Behinderung und Arbeit Rechtsgrundlage: Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG) Menschen mit...

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Behinderung und Arbeit Rechtsgrundlage: Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG) Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen

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Behinderung und Arbeit

Rechtsgrundlage: Steiermärkisches Behindertengesetz

(StBHG)

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen

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StBHG Behinderung und Arbeit

§ 8 Berufliche Eingliederung § 13 Lohnkostenzuschuss § 14 a Berufliche Eingliederung

durch betriebliche Arbeit

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Voraussetzung der Hilfeleistungen

Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates

Aufenthalterlaubnis bzw. Niederlassungsbewilligung nach dem NAG (Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz)

Hauptwohnsitz in einer Gemeinde d. Landes Steiermark

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Behindertengesetz

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Allgemeine Antragstellung

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Behindertengesetz

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Als Beeinträchtigung im Sinne des StBHG gelten insbesondere

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Behindertengesetz

die nicht vorwiegend altersbedingt sind oder im Ausmaß und Schweregrad eine erhebliche Abweichung vom Gesundheitszustand der gleichaltrigen Bevölkerung darstellen.

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Gewährung der beruflichen Eingliederung (EG) gem. § 8 StBHG

Ausbildung Weiterbildung Um- u. Nachschulungen in

Schulen, Betrieben und Lehrwerkstätten

Erprobung auf einem Arbeitsplatz Erreichung eines Arbeitsplatzes

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Voraussetzung

Anerkennung im Sinne des § 2 StBHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung“ § 8 StBHG

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Maßnahmen in der berufl. EG LEVO

Berufl. EG Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II.C Berufl. EG in Werkstätten:

Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG II.D

Berufl. EG durch betriebliche Arbeit (EGH-Betr) II.E Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen

Diagnostik (EGH-DI PSY) V.B Berufl. EG für psychisch beeinträchtigte Personen

arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V.C

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Maßnahmen in der berufl. EG mit Sondervertrag (BBRZ u. Team

Styria)

Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria) Teilqualifizierungslehre (TQL) nach § 8 BABG (Team Styria)

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Gewährung eines Lohnkostenzuschusses gem. § 13

StBHG

Zweck der Hilfe durch Lohnkostenzuschuss ist die Sicherung des

kollektivvertraglichen und betriebsüblichen Entgeltes

Erhaltung des Arbeitsplatz Erlangen eines Arbeitsplatzes

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Voraussetzung

Anerkennung im Sinne des § 2 StBHG i.V.m. der Hilfeleistung „Lohnkostenzuschuss“ gem. § 13 StBHG

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Behindertenhilfe

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Berufl. Eingliederung durch betriebliche Arbeit § 14a StBHG

Betriebsbewilligung des Landes Gemeinnütziger Beschäftigungsbetrieb Dauerhafte Sicherung eines

kollektivvertraglichen oder betriebsüblichen Entgeltes

Sozialpädagogische Unterstützung durch geeignetes Personal

Erlangung, Förderung und Erhaltung arbeitsrelevanter Kompetenzen und persönlicher Fähigkeiten

Förderung nach LEVO II E Tagessatz + Lohnkostenzuschuss

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Voraussetzung

Anerkennung im Sinne des § 2 StBHG i.V.m. der Hilfeleistung „berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit“ § 14a Stmk. BHG

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Behindertengesetz

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Verwaltungsvereinbarung zwischen AMS – Land Steiermark

Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen (1.) Arbeitsmarkt.

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Voraussetzung

Anerkennung im Sinne des § 2 i.V.m. § 13 (Lohnkostenzuschuss) des StBHG

Ausmaß der Beschäftigung: mindestens 50%

Dauer der AMS-Förderung: 9 Monate Dauer der Landesförderung: 27 Monate Weiterförderung seitens des Landes

Steiermark möglich

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Einstellung des Lohnkostenzuschusses

Der Klient ist der geschützten Arbeit nicht mehr gewachsen

Der Klient kann die volle Arbeitsleistung trotz seiner Behinderung leisten

Der Klient hat Anspruch auf die gesetzliche Altersversorgung (Pension)

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Aufgaben des Gutachterteams

Prüfen der Voraussetzungen Überprüfung des Arbeitsplatzes und

Feststellung einer Minderleistung Festsetzung der Höhe und Dauer des

Lohnkostenzuschusses Koordination zwischen den

Kooperationspartnern (AMS, PVA, AUVA, BASB)

Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden

BeratungFA 11 A

Fachbereich: Behindertengesetz

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Das Gutachterteam

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