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Versicherungsservice des BdB e.V. GL Versicherungsmakler GmbH Kuhredder 32 22397 Hamburg Telefon 040 / 85 40 28 50, Telefax 040 / 85 40 28 55 eMail: [email protected] VEREINE, 4.3.10_BDB Beratungsdokumentation VERSICHERUNGEN FÜR BETREUUNGSVEREINE Leistungsstarke Angebote für Betreuungsvereine Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsangebote sind speziell auf die Anforderungen der Betreuungsvereine abgestimmt. Im ersten Teil dieses Handouts (Seiten 1-14) finden Sie Informationen zu den einzelnen Versicherungssparten, jeweils kombiniert mit einer konkreten Versicherungsempfehlung. (Bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung gelten für Mitglieder des BdB e.V. Sonder- konditionen.) Der zweite Teil beinhaltet die Deckungsaufgaben/Anträge. Bitte füllen Sie die Deckungsaufgaben vollständig aus und senden Sie diese an GL Versicherungsmakler GmbH, Fax 040 / 85 40 28 55. Inhalt Betriebshaftpflichtversicherung 2 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 3 Vertrauensschadenversicherung 5 Privat(sammel)haftpflichtversicherung für Betreute 6 Umweltschadenversicherung 7 Geschäftsinhaltsversicherung 8 Elektronikversicherung 10 Rechtsschutzversicherung 12 Dienstreisekaskoversicherung 19 Budgetassistenz 21 Deckungsaufgabe/Antrag Versicherungen (Deckblatt) 24 Antrag Betriebshaftpflichtversicherung 25 Antrag Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 26 Antrag Vertrauensschadenversicherung 27 Antrag Privathaftpflichtversicherung für Betreute 28/29 Antrag Umweltschadenversicherung 30 Antrag Geschäftsinhaltsversicherung 31 Antrag Rechtsschutzversicherung 32 Antrag Elektronikversicherung 34 Antrag Dienstreisekaskoversicherung 35 Antrag Budgetassistenz 37 Kundeninformation (nach Vermittlerrichtlinie) 38 Versicherungsbedingungen 39 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung 40 Unterschriftenblatt 41/42 Der GL Versicherungsservice Wir vergleichen Ihre bestehenden Versicherungen mit den besten Produkten auf dem Markt und verschaffen Ihnen so eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Wir prüfen die Versicherungsbedingungen Ihrer Altverträge an und sagen Ihnen, ob Sie gut abgesichert sind oder wo sie Ihren Versicherungsschutz nachbessern sollten. Darüber hinaus können Sie Ihre Prämien mit den Konditionen marktüblicher, leistungsstarker Versicherungen vergleichen und einordnen. Vielfach können Sie vergleichbare Leistungen mit niedrigeren Prämien absichern und erzielen so einen nicht unerheblichen Einsparungseffekt. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter der Nummer 040 / 85 40 28 50 zur Verfügung.

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Telefon 040 / 85 40 28 50, Telefax 040 / 85 40 28 55 eMail: [email protected]

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Beratungsdokumentation VERSICHERUNGEN FÜR BETREUUNGSVEREINE Leistungsstarke Angebote für Betreuungsvereine

Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsangebote sind speziell auf die Anforderungen der Betreuungsvereine abgestimmt. Im ersten Teil dieses Handouts (Seiten 1-14) finden Sie Informationen zu den einzelnen Versicherungssparten, jeweils kombiniert mit einer konkreten Versicherungsempfehlung. (Bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung gelten für Mitglieder des BdB e.V. Sonder-konditionen.) Der zweite Teil beinhaltet die Deckungsaufgaben/Anträge. Bitte füllen Sie die Deckungsaufgaben vollständig aus und senden Sie diese an GL Versicherungsmakler GmbH, Fax 040 / 85 40 28 55. Inhalt

Betriebshaftpflichtversicherung 2 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 3 Vertrauensschadenversicherung 5 Privat(sammel)haftpflichtversicherung für Betreute 6

Umweltschadenversicherung 7 Geschäftsinhaltsversicherung 8 Elektronikversicherung 10 Rechtsschutzversicherung 12 Dienstreisekaskoversicherung 19 Budgetassistenz 21

Deckungsaufgabe/Antrag Versicherungen (Deckblatt) 24 Antrag Betriebshaftpflichtversicherung 25 Antrag Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 26

Antrag Vertrauensschadenversicherung 27 Antrag Privathaftpflichtversicherung für Betreute 28/29 Antrag Umweltschadenversicherung 30

Antrag Geschäftsinhaltsversicherung 31 Antrag Rechtsschutzversicherung 32

Antrag Elektronikversicherung 34 Antrag Dienstreisekaskoversicherung 35 Antrag Budgetassistenz 37 Kundeninformation (nach Vermittlerrichtlinie) 38 Versicherungsbedingungen 39 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung 40 Unterschriftenblatt 41/42

Der GL Versicherungsservice

Wir vergleichen Ihre bestehenden Versicherungen mit den besten Produkten auf dem Markt und verschaffen Ihnen so eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Wir prüfen die Versicherungsbedingungen Ihrer Altverträge an und sagen Ihnen, ob Sie gut abgesichert sind oder wo sie Ihren Versicherungsschutz nachbessern sollten. Darüber hinaus können Sie Ihre Prämien mit den Konditionen marktüblicher, leistungsstarker Versicherungen vergleichen und einordnen. Vielfach können Sie vergleichbare Leistungen mit niedrigeren Prämien absichern und erzielen so einen nicht unerheblichen Einsparungseffekt. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter der Nummer 040 / 85 40 28 50 zur Verfügung.

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Haftungsgrundlage bei Haftpflichtversicherungen

Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich die Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den Sie einem Dritten zugefügt haben. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB) Sie haften folglich bei Verschulden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen bzw. dem Vermögen der Firma. Sofern der Geschädigte einen gerichtlichen Titel gegen Sie erwirkt hat, kann er diesen Anspruch 30 Jahre geltend machen. Schäden in Millionenhöhe treten zwar nicht häufig auf, aber auch ein vergleichsweise kleinerer Schaden, kann für alle Beteiligten bitter sein. Wer also keine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen hat, gefährdet nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die des Geschädigten. Hinweis: Der Versicherer übernimmt hier nicht die Haftung aus vertraglichen Verpflichtungen z.B. Konventionalstrafen bei Nichterfüllung etc.

BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt alle Personen- und Sachschäden die Sie in Ausübung Ihres Berufes durch ein Fehlverhalten verursachen.

Welche Leistungen erbringt Ihr Haftpflichtversicherer im Schadenfall Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist

Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer auch die Prozesskosten trägt

Wer ist versichert Alle Betriebsangehörigen, die in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritte schädigen

Sinnvoller Leistungsumfang Bei der Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Standardisierung kaum möglich, da die Betriebsarten im Allgemeinen große Unterschiede aufweisen und somit individuell zu versichern sind. Die folgenden Grundsätze sollten jedoch eingehalten werden:

Deckungssumme für Personen und Sachschäden sollte nicht geringer als 3 Mio. EUR sein Deckungssumme für Mietsachschäden minimal 50.000 EUR Deckungssumme für Vermögensschäden aus Personen / Sachschäden sollte ebenfalls

50.000 EUR betragen Wichtige Hinweise: Glasbruchschäden an Mietsachen sind nicht mitversichert, da Glasbruch separat

versichert werden kann. Die Privathaftpflichtversicherung der Betreuer/innen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Betriebshaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer/-innen

Versicherer AXA

Versicherungssummen 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden

Prämien Siehe Antrag Betriebshaftpflichtversicherung Seite 25

Wichtiger Hinweis Nicht versichert sind Glasbruchschäden an Mietsachen! Die Absicherung dieser Gefahr ist nur in der Glasbruchversicherung möglich. Die Privathaftpflicht der Betreuer/innen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt alle finanziellen Schäden die Sie Ihren Kunden/ Klienten durch ein Fehlverhalten zufügen. Nicht abgesichert sind Tätigkeiten als Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker. Als mitversichert gelten auch Schäden durch Fehlverhalten im Zusammenhang mit Beratungen zu Vorsorgevollmachten. Hinweis: Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss der Zeitpunkt des Verstoßes versichert gewesen sein und nicht der Zeitpunkt an dem der Schaden „entdeckt“ wird.

Welche Leistungen erbringt Ihr Haftpflichtversicherer im Schadensfall? Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist

Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, notfalls vor Gericht, wobei der Versicherer auch die Prozesskosten trägt

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? Alle Personen die durch Beratungsleistungen die wirtschaftliche Situation Ihrer Kunden beeinflussen

können (Juristen, Berufsbetreuer, Unternehmensberater, Notare, Ingenieure). Jeder der publiziert (Werbeagenturen, Zeitungen).

Alle Institutionen, Betriebe die für Ihre Kunden Abrechnungen erstellen (Hausverwaltungen, Verbände).

Wer ist versichert? Neben dem Versicherungsnehmer alle Betriebsangehörigen, die in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritte schädigen (Honorarkräfte und Freiberufler können grundsätzlich gegen Zuschlag mitversichert werden).

Sinnvoller Leistungsumfang: Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Standardisierung nicht möglich, da die Betriebsarten im Allgemeinen große Unterschiede aufweisen und somit individuell zu versichern sind. Die nun folgenden Grundsätze sollten jedoch eingehalten werden:

Die Deckungssumme für Vermögensschäden sollte den höchstmöglichen Schaden abdecken können. Hierbei muss in jedem Fall auch berücksichtigt werden, dass die Versicherungssumme nicht nur für einen Schadenfall ausreichen muss, sondern in der Regel das 4-fache der Versicherungssumme für alle Schäden vorgesehen ist, die in dem Versicherungsjahr anfallen könnten.

Bei Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern muss eine Mindestdeckungssumme von 250.000 EUR eingehalten werden.

Absicherung gegen „öffentlich-rechtliche“ Ansprüche

Ab sofort können sich Betreuungsvereine gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach §103/104 SGB XII und § 118 Abs 4 SGB VI absichern. Die Erweiterung und zusätzliche Absicherung „Öffentlich-rechtlich“ ist möglich:

für alle Betreuungsvereine für bestehende Vermögensschadenversicherungen bei der AXA und beim GERLING

Die Versicherungssumme beträgt 250.000 EUR.

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Betreuungsvereine

Versicherer AXA

Versicherungssummen 250.000 EUR (max. 4-fach pro Versicherungsjahr) Weitere Versicherungssummenvarianten finden Sie im Antrag. Optional 250.000 EUR (max. 4-fach pro Versicherungsjahr) für die Absicherung „Öffentlich-rechtlich“.

Selbstbeteiligung 400 EUR je Versicherungsfall, ohne Gebühreneinwurf

Als mitversichert gilt: - die Abwicklungstätigkeit nach Ableben eines Betreuten - Fehler beim Zahlungsverkehr ( mit obiger Selbstbeteiligung) - kein Zuschlag bei zu betreuendem Gewerbebetrieb unter 100.000 EUR Umsatz (bei einem höherem Umsatz beträgt der Risikozuschlag 20 %) - bis zu 50 Betreute, falls darüber hinaus weitere Betreute vorhanden sind würde hier ebenfalls ein Risikozuschlag erfolgen. - Verfahrenspfleger gemäß § 50 FGG gelten als ebenso versichert

Absicherung „Öffentlich-rechtlich“ (optional): Absicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach §103/104 SGB XII und § 118 Abs 4 SGB VI (VS 250.000 EUR)

Prämien Siehe Deckungsaufgabe/Antrag Seite 26 Nachhaftungsregelung für Ihren Altvertrag (beitragsfrei mitversichert)

Haftpflichtansprüche aufgrund von Schäden die während der Laufzeit dieses Vertrages gemeldet werden, aber in der Versicherungszeit einer Vorversicherung eingetreten sind, werden über diesen Vertrag beitragsfrei mitversichert, vorausgesetzt die Nachhaftung des alten Versicherers ist abgelaufen oder die Ersatzpflicht ist auf die Versicherungssumme des alten Versicherers begrenzt.

Deckungserweiterung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 1. Der Ausschluss für Haftpflichtansprüche aus Verstößen bei nicht oder nicht ordnungsgemäß

abgeschlossenen, erfüllten oder fortgeführten Versicherungsverträgen bezieht sich nicht auf Tätig-keiten für die betreute Person im Zusammenhang mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (Renten-, Pflege- und Krankenversicherung). Mitversichert sind außerdem ergänzend Haftpflichtansprüche aus Verstößen, die darauf beruhen, dass andere Versicherungsverträge für die betreute Person in den ersten sechs Monaten nach Übernahme des Betreuungsmandats nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden; die vertraglich vereinbarte Deckungssumme für Vermögensschäden ist dafür auf 50.000.- EUR für den einzelnen Versicherungsfall und auf 100.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.

2. Auch bei wissentlichem Abweichen eines angestellten, freiberuflichen oder ehrenamtlich tätigen Mitarbeiters / Betreuers von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Vorstandes oder der Geschäftsführung behält der Verein als Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz (siehe Schadenbeispiel nächste Seite). Ausgeschlossen bleiben dabei aber Schäden durch vorsätzlich begangene Straftaten (wie z. B. Untreue, Betrug, Unterschlagung etc.) oder durch sonstige Fehlbeträge bei der Kassenführung und Verstöße beim Zahlungsakt. Ebenfalls ausgeschlossen bleiben Schäden, die durch ein Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Betreuungsvereines ausgehen.

3. Eigenschadendeckung des Vorstandes und der Geschäftsleitung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf Schäden anderer als auch auf Schäden des Vereins, die er als Folge eines bei der Ausübung der satzungsgemäßen und versicherten Tätigkeit von seinen Organen und Mitarbeitern fahrlässig begangenen Verstoßes unmittelbar erlitten hat (Eigenschäden, siehe Schadenbeispiel nächste Seite).

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Schadenbeispiele für Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wissentliches Abweichen: Dem Mitarbeiter eines Vereins wurde aus betriebsnotwendigen Gründen gekündigt. Aus Verdruss über die Kündigung beschließt der Mitarbeiter, nur noch "Dienst nach Vorschrift" zu machen. Dazu gehört für ihn auch, Fristen zu übersehen und Anrufern fehlerhafte Informationen über Sozial-versicherungen, Zuschüsse und dergleichen zu geben. Als Folge davon erleiden Betreute finanzielle Nachteile, wofür der Verein haftbar gemacht wird. Eigenschaden: Der Vorstand eines Vereines beschließt, dass eine Kantine eingerichtet werden soll. Die Kosten für den Bau und die monatlichen Aufwendungen führen langsam dazu, dass der Verein seine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen kann. Es kommt zu Entlassungen. Die betroffenen Mitarbeiter machen den Verein haftbar.

VERTRAUENSSCHADENVERSICHERUNG Keine Haftpflicht - sondern eine Vorsatzversicherung

Wirtschaftskriminelle Handlungen sind mittlerweile für über 85% der Unternehmen ein gewichtiges Problem. In drei Viertel aller Fälle waren Mitarbeiter des Unternehmens direkt beteiligt, aber auch Kunden, Lieferanten und sogar das eigene Management. Bei kleineren Unternehmen in Deutschland wurde ca. jedes dritte Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein Opfer der Wirtschafts- kriminalität. Hintergrund für die Zunahme der Delikte: schwindendes Unrechtsbewusstsein, abnehmende Loyalität, allgemeiner Werteverfall, finanzielle und familiäre Schwierigkeiten und Notlagen von Mitarbeitern. Während eine Warenkreditversicherung die außerbetrieblichen Verluste absichert, schützt die Vertrauensschadenversicherung ein Unternehmen vor innerbetrieblichen Verlusten durch untreue Mitarbeiter. Schadenbeispiel 1

In einem größeren Betreuungsverein besserte die Personal-Sachbearbeiterin durch Manipulationen ihr eigenes Gehalt auf. Durch Buchungstricks und unter Ausnutzung ihrer Vertrauensstellung verbuchte sie Sonderzahlungen für die Mitarbeiter stets auf ihr eigenes Konto. kurzer Zeit entstand ein Schaden von 25.000 EUR. Schadenbeispiel 2 Ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins beklaute seine Betreuten. Nachdem seine Handlungen entdeckt worden waren, machten die Verwandten der Geschädigten den Verein für die entstandenen Schäden haftbar.

Versicherungsschutz besteht für: Vermögensschäden des VN und damit zusammen hängende Kosten, die dem VN entstehen durch Vertrauenspersonen oder außen stehende Dritte aufgrund unmittelbarer und rechtswidriger Eingriffe in die EDV des VN, soweit sich Dritte dabei am Vermögen des VN bereichert haben oder dadurch, dass Vertrauenspersonen Dritten unmittelbar einen Schaden zufügen, für die der VN haftet.

Versicherte Gefahren: Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug oder sonstige vorsätzliche Handlung.

Nicht erstattungsfähige Schäden: Schäden durch Vertrauenspersonen, soweit VN von bereits vorsätzlich begangenen unerlaubten

Handlungen wusste. Schäden, die mehr als 2 Jahre nach Vertragsbeendigung gemeldet werden. entgangener Gewinn, Vertrags- und Ordnungsstrafen, sonstige mittelbare Schäden. Personenschäden

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Vertrauensschadenversicherung für Betreuungsvereine

Versicherer AXA

Versicherungssummen 100.000 EUR Weitere Versicherungssummenvarianten finden Sie im Antrag.

Selbstbeteiligung 10% (EUR) des Schadens, max. 10% der Versicherungssumme bei nicht identifizierbaren Schadenstiftern

Prämien Siehe Antrag Seite 27

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR BETREUTE

Haftpflichtversicherungen für Betreute Personen

Schäden, die durch deliktunfähige Personen verursacht werden, sind nicht über die normale private Haftpflicht abgedeckt. Betreute Personen sollten deshalb über eine spezielle Privathaftpflicht-versicherung für Betreute abgesichert sein. Eine betreute Person kann einzeln oder im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung versichert werden.

Voraussetzung für den Abschluss einer Sammelhaftpflichtversicherung Die Sammelhaftpflichtversicherung für Betreute ist ein Anhang zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der AXA oder des HDI Gerling. Falls Sie diese noch nicht abgeschlossen haben, muss dies nach spätestens 13 Monaten erfolgt sein.

Wer ist in der Sammelhaftpflichtversicherung versichert? Versichert sind alle betreuten Personen, die bei Abschluss des Vertrages gemeldet werden (formlose Auslistung mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Gerichts). Alle Betreuten die während des Versicherungsjahres hinzukommen, sind per sofort versichert, während alle Betreuten die während des laufenden Versicherungsjahres aus Ihrer Betreuung herausfallen automatisch nicht mehr versichert sind. Da nicht für jeden Betreuten eine Policierung erfolgt, erhält der Versicherungsnehmer (Betreuungsverein) einen Nachtrag, in dem die versicherten Betreuten namentlich aufgeführt sind.

Privat- (Sammel)haftpflichtversicherung für Betreuungsvereine

Versicherer AXA, HDI Gerling

Versicherungssummen 5 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Besonderheit 10.000 EUR für Schäden die im Zustand der Deliktunfähigkeit verursacht werden.

Selbstbeteiligung 500 EUR bei Mietsachschäden an Gebäudebestandteilen Prämien siehe Antrag Sammelhaftpflichtversicherung Seite 22

Wichtig Nicht versichert sind Glasbruchschäden an Mietsachen! Die Absicherung dieser Gefahr ist nur in der Glasbruchversicherung möglich.

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Single- und Familienhaftpflichtversicherungen für Betreute Wenn Sie Ihre Betreuten in einer Sammelhaftpflichtversicherung führen, liegt die Entscheidung jetzt bei Ihnen ob Sie diese partiell oder komplett in Einzel-Privathaftpflichtversicherungen umwandeln. Auch schon bestehende Einzelhaftpflichtversicherungen können auf das neue vorteilhaftere Konzept mit der Single- oder Familienhaftpflichtversicherung umgestellt werden.

Die Vorteile der Single- und Familienhaftpflichtversicherung? Die Versicherungssummen sind verdoppelt!

10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 20.000 EUR für Schäden die im Zustand der Deliktunfähigkeit verursacht werden

Die direkte Abrechnung mit den versicherten Betreuten ist jetzt möglich! Die neue Single- oder Familienhaftpflichtversicherung kann direkt vom Konto des Betreuten abgebucht werden, und nicht wie bisher vom Konto der Betreuer/innen, von dem auch die Prämie für die Betriebshaftpflichtversicherung eingezogen wurde. Das bedeutet für Sie eine deutliche Vereinfachung der Abrechnung.

Voraussetzung für den Abschluss einer Single- oder Familienhaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Vereinbarung einer Single- und Familienhaftpflichtversicherung für Betreute

ist, dass ein Haftpflichtrisiko des Betreuungsvereins bei GL-Versicherungsmakler versichert ist. Sofern noch nicht der Fall, muss dies nach spätestens 13 Monaten erfolgt sein.

UMWELTSCHADENVERSICHERUNG Umwelt ist ein teures Gut: Schließen Sie jetzt Ihre Versicherungslücke!

Im Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag das Umweltschadensgesetz verabschiedet. Mit erheblichen Auswirkungen für nahezu jeden Betrieb. Denn vom selbstständigen Handwerker bis zum Chemiekonzern haftet jeder für Schäden, die er der Umwelt zufügt.

Von Grund auf neu geregelt – die Haftung bei Umweltschäden Im Gegensatz zum bereits bestehenden Umwelthaftungsgesetz, bei dem es um Schäden geht, die einer natürlichen oder juristischen Person oder ihrem Besitz zugefügt werden, betrifft das neue Umwelt-schadensgesetz die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst. Dazu gehören

Schäden der Gewässer (auch des Grundwassers) oder des Bodens Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen, der so genannten

Biodiversität. Die Haftung trifft denjenigen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht (Verursacherprinzip). Bei besonders umweltgefährdenden Tätigkeiten haftet der Verursacher auch ohne Verschulden, also selbst dann, wenn ihm keine Sorgfaltspflichtverletzung unterlaufen ist. Das Umweltschadensgesetz gibt anerkannten Naturschutzverbänden erstmals das Recht, die zuständige Behörde zur Durchsetzung der Sanierungspflichten aufzufordern.

Ihr individuelles Umweltschadensrisiko Wie hoch das Risiko ist, einen Umweltschaden zu verursachen und zur Übernahme der Sanierungs-kosten herangezogen zu werden, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Letztlich kann hiervon jedoch jeder Betrieb oder Unternehmen betroffen sein. Ihr individuelles Schadensrisiko wird bestimmt durch Ihre Betriebsstätte und die Art der dort vorhandenen Anlagen die Nähe Ihrer Betriebsstätte zu Naturschutzgebieten oder Gewässern die Ausführung bestimmter Tätigkeiten auf Grundstücken Ihrer Auftraggeber die Herstellung und Lieferung von Produkten den regelmäßigen Umgang mit gefährlichen Stoffen wie z.B. Farben oder Lacken (orangefarbener Aufkleber).

Ein Beispiel aus der Praxis Eine Reinigungs- oder Desinfektionsflüssigkeit gelangt durch die genehmigte Ableitung von Oberflächenwasser in die Kanalisation, die in einem Bach endet. Durch die Verunreinigung kommt es dort zu einem Fischsterben und zur Verschmutzung des Bachbettes. Das Bachbett wird durch örtliche Einsatzkräfte gereinigt. Wenig später stellt die zuständige Behörde fest, dass der Bachlauf, der zu einem Naturschutzgebiet gehört, als geschützte Arten die Kleine Flussmuschel, den Steinkrebs und die Fischart Groppe beherbergt. Da durch die Wirkung der Chemikalie auf das Gewässer eine erhebliche Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist, fordert die Behörde eine Zustandserhebung. Falls der Gutachter zu dem

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Schluss kommen sollte, dass eine nachhaltige und gravierende Schädigung vorliegt, sollen weitere Maßnahmen gefordert werden. Eine mögliche Maßnahme wäre zum Beispiel die Wiederbesiedelung mit der Flussmuschel. Dazu müssten die Kiemen geeigneter Wirtsfische mit Muschellarven geimpft werden.

Ein Fall für Experten: die Ermittlung der Sanierungskosten Ist durch Ihr Unternehmen ein Umweltschadensfall eingetreten, sind Sie als Verursacher verpflichtet, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen selbst zu ermitteln und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorzulegen. Anschließend müssen Sie die Sanierung mit den entsprechenden Maßnahmen durchführen oder die Sanierung ordnungsgemäß beauftragen. Die Umweltschadensversicherung von AXA gibt Ihnen die Sicherheit, im Schadensfall mit den komplizierten Aufgaben und Verpflichtungen nicht allein dazustehen. Die Experten der AXA Versicherung AG unterstützen Sie von der Ermittlung bis zur Sanierung jederzeit mit Rat und Tat. Sobald der Umweltschaden komplett ermittelt ist und die Maßnahmen feststehen, muss vor Ort die Primärsanierung stattfinden. Sie dient der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, also der Wiederansiedlung geschädigter Pflanzen- und Tierarten der Regenerierung natürlicher Lebensräume sowie der Dekontamination von Böden und Gewässern für den Fall, dass eine vollständige Wiederherstellung des Ausgangszustandes nicht möglich ist, etwa weil sich sensible Organismen nicht wieder ansiedeln lassen, ist die ergänzende Sanierung vorgesehen. Sie kann vor Ort, aber auch an anderer Stelle vorgenommen werden und soll die weggefallenen natürlichen Funktionen kompensieren. Die Ausgleichssanierung umfasst schließlich zusätzliche Verbesserungen als Ausgleich dafür, dass die Natur noch nicht vollständig wieder regeneriert ist – bis zur endgültigen Wiederherstellung des Ausgangszustandes. Mit AXA haben Sie im Bereich der Umweltschadens-versicherung einen starken Versicherer an Ihrer Seite und können im Schadensfall auf die langjährige Erfahrung juristischer und wissenschaftlicher Experten vertrauen.

Die Leistungen der Umweltschadensversicherung Die Versicherungsleistungen beinhalten

die Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsnehmers die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme die Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten die Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten die Übernahme der Kosten des Verwaltungsverfahrens und eines eventuellen Gerichtsverfahrens

Versicherter Personenkreis Dazu zählen

der Versicherungsnehmer selbst sowie seine Repräsentanten und die übrigen Betriebsangehörigen.

Somit ist es im Schadensfall unerheblich, ob die zuständige Behörde im Ausnahmefall einen Geschäftsführer oder Mitarbeiter anstelle des Firmeninhabers in Anspruch nimmt.

Wir stehen für alle Fragen rund um die neue Umweltschadenversicherung zur Verfügung und unterbreiten Ihnen gern Ihr individuelles Angebot.

GESCHÄFTSINHALTSVERSICHERUNG „Die Hausrat-Versicherung für Ihr Büro.“

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihren Betrieb. Sie ersetzt finanzielle Verluste, die Ihnen infolge Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen entstehen, stellen doch Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Wichtig: Es wird generell der Neuwert entschädigt.

Welche Gefahren sind versichert? Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl und Vandalismus Rohrbruch, Frostschäden Sturm und Hagelschäden Diebstahl von Dienstfahrrädern bis 750 EUR Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden

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Selbstverständlich können Sie mit einer zusätzlichen Glasversicherung alle Fenster- und Glasflächen mitversichern.

Nicht versicherte Gefahren Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung Kurzschluss, Induktion Implosion Feuchtigkeit, Überschwemmungen Höhere Gewalt, Konstruktionsfehler, Material- oder Ausführungsfehler Abnutzung Die Software/Datenverlust Vorsatz des Versicherungsnehmers Erdbeben, Kernenergie Kriegsereignisse, innere Unruhen

Betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?

Da die Geschäftsinhaltsversicherung eine Neuwertversicherung ist, bedeutet Unterversicherung, dass der Neuwert aller Waren und aller Gegenstände in den Betriebsräumen die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigt. Ist dies der Fall, ersetzt der Versicherer nur einen Teil des Schadens (also auch bei kleineren Schäden), weil Sie nicht alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Um die Versicherungssumme richtig zu bewerten, ist es notwendig, eine detaillierte Aufstellung des Inventars und der Waren zu machen. Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an den Sie aufbringen müssen, um einen Gegenstand nach einem Schadenfall wieder neu zu kaufen, bzw. den Preis für die Wiederherstellung. Unter technischen Einrichtungen verstehen die Versicherer z.B. Ihr Faxgerät, den PC oder das Telefon, bzw. die Telefonanlage. Der Schreibtisch, der Stuhl oder die Aktenordner sind kaufmännische Einrichtungen.

Die Betriebsunterbrechung ist mitversichert Die so genannte Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) ist in unserer Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen. Sie sollte in keiner Inhaltsversicherung fehlen, denn sie deckt bei einem Versicherungsschaden sowohl den entgangenen Betriebsgewinn als auch die fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes ab. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) wurde geschaffen, weil häufig nach einem Schadenfall nicht gearbeitet werden kann und der Betrieb stillsteht! Ein Sachschaden kann im Vergleich zum Folgeschaden relativ gering ausfallen, die dadurch verursachte teilweise oder vollständige Unterbrechung des Geschäftsbetriebes kann aber weitreichende Folgen haben. Bedenken Sie, dass viele Betriebskosten wie z.B. Miete, Strom, Löhne und Gehälter, Leasingraten etc. auch dann anfallen, wenn Sie keinen Umsatz machen. Reicht die Versicherungssumme in der BU? Die Versicherungssumme in der BU muss mindestens so hoch wie in der Geschäftsinhaltsver-sicherung. Prüfen Sie zur Vermeidung einer Unterversicherung überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme Ihrer Geschäftsinhalts-versicherung übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und wenig Waren, dagegen aber mit hohen Umsätzen, kann das schnell geschehen. Falls das der Fall ist, kann die Versicherungssumme der BU individuell angepasst werden. Berechnungsbeispiel für die BU: Betragen die laufenden monatlichen Kosten Ihres Betriebes 25.000 EUR (inkl. Löhne und Gehälter, ohne Sonderzahlungen), so müssen Sie in der Betriebsunterbrechungsversicherung eine Ver-sicherungssumme von 300.000 EUR (25.000 x 12 Monate) zugrunde legen. Einschluss von Überspannungsschäden durch Blitz inklusive Folgeschäden Der Versicherer ersetzt auch die Betriebsunterbrechungsschäden infolge Überspannungsschäden durch Blitz sowie daraus resultierende Folgeschäden an versicherten Sachen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf eine Versicherungssumme von maximal 5.000 EUR begrenzt, kann aber erhöht werden. Der Versicherungsnehmer trägt je Versicherungsfall den vereinbarten Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht nicht, soweit dafür aus einer anderen Versicherung Entschädigung beansprucht werden kann.

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Leistungen der BU

Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften.

Entschädigung der fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes. Übernahme von Mehrkosten im Rahmen der Versicherungssumme

z.B. für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge. Und für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die

Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen.

Geschäftsinhaltsversicherung für Betreuungsvereine

Versicherer ZURICH

Versicherungssummen Mindestens 11.000 EUR in der Geschäftsinhaltsversicherung inklusive Betriebsunterbrechungsversicherung bei Mindestprämie MP: 76,10 EUR + 19% Vers.-St. (14,46 EUR) = 90,56 EUR

Prämien jährlich Geschäftsinhalt 3,45 ‰ der Versicherungssumme zzgl. 19%Vers.-St. Beispiel für die Berechnung der Prämie: 40.000 EUR Versicherungssumme in der Geschäftsinhaltsversicherung ergibt eine Jahresprämie von 150 EUR (40 x 3,45 EUR). Gesamtprämie: 150 EUR + 19% Vers.-St. (28,50 EUR) = 178,50 EUR

ELEKTRONIKVERSICHERUNG Schutz vor Verlust durch Pech und Panne!

Die für Verwaltungsarbeiten eingesetzten Geräte, insbesondere diejenigen der elektronischen Datenverarbeitung sind vielen Gefahren ausgesetzt, die über eine übliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind. Denken Sie nur an Überspannungsschäden oder Schäden durch Kurzschluss Die Versicherer haben daher mit der Elektronik-Sachversicherung ein Spezialprodukt geschaffen, um diesen speziellen Versicherungsbedarf abzudecken.

Wann ist der Abschluss einer Elektronik-Sachversicherung sinnvoll? Die Elektronikversicherung bietet im Gegensatz zur Geschäftsversicherung einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz und – so eigenartig das auch klingt – manchmal sogar für weniger Geld. Vorwiegend bietet sich diese Versicherung bei EDV-Anlagen an. Versicherbar sind aber fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte.

Versicherte Sachen / Gefahren Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikation-, Informations-, Sicherungs- und Meldetechnik

und sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte Gegen unvorhergesehen eintretende Schäden, insbesondere durch

Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl Leitungswasserschäden (Rohrbruch-, Frostschäden ) Sturm, Hagel Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit Böswilligkeit, Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Plünderung Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler Überspannung, Induktion oder Kurzschluss, Explosion,

Feuchtigkeit, Wasser, Überschwemmung, Höhere Gewalt Schadenbeispiele: 1. Die EDV-Anlage (oder ein anderes Gerät) wurde auf einem Regal, das mit Dübeln an der Wand

befestigt ist, aufgestellt. Die Dübel halten nicht, und eines Tages fällt alles in die Tiefe.

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2. Das versicherte Gerät ist nach der Mittagspause verschwunden. An der Tür sind keine Einbruch-merkmale zu erkennen. Jemand hatte vergessen, das Sicherheitsschloss zu betätigen, und der Dieb ist wahrscheinlich mit einem Dietrich eingedrungen. Da keine Einbruchspuren zu sehen sind, ist über die Einbruchdiebstahl-Versicherung der Geschäftsversicherung kein Versicherungsschutz gegeben, dagegen aber über die Elektronikversicherung, die einfachen Diebstahl mitversichert.

3. Jemand stolpert über ein Kabel und reißt ein Gerät vom Schreibtisch. Nicht versicherte Risiken in der Elektronik-Sachversicherung

Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Abnutzung, Aufwendungen für die Wartung

Achtung! Sinnvoller Einschluss Über die Elektronik-Sachversicherung ist nur der reine Hardwareschaden am Gerät versichert. Was ist aber, wenn die Hardware beschädigt oder gestohlen wird und auf die gespeicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann? Außerdem beinhaltet der Deckungsumfang der Elektronik-Sachver- sicherung nicht die Kostenerstattung für das Wiederaufspielen der Programme auf den neuen bzw. reparierten Rechner. Diese Risiken können Sie über eine sogenannte Datenversicherung absichern.

Versicherte Sachen/Gefahren in der Datenversicherung Nachteilige Veränderung oder Verlust versicherter Daten oder Programme durch einen in der Elektronik-Sachversicherung versicherten Schaden (auch nachweislich infolge Blitzeinwirkung) an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren oder an der Datenverarbeitungsanlage, durch die sie verarbeitet wurden

Elektronikversicherung für Betreuungsvereine

Versicherer Zurich

Versicherungssummen Mindestens 29.000 EUR* für Elektronik-Sachversicherung Mindestens 38.000 EUR* für Datenversicherung *jeweils bei Mindestprämie

Selbstbeteiligung 150 EUR je SchadenfallPrämien jährlich Elektronik-Sachversicherung 5,52 ‰ der VS

(Mindestprämie 160 EUR + 19% Vers.-St. (30,40 EUR) = 190,40 EUR Datenversicherung 4,20 ‰ der VS (Mindestprämie 160 EUR + 19% Vers.-St. (30,40 EUR) = 190,40 EUR

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RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Warum überhaupt eine Rechtsschutzversicherung ?!

Schnell sind Sie – auch ohne eigenes Verschulden – in einen Rechtsstreit verwickelt: die Kündigungs-schutzklage eines Mitarbeiters, das Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit, die Auseinandersetzung mit dem Vermieter wegen einer Mieterhöhung oder das Strafverfahren wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Ohne anwaltlichen Beistand wird es schwer, im Paragrafen-Dschungel den Durchblick zu behalten. Die finanzielle Lage und die Angst vor den Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken viele davon ab, ihr Recht einzufordern. Inhaber unserer Rechtsschutzversicherung brauchen sich über solche Dinge keine Gedanken mehr zu machen. Der Versicherer sorgt dafür, dass Sie ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt die entstehenden Kosten.

Kosten in Zivilverfahren Wenn Sie vor Gericht ziehen, ist das mit hohen finanziellen Risiken verbunden: Der eigene Rechtsanwalt, das Gericht und der gegnerische Rechtsanwalt können bei einem für Sie negativen Ausgang auf Ihre Kosten gehen. Was dabei auf Sie zukommen könnte, sehen Sie in der Tabelle.

Kosten im Zivilverfahren

Das Prozesskostenrisiko beträgt bei einem Streitwert bis: Außergerichtl. Vergleich In der 1. Instanz In der 2. Instanz

600 € 180 € 460 € 940 € 3.000 € 680 € 1.597 € 3.227 € 6.000 € 1.200 € 2.732 € 5.518 €

13.000 € 1.854 € 4.235 € 8.574 € 30.000 € 2.661 € 6.145 € 12.475 € 65.000 € 3.931 € 9.228 € 18.793 €

140.000 € 5.271 € 13.296 € 27.362 € 260.000 € 7.164 € 19.024 € 39.424 € 440.000 € 9.628 € 26.446 € 55.045 €

Oft gestellte Fragen zum Thema Rechtsschutz: Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch ein hohes Anwaltshonorar?

Nein. Grundlage für die Bezahlung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz das für die einzelnen Tätigkeiten des Anwalts festgelegte Gebühren vorsieht. Wenn Sie mit dem Anwalt ein höheres Honorar vereinbaren, müssen Sie einen Teil selbst übernehmen. Ob Ihnen trotz Rechtsschutz-versicherung Kosten entstehen, sollten Sie also vor Mandatserteilung mit dem Anwalt klären.

Wer stellt fest, ob eine Rechtssache Aussicht auf Erfolg hat? Nach den Bedingungen trägt der Versicherer die Kosten, wenn eine Rechtssache Aussicht auch Erfolg hat und Kosten und Nutzen nicht in völligem Missverhältnis zueinander stehen. Die meisten Versicherer überlassen diese Entscheidung dem Anwalt, einige bestehen jedoch auf einem Gutachter. Aber Vorsicht! Wenn dieser zu Ihren Ungunsten entscheidet müssen Sie die Kosten dafür tragen.

Brauche ich Rechtsschutz wenn ich sicher bin zu gewinnen? Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erste Versicherungspflicht. Aber auch für vorsichtige Menschen kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein. In vielen Streitfällen gibt es einen Vergleich und keinen eindeutigen Verlierer der die Kosten des Gegners übernehmen muss. In Schadenersatzfragen nach einem Unfall wird oft die Schuld beider Parteien festgestellt und die Kosten geteilt. In Arbeitsgerichtsprozessen muss jeder in der ersten Instanz seine Kosten selbst bezahlen.

Lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wenn sich ein Rechtsstreit abzeichnet? Nein, denn die Rechtsschutzversicherer haben eine Wartezeit bevor der Versicherungsschutz greift. Bei den meisten Versicherern liegt die Wartezeit bei drei Monaten, manchmal auch länger. Andere Fristen gelten meist im Streit um Verträge, manchmal gibt es hier gar keine Wartezeiten. Auch bei Rechtssachen um Kauf oder Leasing eines Neuwagens gilt der Rechtsschutz sofort. Beim Wechsel des Versicherers sollten die Wartezeiten entfallen, doch auch hier gibt es eine Ausnahme.

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Was bedeutet die Folgeereignistheorie für mich? Sie beschäftigt sich mit der Frage wann ein Rechtsschutzfall anfing und ob zu diesem Zeitpunkt die Rechtsschutzversicherung bereits bestand und damit Anspruch auf Leistungen besteht. Beispiel: Ein Versicherungsnehmer schließt eine Rechtsschutzversicherung ab. Ein Jahr später erkrankt er, weil sein Arzt bei der Verschreibung eines Medikamentes gepfuscht hatte. Die Verschreibung des Arzneimittels lag aber vor Abschluss seiner Rechtsschutzversicherung. Nach der kundenfreundlichen Folgeereignistheorie kommt es auf den Beginn der Erkrankung und nicht auf dem Zeitpunkt der Verschreibung an. Der Versicherte kann also zur Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche seinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Es gibt aber einige Versicherer die sich nicht der Folgeereignistheorie anschließen und den Beginn des Versicherungsfalles auf den Zeitpunkt der Medikamentenverschreibung legen.

Berechnet der Anwalt die Einholung einer Deckungszusage beim Versicherer? Fast alle Rechtsanwälte stellen dafür keine Gebühren in Rechnung obwohl es das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz eigentlich vorsieht. Bitten Sie den Rechtsanwalt die Deckungszusage für Sie einzuholen. Möglicherweise prüft der Versicherer den Fall gründlicher und die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme ist höher.

Kann mich der Versicherer kündigen wenn ich Leistungen in Anspruch genommen habe? In der Versicherungsbranche ist ein außerordentliches Kündigungsrecht üblich wenn zweimal innerhalb eines Jahres Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Was bringt mir ein Opferrechtsschutz? Er wird von fast allen Versicherern angeboten, aber kaum in Anspruch genommen. Er soll Opfern einer Straftat ermöglichen, in einem Strafverfahren ohne eigene Kosten als Nebenkläger aufzutreten. Meist reicht es aber aus, dass die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren führt.

Ist die Beratung in Familien-, Partnerschafts- und Erbrecht versichert? Versichert ist die Erstberatung, vorausgesetzt an der Situation des Versicherungsnehmers hat sich etwas verändert. Es muss also ein Ereignisses vorliegen das die Beratung notwendig macht. Z.B. bekommt Rechtsberatung wer sich von seinem Partner trennt, nicht aber jemand der das nur plant. In diesem Fall muss er/sie die Rechtsberatungskosten selbst übernehmen.

Rechtsschutzkonzept nur für Betreuungsvereine Speziell für den Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V. haben wir zusammen mit dem Rechtsschutzversicherer ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG das Versicherungskonzept „KompaktPlus für Betreuungsvereine“ entwickelt, das Sie mit diesen Leistungen und Bedingungen nur bei GL Versicherungsmakler GmbH abschließen können. Der KompaktPlus-Versicherungsschutz deckt sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich optimal ab und gilt auch für alle Verträge der Betreuten, die im Auftrag für den Betreuten abgeschlossen wurden.

Hervorragendes Gesamturteil von Finanztest 8/2009 Das KompaktPlus Rechtsschutzkonzept von Roland schnitt im Gesamturteil mit der besten Gesamtnote „Gut“ ab. Finanztest hat Angebote von 35 Rechtsschutzversicherern verglichen. Untersucht wurden Familientarife mit 150 EUR Selbstbeteiligung in der Kombination von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbständige, ergänzt um den Mietrechtsschutz. Dieses Privatkundenkonzept haben wir um Leistungen für die speziellen Anforderungen der Berufsbetreuung erweitert und ergänzt. Diesen leistungsstarken und umfassenden Rechtsschutz für Betreuungsvereine gibt es nur bei GL.

Die Highlights des GL Rechtsschutzkonzeptes Versicherungsschutz für privatrechtliche Verträge mit Berufsvertragsrechtsschutz (gilt nur für Tarife KompaktPlus in Erweiterung des §28 II, Wartezeit 3 Monate) Gilt für Betreuungsvereine und Vollmachtnehmer für rechtgeschäftliches Handeln des Betreuers bzw. Vollmachtnehmers auf Grundlage privatrechtlicher Verträge, die der Betreuer bzw. Vollmachtnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit abschließt. Es gilt immer ein Selbstbehalt von 150 EUR sowie ein Sublimit von 250.000 EUR. Ein derartiger Versicherungsschutz wird auf dem Markt von keinem anderen Versicherer angeboten. (Die Paragrafen beziehen sich jeweils auf die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB 2000)

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Spezial-Straf-Rechtsschutz §2 (für alle angebotenen Tarife) Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall. Der Versicherer trägt die Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Das gilt auch für vorsätzlich begehbare Straftaten, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Zudem werden auch Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsanwalt im angemessenen Rahmen gezahlt. Es kommt immer häufiger vor, dass Berufsbetreuer/innen oder Betreuungsvereine von Dritten, das können Angehörige der Betreuten, ehemalige Mitarbeiter, neidische Kollegen sein, oder von Betreuten selbst angezeigt werden. Dass der angezeigte Versicherungsnehmer „sauber“ ist, spielt keine Rolle, die Staatsanwaltschaft ist gehalten, in solchen Fällen zu ermitteln. Ohne Rechtsanwalt kann der/die Betreuer/in aber noch nicht mal seine/ihre eigene Ermittlungsakte einsehen. Nur ein beauftragter Rechtsanwalt kann in Erfahrung bringen, wie der Stand der Ermittlungen ist und aufgrund welcher Angaben das Verfahren eingeleitet worden ist. Beauftragen Sie einen guten Strafverteidiger, wird der in der Regel nur aufgrund eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars tätig. Das liegt meist zwischen 250-450 EUR pro Stunde. Diese Kosten übernimmt der Versicherer nach Rücksprache! Kommt es dann zu einem Freispruch oder einer Einstellung, weil die Anschuldigungen unberechtigt sind, bekommt man nach sonst üblichen Rechtsschutzbedingungen allenfalls die Rechtsanwaltsgebühren nach RVG erstattet. Diese betragen aber oftmals gerade 10-20% der eigentlich aufgrund der Honorarvereinbarung angefallenen Gebühren. Der/Die Berufsbetreuer/in muss also trotz Freispruch 80% der Kosten selbst zahlen, wenn er/sie nicht über den GL-Gruppenvertrag abgesichert ist. Das allein rechtfertigt schon die Prämie. Beispiele: Verletzung von Privatgeheimnissen Die Angehörigen eines Betreuten beschuldigen den Betreuer, er hätte persönliche Dinge über den Betreuten offenkundig erzählt. Die Angehörigen des Betreuten erstatten gegen den Betreuer Anzeige wegen vermeintlicher Verletzung von Privatgeheimnissen. Unterlassene Hilfeleistung Ein Betreuter ist aufgrund von Alter und Gebrechen im Seniorenheim untergebracht. Da im Senioren-heim sehr viel zu tun ist und es an Pflegekräften mangelt, fällt der Heimleitung nicht auf, dass der Betreute aufgrund der nicht einwandfreien täglichen Hygiene von einem sehr starken Hautekzem am ganzen Körper befallen ist. Die Angehörigen des Betreuten bemerken diesen Zustand erst bei ihrem monatlichen Besuch und erstatten Anzeige gegen den Betreuer und die Heimleitung. Gegen den Betreuer wird möglicherweise ein Strafverfahren wegen einer Körperverletzung durch Unterlassen durchgeführt werden. Innerhalb der ihm übertragenen Aufgabenkreise ist er nämlich verpflichtet, Schäden von dem Betreuten abzuwenden. Deshalb ergibt sich für ihn ein über die Strafbarkeit wegen einer unterlassenen Hilfeleistung weit hinausgehendes Risiko. Betrug und Untreue Eine Betreuerin hebt für einen blinden Betreuten (der in einem Pflegeheimuntergebracht ist) 1.000 EUR bei der Bank ab. Nach Rücksprache mit dem Betreuten legt sie das Geld in den Kleiderschrank. Am nächsten Tag möchte die Angehörige des Betreuten einen Teil des Geldes mitnehmen. Sie bemerkt, dass kein Geld im Kleiderschrank liegt. Der Verdacht der Untreue und Betruges wird sofort der Betreuerin zugewiesen. Auch hier wird Anzeige erhoben und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Betreuerin mit Verdacht auf Betrug und Untreue. Vergütungsstreitigkeiten sind mitversichert (Wartezeit 3 Monate) Nur im Rahmen des GL-Gruppenvertrages versicherbar, alle anderen Gesellschaften schließen dieses Risiko aus. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt das Rechtskostenrisiko im Rahmen des gerichtlichen Bestellungsverfahrens des Vormundschaftsgerichts für Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine, einschließlich der Aufwands- und Vergütungsstreitigkeiten, z.B. juristische Hilfe bei Streitigkeiten über den Aufenthaltsstatus des Betreuten (Heim oder nicht Heim?). In Aufwands- und Vergütungsstreitigkeiten besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn bereits ein entsprechender Vergütungsbeschluss besteht. Aufwands- und Vergütungsstreitigkeiten vor Erlass eines Vergütungsbeschlusses fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ausgenommen aus dem gerichtlichen Bestellungsverfahren sind die Auswahlstreitigkeiten der Betreuungsbehörde sowie Entlassungsbeschlüsse des Vormundschaftsgerichts, die ihre Ursache in der Benennung ehrenamtlicher Betreuer/innen anstelle von Berufsbetreuer/innen haben.

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Es gelten eine Deckungssumme von 50.000 EUR sowie ein Selbstbehalt von 150 EUR je Rechts-schutzfall. Für die Aufwands- und Vergütungsstreitigkeiten greift zusätzlich ein Mindeststreitwert von 500 EUR. Schadenfall im Bereich Vergütungsstreitigkeiten: Bei der Schadensabwicklung in der Rechtsschutzversicherung wurden wir mit einem Fall konfrontiert, der den betroffenen Berufsbetreuer ohne Versicherungsschutz die Existenz gekostet hätte. Er zeigt, wie wichtig ein umfangreicher Berufsrechtsschutz sein kann. Folgendes ist passiert: Durch eine Verkehrsstrafsache geriet ein Berufsbetreuer in einen Rechtsstreit. Dies nahm das Amts-gericht zum Anlass, dem Betreuer die Betreuungen (insgesamt über 50) zu entziehen, obwohl in der Strafsache noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag. Da der vom Betreuer eingeschaltete Rechtsanwalt pro Betreuung ca. 1.000,00 € als Vergütung in Rechnung stellt (eine Entziehung entspricht hier einem Rechtsschutzfall!), belief sich der Schaden auf mehr als 50.000 EUR! Die Existenz des Betreuers wäre ohne Rechtsschutzabsicherung somit extrem gefährdet gewesen!

Weitere Highlights die über den GL-Gruppenvertrag versichert sind: Mediationen sind mitversichert Hierbei handelt es sich um das strukturierte freiwillige Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Beide Parteien – Medianden genannt – wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Optional: Mitversicherung von Nachlasspfleger Die Tätigkeit als Nachlasspfleger kann im Tarif KompaktPlus optional eingeschlossen werden.

Reduzierte Wartezeiten Wartezeiten gibt es im GL-Rechtsschutzkonzept nur bei folgenden Leistungsarten:

Arbeits-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Berufsvertrags-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz in Betreuungsverfahren

Mit den Wartezeiten (also der Frist zwischen Vertragsbeginn und Deckungsschutz) sollen Zweckabschlüsse vermieden werden. Wartezeiten entfallen aber, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Rechtsschutzversicherer haben und die von uns angebotene Rechtsschutzversicherung nahtlos daran anschließt. In diesem Fall entfallen die Wartezeiten in den bereits versicherten Leistungsarten des Vorversicherers.

Weitere mitversicherte Leistungsarten (für alle angebotenen Tarife) Das GL-Rechtsschutzkonzept bietet neben einer Versicherungssumme von 500.000 EUR (im Spezial-Straf-Rechtsschutz 300.000 EUR) und zusätzlich darlehensweise 150.000 EUR Strafkaution darüber hinaus noch folgende Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz §2a für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z. B. Schmerzensgeld nach einem Unfall Arbeits-Rechtsschutz §2b (Wartezeit 3 Monate) z. B. wegen der Notwendigkeit einer Kündigungsschutzklage. Im Arbeits-Rechtsschutz werden außerdem Kosten bis zu 500 EUR für einen Leistungsfall im Jahr für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebotes des Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeits-vertrages (Aufhebungsvertrag) übernommen. Der Arbeitsrechtsschutz greift auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihren Angestellten und kann natürlich auch vom Ehe- oder Lebenspartner in Anspruch genommen werden.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht §2d (Wartezeit 3 Monate, SB 150 EUR) z. B. Reklamation nach Kauf.

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Beispiele: Ein Betreuer bestellt sich ein neues Auto. Es wird mit dem Autohaus schriftlich vereinbart, dass das Auto zu einem bestimmten Termin geliefert wird. Das Auto ist aber zum abgestimmten Termin nicht geliefert. Da der Betreuer nun das Auto benötigt, tritt er vom Vertrag zurück und kauft sich bei einem anderen Händler sein Auto. Ein betreutes Ehepaar möchte sich zur goldenen Hochzeit ein neues Sofa kaufen. Nach Abstimmung mit ihrer Betreuerin bestellt dieses nun das ersehnte Sofa, damit es zum Jahrestag genutzt werden kann. Als jedoch der Liefertermin verstreicht und die goldene Hochzeit mit dem alten Sofa gefeiert werden muss, tritt die Betreuerin (nach Absprache mit ihren Betreuten) vom Kaufvertrag zurück und fordert das Geld zurück (versichert ab dem Zeitpunkt, an dem es gerichtsanhängig wird). Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten §2e Versicherungsschutz gilt für alle Bereiche, z.B. weil das Finanzamt im Steuerbescheid die Werbungskosten nicht anerkannt hat. Sozial-Rechtsschutz §2f z.B. für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren bei Beantragung einer Rente Beispiel: Auseinandersetzungen vor deutschen Sozialgerichten. Eine Betreuerin stellt bei der BfA ihren Rentenantrag. Nach Prüfung der zu erwartenden Rente stellt die Betreuerin fest, dass die BfA fünf Jahre ihrer beruflichen Tätigkeit nicht bewilligt hat. Sie holt sich rechtlichen Beistand, damit diese Angelegenheit schnellstmöglich geklärt wird. Sozialgerichts-Rechtsschutz §2f einschließlich des vorgeschalteten Widerspruchsverfahrens, z. B. zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente oder Anerkennung eines Wegeunfalles. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen §2g)aa) sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, z. B. wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll. Beispiel: Einem Betreuer wird der Führerschein, aufgrund zu schnellen Fahrens für vier Wochen entzogen. Da der Betreuer seinen Beruf nicht weiter ausführen kann und seine Existenz dadurch gefährdet ist, nimmt er sich einen Anwalt, der sich um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kümmert. Oder Das Auto der Betreuerin wurde ordnungsgemäß geparkt. Es war kein Parkverbotsschild angebracht. Nach Zurückkehren zu ihrem Auto stellt sie fest, dass das Auto abgeschleppt wurde und ein Parkverbotsschild aufgestellt war, was vorher nicht dort stand. Sie nimmt sich rechtlichen Beistand. Verwaltungs-Rechtsschutz §2g)bb) (Wartezeit 3 Monate) für Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, z. B. wenn gegen die Schulnoten der Kinder vorgegangen werden soll. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz §2h für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. wegen eines Dienstvergehens oder wenn ein Betreuer gleichzeitig auch als Immobilienmakler tätig ist. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz §2j für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Parkverstößen. Beispiel: Eine Betreuerin ist aufgrund ihrer Termine in Zeitnot. Ihr fällt nicht auf, dass sie eine rote Ampel überfährt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Sie fährt weiter. Die Unfallbeteiligten notieren sich das Kfz-Kennzeichnen und zeigen die Betreuerin an. Diese wird wegen zwei Tatsachen angezeigt. Einmal für das Überfahren einer roten Ampel und dann für das unerlaubte Verlassen des Unfallortes.

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Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht §2k für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwaltes in Angelegenheiten des Familien- und Erbrechtes nach einer geänderten Rechtslage, z. B. Nachlassstreitigkeiten oder Änderungen des Unterhaltsrechts. Über die Beratung hinaus werden für weitergehende außergerichtliche Tätigkeiten (mit Ausnahme von Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen) des Rechtsanwaltes Kosten bis zu 2.500 EUR übernommen. Beispiel: Nach Versterben des Vaters lässt sich eine Betreuerin von einem Anwalt hinsichtlich des zu erwartenden Nachlasses beraten. Der verstorbene Vater hatte aus zweiter Ehe noch eine hinterbliebene Ehefrau und zwei gemeinsame Kinder. Opfer-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben. Beispiel Opfer-Rechtsschutz: Eine Betreuerin wird von dem Freund einer Betreuten in ihrem eigenen Haus überfallen und brutal zusammengeschlagen und geknebelt. Da sie sich glücklicherweise selbst befreien und die Polizei rufen kann, wird der Täter verhaftet. Nicht nur die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Täter, sondern die Betreuerin selbst kann aktiv als Nebenklägerin agieren. Daten-Rechtsschutz §2l Wenn Sie als Berufsbetreuer/in Daten von Betreuten verwalten, erhalten Sie Versicherungsschutz bei unterstellten Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Privat-Rechtsschutz §28b Neben den beruflichen Risiken sind Sie mit dem GL-Rechtsschutz-Konzept auch im privaten Bereich umfassend gegen die allgemeinen Risiken abgesichert. Verkehrs-Rechtsschutz §21 Betreuer/innen sind in der Regel viel mit dem Pkw unterwegs, haben also eine entsprechend hohe Jahreskilometerleistung und sind somit einem erhöhten Risiko, einmal in einen Verkehrsunfall zu geraten oder eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ausgesetzt. Mitversichert ist: Schadenersatzrechtsschutz §2a Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht §2d Steuerrechtsschutz vor Gerichten §2e Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen §2g Strafrechtsschutz §2i Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz §2j Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz §2c (optional, Wartezeit 3 Monate) Oftmals genügt ein kleiner Streit um eine Lappalie, um ein jahrelang reibungsloses Mietverhältnis nachhaltig zu beeinträchtigen. Insbesondere wenn der Versicherungsnehmer Publikumsverkehr hat, muss er sich auf etwaige Auseinandersetzungen mit Vermieter und/oder Nachbarn einstellen. Versichert sind alle selbst genutzten Wohn- und Büroeinheiten sowie eine vermietete Einlieger-wohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus. Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten bis 50.000 EUR sind ebenfalls mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch bei gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Heranziehung zu Erschließungs- und Anliegerabgaben (Steuer-Rechtsschutz).

Prämiennachlass für neue BdB-Mitglieder (nur KompaktPlus Rechtsschutzkonzepte) Alle neuen BdB-Mitglieder, die vor weniger als zwölf Kalendermonaten dem BdB e.V. beigetreten sind, erhalten als Willkommensgeschenk einen Prämiennachlass von mindestens 19,5%, für die Laufzeit ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit am 1.4. eines jeden Jahres.

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Wann können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln? Obwohl vertraglich festgelegte Kündigungsfristen gelten, können Sie jederzeit in unser Rechtsschutz-konzept wechseln wenn der Vorversicherer einverstanden ist. Nach dem Gleichordnungsprinzip der Rechtsschutzversicherer wird im Normalfall einem Wechsel außerhalb der festen Kündigungsfristen zugestimmt, wenn die neue Rechtsschutzversicherung Risiken versichert, die der Altversicherer nicht versichern will oder kann. Wünschen Sie einen vorgezogenen Wechsel in unser Rechtsschutzkonzept, beantragen wir beim Altversicherer eine Aufhebung, der in 99% der Fälle auch zugestimmt wird. Sehr zuvorkommend verhalten sich Versicherer wie z.B. ADAC, Cosmos, HUK Coburg und viele andere. Schwieriger, aber nicht aussichtslos, ist es bei Versicherungsgesellschaften wie Allianz und Advocard. Zeigt sich ein Versicherer dennoch nicht kulant, so besteht die Möglichkeit, in Kontakt mit dem Vermittler, bei dem Ihr Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde, zu treten. Durch Zahlung eines gewissen „Ablösungsbetrages“ (berechnet sich nach Ihrer Prämie Ihres Altvertrages) kann Ihr Vertrag dann vorzeitig aufgehoben werden. Aus dem Rückbeitrag Ihres Vorvertrages kann der Ablösebeitrag dann beglichen werden. Beispiel: Ihr Vorvertrag bei dem Versicherer XY wäre zum 01. Oktober eines jeden Jahres zum Ablauf kündbar. Ihr Vertragsbeginn bei Roland Rechtsschutz soll aber schon der 01. November sein. Folgedessen ist Ihre Kündigungsfrist bei dem Vorversicherer für dieses Jahr längst verstrichen. Um nun nicht für ein Jahr beide Verträge zahlen zu müssen kümmern wir uns um die Vertragsaufhebung. Scheitert diese Bitte um Kulanz, so wenden wir uns an Ihren Vermittler Ihres Rechtsschutzvertrages. Erklärt dieser sich einverstanden, so wird die „Ablösesumme“ für die vorzeitige Vertragsaufhebung fällig. Da Ihr Vertrag vor dem regulär möglichem Ablauftermin aufgehoben wurde, erhalten Sie die zu viel entrichteten Beiträge zurück. Aus diesem Rückbeitrag fließt ein geringer Anteil dem Vermittler Ihres Vorvertrages als Ablösesumme zu. Dieses Vorgehen werden wir im Vorwege selbstverständlich mit Ihnen besprechen.

Rechtsberatung für Betreuungsvereine Kostenlose Rechtsberatung für BdB-Mitglieder Unabhängig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung bietet der BdB e.V. seinen Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung zu Fragen des Betreuungsrechts an. Anfragen können schriftlich an den Rechtsanwalt des BdB e.V., Kay Lütgens, eingereicht werden: Fax: 040-38 62 90 32, eMail: [email protected]. Suchen Sie Rechtsberatung in Fachfragen, dann können wir Ihnen spezialisierte Fachanwälte für die nachstehenden Rechtsgebiete empfehlen (bitte senden Sie uns dazu eine kurze Nachricht oder rufen Sie uns an, Telefon 040-85 40 28-50):

Betreuungsrecht, Versicherungsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht Arbeits- und Strafrecht Bau- u. Architektenrecht, Mietrecht Forderungs-Inkasso

Dieser Service ist kostenpflichtig. Bitte klären Sie dann im Vorwege die Kosten für die Rechtsberatung und wie sie beglichen werden.

Sollten Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung KompaktPlus für Betreuungsvereine haben, rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da unter Telefon 040 /85 40 28 50.

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DIENSTREISEKASKOVERSICHERUNG Das private Auto im Dienst des Betreuungsvereins

Nicht selten verwenden Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer ihr privates Auto mit Billigung bzw. im Auftrag des Betreuungsvereins zu Fahrten mit dienstlicher Veranlassung. Kommt es während einer solchen Fahrt zu einem Unfall, so ist der Betreuungsverein gesetzlich verpflichtet, die auf Grund dieses Schadenereignisses entstandenen Aufwendungen dem Betreuer zu ersetzen. Dabei ist die Schuldfrage ohne Bedeutung. Zur Absicherung dieses Haftungsrisikos können Betreuungsvereine für die Privatfahrzeuge der Mitglieder eine Vollkaskoversicherung für Dienstreisen abschließen und sich somit von eventuellen Ersatzansprüchen befreien.

Haftungsrechtliche Grundlagen In der ständigen Rechtsprechung zum Arbeitsrecht ist seit langer Zeit anerkannt, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer sämtliche Schäden am Fahrzeug zu ersetzen hat, die während einer betrieblich veranlassten Fahrt eingetreten sind. Analog § 670 BGB entstehen aber Ansprüche nur, wenn das Fahrzeug im Betätigungsbereich des Arbeitgebers benutzt worden ist. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, dass dem Mitarbeiter eine ausdrückliche Anweisung zur Nutzung seines Privatfahrzeuges für die Firma erteilt wurde. Es genügt die Übertragung einer Aufgabe, die ohne Kfz nicht zu erfüllen wäre. Steht für diese Aufgabe kein Firmenfahrzeug zur Verfügung, ist in jedem Fall von betrieblicher Veranlassung zu sprechen. § 670 BGB (Ersatz von Aufwendungen): Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Nach geltendem Recht handelt es sich bei Schäden am Fahrzeug oder beim Verlust eines Schadenfreiheitsrabattes aus der eigenen Kfz-Versicherung der Arbeitnehmer um so genannte überobligatorische Aufwendungen, die im Rahmen der Kilometerpauschalen nicht abgegolten sind. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Fällen festgestellt, dass eine haftungsbefreiende Zusatzvergütung eine adäquate Gegenleistung zur Abdeckung des Unfallrisikos darstellen muss. Was adäquat bedeutet, ist vom Einzelfall abhängig. Ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 20,- EUR pro Stunde wurde jedenfalls noch nicht als ausreichend anerkannt. Der oben beschriebene Aufwendungsersatzanspruch ist juristisch gesehen kein Schadenersatz-anspruch. Dennoch hat sich in der Rechtspraxis herauskristallisiert, dass im Grundsatz die gleichen Entschädigungsleistungen wie z. B. Erstattung des Sachschadens, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, usw. zu erbringen sind. Eine eventuelle Mithaftung des Arbeitnehmers richtet sich nach den "Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung". Danach trägt der Arbeitgeber den vollen Aufwendungsersatz bei leichter Fahrlässigkeit seitens des Arbeitnehmers, einen anteiligen Ersatz bei einfacher Fahrlässigkeit und keinen Ersatz bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Schadenbeispiel 1 Eine betreute Person ist gehunfähig und soll zu Hause besucht werden. Die Betreuerin fährt mit Ihrem privaten PKW zum Hausbesuch. Auf dem Rückweg läuft ein Reh vor das Auto. Der Sachschaden beträgt 3.000 EUR. Hinzu kommen Mietwagenkosten und Wertminderung in Höhe von 1.500 EUR. Diese Kosten muss komplett der Arbeitgeber bezahlen.

Schadenbeispiel 2 Ein Angestellter wird mit seinem PKW zur Post geschickt. Auf dem Weg dorthin wird das Auto von einem Betrunkenen angefahren. Dieser begeht Fahrerflucht und kann nicht ermittelt werden. Auch hier muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.

Versicherte Fahrzeuge Die Versicherung bezieht sich mit Ausnahme von Selbstfahrervermietfahrzeugen auf alle Personenkraftwagen, die von Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers mit deren Einwilligung zu Dienstfahrten benutzt werden, soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden. Konkret handelt es sich dabei um Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, die

im Eigentum des Arbeitnehmers stehen vom Arbeitnehmer geleast sind

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dem Arbeitnehmer leihweise, d. h. ohne Einkommenserzielung von Personen, die mit ihm in ehelicher oder nichtehelich Lebensgemeinschaft zusammenleben, oder von Verwandten ersten oder zweiten Grades überlassen worden sind. Versicherte Person ist der Eigentümer oder Halter des genutzten Kraftfahrzeuges. Mitarbeiter des Außendienstes sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Für die in Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz während der Dienstfahrten. Als Dienstfahrten in diesem Sinne gelten Fahrten, die der Arbeitnehmer in Ausübung seines Dienstes auf Anordnung des Versicherungsnehmers unternimmt, einschließlich der Standzeiten am Ziel der Dienstfahrt, nämlich

die Fahrten von der regelmäßigen Arbeitsstätte zum Ziel der Dienstfahrt und zurück die Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zum Ziel der Dienstfahrt und zurück bzw. zurück zur

regelmäßigen Arbeitsstätte Ausgenommen sind Fahrten von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte und zurück. Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen gelten als Dienstfahrten; sofern sie vom Arbeitgeber genehmigt oder angeordnet werden und die Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Inbetriebnahme des Fahrzeugs bei Antritt der Dienstfahrt und endet bei der Rückkehr zur regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. seinem Wohnsitz mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Vermeidbare Aufenthalte, Unterbrechungen oder Umwege, die nicht dienstlichen Zwecken dienen, gelten nicht als Dienstfahrten.

Dienstreisekaskoversicherung für Betreuungsvereine Die Versicherungsprämien richten sich nach der Anzahl der Fahrten, die der Arbeitnehmer im Jahr für die Firma tätigt. Für die Fahrten kann er auch unterschiedliche Fahrzeuge benutzen (z.B. Erst- oder vorhandener Zweitwagen seiner Frau oder z.B. das geliehene Auto des Bruders). Voraussetzung für die Dienstreisekaskoversicherung: Die versicherte Person verpflichtet sich, ein Fahrtenbuch zu führen, welches der Versicherer im Schadenfall einsehen kann. Bei hoher Schadenhäufigkeit muss ein Zuschlag auf den Jahresbeitrag erfolgen. Dieser Mehrbeitrag wird von GL und dem Versicherungsnehmer individuell vereinbart und vor Beginn der Versicherung festgelegt. Vergeht ein Versicherungsjahr, ohne dass ein Schaden gemeldet wir, so gilt für das darauf folgende Versicherungsjahr der ursprünglich für das Risiko tarifierte Jahresbeitrag.

Dienstreisekaskoversicherung für Betreuungsvereine

Versicherungsschutz Fahrzeugvollversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR Fahrzeugteilversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR

Prämien Siehe Antrag Seite 35

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VERMÖGENSSCHADEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR BUDGETASSISTENZEN Die erste Versicherung für Budgetassistenten

Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, sich selbständig einen Dienstleister für die benötigte Unterstützung auszusuchen und Hilfeleistungen „einzukaufen“. Ein hoher Prozentsatz der Betroffenen wird diese Aufgabe nicht bewältigen können ohne sich bei der Verwendung des Persönlichen Budgets beraten zu lassen. Der Budgetassistent hat die verantwortungsvolle Aufgabe, den jeweils richtigen Leistungsträger und die genauen Leistungsansprüche des Behinderten zu erfassen, zusammen mit dem Betroffenen den konkreten Unterstützungsbedarf festzustellen und ihm bei der Aushandlung mit dem Leistungsträger als sein Interessenvertreter zur Seite zu stehen. Bei Wahrnehmung dieser besonderen Art der Betreuung ist der Budgetassistent einem nicht zu unterschätzendem Haftungsrisiko ausgesetzt. Die herkömmliche Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung deckt dieses Risiko nicht ab. GL hat nun diese Versicherungslücke geschlossen und für Budget-Assistenten eine Erweiterung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung dieses Risiko entwickelt. Im Moment sind wir auch in diesem Bereich einsamer Vorreiter, diese Versicherung wird zu Zeit von keinem anderen Versicherer angeboten.

Persönliches Budget seit 2008 Pflichtleistung Behinderte Menschen können sowohl bei nur einem Kostenträger als auch trägerübergreifend (Kranken-, Pflegekasse, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, Renten-, Unfallver-sicherungsträger, Sozial-, Jugendhilfeträger, etc.) sämtliche Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget in Anspruch nehmen. Das gilt bundesweit

Seit dem 01.07.2004 als Ermessensleistung Seit dem 01.01.2008 als Pflichtleistung

Hilfen werden nicht mehr zwingend als Sachleistungen erbracht, sondern die betroffenen Menschen können über ihre Unterstützungen selbst entscheiden und erhalten Geld. Persönliches Budget sind keine neuen Leistungen sondern eine neue Form der Ausführung von Leistungen. Mit dem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen.

Welche Leistungen zur Teilhabe kommen als Persönliches Budget in Betracht? Nach § 17 SGB IX sind alle Leistungen zur Teilhabe und weitere Leistungen budgetfähig, wenn Sie sich auf

alltägliche (in Bezug auf Familie, Privatleben, Arbeit, Gesellschaft und eigenes Lebensumfeld) regelmäßig wiederkehrende Bedürfnisse (feststellbare Zeitabstände, erkennbarer Rhythmus oder

wiederholt innerhalb eines feststehenden Zeitraums) beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.

Woher bekommen? Das Persönliche Budget kann bei der gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger, oder bei einem Reha-Träger beantragt werden. Das sind:

Kranken- oder Pflegekassen die Bundesagentur für Arbeit der Träger der Alterssicherung für Landwirte der Träger der Kriegsopferversorgung /-fürsorge Jugendhilfeträger Renten- oder Unfallversicherung Integrationsamt der Sozialhilfeträger

Trägerübergreifende Budgets Das „trägerübergreifende“ Persönliche Budget beinhaltet Leistungen mehrerer Reha-Träger, die in einem Gesamt-Budget zusammengeführt werden. Es wird von einem Träger in einem Bescheid als Geldleistung ausbezahlt und muss nur bei einem der beteiligten Kostenträger beantragt werden. Der zuständige Leistungsträger (Beauftragter, § 17 Abs. 4 SGB IX) unterrichtet unverzüglich alle an der Komplexleistung beteiligten Träger. Er holt deren Stellungnahmen ein und übernimmt Ermittlung, Ausführung und Koordination des gesamten Persönlichen Budgets.

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Die Leistungen eines trägerübergreifenden BudgetsDer Sozialhilfeträger erbringt bei einem trägerübergreifenden Budget folgende Leistungen

Teilhabe am Arbeitsleben (WfbM, Tafö) ergänzende Hilfe zur Pflege Frühförderung, heilpädagogische Leistungen und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern Grundsicherung (Haushaltshilfen) Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW) Wohnassistenz (WA) Personenzentrierte Hilfen für psychisch kranke Menschen (PPM) Soziale Betreuung bei einer Aids-Erkrankung

Zielvereinbarungen Bei einem Persönlichen Budget werden Zielvereinbarungen getroffen zwischen dem Budgetnehmer als Antrag stellende Person und dem Budgetassistenten als Beauftragtem. Die Vereinbarungen haben folgende Inhalte: Gesetzliche Mindestvoraussetzungen:

Individuelle Förder- und Leistungsziele Regelungen zur Nachweiserbringung Qualitätssicherung

Empfohlene Ergänzungen Beratung und Unterstützung

Überprüfung alle 2 Jahre (BudgetV). Jedoch auch früher zu empfehlen, z.B. nach erstmaliger Zielvereinbarung, bei neuen Erkenntnissen bzw. veränderten individuellen Verhältnissen. Kündigungen dieser Vereinbarungen sind möglich

Für die Antrag stellende Person aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung Für den Beauftragten, falls Vereinbarungen z.B. hinsichtlich Nachweisen zur Bedarfsdeckung und der

Qualitätssicherung nicht eingehalten werden. Kündigungen führen jeweils zur Aufhebung des Gesamtverwaltungsaktes

Beispiele für Persönliches Budget Beispiel 1 Person: 7 Jahre, geistig behindert HFbK-Anspruch: 10 WStd., 1.376 EUR) Ziel: verbesserte Integrationsfähigkeit in der Schule und im Alltag. Förderung der sprachlichen Entwicklung, Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit Massnahmen: Selbstgesuchte pädagogische Fachkraft im Hause, finanziert durch ein Persönliches Budget mit 455 EUR Qualitätssicherung: Grad d. Zielerreichung, Nutzerzufriedenheit Nachweiserbringung: Budgetgespräch, Vorlage von Rechnungen Beispiel 2 Person: 22 Jahre, geistig behindert Anspruch Sachleistung: WfB (1.376 EUR) Ziel: Arbeitsplatz Allgemeiner Arbeitsmarkt im Bereich Kommissionieren Massnahmen: Unterstützung durch HAA gewählt (1.150 EUR) Unabhängige Budgetassistenz (40 EUR Zzgl. Wertmarke – jährl. einmalig (60 EUR) Qualitätssicherung: Grad der Zielerreichung Nachweiserbringung: Budgetgespräch, Vorlage von Rechnungen

Das GL-Versicherungskonzept zur Absicherung der Budgetassistenz Die Absicherung der Budgetassistenz ist eine Erweiterung des GL-Konzeptes zur Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung für Betreuer/innen und ist einzigartig in Deutschland. Voraussetzung ist das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA in Berlin, da die Absicherung der Budgetassistenz keine eigenständige Versicherung ist, sondern nur als Erweiterung angeboten werden kann.

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Allerdings können auch Betreuer/innen, die Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, die Erweiterung zur Absicherung der Budgetassistenz bei GL abschließen. Die entsprechenden Tarife finden Sie im Antrag.

Versicherte Risiken Versichert ist die im Versicherungsschein näher bezeichnete Tätigkeit als Budgetassistent/in für eine im Vertrag festgelegte Anzahl von Assistenzverträgen (max. 50 Assistenzverträge). Für jedes Persönliche Budget das versichert werden soll, müssen der Budgetvertrag und die Zielvereinbarung eingereicht werden. Die Selbstbeteiligung in allen Tarifvarianten beträgt 300 EUR je Schadenfall. Mitversichert ist:

die Beratung im Zusammenhang mit der vorgenannten Tätigkeit, die der Erschließung der Leistung eines Persönlichen Budgets nach dem SGB dient

Haftpflichtanspruche, die darauf beruhen, dass der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit Fehl- oder Doppelüberweisungen veranlasst hat, Rechen- und/oder Schreibfehler in schriftlichen Unterlagen gemacht hat. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Verbleib des Fehlbestandes nicht nachweisbar ist.

Bei Einschluss in eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die der Assistenznehmer gegen den Budgetassistenten erhebt, soweit dieser gleichzeitig Betreuer des Geschädigten ist.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus kaufmännischem Handeln. Haftpflichtansprüche, die darauf beruhen, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden.

Kein Versicherungsschutz besteht Ansprüche, die der Assistenznehmer gegen den Budgetassistenten erhebt, soweit dieser gleichzeitig Betreuer des Geschädigten ist.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Budgetassistenz

Versicherer AXA

Versicherungssummen 50.000 EUR, zweifach maximiert

Selbstbeteiligung 300 EUR je Schadenfall

Prämien Siehe Antrag 37

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Ant

rag

Faxantwort an: 040/85 40 28 55 Versicherungen für Betreuungsvereine Antrag für Versicherungen faxen, oder per Post einsenden an: GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, 22397 Hamburg (Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen)

Versicherungsnehmer: Name des Betreuungsvereins Gesetzlicher Vertreter: Name/Vorname Straße/Hausnummer/Postfach des Betreuungsvereins PLZ/Ort des Betreuungsvereins Telefon Telefax Mobil eMail

Bank* Kontonummer BLZ

Die Bankverbindung wird zum Lastschriftverfahren benötigt. Die Einzugsermächtigung ist die Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages Es besteht eine Mitgliedschaft im BdB e.V.: ja, Mitgliedsnummer ..................................................................................................... nein

Vorversicherung (Bitte Gesellschaft und Versicherungsscheinnummer eintragen)

Betriebshaftpflicht Versicherer: Nr.: Vertrauensschadenversicherung Versicherer: Nr.: Vermögensschadenhaftpflicht Versicherer: Nr.: Geschäftsinhaltsversicherung Versicherer: Nr.: Elektronikversicherung Versicherer: Nr.: Rechtsschutzversicherung Versicherer: Nr.: Schäden der letzten 5 Jahre: Anzahl: Gesamtschadenshöhe EUR: Welcher Art waren die Schäden? (Bitte nutzen Sie hierzu gegebenenfalls ein Beiblatt):

Stellung/Funktion Schadenverursacher:

Betriebsangaben (Bitte beantworten Sie die Fragen vollständig und richtig. Sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Dem Versicherungsvertrag kann ab Stellung des Antrages bis zum Ablauf von vierzehn Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucher-informationen widersprochen werden.) Struktur des Vereins (Bitte nutzen Sie hierzu gegebenenfalls ein Beiblatt): Anzahl der Beschäftigten Vorstände: Geschäftsführer: hauptberufliche Betreuer: ehrenamtliche Betreuer: Sonstige Angestellte: ehrenamtliche Mitarbeiter: Betreute Personen Anzahl:

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Betriebshaftpflichtversicherung für Betreuungsvereine

Berufs- und Bürohaftpflichtversicherung

Betreuer (hauptberuflich, ehrenamtlich) Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden inklusive Umweltbasisdeckung Versicherungssumme pauschal 3.000.000 EUR

Prämien bis 10 Betreuer 280 EUR + 19% Vers.-St. (53,20 EUR) = 333,20 EUR je weiterer Betreuer 20 EUR + 19% Vers.-St. (3,80 EUR) = 23,80 EUR je ehrenamtl. Betr. 20 EUR + 19% Vers.-St. (3,80 EUR) = 23,80 EUR BdB-Mitgliedschaft des Vereins Mitglied kein Mitglied, der Jahresbeitrag erhöht sich um 75 EUR* Beantragter Versicherungsschutz für Betreuer/Anzahl Personen: Ehrenamtlich mitarbeitende Personen können aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden!

ehrenamtliche Betreuer/Anzahl Personen: Gewünschter Versicherungsbeginn Datum: Sonstige Angestellte (Verwaltung, Buchhaltung, Zentrale etc.) Versicherungsschutz

für Personen- und Sachschäden inklusive Umweltbasisdeckung ohne Arbeiten auf fremden Grundstücken

Versicherungssumme pauschal 3.000.000 EUR Prämie je Person 20 EUR + 19% Vers.-St. (3,80 EUR) = 23,80 EUR BdB-Mitgliedschaft des Vereins Mitglied kein Mitglied, der Jahresbeitrag erhöht sich um 75 EUR* Beantragter Versicherungsschutz für Sonstige Angestellte/Anzahl Personen: Gewünschter Versicherungsbeginn Datum: *zzgl. Versicherungssteuer

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Betreuungsvereine

Versicherungssummen Versicherungssummen stehen jeweils 4-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Bitte kreuzen Sie die gewünschte Versicherungssumme an.

Mit der Absicherung „Öffentlich-rechtlich“ (optional) sind versichert: Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach § 103/104 SGB XII und §118 Abs. 4 SGB VI mit einer Versicherungssumme von 250.000 EUR.

Versicherungssumme 250.000 EUR

bis 50 betreute Personen 315 EUR + 19% Vers.-St. (59,85 EUR) = 374,85 EUR

je weitere 10 Betreuungen 35 EUR + 19% Vers.-St. (6,70 EUR) = 41,70 EUR

Versicherungssumme 500.000 EUR

bis 50 betreute Personen 450 EUR + 19% Vers.-St. (85,50 EUR) = 535,50 EUR

je weitere 10 Betreuungen 50 EUR + 19% Vers.-St. (9,50 EUR) = 59,90 EUR

Versicherungssumme 1.000.000 EUR auf Anfrage

Einschlüsse

„Öffentlich-rechtliche“ Ansprüche 350 EUR + 19% Vers.-St. (66,50 EUR) = 416,50 EUR

Unbegrenzte Nachhaftung 10% Zuschlag auf den Gesamtbetrag Eigenschäden 25% Zuschlag auf den Gesamtbetrag

Betreute Personen (bitte angeben) Gesamtzahl der vom Verein betreuten Personen:

Gewünschter Versicherungsbeginn Datum: (Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

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Vertrauensschadenversicherung für Betreuungsvereine

Mit Selbstbeteiligung (SB) 10% der Versicherungssumme je Versicherungsfall, höchstens 10% der Versicherungssumme bei nicht identifizierbaren Schadenstiftern.

Versicherungssumme 25.000 EUR

bis 30 im Verein tätige Personen 299 EUR + 19% Vers.-St. (56,81 EUR) = 355,81 EUR

31 bis 35 im Verein tätige Personen 321 EUR + 19% Vers.-St. (60,99 EUR) = 381,99 EUR

36 bis 40 im Verein tätige Personen 344 EUR + 19% Vers.-St. (65,36 EUR) = 409,36 EUR

Versicherungssumme 50.000 EUR

bis 30 im Verein tätige Personen 559 EUR + 19% Vers.-St. (106,21 EUR) = 665,21 EUR

31 bis 35 im Verein tätige Personen 594 EUR + 19% Vers.-St. (112,86 EUR) = 706,86 EUR

36 bis 40 im Verein tätige Personen 634 EUR + 19% Vers.-St. (120,46 EUR) = 754,46 EUR

Versicherungssumme 100.000 EUR

bis 30 im Verein tätige Personen 839 EUR + 19% Vers.-St. (159,41 EUR) = 998,41 EUR

31 bis 35 im Verein tätige Personen 894 EUR + 19% Vers.-St. (169,86 EUR) = 1.063,86 EUR

36 bis 40 im Verein tätige Personen 951 EUR + 19% Vers.-St. (180,69 EUR) = 1.131,69 EUR

Gewünschter Versicherungsbeginn Datum:

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen. Die Deckung in der Vertrauensschadenversicherung erfolgt vorbehaltlich der Prüfung des Fragebogens auf Seite 24. Bei gewünschter Deckung bitte unbedingt ausfüllen).

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Sammelhaftpflichtversicherung für Betreute

Voraussetzung

Voraussetzung für den Abschluss der Sammelhaftpflichtversicherung ist, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, bzw. innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen wird.

Bestehende Betriebshaftpflicht Versicherungsscheinnummer (falls vorhanden): 1024- Abbuchung der Beiträge Die Beiträge können nur von dem Konto, das auch für die Prämien der

Betriebshaftpflicht genutzt wird, abgebucht werden. Versicherungssummen 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- Und Vermögensschäden

10.000 EUR für Schäden die im Zustand der Deliktunfähigkeit verursacht werdenSelbstbeteiligung 500 EUR bei Mietsachschäden an Gebäudebestandteilen Prämien 121 EUR Mindestjahresprämie, zzgl. Vers.-St.

bis 6 versicherte Personen 121 EUR + 19% Vers.-St. (23,00 EUR) = 144,00 EUR je weitere Personen 20,17 EUR + 19% Vers.-St. (3,83 EUR) = 24,00 EUR

Versicherte Personen Anzahl: (Namen und Geburtsdaten bitte in Liste unten eintragen) Versicherungsbeginn Datum: Wichtiger Hinweis Nicht versichert sind Glasbruchschäden an Mietsachen!

Betreute die in die Sammelhaftpflicht eingeschlossen werden sollen: Name Vorname Geburtsdatum

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

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Antrag Single- und Familienhaftpflichtversicherung Orga-Nr.: 10 /48/00/0326 Deckungsauftrag-AXA zu Rahmennummer 3861

Neu Ersatz Änderung

Herr Frau Eheleute/Paar VS-Nr. I___I___I___I___I___I___I___I___I___I___I___I Zuname Beginn (mittags 12.00 Uhr) Ablauf (mittags 12.00 Uhr)

Vorname Zahlweise: Jährlich

Zahlung per Bankeinzug Zahlung per Rechnung Straße, Haus-Nr. Konto-Nr.:

Postleitzahl, Wohnort

Bankleitzahl

Berufliche Tätigkeit, Branche Geldinstitut

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Abweichender Kontoinhaber Name/Unterschrift

Versicherungsgrundstück (falls abweichend)

Die Versicherungsdauer beträgt mind. 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Versicherungen sind voneinander unabhängige, rechtlich selbständige Verträge. Alle im Folgenden aufgeführten Beiträge sind Jahresnettobeiträge bei einer Laufzeit von 1 Jahr zzgl. der gesetzlichen Versicherungsteuer Geschäftssegment: Privat

_______________________________________________________________________________________________________________________________________

Haftpflichtversicherung nach AHB – Privater Bereich (Versicherungssumme jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)

Privathaftpflichtversicherung (PHV) VS 10 Mio EUR

Familie/Paar Name des Lebensgefährten: _________________________________________________

60,00 EUR

Single 45,00 EUR

Zuwählbare Bausteine Freiberufliche Lehrer, allein unterrichtend und nicht Inhaber besonderer Unterrichtsräume, Plätze oder Fahrzeuge (gilt nicht für freiberufliche Sport- und Reitlehrer)

15,00 EUR ( 15,00 EUR Ehe-/Lebenspartner)

Raumpfleger / -in 15,00 EUR ( 15,00 EUR Ehe-/Lebenspartner)

Vermieterrisiko Anzahl je Eigentumswohnung 10,00 EUR

Vorschäden/Vorversicherer Vorschäden (auch unversicherte) ja nein Vorversicherer ja nein Anzahl/Höhe in den letzten 5 Jahren Gesellschaft Vs.-Schein-Nr. Gekündigt durch Haftpflicht

Beitragsberechnung Jahresbeitrag Vers.-Steuer

(z.Zt. 19%) Gesamt Jahresbeitrag

Haftpflicht

EUR

Unterschriften Ort/Datum Unterschrift Antragsteller / Unterschrift Vermittler/Makler

Sie können Ihre Vertragserklärung bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen sowie der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Eine Erklärung in Textform (z.B. Fax oder E-Mail) ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AXA Versicherung AG, 51171 Köln. Sofern der in diesem Antrag genannte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz beitragspflichtig vor Ablauf dieser Frist beginnt. Widerrufsfolgen Im Falle des Widerrufs steht uns die Prämie für den Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns zu. Eine etwaig darüber hinaus geleistete Prämie werden wir Ihnen erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den Ihnen zuvor überlassenen Versicherungsbedingungen entnehmen.

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Umweltschadenversicherung

Versicherer AXA Versicherung AG Versicherungsumfang

Schäden außerhalb Betriebsgrundstück, auf dem Betriebsgrundstück und Grundwasser und auf dem Betriebsgrundstücksboden

Versicherungssummen AXA Versicherung AG

20% der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, maximal jedoch 1 Mio. EUR Maximierung: 1-fach je Versicherungsjahr Die Versicherungssumme steht innerhalb der vereinbarten Vertragsversicherungssumme der Betriebshaftpflicht zur Verfügung. Für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles ist die Versicherungssumme auf 100.000 EUR begrenzt. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 250 EUR.

Versicherungssummen VICTORIA Versicherung AG

Je Versicherungsfall 3.000.000 EUR Im Rahmen dieser Versicherungssumme stehen zur Verfügung für Schäden auf eigenen Grundstücken/am Grundwasser 1.000.000 EUR Ausgleichssanierungen 1.000.000 EUR Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 300.000 EUR Die genannten Versicherungssummen sind gleichzeitig die Höchstersatz- leistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beträgt 10%, mindestens 250 EUR, höchstens 2.500 EUR; für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 10%, höchstens 2.500 EUR.

Jahresprämie Auf Anfrage

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Geschäftsinhaltsversicherung für Betreuungsvereine

Bauartklasse des Gebäudes BAK I BAK II Etage/Betriebsart Etage: Betriebsart: Nachbarschaftliche Gefahrenerhöhung

nein ja, es bestehen folgende Gefahrenerhöhungen:

Einbruchdiebstahl-Sicherungen Ja. Alle Außentüren sind mit Profilzylinderschloss, außen bündig, und mit bündigem Sicherheitsbeschlag, von innen verschraubt, gesichert. nein, nicht vorhanden Sonstige Sicherungen:

Vorschäden der letzten 5 Jahre nein ja, folgende Schäden entstanden (Bitte ggf. auf separatem Beiblatt):

Vorversicherung gekündigt durch Versicherer

Versicherungsnehmer Versicherungssummen Inhaltsversicherung EUR:

Versicherte Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel Prämien Inhaltsversicherung inklusive Betriebsunterbrechung 3,45%o EUR*:

Mindestprämie 76,10 EUR + 19% Vers.-St. (14,46 EUR) = 90,56 EUR Versicherungssumme 11.000 EUR

Glasversicherung (5 EUR/qm) EUR*: Glasfläche in qm: Mindestprämie für Glasversicherung 50,- EUR*

Gesamtprämie (Zahlweise jährlich) EUR*: Laufzeit der Versicherung Beginn (Datum): Ablauf (Datum): Sonstige Vereinbarungen

*Jahresbeiträge zzgl. Versicherungssteuer.

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und dem Unterschriftenblatt an GL faxen).

. Deckungsbestätigung durch Zürich

Vorläufige Deckung wird erteilt ab: ................................................................................................................

vorbehaltlich Prämie Sicherungen Besichtigung

befristet bis: ......................................................................................................................................................................

.................................................................................................................................................................................................................. Datum Unterschrift Versicherer

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Rechtsschutzversicherung für Betreuungsvereine

Kündigung der Vorversicherung Makler möchte bitte die bestehende Vorversicherung kündigen Geltungsbereich Die folgenden Berechnungen gelten für Betreuungsvereine, einen zu

benennenden gesetzlichen Vertreter des Betreuungsvereins, dessen Ehe-/Lebenspartner sowie deren minder- und volljährigen unverheirateten Kinder (volljährige Kinder solange sie noch keine erstmalig auf Dauer angelegte Berufstätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausüben) und die vom Betreuungsverein beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betreuungsverein. Name des Lebenspartners:

Gewünschter Versicherungsbeginn ........................................................ (frühestens Eingang GL Versicherungsmakler GmbH)Hauptfälligkeit ist der 1. Oktober

Jährliche Statusmeldung Der Versicherungsnehmer (Betreuungsverein) muss jeweils zur Haupt-fälligkeit dem Versicherer einen aktuellen Status der versicherten Personen einreichen der beinhaltet: 1. Vorstand, 2.angestellte Betreuer, 3. ehrenamtliche Betreuer, 4. andere Angestellte

Versicherungssummen 500.000 EUR, im Spezial-Straf-Rechtsschutz 300.000 EUR je Rechtsschutzfall (soweit bedingungsgemäß keine abweichende Höchstentschädigungssumme vereinbart ist. Für die Strafkaution werden zusätzlich zur Versicherungssumme darlehensweise bis zu 100.000 EUR bezahlt.

Selbstbeteiligung Im Vertrags- und Sachenrecht und Praxis-Vertrags-Rechtsschutz gilt immer ein Selbstbehalt von 150 EUR.

Mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

0 bis 3 Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 850,86 EUR + 19% Vers.-St. (161,66 EUR) = 1.012,52 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 692,24 EUR + 19% Vers.-St. (131,52 EUR) = 823,76 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 634,48 EUR + 19% Vers.-St. (120,55 EUR) = 755,03 EUR

4 bis 6 Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 1.363,79 EUR + 19% Vers.-St. (259,12 EUR) = 1.622,91 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 1.125,86 EUR + 19% Vers.-St. (213,91 EUR) = 1.339,77 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 1.035,34 EUR + 19% Vers.-St. (196,71 EUR) = 1.232,05 EUR 7 bis 10 Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 2.023,28 EUR + 19% Vers.-St. (384,42 EUR) = 2.407,70 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 1.683,62 EUR + 19% Vers.-St. (319,88 EUR) = 2.003,50 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 1.550,86 EUR + 19% Vers.-St. (294,66 EUR) = 1.845,52 EUR > 10 Mitarbeiter Auf Anfrage Ohne Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

0 bis 3 Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 788,79 EUR + 19% Vers.-St. (149,87 EUR) = 938,66 EUR Mit 150,00 EUR Selbstbeteiligung 643,97 EUR + 19% Vers.-St. (122,35 EUR) = 766,32EUR Mit 250,00 EUR Selbstbeteiligung 591,38 EUR + 19% Vers.-St. (112,36 EUR) = 703,74 EUR 4 bis 6 Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 1.277,59 EUR + 19% Vers.-St. (242,74 EUR) = 1.520,33 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 1.057,76 EUR + 19% Vers.-St. (200,97 EUR) = 1.258,73 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 973,28 EUR + 19% Vers.-St. (184,92 EUR) = 1.158,20 EUR

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7 bis 10 Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 1.904,31 EUR + 19% Vers.-St. (361,81 EUR) = 2.266,12 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 1.589,66 EUR + 19% Vers.-St. (302,03 EUR) = 1.891,69 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 1.466,38 EUR + 19% Vers.-St. (278,61 EUR) = 1.744,99 EUR > 10 Mitarbeiter Auf Anfrage

Zusatzkombination für einen weiteren gesetzlichen Vertreter Ohne Selbstbeteiligung 214,48 EUR + 19% Vers.-St. (40,75 EUR) = 255,23 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 171,72 EUR + 19% Vers.-St. (32,62 EUR) = 204,34 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 154,55 EUR + 19% Vers.-St. (29,36 EUR) = 183,91 EUR

Zusatzbeitrag für ehrenamtliche Mitarbeiter

Je ehrenamtlichen Mitarbeiter Ohne Selbstbeteiligung 61,21 EUR + 19% Vers.-St. (11,62 EUR) = 72,83 EUR Mit 150 EUR Selbstbeteiligung 51,72 EUR + 19% Vers.-St. ( 9,82 EUR) = 61,54 EUR Mit 250 EUR Selbstbeteiligung 46,55 EUR + 19% Vers.-St. ( 8,84 EUR) = 55,39 EUR Ehrenamtliche Mitarbeiter insgesamt Anzahl: (nur für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter möglich)

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter die in die Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden sollen:

Name Vorname Geburtsdatum

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

Mitversicherung von Nachlasspflegschaften

0 bis 3 Mitarbeiter 200 EUR + 19% Vers.-St. (38,00 EUR) = 238 EUR 4 bis 6 Mitarbeiter 250 EUR + 19% Vers.-St. (47,50 EUR) = 297 EUR 7 bis 10 Mitarbeiter 300 EUR + 19% Vers.-St. (57,00 EUR) = 357 EUR > 10 Mitarbeiter (auf Anfrage) Mitarbeiteranzahl für Angebot:

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Elektronikversicherung für Betreuungsvereine

Mit SB** 150 EUR je Schadenfall

Elektronik-Sachversicherung 29.000 EUR Versicherungssumme, Mindestjahresprämie 160 EUR* Andere Versicherungssumme EUR: Jahresprämie 5,52 %o der Versicherungssumme EUR*: Versicherungsbeginn Datum:

Datenversicherung (Zusatz zur Elektronik Sachversicherung)

Mit SB** 150,- EUR je Schadenfall Versicherungssumme 38.000 EUR, Mindestjahresprämie 160 EUR* Andere Versicherungssumme EUR: Jahresprämie 4,20 %o der Versicherungssumme EUR*: Versicherungsbeginn Datum: * Jahresbeiträge zzgl. Versicherungssteuer ** SB = Selbstbeteiligung je Schadenfall

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

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Dienstreisekaskoversicherung für Betreuungsvereine

Versicherungsschutz Fahrzeugvollversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR Fahrzeugteilversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 EUR

Prämien bis 100 Fahrten pro Jahr 350 EUR + 19% Vers.-St. (66,50 EUR) = 416,50 EUR bis 200 Fahrten pro Jahr 500 EUR + 19% Vers.-St. (95,00 EUR) = 595,00 EUR bis 300 Fahrten pro Jahr 600 EUR + 19% Vers.-St. (114,00 EUR) = 714,00 EUR

bis zu einer Anzahl von 25 Angestellten des Vereins oder der namentlich genannten Mitglieder. (Versicherung von mehr als 25 Angestellten des Vereins oder der namentlich genannten Mitgliedern auf Anfrage) Beantragter Versicherungsschutz für Angestellte des Vereins laut beigefügter Liste namentlich genannten Mitglieder laut beigefügter Liste

Die versicherte Person verpflichtet sich, ein Fahrtenbuch zu führen, welches der Versicherer im Schadenfall einsehen kann.

Gewünschter Versicherungsbeginn Datum: Zuschläge bei Schadenhäufigkeit* +50% +100% +200%

Bei hoher Schadenhäufigkeit muss ein Zuschlag auf den Jahresbeitrag erfolgen. Dieser Mehrbeitrag wird von GL und dem Versicherungs- nehmer individuell vereinbart und vor Beginn der Versicherung fest- gelegt. Vergeht ein Versicherungsjahr, ohne Schadenmeldung, so gilt für das darauf folgende Versicherungsjahr der ursprünglich für das Risiko tarifierte Jahresbeitrag.

(Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24, der Liste der zur versichernden Personen und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

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Angestellte/Betreuer/innen und Mitglieder des Vereins die in die Dienstreisekaskoversicherung eingeschlossen werden sollen:

Name Vorname Geburtsdatum

1 2 3 4 5 6 7 8 9

10 13 14 15 16 17 18 19 20 22 23 24 25

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Budgetassistenz

Jahresvertrag ohne Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als

Berufsbetreuer/-in bei der AXA Versicherung AG Versicherungssummen 50.000 EUR, zweifach maximiert Jahresbeiträge bis 3 Assistenzverträge 300 EUR (zzgl. 19% Vers.-St. = 57,00 EUR) = 357,00 EUR bis 7 Assistenzverträge 480 EUR (zzgl. 19% Vers.-St. = 91,20 EUR) = 571,20 EUR bis 15 Assistenzverträge 800 EUR (zzgl. 19% Vers.-St. = 152,00 EUR) = 952,00 EUR bis 20 Assistenzverträge 1.200 EUR (zzgl. 19% Vers.-St. = 228,00 EUR) = 1.428,00 EUR bis 50 Assistenzverträge 2.500 EUR (zzgl. 19% Vers.-St. = 475,00 EUR) = 2.975,00 EUR

Versicherungsschutz kann nur Budgetassistenten mit ausreichender Qualifikation geboten werden. Als ausreichend gilt ein Weiterbildungs-zertifikat im Bereich Budgetassistenz oder ein Nachweis über mindestens 1 Jahr Tätigkeit als Berufsbetreuer.

Selbstbeteiligung 300 EUR je Schadenfall (Bitte Antrag zusammen mit der Seite 24 und der Anlage „Unterschriftenblatt“ an GL faxen).

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KUNDENINFORMATION Nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Beratung (VersVermV) zwingend vorgeschrieben.

Im Rahmen des ersten Kontaktes und vor Abschluss des gewünschten Versicherungsschutzes erhalten Sie gemäß § 11 VersVermV nachfolgende Informationen. 1. Vermittler: GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, 22397 Hamburg; 2. Die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs.1

GewO als Versicherungsmaklerin und ist unter der Registernummer D-566A-KSCD4-03 in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eingetragen. Er ist als Vermittler Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach §§ 60, 61 und 63 VVG. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH als Ihren Vertragspartner wenden.

3. Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften;

4. Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite www.vermittlerregister.info oder unter Telefon: 01805 00 58 50 (14 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) oder bei der DIHK e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 030/20308-0, Internet: www.dihk.de als registerführende gemeinsame Stelle nach § 11a GewO jederzeit veranlassen.

5. Sofern Sie mit den Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080 632 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de

6. Belehrung: Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung einleiten. Hiermit wurden Sie über Ihre gesetzlichen Rechte belehrt.

Mit der Unterschrift auf dem Unterschriftenblatt bestätige ich, die Kundeninformationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.

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Versicherungsbedingungen Laut VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen Ihnen die Versicherungsbedingungen der angebotenen Versicherungen übermittelt werden. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unseres Angebotes und werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Sie können auch von unserer Internetseite www.gl-versicherungsmakler.de (Bereich Berufsbetreuer/innen) heruntergeladen werden.

Betriebs-, Berufs- und Bürohaftpflichtversicherung der AXA 43. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C1.20.214)(AXA) 02. Besondere Bedingungen BHV (C 1.20.413)(AXA) 03. Besondere Bedingungen PHV innerhalb der BHV (C 1.20.417)(AXA) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA 15. Allgemeine Bedingungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (C 1.20.633) (AXA) 14. Besondere Vereinbarungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(BDB II Stand 1.1.2008) (AXA) 16. Erweiterte Besondere Vereinbarungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(BDB III Stand 1.1.2008) (AXA) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Vertrauensschadenversicherung der AXA 15. Allgemeine Bedingungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (C 1.20.633) (AXA) 52. Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung-Special (C1.20.657) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Gruppenhaftpflichtversicherung der AXA 01. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C 1.20.214)(AXA) 03. Besondere Bedingungen PHV innerhalb der BHV (C 1.20.417)(AXA) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Single- und Familienhaftpflichtversicherung der AXA 48. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C1.20.219) 49. Besondere Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung (C1.20.472) 50. Besondere Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung Single (C1.20.473) 51. Vertragsinformationen (C1.70.203)

Umweltschadenversicherung der AXA und VICTORIA 01. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C 1.20.214)(AXA) 03. Besondere Bedingungen PHV innerhalb der BHV (C 1.20.417)(AXA) 53. Besondere Bedingungen zur Umwelthaftpflicht (C1.20.332)(AXA) 54. USV 2008 VICTORIA

Bedingungen für die Geschäftsinhaltsversicherung der Zurich 24. Verbraucherinformation fuer Firmenambitio (ZURICH)

Elektronik- und Datenversicherung der ZURICH 23. Verbraucherinformation fuer technische Versicherungen (ZURICH)

Dienstreisekaskoversicherung der ALLIANZ

58. Allgemeine Bedingungen KFZ_AKB NF 2008_ALLIANZ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA für Budgetassistenzen

15. Allgemeine Bedingungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (C 1.20.633) (AXA) 46. Besondere Vereinbarung für die Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung von Budgetassistenzen

(BBR Budgetassistenz 28.08.2008)(AXA)

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Versicherungsservice des BdB e.V. GL Versicherungsmakler GmbH

Kuhredder 3222397 Hamburg

Telefon 040 / 85 40 28 50, Telefax 040 / 85 40 28 55 eMail: [email protected]

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungs-erklärung eine Datenverwendung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Daten-verarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.

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UNTERSCHRIFTENBLATT Nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz, gültig ab 1. Januar 2008, zwingend vorgeschrieben.

Einzugsermächtigung Durch unsere Unterschriften erklären wir uns damit einverstanden, dass die Beiträge von

unserem Bankkonto (Bankverbindung siehe Seite 24 abgebucht werden; gilt auch für Vertragsänderungen.

Unterschrift

Antrag Durch unsere Unterschriften bestätigen wir, dass wir die Beratungsdokumentation für die beantragte Versicherung erhalten, gelesen und verstanden haben. Wir beantragen folgende Versicherungen (bitte ankreuzen):

Betriebs-, Berufs- und Bürohaftpflichtversicherung der AXA (Seiten 24 und 25) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA (Seiten 24 und 26) Vertrauensschadenversicherung der AXA (Seiten 24 und 27) Sammelhaftpflichtversicherung der AXA (Seiten 24 und 28) Single- und Familienhaftpflichtversicherung der AXA (Seite 29) Umweltschadenversicherung der AXA und VICTORIA (Seiten 24 und 30) Geschäftsinhaltsversicherung der ZURICH (Seiten 24 und 31) Rechtsschutzversicherung der ROLAND (Seiten 24 und 32) Elektronikversicherung der ZURICH (Seiten 24 und 34) Dienstreisekaskoversicherung der ALLIANZ (Seiten 24 und 35) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Budgetassistenzen (Seiten 24 und 37)

Unterschrift

Vertragspflege Zur Sicherstellung einer lückenlosen Betreuung besonders auch bei Schäden, bei Tod, Krankheit oder Geschäftsaufgabe des Versicherungsmaklers, erkläre ich mich einverstanden, dass die GL Versicherungsmakler GmbH meine von GL betreuten Verträge auf einen Rechtsanwalt, Makler oder Assekuradeur übertragen kann.

Unterschrift

Kundeninformation Durch unsere Unterschriften bestätigen wir, dass wir die Kundeninformationen auf Seite 38 erhalten, gelesen und verstanden haben und über meine gesetzlichen Rechte belehrt wurden.

Unterschrift

Versicherungsbedingungen Durch unsere Unterschriften bestätigen wir, dass wir die auf Seite 39 genannten Versicherungsbedingungen für die beantragte(n) Versicherung(en) erhalten, gelesen und verstanden haben (bitte ankreuzen). Betriebs-, Berufs- und Bürohaftpflichtversicherung der AXA 43. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C1.20.214)(AXA) 02. Besondere Bedingungen BHV (C 1.20.413)(AXA) 03. Besondere Bedingungen PHV innerhalb der BHV (C 1.20.417)(AXA) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA 15. Allgemeine Bedingungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(C 1.20.633) (AXA) 14. Besondere Vereinbarungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(BDB II Stand 1.1.2008) (AXA) 16. Erweiterte Besondere Vereinbarungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(BDB III Stand 1.1.2008) (AXA) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Vertrauensschadenversicherung der AXA 15. Allgemeine Bedingungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(C 1.20.633) (AXA) 52. Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung-Special

(C1.20.657) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

Gruppenhaftpflichtversicherung der AXA 01. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C 1.20.214)(AXA) 03. Besondere Bedingungen PHV innerhalb der BHV (C 1.20.417)(AXA) 06. Vertragsinformation (C 1.20.674)(AXA)

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Versicherungsbedingungen (Fortsetzung)

Single- und Familienhaftpflichtversicherung der AXA 48. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C1.20.219) 49. Besondere Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung (C1.20.472) 50. Besondere Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung Single (C1.20.473) 51. Vertragsinformationen (C1.70.203)

Umweltschadenversicherung der AXA und VICTORIA 01. Allgemeine Bedingungen fuer die Haftpflichtversicherung (C 1.20.214)(AXA) 03. Besondere Bedingungen PHV innerhalb der BHV (C 1.20.417)(AXA) 53. Besondere Bedingungen zur Umwelthaftpflicht (C1.20.332)(AXA) 54. USV 2008 VICTORIA

Bedingungen für die Geschäftsinhaltsversicherung der Zurich 24. Verbraucherinformation fuer Firmenambitio (ZURICH)

Elektronik- und Datenversicherung der ZURICH 23. Verbraucherinformation fuer technische Versicherungen (ZURICH)

Dienstreisekaskoversicherung der ALLIANZ 58. Allgemeine Bedingungen KFZ_AKB NF 2008_ALLIANZ

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA für Budgetassistenzen 15. Allgemeine Bedingungen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

(C 1.20.633) (AXA) 46. Besondere Vereinbarung für die Vermoegensschadenhaftpflichtversicherung von Budgetassistenzen (BBR Budgetassistenz 28.08.2008)(AXA)

Unterschrift

Widerrufsbelehrung

Wir können unsere Vertragserklärungen bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informatio-nen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Fax oder eMail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AXA Versicherungs-AG, Dovesstraße 2-4, 10587 Berlin ZURICH Versicherungs-AG, Am Klagesmarkt 29-31, 30159 Hannover ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-AG, 50664 Köln ALLIANZ Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München oder an GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, 22397 Hamburg.

Unterschrift

Datenschutz

Durch unsere Unterschriften bestätigen wir, dass wir die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Seite 40) erhalten, gelesen und verstanden haben.

Ort, Datum Unterschrift