Bergrecht1

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lf ;/' Klausur Bergrecht I WS 2008/2009 (Zeitdauer: 90 Minuten) TU Clausthal Name: Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht Studiengang: Prof. Dr. Hartmut Weyer Semester: Matrikelnr.: Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen: 1) Definieren Sie bitte "Bodenschätze" im Sinne des BBergG. 2) Welche beiden Arten von Bodenschätzen unterscheidet das Bßergfl? Welche dritte Art von Bodenschätzen gibt es und wo ist diese geregelt? 3) Was versteht man unter der "Gewinnung" von Bodenschätzen und wo ist dies geregelt? 4) Was versteht man unter dem .Wiedemutzbarmachen" der Oberfläche? 1

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    Klausur Bergrecht I WS 2008/2009(Zeitdauer: 90 Minuten)

    TU Clausthal

    Name:

    Institut fr deutsches undinternationales Berg- undEnergierecht

    Studiengang: Prof. Dr. Hartmut Weyer

    Semester:

    Matrikelnr.:

    Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:

    1) Definieren Sie bitte "Bodenschtze" im Sinne des BBergG.

    2) Welche beiden Arten von Bodenschtzen unterscheidet das Bergfl? Welche dritte Artvon Bodenschtzen gibt es und wo ist diese geregelt?

    3) Was versteht man unter der "Gewinnung" von Bodenschtzen und wo ist dies geregelt?

    4) Was versteht man unter dem .Wiedemutzbarmachen" der Oberflche?

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    12) Welche drei Arten verantwortlicher Personen unterscheidet das BBergG?

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    25) Die Gewinnung anderer. nicht von der Bergbauberechtigung umfasster Bodenschtze be-zeichnet man als: .

    '>tJ Mitgewinnungb) Hilfsbaurechtc) Zulegung--d) Grundabtretung26) Eine erstmalige Erlaubnis zur Aufsuchurig darf maximal erteilt werden fr:aU Jahreb) 3 Jahre~ahred) 10 Jahre

    27) Welche Art von Betriebsplan existiert nicht?a)i\bschJussbeunebsplanb) gemeinschaftlicher Betriebsplanc) Alternativbetriebspland) Hauptbetriebsplan

    28) Was ist keine Voraussetzung fr die Zulassung eines Abschlussbetriebsplans?~sn1iche Zuverlssigkeitb) ordnungsgeme Beseitigung der Abfllec) keine Beeintrchtigung von Bodenschtzen, deren Schutzim ffentlichen Interesse liegtd) Nachweis einer Bergbauberechtigung bei bergfreien Bodenschtzen

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    29) Das BBergG sieht fr Hauptbetriebsplne eine regelmige Dauer vor von:a) 1Jahrb~ 2 Jahrenc) 4 Jahrend) 5 Jahren

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