Bellheim - lbm.rlp.de · Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der...

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Der Plan stellt ein Konzept Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der Beschilderung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch der ZTV-SA in der derzeitigen als auch der ZTV-SA in der derzeitigen Fassung zur Kalkulation dar! Fassung zur Kalkulation dar! Die Umsetzung des Konzeptes Die Umsetzung des Konzeptes ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend zu überprüfen und entsprechend anzupassen! anzupassen! Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch der ZTV-SA in der derzeitigen Fassung zur Kalkulation dar! Die Umsetzung des Konzeptes ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend anzupassen! Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig). anzupassen (ein- oder mehrbahnig). Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen. aber innerorts mindestens 84mm betragen. Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig). Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen. Die nicht mehr zutreffende wegweisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen. Für die Maßnahme ungültige StVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreier Auskreuzvorrichtung entwertet werden! Die Anpassung der Verkehrszeichenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht. 2. BA 4. BA 3. BA 5. BA 1. BA Beschilderung Landesbetrieb Mobilität Speyer Anlage Blatt Nr. 9 Baumaßnahme: Datum Name Umleitungsplan Maßstab Aufgestellt: Landesbetri St. Guido-Straße 17 67346 Speyer eb Mobilität Speyer Projekt-Nr.: Ausschreibung: L 509 - Ausbau der OD Bellheim 2. BA 3. BA Bellheim Bellheim Bellheim Bellheim Bellheim Bellheim Postgrabenstraße 4 10 11 5 13 14 14 12 Anlieger bis Baustelle frei 1x 1250 Sh = 126 1600 13 Rülz- heim Knittelsheim 1x 1250 Sh = 126 1600 12 Knittelsheim Rülzheim 9 2x 1250 Sh = 126 1600 14 Ortsdurchfahrt Bellheim über 9 1x 1250 Sh = 126 1600 10 Westheim Zeiskam Rülz- heim 9 1x 1250 Sh = 126 1600 11 Knittelsheim Rülzheim 9 1x 5 Ortsdurchfahrt Bellheim Frei bis Bahnhof/ Kardex über 9 272 1250 Sh = 126 1600 1x Sh = 175 4 Ortsdurchfahrt Bellheim Süd/ Kardex frei über 9 272

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  • Der Plan stellt ein Konzept Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlageder Beschilderung auf Grundlage

    der Straßenverkehrsordnung (StVO)der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

    Fassung zur Kalkulation dar!Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes Die Umsetzung des Konzeptes

    ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechendzu überprüfen und entsprechend

    anzupassen!anzupassen!

    Der Plan stellt ein Konzept der Beschilderung auf Grundlage

    der Straßenverkehrsordnung (StVO)als auch der ZTV-SA in der derzeitigen

    Fassung zur Kalkulation dar!Die Umsetzung des Konzeptes

    ist in der Örtlichkeit auf Machbarkeit zu überprüfen und entsprechend

    anzupassen!

    Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

    Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen. aber innerorts mindestens 84mm betragen.

    Die Schildergröße ist jeweils der Straßenklasse anzupassen (ein- oder mehrbahnig).

    Die Schriftgröße der Zusatzbeschilderung (Umleitungsziele) darf höchstens zwei Stufen kleiner als die jeweilige Mindestschriftgröße nach Tab.1 bzw. Tab. 2 der RWB sein, muß aber innerorts mindestens 84mm betragen.

    Die nicht mehr zutreffende wegweisende Beschilderung ist außer Kraft zu setzen und nach der Baumaßnahme wieder herzustellen.Für die Maßnahme ungültige StVO-Zeichen müssen abgebaut oder mittels berührungsfreierAuskreuzvorrichtung entwertet werden!

    Die Anpassung der Verkehrszeichenplanung an die Örtlichkeit erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsicht.

    2. BA

    4. BA

    3. BA

    5. BA

    1. BA

    Beschilderung Landesbetrieb Mobilität Speyer

    Anlage

    Blatt Nr. 9Baumaßnahme: Datum Name

    Umleitungsplan

    Maßstab

    Aufgestellt: Landesbetri

    St. Guido-Straße 17

    67346 Speyer

    eb Mobilität Speyer

    Projekt-Nr.:Ausschreibung:

    L 509 - Ausbau der OD Bellheim

    2. BA

    3. BA

    BellheimBellheimBellheim

    BellheimBellheimBellheim

    Postgrabenstraße

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    Anlieger bis

    Baustelle frei

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    OrtsdurchfahrtBellheim

    Süd/ Kardex frei

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