Bebauungsplan Nr. 123 Sportplatz St. Jürgen · Abbildung 2 Lage des Plangebietes B-Plan Nr. 123...

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Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen “ Begründung Vorentwurf BEARBEITET DURCH: SWECO GMBH; FRIEDRICH-MIßLER-STRAßE 42; 28211 BREMEN BEARBEITUNG: M.A. DOMINIK ODLOSCHINSKI (PROJEKTLEITUNG) DIPL.-ING. JENS BRENDLER WENKE BÖSCHEN Stand: 23.08.2016 AUFGESTELLT DURCH GEMEINDE LILIENTHAL DER BÜRGERMEISTER

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Bebauungsplan Nr. 123

„Sportplatz St. Jürgen “

Begründung

Vorentwurf BEARBEITET DURCH:

SWECO GMBH; FRIEDRICH-MIßLER-STRAßE 42;

28211 BREMEN BEARBEITUNG: M.A. DOMINIK ODLOSCHINSKI (PROJEKTLEITUNG)

DIPL.-ING. JENS BRENDLER WENKE BÖSCHEN

Stand: 23.08.2016

AUFGESTELLT DURCH GEMEINDE LILIENTHAL

DER BÜRGERMEISTER

DER BÜRGERMEISTER

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans 1

1.1 Lage und Umgebung 2

1.2 Fachbeiträge 3

1.3 Rechtliche Grundlagen 4

2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen 5

2.1 Flächennutzungsplan Lilienthal 1981 5

3 Festsetzungen im Bebauungsplan 7

3.1 Art der baulichen Nutzung 7

3.2.1 Mischgebiet 7

3.2.2 Sondergebiete „Sport“ 7

3.2.3 Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen sowie

Nebenanlagen nach § 14 BauNVO 8

3.3 Maß der baulichen Nutzung 8

3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und

Vollgeschosse sowie Höhe der baulichen Anlagen 8

3.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche 9

3.4.1 Bauweise 9

3.4.2 Überbaubare Grundstücksfläche 9

3.5 Verkehrsflächen und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

zu belastende Flächen 9

3.6 Immissionen und Emissionen (Schallschutz) 11

3.6.1 Lärmbelastung aufgrund der Sportnutzung außerhalb des

Plangebietes 12

3.6.2 Lärmbelastung innerhalb des Plangebiets 12

3.7 Grünflächen 16

3.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen

für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur

Entwicklung von Natur und Landschaft 16

3.8.1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 16

4 Auswirkungen der Änderung 17

4.1 Orts- und Landschaftsbild 17

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

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4.2 Entwässerung / Schmutzwasserentsorgung 17

4.3 Löschwasserversorgung 17

4.4 Hinweis: Kampfmittel 17

4.5 Strom und Telekommunikation 17

5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter nach §

1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB / Artenschutz 18

6 Städtebauliche Werte 19

7 Verfahrensvermerke 20

Verzeichnis der Abbildungen

Seite

Abbildung 1: Beabsichtigte Entwicklungen in dem Plangebiet. 2

Abbildung 2 Lage des Plangebietes B-Plan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ 3

Abbildung 3 Ausschnitt des FNP mit Überlagerung Plangebiet 5

Abbildung 4 Ausschnitt der 44. Änderung des FNP 6

Abbildung 5: Zufahrtsvarianten 10

Abbildung 6: Lärmpegelbereiche in dem MI 13

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

Die Gemeinde Lilienthal beabsichtigt den bestehenden Sportplatz St. Jürgen

im Ortsteil St. Jürgen südlich der Klostermoorer Straße (K 8) zu ordnen.

Der Sportplatz wird derzeit durch den TSV St. Jürgen für die Fußballsparte

sowohl für den Turnierspielbetrieb wie auch als Übungsplatz intensiv ge-

nutzt. Die Anforderungen aus dem Spielbetrieb bedingen, dass die Spiel-

und Trainingsflächen inklusive der dazugehörigen Nebenanlagen wie Sani-

tärgebäude, Zufahrten und Stellplätzen neu gestaltet und planungsrechtlich

abgesichert werden sollen. Die angrenzende Gaststätte „Meyerdierks Gar-

den“ ist in diese Planung zu integrieren und ein neues Baufeld für ergän-

zende Mischnutzung soll innerhalb des Plangebietes ausgewiesen werden.

Zur Sicherung der angestrebten Entwicklung ist die Aufstellung einer ver-

bindlichen Bauleitplanung erforderlich.

Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist das Plangebiet bisher

als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Grünfläche mit der Zweckbestim-

mung „Sportplatz“ in dem Flächennutzungsplan dargestellt. Jetzt sollen hier

Sonderbauflächen Sport und straßenseitig eine gemischte Baufläche um die

bestehende Gaststätte entwickelt werden.

Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Ortsteil St. Jürgen ist

deshalb auch die 44. Änderung des seit dem 01.06.1982 wirksamen

Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lilienthal notwendig.

Diese Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

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Abbildung 1: Beabsichtigte Entwicklungen in dem Plangebiet

1.1 Lage und Umgebung

Das Plangebiet liegt im Ortsbereich Klostermoor, südwestlich der Kleinmoo-

rer Dorfstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 502/283

und 282/3 und 282/4 der Flur 13 der Gemarkung St. Jürgen und ist 2,97

ha groß.

Östlich und nördlich jenseits der Klostermoorer Straße (K 8) befinden sich

Wohngebiete. Westlich grenzen Flächen für die Landwirtschaft an.

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

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Abbildung 2 Lage des Plangebietes B-Plan Nr. 123 „Sportplatz

St. Jürgen“

1.2 Fachbeiträge

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Sportplatz St. Jür-

gen“ wurden folgende Fachbeiträge erarbeitet, die in den Planungsprozess

eingeflossen sind:

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz

St. Jürgen“ der Gemeinde Lilienthal, Bonk-Maire-Hoppmann; Garb-

sen, 13.07.2011.

Ergänzende Stellungnahme zum schalltechnischen Gutachten Nr.

10138 vom 05.07.2011 zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St.

Jürgen“ der Gemeinde Lilienthal, Bonk-Maire-Hoppmann; Garbsen,

25.02.2016.

Bebauungsplan 123, TSV St. Jürgen, Beurteilung der Zufahrtsvarian-

ten zur Kreisstraße 8, Kleberg + Partner, Böcklerallee 19, Ritterhude,

08.03.2011.

Faunistische Potenzialanalyse zum Planungsvorhaben „Sportplatz TSV

St. Jürgen“ in Lilienthal, Schoppenhorst, 2010.

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1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

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1.3 Rechtliche Grundlagen

- Baugesetzbuch (BauGB): in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.

September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 118 der Verordnung

vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist.

- Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2012: in der

Fassung vom 8. Mai 2008 (Nds. GVBl. S. 132), zuletzt geändert und er-

gänzt am 24.09.2012; Änderung und Ergänzung in Kraft getreten am

03.10.2012.

- Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), Landkreis Osterholz, Os-

terholz-Scharmbeck, in Kraft getreten am 27.10.2011.

- Baunutzungsverordnung (BauNVO): in der Fassung der Bekanntmachung

vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Artikel 2 des Ge-

setzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

- Planzeichenverordnung (PlanzV 90): in der Fassung der Bekanntmachung

vom 18. Dezember 1990, zuletzt geändert durch Gesetz zur Förderung

des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden

vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509).

- Niedersächsische Bauordnung (NBauO): in der Fassung vom 23.07.2014

(Nds. GVBl. Nr. 14/2014, ausgegeben am 29.07.2014).

- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): vom 24. De-

zember 2010, zuletzt geändert Art. 7 des Gesetzes vom 16.12.2013

(Nds. GVBl. S. 307).

- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge-

setz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel

421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert

worden ist.

- NAGBNatSchG - Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnatur-

schutzgesetz - Niedersachsen - vom 19. Februar 2010 (GVBl 2010 S.

104).

- Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vom 19. Februar 2010, zuletzt

geändert durch Art. 13 Haushaltsbegleitgesetz 2015 vom 18.12.2014

(Nds. GVBl. S. 477).

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2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen

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2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen

2.1 Flächennutzungsplan Lilienthal 1981

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Lilienthal von 1981 ein-

schließlich der wirksamen Änderungen stellt für das Plangebiet „Flächen für

die Landwirtschaft“ bzw. „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport“ dar.

Abbildung 3 Ausschnitt des FNP mit Überlagerung Plangebiet

Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB im gesamten Ände-

rungsbereich zu entsprechen, ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Im Zuge der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelver-

fahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Plandarstellung „Flächen für die Land-

wirtschaft“ bzw. „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport“ zu „Sonder-

baufläche Sport“ bzw. „gemischte Baufläche“ geändert.

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2 Entwicklung aus übergeordneten Planungen

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Abbildung 4 Ausschnitt der 44. Änderung des FNP

Die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung wird auf Ebene der vor-

bereitenden Bauleitplanung geprüft und bestätigt.

Weitere übergeordnete Fachpläne werden im Umweltbericht betrachtet, der

gesonderter Bestandteil der Begründung ist.

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

Mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes

Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ wird die vorhandene Sportfunktion an die-

sem Standort planerisch gesichert und ermöglicht eine Weiternutzung der

aktiven Vereinstätigkeit.

Der Bereich der bestehenden Gaststätte wird planerisch gesichert. Sollte die

derzeitige Nutzung ergänzt oder aufgegeben werden, so besteht die planeri-

sche Möglichkeit, eine zur angrenzenden Sport- wie auch zur angrenzenden

Wohnnutzung verträgliche Entwicklung einzuleiten. Ergänzend hierzu wird

ein weiteres Baufeld zwischen den Parkplatzanlagen vorgesehen, um das

Mischgebiet städtebaulich zu arrondieren.

Durch die Festlegung von eindeutigen Stellplatzbereichen sowohl für die

Sport- wie auch für die Gaststättennutzung wird der Außenraum städtebau-

lich gestaltet, die Anbindung an die Klostermoorer Straße erstmalig plane-

risch gesichert.

3.1 Art der baulichen Nutzung

3.2.1 Mischgebiet

Der Bereich der bestehenden Gaststätte wird, entsprechend der bestehen-

den Nutzung, als Mischgebiet festgesetzt. Sollte die derzeitige Nutzung er-

gänzt oder aufgegeben werden, so besteht die planerische Möglichkeit, eine

zur angrenzenden Sport- wie auch zur angrenzenden Wohnnutzung verträg-

liche Entwicklung einzuleiten. Als Ergänzung des Baugebietes wird ein wei-

teres Baufeld zwischen der bestehenden und der geplanten Stellplatzanlage

festgesetzt. Aus Gründen der Unverträglichkeit und der bestehenden Flä-

chengröße werden Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten

allgemein in dem Mischgebiet ausgeschlossen.

3.2.2 Sondergebiete „Sport“

Die Art der baulichen Nutzung wird aufgrund der Nutzung des Gebietes zu

Sportzwecken als „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO mit der

Zweckbestimmung „Sport“ (1 und 2) festgesetzt. In den Sondergebieten

„Sport“ 1 und 2 sind Anlagen für sportliche Zwecke sowie die dazugehörigen

Nebenanlagen (z. B. Fluchtlichtmasten) zulässig. In diesen Gebieten wird je

ein Trainingsplatz (SO 1) und ein Fußballfeld (SO 2) ertüchtigt.

In dem Sondergebiet „Sport 3“ sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von

Technik und Techniklager, Umkleide- und Sanitärräume zulässig. Außerdem

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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ist insgesamt eine Wohnung zum Zwecke der Aufsicht und Bereitschaft bzw.

für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Diese Ausweisung dient zur

Konzentration der für den Fußballspielbetrieb notwendigen baulichen Anla-

gen.

3.2.3 Flächen für Stellplätze, Carports und Garagen sowie Ne-

benanlagen nach § 14 BauNVO

Im Mischgebiet werden die Stellplätze für den Sport- wie auch den Gast-

stättenbetrieb angeordnet. Stellplätze an anderen Standorten sind nicht zu-

lässig. Durch die Konzentration des ruhenden Verkehres an diesen Standor-

ten soll das „wilde Parken“ auf dem Areal verhindert werden. Die Anlagen

sind in wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen.

3.3 Maß der baulichen Nutzung

Die Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung begründen sich angesichts

der besonderen Nutzung als Sportanlage sowie aus den Anforderungen des

angrenzenden Mischgebietes.

3.3.1 Grundflächenzahl bzw. Größe der Grundfläche und Vollge-

schosse sowie Höhe der baulichen Anlagen

Für die beiden Sondergebiete „Sport“ 1 und 2 ist eine Festsetzung der Be-

stimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 BauNVO nicht erfor-

derlich, da hier nur bauliche Nebenanlagen zulässig sind.

Die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche von 400 m2 im Son-

dergebiet „Sport“ 3 sichert zum einen das bestehende Gebäude und erlaubt

zum anderen eine maßvolle Erweiterung der Funktionen in diesem Bereich.

Für die Mischgebiete 1 und 2 (MI 1 und 2) wird eine Grundflächenzahl von

maximal 0,4 festgesetzt. Diese Ausnutzbarkeit der Grundstücksfläche ist für

den umgebenden Siedlungsbereich typisch und wird hier fortgeführt.

Mit der Festsetzung der Eingeschossigkeit sowie der Begrenzung der First-

höhe1 der baulichen Anlagen auf 11,5 m in den Mischgebieten und im Son-

dergebiet „Sport“ 3 soll die bestehende städtebauliche Höhenentwicklung

des Plangebietes planerisch gesichert werden.

1 Der Bezugspunkt der maximalen Firsthöhe baulicher Anlagen ist bei der angrenzenden Straße an das Grundstück die Oberkante der Straßendecke (K8) in der Fahrbahnmitte,

gemessen vom Mittelpunkt der Straßenfront des anliegenden Grundstückes (§ 18 BauNVO).

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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3.4 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

3.4.1 Bauweise

In den Mischgebieten und in dem Sondergebiet „Sport“ 3 wird die offene

Bauweise festgesetzt. Diese Ausweisung entspricht der vorhandenen städ-

tebaulichen Struktur und wird auch weiterhin planerisch verfolgt.

3.4.2 Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche in den Mischgebieten wird über Bau-

grenzen dargestellt. Die Wahl der Baugrenzen im MI 1 erfolgt im Sinne der

größtmöglichen gestalterischen Freiheit für die städtebauliche Anordnung

des Hauptgebäudes im Zusammenwirken mit den Nebenanlagen und erlaubt

eine städtebauliche Ergänzung. Die Festsetzung der Baugrenzen im MI 2

ermöglicht die Umsetzung einer weiteren Hauptnutzung in dem Geltungsbe-

reich.

3.5 Verkehrsflächen und mit Geh-, Fahr- und Leitungs-

rechten zu belastende Flächen

Die derzeitige Anbindung der Nutzungen an die K 8 erfolgt über eine Zuwe-

gung im direkten Umfeld des Gaststättengebäudes (Variante 2, siehe Abbil-

dung 5). Diese Anbindung ist aus verkehrstechnischer Sicht unbefriedigend

(Sichtbarkeit).

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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Abbildung 5: Zufahrtsvarianten

Durch das Büro Kleberg + Partner wurden unterschiedliche Zufahrtsvarian-

ten untersucht2 (siehe Abbildung 5). Die Variante 2 wurde aufgrund der un-

günstigen Sichtverhältnisse im Kurvenbereich im Vorwege ausgeschlossen.

„ 1. Zufahrt zur K8 und Sichtverhältnisse:

1.1.Variante 1

a) positiv

• wesentlich bessere Anbindung des Gasthof-Parkplatzes gegen-

über Bestand durch bessere Sichtverhältnisse (soweit ohne Ver-

messung erkennbar, sind die großen Eichen nicht innerhalb der

Sichtdreiecke).

b) negativ

• Anbindung in Innenkurvenbereich der K8, überstreckter Sicht-

winkelbereich

• Innerhalb der Sichtweite von 70 m auf beiden Seiten eine Stra-

ßenanbindung und damit mehrere Verkehrsbeziehungen, die beo-

bachtet werden müssen.

1.2.Variante 3

a) Vorteile

• senkrechte Anbindung auf gerader Strecke

• keine verkehrsmengen-belastete Straßeneinmündung im Sicht-

bereich

b) Nachteile

• Zufahrt über zu enge Kurve und keine optimale Aufstellung zum

Vorfahrt-achten. (s. 2.2.c)

• im 70 km/h-Bereich, längere Sichtweiten erforderlich

2. Anbindung

2 Bebauungsplan Nr. 123, TSV St. Jürgen, Beurteilung der Zufahrtsvarianten zur Kreisstraße

8, Kleberg + Partner, Böcklerallee 19, Ritterhude, 08.03.2011.

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2.1.Variante 1

a) liegt gegenüber Baugebiet, verstärktes Verkehrsaufkommen

durch die Anfahrt zu allen drei Parkplätzen ergibt sich eine höhere

Lärmbelästigung

b) Anschluss erfordert Grabenverrohrung und Gehwegquerung

2.2.Variante 3

a) wenig Bebauung, keine Lärmbelästigung

b) keine Behinderung/Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern

c) Die parallele Grundstückszufahrt sollte mindestens 1 Meter wei-

ter von der Kreisstraße abrücken, um die Auffahrt Richtung Osten

ohne Mitbenutzung der Gegenfahrspur zu ermöglichen.“

Darüber hinaus müsste bei der Anbindung Variante 3 zur Einhaltung der

Sichtdreiecke schützenswerte Linden gefällt werden.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Variante 1 im südlichen Bereich des

Plangebietes die beste Anbindung an den überörtlichen Verkehr darstellt, da

von ihr das geringste Gefahrenpotential ausgehen wird. Diese Variante wur-

de mit dem Landkreis, als Straßenbaulastträger abgestimmt und wird als

Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Die Anbindung des Plangebietes hat ausschließlich über diese Straßenver-

kehrsfläche zu erfolgen, demzufolge wird für die nördlich an der K 8 gelege-

nen Bereiche ein „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ festgesetzt, um zu ver-

hindern, dass die derzeitige Zufahrt zu den Spielanlagen im gefährlichen

Kurvenbereich der K8 weiterhin genutzt werden kann.

Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung definieren die interne

Erschließung der Sportflächen und die Anlage der Stellplatzanlagen.

Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche am südlichen

Plangebietsrand sichert für die südwestlich angrenzenden landwirtschaftli-

chen Flächen die Anbindung an die K 8. Diese Wegebeziehung ist historisch

bedingt und wird auch derzeit genutzt.

3.6 Immissionen und Emissionen (Schallschutz)

Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitplanung Sportplatz St. Jürgen wur-

den durch das Fachbüro Bonk – Maire - Hoppmann GbR eine schalltechni-

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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sche Untersuchung in 2011, ergänzt 201634 bzgl. der Emissionen aus der

Sportplatznutzung und dem Erschließungsverkehr sowie der Verkehrslärm-

belastung innerhalb des Plangebiets durchgeführt.

3.6.1 Lärmbelastung aufgrund der Sportnutzung außerhalb des

Plangebietes

Es kann vorausgesetzt werden, dass die zu beachtenden Immissionsricht-

werte (gemäß 18. BImSchV) respektive Orientierungswerte (Anhaltswerte

für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN 18005) im Regelfall

eingehalten werden.

Es kann durch die Sportnutzung jedoch zu Nutzungssituationen5 kommen,

in denen es zu einer Überschreitung des dann maßgeblichen Immissions-

richtwertes im Bereich der nächstgelegenen, am stärksten betroffenen

Nachbarbebauung kommen könnte. Auf ein konkretes Genehmigungsver-

fahren wird verwiesen.

3.6.2 Lärmbelastung innerhalb des Plangebiets

Für die Lärmbelastung innerhalb des Plangebiets ist festzuhalten, dass in

dem Mischgebiet mit einer Überschreitung der Orientierungswerte um bis zu

10 dB(A) nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 zu rechnen ist6.

Dabei ist zu beachten, dass die Situation als historisch gewachsene Kons-

tellation anzusehen ist, wie sie in vielen vergleichbaren Ortslagen entlang

der K 8 vorzufinden ist. Aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärm-

schutzwänden oder –wällen kommen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten

(Einzelbebauung, vorh. Nutzung ...) nicht in Frage.

Aus diesem Grunde werden Lärmpegelbereiche im Mischgebiet festgesetzt

(siehe Abbildung 6).

3 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ der Ge-meinde Lilienthal, Bonk – Maire - Hoppmann GbR; Garbsen, 13.07.2011.

4 Ergänzende Stellungnahme zum schalltechnischen Gutachten Nr. 10138 vom 05.07.2011 zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ der Gemeinde Lilienthal, Bonk-Maire-Hoppmann; Garbsen, 25.02.2016.

5 Z. B. Punktspiele mit Zuschauerbeteiligung >100 Personen innerhalb von Ruhezeiten.

6 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ der Ge-meinde Lilienthal, Bonk-Maire-Hoppmann; Garbsen, 13.07.2011., Seite 34f.

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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Abbildung 6: Lärmpegelbereiche im MI7

7 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ der Ge-meinde Lilienthal, Bonk-Maire-Hoppmann; Garbsen, 13.07.2011., Anlage 3 Blatt 3.

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

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Es sei darauf verwiesen, dass die Festlegung der Lärmpegelbereiche von

einer „freien Schallausbreitung“ ausgeht.

Der Gutachter hält fest8:

„Der pegelmindernde Einfluss der Bebauung hat eine wesentliche Bedeutung

insbesondere auch im Hinblick auf die Immissionsbelastung schutzbedürfti-

ger Freibereiche (Terrasse, Balkone, Loggien…). Wie in vergleichbaren Situ-

ationen sollte daher im Hinblick auf künftige Grundstücksnutzungen dafür

Sorge getragen werden, dass schutzbedürftige Freibereiche (Balkone, Ter-

rassen, Loggien…) möglichst auf den straßenabgewandten Grundstückstei-

len angeordnet werden, die durch die straßenbegleitende Bebauung wirk-

sam abgeschirmt werden.“

Die Textliche Festsetzungen 5.1 und 5.2 setzen auf der Grundlage des mög-

lichen Maximalpegels die Lärmpegelbereiche II – V fest. Diese Festsetzun-

gen bestimmen die Anforderungen an den baulichen Schallschutz von Au-

ßenbauteilen auf der Grundlage der DIN 4109 oder der VDI-Richtlinie 2719.

Lärmpegelbereiche

Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden für die Festlegung der erforderlichen Luft-

schalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene

Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu

erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind.

Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme

von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung

der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 1 auf-

geführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Bezüglich des

Schalldämmmaßes wird zwischen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN

4109 Pkt. 5, Seite 13, dort Tabelle 8):

8 Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ der Ge-meinde Lilienthal, Bonk-Maire-Hoppmann; Garbsen, 13.07.2011., Seite 36.

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

0310-08-018, Stand: 23.08.2016 - 15 -

Tabelle 1: Anforderungen der Luftschalldämmung von Außenbau-

teilen

1 2 3 4 5

Raumarten

Lärmpegel-

bereich

"Maßgeblicher

Außenlärmpe-gel" in dB(A)

Bettenräume in

Krankenan-

stalten und

Sanatorien

Aufenthalts-

räume in Woh-

nungen, Über-

nachtungs-

räume in Be-

herbergungs-

stätten, Un-

terrichtsräume und ähnliches

Büroräume1)

und ähnliches

erf. R'w, res des Außenbauteils in dB

I bis 55 35 30 -

II 56 bis 60 35 30 30

III 61 bis 65 40 35 30

IV 66 bis 70 45 40 35

V 71 bis 75 50 45 40

VI 76 bis 80 2) 50 45

VII > 80 2) 2) 50

1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund

der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag

zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.

2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Im Mischgebiet sind in den Lärmpegelbereichen III – V besonders schutzbe-

dürftige Räume (z. B. Schlafzimmer, Kinderzimmer) zur lärmabgewandten

Seite der Gebäude auszurichten. Ausnahmen von diesen Festsetzungen

können nur zugelassen werden, wenn durch geeignete bauliche Schall-

schutzmaßnahmen ( z. B. Doppelfassade, verglaste Loggien, Wintergärten

oder durch Schallschutzfenster mit schallgedämmten Lüftungsöffnungen,

Kippfenster mit geringer Schlitzbreite und absorbierender Laibung oder in

ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen) sichergestellt ist, dass in den be-

sonders schutzbedürftigen Räumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) wäh-

rend der Nachtzeit bei gekippt/geöffnetem Fenster nicht überschritten wird

(Textliche Festsetzung Nr. 5.2).

Soweit nachgewiesen wird, dass aufgrund vorgelagerter Baukörper oder an-

derer Einflüsse tatsächlich eine geringere Außenlärmbelastung vorliegt, darf

der im konkreten Einzelfall nachgewiesene Außenlärmpegel der Bemessung

des baulichen Schallschutzes zugrunde gelegt werden (Textliche Festset-

zung Nr. 5.5).

Für das ergänzende Baufenster im MI 2 wird zusätzlich festgesetzt, dass zur

lärmrelevanten Seite (bestehende Stellplatzanlage) im Nordosten Fenster

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3 Festsetzungen im Bebauungsplan

0310-08-018, Stand: 23.08.2016 - 16 -

von Aufenthaltsräumen (im Sinne der Definition der 18. BImSchV) nicht zu-

lässig sind. Zur Lärmminderung des Erdgeschosses und der Außenbereiche

wird zudem eine Lärmschutzwand in Höhe von 2,0 m nordöstlich festge-

setzt.

3.7 Grünflächen

Die die Sondergebiete „Sport“ 1 und 2 umgebenden Grünbereiche werden

als private Grünflächen festgesetzt, um räumliche Distanz zum Land-

schaftsraum wie auch zur angrenzenden K 8 zu schaffen.

3.8 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

3.8.1 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Innerhalb der Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sons-

tigen Bepflanzungen sind gemäß textlicher Festsetzung Nr. 6.2 die vorhan-

denen Gehölzstrukturen zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

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4 Auswirkungen der Änderung

0310-08-018, Stand: 23.08.2016 - 17 -

4 Auswirkungen der Änderung

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“

wird der Sportstandort „St. Jürgen“ dauerhaft gesichert und erhält Erwei-

terungsmöglichkeiten der gemischt genutzten Randbereiche.

4.1 Orts- und Landschaftsbild

Durch die Definition der Lage der Sportflächen, der Konzentration der Stell-

platzanlagen sowie der Sicherung der Ein- und Ausfahrtssituation wird der

Sportplatz erstmalig städtebaulich gestaltet und bauleitplanerisch gesichert.

Durch die Definition von Grünbereichen zur freien Landschaft wird ein städ-

tebaulicher Übergang zum Landschaftsraum sichergestellt.

4.2 Entwässerung / Schmutzwasserentsorgung

Entwässerung der Bauflächen:

Die Oberflächenentwässerung ist gemäß § 96 Abs. 3 NWG Aufgabe der

Grundstückseigentümer und wird von ihnen sichergestellt. Das anfallende

Oberflächenwasser ist dabei so auf dem Grundstück zu beseitigen, dass ein

Ablauf auf die Nachbargrundstücke verhindert wird. Eine Versickerung ist

i.d.R. auch bei örtlich anzutreffenden, relativ hohen Grundwasserständen

möglich.

4.3 Löschwasserversorgung

Evtl. nach Trägerbeteiligung

4.4 Hinweis: Kampfmittel

Evtl. nach Trägerbeteiligung

4.5 Strom und Telekommunikation

Die entsprechenden Anlagen und Leitungen sind bereits vorhanden.

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5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB / Artenschutz

0310-08-018, Stand: 23.08.2016 - 18 -

5 Umweltbericht / Eingriffsbeurteilung / Schutzgü-ter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB / Artenschutz

Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung

Aufgrund der Größe des Planbereiches und der vorgesehenen Planungsin-

halte ist eine allgemeine Vorprüfung bzw. eine Umweltverträglichkeitsprü-

fung nach UVPG nicht erforderlich.

Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a BauGB einen gesonderten Teil der

Begründung und wird als gesonderter Teil der Begründung geführt.

Natur und Landschaft / Eingriffsbeurteilung

Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im bei-

gefügten Umweltbericht ausführlich dargestellt. Auch die naturschutzrechtli-

che Eingriffsregelung ist dort abgehandelt.

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6 Städtebauliche Werte

0310-08-018, Stand: 23.08.2016 - 19 -

6 Städtebauliche Werte

B-Plan Nr. 123

„Sportplatz St. Jürgen“

m2 %

Gesamtfläche 29.677 100,0

Sondergebiete 18.986 64

Mischgebiete 3.768 12,7

Straßenverkehrsflächen 373 1,3

Verkehrsflächen besonderer Zweckbe-

stimmung

2.234 7,5

Grünflächen 4.316 14,5

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7 Verfahrensvermerke

0310-08-018, Stand: 23.08.2016 - 20 -

7 Verfahrensvermerke

Hinweis

Vorstehende Begründung gehört zum Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 123

„Sportplatz St. Jürgen“, hat aber nicht den Charakter von Festsetzungen.

Festsetzungen enthält nur der Bebauungsplan. Die Festsetzungen sind im

Bebauungsplan als Zeichnung und Text dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ und die

Begründung dazu wurden ausgearbeitet von der

Sweco GmbH

Bremen, den ………..

(Brendler)

Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Sportplatz St. Jürgen“ hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom ……..… bis einschließlich ………. öffentlich aus-gelegen.

Der Rat der Gemeinde Lilienthal hat den Bebauungsplanes Nr. 123 „Sport-

platz St. Jürgen“ am ……….. gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen mit Begründung.

Lilienthal, den ………… Der Bürgermeister