Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen ...€¦ · 2013 erbrachten und noch nicht in...

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ЕВРОПЕЙСКА СМЕТНА ПАЛАТА TRIBUNAL DE CUENTAS EUROPEO EVROPSKÝ ÚČETNÍ DVŮR DEN EUROPÆISKE REVISIONSRET EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF EUROOPA KONTROLLIKODA ΕΥΡΩΠΑΪΚΟ ΕΛΕΓΚΤΙΚΟ ΣΥΝΕΔΡΙO EUROPEAN COURT OF AUDITORS COUR DES COMPTES EUROPÉENNE CÚIRT INIÚCHÓIRÍ NA HEORPA EUROPSKI REVIZORSKI SUD CORTE DEI CONTI EUROPEA EIROPAS REVĪZIJAS PALĀTA EUROPOS AUDITO RŪMAI EURÓPAI SZÁMVEVŐSZÉK IL- QORTI EWROPEA TAL- AWDITURI EUROPESE REKENKAMER EUROPEJSKI TRYBUNAŁ OBRACHUNKOWY TRIBUNAL DE CONTAS EUROPEU CURTEA DE CONTURI EUROPEANĂ EURÓPSKY DVOR AUDÍTOROV EVROPSKO RAČUNSKO SODIŠČE EUROOPAN TILINTARKASTUSTUOMIOISTUIN EUROPEISKA REVISIONSRÄTTEN 12, RUE ALCIDE DE GASPERI TELEPHONE (+352) 43 98 1 E-MAIL: [email protected] L - 1615 LUXEMBOURG TELEFAX (+352) 43 93 42 INTERNET: http://eca.europa.eu Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens

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  • ЕВРОПЕЙСКА СМЕТНА ПАЛАТА TRIBUNAL DE CUENTAS EUROPEO

    EVROPSKÝ ÚČETNÍ DVŮR DEN EUROPÆISKE REVISIONSRET EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF

    EUROOPA KONTROLLIKODA ΕΥΡΩΠΑΪΚΟ ΕΛΕΓΚΤΙΚΟ ΣΥΝΕΔΡΙO

    EUROPEAN COURT OF AUDITORS COUR DES COMPTES EUROPÉENNE

    CÚIRT INIÚCHÓIRÍ NA HEORPA

    EUROPSKI REVIZORSKI SUD CORTE DEI CONTI EUROPEA EIROPAS REVĪZIJAS PALĀTA

    EUROPOS AUDITO RŪMAI

    EURÓPAI SZÁMVEVŐSZÉK IL-QORTI EWROPEA TAL-AWDITURI

    EUROPESE REKENKAMER EUROPEJSKI TRYBUNAŁ OBRACHUNKOWY

    TRIBUNAL DE CONTAS EUROPEU CURTEA DE CONTURI EUROPEANĂ

    EURÓPSKY DVOR AUDÍTOROV EVROPSKO RAČUNSKO SODIŠČE

    EUROOPAN TILINTARKASTUSTUOMIOISTUIN EUROPEISKA REVISIONSRÄTTEN

    12, RUE ALCIDE DE GASPERI TELEPHONE (+352) 43 98 – 1 E-MAIL: [email protected] L - 1615 LUXEMBOURG TELEFAX (+352) 43 93 42 INTERNET: http://eca.europa.eu

    Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation

    für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr

    zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens

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    INHALT

    Ziffer

    Einleitung 1 - 8

    Zuverlässigkeitserklärung 9 - 15

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 14

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge 15

    Haushaltsführung und Finanzmanagement 16 - 22

    Allgemeines 16 - 17

    Darstellung des Jahresabschlusses 18 - 22

    Rückstellung und Verbindlichkeiten 18 - 19

    Gewinn- und Verlustrechnung 20 - 21

    Erläuterungen zum Jahresabschluss 22

    Abwicklung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo 23 - 24

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    EINLEITUNG

    1. Dieser Bericht bezieht sich auf den Jahresabschluss 2013 des

    Gemeinsamen Unternehmens Galileo (GJU) in Liquidation und ist gemäß

    Artikel 15 der Satzung1 und Artikel 10 der Finanzordnung2

    2. Das Gemeinsame Unternehmen mit Sitz in Brüssel wurde ursprünglich für

    einen am 28. Mai 2006 endenden Vierjahreszeitraum gegründet. Es sollte die

    Entwicklungsphase des europäischen globalen Satellitennavigationssystems

    (GNSS - das Programm Galileo) durchführen und dessen Errichtungs- und

    Betriebsphase vorbereiten

    des GJU an den

    Abwicklungsbeauftragten, der den Direktor am 1. Januar 2007 abgelöst hat,

    sowie an die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Galileo gerichtet.

    3

    3. Gründungsmitglieder des GJU waren die Europäische Union (vertreten

    durch die Europäische Kommission) und die Europäische

    Weltraumorganisation (ESA). Das nationale Fernerkundungszentrum Chinas

    (National Remote Sensing Centre of China (NRSCC)) und das israelische

    Industriezentrum für Forschung und Entwicklung (MATIMOP) wurden im

    Oktober 2004 bzw. September 2005 Mitglieder des Gemeinsamen

    Unternehmens.

    .

    4. Die Bestandsdauer des GJU wurde später bis 31. Dezember 20064

    1 Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (ABl. L 138 vom

    28.5.2002, S. 1).

    verlängert. Zu diesem Zeitpunkt wurden seine Aktivitäten von der Europäischen

    2 GJU-ADB-2003-03 rev2 (Juli 2005).

    3 Verordnung (EG) Nr. 876/2002.

    4 Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 des Rates (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 21).

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    GNSS-Aufsichtsbehörde übernommen5

    5.

    . Die Abwicklung des GJU begann am

    1. Januar 2007 unter der Verantwortung des Abwicklungsbeauftragten.

    Tabelle 1 enthält die Bilanz des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation zum 31. Dezember 2013. Aus Tabelle 2

    6. Der Jahresabschluss des GJU zum 31. Dezember 2013 wurde gemäß

    Artikel 14 der Satzung des GJU und gemäß den Artikeln 10 und 11 der

    Finanzordnung des GJU vom Abwicklungsbeauftragten erstellt. Gemäß

    Artikel 15 der Satzung wurde der Jahresabschluss dem Hof übermittelt, der

    eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die

    Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

    abgibt.

    ist die Aufwands- und

    Ertragsrechnung für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr zu

    ersehen.

    7. Gemäß Artikel 11 der Finanzordnung des GJU besteht der Jahresabschluss

    aus

    - der Bilanz und der Aufwands- und Ertragsrechnung;

    - einer Übersicht über die Rechte und Pflichten;

    - einem Bericht über die haushaltsmäßige und finanzielle Abwicklung der

    Tätigkeiten;

    - einer Tabelle mit den Finanzbewegungen (Cashflow-Tabelle).

    8. Da sich das GJU in Liquidation befindet, ist der Bericht über die

    haushaltsmäßige und finanzielle Abwicklung der Tätigkeiten für die

    sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses 2013 unerheblich.

    5 Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1) und

    Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 18).

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    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    9. Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen

    Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a) die den Jahresabschluss umfassende Jahresrechnung des Gemeinsamen

    Unternehmens Galileo6

    b) die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung

    zugrunde liegenden Vorgänge.

    für das am 31. Dezember 2013 endende

    Haushaltsjahr,

    Verantwortung des Managements

    10. Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/20027

    a) Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des GJU

    umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen

    Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte

    Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von

    wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen

    Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter

    Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer

    der Kommission ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und

    sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Gemeinsamen

    Unternehmens sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der

    zugrunde liegenden Vorgänge:

    6 Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Übersicht über das

    wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens, eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    7 ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

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    der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften8

    b) Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und

    Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die

    Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

    erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines

    wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer

    angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung

    von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher

    Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich

    verwendeter Mittel.

    sowie die

    Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den

    gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Abwicklungsbeauftragte

    genehmigt den auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen

    aufgestellten Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens und

    erstellt einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss, in dem er u. a. erklärt,

    dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der

    Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen

    Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Gemeinsamen

    Unternehmens vermittelt.

    Verantwortung des Prüfers

    11. Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung

    über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und

    Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof

    führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on

    8 Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen

    Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

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    Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den

    Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI

    durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen

    und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der

    Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens frei von wesentlichen

    falschen Darstellungen ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig

    und ordnungsgemäß sind.

    12. Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um

    Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und

    sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der

    zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der

    Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei

    stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder

    unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher -

    beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Rechtsvorschriften

    der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der

    Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und

    sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen

    Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und

    Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten

    Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter

    den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine

    Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der

    Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der

    Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    13. Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise

    ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden

    Prüfungsurteile zu dienen.

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    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    14. Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Gemeinsamen

    Unternehmens Galileo seine Vermögens- und Finanzlage zum

    31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für

    das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner

    Finanzordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen

    Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt

    sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    15. Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des

    Gemeinsamen Unternehmens Galileo für das am 31. Dezember 2013 endende

    Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig

    und ordnungsgemäß.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht

    infrage.

    HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

    Allgemeines

    16. In Artikel 15 der Satzung im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des

    Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo heißt es, dass

    der Jahresabschluss dem Rechnungshof binnen zwei Monaten nach Abschluss

    des Haushaltsjahres vorzulegen ist. Am 28. Februar 2014 erhielt der Hof einen

    Jahresabschluss; am 11. März 2014 ging jedoch ein neuer (angepasster)

    Jahresabschluss mit dem Hinweis ein, damit werde die Vorfassung für ungültig

    erklärt und ersetzt. Als Jahresabschluss 2013 des Gemeinsamen

    Unternehmens gilt die dem Hof am 11. März 2014 übermittelte Fassung.

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    17. Bei der Prüfung wurde außerdem festgestellt, dass die

    Jahresabschlüsse 2010, 2011, 2012 und 2013 des Gemeinsamen

    Unternehmens entgegen den Bestimmungen von Artikel 8 Absätze 2 und 3 und

    Artikel 15 der Satzung des GJU vom Verwaltungsrat noch nicht gebilligt

    wurden9

    Darstellung des Jahresabschlusses

    .

    Rückstellung und Verbindlichkeiten

    18. Am 31. Dezember 2012 war im Jahresabschluss eine Rückstellung in Höhe

    von 15 000 Euro für potenzielle Kosten im Zusammenhang mit dem von einem

    ehemaligen Bediensteten beim belgischen Arbeitsgericht angestrengten

    Verfahren ausgewiesen. Der belgische Kassationsgerichtshof hat das

    Klagebegehren des Bediensteten am 4. November 2013 schließlich

    zurückgewiesen. Infolgedessen wurde die Rückstellung am

    31. Dezember 2013 aufgelöst. Der Bedienstete muss dem Gemeinsamen

    Unternehmen außerdem die Verfahrenskosten in Höhe von 2 121,52 Euro

    erstatten.

    19. Zusätzlich zu einer Rückstellung von 15 000 Euro für die Begleichung von

    2013 erbrachten und noch nicht in Rechnung gestellten

    Buchführungsleistungen ist in den Jahresabschluss unter "noch nicht

    eingegangene Rechnungen" eine weitere Rückstellung über 12 334,35 Euro für

    potenzielle Buchführungsleistungen in den Haushaltsjahren vor 2013

    eingestellt. Der zuletzt genannte Betrag entspricht keinen bereits erbrachten

    Leistungen, und er ist nicht ausreichend begründet. Er sollte daher entweder

    annulliert oder im Jahresabschluss als Rückstellung eingestuft werden, wobei

    in den Erläuterungen zum Jahresabschluss eine ausführliche Begründung

    anzugeben ist.

    9 Gemäß Artikel 15 der Satzung sind der Jahresabschluss und die Bilanz

    zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs dem Verwaltungsrat zur Annahme mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen vorzulegen.

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    Gewinn- und Verlustrechnung

    20. Der Großteil der 2013 entstandenen Ausgaben (54 213,04 Euro) entfällt auf

    Zahlungen an den Abwicklungsbeauftragten sowie auf Zahlungen an die

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Aufstellung des Jahresabschlusses.

    21. Bei diesen Ausgaben war eine deutliche Erhöhung zu verzeichnen: Sie

    stiegen im Jahr 2013 um 83 %. Dies ist in erster Linie auf den vom

    Abwicklungsbeauftragten in Rechnung gestellten Betrag von 36 713,04 Euro

    und auf die in Ziffer 19 genannte Rückstellung in Höhe von 15 000 Euro

    zurückzuführen. Der Hof hält diese Beträge angesichts der geringen Anzahl an

    Finanzvorgängen im Jahr 2013 für sehr hoch. Außerdem liegen diese Beträge

    erheblich über den im Schreiben des Abwicklungsbeauftragten an den

    Verwaltungsrat des GJU vom 31. Oktober 2008 aufgeführten Sätzen.

    Erläuterungen zum Jahresabschluss

    22. Das GJU in Liquidation ist Beklagter in einem schwebenden Verfahren vor

    einem belgischen Gericht, in dem es um die Markenbezeichnung

    "Gemeinsames Unternehmen Galileo" geht. Im April 2011 beschloss der

    Verwaltungsrat des GJU, die Marke auf die Europäische Kommission zu

    übertragen und das GJU von der diesbezüglichen Klage zu befreien. Im

    Anschluss wurde am 19. November 2011 eine Vereinbarung zwischen der

    Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) und dem GJU

    unterzeichnet. Dieser Vereinbarung zufolge sollte die Europäische Kommission

    dem belgischen Gericht und dem Kläger förmlich mitteilen, dass das GJU im

    Gerichtsverfahren durch die Europäische Kommission ersetzt wurde. Dem

    Abwicklungsbeauftragten für das GJU zufolge ist die Europäische Kommission

    diesbezüglich tätig geworden, doch hat das GJU bisher keine Mitteilung

    erhalten zum Nachweis, dass das belgische Gericht diesen Wechsel akzeptiert.

    Auf diese Tatsache sollte in den Erläuterungen zum Jahresabschluss unter

    Eventualverbindlichkeiten hingewiesen werden.

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    ABWICKLUNG DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS GALILEO

    23. Laut Beschluss des Verwaltungsrats des GJU vom 18. Dezember 2007

    sollten der Europäischen GNSS-Agentur am 31. Dezember 2012 alle Archive

    übergeben werden. Erst am 20. Januar 2014 wurde zwischen dem

    Gemeinsamen Unternehmen Galileo, der Europäischen Kommission, der

    Europäischen GNSS-Agentur und der Europäischen Weltraumorganisation

    eine entsprechende Vereinbarung (Protocole de cession des archives de

    GALILEO JU EN LIQUIDATION) geschlossen. Dieser Vereinbarung zufolge

    einigten sich die betroffenen Parteien darauf, die Archive endgültig der

    Kommission zu übergeben. Die Übergabe fand am 30. Januar 2014 statt, und

    die Archive sind nun vorübergehend bei der GD Unternehmen und Industrie

    untergebracht, wo sie vor Weiterleitung an die zentralen historischen Archive

    der Kommission auf Vollständigkeit geprüft werden.

    24. Der Hof hat bereits in früheren Berichten auf die Verzögerungen bei der

    Abwicklung des GJU hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurden die

    beiden Klagen10

    , die gegen das GJU anhängig waren, als beigelegt betrachtet.

    Die Abwicklung sollte daher ohne weitere Verzögerungen abgeschlossen

    werden und keine weiteren nennenswerten Mehrkosten verursachen.

    10 Das von einem ehemaligen Bedienstete beim Arbeitsgericht in Belgien

    angestrengte Verfahren und das Verfahren im Zusammenhang mit der Markenbezeichnung "Gemeinsames Unternehmen Galileo" (siehe Ziffern 18 und 22).

  • 12

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von

    Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom

    13. Januar 2015 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

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    13.1.2015

  • AEI002454DE04-14AA-CH146-14APCFIN-RAS-GALILEO-TR.xls 13.1.2015

    Beträge in Euro

    Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2012

    AKTIVA PASSIVA

    LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 356,73 350,59 NETTOVERMÖGEN 23 882,11 63 491,73I Gründungs- und Erweiterungskosten I Kapital 627 598 023,30 627 598 023,30

    II Immaterielle Anlagewerte A. Gezeichnetes Kapital 627 598 023,30 627 598 023,30 Gezeichnetes Kapital 710 000 000,00 710 000 000,00

    III Sachanlagen Nicht eingefordertes Kapital -82 401 976,70 -82 401 976,70A. Grundstücke - Bauten B. Nicht eingefordertes KapitalB. Maschinen - maschinelle Anlagen - Werkzeuge B. Nicht eingefordertes Kapital - EUC. Betriebs- und Geschäftsausstattung - Transportmittel B. Nicht eingefordertes Kapital - ESAD. Leasing - Finanzierung - ähnliche Rechts B. Nicht eingefordertes Kapital - NRSCCE. Sonstige Sachanlagen B. Nicht eingefordertes Kapital - MATIMOPF. Anlagen im Bau - geleistete Anzahlungen II Aufgelder

    IV Finanzanlagen 356,73 350,59 III NeubewertungsrücklagenA. Verbundene UnternehmenB. Andere Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht IV RücklagenC. Sonstige Finanzanlagen 356,73 350,59 1. Aktien - Geschäftsanteile V Gewinn-/Verlustvortrag (+/-) -627 574 141,19 -627 534 531,57 2. Forderungen - gezahlte Kautionen 356,73 350,59 Gewinn-/Verlustvortrag (+/-) -627 574 141,19 -627 534 531,57

    KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 56 925,15 99 661,94 VI Subventionen in KapitalformV Langfristige Forderungen Erhaltene Subventionen in Kapitalform

    Zugewiesene Subventionen in KapitalformVI LagerbeständeA. Vorräte RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND AUFWENDUNGEN 0,00 15 000,00 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe VII A. Rückstellungen für Risiken und Auwendungen 0,00 15 000,00B. In Ausführung befindliche Bestellungen Rückstellungen - MATIMOP

    Rückstellungen - Liquidationskosten einschließlich VII Kurzfristige Forderungen 0,00 3 003,16 Übertragungen aus dem Haushalt 2006

    Rückstellungen - Sonstige 0,00 15 000,00A. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 Sonstige Forderungen 0,00 3 003,16 KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 33 399,77 21 520,80 1. Kapital 3 003,16 VII Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2. Sonstige Forderungen

    IX Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 33 395,08 21 508,45VIII Kurzfristige Geldanlagen A. Innerhalb eines Jahres fällig werdende VerbindlichkeitenA. Eigene Anteile B. FinanzverbindlichkeitenB. Sonstige Geldanlagen C. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33 038,35 21 508,45

    1. Lieferanten 3 204,00 21 508,45IX Barmittel 56 925,15 96 658,78 Lieferanten Banken - Kontokorrentkonto 56 925,15 96 658,78 Ausstehende Rechnungen 29 834,35 21 508,45

    Kassenbestand - Devisen - EUR D. Erhaltene Anzahlungen

    E. Verbindlichkeiten aufgrund von Steuern, Arbeitsentgelten und SoziallastenX. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 1. Steuern Transitorische Aktiva 2. Arbeitsentgelte - Soziallasten Antizipative Aktiva F. Sonstige Verbindlichkeiten 356,73

    1. Zinserstattungen an die Europäische Kommission

    2. An die Kommission zurückzuzahlende zweite EGNOS-Vorfinanzierung 3. Versicherter Fonds (Allianz) 356,73X. Rechnungsabgrenzungsposten 4,69 12,35 Antizipative Passiva 4,69 12,35

    AKTIVA INSGESAMT 57 281,88 100 012,53 PASSIVA INSGESASMT 57 281,88 100 012,53

    Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens Galileo.

    TABELLE 1 - GEMEINSAMES UNTERNEHMEN GALILEOBILANZ

  • AEI002454DE04-14BB-CH146-14APCFIN-RAS-GALILEO-TR.xls 13.1.2015

    Beträge in Euro

    Rubrik Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2012

    I OPERATIVE ERTRÄGE INSGESAMTA. VermögensertragB. Gewinne aus der Veräußerung von BauteilenC. Sonstige ErträgeII OPERATIVE AUFWENDUNGEN INSGESAMT 54 213,04 29 481,75A. Vereinbarung ESA-Gemeinsames Unternehmen Galileo (GJU) 1. Vereinbarung - ESA-GJU - Galileo IOV 2. Vereinbarung - ESA-GJU - EGNOS-EinbindungB. Übrige Lieferungen - Leistungen 54 213,04 29 481,75C. Arbeitsentgelte - Soziallasten - PensionenD. Abschreibungen - Wertminderungen Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte Abschreibungen auf SachanlagenE. Wertminderungen von VorrätenF. Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen RückstellungenG. Sonstige betriebliche AufwendungenH. Sechstes Rahmenprogramm Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in KapitalformI. EGNOS Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in KapitalformJ. MEDA Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in KapitalformK. MATIMOP-Beitrag Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in KapitalformL. NRSCC-Sacheinlagen Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in KapitalformM. Beitrag Belgiens Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in KapitalformIII GEWINN (VERLUST) AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT -54 213,04 -29 481,75Betriebsverlust 54 213,04 29 481,75BetriebsgewinnIV Finanzerträge 11,06A. Erträge aus Gegenständen des Umlaufvermögens Saldo der Finanzerträge B. Sonstige Finanzerträge 11,06V FINANZAUFWENDUNGEN 45,99 1 048,66A. Aufwendungen für VerbindlichkeitenB. Wertminderungen von Gegenständen des UmlaufvermögensC. Sonstige Finanzaufwendungen 45,99 1 048,66VI GEWINN (VERLUST) AUS DER NORMALEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -54 259,03 -30 519,35Verlust aus der normalen Geschäftstätigkeit vor Steuern -54 259,03 -30 519,35Gewinn aus der normalen Geschäftstätigkeit vor SteuernVII Außerordentliche Erträge 15 000,00A. Sonstige außerordentliche Erträge 1. Sonstige Erträge 2. Rückbuchung der Rückstellung für die Abwicklung 15 000,00 3. Rückbuchung der Rückstellung für MATIMOPVIII AUSSERORDENTLICHE AUFWENDUNGEN 350,59 5 000,00A. Sonstige außerordentliche Aufwendungen 1. Außerordentliche Abschreibungen 350,59 2. Liquidationskosten einschließlich Übertragungen aus dem Haushalt 2006 3. Sonstige Aufwendungen 5 000,00IX GEWINN (VERLUST) AUS AUSSERORDENTLICHEN POSITIONENVerlust des Geschäftsjahres vor Steuern -39 609,62 -35 519,35Gewinn des Geschäftsjahres vor SteuernIX a A. Auflösung von aufgeschobenen Steuern

    X ErtragssteuernA. Steuern KapitalertragssteuerB. Steuererstattungen - Auflösung von SteuerrückstellungenXI GEWINN (VERLUST) DES GESCHÄFTSJAHRESVerlust des Geschäftsjahres -39 609,62 -35 519,35Gewinn des GeschäftsjahresXII Entnahme aus den steuerbegünstigten RücklagenEinstellung in die steuerbegünstigten RücklagenXIII Zu verwendender Gewinn/Verlust des GeschäftsjahresAnzurechnender Verlust des Geschäftsjahres -39 609,62 -35 519,35Zu verwendender Gewinn des Geschäftsjahres

    Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens Galileo.

    TABELLE 2 - GEMEINSAMES UNTERNEHMEN GALILEOAUFWANDS- UND ERTRAGSRECHNUNG

  • Antworten 1

    Antworten des Abwicklungsbeauftragten für das Gemeinsame Unternehmen Galileo

    16. Der Hof erhielt am 28. Februar 2014, d. h. fristgerecht, einen Entwurf des Jahresabschlusses zum

    31. Dezember 2013. Am 11. März erhielt der Hof eine geänderte Fassung, die auf Initiative des

    Abwicklungsbeauftragten erstellt wurde, um Ereignissen nach dem Abschlussstichtag Rechnung zu

    tragen. Am 24. April erhielt der Hof eine dritte Fassung der Anhänge, in denen die vom Hof früher

    vorgebrachten Bemerkungen zum Teil berücksichtigt waren.

    17. Gemäß Artikel 8 Absätze 2 und 3 der Satzung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo sind

    Jahresberichte über die Fortschritte des Galileo-Programms, wie in Artikel 16 der Satzung beschrieben,

    vorzulegen.

    Infolge der Entscheidung des Verwaltungsrats, die Tätigkeit des Gemeinsamen Unternehmens Galileo

    mit 31. Dezember 2006 einzustellen, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 des Rates vom

    12. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 zur Gründung des Gemeinsamen

    Unternehmens vorgesehen, ist der Abwicklungsbeauftragte für die Stilllegung des Gemeinsamen

    Unternehmens zuständig. Der Abwicklungsbeauftragte muss zwar einen Endbericht für den Abschluss

    ausarbeiten, er ist jedoch rechtlich nicht dazu verpflichtet, Jahresberichte zu erstellen.

    Wenn der Abwicklungsbeauftragte eine solche Aufgabe ausgeführt hat, die zu zusätzlichen Kosten und

    Gebühren führte, so geschah dies im Interesse der Transparenz.

    Artikel 15 der Satzung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo enthält keinerlei Frist für die Billigung

    dieser Jahresberichte.

    21. Der Abwicklungsbeauftragte stimmt der Bemerkung des Hofes bezüglich der von ihm in Rechnung

    gestellten Honorare und der Rückstellung von 15 000 Euro für die Begleichung von 2013 erbrachten

    Buchführungsleistungen nicht zu:

    - Der Betrag von 15 000 Euro wurde 2007 festgesetzt und entspricht damit der vertraglich

    vorgesehenen Planung.

    - Die vom Abwicklungsbeauftragten in Rechnung gestellten Honorare stehen im Einklang mit der

    Entscheidung des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2008 (GJU/ 08/711471/ OM/om).

    Grund für die höheren Ausgaben ist die Erbringung zusätzlicher Leistungen im Zusammenhang mit der

    Überwachung der Stilllegung, die ordnungsgemäß belegt wurden (wie auch die Abhaltung von

  • Antworten 2

    Sitzungen, die jährliche Berichterstattung und die Beantwortung von Informationsersuchen des Hofes,

    für die es wahrscheinlich keinen Anlass gab, denen der Abwicklungsbeauftragte jedoch

    ordnungsgemäß nachgekommen ist).

    EinleitungZuverlässigkeitserklärungVerantwortung des ManagementsVerantwortung des Prüfers

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der RechnungsführungPrüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    Haushaltsführung und FinanzmanagementAllgemeinesDarstellung des JahresabschlussesRückstellung und VerbindlichkeitenGewinn- und VerlustrechnungErläuterungen zum Jahresabschluss

    Abwicklung des GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS GALILEOAEI002454DE04-14AA-CH146-14APCFIN-RAS-GALILEO-TR.pdfTabelle 1 - Bilanz

    AEI002454DE04-14BB-CH146-14APCFIN-RAS-GALILEO-TR.pdfTabelle 2 - Gewinn und Verlust