Europas prägende Kraft nicht stark genug ist, um die Mitgliedstaaten von Alleingängen abzuhalten. Und damit droht das Erreichte stets zu zerrinnen. Wenn ein einzelnes Land einen Mindeststeuersatz für CO2 auf nationaler Basis einführt, verfällt der europaweite Preis der CO2-Zertifikate noch weiter. Setzt ein einzelner Mitgliedstaat auf nationale Autarkie bei Erzeugungsan-lagen, dann hat das Auswirkungen auf den Binnenmarkt.

Nationale Autarkie ist ineffizient. Klimaschutz, Wettbe-werb und Versorgungssicherheit lassen sich im Grundsatz besser auf europäischer Ebene verwirklichen. Natürlich müssen den Mitgliedstaaten auch gewisse Spielräume bleiben – etwa bei der Verfolgung ehrgeiziger natio-naler Ziele. Regionale Kooperationen können wichtige Anstöße für die weitere Integration liefern.

Doch nach wie vor bestehen in der EU 28 nationale Ener-giepolitiken nebeneinander, die nicht miteinander abge-stimmt sind. Dies führt zu Widersprüchen und Brüchen. Der Artikel 194 AEUV geht von der Souveränität der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Energiemix aus. Hieran sollte im Prinzip auch künftig festgehalten werden. Aber es muss der Blick für die Grenzen dieser Souveränität geschärft werden. Mitgliedstaaten dürfen sich nicht ihrer Pflichten aus dem Energiebinnenmarkt und den Klimazielen der EU unter Verweis auf den ausschließlich national definierten Energiemix entziehen. Andererseits muss Europa genügend Spielraum für eine ambitionier-te Energiepolitik einzelner Mitgliedstaaten lassen. Die Wahrung der richtigen Balance ist eine Daueraufgabe.

Der Erhalt der Qualität des Lebensmittels Wasser ist am besten in lokalen Strukturen möglich. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind in Deutschland Kernauf-gabe der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Zustän-digkeit der Gemeinden. Ihre demokratisch legitimierten Organe treffen die strategischen Entscheidungen über Organisationsform, Beteiligung und Kooperation. Ent-gelte, Qualität, Umweltauflagen sowie Wasserentnah-merechte und Einleitrechte unterliegen einer strengen staatlichen Kontrolle.

Deutschland verfügt zudem über eine komfortable Res-sourcensituation, die eine langfristige Wasserversorgung auch auf Jahrzehnte sicherstellt. Dies beinhaltet auch einen langfristigen und flächendeckenden Schutz der Gewässer – eine staatliche Aufgabe, zu der die Wasser-ver- und Abwasserentsorger allerdings einen erheblichen Beitrag leisten.

Energiepolitik europäisch gestalten, Wasserversorgung lokal gewährleisten

b In der Energiepolitik sollte die Formel gelten: „Mehr statt weniger Europa!“ Wo immer möglich, sollte auch gelten: „Mehr statt weniger Markt!“

b In der Wasserpolitik sollte sich die EU aufgrund der naturbedingt stark unterschiedlichen Ausgangspositionen auf generelle Umwelt- und Qualitätsanforderungen konzentrieren.

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Der Energiebinnenmarkt trägt ganz wesentlich zum wirt-schaftlichen Wachstum der EU bei:

• Er stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

• Er leistet einen wichtigen Beitrag für nachhaltig bezahlbare Strom- und Gaspreise.

• Zugleich kann er Motor für eine zunehmende Europäisierung der Energiepolitik sein

• Eine Stärkung des Wettbewerbs führt zu einem wesent- lich effizienteren Erreichen der energiepolitischen Ziele.

• Eine gleichzeitige Vertiefung des Energiebinnenmarkts eröffnet Möglichkeiten der wechselseitigen Absicherung und Auslastung.

Eine tatsächliche Vollendung des Energiebinnenmarkts erfordert jedoch mehr als das bis Ende 2014 geplante Ar-

beitsprogramm. Der erforderliche Integrationsprozess ist bei Weitem nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Nationale Alleingänge in der Energiepolitik haben zugenommen.

Zu einem tatsächlich vollendeten Energiebinnenmarkt gehören ganz wesentlich:

• eine freie Preisbildung auf Großhandels- und auf Endkun-denmärkten,

• eine leistungsfähige Infrastruktur,

• eine im Ermessen des Betreibers liegende Stilllegung von nicht wirtschaftlichen Kraftwerken und ein freier Zugang für neue Kraftwerke sowie

• die grenzüberschreitende Gewährleistung der Versor-gungssicherheit (Strom und Gas).

Ohne Energiebinnenmarkt keine effiziente Energiepolitik

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Wettbewerb braucht verlässliche Strukturen. Hierzu gehört auch ein stabiler, langfristiger Rahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Eine herausragende Rolle spielen zudem leistungsfähige Netze, die allen Marktteilneh-mern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen. Das richtige Rezept heißt nicht immer mehr Entflechtung. Vielmehr garantieren professionelle, standardisierte und rechtlich verbindliche Prozesse zwischen Netzbetreibern und Marktakteuren die erforderliche Neutralität der Netze. Deutschland hat damit gute Erfahrungen gemacht.

Die verlässliche Deckung des Strombedarfs lässt sich im nationalen Rahmen nur mit hohen Kosten gewährleisten. Gleichzeitig nimmt der Binnenmarkt für die Ware Strom Schaden, wenn die Ware „gesicherte Leistung“ dauerhaft getrennt auf 28 nationalen Märkten gehandelt wird. Bis zu einer europäischen Lösung ist der Weg weit. Die Situation in den Mitgliedstaaten ist für einen solchen Schritt vorerst zu heterogen. Nationale Kapazitätsmechanismen müssen

jedoch binnenmarktverträglich sein. Der nächste Schritt sollten regionale Kooperationen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sein.

Die EU hat in der noch laufenden Legislaturperiode Vor-gaben zur Finanzmarktregulierung und zur Integrität und Transparenz der Energiemärkte verabschiedet. Jetzt ist es an der Zeit, diese Vorschriften in den Mitgliedstaaten anzu-wenden und hiermit Erfahrungen zu sammeln.

Zum Wohle der Verbraucher muss der Wettbewerb endlich überall in Europa auch auf den Endkundenmärkten für Strom und Gas ankommen. Voraussetzung dafür ist neben der Abschaffung der Preisregulierung auch ein wirksamer, aber marktkonformer Verbraucherschutz. Den Belangen be-sonders schutzbedürftiger Kunden ist in erster Linie mithilfe der Sozialpolitik Rechnung zu tragen. Auch die Energiewirt-schaft hat eine Rolle. Sie kann vor allem mit Beratungsange-boten für den effizienten Einsatz von Energie sorgen.

b Der BDEW fordert die Europäische Kommission auf, für die vollständige Umsetzung der Binnenmarktregeln in allen Mitgliedstaaten zu sorgen und den europäischen Energiebinnenmarkt über 2014 hinaus energisch weiter auszubauen.

b Die EU muss der Tendenz zur Renationalisierung der Energiepolitik entschieden entgegentreten.

b Regionale Ansätze für mehr Versorgungssicherheit stärken.

b Immer mehr Entflechtung führt in die Sackgasse. Standardisierte Marktprozesse machen die Netze für alle Marktparteien nutzbar.

b Bei der Stärkung der Rolle und der Verantwortung der Verbraucher auf Aufklärung und kundenzentrierte Marktmodelle setzen.

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Beim Klimaschutz muss die EU mehr Führung zeigen – nach innen wie nach außen. Dieser globalen und ge-samtgesellschaftlichen Herausforderung kann nur in internationaler Zusammenarbeit und mit den Kräften aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen begegnet werden.

Schneller Klimaschutz bedeutet doppelter Klimaschutz. Zugleich müssen die Anstrengungen zur Emissionsmin-derung auch bezahlbar bleiben. Alle Maßnahmen müssen sich an ihrem Beitrag zum Erreichen der Ziele der Ener-giewende in Verbindung mit den dafür erforderlichen Kosten messen lassen. CO2-Vermeidungskosten bieten hierfür einen geeigneten Maßstab.

Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt ausdrücklich das von der Europäischen Kommission vorgeschlage-ne europaweit verbindliche CO2-Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030. Aufgrund der langfristigen Investitionszyklen ist es aus Sicht der Energieunternehmen von entscheidender Bedeutung, so frühzeitig wie möglich verlässliche europäische Rah-menbedingungen für 2030 zu schaffen.

Zudem muss aus Sicht des BDEW das EU-Emissionshan-delssystem als zentrales Instrument zur Treibhausgas-minderung fortgeführt und in seiner Glaubwürdigkeit und Integrität gestärkt werden. Um das System zu sta-

bilisieren, hat die Energiewirtschaft sich bereits im Jahr 2013 für ein temporäres Backloading, also eine zeitweise Herausnahme von 900 Millionen CO2-Zertifikaten aus dem Emissionshandel, ausgesprochen. Jeder weitere Markteingriff, wie z. B. die Einführung einer Marktstabili-tätsreserve, muss genau geprüft werden, damit das Ver-trauen der Marktteilnehmer keinen Schaden nimmt. Der Kommissionsvorschlag für die Einführung einer Markt-stabilitätsreserve erfüllt die vom BDEW formulierten Kriterien für die Ausgestaltung eines Anpassungsme-chanismus tendenziell. Verbesserungswürdig erschei-nen allerdings noch insbesondere der Zeitpunkt für den Beginn des Mechanismus und die bei unvorhergesehenen Ereignissen vergleichsweise lange Reaktionszeit.

Langfristig muss es ein weltweit einheitliches Preissignal für Treibhausgasemissionen geben, das Knappheiten ef-fizient anzeigt. Daher sollte sich die Staatengemeinschaft bis 2015 dazu bekennen, dass am Ende aller Bemühungen im Rahmen der UN-Klimaschutzverhandlungen die Ein-führung eines weltweiten Emissionshandelssystems oder eines Netzes von miteinander verknüpften regionalen Systemen mit vergleichbaren Regeln, gleichwertigen Zielsetzungen, vertrauenswürdigen Überwachungsvor-schriften und Überprüfungen sowie einheitlichen sektor-übergreifenden CO2-Preissignalen steht.

Klimaschutz: Zügig verbindliche Ziele festlegen und den Emissionshandel stärken

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b Schnellstmögliche Festlegung eines verbindlichen und ambitionierten CO2-Minderungs- ziels für 2030 von mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 unter Berücksichtigung einer kosteneffizienten Lastverteilung zwischen EHS- und Nicht-EHS-Sektoren.

b Stärkung des EU-Emissionshandels als zentrales Klimaschutzinstrument zur Treibhaus-gasminderung für Energiewirtschaft und Industrie durch ein kurzfristiges einmaliges Backloading sowie eine langfristige strukturelle Reform unter Anpassung des linearen Re-duktionsfaktors. Der Vorschlag einer Marktstabilitätsreserve kann hierfür bei sachgerechter Ausgestaltung ein wichtiges Element sein, verbesserungswürdig erscheint jedoch vor allem noch der Zeitpunkt für den Beginn des Mechanismus.

b Beschluss eines verbindlichen globalen Klimaabkommens bei den UN-Klimaschutzver-handlungen im Jahr 2015 in Paris.

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Gerade wenn man – wie der BDEW – auf ein weiteres dynamisches Wachstum der Erneuerbaren Energien setzt, ist es unabdingbar, zügig Wege zu einer Markt- und Sys-temintegration zu entwickeln. Je länger man mit Verän-derungen an den bestehenden Fördersystemen wartet, desto einschneidender werden die Veränderungen sein müssen. Deshalb sieht der BDEW die umfassende Novel-lierung des EEG als einen wichtigen Beitrag Deutschlands an, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa zu-kunftsfest zu machen. Zwischenstaatliche Vereinbarun-gen auf regionaler Ebene können ein geeigneter weiterer Schritt sein.

Der BDEW unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein verbindliches EU-Ausbauziel für Er-neuerbare Energien von mindestens 27 Prozent, solange die marktwirtschaftliche Wirkungsweise des EU-Emis-sionshandelssystems nicht beeinträchtigt wird. Ferner sollen die Erneuerbaren Energien durch wettbewerbliche, technologieoffene und kosteneffiziente Instrumente an den Markt herangeführt werden. Es muss sichergestellt

b Die Europäische Kommission sollte sich stärker für eine stetige Angleichung der Förder-systeme einsetzen.

b Das Ziel muss eine europaweite Markt- und Systemintegration sein.

b Ein EU-weites verbindliches Ausbauziel für Erneuerbare Energien muss sorgfältig konditioniert werden.

sein, dass dabei jeder Mitgliedstaat einen fairen, substan-ziellen und verlässlichen Beitrag zur Zielerfüllung leistet.

Grundsätzlich gilt, dass

• das Ziel durch schnell wirksame wettbewerbliche, technologieoffene und kosteneffiziente Instrumente im Rahmen eines europäischen Binnenmarktes erreicht wird;

• die Erneuerbaren Energien schnellstmöglich an den Markt herangeführt werden und Verantwortung für die Stabilität und Funktionsfähigkeit im Energieversor-gungssystem übernehmen;

• die Steuerungsfunktion des CO2-Ziels sowie die Funktionsfähigkeit und die Preisbildung des Emissi-onshandelssystems marktwirtschaftlich erhalten und weiterentwickelt werden;

• das europäische Ziel überwiegend durch europäische Instrumente erreicht wird.

Erneuerbare Energien integrieren

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Die EU-Mitgliedstaaten sind unterschiedlich weit bei der Hebung ihrer Effizienzpotenziale. Diese Effizienzschere gilt es bei der Umsetzung der Energieeffizienzricht- linie und der künftigen Weiterentwicklung der Energie- effizienzpolitik ebenso zu berücksichtigen wie die sehr unterschiedlichen Strukturen der nationalen Energie-märkte. Die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips bei der Neu- und Weiterentwicklung von Maßnahmen sichert die Akzeptanz bei den für Investitionsentscheidungen und Energieverbrauch verantwortlichen Energienutzern. Dabei müssen marktbasierte, technologieoffene Anreizsysteme mit einem ausgewogenen Verhältnis von Förderung und rechtlicher Rahmensetzung im Vordergrund stehen. Zur Bewertung der Kosteneffizienz und der Klimaschutzwir-kung aller Maßnahmen kann auch hier der Ansatz der CO2-Vermeidungskosten Fehlallokationen vermeiden.

In der Energiewirtschaft und der Industrie erfolgen Effizi-enzsteigerungen in der Regel bereits marktgetrieben. Sie unterliegen damit grundsätzlich denselben CO2-Preis- signalen wie andere durch den Emissionshandel ausge-löste kosteneffiziente Treibhausgasreduktionsmaßnah-

b Definition von Qualitätsstandards zur Energieberatung in den unterschiedlichen Sektoren und Technologiefeldern.

b Weiterentwicklung und Weiterverbreitung der vorhandenen Instrumente zum Monitoring des Energieverbrauchs (Energieaudits, Energiemanagement).

b Qualifizierung der Ökodesignrichtlinie.

b Weiterentwicklung vorhandener Instrumente zur Information über bestehende Angebote an Energiedienstleistungen und Energiedienstleistern.

b Beseitigung von Hemmnissen und Zugangsbeschränkungen für alle Anbieter und Kunden auf den Energiedienstleistungsmärkten.

men. Bei den sonstigen für den Energieverbrauch und die Energieeffizienz verantwortlichen Energienutzern liegt der Schlüssel zur kosteneffizienten Umsetzung von Einspar-maßnahmen in der Information der Verbraucher.

Darüber hinaus müssen dem Energienutzer Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um notwendige Investitionen auch mit längeren Amortisationszeiten umzusetzen. Dazu gehören finanzielle und steuerliche Anreize, aber auch die Stärkung vorhandener marktwirtschaftlicher Angebote wie Contracting. Viele dieser Instrumente sind bereits in der Energieeffizienzrichtlinie angelegt. Ihre Durchsetzung und Weiterentwicklung auf nationaler Ebene sollte weiter gefördert und überwacht werden. Weitere Maßnahmen oder eine Fortschreibung des auf absolute Endenergieein-sparung ausgerichteten Effizienzziels sind nicht sinnvoll. Daher begrüßt der BDEW, dass die Europäische Kommis-sion vorschlägt, zunächst kein Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 zu vereinbaren, bevor nicht klar ist, wie weit die Mitgliedstaaten mit ihren Maßnahmen zur Erreichung des Energieeffizienzziels für 2020 gekommen sind.

Energieeffizienz mit den richtigen Instrumenten fördern

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12BDEW Botschaften zur Europawahl 2014

Erdgas als effizienter und kostengünstiger Energieträger spielt heute und in Zukunft eine Schlüsselrolle in einer nachhaltigen Energieversorgung. Der Energieträger Erdgas leistet in allen Anwendungsbereichen – im Wär-memarkt, bei der zentralen und dezentralen Stromer-zeugung und in der Mobilität – einen unverzichtbaren Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende.

Ohne Wärmemarkt keine Energiewende: Aus Sicht des BDEW liegt ein Schlüssel zum Erreichen der Klimaziele in der Modernisierung des Heizungsbestandes. Um das große Potenzial des Wärmemarktes zur CO2-Emissions-reduktion zu heben, müssen die Rahmenbedingungen schnell umsetzbare, wirkungsvolle und bezahlbare Maß-nahmen zur CO2-Reduktion stärken und technologieof-fen und energieträgerneutral, marktwirtschaftlich sowie stetig und verlässlich gestaltet werden. Denn Erdgas bietet zu vergleichsweise niedrigen CO2-Vermeidungs-kosten bezahlbaren, sozial verträglichen und schnellen Klimaschutz:

• Eine Heizungsmodernisierung auf Erdgas-Brennwert-technik ermöglicht eine Senkung der CO2-Emissionen bei der Wärmeerzeugung um bis zu 30 Prozent.

• In Kombination von Brennwerttechnik mit Systemen der solaren Warmwasserbereitung und – bei Flächen-heizungen – Heizungsunterstützung können bis zu 20 Prozent der gesamten Wärmeerzeugung über die Sonne gedeckt werden.

Bio-Erdgas (auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas) ist erneuerbar, speicherbar und kann unbegrenzt in die Erd-

gasinfrastruktur eingespeist, transportiert und vielfältig genutzt werden. Bio-Erdgas ist ein regelbarer erneuer-barer Energieträger, der ganzjährig zur Verfügung steht und eine der besten Ökobilanzen aufweist.

Erdgasförderung: Der BDEW fordert eine differenzierte und rationale Diskussion ein. Derzeit werden rund 12 Prozent des deutschen Erdgasbedarfs aus heimischen Quellen gedeckt – ein wichtiger Beitrag zur Versorgungs-sicherheit und zur Verringerung der Importabhängigkeit.

Es ist z. B. zwischen Erdgas aus konventionellen und aus unkonventionellen Lagerstätten zu unterscheiden. In-nerhalb der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist zu beachten, dass hierbei nicht zwangs-läufig das Fracking-Verfahren angewandt werden muss. Auf dieser Grundlage gelangt der BDEW zu folgender Einschätzung:

• Erstens: Die Sicherheit der Ressource Trinkwasser darf nicht gefährdet werden. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel in Deutschland. Der hohe Standard bei der Sicherheit der Trinkwasserversorgung ist daher für die Gesundheit der Bevölkerung von immenser Bedeutung. Diese Sicherheit wird durch die im BDEW vertretenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheits- und Umweltbehörden gewährleistet.

• Zweitens: Die Gewinnung von Erdgas aus unkon-ventionellen Lagerstätten muss möglich sein, sofern Umwelt- und Sicherheitsfragen dem nicht entgegen-stehen.

Mit Erdgas gelingt die Energiewende

b Die EU muss endlich die enormen Effizienzpotenziale im Wärmemarkt heben.

b Technologieoffene und energieträgerneutrale Rahmenbedingungen.

b Rückkehr zu einem rationalen und differenzierten Umgang mit der Förderung von Erdgas.

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Der BDEW unterstützt die Forderung der Europäischen Kommission, Ausbau und Modernisierung der Netze voran-zutreiben. Der Netzausbau ist die zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden europäischen Energiebinnen-markt und für das Erreichen der klima- und energiepoliti-schen Ziele.

Insbesondere durch die stärkere Nutzung Erneuerbarer Energien auch an Standorten fernab der Verbrauchszentren entsteht ein höherer Transportbedarf für Strom, auch über größere Entfernungen. Hierfür müssen die Übertragungs-netze in Europa gestärkt werden. Die Verordnung zu den transeuropäischen Energieinfrastrukturen ist ein wichtiger Pfeiler, um die notwendigen Projekte anzuschieben. Aber nicht nur grenzüberschreitend besteht Ausbaubedarf, auch der Stromfluss innerhalb großer Transitländer wie Deutschland benötigt leistungsfähige Übertragungsnetze.

Der BDEW sieht Verteilnetzbetreiber als „Ermöglicher“ des Wettbewerbs auf der lokalen und regionalen Ebene. Der regulatorische Rahmen sollte es den Verteilnetzbe-treibern erlauben, diese Rolle wahrzunehmen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Entstehen in-telligenter Netze – übrigens nicht nur im Strom-, sondern auch im Gasbereich. Umgekehrt heißt dies auch, dass das intelligente Netz den Marktakteuren eine Plattform für den Wettbewerb bieten muss. Der BDEW hat hierzu das Ampelkonzept entwickelt. Es schafft einen Rahmen für die verschiedenen Marktrollen, der den unterschiedlichen

Belastungssituationen im Netz Rechnung trägt.

Im Sinne der unternehmerischen Freiheit und der Kun-denhoheit ist es notwendig, das Wahlrecht des Kunden hinsichtlich der Einführung intelligenter Messsysteme sowie die Entscheidungsfreiheit und Handlungsmöglich-keit der Energieversorgungsunternehmen zu stärken. Eine zeitnahe und kosteneffiziente Ausbringung der Systeme setzt zudem voraus, dass die Kostenanerkennung für Marktakteure, die im regulierten Bereich agieren, durch die nationale Regulierungsbehörde sichergestellt ist. Eine entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission wäre zu begrüßen.

Die Erdgas-Infrastruktur für Erzeugung, Transport, Ver-teilung und Speicherung ist vorhanden, gut ausgebaut und für die Umsetzung der Energiewende ohne wesent-liche Investitionen nutzbar. Dieses wertvolle Asset gilt es zu nutzen und zu entwickeln, wie z. B. für das Verfahren „Power-to-Gas“: Mit überschüssigem Strom aus Erneuer-baren Energien wird mittels Elektrolyse Wasser in Wasser-stoff und Sauerstoff getrennt. Der Wasserstoff kann direkt genutzt, in einem bestimmten Umfang in das Erdgasnetz eingespeist oder über die Zuführung von CO2 in syntheti-sches, erneuerbares Methan weiterverarbeitet werden. Das Erdgasnetz fungiert als Verteilungs- und Speicherinstanz für Bio-Erdgas, Wasserstoff und synthetisches Methan und ist die Basis des Energiesystems der Zukunft.

Energieinfrastruktur – das Rückgrat der Versorgung stärken

b Ein europäischer Ansatz verbunden mit langfristigen Perspektiven für den Ausbau der Energieinfrastrukturen ist grundsätzlich richtig.

b Im Hinblick auf die Finanzierung sollte in erster Linie das jeweilige nationale regulatorische Umfeld die notwendigen Anreize für Investitionen setzen.

b Unterschiedliche Preiszonen infolge bestehender Leitungsengpässe müssen vermieden werden.

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Die Strom- und Gaswirtschaft kann einen entscheiden-den Beitrag zur Umstellung auf eine zukunftsfähige und umweltfreundlichere Mobilität leisten:

• Mit Erdgasfahrzeugen können die Schadstoffemis-sionen sofort deutlich gesenkt werden, da sie im Vergleich zu üblichen Benzinmotoren rund 25 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Zudem wird die Emission von Feinstaub und gesundheitsschädlichem Stickoxid fast vollständig vermieden.

• Mittel- bis langfristig werden Elektrofahrzeuge zunehmend an Bedeutung gewinnen: Sie sind während der Fahrt vor Ort vollkommen emissionsfrei und leise. Werden sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben, handelt es sich sogar um Null-Emissions-fahrzeuge. Hinzu kommt ein beachtlicher energie-wirtschaftlicher Zusatznutzen: Gesteuertes Laden und

Rückspeisung aus den Fahrzeugbatterien in das Netz können langfristig die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz erleichtern und den not-wendigen Netzausbaubedarf verringern.

Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollte sich der Aufbau der Infrastruktur am Nutzerverhalten und am Fahrzeug-hochlauf orientieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Nutzer ihre Fahrzeuge größtenteils privat oder am Arbeitsplatz aufladen. Obschon die Ladesäulen daher weit überwiegend privat, also von den Fahrzeughaltern, oder im halb öffentlichen Raum errichtet werden sollten, muss auch die öffentliche Ladeinfrastruktur bedarfsge-recht ausgebaut werden. Doch gerade in der Anfangszeit bedarf es unterstützender staatlicher Maßnahmen, da sich öffentliche Ladesäulen noch nicht wirtschaftlich betreiben lassen.

Verkehr – Weichen für Erdgas- und Elektromobilität stellen

b Eine Standardisierung der Ladeanschlüsse für Strom-Ladestationen ist für die ökono-misch effiziente Verbreitung dieser neuen Technik essenziell. Der Aufbau der Infrastruk-tur für alternative Kraftstoffe muss sich jedoch am Nutzerverhalten orientieren.

b Die Preis- und Tarifgestaltung bei Elektroladestationen muss marktorientiert und wettbe-werblich erfolgen und allein im Ermessen des Lieferanten/Providers liegen.

b Hinsichtlich der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollte klargestellt werden, durch welche Rahmenbedingungen und Finanzierungskonzepte der Aufbau unterstützt wird, da kurz- und mittelfristig ein kostendeckender Betrieb nicht möglich ist.

b Unterstützende Regelungen für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur im Immobilienbe-reich sollten nicht nur den Neubau sondern auch die Bestandsimmobilien umfassen.

b Für den weiteren Erfolg der Erdgasmobilität ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten den Ordnungsrahmen in Bezug auf die Aspekte Energie- bzw. Mineralölsteuerermäßigung, Senkung der Netzentgelte für Erdgastankstellen sowie die Preisauszeichnung von Erdgas als Kraftstoff verbessern.

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Eine erfolgreiche Energiepolitik verlangt nach einer seriösen Umweltpolitik. Die EU hat inzwischen einen sehr hohen Umweltstandard erreicht. So wird etwa die konsequente Umsetzung der Richtlinie über Industrie- emissionen in Verbindung mit den bereits beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien absehbar zu einer deutlichen Verminderung der Luftschadstoffemis-sionen in den kommenden Jahren beitragen. Es gibt aber auch Anpassungsbedarf:

Aus Sicht des BDEW müssen die neuen Minderungszie-le für Luftschadstoffe im Rahmen der Neufassung der Emissionsobergrenzenrichtlinie (NEC-Richtlinie) besser im Einklang mit den energie- und klimapolitischen Zielen und dem Tempo der Energiewende stehen. Die Luftqualitätsziele dürfen das kosteneffiziente Erreichen

der Klimaschutzziele sowie die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Nach Auffassung des BDEW müssen daher in der Richtlinie Nachbesserungen erfolgen, die im Vorschlag der Europäischen Kommission vorgesehenen verbindlichen Obergrenzen für das Jahr 2030 sind jedoch zu streng.

Darüber hinaus ist eine zusätzliche europäische Rege-lung für mittlere Feuerungsanlagen, wie sie im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, aufgrund der geringen grenzüberschreitenden Emis-sionsrelevanz aus Sicht des BDEW nicht erforderlich. In Deutschland werden Zulassung und Betrieb der mittleren Feuerungsanlagen bereits seit vielen Jahren umfassend durch Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gere-gelt. Aufwand und Nutzen der vorgeschlagenen europä-ischen Regelung wären nicht verhältnismäßig.

Umweltschutz weiter wichtig – Augenmaß nicht verlieren

b Die Revision der EU-Luftqualität sollte realistische Ziele verfolgen und der Aufwand sollte dabei in einem angemessenen Verhältnis zum Umweltnutzen stehen.

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19BDEW Botschaften zur Europawahl 2014

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen für besondere Kundennähe, dezentrale Strukturen, lokale Wertschöpfung und ein hohes Maß an Akzeptanz. Dennoch führen Regelungen auf EU-Ebene oftmals dazu, dass KMU ihr Potenzial nicht ausschöpfen können:

Die aktuelle KMU-Definition der EU benachteiligt deut-sche Unternehmen. Derzeit fallen in der Praxis nur sehr wenige kleine und mittlere Energie- und Wasserversorger in Deutschland unter die jetzige KMU-Definition. Denn nach der EU-Definition gilt ein Unternehmen, dessen Anteile zu mindestens 25 Prozent von einer staatlichen Stelle oder Körperschaft des öffentlichen Rechts kont-rolliert werden, grundsätzlich nicht als KMU. Zusätzlich enthält die genannte EU-Definition eine Konzernklausel. Auch danach kann es dazu kommen, dass ein Unterneh-

men, das für sich betrachtet die Definition erfüllt, nicht als KMU gilt, weil ihm die Daten seines Anteilseigners zu-gerechnet werden. Die Zurechnung greift grundsätzlich immer dann, wenn ein anderes Unternehmen an einem KMU mit 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.

Ständig anwachsende Berichts- und Meldepflichten führen zu einer Belastung aller Unternehmen, wirken sich jedoch bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund ihrer Strukturen oft überproportional aus. Der eingeleitete Bürokratieabbau auf europäischer Ebene muss noch viel konsequenter werden. Es bedarf einer kontinuierlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Begründung neuer Rechtspflichten auf EU-Ebene, aber auch bei der Überprüfung, ob entsprechende Pflichten noch zeitgemäß sind.

KMU stärken

b Die 25-Prozent-Klausel in der europäischen KMU-Definition ist zu streichen.

b Vermeidung von zusätzlicher Bürokratie und Abbau von bürokratischen Pflichten, wo immer dies möglich erscheint.

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20BDEW Botschaften zur Europawahl 2014

Forschung kann einen entscheidenden Beitrag leisten, dass Europa im internationalen Vergleich wettbewerbs-fähig bleibt und zugleich seiner Vorreiterrolle bei Klima-schutz-, Umweltschutz und Energieeffizienz gerecht werden kann. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene dient der effizienten Nutzung der Finanzmittel und vermeidet teure Parallelentwicklungen. Allerdings müssen auch nationale Besonderheiten Berücksichti-gung finden.

Die Aufgabe von EU und Mitgliedstaaten ist es in erster Linie, Investitionen in innovative Technologien durch

das Setzen geeigneter Rahmenbedingungen anzureizen. Hierzu bedarf es einer Steigerung öffentlicher F&E-Aus-gaben und der Schaffung von Anreizen für mehr private Forschung, Entwicklung und Demonstration. Etablierte Technologien und der Massen-Rollout neuer Technolo-gien sollten dagegen nicht subventioniert werden, weil dies regelmäßig zu schweren Marktverwerfungen führt.

Für einen breiten Rückhalt ist es wichtig, die Perspektive der Kunden und der Gesellschaft zu berücksichtigen. Zu-gleich sollte eine isolierte Betrachtung einzelner Tech-nologien oder Marktrollen vermieden werden.

Forschung und Technologie wettbewerbsverträglich fördern

b Die Forschungspolitik der EU sollte künftig

eine systemische Sicht einnehmen,

den Wettbewerb unterstützen und

zur Steigerung der Investitionen in Innovation führen.

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21BDEW Botschaften zur Europawahl 2014

Die Europäische Union braucht eine gemeinsame Energie-außenpolitik. Ein gesamteuropäischer Ansatz ist vor dem Hintergrund der Globalisierung ebenso unverzichtbar wie angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der aktuellen energiepolitischen Lage in Europa.

Energieaußenpolitik sollte sich auch der weltweiten Kli-mapolitik verpflichtet fühlen. Derzeit ist nicht abschätz-bar, ob Staaten außerhalb der EU ernsthaft gewillt sein werden, Verpflichtungen zur Begrenzung oder Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen einzugehen. Im Ergebnis sollte die EU die Entscheidung über weitere klimapoliti-sche Schritte nicht vom Zustandekommen eines Weltkli-maabkommens abhängig machen, sie sollte aber auf das Zustandekommen eines weltweiten Klimaabkommens hinwirken.

Eine rohstoffeffiziente Wirtschaft kann langfristig durch-aus wettbewerbsfähiger sein. Ausschlaggebend sollte also die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen sein. Dabei hat eine Vorreiterrolle durchaus auch praktische Vorteile in Bezug auf das EU-Gesamtenergiesystem (langfristig sinken- der Nettokapitalabfluss durch verringerte Rohstoff- importe) und auf eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz.

Zugleich muss Europa zur Sicherung der Versorgungs- sicherheit auch eine gemeinsame Ressourcenpolitik verfolgen.

Energieaußenpolitik muss europäisch sein

b Mit einer Stimme sprechen!

b Schaffung eines klaren europäischen Rahmens für die Energieaußenpolitik.

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Um weiterhin und langfristig die bewährten bestehen-den Strukturen und die gute Qualität der Trinkwasser-ver- und Abwasserentsorgung in allen Mitgliedstaaten zu sichern, ist es erforderlich, den vorsorgenden Ge-wässerschutz stärker in alle EU-Politikbereiche aufzu-nehmen, bereits bestehende Richtlinien konsequenter umzusetzen und den Bereich Wasserwirtschaft in allen umweltpolitischen Fragestellungen mitzudenken.

Mit der generellen Herausnahme der Wasserwirtschaft aus dem Geltungsbereich der nun verabschiedeten Kon-zessionsvergaberichtlinie wurde vorerst ein politischer Konsens geschaffen, der die bewährten Strukturen der Wasserwirtschaft erhält. Der BDEW sieht auch künftig keine Notwendigkeit, eine Änderung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Quali-tätsstandards vorzusehen. Die Kommission darf den jetzt beschlossenen politischen Konsens in fünf Jahren, wenn die Revisionsklausel eine Untersuchung der wirtschaft-lichen Auswirkungen der Bereichsausnahme auf den Binnenmarkt vorsieht, nicht wieder infrage stellen. Dies gilt auch für das zur Verhandlung stehende Freihandels-abkommen zwischen der EU und den USA (TTIP).

Wassersparen ist nicht isoliert als Ziel an sich, sondern immer im Zusammenhang mit den Klima- und Infra-strukturbedingungen zu betrachten. Mit einer regional unterschiedlichen Regelung würde den verschiedenen Bedürfnissen von Mitgliedstaaten mit Dürreproblemen und Wasserknappheit und Ländern mit ausreichenden Wasserressourcen entsprochen werden.

Als Lebensmittel Nr. 1 kommt dem Trinkwasser besonde-re gesellschaftliche, gesundheitliche und umweltrechtli-che Bedeutung zu. Eine Anhebung des Steuersatzes für Trinkwasser ist auch vor dem Hintergrund des Kosten-deckungsprinzips nicht sinnvoll. Dieser Grundsatz wird

u. a. von der Wasserrahmenrichtlinie vorgeschrieben. Daher kommt dem verminderten Steuersatz auch keine wettbewerbliche Komponente zu. Der BDEW spricht sich für die Beibehaltung des verminderten Steuersatzes auf Trinkwasser aus. Die privatrechtlichen Unternehmen lehnen die Veränderung der Steuerpflicht bei einem vollumfänglichen Steuersatz ab. Die als Non-Profit-Ein-richtungen organisierten öffentlich-rechtlichen Abwas-serunternehmen und -betriebe lehnen eine Anwendung der Umsatzsteuer auf ihre Leistungserbringung – unab-hängig vom Steuersatz – grundsätzlich ab.

Der BDEW begrüßt die bevorstehende Revision der Anhänge I und II der Grundwasserrichtlinie, da diese zum vorsorgenden Gewässer- und Trinkwasserschutz beiträgt. Allerdings sind aufgrund bereits bestehender Umsetzungsdefizite in den Mitgliedstaaten die Revisi-onsfristen zu kurz. Auch die Kohärenz der bestehenden Trink- und Grundwasserrichtlinie sollte verbessert werden. Der Grundwasserkörper leidet unter diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft, v. a. durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel. Vor diesem Hintergrund fordert der BDEW eine umfassende Regelung diffuser Einträge aus der Landwirtschaft auf EU-Ebene.

Aufgrund der Mengen-, Schadstoff- und Nutzungsre-levanz des Klärschlamms sollte die EU-Klärschlamm-richtlinie als eigenständiges Rechtsinstrument bestehen bleiben. Generell sollte es oberstes Ziel sein, eine euro-paweite Harmonisierung der Klärschlammgesetzgebung im Einklang mit der geltenden Umweltgesetzgebung zu erreichen. Wichtig wären darüber hinaus einheitliche Mindeststandards im europäischen Düngemittelrecht. Über die Art und Weise der Klärschlammentsorgung sollten die Mitgliedstaaten weiterhin selbst entscheiden. Bindende Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor

Wasser – Bewährtes erhalten

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aus Abwasser und Klärschlamm sind dabei nicht zielfüh-rend, da nach derzeitigem Stand der Technik Aufwand und Nutzen der Phosphorrückgewinnung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen.

Der BDEW spricht sich ausdrücklich für einen stärkeren Schutz der Gewässer und damit der Rohwasserres-source aus. Ziel muss es sein, Spurenstoffe und damit Verschmutzungen am Ursprung der Umweltbeeinträch-

tigung so weit wie möglich zu vermeiden und somit das Verursacherprinzip konsequent umzusetzen. Hierzu bedarf es eines intensiven Dialogs mit potenziellen Hauptemittenten wie z. B. der Chemie- und Agrarindus-trie, aber auch der Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Bewusstseinsbildung und Lö-sungsfindung beim Einsatz von Betriebsmitteln.

b Konsequentere Umsetzung bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen, v. a. der Nitratrichtlinie und des Pestizid-Pakets.

b Wasserrahmenrichtlinie und Grundwasserrichtlinie sollten in die Liste der zu leistenden Umweltanforderungen für landwirtschaftliche Direktzahlungen mit aufgenommen werden (Cross Compliance).

b Erhalt bewährter Strukturen in der Wasserwirtschaft muss weiterhin gewährleistet und langfristig fest verankert werden.

b Wasserknappheit infolge von Klimawandel muss regional bekämpft werden, wo es erfor-derlich ist. EU-weit einheitliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

b BDEW fordert die Beibehaltung des verminderten Steuersatzes auf Trinkwasser.

b BDEW fordert die Beibehaltung der bisherigen Systematik in der Abwasserentsorgung.

b BDEW fordert eine bessere Kohärenz von Grund- und Trinkwasserrichtlinie sowie eine Vereinheitlichung der EU-weiten Datenlage zu Schwellenwerten, bei der die Hinter-grundkonzentration in die Berechnung mit einbezogen wird.

b Die landwirtschaftliche Nutzung von unbedenklichem Klärschlamm sollte erhalten bleiben.

b BDEW fordert die Erarbeitung einheitlicher Mindeststandards im EU-Düngemittelrecht.

b Keine verpflichtenden Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung.

b Konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips insbesondere im Zusammenhang mit Einträgen aus der Landwirtschaft und der Industrie. Dies gilt auch für gewerbliche Indi-rekteinleitungen und den Umgang mit pharmazeutischen Produkten.

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BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.www.bdew.de

AnsprechpartnerDr. Michael WunnerlichTelefon: +32 2 771 [email protected]

Andreas KuhlmannTelefon: +49 30 [email protected]

Malte NyenhuisTelefon: +32 2 771 [email protected]

Dr. Stephan KriegerTelefon: +49 30 [email protected]

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April 2014