Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Beratungsgrundlagen für die Düngung im Ackerbau und auf Grünland in Baden-Württemberg

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Düngung

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Beratungsgrundlagen für die Düngung

im Ackerbau und auf Grünland

in Baden-Württemberg

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Inhaltsverzeichnis

1 Begriffe und Definitionen zur Düngung ...............................................8

1.1 Rechtliche Grundlagen der Düngung ......................................................................................... 8 1.2 Begriffe zur Düngung................................................................................................................ 10

2 Nährstoffversorgungszustand des Bodens .......................................14

2.1 Entnahme von Bodenproben und Verfahren der Bodenuntersuchung .................................... 14 2.2 pH-Wert des Bodens und Kalkung ........................................................................................... 16 2.2.1 Günstige pH-Bereiche ......................................................................................................... 16 2.2.2 Kalkdüngung........................................................................................................................ 20 2.3 Gehaltsklassen der Böden für Phosphor, Kalium und Magnesium.......................................... 21 2.4 Düngung mit Phosphor, Kalium und Magnesium ..................................................................... 23 2.5 Schwefel ................................................................................................................................... 27 2.6 Gehaltsklassen und Düngung von Spurennährstoffen............................................................. 29 2.6.1 Bor (B) ................................................................................................................................. 33 2.6.2 Kupfer (Cu) .......................................................................................................................... 33 2.6.3 Mangan (Mn) ....................................................................................................................... 33 2.6.4 Zink (Zn) .............................................................................................................................. 34 2.6.5 Molybdän (Mo)..................................................................................................................... 34 2.6.6 Eisen (Fe) ............................................................................................................................ 34

3 Stickstoff............................................................................................37

3.1 Stickstoffdynamik im Boden und in der Pflanze ....................................................................... 37 3.2 Stickstoffdüngung - Bodenprobenahmen und Bestimmung des N-Vorrates im Boden ........... 38 3.3 Stickstoffdüngebedarfsberechnung für Ackerland.................................................................... 39 3.3.1 Stickstoffnachlieferung des Bodens bzw. des Standorts .................................................... 41 3.3.2 Stickstoffbedarf im Herbst ................................................................................................... 46 3.3.3 Verteilung der Düngermengen ............................................................................................ 47 3.3.4 Auswahl der Stickstoffdünger.............................................................................................. 50 3.4 Stickstoffdüngung auf Grünland ............................................................................................... 51 3.5 Stickstoffdüngung in Wasserschutzgebieten............................................................................ 53 3.6 N2-Bindung durch Leguminosen............................................................................................... 54

4 Humuswirtschaft, Nährstoffwirkung organischer Dünger, Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern ........................................55

4.1 Humuswirtschaft und Humusbilanz .......................................................................................... 55 4.2 Nährstoffwirkung von Ernteresten ............................................................................................ 62 4.3 Wirtschaftsdünger..................................................................................................................... 64 4.3.1 Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft............................................. 66 4.3.2 Gärreste aus Biogasanlagen............................................................................................... 69 4.3.3 Wirkung von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern.............................................................. 70 4.3.4 Bestimmung des anrechenbaren Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern im Anwendungsjahr. 71 4.3.5 Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger ............................................................................. 72 4.3.6 Nährstoffverluste ................................................................................................................. 75 4.3.7 Einsatzmöglichkeiten/Einsatzzeitpunkte für Gülle und Gärreste ........................................ 78 4.3.8 Inverkehrbringen, Befördern und Aufnehmen von Wirtschaftsdüngern.............................. 79

5 Stoffliche Verwertung von Rest- und Abfallstoffen ............................81

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6 Nährstoffentzug, Nährstoffbedarf, Düngeberechnung und Nährstoffbilanzierung........................................................................83

6.1 Nährstoffentzug und Nährstoffbedarf ....................................................................................... 83 6.2 Vorlage zur Düngebedarfsberechnung für alle Nährstoffe (N, P2O5, K2O und MgO)............... 86 6.3 Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung über die Fruchtfolge............................................... 89 6.4 Nährstoffbilanzierung/vergleich nach Düngeverordnung ......................................................... 91

7 Anhang..............................................................................................94

7.1 Die wichtigsten Kalkdünger ...................................................................................................... 94 7.2 Die wichtigsten Düngemittel und ihr Einfluss auf den Kalkzustand der Böden........................ 95 7.3 Umrechnungsfaktoren Oxid - Element ..................................................................................... 98 7.4 Berechnung des Düngebedarfs für Ackerkulturen für N, P2O5, K2O und MgO ........................ 99 7.5 Berechnung des Düngebedarfs für Ackerkulturen für P2O5, K2O und MgO aufgrund der

Bodenuntersuchung................................................................................................................ 100 7.6 Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung über die Fruchtfolge............................................. 101 7.7 Nährstoffvergleich/Nährstoffbilanzierung................................................................................ 102 7.8 Nitratinformationsdienst NID................................................................................................... 116 7.9 Anleitung zur Entnahme von Bodenproben für Grundnährstoffe ........................................... 122 7.10 Probenahmeprotokoll für Grundbodenuntersuchungen ......................................................... 125 7.11 Erläuterungen und Leerformular Schwefelschätzrahmen ...................................................... 126 7.12 Aufzeichnungspflicht nach § 3 Verbringungsverordnung....................................................... 129 7.13 Meldepflicht nach § 4 Verbringungsverordnung..................................................................... 130 7.14 Mitteilungspflicht nach § 5 Verbringungsverordnung ............................................................. 131

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Verzeichnis der Tabellen

Tab. 2-1: Kriterien und Anforderungen zur Entnahme von Bodenproben 14

Tab. 2-2: Verfahren der Bodenuntersuchung zur Bestimmung der „pflanzenverfügbaren“

Nährstoffe und anderer Eigenschaften in Ackerböden und Grünland (in Baden-

Württemberg routinemäßig angewandt) 15

Tab. 2-3: Rahmenschema für die Gruppierung der Bodenarten nach VDLUFA 16

Tab. 2-4: Einteilung der Böden nach dem Humusgehalt 17

Tab. 2-5: Anzustrebende pH-Bereiche von Ackerböden, Kalkmengen zur Erhaltungskalkung

sowie größtmögliche Kalkmenge, die jeweils auf einmal verabreicht werden kann

(Höchstgabe) 18

Tab. 2-6: Kalkdüngungsbedarf von Grünlandböden bis 15 % Humus**: pH-CaCl2-Werte und

jeweils zugehörige Kalkmengen in dt CaO/ha zur Erreichung und Erhaltung des

optimalen pH-Bereiches. Die empfohlenen Gaben beinhalten den Kalkbedarf bis zur

nächsten Bodenuntersuchung (empfohlen alle 4 bis 6 Jahre) 19

Tab. 2-7: Einstufung der Nährstoffgehalte und des Kalkbedarfs bei der Untersuchung von

Böden 21

Tab. 2-8: Gehaltsklassen für Phosphor (P2O5), Kalium (K2O), Magnesium (Mg) für Mineralböden

aufgrund der Bodenuntersuchung (mg/100g Boden) 22

Tab. 2-9: Gehaltsklassen für Phosphor (P2O5), Kalium (K2O) und Magnesium (Mg) für

Moorböden aufgrund der Bodenuntersuchung (mg/100g Boden) 22

Tab. 2-10: Düngermengen (kg/ha) in Abhängigkeit vom Nährstoffentzug (NE) durch Abfuhr mit

dem Erntegut und der Gehaltsklasse des Bodens 23

Tab. 2-11: Chloridempfindlichkeit von Kulturpflanzen 25

Tab. 2-12: Nährstoffentzüge im Grünland 26

Tab. 2-13: Richtwerte für ausreichende S-Gehalte in ausgewählten Kulturpflanzen sowie

Probenahmetermine und zu beprobendes Pflanzenteil 28

Tab. 2-14: Empfohlene S-Düngermenge und Düngezeitpunkt (Bodendüngung) 28

Tab. 2-15: Ausreichende Mikronährstoffgehalte im Pflanzengewebe ausgewählter Ackerkulturen

(Breuer et.al. 2003, modifiziert durch BAD, siehe Mikronährstoffe in der Landwirtschaft

und im Gartenbau) 30

Tab. 2-16: Definition der Gehaltsklassen für B, Cu, Mn, Zn und Mo 31

Tab. 2-17: Bedarfsstufen der Kulturen an Spurennährstoffen 32

Tab. 2-18: Spurennährstoffgaben zur Bodendüngung 33

Tab. 2-19: Mikronährstoffentzüge, Düngeempfehlungen und Mangelsymptome 35

Tab. 3-1: N-Entzüge im Erntegut mit max. Gesamtbedarf und Höchstdüngemenge 41

Tab. 3-2: Pflanzennutzbare N-Lieferung des Bodens in kg N/ha zwischen Frühjahr und Ernte in

Abhängigkeit von der Kultur und den Standortverhältnissen 42

Tab. 3-3: Pflanzennutzbare N-Lieferung des Bodens für Mais, zwischen Probenahme

und Ernte 43

Tab. 3-4: Pflanzennutzbare N-Lieferung aus Ernteresten der Vorfrucht (Hauptfrucht des

Vorjahres) 43

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Tab. 3-5: Pflanzennutzbare N-Lieferung in kg N/ha aus Zwischenfrüchten sowie aus

organischen oder mineralischen Stickstoffgaben nach der Hauptfruchternte des

Vorjahres 44

Tab. 3-6: Zusätzliche pflanzennutzbare N-Lieferung des Bodens im Ackerbau nach langjähriger

organischer Düngung 44

Tab. 3-7: N-Aufnahme unterschiedlicher Fruchtarten im Herbst bis Wintereintritt 46

Tab. 3-8: N-Sollwerte zur Frühjahrsdüngung (0-60 cm Tiefe), Höchstwert für Gesamtbedarf und

Mindest- und Höchstdüngemengen für die gesamte N-Düngung in kg N/ha 48

Tab. 3-9: Einfluß der Stickstoffdüngung bei Getreide auf die Ertragsbildung bei Getreide 50

Tab. 3-10: Nutzungs- und standortabhängiger N-Düngebedarf von Grünland 52

Tab. 3-11: Verbotszeiträume (Sperrfristen) für N-haltige Düngemittel 53

Tab. 3-12: Stickstoffgewinn durch den Anbau von Leguminosen 54

Tab. 4-1: Erntereste wichtiger Feldfrüchte 56

Tab. 4-2: Ertragsleistung verschiedener Gründüngungspflanzen 57

Tab. 4-3: Einfluss verschiedener Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Humusvorrat des

Bodens 57

Tab. 4-4: Bewertung der Humussalden 59

Tab. 4-5: Kennzahlen zur fruchtartspezifischen Veränderung des Humusvorrates (Humusbedarf)

des Bodens in Humusäquivalenten (kg Humuskohlenstoff) pro ha und Jahr 60

Tab. 4-6: Kennzahlen zur Humus-Reproduktion organischer Materialien in Kilogramm (kg)

Kohlenstoff je Tonne (t) Frischmasse* 61

Tab. 4-7: Richtwerte für das Verhältnis von Haupternte- zu Nebenernteprodukt (Korn : Stroh-

Verhältnis, bzw. Wurzel: Laub-Verhältnis) 62

Tab. 4-8: Erntereste und darin enthaltene Nährstoffmengen in kg/ha bei mittleren Erträgen 63

Tab. 4-9: Nährstoffausscheidung bzw. Nährstoffanfall von landwirtschaftlichen Nutztieren in

kg/Tier bei ganzjähriger Stallbelegung 65

Tab. 4-10: Durchschnittliche Gehalte an Gesamt-N, Ammonium-N und anrechenbarem Stickstoff

sowie an Phosphor und Kalium in Wirtschaftsdüngern 67

Tab. 4-11: Inhaltsstoffe Gärreste aus baden-württembergischen Biogasanlagen 69

Tab. 4-12: Wirkungsgrade (%) vom Gesamt-N für die mit Wirtschaftsdünger ausgebrachten

Nährstoffe 70

Tab. 4-13: Mindestwerte (in Prozent des ausgebrachten Gesamtstickstoffs) für pflanzenbauliche

Stickstoffwirksamkeit zugeführter Wirtschaftsdünger im Jahr der Anwendung 71

Tab. 4-14: Durchschnittlicher Stallmistanfall einer RGV in dt pro Jahr* 73

Tab. 4-15: Dichte von Festmist 73

Tab. 4-16: Anhaltswerte für den Wirtschaftsdüngeranfall bei ganzjähriger Stallbelegung

(Durchschnittsbestand) 74

Tab. 4-17: Maximal anzurechnende Stall- und Lagerungsverluste in % der Ausscheidungen am

Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft 75

Tab. 5-1: Anrechenbare N-Mengen von Rest- und Abfallstoffen bzw. sonstiger organischer

Dünger 82

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Tab. 6-1: Nährstoffentzüge bei den wichtigsten Fruchtarten in kg/dt Hauptfrucht (Erntegut) und

erntefähiger Nebenfrucht1) 84

Tab. 6-2: Nährstoffentzüge bei den wichtigsten Futterpflanzen in kg/dt FM und Grünland in kg/dt

TM 85

Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 2-1:: Veränderung der Gehalte an verfügbaren Nährstoffen und Aluminium (Al) in Abhängigkeit vom

pH-Wert (nach Finck 1991) 17

Abb. 3-1: Der Stickstoffkreislauf 37

Abb. 3-2: Verlauf der N-Aufnahme der Winterungen bis zum Eintritt der Vegetationsruhe (Quelle:

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft;

www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1887.htm) 46

Abb. 4-1: Pflanzenbaulich sinnvolle Ausbringungszeiträume für Gülle und Gärreste 80

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1 Begriffe und Definitionen zur Düngung 1.1 Rechtliche Grundlagen der Düngung Nach derzeitigem Stand sind für die Düngung maßgebende Festlegungen im Düngemittel-recht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Abfallrecht enthalten. Die Rechtsgrundlagen sind aktuell unter www.landwirtschaft-bw.de - Landwirtschaft - Produktionsspezifische Rechts-grundlagen - Pflanzenproduktion zu finden.

Düngerecht:

Düngegesetz vom 09. Januar 2009, BGBl. I S. 54, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2010, (BGBl. I S. 953) regelt die Zulassung, das In-verkehrbringen und die sachgerechte Anwendung von Düngemitteln.

Die allgemeinen Regelungen dieses Gesetzes werden durch die Düngeverordnung dem ak-tuellen Kenntnisstand angepasst, insbesondere auch im Hinblick auf den Schutz der Grund- und Oberflächenwässer. Für die Düngung geeignete Stoffe dürfen nur nach „guter fachlicher Praxis“ angewandt werden. Dazu gehört, dass die Düngung nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanzen und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausge-richtet wird. Düngemittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie einem zugelasse-nen Düngemitteltyp entsprechen.

Düngemittelverordnung vom 16. Dezember 2008, BGBl. I S. 2524 zuletzt geän-dert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung vom 14. Dezember 2009, (BGBl. I, S. 3905; 2009)

Die zugelassenen Düngemitteltypen werden beschrieben und es werden Art und Umfang der Kennzeichnungen von Düngemitteln sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln vorgeschrieben. Bei den Düngemitteltypen gibt es eine Gruppierung in mineralische Einnährstoffdünger, mineralische Mehrnährstoffdünger, organische und orga-nisch-mineralische Düngemittel sowie Düngemittel mit Spurennährstoffen. Alle Düngemittel, die einem zugelassenen Düngemitteltyp entsprechen, müssen eine bestimmte Zusammen-setzung und bestimmte Eigenschaften aufweisen. Es dürfen nur zugelassene Ausgangsstof-fe verwendet werden und Schadstoffgrenzwerte müssen eingehalten werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Düngemittelverkehrskontrolle überwacht.

Düngeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2007 (BGBl. I S.221), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585).

Die Düngeverordnung gilt für landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Flächen. Ausge-nommen sind Haus- und Nutzgärten sowie bodenunabhängige Kulturen in Gewächshäusern. Sie legt bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Düngemitteln fest. Düngemittel sind zeitlich und mengenmäßig so auszu-bringen, dass die Nährstoffe von den Pflanzen gut ausgenutzt werden und damit Nährstoff-verluste bei der Bewirtschaftung sowie damit verbundene Einträge in die Gewässer weitest-gehend vermieden werden. Weiter enthält die Düngeverordnung spezielle Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, z.B. organischen Düngemitteln und Wirtschafts-dünger tierischer Herkunft. Sie macht u.a. detaillierte Vorgaben für die Düngebedarfsermitt-lung, Bodenuntersuchungen und schreibt Gewässerabstände, Nährstoffvergleiche sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vor. Die detaillierten Ausführungsbestim-

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mungen für Baden-Württemberg sind in Hinweisen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zum Vollzug der Düngerverordnung vom 04. September 2007 enthal-ten.

Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21. Juli 2010 (BGBl. S,1062)

Die Verbringungsverordnung ist seit 1. September 2010 in Kraft getreten, gilt für alle Wirt-schaftsdünger und regelt das Inverkehrbringen, das Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschafts-dünger enthalten. Die Verbringungsverordnung gilt für alle Unternehmen, sobald die abge-gebenen, beförderten und aufgenommenen Mengen 200 Tonnen Frischmasse im Kalen-derjahr überschreiten.

Wasserrecht:

EG-Nitratrichtlinie vom 12. Dezember 1991 (Richtlinie des Rates 91/676/EWG), ABl. EG Nr. L 375, S. 1

Die Mitgliedsländer werden verpflichtet, Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirt-schaft aufzustellen. Dabei darf die Düngung aus Wirtschaftsdüngern im betrieblichen Durch-schnitt 170 kg N /ha und Jahr nicht überschreiten. Auf Grünland sind zeitlich befristet und unter strengen Auflagen Ausnahmen möglich. Die Vorgaben werden durch die Düngever-ordnung umgesetzt.

Wassergesetz für Baden-Württemberg vom 01. Januar 1999, GBl. Nr. 1, S. 1, zu-letzt geändert am 14. Dezember 2004, GBl., S. 908

Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer ver-bunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfaltspflicht anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachhaltige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten.

Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung vom 20. Februar 2001, GBl. Nr. 4, S. 145, zuletzt geändert am 02. April 2003, GBl. Nr. 5, S. 231

Die novellierte Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) regelt die Düngung und Bewirtschaftung in den Wasserschutzgebieten Baden-Württembergs. Sie legt in den Schutzzonen I bis III und insbesondere in den gesondert ausgewiesenen Problem- und Sa-nierungsgebieten bestimmte Ge- und Verbote zur Düngung nach Menge, Form, Zeitpunkt und Verfahren fest.

Abfallrecht:

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994, BGBl. I, S. 2705, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. August 2009, BGBl. I, S. 2723 stellt Art. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseiti-gung von Abfällen vom 27.09.1994 dar

Abfälle können stofflich verwertet oder energetisch genutzt werden, wobei die umweltverträg-liche Verwertung Vorrang hat. Werden Abfälle zur Verwertung nach den Vorgaben des Dün-gemittelgesetzes auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht, können Rechtsverordnungen für die Abgabe und Aufbringung hinsichtlich der Schadstoffe erlassen werden. Dies trifft auch für Wirtschaftsdünger zu, soweit diese über das Maß der guten fachlichen Praxis hinaus aufgebracht werden.

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Klärschlammverordnung vom 15. April 1992, BGBl. I, S. 912, zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl. I, S. 2542 und die Bioab-fallverordnung vom 21. September 1998, BGBl. I, S. 2955, zuletzt geändert am 26. November 2003, BGBl. I, S. 2373

Der Schwerpunkt der Klärschlammverordnung und der Bioabfallverordnung liegt in der Be-grenzung der Schadstofffrachten durch Festlegung von Schadstoffgrenzwerten und zulässi-gen Höchstgaben. Die Klärschlammverordnung begrenzt die Ausbringungsmenge auf 5 t TM /ha in drei Jahren, die Bioabfallverordnung in Abhängigkeit von den Schwermetallgehalten auf 20 bzw. 30 t TM /ha in drei Jahren. In Baden-Württemberg wird wegen des Schadstoffpo-tenzials und des Haftungsrisikos von der Anwendung von Klärschlamm abgeraten. Bodenschutz:

Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998, BGBl. I, S. 502, zuletzt geändert am 09. September 2001, BGBl. I, S. 2331

Zweck des Gesetzes ist es, den Boden in seiner Leistungsfähigkeit, seinen natürlichen Funk-tionen und für Nutzungen aller Art zu sichern bzw. wieder herzustellen. Es werden die Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Bodennutzung beschrieben (u.a. Humusspiegel, Fruchtfolgegestaltung, Erosionsvermeidung), deren Einhaltung von den Bewirtschaftern be-folgt werden muss. Für die Düngung gilt im Zusammenhang mit dem geltenden Düngerecht, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Klärschlamm- und der Kompostverordnung, dass schäd-liche Bodenveränderungen durch die Benutzung nicht hervorgerufen werden dürfen. Von praktischer Bedeutung sind insbesondere die Anreicherungen des Bodens mit Schwermetal-len und organischen Schadstoffverbindungen.

Cross Compliance:

Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 04. November 2004, BGBl. I, Nr. 58, S. 2778, zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl. I S.2542

Geregelt werden die Anforderungen an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die für die Dauer des Bezugs von Di-rektzahlungen einzuhalten sind. 1.2 Begriffe zur Düngung

Düngung: Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung und Verbesserung des Nährstoffzustandes und der Fruchtbarkeit von Böden und von Substraten.

Düngemittel: Stoffe, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern oder die Bodenfruchtbar-keit zu erhalten oder zu verbessern. Ausgenommen sind Stoffe, die überwiegend dazu be-stimmt sind, Pflanzen vor Schadorganismen und Krankheiten zu schützen oder, ohne zur Ernährung von Pflanzen bestimmt zu sein, die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflus-sen, sowie Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel, Kohlendioxid, Torf und Wasser.

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Mineraldünger: Düngemittel, die Pflanzennährstoffe in anorganischer Form enthalten (einschließlich Dünge-mittel auf Harnstoffbasis).

Wirtschaftsdünger: Düngemittel, die a) als tierische Ausscheidungen

- bei der Haltung von Tieren zur Erzeugung von Lebensmitteln oder, - bei der sonstigen Haltung von Tieren in der Landwirtschaft oder

b) als pflanzliche Stoffe im Rahmen der pflanzlichen Erzeugung oder in der Landwirtschaft auch in Mischungen untereinander oder nach aerober oder anaerober Behandlung anfal-len oder erzeugt werden.

Festmist: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu, insbesondere Stroh, Sägemehl, Torf oder anderes pflanzliches Material, das im Rahmen der Tierhaltung zuge-führt worden ist, oder mit Futterresten vermischt, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert übersteigt.

Gülle: Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit geringen Mengen Einstreu oder Futterresten oder Zugabe von Wasser, dessen Trockensubstanzgehalt 15 vom Hundert nicht übersteigt.

Jauche: Gemisch aus Harn und ausgeschwemmten feinen Bestandteilen des Kotes oder der Einstreu sowie von Wasser; Jauche kann in geringem Umfang Futterreste sowie Reinigungs- und Niederschlagswasser enthalten.

Stoffe nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung: Abwasser, Fäkalien, Klärschlamm und ähnliche Stoffe aus Siedlungsabfällen und vergleich-bare Stoffe aus anderen Quellen, jeweils auch weiterbehandelt und in Mischung untereinan-der.

Bodenhilfsstoffe: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt sowie Mikroorganismen, die dazu bestimmt sind

- die biologischen, chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Bodens zu beeinflussen, um die Wachstumsbedingungen für Nutzpflanzen zu verbessern,.

- die symbiotische Bindung von Stickstoff zu fördern.

Kultursubstrate: Stoffe, die Nutzpflanzen als Wurzelraum dienen und die dazu in Böden eingebracht, auf Bö-den aufgebracht oder in bodenunabhängigen Anwendungen genutzt werden.

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Pflanzenhilfsmittel: Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder an-wendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des § 2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind.

Nährstoffzufuhr: Summe der über Düngung (organisch und mineralisch) und die biologische N-Bindung zuge-führten Nährstoffmengen.

Nährstoffbedarf: Nährstoffmenge, die zur Erzielung des angestrebten Pflanzenwachstums hinsichtlich eines bestimmten Ertrages oder einer bestimmten Qualität notwendig ist.

Nährstoffaufnahme: Prozess, der die Aneignung von Nährstoffen durch die Pflanze beschreibt.

Nährstoffentzug: Menge an Nährstoffen, die im oberirdischen Aufwuchs und unterirdischen Ernteprodukten zum Zeitpunkt der Ernte enthalten ist. Nährstoffentzug bei Getreide = Entzug durch Körner + Entzug durch Stroh

Nährstoffentzug bei Grünland = Entzug durch Ernteaufwuchs Nährstoffbedarf und Nährstoffentzug sind wichtige Grundlagen für die Berechnung der Dün-gung. Die insgesamt aufgenommene Menge eines Nährstoffs ist größer als der Nährstoffent-zug, weil die Pflanze auch für die Ausbildung der nicht erntefähigen Teile Nährstoffe benö-tigt.

Düngebedarf: Nährstoffmenge, die dem Boden oder den Pflanzen zugeführt werden muss, damit der Nähr-stoffbedarf gedeckt werden kann (Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfüg-barer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens). Der Düngebedarf kann über oder unter dem Nährstoffbedarf liegen.

Düngebedarf = Nährstoffbedarf minus Nettolieferung des Bodens

Wesentliche Nährstoffmenge: Eine zugeführte Nährstoffmenge je Hektar und Jahr von mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (Gesamt-N) oder 30 Kilogramm Phosphat (P2O5).

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Wesentlicher Nährstoffgehalt: Nährstoffgehalte in der Trockenmasse von mehr als 1,5 vom Hundert Stickstoff (Gesamt-N) oder 0,5 vom Hundert Phosphat (P2O5).

Bodenfruchtbarkeit: Unter Bodenfruchtbarkeit wird die Summe aller physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften eines Bodens zusammengefasst, die den Boden befähigen, nachhaltige Er-träge zu bringen. Neben der Nährstoffversorgung versteht man darunter vor allem die weit-gehend standortbedingten, nur langfristig oder nicht veränderbaren Bodeneigenschaften wie Bodenart, Steingehalt, Durchwurzelungstiefe, Wasserhaltefähigkeit, Humus- und Kalkgehalt, C/N-Verhältnis und biologische Aktivität.

Nährstoffabfuhr: Nährstoffmenge, die mit den Ernteprodukten vom Feld gefahren wird. Wenn Stroh, Blatt etc. abgefahren werden, entspricht die Nährstoffabfuhr dem Nährstoffentzug. Stoppel- und Wur-zelmasse bleiben unberücksichtigt, da sie auf der Fläche verbleiben.

Erntereste: Pflanzenteile, die nach der Ernte auf und im Boden zurückbleiben.

Nährstoffbilanz/Nährstoffvergleich: Mengenmäßige Gesamtbetrachtung der Nährstoffflüsse Boden/Pflanze im Sinne der Import-Export-Vorgänge, die oft in der vereinfachten Form (Nährstoffvergleich) als Differenz zwi-schen Zu- und Abfuhr dargestellt wird. Große Unwägbarkeiten in der Bilanz ergeben sich durch den Boden, der einerseits pflanzenverfügbare Nährstoffe liefert, andererseits aus Düngung und Pflanzenresten solche auch wieder bindet (Humusaufbau, Nährstofffixierung). Neben dem Boden als Nährstoffpuffer ergeben sich bei einigen Elementen (Stickstoff, Schwefel) auch ein Austausch mit der Atmosphäre und unvermeidbare Verluste in das Grundwasser, die z.B. bei Stickstoff eine vollständige Bilanz nahezu unmöglich machen. Trotzdem gibt auch eine unvollständige Bilanz wichtige Auskünfte über die bisherige Dünge-praxis. Die Düngeverordnung schreibt einen solchen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat durch die Gegenüberstellung der Nährstoffzufuhr (mineralische und organische Dünger-, inkl. -Wirtschaftsdünger, N-Bindung durch Leguminosen) und der Nährstoffabfuhr (Erntepro-dukte einschließlich abgefahrener Restpflanze, Abgabe von Wirtschaftsdüngern) als Flä-chenbilanz in Form eines Feld-Stall-Vergleichs oder als aggregierte Schlagbilanz vor.

Schlagbilanz: Bilanzierung nach dem Prinzip der Feld-Stall-Bilanz bezogen auf den einzelnen Schlag, in der vereinfachten Form durch Gegenüberstellung der Zu- und Abfuhr unter Berücksichtigung der tatsächlich ausgebrachten organischen und mineralischen Nährstoffmengen und des N-Gewinns durch Leguminosen.

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2 Nährstoffversorgungszustand des Bodens 2.1 Entnahme von Bodenproben und Verfahren der Bodenuntersuchung Um die standortspezifischen Ertragserwartungen zu realisieren, benötigen die Pflanzen u.a. eine optimale Nährstoffversorgung. Sie wird aus dem Bodenvorrat und durch Düngungs-maßnahmen gewährleistet. Die Grundnährstoffgehalte werden durch eine chemische Bo-denuntersuchung erfasst, die etwa alle 3 bis 5 Jahre durchgeführt werden sollte. Nach der Düngeverordnung ist jeder Schlag ab 1 ha mindestens alle 6 Jahre auf Phosphat zu untersu-chen, wenn mehr als 30 kg P2O5 je Hektar und Jahr ausgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind reine Weideflächen ohne zusätzliche Stickstoffdüngung und maximal 100 kg N/ha und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft. Die Probenahme hat entscheidenden Einfluss auf die Aussagefähigkeit der Bodenuntersu-chung. Für die Bestimmung der Nährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium (Grundnähr-stoffe) sowie evtl. von Natrium und Spurennährstoffen sollten von einer bis 1 ha großen, nach Boden und Bewirtschaftung einheitlichen Fläche eine Mischprobe entnommen werden, die aus 15 - 20 Einstiche besteht. Die Entnahmetiefe entspricht auf Ackerland auch bei redu-zierter Bodenbearbeitung der Ackerkrume (in der Regel 20 bis 30 cm Tiefe). Ab Schlaggrö-ßen über 3 ha Fläche werden zwei Mischproben empfohlen. Auf Grünland beträgt die Entnahmetiefe etwa 10 cm, da sich in dieser Bodenschicht die Hauptmenge an Wurzeln und an Nährstoffen befindet. Der Gehalt an pflanzenverfügbaren Stickstoff im Boden wird ebenfalls durch eine Bodenun-tersuchung erfasst. Auf Grund der sich ändernden Bedingungen wie der Bodentemperatur, der Bodenfeuchtigkeit und dem Pflanzenentzug ändert sich im Gegensatz zu den Grund-nährstoffen der Gehalt an pflanzenverfügbaren Stickstoff im Boden innerhalb einer Vegetati-onsperiode sehr stark. Deshalb ist diese Bodenuntersuchung (Nmin-Untersuchung) jährlich vor der ersten Düngung zu empfehlen. Tab. 2-1: Kriterien und Anforderungen zur Entnahme von Bodenproben

Vorgang Nmin-Untersuchung * Untersuchung von Nährstoffen (P, K, Mg, Spurennährstoffe)

Gerät Pürckhauer-Bohrer oder vergleichbare Ge-räte; auch Anbaugeräte zur automatischen Entnahme im Einsatz

Krumenbohrer; Probenahme auch mit automatischen (fahrenden) Geräten mög-lich

Anzahl Einstiche 8 - 15 je nach Größe des Feldes 15 - 20

Entnahmetiefe Durchwurzelbare Zone, i. d. R. drei Schich-ten á 30 cm

(0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm)

Pflugtiefe, meist 25 - 30 cm, bei reduzier-ter Bodenbearbeitung 20 cm, Grünland = 10 cm - auf vergleichbare Bestandeszusammensetzung achten

Zeitpunkt der Probenahme

Möglichst kurz vor der beabsichtigten Dün-gung im Frühjahr

i. d. R. nach Getreide, vor der beabsichtig-ten Düngung

Behandlung nach der Probenahme

Wird in Styroporboxen möglichst rasch gekühlt oder auch eingefroren, wenn länge-re Zwischenlagerung erforderlich ist

nach Möglichkeit relativ trockene Böden; keine besonderen Anforderungen

Vorbehandlung zur Probe

Kühlkette während der Lagerung und des Transportes; unmittelbar danach rasche Trocknung bei hohen Temperaturen

Trocknung und absieben auf < 2 mm Durchmesser

Berechnung der Ergebnisse

NO3-N Konzentration im Boden wird auf kg N/ha umgerechnet; Angabe in bis zu 3 Teil-ergebnissen und als Summe über alle Schichten des durchwurzelbaren Raumes

Nährstoffangabe erfolgt als Konzentration im lufttrockenen Boden; meist in mg/kg oder mg/100 g Boden. Daraus wird auf der Basis von Eichversuchen eine Düngungs-empfehlung abgeleitet

*) als „Nmin“ sind die leichtlöslichen Anteile an Nitrat und Ammonium im Boden definiert. Wegen der im allge-meinen geringen NH4-Anteile und der einfacheren Durchführung der Untersuchungen wird wie in Baden-Württemberg sehr oft nur Nitrat bestimmt aber fälschlicherweise meist trotzdem als Nmin bezeichnet.

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Eine besonders sorgfältige und repräsentative Entnahme der Probe ist unabdingbare Vor-aussetzung für ein richtiges Ergebnis der chemischen Untersuchung. Bei Durchführung der Grundbodenuntersuchung in mehrjährigem Abstand sollten die Proben möglichst immer zum gleichen Termin nach der Ernte einer Hauptfrucht (meist Getreide) entnommen werden, in jedem Falle aber vor jeglichen Düngungsmaßnahmen. Es empfiehlt sich, die Entnahmestel-len bzw. Flächen in Karten einzutragen. (Anleitung zur Entnahme der Proben siehe Anhang Nr. 7.9). Die Probenahme für die Bestimmung des leicht löslichen N-Vorrats in Ackerböden (Nmin-Methode) muss im Frühjahr vor der ersten mineralischen oder organischen Düngung erfol-gen. Eine genaue Anleitung zur Entnahme der Bodenproben ist im Anhang (Nr. 7.8) oder unter www.ltz-augustenberg.de - Pflanzenbau/Umwelt - Nitratinfomationsdienst im Internet zu finden. Die Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium sowie die Spurennährstoffe werden durch eine chemische Bodenuntersuchung des Feinbodens (< 2 mm) erfasst. Die in Baden-Württemberg angewendeten Untersuchungsverfahren sind in Tab. 2-2 aufgeführt. In Verbindung mit Feldversuchsergebnissen wird dann auf Grund der Untersuchung je nach Menge und Verfügbarkeit der Nährstoffe eine entsprechende Düngung abgeleitet. Tab. 2-2: Verfahren der Bodenuntersuchung zur Bestimmung der „pflanzenverfügba-

ren“ Nährstoffe und anderer Eigenschaften in Ackerböden und Grünland (in Baden-Württemberg routinemäßig angewandt)

Bodenmerkmal bzw. Nähr-stoff

Untersuchungsverfahren Ergebnis, Maßeinheit

Bodenart (geschätzt, erforder-lich für die Einstufung von K, Mg und die Ableitung des Kalk-bedarfs)

Fingerprobe Angabe der jeweiligen Art (leicht, mittel, schwer)

Kalkbedarf pH-Messung in CaCl2-Lösung; in besonderen Fällen Bestim-mung des freien Kalkes

Düngeempfehlung in dt CaO/ha

Phosphor, Kalium Extraktion mit Calcium-Acetat-Lactat-Lösung (CAL)

Gehalt in mg/100 g Boden als P2O5 bzw. K2O

Magnesium, Natrium Extraktion mit Calciumchlorid-Lösung Gehalt in mg/100 g Boden

Nitrat, Ammonium Extraktion mit Calciumchlorid-Lösung

Gehalt in kg N/ha je Boden-schicht

Kupfer, Zink, Mangan

Extraktion mit EDTA-Lösung Neues Standardverfahren ab 2004: Extraktion mit Mischlösung aus CaCl2 und DTPA (CAT-Methode)*

Gehalt in mg/kg Boden

Bor, Molybdän, (Cobalt) Extraktion mit heißem Wasser Für B neu ab 2004: Extraktion mit der CAT-Methode!

Gehalt in mg/kg Boden

Ammonium + Norg, Nitrat, Phos-phor, Kalium, Calcium, Magne-sium, Bor, Schwefel

Elektro-Ultra-Filtration (EUF)** Gehalt in mg/100 g Boden bzw. (Bor) in mg/kg Boden

*) bietet die Möglichkeit, sämtliche Spurennährstoffe aus einem Extrakt zu bestimmen **) wird routinemäßig vom Bodengesundheitsdienst angewandt

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2.2 pH-Wert des Bodens und Kalkung Die optimale Kalkversorgung des Bodens ist sowohl aus ökonomischer als auch aus ökolo-gischer Sicht Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Pflanzenproduktion. Eine ausrei-chende Kalkversorgung ist wichtig für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Kalk reguliert in erster Linie den pH-Wert der Böden und fördert die Bildung und Stabilität von Aggregaten. Auf diese Weise beugt Kalk der Bodenverschlämmung und Bodenerosion vor und erhöht den Anteil luftführender Poren. Dadurch wird der Luft- und Wasserhaushalt als Vorausset-zung für eine gute Wirksamkeit aller Düngungsmaßnahmen und damit für ein optimales Pflanzenwachstum verbessert. Kalkung ist daher vor allem eine Düngung zur Bodenverbes-serung. Der Kalkzustand der Böden wird bei der Bodenuntersuchung in der Regel durch die Messung des pH-Wertes bestimmt. Der anzustrebende pH-Bereich ist in Abhängigkeit von Bodenart, Humusgehalt und Nutzungsart (Acker, Grünland) verschieden. 2.2.1 Günstige pH-Bereiche Pufferfähigkeit und Humusgehalt entscheiden darüber, auf welchen pH-Wert Böden aufge-kalkt werden sollten. Je tonärmer bzw. je humusreicher ein Boden ist (Tab. 2-3 & Tab. 2-4), desto niedriger liegt der anzustrebende pH-Wert (Tab. 2-5). Tab. 2-3: Rahmenschema für die Gruppierung der Bodenarten nach VDLUFA

Nr. Bodenartengruppe/ vorwiegende Bodenart

Symbol Tongehalt 1 (%) Ton plus Feinschluff 2 (%)

Bezeichnung in der Dünge-

praxis 1 Sand S bis 5 bis 7 2 schwach lehmiger Sand l´S > 5 bis 12 > 7 bis 16

leichte Böden

3 stark lehmiger Sand lS > 12 bis 17 > 16 bis 23 4 3sandiger/schluffiger Lehm

sL/uL > 17 bis 25 > 23 bis 35

mittlere Böden

(sL/uL wird regional als

schwerer Bo-den eingestuft)

5 4toniger Lehm bis Ton schwach toniger Lehm

toniger Lehm lehmiger Ton

Ton

t´L tL lT T

> 25 bis 35 > 35 bis 45 > 45 bis 65

> 65

> 35 schwere Böden

6 Moor (Böden mit > 30% Humus) Mo - - -

Quelle: VDLUFA-Standpunkt: Bestimmung des Kalkbedarfs von Acker- und Grünlandböden (19.September 2000) 1 Korngröße < 0,002 mm in mineralischer TM nach DIN 19682 2 Korngröße < 0,006 mm in mineralischer TM nach DIN 19682 Die Einstufung der Böden in Bodenartengruppen kann entweder nach dem Gehalt an Ton oder nach dem Gehalt an Ton plus Feinschluff erfolgen. 3 Böden mit Schluffgehalten von > 50% werden in die Bodenartengruppe 4, bei höheren Gehalten an Ton (oder Ton plus Feinschluff) in die Bodengruppenart 5 eingestuft 4 Die aufgeführten Bodenarten der Gruppe 5 können im Untersuchungsbefund ausgewiesen werden. Sie unter scheiden sich jedoch im Aufkalkungsziel und -bedarf nicht.

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Tab. 2-4: Einteilung der Böden nach dem Humusgehalt

Bezeichnung Humusgehalt % Kurzform stark humos 4 - 8 h

sehr stark humos > 8 - 15 hh anmoorig > 15 - 30 am

Moor > 30 Mo Quelle: LUFA Augustenberg, Uni Hohenheim, 2002 Je nach vorliegender Bodenart kann es vorkommen, dass Böden mit schwach und mäßig saurer Bodenreaktion nicht mehr, dagegen solche mit annähernd neutralem pH-Wert noch gekalkt werden. Der Grund hierfür ist die Nährstoffverfügbarkeit, welche durch Kalkung ver-bessert werden kann. Die meisten Pflanzennährstoffe haben im Bereich von pH 5,5 bis 7,0 eine optimale Löslichkeit. Mit steigendem pH-Wert nehmen die Verfügbarkeiten von Stick-stoff (N), Schwefel (S), Kalium (K), Calcium (Ca) und Magnesium (Mg) aber auch Molybdän (Mo) zu. Die Löslichkeit der Mikronährstoffe Eisen (Fe), Mangan (Mn), Kupfer (Cu) und Zink (Zn) nehmen hingegen ab, so dass es bei pH-Werten oberhalb 7,0 für diese durch Festle-gung zu Mangelerscheinungen kommen kann (Abb. 2-1). Abb. 2-1:: Veränderung der Gehalte an verfügbaren Nährstoffen und Aluminium (Al) in

Abhängigkeit vom pH-Wert (nach Finck 1991) Je dicker der Balken, desto besser ist die natürliche Anlieferung! Je nach Bodenart und Humusgehalt liegt der anzustrebende pH-Bereich für Böden auf un-terschiedlichem Niveau. So liegt für Sandböden (< 5 % Ton) der anzustrebende pH-Bereich bei pH 5,3 - 5,7. Da Kalk auch ausgewaschen wird, ist es nicht sinnvoll kolloidarme Böden auf pH 7 aufzukalken. Bei Schluff-, Lehm- und Tonböden, die in der Regel mit einem größe-ren Vorrat an Spurennährstoffen ausgestattet sind, steht dagegen die Verbesserung bzw. Erhaltung des Bodengefüges im Vordergrund. Hier ist ein pH-Wert von 7,0 anzustreben (Tab. 2-5). Liegt dieser pH-Wert vor, enthalten die Böden in der Regel freien (kohlensauren) Kalk. Mit steigendem Humusgehalt sinkt der in den Böden anzustrebende pH-Wert. Damit wird einer zu starken Mineralisierung der organischen Substanz entgegengewirkt und die Verfügbarkeit bestimmter Spurenelemente, insbesondere Mangan, berücksichtigt. Mit stei-gendem Anteil an organischer Substanz im Boden nimmt der Tonanteil ab, dadurch verrin-gert sich die Gefahr der Aluminium-Ionenanreicherung in der Bodenlösung, welche bei der Zerstörung von Tonmineralen in stark sauren Böden freiwerden. In organogenen Böden können daher pH-Werte toleriert werden, die in Mineralböden zu Pflanzenschäden führen

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würden. Auf Grünland liegen die anzustrebenden pH-Werte (Tab. 2-6) etwas niedriger als auf Ackerböden, weil hier u.a. eine zu rasche mikrobielle Umsetzung der organischen Sub-stanz unerwünscht ist und in der Regel keine Probleme mit dem Bodengefüge gegeben sind. Tab. 2-5: Anzustrebende pH-Bereiche von Ackerböden, Kalkmengen zur Erhaltungs-

kalkung sowie größtmögliche Kalkmenge, die jeweils auf einmal verab-reicht werden kann (Höchstgabe)

Humusgehalt % (vgl. Tab. 2-4)

< 4 4,1 – 8,0 8,1 – 15,0 15,1 – 30,0 > 30 Bodenartengruppe/ vorwie-gende Bodenart siehe Tab. 2-3 Anzustrebende pH Bereiche

Max. Einzel-gabe bei Ge-sundungskal-

kung (dt CaO/ha)

1/Sand (S) pH-Klasse

C dt CaO/ha4)

5,4 - 5,8 6

5,0 - 5,4 5

4,7 - 5,1 4

4,3 - 4,7 3

15

2/schwach lehmiger Sand

(l´S)

pH-Klasse C

dt CaO/ha4)

5,8 - 6,3

10

5,4 - 5,9 9

5,0 - 5,5 8

4,6 - 5,1 4

15

3/stark lehmiger Sand (lS)

pH-Klasse C

dt CaO/ha4)

6,1 - 6,7

14

5,6 - 6,2

12

5,2 - 5,8

10

4,8 - 5,4 5

25

4/sandiger/ schluffiger

Lehm (sL, uL)

pH-Klasse C

dt CaO/ha4)

6,3 - 7,0 1

17

5,8 - 6,5

15

5,4 - 6,1

13

5,0 - 5,7 6

50

5/toniger Lehm bis Ton (t´L, tL,

lT, T)

pH-Klasse C

dt CaO/ha4)

6,4 - 7,2²

20

5,9 - 6,7

18

5,5 - 6,3

16

5,1 - 5,9 7

100

6/ Hochmoor und saures Niedermoor

pH-Klasse C

dt CaO/ha - - - 4,3³ 15

Quelle: VDLUFA-Standpunkt: Bestimmung des Kalkbedarfs von Acker- und Grünlandböden (19. September 2000)

1) auf karbonathaltigen Böden (freier kalk): keine Erhaltungskalkung 2) auf einem Großteil der Niedermoore liegen die pH-Werte geogen bedingt >6,5 3) keine Erhaltungskalkung 4) empfohlene Kalkmenge bis zur nächsten Bodenuntersuchung Kalkverluste, d.h. eine Abnahme des pH-Wertes hat verschiedene Ursachen:

• den Entzug der Kulturpflanzen (Tab. 6-1), • die Verwendung physiologisch sauer wirkender Düngemittel und atmosphärische

Einwirkungen (Saurer Regen, Auswaschung). Die Höhe der Ernteentzüge ist abhängig von der Pflanzenart und dem Ertragsniveau. Bei der Getreideernte wird relativ wenig Kalk entzogen. Bei Raps, Zuckerrüben, Silomais und Acker-gras hingegen sind die Kalkentzüge deutlich höher (Tab. 6-1). Die mittleren CaO-Entzüge liegen im Grünland auf ungünstigen Ertragslagen und 2 - 3 Nutzungen zwischen 60 und 100 kg CaO/ha und Jahr und reichen bei günstigen Ertragslagen und 3 bis 5 Nutzungen von 105 bis 195 kg CaO/ha und Jahr. Differenzierte Entzugsdaten sind Tab. 2-12 zu entnehmen.

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Tab. 2-6: Kalkdüngungsbedarf von Grünlandböden bis 15 % Humus**: pH-CaCl2-

Werte und jeweils zugehörige Kalkmengen in dt CaO/ha zur Erreichung und Erhaltung des optimalen pH-Bereiches. Die empfohlenen Gaben beinhalten den Kalkbedarf bis zur nächsten Bodenuntersuchung (empfohlen alle 4 bis 6 Jahre)

pH- Klasse BG 1 Sand BG 2

schwach lehmiger

Sand BG 3

stark lehmiger

Sand BG 4

sandiger bis

schluffi-ger

Lehm

BG 5

schwach toniger

Lehm bis Ton

pH dt CaO/ha pH dt

CaO/ha pH dt CaO/ha pH dt

CaO/ha pH dt CaO/ha

≤ 3,5 30 ≤ 3,8 40 ≤ 4,0 50 ≤ 4,2 57 ≤ 4,2 68

3,6 28 3,9 37 4,1 47 4,3 54 4,3 63

3,7 25 4,0 35 4,2 43 4,4 50 4,4 59

3,8 23 4,1 32 4,3 40 4,5 45 4,5 55

3,9 21 4,2 29 4,4 37 4,6 42 4,6 51

A

4,0 19 4,3 27 4,5 33 4,7 38 4,7 47

4,1 16 4,4 24 4,6 30 4,8 35 4,8 43

4,2 14 4,5 22 4,7 27 4,9 31 4,9 38

4,3 12 4,6 18 4,8 24 5,0 27 5,0 34

4,4 9 4,7 16 4,9 20 5,1 23 5,1 30

4,5 7 4,8 14 5,0 17 5,2 19 5,2 25

4,6 5 4,9 11 5,1 14 5,3 16 5,3 22

5,0 9 5,2 10 5,4 12 5,4 17

5,1 6 5,3 7 5,5 8 5,5 13

B

5,6 9

C 4,7 - 5,0 4 5,2 - 5,5 5 5,4 - 5,7 6 5,6 - 5,9 7 5,7 - 6,1 8

D 5,1 - 5,6 0 5,8 - 6,1 0 6,1 - 6,5 0 6,0 - 6,8 0 6,2 - 7,0 0

E > 6,6 0 > 6,1 0 > 6,5 0 > 6,8 0 > 7,0 0

Bei Gesundungskalkung maximale Einzelgabe *

15 15 20 25 30

Quelle: VDLUFA-Standpunkt: Bestimmung des Kalkbedarfs von Acker- und Grünlandböden (19. September 2000), Änderung bei der Bestimmung des Kalkdüngungsbedarfs, besonders von Grünlandböden (07.08.2001) * Falls der empfohlene Kalkbedarf die entsprechende Höchstgabe überschreitet, sollte die Gesamtmenge auf mehrere Einzelgaben verteilt werden ** über 15 % Humus keine Kalkung (siehe Merkblatt für Umweltgerechte Landbewirtschaftung „Düngung von Wiesen und Weiden“)

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2.2.2 Kalkdüngung Die alljährlichen Kalkverluste der Böden durch Auswaschung, physiologisch sauer wirkende Dünger (siehe Kap. 7.1) und den Entzug durch die Kulturpflanze müssen mit einer Erhal-tungskalkung ausgeglichen werden, um eine zufriedenstellende Kalkversorgung aufrecht zu erhalten. Auf Ackerland wird empfohlen, die Erhaltungskalkung einmal im Laufe der Frucht-folge zu den bedürftigen Kulturen durchzuführen. Auf Grünland sollte alle 4 Jahre eine Erhal-tungskalkung erfolgen. Die Gesundungskalkung dagegen dient der Aufkalkung stark versauerter Böden. Die in den Tabellen 2-5 & 2-6 angegebenen Höchstmengen sollten aber nicht überschritten wer-den, um eine zu starke Erhöhung des pH-Werts zu vermeiden und damit einer möglichen Festlegung von Spurennährstoffen vorzubeugen. Auf Moorböden führen sehr hohe Kalkga-ben zu einer unerwünschten N-Mineralisierung und damit zur Auswaschung. Während ein pH-Anstieg (durch entsprechende Kalkung) sehr rasch herbeigeführt werden kann, geht die Abnahme nur langsam vor sich. Mit der Veränderung des pH-Wertes stellen sich die Bindungszustände der Nährstoffe und die Art der Humusumsetzungen auf ein neues Gleichgewicht ein. Um nachteilige Störungen zu vermeiden, darf deshalb die Kalkung nur in begrenzten Schritten ( Höchstgabe) durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn das Aufkalkungsziel nicht sofort erreicht wird. Der Kalkungstermin auf Ackerland sollte so gewählt werden, dass der Kalk dem Boden gut beigemischt werden kann. Die Kalkdüngung sollte zeitlich nicht mit einer Stickstoffdüngung (auch organisch) zusammenfallen, da es bei Einwirkung von Kalk auf Ammonium zu Ammo-niakverflüchtigungen und somit zu N-Verlusten kommt. Grundsatz: Je schwerer der Boden und je geringer der Humusgehalt ist, desto höher sollte der pH-Wert sein. Bei der Wahl des Kalkdüngers (Kap. 7.1) spielen neben der Wirkungsgeschwindigkeit auch die Nebenbestandteile und der Preis eine wichtige Rolle. Schnell wirkende Kalkformen wie der Branntkalk beseitigen überschüssige Bodensäure sehr rasch. Der Einsatz sollte aber nur auf gut gepufferten, also mittleren bis schweren Böden, mit möglichst umgehender Einarbei-tung erfolgen. Langsam wirkende Formen (u.a. kohlensaurer Kalk, Hüttenkalk, Thomaskalk) sind auch für leichte Böden mit geringer Pufferung geeignet. Durch den Einsatz langsam wirkender Kalkformen soll sichergestellt werden, dass der pH-Wert nicht zu schnell und zu stark angehoben wird, um die mikrobielle Tätigkeit nicht zu stark anzuregen und damit den Humusabbau zu stark zu fördern. Auf sandigen Böden ist auch deshalb die carbonatische oder silikatische Kalkform vorzuziehen, da bei einer zu raschen pH-Änderung die Gefahr der Festlegung von Spurennährstoffen besteht. Auf Moorböden führen sehr hohe Kalkgaben zu einer unerwünschten N-Mineralisierung und damit zur Auswaschung. Auf Grünland sind e-benfalls kohlensaure oder silikatische Kalkformen vorzuziehen. Zu den wichtigsten Neben-bestandteilen vieler Kalke gehört das Magnesium. Zudem kann mit Hüttenkalk, Konverter-kalk oder Thomaskalk Mangan ausgebracht werden. Diese Kalke können auch Vorteile durch die enthaltene Kieselsäure bieten, indem die Verfügbarkeit von Phosphor verbessert wird.

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2.3 Gehaltsklassen der Böden für Phosphor, Kalium und Magnesium Die im Labor festgestellten Nährstoffgehalte (außer Stickstoff) und der Kalkbedarf werden in Gehaltsklassen eingeteilt (Tab. 2-8 & Tab. 2-9). Dabei muss für die Nährstoffe Kalium und Magnesium außer dem Nährstoffgehalt auch die Bodenart (Sorptionskapazität) berücksich-tigt werden. Je feinkörniger der Boden ist, desto stärker kann er diese Nährstoffe binden und umso höhere Gehalte sind für eine ausreichende Versorgung nötig. Die Gruppierung der Bodenarten für die Einteilung in die Gehaltsklassen erfolgt wie beim pH-Wert (Tab. 2-3). Der Gehaltsklassenbildung liegt folgender Bewertungsrahmen zugrunde: Gehaltsklasse A: Sehr niedrige Nährstoffgehalte; entweder weil der Nährstoff im Boden in unzureichender Menge vorhanden oder sehr fest an die Bodenteilchen gebunden ist (Fixierung). Ohne ver-stärkte Düngung ist kein voller Ertrag zu erzielen; die erforderlichen Düngermengen liegen deutlich höher als die Nährstoffabfuhr. Eine solche Düngung führt zu einem Anstieg der Nährstoffgehalte im Boden.

Gehaltsklasse B: Niedrige Nährstoffgehalte; die Versorgung der Pflanzen ist nicht optimal, Ertragseinbußen sind möglich. Es wird eine mäßig erhöhte Düngung empfohlen.

Gehaltsklasse C: Anzustrebende Nährstoffgehalte; volle Erträge sind zu erwarten. Die Nährstoffzufuhr ent-spricht der Abfuhr mit dem Erntegut (Erhaltungsdüngung). Die Düngung ist dabei nicht für jedes einzelne Jahr, sondern über eine Fruchtfolge ausgeglichen zu halten.

Gehaltsklasse D: Hohe Nährstoffgehalte; im Mittel der Fruchtfolge genügt eine Düngung in halber Höhe der Abfuhr mit dem Erntegut. Abtragende Früchte benötigen ggf. keine Düngung.

Gehaltsklasse E: Sehr hohe Nährstoffgehalte; die Düngung kann vorübergehend ausgesetzt werden, ohne Ertragsminderungen befürchten zu müssen. Dadurch sinkt der Vorrat im Boden ab. Die re-gelmäßige Bodenuntersuchung gibt Auskunft darüber, ab wann wieder gedüngt werden soll.

Tab. 2-7: Einstufung der Nährstoffgehalte und des Kalkbedarfs bei der

Untersuchung von Böden Gehaltsklasse / Kalkversorgung Nährstoffe Kalkdüngungsbedarf

A sehr niedrig stark kalkbedürftig / Gesundungskalkung

B niedrig kalkbedürftig / Aufkalkung

C anzustreben schwach kalkbedürftig / Erhaltungskalkung

D hoch keine Kalkung

E sehr hoch

keine Kalkung und keine Anwen-dung physiologisch bzw. che-

misch alkalisch wirkender Dün-gemittel

Quelle: VDLUFA-Standpunkt: Bestimmung des Kalkbedarfs von Acker- und Grünlandböden; sowie LUFA Augus-tenberg & LA Chemie Hohenheim (Dez. 2002)

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Tab. 2-8: Gehaltsklassen für Phosphor (P2O5), Kalium (K2O), Magnesium (Mg) für Mi-neralböden aufgrund der Bodenuntersuchung (mg/100g Boden)

P2O5 mg/100g

K2O mg/100g

Mg mg/100g

Bodenartgruppe

Bodennutzung Klasse

alle leicht mittel schwer leicht mittel schwerA <= 5 < 5 < 7 < 11 < 3 < 4 < 6

B 6 - 9 5 - 9 7-14 11 - 20 3 - 4 4 - 7 6 - 10

C 10 - 20 10 - 15 15 - 25 21 - 30 5 - 9 8 - 13 11 - 15

D 21 - 34 16 - 25 26 - 35 31 - 40 10 - 12 14 - 18 16 - 25

Acker, Erwerbsgartenbau Freiland, Spargel, Hausgarten Ge-

müse, Hausgarten Zierpflanzen

E >= 35 > 25 > 35 > 40 > 12 > 18 > 25

A <= 5 < 7 < 6

B 6 - 9 7 - 14 6 - 9

C 10 - 20 15 - 25 10 - 15

D 21 - 34 26 - 35 16 - 25

Wiesen, Weiden, Zierrasen, Sport-

plätze

E >= 35 > 35 > 25

A <= 5 < 8 < 8 < 10 < 3 < 6 < 8

B 6 - 9 8 - 14 8 - 14 10 - 19 3 - 6 6 - 12 8 - 14

C 10 - 20 15 - 20 15 - 30 20 - 35 7 - 10 13 - 20 15 - 25

D 21 - 34 21 - 30 30 - 40 36 - 50 11 - 15 21 - 30 26 - 40

Hopfen

E >= 35 >30 > 40 > 50 > 15 > 30 > 40

A < 10 < 8 < 10 < 15 < 6 < 10 < 12

C 10 - 15 8 - 20 10 - 25 15 -30 6 - 10 10 - 15 12 - 20

Obst (Erwerbsan-bau), Beerenobst, Hausgarten (Obst)

E > 15 >20 > 25 > 30 > 10 > 15 > 20

A < 15 < 15 < 18 < 13

C 15 - 28 15 - 34 18 - 37 13 - 25

Reben

E > 28 > 34 > 37 > 25

Quelle: LTZ Augustenberg & LA Chemie Hohenheim (Nov.. 2009) Phosphorwerte seit Januar 2010 gültig Tab. 2-9: Gehaltsklassen für Phosphor (P2O5), Kalium (K2O) und Magnesium (Mg) für

Moorböden aufgrund der Bodenuntersuchung (mg/100g Boden) Bodennutzung Klasse P2O5

mg/100g K2O

mg/100g Mg

mg/100g A < 11 < 11 < 6 B 11 - 20 11-20 6 - 10C 21 - 30 21-30 11 - 15D 31 - 40 31 - 40 16 - 25

Acker, Hopfen,

Erwerbsgartenbau Freiland,

Hausgarten Gemüse E > 40 > 40 > 25A < 11 < 11 < 11B 11 - 20 11 - 20 11 - 20C 21 - 30 21 - 30 21 - 30D 31 - 40 31 - 40 31 - 40

Wiesen, Weiden

E > 40 > 40 > 40

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2.4 Düngung mit Phosphor, Kalium und Magnesium Schlagspezifische Düngeempfehlungen für Phosphor, Kalium und Magnesium werden auf Acker- und Grünland nach folgendem Schema berechnet:

• Messung des Bodenvorrates durch eine Bodenuntersuchung ⇒ Einstufung in Ge-haltsklassen.

• Ermittlung des Nährstoffentzuges bzw. des Nährstoffbedarfs der Kulturpflanze (Ab-fuhr mit den Erntegütern anhand von Tabellen und üblichen Erträgen (Tab. 6-1 und Tab. 6-2, Tab. 2-12 für Grünland).

• Ermittlung des Düngebedarfs aufgrund der Gehaltsklassen: Zuschläge für Klasse A und B, Abschläge für Klasse D und E (Tab. 2-10); Berücksichtigung der Zufuhr durch organische Dünger.

Tab. 2-10: Düngermengen (kg/ha) in Abhängigkeit vom Nährstoffentzug (NE) durch

Abfuhr mit dem Erntegut und der Gehaltsklasse des Bodens Ackerland Grünland Gehaltsklasse

P2O5 K2O MgO P2O5/K2O MgO A NE+90 NE+100 NE+60 NE+80 NE+60 B NE+40 NE+50 NE+30 NE+40 NE+30 C NE NE NE NE NE D ½ NE ½ NE ½ NE ½ NE ½ NE E 0 0 0 0 0

Quelle: LUFA Augustenberg & LA Chemie Hohenheim; Berechnung der Düngeempfehlung (05.01.2006) Ackerland Die Wirkung der Phosphat- und Kaliumdünger erstreckt sich über mehrere Jahre, daher ist es aus pflanzenbaulicher Sicht sinnvoll und aus arbeitswirtschaftlichen Gründen geboten, eine Nährstoffbilanz nicht einjährig, sondern über mehrere Jahre, mindestens aber über eine volle Fruchtfolge (siehe Kap. 6.3) aufzustellen. Eine Ausnahme hierzu bilden schlecht ver-sorgte Böden. Durch eine derartige Saldierung über eine Fruchtfolge kann die Grunddün-gung flexibel gestaltet werden und Kulturen mit hohem Bedarf (meist blattreiche Kulturen) können höhere Gaben zugeführt oder Überhänge bei einem Fruchtfolgeglied durch eine re-duzierte Düngung bei einer anderen Kultur ausgeglichen werden. Ausgangspunkt für die Nährstoffbedarfsermittlung ist daher die ertragsabhängige Nährstoff-abfuhr mit den Ernteprodukten im Rahmen einer Fruchtfolge. Verbleiben Erntereste (Stroh, Blatt) auf dem Feld, bleiben die darin enthaltenen Nährstoffmengen bei der Berechnung der Abfuhr außer Betracht. Danach werden die Zu- und Abschläge auf Basis der ermittelten Ge-haltsstufen des Bodens berücksichtigt. Ergebnis sind die über die Düngung zuzuführenden Nährstoffmengen. Werden von diesen Werten die mit den organischen Düngern ausgebrach-ten Nährstoffe abgezogen, erhält man den mineralischen Düngeergänzungsbedarf (siehe nachstehendes Berechnungsschema). Die beste Nährstoffwirkung auf mittleren und schwe-ren Böden erhält man unter Berücksichtigung einer fruchtartspezifischen Aufteilung, d.h. Blattfrüchte mit hohem Nährstoffbedarf erhalten höhere, Halmfrüchte geringere Düngemen-gen. Die Verabreichung des gesamten Nährstoffbedarfs einer Fruchtfolge in einer Gabe zur Blattfrucht ist möglich, insbesondere bei Phosphat. Auf Sand- und Moorböden sind bei Kali-um wegen der erhöhten Auswaschungsgefahr jährliche Gaben im Frühjahr nur in Höhe des Entzugs anzuraten.

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Die mit der Bodenuntersuchung ermittelten Nährstoffgehalte der Böden unterliegen natur-gemäß gewissen Schwankungen. Es ist daher auf gleichbleibende Probenahmetermine und Entnahmestellen zu achten. Die genaue Zuteilung der berechneten Düngermenge zu den einzelnen Kulturen ist aus pflanzenbaulichen Gründen allenfalls in den Versorgungsstufen A und B oder auf auswaschungsgefährdeten Standorten erforderlich. Ansonsten ist es sinnvoll eine Fruchtfolgedüngung durchzuführen. Beispiel zur Berechnung des Düngebedarfs für Ackerkulturen für P2O5, K2O und MgO aufgrund der Bodenuntersuchung Betrieb: Düngeschlau Schlagbezeichnung: Hofacker

Datum: 10.12.2009

Bodenart: sL (mittel)

Hauptfrucht:

pH-Wert: 6,8 Art: Kartoffeln Kalkbedarf (dt CaO/ha): 0 Ertragserwartung: 400 dt/ha Erntereste: Anwendung organischer Dünger: Abfuhr Art: Rindermist Acker (Einstreu mäßig) Verbleib auf dem Feld Menge: 120 dt/ha m3/ha

Nährstoff P2O5 K2O Mg

Gehalt im Boden (mg/100 g)

Gehaltsklasse (Tab. 2-8)

9

B

35

D

12

C

Düngeberechnung: (alle Angaben in kg/ha)

Nährstoffabfuhr (mit bzw. ohne Erntereste)

(Tab. 6-1)

+ Zuschlag aufgrund der Gehaltsklasse A

oder B (Tab. 2-10)

- Abschlag aufgrund der Gehaltsklasse D

oder E (Tab. 2-10)

= Düngebedarf

56

40

96

240

120

120

MgO

16

16

- Nährstoffe aus organischer Düngung

(Tab. 4-10)

48 132 18

= Bedarf an Mineraldüngung bzw. 48 1

Überschuss aus organischer Düngung1) 12 2 1) Bei der Folgefrucht anrechnen

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Als Düngerform stehen eine Reihe von Einzeldüngern, PK- Düngern, NPK-Düngern sowie individuellen Düngermischungen des Handels zur Verfügung. Mit Einzeldüngern kann der P-, K- und Mg-Bedarf optimal abgedeckt werden. Bei der Verwendung von Mehrnährstoffdün-gern sollte das P : K : Mg – Verhältnis mit dem ermittelten Nährstoffbedarf weitestgehend übereinstimmen (siehe auch Kap. 6.3). Die geeignete Phosphatform wird v.a. vom pH-Wert des Bodens bestimmt. Auf Böden mit hohen pH-Werten wirken weicherdige Rohphosphate schlechter als wasserlösliche Phospa-te. Kalkhaltige Phosphordünger leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Kalkzustandes, andere sind kalkzehrend. Phosphordünger verbessern das Bodenleben und haben damit eine positive Wechselwirkung mit der organischen Düngung. Bei der Auswahl der Kalium-dünger sollte bei chloridempfindlichen Kulturen, wie z.B. Kartoffeln die Kaliumsulfatform der Chloridform vorgezogen werden. Magnesium ist Bestandteil zahlreicher Mehrnährstoffdün-ger. Bei der Auswahl eines Magnesiumdüngers sollte der Reaktionszustand des Bodens berücksichtigt werden:

• Für Böden mit Kalkbedarf bieten sich Mg-haltige Kalke an • Auf Böden ohne Kalkbedarf kommen wasserlösliche Magnesiumsalze (bevorzugt

Kieserit) oder andere Mg-haltige Dünger ohne gleichzeitige Kalkwirkung zur Deckung des Nährstoffbedarfs in Frage

Tab. 2-11: Chloridempfindlichkeit von Kulturpflanzen

Stufe Pflanzen Bemerkungen

chlorid-empfindlich

Hopfen, Tabak, Buschbohne, Dicke Bohne, Zwiebel, Frühgemüse

es sollen nur Düngemittel angewen-det werden, in denen Kalium in sul-fatischer Form vorliegt

bedingt chloridver-träglich

Kartoffel, Luzerne, Feinkohlarten, Erbse, Salat

chloridische Düngemittel können eingesetzt werden, wenn dies recht-zeitig vor Vegetationsbeginn erfolgt

chlorid-verträglich

Getreide, Mais, Raps, Grünland, Grobkohlarten, Karotten, Lauch, Rote Bete

chloridische Düngemittel sind ein-setzbar; die meisten Gemüsearten bevorzugen aber wegen des Schwe-felbedarfs dennoch sulfatische Kali-dünger

chloridliebend Zuckerrübe, Futterrübe, Sellerie, Spargel, Mangold

chloridische Düngemittel werden bevorzugt

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Grünland Analog zum Ackerland wird auch auf Grünland der Düngebedarf aufgrund der durch die Bo-denuntersuchung ermittelten Nährstoffvorräte (Tab. 2-8) und den Nährstoffentzug bzw. Nährstoffbedarf (Tab. 2-12) durch den Ernteaufwuchs ermittelt. Nach der Düngeverordnung sind alle Schläge über 1 ha mindestens alle 6 Jahre auf Phosphor zu beproben. Ausgenom-men sind hiervon reine Weideflächen bei einem jährlichen Stickstoffanfall (N-Ausscheidung) von max. 100 kg N/ha und Jahr und ohne zusätzliche N-Düngung. Auf Grünland ist zu be-rücksichtigen, dass die Bodenprobenahme entsprechend der Hauptdurchwurzelungszone nur 10 cm beträgt und der Nährstoffzustand tieferer Bodenschichten, die besonders von krautreicheren und extensiver genutzten Beständen besser durchwurzelt werden, unberück-sichtigt bleiben. Die Bodenproben sollten zusätzlich auf Kalium und den pH-Wert untersucht werden. Auf Grünland ist ferner auch im Interesse der Tiergesundheit eine angepasste Mag-nesiumversorgung wichtig. Da von den Pflanzen bei hoher Kaliumzufuhr Luxuskonsum be-trieben wird und eine unausgewogene Mineralstoffversorgung negative Auswirkungen auf die Tiergesundheit haben kann, sollen bei der Bedarfsermittlung trotz ggf. höheren Entzügen maximal 3 kg K2O/dt TM berücksichtigt werden. Die Grunddüngung erfolgt auf Grünland gewöhnlich im Frühjahr. Um einem Luxuskonsum entgegenzuwirken sollte Kalium in Gaben von maximal 100 bis 150 kg K2O/ha aufgeteilt werden. Da Natrium die Tiergesundheit und die Schmackhaftigkeit des Futters verbessert, ist bei mineralischer Kaliumdüngung die Wahl eines natriumreichen Düngers sinnvoll. Bei Weidehaltung müssen auch hier die Nährstoffausscheidungen (Kap. 3.4) vom Düngebe-darf abgezogen werden. Tab. 2-12: Nährstoffentzüge im Grünland Netto-

ertrag P2O5 K2O MgO CaO

dt TM/ha kg/dt TM

kg/ha kg/dt TM

kg/ha kg/dt TM

kg/ha kg/dt TM

kg/ha

Günstige Ertragslage** 2 Nutzungen 60 0,70 40 2,5 150 0,28 20 1,05 60 3 Nutzungen 75 0,95 70 2,9 220 0,48 35 1,40 105 4 Nutzungen 90 1,00 90 3,0 270 0,51 45 1,57 140 5 Nutzungen 110 1,00 110 3,0* 330* 0,70 80 1,75 195 6 Nutzungen 120 1,00 120 3,0* 330* 0,80 95 1,80 215

Ungünstige Ertragslage** 1 Nutzung 40 0,60 25 1,5 60 0,25 10 1,00 40 2 Nutzungen 55 0,70 40 2,5 140 0,28 15 1,05 60 2-3 Nutzungen 65 0,80 50 2,7 175 0,34 20 1,15 75 3 Nutzungen 70 0,95 65 2,9 200 0,48 35 1,40 100 3-4 Nutzungen 80 1,00 80 3,0 240 0,50 40 1,50 120

*) Entzug kann durchaus höher liegen; um Luxuskonsum der Pflanzen an Kalium zu vermeiden wird hier lediglich der Entzug gleich dem Bedarf gesetzt. **) Erläuterung siehe 3.4 Stickstoffdüngung auf Grünland

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2.5 Schwefel Seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wird bei landwirtschaftlichen und gärt-nerischen Kulturen immer häufiger Mangel am Nährstoff Schwefel (S) beobachtet. Dies ist auf einen geringeren Einsatz von S-haltigen Düngemitteln wie Superphosphat und No-vaphos, aber vor allem darauf zurückzuführen, dass in den letzten 25 Jahren durch die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken die Schwefelemissionen auf ein Viertel reduziert wurden. Die jährliche Schwefeldeposition in Baden-Württemberg auf landwirtschaftlichen Flächen beträgt heute nur noch etwa 5 kg S/ha. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert bei ca. 10 kg S/ha/a. Niedrigere S-Depositionen findet man vor allem auf industriefernen Stand-orten. Der S-Eintrag aus der Luft ist oft geringer als der S-Bedarf der Kulturen, der z.B. 50 bis 80 kg/ha bei Raps und Kohl, 35 bis 50 kg/ha bei Grünland und 25 bis 40 kg/ha bei Ge-treide und Zuckerrübe beträgt. Schwefel liegt im Boden zum größten Teil in organisch gebundener Form vor und wird - ähn-lich wie Stickstoff - zu Sulfat (SO4

2-) mineralisiert, welches von der Pflanze aufgenommen werden kann. Sulfat wird im Boden nicht oder nur schwach gebunden und unterliegt daher genauso wie Nitrat der Auswaschung. Die fehlende Sorption von Sulfat (SO4

2-) hat zur Folge, dass auch nicht auf Vorrat für mehrere Vegetationsperioden gedüngt werden kann.

Schwefeldüngung Ob neben dem S-Angebot aus Bodenvorrat, organischer Düngung und Deposition ein er-gänzender mineralischer Düngebedarf besteht, kann aus einer Vielzahl allgemein zugängli-cher Kenndaten zum Standort, zur angebauten Kultur, zur Witterung und zur Fruchtfolge mit Hilfe des Schwefelschätzrahmens (siehe Anhang Nr. 7.11) abgeleitet werden. Eine andere Möglichkeit den Schwefelbedarf zu bestimmen ist die Untersuchung des Bo-dens auf den Gehalt an mineralischem Schwefel (Smin). Darüber hinaus kann hierzu auch die Analyse der Pflanze auf ihren S-Gehalt herangezogen werden. Bei der Pflanzenanalyse wird der in der Gesamtpflanze oder einem bestimmten Pflanzenteil zu einem definierten Entwick-lungsstadium vorhandene Nährstoffgehalt bestimmt und einem bekannten Nährstoffgehalt gegenübergestellt. Eine Pflanzenanalyse muss deshalb zu einem definierten Probenahme-termin (Tab. 2-13) erfolgen. Das Ergebnis der Analyse ist somit erst zur Düngung der Pflan-ze in der nachfolgenden Wachstumsphase nutzbar. Bei stärkerem Mangel kommt die auf eine Pflanzenanalyse basierende Düngung für eine vollständige Korrektur der Ernährungs-störung zu spät. Ein Mangel kann somit nicht mehr ausgeglichen werden. Zu bedürftigen Kulturen, aber auch auf gefährdeten Standorten wird die Düngung mit sulfat-haltigen Produkten generell empfohlen. Es ist zu beachten, dass nur Sulfat direkt pflanzen-verfügbar ist, andere Formen (auch organisch gebundener Schwefel) müssen erst minerali-siert werden. Die zu einzelnen Kulturen empfohlenen Schwefelmengen und die optimalen Düngungszeit-punkte für eine Bodendüngung sind aus Tab. 2-14 ersichtlich.

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Tab. 2-13: Richtwerte für ausreichende S-Gehalte in ausgewählten Kulturpflanzen so-

wie Probenahmetermine und zu beprobendes Pflanzenteil

Pflanzenart Probenahmetermin Pflanzenteil Richtwerte für aus-

reichende S-Gehalte der TS in %

Winterraps Kurz vor Knospenstadi-um

Gerade vollentwickelte Blätter > 0,55

Wintergetreide Schossbeginn/

1-Knotenstadium Gesamte oberirdische

Pflanze > 0,30 (vorläufig)

Zuckerrübe Bestandesschluss Blattspreite aus mittle-rem Blattkranz > 0,30 (vorläufig)

Grünland Vor dem ersten Schnitt Gesamter Aufwuchs > 0,30 (vorläufig) Quelle: VDLUFA-Standpunkt: Schwefelversorgung von Kulturpflanzen - Bedarfsprognose und Düngung - (20. Dezember 2000) Tab. 2-14: Empfohlene S-Düngermenge und Düngezeitpunkt (Bodendüngung)

Fruchtart Düngemengen in kg S/ha

Düngezeitpunkt

Getreide 10 - 20 Vegetationsbeginn bis 1-Knotenstadium Winterraps 20 - 40 Vegetationsbeginn1 Zuckerrübe 10 - 20 Zur Saat bis 8-Blattstadium

Kartoffel 10 - 20 Zur Pflanzung bis vor dem letzten Häufeln Mais 10 - 20 Zur Saat bis 6-Blattstadium

Grünland 20 - 40 Vegetationsbeginn Kohl 30 - 50 Zur Pflanzung

Sonstiges Gemüse 20 - 40 Zur Saat bzw. zur Pflanzung Quelle: VDLUFA-Standpunkt: Schwefelversorgung von Kulturpflanzen - Bedarfsprognose und Düngung -

(20. Dezember 2000) 1 evtl. Teilgabe im Herbst

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2.6 Gehaltsklassen und Düngung von Spurennährstoffen In den letzten Jahren werden Mikronährstoffe in landwirtschaftlichen Kulturen wieder ver-stärkt diskutiert, wobei das Mangelrisiko bei dikotylen Pflanzen häufig höher eingeschätzt wird als bei Getreide. Bei der Versorgung mit Spurennährstoffen spielen sowohl Standortbe-dingungen, als auch Bewirtschaftungssysteme eine wichtige Rolle. Akuter Mangel an Spurennährstoffen tritt häufig auf leichten Mineralböden sowie auf An-moor- und Moorböden auf, die von Natur aus niedrige Spurennährstoffgehalte aufweisen. Aber auch auf mittleren und schweren Mineralböden kann es unter bestimmten Umständen zu einem Mangel kommen, der meist latent und zeitlich befristet auftritt, insbesondere bei Trockenheit, hohen pH-Werten und hohem Kalkgehalt der Böden. Eine Ausnahme ist Molyb-dän mit Auftreten von Mangelerscheinungen bei niedrigen pH-Werten. Insbesondere bei rei-nen Ackerbaubetrieben, bei denen der Eintrag von Spurennährstoffen durch wirtschaftseige-ne Dünger fehlt, tritt Mikronährstoffmangel verstärkt auf. Je nach Standortbedingungen sind Defizite bei Mikronährstoffen teilweise auch flächig bereits mit bloßem Auge durch Mangel-symptome zu erkennen. Die Gefahr von Ertragsverlusten ist dann vorprogrammiert. Selbst latenter Mangel, also Mangel ohne äußerlich sichtbare Symptome, kann zu Mindererträgen und Erlöseinbußen führen. Latenter Mangel kann nur durch Pflanzenanalysen erkannt wer-den (Tab. 2-15). Durch eine Risikoabwägung anhand der für die Mikronährstoffverfügbarkeit relevanten Standortfaktoren lassen sich die Erfolgschancen einer Mikronährstoffdüngung abschätzen. Im Unterschied zu den Hauptnährstoffen (N, P, K, Mg), die nach Pflanzenentzug gedüngt werden, ist ein Mangel an Spurennährstoffen bei Düngung über den Boden meist nur zu be-seitigen, wenn ein Mehrfaches des Pflanzenentzugs eingesetzt wird. Wegen der geringen Verfügbarkeit ist das oft nur eine mittel- oder langfristig wirksame Maßnahme. Wird der Spu-rennährstoffmangel während der Vegetation erkannt und sind wirtschaftliche Schäden zu befürchten, bleibt eine einmalige oder mehrmals durchgeführte Blattdüngung die einzige Möglichkeit für eine wirkungsvolle Abhilfe. Der regelmäßige Einsatz von Wirtschaftsdüngern in der Fruchtfolge sichert in der Regel eine ausreichende Versorgung mit Spurennährstoffen.

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Tab. 2-15: Ausreichende Mikronährstoffgehalte im Pflanzengewebe ausgewählter

Ackerkulturen (Breuer et al. 2003, modifiziert durch BAD, siehe Mikronähr-stoffe in der Landwirtschaft und im Gartenbau)

B Cu Mn Mo Zn Pflanze Entwicklungs-

stadium (BBCH) mg/kg TM W-Weizen (gesamte oberirdische Pflanze)

BBCH 29/30 BBCH 37/38

4,4 - 11 3,5 - 10

31 - 100 28 - 70

21 - 34 17 - 31

W-Gerste (gesamte oberirdische Pflanze)

BBCH 28 BBCH 37/38

4,1 - 11 3,6 - 11

27 - 84 15 - 71

26 - 43 21 - 47

W-Roggen (gesamte oberirdische Pflanze)

BBCH 28 BBCH 37/38

6,4 - 10 4,7 - 8,8

33 - 107 14 - 86

28 - 40 22 - 38

W-Triticale (gesamte oberirdische Pflanze)

BBCH 29 BBCH 37/38

5,5 - 17 4,3 - 14

35 - 155 24 - 140

27 - 80 17 - 65

Hafer (gesamte oberirdische Pflanze)

BBCH 28 BBCH 37/38

5,0 - 17 4,0 - 15

35 - 150 23 - 135

25 - 75 16 - 60

W-Raps (gerade voll-entwickelte Blätter)

Knospe klein (BBCH 53) Blühbeginn (BBCH 62)

15 - 50

19 - 60

30 - 150

22 - 150

0,38 - 1,0

0,32 - 0,90

Kartoffel (gerade voll-entwickelte Blätter)

Knospenstadium Blühende

Knollenbildung

20 - 60 21 - 50 21 - 50

40 - 200 35 - 200 30 - 200

23 - 80 18 - 70 15 - 70

Zuckerrübe (gerade voll-entwickelte Blätter)

Mitte Juni Ende Juli

28 - 90 35 - 120

5,7 - 18 5,2 - 17

42 - 200 35 - 200

0,17 - 1,50 0,15 - 1,50

27 - 80 22 - 70

Silomais (mittlere Blätter)

40 - 60 cm 7 - 30 6,0 - 17 40 - 160 22 - 70

Die Grundlage für die Düngung mit Spurennährstoffen ist der Bedarf der angebauten Kultu-ren. Gedüngt werden nur die Kulturen, die nach Tab. 2-17 einen hohen Bedarf (Bedarfsstufe 2) bzw. einen mittleren Bedarf (Bedarfsstufe 1) haben. Fruchtarten mit niedrigem Bedarf (Bedarfsstufe 0) benötigen in der Regel auch bei niedrigen Gehalten an Spurennährstoffen im Boden (Klasse A laut Bodenuntersuchungsbefund) keine Spurennährstoffdüngung. In der Gehaltsklasse A erfolgt eine Düngung gemäß Tabelle 2-19 zu Kulturen der Bedarfs-stufe 1 und 2, in der Gehaltsklasse C nur zu Kulturen der Bedarfsstufe 2 (Tab. 2-17). Vor

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einer Düngung von Spurennährstoffen sind andere Maßnahmen, die einer Verbesserung der Spurennährstoffversorgung des Bodens dienen (z.B. Optimierung des pH-Wertes), vorrangig durchzuführen. Die Häufigkeit der Düngung mit Spurennährstoffen sollte bei Bedarf einmal in der Fruchtfol-gerotation zur Kultur mit dem höchsten Bedarf oder einmal nach einer Bodenuntersuchung erfolgen. In Versorgungsstufe E reichen bei allen Kulturen die Mikronährstoffgehalte im Boden aus. Eine Düngung ist nicht erforderlich. Sie kann bei bestimmten Spurennährstoffen (z.B. Bor) nachteilig sein (Toxizität). Tab. 2-16: Definition der Gehaltsklassen für B, Cu, Mn, Zn und Mo Gehaltsklasse Düngungsempfehlung A sehr niedrig/niedrig Mangelsituation Düngung kulturabhängig (Gruppe1

und 2) C anzustreben Erhaltungs- bzw. Risikoausgleichsdüngung, kulturab-

hängig (nur Gruppe2) E hoch/sehr hoch Keine Düngung F extrem hoch Nähere Prüfung, ob Schäden möglich sind.

Maßnahmen gegen Überversorgung und Schäden Quelle: „Einstufung pflanzenverfügbarer Spurennährstoffgehalte im Boden in Gehaltsklassen (Stand: Februar 2006); Methode A 6.4.1 Methodenhandbuch VDLUFA, Band I, 3. Teillieferung

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Tab. 2-17: Bedarfsstufen der Kulturen an Spurennährstoffen (0 = niedriger Bedarf, 1 = mittlerer Bedarf, 2 = hoher Bedarf)

Bor Kupfer Mangan Zink MolybdänGetreide und Mais Winter- und Sommer-weizen

0 2 2 0 0

Winter- und Sommer-roggen

0 1 1 0 0

Winter- und Sommer-gerste, Getreidegemenge 0 2 1 0 0

Hafer 0 2 2 0 1Körnermais, Silomais, Grünmais

1 1 1 2 0

Hülsenfrüchte Erbsen, Trockenspeise-bohne, Wicke 0 0 2 0 1

Ackerbohne 1 1 0 1 1Lupine 2 0 0 0 1Öl- und Faserpflanzen Raps, Rübsen 2 0 2 0 1Senf 1 0 0 0 0Mohn 2 0 0 0 0Lein 1 2 0 2 0Sonnenblume 2 2 1 0 0Hanf 1 2 0 0 0Hackfrüchte Kartoffel 1 0 1 1 0Zuckerrübe, Futterrübe 2 1 2 1 1Stoppel-, Kohlrübe 2 0 1 0 1Futtermöhre 1 2 1 0 0Steckrübe 2 1 1 0 1Kohlrübe Vermehrung 2 0 1 1 1Futterpflanzen Rotklee, Rotkleegras, Weißklee

1 1 1 1 2

Luzernegras, Futtergräser, Wiesen, Weiden 0 1 1 0 0

Luzerne 2 2 1 1 2Futter-, Markstammkohl 2 0 1 0 1

Quelle: Steffens et al. (2002), Bergmann, 1993

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Tab. 2-18: Spurennährstoffgaben zur Bodendüngung

Spurennährstoff Spurennährstoffmenge in Abhängigkeit von der Bodenart (kg/ha) leicht mittel/schwer

Bor 1,0 - 1,5 1,5 - 2,0 Kupfer 5 10

Mangan siehe 2.6.3Zink 5 10 - 15

Molybdän Nur bei akuten Mangelsymptomen 0,5 - 1,0 (siehe 2.6.5)

Quelle: „Einstufung pflanzenverfügbarer Spurennährstoffgehalte im Boden in Gehaltsklassen (Stand: Februar 2006); Methode A 6.4.1 Methodenhandbuch VDLUFA, Band I, 3. Teillieferung 2.6.1 Bor (B) Einen hohen Bedarf an Bor haben alle Rübenarten, Raps, sämtliche Kohlarten, Legumino-sen, Mais, Obstarten, Reben und Tabak. Getreidearten und Gräser stellen keine großen An-forderungen an die Borversorgung. Bormangel tritt bei nicht optimaler Bodenversorgung vor allem in Trockenperioden auf. Für Bormangel anfällige Standorte sind kalk- und tonreiche Böden mit hohen pH-Werten, aber auch leichte Böden nach Aufkalkung. Zur Bordüngung eignen sich Borsalze (Solubor) und borhaltige Mineraldünger, z.B. Bor-Superphosphat oder Bor-Ammonsulfatsalpeter. Aufgrund der geringen Spanne zwischen optimalen Düngergaben und toxischen Gaben sollten die Düngungsempfehlungen nicht überschritten werden. Für die Blattdüngung stehen borhaltige Blattdünger zur Verfügung. 2.6.2 Kupfer (Cu) Besonders kupferbedürftig sind Weizen, Hafer und alle Grasarten, daneben auch Gemüsear-ten (Kohlarten, Salatarten) und Rüben. Akuter Kupfermangel tritt vorrangig auf diluvialen Sandböden sowie anmoorigen und moorigen Böden auf, die in der Regel nur geringe Kup-fervorräte haben. Latenter Kupfermangel ist auch bei bindigen Böden, insbesondere bei ho-her Ertragsleistung und zu geringer Cu-Zufuhr über die organische Düngung möglich. Böden alter Hopfen- und Rebstandorte sind dagegen in der Regel mit Cu überversorgt. Wegen der starken Festlegungseigenschaften und daher geringen Auswaschung von Kupfer im Boden empfiehlt sich bei Bedarf eine Vorratsdüngung für die gesamte Fruchtfolge. Dabei ist es zweckmäßig zu Fruchtarten mit hohem Kupferbedarf zu düngen. Als Düngemittel geeignet sind spezielle Kupferverbindungen (Cu-Sulfat, Cu-Chelate) sowie kupferhaltige Mineralstoffdünger (z.B. N-Magnesia mit 0,2 % Cu). Die Blattdüngung erfolgt zweckmäßigerweise mit Kupferchelaten (0,3 kg/ha Cu-Chelat in 400 l Wasser). 2.6.3 Mangan (Mn) Manganmangel tritt auf Böden mit neutralem bis alkalischem pH-Wert auf, insbesondere bei hohen Humusgehalten und guter Durchlüftung. Besonders anfällig für Manganmangel sind deshalb kalkhaltige Niedermoorböden und überkalkte Sandböden. Getreidearten, Futterrü-ben und Grasarten weisen einen erhöhten Manganbedarf auf. Andererseits können bei stau-ender Nässe Manganschäden auftreten (Gelbfärbung bei Getreide). Manganmangel ist durch die Bodendüngung wegen der starken Festlegung meist nicht erfolgreich zu beheben. Nur auf schwach sauren Böden eignen sich Gaben von 5 - 15 kg Mn/ha in Form von Man-gan-Sulfat, Mangan-Chelaten oder Hüttenkalk. Die Verfügbarkeit von Mangan kann durch physiologisch saure Düngung (schwefelsaures Ammoniak) verbessert werden. Eine sofortige Wirkung wird durch Blattdüngung mit 4 kg Mn/ha in 400 l Wasser und 2-maliger Applikation im Abstand von 2 - 4 Wochen erreicht.

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2.6.4 Zink (Zn) Einen erhöhten Zinkbedarf haben Mais, Bohnenarten, Flachs, Reben und insbesondere Hop-fen. Zinkmangel tritt im Vergleich zu anderen Spurennährstoffen relativ selten auf. Er kann durch absolut niedrige Zinkgehalte auf versauerten leichten Böden sowie eine verminderte Verfügbarkeit, bedingt durch Aufkalkung auf pH-Werte über 6,5, hohe P-Bodenversorgung und hohe Anteile an organischer Substanz, verursacht werden. Bei Bodengehalten der Ge-haltsklassen A und B (Tab. 2-18) werden zur Bodendüngung auf leichten Böden 5 kg Zn/ha, auf mittleren und schweren Böden 10 - 15 kg Zn/ha empfohlen. Geeignet sind spezielle Zinkverbindungen (z.B. Zn-Chelate, Zn-Sulfate) sowie Mineraldünger mit Zinkanteilen. Auf kalkreichen Böden ist eine Blattdüngung vorzuziehen (1,5 kg/ha Zn-Sulfat in 400 l Wasser). 2.6.5 Molybdän (Mo) Leguminosen (Luzerne, Kleearten) und bestimmte Gemüsearten (z.B. Blumenkohl, Spinat) weisen einen erhöhten Molybdänbedarf auf. Im Unterschied zu anderen Spurennährstoffen (Cu, Mn, Zn, Fe) nimmt die Pflanzenverfügbarkeit von Molybdän mit zunehmendem pH-Wert des Bodens zu. Molybdänmangel tritt deshalb, sofern nicht sehr niedrige Molybdängehalte vorliegen, nur auf sauren bzw. leicht versauerten Böden mit pH-Werten < 6 auf. Böden mit pflanzenbaulich optimalen pH-Werten weisen stets eine ausreichende Molybdänverfügbar-keit auf und benötigen keine Molybdändüngung. Versauerte Böden, auf denen Molybdän-mangel auftreten kann, sind aufzukalken. So wird eine gute Molybdänverfügbarkeit erreicht. Für Fälle von akutem Molybdänbedarf, z.B. auf leichten Böden ohne Molybdänreserven, eig-nen sich Bodengaben von 0,5-1,0 kg/ha Mo in Form von Natrium- oder Ammoniummolybdat, bei Blattdüngung von 0,3 kg/ha Mo, z.B. 0,8 kg/ha Natriummolybdat in 400 l Wasser. 2.6.6 Eisen (Fe) Der Eisengehalt eines Mineralbodens ist etwa 2000 mal höher als der notwendige Gehalt an Eisen für Pflanzen. Für keinen anderen Mikronährstoff ist das Verhältnis zwischen Gesamt-angebot und Bedarf derart vorteilhaft. Dennoch trifft man häufig auf Eisenmangel. Eisen-mangelchlorosen sind normalerweise nicht auf akuten Eisenmangel im Boden zurückzufüh-ren, sondern in der Regel durch die unzureichende Verfügbarkeit der meist reichlichen Ei-senvorräte verursacht. Da die Eisenverfügbarkeit durch zahlreiche, häufig auch noch ge-meinsam wirkende Faktoren (z.B. stauende Nässe, Bodenverdichtung, hohe Kalkgehalte, Kälte, Festlegung) beeinträchtigt wird, ist Eisenmangel nur selten durch eine gezielte Boden-düngung zu beseitigen. Auch die Bestimmung löslicher Eisengehalte ergibt kein zutreffendes Bild über die aktuelle Verfügbarkeit im Boden, die zudem in Abhängigkeit von den o.g. Fakto-ren erheblich schwanken kann. Bei Eisenmangel haben sich daher Maßnahmen zur Beseiti-gung ungünstiger Bodenbedingungen bewährt (z.B. Bodenverdichtungen und Staunässe). Bei akutem Eisenmangel ist eine Blattdüngung mit Eisenchelaten (Konzentration 0,1 - 0,3 %) möglich. Die Empfindlichkeit gegenüber Eisenmangel ist unter den Getreidearten beim Hafer am größten und wird in der Reihe Gerste - Weizen - Roggen geringer. Die nachfolgenden Mengenangaben zur Bodendüngung von Mikronährstoffen zu Ackerkultu-ren sind als Vorratsdüngung zu betrachten. Die Wirkungsdauer einer Bodendüngung beträgt je nach Mikronährstoff etwa 3 bis 5 Jahre. Die Bodendüngung sollte innerhalb der Fruchtfol-ge immer zu einer Kultur mit hohen Ansprüchen an die Mikronährstoffversorgung gegeben werden (Tab. 2-19). Im Gegensatz zur Bodendüngung, die i. d. R. einmal im Rahmen der Fruchtfolge erfolgt, be-ziehen sich die Mengenangaben zur Blattdüngung auf die angebaute Kultur. Blattdüngungs-maßnahmen werden zu den kulturartspezifischen Bedarfsphasen, ggf. in mehreren Teilga-ben durchgeführt.

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Tab. 2-19: Mikronährstoffentzüge, Düngeempfehlungen und Mangelsymptome Getreide Mais Kartoffeln Zuckerrüben Raps Körnerlegumino-

sen Grünland

B* Entzüge

Mangelsymptome

0,7 g/dt Korn + 0,4 g/dt Stroh

Halmverkürzung, keine Spitzenblätter,

Taubährigkeit

ca. 3 - 4 g/dt TM Gesamtpflanze

Verkürztes Interno-dienwachstum, an jüngeren Blättern schmale, weiße,

wasserfleckenartige nekrotische Flecken entlang der Mittelrip-

pe

ca. 0,25 g/dt Knolle Verkürzte Stängel,

buschiges Aussehen

0,4 g/dt Rübe + 0,7 - 1,2 g/dt Blatt jüngste Blattspreiten

oft unvollständig ausgebildet, braun-schwarz verfärbt,

Herz- und Trocken-fäule

1 - 1,5 g/dt Korn + 2 - 3 g/dt Stroh

Gestauchtes Wachs-tum („Sitzenbleiben des Rapses“) mit

verdicktem Stängel, braune nekrotische

Narben und Risse an Stängeln

ca. 1,5 g /dt Korn

Gedrungener, ge-stauchter Wuchs,

Absterben des Vege-tationspunktes

ca. 0,8 g/dt TM Ge-samtpflanze

Düngeempfehlungen Boden: 0,5 - 2 kg B/ha Blatt :0,2 - 0,5 kg B/ha

Cu Entzüge

Mangelsymptome

0,5 - 0,6 g/dt Korn +0,6 g/dt Stroh

Chlorosen, Weißäh-rigkeit (Urbarma-chungskrankheit),

Nekrosen (Spitzen-dürre), Blattrollen, Lager, Hafer bes.

empfindlich

ca. 0,8 g/dt TM Ge-samtpflanze

Helle, gelbgrüne Verfärbung der

jüngsten Blätter, die Blattspitzen welken unter weißgrauer Verfärbung und

trocknen ein

ca. 0,2 g/dt Knolle

Junge Blätter per-manent welk,

Absterbeerscheinun-gen durch Austrock-

nen ohne ausge-prägte Chlorosen, Abfallen der Termi-

nalknospen zur Blüte

ca. 0,13 g/dt Rübe + 0,3 g/dt Blatt

Einrollen, Welkeer-scheinungen, blau-

grüne Verfügung der jüngsten Blätter

0,5 - 0,6 g/dt Korn + 0,3 - 0,4 g/dt Stroh

0,8 - 1,2 g/dt Korn

Bei Ackerbohnen Abbrechen der

Sprossspitzen mit Schwarzfärbung der Blätter. Bei Erbsen z.T. Marmorierung

der jüngsten Blätter. Bereits Verwelken der Blätter vor dem

völligen Entfalten, oft normal entwickelte Hülsen, jedoch nur wenige oder keine

Samen

ca. 0,9 g/dt TM Ge-samtpflanze

Düngeempfehlungen Boden: 2 - 5 kg Cu/ha** Blatt: 0,3 - 1 kg Cu/ha

Fe Entzüge

Mangelsymptome

5 - 6 g/dt Korn + 11 g/dt Stroh

Chlorosen an jünge-ren Blättern

ca. 21 g/dt TM Ge-samtpflanze

Chlorosen an jünge-ren Blättern

ca. 3 g/dt Knolle

Chlorosen an jünge-ren Blättern

ca. 2,5 - 3 g/dt Rübe + 5 - 6 g/dt Blatt

Chlorosen an jünge-ren Blättern

5 - 6 g/dt Korn +3 - 4 g/dt Stroh

Chlorosen an jünge-ren Blättern

8 - 9 g/dt Korn

Chlorosen an jünge-ren Blättern

ca. 23 g/dt TM Ge-samtpflanze

Chlorosen an jünge-ren Blättern

Düngeempfehlungen Boden schwierig (Fixierung) Blatt: 0,5 - 1,5 kg Fe/ha

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Getreide Mais Kartoffeln Zuckerrüben Raps Körnerlegumino-

sen Grünland

Mn Entzüge

Mangelsymptome

2 - 4 g/dt Korn + 3 g/dt Stroh

Graugrüne Flecken an mittleren Blättern, Interkostalchlorosen, Abknicken der Blät-

ter, Dörrflecken-krankheit, Hafer bes.

empfindlich

ca. 16 g/dt TM Ge-samtpflanze

An mittleren bis jüngeren Blättern

gelbgrüne chloroti-sche Streifen im mittleren Teil der

Blätter

ca. 0,4 g/dt Knolle

Braungrüne Flecken an mittleren Blättern, Interkostalchlorosen

ca. 0,8 g/dt Rübe + 1,6 g/dt Blatt

Abgegrenzte Aufhel-lungen zwischen den

Blattadern

2 - 4 g/dt Korn +11-14 g/dt Stroh

An jüngeren Blättern fleckenhafte, über die gesamte Blatt-

spreite verteilte Chlo-rosen, übergehend in

Nekrosen

2,5 - 4 g/dt Korn

An jüngeren Blättern netzwerkähnliche

chlorot. Aufhellungen zw. Blattadern mit

braunen punktförmi-gen Nekrosen

ca. 15 g/dt TM Gesamtpflanze

Düngeempfehlungen Boden: 10 - 20 kg Mn/ha Blatt: 0,5 - 4 kg Mn/ha (ggf. in mehreren Teilgaben)

Mo Entzüge

Mangelsymptome

0,05 g/dt Korn + 0,03 g/dt Stroh

Blattdeformationen, Nekrosen und Chlo-

rosen an Blättern

ca. 0,04 g/dt TM Gesamtpflanze

ca. 0,01 g/dt Knolle 0,01 g/dt Rübe +0,02 g/dt Blatt

Blattdeformationen, reduzierte Blattsprei-

te

0,04 g/dt Korn + 0,1 - 0,15 g/dt

Stroh Löffelförmige Blätter, dunkelgrüne Blatt-spreiten mit ver-

bräunten Blatträn-dern, schmale Blatt-

spreiten

ca. 0,1 g/dt Korn Ausbildung großer,

glasiger Flecken zwi-schen den Adern, die später unter Braun-werden absterben,

Durch Hemmung der Knöllchenbakterien Ausbildung von typi-

schen N-Mangelsymptomen,

bei stärkerem Mangel Blattrandverbrennun-

gen.

ca. 0,09 g/dt TM Gesamtpflanze

Düngeempfehlungen Boden:** Blatt: 0,1 kg Mo/ha

Zn Entzüge

Mangelsymptome

3-4 g/dt Korn + 4 g/dt Stroh

Kleinblättrigkeit, Interkostalchlorosen, Nekrosen an älteren Pflanzenteilen, Rot-färbung an Stängel und Blättern, Roset-

tenbildung

Ca. 3-4 g/dt TM Gesamtpflanze

An älteren Blättern nahe der Blattbasis fahle bis weißgelbe, 2-3 cm breite chloro-tische Streifen, die sich zur Spitze in mehrere Streifen auflösen können

Ca. 0,6 g/dt Knolle

Blattdeformationen, „Farnblättrigkeit“,

Absterben der jüngs-ten Triebe, Zwerg-

wuchs

Ca. 0,8 g/dt Knolle Rübe + 1,6 g/dt Blatt

Gelbliche Verfär-bung, später weiße

Flecken in den Inter-kostalfeldern

3 - 4 g/dt Korn +2 - 3 g/dt Stroh

2 - 5 g/dt Korn

Verkürzte Internodien, hell- bis gelbgrüne

Interkostalchlorosen. Asymmetrische Blatt-spreiten. Ältere Blätter

eher betroffen als Jüngere.

ca. 5 g/dt TM Ge-samtpflanze

Düngeempfehlungen Boden: 2 - 10 kg Zn/ha** Blatt: 0,3 - 0,5 kg Zn/ha

Aus „Mikronährstoffe in der Landwirtschaft und im Gartenbau“: Herausgeber Industrieverband Agrar und Bundesarbeitskreis Düngung (durchschnittliche Empfehlungen der Bundesländer; Entzüge nach V. Fischer 1995). * Bei einer Bodendüngung zu Bor-bedürftigen Kulturen innerhalb der Fruchtfolge ist zu Getreide meist keine Bor-Düngung erforderlich. ** gemäß VDLUFA auf mittleren/schweren Böden höhere Bodengaben nötig (siehe Tab. 2-18)

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3 Stickstoff 3.1 Stickstoffdynamik im Boden und in der Pflanze Der überwiegende Teil des Stickstoffvorrates im Boden ist in organischer Form im Humus gebunden (pro ha ca. 5.000-15.000 kg N). Dieser Stickstoffvorrat wird durch Erntereste, Gründüngung, Leguminosen und Wirtschaftsdünger gespeist. Bevor der organisch gebunde-ne Stickstoff im Boden zur Ernährung der Pflanzen dienen kann, muss er von den Mikroor-ganismen abgebaut und mineralisiert werden. Bei der Mineralisierung entsteht zunächst Ammonium (NH4). Die Mineralisierung nimmt mit steigenden Temperaturen zu. Ihren Höhe-punkt erreicht sie in den Monaten Mai-Juli. Die Pflanzenwurzel kann Stickstoff nur in mineralischer Form als in Wasser gelöstes Ammo-nium (NH4) oder Nitrat (NO3) aufnehmen. Alle anderen Stickstoffverbindungen müssen daher zunächst in diese Formen überführt werden. Ammonium kann direkt von den Pflanzen auf-genommen oder an die Bodenteilchen (Ton, Humus) gebunden werden. Dadurch ist es we-nig mobil und nicht auswaschungsgefährdet. In der Regel wird jedoch das bei der Mineralisa-tion entstehende, wie auch durch die Düngung zugeführte Ammonium von den auch noch bei niedrigen Temperaturen aktiven Nitrosomonas- und Nitrobacterbakterien bei der Nitrifi-kation in Nitrat (NO3) umgewandelt. Die Pflanzen nehmen den überwiegenden Teil des Stickstoffs in Form von Nitrat auf. Nitrat liegt gelöst im Bodenwasser vor und kann nicht an die Bodenaustauscher gebunden werden. Es kann daher rasch zu den Pflanzenwurzeln transportiert werden, ist aber andererseits vor Verlagerungen in tiefere Bodenschichten und vor der Auswaschung nicht geschützt. Neben der Mineralisierung laufen im Boden auch Immobilisierungsprozesse ab, bei denen bereits mineralisierter Stickstoff wieder organisch gebunden wird. Außer durch organische und mineralische Düngung sowie der Stickstoffbindung durch Le-guminosen wird durch atmosphärische Deposition insbesondere Niederschläge Stickstoff in den Kreislauf eingetragen (siehe Abb. 3-1).

Abb. 3-1: Der Stickstoffkreislauf

Freisetzung

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• Mineralisierung/Mineralisation: Umwandlung des organisch gebundenen

Stickstoffs in Ammonium C NH2 C NH NH4

organisch.gebundenes.. N Amino-N Ammonium-N

• Nitrifikation: Umwandlung von Ammonium in Nitrat durch Nitrosomonas und

Nitrobacter

Nitrosomonas Nitrobacter NH4 N2O NO3

Ammonium Nitrit Nitrat Auf der anderen Seite entstehen Verluste durch:

• Denitrifikation: besonders bei mangelnder Durchlüftung (Staunässe, verdich-tete Böden). Dabei veratmen Mikroorganismen den Sauerstoff aus dem Nitrat.

NO3 N2O N2 Nitrat Lachgas elementarer Stickstoff

Das hierbei entstehende Lachgas hat eine sehr hohe Klimarelevanz. • Ammoniakverflüchtigung (NH3) bei und nach der Ausbringung von ammoni-

umhaltigen, organischen und mineralischen Düngern, insbesondere Harnstoff • Nitrat-Auswaschung in Abhängigkeit von Düngung, Bodenart und Standort

3.2 Stickstoffdüngung - Bodenprobenahmen und Bestimmung des N-Vorrates

im Boden Stickstoff ist der Nährstoff mit den größten Ertrags- und Qualitätseinflüssen. Das Zuviel an Stickstoff bewirkt wie auch das Zuwenig Mindererträge und Qualitätseinbußen. Die hohe Mobilität dieses Nährstoffes, insbesondere des Nitratstickstoffs, bringt es mit sich, dass die-ser Pflanzennährstoff auch bei Anwendung aller verfügbaren Maßnahmen der guten fachli-chen Praxis unvermeidbaren Verlusten unterliegt. Übersteigt die Stickstoffzufuhr den Pflan-zenbedarf erheblich, sind negative Folgen für die Umwelt insbesondere für das Grundwasser zu erwarten. Ziel der Stickstoffdüngung ist es die Höhe der Düngegabe in Abhängigkeit des aktuellen N-Angebotes des Bodens und der N-Nachlieferung aus verschiedenen Quellen an den Bedarf der Pflanzen anzupassen. Der Pflanzenbestand deckt seinen Stickstoffbedarf im wesentlichen:

- aus dem zu Vegetationsbeginn in der Wurzelzone vorhandenen mineralischen Stickstoff (Nmin),

- aus dem während der Vegetationsperiode durch Abbau von organischer Sub-stanz mineralisierten Stickstoff,

- durch den von Knöllchenbakterien gebundenen Luftstickstoff, - aus dem mit organischen und mineralischen Düngemitteln zugeführten Stick-

stoff Für einen ökonomisch und ökologisch sinnvollen Stickstoffeinsatz sind sowohl die absoluten Mengen der einzelnen Stickstoffgaben, als auch die sachgerechte Mengenverteilung wäh-rend der Vegetation entscheidend.

Page 39: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Die Düngeverordnung gibt vor, dass für Ackerland vor der Ausbringung von mehr als 50 kg N/ha und Jahr eine jährliche Ermittlung des im Boden vorhandenen Stickstoffs vorzuweisen ist. Hierzu erfolgt eine Bodenuntersuchung nach der Nmin-Methode oder es können Untersu-chungsergebnisse vergleichbarer Standorte herangezogen werden (z.B. NID). Beide Vorge-hensweisen informieren über die Menge und die Verteilung des pflanzenverfügbaren Stick-stoffs im durchwurzelbaren Bodenraum (0 - 30, 0 - 60 bzw. 0 - 90 cm). Die Bodenuntersu-chung nach Nmin eignet sich zur Feinsteuerung der Stickstoffdüngung, da sie das standort- und bewirtschaftungsspezifische N-Angebot des Bodens zu Vegetationsbeginn erfasst. Die Bodenprobennahme für die Bestimmung des N-Vorrates in Ackerböden (Nmin) soll im Frühjahr unmittelbar vor der ersten N-Düngegabe erfolgen, auch vor der Ausbringung orga-nischer Dünger. Die Probenahme erfolgt in Schichten von 30 cm Mächtigkeit bis zur durch-wurzelbaren Bodentiefe des Standortes, jedoch maximal bis 90 cm Tiefe. Ausführliche Hin-weise zur Probenahme und Probenbehandlung im Rahmen des Nitratinformationsdienstes (NID) finden sich im Anhang (Nr. 7.8). Unter Nmin sind die leicht löslichen Anteile an Nitrat und Ammonium im Boden definiert. In Baden-Württemberg wird bei der Untersuchung auf Nmin nur Nitrat untersucht, da der Gehalt an Ammonium abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. hohe Wirtschaftsdüngergaben) sehr gering ist und in der Regel vernachlässigt werden kann. Für die Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs ist der von den Pflanzen nutzbare Nitratstick-stoffvorrat relevant. Bei Kulturen mit geringer Durchwurzelungstiefe, wie beispielsweise Sommergerste und Kartoffeln wird deshalb nur der bis 60 cm Tiefe vorhandene Nitratstick-stoffvorrat angerechnet. Bei den anderen Ackerkulturen wird bei tiefgründigen Standorten der bis in 90 cm Tiefe vorhandene mineralische Stickstoff als pflanzenverfügbar angesehen. Auf Dauergrünland ist nach der Düngeverordnung keine N-Bestimmung vor der Düngung vorgeschrieben. Allerdings sind Betriebe die einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Ausbringung von bis zu 230 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf intensiv genutztem Grünland stellen, verpflichtet mindestens alle vier Jahre auf allen bewirtschafteten Flächen (Schlag/Bewirtschaftungseinheit > 1 ha) eine Bodenuntersuchung (mindestens 1 Probe je 5 ha) auf Stickstoff (für Grünland Gesamtstickstoff Ntotal) und Phosphat durchzufüh-ren. Für die Stickstoffbeprobung der Grünlandflächen sind die ersten 10 cm analog der Be-probungstiefe bei Grunduntersuchungen ausreichend. 3.3 Stickstoffdüngebedarfsberechnung für Ackerland Die Stickstoffdüngungsempfehlung in Baden-Württemberg nach dem NID bezieht sich auf den Gesamtpflanzenbedarf in Abhängigkeit des Ertrages abzüglich des pflanzenverfügbaren Stickstoffvorrat im Boden zu Vegetationsbeginn und des während der Vegetation noch frei-werdenden Stickstoffs. Um den Gesamtpflanzenbedarf und damit eine ordnungsgemäße Düngung richtig einzuschätzen ist das Ertragsziel hinsichtlich Menge und Qualität realistisch anzusetzen. Die Berechnung der gesamten Düngermenge kann nach verschiedenen Prinzipien und Me-thoden erfolgen. Düngeempfehlungen aufgrund von Bodenanalysen werden durch Messung des Nitratgehaltes im Frühjahr und nach der EUF-Methode erstellt. Beide Methoden sind in Baden-Württemberg anerkannt. Detailliert dargestellt wird im Folgenden nur die Berechnung des Düngebedarfs aufgrund der Bestimmung des Nitratgehaltes im Boden kurz vor der ers-ten N-Düngung im Frühjahr.

Im Rahmen des Nitratinformationsdienstes (NID) wird auf der Basis von Bodenunter-suchungsergebnissen auf Nitrat eine Düngeempfehlung erstellt, die auf den vom Landwirt angegebenen Schlagdaten (NID-Erhebungsformular im Anhang Nr. 7.8) beruht. Der NID teilt außerdem regelmäßig regional- und kulturartspezifische Nitratwerte als wichtige Orientierung für die Bemessung der N-Düngung mit.

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Es ist zweckmäßig, die Düngeberechnung durch eine Schlagbilanz während einer gesamten Fruchtfolge zu kontrollieren und die künftige Düngeplanung darauf auszurichten. Verfahren zur Berechnung des gesamten Stickstoff-Düngebedarfs für Acker-kulturen:

N-Bedarf = N-Entzugswert in kg N/dt Erntegut (Tab. 3-1)

x Ertragserwartung in dt/ha

+ Zuschlag für nicht erntefähige Restpflanze

(Raps 50 kg N/ha, restliche Ackerkulturen 20 kg N/ha)

abzüglich:

• pflanzennutzbarer Nitratstickstoffvorrat des Bodens im Frühjahr (Nmin-Untersuchung, NID)

• pflanzennutzbare N-Lieferung aus:

• Boden (Tab. 3-2 und Tab. 3-3)

• Ernteresten der Vorfrucht (Tab. 3-4)

• Zwischenfrüchten und N-Düngung ab Ernte Vorfrucht (Tab. 3-5)

• langjähriger organischer Düngung (Tab. 3-6)

= gesamter Stickstoff-Düngebedarf nach guter fachlicher Praxis (organisch und mineralisch)

Begrenzung durch Höchstdüngemenge (Tab. 3-1) beachten. Zulässige und empfohlene Mindestdüngemenge für Mineralboden 30 kg N/ha.

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Tab. 3-1: N-Entzüge im Erntegut mit max. Gesamtbedarf und Höchstdüngemenge

Fruchtart

N-Ent-zugswert1) (kg N/dt)

max. Gesamt- bedarf (kg N/ha)

Höchst- dünge- menge (kg N/ha)

Fruchtart

N-Ent-zugswert1) (kg N/dt)

max. Gesamt- bedarf (kg N/ha)

Höchst- dünge- menge (kg N/ha)

W-Weizen 12 % RP 2,21 240 200 W-Roggen 11 %RP 1,96 190 130 W-Weizen 14 % RP 2,51 260 200 S-Roggen 11 % RP 1,96 180 110 W-Weizen 16 % RP 2,81 270 200 Dinkel, mit Spelz 2,10 190 120 Durum 2,66 230 160 Triticale 13 % RP 2,24 220 150 S-Weizen 14 % RP 2,51 250 180 Hafer 11 % RP 2,06 190 110 S-Weizen 16 % RP 2,81 250 200 Winterraps 4,54 2302) 1702) Wintergerste 13 % RP 2,14 210 150 Sommerraps 4,54 210 140 S-Futtergerste 13 % RP 2,19 200 110 Frühkartoffeln 0,55 240 160 Braugerste 10 % RP 1,73 160 90 übrige Kartoffeln 0,45 220 140 Silomais 33 % TS 0,45 310 180 Zuckerrüben 0,46 270 120 Körnermais 10 % RP 2,28 290 180 Futtermassenrüben 0,24 290 170 Körnermais, beregnet 2,28 320 200 Sonnenblumen 4,91 190 80 Energiemais 30 % TS 0,41 330 200 Erbsen 5,10 Ganzpfl. Getreide (Äh-renschieben) 20 % TS

0,25 110 90 Weidelgras 20 % TS 0,48

Ganzpfl. Weizen (Milch- bis Teigreife) 35 % TS

0,49 230 180 Kleegras, 50 % Grasanteil 20 % TS

0,52

1) TS-Gehalte (%) im üblichen Zustand, d.h. Getreide und andere Körnerfrüchte bei 86 % TS, Raps und Sonnen-blumen bei 91 % TS, die Entzugswerte für Kartoffeln, Rüben und Futterpflanzen beziehen sich auf die Frisch-masse. Der „N-Entzugswert“ ist eine rechnerische Größe, aus der sich durch Multiplikation mit dem erwarteten Ertrag und Hinzurechnen eines Zuschlages für nicht erntbare Restpflanzen, der Gesamt-N-Bedarf ergibt.

2) In den Vergleichsgebieten Baar, Neckar-Nagoldgebiet, Oberland, Bessere Alb, Hohenlohe und Westlicher Bodensee 260 bzw. 190 kg N/ha. Bei Leguminosen und Kleegras bis 50 % Grasanteil wird der N-Bedarf durch die Luftstick-stoffbindung gedeckt, d.h. diese Kulturen bekommen keine N-Düngungsempfehlung, da sie ihren N-Bedarf selbst decken können. Bei allen Ackerkulturen muss der N-Bedarf bei sehr hohen Erträgen durch Höchstwerte begrenzt werden, da sich dann das Korn : Stroh- bzw. Rüben : Blatt-Verhältnis verengt. 3.3.1 Stickstoffnachlieferung des Bodens bzw. des Standorts Die jährliche Mineralisationsrate ist u. a. abhängig von der Temperatur, der Durchlüftung, der Bodenfeuchte und der angebauten Kultur. Da es momentan für die Praxis keine geeignete Bodenuntersuchungsmethode gibt, welche die Stickstoffmineralisation während der Vegeta-tionsperiode im Voraus ausreichend erfasst, muss die Mineralisation anhand von Standortei-genschaften, Erfahrungswerten und Versuchsergebnisse abgeschätzt werden (Tab. 3-2). Die jährliche Mineralisationsrate schwankt zwischen 0 - 10 % und beträgt unter Normalbe-dingungen durchschnittlich 1,5 % des organisch gebundenen Stickstoffs. In einem Mineral-boden mit einem Humusgehalt von 2 % (1,2 % C) in der Krume und einem C/N-Verhältnis von 10 zu 1 enthalten die oberen 30 cm dieses Bodens zum Beispiel ca. 4.700 kg Gesamt-N/ha. Bei der jährlich unterstellten Mineralisationsrate von 1,5 % liefert dieser Mineralboden 70 kg N/ha und Jahr. Für die Düngebedarfsberechnung ist die Menge an pflanzenverfügbarem Stickstoff maßge-bend, welche zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des Nmin-Vorrats zum Düngetermin im Frühjahr bis zur Ernte vom Boden nachgeliefert wird. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anhaltswerte für die mittlere pflanzennutzbare N-Menge aufgeführt.

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Tab. 3-2: Pflanzennutzbare N-Lieferung des Bodens in kg N/ha zwischen Frühjahr

und Ernte in Abhängigkeit von der Kultur und den Standortverhältnissen Mineralböden

Standortverhältnisse Organische

Böden Kulturart

günstigAZ > 60

mittel AZ 40- 60

ungünstigAZ < 40

Anmoor Moor

Weizen, Durum, Triticale 10 0 0 10 30 Wintergerste 30 20 10 30 50 übriges Getreide 20 10 0 20 40 Raps 40 30 20 40 60 Sonnenblumen, Lein 60 50 40 60 80 Kartoffeln 50 40 30 50 70 Zuckerrüben 100 80 60 100 120 Futterrüben 80 60 40 80 100

Die N-Lieferung des Bodens ist abhängig von der jeweils angebauten Kulturart und den Standortverhältnissen. Diese werden aufgrund der Ackerzahl eingestuft. Die wichtigen Standortfaktoren Bodenart, Bodenentstehung und Zustandsstufe, Gründigkeit und Klimaver-hältnisse sind hier mit einbezogen. Bei speziellen, regionalen Boden - und Standortverhältnissen mit starken Abweichungen sind in der Beratungsarbeit die Erfahrungen vor Ort zu berücksichtigen. Mit hohen N-Lieferungsraten ist zu rechnen:

- auf guten Standorten mit hohen Humusgehalten und guter Bodengare - auf warmen Standorten mit hohen Gesamtstickstoffgehalten oder - bei engem C/N-Verhältnis - wenn trotz ordnungsgemäßer N-Düngung die Nitratgehalte des Bodens im Herbst

ständig erhöht sind - auf Moorböden

Durch intensive Bodenbearbeitung wird die Mineralisierung entwässerter Moorböden durch den mikrobiellen Torfabbau stark gefördert. Moorböden liefern nach Abzug der Denitrifikation wesentlich höhere Stickstoffmengen als Mineralböden (100 - 200 kg N/ha und Jahr, teilweise sogar mehr). Mit niedrigen N-Lieferungsraten ist zu rechnen:

- auf flachgründigen, schlechteren, ärmeren Standorten - auf untätigen, schweren Böden - auf kalten Standorten (auch bei höheren Humusgehalten z.B. auf der Schwäbischen

Alb) Anhand von Vergleichsflächen und zahlreichen Feldversuchen wurde die N-Lieferung des Bodens in Abhängigkeit der jeweiligen Kultur ermittelt. Unter sommerannuellen Kulturen mit langer Vegetationsdauer, wie Mais und Rüben, liefert der Boden mehr pflanzennutzbaren Stickstoff und die Kulturen können diesen besser nutzen. Der Grund für die höhere Stick-stofflieferung liegt bei diesen Kulturen an der längeren Vegetationsdauer mit Nutzung der Hauptmineralisierungsphase durch gleichzeitig hohen N-Bedarf der Kulturpflanzen und bes-sere Mineralisationsbedingungen durch Bodenbedeckung und feuchteres Mikroklima. Da bei Mais die N-Lieferung des Standortes auf Grund der zur Maisaussaat höheren Boden-temperaturen etwas anders verläuft, als bei den anderen Ackerkulturen, sollte die Nmin-Probenahme zwischen Mitte/Ende April (zur Saat) oder bis Ende Mai /Anfang Juni (6-Blatt-Stadium) erfolgen. Die zeitlich gestaffelten Werte für die N-Lieferung des Bodens sind in Tab. 3-3 zu entnehmen.

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Tab. 3-3: Pflanzennutzbare N-Lieferung des Bodens für Mais, zwischen Probenahme

und Ernte N-Lieferung in kg N/ha für Probenahmetermin

Standortverhältnisse Ende März Mitte April Ende April Mitte Mai Ende Mai Anfang Juni Mineralböden mit Ackerzahl größer 60 80 70 60 50 40 30 Ackerzahl 40 - 60 70 60 50 40 30 20 Ackerzahl kleiner 40 60 50 40 30 20 10 Organische Böden Anmoor 90 80 70 60 50 40 Moor 110 100 90 80 70 60

Beim Anbau von Mais ist bei der N-Lieferung des Bodens der Probenahmetermin der Nmin-Untersuchung zu berücksichtigen. In Problem - und Sanierungsgebieten nach der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung für Wasserschutzgebiete) ist für Mais die späte Nmin-Methode, ab 4-Blattstadium, vorgeschrieben. Tab. 3-4: Pflanzennutzbare N-Lieferung aus Ernteresten der Vorfrucht (Hauptfrucht

des Vorjahres) N-Lieferung in kg N/ha

Vorfrucht bzw. Erntereste Normale Probe-nahme

Späte Nmin-Methode*

Getreide, Kartoffeln, Lein, Sonnenblumen, Silomais 0 0

Körnermais, Raps, einjähriges Weidelgras, Rotationsbrache ohne Leguminosen 10 10

Rübsen, Senf, Futterrübe (Blatt verblieben), Feldgras, mehrjähriges Weidelgras 20 10

Körnerleguminosen, Zuckerrübe (Blatt verblieben), Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen, Gemüse 30 20

mehrjährig begrünte Flächen (Wechselgrünland, Dauerbrache) 40 30

* Bodenprobenahme ab etwa Mitte Mai (genauer Termin wird pro Vergleichsgebiet jährlich neu festgelegt)

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Tab. 3-5: Pflanzennutzbare N-Lieferung in kg N/ha aus Zwischenfrüchten sowie aus

organischen oder mineralischen Stickstoffgaben nach der Hauptfruchternte des Vorjahres

keine N-Düngung Mineraldüngung oder Gülle

Festmist oder sonst. organ. Dünger

Bewirtschaftungsverhältnisse

Normale Probe-nahme

Späte Nmin-Meth*

Normale Probe-nahme

Späte Nmin-Meth.*

Normale Probe-nahme

Späte Nmin-Meth.*

ohne Zwischenfrucht Herbstdüngung zur Winterung 0 0 20 20 30 30 Stickstoffgabe zur Strohrotte 0 0 20 10 20 10 mit Zwischenfr. Nichtleguminosen abgefahren 0 0 10 0 20 10 Einarbeitung im Herbst 10 0 20 10 30 15 Einarbeitung im Frühjahr 20 10 30 20 40 20 mit Zwischenfrucht Leguminosen abgefahren 20 0 (20) (10) (20) (10) Einarbeitung im Herbst 30 10 (30) (15) (30) (15) Einarbeitung im Frühjahr 40 30 (40) (30) (40) (30)

Für die N-Lieferung aus Ernteresten der Vorfrucht (Tab. 3-4) und aus Zwischenfrüchten (Tab. 3-5) sowie aus organischer und mineralischer Düngung nach der Hauptfruchternte des Vorjahres werden in der Summe höchstens 40 kg N/ha angerechnet. In Betrieben mit hohem Viehbesatz, aber auch durch einseitig starke Begüllung oder organi-sche Düngung hofnaher Flächen sind die Böden oft mit Stickstoff angereichert. Diese Böden können in einer Tiefe bis 90 cm Gesamtstickstoffmengen bis 22.000 kg N/ha enthalten und über 200 kg N/ha und Jahr mineralisieren. Aus diesem Grund muss die zusätzliche N-Lieferung des Bodens nach langjähriger organischer Düngung (mindestens 5 Jahre) bei der Ermittlung des N-Düngebedarfs berücksichtigt werden (Tab. 3-6). Tab. 3-6: Zusätzliche pflanzennutzbare N-Lieferung des Bodens im Ackerbau nach

langjähriger organischer Düngung Viehbesatz in GV/ha (schlagbezogen) N-Lieferung in kg N/ha

Rinder/Schweine/ Gemischt/Sonstige Geflügel Normale Probenahme Späte Nmin-Methode*

< 1 < 0,5 0 0 1 - 2 0,5 - 1 10 0 2 - 3 1 - 1,5 20 10

größer 3 größer 1,5 30 20 * Bodenprobenahme ab etwa Mitte Mai je nach Gebiet (ab 4-Blatt-Stadium des Maises)

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Vorlage zur Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs für Ackerkulturen Kultur

Stickstoffbedarf kg N/ha

Ertragserwartung (dt/ha)

N-Entzugswert x

N-Entzug =

Zuschlag für nicht erntbare Restpflanze 1) +

Stickstoffbedarf =

Nmin- Bodenvorrat im Frühjahr – N-Lieferung des Bodens –

aus Ernteresten der Vorfrucht

– aus Zwischenfrüchten und aus organischer oder mineralischer N-Düngung ab Ernte der Vorfrucht

aus langjähriger organischer Düngung –

1) Für Raps 50 kg N/ha, restliche Ackerkulturen 20 kg N/ha Beispielsrechnung auf http://www.ltz-augustenberg.de Seite NID: Düngeberechnung Acker- und Sonderkulturen.pdf Herausgeber: LTZ Augustenberg, Außenstelle Forchheim, Kutschenweg 20, 78287 Rheinstetten, Tel. 0721/9518-30, Fax 0721/9518-202,

E-mail: [email protected] Bearbeitung: Sabine Grimm Internet: http://www.ltz-augustenberg.de

N-Düngung nach guter fachlicher Praxis = (organisch und mineralisch)

Begrenzung durch Höchstdüngemenge =

Die Ernteentzüge und Höchstdüngermenge der Kulturen können aus Tabelle 3-1 entnommen werden. Die N-Lieferungen können aus den Tabellen 3-2 bis 3-6 entnommen werden. Die so ermittelte N-Düngemenge kann in verschiedenen mineralischen oder in organischen Formen (siehe Kap. 4.3 & 7.2) ausgebracht werden. Prinzipiell haben Nitratdünger die schnellste Wirkung.

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Die über Mineraldünger ausgebrachten Stickstoffmengen sind im Anwendungsjahr vollständig anzu-rechnen. Bei den organischen Düngern gestaltet sich das etwas anders. Dies wird in Kapitel 4 näher erläutert. 3.3.2 Stickstoffbedarf im Herbst Bei der Ausbringung der Düngemittel sind der aktuelle Stickstoffbedarf der zu düngenden Kultur und die Düngewirksamkeit der eingesetzten Stoffe zu berücksichtigen (§ 3 DüngeVO). Allgemein gültige Aussagen zum aktuellen Düngebedarf an Stickstoff im Herbst sind nicht möglich, da dieser von den jeweiligen Standorten und Witterungsbedingungen bestimmt wird und demzufolge beträchtlich schwanken kann. Einen Anhaltspunkt für den Düngebedarf liefert die von den angebauten Fruchtarten im Herbst bis zum Wintereintritt aufgenommene Stickstoffmenge. Die für eine gute Entwicklung notwendige Stick-stoffaufnahme und der Verlauf bei Wintergetreide und bei Winterraps sind in Abb. 3-2 dargestellt. In Abhängigkeit vom Standort und den Wachstumsbedingungen ergeben sich zwischen den Jahren ent-sprechende Abweichungen.

Abb. 3-2: Verlauf der N-Aufnahme der Winterungen bis zum Eintritt der Vegetationsruhe

(Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft; www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1887.htm)

Bei einer normalen Herbstentwicklung der Kulturen ist mit nachfolgenden N-Aufnahmen zu rechnen. Tab. 3-7: N-Aufnahme unterschiedlicher Fruchtarten im Herbst bis Wintereintritt

Fruchtarten N-Aufnahme in kg N/ha Wintergerste 30 - 50

Winterroggen, Triticale 30 - 50

Winterweizen 10 - 30

Winterraps 50 - 80

Feldgras 40 - 70 Quelle: Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft;www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1887.htm Zur Gründüngung angebaute Zwischenfrüchte wie z.B. Phacelia, Ölrettich und Senf können, wenn sie zeitig ausgesät werden und reichlich Biomasse im Herbst bilden, durchaus mehr als 100 kg/ha Stick-stoff aufnehmen.

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Bei der Kalkulation des N-Düngebedarfs sind neben der herbstlichen Stickstoffaufnahme der ange-bauten Fruchtart vor allem die von der Vorfrucht stammenden Nmin-Reste und der im Herbst minerali-sierte Stickstoff zu beachten. So ist eine hohe N-Bereitstellung aus dem Bodenvorrat im Spätsommer und Herbst zu erwarten bei:

• Vorangegangener Vorsommer- bzw. Sommertrockenheit, die zu einer schlechten Stickstoff-verwertung, vor allem von Stickstoffspätgaben, durch die Vorfrucht geführt hat,

• Vorfrüchten mit erhöhten N-Resten nach der Ernte (z.B. Frühkartoffeln, Winterraps, Legumi-nosen, begrünte Brache),

• Fruchtbaren Böden in gutem Kulturzustand, • Langjähriger regelmäßiger organischer Düngung in der Fruchtfolge • Günstigen Witterungsbedingungen im Sommer und Herbst (feucht und warm), • Intensiver, die Stickstoffmineralisierung fördernde Bodenbearbeitung.

Die zu erwartende N-Mineralisierung in der Zeit nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum Winter liegt häufig in einem Bereich von 20 - 50 kg N/ha. Dem zufolge ist für die meisten Winterungen insbeson-dere Wintergetreide eine Düngung im Herbst nicht notwendig (Tab. 3-7). 3.3.3 Verteilung der Düngermengen Eine Stickstoffdüngung im Herbst zu Winterungen ist im Normalfall nicht erforderlich (siehe 3.3.2). Die im Boden vorhandenen Reststickstoffmengen ermöglichen eine ausreichende Vorwinterentwick-lung. Nur bei ungünstigen Bedingungen, wenn z.B. große unzersetzte Strohmengen vorhanden sind oder eine schlechte Bodenstruktur vorliegt, ist eine Andüngung im Herbst zu empfehlen. Die Dünger-menge, die maximal 40 kg anrechenbaren Stickstoff betragen sollte, ist im Frühjahr zur Hälfte auf die Gesamtdüngermenge anzurechnen. Die Höhe der ersten Düngergabe wird nach der Nmin-Methode an Hand von Sollwerten für die erste Gabe bestimmt und auf den NID-Attesten als Düngung zur 1. Gabe ausgewiesen. Der Sollwert für die erste Gabe bezeichnet die Menge an leicht löslichem Stickstoff, die den Pflanzen im Frühjahr zur Verfügung stehen muss, damit der standorttypische Optimalertrag erreicht wird. Der gefundene lösliche N-Anteil im Boden muss auf diesen Sollwert aufgedüngt werden.

Erste Düngergabe gleich N-Sollwert minus Nitrat im Frühjahr Die in Tab. 3-8 zusammengestellten Sollwerte für die erste Gabe beziehen sich nur auf das Nitrat von 0 - 60 cm Tiefe, weil die meisten Kulturen den Nitratstickstoff in 60 - 90 cm Tiefe erst zu einem späte-ren Zeitpunkt nutzen können. Dieser fließt deshalb in die Berechnung der Gesamtdüngermenge ein. Die nach dem Sollwertprinzip ermittelte erste Düngergabe darf die zuvor berechnete Gesamtdünger-menge (Tab. 3-8) und Maximalmengen (Tab. 3-8) nicht überschreiten. Versuche und Erfahrungen haben gezeigt, dass auch bei sehr hohen Nitratwerten im Frühjahr Min-destdüngermengen zu einer besseren Bestandsentwicklung, Durchwurzelung, höheren Erträgen und damit insgesamt zu einer besseren N-Ausnutzung führen. Es wird deshalb zu allen Kulturen eine Mindestandüngung von ca. 30 kg N/ha empfohlen.

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Tab. 3-8: N-Sollwerte zur Frühjahrsdüngung (0-60 cm Tiefe), Höchstwert für Gesamtbedarf

und Mindest- und Höchstdüngemengen für die gesamte N-Düngung in kg N/ha Kultur

Höchstwert für max. Gesamt- bedarf 2)

Sollwert (0-60 cm)

Mindest- dünger- menge1)

Höchst- dünger- menge3)

Winterweizen 12 % RP 240 100 30 200

Winterweizen 14 % RP 260 100 60 200

Winterweizen 16 % RP 270 100 60 200

Durum 15 % RP 230 100 60 160

Winterroggen 11 % RP 190 80 30 130

Sommerroggen 11 % RP 180 80 30 110

Wintergerste 13 % RP 210 90 30 150

Braugerste 10 % RP 160 110 30 90

Sommerfuttergerste 13 % RP 200 110 30 110

Hafer 11 % RP 190 90 30 110

Triticale 13 % RP 220 90 30 150

Winterraps 2304) 140 30 1704)

Sonnenblumen 190 100 30 80

Zuckerrüben 270 120 30 120

Futtermassenrüben 290 120 30 170

Frühkartoffeln 240 180 30 160

Kartoffeln 220 180 30 140

Körnermais 10 % RP 290 - 30 180

Silomais 33 % TM 310 - 30 180 1) für Mineralböden; Moorböden: keine N-Düngung 2)

Bei sehr hohen Erträgen verengt sich das Korn : Stroh- bzw. Rüben : Blatt-Verhältnis etc., so dass der Gesamtbedarf begrenzt werden muss.

3) Bei sehr günstigen Ertragsverhältnissen sind die N-Lieferung des Bodens höher und die N-Gehalte in den Pflanzen gerin-ger, so dass die angegebenen Höchstmengen für die Düngung ausreichen.

4) In den Vergleichsgebieten Baar, Neckar/Nagold/ Schwarzwaldrand, Oberland, bessere Alb, Hohenlohe und Westlicher Bodensee 260 kg N/ha Gesamtbedarf; 190 kg N/ha Höchstdüngebedarf.

Die Nmin-Methode zur Bemessung der ersten Düngergabe eignet sich besonders für tiefgründige, mitt-lere und mittelschwere bis schwere Böden. Auf untätigen, schweren Böden und in klimatisch kühleren Regionen ist eine stärkere Andüngung zu empfehlen.

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Der Sollwert zur Frühjahrsdüngung (kg N/ha) ist bei folgenden Bedingungen mit Zu- oder Ab-schlägen zu versehen:

Umstände *)

kg N/ha

Kaltes, nasses Frühjahr + 20

organische Düngung (auch Gründüngung) im Herbst und zu kalter oder trockener Winter für eine ausreichende Umsetzung

- 20

gute Bodengare - 10

schlechte Bodengare + 10

Winterraps, Wintergerste und Winterroggen:

• gesunde gut entwickelte Bestände, hohe Triebzahl

• schlecht und schwach entwickelte Bestände

- 15

+ 15

Winterweizen und Wintertriticale:

• Saatzeit Oktober

• Saatzeit Dezember

- 10

+ 10 *) Die maximalen Zu- und Abschläge betragen in der Summe + 30 bzw. - 30 kg N/ha

Die Nmin-Methode ersetzt nicht die intensive Beobachtung der Pflanzenbestände im

Frühjahr und entbindet nicht von der Denkarbeit zur Bemessung der richtigen Düngung.

Die weitere Aufteilung der N-Düngung richtet sich nach Bestandsentwicklung, Sorte, Produktionsziel etc. (Tab. 3-9). Generell soll die Höhe der Teilgaben bei Verwendung schnell wirksamer N-Dünger bei allen Kulturen auf leichten oder auswaschungsgefährdeten Böden maximal 50 kg N/ha und auf mittleren und schwe-ren Böden maximal 80 kg N/ha betragen. Kartoffeln erhalten aus technischen und Qualitätsgründen die gesamte Stickstoffdüngermenge zum Pflanztermin. Auf leichteren oder auswaschungsgefährde-ten Böden sollten aber auch hier maximal 100 kg N/ha in einer Gabe gedüngt werden. Gegebenen-falls sind langsam lösliche N-Düngerformen zu verwenden. Zu den langsam wirkenden N-Düngern zählen stabilisierten N-Dünger. In diesen Düngerformen ist die Umwandlung von Ammonium zu Nitrat durch Zusatz von Nitrifikationshemmstoffen (N-Stabilisatoren) deutlich verzögert. Dadurch ist der Stickstoff vor Verlagerung und Auswaschung geschützt. Durch diese Stabilisatoren können Stickstoffgaben zusammengefasst und zeitlich vorverlegt werden. Sehr langsam wirken Depot- oder Langzeitdünger. Diese Stickstoffdünger weisen besondere organi-sche Bindungen auf oder enthalten besondere Zusätze oder Hüllen, wodurch die N-Verfügbarkeit nur sehr langsam abläuft.

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Tab. 3-9: Einfluss der Stickstoffdüngung bei Getreide auf die Ertragsbildung bei

Getreide

Düngung

Wirkung

Die 1. Gabe zu Vegetationsbeginn (BBCH1)bis 21) bzw. zur Saat

fördert Bestockung, fördert Entwicklung der jungen Ährenanlagen

Die 2. Gabe zu Ende Besto-ckung/Schoßbeginn (BBCH 29/30)

verhindert Reduktion der Anzahl der Bestockungstriebe und der Blütchen pro Ähre, wichtig für Bestandesdichte und Kornzahl pro Ähre

Die 3. Gabe Stickstoffspätdüngung: Ertragsdüngung (BBCH 37 - 39) Qualitätsdüngung (BBCH - 51)

sichert Kornzahl pro Ähre und Tausendkorngewicht und damit den Ertrag; Erhöhung des Rohproteingehaltes bei Qualitätsweizen

1) BBCH = Entwicklungsstadium Auch bei Mais soll zur Verbesserung der N-Ausnutzung und Vermeidung der N-Verlagerung auf leichten oder auswaschungsgefährdeten Böden eine Aufteilung der N-Düngung vorgenommen wer-den. Zur Sicherstellung des N-Bedarfs bis zum 4 - 6 Blattstadium sind ca. 40 kg N/ha, am besten als Unterfußdüngung ausreichend. Die Unterfußdüngung muss auf die Gesamtdüngermenge angerech-net werden. Es sollten Reihendüngerstreuer Verwendung finden, da bei einer Flächendüngung die Nährstoffe zwischen den Reihen nicht ausreichend verwertet werden. Wertvolle Hilfestellung bei der Bemessung der Düngungshöhe und des Zeitpunktes der Teilgaben gibt auch der Chlorophyllmeter oder N-Tester; bei diesem Schnelltest lässt sich der N-Versorgungszustand der Pflanzen während der Vegetationsperiode ermitteln. Sehr einfach und bewährt ist die Anlage eines Düngefensters. Hierbei erhält bei jedem Düngetermin ein kleines Teilstück durch schnelleres Fahren 20 - 30 kg N/ha weniger Stickstoff. An der Entwicklung der Kultur auf diesem Teilstück kann beobachtet werden, ob und in welcher Höhe noch weitere Dün-gergaben erforderlich sind. Eine technische Möglichkeit stellt der Hydro-N-Sensor dar. Der N-Sensor ermittelt über Chlorophyll und Biomassemessungen den aktuellen Ernährungszustand der Pflanzen teilflächenspezifisch und zeigt gut und schlecht versorgte Teilbereiche auf. Diese Teilbereiche können dann separat gedüngt werden. 3.3.4 Auswahl der Stickstoffdünger Die Auswahl der Stickstoffdünger erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten: − Nährstoffform: Nitrat- und Ammonium-N werden annähernd gleich gut von den Pflanzen verwer-

tet, wenn der pH-Wert des Bodens nicht zu niedrig ist. Viele N-Dünger wirken physiologisch sauer, Kalkstickstoff und Kalksalpeter sind aufgrund ihrer Kalkwirkung auf saueren Böden günstiger.

− Schnelligkeit der Wirkung: Sofort wirksam sind Nitratdünger oder AHL und Harnstofflösungen als

Blattdünger (Vorsicht: Verätzungsgefahr!), mäßig schnell wirken Ammoniumdünger, langsam wir-kend sind stabilisierte N-Dünger. Durch den Einsatz von Düngern mit Nitrifikationshemmern lässt sich die Umwandlung von Ammonium in Nitrat verzögern. Harnstoff kann bei hohen Temperaturen (> 15 °C) innerhalb von 24 Stunden wirken, bei niedrigen Temperaturen ist die Wirkung bedeutend langsamer.

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− N-Verluste: Nitrat unterliegt bei fehlendem Pflanzenwachstum besonders auf leichten Böden der

Auswaschung. Gasförmige Ammoniakverluste können bei ammonium- (verstärkt in Böden über pH 7.5) und harnstoffhaltigen Düngern entstehen. Sie betragen bis zu 40 %, wenn dieselben nicht in den Boden eingearbeitet werden. Verluste durch Denitrifikation entstehen bei Luftmangel in ver-dichteten Böden.

− Nebenwirkungen: Ammoniumsulfat, Ammonsulfatsalpeter, sowie Alzon, Basammon und einige

Mehrnährstoffdünger enthalten Schwefel. Kalksalpeter, Kalkstickstoff u.a. bringen zusätzlich Kalk und einige auch Magnesium in den Boden. Beim Kalkstickstoff treten außerdem herbizide und fun-gizide Nebenwirkungen durch Cyanamid auf. Alle N-Dünger können zur Erhöhung der biologi-schen Aktivität im Boden mit Auswirkung auf die gesamte Nährstoffdynamik führen.

3.4 Stickstoffdüngung auf Grünland Die Stickstoffdüngung beeinflusst hauptsächlich den Mengenertrag und den Anteil der Gräser im Pflanzenbestand. Die erforderliche Höhe richtet sich nach der vom Pflanzenbestand verwertbaren Stickstoffmenge, die sich mit Beziehung zur jahreszeitlichen Ertragsentwicklung u.a. aus der Häufig-keit der Nutzung ergibt (Tab. 3-10). Ein Teil des Stickstoffbedarfs wird durch die Standortlieferung abgedeckt. Dieses pflanzen-verfügbare N-Angebot muss deshalb bei der Düngeberechnung vom Stickstoffbedarf abgezogen werden. Die Standortlieferung (Tab. 3-10) umfasst:

• symbiontisch (Knöllchenbakterien an Leguminosenwurzeln) und asymbiontisch (durch freile-bende Mikroorganismen) gebundenen Stickstoff,

• mineralisierten Stickstoff aus dem Humuskörper und • Stickstoffeintrag aus der Luft.

Die Höhe der N-Lieferung des Standortes wird sehr stark von Jahreswitterung und Standort beein-flusst. Demnach wird auf Standorten mit hohen Niederschlägen und höheren Temperaturen während der Vegetationsperiode mehr Stickstoff mineralisiert. Von dem Stickstoff, der in organischen Verbin-dungen im Boden vorliegt, werden jährlich unter Grünland ca. 1 - 2 % in die mineralische Form um-gewandelt. Bemessung der Stickstoffgaben Der Stickstoffdüngebedarf nach guter fachlicher Praxis wird wie nachfolgend beschrieben ermittelt: Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs auf Grünland:

N-Entzug (kg N/ha) (= Ertragserwartung dt TM/ha) * spez. N-Entzug in kg N/dt TM)

- pflanzenverfügbares N-Angebot (kg N/ha)

= N-Düngebedarf (kg N/ha)

Falls keine konkreten, betriebsspezifischen Zahlen für den zu erwartenden TM-Ertrag zur Verfügung stehen, sind die Werte aus Tab. 3-10 und Tab. 6-2 zu verwenden.

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Günstige und ungünstige Standorte Auf Standorten mit günstiger Ertragslage ist die Biomasseproduktion hoch, so dass mindestens zweimal genutzt werden sollte. Standorte mit ungünstiger Ertragslage sind durch mindestens eines der folgenden Merkmale ge-kennzeichnet:

- Höhenlage von über 700 m ü. NN, - stark ausgeprägte Trockenperioden, - starke Hängigkeit, - jährl. Niederschlagsmenge unter 700 mm, - Flachgründigkeit, - Sand, anlehmiger Sand, lehmiger Sand

Tab. 3-10: Nutzungs- und standortabhängiger N-Düngebedarf von Grünland

Nutzungs- häufigkeit

Ertrags-ziel

(Netto) *

N-Entzug Standort-lieferung

Mineralbö-den

N-Düngebedarf Mineralböden

N-Dünge-bedarf

Anmoor und

Moor ** dt TM/ha kg N/dt TM kg N/ha kg N/ha kg N/ha kg N/ha Günstige Ertragslage 2 Nutzungen 60 1,6 95 40 55 0

3 Nutzungen 75 2,2 165 45 120 20

4 Nutzungen 90 2,7 245 50 195 95

5 Nutzungen 110 2,8 305 60 245 145

6 Nutzungen 120 2,9 350 60 290 190

Ungünstige Ertragslage

1 Nutzung 40 1,3 50 30 20 0

2 Nutzungen 55 1,8 100 30 70 0

2-3 Nutzungen 65 1,9 125 40 85 0

3 Nutzungen 70 2,2 155 40 115 15

3-4 Nutzungen 80 2,4 190 45 145 45

* Nettoertrag = Bruttoertrag abzüglich auf der Fläche verbleibender Bröckelverluste ** bei anmoorigen und moorigen Böden ist eine Standortlieferung von zusätzlich 100 kg N/ha anzusetzen

Stickstoffdüngung von Weiden Nährstoffe, die während der Beweidung als Exkremente auf die entsprechenden Flächen zurückflie-ßen, müssen in jedem Falle bei der Ermittlung der Düngemenge berücksichtigt werden. Allerdings ist der Wirkungsgrad aufgrund ungleicher Verteilung recht gering. Bei anteiliger Schnittnutzung sind für diese die Werte gemäß Tab. 3-10 anzusetzen. Um möglicherweise auftretende, punktuelle Auswaschungsverluste bei Beweidung infolge der unre-gelmäßigen Verteilung der Exkremente zu vermindern, empfehlen sich Pflegemaßnahmen, wie Mul-chen oder Abschleppen zur Verteilung der Fladen unmittelbar nach dem Abtrieb der Weidetiere.

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3.5 Stickstoffdüngung in Wasserschutzgebieten Wird die Düngung nach den vorliegenden Beratungsgrundlagen streng bedarfsgerecht durchgeführt sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen wasserschutzgemäße Düngung weitgehend erfüllt. Darüber hinaus sind nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom 20. Februar 2001 zum Schutz vor Nitrateinträgen in das Grundwasser bestimmte weitergehende Aus-bringungsverbote in den verschiedenen Wasserschutzgebietskategorien (Normalgebiet, Problemge-biet und Sanierungsgebiet) zu berücksichtigen (Tab. 3-11). Ferner sind zahlreiche weitere Auflagen zu berücksichtigen, die insbesondere auch nach der Nitratauswaschungsgefährdung der Böden (A-Böden, B-Böden) gestaffelt sind. So dürfen z.B. in Problem- und Sanierungsgebieten die Einzelgaben auf A-Böden (auswaschungsgefährdete Böden, Anmoor- und Moorböden) 50 kg N/ha bzw. bei lang-sam wirkenden Düngern (z.B. Gülle, Festmist) 80 kg N/ha und auf B-Böden 80 kg N/ha bzw. bei lang-sam wirkenden Düngern 100 kg N/ha nicht überschreiten. Aufgrund der starken Differenziertheit der SchALVO-Auflagen zur N-Düngung ist eine detaillierte Dar-stellung in den vorliegendem Beratungsgrundlagen nicht möglich. Die Vorgaben zum Ackerbau und Grünland sind im SchALVO-Merkblatt Nr. 20 (4.Auflage, Dezember 2008) zusammengestellt und zu beachten. Detaillierte Informationen zu einzelnen Ackerbaukulturen (Mais, Raps, Kartoffeln, Tabak, Sommer- und Wintergetreide) und den Sonderkulturen (Obstbau, Reben, Spargel, Gemüsebau, Weinbau, Baumschulen, Zierpflanzenbau) stehen im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung BW als „Kurzinformationen zur SchALVO“ zur Verfügung. Tab. 3-11: Verbotszeiträume (Sperrfristen) für N-haltige Düngemittel Generelle Sperrfrist nach DüngeV0 innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten

Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff (z.B. Gülle, Jauche, Gärreste, Geflügelkot) ausgenommen Festmist (§ 4 Düngeverordnung)

Ausbringungsverbote:

Acker: 1.November - 31.Januar

Grünland: 15.November-31.Januar Allgemeine Verbotszeiträume in Wasserschutzgebietszone II Gülle, Jauche, Silagesickersaft u.ä., Sekundärrohstoffdünger ausgenommen rein pflanzlicher Herkunft ganzjähriges Ausbringungsverbot

Festmist auf A-Böden (auswaschungsgefährdete Böden und Moor- und Anmoorböden). Ausnahme: Rottemist ist zulässig. ganzjähriges Ausbringungsverbot

Verbotszeiträume und Schutzbestimmungen in Problem- und Sanierungsgebieten in-nerhalb der Wasserschutzgebietszonen II und III Festmist und feste Sekundärrohstoffdünger: Im Herbst max. 40 kg anrechenbarem od. 160 kg Gesamt-N/ha

differenzierte Verbotszeiträume je nach Kultur und Gebietskulisse

Verbotszeiträume und Schutzbestimmungen in Problem- und Sanierungsgebieten in-nerhalb der Wasserschutzgebietszonen III Gülle, Jauche, Geflügelkot, flüssige Sekundärrohstoffdünger: Max. Höhe der Gabe nach der letzten Nutzung 40 kg anre-chenbarer oder 80 kg Gesamt-N/ha

differenzierte Verbotszeiträume je nach Kultur

Zusätzliche Verbotszeiträume in Sanierungsgebieten N - haltige Sekundärrohstoffdünger ganzjähriges Ausbringungsverbot

Festmist Ausbringungsverbot im Herbst/Winter bis 31.Januar

Pflanzenbaulich sinnvolle Ausbringungszeiträume für flüssige Wirtschaftsdünger siehe Abb. 4-1.

Page 54: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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3.6 N2-Bindung durch Leguminosen Leguminosen sind in der Lage, über die Symbiose mit „Knöllchenbakterien“ den Luftstickstoff zu nut-zen. Darüber hinaus gibt es frei lebende N-sammelnde Bakterien, deren Leistung aber unter mitteleu-ropäischen Bodenverhältnissen nicht sehr hoch ist. Vor allem für den ökologischen Landbau ist der bei Leguminosen durch die Knöllchenbakterien aus der Luft gebundene Stickstoff (Tab. 3-12) eine wichtige Stickstoffquelle. Von dem gesamten im ober-irdischen Aufwuchs und in den Wurzeln von Leguminosen enthaltenen Stickstoff stammen ca. 75 % aus der Luft. Bei geringer Stickstofflieferung der Böden, bei geringerem N-Düngeniveau wie z.B. im ökologischen Landbau oder nach stickstoffzehrenden Vorfrüchten ist die Stickstoffbindung aus der Luft höher. Für hohe Stickstoff-Bindungsraten sind außerdem eine gute Bodenstruktur und eine aus-reichende Versorgung mit Phosphor und Kalium wichtig. In der nachfolgenden Tabelle sind die durchschnittlichen N-Bindungsleistungen der einzelnen Arten bzw. Mischungen aufgeführt. Tab. 3-12: Stickstoffgewinn durch den Anbau von Leguminosen Nutzungsart Frucht Be-

zugs-basis*

Ø Ertrag (t/ha)

N2-Bindung (kg/t Ertrag)

Anhaltswerte für N2-Bindung bei Ø Erträgen (kg/ha)

Soja Korn FM 3,0 53,0 160 Soja Korn + Stroh FM 3,0 53,0 160 Ackerbohnen, 30 % RP, Korn FM 4,0 50,0 200 Ackerbohnen, 30 % RP, Korn + Stroh

FM 4,0 50,0 200

Erbsen, Korn FM 4,0 44,0 180 Erbsen, Korn + Stroh FM 4,0 44,0 180 Süßlupinen FM 2,5 50,0 125

Leguminosen (Ackerbau)

Süßlupinen FM 2,5 50,0 125 Luzerne FM 53,0 5,70 300 Luzerne-Gras (70:30) FM 53,0 4,0 210 Luzerne-Gras (50:50) FM 53,0 3,10 165 Luzerne-Gras (30:70) FM 53,0 2,50 130 Rotklee FM 53,0 4,70 250 Kleegras (70:30) FM 53,0 3,50 185 Kleegras (50:50) FM 53,0 2,70 140

Luzerne-Kleegras

Kleegras (30:70) FM 53,0 2,20 115 Futterzwischenfrüchte mit Leguminosen FM 13,0 4,0 50 Zwischen-

früchte Begrünungszwischenfrüchte mit Leguminosen FM - - 50

Einjährige Stillegung (30-70% Leg.) FM - - 30 Stilllegung

mehrjährige Stillegung (30-70% Leg.) FM - - 30

Quelle: Naebi - Version 4.3 vom 26.02.2010 - Werte für N-Bindung gerundet

FM = Frischmasse

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4 Humuswirtschaft, Nährstoffwirkung organischer Dünger, Inver-kehrbringen von Wirtschaftsdüngern

Die organische Düngung hat grundsätzlich zwei verschiedene Wirkungen:

• Direkte Wirkung der darin enthaltenen Pflanzennährstoffe. Die Mineralstoffe Phosphor, Kali-um, Magnesium u.a. sind in ihrer Wirkung langfristig den Mineraldüngern annähernd gleichzu-setzen. Der Stickstoff hingegen wird erst nach Mineralisierung (biologischer Abbau) den Pflanzen zugänglich.

• Indirekte Wirkung durch Verbesserung der Bodeneigenschaften, insbesondere der Speiche-rung von Nährstoffen und Wasser, des Filter- und Puffervermögens, der biologischen Aktivität und des Bodengefüges (Aggregatstabilität, Luft- und Wasserhaushalt, Erwärmbarkeit des Bo-dens, Schutz vor Schadverdichtungen und Erosion).

4.1 Humuswirtschaft und Humusbilanz Die Bedeutung des Humus liegt in der Verbesserung nahezu aller Bodeneigenschaften. Eine ausrei-chende Humusversorgung ackerbaulich genutzter Böden ist daher Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung ihrer Fruchtbarkeit und damit ihrer Produktivität.

Die Erhaltung der organischen Substanz im Boden und des Bodengefüges ist deshalb ein we-sentlicher Grundsatz der guten fachlichen Praxis. Im Rahmen von Cross Compliance muss, sofern kein Anbauverhältnis eingehalten wird, das mindestens drei Kulturen umfasst, entweder eine jährliche Humusbilanz erstellt werden oder eine Untersuchung des Bodenhumusgehaltes (mind. alle 6 Jahre) anhand von Bodenproben durchgeführt werden (Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung vom 4.11.2004, zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 29. Juli 2009, BGBl. I S.2542).

Der Humusgehalt der Böden ist vom Klima bzw. von physikalischen Bodeneigenschaften abhängig und kann durch Bewirtschaftungsmaßnahmen (Zufuhr von organischer Substanz, Bodenbearbeitung, Fruchtfolge) in gewissem Rahmen verändert werden. Durch Mineralisierung wird jährlich ein Teil der organischen Substanz abgebaut. Dadurch werden die in der organischen Substanz gebundenen Nährstoffe mineralisiert und somit pflanzenverfügbar. Gleichzeitig findet aber auch ein Aufbau von „stabilen“ Humusformen, dem sogenannten Dauerhumus statt. Der Abbau von organischer Substanz beträgt unter den üblichen Standortverhältnissen (Boden, Klima, Bewirtschaftungsintensität, Frucht-folge) in Baden-Württemberg jährlich ca. 3 - 5 t/ha. Art und Geschwindigkeit dieser Umsetzungen werden vom Luft-, Wasser- und Wärmehaushalt und von der Zufuhr von organischer Substanz bestimmt, deren wichtigste Eigenschaft das C/N-Verhältnis ist. Humus enthält im Durchschnitt 50 - 55 % organisch gebundenen Kohlenstoff. Das C/N-Verhältnis üblicher Ackerböden liegt bei 8 – 10:1. Folglich ist für eine ausgeglichene Humus- bzw. C-Bilanz in der Fruchtfolge neben dem C-Kreislauf auch ein entsprechender N-Kreislauf erforderlich. Um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu sichern, sollte auf Mineralböden dem Abbau an organischer Substanz eine Zufuhr über Erntereste, Gründüngung und Wirtschaftsdünger entgegenstehen. Unter Ernteresten im engeren Sinn sind Wurzel- und Stoppelreste zu verstehen, die im Boden verbleiben und folglich zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erheblich beitragen. Über die anfallenden Mengen gibt Tab. 4-1 Auskunft.

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Tab. 4-1: Erntereste wichtiger Feldfrüchte

Feldfrucht Wurzelmasse inder Ackerkrume

dt/ha TM

Wurzeln und oberirdische Erntereste * (ohne Stroh)

dt/ha TM

Winterweizen 8 - 13 14 - 28

Winterroggen 7 - 13 12 - 28

Wintergerste 11 - 19 17 - 36

Hafer 8 - 12 14 - 23

Sommergerste 5 - 8 9 - 16

Sommerweizen 9 14

Mais 12 - 20 50 - 90*

Zuckerrüben 6 - 8 17 -100*

Kartoffeln 3 - 13 30 - 70*

Winterraps 10 - 17 40 - 65*

Ackerbohnen 20

Luzerne 3-jährig 44 - 52 67 - 80

Kleegras 2-jährig 22 - 41 35 - 56

Kleegras 1-jährig 20 - 31 29 - 42

Grassamen 20 - 70

Zwischenfrüchte als Gründüngung Gräser Leguminosen, Ölfrüchte Winterzwischenfrüchte

15 - 20 8 - 12 8 - 10 10 - 20

40 - 50 33 - 42 38 - 45 40 - 80

Quelle: Bäumer, 1971, ergänzt durch LAZBW Aulendorf *) einschließlich Mais- bzw. Rapsstroh, Rübenblatt oder Kartoffelkraut

Erntereste im weiteren Sinn sind alle übrigen organischen Stoffe, die auf dem Feld verbleiben und in Ackerbaubetrieben einen wesentlichen Anteil der organischen Düngung bilden (z.B. Stroh, Kartoffel-kraut, Rübenblatt). Sie werden ergänzt durch die Gründüngung, bei der es sich um den Anbau von überwinternden und nicht überwinternden Zwischenfruchtarten als Stoppel- bzw. Untersaat speziell zum Zwecke der organischen Düngung handelt. Ziel der Gründüngung ist neben der organischen Düngung die Konservierung von mineralischen Nährstoffen und der Erosionsschutz (Tab. 4-2).

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Tab. 4-2: Ertragsleistung verschiedener Gründüngungspflanzen

Art

Wurzeln TM dt/ha

oberirdische Masse

TM dt/ha

Gesamtertrag

TM dt/ha Einjähriges Weidelgras 13 - 45 14 - 35 27 - 80 Welsches Weidelgras 12 - 38 10 - 24 22 - 62 Bitterlupine 4 - 16 8 - 39 12 - 55 Ölrettich 9 - 18 22 - 62 31 - 80 Winterraps 8 - 29 20 - 32 28 - 61 Sommerraps 8 - 31 22 - 42 30 - 73 Phacelia 7 - 14 29 - 54 36 - 68 Senf 6 - 16 25 - 43 31 - 59 Sonnenblumen - 20 - 70 - 90 Winterrübsen 8 - 9 22 - 31 30 - 40

Quelle: Kahnt, G., Gründüngung, 1983 Verschiedene Bewirtschaftungssysteme (Fruchtfolge, Zufuhr an organischem Dünger, Bodenbearbei-tung, Abfuhr der Ernterückstände) wirken sich unterschiedlich auf die Humusvorräte im Boden aus (Tab. 4-3). Tab. 4-3: Einfluss verschiedener Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Humusvorrat des

Bodens Humuszehrend Humusmehrend

• hoher Anteil an Hackfrüchten (Kartoffeln, Rü-ben) und Silomais

• Abfuhr von Stroh, insbesondere Verkauf

• Intensive Bodenbearbeitung

• Bodenschadverdichtungen

• wenig Hackfrüchte, Anbau von Kleegras und anderen Futterleguminosen, vielfältige Fruchtfol-ge

• Einsatz von Wirtschaftsdüngern

• Stroh- und Gründüngung

• Minimalbodenbearbeitung

• Gute Bodenstruktur fördert die mikrobielle Aktivi-tät

Durch eine Humusbilanzierung können Veränderungen der Humusvorräte im Boden abgeschätzt werden, die durch das Bewirtschaftungssystem hervorgerufen werden. Dabei wird ein Humussaldo aufgestellt, der sich aus der Differenz zwischen der Humuszufuhr durch die Reproduktionsleistung organischer Materialien und dem anbauspezifischen Humusbedarf ergibt. Das Formblatt "Humusbilanz" und die Tabellen Tab. 4-5 - Tab. 4-7 ermöglichen es, eine betriebliche Humusbilanzierung für ein Jahr durchzuführen. Diese soll dazu beitragen, die Veränderung der Hu-musvorräte im Betrieb abzuschätzen, zu bemessen und zu beurteilen. Das Formblatt ist auch geeig-net, eine Humusbilanz für die Fruchtfolge eines einzelnen Schlags oder einer Bewirtschaftungseinheit zu erstellen. Die Humusbilanz erfüllt die Anforderungen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung. Das Formblatt und die dazugehörigen Tabellen sind auch im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de/EDV-Fachanwendungen im Bereich Pflanzenbau abrufbar.

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Vorlage zur Berechnung der Humusbilanz:

Humusbilanz Jahr: Betrieb:Betriebsnummer:

1. Veränderung der Humusvorräte im Boden ( Humuszehrung (-) / Humusmehrung (+) )

SUMME Änderung der Humusvorräte:

2a. Humus-Reproduktion (-bildung) durch Nebenprodukte, die auf dem Feld verbleibenKultur / Fruchtfolge

(7)

SUMME Humus-Bildung durch Nebenprodukte:

2b. Humus-Reproduktion (-bildung) durch auf Ackerland ausgebrachte organische Materialien

SUMME Humus-Bildung durch organisches Material:

3. Humus-Bilanz:bilanzierte Ackerfläche: ha

1. SUMME Veränderung der Humusvorräte im Boden:

2a. SUMME Humus- Bildung durch Nebenprodukte:

2b. SUMME Humus- Bildung durch organisches Material:

Bilanzsumme:LEL Schwäbisch Gmünd (Abt.2, WS) Stand: 07/2005

bildungkg Humus-Cje t Substrat

Humus-bildung

Humus-

(kann auch als Nachweis für die Humusbilanz nach Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4.November 2004 verwendet werden)

Kultur / Fruchtfolge Anbauumfangin ha kg Humus-C (je ha und Jahr)

Humuszehrung (-) / Humusmehrung (+) (in kg Humus-C)

(2) (s.Tabelle 1)kg Humus-C (Betrieb gesamt)

(1) (1) x (2)

(in ha)

Haupt-frucht-ertrag

(t pro ha)

Umfang der Ackerfläche,auf der die Nebenprodukte auf dem Feld verbleiben

Stroh / Korn- Ertrag:Stroh bzw.Blatt / Rüben-

Verhältnis(s. Tabelle 3)

(3) (4) (5)

je Hektar(kg Humus-C/ha)

Betrieb ges.(kg Humus-C)(s.Tabelle 2)

Blatt(t pro ha)

gedüngte

0

Ackerfläche(ha)

organisches Trocken- ausgebrachteMenge

(t pro ha/Jahr)masse

(%)Material Gesamtmenge

(t pro Jahr)

kg Humus-Cje t Substrat

(ha)

ausgebrachte

(kg Humus-C)

gesamt je ha

Der Humusbilanz-Saldo soll im Bereich - 75 kg Humus-C /ha und Jahr und+125 kg Humus-C /ha und Jahrliegen und darf zur Einhaltung derDirektzahlungen-Verpflichtungen-verordnung den Wert von- 75 kg Humus-C/ha und Jahrim dreijährigen Durchschnitt nichtunterschreiten.

kg Humus-C

(4) x (5) = (6) (6) x (7) = (8) (3) x (8)

(9) (10) (12)(9) x (10) = 11 (11) x (12)

HumusbildungBetrieb ges.

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Der Humusbilanzsaldo (der gegebenenfalls im Rahmen von Cross Compliance nachgewiesen wer-den muss), soll im Durchschnitt von 3 Jahren im Bereich zwischen - 75 und + 125 kg/ha C und Jahr liegen und darf den Wert -75 kg/ha C und Jahr nicht unterschreiten (Direktzahlungen-Verpflichtungen-verordnung vom 4.11.2004). In der nachfolgenden Tabelle sind Richtwerte in kg Humus-C/ha und Jahr dargestellt. Mit Hilfe dieser Richtwerte können Humusbilanzen bewertet werden. Tab. 4-4: Bewertung der Humussalden

kg Humus-C/ha pro Jahr Gruppe Bewertung

< -200 A sehr niedrig

Ungünstige Beeinflussung von Boden-funktionen und Ertragsleistung

-200 bis -76 B niedrig

Mittelfristig tolerierbar, besonders auf mit Humus angereicherten Böden

-75 bis 100 C optimal

Optimal hinsichtlich Ertragssicherheit bei geringem Verlustrisiko Langfristig Einstellung standortange-passter Humusgehalte

101-300 D hoch

Mittelfristig tolerierbar, besonders auf mit Humus verarmten Böden

> 300 E sehr hoch

Erhöhtes Risiko für Stickstoffverluste geringe N-Effizienz

Quelle: VDLUFA, 2004

Humussaldo = Humuszufuhr - Humusbedarf

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Tab. 4-5: Kennzahlen zur fruchtartspezifischen Veränderung des Humusvorrates (Humusbe-

darf) des Bodens in Humusäquivalenten (kg Humuskohlenstoff) pro ha und Jahr

Tabelle 1: Kennzahlen zur fruchtartspezifischen Veränderung des Humusvorrates (Humusbedarf) des Bodens in Humusäquivalenten (kg Humus-C) pro ha und Jahr

Hauptfruchtarten kg Humus-C/ha und JahrZucker- und Futterrübe einschließlich Samenträger, Kartoffeln und 1. Gruppe Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanzen* – 760Silomais, Körnermais und 2. Gruppe Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanzen* – 560Getreide einschl. Öl- und Faserpflanzen, Sonnenblumen, Erdbeeren sowie 3. Gr. Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanze – 280Tabak +100Körnerleguminosen und 4. Gruppe Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanzen* +160 Bedarfsfaktoren für Zucker- und Futterrüben sowie Getreide einschließlich Körnermais und Ölfrüchten ohne Koppelprodukte; bei den restlichen Fruchtarten ist die Humusersatzleistung der Koppelprodukte im Humusbedarf berücksichtigt.

Mehrjähriges Feldfutter kg Humus-C/ha und JahrAckergras, Leguminosen, Leguminosen-Gras-Gemenge, Vermehrung und 5. Gruppe Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanzen*je Hauptnutzungsjahr +600im Ansaatjahr - als Frühjahrsblanksaat +400

- bei Gründeckfrucht +300- als Untersaat +200- als Sommerblanksaat +100Zwischenfrüchte ** kg Humus-C/ha und Jahr

Winterzwischenfrüchte (Anrechnung im Jahr der Einarbeitung in den Boden) +120Stoppelfrüchte, Herbstbegrünung (Anrechnung im Jahr der Einarbeitung in den Boden) +80Untersaaten (Anrechnung im Jahr der Einarbeitung in den Boden) +200

Brache / Stilllegung kg Humus-C/ha und JahrBrachejahr Selbstbegrünung ab Herbst des Vorjahres (Anrechnung im Brachejahr) +180

Selbstbegrünung ab Frühjahr des Brachejahres (Anrechnung im Brachejahr) +80Selbstbegrünung volles Brachejahr (Folgejahre/Dauerbrac (Anrechnung im Brachejahr) +200gezielte Begrünung ab Sommer des Vorjahres (Anrechnung im Brachejahr) +700gezielte Begrünung ab Frühjahr des Brachejahres (Anrechnung im Brachejahr) +400gezielte Begrünung volles Brachejahr (Folgejahre/Dauerbrac (Anrechnung im Brachejahr) +400

* Gruppierung von Gemüse-, Duft-, Gewürz- und Heilpflanzen nach ihrer Humusbedürftigkeit: Gruppe 1: - Gruppe 2: Chicoree (Wurzel), Goldlack, Kamille, Knoblauch, Knollensellerie, Lauch, Malve, Meerrettich, Pastinake, Ringelblume,

Rosenkohl, Schöllkraut, Sonnenhut, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Zuckermelone, Zwiebeln Gruppe 3: Ackerschachtelhalm, Alant, Arzneifenchel, Aubergine, Baldrian, Bergarnika, Bergbohnenkraut, Bibernelle, Blattpetersilie,

Bohnenkraut, Borretsch,Brennessel, Buschbohne, Drachenkopf, Dill, Dost, Eibisch, Eichblattsalat, Eisbergsalat, Endivien, Engelswurz, Estragon, Faserpflanzen, Feldsalat, Fenchel (großfrüchtig), Fingerhut, Goldrute, Grünerbsen, Grünkohl, Gurke, Hopfen, Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, Kopfsalat, Kornblume, Kümmel, Kürbis, Lollo, Liebstöckel, Majoran, Mangold,Möhren, Mutterkraut, Nachtkerze, Ölfrüchte, Paprika, Pfefferminze, Radiccio, Radies, Rettich, Rhabarber, Romana, Rote Rübe, Salbei, Schafgarbe, Schnittlauch, Spinat, Spitzwegerich, Stabtomate, Stangenbohne, Stangensellerie, Thymian, Wirsing, Weißkohl, Zitronenmelisse, Zucchini, Zuckermais.

Gruppe 4: Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Rotkohl Gruppe 5: Bockshornklee, Schabziegerklee, Steinklee.** Die in der vorliegenden Tabelle ausgewiesene Humusbildung durch Zwischenfrüchte umfasst lediglich die Humusbildung durch Wurzel und Stoppel. Verbleibt der Aufwuchs auf der Fläche ist die Humusbildung durch den Aufwuchs zusätzlich zu berücksichtigen. Dies geschieht über Anrechnung des Aufwuchses als "Gründüngung" gemäß Tabelle 2 (Gründüngung; 10% TM; 8 kg Humus-C/ t) .

Quelle: Merkblätter für umweltgerechte Landbewirtschaftung „Humusbilanzierung“ Nr. 26 (1. Auflage, Juli 2005); erstellt nach Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung 4.11. 2004, BGBl. I Nr. 58, S. 2778

Fruchtartenspezifische Veränderungen des Humusvorrates (Humusbedarf) des Bodens (Tab 4-5) ergeben sich auf Grund unterschiedlicher Erntereste (Blatt, Stroh, Stoppel, Wurzel) sowie verschie-dener Ansprüche an die Bodenbearbeitung und die Erntetechnik. Die Humusreproduktionsleistung (kg/ha C) verschiedener organischer Materialien ist in Tab:4-6 & Tab: 4-7 dargestellt.

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Tab. 4-6: Kennzahlen zur Humus-Reproduktion organischer Materialien in Kilogramm (kg)

Kohlenstoff je Tonne (t) Frischmasse*

Material kg Humus-C pro t Frischmasse

Trockensubstanz (%) in der Frischmasse

Pflanzenma-terial Stroh 80-110* 86

Gründüngung, Rübenblatt, Marktabfälle, 8 10

Grünschnitt 16 20 Stallmist frisch 28 20 40 30

verrottet (auch Feststoff aus Güllese-parierung)

40 56

25 35

kompostiert 62 35 96 55 Gülle Schwein 4 4 8 8 Rind 6 4 9 7 12 10 Geflügel (Kot) 12 15 22 25 30 35 38 45 Bioabfall nicht verrottet 30 20 62 40 Frischkompost 40 30 66 50 Fertigkompost 46 40 58 50 70 60 Klär-schlamm ausgefault, unbehandelt 8 10 12 15 28 25 40 35 52 45 kalkstabilisiert 16 20 20 25 36 35 46 45 56 55 Gärrück-stände flüssig 6 4 9 7 12 10 fest 36 25 50 35 Kompost 40 30 70 60 Sonstiges Rindenkompost 60 30 100 50 See- und Teichschlamm 10 10 40 40 Quelle: Merkblätter für umweltgerechte Landbewirtschaftung „Humusbilanzierung“ Nr. 26 (1. Auflage, Juli 2005)

*) Für abbauintensive Standorte den niedrigeren Richtwert verwenden.

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Tab. 4-7: Richtwerte für das Verhältnis von Haupternte- zu Nebenernteprodukt

(Korn : Stroh-Verhältnis, bzw. Wurzel: Laub-Verhältnis) Braugerste 0,7 Wintergerste, Sommerfuttergerste Winterweizen, Sommerweizen

0,8

Winterroggen / Triticale 0,9 Hafer 1,1 Körnermais 1,0 Massenrübe, Gehaltsrübe 0,4 Zuckerrübe 0,7 Öllein 1,6 Sommerraps 1,7 Winterraps, Winterrübsen 1,3 Sonnenblume 4,1 Beispiel: 10 t Weizenkorn liefern gleichzeitig 8 t Stroh

Diese Werte sind als Richtwerte zu verstehen. In begründeten Fällen (z.B. besondereSortenwahl, nicht aufgeführte Kultur) können andere Werte verwendet werden.

Quelle: Merkblätter für umweltgerechte Landbewirtschaftung „Humusbilanzierung“ Nr. 26 (1. Auflage, Juli 2005) 4.2 Nährstoffwirkung von Ernteresten Entscheidend für die Humus- und Nährstoffwirkung von Ernteresten sind die ausgebrachte bzw. an-fallende Menge, das C/N-Verhältnis, der Zerkleinerungsgrad (Größe der Oberfläche), die gleichmäßi-ge Verteilung und Einarbeitung in den Boden sowie die Temperatur zur Einarbeitungszeit (Jahres-zeit). Es ist zu bedenken, dass die Umsetzung ein biologischer Vorgang ist, der ein Optimum bei etwa 25 °C und einem Wasser/Luftanteil von 50:50 in den Bodenporen hat. Das C:N -Verhältnis liegt im Boden bei ca. 10:1. Erntereste oder organische Dünger mit einem weiten C:N - Verhältnis, wie Ge-treidestroh und Stallmist, werden relativ langsam abgebaut und dienen mehr dem Humusersatz, als dass sie eine direkte Düngewirkung erzielen. Leicht zersetzbare Erntereste wie Wurzelreste und Gründüngung mit einem engeren C:N -Verhältnis bilden dagegen Nährhumus. Vom Abbau der orga-nischen Dünger ist vor allen Dingen die Wirkung des enthaltenen Stickstoffs auf die Folgekultur ab-hängig. Die Abbaugeschwindigkeit kann durch Bewirtschaftungsmaßnahmen beeinflusst werden. Je stärker der Zerkleinerungsgrad, um so rascher erfolgt die Umsetzung. Je länger die Wachstumsdauer einer Gründüngung (Verholzungsgrad), desto langsamer der Abbau.

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Tab. 4-8: Erntereste und darin enthaltene Nährstoffmengen in kg/ha bei mittleren Erträgen

voll anrechenbar in kg/ha Pflanzenart Erntreste t/ha FM

Korn-/ Stroh-verhältnis Ges. N P2O5 K2O1 MgO1

Weizenstroh * 5,8 1:0,8 29 17 81 12

Gerstenstroh 4,8 1:0,7 24 14 81 10

Roggenstroh * 5,4 1:0,9 27 16 108 11

Triticalestroh 5,9 1:0,9 29 18 100 12

Haferstroh 6,6 1:1,1 33 20 112 13

Maisstroh * 9,0 1:1 81 18 180 18

Rapsstroh * 6,8 1:1,7 48 27 170 34

Sonnenblumenstroh * 6,0 1:2,0 60 54 300 72 Erbsen-/Ackerbohnenstroh * 4,0 1:1 60 12 104 12

Kartoffelkraut 8,0 1:0,2 16 8 29 8

Zuckerrübenblatt 35,0 1:0,7 140 38 210 25

Gehaltsrübenblatt 28,0 1:0,4 84 22 140 14

Massenrübenblatt 36,0 1:0,4 90 22 144 14

Zusammenstellung aus Stammdaten Pflanzenbau NAEBI und Tab. 1 Dungbedarf *) einschließlich abgefallener Pflanzenteile, Stoppeln, Wurzeln usw. die bis 50 % ausmachen können 1) Auf leichten Böden ist (wegen der geringen Sorptionskapazität für Kalium und Magnesium) der Versor-

gungszustand der Böden durch regelmäßige Bodenuntersuchungen zu überwachen - gegebenenfalls sind nur ca. 70 % (bei Sandböden noch weniger) der Nährstoffe aus den Ernteresten anzurechnen.

Bei N- reichen, leicht zersetzbaren Ernteresten (z. B. Leguminosen) mit engem C/N-Verhältnis (< 20) kann mit einer unmittelbaren N-Freisetzung im Verlauf der Rotte gerechnet werden. Dieser frei wer-dende Stickstoff muss durch geeignete Maßnahmen vor Auswaschung geschützt und für die Folge-frucht konserviert werden. Hierzu zählen insbesondere der Anbau von Zwischenfrüchten mit mög-lichst früher Aussaat und möglichst später Einarbeitung und die Unterlassung einer Bodenbearbei-tung im Herbst. Ist der Anbau von Zwischenfrüchten nicht möglich, dann sollte im Herbst zumindest keine Bodenbearbeitung erfolgen. Auch der Umbruch bzw. die Einarbeitung von mehrjährigen Acker-futter- und Brachflächen sollte möglichst spät im Jahr mit reduzierter Bodenbearbeitung zur Fruchtfol-ge erfolgen oder besser ins Frühjahr verlegt werden. Es sollte dann möglichst eine stickstoffzehrende Hauptfrucht folgen. Bei Ernteresten mit weitem C/N-Verhältnis, bspw. Stroh, Festmist oder stark verholztes Sonnenblu-menstroh (> 25) benötigen die an der Umsetzung des Kohlenstoffs beteiligten Bakterien Stickstoff, der aus der Bodenlösung entnommen wird. Allerdings ist nur bei sehr ungünstigen Bedingungen und bei sehr großen Strohmengen eine N-Ausgleichsdüngung erforderlich. Nach DüngeVO dürfen nach der Ernte der Hauptfrucht aus Gülle, Jauche, Geflügelkot und sonstigen flüssigen organische sowie organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflü-gelkot nur maximal 80 kg Gesamt- N bzw. 40 kg NH4-N als Strohausgleichsdüngung ausgebracht werden. Maisstroh zählt hierbei nicht zu Getreidestroh und ist damit von der Strohausgleichsdüngung ausgenommen. Die Ausgleichsdüngung ist bei der Düngeplanung der Folgekultur zu berücksichtigen. Die in den Ern-teresten enthaltene Nährstoffe sind in der Düngeplanung mit ihrem nutzbaren Anteil (Tab. 3-4 und Tab. 4-8) und in der Nährstoffbilanz mit ihrem Gesamtgehalt (Tab. 4-8) zu berücksichtigen.

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4.3 Wirtschaftsdünger Der Nährstoffanfall und die Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Diese umfassen bei Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft die Tierart, das Alter und das Leistungsniveau der Tiere, das aktuelle Fütterungsmanagement und die Aufstallungsform. Die Nähr-stoffgehalte können innerhalb eines Jahres sehr stark schwanken. Höhere Nährstoffausscheidungen können v.a. dann auftreten, wenn das Nährstoffangebot den Bedarf der Tiere deutlich übersteigt, bzw. wenn ein unausgewogenes Verhältnis zwischen den aufgenommenen Nährstoffen und der be-nötigten Energie vorliegt. Nährstoffausscheidungen können durch gezielte, bedarfs- und tierartgerechte Fütterung, insbesonde-re in der Schweinemast (z.B. durch Fütterung von N-P-reduzierten Futter), aber auch in der Puten -und Rindermast reduziert werden. Da auf Grund der Fütterung, der Aufstallungsform, der Einstreu, Futterresten und des zulaufenden Wassers die Nährstoffgehalte, aber auch die anfallenden Mengen an Wirtschaftsdünger stark variie-ren, ist eine Nährstoffanalyse des Wirtschaftsdüngers vor der Ausbringung dringend zu empfehlen, um die tatsächlichen Nährstoffgehalte zu ermitteln. Liegen keine eigenen Werte vor, können die Wer-te aus Tab. 4-9 als Richtwerte für die Nährstoffausscheidungen von landwirtschaftlichen Nutztieren herangezogen werden.

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Tab. 4-9: Nährstoffausscheidung bzw. Nährstoffanfall von landwirtschaftlichen Nutztieren in kg/Tier bei ganzjähriger Stallbelegung

Haltungsverfahren Nährstoff - Anfall (Festmist und Jauche) Ausscheidungen + Einstreu (3 kg Stroh je Platz u.Tag)

Nährstoff-Anfall (Tiefstreumist) Ausschei-dungen + Einstreu (11 kg Stroh je platz und Tag)

Nährstoff-Anfall (Gülle) Ausscheidungen

Grünland * = Einheit in kg / Einheit in kg / Einheit in kg / Einheit

Acker ** = N P2O5 K2O N P2O5 K2O N P2O5 K2O Milchkühe, unter 6000 kg Grünland * je Platz 109,1 40,3 166,2 128,1 51,7 230,7 102,0 36,0 142,0 Milchkühe, 6000-6999 kg Grünland * je Platz 118,2 42,3 173,2 137,2 53,7 237,7 111,1 38,0 149,0 Milchkühe, 7000-7999 kg Grünland * je Platz 124,3 44,3 180,2 143,3 55,7 244,7 117,2 40,0 156,0 Milchkühe, 8000-8999 kg Grünland * je Platz 130,0 45,3 183,2 149,0 56,7 247,7 122,9 41,0 159,0 Milchkühe, 9000 -9999 kg Grünland * je Platz 139,1 47,3 190,2 158,1 58,7 254,7 132,0 43,0 166,0 Milchkühe, ab 10000 kg Grünland * je Platz 147,8 50,3 194,2 166,8 61,7 258,7 140,7 46,0 170,0 Milchkühe, unter 6000 kg Acker ** je Platz 96,8 36,3 136,2 115,8 47,7 200,7 89,7 32,0 112,0 Milchkühe, 6000-6999 kg Acker ** je Platz 106,9 39,3 145,2 125,9 50,7 209,7 99,8 35,0 121,0 Milchkühe, 7000-7999 kg Acker ** je Platz 111,9 42,3 153,2 130,9 53,7 217,7 104,8 38,0 129,0 Milchkühe, 8000-8999 kg Acker ** je Platz 122,0 43,3 157,2 141,0 54,7 221,7 114,9 39,0 133,0 Milchkühe, 9000-9999 kg Acker ** je Platz 132,0 46,3 165,2 151,0 57,7 229,7 124,9 42,0 141,0 Milchkühe, ab 10000 kg Acker ** je Platz 142,1 50,3 174,2 161,1 61,7 238,7 135,0 46,0 150,0

Mutterkuh,ohne Kalb; mittelere R. je Platz 93,1 31,3 137,3 110,6 41,8 196,9 86,6 27,4 115,0 Mutterkuh,ohne Kalb; schwere R. je Platz 102,7 34,1 153,5 123,1 46,4 223,0 95,0 29,5 127,4 Kalb bis ½ Jahr; ohne Mastkalb je Platz 23,3 8,8 29,5 26,8 10,9 41,4 22,0 8,0 25,0 Mastkalb bis ½ Jahr je Platz 14,6 8,0 18,6 19,0 10,6 33,5 13,0 7,0 13,0

Rinder männl.; ½ bis 1 Jahr je Platz 43,7 17,6 46,3 51,0 22,0 71,1 41,0 16,0 37,0 Rinder männl.; 1 bis 2 Jahre je Platz 65,0 24,6 71,5 81,1 34,2 126,1 59,0 21,0 51,0 Rind männl.; ü.2 Ja. (+Deckbullen) je Platz 66,7 28,6 106,1 87,1 40,9 175,6 59,0 24,0 80,0 Rinder weibl.; ½ bis 1 Jahr; Grünland * je Platz 46,7 15,6 67,3 54,0 20,0 92,1 44,0 14,0 58,0 Rinder weibl.; 1 bis 2 Jahre; Grünland * je Platz 71,7 25,8 105,0 84,3 33,4 147,7 67,0 23,0 89,0 Rinder weibl. ü. 2 Jahre; Grünland * je Platz 83,6 28,9 123,3 101,1 39,5 182,9 77,0 25,0 101,0 Rind weibl.; ½ bis 1 Jahr; Acker ** je Platz 37,7 12,6 58,3 45,0 17,0 83,1 35,0 11,0 49,0 Rind weibl.; 1 bis 2 Jahre; Acker ** je Platz 57,9 21,0 91,8 71,1 28,8 136,4 53,0 18,0 75,0 Rind weibl.; ü. 2 Jahre; Acker ** je Platz 67,8 25,1 107,1 85,9 35,9 168,6 61,0 21,0 84,0

Zuchtsauen, 20 F.; 8 kg, Standard je Platz 28,4 14,8 18,7 26,2 13,5 11,3 Zuchtsauen, 20 F.; 8 kg, NPred. je Platz 26,8 12,3 18,0 24,6 11,0 10,6 Zuchtsauen, 20 F.; 28 kg, Standard je Platz 39,1 19,9 26,3 36,6 18,4 17,9 Zuchtsauen, 20 F.;28 kg, NPred. je Platz 37,1 16,9 24,8 34,6 15,4 16,4 1 Pl Mastschwein, Standard,800g je Platz 14,1 6,3 8,0 13,6 6,0 6,2 1 Pl Mastschw., NPred,800g (2-ph.) je Platz 12,8 5,4 8,0 12,3 5,1 6,2 1 Pl Mastschw., NPred,800g (3-ph.) je Platz 11,7 5,1 7,5 11,2 4,8 5,7 Ferkelaufzucht, 8-28kg LM, Stand. je Platz 3,5 1,7 2,6 3,4 1,6 2,2 Ferkelaufzucht,8-28kg LM, NPred je Platz 3,4 1,5 2,3 3,3 1,4 1,9 Jungsauen, Stand.; 95 - 135 kg je Platz 15,5 8,5 7,6 Jungsauen, NPred.; 95 - 135 kg je Platz 13,3 7,5 6,5 Jungsauen, Stand.; 28-115 kg je Platz 10,8 5,5 4,9 Jungsauen, NPred.; 28-115 kg je Platz 9,0 4,4 4,4 Deckbetrieb 1 Platz (8 Umtriebe) je Platz 19,7 8,9 12,9 18,2 8,0 7,7 Wartebetrieb 1 Platz (5 Umtriebe) je Platz 17,6 8,0 13,1 15,8 6,9 6,9 Abferkelbetrieb 9 Durchg. je Platz 43,6 25,0 22,5 42,0 24,0 17,0 Eberhaltung je Platz 24,3 10,9 16,2 22,1 9,6 8,8 Jungeber (28-115 kg) je Platz 10,8 5,5 4,9

Kleinpferde einschl. Pony* je Platz 42,6 21,1 73,1 Esel, Maultiere (bis 1/2 Jahr)* je Platz 14,2 7,0 24,4 Esel, Maultiere (über 1/2 Jahr)* je Platz 42,6 21,1 73,1 Pferde bis ½ Jahr* je Platz 13,4 6,4 21,9 Pferde; ½ Jahr bis 3 Jahre* je Platz 54,0 24,6 86,4 Pferde über 3 Jahre* je Platz 65,2 31,8 105,3 Zuchtstuten* je Platz 73,5 34,8 119,6

Datengrundlage: Naebi-Version 4.3 vom 26.02.2010; Blatt Tierhaltung, * 7 kg Einstreu N = Bruttomengen ohne Berücksichtigung von Verlusten

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Bei der Weidenutzung können die während des Weideganges von den Tieren ausgeschiedenen Nährstoffe nach folgender Formel errechnet werde: Die ermittelten Nährstoffmengen müssen in die Düngebilanz der beweideten Flächen einbezogen werden, bzw. die im Stall anfallenden Nährstoff- und Düngermengen müssen entsprechend gekürzt werden. Kot und Harn werden nicht gleichmäßig, sondern bevorzugt an Stellen wie Koppeleingang, Tränke usw. abgesetzt. Um die Nährstoffverteilung zu verbessern, sollten die Fladen unmittelbar nach dem Abtrieb verteilt werden. Außerdem sollten bewegliche Tränken regelmäßig verstellt werden. Nachfolgende Richtwerte können als Anhaltspunkt für die auf der Fläche verbleibenden Nährstoffan-teile genommen werden: 4.3.1 Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft Um Wirtschaftsdünger bedarfsorientiert und umweltschonend einsetzen zu können ist die genaue Kenntnis der in ihnen enthaltenen Nährstoffe unabdingbar. Die Tabellen 4-10 und 4-11 enthalten die durchschnittlichen Nährstoffgehalte der wichtigsten Wirtschaftsdünger. Da die Nährstoffkonzentration in Abhängigkeit von Fütterung, Leistung der Tiere, Aufstallungsform und Wasserzufuhr in den Wirt-schaftsdüngern erheblichen Schwankungen unterworfen ist, handelt es sich bei den hier abgedruck-ten Werte nur um Orientierungswerte, die vom Einzelbetrieb durch wiederholte Nährstoffanalysen überprüft werden müssen. Vorraussetzung für die Brauchbarkeit des Analyseergebnisses ist die „re-präsentative Probenahme“ einer „homogenen“ Probe aus dem Lagerbehälter. Bei Gülle neigen die einzelnen Komponenten (Kot, Harn usw.) dazu sich zu entmischen, d. h. es bilden sich Schichten unterschiedlicher Dichte und Nährstoffkonzentration, die vor der Probenahme und vor allem auch vor dem Ausbringen der Gülle vollständig durchgemischt (homogenisiert) werden müssen.

Vor jeder Untersuchung und jeder Ausbringung

muss die Gülle homogenisiert werden.

Nährstoff- Weidetage x tägl. Ausscheidung Weidezeit in Std. Mittlere Nähr- Anzahl der während = x stoffausscheidung x Tiere auf Weidegang 24 pro Tier und Tag der Fläche

bei Kurztagsweiden (max. 7 h/Tag) ca. 20 % bei Halbtagsweiden (11 h/Tag) ca. 35 % bei Ganztagsweiden (24 h/tag) ca. 55%

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Tab. 4-10: Durchschnittliche Gehalte an Gesamt-N, Ammonium-N und anrechenbarem Stick-

stoff sowie an Phosphor und Kalium in Wirtschaftsdüngern

TM-Anteil

Ge-samt -N1)

Am-moni-um -N

mind. anzu-rech-nen-der N2)

Phos-phor (P2O5)

Kali-um (K2O)

Magnesium(MgO)Wirtschaftsdünger Ein-

heit

[%] [kg/Einheit] Gülle

m³ 7,5 3,0 1,7 1,5 1,2 4,7 0,80 Jungvieh Grünland m³ 10,0 4,0 2,2 2,0 1,6 6,3 1,07 m³ 7,5 2,4 1,3 1,2 1,0 4,0 0,80 Jungvieh Acker m³ 10,0 3,2 1,8 1,6 1,3 5,3 1,07 m³ 7,5 3,4 1,9 1,7 1,4 5,3 0,70 Milchvieh Grünland m³ 10,0 4,5 2,5 2,3 1,8 7,1 0,93 m³ 7,5 3,0 1,7 1,5 1,3 4,3 0,70 Milchvieh Ackerbau m³ 10,0 4,1 2,3 2,1 1,7 5,8 0,93 m³ 7,5 3,6 2,0 1,8 1,5 3,7 0,70 Bullenmast m³ 10,0 4,7 2,6 2,4 2,1 4,9 0,93 m³ 5,0 3,7 2,6 2,2 2,4 2,5 0,67 Schweinemast

Standard m³ 7,5 5,6 3,9 3,4 3,7 3,7 1,00 m³ 5,0 3,3 2,3 2,0 2,0 2,4 0,67 Schweinemast

N/P-reduziert m³ 7,5 4,9 3,4 2,9 3,0 3,6 1,00

m³ 5,0 5,2 3,6 3,1 3,8 3,6 0,67 Schweinezucht Standard

m³ 7,5 7,9 5,5 4,7 5,7 5,4 1,00 m³ 5,0 4,4 3,1 2,6 2,8 2,9 0,67 Schweinezucht

N/P-reduziert m³ 7,5 6,7 4,7 4,0 4,2 4,4 1,0 Geflügelmist/-kot Hühnertrockenkot t 50 17,2 10,3 17,4 13,2 5,0 Hühnermist (Einstreu)* [3] t 50 17,5 8,8 10,5 15,0 15,5 6,0 Putenhähne (Einstreu)* t 55 25,4 15,2 27,3 26,3 4,0 Putenhähne N/P-reduziert (Einstreu)* t 55 23,8 14,3 15,2 26,3 4,0

Putenhennen (Einstreu)* t 55 17,6 10,6 17,2 16,3 4,0 Putenhennen N/P-reduziert (Einstreu)* t 55 16,7 10,0 10,3 16,3 4,0

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TM-Anteil

Ge-samt-N1)

Am-moni-um-N

mind. anzu-rech-nen-der N2)

Phos-phor (P2O5)

Kali-um (K2O)

Magnesium(MgO)

Wirtschaftsdünger Ein-heit

[%] [kg/Einheit]

Festmist Rinder Grünland t 25 7,3 0,6 1,8 4,5 12,8 1,5 Rinder Acker t 25 6,5 0,6 1,6 4,0 11,0 1,5 Schweine Standard t 25 9,8 0,8 2,9 8,2 6,9 2,5 Schweine N/P-reduziert t 25 8,6 0,7 2,6 6,8 6,7 2,5 Schafe t 25 5,5 0,5 1,4 3,2 13,3 2,0 Ziegen t 25 5,2 0,5 1,3 3,6 12,8 2,0 Pferde t 25 5,0 0,5 1,3 3,8 12,6 1,0

Jauche

Rinderjauche m³ 1,5 3,1 2,8 2,8 0,3 9,1 5,0 Schweinejauche Standard m³ 1,5 2,6 2,5 2,3 0,5 4,8 2,0

Quelle : Merkblatt zur Düngeverordnung, 2007; bzw. Düngebedarfsprogramm Tab. 8 org. Dünger http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1114431_1/index1215773518694.html 1) Gasförmige Stall- und Lagerungsverluste nach den Vorgaben der DüngeVO berücksichtigt. 2) Mindestens anzurechnender Stickstoff im Anwendungsjahr nach Anlage 3 der DüngeVO (Ausbringungsverluste

bereits berücksichtigt).

[3] Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft; „Basisdaten für die Ermittlung des Düngebedarfs und für die Umset-zung der Düngeverordnung“, März 2007 (http://www.lfl.bayern.de/iab)

* Bei nachweislich hohem Einstreuanteil (Tiefstreu) und N-Gehalten unter 11 kg N/t Frischmasse ist das Verfahren als Festmist im Sinne der Düngeverordnung einzustufen und ist damit vom Ausbringungsverbot in der Sperrfrist ausgenommen.

Die anfallenden Wirtschaftsdünger enthalten Stickstoff sowohl in mineralischer (vorwiegend NH4 ) als auch in organisch gebundener Form. NH4 wird im Boden stark sorbiert und ist daher wenig auswa-schungsgefährdet. Allerdings wird es in gut durchlüfteten Böden mit schwach saurer bis neutraler Bodenreaktion schnell zu Nitrat (NO3) umgewandelt. Nitrat ist im Boden sehr beweglich und unterliegt damit der Auswaschung siehe Abb. 3-1. Durch eine chemische Analyse der Wirtschaftsdünger kann sowohl der Gesamt- N-Gehalt, wie auch der NH4-N und der org. gebundene N-Gehalt genau bestimmt werden. Neben den vollständigen chemischen Laboranalysen gibt es Schnellbestimmungsmethoden, die es dem Landwirt oder Berater ermöglichen, sich einen Überblick über den Nährstoffgehalt, zumindest hinsichtlich des Stickstoffs, zu verschaffen. Die Werte dieser Schnellbestimmungsmethoden sind re-gelmäßig an Werten aus der Laboruntersuchung zu eichen. Die momentan gebräuchlichen Schnellbestimmungsmethoden für Ammoniumstickstoff in flüssigen Wirtschaftsdüngern sind nachfolgend aufgeführt: - AGROS-Stickstoffmessgerät

Aus dem Gasdruck des mit Chlorkalk als N2 ausgetriebenen Ammoniumstickstoffs wird mit für die Praxis ausreichender Genauigkeit auf den mineralischen N-Gehalt geschlossen.

- Stickstoffpilot - Agrotronic - Güllemax

Der ebenfalls mit Chlorkalk ausgetriebene Stickstoff wird volumetrisch gemessen, ähnliche Genauigkeit wie beim AGROS bei einfacherer Handhabung.

- Quantofix Misst das durch das Reaktionsmittel (5 Teile Natriumhypochlorit + 1 Teil 30%ige Natronlauge) ausgetriebene N2-Gas volumetrisch mit ausreichender Genauigkeit.

- Güllecontroller von Wehrle Misst volumetrisch und arbeitet mit gleichen Reaktionsmitteln und ähnlicher Genauigkeit wie Quantofix.

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- Schnellbestimmungsmethode „Güllespindel“ für die Abschätzung des Gesamtstickstoff-gehaltes. Hier erfolgt die Ermittlung des Gesamtstickstoffgehaltes über das spezifische Ge-wicht (Dichte). Die NH4-, P2O5- und K2O-Werte sind Rechenwerte und können im Einzelfall (besonders bei P2O5) stark abweichen. Die Güllespindel ist eine einfache, kostengünstige Me-thode, die bei Trockensubstanzgehalten unter 9% in der Regel für die Praxis noch ausrei-chend genaue Werte liefert.

Es ist zu beachten, dass durch eine einmalige chemische Analyse nicht auf einen allgemein gültigen Durchschnittsgehalt des Wirtschaftsdüngers geschlossen werden kann. Nur regel-mäßige Gülleuntersuchungen, in der alle Nährstoffe erfasst werden, führen zu einer richtigen Bewertung der Gülle in der Düngeplanung. 4.3.2 Gärreste aus Biogasanlagen In der Biogasanlage können Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, Biomassen pflanzlicher Herkunft (Nachwachsende Rohstoffe) und Stoffe nach der Bioabfallverordnung als Ausgangssubstrat verwen-det werden. Bei der Fermentation der genannten Stoffe erfolgt in der Biogasanlage durch Mikroorga-nismen ein Abbau von organischer Substanz zu Methan, CO2 und anderen Gasen. Durch die Vergä-rung wird die organische Substanz im Ausgangssubstrat vermindert. Die Gärrestmengen, die bei-spielsweise bei der Vergärung von 1 ha Silomais anfallen, sind mit 35 - 42 m³ beachtlich. Die anfal-lenden Gärreste sollen pflanzenbaulich sinnvoll, aber auch umweltschonend ausgebracht werden. Dadurch können einerseits Mineraldünger eingespart werden, andererseits sind schädliche Umwelt-einflüsse wie Ammoniakemissionen und mögliche N- Austräge in das Grundwasser auf ein unver-meidliches Maß zu reduzieren. Um die Eigenschaften von Gärresten aus Biogasanlagen genauer zu bestimmen wurden in Baden-Württemberg von 2006 - 2008 150 Gärreste aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf ihre Inhalts-stoffe untersucht. Die in Tab. 4-11 dargestellten TS-Gehalte zeigen deutlich, dass durch die Vergärung der Trocken-massegehalt abnimmt. Dadurch sind die Gärreste im Vergleich zu unvergorener Gülle tierischer Her-kunft sehr dünnflüssig. Im Vergleich zu unbehandelten Rinder- und Schweinegüllen war eine Erhöhung des pH-Wertes, ein geringerer Gehalt an organischer Substanz, ein engeres C/N-Verhältnis und ein höherer Stickstoffge-halt festzustellen. Die Gehalte an Phosphat, Kali und Magnesium entsprachen in etwa den Gehalten in Güllen tierischer Herkunft. Tab. 4-11: Inhaltsstoffe Gärreste aus baden-württembergischen Biogasanlagen

TS pH Nges NH4-N P2O5 K2O MgO CaO S org.-mineral. Dünger [% FM] [kg/t FM] Gülle (n=53) 9,1 7,4 4,2 1,8 1,7 4,0 0,95 2,0 0,4 NaWaRo (n=223) 7,1 8,3 4,6 2,7 1,7 4,8 0,8 2,0 0,3 BioAbf (n=26) 6,3 8,2 4,5 2,7 1,8 4,2 0,6 2,0 0,3 Quelle: LTZ Augustenberg; Dr. Mokry; September 2009

Die Nährstoffgehalte der Gärreste sind von der Zusammensetzung der Eingangssubstrate, deren Nährstoffgehalten und den Gärbedingungen abhängig. Aus diesem Grund ist für eine pflanzenbaulich und umweltgerechte Verwertung des Gärsubstrates eine betriebsspezifische Untersuchung der Gär-reste unerlässlich. Die Verwendung von betriebsfremden Kofermenten in der Biogasanlage wie beispielsweise Abfälle aus der Lebensmittelindustrie sind zulässig. In diesen Fällen muss bedacht werden, dass damit im-mer ein Nährstoffimport verbunden ist. Es gelten daher weitere Regelungen der Bioabfall- und KlärschlammVO mit entsprechenden seuchen- und phytohygienischen Auflagen unter Berücksichti-gung der Schadstoff-, Schwermetall- und Fremdstoffgehalte. Darüber hinaus sind Auflagen für Bo-denuntersuchungen auf Schwermetalle zu beachten. Gärreste mit solchen Inputstoffen sind daher

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trotz vergleichbarer Eigenschaften nach dem Düngerecht keine Wirtschaftsdünger. Für die Abgabe von solchen Gärresten an andere Betriebe gelten daher bei der Abgabe an andere Betriebe uneinge-schränkt die Vorschriften der Düngemittelverordnung. Beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger gilt die Verbringungsverordnung vgl. Kap. 4.3.8. 4.3.3 Wirkung von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern Die Wirkung der in den Wirtschaftsdüngern enthaltenen Nährstoffe wird oft mit der Wirkung von Mine-raldüngern verglichen. Dieser Wirkungsgrad („Mineraldüngeräquivalent“) wird üblicherweise in Pro-zent angegeben. In der Tab. 4-12 sind die Wirkungsgrade für die einzelnen Nährstoffe dargestellt. Tab. 4-12: Wirkungsgrade (%) vom Gesamt-N für die mit Wirtschaftsdünger ausgebrachten

Nährstoffe Wirkungsgrad für die Nährstoffe

N bei einer Anwendung Wirtschaftsdünger über 5 Jahre bis 5 Jahre* P2O5 K2O MgO

Gülle (TS > 7,5 %) 70 % 45 % Gülle (6 - 7,5 % TS) 75 % 50 % Gülle (< 6 % TS); bei viel Wasserzu-satz

80 % 55 %

Jauche 85 % 85 % Stallmist 35 - 55 %** 15 %

100%

Quelle: LfL; Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünland * Auf Flächen die bislang keine regelmäßige organische Düngung erhalten haben, sollte in den ersten

fünf Jahren nur der schnell wirksame verfügbare N angerechnet werden. ** Für Stallmist gilt die niedrigere Zahl bei einer 5 - 10-jährigen Anwendung, die höhere bei einer Anwendung über 10

Jahren. Phosphor-/Kalium- und Magnesiumwirkung Die in den Wirtschaftsdüngern enthaltenen Phosphor-/Kalium- und Magnesiummengen bringen lang-fristig die gleiche Wirkung, wie die entsprechenden Nährstoffe in den Mineraldüngern. Auf sorpti-onsschwachen Böden kann Kalium der Gefahr der Auswaschung unterliegen. Bei sachgemäßer (ter-mingerechter) Ausbringung der Gülle/Gärreste sind für das weitestgehend wasserlösliche Kalium in flüssigen Wirtschaftsdüngern jedoch keine Verluste zu befürchten. Calciumwirkung Das in den organischen Düngern vorhandene Calcium ist nur wenig basisch wirksam. Daher ist bei einem hohen Anteil von Gülle/-bzw. Gärrestdüngung und bei hohem Pflanzenbedarf auf eine ausrei-chende Kalkversorgung zu achten. Stickstoffwirkung Der Wirkungsgrad für Stickstoff ist in erster Linie von der Art des Wirtschaftsdüngers und der An-wendungsdauer auf der jeweiligen Fläche abhängig. Dies liegt daran, dass der Gesamtstickstoff in zwei unterschiedlichen Fraktionen vorliegt. Zum Einen als Ammonium-N (NH4-N), d.h. in mineralisier-ter, schnell verfügbarer Form. Zum Anderen liegt der Stickstoff in Wirtschaftsdüngern in organisch gebundener Form vor. Dieser wird erst nach einem biologischen Abbau der organischen Substanz freigesetzt (Mineralisation) und pflanzenverfügbar. Bei langjährig organisch gedüngten Flächen ist mit einer N-Anreicherung im Boden und ansteigender N-Nachlieferung durch Mineralisation zu rechnen. Im Jahr der Düngung wird vor allem der Ammonium- N, sowie ein gewisser Teil an schnell umsetzba-rem organischem Stickstoff wirksam. Rechnet man jedoch längerfristig in einer Kreislaufwirtschaft, in

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der fortlaufend Wirtschaftsdünger auf dieselben Flächen gelangen, kommt der Anteil an organisch gebundenen Stickstoff immer mehr zum Tragen. Die Wirksamkeit von Stickstoff liegt im Vergleich zu Mineraldünger gerade bei Gülle (70 - 80 %) und Jauche (85 %) recht hoch, erreicht aber im Vergleich zu Phosphat und Kalium v.a. auf Grund gasförmiger Verluste keine 100 %. Für Stallmist ist auch bei langjähriger Anwendung im Vergleich zur mineralischen Düngung die N-Wirksamkeit deutlich niedri-ger (35 - 55 %), da nur ein geringer Teil des Stickstoffs in unmittelbar pflanzenverfügbarer Form (NH4-N) vorliegt und der organisch gebundene Teil nur in geringen Raten aus dem Bodenvorrat nachgelie-fert wird (1 - 3 % pro Jahr). Betrachtet man das Gesamtsystem Mist und Jauche, ist die Wirkung deut-lich höher. 4.3.4 Bestimmung des anrechenbaren Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern im

Anwendungsjahr Auf Grund der oben genannten Stickstoffwirkung und der Vorschrift der Düngeverordnung (DüngeVO) vom 31. Juli 2009 muss der Düngebedarf der Kultur vor der Düngung sachgerecht festgestellt wer-den. Dazu muss der Nährstoffbedarf der Kultur, die Lieferung des Standorts aber auch die Ausnut-zung des Stickstoffs aus organischen Düngemitteln berücksichtigt werden. Nach der Düngeverordnung müssen mindestens die in Tab. 4-13 aufgeführten Prozentsätze des aus-gebrachten Gesamtstickstoffs aus Wirtschaftsdüngern im Anwendungsjahr angerechnet werden. Tab. 4-13: Mindestwerte (in Prozent des ausgebrachten Gesamtstickstoffs) für pflanzenbauli-

che Stickstoffwirksamkeit zugeführter Wirtschaftsdünger im Jahr der Anwendung 1) Basis: N-Ausscheidung, ab-

züglich Stall- und Lagerverlus-te, bzw. Ermittlung des N-Gehaltes vor der Ausbringung

Gemäß Anlage 3 Düngeverordnung, sind bei Wirtschaftsdün-gern im Anwendungsjahr mindestens die unten angegebenen Prozentsätze des ausgebrachten Gesamtstickstoffs1) anzurech-nen:

2) incl. Geflügelkot 3) mit Einstreu 4)

Ergänzung durch das LTZ

Tierart Gülle Festmist Jauche

Rinder 50 25 90

Schweine 60 30 90

Geflügel 602) 303) --

Pferde/Schafe -- 25 --

flüssige Gärreste aus Biogasanlagen 4) 60 -- --

Quelle: Merkblatt zur Düngeverordnung & Düngeverordnung vom 27.02.2007; Anlage 3 Beispielsrechnung: Milchviehgülle, Ackerbau; 10 % TS Gesamt- N: 4,1 kg/m³ (Werte siehe Tab. 4-10) anrechenbarer N: 4,1 kg N/m³ x 50% = 2,1 kg N/m³ Für Milchviehgülle, Ackerbau bei 10 % TS müssen bei einem Gesamt- N-Gehalt von 4,1 kg N/m³ mindestens 2,1 kg N/m³ als pflanzenverfügbarer Stickstoff nach der Düngeverordnung im Anwen-dungsjahr angerechnet werden. Bislang rechnete man für den anrechenbaren Güllestickstoff im An-wendungsjahr mit der Formel 100 % NH4-N und 25 % des organisch gebundenen Stickstoffs. Nach dieser Formel kann auch weiterhin gerechnet werden, allerdings muss sichergestellt werden (durch Rückrechnung nach den Prozentsätzen der DüngeVO, Tab. 4-13), dass die mindestens anzurech-nenden Prozentsätze nach der DüngeVO eingehalten werden. Bei Güllen/Gärresten mit niedrigem NH4-Gehalt muss daher mit den angegebenen Prozentsätzen in Tab. 4-13 gerechnet werden. Denn bei Güllen und Gärresten mit niedrigen NH4-Gehalten werden bei der Berechnung des anrechenbaren Stickstoffs im Anwendungsjahr mit der Formel 100 % NH4-N und 25 % des organisch gebundenen Stickstoffs die Mindestanforderungen der DüngeVO gemäß Anlage 3 unzulässig unterschritten.

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Nur wenn keine eigenen Analysewerte vorliegen sollte mit Faustzahlen (Tab. 4-10) gerechnet wer-den. 4.3.5 Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger Eine optimale Nährstoffwirkung und dadurch geringe Umweltbelastung ist beim Einsatz von Wirt-schaftsdüngern nur dann möglich, wenn sie termin- und bedarfsgerecht ausgebracht und bis dahin ordnungsgemäß gelagert werden. Die bedarfsgerechte Ausbringung setzt den Nährstoffbedarf der Pflanze voraus. Für die meisten Kulturen besteht der Nährstoffbedarf im Frühjahr und im Frühsom-mer, wodurch der Zeitraum der Ausbringung stark eingeschränkt und damit die Länge der Lagerdauer verlängert ist. Aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes ist in Baden-Württemberg nach An-hang 2 zu § 4 VawS für alle Gülle- und Gärrestelagerstätten seit 01.01.2008 eine Mindestlagerkapazi-tät von 6 Monaten vorgeschrieben. Für Jauche gilt diese Regelung ebenfalls, wobei für bestehende Anlagen Ausnahmen möglich sind. Diese speziellen Regelungen Gärreste können im Merkblatt „Gül-le-Festmist- Jauche-Silagesickersaft-Gärreste Gewässerschutz (JGS-Anlagen)“ vom August 2008 nachgelesen werden (http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1114510_l1/index1215773518694.html?showOnlyChilds=true&showChildsFor=1114510) Für eine optimale Verwertung der Wirtschaftsdünger sind in Abhängigkeit von den Anbauverhältnis-sen folgende Lagerkapazitäten zu empfehlen:

- 7 Monate: Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln, Gemüse an landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) größer 30 % und kleiner gleich 50 %,

- 8 Monate: Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln, Gemüse an landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) größer 50 % und kleiner gleich 75 %,

- 10 Monate: Anteil Mais, Rüben, Kartoffeln, Gemüse an landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) größer 75 %.

Die erforderliche Lagerkapazität (m³/Tier) errechnet sich über folgende Formel: Zusatzwasser ist extra zu berücksichtigen! Der Anfall aus Wirtschaftsdünger und die notwendige Lagerkapazität lässt sich bei Erstellung der Nährstoffbilanz „NAEBI“ über die Ausgabe „Wirtschaftsdüngerbilanz“ und „Lagerkapazität“ ablesen. Allerdings sind diese Werte ebenfalls ohne Zufuhr von Fremdwasser mit den standardisierten TM-Gehalten der Gülle berechnet. D.h. die so ermittelte Lagerkapazität berücksichtigt kein Zusatzwasser wie z.B. Reinigungswasser der Melkanlage, häusliche Abwässer oder Dachabläufe. Für eine RGV (500 kg Lebendgewicht) kann als Faustzahl ein durchschnittlicher Gülleanfall von 20 m3/Jahr bei 11 % TM zu Grunde gelegt werden. Beim Ermitteln der anfallenden Mengen flüssiger Wirtschaftsdünger ist der betriebspezifisch sehr stark schwankende Trockenmassegehalt zu beachten. Um die Lagerkapazität mit Fremdwasser zu bestimmen, muss bei der Nährstoffbilanz die Fremdwas-serzufuhr eingegeben werden. Beim Festmist ist die Einstreumenge sowie der Verrottungsgrad zu berücksichtigen.

Jahresanfall von Gülle Notwendige bzw. Jauche/Tier erforderliche Lagerzeit Kapazität = x in Monaten 12

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Tab. 4-14: Durchschnittlicher Stallmistanfall einer RGV in dt pro Jahr*

(1 RGV = 500 kg Lebendgewicht) Einstreumenge Anfall (dt/Jahr)

Niedrige Einstreumenge (bis 3 kg/Tag) 100 Mittlere Einstreumenge (bis 7 kg/Tag) 110 Hohe Einstreumenge (Tiefstreu; ca. 11 kg/Tag) 140

Quelle NAEBI 2008; Version 2.2; nach NAEBI-Stammdaten „Wirtschaftsdüngeranfall“

Ausreichende Lagerkapazität ist die Voraussetzung für eine pflanzenbaulich optimale und ökologisch verträgliche Verwertung von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern!

Zur Berechnung der Festmistlagerfläche benötigt man die Dichte des Festmistes (siehe Tab. 4-15). Tab. 4-15: Dichte von Festmist

Tierart Dichte t/m³ Rinder 0,83

Schweine 0,91 Pferde

3-4 kg Stroh / GV* u. Tag 6-8 kg Stroh / GV* u. Tag > 11 kg Stroh / GV* u. Tag

0,70 0,50 0,30

Puten 0,50 Geflügel (Trockenkot/getrockneter Kot) 0,50 Legehennen (reiner Mist/Frischmist) bei Kaltscharraum 10% mehr Lagerraum

0,80

Schafe 0,65 *GV = Großvieheinheit (500 kg Lebendgewicht)

Quelle: Merkblatt „Gülle-Festmist- Jauche-Silagesickersaft-Gärreste Gewässerschutz (JGS-Anlagen)“; August 2008 Beispiel: Festmistlagerbedarf für 15 Pferde Der Festmistanfall für Pferde über 3 Jahre mit mittlerer Einstreumenge (6-8kg Stroh/GV und Tag) beträgt laut NAEBI 8,8 t pro Jahr bzw. 12 Monate. Berechnung: 15 Pferde x 8,8 t Festmist pro 12 Monate ergibt 132 t/12 Monate dividiert durch zwei: 132t/12 Monate/ 2 = 66t/6 Monate. Bei einer Dichte von 0,5 t/m³ (siehe Tab. 4-15) ergibt das 66 t dividiert durch 0,5 t/m³ : 66t/0,5 t/m³ = 132 m³ erforderliche Lagerkapazität. Bei 2 m Stapelhöhe (132 m³ geteilt durch 2 m) sind das 66 m² Lagerfläche.

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Tab. 4-16: Anhaltswerte für den Wirtschaftsdüngeranfall bei ganzjähriger Stallbelegung

(Durchschnittsbestand)

Tierart

GV 1)

Gülle TS % m³

Festmist4 TS % t

Jauche5 TS % m³

Kälber1 (< 0,5 Jahre) ohne Mastkalb 0,24 6,0 3,4 25,0 1,5 1,5 1,1

Mastkalb1 (< 0,5 Jahre) 0,3 6,0 3,4 25,0 2,0 1,5 1,3 Jungvieh1 (0,5 - 1 Jahr) 0,5 12,0 7,8 25,0 4,6 1,5 6,8 Jungvieh1 (1 - 2 Jahre) 0,9 12,0 11,7 25,0 5,5 1,5 3,0 Mastbullen1 (0,5 - 1,5 Jah-re) 0,9 12,0 9,4 25,0 5,0 1,5 3,4

Milchkuh1) 3) Ackerland/Grünland

1,3

11,0 19,0

25,0 9,0

1,5 6,0

10 Mastschweineplätze1 1,1 7,5 15,0 25,0 7,0 1,5 6,0 1 Zuchtsau1 mit 18 Ferkel (28 kg; Standard) 0,45 4,0 6,0 25,0 1,8 1,5 1,5

100 Legehennenplätze Trockenkot 0,3

- -

50,0 2,4

- -

100 Junghenneplätze 0,1 - - 60,0 0,9 - -100 Masthähnchenplätze 0,14 - - 60,0 0,8 - -100 Mastputenhenneplät-ze 0,97 - - 60,0 5,0 - -

100 Mastputenhähnchen-plätze 1,84 - - 60,0 4,8 - -

Pferd2 1,1 - - 25,0 8,8 - -10 Mutterschafe2 mit Nachzucht 1,5 - - 25,0 18,0 - -

Quelle NAEBI-Version 4.3 vom 26.02.2010; nach NAEBI-Stammdaten „Wirtschaftsdüngeranfall“ 1 niedrige Einstreumenge (bis 3 kg/GV und Tag) 2 mittlere Einstreumenge (bis 7 kg/GV und Tag) 3 Bezugsbasis 6000 - 6999 kg Milchleistung; Trockenmassegehalt von Vollgülle ohne jeglichen Wasserzusatz 4 Festmistanfall bei Rindern und Schweinen abhängig von der Einstreumenge; bei Tiefstreu Zuschlag von 60 % und kein

Jaucheanfall 5 ohne Niederschlagswasser

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4.3.6 Nährstoffverluste Im Stall und bei der Lagerung Die in den tierischen Ausscheidungen enthaltenen Stickstoffverbindungen unterliegen nach Verlassen des Tierkörpers mehr oder weniger starken Verlusten. Die Ammoniumstickstoffverluste im Stall und bei der Lagerung liegen in der Regel zwischen 15 und 30 %, das entspricht bei Rindergülle einem Verlust an Gesamtstickstoff von ca. 5 bis 15 %. Durch ungünstige Umstände, etwa durch unsachge-mäße Belüftung, können diese NH4-Verluste noch wesentlich höher liegen. Nach der Düngeverord-nung Anlage 6 dürfen maximal die in der Tab. 4-17 aufgeführten Stall- und Lagerungsverluste am Gesamtstickstoff angerechnet werden. Tab. 4-17: Maximal anzurechnende Stall- und Lagerungsverluste in % der Ausscheidungen am

Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft

Tierart Gülle Festmist, Jauche Rinder 15 % 30 % Schweine 30 % 35 % Geflügel 40 %

Bei Festmist hängt die Höhe der Stickstoffverluste sehr stark vom Einstreuanteil und von der Mistla-gerung ab. Der Rotteverlauf hängt stark vom Luftzutritt ab. Je höher der Strohanteil, desto stärker muss der Miststapel verdichtet werden. Bei Frischmistausbringung können die teilweise beträchtli-chen Lagerungsverluste an Stickstoff verringert werden. Allerdings muss dann auch auf die Minimie-rung der Ausbringungsverluste analog Gülle geachtet werden. Der Mist ist so zu lagern, dass der ent-stehende Sickersaft aufgefangen wird und vor Versickerung geschützt ist. Außer über das Mistsi-ckerwasser können bei den Nährstoffen Phosphor, Kalium und Magnesium im Gegensatz zum Stick-stoff keine Verluste auftreten. Bei der Ausbringung Während und vor allem verstärkt nach der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern können bei dem dar-in enthaltenen Ammoniumstickstoff hohe Verluste (10 - 80 %) auftreten. Im ungünstigsten Fall, z.B. wenn dicke Rindergülle zur Förderung der Strohrotte bei Temperaturen über 25 °C ohne sofortige Einarbeitung ausgebracht wird, kann fast der gesamte Ammoniumstickstoff als Ammoniak verloren gehen. Diese Ammoniakfreisetzung in die Luft belastet, ganz abgesehen vom Nährstoffverlust, der für den Betrieb entsteht, die Umwelt. Die Gesamtstickstoffverluste (Lagerung und Ausbringung) liegen beim Festmist- und Flüssigmistver-fahren in der Praxis etwa bei 30 bis 50 % und mehr, wobei bei sachgerechter Lagerung und Düngung die Verluste beim Flüssigmistsystem geringer sind. Ökonomische und ökologische Erfordernisse ver-langen eine weitgehende Verlustminimierung. Die Ausbringungsverluste bei Gülle dürfen nach der DüngeVO 14 bzw. 18 % des Gesamt-N (je nach Tierart) nicht übersteigen, bei Festmist sollen die Ausbringungsverluste nicht höher als 9 - 15 % des Gesamt-N (je nach Tierart) liegen. Stickstoff (NH4)-Verluste bei und nach der Ausbringung von Gülle/Gärresten lassen sich mini-mieren durch: Bodennahe Ausbringung Gülle/Gärreste möglichst bodennah (keine Abstrahlung nach oben) und großtropfig ausbringen. Ausbringungsmenge Nur an den Pflanzenbedarf angepasste Mengen ausbringen, z. B. bei Dauergrünland auf keinen Fall mehr als 20 - 25 m3 Gülle (Gärreste)/ha als Einzelgabe ausbringen. Außerdem ist darauf zu achten,

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dass alle begüllbaren Flächen gleichmäßig und entsprechend der Intensität und Art der Nutzung be-güllt werden. Fließfähigkeit Gülle/Gärreste müssen an den Pflanzen ablaufen und in den Boden eindringen können. Zu dicke Gül-le/Gärreste sind also zu verdünnen oder anderweitig (Separation, Zusatzmittel, o.ä.) zu behandeln. In vielen Fällen bietet sich Wasser als ausgezeichnetes Verdünnungsmittel an. Wasser bindet Ammoni-ak, erhöht die Fließfähigkeit und damit das Eindringen in die Krume und hat einen zusätzlichen Be-regnungseffekt. Bodenzustand Der Boden muss für Gülle/Gärreste aufnahmefähig sein. Zur Verhinderung von Abschwemmungen darf die Ausbringung nicht auf gefrorenen, stark schneebedeckten, wassergesättigten oder über-schwemmten Boden erfolgen. Insbesondere bei hängigem Gelände ist ein ausreichender Abstand zu Oberflächengewässereinzuhalten. In lockeren Boden kann Gülle wesentlich schneller einsickern als auf festem, verdichtetem Boden. Pflanzenbestand Je höher der Bestand, desto besser muss die Fließfähigkeit und um so größer muss der Verdün-nungsgrad der Gülle/des Gärrestes sein. Alternativ dazu können Gülle/Gärreste durch entsprechende Ausbringtechnik wie Injektion, Schleppschuhe, Schleppschläuche unter den Pflanzenbestand oder in den Boden gebracht werden. Einarbeitung Im Ackerbau ist es für eine verlustarme Ausbringung auf unbewachsenem Boden unerlässlich, Gül-le/Gärreste möglichst sofort in die Krume einzuarbeiten. Auch bei der Düngung von Reihenkulturen sollte nach Möglichkeit mit Schleppschläuchen und nachfolgendem Hackschar sofort eingearbeitet werden. Witterung Bei zu heißer, trockener Witterung und starker Luftbewegung soll nicht gegüllt werden. Hier treten starke Verluste durch Ammoniakabgasung und Abtrift feiner Gülle-/Gärrestteilchen auf. Auch hier gilt entweder stark verdünnte Gülle/Gärreste großtropfig und bodennah oder bei gleichzeitiger flacher Einarbeitung auszubringen. Die gleichen Grundsätze gelten auch für die verlustarme Düngung mit Jauche und Festmist (besonders Frischmist). Das Ausmaß der NH3-Ausbringungsverluste lässt sich anhand des Schätzrahmens nach Horlacher berechnen. Hierbei wird der potentielle Gesamtverlust (Schätzrahmen Teil A) mit der Zeit (Zeitfaktor) bis zur Einarbeitung bzw. bis zu einsetzenden Niederschlägen multipliziert. Bei der Einarbeitung von Gülle ist das verbleibende Verlustpotential 0, bei Niederschlägen muss es mit dem Regenfaktor mul-tipliziert und aufsummiert werden.

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Schätzrahmen für Ammoniakverluste nach Ausbringung von Gülle (nach Horlacher 1992) Teil A: Mögliche Gesamtverluste in Prozent des ausgebrachten Gülle-Ammonium- Stickstoffs

Infiltration

C° gering mittel hoch

0 - 5 30 % 22 % 14 %

5 - 10 45 % 35 % 25 %

10 - 15 70 % 55 % 40 %

15 - 20 90 % 75 % 55 % Teil B: Zeitfaktor

°C 1 h1) 2 h 4 h 8 h 12 h 1 d2) 2 d 3 d 4 d 5 d 8 d 12 d

0 - 5 0,04 0,07 0,10 0,15 0,19 0,25 0,35 0,45 0,54 0,60 0,80 1,00

5 - 10 0,06 0,10 0,14 0,20 0,25 0,35 0,50 0,65 0,73 0,85 1,00

10-15 0,15 0,25 0,35 0,50 0,60 0,73 0,83 0,92 1,00

15-20 0,20 0,30 0,45 0,65 0,75 0,85 0,95 1,00 1) h = Stunde 2) d = Tag Teil C: Regenfaktor

Niederschlag (mm)

°C 0 - 2 2 - 5 5 - 10 > 10

0 - 5 0,30 0,15 0,05 0

5 - 10 0,40 0,20 0,10 0

10 - 15 0,60 0,40 0,20 0

15 - 20 0,80 0,50 0,30 0

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Beispiele: 1.) Ausbringung von Gülle auf Getreidestoppel (Infiltration = gering), Durchschnittstemperatur nach Aus-bringung 10 - 15 ºC; Niederschlag ca. 12 h nach der Ausbringung (4mm); keine Einarbeitung:

• Potentieller Gesamtverlust (Teil A) = 70,0 %

• Verlustpotential bis zu Beginn des Niederschlags: Potentieller Gesamtverlust x Zeitfaktor (Teil B) 70 % x 0,6= 42,0 %

• Weiterer Verlust nach dem Regen (nach 12 h): (= 70 - 42 = 28) verbleibendes Verlustpotential x Regenfaktor (Teil C) 28 % x 0,4 = 11,2 %

= 53,2 %

Der wahrscheinlich zu erwartende NH3-Verlust in % des ausgebrachten NH4-N beträgt 53 %. 2.) Ausbringung von Gülle auf Getreidestoppel (Infiltration = gering), Durchschnittstemperatur nach Aus-bringung 15 - 20 ºC; Einarbeitung ca. 2 h nach der Ausbringung (z.B. mit Scheibenegge):

• Potentieller Gesamtverlust (Teil A) = 90,0 %

• Verlust bis zum Beginn der Einarbeitung: Potentieller Gesamtverlust x Zeitfaktor (Teil B) 90 % x 0,3 = 27,0 % Nach Einarbeitung ist der Verlust vernachlässigbar: 0 % = 27,0 % Der wahrscheinlich zu erwartende NH3-Verlust in % des ausgebrachten NH4-N beträgt 27 %. Umweltgerechte Gülle- bzw. Gärrestdüngung heißt: Möglichst schnelles, verlustarmes Einbringen homogener, fließfähiger Gülle/Gärreste in bedarfsgerechter Menge in die Bodenkrume unter der zu düngenden Kultur.

4.3.7 Einsatzmöglichkeiten/Einsatzzeitpunkte für Gülle und Gärreste Die Einsatzmöglichkeiten für Gülle und Gärreste sind je nach Stickstoffbedarf der Kultur sehr unter-schiedlich. Den höchsten Bedarf an Stickstoff haben die Kulturen während der Hauptwachstumspha-se. In dieser Zeit wird der verabreichte Stickstoff auch sehr gut von der jeweiligen Kultur ausgenutzt. In Abb. 4-1 sind pflanzenbaulich sinnvolle Ausbringungszeitpunkte für unterschiedliche Kulturen und Grünland aufgeführt. Die Düngung von Gülle/Gärresten bei Vegetationsbeginn (Februar/März) ist zu fast allen Kulturarten (besonders Raps und Wintergetreide) möglich und zeichnet sich durch eine sehr gute Ausnutzung des Ammonium-N aus. Der beste Ausbringungszeitpunkt für Gülle/Gärreste, mit bester Verwertung des Ammoni-umstickstoffs und einem Teil des organisch gebundenen Stickstoffs durch gute Mineralisationsbedin-gungen ist während der Hauptwachstumszeit (März bis Mai) zu fast allen Kulturarten. Bei Rüben sollten keine zu späten Gaben erfolgen. Zu Mais ist die Einarbeitung zur Saat oder Ausbringung bis

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Juni mit Schleppschläuchen/bzw. Schleppschuhen in den Bestand zwingend notwendig, um den Ammoniumstickstoff der Gülle/Gärreste optimal ausnutzen zu können und Verluste zu minimieren. Die Ausbringung von Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen sowie organisch-mineralischen Stickstoffdüngern (mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem N) oder Geflügelkot ist nach der Ernte nur zu Winterkulturen und Zwischenfrüchten nur in Höhe des aktuellen Düngebedarfs oder zur Strohdüngung (Getreidestroh) zulässig. Maximal ausgebracht werden dürfen: 40 kg/ha Ammonium-N oder

80 kg/ha Gesamt-N Im Herbst (September bis Oktober) ist die Ausbringung sinnvoll zu Grünland, Ackergras und Zwi-schenfrüchten; möglich auch zu Winterraps-, Wintergersten- und frühen Winterroggenbeständen (siehe auch Aufnahme vor Winter Tab. 3-7), aber es besteht eine zunehmende Gefahr der Verlage-rung von Nitrat ins Grundwasser. Im Winter (November bis Ende Januar) keine Ausbringung von Gülle, da der Ammonium-Stickstoff auch bei niedriger Temperatur zu Nitrat nitrifiziert wird, aber nicht von den Pflanzen aufgenommen werden kann. Deshalb kann er durch das Sickerwasser in tiefere Bodenschichten verlagert und ins Grundwasser ausgewaschen werden. Bei hohen, nicht bedarfsgerechten Stickstoffgaben in Form von Gülle/Gärresten oder anderen Wirt-schaftsdüngern und Gaben zum falschen Zeitpunkt sinkt die Ausnutzung sehr stark ab.

Optimale Ausnutzung des Stickstoffs aus Wirtschaftsdüngern durch bedarfsgerechte Gaben (Zeitpunkt und Menge)

- Gülle/Gärreste so gezielt wie Mineraldünger einsetzen - Die EU-Nitratrichtlinie (umgesetzt durch die Düngeverordnung) begrenzt die Düngung mit Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern auf 170 kg N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt. Für intensiv genutzte Grünlandflächen kann unter strengen Auflagen und auf jährlich zu stellenden schriftlichen Antrag die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff für diese Flächen auf 230 kg N/ha und Jahr angehoben werden. Allerdings ist dann für den gesamten Betrieb mittels Düngeplan der tatsächlich berechnete Stickstoffdüngebedarf für die einzelnen Kulturen und Standorte nachzuweisen und die Ausbringung des Wirtschaftsdüngers darauf abzustellen. 4.3.8 Inverkehrbringen, Befördern und Aufnehmen von Wirtschaftsdüngern Seit dem 1. September 2010 gilt die sogenannte Verbringungsverordnung, sie regelt Inverkehrbrin-gen, Befördern und Aufnehmen von Wirtschaftsdüngern. Sie ist notwendig geworden, da über den Nährstoffvergleich der Düngeverordnung keine Transparenz der Nährstoffströme ersichtlich wird. Die Verordnung gilt für alle Wirtschaftsdünger tierischer und pflanzlicher Herkunft, sowie Mischungen mit Wirtschaftsdünger und Stoffen, die unter Verwendung von Wirtschaftsdüngern hergestellt wurden. Dies trifft besonders auch für Gärreste von gewerblichen (NawaRo)- Biogasanlagen zu. Die Verbrin-gungsverordnung gilt für alle Unternehmen, sobald die abgegebenen, beförderten und aufgenomme-nen Mengen 200 t Frischmasse pro Kalenderjahr überschreiten. Die Verordnung enthält Aufzeich-nungs-, Melde- und Mitteilungspflichten. Die Aufzeichnungspflichten umfassen Name und Adresse des Abgebers, Beförderes und Abnehmers, Datum, Wirtschaftsdüngerart und Angaben über Mengen und Nährstoffgehalte ( Gesamt N und Phosphat). Die Aufzeichnungen sind spätestens nach einen Monat zu erstellen und 3 Jahre aufzubewahren. Ferner besteht vor dem erstmaligen gewerbsmäßi-gen Inverkehrbringen eine Mitteilungspflicht an die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde, min-destens einen Monat vor der erstmaligen Tätigkeit. Meldepflicht besteht für aus einem anderen Bun-desland oder Staat aufgenommenen Wirtschaftsdünger. Formulare zu den Dokumentationspflichten findet man im Anhang, ein Merkblatt, sowie ein Fragen und Antworten zur Verbringungsverordnung findet man unter www.landwirtschaft-bw.info/Landwirtschaft/Rechtsgrundlagen/Produktions-spezifische Rechtsgrundlagen/Pflanzenproduktion.

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Kultur Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni

Winterweizen

Winterroggen

Wintergerste

Wintertriticale

Winterraps

Sommerraps

Sommergetreide

Braugerste

Rüben

Mais

Kartoffeln

Zwischenfrucht

Strohrotte (Getreide)

Feldgras

Dauergrünland Sper

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Nov

embe

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31.

Jan

uar

Abb. 4-1: Pflanzenbaulich sinnvolle Ausbringungszeiträume für Gülle und Gärreste

1) 2)

1) 2)

3)

2)

2)

2)

4)

5)

6)

7)

1) auf Standorten, wo Herbststickstoffgabe erforderlich 2) maximal 40 kg anrechenbarer N/ha 3) März Nitrifikationshemmer zusetzen 4) im Juni Ausbringung mit Schleppschläuchen und Einarbeitung 5) nur Industriekartoffeln 6) überwinternd zur Futternutzung 7) Ausbringung im November noch möglich, aber nur sinnvoll bei gutem Infiltrationsvermögen der Böden und geringer Gülle-/bzw. Gärrestmenge (½ Gabe oder ca. 35 kg Gesamt-N/ha)

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5 Stoffliche Verwertung von Rest- und Abfallstoffen Die stoffliche Verwertung von geeigneten Rest- und Abfallstoffen in der Landwirtschaft ist gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorrangig zu besorgen, um Wertstoffe mehrfach zu nutzen und endliche Ressourcen zu schonen. Zur Verwertung über den Boden eignen sich Bioabfälle wie Kom-poste, Grünschnitthäcksel, Trester, Schlempen, Frucht- und Gemüseabfälle und Kalkschlämme sowie bestimmte mineralische Abfallstoffe. Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Verwertung sind ein nachweisbarer Nutzeffekt und die Kenntnis möglichst aller potentiell schädlichen Inhaltsstoffe und ausreichend niedrige Schadstoffge-halte der Rest- und Abfallstoffe. Nur dann sind die Rest- und Abfallstoffe als Dünger brauchbar. Die wertbestimmenden Inhaltsstoffe müssen durch eine chemische Analyse bestimmt werden, um sie entsprechend in die Düngeplanung einbeziehen zu können. Die als Düngemittel oder Pflanzen- bzw. Bodenhilfsstoffe anzuwendenden Stoffe müssen zum Schutz von Böden, Pflanzen, Tieren und Men-schen nach Düngemittelverordnung und Bioabfallverordnung zulässig sein. Um den Nachhaltigkeitsanforderungen zu genügen, müssen neben den Nutzwirkungen vor allem die ökologischen Schutzanforderungen von Boden, Pflanze, Gewässer und die Qualitätsansprüche der produzierten Nahrungs-/bzw. Futtermittel langfristig gewährleistet sein. Auf Grund dieser Abwägun-gen wird von der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, die gemäß Klärschlamm-Verordnung zulässig ist, abgeraten. Klärschlamm stellt eine Schadstoffsenke dar. Das Risiko der Zufuhr unbe-kannter organischer Schadstoffe und der Schadstoffanreicherung im Boden können nicht ausge-schlossen werden. Baden-Württemberg rät zudem aus Gründen der Produkthaftung vom Einsatz des Klärschlamms dringend ab! Sofern dennoch beabsichtigt ist, Klärschlamm anzuwenden, muss neben den düngemittelrechtlichen Vorschriften auf die Vorgaben der Klärschlammverordnung geachtet werden. Diese sieht insbesonde-re vor:

• Untersuchung der Böden vor der Ausbringung auf Schwermetalle und Nährstoffe • Untersuchung der Klärschlämme auf Nährstoffe und Schadstoffe • Keine Ausbringung auf Grünland, Obst- und Gemüseflächen, in den Schutzzonen I und II in

Wasserschutzgebieten, sowie eingeschränkte Ausbringung auf Flächen mit Feldfutter Darüber hinaus besteht in Baden-Württemberg ein Ausschluss für die Teilnahme am MEKA-Programm. Die umweltverträgliche Verwertung von Bioabfällen wird durch die Bioabfall-Verordnung mit folgenden Vorschriften geregelt:

• Vor der erstmaligen Aufbringung sind die Böden auf den pH-Wert und die Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink zu untersuchen. In Abhängigkeit von der Bodenart (Ton, Lehm, Sand) dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.

• Zusätzliche Anforderungen bei der Ausbringung von Bioabfällen auf Dauergrünland, Feldfut-ter- und Feldgemüseanbauflächen.

• Maximale Ausbringung in Abhängigkeit vom Schwermetallgehalt 20 bzw. 30 t TM/ha in 3 Jah-ren.

• Keine Ausbringung von Bioabfällen und Klärschlamm auf derselben Fläche innerhalb von 3 Jahren.

In Abhängigkeit von den zulässigen Höchstgaben (Tab. 5-1) dürfen bestimmte Grenzwerte nicht ü-berschritten werden. Behandelte Bioabfälle sind zudem auf Fremdstoffe, Steine, Unkrautsamen und austriebsfähige Pflanzenteile (bestimmte Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden), sowie auf Freiheit von Salmonellen (Hygieneprüfung) zu untersuchen. Für die Aufbringung auf Forstflächen sowie bei bestimmten landwirtschaftlichen Nutzungen wie Feld-gemüsebau, Feldfutterbau und Dauergrünland sind Einschränkungen zu beachten.

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Für Grünschnitthäcksel bestehen gemäß Erlass des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (Az.: 26-8973.10/14) Erleichterungen wie die Befreiung von den Untersuchungspflichten nach der Bioabfall-Verordnung. Auch für die Anwendung der geeigneten Rest- und Abfallstoffe als Düngemittel gelten die Vorgaben der Düngeverordnung u.a. die zeitlich und mengenmäßig bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr. Neben den Nährstoffen besteht der Nutzen häufig in der Zufuhr an organischer Substanz zur Ge-währleistung einer ausgeglichenen Humusbilanz sowie in den “bodenverbessernden“ Wirkungen (z.B. Kompost, Grünschnitthäcksel). Die Nährstoffzufuhr muss gezielt, d.h. zeitlich und mengenmäßig ent-sprechend dem Düngebedarf der Pflanzen angepasst, erfolgen. Dies gilt uneingeschränkt für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. Die maximal zulässigen Ausbringungsmengen nach der Bioab-fallverordnung können dadurch unterschritten werden. Die Stickstoffdüngewirkung geeigneter Rest- und Abfallstoffe kann große Unterschiede aufweisen. Richtwerte, die den Vorsorgegrundsatz berücksichtigen, sind in Tab. 5-1 aufgeführt. Die Nährstoff-frachten der übrigen Nährstoffe (Phosphor, Kalium, Magnesium) sind im Anwendungsjahr zu 100 % anzurechnen. Bei bestimmten Rest- und Abfallstoffen (z.B. Komposten) übersteigt die Schwermetallzufuhr die Ab-fuhr mit den Ernteprodukten. Die geringen Schwermetallpositivsalden können dazu führen, dass sich der Schwermetallgehalt des Bodens mittel- und langfristig allmählich erhöht. Um dies zu vermeiden und den gegebenen Schwermetallstatus eines Ackerbodens zu erhalten, sollen Rest- und Abfallstoffe mit möglichst niedrigen Schwermetallgehalten nur auf unbelasteten Böden eingesetzt werden. Jede Zufuhr von ausreichend schadstoffarmen Rest- und Abfallstoffen muss in der Gesamt-heit aller enthaltenen Stoffe (Nähr- und Schadstoffe) bilanziert werden, wobei die Nährstoffzu-fuhr den Dünge- und Kalkbedarf nicht übersteigen soll. Tab. 5-1: Anrechenbare N-Mengen von Rest- und Abfallstoffen bzw. sonstiger organischer

Dünger Rest- und Abfallstof-fe/ sonstige organi-sche Dünger

maximale Ausbringungsmenge 1)

Mindestens anzurechnende N-Mengen 2)im Anwendungsjahr

(Klärschlamm)

(5 t TM/ha in 3 Jahren) (90 % NH4-N3) + 25 % Norg.3))

Bioabfallkompost 30 t 4)TM/ha bzw. 20 t TM/ha in 3 Jahren

5 % Nges.3)

Grüngutkompost 30 t 4)TM/ha bzw. 20 t TM/ha in 3 Jahren

10 % Nges.3)

Grünguthäcksel 30 t 4)TM/ha bzw. 20 t TM/ha in 3 Jahren bzw. 100 m³ FM/ha im dreijährigen Turnus

< 1 % Nges.3) bei Holzhäcksel

ca. 10 % Nges.3) bei Grashäcksel Traubentrester 10 t TM/ha u. Jahr 10 % Nges.3) Obsttrester 10 t TM/ha u. Jahr 10 % Nges.3) Schlempen - 70 % Nges.3)

Quelle: Merkblatt zur Düngeverordnung; Beratungsgrundlagen für die Düngung im Ackerbau und auf Grünland 1998; Merkblatt „Direktverwertung von Grünguthäcksel im Ackerbau“ (1995); Merkblatt „Verwertung von Klärschlamm auf Ackerflächen“ (1997); Hinweise zur Verwertung von Grünguthäcksel auf Ackerflächen

1) Die maximalen Ausbringungsmengen sind zum Teil aus Versorgungsgründen hinsichtlich der Schadstoffe festgelegte Grenzen. Grundsätzlich ist die Ausbringungsmenge am aktuellen Düngebedarf auszurichten. Die maximalen Ausbrin-gungsmengen können dadurch unterschritten werden. Zur Ermittlung der Nährstoffgehalte ist eine Analyse erforderlich.

2) Ausbringungsverluste berücksichtigt 3) NH4-N = Ammoniumstickstoff, Norg. = organischer gebundener Stickstoff

Nges. = NH4-N + Norg. = Gesamtstickstoff 4) in Abhängigkeit vom Schwermetallgehalt

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Nachhaltige Anwendung von geeigneten Rest- und Abfallstoffen heißt:

• nur bei Dünge- und oder Bodenverbesserungsbedarf aufbringen! • Nährstoffzufuhr an Düngebedarf anpassen! • nur schadstoff- und risikoarme Stoffe bekannter Herkunft verwerten!

6 Nährstoffentzug, Nährstoffbedarf, Düngeberechnung und Nährstoffbilanzierung

6.1 Nährstoffentzug und Nährstoffbedarf Die wichtigste Größe zur Abschätzung der Menge an Nährstoffen, die eine Pflanze zur Erreichung eines bestimmten Ertragszieles benötigt d.h. dem Nährstoffbedarf, ist der Nährstoffentzug von Haupt- und erntefähiger Nebenfrucht (Korn und Stroh, Rüben und Blatt) (Tab. 6-1), bei Grünland und Futter-pflanzen der Trockenmasseertrag abzüglich der sogenannten „Bröckelverluste“ (Tab. 6-2). In Abhän-gigkeit von der Ertragserwartung ergibt sich somit der gesamte Nährstoffentzug pro Hektar. Der zu erwartende Ertrag kann nur geschätzt werden, da er außer von der Düngung u.a. von der Jahreswit-terung und Pflegemaßnahmen aller Art (Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz usw.) und von den Standorteigenschaften beeinflusst wird Es sollte daher der langjährigen Ertragsdurchschnitt für die Berechnung der Nährstoffentzüge, keinesfalls einmalig erzielte hohe Erträge oder Wunschvorstellun-gen zugrunde gelegt werden. Die Nährstoffentzüge unserer Kulturpflanzen schwanken in Abhängigkeit von der Ertragshöhe, Sorte, Qualität, Anbaugebiet, Bodenart usw. Es ist deshalb schwierig, allgemeingültige Werte zu benennen (Tab. 6-1 und Tab. 6-2). Deshalb können im Einzelfall auch betriebseigene Daten aus Nährstoffunter-suchungen von Ernteprodukten verwendet werden, soweit diese zur Verfügung stehen.

Für die Nährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium entspricht der Nährstoffbedarf dem Nährstoffentzug bzw. der Nährstoffabfuhr.

Dies gilt auch für den Stickstoffbedarf bei Grünland. Für Ackerkulturen ergibt sich der Stickstoffbedarf aus dem Stickstoffentzug von Haupt- und ernte-fähiger Nebenfrucht (Korn + Stroh bzw. Rüben + Blatt bzw. Knollen + Kraut) sowie dem Stickstoffent-zug durch die nicht erntefähige Restpflanze (Wurzeln, Stoppeln, Blattabfall).

N-Entzug (Haupt- + erntefähige Nebenfrucht) = Ertrag (Erntegut) x Entzugswert

Für den Stickstoffentzug der nicht erntefähigen Restpflanzenmasse (Wurzeln, Stoppeln, Blattabfall) erfolgt ein pauschaler Ansatz von 20 kg N/ha.

N - Bedarf für Ackerkulturen = Entzug + 20 kg N/ha Bei Raps beträgt dieser Ansatz wegen des höheren Blattabfalls insgesamt 50 kg N/ha (20 + 30). Bei sehr hohen Erträgen verengt sich das Korn:Stroh-, Rüben:Blatt-Verhältnis. Der Gesamtstickstoffbe-darf wurde deshalb begrenzt (Tab. 3-1 & Tab. 3-8).

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Tab. 6-1: Nährstoffentzüge bei den wichtigsten Fruchtarten in kg/dt Hauptfrucht (Erntegut) und erntefähiger Nebenfrucht1) Erntegut : dazu geh. Korn : Stroh Rüben : Blatt N (kg) P2O5 (kg) K2O (kg) MgO (kg) CaO (kg)

Knollen : Kraut Fruchtart Rohpr. in TM I II I II1) ges. I II1) ges. I II1) ges. I II1) ges. I II1) ges. Winterweizen 12 % 1: 0,8 1,81 0,40 2,21 0,80 0,24 1,04 0,60 1,12 1,72 0,20 0,16 0,36 0,1 0,4 0,5 Winterweizen 14 % 1: 0,8 2,11 0,40 2,51 0,80 0,24 1,04 0,60 1,12 1,72 0,20 0,16 0,36 0,1 0,4 0,5 Winterweizen 16 % 1: 0,8 2,41 0,40 2,81 0,80 0,24 1,04 0,60 1,12 1,72 0,20 0,16 0,36 0,1 0,4 0,5 Durumweizen 15 % 1: 0,8 2,26 0,40 2,66 0,80 0,24 1,04 0,60 1,36 1,96 0,20 0,16 0,36 0,1 0,4 0,5 Winterroggen 11 % 1: 0,9 1,51 0,45 1,96 0,80 0,27 1,07 0,60 1,80 2,40 0,20 0,18 0,38 0,1 0,54 0,64 Wintertriticale 12 % 1: 0,9 1,65 0,45 2,10 0,80 0,27 1,07 0,60 1,53 2,13 0,20 0,18 0,38 0,1 0,54 0,64 Wintergerste 12 % 1: 0,7 1,65 0,35 2,00 0,80 0,21 1,01 0,60 1,19 1,79 0,20 0,07 0,27 0,1 0,28 0,38 Sommerfuttergerste 12 % 1: 0,8 1,65 0,40 2,05 0,80 0,24 1,04 0,60 1,36 1,96 0,20 0,08 0,28 0,1 0,32 0,32 Braugerste 10 % 1: 0,7 1,38 0,35 1,73 0,80 0,21 1,01 0,60 1,19 1,79 0,20 0,07 0,27 0,1 0,28 0,38 Hafer 11 % 1: 1,1 1,51 0,55 2,06 0,80 0,33 1,13 0,60 1,87 2,47 0,20 0,22 0,42 0,1 0,77 0,87 Dinkel mit Vesen 12 % 1: 1,0 1,60 0,50 2,10 0,80 0,30 1,10 0,80 1,70 2,50 0,20 0,16 0,36 0,2 0,6 0,8 Körnermais 11 % 1: 1,0 1,38 0,90 2,28 0,80 0,20 1,00 0,50 2,00 2,50 0,20 0,40 0,60 0,2 0,6 0,8 Saatmais 1: 1,7 1,38 1,44 2,82 0,8 0,20 1,00 0,50 2,00 2,50 0,17 0,27 0,44 - - - CCM ca. 86 % TM 1,00 0,50 0,40 0,10 0,7 Winterraps 1: 1,7 3,35 1,19 4,54 1,80 0,68 2,48 1,00 4,25 5,25 0,50 0,70 1,20 0,6 4,6 5,2 Sonnenblume (Korngewinnung) 1: 2,0 2,91 2,00 4,91 1,60 1,80 3,40 2,40 10,0 12,40 0,70 0,50 1,20 0,3 3,5 3,8 Öllein 1: 1,5 3,50 0,80 4,30 1,20 0,30 1,50 1,00 2,10 3,10 0,80 0,15 0,95 - - - Körnererbsen3) 1: 1,0 3,60 1,50 5,10 1,10 0,30 1,40 1,40 2,60 4,00 0,20 0,30 0,50 0,2 1,4 1,6 Ackerbohnen3) 1: 1,0 4,10 1,50 5,60 1,20 0,30 1,50 1,40 2,60 4,00 0,20 0,30 0,50 0,2 1,4 1,6 Sojabohnen3) 1: 1,0 5,80 1,50 7,30 1,62 0,38 2,00 1,94 1,56 3,50 0,30 0,64 0,94 0,2 2,0 2,2 Frühkartoffeln 1: 0,2 0,45 0,10 0,55 0,14 0,02 0,16 0,60 0,07 0,67 0,04 0,02 0,06 0,14 0,02 0,16 Kartoffeln ab mittelfrüh 1: 0,2 0,35 0,04 0,39 0,14 0,02 0,16 0,60 0,07 0,67 0,04 0,02 0,06 0,14 0,02 0,16 Zuckerrüben 1: 0,7 0,18 0,28 0,46 0,10 0,08 0,18 0,25 0,42 0,67 0,08 0,07 0,15 0,08 0,05 0,13 Gehaltsrüben 1: 0,4 0,18 0,12 0,30 0,09 1,13 1,22 0,50 0,20 0,70 0,05 0,03 0,08 0,04 0,13 0,17 Futtermassenrüben 1: 0,4 0,14 0,10 0,24 0,07 0,02 0,09 0,45 0,16 0,61 0,05 0,03 0,08 0,04 0,04 0,08 Angaben zu N, P2O5 und K2O nach bundeseinheitlichen Vereinbarungen zum Vollzug der Düngeverordnung; zu Körnermais, MgO nach Versuchsergebnissen aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen 1) bezogen auf Einheit Erntegut 2) zuzüglich Blattabfall (ca. 30 kg N/ha) 3) Bei Leguminosen wird der N-Bedarf durch die Luftstickstoffbindung gedeckt, so dass sich eine N-Düngung erübrigt

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Tab. 6-2: Nährstoffentzüge bei den wichtigsten Futterpflanzen in kg/dt FM und Grünland in kg/dt TM

Futterpflanzen kg /dt FM N1) P2O5 K2O2) MgO CaO

Silomais 0,45 0,19 0,43 0,10 0,17

Luzerne 0,60 0,14 0,65 0,07 0,52

Rotklee 0,55 0,13 0,60 0,10 0,48

Kleegras (50 : 50) 0,52 0,14 0,62 0,07 0,38

Weidelgras 0,48 0,16 0,65 0,05 0,25

Grünland in kg/dt TM: günstige natürliche Produktivität des Standortes3)

2 Nutzungen (ca. 60 dt TM/ha) 1,60 0,70 2,50 0,28 1,05

3 Nutzungen ( 75 dt TM/ha) 2,20 0,95 2,90 0,48 1,40

4 Nutzungen ( 90 dt TM/ha) 2,70 1,00 3,00 0,51 1,57

5 Nutzungen ( 110 dt TM/ha) 2,80 1,00 3,00 0,70 1,75

Grünland in kg/dt TM: ungünstige natürliche Produktivität des Standorts 3)4)

1 Nutzung ( 40 dt TM/ha) 1,30 0,60 1,50 0,25 1,00

2 Nutzungen ( 55 dt TM/ha) 1,80 0,70 2,50 0,28 1,05

2-3 Nutzungen ( 65 dt TM/ha) 1,90 0,80 2,70 0,34 1,15

3 Nutzungen ( 70 dt TM/ha) 2,20 0,95 2,90 0,48 1,40

3-4 Nutzungen ( 80 dt TM/ha) 2,40 1,00 3,00 0,50 1,50 1) Bei den Leguminosen wird der N-Bedarf weitgehend durch die Luftstickstoffbindung gedeckt, so dass sich eine N-

Düngung erübrigt. Dies gilt auch für Kleegrasgemenge mit Grasanteilen bis 30 %. Steigt der Anteil weiter, empfiehlt sich eine N-Gabe von 30-40 kg N/ha. Bei Grasanteilen über 70 % ist das Kleegras wie reine Grasbestände nach dem Entzug (Bedarf) entsprechend zu düngen. Dies gilt auch für die Kalium- und Phosphordüngung.

2) Um einen Luxuskonsum an Kali, der zu Schwierigkeiten im Hinblick auf eine ausgewogene Mineralstoffversorgung der Tiere führen könnte, zu vermeiden, sollten in der Bedarfsermittlung nicht mehr als 3 kg/dt Entzug berücksichtigt werden.

3) Ertragsangaben = Nettoerträge, das sind Bruttoerträge abzüglich der auf der Fläche verbleibenden Bröckelverluste 4) Flächen über 700 m ü . NN oder flachgründige Böden oder stark hängige Böden oder Flächen mit ausgeprägten

Trockenphasen oder mit jährlichen Niederschlagsmengen unter 700 mm oder solche auf Sand, anlehmigem Sand, lehmigem Sand (siehe Kap. 3.4).

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6.2 Vorlage zur Düngebedarfsberechnung für alle Nährstoffe (N, P2O5, K2O und MgO)

Die einzelnen Berechnungsschritte für die separate Berechnung des N-Düngebedarfs sind unter Kap. 3.3 ff. dargestellt. Ebenso sind die einzelnen Berechnungsschritte für die Ermittlung des Grunddün-gungsbedarfs (P2O5, K2O und MgO) unter Kap. 2.4 ff. abgebildet. Die Düngebedarfsberechnung für eine Kultur für alle Nährstoffe kann sowohl mit dem Programm Düngebedarf (http://landwirtschaft.bwl.de/servlet/PB/menu/1235783/index.html), als auch mit dem folgenden Formular berechnet werden Vorlage zur Düngebedarfsberechnung für alle Nährstoffe (N, P2O5, K2O und MgO)

Zuschlag für nicht erntbare Restpflanzen für alle Kulturen 20 kg N/ha, Ausnahme Raps 50 kg N/ha. Die entsprechenden Werte für die Berechnung sind aus den folgenden Tabellen zu entnehmen: Tab. 2-10, Tab. 2-12, Tab. 3-1, Tab. 3-2, Tab. 3-3, Tab. 3-4, Tab. 3-5, Tab. 3-6 Tab. 4-10, Tab. 6-1, Tab. 6-2

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Beispiele zur Düngebedarfsberechnung einzelner Fruchtfolgeglieder Für die nachfolgenden Beispiele wurde für P2O5 die Bodennährstoffe in Gehaltsklasse B, für K2O in Gehaltsklasse D und für MgO in Gehaltsklasse C angenommen.

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6.3 Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung über die Fruchtfolge Der Fruchtfolgedüngung für die Grundnährstoffe liegt die Tatsache zugrunde, dass auf mittel bis gut versorgten Böden die Nährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium nicht gezielt zur einzelnen Kultur, sondern über die Fruchtfolge verteilt gegeben werden können. Wichtig ist nur, dass jede Kultur zur Deckung des Spitzenbedarfs eine Mindestmenge an Nährstoffen erhält. Der Nährstoffausgleich er-folgt grundsätzlich über die Fruchtfolge. Vereinfacht wird für die Fruchtfolgedüngung die Nährstoffabfuhr der gesamten Fruchtfolge bestimmt und der gesamte Nährstoffbedarf durch Korrektur aufgrund der Bodenversorgung ermittelt. Nach Ab-zug der aus Wirtschaftsdüngern zurückgeführten oder mit sonstigen organischen Düngern zugeführ-ten Nährstoffe erhält man den verbleibenden Nährstoffbedarf, der über Handelsdünger (Mineraldün-ger) abgedeckt werden muss. Im nachstehenden Berechnungsbeispiel ist auch der Gesamtentzug und die Rücklieferung aus Ernteresten der Vorfrucht für die einzelnen Kulturen aufgeführt, um eine Orientierung für den Spitzenbedarf einzelner Kulturen zu geben. Aufgrund des ermittelten Nährstoff-/bzw. Düngebedarfs der Fruchtfolge (= Bedarf aller Fruchtfolge-glieder abzüglich der Rücklieferung der Erntereste der Vorfrucht, (siehe Beispiele zur Düngebedarfs-berechnung)) können die erforderlichen Einzel- oder Mehrnährstoff-Düngermengen oder beide fest-gelegt werden. Die Auswahl der geeigneten mineralischen Mehrnährstoffdünger kann erleichtert wer-den in dem man zunächst das P2O5 : K2O-Verhältnis der für die Fruchtfolge erforderlichen Dünge-mengen errechnet. Der Mehrnährstoffdünger, dessen P2O5 : K2O-Verhältnis mit dem vorher ermittelten Nährstoffverhält-nis der Fruchtfolge identisch ist oder ihm sehr nahe kommt, ist für diese Fruchtfolge am besten ge-eignet. Ein Unterschied von +/- 10-20 kg zwischen Bedarf und tatsächlich gedüngter Nährstoffmenge kann über die Fruchtfolge hinweg toleriert werden. Abschließend werden der oder die ausgewählten Dünger, die dem Nährstoffbedarf der Fruchtfolge angepasst sind, auf die einzelnen Kulturen verteilt. Auf Grund der sehr starken Preisschwankungen im Düngemittelsektor stellen die Mehrnährstoffdün-ger nicht immer die erste Wahl dar. Die über die Fruchtfolge errechneten Düngermengen für P2O5 und K2O können selbstverständlich auch über Einzelnährstoffdünger innerhalb der Fruchtfolge ge-düngt werden.

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Im nachfolgenden Beispiel (Ergebnisse aus den vorab aufgeführten Düngebedarfsberechnungen) einer Fruchtfolgedüngung wurde angenommen, dass für P2O5 die Bodennährstoffe in Gehaltsklasse B, für K2O in Gehaltsklasse D und für MgO in Gehaltsklasse C liegen.

Betrieb: Mustermann

Schlagbezeichnung: 20

Datum: 19.11.2009

Fläche: 2 ha

Jahr, Kultur Ertrag (dt/ha)

Nährstoff

N1)

P2O5

K2O

MgO

Gehaltsklasse B D C 2006/2007 Winterweizen 14 %RP 85 dt/ha

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

179

88 27 61

146 170 + 24

31 28 3

2007/2008 Braugerste 10 % RP 60 dt/ha

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

83

61 20 41

107 95 12

16 14 2

2008/2009 Winterraps 40 dt/ha

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

134

99 13 86

210 71

139

48 4

44 Entzug

Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

2006 - 2009 Summe Fruchtfolge

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr Korrektur laut Boden untersuchung2)

396

248 60

188 3 x 40

463 336 127

- (½ x 127)

95 46 49 _

= Düngebedarf1) 434 308 - 64 49

- organische Düngung 15 m³ Milchviehgülle 10 %TS (im Herbst Vorjahr)

anrechenb. Nährstoffe Mineraldüngerbedarf

20

ca. 414

26

282

87

23

14

35

N : P2O5 : K2O : MgO P2O5 : K2O : MgO

1 0,7 1

- -

0,1 0,15

Nährstoffverhältnis

bei reiner Mineraldüngung

1) Bedarf für Stickstoff aus Berechnung nach guter fachlicher Praxis vorgegeben. 2) Summe der jährlichen Zuschläge in Gehaltsklasse A und B bzw. Abschläge in Gehaltsklasse D und E (Tab. 2-10)

Mit der im berechneten Beispiel zu Winterraps im Herbst gegebene organische Düngergabe in Form von Milchviehgülle kann der Phosphorbedarf der Fruchtfolge ebenso wenig gedeckt werden, wie bei Kalium und Magnesium. Es ist hier entweder eine höher organische Düngegabe mit Ausgleich der fehlenden Nährstoffe über Mineraldünger oder eine reine mineralische Ausgleichsdüngung über die Fruchtfolge durchzuführen. Klar ist, dass Stickstoff nie über die Fruchtfolge gedüngt werden kann, sondern der Bedarf der Kultur im jeweiligen Jahr während der Hauptwachstumsphase zu decken ist.

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Im Rahmen einer Schaukeldüngung sollte diejenige Fruchtart (im Beispiel der Winterraps), welche an die Versorgung mit dem jeweiligen Nährstoff die höchsten Ansprüche stellt, die volle Fruchtfolgegabe erhalten. Auf stark unterversorgten Böden soll keine Fruchtfolgedüngung durchgeführt, sondern die Dünger-mengen sollen jährlich dem Nährstoffbedarf der einzelnen Kulturen entsprechend gegeben werden. Die Zuschläge nach Tab. 2-10 sind für jedes Jahr anzusetzen. Auch auf sorptionsschwachen sandi-gen Böden ist wegen der Gefahr von Kaliumverlusten durch Auswaschung von einer Schaukel- oder Fruchtfolgedüngung abzusehen. Bis Gehaltsklasse C wird bei Phosphor für Wirtschaftsdünger aus der betriebseigenen Tierhaltung ein jährlicher Überhang bis zu 20 kg P2O5/ha und Jahr toleriert, in Gehaltsklasse D und E darf Phosphor aus den im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdüngern noch bis in Höhe der Abfuhr ausgebracht werden, um den innerbetrieblichen Nährstoffkreislauf aufrecht zu erhalten und eine weitere Anreicherung die-ser Böden zu vermeiden (MLR-Schreiben Az.23-8222.00, vom 04.09.2007 Vollzug DüngeVO/NAEBI). Die Mineraldüngung ist entsprechend zu reduzieren bzw. ganz auszusetzen. 6.4 Nährstoffbilanzierung/vergleich nach Düngeverordnung Nach § 5 Satz 1 der Düngeverordnung ist jährlich bis spätestens 31. März einen betrieblichen Nähr-stoffvergleich für Stickstoff und Phosphat für das abgelaufenen Düngejahr zu erstellen. Der Nährstoff-vergleich kann jährlich als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz auf der Grundlage von Nähr-stoffvergleichen für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit erstellt werden und ist zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich nach Anlage 8 Düngeverordnung zusam-menzufassen. Eine einfache Nährstoffbilanz (Feld-Stall-Bilanz), sowohl für den Gesamtbetrieb, wie auch auf Schlagebene ergibt sich durch die Gegenüberstellung der Zufuhr durch die Düngung unter Berück-sichtigung der unvermeidbaren Verluste bei der Ausbringung und der Abfuhr durch Ernteprodukte. Die Nährstoffbilanz gibt wichtige Auskünfte über die bisherige Düngepraxis. Nach § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung sind für Stickstoff im Durchschnitt der letzten drei Jahre nach-folgende betrieblicher Nährstoffüberschüsse zulässig. Nährstoffvergleiche für die Jahre 2008 bis 2010: 70 kg N/ha Nährstoffvergleiche für die Jahre 2009 bis 2011 und folgende: 60 kg N/ha Für Phosphor (P2O5) sind im Durchschnitt der letzten sechs Düngejahre 20 kg P2O5/ha als betriebli-cher Nährstoffüberschuss zulässig. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei Stickstoff um Nettoüberschüsse handelt und damit nach wie vor umweltrelevante N-Überhänge (Wasser- und Klimarelevanz) bestehen, muss eine weitere Reduk-tion der Stickstoffüberschüsse das Ziel sein. Bereits seit 1998 wird daher in Baden-Württemberg bei Nettostickstoffüberschüssen größer 50 kg N/ha Verbesserungs- und Beratungsbedarf gesehen. Phosphat ist eine endliche Ressource. Deshalb sind einzelbetriebliche Nährstoffüberschüsse bei ei-ner ausreichenden Bodenversorgung ebenfalls auf die Dauer kaum tolerierbar. Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie eine jährliche Nährstoffbilanzierung nach der Düngeverordnung ausgeführt sein soll. Die benötigten Tabellen und Leerformular finden sich im Anhang Nr.7.7.

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Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich nach Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1, §7 Abs. 1 Nr.3)

Düngeverordnung gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (P2O5) (6 Jahre)

Letztes berücksichtigtes Düngejahr 1): ................ Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: ................ Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: ................ Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten2): ................ Datum der Erstellung: ................

Betrieblicher Nährstoffvergleich im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr in

kg/ha Stickstoff:

Düngejahr und zwei Vorjahre

Phosphat: Düngejahr und fünf Vorjahre

1.

Vorjahr: -

2.

Vorjahr: -

3.

Vorjahr: -

4.

Vorjahr:

5.

Vorjahr:

6.

Düngejahr:

7.

Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr:

1) Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr 2) Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz

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7 Anhang 7.1 Die wichtigsten Kalkdünger

Kalkdünger Kalk(Ca)

gehalt %

Kalkform Ø CaO in kg /dt

Sonstige Nährstoffe

Branntkalk 65-95 CaO 80

Branntkalk mit Mg 65-95 CaO + MgO 85 davon 15-35 % MgO

Kohlensaurer Kalk 75-95 CaCO3 50

Kohlens. Mg-Kalk 75-95 CaCO3 50 davon 15-40 % MgCO3

Kohlens. Kalk mit Magnesium und Schwefel 80/2

80 CaCO3+MgCO3 46 davon 20 % MgCO3, 2 % S

Kohlens. Mg-Kalk 80 mit Natrium

80 CaCO3+MgCO3 46 davon 20 % MgCO3, 2,5 % Na

Löschkalk 70-95 Ca(OH)2 62

Löschkalk mit Mg 70-95 Ca(OH)2 + Mg(OH)2

66 davon 15-20 % MgO

Mischkalk 55-60 CaO + CaCO3 58

Mischkalk mit Mg 55-60 CaO + MgO CaCO3 + MgCO3

66 davon 15-30 % MgO

Thomaskalk (= Konverterkalk mit Phosphat)

45

CaO + MgO

51

mind. 4 % P2O5, ca. 3 % MgO, ca. 12 % SiO2 + Spurennährstoffe

Thomaskalk (=Konverterkalk mit Phosphat)

50

CaO + MgO

43

mind. 8 % P2O5, ca. 3 % MgO, ca. 12 % SiO2 + Spurennährstoffe

Konverterkalk feucht, körnig

43 CaO + MgO 43 12 % SiO2 + Spurennährstoffe

Hüttenkalk 44-47 CaO + MgO 48 7-10 % MgO, 30-33 % SiO2 +Spurennährstoffe

Kohlensaurer Mg-Kalk mit Phosphat (Phosphatkalk)

85 CaCO3 + MgCO3

49 5 % P2O5 +

Spurennährstoffe

Rückstandskalk mind. 30 CaO 30

Carbokalk 1) 45 CaCO3 26 0,5-1,0 % MgO; 0,3-0,4 % N 0,6-0,9 % P2O5

Rhykalk 35 CaO 35 0,05 % MgO 1) mit weicherdigem Rohphosphat

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7.2 Die wichtigsten Düngemittel und ihr Einfluss auf den Kalkzustand der Böden (Quelle: Landesarbeitskreis Düngung; sowie Angaben der Hersteller)

N P2O5 K2O MgO Kalkzehrung/-mehrung

kg/dt N - Dünger

AH-Lösung (Bezugsgröße 1 m³) 36,0 AH-Lösung (Bezugsgröße 1 t) 28,0 -47,00 ALZON 46 46,0 -47,00 ALZON flüssig S, 24 24,0 -29,00 ALZON flüssig, 28 28,0 -28,00 Ammonsulfatsalpeter (ASS), 26 26,0 -49,00 Ammonsulfatsalpeter-Bor (0,3% B), 26 26,0 -49,00 Basammon stabil 25,0 Basfoliar 36 extra 27,0 3,0 Basfoliar 36 extra, 27 27,0 3,0 0,00 Basfoliar Combi Stipp, 9 9,0 DüKa-Mangannitrat 7,7 Ensol (Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung) 28,0

ENTEC 26 26,0 -48,50 ENTEC N,mag 22,0 6,0 -34,00 Fertigro C N, 9 8,7 Fertigro M N, 7 7,0 10,0 0,00 Harnstoff 46,0 -46,00 Kalkammonsalpeter 27,0 -15,00 Kalkammonsalpeter mit MgO 27,0 4,0 -15,00 Kalksalpeter 15,5 12,40 Kalkstickstoff gemahlen, 21 20,5 35,00 Kalkstickstoff PERLKA, 20 19,8 35,00 Kemira SAN 22 22,0 3,0 -12,00 Kemira SAN 24 24,0 -22,00 Magnesiumnitrat 11,0 15,5 Nitromag (Stickstoffmagnesia) 22,0 7,0 Nutribor, 6 6,0 5,0 Nutrimix, 8 8,0 PIAGRAN, 46 46,0 -46,00 PIAMON 33 S 33,0 -54,00 PIASAN S, 24 24,0 -29,00 PIASAN, 28 28,0 -28,00 Premago 22,0 6,0 -35,00 Schwefelsaures Ammoniak 21,0 -63,00 Sprint Alga 12,0 Stickstoffmagnesia 20,0 11,0 -22,00 Wuxal Calcium Typ 2 10,0 2,0

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N / P / K - Dünger N P2O5 K2O MgO Kalkzehrung/-mehrung

DüKa-Blattdünger-Kombi 6,0 12,0 6,0 DüKa-Blattdünger-Kombi 12,0 15,0 30,0 DüKa-Blattdünger-Kombi 15,0 30,0 15,0 ENTEC 18+8+13 18,0 8,0 13,0 2,0 -23,00 ENTEC 24+8+7 24,0 8,0 7,0 -27,00 ENTEC avant 12+7+16 12,0 7,0 16,0 4,0 -10,00 ENTEC Nitroka 12,0 0,0 18,0 6,0 -9,00 ENTEC perfekt 14+7+17 14,0 7,0 17,0 2,0 -18,00 ENTEC spezial 12,0 12,0 17,0 2,0 -13,00 Flory 2 (Blau - K 25) 15,0 5,0 25,0 2,0 Flory 2 (Mega) 16,0 6,0 26,0 3,4 Flory 4 (Weiß) 8,0 16,0 24,0 4,0 Flory 8 20,0 0,0 16,0 1,5 FOLIA NPK 15-30-15(+2) 15,0 30,0 15,0 -27,00 Hakaphos blau 15,0 10,0 15,0 2,0 Hakaphos grün 20,0 5,0 10,0 2,0 Hakaphos plus 14,0 6,0 24,0 3,0 Hakaphos rot 8,0 12,0 24,0 4,0 Kamasol grün 10,0 4,0 7,0 0,2 Kamasol rot 5,0 8,0 10,0 0,2 KEMIRA Blau spezial 12+12+17 (3/8) B, Zn 12,0 12,0 17,0 3,0 -13,00

KEMIRA spezial 16+6+18 (2/8) B, Zn 16,0 6,0 18,0 2,0 -14,00 Kemistar-NPK (15/15/15) 15,0 15,0 15,0 3,0 -15,00 Kristalon Blau 19,0 6,0 20,0 Kristalon Rot 12,0 12,0 36,0 1,0 Nitrophoska 12+12+17 S/Cl(+2+8) 12,0 12,0 17,0 2,0 -13,00 Nitrophoska 13+13+21 (2S) 13,0 13,0 21,0 -12,00 Nitrophoska 13+9+16 (+4+7) 13,0 9,0 16,0 4,0 -14,00 Nitrophoska 14+10+20 (+3S) 14,0 10,0 20,0 -13,00 Nitrophoska 15+15+15 (+2S) 15,0 15,0 15,0 -14,00 Nitrophoska 20+8+8 (+3+4) 20,0 8,0 8,0 3,0 -18,00 Nitrophoska perfekt 15+5+20 15,0 5,0 20,0 2,0 -14,00 Nitrophoska spezial 12+12+17 12,0 12,0 17,0 2,0 -13,00 Nitrophoska suprem 20+5+10 20,0 5,0 10,0 3,0 -18,00 Nitrophoska,MG plus 12+5+17 12,0 5,0 17,0 5,0 -11,50 Phosfik 3,0 27,0 18,0

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N / P - Dünger N P2O5 K2O MgO Kalkzehrung/-mehrung

Easygro 8+8+6 8,0 8,0 6,0 ENTEC 25+15 25,0 15,0 -32,00 FOLIA-Beste Ernte PZN flüssig 3,0 15,0 Kemistar NP-Dünger (15/15) 15,0 15,0 2,0 -26,00 Monoammoniumphosphat 12,0 61,0 Nitrophos/Kemistar 20+20 (+2S) 20,0 20,0 -18,00 NP 10 + 34 (NP-Lösung) 10,0 34,0 -25,00 NP 11 + 52 (Monoammonphosphat) 11,0 52,0 -37,40 NP 18 + 46 (Diammonphosphat) 18,0 46,0 -37,00 NP 26 + 14 26,0 14,0 -14,00

N / K - Dünger FOLIA S 20 flüssig 5,0 15,0 0,00 Hakaphos gelb 20,0 16,0 1,0 Wuxal Endivio 9,0 33,0 4,0

P / K - Dünger Carolon PK 18+18 18,0 18,0 -32,00 Carolon PK 21+11 21,0 11,0 -15,00 Dolomix* 6,5 6,5 17,538 - 48 Dolophos 26* 26,0 0,0 2,9 30,00 Monokaliumphosphat 52,0 34,0 patent PK (Öko-Landbau), 12+15 12,0 15,0 5,0 8,00 PK 16+12 (0/6) 16,0 12,0 6,00 PK 11-22 (0/5) 11,0 22,0 3,0 5,00 PK 12-19 (4/5) 12,0 19,0 4,0 5,00 PK 14-14 (4/7) 14,0 14,0 4,0 5,00 PK 15-20 (0/6) 15,0 20,0 2,0 6,00 Rhe-Ka-Phos 10-21 (4/6) 10,0 21,0 4,0 0,00 Rhe-Ka-Phos 10-30 (8/4) 10,0 30,0 8,0 0,00 Rhe-Ka-Phos 12-16 (3/6) 12,0 16,0 3,0 0,00 Rhe-Ka-Phos 15-15 (4/6) 15,0 15,0 4,0 0,00 Rhe-Ka-Phos 20+30 20,0 30,0 0,0 0,00 Rhe-Ka-Phos 9+25 (6) 9,0 25,0 0,0 0,00 Thomaskali 7+21+3+3S 7,0 21,0 4,0 20,00 Thomaskali 8+15+6+4S 8,0 15,0 6,0 20,00 Thomaskali 10+15+4+3S 10,0 15,0 4,0 22,00 Thomaskali 10+20+3+3S 10,0 20,0 3,0 20,00 Thomaskali 11+11+5+4S 11,0 11,0 5,0 23,00 Thomaskali 12+18+3+3S 12,0 18,0 3,0 20,00 Thomaskali 14+8+4+3S 14,0 8,0 4,0 20,00

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P - Dünger P2O5 K2O MgO Kalkzehrung/-mehrung

Dolomag DCP 10* 10,0 9,6 31,00 Dolomag DCP 6* 6,0 12,0 28,00 Dolomag RP 10* 10,0 9,6 31,00 Dolomag RP 6* 6,0 12,0 31,00 Dolophos 15* 15,0 7,2 40,00 Ökophos-Plus* 5,0 7,2 31,00 Bor Superphosphat 17,0 Novaphos 23/Agriphos 23 23,0 13,00 Superphosphat 18 18,0 -1,00 Triple-Superphosphat 46 (Triplephos 46) 46,0 -3,00

K - Dünger Hederich-Kainit fein (für Bioanbau) 10,0 5,0 0,00 Hortisul, Kaliumsulfat mit S 52 52,0 0,00 Kali 60er gran 60,0 0,00 Kalimagnesia /Patentkali, 30 30,0 10,0 0,00 Kaliumsulfat gran 50,0 0,00 Korn-Kali, 40 40,0 6,0 0,00 Magnesia-Kainit 11,0 5,0 0,00

7.3 Umrechnungsfaktoren Oxid - Element

Oxid x Faktor = Element Element x Faktor = Oxid

P2O5 x 0,44 = P P x 2,29 = P2O5

K2O x 0,83 = K K x 1,21 = K2O

MgO x 0,60 = Mg Mg x 1,66 = MgO

CaO x 0,72 = Ca Ca x 1,40 = CaO

NO3 x 0,23 = N N x 4,43 = NO3

NH4 x 0,78 = N N x 1,29 = NH4

SO4 x 0,33 = S S x 3,00 = SO4

Page 99: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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7.4 Berechnung des Düngebedarfs für Ackerkulturen für N, P2O5, K2O und MgO

Page 100: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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7.5 Berechnung des Düngebedarfs für Ackerkulturen für P2O5, K2O und MgO auf-

grund der Bodenuntersuchung

Betrieb: Schlagbezeichnung:

Datum:

Bodenart:

Hauptfrucht:

pH-Wert: Art: Kalkbedarf (dt CaO/ha): Ertragserwartung: dt/ha Erntereste: Anwendung organischer Dünger: Abfuhr Art: Verbleib auf dem Feld Menge: dt/ha m3/ha

Nährstoff P2O5 K2O Mg

Gehalt im Boden (mg/100 g)

Gehaltsklasse

Düngeberechnung: (alle Angaben in kg/ha)

Nährstoffabfuhr (mit bzw. ohne Erntereste)

+Zuschlag aufgrund der Gehaltsklasse A

oder B

-Abschlag aufgrund der Gehaltsklasse D

oder E

= Düngebedarf

MgO

-Nährstoffe aus organischer Düngung

= Bedarf an Mineraldüngung bzw.

Überschuß aus organischer Düngung1) 1) Bei der Folgefrucht anrechnen

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7.6 Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung über die Fruchtfolge

Betrieb:

Schlagbezeichnung:

Datum:

Fläche:

Jahr, Kultur Ertrag (dt/ha)

Nährstoff

N1)

P2O5

K2O

MgO

Gehaltsklasse Entzug

Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr

Summe Fruchtfolge

Entzug Erntereste der Vorfrucht Abfuhr Korrektur laut Boden untersuchung2)

= Düngebedarf1)

- organ. Düngung anrechenb. Nährstoffe

Mineraldüngerbedarf

N : P2O5 : K2O : MgO P2O5 : K2O : MgO

Nährstoffverhältnis

bei reiner Mineraldüngung

1) Bedarf für Stickstoff aus Berechnung nach guter fachlicher Praxis vorgegeben. 2) Summe der jährlichen Zuschläge in Gehaltsklasse A und B bzw. Abschläge in Gehaltsklasse D und E (Tab. 2-10)

Page 102: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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7.7 Nährstoffvergleich/Nährstoffbilanzierung

Nährstoffvergleich Feld-Stall

Ausgenommen sind:

1.

2.

3.

4. Betriebe, die- abzüglich von Flächen nach den Nummern 1. und 2. weniger als 10 ha LF bewirtschaften,- höchstens bis zu 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und- einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr

als 500 kg N je Betrieb und Jahr aufweisen.

- Mineraldüngern,- Wirtschaftsdüngern aus eigener Viehhaltung2), abzüglich der Verluste im Stall,

bei der Lagerung und der Ausbringung,- Komposten, Gärresten und sonstigen organischen Düngern.

2) Grundlagen sind der Viehbesatz des Betriebes und die Nährstoffgehalte tierischer Ausscheidungen.

© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

Die Stickstoffbindung durch Leguminosen und Grünland wird der Zufuhr zugerechnet. Die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern, Komposten etc. erhöht ebenfalls die Zufuhr. Wird Wirtschaftsdünger abgegeben, vermindert sich die Nährstoffzufuhr auf die betrieblichen Düngeflächen.

1) wesentliche Nährstoffmenge: eine zugeführte Nährstoffmenge je Hektar und Jahr von mehr als 50 Kilogramm Stickstoff (Gesamt-N) oder 30 Kilogramm Phosphat (P2O5).

Der geforderte Nährstoffvergleich kann auch als aggregierte Schlagbilanz (Summe der Nährstoffbilanzen aller einzelnen Schläge des Betriebes) erstellt werden. Sie lässt sich am besten mit Hilfe der EDV berechnen. Dazu steht das Nährstoffbilanzierungsprogramm NAEHRSTOFFVERGLEICH FELD-STALL bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) oder im Internet (www.landwirtschaft-bw.de/EDV-Fachprogramme/Pflanzenproduktion) zur Verfügung. Zur Erstellung umfassender Bilanzen (z.B. umfangreiche Tierhaltung, Sonderkulturen im Pflanzenbau, Biogasanlagen, ...) wird empfohlen die Bilanz mit Hilfe der verfügbaren EDV-Version zu erstellen. Entsprechende Programme sind auch von privaten Anbietern erhältlich.

Alle Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe haben jährlich spätestens bis zum 31. März einenbetrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat für das abgelaufene Düngejahr zuerstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.(Düngeverordnung (DüV) von 27. Februar 2007, BGBl. I, 2007, S. 221 ff )

Erläuterungen zur Erstellung des betrieblichen Nährstoffvergleichs (Flächenbilanz)

Flächen, auf denen nur Zierpflanzen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächensowie nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus,

Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall(Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 kg N je ha, wennkeine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt,

Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen1) an Stickstoff oder Phosphat mitDüngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln oder Abfälle zur Beseitigungnach § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aufbringen,

Die Nährstoff - Abfuhr ergibt sich als Summe der Nährstoffe, die mit den Ernteprodukten (Haupt- undNebenprodukte) von den Düngeflächen des Betriebes abgefahren werden.

Dieses Formblatt ermöglicht die Erstellung eines vereinfachten Nährstoffvergleichs(Feld-Stall-Vergleich).

Die Nährstoff - Zufuhr ergibt sich als Summe aller Nährstoffe, die auf Betriebsebene im Düngejahrausgebracht wurden in Form von

Page 103: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Nährstoffvergleich Feld-Stall (Beispiel)

1) Zufuhr aus Handelsdünger (mineralisch, organisch, andere) Stammdaten: Tabellen 1a) und 1b)Die Angaben zu den Nährstoffgehalten der verwendeten Handelsdünger entnehmen Sie bitte der Kennzeichnung. Alternativ: Eine Auswahl mineralischer und organischer Handelsdünger finden Sie in den Tabellen 1a) und 1b). Die Nährstoffzufuhr wird durch Multiplikation der Gesamtmenge (M1) mit den jeweiligen Nährstoffgehalten (M2 bis M4) berechnet (z.B. für Stickstoff: M1 x M2).

2) Zufuhr aus Tierhaltung (Ausscheidungen incl. Einstreu) Stammdaten: Tabellen 2a) bis 2d)Bei der Ermittlung des Nährstoff-Anfalls aus der Tierhaltung im Betrieb ist zwischen folgenden Haltungsverfahren zu unterscheiden: Verfahren, bei denen ausschließlich Gülle anfällt bzw. Festmistverfahren (ggf. einschließlich Jauche). Im Falle von Festmist werden 3 Verfahren mit unterschiedlicher Strohmenge für die Einstreu unterschieden ( 3, 7 und11 kg Stroh/GV und Tag).Die Nährstoffzufuhr wird wie folgt ermittelt:für Stickstoff: (T1) x (T2) x (T5) Anzahl Tiere (Plätze) x N-Anfall / Einheit x Anzurechnende N-Mindestwerte (in %)für Phosphat: (T1) x (T3) Anzahl Tiere (Plätze) x Nährstoffanfall P2O5 / Einheitfür Kalium: (T1) x (T4) Anzahl Tiere (Plätze) x Nährstoffanfall K2O / EinheitErläuterung zur Spalte "Anzurechnende N-Mindestwerte in %":Von dem in den tierischen Ausscheidungen enthaltene Stickstoff geht im Stall, im Lager und während der Ausbring-ung ein Teil gasförmig (v.a. Ammoniak) verloren. Bei der Ermittlung der N-Zufuhr können laut Düngeverordnung in Ab-hängigkeit des Haltungsverfahrens und der Tierart diese N-Verluste nur bis zu einem gewissen Maß abgezogen wer-den. Die Düngeverordnung benennt daher für die Ermittlung der N-Zufuhr "Anzurechnende N-Mindestwerte in % der Ausscheidungen" für verschiedene Haltungsverfahren (Gülle, Festmist, ...) und Tierarten (Rinder, Schweine, ...).Besonderheit bei Verfahren mit Einstreu: Die Nährstoffzufuhr bei Verfahren mit Einstreu (z.B. Stroh) setzt sich aus den Nährstoffausscheidungen sowie den im der Einstreu enthaltenen Nährstoffen zusammen. Am Beispiel der Milch-kühe (siehe nebenstehende Beispielsbilanz) lässt sich der Unterschied erkennen: > Der Nährstoffanfall von Milchkühen, 8000-8999 kg, Acker, GÜLLE beläuft sich auf 114,9 kg N, 39,0 kg P2O5

und 133,0 kg K2O pro Platz. Zur Ermittlung der N-Zufuhr sind mindestens 70% N anzurechnen.> Der Nährstoffanfall von Milchkühen, 8000-8999 kg, Acker, Festmist, 3 kg Stroh /GV und Tag beläuft sich auf

122,0 kg N, 43,3 kg P2O5 und 157,2 kg K2O pro Platz. Er setzt sich aus den Ausscheidungen (114,9 kg N, 39,0 kg P2O5, 133 kg K2O) und den Nährstoffen im Stroh( 7,1 kg N, 4,3 kg P2O5, 24,2 kg K2O) zusammen. Zur Ermittlung der N-Zufuhr sind mindestens 62,3% anzurechnen (60% von 114,9 kg N-Ausscheidungen + 100% von 7,1 kg N-Gehalt der Einstreu)

3) Zufuhr aus Aufnahme von Wirtschaftsdüngern, Komposten, etc. Stammdaten: Tabelle 3Die Nährstoffzufuhr aus der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern errechnet sich aus der Menge (I1) multipliziert mit dem Nährstoffgehalt. Die Nährstoffgehalte sind den Analysewerten zu entnehmen. Alternativ können die Gehalte auch ausTabelle 3 entnommen werden. Bei Stickstoff sind die Verluste bei der Ausbringung zu berücksichtigen (I1) x (I2) x (I5).

4) Zufuhr aus N-Bindung Stammdaten: Tabelle 4Die Stickstoffzufuhr durch N-Bindung bei Leguminosen oder auf Grünland wird durch > Multiplikation der Fläche mit der N-Bindung in kg je Hektar (L1) x (L3) oder durch > Multiplikation des Gesamtertrages mit der N-Bindung in kg je Tonne Ertrag (L2) x (L4) berechnet.

5) Abfuhr durch den Pflanzenbau Stammdaten: Tabellen 5a) bis 5c)Die Nährstoffabfuhr durch Haupt- und Nebenprodukte wird durch Multiplikation des Gesamtertrages (P1) mit der Nähr-stoffabfuhr je Einheit (P2 bis P4) ermittelt. Wird Stroh zur Einstreu, zur Verfütterung oder zum Verkauf vom Feld abge-fahren, so ist zur Ermittlung der Nährstoffabfuhr jeweils das Verfahren "Korn + Stroh" zu verwenden.

6) Abgabe von Wirtschaftsdüngern Stammdaten: Tabelle 3Der Nährstoffexport durch Abgabe von Wirtschaftsdüngern errechnet sich aus der Menge (I1) multipliziert mit dem Nährstoffgehalt. Die Nährstoffgehalte sind den Analysewerten zu entnehmen. Alternativ können die Gehalte auch ausTabelle 3 entnommen werden. Bei Stickstoff sind die Verluste bei der Ausbringung zu berücksichtigen (I1) x (I2) x (I5).

7) Zu- und Abschläge Stammdaten: Tabelle 5bZuschläge der jeweiligen Kultur (Tabelle 5b) in kg N/ha werden mit der Anbaufläche der jeweiligen Kultur multipliziert und in Z. 36 als Gesamtsumme vermerkt. Für Abschläge gilt dies ebenfalls.

8) SALDO für den Gesamtbetrieb bzw. je Hektar DüngeflächeDie Differenz zwischen Zufuhr Gesamt - Abfuhr Gesamt - Zuschläge + Abschläge ergibt den Nährstoffsaldo des Betriebes.

9) Zur Berechnung der Werte je Hektar wird der Gesamt-Saldo durch die im Betrieb vorhandene Düngefläche dividiert.© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

Hinweis: Daten zur Erstellung des Nährstoffvergleichs können Sie den Stammdatenblättern TIERHALTUNG, LANDWIRTSCHAFT und OBST- und GARTENBAU, SONDERKULTUREN entnehmen.

Erläuterungen zur Erstellung des Nährstoffvergleichs Feld-Stall:

Page 104: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Page 105: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Page 106: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) LANDWIRTSCHAFT

(Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!) (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)

AH-Lösung (Bezugsgröße 1 m³) KEMIRA Blau spezial 12+12+17 (3/8) B, ZnAH-Lösung (Bezugsgröße 1 t) Kemira SAN 22ALZON 46 Kemira SAN 24ALZON flüssig S, 24 KEMIRA spezial 16+6+18 (2/8) B, Zn ALZON flüssig, 28 Kemistar NP-Dünger (15/15)Ammonsulfatsalpeter (ASS), 26 Kemistar-NPK (15/15/15)Ammonsulfatsalpeter-Bor (0,3% B), 26 Korn-Kali, 40Basammon stabil Kristalon RotBasfoliar 36 extra Kristalon BlauBasfoliar 36 extra, 27 Magnesia-KainitBasfoliar Combi Stipp, 9 MonoammoniumphosphatBor Superphosphat MonokaliumphosphatCarolon PK 18+18 Nitromag (Stickstoffmagnesia)Carolon PK 21+11 Nitrophos/Kemistar 20+20 (+2S)Dolomag DCP 10* Nitrophoska 12+12+17 S/Cl(+2+8)Dolomag DCP 6* Nitrophoska 13+13+21 (2S)Dolomag RP 10* Nitrophoska 13+9+16 (+4+7)Dolomag RP 6* Nitrophoska 14+10+20 (+3S)Dolomix* Nitrophoska 15+15+15 (+2S)Dolophos 15* Nitrophoska 20+8+8 (+3+4)Dolophos 26* Nitrophoska perfekt 15+5+20DüKa-Blattdünger-Kombi Nitrophoska spezial 12+12+17DüKa-Blattdünger-Kombi Nitrophoska suprem 20+5+10DüKa-Blattdünger-Kombi Nitrophoska,MG plus 12+5+17DüKa-Mangannitrat Novaphos 23/Agriphos 23Easygro 8+8+6 NP 10 + 34 (NP-Lösung)Ensol (Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung) NP 11 + 52 (Monoammonphosphat)ENTEC 18+8+13 NP 18 + 46 (Diammonphosphat)ENTEC 24+8+7 NP 26 + 14ENTEC 25+15 Nutribor, 6ENTEC 26 Nutrimix, 8ENTEC avant 12+7+16 Ökophos-Plus*ENTEC N,mag patent PK (Öko-Landbau), 12+15ENTEC Nitroka PIAGRAN, 46ENTEC perfekt 14+7+17 PIAMON 33 SENTEC spezial PIASAN S, 24Fertigro C N, 9 PIASAN, 28Fertigro M N, 7 PK 16+12 (0/6)Flory 2 (Blau - K 25) PK 11-22 (0/5)Flory 2 (Mega) PK 12-19 (4/5)Flory 4 (Weiß) PK 14-14 (4/7) Flory 8 PK 15-20 (0/6)FOLIA NPK 15-30-15(+2) PhosphixFOLIA S 20 flüssig PremagoFOLIA-Beste Ernte PZN flüssig Rhe-Ka-Phos 10-21 (4/6)Hakaphos blau Rhe-Ka-Phos 10-30 (8/4)Hakaphos gelb Rhe-Ka-Phos 12-16 (3/6)Hakaphos grün Rhe-Ka-Phos 15-15 (4/6)Hakaphos plus Rhe-Ka-Phos 20+30Hakaphos rot Rhe-Ka-Phos 9+25 (6)Harnstoff Schwefelsaures AmmoniakHederich-Kainit fein (für Bioanbau) StickstoffmagnesiaHortisul, Kaliumsulfat mit S 52 Superphosphat 18Kali 60er gran Thomaskali 7+21+3+3SKalimagnesia /Patentkali, 30 Thomaskali 8+15+6+4SKaliumsulfat gran Thomaskali 10+15+4+3SKalkammonsalpeter Thomaskali 10+20+3+3SKalkammonsalpeter mit MgO Thomaskali 11+11+5+4SKalksalpeter Thomaskali 12+18+3+3SKalkstickstoff gemahlen, 21 Thomaskali 14+8+4+3SKalkstickstoff PERLKA, 20 Triple-Superphosphat 46 (Triplephos 46)Kamasol grün Wuxal Calcium Typ 2Kamasol rot Wuxal Endivio© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

52,0

0,00,027,0

30,00,00,00,0 50,00,0

0,0

0,00,0

24,06,014,0

0,00,00,0 0,0

20,0

3,0 15,0

8,7

16,0

16,00,020,015,0 10,0 15,0

0,07,0 0,0 0,0

8,0

8,0 16,0 24,020,0 0,0

22,0 0,0 0,012,0 0,0 18,0

18,0 8,0 13,024,0 8,0 7,0

8,0 8,0 0,028,0 0,0 0,0

0,0 33,010,0 4,05,0 8,0 10,0 9,0

7,0 10,00,0

11,0 11,012,0 18,014,0 8,0

0,0 0,00,0

20,5 0,0 0,019,8 46,0

0,00,00,0

15,5 0,0 0,00,00,027,0

0,010,0

0,07,0 21,08,0 15,0

0,0

0,0 20,010,0

60,0

0,020,0 0,010,0

0,0

18,00,0

15,0

10,0 0,0

12,0 24,021,00,0

5,020,0 30,00,0

46,0 0,0 0,09,0 25,00,0 0,0

10,0 30,012,0 16,0

15,00,0

15,0

0,0

20,027,0 18,015,0

0,00,0

22,0 0,010,0

0,015,0 30,0 15,0 3,0

21,05,0 0,0 15,0 0,0

12,011,0 22,0

14,0 14,00,00,0 12,0 19,016,0 6,0 26,0

16,00,015,0 5,0 25,0 0,0

0,00,0 0,0

0,0 0,028,024,0 0,0 0,012,0 12,0 17,0

0,046,014,0 7,0 17,0 33,0

0,0

12,0 15,00,00,0 5,0 12,0 7,0 16,0

0,06,025,0 15,026,0 0,0 0,0

0,08,0

46,0 0,026,0 14,0 0,018,0

0,00,0

mineralisch in %

Tabelle 1a: Mineralische Handelsdünger

Handelsdünger HandelsdüngerNährstoffgehalte Nährstoffgehalte

36,0 0,0 0,0( M2 )( M2 ) ( M3 ) ( M4 )

mineralisch in %P2O5 K2ON

12,0( M3 )12,0 17,00,0 0,0

46,0 0,0 0,022,028,0 0,0 0,0

15,0

16,0 18,015,0 0,0

0,0 0,024,0 0,0 0,0 6,0

24,0

15,026,0 0,0 0,015,028,0 0,0 0,015,0

6,0 20,0

0,026,0 0,0 0,0 0,0 40,012,0 36,0

27,0 0,0 0,012,025,0 0,0 0,019,0

52,0 34,0

0,027,0 0,0 0,0 0,0 11,061,0

0,0 17,0 0,012,09,0 0,0 0,0

12,0 17,0

22,00,0 18,0 18,0 0,0 0,020,0 0,0

0,0 10,0 0,020,00,0 21,0 11,012,0

10,0 20,0

13,00,0 6,0 0,0 13,0 21,09,0 16,0

0,0 6,0 0,013,00,0 10,0 0,014,0

0,0 15,0 0,015,0

15,00,0 6,5 6,5 15,0 15,0

0,0 26,0 0,020,0 8,0 8,0

5,0 20,0

5,015,0 30,0 15,0 17,012,0 12,012,06,0 12,0 6,0

20,015,0 30,0

52,0 0,0

( M4 )

23,0 0,034,0 0,0

10,05,0 17,0

N P2O5 K2O

11,010,0

7,7 0,0 0,012,00,0

Page 107: Beratunggrundlagen fuer Düngung

Seite 107 von 133

Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) LANDWIRTSCHAFT

(Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!) (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)

Ackerbohnen, Dichtsaat Körnererbsen-DichtsaatAckerbohnenschrot KörnererbsenschrotAgro Biosol Lebosol-KaliumAminosol Lebosol-Kalium PlusBio Vegetal Lebosol-MagnesiumBiofert Lebosol-Magnesium PlusBioilsa Lebosol-MangannitratBiorga N1 Leindotter PresskuchenBiosol Lupinen-DichtsaatBiosol Garten LupinenschrotBlutmehl Maltaflor Bio (Malzrückstände)Erbsenschrot Monterra 11-4-0Folistar super Monterra 13-0-0Haarmehl-Pellets, Provita Neem CakeHorngries gedämpft, 0-2 mm Phytoperls komplett, ProvitaHornmehl Phytoperls, ProvitaHornspäne, fein Raps-ExtraktionsschrotHornspäne, gedämpft Rizi-Korn (pellet. Rizinus)Hornspäne, mittel-grob RizinusschrotHornspäne, Provita SiaptonHornspäne, ungedämpft TraubentresterKartoffelnährlösung Vinasse (entzuckerte Melasse)Knochenmehl Vinasse, Biorga K-Vinasse

Vinasse, Biorga N-Vinasse

Frischmasse = FM Frischmasse = FM

Ackerbohnen, 30 % RP, Korn t FM Grünland pauschalAckerbohnen, 30 % RP, Korn + Stroh t FM

Erbsen t FM einj. Stilllegung (30-70% Leg.)Erbsen, Korn + Stroh t FM mehrj. Stilllegung (30-70% Leg.)Süßlupinen t FM

Süßlupinen, Korn + Stroh t FM

Soja t FM

Soja, Korn + Stroh t FM

Frischmasse = FM Frischmasse = FM

Rotklee t FM Buschbohnen (Industrie) t FM

Kleegras (30:70) t FM Buschbohnen (Handernte) t FM

Kleegras (50:50) t FM Grünerbse t FM

Kleegras (70:30) t FM Stangenbohnen (Freiland) t FM

Luzerne t FM

Luzernegras (30:70) t FM

Luzernegras (50:50) t FM

Luzernegras (70:30) t FM

Futterzwischenfrüchte mit Legumin. t FM

Begrünungszwischenfrü. m.Legumin. t FM© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

in

3,00,0

0,00,0

0,0

4,0

2,5

in in

(Leguminosen Ackerfutterbau)in

3,0

44,044,04,0

StickstoffbindungØ Ertrag

2,5

13,0

53,0

in

( L3 )

53,0

4,70

53,0

kg/t FM

53,02,70

( L2 ) ( L2 )( L3 )4,0 50,04,0

53,0

N-Bindung Ø Ertrag

0,0

0,0( L2 )

(Gartenbau, Sonderkulturen)

8,0

10,0

( L3 )

90,090,0

N-Bindung

0,3 6,0

Stickstoff - Bindung

0,0 1,5

in

( L4 )

Tabelle 4:

StickstoffbindungØ Ertrag N-Bindung

Stickstoff - Bindung

Stickstoffbindung durch Leguminosen

Ø Ertrag(Grünland, Stilllegung) pauschal(Leguminosen Ackerbau)

Stickstoffbindung

3,0 0,0 7,07,0

0,0 2,5

0,0

5,04,5

0,3 9,00,0 2,0 1,5

5,0 2,0 1,05,0 2,0 1,05,5 1,5 1,56,5 5,0 1,0

1,00,5

0,014,0 0,0 0,0

0,05,0 4,0 8,05,0 3,013,0 0,011,0 4,0 0,04,0 1,0 5,01,512,0 1,0

5,0 1,0 1,0

4,8 2,3

6,05,0

1,0 1,50,5 1,3

1,5

4,6 2,8 0,011,0 1,2 0,5 7,7

9,8 26,0 0,00,0 0,0

7,0 4,0 7,0 7,0 0,03,0 27,0 18,0

0,0

0,0 31,07,0 1,0 1,0 3,09,0 0,0 0,0

( M2 )4,5 0,7 1,5 3,5

( M2 ) ( M3 ) ( M4 )1,3

5,0 1,0 1,5 3,5 0,5 1,3

( M3 ) ( M4 )0,5

kg/ha

Tabelle 1b: Organische Handelsdünger und andere

Organische Handelsdünger Organische HandelsdüngerNährstoffgehalte Nährstoffgehalte

in inkg/t FM

( L4 )kg/t FM kg/ha

( L4 )

30,0

Stickstoffbindung

50,0 0,0

in ininkg/hakg/t FM

Stickstoff - Bindung

N-Bindung

0,0

3,80 0,0

( L4 )2,50

( L2 ) ( L3 )

2,20 0,0 12,0

0,025,03,50 0,0

2,50 0,0

2,50 0,05,70 0,0

4,00 0,03,10 0,0

0,0 52,04,00 0,0

und andere in % und andere

53,0

53,0

0,8053,0

0,0

in

Stickstoff - Bindung

50,0 0,0

in %N P2O5 K2O N P2O5 K2O

t/ha

t/ha

t/ha

t/ha

53,0

kg/ha

50,0 0,0

53,0

8,012,0

14,0 0,0

0,014,0

3,0 1,3

14,0 0,5

13,0 0,0

0,31,014,0

14,00,00,014,00,0

25,037,01,61,25,0

0,00,012,02,01,07,0

Page 108: Beratunggrundlagen fuer Düngung

Seite 108 von 133

Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) TIERHALTUNG

Grünland * = über 90 % der Hauptfutterfläche sind Grünland Acker ** = weniger als 65% der Haupt-

futterfläche sind Grünland G=Gülle

Milchkühe, unter 6000 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 6000-6999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 7000-7999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 8000-8999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 9000 -9999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, ab 10000 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, unter 6000 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 6000-6999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 7000-7999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 8000-8999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 9000-9999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, ab 10000 kg Acker ** je Platz

Mutterkuh,ohne Kalb; mittelere R. je PlatzMutterkuh,ohne Kalb; schwere R. je Platz

Kalb bis ½ Jahr; ohne Mastkalb je PlatzMastkalb bis ½ Jahr je Platz

Rinder männl.; ½ bis 1 Jahr je PlatzRinder männl.; 1 bis 2 Jahre je PlatzRind männl.; ü.2 Ja. (+Deckbullen) je Platz

Rinder weibl.; ½ bis 1 Jahr; Grünland * je PlatzRinder weibl.; 1 bis 2 Jahre; Grünland * je PlatzRinder weibl. ü. 2 Jahre; Grünland * je PlatzRind weibl.; ½ bis 1 Jahr; Acker ** je PlatzRind weibl.; 1 bis 2 Jahre; Acker ** je PlatzRind weibl.; ü. 2 Jahre; Acker ** je Platz

Zuchtsauen, 20 F.; 8 kg, Standard je PlatzZuchtsauen, 20 F.; 8 kg, NPred. je PlatzZuchtsauen, 20 F.; 28 kg, Standard je PlatzZuchtsauen, 20 F.;28 kg, NPred. je Platz

1 Pl Mastschwein, Standard,800g je Platz1 Pl Mastschw., NPred,800g (2-ph.) je Platz1 Pl Mastschw., NPred,800g (3-ph.) je Platz

Ferkelaufzucht, 8-28kg LM, Stand. je PlatzFerkelaufzucht,8-28kg LM, NPred je Platz

Jungsauen, Stand.; 95 - 135 kg je PlatzJungsauen, NPred.; 95 - 135 kg je PlatzJungsauen, Stand.; 28-115 kg je PlatzJungsauen, NPred.; 28-115 kg je PlatzDeckbetrieb 1 Platz (8 Umtriebe) je PlatzWartebetrieb 1 Platz (5 Umtriebe) je PlatzAbferkelbetrieb 9 Durchg. je PlatzEberhaltung je PlatzJungeber (28-115 kg) je Platz

100 Pl Mutterhäsin+Aufzucht bis 0,6 kg je Platz100 Pl Kaninchen Mast 0,6-3,0 kg LM je Platz

© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

Einheit

85,0%85,0%

85,0% 70,0% 11,00 7,5%264,0 150,0 210,0

G 73,0 40,0 90,0

1,80 6,0%G 10,8 5,5 4,970,0% 60,0%G70,0% 60,0%

22,1 9,6 8,860,0%

3,60 4,0%70,0% 7,00 4,0%G 42,0 24,0 17,0

3,00 5,0%G 15,8 6,9 6,9 70,0% 60,0% 3,00 5,0%G 18,2 8,0 7,7 70,0% 60,0%

1,80 6,0%G 9,0 4,4 4,4 70,0% 60,0% 1,80 6,0%G 10,8 5,5 4,9 70,0% 60,0%

2,50 6,0%G 13,3 7,5 6,5 70,0% 60,0% 2,50 6,0%G 15,5 8,5 7,6 70,0% 60,0%

4,0%G 3,3 1,4 1,9 70,0% 60,0% 0,60 4,0%

3,4 1,6 2,2 70,0% 60,0% 0,60G

7,5%11,2 4,8 5,7 70,0% 60,0% 1,50

7,5%G 12,3 5,1 6,2 70,0% 60,0% 1,50 7,5%

70,0% 60,0% 6,00 4,0%

G 13,6 6,0 6,2 70,0% 60,0%

70,0%G 36,6 18,4 17,9 70,0%G 24,6 11,0 10,6

G 16,4

G

60,0% 4,00 4,0%60,0% 6,00 4,0%

1,50

G 26,2 13,5 11,3 70,0% 60,0% 4,00 4,0%

11,70 12,0%G 61,0 21,0 84,0 85,0% 70,0% 13,40 12,0%G 53,0 18,0 75,0 85,0% 70,0%

13,50 12,0%G 35,0 11,0 49,0 70,0% 7,70 12,0%G 77,0 25,0 101,0 85,0% 70,0%

12,0%G 67,0 23,0 89,0 85,0% 70,0% 11,70 12,0%G 44,0 14,0 58,0 70,0% 7,80

85,0%

85,0%

85,0%

34,6 15,4

70,0% 15,10 11,0%G 59,0 24,0 80,0

6,90 11,0%G 59,0 21,0 51,0 85,0% 70,0% 9,40 11,0%G 41,0 16,0 37,0 85,0% 70,0%

3,40 6,0%G 13,0 7,0 13,0 85,0% 70,0% 3,40 6,0%G 22,0 8,0 25,0 85,0% 70,0%

70,0% 18,00 11,0%G 95,0 29,5 127,4

21,00 11,0%

70,0% 16,20 11,0%G 86,6 27,4 115,0

G 135,0 46,0 150,0 85,0% 70,0%

20,00 11,0%G 124,9 42,0 141,0 85,0% 70,0% 20,50 11,0%G 114,9 39,0 133,0 85,0% 70,0%

19,00 11,0%G 104,8 38,0 129,0 85,0% 70,0% 19,50 11,0%G 99,8 35,0 121,0 85,0% 70,0%

21,00 11,0%G 89,7 32,0 112,0 85,0% 70,0% 18,50 11,0%G 140,7 46,0 170,0 85,0% 70,0%

20,00 11,0%G 132,0 43,0 166,0 85,0% 70,0% 20,50 11,0%

85,0% 70,0%G 122,9 41,0 159,0 85,0% 70,0%

G 111,1 38,0 149,019,50 11,0%G 117,2 40,0 156,0

85,0% 70,0% 19,00 11,0%85,0% 70,0%

( T5 )G 102,0 36,0 142,0 18,50 11,0%

N P2O5 K2OLager-verlust

( T2 ) ( T3 ) ( T4 )

TS-Lager- u.

Ausbr.verl.in m³ / GehaltEinheit in %

in kg / Einheit Stall- u. Stall-, Gülle,N nach

Ausscheidungen N-Mindestwerte Wirtschafts-

mit Gülle - Anfall in % des dünger -Nährstoff-Anfalls Mengen

Tabelle 2a: Nährstoffanfall Tierhaltung - Gülleverfahren

Tierhaltungsverfahren Nährstoff - Anfall Anzurechnende Anfallende

85,0% 70,0% 50,00 7,5%G

Page 109: Beratunggrundlagen fuer Düngung

Seite 109 von 133

Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) TIERHALTUNG

Grünland * = über 90 % der Hauptfutterfläche sind Grünland FM1 Acker ** = weniger als 65% der Haupt- = Festmist,

futterfläche sind Grünland 3 kg StrohSonderfall: TK = Trockenkot

Milchkühe, unter 6000 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 6000-6999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 7000-7999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 8000-8999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 9000 -9999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, ab 10000 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, unter 6000 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 6000-6999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 7000-7999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 8000-8999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 9000-9999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, ab 10000 kg Acker ** je Platz

Mutterkuh,ohne Kalb; mittelere R. je PlatzMutterkuh,ohne Kalb; schwere R. je PlatzKalb bis ½ Jahr; ohne Mastkalb je PlatzMastkalb bis ½ Jahr je Platz

Rinder männl.; ½ bis 1 Jahr je PlatzRinder männl.; 1 bis 2 Jahre je PlatzRind männl.; ü.2 Ja. (+Deckbullen) je PlatzRinder weibl.; ½ bis 1 Jahr; Grünland * je PlatzRinder weibl.; 1 bis 2 Jahre; Grünland * je PlatzRinder weibl. ü. 2 Jahre; Grünland * je PlatzRind weibl.; ½ bis 1 Jahr; Acker ** je PlatzRind weibl.; 1 bis 2 Jahre; Acker ** je PlatzRind weibl.; ü. 2 Jahre; Acker ** je Platz

Zuchtsauen, 20 F.; 8 kg, Standard je PlatzZuchtsauen, 20 F.; 8 kg, NPred. je PlatzZuchtsauen, 20 F.; 28 kg, Standard je PlatzZuchtsauen, 20 F.;28 kg, NPred. je Platz1 Pl Mastschwein, Standard,800g je Platz1 Pl Mastschw., NPred,800g (2-ph.) je Platz1 Pl Mastschw., NPred,800g (3-ph.) je PlatzFerkelaufzucht, 8-28kg LM, Stand. je PlatzFerkelaufzucht,8-28kg LM, NPred je PlatzDeckbetrieb 1 Platz (8 Umtriebe) je PlatzWartebetrieb 1 Platz (5 Umtriebe) je PlatzAbferkelbetrieb 9 Durchg. je PlatzEberhaltung je Platz

100 Legehennen, Stand.fu.; Trockenkot je Platz100 Legehennen, NPred., Trockenkot je Platz100 Junghennen, Stand.fu., Trockenkot je Platz100 Junghennen, NPred., Trockenkot je Platz100 Pl. Masthähnchen, Stand. je Platz100 Pl. Masthähnchen, NP-red. je Platz100 Pl Mastputenhähne, Standard je Platz100 Pl Mastputenhähne, NPred. je Platz100 Pl Mastputenhennen, Standard je Platz100 Pl Mastputenhennen, NPred. je Platz

100 Pl Mutterhäsin+Aufzucht bis 0,6 kg je Platz100 Pl Kaninchen Mast 0,6-3,0 kg LM je Platz© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

EinheitLager- Lager- u. in m³ /

( T2 ) ( T3 )

FM1 73,0 40,0FM1 264,0 150,0 210,0 0,00 21,00

90,0

Tabelle 2b: Nährstoffanfall Tierhaltung - Festmist 3 kg Einstreu je GV und Tag

Haltungsverfahren Nährstoff - Anfall Anzurechnende AnfallendeAusscheidungen + Einstreu N-Mindestwerte Wirtschafts-

mit Jauche - Anfall in % des dünger -für ganzjährige Stallhaltung) Nährstoff-Anfalls Mengen

N nach Gülle, Fest-in kg / Einheit Stall- u. Stall-, Jauche mist

N P2O5 K2O verlustin t /

Ausbr.verl. Einheit Einheit

FM1 118,2 42,3 173,2FM1

( T5 )109,1 40,3

71,8% 62,4%8,50

( T4 )72,0% 62,6% 5,80166,2

9,006,20 9,50FM1 124,3 44,3 180,26,00

FM1 130,0 45,3 183,2 71,6% 62,2% 6,4071,7% 62,3%

10,00FM1 139,1 47,3 190,2 71,5% 62,0% 6,60 10,50

71,4% 61,9% 6,80 11,00FM1 147,8 50,3 194,272,2% 62,9% 5,80 8,50FM1 96,8 36,3 136,272,0% 62,7% 6,00 9,00FM1 106,9 39,3 145,271,9% 62,5% 6,20 9,50FM1 111,9 42,3 153,271,7% 62,3% 6,40 10,00FM1 122,0 43,3 157,271,6% 62,2% 6,60 10,50FM1 132,0 46,3 165,271,5% 62,0% 6,80 11,00FM1 142,1 50,3 174,2

72,1% 62,8% 5,20 8,25FM1 93,1 31,3 137,372,2% 63,0% 5,40 9,00FM1 102,7 34,1 153,571,7% 62,3% 1,10 1,50FM1 23,3 8,8 29,573,4% 64,5% 1,30 2,00FM1 14,6 8,0 18,6

71,9% 62,5% 2,50 3,50FM1 43,7 17,6 46,3

73,4% 64,6% 6,20 7,00FM1 66,7 28,6 106,171,8% 62,3% 2,00 4,00FM1 46,7 15,6 67,372,0% 62,6% 3,00 5,50FM1 71,7 25,8 105,072,4% 63,1% 3,40 6,50FM1 83,6 28,9 123,372,2% 62,9% 2,00 4,00FM1 37,7 12,6 58,372,6% 63,4% 3,00 5,50FM1 57,9 21,0 91,8

67,7% 58,5% 1,20 1,50FM1 28,4 14,8 18,767,9% 58,7% 1,20 1,50FM1 26,8 12,3 18,067,2% 57,8% 1,50 1,90FM1 39,1 19,9 26,367,3% 58,0% 1,50 1,90FM1 37,1 16,9 24,866,3% 56,6% 0,60 0,70FM1 14,1 6,3 8,0

73,0% 64,0% 3,50 6,50FM1 67,8 25,1 107,1

72,8% 63,7% 3,40 5,00FM1 65,0 24,6 71,5

FM1 12,8 5,4 8,0 66,4% 56,8% 0,60 0,7066,5% 57,0% 0,60 0,70FM1 11,7 5,1 7,566,1% 56,4% 0,30 0,12FM1 3,5 1,7 2,666,2% 56,5% 0,30 0,12FM1 3,4 1,5 2,367,7% 58,5% 1,00 1,20FM1 19,7 8,9 12,968,6% 59,6% 1,00 1,20FM1 17,6 8,0 13,166,3% 56,7% 2,00 0,50FM1 43,6 25,0 22,568,2% 59,1% 1,50 0,80FM1 24,3 10,9 16,2

60,0% 50,0% 0,00 2,40T 68,9 41,8 31,660,0% 50,0% 0,00 2,40T 66,1 29,8 31,660,0% 50,0% 0,00 0,90T 24,2 17,1 10,960,0% 50,0% 0,00 0,90T 20,7 11,1 10,460,6% 50,7% 0,00 0,80FM1 38,6 21,0 22,660,7% 50,9% 0,00 0,80FM1 32,9 15,6 22,661,7% 52,2% 0,00 4,84FM1 216,9 144,3 139,061,8% 52,3% 0,00 4,84FM1 203,5 80,1 139,061,2% 51,5% 0,00 5,04FM1 158,1 94,5 89,9

FM1 149,7 56,4 89,9 51,6% 0,00

(Einstreumenge berechnet

55,0% 50,0% 0,00 5,0055,0% 50,0%

5,0461,3%

Page 110: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) TIERHALTUNG

Grünland * = über 90 % der Hauptfutterfläche sind Grünland Acker ** = weniger als 65% der Haupt- FM2

futterfläche sind Grünland = Festmist,Pl = Platz; eT = erzeugtes Tier 7 kg StrohMutterkuh,ohne Kalb; mittelere R. je PlatzMutterkuh,ohne Kalb; schwere R. je PlatzKalb bis ½ Jahr; ohne Mastkalb je PlatzMastkalb bis ½ Jahr je PlatzRinder männl.; ½ bis 1 Jahr je PlatzRinder männl.; 1 bis 2 Jahre je PlatzRind männl.; ü.2 Ja. (+Deckbullen) je PlatzRinder weibl.; ½ bis 1 Jahr; Grünland * je PlatzRinder weibl.; 1 bis 2 Jahre; Grünland * je PlatzRinder weibl. ü. 2 Jahre; Grünland * je PlatzRind weibl.; ½ bis 1 Jahr; Acker ** je PlatzRind weibl.; 1 bis 2 Jahre; Acker ** je PlatzRind weibl.; ü. 2 Jahre; Acker ** je PlatzMutterschaf (1,3 Lämmer bis 20 kg) je PlatzSchaflamm über 20 kg, bis 1 Jahr je PlatzSonstige Schafe über 1 Jahr je PlatzMutterziege (mit 1,5 Kitz) je PlatzZiegen über 20 kg; bis 1 Jahr je PlatzSonstige Ziegen über 1 Jahr je PlatzKleinpferde einschl. Pony je PlatzEsel, Maultiere (bis 1/2 Jahr) je PlatzEsel, Maultiere (über 1/2 Jahr) je PlatzPferde bis ½ Jahr je PlatzPferde; ½ Jahr bis 3 Jahre je PlatzPferde über 3 Jahre je PlatzZuchtstuten je PlatzDamwild Alt-/Muttertier je PlatzDamwild Kalb je PlatzRotwild, Altier je PlatzRotwild, Kalb je PlatzLama (Alttier, 2 Jahre) je PlatzAlpaka (Alttier, 2 Jahre) je PlatzZuchtstrauss (Alttier), Emu je PlatzZuchtsauen, 20 F.; 8 kg, Standard je PlatzZuchtsauen, 20 F., 8 kg, NPred. je PlatzZuchtsauen, 20 F.; 28 kg, Standard je PlatzZuchtsauen, 20 F.;28 kg, NPred. je Platz1 Pl Mastschwein, Standard,800g je Platz1 Pl Mastschw., NPred,800g (2-ph.) je Platz1 Pl Mastschw., NPred,800g (3-ph.) je PlatzFerkelaufzucht, 8-28kg LM, Stand. je PlatzFerkelaufzucht,8-28kg LM, NPred je PlatzJungsauen, Stand.; 95 - 135 kg je PlatzJungsauen, NPred.; 95 - 135 kg je PlatzJungsauen, Stand.; 28-115 kg je PlatzJungsauen, NPred.; 28-115 kg je PlatzDeckbetrieb 1 Platz (8 Umtriebe) je PlatzWartebetrieb 1 Platz (5 Umtriebe) je PlatzAbferkelbetrieb 9 Durchg. je PlatzEberhaltung je Platz100 Pl. Pekingenten (Ausmast) je Platz100 Pl. Flugenten je Platz100 eT Mastgänse (5,0 kg Zuwachs); Stall je erz.Tier100 eT Mastgänse (6,8 kg Zuwachs) je erz.Tier100 eT Mastgänse (7,5 kg Zuw.), Weidema je erz.Tier© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

51,5% 0,0051,2% 0,00

2,20FM2 107,2 35,4 94,9 61,2%1,80FM2 56,7 31,8 31,0 60,9%

50,8% 0,00 1,40FM2 18,6 11,7 12,6 60,6%

0,00 0,90FM2 27,2 12,7 26,2 71,6% 63,5% 0,00 1,30FM2 45,8 26,3 29,9 67,9% 58,7%

0,00 3,50FM2 20,0 9,4 21,3 72,4% 64,5% 0,00 1,80FM2 21,7 10,1 19,7 70,7% 62,3%

0,00 1,00FM2 10,3 5,2 8,8 69,4% 60,7% 0,00 1,00FM2 12,1 6,3 9,3 68,7% 59,8%

0,00 1,20FM2 15,8 9,0 15,0 70,5% 62,1% 0,00 1,20FM2 18,0 10,0 16,1 69,9% 61,3%

0,00 0,18FM2 3,6 1,6 2,8 67,6% 58,3% 0,00 0,18FM2 3,7 1,8 3,1 67,5% 58,2%

0,00 1,40FM2 12,4 5,5 9,8 68,4% 59,4% 0,00 1,40FM2 13,5 5,8 10,3 68,1% 59,0%

0,00 2,40FM2 14,8 6,7 10,3 67,9% 58,7% 0,00 1,40FM2 40,3 18,8 35,9 70,0% 61,4%

0,00 2,00FM2 42,3 21,8 37,4 69,8% 61,1% 0,00 2,40FM2 29,7 14,1 28,0 71,0% 62,7%

0,00 0,10FM2 31,3 16,6 28,7 70,7% 62,3% 0,00 2,00FM2 33,8 4,3 12,2 59,1% 54,5%

0,00 0,13FM2 18,9 6,5 26,8 59,6% 55,1% 0,00 0,08FM2 31,6 10,9 44,6 59,6% 55,1%

0,00 0,10FM2 9,0 3,1 12,2 58,5% 53,8% 0,00 0,02FM2 25,3 8,7 35,7 59,6% 55,1%

0,00 0,05FM2 5,9 2,0 7,9 57,9% 53,3% 0,00 0,02FM2 16,4 5,6 22,3 58,5% 53,9%

0,00 8,80FM2 73,5 34,8 119,6 64,4% 60,4% 0,00 8,80FM2 65,2 31,8 105,3 64,7% 60,8%

0,00 1,76FM2 54,0 24,6 86,4 62,9% 58,8% 0,00 5,92FM2 13,4 6,4 21,9 64,4% 60,5%

0,00 1,60FM2 42,6 21,1 73,1 63,1% 59,0% 0,00 4,80FM2 14,2 7,0 24,4 63,1% 59,0%

0,00 1,76FM2 42,6 21,1 73,1 63,1% 59,0% 0,00 4,80FM2 17,1 7,1 25,6 61,1% 56,7%

0,00 1,76FM2 2,2 0,9 4,3 68,1% 64,5% 0,00 0,80FM2 16,6 6,8 23,9 59,9% 55,4%

0,00 0,80FM2 16,9 6,2 26,5 62,5% 58,3% 0,00 1,76FM2 6,7 2,4 9,7 60,2% 55,7%

1,75 8,09FM2 16,0 5,6 23,4 60,4% 56,0% 0,00 1,76FM2 76,8 30,5 137,9 76,2% 68,2%

1,00 4,64FM2 64,5 24,9 114,1 75,3% 67,1% 1,50 6,65FM2 41,4 14,8 70,7 74,6% 66,2%

1,50 6,60FM2 92,3 34,2 153,1 75,0% 66,6% 1,70 8,04FM2 78,0 29,6 126,4 74,2% 65,6%

3,10 8,79FM2 50,4 17,8 79,7 73,8% 65,1% 1,00 4,64FM2 76,9 34,7 140,8 77,0% 69,3%

1,25 4,14FM2 73,1 29,4 98,8 75,8% 67,7% 1,70 5,92FM2 47,4 19,8 58,7 74,0% 65,4%

0,55 1,81FM2 16,8 9,3 26,0 76,8% 69,1% 0,65 2,38FM2 25,1 9,8 35,4 73,7% 64,9%

2,60 11,00FM2 112,9 40,2 188,2 74,8% 66,3% 2,70 12,00FM2 101,9 36,5 167,1 74,5% 66,0%

Einheit Einheit( T2 ) ( T3 ) ( T4 ) ( T5 )

Einheit

N P2O5 K2O verlust Ausbr.verl.

in kg / Einheit Stall- u. Stall-, Jauche mistLager- Lager- u. in m³ / in t /

Mengen

Haltungsverfahren Nährstoff - Anfall Anzurechnende

N nach Gülle, Fest-

AnfallendeAusscheidungen + Einstreu N-Mindestwerte Wirtschafts-

Nährstoffanfall Tierhaltung - Festmist

mit Jauche - Anfall in % des dünger -für ganzjährige Stallhaltung) Nährstoff-Anfalls

61,0% 51,2% 0,00 1,20FM2 151,9 85,6 102,062,3% 52,9% 0,00 1,26FM2 62,4 39,8 46,5

7 kg Einstreu je GV und TagTabelle 2c:

(Einstreumenge berechnet

Page 111: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) TIERHALTUNG

Grünland * = über 90 % der Hauptfutterfläche sind Grünland Acker ** = weniger als 65% der Haupt- FM3

futterfläche sind Grünland = Festmist,11 kg Stroh

Milchkühe, unter 6000 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 6000-6999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 7000-7999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 8000-8999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, 9000 -9999 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, ab 10000 kg Grünland * je PlatzMilchkühe, unter 6000 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 6000-6999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 7000-7999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 8000-8999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, 9000-9999 kg Acker ** je PlatzMilchkühe, ab 10000 kg Acker ** je Platz

Mutterkuh,ohne Kalb; mittelere R. je PlatzMutterkuh,ohne Kalb; schwere R. je Platz

Kalb bis ½ Jahr; ohne Mastkalb je PlatzMastkalb bis ½ Jahr je Platz

Rinder männl.; ½ bis 1 Jahr je PlatzRinder männl.; 1 bis 2 Jahre je PlatzRind männl.; ü.2 Ja. (+Deckbullen) je Platz

Rinder weibl.; ½ bis 1 Jahr; Grünland * je PlatzRinder weibl.; 1 bis 2 Jahre; Grünland * je PlatzRinder weibl. ü. 2 Jahre; Grünland * je PlatzRind weibl.; ½ bis 1 Jahr; Acker ** je PlatzRind weibl.; 1 bis 2 Jahre; Acker ** je PlatzRind weibl.; ü. 2 Jahre; Acker ** je Platz

Zebu Mutterkuh o. Kalb, kleinrahmig je PlatzZebu Mutterkuh o. Kalb, großrahmig je PlatzZebu Bulle je PlatzZebu Jungtier bis 1 J. kleinrahmig je PlatzZebu Jungtier bis 1 J. großrahmig je PlatzZebu Jungtier 1 bis 2 J. kleinrahmig je PlatzZebu Jungtier 1 bis 2 J. großrahmig je Platz

Kleinpferde einschl. Pony je PlatzEsel, Maultiere (bis 1/2 Jahr) je PlatzEsel, Maultiere (über 1/2 Jahr) je PlatzPferde bis ½ Jahr je PlatzPferde; ½ Jahr bis 3 Jahre je PlatzPferde über 3 Jahre je PlatzZuchtstuten je Platz

© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

0,00 9,70FM3 73,2 36,6 132,6 68,6% 65,1% 0,00 9,70FM3 82,3 40,1 149,4 68,2% 64,6%

0,00 1,90FM3 59,4 27,8 104,8 66,3% 62,5% 0,00 6,50FM3 12,8 6,0 19,9 62,8% 58,6%

1,80FM3 46,9 23,7 88,0 66,5% 62,8% 0,00 5,30

62,8% 0,00 5,30FM3 13,6 6,7 22,5 61,6% 57,4% 0,00FM3 46,9 23,7 88,0 66,5%

EinheitLager- Lager- u. in m³ /

76,8%FM3 123,1 46,4 223,0

FM3

Tabelle 2d: Nährstoffanfall Tierhaltung - Festmist 11 kg Einstreu je GV und Tag

Haltungsverfahren Nährstoff - Anfall Anzurechnende AnfallendeAusscheidungen + Einstreu N-Mindestwerte Wirtschafts-

Tiefstreumist in % des dünger -für ganzjährige Stallhaltung) Nährstoff-Anfalls Mengen(Einstreumenge berechnet

N nach Gülle, Fest-in kg / Einheit Stall- u. Stall-, Jauche mist

in t /N P2O5 K2O verlust Ausbr.verl. Einheit Einheit

( T5 )( T2 ) ( T3 ) ( T4 )76,1% 68,1% 0,00 12,50FM3 128,1 51,7 230,775,7% 67,6% 0,00 13,00FM3 137,2 53,7 237,775,5% 67,3% 0,00 13,50FM3 143,3 55,7 244,775,3% 67,0% 0,00 14,00FM3 149,0 56,7 247,775,0% 66,6% 0,00 14,50FM3 158,1 58,7 254,774,7% 66,3% 0,00 15,00FM3 166,8 61,7 258,776,8% 69,0% 0,00 12,50FM3 115,8 47,7 200,776,2% 68,3% 0,00 13,00FM3 125,9 50,7 209,776,0% 68,0% 0,00 13,50FM3 130,9 53,7 217,775,6% 67,4% 0,00 14,00FM3 141,0 54,7 221,775,2% 66,9% 0,00 14,50FM3 151,0 57,7 229,774,9% 66,5% 0,00 15,00FM3 161,1 61,7 238,7

76,5% 68,7% 0,00 14,75FM3 110,6 41,8 196,969,1% 0,00 16,00

FM3 26,8 10,9 41,4 75,4% 67,2% 2,700,00 3,30FM3 19,0 10,6 33,5

22,0 71,1 75,9% 67,9%

79,5% 72,7%

0,00

0,00

6,00FM3 81,1 34,2 126,1 78,2% 70,9% 0,00 8,00

51,0

FM3 87,1 40,9 175,6 79,7% 72,9% 0,00 12,00

76,1% 68,2% 0,00 11,50FM3 84,3 33,4 147,777,1% 69,5% 0,00 13,00FM3 101,1 39,5 182,976,7% 68,9% 0,00 6,00FM3 45,0 17,0 83,177,6% 70,2% 0,00 9,50FM3 71,1 28,8 136,4

11,00FM3 85,9 35,9 168,6 78,7% 71,6% 0,00

8,10FM3 51,0 21,2 101,065,1 26,6 124,6

77,1% 69,4% 0,00

2,16FM3 13,2 5,9 21,977,4% 69,9% 0,00 10,80FM3

16,0 6,4 28,777,3% 69,7% 0,00

4,05FM3 24,0 9,6 48,577,5% 70,0% 0,00 2,70FM3

33,0 12,8 61,377,5% 70,0% 0,00

6,21FM3 37,2 15,5 75,4

77,3% 69,7% 0,00 5,40FM3

67,4% 0,00 7,50FM3 54,0 20,0 92,1

69,9% 0,00

75,6%

77,4%

Page 112: Beratunggrundlagen fuer Düngung

Seite 112 von 133

Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) LANDWIRTSCHAFT

Biogas - Gärrest je m³Milchviehgülle Grünland je m³Milchviehgülle Grünland je m³Milchviehgülle Acker je m³Milchviehgülle Acker je m³Jungviehgülle Grünland je m³Jungviehgülle Grünland je m³Jungviehgülle Acker je m³Jungviehgülle Acker je m³Mastbullengülle je m³Mastbullengülle je m³Rindermist Grünland je tRindermist Acker je tRinderjauche je m³

Mastschweinegülle, Standardfutter je m³Mastschweinegülle, Standardfutter je m³Mastschweinegülle, NP-red. Fütterung je m³Mastschweinegülle, NP-red. Fütterung je m³Zuchtsauengülle, Standardfutter je m³Zuchtsauengülle, Standardfutter je m³Zuchtsauengülle, NP-red. Fütterung je m³Zuchtsauengülle, NP-red. Fütterung je m³Schweinemist, Standardfutter je tSchweinemist, NP-red.Fütterung je tSchweinejauche je m³

Schafmist je tZiegenmist je tPferdemist je t

Hühnertrockenkot je tPutenmist (Hähne) je tPutenmist (Hennen) je tPutenmist (Hähne), N/P-reduziert je tPutenmist (Hennen), N/P-reduziert je t

© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

WirtschaftsdüngerTabelle 3:

5,0%

3,00

86%

10,02 10,30 16,30

4,40 2,80

83%

2,90

83%

86%86%

7,90 5,70 5,40 86%

3,603,80 3,60

5,60

5,204,90

86%3,30 2,00 2,40 86%

3,703,707,5%86%2,502,403,70

0,30 9,10 86%

4,70

3,10

82%86%

6,50 4,00 11,00 86%

4,9012,807,30 4,5025,0%

3,603,2010,0%

7,5%10,0%

5,30

2,10

82%82%1,50 3,70

1,30

82%82%

2,40 1,00 4,00 82%6,301,60

1,20 4,703,004,0010,0%

7,5%

3,00 1,30 4,30

7,5%

82%

82%10,0% 4,1082%

1,70 5,80

82%4,50 1,80 7,10 82%

5,303,40 1,40

( I5 )( I4 )4,50 4,401,90( I2 ) ( I3 )

N

nach Abzug

in kg / Einheit der

Ausbringungs-

verlusteK2OP2O5

(durchschnittliche Gehalte) Stall- und Lagerverlusten) in %

Einheit

Wirtschaftsdünger Nährstoff - Gehalte Anzurechnende Hinweis(= Nährstoffgehalte nach N-Mindestwerte

55,0%55,0%

7,5%

10,62 17,20 16,3055,0%

6,70 4,2085%

8,60 6,80 6,70 85%

15,20 26,30 83%23,80

6,90

1,5% 2,60 0,50

86%25,0%25,0%

9,80 8,20

25,0%25,0%

5,50 3,20

85%4,80

25,0% 5,00 3,80

91%5,20 3,60 12,80 91%

13,30

50,0%55,0%

17,20 17,40

91%12,60

83%25,40 27,30 26,30

13,2083%

6,0%7,5%10,0%7,5%

TS-Gehalt

in%

4,40

Bitt

e ve

rwen

den

Sie

bei

der

Erfa

ssun

g de

r "Au

fnah

me

von

orga

nisc

hen

Dün

gern

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. "A

bgab

e vo

n or

gani

sche

n D

ünge

rn" v

orra

ngig

AN

ALY

SE

-Wer

te.

5,0%7,5%5,0%7,5%

25,0%1,5%

5,0%

Page 113: Beratunggrundlagen fuer Düngung

Seite 113 von 133

Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) LANDWIRTSCHAFT

Frischmasse = FM; Trockenmasse = TM Frischmasse = FM; Trockenmasse = TM

Weizen 12%RP, Korn FM Gehaltsrüben (Rübe) FM

Weizen, 12% RP, Korn+Stroh FM Gehaltsrübenblatt (- kraut) FM

Weizen 14%RP, Korn FM Gehaltsrübe (Rübe + Blatt) FM

Weizen, 14% RP, Korn+Stroh FM Massenrüben (Rübe) FM

Weizen, 16% RP, Korn FM Massenrübenblatt (- kraut) FM

Weizen, 16% RP, Korn+Stroh FM Massenrübe (Rübe + Blatt) FM

Wintergerste, 12% RP, Korn FM Zuckerrüben (Rübe) FM

Wintergerste, 12% RP, Korn+Stroh FM Zuckerrübenblatt (- kraut) FM

Wintergerste, 13% RP, Korn FM Zuckerrübe (Rübe + Blatt) FM

Wintergerste, 13% RP, Korn+Stroh FM

S.Futtergerste, 12% RP, Korn FM Energiemais FM

S.Futtergerste, 12% RP, Korn+Stroh FM Sudangras (Teigreife, 2 Schnitte) FM

S.Futtergerste, 13% RP, Korn FM Zuckerhirse (Milch- bis Teigreife) FM

S.Futtergerste, 13% RP, Korn+Stroh FM Grünroggen FM

Braugerste, 10% RP, Korn FM Ganzpflanze Weizen (Milch-, Teigreife) FM

Braugerste, 10% RP, Korn+Stroh FM Ganzpflanze Triticale (Milch-, Teigreife) FM

Braugerste, 11% RP, Korn FM Ganzpflanze Hafer (Milchreife) FM

Braugerste, 11% RP, Korn+Stroh FM Ganzpflanze Getreide FM

Roggen, 11% RP, Korn FM Ganzpfl. Sonnenblumen (Zitronenreife) FM

Roggen, 11% RP, Korn+Stroh FM Sonnenblumen/Mais (Ganzpflanze) FM

Roggen, 12% RP, Korn FM Getreidestroh (f. Biogas) FM

Roggen, 12% RP, Korn+Stroh FM

Hafer, 11% RP, Korn FM Weidelgras FM

Hafer, 11% RP, Korn+Stroh FM Rotklee FM

Hafer, 12% RP, Korn FM Kleegras (30:70) FM

Hafer, 12% RP, Korn+Stroh FM Kleegras (50:50) FM

Wintertriticale, 12% RP, Korn FM Kleegras (70:30) FM

Wintertriticale, 12% RP, Korn+Stroh FM Luzerne FM

Wintertriticale, 13% RP, Korn FM Luzernegras (30:70) FM

Wintertriticale, 13% RP, Korn+Stroh FM Luzernegras (50:50) FM

Dinkel (m.Spelz), Korn FM Luzernegras (70:30) FM

Dinkel (m.Spelz), Korn+Stroh FM

Durum, 15% RP, Korn FM Futterzwischenfrüchte mit Legumin. FM

Durum, Korn+Stroh FM Futterzwischenfrüchte ohne Legumin. FM

Begrünungszwischenfr. mit Legumin. FM

Winterraps, Korn (23 % RP) FM Begrünungszwischenfr. ohne Legumin. FM

Winterraps, Korn + Stroh FM

Sommerraps, Korn (23 % RP) FM Magerrasen 1 Nut. 40 dtTM/ha TM

Sommerraps, Korn + Stroh FM Wiese 2 Nut. günst 60 dtTM/ha TM

Sonnenblumen FM Wiese 2 Nut. ung. 55 dtTM/ha TM

Sonnenblumen, Korn + Stroh FM Wiese 2-3 N. ung. 65 dtTM/ha TM

Öllein FM Wiese 3 Nut. günst 75 dtTM/ha TM

Öllein, Korn + Stroh FM Wiese 3 Nut. ung. 70 dtTM/ha TM

Wiese 3-4 N. ung. 80 dtTM/ha TM

Ackerbohnen, 30 % RP, Korn FM Wiese 4 Nut. günst 90 dtTM/ha TM

Ackerbohnen, 30 % RP, Korn + Stroh FM Wiese 5 Nut. günst. 110 dtTM/ha TM

Erbsen FM Wiese 6 Nutzungen, 120 dt TM TM

Erbsen, Korn + Stroh FM Feldgras, mehrjährig (mind. 4 Nutz.) FM

Süßlupinen FM

Süßlupinen, Korn + Stroh FM Hanf (Ganzpflanze) FM

Soja FM Miscanthus (Ganzpflanze) FM

Soja, Korn + Stroh FM Topinambur Knolle FM

Topinambur Kraut FM

Körnermais 10% RP, Korn FM Topinambur Knolle + Kraut FM

Körnermais 10% RP, Korn + Stroh FM

Körnermais 11% RP, Korn FM einj. Stillegung (unter 30% Leg.) TM

Körnermais 11% RP, Korn + Stroh FM einj. Stillegung (30-70% Leg.) TM

Silomais FM mehrj. Stillegung (unter 30% Leg.) TM

Corn-Cob-Mix FM mehrj. Stillegung (30-70% Leg.) TM

Acker, einj.a.Nutzung genommen TM

Kartoffeln (Knollen) FM Acker, mehrj.a.Nutzung genommen TM

Kartoffelblatt (-kraut) FM Grünland, einj.a.Nutzung genommen TM

Kartoffeln (Knollen + Kraut) FM Grünland, mehrj.a.Nutzung genommen TM© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

0,0 0,0 0,0 0,00,0 0,0 0,0 0,0

40,0 3,9 1,6 6,78,0 2,0 1,0 3,6

0,0 0,0 0,0 0,040,0 3,5 1,4 6,00,0 0,0 0,0 0,00,0 0,0 0,0 0,00,0 0,0 0,0 0,012,0 10,0 5,0 4,00,0 0,0 0,0 0,050,0 4,5 1,9 5,30,0 0,0 0,0 0,08,0 24,1 10,0 25,00,0 0,0 0,0 0,08,0 15,1 8,0 5,0

8,0 22,8 10,0 25,050,0 2,8 1,7 7,38,0 13,8 8,0 5,011,5 2,2 0,7 4,30,0 0,0 0,0 0,050,0 2,3 1,5 6,33,0 73,0 20,0 35,020,0 1,5 1,2 6,03,0 58,0 16,2 19,431,3 4,0 2,4 8,82,5 59,8 17,2 32,90,0 0,0 0,0 0,02,5 44,8 13,9 16,6

53,0 4,8 1,6 6,54,0 51,0 14,0 40,012,0 29,0 12,0 30,04,0 36,0 11,0 14,011,0 28,0 11,0 30,04,0 56,0 15,0 40,09,0 27,0 10,0 30,04,0 41,0 12,0 14,08,0 24,0 10,0 30,00,0 0,0 0,0 0,07,0 22,0 9,5 29,02,0 43,0 15,0 31,07,5 22,0 9,5 29,02,0 35,0 12,0 10,06,5 19,0 8,0 27,03,0 49,1 34,0 124,05,5 18,0 7,0 25,03,0 29,1 16,0 24,06,0 16,0 7,0 25,03,0 45,4 24,8 52,54,0 13,0 6,0 15,03,0 33,5 18,0 10,00,0 0,0 0,0 0,03,5 45,4 24,8 52,50,0 0,0 0,0 0,03,5 33,5 18,0 10,00,0 0,0 0,0 0,00,0 0,0 0,0 0,0

13,0 3,5 1,1 4,55,5 26,6 10,4 19,613,0 3,5 1,1 4,55,5 22,6 8,0 6,00,0 0,0 0,0 0,05,5 21,0 11,0 25,0

53,0 5,6 1,5 6,55,5 16,0 8,0 8,053,0 5,4 1,5 6,56,5 22,4 10,7 21,353,0 5,2 1,5 6,56,5 17,9 8,0 6,053,0 6,0 1,4 6,56,5 21,0 10,7 21,353,0 5,4 1,4 6,26,5 16,5 8,0 6,053,0 5,2 1,4 6,25,5 22,0 11,3 24,753,0 5,0 1,4 6,25,5 16,5 8,0 6,053,0 5,5 1,3 6,05,5 20,6 11,3 24,753,0 4,8 1,6 6,55,5 15,1 8,0 6,00,0 0,0 0,0 0,06,0 21,0 10,7 24,04,5 5,0 3,0 17,06,0 16,5 8,0 6,0

43,0 3,4 1,7 7,26,0 19,6 10,7 24,035,0 4,7 1,2 9,86,0 15,1 8,0 6,028,0 4,4 2,0 5,95,5 18,6 10,1 17,933,0 5,3 2,2 9,45,5 15,1 8,0 6,037,0 3,9 2,1 4,85,5 17,3 10,1 17,937,0 4,9 2,0 4,15,5 13,8 8,0 6,037,0 3,9 2,1 4,85,5 21,9 10,4 19,664,0 3,5 1,7 5,25,5 17,9 8,0 6,065,0 2,7 2,3 3,85,5 20,5 10,4 19,660,0 4,5 1,9 5,35,5 16,5 8,0 6,0

6,5 21,4 10,1 17,950,0 4,6 1,8 6,76,5 17,9 8,0 6,035,0 4,0 1,1 6,06,5 20,0 10,1 17,950,0 1,8 1,0 2,56,5 16,5 8,0 6,090,0 2,4 0,9 6,17,5 28,1 10,4 17,236,0 2,5 0,6 4,07,5 24,1 8,0 6,090,0 1,4 0,7 4,57,5 25,1 10,4 17,2

1,2 7,07,5 21,1 8,0 6,07,5 22,1 10,4 17,2

70,0 3,0

0,9 5,028,0 3,0 0,8 5,0

7,5 18,1 8,0 6,0 70,0 1,8(P2) (P3) (P4) (P2)

Ø Ertrag in kg / tP2O5 K2O(P3) (P4)

t / ha N P2O5 K2O t / ha N

Tabelle 5a: Abfuhr durch Pflanzenbau - Landwirtschaft

Nährstoff - Abfuhr Nährstoff - AbfuhrPflanzenbauverfahren PflanzenbauverfahrenØ Ertrag in kg / t

Page 114: Beratunggrundlagen fuer Düngung

Seite 114 von 133

Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) OBST- und GARTENBAU, SONDERKULTUREN

Frischmasse = FM Frischmasse = FM

Trockenmasse = TM kg/ha Trockenmasse = TM kg/haErdbeere FM Hopfen (nur Dolden) FM

Himbeere FM Hopfen (Abf. Dolden, Rebenhäcksel) FM

Johannisbeere FM Tabak, Blatt (Burley + DLT) FM

Kernobst FM Tabak, Blatt (Virgin) FM

Reben (Trauben) FM

Steinobst FM

Frischmasse = FM Frischmasse = FM

Trockenmasse = TM kg/ha Trockenmasse = TM kg/haArtischocke (Blatt, je Aufwuchs) FM Schnittlauch (Bund, 1 Schnitt) FM

Aubergine (Frucht) FM Schwarzwurzel FM

Basilikum, FM Sellerie (Bund, früh, Knolle m.Laub) FM

Batavia (Salate) FM Sellerie (Knolle) FM

Blattsalate (Eichblatt, sonst.Salate) FM Sellerie (Stangen) FM

Blumenkohl (6er) FM Spargel, bis 16.000 Pfl/ha, Pflanzjahr FM

Brokkoli (>500g) FM Spargel, bis 16.000 Pfl/ha, 2.Standj. FM

Buschbohnen (Industrie) FM Spargel, bis 16.000 Pfl/ha, 3.Standj. FM

Buschbohnen (Handernte) FM Spargel, bis 16.000 Pfl/ha, 4.Standj. FM

Chicoree (Rübenanbau) FM Spargel, bis 20.000 Pfl/ha, Pflanzjahr FMChinakohl FM Spargel, bis 20.000 Pfl/ha, 2.Standj. FMDill (Kraut) FM Spargel, bis 20.000 Pfl/ha, 3.Standj. FM

Einlegegurke FM Spargel, bis 20.000 Pfl/ha, 4.Standj. FM

Eissalat (Salate) FM Spinat FM

Endivien (Frisee) FM Stangenbohnen (Freiland) FM

Endivien (glattblättrig) FM Tomaten (Freiland) FM

Feldsalat FM Weißkohl (Frischmarkt) FM

Fenchel (Knolle) FM Weißkohl (Industrie) FM

Gurke (Salat,Wandertunnel) FM Wirsing FM

Grünerbse FM Zuckermelone FM

Grünkohl FM Zucchini FM

Kohlrabi (8-10 cm) FM Zuckerhut (Salate) FM

Kohlrübe FM Zuckermais (Kolben) FM

Kopfsalat (Salate) FM Zwiebel (Bund, Zwiebel mit Laub) FM

Kürbis / Speisekürbis FM Zwiebel (Trocken) FM

Lollo (Salate) FM

Mangold FM Ackerschachtelhalm (Kraut) FM

Markerbsen FM Alant (Wurzeln) FM

Möhren (Bund-) FM Alant (Krauternterückst.) FM

Möhren (Wasch-) FM Arzneifenchel (Früchte, Droge) FM

Paprika (Freiland) FM Arzneifenchel (Kraut o. Früchte) FM

Pastinake (Wurzel) FM Baldrian (Wurzeln) FM

Petersilie (je Schnitt) FM Baldrian (Krauternterückst.) FM

Petersilie (Wurzel) FM Basilikum (Kraut bei Blühbeginn) FM

Porree FM Bergarnika (Blütenkörbe) FM

Radicchio (Salate) FM Bergarnika (Wurzeln) FM

Radies (Bund, Knolle, Doppelbd) FM Bergarnika (Krauternterückst.) FM

Rettich (Bund, Rübe mit Blatt) FM Bergbohnenkraut (blühend. Kraut) FM

Rettich (deutsch, Rübe) FM Bergbohnenkraut (Kraut) FM

Rettich (japanisch, Rübe) FM Bibernelle (klein; Wurzeln) FM

Rhabarber (Stiel) FM Bibernelle (klein; Krauternterückst.) FM

Romana (normaler Anbau) FM Blattpetersilie (Blätter) FM

Rosenkohl (nur Röschen) FM Blattpetersilie (Stängel) FM

Rote Rüben (Bund, Rübe m.Blatt) FM Bockshornklee (Kraut z.Samenern.) FM

Rote Rüben (Rübe) FM Bockshornklee (Samen; Droge) FM

Rotkohl FM Bohnenkraut (1-jähr.,abgeblüht. Kr.) FM

Rucola (1 Schnitt) FM Bohnenkraut (1-jähr., blühendes Kr.) FM© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,

LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

50,0

55,0

50,0

6,0

70,060,0

40,0

Tabelle 5b:

Obstbau / Weinbau Ø Hopfen, Tabak

N P2O5 K2O

50

Ertrag

0,70 3,8040,0 50

50

10,00 2,30 3,60 50

1,30 0,90 4,200,90 5,30

5070,0

1,00 0,70 3,40 5090,0

45,0

8060,0

2,70 1,10 5,50 50

50,0

50,0

1,70

40,0

0,90 3,60

0,90 4,00

50,0

40,0 2,50

2,00

17,52,20

25,02,00

Abfuhr durch Pflanzenbau - Obst-, Wein-, Gemüsebau, Sonderkult.

Pflanzenbauverfahren Nährstoff - Abfuhr

Letz

tkul

tur-

/so

nst.

Zusc

hlag Pflanzenbauverfahren Nährstoff - Abfuhr

Letz

tkul

tur-

/so

nst.

Zusc

hlag

Øin kg / t Ertrag in kg / t

t / ha t / haN P2O5 K2O

( P2 ) ( P3 ) ( P4 ) ( P2 ) ( P3 ) ( P4 )15,0 1,70 0,50 2,80 0 1,6 30,00 10,00 26,00 6010,0 2,00 0,40 2,00 0 1,6 85,00 20,00 73,00 013,0 3,00 0,50 3,50 0 3,0 40,00 13,00 69,00 035,0 1,10 0,30 1,90 0 2,5 21,00 7,70 67,00 010,0 2,50 1,00 4,00 0 0,0 0,00 0,00 0,00 013,0 1,80 0,60 3,00 0 0,0 0,00 0,00

Letz

tkul

tur-

/so

nst.

Zusc

hlag

Gemüsebau Ø

0,00 0

ØErtrag in kg / t Ertrag

Letz

tkul

tur-

/so

nst.

Zusc

hlag Nährstoff - Abfuhr

( P2 )

in kg / tt / ha t / ha

N P2O5 K2O N P2O5 K2O( P3 ) ( P4 )

50,0 1,90 0,50 2,40 0 30,0 5,00 1,40 5,40 5020,0 2,50 0,70 3,80 0 20,0 2,30 1,60 3,90 015,0 3,30 0,90 3,90 0 50,0 2,70 1,30 5,70 8050,0 1,90 0,70 3,60 50 50,0 2,50 1,60 5,40 8040,0 1,90 0,70 3,80 50 50,0 2,50 1,10 5,40 8035,0 2,80 1,10 3,60 120 0,0 2,50 3,00 12,50 8015,0 4,50 1,50 4,60 120 2,0 2,50 3,00 12,50 958,0 2,50 0,90 3,00 80 6,0 2,50 3,00 12,50 80

12,0 2,50 0,90 3,00 80 8,0 2,50 3,00 12,50 5045,0 2,50 1,20 5,40 50 0,0 2,50 3,00 12,50 10070,0 1,50 1,00 3,00 80 2,0 2,50 3,00 12,50 12030,0 3,00 0,90 6,00 50 6,0 2,50 3,00 12,50 10070,0 1,50 0,70 2,40 80 8,0 2,50 3,00 12,50 6060,0 1,30 0,60 3,00 50 25,0 3,60 1,10 6,60 5035,0 2,50 0,60 5,50 50 25,0 2,50 0,90 3,00 12060,0 2,00 0,60 5,50 50 45,0 1,60 0,50 3,90 08,0 4,50 1,00 6,50 50 70,0 2,00 0,80 3,10 120

40,0 2,00 0,70 4,80 80 100,0 2,00 0,80 3,10 12090,0 1,50 0,70 2,40 0 40,0 3,50 1,20 3,90 12010,0 5,00 1,70 4,00 0 30,0 1,50 0,90 4,20 040,0 6,00 1,70 5,90 50 50,0 1,60 0,60 2,00 12045,0 2,80 1,10 4,20 80 60,0 2,00 1,10 3,00 5070,0 2,50 1,10 3,60 0 20,0 3,50 1,60 2,60 120

1,80 0,70 3,60 50 68,0 2,00 0,60 2,40 502,50 2,10 5,50 50 60,0 1,80 0,90 2,40 50

0,0 0,00 0,00 0,00 02,50 0,90 6,00 0 0

30,0 5,00 2,10 7,60 05,0 5,00 2,30 7,40

02,5 27,80 12,60 25,80 013,0 2,80 0,70 9,90

3,90 1,60 11,502,30 0,80 2,90 0 02,40 7,20 0 15,0 2,90 1,90 4,10 0

15,0

24,0 4,50 1,10 6,60 50 20,0 2,80 1,00 5,00 040,0 4,20 1,40 8,40 50 15,0 3,30 0,90 3,90 040,0 2,50 0,90 3,60 80 4,0 4,00 1,60 4,80 028,0 2,50 0,90 4,80 50 6,0 6,80 3,00 6,50 030,0 2,00 0,70 3,40 50 7,0 4,70 1,60 7,40 0

1,70 0,90 3,60 50 13,5 6,50 1,60 7,40 01,40 0,90 4,00 50 13,0 3,20 1,10 7,20 0

7,0 3,50 1,70 5,10 01,00 0,70 3,30 0 25,0 4,50 2,10 8,50 0

33,0 4,50 1,00 5,30 06,50 2,00 6,60 80 27,0 1,40 0,40 4,90 0

2,0 6,80 4,20 8,20 02,80 1,10 4,80 50 0,5 38,70 14,00 15,30 0

15,0 8,50 2,70 6,20 04,00 1,10 5,30 0 45,0 3,20 1,20 4,90 0

Gemüsebau

( P4 )

Pflanzenbauverfahren Nährstoff - Abfuhr

( P2 ) ( P3 )

Page 115: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Nährstoffvergleich Feld-Stall (Stammdaten) OBST- und GARTENBAU, SONDERKULTUREN

Frischmasse = FM Frischmasse = FM

Trockenmasse = TM Trockenmasse = TM

Ackerschachtelhalm (Kraut) FM Salbei (nicht blühendes Kraut) FM

Alant (Wurzeln) FM Schabzigerklee (blühendes Kraut) FM

Alant (Krauternterückst.) FM Schafgarbe (Blühhorizont) FM

Arzneifenchel (Früchte, Droge) FM Schöllkraut (blühendes Kraut) FM

Arzneifenchel (Kraut o. Früchte) FM Sonnenhut (Ech.angust., blüh.Kraut) FM

Baldrian (Wurzeln) FM Sonnenhut (Ech.angustifolia,Wurz.) FM

Baldrian (Krauternterückst.) FM Sonnenhut (Ech.pallida, blüh. Kraut) FM

Basilikum (Kraut bei Blühbeginn) FM Sonnenhut (Ech.pallida,Wurzeln) FM

Bergarnika (Blütenkörbe) FM Sonnenhut (Ech.purpurea, blüh.Kraut) FM

Bergarnika (Wurzeln) FM Sonnenhut (Ech.purpurea, Wurzeln) FM

Bergarnika (Krauternterückst.) FM Spitzwegerich (Kraut) FM

Bergbohnenkraut (blühend. Kraut) FM Steinklee (blau; blühendes Kraut) FM

Bergbohnenkraut (Kraut) FM Steinklee (gelb; blühendes Kraut) FM

Bibernelle (klein; Wurzeln) FM Thymian (blühendes Kraut) FM

Bibernelle (klein; Krauternterückst.) FM Zitronen-, Meliss. (nicht blüh. Kraut) FM

Blattpetersilie (Blätter) FM Zitronenmelisse,Melisse (Stängel) FM

Blattpetersilie (Stängel) FM Zitronenmelisse, Melisse (Blatt) FM

Bockshornklee (Kraut z.Samenern.) FM

Bockshornklee (Samen; Droge) FM

Bohnenkraut (1-jähr.,abgeblüht. Kr.) FM

Bohnenkraut (1-jähr., blühendes Kr.) FM

Borretsch (blühendes Kraut) FM

Brennessel (groß; nicht blüh. Kraut) FM

Brennessel (groß; Wurzeln) FM

Brennessel (klein; blühendes Kraut) FM

Dill (Kraut mit Knospen) FM

Dost (blühendes Kraut) FM

Drachenkopf (blühendes Kraut) FM

Eibisch (Wurzeln) FM

Eibisch ( (Krauternterückstände) FM

Engelwurz (Wurzeln) FM

Engelwurz (Krauternterückstände) FM

Estragon (abgeblühtes Kraut) FM

Estragon (dtsch; nicht blüh. Kraut) FM

Goldrute (Blühhorizont) FM

Johanniskraut (blühendes Kraut) FM

Kamille (Kraut ohne Blüten) FM

Kamille (Blüten) FM

Knoblauch (Zehen) (Zehen) FM

Knoblauch (Krautrückstand) FM

Knoblauch (Abfall, trocken) FM

Kornblume (Blüten) FM

Kornblume (Kraut ohne Blüten) FM

Kornblume (blühendes Kraut) FM

Kümmel (Samen) FM

Liebstöckel (nicht blühendes Kraut) FM

Liebstöckel (Wurzeln) FM

Majoran (Kraut bei Blühbeginn) FM

Malve (blau; Blüten) FM

Malve (blau; Kraut ohne Blüten) FM

Malve (blau; blühendes Kraut) FM

Meerrettich (Stange u.Seitenwurzel) FM

Meerrettich (Krauternterückst.) FM

Mutterkraut (blühendes Kraut) FM

Nachtkerze (Samen) FM

Nachtkerze (Kraut) FM

Pfefferminze (nicht blühendes Kraut) FM

Ringelblume (Kraut ohne Blüten) FM

Ringelblume (Blüten) FM

Ringelblume (blühendes Kraut) FM

© LEL Schwäbisch Gmünd, LTZ Augustenberg,LVVG Aulendorf, LSZ Boxberg, LVG Heidelberg, LVWO Weinsberg, HuL Marbach Stand: Februar 2010

Arznei- und Gewürz-pflanzen

P2O5 K2O

ØErtrag in kg / tt / ha

0,0 0,00 0,00 0,0060,0 2,90 0,70 5,005,0 3,00 1,20 4,6045,0 2,90 0,70 7,0040,0 4,20 1,10 5,5014,0 3,50 1,40 4,801,3 20,60 11,20 6,6012,0 4,50 1,60 8,0025,0 3,80 1,00 6,4020,0 6,90 2,20 7,5050,0 3,50 1,60 6,9040,0 4,10 1,80 8,0010,0 3,00 1,60 4,7020,0 4,80 1,40 5,9012,0 2,10 1,50 2,4055,0 3,70 1,10 5,001,2 33,10 9,80 12,0020,0 3,70 1,00 6,3013,0 7,00 0,70 8,807,0 4,40 1,90 5,002,0 6,50 2,30 5,8010,0 2,40 0,90 4,708,0 6,10 2,90 5,204,0 4,20 2,10 5,406,0 2,60 0,90 5,3020,0 5,30 2,00 6,0021,0 6,00 2,10 7,7015,0 5,50 1,60 8,8011,0 7,60 1,60 6,2040,0 1,50 0,70 7,2020,0 3,00 2,30 6,5010,0 2,20 0,70 8,0015,0 6,60 3,00 7,2050,0 2,70 1,10 6,5012,0 5,00 1,40 5,2030,0 2,90 0,80 7,1012,0 7,00 1,50 7,908,0 3,80 2,00 5,1040,0 5,90 1,60 6,9070,0 1,50 0,50 4,4045,0 3,20 1,20 4,9015,0 8,50 2,70 6,200,5 38,70 14,00 15,30

8,802,0 6,80 4,20 8,2027,0 1,40 0,40 4,90

10,0 3,00 1,1020,0 7,20 1,70

7,609,7033,0 4,50 1,00 5,30

25,0 4,50 2,10 8,5015,0 4,40 1,2030,0 4,90 1,40

4,107,707,0 3,50 1,70 5,10

13,0 3,20 1,10 7,2040,0 3,70 1,1035,0 5,80 1,40

5,309,1013,5 6,50 1,60 7,40

7,0 4,70 1,60 7,4015,0 4,60 1,4020,0 3,30 1,10

8,305,006,0 6,80 3,00 6,50

4,0 4,00 1,60 4,8015,0 5,80 1,4030,0 4,40 1,30

4,504,9015,0 3,30 0,90 3,90

20,0 2,80 1,00 5,002,0 9,50 2,0030,0 3,10 1,00

5,60 1,20 8,204,5015,0 2,90 1,90 4,10

15,0

13,0 2,80 0,70

11,5030,05,03,90 1,60

5,002,5 27,80 12,60 25,80 4,00 1,1035,0 4,60 1,609,90

6,607,70

6,2030,0 5,00 2,10 7,60 0,8030,0 3,70

t / ha

Nährstoff - Abfuhr

( P4 )5,0 5,00 2,30 7,40 35,0 4,90 1,10

K2O

ØErtrag

Tabelle 5c: Abfuhr durch Pflanzenbau - Arznei- und Gewürzpflanzen

Pflanzenbauverfahren Nährstoff - Abfuhr

Arznei- und Gewürz-pflanzen

in kg / t

( P2 ) ( P3 ) ( P4 )N

( P2 ) ( P3 )N P2O5

Leerformular für einen mehrjährigen betrieblichen Nährstoffvergleich nach Anlage 8 Düngeverord-nung siehe Kap. 6.4.

Page 116: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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7.8 Nitratinformationsdienst NID

Page 117: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Page 118: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Page 119: Beratunggrundlagen fuer Düngung

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Fruchtartenliste für den NID-Fragebogen Kurzb. Bezeichnung Kurzb. Bezeichnung Kurzb. Bezeichnung Getreide Mais WirF Kohl, Wirsing Folie BCWe Winterweizen, 12 % RP SMai Silomais, 33 % TS WirH Kohl, Wirsing Herbst AWei Winterweizen, 14 % RP SMaF Silomais Frischmasse WirS Kohl, Wirsing Sommer EWei Winterweizen, 16 % RP EMai Energiemais, 30 % TS KorF Kohlrabi Folie Wwei Winterweizen, 14 % RP KMai Körnermais, 10 % RP KorS Kohlrabi Sommer Herbst BrWe Brauweizen KMab Körnermais beregnet, 10 % RP Kürb Kürbis SAWe Sommerweizen, 14 % RP CCM CornCopMix Zucm Mais, Zuckermais SEWe Sommerweizen, 16 % RP Sonderkulturen Mang Mangold WRog Winterroggen, 11 % RP TabD Tabak, Dunkler (Geudertheimer) MöBF Möhren, Bundmöhren Folie SRog Sommerroggen, 11 % RP TabB Tabak, Burley MöBS Möhren, Bundmöhren Sommer Herbst WGer Wintergerste, 13 % RP TabV Tabak, Virgin MöIF Möhren, Industriemöhren Früh WBge Winterbraugerste Erdb Erdbeeren Frühjahr MöIS Möhren, Industriemöhren Spät SGer Braugerste, 11 % RP EbNp Erdbeeren Neupflanzung MöWF Möhren, Waschmöhren Folie FGer Sommerfuttergerste, 13 % RP EbEr Erdbeeren Ertragsanlage MöWS Möhren, Waschmöhren Sommer Herbst Hafe Hafer, 11 % RP Hgrü Hopfen begrünt Papr Paprika Geme Gemenge Hoff Hopfen offen PetF Petersilie Folie, Saat Duru Durumweizen Obst, Beeren, Rhabarber PetS Petersilie Sommer Trit Triticale, 13 % RP Obst Obst, Baumobst PorF Porree Folie Grss Grassamen Keob Obst, Kernobst PorS Porree Sommer Herbst Dink Dinkel mit Vesen Stob Obst, Steinobst RadF Radies Folie Ölfrüchte u.a. Beer Obst, Beerenobst RadS Radies Sommer Herbst WRap Winterraps Himb Obst, Himbeeren ReBF Rettich Bund Folie SRap Sommerraps Johr Obst, Johannisbeeren Rot ReBS Rettich Bund Sommer Herbst Ölre Ölrettich Johs Obst, Johannisbeeren Schwarz RetD Rettich deutscher Senf Sareptasenf Stab Obst, Stachelbeeren RetJ Rettich japanischer WRüb Winterrübsen Bsch Baumschulen RoRB Rote Rüben Bund SRüb Sommerrübsen RhaN Rhabarber Neupflanzung RoRK Rote Rüben Knolle SBlu Sonnenblumen RhaE Rhabarber Ertragsjahr ChiF Salat, Chicoree Folie Lein Lein, Faserlein, Flachs Reben ChiS Salat, Chicoree Sommer Herbst Ölle Lein, Öllein Rgrü Reben begrünt EibF Salat, Eichblatt Folie Phac Phacelia Roff Reben offen EibS Salat, Eichblatt Sommer Herbst Kena Kenaf Rngr Reben neu begrünt Eisa Salat, Eissalat Hanf Hanf R2gr Reben jede 2. Gasse begrünt Endi Salat, Endivien Misc Miscanthus Rjun Reben Junganlagen FeSS Salat, Feldsalat Sommer Hackfrüchte Brache, Sonstiges FeSW Salat, Feldsalat Winter ZRüb Zuckerrüben RBra Rotationsbrache KopF Salat, Kopfsalat Folie FRüb Futtermassenrüben RBNl Rotationsbrache Nichtleguminosen KopS Salat, Kopfsalat Sommer Herbst GRüb Gehaltsrüben RBLe Rotationsbrache Leguminosen LolF Salat, Lollo Folie ZRVe Zuckerrübenvermehrung DBra Dauerbrache LolS Salat, Lollo Sommer Herbst FrüK Frühkartoffeln unbe Unbekannt RdcF Salat, Radicchio Folie Kart Kartoffeln, ab mittelfrüh RdcS Salat, Radicchio Sommer Herbst Topi Topinambur Gemüse RomF Salat, Romana Folie Zicc Zicchorie StBo Bohnen, Stangenbohnen RomS Salat, Romana Sommer Herbst Futterpflanzen BBoh Buschbohnen Zuck Salat, Zuckerhut Luze Luzerne Dill Dill SlD2 Schnittlauch Direkts. 2. J., Tunnelverfrühg. RoKl Rotklee EGur Einlegegurken SlD1 Schnittlauch Direktsaat 1. Jahr, Folie Kles Kleesamen ErbH Erbsen Gemüse Hülse SlaP Schnittlauch Pflanzung Sommer Klgr Kleegras ErbK Erbsen Gemüse Korn SBdF Sellerie Bund Folie Kl70 Kleegras, über 70 % Klee FknF Fenchel, Knollen. Folie SBdS Sellerie Bund Sommer Fumi Futtermischung FknS Fenchel, Knollen. Sommer Herbst SKno Sellerie Knolle Espa Esparsette BluF Kohl, Blumenkohl Folie SSta Sellerie Stange Fgra Feldgras BluS Kohl, Blumenkohl Sommer Herbst SpaE Spargel Ertragsanlage Wgra Weidelgras BroF Kohl, Brokkoli Folie SpaP Spargel Pflanzjahr Körnerleguminosen BroS Kohl, Brokkoli Sommer Herbst Spa2 Spargel zweijährig ABoh Bohnen, Ackerbohnen Körner ChkF Kohl, Chinakohl Folie SpiF Spinat, Frühjahr Herbst KBbo Bohnen, Buschbohnen Körner ChkS Kohl, Chinakohl Sommer Herbst SpiW Spinat, Winter KErb Erbsen Körner Rosk Kohl, Rosenkohl Toma Tomaten Lupi Lupinen RokF Kohl, Rotkohl Folie Frühjahr ZucF Zucchini Folie Soja Sojabohnen RokS Kohl, Rotkohl Sommer Herbst ZuFr Zucchini Frühjahr Pflanzung Wick Wicken WeFF Kohl, Weiß. Frischm. Folie ZucS Zucchini sonstige Grünland WeIm Kohl, Weiß. Industrie mittel ZBd Zwiebeln Bund MäWe Grünland, Mähweide WeIs Kohl, Weiß. Industrie spät ZBdW Zwiebeln Bund, über Winter Weid Grünland, Weide WeFS Kohl, Weißkohl Frischm. Som/Herbst Ztr Zwiebeln trocken Wies Grünland, Wiese WirA Kohl, Wirsing Advent Überwinter. ZtrW Zwiebeln trocken Überwinter

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Zugelassener Beprobungszeitraum (außerhalb erfolgt keine Düngungsempfehlung)

von bis Fruchtart von bis Fruchtart 01.02. 30.04. Wintergetreide, Winterraps 15.02. 15.06. Kartoffeln 15.02. 30.04. Sommerungen 15.02. 31.05. Zuckerrüben 15.03. 30.06. Mais, beide Nmin-Methoden 01.03. 15.06. Sonnenblumen 01.02. 15.05. Frühkartoffeln 15.03. 30.06. Reben

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7.9 Anleitung zur Entnahme von Bodenproben für Grundnährstoffe

Anleitung zur Entnahme von Bodenproben

zur Durchführung der Grunduntersuchung an Acker- und Sonderkulturflächen sowie Grünland

1 Zweck der Grunduntersuchung Mit der Grund- bzw. Standarduntersuchung werden landwirtschaftlich genutzte Böden auf den pH-Wert und die Gehalte der Grundnährstoffe (Phosphor, Kalium, Magnesium) überprüft. Daraus ergibt sich der Kalkbedarf sowie - unter Einbezug der Nährstoffabfuhr der Folgekulturen - der Düngebedarf an Grundnährstoffen auf dem betreffenden Schlag. 2 Zweckmäßiger Zeitpunkt der Probenahme für die Grunduntersuchung Die Grunduntersuchung ist ganzjährig möglich. Empfehlenswert ist jedoch die Probenahme vor der Düngung, entweder unmittelbar nach der Ernte (gute Begehbarkeit der Flächen, Entnahme von abge-setztem Boden) oder im Frühjahr (lockerer Boden ist dann ggf. an der Einstichstelle festzutreten). Ist bereits eine Düngung erfolgt, sollten Bodenproben erst mehrere Wochen danach gezogen werden. Möglichst sollte auch eine Bodenbearbeitung zwischengeschaltet sein. 3 Ziel der Probenahme Die zur Untersuchung eingereichte Probe soll die Eigenschaften der gesamten Fläche repräsentieren, aus der sie stammt. 4 Durchführung der Probenahme Von jedem einheitlich bewirtschafteten Grundstück (Schlag, Acker, Koppel) ist mindestens eine Probe (Sammel- bzw. Mischprobe aus mehreren Teilproben) zu entnehmen. Sind die Verhältnisse unein-heitlich, ist das Grundstück in Flächen gleicher Bodengüte zu unterteilen und jede Teilfläche getrennt zu beproben. 4.1 Anzahl an Bodeneinstichen Von der zu untersuchenden Fläche bzw. Teilfläche ist mit einem geeigneten Bohrstock an mindestens 15 - 20 Stellen einzustechen und Bodenmaterial zu entnehmen. Auf Weiden werden Kot und Harn der Tiere ungleichmäßig abgelegt. Daher sollte dort die Anzahl an Bodeneinstichen auf ca. 30 erhöht werden. 4.2 Beprobungstiefe Die Bodenproben sollen aus dem Hauptwurzelbereich der Kulturen gezogen werden. Bei Ackerflä-chen unter Pflug entspricht dies der Bearbeitungstiefe (20 bis 30 cm), bei reduzierter Bodenbearbei-tung 20 cm, bei Wiesen und Weiden 10 cm, im Obstbau 20 cm und im Weinbau 30 cm. Bei bestimm-ten Fragestellungen ist es sinnvoll, auch den Unterboden zu untersuchen. 4.3 Verteilung der Bodeneinstiche Die Bodeneinstiche sind nach statistischen Gesichtspunkten, d.h. möglichst gleichmäßig, auf der zu untersuchenden Fläche zu verteilen. Beispiele hierfür zeigen die nachfolgenden Abbildungen. Von der Probenahme sind Stellen auszuschließen, deren Eigenschaften erheblich vom Durchschnitt der zu beurteilenden Fläche abweichen, z.B. Silo- und Mistladeplätze, schattige Weideplätze, Tränk-stellen, Maulwurfshaufen, Vorgewende. Die Einstichstellen sollten auch nicht parallel zur Bearbei-tungsrichtung liegen, da sonst Fehler durch Düngestreifen, ehemalige Blatt- oder Strohschwaden und Pflanzreihen auftreten können (Abb. 1).

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Abb. 1: Beispiele für die Verteilung von Bodeneinstichen:

4.4 Probenahmewerkzeuge Auf Ackerflächen hat sich der Krumenstecher bewährt. Es handelt sich um eine am unteren Ende angeschärfte Metallröhre mit Handgriff und Trittsteg, in die eine 30 cm lange Nut eingefräst ist (Abb. 2). Die Röhre füllt sich beim Einstechen mit Boden. Vor dem Herausziehen wird sie gedreht und damit der Bohrkern vom verbleibenden Boden abgeschert. Der herausgezogene Bohrkern wird in ein sau-beres Sammelgefäß (z.B. Plastikeimer) abgestreift (Abb. 3 und 4). Steht kein Probenstecher zur Ver-fügung, kann dieser auch von einer handwerklich versierten Personen selbst hergestellt werden. Da-zu benötigt man ein dünnwandiges Metallrohr, z. B. ein VA-Wasserleitungsrohr mit einem Außen-durchmesser von 20 mm. Mit einem Trennschleifer ist ein Segment von ca. 120 o herauszuschneiden. Ein Reststück, an das obere Rohrende geschweißt, dient als Griff.

Abb. 2

Abb.: 3 Abb.: 4 Für die Probenahme auf Wiesen- und Weideflächen gibt es spezielle Probenstecher, mit denen die Probenahmetiefe von 10 cm exakt eingehalten werden kann. Der Probenstecher befindet sich am unteren Ende eines Sammelgefäßes. Beim Einstechen wird der im Rohr befindliche Bohrkern in den Sammelbehälter geschoben (Abb.: 5, 6, 7).

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Abb.: 5 Abb.: 6 Abb.: 7 4.5 Benötigte Probenmenge Die aufgeführten Probenahmewerkzeuge sind so beschaffen, dass bei ca. 15 - 20 Einstichen eine Bodenmenge von ca. 500 g zusammenkommt (Sammelprobe). Um eine ordnungsgemäße Untersu-chung zu gewährleisten, sollte die Probenmenge keinesfalls unter ca. 250 g liegen. Ist sie zu groß (mehr als ca. 500 g), ist die Sammelprobe gut zu durchmischen und ein dem Bedarf entsprechender Teil davon für die Untersuchung zu verwenden (Mischprobe). 5 Verpackung, Versendung Die Sammel- bzw. Mischprobe wird am besten in einen haushaltsüblichen Plastikbeutel gefüllt. Dieser ist gut zu verschließen und darauf außen, entweder per Filzstift mit wasserfester Farbe oder auf ei-nem Aufklebeetikett, das mit Kugelschreiber beschriftet ist, eindeutig und gut leserlich die Probenbe-zeichnung anzubringen. Diese sollte möglichst kurz sein, z.B. Ziffer oder Buchstabe. Sie ist in eine Probenbegleitliste zu übertragen. Hier können alle weiteren Angaben wie Nutzung, Untersuchungs-wünsche, aufgetretene Schäden usw. eingetragen werden.

Die Proben mit den erforderlichen Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden: LTZ Augusten-berg, Neßlerstraße 23, 76227 Karlsruhe. Sie können auch persönlich abgegeben werden. Sprechzei-ten: Montag bis Donnerstag 8-12 und 12.30-15.30 Uhr, Freitag 8-12 Uhr. 6 Sonstiges Wird vom Auftraggeber eine schlagbezogene Düngeempfehlung gewünscht, sind zusätzliche Anga-ben erforderlich (siehe Anleitung zum Ausfüllen der Probenbegleitliste). Die benötigten Formulare/Unterlagen sind beim zuständigen Landratsamt, Fachbereich Land-wirtschaft oder im Internetangebot des LTZ Augustenberg erhältlich.

Juli 2010/Schmidt

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7.10 Probenahmeprotokoll für Grundbodenuntersuchungen

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7.11 Erläuterungen und Leerformular Schwefelschätzrahmen

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Quelle: LTZ Augustenberg, Außenstelle Forchheim nach einer Vorlage der BASF AG

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7.12 Aufzeichnungspflicht nach § 3 Verbringungsverordnung Aufzeichnungen über Wirtschaftsdüngerlieferung

nach § 3 der Verbringungsverordnung Abgeber: ............................................................................................................................... Name, Vorname bzw. Bez. des Unternehmens Anschrift Bundesland

Beförderer 2): ........................................................................................................................... Name, Vorname bzw. Bez. des Unternehmens Anschrift Bundesland Empfänger: ........................................................................................................................... Name, Vorname bzw. Bez. des Unternehmens Anschrift Bundesland 1)

Bringt der Empfänger die hier nachgewiesene Lieferung erneut in Verkehr, ist auch diese Abgabe auf-zeichnungspflichtig. Art des Wirtschaftsdüngers:

Rindergülle Schweinegülle Mischgülle (Art ) .............................................

Hühnertrockenkot (HTK) Hähnchenmist Putenmist

Gärreste mit ……..% des Ges.-N-Gehalts aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft

Sonstiges (Art) ............................................................................................... mit ……..% des Ges.-N-Gehalts aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft Inhaltsstoffe: gem. Analyse nach Richtwerten TS-Gehalt %

Ges.-N in kg je m3 bzw. t Frischmasse

P2O5 in kg je m3 bzw. t Frischmasse

Abgabedatum: 3) ........................................ Abgabemenge: ........................................... in t Frischmasse Nährstoffmenge in der Gesamtlieferung: Ges.-N in kg

davon N aus tier. Herkunft in kg

............................................................................................................................................................. Ort, Datum, Abgeber ggf. Beförderer2) Ort; Datum Empfänger ___________________________________________________________________________________________________________ 1) Haben Abgeber und Empfänger Ihren Sitz in unterschiedlichen Bundesländern, hat der Empfänger jeweils bis zum 31.

März die im vorangegangenen Jahr empfangenen Mengen der zuständigen Behörde zu melden (siehe Formular zur Meldepflicht).

2) Sofern nicht identisch mit Abgeber oder Empfänger.

3) Besteht die Partie aus mehreren Lieferungen, können diese bis zu einem Zeitraum von max. vier Wochen zusammenge-fasst werden. Der Zeitraum ist anzugeben. Die Aufzeichnungsfrist beginnt mit der ersten Teillieferung. Diese beträgt höchstens einen Monat. Bei Aufnahme und Verwendung im eigenen Betrieb gilt eine Frist von zwei Monaten.

Die Aufzeichnungen sind nach der Verbringungsverordnung für drei Jahre ab dem Datum der Abgebe bzw. Aufnahme aufzubewahren. Hinweis: Diese Aufzeichnungen entbinden nicht von den düngemittelrechtlichen Kennzeich-nungspflichten. Insbesondere bei Gärresten aus Biogas-Anlagen, Pilzkultursubstraten oder sonstigen Mischungen aus Wirtschaftsdüngern ist dies zu beachten. Dem Aufnehmer bzw. Empfänger ist mit jeder Partie unverzüglich eine nach Düngemittelverordnung vorge-schriebene Kennzeichnung auszuhändigen.

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7.13 Meldepflicht nach § 4 Verbringungsverordnung An das Landratsamt ………………………………………….. untere Landwirtschaftsbehörde ………………………………………………………………….. Strasse, Hausnummer. ………………………………………………………………….. PLZ, Ort

Meldung nach § 4 der Verbringungsverordnung1) über den Empfang von Wirtschaftsdüngern aus anderen Bundesländern oder Staaten Abgabefrist: jeweils der 31. März Ich/Wir habe(n) als Betrieb/Unternehmen in Baden-Württemberg im Kalenderjahr ………….. folgende Mengen Wirtschaftsdünger bzw. Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten aufgenommen: Datum bzw. Zeit-raum2)

Wirtschafts-dünger, Art

Menge, to

Herkunfts-land

Abgeber Name, Straße, PLZ, Ort (ggf. Staat)

2) max. Vierwochen-Zeitraum zulässig Falls der Platz nicht ausreicht, ggf. weitere Blätter verwenden Melder, Empfängerbetrieb/unternehmen ………………………………………………………..…………………… Name, Vorname bzw. Bezeichnung des Unternehmens …………………………………………………………………………….. Straße, Hausnummer …………………………………………………………………………….. PLZ, Ort Landkreis …………………………………………………………………………….. Telefon Telefax

Falls landw. Betrieb, UD-Nr.: 0 8 …………………………………………………………………………………..……………………….. Ort, Datum Unterschrift des / der Meldepflichtigen Die erhobenen Daten werden per EDV gespeichert und ausschließlich im Sinne des § 4 VerbringungsV verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz.

1) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21.07.2010, BGBl. I Nr. 40/2010

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7.14 Mitteilungspflicht nach § 5 Verbringungsverordnung

An das Landratsamt ………………………………………….. untere Landwirtschaftsbehörde ………………………………………………………………….. Straße, Hausnummer. ………………………………………………………………….. PLZ, Ort

Mitteilung nach § 5 der Verbringungsverordnung1) über das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern sowie

von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten Ich bin/Wir sind gewerbsmäßige(r) Inverkehrbringer von Wirtschaftsdüngern sowie von Stof-fen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten: 1. Pflichtangaben zum Betrieb/Unternehmen

Name: ………………………………………………………..…………………… Name, Vorname bzw. Bezeichnung des Unternehmens Anschrift: …………………………………………………………………………….. Straße, Hausnummer, (kein Postfach!) Landkreis ...…………………………………………………………………………... PLZ, Ort …………………………………………………………………………….. Telefon Telefax

Inhaber(in)/Geschäftsführer(in): ……………………………………………………………..… Name, Vorname

Falls landw. Betrieb/Unternehmen, UD-Nr. : 0 8

Ich/Wir importiere(n) Wirtschaftsdünger aus anderen Bundesländern oder Staaten nach Baden-Württemberg: nein ja, und zwar aus

……………………………………………………..

……………………………………………………………………………………………….. Ort, Datum Unterschrift des / der Mitteilungspflichtigen

Erläuterungen:

Veränderungen, die die Pflichtangaben betreffen sowie die endgültige Aufgabe des Betriebes/Unternehmen sind unverzüg-lich mitzuteilen.

Die erhobenen Daten (auch die freiwilligen Angaben) werden per EDV gespeichert und ausschließlich im Sinne des § 5 Verbringungsverordnung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie unterliegen dem Datenschutz.

1) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21.07.2010, BGBl. I Nr. 40/2010

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2. Freiwillige Angaben zum Betrieb/Unternehmen: ………………………………….……….……………………………………

Bezeichnung des Unternehmens Folgende Angaben sind im Rahmen dieser Mitteilung freiwillig. Im Einzelfall sind sie je-doch auf Verlangen der zuständigen Behörde zu beantworten. Es wird darum gebeten, entsprechende Angaben zu machen.

2.1 Art des Unternehmens (Mehrfachnennungen möglich)

Lohnunternehmen Transportunternehmen

Maschinenring Vermittler/Zwischenhändler

Landhandel/Genossenschaft Sonstiger Betrieb, Art:

Nawaro-Biogasanlage ………………………..………….……….

Coferment-Biogasanlage

2.2 Art der Wirtschaftsdünger, die in Verkehr gebracht werden (Mehrfachnennungen möglich)

Gülle Nawaro-Gärreste

Stallmist Coferment-Gärreste

Geflügelmist und -kot Sonstige, Art: ….................................................

Das Inverkehrbringen erstreckt sich über die Grenzen des Landes Baden-

Württemberg hinaus: nein ja, und zwar

nach…………………………………………………………….

2.3 Voraussichtlich in Verkehr gebrachte Jahresmenge:

200 – 1.000 t 1.000 – 5.000 t

5.000 – 20.000 t 20.000 – 50.000 t

> 50.000 t

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IMPRESSUM Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Neßlerstr. 23-31 76227 Karlsruhe Tel.: 0721 / 9468-0 Fax: 0721 / 9468-112 eMail: [email protected] Internet: www.ltz-augustenberg.de

Bearbeitung und Redaktion: LTZ Augustenberg Außenstelle Rheinstetten-Forchheim Nicole Schneider-Götz Referat. 11: Allgemeiner Pflanzenbau, Nachwachsende Rohstoffe, Tabak Ministerium Ländlicher Raum, Ernährung und Verbrau-cherschutz Dr. Helga Pfleiderer; Referat. 23: Pflanzenproduktion, produktionsbezogener Umweltschutz Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grün-landwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW) Aulendorf PD Dr. Martin Elsässer Landesanstalt für landwirtschaftliche Chemie der Universität Hohenheim Dr. Jörn Breuer

1. Auflage: 500 Ex. Druck: Eigenverlag

Stand: April 2011