Befreiung von Leistungspflichten wegen höherer Gewalt RA Alexander Weigelt Kiew, 30.09.2014 1.

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Befreiung von Leistungspflichten wegen höherer Gewalt RA Alexander Weigelt Kiew, 30.09.2014 1

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Befreiung von Leistungspflichten wegen höherer Gewalt

RA Alexander Weigelt Kiew, 30.09.2014

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Gesetzliche Regelung Begriff Rechtsfolgen Beispiele

Nachweis Verfahrensregelungen Funktion der IHK der Ukraine und ihrer regionalen

Untergliederungen Praxisfragen

ATO vs. Krieg

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Inhalt

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Art. 617: Keine Haftung für Pflichtverletzungen, wenn durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht.

Art. 263: Hemmung der Verjährungsfrist während … höherer Gewalt.

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Begriff / Gesetzliche Regelungen

Zivilgesetzbuch Wirtschaftsgesetzbuch

Art. 218: Keine Haftung, wenn Pflichterfüllung als Folge höherer Gewalt unmöglich wurde, und zwar außerordentlicher, unüberwindlicher Umstände

Keine höhere Gewalt: Pflichtverletzungen von

Vertragspartnern des Schuldners Fehlende Marktverfügbarkeit von

Waren Fehlendes Geld

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Höhere Gewalt sind unüberwindliche äußere Einflüsse, die bei Vertragsschluss nicht vorlagen, unabhängig vom Willen der Parteien eintreten und auf außergewöhnlichen und unvermeidlichen Ursachen beruhen

Rechtsfolge: Befreiung von Pflichterfüllung, wenn bewiesen wird, dass die Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht ist

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Begriff / Rechtsprechung

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Vertragliche Regelungen zu Höherer Gewalt

Zulässig und empfehlenswert Empfehlenswerter Inhalt

• Beispiele, möglichst detailliert• Nachweispflichten / für Feststellung zuständige Stelle• Rechtsfolgen, insbesondere Verlängerung von

Vertragsfristen (Short Stop Date) und Kündigungsrecht (Long Stop Date)

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Vertragspraxis

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Rechtsprechung: höhere Gewalt (+) bei:

Unwetter und Naturkatastrophen (Schneeverwehungen, Sturm) Unvorhergesehenen Ereignissen, die von Dritten verursacht

wurden (Streik, Aussperrung, erklärter und unerklärter Krieg, Revolution, Terroranschlag, öffentlicher Aufruhr)

Gerichtliche Entscheidungen zu ATO seit Juni 2014 keine generelle Befreiung von Leistungspflichten

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Begriff / Beispiele

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Jede Partei ist für die Umstände beweispflichtig, auf die sie ihre Ansprüche / Verteidigung stützt (Art. 57 Zivilprozessordnung)

Grundsätzlich sind alle Beweismittel zulässig• Bescheinigungen der IHK der Ukraine (in der Praxis am

sichersten)• Bescheinigungen meteorologischer Behörden• Sachverständigenbeweis

Beweispflicht für Vorliegen höherer Gewalt und dafür, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen wurden, um die Auswirkungen höherer Gewalt zu beseitigen bzw. zu minimieren

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Nachweis

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Besondere Funktion der IHK der Ukraine (Art. 14 des Gesetzes über die IHK der Ukraine)

(Alleinige) Bescheinigung des Vorliegens von höherer Gewalt gemäß• außenwirtschaftlichen Verträgen• internationalen Verträgen der Ukraine• Verträgen im Bereich des Wohnungsbaus

Zuständigkeit für weitere Tätigkeiten, die in der Satzung der IHK der Ukraine festgelegt sind

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Nachweis / IHK der Ukraine

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Reglement der IHK der Ukraine über die Bescheinigung des Vorliegens höherer Gewalt vom 15.07.2014 Zuständigkeit der IHK der Ukraine auch gemäß Verträgen

zwischen Residenten, in denen der IHK der Ukraine die Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.1), regionale IHK unterstützen hierbei

Zuständigkeit regionaler IHK gemäß Verträgen zwischen Residenten, in denen regionalen IHK die Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.2)

Bei zeitweiliger Verhinderung einer regionalen IHK wegen Mangel von Fachpersonal oder Besatzung wird die Funktion von der IHK der Ukraine oder mit deren Vollmacht durch eine andere, fachlich oder örtlich nächstliegende IHK ausgeübt (Art. 4.3)

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Nachweis / IHK der Ukraine

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IHK Lugansk: Tätig in Severodonezk IHK Donezk: Tätig in Kramatorsk Unterlagen

• Notariell beglaubigte Vertragskopie• Sonstige sachdienliche Unterlagen zum Vertrag• Gebühr – 1.980 UAH

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Praxis

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Aktuelle Gesetzgebung

ATO oder Krieg

?

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Gesetzentwurf Nr. 4313a vom 21.07.2014 “Über zeitweilige Maßnahmen während der Dauer der Durchführung der ATO”, vom Parlament verabschiedet am 16.09.2014 Für Personen mit Wohnsitz und Unternehmen mit Tätigkeit im

Gebiet der ATO (Stand April 2014) Rechtsfolgen

• Keine Verzugszinsen / Strafzahlungen• Keine behördlichen Prüfungen• Automatische Verlängerung von Genehmigungen

IHK der Ukraine hat Vorliegen von Höherer Gewalt zu bescheinigen (keine Einzelfallprüfung)

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Aktuelle Gesetzgebung

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Kontakt

Alexander WeigeltRechtsanwalt

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