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Bebauungsplan Nr. 4-57 VE „Wiesbadener Straße“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Biotopbestand und artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Stand 04. Juli 2014 mit Ergänzungen vom 25. August 2015 Auftraggeber: GfP Gesellschaft für Planung Umwelt – Stadt - Architektur Ahornstraße 1 10787 Berlin Bearbeitung: Büro für Landschaftsplanung Dipl. Geograph Christian Wülfken Heylstraße 9 10825 Berlin

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Bebauungsplan Nr. 4-57 VE „Wiesbadener Straße“ im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

Biotopbestand

und artenschutzrechtliche Ersteinschätzung

Stand 04. Juli 2014

mit Ergänzungen vom 25. August 2015

Auftraggeber: GfP Gesellschaft für Planung Umwelt – Stadt - Architektur Ahornstraße 1 10787 Berlin

Bearbeitung: Büro für Landschaftsplanung

Dipl. Geograph Christian Wülfken Heylstraße 9 10825 Berlin

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Büro für Landschaftsplanung Wülfken – Stand 17. Juni 2014

Inhalt 1. Anlass und Aufgabenstellung ....................... ................................................................ 2

2. Lage und Charakterisierung des Untersuchungsgebiets ........................................... 2

3. Biotopbestand ..................................... ............................................................................ 3

4. Bestandsbewertung ................................. ....................................................................... 9

5. Fauna ............................................. ..................................................................................10

6. Belange des besonderen Artenschutzes .............. ........................................................11

Anlage: Biotoptypenkarte

1. Anlass und Aufgabenstellung

Für das im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf an der Wiesbadener Straße gelegene Areal wurde ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für eine bauliche Nachverdichtung des aufgelockerten Gebäudebestandes zu schaffen.

Das Planverfahren wird auf Grundlage des § 13a BauGB durchgeführt. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.

Zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Rah-men der Entwurfsplanung und um eine frühzeitige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde bezüglich der Belange des Natur- und Artenschutzes sicher zu stellen, wird frühzeitig eine Biotoperfassung und -bewertung sowie eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung durch-geführt und in Text und Karte dargestellt.

2. Lage und Charakteristik des Untersuchungsgebietes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 2,7 ha. Er liegt im Bezirk Charlot-tenburg-Wilmersdorf und wird im Süden durch die Dillenburger Straße, im Osten durch die Sodener Straße, im Norden durch eine Kindertagesstätte nebst weiträumiger Außenanlagen und im Westen durch den Franz-Cornelsen-Weg begrenzt. Das Plangebiet wird durch eine offene Bauweise aus Zeilen- und Punkthäusern mit vier bis acht Geschossen eingenommen, die in parkartige Außenanlagen mit Altbaumbestand eingebettet sind. Eingeordnet sind auch drei Stellplatzanlagen, an der Ecke Sodener/ Wies-badener Straße steht ein eingeschossiger Baukörper, der von einem Getränkemarkt genutzt wird. Alle umgrenzenden Straßen und auch die durch das Plangebiet Ost-West verlaufende Wiesbadener Straße weisen einen Alleebaumbestand auf.

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3. Biotopbestand

Die Bestandserfassung erfolgte am 22./23. Mai 2014 durch eine Begehung. Die Differenzie-rung des Biotopbestandes und Zuordnung zu Biotoptypen erfolgte nach der „Biotoptypenliste Berlins“, Stand Juni 2005. Die Biotoptypen und Einzelbäume werden in der anliegenden Bio-toptypenkarte dargestellt.

Biotopbestand im Plangebiet

Biotopbezeichnung Biotopcode Kürzel

Grünland, Staudenfluren und Rasengesellschaften 05 G

ruderale Wiese 05113 GMR

artenarmer Zierrasen 05162 GZ

Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen, Baum grup-pen und mehrschichtige Gehölzbestände auf sek. Stan dorten

07 B

Allee, mehr oder weniger geschlossener 071415 BRAD

Baumreihen, geschlossen 071425 BRRD

sonstiger Einzelbaum 07152 BEA

Grün- und Freiflächen 10 P

vegetationsfreie, unversiegelte Fläche 10160 PS

Anpflanzung von Sträuchern (> 1m Höhe) 10272 PHS

Hecke (Formschnitt) 10273 PHH

Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen 12 O

Zeilenbebauung 12240 OSZ

Parkplätze, teilversiegelt (Betonsteinpflaster) 12642 OVPT

Verkehrsflächen, versiegelt (Asphalt) 12643 OVPV

Wege, teilversiegelt (Pflaster oder Betonplatten) 12653 OVWT

Alleen / Baumreihen

Entlang der Wiesbadener Straße stehen 8 Straßenbäume (Berg-Ahorn) in einer etwas lückigen Allee.

Entlang der Sodener Straße verläuft im Geltungsbereich eine weitgehend geschlossene Baumreihe aus 11 Straßenbäumen der Art Spitz-Ahorn, die mit der Baumreihe auf der Ostseite der Straße als Allee fungiert.

Eine ebenfalls weitgehend geschlossene Baumreihe aus 11 Straßenbäumen der Art Rot-Eichen steht innerhalb des Plangebietes entlang der Dillenburger Straße, die mit einer Baumreihe auf der anderen Straßenseite (außerhalb des Geltungsbereichs) als Teil einer Allee fungiert.

Eine geschwungene Reihe von 22 Zier-Kirschen steht ostseitig entlang des Franz-Cornelsen-Weges.

Die Überplanung von Straßenbäumen ist generell unabhängig von den Maßgaben der BaumSchVO Bln und entsprechend auch unabhängig vom Stammdurchmesser antrags- u. ausgleichspflichtig. Da die 22 Zier-Kirschen nicht im öffentlichen Straßenland stehen, handelt

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es sich nicht um Straßenbäume. Hier gilt grundsätzlich die Berliner Baumschutzverordnung, wenn der Stammumfang mindestens 80 cm, gemessen 130 cm über Grund, beträgt. Dies ist bei 15 Zier-Kirschen der Fall, bei 7 Bäumen nicht.

Sonstige Bäume

Zusätzlich zu den vorstehend genannten 30 Straßenbäumen und 22 Zierkirschen stehen insgesamt 59 weitere Einzelbäume im Geltungsbereich, die weit überwiegend im Zuge der baulichen Gebietsentwicklung in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts angepflanzt worden sind. Davon fallen 36 Bäume unter die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln), 23 fallen artbedingt bzw. wegen eines Stammumfangs unter 80 cm in 130 cm ü.G. nicht darunter.

Bei dem sonstigen Baumbestand handelt es sich vor allem um die Arten Spitz-Ahorn (15 Stück), Feld-Ahorn (9 Stück), Berg-Ahorn (6 Stück) und Kastanien (5 Stück).

Der geschützte Baumbestand bzw. der Straßenbaumbestand ist in der Plangrundlage (Ver-messerplan) weitgehend eingetragen. Zwei eingetragene Bäume (Pappeln) konnten vor Ort nicht mehr aufgefunden werden (sie wurden im Februar 2014 gefällt) und wurden im Biotoptypenplan mit einem schwarzen „X“ gekennzeichnet.

Insgesamt 5 geschützte Bäume sind im Vermesserplan nicht enthalten und wurden in die Biotoptypenkarte eingeschätzt (Baum-Nr. 64 – 68).

Nicht eingemessen und artbedingt nicht geschützt, aber erwähnenswert sind 7 Nadelbäume der Arten Douglasie bzw. Blau-Fichte, die sämtlich als bemerkenswerte, bis zum Boden beastete Solitäre in den Rasenflächen stehen und in die Biotoptypenkarte eingeschätzt wurden.

Artbedingt nicht geschützt, aber auch erwähnenswert sind 5 Obstbäume, die in der westlich gelegene Freifläche stehen. Zwei davon sind eingemessen (Baum-Nr. 47 und 49), die weiteren drei kleinen Exemplare nicht. Auch sie wurden in die Biotoptypenkarte eingeschätzt.

Abschließend ist noch auf zwei weitere nicht eingemessene untermassige Bäume hinzuweisen, die im nordöstlichsten Bereich (nördlich der Wiesbadener Straße 52) stehen. Es handelt sich um einen sehr junge Eberesche (Nr. 4), die laut Mieterauskunft als Ersatzpflanzung für die beiden vorstehend erwähnten, jüngst gefällten Pappeln gepflanzt wurde, sowie um eine Sumpfzypresse (Nr. 5), der ebenfalls nach Mieterangeben vor über 10 Jahren nach einer punktuellen Altlastenentsorgung gepflanzt wurde. Die Eberesche fällt aufgrund ihres Status als Ersatzpflanzungen unter den Schutz der BaumSchVO Bln. Bei der Sumpfzypresse handelt es sich nicht um eine Ersatzpflanzung.

Baumbestand im Plangebiet

lfd. Nr.

Baumart deutsch

Baumart botanisch

Stamm-umfang*

Bemerkung / Katasterschild-Nr.

1 Feld-Ahorn Acer campestre 101/96/86 6-stämmig

2 Feld-Ahorn Acer campestre 120 Kronenansatz tief. als 130 cm ü.G.

3 Feld-Ahorn Acer campestre 175 Kronenansatz tief. als 130 cm ü.G.

4 Eberesche Sorbus aucuparia 15 (Ersatzpflanzung)

5 Sumpf-zypresse

Taxodium distichum 51

6 Feld-Ahorn Acer campestre 69/48 Zwiesel

7 Feld-Ahorn Acer campestre 79/75 Zwiesel

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8 Feld-Ahorn Acer campestre 119/95 Zwiesel

9 Feld-Ahorn Acer campestre 86 -

10 Feld-Ahorn Acer campestre 81 Kronenansatz tief. als 130 cm ü.G.

11 Feld-Ahorn Acer campestre 70/51/40 Triesel

12 Birke Betula pendula 177

13 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 82 -

14 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 73 (nicht geschützt)

15 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 86 -

16 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 88 -

17 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 77 (nicht geschützt)

18 Spitz-Ahorn Acer platanoides 153 -

19 Spitz-Ahorn Acer platanoides 175 -

20 Spitz-Ahorn Acer platanoides 203 -

21 Spitz-Ahorn Acer platanoides 120 -

22 Spitz-Ahorn Acer platanoides 107 -

23 Spitz-Ahorn Acer platanoides 149 -

24 Zierkirsche Prunus hybrida 80 -

25 Zierkirsche Prunus hybrida 64 (nicht geschützt)

26 Zierkirsche Prunus hybrida 92 -

27 Zierkirsche Prunus hybrida 129 -

28 Zierkirsche Prunus hybrida 97 -

29 Zierkirsche Prunus hybrida 138 -

30 Zierkirsche Prunus hybrida 104 -

31 Zierkirsche Prunus hybrida 31 (nicht geschützt)

32 Zierkirsche Prunus hybrida 38 (nicht geschützt)

33 Zierkirsche Prunus hybrida 30 (nicht geschützt)

34 Zierkirsche Prunus hybrida 90 -

35 Zierkirsche Prunus hybrida 153 stark nach Süden geneigt

36 Zierkirsche Prunus hybrida 112 -

37 Zierkirsche Prunus hybrida 145 -

38 Zierkirsche Prunus hybrida 76 (nicht geschützt)

39 Zierkirsche Prunus hybrida 130 -

40 Zierkirsche Prunus hybrida 107 -

41 Zierkirsche Prunus hybrida 107 -

42 Zierkirsche Prunus hybrida 77 (nicht geschützt)

43 Zierkirsche Prunus hybrida 140 -

44 Zierkirsche Prunus hybrida 68 (nicht geschützt)

45 Zierkirsche Prunus hybrida 115 -

46 Birke Betula pendula 172 -

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47 Obstbaum - - (nicht geschützt)

48 Birke Betula pendula Kronenansatz tief. als 130 cm ü.G.

49 Obstbaum - - (nicht geschützt)

50 Spitz-Ahorn Acer platanoides 166 -

51 Spitz-Ahorn Acer platanoides 178 -

52 Spitz-Ahorn Acer platanoides 143 -

53 Roß-kastanie

Aesculus carnea 106 -

54 Roß-kastanie

Aesculus hippocastanum 133 -

55 Roß-kastanie

Aesculus hippocastanum 176 -

56 Spitz-Ahorn Acer platanoides 96 -

57 Birke Betula pendula 155 -

58 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 98 -

59 Spitz-Ahorn Acer platanoides 170 -

60 Spitz-Ahorn Acer platanoides 247 -

61 Roß-kastanie

Aesculus carnea 132 -

62 Roß-kastanie

Aesculus hippocastanum 189 -

63 Spitz-Ahorn Acer platanoides 160 -

64 Zucker-Ahorn

Acer saccharinum 134/118/108 Kronenansatz tief. als 130 cm ü.G. (Kataster-Nr. 1)

65 Eiche Quercus robur 202 -

66 Baumhasel Corylus colurna 112 -

67 Baumhasel Corylus colurna 128 -

68 Zierkirsche Prunus hybrida 129 -

69 Spitz-Ahorn Acer platanoides 152 -

70 Spitz-Ahorn Acer platanoides 61 (nicht geschützt)

71 Spitz-Ahorn Acer platanoides 67 (nicht geschützt)

72 Obstbaum - - (nicht geschützt)

73 Obstbaum - - (nicht geschützt)

74 Douglasie Pseudotsuga menz. caes. ca. 120 (nicht geschützt)

75 Blau-Fichte Picea pungens ca. 120 (nicht geschützt)

76 Douglasie Pseudotsuga menz. caes. ca. 130 (nicht geschützt)

77 Blau-Fichte Picea pungens ca. 120 (nicht geschützt)

78 Blau-Fichte Picea pungens ca. 100 (nicht geschützt)

79 Douglasie Pseudotsuga menz. caes. ca. 140 (nicht geschützt)

80 Blau-Fichte Picea pungens ca. 120 (nicht geschützt)

81 Obstbaum - - (nicht geschützt)

* gemessen in 130 cm über Grund

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Straßenbaumbestand im Plangebiet

lfd. Nr.

Baumart deutsch

Baumart botanisch

Stamm-umfang *

Bemerkung / Katasterschild-Nr.

S1 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 152 Kataster-Nr. 154

S2 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 92 Kataster-Nr. 153

S3 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 125 Kataster-Nr. 152

S4 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 79 Kataster-Nr. 151

S5 Rot-Eiche Quercus rubra 92 Kataster-Nr. 18

S6 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 102 Kataster-Nr. 19

S7 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 154 Kataster-Nr. 20

S8 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 147 Kataster-Nr. 22

S9 Spitz-Ahorn Acer platanoides 98 Kataster-Nr. 27

S10 Spitz-Ahorn Acer platanoides 62 Kataster-Nr. 28

S11 Spitz-Ahorn Acer platanoides 81 Kataster-Nr. 29

S12 Spitz-Ahorn Acer platanoides 131 Kataster-Nr. 30

S13 Spitz-Ahorn Acer platanoides 137 Kataster-Nr. 31

S14 Spitz-Ahorn Acer platanoides 93 Kataster-Nr. 32

S15 Spitz-Ahorn Acer platanoides 81 Kataster-Nr. 33

S16 Spitz-Ahorn Acer platanoides 96 Kataster-Nr. 34

S17 Spitz-Ahorn Acer platanoides 103 Kataster-Nr. 35

S18 Spitz-Ahorn Acer platanoides 134 Kataster-Nr. 36

S19 Spitz-Ahorn Acer platanoides 145 Kataster-Nr. 38

S20 Rot-Eiche Quercus rubra 118 Kataster-Nr. 24

S21 Rot-Eiche Quercus rubra 136 Kataster-Nr. fehlt

S22 Rot-Eiche Quercus rubra 132 Kataster-Nr. 26

S23 Rot-Eiche Quercus rubra 107 Kataster-Nr. 27

S24 Rot-Eiche Quercus rubra 117 Kataster-Nr. 28

S25 Rot-Eiche Quercus rubra 154 Kataster-Nr. fehlt

S26 Rot-Eiche Quercus rubra 148 Kataster-Nr. fehlt

S27 Rot-Eiche Quercus rubra 145 Kataster-Nr. 32

S28 Rot-Eiche Quercus rubra 143 Kataster-Nr. fehlt

S29 Rot-Eiche Quercus rubra 96 Kataster-Nr. 34

S30 Rot-Eiche Quercus rubra 138 Kataster-Nr. 35

* gemessen in 130 cm über Grund

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Planungshinweise

Durch die Ergänzung von Baukörpern und die Anlage von Tiefgaragen kann ein Teil des Baumbestandes vermutlich nicht erhalten bleiben. Eine erste Abschätzung erfolgt nach-stehend. Abschließend kann eine Regelung nur im Baugenehmigungsverfahren erfolgen, es sind dann entsprechende Anträge auf Baumfällung unter Bezugnahme auf die Berliner Baumschutzverordnung für die geschützten Bäume zu stellen.

Wohnen 2:

Im Bereich „Wohnen 2“ werden nach grober Zuordnung wohl die Bäume Nr. 1, 5, 12 und 23 nicht zu erhalten werden können, die Bäume Nr. 21 und Nr. 22 müssten in der Krone stark zurückgeschnitten werden, was bei der Baumart (Spitz-Ahorn) nur bedingt sinnvoll ist, um einen gesunden Fortbestand zu ermöglichen.

Empfehlung: Bei dem Baum Nr. 5 sollte eine Verpflanzung geprüft werden. Die Bäume Nr. 1, Nr. 12, 21 und 22 könnten bei relativ geringfügiger Verschiebung/Veränderung der projek-tierten Baufenster erhalten bleiben.

Wohnen 1:

Im Bereich „Wohnen 1“ werden nach grober Zuordnung wohl innerhalb der westseitigen Baufenster wohl die Bäume Nr. 24, 25, 26, 47 und 49 nicht zu erhalten sein. Bei den ostseitigen Baufenstern wären Höhe Sodener Straße 15/17 die Bäume Nr. 50, 51, 52, 56, sowie 69, 70 und 71 nicht zu erhalten. In Höhe Sodener Straße 9/11 müssten die Bäume Nr. 58, 59, 60, 61 und 62 sowie 63 beseitigt werden. Der Erhalt der Bäume Nr. 48 und Nr. 57 erscheint zum derzeitigen Planungsstand allerdings möglich.

Im Bereich „Wohnen 1“ gehen vermutlich insgesamt 16 überwiegend alte, vitale Bäume unter anderem der sehr ausladende Baum Nr. 60 verloren, auch geringfügige Planungsmodifikationen können auf dieser Planungsebene hier keine Erhaltungsoptionen aufzeigen.

Straßenbäume:

Bei Umsetzung des Vorhabens kann voraussichtlich der Straßenbaumbestand weitestgehend erhalten werden. Des Weiteren stehen die Bäume S 3, S 12; S 15 und S. 30 dicht an den Ausfahren der geplanten Tiefgaragen, eine Erhaltung erscheint mit dem derzeitigen Planungsstand nicht möglich. Die Ursache für Straßenbaumverluste sind die Einbindungen der Ein-/ Ausfahrten der neu anzulegenden Tiefgaragen an die angrenzenden Straßenräume.

Hinweis: Bei den zu erwartenden Ausschachtungsarbeiten sollten zum Schutz des verblei-benden Baumbestandes die Vorgaben der Baumschutzverordnung bzw. der DIN 18920 im Traufbereich sichergestellt werden (u.a. Stammverschalung als Anfahrschutz).

ruderale Wiese / artenarmer Zierrasen

Die ausgedehnten Freiflächen um die Gebäude nebst Erschließungsanlagen werden über-wiegend von artenarmen Zierrasen eingenommen. Der westlichste Streifen wurde dieses Jahr bis zum Kartierzeitpunkt noch nicht gemäht und wurde von einer grasdominierten ruderalen Wiese ohne Gehölzaufwuchs eingenommen.

vegetationsfreie, unversiegelte Fläche

Im Traufbereich einiger dichter Altbäume sind Flächen ohne Vegetationsbestand vorhanden, da die gärtnerisch dort gewünschten Rasen- oder Heckenbestände aus Gründen des Lichtmangels sich nicht entwickeln bzw. halten konnten.

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Anpflanzung von Sträuchern (> 1m Höhe)

Verstreut im Gelände und um Müllcontainerstandorte sind kleinflächige Anpflanzungen von Sträuchern oder Heistern der Arten Flieder, Holunder oder Hartriegel vorhanden. Entlang der westlichen Plangebietsgrenze im Übergang zu westlich angrenzenden Kleingartenanlage ist ein dichter Streifen hochwüchsiger Sträucher der Art Bauern-Jasmin (Philadelphus coro-narius) vorhanden.

Bei Umsetzung des Vorhabens kann voraussichtlich der Strauchbestand weitgehend erhal-ten bleiben.

Hecke

Die Gebäude sind weitgehend von dichtem, heckenartigem Gehölzbestand umgeben, nur durchbrochen von Eingängen bzw. Kellertreppen. Die Bestände sind in der Regel streng in einem kastenförmigen Format auf ca. 120 cm Höhe beschnitten. Vorrangig vertreten sind Berberitze, Feuerdorn, Schneebeere, Forsythie, untergeordnet sind auch Flieder, Kirsch-lorbeer, Liguster, Spieren und Rosen eingemischt.

Bei Umsetzung des Vorhabens kann voraussichtlich der Heckenbestand weitgehend erhal-ten bleiben.

Zeilenbebauung

Das Plangebiet wird von einem locker angeordneten Bestand aus Zeilen und Punkthoch-häusern eingenommen. Mit Ausnahme einer Einzelhandelseinrichtung weisen die Gebäude mindestens vier und maximal acht Geschosse auf. Sie sind durchweg in einem äußerlich gepflegten Zustand und bewohnt.

Verkehrsflächen

Die im Geltungsbereich mit erfassten Verkehrsflächen der Straßenräume Sodener Straße, Wiesbadener Straße, sowie Dillenburger Straße weisen eine für Berlin typische Gliederung auf. Die Fahrspuren sind asphaltiert, daran schließt sich ein Granithochbord an welches in den Gehweg überleitet. Dieser weist einen Streifen aus Kleinsteinpflaster auf, in den Baumscheiben mit Baumbestand eingelassen sind. Mittig des Gehweges befindet sich ein Laufband aus Betongehwegplatten (30 x 30 cm) im Bereich der Wiesbadener Straße ist zudem eine Radweg aus rotgefärbten Gehwegplatten eingegliedert. Entlang der Gebäude-fassaden bzw. Grundstücksgrenzen ist wieder ein Streifen Kleinsteinpflaster ausgebildet.

Die Sammelstellplätze zwischen den Gebäuden sind durchweg mit Betonpflaster („Knochen-steinen“) befestigt. Die Fußwege der inneren Gebietserschließung sind mit Betonplatten (30 x 30 cm) belegt. Der westlich das Plangebiet von Nord-Süd durchlaufende Fußweg (Franz-Cornelsen-Weg) ist mit Asphalt befestigt.

4. Bestandsbewertung

Die Bewertung des Biotopbestandes erfolgt in einer fünfstufigen Bewertungsskala (sehr ge-ring, gering, mittel, hoch, sehr hoch) nach folgenden Kriterien:

• Hemerobie (Grad der menschlichen Beeinflussung) • Vorkommen (potentielles) gefährdeter Arten • Seltenheit/Gefährdung des Biotoptyps • Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten • Dauer der Wiederherstellung des Lebensgemeinschaft

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• Wiederherstellbarkeit der abiotischen Standortbedingungen

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Bewertung des Biotop- und Baumbestandes im Plangebiet

Biotopbezeichnung Biotopcode Biotopwert

Grünland, Staudenfluren und Rasengesellschaften 05

ruderale Wiesen 05113 gering

artenarmer Zierrasen 05162 gering

Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen, Baum grup-pen und mehrschichtige Gehölzbestände auf sek. Stan dorten

07

Allee, mehr oder weniger geschlossener 071415 mittel-hoch

Baumreihen, geschlossen 071425 mittel-hoch

sonstiger Einzelbaum 07152 mittel-hoch

Grün- und Freiflächen 10

vegetationsfreie, unversiegelte Fläche 10160 sehr gering

Anpflanzung von Sträuchern (> 1m Höhe) 10272 gering-mittel

Hecke (Formschnitt) 10273 gering

Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen 12

Zeilenbebauung 12240 gering

Parkplätze, teilversiegelt (Betonsteinpflaster) 12642 sehr gering

Verkehrsflächen, versiegelt (Asphalt) 12643 sehr gering

Wege, teilversiegelt (Pflaster oder Betonplatten) 12653 sehr gering

Gemäß § 30 BNatSchG / § 26a NatSchG Bln geschützte Biotope sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. 5. Fauna

Faunistische Untersuchungen wurden bisher im Geltungsbereich nicht durchgeführt. Auf Grundlage der Biotopstruktur und der Lage des Plangebietes sowie einer Begehung am 22.04.2014 kann eine Potenzialseinschätzung vorgenommen werden. Zudem lagen Informationen des zuständigen Fachamtes des Bezirks vor, die eingearbeitet wurden. Biotopverbund

Das Plangebiet ist locker überbaut bzw. versiegelt und es liegt in einem teils dicht, teils offen bebauten Siedlungsgebiet. Durch diese Rahmenbedingungen sind die Funktionen der Fläche im Biotopverbund und die Vernetzung mit anderen Lebensräumen eingeschränkt aber durchaus vorhanden. Reptilien/Lurche

• Aufgrund der dargestellten Lagebeziehungen und Biotopstruktur kann das Vorkom-men von Reptilien oder Lurchen ausgeschlossen werden.

Säugetiere/Brutvögel/Gebäudebrüter

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks, vertreten durch Herrn Büchner, weist per eMail vom 27.02.2014 auf im Plangebiet nachgewiesene Niststätten hin:

• von Haussperlingen am Gebäude Sodener Str. 25-27

• von Mehlschwalben an dem Gebäude Wiesbadener Straße 57/57A

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• in Nistkästen am Gebäude Wiesbadener Str. 51A als Ersatz für dort zuvor entfernte Haussperlingsniststätten.

Bei der Begehung am 22.05.2014 konnten diese Niststätten nachvollzogen werden, sie sind in der anhängenden Biotoptypenkarte eingetragen.

Augenscheinlich waren an der Sodener Straße 25-27 vier Niststätten in Fugen zwischen Betonelementen unter dem Dachvorstand durch Haussperlinge genutzt, an der Wiesbadener Straße 57/57A konnten drei Schwalbennester unter dem Dachüberstand gesichtet werden, die von Schwalben angeflogen wurden.

An den drei Nistkästen an der Wiesbadener Straße 51A konnten partiell unter den Einflug-öffnungen Kotanhaftungen beobachtet werden, so dass davon ausgegangen werden muss, dass diese auch zumindest teilweise angenommen worden sind.

Darüber hinaus konnten keine Niststätten an Gebäuden oder Bäumen (einschließlich Höhlenbrüter) im Plangebiet nachgewiesen werden.

6. Belange des besonderen Artenschutzes

Eine unmittelbare Betroffenheit von nachgewiesenen Niststätten ergibt sich bei Umsetzung der Planung gemäß BP 4-57 VE nur für die Nistkästen am Gebäude Wiesbadener Straße 51A, da dieses Gebäude zu Gunsten eines Neubaus abgerissen werden soll. Hier besteht aktuell ein Zugriffsverbot gemäß § 44 BNatSchG.

Es wird empfohlen die drei Nistkästen in der brutfreien Zeit an benachbarte Gebäude umzuhängen.

Da aufgrund der vorhandenen Potenziale in Baum- und Gölzbeständen nie ausgeschlossen werden kann, dass sich zum Zeitpunkt der geplanten Bau-/bzw. Abriss- und Baumfäll-maßnahmen dort Niststätten befinden, sollte zudem eine Bauzeitenregelung getroffen werden. Die Baumaßnahmen sollten zeitlich so geplant werden, dass sie nicht zwischen Anfang März und Ende Juli erfolgen bzw. begonnen werden. Gemäß § 39 BNatSchG ist zu berücksichtigen, dass Baumfällungen und Gehölzrodungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden dürfen.

Hinweise zum weiteren Verfahren

Die Erforderlichkeit vertiefender Untersuchungen wird gutachterlich nicht gesehen.