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DIN5035 nach ASR 7/3 und DIN5035 Teil 2 Auf dieser Seite sind die Nennbeleuchtungsstärken nach DIN 5035 nach ASR 7/3 und DIN 5035 Teil 2 für öffentliche Gebäude in tabellarischer Form gelistet. Die DIN 5035 wird -leider- immer noch als Standard für die Festlegung und Bewertung von Beleuchtungsstärken in öffentlichen Räumen herangezogen. Anmerkungen:

• Licht ist ein kreatives Mittel - vielleicht das wirkungsvollste von Allen, weil wir unsere Umgebung mit unseren Augen sehen und wahrnehmen, je nach Qualität der Beleuchtung.

• Es gibt Licht um die Arbeit zu erleichtern, um Farbe, Brillianz und Struktur zu verdeutlichen, um Räume zu vergrößern, um Intimität zu unterstützen, um Aufmerksamkeit zu lenken, um zu besänftigen oder anzuregen, zum Anschauen und um sich daran zu erfreuen.

• Wir Menschen erleben unser Umfeld durch das Wechselspiel von Licht, Material und Raum. Dieses wird zu ungefähr 80 Prozent von unseren Augen wahrgenommen.

• Das Licht - die Beleuchtung - ist somit ein relevanter Umweltfaktor, der das Sehen und Wohlbefinden des Menschen maßgebend beeinflusst.

• Richtig eingesetzte Beleuchtungstechnik schafft ein harmonisches Umfeld für alle auszuübenden Tätigkeiten - bringt die notwendigen Voraussetzungen für Sehen und Erkennen als auch Akzente der Erholung und Entspannung.

• Die Beleuchtungsplanung stellt sich die Aufgabe, für die jeweiligen Sehaufgaben eines Menschen eine sinnvolle künstliche und/- oder natürliche Beleuchtung zu schaffen.

• Das Zusammenwirken von verschiedensten Merkmalen wie: - lichttechnische Grössen - Blendungsbegrenzung - Helligkeitsverteilung - visuelle Umgebung - Kunst- und Tageslicht - Lichtfarbe und Farbwiedergabe - Schattigkeit und Lichtrichtung - zeitliche Gleichmässigkeit für eine bestimmte Sehaufgabe gibt Hinweise über die Güte einer Beleuchtungsanlage.

Wie Sie sehen, stehen für die Bewertung der Qualität einer Beleuchtsanlage wesentlich mehr Faktoren zu Verfügung als der reine Zahlenwert der Nennbeleuchtungsstärke. Um so mehr sollte bei der Wahl der Leuchten und Lampen auf die individuellen Belange des Nutzers Rücksicht genommen werden. Die in der DIN 5035 angegebenen Zahlenwerte sollten immer nur als Empfehlung für den jeweiligen Arbeitsbereich, niemals für einen gesamten Raum angesehen werden.

Als Beispiel: Eine mittlere Nennbeleuchtungsstärke von 300 lux auf der Fläche eines Schreibtisches reichen bei Fensternähe und ausreichend Tageslichteinfall in der Regel aus. In der "hintersten Ecke" genügen 150 Lux vollkommen, um einen Ordner aus dem Regal zu nehmen und dessen Inhalt dann bei ausreichender Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz lesen zu können.

Im Zeitalter des sinnvollen Umgangs mit den natürlichen Resourcen sollten wirtschaftliche Aspekte bei der Planung der Beleuchtungsanlage nicht unberücksichtigt bleiben. Das Wohlbefinden und die Kreativität am Arbeitsplatz für den Menschen muss aber äußerste Priorität behalten. In der Tabelle sind die Richtwerte für Beleuchtungsstärken nach DIN 5035 Teil 2, Arbeitsstätten Auszüge [Stand September 1990], dem europäischen Normenentwurf E [DIN5035-2:1996-06, DIN67505] sowie DIN EN 12193 [Stand 11/1999] aufgeführt. In den Arbeitsstättenrichtlinien ASR

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7/3 und DIN 5035 Teil 2 sind Nennbeleuchtungsstärken für die Beleuchtung von Arbeitsstätten festgelegt. Die ASR 7/3 wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassen. Die dadurch vorgeschriebenen Nennbeleuchtungsstärken sind Mindestwerte.

Raum / Tätigkeit En [lux] LF FW GK Bemerkungen

Allgemeine Räume Verkehrszonen in Abstellräumen 50 ww.nw 3 3

Lagerräume Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut 50 ww.nw 3 3

Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lager- gut

100 ww.nw 3 3

Natriumhochdrucklampen mit Stufe der Farbwiedergabe- eigenschaften 4 zulässig.

Lagerräume mit Leseaufgabe 200 ww.nw 3 2

Automatische Hochregallager Gänge 20 ww.nw 3 3 Bedienungsstand 200 ww.nw 2A 1 Versand 200 ww.nw 3 2

Pausen-, Sanitär- und Sanitätsräume Sanitätsräume Kantinen 200 ww.nw 2A 1 Pausen- und Liegeräume 100 ww.nw 2A 1

Stimmungsbetonte Beleuchtung, evtl. Glühlampen.

Umkleideräume 100 ww.nw 2A 2 Waschräume 100 ww.nw 2A 2 Toilettenräume 100 ww.nw 2A 2

Evtl. zusätzliche Spiegelbeleuchtung.

Sanitätsräume, Räume für Erste Hilfe und für ärztliche Betreuung

500 ww.nw 1A 1

Räume für körperliche Ausgleichsübungen 300 ww.nw 2A 1

Haustechnische Anlagen Maschinenräume 100 ww.nw 3 3 Energieversorgung und -verteilung 100 ww.nw 3 3

Fernschreibstelle, Poststelle 500 ww.nw 2A 1 Telefonvermittlung 300 ww.nw 2A 1

Verkehrswege in Gebäuden für Personen 50 ww.nw 3 3 für Personen und Fahrzeuge 100 ww.nw 3 3 Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege 100 ww.nw 3 2

Verladerampen 100 ww.nw 3 3 Automatische Fördereinrich- tungen oder Transportbänder im Bereich von Verkehrswegen

100 ww.nw 3 3

Anpassung der Nennbeleuchtungs- stärke zu benachbarten Räumen: En bezogen auf die Mittellinie des

Verkehrsweges in 0.2 m Höhe über dem Fußboden.

EN1 >= 0.1 x EN2 EN1=EN der Verkehrswege

EN2=EN der benachb. Räume

Büro und büroähnliche Räume

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Büroräume mit tageslicht- orientierten Arbeitsplätzen ausschließlich in unmittelbarer Fensternähe

300 ww.nw 2A 1

Büroräume 500 ww.nw 2A 1

Arbeitsplatzorientierte Allgemein- beleuchtung am Arbeitsplatz

mindestens 0,8 En

Großraumbüros [hohe Reflexion] 750 ww.nw 2A 1

Großraumbüros [mittlere Reflexion] 1000 ww.nw 2A 1

hohe Reflexionsgrade: Decke mindest. 0,7. Wände/Stellwände

mindest. 0,5. Einzelplatzbe-

leuchtung zulässig

Technisches Zeichnen 750 ww.nw 2A 1 En Gebrauchslage des Zeichenbrettes

von 75 Grad zur Horizontalen; im Mittelpunkt 1,2 m Höhe

Sitzungszimmer und Besprechungsräume 300 ww.nw 2A 1

Empfangsräume 100 ww.nw 2A 1 Räume mit Publikumsverkehr 200 ww.nw 2A 1

Räume für Datenverarbeitung 500 ww.nw 2A 1 Normen für Bildschirmarbeitsplätze finden Sie in der DIN 5035 Teil 7

Gross- und Einzelhandel Verkaufsräume 300 ww.nw 2A 1 Kassenarbeitsplätze 500 ww.nw 2A 1

Handwerk und Gewerbe [Auswahl verschiedenartiger Branchen] Entrosten und Anstreichen von Stahlbauteilen 200 ww.nw 3 2

Vormontage von Heizungs- und Lüftungsanlagen 200 ww.nw 3 2

Schlosserei und Klempnerei 300 ww.nw 3 2 Kraftfahrzeugwerkstätten 300 ww.nw 3 2 Reparaturwerkstätten für Maschinen und Apparate 500 ww.nw 3 1

Optiker- und Uhrenmacherwerkstatt 1500 ww.nw.tw 2A 1

Herstellen von Schmuckwaren 1000 ww.nw.tw 2A 1

Bearbeitung von Edelsteinen 1500 ww.nw.tw 1B 1

Einzelplatzbel. zweckmäßig dort, wo En > 1000lx

Radio- und Fernsehwerkstatt 500 ww.nw 2A 1 Haarpflege 500 ww.nw.tw 1A 1 Kosmetik 750 ww.nw.tw 1A 1

Hotels und Gaststätten Empfang 200 ww.nw 2A 1 Küche 500 ww.nw 2A 2 Speiseräume 200 ww 1B - Sitzungsräume 300 ww.nw 2A 1 Selbstbedienungsgaststätten 300 ww.nw 1B 1

Wäscherei und chemische Reinigungen Waschen 300 ww.nw 2A 2 Maschinenbügeln 300 ww.nw 2A 1 Handbügeln 300 ww.nw 2A 1 Sortieren 300 ww.nw 2A 1

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Fleckenentfernen, Kontrolle 1000 ww.nw 2A 1 Einzelplatzbeleuchtung zulässig

Krankenhäuser Betträume Allgemeinbeleuchtung 100 ww 1B 1

Betträume Lesebeleuchtung 200 ww 1B 1 Betträume Untersuchungsbeleuchtung 300 ww 1B 1

Betträume Säuglinge [allgemein] 200 ww 1B 1

Untersuchungsräume allgemein 500 ww.nw 1B 1

Untersuchungsräume am Untersuchungsort > 1000 ww.nw 1B 1

Zahnarzt allgemein [Zone E1] 500 tw 1A 1 Zahnarzt Behandlungsplatz [Zone E2] 1000 tw 1A 1

Intensivpflege [Allgemein- beleuchtung] 100 ww.nw 1B 1

Intensivpflege [Allgemein- beleuchtung Bettbereich] 300 ww.nw 1B 1

Intensivpflege [Untersuchungs- beleuchtung Bettbereich]

1000 ww.nw 1B 1

OP- Räume [Allgemeinbeleuchtung] 1000 nw 1B 1

OP- Räume [OP-Feldbeleuchtung]

20000- 120000 nw 1B 1

OP- Räume [Umfeldbeleuchtung] 2000 nw 1B 1

OP- Nebenräume allgem. 500 nw 1B 1 OP- Aufwachräume [Allgemeinbeleuchtung] 500 nw 1B 1

OP- Aufwachräume [Aufwachbeleuchtung] 100 ww.nw 1B 1

OP- Aufwachräume [Zusatzbeleuchtung] 1000 nw 1B 1

Außenanlagen in Lehranstalten überdachte Pausenbereiche 50 ww.nw 3 - überdachte Fahrradstände 20 ww.nw 3 -

Allgemeine Unterrichtsräume Vorschulräume 300 ww.nw 2 A 1) Unterrichtsräume, sofern nicht Ziff.4.3 300 ww.nw 2 A

1) 2) 7)

Unterrichtsräume mit einem Tageslichtquotient D <1% [siehe DIN 5034 Teil 1] am ungünstigsten Arbeitsplatz sowie für für Gymnasien [höhere Klassen], vorwiegende Abendnutzung oder speziell für Erwachsenenbildung

500 ww.nw 2A A 1) 3) 7)

Unterrichtsräume [hohe Reflexion] 750 ww.nw 2A A

1) 4) 7)

1) Für Hauptwandtafel und/oder Demonstrationstisch Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2 > En

zusätzlich schaltbar

2) An den Plätzen mindestens 0,8 x En

3) Die für andere Nutzung er- forderliche Beleuchtungsstärke kann auch durch

Schalten von Teilen der Beleuchtungsanlage erreicht werden.

4) Hohe Reflexionsgrade: Decke mind. 0,7

Wände/Stellwände mind. 0,5

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Unterrichtsräume [mittlere Reflexion 1000 ww.nw 2A A 1) 7)

Wände/Stellwände mind. 0,5

Spezielle Unterrichtsräume Lehrküchen 500 ww.nw 2A A 1) Werken 500 ww.nw 2A 2 1) Bastel-, Näh- und Schreibmaschinenräume 500 ww.nw 2A 1 1)

Zeichen, Malen 500 ww.nw 1B 1 1) Physik, Chemie, Biologie 500 ww.nw 2A A 1) Laboratorien, experimentelle Praktikumsräume 500 ww.nw 2A 1

Technisches Zeichen 750 ww.nw 2A 1 6) Lehrmittelräume 200 ww.nw 2A 2 5) Versammlungsräume 200 ww.nw 2A 2 Bildwerferräume 200 ww.nw 2A 2 Flure 100 ww.nw 2A 3 5) Treppen 100 ww.nw 2A 2 5) Eingangshallen 100 ww.nw 2A 3 5) Mensen 200 ww.nw 2A 1 5) Ausstellungsräume 100 ww.nw 2A 2 Mehrzweckräume 300 ww.nw 2A 1 5) 8) Aulen, Festräume [sofern nicht Mehrzweckräume] 100 ww.nw 2A 1 1) 8)

Bibliotheken, Mediotheken 300 ww.nw 2A 5)

Leseräume 500 ww.nw 2A 1 5) Büchermagazine 200 ww.nw 2A 2 5)

5) Gegebenenfalls Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2

6) En bezogen auf eine Gebrauchslage des Zeichenbrettes von 75 Grad zur

Horizontalen, im Mittelpunkt 1,2 m Höhe

7) ggfs. Mitschreibbeleuchtung bei Projektionen Ev der Projektionsfläche <=

0.1 x En

8) ggfs. ballwurfsichere Leuchten einsetzen

Hinweis: EGk1/2 entspricht EGKA

Hörsäle Hörsäle mit Fenster 500 ww.nw 2 1 1) 7) Hörsäle ohne Fenster 750 ww.nw 2 1 1) 7)

Zusatzbeleuchtung nach DIN 5035 Teil 4, Abschnitt 3.2

Kindergärten Spielzimmer 300 ww.nw 1B 1 Gruppenräume 300 ww.nw 1B 1 Mehrzweckräume 300 ww.nw 1B 1 8)

Bastelräume 300 ww.nw 1B 1

8) ggfs. ballwurfsichere Leuchten einsetzen

Turn- und Sporthallen [nach DIN 67526-1 und Europäischem Normenentwurf E DIN 67526:1995-12] Gymnastik, Turnen, Leicht- athletik, Ballspiele, Judo, Gewichtheben, Radsport Wettkampf 400 ww.nw 2A 1 Training 200 ww.nw 2A 1 Hockey Wettkampf 400 ww.nw 2A 1 Training 200 ww.nw 2A 1 Boxen Wettkampf 1500 ww.nw 2A 1 1) Training 300 ww.nw 2A 1 Fechten, Tischtennis Wettkampf 600 ww.nw 2A 1

1) Zusatzbeleuchtung nur für den Ring.

2) Lichtquelle zur Blickrichtung abgeschirmt. Vertikalbeleuchtungs-

stärke auf dem Kegel 500lx [CEN: 500lx].

3) Lichtquelle zur Blickrichtung abgeschirmt. Vertikalbeleuchtungs-

stärke auf dem Ziel 700lx [CEN: 25m-Bahn, 50m-Bahn 1000lx].

Für den Schützenstand indirekte

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Training 300 ww.nw 2A 1 Eis- und Rollsport Eis- und Rollschuh- laufen 150 ww.nw 2A 1 Publikumslauf 200 ww.nw 2A 1 Eisstockschießen [Curling] 200 ww.nw 2A 1 Eis- und Rollkunst- laufen, Eis- und Roll- hockey Wettkampf 400 ww.nw 2A 1 Training 200 ww.nw 2A 1 Tennis Training 200 ww.nw 2A 1 Wettkampf 400 ww.nw 2A 1 Komfortbedingungen 600 ww.nw 1B 1 Kegel-/Bowlingbahnen, Anlauf, Aufenthaltszonen 200 ww.nw 2A 1 2) Schießstände 150 ww.nw 2A 1 3) Badminton 400 ww.nw 2A 1 Squash 400 ww.nw 2A 1 4) Reiten Voltigieren 100 ww.nw 3 2 5) Reiten ohne Hindernis 150 ww.nw 3 2 5) Reiten mit Hindernis 200 ww.nw 3 2 5) Springen, Dressur Wettkampf 400 ww.nw 3 2 5) Training 200 ww.nw 3 2 5) Allgemeine Räume 6)

Für den Schützenstand indirekte Beleuchtung vorsehen.

4) Die Planungshinweise für Squash-Hallen vom Deutschen Squash Rackets Verband e.V.

fordern eine Beleuchtungsstärke von 500lx.

5) Planungsfaktur mind. 1.5. Bewertungsebene für horizontale

Beleuchtungsstärke 0,2m über dem Boden.

Vertikale Beleuchtungsstärke in Rich- tung Reitlehrer mind. 30% der hori-

zontalen Werte, Bewertungsebene 2m über dem Boden.

Leuchten mindestens IP44.

6) Siehe Tabelle Allgemeine Räume.

Leuchten müssen nach DIN 18032 auf Ballwurfsicherheit geprüft sein.

Hallenbäder Schwimmen [Allgemeines Freizeitschwimmen ohne Zuschauer] 200 ww.nw 2A 1 1) Allgemeines Training für alle Schwimmsportarten 200 ww.nw 2A 1 1) Wettkämpfe für Schwimm- sportarten [mit Zuschauern] 400 ww.nw 2A 1 1) Springen [Wettkampf] 500 ww.nw 2A 1 1) Springen [Eintauchbereich von Sprunganlagen] 400 ww.nw 2A 1 2) Flächen außerhalb der Um- gangsfläche 100 ww.nw 2A - Allgemeine Räume 3)

1) In 0,2 m Höhe über dem Wasser und den angrenzenden Umgangsflächen.

2) Als vertikale Beleuchtungsstärke in Richtung der Beobachter.

3) Siehe Tabelle Allgemeine Räume.

Zeichenerklärung

nw Lichtfarbe neutralweiß En Nennbeleuchtungsstärke in lux

tw Lichtfarbe tageslichtweiß FW Farbwiedergabestufe ww Lichtfarbe warmweiß

GK Güteklasse der Direktblendungsbegrenzung