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    Schule fr

    Verfassungsschutz

    Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

    Definition und Unterschiede

    aus menschenrechtlicher Perspektive

    Begriffe zu Feindschaft und Kritik gegenberIslam und Muslimen

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    Vorwort

    Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

    Begriffe zu Feindschaft und Kritik gegenber Islam und Muslimen

    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

    1

    Auch in den Verfassungsschutzbehrden wird darber diskutiert, wie man die Kam-

    pagnen von Rechtsextremisten gegen Islam, Moscheebau und Muslime begrifflicherfassen soll. Hier ist etwa von Anti-Islam-Extremismus oder Islamfeindlichkeit dieRede.

    In dem folgenden Text werden Begriffe zu Feindschaft und Kritik gegenber Islamund Muslimen in Gestalt von Islamophobie, Islamfeindlichkeit, Islamkritik, Mus-limenfeindlichkeit und Muslimenkritik definiert und errtert.

    Der Autor pldiert dabei aus politikwissenschaftlicher Sicht fr die Begriffswahl Mus-limenfeindlichkeit, was auch dem juristischen und verfassungsschtzerischen Ver-

    stndnis entgegenkommt.

    Denn so wurde auch auf einer internen Bund-/Lndertagung 2010 zutreffend ge-uert Grundrechtstrger ist nicht der Islam, sondern sind die Muslime. Dies sollteauch in der genutzten Begrifflichkeit zum Ausdruck kommen.

    Die vorliegende Abhandlung wurde von Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber von derFachhochschule des Bundes fr ffentliche Verwaltung, Brhl erstellt. Da er auch ander Schule fr Verfassungsschutz, Heimerzheim als Dozent in der Fortbildung ttig

    ist, hat er den Text auch unserer Bildungseinrichtung zur internen Verbreitung zurVerfgung gestellt.

    Er soll in dem von Prof. Dr. Wolfgang Benz von der TU Berlin und Dr. Thomas Pfeif-fer vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Sammelband Wiroder Scharia? Islamfeindschaft als Kampagnenthema im Rechtsextremismus er-

    scheinen.

    Heimerzheim, Februar 2011

    Hans-Jrgen Doll

    Direktor der Schule fr Verfassungsschutz

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    Inhaltsverzeichnis Seite

    Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

    Begriffe zu Feindschaft und Kritik gegenber Islam und Muslimen

    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

    2

    1. Einleitung und Fragestellung ...........................................................................3

    2. "Islamophobie".................................................................................................5

    3. "Islamfeindlichkeit"...........................................................................................7

    4. "Islamkritik"......................................................................................................9

    5. "Muslimenfeindlichkeit"..................................................................................11

    6. "Muslimenkritik" .............................................................................................13

    7. Schlusswort und Zusammenfassung.............................................................15

    Literaturverzeichnis ...............................................................................................17

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    Einleitung und Fragestellung

    Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

    Begriffe zu Feindschaft und Kritik gegenber Islam und Muslimen

    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    1. Einleitung und Fragestellung

    Angeblich unabhngige Brgerbewegungen wollen den Bau von Moscheen verhin-

    dern. Bedeutende Teile der Bevlkerung befrworten nach Meinungsumfragen eineEinschrnkung der Religionsfreiheit von Muslimen. Buchautoren fhren einen rck-

    stndigen Islam als Ursache fr Ehrenmorde und Zwangsverheiratungen an. Femi-nistinnen sehen im Kopftuch ein Symbol fr Frauenunterdrckung und Islamismus.Internetseiten sprechen ber den Islam als grne Pest und ber die Muslime alsHinternhochbeter. Islamische Organisationen bezeichnen jegliche Kritik am Islamund den Muslimen als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Publizis-

    ten sprechen von einer falschen Toleranz gegenber den Ansprchen von Muslimenauf gesellschaftlichen Einfluss. Rechtsextremisten behaupten eine existentielle Ge-

    fhrdung Deutschlands durch die von Muslimen ausgehende Islamisierung und ber-fremdung. Vorurteilsforscher sehen in der Kritik an einer Abgrenzung der Muslimevon der Mehrheitsgesellschaft einen Ausdruck von Islamfeindlichkeit.

    Die vorstehenden Schlaglichter stehen exemplarisch fr Positionen in einer aktuellhufig meist mehr emotional denn sachlich gefhrten Debatte ber die Einschtzungvon Islam und Muslimen. Hierbei knnen idealtypisch zugespitzt Einstellungen imSinne einer aufklrerisch-menschenrechtlich ausgerichteten Islamkritik und im Sinneeiner fremdenfeindlich-hetzerisch begrndeten Muslimenfeindlichkeit ausgemacht

    werden. Doch wie lassen sich angesichts der skizzierten Breite an Aussagen die je-weiligen Positionen zuordnen? Darauf gibt die mittlerweile vorliegende Fachliteraturzum Thema meist keine Antwort: Zwar ist dort von einem Feindbild Moslem (Soko-lowsky 2009) oder von Islamfeindlichkeit (Schneiders 2009) die Rede. Eine Definiti-on der genannten Einstellungen noch dazu in Abgrenzung von kritisch ausgerichte-ten Positionen findet man darin aber nicht. Angesichts dieser Konfusion und Unklar-heit will die vorliegende Abhandlung den Versuch unternehmen, die kursierendenBegriffe zu Feindschaft und Kritik gegenber Islam und Muslimen inhaltlich zu erkl-

    ren.

    Dies soll aus einer menschenrechtlichen Perspektive geschehen, d. h. es wird da-nach gefragt, wie die jeweils genannten Begriffe und deren Inhalte zu einer Grund-auffassung stehen, welche allen Menschen durch ihr Menschsein Rechte wie Mei-

    nungs- und Religionsfreiheit zugesteht. Letztendlich trifft man mit der Nennung die-ses Kriteriums auch eine Aussage darber, inwieweit es sich hier auch um eine ex-

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    Einleitung und Fragestellung

    Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    tremistische Position im Sinne der politikwissenschaftlichen Extremismusforschunghandelt (vgl. Backes 1989; Pfahl-Traughber 2008). In den folgenden Abschnittengeht es dementsprechend um die Begriffe Islamophobie (2.), Islamfeindlichkeit(3.), Islamkritik (4.), Muslimenfeindlichkeit (5.) und Muslimenkritik(6.). Dabei er-

    folgt die Auseinandersetzung zunchst mit Ausfhrungen zur Begriffsbedeutung undzur Verwendung in der Fachliteratur. Anschlieend soll anhand von Beispielen ausGesellschaft, Politik, Publizistik und Sozialforschung das jeweils Gemeinte auch inAbgrenzung zu den anderen Begriffen erlutert werden.

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    Islamophobie

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    2. Islamophobie

    Am Beginn steht die Auseinandersetzung mit Islamophobie, da man bezglich die-

    ses Begriffs zwar noch nicht von einer offiziellen Anerkennung, aber sehr wohl voneiner tendenziellen Etablierung sprechen kann. Hiermit einher gingen auch Bem-

    hungen, Islamophobie inhaltlich zu definieren. Zunchst aber allgemein zur Wort-bedeutung: Der erste Teil meint die Religion der Muslime, Phobie steht im Altgrie-chischen fr Angst. Demnach meint Islamophobie so verstanden ein auf den Islamoder die Muslime bezogenes stark ausgeprgtes Gefhl von Furcht, das ber ein alsangemessen oder normal geltendes Ma hinausgeht. Da es aber bei den hier zu er-

    rternden Begriffen um die Erfassung von Einstellungen im Sinne von Feindschaftoder Kritik gegenber dem Islam oder den Muslimen gehen soll, wre Islamophobie

    als Bezeichnung fr diese Einstellungen nicht angemessen. Sie legt mit dieser Wort-bedeutung irrefhrend nahe, dass es sich nur um bertriebene Angstgefhle undnicht um folgenreiche Ressentiments handele (vgl. Schneider 2011: 80).

    Eine einflussreich wirkende Definition von Islamophobie formulierte der britischeRunnymede Trust in seinem ersten Bericht zum Thema. Demnach gehrten zu denKriterien fr eine solche Einstellung: die Deutung des Islam als monolithisch und sta-tisch, gesondert und fremd, aggressiv und minderwertig. Auerdem zhlten einepauschale Zurckweisung der Kritik von Muslimen am Westen wie die Rechtferti-

    gung eines diskriminierenden Verhaltens gegenber Muslimen zu den Merkmalen(vgl. Runnymede Trust 1997: 4-12). Der bei der Ausformulierung der erwhnten Ge-sichtspunkte erhobene Anspruch einer Unterscheidung von legitimer Kritik und un-begrndeten Vorurteilen wird allerdings nicht eingelst. Die monolithische Deutungdes Islam kann auf die sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse ber die geringe Dy-namik in islamisch geprgten Gesellschaften verweisen. Die Auffassung von einemAnders- und Fremdsein des Islam kann reale Bezugspunkte hinsichtlich der Integra-tionsbereitschaft oder Kleidung mancher Muslime haben.

    In Deutschland fand Islamophobie als Bezeichnung im Kontext der Forschungen zuGruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF), die das Bielefelder Institut frKonflikt- und Gewaltforschung durchfhrte, besonders starke Verbreitung. Demnachstand die Bezeichnung fr generell ablehnende Einstellungen gegenber muslimi-

    schen Personen und allen Glaubensrichtungen, Symbolen und religisen Praktikendes Islam (vgl. Leibold/Khnel 2003: 101-103). Bereits in dieser Definition von Isla-

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    Islamophobie

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    mophobie geraten aber die Ebenen durcheinander: Whrend eine Ablehnung vonMuslimen als Muslime fr eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit steht, musseine Ablehnung aller Praktiken und Symbole des Islam keineswegs fr eine solcheEinstellung sprechen. Jeder Andersglubige oder Atheist drfte eine solche bewer-

    tende Position einnehmen, ohne dabei notwendigerweise eine Diskriminierungsab-sicht gegenber Muslimen zu verbinden (vgl. zur ausfhrlichen Kritik: Kahl-wei/Salzborn 2011; Pfahl-Traughber 2010a).

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    Islamfeindlichkeit

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    3. Islamfeindlichkeit

    Whrend bezglich Islamophobie in der ffentlichen und wissenschaftlichen Ausei-

    nandersetzung noch Definitionen und Kriterien formuliert wurden, lsst sich diesmeist nicht mehr fr die nun folgenden Begriffen sagen. So liegt etwa ein Sammel-

    band mit dem Titel Islamfeindlichkeit. Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen(Schneiders 2009) mit zahlreichen wissenschaftlichen Aufstzen zum Thema vor,ohne dass der Begriff Islamfeindlichkeit auch und gerade im Verhltnis zur im Titelgenannten Kritik definiert und erlutert wird. Es kann definitorisch allenfalls allge-mein formuliert werden, dass es sich um Auffassungen zu dieser Religion mit einer

    rigoros ablehnenden Einstellung handelt. Hierbei zeichnet man zum einen ein durch-gngig negatives Bild vom Islam und bringt seine eigenen Auffassungen demgegen-

    ber in eine konfrontative Gegenposition. Als typisch dafr kann eine allgemeine undundifferenzierte Auffassung vom Islam als Bedrohung gelten, welche um der Wah-rung des wie auch immer beschriebenen Eigenen bekmpft werden muss.

    Die bedeutendsten politischen Propagandisten und Trger dieser Einstellung drftengegenwrtig die rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Parteien in Europasein. Als exemplarisch fr die Erstgenannten knnen die Freiheitliche Partei ster-reichs (FP) oder die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gelten.Da die allgemeine Agitation mit Feindbildern bei derartigen Parteien bereits seit Jah-

    ren bekannt ist, lsst sich Fremdenfeindlichkeit als eigentliche Auffassung im Ge-wand der Islamfeindlichkeit hinter solchen Auffassungen recht gut belegen (vgl. Ha-fez 2009; Pfeiffer 2011). Komplizierter verhlt es sich bei den rechtspopulistischenParteien, deren Propaganda ebenfalls mit dramatisierenden Darstellungen und nega-tiven Stereotypen aufwarten, aber damit laut Selbstdarstellung angeblich nur eineFrontstellung gegen den Islam und nicht gegen die Muslime verbinden. Hierfr ste-hen Die Freiheit in Deutschland oder die Partij voor de Vrijheid in den Niederlan-den (vgl. Curio 2009; Gutsch 2011).

    Gleichwohl hlt man diese Differenzierung, die auch meist nur auf kritische Nachfra-ge hin vorgetragen wird, in der ffentlichen Agitation nicht durch: Der beschworeneKampf gegen die Islamisierung soll auch immer mit der allgemeinen Ablehnung desBaus von Moscheen und der pauschalen Verhinderung der Einwanderung von Mus-

    limen verbunden werden. hnliche politische Auffassungen in Verbindung mit Nega-tiv-Bildern ber den Islam findet man mal mehr, mal weniger deutlich formuliert auf

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    Islamfeindlichkeit

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    Internet-Seiten mit offenbar hohen Besucherzahlen wie Die grne Pest, Islamkri-tik.at, Politically Incorrect, Stop Islam oder Akte Islam. Fr Europa - gegen Eura-bien. Gerade die letztgenannte Formulierung macht die erwhnte inhaltliche Sto-richtung exemplarisch deutlich (vgl. Lohlker 2010; Shooman 2008). Indessen muss

    nicht jede rigorose Abwertung des Islam etwa als totalitr oder vernunftfeindlich wievon atheistischer oder ex-muslimischer Seite (vgl. Gopal 2004; Warraq 2004) extre-mistisch oder muslimenfeindlich motiviert sein.1

    1 Dies lsst sich an folgendem Vergleichsbeispiel exemplarisch erlutern: Ein Atheist im Sinne ei-

    nes skularen Humanismus lehnt auch das Christentum grundlegend ab, wird aber aus dieserAuffassung heraus nicht fr die Abschaffung von Grundrechten fr die Anhnger dieses Glaubenspldieren.

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    Islamkritik

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    4. Islamkritik

    Als weiterer Begriff zu Einstellungen gegenber Islam und Muslimen kursiert Islam-

    kritik, wobei dafr die unterschiedlichsten Anwendungen belegbar sind: Islamfeindeim oben genannten Sinne bezeichnen sich selbst als Islamkritiker, da diese Be-

    zeichnung im ffentlichen Diskurs weniger negativ belegt ist. Dann unterstellen mit-unter aber auch Reprsentanten islamischer Organisationen oder Protagonistenspezieller Vorteilsforschung einigen Kritikern des Islam, hinter ihren Einwnden undPositionen stnde tatschliche eine Islamfeindschaft. Um angesichts der damit ein-hergehenden Emotionalisierung und Politisierung der Kontroverse eine mglichst

    trennscharfe Begriffsdefinition zu entwickeln, wird folgende Arbeitsdefinition vorge-schlagen: Islamkritik richtet sich mit Einwnden gegen bestimmte Erscheinungs-

    formen der Religion, verwirft sie aber nicht im Sinne eines pauschalen Feindbildes.Dies bedeutet dann aber auch, dass nicht jede Islamkritik auch als differenziert undsachlich in einem sozialwissenschaftlichen Sinne anzusehen ist.

    Demnach knnen entgegen anderslautender Einschtzungen (vgl. Bhl 2010: 183-198; Rommelspacher 2009) Publikationen von Autorinnen wie Seyran Ates oderNecla Kelek (vgl. Ates 2007; Kelek 2006) nicht als islamfeindlich, sondern nur alsislamkritisch eingeschtzt werden. Beide trkischstmmige Autorinnen wuchsen ineinem muslimisch geprgten Umfeld auf, machten ebendort hufig die Erfahrung von

    frauenfeindlichem Verhalten und schrieben darber Bcher mit einer islamkritischenAusrichtung. Sie kam in der Auffassung zum Ausdruck, wonach in den Einstellungenund Vorgaben der Religion die Ursachen fr die beklagten Gegebenheiten zu sehenseien. Im engeren Sinne verstanden handelte es sich dabei um keine Bcher mitwissenschaftlichem Anspruch, sondern um Erfahrungsberichte mit persnlichen Re-flexionen. Inhaltlich und methodisch kritikwrdig ist daran, dass es sich um mono-kausale Analysen sozialer Phnomene wie Frauenfeindlichkeit und Mnnlichkeitskultnur oder primr aus dem Islam heraus handelt.

    Gleichwohl macht diese Einseitigkeit aus der Kritik noch keine Feindschaft, pldierendoch beide Autorinnen fr eine Modernisierung und nicht fr eine Verdammung des

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    Islamkritik

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    Islam.2Genau ber die Einnahme der jeweiligen Grundposition besteht denn auchdie Mglichkeit einer Unterscheidung von Islamfeindlichkeit und Islamkritik im hiererrterten Kontext. Eine Ignorierung dieses bedeutsamen Gesichtspunktes, wie esmitunter in der Literatur geschieht (vgl. Bhl 2010; Schneiders 2009), knnte zu einer

    bedenklichen Grenzverwischung fhren: Demnach kme es zu einer Gleichsetzungder Kritik an Frauenunterdrckung mit einem Hinweis auf den Islam mit einer pau-schalen Verdammung der Religion als Ausdruck von Gewalt und Verderbnis. Indes-sen bestehen sehr wohl Unterschiede zwischen einer frauenrechtlichen und einerfremdenfeindlichen Position. Eine Auffassung, die diese Differenzen verkennt, behin-

    dert die Erfassung tatschlicher Feindlichkeit gegenber dem Islam und diffamiertalle Einwnde in Richtung des Islam als Ausdruck von Vorurteilen.

    2 Anders verhlt es sich hier mglicherweise bei Autoren wie Ralph Giordano oder Hans-Peter Rad-datz, worauf hier aber nicht nher eingegangen werden kann (vgl. Brumlik 2009; Widmann 2008).

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    Muslimenfeindlichkeit

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    5. Muslimenfeindlichkeit

    Die bislang behandelten Begriffe bezogen sich alle auf den Islam als Religion, nicht

    auf die Muslime als deren Anhnger. Fr eine Analyse und Bewertung von Einstel-lungen und Positionen aus menschenrechtlicher Sicht ist dieser Bezug von heraus-

    ragender Bedeutung, sind doch die Muslime als Menschen und nicht der Islam alsReligion Trger dieser Rechte. Auerdem darf auf einen grundlegenden Unterschiedverwiesen werden: Eine rigorose Ablehnung des Islam als aufklrungsfeindliche undrckwrtsgewandte Religion muss nicht mit der Diskriminierung der Muslime bezg-lich ihrer Brger- und Menschenrechte verbunden sein. Einer solchen Gleichsetzung

    widersprechen mitunter auch empirische Studien, die mit ihren Arbeitsbegriffen dieseErgebnisse ignorieren. Dafr stehen etwa die Daten der erwhnten GMF-Studie von

    2003, wonach 69,9 Prozent die Aussage Die muslimische Kultur passt durchaus inunsere westliche Welt ebenso ablehnten wie 65,6 Prozent die Einstellung Bei Per-sonen muslimischen Glaubens bin ich misstrauischer.

    Nach diesen Ergebnissen (vgl. Leibold/Khnel 2003: 103) gibt es empirische wietheoretische Grnde dafr, zwischen der Abneigung zum Islam und der Feindschaftgegen Muslimen als Einstellungen deutlich zu trennen. Muslimenfeindschaft - ausmenschenrechtlicher Perspektiven definiert - meint demnach, dass es sich einerseitsum allgemeine und rigorose Negativ-Bilder von den Anhngern dieser Religion han-

    delt und andererseits ihnen als Individuen mit Benachteiligung und Herabwrdigungbegegnet wird. Fr die Messung solcher Einstellungen nutzten die Mitarbeiter desGMF-Projekts auch eindeutige und trennscharfe Einstellungsstatements, die einesolche Auffassung mit ihren Dimensionen wie in der Studie von 2006 mit den Zu-stimmungswerten fr stimme voll und ganz zu und stimme eher zu verdeutlichen:Muslimen sollte jede Form der Religionsausbung in Deutschland untersagt wer-den: 14,8 Prozent oder Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutschland unter-sagt werden: 14,3 Prozent (vgl. Leibold/Khnel 2006: 142).3

    3 Bezogen auf eine frhere Kritik des Autors (vgl. Pfahl-Traughber 2010a) reagierte man aus demGMF-Projekt wie folgt: Bei der Erfassung von Islamophobie ber eine auf den ersten Blickdurchaus unverdchtige Meinung wie bei der von 44 Prozent der Befragten erfolgten Ablehnungder Aussage Der Islam hat eine bewundernswerte Kultur hervorgebracht htten auch 77 Prozentdie Aussage Islamische und westeuropische Wertvorstellungen lassen sich mit einander verein-baren verneint und 38,8 Prozent die Aussage Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutsch-land untersagt werden bejaht. Weiter heit es dazu: Eine scheinbar rational begrndete Kritik amIslam verbirgt also nicht selten eine Antipathie gegenber Muslimen ... (Kpper 2010). Dazu kann

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    Muslimenfeindlichkeit

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    Das erstgenannte Einstellungsstatement erhielt bei einer jngeren Untersuchung derSozialwissenschaftler Elmar Brhler und Oliver Decker 2010 sogar noch hhere Wer-te, meinten doch 58,4 Prozent der Befragten mit stimme voll und ganz zu undstimme eher zu: Fr Muslime in Deutschland sollte die Religionsausbung erheb-

    lich eingeschrnkt werden (vgl. Decker u.a. 2010: 134). Eine solche Auffassungsteht aber primr weder fr einen Ausdruck von Islamfeindlichkeit noch von Isla-mophobie, sollen hier doch Menschen und nicht einer Religion Grundrechte abge-sprochen werden. Daher bedarf es auch einer darauf bezogenen Begriffsverwen-dung, wofr sich die Bezeichnungen Antimuslimismus oder Muslimenfeindlichkeit

    anbieten (vgl. Pfahl-Traughber 2010b: 612f.). Positionen in diesem Sinne prgenauch die Agitation von Organisationen wie den Pro-Parteien. Dabei handelt es sichum von langjhrig aktiven Rechtsextremisten gegrndete angebliche Brgerbewe-

    gungen gegen Islamisierung (vgl. Husler 2008; Husler 2009).

    folgender Einwand formuliert werden: Auch muslimenfeindlich eingestellte Personen bedienensich hnlicher Aussagen wie islamkritische Personen, etwa bezglich der Frage nach einer Wert-schtzung der islamischen Kultur. Im erstgenannten Fall ist das eigentliche Motiv fremdenfeindli-cher, im letztgenannten Fall offenbar nicht-fremdenfeindlicher Natur. Auf das erwhnte Beispielbezogen heit dies: Von den Befragten, die im Islam keine bewundernswerte Kultur sehen, haben38,8 Prozent eine muslimenfeindliche Einstellung und demnach 61,2 Prozent keine muslimen-feindliche Einstellung. Diese Erkenntnis besttigt aber gerade die formulierte Kritik: Unter denjeni-gen Personen, die im Islam keine bewundernswerte Kultur sehen, finden sich noch nicht einmal40 Prozent mit einer fremdenfeindlichen Position. Dies macht deutlich, dass es sich offenkundigum unterschiedliche Einstellungen handelt und hier keine pauschale Gleichsetzung bei der Zuord-nung vorgenommen werden kann.

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    Muslimenkritik

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    6. Muslimenkritik

    Von einer Muslimenfeindlichkeit in einem solchen politischen Sinne wre eine Mus-

    limenkritik abzugrenzen. Auch hierbei geht es um die Hervorhebung von negativeingeschtzten angeblichen oder tatschlichen Eigenschaften der Anhnger des Is-

    lam. Worin knnen dann aber die Kriterien fr eine zumindest idealtypische Abgren-zung von beiden Einstellungen gesehen werden? Hier bieten sich die Gesichtspunk-te Realittsgehalt und Reichweite an. Im erstgenannten Sinne geht es um die Ein-schtzung der formulierten Auffassungen bezglich ihrer empirischen Belegbarkeit:Die Angehrigen der unterschiedlichsten sozialen Gruppen, die sich ber Kriterien

    wie Alter, Berufsttigkeit, Bildung, Meinungen, Religion, Sozialstatus oder Wahlver-halten unterscheiden lassen, weisen bestimmte Besonderheiten auf. Wenn auf sol-

    che evtl. mit einem kritischen Unterton hingewiesen wird, steht dies nicht notwendi-gerweise fr eine pauschal feindliche Einstellung gegenber den Angehrigen dergemeinten Gruppe.

    So belegt etwa eine Reihe von sozialwissenschaftlichen Studien bestimmte Beson-derheiten der in Deutschland lebenden Muslimen, wozu etwa ein relativ geringes Bil-dungsinteresse, ein relativ traditionelles Frauenbild, eine relativ ausgeprgte Religi-onsorientierung oder eine relativ starke Segregationsneigung zhlen (vgl. u.a. Brett-feld/Wetzels 2007; Haug/Mssig/Stichs 2009). Ob diese bei Muslimen hufiger als in

    der Durchschnittsbevlkerung ausgeprgten Einstellungen etwa durch ihren Glaubenan den Islam oder ihren Status als Minderheit erklrbar sind, spielt fr den hier zuerrternden Kontext keine primre Rolle. Der kritische Hinweis auf diese Besonder-heiten kann daher nicht als Ausdruck von Islamfeindlichkeit oder Islamophobiegelten, wie dies im bereits erwhnten GMF-Projekt getan wird. Dort nutzte man aberEinstellungsstatements wie Die Mehrheit der Muslime hlt groe Distanz zur restli-chen Bevlkerung und Viele Muslime in Deutschland wollen lieber unter sich blei-ben (vgl. Leibold/Khnel 2005: 143) in diesem Sinne.

    Derartige Auffassungen knnen sich mitunter als Eindrcke aus dem persnlichenAlltagsleben, aber auch in Kenntnis von sozialwissenschaftlichen Studien bilden. Siehaben deswegen nicht notwendigerweise etwas mit der Akzeptanz von Diskriminie-rungsideologien zu tun. Dies wre nur dann der Fall, wenn Eigenschaften und Hand-

    lungen von Minderheiten der Muslime in pauschaler und verzerrter Weise auf die ge-samte Gruppe der Glubigen bertragen werden. Ein solches Feindbild stnde dann

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    Muslimenkritik

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    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    in der Tat fr Muslimenfeindschaft. Davon knnen Auffassungen abgegrenzt undunterschieden werden, welche sich kritisch auf besondere Entwicklungen und Hal-tungen unter den Anhngern des Islam beziehen. In Abwandlung einer Aussage zurUnterscheidung von Aufklrung und Islamkritik kann daher formuliert werden: Mus-

    limenkritik wendet sich gegen besondere Einstellungen und Missstnde in der Grup-pe der Glubigen, Muslimenfeindlichkeit klagt die gesamte Bevlkerungsgruppe derAnhnger des Islam an (vgl. Emcke 2010: 222).

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    Schlusswort und Zusammenfassung

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    Begriffe zu Feindschaft und Kritik gegenber Islam und Muslimen

    Definition und Unterschiede aus menschrechtlicher Perspektive

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    7. Schlusswort und Zusammenfassung

    Die vorstehenden Ausfhrungen zu Begriffen zu Feindschaft und Kritik gegenber

    Islam und Muslimen sollten deutlich gemacht haben, dass es bei deren Auswahl undNutzung keineswegs nur um einen Streit um Worte geht. Vielmehr stehen hinter

    Islamophobie, Islamfeindschaft, Islamkritik, Muslimenfeindlichkeit und Musli-menkritik auch unterschiedliche Inhalte, die sich zwischen den beiden Endpolen ei-ner aufklrerisch-menschenrechtlichen Islamkritik und einer fremdenfeindlich-hetzerischen Muslimenfeindschaft bewegen. Eine mglichst klare und trennscharfeDefinition und Nutzung der Begriffe kann darber hinaus mehr Sachlichkeit in eine

    stark emotionalisierte und politisierte Debatte bringen: Mitunter werden Islamkritikerals Islamfeinde diffamiert, mitunter stellen sich tatschliche Muslimenfeinde selbst

    als Islamkritiker dar, mitunter deuten Muslime alle Kritik als Ausdruck von Fremden-feindlichkeit und Rassismus, mitunter ignorieren Islamkritiker die bedenklicheSchlagseite ihrer Argumentation.

    Daher sollen hier die vorgenannten Definitionen noch einmal bilanziert und kompri-miert vorgetragen werden: Islamophobie macht von seiner Wortbedeutung her nurSinn fr Auffassungen, die in einer ausgeprgten Angst vor dem Islam als subjektiverEinstellung bestehen. Fr darber hinausgehende Einstellungen oder Handlungenknnen inhaltlich geeignetere Begriffe genutzt werden. Hierzu gehrt Islamfeindlich-

    keit, was fr eine ausgeprgte, fundamentale und unbedingte Ablehnung des Islamals Religion und dessen pauschaler Deutung als gefhrlich, unmoralisch und verwerf-lich steht. Diese Einstellung kann, muss aber nicht mit einer ebensolchen Feindschaftgegenber den Muslimen verbunden sein. Davon unterscheidbar ist eine Islamkri-tik, die einzelne Bestandteil der Religion und deren Wirken in der Gesellschaft hin-terfragt. Solche Auffassungen laufen vielfach auf Forderungen nach einer Aufhebungdes allgemeinen Geltungsanspruchs oder einer Modernisierung der traditionellenLebensauffassungen des Islam hinaus.

    Whrend sich diese drei Begriffe auf die Religion des Islam beziehen, beziehen sichdie beiden folgenden Begriffe auf die Muslime als deren Anhnger. Muslimenfeind-schaft steht hierbei fr eine Feindschaft gegen Muslime als Muslime, d. h. eine Ab-lehnung und Diskriminierung von Einzelnen oder Gruppen erfolgt primr aufgrund

    deren Glauben an den Islam. Damit geht nicht nur ein negatives Bild im Sinne einerffentlichen Herabwrdigung, sondern auch eine angestrebte Benachteiligung im

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    Schlusswort und Zusammenfassung

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    Sinne eines niedrigeren Rechtsstatus einher. Genau dies macht Muslimenfeind-schaft aus extremismustheoretischer und menschenrechtlicher Perspektive zu einerbedenklichen Position. Davon grundlegend zu unterscheiden wre eine Muslimenkri-tik, die sich auf bedenkliche Einstellungen und Handlungen der Anhnger des Islam

    bezieht, ohne damit pauschale Verallgemeinerungen und unrealistische Zerrbilder zuverbinden. Eine solche Kritik kann mitunter ein Gebot aus menschenrechtlicher Sichtzugunsten einzelner Muslime in ihrer Glaubensgemeinschaft sein.

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