Begriff des IPR

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IPR Thomas Rauscher Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht

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Begriff des IPR. Internationales Einheitsrecht. Materielle Normen für Auslandssachverhalt. Kollisionsrecht. Kollisionsrecht. Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN. Spanisches Recht. Deutsches Recht. Italienisches Recht. andere Rechtskollisionen. - PowerPoint PPT Presentation

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Begriff des IPRBegriff des IPR

Internationales Einheitsrecht

Materielle Normen für Auslandssachverhalt

KollisionsrechtKollisionsrecht

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KollisionsrechtKollisionsrecht

SachverhaltSPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN

Deutsches Recht

ItalienischesRecht

Spanisches Recht

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andere Rechtskollisionenandere Rechtskollisionen

Interlokale Rechtsspaltung

Interpersonale Rechtsspaltung

Intertemporale Kollision

New York

Nevada

FloridaHawaii

sunnikatholisch

jüdischShi‘i

California

Nichtehelich / Ehelich

1.7.1998

Einheitliche Kindschaft

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Interessen im IPRInteressen im IPR

nicht: materielle Gerechtigkeit

nicht: staatliches Interesse am eigenen Recht

Suche nach - abstrakt -sachverhaltsangemessener Rechtsordnung

Individualinteresse zum Schutz eines Beteiligten

neutrale Anknüpfung zum Interessenausgleich

Parteiautonomie

GG

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EntscheidungseinklangEntscheidungseinklang

Völkervertragliches IPR

Abstammung

wirksame Ehe

Ehegüterrecht Ehegattenerbrecht Rente

Interner Einklang: gleiche Beurteilung in allen Fällen im Inland

Externer Einklang: gleiche Entscheidung des Falles in verschiedenen Ländern

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Rechtsquellen des IPRRechtsquellen des IPR

Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze

Völkervertragliche Abkommen

Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen

Genfer Flüchtlingskonvention

Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB

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Gesamtverweisung

Dt.IPR „italienisches Recht“

Materielles Recht =codice civile

IPR

Art 4 Abs 1 S 1

Art 4 Abs 1 S 2

Deutsches materielles Recht

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WeiterverweisungWeiterverweisung

Dt.IPR IPR Staat 1 Staat 2

Art 4 Abs 1S 1 IPR

SachrechtStaat 2

?

IPRStaat 3

IPR Staat X

Deutsches Sachrecht

SachrechtStaat 3

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SachnormverweisungSachnormverweisungArt 4 Abs 1 S 1:„...Sinn der Verweisung...“

ausdrücklich zB: Art 35 Keine Weiterverweisung

alternative Anknüpfung qualifizierter Sinn

zB Art 19 Jedenfalls auch Sachnormverweisung

„engste Verbindung“ Sachnormverweisung wenn Primäranknüpfung

strittigGesamtverweisung, wenn nur HilfsanknüpfungzB Art 14 Abs 1 Nr 3

Rechtswahl Art 4 Abs 2 nur Sachnormverweisung

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Gespaltene Verweisung

Deutsches IPR Anwendbares Recht

Partiell anwendbares Recht

Nur Art 25 Abs 1und Abs 2

Gespaltener Renvoi

Deutsches IPR IPR Staat 1Annahme Staat 1

Staat 2

US-StAng stirbt; er lebte in D und hatte Grundstück in England

Art 25 Abs 1 U.S.A. (zB NY)

BEACHTE:UNTERAN-KNÜPFUNGArt 4 Abs 3

England für Grundstücklex situs

Deutschland für „personal property“

Art 4 Abs

1 S 2

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Verweisung in MehrrechtsstaatenDt. IPR Mehrrechtsstaat

einheitliches IPR ?ja

Rückverweisung

WeiterVerw Staat 2

Annahme der Verw

Welche Teilrechtsordnung?

einheitliches internes Kollisionsrecht ?

jaDieses interne Kollisionsrecht

entscheidet

Art 4 Abs 3 S 1

neinEngste Verbindung zu Teilrechts-ordnung Art 4 Abs 3 S 2

nein

zB: BR Yug

Sehr selten bei einheitlichem IPRzB: Staaten mit religiösen Gerichten

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einheitliches IPR ?

nein

UnteranknüpfungDieses Mal auf IPR-Ebene !! einheitliches internes

Kollisionsrecht ?

ja Dieses interne Kollisionsrecht entscheidetArt 4 Abs 3 S 1

Sehr selten, wenn bereits das IPR gespalten istzB Mexico

nein

Engste Verbindung zu Teilrechtsordnung

Art 4 Abs 3 S 2

IPR einer Teilrechtsordnung

Rückverweisung

Annahme

Weiterverweisung

zB U.S.A.

Erblasser letzter gewöhnlicher Aufenthalt in NY

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Sachnormverweisung in Mehrrechtsstaat

Dt. IPR Sachnormverweisung

Mehrrechtsstaateinheitliches internes Kollisionsrecht ?IPR spielt

keine Rolle, da SachnormVws

Dieses einheitliche interne Kollisionsrecht entscheidet

ja nein

Engste Verbindung zu Teilrechtsordnung

Art 4 Abs 3 S 1Art 4 Abs 3 S 2

Materielle Teilrechtsordnung

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„Bezeichnung“ der maßgeblichen Teilrechtsordnung durch deutsches IPR

Art 4 Abs 3 S 1 Hs 2

Deutsche Sachnormverweisung

„Bezeichnung“

„bezeichnete“ materielle Teilrechtsordnung

Deutsche Gesamtverweisung

Kein einheitliches fremdes IPR

„Bezeichnung

„bezeichnete“ IPR-Teilrechtsordnung

einheitliches IPR nimmt Verweisung an

„Bezeichnung“

streitig

Vom fremden Recht bestimmte materielle Teilrechtsordnung

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Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)

Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht

Dt. materielles Recht Rechtslage bis

TT.MM.JJRechtslage seit TT.MM.JJ

Dt.IPR Art 220, Art 236

materiell abgeschlossene Vorgänge

abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge

entstandene Dauerschuldverhältnisse

strittig

strittig

zB bereits rechtshängige Scheidung

zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge

tatbestandlich offene Vorgänge

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Änderung von Anknüpfungskriterien - Statutenwechsel

unwandelbare Anknüpfung

ein Einsatzzeitpunkt maßgeblich

Art 15 Abs 1

Türke Griechin

2.1.1999

Türkin

5.1.2000

15 Abs 1Ehegüterstatut unwandelbar„bei der Eheschließung“

14 Abs 1 Nr 2: gew.Aufenthalt in D

wandelbare Anknüpfung

Änderung mit Kriterienänderung

Art 14 Abs 1

Griechin Nr 2: gew. Aufenthalt

ab 5.1.00

Nr 1: gemeinsame StA

Grundsatz:erworbene Rechtebleiben bestehen

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QualifikationsunterschiedeBGB

EhegüterrechtErbrechtEhewirkungenVerlöbnisVerjährungZivilprozess

IPR

EhegüterstatutErbstatut

EhewirkungsstatutNamensstatut

???Lex fori

Verwiesenes Recht

„matrimonial property“Aneignungsrecht des

StaatesKlageverjährung

mahr („Morgengabe“)Delikt

1.BGB/IPR zB: Ehename IPR entscheidet

2.BGB/IPR/IPR zB: § 1371 Abs 1 Funktion im deutschen Recht

3.BGB/ausld Re zB: Klageverjährung Funktion im deutschen Recht

4. ausld Recht zB: mahr Funktionsäquivalent im dt Recht

5. Renvoi zB: Verlöbnisbruch Verwiesenes IPR entscheidet

strittig

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VorfrageItaliener Österreicherin

Haben immer in Deutschland gelebt

Sohn (Bua)

Art 25 Abs 1It.IPR

art 566 cc: ...succedono i figli... ?

art 581 cc: ...il coniuge ha diritto alla metà...

?

Art 15 Abs 1Art 14 Abs 1 Nr 2

§ 1371 Abs 1...des überlebenden Ehegatten...

?

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Vorfrage nach lex fori beantwortenNEIN: fehlt Ermittlung anwendbaren RechtsAusnahme: Vorfrage verhindert Anknüpfung(Abstammung bestimmt StA, die von Abstammung abhängt)

Vorfrage nach lex causae beantworten

NEIN: fehlt Ermittlung anwendbaren Rechts

Selbständige Anknüpfung Dt. IPR (Vorfragenstatut)evtl. Verweisungskette

Selbständiges Vorfragenstatut

Unselbständige Anknüpfung IPR der HauptfrageEvtl. VerweisungsketteUnselbständiges Vorfragenstatut

Kind ? Art 19 EGBGBEhegatte? Art 13 EGBGB

Kind (Erbrecht): italien. IPREhefrau (Erbrecht): italien IPREhefrau (Güter): EGBGB

Interner Entscheidungseinklang

Externer Entscheidungseinklang

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Ausnahmen unselbständige Anknüpfuung

Name Art 10: Heimatrecht Namensstatut enthält familienrechtliche Vorfrage (Ehe, Kind)

Unselbständige Anknüpfung nach IPR des Namensstatuts

Name hat Identifikationsfunktion

Fremde StARecht des betroffenen Staates

Entscheidung familienrechtlicher Vorfragen wie dieses Recht

StA berührt Hoheitsinteressen

VölkervertraglicheKollisionsnorm

alle Vorfragen unselbständig anknüpfeneinheitliche

Anwendung in allenVertragsstaaten

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Hinkende Statusverhältnisse/VorfrageHinkende Statusverhältnisse/Vorfrage

Ägypter JordanierinOhne Standesamt in D

Art 13 Abs 3 S 1

Art 25 Abs 1

Ehefrau erbt .....ein Achtel

VORFRAGE

selbständig

Aber:

Vertrauensschutz

Ehefrau

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Namensstatut Art 10

Grundsatz:Personalstatut

Abs 1

auch familienrechtliche Namensänderungen

QualifikationVor-, Mittel-, Nachname, Namensänderung

Namensschutz: deliktische Qualifikation

Wandelbarkeit durch Statutenwechsel (neues Personalstatut)

altes Personalstatut neues Personalstatut

Namensbildung bis zum Statutenwechsel

Übernimmt Namen in bisheriger Form und Führung

bestimmt (nur) über spätere Namensänderungen

Page 23: Begriff des IPR

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Namensstatut: Wahl durch Ehegatten Art 10 Abs 2

...ihren...Namen wählen...nach dem Recht eines Staates...

Wortlaut: materielle Namenswahl Implizit zunächst Rechtswahl (IPR)

nur bestimmte Rechte wählbar:Namens-Anpassungsinteressen

ein Heimatrecht eines EhegattenNr 1 Effektivität (Art 5 Nr 1)

unerheblich

Anpassung an vertraute Rechtsordnung

deutsches Recht bei deutschem gewöhnlichem Aufenthalt

Nr 2

Integration in Lebensumgebung

gilt auch, wenn gewähltes Recht Namen kraft Gesetzes festlegt

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Namensstatut: Wahl des KindesnamensArt 10 Abs 3

Namensstatutwahl ein Heimatrecht eines ElternteilsNr 1

Deutsches Recht bei deutschem gewöhn-lichem Aufenthalt eines ElternteilsNr 2

oder eines Namen ErteilendenNr 3

Wahl des Ehenamens Einfluss auf Kindesnamen

Abs 2 S 3: § 1617 c BGB

Ab 5. Lebensjahr: Anschließung erforderlich

Dagegen: Namensstatutwahl nach Abs 3 unbefristet

Ab 14. Lebensjahr höchstpersönlich

Gefahr der Namens-Desintegration durch Sorgeberechtigten

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Kumulative AnknüpfungKumulative Anknüpfung

Kriterium 1 Kriterium 2und

Recht 1 Recht 2

Ziel: Rechtsfolge tritt nur dann ein, wenn allen betroffenen Rechten genügt ist

Türke und Griechin heiraten in Deutschland

Art 13 Abs 1

Türkei

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Eheschließung (materiell) Art 13

M F

Heimatrecht 1 Heimatrecht 2

Qualifikation: Ehehindernisse + Folgen für Bestand der Ehe

X

-Eheverbot beidseitig ?

ja bestimmt

-

Abs 1

?

„ärgeres“ Recht = schwerere Folge

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Eheschließung (materiell) Art 13

Unwandelbarkeit Zeitpunkt: Eheschließung

Keine Heilung von Mängeln durch Statutenwechsel

Aber: Art 6 GG wenn neues gemeinsames Heimatrecht den

Mangel heilt

Schutz der Eheschließungsfreiheit

Abs 2 =„Spanierbeschluss“ BVerfGE 31,58

- Deutsche StA oder gew Aufenthalt eines Verlobten- zumutbare Schritte unternommen- Unvereinbarkeit mit Eheschließungsfreiheit

insbes: deutsche Scheidung von Heimatstaat nicht anerkannt

Keine Lösung durch Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis, da Ehehindernis nach Heimatrecht besteht

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Alternative AnknüpfungAlternative Anknüpfung

Kriterium 1 Kriterium 2oder Kriterium 3oder

Recht 1 Recht 2 Recht 3

Ziel: erwünschte Rechtsfolge erreichen

??

Italiener mit Wohnsitz New York testiert handschriftlich in D

Art 1 Haager TestamentsformÜbk

Ziel: Formwirksamkeit

Italien NY Deutschland

Page 29: Begriff des IPR

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Eheschließung (Form)Eheschließung (Form) Art 13 Abs 3

Eheschließung im Inland

Nur Form § 1310 BGB

Art 11 Abs 1

Ortsform

Geschäftsform

Ausnahme:- kein Verlobter Deutscher- von einem Heimatstaat ermächtigte Eheschließungsperson

Art 13 Abs 3 S 2

Eheschließung im Ausland

Ortsform

o d e r

Geschäftsform (13 Abs 1) =

kumulative Beachtungder Form beider

Heimatrechte

Nichtehe

Folge von Formmängeln: verletztes bzw „ärgeres“ Recht

Page 30: Begriff des IPR

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VerlöbnisVerlöbnis

Eingehungmaterielle Voraussetzungen analog Art 13 Abs 1

Form: Art 11

Wirkungen(Verlöbnisbruchansprüche)

Kumulation beider Heimatrechte ?

Heimatrecht des Gläubigers?

Heimatrecht des Schuldners?bisher hMArt 14 Abs 1 analogvordringend

Qualifikation

- Schadensersatz, Genugtuung- Rückgabe Geschenke- auch Ansprüche Dritter

konkurrierende Deliktsansprüche nicht

akzessorisch angeknüpft

Page 31: Begriff des IPR

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Subsidiäre Anknüpfung

Kriterium 1 ja

Dieses R

echt ist anwendbar

nein

Kriterium 2 ja

nein

Kriterium3 ja

Ehewirkungsstatut Art 14

Gemeinsame StA

Frühere gemeinsame StA

Gemeinsamer gew Aufenthalt

Früherer gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt

Andere gemeinsame engste Verbindung

Page 32: Begriff des IPR

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EhewirkungsstatutEhewirkungsstatut Art 14

Qualifikation Geringe unmittelbare BedeutungProblem: Verhältnis zu Art. 17 a

Aber: Konzeption als „Familienstatut“

Art 15 Abs 1Art17 Abs 1

Art 19 Abs 1S 3Art 22 S 2

aber: verschiedene „Anknüpfungszeitpunkte“

wandelbarunwandelbar

EheschließungSch.Antrag

GeburtAdoption

Page 33: Begriff des IPR

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EhewirkungsstatutEhewirkungsstatut Art 14 Abs 1

Subsidiäre Anknüpfung (Anknüpfungsleiter)

gemeinsames Heimatrecht

Letztes gms H.R. das einer beibehalten

Abs 1 Nr 1

gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt

Letzter gms gewöhnlicher Aufenthalt den einer beibehalten Abs 1 Nr 2

gemeinsame engste Verbindung in sonstiger Weise Abs 1 Nr 3

Problem bei Art 15 Abs 1 iVm Art

14 Abs 1 Nr 3

Auch Zukunftspläne ??Sonst bestimmt zufällige gemeinsame

lose Verbindung dauerhaft das Ehegüterstatut

GesamtverweisungArt 4 Abs 1?

?

Page 34: Begriff des IPR

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EhewirkungsstatutEhewirkungsstatut Art 14 Abs 2, 3

Rechtswahl

3 Fallgruppen nur bestimmte Rechte wählbar

ein Ehegatte Mehrstaater beliebiges (nicht Art 5 Abs 1) gemeinsames Heimatrecht

Abs 2

-kein gms Heimatrecht- gemeins. Aufenthaltsstaat ist kein Heimatstaat beliebiges (auch nicht

gemeinsames) Heimatrecht

Abs 3 Nr 1

- kein gms Heimatrecht- kein gewöhnl Aufenthalt im selben Staat

Abs 3 Nr 2

Notariell beurkundet – im Ausland genügt EhevertragsformAbs 4

Endet bei Erwerb einer gemeinsamen Staatsang.keit (Art 5 Abs 1)

Abs 3 S 2

Page 35: Begriff des IPR

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EhegüterstatutEhegüterstatut Art 15

Qualifikation

Sonderordnung des Vermögensaufgrund Ehe:- gesetzliche Güterstände- Vertragsgüterstände

Schuldstatut:-„unbenannte Zuwendungen“- InnengesellschaftGesellschaftsstatut:- werbende Gesellschaft

andere Ehestatute:- Unterhalt: Haager Übk- VersorgungsAusgl: Art 17 Abs 3

Page 36: Begriff des IPR

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Ehegüterstatut Art 15 Nr1

Anknüpfung Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt der Eheschließung

einheitlich

unabhängig von Art und Lage des Vermögens

aber Spaltung durch renvoi

möglich

N.Y. real property:lex situs

personal property:domicile

unwandelbar

unabhängig von späterer Änderung des

Ehewirkungsstatuts

aber keine „Versteinerung“

Ehegüterstatut

Bis 1960: Güterstand A

1961-1970:Güterstand B

Seit 1971: Güterstand C

Intertemporale Frage

bestimmt

Page 37: Begriff des IPR

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Ehegüterstatut

RechtswahlArt 14 Abs 2,3

Gewähltes Ehewirkungsstatut

Ehegüterstatut

Art 15 Abs 2

Unmittelbare Güterstatutswahl in allen Ehen möglich

Aber nur bestimmte Rechtsordnungen wählbar:

- ein beliebiges Heimatrecht Abs 2 Nr 1

- Recht des gewöhnlichen Aufenthalts eines der Ehegatten

Abs 2 Nr 2

- lex rei sitae für ImmobilienAbs 2 Nr 3

größere Anpassungsfreiheit der Ehegatten als bei Art 14 Form: wie Art 14 Abs 4

Art 15 Abs 3

Page 38: Begriff des IPR

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EhegüterstatutVertriebene/Flüchtlinge

Deutsches Güterstatut

Seit 1945 überlagert durch DDR oder Ostblockstaaten in besetzten Gebieten des D.R.

Flucht, Vertreibung etc

keine Änderung, da unwandelbar

VFGüG 1969:Überleitungslösung mit Widerspruchsvorbehalt

- beide Ehegatten in die Bundesrepublik gelangt- lebten bisher in einem gesetzlichen Güterstand- kein Ehegatte widerspricht der Überleitung

- Statutenwechsel zu BGB (Zugewinngemeinschaft)ab 6.8.1969 bzw ab 4. Monat seit Zuzug

Keine Versteinerung auf BGB vor 1945

Page 39: Begriff des IPR

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EhegüterstatutEhegüterstatut Intertemporales Recht 1986

Art 220Abs 3

Art 15 aF:EhemannBVerfG 8.4.1983

Nichtig seit 1.4.1953

Art 117 Abs 1 GG

1.4.1953

Eheschließungszeitpunkt

Art 15 aF +Rechtswahl möglich

220 Abs 3 S 6

Art 15 nF

220 Abs 3 S 5

220 Abs 3 S 1

? Abs 3 S 1 Nr 3: 3 Abs 2 GG ??

? Abs 3 S 1 Nr 2: Rechtswahlrelevanz bloßen „Ausgehens“?

? Wirkung des Statutenwechsels am 9.4.1983BGH: Keine Abrechnung des alten Güterstatuts: Art 14 GG ??

220 Abs 3 S 2

Page 40: Begriff des IPR

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Schutz Dritter im Ehegüter/Ehewirkungsrecht

Schutz Dritter im Ehegüter/Ehewirkungsrecht

Art 16

Ausländisches Ehegüterstatut + Ein Ehegatte hat

inländischen gewöhnlichen Aufenthalt

oderinländisches Gewerbe

§ 1412 BGB analog:güterrechtliche

Einwendungen setzen Eintragung im

Güterrechtsregister voraus

auch fremder gesetzlicher Güterstand ist einzutragen, wenn er Verfügungen

beschränkt (zB comunione dei beni c.c.)

Abs 1

Ausländisches Ehewirkungsstatut

§ 1357 BGB auf Rechtsgeschäfte in D§ 1362 BGB auf bewegliche Sachen in D§§ 1431, 1456 auf Erwerbsgeschäfte in D

- nur zugunsten Dritter -Abs 2

Page 41: Begriff des IPR

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Versteckte KollisionsnormVersteckte Kollisionsnorm

Materielle Norm oder ZuständigkeitsnormGeht von der

Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung aus

Texas: Divorce-Jurisdiction bei 6 Mon residence

Wir (4 I EGBGB): Scheidungsstatut für Texaner in Dtld ?

Wir: welches Recht ???

Texas: Wenn Jurisdiction, dann Texas Laws

Wir: also Recht des Staates, in dem 6 Mon residence !!Also: deutsches Scheidungsstatut bei 6 Mon residence in D

Page 42: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

ScheidungsstatutScheidungsstatut Art 17

Qualifikation: Eheauflösung ex nunc Eheaufhebung: EheschließungsstatutAnalog auf Ehetrennung

Regelmäßige Anknüpfung

Abs 1 S 1 Ehewirkungsstatut (Art 14) bei Rechtshängigkeit

Ausnahmsweise (unregelmäßige)

Anknüpfung

Abs 1 S 2

Schutz der Scheidungsfreiheit

deutscher Antragsteller

Deutsches Recht, wenn- Antragsteller Deutscher- Ehe nach Abs 1 S 1 nicht scheidbar

Derzeit nicht scheidbar genügt

Wegen Folgesachen kann Abs 1 S 1 oder S 2 nicht offen bleiben !

Im Inland nur durch Gericht ! Abs 2

Page 43: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Scheidungs - FolgesachenScheidungs - Folgesachen Art 17

Verbundsachen (§ 621 Abs 3 ZPO) im IPR nicht alle scheidungsrechtlich

Hausrat, Ehewohnung: --soweit nicht Art. 17 a

spezifische Scheidungsfolgen (mahr)Güterrecht, Unterhalt, Sorgerecht

jeweils eigene Statuten= Abs 1, 2

Versorgungsausgleich im Prinzip: scheidungsrechtlich

- aber: nur nach regelmäßigem Scheidungsstatut Abs 3 S 1 Hs 1

- und: nur wenn ein Heimatrecht ihn „kennt“ (Prinzip)Abs 3 S 1 Hs 2

Ausnahme: VA auf Antrag:

kein VA nach Abs 3 S 1, wg Scheidungsstatut oder Heimatrecht

aber: Anwartschaften in Doder zeitweise D Ehewirkungstatut+

VA auf Antrag nach Deutschem Recht Abs 3 S 2 Hs 1

sofern nicht unbillig Abs 3 S 2 Hs 2

Page 44: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Unterhalt Art 18 Haager Übk 1973

Verwandte, Ehe, Schwägerschaftnicht:

Vertraglicher Unterhalt

Ob und Ausmaß des Unterhalts- nur wenn leistungsfähig/bedürftigVerwandtschaftsverhältnis

Art 27 ff

Vorfrage Art 11 Abs 2 Übk

Anwendbares Recht:

Gewöhnlicher Aufenthalt GläubigerArt 4 Abs 1 Übk

wenn danach nichts: gemeinsames HeimatrechtArt 5 Übk

Wenn danach nichts: deutsches RechtArt 6 Übk

Ausnahmen:

Seitenlinie/Verschwägerte: Einwendung gms HeimatrechtArt 7 Übk

Schuldner und Gläubiger Deutsche und Schuldner hat gewöhnlichen Aufenthalt in D: Deutsches Recht

Art 24, 15 Übk

Page 45: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Ehegattenunterhalt

Während bestehender Ehe:

Haager Übk 1973

Art 4, 5, 6 Übk

Nach Ehescheidung: Tatsächlich auf die Ehescheidung angewendetes Recht Art 8 Abs 1 Übk

auch bei anerkannter Auslandsscheidungauch wenn anderes Recht als Art 17

Getrenntleben

Gerichtliche Trennung

Art 8 Abs 2 Übkauch bei:Nichtigerklärung

Eheaufhebung

aber Art 24, 15, wenn beide D + gew Aufenthalt des

Schuldners in D

Page 46: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Haager MinderjährigenschutzabkommenHaager MinderjährigenschutzabkommenAnwendungsbereich

Sachlich:Schutzmaßnahme

Persönlich:Minderjährige

Begriff Art 12 MSA

Räumlich:gew. Auf. Vertragsstaat

ZuständigkeitAnwendbares Recht =

lex fori

Gewöhnlicher Aufenthaltsstaat Art 1 MSA Art 2 MSA

Art 3 MSA: „regelungsfähige Lücke“

Heimatstaat Art 4 MSA nur wenn erforderlich

Schlichter Aufenthaltsstaat Art 8 MSA nur bei Gefährdung

Jeder Vertragsstaat Art 9 MSA Eilmaßnahmen

Bestand der Maßnahme

Dauerhaft Anerkennung

Vorübergehend bzw keine Anerkennung

Page 47: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Ausweichklausel

Kriterium

Recht

Problem

Ausweichrecht

Rechtsfolge

Ghanaisches Kind in Deutschland adoptiertArt 23 Zustimmung: Heimatrecht

Ghana

ErreichbarkeitFeststellbarkeit

§ 1748 BGB

Adoption wirksam

Page 48: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Abstammungsstatut Art 19

AbstammungAnfechtung

Art 20

Eltern/Kind-Verhältnis

Art 21

Gesetzl VermutungenAnerkennung

gerichtliche Feststellg

Alternative Anknüpfung

Gewöhnlicher Aufenthalt des KindesAbs 1 S 1

Zu jedem Elternteil: dessen HeimatrechtAbs 1 S 2

Wenn Mutter verheiratet: EhewirkungsstatutAbs 1 S 3

gleichwertig, kein Ermessen („kann“)Ziel: Deutsches Recht will Abstammung anerkennen,

wenn sie nach einem beteiligten Recht besteht„favor filiationis“

strittig

WandelbarFeststellungs

-zeitpunkt

Unwandelbar„Geburt“

Art 23 Zustimmung zur

nur Art 14 Abs 1

Page 49: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Abstammungs-Anfechtungsstatut Abstammungs-Anfechtungsstatut Art 20

Ziel: Begünstigung der wirklichen Abstammung

„favor veritatis“Alternative

Anknüpfungen

Jedes Recht nach dem die Abstammung bestehtS 1

Beseitigung nach einem Recht genügt, auch wenn sie nach 2 oder 3 der in Art 19 berufenen Rechte besteht!

Kind kann auch nach seinem gew.Aufenthaltsrecht anfechtenS 2

Verhindert ordre public-Verstöße, wenn Kind in D lebt: Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung

unwandelbarbzgl Art 19

wandelbarg.Aufenthalt

Page 50: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Eltern/Kind-VerhältnisEltern/Kind-Verhältnis Art 21

Qualifikation: Elterliche SorgeUmgangsregelungen (auch ggü Dritten)

Auskunftsansprüche der Eltern untereinander

Eingriffe (§ 1666 BGB), Umgangseinschränkung, Sorgerechsregelung (§ 1671)

SchutzmaßnahmeMSA

Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Einklang mit Art 1, 2 MSA

wandelbar unerkannter Sorgerechtsverlust und Sorgerechtsbeeinflussung durch Aufenthaltsverlegung möglich

Page 51: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

AdoptionsstatutAdoptionsstatut Art 22

Adoptierender unverheiratet dessen HeimatrechtS 1

Adoptierender verheiratet(auch, wenn nur ein Ehegatte adoptiert)

Ehewirkungsstatut (nur Art 14 Abs 1, kein gewähltes)

S 2

Qualifikation: Herstellung einer Verwandtschaftsbeziehung

einerlei, ob Dekret, Vertrag, einseitige WillensE

Voraussetzungen und unmittelbar statusgestaltende Rechtswirkungen

Weitere familien-, erb- und staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen:

jeweiliges Statut

Page 52: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

AdoptionAdoption Substituierbarkeit in ein anderes Statut

Vater Kind Adoptivvater

Erbstatut

Adoptionsstatut

„...Kinder erben...“

?Erbstatut

„...Kinder erben...“

„...Adoptivkinder erben...“

?

jeweiliges Erbstatut bestimmt, wer Erbe wird

Vergleich mit dem Adoptionsstatut entscheidet über Gleichwertigkeit

Adoption als Vorfrage im Namens- und

Staatsangehörigkeitsrecht

Unselbständige AnknüpfungNamensstatut bzw betroffener Staat entscheidet, ob Adoption anderen

Rechts genügt

Page 53: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Anerkennung ausländischer AdoptionAnerkennung ausländischer Adoption

Vertragsadoption Dekretadoption

Konstitutive ausländische Entscheidung

Anerkennung nach § 16 a FGG (verfahrensrechtlich)

Keine Prüfung, ob das richtige Adoptionsstatut angewendet wurde nur ordre public

Wirkungen nur nach im Ausland angewandtem Recht

keine Transformation in BGB- Adoption

rechtsgeschäftliche Adoption Registrierung deklaratorisch

Wirksamkeitsprüfung nach dem Adoptionsstatut (Art 22)

daher nur wirksam, wenn alle Tb-Merkmale des

Adoptionsstatuts erfüllt

bei deutschem Adoptionsstatut ist jede Vertragsadoption

unwirksam: § 1752 Abs 1 BGB

insb: Adoption durch Deutsche im Ausland

Page 54: Begriff des IPR

IPR Thomas Rauscher

Eingetragene LebenspartnerschaftArt. 17 b

Begriff: LPartG – fraglich, ob auch für verschiedengeschlechtliche Formen ausländischen Rechts (zB PACS)

Begründung, Auflösung: Registerrecht (Art 17 b Abs 1 S 1)

Güterrechtliche Beziehungen: Registerrecht (Art 17 b Abs 1 S 1)aber Kappungsgrenze (Art 17 Abs 4) wg. Schutz Art 6 I GG

Namensstatut: Art 10 Abs 2 entsprechend (Art 17 b Abs 2 S 1)

Unterhaltsstatut: Allgemeine Regeln, aber Hilfsanknüpfung an Registerrecht (Art 17 b Abs 1 S 2 Hs 2)

Art. 18 ? – falls Haager Übk1973: Hilfsanknüpfung unzulässig!

Erbstatut: Allgemeine Regeln, aber Hilfsanknüpfung an Registerrecht (Art. 17 b Abs 1 S 2)

Besserstellung ggü Ehegatten und Verletzung von Pflichtteil!

Page 55: Begriff des IPR

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ErbstatutErbstatut Art 25

Heimatrecht im Zeitpunkt des Todes Abs 1

Grundsätzlich einheitlich für gesamten Nachlass

Spaltung durch Rechtswahlnur für deutsche Grundstücke

Abs 2Spaltung aufgrund renvoi

zB englisches oder US Erbstatut

Qualifikation:

gesetzliche ErbfolgeTestament Erbvertrag

aber Art 26 Abs 5

Pflichtteil, NoterbrechtAnnahme, Anfall, Ausschlagung

Lebzeitige Verfügungen auf Todesfall:Abgrenzung nach Erbstatut strittig

Güterrechtlicher Ausgleich im Todesfall:Ehegüterstatut

Übergang von Personengesllschaftsanteilen:Gesellschaftsstatut entscheidet ob vererblich

Erbstatut entscheidet, wer erbt und Pflichtteile

Page 56: Begriff des IPR

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Vorrang des Einzelstatuts

DeutscherArt 25 Abs 1 Deutsches Erbrecht

Gesamter Nachlass

GesamtstatutArt 3 Abs 3

Bauernhof in Tirol (TirHöfeO)

Ranch in Texas (lex rei sitae)*

Einzelne Nachlassgegenstände

Einzelstatut

Page 57: Begriff des IPR

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Materielles TestamentsstatutMaterielles Testamentsstatut Art 26 Abs 5

Nur Sonderanknüpfung für Einzelfragen der materiellen

Testamentswirkungen

Erbstatut (Art 25): Zulässigkeit letztwilliger Verfügung,

Beschränkungen, Pflichtteil...

Gültigkeit:TestierfähigkeitErbvertraggms Testament

BindungWiderruflichkeitinsb Erbverträge

Fiktives Erbstatut im Errichtungszeitpunkt

keine Beeinflussung konkreter Verfügung durch Statutenwechsel

Abs 5 S 1

Testierfähigkeit zusätzlich abstrakt statutenwechselfest:Einmal erlangte Testierfähigkeit bleibt auch bei Wechsel des

Personalstatuts (Verallseitigung)

Abs 5 S 2

Page 58: Begriff des IPR

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Testamentsformstatut Art 26 Abs 1-4Haager TestamentsformÜbk

Art 1 Übk

favor validitatis testamenti

alternativ

a) Errichtungsort b) ein Heimatrecht (Errichtung oder Tod) c) ein Wohnsitzd) ein gew. Aufenthalte) lex situs bei Immobilien

Qualifikation:Form

auch Besonderheiten mit Bezug auf Alter, StA etczB § 2247 Abs 4

auch Form gemeinschaftlicher Verfügungen

Art 5 Übk

Art 4 Übkaber nur, soweit materiell zulässig

Widerruf: jede Form des WiderrufstestamentArt 2 iVm 1 Übk

Page 59: Begriff des IPR

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Anpassung/AngleichungAnpassung/Angleichung

Regelungsfrage

eine Rechtsordnung insgesamteine Lösung

Statut 1

Statut 2zwei Lösungen:

NormenhäufungKeine Lösung:

Normenmangel

unverträgliche Lösung

Normenunverträglichkeit

Vermögensbeteiligung Ehegatte

Erbstatut

Güterstatutgroße Ehegattenerbquote Gütergemeinschaft

Gütertrennung keine Ehegattenerbquote

?

testamentary trust an deutschem Grundstück

Page 60: Begriff des IPR

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Anpassung: LösungenAnpassung: Lösungen

kollisionsrechtlich Statut 1 Statut 2

materiellrechtlich Norm 1 Norm 2Norm 2

Normenmangel

Normenhäufung

strittig

Normenunverträglichkeit

Page 61: Begriff des IPR

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Ordre public

Deutsches IPR Ausländische Norm

konkreter Sachverhalt konkretes Ergebnis

unvereinbar mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbes Grundrechte

+ausreichenderInlansbezug

Art 6

Lücke

Lückenfüllung:

konforme Grundsätze des eigentlich anwendbaren Rechts

nur ausnahmsweise:Deutsches Recht