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Bedienungs- und Wartungsanweisung FUCHS 301

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Bedienungs- und Wartungsanweisung

FUCHS 301

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Inhaltsverzeichnis 1 Baubeschreibung1.1 Antrieb Seite1.11 Antriebsmotor ................................................................................................ 51.12 Fahrantrieb .................................................................................................... 51.13 Windenantrieb .............................................................................................. 51.131 Kraftschlüssiges Senken ................................................................................ 61.14 Schwenkantrieb ............................................................................................. 61.2 Lenkung .......................................................................................................... 61.21 Mechanische Lenkung ................................................................................... 61.22 Hydraulische Lenkung .................................................................................... 61.3 Fahrwerk ....................................................................................................... 61.31 Verteilergetriebe ........................................................................................... 71.32 Achsen ............................................................................................................ 71.321 Pendelachse .................................................................................................. 71.33 Bereifung ....................................................................................................... 71.4 Bremsen .......................................................................................................... 71.5 Fahr- oder Betriebsbremse .......................................................................... 71.6 Feststell-oder Handbremse ........................................................................... 81.7 Hub- und Grabwindenbremse ...................................................................... 81.8 Schwenkbremse ............................................................................................. 8

1.9

1.10 Verkleidung ................................................................................................... 81.11 Zugeinrichtung ............................................................................................... 81.12 Arbeitseinrichtungen ....................................................................................... 91.13 Warneinrichtungen ........................................................................................ 101.81 Überlastwarneinrichtung ................................................................................ 101.811 Funktions- und Wirkungsweise ..................................................................... 10

2 1.812 Wahl der Kurvenscheiben ............................................................................ 10

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1.813 Auswechseln der Kurvenscheiben ............................................................... 11 Inhaltsverzeichnis1.82 Auslegerwarneinrichtung .......................................................................... 111.83 Hubwarneinrichtung ................................................................................... 11

2. Bedienungsanweisung2.1 Antriebsmotor ....................................................................................... 132.2 Fahren ......................................................................................................................... 132.3 Schwenken .................................................................................................................... 132.4 Winden ................................................................................................. 132.41 Hub- und Grabwinde ......................................................................... 132.42 Auslegerwinde ........................................................................................... 142.43 Hilfswinde (früher Einziehwinde) ............................................................. 142.5 Baggerbetrieb ............................................................................................ 152.51 Tieflöffelbetrieb ..................................................................................... 152.511 Grabenlöffel mit 300 und 400 mm Schnittbreite ........................................ 162.52 Hochlöffelbetrieb .................................................................................... 162.53 Greiferbetrieb ..................................................................................... 182.54 Schürfkübelbetrieb .................................................................................... 192.55 Kranbetrieb .............................................................................................. 202.56 Planierbetrieb ............................................................................................ 212.6 Zusammenfassung der wichtigsten Bedienungsvorschriften ...................... 21

3. Wartungsanweisung3.1 Antrieb ................................................................................................ 233.11 Antriebsmotor ......................................................................................... 233.111 Batterie ............................................................................................................ 233.12 Wendegetriebe ....................................................................................... 243.13 Kettentrieb für Hub- und Grabwinde ................................................... 24 3

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Inhaltsverzeichnis 3.14 Auslegerwinde ................................................................................................. 243.15 Windenkupplungen ...................................................................................... 243.151 Hub- und Grabwindenkupplung...................................................................... 243.152 Hilfswindenkupplung (früher Einziehwinde) ................................................ 253.2 Lenkung ......................................................................................................... 253.21 Mechanische Lenkung ..................................................................................... 253.22 Hydraulische Lenkung .................................................................................. 253.3 Fahrwerk ....................................................................................................... 263.31 Achsen, Verteilergetriebe und ZF-Schaltgetriebe ....................................... 263.32 Hydraulische Pendelachsabstützung ............................................................. 263.33 Bereifung ....................................................................................................... 263.4 Bremsen ......................................................................................................... 273.41 Fahr- oder Betriebsbremse ........................................................................... 273.42 Feststell- oder Handbremse............................................................................. 273.43 Hub- und Grabwindenbremse ...................................................................... 273.44 Schwenkbremse ............................................................................................. 283.5 Arbeitseinrichtungen ..................................................................................... 283.51 Seile ............................................................................................................... 293.52 Seilkeile und Befestigungsschrauben.............................................................. 293.6 Schmieren ...................................................................................................... 29

4. Zusätzliche Bestimmungen .......................................................................... 31Schmierplan ................................................................................................... 34Bedienungsplan ............................................................................................. 37Bagger mit Arbeitseinrichtungen ............................................................... 38Gewichte des Grundbaggers und der Arbeitseinrichtungen .................... 45

4 Maße des Universalbaggers FUCHS 301 ............................................ 46

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1. BaubeschreibungDer Universal-Mobilbagger FUCHS 301 ist eine selbstfahrende, im öffentlichen Verkehr zugelasseneluftbereifte Arbeitsmaschine mit Diesel-Motor-Antrieb.Hauptteil des Grundgerätes ist der Oberwagen mit der Maschinenanlage. Er ist über einen robustenKugeldrehkranz, Fabrikat Rothe Erde, mit dem Unterwagen verbunden.Die Bauvorschriften der StVZO sowie die einschlägigen Bestimmungen wurden eingehalten. Außerdementspricht die Maschine den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften.

1.1 Antrieb1.11 Antriebsmotor

Als Antriebsmotor dient ein luftgekühlter 30-PS-Deutz-Diesel-Motor Type F2L912 mit elektrischer Anlaß-vorrichtung. Die Kraftübertragung erfolgt über eine F- u. S-Einscheiben-Kupplung, ein ZF-Viergang-Getriebe und einen Keilriementrieb auf die Wendegetriebewelle.

1.12 FahrantriebVom Wendegetriebe geht der Antrieb über eine abschaltbare Zahnradübertragung, Königswelle,Verteilergetriebe und Gelenkwellen auf die Achsen.

1.13 WindenantriebDie Hubwinde und die Grabwinde werden von der Wendegetriebewelle her mit einer Rollenketteangetrieben. Das Antriebsrad der Hilfswinde greift ins Antriebsrad der Hubwinde ein.Die Auslegerwinde wird vom Tellerrad des Wendegetriebes angetrieben.Auf Wunsch ist eine Auslegerwinde lieferbar, die separat mit einer Rollenkette vom Wendegetriebe

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FUCHS 301

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FUCHS 301 her angetrieben wird. Bei dieser Winde ist ein zweites Wendegetriebe angeordnet, so daß der Aus-leger unabhängig vom Fahren und Schwenken verstellt werden kann.

1.131 Kraftschlüssiges SenkenBei Ausrüstung des Baggers mit kraftschlüssigem Senken ist die Hubwinde mit zusätzlichem Getriebeund Freilauf versehen, so daß die Senkbewegung nur kraftschlüssig, ohne freien Fall, möglich ist (sieheauch Schriftblatt S 17/63).

1.14 SchwenkantriebDie Schwenkbewegung geht vom Wendegetriebe aus auf den im Oberwagen gelagerten abschalt-baren Schwenktrieb, dessen Ritzel sich auf dem Zahnkranz des Unterwagens abwälzt.

1.2 LenkungDer FUCHS 301 ist mit einer Achsschenkellenkung ausgerüstet, die bei jeder Oberwagenstellung vomFührerstand aus bedient werden kann.

1.21 Mechanische LenkungDie Normalausführung wird mit mechanischer Lenkung ausgerüstet. Über Rollenketten wird ein imUnterwagen angeordnetes ZF-Gemmerlenkgetriebe betätigt und durch eine Lenkschubstange dieLenkbewegung zu den Vorderrädern übertragen.

1.22 Hydraulische LenkungAuf Wunsch wird eine hydrostatische Lenkung eingebaut. Ihr Vorteil ist extrem leichte Bedienung.Näheres auf Schriftblatt S 5/64.

1.3 FahrwerkDas Fahrwerk wird aus dem verwindungssteifen Fahrrahmen, dem Fahrantrieb (1.12), den Achsen undRädern gebildet.

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1.31 VerteilergetriebeDas zur Kraftübertragung dienende Kegelradpaar läuft in geschlossenem Gehäuse im Ölbad.

1.32 AchsenEs werden Spezialbaggerachsen mit 11 000 kp Tragfähigkeit eingebaut. Die Normalausführung desFUCHS 301 hat Allradantrieb. Auf Wunsch kann der Bagger aber auch nur mit Hinterradantriebgeliefert werden.

1.321 PendelachseDie Vorderachse (Lenkachse) ist pendelnd an einem mittigen Bolzen aufgehängt. Sie ist bei Bagger-betrieb durch kräftige Spindeln abgestutzt. Auf Wunsch wird eine hydraulische Pendelachsabstützungeingebaut.

1.33 BereifungDer Bagger ist achtfach mit 7.50-20 eHD bereift. Auf Wunsch werden fabrikneue Reifen mit Spezial-baggerprofil montiert.

1.4 Bremsen

1.41 Fahr- oder BetriebsbremseDie Bremspedalbewegung wirkt auf einen im Oberwagen angebrachten Stufenhauptzylinder. Derhydraulische Bremsdruck wird über einen Rotor durch die hohle Königswelle in den Unterwagenübertragen und gelangt dort in die 4 Radbremszylinder.

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1.42 Feststell- oder HandbremseDie Betätigung wird mechanisch außerhalb der Königswelle in den Unterwagen übertragen. DieHandbremse wirkt nur auf die Hinterräder.

1.43 Hub- und GrabwindenbremseDie Normalausführung des FUCHS 301 ist mit mechanisch betätigten Außenbandbremsen ausgerüstet.Wird der Bagger in erster Linie als Kran eingesetzt, so wird er mit selbständigen Differentialband-bremsen geliefert (siehe 3.43).

1.44 SchwenkbremseSie dient zum Feststellen des Oberwagens in jeder Stellung und ist als Außenbandbremse ausgeführt.Die Betätigung erfolgt mechanisch vom Führerstand aus.

1.5 VerkleidungDie Verkleidung des Oberwagens ist verschließbar und in einer modernen, niedrig gehaltenen Bau-weise ausgeführt. Die Allsichtkabine ist erhöht angebracht und mit großflächigen Sicherheitsglas-scheiben versehen. Beste Sichtmöglichkeit nach allen Richtungen ist gewährleistet.

1.6 ZugeinrichtungDie Zugeinrichtung für Bagger, die als Anhänger gefahren werden, ist typgeprüft. Bremsen, Lenkungund Beleuchtungsanlage werden vom ziehenden Fahrzeug bedient. Beim Fahren als Anhänger darfkeine Person im Bagger sein.

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1.7 Arbeitseinrichtungen

Als Universalbagger kann der FUCHS 301 mit einer Vielzahl verschiedener Arbeitseinrichtungen aus-gerüstet werden. Die Gitterausleger für Kran- und Greifereinrichtungen werden in verschiedenen Längengeliefert. Die gebräuchlichsten Arbeitseinrichtungen sind:

Greifer-Einrichtung .................................................................................... 0,20 cbm InhaltGreifer-Einrichtung .................................................................................... 0,30 cbm InhaltGrabgreifer-Einrichtung ............................................................................ 0,30 cbm InhaltKohlengreifer-Einrichtung .......................................................................... 0,50 cbm InhaltSchürfkübel-Einrichtung ............................................................................. 0,30 cbm InhaltSechsschalengreifer-Einrichtung ................................................................ 0,20 cbm InhaltBrunnengreifer-Einrichtung ....................................................................... 960 mm Ø1-Rollen-Hakenflasche ................................................................................ Tragkraft bis 2 to2-Rollen-Hakenflasche ............................................................................... Tragkraft bis HöchstlastTieflöffel-Einrichtung ................................................................................. 700 mm SchnittbreiteTieflöffel-Einrichtung ................................................................................. 750 mm SchnittbreiteTieflöffel-Einrichtung .................................................................................. 800 mm SchnittbreiteGrabenlöffel-Einrichtung ........................................................................... 300 mm SchnittbreiteGrabenlöffel-Einrichtung ........................................................................... 400 mm SchnittbreitePlanierschild-Einrichtung ............................................................................ 1250 mm SchnittbreiteHochlöffel-Einrichtung ............................................................................... 800 mm SchnittbreiteMagnet-Einrichtung .................................................................................... 940 mm Ø

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1.8 WarneinrichtungenAlle Bagger, die als Kran betrieben werden, müssen mit der vorgeschriebenen Hub-, Ausleger- undÜberlastwarneinrichtung sowie mit selbsttätiger Hubwindenbremse ausgerüstet sein. Um eine einheit-liche Bremsbedienung zu erhalten, wird auch die Grabwindenbremse als selbsttätig wirkende Bremseausgeführt. Diese Einrichtungen entsprechen den UVV 8f. (Auslegerkrane).

1.81 Überlastwarneinrichtung1.811 Funktions- und Wirkungsweise

Die Überlastwarneinrichtung bringt beim Anheben zu großer Last die am Schaltkasten angebrachtenWarnlampen zum Leuchten. Bei 90% der zulässigen Nutzlast leuchtet die gelbe Vorwarnlampe auf.Wird die maximale Nutzlast überschritten, leuchtet die rote Warnlampe auf, das heißt, die angeschla-gene Last darf nicht gehoben werden, bzw. die Ausladung darf nicht vergrößert werden.Die Funktion ist nur gewährleistet, wenn für jede Auslegerlänge und jede Lastseilscherung die dafürvorgesehene Kurvenscheibe eingebaut wird.

1.812 Wahl der KurvenscheibenDas Auswechseln der Kurvenscheiben muß vom Baggerführer vorgenommen werden. Die einzelnen Kur-venscheiben sind mit eingeschlagenen Zahlen und Buchstaben unverwechselbar gekennzeichnet. ZurUnterscheidung zum FUCHS 400 und FUCHS 500 tragen die Scheiben für den FUCHS 301 grundsätzlichden Typ „F301" seitlich eingeschlagen.Außerdem ist stirnseitig auf jede Scheibe die Auslegerlänge (in Meter) und die Seileinscherungszahleingetragen. So bedeutet z. B. „7m 2S": 7 m Ausleger, 2-fach geschertes Lastseil.Eine Scheibe für 9 m Ausleger und Vierfachscherung trägt die Bezeichnung „9m 4S".Bei Kurvenscheiben für einen Ausleger mit Kragarm steht hinter der Auslegerlängenangabe ein „K".Beispiel: 7 m Gitterausleger mit Kragarm, zweifach geschertes Lastseil: „7mK 2S".

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1.813 Auswechseln der Kurvenscheiben (hierzu siehe Darstellung auf Seite 12)Die Kurvenscheiben befinden sich in der Überlastsicherung, die im Rollenbock des FUCHS 301 montiert ist.Beim Auswechseln wird folgendermaßen verfahren:Schaltergrundplatte (mit den beiden Schrauben 9 gehalten) lösen. Der Schalter 7 kann jetzt samt Grund-platte abgenommen werden. Nun kann die Kurvenscheibenschraube 10 gelöst und die Kurvenscheibe 5ausgetauscht werden. Danach wird die Grundplatte samt Schalter wieder montiert. Bei der Demontageist besonders darauf zu achten, daß die Paßstifte der Grundplatte nicht beschädigt werden. Dies istVoraussetzung dafür, daß nach dem Tausch der Kurvenscheibe die Einstellung des Schalters noch stimmt.

1.814 Überlast-Warneinrichtung für Wippkran-AusführungIn Abweichung von der normalen Überlast-Warneinrichtung, bei der am Schaltkasten zur Vorwarnungzunächst eine gelbe Lampe und die endgültige Warnung dann durch Leuchten einer roten Lampe an-gezeigt wird, sind bei der Überlast-Warneinrichtung für die Wippkran-Einrichtung zwei rote Warnlam-pen am Schaltkasten installiert.In diesem Zusammenhang ist unbedingt zu beachten, daß die äußere Hakenflasche nur mit der Hub-winde und die innere Hakenflasche nur mit der Grabwinde betrieben werden darf.Ein gleichzeitiges Einsetzen beider Hakenflaschen, z. B. zum Heben einer sperrigen Last, die man anbeide Lasthaken anhängen könnte, ist nicht zulässig.Da keine Vorwarnung erfolgt, ist bei Aufnahme einer Nutzlast zunächst nach Anheben auf etwa 5 bis10 cm über den Boden zu prüfen, ob eine Warnung erfolgt.

1.82 AuslegerwarneinrichtungBeim Erreichen der oberen Endstellung des Auslegers wird durch sie ein Hupsignal ausgelöst. Die End-stellung ist einstellbar.

1.83 HubwarneinrichtungBeim Erreichen der oberen Endstellung der Hakenflasche wird durch sie ein Hupsignal ausgelöst

Weitere Auskunft über Warneinrichtungen erhalten Sie auf Wunsch von uns oder unseren Vertretungen.

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Auslegerwarneinrichtung

HubwarneinrichtungÜberlastwarneinrichtunq

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2. Bedienungsanweisung2.1 Antriebsmotor

Vor dem Anlassen des Motors ist unbedingt zu überprüfen, ob sämtliche Kupplungen ausgeschaltetsind, das heißt, ob sich sämtliche Bedienungshebel in Nullstellung befinden. Der Motor kann dann inder üblichen Weise laut Motorenanweisung der Motorenfabrik angelassen werden.

2.2 FahrenBedienungshebel für Schieberitzel nach hinten legen. Schieberitzel kommt dadurch mit Zwischenradfür den Selbstfahrantrieb in Eingriff. Wird der Schwenkhebel nach rückwärts gezogen, bewegt sichder Bagger vorwärts. Wird der Schwenkhebel vorwärts gedrückt, bewegt sich der Bagger rückwärts.Beim Anhalten Gas wegnehmen, auskuppeln, Gang herausnehmen und bremsen.Beim Fahren mit Zugeinrichtung (1.6) ist Bedienungsanleitung S 25/63 zu beachten!

2.3 SchwenkenBedienungshebel für Schieberitzel in Schwenkstellung nach vom legen. Schieberitzel kommt dadurchmit Zahnrad der Triebstockwelle in Eingriff. Durch Betätigung des Schwenkhebels wird eine derbeiden Kupplungen eingekuppelt, so daß sich der Baggeroberwagen nach rechts bzw. links dreht.

2.4 Winden2.41 Hub- und Grabwinde

Zieht man den Windenkupplungshebel rückwärts gegen den Körper, so wird die Grabwinde ein-gekuppelt. Wird der Hebel seitlich nach links vor den Körper gezogen, so wird die Hubwinde ein-gekuppelt. Die beiden Drahtseile werden dabei auf die beiden Windentrommeln aufgespult.

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Das Stillsetzen der Winden wird durch Treten der Hub- und Grabwinden-Bremspedale erreicht. Gleich-zeitig ist der Windenkupplungshebel in die Ausgangsstellung (Nullstellung) zu legen. Dadurchwerden die Winden ausgekuppelt; die Last hängt in den Seilen. Soll die Last in dieser Stellungfestgehalten werden, so wird der Klinkensperrhebel nach hinten gelegt und damit die Bremspedalearretiert.Sind für Hub- und Grabwinde selbsttätige Bremsen eingebaut, so werden die Bremsen durch Tretender Pedale gelöst (siehe 1.43 und 3.43).

2.42 AuslegerwindeBedienungshebel für Schieberitzel in Mittelstellung bringen (es kann weder gefahren noch geschwenktwerden). Einrückhebel für Auslegerwinde nach hinten ziehen und damit das Kegelrad der Ausleger-winde mit dem Tellerrad des Wendegetriebes in Eingriff bringen.Jetzt kann durch Vorwärtsbetätigen des Schwenkhebels der Ausleger gesenkt, durch Rückwärts-betätigen der Ausleger gehoben werden.Es ist darauf zu achten, daß der Einrückhebel der Auslegerwinde beim Stillsetzen derselben wiederin Nullstellung gebracht wird. Geschieht dies nicht, so kann während des Fahr- oder Schwenk-betriebes der Ausleger über seine maximale Steilstellung hochgezogen werden und überschlagen.Ebenso kann der Ausleger nach unten gehen und die Ausladung derart vergrößern, daß die zulässigeBelastung überschritten wird und der Bagger zum Umstürzen kommen kann.Ist die auf Wunsch lieferbare unabhängige Auslegerwinde eingebaut, so kann der Ausleger unabhängigvon allen anderen Bewegungen der Maschine betätigt werden. Beim Bewegen des Hebels nach vornunten senkt sich der Ausleger. Hebelbetätigung in entgegengesetzter Richtung hebt den Ausleger.

2.43 Hilfswinde (früher Einziehwinde)Der Schwenkhebel ist zugleich Kupplungshebel für die Hilfswinde. Die Hilfswinde wird eingekuppelt,indem der Schwenkhebel nach rechts zur Baggermitte hin bewegt wird.

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2.5 BaggerbetriebBeide Feststellspindeln der Vorderachse feststellen. Bei Maschinen mit hydraulischer Feststellunggeschieht dies durch Anziehen der Handbremse. Bagger unterkeilen, Schwenkbremse und Winden-bremsen lösen, Bedienungshebel für Schieberitzel zum Schwenken nach vorn legen (2.3). Motor-kupplung treten, Gang einlegen und langsam einkuppeln.

2.51 Tieflöffelbetrieb

Der Tieflöffel ist fertig montiert und liegt auf dem Boden auf. Seile sind nach beiliegendem Seilplanrichtig eingeschert.

GrabvorgangGrabwinde einkuppeln, das heißt Windenkupplungshebel nach hinten ziehen. Grabwindenbremsehierbei ganz freigeben (linkes Windenbremspedal). Die Eindringtiefe des Löffels beim Grabenreguliert man mit der Hubwindenbremse. Bei starkem Treten der Hubwindenbremse hebt sich derLöffel heraus, bei leichtem Druck dringt der Löffel ein. In der Praxis wird bei schwerem und hartemBoden die Hubwindenbremse ganz freigegeben, während man bei leichtem und weichem Boden dieEindringtiefe durch entsprechendes Freigeben der Hubwindenbremse reguliert.Ist der Löffel voll oder so weit herangezogen, daß der Zugbügel (Grabflasche) noch etwa 20 cm vomAusleger entfernt ist, so wird die Grabwindenbremse (linkes Pedal) getreten und gleichzeitig Grab-winde ausgekuppelt, das heißt Windenkupplungshebel wieder in Nullstellung zurückgelassen.

HubvorgangHubwinde einkuppeln, Windenkupplungshebel nach links legen, Hubwindenbremse ganz freigeben.Der Ausleger wird durch die Hubwinde hochgezogen. Hierbei wird nun durch leichtes Freigeben der

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Grabwindenbremse der Löffel bis zu der erforderlichen Reichweite gestreckt. Hat der Löffel dieerforderliche Ausschütthöhe und die Reichweite erreicht, Hub- und Grabwindenbremse treten undzugleich Hubwinde auskuppeln; das heißt Windenkupplungshebel wieder nach rechts legen (Null-stellung). Der Löffel hängt nun, durch die beiden getretenen Bremsen gehalten, in der gewünschtenHöhe. An die Ausschüttstelle schwenken und Löffel kippen. Das Entleeren oder Kippen des Tieflöffelsgeschieht durch Einkuppeln der Hilfswinde, nämlich Schwenk- und Hilfswinden-Kupplungshebel nachrechts legen. Ist der Löffel ganz gekippt, so rastet die Klinke am Löffelstiel selbsttätig ein und hältden Löffelkübel in dieser Stellung fest. Beim Graben löst sich die Klinke wieder selbsttätig aus, sodaß ein frühzeitiges Entleeren des Löffels beim Strecken nicht erfolgen kann.

HinweisDas Arbeiten mit dem Tieflöffel erfordert eine bestimmte Übung und Geschicklichkeit. Vor allem istzu beachten, daß das Strecken des Löffels nicht ruckweise, sondern fließend erfolgt. Am besten, manzieht den Ausleger erst etwas hoch und beginnt dann mit dem Strecken durch leichtes Freigebender Grabwindenbremse. Das Strecken soll so lange dauern, wie die Hubwinde eingekuppelt ist,damit die erforderliche Ausschütthöhe erreicht wird.

2.511 Grabenlöffel mit 300 und 400 mm SchnittbreiteBedienung wie unter 2.51 beschrieben. Es ist jedoch darauf zu achten, daß der Löffel sofort nachFüllung entleert wird und daß das Grabgut nicht in den Löffel eingepreßt wird. Das Kippen entfällt,da sich der Löffel selbsttätig entleert.

2.52 HochlöffelbetriebDer Hochlöffel ist fertig montiert, Seile nach beiliegendem Seilplan richtig eingeschert.

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GrabvorgangAusleger mit Löffel hochziehen. Dies geschieht durch Einkuppeln der Hubwinde. Windenkupplungs-hebel nach links legen, Hubwindenbremse ganz freigeben, Grabwindenbremse treten. Wenn die erfor-derliche Höhe des Auslegers erreicht ist, Hubwindenbremse treten und Windenkupplungshebel nachrechts in Nullstellung bringen.Der Ausleger mit Löffel befindet sich nun in einer 45°- bis 70°-Stellung durch die beiden Winden-bremsen festgehalten. Nun läßt man den Löffel langsam nach unten gleiten, bis zu der Stelle, an derman zum Graben ansetzen will. Die Hubwindenbremse wird nachgelassen. Nun erfolgt der eigentlicheGrabvorgang. Windenkupplungshebel nach hinten ziehen und Grabwindenbremse ganz freigeben.Hubwindenbremse nur so viel freigeben, wie für die Grabhöhe und die Füllung des Kübels erforder-lich ist. Wird die Hubwindenbremse zu viel freigegeben, so gräbt der Kübel nicht mehr, sonderndrückt die Maschine von ihrem Standplatz weg. Wenn der Löffelanschlag den Ausleger erreicht hat,Grabenwindenbremse treten und Windenkupplungshebel nach vorn in Nullstellung bringen. Um diegewünschte Ausschütthöhe zu erreichen, Windenkupplungshebel nach links legen (Hubwinde ein-kuppeln) und gleichzeitig rechte Bremse (Hubwindenbremse) ganz freigeben. Ist die erforderlicheAusschütthöhe erreicht, Hubwindenbremse treten und Windenkupplungshebel in Nullstellung bringen.Ausleger und Löffel sind nun an beiden Bremsen festgehalten. Schwenken bis zum Ausschüttpunkt,darauf Hilfswinde kurz einkuppeln. Dadurch wird Riegelverschluß der Bodenklappe geöffnet und derLöffel entleert sich. Zum Grabort zurückschwenken, Bodenklappe wieder schließen, indem man dieGrabwindenbremse (linkes Pedal) kurz freigibt und den Löffel fallen läßt. Dadurch schlägt die Klappean den Kübel und der Verschlußriegel schnappt ein. Das Arbeitsspiel beginnt von neuem.

HinweisBeim Graben mit dem Hochlöffel ist zu beachten, daß man den Löffel nicht auf der Stirnseite drücken

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läßt, da die Maschine dadurch weggedrückt wird. Verkeilen der Maschine an der Rückseite derHinterräder ist erforderlich.Ein leichter, freier Lauf der Hilfswinde ist notwendig, damit das Klappseil beim Graben leicht nach-laufen kann, da für das Öffnen der Bodenklappe nur ein geringer Zug nötig ist. Wenn dies nicht derFall ist, geht die Klappe vorzeitig auf und der Löffel entleert sich beim Graben.

2.53 GreiferbetriebDer Greifer steht am Boden. Sämtliche Hebel sind in Nullstellung. Windenkupplungshebel wirdrückwärts gegen den Körper gezogen und gleichzeitig seitlich vor den Körper. Dadurch werden dieGrab- und Hubwinde eingekuppelt. Der geöffnete Greifer wird jetzt von beiden Winden hoch-gezogen. Ist die erforderliche Höhe erreicht, werden die beiden Bremspedale durchgetreten undgleichzeitig der Windenkupplungshebel in Nullstellung gebracht. Der Greifer hängt, durch beideBremsen gehalten, in den Seilen. Nun schwenkt man über das Ladegut und gibt das linke Brems-pedal (Grabwinde) vollständig frei. Das rechte Bremspedal (Hubwinde) wird so viel freigelassen, daßder Greifer langsam abwärts gleitet. Bei etwa 20 bis 50 cm Greiferhöhe läßt man den Greifer überdem Ladegut fallen, damit dieser in dasselbe eindringen kann. Bei empfindlichem Ladegut ist derGreifer gegebenenfalls auf das Gut langsam aufzusetzen. Beide Seiltrommeln werden bei diesemArbeitsvorgang erheblich beschleunigt. Kurz vor dem Aufsetzen des Greifers müssen deshalb beideWindenbremsen durchgetreten werden, damit kein Seil abläuft bzw. kein Schlappseil entsteht. Entstehttrotzdem einmal Schlappseil, so müssen die Seile wieder auf die Trommeln geordnet aufgespultwerden. Das richtige Bremsen ist Grundbedingung für den reibungslosen Arbeitsablauf und fürgeringen Seilverschleiß. Ist der Greifer in das Ladegut eingedrungen und sind die Winden abge-bremst, werden die beiden Bremsen wieder freigegeben. Der Windenkupplungshebel wird wiederrückwärts zum Körper gezogen, wodurch der Greifer schließt und dabei tiefer in das Ladegut ein-

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dringt. Kurz bevor der Greifer vollständig geschlossen ist, wird der Windenkupplungshebel seitlichlinks vor den Körper bewegt und damit auch die Hubwinde eingekuppelt. Der Greifer wird durchbeide Winden (Grab- und Hubwinde) hochgezogen. Nach Erreichen der erforderlichen Höhe werdenbeide Bremsen durchgetreten und gleichzeitig der Windenkupplungshebel in Nullstellung gebracht.Der Greifer hängt nunmehr mit dem Ladegut, gehalten durch die beiden Windenbremsen, frei in denSeilen. Gleichzeitig wird über die Abladestelle geschwenkt. Gibt man jetzt das linke Bremspedal frei,so öffnet sich der Greifer. Ist der Greifer geöffnet, muß sofort das linke Bremspedal wieder durch-getreten werden, damit das Seil nicht abläuft (Schlappseil). Der geöffnete Greifer hängt nun wiederzu einem neuen Arbeitsspiel bereit.Die Hilfswinde ist im Greiferbetrieb nicht nur zur Beruhigung des Greifers, sondern auch zum Ein-ziehen und Auswerfen desselben gedacht, wenn mit diesem eine größere Reichweite erzielt werdensoll, als dies durch das senkrechte Fallenlassen des Greifers unter der Auslegerspitze möglich ist.Hierzu wird der Greifer durch Nachlassen der Hubwindenbremse bis etwa ein Meter Abstand überdem Boden abgelassen, so daß dieser frei pendelt. Danach Hubwindenbremse treten und die Hilfs-winde einkuppeln. Hierdurch wird der Greifer gegen den Ausleger zur Maschine hin gezogen. Sinddie Seile straff gespannt, wird die Hilfswinde ruckartig ausgekuppelt, so daß der Greifer mit Schwungüber die Auslegerspitze hinauspendelt. Hat dieser im Flug die Entfernung des Auslegerkopfes erreicht,wird die Hubwindenbremse freigegeben, damit der Greifer den waagrechten Flug fortsetzen kann.Kurz vor dem Auftreffen desselben auf dem Boden beide Bremsen durchtreten, damit kein Schlappseilentsteht.

2.54 SchürfkübelbetriebGrabvorgangGrabwinde einkuppeln, zugleich Grabwindenbremse ganz freigeben. Gleichzeitig wird mit der Hub-

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winde die Grabtiefe reguliert. Bei starkem Treten der Hubwindenbremse wird der Kübel leicht angeho-ben und dringt dadurch weniger tief ein. Beim leichten Druck auf die Bremse der Hubwinde bzw. Frei-geben derselben dringt der Kübel auf die volle Grabtiefe ein. Ist der Kübel gefüllt oder so weit heran-gezogen, daß die Zugkette fast an der unteren Leitrolle anstößt, linke Bremse (Grabwindenbremse)treten und die Winde auskuppeln (Windenkupplungshebel in Nullstellung bringen).

HubvorgangHubwinde einkuppeln und gleichzeitig Hubwindenbremse freigeben. Der Kübel wird hierdurch hoch-gezogen, dabei ist gleichzeitig die Grabwindenbremse ganz wenig freizugeben; das heißt schleifenlassen. Dadurch wird erreicht, daß der Kübel beim Hochziehen waagrecht gehalten wird, so daß ersich nicht frühzeitig entleeren kann. Das Hochziehen des Kübels erfolgt so lange, bis die Ausgleichs-flasche am Auslegerkopf angelangt ist. Ist dies erreicht, werden beide Bremsen getreten und dieHubwinde ausgekuppelt. Seitwärts schwenken zu der vorgesehenen Entleerungsstelle wie beimGreifer- oder Löffelbetrieb. Das Leeren des Kübels erfolgt durch Freigeben der Grabwindenbremseso lange, bis der Kübel senkrecht hängt.Soll eine größere Reichweite erzielt werden, als dies durch das senkrechte Fallenlassen des Kübelsunter der Auslegerspitze möglich ist, so kann man den Kübel werfen. Das Einziehen und Auswerfendes Kübels geschieht in derselben Weise wie unter 2.53 beschrieben.

2.55 KranbetriebDa bei Kranbetrieb selbsttätige Windenbremsen vorhanden sein müssen, verweisen wir auf das zuden Baggerunterlagen gehörende Schriftblatt S 12/64. Die im S 12/64 gemachten Angaben müssenunbedingt beachtet werden. Die im Führerhaus angebrachte Nutzlasttabelle gibt Aufschluß über diemöglichen Nutzlasten.

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2.56 PlanierbetriebDas Planierschild wird gegen den Tieflöffel ausgewechselt. Eine der beiden Parallelführungsstangenwird zweiteilig geliefert und erst nach dem Einbau verschweißt, um Längendifferenzen auszugleichen.Seile nach beiliegendem Seilplan richtig einscheren. Bedienung wie unter 2.51 beschrieben. Kippvor-gang entfällt.

2.6 Zusammenfassung der wichtigsten Bedienungsvorschriftena) Der Aufenthalt von Personen im Schwenkbereich ist lebensgefährlich und daher strengstens ver-

boten. Der Baggerführer ist für alle Vorkommnisse im Schwenkbereich des Baggers verantwortlich,er hat sich vor Inbetriebnahme zu überzeugen, daß sich niemand im Gefahrenbereich aufhält.

b) Die Ausbildung in der Baggerbedienung soll im 1. und 2. Gang des Schaltgetriebes erfolgen.c) Beim Arbeiten des Baggers ist die Vorderachse mit den Feststellspindeln festzustellen, beim Fahren

zu lösen. Bei Maschinen mit hydraulischer Feststellung geschieht dieses durch Anziehen bzw. Lösender Handbremse. Vor Anheben einer Last muß sich der Baggerführer vergewissern, daß die Abstüt-zung der Pendelachsen einwandfrei funktioniert.

d) Oberwagen ohne Arbeitseinrichtung nur bei waagrechtem Stand des Baggers und festgestellterVorderachse schwenken.

e) Bedienungsstand nur verlassen, wenn die Arbeitseinrichtung oder die Last am Boden aufgesetztist und die Windenbremsen eingerastet sind.

f) Bei abgestelltem Bagger Fuß- und Handbremse betätigen und einrasten. An Steigungen zusätzlichKeile an den Rädern unterlegen.

g) Zur Entlastung der hydraulischen Bremsen beim Löffelbetrieb Räder unterkeilen.h) Die in der Nutzlasttabelle angegebenen Werte gelten nur bei waagrechtem Stand. Der Reifendruck

beträgt 5,5 atü. Dieser Druck ist im Hinblick auf die Standsicherheit unbedingt einzuhalten.i) Lasten dürfen beim Verfahren nur so weit angehoben werden, daß sie vom Boden frei sind.

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j) Seitlicher Schrägzug überlastet den Ausleger und ist zu vermeiden.k) Im Hochlöffelbetrieb mit dem Löffel nicht drücken (siehe Bedienungsanleitung).l) Im Tieflöffelbetrieb mit dem Löffel nicht schlagen und stampfen oder seitlich drücken.m) Im Löffelbetrieb wird die größte Arbeitsleistung im 3. Arbeitsgang und bei dreifacher Seileinsche-

rung erreicht. Für schwere Arbeiten ist die Benützung des 2. Ganges bei dreifacher Seileinscherungvorteilhaft. Durch Einlegen des 2. Ganges wird das Arbeitstempo langsamer, jedoch die Reißkraftgrößer

n) Im Greiferbetrieb kann fast ausnahmslos im 3. Arbeitsgang gebaggert werden. Nur zur Über-windung von großen Hubhöhen mit schweren Lasten ist der 2. Arbeitsgang erforderlich.

o) Der 1. Gang dient zum Fahren in schwierigem Gelände und zur Bewältigung von großen Stei-gungen; im Kranbetrieb zum Heben von schweren Lasten.

p) Windenkupplungen und Bremsen richtig einstellen. Schlechte Einstellung verursacht Erwärmung,hohen Verschleiß und kann Unfälle herbeiführen (siehe Wartungsanweisung).

q) Bremsflächen der Bandbremsen ölfrei halten.r) Im Kranbetrieb mit Auslegerlängen von 10 m und mehr darf nur im 1. Gang gearbeitet werden.s) Rechtzeitige Schmierung und sorgfältige Wartung sowie gefühlvolles Arbeiten sind für die Zu-

verlässigkeit und Lebensdauer des Baggers ausschlaggebend. Bei Verschleiß an Schalthebeln undGestängen ist die rechtzeitige Erneuerung auch dieser Teile zur Sicherheit nötig!

t) Beim Einscheren der Seile darauf achten, daß die kleinen Seilkeile (ohne Bohrung) nur in den4 Winden (Hubwinde, Grabwinde, Auslegerwinde und Hilfswinde) verwendet werden. Die großenSeilkeile (mit Bohrung) dürfen nur in den Seiltaschen, die ebenfalls eine Bohrung haben, benutztwerden. Das aus der Einscherung herausstehende freie Seilende muß durch jeweils 2 Seilklemmengesichert werden.

Achtung! Bei Verwechslung der Seilkeile besteht Lebensgefahr!

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3. Wartungsanweisung3.1 Antrieb

Der Keilriemenantrieb ist durch Verschieben des Antriebsmotors immer so zu spannen, daß dieRiemen in der Mitte nicht mehr als ca. 2 bis 3 cm mit dem Daumen durchgedrückt werden können!

3.11 AntriebsmotorDer Motor ist entsprechend der beiliegenden Wartungsanweisung der Firma Klöckner-Humbold-Deutzzu warten.Um Lagerschäden am Motor zu vermeiden, ist darauf zu achten, daß bei folgenden Schräglagendie Arbeitszeiten des Baggers bei vollem Ölinhalt des Motors nicht überschritten werden:a) Seitenneigung (in Fahrtrichtung rechts oder links)

dauernd 8°stundenweise 5°kurzfristig 20°

b) Neigung in Fahrtrichtung nach vorn oder hintendauernd 10°stundenweise 20°kurzfristig 30°

3.111 BatterieBatteriepflege wie bei Kraftfahrzeugen. Säurestand beachten, etwa 1 cm über Platten, Säuredichte1,28 im geladenen Zustand (siehe auch Bedienungsanweisung für Batterien).Nur mit destilliertem Wasser nachfüllen.

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3.12 WendegetriebeNach Lösen der Inbusschrauben an der Nachstellmutter kann die Kupplung durch Rechtsdrehungder Mutter nachgestellt werden. In der Regel genügt eine Verstellung um etwa 15°. Anschließend is tdie Mutter durch Anziehen der Inbusschraube wieder zu sichern.

3.13 Kettentrieb für Hub- und GrabwindeDie Kette ist durch das verstellbare Spannritzel immer so zu spannen, daß das untere Kettentrum1 bis 2 cm nach oben gedrückt werden kann.

3.14 AuslegerwindeDie Auslegerwinde wird durch einen im Ölbad laufenden, selbsthemmenden Schneckentrieb angetrie-ben. Ölsorte, Füllmenge, Kontroll- und Ölwechselzeiten siehe Schmierplan, Seiten 33 und 34. Die Ab-nutzung des Bremsbelages der Hilfsbremse ist laufend zu kontrollieren; gegebenenfalls ist die Bremsenachzustellen.

3.15 Windenkupplungen

3.151 Hub- und GrabwindenkupplungNachstellen der Kupplungen nur bei abgestelltem Motor durchführen. Windenkupplungshebel inNullstellung bringen. Schraube am Spannhebel der betreffenden Winde lösen. Kupplungsmutter miteinem Dorn oder Schraubenzieher nach rechts drehen, jedoch nur so weit, daß sich die Winde nochfrei drehen läßt. Schraube am Spannhebel wieder anziehen; nochmals prüfen, ob Windentrommelvollständig frei zu drehen ist. Läßt sich die Winde nicht frei drehen, ist diese nicht vollständig aus-

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3.152 Hilfswindenkupplung (Ergänzung)

Durch fehlerhafte Einstellung der Hilfswinde können leicht schwerwiegende Schädenentstehen. Um das zu vermeiden, muß bei der Einstellung wie folgt vorgegangen werden(siehe Zeichnung):

1. Kupplungsmutter (d) so einstellen, daß der Weg des Wendegetriebe-Steuerhebels(bis zum vollen Einkuppeln)ca. 130 mm beträgt.

2. Sechskantschrauben (a) M 8x50 DIN 933 vollständig einschrauben. Schraubenfedern (b) F301.6.02.01.002 liegen auf Block.

3. Jede Sechskantschraube (a) 5 Umdrehungen zurückschrauben. Mit Mutter M 8 DIN934kontern.

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gekuppelt und verursacht Erwärmung. Im Greiferbetrieb läßt sich der Greifer nicht öffnen. Beischwacher Einstellung rutscht die Kupplung, zieht nicht und erwärmt sich. Nur durch richtige Ein-stellung der Windenkupplung ist ein einwandfreies Arbeiten gewährleistet.

3.152 Hilfswindenkupplung (früher Einziehwindenkupplung)

Die Lamellenkupplung der Hilfswinde wird durch gleichmäßiges Nachstellen der drei im Stirnradangeordneten Sechskantschrauben so eingestellt, daß kein Schlappseil eintritt. Die Sechskantschraubensind nach der Einstellung durch die Gegenmuttern zu sichern.

3.2 Lenkung

3.21 Mechanische Lenkung

Ölsorte, Füllmenge und Ölwechselzeiten für das Lenkgetriebe siehe Schmierplan Seiten 33 und 34.Die Rollenkette am Oberwagen ist durch Verschieben der Spannrollen nachzustellen. Sollte in Aus-nahmefällen ein Nachstellen der Kette im Unterwagen notwendig werden, so kann dies durch Entfernenvon Unterlagen zwischen Lenkgetriebe und Befestigungsplatte geschehen. Die Rollenketten müssen soeingestellt sein, daß kein Durchhang sichtbar ist, die Lenkung jedoch noch leicht geht.

3.22 Hydraulische Lenkung

Die Wartung erfolgt nach der mitgelieferten Wartungs- und Bedienungsanweisung zur Hydro-LenkungS 5/64!

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3.3 Fahrwerk

3.31 Achsen, Verteilergetriebe und ZF-Schaltgetriebe

Die Achsen sind entsprechend dem beigefügten Wartungsplan der Firma Bergische Achsen-FabrikWiehl zu warten. Die Ölsorten, Füllmengen und Ölwechselzeiten für Verteilergetriebe und ZF-Schalt-getriebe siehe Schmierplan Seiten 34 und 35.

3.32 Hydraulische Pendelachsabstützung

Bei Nachgeben eines Abstützzylinders muß zunächst geprüft werden, ob die Anlage einwandfreientlüftet ist. Zum Entlüften ist wie folgt zu verfahren:1. Abstützung freigeben (Handbremse lösen).2. Aus beiden Abstützzylindern die oben angeordneten Entlüftungsschrauben entfernen.3. Durch mehrfaches Betätigen der Handbremse Hydrauliköl nachpumpen bis dieses an den frei

gegebenen Entlüftungsöffnungen an den Zylindern austritt.4. Entlüftungsschrauben wieder einschrauben und fest anziehen.Ölsorte, Füllmenge und Kontrollzeit siehe Schmierplan Seiten 33 und 34.

3.33 Bereifung

Der Reifendruck beträgt 5,5 atü und muß wöchentlich geprüft werden. Das Einhalten des Reifen-drucks ist für die Standsicherheit des Baggers ausschlaggebend.

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3.4 Bremsen

3.41 Fahr- oder BetriebsbremseDer Hauptzylinder ist wöchentlich auf seine Füllmenge zu prüfen und gegebenenfalls nachzufüllen.Als Bremsflüssigkeit ist nur „Ate blau" zu verwenden. Beim Entlüften der Bremsen geht man folgen-dermaßen vor:Auf die Entlüftungsschraube am Radzylinder Schlauch ansetzen. Vorratsbehälter am Hauptzylindervoll füllen. Entlüftungsschraube lösen, Pedal durchtreten bis Bremsflüssigkeit durch den Entlüftungs-schlauch blasenfrei ausfließt. Vor dem Zurückgehenlassen des Pedals Entlüftungsschraube schließen.Dieser Vorgang muß gegebenenfalls mehrmals wiederholt werden. Es ist darauf zu achten, daßrechtzeitig Bremsflüssigkeit in den Vorratsbehälter nachgefüllt wird, um ein erneutes Eindringen vonLuft in die Leitung zu verhindern. Nur dadurch ist ein einwandfreies Funktionieren der Bremsanlagegewährleistet.

3.42 Feststell- oder HandbremseDie Handbremse ist von Zeit zu Zeit am Bremsgestänge nachzustellen. Sie muß jederzeit wie dieFahrbremse in einwandfrei funktionierendem Zustand sein.

3.43 Hub- und Grabwindenbremsena) BaggerbetriebDas Nachstellen der Windenbremsen erfolgt durch Anziehen der jeweiligen Stellschrauben an den

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Bremsbändern. Es darf jedoch nur so weit nachgestellt werden, daß die Windentrommeln noch freilaufen und sich nicht unnötig erwärmen. Zur Einstellung des Lüftspiels dient die unterhalb derBremsbänder liegende Sechskantschraube. Die Bremsflächen der Bandbremsen müssen ölfrei ge-halten werden, damit die Bremswirkung nicht verlorengeht.Täglich vor Arbeitsbeginn ist zu überprüfen, ob bei eingerasteter Pedalarretierung die Bremsen ein-wandfrei halten. Beim geringsten Nachlassen müssen die Bremsen, wie beschrieben, nachgestelltwerden.b) KranbetriebFür die Wartung und das Nachstellen der bei Kranbetrieb vorgeschriebenen selbsttätigen Hub- undGrabwindenbremsen (Differentialwindenbremsen) ist das Schriftblatt TR 76/66 zu beachten.

3.44 Schwenkbremse

Das Nachstellen der Schwenkbremse erfolgt durch Lösen der Gegenmutter und Anziehen der Nach-stellschraube. Eine ¼ bis ½ Umdrehung der Nachstellschraube genügt, um die erforderliche Brems-wirkung zu erzielen. Bei angezogenem Bremshebel muß die Bremse so eingestellt sein, daß sich derOberwagen während der Fahrt nicht drehen kann. Zeitweilige Nachstellung ist deshalb erforderlich.Nach erfolgtem Anziehen der Nachstellschraube wird die Gegenmutter wieder fest angezogen, wobeimit einem weiteren 22-mm-Schraubenschlüssel die Nachstellschraube festgehalten wird, um einZurückdrehen derselben zu verhindern.

3.5 ArbeitseinrichtungenBei eingebauter Lastmagneteinrichtung ist die mitgelieferte Wartungsanweisung des Generators zubeachten.

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3.51 SeileDie Drahtseile sind täglich mit einem Gemisch von Motorenöl und Rohöl mittels Pinsel einzuölen.Die Seile sind abzulegen, wenn an ihrer schlechtesten Stelle auf einer Länge von 60 mm 30 sichtbareDrahtbrüche oder auf einer Länge von 300 mm 60 sichtbare Drahtbrüche gezählt werden. Bei Brucheiner Litze ist das Seil sofort abzulegen (nach DIN 15020).

3.52 Seilkeile und BefestigungsschraubenBei der Schmierung des Baggers (3.6) sind gleichzeitig die Seilkeile und Befestigungsschrauben nach-zusehen. Dabei ist besonders darauf zu achten, daß die kleinen Keile o h n e B o h r u n g nur inden 4 Winden verwendet werden dürfen!Für alle anderen Seilbefestigungen müssen die g r ö ß e r e n Keile mit der 5 m m -B o h r u n g verwendet werden.

3.6 SchmierenBagger nur bei abgestelltem Motor und eingesteckter Schwenkarretierung schmieren. SämtlicheSchmierstellen sind an der Maschine rot bzw. weiß gekennzeichnet und im nachfolgenden Schmier-plan im einzelnen aufgeführt. Hierbei sind zwei Schmiergruppen zu unterscheiden. Bei der erstenGruppe ist alle acht Betriebsstunden abzuschmieren. Hierzu gehören unter anderem die Winden-trommeln und die Seilrollen. Die zweite Gruppe ist dagegen wöchentlich abzuschmieren. Hierzu ge-hören sämtliche kugel- bzw. nadelgelagerten Teile, also zum Beispiel auch die Kugeldrehverbindungsowie Lagerungen für Bedienungsgestänge usw. Durch Verwendung geeigneter Schmiermittel kanneine erhöhte Lebensdauer der Zahn- und Kettentriebe erreicht werden. Wir empfehlen für offeneZahn- und Kettentriebe FUCHS-Bagger-Schmierstoff zu verwenden. Weitere empfohlene Schmiermittel

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finden Sie in der Schmieranweisung. Teile, die an der Stelle eines Schmiernippels mit Schmierloch ver-sehen sind oder sonst auf Reibung beansprucht werden, sind mit einem guten Maschinenöl zu schmieren.Beim allgemeinen wöchentlichen Pflegedienst ist der Ölstand in sämtlichen mit Öl gefüllten Getriebenzu kontrollieren. Bei vorhandener Einrichtung für kraftschlüssiges Senken muß auch der Ölstand imFreilauf der Vorgelegewelle wöchentlich geprüft werden. Im Freilauf darf nur das in der mitgelie-ferten Beschreibung für kraftschlüssiges Senken (siehe Schriftblatt S 17/63) vorgeschriebene Öl ver-wendet werden.

Wichtiger Hinweis!

Die Länge des Gitterausleger-Halteseiles muß der jeweiligen Länge des Gitterauslegers angepaßtsein. Wird der Gitterausleger durch Zwischenstücke verlängert oder verkürzt, muß auch ein Gitter-ausleger-Halteseil der zugehörigen Länge eingeschert werden.Die für die jeweilige Auslegerlänge nötige Seillänge ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen.

Auslegerlänge: 7 m 8 m 9 m 10 m 11 m 12 mHalteseil-Länge: 39 m 43 m 47 m 51 m 55 m 59 m

Für Ausführung mit Gitterausleger-Hochlagerung sind die angegebenen Seillängen um 4 Meter zuerhöhen.

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4. Zusätzliche BestimmungenSämtliche Seile müssen so aufgelegt sein, daß keine Schlingen und Knicke entstehen.Der Motor darf nur angelassen werden, wenn alle Bedienungshebel ausgerückt und die Bremsenangezogen sind.

Beim Fahren des Baggers müssen die Windenbremsen mit dem Klinkensperrhebel arretiert werden.Sämtliche vorgesehenen Schutzvorrichtungen müssen beim Betrieb des Baggers angebaut sein unddürfen nur bei Stillstand der Maschine für Reparaturen und Besichtigungen entfernt werden.In der Nähe von Hochspannungsleitung muß mit besonderer Vorsicht gearbeitet und gefahrenwerden. Unbefugten ist der Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers verboten.Abschmieren, Reinigen und Ausbesserungsarbeiten sind bei laufendem Motor verboten.Für das Fahren auf öffentlichen Straßen gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: (Siehe auch dieVorschriften der beigefügten Allgemeinen Betriebserlaubnis, die der Baggerführer bei Straßen-fahrten im Selbstfahr- oder Anhängerbetrieb bei sich führen muß. Bei Verlust kann die ABE von unsnur ersetzt werden, wenn die örtlich zuständige Zulassungsstelle des Halters bescheinigt hat, daß derBetrieb des Fahrzeuges nicht wegen technischer Mängel oder anderer Gründe verboten und dieverlorengemeldete Betriebserlaubnis nicht eingezogen worden ist).

Die Lenkung und die Betriebsbremse sind vor Fahrtbeginn auf Funktionsbereitschaft zu prüfen.Zur Sicherung des Oberwagens gegen Schwenken während der Fahrt ist dieser mit dem Unterwagendurch einen hinter dem Fahrersitz einsteckbaren Steckzapfen zu verbinden.Die Arbeitseinrichtungen müssen entsprechend den Vorschriften des TÜV durch Haltestangen undKetten fest mit dem Bagger verbunden sein.

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Die Bilder auf den Seiten 38 bis 44 zeigen den FUCHS 301 mit den verschiedenen Arbeitseinrichtungenin Transportstellung nach Maßgabe der Allgemeinen Betriebs-Erlaubnis.Die Arbeitsscheinwerfer müssen abgeschaltet sein.Am vorderen Ende des Auslegers muß das mitgelieferte rot-weiß-gestreifte Begrenzungsschild auf-gesteckt und die Unterkante der Rückseite des Oberwagens mit rot-weißen Streifen versehen sein.Zur Sicherung des Straßenverkehrs muß eine vorausfahrende oder vorausgehende Begleitperson demFührer der Arbeitsmaschine, insbesondere an Kreuzungen und Straßeneinmündungen, die für dassichere Fahren des Fahrzeuges erforderlichen Hinweise geben.Die Schleppkupplung am hinteren Unterwagen darf nicht zum Mitführen von Anhängern verwendetwerden.

Wegen der ungewöhnlich großen Länge der Fahrzeuge der Ausführung „C 4" (Selbstfahrende Baggermit 8 m langem Gitterausleger und Kragarm) und der überschrittenen zulässigen Ringflächenbreitebei den Ausführungen„C 2" (Selbstfahrende Bagger mit 8 m langem Gitterausleger)„C3" (Selbstfahrende Bagger mit 7 m langem Gitterausleger und Kragarm) und„C4" (Selbstfahrende Bagger mit 8 m langem Gitterausleger und Kragarm)ist vor dem Verkehr auf öffentlichen Straßen für diese Ausführungen die Erlaubnis der örtlich zustän-digen Straßenverkehrsbehörde gemäß § 5 StVO einzuholen.Grundbagger, Tief- und Hochlöffelbagger sowie Bagger mit 7-m-Gitterausleger bedürfen der beson-deren Genehmigung gemäß § 5 der StVO nicht.Die Fahrzeuge können auch als Anhänger betrieben werden.In diesem Falle müssen vor Beginn einer Fahrt auf öffentlichen Straßena) die nicht starr verbundenen Arbeitsgeräte an den Auslegern zwecks Vermeidung von Schlinger-

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bewegungen auf die Ladefläche des ziehenden Fahrzeuges abgesetzt und so festgelegt werden,daß sie bei Kurvenfahrt nicht über die Längsseiten des ziehenden Fahrzeuges hinausragen,

b) an der Vorderseite des Zugfahrzeuges rechts und links zwei schräg gestellte rot-weiße Warnflaggen,c) an der Rückseite der Arbeitsmaschine ein deutlich wahrnehmbares Schild mit der Aufschrift

„Achtung, Ausleger schwenkt aus",d) der abnehmbare Kennzeichenträger mit Leuchten in den dafür vorgesehenen Halterungen unde) Geschwindigkeitsschilder nach § 58 Abs. 1 StVZO mit der Aufschrift „20 km" angebracht sein.

Außerdem muß sich der verantwortliche Führer des Zuges davon überzeugen, daßf) die Zugeinrichtung einwandfrei befestigt,g) das Lenkgetriebe der Arbeitsmaschine - bei mechanischer Lenkung - ausgeschaltet und gesichert

ist,h) die Anhängerdruckluftbremse angeschlossen und funktionsbereit sowiei) die Beleuchtungseinrichtung angeschlossen sind.Es darf dabei keine Person im Bagger sein.Bei Benutzung einer Abschleppstange ist eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle gem.§ 33 StVZO erforderl ich. Der geschleppte Bagger muß dabei von einer Person gelenkt werden, dieden Führerschein Klasse IV besitzt.Im Zugfahrzeug muß stets eine Begleitperson mitgeführt werden, die insbesondere an engen undunübersichtl ichen Kurven sowie an Kreuzungen und Straßeneinmündungen dem Fahrzeugführer diezur sicheren Führung des Zuges erforderlichen Hinweise gibt.

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