Bebauungsplan Reiteläcker-Mühlweg in Offenau - Schalltechnische Untersuchung -...

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Bebauungsplan Reiteläcker-Mühlweg in Offenau - Schalltechnische Untersuchung - Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015 Ingenieurbüro Zimmermann Dipl.-Ing. Uwe Zimmermann Beratender Ingenieur Zertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und Ortsdurchfahrten Lehrbeauftragter an der DHBW Mosbach Akazienweg 5 74855 Haßmersheim Tel. 06266 / 929 787 www.ingenieur-zimmermann.de Fax 06266 / 929 776 [email protected]

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BebauungsplanReiteläcker-Mühlweg

in Offenau- Schalltechnische Untersuchung -

Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015

Ingenieurbüro ZimmermannDipl.-Ing. Uwe ZimmermannBeratender IngenieurZertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und OrtsdurchfahrtenLehrbeauftragter an der DHBW MosbachAkazienweg 5 74855 HaßmersheimTel. 06266 / 929 787 www.ingenieur-zimmermann.deFax06266 / 929 776 [email protected]

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Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015 Folie 2

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(1) Rechtliche Grundlagen

(2) Verkehrslärm

(3) Gewerbelärm

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

DIN 18005, Schallschutz im Städtebau

Der niedrigere Nachtwert gilt für die Beurteilung von Gewerbe- und Freizeitlärm.

Orientierungswerte:Die DIN 18005 legt für die Bauleitplanung ausdrücklich keine rechts verbindlichen Grenzwerte fest, sondern gibt „Orien tie rungswerte“ der Lärmbelastung an, die bei der städtebaulichen Planung berücksichtigt wer den sollen.

Orientierungswert in dB(A)

Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr

Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45 / 40

Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 50 / 45

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RECHTLICHE GRUNDLAGENIm Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen sind die Beurteilungspegel nach TA-Lärm, Ausgabe 1998 zu berechnen

Beurteilungszeiträume:Die Richtwerte beziehen sich in der Nacht (22 – 6 Uhr) auf die „lauteste“, volle Nacht stunde, während am Tag (6 – 22 Uhr) eine Beurteilungszeit von 16 Stunden gilt.Nach TA-Lärm werden die Beurteilungspegel bestimmt als Mittelwert für die Summe der in den Beurteilungszeiträumen einwirkenden Geräusche. In die Berechnung der Beurteilungspegel flie ßen die Höhe der Lärmimmissionen, die Einwirkzeit und -dauer, die Impulshaltigkeit und die Ton-/Informationshaltigkeit ein.

Richtwert in dB(A)

Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr

Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40

Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 60 45

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Ruhezeitenzuschläge:Bei reinen Wohngebieten (WR), allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kurgebieten wird nach TA-Lärm für die in die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezei ten) fallenden anteili gen Schallimmis sionen einen Zuschlag von 6 dB(A) vor. Dies betrifft an Werkta gen die Zeiträume von 6 – 7 Uhr und von 20 – 22 Uhr.

Beurteilung:Bei der Beurteilung der Lärmbelastung aus Gewerbelärm ist nach TA-Lärm auf die Gesamtbelastung, bestehend aus Vorbelastung und Zusatzbelastung, abzustellen. Unter der Vorbelastung ist nach TA-Lärm „…die Belastung eines Immissionsortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Zusatzbeitrag der zu beurteilenden Anlage [zu verstehen]“. Die Zusatzbelastung ist demzufolge der Immissionsbeitrag, der ausschließlich von der zu beurteilenden Anlage ausgeht.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen:Gemäß Ziffer 7.4 der TA-Lärm sind die „...Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Straßenflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück … durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich [zu vermeiden]“.

Damit diese Regelung der TA Lärm greift, müssen drei Kriterien erfüllt sein:(1) Erhöhung des Beurteilungspegel aus Verkehrsgeräuschen um mehr als 3

dB(A),(2) keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr,(3) erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte

der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung).

Die Beurteilungspegel sind nach RLS-90 für die Beurteilungszeiträume 6-22 Uhr und 22-6 Uhr zu ermitteln.

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VERKEHRSLÄRM

Bestehende Verkehrsbelastungen (Null-Fall):

DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr als Mittelwert aller 365 Tage eines Jahres

Straßenabschnitt,von – bis

DTV 2015 SV-Anteil

K 2030 Bahnübergang - Kreisverkehr

1.620 Kfz/24h 2,5 %

Philipp-Amsler-Straße 152 Kfz/24h 2,6 %

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VERKEHRSLÄRM

Zusätzliches Verkehrsaufkommen:

Frühschicht: 06.00 – 14.30 UhrSpätschicht: 14.30 – 22.00 UhrNachtschicht: 22.00 – 06.00 Uhr

Früh Spät Nacht SUMME

Lkw-Verkehr

41,5 35 7 83,5

Pkw-Verkehr

80 80 80 240

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VERKEHRSLÄRM

Künftige Verkehrsbelastungen (Plan-Fall):

Frühschicht: 06.00 – 14.30 UhrSpätschicht: 14.30 – 22.00 UhrNachtschicht: 22.00 – 06.00 Uhr

Straßenabschnittvon – bis

DTV[Kfz/24h]

Lkw-Anteil[%]

Verkehrs-zunahme

K 2030 Bahnübergang - Kreisverkehr 1.944 6,4 +20,0 %

Philipp-Amsler-Straße 476 18,4 +212,8 %

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VERKEHRSLÄRM

Kriterium 1:Erhöhung des Beurteilungspegels aus Verkehrsgeräuschen um mehr als 3 dB(A)

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VERKEHRSLÄRM

Kriterium 1:Erhöhung des Beurteilungspegels aus Verkehrsgeräuschen um mehr als 3 dB(A)

Dieses Kriterium wird tagsüber erwartungsgemäß an den Süd- und Ostfassaden der Gebäude im Gebiet „Gässlesweg“ erfüllt.

Nachts ist dieses Kriterium an jeder Fassade der Gebäude erfüllt.

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VERKEHRSLÄRM

Kriterium 2:Keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr

Die Wortwahl der TA Lärm kann dahingehend interpretiert werden, dass geprüft werden soll, in welchem Bereich die Lärmsituation (noch) überwiegend durch den Verkehr der betrachteten Anlage bestimmt wird.

Da der Anteil des DHL-Verkehrs an der Gesamt-Verkehrsbelastung des Straßenabschnitts bis zum Kreisverkehr noch mehr als überwiegt, findet die von der TA Lärm gemeinte „Vermischung mit dem übrigen Verkehr“ de facto erst auf der K 2030 statt.

Das bedeutet, dass die Gebäude an der K 2030 grundsätzlich nicht in die Beurteilung einzubeziehen sind.

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VERKEHRSLÄRM

Kriterium 3:Erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)

Grenzwert in dB(A)

Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr

Allgemeines Wohngebiet (WA) 59 49

Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 64 54

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VERKEHRSLÄRM

Kriterium 3:Erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)

Dieses Kriterium wird weder tagsüber noch nachts an einem der Gebäude des Wohngebiets „Gässlesweg“ erfüllt.

Grenzwert in dB(A)

Nutzung nach BauNVO Tag 6-22 Uhr Nacht 22-6 Uhr

Allgemeines Wohngebiet (WA) 59 49

Dorf-, Mischgebiet (MD, MI) 64 54

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VERKEHRSLÄRM

FAZIT:Damit die TA-Lärm-Regelung greift, müssen alle drei Kriterien der Ziff. 7.4 der TA Lärm an einem Immissionsort erfüllt sein.

Dies wird im vorliegenden Fall an keinem Immissionsort auftreten. D.h. es müssen im vorliegenden Fall keine organisatorischen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastungen ergriffen werden.

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VERKEHRSLÄRM

Angesichts der relativ hohen Verkehrs- und Lärmpegelzuwächse in der Philipp-Amsler-Straße bleibt aber die Frage:

Sind die Lärmbelastungen an den Gebäuden an der Zufahrtsstraße im Sinne des § 15 Abs. 1 BauNVO „zumutbar“ ?

Danach sind bauliche Anlagen unzulässig, wenn von Ihnen Belästigungen ausgehen können, die in dessen Umgebung unzumutbar sind.

Hierzu kann man ersatzweise die Orientierungswerte der DIN 18005: Schallschutz im Städtebau heranziehen und in die Abwägung des Bebauungsplanverfahrens einbeziehen.

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VERKEHRSLÄRM

Der Orientierungswert der DIN 18005: Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) wird heute bereits an den Gebäuden an der K 2030 tagsüber erreicht bzw. marginal überschritten.

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VERKEHRSLÄRM

Der Orientierungswert der DIN 18005: Schallschutz im Städtebau für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) wird heute bereits an den Gebäuden an der K 2030 tagsüber erreicht bzw. marginal überschritten.

Durch den zusätzlichen DPDHL-Verkehr im Szenario „PLAN-Fall“ wird sich daran tagsüber relativ wenig ändern

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VERKEHRSLÄRM

Nachts liegen die Lärmbelastungen an der K 2030 derzeit leicht unter dem Orientierungswert der DIN 18005 von 45 dB(A).

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VERKEHRSLÄRM

Nachts liegen die Lärmbelastungen an der K 2030 leicht unter dem Orientierungswert der DIN 18005 von 45 dB(A).

Künftig wird an insgesamt drei Gebäuden der Orientierungswert leicht überschritten werden.

Die Überschreitungen liegen aber innerhalb des von den Gerichten allgemein akzeptierten Toleranzrahmens von 5 dB(A).

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Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015 Folie 29

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VERKEHRSLÄRM

Letztlich muss der Gemeinderat in seiner Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entscheiden, inwieweit die ermittelten zu erwartenden Lärmbelastungen für die Anwohner an den Zufahrtsstraßen in das Gebiet “Reiteläcker-Mühlweg” zumutbar sind.

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GEWERBELÄRM

EntwicklungskonzeptOst

Schalltechnische UntersuchungBüro Dröscher, Tübingen2006

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GEWERBELÄRM

Vorbelastung

Gelände des Südzucker-Werks

Quelle: Schalltechnische Untersuchung „Entwicklungskonzept Ost“, Büro Dröscher, 2006

Ersatzschallquellen Schallleistungspegel Lwtags/nachts [dB(A)]

Produktionsgebäude Nordfassade Mitte, H=15 m 103 / 97 Nordfassade Ost, H=15 m 115 / 109 Ostfassade, H=15 m 104 / 98 Südfassade, H=15 m 106 / 100 Westfassade, H=15 m 104 / 98 Zuckertank West, H=15 m 104 / 98Klärteiche Insgesamt 12 Pumpen mitten im

Teich, H=0,5 m89 / 89

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GEWERBELÄRM

Zusatzbelastungdurch

• Fahr- und Rangiergeräusche der Lkw auf dem Betriebsgelände • Betriebsgeräusche der Lkw in den Warenumschlagszonen• Be- und Entladung durch Gabelstapler• Fahr- und Rangiergeräusche auf dem Mitarbeiter-Parkplatz

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Bürgerinformationsveranstaltung am 19.05.2015 Folie 36

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GEWERBELÄRM

Fazit:

Die Beurteilungspegel nach TA-Lärm an den maßgebenden Gebäuden im Umfeld des Plangebiets „Reiteläcker-Mühlweg“ liegen unter den zulässigen Richtwerten.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Ingenieurbüro ZimmermannDipl.-Ing. Uwe ZimmermannBeratender IngenieurZertifizierter Sicherheitsauditor für Außerortstraßen und OrtsdurchfahrtenLehrbeauftragter an der DHBW MosbachAkazienweg 5 74855 HaßmersheimTel. 06266 / 929 787 www.ingenieur-zimmermann.deFax06266 / 929 776 [email protected]