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Begrenzt offener Realisierungswettbewerb „Neubau IHK Bildungszentrum“ AUSLOBUNG

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Begrenzt offener Realisierungswettbewerb „Neubau IHK Bildungszentrum“

AUSLOBUNG

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Neubau IHK Bildungszentrum Begrenzt offener Realisierungswettbewerb

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IMPRESSUM Ausloberin IHK Ostwürttemberg Ludwig-Erhard-Straße 1 89520 Heidenheim Tel. 07321 324-0 Fax 07321 324-169 www.ostwuerttemberg.ihk.de vertreten durch Herrn Dipl.-Kfm. Helmut Althammer Präsident IHK Ostwürttemberg

Herrn Dipl.-Volksw. Klaus Moser Hauptgeschäftsführer IHK Ostwürttemberg Ansprechpartner Martin Kraus, Leiter Geschäftsbereich Zentrale Dienste IHK Ostwürttemberg Tel. 07321 324-135

Wettbewerbsbetreuung Mathias Hähnig ▪ Martin Gemmeke Dipl.-Inge. Freie Architekten BDA Katharinenstraße 29 72072 Tübingen Tel. 07071 7956-0 Fax 07071 7956-20 [email protected] www.haehnig-gemmeke.de Ansprechpartner Mathias Hähnig Anette Hähnig Jana Heinsohn Vorbemerkung Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit in dieser Auslobung

die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

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INHALTSÜBERSICHT TEIL A ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 6

2. Anlass und Zweck des Wettbewerbes 6

3. Gegenstand des Wettbewerbes 6

4. Wettbewerbsart 6

5. Zulassungsbereich 7

6. Teilnehmer 7

6.1 Teilnahmeberechtigung 7 6.2 Auswahlkriterien, Teilnahmewettbewerb bei nicht offenen Wettbewerben 8 6.3 Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer 9

7. Wettbewerbsteilnehmer 10

7.1 Vorab benannte Teilnehmer 10 7.2 Ausgewählte Teilnehmer 10 7.3 Nachrücker 11

8. Anonymität 11

9. Preisgericht/ Sachverständige/ Vorprüfer 11

10. Wettbewerbsunterlagen 13

11. Wettbewerbsleistungen 13

12. Bindende Vorgaben 16

13. Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeiten 16

14. Beurteilungskriterien 16

15. Termine 16

16. Rückfragen 17

17. Abgabetermine/ Modalitäten der Abgabe 17

18. Preisgelder und Anerkennungen 18

19. Abschluss des Wettbewerbes 18

20. Nachprüfung 18

21. Nutzung 18

22. Weitere Bearbeitung 19

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TEIL B WETTBEWERBSAUFGABE 1. Anlass und Ziel des Wettbewerbs 22

1.1 Die IHK Ostwürttemberg 22

1.2 Ausgangslage 22

1.3 Zielvorstellung 23

2. Planungsgebiet / Baugrundstück 25

2.1 Lage und Abgrenzung des Wettbewerbsgeländes 25

2.2 Planungsrecht und Baurecht 25

2.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen 26

2.4 Technische Infrastruktur 26

2.5 Topographie 27

2.6 Baugrund 27

3. Aufgabenstellung 27

3.1 Allgemeine Anforderungen 27

3.2 Außenanlagen 28

3.3 Räumliche und funktionale Anforderungen 28

3.4 Barrierefreiheit 29

3.5 Baukosten / Wirtschaftlichkeit 29

3.6 Vorschriften 29

4. Hinweise 30

4.1 Vorgaben in Bezug auf die Förderung des Bauvorhabens 30 durch Bund und Land

4.2 Hinweise zum Artenschutz und Maßnahmen zur Grünordnung 30

4.3 Hinweise zu Ressourcen und Energie 31

4.4 Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BMVBS) 33

TEIL C ANLAGEN 1. CD

Wettbewerbsunterlagen entsprechend Auslobung Teil A, Pkt. 10, 1-12

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AAAA ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

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1. ALLGEMEINES

Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer/-Innen sowie alle anderen, am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbes hat die Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2014201420142014----1111----02020202 registriert.

2. ANLASS UND ZWECK DES WETTBEWERBES

Auf der Fläche zwischen Blezingerstraße und Stiewingstraße, auf dem nordöstlichen Teilbereich des Flurstücks 690/2 (Wettbewerbsgebiet), soll der Neubau des IHK Bildungszentrums in Aalen entstehen. In unmittelbarer Nähe zum Kreisberufsschulzentrum und zu ÖPNV Haltestellen bietet sich die Möglichkeit Synergieeffekte mit den bestehenden Einrichtungen (bspw. Mensa, Sporthalle…) zu nutzen. Zweck dieses Wettbewerbes ist es, für die IHK Ostwürttemberg in Aalen städtebauliche und architektonische Lösungsansätze für die Umsetzung des Raumprogramms, der Programmziele zu entwickeln. Die Ausloberin begrüßt innovative Entwurfsansätze zur Lösung der Aufgabenstellung.

Das Baugrundstück liegt auf der städtebaulichen Entwicklungsachse zwischen Aalen und Wasseralfingen und definiert eine wichtige Eingangssituation in die Kernstadt Aalens. Der Neubau ermöglicht somit die städtebaulich architektonische Chance eines Auftakts in dieser Situation. Um den unterschiedlichen, hohen Ansprüchen aus städtebaulicher, gestalterischer und funktionaler Sicht sowie unter den Gesichtspunkten einer energetisch, ökonomischen Optimierung der Aufgabe gerecht zu werden, hat die IHK Ostwürttemberg sich entschieden diesen Realisierungswettbewerb auszuloben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.

3. GEGENSTAND DES WETTBEWERBES

Wettbewerbsaufgabe ist die Bauwerksplanung für den Neubau des IHK Bildungszentrums in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Kreisberufsschulzentrum. Die Aufgabe des Wettbewerbes ist in der Auslobung Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben.

4. WETTBEWERBSART

Der Wettbewerb ist als nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 25 Teilnehmern ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Verfasser bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.

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5. ZULASSUNGSBEREICH

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

6. TEILNEHMER

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.

6.1 TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen PersonenBei natürlichen PersonenBei natürlichen PersonenBei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gem. der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkenntnisrichtlinie“ gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gem. Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. BeiBeiBeiBei juristischen Personenjuristischen Personenjuristischen Personenjuristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbe-werbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer PersonenArbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer PersonenArbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer PersonenArbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. TeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisseTeilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt seinseinseinsein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig in ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Beratung durch Landschaftsarchitekten wird empfohlen.

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6.2 AUSWAHLKRITERIEN, TEILNAHMEWETTBEWERB BEI NICHT OFFENEN WETTBEWERBEN (Bewerbungsunterlagen unter www.haehnig-gemmeke.de/Downloads)

Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf einer – von der Ausloberin vorge-gebenen – Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die die Ausloberin für die Zulassung zum Auswahlverfahren fordert.

Formale Kriterien

- Fristgerechter Eingang aller Bewerbungsunterlagen in Papierform.

- Vollständigkeit der eingereichten Bewerbungsunterlagen.

- Erklärung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb – mit den eigen-händigen Unterschriften aller teilnahmeberechtigten Bewerber und des feder-führenden bevollmächtigten Verfassers (am Fuß der Bewerbererklärung).

- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 VOF vorliegen (am Fuß der Bewerbererklärung).

- Nachweis der im Wettbewerb geforderten beruflichen Qualifikation durch: Kammernummer und Kopie der Eintragungsurkunde.

- Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt. Stichtag: Tag der Bekanntmachung

Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien für das Aus-wahlverfahren.

Inhaltliche Kriterien für das Auswahlverfahren

Zum Nachweis der Erfüllung inhaltlicher Kriterien fordert die Ausloberin Projektblätter, in dem die Bewerber – in Form von Zeichnungen, Abbildungen und Projektdaten – darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Anhand der Projektblätter überprüft ein Auswahlgremium die Eignung der Bewerber. Maximal sind 7 Maximal sind 7 Maximal sind 7 Maximal sind 7 PunktePunktePunktePunkte zu erreichen. Mit 4 oder mehr Punkten4 oder mehr Punkten4 oder mehr Punkten4 oder mehr Punkten sind Bewerber zur Teilnahme qualifiziert. Dabei ist aus aus aus aus jedem Referenzjedem Referenzjedem Referenzjedem Referenz----BereichBereichBereichBereich RRRR1111----RRRR3 jeweils 3 jeweils 3 jeweils 3 jeweils mindestens 1 Punkt mindestens 1 Punkt mindestens 1 Punkt mindestens 1 Punkt nachzuweisen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Projekte für die Referenzbereiche R1-R3 können sich überschneiden bzw. Projekte mehrfach genannt werden, wenn sie die geforderten Kriterien erfüllen.

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ReferenzReferenzReferenzReferenz RRRR1111 (max. 3 P)

Nachweis Nachweis Nachweis Nachweis vonvonvonvon, in den letzten 10 Jahren , in den letzten 10 Jahren , in den letzten 10 Jahren , in den letzten 10 Jahren mit einem mit einem mit einem mit einem ArchitekturpArchitekturpArchitekturpArchitekturpreireireireis ausges ausges ausges ausgezeichneten zeichneten zeichneten zeichneten realisierten Projektenrealisierten Projektenrealisierten Projektenrealisierten Projekten, (z.B. Bonatzpreis, Hugo-Häring-Preis, Hugo-Häring Aus-zeichnung, Beispielhaftes Bauen). Bei Berufsanfängern kann es auch eine Studienarbeit mit einer Auszeichnung sein. Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (je Auszeichnung) mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Urheber, Jahr. (eine Auszeichnung = 1P, zwei Auszeichnungen = 2P, drei Auszeichnungen = 3P)

Referenz R2Referenz R2Referenz R2Referenz R2 (max. 3 P)

NacNacNacNachweis hweis hweis hweis vonvonvonvon, nicht älter als 10 Jahre zurückliegenden, nicht älter als 10 Jahre zurückliegenden, nicht älter als 10 Jahre zurückliegenden, nicht älter als 10 Jahre zurückliegenden ErfolgenErfolgenErfolgenErfolgen (Preis(Preis(Preis(Preiseeee) in ) in ) in ) in rerereregelgerechten Wettbewerbgelgerechten Wettbewerbgelgerechten Wettbewerbgelgerechten Wettbewerbenenenen (keine Mehrfachbeauftragungen, keine parallelen Direktaufträge; Keine Anerkennungen, Ankäufe). Nachweis z.B. durch eine Dokumentation bei „Wettbewerbe Aktuell“ oder „Competitionline“. Bei Berufsanfängern können es auch Erfolge in studentischen Wettbewerben sein. Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (je Preis) mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Urheber, Jahr. (ein Preis = 1P, zwei Preise = 2P, drei Preise = 3P)

Referenz R3 Referenz R3 Referenz R3 Referenz R3 (max. 1 P)

Nachweis einesNachweis einesNachweis einesNachweis eines, in den letzten , in den letzten , in den letzten , in den letzten 10 Jahren10 Jahren10 Jahren10 Jahren realisierten realisierten realisierten realisierten Projektes,Projektes,Projektes,Projektes, das der Größedas der Größedas der Größedas der Größe undundundund der Planungsaufgabe des Wettbewerbs entsprichtder Planungsaufgabe des Wettbewerbs entsprichtder Planungsaufgabe des Wettbewerbs entsprichtder Planungsaufgabe des Wettbewerbs entspricht. Bei Berufsanfängern kann es auch der Nachweis eines realisierten Projektes beliebiger Aufgabenstellung sein. (Dies kann auch ein Projekt sein, das als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt wurde, wenn dies der Büroinhaber bestätigt). Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Urheber, Jahr der Fertigstellung und Größe (BGF).

6.3 AUSWAHL DER TEILNEHMER

Ein Auswahlgremium überprüft die eingegangenen Bewerbungsunterlagen auf die von der Ausloberin festgelegten formalen und inhaltlichen Kriterien. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, wobei jeweils mindestens 1 Punkt aus jedem Referenz-Bereich R1-R3 nachgewiesen ist, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 19 Bewerber, entscheidet das Los. Dabei werden Berufsanfänger anteilig zur Anzahl ihrer qualifizierten Bewerbungen berücksichtigt. Lostopf A – Berufsanfänger (Diplomurkunde) Lostopf B – Alle anderen Bewerber Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Notars oder einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle. Nach der Sitzung des Auswahlgremiums werden die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer/-innen über ihre Zulassung informiert. Die zum Wettbewerb zugelassenen Bewerber haben die Teilnahme am Wettbewerb

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schriftlich, verbindlich bestätigt. Ihnen werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbes ab dem 28.03.2014 zugesendet.

Auswahlgremium

- Kirsten Kasper - OFD Bundesbau Freiburg - Martin Kraus - Leiter Geschäftsbereich Zentrale Dienste,

IHK Ostwürttemberg - Matthias Rothenbacher - Stadt Aalen - Eberhard Wurst - Freier Architekt, Pfullingen

Koordination Auswahlgremium

- Mathias Hähnig - Freier Architekt, Tübingen - Jana Heinsohn - Büro Hähnig ▪ Gemmeke

7. WETTBEWERBSTEILNEHMER

Insgesamt nehmen 25 Büros am Wettbewerb teil.

7.1 VORAB BENANNTE TEILNEHMER

Die folgenden 6 Architekturbüros hat die Ausloberin vorab benannt:

- MGF Architekten GmbH, Stuttgart - Broghammer, Jana, Wohlleber Architekten, Zimmern ob Rottweil - AGW. Architektengruppe Wittmann Architekten- Heidenheim und BFK Architekten-

Stuttgart - Harter + Kanzler Architekten, Freiburg i.Br. - code unique Architekten, Dresden - Weinmiller Architekten, Berlin

7.2 AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER

- N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N.

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- N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N. - N. N.

7.3 NACHRÜCKER

- N. N. - N. N. - N. N.

8. ANONYMITÄT

Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.

9. PREISGERICHT/ SACHVERSTÄNDIGE/ VORPRÜFER

Die Ausloberin hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.

Preisrichter/Preisrichter/Preisrichter/Preisrichter/----iiiinnen (stimmberechtigt)nnen (stimmberechtigt)nnen (stimmberechtigt)nnen (stimmberechtigt)

Sachpreisrichter

- Helmut Althammer - Präsident IHK Ostwürttemberg - Beate Frey-Stilz - Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit (BMUB), Bonn - Petra Kottbusch - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - Wiebke Küpper - Oberfinanzdirektion Bundesbau Freiburg - Klaus Moser - Hauptgeschäftsführer, IHK Ostwürttemberg - Thilo Rentschler - Oberbürgermeister Stadt Aalen

Fachpreisrichter

- Prof. Peter Cheret - Freier Architekt, Stuttgart - Peter Fink - Freier Architekt, Ulm - Prof. Susanne Gross - Freie Architektin, Köln - Ursula Hüfftlein-Otto - Freie Architektin, Stuttgart - Rebekka Junge - Freie Landschaftsarchitektin, Bochum - Prof. Hellmut Raff - Freier Architekt, Tübingen - Dr.-Ing. Eckart Rosenberger - Freier Architekt, Fellbach

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Stellvertretende PreiStellvertretende PreiStellvertretende PreiStellvertretende Preisrichter/srichter/srichter/srichter/----innen (ohne Stimmrecht)innen (ohne Stimmrecht)innen (ohne Stimmrecht)innen (ohne Stimmrecht)

Sachpreisrichter

- Horst Enßlin - Vollversammlung IHK Ostwürttemberg - Jutta Heim-Wenzler - Baubürgermeisterin Stadt Aalen - Alexandra Kurz - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - Dr. Hansjörg Rieger - Ehrenpräsident IHK Ostwürttemberg - Carl Trinkl - Vizepräsident IHK Ostwürttemberg

Fachpreisrichter

- Gabriele D`Inka - Freie Architektin, Fellbach - Volker Kurrle - Freier Architekt, Stuttgart - Josef Prinz - Freier Architekt, Ravensburg

VorprüfungVorprüfungVorprüfungVorprüfung

- Thomas Peter - Projekt- und Planungsbüro Bodensee, Konstanz

- Büro Hähnig ▪ Gemmeke - Freie Architekten, Tübingen - Kirsten Kasper - Oberfinanzdirektion Bundesbau Freiburg

Sachverständige BeraterSachverständige BeraterSachverständige BeraterSachverständige Berater

- Friedemann Brügel - Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Dipl.-Ing. Uwe Heßler - Leiter Bildungszentrum Aalen - Arnold Weber - Projekt- und Planungsbüro Bodensee,

Konstanz

Die Ausloberin behält sich vor, weitere Vorprüfer und sachverständige Berater zu benennen.

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10. WETTBEWERBSUNTERLAGEN

Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus der Auslobung

Teil A - Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Teil B - Wettbewerbsaufgabe

und den folgenden Anlagen:

1. Formular Verfassererklärung 2. Raumprogramm/ Kostenschätzung /Berechnungen 3. Stadtplan 4. Luftbild 5. Übersichtsplan (Grundlage Schwarzplan) M 1 : 2500 6. Leitungsplan EnBW M 1 : 2500 7. Auszug aus dem Bebauungsplan 78-04/3 M 1 : 1000 8. Plangrundlage mit Eintragung des Wettbewerbsgebietes M 1 : 500 9. Bestandslageplan mit Höhen M 1 : 200

10. Modellgrundplatte M 1 : 500 11. Baugrundgutachten (Geotechnik Aalen) 12. Gutachten Artenschutz (LK&P Ingenieure,

Ökologie-Planung-Forschung, Dipl. Geogr. M. Güthler) Die Modellgrundplatte M 1 : 500 wird den Teilnehmern ab dem 28.03.2014 vom Modellbauer direkt zugesandt. Bei Abgabe des Modells ist die Originalverpackung zu verwenden. Ansprechpartner:Ansprechpartner:Ansprechpartner:Ansprechpartner: Hartmut Plamper design + gestaltung Böfingerweg 10, 89075 Ulm Tel. 0731/ 387187

11. WETTBEWERBSLEISTUNGEN

Zur Beurteilung werden max. 5 x DIN A0-Pläne im Hochformat einschl. erläuternder Skizzen zugelassen. Die Pläne sind zu norden. Eine farbige Darstellung ist zugelassen. Die Präsentationspläne sind gerollt einzureichen. Von allen verlangten Plänen ist ein zweiterzweiterzweiterzweiter, gefalteter, gefalteter, gefalteter, gefalteter Plansatz für die VorprüfungPlansatz für die VorprüfungPlansatz für die VorprüfungPlansatz für die Vorprüfung abzugeben. Die Prüfpläne müssen eindeutig nachvollziehbar alle Maße enthalten, die zur Flächen- und Kubaturberechnung erforderlich sind. Jeder Raum bzw. jede Fläche ist zur eindeutigen Zuordnung mit der jeweiligen Nummer (LFD. NR.) des Raumprogramms zu kennzeichnen. Für die Dokumentation des Wettbewerbes sind die Unterlagen zusätzlich im pdf-Format einzureichen.

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Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert:

Lageplan (Schwarzplan) M 1 : 2500Lageplan (Schwarzplan) M 1 : 2500Lageplan (Schwarzplan) M 1 : 2500Lageplan (Schwarzplan) M 1 : 2500

- Darstellung der künftigen Einfügung des Gebäudes in das Planungsumfeld.

Lageplan M 1Lageplan M 1Lageplan M 1Lageplan M 1 : 500: 500: 500: 500

- Darstellung der Dachaufsichten mit Höhenangaben - Darstellung der Geschosszahlen - Darstellung der angrenzenden Freiflächen - Darstellung der Erschließung - Darstellung der Eingänge, Zufahrten, Vorfahrten und Anlieferungsbereiche. - Parkierungsflächen (geforderte Stellplätze)

Modell M Modell M Modell M Modell M 1111 :::: 500500500500

- Einfaches Modell unter Verwendung der ausgegebenen Unterlagen auf der Basis des Lageplans

- Darstellung der Baukörper, der Erschließung und der Freiflächen

Grundrisse M 1Grundrisse M 1Grundrisse M 1Grundrisse M 1 :::: 200 für alle Ebenen200 für alle Ebenen200 für alle Ebenen200 für alle Ebenen

- Eintragung der Raumbezeichnungen und Fachbereiche - Darstellung der direkt angrenzenden Außenanlagen in den jeweiligen

Erdgeschossen - Darstellung der Schnittführungen - Eintragung der EFH

Schnitte M 1Schnitte M 1Schnitte M 1Schnitte M 1 : : : : 200200200200

- mindestens zwei Schnitte, ein Schnitt Südwest/ Nordost, ein Schnitt Nord/Süd

- Eintragung der EFH und der Gebäudehöhen - Eintragung des ursprünglichen und des geplanten Geländes

Ansichten M 1: 200Ansichten M 1: 200Ansichten M 1: 200Ansichten M 1: 200

- Sämtliche, für das Verständnis des Entwurfes notwendigen Ansichten mit Eintragung des ursprünglichen und des geplanten Geländes.

Visualisierung Visualisierung Visualisierung Visualisierung

- Visualisierung der Eingangssituation des Bildungszentrums (max. DIN A3). Weitere Visualisierungen bzw. Renderings werden zur Bewertung nicht zuge-lassen.

Fassadenausschnitt M 1: 50Fassadenausschnitt M 1: 50Fassadenausschnitt M 1: 50Fassadenausschnitt M 1: 50

- Fassadenschnitt, Fassadenansicht mit Angaben zu Materialität, Fassaden-aufbau und Konstruktionsprinzip

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BerechnungenBerechnungenBerechnungenBerechnungen

- Raumprogramm auf der Grundlage der vorgegebenen Berechnungs-formblätter

- Gebäudekennzahlen (in das Formblatt einzutragen) o Ermittlung des umbauten Raums (BRIa) o Ermittlung der Bruttogeschossfläche (BGFa) o Ermittlung der Nettogeschossfläche (NGF) nach DIN 277

(NGF = VF+TF+NF) o Ermittlung der Hüllfläche (A) o Ermittlung der Verhältniszahlen BRIa/BGFa, BGFa/NGF und A/BRIa

KostenschätzungKostenschätzungKostenschätzungKostenschätzung

- Die Kostenschätzung nach DIN 276 (Kostendaten Bauwerkskosten DIN 276, KG 300+400) ist in das beiliegende Formblatt einzutragen

- Kostenkennzahlen o Ermittlung der SBK (SBK = Summe Bauwerkskosten, DIN 276

KG 300+400) o Ermittlung der Verhältniszahlen SBK/NGF, SBK/BGFa und SBK/ BRIa

ErläuterungenErläuterungenErläuterungenErläuterungen

- Erläuterungen sind auf den Plänen darzustellen. - In kurzer, prägnanter Form sollen die Planungsidee, die gestalterischen

Absichten, die konstruktiven, funktionalen, energetischen und ökologischen Lösungsansätze oder andere wichtige Aspekte nach Wahl des Verfasser erläutert werden. Piktogramme und Skizzen sind im Rahmen der Erläuterungen möglich.

- Energetische und wirtschaftliche Bewertung der Gebäudehülle, Erläuterungen zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien, Vorschläge zur Optimierung der Gebäudebetriebs- und Folgekosten

Verfassererklärung (2Verfassererklärung (2Verfassererklärung (2Verfassererklärung (2----fach)fach)fach)fach)

- gemäß Anlage in einem mit der Kennzahl versehenen, undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als „Verfassererklärung“.

- Bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit haben die Architekten/-innen in der Verfassererklärung ihre Anschrift, Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner anzugeben. Juristische Personen, Partnerschaften haben außerdem den bevollmächtigten Vertreter anzugeben.

- Für die öffentliche Ausstellung wird eine Karte DIN A5 mit dem Namen aller Verfasser und aller Beteiligten mit der Büroanschrift und der Telefonnummer verlangt. Diese Karte ist dem verschlossenen Umschlag der Verfasser-erklärung beizulegen.

Verzeichnis der eingereichten UnterlagenVerzeichnis der eingereichten UnterlagenVerzeichnis der eingereichten UnterlagenVerzeichnis der eingereichten Unterlagen

- zur Vollständigkeitsprüfung und im Interesse der Teilnehmer

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12. BINDENDE VORGABEN

Teil B der Auslobung enthält keine bindenden Vorgaben im Sinne der RPW.

13. KENNZEICHNUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN

Alle eingereichten Unterlagen sind mit einer 6-stelligen, gut lesbaren Zahl (1 cm hoch, 6 cm breit) in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen. Diese Kennzahl muss auch auf der Verpackung erscheinen. Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeit und ihre Verpackung dürfen keinerlei Hinweise auf den Namen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Verfasser tragen.

14. BEURTEILUNGSKRITERIEN

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

- Städtebauliches und architektonisches Konzept - Innenräumliche Qualität - Raumprogramm und funktionale Zusammenhänge - Wirtschaftlichkeit - Baukonstruktion und Gebäudetechnik - Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

15. TERMINE

Preisrichtervorbesprechung 23.01.2014

Registrierung AK BW KW 06 - 2014

Veröffentlichung des Bewerbungsverfahrens/ Tag der Bekanntmachung (EU – Amtsblatt) KW 07 - 2014

Bewerbung zum Auswahlverfahren bis einschl. 18.03.2014

Auswahlgremium 26.03. 2014

Versand der Wettbewerbsunterlagen 28.03. 2014

Schriftliche Rückfragen bis 11.04.2014

Rückfragenbeantwortung bis 17.04.2014

Abgabetermin Pläne 11.06.2014

Abgabetermin Modell 18.06.2014

Vorprüfung KW 26/30 - 2014

Preisgerichtssitzung 25.07.2014

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten KW 30/31 - 2014

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16. RÜCKFRAGEN

Bis zum 11.04.2014 (Eingang beim Wettbewerbsbetreuer) können Rückfragen zur Auslobung gestellt werden, die bis zum 17.04.2014 unter Einbeziehung von Mitgliedern des Preisgerichtes beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden Bestandteil der Auslobung. Das Planungsgebiet, Gelände ist für Besichtigungen frei zugänglich.

Es besteht die Möglichkeit das Gebäude des bestehenden IHK Bildungszentrums nach Voranmeldung zu besichtigen. Besichtigungstermine können mit Herrn Uwe Heßler (Tel. 07361 5692-12, email: [email protected]) vereinbart werden. Für Besichtigungstermine des IHK Bildungszentrums steht ein Zeitraum vom 07.04.2014 bis zum 10.04.2014 zur Verfügung.

17. ABGABETERMINE, MODALITÄTEN DER ABGABE

Die Wettbewerbsarbeit kann persönlich bei unten angegebener Adresse abgegeben werden.

Die Wettbewerbsarbeit kann bei Bahn, Post oder einem anderen Transport-unternehmen aufgegeben werden. Zur Wahrung der Anonymität ist in diesem Fall die Anschrift der Ausloberin als Absender zu verwenden.

Abgabetermin Pläne:Abgabetermin Pläne:Abgabetermin Pläne:Abgabetermin Pläne: 11.06.201411.06.201411.06.201411.06.2014 ---- 17171717::::00000000 UhrUhrUhrUhr

An diesem Tag muss die Wettbewerbsarbeit, Pläne gerollt, ohne Modell eingegangen sein (Submissionstermin)(Submissionstermin)(Submissionstermin)(Submissionstermin). Die Wettbewerbsarbeiten können an diesem Tag entweder bei nachfolgend genannter Adresse von 9:00 - 17:00 Uhr persönlich abgegeben werden oder so versandt werden, dass sie bis zu diesem Termin um 17:00 Uhr eingegangen sind.

Abgabeort Pläne: Abgabeort Pläne: Abgabeort Pläne: Abgabeort Pläne:

Architekturbüro Mathias Hähnig ▪ Martin Gemmeke Katharinentraße 29, 72072 Tübingen Abgabetermin Modell: Abgabetermin Modell: Abgabetermin Modell: Abgabetermin Modell: 18.06.201418.06.201418.06.201418.06.2014 ---- 17171717::::00000000 UhrUhrUhrUhr

An diesem Tag muss das Modell eingegangen sein (Submissionstermin)(Submissionstermin)(Submissionstermin)(Submissionstermin). Die Modelle können an diesem Tag entweder bei der nachfolgend genannter Adresse von 9:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr persönlich abgegeben werden oder so versandt werden, dass sie bis zu diesem Termin um 17:00 Uhr eingegangen sind.

Abgabeort Modell: Abgabeort Modell: Abgabeort Modell: Abgabeort Modell:

IHK Ostwürttemberg Ludwig-Erhard-Straße 1, 89520 Heidenheim

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt in jedem Fall der rechtzeitige Eingang (Submissionstermin). Das Datum des Poststempels findet keine Berücksichtigung.

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Arbeiten die nach den o.g. Terminen angeliefert werden, können nicht mehr gewertet werden (Analog VOB/A).

18. PREISGELDER UND ANERKENNUNGEN

Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag von 77.000,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis des § 35 HOAI 2013.

Es werden folgende Preise und Anerkennungen ausgelobt:

1. Preis: 25.000,00 EUR

2. Preis: 17.000,00 EUR

3. Preis: 11.000,00 EUR

4. Preis 8.000,00 EUR

Anerkennungen 16.000,00 EUR

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

19. ABSCHLUSS DES WETTBEWERBES

Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs – unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung – unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt. Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort und Zeitraum für die geplante Ausstellung werden den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.

20. NACHPRÜFUNG

Die Wettbewerbsteilnehmer können begründete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Ausstellungseröffnung. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit der Architektenkammer.

21. NUTZUNG

Die Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wett-bewerbsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die übrigen Arbeiten können von

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den Teilnehmern/-innen nach Ende der öffentlichen Ausstellung abgeholt werden. Bis zum 26.09.2014 nicht abgeholte Pläne und Modelle werden entsorgt.

22. WEITERE BEARBEITUNG

Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und nach Zustimmung ihrer Gremien, einem der Preisträger unter den in §8 (2) RPW genannten Voraussetzungen die Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Bildungszentrums stufenweise mit den Lph 2-8 des §34 HOAI 2013 vergeben, sobald und soweit dieses realisiert werden soll.

Im Rahmen des weiteren Verfahrens behalten sich die Zuwendungsgeber und die Bauverwaltung vor, den Architektenentwurf hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soweit erforderlich zu optimieren.

Die Ausloberin wird nach § 3 (4) b) VOF mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung werden wie folgt festgelegt:

Auftrags-Kriterium (projektbezogen): Gewichtung in

Punkten Bewertung

(1-5 Punkte)

Wettbewerbsergebnis 50 50 - 250

Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 20 20 - 100

Nachhaltigkeit/ Wirtschaftlichkeit / Kosten- und Terminplanung

10 10 - 50

Projektleiter, Projektteam, Gesamteindruck der Präsentation

10 10 - 50

Honorar 10 10 - 50

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Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle der Beauftragung werden, durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind in der RPW geregelt. Heidenheim, der 30.01.2014 Klaus Moser Hauptgeschäftsführer IHK Ostwürttemberg

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B WETTBEWERBSAUFGABE

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1. ANLASS UND ZIEL DES WETTBEWERBES

1.1 DIE IHK IN DER REGION OSTWÜRTTEMBERG

Die Region Ostwürttemberg, bestehend aus den Landkreisen Heidenheim und Ostalbkreis, hat eine Einwohnerdichte von ca. 207 Einwohnern/km² bei einer Gesamtfläche von ca. 2.138 km². Ostwürttemberg gilt als „Raum für Talente und Patente“ und liegt im Dreieck Stuttgart-Ulm-Nürnberg verkehrsgünstig an der A7 und in der Nähe zur A8. Die größte Kreisstadt in der Region mit ungefähr 67.000 Einwohnern ist Aalen.

Die IHK Ostwürttemberg ist Vertreter der Gesamtinteressen ihrer ca. 28.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Wirtschaft und übernimmt mit ihrem Bildungszentrum in Aalen als größtes berufliches Aus- und Weiterbildungszentrum bedeutende Bildungsaufgaben für die Region und darüber hinaus. Die Wirtschaft in der Region Ostwürttemberg ist stark von Industrie geprägt. Deshalb sind auch die gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten des Bildungszentrums in Aalen von besonderer Bedeutung. Das Bildungszentrum als Partner von großen und kleinen Unternehmen trägt dafür Sorge, dass die Versorgung mit qualifizierten und hochqualifizierten Mitarbeitern in verschiedensten Bereichen gewährleistet wird.

Die Struktur des IHK Bildungszentrums ist derzeit einem Wandel unterzogen. Neben der Metallbearbeitung finden auch neue Ausbildungsinhalte – eine Verknüpfung von Metallverarbeitung mit Elektrik und Elektronik - großen Anklang. Das ist unter anderem auch auf die Insolvenz des Elektroausbildungszentrums in Aalen (EAZ) zurückzuführen.

Neben den Bildungsaufgaben hat das IHK Bildungszentrum aber auch seit 1995 über den Ausbildungsring sozialpolitische Aufgaben übernommen. Mit dem Ausbildungsring, dessen Geschäftsführung die IHK seit Anbeginn hat, wird in Zusammenarbeit mit Partnern der öffentlichen Hand, Jugendlichen eine Ausbildung ermöglicht, die aufgrund verschiedenster Gründe keine Ausbildung absolvieren können. Durch diese Unterstützung können sie sich eine Berufs- und Lebensperspektive aufbauen. Es ist zu erwarten, dass der Kreis dieser Jugendlichen in Zukunft weiter steigen wird. Damit ist das Potenzial der Jugendlichen, die für eine duale Ausbildung in Frage kommen, mehr und mehr begrenzt. Umso wichtiger ist diese Funktion, die der Ausbildungsring im IHK Bildungszentrum erfüllt.

1.2 AUSGANGSLAGE

Das derzeitige Bildungszentrum der IHK in Aalen aus dem Jahre 1978 entspricht weder den heutigen brandschutztechnischen noch den ökologisch-energetischen Anforderungen und müsste infolgedessen generalsaniert werden. Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsberechnungen soll das für das Bildungsangebot der IHK notwendige Raumprogramm in einem Neubau untergebracht werden. Zudem besteht beim Neubau die Möglichkeit, auch die energetischen Maßgaben der Fördergeber Bund und Land einzuhalten.

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Ein Neubau des Bildungszentrums unmittelbar auf dem Grundstück der IHK wurde durch ein Architekturbüro geprüft, ist jedoch sowohl aus wirtschaftlichen als auch organisatorischen Gründen keine nennenswerte Alternative. Die Prüfung weiterer Standorte hat ergeben, dass das Wettbewerbsgebiet auf dem Flurstück 690/2, mit einer Grundstücksgröße von ca. 1,4 ha aufgrund seiner optimalen Anbindung an ÖPNV und Infrastruktur, der Chance für Synergien mit den bestehenden Einrichtungen des Kreisberufsschulzentrums und der Möglichkeit zum Grundstückstausch mit dem Landkreis Ostalbkreis die wirtschaftlichste Lösung darstellt.

1.3 ZIELVORSTELLUNG

Oberstes Ziel der IHK Ostwürttemberg ist ein funktionales, für die Bildung zweckmäßiges und zukunftsorientiertes Gebäude. Da die Eigenmittel und die öffentlichen Fördermittel limitiert sind, ist eine kostengünstige Lösung notwendig. Für den Neubau des Bildungszentrums der IHK mit einer Nutzfläche NF von ca. 3 650m² gilt die Kostenvorgabe SBK (DIN 276 KG 300+400) von brutto 12 Mio €. Der Kostenaspekt ist ein wichtiger Teil der Bewertung. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Grundlage der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (24.06.2009)“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Technologie sowie der „Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (01.01.2013)“ des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Wettbewerb für den Neubau des Bildungszentrums der IHK Ostwürttemberg und den zugehörigen Außenanlagen, besteht die Möglichkeit, eine architektonisch-gestalterisch hochwertige Lösung zu erhalten. Das neue Bildungszentrum soll sowohl auf die sich verändernden Raumbedürfnisse der Auszubildenden, als auch auf die ökologischen und energetischen sowie ökonomischen Anforderungen eingehen. Aufgrund seiner Lage direkt an der Kreisstraße K 3311 kommt dem Neubau des Bildungszentrums auch eine stadträumliche, städtebauliche Bedeutung als Auftakt, Stadteingang an dieser Stelle zu. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein Gebäude zu erhalten, das sich an diesem Standort eigenständig behauptet und gleichzeitig mit den vorhandenen Einrichtungen interagiert. Die Funktion des Gebäudes soll gestalterisch herausgearbeitet und klar nach außen verdeutlicht werden. Neben den städtebaulichen, architektonischen Anforderungen ist im Rahmen der Ideenfindung für die Ausloberin der Wirtschaftlichkeitsgedanke in Planung und späterer Nutzung des Gebäudes ein wesentliches Kriterium. Eine besondere Herausforderung dieses Wettbewerbs besteht darin, innerhalb des Kostenrahmens eine innovative Lösung zu entwickeln, die Städtebau und Architektur

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integriert. Zudem ist ein entscheidendes Kriterium für den Entwurf die funktionale Kombination der komplexen Nutzungen. Ausdrücklich wird auf den jeweiligen bedarf der unterschiedlichen Nutzergruppen hingewiesen. Es werden Räume bzw. Zonen für Theorie (Seminarräume) und praktische Unterweisung (Werkstätten inkl. Schmutzräume) aber auch für informelles, projektorientiertes Lernen (Flächen für Begegnung, Kleingruppen oder Einzelarbeit) benötigt. Mit dem Bildungszentrum soll, auch in Verbindung mit den Außenflächen ein attraktiver Lernort geschaffen werden. Lebendige Neugier und Freude am Lernen und an der Weiterbildung soll geweckt werden. Mit dem architektonischen Entwurfsansatz sind die baulichen Möglichkeiten für die Minimierung des Energiebedarfs auszuschöpfen. Es wird ein Gebäude erwartet, das auf zukünftige Nutzungsansprüche flexibel reagieren kann.

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2. PLANUNGSGEBIET/BAUGRUNDSTÜCK

2.1 LAGE UND ABGRENZUNG DES WETTBEWERBSGELÄNDES

Das Planungsgebiet befindet sich auf einer wichtigen städtebaulichen Entwicklungsachse zwischen der Kernstadt Aalen und Wasseralfingen, in unmittelbarer Nachbarschaft, in direktem Umfeld, zum bestehenden Kreisberufsschulzentrum mit weiteren Einrichtungen wie Sporthalle und Mensa sowie Technische Schule und IHK Bildungszentrum. Das Gebiet wird durch die Blezingerstraße im Westen und die Stiewingstraße im Osten begrenzt. Die Fläche liegt an der K 3311 und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) gut erreichbar. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein unbebautes Wiesengrundstück mit Streuobstbestand im südlichen Bereich.

2.2 PLANUNGSRECHT UND BAURECHT

Das Wettbewerbsgebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es existiert außerdem ein rechtsgültiger Bebauungsplan 78-04/3, der für das Grundstück eine Ausgleichsfläche und private Grünfläche festsetzt. Für die Schaffung von Baurecht auf dem Wettbewerbsgebiet wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Stiewingstraße und Blezingerstraße“ ist vom Gemeinderat beschlossen worden. Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbes soll Grundlage für erforderliche Änderungen sein.

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2.3 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Wettbewerbsgrundstück liegt an der Kreisstraße K3311 die von der Kernstadt Aalens nach Wasseralfingen führt. Hochbauten jeder Art müssen zu Kreisstraßen einen Mindestabstand vom Fahrbahnrand von 15 m einhalten. Das Grundstück muss über die Blezingerstraße im Westen erschlossen werden. Zur Blezingerstraße sollte ein Abstand von ca. 3m eingehalten werden. Von der Kurve der Blezingerstraße nördlich des Grundstücks, sollte mit einer Zufahrt auf das Grundstück ein Mindestabstand von ca. 50m eingehalten werden. Das Gelände ist unbebaut, wird im südlichen Bereich jedoch von einer ENBW Freileitung (Himlingsweiher/Aalen) durchquert. Zu dieser Freileitung ist ein ausreichender Leitungsschutzstreifen von jeweils 21m rechts und links der Leitungsachse erforderlich. In der näheren Umgebung des Plangebietes befinden sich unterschiedlichste Nutzungen. Im Südwesten schließt direkt das Kreisberufsschulzentrum an. Östlich der Kreisstraße im Talraum des Kochers liegt die Kläranlage Aalen/ Hasennest sowie das Wärme- und Umspannwerk der Stadtwerke Aalen. Im Norden bildet ein durchgängiger Landschaftsraum (Weidenfeldbach) als wichtige Kaltluftbahn die Grünzäsur zu den angrenzenden Wohngebieten von Westheim (Wasseralfingen). Im Süden des Kreisberufsschulzentrums grenzen Wohngebiete mit kleinteiligen Bebauungsstrukturen an. Angrenzend an das Plangebiet verläuft die Stiewingstraße (K3311). Der Prognosefall des Verkehrsentwicklungsplans (VEP 2020) geht in diesem Straßenabschnitt von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 20.200 Fahrzeugen aus, die in diesem Straßenabschnitt mit entsprechenden Lärmimmissionen auf das Plangebiet einwirken. Ein Lärmgutachten liegt derzeit nicht vor. Bei der Planung sollten jedoch die Schalleinträge durch die Verkehrsbelastung berücksichtigt werden. Ein abschließendes Lärmgutachten wird erstellt, sobald die Entscheidung für einen Gebäudeentwurf gefallen ist und der Bebauungsplan erstellt wird.

2.4 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR

Elektrizität

Das Grundstück besitzt bereits einen Stromanschluss. Die Zuleitung erfolgt über die Blezingerstraße.

Gas

Im Wettbewerbsgrundstück und in den angrenzenden Erschließungsflächen ist kein Gasanschluss vorhanden.

Fernwärme

Für das Kreisberufsschulzentrum existiert ein Fernwärmeverbund.

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Abwasser / Schmutzwasser/ Niederschlagswasser

Das Wettbewerbsgrundstück kann an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Schmutz- und Niederschlagswasser müssen getrennt abgeleitet werden. Für Schmutzwasser besteht eine Anschlussmöglichkeit nördlich des Plangebietes. Das gering verschmutzte Niederschlagswasser der Dachflächen muss durch geeignete Maßnahmen gepuffert werden (z.B. Dachbegrünung) und kann dann der Grabenverdolung (Weidenfeldbach) in Richtung Kocher zugeführt werden.

2.5 TOPOGRAPHIE

Das Planungsgebiet weist eine Höhendifferenz von Nordost nach Südwest von ca. 10m auf. Das nach Osten bzw. Südosten abfallende Hanggrundstück hat seinen Hochpunkt an der Blezingerstraße (ca. 430,00 m über NN) und fällt bis zur Stiewingstraße nach Südosten (ca. 420,00 m über NN). Ein Entwässerungsgraben parallel zur Stiewingstraße bildet den südöstlichen Abschluss des Grundstücks zur Talaue des Kochers.

2.6 BAUGRUND

Für das Gelände existiert ein Baugrundgutachten des Ingenieurbüros Geotechnik Aalen (siehe Anlage Nr. 12).

3. AUFGABENSTELLUNG

3.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

Die IHK Ostwürttemberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mitglieder bzw. die bei ihren Mitgliedern beschäftigten Mitarbeiter aus- und weiterzubilden. Um dieser Aufgabe und den veränderten räumlich-organisatorischen und ökologisch-energetischen Anforderungen an die Gebäude gerecht zu werden, soll in der größten Kreisstadt Ostwürttembergs, in unmittelbarer Nähe zum Kreisberufsschulzentrum ein neues IHK Bildungszentrum errichtet werden. Die Ausloberin erwartet vom Wettbewerb architektonisch-gestalterisch hochwertige, alternative Lösungsmög-lichkeiten zur Unterbringung des Raumprogramms sowie ein schlüssiges Gesamt-konzept für das Gebäude im Kontext seiner Umgebung. Das Neubauvorhaben soll sowohl in der Erstellung, als auch im Betrieb von hoher Wirtschaftlichkeit sein.

Bei der Entwurfsbearbeitung sind die Planungsprinzipien der Nachhaltigkeit anzuwenden, die eine ausgewogene Beachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte erfordern. Die umweltgerechte und nachhaltige Ausbildung des Neubaus für das Bildungszentrum ist eine wesentliche Voraussetzung für den Entwurfsansatz. Es werden Lösungen gesucht, die gestalterische, funktionale, technische, ökologische und ökonomische Kriterien im Sinne einer ganzheitlichen nachhaltigen Planung untereinander abwägen.

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Planung und Realisierung sollten in beispielgebender Weise den Grundsätzen der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Das Gebäude ist besonders unter dem Aspekt der Energieeffizienz so zu planen, dass die Anforderungen der EnEV 2009 um mindestens 20 % unterschritten werden. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS ist zu beachten (siehe 4. HINWEISE). Von den Wettbewerbsteilnehmern wird ein gleichermaßen architektonisch anspruchsvoller und energieoptimierter Entwurf erwartet. Der Einsatz alternativer Energiequellen ist zu untersuchen.

3.2 AUSSENANLAGEN UND ERSCHLIESSUNG

Das städtebauliche Konzept soll auch im Bereich der Freianlagen Entwicklungs-möglichkeiten aufzeigen. Das Umfeld des Bildungszentrums der IHK ist der Auf-gabenstellung angemessen zu gestalten. Der Versieglungsgrad ist zu minimieren. Die Erschließung des Neubaus muss über die Blezingerstraße erfolgen. Dabei sollte von der Kurve der Blezingerstraße nördlich des Grundstücks mit einer Zufahrt auf das Grundstück ein Mindestabstand von ca. 50m eingehalten werden. Die geforderte Stellplatzanzahl von 70 Stellplätzen ist nachzuweisen. Die Stellplätze können im Bereich unterhalb der Freileitung angeordnet werden und sind unabhängig von den bereits bestehenden Stellplätzen des Kreisberufsschulzentrums zu erschließen. Die Freiflächen im Umfeld des neuen Bildungszentrums sind so zu gestalten, dass diese im Rahmen von Veranstaltungen und in den Pausen mit genutzt werden können. Die Anfahrbarkeit der Werkstattbereiche ist zu gewährleisten. Im Umfeld des Eingangsbereiches sind überdachte Fahrradabstellplätze (ca. 20 Fahrräder) vorzusehen.

3.3 RÄUMLICHE UND FUNKTIONALE ANFORDERUNGEN

Auf dem Wettbewerbsgebiet soll ein mehrgeschossiges Gebäude geplant werden. Unter den im Raumprogramm genannten Modulen sind Lern- und Unterweisungsbereiche zu verstehen, in denen in der Regel je eine Lehrgangsgruppe unterwiesen wird. Die Teilnehmerplätze sind im Raumprogramm genannt. Werkstattnahe Theorieräume, dienende Schmutzräume und Ausbilderbüros sind in der Weise anzuordnen, dass sich flexible Lernarrangements realisieren lassen. Die Raumzuordnungen müssen den Abläufen im Praxisbetrieb einer Berufsbildungsstätte entsprechen. Tagsüber nutzen durchschnittlich ca. 140 Personen das Bildungszentrum, zu Spitzenzeiten (Facharbeiterprüfung, etc.) ca. 200 Personen (Auszubildende, Ausbildungsmeister, Sonstige). Am Abend liegt die Zahl der Nutzer im Durchschnitt bei ca. 90 Personen. (Stand 2013) Das künftige Raumkonzept soll den Anforderungen an unterschiedlichste, zukunftsorientierte Bildungsangebote der IHK gerecht werden und sich in erster Linie auf seine Nutzer, die Lernenden, Lehrenden und die Organisatoren fokussieren. Es ist ein stimmiges Gesamtkonzept aus den einzelnen Bereichen des Raumprogramms

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gefordert. Attraktive, einladende Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume sowie die Einsetzbarkeit der Räume für unterschiedlichste Angebote sind die Grund-voraussetzungen des neuen Bildungszentrums. Auf eine hohe Funktionalität, Zweck-mäßigkeit und Angemessenheit der geforderten Räume wird Wert gelegt. In dem Neubau entstehen unterschiedliche Funktionen, Abteilungen. Die wesentlichen Funktionen gliedern sich in sieben Bereiche. Den Hauptnutzungsbereich, den größten Flächenanteil im Neubau bilden, die nach unterschiedlichen Inhalten gegliederten Werkstätten. Einen weiteren Teilbereich stellen die CAD-, Seminar- und Theorieräume dar. Ein Büro- und Verwaltungsbereich, sowie Kommunikationsräume mit großem und kleinem Pausenraum und ein Veranstaltungsraum, dem Foyer zugeordnet, ergänzen, vervollständigen das Raumprogramm. Die, in der Folge der oben genannten Hauptnutzungen erforderlichen Lagerflächen, Lehrmittelräume, Sanitärbereiche und Technikräume werden detailliert in dem beigefügten Raumprogramm aufgelistet und beschrieben. Verkehrsflächen wie Flure, Treppen usw. sind entwurfsabhängig und nicht flächen-mäßig im Raumprogramm aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass Flure etc. in den Pausen wichtige Aufenthaltsfunktionen einnehmen und zu Kommunikationsflächen werden können. Es sollten deshalb in den Flur- und Verkehrsflächen Aufenthalts- und Wartebereiche eingeplant werden. Die Gestaltung der gesamten Schulungs-, Beratungs-, Büro- und Verwaltungsflächen sollte einladend, motivierend und lernfördernd erfolgen.

3.4 BARRIEREFREIHEIT

Die behindertengerechte Planung bezieht sich sowohl für den Neubau des Bildungszentrums als auch für die Außenanlagen.

3.5 BAUKOSTEN / WIRTSCHAFTLICHKEIT

Für die Ausloberin hat die Wirtschaftlichkeit (Investition und Betrieb) höchste Bedeutung. Es werden Entwürfe erwartet, die unter diesem Aspekt das Raum-programm und die verlangte hohe Raumqualität und Architektur kreativ umsetzen und Funktionen und Nutzungen so kombiniert werden können, dass optimale Raumgrößen und Raumfunktionen entstehen.

3.6 VORSCHRIFTEN

Bei der Planung für den Neubau des IHK Bildungszentrums in Aalen sind die üblichen Gesetze bzw. Vorschriften zu beachten, beispielsweise sind genannt:

− Baugesetzbuch (BauGB) − Landesbauordnung (LBO) − Ausführungsverordnung zur LBO (AVO) − Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) − Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)

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4. HINWEISE (FÜR DIE SPÄTERE REALISIERUNG DER MAßNAHME)

4.1 VORGABEN IN BEZUG AUF DIE FÖRDERUNG DES BAUVORHABENS DURCH BUND UND LAND

Es gelten die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS (neu BMUNBR) für die Durchführung von Zuwendungsbauvorhaben RZBau. Mit der bauchfachlichen Prüfung ist die OFD Karlsruhe Bundesbau Freiburg beauftragt. Die Baumaßnahme wird baufachlich insbesondere geprüft hinsichtlich − Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Bauplanung und Baukonstruktion − Angemessenheit und vollständige Veranschlagung der Kosten bei rationeller

Durchführung des Bauvorhabens − Berücksichtigung der baupolitischen Ziele des Bundes (z.B. Baukultur, Nachhaltigkeit,

Kunst am Bau) − Förderfähig sind Baukonstruktion, Technische Anlagen (KG 300, 400) innerhalb

durchschnittlicher Standards und gesetzlicher Bestimmungen. Die Entwürfe sollten sich im Bezug zur Förderung an den folgenden Planungsvorgaben orientieren: Planungs- und Kostendaten (Zielwerte) VF / NGF ca. 0,3 BRIa / NGF ca. 7m³ / m² A / BRIa ca. 0,3 – 0,5 BRIa / BGF ca. 4,6m³ / m² BGF / NGF ca. 1,5

4.2 HINWEISE ZUM ARTENSCHUTZ UND MASSNAHMEN ZUR GRÜNORDNUNG

Die Realisierung der Planung kann ggf. mit Eingriffen in Strukturen verbunden sein, die auch potenziell von FFH-Arten (Anhang IV) und heimischen Brutvögeln als Habitate genutzt werden könnten. Die vom Fachgutachter durchgeführte Untersuchung ergab, dass zwar nicht grundsätzlich mit dem Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gerechnet werden muss. Im Rahmen der Brutvogelerfassung wurden jedoch im erweiterten Untersuchungsraum 25 Vogelarten nachgewiesen, von denen lediglich sieben potenziell durch das Bauvorhaben betroffen sein können. Dabei wird insbesondere das Feldgehölz an der Böschung zur Stiewingstraße von der Mönchsgrasmücke als Brutplatz genutzt. Je ein Brutrevier des Feldsperlings, der Goldammer, der Wacholderdrossel und des Zaunkönigs sind potenziell durch Störungen beeinträchtigt. Die Wiesen im Geltungsbereich sowie die angrenzenden Wiesenflächen wurden vor allem vom Feldsperling, von der Goldammer, dem Star und der Rabenkrähe als brutplatznahes Nahrungsrevier genutzt. Unter diesen Voraussetzungen ist das Planungsgebiet so zu gestalten, dass es als Brut- und

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Nahrungsrevier für die betroffenen Arten attraktiv ist und so mittel- bis langfristige Negativentwicklungen vermieden werden können. Dazu ist das Plangebiet ausreichend zu durchgrünen sowie eine ordentliche Randeingrünung zu entwickeln. Zur Minimierung und Vermeidung möglicher schädlicher Auswirkungen für die Fauna sind folgende Vermeidungsmaßnahmen durchzuführen:

- Rodungen von Gehölzen sind nur außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar vorzunehmen.

- Störungen durch den Baubetrieb sind innerhalb der Vogelbrutzeit räumlich zu begrenzen.

- Die Gehölzgruppe an der Stiewingstraße ist zu erhalten und während der Bauphase vor Störungen durch den Baubetrieb zu schützen. Dabei ist das Gehölz mit einem Bauzaun zu schützen.

- Die Freiflächen sollten so gestaltet werden, dass sie als Nahrungshabitat für die o.g. Vogelarten dienen.

- Für die Durch- und Eingrünung ist die Pflanzung heimischer Sträucher und Heister in Kombination mit einzelnen hochstämmigen, heimischen Laub- und Obstbäumen geeignet. Es wird empfohlen heimische Baumarten zu wählen, die wenig pflegeintensiv sind, wie z.B. Speierling, Elsbeere, Vogelkirsche oder Eberesche. Bei den Sträuchern sollten vor allem Vogel- und Insektennährgehölze wie Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Wolliger Schneeball, Liguster, Hartriegel, Schwarzer Holunder verwendet werden.

- Beeinträchtigungen durch den Verlust der Wiesenflächen als Nahrungshabitat sind möglichst durch die Anlage bzw. Entwicklung blütenreicher extensiv bewirtschafteter Wiesenflächen auszugleichen. Dabei ist autochtones Saatgut zu verwenden.

- Für die neuen Gebäude sind bei großen Fenstern, Fensterfronten und Glasfassaden Vogelschutzgläser zu verwenden. Alternativen mit demselben nachweisbaren dauerhaften Vermeidungserfolg sind zulässig (siehe Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" SCHMID, ET.AL. 2008 (Anmerkung: neue Auflage 2012).

Mit diesen Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Planung die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG nicht verletzt und aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Aufgestellt: Mutlangen, im August 2013 – Wolf LK&P.

LK&P. INGENIEURE GBR

4.3 HINWEISE ZU RESSOURCEN UND ENERGIE

Flächenversiegelung

Eine wirtschaftliche Grundstücksausnutzung und bauliche Verdichtung ermöglichen eine sinnvollen Umgang mit der wertvollen Ressource Boden. Der Eingriff in den Bestand, der Flächenverbrauch für den Neubau und die versiegelten Flächen

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(kompakte Erschließung- und Parkierungsflächen) sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Baustoffe

Neben dem Energiebedarf und der Energiebedarfsdeckung bietet die Auswahl von Baustoffen und Konstruktionen mit möglichst geringen Umwelteinwirkungen ein besonders großes Potential zu Reduktion von Treibhausgasen. Zudem ist für den Ressourcenbedarf die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz von Bedeutung. Materialwahl und Oberflächenbeschaffenheit sollen eine hohe Langlebigkeit sicherstellen. Möglichst geringes Bauvolumen auch insbesondere von ressourcenintensiven UG-Geschossflächen unter Geländeoberkante sowie günstige Kompaktheit sind anzustreben. Weitere Aspekte sind:

• Auswahl von Baustoffen mit geringen Umweltwirkungen und somit Reduktion der „grauen“ Energie (bzgl. Vorprodukte, Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf, Entsorgung)

• Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen bei geeigneten Bauteilen und Konstruktionen (d.h. Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen)

• Auswahl von Materialien und Oberflächenbeschaffenheit unter Berücksichtigung einer hohen Dauerhaftigkeit

Energiebedarf Gebäude

Gemäß Grundsatzerlass des BMVBS vom 03.03.2011 sind der Jahresprimärenergiebedarf um -20% und der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient der wärmeübertragenden Umfassungsfläche um -20% gegenüber den Anforderungen der EnEV 2009 zu unterschreiten. Die Einhaltung der Anforderungen ist im Verlauf der weiteren Planung nachzuweisen. Durch bauliche und konzeptionelle Maßnahmen ist ein möglichst geringer Energiebedarf der technischen Anlagen zu gewährleisten:

• Gebäudeheizung • Gebäudekühlung • Luftförderung • Beleuchtung

Konzept der Gebäudehülle

Im Einzelnen sollen die Entwurfskonzepte folgende Prinzipien des energieeffizienten Bauens berücksichtigen:

• Passive und konzeptionelle Maßnahmen zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (z.B. kompaktes A/V-Verhältnis, Gebäudegeometrie, Ausrichtung, Minimierung der Fremd- und Eigenverschattung, hoher Dämmstandard, wärmebrückenfreie Konstruktion)

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• Passive Maßnahmen zur Reduktion von Wärmelasten und Überhitzungserscheinungen (z.B. Ausrichtung, Bauweise, Speicherfähigkeit von Bauteilen, Sonnenschutzvorrichtungen

• Berücksichtigung konzeptioneller Maßnahmen zur Minimierung des Strombedarfs für die Lüftungsförderung und Kühlung (z.B. Nachtauskühlung, Einsatz von natürlicher Lüftung)

• Hohe Tageslichtverfügbarkeit unter Berücksichtigung der Anforderungsprofile (sinnvolle Orientierung des Gebäudes und der Nutzungen, angemessener Anteil der Öffnungen, angepasste Raumtiefen)

4.4 LEITFADEN NACHHALTIGES BAUEN (BMVBS)

Unter folgendem Link kann der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgerufen werden: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/leitfaden_nachhaltiges_bauen_2013.pdf?__blob=publicationFile , aufgerufen am 10.01.2014