Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f....

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Vorwort .............................................................................................................. Seite 8 1. Bedarfsplanung ............................................................................................. Seite 9

1.1 Zielsetzung der Bedarfsplanung .......................................................... Seite 10 1.2 Grundlagen der Bedarfsplanung .......................................................... Seite 11 1.2.1 Änderung der Alterskohorte der Grundschulkinder .............................. Seite 12 1.2.2 Änderung der Kapazität von Wald-Elementargruppen ......................... Seite 13 1.2.3 Statistische Vergleichsdaten ................................................................ Seite 13 1.3 Datenerhebung und Warteliste ............................................................ Seite 14 1.4 Bevölkerungsprognose ........................................................................ Seite 15 1.5 Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ ............................. Seite 20 1.6 Modellprojekt „Inklusive Kita“ ............................................................... Seite 21 1.7 Projekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen ....................................................... Seite 23

2. Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2011 ................................... Seite 24 3. Finanzielle Rahmenbedingungen .............................................................. Seite 30

3.1 Arbeitsgruppe Kita-Förderung .............................................................. Seite 30 3.2 Neustrukturierung der Kita-Finanzierung in Schleswig-Holstein ........... Seite 30 3.3 Betriebskosten ..................................................................................... Seite 31 3.4 Förderung der Betriebskosten durch Bund und Land ........................... Seite 33 3.5 Entwicklung des kommunalen Eigenanteils ......................................... Seite 37 3.6 Investitionskosten ................................................................................ Seite 37 3.7 Bundesinvestitionsgesetz „Kinderbetreuungsfinanzierung“,

Landesinvestitionsprogramm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung ........................................................................................... Seite 38

3.8 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) ............................... Seite 39 3.9 Förderung von Qualitätsmanagement und pädagogischer

Fachberatung in Kindertageseinrichtungen .......................................... Seite 40 3.10 Förderung von Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von

3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen 2016 bis 2018 ......... Seite 41 3.11 Förderung von Familienzentren ........................................................... Seite 41 3.11.1 Umstrukturierung des Familienzentrums Gaarden ............................... Seite 43 3.12 Städtische Förderung von Praktikumsstellen zur Vorbereitung der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ........................................ Seite 43

4. Die Betreuungsplatzangebote im Überblick ........................................... Seite 45

4.1 Bedarf und Versorgung von unter 3-jährigen Kindern .......................... Seite 45 4.1.1 Kindertagespflege ................................................................................ Seite 48 4.1.2 Darstellung der aktuellen Situation im U3-Bereich ............................... Seite 49 4.2 Bedarf und Versorgung von Elementarkindern..................................... Seite 54 4.2.1 Darstellung der aktuellen Situation im Elementarbereich ..................... Seite 56 4.3 Bedarf und Versorgung von Grundschulkindern ................................... Seite 61 4.3.1 Verlagerung von Hortressourcen ......................................................... Seite 63 4.3.2 Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung ...................................................... Seite 64 4.3.3 Darstellung der aktuellen Situation im Grundschulkindbereich ............. Seite 65

Inhaltsverzeichnis

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5. Perspektiven in ausgewählten Stadtteilen .............................................. Seite 70 5.1 Elmschenhagen ................................................................................... Seite 70 5.2 Ellerbek, Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf ............................. Seite 72 5.3 Wik ...................................................................................................... Seite 74 5.4 Blücherplatz, Brunswik und Düsternbrook ............................................ Seite 76 5.5 Holtenau, Pries, Friedrichsort und Schilksee ........................................ Seite 78 5.6 Hassee ................................................................................................ Seite 80 5.7 Stadtweite Entwicklung, Standortuntersuchung und

Arbeitsgruppe Kita-Bau ........................................................................ Seite 82 6. Zusammenfassung und Ausblick .............................................................. Seite 84 7. Begriffserklärungen ..................................................................................... Seite 87

7.1 Betreuungsformen ............................................................................... Seite 87 7.2 Rechtsanspruch ................................................................................... Seite 91 7.3 Einzelintegration .................................................................................. Seite 92

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Kapitel 1 • Tabelle: Rechengrößen der Grundschulkindbetreuung ........................................ Seite 12 • Tabelle: Anzahl von Anmeldungen (Wartelisten).................................................. Seite 14 • Diagramm: Entwicklung der Wartelisten in Kitas .................................................. Seite 15 • Diagramm: Bevölkerungsprognose der 0- bis unter 10-Jährigen .......................... Seite 16 • Diagramm: Bevölkerungsprognose der 0- bis unter 10-Jährigen

(alternative Darstellung) ....................................................................................... Seite 17 • Diagramm: Zuwachs/Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen zwischen

2017 und 2026 gemäß Prognose (absolut) .......................................................... Seite 18 • Diagramm: Zuwachs/Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen zwischen

2017 und 2026 gemäß Prognose (prozentual) ..................................................... Seite 18 • Diagramm: Zuwachs/Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen zwischen

2017 und 2036 gemäß Prognose (absolut) .......................................................... Seite 19 • Diagramm: Zuwachs/Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen zwischen

2017 und 2036 gemäß Prognose (prozentual) ..................................................... Seite 19 Kapitel 2 • Tabelle: Entwicklung der Betreuungsplätze und Versorgungsquoten

seit 2011 bis 2019 ................................................................................................ Seite 24 • Diagramm: Entwicklung der Betreuungsplätze seit 2011 bis 2019 ....................... Seite 25 • Diagramm: Kindertagesstätten nach Gruppenstärke ............................................ Seite 26 • Tabelle: Betreuungsplätze der Sozialräumen im Vorjahresvergleich .................... Seite 26 • Stadtkarte: Kindertagesbetreuung in Kitas & Tagespflege ................................... Seite 28 • Stadtkarte: Kindertagesbetreuung in Kitas & an Schulen ..................................... Seite 29 Kapitel 3 • Tabelle: Beschlossene Haushaltsmittel ................................................................ Seite 31 • Tabelle: Zusätzliche Betriebskosten..................................................................... Seite 31 • Tabelle: Nicht abgerufene Haushaltsmittel ........................................................... Seite 32 • Tabelle: Jährliche Brutto-Betriebskosten pro Platz, Gruppe und

Betreuungsart ...................................................................................................... Seite 32 • Tabelle: Zusätzliche städtische Personalkosten ................................................... Seite 32 • Tabelle: Übersicht der Mehraufwendungen.......................................................... Seite 33 • Tabelle: Fördermittel für unter 3-jährige Kinder .................................................... Seite 33 • Tabelle: Konnexitätsmittel .................................................................................... Seite 34 • Tabelle: Gesamtförderung Bund/Land für unter 3-jährige Kinder ......................... Seite 34 • Tabelle: Fördermittel für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren ...................... Seite 34 • Tabelle: Fördermittel für Sprachbildung ............................................................... Seite 34 • Tabelle: Zusatzförderung gemäß Ausländer- und Aufnahmeverordnung

(AuslAufnVO) ....................................................................................................... Seite 35 • Tabelle: Verwendung der Zusatzförderung 2016 ................................................. Seite 36 • Tabelle: Verwendung der Zusatzförderung 2017 ................................................. Seite 36 • Tabelle: Verwendung der Zusatzförderung 2018 ................................................. Seite 36 • Tabelle: Kommunaler Eigenanteil ........................................................................ Seite 37 • Tabelle: Investitionskosten und Umbaumaßnahmen/Aufwand ............................. Seite 37 • Tabelle: Bundes-/Landesinvestitionsprogramm und städtische Beteiligung ......... Seite 38

Verzeichnis der Tabellen/Diagramme/Karten

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Kapitel 4 • Tabelle: Betreuungsplätze und Versorgung im U3-Bereich .................................. Seite 45 • Tabelle: Angebote der U3-Betreuung im Vorjahresvergleich ................................ Seite 46 • Diagramm: Ausbau der Betreuungsplätze im U3-Bereich .................................... Seite 46 • Diagramm: U3-Platzausbau im Kita-Bereich (fortgeschrieben) ............................ Seite 47 • Diagramm: Versorgungsquoten im U3-Bereich .................................................... Seite 47 • Diagramm: Entwicklung im Bereich Betreuung in Kindertagespflege ................... Seite 48 • Tabelle: Entwicklung im Bereich Betreuung in Kindertagespflege ........................ Seite 49 • Stadtkarte: Einwohnerinnen/Einwohner im Alter von 0 bis unter 3 Jahren ........... Seite 50 • Stadtkarte: Betreuungsplätze für 0- bis unter 3-Jährige ....................................... Seite 51 • Stadtkarte: Versorgungsquoten der 0- bis unter 3-Jährigen ................................. Seite 52 • Stadtkarte: Wartelisten für Krippenbetreuung ...................................................... Seite 53 • Tabelle: Betreuungsplätze und Versorgung im Elementarbereich ........................ Seite 54 • Tabelle: Angebote der Elementarbetreuung im Vorjahresvergleich ...................... Seite 55 • Diagramm: Ausbau der Elementarplätze in Kitas nach Betreuungsumfang.......... Seite 55 • Diagramm: Versorgungsquoten im Elementarbereich .......................................... Seite 56 • Stadtkarte: Einwohnerinnen/Einwohner im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren ......... Seite 57 • Stadtkarte: Betreuungsplätze für 3- bis unter 6,5-Jährige .................................... Seite 58 • Stadtkarte: Versorgungsquoten der 3- bis unter 6,5-Jährigen .............................. Seite 59 • Stadtkarte: Wartelisten für Elementarbetreuung .................................................. Seite 60 • Tabelle: Betreuungsplätze und Versorgung im Grundschulkindbereich ............... Seite 61 • Tabelle: Angebote der Schulkindbetreuung im Vorjahresvergleich ...................... Seite 62 • Diagramm: Versorgungsquoten im verlässlichen Grundschulkindbereich ............ Seite 63 • Tabelle: Verlagerung von Hortressourcen ............................................................ Seite 64 • Stadtkarte: Einwohnerinnen/Einwohner im Alter von 6,5 bis unter 10 Jahren ....... Seite 66 • Stadtkarte: Betreuungsplätze für 6,5- bis unter 10-Jährige .................................. Seite 67 • Stadtkarte: Versorgungsquoten der 6,5- bis unter 10-Jährigen ............................ Seite 68 • Stadtkarte: Wartelisten für Schulkindbetreuung ................................................... Seite 69 Kapitel 5 • Tabelle: Betreuungsangebote in Elmschenhagen ................................................ Seite 70 • Diagramm: Bevölkerungsprognose für Elmschenhagen....................................... Seite 71 • Tabelle: Betreuungsangebote in Ellerbek, Wellingdorf und

Neumühlen-Dietrichsdorf ..................................................................................... Seite 72 • Diagramm: Bevölkerungsprognose für Ellerbek, Wellingdorf und

Neumühlen-Dietrichsdorf ..................................................................................... Seite 73 • Tabelle: Betreuungsangebote in Wik ................................................................... Seite 74 • Diagramm: Bevölkerungsprognose für Wik .......................................................... Seite 75 • Tabelle: Betreuungsangebote in Blücherplatz, Brunswik und Düsternbrook......... Seite 76 • Diagramm: Bevölkerungsprognose für Blücherplatz, Brunswik und

Düsternbrook ....................................................................................................... Seite 77 • Tabelle: Betreuungsangebote in Holtenau, Pries, Friedrichsort und

Schilksee ............................................................................................................. Seite 78 • Diagramm: Bevölkerungsprognose für Holtenau, Pries, Friedrichsort und

Schilksee ............................................................................................................. Seite 79 • Tabelle: Betreuungsangebote in Hassee ............................................................. Seite 80 • Diagramm: Bevölkerungsprognose für Hassee .................................................... Seite 82 Kapitel 7 • Tabelle: Zusammensetzung von altersgemischten Gruppen gem. KiTaVO.......... Seite 88 • Tabelle: Gruppenreduzierung bei Einzelintegrationsmaßnahmen ........................ Seite 92

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Angebot und Nachfrage sind entscheidende Faktoren bei der Bedarfsplanung der Kinderta-gesbetreuung. Im Idealfall decken sich beide Kriterien, sodass alle Kinder von nachfragenden Eltern bedarfsgerecht versorgt werden können. Trotz des stetigen und umfangreichen Platz-ausbaus ist diese Balance in der Landeshauptstadt Kiel derzeit noch nicht flächendeckend erreicht. Bereits aktuell übersteigen die Betreuungsbedarfe das vorhandene Platzangebot. Bei der Versorgung der unter 3-jährigen Kinder ist diese Diskrepanz noch stärker ausgeprägt als im Elementarbereich. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sagt zudem einen Zu-wachs in allen maßgeblichen Altersgruppen voraus. Nachdem die letzte Vorausberechnung aus dem Jahr 2014 aufgrund des unkalkulierbaren Flüchtlingszuzugs nicht mehr als gesicher-te Grundlage herangezogen werden konnte, liegt inzwischen eine neue Bevölke-rungsprognose des Bürger- und Ordnungsamtes vor. Im Ergebnis geht diese bis zum Jahr 2036 von einem Anstieg von mehr als 1.000 Kindern im Alter zwischen 0 bis unter 10 Jahren aus. In der Folge bedeutet dies mit großer Wahrscheinlichkeit eine weitere Zunahme der Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Alle Beteiligten engagieren sich sehr und arbeiten mit Hochdruck an der Erweiterung der Kie-ler Betreuungslandschaft. Zum einen erfolgt dies über eine verwaltungsinterne Standortunter-suchung des Stadtplanungsamtes, bei der bebaubare Grundstücke im Fokus stehen. Zum anderen werden Erweiterungen von Bestandseinrichtungen – durch Anbau oder Umnutzung von Horträumlichkeiten – sowie investorenfinanzierte Neubau-Projekte intensiv geprüft. Eine organisationsübergreifende Arbeitsgruppe der Dezernate Stadtentwicklung und Umwelt (II), Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport (IV) sowie Bildung, Jugend und Kreative Stadt (V) führt zu einer engeren Abstimmung. Neu in dieser Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung ist u. a. die Veränderung der rechnerischen Alterskohorte der Grundschulkinder. Ziel dieser Anpassung ist in erster Linie die Vergleichbarkeit mit anderen stadtinternen, aber auch kommunalübergreifenden Er-hebungen und Auswertungen. Für 2018 ist der Start des neuen Modellprojektes „Inklusive Kita“ vorgesehen. Dabei wird die Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in ausgewählten Kindertageseinrichtun-gen auf Basis personeller, struktureller und finanzieller Veränderungen erprobt und anschlie-ßend evaluiert. Als bereits sehr erfolgreich erwiesen hat sich das Projekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen. Diese Personen fungieren als Brücken der Familien mit Sprachbarrieren in die Kinder-tageseinrichtungen und werden von allen Beteiligten als Zugewinn betrachtet. Familien öffnen sich den Angeboten der Kitas, zwischen den Eltern und den Fachkräften wird eine wesentlich barrierefreiere Kommunikation ermöglicht. Aus diesem Grund ist geplant, diese Art der Be-schäftigung zu verstetigen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wird entscheidend durch den Reformpro-zess der Kindertagesstättenfinanzierung des Landes Schleswig-Holstein beeinflusst werden. Noch ist nicht absehbar, wie sich die Ergebnisse auf die Rahmenbedingungen der frühkindli-chen Bildung und den kommunalen Eigenanteil der Refinanzierung von Kindertageseinrich-tungen auswirken. Mit einem Ergebnis wird im Jahr 2020 gerechnet. Diese Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung ver-mittelt einen Überblick der aktuellen Themen, prägnanten Problemstellungen sowie der not-wendigen Maßnahmen und Ziele für die Zukunft, um jedem Kieler Kind den gewünschten Be-treuungsplatz in Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Dies gelingt nur durch großen Einsatz, hohe Effektivität und Effizienz sowie einer engen Verzah-nung aller intern und extern beteiligten Akteure.

Vorwort

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Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die Erstel-lung des Bedarfsplans zuständig, also für die Planung und Gewährleistung eines bedarfsge-rechten Angebots an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Der Bedarfsplan ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. § 80 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Im Rahmen der Bedarfsplanung wird in Kiel jährlich

• der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen nach Vorgaben des Landes festgestellt,

• der Bedarf an Plätzen nach Zahl, Art und Ausgestaltung ermittelt sowie • das bedarfsgerechte Angebot von Plätzen nach Zahl, Art und Ausgestaltung abschlie-

ßend in einem Bedarfsplan festgelegt. Die Definition des bedarfsgerechten Angebots findet sich § 24 SGB VIII und richtet sich nach dem Alter des Kindes:

1. Unter 1-jährige Kinder sind in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn konkrete, gesetzlich formulierte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Anspruch richtet sich ohne Ausnahme nach dem individuellen Bedarf (Absatz 1).

2. Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege. Der Betreuungsumfang richtet sich auch in diesem Fall nach dem indivi-duellen Bedarf (Absatz 2).

3. In der Elementarbetreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt be-steht für Kinder ebenfalls ein Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat in dieser Altersgruppe gleichermaßen darauf hinzuwir-ken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot von Ganztagsplätzen zur Verfügung steht (Absatz 3).

4. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot entsprechend des individuellen Bedarfs vorzuhalten; ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Betreu-ung besteht nicht (Absatz 4).

Bei der Bedarfsermittlung sind die Bedürfnisse und Wünsche der Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen, da der individuelle Bedarf berücksichtigt werden muss. Zudem sind gemäß der Vorgaben des SGB VIII (§ 80), KiTaG (§§ 6 f.) und des Jugendförderungsgesetzes (§ 55 JuFöG) auch die freien Träger frühzeitig und umfassend in den Planungsprozess einzubinden und zu beteiligen. Bei der Planung von Einrichtungen sind gemäß § 80 Absatz 2 SGB VIII außerdem folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld sollen erhalten und gepflegt werden können,

2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Ju-gendhilfeleistungen muss gewährleistet sein,

3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen müssen besonders gefördert werden und

4. Mütter und Väter müssen Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser mitei-nander vereinbaren können.

Erforderliche Maßnahmen sollen nach Dringlichkeit in zeitlicher Reihenfolge festgelegt, unvor-hergesehener Bedarf auch zwischen den Fortschreibungsintervallen in den Bedarfsplan auf-genommen und befriedigt werden.

1. Bedarfsplanung

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Neben dem quantitativen Ausbau stellen die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Bildung von Kindern eine zentrale Aufgabe dar. Dazu gehört auch, die frühe Bildung und Förderung sicherzustellen, z. B. von Kindern aus sozial belasteten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund. Aufgrund des Ausbaus der Betreuungsplätze sowie der Qualitätsverbesserung steigen die Ausgaben für Kindertagesbetreuung stetig. Die Ansprüche an eine fundierte Bedarfsplanung wachsen daher kontinuierlich. Kommunalpolitische Beschlüsse und Zielsetzungen, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die frühkindliche Bildung, die gestiegene Nachfrage von Eltern nach Betreuungsplätzen und wachsende Kinderzahlen in allen drei Alterskohorten so-wie zahlreiche Erlasse des Landes müssen berücksichtigt werden, sodass der Planungsauf-wand und die Steuerungsprozesse immer komplexer werden. Die Verpflichtung für eine Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung besteht ge-mäß § 7 Absatz 3 KiTaG einmal in jeder Wahlperiode. In Kiel erfolgt sie jedoch jährlich, je-weils vor Beginn eines neuen Kindergarten- und Schuljahres, und übertrifft damit die gesetzli-chen Anforderungen. Die Landeshauptstadt Kiel als örtlicher Träger der öffentlichen Jugend-hilfe versteht die Bedarfsplanung als stetigen und ganzjährigen Prozess. Sie übernimmt die Steuerungsverantwortung aufgrund der beschriebenen vielfältigen Aspekte selbst und lässt sie nicht durch externe Dritte ausführen. Dadurch kann kurzfristig auf mögliche Bedarfsände-rungen reagiert werden. 1.1 Zielsetzung der Bedarfsplanung Im Rahmen der Bedarfsplanung sollen Anzahl und Qualität von Angeboten der Kindertages-betreuung an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anpasst werden. Zielsetzung und gleichzeitige Schwierigkeit der Planung ist es, möglichst alle Kinder wohnortnah zu ver-sorgen („Kurze Beine – Kurze Wege“) und trotzdem ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhal-ten. Dazu wird den Entscheidungsträgern im Mai/Juni eines jeden Jahres in Form der Fort-schreibung und Aktualisierung ein Gesamtkonzept vorgelegt, das sowohl die gesetzlichen Anforderungen an die Bedarfsplanung erfüllt als auch die besonderen Gegebenheiten und Zielvorstellungen aller Akteure vor Ort mit einbezieht. Im Rahmen der Abbildung kleinräumiger Erfordernisse, Angebote und Gegebenheiten werden Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken sowie deren Auswirkungen auf die derzeitigen und zukünftigen Bedarfe in den Blick genommen. In weiteren Schritten werden die Ergebnisse reflektiert und in einem gemeinsamen, dialogorientierten und partizipativen Prozess – unter Berücksichtigung prognostizierter Entwicklungen und Szenarien – Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese Vorschläge sollen die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungs- und Bildungsangebots unterstützen und bilden die Basis für die Umsetzung eines Aus- und Umbaus des aktuellen Betreuungsplatzangebots in der Landeshauptstadt Kiel. Weder die tatsächlichen Versorgungsgrade noch die angestrebten Zielquoten können als al-leiniges Instrument herangezogen werden, um die Bedarfe im Stadtgebiet zu beziffern. Sie dienen lediglich der Orientierung, denn entscheidend ist der Rechtsanspruch im Einzelfall. So kann die Nachfrage nach Plätzen teilweise so niedrig ausfallen, dass bereits geringe Kapazi-täten ausreichen, während anderenorts trotz einer rein rechnerischen Überversorgung noch kein Ende der Nachfragesituation erkennbar ist bzw. sich diese auf hohem Niveau hält. Hinzu kommt, dass Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind oft nach konzeptionellen Gesichts-punkten, der Größe oder dem „guten Ruf“ einer Einrichtung aussuchen, wodurch die Steue-rungsmöglichkeiten zum Teil deutlich erschwert werden.

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1.2 Grundlagen der Bedarfsplanung Der vorliegende Bedarfsplan stützt sich auf die Auswertung und Analyse umfangreicher statis-tischer Daten, die in der Regel mit Stichtag 31. Dezember 2017 erhoben wurden. Dazu gehö-ren in erster Linie das Bestandsangebot, die Warteliste der Kindertageseinrichtungen sowie die Nachfrage im Bereich Tagespflege. Zudem liegt eine aktuelle Bevölkerungsprognose aus dem Dezernat Finanzen, Personal, Kultur und Ordnung zugrunde, die mit der Fachan-wendung ProPlan GIS erstellt worden ist. Diese Spezialsoftware ist in der Lage, die Kieler Einwohnerentwicklung kleinräumig, also auf Ebene von statistischen Bezirken und Stadtteilen, detailliert vorauszuberechnen. Auf Basis der vorliegenden Daten hat das Jugendamt

• die stadtweite Versorgungssituation im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Tages-pflege und Schulkindbetreuung,

• die besondere örtliche Nachfragesituation in den Stadtteilen bzw. Planungsbezirken, • den Bedarf unversorgter Kinder nach Auswertung der Warteliste und der Rückmeldun-

gen der Träger sowie daraus • das bedarfsgerechte Angebot an Plätzen nach Anzahl, Art und Ausgestaltung

ermittelt. Bereits in den vergangenen Jahren hat es sich sehr bewährt, dass die Akteure aus den Stadt-teilen, in denen Schwierigkeiten bei der Versorgung von Kindern erwartet werden bzw. andere Fragestellungen bestehen, in einen gezielten Abstimmungsprozess im Rahmen der Planung integriert werden. Ein probates Mittel dafür sind die aus den Vorjahren bekannten Regional-konferenzen. Häufig findet dieser Austausch auch stadtteilübergreifend statt. Er bietet einen strukturierten Dialog, der es ermöglicht, die Bedarfe und Wünsche von Einrichtungen, Eltern und Trägern herauszuarbeiten. In diesem Jahr gab es aus Sicht des Jugendamtes besonderen Handlungs- bzw. Abstim-mungsbedarf und in Folge dessen Konferenzen in folgenden Stadtteilen:

• Ellerbek, Wellingdorf, Neumühlen-Dietrichsdorf • Elmschenhagen • Wik • Hassee • Holtenau, Pries, Friedrichsort, Holtenau, Schilksee • Blücherplatz, Brunswik, Düsternbrook

An den Konferenzen beteiligten sich neben den Leitungskräften der Kitas und Einrichtungen der Schulkindbetreuung auch Trägervertreterinnen und -vertreter, die Koordinatorinnen und Koordinatoren der freiberuflichen und festangestellten Kindertagespflegepersonen sowie Mit-arbeiterinnen des Servicebüros Kindertagesbetreuung – Vermittlung und Beratung Kinderta-gespflege und Kindertageseinrichtungen – und der Jugendhilfeplanung. In einem intensiven Austausch wurden die Bedarfslagen und Nachfragen abgestimmt, um die entsprechenden Maßnahmen für die verschiedenen Altersgruppen anzupassen. In einer Trägerkonferenz, die Mitte Februar 2018 stattfand, wurde ein Gesamtüberblick der aktuellen Nachfrage- und Versorgungssituation sowie der prognostizierten Bevölkerungsent-wicklung im jeweiligen Stadtgebiet dargestellt. Darauf aufbauend wurde ein Ausblick auf die konkreten Erweiterungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Kiel gegeben. Weiterhin wurden Ausbaubedarfe beschrieben, für die derzeit noch Grundstücksflächen lokalisiert werden müs-sen. Darüber hinaus wurden die von den Trägern eingereichten Anträge für die Bedarfspla-nung der folgenden Kindergartenjahre abgestimmt, die im Einzelnen der Anlage 2 entnommen werden können.

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1.2.1 Änderung der Alterskohorte der Grundschulkinder Die gesetzliche Definition des Rechtsanspruches auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist in § 24 SGB VIII beschrieben und lässt im Bereich der Elemen-tar- und Schulkindbetreuung gewisse Überlappungen zu. Während sich Absatz 3 auf Elemen-tarkinder „bis zum Schuleintritt“ bezieht, gilt Absatz 4 für Kinder „im schulpflichtigen Alter“. In der Praxis bedeutet dies zwei unterschiedliche Zeitpunkte:

• Die Einschulung erfolgt grundsätzlich nach den Sommerferien, also gewöhnlich im Au-gust bzw. September.

• Das Erreichen des schulpflichtigen Alters richtet sich dagegen nach einem konkreten Stichtag. Hat ein Kind am 30. Juni eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet, wird es grundsätzlich im selben Jahr eingeschult.

Das bedeutet, dass für ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens 6 Jahre alt ist, bis zum Zeitpunkt der Einschulung Betreuungsbedarf sowohl im Elementar- als auch im Schul-kindbereich geltend gemacht werden kann. Um diese Variable bedarfsplanerisch berücksichtigen zu können, wurden die relevanten Al-terskohorten, die bei allen Auswertungen und Analysen wesentliche Basisfaktoren darstellen, seinerzeit ebenfalls überlappend gewählt. Der Elementarbereich war demnach mit der Alters-gruppe der 3- bis unter 6,5-Jährigen und der Schulkindbereich mit der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen definiert, sodass ein halber Jahrgang der 6-Jährigen jeweils in beiden Ko-horten Berücksichtigung fand. Dieses Verfahren kam bei der Bedarfsplanung der Kinderta-gesbetreuung in der Landeshauptstadt Kiel lange Zeit zur Anwendung, hatte jedoch auch Nachteile. Zum einen war eine einfache Summierung der drei Altersgruppen zu einer Ge-samtzahl der unter 10-jährigen Kieler Kinder nicht möglich, zum anderen waren die Jahrgänge in der Regel nicht mit anderen statistischen Erhebungen vergleichbar. Im Gegensatz zum the-oretischen Bedarf in zwei Kohorten, kann ein Kind in der Praxis zudem grundsätzlich nur ei-nen Betreuungsplatz zur selben Zeit belegen. Darüber hinaus werden heutzutage nur noch relativ wenige Kinder von der Schulpflicht zurückgestellt, sodass die meisten Kinder, die Ende Juni eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, den Kindergarten im gleichen Jahr ver-lassen und nach den Sommerferien in die Schulkindbetreuung wechseln. Aufgrund dessen wurde die Altersgruppe der Grundschülerinnen und Grundschüler im Zuge dieser Bedarfsplanung neugefasst und schließt nun unmittelbar dort an, wo der Elementarbe-reich rechnerisch aufhört, nämlich mit den 6,5-Jährigen, statt mit den 6-Jährigen. Der halbe Jahrgang der 6-Jährigen wird somit nicht länger doppelt gezählt. Unter anderem hat dies zur Folge, dass die Versorgungsquoten im Bereich der Grundschulkindbetreuung steigen, da der unveränderten Platzzahl nun eine geringere Anzahl von Kindern gegenübergestellt wird. Die konkreten Unterschiede werden in der folgenden Tabelle dargestellt.

Kohorte alt Kohorte neu6 bis

unter 10 Jahre6,5 bis

unter 10 JahreEinwohnerinnen/Einwohner 7.884 6.885 -999Verlässliche Betreuungsplätze 5.240 5.240 0Versorgungsquote verlässlich (in %) 66,5 76,1 9,6Betreuungsplätze gesamt 5.872 5.872 0Versorgungsquote gesamt (in %) 74,5 85,3 10,8

DifferenzAusbaustand am 31. Dezember 2017

Rechengrößen der Grundschulkindbetreuung

Die Tabelle verdeutlicht, dass die Alterskohorten lediglich rechnerische Größen sind, die der Ermittlung des Versorgungsgrades dienen. Diese Quoten sind zwar ein etabliertes Instrument der Bedarfsermittlung und -planung, in der Praxis haben jedoch grundsätzlich alle Parameter Relevanz, die Aufschluss über die tatsächlichen Bedarfe von Kindern bzw. Nachfragen von Eltern geben.

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Dazu zählen z. B. eine gute Vernetzung mit den Schulen und Trägern der dortigen Betreu-ungsangebote, die Rückmeldungen von unversorgten Kindern sowie eine regelmäßige Ab-stimmung mit dem Amt für Schulen. Auch die Wartelisten der Kitas sind hier einzuordnen, die nach demselben Alters-Schema ausgewertet werden und für den Hortbereich deutlich weni-ger Anmeldungen aufweisen als für die Elementarbetreuung. 1.2.2 Änderung der Kapazität von Wald-Elementargruppen In der Landeshauptstadt Kiel werden insgesamt zwölf Wald-Elementargruppen von fünf Trä-gern entweder als Wald-Kitas oder in Form von Außengruppen fester Häuser betrieben. In den Anfängen fand diese Art der Betreuung als Halbtagsangebot ohne Verpflegung statt. Kin-der brachten ihr Frühstück sowie das Essgeschirr von zu Hause mit und nahmen es am Ende des Kindergartentages wieder mit zurück. Ein Mittagessen in der Gruppe fand nicht statt. Im Laufe der Zeit wurde das Angebot immer stärker nachgefragt. Sowohl die Anzahl der Plät-ze als auch der Umfang der täglichen Betreuungsstunden ist kontinuierlich gestiegen. Folge daraus ist, dass bestimmte Erfordernisse im Hinblick auf die Unterkunftssituation und die Ein-haltung hygienerechtlicher Vorschriften für die heimaufsichtliche Genehmigung erfüllt sein müssten. Zudem nimmt die Anspruchshaltung von Eltern gegenüber der Waldbetreuung spürbar zu, während die Bereitschaft, sich persönlich in dieses Betreuungskonzept einzubrin-gen, über die Jahre abgenommen hat. Das führt z. B. dazu, dass eine Verpflegungsbereitstel-lung gefordert wird, die insbesondere beim Konzept der Waldeinrichtungen nur mit übermäßig hohem Aufwand realisiert werden kann. Eine immer größere Herausforderung sind starke Regenfälle und Stürme. Durch anhaltend lange Nassphasen sind die Nutzflächen der Wald-gruppen häufig überschwemmt, schlammig und somit nicht nutzbar. Dadurch tragen die in den Waldgebieten aufgestellten Bauwagen vermehrt Schäden davon. Bei zu schlechter Witterung kommt lediglich die Nutzung der Notunterkünfte in Frage. Diese sind für einen langfristigen bzw. dauerhaften Aufenthalt grundsätzlich nicht vorgesehen. Genau das wird aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen jedoch wesentlich häufiger notwendig. Die Heimaufsicht des Landes Schleswig-Holstein hat bereits auf den Wandel in diesem Be-treuungsangebot reagiert. In der Vergangenheit wurden Betriebserlaubnisse für Wald-Elementargruppen mit bis zu 20 Kindern ausgestellt. Seit kurzem ist die Gruppengröße bei neu erteilten Betriebserlaubnissen auf maximal 18 Kinder reduziert. Dies wird durch die Trä-ger der Waldgruppen sehr begrüßt. Es ist die Bitte an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe herangetragen worden, die Reduzierung der Gruppenkapazität ebenfalls für Bestandsgruppen mit stärkerer Gruppengröße zu ermöglichen. Aufgrund der geschilderten Entwicklung und der aktuellen Situation im Bereich der Wald-Elementargruppen kann dieser Antrag aus jugendhil-feplanerischer Sicht nachvollzogen und befürwortet werden. Die Landeshauptstadt Kiel wird daher allen Trägern von Wald-Elementargruppen mit einer Betriebserlaubnis bis zu 20 Kin-dern die Möglichkeit einräumen, die Gruppengröße ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 auf maximal 18 Kinder zu reduzieren. Die entsprechenden Träger werden darüber gesondert in-formiert. 1.2.3 Statistische Vergleichsdaten Ein wesentlicher Teil der Aktualisierung und Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kinderta-gesbetreuung in Kiel war stets eine Gegenüberstellung von hiesigen Ergebnissen/Trends und vergleichbaren Daten anderer Städte bzw. Bundesländer. Hauptsächlich wurde dazu der Be-richt „Jugendhilfe in Schleswig-Holstein“ des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein herangezogen, der jährlich mit Stichtag 1. März Auskunft über Kinder in Tagesein-richtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege gibt. Für 2017 lag dieser Bericht bei Redaktionsschluss nicht vor, sodass das entsprechende Kapitel in dieser Ausgabe der Be-darfsplanung entfällt.

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1.3 Datenerhebung und Warteliste Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit mehr als 15.800 Plätzen über ein umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Alleine im Bereich der Kindertageseinrichtungen halten 61 verschiedene Träger zusammen über 10.100 Betreuungsplätze vor. Demgegenüber ste-hen die Anmeldungen von Kindern. Problematisch ist, wenn Eltern ihre Kinder in mehreren Einrichtungen gleichzeitig anmelden, weil sie vermuten, dass sie auf diesem Wege definitiv einen Betreuungsplatz erhalten werden. Dies führt in der Bedarfsplanung zu einer unsicheren statistischen Größe. Allerdings ist das Jugendamt bereits seit 2011 in der Lage, derartige Mehrfachanmeldungen zu identifizieren. Zu diesem Zweck wurde zunächst ein Wartelisten-programm entwickelt, dass 2013 durch das Kita-Verwaltungsprogramm „Kita-Planer 2“ abge-löst wurde. Dadurch ist es möglich, konkretere Aussagen darüber zu treffen, in welchen Stadt-teilen und zu welchem Zeitpunkt ein besonderer Handlungsbedarf im Krippen-, Elementar und Schulkindbereich besteht, also wie viele Kinder pro Alterskohorte in Kindertageseinrichtungen unversorgt sind. Die Auswertung der Wartelisten erfolgt stets über den Kita-Planer 2. Aktuell berücksichtigt wurden hierbei Anmeldungen, die einen Wunschbetreuungsbeginn zwischen November 2017 und Oktober 2018 haben. Die Summen der Anmeldungen für diesen Zeitraum, einschließlich der Berücksichtigung von Mehrfachanmeldungen, sind pro Stadtteil zusammengefast:

Stadtteil Krippen-betr.

Elementar-betr.

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Altstadt 0 0 0Blücherplatz 20 15 20Brunswik 44 6 2Damperhof 24 3 9Düsternbrook 23 7 0Ellerbek 17 19 3Elmschenhagen 35 35 9Exerzierplatz 36 7 0Friedrichsort 7 8 2Gaarden-Ost 79 92 6Gaarden-Süd/Kronsburg 18 15 8Hassee 29 17 17Hasseldieksdamm 23 10 0Holtenau 0 3 0Meimersdorf 18 18 2Mettenhof 65 49 3Moorsee 5 7 0Neumühlen-Dietrichsdorf 33 37 0Pries 24 11 0Ravensberg 56 22 14Rönne 0 0 0Russee 15 4 0Schilksee 2 4 4Schreventeich 66 18 9Suchsdorf 18 7 6Südfriedhof 42 9 18Vorstadt 15 1 0Wellingdorf 15 14 1Wellsee 15 13 0Wik 59 29 1Gesamt 803 480 134

Anzahl der Anmeldungen zwischen 11/2017 und 10/2018

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Bei der Bewertung der Erhebung muss stets beachtet werden, dass viele Einrichtungen zu Beginn der Bedarfsplanung die Vergabe der vorhandenen Plätze bzw. die Erfassung von Ver-trägen und weiteren Neuanmeldungen im Kita-Planer 2 noch nicht abgeschlossen hatten. Hinzu kommt, dass die Wartelisten der Tagespflegepersonen und Einrichtungen der Schul-kindbetreuung an Schulstandorten nicht mit ausgewertet werden können, da diese bisher nicht an den Kita-Planer 2 angeschlossen sind. Eine Berücksichtigung auch dieser Betreu-ungsformen ist wünschenswert, um einen Überblick der gesamten Bedarfs- und Versor-gungslage zu erhalten sowie eindeutige Nachfrageschwerpunkte ausmachen zu können. An einer Anpassung und Optimierung des Systems wird gearbeitet Schwierig bleibt nach wie vor die Versorgung von Kindern, die im Verlauf des Kindergarten-jahres das 1. oder 3. Lebensjahr vollenden und aufgrund ihres Rechtsanspruchs versorgt werden müssen. Häufig ist dann kein entsprechender Betreuungsplatz mehr vorhanden, da die Einrichtungen zu Beginn des Kindergartenjahres ihre Gruppen voll belegen und Plätze in der Regel erst wieder mit Ende des Kindergartenjahres vakant werden. Aktuell wird versucht, zumindest einen Teil dieser Kinder über Fluktuationen ebenfalls zu berücksichtigen. Solange dies nicht gelingt, verbleiben die Kinder weiterhin auf den Wartelisten der Einrichtungen und der Rechtsanspruch der Kinder kann nicht erfüllt werden. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Warteliste seit 2011. In jenem Jahr wurde in Kiel erstmals eine Fachanwendung eingeführt, sodass seitdem eine Auswertung entspre-chender Daten möglich ist. Die Erhebungen fanden jeweils im Frühjahr anlässlich der Fort-schreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung statt.

Für das Jahr 2013 lässt sich die stark gestiegene Zahl der voraussichtlich unversorgten Kin-der unter 3 Jahren insbesondere durch den Rechtsanspruch in dieser Kohorte erklären, der zum 1. August 2013 eingeführt wurde. Durch den kontinuierlichen Ausbau von Betreuungs-plätzen in allen drei Altersgruppen sind die Wartelisten in 2014 und 2015 etwas zurückgegan-gen. Zudem erfolgt seit 2014 eine manuelle Nachbearbeitung der Warteliste, da festgestellt wurde, dass viele Datensätze durch das System nicht richtig abgebildet werden.

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Entwicklung der Wartelisten in Kitas

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Während sich der Trend im Krippenbereich bereits 2016 wieder umgekehrt hat, ist die Warte-liste im Elementarbereich weiterhin rückläufig. Dies lässt sich für 2018 durch eine Systemum-stellung des Anmeldeverfahrens im Kita-Portal Schleswig-Holstein erklären. Dabei werden nun die Personendaten jeder einzelnen Neuanmeldung automatisiert mit dem Datenbestand der Einwohnermeldeämter abgeglichen. Sofern die Angaben nicht vollständig übereinstimmen, wird die entsprechende Anmeldung im Kita-Planer 2 zurückgestellt und nicht in die Warteliste übertragen. Aufgrund dessen sind bei der aktuellen Auswertung von unversorgten Kindern zahlreiche Datensätze unberücksichtigt geblieben. Dieser Umstand betrifft grundsätzlich alle Kohorten, was den nur sehr leichten Anstieg der U3-Warteliste in 2018 ebenfalls erklären würde. Es wird bereits geprüft, wie dieses Problem behoben werden kann. Ungeachtet des-sen machen die Zahlen deutlich, dass weiterhin Betreuungsplätze geschaffen werden müssen, um möglichst viele Kinder zeitnah versorgen zu können. 1.4 Bevölkerungsprognose Aufgrund der stark gestiegenen Einwohnerzahlen wich die reale Entwicklung der Kieler Be-völkerung in den letzten drei Jahren signifikant von der letzten Prognose aus 2014 ab. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Zuzug geflüchteter Menschen, der bereits im Jahr 2014 eingesetzt hat, jedoch nicht vorhersehbar war. Das Bürger- und Ordnungsamt hat Ende 2017 deshalb eine neue Bevölkerungsprognose für die Landeshauptstadt Kiel veröffentlicht (Drs. 0935/2017). Dort sind insbesondere aktuelle Daten über die derzeitige und zukünftige Neu-bautätigkeit in den einzelnen Quartieren eingeflossen. Weitere Prognoseparameter, z. B. Fer-tilitäts/-Sterberate, Zuzüge/Abgänge, Wanderungsbewegungen und Haushaltsgrößen, wurden ebenfalls angepasst. Die Bevölkerungsprognose 2017 weist in den Alterskohorten der unter 3-Jährigen, der Ele-mentarkinder und der Kinder im Grundschulalter nach wie vor ein Wachstum auf. In der Summe wird die Zahl der Kieler Kinder im Alter von 0 bis unter 10 Jahren von 21.216 Ende 2017 mittelfristig auf rund 22.000 sowie langfristig auf mehr als 22.400 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen.

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Bevölkerungsprognose der 0- bis unter 10-Jährigen

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Nachfolgend eine alternative Darstellung der Ergebnisse der Vorausberechnung.

Kleinräumig gesehen werden in den kommenden Jahren gemäß Prognose lediglich zehn Stadtteile von einem Rückgang der unter 10-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner betrof-fen sein. In Ellerbek, Moorsee, Wellsee und Russee liegen die Verluste bis 2026 jeweils im zweistelligen Prozentbereich. Das restliche Stadtgebiet profitiert von einem Bevölkerungszu-wachs. Sowohl Umfang als auch Zeitpunkt dieses Wachstums fallen allerdings sehr unter-schiedlich aus. Die geplante bzw. bereits realisierte Wohnbautätigkeit nimmt dabei einen ho-hen Stellenwert ein. Dies macht sich in den einzelnen Bezirken mehr oder weniger stark be-merkbar, je nach Betrachtungsweise, wie die nachfolgenden Diagramme zeigen. Diese geben Aufschluss über den Zuwachs/die Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen bis zum Jahr 2026 bzw. 2036 pro Stadtteil. Dabei werden sowohl die absoluten als auch die prozentualen Verän-derungen dargestellt. Bei allen Ergebnissen ist stets zu berücksichtigen, dass die Einflussfaktoren bei einer Prog-nose wie der Bevölkerungsvorausberechnung mit zunehmender Zeitspanne unsicherer wer-den. Dazu zählt u. a. die unterstellte Bautätigkeit. Diese umfasst eine Grundbautätigkeit – ein Durchschnittswert aus den Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre – sowie die konkreten Neubauvorhaben des Stadtplanungsamtes, die zum Zeitpunkt der Hochrechnung aus dem Wohnbauatlas hervorgingen.

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Bevölkerungsprognose der 0- bis unter 10-Jährigen

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Zuwachs/Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen zwischen 2017 und 2026gemäß Prognose (prozentual)

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gemäß Prognose (absolut)

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Zuwachs/Abnahme der 0- bis unter 10-Jährigen zwischen 2017 und 2036gemäß Prognose (prozentual)

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1.5 Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ Die Handlungsfelder im Masterplan (siehe Anlage 7) beschreiben aktuelle Erfordernisse, die eine sinnvolle und notwendige Ergänzung für die jährliche und bewährte Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung darstellen, um die soziale Infrastruktur für Familien in Kiel nachhaltig bedarfsgerecht weiter auszubauen und ein qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungs-angebot für Kinder sicherzustellen. Die Unterstützung und Förderung junger Menschen sowie ihrer Familien ist eine gesamtge-sellschaftliche Aufgabe. Familienfreundlichkeit ist Standortfaktor und Wirtschaftsförderung. Standortentscheidungen – sowohl von Unternehmen als auch von Familien – hängen nicht nur von der Attraktivität des wirtschaftlichen Umfeldes, sondern auch von der Lebensqualität für Familien ab. Daher wird dieser Masterplan von einer Verantwortungsgemeinschaft aus Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Elternvertretungen, Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern sowie der Landeshauptstadt Kiel unterstützt. Denn nur gemeinsam gelingt diese herausfordernde Aufgabe in den nächsten Jahren, allen Kindern ihren Rechtsanspruch auf Betreuung zu erfüllen. Nachfolgend sind die wesentlichen Herausforderungen aus dem Masterplan genannt, denen sich dabei alle stellen, um den Ausbau gemeinsam voranzutreiben:

• Frühkindliche Bildung braucht gut ausgebildete Fachkräfte – Strategien gegen den Fachkräftemangel Die Ausbildungskapazitäten müssen in Anbetracht des Fachkräftemangels unbedingt erhöht werden. Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt daher Initiativen des Landes Schleswig-Holstein, der Agentur für Arbeit und von Trägern, zusätzliche Fachkräfte auszubilden, damit für zukünftig zu errichtende Einrichtungen genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Das Potenzial der neu geschaffenen Möglichkeit der Fachkräf-teausbildung in Schleswig-Holstein in Form einer praxisintegrierten Ausbildung darf nicht ungenutzt bleiben. Daher wird die Landeshauptstadt Kiel die Ausgestaltung die-ser vergüteten Ausbildungsform mit den Ministerien, Kommunen und Trägern unter-stützen, um die Finanzierung von praxisintegrierter Ausbildung sowie die damit ver-bundenen Fragen und Standards zu klären.

• Vereinbarkeit Familie und Beruf – Familienfreundliche Arbeitsbedingungen in

Betrieben Kieler Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als Teil der Verantwortungsgemeinschaft en-gagieren sich durch die Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und Un-ternehmenskulturen, denn familienbewusste Personalpolitik als Teil des betrieblichen Personalmanagements wird zunehmend zu einem zentralen Standortfaktor. Wirt-schaftsunternehmen stärken so die Möglichkeit von Eltern, Erwerbsleben und Familie miteinander zu vereinbaren, z. B. auch durch betriebsnahe Betreuungs- und Bil-dungsmöglichkeiten für die Kleinsten. Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft so-wie Eltern gleichermaßen fordern, dass auswärtige Kinder Betreuungsplätze in der Nähe der Arbeitsplätze erhalten. Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Unternehmen engagieren können und wie durch eine Partnerschaft von Jugendhilfe und Wirtschaft positive Effekte erzielt werden können, um neue Optionen zur Erfüllung dieses Bedar-fes zu eröffnen und neue Plätze zu schaffen.

• Kreative und innovative Ideen für den Ausbau

Das Jugendamt hat bereits mit dem Aufbau eines „Kita-Ausbauprogramms 2018 bis 2023“ begonnen. Es erfolgte eine Entwicklung weiterer konzeptioneller Bausteine zum Ausbau der Kindertagespflege. So wird z. B. die Anmietung von Räumen finanziell ge-fördert. Geeigneten und qualifizierten Tagespflegepersonen ohne ausreichenden Wohnraum soll damit zukünftig ermöglicht werden, ihrer Tätigkeit in einer angemiete-ten Wohnung nachzugehen.

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Alternative Bildungs- und Betreuungsorte wie Naturgruppen, Strandgruppen, Wald-gruppen o. ä. werden gefördert. Die Landeshauptstadt Kiel wird sich dafür einsetzen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für alternative Orte praxistauglich gestaltet bzw. ausgelegt werden. Das Entwickeln von sogenannten „Integrationslösungen“ ist als Handlungsoption in einer flächenarmen Stadt mit nur noch wenig Grundflächen für Wohngebiete und Neubauten voranzutreiben, z. B. in Form von Kindertagesbetreuung und Wohnen unter einem Dach oder einer gemeinsamen Konzeption auf einem Grundstück. Für den Übergang werden zudem Containerlösungen erwogen und dafür entsprechend geeignete Flächen ermittelt.

• Kindertagesbetreuung muss bezahlbar bleiben für Eltern und Kommunen – neue

Möglichkeiten der Förderung und Kita-Finanzierung Die Landeshauptstadt bringt sich aktiv in die Erarbeitung von Grundlagen einer Neu-ordnung der Kita-Finanzierung ein, mit dem Ziel, zum einen den Eigenanteil der Kom-munen deutlich zu senken und zum anderen landesweit transparente Finanzierungs- wie Gebührengrundlagen zu schaffen. Eine andere Lastenverteilung und Neustruktu-rierung der Kita-Finanzierung ist überfällig, um sowohl Kommunen als auch Eltern zu entlasten. Eine landeseinheitliche Festlegung der Kita-Gebühren ist schon lange eine Forderung von Eltern. Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt diese Forderung aktiv im Diskussionsprozess mit dem Land. Die Entwicklung einer einheitlichen Sozial-staffelermäßigung in Schleswig-Holstein wird ebenfalls in diesem Zuge gefordert. So-wohl Wirtschaftsunternehmen als auch die Stadtverwaltung fordern Bundes- bzw. Lan-desfördermittel für Wirtschaftsunternehmen bei den Investitionen und den Betriebskos-ten von Betriebskitas bzw. betriebsnaher Kinderbetreuung – analog zu anderen Trä-gern der Jugendhilfe.

1.6 Modellprojekt „Inklusive Kita“ Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Zahl der Kinder mit Einzelintegrationsmaß-nahmen in Kieler Kitas stark gestiegen ist. Gleichzeitig ist inzwischen wissenschaftlich nach-gewiesen, dass die Integration von Kindern mit besonderen Förderbedarfen in einem inklusi-ven Ansatz am besten gelingt. Kinder entwickeln sich besser innerhalb der Gruppe, als durch Herausnahme und isolierte Förderung. In Kiel haben aufgrund dieser Erkenntnisse das für die Eingliederungshilfe und für Hilfen nach dem SGB XII zuständige Amt für Soziale Dienste, das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und das Jugendamt gemeinsam ein Konzept für eine inklusive Kita entwickelt. Es soll an sechs Standorten in einem Modellprojekt umgesetzt und evaluiert werden. Dem Modellprojekt liegt die Annahme zugrunde, dass bei früher geziel-ter Förderung eine positive Entwicklung möglich ist, ohne dass Kinder als behindert oder von Behinderung bedroht stigmatisiert werden. Das Konzept geht von folgenden Zielen aus:

• Teilhabe und Förderung aller Kinder sind in Kitas und Familie gesichert. • Heilpädagogisches Know-how und inklusive Kompetenzen sind in den Gruppen veran-

kert. • Multiprofessionelles Know-how bewirkt im Team mehr Sicherheit im Umgang mit Kin-

dern mit Förderbedarf und senkt mittelfristig die Fallzahlen der Eingliederungshilfe. • Passende Konzepte und Rahmenbedingungen sind für unterschiedliche Einrichtungs-

typen erprobt. • Verfahren und Zugänge zu heilpädagogischen Hilfen sind vereinfacht. • Alle Ressourcen der Kita werden effektiv aufeinander abgestimmt.

Gelingende Teilhabe setzt eine inklusive Ausrichtung voraus. Dies beinhaltet, dass jedes Kind willkommen ist sowie gleichzeitig die Rahmenbedingungen und das Handeln der Einrichtung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes ausgerichtet sind.

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Dabei wird ein Augenmerk auf die Vermeidung von Ausgrenzung und Benachteiligung gelegt. Die Kinder erfahren verlässliche Förderung und Pflege. Besondere Bedarfe bei (mehrfacher) Behinderung werden beachtet und berücksichtigt durch:

• Individuell gestaltbare und überschaubare Gruppensituationen. • Wiederkehrende Tagesstruktur mit Ritualen. • Konstante Bezugspersonen, verlässliche Betreuung und Begleitung. • Heilpädagogisches Know-how und informierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Schutz und Geborgenheit. • Individuelle Förderung und Begleitung.

Das Konzept sieht vor, dass die Förderung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung und Behinderung in sechs ausgewählten Kitas für drei Jahre erprobt und wissenschaftlich ausge-wertet wird. Die Kitas verteilen sich auf unterschiedliche Stadtteile, Konzepte und Einrich-tungstypen. Die Fachkräfte der Einrichtungen werden über Fortbildungen für interdisziplinäre Zusammenarbeit und Konzeptentwicklung weiterqualifiziert. Um das Ziel des Modellprojekts zu erreichen, heilpädagogisches Fachwissen in den Einrich-tungen in allen Gruppen zu verankern und so die individuelle Förderung aller Kinder gut leis-ten zu können, gliedern sich die heilpädagogischen Hilfen in Basis- und Zusatzleistungen: Als Basisleistung erhält die Einrichtung in der Woche fünf Stunden pro Gruppe für eine heilpäda-gogische Fachkraft zur Förderung aller Kinder. Die Zusatzleistung für Kinder mit erhöhtem heilpädagogischem Förderbedarf erfolgt in vier Modulen. Diese sind abgestuft in heilpädago-gische Fachkraftstunden, sozialpädagogische Assistenz und sonstige Assistenzstunden, um jeweils eine passgenaue Hilfe leisten zu können. Die Diagnostik erfolgt in einem interdiszipli-nären Team, bestehend aus der Einrichtungsleitung, der heilpädagogischen Fachkraft, dem kinder- und jugendpsychologischen Dienst sowie der Eingliederungshilfe. In einem Fallge-spräch wird über den Förderbedarf und die entsprechende Zusatzleistung entschieden. Eine Platzreduzierung erfolgt weiterhin regulär nach Landesvorschriften. Für die Kitas ergeben sich Vorteile durch die verlässlichen heilpädagogischen Stunden je Gruppe, die Einbindung der Heilpädagogin/des Heilpädagogen ins Team und die Verbesse-rung des fachlichen Know-hows. Außerdem können Hilfen bereits ab Aufnahme eines Kindes gewährt werden, das Antragsverfahren ist schlank und transparent. Zudem bietet sich den Kitas die Möglichkeit der konzeptionellen Weiterentwicklung. Die Evaluation des Projekts soll folgende Fragen beantworten:

• Welche inhaltlichen und fachlichen Veränderungen ergeben sich durch die multipro-fessionelle Zusammenarbeit in der Kita?

• Welche qualitativen Auswirkungen hat die Bündelung der Ressourcen in der Kita auf die Förderung und Betreuung der Kinder sowie auf die Teilhabe im Kindergarten und in der Familie?

• Wie haben sich die Anzahl der Förderkinder und Gruppenreduzierungen entwickelt? • Welche Erkenntnisse für die Kita-Finanzierung können in die Diskussion mit dem Land

eingebracht werden? Sollten bereits nach zwei von drei Jahren positive Effekte erkennbar sein, sollte die Zahl der Modellstandorte erweitert werden. Das Konzept „Inklusive Kita – Modellprojekte in Kiel“ wurde den Trägern der Kindertagesein-richtungen im Januar 2018 vorgestellt und erhielt sehr positive Resonanz. Die Bewerbungs-frist endete am 28. Februar 2018. Bewerben konnten sich Einrichtungen mit Kindern, die Ein-gliederungshilfe erhalten. Die Auswahl erfolgt durch die Eingliederungshilfe im Amt für Soziale Dienste und das Jugendamt.

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Ein Kriterium für die Auswahl war die Verteilung möglichst auf die sechs Sozialzentrumsberei-che. Zudem soll die Trägervielfalt gespiegelt werden und verschieden große Einrichtungen und unterschiedliche Konzepte vertreten sein. Über das Ergebnis des Bewerbungs- und Aus-wahlverfahrens folgt eine gesonderte Geschäftliche Mitteilung. 1.7 Projekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen In der letztjährigen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wurde erstmalig über das Pro-jekt Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen berichtet, das am 1. April 2017 startete. Bei den Lotsinnen handelt es sich derzeit ausschließlich um Frauen aus den jeweiligen Herkunftsländern der Geflüchteten. Sie wurden geschult, um Familien das Ankommen in den Kitas zu erleichtern und eine verbindende Funktion zwischen Eltern und Einrichtung wahrzunehmen. Das erste Jahr des Projekts neigt sich dem Ende zu. Wie geplant erfolgte daher eine erste Auswertung. Im Ergebnis wird die Schulung aus Sicht der Lotsinnen als sehr passend und als gute Vorbe-reitung für den Einsatz in der Kita erlebt. Sie können die Inhalte im vielfältigen Einrichtungs-Alltag umsetzen und insbesondere bei der Eingewöhnung unterstützen. Die Kita-Lotsinnen werden von den Eltern in ihrer Brückenfunktion genutzt. Als wichtiges Thema stellen sich die Abgrenzung und die Rollenklarheit heraus. Vielfach muss gegenüber Eltern geklärt werden, dass die Lotsin zwar nicht Fachkraft, jedoch Teil des Kita-Teams ist und nicht für weiterfüh-rende Unterstützung der Eltern außerhalb der Einrichtung zur Verfügung steht. Die Einrichtungsleitungen betrachten die Kita-Lotsinnen als sehr gute Ergänzung ihrer Teams. Die Lotsinnen können Eltern in ihrer Muttersprache ansprechen. Dies wird als wertschätzend erlebt und öffnet Zugang zu den Familien. Neben der Übersetzungstätigkeit und der Unterstüt-zung von Familien begleiten sie Kinder zu den Angeboten, spielen mit ihnen und lesen vor. Die Schulung fokussierte in erster Linie die Brückenfunktion der Kita-Lotsinnen für die Eltern. Da sich nun herausgestellt hat, dass im Alltag Zeit bleibt, sich mit den Kindern zu beschäftigen, wird das Thema Bindung bei einer erneuten Schulung eine größere Rolle spielen. Die Integra-tion ins Team hat aus Sicht sowohl der Einrichtungsleitungen als auch der Lotsinnen hervorra-gend funktioniert und wird als Faktor für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den Kitas ange-sehen. Die Kita-Lotsinnen sind aus ihrer Sicht gut in „ihren“ Kitas angekommen. Die Kita-Lotsinnen vermitteln Eltern ein Verständnis von Kindertagesbetreuung in Deutsch-land. Sie ermöglichen und verbessern die Kommunikation zwischen Eltern und der Kita. An dieser Stelle wurde der große Gewinn ihrer Tätigkeit besonders deutlich: Die Einrichtungslei-tungen berichten, dass ausländische Eltern den Kitas viel offener gegenüberstehen, wenn durch die Lotsin nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell das System Kindertageseinrich-tung vermittelt wird. Die Eltern beteiligen sich seitdem an Angeboten und kommen zu Veran-staltungen. Es hat sich auch als sehr hilfreich erwiesen, dass Angelegenheiten und Fragen sofort besprochen werden können und nicht darauf gewartet werden muss, dass nach Tagen eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher kommt. Missverständnisse lassen sich schnell und un-kompliziert klären. Die Eltern fühlen sich unterstützt und sicherer. Auch für die Erzieherinnen und Erzieher ist das Verständnis für die andere Kultur gewachsen. Für die Kinder ist die Über-setzungshilfe ebenfalls sehr nützlich, z. B. wenn sie nicht beantworten können, ob sie an An-geboten teilnehmen wollen, weil sie nicht verstehen, wovon die Rede ist. Das Vorlesen und Erzählen in der Muttersprache schafft einen Anker für die Kinder und das zweisprachige Vor-lesen fördert das Sprachverständnis. Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen wird aus Sicht aller Beteiligten eine Verlängerung des Projekts gewünscht. Bis Ende 2018 stehen zur Kostendeckung Mehreinnahmen durch Fördermittel des Landes zur Verfügung. Die Personalkosten der Kita-Lotsinnen, die in Einrich-tungen freier Träger arbeiten, sind im Rahmen der zusätzlich benötigten Betriebskosten be-reitzustellen (siehe Anlage 2 Handlungsvorschläge). Die Kosten der Lotsinnen, die in städti-schen Kitas eingesetzt werden, sind Teil der Veränderung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 gemäß Anlage 3.

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Die nachfolgenden Abbildungen geben Informationen über die Entwicklung der Betreuungs-plätze seit 2011 bis 2017 am Stichtag 31. Dezember, den Stand nach Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen für 2017/2018 sowie einen Ausblick auf die Planungsjahre 2018 bis 2019 nach Realisierung der Handlungsvorschläge gemäß dieser Beschlussvorlage.

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Plan2018

Plan2019

Kita 1.408 1.603 1.790 1.896 2.063 2.093 2.159 2.253 2.298Tagespflege 514 578 552 519 479 511 514 524 544Summe 1.922 2.181 2.342 2.415 2.542 2.604 2.673 2.777 2.842Kita 6.444 6.506 6.594 6.646 6.759 6.892 7.069 7.254 7.352KindergartenähnlicheEinrichtung 91 54 16 16 16 16 16 16 16

Tagespflege 24 17 18 27 21 15 20 20 20Summe 6.559 6.577 6.628 6.689 6.796 6.923 7.105 7.290 7.388Hort 1.149 1.137 1.071 1.004 923 884 832 732 732Betreute Grundschule 1.358 1.692 1.741 2.001 2.101 2.245 2.282 2.372 2.372Gebundene Ganztags-schule 1.071 1.262 1.337 1.331 1.367 1.461 1.236 1.236 1.236

Offene GTS m. bedarfs-orientierter Betreuung 0 60 62 240 395 600 875 1.010 1.010

Offene Ganztagsschule 485 662 670 617 753 632 745 745 745Sonstige Schulkindbetr. 113 113 105 85 84 74 74 44 44Tagespflege 7 13 17 4 4 4 2 2 2Summe 4.183 4.939 5.003 5.282 5.627 5.900 6.046 6.141 6.141

12.664 13.697 13.973 14.386 14.965 15.427 15.824 16.208 16.371

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Plan2018

Plan2019

Kita 23,0 26,2 29,0 29,6 30,6 30,0 30,7 32,5 33,1Tagespflege 8,4 9,5 9,0 8,1 7,1 7,3 7,3 7,6 7,8Summe 31,4 35,7 38,0 37,7 37,7 37,3 38,0 40,1 40,9Kita 96,1 97,3 97,9 98,1 96,7 96,1 97,0 97,5 97,5KindergartenähnlicheEinrichtung 1,4 0,8 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2

Tagespflege 0,4 0,3 0,3 0,4 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3Summe 97,8 98,4 98,4 98,7 97,2 96,5 97,5 98,0 98,0Hort 15,7 15,6 14,6 13,6 12,0 11,2 12,1 10,6 10,6Betreute Grundschule 18,5 23,3 23,8 27,0 27,2 28,4 33,1 34,5 34,3Gebundene Ganztags-schule 14,6 17,4 18,2 18,0 17,7 18,5 18,0 18,0 17,9

Offene GTS m. bedarfs-orientierter Betreuung 0,0 0,8 0,8 3,2 5,1 7,6 12,7 14,7 14,6

Offene Ganztagsschule 6,6 9,1 9,1 8,3 9,8 8,0 10,8 10,8 10,8Sonstige Schulkindbetr. 1,5 1,6 1,4 1,1 1,1 0,9 1,1 0,6 0,6Tagespflege 0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0Summe 57,1 68,0 68,3 71,3 72,9 74,8 87,8 89,2 88,9

* bei 3,5 Jahrgängen** bei 3,5 Jahrgängen ab 2017 bzw. 4 Jahrgängen bis 2016 (s. Punkt 1.2.1)

U3

Elem

enta

r *Sc

hulk

indb

etre

uung

**

Betreuungplätze

U3

Elem

enta

rSc

hulk

indb

etre

uung

Plätze gesamt

Versorgungsquoten (in %)

2. Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2011

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Auch die grafische Umsetzung der vorangestellten Tabelle veranschaulicht eindrucksvoll, wel-che Anstrengungen die Stadt unternommen hat und bei Beschlussfassung der Handlungsvor-schläge dieser Vorlage zukünftig unternehmen wird, um die Betreuungssituation für Kinder und deren Eltern weiterhin nachhaltig zu verbessern. Sofern alle Maßnahmen umgesetzt wer-den, wie sie mit Umfang und Zeitpunkt derzeit beantragt bzw. geplant sind, wird die Anzahl von 16.000 Betreuungsplätzen in der Landeshauptstadt Kiel in diesem Jahr erstmals über-schritten.

Mit Stand 31. Dezember 2017 stehen in der Landeshauptstadt Kiel bereits 155 Kindertages-einrichtungen zur Verfügung. Dazu zählen 154 Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strand- und Betriebskitas) und eine kindergartenähnliche Einrichtung. Daneben bieten 56 Einrichtungen Betreuungsplätze für Grundschulkinder an (Betreute Grundschulen, Gebundene und Offene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorien-tierter Betreuung, Förderzentren sowie Einrichtungen der sonstigen Schulkindbetreuung). Eine Besonderheit der Kieler Betreuungslandschaft sind die verhältnismäßig vielen 1- und 2-gruppigen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet, die rund 39 % der Gesamtzahl ausma-chen. Neben der Vielzahl von unterschiedlichen Konzepten, pädagogischen Schwerpunkten und Trägern trägt dies zur großen Vielfalt des Betreuungsangebots der Landeshauptstadt Kiel bei. Im nachfolgenden Diagramm sind alle Kindertagesstätten nach Anzahl und Gruppenstär-ken pro Stadtteil dargestellt.

1.922 2.181 2.342 2.415 2.542 2.604 2.673 2.777 2.842

6.559 6.577 6.628 6.689 6.796 6.923 7.105 7.290 7.388

4.1834.939 5.003 5.282 5.627 5.900 6.046 6.141 6.141

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Plan2018

Plan2019

Anz

ahl P

lätz

e

(Geplante) Entwicklung der Betreuungsplätze

U3 Elementar Schulkindbetreuung

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Die Verteilung der Betreuungsplatzangebote kann nicht nur pro Stadtteil, sondern auch auf Ebene der sechs Kieler Sozialzentrumsbezirke abgebildet werden. Analog zu den Stadtteilen ist zu beachten, dass sich die Gebiete unter anderem in Flächengröße, (Wohn-)Bebauung, Bevölkerungsdichte/-struktur sowie Anzahl der Einrichtungsstandorte voneinander unterschei-den. Die Kapazitäten pro Bezirk und Kohorte am 31. Dezember 2017 sowie der Ausbau im Vergleich zum Vorjahr lassen sich aus der nachfolgenden Tabelle ablesen.

2017 Diff.Vorjahr 2017 Diff.

Vorjahr 2017 Diff.Vorjahr 2017 Diff.

VorjahrNord 674 +23 1.783 +43 1.575 +80 4.032 +146Mitte 850 +9 1.244 +33 575 -2 2.669 +40West (Mettenhof) 244 +16 1.147 +112 1.215 +60 2.606 +188Süd 533 +24 1.629 +4 1.611 +147 3.773 +175Süd-Ost (Gaarden) 187 -5 667 -9 497 +28 1.351 +14Ost 185 +2 635 -1 573 -167 1.393 -166Gesamt 2.673 +69 7.105 +182 6.046 +146 15.824 +397

GesamtGrundschulk.ElementarU3Betreuungsplätze imSozialraum

Da auch weiterhin mit einem Wachstum der Bevölkerung zu rechnen ist, gibt es bereits Über-legungen zu einem zusätzlichen Platzausbau mit unterschiedlichem Realisierungspotenzial, um auf die steigende Nachfrage reagieren zu können. Dies bedeutet zum einen, die Anzahl von Plätzen in qualifizierter Tagespflege weiterhin bedarfsgerecht zu erhöhen. Zum anderen sind bereits Maßnahmen in folgenden Stadtteilen/Sozialräumen skizziert:

• Pries und Wik im Sozialraum Nord • Ravensberg und Vorstadt im Sozialraum Mitte • Mettenhof im Sozialraum West • Hassee, Meimersdorf, Elmschenhagen und Wellsee im Sozialraum Süd • Gaarden-Ost im Sozialraum Süd-Ost • Neumühlen-Dietrichsdorf im Sozialraum Ost

0123456789

1011121314

Alts

tadt

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Anz

ahl K

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Kindertagesstätten nach Gruppenstärke

1-gruppig 2-gruppig 3-gruppig 4-gruppig 5-gruppig 6-gruppig7-gruppig 8-gruppig 9-gruppig 10-gruppig 12-gruppig

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Es handelt sich dabei um Erweiterungen der Krippen- und Elementarkapazitäten, die überwie-gend in Form von Neubauten ermöglicht werden könnten. Zum Teil resultieren diese Optionen aus einer Kooperation zwischen Jugendamt und Stadtplanungsamt, mit dem Ziel, stadtweit Grundstücke zu eruieren, die für Neubauten in Frage kommen. Je nach Beschaffenheit der Fläche wird stets auch eine kombinierte Nutzung von Gebäuden in Betracht gezogen (soge-nannte „Integrationslösungen“), sodass z. B. im Erdgeschoss eine Kindertageseinrichtung und im Obergeschoss Wohnraum errichtet werden könnte. Weitere Informationen zu diesem The-ma gehen aus Kapitel 5 hervor. Aus den Stadtkarten auf den folgenden Seiten lassen sich mit Stand 31. Dezember 2017 die geografische Verteilung der bereits vorhandenen Kitas und Einrichtungen der Schulkindbe-treuung sowie die Lage der Wohnungen/Standorte der freiberuflich tätigen und sozialversiche-rungspflichtig angestellten Tagespflegepersonen im Stadtgebiet entnehmen.

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3.1 Arbeitsgruppe Kita-Förderung In der aus Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger und der Stadt bestehenden Arbeits-gruppe konnte in einem langen Verhandlungsprozess inzwischen ein Entwurf der neuen För-derrichtlinie für Kindertageseinrichtungen weitgehend abgestimmt werden. Die neue Richtlinie wird den Trägern und der Stadt eine größere Rechtssicherheit geben, sie beschreibt deutlich detaillierter und klarer als die bisherige Richtlinie die Fördermodalitäten. Ergänzende Anlagen erläutern wichtige Begriffe sowie Verfahrensweisen und schaffen dadurch mehr Transparenz, z. B. bei der Personalbemessung in den verschiedenen Betreuungsarten. Da Teilbereiche der aktuell zu überarbeitenden stadtweiten Zuwendungsrichtlinie möglicherweise Auswirkungen auf die neue Förderrichtlinie haben werden, ist deren Weiterentwicklung neben letzten inhaltli-chen Einigungen vom Abschluss der Zuwendungsrichtlinie abhängig. 3.2 Neustrukturierung der Kita-Finanzierung in Schleswig-Holstein Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ist eine stetig ansteigende Kostenposition in den kommunalen Haushalten geworden und umfasst in der Landeshauptstadt Kiel 11,6 % aller Ausgaben. Durch die fortlaufend steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen werden die Kommunen weitere Kostensteigerungen zu bewältigen haben. Diese Problematik wird nicht allein durch eine Ausweitung der Landesförderung gelöst werden können. Die Landesregie-rung ist in den Prozess der Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung eingestiegen. Der Städteverband Schleswig-Holstein erarbeitet seit Februar 2017 in einer Projektgruppe, die kommunale Praktiker miteinbezieht, eine Verbandsposition, um auf diese Verhandlungen mit dem Land und den verschiedenen anderen Interessenvertretern (Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände – LAG, Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen in Schles-wig-Holstein – LEV) vorbereitet zu sein. Die Vorstände des Städtebundes und des Städteta-ges haben diesbezüglich im Februar 2018 ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet. Die Landeshauptstadt Kiel ist neben anderen (kreisfreien) Städten in dieser Projektgruppe gut vertreten. Auf Basis des Kindertagesstättengesetzes sowie der Landesverordnung über Mindestanforde-rungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertages-pflege (KiTaG und KiTaVO) hat die Projektgruppe eine Datengrundlage erarbeitet, welche die derzeitige Datenstruktur für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen abbildet. Dabei galt es, insbesondere die unbestimmten Rechtsbegriffe in KiTaG und KiTaVO zu definieren. Das Er-gebnis der so erstellten Kostenmatrix kann als Fundament der weiteren Verhandlungen die-nen. Förderungen des Landes erfolgen zusätzlich über zahlreiche Erlasse, z. B. zur Steige-rung der Qualität oder des Fachkraft-Kind-Schlüssels. Aktuell wird über deren Einbindung in die Datenstruktur diskutiert. Im November 2017 fanden auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (Sozialministerium) Auftaktgespräche mit den kommunalen Landesverbänden zur Neustrukturierung der Kita-Finanzierung statt. Aus diesen Gesprächen wurden zwei Projektgruppen gegründet:

1. Projektgruppe „Verfahrensbeteiligte“ Beteiligt sind neben dem Ministerium die kommunalen Landesverbände, die LEV und die LAG. Zielrichtungen sind:

• Definition von gemeinsamen Qualitätsstandards. • Verständigung über die Ausgestaltungen der zusätzlichen Qualitätsmaßnah-

men.

3. Finanzielle Rahmenbedingungen

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2. Projektgruppe „öffentliche Verwaltung“ Beteiligt sind neben dem Ministerium wiederum die kommunalen Landesverbände, un-terstützt von Vertreterinnen und Vertretern der Städte, Kreise und Gemeinden. Ziel-richtungen sind:

• Prüfung und Überarbeitung der bestehenden rechtlichen Grundlagen auf Re-formbedarf, ggf. Schaffung von Übergangslösungen und einer neuer Rechts-grundlage.

• Zusammenführung von bestehenden Zahlen, Daten und Fakten sowie gemein-same Festlegung von relevanten Kennzahlen.

• Erarbeitung der neuen Finanzierungsstruktur. Die fachlich inhaltliche Arbeit wird in beiden Gruppen vorangetrieben. Die Leiterin des Kieler Jugendamtes ist als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft „Jugendhilfe der kreisfreien Städ-te“ durch den Städteverband beratend in die Projektgruppe „Öffentliche Verwaltung“ berufen worden. 3.3 Betriebskosten Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 die in der nachfol-genden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklusive Overheadkosten, also einschließlich Sach- und Betriebskosten der Verwaltung: Beschlossene Haushaltsmittel 2018 2019 2020Teilplan 211 Betreute Grundschulen 2.321.100 € 2.393.800 € 2.393.800 €Teilplan 361 Tagespflege 7.803.800 € 8.470.100 € 8.894.000 €Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen 115.603.600 € 117.887.200 € 121.258.000 €Gesamt 125.728.500 € 128.751.100 € 132.545.800 € Die neuen Betreuungsplätze und die Umwandlung bestehender Betreuungsplätze bei freien Trägern gemäß Anlage 2 (Handlungsvorschläge) sind mit weiteren Betriebskosten verbunden. Gleiches gilt für die beantragten Maßnahmen im Bereich Tagespflege-Vertretungskräfte und Kita-Lotsinnen. Die Finanzierung dieser Betriebskosten steht im Haushalt 2018 nicht bereit und muss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Allerdings entsteht die Erhöhung der Be-triebskosten im nachfolgend abgebildeten Umfang nur dann, wenn alle Maßnahmen wie ge-plant realisiert werden:

2018 2019 2020Bereits beschlossene Maßnahmen 66.300 € 366.900 € 655.800 €Neue Anträge - Umsetzung 2018 110.346 € 121.417 € 122.802 €Neue Anträge - Umsetzung 2019 0 € 378.400 € 908.100 €Bedarfsgerechte Anpassungen 19.600 € 47.000 € 47.000 €Summe 196.246 € 913.717 € 1.733.702 €Bereits beschlossene Maßnahmen 0 € 0 € 0 €Neue Anträge - Umsetzung 2018 13.200 € 31.700 € 31.700 €Neue Anträge - Umsetzung 2019 0 € 0 € 0 €Bedarfsgerechte Anpassungen 0 € 0 € 0 €Summe 13.200 € 31.700 € 31.700 €Bereits beschlossene Maßnahmen 0 € 0 € 0 €Neue Anträge - Umsetzung 2018 73.400 € 146.200 € 146.200 €Neue Anträge - Umsetzung 2019 0 € 0 € 0 €Bedarfsgerechte Anpassungen 0 € 0 € 0 €Summe 73.400 € 146.200 € 146.200 €

282.846 € 1.091.617 € 1.911.602 €

Zusätzliche Betriebskosten

Kita

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1

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Aus unterschiedlichen Gründen sind nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden, die mit der Bedarfsplanung 2017/2018 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mit-teln beplant waren. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten mit Stand Feb-ruar 2018 für das Jahr 2017 beträgt rund 300.000 Euro.

Nicht abgerufene Haushaltsmittel StandFeb 2018

Betriebskosten Kitas freier Träger (Teilplan 365) 202.700 €Personalkosten städtische Kitas (Teilplan 365) 97.700 €Betriebskosten Betreute Grundschule (Teilplan 21-24) 7.000 €Gesamt 307.400 € Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2017 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet. Für die Kalkulation der Mehraufwendungen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskos-ten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Durchschnitts-werte wurden in 2017 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Krippe 10 17.400 € 174.000 €Sozialvers.pfl. Tagespflege 10 12.900 € 129.000 €Freiberufliche Tagespflege 10 10.900 € 109.000 €Elementar 22 7.100 € 156.200 €Hort 20 6.000 € 120.000 €

Plätzepro Gruppe

Kostenpro

Platz/Jahrpro

Gruppe/JahrBetreuungsart

Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine tägliche Betreuungszeit von jeweils acht Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit während der Schulzeit in der Regel vier und in den Ferien acht Stunden. Aufgrund der Personalkosten für die zusätzlichen Maßnahmen in den städtischen Kinderta-geseinrichtungen sowie in den Verwaltungsbereichen des Jugendamtes (Verwaltung freier Träger) und des Amtes für Schulen (Gebührenberechnung) werden bereits in diesem Jahr im Vorgriff auf den Stellenplan Veränderungen erforderlich sein, für die bisher keine Anmeldung zum Haushalt erfolgen konnte (siehe Anlage 3): Zusätzliche städtische Personalkosten 2018 2019 2020Städtische Kindertageseinrichtungen -42.665 € 60.531 € 61.033 €Verwaltung freier Träger/Gebührenberechnung -1.415 € 2.051 € 9.908 €Gesamt -44.080 € 62.582 € 70.941 € Die entsprechenden Haushaltsmittel werden je nach Umsetzungszeitpunkt der einzelnen Maßnahmen benötigt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Personalkostentabelle für die Stellenplanung 2018 und beinhaltet auch die Verrechnung von Personalkosten nicht umge-setzter Handlungsvorschläge, die mit dieser Bedarfsplanung zurückgenommen werden sollen (siehe Anlage 2, Ziffer 3).

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Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung nach jetzigem Planungsstand hat haushalts-rechtliche Mehraufwendungen zur Folge. Diese sind in 2018 – je nach Mittelabfluss – geson-dert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Sum-men bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden: Übersicht der Mehraufwendungen 2018 2019 2020Teilplan 365 Betriebskosten Kitas freier Träger 196.246 € 913.717 € 1.733.702 €Teilplan 365 Städtische Personalkosten -44.080 € 62.582 € 70.941 €Teilplan 365 Kindertagespflege 13.200 € 31.700 € 31.700 €Teilplan 21-24 Betriebskosten Betreute Grundschulen 73.400 € 146.200 € 146.200 €Gesamt 238.766 € 1.154.199 € 1.982.543 € 3.4 Förderung der Betriebskosten durch Bund und Land Auch im Jahr 2018 wird die Subjektfinanzierung zur Förderung von Betreuungsplätzen in Kin-dertageseinrichtungen nach dem KiTaG durch das Land Schleswig-Holstein fortgeführt (För-derung pro Kind). Grundlage für die Verteilung der Mittel ist weiterhin die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik des jeweiligen Vorjahres. Die Ausschüttung der einzelnen Fördermittel erfolgt nach wie vor über einen Basiszuschuss für eine Betreuung von bis zu sieben Stunden mit folgenden jährlichen Aufschlägen:

• Aufschlag für Betreuungszeiten über sieben Stunden in Höhe von 350 Euro pro Kind. • Aufschlag in Höhe von 300 Euro pro Kind, in dessen Elternhaus überwiegend nicht

Deutsch gesprochen wird. Förderung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren Die Landes- bzw. Bundesförderung nach § 26 Absatz 2 Satz 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder in Schleswig-Holstein verbleibt mit insge-samt 54,24 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Landeshauptstadt Kiel wird hiervon rund 6 Mio. Euro erhalten. Für den U3-Bereich stellt sich Landesförderung der letzten Jahre wie folgt dar: Altersgruppe 0 - < 3 J. 2014 2015 2016 2017 2018Basiszuschuss pro Kind 2.822 € 2.500 € 2.329 € 2.286 € 2.081 €Basiszuschuss gesamt 5.542.096 € 5.565.869 € 5.248.738 € 5.483.131 € 5.116.143 €Aufschlag Betreuungszeit 523.950 € 619.150 € 647.850 € 711.900 € 746.200 €Aufschlag nicht Deutsch sprechende Kinder 69.000 € 87.600 € 95.700 € 112.200 € 120.900 €

Landesförderung gesamt 6.135.046 € 6.272.619 € 5.992.288 € 6.307.231 € 5.983.243 € Das erneute Absinken des Basiszuschusses gegenüber dem Vorjahr ist auf den landesweiten Ausbau von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige Kinder bei gleichbleibenden Gesamtför-dermitteln zurückzuführen. Anders als im Vorjahr, als die Anzahl der betreuten Kinder in der Landeshauptstadt Kiel im Verhältnis zu den übrigen Kreisen und kreisfreien Städten stärker angestiegen war, führt diese Entwicklung im Jahr 2018 auch in Kiel zu einer Reduzierung der Fördermittel. Besondere Zuweisung für Kinder im Alter von unter 3 Jahren – Konnexitätsmittel Seit 2013 stellt das Land Schleswig-Holstein zusätzliche Fördermittel zur Deckung der ent-standenen Mehrausgaben der Kommunen für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zur Ver-fügung. Diese Förderung soll auf der Grundlage einer am 11. Januar 2018 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden auch in 2018 fort-geführt werden. Konkret ist eine Erhöhung der Konnexitätsmittel von insgesamt 50,4 Mio. Eu-ro im Jahr 2017 auf 80 Mio. Euro im Jahr 2018 und 95 Mio. Euro im Jahr 2019 vorgesehen.

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Die Entwicklung der Konnexitätsmittel stellt sich für die Landeshauptstadt Kiel folgenderma-ßen dar: Altersgruppe 0 - < 3 J. 2014 2015 2016 2017 2018Basiszuschuss pro Kind 811 € 1.666 € 1.985 € 2.312 € 3.159 €Basiszuschuss gesamt 1.593.354 € 3.708.257 € 4.417.898 € 5.146.468 € 7.767.915 €Aufschlag Betreuungszeit 523.950 € 619.150 € 619.150 € 619.150 € 746.200 €Aufschlag überwiegend nicht Deutsch sprechende Kinder 69.000 € 87.600 € 87.600 € 87.600 € 120.900 €

Landesförderung gesamt 2.186.304 € 4.415.007 € 5.124.648 € 5.853.218 € 8.635.015 € Gesamtförderung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren durch Bund und Land Je nach Förderprogramm bzw. Rechtsgrundlage sind der Landeshauptstadt Kiel seit 2014 insgesamt folgende Mittel zur Finanzierung der Betreuungskosten der U3-Plätze zugeflossen: Altersgruppe 0 - < 3 J. 2014 2015 2016 2017 2018§ 26 Abs. 2 Satz 1 FAG 6.135.046 € 6.272.619 € 5.992.288 € 6.307.231 € 5.983.243 €§ 26 Abs. 2 Satz 2 FAG 2.186.304 € 4.415.007 € 5.124.648 € 5.853.218 € 8.635.015 €Förderung gesamt 8.321.350 € 10.687.626 € 11.116.936 € 12.160.449 € 14.618.258 € Förderung von Kindern im Alter von 3 bis unter 14 Jahren Die Landesbeteiligung an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren steigt von 80 Mio. Euro in 2017 auf 95 Mio. Euro in 2018 sowie auf 100 Mio. Euro in 2019. Von diesen Mitteln wird die Landeshauptstadt Kiel im laufenden Jahr insgesamt rund 9,47 Mio. Euro erhalten. Die Entwicklung der Landeszuschüsse stellt sich für den Bereich der Betreuungsplätze der 3- bis unter 14-Jährigen in Kiel wie folgt dar: Altergruppe 3 - < 14 J. 2014 2015 2016 2017 2018Basiszuschuss pro Kind 664 € 657 € 643 € 719 € 856 €Basiszuschuss gesamt 5.372.853 € 5.294.517 € 5.121.880 € 5.817.040 € 7.014.309 €Aufschlag Betreuungszeit 1.304.100 € 1.400.700 € 1.516.200 € 1.650.250 € 1.762.250 €Aufschlag nicht Deutsch sprechende Kinder 588.000 € 591.600 € 585.300 € 657.300 € 689.100 €

Landesförderung gesamt 7.264.953 € 7.286.817 € 7.223.380 € 8.124.590 € 9.465.659 € In Schleswig-Holstein nehmen immer mehr Kinder einen Betreuungsplatz mit mindestens sie-ben Stunden in Anspruch (von 23.605 in 2014 auf 32.128 in 2017). Zudem sind die Kinder-zahlen im Allgemeinen stetig gewachsen. Dennoch ist der Basiszuschuss in 2018 erneut ge-stiegen. Der Grund dafür liegt in der weiteren Erhöhung der Landesförderung in diesem Jahr. Diese Entwicklung trägt zur Entlastung des kommunalen Haushaltes bei und wird daher be-grüßt. Sprachbildung Die Förderung der Sprachbildung für Kinder im Alter von 3 bis unter 14 Jahren wird auch im Jahr 2018 durch das Land unterstützt. Wie im Vorjahr stehen insgesamt 6 Mio. Euro zur Ver-fügung. Von diesen Mitteln entfallen anteilig rund 837.000 Euro auf die Landeshauptstadt Kiel. Damit sieht die Entwicklung der Mittel für die Sprachbildung folgendermaßen aus: Altersgruppe 3 - < 14 J. 2014 2015 2016 2017 2018Basiszuschuss pro Kind 22 € 22 € 22 € 22 € 22 €Basiszuschuss gesamt 177.980 € 177.320 € 175.252 € 178.002 € 180.312 €Zuschlag überwiegend nicht Deutsch sprechende Kinder 402.257 € 393.503 € 733.630 € 686.541 € 656.603 €

entspricht pro Kind/Land 205 € 200 € 376 € 313 € 286 €Landesförderung gesamt 580.237 € 570.823 € 908.882 € 864.543 € 836.915 €

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Durch die Deckelung der Landesmittel auf das Niveau des Vorjahres bei zeitgleich steigenden Kinderzahlen sinken die zur Verfügung stehenden Fördermittel im Jahr 2018 nach der positi-ven Entwicklung des Jahres 2016 erneut. Zusätzlich stellt das Land auch 2018 Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sprachbil-dung in Regional- und Minderheitensprachen zur Verfügung. Pro Betreuungsgruppe im Be-reich der 0- bis unter 6-jährigen Kinder können 2.000 Euro jährlich für Personal- und Sachkos-ten bewilligt werden. Begünstigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen, die in ihrer Kon-zeption eine Sprachbildung unter Berücksichtigung von Regional- und Minderheitensprachen ausdrücklich vorsehen und Fachkräfte einsetzen, die entsprechend fortgebildet sind. In 2017 hat eine 1-gruppige Kindertageseinrichtung in Kiel, in deren pädagogischem Konzept die Pflege der niederdeutschen Sprache verankert ist, diese Förderung in Anspruch genommen. Auch in 2018 wird voraussichtlich nur diese eine 1-gruppige Kindertageseinrichtung die För-derung in Anspruch nehmen. Hortmittagessen Seit 2015 werden im Erlass über die Landesförderung auch Mittel für Hortmittagessen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vergeben. Diese Mittel werden seit 2017 nicht mehr einzeln zu-gewiesen, sondern können entsprechend des Bedarfs abgerufen werden. Die in 2017 für Kiel abgerufenen Mittel in Höhe von 50.000 Euro wurden in Höhe von 31.540 Euro verbraucht. Für 2018 wurden, nach Abstimmung mit dem Amt für Soziale Dienste, das die Abrechnung der Fördermittel analog zu den BuT-Leistungen1 vornimmt, Mittel in Höhe von 40.000 Euro abge-rufen. Sofern dieser Betrag in 2018 nicht auskömmlich sein sollte, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Gelder nachbewilligt zu bekommen. Zusätzliche Mittel zur Kompensierung der Mehrkosten durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018“ weist das Land Schleswig-Holstein in den Jahren 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel aus den ursprünglich bewilligten und nicht ausgeschöpften Konnexitätsmitteln zu. Diese Mittel dienen der Kompensation der Mehrkosten, die durch die zusätzliche Betreuung von Flücht-lingskindern in Kindertageseinrichtungen entstehen. Dabei werden je 5,6 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017 sowie 7,3 Mio. Euro im Jahr 2018 landesweit bereitgestellt. Die Vertei-lung dieser Beträge auf die Kreise und kreisfreien Städte richtet sich nach dem Anteil der zu-gewiesenen Personen gemäß Ausländer- und Aufnahmeverordnung des Landes Schleswig-Holstein (AuslAufnVO). Dabei dienen die Mittel zum einen der Abdeckung von Mehrkosten der Kreise und kreisfreien Städte für Kreisaufgaben, beispielsweise durch höhere Sozialstaffel-aufwendungen (landesweit 2,5 Mio. Euro), zum anderen sollen 3,1 Mio. Euro direkt den Ge-meinden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zufließen. Die Landeshauptstadt Kiel erhält in ihrer Doppelfunktion als Standortgemeinde und örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Fördermittel in beiden Bereichen: Verteilung nach AuslAufnVO (8,7%) 2016 2017 2018Kreisanteil 217.500 € 217.500 € 258.000 €Gemeindeanteil 269.700 € 269.700 € 369.800 €Zusatzförderung gesamt 487.200 € 487.200 € 627.800 €

1 Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine Leistung der Bundesregierung, die anspruchsberech-

tigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen leichteren Zugang zum sozialen und kul-turellen Leben in der Gemeinschaft und Bildung ermöglicht.

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Von den Zuweisungen für 2016 in Höhe von 487.200 Euro wurden Fördermittel für folgende Projekte für Flüchtlingskinder in Kieler Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen: Name der Einrichtung Projekt Zeitraum Förderung

Eltern-Kind-Projekte 2.100 €Eltern-Kind-Gruppen 6.985 €

Familienzentrum Bunte Welt Eltern-Kind-Projekte 20.238 €Janusz-Korczak-Haus Elterncafé 4.477 €

33.800 €

Familienzentrum Friedrichsort -KH An der Schanze

Gesamt

Sep bisDez 2016

In Abstimmung mit dem Sozialministerium wurde aus den bereitgestellten Mitteln im Jahr 2016 ferner eine erste Schulung von zehn Kita-Lotsinnen durch den Kreisverband Kiel des Vereins AWO mit 36.595 Euro finanziert (siehe Punkt 1.7). Die verbleibenden Mittel in Höhe von 423.186 Euro wurden zur Deckung der laufenden Betreuungskosten von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in Kieler Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Dabei wurde ein Großteil der Mittel zur Deckung der Sozialstaffelaufwendungen benötigt. Im Jahr 2017 wurden der Landeshauptstadt Kiel erneut 487.200 Euro zur Kompensation von Mehrkosten für die Betreuung von Flüchtlingskindern zur Verfügung gestellt. Nach den Vorga-ben des Landes waren die Qualifikation von weiteren Kita-Lotsinnen und deren anschließende Anstellung jedoch nicht mehr förderungsfähig. Von den Zuweisungen für 2017 in Höhe von 487.200 Euro wurden Fördermittel für folgende Projekte für Flüchtlingskinder in Kieler Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen: Name der Einrichtung Projekt Zeitraum FörderungFamilienzentrum Friedrichsort -KH An der Schanze Eltern-Kind-Gruppen 21.105 €

Familienzentrum Bunte Welt Eltern-Kind-Angebote 50.638 €Janusz-Korczak-Haus Elterncafé 14.530 €Ev. Kita Ankerplatz Nachmittagsgruppen 18.800 €

105.073 €Gesamt

Jan bisDez 2017

Die verbliebenen Mittel in Höhe von 382.127 Euro wurden wiederum zur Deckung der laufen-den Betreuungskosten inklusive der Sozialstaffelaufwendungen von Kindern aus Flüchtlings-familien in Kieler Kindertageseinrichtungen eingesetzt. In 2018 werden der Landeshauptstadt Kiel 627.800 Euro aus Landeszuweisungen zur Verfü-gung gestellt. Vorrangig ist geplant, die seit 2016 installierten niedrigschwelligen Angebote, die weiterhin erforderlich sind, aufrecht zu erhalten. Bis zum Stichtag 5. Februar 2018 wurden zunächst folgende Projekte bewilligt: Name der Einrichtung Projekt Zeitraum FörderungFamilienzentrum Bunte Welt Eltern-Kind-Angebote 50.638 €Janusz-Korczak-Haus Elterncafé 14.530 €

65.168 €

Jan bisJul 2018

Gesamt Eine Bindung der verbleibenden Landesmittel ist in jedem Fall durch die Deckung der laufen-den Betreuungskosten der Flüchtlingskinder und den Ausgleich der Sozialstaffelaufwendun-gen gesichert.

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3.5 Entwicklung des kommunalen Eigenanteils Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Betriebskosten, die durch den fortge-führten Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen entstehen, nicht durch die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel, die Elterngebühren und die Einnahmen aus dem Kos-tenausgleich neutralisiert werden. Die Einnahmesteigerung im Bereich der Gebühren/Beiträge lässt sich auf die zum 1. Januar 2015 angehobenen Gebühren für die Kinderbetreuung in Kin-dertageseinrichtungen, geförderter Tagespflege und Gebundenen Ganztagsgrundschulen zurückführen.

inkl.Overhead-

kosten2013 2014 2015

Kindertages-einrichtungen 72.729.792 € 78.372.035 € 81.996.310 € 91.422.640 € 98.243.400 €

Kindertagespflege 6.439.998 € 5.790.236 € 5.539.350 € 5.514.610 € 6.114.290 €Rückflüsse ausVorjahren -1.430.310 € -955.657 € -991.050 € -2.065.100 € -2.065.100 €

Summe 77.739.480 € 83.206.614 € 86.544.610 € 94.872.150 € 102.292.590 €FördermittelBund/Land 12.454.911 € 15.586.303 € 17.974.443 € 20.199.860 € 20.199.860 €

Kostenausgleich 703.670 € 712.849 € 580.250 € 315.900 € 315.900 €Gebühren/Beiträge 9.793.522 € 9.844.575 € 10.217.511 € 11.038.120 € 11.038.120 €Summe 22.952.103 € 26.143.727 € 28.772.204 € 31.553.880 € 31.553.880 €

54.787.377 € 57.062.887 € 57.772.406 € 63.318.270 € 70.738.710 €70,5 68,6 66,8 66,7 69,2

2016

ohne Overheadkosten

Aufwand Stadt (in %)

Aus

gabe

nEi

nnah

men

Gesamtkosten

KommunalerEigenanteil

Die Angaben für das Jahr 2015 mussten gegenüber der Abbildung in der Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2017/2018 korrigiert werden. Dort wurde unter „Gebühren/Beiträge“ irrtümlich ein falscher Wert berücksichtigt. 3.6 Investitionskosten Für die Planjahre 2018 bis 2020 wurden mit dem Haushaltsplan Investitionskosten für Neu- und Erweiterungsbauten, inklusive des Inventars von Kindertageseinrichtungen und Betreuten Grundschulen, sowie für Sanierungsmaßnahmen in folgender Höhe angemeldet: Investitionskosten 2018 2019 2020Teilfinanzplan 1115 Städtische Kitas 2.150.000 € 600.000 € 0 €Teilfinanzplan 1115 Betreute Grundschulen 0 € 0 € 0 €Teilfinanzplan 21-24 Betreute Grundschulen 205.000 € 5.000 € 5.000 €Teilfinanzplan 365 Städtische Kitas 302.500 € 220.000 € 115.000 €Teilfinanzplan 365 Kitas freier Träger 2.632.000 € 2.833.600 € 2.037.700 €Gesamt 5.289.500 € 3.658.600 € 2.157.700 €

Umbaumaßnahmen/Aufwand 2017 2018 2019Teilergebnisplan 21-24 Betreute Grundschulen 100.000 € 100.000 € 100.000 € Um die Bundesmittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, die der Landeshauptstadt zur Verfügung stehen, binden zu können, wird es erforderlich sein, auch in Zukunft investive Mittel bereitzustellen. Nur so ist eine Finanzierung von Maßnahmen zu sichern, für die kein Investor gefunden werden kann. Dies ist z. B. bei Anbauten an bestehende Einrichtungen regelmäßig der Fall.

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Darüber hinausgehende notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze, insbesondere in den Stadtteilen Mettenhof, Gaarden-Ost, Elmschenhagen, Wik, Neumühlen-Dietrichsdorf, Ellerbek und Wellingdorf, in denen weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf be-steht, werden für Einrichtungen in freier Trägerschaft über die laufenden Betriebskosten finan-ziert werden müssen. In Zukunft wird das Augenmerk zudem auf den Erhalt bestehender Plätze zu richten sein. In einer Vielzahl der Kieler Kindertageseinrichtungen bestehen trotz der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz erhebliche Sanierungsbedarfe. Um den Erfordernis-sen der Unfallkasse und der Hygieneaufsicht zu genügen, wird es nötig sein, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und für einzelne Einrichtungen sogar Ersatzbauten zu errichten. 3.7 Bundesinvestitionsgesetz „Kinderbetreuungsfinanzierung“, Landesinves-

titionsprogramm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung Aus den bisherigen Investitionsprogrammen des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes wurden bislang insgesamt 19,6 Mio. Euro für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Kiel bereitgestellt. Davon entfallen 14,8 Mio. Euro auf die Förderung von Kitas in freier Träger-schaft und Tagespflegepersonen sowie 4,8 Mio. Euro auf die Förderung von städtischen Kin-dertageseinrichtungen.

Mittelherkunft Zeitraum für städtischeKitas

für Kitasfreier Träger Gesamt

Bundes- & Landesmittel 2008 - 2013 3.414.500 € 7.943.656 € 11.358.156 €2014 87.266 € 829.803 € 917.069 €

2015 - 2018 9.049 € 5.219.852 € 5.228.901 €2013 - 2014 1.323.065 € 556.222 € 1.879.287 €2015 - 2018 0 € 228.760 € 228.760 €2017 - 2020 0 € 0 € 0 €

4.833.880 € 14.778.293 € 19.612.173 €

Landesmittel

Bislang gebundene Fördermittel

Gesamt

Bundesmittel

Darüber hinaus hat sich die Landeshauptstadt Kiel seit dem Jahr 2008 mit eigenen Mitteln in Höhe von 5.198.616 Euro an der Schaffung zusätzlicher Plätze bei freien Trägern beteiligt. Weitere Bewilligungen von städtischen Mitteln werden in absehbarer Zeit erfolgen. Durch die Förderprogramme des Bundes und des Landes konnten in den Kindertageseinrich-tungen freier Träger 1.492 U3-Plätze und 170 Plätze im Elementarbereich geschaffen werden. Von den 1.492 U3-Plätzen entfallen 360 Plätze auf die Tagespflege und 1.132 auf Krippen-plätze in Kindertageseinrichtungen. Zeitgleich sind durch Investitionsmittel der Landeshaupt-stadt Kiel und verschiedener Investoren 850 Elementarplätze in Kindertageseinrichtungen freier Träger entstanden. Das Land Schleswig-Holstein hat der Landeshauptstadt Kiel in der Förderperiode 2015 - 2018 Investitionsmittel in Höhe von 5,23 Mio. Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt. Diese Landesmittel konnten fristgerecht gebun-den werden. Allein im Jahr 2017 wurden Bewilligungen in Höhe von rund 4 Mio. Euro ausge-sprochen. Mit zusätzlichen Finanzmitteln der Landeshauptstadt Kiel und von Investoren wer-den dadurch Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro in Kiel getätigt. Anfang 2018 wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten nicht gebundene Mittel aus ei-ner Tranche des Landesprogrammes 2015 - 2018 in einem Windhundverfahren an die örtli-chen Träger der Jugendhilfe vergeben. Erstmalig hat sich die Landeshauptstadt Kiel an einem solchen Windhundverfahren beteiligt, ist jedoch bei der Verteilung der Mittel nicht zum Zuge gekommen.

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Der Bund hat dem Land Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2017 - 2020 einen maxima-len Verfügungsrahmen in Höhe von 37.370.657 Euro bereitgestellt. Von diesen Mitteln hat das Sozialministerium der Landeshauptstadt Kiel mit Bescheid vom 10. Januar 2018 insgesamt 3.342.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssen bis zum 30. Juni 2019 durch Be-willigungen gebunden sein, ansonsten werden sie in eine landesweite Umverteilung fließen. Für folgende Maßnahmen, zu denen bereits erste Gespräche mit potenziellen Investoren ge-führt wurden, könnten die Fördermittel eingesetzt werden:

• Wik: ein Gebäudeanbau mit 69 zusätzlichen Plätzen. • Neumühlen-Dietrichsdorf: eine Kombination aus Kita- und Wohnungsbau mit 54 zu-

sätzlichen Plätzen. • Elmschenhagen: ein Neubau oder ein Ausbau einer bestehenden Kindertageseinrich-

tung mit bis zu 64 zusätzlichen Plätzen. • Hassee: eine Kombination aus Kita- und Wohnungsbau mit 20 zusätzlichen Plätzen

und Verlagerung von 22 Bestandsplätzen. Letztere würden ansonsten aufgrund der zukünftig nicht mehr möglichen Nutzung der derzeitigen Räumlichkeit abgebaut wer-den müssen.

3.8 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Durch die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Kommunalinvestiti-onsförderungsgesetzes des Bundes zur Unterstützung der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur, die Ende Oktober 2015 rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, werden der Lan-deshauptstadt Kiel Fördermittel in Höhe von insgesamt 4.181.000 Euro bereit gestellt. Davon waren bis 31. Dezember 2017 jeweils 50 % für Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft vorgesehen. Dies entsprach jeweils 2.090.500 Euro. Seit dem 1. Januar 2018 ist diese Quote nicht länger anzuwenden. Die Mittel aus dem Förderprogramm sind bis zum 30. Juni 2018 zu binden. Gegenstand der Förderung sind Sanierungsmaßnahmen oder Ersatzbauten von Kindertages-einrichtungen. Hierunter fallen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäude einschließlich der energetischen Sanierung, der Anschluss an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus er-neuerbaren Energieträgern bezogen wird, oder Ersatzneubauten, wenn eine Ertüchtigung der Gebäude nicht wirtschaftlich ist. Die Gebäude müssen mindestens zehn Jahre alt sein. Die Träger bzw. Eigentümer sollen sich an den Kosten mit einem Eigenanteil von 10 % beteiligen. Nach Abzug des Eigenanteils beteiligt sich der Bund mit bis zu 90 % an den zuwendungsfähi-gen Kosten. Außerdem ist eine Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel in Höhe von 10 % der genannten Kosten vorgeschrieben. Die Höhe der Fördermittel des Bundes ist begrenzt auf 250.000 Euro bei Sanierungsmaßnahmen bzw. für Neubauten auf 26.000 Euro je Platz und maximal 1 Mio. Euro je Vorhaben. Freie Träger Insgesamt sollen 29 Sanierungsmaßnahmen in 26 Kindertageseinrichtungen von zwölf freien Trägern aus dem Förderprogramm umgesetzt werden. Einige der Maßnahmen, die in der Be-darfsplanung des letzten Jahres noch vorgesehen waren, können aus unterschiedlichen Gründen (z. B. mangelnde Einigung mit Hauseigentümern, mittelfristige Planung Ersatzbauten) leider nicht aus dem Förderprogramm realisiert werden. Außerdem wurden zwischenzeitlich diverse Einzelmaßnahmen zu Gesamtmaßnahmen zusammengefasst. Im Jahr 2017 erfolgten in vielen Kindertageseinrichtungen Ortsbesichtigungen zur Priorisie-rung der Vorhaben. Das Augenmerk wurde dabei auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der beantragten Sanierungsmaßnahmen sowie auf die Einhaltung des Grundsatzes der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit gerichtet. Dies hatte zur Folge, dass in Abstimmung mit den Trägern einige Baumaßnahmen nicht im ursprünglich angedachten Rahmen durchgeführt werden können. Hierdurch hat sich das Antragsvolumen deutlich reduziert.

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Zudem hat ein Träger seinen Antrag auf Durchführung einer umfangreichen Sanierungsmaß-nahme Ende Januar 2018 zurückgezogen. Es wird kurzfristig nicht mehr möglich sein, neue Antragsverfahren anzustoßen und die ursprünglich angedachten 2.090.500 Euro für Maßnah-men freier Träger vollständig zu binden. Bislang wurden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein rund 694.900 Euro für 17 Sanierungsmaßnahmen bewilligt. Zwei weitere Maßnah-men mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 176.000 Euro befinden sich in der Endabstimmung, sodass bei Redaktionsschluss dieser Bedarfsplanung Mittel in Höhe von 870.900 Euro gebunden sein werden. Darüber hinaus sollen für freie Träger noch Fördermittel in Höhe von insgesamt 853.400 Euro bei der Investitionsbank beantragt werden. Es sind je-doch noch nicht alle Maßnahmen baufachlich geprüft. Hieran wird mit Hochdruck gearbeitet, damit das weitere Verfahren vorangetrieben werden kann. Zum Stichtag 30. Juni 2018 wer-den voraussichtlich Mittel in Höhe von 1.724.300 Euro für die freien Träger gebunden sein. Städtische Kindertageseinrichtungen Für den Ersatzbau der städtischen Kindertageseinrichtung in der Georg-Pfingsten-Straße wur-den bereits Fördermittel in Höhe von 1 Mio. Euro von der Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt. Ein zweiter Antrag auf Förderung eines weiteren Ersatzbaus im Buschblick wird zeit-nah bei der Investitionsbank mit einem Umfang von ebenfalls 1 Mio. Euro gestellt. Darüber hinaus werden Mittel für eine umfassende Küchensanierung in Höhe von 81.700 Euro gebun-den. Seit Januar 2018 lässt die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes eine Bindung der nicht durch freie Träger in An-spruch genommenen Mittel für Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu. Bei verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen ist die Förderung denkbar und wird der-zeit geprüft. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Mittel, die für die Landeshauptstadt Kiel aus dem Förderprogramm bereitgestellt wurden, fristgerecht gebunden werden können. 3.9 Förderung von Qualitätsmanagement und pädagogischer Fachberatung

in Kindertageseinrichtungen Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein führte im Jahr 2017 die seit 2014 be-stehende Förderung von pädagogischer Fachberatung fort. Die Mittel sollen der Steigerung der Qualität der Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen dienen, indem es den pädagogischen Kräften in den Einrichtungen ermöglicht wird, professionelle Beratung in An-spruch zu nehmen. Zu diesem Zweck wurde aufgrund des am 7. März 2016 veröffentlichten Erlasses zur „Förderung der pädagogischen Fachberatung 2016 und 2017“ im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von 160.440 Euro für Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Kiel durch das Land bereitgestellt. Die Ausschüttung der Mittel erfolgte – in Abstimmung aller Trä-ger in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und mit dem Ziel, insbesondere kleinere Einrichtungen zu stärken – über eine Grundpauschale in Höhe von 200 Euro pro Einrichtung, zuzüglich einer Förderung in Höhe von 13,39 Euro pro Betreuungsplatz, der am Stichtag 1. März 2017 bereitgehalten wurde. Des Weiteren führte das Sozialministerium mit dem am 21. März 2016 veröffentlichten Erlass zur „Förderung der Qualitätsentwicklung 2016 und 2017“ auch diese seit 2015 bestehende Förderung fort. Das Förderprogramm soll den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems unterstützen, das der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung und damit der frühkindlichen Bildung dient. Unter Einbeziehung der Leitlinien zum Bildungsauftrag, des Kin-derschutzgesetzes und der Themenbereiche Gesundheit und Ernährung steht die Qualifizie-rung des Personals im Vordergrund. Eine externe Begleitung zur Zielerreichung kann erfolgen. Zu diesem Zweck wurde der Landeshauptstadt Kiel in 2017 ein Betrag in Höhe von 502.713 Euro durch das Land zur Verfügung gestellt. Die Ausschüttung der Mittel an die Träger erfolg-te über eine Grundpauschale in Höhe von 3.250 Euro pro Einrichtung, zuzüglich einer Förde-rung in Höhe von 3,43 Euro pro Platz, der zum Stichtag 1. März 2017 bereitgehalten wurde. Diese Verteilung erfolgte ebenfalls im Einvernehmen mit den Trägern und hatte das Ziel, ins-besondere kleine Einrichtungen zu stärken.

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Mit dem am 2. Januar 2018 veröffentlichten Erlass „Förderung von Qualitätsmanagement und pädagogischer Fachberatung in Kindertageseinrichtungen 2018 und 2019“ wurden die Berei-che Qualitätsentwicklung und pädagogische Fachberatung in einem Erlass zusammengefasst. Ziel dieser Zusammenlegung ist eine Flexibilisierung bei der Verteilung der Mittel, wobei der überwiegende Teil der Förderung für Qualitätsmanagement verwendet werden muss. Der Landeshauptstadt Kiel werden im Jahr 2018 insgesamt 650.494 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittelverteilung der Förderung 2018 soll in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII, wie in den Vorjahren, erneut getrennt nach Qualitätsmanagement und pädagogi-scher Fachberatung jeweils mit einer Grundpauschale pro Einrichtung erfolgen, zuzüglich ei-ner Förderung pro Betreuungsplatz anhand des Ausbaustandes mit Stichtag 1. März 2018. 3.10 Förderung von Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6

Jahren in Kindertageseinrichtungen 2016 bis 2018 Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein stellte im Jahr 2016 erstmals aus nicht vollständig ausgeschöpften Konnexitäts- und Betreuungsgeldmitteln auch Gelder für die För-derung von zusätzlichen Personalkosten für die Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren zur Verfügung. Der entsprechende Erlass wurde am 30. Mai 2016 veröf-fentlicht. Ziel des Erlasses war es, in Ganztags-Elementargruppen mit einer Betreuungszeit von über sieben Stunden den Betreuungsschlüssel langfristig von 1,5 auf 2 Fachkräfte pro 20 Kinder anzuheben. Da sich die ursprünglichen Zuweisungen bereits ab 2016 aufgrund der landesweit gestiege-nen Zahl der ganztägig betreuten Kinder als nicht auskömmlich erwiesen haben, wurde die zunächst für 2017 vorgesehene Förderung in Höhe von 20 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro erhöht. Die Landeshauptstadt Kiel erhielt dadurch im Jahr 2017 insgesamt 4.238.169 Euro. Hiervon wurden 3.244.925 Euro an die Träger von Ganztags-Elementargruppen weitergeleitet, was einer Förderung von 15.900 Euro pro Gruppe entspricht. Die übrigen Mittel wurden zur Refi-nanzierung des kommunalen Anteils an den Personalkosten herangezogen. Dies ist möglich, da in der Landeshauptstadt Kiel bereits seit dem Jahr 1994 ein Personalschlüssel von 2,0 in allen Elementargruppen vorgehalten wird. Für den bisherigen Erlass zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels liegt ein neuer Entwurf für die Jahre 2018 und 2019 vor. Unter Zugrundelegung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2017 und vorbehaltlich einer entsprechenden jährlichen Ver-abschiedung des Landeshaushaltes beinhaltet dieser Erlassentwurf eine Erhöhung der Lan-desförderung auf jeweils 28 Mio. Euro für 2018 und 2019. Die Landeshauptstadt Kiel würde in beiden Jahren jeweils eine Zuweisung in Höhe von 4.586.121 Euro erhalten. Die Weiterleitung der Mittel für 2018 wird nach Veröffentlichung des neuen Erlasses auf Basis der bisherigen Förderung erfolgen, jedoch unter Berücksichtigung der tariflichen Steigerungen, des aktuellen Ausbaustandes sowie der für 2018 geplanten Maßnahmen. 3.11 Förderung von Familienzentren Das Sozialministerium fördert seit dem Jahr 2014 aus den nicht vollständig ausgeschöpften Konnexitätsmitteln Familienzentren. Diese Einrichtungen bieten mit ihren unterschiedlichen Angeboten und Strukturen ein Netzwerk für Kinder und Familien an. Das kommunale Rah-menkonzept beschreibt unter anderem die Grundhaltung und Ziele der Arbeit der Familien-zentren sowie Aspekte der Qualitätssicherung. Die Institutionen verstehen sich als Orte der Begegnung für Familien und beziehen Eltern aktiv in die Angebotsgestaltung mit ein. Die Identifikation mit der Einrichtung und die Integration werden gestärkt. Die Förderung des Landes sieht in erster Linie die Finanzierung einer halben Fachkraftstelle mit herausgehobener und schwieriger, verantwortungsvoller Tätigkeit für Koordinationsaufga-ben (vergleichbar mit TVöD-SuE S 8b) sowie von Sach- und Gemeinkosten vor, die mit der Koordinationstätigkeit zusammenhängen.

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Die Erfahrungsberichte der Familienzentren bestätigen, dass die an den Wünschen und Be-dürfnissen der Eltern ausgerichteten Angebote in Kiel sehr gut angenommen und positiv be-wertet werden. Die Einrichtungen orientieren sich an den Bedingungen und Erfordernissen im jeweiligen Sozialraum und vernetzen Angebote. So finden beispielsweise Sportkurse, The-men-Elternabende, Sprachkurse, Kreativ- und Bildungsangebote im Familienzentrum oder im Stadtteil, aber auch Einzelberatungen und persönliche Begleitung durch die Koordinations-fachkräfte statt. Angebote und Kooperationen im Stadtteil werden stetig erweitert. Zusätzlich trifft sich der Arbeitskreis „Familienzentren in Kiel“ regelmäßig, um im Rahmen eines Erfah-rungsaustausches die Arbeiten der Familienzentren in den verschiedenen Sozialräumen ab-zustimmen. Ein zusätzlicher Austausch auf Trägerebene wurde im Jahr 2018 eingeführt. Bis 2017 wurden in der Landeshauptstadt Kiel elf Familienzentren mit den Landesmitteln ge-fördert. Ab 2018 kann durch eine Erhöhung der Förderung durch das Land auch das städti-sche Familienzentrum Gaarden in die Förderung aufgenommen werden, sodass künftig insge-samt zwölf Familienzentren mit diesen Landesmitteln gefördert werden können, davon neun in freier und drei in städtischer Trägerschaft:

• FZ am Schützenpark (Landeshauptstadt Kiel) • FZ Bunte Welt (Haus der Familie) • FZ Elmschenhagen (Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein) • FZ Friedrichsort (AWO Kreisverband Kiel & Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein) • FZ Gaarden (Landeshauptstadt Kiel) • FZ Gustav-Schatz-Hof (AWO Kreisverband Kiel) • FZ im Vinetazentrum (Mehrgenerationenhaus) • FZ Osloring (Landeshauptstadt Kiel) • FZ Sibeliusweg (AWO Kreisverband Kiel) • FZ SpAsSBande (Arbeiter-Samariter-Bund) • FZ Spreeallee (AWO Kreisverband Kiel) • FZ Wellsee (DRK Kinder-und Jugendhilfe Nord)

Bis 2017 stellte das Land der Landeshauptstadt Kiel einen Betrag in Höhe von 275.000 Euro zur Verfügung. Die Ausschüttung an die damalig elf Familienzentren erfolgte zu gleichen An-teilen und betrug pro Einrichtung nach Abzug der anteiligen Verwaltungskosten jeweils 24.750 Euro. Unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen reichten diese Gelder jedoch selten aus, um die erforderliche halbe Fachkraftstelle zu finanzieren. Die übersteigenden Personalauf-wendungen und die anfallenden Sachkosten mussten daher aus Eigenmitteln der Träger ge-tragen werden. Die Landeshauptstadt Kiel selbst konnte ergänzend keinerlei Mittel zur Verfü-gung stellen. Durch den am 2. Januar 2018 veröffentlichten Erlass „Förderung von Familienzentren 2018 und 2019“ werden der Landeshauptstadt Kiel in den Jahren 2018 und 2019 Mittel zur Förde-rung der Familienzentren in Höhe von 367.214 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Gelder sol-len, wie in den Vorjahren, zu gleichen Teilen an die antragstellenden Familienzentren ausge-zahlt werden. Dies entspricht, sofern alle zwölf Familienzentren die Förderung beantragen, nach Absetzung des Verwaltungskostenanteils einem Betrag in Höhe von 30.295 Euro je Fa-milienzentrum und wird ausreichen, um neben den Personalkosten der halben Fachkraftstelle auch einen angemessenen Sachkostenanteil zu decken. Zusätzlich zu den Fördermitteln für Familienzentren stellt das Land Schleswig-Holstein ab dem Jahr 2017 zusätzliche Gelder für die Förderung der Familienzentren mit dem Schwer-punkt „Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Höhe von insge-samt 2 Mio. Euro aus nicht verwendeten Landesmitteln der Flüchtlingshilfe zur Verfügung. Dabei ist jedoch eine Vermischung mit den originären Mitteln für die Familienzentren ausge-schlossen.

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Die Landeshauptstadt Kiel erhielt für 2017 eine Förderung in Höhe von 208.657 Euro. Diese Betrag wurde auf die antragstellenden Familienzentren verteilt, die den Handlungsschwer-punkt „Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ gewählt haben. Dabei konnte auch das Familienzentrum Gaarden bereits in 2017 berücksichtigt werden. Insgesamt erhielten zehn Familienzentren jeweils Fördermittel in Höhe von 20.866 Euro. Die tatsächliche Verwendung dieser Summen war bei Redaktionsschluss dieser Bedarfsplanung noch nicht abschließend geprüft. Der genannte Erlass sieht für die Landeshauptstadt Kiel in 2018 zusätzliche Mittel zur Förde-rung des Handlungsschwerpunktes „Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchthin-tergrund“ in Höhe von 202.269 Euro vor. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine vom Erlass er-möglichte Koordinationsstelle für den zuvor genannten Handlungsschwerpunkt eingerichtet und finanziert werden soll. Die Verteilung der verbleibenden Mittel auf die Familienzentren soll grundsätzlich wie im Vorjahr erfolgen: nach Antragstellung auf die Familienzentren, die den entsprechenden Handlungsschwerpunkt gewählt haben. 3.11.1 Umstrukturierung des Familienzentrums Gaarden Das Familienzentrum Gaarden besteht seit Februar 2007 aus dem Zusammenschluss der beiden städtischen Kindertageseinrichtungen Kaiserstraße und Georg-Pfingsten-Straße. Im Sommer 2018 wird der Verbund des Familienzentrums um die Kindertageseinrichtung Bahn-hofstraße erweitert. Dann werden ca. 350 Kinder im Alter von einem Jahr bis 12 Jahren an drei Standorten in elf Elementargruppen, fünf Krippengruppen, einer alterserweiterten Gruppe sowie drei Hortgruppen von ca. 50 pädagogischen Fachkräften nach dem Konzept der Offe-nen Arbeit betreut. Der Sozialraum Gaarden gilt als einer der Vielfältigsten der Landes-hauptstadt Kiel. Der Anteil von Kindern aus Migrationsfamilien beträgt in der Einrichtung ca. 85 %. Die Konzeption des Familienzentrums bezieht sich auf die Early Excellence Centres in England. Das heißt, von besonderem Interesse ist die aktive Beteiligung und Einbindung von Eltern an den Bildungs- und Entwicklungsprozessen ihrer Kinder sowie der Ausbau qualifizier-ter integrierter, niedrigschwelliger Angebote für alle Eltern und Kinder. Dies bedeutet auch die enge Vernetzung und Kooperation mit Institutionen im Stadtteil. 3.12 Städtische Förderung von Praktikumsstellen zur Vorbereitung der Ausbil-

dung zur Erzieherin/zum Erzieher Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher erfolgt über die Erzieherfachschulen, wie z. B. in Kiel durch das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1). Sofern man sich für die Erzieherfachschule anmeldet, gibt es unterschiedliche Zugangsvo-raussetzungen:

• Realschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder

• Fachhochschulabschluss bzw. Abitur und Nachweis über ein 1-jähriges Praktikum im Bereich mit Kindern/Jugendlichen. Das Praktikum kann als Einheit erfolgen oder in mehreren Abschnitten, es kann auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sein, im ent-sprechenden Bereich.

Bei den freien Trägern gibt es schon seit langer Zeit die Möglichkeit der Beschäftigung von FSJ-Kräften. Bis vor einigen Jahren erfolgte die Refinanzierung dieser Kosten zu 100 %. Nach Einstellung der Landesförderung wurde das Angebot aufrechterhalten, pro Einrichtung eine Person im Freiwilligen Sozialen Jahr zu beschäftigen. Alternativ dazu können fünf Fach- oder sechs Zweitkraftstunden in Anspruch genommen werden. Während diese Fach- bzw. Zeit-kraftstunden vollständig durch die Betriebskosten gefördert werden, erfolgt eine Refinanzie-rung der FSJ-Kraft lediglich zu 78 %. Es verbleibt ein Eigenanteil des Trägers in Höhe von 22 % der Kosten.

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Für die städtischen Einrichtungen ist eine Beschäftigung von FSJ-Kräften aufgrund der kom-munalen Trägerschaft bislang nicht möglich gewesen. Gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt wurde nun jedoch die Möglichkeit entwickelt, in den städtischen Kinderta-geseinrichtungen neun Planstellen für Praktikantinnen/Praktikanten einzurichten, um es po-tenziellen zukünftigen Fachkräften auch dort zu ermöglichen, die notwendigen Zugangsvo-raussetzungen für die Aufnahme an der Erzieherfachschule zu erreichen. Alle Praktikan-tinnen/Praktikanten erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 205 Euro pro Monat. In städtischen Kindertageseinrichtungen sind entsprechende Planstellen einzurichten, die notwendigen Finanzmittel werden über die Veränderung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 gemäß Anlage 3 angemeldet. Für die freien Träger wird die Möglichkeit eröffnet, als weitere Option ebenfalls eine Praktikantin/einen Praktikanten zu beschäftigen. Zukünftig stehen ihnen damit folgende Möglichkeiten offen:

• Beschäftigung einer FSJ-Kraft mit einer Refinanzierung in Höhe von 78 % oder

• Beschäftigung einer Praktikantin/eines Praktikanten mit einer Refinanzierung in Höhe von 205 Euro pro Monat oder

• Inanspruchnahme von fünf zusätzlichen Fachkraftstunden für Erzieherinnen/Erzieher oder

• Inanspruchnahme von sechs zusätzlichen Zweitkraftstunden für Sozialpädagogische Assistentinnen/Assistenten.

Für die freien Träger sind zusätzliche Kosten nicht zu erwarten, sodass keine weiteren Haus-haltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Im Hinblick auf den derzeitigen Fachkräfte-mangel kann die Eröffnung von Langzeitpraktikumsoptionen dazu beitragen, Fachkräfte für die Zukunft in den Kieler Kindertageseinrichtungen zu gewinnen.

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4.1 Bedarf und Versorgung von unter 3-jährigen Kindern Der anhaltende Bevölkerungszuwachs macht sich in allen Altersgruppen bemerkbar, so auch in der Kohorte der unter 3-Jährigen. Dieser Erschwernis zum Trotz konnte die Versorgungs-quote gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte gesteigert werden und liegt Ende 2017 bei exakt 38 %. Derzeit wird ein Versorgungsgrad von 40 % angestrebt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass dafür in der Summe noch 144 Plätze fehlen. Der Fehlbedarf erhöht sich auf über 800 Plätzte stadtweit, geht man von einer Zielversorgung in Höhe von 50 % aus.

Ausbaustand:31.12.2017

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Altstadt 0 0 15 0,0 6 8Blücherplatz 50 46 377 25,5 55 93Brunswik 120 7 126 100,8 -77 -64Damperhof 65 6 65 109,2 -45 -39Düsternbrook 30 6 80 45,0 -4 4Ellerbek 35 3 181 21,0 34 53Elmschenhagen 95 41 444 30,6 42 86Exerzierplatz 121 4 154 81,2 -63 -48Friedrichsort 45 1 66 69,7 -20 -13Gaarden-Ost 135 35 723 23,5 119 192Gaarden-Süd/Kronsburg 40 7 313 15,0 78 110Hassee 100 14 274 41,6 -4 23Hasseldieksdamm 50 6 60 93,3 -32 -26Holtenau 40 10 123 40,7 -1 12Meimersdorf 108 3 164 67,7 -45 -29Mettenhof 145 43 791 23,8 128 208Moorsee 10 0 80 12,5 22 30Neum.-Dietrichsdorf 100 4 387 26,9 51 90Pries 35 8 186 23,1 31 50Ravensberg 85 25 280 39,3 2 30Rönne 0 4 12 33,3 1 2Russee 60 11 179 39,7 1 19Schilksee 25 0 77 32,5 6 14Schreventeich 195 28 301 74,1 -103 -73Suchsdorf 105 43 227 65,2 -57 -35Südfriedhof 100 69 348 48,6 -30 5Vorstadt 25 0 19 131,6 -17 -16Wellingdorf 35 8 252 17,1 58 83Wellsee 50 7 210 27,1 27 48Wik 155 75 529 43,5 -18 35Gesamt 2.159 514 7.043 38,0 144 849

U3-Bereich (0- bis unter 3-Jährige)

4. Die Betreuungsplatzangebote im Überblick

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Den unter 3-jährigen Kindern in Kiel stehen insgesamt 2.673 Betreuungsplätze zur Verfügung, verteilt auf 2.159 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 514 Plätze in Kindertagespflege. Das Angebot wurde im Vergleich zum Vorjahr um 69 Plätze ausgebaut.

Stand31.12.2017

Veränderung zum Vorjahr

Krippen 1.826 +41Altersgemischte Gruppen 333 +25Tagespflege freiberuflich 319 -5Tagespflege soz.vers.pflichtig 195 +8Gesamt 2.673 +69

PlätzeAngebote derU3-Betreuung

Das Betreuungsangebot im U3-Bereich wächst seit vielen Jahren. Alleine zwischen 2010 und 2017 wurden über 1.100 neue Plätze geschaffen. Damit stehen für unter 3-Jährige rund 17 % aller Kieler Betreuungsplätze zur Verfügung. Inwieweit sich die Nachfrage nach U3-Plätzen verändern wird, ist derzeit nicht absehbar. Hierbei stellen u. a. die zukünftige Bevölkerungs-entwicklung, weitere Ausbaumöglichkeiten sowie die Ausgestaltung des Betreuungsangebots relevante Aspekte dar. Es gibt Eltern, die aus verschiedenen Gründen auch im U3-Bereich eine Betreuung von sechs Stunden pro Tag nachfragen. Das vorhandene Angebot bezieht sich jedoch überwiegend auf ganztägige Betreuungsplätze. Daher werden bereits gegenwär-tig entsprechende Kapazitäten bei der Planung und Umsetzung neuer Maßnahmen berück-sichtigt.

Der stadtteilbezogene Platzausbau für Kinder im Alter von unter 3 Jahren lediglich für den Bereich der Kindertageseinrichtungen mit Krippen und altersgemischten Gruppen ist in der folgenden Grafik abgebildet.

1.826

333

319

195

1.785

308

324

187

1.755

308

301

178

1.600

296

336

183

1.517

273

362

190

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000

inKrippen

in alters-gemischten

Gruppen

in freiberufl.Tagespflege

in soz.vers.pfl.Tagespflege

Anzahl Plätze

Ausbau der Betreuungsplätze im U3-Bereich

20132014201520162017

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Für unter 3-Jährige ist die Versorgung vor Ort aufgrund der jeweiligen Bedarfslage und Be-treuungsangebote in den Stadtteilen unterschiedlich ausgeprägt. Es ergeben sich zudem Schwankungen durch demografische Veränderungen, die regelmäßig geprüft und berücksich-tigt werden müssen. Grafisch abgebildet wird die Versorgungssituation zum Stichtag 31. De-zember 2017 mit Darstellung der stadtweiten Zielquote von 40 %.

020406080

100120140160180200220

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eU3-Platzausbau im Kita-Bereich (fortgeschrieben)

2013 2014 2015 2016 2017

40%

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30%

60%

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Versorgungsquoten im U3-Bereich

durch Tagespflege durch Kita Fehlbedarf

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Seit langem ist in dieser Alterskohorte eine rechnerische Über- bzw. Unterversorgung einiger Stadtteile ablesbar. Die Gründe dafür liegen nach wie vor im Nachfrageverhalten der Eltern:

• Wanderungsbewegungen im gesamten Stadtgebiet, wenn Eltern z. B. aufgrund von Berufstätigkeit zunächst Krippen- oder altersgemischte Gruppen in anderen Stadtteilen nutzen und ihre Kinder in der Einrichtung belassen, sobald sie 3 Jahre alt werden.

• Ballungsgebiet Innenstadtbereich – Eltern nehmen gerade ihre ganz kleinen Kinder gerne in die Nähe ihres Arbeitsplatzes mit, um schnell „vor Ort“ sein zu können.

• Erhebliche statistische Platzfehlbedarfe resultieren aus der geringen Nachfrage in ein-zelnen Stadtteilen. In einigen Bezirken wird aufgrund aktuell steigender Bedarfe ein Platzausbau angestrebt.

4.1.1 Kindertagespflege Aus der folgenden Übersicht geht hervor, dass die Anzahl der Kinder in Tagespflege an den wiederkehrenden Stichtagen 1. März und 31. Dezember, insbesondere bei den freiberuflich tätigen Tagespflegepersonen, nach wie vor schwankend ist. Überwiegend zum März eines Jahres erfährt das Betreuungsplatzangebot einen Aufschwung, welcher zum Dezember wie-der etwas nachlässt.

Mit Stand 31. Dezember 2017 machen die Tagespflegeplätze einen Anteil in Höhe von rund 19 % aller U3-Plätze aus, was ein Prozentpunkt weniger ist als im Vorjahr. Bei Betrachtung aller Tagespflegeplätze ist allerdings im Bereich der unter 3-Jährigen, an die sich dieses Be-treuungsangebot hauptsächlich richtet, zuletzt ein erneutes leichtes Plus zu verzeichnen. In der Summe ist die Nachfrage relativ stabil geblieben.

Freiberuflich Pädiko AWO

0

50

100

150

200

250

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350

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Dez Mrz

Dez Mrz

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2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017

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Entwicklung im Bereich Betreuung in Kindertagespflege(Stichtage: 1. März und 31. Dezember)

U3 Elementar Grundschulk.

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Die Entwicklung der Tagespflege seit 2013 in Zahlen:

Mrz Dez Mrz Dez Mrz Dez Mrz Dez Mrz Dezfreiberuflich 378 362 379 336 312 301 306 324 320 319

AWO 97 75 73 70 77 76 78 78 79 75Pädiko 106 115 117 113 110 102 105 109 112 120

Summe 581 552 569 519 499 479 489 511 511 514freiberuflich 12 11 9 19 27 20 27 11 25 18

AWO 6 6 9 6 5 1 1 3 6 1Pädiko 5 1 9 2 6 0 6 1 6 1

Summe 23 18 27 27 38 21 34 15 37 20freiberuflich 18 17 11 4 4 4 8 4 3 2

AWO 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0Pädiko 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Summe 18 17 11 4 4 4 8 4 3 2622 587 607 550 541 504 531 530 551 536

2017U

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2013G

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Gesamt

2014 2015 2016

4.1.2 Darstellung der aktuellen Situation im U3-Bereich Die folgenden vier Grafiken verdeutlichen anschaulich die aktuelle Versorgungssituation der unter 3-jährigen Kinder am Stichtag 31. Dezember 2017. Abgebildet sind

• Einwohnerinnen/Einwohner, • Betreuungsplätze im Bereich Kita und Tagespflege, • Versorgungsquoten im Bereich Kita und Tagespflege sowie die • Auswertung der Warteliste (Stand Februar 2018).

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4.2 Bedarf und Versorgung von Elementarkindern Das Betreuungsplatzangebot für Elementarkinder ist in den vergangenen Jahren kontinuier-lich ausgebaut worden. Ziel ist weiterhin die Versorgung jedes einzelnen Kindes mit einem Betreuungsplatz, um den Eltern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und da-mit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die folgende Tabelle zeigt das Platzangebot für Elementarkinder in den einzelnen Stadtteilen:

Ausbaustand:31.12.2017

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Elementarbereich (3- bis unter 6,5-Jährige)

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Insgesamt 7.105 Elementarkinder können in Kiel mit einem Betreuungsplatz versorgt werden. Davon werden 36 Plätze durch Tagespflegepersonen und eine kindergartenähnliche Einrich-tung angeboten. Im Jahr 2017 konnte das Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen noch einmal um 182 Plätze gesteigert werden. Somit machen die Elementarplätze mit rund 45 % fast die Hälfte des gesamten Kieler Betreuungsangebots aus.

Stand31.12.2017

Veränderung zum Vorjahr

Regelgruppen 6.209 +142Altersgemischte Gruppen 665 +50Integrative Gruppen 195 -15Kindergartenähnlichen Gruppen 16 0Tagespflege 20 +5Gesamt 7.105 +182

Angebot derElementarbetreuung

Plätze

Ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten bedeutet nicht nur ausreichend Betreuungsplätze anzubieten, sondern diese auch mit der entsprechenden Betreuungszeit auszustatten. In den letzten Jahren wurde das Angebot von Betreuungsplätzen mit vier bzw. fünf Stunden pro Tag stetig reduziert. Zudem werden immer mehr 6-Stunden-Plätze in Ganztagsangebote umge-wandelt. Auch neu geschaffene Plätze erstrecken sich überwiegend auf eine Betreuungszeit von acht Stunden pro Tag. Dies ist unter anderem Folge des Ausbaus von Plätzen für unter 3-Jährige, die fast vollständig mit 8-stündiger Betreuungszeit angeboten werden. Da die meisten Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit nach der Betreuung in Tagespflege oder Krippen eine direkte Anschlussbetreuung für ihre Kinder benötigen, ist im Ganztags-Elementarbereich so-wie bei den Grundschulkindern eine verstärkte Nachfrage zu verzeichnen. Um frühe Bildungs-chancen zu ermöglichen, fördern das Jugendamt und das Amt für Kinder- und Jugendeinrich-tungen allerdings auch eine Betreuung von bis zu acht Stunden pro Tag für Kinder nicht be-rufstätiger Eltern in sozialen Brennpunkten.

5.546

1.440

43

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152

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 4.500 5.000 5.500 6.000

8 Std./Tag

6 Std./Tag

5 Std./Tag

4 Std./Tag

Anzahl Plätze

Ausbau der Elementarplätze in Kitas nach Betreuungsumfang

20132014201520162017

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Die Landeshauptstadt Kiel hat durch die Ziele Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie früh-kindliche Bildung nicht nur den Anspruch, alle Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt im Stadtgebiet zu versorgen, sondern dies auch bedarfsgerecht und mit hoher fachlicher Qualität zu tun. In der Praxis heißt das, ein ausreichendes und nachfrageorientier-tes Betreuungsangebot vorzuhalten. In einigen Bezirken werden neben Schwankungen durch demografische Veränderungen jedoch Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Versorgung von 5- und 6-jährigen Kindern deutlich, auch durch die Zuweisung von Flüchtlingsfamilien: Zuzie-hende, kurz vor der Einschulung stehende Kinder erhalten aufgrund voll belegter Einrichtun-gen keinen Platz mehr. Gerade für diese Kinder ist aus vielfältigen Aspekten jedoch eine insti-tutionelle Betreuung unbedingt erforderlich, um ihnen den Spracherwerb zu erleichtern und ihnen damit gute Bildungschancen zu ermöglichen. Nachfolgend ist das Betreuungsplatzangebot für Elementarkinder (3,5 Jahrgänge) in den ein-zelnen Stadtteilen zum Stichtag 31. Dezember 2017 dargestellt.

Die rechnerische Über- bzw. Unterversorgung pro Bezirk geht im Wesentlichen auf dieselben Gründe zurück, die schon auf Seite 48 erläutert wurden. Hinzu kommt, dass Eltern ihre Kinder oftmals in den Einrichtungen weiterbetreuen lassen möchten, in denen diese bereits in der Krippe waren. 4.2.1 Darstellung der aktuellen Situation im Elementarbereich Die folgenden vier Grafiken verdeutlichen anschaulich die aktuelle Versorgungssituation der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt am Stichtag 31. Dezember 2017. Dargestellt sind

• Einwohnerinnen/Einwohner, • Betreuungsplätze im Bereich Kita & kindergartenähnliche Einrichtungen, • Versorgungsquoten im Bereich Kita & kindergartenähnliche Einrichtungen sowie die • Auswertung der Warteliste (Stand Februar 2018).

100%

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Versorgungsquoten im Elementarbereich

durch Ganztagsplätze in Kitas durch restl. Elementarplätze Fehlbedarf

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4.3 Bedarf und Versorgung von Grundschulkindern Nachfolgend abgebildet sind die Plätze für Grundschulkinder in den einzelnen Stadtteilen (in-klusive Offene und Gebundene Ganztagsschulen), auf Basis der angestrebten Versorgungs-quote von 80 %.

Ausbaustand:31.12.2017

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Altstadt 0 0 0 0 0 0 4 0,0 3Blücherplatz 80 431 0 0 20 0 261 203,4 -322Brunswik 20 0 0 0 0 0 72 27,8 38Damperhof 0 70 0 60 0 21 39 333,3 -99Düsternbrook 0 0 0 0 0 0 87 0,0 70Ellerbek 40 45 0 170 8 18 176 149,4 -122Elmschenhagen 70 145 0 85 0 296 545 55,0 136Exerzierplatz 0 0 0 0 0 0 72 0,0 58Friedrichsort 20 50 0 0 0 0 57 122,8 -24Gaarden-Ost 45 0 430 0 2 0 636 75,0 32Gaarden-Süd/Kronsburg 20 200 0 0 0 0 313 70,3 30Hassee 105 210 0 0 0 0 286 110,1 -86Hasseldieksdamm 0 170 0 0 8 83 85 209,4 -110Holtenau 0 110 0 0 0 0 163 67,5 20Meimersdorf 20 160 0 0 30 0 218 96,3 -36Mettenhof 50 0 806 0 8 90 1.016 85,0 -51Moorsee 0 0 0 0 0 0 114 0,0 91Neum.-Dietrichsdorf 0 0 0 170 0 68 360 47,2 118Pries 20 0 0 100 0 112 241 49,8 73Ravensberg 60 106 0 0 0 0 162 102,5 -36Rönne 0 0 0 0 0 0 14 0,0 11Russee 30 120 0 0 0 0 211 71,1 19Schilksee 72 0 0 0 0 0 111 64,9 17Schreventeich 40 30 0 75 0 23 169 85,8 -10Suchsdorf 50 260 0 0 0 0 345 89,9 -34Südfriedhof 35 0 0 35 0 0 195 35,9 86Vorstadt 0 0 0 0 0 0 11 0,0 9Wellingdorf 20 0 0 0 0 34 201 10,0 141Wellsee 20 0 0 120 0 0 212 66,0 30Wik 15 175 0 60 0 0 509 49,1 157Gesamt 832 2.282 1.236 875 76 745 6.885 77,0 207

Grundschulkindbereich (6,5- bis unter 10-Jährige)

Berücksichtigt man beim Ausbauziel ebenfalls die Kapazitäten der Offenen Ganztagsschulen, ergibt sich eine Versorgungsquote von über 87 %. Zwar nimmt dieses Betreuungsangebot in quantitativer Hinsicht einen nicht unerheblichen Stellenwert ein, allerdings zählen die Plätze der Offenen Ganztagsschulen nicht zur verlässlichen Schulkindbetreuung.

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Immer mehr Eltern machen diese Verlässlichkeit jedoch auch nach der Einschulung ihres Kin-des geltend. Für viele ist die Inanspruchnahme von institutioneller Betreuung von Kindern im Grundschulalter als Folge der vorschulischen Betreuung eine Selbstverständlichkeit sowie von existenzieller Bedeutung. Kinder werden vermehrt bereits als unter 3-Jährige in Kindertages-einrichtungen oder Tagespflege betreut, da Eltern aus verschiedenen Gründen ihre Berufstä-tigkeit nach der Elternzeit wieder aufnehmen. Dadurch wird ihnen u. a. die Möglichkeit eröffnet, Familie und Beruf zu vereinbaren. Diese Vereinbarkeit fordern sie dann auch über die weite-ren Jahre im Rahmen der Elementar- und Schulkindbetreuung ein. Nur so ist für Eltern Si-cherheit gewährleistet. Aufgrund dieser stetig steigenden Nachfrage wurde bereits mit der Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung 2014/2015 die Zielversorgung im Schulkindbereich von 70 % auf 80 % angehoben. Für z. B. bildungsferne oder nicht-deutschsprachige Familien ist es allerdings auch ohne Berufstätigkeit wünschenswert, Kinder im Anschluss an den Unterricht betreuen zu lassen. Es ist daher Aufgabe der Stadt, eine aus-reichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Ohne die Berücksichtigung der Offenen Ganztagsschulen liegt die Quote mit Stichtag 31. Dezember 2017 stadtweit bei 77 %, sodass der Platzausbau der verlässlichen Betreuung weiter vorangetrieben werden muss. Das Betreuungsplatzangebot für Grundschulkinder umfasst insgesamt 6.046 Plätze und ent-spricht damit rund 38 % aller Kieler Betreuungsplätze. Es handelt sich dabei nicht nur um ein umfangreiches, sondern insbesondere auch vielfältiges Angebot. Neben 832 Hortplätzen in Kindertageseinrichtungen stehen 5.162 Plätze an Schulstandorten zu Verfügung, was mit rund 85 % das überwiegende Angebot für Grundschulkinder darstellt. An Grundschulen bieten Betreute Grundschulen mit 2.282 Plätzen und Gebundene Ganz-tagsschulen mit 1.236 Plätzen das größte Kontingent an verlässlicher Betreuung. Hinzu kom-men noch 875 Plätze an Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Diese Betreuungsform etabliert sich zunehmend und hat neben den Betreuten Grundschulen gerade in den letzten Jahren zum Platzausbau beigetragen. Im Ergebnis gibt es 5.301 verlässliche Betreuungsplätze, womit diese Angebote rund 88 % der Kieler Schulkindbetreuung ausmachen. Davon entfallen 4.417 Plätze auf die Schulstand-orte, was rund 73 % des Gesamtangebots für Schulkinder entspricht. Die restlichen Plätze werden in Horten, Pädagogischen Mittagstischen in Kindertageseinrichtungen (50 Plätze) so-wie Tagespflege (2 Plätze) angeboten. Die Betreuungskapazitäten für Grundschulkinder sind mit der Zeit respektabel ausgebaut wor-den: Allein zwischen 2013 und 2017 konnten in der Summe 1.107 neue Betreuungsplätze geschaffen werden, davon 419 in den vergangenen zwei Jahren. Sofern im Einzelfall möglich, wurden dabei Hortressourcen an die Schulstandorte verlagert, sodass die dadurch freigewor-denen Räumlichkeiten für den Ausbau von Krippen- und Elementarplätzen genutzt werden konnten.

Stand31.12.2017

Veränderung zum Vorjahr

Horte 832 -52Betreute Grundschulen 2.282 +37Gebundene Ganztagsschulen 1.236 -225Offene Ganztagsschulen mitbedarfsorientierter Betreuung 875 +275

Offene Ganztagsschulen 745 +113Sonstige Schulkindbetreuung 74 0Tagespflege 2 -2Gesamt 6.046 +146

Angebote derSchulkindbetreuung

Plätze

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63

Die Versorgung von Grundschulkindern (vier Jahrgänge, verlässliche Angebote) pro Stadtteil zum Stichtag 31. Dezember 2017 ist der nachstehenden Grafik zu entnehmen.

Die Aussagekraft der Versorgungsquoten der Grundschulkinder muss relativ gesehen werden. In dieser Alterskohorte ist hauptsächlich die Lage der Schulen ausschlaggebend für die Nach-frage von Betreuungsplätzen. Eltern melden ihre Kinder je nach Angebot bei den entspre-chenden Grundschulen bzw. den noch im Umfeld vorhandenen Hortgruppen an. Möglichst kurze Schulwege ihrer Kinder sind dabei das Ziel. Demzufolge verorten sich die Betreuungs-angebote entweder direkt am Schulstandort oder in der näheren Umgebung. Je nach Lage der Schulstandorte lässt sich damit die quotal teilweise sehr hohe bzw. gänzlich fehlende Ver-sorgung von Schulkindern erklären. Diese Daten sind somit nicht unmittelbar vergleichbar mit dem U3- bzw. Elementarbereich. 4.3.1 Verlagerung von Hortressourcen Durch den stetigen Ausbau der Betreuungsangebote an den Schulstandorten in Form von Erweiterungen und Neuerrichtung von Raumkapazitäten konnten bereits zahlreiche Hortplätze in Kindertageseinrichtungen abgebaut und die dort vorhandenen Räume für die Betreuung von Krippen- bzw. Elementarkindern umgenutzt werden. Damit wurde der Beschlussfassung, Schulkindbetreuung an die Schulen zu verlagern (Drs. 0313/2011), erfolgreich Rechnung ge-tragen. Zusammen mit dem Amt für Schulen arbeitet das Jugendamt weiter an der Umsetzung des genannten Beschlusses. In regelmäßiger Abstimmung wird dafür jeder einzelne Hort- und Schulstandort gemeinsam untersucht. Da die Raumbedarfe sowohl für die Beschulung als auch die Betreuung von Kindern gleichermaßen steigen, gestaltet sich der Verlagerungs-prozess jedoch zunehmend schwieriger. Stellenweise müssen Aufnahmestopps für Einrich-tungen wieder aufgehoben werden. Aufgrund baulicher Gegebenheiten kommen darüber hin-aus nicht alle ehemaligen Horträume für eine Krippen- oder Elementarbetreuung in Frage. Die jüngste Prüfung der Perspektiven der aktuell bestehenden Hortgruppen hat ergeben, dass bereits zum kommenden Kita-/Schuljahr 100 Hortplätze abgebaut werden können. Die dar-über hinausgehenden Planungen sind ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle abgebildet.

80%

0%

50%

100%

150%

200%

250%

300%

350%

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Versorgungsquoten im verlässlichen Grundschulkindbereich

durch Betreute GS durch Off. GTS bedarfsorient. durch restl. verlässl. Plätze Fehlbedarf

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Plätze ZeitpunktHDU-Kinderhaus 20 -20 Aug 19Städt. Kita Beselerallee 60 -60 Aug 19

Brunswik Haus der Familie 20 -20 Aug 19Ellerbek Städt. Kita Hangstraße 40

AWO Kinderhaus Tiroler Ring 30 -10 Aug 22Städt. Kita Tiroler Ring 40

Friedrichsort AWO KH An der Schanze - FZ Friedrichsort 20 -10 *Aug 18Gaarden-Ost Städt. Familienzentrum Gaarden 45Gaarden-Süd/Kronsb. AWO Kinderhaus Mühlenteich 20

AWO Kinderhaus Hasseer Straße 20Städt. Kita Rendsburger Landstraße 65 -20 Aug 20Villa Kunterbunt 20

Meimersdorf PÄDIKO Kita EinStein 20 -20 *Aug 18Mettenhof AWO Kinderhaus Jütlandring 50Pries Städt. Kita Buschblick 20 -20 Aug 19

Städt. Kita Hansastraße 40Städt. Kita Knooper Weg 20AWO Familienzentrum Spreeallee 10 -10 *Aug 18Städt. Kita Russee 20 -20 *Aug 18

Schilksee Schülerhaus Schilksee 72Kinderhaus Kaminke 20Städt. Kita Goethestraße 20AWO Kinderhaus Klausbrooker Weg 30Städt. Kita Amrumring 20 -20 *Aug 18Städt. Familienzentrum am Schützenpark 20Städt. Kita Königsweg 15

Wellingdorf Städt. Kita Marienwerderstraße 20Wellsee DRK Familienzentrum Wellsee 20 -20 *Aug 18Wik Städt. Kita Timmerberg 15

832 -250*Konkreter Antrag liegt vor, siehe Anlage 2 HandlungsvorschlägeHortplätze gesamt

Elmschenhagen

Blücherplatz

Hort-plätzeDez 17

GeplanteVerlagerungEinrichtungStadtteil

Südfriedhof

Suchsdorf

Schreventeich

Russee

Ravensberg

Hassee

4.3.2 Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung In der Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wird regelmäßig über die Entwicklung der Betreuungsangebote im Schulkindbereich berichtet, die sich in rechtlicher Grundlage, Trägerschaft, Finanzierung, Betreuungsschlüssel, Betreuungs-zeiten sowie der Qualifikation des Personals voneinander unterscheiden. Bereits im Jahr 2011 wurde in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung gegründet. Voraus-gegangen waren eine stark gestiegene Nachfrage nach Betreuungsplätzen und der Beschluss der Kieler Ratsversammlung, die Schulkindbetreuung an die Schulen zu verlagern. An der Arbeitsgruppe beteiligten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern, Kitas und Betreu-ten Grundschulen, Elternvertretungen von Kitas und Schulen, Schulleitungen, der Dachver-band der Eltern-Kind-Gruppen sowie die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Verwal-tung. Ziel war es, über die seinerzeit aktuellen Betreuungsformen und den Ausbaustand zu informieren, sich zu vernetzen und den Prozess der Hortverlagerung an die Schulen gemein-sam zu gestalten sowie Konzepte dafür zu erarbeiten. In den Jahren 2011 bis 2013 wurde thematisch hauptsächlich an Punkten Standards (Personal, Räume, Gruppengrößen, Betreu-ungszeiten, Ernährung), Kompensation des Verwaltungsaufwandes (vor allem der Elterniniti-ativen) und Finanzen gearbeitet.

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Im Ergebnis wurde analog zum Hort die Sozialstaffel für die Betreuung in Betreuten Grund-schulen eingeführt (vgl. Drs. 0471/2014). Außerdem wurde beschlossen, an der Grundschule Wellsee als Modellstandort eine Verzahnung des Offenen Ganztags mit der Betreuten Grund-schule zu entwickeln (vgl. Drs. 0268/2012). Das daraus entstandene Betreuungsmodell Offe-ne Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung bietet gegenüber der Offenen Ganztags-schule den Vorteil einer verlässlichen Betreuung, die sich an den Bedarfen der Kinder bzw. Eltern orientiert. Das Modell hat sich seit Einführung zum Schuljahr 2012/2013 sehr bewährt und wurde auf inzwischen 875 Plätze zum Schuljahr 2017/2018 ausgebaut. Das Kieler Betreuungsangebot im Schulkindbereich ist zwar sehr vielfältig, für manche Eltern allerdings etwas unübersichtlich. Dies liegt hauptsächlich an den verschiedenen Begriffen, andersartigen Systemen und ungleichen Vorgaben. Das Jugendamt hat daher im Dezember 2017 die zuvor genannten Akteure erneut zu einer Arbeitsgruppe eingeladen. Es wurde ge-meinsam beschlossen, auf den bereits erarbeiteten Ergebnissen aus dem Jahr 2013 aufzu-bauen. Faktoren, die sich bewährt haben, wie die Trägervielfalt in Kiel, sollen erhalten bleiben. Eine Vorbereitungsgruppe wird die folgenden Themen bearbeiten, die in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung Ende 2017 zusammengetragen wurden:

• Entwicklung eines Rahmenkonzepts mit pädagogischen Leitlinien • Qualität der Betreuung, Qualitätsmanagement, Qualität der Ernährung/Schulverpfle-

gung • Räume (Standards, Bedarfe, Bemessung, Abstimmung mit Schulen) • Personal (Standards, Möglichkeiten der Schulbegleitung auch am Nachmittag) • Organisation (Sicherheit für Betreute Grundschulen, Abstimmung mit den Schulen,

Trägervielfalt) • Zeiten (Betreuungsumfang, bedarfsgerechtes Angebot, verlässliche Ferienbetreuung) • Finanzen (Defizitfinanzierung, Kostendeckung, einheitliche Gebühren, Sockelbetrag

und Module) • Rechtlicher Rahmen unter Berücksichtigung der Planungen von Bund und Land

Die Arbeitsgruppe Schulkindbetreuung soll halbjährlich tagen, um den Austausch und die Vernetzung zu gewährleisten. Zudem wird die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganz-tagsbetreuung im Grundschulalter zu thematisieren sein, die laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung bis 2025 geplant ist. Dieser Anspruch hätte voraussichtlich erhebliche Aus-wirkungen auf das gesamte Kieler Betreuungsangebot für Grundschülerinnen und Grundschü-ler. 4.3.3 Darstellung der aktuellen Situation im Grundschulkindbereich Die folgenden vier Grafiken verdeutlichen anschaulich die aktuelle Versorgungssituation der 6,5- bis unter 10-jährigen Kinder am Stichtag 31. Dezember 2017. Dargestellt sind

• Einwohnerinnen/Einwohner, • Betreuungsplätze im Bereich Hort, Gebundene Ganztagschule, Offene Ganztags-

schule mit bedarfsorientierter Betreuung und sonstige Schulkindbetreuung, • Versorgungsquoten im Bereich Hort, Gebundene Ganztagsschule, Offene Ganztags-

schule mit bedarfsorientierter Betreuung und sonstige Schulkindbetreuung sowie die • Auswertung der Warteliste (Stand Februar 2018).

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Nachfolgend werden einzelne Stadtteile unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölke-rungsentwicklung gemäß ProPlan GIS bis zum Jahr 2036 in Zusammenhang mit der aktuellen Betreuungssituation sowie der geplanten Maßnahmen dargestellt. Dabei wird je nach Gebiet auf unterschiedliche Aspekte und Handlungsbedarfe eingegangen. 5.1 Elmschenhagen Der östliche gelegene Stadtteil ist einer der bevölkerungsreichsten Kiels. Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der 0- bis unter 10-Jährigen um 90 Kinder gestiegen. Mit Stand 31. De-zember umfasste diese Altersgruppe insgesamt 1.554 Einwohnerinnen und Einwohner. Dem gegenüber standen 1.245 Betreuungsplätze in 13 Kindertageseinrichtungen, 6 Einrichtungen der Schulkindbetreuung und bei Tagespflegepersonen.

U3 Ele-mentar

Schul-kind-betr.

Ge-samt

AWO KH Tiroler Ring Kita Tiroler Ring 290 15 76 30 121

BGS Lilli-Martius-Schule Betreute Grund-schule Allgäuer Str. 30 0 0 75 75

BGS Schülerinsel Hermann-Löns-Schule

Betreute Grund-schule Tiroler Ring 289 0 0 70 70

Ev. Familienzentrum Elmschenhagen Familienzentrum Lechweg 59 10 87 0 97

Ev. Kindergarten Stephanus Kindergarten Allgäuer Str. 1 0 22 0 22Ev. Kindergarten Weinberg Kindergarten Weinberg 1 0 22 0 22

Hermann-Löns-Schule Offene Ganztags-schule Tiroler Ring 289 0 0 45 45

Kath. Kita St. Antoniushaus Kita Rüsterstr. 30 25 32 0 57KinderkrippeWaldwiese-Kroog Krippe Rönner Weg 56 10 0 0 10

Kinderladen Elmschlinge Kita Dorfstr. 17 5 10 0 15Kita Lug ins Land Kindergarten Rönner Weg 62 0 22 0 22Kita Rasselbande Kita Im Dorfe 1 5 10 0 15Kita Waldhof Kindergarten Rönner Weg 75 0 22 0 22

Lilli-Martius-Schule Offene Ganztags-schule Allgäuer Str. 30 0 0 151 151

Matthias-Claudius-Schule Offene Ganztags-schule Dorfstr. 4 0 0 100 100

Matthias-Claudius-Schule (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient. Dorfstr. 4 0 0 85 85

Städt. Kita Franzensbader Straße Kindergarten Franzensbader

Str. 34 0 44 0 44

Städt. Kita Jettkorn Kita Jettkorn 3 20 88 0 108Städt. Kita Tiroler Ring Kita Tiroler Ring 283 5 76 40 121Tagespflege 41 2 0 43Plätze gesamt 136 513 596 1.245Versorgungsquote in % 30,6 90,8 109,4

Einrichtung Adresse

Platzangebot

Einrichtungsart

Stad

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l Elm

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en

Im Januar 2017 wurde im AWO Kinderhaus Tiroler Ring eine altersgemischte Gruppe abge-baut sowie eine Krippen- und eine halbe Elementargruppe in Betrieb genommen. Im Sommer 2017 folgte in der städtischen Kita Jettkorn die Umwandlung einer Hort- in eine Krippengruppe.

5. Perspektiven in ausgewählten Stadtteilen

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Zusammen mit dem Ausbau des Tagespflegeangebots wurde die Versorgungsquote dadurch um rund 5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 30,6 % gesteigert. Das Angebot für Elementarkinder konnte im vergangen Jahr hingegen nicht verbessert werden. Bei konstanten 513 Plätzen ging die Versorgungsquote am 31. Dezember 2017 um rund 5 Prozentpunkte auf 90,8 % zurück. Im Schulkindbereich wurden im Jahr 2017 trotz des Abbaus der Hortgruppe in der städtischen Kita Jettkorn insgesamt 97 weitere Betreuungsplätze in Betrieb genommen. Diese verorten sich zum Großteil im Offenen Ganztagsangebot. Während Ende 2016 bereits 79 % der 6- bis unter 10-Jährigen im Stadtteil mit einen Betreuungsangebot an Schule oder Hort versorgt wurden, liegt der Versorgungsgrad Ende 2017 bei beachtlichen 109,4 %. Dabei ist jedoch zu berücksichtigten, dass die Kohorte der Grundschulkinder rechnerisch um einen halben Jahrgang reduziert wurde (siehe Punkt 1.2.1). Der Anteil der verlässlichen Betreuung macht ca. die Hälfte des Gesamtangebots für Schulkinder aus. Die derzeitigen Platzkapazitäten reichen nicht aus, um die vorliegenden Anmeldungen be-rücksichtigen zu können, was die Wartelisten erneut untermauern. Die Regionalkonferenz Ende Januar 2018 hat bestätigt, dass in allen drei Alterskohorten eine Vielzahl von Kindern zum Sommer unversorgt bleiben wird. Innerhalb der nächsten fünf Jahre ist zudem mit einem Bevölkerungsanstieg in den Altersgruppen der Elementar- und Grundschulkinder zu rechnen. Daher wird weiterhin an dem Ziel festgehalten, das Betreuungsplatzangebot in Elmschenha-gen für Kinder vor dem Schuleintritt kurzfristig um eine 3- bis 4-gruppige Einrichtung zu erwei-tern. Dadurch lässt sich zeitgleich eine Verbesserung der unterdurchschnittlichen Versor-gungsquoten erreichen. In diesem Zusammenhang finden bereits konkrete Planungen eines Neubaus in Elmschenhagen-Süd mit einem potenziellen Träger statt. Eine Inbetriebnahme wird für 2019 angestrebt. Im Bereich des verlässlichen Schulkindangebots ist eine konkrete Maßnahme zur Schaffung 65 weiterer Plätze bereits im Rahmen dieser Bedarfsplanung be-rücksichtigt. Nach Aussagen der Einrichtungsleitungen ist die späte Entscheidung über die vorzeitige Ein-schulung bzw. Rückstellung potenzieller Schulkinder ein merkliches Thema bei der Planung der Platzvergabe in Elmschenhagen. Schwierig ist zudem die Versorgung von Kindern mit einem hohen heilpädagogischen Förderbedarf.

300

325

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2017

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2019

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2021

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2030

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2032

2033

2034

2035

2036

Anz

ahl K

inde

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Bevölkerungsprognose für den Stadtteil Elmschenhagen

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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5.2 Ellerbek, Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf Der Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf als nordöstlicher Teil Kiels, abgegrenzt vom restlichen Stadtgebiet durch die Schwentine, wird in diesem Jahr gemeinsam mit den Nachbarstadtteilen Ellerbek und Wellingdorf betrachtet. Insgesamt stehen 1.393 Betreuungsplätze den dort wohnhaften 2.365 Kindern im Alter von 0 bis unter 10 Jahren gegenüber. Die Betreuungs-plätze verteilen sich auf elf Kindertageseinrichtungen, zehn Einrichtungen der Schulkindbe-treuung sowie Tagespflegepersonen.

U3 Ele-mentar

Schul-kind-betr.

Ge-samt

Adolf-Reichwein-Schule Offene Ganztags-schule Tiefe Allee 32 0 0 68 68

Adolf-Reichwein-Schule (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient. Tiefe Allee 32 0 0 50 50

ASB Familienzentrum SpAsSBande Familienzentrum Johannisburger

Str. 8 30 44 0 74

BGS Gerhart-Hauptmann-Schule

Betreute Grund-schule

Große Ziegelstr.62 0 0 45 45

Ellerbeker Schule Offene Ganztags-schule

Klausdorfer Weg62 0 0 14 14

Ellerbeker Schule (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient.

Klausdorfer Weg62 0 0 70 70

Ellerbeker Schule (FzG) Offene Ganztags-schule

Klausdorfer Weg62 0 0 4 4

Ev. Kita Noahs Arche Kita Ivensring 7 30 59 0 89

FzG Ellerbeker Schule Förderzentrum Klausdorfer Weg62 0 0 8 8

Gerhart-Hauptmann-Schule (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient.

Große Ziegelstr.62 0 0 100 100

Kita Grenzstraße Krippe Grenzstr. 17 10 0 0 10Rudolf-Steiner-Kindergarten Oppendorf Kita Trenntrader Weg

23 5 10 0 15

Städt. KitaAlbert-Schweitzer-Weg Kindergarten Albert-Schweitzer-

Weg 9 0 60 0 60

Städt. KitaAlfons-Huysmans-Ring Kindergarten Alfons-Huysmans-

Ring 2 0 60 0 60

Städt. Kita Hangstraße Kita Hangstr. 59 35 76 40 151Städt. Kita Johannisburger Straße Kita Johannisburger

Str. 10 25 98 0 123

Städt. Kita Marienwerderstraße Kita Marienwerderstr.

1a 25 76 20 121

Städt. Kita Poppenrade Kindergarten Poppenrade 5 0 63 0 63Städt. Kita Stolzeweg Kita Stolzeweg 11 10 88 0 98

Theodor-Storm-Schule Offene Ganztags-schule Danziger Str. 31 0 0 34 34

Toni-Jensen-Grundschule (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient.

PoggendörperWeg 51 0 0 120 120

Tagespflege 15 1 0 16Plätze gesamt 185 635 573 1.393Versorgungsquote in % 22,6 78,6 77,7

Einrichtung Einrichtungsart Adresse

Platzangebot

Stad

ttei

le E

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ellin

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Ende 2017 umfasst das Angebot für unter 3-jährige Kinder in allen drei Stadtteilen zusammen 185 Plätze. Daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von lediglich 22,6 %, die deutlich unter-halb des stadtweiten Durchschnitts von 38 % sowie der angestrebten Zielquote von 40 % liegt. Dasselbe gilt bei Betrachtung der einzelnen Stadtteile. Mangels Ausbauoptionen in Bestands-einrichtungen konnte das U3-Platzangebot seit 2017 bislang nicht erweitert werden. Die Ein-wohnerzahl ist in dieser Alterskohorte nahezu stabil geblieben, sodass kein wesentlicher Rückgang der Versorgungsquote eingetreten ist. Zur Erreichung der Zielquote wären zusätz-lich 143 Betreuungsplätze erforderlich. Die letztjährige Entwicklung im Elementarbereich stellt sich ähnlich dar. Dort pendelte sich der Versorgungsgrad Ende 2017 bei 78,6 % ein. Ein Ausbau des Platzangebots war und ist bis-lang in keinem der drei Stadtteile möglich. Zudem ist die Bevölkerung in dieser Kohorte weiter angewachsen, was die Versorgung zusätzlich erschwert. Im Hinblick auf die angestrebte Voll-versorgung in dieser Kohorte fehlen insgesamt 173 Plätze für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Im Schulkindbereich wurde die Toni-Jensen-Grundschule im Sommer 2017 von einer Gebun-denen Ganztagsschule in eine Offene Ganztagsschule gewandelt. Das führte zu einer erheb-lichen Reduzierung des verlässlichen Betreuungsangebots. Dies konnte auch die Erweiterung der Offenen Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung an der Ellerbeker Schule um 20 Plätze nicht kompensieren. Ende 2017 konnten 77,7 % der Grundschulkinder einen Be-treuungsplatz in Anspruch nehmen. Hervorzuheben ist jedoch, dass an der Gerhart-Hauptmann-Schule zum Schuljahr 2018/2019 weitere 30 Betreuungsplätze entstehen werden. Ausbauoptionen sind im östlichen Teil Kiels nur sehr schwer ausfindig zu machen. Eine posi-tive Entwicklung scheint sich zumindest in Neumühlen-Dietrichsdorf abzuzeichnen. Dort befin-den sich derzeit zwei Grundstücke in Planung, auf denen vier Krippen- und vier Elementar-gruppen neu geschaffen werden sollen, sodass insgesamt 128 weitere Betreuungsplätze die Versorgungssituation verbessern würden. Diese Kapazitäten sind dringend erforderlich, da die Bevölkerungsprognose kurz- bis mittelfristig kontinuierlich steigende Kinderzahlen voraussagt, wodurch sich die aktuelle Versorgungslage bei fehlendem Ausbau weiter zuspitzen würde.

600

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2034

2035

2036

Anz

ahl K

inde

r

Bevölkerungsprognose für Ellerbek, Wellingdorf und Neum.-Dietrichsdorf

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Trotz zahlreicher Anstrengungen konnten konkrete Ausbauoptionen bislang weder für El-lerbek noch für Wellingdorf ermittelt werden. Die ohnehin wenig vorhandenen Grundstücke und Gebäude kamen aufgrund fehlender Eignung für die Bebauung bzw. Nutzung als Kita nicht in Betracht. Ansonsten liefert der Immobilienmarkt in diesem Bereich aktuell nur eine Option. Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung kann sich die Lage lediglich dadurch etwas entspannen, dass für beide Stadtteile eine sinkende U3-Bevölkerung vorausgesagt wird. Dennoch muss das Betreuungsangebot unbedingt verbessert werden, insbesondere für die bereits vorhandenen Kinder. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Elementarkinder bereits in den kommenden drei Jahren in nicht unerheblichem Maße ansteigen wird, sodass für diese Altersgruppe zusätzliche Bedarfsmeldungen zu erwarten sind. Es wird daher weiterhin der Fokus auf diesen Stadtteilen liegen müssen, um sowohl der momentanen als auch zukünfti-gen Bedarfslage entgegnen zu können. 5.3 Wik Der südlich des Nord-Ostsee-Kanals gelegene Stadtteil Wik weist die zweithöchste Bevölke-rung der Kieler Stadtteile auf. Von den 19.656 Einwohnerinnen und Einwohnern sind 1.570 Kinder zwischen 0 bis unter 10 Jahre alt (Stand Ende 2017). Die Zahl der unter 3-Jährigen ist seit dem Vorjahr von 559 auf 529 gesunken. Die Zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren ist dagegen relativ konstant geblieben. In der Wik stehen 1.008 Betreuungsplätze in 13 Kindertageseinrichtungen, zwei Einrichtungen der Schulkindbetreuungen und bei Tages-pflegepersonen bereit.

U3 Ele-mentar

Schul-kind-betr.

Ge-samt

BGS Schule am Sonderburger Platz

Betreute Grund-schule

SonderburgerPlatz 1 0 0 175 175

Ev. Emmaus Kita Kita Eduard-Adler-Str. 23 20 44 0 64

Ev. Regenbogen-Kinderstube

Kindergartenähnl.Einrichtung

Holtenauer Str.304 0 16 0 16

Freies Kinderhaus Kindergarten Gurlittstr. 2 0 22 0 22Friedrich-Junge-GemS Wik (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient. Elendsredder 26 0 0 60 60

HdF Waldkiga Projensdorfer Gehölz Waldkita Lornsenstr. 14

(Büro) 0 20 0 20

Kinder für Kinder Wik Kita Holtenauer Str.295 20 22 0 42

Kita Haus elf Kita Im Anscharpark11 20 44 0 64

Kita Villa Nolde Kita Kiellinie 275 15 10 0 25PÄDIKO Kinderkrippe Fördewichtel Krippe Feldstr. 236 20 0 0 20

PÄDIKO Waldkita Projensdorfer Gehölz Waldkita Knooper Weg 75

(Büro) 10 20 0 30

Städt. Kita HoltenauerStraße Kita Holtenauer Str.

257 20 87 0 107

Städt. Kita Seeblick Kindergarten Quinckestr. 30 0 110 0 110Städt. Kita Timmerberg Kita Timmerberg 37 0 44 15 59Städt. Kita Woltersweg Kita Woltersweg 1 30 88 0 118Tagespflege 75 1 0 76Plätze gesamt 230 528 250 1.008Versorgungsquote in % 43,5 99,2 49,1

Einrichtung Einrichtungsart Adresse

Platzangebot

Stad

ttei

l Wik

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Im Stadtteil Wik war zum Kita-Jahr 2017/2018 die Erweiterung der Waldkita im Projensdorfer Gehölz um eine Wald-Krippengruppe geplant. Der Träger hat den Antrag allerdings zurückge-zogen, da die erforderliche Notunterkunft nicht realisiert werden konnte. Im Mai 2017 wurde im Anscharpark die Kita Haus elf mit 20 Krippen- und 44 Elementarplätzen eröffnet. Durch diese Platzerweiterung und die leicht gesunkene Einwohnerzahl hat sich die Betreuungsquote für unter 3-jährige Kinder gegenüber dem Vorjahr von 39,5 % auf 43,5 % erhöht. Trotz dieser Entwicklung umfasst die U3-Warteliste 59 Anmeldungen. Die Versorgung von Elementarkin-dern ist durch die neu geschaffenen Betreuungsplätze in der Kita Haus elf von 90,5 % auf 99,2 % gestiegen. In dieser Kohorte weist die Warteliste 29 Anmeldungen aus. Im Bereich der Schulkindbetreuung ist der bedarfsgerechte Abbau einer Hortgruppe in der städtischen Kita Holtenauer Straße wie vorgesehen zum Sommer 2017 erfolgt. Die Prüfung der Nachnutzung der Räume hat ergeben, dass sich diese aufgrund der Größe weder für Krip-pen- noch Elementargruppen eignen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Offene Ganztags-schule mit bedarfsorientierter Betreuung an der Friedrich-Junge-Schule Gemeinschaftsschule Schreventeich/Wik mit Grundschule Wik um 20 Plätze erweitert. Damit stehen für 509 Kinder im Alter von 6,5 bis unter 10 Jahren 250 Betreuungsplätze zur Verfügung. An der Friedrich-Junge-Schule können alle Kinder am Schulstandort versorgt werden. Die Betreuungskapazitä-ten der Schule am Sonderburger Platz sind erschöpft. In der Regionalkonferenz des Stadtteils Wik wurde bestätigt, dass einer erheblichen Anzahl von Kindern im Alter von unter 3 Jahren kein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Für die Kinder im Elementarbereich ist die Betreuungssituation weniger angespannt. Allerdings werden vermehrt Zuzüge aus anderen Teilen des Bundesgebietes verzeichnet. Zudem finden sich bei den Anmeldungen immer mehr Kinder aus den benachbarten Stadtteilen Blücherplatz und Brunswik, die dort keine Betreuungsplätze erhalten haben. Die Bevölkerungsprognose sagt für den Stadtteil Wik ein Wachstum in allen drei Altersgrup-pen voraus. Dieser Trend trägt zu einer Belastung der Betreuungssituation bei. Im Elementar-bereich werden bis 2030 steigende Zahlen vorhergesagt. Der Anstieg bei den Schulkindern verläuft in der Summe etwas moderater.

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Bevölkerungsprognose für den Stadtteil Wik

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Um den bestehenden und zu erwartenden Bedarfen begegnen zu können, sehen die Aus-bauplanungen für den Stadtteil vor, dass in der Wik vier Krippen-, eine altersgemischte und fünf Elementargruppen neu entstehen sollen. Erfahrungsgemäß nehmen die Standortprüfun-gen sowie die Bauplanung und -ausführung einige Zeit in Anspruch. Um die Betreuungssitua-tion bereits kurzfristig zu verbessern, sollen als Übergangslösung spezielle Kita-Container für drei Gruppen auf dem städtischen Gelände in unmittelbarer Nähe der Friedrich-Junge-Schule Standort Wik aufgestellt werden. Die Vorbereitungen dafür werden derzeit getroffen. 5.4 Blücherplatz, Brunswik und Düsternbrook Die Stadtteile Blücherplatz, Brunswik und Düsternbrook bilden ein relativ zentrales Gebiet, das südlich an die Wik anschließt und östlich von der Kieler Förde begrenzt wird. Westlich bildet der Knooper Weg die Grenze zum Stadtteil Ravensberg. Mit Stand 31. Dezember 2017 lebten 1.484 Kinder im Alter von 0 bis unter 10 Jahren in diesem Bereich. Ihnen stehen in 16 Kitas, fünf Einrichtungen der Schulkindbetreuungen und bei Tagespflegepersonen insgesamt 1.247 Plätze zur Verfügung.

U3 Ele-mentar

Schul-kind-betr.

Ge-samt

ASB Kita Trudelmaus Kindergarten Blücherstr. 8 0 22 0 22BGS HardenbergschuleDRK

Betreute Grund-schule Hardenbergstr. 9 0 0 150 150

BGS Hardenbergzwerge Betreute Grund-schule Hardenbergstr. 9 0 0 150 150

BGS Reventlouschule PÄDIKO

Betreute Grund-schule Beselerallee 45 0 0 95 95

BGS Spielschule Reventlouschule

Betreute Grund-schule Beselerallee 45 0 0 36 36

Ev. Kita Heiligengeist Kita Holtenauer Str.91 10 22 0 32

Haus der Familie Kita Lornsenstr. 14 10 0 20 30HDU-Kinderhaus Kita Beselerallee 40 5 32 20 57Kath. Kita St. Heinrich Kindergarten Feldstr. 172 0 22 0 22Kindergarten Bullerby Kindergarten Feldstr. 104 0 22 0 22Kindergarten Wrangelstraße Kindergarten Wrangelstr. 49 0 16 0 16KindergruppeDie Pusteblume Kita Feldstr. 92 5 10 0 15

Kinderladen Spiel undAktion Kita Lornsenstr. 28 5 10 0 15

Kinderstube Kiel Kita Wrangelstr. 16 30 22 0 52Kita des UKSH Campus Kiel Betriebskita Feldstr. 18a 80 75 0 155Kita Luv & Lee Kita Feldstr. 5 20 22 0 42

Kita Niemannsweg Kita Niemannsweg153 20 66 0 86

PÄDIKO Kita Farbklecks Kita Gerhardstr. 36 5 10 0 15PÄDIKO Schulkindbetr. Wrangelstraße

Schulkind-betreuung Wrangelstr. 56 0 0 20 20

PÄDIKO Waldkita Düsternbrooker Gehölz Waldkita Knooper Weg 75

(Büro) 10 20 0 30

Städt. Kita Beselerallee Kita Beselerallee 55 0 66 60 126Tagespflege 59 0 0 59Plätze gesamt 259 437 551 1.247Versorgungsquote in % 44,4 90,9 131,2

Einrichtung Einrichtungsart Adresse

Platzangebot

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Die Anzahl der U3- und Elementarplätze in den Kitas vor Ort hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Lediglich im Bereich der Tagespflege konnten 5 Plätze für unter 3-jährige Kin-der neu geschaffen werden, für Elementarkinder ist ein Tagespflegeplatz ist weggefallen. An der Reventlouschule wurde die Erweiterung des Angebots der Betreuten Grundschule Pä-diko um 10 Plätze umgesetzt. Der geplante Anbau der Schule, der auch eine Mensa umfasst, wird nicht zum Schuljahr 2018/2019 fertiggestellt, sondern aufgrund von Bauverzögerungen erst zum Sommer 2019. Das Betreuungsangebot der Reventlouschule wird erst dann erwei-tert werden können. Im Anschluss kann ein Teil der bestehenden Hortplätze abgebaut werden. Die Nachnutzung der Horträume für eine Krippen- oder Elementarbetreuung wurde bereits geprüft und ist nur sehr eingeschränkt möglich, da sich zwei von drei Hortgruppen der städti-schen Kita Beselerallee in Räumen des Schulgebäudes befinden, die nach dem Umbau nicht mehr zur Verfügung stehen. Bei zwei weiteren Hortgruppen findet eine Doppelraumnutzung statt, sodass zusätzliche Plätze für den Krippen- oder Elementarbereich dort nicht realisiert werden können. Die Warteliste der drei Stadtteile weist 87 Anmeldungen von unter 3-jährigen Kindern auf. Daneben liegen im Elementarbereich 28 Anmeldungen vor, weitere 22 Anmeldungen entfallen auf Grundschulkinder. Aus der Bevölkerungsprognose wird ein kontinuierlicher Anstieg in al-len drei Altersgruppen deutlich. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen wird analog dazu noch weiter ansteigen.

In der Regionalkonferenz wurde von den Einrichtungsleitungen bestätigt, dass die Zahl der unversorgten Kinder im Bereich der unter 3-Jährigen deutlich am höchsten ist. Allerdings sind die Kapazitäten im Elementar- und Schulkindbereich ebenfalls erreicht bzw. überschritten. Die Wartelisten im Krippen- und Elementarbereich weisen vermehrt Kinder aus den benachbarten Stadtteilen auf, die dort ebenfalls einen Betreuungsplatz nachfragen.

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Bevölkerungsprognose für Blücherplatz, Brunswik und Düsternbrook

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Um den bestehenden und prognostizierten Bedarf decken zu können, ist ein weiterer Ausbau von Plätzen unabdingbar. Da in den Stadtteilen Brunswik, Blücherplatz und Düsternbrook kei-ne potenziellen Standorte für die Errichtung mehrgruppiger Einrichtungen vorhanden sind, müssen die Bedarfe bei Neubaumaßnahmen in benachbarten Stadtteilen berücksichtigt wer-den. Dazu zählt derzeit z. B. eine Option für den Wissenschaftspark im Stadtteil Ravensberg. 5.5 Holtenau, Pries, Friedrichsort und Schilksee Die Stadtteile nördlich des Nord-Ostsee-Kanals werden an dieser Stelle gemeinsam betrach-tet. Ende 2017 lebten in diesen Bereich 1.579 Kinder im Alter von 0 bis unter 10 Jahren. Ge-genüber 555 Kindern im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren und 572 Kindern im Alter von 6,5 bis unter 10 Jahren ist der Anteil der unter 3-Jährigen mit 452 Kindern am geringsten. Allen Kin-der dieser Kohorten stehen 1.195 Betreuungsplätze in 13 Kitas, vier Einrichtungen der Schul-kindbetreuung und bei Tagespflegepersonen zur Verfügung. Die angestrebten Zielquoten von 40 % im U3- und 100 % im Elementarbereich sind leicht unterschritten.

U3 Ele-mentar

Schul-kind-betr.

Ge-samt

AWO KH An der Schanze - FZ Friedrichsort Familienzentrum An der Schanze

25 35 76 20 131

AWO Strandkindergarten Kindergarten Falkenhorst 6 0 66 0 66

BGS Grundschule Holtenau Betreute Grund-schule Richthofenstr. 14 0 0 110 110

BGS Lernwerft - Club Of Rome Schule

Betreute Grund-schule Skagerrakufer 5 0 0 50 50

Dansk Børnehave Kindergarten Fritz-Reuter-Str.28 0 22 0 22

Ev. Kindergarten Ankerplatz Kita Ankerplatz 1 15 32 0 47

Ev. Kita Hoppetosse Kita Richthofenstr.26a 20 59 0 79

Ev. Kita Lummerland - FZ Friedrichsort Familienzentrum Koloniestr. 3 10 42 0 52

Fritz-Reuter-Schule Offene Ganztags-schule

Fritz-Reuter-Str.79 0 0 112 112

Fritz-Reuter-Schule (bed.orient.)

Off. Ganztagssch.bedarfsorient.

Fritz-Reuter-Str.79 0 0 100 100

Kinderladen Schmuddel-kinder in Bewegung Kita Hermann-

Boßdorf-Weg 4 5 10 0 15

Kita Grashüpfer Kita Nixenweg 4 0 22 0 22Kita Lernwerft Kita Schusterkrug 5 20 44 0 64

Schülerhaus Schilksee Kita Schilkseer Str.94 0 0 72 72

Städt. Kita Buschblick Kita Buschblick 103 15 54 20 89Städt. Kita Langenfelde Kita Langenfelde 19 10 44 0 54

Städt. Kita Stromeyerallee Kindergarten Stromeyerallee42 0 44 0 44

Waldorfkindergarten Pries Kita Dorf 16 15 32 0 47Tagespflege 19 0 0 19Plätze gesamt 164 547 484 1.195Versorgungsquote in % 36,6 98,6 84,6

Einrichtung Einrichtungsart Adresse

Platzangebot

Stad

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Im AWO Kinderhaus An der Schanze wurde zum 1. Juli 2017 zugunsten einer ganzen alters-gemischte Gruppe eine halbe Elementargruppe abgebaut. Zeitgleich wurde die Einrichtung um eine Krippengruppe erweitert, sodass für den Bereich der unter 3-Jährigen 15 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen wurden. Zwischen 2016 und 2017 ist die Zahl der Kinder in die-ser Altersgruppe zurückgegangen. Der gleichzeitige Ausbau von Betreuungsplätzen hat ge-genüber dem Vorjahr zu einer Steigerung der Betreuungsquote von 31,4 % auf 36,6 % geführt. Die Erweiterung der Kita Dansk Børnehave um eine Krippengruppe wird aufgrund von Bau-verzögerungen voraussichtlich erst im Oktober 2018 realisiert werden können. Die geplante Erweiterung der städtischen Kita Langenfelde um eine Elementargruppe konnte nicht umgesetzt werden, da sich die Räumlichkeiten als zu klein erwiesen haben und für halbe Gruppen grundsätzlich keine Betriebserlaubnis erteilt wird. Der Antrag wurde daher vom Trä-ger zurückgenommen. Aufgrund der gestiegenen Zahl der Kinder in dieser Altersgruppe ist die Betreuungsquote im Elementarbereich von 99,5 % auf 98,6 % gesunken. Im Bereich der 6,5- bis unter 10-jährigen Kinder wurde das Schülerhaus Schilksee – das ein-zige Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Schilksee – um eine Hortgruppe erweitert, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. An der Fritz-Reuter-Schule in Pries wurden wie geplant 33 Plätze der Betreuten Grundschule an die neu geschaf-fene Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung verlagert. An der Grundschule Holtenau kann der gesamte Betreuungsbedarf in der Betreuten Grundschule gedeckt werden. Insgesamt stehen in den vier Stadtteilen 572 Kindern im Grundschulalter 484 Betreuungs-plätze zur Verfügung. Die Bevölkerungsprognose für die Stadtteile Holtenau, Pries, Friedrichsort und Schilksee sagt kurzfristig einen starken Zuwachs im Elementar- und Grundschulkindbereich voraus. Der spä-tere Anstieg, der ab 2030 zusätzlich die unter 3-Jährigen betrifft, ist auf die langfristige Bau-planung für das MFG 5-Gelände in Holtenau zurückzuführen.

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Bevölkerungsprognose für Holtenau, Friedrichsort, Pries und Schilksee

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Laut Regionalkonferenz können voraussichtlich alle Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren versorgt werden, die derzeit eine Betreuung nachfragen. Im Elementarbereich ist dies nicht der Fall, die Zahl der Anmeldungen ist in allen vier Stadtteilen deutlich höher als die Zahl der vorhandenen Betreuungsplätze. Aus diesem Grund wird die Umwandlung einer altersge-mischten Gruppe in eine Elementargruppe in der Kita Ankerplatz in Schilksee ebenso befür-wortet wie die Umwandlung einer halben Hortgruppe in eine halbe Elementargruppe im AWO Kinderhaus An der Schanze. Die Nachfrage nach Hortplätzen im Bereich Pries/Friedrichsort ist gesunken, die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Offenen Ganztagsschule Fritz-Reuter-Schule mit bedarfsorientiertem Angebot hingegen gestiegen. Dem Antrag auf Erweite-rung desdortigen Betreuungsangebots um 40 Plätze wird daher zugestimmt. Die Warteliste der vier Stadtteile weist 31 Anmeldungen von unter 3-jährigen Kindern auf, 24 davon im Stadtteil Pries. Im Elementarbereich sind es 26 und im Schulkindbereich 6 An-meldungen. Der Bevölkerungszuwachs schlägt sich in diesen Zahlen bereits nieder. Voraus-sichtlich im Sommer 2019 soll der Neubau der städtischen Kita Buschblick im Stadtteil Pries fertiggestellt sein. Dabei werden die Betreuungskapazitäten in der Krippe um 5 Plätze und im Elementarbereich um 56 Plätze aufgestockt. Für das MFG 5-Gelände ist bereits ein Kita-Neubau mit angedacht. 5.6 Hassee Im Südwesten Kiels liegt der Stadtteil Hassee. Er grenzt unmittelbar an die Stadtteile Russee, Hasseldieksdamm, Südfriedhof und Gaarden-Süd und Kronsburg. Mit letzterem Gebiet gibt es enge Überschneidungen, sodass einige der dortigen Entwicklungen mit einfließen. Den Ende 2017 vorhandenen 737 Betreuungsplätzen, verteilt über die drei Kohorten, standen 815 Ein-wohnerinnen und Einwohner von 0 bis unter 10 Jahren gegenüber.

U3 Ele-mentar

Schul-kind-betr.

Ge-samt

AWO KH Hasseer Straße Kita Hasseer Str. 15 25 76 20 121

BGS Theodor-Heuss-Schule Betreute Grund-schule

Rendsburger Landstr. 155 0 0 40 40

BGS Uwe-Jens-Lornsen-Schule

Betreute Grund-schule

SpeckenbekerWeg 71 0 0 110 110

BGS WaldwiesenzwergeTheodor-Heuss-Schule

Betreute Grund-schule Wulfsbrook 6 0 0 60 60

Die kleinen Hammeraner Kirchenmäuse Kita Vorderkronsberg

22 15 10 0 25

Eider-Kinderladen Kindergarten SpeckenbekerWeg 71 0 22 0 22

Ev. Kita Michaelis Kita Schleswiger Str.57 10 57 0 67

Kindergarten Am Moorwiesengraben Kita Am Moorwiesen-

graben 22 5 10 0 15

Kita Kleine Hände Kita Hamburger Chaussee 154 30 22 0 52

Städt. Kita Rendsburger Landstraße Kita Rendsburger

Landstr. 141 5 44 65 114

Villa Kunterbunt Kita Rendsburger Landstr. 214 0 44 20 64

Waldwiesenzwerge Kita Wulfsbrook 32 10 22 0 32Tagespflege 14 1 0 15Plätze gesamt 114 308 315 737Versorgungsquote in % 41,6 116,2 110,1

Einrichtung Einrichtungsart Adresse

Platzangebot

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Am 31. Dezember 2017 war im U3-Bereich ein Versorgungsgrad von 41,6 % erreicht, welcher im Vergleich zu 2016 relativ stabil blieb. Im Elementarbereich konnte die Versorgungsquote um rund 8 Prozentpunkte merklich gesteigert werden, da bei einer Bestandseinrichtung kurz-fristig 9 zusätzliche Plätze ohne weiteren Aufwand in Betrieb gehen konnten. Auch im Bereich der Schulkindbetreuung sind mit 20 weiteren Betreuungsplätzen an der Uwe-Jens-Lornsen-Schule zusätzliche Kapazitäten geschaffen worden. Die für Beginn des vergangenen Kindergartenjahres geplante Erweiterung der Kita Waldwie-senzwerge konnte aufgrund von Verzögerungen in der Bauplanung nicht entsprechend um-gesetzt werden. Eine Realisierung spätestens zum Beginn des Kindergartenjahres 2018/2019 wird derzeit angestrebt. Die Maßnahme wird allerdings mangels heimaufsichtlicher Genehmi-gung nicht wie ursprünglich vorgesehen als altersgemischte Gruppe, sondern als Elementar-gruppe in Betrieb gehen. Im Rahmen der Schulkindbetreuung stehen im Stadtteil insgesamt 315 Betreuungsplätze für die Standorte Uwe-Jens-Lornsen-Schule und Theodor-Heuss-Schule zur Verfügung. Für die Theodor-Heuss-Schule ist ein Anbau vorgesehen, der planmäßig 2020 fertiggestellt sein soll. Im Zuge dessen werden im Schulgebäude selbst 166 Betreuungsplätze entstehen können. Nach aktuellem Stand ist nicht geplant, Hortplätze in den Kitas abzubauen und an den Schul-standort zu verlagern. Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung wird davon ausgegangen, dass die zusätzlichen Kapazitäten, die durch den Anbau entstehen, sowohl für Beschulung als auch Betreuung bereits mittelfristig vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch wird die Schulkindbetreuung sowohl im Stadtteil als auch am konkreten Schulstandort signifi-kant verbessert. Bis zum Jahr 2028 wird für die Bevölkerung Hassees ein Plus von rund 260 Kindern im Alter von 0 bis unter 10 Jahren vorhergesagt. Diese Zahl verteilt sich in etwa gleich auf alle drei Alterskohorten, findet ihren Schwerpunkt jedoch im Bereich der Elementarbetreuung. Da eine Nachnutzung der Hortgruppen aufgrund der vorausberechneten Steigerung der Schulkindzah-len nicht in Betracht kommt, ist ein weiterer mehrgruppiger Ausbau im Elementarbereich er-forderlich. Die Elementargruppe des Eider-Kinderladens ist bislang in Räumen in der Uwe-Jens-Lornsen-Schule verortet. Weil die Schule diese Räume zukünftig selbst benötigt, ist ge-plant, die Bestandsgruppe in einen Neubau im nahe gelegene Neubaugebiet „Hof Ham-mer“ zu verlagern und die Kita in diesem Zuge um zwei Krippengruppen zu erweitern. Dies wird voraussichtlich jedoch erst im Jahr 2020 realisiert werden können. Für das AWO Kinder-haus Hasseer Straße ist ebenfalls eine Erweiterung im Krippenbereich vorgesehen. Diesbe-züglich erfolgen aktuell bereits Bauplanungen, sodass von einer kurzfristigen Realisierung, wünschenswert im Sommer 2018 zum Beginn des Kindergartenjahres, ausgegangen wird. Die steigende Nachfrage der unter 3-Jährigen nach Betreuungsplätzen im Stadtteil zeigt nicht nur die Warteliste, sondern wurde von den Leitungen der Einrichtungen auf der Regionalkon-ferenz bestätigt. Die Versorgungsquoten im Nachbarstadtteil Gaarden-Süd und Kronsburg betragen im U3-Bereich 15 %, im Elementarbereich 48,8 % und im Grundschulkindbereich 70,3 %. Damit lie-gen alle Werte deutlich unter dem städtischen Durchschnitt, weshalb beabsichtigt ist, das Be-treuungsplatzangebot zur Verbesserung der Versorgung auszubauen. Diesen Stadtteil plane-risch als abgeschlossene bzw. individuelle Einheit zu betrachten, ist aufgrund seiner Lage häufig nicht sinnvoll. Die Teilgebiete orientieren sich in Anbetracht der Infrastruktur entweder Richtung Gaarden-Ost, Moorsee/Wellsee oder Hassee. Aus diesem Grund wird der Stadtteil grundsätzlich zwar separat, vielfach jedoch auch in Kombination mit den benachbarten Gebie-ten betrachtet. Speziell der Bereich in unmittelbarer Nähe des Vieburger Gehölzes (statisti-scher Bezirk 13.2) wird im Rahmen der Ausbauplanungen für Hassee mitberücksichtigt, so-fern eine Versorgung vor Ort nicht ausreichend bzw. gar nicht möglich ist. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass neben dem eigentlichen Erweiterungsbedarf in Hassee selbst ein zusätzlicher kleingruppiger Ausbau erforderlich sein wird.

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5.7 Stadtweite Entwicklung, Standortuntersuchung und Arbeitsgruppe Kita-

Bau Die unter Punkt 5.1 bis 5.6 genannten Stadtteile wurden aus den verschiedensten Gründen gesondert betrachtet und beschrieben. Nichts desto trotz erfolgt im Rahmen der Planung und Steuerung ein kontinuierlicher Blick auf das gesamte Stadtgebiet. Aufgrund der Versorgungs-situation, der Nachfrage nach Betreuungsplätzen, aber auch der Bevölkerungsentwicklung lässt sich zusammenfassen, dass sich der Ausbaubedarf grundsätzlich stadtweit erstreckt. Art und Umfang der Betreuungsplätze variieren je nach Lage. Diese Entwicklung verstärkte sich zunehmend in der jüngsten Vergangenheit, sodass im Jahr 2016 das Stadtplanungsamt durch das Jugendamt gebeten wurde, stadtweit Flächen zu suchen, die für die Bebauung mit jeweils einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung geeignet sind. Geplant war der Bau von ca. fünf weiteren Kindertageseinrichtungen, verteilt über die gesamte Stadt, vorrangig allerdings dort, wo der Bedarf besonders hoch ist. Die privaten und stadteigenen Flächen, die durch das Stadtplanungsamt ermittelt worden sind, waren Gegenstand eines internen Ämterbeteiligungsverfahrens. Nach Erörterung des Ergeb-nisses der Standortsuche galt es Entscheidungen zu treffen, an welchen potenziellen Stand-orten die Errichtung von Neubauten geplant werden sollen, eventuell auch kombiniert mit Wohnbau. Trotz des großen Engagements des Stadtplanungsamtes zeigten sich im Ergebnis nicht so viele Optionen wie benötigt. Viele Perspektiven erwiesen sich durch die Konkurrenz zum Wohnbauflächenatlas oder aufgrund der Langfristigkeit einer möglichen Realisierung mit vielfach aufwändigen Vorprüfungen – zumindest für eine Bedarfsdeckung innerhalb der nächsten Jahre – als unmöglich. Auch die Idee der Kombination von Wohnen und Kinderta-gesbetreuung ist zum Teil aufgrund bestimmter Fördermodalitäten nicht oder nur unter Ver-zicht von Fördermitteln realisierbar. Deutlich wurde zudem, dass in bestimmten Stadtgebieten wenig bis gar keine Standortoptionen ermittelt werden konnten. Dies ist insbesondere für Be-reiche kritisch zu sehen, die gegenwärtig unterdurchschnittlich versorgt sind oder übermäßig stark nachgefragt werden. Zudem weisen einige Gebiete trotz hoher Versorgungsquoten eine Vielzahl unversorgter Kinder auf.

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Im Ergebnis konnten sechs Grundstücksoptionen für die kurzfristige Realisierung eines Kita-Neubaus ermittelt werden. Davon befanden sich bereits zwei Standorte in der konkreten Pla-nung und Abstimmung: Ernestinenstraße (Gaarden-Ost) und Hof Hammer (Hassee). Ein wei-terer Standort im Stadtteil Russee wird aufgrund der ausreichenden Bedarfsdeckung durch die Verlagerung und Umnutzung von Hortressourcen nicht benötigt. Weiter beabsichtigt ist die Realisierung von Betreuungsplätzen an der Hörn, aufgrund der städtebaulichen Planung aller-dings verteilt auf zwei Standorte mit jeweils einer 3-gruppigen Kita. Die Lage dieser Einrich-tungen in Zentrumsnähe der Stadt soll zum Teil dazu genutzt werden, um Wirtschaftsunter-nehmen Belegplätze für die Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiterschaft anbieten zu können. Beide Einrichtungen werden im Rahmen der Entwicklung des Hörn-Gebietes unter Federfüh-rung des Stadtplanungsamtes mit geplant. Kontakte zu Investoren bestehen bereits. Im Stadtteil Mettenhof befindet sich östlich der Grundschule am Heidenberger Teich ein Ge-lände, das sich sowohl für Wohnungsbau als auch für eine gemeinnützige Einrichtung wie Kita eignet. In Anbetracht des Bedarfs ist an diesem Standort eine 3-gruppige Kindertageseinrich-tung erforderlich. Derzeit wird eine Entscheidungsgrundlage für die Klärung der Frage erarbei-tet, ob Kita- und Wohnungsbau zu verbinden sind. Dies betrifft ebenfalls ein Grundstück am Geldbeutel in Neumühlen-Dietrichsdorf, wobei an diesem Standort auch die Nutzung von För-dermitteln erörtert werden muss. Ziel ist jeweils ein zügiges Ergebnis. Um das stadtweite Betreuungsplatzangebot kurzfristig steigern zu können, wurde das Stadt-planungsamt gebeten, die Standortuntersuchung auf Flächen für 3-gruppige Container als Übergangslösung für die Dauer von ungefähr zwei Jahren zu erweitern. Im Ergebnis wurden vier Standorte eruiert, zwei in der Wik und jeweils einer in Hassee und Gaarden-Ost. Nach-dem von einem zeitlichen Umfang von ca. einem halben Jahr nach Entscheidung über einen Standort bis zur Realisierung der Maßnahme ausgegangen werden muss, wurde aufgrund der Neubauplanungen in Gaarden-Ost und in Hassee von den dortigen Optionen Abstand genom-men. Die Neubaurealisierung wird dort voraussichtlich in 2018 bzw. 2020 abgeschlossen sein, sodass die hohen Kosten durch die Installation und Nutzung von Containern in keinem Ver-hältnis zum Aufwand für die eher kurzfristige Nutzungsdauer stehen. Dagegen soll in der Wik an einem der beiden Standorte eine Containereinrichtung realisiert werden. Es handelt sich dabei um eine städtische Fläche in unmittelbarer Nähe der Friedrich-Junge-Schule, Standort Wik. Für weitere Planungen werden zeitnah weitere Abstimmungen erfolgen. Erfreulich ist, dass sich zusätzlich zu den Neubau- und Containeroptionen gelegentlich Mög-lichkeiten zur Erweiterung von Betreuungsplätzen durch Immobilieneigentümer, Träger von Bestandseinrichtungen oder Investoren eröffnen, was nicht unerheblich zur Zielerreichung der Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots beiträgt. Aus der Standortuntersuchung heraus und auch aufgrund der Vielzahl an Projekten mit unter-schiedlichsten Anforderungen wurde insbesondere in jüngster Vergangenheit deutlich, dass eine engere Verzahnung zwischen den jeweiligen Fachämtern für Bau und Kita-Planung sinn-voll ist. Seit Ende 2017 findet daher die Arbeitsgruppe Kita-Bau mit den Dezernaten II, IV und V statt.

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Das Kieler Betreuungsplatzangebot wirkt mit rund 16.000 Plätzen sehr umfangreich ist jedoch bei Weitem noch nicht ausreichend, um den Rechtsanspruch aller Kinder im Alter von 0 bis unter 10 Jahren zu decken. Auch wenn dieser verschieden ausgestaltet ist und je nach Ko-horte ungleich lange existiert, war es bis heute nicht möglich, das Angebot der Nachfrage be-darfsgerecht anzupassen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Ausmaß des Anstiegs der Kieler Bevölkerung, welches insbesondere für die vergangenen vier Jahre nicht vorauszuse-hen war. Durch stetige Ausbaubemühungen wird das Angebot jährlich um Platzzahlen im dreistelligen Bereich erweitert, dennoch weisen die Wartelisten viele unversorgte Kinder aus. Entwickelt sich die Bevölkerung innerhalb der nächsten 20 Jahre gemäß der aktuellen Vo-rausberechnung, werden die Betreuungsbedarfe noch einmal erheblich steigen. Diesem Sze-nario lässt sich lediglich durch einen enormen Gruppenausbau begegnen, der je nach Art, Umfang und geografischer Lage mittel- bis langfristig zu realisieren ist. Das Angebot wächst Auch bereits kurzfristig sind weitere Bemühungen erforderlich, sodass nach aktuellen Planun-gen für die Kindergarten- und Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 sowohl von freien Trä-gern als auch vom Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und dem Amt für Schulen An-träge gestellt und Vorschläge unterbreitet werden, die im Ergebnis einen weiteren Ausbau von insgesamt

• 74 Plätzen für unter 3-jährige Kinder, • 66 Elementarplätzen, • 95 Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

sowie eine nachfragegerechte Umwandlung (nahezu ausschließlich durch Erweiterung der täglichen Betreuungszeit) von 97 Elementarplätzen ermöglichen. Daneben werden aufgrund bereits beschlossener Maßnahmen aus dem Vorjahr

• 55 Plätze für unter 3-jährige Kinder und • 182 Elementarplätze

in den beiden kommenden Kita-Jahren in Betrieb gehen. Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden aufgrund neuer Anträge 225 Plätze zusätzlich geschaffen, davon 90 in Betreuten Grundschulen und 135 in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Demgegenüber stehen allerdings Redu-zierungen im Hortbereich in Höhe von 100 Plätzen und die Auflösung eines pädagogischen Mittagstisches mit 30 Plätzen. In der Summe erfolgt demnach eine Erweiterung des Angebots im Schulkindbereich um 95 verlässliche Betreuungsplätze. Insgesamt werden 374 neue Plätze im Kalenderjahr 2018 und weitere 143 Plätze im Ka-lenderjahr 2019 geschaffen, die den Kindern in Kieler Kindertageseinrichtungen und Einrich-tungen der Schulkindbetreuung zur Verfügung stehen. Es wird das Ziel verfolgt, weit mehr Plätze auszubauen, allerdings entstehen dabei auch Grenzen. Interessenkonflikte und Probleme In Kiel als flächenarme Stadt sind große Herausforderungen zu bewältigen: Neben dem drin-gend notwendigen Wohnungsbau ist die Schaffung von Infrastruktur für Familien und Kinder, wie der Ausbau von Kindertagesbetreuuung, Schulen und Spielflächen, erforderlich. Diese Interessenkonflikte müssen in Einklang gebracht werden, um Kiel als Stadt mit Lebensqualität weiterzuentwickeln.

6. Zusammenfassung und Ausblick

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Parallel zu Wohnraum brauchen Familien ein attraktives Umfeld sowie entsprechende Betreu-ungseinrichtungen und Schulen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei einer Infra-struktur, die bereits gegenwärtig nicht ausreicht, wird sich die Situation beim Bau von weiteren Wohnungen durch den Zuzug von Familien in einigen Stadtteilen stark verschärfen. Seit Monaten nehmen sowohl Beschwerden von Eltern als auch verzweifelte Anfragen nach Betreuungsplätzen fortlaufend zu. Deutlich wird dies nicht nur im städtischen Servicebüro bei der Beratungs- und Vermittlungsaufgabe, sondern auch dadurch, dass sich Familien in ihrer schwierigen Lage direkt an die verschiedenen Leitungsebenen in der Stadtverwaltung wenden. Eltern schildern von wirtschaftlichen Problemen bis hin zur Existenzbedrohung, wenn auf-grund fehlender Kindertagesbetreuung eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist und so z. B. Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können oder der Bezug von Transferleistun-gen nötig ist. Dies trifft besonders alleinerziehende Mütter und Väter. Eltern, die wissen, dass sie ihre Kinder aufgrund ihres sprachlichen und kulturellen Hintergrundes nicht ausreichend auf einen guten Schulstart vorbereiten können, kann kein Betreuungsplatz für eine gelingende Förderung angeboten werden. Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen erleben verzwei-felte und wütende Eltern, die sie abweisen müssen. Damit sich solche Problemlagen entspan-nen und nicht weiter eskalieren, muss eine kluge und weitsichtige Stadtentwicklung vorange-trieben werden. Fachkräftemangel bremst auch den Kita-Ausbau: Es fehlt an Personal für die Entwicklung und Umsetzung von Baumaßnahmen sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch im Bauge-werbe. Bereits geplante Maßnahmen können nicht zeitnah realisiert werden. Ohne Partnerschaften geht es nicht Auch für Wirtschaftsbetriebe und deren Beschäftigte ist das Angebot an Bildungseinrichtun-gen immanent. Als Wettbewerbsfaktor ist die vorhandene Kinderbetreuung ein ausschlagge-bender Faktor, um Fachkräfte für Unternehmen zu akquirieren und in der Kieler Wirtschaft zu binden. Daher ist das Ziel, in neu entstehenden Einrichtungen ebenfalls Belegplätze für die Mitarbeiterschaft interessierter Betriebe anzubieten und Initiativen für Betriebskitas zu unter-stützen. Jugendhilfe und Wirtschaft sind ein Bündnis eingegangen. Jede neu entstehende Kita-Gruppe braucht Fachkräfte. Die bisherigen Ausbildungskapazitä-ten können den notwendigen Bedarf an qualifiziertem Personal kaum noch decken. Es gilt, neue und alternative Ausbildungswege zu unterstützen. Die Stadtverwaltung und die freien Träger werden sich an einer Lösung beteiligen. Der Masterplan „Ausbau Kindertagesbetreu-ung in Kiel“ nimmt notwendige Maßnahmen dafür ebenso in den Blick wie die finanzielle Be-lastung. Ausbau braucht Geld Inwieweit die Kindertagesbetreuung insgesamt für die Kommunen und damit auch für die Landeshauptstadt Kiel finanzierbar sein wird, bleibt abzuwarten. Mit Spannung ist daher das Ergebnis der Neuordnung der Kindertagesstättenfinanzierung des Landes Schleswig-Holstein zu erwarten, für die bereits im kommenden Jahr ein erster Entwurf vorliegen soll. Angestrebt wird, dass die neuen gesetzlichen Regelungen im Jahr 2020 in Kraft treten. Es bleibt dabei das Ziel, die Qualität der frühkindlichen Bildung ebenso weiterzuentwickeln. Neue Anforderungen werfen ihre Schatten voraus Der gesetzliche Rechtsanspruch auf verlässliche Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert worden ist, wird eine weitere Herausforderung der nächsten Jahre. Grundsätzlich war es bislang das Ziel, alle Grundschü-lerinnen und Grundschüler zu versorgen, die einen Betreuungsbedarf haben. Der geplante Rechtsanspruch würde eine Steigerung der aktuellen Versorgungsquote in Höhe von 23 Pro-zentpunkten bedeuten. Dies beinhaltet neben dem bedarfsgerechten Ausbau der verlässli-chen Betreuungsangebote ggf. auch die Umwandlung des derzeit nicht verlässlichen Ange-bots der Offenen Ganztagsschule.

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Bei einem gleichzeitigen Bevölkerungswachstum würde dies mittelfristig enorme zusätzliche Kapazitäten erforderlich machen. Ein Teil davon könnte vermutlich durch Doppelraumnutzung bereitgestellt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden für den entstehenden Aufwand entscheidend sein. Die Bereitstellung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur gestaltet sich herausfordernder denn je – und damit auch die Planung der Kindertagesbetreuung in Kiel in Kooperation mit vielen Partnerinnen und Partnern. Die Akquise von Grundstücken und Gebäuden sowie die Kommunikation mit Investoren und Trägern werden auch weiterhin einen großen Anteil der planerischen Arbeit ausmachen. Ohne die Bereitschaft von Eigentümern und potenziellen Trägern zu einer Kooperation ist die Realisierung der Erweiterung des Angebots nicht denk-bar. Gleiches gilt für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtver-waltung.

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In diesem Kapitel werden die verschiedenen Betreuungsformen sowie der Rechtsanspruch für unter und über 3-jährige Kinder erläutert. 7.1 Betreuungsformen Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kin-dertagesstättengesetz) definiert in § 1 Kindertageseinrichtungen als

„…sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebens-jahr und in begründeten Einzelfällen darüber hinaus ganztags oder für einen Teil des Ta-ges regelmäßig gefördert werden“.

Zu den Kindertageseinrichtungen im Sinne des KiTaG gehören Kindertagesstätten und kin-dergartenähnliche Einrichtungen. Kindertagesstätte In Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von 0 bis unter 14 Jahren in Krippen, Kindergär-ten, Horten und Kinderhäusern betreut. Dort können Eltern einen Betreuungsumfang von täg-lich vier bis acht Stunden wählen. Sofern keine Beschränkung des Betreuungsangebots auf eine bestimmte Altersgruppe vorliegt, besteht der Vorteil hierbei in der Möglichkeit der An-schlussbetreuung innerhalb derselben Einrichtung beim Wechsel der Altersgruppen. Krippe In Krippengruppen werden bis zu 10 Kinder unter 3 Jahren betreut. Diese Betreuungsform findet sich einerseits in reinen Krippeneinrichtungen, andererseits in Einrichtungen mit einem gemischten Betreuungsangebot, bei denen die Möglichkeit besteht, eine Anschlussbetreuung in Anspruch zu nehmen. Kinder der reinen Krippeneinrichtungen verlassen diese grundsätz-lich mit Vollendung des 3. Lebensjahres. Kindertagespflege Eine weitere Betreuungsform für unter 3-jährige Kinder ist die Tagespflege. In Kiel wird unter-schieden zwischen freiberuflich tätigen Tagespflegepersonen und Tagespflegepersonen, die bei freien Trägern (AWO und Pädiko) sozialversicherungspflichtig angestellt sind. In Tages-pflegestellen werden Kinder regelmäßig von geeigneten Tagespflegepersonen in ihrem eige-nen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räu-men betreut und gefördert (§ 2 Absatz 1 KiTaG). Die Kindertagespflege soll die möglichst fa-milienähnliche Betreuung, Erziehung und Bildung eines Kindes gewährleisten sowie eine en-ge persönliche Bindung des Kindes an die Tagespflegeperson und an ein häusliches Umfeld fördern (§ 12 Absatz 1 KiTaVO). In der Abteilung Kindertagesbetreuung des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen ist das Servicebüro Kindertagesbetreuung – Vermittlung und Beratung Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen integriert. Hier werden unter anderem freiberuflich tätige Tagesmüt-ter und Tagesväter vermittelt, Tagespflegepersonen und Eltern beraten, Pflegeerlaubnisse erteilt sowie Fortbildungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen organisiert. Kindergarten Einrichtungen, in denen ausschließlich Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden, bezeichnet man als Kindergärten. In diesen Einrichtungen wer-den weder eine Krippen- noch eine Hortbetreuung angeboten, sodass eine Anschlussbetreu-ung in derselben Einrichtung nicht zur Verfügung steht.

7. Begriffserklärungen

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Kinderladen Ein Kinderladen ist grundsätzlich ein („alternativer“) Kindergarten, in dem durchschnittlich 15 bis 19 Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Geführt wird diese Art der Einrichtung häufig von Trägervereinen in Form von Elterninitiativen. Die Bezeichnung leitet sich aufgrund der Nutzung von oft ehemaligen Ladenräumen her. Nach diesem ursprünglichen Konzept besteht in Kiel kein Kinderladen mehr, es wird trotz un-terschiedlichster Lage und Gruppenstruktur lediglich die Bezeichnung verwendet. Elementargruppe In Elementargruppen werden bis zu 22 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung be-treut. Diese Gruppenform findet sich sowohl in Kindergärten als auch in Kindertagesstätten und Kinderhäusern wieder. Integrative Gruppe Bei dieser Betreuungsform handelt es sich um eine Elementargruppe, deren Kapazität jedoch mit bis zu 15 Plätzen begrenzt ist. Es findet eine gemeinsame Betreuung von bis zu 4 Kindern mit Behinderungen und bis zu 11 Kindern ohne Behinderungen statt. Altersgemischte Gruppe Die altersgemischte Gruppe ist eine Betreuungsform mit einer besonderen Zusammensetzung, die im Regelfall aus 5 unter 3-jährigen und 10 über 3-jährigen Kindern besteht. Es besteht die Möglichkeit der Flexibilisierung laut § 8 Absatz 3 KiTaVO gemäß folgender Darstellung:

Kinderunter 3 J.

Kinderüber 3 J. Gesamt Anzahl d.

Fachkräfte0 20 20 1,51 18 19 1,52 16 18 1,53 14 17 24 12 16 2

Regelfall 5 10 15 26 8 14 27 6 13 28 4 12 29 2 11 210 0 10 2

AltersgemischteGruppe

Max. 20 Plätze gem. § 8 Abs. 3 KiTaVO

wenigerU3-Kinder

mehrU3-Kinder

Einer der Vorteile einer altersgemischten Gruppe liegt darin, dass Kinder vom ersten Betreu-ungstag an bis zum Schuleintritt durchgehend in ihrer Gruppe bleiben können und somit größtmögliche Kontinuität in den Beziehungen erfahren. Kinderhaus In Kinderhäusern werden Kinder von 0 bis unter 14 Jahren betreut. Hinzu kommen unter-schiedliche familienunterstützende Angebote. Inhaltlich orientiert sich die Arbeit im Gegensatz zu einer Kindertagesstätte stärker an der Erschließung des Alltags sowie des Wohngebiets und bezieht dabei die Eltern und das Gemeinwesen mit ein. Offene Türen nach innen und außen signalisieren, dass das Kinderhaus auch Menschen aus dem Umfeld willkommen heißt. Zum Prinzip der Öffnung gehört die Offenheit für die Eltern. Sie sind nicht nur Helfende, z. B. bei Ausflügen, sondern auch Mitplanende, Anregende und Ratsuchende.

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Familienzentrum Bei Familienzentren handelt es sich um Einrichtungen, die über Bildung, Erziehung und Be-treuung hinaus niedrigschwellige Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen bereit-stellen. Diese richten sich jeweils an den konkreten Bedarfen vor Ort aus, vernetzen bereits bestehende Angebote und bieten eine Plattform für Kooperationen. Zu Familienzentren wei-terentwickeln können sich Regeleinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen sowie Institutionen, die mit den Angeboten einer Regeleinrichtung vernetzt sind wie Familien-bildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser. Kindergartenähnliche Einrichtung Dieses Betreuungsangebot erfüllt nicht in vollem Umfang die personellen, räumlichen, zeitli-chen und organisatorischen Mindestanforderungen für Kindertagesstätten. Betreuungsplätze in kindergartenähnlichen Einrichtungen werden als Betreuungsform von Eltern gewählt, denen ein begrenztes Betreuungsangebot für ihr Kind ausreicht. Wald- und Strandgruppe Sowohl Wald- als auch Strandgruppen sind im schleswig-holsteinischen Kindertagesstätten-gesetz nicht als eigenständige Form geregelt. Nach § 1 Absatz 3 KiTaG sind Einrichtungen, die nicht in vollem Umfang den Mindestanforderungen für Kindertagesstätten entsprechen, kindergartenähnliche Einrichtungen, wie zuvor beschrieben. Dies sind Wald- und Strandgrup-pen aber nicht. Sie erfüllen die rechtlichen Anforderungen des § 22 Absatz 2 SGB VIII (Ent-wicklung zur eigenverantwortlichen Person, Erziehung, Betreuung und Bildung, Unterstützung der Eltern bei der Erziehungsaufgabe, Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererzie-hung). Alle Regelungen für schleswig-holsteinische Kindertagesstätten sind daher in gleicher Weise anzuwenden (z. B. Umsetzung der Bildungsleitlinien, Qualitätsentwicklung sowie Eva-luation, Sprachförderung, Dokumentationspflicht nach § 8a SGB VIII, Umsetzung des Kinder-schutzgesetzes und Erstellung von Entwicklungsberichten). Wald- und Strandgruppen bedürfen einer Erlaubnis nach § 45 SGB VIII durch das schleswig-holsteinische Sozialministerium (Landesjugendamt – Heimaufsicht). Außerdem benötigen sie eine Nutzungsgenehmigung des Grundstückseigentümers. Für die Landeshauptstadt Kiel ist dies das Grünflächenamt. Die Gruppengröße einer Wald-Elementargruppe wird seit kurzer Zeit durch die heimaufsichtliche Genehmigung mit bis zu 18 Kindern etwas minimiert; bei den Bestandsgruppen lautet diese noch auf bis zu 20 Kinder. In einer Wald-Krippengruppe gilt die reguläre Kapazität von bis zu 10 Kindern. Auch eine Strandgruppe hat grundsätzlich die glei-che Anzahl von Betreuungsplätzen wie eine inhäusige Gruppe. Bei extremen Wetterbedingun-gen steht den Kindern eine Notunterkunft zur Verfügung (z. B. ein Bauwagen, ein Holzhaus, ein vorhandener Raum in einem Gebäude), die auch als Anlauf- und Treffpunkt dient. Weitere Besonderheiten sind zum Beispiel:

• drei bis sieben Stunden täglich frische Luft, • der natürliche Bewegungsdrang der Kinder kann ungehindert ausgelebt werden, • keine Lärmbelästigung wie in geschlossenen Räumen, • Stärkung der Abwehrkräfte der Kinder, • der Bezug zur Natur wird stärker geprägt und • vorgefertigtes Spielzeug wie in den Kindertageseinrichtungen ist nicht vorhanden.

Betriebliche Kindertagesstätte Bei dieser Betreuungsform handelt es sich um Betreuungsplätze, die von Unternehmen ledig-lich für ihre eigenen Beschäftigen vorgehalten werden und somit nicht von allen Eltern in An-spruch genommen werden können. Einige Unternehmen bieten jedoch auch Betreuungs-plätze für nichtbetriebsangehörige Eltern an.

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Hort Horte können sowohl als eigenständige Einrichtungen als auch in Form einer Gruppe inner-halb einer Kindertagesstätte bestehen und bieten Grundschulkindern mit grundsätzlich bis zu 15 Plätzen, mit heimaufsichtlicher Ausnahmegenehmigung bis zu 20 Plätzen, in der Regel vor und nach der verlässlichen Unterrichtszeit eine Betreuung. Die Kinder verlassen den Hort spä-testens im Alter von 14 Jahren, erfahrungsgemäß jedoch eher zwischen 10 und 12 Jahren. Die Öffnung zur Schule und zu anderen institutionellen Betreuungsangeboten bestimmt zu-nehmend die konzeptionelle Ausrichtung der Horte. Betreute Grundschule Seit vielen Jahren sind Betreute Grundschulen ein fester Bestandteil der Schulkindbetreuung in Kiel und stellen eine verlässliche Betreuungsform für die Stadt dar. In den durch ehrenamtli-che Vorstände und freie Träger der Jugendhilfe geführten Einrichtungen, die sich entweder in Räumen der Schule oder in direkter Nähe befinden, werden vor und nach der verlässlichen Unterrichtszeit Schulkinder der 1. bis 4. Klassenstufe betreut. Die meisten Betreuten Grund-schulen bieten in Kiel ein warmes Mittagessen sowie Betreuungszeiten bis ca. 16 Uhr (und häufig darüber hinaus) an. Sie ermöglichen außerdem eine umfangreiche Ferienbetreuung. Offene Ganztagsschule Im Anschluss an den Unterricht besteht bei Offenen Ganztagsschulen für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen, wenn sie auch die Angebote am Nachmittag wahrnehmen. An den Offenen Ganztagsschulen in Kiel nehmen Grundschüle-rinnen und Grundschüler das dortige Angebot an mindestens drei Tagen pro Woche in An-spruch, die Tendenz geht sogar eher in Richtung fünf Tage pro Woche. Für die Bereitstellung werden teilweise Elternbeiträge erhoben. Betreute Grundschulen, die sich an diesen Standor-ten befinden, entwickeln seit Inkrafttreten der Richtlinie über die Förderung von Ganztagsan-geboten an Offenen Ganztagsschulen mit der Offenen Ganztagsschule gemeinsame Rege-lungen über das Betreuungsangebot an der Schule. Offene Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung Diese Betreuungsform zeichnet sich durch eine Verzahnung von Offenem Ganztag und Be-treuter Grundschule aus. Schülerinnen und Schüler haben auch bei dieser Betreuungsform die Option, im Anschluss an den Unterricht ein warmes Mittagessen einzunehmen sowie Frei-zeitangebote wahrzunehmen. Gleichzeitig ist eine verlässliche Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie in Teilen der Ferien gewährleistet, sodass Eltern ihre Berufstätigkeit ausüben können. Die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist freiwillig, nach Anmeldung für ein Schulhalbjahr jedoch verbindlich. Für die Betreuungsleistungen werden einkommensabhän-gige Elternbeiträge erhoben. Gebundene Ganztagschule In Gebundenen Ganztagsschulen wird allen Schülerinnen und Schülern an fünf Tagen pro Woche ein ganztägiges, verbindliches Unterrichts- und Betreuungsangebot ermöglicht. Im Rahmen des Schultages wird ebenfalls die Einnahme eines warmen Mittagessens ermöglicht. Für die Betreuung während der Schulzeiten wird kein Elternbeitrag erhoben. Zum 1. Januar 2015 wurde an den Gebundenen Ganztagsschulen eine einheitliche Randzeiten- und Ferien-betreuung eingeführt. Damit finden Eltern am jeweiligen Schulstandort ein umfängliches und verlässliches Betreuungsangebot vor, das ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf er-möglicht. Für die Randzeiten- und Ferienbetreuung wird ein einkommensabhängiger Eltern-beitrag erhoben. Weitere Formen der Schulkindbetreuung In wenigen Kindertageseinrichtungen werden neben dem regulären Gruppenangebot soge-nannte „pädagogische Mittagstische“ vorgehalten. Es handelt sich hierbei um niedrigschwel-lige Angebote mit kürzeren Betreuungszeiten als z. B. in Horten oder Betreuten Grundschulen. Ziel ist es, den Kindern ein warmes Mittagessen und einen kurzen Aufenthalt im Anschluss an die Schulzeit anzubieten. Pädagogische Mittagstische erhalten eine Förderung, abhängig von der Kinder- und der Betreuungsstundenzahl.

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7.2 Rechtsanspruch Der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege ist in § 24 SGB VIII geregelt. Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht dieser einklagbare Anspruch bereits seit dem Jahr 1996 (Absatz 3), während er für Kinder unter 3 Jahren erst am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Dabei wird differenziert zwischen Kindern unter einem Jahr (Absatz 1) und ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (Absatz 2). Für Schulkinder wurde gesetzlich kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz veran-kert. Für diese Alterskohorte ist lediglich ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhal-ten (Absatz 4). In Absatz 5 ist geregelt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflich-tet sind, Eltern über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Dieses Er-fordernis wurde in Kiel durch die Installation des Servicebüros Kindertagesbetreuung erfüllt. § 24 SGB VIII - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege: (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder

in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemein-schaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

2. die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit

suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hoch-

schulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Le-

bensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kin-dertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf

Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben da-rauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganz-tagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

(4) Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtun-

gen vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend. (5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind ver-

pflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogi-sche Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Landesrecht kann bestimmen, dass die erziehungsberechtigten Personen den zuständi-gen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragte Stelle innerhalb einer be-stimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen.

(6) Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt.

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7.3 Einzelintegration Kinder mit Behinderung haben zum Teil einen besonderen Betreuungsbedarf. Sie erhalten innerhalb der Kindertageseinrichtung Integrationsmaßnahmen, wenn folgende Voraussetzun-gen vorliegen:

• Kindesalter zwischen 3 Jahren bis zum Schuleintritt (= Elementarkinder), • Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Zwölften Buch

Sozialgesetzbuch (SGB XII) und • Bewilligung als teilstationäre Hilfe durch schriftlichen Bescheid

Neben der Betreuung sogenannter Integrationskinder, kurz I-Kinder, in integrativen Gruppen sind auch Einzelintegrationsmaßnahmen in Regel-Elementargruppen möglich. Dafür muss die Gruppengröße allerdings angemessen reduziert werden. Art und Umfang dieser Reduzierung wurden kürzlich neu geregelt und sind tabellarisch in der nachfolgenden Abbildung erläutert:

0 22 22 Regel-Elementar1 18 19 Regel-Elementar

17 19oder2 oder2

16 1816 19

oder2 oder2

15 18oder2 oder2

14 174 11 15 Integrative Gruppe3

Summe Kinderpro Gruppe

Gruppenart

2 Regel-Elementar

3 Regel-Elementar

AnzahlI-Kinder

zzgl.Regelkinder

23 Ändert sich die Anzahl der I-Kinder im laufenden Kindergartenjahr, so ist die Gruppenbele-gung spätestens zu Beginn des folgenden Kindergartenjahres anzupassen. Die neue Redu-zierungspraxis hat bereits Gültigkeit und muss innerhalb einer Übergangszeit bis zum Beginn des Kindergarten-/Schuljahres 2018/2019 in allen Einrichtungen umgesetzt sein.

2 Im Ermessen der Einrichtung nach Rücksprache mit dem Amt für Soziale Dienste, Sachbereich Eingliederungs-

hilfe für Kinder und Jugendliche. 3 Für den Betrieb einer Integrativgruppe ist eine Leistungsvereinbarung erforderlich.

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 1 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchilkseeU3 = 2Elementar = 4Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Pries,Friedrichsort

U3 = 31Elementar = 19Grundschulk. = 2

Dansk Skoleforening for Sydslesvig, Kita Dansk Børnehave:Erweiterung der bestehenden Einrichtung um eine Krippengruppe 8 Std.

Beschlossen 2017,die Inbetriebnahme war ursprünglich für Februar 2018 vorgesehen, verschiebt sich jedoch aufgrund von Verzögerungen der Bauplanung/-ausführung voraussichtlich auf Oktober.

1.200 4.500 4.500 5

HoltenauU3 = 0Elementar = 3Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

SuchsdorfU3 = 18Elementar = 7Grundschulk. = 6

Keine Anträge/Vorschläge.

Wik,Ravensberg,Blücherplatz,Düsternbrook,Brunswik

U3 = 202Elementar = 79Grundschulk. = 37

Keine Anträge/Vorschläge.

SchreventeichU3 = 66Elementar = 18Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Damperhof,Altstadt,Exerzierplatz,Vorstadt

U3 = 75Elementar = 11Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Mettenhof,Hasseldieksdamm

U3 = 88Elementar = 59Grundschulk. = 3

Keine Anträge/Vorschläge.

SüdfriedhofU3 = 42Elementar = 9Grundschulk. = 18

Stadt, Kita Bahnhofstraße:Aufnahme einer neuen Einrichtung in den Bedarfsplan mit zwei Elementargruppen, einer altersgemischten Gruppe sowie einer Krippengruppe, jeweils 8 Std., durch Anmietung von Räumlichkeiten.

Beschlossen 2017,die Maßnahme wird planmäßig zum neuen Kita-Jahr 2018/2019 in Betrieb gehen.

15 54

RusseeU3 = 15Elementar = 4Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

HasseeU3 = 29Elementar = 17Grundschulk. = 17

Kita Waldwiesenzwerge e. V.:Erweiterung der Einrichtung um eine altersgemischte Gruppe 8 Std. nach Umbau anzumietender Räume im Bestandsgebäude.

Beschlossen 2017,die Inbetriebnahme war ursprünglich für August 2017 vorgesehen, verschiebt sich jedoch aufgrund von Verzögerungen der Bauplanung/-ausführung voraussichtlich auf August 2018. Aufgrund räumlicher Einschränkungen erfolgt die Umsetzung der Maßnahme als Elementargruppe.

65.100 156.000 156.000 22

1.) Bereits beschlossene Maßnahmen, deren voraussichtliche Inbetriebnahme in 2018 erfolgt

2018

Bilanz Plätze2020Anträge/Vorschläge der TrägerWartelisten 2018 20192020Handlungsempfehlungen

Betriebskosten (€)Stadtteile 2019

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 2 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

Stadt, Familienzentrum Gaarden:Erweiterung der Einrichtung um vier Elementar- und zwei Krippengruppen nach Fertigstellung des Ersatzbaus Georg-Pfingsten-Straße.

Beschlossen 2017,die Inbetriebnahme war ursprünglich für März 2018 vorgesehen, verschiebt sich jedoch aufgrund von Verzögerungen der Bauplanung/-ausführung voraussichtlich auf Beginn des Kita-Jahres 2018/2019, frühestens auf Juni 2018.

20 88

Stadt, Familienzentrum Gaarden:Abbau einer halben Elementargruppe in der Außenstelle Elisabethstraße und Verlagerung in den Neubau Georg-Pfingsten-Straße.

Beschlossen 2017,die Umsetzung erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzbaus Georg-Pfingsten-Straße und somit verspätet voraussichtlich zum Kita-Jahr 2018/2019.

-10

Stadt, Kita Johannesstraße:Abbau einer Elementargruppe und Rückführung in den Neubau Georg-Pfingsten-Straße.

Beschlossen 2017,die Umsetzung erfolgt nach Fertigstellung des Ersatzbaus Georg-Pfingsten-Straße und somit verspätet voraussichtlich zum Kita-Jahr 2018/2019.

-22

Meimersdorf,Wellsee,Moorsee,Rönne

U3 = 38Elementar = 38Grundschulk. = 2

Pädiko, Kita Einstein:Erweiterung der bestehenden Einrichtung um eine Wald-Elementargruppe 8 Std.

Beschlossen 2017,die Inbetriebnahme war ursprünglich für August 2017 geplant, verspätet sich jedoch voraussichtlich auf Beginn des Kita Jahres 2018/2019. Die Umsetzung erfolgt nicht mit den ursprünglich geplanten 20 Plätzen, da die heimaufsichtliche Betriebserlaubnis nur noch maximal 18 Plätze für Waldgruppen erlaubt.

18

ElmschenhagenU3 = 35Elementar = 35Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Ellerbek,Wellingdorf

U3 = 32Elementar = 33Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Neumühlen-Dietrichsdorf

U3 = 33Elementar = 37Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

StadtweitU3 = 803Elementar = 480Grundschulk. = 134

Keine Anträge/Vorschläge.

66.300 160.500 160.500 40 150 0 0 0 0 0 0 0Summe 1.) Betriebskosten und Plätze der bereits beschlossene Maßnahmen

U3 = 97Elementar = 107Grundschulk. = 14

Gaarden-Süd &Kronsburg,Gaarden-Ost

1.) Bereits beschlossene Maßnahmen, deren voraussichtliche Inbetriebnahme in 2018 erfolgt

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 2020 2018 2019 2020

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 3 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchilkseeU3 = 2Elementar = 4Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Pries,Friedrichsort

U3 = 31Elementar = 19Grundschulk. = 2

Keine Anträge/Vorschläge.

HoltenauU3 = 0Elementar = 3Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

SuchsdorfU3 = 18Elementar = 7Grundschulk. = 6

Keine Anträge/Vorschläge.

Wik,Ravensberg,Blücherplatz,Düsternbrook,Brunswik

U3 = 202Elementar = 79Grundschulk. = 37

Keine Anträge/Vorschläge.

SchreventeichU3 = 66Elementar = 18Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Damperhof,Altstadt,Exerzierplatz,Vorstadt

U3 = 75Elementar = 11Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Mettenhof,Hasseldieksdamm

U3 = 88Elementar = 59Grundschulk. = 3

Keine Anträge/Vorschläge.

SüdfriedhofU3 = 42Elementar = 9Grundschulk. = 18

Keine Anträge/Vorschläge.

RusseeU3 = 15Elementar = 4Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

HasseeU3 = 29Elementar = 17Grundschulk. = 17

Keine Anträge/Vorschläge.

Gaarden-Süd &Kronsburg,Gaarden-Ost

U3 = 97Elementar = 107Grundschulk. = 14

Keine Anträge/Vorschläge.

Meimersdorf,Wellsee,Moorsee,Rönne

U3 = 38Elementar = 38Grundschulk. = 2

Kirchenkreis Altholstein, Kita Kirchenzwerge:Erweiterung um eine Krippen- und eine Elementargruppe sowie eine altersgemischte Gruppe, jeweils 8 Std., in einem Neubau.

Beschlossen 2017,die Inbetriebnahme war ursprünglich für Januar 2018 vorgesehen, verschiebt sich jedoch aufgrund von Verzögerungen der Bauplanung/-ausführung voraussichtlich auf August 2019.

206.400 495.300 495.300 15 32

ElmschenhagenU3 = 35Elementar = 35Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

2020 2021

2.) Bereits beschlossene Maßnahmen, deren voraussichtliche Inbetriebnahme in 2019 erfolgt

20192019Stadtteile Wartelisten HandlungsempfehlungenBilanz PlätzeBetriebskosten (€)

2020 2021Anträge/Vorschläge der Träger

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 4 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

Ellerbek,Wellingdorf

U3 = 32Elementar = 33Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Neumühlen-Dietrichsdorf

U3 = 33Elementar = 37Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

StadtweitU3 = 803Elementar = 480Grundschulk. = 134

Keine Anträge/Vorschläge.

206.400 495.300 495.300 15 32 0 0 0 0 0 0 0

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchilkseeU3 = 2Elementar = 4Grundschulk. = 4

Stadt, Kita Langenfelde:Erweiterung des Betreuungsangebotes um eine Elementargruppe 8 Std. in vorhandenen Räumen.

Rücknahme des Beschlusses aus 2016,da die Räumlichkeiten für eine Gruppe zu klein sind und für halbe Gruppen grundsätzlich keine Betriebserlaubnis mehr erteilt wird. Alternativen, z. B. als Strandgruppe, lassen sich nicht ohne weiteres realisieren. Der Antrag wurde daher vom Träger zurückgezogen.

Pries,Friedrichsort

U3 = 31Elementar = 19Grundschulk. = 2

Keine Anträge/Vorschläge.

HoltenauU3 = 0Elementar = 3Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

SuchsdorfU3 = 18Elementar = 7Grundschulk. = 6

Keine Anträge/Vorschläge.

Wik,Ravensberg,Blücherplatz,Düsternbrook,Brunswik

U3 = 202Elementar = 79Grundschulk. = 37

Pädiko, Waldkita Projensdorfer Gehölz:Erweiterung der bestehenden Einrichtung um eine Wald-Krippengruppe 8 Std.

Rücknahme des Beschlusses aus 2017,der Träger zieht den Antrag zurück, da die erforderliche Notunterkunft nicht realisiert werden konnte.

-174.000 -174.000 -174.000

SchreventeichU3 = 66Elementar = 18Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Damperhof,Altstadt,Exerzierplatz,Vorstadt

U3 = 75Elementar = 11Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

2020

3.) Bereits beschlossene, aber nicht umgesetzte Maßnahmen

Stadtteile Wartelisten

Summe 2.) Betriebskosten und Plätze der bereits beschlossenen Maßnahmen

Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 20202018 2019

2.) Bereits beschlossene Maßnahmen, deren voraussichtliche Inbetriebnahme in 2019 erfolgt

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2019 2020 2021 2019 2020 2021

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 5 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

Mettenhof,Hasseldieksdamm

U3 = 88Elementar = 59Grundschulk. = 3

Kirchenkreis Altholstein, Kita Mettenhof:Erweiterung der bestehenden Einrichtung um zwei Elementargruppen 8 Std. nach Umbau vorhandener Räume des Gemeindehauses.

Rücknahme des Beschlusses aus 2016,da festgestellt wurde, dass die Maßnahme nicht wirtschaftlich gewesen wäre, wurde der Antrag vom Träger zurückgezogen.

-130.200 -312.400 -312.400

SüdfriedhofU3 = 42Elementar = 9Grundschulk. = 18

Keine Anträge/Vorschläge.

RusseeU3 = 15Elementar = 4Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

HasseeU3 = 29Elementar = 17Grundschulk. = 17

Keine Anträge/Vorschläge.

Gaarden-Süd &Kronsburg,Gaarden-Ost

U3 = 97Elementar = 107Grundschulk. = 14

Stadt, Familienzentrum Gaarden:Erweiterung der bestehenden Einrichtung um eine Elementargruppe 4 Std. in den Horträumen der Außenstelle Bahnhofstraße.

Rücknahme des Beschlusses aus 2017,für die Umsetzung der Maßnahme wurde die heimaufsichtliche Betriebserlaubnis versagt, der Träger zieht den Antrag deshalb zurück.

Meimersdorf,Wellsee,Moorsee,Rönne

U3 = 38Elementar = 38Grundschulk. = 2

Keine Anträge/Vorschläge.

ElmschenhagenU3 = 35Elementar = 35Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Ellerbek,Wellingdorf

U3 = 32Elementar = 33Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Neumühlen-Dietrichsdorf

U3 = 33Elementar = 37Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

StadtweitU3 = 803Elementar = 480Grundschulk. = 134

Keine Anträge/Vorschläge.

-304.200 -486.400 -486.400 0 0 0 0 0 0 0 0 0Summe 3.) Betriebskosten und Plätze der bereits beschlossenen, nicht umgesetzten Maßnahmen

3.) Bereits beschlossene, aber nicht umgesetzte Maßnahmen

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 2020 2018 2019 2020

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 6 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchilkseeU3 = 2Elementar = 4Grundschulk. = 4

Kirchengemeinde Schilksee/Strande, Kita Ankerplatz:Umwandlung von zwei halben altersgemischten Gruppen 6 Std. und 8 Std. in zwei halbe Elementargruppen 6 Std. und 8 Std.

Zustimmung,um die Anschlussversorgung der unter 3-Jährigen im Stadtteil zu verbessern.

-3.224 -7.738 -7.738 -5 12

AWO, KH An der Schanze - Familienzentrum Friedrichsort:Umwandlung einer halben Hortgruppe in eine halbe Elementargruppe 8 Std.

Zustimmung,aufgrund der Versorgung durch die Schule ist die Nachfrage nach Hortplätze gesunken. Die Raumkapäzitäten können für Elementarbetreuung umgenutzt werden.

7.600 18.100 18.100 11 -10

Offene Ganztagsschule Fritz-Reuter-Schule:Erweiterung des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung um 40 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 24.000 Euro.

40

HoltenauU3 = 0Elementar = 3Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

Stadt, Kita Amrumring:Abbau einer Hortgruppe.

Zustimmung,aufgrund der Versorgung durch die Schule ist die Nachfrage nach Hortplätze gesunken. Die Möglichkeit einer etwaigen Nachnutzung der Raumkapazitäten für eine U6-Betreuung wird noch geprüft.

-20

Grundschule Suchsdorf, Betreute Grundschule:Erweiterung des Betreuungsangebotes um 15 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 12.500 Euro.

15

Stadt, Kita Holtenauer Straße:Erweiterung der Außenstelle im Elendsredder durch jeweils eine altersgemischte Gruppe, Krippen- und Elementargruppe 8 Std. in Containern.

Zustimmung,die Container werden auf einem städtischen Gelände in unmittelbarer Nähe der Friedrich-Junge-Schule Wik aufgestellt und sorgen kurzfristig für einen Abbau der Wartelisten im Stadtgebiet.

15 32

Offene Ganztagsschule Friedrich-Junge-Gemeinschaftsschule Schreventeich/Wik (mit Grundschule Wik):Erweiterung des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung um 10 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 218, jährliche Betriebskosten 8.000 Euro.

10

SchreventeichU3 = 66Elementar = 18Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Anträge/Vorschläge der TrägerStadtteile Wartelisten Handlungsempfehlungen 2018 2019 2018 202020192020

4.) Neue Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

U3 = 31Elementar = 19Grundschulk. = 2

Pries,Friedrichsort

U3 = 18Elementar = 7Grundschulk. = 6

Suchsdorf

U3 = 202Elementar = 79Grundschulk. = 37

Wik,Ravensberg,Blücherplatz,Düsternbrook,Brunswik

Bilanz PlätzeBetriebskosten (€)

Page 99: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 7 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

Muhliusschule, Betreute Grundschule:Erweiterung des Betreuungsangebotes um 10 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 6.700 Euro.

10

Pädiko, Kita Colorito:Abbau einer halben altersgemischten Abend-Gruppe.

Zustimmung,die Nachfrage der besonderen Betreuungszeiten dieses Angebotes ist stark zurückgegangen. Die Betreuung erfolgte im Rahmen einer Doppelraumnutzung.

-34.400 -82.600 -82.600 -3 -5

Pädiko, Kita Colorito:Umwandlung einer Krippengruppe (mit 8 Plätzen) 8 Std. in eine altersgemischte Gruppe 8 Std.

Zustimmung,um die Anschlussversorgung der unter 3-Jährigen im Innenstadtbereich zu verbessern.

15.100 25.800 25.800 -3 10

AWO, KH Narvikstraße:Abbau einer Wald-Elementargruppe 4 Std. sowie Erweiterung um eine Krippengruppe 8 Std. im Bestandsgebäude.

Zustimmung,die Wald-Elementargruppe hat keine ausreichende Auslastung, hingegen ist die Nachfrage nach U3-Betreuung weiter gestiegen.

40.000 95.900 95.900 10 -18

Stadt, Familienzentrum Osloring:Abbau von zwei Elementargruppen, die aktuell noch in den Räumen der Grundschule Russee untergebracht sind.

Zustimmung,die Räume in der Schule müssen zwingend wieder der Schulnutzung zugeführt werden.

-44

SüdfriedhofU3 = 42Elementar = 9Grundschulk. = 18

Keine Anträge/Vorschläge.

AWO, KH Spreeallee:Umwandlung einer halben Hortgruppe in eine Krippengruppe 8 Std.

Zustimmung,die Schulkindbetreuung wird durch die Schule sichergestellt, sodass die freiwerdenden Räume bedarfsgerecht für U3-Betreuung genutzt werden können.

47.500 114.000 114.000 10 -10

Stadt, Kita Russee:Umwandlung einer Hortgruppe in eine Elementargruppe 8 Std.

Zustimmung,die Schulkindbetreuung wird durch die Schule sichergestellt, sodass die freiwerdenden Räume für Elementarbetreuung genutzt werden können.

22 -20

Grundschule Russee, Betreute Grundschule:Erweiterung des Betreuungsangebotes um 40 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 25.000 Euro.

40

HasseeU3 = 29Elementar = 17Grundschulk. = 17

AWO, KH Hasseer Straße:Erweiterung der bestehenden Einrichtung um eine Krippengruppe 8 Std.

Zustimmung,da entsprechender Bedarf vorhanden ist. 72.500 174.000 174.000 10

U3 = 88Elementar = 59Grundschulk. = 3

Mettenhof,Hasseldieksdamm

Damperhof,Altstadt,Exerzierplatz,Vorstadt

U3 = 75Elementar = 11Grundschulk. = 9

U3 = 15Elementar = 4Grundschulk. = 0

Russee

4.) Neue Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 2020 2018 2019 2020

Page 100: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 8 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

Gaarden-Süd &Kronsburg,Gaarden-Ost

U3 = 97Elementar = 107Grundschulk. = 14

Grundschule Kronsburg, Betreute Grundschule:Erweiterung des Betreuungsangebotes um 5 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 4.000 Euro.

5

DRK, Familienzentrum Wellsee:Umwandlung einer Hortgruppe in eine Krippengruppe 8 Std. nach Fertigstellung eines Anbaus der Bestandseinrichtung.

Zustimmung,die Schulkindbetreuung wird durch die Schule sichergestellt, sodass die freiwerdenden Räume bedarfsgerecht für U3-Betreuung genutzt werden können. Der fehlende Schlafraum wird durch einen Anbau kompensiert.

22.500 54.000 54.000 10 -20

Pädiko, Kita EinStein:Abbau einer Hortgruppe sowie des Angebots der sonstigen Schulkindbetreuung (pädagogischer Mittagstisch).

Zustimmung,die Schulkindbetreuung wird durch die Schule sichergestellt. Die freiwerdenden Räume werden zukünftig der Offenen Jugendarbeit zur Verfügung stehen, die bislang über keine eigenen Räumlichkeiten verfügt.

-87.900 -211.000 -211.000 -50

Pädiko, Kita Kinderdorf:Abbau einer Wald-Elementargruppe 8 Std. im Molfseer Gehölz.

Zustimmung,der Aufwand, die Kinder täglich in das Gebiet der Gemeinde Molfsee zu befördern, zieht zunehmend organisatorische und finanzielle Probleme nach sich. Eine Verlagerung in das Kieler Stadtgebiet ist mangels geeigneter Flächen bislang nicht möglich gewesen.

-65.100 -156.200 -156.200 -20

Johanna-Mestorf-Schule, Betreute Grundschule:Erweiterung des Betreuungsangebotes um 10 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 16.000 Euro.

10

Offene Ganztagsschule Matthias-Claudius-Schule:Erweiterung des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule mit bedarfsorientierter Betreuung um 55 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 28.000 Euro.

55

Lilli-Martius-Schule, Betreute Grundschule:Erweiterung des Betreuungsangebotes um 10 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 218, jährliche Betriebskosten 7.000 Euro.

10

Ellerbek,Wellingdorf

U3 = 32Elementar = 33Grundschulk. = 4

Offene Ganztagsschule Gerhart-Hauptmann-Schule:Erweiterung des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule mit bedarforientierter Betreuung um 30 Plätze.

Zustimmung,da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an der Schule gestiegen ist.Produktgruppe 211, jährliche Betriebskosten 15.000 Euro.

30

Elmschenhagen

U3 = 38Elementar = 38Grundschulk. = 2

Meimersdorf,Wellsee,Moorsee,Rönne

U3 = 35Elementar = 35Grundschulk. = 9

4.) Neue Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 2020 2018 2019 2020

Page 101: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 9 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

Neumühlen-Dietrichsdorf

U3 = 33Elementar = 37Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

N. N., Familiengruppe Milchstraße:Aufnahme einer Kita mit einer altersgemischten Gruppe in anzumietenden Räumen in die Bedarfsplanung.

Ablehnung,zwar liegt ein Antrag vor, jedoch existiert kein rechtsfähiger Träger. Zudem sind keine konkreten Räumlichkeiten bzw. Standorte vorhanden. Dementsprechend konnte weder Angebotsnotwendigkeit noch Wirtschaftlichkeit der Maßnahme geprüft werden.

Freiberufliche Tagespflege:Erweiterung des über eine Trägerlösung organisierten Vertretungsmodells um eine weitere Tagespflegeperson.

Zustimmung,die Kapazitäten sind voll ausgelastet, eine weitere Vertretungskraft ist notwendig, um den Bedarfen gerecht zu werden.

13.200 31.700 31.700

Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen in Kitas freier Träger:Fortführung des bisher über Landesmittel geförderten Projektes in verschiedenen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes mit 9 Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen.

Zustimmung,das Angebot hat sich erfolgreich etabliert und wird sowohl von Einrichtungen als auch Eltern gut angenommen.

95.770 97.155 98.540

Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen in städtischen Kitas:Fortführung des bisher über Landesmittel geförderten Projektes in verschiedenen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes mit 8 Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen.

Zustimmung,das Angebot hat sich erfolgreich etabliert und wird sowohl von Einrichtungen als auch Eltern gut angenommen.

123.546 153.117 154.502 44 0 95 0 0 0 0 0 0Summe 4.) der neuen Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

StadtweitU3 = 803Elementar = 480Grundschulk. = 134

4.) Neue Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 2020 2018 2019 2020

Page 102: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 10 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchilkseeU3 = 2Elementar = 4Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Pries,Friedrichsort

U3 = 31Elementar = 19Grundschulk. = 2

Keine Anträge/Vorschläge.

HoltenauU3 = 0Elementar = 3Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

SuchsdorfU3 = 18Elementar = 7Grundschulk. = 6

Keine Anträge/Vorschläge.

Wik,Ravensberg,Blücherplatz,Düsternbrook,Brunswik

U3 = 202Elementar = 79Grundschulk. = 37

Keine Anträge/Vorschläge.

SchreventeichU3 = 66Elementar = 18Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Damperhof,Altstadt,Exerzierplatz,Vorstadt

U3 = 75Elementar = 11Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Mettenhof,Hasseldieksdamm

U3 = 88Elementar = 59Grundschulk. = 3

Keine Anträge/Vorschläge.

SüdfriedhofU3 = 42Elementar = 9Grundschulk. = 18

Keine Anträge/Vorschläge.

RusseeU3 = 15Elementar = 4Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

HasseeU3 = 29Elementar = 17Grundschulk. = 17

Keine Anträge/Vorschläge.

Gaarden-Süd &Kronsburg,Gaarden-Ost

U3 = 97Elementar = 107Grundschulk. = 14

Gründungsinitiative f. interkulturelle Waldorfpädagogik in Gaarden e. V., Ernestinenstraße:Aufnahme einer Kita als Neubau mit zwei Elementargruppen 8 Std., einer Elementargruppe 6 Std., zwei Krippengruppen 8 Std. und einer Krippengruppe 6 Std. in die Bedarfsplanung.

Zustimmung,zur Deckung der Bedarfslage entsteht zum Kita-Jahr 2019/2020 ein 6-gruppiger Neubau eines neuen Kieler Trägers.

378.400 908.100 908.100 30 66

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger Handlungsempfehlungen

5.) Neue Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2019/2020

Bilanz PlätzeBetriebskosten (€)

2019 2020 2021 2019 2020 2021

Page 103: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 11 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10Meimersdorf,Wellsee,Moorsee,Rönne

U3 = 38Elementar = 38Grundschulk. = 2

Keine Anträge/Vorschläge.

ElmschenhagenU3 = 35Elementar = 35Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Ellerbek,Wellingdorf

U3 = 32Elementar = 33Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Neumühlen-Dietrichsdorf

U3 = 33Elementar = 37Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

StadtweitU3 = 803Elementar = 480Grundschulk. = 134

Keine Anträge/Vorschläge.

378.400 908.100 908.100 30 66 0 0 0 0 0 0 0

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchilkseeU3 = 2Elementar = 4Grundschulk. = 4

Keine Anträge/Vorschläge.

Pries,Friedrichsort

U3 = 31Elementar = 19Grundschulk. = 2

Keine Anträge/Vorschläge.

HoltenauU3 = 0Elementar = 3Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

AWO, KH Nienbrügger Weg:Umwandlung einer halben Elementragruppe 8 Std. in 6 Std.

Zustimmung -6.500 -15.700 -15.700 11

Kirchenkreis Altholstein, Kita Suchsdorf:Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in 8 Std.

Zustimmung 6.500 15.700 15.700 11

Wik,Ravensberg,Blücherplatz,Düsternbrook,Brunswik

U3 = 202Elementar = 79Grundschulk. = 37

Stadt, Kita Woltersweg:Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in 8 Std.

Zustimmung 11

Summe 5.) der neuen Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2019/2020

Stadtteile Anträge/Vorschläge der Träger 2018 20192018

6.) Bedarfsgerechte Umwandlungen von Betreuungsplätzen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

Betriebskosten (€)Wartelisten Handlungsempfehlungen 2019 2020

Bilanz Plätze2020

U3 = 18Elementar = 7Grundschulk. = 6

Suchsdorf

5.) Neue Plätze und Einrichtungen im Kindergarten-/Schuljahr 2019/2020

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2019 2020 2021 2019 2020 2021

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Anlage 2 Handlungsvorschläge Seite 12 von 12

0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10 0-<3 3-<6 6-<10

SchreventeichU3 = 66Elementar = 18Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Damperhof,Altstadt,Exerzierplatz,Vorstadt

U3 = 75Elementar = 11Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

AWO, KH Narvikstraße:Umwandlung einer halben Wald-Elementargruppe 6 Std. in 8 Std.

Zustimmung 6.500 15.700 15.700 9

Schulverein der Freien Waldorfschule Kiel, Waldorfkindergarten:Umwandlung einer Elementargruppe 6 Std. in 8 Std.

Zustimmung 13.100 31.300 31.300 22

SüdfriedhofU3 = 42Elementar = 9Grundschulk. = 18

Keine Anträge/Vorschläge.

RusseeU3 = 15Elementar = 4Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

HasseeU3 = 29Elementar = 17Grundschulk. = 17

Keine Anträge/Vorschläge.

Gaarden-Süd &Kronsburg,Gaarden-Ost

U3 = 97Elementar = 107Grundschulk. = 14

Stadt, Kita Johannesstraße:Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in 8 Std.

Zustimmung 11

Meimersdorf,Wellsee,Moorsee,Rönne

U3 = 38Elementar = 38Grundschulk. = 2

Stadt, Kita Am Dorfplatz:Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in 8 Std.

Zustimmung 11

ElmschenhagenU3 = 35Elementar = 35Grundschulk. = 9

Keine Anträge/Vorschläge.

Ellerbek,Wellingdorf

U3 = 32Elementar = 33Grundschulk. = 4

Stadt, Kita Poppenrade:Umwandlung einer halben Elementargruppe 5 Std. in 6 Std.

Zustimmung 11

Neumühlen-Dietrichsdorf

U3 = 33Elementar = 37Grundschulk. = 0

Keine Anträge/Vorschläge.

StadtweitU3 = 803Elementar = 480Grundschulk. = 134

Keine Anträge/Vorschläge.

19.600 47.000 47.000 0 97 0 0 0 0 0 0 0Summe 6.) der bedarfsgerechten Umwandlungen von Betreuungsplätzen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

U3 = 88Elementar = 59Grundschulk. = 3

Mettenhof,Hasseldieksdamm

6.) Bedarfsgerechte Umwandlungen von Betreuungsplätzen im Kindergarten-/Schuljahr 2018/2019

Stadtteile Wartelisten Anträge/Vorschläge der Träger HandlungsempfehlungenBetriebskosten (€) Bilanz Plätze

2018 2019 2020 2018 2019 2020

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Anlage 3 Seite 1 von 2 Veränderungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 Kindertagesein-richtung Geplante Maßnahme Stundenveränderung

Am Dorfplatz Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in eine halbe Elementargruppe 8 Std.

4,75 FK-Std. 4,25 ZK-Std. 0,69 Küchenstd.

Amrumring Abbau einer Hortgruppe

-29,40 FK-Std. -19,00 ZK-Std. -12,12 Küchenstd. -4,00 Hausaufg.hilfe

Familienzentrum Gaarden Beschlussrücknahme

-29,80 FK-Std. -14,00 ZK-Std. -2,25 Küchenstd.

Familienzentrum Osloring Abbau von zwei Elementargruppen 8 Std.

-105,75 FK-Std. -58,00 ZK-Std. -29,24 Küchenstd.

Holtenauer Straße

Inbetriebnahme jeweils einer Krippen- und Elementargruppe sowie einer altersgemischten Gruppe 8 Std.

171,38 FK-Std. 103,63 ZK-Std. 32,00 Küchenstd.

Johannesstraße Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in eine halbe Elementargruppe 8 Std.

4,75 FK-Std. 4,25 ZK-Std. 0,69 Küchenstd.

Langenfelde Beschlussrücknahme -58,00 FK-Std. -29,00 ZK-Std. -14,62 Küchenstd.

Poppenrade Umwandlung einer halben Elementargruppe 5 Std. in eine halbe Elementargruppe 6 Std.

2,18 FK-Std. 1,63 ZK-Std. 0,00 Küchenstd.

Russee Abbau einer Hortgruppe und Inbetriebnahme einer Elementargruppe 8 Std.

18,60 FK-Std. 10,00 ZK-Std. 2,50 Küchenstd.

-4,00 Hausaufg.hilfe

Woltersweg Umwandlung einer halben Elementargruppe 6 Std. in eine halbe Elementargruppe 8 Std.

4,75 FK-Std. 4,25 ZK-Std. 0,69 Küchenstd.

Betreuungsbereich Std. ges.

Plan- stellen

Entgelt- gruppe

Kosten pro Jahr 2018 2019 2020

Fachkraft (FK): Erzieher/in -16,54 -0,42 S8a -82.544 € -23.877 € -24.216 € Zweitkraft (ZK): Sozialpäd. Assistent/in 8,01 0,21 S3 -26.207 € 9.817 € 9.961 €

Hausaufgabenhilfe -8,00 -0,21 S3 -4.017 € -9.805 € -9.949 € Küchenkraft -21,66 -0,56 E2Ü -20.704 € -24.104 € -24.492 € Kita-Lotsin/Kita-Lotse 80,00 2,05 E2 81.581 € 86.359 € 87.590 € Praktikant/in 351,00 9,00 - 9.225 € 22.140 € 22.140 € Gesamt 392,81 10,07 -42.665 € 60.531 € 61.033 €

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Anlage 3 Seite 2 von 2

Verwaltungsbereich Std. ges.

Plan- stellen

Entgelt- gruppe

Kosten pro Jahr 2018 2019 2020

Förderung freier Träger: Sachbearbeiter/in 0,00 0,00 E8 -3.497 € -4.970 € 0 €

Gebühren, Beiträge und Sozialstaffelausgleich: Sachbearbeiter/in

7,35 0,19 E6 2.082 € 7.021 € 9.908 €

Gesamt 7,35 0,19 -1.415 € 2.051 € 9.908 € Die Mehraufwendungen im Betreuungsbereich sind Folge der beantragten Maßnahmen gemäß Anlage 2 (Handlungsvorschläge). Gleiches gilt für die Verwaltungsbereiche Förderung freier Trä-ger und Gebühren/Beiträge/Sozialstaffelausgleich. Die negativen Zahlen im Betreuungs- und Verwaltungsbereich resultieren aus nicht umgesetzten Beschlüssen und dem Abbau von Kita-Gruppen gemäß neuer Anträge. Die Haushaltsmittel werden je nach Umsetzungszeitpunkt der einzelnen Maßnahmen benötigt (siehe ebenfalls Anlage 2). Die genannten Jahressummen um-fassen daher nur die jeweils anteiligen Kosten für die entsprechenden Monate. Die Kostenbe-rechnung wurde auf Basis der jeweiligen Jahreswerte aus der Personalkostentabelle für die Stel-lenplanung 2018 vorgenommen.

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Anlage 4 Ausbaustand Kindertagesbetreuung am 31.12.2017 Seite 1 von 4

Einrichtung/Stadtteil Adresse PLZ

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3-J

ährig

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Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 0 0 0Altstadt (keine Einrichtungen) 0 0 0 15 15 4 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%BGS Hardenbergschule DRK Hardenbergstraße 9 24105 0 0 150BGS Hardenbergzwerge Hardenbergstraße 9 24105 0 0 150BGS Reventlouschule PÄDIKO Beselerallee 45 24105 0 0 95Ev. Kita Heiligengeist Holtenauer Straße 91 24105 10 22 0HDU-Kinderhaus Beselerallee 40 24105 5 32 20Kath. Kita St. Heinrich Feldstraße 172 24105 0 22 0Kindergarten Bullerby Feldstraße 104 24105 0 22 0Kindergarten Wrangelstraße Wrangelstraße 49 24105 0 16 0Kindergruppe Die Pusteblume Feldstraße 92 24105 5 10 0Kinderstube Kiel Wrangelstraße 16 24105 30 22 0ASB Kita Trudelmaus Blücherstraße 8 24105 0 22 0PÄDIKO Schulkindbetr. Wrangelstraße Wrangelstraße 56 24105 0 0 20BGS Spielschule Reventlouschule Beselerallee 45 24105 0 0 36Städt. Kita Beselerallee Beselerallee 55 24105 0 66 60Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 46 0 0Blücherplatz 96 234 531 377 295 261 25,5% 79,3% 203,4% 203,4%Haus der Familie Lornsenstraße 14 24105 10 0 20Kinderladen Spiel und Aktion Lornsenstraße 28 24105 5 10 0Kita des UKSH Campus Kiel Feldstraße 18a 24105 80 75 0Kita Luv & Lee Feldstraße 5 24105 20 22 0PÄDIKO Kita Farbklecks Gerhardstraße 36 24105 5 10 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 7 0 0Brunswik 127 117 20 126 96 72 100,8% 121,9% 27,8% 27,8%BGS Muhliusschule Legienstraße 23 24103 0 0 70CompanyKids Kiel Legienstraße 22 24103 10 0 0Die Strandläufer Jägersberg 7 24103 15 10 0DRK Kita Blocksberg Blocksberg 7 24103 20 86 0Kath. Kita St. Answerushaus Muhliusstraße 67 24103 20 0 0Muhliusschule Legienstraße 23 24103 0 0 21Muhliusschule CVJM (bed.orient.) Legienstraße 23 24103 0 0 60Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 6 0 0Damperhof 71 96 151 65 60 39 109,2% 160,0% 333,3% 387,2%Kita Niemannsweg Niemannsweg 153 24105 20 66 0PÄDIKO Waldkita Düsternbrooker Gehölz Knooper Weg 75 (Büro) 24116 10 20 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 6 0 0Düsternbrook 36 86 0 80 90 87 45,0% 95,6% 0,0% 0,0%BGS Gerhart-Hauptmann-Schule Große Ziegelstraße 62 24148 0 0 45Ellerbeker Schule Klausdorfer Weg 62 24148 0 0 14Ellerbeker Schule (bed.orient.) Klausdorfer Weg 62 24148 0 0 70Ellerbeker Schule (FzG) Klausdorfer Weg 62 24148 0 0 4FzG Ellerbeker Schule Klausdorfer Weg 62 24148 0 0 8Gerhart-Hauptmann-Schule (bed.orient.) Große Ziegelstraße 62 24148 0 0 100Städt. Kita Hangstraße Hangstraße 59 24148 35 76 40Städt. Kita Poppenrade Poppenrade 5 24148 0 63 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 3 0 0Ellerbek 38 139 281 181 182 176 21,0% 76,4% 149,4% 159,7%AWO KH Tiroler Ring Tiroler Ring 290 24147 15 76 30BGS Lilli-Martius-Schule Allgäuer Straße 30 24146 0 0 75BGS Schülerinsel Hermann-Löns-Schule Tiroler Ring 289 24147 0 0 70Ev. Kindergarten Stephanus Allgäuer Straße 1 24146 0 22 0Ev. Kindergarten Weinberg Weinberg 1 24147 0 22 0Ev. Familienzentrum Elmschenhagen Lechweg 59 24146 10 87 0Hermann-Löns-Schule Tiroler Ring 289 24147 0 0 45Kath. Kita St. Antoniushaus Rüsterstraße 30 24146 25 32 0Kinderkrippe Waldwiese-Kroog Rönner Weg 56 24146 10 0 0Kinderladen Elmschlinge Dorfstraße 17 24146 5 10 0Kita Lug ins Land Rönner Weg 62 24146 0 22 0Kita Rasselbande Im Dorfe 1 24146 5 10 0Kita Waldhof Rönner Weg 75 24146 0 22 0Lilli-Martius-Schule Allgäuer Straße 30 24146 0 0 151Matthias-Claudius-Schule Dorfstraße 4 24146 0 0 100Matthias-Claudius-Schule (bed.orient.) Dorfstraße 4 24146 0 0 85Städt. Kita Franzensbader Straße Franzensbader Straße 34 24146 0 44 0Städt. Kita Jettkorn Jettkorn 3 24146 20 88 0Städt. Kita Tiroler Ring Tiroler Ring 283 24147 5 76 40Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 41 2 0Elmschenhagen 136 513 596 444 565 545 30,6% 90,8% 55,0% 109,4%

Einrichtungen Betreuungsplätze Bevölkerung Versorgungsquoten

Page 108: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 4 Ausbaustand Kindertagesbetreuung am 31.12.2017 Seite 2 von 4

Einrichtung/Stadtteil Adresse PLZ

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Einrichtungen Betreuungsplätze Bevölkerung Versorgungsquoten

Ev. Kita Jakobi Knooper Weg 53 24103 10 44 0KiLa Sprotten Damperhofstraße 5 24103 5 10 0Kinder für Kinder Prüner Gang 14 24103 40 22 0Kinderladen Brook Kirchhofallee 29 24103 5 10 0PÄDIKO Kita Colorito Herzog-Friedrich-Straße 81 24103 61 49 0PÄDIKO Kita Kaleidoskop Sternstraße 7a 24103 0 15 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 4 0 0Exerzierplatz 125 150 0 154 110 72 81,2% 136,4% 0,0% 0,0%Ev. Kita Lummerland - FZ Friedrichsort Koloniestraße 3 24159 10 42 0AWO KH An der Schanze - FZ Friedrichsort An der Schanze 25 24159 35 76 20BGS Lernwerft - Club Of Rome Schule Skagerrakufer 5 24159 0 0 50Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 1 0 0Friedrichsort 46 118 70 66 64 57 69,7% 184,4% 122,8% 122,8%AWO KH Steinmarderweg Steinmarderweg 6 24143 10 66 0Ev. Kita Gaarden Stoschstraße 50 24143 10 20 0Städt. Familienzentrum Gaarden Kaiserstraße 92 24143 20 110 45AWO Familienzentrum Gustav-Schatz-Hof Gustav-Schatz-Hof 10 24143 30 66 0Hans-Christian-Andersen-Schule Stoschstraße 24 24143 0 0 430PÄDIKO Kinderkrippe Gaarden Kaiserstraße 31c 24143 20 0 0Städt. Kita Helmholtzstraße Helmholtzstraße 19 24143 10 88 0Städt. Kita Hügelstraße Hügelstraße 10 24143 10 88 0Städt. Kita Johannesstraße Johannesstraße 12 24143 25 160 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 35 3 2Gaarden-Ost 170 601 477 723 686 636 23,5% 87,6% 75,0% 75,0%AWO KH Krummbogen Krummbogen 87 24113 20 75 0AWO KH Mühlenteich Mühlenteich 2 24143 10 66 20BGS Christliche Schule Kiel Diesterwegstraße 20 24113 0 0 50BGS Kronsbären Kuhlacker 30 24145 0 0 150PÄDIKO Waldkita Vieburger Gehölz Knooper Weg 75 (Büro) 24116 10 20 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 7 0 0Gaarden-Süd u. Kronsburg 47 161 220 313 330 313 15,0% 48,8% 70,3% 70,3%AWO KH Hasseer Straße Hasseer Straße 15 24113 25 76 20BGS Theodor-Heuss-Schule Rendsburger Landstraße 155 24113 0 0 40BGS Waldwiesenzwerge T-H-S Wulfsbrook 6 24113 0 0 60BGS Uwe-Jens-Lornsen-Schule Speckenbeker Weg 71 24113 0 0 110Die kleinen Hammeraner Kirchenmäuse Vorderkronsberg 22 24113 15 10 0Eider-Kinderladen Speckenbeker Weg 71 24113 0 22 0Ev. Kita Michaelis Schleswiger Straße 57 24113 10 57 0Kindergarten Am Moorwiesengraben Am Moorwiesengraben 22 24113 5 10 0Kita Kleine Hände Hamburger Chaussee 154 24113 30 22 0Städt. Kita Rendsburger Landstraße Rendsburger Landstraße 141 24113 5 44 65Villa Kunterbunt Rendsburger Landstraße 214 24113 0 44 20Waldwiesenzwerge Wulfsbrook 32 24113 10 22 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 14 1 0Hassee 114 308 315 274 265 286 41,6% 116,2% 110,1% 110,1%Außenstelle FzG Lilli-Nielsen-Schule Melsdorfer Straße 53 24109 0 0 8Außenstelle Lilli-Nielsen-Schule (FzG) Melsdorfer Straße 53 24109 0 0 34BGS Freie Waldorfschule Kiel Hofholzallee 20 24109 0 0 50BGS Gorch-Fock-Schule Melsdorfer Straße 53 24109 0 0 120Ev. Kita Hasseldieksdamm Am Wohld 4 24109 30 99 0Gorch-Fock-Schule Melsdorfer Straße 53 24109 0 0 49Kollhorster Wald- und Wiesenhüpfer Am Dorfplatz 18 (Büro) 24145 0 18 0Rudolf-Steiner-Kindergarten Melsdorfer Straße 15 24109 0 15 0Waldorfkindergarten Kiel Hofholzallee 20 24109 20 88 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 6 1 0Hasseldieksdamm 56 221 261 60 73 85 93,3% 302,7% 209,4% 307,1%BGS Grundschule Holtenau Richthofenstraße 14 24159 0 0 110Ev. Kita Hoppetosse Richthofenstraße 26a 24159 20 59 0Kita Grashüpfer Nixenweg 4 24159 0 22 0Kita Lernwerft Schusterkrug 5 24159 20 44 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 10 0 0Holtenau 50 125 110 123 142 163 40,7% 88,0% 67,5% 67,5%BGS Meimersdorfer Füchse Lütt Steenbusch 41 24145 0 0 160PÄDIKO Kita EinStein Grönhorst 10 24145 0 108 50PÄDIKO Kita Kinderdorf Bustorfer Weg 59 24145 40 86 0PÄDIKO Krippenhaus Neumeimersdorf Grönhorst 11 24145 38 0 0Städt. Kita Am Dorfplatz Am Dorfplatz 25 24145 30 66 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 3 2 0Meimersdorf 111 262 210 164 201 218 67,7% 130,3% 96,3% 96,3%

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Anlage 4 Ausbaustand Kindertagesbetreuung am 31.12.2017 Seite 3 von 4

Einrichtung/Stadtteil Adresse PLZ

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Einrichtungen Betreuungsplätze Bevölkerung Versorgungsquoten

ASB Kita Pfützenhopser Stockholmstraße 14 24109 10 88 0AWO KH Jütlandring Jütlandring 217 24109 10 66 50AWO KH Narvikstraße Narvikstraße 3 24109 10 124 0Ev. Kita Mettenhof Jütlandring 143 24109 10 79 0Ev. Thomas-Kindergarten Skandinaviendamm 350 24109 5 32 0HdF Familienzentrum Bunte Welt Bergenring 4 24109 30 0 0Städt. Familienzentrum Osloring Osloring 2a 24109 10 176 0AWO Familienzentrum Sibeliusweg Sibeliusweg 2 24109 10 124 0FzK Lilli-Nielsen-Schule Vaasastraße 43 24109 0 0 8Janusz Korczak-Haus Skandinaviendamm 352 24109 30 147 0Lilli-Nielsen-Schule (FzK) Vaasastraße 43 24109 0 0 20Max-Tau-Schule Odensestraße 6 24109 0 0 70Schule am Göteborgring Gotlandwinkel 16 24109 0 0 339Schule am Heidenberger Teich Skagenweg 25 24109 0 0 467Städt. Kita Gotlandwinkel Gotlandwinkel 16 24109 20 88 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 43 2 0Mettenhof 188 926 954 791 970 1.016 23,8% 95,5% 85,0% 93,9%Ev. Kita Kirchenzwerge Barkauer Straße 11a 24145 5 32 0PÄDIKO Kita Moorsee Steindamm 115 24145 5 10 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 0 0 0Moorsee 10 42 0 80 115 114 12,5% 36,5% 0,0% 0,0%Adolf-Reichwein-Schule Tiefe Allee 32 24149 0 0 68Adolf-Reichwein-Schule (bed.orient.) Tiefe Allee 32 24149 0 0 50Ev. Kita Noahs Arche Ivensring 7 24149 30 59 0ASB Familienzentrum SpAsSBande Johannisburger Straße 8 24149 30 44 0Kita Grenzstraße Grenzstraße 17 24149 10 0 0Rudolf-Steiner-Kindergarten Oppendorf Trenntrader Weg 23 24149 5 10 0Städt. Kita Albert-Schweitzer-Weg Albert-Schweitzer-Weg 9 24149 0 60 0Städt. Kita Alfons-Huysmans-Ring Alfons-Huysmans-Ring 2 24149 0 60 0Städt. Kita Johannisburger Straße Johannisburger Straße 10 24149 25 98 0Toni-Jensen-Grundschule (bed.orient.) Poggendörper Weg 51 24149 0 0 120Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 4 0 0Neumühlen-Dietrichsdorf 104 331 238 387 412 360 26,9% 80,3% 47,2% 66,1%AWO Strandkindergarten Falkenhorst 6 24159 0 66 0Fritz-Reuter-Schule (bed.orient.) Fritz-Reuter-Straße 79 24159 0 0 100Dansk Børnehave Fritz-Reuter-Straße 28 24159 0 22 0Fritz-Reuter-Schule Fritz-Reuter-Straße 79 24159 0 0 112Kinderladen Schmuddelkinder in Bewegung Hermann-Boßdorf-Weg 4 24159 5 10 0Städt. Kita Buschblick Buschblick 103 24159 15 54 20Städt. Kita Stromeyerallee Stromeyerallee 42 24159 0 44 0Waldorfkindergarten Pries Dorf 16 24159 15 32 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 8 0 0Pries 43 228 232 186 251 241 23,1% 90,8% 49,8% 96,3%BGS Goetheschule PÄDIKO Hansastraße 25 24118 0 0 40BGS Goethe-Spielschule Hansastraße 25 24118 0 0 66Campus-Krippe Westring 383 24118 20 0 0Kinderladen Die kleinen Strolche Hansastraße 48 24118 5 10 0Kita im Wissenschaftspark Einsteinstraße 3 24118 35 76 0Kita Olshausenstraße Olshausenstraße 64b 24118 25 32 0Städt. Kita Hansastraße Hansastraße 29 24118 0 66 40Städt. Kita Knooper Weg Knooper Weg 145 24118 0 60 20Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 25 0 0Ravensberg 110 244 166 280 250 162 39,3% 97,6% 102,5% 102,5%Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 4 0 0Rönne (keine Einrichtungen) 4 0 0 12 12 14 33,3% 0,0% 0,0% 0,0%BGS Russee Russeer Weg 11 24111 0 0 120Die kleinen Kirchenmäuse Rendsburger Landstraße 389 24111 10 0 0AWO Familienzentrum Spreeallee Spreeallee 76 24111 15 76 10Kinderladen LiLa Löwen Rendsburger Landstraße 332 24111 5 10 0Regenbogen-Kindergarten Russeer Weg 11 24111 10 20 0Städt. Kita Russee Rendsburger Landstraße 387c 24111 20 88 20Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 11 2 0Russee 71 196 150 179 199 211 39,7% 98,5% 71,1% 71,1%Ev. Kindergarten Ankerplatz Ankerplatz 1 24159 15 32 0Schülerhaus Schilksee Schilkseer Straße 94 24159 0 0 72Städt. Kita Langenfelde Langenfelde 19 24159 10 44 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 0 0 0Schilksee 25 76 72 77 98 111 32,5% 77,6% 64,9% 64,9%

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Anlage 4 Ausbaustand Kindertagesbetreuung am 31.12.2017 Seite 4 von 4

Einrichtung/Stadtteil Adresse PLZ

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Einrichtungen Betreuungsplätze Bevölkerung Versorgungsquoten

Betriebskindergarten Städt. Krankenhaus Chemnitzstraße 33 24116 15 30 0BGS Schülerinsel Friedrich-Junge-Schule Langenbeckstraße 65 24116 0 0 30Die kleinen Delfine Metzstraße 16 24116 15 32 0DRK Kita Stadtzwerge Weißenburgstraße 29 24116 5 32 0DRK-Kita im Heinrichs Familienhaus Kronshagener Weg 130c 24116 30 44 0Ev. Lutherkindergarten Schillerstraße 27 24116 0 22 0Friedrich-Junge-Schule Langenbeckstraße 65 24116 0 0 23Friedrich-Junge-Schule (bed.orient.) Nietzschestraße 56 24116 0 0 75Kinderhaus Kaminke Robert-Koch-Straße 1 24116 0 22 20Kita Die Lütten Knooper Weg 105 24116 20 20 0Petterssons Laden Eichkamp 11 24116 0 22 0Städt. Kita Goethestraße Goethestraße 31 24116 40 66 20Städt. Kita Lessinghalle Lessingplatz 1 24116 70 20 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 28 2 0Schreventeich 223 312 168 301 265 169 74,1% 117,7% 85,8% 99,4%AWO KH Klausbrooker Weg Klausbrooker Weg 58 24107 20 77 30AWO KH Nienbrügger Weg Nienbrügger Weg 48 24107 20 88 0BGS Suchsdorf Eckernförder Straße 419 24107 0 0 260DRK Kita Suchsdorf Kleine Koppel 1 24107 20 88 0Ev. Kita Suchsdorf Alte Dorfstraße 53 24107 10 59 0Kinderladen Fantadu Eckernförder Straße 431 24107 5 10 0Städt. Kita Amrumring Amrumring 15 24107 30 66 20Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 43 0 0Suchsdorf 148 388 310 227 288 345 65,2% 134,7% 89,9% 89,9%DRK Kita Stadtfeldkamp Stadtfeldkamp 47 24114 30 66 0Ev. Kita 3 Könige Königsweg 78a 24114 10 42 0Städt. Familienzentrum am Schützenpark Zastrowstraße 19 24114 30 88 20Freie Kindergruppe Die Klimperkiste Sophienblatt 71a 24114 20 22 0Klaus-Groth-Schule (bed.orient.) Winterbeker Weg 45 24114 0 0 35Städt. Kita Königsweg Königsweg 80 24114 10 72 15Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 69 3 0Südfriedhof 169 293 70 348 268 195 48,6% 109,3% 35,9% 35,9%AWO City-Kids Königsweg 23 24103 5 10 0Kath. Kinderhaus St. Nikolaus Rathausstraße 5 24103 20 22 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 0 0 0Vorstadt 25 32 0 19 22 11 131,6% 145,5% 0,0% 0,0%Städt. Kita Marienwerderstraße Marienwerderstraße 1a 24148 25 76 20Städt. Kita Stolzeweg Stolzeweg 11 24148 10 88 0Theodor-Storm-Schule Danziger Straße 31 24148 0 0 34Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 8 1 0Wellingdorf 43 165 54 252 214 201 17,1% 77,1% 10,0% 26,9%DRK Familienzentrum Wellsee Goerdelerring 9 24145 10 88 20Grundschule Wellsee (bed.orient.) Schoolkamp 14 24145 0 0 120PÄDIKO Kita Kronsburg Braunstraße 32 24145 10 22 0Rudolf-Steiner-Kindergarten Wellsee Schoolkamp 15 24145 10 15 0Städt. Kita Kreisauer Ring Kreisauer Ring 111 24145 20 88 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 7 0 0Wellsee 57 213 140 210 218 212 27,1% 97,7% 66,0% 66,0%BGS Schule am Sonderburger Platz Sonderburger Platz 1 24106 0 0 175Ev. Emmaus Kita Eduard-Adler-Straße 23 24106 20 44 0Ev. Regenbogen-Kinderstube Holtenauer Straße 304 24106 0 16 0Freies Kinderhaus Gurlittstraße 2 24106 0 22 0Friedrich-Junge-GemS Wik (bed.orient.) Elendsredder 26 24106 0 0 60HdF Waldkiga Projensdorfer Gehölz Lornsenstraße 14 (Büro) 24105 0 20 0Kinder für Kinder Wik Holtenauer Straße 295 24106 20 22 0Kita Haus elf Im Anscharpark 11 24106 20 44 0Kita Villa Nolde Kiellinie 275 24106 15 10 0PÄDIKO Kinderkrippe Fördewichtel Feldstraße 236 24106 20 0 0PÄDIKO Waldkita Projensdorfer Gehölz Knooper Weg 75 (Büro) 24116 10 20 0Städt. Kita Holtenauer Straße Holtenauer Straße 257 24106 20 87 0Städt. Kita Seeblick Quinckestraße 30 24106 0 110 0Städt. Kita Timmerberg Timmerberg 37 24106 0 44 15Städt. Kita Woltersweg Woltersweg 1 24106 30 88 0Tagespflege (angestellte und freiberuflich tätige Tagespflegepersonen) 75 1 0Wik 230 528 250 529 532 509 43,5% 99,2% 49,1% 49,1%Summe Einrichtungen 2.159 7.085 6.044Summe Tagespflege 514 20 2Landeshauptstadt Kiel gesamt 2.673 7.105 6.046 7.043 7.288 6.885 38,0% 97,5% 77,0% 87,8%

Page 111: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 5 Seite 1 von 2

Stadt54520%

Anderefreie Träger

45017%

Kirche33513%

Freiberufl.Tagespfl.

31912%

AWO2359%

Pädiko2299%

Dachverb.Eltern-Kind-Gr.

1405%

Studentenwerk1104%

DRK1154%

Tagespfl. Pädiko1204%

Tagespfl. AWO753%

Betreuungsplatzangebot im U3-Bereich nach TrägerkategorienGesamt: 2.673 Plätze (Stand 31. Dezember 2017)

Stadt2.70038%

AWO1.13216%

Kirche1.12416%

Anderefreie Träger

83712%

DRK4046%

Pädiko3605%

Dachverb.Eltern-Kind-Gr.

3545%

Studentenwerk1742%

Tagespflege200%

Betreuungsplatzangebot im Elementarbereich nach TrägerkategorienGesamt: 7.105 Plätze (Stand 31. Dezember 2017)

Page 112: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 5 Seite 2 von 2

Betreute Grundschule2.28238%

Geb. Ganztagsschule1.23620%

Off. Ganztags-schule

74512%

Stadt(Hort)4608%

Off. Ganztagsschule bedarfsorient.

87515%

AWO (Hort)1803%

Andere freieTräger (Hort)

1523%

Pädiko (Hort)701%

DRK (Hort)200%

Sonst. Schulkindbetr.260%

Betreuungsplatzangebot im Grundschulkindbereich nach TrägerkategorienGesamt: 6.046 Plätze (Stand 31. Dezember 2017)

8 Krippen

104 Kindertagesstätten

12 Familienzentren

5 Waldkitas

2 Betriebskitas

1 Strandkindergarten

21 Kindergärten

1 Kiga-ähnl. Einrichtung

1 Hort

24 Betreute Grundschulen

3 Geb. Ganztagsschulen

11 Off. Ganztagsschulen bedarfsorient.

14 Off. Ganztagsschulen

1 Schulkindbetreuung

3 Förderzentren

Betreuungsplatzangebot nach Art der EinrichtungGesamt: 211 Einrichtungen (Stand 31. Dezember 2017)

Page 113: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 1 von 15

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Altstadt

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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2019

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2027

2028

2029

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2032

2033

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Blücherplatz

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 2 von 15

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Brunswik

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Anz

ahl K

inde

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Damperhof

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 115: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 3 von 15

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ahl K

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Düsternbrook

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Ellerbek

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 116: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 4 von 15

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Elmschenhagen

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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ahl K

inde

r

Exerzierplatz

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 117: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 5 von 15

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Friedrichsort

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Gaarden-Ost

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 6 von 15

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Gaarden-Süd und Kronsburg

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Hassee

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Page 119: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 7 von 15

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Hasseldieksdamm

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Holtenau

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 120: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 8 von 15

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Meimersdorf

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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ahl K

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Mettenhof

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 121: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 9 von 15

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Moorsee

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Neumühlen-Dietrichsdorf

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

0

Page 122: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 10 von 15

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Pries

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Ravensberg

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 123: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 11 von 15

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Rönne

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

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Anz

ahl K

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Russee

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 124: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 12 von 15

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Schilksee

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Schreventeich

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 125: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 13 von 15

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Suchsdorf

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inde

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Südfriedhof

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

0

Page 126: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 14 von 15

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Vorstadt

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ahl K

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r

Wellingdorf

0 - < 3 J. 3 - < 6,5 J. 6,5 - < 10 J.

Page 127: Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - kiel.de · 9 1. Gemäß §§ 6 f. Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Landeshauptstadt Kiel für die - Erstel lung des Bedarfsplans

Anlage 6 Bevölkerungsprognose 2017 für alle Kieler Stadtteile Seite 15 von 15

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Anlage 7

Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel

Die Bedeutung der Bildungsinfrastruktur spiegelt sich in drei strategischen Zielen der Landes-hauptstadt Kiel wieder: Kinderfreundliche Stadt, Soziale Stadt, Kreative und Innovative Stadt.

Investitionen in den qualitativen wie quantitativen Ausbau frühkindlicher Bildungsangebote und Kindertagesbetreuung vorzunehmen bedeutet, gute Grundlagen in die Bildungsbiografie von Kindern zu legen und Chancengerechtigkeit zu fördern. Kindern soll möglichst frühzeitig der Zugang in unser Bildungssystem eröffnet werden, um deren Bildungs- und Teilhabechan-cen zu verbessern und gleichzeitig den Rechtsanspruch auf einen Tagesbetreuungsplatz ein-zulösen.

Eltern erhalten die Möglichkeit, Familien- und Erwerbsleben gut miteinander zu verbinden, um an Lebensqualität zu gewinnen und als Fachkräfte im Arbeitsleben zu bleiben. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung bleibt daher zentraler Schwerpunkt der Kieler Stadtverwaltung so-wie der Selbstverwaltung in Kiel.

In Kiel wurden die Kindertagesbetreuung und damit die frühkindliche Bildung in den letzten Jahren erfolgreich in erheblichem Umfang ausgebaut. Die stetig steigende Zahl der Kinder in Kiel erfordert jedoch weitere umfangreiche Anstrengungen.

Mit dem Masterplan werden die bisherigen Strategien und Handlungsschwerpunkte in Ver-antwortungsgemeinschaft mit wesentlichen Akteuren in Kiel gezielt verstärkt, um das System der Kindertagesbetreuung in Kiel noch zukunftsfähiger zu gestalten.

Kiel ist eine wachsende Stadt!

Die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ist ein bewährtes Steuerungssystem, um ent-sprechend der Bedürfnisse von Eltern und Kindern die Angebote sukzessive auszubauen. Die Bedarfserhebung und die Planung für Kindertagesbetreuung werden jährlich von der Kieler Ratsversammlung beschlossen. Nachsteuerungen erfolgten unterjährig.

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Die Ausbauanstrengungen wurden in den letzten zwei Jahren deutlich verstärkt. Aufgrund des weiteren Bevölkerungswachstums in Kiel mit einer zunehmenden Zahl von Kindern müssen die Planungen mit unterschiedlichen Disziplinen und Beteiligten weiterhin zielführend aufei-nander abgestimmt werden, um diesen Herausforderungen langfristig gerecht werden zu kön-nen. Dabei sind insbesondere die nicht ausreichend versorgten oder stark wachsenden Stadt-teile und deren Bedarfe in den Blick zu nehmen.

Bildungspolitik ist Familien-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftspolitik!

Die Unterstützung und Förderung junger Menschen sowie ihrer Familien ist eine gesamtge-sellschaftliche Aufgabe. Familienfreundlichkeit ist Standortfaktor und Wirtschaftsförderung.

Standortentscheidungen - sowohl von Unternehmen als auch von Familien - hängen nicht nur von der Attraktivität des wirtschaftlichen Umfeldes, sondern auch von der Lebensqualität für Familien ab. Der demografische Wandel erfordert eine aktive Standort- und Stadtentwick-lungspolitik für Familien, damit Kiel eine attraktive Stadt bleibt. Die Kieler Bildungspolitik setzt sich daher für attraktive Lebensbedingungen und Angebote für Kinder und Eltern in der früh-kindlichen Bildung sowie in Schule, Sport und Freizeit ein.

Kieler Arbeitgeber als Teil der Verantwortungsgemeinschaft engagieren sich durch die Gestal-tung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und Unternehmenskulturen.

Förderung mit Qualität in guten Händen!

In den ersten Lebensjahren eines Kindes entstehen die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen. Das System aus Tagespflege, Krippe und Kita ist die erste bedeutende Säule in un-serem Bildungssystem.

Institutionalisierte Betreuung von Kindern erfordert ein hohes Maß an Professionalität, be-wusster Haltung und Sensibilität für die Bedürfnisse und Entwicklung der Kinder sowie wert-schätzende Elternarbeit.

Gemeinsam Zukunft für Familien gestalten!

Kommunale Familienpolitik ist eine sehr umfassende Querschnittsaufgabe. Mit einer klugen und weitsichtigen Stadtentwicklung sowie dem Zusammenschluss verlässlicher wie entschei-dungsfreudiger Partner*innen von Kommune, Politik, freien Trägern der Jugendhilfe sowie Wirtschaft und unter Einbeziehung von Elternvertretungen werden diese Herausforderungen bewältigt. Familien in Kiel erleben, dass eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben der Stadt gemeinsam gelöst wird.

Das Bildungsdezernat der Stadt Kiel bringt sich zudem sehr aktiv in Diskussionsprozesse mit dem Land Schleswig-Holstein ein: zur erforderlichen Neustrukturierung der Kita-Finanzierung, zur Entwicklung tragfähiger und sachorientierter Kooperationsstrukturen bei Entscheidungs-verfahren sowie zu Perspektiven gegen den Fachkräftemangel in frühkindlichen Bildungsein-richtungen.

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Was ist zu tun?

1. Gestaltung eines Kita-Ausbauprogramms

Die jährliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ist ein etabliertes Instrument. In Anbe-tracht des stetigen Bevölkerungsanstiegs werden seit Auftakt der Gespräche zum Masterplan verstärkt weitere Disziplinen verantwortlich eingebunden, um den Ausbau der Kindertagesbe-treuung noch aktiver voranzutreiben.

• Die Landeshauptstadt Kiel beginnt unter der Federführung des Jugendamtes mit dem Aufbau eines „Kita-Ausbauprogramms 2018-2023“. Die Kita-Ausbauoptionen werden in regelmäßigen Abständen im Jugendhilfeausschuss dargestellt.

• Eine wesentliche Grundlage für das Ausbauprogramm ist die aktuelle städtebauliche Standortuntersuchung aus 2017 sowie eine regelmäßige Überarbeitung, um in einer konzentrierten Aktion Grundstücke für Neubauten von Kindertageseinrichtungen fest-zulegen. Im Schulterschluss zwischen Jugendamt und Stadtplanungsamt gilt es, Ent-scheidungen vorzubereiten.

• Die Bevölkerungsprognose wird weiterhin regelmäßig angepasst. Das Ausbaupro-gramm und die Standortuntersuchungen werden entsprechend überarbeitet.

• Das Jugendamt hat eine „Task Force Kita“ innerhalb der Stadtverwaltung gegründet, die regelmäßig mit folgenden Beteiligten die Ausbauplanungen forciert: Stadtpla-nungsamt, Immobilienwirtschaft, Bauordnungsamt, Amt für Wohnen und Grundsiche-rung, Förderung von Einrichtungen sowie Kitabedarfsplanung.

• Freie Träger, Wirtschaftsunternehmen und Investoren werden von der Stadtverwaltung tatkräftig, transparent und zügig bei der Umsetzung von Bauvorhaben unterstützt, um den Ausbau von Plätzen schnellstmöglich sicherzustellen.

• Der Ausbau der Kindertagespflege wird weiterhin vorangetrieben: Die Rahmenbedin-gungen der Tagespflege wurden in den letzten Jahren für Tagespflegepersonen wie für Eltern sehr viel attraktiver gestaltet. Mit einer Imagekampagne wird im federführen-den Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen sowohl um neue Tagespflegepersonen als auch um die stärkere Akzeptanz für die gleichwertige Form der Förderung und Be-treuung für Kinder bis zum 3. Lebensjahr geworben.

2. Kreative Ideen für den Ausbau

Um den Platzausbau auf allen Ebenen zügig voranzutreiben, sind das Engagement und krea-tive Ideen aller Beteiligten gefragt. Dabei werden neben dem Bau neuer Kitas weitere Ideen und Handlungsoptionen geprüft:

• Entwicklung weiterer konzeptioneller Bausteine zum Ausbau der Tagespflege, z.B. wird die Anmietung von Räumen finanziell gefördert. Geeigneten und qualifizierten so-zialversicherungspflichtigen Tagespflegepersonen ohne ausreichenden Wohnraum wird so ermöglicht, ihrer Tätigkeit in einer angemieteten Wohnung nachzugehen. Die-se Förderung soll es zukünftig auch für freiberufliche Tagespflegepersonen geben.

• Alternative Bildungs- und Betreuungsorte wie Naturgruppen, Strandgruppen, Wald-gruppen o.ä. werden gefördert. Die Landeshauptstadt Kiel wird sich dafür einsetzen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für alternative Orte praxistauglich gestaltet bzw. ausgelegt werden.

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• Klärung der Möglichkeiten moderner und zügiger Bauweisen von Kitas, wie z.B. dem im skandinavischen Raum gängigen Holzständerbau.

• Das Entwickeln von sogenannten „Integrationslösungen“ ist als Handlungsoption in ei-ner flächenarmen Stadt mit nur noch wenig Grundflächen für Wohngebiete und Neu-bauten voranzutreiben, z. B. Kindertagesbetreuung und Wohnen unter einem Dach bzw. in gemeinsamer Konzeption auf einem Grundstück.

• Für den Übergang werden zudem Containerlösungen erwogen und dafür entspre-chend geeignete Flächen ermittelt.

3. Soziale Infrastruktur vor Ort - Kurze Beine - kurze Wege !

Alle Familien sollen in ihrem Stadtteil attraktive Lebensbedingungen und Angebote für Kinder und Eltern vorfinden. Eine gute Quartiersentwicklung ist wesentlich für den sozialen Zusam-menhalt der Gesellschaft, stabile Nachbarschaften und ein familienfreundliches Lebensumfeld für das Wohnen mit Kindern in der Stadt. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung muss daher die unterschiedlichen Bedarfe in den Stadtteilen berücksichtigen.

• Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete sind die Belange von Familien stets von An-fang an zu berücksichtigen und die bedarfsgerechte soziale Infrastruktur (Anzahl der Betreuungsplätze vor Ort) bereits in der Planungsphase zu ermitteln, so wie z.B. im Wohnbaugebiet Neumeimersdorf erfolgt.

• Eine enge Abstimmung mit Wohnungsbauaktivitäten und allen entsprechenden rele-vanten Akteuren ist unerlässlich. Die dezernatsübergreifende Planungsgruppe bietet hierfür die erforderliche Grundstruktur.

• In den Stadtteilen Mettenhof, Neumühlen-Dietrichsdorf und Gaarden wird die Versor-gungsquote mit besonderer Priorität auf das Niveau der anderen Stadtteile gehoben. Die Ausbauaktivitäten werden hier noch stärker als bisher vorangetrieben.

• In einem interkommunalen Austausch wird geklärt, ob und wie ggf. über die Stadtgren-zen hinweg Kindertagesbetreuung gemeinsam organisiert werden kann.

4. Frühkindliche Bildung braucht gut ausgebildete Fachkräfte!

Kitas und andere pädagogische Einrichtungen suchen Fachkräfte - nicht nur in Kiel. Freie Stellen können nicht mehr zeitnah besetzt werden. Krankheitsausfälle können kaum mehr wie in der Vergangenheit über Vertretungskräfte oder sogenannte Springkräfte kompensiert wer-den.

• Gute Arbeitsbedingungen in Kitas sind wichtig, um Fachkräfte zu gewinnen. Dazu ge-hören z.B. unbefristete Arbeitsverträge, Supervision und Fortbildung, flexible Arbeits-zeitmodelle, unterschiedliche, interessante Betreuungskonzepte mit der Möglichkeit, nach Neigungen und Kompetenzen zu arbeiten sowie Arbeit in engagierten Teams.

• Betriebliches Gesundheitsmanagement bzw. die inner- und überbetriebliche Gesund-heitspolitik gewinnt in den Kitas immer mehr an Bedeutung. Es gilt, die Fachkräfte beim Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Die Arbeit mit Kindern soll grund-sätzlich bis zum Erreichen des regulären Rentenalters möglich sein. Hier gilt es, ge-meinsam konzeptionelle Strategien zu entwickeln.

• Die Bindung von Fachkräften an die Einrichtungen soll durch geeignete Konzepte ver-stärkt und dem Abwandern in andere Regionen vorgebeugt werden. Gute, zufrieden-

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stellende und motivierende Arbeitssituationen werden bewusst gestaltet. Leitungskräf-te werden entsprechend geschult und ausgebildet.

• Die Ausbildungskapazitäten müssen in Anbetracht des Fachkräftemangels unbedingt baldmöglichst erhöht werden: Die Landeshauptstadt unterstützt daher Initiativen des Landes Schleswig-Holstein, der Agentur für Arbeit und Trägern, zusätzliche Fachkräfte auszubilden.

• Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat im Dezember eine Handrei-chung zum Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher vorgelegt, in der eine praxis-integrierte Ausbildung möglich wird. Das Potential der Fachkräfteausbildung in Schleswig-Holstein in den Strukturen einer vergüteten Ausbildung darf nicht ungenutzt bleiben. Daher wird die Landeshauptstadt Kiel die Ausgestaltung dieser vergüteten Ausbildungsform mit den Ministerien, den Kommunen wie Trägern unterstützen, um. die Finanzierung von praxisintegrierter Ausbildung sowie die damit verbundenen Fra-gen und Standards zu klären.

• Strategien zur Fachkräftegewinnung sollen sich auch weiterhin explizit an männliche Fachkräfte oder Fachkräfte mit Migrationshintergrund richten.

• Potenziale und Risiken des Einsatzes multiprofessioneller Teams und dem damit ver-bundenen Einsatz geeigneter Personen mit alternativen beruflichen Qualifikationen werden gemeinsam abgewogen. Diese Diskussion wird in die Überarbeitung der Kin-dertagesstättenverordnung mit aufgenommen. Das Niveau der fachlichen Standards und das Fachkraftgebot müssen jedoch gewahrt bleiben.

5. Vereinbarkeit Familie und Beruf

Gesellschaftlich sind die außerfamiliäre Betreuung und Förderung auch unter 3-jähriger Kin-der mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden und ermöglichen die Berufstätigkeit von Eltern. Oftmals sind beide Elternteile berufstätig, um den Lebensunterhalt bzw. -standard zu sichern. Familien sollen entsprechend ihrem individuellen Bedarf mit einem Betreuungsplatz in einer Kita, Krippe oder in Tagespflege unterstützt werden können. Der Rechtsanspruch richtet sich grundsätzlich an alle Kinder.

Wirtschaftsvertreter*innen wurden in den Prozess eingebunden, denn familienbewusste Per-sonalpolitik als Teil des betrieblichen Personalmanagements wird zunehmend mehr zu einem zentralen Standortfaktor. Ein familienfreundliches Umfeld mit hoher Lebensqualität hilft den Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen sowie zu halten und stärkt damit die Wettbewerbsfä-higkeit der ansässigen Unternehmen wie des Standorts. Wirtschaftsunternehmen gestalten daher bewusst und verantwortungsvoll familienfreundliche Bedingungen in ihren Betrieben und stärken so die Möglichkeit von Eltern, Erwerbsleben und Familie miteinander zu vereinba-ren.

Eltern wie auch Wirtschaftsvertreter*innen fordern, dass auswärtige Kinder Betreuungsplätze in der Nähe der Arbeitsplätze erhalten.

Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Unternehmen engagieren können und wie durch eine Partnerschaft von Jugendhilfe und Wirtschaft positive Effekte erzielt werden können, um neue Optionen zur Erfüllung dieses Bedarfes zu eröffnen.

• Es werden flexible Betreuungs- und Ferienzeiten unter Beachtung der Bedürfnisse der Kinder geschaffen. Unternehmen realisieren familienfreundliche Arbeitsbedingungen beispielsweise durch entsprechende Arbeitszeiten.

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• Bei der Entwicklung von neuen Gewerbegebieten wird der Bedarf von Kindertagesbe-treuung berücksichtigt.

• Die Stadtverwaltung informiert Wirtschaftsvertreter*innen auf Veranstaltungen zu un-terschiedlichen Themenkomplexen z.B. Betriebskita, Belegplätze, Tagespflege sowie Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten.

• Es wird ein Netzwerk von Wirtschaftsunternehmen zum Austausch über „Best-Practice-Modelle Kindertagesbetreuung“ sowie das Entwickeln gemeinsamer Lösun-gen (wie z.B. eine gemeinsame Betriebskita oder betriebsnahe Kinderbetreuung) etab-liert.

• Es wird ein regelmäßiger Austausch zwischen Stadtverwaltung und Wirtschaftsvertre-ter*innen zur Kindertagesbetreuung etabliert.

• Es wird ein transparenter und einheitlicher interkommunaler Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder bei der Neuordnung der Kitafinanzierung des Landes Schleswig-Holstein angeregt. Das Modell „Geld folgt dem Kind“ des Landes Baden-Württemberg wird durch die Wirtschaftsvertreter*innen und die Stadtverwaltung daher bei der Landesregierung aktiv eingebracht, um eine Lösungsfindung über kommunale Planungsräume hinweg zu befördern.

• Wirtschaftsunternehmen und die Stadtverwaltung fordern Bundes- bzw. Landesför-dermittel für Wirtschaftsunternehmen bei den Investitionen und den Betriebskosten von Betriebskitas bzw. betriebsnaher Kinderbetreuung.

6. Kindertagesbetreuung muss bezahlbar bleiben - für Eltern und Kommunen!

Für 2018 hat die Landeshauptstadt Kiel für die Finanzierung der Kindertagesbetreuung rund 130 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dem gegenüber stehen Zuschüsse von Bund und Land sowie Erträge aus Elterngebühren in Höhe von rund 45 Mio. €. Das bedeutet, die Landes-hauptstadt Kiel finanziert mit rund 85 Mio. € die Kindertagesbetreuung, was einem Anteil von nunmehr 65 % entspricht.

Es hat in den letzten beiden Jahren mehrere Tariferhöhungen gegeben. Diese Erhöhungen wurden in Kiel nicht über eine Gebührenerhöhung an die Eltern weitergegeben, um eine wei-tere Belastung zu vermeiden. Der Eigenanteil der Stadt erhöht sich auf diese Weise jedoch immer weiter. Die angekündigte Entlastung wird in Kiel vermutlich die letzten Tariferhöhungen nicht vollständig decken können. Eine andere Lastenverteilung und Neustrukturierung der Kitafinanzierung ist überfällig, um sowohl Kommunen als auch Eltern zu entlasten.

Die Kindertagesbetreuung muss für Eltern und die Kommunen erschwinglich bleiben. Die Landeshauptstadt Kiel begrüßt daher die Ankündigungen des Landes Schleswig-Holstein zur Neustrukturierung der Kita-Finanzierung.

• Das Dezernat für Bildung, Jugend und Kreative Stadt bringt sich aktiv in die Erarbei-tung von Grundlagen einer Neuordnung der Kita-Finanzierung ein, mit dem Ziel, zum einen den Eigenanteil der Kommunen deutlich zu senken und zum anderen landesweit transparente Finanzierungs- wie Gebührengrundlagen zu schaffen.

• Eine landeseinheitliche Festlegung der Kitagebühren ist schon lange eine Forderung von Eltern. Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt diese Forderung aktiv im Diskussi-onsprozess mit dem Land. Die Entwicklung einer einheitlichen Sozialstaffelermäßigung in Schleswig-Holstein wird ebenfalls in diesem Zuge gefordert. Ziel ist, dass eine Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen für die El-tern vermieden wird.

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• Bei der Diskussion über die Kostenentwicklung der Elterngebühren wurde in Kiel das Interesse nach einer transparenten Gebührenkalkulation deutlich. Mit einem Berliner Institut werden die Parameter zur Gestaltung einer Kalkulation für eine künftige Ge-bühren- und Beitragsberechnung erarbeitet, die nachvollziehbare und transparente Grundlagen für die Gebührenerhebung für Eltern ermöglicht. Die Ergebnisse können im Prozess der Neuordnung der Kitafinanzierung für die Diskussion über Elterngebüh-ren zur Verfügung gestellt werden.

Die im Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel dargestellten Handlungsfelder be-schreiben aktuelle Erfordernisse, um die soziale Infrastruktur für Familien in Kiel nachhaltig bedarfsgerecht weiter auszubauen und ein qualitativ hochwertiges Kindertagesbetreuungsan-gebot sicherzustellen. Die Aktivitäten werden im Verlauf angepasst und entsprechend fortge-schrieben.

Kiel, 10.04.2018 Für die Landeshauptstadt Kiel:

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer Stadträtin Renate Treutel

Für die Eltern:

Aila Rehder KreisElternvertretung Kiel

Für die Träger:

Nahmen Roeloffs Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Kiel

Gesa Langfeldt Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kiel e.V.

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Marina Koch Ortscaritasverband Kiel

Michael Saitner PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.

Jürgen Hoffmeister DRK-Kreisverband Kiel e.V.

Heinrich Deicke Diakonisches Werk Altholstein GmbH

Ute Sündermann Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Altholstein

Hans-Joachim Prestien Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen e.V.

Anja Holthusen Forum Sozial e.V.

Für die Wirtschaft:

Edgar Nienhuys Bartels-Langness Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

Michael Wagner GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

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Thorsten Schlüter Handels- und Industriepark Kiel-Wellsee e.V.

Hans Joachim Beckers Industrie- und Handelskammer zu Kiel

Werner Kässens Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH

Ingo Scheuse Unternehmensverband Kiel e.V.