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Bericht über Solvabilität und Finanzlage

zum 31.12.2019

Viridium Group GmbH & Co. KG (VKG)

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung ....................................................................................................................... 4

A Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis .......................................................................... 9

A.1 Geschäftstätigkeit ............................................................................................................... 9

A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis .................................................................................. 18

A.3 Anlageergebnis .................................................................................................................. 18

A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ..................................................................................... 21

A.5 Sonstige Angaben ............................................................................................................. 22

B Governance-System ............................................................................................................ 22

B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System ................................................................. 22

B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit ................... 29

B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und

Solvabilitätsbeurteilung ...................................................................................................... 36

B.4 Internes Kontrollsystem ...................................................................................................... 56

B.5 Funktion der Internen Revision .......................................................................................... 60

B.6 Versicherungsmathematische Funktion ............................................................................. 62

B.7 Outsourcing ....................................................................................................................... 64

B.8 Sonstige Angaben ............................................................................................................. 66

C Risikoprofil ........................................................................................................................... 67

C.1 Versicherungstechnisches Risiko ....................................................................................... 70

C.2 Marktrisiko ......................................................................................................................... 77

C.3 Kreditrisiko ......................................................................................................................... 85

C.4 Liquiditätsrisiko .................................................................................................................. 86

C.5 Operationelles Risiko ......................................................................................................... 88

C.6 Andere wesentliche Risiken ............................................................................................... 92

C.7 Sonstige Angaben .............................................................................................................. 94

D Bewertung für Solvabilitätszwecke ................................................................................... 105

D.1 Vermögenswerte .............................................................................................................. 105

D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen ........................................................................ 115

D.3 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................... 120

D.4 Alternative Bewertungsmethoden..................................................................................... 123

D.5 Sonstige Angaben ............................................................................................................ 125

E Kapitalmanagement ........................................................................................................... 125

E.1 Eigenmittel ....................................................................................................................... 125

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung ............................................ 136

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E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der

Solvenzkapitalanforderung ............................................................................................... 138

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen ... 138

E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der

Solvenzkapitalanforderung ............................................................................................... 138

E.6 Sonstige Angaben ............................................................................................................ 138

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ 139

Anhang ...................................................................................................................................... 142

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen des vorliegenden Berichtes in

Einzelfällen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (TEUR, % usw.) auftreten.

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Zusammenfassung

Im Berichtsjahr ist die Viridium Gruppe (VG) um eine weitere Lebensversicherungsgesellschaft – die

Proxalto Lebensversicherung AG (PLE), vormals Generali Lebensversicherung AG – gewachsen.

Die PLE ist seit 30. April 2019 Teil der VG. Die Anteile an der PLE werden zu 89 % von der Viridium

Holding AG (VHAG) (vormals Heidelberger Leben Holding AG), eingetragen im Handelsregister des

Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 49468, gehalten. Zusätzlich wurde im Dezember 2018

die Viridium Rückversicherung AG (VRE) von der VHAG als Vorratsgesellschaft erworben und an-

schließend in eine Rückversicherung umgewandelt. Auch die VRE ist seit dem Teil der Viridium

Gruppe.

Das Governance-System der PLE unterlag im Berichtszeitraum im Zuge der Veräußerung der Mehr-

heitsbeteiligung an der PLE an die VHAG wesentlichen Änderungen. Die PLE schied zum 30. Ap-

ril 2019 aus der Generali Gruppe aus, in die sie bis dahin organisatorisch eingegliedert war, und

wurde in die Viridium Gruppe und deren Governance System organisatorisch eingegliedert. Dies

ging mit einer Änderung der Aufbau- und Ablauforganisation der PLE einher. Der Vorstand und der

Aufsichtsrat der PLE wurden neu zusammengesetzt. Die Ressortverteilung innerhalb des Vorstands

wurde entsprechend der Ressortzuständigkeit der betreffenden Vorstandsmitglieder auf Ebene der

Viridium Gruppe angepasst, infolgedessen änderten sich auch Berichtslinien der der PLE zugeord-

neten Mitarbeiter an den Betriebsstandorten Hamburg und München. Anstelle der Schlüsselfunktio-

nen und Zentralfunktionen der Generali Gruppe sind seit 01. Mai 2019 die Schlüssel- und Zentral-

funktionen der Viridium Gruppe für die entsprechenden Angelegenheiten der PLE zuständig. Die bis

30. April 2019 für die PLE geltende Leitliniensystematik der Generali, die wesentlich durch die Ein-

bindung in die internationale Generali Gruppe geprägt war, wurde durch die Leitliniensystematik der

Viridium Gruppe abgelöst. Hieraus folgen neben Änderungen der Betriebsabläufe u.a. auch Ände-

rungen im Risikomanagement und im Internen Kontrollsystem. Auf die dahingehenden Ausführun-

gen in diesem Bericht wird verwiesen.

Das Governance-System der VRE wurde in 2019 neu aufgebaut. Die VRE wurde in die Viridium

Gruppe und deren Governance System organisatorisch eingegliedert, u.a. wurde die Leitliniensys-

tematik der Viridium Gruppe auf die VRE erstreckt.

Aufgrund der grundlegend veränderten Eigentümerstruktur (PLE) bzw. Neuentstehung (VRE) und

der damit verbundenen grundlegenden Umgestaltung bzw. Implementierung der Aufbau- und Ab-

lauforganisation der PLE bzw. der VRE im Berichtszeitraum sind beide Gesellschaften nicht in den

Vorjahresvergleichszahlen dieses Berichts enthalten. Die PLE und die VRE werden erstmalig in den

Vorjahresvergleichszahlen des Solvency and Financial Condition Report (SFCR) zum 31.12.2020

enthalten sein.

Soweit in diesem Bericht nicht explizit abweichend formuliert, sind die dargelegten Gruppenberech-

nungsergebnisse immer unter Berücksichtigung der Volatilitätsanpassung bei der PLE, aber ohne

Berücksichtigung der Übergangsmaßnahme „Versicherungstechnische Rückstellungen“ bei der

PLE zu verstehen.

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Berichtsinhalte

Der vorliegende narrative Bericht gibt zunächst einen Überblick über die Geschäftstätigkeit der Viri-

dium Gruppe (VG) als Spezialist für die Konsolidierung und die effiziente Verwaltung von Lebens-

versicherungsportfolien im deutschsprachigen Raum, zu dem die Heidelberger Lebensversicherung

(HLE), Skandia Lebensversicherung (SLE), die Entis Lebensversicherung (ELE), die Proxalto Le-

bensversicherung (PLE) und die Viridium Rückversicherung AG (VRE) als operative Versicherungs-

gesellschaften gehören. Anschließend wird das handelsrechtliche Geschäftsergebnis der VG im Be-

richtszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019, unterteilt nach versicherungstechnischem Ergebnis, An-

lageergebnis und sonstigem Ergebnis, analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Profitabilität der VG wie

bereits im Vorjahr insbesondere auf dem Geschäftsbereich fondsgebundene Versicherung beruht.

Daneben werden auch die Geschäftsbereiche Versicherung mit Überschussbeteiligung und Kran-

kenversicherung nach Art der Leben (Berufsunfähigkeitsversicherung) betrieben.

In den darauffolgenden Ausführungen zum Governance-System der VG erläutern wir die Angemes-

senheit der Geschäftsorganisation im Hinblick auf die Geschäftsstrategie und die Geschäftstätigkeit.

Die Besetzung der einzelnen Funktionen im Unternehmen und die übertragenen Zuständigkeiten

sind dargestellt. Dabei werden die wichtigsten Aufgaben und Verantwortlichkeiten der obersten Ge-

sellschaftsgremien und der Schlüsselfunktionen beschrieben.

Das Governance-System der VG unterlag im Berichtszeitraum in struktureller Hinsicht keinen we-

sentlichen Änderungen.

Die Aufbau- und Ablauforganisation der VG ist aus Sicht des Vorstandes angemessen im Hinblick auf

die Komplexität und Geschäftsgröße der Gesellschaft und steht im Einklang mit der Geschäftsstrate-

gie, die sich auf die effiziente Betreuung und Verwaltung des Bestandes richtet.

Der Bericht enthält Informationen zur Einhaltung der Anforderungen an die fachliche Qualifikation

und die persönliche Zuverlässigkeit der für die Schlüsselfunktionen verantwortlichen Personen. Da-

bei werden kurz die Maßnahmen und Verfahren dargestellt, mit denen wir sicherstellen können, dass

diese Personen über die jeweils erforderlichen fachlichen Qualifikationen und persönliche Zuverläs-

sigkeit verfügen.

Im Rahmen von Kapitel B.3 „Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen

Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung“ legen wir die wesentlichen Komponenten des Risikomanage-

mentsystems dar. Ferner enthält der Bericht Angaben zum ORSA-Prozess (Own Risk and Solvency

Assessment) 2019 sowie dazu, ob der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht erfüllt ist und die

Eignung von Ratings externer Ratingagenturen geprüft wurde. Gegenüber dem Vorjahr wurden im

Kontext des Risikomanagementsystems keine wesentlichen strukturellen Veränderungen vorge-

nommen. Die VG berechnet die Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR)

mithilfe der Standardformel. Diese haben wir im Rahmen des ORSA 2019 auf ihre Angemessenheit

für das Risikoprofil der VG überprüft. Dabei wurden sechs (Vorjahr: fünf) Subrisikomodule der Stan-

dardformel für das Risikoprofil der VG als nicht angemessen identifiziert und im Rahmen der Ermitt-

lung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs (GSB) abweichend quantifiziert: das Zinsänderungs-, das

Spread- sowie das Marktkonzentrationsrisiko im Kontext des Marktrisikos sowie das Langlebigkeits-

und das Stornorisiko im Kontext des versicherungstechnischen Risikos Leben und des versiche-

rungstechnischen Risikos Gesundheit nach Art der Leben. Zusätzlich wurde wie bereits in den Vor-

jahren das Operationelle Risiko auf Basis der wesentlichen Gruppenrisiken des Risikoinventars im

GSB neu berechnet. Insgesamt stellte sich die Kapitalanforderung gemäß GSB als niedriger heraus

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als die des SCR gemäß Standardformel, sodass wir die SCR-Bemessung für das Risikoprofil der

VG als vorsichtig ansehen. Die wesentlichen Methoden, Annahmen und Ergebnisse der im Rahmen

des ORSA 2019 durchgeführten risikoprofilspezifischen Sensitivitäten und (Mehrjahres-)Szenarien

fassen wir in Kapitel C „Risikoprofil“ getrennt nach Risikoart zusammen.

Darüber hinaus beschreiben wir das Interne Kontrollsystems (IKS) und erläutern seine Angemes-

senheit. Zudem stellen wir die organisatorische Umsetzung der Schlüsselfunktionen Compliance

(CF), Interne Revision (IR) und Versicherungsmathematische Funktion (VMF) dar.

Ergebnisse der Solvenzanalyse

Das Risikoprofil in Verbindung mit der Risikodeckungsmasse der VG zeigt unter Zugrundelegung

der als vorsichtig angesehenen SCR-Bedeckungsquote (unter Anwendung der Volatilitätsanpas-

sung bei der PLE und ohne Anwendung etwaiger Übergangsmaßnahmen) nach der Standardformel

zum Bewertungsstichtag 31.12.2019 eine komfortable Überdeckung.

Im Zuge der ELE-Integration wurden unterschiedliche Garantien für die ELE auf Gruppenebene ge-

währt, die in den nachfolgenden quantitativen Angaben berücksichtigt wurden.

Das Verhältnis von Anrechenbaren Eigenmitteln der VG zur Solvenzkapitalanforderung (SCR), die

sogenannte SCR-Bedeckungsquote, beträgt zum Bewertungsstichtag mit VA1 222 % (mit Über-

gangsmaßnahme und mit VA bei der PLE: 269 %) (Vorjahr: 198 %). Zum 31.12.2019 stehen dem

SCR von 2.061.228 TEUR (nach Berücksichtigung von Zukünftiger Überschussbeteiligung (ZÜB),

Steuern und Diversifikation) (mit Übergangsmaßnahme und mit VA bei der PLE: 2.061.228 TEUR)

(Vorjahr: 706.318 TEUR) Anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 4.572.806 TEUR (mit Übergangs-

maßnahme und mit VA bei der PLE: 5.552.942 TER) (Vorjahr: 1.398.217 TEUR) gegenüber. Maß-

geblich für den Anstieg war insbesondere die Integration der PLE und PSM, die aufgrund ihrer Grö-

ßenordnungen erheblichen Einfluss auf die Bedeckungsquote der VG entfalten. Bei den Anrechen-

baren Eigenmitteln handelt es sich wie im Vorjahr ausschließlich um Basiseigenmittel der hochwer-

tigsten Kategorie, Tier 1. Im SCR und in den Eigenmitteln sind neben der Muttergesellschaft Viridium

Group GmbH & Co. KG (VKG), der Viridium Holding AG (VHAG) wie auch den Versicherungsge-

sellschaften HLE, SLE, ELE, PLE und VRE auch die Versicherungsservicegesellschaften Heidel-

berger Leben Service Management GmbH (HLSM), Skandia Versicherung Management und Ser-

vice GmbH (SVMS), Entis Service Management GmbH (ESM), Proxalto Service Management

GmbH (PSM) und Viridium Service Management GmbH (VSM) sowie das sonstige Finanzunter-

nehmen Skandia Portfolio Management GmbH (SPM) enthalten. Details zu den Quellen der Basis-

eigenmittel können den Kapiteln D „Bewertung für Solvabilitätszwecke“ und E „Kapitalmanagement“

entnommen werden.

1 Die Volatilitätsanpassung (VA) ist eine der Long-Term-Guarantee (LTG) Maßnahmen unter Solvency II, die sicherstellt, dass sich er-

höhte Volatilität an den Märkten nicht in der Bewertung langfristiger Versicherungsgarantien niederschlägt. Dabei wird die maßgebli-che risikofreien Zinsstrukturkurve gemäß § 82 VAG zur Bewertung versicherungstechnischer Rückstellungen anhand des risiko-behaf-teten Anteils des Zins-Spread eines vorgegebenen Referenzportfolios angepasst. Die Verwendung der Volatilitätsanpassung wurde von der PLE beantragt und von der BaFin genehmigt.

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Erläuterungen zum Risikoprofil

Gegenüber dem ORSA 2019 haben sich die wesentlichen Treiber des Risikoprofils der VG nicht

verändert. Es gab lediglich einige Verschiebungen innerhalb der Top 4 Risiken und das Invaliditäts-

risiko ist nun anstelle des Stornorisikos Gesundheit das viertbedeutendste Risiko. Die Berechnun-

gen der Standardformel gemäß Solvency II zum Stichtag 31.12.2019 ergaben das nachstehend dar-

gestellte Risikoprofil. Die maßgeblichsten Risiken der VG sind:

das Spreadrisiko im Marktrisiko-Modul aufgrund des Fokus der Kapitalanlageallokation auf

Zinstitel,

das Kostenrisiko im Lebensversicherungstechnischen-Risiko-Modul,

das Stornorisiko im Lebensversicherungstechnischen-Risiko-Modul wegen des hohen Ga-

rantiezinsniveaus im Bestand bei gleichzeitig historisch niedrigem Marktzinsniveau und

das Invaliditätsrisiko im Versicherungstechnischen-Risiko-Modul Gesundheit aufgrund der

hohen Anzahl an Berufsunfähigkeitsversicherungen im Gesamtbestand,

Auf diese vier Kategorien sind 53 % (Vorjahr: 76 %) des gesamten undiversifizierten SCR der VG

unter Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung der Zukünftigen Überschussbeteiligung (ZÜB)

zurückzuführen.

4.572.806

2.061.228

Anrechenbare Eigenmittel in TEUR

SCR in TEUR

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Auch die Ergebnisse bei den unternehmenseigenen Sensitivitäten und Szenarien, die im Rahmen

des ORSA 2019 durchgeführt wurden, liefern aktuell mit Ausnahme der Spread-Sensitivität Rating-

migration (inkl. EU-Staatsanleihen) keine Hinweise darauf, dass für die untersuchten Risikoszena-

rien eine Bedeckungsquote von unter 100 % vorliegt. Allerdings wurde die Spread-Sensitivitätsana-

lyse dabei ohne Berücksichtigung der Übergangsmaßnahme bei der PLE betrachtet. Unter Berück-

sichtigung der Übergangsmaßnahme bei der PLE wäre keine Unterdeckung durch Eigenmittel ein-

getreten. Auch auf Basis der gegenüber dem 30.06.2019 deutlich komfortablen aktuellen Bede-

ckungsquote wäre bereits ohne Berücksichtigung der Übergangsmaßnahme bei der PLE keine Un-

terdeckung in der Spread-Sensitivitätsanalyse eingetreten.

Allerdings würde im Fall des Reverse Stresstests eine solche Situation entstehen. Es ist jedoch beim

Reverse Stresstest genau das Ziel, als Worst-Case-Szenario auf Ebene der VG einen Zustand dar-

zustellen, der zu einer Bedeckungsquote von unter 100% führt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde

im ORSA 2019 ein einheitlicher Reverse Stresstest für alle Versicherungsgesellschaften der VG und

die VG untersucht. Bei Eintritt dieses in dieser Größenordnung aktuell als sehr unrealistisch einge-

stuften Szenarios wäre die Umsetzung von solvenzstärkenden bzw. risikomindernden Maßnahmen

notwendig.

Das Risikoprofil der VG verdeutlicht, dass die VG ihren Fokus auch weiterhin auf die Kapitalanlage-

diversifikation (Management des Spreadrisikos), den Ausbau und Erhalt einer effizienten Aufbau-

und Ablauforganisation (Management des Kostenrisikos), das ALM bzw. effiziente Rückversiche-

rungs- und Bestandserhaltungslösungen (Management des Stornorisikos Leben) und das Leis-

tungsmanagement (Management des Invaliditätsrisikos) richten muss.

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Umgang mit der Corona-Pandemie

Mit Auftreten der Corona Pandemie Anfang 2020 ist nach dem Berichtsstichtag eine wichtige Ent-

wicklung für die Bedeutung des SFCR eingetreten. Auf die (bislang absehbaren) wesentlichen Im-

plikationen gehen wir im Folgenden ein.

Die Viridium Gruppe (VG) hat im Februar 2020 eine Task Force Corona gegründet, die gegenwärtig

täglich den Status Quo der Pandemie für die VG bewertet und erforderlichenfalls risikomindernde

Maßnahmen verabschiedet und implementiert. Unter anderem wurde bereits kurzfristig erreicht,

dass über 95 % der Mitarbeiter der VG vom Home Office aus arbeiten können. Zusätzlich wurden

bereits erste qualitative und quantitative Corona Risikoanalysen durchgeführt, die verschiedenen

Szenarien berücksichtigen. Im Kontext des Operationellen Risikos können insbesondere Beein-

trächtigungen bei der Projektumsetzung und –fertigstellung nicht ausgeschlossen werden, da die

Projektkommunikation durch umfassende Home Office Regelungen und gegebenenfalls höhere

Krankheitsraten erschwert wird.

Die Solvency II Bedeckungsquote der VG weist eine starke Abhängigkeit von der Eigenmittelaus-

stattung und vom Risikoprofil der PLE auf. Die Solvency II Bedeckungsquote der PLE wurde am

20.03.2020 approximativ ermittelt und beläuft sich auf 288 %, was sogar einen leichten Anstieg ge-

genüber der Bedeckungsquote zum 31.12.2019 von 274 % bedeutet. Maßgeblich hierfür ist, dass

die Eigenmittelbelastung durch den Anstieg der Spreads bei den Kapitalanlagen der PLE durch die

entlastende Wirkung der Volatilitätsanpassung überkompensiert wird.

Bislang rechnen wir für das HGB-Ergebnis 2020 der VG mit keinen signifikanten Planabweichungen.

Negative Auswirkungen auf das HGB-Ergebnis können sich im weiteren Verlauf jedoch insbeson-

dere aus höheren Zuführungserfordernissen zur Zinszusatzreserve, aus steigenden Storno- oder

Invaliditätsraten, aus rückläufigen Rückvergütungen bei den Versicherungsunternehmen der VG so-

wie aus Projektverzögerungen ergeben.

A Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis

A.1 Geschäftstätigkeit

Der vorliegende Bericht wird für die Viridium Group GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister

des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRA 42321, Dornhofstraße 36, 63263 Neu-Isenburg (im

Folgenden „VKG“ oder „Gesellschaft“), als Obergesellschaft der deutschen Viridium Gruppe (im Fol-

genden auch „Gruppe“) erstattet.

Die Viridium Gruppe (vormals Heidelberger Leben Gruppe) bestand zum Ende des Berichtszeit-

raums aus den folgenden verbundenen Unternehmen:

Viridium Group GmbH & Co KG (VKG – vormals Heidelberger Leben Group GmbH & Co.

KG), Neu-Isenburg;

Viridium Group Management GmbH (VGM – vormals Heidelberger Leben Group

Management GmbH), Neu-Isenburg;

Viridium Holding AG (VHAG – vormals Heidelberger Leben Holding AG), Neu-Isenburg;

Heidelberger Lebensversicherung AG (HLE), Heidelberg;

Heidelberger Leben Service Management GmbH (HLSM), Heidelberg;

Skandia Lebensversicherung AG (SLE), Berlin;

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Skandia Versicherung Management & Service GmbH (SVMS), Berlin;

Skandia Portfolio Management GmbH (SPM), Berlin;

Viridium Service Management GmbH (VSM), Neu-Isenburg;

Entis Lebensversicherung AG (ELE), Mannheim;

Entis Service Management GmbH (ESM), Mannheim;

Proxalto Lebensversicherung AG (PLE), München;

Proxalto Service Management GmbH (PSM), München;

Viridium Rückversicherung AG (VRE), Neu-Isenburg;

V1 Entis GmbH & Co. Offene Spezial-Investmentkommanditgesellschaft (V1), Mannheim;

V2 Proxalto GmbH & Co. KG (V2), Neu-Isenburg;

Proxalto 1. Immobilien AG & Co. KG (P1), Hamburg;

Proxalto 2. Immobilien AG & Co. KG (P2), München;

Proxalto 3. Immobilien AG & Co. KG (P3), München;

Proxalto 4. Immobilien AG & Co. KG (P4), München;

Proxalto 5. Immobilien AG & Co. KG (P 5), Hamburg;

Versicherungs-Planer-Vermittlungs-GmbH (VPV), München;

Proxalto Fixed Assets GmbH (PFA), Hamburg;

MPC Real Value Fund GmbH & Co.KG (MPC), Quickborn.

Das folgende Organisationsdiagramm stellt eine vereinfachte Struktur der Viridium Gruppe mit den

wesentlichen Beteiligungsverhältnissen dar:

Viridium Group GmbH &

Co KG(Neu-Isenburg)

Viridium Holding AG

(Neu-Isenburg)

Heidelberger

Lebensversicherung AG

(Heidelberg)

Skandia Versicherung

Management &Service GmbH

(Berlin)

Viridium GruppeStand 31.12.2019

Viridium Group Management GmbH

(Neu-Isenburg)

Heidelberger LebenService Management

GmbH(Heidelberg)

Skandia

Lebensversicherung AG

(Berlin)

Skandia Portfolio-

Management GmbH(Neu-Isenburg)

Komplementär

Viridium Service

Management GmbH (Neu-Isenburg)

Meribel Finco Limited

(Jersey)

100 %

100 %

Entis

Lebensversicherung AG

(Mannheim)

Entis Service

Management GmbH(Mannheim)

100 %

100 %

100 %100 %

100 %100 %

Viridium

Rückversicherung AG(Neu-Isenburg)

100 %

Proxalto Service Management GmbH

(München)

Proxalto

Lebensversicherung AG

(München)

100 %

89,9 %

100 %

100 %

100 %

0 %

Proxalto Beteiligungen(s. gesondertes Blatt)

V1 Entis GmbH & Co. offene

Spezial-Investment-

kommanditgesellschaft

(Mannheim)

Komplementär

V2 Proxalto GmbH & Co. KG

(Neu-Isenburg)

KommanditistKomplementär

Kommanditist

0 %

0 %

100 %

0,01%

99,99 %Kommanditist

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Proxalto

Lebensversicherung AG(München)

Proxalto Leben

Beteiligungen*Stand 31.12.2019

Proxalto 2. Immobilien

AG & Co. KG(München)

Versicherungs-Planer-Vermittlungs-GmbH

(München)

Proxalto Fixed Assets

GmbH(Hamburg)

Proxalto 3. Immobilien

AG & Co. KG(München)

100 %

Komplementärin

Proxalto 4. Immobilien

AG & Co. KG(München)

Proxalto 5. Immobilien AG & Co. KG

(Hamburg)

Proxalto 1. Immobilien

AG & Co. KG(Hamburg)

Kommanditistin**

Kommanditistin**

**jeweils ohne Kapitalanteil und Stimmrecht

MPC Real Value Fund

GmbH & Co.KG

(Quickborn)

Viridium Holding AG

(Neu-Isenburg)

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

99,99 %

GLL GmbH & Co.

Messeturm Holding KG i.L.

(München)

GLL GmbH & Co. Retail

KG i.L.

(München)

BA1 Alstercampus

Grundstücksgesellschaft

mbh & Co. KG i.L.

(Hamburg)

RREEF European Feeder

GmbH & Co Value Added

Fund I KG

(Eschborn)

31,05%

RREEF Pan-European

Infrastructure Feeder

GmbH & Co. KG

(Eschborn)

7,87%

50 %

24,19%

7,96%

Protektor

Lebensversicherungs-AG

(Ber lin)

6,05 %

Alleinige Gesellschafterin der VKG ist die Meribel Finco Limited mit Sitz auf der Insel Jersey, 11–15

Seaton Place, St. Helier, JE4 0QH, deren Anteile von weiteren Beteiligungsgesellschaften in Jersey

gehalten werden. Hauptgesellschafter der dortigen Obergesellschaft Meribel Mottaret Limited (11–

15 Seaton Place, St. Helier, Jersey, JE4 0QH) sind von der britischen Private-Equity-Gesellschaft

Cinven LLP beratene Fonds, das deutsche Rückversicherungsunternehmen Hannover Rück SE und

die Allegro S.à r.l., ein Unternehmen der Generali Gruppe.

Sowohl die VHAG als auch die VKG sind Versicherungs-Holdinggesellschaften im Sinne von

§ 7 Nr. 28 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Sie unterstehen wie die Lebensversicherungsun-

ternehmen der Gruppe der Aufsicht der

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

Postfach 1253

53002 Bonn

Fon: 0228 / 4108 – 0

Fax: 0228 / 4108 – 1550

E-Mail: [email protected]

De-Mail: [email protected]

Die SPM ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen

Bundesbank beaufsichtigtes Finanzdienstleistungsinstitut.

Die aktiven Gesellschaften der Gruppe sind mit ihren jeweiligen Muttergesellschaften (mit Ausnahme

der Meribel Finco Limited) weitgehend über Unternehmensverträge (Beherrschungs- und/oder Ge-

winnabführungsverträge) verbunden, auf deren Grundlage sämtliche Gewinne und Verluste der

Tochtergesellschaften letztlich an die VKG abgeführt beziehungsweise von der VKG ausgeglichen

werden.

Die externe Prüfung des Jahresabschlusses der VKG und des konsolidierten Konzernabschlusses

der VKG für den Berichtszeitraum 2019 erfolgte durch die

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC),

Friedrich-Ebert-Anlage 35–37,

60327 Frankfurt am Main.

Gegenstand des Unternehmens der VKG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung direkter und

indirekter Beteiligungen in Lebensversicherungen und in Lebensversicherungsportfolien, die ihr Ge-

schäft ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Deutschland, Österreich und der Schweiz betreiben.

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die dem Unternehmensge-

genstand direkt oder indirekt förderlich sind, insbesondere auch zur Erbringung von zentralen

Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Im Rahmen dieser Unternehmenstätigkeit leitet die Gesellschaft die Geschäftstätigkeit der Viridium

Gruppe, der führenden Plattform für das effiziente Management von Lebensversicherungsbestän-

den in Deutschland.

Die Lebensversicherungsunternehmen der Gruppe betreiben im Inland sowie im Wege des grenz-

überschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Österreich, Ungarn, Italien, und Tschechien das selbst

abgeschlossene Lebensversicherungsgeschäft sowie in geringem Umfang das aktive Rückversiche-

rungsgeschäft.

Im Zuge der weiteren Expansion hat die Gruppe mit der Gründung der VRE das aktive Rückversi-

cherungsgeschäft ausgebaut.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit lag im Berichtszeitraum in der konventionellen und fonds-

gebundenen Lebens- und Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung.

Vor dem Hintergrund der eindeutigen strategischen Ausrichtung der Viridium Gruppe auf das Be-

standsmanagement haben die Lebensversicherungsunternehmen (Risikoträger) der Gruppe das

Neugeschäft mit Ausnahme von vertraglich zugesicherten Optionen für Bestandskunden wie bei-

spielsweise Erhöhungsoptionen im Rahmen der dynamischen Anpassung oder Wechseloptionen

sowie der im Rahmen der PLE-Integration übernommenen Verwaltung des Kollektiv-Geschäfts in

der betrieblichen Altersvorsorge eingestellt und konzentrieren sich darauf, die eingegangenen Ver-

pflichtungen nachhaltig und bestmöglich zu erfüllen. Im Sinne von Versicherten und Eigentümern

gleichermaßen sollen die Risikoträger mit großer Verlässlichkeit und Stabilität attraktive wirtschaftli-

che Ergebnisse erzielen. Risiken werden daher weitgehend minimiert. Zugleich wird den einzelnen

Unternehmen ausreichend Solvenzkapital zur Verfügung gestellt. Sie erbringen allerdings keine

operativen Dienstleistungen, sondern haben diese an gruppeninterne Servicegesellschaften ausge-

gliedert.

Mit Wirkung zum 30. April 2019 hat die VG über die VHAG von der Generali Deutschland AG 89,9 %

deren Anteile an der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft (PLE, vormals Generali Le-

bensversicherung Aktiengesellschaft) erworben. Durch den Erwerb der PLE, die im Wesentlichen

klassische Lebensversicherungen mit Garantiezins verwaltet, dominiert seither das klassische Le-

bensversicherungsgeschäft die Geschäftstätigkeit der VG.

A.1.1 Zusatzinformationen in Bezug auf Geschäftstätigkeit und Ergebnisse der Gruppe

A.1.1.1 Beschreibung der rechtlichen Struktur sowie Governance- und

Organisationsstruktur

Zur Beschreibung der rechtlichen Struktur sowie der Governance- und Organisationsstruktur der

Gruppe siehe Kapitel A.1 und B.1.

A.1.1.2 Informationen zum Anwendungsbereich der Gruppe

Das für die Gruppenmeldung gemäß Solvency II und des HGB-Konzernabschlusses zuständige Un-

ternehmen (oberste Muttergesellschaft) ist die Viridium Group GmbH & Co. KG, die als Versiche-

rungsholdinggesellschaft fungiert. Weiterhin gehören der Viridium Gruppe eine zusätzliche (zwi-

schengeschaltete) Versicherungsholding, vier Lebensversicherer, ein Rückversicherer, fünf Versi-

cherungsservicegesellschaften, eine Investmentgesellschaft und ein Finanzunternehmen an. Im Be-

richtsjahr kamen eine Investmentgesellschaft, fünf Immobilien KG´s sowie zwei weitere Gesellschaf-

ten als Nebendienstleistungsunternehmen zur berichtspflichtigen Gruppe hinzu. Die zwischenge-

schaltete Versicherungsholding VHAG hält unmittelbar alle Anteile an den Lebensversicherungs-,

Betriebs- und Nebendienstleistungsgesellschaften und dem Finanzunternehmen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Unternehmen der Viridium Gruppe und deren Behand-

lung im Rahmen der Erstellung des HGB-Konzernabschlusses und der Gruppensolvabilitätsüber-

sicht gemäß Solvency II.

Firmenname Anteil am

Kapital HGB Solvency II

Viridium Group GmbH & Co. KG Versicherungsholding Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

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Viridium Holding AG Versicherungsholding 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Heidelberger Lebensversicherung

AG Versicherung 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Heidelberger Leben Service Ma-

nagement GmbH Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Skandia Lebensversicherung AG Versicherung 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Skandia Versicherung Manage-

ment & Service GmbH Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Entis Lebensversicherung AG Versicherung 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Entis Service Management GmbH Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto Lebensversicherung AG Versicherung 89,9 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto Service Management

GmbH Nebendienstleister 100% Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Viridium Rückversicherung Rückversicherung 100% Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

V1 Entis offene Spezial-Invest-

mentkommanditgesellschaft Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Skandia PortfolioManagement

GmbH Finanzinstitut 100 % Vollkonsolidierung

Ansatz als

Beteiligung

Viridium Service Management

GmbH Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto 1. Immobilien AG & Co.

KG Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto 2. Immobilien AG & Co.

KG Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto 3. Immobilien AG & Co.

KG Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto 4. Immobilien AG & Co.

KG Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Proxalto 5. Immobilien AG & Co.

KG Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

V2 Proxalto GmbH & Co. KG Nebendienstleister 100 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung

Versicherungs-Planer-Vermitt-

lungs-GmbH Nebendienstleister 100 %

Keine Konsolidie-

rung wegen unter-

geordneter Bedeu-

tung

Vollkonsolidierung

Volksfürsorge Fixed Assets GmbH Nebendienstleister 100 %

Keine Konsolidie-

rung wegen unter-

geordneter Bedeu-

tung

Vollkonsolidierung

MPC Real Value Fund GmbH &

Co.KG AIF 100%

Keine Konsolidie-

rung wegen unter-

geordneter Bedeu-

tung

Ansatz als

Beteiligung

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Gemäß HGB handelt es sich bei allen Gesellschaften der Viridium Gruppe, bis auf das Mutterunter-

nehmen, um Tochterunternehmen (beherrschender Einfluss), für die eine Vollkonsolidierung durch-

zuführen ist. Unter Solvency II werden alle Gesellschaften, bis auf das Mutterunternehmen, ebenfalls

als Tochterunternehmen klassifiziert.

Für eine Vollkonsolidierung gemäß Solvency II ist neben dem Einflussgrad (Beherrschung) zusätz-

lich der Unternehmenstyp entscheidend. Sofern eine Beherrschung bei Gesellschaften vorliegt, bei

denen es sich um Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdingge-

sellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften oder Nebendienstleistungsunternehmen han-

delt, sind diese als Bestandteil der Kerngruppe zu klassifizieren und zu konsolidieren.

Da es sich bei der Skandia Portfolio Management GmbH um ein Finanzinstitut handelt, ist diese

Gesellschaft nicht Teil der Kerngruppe und wird folglich nicht vollkonsolidiert. Stattdessen zählt diese

Gesellschaft zur Kategorie „Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute, Verwalter alterna-

tiver Investmentfonds, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Einrichtungen der betrieblichen Alters-

versorgung oder nicht regulierte Unternehmen, die Finanzgeschäfte durchführen“ und wird in den

konsolidierten Daten gemäß Solvency II nur als Beteiligung berücksichtigt. Dies gilt auch für die MPC

Real Value Fund GmbH & Co.KG

Demzufolge stellen neben der Versicherungs-Planer-Vermittlungs-GmbH und der Volksfürsorge Fi-

xed Assets GmbH die Behandlung der Skandia PortfolioManagement GmbH und der MPC Real

Value Fund GmbH & Co.KG den einzigen Unterschied zwischen den konsolidierten Daten gemäß

HGB und Solvency II in Bezug auf den Anwendungsbereich der Gruppe dar.

A.1.1.3 Bedeutende gruppeninterne Transaktionen

Die Unternehmen der Viridium Gruppe stehen untereinander in Geschäftsbeziehungen. Zur effizien-

ten Kapital- und Liquiditätssteuerung sind die Unternehmen der Gruppe mit Ausnahme der Lebens-

versicherungsunternehmen, der Rückversicherung, der V1 Entis offene Spezial-Investmentkom-

manditgesellschaft, V2 Proxalto GmbH & Co. KG, der fünf Immobilien KG´s, der Versicherungspla-

ner GmbH, Volksfürsorge Fixed Assets GmbH und MPC GmbH & Co. KG über einen Cash-Pool-

Vertrag verbunden. Ferner bestehen gruppeninterne Darlehensbeziehungen. Im Interesse einer op-

timalen Ressourcennutzung in der Gruppe sind Zentralfunktionen wie Recht, Personal, Risikoma-

nagement und andere gesellschaftsübergreifend organisiert. Der Austausch der Dienste dieser

Funktionen innerhalb der Gruppe ist durch gruppeninterne Serviceverträge geregelt. Ein wesentli-

ches Element der Strategie der Gruppe ist ferner die Ausgliederung der auf die Verwaltung des

Bestands der Lebensversicherungsunternehmen bezogenen Tätigkeiten unter Übernahme des da-

für erforderlichen Personals auf gruppeneigene Servicegesellschaften. Zwischen den Mutter- und

Tochtergesellschaften der Gruppe bestehen jeweils Unternehmensverträge (Beherrschungs- und/o-

der Gewinnabführungsverträge). Schließlich wurden Kapitalmaßnahmen getroffen.

Hierzu im Einzelnen:

Cash Pool

Im Jahr 2015 wurden gruppenweit Vereinbarungen über die Begründung eines Cash Pools getroffen

mit dem Ziel, die Zahlungsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen der Viridium Gruppe zu ver-

bessern, jederzeit aufrechtzuerhalten und zu sichern sowie die finanzwirtschaftlichen Risiken und

Kosten der Gruppe zu minimieren. Im Laufe des Jahres 2017 wurden die Lebensversicherungen

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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aus dem Cash Pool herausgenommen. Zur banktechnischen Abwicklung wurde ein Rahmenvertrag

zwischen der Viridium Holding AG (Cash-Pool-Führer) und der Deutschen Bank AG, Frankfurt am

Main, geschlossen.

Die VHAG weist als Cash-Pool-Führer folgende Salden zum Stichtag auf:

Gesellschaft Forderung

TEUR Verbindlichkeit

TEUR

Viridium Group GmbH & Co. KG - 22.376

Heidelberger Leben Service Management GmbH - 757

Viridium Service Management GmbH - 45.713

Entis Service Management GmbH - 5.169

Skandia Versicherung Management & Service GmbH

- 2.758

Skandia Portfolio Management GmbH - 9.114

Proxalto Service Management GmbH - 12.444

Darlehensverträge

Zwischen Unternehmen der Gruppe bestehen zum 31.12.2019 die folgenden Darlehens

beziehungen:

Geber Schuldner Betrag TEUR

Heidelberger Lebensversicherung AG

Viridium Holding AG 54.161

Entis Lebensversicherung AG

Viridium Holding AG 173.960

Viridium Holding AG Viridium Group GmbH & Co. KG 64.900

Interne Serviceverträge

Zwischen den Unternehmen der Viridium Gruppe bestehen des Weiteren aufgrund der arbeitsteili-

gen Organisationsstruktur und des Geschäftsmodells der Gruppe wesentliche Leistungsbeziehun-

gen aus internen Serviceverträgen.

So hatten die Lebensversicherungsgesellschaften der Gruppe HLE, SLE, ELE und PLE im Berichts-

zeitraum die operativen Tätigkeiten der Bestandsverwaltung auf die Obergesellschaft VKG ausge-

gliedert. Diese hat sich wiederum, sofern sie selbst nicht über die entsprechenden Ressourcen ver-

fügt, der Dienste der Servicegesellschaften HLSM, SVMS, VSM, ESM und PSM bedient. Die VKG

hat ferner allgemeine Managementdienstleistungen und andere Leistungen an die Nicht-Lebensver-

sicherungsgesellschaften der Gruppe erbracht.

In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Leistungsbeziehungen mit dem im abgelau-

fenen Geschäftsjahr 2019 erzielten Ertrag / verursachten Aufwand dargestellt.

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Leistungserbringer Leistungsempfänger Betrag TEUR

Viridium Group GmbH & Co. KG Heidelberger Lebensversicherung AG

28.476

Viridium Group GmbH & Co. KG Skandia Lebensversicherung AG 15.997

Viridium Group GmbH & Co. KG Entis Lebensversicherung AG 4.041

Viridium Group GmbH & Co. KG Proxalto Lebensversicherung AG 63.083

Viridium Service Management GmbH Viridium Group GmbH & Co. KG 49.217

Heidelberger Leben Service Ma-nagement GmbH

Viridium Group GmbH & Co. KG 6.512

Skandia Versicherung Management & Service GmbH

Viridium Group GmbH & Co. KG 4.534

Entis Service Management GmbH Viridium Group GmbH & Co. KG 2.377

Unternehmensverträge

Des Weiteren besteht derzeit innerhalb der Viridium Gruppe für alle Gesellschaften mit Ausnahme

der beiden Investmentkommanditgesellschaften (V1+V2), Immobilien KG´s, der VPV, VFA sowie

MPC ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit dem unmittelbar beteiligten Mut-

terunternehmen, das heißt, der Gewinn aller Gesellschaften wird unmittelbar und mittelbar bis zur

Viridium Group GmbH & Co. KG weitergegeben.

Zwischen der PLE und der Generali Deutschland AG bestand während des Berichtszeitraums so-

wohl ein Beherrschungsvertrag als auch ein Gewinnabführungsvertrag gemäß § 291 AktG. Diese

Verträge wurden im Zuge des Vollzugs des Kaufvertrags durch einvernehmliche Vertragsaufhebung

außerordentlich beendet. Der Beherrschungsvertrag endete mit Wirkung zum 30. April 2019 und der

Gewinnabführungsvertrag endete mit Wirkung zum 31. Dezember 2019. Daher wurde das Jahres-

ergebnis der PLE für das Geschäftsjahr 2019 nochmals an die GD abgeführt und ist nicht im Kon-

zernjahresüberschuss enthalten.

Für 2019 beläuft sich der über alle Gesellschaften abgeführte Gewinn auf 139.633 TEUR.

Kapitalmaßnahmen

Im Geschäftsjahr 2019 haben wir eine ordentliche Kapitalherabsetzung bei der Gesellschaft ELE in

Höhe von 32.000 TEUR vorgenommen. Aufgrund der sechsmonatigen Gläubigersperrfrist wurden

die Herabsetzungsbeträge innerhalb des Berichtszeitraums nicht an das Mutterunternehmen

(VHAG) ausgezahlt und verblieben somit zum Stichtag auf Ebene der ELE als Verbindlichkeit und

auf Ebene der VHAG als Forderung. Zum Stichtag wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten

im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert.

Bei der PLE wurde eine ordentliche Kapitalherabsetzung in Höhe von 297.000 TEUR vorgenommen.

Infolge der Herabsetzung hat die Generali Deutschland AG gegen die Proxalto Lebensversicherung

Aktiengesellschaft einen Anspruch auf Rückzahlung von Grundkapital in Höhe von 29.997 TEUR

und die Viridium Holding AG gegen die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft einen An-

spruch auf Rückzahlung von Grundkapital in Höhe rund 40.849 TEUR. Aufgrund der im Kaufvertrag

über den Erwerb der Anteile an der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft getroffenen

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Regelungen hat die Generali Deutschland AG ihren Anspruch gegen die Proxalto Lebensversiche-

rung Aktiengesellschaft an die Viridium Holding AG abzutreten. Es ist beabsichtigt, dass die Viridium

Holding AG nach erfolgter Abtretung der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft den kom-

pletten Rückzahlungsanspruch erlässt und die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft der

Viridium Holding AG den nach der Kapitalherabsetzung noch verbleibenden Einlageanspruch gegen

die Viridium Holding AG in gleicher Höhe erlässt.

Bei der Gesellschaft VRE wurde im Geschäftsjahr das gezeichnete Kapital um 3.550 TEUR auf

3.600 TEUR durch Ausgabe von 3.550.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen

erhöht.

A.2 Versicherungstechnisches Ergebnis

In der folgenden Tabelle ist das versicherungstechnische Ergebnis nach HGB des Berichtsjahres

und des Vorjahres getrennt nach Geschäftsbereichen (gemäß Solvency II) sowie gesamthaft darge-

stellt.

TEUR

Versicherungen mit

Überschussbeteiligung

Index- und Fondsgebun-

dene Versicherungen

Gesundheit nach Art der

Leben

2019 2018 2019 2018 2019 2018

Versicherungstechni-

sche Erträge 3.272.342 136.681 4.237.278 847.902 838.223 134.719

Versicherungstechni-

sche Aufwendungen 3.135.566 114.049 4.106.421 807.205 639.369 125.800

Versicherungstechni-

sches Ergebnis 136.776 22.632 130.856 40.697 198.855 8.919

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das versicherungstechnische Ergebnis über alle Geschäftsberei-

che von 72.248 TEUR auf 466.487 TEUR erhöht. Insbesondere der Kauf des Bestandes der Proxalto

Lebensversicherung im 2019, sowie die erhöhten Anforderungen an das Kapitalanlageergebnis für

die Finanzierung der Zinszusatzreserve sind hierfür verantwortlich. Für weitere Details wird auf die

Kapitel A.2 der SFCR Berichte der Solo-Gesellschaften verwiesen. Für weitere Details verweisen

wir auf das jeweilige Kapitel A.2.1 der Berichte der Lebensversicherungsgesellschaften.

Die geografischen Gebiete, in denen die Gesellschaft ihrer Geschäftstätigkeit nachgeht, sind

Deutschland und im geringen Maße Österreich, Ungarn, die Tschechische Republik und Italien.

A.3 Anlageergebnis

Die VG hat im Berichtsjahr Gesamterträge aus Kapitalanlagen – einschließlich nicht realisierter Ge-

winne aus Kapitalanlagen aus dem Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherungen – in Höhe

von 4.081.124 TEUR (Vorjahr: 226.785 TEUR) erzielt. Ohne die nicht realisierten Gewinne aus Ka-

pitalanlagen (2.482.858 TEUR (Vorjahr: 19.941 TEUR)) lagen die Erträge aus Kapitalanlagen ge-

mäß HGB bei 1.598.266 TEUR (Vorjahr: 206.844 TEUR).

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In der folgenden Tabelle werden Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen sowie das Kapital-

anlageergebnis nach Handelsgesetzbuch (HGB) für das Berichtsjahr aufgeschlüsselt gemäß den

Posten der Solvabilitätsübersicht dargestellt.

Nr. Erträge

TEUR Aufwendungen

TEUR Ergebnis

(HGB)TEUR

Kapitalanlagen 1.484.209 83.173 1.401.036

(1) Immobilien 831.287 30.844 800.443

(2) Anteile an verbundenen Unternehmen 195 -340 535

(3) Aktien 8.437 1.937 6.500

(4) Wertpapiere 281.991 25.939 256.052

(5) Anteile an Investmentvermögen 361.962 24.037 337.925

(6) Derivate 868 610 258

(7) Einlagen bei Kreditinstituten -565 118 -683

(8) Andere Kapitalanlagen 34 28 6

Kapitalanlagen FLV 2.572.022 2.006 2.570.016

Kredite & Hypothekendarlehen + Policendar-lehen 24.894 12.561 12.333

(1) Andere Kredite & Hypothekendarlehen 2.093 25 2.068

(2) Policendarlehen 22.801 12.536 10.265

GESAMT 4.081.125 97.740 3.983.385

Im Geschäftsjahr 2018 sahen die Erträge und Aufwendungen wie folgt aus:

Nr. Erträge

TEUR Aufwendungen

TEUR Ergebnis

(HGB)TEUR

Kapitalanlagen 143.839 25.279 118.560

(1) Immobilien 0 0 0

(2) Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0

(3) Aktien 7 0 7

(4) Wertpapiere 66.120 1.686 64.434

(5) Anteile an Investmentvermögen 77.908 23.545 54.363

(6) Derivate 0,0 0,0 0,0

(7) Einlagen bei Kreditinstituten -252 17 -269

(8) Andere Kapitalanlagen 55 32 23

Kapitalanlagen FLV 82.754 1.147.768 -1.065.014

Kredite & Hypothekendarlehen + Policendar-lehen

191 4 187

(1) Andere Kredite & Hypothekendarlehen 0 0 0

(2) Policendarlehen 191 4 187

Gesamt 226.785 1.173.050 -946.265

Die Ergebnisentwicklung wurde neben dem deutlich verbesserten unrealisierten Resultat aus dem

fondsgebundenen Bereich maßgeblich durch die erstmalige Konsolidierung der PLE im Rahmen des

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Konzernabschlusses beeinflusst. Die Ergebnisse der PLE sind für 8 Monate in den Konzernab-

schluss eingeflossen.

Die Erträge aus Kapitalanlagen (gemäß Solvabilitätsübersicht nach Solvency II) beliefen sich im

Berichtsjahr auf 1.484.209 TEUR (Vorjahr: 143.839 TEUR). Sie stammten mit 831.287 TEUR über-

wiegend aus Immobilien (Vorjahr: 0 TEUR), mit 361.962 TEUR aus Anteilen an Investmentfonds

(Vorjahr: 77.908 TEUR) sowie mit 281.991 TEUR aus Anleihen (Vorjahr: 66.120 TEUR). Während

es sich bei den Erträgen aus Investmentfonds und Anleihen überwiegend um laufende Erträge han-

delte, war die Ertragsentwicklung bei Immobilien maßgeblich durch Veräußerungsgewinne be-

stimmt.

Die Erträge aus dem Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung betrugen 2.572.022 TEUR.

Neben den nicht realisierten Gewinnen in Höhe von 2.482.858 TEUR infolge der sehr positiven Ent-

wicklung an den Aktienmärkten fielen auch realisierte Gewinne sowie laufende Erträge in Höhe von

89.164 TEUR an.

Die Erträge aus den Policendarlehen und Hypothekendarlehen, die gemäß HGB zu den Kapitalan-

lagen zählen und unter Solvency II in Kredite und Hypothekendarlehen umklassifiziert werden, be-

trugen im Berichtsjahr 24.894 TEUR (Vorjahr: 191 TEUR).

Der Gesamtaufwand aus Kapitalanlagen (gemäß Solvabilitäsübersicht nach Solvency II) betrug –

einschließlich nicht realisierter Verluste aus Kapitalanlagen – 97.740 TEUR (Vorjahr: 1.173.050

TEUR). Ohne die nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen (1.546 TEUR (Vorjahr: 1.090.717

TEUR)) lag der Aufwand aus Kapitalanlagen gemäß HGB bei 96.192 TEUR (Vorjahr: 82.333 TEUR).

Die größten Aufwandspositionen entfielen mit 30.844 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf die Immobilien,

mit 25.939 TEUR (Vorjahr: 1.686 TEUR) auf die Anleihen und mit 24.037 TEUR (Vorjahr: 23.545

TEUR) auf die Anteile auf Investmentvermögen entfallen.

Der Aufwand, der auf die Kapitalanlagen für fondsgebundene Lebensversicherungen entfiel, lag bei

2.006 TEUR (Vorjahr: 1.147.768 TEUR). Die Aufwendungen bei Krediten & Hypothekendarlehen

sowie Policendarlehen betrugen insgesamt 12.561 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR).

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A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten

Die wesentlichen Erträge und Aufwendungen für den Berichtszeitraum und das Vorjahr, die nicht

versicherungstechnische oder Anlageerträge und -aufwendungen sind, umfassen die folgenden Be-

standteile:

Erträge in TEUR: 2019

TEUR

2018

TEUR

Veränderung

TEUR

Rückvergütungen von Investmentgesellschaften

125.514 116.740 8.774

Konsortialerträge 17.809 21.185 -3.376

Dienstleistungsverträge mit Dritten 15.919 16.307 -388

Aufwendungen in TEUR:

Personalaufwand 95.545 41.783 53.762

Rechts- und Beratungskosten 145.358 31.794 113.564

Sachkosten IT 23.410 19.537 3.873

Bei den Rückvergütungen von Investmentgesellschaften handelt es sich um Bestandsprovisionen

für die bei Kapitalanlagegesellschaften verwalteten Kapitalanlagen für die fondsgebundene Lebens-

und Rentenversicherung der beiden Lebensversicherungsgesellschaften HLE und SLE auf Basis

der Zeitwerte der verwalteten Kapitalanlagen. Der wesentliche Grund für die Steigerung ist die gute

Kapitalmarktentwicklung über das gesamte Jahr 2019. Die Bestandsprovisionen berechnen sich im-

mer auf Basis der Entwicklung des Fondsvolumens. Die 2019 generierten Sparbeiträge führen eben-

falls zu einem höheren Fondsvolumen und damit indirekt auch zu höheren Erträgen aus Be-

standsprovisionen.

Der Anstieg im Personalaufwand ist einerseits mit der Zunahme der Mitarbeiterzahl und andererseits

mit geringeren Aufwendungen für Restrukturierung im Berichtsjahr zu erklären.

Die höheren Beratungs- und Sachkosten IT sind im Wesentlichen durch gestiegene Projektkosten

entstanden.

Gemäß den zugrunde liegenden Konsortialverträgen erhält die HLE von den jeweiligen Konsorten

eine Konsortialgebühr.

Die Erträge aus Dienstleistungsverträgen mit Dritten betreffen den langfristigen Servicevertrag mit

Scottish Widows Ltd. Dieser beinhaltet im Wesentlichen Leistungen in den Bereichen Kundenser-

vice, Vertriebsbetreuung, Kommunikation, Finanzen und IT.

Die wesentlichen Aufwendungen stammen aus dem operativen Geschäftsbetrieb der Nicht-Lebens-

versicherungsgesellschaften.

Weitere sonstige Erträge und Aufwendungen wie auch wesentliche Leasingvereinbarungen beste-

hen für das Berichtsjahr nicht.

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A.5 Sonstige Angaben

Die vorstehend in Kapitel A.1 bis A.4 gemachten Ausführungen beinhalten alle wesentlichen Infor-

mationen und Ergebnisse der VKG.

B Governance-System

B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System

B.1.1 Struktur der Geschäftsorganisation

Die Viridium Gruppe wird durch die oberste inländische Muttergesellschaft VKG geleitet. Die Bun-

desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die VKG mit Verwaltungsakt vom

11.06.2014 als eine Versicherungsholding gemäß § 1b VAG a.F. (§ 7 Nr. 28 VAG n.F.) eingeordnet.

Durch ihre Geschäftsleitung und den bei ihr gebildeten Beirat mitsamt seinen Komitees legt die VKG

die Strategie der Gruppe fest und trifft wesentliche Steuerungsentscheidungen. Sie wurde als für die

Festlegung der Governance-Struktur auf Gruppenebene zuständiges Unternehmen im Sinne der

EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-CP-13/08) bestimmt. Das zuständige Unterneh-

men beschreibt mit seinen Organisationsgrundsätzen, unternehmensinternen Richtlinien sowie den

vier Schlüsselfunktionen den konzernweiten Rahmen für das Governance-System der Gruppe.

Organe der VKG sind die Geschäftsleitung, der Beirat und die Gesellschafterversammlung.

Geschäftsleitung

Die Geschäfte der VKG werden von deren Komplementärin Viridium Group Management GmbH

(VGM) geführt, die wiederum durch ihre Geschäftsleitung repräsentiert wird. Die Geschäftsleitung in

ihrer Gesamtheit sowie jedes einzelne Mitglied der Geschäftsleitung führen die Geschäfte der Ge-

sellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, der Geschäftsordnung für die Ge-

schäftsleitung, des Geschäftsverteilungsplans und der Dienstverträge.

Die gesamte Geschäftsleitung ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Unterneh-

mens verantwortlich. Die Geschäftsleitungsmitglieder werden regelmäßig über die Risiken infor-

miert, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, sowie über deren Auswirkungen und Maßnahmen

zur Minimierung. Es ist nicht möglich, die Verantwortung zur Handhabung wesentlicher Risiken zu

delegieren, jedoch kann die Verantwortung für die Durchführung einzelner Elemente auf ein oder

mehrere Mitglieder der Geschäftsleitung übertragen werden, sofern dem nicht andere gesetzliche

Regelungen entgegenstehen.

Im Hinblick auf das Risikomanagement ist die Geschäftsleitung insbesondere verantwortlich für:

die Festlegung einheitlicher Leitlinien für das Risikomanagement unter Berücksichtigung

der internen und externen Anforderungen;

die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie;

die Festlegung der Risikotoleranz und die Einhaltung der Risikotragfähigkeit;

die Festlegung wesentlicher risikostrategischer Vorgaben;

die laufende Überwachung des Risikoprofils und die Einrichtung eines Frühwarnsystems

sowie die Behandlung wesentlicher risikorelevanter Ad-hoc-Themen.

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Die Geschäftsleitung hatte während des Berichtszeitraums fünf Mitglieder. Die Geschäftsleitung

setzte sich ab November 2019 bis zum Ende des Berichtszeitraums wie folgt zusammen:

Dr. Heinz-Peter Roß, Chief Executive Officer (CEO, Vorsitzender);

Dr. Tilo Dresig, Chief Finance Officer (CFO);

Markus Eschbach, Chief Operation Officer (COO);

Michael Sattler, Chief Risk Officer (CRO);

Dr. Martin Setzer, Chief Information Officer (CIO).

Falko Loy schied zum 31. Oktober 2019 aus der Geschäftsleitung aus. Seine Aufgaben als CRO

wurden von Michael Sattler übernommen. Für Michael Sattler rückte Dr. Tilo Dresig zum 01. No-

vember 2019 als CFO in die Geschäftsleitung nach.

Die VGM wird gemäß Satzung unter Beachtung des „Vier-Augen-Prinzips“ durch zwei Mitglieder der

Geschäftsleitung oder durch ein Mitglied der Geschäftsleitung in Gemeinschaft mit einem Prokuris-

ten vertreten.

Spezifische Ausschüsse innerhalb der Geschäftsleitung bestehen nicht.

Eine Geschäftsordnung bestimmt die innere Ordnung der Geschäftsleitung. Der Vorsitzende der

Geschäftsleitung leitet die regelmäßigen Geschäftsleitungssitzungen. Die Gesamtgeschäftsleitung

entscheidet mit einfacher Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder. Bei Stim-

mengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden der Geschäftsleitung den Ausschlag. Der Vorsit-

zende der Geschäftsleitung kann außerdem Maßnahmen und Beschlüsse durch seinen Wider-

spruch verhindern. Bestimmte Maßnahmen der Geschäftsleitung, wie etwa der Abschluss von Un-

ternehmensverträgen, bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Ressortverteilung innerhalb der

Geschäftsleitung folgt dem Grundsatz der Trennung von risikoaufbauenden und risikokontrollieren-

den Aufgaben.

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Die Ressortverteilung innerhalb der Geschäftsleitung zum Ende des Berichtszeitraums war wie folgt:

Interne Revision

Recht

Personal und Facility

Management)

Geschäftsleitung Viridium Gruppe

Kundendienst

Dr. Martin Setzer

CIODr. Tilo Dresig

CFO

Geschäftsverteilung

Viridium Gruppe

Stand Dezember 2019

IT Strategie &

Governance

Dr. Heinz-Peter RoßCEO/Vorsitzender

Strategie

Markus EschbachCOO

Leistungs-

bearbeitung

Querschni tts-

funktionen

Betriebs-

organisation

Kommunikation

Integrations-

Management

Finanzen

Treasury

Steuern

Investment

Quantitatives

Risikomanagement

Michael Sattler

CRO

Compliance

Funktion

TSA Management

IT Migrationen

Versicherungs-

technik

Qualita tives

Risikomanagement

Digitalisierung &

Architektur

IT Transition

IT Plattform

Design

IT Operations

STAR IT

Einkauf

Produkt- und

Bilanzmathematik

Steuerung

Lebensversicherung

IT

Functional Stability

Die Zusammensetzung der Geschäftsleitung der VKG ist überwiegend identisch mit der Besetzung

der Geschäftsleitungen der weiteren Gruppengesellschaften.

Beirat

Die Gesellschafterversammlung der VKG hat auf Grundlage des Gesellschaftsvertrags einen Beirat

gebildet. Dieser überwacht nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschafsvertrags und der Ge-

schäftsordnung für den Beirat die Geschäftsführung und berät sie, unter anderem im Hinblick auf

die Risikostrategie und das Risikomanagement. Dem Beirat werden mindestens vierteljährlich Risi-

koberichte vorgelegt und erläutert. Zu seinen Aufgaben gehören daneben unter anderem die Prü-

fung der Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie Prüfungsberichte der VKG und der anderen Grup-

pengesellschaften sowie die Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften gemäß Geschäfts-

ordnung für die Geschäftsleitung.

Der Beirat hatte zu Beginn des Berichtszeitraums sechs Mitglieder. Ab 29. Mai 2019 wurde die An-

zahl der Beiratsmitglieder im Zuge der ordentlichen Wiederwahl des Beirats auf acht Mitglieder, von

denen fünf Vertreter der Anteilseigner und drei unabhängige Personen sind, erhöht. Der Beirat setzte

sich zum Ende des Berichtszeitraums wie folgt zusammen:

Rolf-Peter Hoenen, Vorsitzender, unabhängiges Mitglied;

Caspar Berendsen, stellvertretender Vorsitzender, Cinven Vertreter;

David Giroflier, Cinven Vertreter;

Philipp von Lossau, Cinven Vertreter;

Dr. Klaus Miller, Hannover Rück Vertreter;

Stefan Lehmann, Allegro Vertreter;

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Erik Stattin, unabhängiges Mitglied;

Jonathan Yates, unabhängiges Mitglied.

Der Beirat der VKG hat aus seiner Mitte die folgenden Ausschüsse gebildet:

das Audit, Risk & Compliance Committee (ARCC),

das Nomination & Remuneration Committee (NRC) und

das Investment Committee (IC).

Diese Ausschüsse beraten den Beirat der VKG bei den ihnen gemäß Geschäftsordnung zugewie-

senen Aufgaben, um eine einheitliche Willensbildung zu befördern. Das ARCC überwacht insbeson-

dere den Rechnungslegungsprozess, die Abschlussprüfung sowie die Wirksamkeit des Internen

Kontrollsystems (IKS), des internen Revisionssystems, des Risikomanagements und der Compli-

ance. Das NRC berät den Beirat in Fragen der Vergütung der Geschäftsleitung, des Vergütungssys-

tems des Unternehmens sowie hinsichtlich der personellen Besetzung der Geschäftsleitung. Das IC

berät den Beirat im Hinblick auf die Anlagepolitik des Unternehmens und überwacht die Entwicklung

und Steuerung der Kapitalanlagen. Die Ausschüsse sind als beratende Gremien organisiert; eine

abschließende Beschlussfassung über die in den Ausschüssen behandelten Angelegenheiten ist

dem Beirat in seiner Gesamtheit vorbehalten.

Die Zusammensetzung des Beirats der VKG ist identisch mit der Besetzung der Aufsichtsräte der

VHAG und der PLE. Sechs der acht Mitglieder des Beirats sind zugleich Aufsichtsräte der Lebens-

versicherungsgesellschaften der Gruppe HLE und SLE. Drei Mitglieder des Beirats sind zugleich

Aufsichtsräte der VRE. Hingegen hat der Aufsichtsrat der ELE eine teilweise abweichende Beset-

zung; ihm gehören neben vier auch im Beirat der VKG vertretenen Mitgliedern zwei Branchenver-

treter als unabhängige Mitglieder an.

Gesellschafterversammlung

Der Gesellschafterversammlung der VKG sind die von der personengesellschaftsrechtlichen Zu-

ständigkeitsverteilung vorgesehenen Aufgaben zugewiesen. Der Beschlussfassung der Gesell-

schafterversammlung unterliegen danach unter anderem die Wahl und Abberufung der Mitglieder

des Beirats, Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder des Gesellschaftskapitals sowie die Ver-

schmelzung oder die Auflösung der Gesellschaft.

Die Gesellschafterversammlung wird anlassbezogen abgehalten und findet mindestens einmal jähr-

lich zur Feststellung des Jahresabschlusses statt.

Schlüsselfunktionen

Die VKG hat als Unternehmen, das für die Festlegung der Governance-Struktur auf Gruppenebene

zuständig ist, bei sich die vier Schlüsselfunktionen Unabhängige Risikokontrollfunktion (URCF),

Compliance, Interne Revision und Versicherungsmathematische Funktion (VMF) gebildet. Diese

nehmen im Wege der Ausgliederung zugleich die Aufgaben der Schlüssel-funktionen der Lebens-

versicherungsunternehmen der Gruppe wahr. Die Schlüsselfunktionen haben unter anderem fol-

gende Aufgaben:

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Unabhängige Risikocontrolling Funktion

Die URCF als Teil des Gesamtrisikomanagements koordiniert und verantwortet die Überwachung

des Risikomanagementsystems und des allgemeinen Risikoprofils des Unternehmens als Ganzes,

die detaillierte Berichterstattung über Risiken und die Beratung des Verwaltungs-, Management-

oder Aufsichtsorgans in Fragen des Risikomanagements, unter anderem in strategischen Belangen,

die die Unternehmensstrategie, Fusionen und Übernahmen oder größere Projekte und Investitionen

betreffen, sowie die Ermittlung und Bewertung sich abzeichnender Risiken.

Versicherungsmathematische Funktion

Die Leistungen der VMF umfassen unter anderem Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Berech-

nung der versicherungstechnischen Rückstellungen, der Gewährleistung der Angemessenheit der

verwendeten Methoden und der zugrunde liegenden Modelle sowie der getroffenen Annahmen, dem

Vergleich der besten Schätzwerte mit den Erwartungswerten, der Bewertung der Hinlänglichkeit und

der Qualität der zugrunde gelegten Daten, Stellungnahmen zur allgemeinen Zeichnungs- und An-

nahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen sowie einen Beitrag

zur Berechnung der versicherungstechnischen Risiken und zum ORSA.

Interne Revision

Aufgabe der Internen Revision ist es unter anderem, Folgendes zu überprüfen: das unternehmeri-

sche Handeln im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Tätigkeiten (Übereinstim-

mung mit gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie internen Richtlinien und Anweisun-

gen), die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) einschließlich des

Risikomanagementsystems sowie aller weiteren Elemente des Governance-Systems, die Wirt-

schaftlichkeit, also Effektivität und Effizienz der Arbeitsprozesse und des Ressourceneinsatzes, die

Sicherheit der Prozesse sowie der eingesetzten Verfahren und Technologien, die Ordnungsmäßig-

keit und Wirtschaftlichkeit von M&A-Projekten (Mergers and Acquisitions) und anderen Projekten,

die Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit ausgelagerter Funktionen und Dienstleis-

tungen sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vermeidung von Bilanz-

manipulationen, Untreue, Unterschlagung und aller anderen zum Schaden des Unternehmens vor-

sätzlich durchgeführten Handlungen (dolose Handlungen).

Compliance

Die Compliance-Funktion überwacht, ob das Interne Kontrollsystem eingehalten wird, koordiniert

und überwacht dabei die Einhaltung der für das Unternehmen relevanten rechtlichen und regulato-

rischen Anforderungen, überwacht die ordnungsgemäße Einrichtung der Governance-Funktionen

und deren Wirksamkeit, stellt die Identifikation und Beurteilung der mit der Verletzung von rechtli-

chen Vorgaben verbundenen Risiken fest, warnt frühzeitig vor Risiken, indem sie die mögliche Aus-

wirkung von sich abzeichnenden Änderungen des Rechtsumfeldes auf die Tätigkeit des Unterneh-

mens beurteilt, und sorgt dafür, dass die unternehmensinternen Leitlinien eingehalten werden.

Neben den vorgenannten Organen und Funktionen bestehen keine weiteren Schlüsselfunktionen.

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Weitere wesentliche Ausgliederung

Die Verwaltung der Kapitalanlagen des konventionellen Bestands war während des Berichtszeit-

raums wie schon in den Vorjahren an eine renommierte externe Kapitalanlagegesellschaft ausge-

gliedert.

B.1.2 Wesentliche Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum

Das Governance-System der VKG unterlag im Berichtszeitraum in struktureller Hinsicht keinen we-

sentlichen Änderungen.

B.1.3 Wesentliche Transaktionen im Berichtszeitraum mit Anteilseignern, Personen, die

maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, und Mitgliedern des VMAO

Zwischen den Unternehmen der Viridium Gruppe bestehen, wie bereits in den vorhergehenden Ka-

piteln beschrieben, wesentliche Leistungsbeziehungen unter anderem aus Service- und Darlehens-

verträgen sowie aus Darlehensverträgen.

Transaktionen mit Anteilseignern (natürlichen Personen) und sonstigen Personen, die maßgebli-

chen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, und Mitgliedern des Verwaltungs-, Management- oder

Aufsichtsorgans wurden im Berichtszeitraum nicht durchgeführt.

B.1.4 Bewertung der Angemessenheit des Governance-Systems

Die Aufbauorganisation der Viridium Gruppe ist aus Sicht der Geschäftsleitung angemessen im Hin-

blick auf die Komplexität und Geschäftsgröße der Gruppe und steht im Einklang mit der Geschäfts-

strategie, die sich auf die effiziente Betreuung und Verwaltung der Bestände der Lebensversiche-

rungsunternehmen richtet. Wichtige Unternehmensentscheidungen treffen die Mitglieder der Ge-

schäftsleitung immer gemeinsam. Die relevanten Prozesse sind angemessen dokumentiert und wer-

den fortlaufend durch die Geschäftsleitung überprüft. Die Schlüsselfunktionen sind auf Gruppen-

ebene benannt und etabliert, die relevanten Gruppenleitlinien zu den Schlüsselaufgaben sind ver-

abschiedet. Auf Ebene der Lebensversicherungsunternehmen wurde für jede Schlüsselfunktion das

ressortzuständige Vorstandsmitglied als Ausgliederungsbeauftragter benannt.

Die Gesellschafts- und Organisationsstruktur der Gruppe sowie die Verteilung des Personals und

anderer Ressourcen auf die einzelnen Standorte und Gesellschaften der Gruppe sind darauf aus-

gerichtet, hohe Synergien und damit eine möglichst kosteneffiziente Verwaltung zu erhalten. Prä-

gend für die Struktur sind die gesellschaftsübergreifende Nutzung zentraler Ressourcen und ein

modularer Organisationsaufbau, der eine einfache Anbindung weiterer Lebensversicherungsunter-

nehmen gewährleistet. Damit einhergehend verfügen die Lebensversicherungsunternehmen der

Gruppe über kein eigenes Personal. Sie haben vorbehaltlich der nicht delegierbaren Verantwortung

des Vorstands sämtliche mit dem Versicherungsbetrieb zusammenhängenden operativen und ad-

ministrativen Aufgaben ausgegliedert. Die Erbringung vertragsgemäßer Leistungen wird durch eine

weitestgehend personenidentische Besetzung der Leitungsorgane, ein monatliches Berichtswesen

sowie die Überwachung vereinbarter Leistungs- und Risikoindikatoren sichergestellt.

Die Organisationsstruktur des Unternehmens wird im Zuge der Weiterentwicklung der Viridium

Gruppe durch die Geschäftsleitung fortlaufend überprüft.

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B.1.5 Struktur der Vergütungssysteme

Vergütungspolitik

Der allgemeine Rahmen der Vergütungspolitik und die Grundzüge der Vergütungsstruktur und -re-

gelungen sind in der Vergütungsrichtlinie der Viridium Gruppe festgelegt. Der Geltungsbereich der

Richtlinie umfasst alle Gesellschaften der Gruppe und bezieht Mitglieder der obligatorischen Auf-

sichtsräte, der Geschäftsleitung, (andere) Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten,

Schlüsselfunktionsinhaber, Risikoträger und sonstige Mitarbeiter der Gruppe ein, nicht jedoch die

vom Gesellschafter der VKG benannten Mitglieder des Beirats. Die Mitglieder der Geschäftsleitung

und die Mitglieder des Beirats haben im Berichtszeitraum nur von der VKG eine Vergütung bezogen.

Soweit sie Tätigkeiten auch für andere Gruppenunternehmen wahrgenommen haben, sind diese mit

der von der Obergesellschaft VKG gezahlten Vergütung abgedeckt.

Die Vergütungspolitik orientiert sich am Ziel einer nachhaltigen Wertentwicklung der Gruppe. Die

Vergütungsregelungen in der Gruppe sollen marktgerecht und wettbewerbsfähig sein. Die Vergü-

tungsrichtlinie definiert die Anforderungen an Vergütungssysteme und stellt sicher, dass Vergü-

tungszusagen im Einklang mit der Risikostrategie stehen. Sie sieht wirksame Maßnahmen zur Ver-

meidung von Interessenkonflikten beziehungsweise – wo sich solche nicht vermeiden lassen – zum

sachgerechten und bewussten Umgang mit solchen vor. Die Vergütungsrichtlinie ermutigt die jeweils

Verantwortlichen nicht zur Übernahme von Risiken, die die Risikotoleranzschwelle der Viridium

Gruppe beziehungsweise des jeweiligen gruppenzugehörigen Unternehmens überschreiten.

Dadurch ist sichergestellt, dass die Fähigkeit der Versicherungs-Holdinggesellschaften und Versi-

cherungsunternehmen der Viridium Gruppe, eine adäquate Kapitalausstattung zu gewährleisten,

nicht beeinträchtigt wird.

Für die Umsetzung der Vergütungspolitik und die angemessene Ausgestaltung der Vergütungsre-

gelungen sind die personalführenden Gruppengesellschaften verantwortlich, und zwar für die Aus-

gestaltung der Vergütung für Geschäftsleiter der Beirat und die Gesellschafterversammlung der

VKG und für die Ausgestaltung der Vergütung für die übrigen Mitarbeiter die Geschäftsleitung der

betreffenden Gesellschaft unter Einbindung der Personalfunktion. Ausschließlich für die von der

GEL im Rahmen des Betriebsübergangs zum 30.04.2019 übernommenen Mitarbeiter der PSM gel-

ten tarifvertragliche Gehaltsbestandteile.

Vergütungskomponenten

Die Vergütungsstruktur der Gruppe sieht eine Kombination von festen und variablen Bestandteilen

vor. Der feste Bestandteil macht einen ausreichend hohen Anteil der Gesamtvergütung aus, sodass

die betroffenen Personen nicht zu sehr auf die variablen Vergütungsbestandteile angewiesen sind

und dadurch keine negativen Anreize geschaffen werden:

Festvergütung: Die Festvergütung orientiert sich insbesondere an dem Aufgabenspektrum, der Ver-

antwortungsstufe und der Berufserfahrung.

Variable Vergütung: Variable Vergütungsbestandteile werden bemessen nach der Bewertung der

Leistung des Einzelnen (individuelle Ziele) und/oder dem Gesamtergebnis des Unternehmens oder

der Gruppe (Unternehmensziele). Die Gewichtung zwischen beiden Zielkomponenten kann variie-

ren. Bei Geschäftsleitern werden stets individuelle Ziele berücksichtigt, während bei den übrigen

Mitarbeitern die variable Vergütung auch nur nach Unternehmenszielen bemessen werden kann.

Insgesamt sollen die Unternehmensziele mindestens 50 % der variablen Vergütung ausmachen.

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Jährliche qualitative und quantitative Ziele werden am Anfang der Leistungsperiode festgesetzt und

kommuniziert.

Die variable Vergütung der Geschäftsleiter hat eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die Mess-

größen müssen zumindest teilweise einen Zeitraum für die Zielerreichung von mindestens drei Jah-

ren berücksichtigen. Ein wesentlicher Teil der variablen Vergütung von Geschäftsleitern, Inhabern

von Schlüsselfunktionen, Risikoträgern sowie Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten,

wird mit einem flexibel zu vereinbarenden zeitlichen Aufschub von mindestens drei Jahren ausge-

zahlt. Die Bemessung der aufgeschobenen Komponente trägt der Art und dem Zeithorizont der Ge-

schäftstätigkeit der Viridium Gruppe Rechnung. Bei Veränderungen der Risikoexponierung kann der

aufgeschobene Anteil einer Abwärtskorrektur unterliegen. Im Berichtszeitraum wurde als Vorausset-

zung für eine Abwärtskorrektur das Unterschreiten einer vorgegebenen Solvabilitätsquote der

Gruppe vorgesehen.

Die Aufteilung von fester und variabler Vergütung ist individuell unterschiedlich. Sie variiert je nach

Umfang der Verantwortung. Für die jeweiligen Hierarchieebenen sind Vergütungsrahmen festgelegt.

Bei Geschäftsleitern beträgt die variable Vergütung bei maximaler Zielerreichung zwischen 30 %

und 100 % des Festgehalts, bei Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene in der Regel

maximal 30 % bis 50 % des Festgehalts und bei sonstigen Mitarbeitern maximal 20 % des Festge-

halts. Die konkrete Höhe der vereinbarten variablen Vergütung stellt auf die Funktion der betreffen-

den Person im Unternehmen und deren Beitrag bei der Umsetzung der Unternehmens- und Risi-

kostrategie ab.

Altersversorgung: Teilweise werden für Mitglieder der Geschäftsleitung Beiträge zu einer privaten

Altersvorsorge in eine Unterstützungskasse gezahlt. Im Übrigen gibt es keine Versorgungszusagen.

Ausschließlich für die von der GEL im Rahmen des Betriebsübergangs zum 30.04.2019 übernom-

menen Mitarbeiter der PSM gelten Versorgungszusagen im Rahmen der mit dem Übergang beibe-

haltenen betrieblichen Altersversorgung der Generali.

Sonstige, leistungsunabhängige Nebenleistungen (zum Beispiel Versicherungsschutz, Dienstwa-

gen): Mitglieder der Geschäftsleitung und der ersten Führungsebene haben Anspruch auf Gestel-

lung eines Dienstwagens gemäß der Dienstwagenrichtlinie der Gruppe. Im Übrigen sind Nebenleis-

tungen individuell unterschiedlich und hängen von den lokalen Marktgegebenheiten ab.

Vergütung des Beirats

Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats der VKG wird durch eine reine Festvergütung abgegolten.

Die Höhe der Vergütung spiegelt die Verantwortung und Komplexität der Aufgaben der Beiratsmit-

glieder wider. Die Tätigkeit in Ausschüssen wird dabei nicht berücksichtigt. Neben der vierteljährlich

in bar abzurechnenden Festvergütung wird angemessener Auslagenersatz gewährt.

B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zu-

verlässigkeit

Die Unternehmen der Viridium Gruppe haben zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und der

persönlichen Zuverlässigkeit der Kandidaten hinreichende Regeln etabliert. Diese Regeln basieren

auf nachhaltigen Erfahrungen bei der Einschätzung hinsichtlich der Eignung und der Zuverlässigkeit

von Mitarbeitern.

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Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten, oder Inhaber anderer Schlüsselfunktionen müs-

sen für ihre jeweiligen Aufgaben entsprechend qualifiziert sein. Für die zu besetzenden Stellen sind

Stellenprofile mit einer genauen Beschreibung der geforderten beruflichen Qualifikation und fachli-

chen Erfahrungen zwingend notwendig. Abhängig von den Stellenanforderungen müssen die Inha-

ber dieser Funktionen über:

eine entsprechende berufliche Qualifikation und praktische Erfahrung für diese Funktion,

analytische Fähigkeiten und Problemlösungskompetenz sowie

eine hierarchieübergreifende Kommunikationsfähigkeit

verfügen.

Das Ausmaß der Qualifizierung bezieht sich nach dem Grundsatz der Proportionalität auf das vor-

herrschende Geschäfts-, Wirtschafts- und Marktumfeld; das heißt, die Wesensart, der Umfang und

die Komplexität der Risiken des Unternehmens sind angemessen berücksichtigt. Einschlägige Er-

fahrungen in Bezug auf anwendbare fachliche und sonstige Standards müssen stets dargelegt wer-

den können.

Für die vier zwingend einzurichtenden Schlüsselfunktionen beziehungsweise die Inhaber der

Schlüsselfunktionen sind, um die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben wahrnehmen zu

können, besondere entsprechende berufliche Qualifikationen und praktische Erfahrung zugrunde

gelegt, die sich wie folgt darstellen:

Verantwortlicher Inhaber Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF)

Abgeschlossene universitäre oder Hochschulausbildung mit ausgeprägtem mathemati-

schem Anteil (Wirtschafts-, Ingenieur- oder Naturwissenschaften wie Mathematik, Physik,

Maschinenbau, Betriebswirtschaft) oder kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung

und mindestens fünf Jahre adäquate einschlägige Berufserfahrung;

idealerweise Zusatzqualifikation als Aktuar oder Zusatzqualifikation zum Risikomanager

einer anerkannten Institution;

mindestens fünfjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche oder Bankbranche mit gu-

tem Verständnis der verschiedenen operativen Prozesse;

Kenntnisse der Kapitalmärkte und der Kapitalmarktinstrumente vor allem für den Versiche-

rungsbereich;

Kenntnisse im Projektmanagement;

Nachweis fortlaufender Weiterbildung beziehungsweise Aktualisierung der Kenntnisse.

Verantwortlicher Inhaber der Compliance-Funktion

Abgeschlossene universitäre oder Hochschulausbildung als Jurist (Zweites Staatsexamen)

oder Wirtschaftswissenschaftler oder eine für die Funktion relevante, einschlägige Ausbil-

dung und mindestens fünf Jahre adäquate einschlägige Berufserfahrung;

mindestens dreijährige Erfahrung in der Versicherungsbranche oder Bankbranche mit gu-

tem Verständnis der verschiedenen operativen Prozesse und rechtlichen Anforderungen;

Kenntnisse der Kapitalmärkte und der Kapitalmarktinstrumente, idealerweise für den Versi-

cherungsbereich;

idealerweise Kenntnisse im Bereich Datenschutz und Geldwäschevermeidung;

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Nachweis fortlaufender Weiterbildung beziehungsweise Aktualisierung der Kenntnisse.

Verantwortlicher Inhaber Versicherungsmathematische Funktion

Mathematische Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss an Universität, Hoch- oder Fach-

schule (Diplom, Master) mit Zusatzqualifikation in Wahrscheinlichkeitstheorie (Stochastik),

mathematischer Statistik, Finanzmathematik oder kaufmännische oder vergleichbare Aus-

bildung mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung;

einschlägige mindestens dreijährige Praxis als Versicherungsmathematiker beziehungs-

weise Aktuar;

Ausbildung zum Aktuar (DAV) oder vergleichbare Kenntniserlangung im Rahmen von be-

ruflicher Erfahrung;

Nachweis fortlaufender Weiterbildung beziehungsweise Aktualisierung der Kenntnisse.

Verantwortlicher Inhaber der Funktion Interne Revision

Die Interne Revision muss aufgrund ihrer Aufgabe alle Arbeitsbereiche sowie alle Aufgaben der

Schlüsselfunktionen überprüfen können. Daher müssen Revisoren ein möglichst breites Spektrum

an Wissen und Erfahrungen vorweisen können.

Abgeschlossenes Hochschul- beziehungsweise Fachhochschulstudium (Diplom, Master)

oder kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung mit mindestens fünf Jahren einschlägi-

ger Berufserfahrung;

Kenntnisse in Informatik, Betriebswirtschaft, Projektmanagement und Prozessen vor allem

aus der Versicherungs- und Bankbranche (Generalist);

mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, idealerweise in der Revision und/oder im Risiko-

management im Banken- oder Versicherungsbereich;

idealerweise Ausbildung zum Certified Internal Auditor (CIA) des Institute of Internal Audi-

tors (IIA) oder zum Certified Information Systems Auditor (CISA) beziehungsweise COBIT

practitioner (Zertifikate der ISACA, der Information Systems Audit and Control Association

als weltweitem Berufsverband von Information Systems (IS) Fachleuten) oder vergleich-

bare Ausbildung;

Nachweis regelmäßiger Weiterbildungen beziehungsweise Aktualisierung der Kenntnisse.

B.2.1 Regeln zur Anwerbung und Auswahl der Mitarbeiter

Die folgende Beschreibung gilt grundsätzlich für alle Stellenbesetzungen in den Gesellschaften der

Viridium Gruppe.

Die Besetzung von vakanten Positionen erfordert das Vorliegen einer konkreten schriftlichen Darle-

gung der auszuführenden Tätigkeiten (Arbeitsplatz- oder Stellenbeschreibung) inklusive der erwar-

teten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen durch den veranlassenden Fachbereich. Diese

wird Basis für die notwendige interne und/oder externe Ausschreibung der Position und muss des-

halb vor jeder Ausschreibung und Stellenbesetzung im Personalbereich vorliegen.

Die Gesamtverantwortung für den Prozess liegt grundsätzlich bei der Personalabteilung. Das bedeu-

tet, dass die Personalabteilung für die Ausschreibung, die Steuerung des Prozesses, die Vorauswahl

von Bewerbern, den Erstkontakt zu den Bewerbern, die Organisation der Bewerbungsgespräche und

die Anforderung und Aufbewahrung aller Unterlagen verantwortlich ist.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Alle Auswahlprozesse sind so etabliert, dass sie zuverlässig und objektiv in Bezug auf die erforder-

lichen Kompetenzen der Rolle ausgestaltet werden und somit optimal vor Befangenheit schützen.

Bei der Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen berücksichtigen wir bestmöglich die Chan-

cengleichheit sowie den Wunsch der Gruppe nach Diversität.

Die Auswahl erfolgt durch den Personalbereich und den Fachbereich, wobei die Personalabteilung

die Beratungsfunktion und der Fachbereich die Entscheidungsfunktion innehaben. Grundsätzlich

wird bei den Bewerbungsgesprächen und bei der finalen Auswahl zusätzlich zu der verantwortlichen

Führungskraft und einem Repräsentanten aus dem Personalbereich mindestens noch eine weitere

Person aus dem Fachbereich am Prozess beteiligt.

Interne Kandidaten werden bei passenden Fähigkeiten und/oder Begabungen und anforderungsge-

rechten Erfahrungen externen Bewerbern vorgezogen – vorausgesetzt, dies lässt sich ohne Beein-

trächtigung der korrespondierenden Anforderungen durchführen.

Mit dem Vorstand wird regelmäßig die interne Nachfolgeplanung sowohl für Vorstandspositionen als

auch für die Positionen der Leitenden Angestellten durchgesprochen. Für infrage kommende Kan-

didaten erörtern wir Maßnahmen zur Weiterentwicklung. Eventuelle Defizite beziehungsweise Ent-

wicklungspotenziale werden identifiziert und passende Lösungen für Notfallsituationen definiert.

Bei der Auswahl von Inhabern von Schlüsselaufgaben ist das zuständige Geschäftsleitungsmitglied

der Viridium Gruppe in die Entscheidung einzubeziehen, sofern es nicht als direkter Vorgesetzter

des Funktionsträgers ohnehin Teil des Verfahrens ist.

Darüber hinaus muss bei der Besetzung einer der vier Schlüsselfunktionen die Geschäftsleitung vor

Abschluss des Verfahrens durch Beschlussfassung der ausgewählten Person ausdrücklich ihre Zu-

stimmung erteilen. Die Unterlagen bewahrt der Personalbereich auf.

Die Besetzung der Vorstands- und Geschäftsführungsfunktionen initiieren und steuern die entspre-

chenden Kontrollgremien (zum Beispiel der Aufsichtsrat). Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt

bei den beschlussfassenden Gremien (Aufsichtsrat).

Um die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit der Bewerber auf Schlüsselfunktionen

beurteilen zu können, müssen diese bei einer Bewerbung auf die definierten Positionen folgende

Nachweise erbringen:

Aktueller und lückenloser Lebenslauf, der neben den persönlichen Daten die Ausbildung

und die beruflichen Stationen darstellt;

„Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ beziehungsweise „Europäisches Füh-

rungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ gemäß den §§ 30 Abs. 5, 30b Bundeszent-

ralregister (BZRG) bei ausländischen Bewerbern innerhalb der EU, nicht älter als drei Mo-

nate;

Angabe möglicher familiärer Beziehungen zu Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des

Aufsichtsrates;

Angabe von bestehenden Nebentätigkeiten zum Ausschluss von Interessenkonflikten und

Sicherstellung der zeitlichen Verfügbarkeit inklusive Existenz anderer Geschäftsleiter-,

Aufsichtsrat-, Verwaltungsrat- oder Beiratsmandate bei jeglichen Unternehmen;

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Einhaltung der Voraussetzungen der Inhalte der Merkblätter der Bundesanstalt für Finanz-

dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Geschäftsleitung und Schlüsselfunktionen (soweit ver-

öffentlicht).

Für sämtliche Bewerber, die zu Gesprächen im Rahmen des Auswahlprozesses eingeladen werden,

gilt, dass folgende Unterlagen vorzulegen sind:

Nachweis über Abschlüsse, Berufsausbildung, des Studiums beziehungsweise der Aus-

und Weiterbildung;

Aktueller Lebenslauf.

Wenn alle oben genannten Anforderungen an die Schlüsselfunktion durch den Bewerber erfüllt sind,

kann der verantwortliche Fachbereich die Entscheidung treffen.

Ist der Bewerber grundsätzlich fachlich geeignet beziehungsweise sind die Anforderungen teilweise

erfüllt, aber bezüglich einiger Kriterien der beruflichen Qualifikation mit einem Weiterbildungsbedarf

verbunden, soll ein konkreter Fort- beziehungsweise Weiterbildungsplan erstellt werden.

Abstriche an der Zuverlässigkeit sind unzulässig. Sofern also der Ruf des Bewerbers als beschädigt

anzusehen oder das Führungszeugnis mit Einträgen versehen ist, darf keine Einstellung erfolgen.

Ausnahmen dürfen in dem Fall nur auf der Basis einer ausführlichen Begründung und eines einstim-

migen Beschlusses des Vorstandes erteilt werden.

Im Falle mangelnder Erfüllung der Anforderungen erfolgt eine Ablehnung.

Nach positiver Entscheidung für einen Bewerber sind im Rahmen des Einstellungsverfahrens fol-

gende Unterlagen bei der Personalabteilung vorzulegen:

ein gültiger amtlicher Personalausweis oder Pass;

ein polizeiliches Führungszeugnis;

bei Schlüsselfunktionsinhabern zusätzlich: eine unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung.

Die Personalabteilung ist für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der einzu-

reichenden Unterlagen verantwortlich. Entsprechend dem Prozess der Einstellungsüberprüfung der

Personalabteilung wird im Falle der nicht ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Lieferung der Unter-

lagen über das dort beschriebene Verfahren eskaliert und im Zweifelsfalle die umgehende Auflösung

des Vertragsverhältnisses eingeleitet.

Für die Viridium Gruppe soll ein einheitlich festgelegtes Karrieremodell etabliert werden. Auf dieser

Basis werden für die Zentralfunktionen Funktionsprofile inklusive deren Anforderungen definiert. Für

die Organisationen im Kundenservice gibt es darüber hinaus bestehende Eingruppierungsinstru-

mente. Auf Grundlage beider vorhandenen Instrumente werden Kandidaten daraufhin überprüft, ob

sie die Anforderungen erfüllen und für eine Funktion geeignet sind.

Vor der Einstellung werden – funktionsabhängig – bei Bedarf Hintergrundüberprüfungen für die an-

zustellenden Personen oder zu beauftragenden Dienstleister durchgeführt. Es werden, soweit noch

nicht ohnehin vorliegend, ein aktueller Lebenslauf und die relevanten fachlichen Zeugnisse angefor-

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dert. Außerdem werden für alle unbefristet und befristet einzustellenden Mitarbeiter polizeiliche Füh-

rungszeugnisse angefordert. Dies erfolgt im Rahmen und unter Beachtung der einschlägigen ge-

setzlichen Regelungen.

Ob zusätzliche Kontrollen durchgeführt werden, ist abhängig von der Höhe der Risikoklassifizierung

der Rolle, gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sowie lokalen Marktpraktiken. Die prakti-

zierten Kontrollen sollten im Verhältnis zur Rolle und zum Grad der potenziellen Gefahr stehen.

Weitere oder aktualisierte Überprüfungen (ohne Beschäftigungshistorie) sind zulässig, wenn eine

Einzelperson befördert wird und/oder in eine Schlüsselposition wechselt. Die Prüfung der Informati-

onen erfolgt unter Berücksichtigung der Rolle.

B.2.2 Regeln betreffend individuelle Verpflichtungen

Die Bewertung, ob eine Person als zuverlässig anzusehen ist, durch das Unternehmen beinhaltet

eine Bewertung der Redlichkeit und der finanziellen Solidität der Person, die sich auf relevante An-

haltspunkte hinsichtlich des Charakters, des persönlichen Verhaltens und des Geschäftsgebarens,

einschließlich strafrechtlicher, finanzieller und aufsichtsrechtlicher Aspekte, stützt, unabhängig von

der Rechtsordnung. Die Frage der Verjährung eines potenziell begangenen Verstoßes wird gleich-

wohl im Einklang mit nationalem Recht oder nationaler Praxis beurteilt.

Persönliche Zuverlässigkeit und Integrität liegen grundsätzlich dann vor, wenn es keinen Grund gibt,

das Gegenteil anzunehmen. Jedoch müssen dazu geeignete Belege und amtliche Dokumente vor-

gelegt werden. Relevante Straftaten sowie Disziplinar- und Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf Un-

ternehmen, Konkurs, Insolvenz oder Verbraucherschutz sind ebenso zu beachten wie die persönli-

che finanzielle Situation, die bisherige berufliche Karriere oder potenzielle Interessenkonflikte.

Frühere Zuwiderhandlungen bedeuten jedoch nicht automatisch, dass eine Person nicht als persön-

lich zuverlässig für die von ihr zu erfüllenden Pflichten eingestuft werden kann. Auch wenn straf-

rechtliche, disziplinarische oder verwaltungsrechtliche Verurteilungen oder ein früheres Fehlverhal-

ten bedeutende Faktoren sind, wird gewürdigt, dass die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit

auf Einzelfallbasis zu erfolgen hat. Daher ist der Art des Fehlverhaltens oder der Verurteilung, dem

Grad der Anfechtbarkeit (rechtskräftige / nicht rechtskräftige Verurteilung), der seit dem Fehlverhal-

ten oder der Verurteilung verstrichenen Zeit und deren Schwere sowie dem anschließenden Verhal-

ten der Person Rechnung zu tragen.

Für Personen mit Leitungsfunktion und Personen mit anderen Schlüsselaufgaben dürfen keine un-

terschiedlichen Standards bezüglich der persönlichen Zuverlässigkeit gelten, da das Ansehen und

die Integrität der Personen stets dasselbe angemessene Niveau haben sollten.

Jeder Inhaber einer Schlüsselfunktion wird auf seine persönliche Verantwortung hingewiesen, unver-

züglich alle Informationen zu melden, die Einfluss auf die Eignung und die Zuverlässigkeit haben.

Die Personalabteilung wird benachrichtigt, wenn ein Inhaber einer Schlüsselfunktion nicht länger

geeignet ist, die Erfordernisse von Eignung und Zuverlässigkeit zu erfüllen.

Einmal jährlich überprüft der direkte Vorgesetzte die Eignung und die Zuverlässigkeit der Inhaber

der Schlüsselfunktionen im Rahmen eines turnusgemäßen Feedback-Gesprächs. Diese Gespräche

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werden dokumentiert; Nachweise vorgenommener Fortbildungen sowie die Ergebnisse der Gesprä-

che dem Personalbereich übermittelt.

B.2.3 Regeln betreffend Dokumentation und Benachrichtigungen

Innerhalb der Viridium Gruppe werden unter Berücksichtigung des Oberbegriffs „Schlüsselaufga-

ben“ für alle Gesellschaften folgende Funktionsträger als Schlüsselaufgaben definiert:

Personen mit Leitungsfunktion, die befugt sind, für die Viridium Gruppe wesentliche opera-

tive Entscheidungen zu treffen. Dies sind somit alle Vorstände und Geschäftsführer der

einzelnen Gesellschaften der Viridium Gruppe,

Personen, die andere Schlüsselaufgaben verantwortlich innehaben. Hier wird unterteilt in

die zwingend einzurichtenden vier Schlüsselfunktionen

Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF),

Compliance Funktion (CF),

Interne Revision (IR),

Versicherungsmathematische Funktion (VMF)

die sogenannten weiteren Schlüsselaufgaben. Diese Funktionen sind primär in Bereichen

angesiedelt, die für den Geschäftsbetrieb der Viridium Gruppe von erheblicher Bedeutung

sind. Hierzu zählen innerhalb der Viridium Gruppe Personen,

die eine signifikante Rolle direkt oder indirekt im Bereich der Unternehmensführung

spielen,

die bei wichtigen Entscheidungen im Geschäftsbetrieb essentiell mitwirken,

die mit ihren Entscheidungen die finanzielle Lage des Unternehmens oder der Gesell-

schaften wesentlich beeinflussen können,

die Verantwortung in wesentlichen aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten tragen,

und die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Ein Verzeichnis aller Rollen, die als Schlüsselfunktionen gelten, wird auf dem neuesten Stand ge-

halten. Zeitpunkte und klärende Gründe für Änderungen müssen angemerkt werden. Die Personal-

abteilung führt dieses Verzeichnis und kann es bedarfsweise zur Verfügung stellen.

Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien und Überprüfungsstufen sowie die Erfüllung durch die je-

weiligen Inhaber dieser Funktionen werden für jede Schlüsselfunktion dokumentiert. Alle aufsichts-

rechtlichen Anforderungen betreffend Benachrichtigungen sollen rechtzeitig und genau erfüllt wer-

den.

B.2.4 Regeln betreffend ausgegliederte Schlüsselfunktionen

Wird eine Schlüsselfunktion ausgelagert, dann überprüft die betroffene Geschäftseinheit zusammen

mit dem Bereich Einkauf, ob alle in Betracht kommenden Personen für die betreffende Schlüssel-

funktion geeignet und zuverlässig sind und ob die Dienstleistungsanbieter über ausreichende Pro-

zesse und Verfahren zur laufenden Bewertung verfügen.

B.2.5 Mitglieder des Beirats und der Aufsichtsräte

Die Mitglieder des Beirats und der Aufsichtsräte der Gesellschaften der Gruppe unterliegen den

allgemeinen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ihre fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Auf-

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grund dieser Anforderungen wird bei jeder Bestellung durch die Geschäftsleitung und die Rechts-

funktion der Gruppe anhand der einzuholenden Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis etc.) ge-

prüft, ob die betreffenden Personen über entsprechende Voraussetzungen für die zugedachte Auf-

gabe verfügen. Die Mitglieder des Beirats und der Aufsichtsräte haben gemeinsam über die Qualifi-

kationen, Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen, um ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten an-

gemessen und unabhängig zu erfüllen. Dazu gehört in erster Linie, die Geschäftsleitung angemes-

sen zu überwachen. Dafür müssen die Mitglieder des Beirats und der Aufsichtsräte die vom Unter-

nehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können.

Der Beirat und die Aufsichtsräte haben sich eine Fit & Proper Policy gegeben, die die Anforderungen

an die individuelle und kollektive fachliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit näher spezifiziert und

die Verpflichtung sowie entsprechende Prozesse zur jährlichen Überprüfung der Eignung durch eine

Selbsteinschätzung, zur Aufstellung eines jährlichen Entwicklungsplans sowie zur Abgabe einer

jährlichen Erklärung zur Fortdauer der Zuverlässigkeit vorsehen. Bei jeder personellen Änderung

des Beirats und der Aufsichtsräte wird die kollektive Eignung erneut festgestellt.

B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseige-

nen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

B.3.1 Stetige Weiterentwicklung des Risikomanagements

Die Viridium Gruppe richtet die Anforderungen an das Risikomanagementsystem der Gruppe an der

Geschäftsstrategie und der Governance-Struktur der Gruppe aus. Um eine einheitliche Umsetzung

des Risikomanagementsystems auf Konzernebene sicherzustellen, verfügt die Viridium Gruppe

über eine zentrale Risikomanagementabteilung (Unabhängige Risikokontrollfunktion, URCF), die

Methoden und Prozesse für die einzelnen Unternehmen vorgibt, eine Risikodatenbank zur Erfas-

sung von Risiken, Kontrollen und Maßnahmen zur Verfügung stellt sowie konzernweite Projekte zur

Weiterentwicklung des Risikomanagements betreibt.

Im Zuge der regulatorischen Umsetzung des Solvency II-Review 2018 im Juni 2019 wurden die

Auswirkungen für das Governance-System der Gruppe analysiert und entsprechend weiterentwi-

ckelt. Neben des Abschlusses des Inhaberkontrollverfahrens zum Erwerb eines weiteren Lebens-

versicherungsunternehmens hat insbesondere dessen Integration in das Risikomanagementsystem

der VG das Geschäftsjahr maßgeblich geprägt.

B.3.2 Geschäfts- und Risikostrategie

Eine Geschäftsstrategie beschreibt die langfristigen obersten Unternehmensziele und die Maßnah-

men, mit denen diese erreicht werden sollen. Aus diesen langfristigen Unternehmenszielen und den

damit verbundenen Maßnahmen resultieren wiederum Risiken, deren Handhabung in einer Risi-

kostrategie niedergelegt wird.

Aus der Geschäftsstrategie der Viridium Gruppe leitet sich deren Risikostrategie ab. Die Viridium

Gruppe sieht das Management von Chancen und Risiken als eine zentrale Kompetenz an. Das

heißt: Chancen können nur unter Eingehung bestimmter Risiken genutzt werden, die dezidiert zu

steuern sind. Als zu steuerndes Risiko erachtet die VG in diesem Zusammenhang die Möglichkeit

einer negativen Abweichung von geplanten Zielen. Das Management von Risiken ist folglich nicht

deren Minimierung, sondern die Optimierung des Chance-Risiko-Verhältnisses unter der Maßgabe,

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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jederzeit und dauerhaft allen Verpflichtungen nachkommen zu können, zum Beispiel gegenüber Ver-

sicherungsnehmern, Rückversicherern und sonstigen Vertragspartnern und auch mit Blick auf die

Compliance-Anforderungen. Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit, einer qualitativ

hochwertigen Überwachung unvermeidbarer Risiken.

Dementsprechend ist es Ziel der Viridium Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften, Risiken kontrol-

liert einzugehen und zu handhaben, um auf diese Weise Wert zu generieren oder zu schützen. Ver-

mieden werden sollen Risiken, die keinen Beitrag zur Wertschöpfung oder zu den strategischen

Zielen mit sich bringen. Risiken, die unvermeidlich aus der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit

resultieren, wie beispielsweise Forderungsausfallrisiken, werden überwacht und anhand einer Prä-

ferenzermittlung behandelt. Der bewusste Umgang mit Risiken umfasst deren qualitative Erfassung

und weitestmögliche Quantifizierung sowie ihre Einstufung nach Wesentlichkeit. Unter Berücksich-

tigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen erstreckt sich dieses Vorgehen von der strategischen

Planung bis hin zu den operationellen Tätigkeiten im Unternehmen. Aus den Regelungen auf Grup-

penebene leiten sich analog die Risikostrategien der Einzelgesellschaften ab.

B.3.3 Risikotragfähigkeitskonzept

Die Risikotragfähigkeit beschreibt allgemein die Fähigkeit, die aus dem gegebenen Risikoprofil re-

sultierenden Verlustrisiken abzudecken. Auf Basis der Risikotragfähigkeit werden das aktuelle Ge-

samtrisikoprofil und der dadurch implizierte Kapitalbedarf einerseits und die vorhandenen bezie-

hungsweise generierbaren Eigenmittel andererseits gegenübergestellt.

Der aus dem aktuellen Gesamtrisikoprofil abgeleitete Kapitalbedarf basiert unter Solvency II im We-

sentlichen auf zwei Größen:

Zum einen auf der Solvenzkapitalanforderung (SCR), die entweder durch Anwendung der europa-

weit einheitlich vorgegebenen Standardformel oder ganz oder teilweise durch ein von der zuständi-

gen Aufsichtsbehörde genehmigtes internes Modell ermittelt wird. Die Viridium Gruppe wendet so-

wohl auf Ebene der einzelnen Versicherungsunternehmen als auch auf Gruppenebene ausschließ-

lich die Standardformel an. Neben dem SCR gibt es auch eine sogenannte Mindestkapitalanforde-

rung (Minimum Capital Requirement, MCR), in der eine weitere regulatorische Kapitalanforderung

zum Ausdruck kommt, die unterhalb des SCR liegt.

Zum anderen auf dem Gesamtsolvabilitätsbedarf (GSB), durch den das unternehmensindividuelle

Risikoprofil in Form einer internen Risikokapitalbedarfsermittlung zum Ausdruck kommt. Der GSB

wird im Rahmen des regelmäßigen oder anlassbezogenen ORSA (Own Risk and Solvency Asses-

sment) ermittelt und den vorhandenen Eigenmitteln gegenübergestellt. Auf Basis der bislang durch-

geführten ORSAs für die Versicherungsunternehmen und die Viridium Gruppe ergab sich ein ge-

genüber dem SCR geringerer interner Gesamtsolvabilitätsbedarf. Die Risikosteuerung basiert den-

noch auf den vorsichtigeren SCR-Anforderungen.

Die anrechenbaren Eigenmittel stellen wiederum die ökonomische Risikodeckungsmasse zur po-

tenziellen Finanzierung des SCR beziehungsweise GSB dar. Die vorhandenen Eigenmittel ergeben

sich größtenteils aus der Solvabilitätsübersicht, in der eine Gegenüberstellung der nach ökonomi-

schen Prinzipien bewerteten Vermögenswerte (insbesondere Kapitalanlagen) und der nach ökono-

mischen Prinzipien bewerteten Verpflichtungen (insbesondere Verpflichtungen aus Versicherungs-

verträgen) erfolgt.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Die Geschäftsleitung hat neben der im Vergleich zum GSB konservativeren und für die interne Steu-

erung relevanten SCR-Risikomessung zusätzlich einen weiteren Kapitalpuffer definiert, der sich aus

einem internen Stressszenario ableitet.

Die Geschäftsleitung hat zur Risikoüberwachung (vgl. Kapitel B.3.7.4) ein Limitsystem auf Basis

messbarer Risikoindikatoren (Key Risk Indicator – KRI) beschlossen. Sie wird regelmäßig darüber

informiert, inwieweit die Limite ausgeschöpft sind. Im Fall der Limitüberschreitung Ursachen, disku-

tiert und gegebenenfalls Maßnahmen festgelegt und dokumentiert, die durch die Risikoverantwortli-

chen umzusetzen sind.

Bei der Überschreitung von Limiten wird bei Bedarf von der URCF eine Analyse der geänderten

Risikosituation durch den Risikoverantwortlichen in Auftrag gegeben. Die Analyse wird in der rele-

vanten Ressort-Risikomanagementsitzung vorgelegt und im Anschluss an das Risiko- & Compli-

ance-Komitee (RCK) berichtet. Letzteres kann der Geschäftsleitung weitere Maßnahmen empfeh-

len. Das Risiko- & Compliance-Komitee bildet im Risikomanagementprozess der Viridium Gruppe

das bereichsübergreifende Abstimmungs- und Qualitätssicherungsgremium für alle Arten von Risi-

ken.

Ein Eskalationsprozess ist somit festgelegt.

B.3.4 Risikobegriff und Risikokategorien

Als Risiko ist bei der Viridium Gruppe das mögliche Eintreten eines Ereignisses definiert, das zur

negativen Abweichung eines Planwertes aus der Geschäftsstrategie (etwa Kosten oder Geschäfts-

ziele) führt, wobei sich Risiko aus (i) Unsicherheit des Eintritts und (ii) Variabilität der Auswirkung

definiert. Positive Abweichungen sind Chancen.

Die Viridium Gruppe versteht gemäß der Risikostrategie unter wesentlichen Risiken solche, die

mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Risiken, bei denen der Betrag der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Require-

ment – SCR), der gemäß der Standardformel aus Solvency II berechnet wird, 10 % des

gesamten undiversifizierten SCR unter Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung

der ZÜB im betreffenden Unternehmen übersteigt;

Risiken, die bedeutende negative Auswirkungen auf Vermögenswerte, die finanzielle Situ-

ation oder auf die Erträge haben. Unter „bedeutend“ verstehen wir einen Betrag in Höhe

von 10 % der geplanten Gewinnausschüttung / Dividende;

Risiken, die die Compliance hinsichtlich gesetzlicher und aufsichtsbehördlicher Anforde-

rungen schwer beeinträchtigen können;

Risiken, deren Risikobewertung in der Risikobewertungsmatrix den in der Risikomanage-

mentrichtlinie der Gruppe festgelegten Grenzwert für wesentliche Risiken überschreitet

(siehe Kapitel B.3.7.2);

Reputationsrisiken (Aufgrund der Bedeutung für unser Geschäftsmodell);

Bei der Viridium Gruppe erfolgt die unternehmensweite konsistente Risikoerfassung mittels vorge-

gebener Risikokategorien. Die Risikokategorien der Versicherungsgruppe orientieren sich an den

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Modulen der Standardformel nach Solvency II. Die Viridium Gruppe strebt eine granularere Risiko-

kategorisierung an, die über die Module der Standardformel hinausgeht. Zusätzlich wird das opera-

tionelle Risiko noch in Subkategorien unterteilt. Folgende Risikokategorien werden in der Risikoma-

nagement-Richtlinie vom 17.12.2019 vorgegeben:

Strategisches Risiko;

Versicherungstechnische Risiken: Storno, Langlebigkeit, Sterblichkeit, Invalidität, Kosten

und Katastrophenrisiko;

Marktrisiken: Zinsänderungsrisiko, Aktienkursrisiko, Währungsrisiko, Konzentrationsrisiko,

Immobilienrisiko und Spreadrisiko;

Gegenparteiausfallrisiko / Adressenausfallrisiko;

Reputationsrisiko;

Operationelle Risiken: IT-Systemrisiko, Personalrisiko, Prozessrisiko, M&A-Risiko, Verän-

derungsrisiko, Ausgliederungsrisiko, Betriebsunterbrechungsrisiko und Compliance-Risiko,

dem wiederum die Subrisiken Geldwäsche / Sanktionen, Betrug (intern / extern), Korrup-

tion, Datenschutz, Informationssicherheit, Rechtsrisiken, Steuerrisiken und sonstige Com-

pliance-Risiken zugeordnet werden;

Liquiditätsrisiko.

B.3.5 Risikoappetit

Aus der festgelegten Risikostrategie ergeben sich zum Umgang mit Risiken grundsätzlich die fol-

genden Präferenzen:

Risikoakzeptanz: Dies beinhaltet solche Risiken, die die Viridium Gruppe im Einklang mit

dem Geschäftsmodell und der Geschäftsstrategie übernehmen möchte. Die Übernahme

dieser Risiken muss profitabel sein.

Risikoaversion: Hierbei handelt es sich um Risiken, die die Viridium Gruppe grundsätzlich

nicht eingehen möchte oder, wenn unvermeidbar, durch Managementmaßnahmen oder

Transfer zu externen Parteien zu minimieren beabsichtigt.

Risikoneutralität: Darunter sind Risiken zu verstehen, für die grundsätzlich weder eine

Risikoakzeptanz noch eine Risikovermeidungsstrategie festgelegt ist und die opportunis-

tisch in Abhängigkeit von der Bewertung ihres Chance-Risiko-Profils akzeptiert oder ver-

mieden werden können.

Für die Tochtergesellschaften der Viridium Gruppe gelten diese Definitionen gleichermaßen. Die für

einzelne Risiken ermittelten Präferenzen unterliegen der kontinuierlichen Überprüfung und Evaluie-

rung; Änderungen dieser Präferenzen bei der Viridium Gruppe werden der Geschäftsleitung und

dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt, Änderungen bei den Lebensversicherungsunternehmen

entsprechend dem Vorstand und Aufsichtsrat.

Die Risikostrategie wurde im Jahr 2019 turnusmäßig überprüft und am 19.12.2019 von der Ge-

schäftsleitung mit Gültigkeit ab 01.01.2020 beschlossen.

In der zum Berichtsstichtag gültigen Risikostrategie, sind die Präferenzen der Viridium Gruppe für

den Umgang mit Risiken festgelegt. Eine Überprüfung der Risikopräferenzen sowie der einzelnen

Risikobeschreibungen ist während der Überprüfung der Risikostrategie erfolgt.

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Diese Festlegungen spiegeln die spezifischen Strategien und Ziele je Risikokategorie beziehungs-

weise Risikoart wider, sind für alle Unternehmen der Gruppe verbindlich und werden im Folgenden

dargelegt:

Risiko-

kategorie Risiko Präferenz Anmerkung

Strategi-

sches

Risiko

Strategi-

sches Ri-

siko

Tolerieren Strategische Risiken werden durch die Einrichtung einer star-

ken Risikomanagementfunktion sowie durch eine enge Einbe-

ziehung von Vorstand und Beirat bei allen strategischen Ent-

scheidungen gemanagt.

Versiche-

rungs-

risiko

Stornorisiko Tolerieren/

mindern

Minderung des Stornorisikos durch Kundenbindungsaktivitäten

sowie Schwerpunktsetzung auf Kundenzufriedenheit und hohe

Servicequalität für Kunden (Versicherungsnehmer und Ver-

triebspartner).

Versiche-

rungs-

risiko

Langlebig-

keitsrisiko

Tolerieren/

mindern

Dieses Risiko besteht für Versicherungsprodukte mit Renten.

Das Risiko ist sehr langfristig und steht im Zusammenhang mit

Änderungen im Gesundheitswesen und in der Lebensgestal-

tung. Gemäß der MZVO ist eine Minderung in beschränktem

Rahmen möglich. Rückversicherungslösungen werden in Be-

tracht gezogen, wenn passende Produkte verfügbar sind.

Versiche-

rungs-

risiko

Sterblich-

keits-

risiko

Tolerieren/

mindern

Dieses Risiko ist zurzeit gering. Die Minderung erfolgt durch

Rückversicherungen, soweit kostengünstig möglich.

Versiche-

rungs-

risiko

Invaliditäts-

risiko

Tolerieren/

mindern

Minderung durch Rückversicherungen und starkes Schaden-

management.

Versiche-

rungs-

risiko

Kostenri-

siko

Tolerieren/

mindern

In der Struktur der VG besteht dieses Risiko für die Versiche-

rungsunternehmen aufgrund der Ausgliederungsverträge nicht,

das heißt, sie sind, zurzeit abgesehen von inflationären Ent-

wicklungen, immunisiert.

Minderung durch Kostenbudgetierung und Kontrolle des Plans.

Höhere kurzfristige Ausgaben können jedoch akzeptabel sein.

Dies wird durch Folgendes erreicht:

Strenger und kostenminimierender Auswahlprozess

für externe Dienstleistungsanbieter;

Kontinuierliche Bewertung vorhandener Prozesse im

Hinblick auf Möglichkeiten zur Kostensenkung und

Kostenoptimierung.

Versiche-

rungs-

risiko

Katastro-

phen-

risiko

Tolerieren/

mindern

Dabei handelt es sich um das Risiko außergewöhnlicher Ereig-

nisse, die Auswirkungen auf die Sterblichkeit und die Invalidität

haben, zum Beispiel Epidemien. Minderung durch Rückversi-

cherungen.

Marktri-

siko

Zinsrisiko Tolerieren/

mindern

Minderung durch ALM-Instrumente (Asset Liability Manage-

ment, insbesondere Zinsderivate für das Duration-Matching).

Unter ALM verstehen wir das koordinierte Management des Ri-

sikos, das sich aus der Volatilität des wirtschaftlichen Werts

der zinssensitiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

ergibt.

Marktri-

siko

Aktienrisiko Tolerieren/

vermeiden

Das Aktienrisiko steht im Zusammenhang mit Rebates/Retro-

zessionen, die aus fondsgebundenen Kapitalanlagen resultie-

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Risiko-

kategorie Risiko Präferenz Anmerkung

ren. Dieses Risiko wird aus der Sichtweise des Aktionärs re-

gelmäßig beurteilt und gegebenenfalls auf Gruppenebene

durch geeignete Maßnahmen reduziert.

Da sich Kunden im fondsgebundenen Geschäft bewusst für

diese Produkte entschieden haben, muss eine Hedging-Lö-

sung auf Solo-VU-Ebene im Einklang mit den Interessen der

Versicherungsnehmer stehen.

In der Kapitalanlage konventioneller Vertragsbestände gilt es,

derzeit keine Aktienrisiken einzugehen.

Marktri-

siko

Währungs-

risiko

Tolerieren/

vermeiden

Das Währungsrisiko steht im Zusammenhang mit Reba-

tes/Retrozessionen, die aus fondsgebundenen Kapitalanlagen

resultieren. Dieses Risiko wird aus der Sichtweise des Aktio-

närs regelmäßig beurteilt und gegebenenfalls auf Gruppen-

ebene durch geeignete Maßnahmen reduziert.

Da sich Kunden im fondsgebundenen Geschäft bewusst für

diese Produkte entschieden haben, muss eine Hedging-Lö-

sung auf Solo-VU-Ebene im Einklang mit den Interessen der

Versicherungsnehmer stehen.

In der Kapitalanlage konventioneller Vertragsbestände gilt es

normalerweise, Währungsrisiken abzusichern.

Marktri-

siko

Spreadri-

siko

Suchen Die VG strebt danach, die Investment-Performance traditionel-

ler Vermögenswerte insgesamt zu verbessern, indem wir in

ausgewählte Anlagen investieren, die eine erwartete Mehrren-

dite unter Berücksichtigung möglicher Ausfälle gegenüber risi-

kofreien Anlagen haben. Dabei gelten Limite für das individu-

elle Verlustrisiko.

Marktri-

siko

Konzentra-

tionsrisiko

Vermeiden Das Konzentrationsrisiko erwächst aus einer höheren Volatili-

tät sowie einem gestiegenen Risiko bei Ausfall eines Emitten-

ten in einem Kapitalanlageportfolio mit geringer Streuung. An-

lagemandate enthalten Grenzen für Risiken gegenüber Gegen-

parteien.

Marktri-

siko

Immobilien-

risiko

Vermeiden Das Risiko ist bei fondsgebundenen Kapitalanlagen und traditi-

onellen Kapitalanlagen minimal.

Gegen-

partei-

ausfallri-

siko

Adressen-

ausfallrisiko

Suchen Dieses Risiko bezieht sich auf „Bankschulden“ (auch bei Ver-

mittlern, Rückversicherern und Derivaten) und -guthaben. Es

wird durch eine genaue Überwachung minimiert.

Finanziel-

les

Risiko

Liquiditäts-

risiko

Vermeiden Minimierung des Risikos durch genaue Überwachung der Li-

quiditätsanforderungen und die ständige Bereithaltung eines

Mindestbetrags an liquiden Vermögenswerten.

Operatio-

nelles Ri-

siko

Compli-

ance-

Risiko und

Rechtsri-

siko

Vermeiden Minimierung der Risiken in größtmöglichem Maße durch regel-

mäßige Überwachung und Implementierung angemessener

Kontroll- und Änderungsmechanismen.

Operatio-

nelles Ri-

siko

Erhöhung

der kurzfris-

tigen ope-

rationellen

Risiken, vor

Suchen Es wird akzeptiert, dass die Strategie zur Investition in die be-

triebliche Infrastruktur erhebliche Risiken mit sich bringt. Mini-

mierung der Risiken durch Kontrollen von Entwicklungsprozes-

sen und Ausgaben.

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Risiko-

kategorie Risiko Präferenz Anmerkung

allem Über-

gangsrisi-

ken

Operatio-

nelles Ri-

siko

IT, Perso-

nal, Pro-

zesse, Pro-

jekte, Out-

sourcing,

Geschäfts-

weiterfüh-

rung usw.

Vermeiden Minimierung der Risiken in größtmöglichem Maße und immer

dann, wenn die Vorteile der Minderung die erforderlichen Aus-

gaben für zusätzliche Prozesse, Kontrollmaßnahmen und Be-

triebsmittel übersteigen.

Reputati-

onsrisiko

Reputati-

ons-

risiko

Vermeiden Minimierung durch Prozesskontrollen, Medienüberwachung so-

wie schnelle und effektive Reaktion auf sich nachteilig auswir-

kende Ereignisse sowie Einführung eines Verhaltenskodex.

Die Prozesse beziehungsweise Berichtsverfahren (inklusive Erläuterungen zur Dokumentation, Kon-

trolle und Durchsetzung) je Risikokategorie beziehungsweise Risikoart sind für alle Unternehmen der

Gruppe einheitlich festgelegt und werden in Kapitel B.3.7 näher erläutert.

B.3.6 Aufbauorganisation, Rollen und Funktionen im Risikomanagement

Der Risikomanagementprozess der Viridium Gruppe ist eine funktionsbereichsübergreifende sowie

unternehmensweite Aufgabe, an der aufbauorganisatorisch folgende Funktionen beziehungsweise

Gremien beteiligt sind:

Risikoverantwortliche (Risk-Owner)

Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF)

Qualitatives Risikomanagement

Bereichsleiter qualitatives Risikomanagement, gleichzeitig verantwortliche Person

für die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF)

Senior Spezialist Risikomanagement Investment

Senior Spezialist Risikomanagement Versicherungstechnik

Senior Spezialist(en) Operationelles Risikomanagement

Prozessmanager Risikoberichte

Quantitatives Risikomanagement

Bereichsleiter quantitatives Risikomanagement (gleichzeitig verantwortliche Per-

son für die Versicherungsmathematische Funktion (VMF) und in dieser Rolle nicht

Teil der URCF)

Leiter und Mitarbeiter quantitatives Reporting

Leiter und Mitarbeiter Modellierung

Ressort-Risikomanagement-Sitzungen

Risiko- und Compliance-Komitee (RCK)

Geschäftsleitung

Audit, Risk & Compliance-Komitee (ARCC) / Aufsichtsrat

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Daneben gibt es weitere Funktionen, die den Risikomanagementprozess unterstützen beziehungs-

weise dessen Funktionsfähigkeit regelmäßig überprüfen, aber im Regelfall kein Bestandteil des re-

gelmäßigen Risikomanagementprozesses im Sinne der Richtlinie sind. Diese sind:

Ausgliederungsbeauftragter für die Unabhängige Risikokontrollfunktion (URCF) für alle Le-

bensversicherungsgesellschaften der VG;

Versicherungsmathematische Funktion (VMF);

Verantwortlicher Aktuar;

Compliance-Funktion (CF);

Interne Revisionsfunktion (IR).

B.3.6.1 Risikoverantwortliche (Risk Owner der 1st Line of Defence)

Jedes identifizierte Risiko wird einem Risikoverantwortlichen zugeordnet, der für jedes von ihm ver-

antwortete Risiko insbesondere folgende Aufgaben wahrnimmt:

Identifikation, Analyse und Bewertung sowie Festsetzung von Kontrollen;

Implementierung effektiver Kontrollen;

Durchführung der operativen Risikosteuerung;

Einhaltung vorgegebener Limite;

Umsetzung der vorgegebenen Richtlinien mit Risikomanagementrelevanz im eigenen Zu-

ständigkeitsbereich.

Sonderfall: Betrugs- und Korruptionsrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu managen liegt in

der Verantwortung des jeweiligen Risikoverantwortlichen. In der URCF erfolgt eine fortlaufende

Überwachung sowie jährliche Analyse, Bewertungsaggregation und zusammenfassende Nachweis-

dokumentation der von den Fachbereichen gemeldeten Betrugs- und Korruptionsrisiken durch einen

Senior-Spezialist Operationelles Risikomanagement. Dieser URCF-Mitarbeiter berät zudem die

Fachbereiche und Geschäftsleitungen in Fragen der Wirtschaftskriminalität. Die URCF gibt bei ent-

sprechender Risikolage Impulse zur Verbesserung der Vorbeugung und Aufdeckung von Betrug und

Korruption an die Fachbereiche und berichtet über deren Fortgang. Der URCF-Mitarbeiter trägt die

Verantwortung, in Zusammenarbeit mit der Internen Revision die Richtlinie Wirtschaftskriminalität

(früher AFMS) jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sowie das jährliche Pflichttra-

ining inklusive Tests zu Betrugs- und Korruptionsrisiken und gegebenenfalls zusätzliche Mitarbeiter-

trainings durchzuführen.

B.3.6.2 Unabhängige Risikokontrollfunktion (URCF)

Die URCF ist die unabhängige Kontroll-, Überwachungs- und Koordinationsinstanz des Risikoma-

nagements in der Gruppe. Kernaufgaben des URCF sind Organisation, Umsetzung und Qualitätssi-

cherung des Risikokontrollprozesses. Die URCF besteht aus den Bereichen Qualitatives Risikoma-

nagement und Quantitatives Risikomanagement. Die beiden Bereichsleiter berichten disziplinarisch

an den Chief Risk Officer (CRO).

Zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der URCF zählen unter anderem:

Durchführung der Solvency-II-Berechnungen;

operative Gesamtverantwortung für die Erstellung aller internen und externen Risikobe-

richte;

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Seite 44 von 155

Unterstützung und Beratung des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans und

anderer Funktionen bei der effektiven Handhabung des Risikomanagementsystems;

Überwachung des Risikomanagements und aktive Information des Managements über

Mängel und Verbesserungspotenziale;

Überwachung und Bewertung des allgemeinen Risikoprofils des Unternehmens als Gan-

zes;

Verantwortlichkeit für gruppenweit einheitliche Methoden im Risikomanagementprozess;

Vorgabe von allgemeinen Richtlinien zum Risikomanagement sowie methodische Arbeits-

anweisungen an die Risikoverantwortlichen (Leitlinien- und Methoden-kompetenz);

Einführung, Sicherstellung und Validierung des Risikomanagementprozesses sowie Koor-

dinierung der Risikomanagementaktivitäten;

Integration von Versicherungsportfolios in das bestehende Risikomanagementsystem;

Vorschlag, Überwachung und Maßnahmenerarbeitung zu Limiten;

Berichterstattung gegenüber dem Risiko- & Compliance-Komitee, der Geschäftsleitung

und dem Audit, Risk und Compliance Committee;

Information des Verantwortlichen Aktuars bei potenzieller Gefährdung des Fortbestands

der Gesellschaft infolge operationeller Risiken, die nicht vom Verantwortlichen Aktuar

überwacht werden können;

Durchführung der Beurteilung von durch den Vorstand geplanten Strategien unter Ertrags-

und Risikoaspekten;

Dokumentation risikorelevanter Entscheidungen beziehungsweise Archivierung von Ent-

scheidungen des Risiko- & Compliance-Komitees (ARCC) und der Geschäftsleitung;

regelmäßiger institutionalisierter Austausch zwischen URCF, Interner Revision und Com-

pliance-Funktion (Berichte, Jour fixe zu aktuellen Fragestellungen).

B.3.6.3 Risiko- & Compliance-Komitee (RCK)

Das Risiko- & Compliance-Komitee bildet im Risikomanagementprozess der Viridium Gruppe das

bereichsübergreifende Abstimmungs- und Qualitätssicherungsgremium bezüglich aller Arten von Ri-

siken.

Es tritt halbjährlich zusammen. Teilnehmer sind alle Mitglieder der Geschäftsleitung der Viridium

Gruppe, wodurch auch die Vorstände / Geschäftsleiter aller Tochterunternehmen vertreten sind, die

Leiter der Gruppenfunktionen Recht, Interne Revision, Qualitatives Risikomanagement Compliance

sowie aus dem Qualitativen Risikomanagement einer der Senior-Spezialisten Operationelles Risiko.

Zu den Aufgaben des RCK zählen:

regelmäßige Überprüfung und Überwachung der wesentlichen Risiken und der eingeleite-

ten Maßnahmen sowie deren Angemessenheit;

Entscheidung über Wesentlichkeitsschwellen;

Entscheidung zentraler Risikovorgaben auf Konzernebene, die verbindlich für Einzelunter-

nehmen gelten;

Bewertung der Vorschläge der URCF bezüglich der Anpassung der Risikostrategie, be-

züglich der Risikotragfähigkeit sowie zur Anpassung von Limit- und Schwellenwerten;

Koordinierung risikosteuernder Maßnahmen im Rahmen des Eskalationsprozesses bei

Verletzungen von Limit- und Schwellenwerten;

Abgabe von Empfehlungen an die Geschäftsleitung;

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

Seite 45 von 155

Einigung zu Folgearbeiten hinsichtlich risikorelevanter Themen.

B.3.6.4 Chief Risk Officer (CRO)

Der CRO fungiert sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene der einzelnen Versicherungsunter-

nehmen der Viridium Gruppe als Mitglied der Geschäftsleitung. Er ist Vorsitzender des RCK und

verantwortet im Kontext des Risikomanagements unter anderem folgende Aufgaben:

Ausgliederungsbeauftragter für die URCF;

Bestimmung, Entwicklung und Implementierung relevanter und geeigneter Strategien, die

konsistent zur Unternehmensstrategie sind sowie alle rechtlichen und regulatorischen An-

forderungen berücksichtigen;

Einbettung einer effektiven URCF und eines Internen Steuerungs- und Kontrollsystems

(ISKS);

Sicherstellung eines tiefen Risikomanagementverständnisses sowie die Erreichung aller

Anforderungen an das Risikomanagement;

Information des Aufsichtsrates und ARCC hinsichtlich Risikomanagement und aktueller

Risikolage;

unverzügliche Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich aller Entwicklungen, die voraus-

sichtlich negative Auswirkung auf Geschäft und Geschäftsbetrieb haben;

Sicherstellung eines geeigneten Engagements und Informationsflusses zwischen beste-

henden Schlüsselpositionen und Stakeholdern (BaFin, Eigentümer, Unternehmensleitung,

Mitarbeiter).

B.3.6.5 Geschäftsleitung

Zu der Verantwortung und den Aufgaben der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit dem Risiko-

management zählen unter anderem:

Verantwortung der gesamtem Geschäftsleitung für ein angemessenes und wirksames Ri-

sikomanagement- und Internes Kontrollsystem;

Verantwortung für Festlegungen zum organisatorischen Rahmen des Risikomanagements,

insbesondere auch für den Eingang und die Handhabe wesentlicher Risiken;

Eigeninitiative, angemessene und zeitnahe Information der Verantwortlichen Person für

die URCF sowie des Ausgliederungsbeauftragten für die URCF über alle Tatsachen, die

für die Aufgabenerfüllung erforderlich sein können;

Festlegung der Unternehmens- und Geschäftsstrategie und Ableitung der Risikostrategie;

Festlegung von Risikoappetit und Risikotoleranz;

Entscheidung über Wesentlichkeitsgrenzen von Risiken;

Entscheidung hinsichtlich Akzeptanz, Vermeidung, Übertragung und Verminderung von

Risiken;

Entscheidung zu risikorelevanten Ad-hoc-Problemen;

Entscheidung über Limit- und Schwellenwerte zur Überwachung der wesentlichen Risiko-

kategorien und ausgewählten Einzelrisiken;

einzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Akzeptanz von Limitverletzungen;

Freigabe von externen Berichten zum Risikomanagement wie etwa

Regular Supervisory Report (RSR), Solvency and Financial Condition Report (SFCR),

ORSA-Bericht;

Berücksichtigung von Risikomanagementaspekten bei allen Entscheidungen.

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B.3.6.6 Audit, Risk and Compliance Committee/Beirat/Aufsichtsrat

Das Audit, Risk and Compliance Committee (ARCC) des Beirats der VG beobachtet die Risikositu-

ation im Zusammenhang mit der Aufsicht über das investierte Kapital und die strategische Ausrich-

tung der Gruppe. Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats jedes Unternehmens der Gruppe

sind auch Mitglied im ARCC.

Die Ergebnisse aus dem Risiko- & Compliance-Komitee (RCK) werden als Risikobericht in das ARCC,

einen Ausschuss des Beirats, zur Information und Diskussion eingebracht. Die konkreten Aufgaben

und Verantwortlichkeiten des ARCC ergeben sich aus dessen Geschäftsordnung.

B.3.6.7 Bilanz- und Produktmathematik, Steuerung Leben und

Versicherungsmathematische Funktion

Die Bilanz- und Produktmathematik, die Steuerung Leben und die für die Versicherungsmathemati-

sche Funktion (VMF) verantwortliche Person im Sinne von Solvency II (Letztere ist gleichzeitig Be-

reichsleiter Quantitatives Risikomanagement) unterstützen das Risikomanagement in allen Fragen

der versicherungsmathematischen Analyse und Bewertung von Risiken. Aufgrund der speziellen

Methoden und Techniken, die auf diesem Gebiet zum Einsatz kommen, spielt dieses Fachwissen

eine große Rolle für das Risikomanagement.

B.3.6.8 Verantwortlicher Aktuar

Der Verantwortliche Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen nimmt durch das Erfüllen seiner

im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) festgelegten Aufgaben eine besonders exponierte Stellung

im Risikomanagement ein.

B.3.6.9 Compliance-Funktion

Der für die Compliance-Funktion verantwortlichen Person fallen im Rahmen des Risikomanage-

ments folgende Aufgaben zu:

regelmäßiger, institutionalisierter Austausch zwischen URCF und Compliance-Funktion zu

aktuellen rechtlichen Risiken,

Monitoring, ob die Überprüfung und Aktualisierung von Richtlinien stattgefunden hat, sowie

Mitgliedschaft im RCK.

B.3.6.10 Interne Revision

Besonderer Schwerpunkt der Prüfungen durch die Interne Revision ist die Funktionsfähigkeit des

Risikomanagements. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Punkte von Bedeutung:

regelmäßiger institutionalisierter Austausch zwischen URCF und Interner Revision über

Risiken, die im Rahmen von Revisionen beziehungsweise im Rahmen der Risikoerhebung

in der URCF identifiziert wurden;

lesender Zugriff auf gespeicherte Risikoinformationen des RCK für die Interne Revision;

Teilnahme des Leiters der Internen Revision an den Sitzungen des RCK.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

Seite 47 von 155

B.3.7 Prozesse und Verfahren im Risikomanagement

B.3.7.1 Risikoidentifikation und Risikoinventur

Die Risikoverantwortlichen („Risk Owner“) sind dafür verantwortlich, die Risiken ihrer Organisations-

einheit, Prozesse und Themenfelder laufend zu identifizieren. Dabei gilt es, sowohl neue Risiken als

auch die Veränderung bekannter Risiken zu erkennen. Bei der Identifizierung möglicher operatio-

neller Risiken berücksichtigen die Risikoverantwortlichen auch bekannte externe Schadenereig-

nisse. In jedem Vorstandsressort wird neben monatlichen Updates in Bezug auf wesentliche Risiken

halbjährlich eine Risikoinventur im Rahmen der Ressort-Risikomanagement-Sitzung durchgeführt.

Zweck dieser Sitzung ist es, die neuen und veränderten Risiken im Gesamtkontext zu hinterfragen

und zu validieren. Im Nachgang an die Ressort-Risikomanagement-Sitzungen werden die konsoli-

dierten Daten in das halbjährliche RCK eingebracht. Die Ergebnisse aus dem RCK werden danach

als Risikobericht in das ARCC eingebracht.

B.3.7.2 Analyse und Bewertung

Die Bewertung von Risiken erfolgt in Abhängigkeit von der Zuverlässigkeit, Praktikabilität und Steu-

erungsrelevanz einer Quantifizierung entweder mittels finanzmathematischer und aktuarieller Ver-

fahren und/ oder mittels eines unternehmensinternen Punktesystems via Expertenschätzung. Dabei

wird eine redundante Bewertung im Hinblick auf operationelle Risiken bewusst akzeptiert, da diese

nach Auffassung der Viridium Gruppe in der Solvency-II-Standardformel zu pauschal für die interne

Risikoüberwachung und -steuerung berücksichtigt werden.

Quantifizierung der Risiken mithilfe finanzmathematischer und aktuarieller Verfahren ba-

sierend auf der oder in Anlehnung an die Standardformel nach Solvency II. Die hierunter

fallenden Risikokategorien sind im SCR beziehungsweise im Rahmen des Gesamtsolvabi-

litätsbedarfs (GSB) des ORSA enthalten. Da der GSB in allen bislang durchgeführten

ORSA-Prozessen insgesamt niedriger war als das SCR, wird für das interne Risikoma-

nagement das SCR als maßgebliche Größe bezüglich folgender Risikokategorien angese-

hen:

Marktrisiken:

Zinsänderungsrisiko,

Aktienkursrisiko,

Immobilienrisiko,

Spreadrisiko

Währungsrisiko und

Konzentrationsrisiko;

Versicherungstechnische Risiken:

Sterblichkeit,

Langlebigkeit,

Invalidität,

Storno,

Kosten und

Katastrophenrisiko;

Gegenparteiausfallrisiko / Adressenausfallrisiko / Kreditrisiko;

Operationelle Risiken.

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Seite 48 von 155

Spezifische Risiken, insbesondere der übrigen Risikokategorien beziehungsweise der ope-

rationellen Risiken, werden für Steuerungszwecke mit Ursache und Wirkung identifiziert

und gemanagt. Zu deren finanzieller Bewertung wird ihre Auswirkung auf das HGB-Ergeb-

nis nach Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer und nach Steuer ermittelt. Da-

bei ist für unsere Steuerungszwecke eine szenarienbasierte Bewertung nach Experten-

schätzungen ausreichend. Zur Gesamtbewertung dieser spezifischen Risiken dient ein

Punktesystem, das Wertungen bezüglich (1) Einfluss auf die Finanz- und Ertragslage, (2)

Wirkung auf die Reputation hinsichtlich Kunden, Aufsichtsbehörde und Medien, (3) poten-

zieller Bindung von Ressourcen und Aufmerksamkeit des Managements und (4) Eintritts-

wahrscheinlichkeit zu einer Gesamtpunktezahl von 0 bis maximal 48 kombiniert. Je nach

Punkteanzahl erfolgt die Einordnung des Risikos als wesentlich oder unwesentlich, wobei

innerhalb der unwesentlichen Risiken zur Abstufung der Administration von zugehörigen

Kontrollen und Maßnahmen in Adonis sowie der Handhabung im Risiko-Kontroll-Assess-

ment (RKA) und in Risikomanagementgremien eine weitere Dreiteilung (in Abhängigkeit

von der Punktezahl) erfolgt. Folgende Risikokategorien werden im Wesentlichen auf Basis

des Punktesystems bewertet:

Strategisches Risiko:

Nur sofern die entsprechende Komponente ausreichend separiert beziehungsweise ge-

steuert werden kann. Zusätzlich wird die Einhaltung der Geschäfts-strategie als Ganzes

durch die Geschäftsleitung überwacht beziehungsweise mindestens einmal jährlich über-

prüft und gegebenenfalls aktualisiert;

Operationelle Risiken:

IT-Systemrisiko, Personalrisiko, Prozessrisiko, M&A-Risiko, Veränderungsrisiko, Ausglie-

derungsrisiko, Betriebsunterbrechungsrisiko, Compliance-Risiko und Rechtsrisiko, dem

wiederum die Subrisiken Geldwäsche/Sanktionen, Betrug (intern / extern), Korruption, Da-

tenschutz, Informationssicherheit, Steuerrisiken und sonstige Compliance-Risiken zuge-

ordnet werden;

Reputationsrisiko:

Aufgrund dessen übergeordneten und für das Geschäftsmodell der Viridium Gruppe sehr

wesentlichen Charakters wird dieses im Rahmen jeder spezifischen Risikobewertung mit-

bewertet (siehe oben);

Liquiditätsrisiko.

B.3.7.3 Risikosteuerung

Die Risikosteuerung umfasst alle Mechanismen und Maßnahmen zur positiven Beeinflussung der

Risikosituation durch eine Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder des Schadenaus-

maßes. Dabei wird zwischen präventiven, auf die Risikoursache wirkende Maßnahmen einerseits

und korrektiven, Risikovorsorge betreibenden Maßnahmen andererseits unterschieden.

Entscheidend für die Auswahl der angemessenen und optimalen Risikosteuerungsmaßnahmen ist,

dass sie im Einklang mit der Gesamtrisikostrategie beziehungsweise mit der risikospezifischen Ri-

sikopräferenz getroffen wird. Ziel ist die Vermeidung von nicht akzeptablen Risiken sowie die Re-

duktion und der Transfer von nicht vermeidbaren Risiken auf ein akzeptables Maß. Die gewählte

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

Seite 49 von 155

Maßnahme wird vom Risikoverantwortlichen in Abstimmung mit der URCF umgesetzt und verant-

wortet.

B.3.7.4 Risikoüberwachung

Die Risikoüberwachung erfolgt zum einen dezentral durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen und

zum anderen zentral im Hinblick auf das Gesamtrisikoprofil durch die URCF. Institutionalisiert wird

die Risikoüberwachung insbesondere durch die halbjährlichen Ressort-Risikomanagement-Sitzun-

gen, an denen unter anderem die jeweiligen Risikoverantwortlichen und Mitarbeiter aus der URCF

teilnehmen.

Sofern wichtige Risiken über einen längeren Zeitraum bestehen und diese sinnvoll messbar sind,

werden zu deren Überwachung Schlüssel-Risiko-Indikatoren (Key-Risk-Indicators – KRIs) mit ent-

sprechenden Limiten definiert, in der Regel monatlich gemessen und als Teil des monatlichen Risi-

komanagement-Berichtes an die Geschäftsleitung berichtet. Die URCF macht Vorschläge zur Fest-

legung der Limite.

Unter Risikoindikatoren (Key Risk Indicators – KRIs) verstehen wir auf Dauer eingerichtete Indika-

toren, anhand derer abgeschätzt werden kann, wie die Tendenz zum Eintritt des relevanten Risikos

verläuft, das heißt, ob der Eintritt mehr oder weniger wahrscheinlich wird. Es handelt sich dabei

teilweise um Frühindikatoren.

Ein KRI ist beispielsweise die quartalsweise ermittelte Solvency-II-Bedeckungsquote.

Bei der Überschreitung von Schwellenwerten beauftragt die URCF bei Bedarf eine Analyse der ge-

änderten Risikosituation durch den Risikoverantwortlichen. Diese Analyse wird einschließlich Hand-

lungsempfehlungen in der relevanten Ressort-Risikomanagement-Sitzung vorgelegt und an das

RCK berichtet. Letzteres kann der Geschäftsleitung weitere Maßnahmen empfehlen.

B.3.7.5 Loss Event Management

Das Loss Event Management dient in erster Linie der Verminderung eines Schadens und der Ver-

meidung ähnlicher Schäden. Insoweit unterstützt es auch bei der Identifizierung und Überwachung

möglicher operationeller Risiken. Direkte und indirekte Schadenereignisse mit Schadenhöhe von

mindestens 1.000 EUR werden unabhängig davon, ob es sich um eine Realisierung eines zuvor

identifizierten Risikos handelt oder nicht, umgehend durch den Risikoverantwortlichen beziehungs-

weise durch die Führungskraft, in deren Verantwortungsbereich der Schadenfall verursacht wurde,

an den zuständigen Mitarbeiter in der URCF gemeldet. Sie werden hinsichtlich ihrer Ursachen ana-

lysiert und fließen zudem in das Risikoberichtswesen ein. Schadensereignisse werden abhängig

davon, ob es sich um eine Realisierung eines zuvor identifizierten Risikos handelt oder nicht, durch

den Risikoverantwortlichen beziehungsweise durch die Führungskraft, in deren Verantwortungsbe-

reich das Loss Event verursacht wurde, an die URCF gemeldet. Sie fließen zudem in das Risikobe-

richtswesen ein. In Abhängigkeit von der Höhe des Schadens erfolgt eine Eskalation an die Füh-

rungskraft oder den Ressortvorstand, eventuell zusätzlich an die Geschäftsleitung oder den Auf-

sichtsrat.

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B.3.7.6 ORSA-Prozess 2019

§ 28 VAG verpflichtet Versicherungsunternehmen dazu, mindestens jährlich oder anlassbezogen

bei Bedarf im Rahmen des Qualitativen Risikomanagements (Säule 2) ein sogenanntes Own Risk

and Solvency Assessment (ORSA) durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine unternehmensei-

gene und unternehmensindividuelle Beurteilung der Risiko- und Solvabilitätssituation. Der ORSA ist

explizit kein durch die Versicherungsaufsicht vorgegebenes Standard-instrumentarium, sondern ein

speziell auf jeden einzelnen Versicherer ausgerichteter und selbst entwickelter Prozess.

Die besondere Herausforderung des ORSA liegt darin, den Risikokapitalbedarf ganzheitlich und un-

ternehmensweit einheitlich und vollständig zu bewerten und damit den Zusammenhang herzustellen

zwischen angestrebtem Sicherheitsniveau, spezifischem Risikoprofil und Risikotoleranzschwellen

sowie der Geschäftsstrategie und deren Zeithorizont.

Der ORSA stellt einen wesentlichen Bestandteil der Governance-Anforderungen von Solvency II

dar.

Primäres Ziel des ORSA ist es, die Prozesse zur unternehmerischen Steuerung gemäß der spezifi-

schen Risikosituation des Unternehmens auszurichten. Der ORSA-Bericht ermöglicht darüber hin-

aus der Aufsichtsbehörde einen tiefen Einblick in die Risiko- und Kapitalsituation des Unternehmens.

Die Viridium Gruppe versteht der ORSA als die Gesamtheit der Verfahren und Methoden, die dazu

dienen, ihr aktuelles und künftiges Risikoprofil sowie die Implikationen auf die Eigenmittelausstat-

tung zu identifizieren, zu beurteilen, zu steuern und zu überwachen. Der ORSA ist somit ein integ-

raler Bestandteil des strategischen Rahmens und des Risikomanagementsystems der Viridium

Gruppe.

Die folgenden Ziele und Aktivitäten deckt die Viridium Gruppe mit der Durchführung des ORSA ab:

Integration des ORSA in den geschäfts- und risikostrategischen Planungsprozess,

Definition konkreter Anforderungen an die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitäts-

beurteilung,

Durchführung von Stress- und Szenarioanalysen,

Ableitung konkreter Maßnahmen zur Steuerung des Risikoprofils und der Eigenmittel-aus-

stattung,

Analyse und Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Risikoprofil und die Eigenmittel-

ausstattung vor der Finalisierung strategischer Entscheidungen,

Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit auch in Krisensituationen,

Sicherstellung der Erfüllung aufsichtsrechtlicher und ökonomischer Kapitalanforderungen

gemäß Planungshorizont,

Verknüpfung der ORSA-Ergebnisse mit der Unternehmenssteuerung und

Integration der ORSA-Berichterstattung in die Kommunikations- und Berichtswege.

Der ORSA-Prozess ist in das Governance-System der Viridium Gruppe eingebettet und wird ent-

sprechend den diesbezüglichen Rahmenbedingungen und Vorgaben durchgeführt. Das Gover-

nance-System der Viridium Gruppe folgt den geltenden regulatorischen Anforderungen und setzt

diese gemäß den unternehmensinternen Richtlinien um. Maßgeblich für der ORSA der VG ist die

interne ORSA-Richtlinie.

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Die Ausgestaltung und die Durchführung der ORSA der Einzelgesellschaften der VG verantwortet

die jeweilige Geschäftsleitung. Die Verantwortung für das Gruppen-ORSA obliegt der Geschäftslei-

tung der VG.

Die Geschäftsleitung hat demnach folgende Aufgaben:

Genehmigung und Verabschiedung der Verfahren und Methoden zur Durchführung und

Berechnung des jeweiligen ORSA;

Reflexion und Genehmigung des Umfangs der Angemessenheit der Standardformel für

das eigene Risikoprofil, inklusive Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs (GSB);

Genehmigung der unternehmensindividuellen Sensitivitäts-, Stress- und Szenarioanaly-

sen;

Überprüfung, Hinterfragung, Genehmigung und Freigabe der im ORSA-Bericht dargestell-

ten Ergebnisse;

Berücksichtigung der Ergebnisse des ORSA bei den unternehmerischen Entscheidungen;

Festlegung der mittel- und kurzfristigen Kapitalplanung als Ergebnis des ORSA unter Be-

rücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie;

Festlegung von Maßnahmen bei Eintreten bestimmter adverser Ereignisse; dies beinhaltet

auch die Sicherstellung der Kapitalausstattung unter unerwarteten widrigen Umständen.

Der ORSA-Prozess wird als integrativer Prozess im Gesamtunternehmen vollzogen. Von der Erstel-

lung beziehungsweise Überarbeitung der Geschäftsstrategie und der Risikostrategie über die Risi-

koinventur bis hin zur Geschäftsplanung und abschließenden Berichterstattung an die Geschäftslei-

tung werden alle notwendigen Schritte und Aufgaben im weiteren Sinne als ORSA-Prozess verstan-

den. Dabei sind neben der Geschäftsleitung auch das Qualitative Risikomanagement, das Quanti-

tative Risikomanagement, die Investmentabteilung, die VMF und die Finanzabteilung involviert. Das

Qualitative Risikomanagement und das Quantitative Risikomanagement stellen im ORSA-Prozess

die wesentlichsten Bereiche dar.

Dem Qualitativen Risikomanagement obliegen im ORSA-Prozess insbesondere

die Durchführungsverantwortung für den ORSA insgesamt (inklusive Terminplanung, Vor-

gabe Berichtsstruktur, Durchführungsdokumentation),

die Durchführungsverantwortung für die Aktivität Festlegung unternehmensindividueller

Sensitivitäten und Szenarien (inklusive Erstellung der für diese Aktivität erforderlichen

Durchführungsdokumentation),

die Durchführungsverantwortung für die Überprüfung der Angemessenheit von Standard-

formel und Gesamtsolvabilitätsbedarf (inklusive Erstellung der für diese Aktivität erforderli-

chen Durchführungsdokumentation),

das Verfassen bestimmter Kapitel im ORSA-Bericht,

die Überwachung des Gesamtrisikoprofils und Ableitung von Handlungsempfehlungen für

die Geschäftsleitung sowie

der fachliche Input (SCR- und GSB-Berechnung).

Dem Quantitativen Risikomanagement obliegen im ORSA-Prozess insbesondere

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die Durchführungs- und Inhaltsverantwortung für sämtliche Berechnungen zum Stichtag

und für den Planungszeitraum (SCR, GSB, Sensitivitäten, unternehmensindividuelle

Stresse und Szenarien),

die Erstellung der mit den Berechnungen verbundenen Durchführungsdokumentationen,

das Verfassen bestimmter Kapitel im ORSA-Bericht und

der fachliche Input (unternehmensindividuelle Sensitivitäten und Szenarien, Angemessen-

heit Standardformel und Gesamtsolvabilitätsbedarf).

Die folgende Darstellung illustriert den ORSA-Gesamtprozess:

Für die einzelnen Versicherungsgesellschaften der Viridium Gruppe wird jeweils ein gesellschaftsin-

dividueller ORSA-Bericht erstellt. Im Anschluss daran wird auf Ebene der Viridium Group GmbH &

Co. KG ein Gruppen-ORSA-Bericht verfasst, der die Inhalte der ORSA-Berichte der Einzelgesell-

schaften konsolidiert und spezielle Gruppenaspekte thematisiert. Abgesehen von diesen Grup-

penaspekten beinhaltet der ORSA-Bericht der Gruppe ebenfalls die Risiken der anderen relevanten

verbundenen Nichtversicherungsunternehmen (zum Beispiel Heidelberger Leben Service Manage-

ment GmbH).

Als weiterer Punkt im Rahmen der Integration von Risiko- und Unternehmenssteuerung ist die Ein-

beziehung des Kapitalmanagements bis in die entsprechenden Prozesse hinein zu nennen. Dies

beinhaltet unter anderem die Finanzierung der Unternehmensziele sowie die Steuerung der Sol-

venz- und Eigenmittel, die infolge des eingegangenen Risikos vorzuhalten sind. Bisher fand die

Steuerung des Kapitalmanagements primär auf Ebene der einzelnen Versicherungsunternehmen

statt. Strategisch wird die Kapitalallokation zunehmend auf Gruppenebene betrachtet werden.

Neben diesen eher strategisch geprägten Zielen betrachtet der ORSA auch das ökonomische und

aufsichtsrechtliche Kapital. Da beide gegebenenfalls auf unterschiedliche Weise quantifiziert werden

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oder es in der ganzheitlichen Betrachtung auch nicht quantifizierbare Aspekte geben kann, können

sich diese Betrachtungen grundsätzlich unterscheiden.

Der ORSA wird regulär einmal jährlich zum Stichtag des Halbjahresabschlusses durchgeführt. Da-

neben findet ein Ad-hoc-ORSA statt, wenn sich das Risikoprofil des betrachteten Unternehmens

wesentlich ändert. Die auslösenden Sachverhalte werden jährlich überprüft.

Die ORSA-Richtlinie ist einheitlich für die gesamte Viridium Gruppe gestaltet und gilt damit für die

ORSA-Prozesse der Solo-Unternehmen und für das für den Gruppen-ORSA zuständige Unterneh-

men. Die ORSA-Richtlinie wird im Nachgang des ORSA-Prozesses 2019 überprüft, gegebenenfalls

auf Basis der neu gewonnenen Erfahrungen aktualisiert und durch die Geschäftsleitung mit interner

Bekanntgabe verabschiedet werden.

Der ORSA 2019 hat planmäßig auf Ergebnisse anderer im Unternehmen laufender Prozesse zu-

rückgegriffen. Dazu gehörten der laufende Risikomanagementprozess mit Risikoinventuren und -

berichten, die Unternehmens- und Finanzplanung und auch die sonstigen zu erstellenden Berichte

(wie zum Beispiel der Geschäftsbericht, der Aktuarbericht sowie das narrative Solvency-II-Report-

ing). Darüber hinaus wurde der ORSA-Prozess eng mit der Unternehmens- und Finanzplanung ver-

zahnt.

Das bislang letzte ORSA für die Einzelgesellschaften und die Gruppe erfolgte planmäßig im Zeit-

raum Mai bis Dezember 2019, basierend auf den Basisberechnungen zum Stichtag 30.06.2019 und

der Mittelfristplanung für die Jahre 2020 bis 2024.

Die Solvenzkapitalanforderung (SCR) wird mithilfe der Standardformel berechnet. Diese haben wir

im Rahmen des ORSA 2019 auf ihre Angemessenheit für die Gesellschaft überprüft.

Die Versicherungsunternehmen sowie die Gruppen sind aufgefordert, die der Standardformel zu-

grunde liegenden Annahmen auf Angemessenheit für das eigene Risikoprofil zu überprüfen. Diese

Prüfung haben wir vorgenommen – das Ergebnis der Untersuchung mündet schließlich in einen

Gesamtsolvabilitätsbedarf.

Mindestens wird eine qualitative Auseinandersetzung mit dem Umfang, in dem das Risikoprofil des

Unternehmens von den der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen abweicht, gefordert. Bei

den Unternehmen der VG münden die Abweichungen von der Standardformel in den GSB, sodass

eine Quantifizierung der Abweichung des Risikoprofils von der Standardformel vorgenommen wird.

Insgesamt ist die Kapitalanforderung gemäß GSB niedriger als die des SCR mit der Folge, dass die

Risikobewertung gemäß SCR gegenüber der internen Bewertung gemäß GSB als konservativ an-

zusehen ist. Insbesondere halten wir durch die Standardformel die Bewertung der folgenden Risiken

für nicht angemessen für unser Risikoprofil an:

Langlebigkeit

Basierend auf dem EIOPA-Vorschlag vom 28.02.20182 wurde im ORSA 2019 die Anpassung des

Level-Stresses in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Alter des Bestands und von der Restlaufzeit

bis zur Fälligkeit der Verträge ermittelt.3 Auf Basis eines Durchschnittsalters zwischen 49 und 56

2 EIOPA second set of advice to the European Commission on specific items in the Solvency II Delegated Regulation 3 Die in den ORSA-Prozessen vor 2018 zur Ableitung des GSB angewendete Anpassung des Trends F2 um +0,75 % wurde weiterhin

als Sensitivität im ORSA 2019 untersucht.

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Jahren und einer durchschnittlichen Restlaufzeit zwischen 18 und 22 Jahren ergeben sich daraus

Level-Stresse von 15 % (HLE), 12 % (SLE) 12 % (ELE), 12 % (PLE) bzw. 12 % (VRE).

Stornorisiko

Nach internen Untersuchungen zum Stornoverhalten wird für die VKG zur Bemessung des Stornor-

isikos die Annahme eines Stornoratenrückgangs von 30 % für den Geschäftsbereich Leben und

eines Massenstornos von 20 % für den Geschäftsbereich Gesundheit als angemessen erachtet. Das

Stornoratenrückgangsrisiko von 50 % und das Massenstornorisiko von 40 % im Rahmen der Stan-

dardformel stufen wir als zu konservativ ein.

Anleihen

Teilweise sind bestimmte Anleihen (insbesondere EU-Staatsanleihen) im Standardmodell mit kei-

nem Risikokapital zu unterlegen. Innerhalb der Berechnungen zum GSB werden diese Anleihen

jedoch sowohl im Spread- als auch im Marktkonzentrationsrisiko gemäß der jeweiligen SCR-Metho-

dik für Nicht-EU-Staatsanleihen berücksichtigt, da wir deren Nichtberücksichtigung in der Standard-

formel als nicht risikogerecht erachten. Das Spreadrisiko beinhaltet das Risiko eines Marktwertrück-

gangs von Anleihen und Darlehen im Wesentlichen aufgrund einer Ausweitung in den Credit-

Spreads. Das Marktkonzentrationsrisiko beinhaltet zusätzliche Risiken, die entweder durch eine

mangelnde Diversifikation des Asset-Portfolios oder durch eine hohe Exponierung gegenüber dem

Ausfallrisiko eines einzelnen Wertpapieremittenten oder einer Gruppe verbundener Emittenten be-

dingt sind.

Zinsrisiko

Im Vorgriff auf die voraussichtliche Rekalibrierung des Zinsänderungsrisiko im Rahmen des Sol-

vency II-Review in 2020 und aufgrund der nicht realitätsgerechten Abbildung des Zinsänderungsri-

sikos im aktuellen Niedrig- bzw. Negativzinsumfeld erfolgte im ORSA 2019 erstmalig eine gegenüber

der Standardformel abweichende GSB-Unterlegung. Dabei wurde das SCR der Standardformel

durch den gemäß „EIOPA’s second set of advice to the European Commission on specific items in

the Solvency II Delegated Regulation” Absatz 802 ff vorgeschlagenen Zins Shift ersetzt. Dabei wird

mittels von EIOPA vorgegebenen multiplikativen und additiven Vektoren die Zinskurve gestresst.

Das Zinsrisiko beinhaltet das Risiko eines Eigenmittelrückgangs aufgrund einer unterschiedlichen

Zinssensitivität der Vermögenswerte und Verpflichtungen.

Operationelles Risiko

Die Top-Risiken auf VG-Ebene zum 30.06.2019 gemäß internem Risikobericht wurden im ORSA

2019 – wie bereits in den Vorjahren – mittels Monte-Carlo-Simulation (Value-at-Risk (VaR)-Quanti-

fizierung, einjähriger Betrachtungszeitraum, 99,5-%iges Konfidenzniveau) quantifiziert. Die pau-

schale Bewertung der Standardformel sehen wir als nicht risikogerecht an. Auf Ebene der Versiche-

rungsgesellschaften verzichten wir vorerst auf eine abweichende GSB-Quantifizierung, denn durch

die Serviceverträge zwischen den Versicherungsunternehmen und der VSM tragen die Versiche-

rungsunternehmen der VG bis auf wenige Ausnahmen (insbesondere Produktrechtsrisiken und Ver-

änderungsrisiken bezüglich Rückvergütungen) de facto keine operationellen Risiken.

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Demzufolge werden alle Finanzinstrumente im Kapitalanlagebestand entweder unmittelbar über die

Risiko- beziehungsweise Subrisikomodule des Standardansatzes oder über den erweiterten Einbe-

zug im Rahmen des GSB (insbesondere Staatsanleihen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum –

EWR) angemessen im GSB berücksichtigt.

Zum ORSA-Prozess 2019 haben wir eine Durchführungsdokumentation erstellt, die für jede wesent-

liche Aktivität insbesondere den Input und Output festhält, aber auch die durchgeführten Verrichtun-

gen, getroffenen Annahmen und Beurteilungen sowie die Beteiligten.

B.3.7.7 Berichterstattung

Die interne Risikoberichterstattung umfasst

die internen ORSA-Berichte (regelmäßige und gegebenenfalls anlassbezogene), die iden-

tisch mit dem ORSA-Berichten an die Aufsicht sind. Der Fokus liegt hierbei auf den Risiko-

kategorien beziehungsweise Risikoarten, die mittels finanzmathematischer und aktuarieller

Verfahren quantifiziert wurden, die auf der Standardformel basieren oder sich an diese an-

lehnen (siehe Kapitel B. 3.7.2),

Berichterstattung durch den Risikoverantwortlichen

Der Risikoverantwortliche unterrichtet die URCF im Rahmen regelmäßiger Gespräche

und in den halbjährlichen Ressort-Risikomanagement-Sitzungen über risikorelevante

Informationen (insbesondere Risikoänderungen/-identifikationen).

Der Risikoverantwortliche wendet sich bei der Identifikation potenziell wesentlicher Ri-

siken ad hoc direkt an die für die URCF verantwortliche Person.

Berichterstattung durch die URCF

Die URCF wertet die ressortbezogenen Risiken halbjährlich aus und berichtet diese

innerhalb der Ressort-Risikomanagement-Sitzungen.

Daraufhin konsolidiert die URCF die Risiken und erstattet halbjährlich Bericht an die

Geschäftsleitung und das Risiko- & Compliance-Komitee.

Bei signifikanten Veränderungen der Risikosituation sowie bei besonderen Schaden-

fällen soll eine sofortige Berichterstattung an die verantwortliche Person für die URCF

sowie an den Vorstand erfolgen. Der Vorstand soll dann die nötigen Maßnahmen in

die Wege leiten.

Es erfolgt eine monatliche Berichterstattung zu KRIs sowie zu den wesentlichen spezi-

fischen Risiken mit einer Bewertung größer oder gleich 18 im Rahmen der Vorstands-

sitzung.

Auf Grundlage für die nach § 317 Abs. 2 HGB erforderliche Prüfung durch den Wirt-

schaftsprüfer, ob die Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht zutreffend dar-

gestellt sind, berichtet der Inhaber URCF in enger Abstimmung mit dem CRO und dem

CFO-Ressort über die Risiken.

Es erfolgt eine mindestens vierteljährliche Berichterstattung nach Solvency II durch den

Leiter Quantitatives Risikomanagement. Die Solvency-II-Bedeckungsquoten werden zu-

sätzlich bei Bedarf im Rahmen des halbjährlichen RCK diskutiert.

Berichterstattung des CRO:

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Basierend auf den Ergebnissen aus dem Risiko- & Compliance-Komitee sowie der monat-

lichen Berichterstattung zu KRIs und der wesentlichen Risiken im Rahmen der Vorstands-

sitzung berichtet der CRO mindestens vierteljährlich an das Audit, Risk & Compliance-Ko-

mitee.

Die externe Risikoberichterstattung an die Aufsichtsbehörde umfasst

die ORSA-Berichte an die Aufsichtsbehörde (regelmäßige und gegebenenfalls anlassbe-

zogene), die identisch mit dem ORSA-Berichten an die Geschäftsleitung sind. Der Fokus

liegt hierbei auf den Risikokategorien beziehungsweise Risikoarten, die mittels finanzma-

thematischer und aktuarieller Verfahren quantifiziert wurden, die auf der Standardformel

basieren oder sich an diese anlehnen (siehe Kapitel B. 3.7.2),

die risikospezifischen Kapitel des narrativen Berichts an die Aufsichtsbehörde (RSR) und

die unterjährigen und jährlichen Quarterly Reporting Templates (QRT) (insbesondere mit

SCR-Bezug). Der Fokus liegt hierbei auf den im Rahmen der Standardformel quantifizier-

ten Risikokategorien beziehungsweise Risikoarten (siehe Kapitel B. 3.7.2).

Die externe Risikoberichterstattung an die Öffentlichkeit umfasst

die risikospezifischen Kapitel des narrativen Berichts an die Öffentlichkeit (SFCR);

die jährlichen QRTs (insbesondere mit SCR-Bezug), die im Anhang des SFCR zu veröf-

fentlichen sind. Der Fokus liegt hierbei auf den im Rahmen der Standardformel quantifi-

zierten Risikokategorien beziehungsweise Risikoarten (siehe Kapitel B. 3.7.2);

den Risikobericht als Teil des Lageberichts im HGB-Geschäftsbericht.

B.3.7.8 Notfallplanung

Die Geschäftsleitung hat ein sogenanntes Business Continuity Management installiert. Für den Ein-

tritt eines Notfalls oder einer Krise stehen Notfallpläne bereit, die zum Beispiel die Alarmierungskette,

Notfallszenarien und Checklisten enthalten. Um die Fortführung der Geschäftstätigkeit nach einem

Not- oder Krisenfall sicherzustellen, verfügen alle wichtigen Bereiche und Abteilungen über eigene

Business-Continuity-Pläne mit allen notwendigen Informationen.

Die Notfallpläne werden einmal jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst. Evakuierungsübun-

gen, Brandschutz- und andere Notfallübungen führen wir regelmäßig durch. Darüber hinaus wird ein

im Notfallplan benanntes Schlüsselpersonal umfangreich geschult (etwa Erste-Hilfe-Training oder

Brandschutzübung) Die Verantwortung liegt beim Business Continuity Coordinator.

B.4 Internes Kontrollsystem

B.4.1 Allgemeines zum Aufbau des Internen Kontrollsystems

B.4.1.1 Definition IKS

Im engeren Sinne umfasst ein Internes Kontrollsystem (IKS) alle Risiken und alle zugehörigen Kon-

trollen sowie alle Strukturelemente, die zum Management dieser Risiken und Kontrollen in einem

Unternehmen tatsächlich existieren.

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In einem weiteren Sinne zählt zu einem IKS insbesondere auch die Abbildung dieser betrieblichen

Realität in einem Modell mit dem Ziel, diese Realität besser zu verstehen, zu bewerten und bedarfs-

weise zu verbessern, etwa modellierte Aufbau- und Ablauforganisation, modellierte Risiken, Kon-

trollen, Berichte oder Risikomanagementsysteme. Im Folgenden erläutern wir die Struktur unseres

Modells.

B.4.1.2 Modellierung des IKS

Das Modell des IKS aller Unternehmen der Viridium Gruppe (VG) wird durch die Unabhängige Risi-

kocontrollingfunktion (URCF) zentral geregelt.

Unser Modell bildet naturgemäß nicht die komplette betriebliche Realität ab; das heißt, es gibt –

abhängig von der Wesentlichkeit – einen formal im Prozess- und Risikomanagementsystem model-

lierten Teil des IKS, einen auf Arbeitsanweisungsebene modellierten Teil des IKS und einen weiteren

Teil, der nicht formal ausmodelliert ist. Die Überwachung des IKS erfolgt dabei abgestuft nach Be-

deutung. Das bedeutet: Die Risiken werden – dem Grundsatz der Proportionalität entsprechend –

abhängig von Art, Umfang und Komplexität unterschiedlich intensiv betrachtet

Maßgeblich für eine Entscheidung für oder gegen eine Modellierung ist die Bedeutung der jeweiligen

Risiken und Kontrollen unter ökonomischen und rechtlichen Gesichtspunkten („Risk-based-ap-

proach“); das heißt, je bedeutsamer ein Objekt (Prozess, Projekt, Risiko, Kontrolle, Maßnahme),

desto formaler die Administration, desto detaillierter die Dokumentation, desto engmaschiger und

intensiver die Überwachung, desto höher die Eskalation. Wir legen großen Wert darauf, unsere Res-

sourcen auf das Wesentliche zu fokussieren und der breiten Masse weniger wesentlicher Objekte

durch querschnittliche Instrumente zu begegnen (zum Beispiel COSO-Schwerpunkte).

Ausgangspunkt unseres IKS-Modells sind zum einen die Aufbau- und Ablauforganisation sowie Pro-

jekte der Gruppe unter Berücksichtigung der Einzelunternehmen sowie zum anderen die Kontroll-

schwerpunkte des COSO-Modells. Das COSO – Committee of Sponsoring Organizations of the

Treadway Commission – ist eine Organisation, die dazu beiträgt, die durch ethisches Handeln, wirk-

same interne Kontrollen und gute Unternehmensführung qualitativ zu verbessern. Die COSO-

Schwerpunkte sind eine Liste von Aspekten, die in einer guten Unternehmensführung erwartet wer-

den. Bezogen auf die Ablauforganisation werden alle relevanten Prozesse der Viridium Gruppe iden-

tifiziert und dokumentiert. Zu allen relevanten Prozessen werden die zugehörigen relevanten Risiken

identifiziert und dokumentiert. Zu den identifizierten Risiken wiederum werden die relevanten Kon-

trollen und/oder Maßnahmen identifiziert und dokumentiert.

Risiken führen wir einer regelmäßigen Inventur und Überprüfung zu; hierzu dient ein mehrstufiges

Verfahren, in dem Risiken abhängig von ihrer Größe in Gremien erörtert werden (Ressort-Risikosit-

zungen, Projektportfolio-Steuerkreis, Risiko- und Compliance-Komitee, Audit, Risk & Compliance

Committee).

Die zu den COSO-Schwerpunkten und den identifizierten (Prozess-)Risiken referenzierten Kontrol-

len unterliegen einem jährlichen Überwachungsprozess (Risiko-Kontroll-Assessment, RKA, Entity-

Level-Kontroll-Assessment, ELKA). In diesem werden die Kontrollen hinsichtlich Ausgestaltung und

Effektivität beurteilt und die Resultate dieser Betrachtung anschließend an das Management berich-

tet. Die Verantwortung für die Durchführung des RKA und des ELKA liegt beim Fachbereich, die

Koordination übernimmt die URCF.

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Der auf Projektrisiken fokussierte Anteil des IKS hat zwei wesentliche Facetten:

Meta-Ebene: Es bestehen standardisierte Prozesse des Risikomanagements, deren we-

sentliche Funktion unter anderem die Kontrolle von Projektrisiken ist. Diese Prozesse wer-

den im jährlichen prozessbezogenen Risiko-Kontroll-Assessment mit betrachtet; hierbei

werden also die Eignung und das Design der funktionalen Ebene beurteilt.

Einzelobjekt-Ebene: Spezifische Risiken der Einzelprojekte werden – wie alle anderen

operationellen Risiken auch – in den Risikomanagementprozessen der VG mit abgedeckt,

sind aber aufgrund ihres zeitlich befristeten Charakters nahezu ausschließlich durch ein-

malige Maßnahmen und nicht durch wiederkehrende Kontrollen abgedeckt.

Aus dem Geschäftsmodell heraus kann sich bei Erwerb eines weiteren Unternehmens mitunter die

zeitweilige Existenz mehrerer paralleler IKS-Strukturen ergeben; Ziel ist jedoch stets, die Systeme

zeitnah zusammenzuführen.

Ausgliederungen wesentlicher Tätigkeiten sind ebenfalls durch das IKS zu überwachen. Risiken aus

Ausgliederungen werden, wie alle anderen Risiken auch, den zentralen, vorstehend beschriebenen

Risikomanagementprozessen der VG zugeführt.

B.4.2 Aufbau des Internen Kontrollsystems

Das IKS der VG betrachtet die folgenden Objekttypen:

1) (Operationelles) Risiko,

2) COSO-Schwerpunkt,

3) Schadenereignis,

4) Kontrolle,

5) Maßnahme,

6) Prozess,

7) Projekt,

8) Element der Aufbauorganisation (etwa Person oder rechtliche Einheit)

Die Ausprägungen dieser Objekttypen werden auf ihren jeweiligen Administrationsbedarf hin unter-

sucht. Sofern ein ökonomisches Interesse oder rechtliches Erfordernis zur formalen Administration

besteht, wird das Objekt in unser IKS-Modell überführt und geregelten Überwachungsprozessen

unterworfen. Für die Administration des IKS-Modells nutzen wir ein marktführendes Prozessma-

nagement- und IKS / Risikomanagement-System.

In der Realität stehen diese Objekttypen beziehungsweise deren Ausprägungen in mitunter komple-

xen, wechselseitig abhängigen Bezügen zueinander. Um diese Realität im Unternehmensmodell

abzubilden, werden die Objekte des Modells ebenfalls zueinander in Bezug gesetzt. Hierbei müssen

jedoch Einschränkungen getroffen werden, um die Modellkomplexität zu reduzieren. Zu diesem

Zweck haben wir die in unserem Modell erlaubten Beziehungen zwischen den Objekten beschränkt,

um dessen Administrierbarkeit sicherzustellen. Zuordnung, Referenzierung und Management der

modellierten Objekttypen sind zentral geregelt, sodass aus dem Modell heraus eine sinnvolle Be-

richterstattung über das IKS möglich ist.

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Bestimmte Risiken werden nicht in diesem System, sondern in der separat gehaltenen KRI-Syste-

matik überwacht („Key Risk Indicator“).

Neben den vorgenannten Objekttypen und ihren Ausprägungen besteht das IKS der VG aus den

folgenden Strukturelementen.

B.4.2.1 Risikomanagementbezogene Gremien

Die administrationsbedürftigen Ausprägungen der vorgenannten Objekttypen werden einer hierar-

chischen Gremienstruktur zugeführt und dort diskutiert. Hierbei erfolgt von Stufe zu Stufe eine je-

weils verdichtete Darstellung. Die Gremien tagen regelmäßig. Gremien beziehungsweise Teilneh-

mer sind:

Ressort-Risikositzung (Ressortvorstand, F1-Führungskräfte des Ressorts, URCF, CRO),

halbjährlich;

Risiko- und Compliance-Komitee (Gesamtgeschäftsleitung VG, Leiter Recht, Verantwortli-

che Person für die Compliance-Funktion, Verantwortliche Aktuare, Leiter Interne Revision,

Personalwesen, Investment, Aktuariat sowie aus der URCF Verantwortliche Person für die

URCF, Senior Spezialist Versicherungstechnisches Risiko und Senior Spezialist Operatio-

nelles Risiko), halbjährlich;

Audit, Risk & Compliance Committee (Aufsichtsratsmitglieder der VG, Gesamtgeschäftslei-

tung VG, Leiter Recht, Leiter Innenrevision), mindestens vierteljährlich.

B.4.2.2 Prozess „Schadensfallmanagement“

Dieser Prozess dient der Erfassung identifizierter eingetretener Schadensereignisse und der Ablei-

tung von Maßnahmen und/oder Kontrollen, um das erneute Eintreten gleichartiger Schadensereig-

nisse zu verhindern beziehungsweise deren Auswirkungen zu mindern. Schadensereignisse werden

in einer Datenbank erfasst und an das Risiko- und Compliance-Komitee berichtet.

B.4.2.3 Prozess „Management (operationelle) Risiken“

Dieser Prozess dient zur Identifikation, Analyse, Bewertung und zum Reporting von Risiken sowie

zur Ableitung von Maßnahmen und/oder Kontrollen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die

potenzielle Schadenhöhe zu vermindern.

B.4.2.4 Prozess „Kontrollen überprüfen“

Dieser Prozess dient zur regelmäßigen Überprüfung der identifizierten Kontrollen hinsichtlich ihrer

Ausgestaltung und Effektivität. Der Prozess ist zweifach ausgeprägt: zum einen für die auf operati-

onelle Risiken bezogenen Kontrollen („Risiko-Kontroll-Assessment“, RKA), zum anderen für die un-

ternehmensübergreifenden, auf COSO-Schwerpunkte bezogenen Kontrollen („Entity-Level-Kontrol-

len-Assessment“, ELKA).

B.4.2.5 Prozess „Richtlinien überwachen“

Dieser Prozess dient zur turnusmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung und bedarfsweisen Ak-

tualisierung der Richtlinien der VG.

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B.4.2.6 Prozess „Management von Risikoindikatoren“

Die VG hat für verschiedene Risiken Key-Risk-Indikatoren (Key Risk Indicators – KRI) festgelegt.

Diese sind als Kontrollen anzusehen. Zu diesen Indikatoren sind jeweils Bewertungsstufen mit ent-

sprechend zugeordnetem Ampelstatus (Rot–Gelb–Grün) festgelegt. Die Werte der Indikatoren wer-

den monatlich von den zuständigen Fachbereichen an die URCF gemeldet, dort zentral administriert

und an das Management berichtet.

B.4.2.7 Prozess „Risikomanagement-relevante Maßnahmen überwachen“

Dieser Prozess dient dazu, die auf Risiken, Schadenereignisse oder Kontrollen bezogenen Maß-

nahmen nachzuverfolgen.

B.4.3 Verantwortung im Kontext des IKS

Unser IKS folgt dem „Three Lines of Defence Model“, einem etablierten Standard zur grundsätzli-

chen Gliederung eines IKS.

Prozesse, Projekte, Risiken oder Kontrollen werden vom Fachbereich (erste Verteidi-

gungslinie) verantwortet und bewertet.

Die URCF und die Compliance-Funktion (zweite Verteidigungslinie) erstellen und betrei-

ben Strukturen (Regeln, Prozesse, Methoden) zur Administration (Erfassung, Bewertung,

Reporting) von Prozessen, Risiken oder Kontrollen und hinterfragen die durch den Fach-

bereich getroffenen Bewertungen.

Die Interne Revision (dritte Verteidigungslinie) wiederum bewertet die Eignung der IKS-

Strukturen und hinterfragt ebenfalls die getroffenen Bewertungen der Fachbereiche.

B.4.4 Umsetzung der Compliance-Funktion

Details zur Aufbauorganisation und zu den Aufgaben der Compliance-Funktion können Kapitel B.1.1

entnommen werden. Die Compliance-Funktion ist mit r zwei Personen ausgestattet. Die Verantwort-

liche Person für die Compliance Funktion und zusätzlich ein Compliance Officer. Im Rahmen ihrer

Aufgabenwahrnehmung ist die Compliance-Funktion unabhängig und weisungsfrei. Unabhängig be-

deutet, dass der Compliance-Funktion eine unvoreingenommene Überprüfung compliance-relevan-

ter Sachverhalte ermöglicht wird. Hierzu hat die Compliance-Funktion, soweit für die Aufgabenerle-

digung notwendig, ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht hinsichtlich aller

einschlägigen Unterlagen, Bücher und Aufzeichnungen einschließlich etwaiger vorliegender Ton-

bandaufzeichnungen, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.

B.5 Funktion der Internen Revision

B.5.1 Aufbauorganisation der Internen Revision

Die Verantwortung für die Einrichtung und die Funktionsfähigkeit einer Internen Revision obliegt der

Geschäftsleitung der jeweiligen Gesellschaft und kann nicht delegiert werden. Dies gilt auch dann,

wenn den einzelnen Geschäftsleitern bestimmte Aufgabenbereiche innerhalb der Viridium Gruppe

(VG) unterstehen.

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Eine vollständige Ausgliederung der Tätigkeit der Internen Revision auf die Konzernrevision ist unter

(aufsichtsrechtlich) festgelegten Voraussetzungen möglich, sofern die Konzernrevision der Ge-

schäftsleitung des Mutterunternehmens unterstellt ist und sich der Sitz des Mutterunternehmens

innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befindet. Dies wird für die Viridium Gruppe mit der

Ausgliederung der Revisionsfunktion auf die oberste Holdinggesellschaft Viridium Group GmbH &

Co. KG praktiziert. Für die Viridium Gruppe (VG) ist eine Gruppenrevisionsfunktion eingerichtet, die

der Viridium Group GmbH & Co. angehört.

Die Interne Revision der VG übt ihre Aufgaben auf Grundlage entsprechender Auslagerungsverträge

grundsätzlich für alle Gesellschaften der Gruppe aus. So wird sichergestellt, dass die Gruppenrevi-

sion für alle Einzelgesellschaften tätig wird und unnötiger Koordinationsaufwand entfällt. Alle hinzu-

kommenden relevanten Einzelgesellschaften vereinbaren die Auslagerungsverträge sukzessive

nach Integration in die Gruppe. Die Geschäftsleitung der Einzelgesellschaft hat im Fall einer voll-

ständigen Ausgliederung einen Ausgliederungsbeauftragten für die Interne Revision (Revisionsbe-

auftragten) zu benennen, der eine ordnungsgemäße Durchführung der Internen Revision gewähr-

leisten muss. Als Revisionsbeauftragter der auslagernden Unternehmen wurde jeweils ein Mitglied

der Geschäftsleitung benannt.

Neu zu integrierende Lebensversicherungsbestände können gegebenenfalls für eine Übergangszeit

abweichenden Regelungen unterliegen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu verletzen.

Die Revision ist direkt dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Viridium Group GmbH & Co. KG

unterstellt. Der Revisionsleiter ist hierarchisch der Ebene angegliedert, die der Unternehmensleitung

auf Gruppenebene folgt (F1-Ebene). Ihm steht entsprechend der Planung beziehungsweise Risiko-

lage eine ausreichende Anzahl qualifizierter, fest angestellter Revisoren zur Verfügung. Für den Be-

reichsleiter Revision und die Revisoren werden Stellenbeschreibungen gefertigt, die die Anforderun-

gen an die persönliche und fachliche Eignung festlegen und gewährleisten, dass die Vorgaben der

Fit & Proper-Kriterien beziehungsweise der gleichlautenden Richtlinie der Viridium Gruppe erfüllt

werden. Die Interne Revision bestand im Berichtsjahr 2019 aus dem Bereichsleiter Interne Revision

sowie vier Planstellen für Revisoren.

B.5.2 Ablauforganisation der Internen Revision

Basis der Revisionstätigkeit ist die von den jeweiligen zuständigen Geschäftsleitungen verabschie-

dete Richtlinie Revision (Geschäftsordnung) für die Viridium Gruppe vom 27.05.2014, die zuletzt am

10.12.2019 aktualisiert wurde. Diese Revisionsrichtlinie ist auf die Anforderungen der Banken- und

Versicherungsaufsicht ausgerichtet, da eine KWG-regulierte Gesellschaft (SPM) zur Viridium

Gruppe gehört.

Die verschiedenen Arbeitsabläufe der Internen Revision zur Durchführung der jährlichen Revisions-

planung mit Erstellung des Revisionsprogrammes für die nächsten fünf Jahre, zur Prüfungsdurch-

führung, Berichterstellung, Kommunikation und zur Nachverfolgung sind neben der Richtlinie Revi-

sion in einer Arbeitsanweisung für die Interne Revision (Revisionshandbuch) konkretisiert.

Die Richtlinie Revision und die zugehörige Arbeitsanweisung werden jährlich im Rahmen eines for-

malen, gruppenweiten Prozesses auf Aktualität geprüft, angepasst und in Kraft gesetzt.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Die Dokumente sind für jeden Beschäftigten zugänglich im Intranet verfügbar. Diese Vorgaben gel-

ten grundsätzlich für alle Unternehmen der Viridium Gruppe, um ein einheitliches und koordiniertes

Vorgehen im Konzern sicherzustellen.

Die bislang letzte Aktualisierung der Richtlinie Revision sowie des Revisionshandbuches beinhaltete

redaktionelle Anpassungen (Aktualisierung der Bezüge zu Gesetzen und aufsichtlichen Vorgaben

sowie Standards), Konkretisierungen bezogen auf den Austausch mit den Schlüsselfunktionen (Pro-

tokollierung, Bereitstellung von Berichten) und Anpassungen der Prozesse (Verteilung Planung in-

klusive Update an F1, Berichtsvorstellung im Entwurf in VoSi).

B.5.3 Vermeidung von Interessenkonflikten und Einhaltung berufsständischer

Standards

Die Beschäftigten der Internen Revision nehmen keine anderen Schlüsselfunktionen oder Schlüs-

selaufgaben gemäß Solvency II wahr. Darüber hinaus werden keine Aufgaben aus dem operativen

Geschäft übernommen.

Bei Beratungsleistungen wird darauf geachtet, dass keine Vorgaben mit Eingriffen in das operative

Geschäft erfolgen.

Die Richtlinie Revision, die Arbeitsanweisung und das gesamte Handeln der Revisoren richtet sich

an den berufsständischen Standards der Revisoren aus, sofern sie gesetzlichen und aufsichtsrecht-

lichen Vorgaben nicht widersprechen. Derartige Widersprüche konnten im Berichtsjahr nicht festge-

stellt werden. Die Einhaltung des Ehrenkodex gemäß den internationalen Standards für Revisoren

wird bestätigt.

Die Interne Revision der Viridium Gruppe hat sich im Jahr 2018 einem externen Quality Assessment

unterzogen und dessen Anforderungen mit über 95 % erfüllt.

B.5.4 Informationsaustausch zwischen Schlüsselfunktionen

Zur Umsetzung der Anforderungen aus Solvency II, nach denen die Interne Revision mit den ande-

ren Schlüsselfunktionen kooperieren soll, finden mindestens vierteljährlich Treffen mit den Verant-

wortlichen Personen der Schlüsselfunktionen Compliance, Risikomanagement und Versicherungs-

mathematische Funktion statt. Diese Sitzungen werden protokolliert.

B.6 Versicherungsmathematische Funktion

Die Versicherungsmathematische Funktion (VMF) nimmt innerhalb der Unternehmen der Viridium

Gruppe ihre Aufgaben im Ressort des CRO wahr, dem sie direkt unterstellt ist. Nach dem Modell

der drei Verteidigungslinien ist die VMF Teil der zweiten Verteidigungslinie und hat unter anderem

die Aufgabe, der Geschäftsleitung aus dem Blickwinkel von Solvency II beratend zur Seite zu stehen

und ad hoc sowie durch ihren regelmäßigen Bericht auf Verbesserungspotenziale im Kontext der

Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II hinzuweisen. Die VMF

ist eine Schlüsselfunktion gemäß Solvency II.

Aufbauorganisatorisch ist die VMF dem Ressort des CRO zugeordnet und somit nicht in das opera-

tive Geschäft eingebunden. Hierdurch kann die VMF ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen. Die

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Hauptaufgaben der VMF sind in diesem Zusammenhang die Überwachung der Berechnung der ver-

sicherungstechnischen Rückstellungen im Kontext von Solvency II, die Validierung der dabei ver-

wendeten Methoden, Daten und Annahmen sowie Stellungsnahmen zur Zeichnungs- und Annah-

mepolitik und zu Rückversicherungsvereinbarungen. Die Ergebnisse der Analysen der VMF münden

in einen jährlichen Bericht an die Geschäftsleitung.

Zwischen der VMF und den angrenzenden Bereichen wurde eine klar definierte Aufgabentrennung

vereinbart. Diese ist in der Richtlinie der VMF (zuletzt aktualisiert und durch die Geschäftsleitung

verabschiedet am 10.12.2019) festgehalten:

Thema Rolle der VMF Rolle der beteiligten Bereiche und Abteilungen

Berechnung der vt. Rückstellungen unter Solvency II

Gewährleistung einer angemesse-nen Validierung

Ergebnisse erstellen und plausibili-sieren (Abteilung Reporting im quantitativen Risikomanagement)

Methodik / Modellentwicklung Einbeziehung in die Konzept-entwicklung und in die Verab-schiedung / Abnahme der Um-setzung

Einbeziehung in wesentliche Modelländerungen

Überprüfung der Angemessen-heit des Modells

Verbesserungsvorschläge

Einbeziehung in alle Solvency-II-relevanten Änderungen

Verantwortung für die Metho-dikentwicklung und Modellie-rung inklusive Sicherstellung der Compliance (Abteilungen Reporting und Modellierung im quantitativen Risikomanage-ment)

Wartung und Weiterentwick-lung des Modells (Abteilung Modellierung im quantitativen Risikomanagement)

Annahmen und Management Re-geln

Einbeziehung in die Verabschie-dung; Statement zur Freigabe; Be-urteilung der Angemessenheit der Annahmen und Managementre-geln

Annahmen: Verantwortung bei der Durchfüh-rung von Untersuchungen und dem Vorschlag von Annahmen; Bereitstellung von allen Informatio-nen / Beurteilungen zum Abgleich von Annahmen und tatsächlich eingetretenen Ereignissen (Be-reich Steuerung Leben) Managementregeln: Verantwortung bei der Durchfüh-rung von Untersuchungen und dem Vorschlag von Management-regeln (Bereich Steuerung Leben)

Datenqualität Beurteilung der zugrunde liegen-den Datenqualität im Modell und bei der Entwicklung von Annah-men; Empfehlungen für Verbesse-rungen

Unterstützung bei der Beurteilung (Abteilung Reporting und Bereich Produkt- und Bilanzmathematik)

Pricing / Underwriting Stellungnahme Unterstützung bei der Kommentie-rung (Bereich Produkt- und Bilanz-mathematik)

Rückversicherung Stellungnahme zu den Rückversi-cherungsvereinbarungen

Unterstützung bei der Kommentie-rung (Bereich Produkt- und Bilanz-mathematik und Bereich Steue-rung Leben)

ORSA Beurteilung der jederzeitigen Ein-haltung der Anforderungen an die versicherungstechnischen Rück-stellungen

Erzeugung von Ergebnissen / Durchführung von Analysen (Abtei-lung Reporting im quantitativen Ri-sikomanagement)

Überleitungsrechnung Analyse der Überleitungsrechnung Erstellung der Überleitungsrech-nung von einem Stichtag auf den nächsten, wie regulatorisch gefor-dert (Rd.Nr. 103 MaGo) (Abteilung Reporting im quantitativen Risiko-management)

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Thema Rolle der VMF Rolle der beteiligten Bereiche und Abteilungen

Bericht an die Geschäftsleitung (VMF-Bericht)

Erstellung und Präsentation des Berichts

Zulieferung von Informationen (Ab-teilung Reporting im quantitativen Risikomanagement, Abteilung Mo-dellierung, Bereich Steuerung Le-ben, Bereich Produkt- und Bilanz-mathematik zzgl. weitere Bereiche)

Des Weiteren liefert die VMF einen wesentlichen Beitrag zum Risikomanagementprozess des Un-

ternehmens, indem sie stark in die mit der Berichterstattung (RSR, SFCR, ORSA) verknüpften Pro-

zesse eingebunden ist und hier insbesondere aktuarielle Expertise zuliefert. Vor diesem Hintergrund

verantwortet der Inhaber der VMF in enger Zusammenarbeit mit weiteren Bereichen zusätzlich The-

men, die aus Sicht der Gesellschaft mit dem Tätigkeitsfeld der VMF in Einklang stehen:

Thema Rolle der VMF Rolle der beteiligten Bereiche und Abteilungen

Berechnung des SCR Validierung der Berechnung der versicherungstechnischen Risiken

Erstellung und Plausibilisierung der Ergebnisse (Abteilung Report-ing im quantitativen Risikomanage-ment)

B.7 Outsourcing

Ausgliederungspolitik

Die Ausgliederungspolitik der Viridium Gruppe und damit auch der beaufsichtigten Gruppenunter-

nehmen Heidelberger Lebensversicherung AG, Skandia Lebensversicherung AG, Entis Lebensver-

sicherung AG, Proxalto Lebensversicherung AG, Viridium Rückversicherung AG sowie der Viridium

Group GmbH & Co. KG ist in einer gruppenweit geltenden Richtlinie festgelegt.

Als „Ausgliederung“ werden darin Funktionen, Prozesse, Dienstleistungen oder Tätigkeiten eines

Versicherungsunternehmens angesehen, die im Rahmen der regulären Geschäftstätigkeit in der

Regel selbst erbracht würden. Dies gilt in jedem Falle für Funktionen oder Tätigkeiten, die einen

direkten Bezug zum Betrieb Versicherungsgeschäft bzw. Rückversicherungsgeschäft aufweisen o-

der bezüglich des Umfangs, der Dauerhaftigkeit oder der Häufigkeit der Leistungserbringung erheb-

lich sind. Vor Ausgliederungen und danach wiederkehrend jährlich und bei wesentlichen Änderun-

gen einer Ausgliederung ist jeweils eine Risikoanalyse nach der gruppenweit einheitlichen Risiko-

bewertungssystematik durchzuführen.

Eine Ausgliederung im Sinne der Richtlinie wird als „wichtig“ angesehen, wenn die ausgegliederte

Funktion oder Versicherungstätigkeit für den Betrieb des Versicherungsunternehmens unerlässlich

ist. Hierzu gehören insbesondere Ausgliederungen der Bestandsverwaltung, der Leistungsbearbei-

tung, des Rechnungswesens, der Vermögensanlage und der Vermögensverwaltung sowie die Aus-

gliederung einer der aufsichtsrechtlich erforderlichen Schlüsselfunktionen „Interne Revision“, „Com-

pliance-Funktion“, „Unabhängige Risikokontrollfunktion“ und „Versicherungsmathematische Funk-

tion“. Die Leitungsaufgaben der Geschäftsführung oder des Vorstands dürfen allerdings nicht aus-

gegliedert werden. Bei allen Ausgliederungen, einschließlich gruppeninterner Ausgliederungen so-

wie Weiterdelegationen, bleibt die Geschäftsleitung letztlich verantwortlich.

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Für Ausgliederungen von Funktionen oder Tätigkeiten eines beaufsichtigten Unternehmens der Viri-

dium Gruppe ist mit dem Vertragspartner ein Ausgliederungsvertrag zu schließen, der dem Unter-

nehmen selbst, seinen Abschlussprüfern sowie der Aufsichtsbehörde den Zugriff auf alle betroffenen

Daten ermöglicht. Ferner ist vertraglich sicherzustellen, dass der Dienstleister mit der Aufsichtsbe-

hörde zusammenarbeitet und die Aufsichtsbehörde Zugangsrechte für die Räume des Dienstleisters

erhält. Für Dienstleister mit Sitz in einem Drittstaat sind die jeweilig geltenden gesetzlichen Ein-

schränkungen zu prüfen.

Die Ausführung vertraglich vereinbarter Dienstleistungen im Rahmen einer Ausgliederung ist hin-

sichtlich Qualität und Vollständigkeit effektiv zu überwachen. Hierbei sind die mit der Ausgliederung

verbundenen externen und internen Risiken zu berücksichtigen. Dienstleister haben zudem eine

Notfallplanung vorzuweisen, die im Notfall die Wahrung der Interessen der Viridium Gruppe und

ihrer ausgliedernden Unternehmen gewährleistet. Bei der Ausgliederung wichtiger Funktionen und

Versicherungstätigkeiten ist ferner sicherzustellen, dass eine übermäßige Erhöhung des operatio-

nellen Risikos und eine Gefährdung der kontinuierlichen und zufriedenstellenden Dienstleistung für

die Versicherungsnehmer vermieden werden.

Für jede ausgegliederte Schlüsselfunktion muss es im ausgliedernden Unternehmen einen fachlich

geeigneten und zuverlässigen Ausgliederungsbeauftragten geben, der die Ausgliederung über-

wacht. Für Ausgliederungsbeauftragte wird grundsätzlich das Prinzip der Funktionstrennung beach-

tet.

Wichtige gruppeninterne Ausgliederungen

Alle wichtigen Ausgliederungen der Unternehmen

Viridium Rückversicherung AG

Proxalto Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG

Skandia Lebensversicherung AG

Entis Lebensversicherung AG

der Viridium Gruppe werden gruppenintern von der

Viridium Service Management GmbH – Finanzen (Planung & Controlling, Rechnungswe-

sen), Investment, Produkt- und Bilanzmathematik, Steuerung Lebensversicherung (unter

anderem die Freigabe neuer Rückversicherungsverträge), Treasury, Steuern und IT für die

Viridium Gruppe sowie Unterstützungsleistungen für die Viridium Group GmbH & Co. KG

und Überwachung externer Dienstleistungen

wahrgenommen. Diese bezieht von den weiteren Gruppengesellschaften

Viridium Group GmbH & Co. KG – Interne Revision, Compliance-Funktion, Unabhängige

Risikocontrollingfunktion und Versicherungsmathematische Funktion sowie Recht, Daten-

schutzbeauftragter, Geldwäschebeauftragter, verantwortlicher Aktuar, Management-Know-

how und Management-Ressourcen

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Proxalto Service Management GmbH – Kundendienst (unter anderem Bestandsverwal-

tung und Leistungsbearbeitung) sowie IT-Versicherungstechnik und Überwachung exter-

ner Dienstleistungen für die Proxalto Lebensversicherung AG

Heidelberger Leben Service Management GmbH – Kundendienst (unter anderem Be-

standsverwaltung und Leistungsbearbeitung) für die Heidelberger Lebensversicherung AG

sowie unterstützende IT-Dienstleistungen

Skandia Versicherung Management & Service GmbH – Kundendienst (unter anderem

Bestandsverwaltung und Leistungsbearbeitung) für die Skandia Lebensversicherung AG

Entis Service Management GmbH – Kundendienst (unter anderem Bestandsverwaltung

und Leistungsbearbeitung) sowie Überwachung externer Dienstleistungen für die Entis Le-

bensversicherung AG

über Subdelegationen Dienstleistungen.

Wichtige gruppenexterne Ausgliederungen

Alle gruppenexternen Ausgliederungen werden gruppenintern über die Viridium Service Manage-

ment GmbH gebündelt und von dort an externe Dienstleister weitergegeben. Insofern wird diese

Bündelung nachfolgend nicht mehr explizit erwähnt.

Das Portfoliomanagement und die Vermögensanlage in Wertpapieren sind von den gruppeninternen

Lebensversicherungsgesellschaften an eine der größten Asset-Management-Gesellschaften

Deutschlands ausgegliedert, die ihrerseits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin) beaufsichtigt wird.

Der Rechenzentrumsbetrieb für die IT-Plattform zur Verwaltung der Kundenverträge der internen

Lebensversicherungen sowie der Betrieb der allgemeinen IT-Infrastruktur der Viridium Gruppe ist an

ein nach internationalen Standards zertifiziertes Tochterunternehmen eines der größten Systembe-

treiber in Deutschland ausgegliedert.

Im Bereich der Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Systemkomponenten und deren Betrieb wird

zur Leistungserbringung ein – in Bezug auf Unternehmensanwendungen – weltweit umsatzstärkster

Anbieter von Software und Softwaredienstleistungen in Deutschland eingesetzt.

Entwicklung, Wartung und Support der zentralen Bestandsverwaltungssysteme der IT-Plattform der

Viridium Gruppe sind an einen führenden Anbieter von Standardsoftware für Lebensversicherer und

Altersvorsorgeeinrichtungen mit Sitz in Deutschland ausgegliedert.

B.8 Sonstige Angaben

Die in Kapitel B.1 bis B.7 gemachten Ausführungen beinhalten alle wesentlichen Informationen zum

Governance-System der VKG.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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C Risikoprofil

Das Geschäftsmodell der VG beinhaltet in mehrfacher Hinsicht, beispielsweise aufgrund des Fort-

falls der Zeichnung von Neugeschäft, geringere Risiken, als es bei aktiven Lebensversicherungsge-

sellschaften der Fall ist. Es führt auch zu bestimmten zusätzlichen Risiken, die sich aus Akquisitio-

nen und damit verbundenen Aktivitäten ergeben.

Die ELE und die ESM wurden in der Stichtagsberechnung zum 31.12.2019 mit Ausnahme der ein-

gegangenen Garantien analog zu den übrigen Gesellschaften der Kerngruppe der VG berücksich-

tigt. Die Berücksichtigung der Garantien für die ELE führt wie bereits im Vorjahr zu einer SCR-Erhö-

hung zum 31.12.2019.

Entsprechend dem Geschäftsmodell der VG kann sich die Anzahl der Unternehmen jederzeit än-

dern. Akquisitionen und Folgemaßnahmen, wie die organisatorische und technische Integration von

Gesellschaften oder Beständen sowie mögliche daraus resultierende personelle Auswirkungen,

bringen operationelle Risiken mit sich, die für die VG von großer Bedeutung sind. Der Due-Diligence-

Prüfung im Vorfeld von Akquisitionen (auch im Hinblick auf die Kompatibilität der Risikomanage-

mentsysteme) kommt eine besondere Rolle zu.

Das Geschäftsmodell der VG besteht aus folgenden Säulen:

der Akquisition von Lebensversicherungsunternehmen,

der Akquisition von Vertragsbeständen von Lebensversicherungsunternehmen,

der effizienten Administration von Gesellschaften oder Vertragsbeständen sowie

der Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen für Lebensversicherungsunternehmen.

Zu jeder Säule gehört die bewusste Akzeptanz beziehungsweise Handhabung der übernommenen

Risiken. Hierfür ist ein professionelles Risikomanagement erforderlich.

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Die folgende Übersicht zeigt das Gesamtrisikoprofil der VG zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Stan-

dardformel auf Basis der undiversifizierten Solvenzkapitalanforderung (SCR) unter Berücksichtigung

der risikomindernden Wirkung der Zukünftigen Überschussbeteiligung (ZÜB):

Wie aus der Grafik ersichtlich wird, sind gemäß Quantifizierung innerhalb der Kapitalanforderungen

folgende Risiken der Gesellschaft als wesentlich zu erachten:

Markrisiken:

Spreadrisiko

Versicherungstechnische Risiken Leben:

Kostenrisiko

Stornorisiko

Versicherungstechnische Risiken Gesundheit:

Invalidität

Stornorisiko

Wesentlichkeit liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn der gemäß der Standardformel aus Sol-

vency II berechnete undiversifizierte Betrag des SCR unter Berücksichtigung der risikomindernden

Wirkung der ZÜB eines Risikos 10 % des gesamten undiversifizierten SCR unter Berücksichtigung

der risikomindernden Wirkung der ZÜB im betreffenden Unternehmen übersteigt.

5 %3 %

17 %

2 % 0 % 0 % 2 % 0 %8 %

0 %12 %

13 %

0 % 0 % 0 % 1 %11 %

11 %

9 %0 % 0 %

6 %

43 %

57 %

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Aktie

n

Zins

Spre

ad

Frem

dw

ähru

ng

Imm

ob

ilien

Ko

nzen

tration

Gege

np

arteiau

sfall

Leb

en

- Sterblich

keit

Leb

en

- Langleb

igkeit

Leb

en

- Invalid

isierun

g

Leb

en

- Storn

o

Leb

en

- Ko

sten

Leb

en

- Revisio

n

Leb

en

- Katastro

ph

e

Gesu

nd

heit - Sterb

lichke

it

Gesu

nd

heit - Lan

glebigkeit

Gesu

nd

heit - In

validisieru

ng

Gesu

nd

heit - Sto

rno

Gesu

nd

heit - K

oste

n

Gesu

nd

heit - R

evision

Gesu

nd

heit - K

atastrop

he

Op

eration

elles R

isiko

Diversifikatio

nseffe

kt

Netto

SCR

Anteil am undiv. SCR inkl. Zuk. Überschussbeteiligung

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Die folgende Übersicht zeigt das Gesamtrisikoprofil der VG zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Stan-

dardformel auf Basis des undiversifizierten SCR ohne Berücksichtigung der risikomindernden Wir-

kung aus der ZÜB:

Lebensversicherungsverträge beinhalten langfristig garantierte zukünftige Leistungen, für die die

Kunden einmalige oder laufende Beiträge zahlen. In der Kalkulation der zu zahlenden Beiträge gilt

das Vorsichtsprinzip für die einkalkulierten Erwartungen über die zukünftige Entwicklung der Zinsen,

der Sterblichkeit sowie der Verwaltungskosten, um langfristige Zusagen gegenüber den Versiche-

rungsnehmern sicherstellen zu können.

Bei einer erwartungsgemäßen Entwicklung der Kapitalmärkte sowie der Sterblichkeit und der Kosten

werden die einkalkulierten Puffer nicht benötigt, sodass Überschüsse entstehen. Lebensversicherer

sind dabei durch rechtliche Mindestanforderungen (vergleiche Mindestzuführungsverordnung) ge-

setzlich verpflichtet, die Versicherungsnehmer entsprechend an den Überschüssen zu beteiligen.

Die zukünftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ist demnach in der Höhe nicht ga-

rantiert, da diese sich im Stressfall auch unter Beachtung der rechtlichen Mindestanforderungen

reduzieren kann. Hieraus erklärt sich die risikomindernde Wirkung auf das SCR in den einzelnen

Risiken.

In den folgenden Kapiteln werden insbesondere die wesentlichen Risiken auf Basis des undiversifi-

zierten SCR mit und ohne Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung aus der ZÜB dargestellt.

In Kapitel C.7.2 gehen wir insgesamt auf die Effekte aus der risikomindernden Wirkung der ZÜB und

zusätzlich auf die Effekte aus Diversifikation sowie der risikomindernden Wirkung der latenten Steu-

ern ein.

5 %5 %

14 %

1 % 1 % 0 % 4 % 1 %12 %

0 %8 %

10 %0 % 0 % 0 % 1 %

14 %

15 %

6 %0 % 0 % 3 %

46 %

54 %

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

Aktie

n

Zins

Spre

ad

Frem

dw

ähru

ng

Imm

ob

ilien

Ko

nzen

tration

Gege

np

arteiau

sfall

Leb

en

- Sterblich

keit

Leb

en

- Langleb

igkeit

Leb

en

- Invalid

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g

Leb

en

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o

Leb

en

- Ko

sten

Leb

en

- Revisio

n

Leb

en

- Katastro

ph

e

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nd

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lichke

it

Gesu

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glebigkeit

Gesu

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heit - Sto

rno

Gesu

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oste

n

Gesu

nd

heit - R

evision

Gesu

nd

heit - K

atastrop

he

Op

eration

elles R

isiko

Diversifikatio

nseffe

kt

Netto

SCR

Anteil am undiv. SCR. exkl. Zuk. Überschussbeteiligung

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Im Berichtsjahr wurde erstmalig die PLE und PSM in die Solvency II Berechnungen der VG integriert.

Durch die signifikante Bedeutung der PLE und PSM für die VG, hat sich auch das absolute und

relative SCR-Risikoprofil der VG gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert. Absolut betrachtet

führte die Integration dazu, dass sich die Eigenmittel stärker als das SCR erhöht haben. Für weitere

Details hierzu siehe Kapitel E.2.4.

C.1 Versicherungstechnisches Risiko

C.1.1 Informationen über die Risikoexponierung

Gegenüber der vorherigen Berichtsperiode sind keine Maßnahmen zur Bewertung des versiche-

rungstechnischen Risikos wesentlich verändert worden. Die Bedeutung des versicherungstechni-

schen Risikos ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Versicherungstechnisches Risiko Leben:

Das versicherungstechnische Risiko Leben der VKG setzt sich zum 31.12.2019 wie folgt zusammen:

vt. Risiko Leben

SCR in TEUR inkl.

zukünftiger Über-

schussbeteiligung

Anteil vor

Diversifika-

tion

Sterblichkeit 10.444 1 %

Langlebigkeit 311.510 23 %

Invalidität/Morbidität 0 0 %

Kosten 530.003 39 %

Storno 500.568 37 %

Katastrophe 2.676 0 %

Diversifikationseffekt -327.106

vt. Risiko Leben 1.028.095

SCR in TEUR exkl.

zukünftiger Über-

schussbeteiligung

vt. Risiko Leben 1.475.853

Der Anteil in % vor Diversifikation spiegelt jeweils den Anteil am gesamten undiversifizierten SCR

des versicherungstechnischen Risikos Leben nach Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung

der ZÜB wider.

Das Stornorisiko erzeugt im versicherungstechnischen Modul Leben die höchste Kapitalanforde-

rung, da sein Eintritt zu einer Reduktion der künftig erwarteten Gewinne führt. Hierbei fällt das Mas-

senstorno stärker ins Gewicht als der Stornoratenrückgang. Auch das Kostenrisiko ist bedingt durch

den starken Stress einer sofortigen Erhöhung der Kosten um 10 % in der Standardformel hoch.

Aufgrund der Konditionen der Dienstleistungsverträge wird das Risiko in der Realität jedoch deutlich

niedriger eingeschätzt. Die bestehenden Rückversicherungsprogramme der PLE, ELE, HLE, SLE

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und VRE senken Invaliditäts- und Sterblichkeitsrisiken im versicherungstechnischen Risikomodul

Leben.

Mit Blick auf den Geschäftsplanungszeitraum wird sich das Stornorisiko durch den Bestandsabbau

weiter reduzieren. Da sich das Risiko im Wesentlichen in niedrigeren zukünftigen Gewinnen nieder-

schlägt, wird sich das Risikokapital ungefähr proportional zum Abbau der Eigenmittel verhalten.

Durch den Servicevertrag und den dort festgelegten Stückkostenansatz, sollte sich auch das Kos-

tenrisiko bei zurückgehendem Bestand durch die Abwicklung des Bestandes abbauen. In der grup-

peneigenen Rückversicherungsgesellschaft VRE werden perspektivisch die biometrische Risiken

der gruppeneigenen Lebensversicherungsunternehmen transferiert. Die Lebensversicherungsunter-

nehmen sind dadurch unter anderem auch bei schrumpfenden Beständen in die Lage, die Risiko-

überschussbeteiligungen auch bei Schwankungen der Risikoergebnisse dauerhaft stabil zu halten.

Versicherungstechnisches Risiko Gesundheit:

Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit der VKG setzt sich zum 31.12.2019 wie folgt zu-

sammen:

vt. Risiko Gesundheit

SCR in TEUR inkl.

zukünftiger Über-

schussbeteiligung

Anteil vor

Diversifika-

tion

Sterblichkeit 646 0 %

Langlebigkeit 23.695 2 %

Invalidität/Morbidität 468.534 35 %

Kosten 384.845 29 %

Storno 455.144 34 %

Katastrophe 12.450 1 %

Diversifikationseffekt -372.054

vt. Risiko Gesundheit 973.260

SCR in TEUR exkl.

zukünftiger Über-

schussbeteiligung

vt. Risiko Gesundheit 1.734.607

Der Anteil in % vor Diversifikation spiegelt jeweils den Anteil am gesamten undiversifizierten SCR

des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit nach Berücksichtigung der risikomindernden

Wirkung der ZÜB wider.

Beim versicherungstechnischen Modul Gesundheit werden die selbständigen Berufsunfähigkeits-

versicherungen (BU), die Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ) sowie die Dread Disease

Versicherungen gemeinsam abgebildet. Hier hat das Invaliditätsrisiko neben dem Stornorisiko die

größte Bedeutung, jedoch im Vergleich zu den Lebensrisiken auf einem niedrigeren Niveau. Die

bestehenden Rückversicherungsprogramme der PLE, ELE, HLE, SLE und VRE senken Invaliditäts-

und Sterblichkeitsrisiken im versicherungstechnischen Risikomodul Gesundheit.

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C.1.2 Wesentliche Risikokonzentrationen

Weitere wesentliche Risikokonzentrationen als die unter Kapitel C.1.1 genannten liegen nicht vor.

C.1.3 Risikominderungstechniken

Das bestehende Rückversicherungsprogramm der Einzelgesellschaften der Gruppe senkt Invalidi-

täts- und Sterblichkeitsrisiken im versicherungstechnischen Risikomodul Leben. Auf die gruppenei-

gene Rückversicherungsgesellschaft VRE werden biometrische Risiken der gruppeneigenen Le-

bensversicherungsunternehmen transferiert. Die Lebensversicherungsunternehmen sollen dadurch

unter anderem auch bei schrumpfenden Beständen in die Lage versetzt werden, die Risikoüber-

schussbeteiligungen auch bei Schwankungen der Risikoergebnisse dauerhaft stabil zu halten. Für

die Berechnung der Kapitalanforderung werden die gleichen Annahmen und Methoden zu Grunde

gelegt wie bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Für nähere Erläute-

rungen wird auf Kapitel D verwiesen.

Als Risikominderungstechnik wird im Wesentlichen auf die Rückversicherung zurückgegriffen,

wodurch ein Teil der eingegangenen Risiken abgegeben wird.

Bei der HLE sind Rückversicherungsverträge für die FLV, RiLV, FRV, und die SBU vereinbart. Als

Rückversicherungsart wird die Summenexzedenten- und die Quoten-Rückversicherung angewen-

det. Für beide Varianten sind Ausgestaltungen auf Originalbasis oder Risikobasis vereinbart.

Für die Anteile der Rückversicherer werden Bardepots gestellt. Diese umfassen die Deckungsrück-

stellung und die Beitragsüberträge. Die Anteile des Rückversicherers an der Schadenreserve hin-

gegen werden nicht deponiert.

Bei der SLE sind Rückversicherungsverträge im Bereich der Dread Disease, der Lebensversiche-

rung und der aufgeschobenen Rentenversicherung vereinbart. Als Rückversicherungsart wird die

Summenexzedenten-, die Quoten- und Quotenexzedenten- Rückversicherung angewendet. Die

Ausgestaltung erfolgt auf Risikobasis.

Für die Anteile der Rückversicherer werden Bardepots gestellt. Diese umfassen die Deckungsrück-

stellung, die Beitragsüberträge und die Schadenreserve. Die Anteile des Rückversicherers an der

Schadenreserve hingegen werden nicht deponiert.

Bei der ELE sind Rückversicherungsverträge im Bereich der Berufsunfähigkeit und der Todesfall-

versicherung vereinbart. Als Rückversicherungsart wird die Summenexzedenten- sowie die Stop

Loss-Rückversicherung angewendet.

Die PLE mindert ihr versicherungstechnisches Risiko, indem sie einzelne Risiken oder Teile von

Risiken auf ein oder mehrere Rückversicherungsunternehmen überträgt. Hierbei handelt es sich im

Rahmen der proportionalen Rückversicherung um eine Quotenrückversicherung und im Rahmen

der nicht proportionalen Rückversicherung um eine Kumulschadenexzedentenrückversicherung und

eine Jahresüberschadenexdetentenrückversicherung (Stop Loss).

Bei der Quotenrückversicherung für den rückgedeckten Bestand übernimmt der Rückversicherer

eine festgelegte Quote der einzelvertraglichen Versicherungssumme. Bei der Kumulschadenexze-

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dentenrückversicherung für den rückgedeckten Bestand ist ein Selbstbehalt der PLE vereinbart. Der

über den Selbstbehalt hinausgehende Teil jeder einzelvertraglichen Versicherungssumme ist rück-

versichert. Beim Stop Loss hingegen übernimmt der Rückversicherer ab einer vereinbarten Scha-

denquote bis zu einem vereinbarten Limit.

Für die Anteile der Rückversicherer werden Bardepots gestellt. Diese umfassen die Deckungsrück-

stellung, die Beitragsüberträge und die Schadenreserve. Die Anteile des Rückversicherers an der

Schadenreserve hingegen werden nicht deponiert.

Auf Basis von Dienstleistungsvereinbarungen werden den Einzelgesellschaften der VG feste Stück-

kosten je Vertrag garantiert, sodass das Risiko steigender Verwaltungskosten insoweit auf die Ser-

vicegesellschaft verlagert wird. Die Servicegesellschaft ihrerseits ist bei den Betrachtungen auf

Ebene der Gruppe einzubeziehen.

Der Kundenservice sowie die effiziente Identifikation und Abwehr von unberechtigten Leistungsfor-

derungen tragen ebenfalls zur Risikominderung des versicherungstechnischen Risikos bei.

Wesentliche Risiken bei der Zeichnung von Versicherungsverträgen liegen bei den Versicherungs-

unternehmen der VG aufgrund des eingestellten Neugeschäfts nicht vor, sodass insoweit keine risi-

komindernden Maßnahmen erforderlich sind.

C.1.4 Stresstests und Szenarioanalysen

Stresstests dienen der Überprüfung der Verlustanfälligkeit. Sie zeigen die Konsequenzen auf für den

Fall, dass außergewöhnliche, aber plausible Ereignisse eintreten. Dabei existieren zahlreiche unter-

schiedliche Verfahren von Stresstests, die jedoch einem gemeinsamen Ziel dienen: der Bestimmung

der Widerstandsfähigkeit in extremen Situationen. Sie ermöglichen damit zusätzliche unterneh-

mensindividuelle Erkenntnisgewinne über das Risikoprofil und die Risikosensitivität eines Unterneh-

mens und damit über die Ableitung unternehmensspezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der

Risikosituation und des Risikomanagements.

Sensitivitätsanalysen im Kontext des Risikomanagements stellen eine bestimmte Form eines

Stresstests dar, indem eine Ausgangsbilanz beziehungsweise ein Planungsmodell auf die Robust-

heit gegenüber Änderungen einzelner oder mehrerer Parameterwerte untersucht wird.

Szenarioanalysen sind eine verbreitete Methode im Risikomanagement, die als Instrument der Ent-

scheidungsvorbereitung und -unterstützung etabliert sind. Szenarioanalysen werden vor allem bei

zukunftsorientierten Fragestellungen eingesetzt, können aber auch bei der Auswahl einer Alternative

bei einer anstehenden Entscheidung wirkungsvoll unterstützen. Die Grundidee ist, einen alternativen

Zustand zu beschreiben und anhand dieser Beschreibung Konsequenzen für eine zu untersuchende

Fragestellung abzuleiten. In aller Regel werden die so erhaltenen Kenntnisse verwendet, um darauf

aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Im Rahmen des regulären ORSA-Prozesses des Jahres 2019, der für die Einzelgesellschaften und

die Gruppe im Zeitraum vom Mai 2019 bis zum 20. Dezember 2019 durchgeführt wurde, haben wir

diverse Stresstests und Szenarioanalysen im Kontext des versicherungstechnischen Risikos absol-

viert, deren Annahmen und wichtigste Ergebnisse im Folgenden wie regulatorisch gefordert für die

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wesentlichen Risiken zusammenfassend beschrieben werden. Die angewandten Bewertungsme-

thoden basieren alle auf den regulatorischen Vorgaben für die erste Säule von Solvency II.

C.1.4.1 Sensitivitätsanalysen

Zusätzlich zu der Veränderung von Parametern bei den Untersuchungen zum GSB haben wir wei-

tere Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Diese wurden erstellt, um die Effekte von Veränderungen

an der Standardformel zu analysieren und zu zeigen, wie das Risikoprofil der Gesellschaft auf die

Veränderung reagiert. Dafür haben wir einzelne Berechnungsmodule der Standardformel ersetzt,

verändert oder erweitert, um die Sensitivitäten abzuschätzen. Bei den Sensitivitäten zum

30.06.2019 wurde jeweils untersucht, welche Auswirkung sich auf den regulatorischen Risikokapi-

talbedarf nach Diversifikation und Steuer ergibt, wenn der entsprechende Standardformelstress

durch den abgewandelten Stress ersetzt wird.

Langlebigkeit

Gemäß Standardformel von Solvency II bemisst sich das Risiko aus Langlebigkeit als der Verlust

an Eigenmitteln, der sich durch eine über alle Alter um 20 % verringerte Sterbewahrscheinlichkeit

ergibt. Die hierfür verwendeten Basis-Sterbewahrscheinlichkeiten sind realistische Annahmen auf

Basis der Sterbetafeln, die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) veröffentlicht wurden. In

der Herleitung dieser Sterbetafeln ist bereits ein Trend berücksichtigt, der die Steigerung der Le-

benserwartung der Bevölkerung in Deutschland projiziert. Dieser Trend wird in einer jährlichen

Sterblichkeitsverbesserung ausgedrückt. Hierfür wird bei der Herleitung der Sterbetafeln eine

Funktion F2(x) (jährliche Sterblichkeitsverbesserung in Abhängigkeit vom Alter x) definiert.

Die beiden Versicherungsgesellschaften HLE und SLE der VG haben keinen typischen Versiche-

rungsbestand, wie er zur Kalibrierung des Level-Stresses unterstellt wurde. Entsprechend haben

die Verpflichtungen der VG eine deutlich längere Duration als die des Modellbestandes. Bei der

Übersetzung eines Trendstresses in einen Level-Stress spielt dieser Umstand eine maßgebliche

Rolle, so dass für dieses Risiko eine Erhöhung des Trendfaktors der verwendeten Sterbetafel

DAV2004R zweiter Ordnung mit Faktor sachgerechter erscheint. Diese Untersuchung haben mit

einer Änderung der Trendfunktion F2 von 0,75 % vorgenommen.

Risiko Untersuchungen

Langlebigkeit Veränderung Trend (F2) +0,75 %

Untersucht wird nun gemäß Tabelle eine Parallelverschiebung des Trends um die in der Tabelle

beschriebene Anpassung; das bedeutet, dass zu jedem Alter die Verbesserung der Sterblichkeit

um 0,75 Prozentpunkte angehoben wurde.

Die Ergebnisse zeigen einen Rückgang des Risikos aus Langlebigkeit mit einem Levelstress von

+75bps im Modul der versicherungstechnischen Risiken der Lebensversicherer von 244,3 m€ auf

107,6 m€. Die ist begründet durch den Kauf der PLE, welche eine geringere Auswirkung im Trend-

stress als im Levelstress der DAV2004R aufweist.

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Invalidität

Das Risiko aus Invalidisierung beschreibt das Risiko, das aus einer erhöhten Invalidisierung der

Versicherten bei gleichzeitig verringerter Reaktivierung einer festgestellten Berufsunfähigkeit ent-

steht. In der Standardformel sind eine Erhöhung der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten um 35 %

in den ersten zwölf Monaten und anschließend um 25 % für alle folgenden Monate sowie eine Re-

duktion der Reaktivierungswahrscheinlichkeit um 20 % über den gesamten Zeitraum vorzuneh-

men.

Das Invaliditätsrisiko stellt bei der VG mit 8 % knapp kein wesentliches Risiko dar, wird aber den-

noch durch folgenden Sensitivitäten betrachtet:

Risiko Untersuchungen

Invaliditätsrisiko

Verdoppelung des Standardformelstresses (Erhöhung

Invalidisierungswahrscheinlichkeit um 70 % in den ers-

ten zwölf Monaten und anschließend um 50 % für alle

folgenden Monate; Reduktion der Reaktivierungswahr-

scheinlichkeiteiten um 40 %)

Erhöhung Invalidisierungswahrscheinlichkeit um 20 %;

Reduktion der Reaktivierungswahrscheinlichkeiteiten

um 20 %)

Die Verdoppelung des Standardformelstresses führt zu einem ca. verdreifachten Kapitalbedarf im

Invaliditätsmodul in Höhe von 1.069,2 m€ im Vergleich zur Standardformel von 356,9 m€. Haupttrei-

ber ist hierbei die Veränderung in der PLE.

Im nach unserer Auffassung realistischen „1 in 10-Jahren“-Ereignis der Erhöhung der Invalidisie-

rungswahrscheinlichkeit um 20 % und Reduktion der Reaktivierungswahrscheinlichkeit um 20 %

ergibt sich ein Kapitalbedarf von 267,2 m€. Dieser ist somit ca. 25,1 % geringer als der Standard-

formelstress (356,9 m€).

Kosten

Das Kostenrisiko spiegelt das Risiko wider, dass sich aus nachteilig veränderten Kostenentwick-

lungen ergibt. Hierzu sind im Rahmen der Standardformel ein Kostenschock von +10 % zu Beginn

der Berechnung und eine Erhöhung der Inflationsannahme der VG um einen Prozentpunkt zu be-

rechnen.

Auf Soloebene sind die Lebensversicherungsunternehmen der VG aufgrund der Service-Vereinba-

rung mit den Service-Gesellschaften weitestgehend gegen einen plötzlichen Anstieg der Kosten im-

munisiert. (siehe Kapitel C.1.3) und finden nur auf Gruppenebene Berücksichtigung. Daher wird für

die VG eine Sensitivität des Standardformelstresses anhand interner Untenehmens- und Marktdaten

kalibriert und ein sofortiger Kostenanstieg von +8 % und ein Inflationsanstieg um 1,2 % untersucht.

Risiko Untersuchungen

Kostenrisiko Sofortiger Kostenanstieg +8 %; Erhöhung Inflation

1,2 %

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Dieser Stress führt zu einer stärkeren Ausprägung als im Standardformelstress. Hier steigt die Ka-

pitalanforderung im Lebenmodul von 491,2 m€ auf 532,0 m€. Dabei ist der Initialstress von 8 %

niedriger als unter der Standardformel mit 10 %, aber die langfristige Inflationsanpassung von

1,2 % an-statt 1 % in der Standardformel führt langfristig zu höheren Kosten in den Service Gesell-

schaften und damit zu höheren Kapitalanforderungen.

Storno

Im Rahmen des Standardansatzes ergibt sich die Kapitalanforderung aus dem Stornorisiko über

drei verschiedene Betrachtungen. Gemäß dem Standardansatz sind jeweils ein Anstieg und ein

Rückgang der künftigen Stornoquoten um 50 % zu betrachten. Hinzu kommt das Szenario eines

Massenstornos, unter dem per Stichtag der Berechnung der Rückkauf von 40 % des Bestandes

eintritt. Des Weiteren ist zu beachten, dass diese Stresse nur auf Verträge anzuwenden sind, bei

denen der Eintritt des Szenarios nachteilige Auswirkungen für das Versicherungsunternehmen hat.

Anschließend werden die drei Berechnungen verglichen und die höchste resultierende Kapitalan-

forderung verwendet.

Als Hauptrisiko im Lebenmodul der VG zeigt sich das Risiko eines Massenstornos von 40 % aller

Versicherten.

In Anbetracht der Historie erscheint dieses Szenario als unangemessen vorsichtig. Ein auf Be-

standsdaten hergeleiteter „1 in 10“ Jahren Stress wurde als Sensitivität untersucht. Hieraus resultiert

ein Stornostress in Gestalt eines Anstiegs der Stornorate um 30 %.

Des Weiteren wurde der Effekt auf das SCR unter der Annahme untersucht, dass anstelle eines

Stornorückgangs von 50 % ein Rückgang von 20 % der relevante Stress ist.

Risiko Untersuchungen

Stornorisiko Anstieg der Stornoraten um 30 % relevanter Stress

Rückgang der Stornoraten um 20 % relevanter Stress

Die Sensitivität eines Anstiegs der Stornoraten um 30 % als relevanter Stress führt zu deutlich ge-

ringeren Ausprägungen als im Standardformelstress. Im Lebenmodul sinkt die Kapitalanforderung

für den Massenstorno von 912,1 m€ auf 48,2 m€ und im Gesundheitsmodul sinkt die Kapitalanfor-

derung für das Stornorisiko von 390,0 m€ auf 0 €. Zu beachten ist, dass für die HLE und PLE der

Stornoanstieg kein Stress darstellt. Der größte Effekt ergibt sich in den Service-Gesellschaften, da

hier ein langfristiger Anstieg des Stornos zu Verlusten führen würde.

Des Weiteren wurde der Effekt auf die Solvenzquote unter der Annahme untersucht, dass anstelle

des Massenstornos ein Stornorückgang von 20 % der relevante Stress ist. Die Sensitivität hat so-

wohl Auswirkungen auf das Risikomodul der Lebensversicherungen als auch auf das Gesundheits-

modul. Aufgrund der Bestandszusammensetzung der einzelnen Lebensversicherungsgesellschaf-

ten sinkt der Kapitalbedarf bei einen Rückgang der Stornoraten gegenüber einem Massenstorno

von 40 % sowohl im Lebenmodul auf 53,6 m€ und im Gesundheitsmodul auf 3,3 m€.

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C.1.4.2 Szenarioanalysen

Für die betrachteten Szenarien sei auf Kapitel C.2.4.2 verwiesen. Diese haben überwiegend

Marktrisikocharakter und werden deshalb dort beschrieben.

C.2 Marktrisiko

C.2.1 Informationen über die Risikoexponierung

Als Maßnahme zur Bewertung wurden im Berichtsjahr insbesondere für die HLE und SLE die Ma-

nagementregeln im Projektionsmodell für die Solvency-II-Berechnungen weiterentwickelt. Zudem ist

gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr ein deutlicher Anstieg der relativen Bedeutung des Marktri-

sikos eingetreten, der insbesondere auf das infolge der PLE und PSM Integration gestiegene

Spread- und Zinsrisiko zurückzuführen ist.

Das Marktrisiko der VG setzt sich zum 31.12.2019 wie folgt zusammen:

Marktrisiko

SCR in TEUR inkl.

zukünftiger Über-

schussbeteiligung

Anteil vor

Diversifika-

tion

Zins 132.997 12 %

Aktien 195.154 17 %

Immobilien 16.026 1 %

Spread 720.228 64 %

Marktkonzentration 0 0 %

Währung 64.261 6 %

Diversifikationseffekt -146.817

Marktrisiko 981.850

SCR in TEUR exkl.

zukünftiger Über-

schussbeteiligung

Marktrisiko 1.493.519

Der Anteil in % vor Diversifikation spiegelt jeweils den Anteil am gesamten undiversifizierten SCR

des Marktrisikos nach Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung der ZÜB wider.

Die Kapitalanlagen des konventionellen Bestands (auf Rechnung und Risiko der VG) beträgt ca. 75

% des gesamten Kapitalanlagebestands.

Das Kapitalanlagerisiko (inklusive Wechselkursrisiko) trägt das Versicherungsunternehmen. Aus

diesem Grund ist das unmittelbare Marktrisiko für die VG von verhältnismäßig großer Bedeutung,

allerdings wegen der weitgehend synchronisierten Zinssensitivität der Vermögenswerte und Ver-

pflichtungen und damit Immunisierung gegenüber dem SCR-Zinsrisiko im Marktvergleich etwas ab-

geschwächt.

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Aufgrund der Dominanz der konventionellen Lebensversicherungen und der damit verbundenen Zins-

sensitivität erfolgt die Kapitalanlage überwiegend mittels Zinstiteln. Im Rahmen der SCR-Betrachtung

zum Bewertungsstichtag ist die Zinssensitivität der Vermögenswerte höher als die der Verpflichtungen,

so dass das Zinsanstiegsszenario das maßgebliche Szenario darstellt.

Das Risiko einer Spreadausweitung (Spreadrisiko) der Standardformel ist unmittelbar mit der Kapi-

talanlageallokation in Zinstitel (sofern der Emittent kein EU-Staat ist) verbunden und führt aufgrund

des damit verbundenen Rückgangs der zur Verfügung stehenden Bewertungsreserven zu Proble-

men bei der Finanzierung der Zinszusatzreserve. Als Folge fällt auch die Wirkung des Risikopuffers

„Beteiligung der Versicherungsnehmer an Zukünftigen Überschüssen“ im Standardformelstress ge-

ringer aus, sodass ein insgesamt wesentliches Spreadrisiko vorliegt.

Die fondsgebundene Versicherung bietet Versicherungsleistungen im Erlebens- oder Todesfall als

Kapital- oder Rentenleistung. Dabei wird die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung von In-

vestmentfonds gekoppelt. Das Kapitalanlagerisiko (inklusive Wechselkursrisiko) trägt der Versiche-

rungsnehmer. Auf diese Weise kann er an den Wertsteigerungen der Fonds teilhaben, nimmt aber

auch die Möglichkeit von Verlusten in Kauf. Zwar partizipiert die Gesellschaft für das fondsgebundene

Geschäft nicht direkt an den Marktrisiken, jedoch ist sie indirekt über niedrigere künftige Erträge aus

Rückvergütungen an der Entwicklung der Fonds beteiligt. Da die Fonds zu fast zwei Dritteln in Aktien

investiert sind, hat auch das mittelbare Marktrisiko daher für die VG keine unerhebliche Bedeutung,

wenngleich dieses durch das Hinzukommen der PLE deutlich geringer ist als in den Vorjahren. Des

Weiteren wirkt sich das Währungsrisiko deutlich aus, da circa 50 % des fondsgebundenen Kapitalan-

lagebestandes in Fremdwährungen investiert sind.

§ 124 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) normiert den sogenannten Grundsatz der unternehme-

rischen Vorsicht. Dabei handelt es sich um einen im Rahmen von Solvency II eingeführten Verhal-

tensstandard für die Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen. Im Kern bedeutet dies, dass

stets Vorsicht in all jenen Prozessen zu walten hat, mittels derer die Anlagestrategien entwickelt,

angenommen, umgesetzt und überwacht werden. Dies gilt in Anbetracht der Zwecke, für die Ver-

mögen verwaltet wird, sowie der Ergebnisse. Umsicht und Kompetenz für die dem Unternehmen

obliegende Vermögensverwaltung sind unerlässliche Voraussetzungen dafür, dem Grundsatz der

unternehmerischen Vorsicht gerecht zu werden. Insbesondere dürfen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 VAG

Unternehmen in Bezug auf das gesamte Vermögensportfolio lediglich in Vermögenswerte und In-

strumente investieren, deren Risiken das betreffende Unternehmen angemessen erkennen, mes-

sen, überwachen, handhaben, steuern und berichten sowie bei der Beurteilung seines Gesamtsol-

vabilitätsbedarfs angemessen berücksichtigen kann. Dabei darf sich das Unternehmen nicht aus-

schließlich auf die von Dritten bereitgestellten Informationen stützen.

Die VG hat für ihre Versicherungsgesellschaften diverse aufbau- und ablauforganisatorische Maß-

nahmen sowie Vorgaben zur Einhaltung des Grundsatzes unternehmerischer Vorsicht getroffen.

Diese umfassen insbesondere:

Aktiv-Passiv-Management: Der Fachbereich Investment erstellt auf Basis von Daten zu

den versicherungstechnischen Rückstellungen und unter Beachtung modelltheoretischer

Ansätze die Aktiv-Passiv-Management-Strategie (ALM-Strategie – Asset Liability Manage-

ment), die im Anlagegremium Konventioneller Bestand (AKB) diskutiert sowie gegebenen-

falls modifiziert und anschließend der Geschäftsleitung zur Entscheidung vorgelegt wird.

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Frühwarnsystem zur risikoorientierten Kapitalanlagesteuerung: In diesem Kontext erfolgt

die Überwachung der in Bezug auf das Gesamtmandat sowie in Bezug auf die in der Kapi-

talanlagerichtlinie vorgegebenen Limite. Gemäß Eskalationsmodell werden Überschreitun-

gen an die operativen Versicherungsgesellschaften berichtet. Die Portfolio Guidelines kon-

kretisieren die Kapitalanlagerichtlinie im Hinblick auf quantitative sowie qualitative Anforde-

rungen.

Zur Minderung von finanziellen Risiken ist der Einsatz von Finanzderivaten grundsätzlich

zulässig. In Finanzderivate darf gemäß derzeit gültiger Kapitalanlagerichtlinie nur innerhalb

der Spezialfonds investiert werden.

Investmentfonds lassen sich bezüglich ihres Anlegerkreises in Publikums- und Spezial-

fonds unterteilen. Während die Anlage in Publikumsfonds für jeden Anleger möglich ist,

steht die Anlage in Spezialfonds nur institutionellen Anlegern offen. Die maximale Anzahl

an Anlegern, die in den einzelnen Spezialfonds investieren dürfen, ist zumeist eng be-

grenzt und wird in den Anlagegrundsätzen des Fonds festgelegt. Im Gegensatz zu einem

Publikumsfonds haben die Anteilseigner eines Spezialfonds ein Mitspracherecht hinsicht-

lich der Anlageentscheidungen. Hauptkunden von Spezialfonds sind Versicherungsgesell-

schaften, Pensionsfonds und Sozialversicherungsträger.

Des Weiteren können Finanzderivate genutzt werden, um aus vorhandenen Vermögens-

werten einen zusätzlichen Ertrag zu erzielen, solange sichergestellt ist, dass bei Erfüllung

von Lieferverpflichtungen keine Unterdeckung des gebundenen Vermögens eintreten

kann. Ein Derivateeinsatz zu spekulativen Zwecken, Arbitrage- und Leergeschäften ist in

den Anlagerichtlinien ausgeschlossen. Es sind nur Instrumente zulässig, die auf der Posi-

tivliste des externen Asset-Managers aufgeführt sind. Jedes Instrument hat vor Aufnahme

in die Positivliste den Neue-Produkte-Prozess (NPP) zu durchlaufen.

Im Bestand der Versicherungsgesellschaften der VG befinden sich derzeit keine verbrief-

ten Instrumente. Gleichzeitig dürfen verbriefte Instrumente gemäß aktuell gültiger Kapital-

anlagerichtlinie nicht erworben werden. Entsprechend ist die Gefahr, dass die eigenen In-

teressen nicht mit denen des die verbrieften Instrumente auflegenden Kreditinstituts

gleichlaufend sind, nicht gegeben, und auch sonstige Risiken aus einem Investment in ver-

briefte Instrumente bestehen nicht.

Die Zielallokation der Kapitalanlagen für den konventionellen Bestand sieht überwiegend

Investitionen in an einem geregelten Markt gehandelte festverzinsliche Finanzinstrumente

mit mindestens Investment Grade Rating vor. Diese werden sowohl geografisch als auch

in Bezug auf Emittenten breit gestreut. Gemäß derzeit gültiger Kapitalanlagerichtlinie be-

ziehungsweise Portfolio Guidelines darf nur in nicht an einem geregelten Markt zugelas-

sene Vermögenswerte investiert werden, sofern es sich dabei im Wesentlichen um Auslei-

hungen an verbundene Unternehmen, Hypothekendarlehen, Private Debt, Genussscheine

(Beiträge an die Protektor Lebensversicherung) oder Beteiligungen (Anteile an der Protek-

tor Lebensversicherung) handelt.

Auf Basis der verabschiedeten Strategischen Asset-Allokation (SAA) wurden von den Ver-

sicherungsgesellschaften der VG-Mandate an externe Asset-Manager vergeben. Diese

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stellen im Wesentlichen Konkretisierungen der SAA dar. Mit den infrage kommenden Kapi-

talanlagen und den Limiten beschreibt das Mandat den Rahmen, in dem der externe As-

set-Manager den operativen Kapitalanlageprozess gestaltet. Gleichzeitig wird der externe

Asset-Manager zur Einhaltung der im Mandat enthaltenen Vorgaben verpflichtet. Des Wei-

teren werden im Mandat Informationen zur Zielfunktion des Kapitalanlagenmanagements,

zur Strategischen und Taktischen Asset-Allokation sowie zu den Schnittstellen im Kapital-

anlageprozess (Liquiditäts- und Ergebnisplanung) zur Verfügung gestellt. Den Risikoas-

pekten wird über die Auswahl und Beschränkung der für die Anlage freigegebenen Asset-

Klassen sowie über Vorschriften zur Einzeltitelauswahl im Portfoliokontext Rechnung ge-

tragen.

Jegliche Investition in neue Produkte erfordert die Zustimmung durch das New Product

Committee (NPC). Potenzielle neue Kapitalanlageprodukte müssen im Rahmen des Neue

Produkte Prozesses (NPP) durch das NPC auf die Kriterien Sicherheit, Qualität, Liquidität

und Rentabilität geprüft werden. Zudem prüft das NPC, ob die neuen Produkte zur Risi-

kostrategie der Gruppe passen. Die Vorstandsmitglieder werden regelmäßig über die Ver-

mögensanlage und die damit verbundene Risikosituation informiert. Die Information wird

dabei nicht nur in Form von Zahlen, sondern auch unter qualitativer Erläuterung der getä-

tigten Transaktionen und Entscheidungen vorgenommen.

Neben den in den Mandaten enthaltenen Monitoring Triggern und Limiten wird zudem die

Entwicklung des Gesamtportfolios anhand von Key Risk Indicator (KRIs) überwacht. Diese

können den Status „Grün“, „Gelb“ oder „Rot“ haben.

Der externe Asset-Manager muss alle am Investmentprozess Beteiligten umfassend über

die vorgenommenen Umsätze, die Kapitalanlagebestände und die Ergebnissituation infor-

mieren. Diese Berichte einschließlich der Risiko- und Performance-Berichte werden den

Beteiligten monatlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und umfassen die vom

externen Asset-Manager verwalteten Kapitalanlagen. Auch innerhalb des jeweiligen Be-

richtsmonats muss der externe Asset-Manager Berichte zur Ertrags- und Reservesituation

nach HGB sowie Risikoberichte zur Verfügung stellen.

Das AKB (Anlagegremium Konventioneller Bestand) wird monatlich mittels eines Berichts

über die Bestands- und Ertragssituation nebst Reserven sämtlicher Kapitalanlagen sowie

der vorhandenen Risikosituation informiert. Die Monatsberichterstattung wird gleichzeitig

den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des „Management Information Pack“ (MI Pack)

zur Verfügung gestellt. Die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) ist in die lau-

fende Berichterstattung eingebunden.

Neben dem AKB gibt es noch das Anlagegremium Fondsgebundenes Geschäft (AFG).

Das AFG tagt ebenfalls monatlich. Aufgabe des AFG ist es insbesondere, sicherzustellen,

dass im Rahmen jeglicher Investmentaktivitäten regulatorische Anforderungen, die Interes-

sen der Versicherungsnehmer und Vorgaben aus der Kapitalanlagerichtlinie „Fondsgebun-

denes und indexgebundenes Vermögen“ eingehalten werden. Zusätzlich steht die Über-

wachung der Performance und der Risikokennzahlen innerhalb der fondsgebundenen An-

lagekonzepte im Fokus.

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Zur Überprüfung der Ratings der externen Ratingagenturen verwenden die Unternehmen

der Viridium Gruppe die Einschätzung ihrer Asset-Manager. Diese verfügen über eigene

Analysten sowie eigene Kreditrisikobeurteilungen. Die gemäß CRA-III-Richtlinie geforderte

Überprüfung der Eignung von Ratings externer Ratingagenturen erfolgt im ersten Schritt

durch den externen Asset-Manager. Dieser hat einen Prüfungsprozess entsprechend der

CRA-III-Richtlinie aufgesetzt, aus dem sich die relative außerplanmäßige Abschreibungs-

wahrscheinlichkeit für Einzelinvestments ergibt. Die Plausibilisierung der externen Ratings

durch Asset-Manager ist angemessen, weil die Interessen von Asset-Managern und Versi-

cherungsunternehmen mit dem Ziel möglichst geringer Ausfallquoten in diesem Zusam-

menhang gleichgelagert sind und die Asset-Manager zudem keine Gegenleistung von den

Emittenten erhalten. Die auf monatlicher Basis zugelieferten Ratingdaten werden nach Zu-

gang schließlich vollumfänglich vom Bereich Investment auf Plausibilität geprüft. Hierzu

vergleichen wir das Asset-Manager-Rating aller im Spezialfonds enthaltenen Anleihen, die

allesamt börsennotiert sind, mit den entsprechenden Ratings der großen Ratingagenturen.

Aus den vorhandenen Ratings der Agenturen wird mittels Solvency-II-Rating-Methodologie

das zweitbeste Rating extrahiert (falls es nur ein Rating geben sollte, wird dieses verwen-

det) und mit dem Asset-Manager-Rating abgeglichen. Die für Solvency-II-Zwecke im quan-

titativen Reporting verwendeten Ratings externer ECAI-zertifizierter Ratingagenturen ent-

sprechen dem plausibilisierten Asset-Manager-Rating.

C.2.2 Wesentliche Risikokonzentrationen

Im Rahmen des Standardansatzes sind Unternehmen dann einem Konzentrationsrisiko ausgesetzt,

wenn die Engagements gegenüber einer einzigen Gegenpartei zusammengenommen über den vor-

gegebenen Konzentrationsschwellen liegen. Für diesen Fall wird eine Kapitalanforderung festgelegt.

Liegt die Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse unter den vorgegebenen Schwellen,

sind Unternehmen keinem Risiko ausgesetzt, und es wird keine Kapitalanforderung festgelegt.

Die VG weist zum Bewertungsstichtag kein SCR-Marktkonzentrationsrisiko auf.

Im Hinblick auf geografische beziehungsweise zusätzliche anlagenklassenbezogene Aspekte kön-

nen zum 31.12.2019 keine weiteren wesentlichen Konzentrationsrisiken für den Gesamtbestand an

Kapitalanlagen festgestellt werden. Daher erfolgt insoweit aktuell ausschließlich eine qualitative

Überwachung dahingehend, ob die durch die Kapitalanlagerichtlinie und Portfolio Guidelines Kon-

ventioneller Bestand vorgegebenen Anlagegrenzen eingehalten werden.

C.2.3 Risikominderungstechniken

Zielsetzung der Lebensversicherungsgesellschaften der VG ist es, im Hinblick auf den konventio-

nellen Kapitalanlagebestand eine permanente Absicherung zu 100 % gegen Währungsrisiken und

Zinsänderungsrisiken bei nicht-Euro-denominierten Kapitalanlagen sicherzustellen. Hierbei handelt

es sich primär um Kapitalanlagen, denominiert in US-Dollar oder britischem Pfund. Dabei wird ge-

mäß den Portfolio-Guidelines ausschließlich der Verbleib eines vernachlässigbaren Basisrisikos to-

leriert.

Die Umsetzung der Neutralisierung des Währungsrisikos erfolgt durch OTC-Devisenterminge-

schäfte, die im Rahmen eines Absicherungsprogramms permanent mit einer Mindestlaufzeit von

drei Monaten rolliert werden.

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Das Zinsänderungsrisiko bei nicht-Euro-denominierten Kapitalanlagen wird durch Einsatz von OTC-

Zinsswaps abgesichert. Weiterhin setzen wir OTC-Zinsswaps ein, um eine Durationsverlängerung

der zinssensitiven Aktiva bis zum höheren Durationsniveau der Versicherungsverpflichtungen zu

erreichen. Bei Veränderungen des Durationsprofils der Versicherungsverpflichtungen ist eine ent-

sprechende Anpassung des OTC-Zinsswap-Einsatzes obligatorisch.

Auf Ebene der VG haben wir bislang eine kontinuierliche 95%ige Absicherung der Rückvergütungen

des jeweiligen Versicherungsunternehmens aus dem fondsgebundenen Geschäft angestrebt. Die

Umsetzung erfolgte über den Kauf von OTC-Put-Optionen, die bislang alle zwölf Monate rolliert wur-

den. Die Put-Option bezog sich auf einen Korb, bestehend aus fünf gängigen Aktienindizes mit je-

weils fixer prozentualer Gewichtung, die die Performance der fondsgebundenen Kapitalanlagen der

HLE beziehungsweise SLE am besten widerspiegeln (Index Basket Option). Die Zusammensetzung

und Gewichtung wurde jährlich überprüft. Auf Basis einer Risiko-/ Renditeanalyse in 2019 wurde

beschlossen, keine weitere Rollierung der OTC-Put-Optionen mehr vorzunehmen und damit die bis-

herige 95%ige Absicherung der Rückvergütungen der HLE und SLE aufzugeben.

C.2.4 Stresstests und Szenarioanalysen

Im Rahmen des regulären ORSA-Prozesses des Jahres 2019, den wir für die Einzelgesellschaften

und die Gruppe im Zeitraum von Mai 2019 bis zum 20. Dezember 2019 durchgeführt haben, fanden

diverse Stresstests und Szenarioanalysen im Kontext des Marktrisikos statt, deren Annahmen und

wichtigste Ergebnisse im Folgenden wie regulatorisch gefordert für die wesentlichen Risiken zusam-

menfassend beschrieben werden. Alle angewandten Bewertungsmethoden basieren auf den regu-

latorischen Vorgaben für die erste Säule von Solvency II.

Zusätzlich haben wir im Rahmen der BaFin-Abfrage bezüglich der Sensitivitätsrechnung (Sol-

vency II) zum Stichtag 31.12.2018 (HLE, SLE, ELE und PLE) im Mai 2019 verschiedene vorgege-

bene Veränderungen in der Modellierung der risikofreien Zinsstrukturkurve beziehungsweise Zins-

sensitivitäten berechnet.

Sensitivitätsanalysen im ORSA 2019

Zusätzlich zur Veränderung von Parametern bei den Untersuchungen zum GSB haben wir weitere

Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Diese wurden erstellt, um die Effekte von Veränderungen an der

Standardformel zu analysieren und zu zeigen, wie das Risikoprofil der Gesellschaft auf die Verän-

derung von Parametern reagiert. Dafür wurden einzelne Berechnungsmodule der Standardformel

ersetzt, verändert oder erweitert, um die Sensitivitäten abzuschätzen. Bei den Sensitivitäten haben

wir jeweils untersucht, welche Auswirkung sich auf den regulatorischen Risikokapitalbedarf nach

Diversifikation und Steuer ergibt, wenn der entsprechende Standardformelstress durch den abge-

wandelten Stress ersetzt wird.

Spreadrisikomodul

Der Spread stellt einen Risikoaufschlag auf einen Referenzzinssatz dar, der für den Marktpreis von

risikobehafteteren Anleihen oder Krediten zugrunde gelegt wird. Die Berechnung nach dem Stan-

dardansatz hängt maßgeblich vom Rating der Anleihe oder des Kredits ab.

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Im Rahmen des Spreadstresses wird das SCR der Standardformel durch folgende Sensitivitäten

ersetzt:

Risiko Untersuchungen

Spreadrisiko

Spreadausweitung um 26 Basispunkte Ratingmigration der Staatsanleihen (inklusive

Behandlung der Staatsanleihen als sonstige Staatsanleihen) um eine Klasse nach unten

Ratingmigration der Unternehmensanleihen um eine Klasse nach unten

Kombination der beiden vorherigen Sensitivi-täten

Das Spreadrisiko im Standardansatz von Solvency II wird ermittelt, indem ein ratingabhängiger

Stressfaktor unter Berücksichtigung der Duration auf den ungestressten Marktwert des entsprechen-

den Assets angewendet wird.

In der folgenden Übersicht werden die vier Sensitivitätsbetrachtungen mit dem SCR der Standard-

formel gegenübergestellt:

Solvenzkapitalan-forderung in m€

Standardfor-mel

Spreadauswei-tung.26bps

Rating - 1 Stufe

Staatsanlei-hen

Rating – 1 Stufe

Unterneh-mensanleihen

Rating - 1 Unternehmens- & Staatsanlei-

hen.

Spreadrisiko 848,3 221,0 2.097,6 1.057,7 3.214,2

Die erste Sensitivität wurde auf alle Anleihen bezogen. EWR-Staatsanleihen sind damit enthalten.

Das führt dazu, dass bei der Spreadausweitung eine geringere Veränderung der zum Start zur Ver-

fügung stehenden stillen Reserven gegenüber der Basis erfolgt als im Standardformelstress. Somit

sinkt der Kapitalbedarf in der Sensitivität auf 221,0 m€ von 848,3 m€ in der Standardformel. Die

Bedeckungsquote steigt um 17,2 %-Punkte.

Durch die Anwendung einer Ratingmigration ist der nach der Standardformel zu verwendende

Stressfaktor höher und führt folglich zu einem höheren Kapitalbedarf. Wird eine Ratingmigration von

Unternehmensanleihen zugrunde gelegt, steigt der Kapitalbedarf für das Spreadrisiko von 848,3 m€

auf 1.057,7 m€, wodurch die Bedeckungsquote um 10,1 %-Punkte sinkt. Im Rahmen einer Ratingmig-

ration sämtlicher Staatsanleihen (inklusive Berücksichtigung von EWR-Staatsanleihen als sonstige

Staatsanleihen) steigt der Kapitalbedarf erheblich auf 2.097,6 m€, und sinkt die Bedeckungsquote um

50,8 %-Punkte. Eine Kombination beider Sensitivitäten ist nicht additiv, da Ausgleichseffekte wie zum

Beispiel die zukünftige Überschussbeteiligung zu berücksichtigen sind. Der kombinierte Kapitalbedarf

beträgt 3.214,2 m€ und führt zu einer Reduktion der Bedeckungsquote um 79,1%-Punkte.

Referenzszenario im ORSA 2019

Das Referenzszenario bestimmt den Eigenmittelpuffer, den die VG zusätzlich zu den regulatori-

schen Vorgaben ansteuert. Mithilfe des Referenzszenarios wird geprüft, inwieweit der unter Sol-

vency II – gemäß der internen Richtlinie Kapitalmanagement – bis dato zu haltende Eigenmittelpuffer

noch angemessen ist. Der Eigenmittelpuffer reicht aus, um sicherzustellen, dass die VG die Kapital-

anforderungen gemäß Solvency II auch dann noch bedeckt, wenn das Referenzszenario eingetreten

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ist. Die Kapitalanforderung nach Eintritt des Referenzszenarios berücksichtigt dabei die Auswirkun-

gen des Referenzszenarios auf die Solvency-II-Bilanz der VG.

Das Szenario wurde durch Expertenschätzung entwickelt und stellt eine Kalibrierung als 90 %-VaR

auf einem Einjahreshorizont dar.

Die Stresse werden als kombiniertes 1-in-10-Jahresereignis festgelegt, indem die Korrelationspara-

meter der Standardformel angewendet werden. Zum 1-in-10-Jahresereignis ist anzumerken, dass

die Stressfaktoren des kombinierten Szenarios niedriger ausfallen als diejenigen der Stand-alone-

Szenarien, da ein gleichzeitiger Eintritt der verschiedenen Stand-alone Szenarien deutlich weniger

wahrscheinlich ist als der Eintritt eines einzelnen.

Die vom Standardansatz abweichenden Annahmen des kombinierten 1-in-10-Jahresereignisses

lauten wie folgt:

Stress Anpassungen

Invalidität +13,6 % Invaliditäts- und Reakti-vierungswahrscheinlichkeit

Spread + 18 bps

Stornorate - 13,6 %

Kosten +0,8 %-Punkte Inflationsannahme

Gegenüber dem ORSA 2018 wurde das Referenzszenario aufgrund eines weitgehend vergleichba-

ren Risikoprofils für die VG sowie die PLE, ELE und VRE einheitlich kalibriert. Die HLE und die SLE

weisen dagegen ein deutlich abweichendes Risikoprofil auf, sodass für die HLE und die SLE auf

Solo-Ebene ein eigenes Referenzszenario entwickelt wurde.

Das Referenzszenario haben wir zum Stichtag 30.06.2019 und über den Planungszeitraum betrach-

tet.

Das Referenzszenario führt in Summe zu einer deutlichen Verringerung der Solvency-II-Bede-

ckungsquote um circa 44 Prozentpunkte. Durch die Definition der Stresse steigt gegenüber der Stan-

dardformel das SCR nach Diversifikation um circa 29 %, während sich die Eigenmittel um circa 3 %

reduzieren, sodass sich ein deutlicher Rückgang der Bedeckungsquote ergibt.

Der Anteil der einzelnen SCRs am Gesamt-SCR verändert sich. Der Anteil des Stornorisikos redu-

ziert sich während der Anteil des Spreadrisikos steigt, welches im Referenzszenario das größte Ri-

siko darstellt. Des Weiteren gewinnt das Invaliditätsrisiko an Bedeutung und ist im Referenzszenario

mit einem Anteil von über 10% ein wesentliches Risiko.

Auf Basis der erstmaligen ORSA-Kalibrierung und Berechnungen des Referenzszenarios ergibt sich

ein prozentualer Rückgang gegenüber der Standardformel-Bedeckungsquote zum 30.06.2019 von

25 %, sodass der angezielte Kapitalpuffer als ausreichend angesehen werden kann.

Über den Planungszeitraum sinken sowohl die anrechenbaren Eigenmittel als auch das SCR im

Zuge des Bestandsabbaus, sodass die Bedeckungsquote stabil bei über 130 % bleibt.

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Die Definition des Referenzszenarios kann als sehr konservativ betrachtet werden, sodass wir im

Rahmen des nächsten ORSA im Jahr 2020 die Definition des Referenzszenarios erneut hinterfragen

werden, wobei abweichend vom Reverse-Stresstest definitionsgemäß vorsichtige, aber auch realis-

tische Stresse Gegenstand der Betrachtungen sind.

C.3 Kreditrisiko

C.3.1 Informationen über die Risikoexponierung

Gegenüber der vorherigen Berichtsperiode sind keine Maßnahmen zur Bewertung des Kreditrisikos

wesentlich verändert worden. Die relative Bedeutung des Kreditrisikos im SCR ist im Zuge der In-

tegration der PLE gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Das Kreditrisiko (Gegenparteiausfallrisiko) hat mit einem undiversifizierten SCR vor risikomindern-

der Wirkung der ZÜB in Höhe von 299.105 TEUR und einem Anteil von circa 4 % am gesamten

undiversifizierten SCR vor risikomindernder Wirkung der ZÜB keine wesentliche Bedeutung.

Um übermäßige Kreditrisiken zu vermeiden, gehen wir nach Möglichkeit nur Exponierungen auf

mehrere unabhängige Gegenparteien (Diversifikation) beziehungsweise mit Gegenparteien mit ei-

nem Rating von mindestens BBB ein.

C.3.2 Wesentliche Risikokonzentrationen

Das Kredit- beziehungsweise Gegenparteiausfallrisiko weist im Risikoprofil der VG eine vergleichs-

weise geringe Bedeutung auf. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden nach Möglichkeit

Exponierungen auf mehrere unabhängige Gegenparteien übertragen.

Wesentliche Risikokonzentrationen im Gegenparteiausfallrisiko liegen nach Erkenntnis der Gesell-

schaft aktuell nicht vor.

C.3.3 Risikominderungstechniken

Im Hinblick auf das Kreditrisiko minimieren wir das Risiko dadurch, dass wir Exponierungen auf

mehrere unabhängige Gegenparteien übertragen und wesentliche Gegenparteien qualitativ über-

wachen.

C.3.4 Stresstests und Szenarioanalysen

Im Rahmen des regulären ORSA-Prozesses des Jahres 2019, der für die Einzelgesellschaften und

die Gruppe im Zeitraum von Mai 2019 bis zum 20.12.2019 durchgeführt wurde, haben wir auch eine

Sensitivitätsanalyse im Kontext des nicht wesentlichen Gegenparteiausfallrisikos für die VG durch-

geführt.

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C.4 Liquiditätsrisiko

C.4.1 Informationen über die Risikoexponierung

Informationen über die Risikoexponierung auf täglicher Basis/kurzfristige Sicht

Gegenüber der vorherigen Berichtsperiode sind keine wesentlichen Änderungen des Liquiditätsrisi-

kos eingetreten. Bei den Maßnahmen zur Risikobewertung gab es Änderungen zugunsten einer

eindeutigeren Festlegung der Verantwortlichkeiten in den Richtlinien der Viridium Gruppe sowie hin-

sichtlich der Bestimmung einer Mindestliquidität auf Gruppenebene.

Die Viridium Gruppe und ihre Einzelgesellschaften, die aus Lebensversicherungs- und Service- so-

wie Holding-Gesellschaften bestehen, meiden Liquiditätsrisiken. Das bedeutet, dass jederzeit aus-

reichend Barmittel vorhanden sein müssen, um die Zahlungsabflüsse abdecken zu können. Dazu

werden die liquiden Mittel und Kontobewegungen auf Ebene der Einzelunternehmen täglich über-

wacht und plausibilisiert. Ein tägliches Cash-Reporting für alle Gesellschaften zeigt neben den Ta-

gesveränderungen die aggregierten Zahlungsströme des aktuellen Monats sowie des laufenden

Jahres einschließlich einer Erklärung der wesentlichen Bewegungen.

Die Steuerung der Liquidität erfolgt auf Gruppenebene, in dem ein täglicher “cash sweep“ von den

Service-Gesellschaften in die Viridium Holding AG durchgeführt wird, um eine direkte Steuerung und

Überwachung der vorhandenen Mindestliquidität auf Gruppenebene zu ermöglichen.

Die Risikobereitschaft des Unternehmens wird mindestens einmal jährlich überprüft. Dabei werden

ergänzend zu den bestehenden Planungsprozessen und den regelmäßigen Berichterstattungen

festgelegte Risiken und Stressszenarien für die Gruppe im Rahmen der Liquiditätsplanung überprüft,

woraus ein Puffer für die Mindestliquidität abgeleitet wird.

Informationen über die Risikoexponierung auf langfristige Sicht

Das langfristige Liquiditätsrisiko betrifft einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten. Zur Bewertung

des langfristigen Liquiditätsrisikos werden neben Zahlungsein- und -ausgängen von Kapitalanlagen

und Versicherungsnehmern (z.B. Prämienzahlungen, Leistungen oder Storni) auch liquide Vermö-

genswerte berücksichtigt, die im Bedarfsfall unverzüglich veräußert werden könnten.

Die Risikobereitschaft des Unternehmens wird mindestens einmal jährlich überprüft und legt die

Präferenz für verschiedene Risiken, so auch für das Liquiditätsrisiko, in der Risikostrategie und dem

Risikoappetit fest.

Gegenüber der vorherigen Berichtsperiode sind weder wesentliche Änderungen des Liquiditätsrisi-

kos eingetreten noch Maßnahmen zu dessen Risikobewertung wesentlich verändert worden.

Die Abflüsse zugunsten von Versicherungsnehmern können verschiedene Ursachen haben. Fest-

stehende Zahlungsausgänge wie Rentenzahlungen oder Vertragsabläufe sind planbar und bergen

weniger Unwägbarkeiten als Zahlungsverpflichtungen, die durch das Ermessen bzw. durch Optio-

nen des Kunden gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen, wie es beispielsweise bei

Kündigungen der Fall ist.

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Ein für die Betrachtung des Liquiditätsrisikos wesentlicher Punkt ist die Unterscheidung von konven-

tioneller und fondsgebundener Kapitalanlage, wobei der Anteil der fondsgebundenen Kapitalanlagen

bei der VKG mit unter 30 Prozent jedoch von untergeordneter Bedeutung ist.

Im Bereich der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ist eine Auszahlung an den

Versicherungsnehmer mit dem vorherigen Verkauf von Fondsanteilen verbunden, sofern keine An-

teilsübertragung gewünscht wird. Im Bereich Investment / Funddesk werden die Fondsanteile in ei-

genem Namen für fremde Rechnung gehandelt. Durch die hohe Liquidität von fondsgebundenen

Kapitalanlagen tragen die Versicherungsgesellschaften der Versicherungsgruppe an dieser Stelle

kein nennenswertes Liquiditätsrisiko.

Um dennoch in der Lage zu sein, auftretende Unterdeckungen jederzeit ausgleichen zu können, und

um für die gesetzlich notwendige (jederzeitige) Bedeckung der Verpflichtungen gegenüber den Ver-

sicherungsnehmern zu sorgen, sind liquide Mittel auf einem treuhändergesperrten Konto bereitzu-

stellen. Die Höhe muss jederzeit Unterdeckungen ausgleichen können. Diese Summe wird regel-

mäßig geprüft, bei Bedarf angepasst und zusätzlich zur festgelegten Mindestliquidität (siehe oben)

gehalten.

Im Kontext des konventionellen Versicherungsbestands werden im Aktuariat die aus den Passivfäl-

ligkeiten sowie die aus den Hochrechnungen und Simulationen zur Bestandsentwicklung resultie-

renden Cashflows ermittelt. Die Höhe der monatlichen Zuführung zum Sicherungsvermögen wird

anschließend im Rahmen einer jährlichen Planungsrunde vom Bereich Investment für die jeweils

folgenden zwölf Monate festgelegt.

Im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko liegen, insbesondere aufgrund des großen Bestands an liquiden

Vermögenswerten innerhalb der konventionellen Kapitalanlagen, weder aktuell wesentliche Expo-

nierungen vor, noch erwarten wir wesentliche Exponierungen im Zeitraum der Geschäftsplanung.

Denn die VG und die einzelnen Gesellschaften haben keine Bereitschaft, Liquiditätsrisiken einzuge-

hen.

Zum 31.12.2019 beträgt der erwartete Gewinn aus zukünftigen Prämien (EPIFP) bei der HLE

544.287 TEUR, bei der SLE 65.181 TEUR, bei der ELE 17.948 TEUR, bei der PLE 286.646 TEUR

und bei der VRE 15.469 TEUR. Die Werte werden gemäß den Vorgaben in Artikel 260 Absatz 2

DVO (Delegierte Verordnung (EU) 2015/35) berechnet.

C.4.2 Wesentliche Risikokonzentrationen

Im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko liegen aktuell keine wesentlichen Risikokonzentrationen vor.

C.4.3 Risikominderungstechniken

Im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko erfolgt die Risikominderung durch die unter Kapitel C.4.1 be-

schriebenen Maßnahmen, insbesondere Liquiditätsplanung und -überwachung.

C.4.4 Stresstests und Szenarioanalysen

Im Rahmen der Liquiditätsplanung der Gruppe wird mithilfe von Stresstests und Szenarioanalysen

auf jährlicher Basis ein Puffer für die Mindestliquidität festgelegt.

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C.5 Operationelles Risiko

C.5.1 Informationen über die Risikoexponierung

Es sind gegenüber der vorherigen Berichtsperiode keine Maßnahmen zur Risikobewertung des ope-

rationellen Risikos wesentlich verändert worden. Die relative Bedeutung des operationellen Risikos

im SCR ist im Zuge der Integration der PLE gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Das undiversifizierte SCR der VG für das operationelle Risiko gemäß Standardformel beträgt zum

Bewertungsstichtag 228.717 TEUR. Dies entspricht einem Anteil von circa 3 % am undiversifizierten

SCR vor Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung der ZÜB der VG.

Beim nach der Standardformel berechneten operationellen Risiko ist die Kapitalanforderung auf Ba-

sis der Brutto-Versicherungsverpflichtungen ausschlaggebend. Des Weiteren gehen die Kosten für

das fondsgebundene Geschäft und die Basis-Solvenzkapitalanforderung in die Berechnung des

operationellen Risikos ein.

Die VG betreibt operationelles Risikomanagement mit einem Fokus auf den praktischen Nutzen.

Dieser Nutzen entsteht, wenn im Fachbereich (1st-Line-of-Defence) eine Identifikation mit den Risi-

ken erfolgt. Identifikation heißt, dass eine Führungskraft für ein Risiko tatsächlich Verantwortung

übernehmen kann. Daher sind operationelle Risiken bei der VG im Regelfall „spezifisch“ formuliert

und orientieren sich an einem als relevant eingeschätzten, als negativ interpretierten Szenario.

Operationelle Risiken sind also so spezifisch ausformuliert, dass sie genau einem Risikoverantwort-

lichen zugeordnet und mit spezifischen Kontrollen und Maßnahmen versorgt werden können. Ge-

nerische, das heißt allgemein formulierte operationelle Risiken werden von der VG nur dann admi-

nistriert, wenn dies ökonomisch sinnvoll oder aufsichtsrechtlich erforderlich ist.

Die operationellen Risiken werden in einem Inventar formal zentral administriert. Hierzu nutzt die VG

ein marktführendes System (ein branchenweit eingesetztes Prozessmanagement- und IKS- / Risi-

komanagement-System).

In diesem System sind zum 31.12.2019 610 operationale Risikoobjekte erfasst und administriert. Im

Vergleich zum Jahr 2018 (450 Risiken) ist die Anzahl der inventarisierten Risiken deutlich gestiegen;

dies resultiert zum einen aus der Erweiterung des Inventares um Risiken der Proxalto sowie einer

detaillierteren Erfassung von Projektrisiken. Die Risikoobjekte werden (wie in Kapitel B.4 „Internes

Kontrollsystem“ beschrieben) mit definierten Prozessen identifiziert und dokumentiert sowie regel-

mäßig aktualisiert, bewertet und berichtet.

Operationelle Risiken werden bei der VG anhand eines definierten Schemas („Risikobewertungs-

matrix“) bewertet. In diese Bewertung fließen die potenzielle finanzielle Schadenshöhe, mögliche

Reputationsschäden (unterteilt nach Kunde, Aufsicht, Medien), der interne Ressourcenbedarf und

die Eintrittswahrscheinlichkeit ein. Diese Aspekte werden zu einer einzelnen Zahl verrechnet („Risi-

koscore“ 0 bis 48), um auch inhaltlich sehr unterschiedliche Risiken untereinander vergleichbar zu

machen. Es erfolgt hierbei für alle operationellen Risiken eine Bewertung aus Gruppensicht, für ope-

rationelle Risiken der Lebensversicherungsunternehmen eine Bewertung sowohl aus Gruppensicht

als auch aus Sicht des Einzelunternehmens, für projektspezifische operationelle Risiken eine Be-

wertung sowohl aus Gruppensicht als auch aus Perspektive des Projektes selbst beziehungsweise

bezogen auf dessen Umfang.

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Da die Lebensversicherungsunternehmen ihren Betrieb an die VG ausgelagert haben, ist die Anzahl

der operationellen Risiken in den Versicherungsunternehmen (VU) überschaubar:

Operationelle Risiken im Sinne von „Scheitern interner Prozeduren“: Diese existieren bei

den VU prinzipiell nur im Kontext der Prozesse „Ausgliederung durchführen“ und „Ausglie-

derung überwachen“.

Operationelle Risiken im Sinne von Rechtsrisiken: Neue beziehungsweise geänderte

Rechtsprechung kann sich als Risiko für die VU darstellen.

Operationelle Risiken im Sinne von Produktrisiken: Risiken aus dem Design der Lebens-

versicherungsprodukte sind direkt den VU zuzuordnen.

Im Folgenden nennen und beschreiben wir wesentliche Risiken aus Sicht der VG zum 31.12.2019.

Es besteht das grundsätzliche Risiko, dass gegebenenfalls fehlerhafte Funktionalitäten in den ver-

wendeten Systemen zu negativen Effekten führen, die im Resultat Reputationsschäden und finan-

ziellen Schäden bei der VG nach sich ziehen könnten. Da die IT-Plattform der VG ein zentrales und

überaus wichtiges Element des Geschäftsmodelles ist, wurde und wird diesem Thema höchste Auf-

merksamkeit zuteil; es ist eine ganze Reihe von Maßnahmen und Kontrollen aufgesetzt, um dieses

Risiko zu reduzieren.

Die zentrale IT-Plattform der VG wird zusammen mit einem anerkannten Systemanbieter entwickelt.

Hierdurch entsteht eine gewisse Abhängigkeit von den Umständen und Verhältnissen des Dienst-

leisters, was in ungünstigen Fällen zu Verzögerungen bei Entwicklungs- und Migrationsprojekten

führen könnte. Maßnahmen zur Risikobegrenzung sind eingeleitet.

Negative Medienberichte zum Geschäftsmodell „Run-off“ könnten im Extremfall das Geschäftsmo-

dell der Viridium negativ beeinflussen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines derartigen Extremfalls

wird als gering eingeschätzt.

Die Verwaltung vereinzelter Produkte unterliegt komplexen rechtlichen Anforderungen; hierbei be-

steht potenziell immer das Risiko, dass es zu Versäumnissen kommen könnte, die Ausgleichsan-

sprüche seitens der Versicherungsnehmer oder Bußgelder seitens der Behörden nach sich ziehen

könnten. Das Risiko ist mit geeigneten Maßnahmen abgedeckt.

Aus der neuen EU DSGVO resultieren deutlich erhöhte Anforderungen und Bußgelder, sodass ge-

rade auch aufgrund der ebenso neu eingerichteten beziehungsweise angepassten Verfahren und

Systemen und fehlenden Erfahrungswerten Risiken resultieren. Die Gruppe hat entsprechende Ge-

genmaßnahmen eingerichtet.

Das qualitative Reporting nach SII erfordert Ressourcen und Zulieferungen verschiedenster Berei-

che, zwischen denen umfangreiche Abhängigkeiten bestehen, und das Zeitfenster für dieses Be-

richtswesen wird sukzessive kürzer. Damit geht grundsätzlich ein entsprechendes Risiko einher.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen zu Allgemeinen Versicherungsbedingungen

in vor 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen unterschiedlicher VU entschieden,

dass die Klauseln zur Einbehaltung von Stornoabzügen unwirksam sind und somit diese nicht mehr

einzubehalten und Rückkaufswerte von vor 2008 abgeschlossenen gezillmerten Verträgen auf einen

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Mindestrückkaufswert anzuheben sind. Die Skandia Lebensversicherung AG hat in Verträgen mit

vergleichbaren Klauseln und vergleichbarer Kalkulation die Rechtsprechung vollumfänglich umge-

setzt.

Ein im Zuge der Übernahme der Generali Lebensversicherung mit übernommener bAV-Bestand soll

ggf. profitabilitätsbezogenen Maßnahmen unterzogen werden. Das hiermit verbundene Reputati-

onsrisiko wird durch geeignete Maßnahmen abgedeckt (Timing, Kommunikation). Im selben Be-

stand sind auch die mit dem Servicedienstleister vereinbarten Gebühren noch nicht abschließend

geklärt; es besteht insofern ein finanzielles Risiko.

Bei der Proxalto besteht das Risiko, dass der erforderliche Personalaufbau nicht schnell genug vo-

ranschreitet. Hierdurch kann es zu vorübergehenden Bearbeitungsengpässen und damit einherge-

hend zu Reputationsrisiken und/oder höheren Kosten für zeitweilige externe Unterstützung kommen.

Das ALM hat einen relevanten Einfluss auf die SII-Quote. Fehler in Daten oder Verfahren können

daher zu erheblichen Verschiebungen der Quote führen. Die Daten und Verfahren des ALM sind

daher Gegenstand sorgfältiger und ständiger Beobachtung und Weiterentwicklung.

Auch im Kontext des Projektmanagements bestehen Risiken mit der möglichen Folge, dass Projekte

nicht frist- und/oder budgetgerecht oder in unzureichender Qualität geliefert werden. Wir haben eine

ganze Reihe von Kontrollen und Maßnahmen aufgesetzt, um die verschiedenen Projekte fortwäh-

rend aufeinander abzustimmen und passend zu priorisieren.

Des Weiteren besteht eine einstellige Zahl wesentlicher Projektrisiken, überwiegend im Kontext der

geplanten Migration eines bedeutsamen Lebensversicherungs-(Bestandes vom bisherigen auf ein

neues Bestandsführungssystem. Aufgrund der überragenden Bedeutung dieses Großprojektes hat

die VG externe Projektexperten hinzugezogen und auch die URCF um ein explizites Projekt-Risiko-

management erweitert.

C.5.2 Wesentliche Risikokonzentrationen

Im Kontext der operationellen Risiken bestehen aktuell keine wesentlichen Konzentrationsrisiken.

C.5.3 Risikominderungstechniken

Unter Risikominderungstechniken werden alle Aktivitäten und Strukturen verstanden, die dazu ge-

eignet sind, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die potenzielle Schadenshöhe von Risiken zu

senken („vermindern, verhindern, versichern, vermeiden etc.“).

Ein wichtiger, allgemeiner Schritt zur Minderung von Risiken besteht darin, geeignete organisatori-

sche und technische Strukturen einzurichten. Diese sind in Kapitel B.4 „Internes Kontrollsystem“

ausführlich dargestellt.

Operationelle Risiken werden zunächst bewertet und anschließend hinsichtlich ihrer Akzeptierbar-

keit beurteilt. Hierbei hat die VG folgende Akzeptanz-Status definiert:

Risikoakzeptanz ungeklärt (initialer Status eines neu identifizierten Risikos, nur als tempo-

rärer Status zulässig);

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Risiko unakzeptabel (mitigierende Kontrollen und/oder Maßnahmen noch nicht aufgesetzt,

nur als temporärer Status zulässig);

Risiko akzeptiert ohne zentral dokumentierte Kontrollen und Maßnahmen (Risiko ist so

niedrig bewertet, dass aus Gründen der Proportionalität auf die formale Erfassung eventu-

ell zugehöriger mitigierender Kontrollen und/oder Maßnahmen verzichtet wird);

Risiko akzeptiert mit bestehenden Kontrollen und Maßnahmen.

Für Risiken, die als nicht tragbar erachtet werden, ergreift die VG entsprechende Maßnahmen. Diese

lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

Maßnahmen, die das Risiko ohne Etablierung laufender Kontrollen mitigieren, und

Maßnahmen zur Etablierung einer Kontrolle, die das Risiko dann fortwährend „begleitet“.

Maßnahmen und Kontrollen werden gedanklich getrennt, da sie unterschiedlich verwaltet

werden:

Maßnahmen haben einen Projektcharakter (einmalig, definiertes Ende). Operationelle Risi-

komaßnahmen oder kontrollbezogene Maßnahmen sind jeweils genau einem geeigneten

Verantwortlichen zugeordnet. Der Bearbeitungsstatus wird regelmäßig überwacht und in den

Gremien berichtet.

Kontrollen sind turnusmäßig und/oder anlassbezogen wiederkehrende Maßnahmen. Kon-

trollen zu operationellen Risiken werden turnusmäßig und/oder anlassbezogen auf ihre Aus-

gestaltung und Effektivität untersucht. Bei der Überprüfung der Ausgestaltung der Kontrollen

steht deren prinzipielle Eignung im Fokus. Effektiv ist eine Kontrolle, wenn sie wie geplant

durchgeführt wird. Wenn Ausgestaltung oder Effektivität der Kontrolle nicht akzeptabel sind,

setzen wir eine Maßnahme zur Verbesserung der Kontrolle auf. Das Ergebnis der jährlichen

Kontrollüberprüfung wird an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet und dort diskutiert.

Wir erachten das Kontrollumfeld der Unternehmen der VG als dafür geeignet, die vorhandenen Ri-

siken ausreichend zu kontrollieren.

C.5.4 Stresstests und Szenarioanalysen

Die spezifischen operationellen Risiken der VG sind als Szenarien formuliert, die aus Ursache und

resultierender, negativer Wirkung bestehen beziehungsweise auch aus längeren Ursache-Wir-

kungs-Ketten entlang plausibler Pfade.

Hierbei wird bezüglich der aktiven Ursache so weit in die Vergangenheit und bezüglich der ange-

nommenen negativen Wirkung so weit in die Zukunft formuliert, dass sich insgesamt ein schlüssiges,

verständliches Szenario ergibt.

Es gibt in der VG also für jedes operationelle Risiko eine Beschreibung mit einer potenziellen Scha-

denshöhe, einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einem daraus resultierenden Risiko-Score.

Diese Szenarien dienen allerdings primär dazu, operationelle Risiken zwecks anschließender Sor-

tierung und Priorisierung eventueller Gegenmaßnahmen einzeln zu bewerten und so spezifisch zu

beschreiben, dass gezielt interveniert werden kann, etwa durch Implementierung von Kontrollen o-

der Bildung von Rückstellungen. Diese Szenarien sind nicht geeignet, einen gesamthaften Kapital-

bedarf für das operationelle Risiko abzuleiten.

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Da das operationelle Risiko von relativ geringer Bedeutung für das Gesamtrisikoprofil ist, führt die

VG keine spezifischen Stresstests durch, sondern errechnet das operationelle Risikokapital der

Gruppe und der Einzelversicherungsunternehmen pauschal über den Standardansatz aus Solvency

II und zusätzlich auf Gruppenebene einen abweichenden GSB.

C.6 Andere wesentliche Risiken

C.6.1 Informationen über die Risikoexponierung

Gegenüber der vorherigen Berichtsperiode sind keine Maßnahmen zur Risikobewertung der ande-

ren wesentlichen Risiken wesentlich verändert worden.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko der VG ist das Risiko, das sich aus Fehlern bei der strategischen Planung

– zum Beispiel bei der Geschäftsstrategie – beziehungsweise dem strategischen Management

ergibt, also wenn etwa Geschäftsentscheidungen nicht an ein geändertes Wirtschaftsumfeld ange-

passt werden. Strategische Risiken treten in der Regel im Zusammenhang mit anderen Risiken,

aber auch als Einzelrisiko auf.

Strategische Risiken bestehen gegebenenfalls maßgeblich zulasten der VG und ihrer Investoren.

Falsche M&A-Entscheidungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Eigenmittel der

Gruppe haben und gehen zulasten der Eigentümer. Die Einzelgesellschaften wären von einem sol-

chen Szenario nicht direkt betroffen, sondern allenfalls über Ansteckungseffekte. Zur Verminderung

dieses Risikos greift die Gruppe bei M&A-Projekten auf die unternehmenseigene M&A-Funktion so-

wie auf externe Unterstützung zu. Da M&A die Kernaktivität der Gruppe darstellt, wurden hierzu

standardisierte Prozesse und Kontrollen eingerichtet:

Prozess „Zielunternehmen identifizieren“: Prüfung der potenziellen Zielunternehmen / Ziel-

bestände gegen definierte Ausschlusskriterien und Priorisierungskriterien

Prozess „Buchprüfung (Due Diligence) durchführen“: Prüfung des potenziellen Zielunter-

nehmens / Zielbestandes durch Fachbereiche in Zusammenarbeit mit der URCF und der

VMF (Risikoanalyse, Finanzkennzahlen oder Rechtsrisiken), Prüfung des Investitionsvor-

schlags durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat)

Prozess „Transaktion abwickeln (M&A) oder Funktionsausgliederungsvertrag schließen

(Third Party Agreement – TPA)“: Prüfung der Vertragsentwürfe durch Rechtsabteilung,

Geschäftsleitung, Vertragsprüfung durch Aufsicht

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes infolge

einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ergibt. Das hier beschriebene Risiko ist nicht die

Konsequenz eines eingetretenen Risikos, beispielsweise aus dem operationellen Bereich (Beispiel:

Durch Realisierung eines Prozessrisikos entstehen Fehler, die sich negativ auf die Reputation aus-

wirken). Es ist vielmehr das Risiko, dass aus bestimmten Gegebenheiten eine Rufschädigung ein-

tritt, etwa Behauptungen in der Öffentlichkeit durch Dritte.

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In Abgrenzung zum definierten Reputationsrisiko kann es bei allen anderen Risiken im Schadensfall

auch Auswirkungen auf die Reputation geben. Um der grundsätzlichen Wesentlichkeit des Reputa-

tionsrisikos gerecht zu werden, betrachten wir daher alle in der Risikodatenbank gehaltenen opera-

tionellen Risiken hinsichtlich eines möglichen Reputationsschadens. Jedes operationelle Risiko wird

diesbezüglich nach drei Merkmalen – Reputationsschaden bei Kunde, Aufsicht, Medien – anhand

einer Merkmalsmatrix bewertet. Hierdurch stellen wir sicher, dass auch hinsichtlich eines finanziellen

Schadens kaum bewertbare oder vermeintlich kleine operationelle Risiken trotzdem auf Reputati-

onsschäden hin analysiert werden. Gemäß dem Wesentlichkeitskonzept der VG ist das Reputati-

onsrisiko per Definition ein wesentliches, aber nur schwer quantifizierbares Risiko.

In der Risikodatenbank ist festgehalten, dass durch schlechte Reputation unterschiedliche negative

Konsequenzen entstehen könnten. Für die Gesellschaft gelten vor allem die folgenden beiden als

wesentlich:

Erhöhtes Storno führt zum Verlust von Einnahmen.

Durch eine geringere Anzahl an verwalteten Verträgen steigen die Stückkosten pro Ver-

trag für die Servicegesellschaften, was wiederum zu sinkenden Erträgen bei der VG führen

würde.

Ansteckungsrisiko

Das Ansteckungsrisiko ist von EIOPA definiert als das Risiko denkbarer negativer Ereignisse oder

Situationen, die von einem Unternehmen der Gruppe auf andere Unternehmen übergreifen. In Be-

zug auf die Finanzkraft halten wir dieses Risiko nicht für wesentlich, da jedes Unternehmen wie auch

die Gruppe einen regelmäßigen oder bedarfsweisen ORSA durchführt, um die eigene Solvabilitäts-

situation zu analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Die Lebensversicherungsge-

sellschaften sind über einen Gewinn- und Verlustabführungsvertrag mit der VG weitestgehend ge-

gen finanzielle Schieflagen immunisiert. Eine Ansteckung der Lebensversicherungsgesellschaften

über Reputationsthemen einzelner Gesellschaften halten wir für überschaubar, da die Gesellschaf-

ten als eigene Marken geführt und in der Außenwirkung auch so wahrgenommen werden. Anste-

ckungseffekte bezüglich operationeller Risiken von der Gruppe beziehungsweise den Servicegesell-

schaften auf die Lebensversicherungen sind denkbar. Diese werden allerdings durch die sorgfältige

Gestaltung und Überwachung der Ausgliederungen sowie ein voll etabliertes, gruppenweit integrier-

tes operationelles Risikomanagement abgedeckt. In Summe halten wir das Ansteckungsrisiko nicht

für wesentlich.

Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko wird innerhalb des versicherungstechnischen Risikos der Standardformel durch

das Szenario eines Anstiegs der Kosten, die jährlich mit einem Prozentpunkt inflationiert werden,

berücksichtigt. Des Weiteren wird die Inflation implizit durch die Verwendung der von EIOPA vorge-

gebenen Zinsstrukturkurve berücksichtigt. Diese beinhaltet die Annahme einer Inflation von 2 %.

Darüber hinaus sehen wir die Gesellschaft keinem weiteren Inflationsrisiko ausgesetzt.

Emerging Risks

Unter neu auftretenden Risiken (Emerging Risks) verstehen wir neu aufkommende oder sich wan-

delnde Risiken, die nur schwer zu quantifizieren sind und größere negative Auswirkungen auf unsere

Unternehmen haben können. Emerging Risks zeichnen ein hohes Maß an Ungewissheit aus; sogar

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Basisinformationen zur adäquaten Schätzung des Schadenpotentials und der Eintrittswahrschein-

lichkeit sind oftmals nicht verfügbar. Beispiele für derartige Risiken beinhalten Klimawandel, Gen-

technik und Nanotechnologie. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden die wesentli-

chen Emerging Risks mit einer Verbindung zur Versicherungswirtschaft regelmäßig diskutiert. Auf

dieser Basis können entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, sofern es aufgrund einer ver-

änderten Sachlage erforderlich ist.

C.6.2 Wesentliche Risikokonzentrationen

Zum Bewertungsstichtag lagen keine wesentlichen sonstigen Risikokonzentrationen vor.

C.6.3 Risikominderungstechniken

Zur Definition der Risikobereitschaft hat die VG im Vorfeld einer etwaigen Akquisition klare Kriterien

etabliert, die jeweils an mögliche Akquisitionen gestellt werden. Im Sinne einer Szenariotechnik wer-

den dabei sowohl Best-Estimate- als auch angemessene adverse Szenarien berücksichtigt. Letztere

müssen aus einer Menge von vernünftigen und realistischen 1-in-10-Jahren-Stressen bestehen und

im Einklang mit den Prinzipien der Kapitalmanagementrichtlinie stehen.

Es wurden zwei Gruppen von spezifischen Kriterien definiert.

Sollte eines der Kriterien der ersten Gruppe zutreffen, ist der Beirat der VKG darüber zu informieren

und die Bereitschaft zur Durchführung einer Transaktion zu diskutieren. Dabei sind Analysen über

weitere Optimierungsmaßnahmen vorzulegen.

Sollte eines der Kriterien der zweiten Gruppe zutreffen, ist der Beirat darauf explizit hinzuweisen,

und die Durchführung der Transaktion wird nicht empfohlen.

Ähnliche Überlegungen gelten für das Eingehen von Dienstleistungsvereinbarungen, obwohl die

Bandbreite der dazugehörigen Risiken in diesem Fall geringer ist.

Die Festlegung der vorgenannten Grundsätze lässt die nach Gesetz, Satzung und/oder Geschäfts-

ordnung bestehende Verpflichtung der Geschäftsleitung, für Zukäufe und Dienstleistungsvereinba-

rungen die Zustimmung des Beirats einzuholen, unberührt.

C.6.4 Stresstests und Szenarioanalysen

Im Rahmen einer Due Diligence führen wir spezifische Szenarioanalysen (siehe oben) durch.

C.7 Sonstige Angaben

C.7.1 Signifikante Risikokonzentrationen auf Gruppenebene

Mit Schreiben vom 12.12.2016 wurde seitens der BaFin festgelegt, dass alle Risikoexponierungen

als wesentliche Risikokonzentrationen gelten, die jeweils 10 % des Gruppen-SCR zum 31. Dezem-

ber des Berichtsjahres übersteigen.

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Folgende Sachverhalte gelten demnach zum 31.12.2019 als wesentliche Risikokonzentrationen:

Im Bestand der SLE befinden sich sogenannte Drei-Topf-Hybridprodukte mit einer Bruttobeitrags-

garantie, die im Kontext von Riester- beziehungsweise betrieblichen Altersversorgungsverträgen an-

geboten wurden. Die Allokation auf die drei Töpfe wird jeden Monat adjustiert. Um die Bruttobei-

tragsgarantie sicherzustellen, investieren wir die Nettobeiträge aus diesen Produkten in die ersten

beiden Töpfe. Der erste Topf besteht aus dem konventionellen Teil, der durch eine Deckungsrück-

stellung auf Rechnung und Risiko der SLE finanziert wird; die Höhe beträgt zum 31.12.2019 105.401

TEUR. Der zweite Topf besteht aus den Smart-Protect-Plus-Garantiefonds, bei denen Barclays min-

destens den Erhalt der gezahlten Nettobeiträge garantiert. Finanziert wird der zweite Topf aus der

Deckungsrückstellung auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers. Sofern wir die Bei-

tragsteile nicht zur Finanzierung der Bruttobeitragsgarantie in Topf 1 und Topf 2 benötigen, werden

sie in durch den Versicherungsnehmer ausgewählte Publikumsfonds (Topf 3) investiert. Zum

31.12.2019 belaufen sich die Deckungsrückstellungen auf Rechnung und Risiko des Versicherungs-

nehmers in Topf 2 (Smart-Protect-Plus-Garantiefonds) auf 303.036 TEUR, wobei diese Mittel zu-

sammen mit denen aus dem ersten Topf ausreichen, um die Bruttobeitragsgarantie darzustellen.

Das Nettoanlagevermögen (Nettoinventarwert oder Net Asset Value – NAV) der Garantiefonds deckt

zusammen mit dem konventionellen Sicherungsvermögen (Topf 1) die Bruttobeitragsgarantie, so-

dass die SLE aktuell insoweit ausschließlich das Risiko trägt, dass insoweit etwaige Marktpreis-

schwankungen der Vermögenswerte im Garantiefonds eintreten, der NAV der Garantiefonds nicht

mehr ausreicht, um die Bruttobeitragsgarantie zu finanzieren. Dies stellt bereits eine doppelt kon-

servative Betrachtung dar, da erstens die Garantiefonds schon voll in Geldmarkt umgeschichtet sind

und zweitens pauschal Typ-1-Aktien als Vermögenswerte innerhalb der Garantiefonds unterstellt

werden sowie aktuell zusätzlich in Topf 3 Mittel in Höhe von 4.524 TEUR zur Verfügung stehen, die

im Falle einer Finanzierungslücke in Topf 2 zusätzlich zur Deckung der Bruttobeitragsgarantie zur

Verfügung stünden. Ein gleichzeitiges Erfordernis – erstens zum vollständigen Transfer der vorhan-

denen Topf-3-Mittel, zweitens ein stärkeres Absinken des NAV des Garantiefonds als durch den

Typ-1-Aktienschock simuliert (dieser ist durch SCR bereits finanziert) und drittens verbunden mit

einem (teilweisen) Ausfall der mit A gerateten Barclays Bank – stufen wir aktuell als äußerst gering

ein.

Die PLE unterhält am Berichtsstichtag unterschiedliche Rückversicherungsvereinbarungen mit der

Generali Deutschland AG mit Sitz in Deutschland und der Generali Employee Network-Geb. mit Sitz

in Belgien. Im Kontext dieser Rückversicherungsverträge transferiert die PLE unterschiedliche Risi-

ken aus ihrem Erstversicherungsgeschäft auf diese beiden Versicherungsunternehmen, die beide

zu der Gruppe Assicurazioni Generali S.p.A. gehören. Die Exponierung vor Berücksichtigung von

Sicherheiten beträgt zum 31.12.2019 insgesamt 1.215.720 TEUR, wovon 939.893 TEUR auf die

Generali Deutschland AG und 275.827 TEUR auf die Generali Employee Network-Geb. entfallen.

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Sicherheiten in Höhe von 1.215.527 TEUR beträgt die

Netto-Exponierung lediglich 193 TEUR, die ausschließlich auf Generali Employee Network-Geb.

entfällt. Unabhängig von der geringen Netto-Exponierung stufen wir die Wahrscheinlichkeit eines

vollständigen oder teilweisen Ausfalls der beiden Schuldner aktuell als sehr gering ein. Beide verfü-

gen über ein AA-Rating und sind zudem Solvency II reguliert.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Frankreich mit einem Marktwert von 3.720.943

TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon

entfallen 3.279.886 TEUR auf die PLE, 64.927 TEUR auf die HLE, 23.232 TEUR auf die SLE und

352.898 TEUR auf die ELE. Bei den Staatsanleihen der Republik Frankreich handelt es sich um

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hochliquide, als Vermögenswerte gehaltene Staatsanleihen, die neben einem AA-Rating auch von

sämtlichen namenhaften Großbanken als Sicherheiten für etwaige Unterdeckungen aus Derivate-

vereinbarungen anerkannt werden. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Aus-

falls des Schuldners Republik Frankreich stufen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall

wäre auf Ebene von HLE und SLE durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare

Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt

wäre.

Die Exponierung in Anleihen der European Financial Stability Facility (EFSF) mit einem Marktwert

von 3.344.874 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration

dar. Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Anleihen des EFSF handelt es sich

um hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein AA-Rating besitzen. Die Wahr-

scheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners EFSF stufen wir aktuell

als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von VG durch nicht zur Bedeckung von

SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen des Königreichs Belgien mit einem Marktwert von 2.867.837

TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon

entfallen 2.498.087 TEUR auf die PLE, 55.991 TEUR auf die HLE, 11.480 TEUR auf die SLE und

302.279 TEUR auf die ELE. Bei den Staatsanleihen des Königreichs Belgien handelt es sich um

hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Staatsanleihen, die ein AA-Rating besitzen. Die Wahr-

scheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Königreich Belgien stufen

wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE und VG

durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in

diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen des Königreichs Spanien mit einem Marktwert von 2.094.530

TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese

Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen des Königreichs Spanien han-

delt es sich um hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Staatsanleihen, die ein A-Rating besit-

zen. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Königreich

Spanien stufen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und

VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch

in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der European Investment Bank (EIB) mit einem Marktwert von

1.881.707 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar.

Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Anleihen der EIB handelt es sich um

hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein AAA-Rating besitzen. Die Wahrschein-

lichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners EIB stufen wir aktuell als sehr

gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von

SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) mit einem Marktwert von

1.773.396 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar.

Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Anleihen des Landes NRW handelt es

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sich um hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein AA-Rating besitzen. Die Wahr-

scheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners NRW stufen wir aktuell

als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bede-

ckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Be-

deckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Österreich mit einem Marktwert von 1.689.555

TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon

entfallen 1.579.300 TEUR auf die PLE, 2.605 TEUR auf die HLE, 302 TEUR auf die SLE und

107.347 TEUR auf die ELE. Bei den Staatsanleihen der Republik Österreich handelt es sich um

hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Staatsanleihen, die ein AA-Rating besitzen. Die Wahr-

scheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Österreich stu-

fen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE

und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass

auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen des Societe Nationale des Chemins de fer Francais (SNCF) mit einem

Marktwert von 1.090.361 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risiko-

konzentration dar. Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. SNCF ist die staatliche Eisen-

bahngesellschaft Frankreichs und besitzt ein AA-Rating. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen

oder teilweisen Ausfalls des Schuldners SNCF stufen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein To-

talausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechen-

bare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sicherge-

stellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Italien mit einem Marktwert von 957.677 TEUR zum

31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponierung

entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Italien handelt es sich um hoch-

liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein BBB-Rating besitzen. Die Wahrscheinlich-

keit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Italien stufen wir aktuell

als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung

von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bede-

ckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Irland mit einem Marktwert von 817.480 TEUR zum

31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponierung

entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Irland handelt es sich um hoch-

liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein A-Rating besitzen. Die Wahrscheinlichkeit

eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Irland stufen wir aktuell als

sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung

von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bede-

ckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Polen mit einem Marktwert von 780.821 TEUR zum

31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponierung

entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Polen handelt es sich um liquide

als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein A-Rating besitzen. Die Wahrscheinlichkeit eines

vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Polen stufen wir aktuell als sehr

Page 98: Bericht über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12...SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG Seite 1 von 155 Bericht über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2019 Viridium

SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von

SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Nederlandse Waterschapsbank N.V. mit einem Marktwert von

649.877 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar.

Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Die Nederlandse Waterschapsbank ist ein nie-

derländisches Finanzinstitut, das Finanzmittel für Wasserbehörden und lokale Regierungsorganisa-

tionen in den Niederlanden bereitstellt. Es ist eine lokale Regierungsfinanzierungsagentur, die den

niederländischen Wasserbehörden und Provinzen gehört. Die Nederlandse Waterschapsbank N.V.

besitzt ein AAA-Rating. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des

Schuldners Nederlandse Waterschapsbank N.V. stufen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein

Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anre-

chenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % si-

chergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Slowenien mit einem Marktwert von 631.102 TEUR

zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponie-

rung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Slowenien handelt es sich

um liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein A-Rating besitzen. Die Wahrscheinlich-

keit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Slowenien stufen wir ak-

tuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur

Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine

Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der ABN AMRO Bank N.V. mit einem Marktwert von 610.240 TEUR

zum 31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen

601.220 TEUR auf die PLE, 7.211 TEUR auf die HLE und 1.810 TEUR auf die SLE. Die ABN AMRO

Bank N.V., Amsterdam, ist eine niederländische Bank, die 1991 durch die Fusion der beiden Kredit-

institute ABN und AMRO entstand. Die ABN AMRO Bank N.V. verfügt über ein langfristiges Kre-

ditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens A. Die Wahrscheinlichkeit eines voll-

ständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners ABN AMRO Bank stufen wir aktuell als gering

ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE und VG durch nicht zur Bedeckung

von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bede-

ckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Cie Groupe BPCE mit einem Marktwert von 599.997 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen

587.983 TEUR auf die PLE, 3.508 TEUR auf die HLE, 1.229 TEUR auf die SLE und 7.277 TEUR

auf die ELE. Die Cie Groupe BPCE ist eine französische Bankengruppe, die 2009 durch die Fusion

der beiden Kreditinstitute CNCE und BFBP entstand. Die Cie Groupe BPCE verfügt über ein lang-

fristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens A. Die Wahrscheinlichkeit

eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Cie Groupe BPCE stufen wir aktuell als

gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur

Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine

Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

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Die Exponierung in Anleihen des European Stability Mechanism (ESM) mit einem Marktwert von

575.005 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar.

Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Anleihen des ESM handelt es sich um

hochliquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein AAA-Rating besitzen. Die Wahrschein-

lichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners ESM stufen wir aktuell als sehr

gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von

SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Slowakei mit einem Marktwert von 501.523 TEUR

zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponie-

rung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Slowakei handelt es sich

um liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein A-Rating besitzen. Die Wahrscheinlich-

keit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Slowakei stufen wir aktuell

als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bede-

ckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Be-

deckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung gegenüber der Crédit Agricole SA mit einem Marktwert von 487.647 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

487.537 TEUR handelt es sich um Anleihen. Davon entfallen 482.475 TEUR auf die PLE, 3.542

TEUR auf die HLE und 1.520 TEUR auf die SLE. Bei der verbleibenden Exponierung von 110 TEUR

handelt es sich um Finanzderivate und Sichteinlagen der PLE und der ELE. Die Crédit Agricole SA

mit Sitz in Paris ist das börsennotierte Zentralinstitut der genossenschaftlich organisierten Crédit

Agricole-Gruppe, eine der größten französischen Geschäftsbanken. Die Crédit Agricole verfügt über

ein langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens AA. Die Wahr-

scheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Crédit Agricole stufen wir

aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch

nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem

Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Groupe Crédit Mutuel mit einem Marktwert von 453.619 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen

441.307 TEUR auf die PLE, 3.176 TEUR auf die HLE, 1.526 TEUR auf die SLE und 7.609 TEUR

auf die ELE. Die Crédit Mutuel ist eine französische Genossenschaftsbank. Die Groupe Crédit

Mutuel verfügt über ein langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens

A. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Groupe

Crédit Mutuel stufen wir aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE,

SLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt,

sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre

Die Exponierung gegenüber der Commerzbank AG mit einem Marktwert von 441.571 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

436.143 TEUR handelt es sich um Anleihen. Davon entfallen 423.536 TEUR auf die PLE, 4.544

TEUR auf die HLE, 1.815 TEUR auf die SLE und 6.248 TEUR auf die ELE. Bei der verbleibenden

Exponierung von 5.428 TEUR handelt es sich um Sichteinlagen der PLE und der VRE. Die Com-

merzbank ist eine als Universalbank tätige deutsche Großbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Die

Commerzbank verfügt über ein langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von

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SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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mindestens BBB. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuld-

ners Commerzbank stufen wir aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE,

HLE, SLE, ELE, VRE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigen-

mittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Électricité de France S.A. (E.D.F) mit einem Marktwert von 389.248

TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese

Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Die Électricité de France S.A. ist eine börsennotierte,

staatlich dominierte französische Elektrizitätsgesellschaft. E.D.F ist der zweitgrößte Stromerzeuger

weltweit. E.D.F verfügt über ein langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von

mindestens A. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners

E.D.F stufen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG

durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in

diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der ING Groep N.V. mit einem Marktwert von 352.584 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen

339.565 TEUR auf die PLE, 5.727 TEUR auf die HLE, 2.403 TEUR auf die SLE und 4.890 TEUR

auf die ELE. Die ING Groep N.V. ist ein niederländischer Allfinanz-Dienstleister in der Form einer

Aktiengesellschaft mit Sitz in Amsterdam. Die ING Groep N.V. verfügt über ein langfristiges Kre-

ditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens BBB. Die Wahrscheinlichkeit eines voll-

ständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners ING Groep N.V. stufen wir aktuell als gering ein.

Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung

von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bede-

ckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung gegenüber der DZ BANK AG mit einem Marktwert von 350.886 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

348.197 TEUR handelt es sich um Anleihen. Davon entfallen 313.658 TEUR auf die PLE, 663 TEUR

auf die HLE, 8.265 TEUR auf die SLE und 25.611 TEUR auf die ELE. Bei der verbleibenden Expo-

nierung von 2.689 TEUR handelt es sich um Sichteinlagen der PLE. Die DZ Bank AG mit Sitz in

Frankfurt am Main ist innerhalb des genossenschaftlichen Finanzsektors als Zentralinstitut für alle

rund 850 deutschen Kreditgenossenschaften zuständig. Die DZ BANK AG verfügt über ein langfris-

tiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens AA. Die Wahrscheinlichkeit

eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners DZ Bank stufen wir aktuell als gering

ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bede-

ckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Be-

deckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der BASF SE mit einem Marktwert von 317.583 TEUR zum 31.12.2019

stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen 316.079 TEUR

auf die PLE, 542 TEUR auf die HLE, 216 auf die SLE und 745 TEUR auf die ELE. BASF ist ein

börsennotierter Chemiekonzern mit Hauptsitz in Ludwigshafen am Rhein. BASF verfügt über ein

langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens A. Die Wahrscheinlich-

keit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners BASF stufen wir aktuell als gering

ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bede-

ckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Be-

deckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

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Die Exponierung in Anleihen der BNG Bank N.V. mit einem Marktwert von 312.415 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen

311.940 TEUR auf die PLE, 171 TEUR auf die HLE, 68 TEUR auf die SLE und 236 TEUR auf die

ELE. Die BNG Bank N.V. ist eine niederländische Bank, die sich auf die Finanzierung von Organi-

sationen in öffentlichem Besitz spezialisiert hat. Die BNG Bank N.V. verfügt über ein langfristiges

Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von AAA. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständi-

gen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners BNG Bank N.V. stufen wir aktuell als gering ein. Selbst

ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung von

SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der ENGIE SA mit einem Marktwert von 282.353 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponierung

entfällt vollständig auf die PLE. ENGIE ist eine internationale Unternehmensgruppe mit Sitz in Frank-

reich, die im Bereich Energieversorgung mit Strom und Gas international tätig ist. ENGIE SA verfügt

über ein langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens BBB. Die

Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners ENGIE stufen wir

aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Be-

deckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine

Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Portugal mit einem Marktwert von 275.890 TEUR

zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponie-

rung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Portugal handelt es sich

um liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein BBB-Rating besitzen. Die Wahrschein-

lichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Portugal stufen wir

aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Be-

deckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine

Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit einem Marktwert von

274.957 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar.

Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der BRD handelt es sich

um sehr liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein AAA-Rating besitzen. Die Wahr-

scheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners BRD stufen wir aktuell als

sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung

von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bede-

ckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Landwirtschaftliche Rentenbank mit einem Marktwert von 272.124

TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese

Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Die Landwirtschaftliche Rentenbank mit Sitz in Frank-

furt am Main ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Die

Landwirtschaftliche Rentenbank besitzt ein AAA-Rating. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen

oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Landwirtschaftliche Rentenbank stufen wir aktuell als sehr

gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von

Page 102: Bericht über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12...SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG Seite 1 von 155 Bericht über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2019 Viridium

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SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Tennet Holding B.V. mit einem Marktwert von 244.929 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon entfallen

243.395 TEUR auf die PLE und 1.535 TEUR auf die ELE. Tennet Holding B.V. ist ein 1998 gegrün-

deter niederländischer Stromnetzbetreiber mit Sitz in Arnheim im Besitz des niederländischen Fi-

nanzministeriums. Tennet Holding B.V. verfügt über ein langfristiges Kreditrating der renommierten

Ratingagenturen von mindestens A. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Aus-

falls des Schuldners Tennet Holding B.V. stufen wir aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall

wäre auf Ebene von PLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare

Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt

wäre.

Die Exponierung in Anleihen der General Electric Company mit einem Marktwert von 242.317 TEUR

zum 31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponie-

rung entfällt vollständig auf die PLE. Die US-amerikanische General Electric ist einer der größten

Mischkonzerne der Welt mit Stammsitz in den USA. General Electric verfügt über ein langfristiges

Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens BBB. Die Wahrscheinlichkeit eines

vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners General Electric stufen wir aktuell als gering

ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR

benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote

über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Staatsanleihen der Republik Rumänien mit einem Marktwert von 241.483 TEUR

zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Risikokonzentration dar. Diese Exponie-

rung entfällt vollständig auf die PLE. Bei den Staatsanleihen der Republik Rumänien handelt es sich

um liquide als Vermögenswerte gehaltene Anleihen, die ein BBB-Rating besitzen. Die Wahrschein-

lichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Republik Rumänien stufen wir

aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE und VG durch nicht zur Be-

deckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine

Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der Cooperatieve Rabobank U.A. mit einem Marktwert von 241.303

TEUR zum 31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Davon

entfallen 232.448 TEUR auf die PLE, 6.949 TEUR auf die HLE, 429 TEUR auf die SLE und 1.477

TEUR auf die ELE. Die Cooperatieve Rabobank ist eine niederländische Genossenschaftsbank mit

Sitz in Utrecht. Die Cooperatieve Rabobank verfügt über ein langfristiges Kreditrating der renom-

mierten Ratingagenturen von mindestens A. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teil-

weisen Ausfalls des Schuldners Cooperatieve Rabobank stufen wir aktuell als gering ein. Selbst ein

Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR

benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote

über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung gegenüber der Société Générale S.A. mit einem Marktwert von 281.531 TEUR

zum 31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

227.785 TEUR handelt es sich um Anleihen. Davon entfallen 216.285 TEUR auf die PLE, 3.882

TEUR auf die HLE, 1.359 TEUR auf die SLE und 6.260 TEUR auf die ELE. Bei der verbleibenden

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Exponierung von 53.747 TEUR handelt es sich um Finanzderivate der PLE. Die Société Générale

mit Sitz in Paris ist eine der wichtigsten Geschäftsbanken Frankreichs und gehört zusammen mit

dem Crédit Lyonnais und der BNP Paribas zu den drei ältesten Geschäftsbanken des Landes. Die

Société Générale verfügt über ein langfristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von

mindestens BBB. Die Wahrscheinlichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuld-

ners Société Générale stufen wir aktuell als gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von

PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigen-

mittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung in Anleihen der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG mit

einem Marktwert von 224.192 TEUR zum 31.12.2019 auf Ebene der VG stellt eine wesentliche Ri-

sikokonzentration dar. Diese Exponierung entfällt vollständig auf die PLE. Die HYPO NOE Landes-

bank für Niederösterreich und Wien AG ist eine der ältesten und größten Landesbanken Österreichs.

Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien besitzt ein A-Rating. Die Wahrschein-

lichkeit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners HYPO NOE Landesbank für

Niederösterreich und Wien stufen wir aktuell als sehr gering ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf

Ebene von PLE und VG durch nicht zur Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel

gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung gegenüber der UniCredit S.p.A. mit einem Marktwert von 241.215 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

203.813 TEUR handelt es sich um Anleihen. Davon entfallen 197.157 TEUR auf die PLE und 6.656

TEUR auf die ELE. Bei der verbleibenden Exponierung von 37.402 TEUR handelt es sich um Fi-

nanzderivate der PLE. Die UniCredit S.p.A. ist eine italienische Großbank und Holding von Finanz-

dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Mailand. Die UniCredit S.p.A. verfügt über ein langfristiges

Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens BBB. Die Wahrscheinlichkeit eines

vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners UniCredit S.p.A. stufen wir aktuell als gering

ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, ELE und VG durch nicht zur Bedeckung von

SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Bedeckungs-

quote über 100 % sichergestellt wäre.

Die Exponierung gegenüber der BNP Paribas S.A. mit einem Marktwert von 2.410.673 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

2.299.728 TEUR handelt es sich um Sichteinlagen. Davon entfallen 2.294.436 TEUR auf die PLE,

180 TEUR auf die HLE, 29 TEUR auf die SLE und 5.083 TEUR auf die ELE. Bei 50.650 TEUR der

verbleibenden Exponierung handelt es sich um Finanzderviate. Davon entfallen 51.782 TEUR auf

die PLE, -3.141 TEUR auf die HLE, 19 TEUR auf die SLE und 1.990 TEUR auf die ELE. Bei der

verbleibenden Exponierung von 60.294 TEUR handelt es sich um Anleihen. Davon entfallen 35.128

TEUR auf die PLE, 6.135 TEUR auf die HLE, 2.121 TEUR auf die SLE und 16.910 TEUR auf die

ELE. Die BNP Paribas ist eine französische Großbank, die am 23.05.2000 durch die Fusion der

Banque Nationale de Paris und Bank Paribas entstanden ist. Die BNP-Paribas verfügt über ein lang-

fristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens A. Die Wahrscheinlichkeit

eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners BNP-Paribas stufen wir aktuell als ge-

ring ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur

Bedeckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine

Bedeckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

Page 104: Bericht über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12...SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG Seite 1 von 155 Bericht über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2019 Viridium

SFCR zum 31.12.2019 Viridium Group GmbH & Co. KG

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Die Exponierung gegenüber der Barclays PLC mit einem Marktwert von 263.621 TEUR zum

31.12.2019 stellt auf Ebene der VG eine wesentliche Risikokonzentration dar. Im Hinblick auf

180.698 TEUR handelt es sich um Finanzderivate. Davon entfallen 187.798 TEUR auf die PLE und

-7.100 TEUR auf die ELE. Bei der verbleibenden Exponierung von 82.924 TEUR handelt es sich um

Anleihen. Davon entfallen 72.070 TEUR auf die PLE, 5.658 TEUR auf die HLE, 2.173 TEUR auf die

SLE und 3.022 TEUR auf die ELE. Barclays PLC ist ein international agierendes Finanzunternehmen

aus Großbritannien und die drittgrößte Bank in Großbritannien. Barclays PLC verfügt über ein lang-

fristiges Kreditrating der renommierten Ratingagenturen von mindestens BBB. Die Wahrscheinlich-

keit eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls des Schuldners Barclays stufen wir aktuell als gering

ein. Selbst ein Totalausfall wäre auf Ebene von PLE, HLE, SLE, ELE und VG durch nicht zur Bede-

ckung von SCR benötigte anrechenbare Eigenmittel gedeckt, sodass auch in diesem Fall eine Be-

deckungsquote über 100 % sichergestellt wäre.

C.7.2 Andere wesentliche Informationen

Lebensversicherungsverträge beinhalten langfristig garantierte künftige Leistungen, für die die Kun-

den einmalig oder laufende Beiträge zahlen. In der Kalkulation der zu zahlenden Beiträge gilt das

Vorsichtsprinzip für die einkalkulierten Erwartungen über die künftige Entwicklung der Zinsen, der

Sterblichkeit sowie der Verwaltungskosten um langfristige Zusagen gegenüber den Versicherungs-

nehmern sicherstellen zu können.

Bei einer erwartungsgemäßen Entwicklung der Kapitalmärkte sowie der Sterblichkeit und der Kosten

werden die einkalkulierten Puffer nicht benötigt, sodass Überschüsse entstehen. Lebensversicherer

sind dabei durch rechtliche Mindestanforderungen (vergleiche Mindestzuführungsverordnung) ge-

setzlich verpflichtet, die Versicherungsnehmer entsprechend an den Überschüssen zu beteiligen.

Die zukünftige Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ist demnach in der Höhe nicht ga-

rantiert, da diese sich im Stressfall auch unter Beachtung der rechtlichen Mindestanforderungen

reduzieren kann. Hieraus erklärt sich die risikomindernde Wirkung auf das SCR in den einzelnen

Risiken. Die im Rahmen der SCR-Berechnungen zum 31.12.2019 berücksichtigte risikomindernde

Wirkung der ZÜB beträgt 1.303.455 TEUR.

Bei der VG führt die Risikominderung durch die ZÜB insbesondere im Langlebigkeitsrisiko Leben

dazu, dass der Anteil am undiversifizierten SCR vor ZÜB über 10 % liegt. Begründet ist dies durch

die dynamischen Anpassungen von nicht garantierten künftigen Überschusszahlungen über den

Projektionszeitraum in den Berechnungen des besten Schätzwertes.

Diversifikationseffekte im Kontext der SCR-Berechnung tragen dem Umstand Rechnung, dass un-

tereinander ganz oder teilweise unabhängige Risiken nicht gleichzeitig und/oder gleichermaßen ein-

treten beziehungsweise sich teilweise oder sogar ganz ausgleichen können. Die Berechnung der

Diversifikationseffekte erfolgt bei Standardformelanwendern anhand vorgegebener Korrelationsmat-

rizen. Im Rahmen der SCR-Berechnungen zum 31.12.2019 betragen die Diversifikationseffekte

nach Berücksichtigung der risikomindernden Wirkung der ZÜB insgesamt 931.887 TEUR.

Auch latente Steuerverpflichtungen gegenüber dem Fiskus sind in der Höhe nach ebenfalls nicht

fixiert. Treten durch die SCR-Stresse etwaige in der Solvabilitätsübersicht antizipierte positive Er-

gebnisse ganz oder teilweise nicht ein, so mindert sich entsprechend auch der an den Fiskus poten-

ziell abzuführende Steuerbetrag. Hieraus erklärt sich die risikomindernde Wirkung auf das SCR. Die

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im Rahmen der SCR-Berechnung zum 31.12.2019 berücksichtigte risikomindernde Wirkung der la-

tenten Steuern beträgt 317.862 TEUR.

Die vorstehend gemachten Ausführungen beinhalten alle wesentlichen Informationen über das Ri-

sikoprofil der VG.

D Bewertung für Solvabilitätszwecke

D.1 Vermögenswerte

D.1.1 Grundlagen und Methoden für die Bewertung der Vermögenswerte

D.1.1.1 Kapitalanlagen

Die Bewertung von Vermögenswerten zum Zweck der Berechnung der Solvabilität erfolgt gemäß

der in Artikel 10 DVO festgelegten Bewertungshierarchie. Demnach werden Vermögenswerte grund-

sätzlich anhand von auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte festgestellten Marktpreisen

bewertet (mark to market). Sollten keine Marktpreise auf aktiven Märkten für identische Vermögens-

werte vorhanden sein, erfolgt die Bewertung anhand von Marktpreisen auf aktiven Märkten für ähn-

liche Vermögenswerte. In diesem Fall wird den Unterschieden bei den Vermögenswerten durch ent-

sprechende Berichtigungen beziehungsweise Anpassungen Rechnung getragen (mark to model).

Sind keine Preise auf aktiven Märkten verfügbar, greifen wir auf alternative Bewertungsmethoden

zurück. In diesem Fall kommen auch Bewertungsmethoden zum Einsatz, deren Einflussgrößen sich

nicht an aktuellen Marktinformationen orientieren.

Die VG hat im Berichtszeitraum keine Änderungen bei der Bewertung der Kapitalanlagen vorgenom-

men, allerdings sind durch die erstmalige Einbeziehung der PLE in den Konzernabschluss neue

Assetklassen dazugekommen.

Der ökonomische Wert der Immobilien entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Da für alle Immobi-

lien ein Veräußerungsvertrag mit Eigentumsübergang im neuen Jahr abgeschlossen worden ist,

entspricht der beizulegende Zeitwert dem vereinbarten Veräußerungspreis.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich mittels der angepassten Equity-Me-

thode bewertet. Dabei entspricht der ökonomische Wert einer Beteiligung dem Anteil, den die Ge-

sellschaft am Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten des jeweiligen Unterneh-

mens hält (Art. 13 Abs. 3 der DVO). Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind dabei unter

Beachtung der Vorschriften der SII-Rahmenrichtlinie zu bewerten (Art. 13 Abs. 4 der DVO). Ge-

schäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte werden hierbei mit null angesetzt.

Die Änderungen der ökonomischen Werte im Berichtszeitraum spiegeln sich direkt in einer Ände-

rung des Beteiligungswertes wider. Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung werden mit den

Anschaffungskosten bewertet. Dabei wird der handelsrechtliche Buchwert als bester Näherungswert

für den ökonomischen Wert herangezogen.

Bei den Anteilen an Investmentvermögen erfolgt die Bewertung des Spezialfonds für Solvabilitäts-

zwecke gemäß Artikel 10 Abs. 2 DVO mittels des Anteilsscheinpreises, der von der depotführenden

Bank aus dem Nettoinventarwert der enthaltenen Vermögenswerte je ausgegebenen Anteilsschein

ermittelt wurde.

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Die Fonds aus dem restlichen Vermögen (Überhanganteile aus der fondsgebundenen Lebensversi-

cherung) werden für Solvabilitätszwecke ebenfalls gemäß Artikel 10 Abs. 2 DVO mit dem Anteils-

scheinpreis bewertet, der dem Nettoinventarwert der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte je aus-

gegebenen Anteilsschein entspricht.

Anleihen werden überwiegend in der Solvabilitätsübersicht mittels direkt beobachtbarer Marktpreise

für identische Vermögenswerte gemäß dem Mark-to-market-Standardansatz zuzüglich der zum Be-

wertungsstichtag aufgelaufenen Stückzinsen bewertet. Für einen kleineren Teil der Anleihen, bei

denen keine direkt beobachtbaren Marktpreise verfügbar waren, erfolgt die Bewertung anhand von

Marktpreisen auf aktiven Märkten für ähnliche Vermögenswerte (mark-to-model).

Die Bewertung der Einlagen bei Kreditinstituten erfolgt für die Solvabilitätsübersicht zum Nominal-

wert zuzüglich der zum Bewertungsstichtag aufgelaufenen – derzeit negativen – Stückzinsen.

Für Derivate, bei denen keine direkten Marktpreise verfügbar sind, wird der Marktwert mittels Mark-

to-model-Ansatz ermittelt.

Die nicht notierten Aktien werden ebenfalls ganz überwiegend nach dem mittels Mark-to-model-An-

satz bewertet. Lediglich für einen sehr geringen Teil wird auf alternative Bewertungsmethoden zu-

rückgegriffen.

Die anderen Kapitalanlagen beinhalten weitestgehend die geleisteten Beiträge an die Protektor Le-

bensversicherung. Deren Bewertung für Solvabilitätszwecke erfolgt gemäß Artikel 10 Abs. 5 DVO

zu dem von der Sicherungseinrichtung zum Bewertungsstichtag festgestellten Zeitwert je Anteil,

multipliziert mit den der PLE, ELE, HLE und der SLE zum Bilanzstichtag zugeordneten Anteile am

Sicherungsfonds. Der Anteilswert entspricht dem Zeitwert des Sicherungsvermögens der Protektor

Lebensversicherung, dividiert durch die Zahl der den Mitgliedern des Sicherungsfonds bis zum Be-

wertungsstichtag insgesamt zugeordneten Anteile.

D.1.1.2 Sonstige Vermögenswerte (außer Rückversicherungsanteile)

Unter den sonstigen Vermögenswerten der Viridium Gruppe werden zum Stichtag 31.12.2019 sämt-

liche Vermögenswerte berücksichtigt, die nicht Bestandteil der Kapitalanlagen und Rückversiche-

rungsanteile sind.

Gemäß der BaFin Auslegungsentscheidung vom 01.01.2019 u.a. für die Bewertung und den Um-

gang mit Abrechnungsforderungen und –verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern sowie den

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern wurde eine Analyse

der Fälligkeit durchgeführt. Positionen, die nach vorliegender Definition nicht als überfällig eingestuft

wurden, sind unter SII den versicherungstechnischen Rückstellungen zugeordnet wurden.

Für alle weiteren Positionen der sonstigen Vermögenswerte haben wir im Vergleich der Berichtspe-

rioden 2019 und 2018 keine Änderungen hinsichtlich der Ansatz- und Bewertungsgrundlagen vor-

genommen. Für etwaige Schätzungen und Annahmen wurden 2019 keine Änderungen vorgenom-

men.

Entsprechend dem § 74 Abs. 2 VAG haben wir die Vermögenswerte in der Solvabilitätsübersicht mit

dem Betrag bewertet, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander un-

abhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnten.

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Für diesen Zweck wurde gemäß Artikel 10 DVO nachfolgende Bewertungshierarchie berücksichtigt:

notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte beziehungs-

weise Verbindlichkeiten;

notierte Marktpreise auf einem aktiven Markt für ähnliche Vermögenswerte beziehungs-

weise Verbindlichkeiten;

Bewertungsmodelle.

Diese Vorgabe stellt eine Marktwertbilanzierung dar. Um diese zu erhalten, hat grundsätzlich eine

Bewertung nach den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) zu erfolgen, sofern

diese in Einklang zu der oben beschriebenen Bewertung sind. Zudem ist gemäß Vorgabe der DVO

auch der Ansatz in der Solvabilitätsübersicht grundsätzlich nach den IFRS/IAS anzuwenden.

Spezielle Vorschriften hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von sonstigen Vermögenswer-

ten wurden den zuvor erwähnten allgemeinen Bewertungs- und Ansatzgrundsätzen gemäß ord-

nungsgemäß vorgezogen.

Gemäß dem in Artikel 9 Nr. 4 DVO erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit können Versiche-

rungsunternehmen auch Bewertungsmethoden nutzen, die im Rahmen der Erstellung des Jahres-

abschlusses herangezogen worden sind. Dies entspricht im Falle der VKG dem HGB-Wert. Um die-

sen Wert ansetzen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Die Bewertungsmethode steht in Einklang mit § 74 Abs. 2 VAG.

Die Bewertungsmethode ist bezüglich der verbundenen Risiken der Geschäfte des Versi-

cherungsunternehmens angemessen.

Die Bewertungsmethode beruht nicht auf der Grundlage der IFRS/IAS.

Die Bewertungsmethode nach IFRS/IAS ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbun-

den.

Sofern auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurückgegriffen werden konnte, haben wir die

HGB-Werte für die Solvabilitätsübersicht übernommen und dies entsprechend begründet.

Bei der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wurden unternehmensindividuelle

Festlegungen zur Wesentlichkeit bezüglich des Einklangs der Bewertungsmethode mit § 74 Abs. 2

VAG berücksichtigt. Demnach ist die HGB-Bewertungsmethode nicht in Einklang mit § 74 Abs. 2

VAG, wenn der HGB-Wert wesentlich von dem Marktwert abweicht.

Die Wesentlichkeitsgrenze zum Stichtag ist dabei definiert als 3 % der verfügbaren Eigenmittel.

Aufgrund der Art der sonstigen Vermögenswerte haben wir die ersten beiden Bewertungsstufen des

Artikels 10 DVO nicht angewendet. Falls nicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurück-

gegriffen werden konnte, kam das Discounted-Cash-Flow Verfahren (DCF) im Rahmen der Bewer-

tungsmodelle zum Einsatz.

Beim DCF-Verfahren werden die künftigen Zahlungsüberschüsse mit den entsprechenden Kapital-

kosten auf den Stichtag diskontiert.

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D.1.1.3 Rückversicherungsanteile

Die Gesellschaft schließt zum Zweck der Risikominderung Rückversicherungsverträge ab, die ins-

besondere das Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiko abdecken. Alle Rückversicherungsverträge sind

über den Rückbehalt von zedierten versicherungstechnischen Rückstellungen (Rückversicherungs-

depotverbindlichkeiten) abgesichert, sodass sie nahezu keinem Ausfallrisiko ausgesetzt sind.

Das Unternehmen hat im Berichtszeitraum keine Änderungen in der Ansatz- und Bewertungsme-

thodik vorgenommen.

Die Berechnung des Werts der Rückversicherungsverträge findet analog zur Berechnung des Bes-

ten Schätzwertes der versicherungstechnischen Rückstellungen statt. Deswegen sei in Bezug auf

Methoden und Annahmen auf Kapitel D.2.2 zur Berechnung der versicherungstechnischen Rück-

stellungen hingewiesen.

Die Beträge der Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen ha-

ben wir gemäß Solvency II als Vermögenswert ausgewiesen und nicht mit den versicherungstech-

nischen Rückstellungen verrechnet. Falls vom Rückversicherer ein Bardepot gestellt wurde (Aus-

weis einer Depotverbindlichkeit auf der Passivseite), sind die einforderbaren Beträge aus Rückver-

sicherungen um den Wert der Depotverbindlichkeit zu erhöhen, da diese bereits als Verbindlichkeit

ausgewiesen wird.

Der Anteil der Rückversicherung an den versicherungstechnischen Rückstellungen beläuft sich zum

31.12.2019 auf 3.125.806 TEUR.

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D.1.2 Quantitative und qualitative Erläuterung aller wesentlichen Unterschiede

zwischen Vermögenswerten – HGB vs. Solvency II

D.1.2.1 Kapitalanlagen

D.1.2.1.1. Kapitalanlagen für eigene Rechnung

Die Kapitalanlagen setzten sich per 31.12.2019 gemäß Solvabilitätsübersicht wie folgt zusammen

(in TEUR):

Nr.

S.02.01

Solvency II TEUR

HGB TEUR

Differenz TEUR

(1) Immobilien R0080 397.799 273.021 124.778

(2) Anteile an verb. Unternehmen/Beteiligungen R0090 3.904 2.977 927

(3) Aktien R0100 161.786 89.417 72.369

(a) Aktien notiert R0110 78.900,0 43.879 35.021

(b) Aktien nicht notiert R0120 82.886 45.538 37.348

(4) Anleihen R0130 23.850.426 19.580.027 4.270.399

(a) Staatsanleihen R0140 14.413.070 11.379.819 3.033.251

(b) Unternehmensanleihen R0150 9.023.873 7.747.432 1.276.441

(c) Strukturierte Schuldtitel R0160 413.052 452.383 -39.331

(d) Besicherte Wertpapiere R0170 431 393 38

(5) Anteile an Investmentvermögen R0180 25.895.148 23.353.515 2.541.633

(6) Derivate R0190 386.871 2.266 384.605

(7) Einlagen bei Kreditinstituten R0200 65.498 65.500 -2

(8) Andere Kapitalanlagen R0210 55.888 54.332 1.556

Gesamt 50.817.320 43.421.055 7.396.265

Die Immobilien (Nr. 1) werden in der Solvabilitätsübersicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet,

der aufgrund der für 2020 abgeschlossenen Veräußerungsverträge den vereinbarten Veräußerungs-

preisen entspricht. Diese liegen in der Summe 124.778 TEUR über den Buchwerten gemäß HGB.

Die Differenz bei Anteilen an verbundenen Unternehmen (Nr. 2) zwischen der Bewertung für Solva-

bilitätszwecke und dem Ausweis in der HGB-Bilanz in Höhe von 927 TEUR ist auf die über den HGB-

Buchwerten liegende Bewertung gemäß der angepassten Equity-Methode zurückzuführen.

Die Bewertung der Aktien (Nr. 3) in der HGB-Bilanz erfolgt gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB zu den

fortgeführten Anschaffungskosten. Bei der Bewertung für Solvabilitätszwecke wird hingegen auf den

festgestellten Marktwert (bei notierten Aktien) bzw. (ganz überwiegend) auf Marktpreise auf aktiven

Märkten für ähnliche Vermögenswerte gemäß dem mark-to-model-Ansatz zurückgegriffen. Hieraus

ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 72.369 TEUR.

Bei Anleihen (Nr. 4) ergibt sich zwischen HGB- und Solvency-II-Bilanzausweis ein Unterschiedsbe-

trag von 4.270.399 TEUR. Neben der Differenz zwischen HGB-Buchwert, der nach fortgeführten

Anschaffungskosten ermittelt wird, und dem Marktwert aus der Solvabilitätsübersicht, resultiert voll-

ständig die Differenz zudem aus der Umklassifizierung der abgegrenzten Stückzinsen im Wege der

SII-Bewertung von allen anderen Vermögensbestandteilen in die Anleihen.

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Anteile am Investmentvermögen (Nr. 5) setzen sich aus den Spezialfonds sowie – zu einem deutlich

geringeren Teil – aus weiteren Investmentfonds des Anlage- sowie des Umlaufvermögens zusam-

men. Bei der Solvabilitätsübersicht werden die Anteile mit den anteiligen Nettoinventarwert der ent-

haltenen Vermögenswerte bewertet. Ansatz und Bewertung der Spezialfonds unter HGB basieren

ebenso wie die sonstigen Investmentfonds des Anlagevermögens unter HGB auf § 341b Abs. 2 i. V.

m. § 253 Abs. 3 HGB. Die Fonds aus dem Umlaufvermögen werden für HGB-Zwecke nach dem

strengen Niederstwertprinzip gemäß § 341b Abs. 2 i.V.m. § 253 Abs. 4 bilanziert. Ausgehend hiervon

ergab sich zum Berichtsstichtag ein Unterschiedsbetrag von 2.541.633 TEUR zwischen der HGB-

Bilanz und der Solvabilitätsübersicht.

Der Unterschiedsbetrag bei den Derivaten (Nr. 6) zwischen dem HGB-Ansatz und der Bewertung

für Solvabilitätszwecke in Höhe von 384.605 TEUR ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die

Derivate unter SII auch die getätigten Vorkäufe enthalten, die unter HGB mit einem Wert von 0 € in

die Bilanz eingehen. Die übrigen, zu Absicherungszwecken gehaltenen Derivate werden in der HGB-

Bilanz nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB bilanziert. Die beizulegen-

den Zeitwerte werden auf Grundlage der Marktpreise bestimmt, die jeweils die Gegenpartei ermittelt.

Die Bewertungsvorgaben für die Solvabilitätsübersicht entsprechen denen der HGB-Bilanz.

Einlagen bei Kreditinstituten (Nr. 7) werden in der HGB-Bilanz zum Nennwert angesetzt. In der Sol-

vency-II-Bilanz erfolgt der Ansatz zum Nennwert zuzüglich zum Bilanzstichtag aufgelaufener Stück-

zinsen. Hieraus ergibt sich infolge der negativen Verzinsung der Termineinlagen ein Unterschieds-

betrag von -2 TEUR. Aufgrund der notwendigen Einbeziehung der Stückzinsen in den Wert gemäß

Solvabilitätsübersicht nehmen wir diesbezüglich eine Umklassifizierung von allen anderen Vermö-

gensbestandteilen in die Einlagen bei Kreditinstituten vor.

Die anderen Kapitalanlagen (Nr. 8) werden in der HGB-Bilanz gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB zu

den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für Solvabilitätszwecke erfolgt die Bewertung zum

Zeitwert. Als Bewertungsunterschied zwischen Solvabilitätsübersicht und HGB-Bilanz ergab sich

hier ein Betrag von 1.556 TEUR.

D.1.2.1.2. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von

Lebensversicherungspolicen

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen, bei denen

es sich ausschließlich um fondsgebundene Anlagen handelt, wurden gemäß § 341d HGB mit dem

Zeitwert bewertet. Der Zeitwert entspricht dem jeweils von der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf

Basis des Nettoinventarwerts und gegebenenfalls des Wechselkurses der enthaltenen Vermögens-

werte je ausgegebenen Anteilsschein ermittelten Fondspreis. Da die Ermittlung des beizulegenden

Zeitwerts gemäß HGB den Bewertungsvorgaben der Solvabilitätsübersicht entspricht, ist der Aus-

weis des Spezialfonds in der Solvabilitätsübersicht und der HGB-Bilanz deckungsgleich.

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen setzten

sich per 31.12.2019 wie folgt zusammen (in TEUR):

Nr. S.02.01 Solvency II

TEUR HGB TEUR

Differenz TEUR

(1) Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

R0220 18.306.018 18.306.018 0,0

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D.1.2.2 Sonstige Vermögenswerte (außer Rückversicherungsanteile)

Die sonstigen Vermögenswerte (außer Rückversicherungsanteile) beinhalten zum Stichtag folgende

Positionen:

Nr. S.02.01 Solvency II

TEUR HGB TEUR

Umbewer-tung nach Solvency II

(1) Immaterielle Vermögenswerte R0030 0 933.372 -933.372

(2) Latente Steueransprüche R0040 0 0 0

(3) Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf

R0060 1.755 12.281 -10.526

(4) Darlehen und Hypotheken

R0230 1.349.338 1.198.219 151.119

(5) Forderungen gegenüber Versicherun-gen und Vermittlern

R0360 228.079 396.995 -168.916

(6) Forderungen gegenüber Rückversiche-rern

R0370 30 1.423 -1.393

(7) Forderungen (Handel, nicht Versiche-rung)

R0380 1.102.942 331.643 771.299

(8) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui-valente

R0410 746.450 746.425 -25

(9) Sonstige nicht an anderer Stelle ausge-wiesene Vermögenswerte

R0420 11.041 308.368 -297.327

1) Die nach HGB angesetzten immateriellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus

den Versicherungsbeständen der Lebensversicherungsgesellschaften (922.731 TEUR), die

im Rahmen der Kaufpreisallokation im Konzernabschluss berücksichtigt wurden und plan-

mäßig über die Laufzeit der Versicherungsverträge abgeschrieben werden. Alle Vermögens-

werte dieser Position setzen wir gemäß Artikel 12 DVO unter Solvency II mit null an, da das

für die Berücksichtigung erforderliche Kriterium der Einzelveräußerbarkeit nicht erfüllt ist.

2) Zum Stichtag besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft, in der alle

Gesellschaften der Viridium Gruppe mit Ausnahme der Proxalto Lebensversicherung AG und

und der V1 Entis offene Spezial-Investmentkommanditgesellschaft miteinbezogen sind. Or-

ganträgerin ist die Viridium Group GmbH & Co. KG. Aufgrund der bestehenden ertragsteu-

erlichen Organschaft wurden die Differenzen zwischen Solvabilitätsübersicht beziehungs-

weise Handels- und Steuerbilanz mit dem Steuersatz der Organträgerin, der Viridium Group

GmbH & Co. KG, bewertet. Dieser beträgt zum Stichtag 13,39 % und stellt wegen der Rechts-

form der Organträgerin nur den Gewerbesteuersatz dar.

Gemäß § 306 HGB führen die aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen entstehenden tem-

porären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegen-

stände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie deren steuerlichen Wertansät-

zen insgesamt zu einer Steuerbelastung und werden daher als passive latente Steuern im

Konzernabschluss angesetzt. Aktive und passive latente Steuern weisen wir saldiert aus. Für

Solvency II wurden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 12 beachtet. Die Be-

wertung der latenten Steuern erfolgte somit anhand der Liability-Methode. Demzufolge ist

die Differenz zwischen dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Verbind-

lichkeiten gemäß der Solvabilitätsübersicht und der Steuerbilanz zu bestimmen. Nach erfolg-

reicher Werthaltigkeitsprüfung der sich ergebenden aktiven latenten Steuern wurden diese

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vollständig aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen mit den passiven latenten Steuern

verrechnet (Saldierungspflicht). Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern haben wir

durch ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen nachgewiesen (passive latente

Steuern), die sich auf die gleiche Steuerbehörde beziehen und deren Auflösung entweder in

der gleichen Periode wie die Auflösung der abzugsfähigen temporären Differenzen erwartet

wird oder in Perioden, in die steuerliche Verluste aus dem latenten Steueranspruch zurück-

getragen oder vorgetragen werden können. Aus diesem Grund können wir die Abhängigkeit

von erwarteten zukünftigen steuerpflichtigen Gewinnen für die Verwendung der latenten

Steueransprüche vernachlässigen. Die Verrechnung der latenten Steuern führt zu einem

Passivüberhang, weshalb die aktiven latenten Steuern auch unter Solvency II mit einem Be-

trag von 0 TEUR ausgewiesen werden. Bei der Gesellschaft der V1 Entis offene Spezial-

Investmentkommanditgesellschaft liegen zum Stichtag keine latenten Steuern vor.

3) Bei den Sachanlagen handelt es sich um abnutzbare Vermögenswerte, die anhand ihrer

Nutzungsdauern abgeschrieben werden. Die nach HGB verwendete Nutzungsdauer zielt auf

die wirtschaftliche Abnutzung des Vermögenswerts ab, sodass der nach HGB angegebene

Betrag annähernd den Marktwert widerspiegelt. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes

ist eine Umbewertung nicht notwendig, sodass wir den HGB-Wert für Solvency II überneh-

men können. Die dargestellte Unterschiedsbetrag basiert auf unterschiedlichen Konsolidie-

rungskreisen zwischen HGB und SII.

4) Diese Position beinhaltet im Wesentlichen Darlehen an Privatpersonen (1.076.824 TEUR),

sonstige Darlehen und Hypotheken (105.104 TEUR) sowie Policendarlehen (56.389 TEUR).

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden handelsrechtlich mit den

fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c

Abs. 3 HGB angesetzt. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung

gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rah-

men der Bonitätsprüfung werden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten ggf. bestehende

Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Ab-

schreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgen nur, wenn nicht mehr mit

einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Die handelsrecht-

liche Bewertung der Policendarlehen entspricht der dargestellten Bewertung der Darlehen

und Hypotheken. ein an die Kommanditistin gewährtes Darlehen in Höhe von 103.400 TEUR

(Laufzeit: 30.06.2020), das gemäß HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten bezie-

hungsweise dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt wird. Der HGB-Betrag ent-

spricht dabei dem Marktwert (Clean Value), der unter Anwendung des DCF-Verfahrens er-

mittelt wurde. Dabei wurden die vertraglich vereinbarten zukünftigen Zins- und Tilgungszah-

lungen unter Verwendung der beobachtbaren risikolosen Swapkurve zuzüglich eines

Spreadaufschlags auf den Stichtag diskontiert. Der Zinssatz des Darlehens beträgt 3,75 %

zuzüglich 3-Monats-EURIBOR (mit einem zero-Floor) per annum. Des Weiteren beinhaltet

der Solvency-II-Wert des Darlehens die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen, sodass für

Solvency II ordnungsgemäß der Dirty Value angesetzt wird. Aufgrund des flexiblen Basiszin-

ses hat eine wesentliche Veränderung der risikolosen Swapkurve keine wesentliche Auswir-

kung auf den derzeitigen Marktwert des Darlehens und somit auf die Eigenmittel. Cash-Pool-

Forderungen wurde unter Solvency II mit dem HGB-Betrag angesetzt, da dieser den jederzeit

fälligen Nennbetrag darstellt und somit dem Marktwert entspricht.

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5) Die Umbewertung bei den Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern ergibt

sich vollständig aus den noch nicht fälligen Ansprüchen gegenüber Versicherungsnehmern

(Forderungen aus Zillmerung), die nach HGB mit dem Nennwert abzüglich der Wertberichti-

gungen ausgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um die nach § 15 der Verordnung über

die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsunternehmens-Rech-

nungslegungsverordnung – RechVersV) zu aktivierenden Ansprüche für geleistete, noch

nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlusskosten, die sich aus der Zillmerung der

Deckungsrückstellung ergeben. Gemäß SII sind die aktivierten Abschlusskosten mit 0 TEUR

anzusetzen, da diese im Rahmen der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellun-

gen berücksichtigt werden. Die restlichen Forderungen betreffen die fälligen Ansprüche ge-

genüber den Versicherungsnehmern und den Versicherungsvermittlern. Unter HGB werden

diese Forderungen zum Nennbetrag unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen ange-

setzt. Aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit haben wir diesen Betrag für Sol-

vency II übernommen. Dies ist insbesondere durch die Kurzfristigkeit der Forderungen unter

Berücksichtigung der fristenkongruenten Swapkurve und der Angemessenheit der Wertbe-

richtigung begründet.

6) Forderungen gegenüber Rückversicherern werden in der Solvabilitätsübersicht im Wesentli-

chen mit Null angesetzt. Diese wurden als vertraglich „fällig“ klassifiziert und sind somit den

versicherungstechnischen Rückstellungen zuzuordnen. Grundsatz ist die Auslegungsent-

scheidung der BaFin vom 01.01.2019 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU)

2015/2450 zur Bewertung der Abrechnungsforderungen und –verbindlichkeiten gegenüber

Rückversicherern. Es sind demnach nur überfällige Beträge als Forderungen oder Verbind-

lichkeiten gegenüber Rückversicherern unter R0370/R0830 auszuweisen. Hierbei ist zu be-

achten, dass ein Betrag dann als überfällig zu betrachten ist, wenn der vertraglich vereinbarte

Fälligkeitstermin überschritten ist.

7) Der Unterschiedsbetrag und auch wesentlicher Bestandteil der Position ist der Schuldbeitritt

der Generali Deutschland AG zu Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der Pro-

xalto Lebensversicherung AG über 702.503 TEUR und der Proxalto Service Management

GmbH über 60.100 TEUR. Im Gegensatz zur Handelsbilanz erfolgt in der Solvabilitätsüber-

sicht der Bruttoausweis, d.h. eine Bilanzverlängerung von insgesamt 762.603 TEUR, deren

aktivischer Teil unter den Forderungen ausgewiesen wird.

Von einer Umbewertung der in dieser Position beinhalteten Forderungen, die gemäß HGB

mit den Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen auszuweisen sind, ha-

ben wir aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abgesehen. Dies ist wie unter

Punkt 5 begründet. Die Differenz zwischen dem Solvency-II- und dem HGB-Betrag ergibt

sich zum einen durch die Umgliederung der für die Darlehen bis zum Stichtag aufgelaufenen

Zinsen (siehe Punkt 4) und zum anderen aufgrund des unterschiedlichen Konsolidierungs-

kreises.

8) Bei dieser Position ergibt sich zwischen Solvency II und HGB kein Bewertungsunterschied.

Alle laufenden Guthaben bei Banken sind nach HGB zum Nennwert angesetzt. Dieser ent-

spricht dem Marktwert, da es sich hierbei um jederzeit einforderbare Beträge handelt, deren

Ausfallrisiken auch unter HGB in der Risikobetrachtung entsprechend berücksichtigt wurden.

Die Differenz zwischen dem ausgewiesenen Solvency-II- und dem HGB-Betrag ergibt sich

somit ausschließlich aufgrund des unterschiedlichen Konsolidierungskreises.

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9) Gemäß HGB werden die festverzinslichen Wertpapiere beim Zugang mit dem Clean Value

angesetzt. Unter Solvency II sind jedoch die festverzinslichen Wertpapiere mit dem Dirty Va-

lue (inklusive Stückzinsen) auszuweisen. Der Bewertungsunterschied beinhaltet abge-

grenzte Zinsen und Agien, die den Kapitalanlagen zuzuordnen sind (297.327 TEUR). Diese

setzen wir unter Solvency II mit dem Dirty Value an, das heißt inklusive der Zinsen und Agien.

Demzufolge sind die sonstigen Vermögenswerte unter Solvency II mit null anzusetzen. Die

verbleibende Differenz zwischen dem ausgewiesenen Solvency-II- und dem HGB-Betrag

ergibt sich aufgrund des unterschiedlichen Konsolidierungskreises.

Die Viridium Gruppe hat zum Stichtag keine wesentlichen Leasingvereinbarungen.

D.1.2.3 Rückversicherungsanteile

In der folgenden Tabelle erfolgt eine Gegenüberstellung der Rückversicherungsanteile nach Sol-

vency II und HGB zum 31.12.2019:

Solvency II

TEUR

HGB

TEUR

Umbewertung

nach Solvency II

TEUR

Anteile Rückversicherung an

vt. Rückstellungen 3.125.806 3.671.366 -545.560

Die Umbewertung ergibt sich aus dem Besten Schätzwert des Zahlungsstroms des Rückversiche-

rungsgeschäftes der PLE, HLE, SLE, ELE und VRE. Weitere Informationen zu den Unterschieden

in Methoden und Annahmen zwischen Solvency II und HGB sind dem Kapitel D.2 „Versicherungs-

technische Rückstellungen“ zu entnehmen. Diese gelten hier analog.

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D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen

D.2.1 Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen nach Geschäftsbereich

Die folgende Übersicht zeigt die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Verwendung der

Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen bei der PLE zum 31.12.2019

nach Geschäftsbereichen in TEUR:

TEUR

Versicherungen

mit Überschuss-

beteiligung

Index- und

Fonds-

gebundene

Versicherungen

Gesundheit nach

Art der Leben Gesamt

Brutto Bester Schätzwert

(BEL) 43.458.828 18.988.773 565.245 63.012.846

Risikomarge (RM) 146.452 392.246 238.845 777.543

Versicherungstechnische

Rückstellungen –

Gesamt (BEL + RM)

43.605.280 19.381.019 804.090 63.790.389

D.2.2 Methode und Hauptannahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen

Rückstellungen

Die versicherungstechnische Rückstellung nach Solvency II setzt sich aus dem Besten Schätzwert

und der Risikomarge zusammen.

D.2.2.1 Bester Schätzwert

Der Beste Schätzwert der Gruppe wird als Bester Schätzwert der Lebens- und Rückversicherungs-

bestände der Unternehmen PLE, HLE, SLE, ELE und VRE auf Basis der Konsolidierungsmethode

(„Methode 1“) ermittelt.

Auf Ebene der Solo-Lebensversicherungsunternehmen erfolgt die Bestimmung des Besten Schätz-

wertes mit geeignet verdichteten Modellpunkten, auf Ebene des Rückversicherungsunternehmen

erfolgt die Bewertung des Besten Schätzewertes auf Basis der einzelvertraglichen Berechnungen.

Die bewerteten Zahlungsströme setzen sich zusammen aus den vertraglich vereinbarten Leistungen

zuzüglich erwarteten künftigen Überschusszahlungen (aufgrund von Ablauf, Storno, Tod, Invalidität,

Rentenzahlung etc.) zuzüglich der künftigen Kosten, abzüglich künftig erwarteter Einnahmen aus

Beiträgen und Bestandsprovisionen von den Kapitalanlagegesellschaften. Bei den künftigen Kosten

werden die Aufwände, die in der Gruppe auf konsolidierter Basis anfallen, herangezogen. Das Vor-

gehen hat keinen Einfluss auf die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und

die Gewinnbeteiligung für den Versicherungsnehmer, da hierfür unverändert die Dienstleistungsver-

träge zwischen den Lebensversicherungsgesellschaften und den Versicherungsservicegesellschaf-

ten angesetzt werden.

Die künftigen Beiträge – und die zugehörigen Leistungen – beinhalten für das Geschäft künftige

Dynamiken – das heißt automatische Beitragserhöhungen, die mit dem Versicherungsnehmer vorab

vereinbart wurden. Dafür wurde eine Annahme über die Dynamikannahmequote getroffen. Dieses

Vorgehen entspricht den Vorgaben von Solvency II zu Vertragsgrenzen.

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Die Hauptannahmen zur Berechnung des Besten Schätzwertes sind:

Storno- und Beitragsfreistellung

Künftige Dynamiken

Kapitalwahloption bei Verrentung

Sterblichkeit

Invalidisierungswahrscheinlichkeiten

Kosten

Zukünftige Überschusssätze

Bei der Bestimmung der Annahmen, die zur Berechnung des Besten Schätzwertes zugrunde gelegt

wurden, wurde auf Erfahrungswerte und, sofern angemessen, auf Expertenmeinungen zurückge-

griffen. Die Herleitung der Annahmen erfolgt hierbei so realitätsnah wie möglich und entsprechend

den Anforderungen von Solvency II ohne einen zusätzlichen Sicherheitsaufschlag. Die Annahmen

unterliegen einem regelmäßigen Verfahren zur Überprüfung durch den Bereich Steuerung Leben

sowie der Versicherungsmathematischen Funktion und Genehmigung durch den Vorstand.

Von der erleichternden Option der Volatilitätsanpassung wurde für die PLE Gebrauch gemacht.

D.2.2.2 Risikomarge

Die Risikomarge unter Solvency II ist ein Aufschlag auf den zuvor beschriebenen Besten Schätzwert.

Sie wird ermittelt als der erwartete Zuschlag, den ein anderes Unternehmen bei einer Übernahme

der Verpflichtungen zusätzlich zum Besten Schätzwert fordern würde. Die Risikomarge der Gruppe

ergibt sich nach Artikel 340 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) als Summe der Solo-Risi-

komargen der Versicherungsunternehmen der Gruppe.

In der PLE, HLE, SLE, ELE und VRE wurden einheitliche Methoden zur Bestimmung der Risiko-

marge verwendet. Die Risikomarge leiten wir analog zu den Vorgaben unter Solvency II als Kapital-

kosten auf künftige Risiken her. Zur Berechnung wird das Risikokapital der Gesellschaft anhand von

Risikotreibern pro Risikokategorie fortgeschrieben, mit dem von EIOPA vorgegebenen Kapitalkos-

tensatz von 6 % belegt und mit der zum Stichtag gültigen EIOPA-Zinsstrukturkurve diskontiert.

D.2.3 Grad der Unsicherheit bezüglich der Höhe der technischen Rückstellungen

Die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen ist abhängig von Unsicherheiten, die sich

ergeben aus

fehlenden oder fehlerhaften Daten,

Modellierungsfehlern oder -vereinfachungen oder

der Festlegung der Annahmen.

Daten

Die versicherungstechnischen Rückstellungen könnten durch fehlende oder fehlerhafte Daten be-

einträchtigt sein. Dabei kann es sich um Daten handeln, die in den Bestandsführungssystemen ge-

führt oder aus diesen (oder anderen Systemen) extrahiert werden.

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Entsprechend der Richtlinie zur Datenqualität der Viridium Gruppe haben wir die Daten auf Ange-

messenheit, Vollständigkeit und Exaktheit geprüft. Demnach ist die Datenqualität dazu geeignet,

zuverlässige Ergebnisse der Solvency-II-Berechnung zum Berichtstermin zu gewährleisten.

Modelle

Die verwendeten Projektions- und Bewertungsmodelle unterliegen einem strengen Governance-

Prozess. Sie wurden in diesem Rahmen sorgfältigen internen und externen Kontrollen unterzogen.

Alle Ergebnisse durchlaufen ebenfalls einen sorgfältigen Überprüfungsprozess. Die verwendeten

Modelle werden auf Basis der Kontrollergebnisse als geeignet beurteilt, um zuverlässige Ergebnisse

der Solvency-II-Berechnung für den Berichtstermin zu erzeugen.

Annahmen

Wie in Kapitel D.2.2.1 ausgeführt, beruhen die Annahmen auf Erfahrungswerten, soweit vorhanden

und plausibel, und andernfalls auf Expertenmeinung. Entsprechend dem Governance-Prozess un-

terliegen die vorgeschlagenen Annahmen internen Qualitätskontrollen.

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die künftige Erfahrung von den Annahmen abweicht. Durch

den Prozess als solchen, mit dem Annahmen festgelegt und genehmigt werden, treten nach Ein-

schätzung der Gesellschaft keine systematischen Verzerrungen auf.

D.2.4 Vergleich der technischen Rückstellungen mit den entsprechenden

Rückstellungen im Jahresabschluss

D.2.4.1 Wert der Rückstellungen nach Geschäftsbereich

Die folgende Aufstellung vergleicht die versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß

Solvency II mit und ohne Übergangsmaßnahmen bei der PLE (Volatilitätsanpassung (VA) und Über-

gangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen (RT)) mit den Deckungsrückstellun-

gen, wie sie im Jahresabschluss nach HGB gezeigt werden.

Geschäftsbereiche

Solvency II

vt. Rückstellungen

TEUR

HGB

Rückstellungen

TEUR Mit VA

mit RT

Mit VA

ohne RT

Ohne VA

ohne RT

Versicherungen mit

Überschussbeteiligung 42.136.602 43.605.280 43.716.259 37.090.724

Index- und Fondsgebundene

Versicherungen 19.145.826 19.381.019 19.369.615 20.517.658

Gesundheit nach Art der Leben 779.648 804.090 864.000 3.799.454

Gesamt 62.062.075 63.790.389 63.949.874 61.407.836

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D.2.4.2 Deckungsrückstellungen nach HGB – Methode und Annahmen

Die Deckungsrückstellungen im Jahresabschluss werden nach HGB § 341f berechnet. In den ge-

zeigten Rückstellungen sind sowohl die Rentennachreservierung als auch die Zinszusatzreserve

gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgabe enthalten, ferner die ungebundene Rückstellung für Beitrags-

rückerstattung.

Die HGB-Deckungsrückstellung der Gruppe entspricht der Summe der Deckungsrückstellungen der

Versicherungsgesellschaften.

D.2.4.3 Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen Solvenzbilanz und

Jahresabschluss

Die Hauptunterschiede zwischen den versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II

und den Rückstellungen im Jahresabschluss sind die folgenden:

D.2.4.3.1. Fondsgebundene Versicherungen

Die Deckungsrückstellung nach HGB besteht aus dem aktuell vorhandenen Fondswert, der dem

Versicherungsvertrag zugeordnet wird. Künftige Gewinne werden damit nicht erfasst. Die Berech-

nung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II beruht auf Projektionen mit

realistischen Annahmen. Dadurch werden implizit künftig erwartete Gewinne berücksichtigt. Hier-

durch werden die Rückstellungen gegenüber HGB reduziert.

D.2.4.3.2. Versicherung mit Überschussbeteiligung (außer fondsgebundene

Versicherungen)

Die Bewertung für Solvency II enthält einerseits eine marktkonsistente Bewertung der enthaltenen

Zinsgarantien. In Anbetracht des niedrigen Zinsniveaus ist der Marktwert dieser Garantien bedeu-

tend höher als die im Jahresabschluss berücksichtigte Zinszusatzreserve. Andererseits führen die

realistischen Annahmen für die Solvency-II-Bewertung zu niedrigeren Werten als die vorsichtige Be-

wertung gemäß Annahmen erster Ordnung, die im Jahresabschluss nach HGB verwendet wird.

D.2.4.3.3. Risikomarge

Für alle Geschäftsbereiche führt die Berücksichtigung der Risikomarge dazu, dass der Unterschied

zwischen versicherungstechnischer Rückstellung für Solvency II und Deckungsrückstellung geringer

wird.

D.2.4.4 Auswirkung von Übergangsmaßnahmen

D.2.4.4.1. Volatilitätsanpassung

Ohne Anwendung der Volatilitätsanpassung bei der PLE von 7 Basispunkten würden sich die ver-

sicherungs-technischen Rückstellungen um 159.484 TEUR auf 63.949.874 TEUR erhöhen und die

Eigenmittel, welche für die Solvenzkapitalanforderung (SCR) angerechnet werden dürfen, um

66.669 TEUR verringern. Zudem würde das SCR um 195.018 TEUR auf 2.256.246 TEUR steigen.

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D.2.4.4.2. Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Die PLE setzt zum 31.12.2019 nur noch zu 13/16tel der zum 01.01.2016 bestimmten Höhe der

versicherungstechnischen Übergangsmaßnahme (RT) an. Damit vermindern sich die versiche-

rungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II unter Anwendung der Übergangsmaße bei ver-

sicherungstechnischen Rückstellungen um 1.728.314 TEUR auf 62.062.075 TEUR. Dadurch und

dass durch die Anwendung des RT latente Steuerschulden ausgewiesen werden müssen, erhöhen

sich die anrechenbaren Eigenmittel um 980.136 TEUR auf 5.552.942 TEUR. Das SCR bleibt un-

verändert bei 2.061.228 TEUR.

D.2.5 Nutzung des Matching Adjustments

Von der erleichternden Option des Matching Adjustment gemäß Artikel 77b der Richtlinie

2009/138/EG wurde kein Gebrauch gemacht.

D.2.6 Nutzung der Volatilitätsanpassung

Von der erleichternden Option der Volatilitätsanpassung gemäß Artikel 77d der Richtlinie

2009/138/EG wurde für die PLE Gebrauch gemacht.

Die Anwendung der Volatilitätsanpassung in den Berechnungen zur ökonomischen Bilanz muss von

der jeweiligen Aufsicht genehmigt werden. Die PLE hat diese Genehmigung in 2015 erhalten und

bezieht die Volatilitätsanpassung in die Solvency-ll-Berechnungen ein.

Nach § 40 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist bei Anwendung der Volatilitäts-

anpassung eine Quantifizierung der Auswirkungen gefordert, die eine Änderung der Volatilitätsan-

passung auf null auf die Finanzlage des Unternehmens haben würde.

Die Auswirkung dieser Änderung auf den Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen, die

Solvenzkapitalanforderung und die anrechenbaren Eigenmittel des Unternehmens der Gesellschaft

wird in Abschnitt D.2.4. erörtert.

D.2.7 Nutzung von Übergangsmaßnahmen

Von den erleichternden Optionen der Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 308c der Richtlinie

2009/138/EG wurde kein Gebrauch gemacht. Die Übergangsmaßnahme bei versicherungstechni-

schen Rückstellungen gemäß Artikel 308d der Richtlinie 2009/138/EG findet Anwendung bei der

PLE.

Bei Anwendung dieser Übergangsmaßnahme (RT) wird am Anfang des Übergangs die Differenz

zwischen versicherungstechnischen Rückstellungen nach Solvency II-Bewertungsprinzipien ohne

RT und einem Wert, der rein auf HGB-Werten beruht, ermittelt. Diese Differenz wird einmalig zu

Beginn der Übergangsmaßnahme berechnet. Die zu Beginn des Übergangs mit 100% angesetzte

Differenz baut sich bis zum Ende des Übergangszeitraums von 16 Jahren immer zum 1. Januar

linear auf 0% ab.

Zu Beginn des Übergangs betrugen das Rückstellungstransitional 2.127.156 TEUR bei der PLE.

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Die Auswirkung dieser Änderung auf den Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen, die

Solvenzkapitalanforderung und die anrechenbaren Eigenmittel des Unternehmens der Gesellschaft

wird in Abschnitt D.2.4. erörtert.

D.2.8 Angaben zu einforderbaren Beträgen aus Rückversicherungsverträgen

Bezüglich Angaben zu einforderbaren Beträgen aus Rückversicherungsverträgen wird auf Kapitel

D.1.1.3 und D.1.2.3 zur Rückversicherung verwiesen.

D.2.9 Wesentliche Änderungen

Die wesentlichste Veränderung gegenüber der Vorperiode liegt in der Integration der PLE, PSM und

der VRE in die Viridium Gruppe. Da der Schwerpunkt der PLE im konventionellen, überschussbe-

rechtigten Geschäft liegt, steigen durch die Integration die versicherungstechnischen Rückstellun-

gen der „Versicherungen mit Überschussbeteiligung“ sowohl unter HGB als auch unter Solvency II

deutlich an.

Im Geschäftsbereich „Index- und Fondsgebundene Versicherungen“ erhöhen sich die versiche-

rungstechnischen Rückstellungen aufgrund der sehr guten Kapitalmarktentwicklung gegenüber der

Vorperiode.

Im Berichtszeitraum haben wir keine wesentlichen Annahmenänderungen durchgeführt.

D.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten der Viridium Gruppe werden zum Stichtag 31.12.2019 sämt-

liche Verbindlichkeiten aufgeführt, die nicht Teil der versicherungstechnischen Rückstellungen sind.

Die Vorgehensweise des Ansatzes und der Bewertung für Solvency II folgt jener der sonstigen Ver-

mögenswerte4. Entsprechend dem § 74 Abs. 2 VAG sind Verbindlichkeiten mit dem Betrag zu be-

werten, zu dem sie zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen

Geschäftspartnern übertragen oder beglichen werden könnten.

Aufgrund der Art der sonstigen Verbindlichkeiten haben wir keine notierten Marktpreise, die auf ei-

nem aktiven Markt vorhanden sind, für die Bewertung herangezogen. Das Discounted-Cash-Flow-

Verfahren (DCF) kam als Bewertungsmodell zum Einsatz, falls nicht auf den Grundsatz der Verhält-

nismäßigkeit zurückgegriffen werden konnte. Für alle Positionen der sonstigen Verbindlichkeiten

haben wir im Vergleich der Berichtsperioden 2019 und 2018 keine Änderungen hinsichtlich der An-

satz- und Bewertungsgrundlagen vorgenommen. Für etwaige Schätzungen und Annahmen wurden

2019 keine Änderungen vorgenommen.

4 Vgl. hierzu Kapitel D.1.1.2.

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In der nachfolgenden Übersicht sind die Bewertungsunterschiede zwischen Solvency II und HGB

zum 31.12.2019 dargestellt.

Nr. S.02.01 Solvency II

TEUR HGB TEUR

Umbewertung nach Solvency II

TEUR

(1) Andere Rückstellungen als vt. Rück-stellungen

R0750 475.957 476.048 -91

(2) Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 787.897 18.860 769.037

(3) Depotverbindlichkeiten (aus dem in Rückdeckung gegebenen Versiche-rungsgeschäft)

R0770 3.672.871 3.672.871 0

(4) Latente Steuerschulden R0780 995.263 76.641 918.622

(5) Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten

R0800 456.909 456.909 0

(6) Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten

R0810 9.117 0 9.117

(7) Verbindlichkeiten gegenüber Versi-cherungen und Vermittlern

R0820 174.255 253.384 -79.129

(8) Verbindlichkeiten gegenüber Rück-versicherern

R0830 3.882 20.615 -16.733

(9) Verbindlichkeiten (Handel, nicht Ver-sicherung)

R0840 305.629 318.947 -13.318

(10) Nicht in Basiseigenmitteln aufge-führte Nachrangige Verbindlichkeiten

R0860 500.519 500.000 519

(11) Sonstige nicht an anderer Stelle aus-gewiesene Verbindlichkeiten

R0880 2.599 3.950 -1.351

1) Die anderen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Steuerrückstellungen (345.668

TEUR) und im Weiteren Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für Personal und Pro-

visionen. Gemäß HGB erfolgt die Bewertung mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Be-

urteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung der Diskontierung, falls die

Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Für Solvency II wurde der HGB-Betrag übernommen.

Dies ist zum einen damit begründet, dass der Rückstellungsbetrag die bestmögliche Schät-

zung zur Erfüllung der Verpflichtung am Stichtag darstellt, weil hierbei der wahrscheinlichste

Wert gewählt wurde. Zum anderen handelt es sich um kurzfristige Rückstellungen. Demzu-

folge ist gemäß HGB eine Diskontierung des Betrags unterblieben. Dies ist unter Berücksich-

tigung der risikolosen Swapkurve, Laufzeit und Wesentlichkeitsgrenze sachgerecht.

Der Differenzbetrag ist durch den unterschiedlichen Konsolidierungskreis zwischen Solvency

II und HGB verursacht.

2) Für die Rentenzahlungsverpflichtungen (Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis-

ses) der Solvabilitätsübersicht wurden die Vorgaben der internationalen Rechnungslegung

(IAS 19) angewandt. Hierbei handelt es sich um leistungsorientierte Pläne, sodass die Ver-

pflichtung der Viridium Gruppe in einer zugesagten Leistung besteht. Innerhalb der Viridium

Gruppe bestehen bei fünf Gesellschaften (HLE, SLE, ELE, PLE, ESM, PSM und SVMS) ent-

sprechende Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte gemäß der in IAS 19 vorgeschriebenen

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Bewertungsmethode „Projected Unit Credit Method (PUCM)“. Dabei wurden folgende Input-

faktoren verwendet: Sterblichkeit, Invalidität und Fluktuationswahrscheinlichkeit gemäß

Richttafeln Heubeck 2019 G (HGB: Richttafeln Heubeck 2019 G); Rechnungszins von 1,30 %

bei HLE und SVMS, 2,10 % bei ELE und ESM sowie 2,02 % bei SLE (HGB einheitlich

3,21 %); Rententrend von 1,75 % bei HLE (HGB: 1,75 %) und 2,00 % bei ELE und ESM

(HGB: 2,00 %). Sofern für diese Verpflichtungen ein Planvermögen vorliegt, haben wir eine

ordnungsgemäße Verrechnung der Sollverpflichtung mit dem Zeitwert des Planvermögens

vorgenommen.

Der Unterschiedsbetrag und auch wesentlicher Bestandteil der Position ist der Schuldbeitritt

der Generali Deutschland AG zu Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der Pro-

xalto Lebensversicherung AG über 702.503 TEUR und der Proxalto Service Management

GmbH über 60.100 TEUR. Im Gegensatz zur Handelsbilanz erfolgt in der Solvabilitätsüber-

sicht der Bruttoausweis, d.h. eine Bilanzverlängerung von 762.603 TEUR, deren aktivischer

Teil unter den Forderungen ausgewiesen wird.

3) Gemäß Artikel 41 Abs. 3 DVO werden die Depotverbindlichkeiten in der Solvabilitätsüber-

sicht separat angesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Verlängerung der Solvabilitätsüber-

sicht, da die einforderbaren Beträge aus der Rückversicherung um den gleichen Betrag er-

höht werden. Die Verbindlichkeit ist für die HGB-Bilanz mit dem Betrag anzusetzen, der vom

bilanzierenden Versicherungsunternehmen als Sicherheit einbehalten oder ihm vom Rück-

versicherer zu diesem Zweck belassen worden ist. Der Solvency-II-Wert entspricht dem

HGB-Wert, da wir den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewendet haben.

4) Die Bewertung der passiven latenten Steuern im Rahmen der Solvency-II-Betrachtung er-

folgte analog zu den aktiven latenten Steuern5. Nach Verrechnung der werthaltigen aktiven

latenten Steuern mit den grundsätzlich zwingend anzusetzenden passiven latenten Steuern

verbleibt ein Passivüberhang an latenten Steuern, der in dieser Position als Solvency-II-Be-

trag angesetzt wird. Die passiven wie auch die verrechneten aktiven latenten Steuern erge-

ben sich im Wesentlichen aus den versicherungstechnischen Rückstellungen und den An-

teilen der Rückversicherungen an diesen sowie der Umbewertung der Kapitalanlagen.

5) Diese Position stellt die Verbindlichkeit gegenüber den Kreditinstituten dar, welche als Si-

cherheit Cash für die gehaltenen Derivate hinterlegt haben.

6) Diese Position stellt die Verbindlichkeit aus Cashpool dar, welche unter SII aus den Verbind-

lichkeiten umklassifiziert werden

7) Der Bewertungsunterschied beinhaltet im Wesentlichen das unter HGB hier positionierte An-

sammlungsguthaben und die unter HGB ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Ver-

sicherungsnehmern aus Kündigungen von Renten, bei denen die Deckungsrückstellung

noch nicht ausgezahlt wird. Beide Sachverhalte werden unter Solvency II den versicherungs-

technischen Rückstellungen zugeordnet und sind somit unter dieser Position mit 0 TEUR

anzusetzen. Bei den verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern

handelt es sich hauptsächlich um Beitragsvorauszahlungen, die wir bereits als Zahlung ver-

einnahmt haben. Eine Umbewertung dieser Position ist für Solvency II somit nicht erforder-

lich.

5 Siehe hierzu Kapitel D.1.

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8) Die Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern werden in der Solvabilitätsübersicht nur

in dieser Position ausgewiesen, wenn sie als „überfällig“ zu klassifizieren sind. Alle anderen

wurden als vertraglich „fällig“ klassifiziert und sind somit den versicherungstechnischen

Rückstellungen zuzuordnen. Grundsatz ist die Auslegungsentscheidung der BaFin vom

01.01.2019 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 zur Bewertung

der Abrechnungsforderungen und –verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern. Es sind

demnach nur überfällige Beträge als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Rück-

versicherern unter R0370/R0830 auszuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Betrag dann

als überfällig zu betrachten ist, wenn der vertraglich vereinbarte Fälligkeitstermin überschrit-

ten ist.

9) Im Wesentlichen beinhaltet diese Position Verbindlichkeiten gegenüber der Kommanditistin

in Höhe von 139.633 TEUR aus dem Jahresüberschuss der VKG, die dem Gesellschafter-

konto zuzuführen sind. Die Verbindlichkeiten werden mit dem HGB-Betrag (Erfüllungsbetrag)

angesetzt, da auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zurückgegriffen wird. Die Differenz

zwischen Solvency II und HGB ist ausschließlich durch den unterschiedlichen Konsolidie-

rungskreis begründet.

10) Nachrangige Darlehen, welche nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführt. Unter SII werden

lediglich die aufgelaufenen Zinsen berücksichtigt.

11) Die Differenz zwischen Solvency II und HGB ist ausschließlich durch den unterschiedlichen

Konsolidierungskreis begründet.

Die Viridium Gruppe hat keine wesentlichen Leasingvereinbarungen.

D.4 Alternative Bewertungsmethoden

D.4.1 Kapitalanlagen

Alternative Bewertungsmethoden bei den Kapitalanlagen werden für nicht notierte Aktien (Anteile an

der Protektor Lebensversicherung AG) sowie für die anderen Kapitalanlagen (geleistete Beiträge an

die Protektor Lebensversicherung) angewendet. Die VG hat im Berichtszeitraum keine Änderungen

bei der Anwendung alternativer Bewertungsmethoden bei Kapitalanlagen vorgenommen.

Da es für die Beteiligung an Protektor keinen Markt gibt, wurde unter Anwendung des Grundsatzes

der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 9 Abs. 4 DVO auf eine Umbewertung verzichtet und für Sol-

vabilitätszwecke der HGB-Bilanzwert verwendet.

Die Bewertung der geleisteten Beiträge an die Protektor Lebensversicherung erfolgt gemäß Artikel

10 Abs. 5 DVO zu dem von der Sicherungseinrichtung zum Bewertungsstichtag festgestellten Zeit-

wert je Anteil, multipliziert mit den der PLE, ELE, HLE und der SLE zum Bilanzstichtag zugeordneten

Anteile am Sicherungsfonds. Wir erachten die von der Sicherungseinrichtung verwendete Berech-

nungsmethode für logisch und angemessen. Eine regelmäßige jährliche Überprüfung des Wertes

durch die Protektor Lebensversicherung ist gewährleistet.

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Die Beteiligung an der nicht zur Kerngruppe gehörenden SPM erfolgt gemäß Artikel 335 Abs. 1e

DVO mit dem verhältnismäßigen Anteil der nach den maßgeblichen Branchenvorschriften berech-

neten Eigenmittel. Die Eigenmittel ergeben sich durch Multiplikation des für den entsprechenden

Finanzbereich berechneten Kapitals mit dem jeweiligen Stimmrechtsanteil.

Detailliertere Informationen zur Bewertungsmethodik sind Kapitel D.1 dieses Berichts zu entneh-

men.

D.4.2 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Zum Stichtag 31.12.2018 hat die Viridium Gruppe für die nachfolgenden sonstigen Vermögenswerte

und Verbindlichkeiten eine alternative Bewertungsmethode angewendet.

Nr. S.02.01

(1) Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf R0060

(2) Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0360

(3) Forderungen gegenüber Rückversicherern R0370

(4) Forderungen (Handel, nicht Versicherung) R0380

(5) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente R0410

(6) Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte R0420

(7) Andere Rückstellungen als vt. Rückstellungen R0750

(8) Depotverbindlichkeiten (aus dem in Rückdeckung gegebenen Versi-cherungsgeschäft)

R0770

(9) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0800

(10) Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kre-ditinstituten

R0810

(11) Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0820

(12) Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern R0830

(13) Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) R0840

(14) Nicht in Basiseigenmitteln aufgeführte Nachrangige Verbindlichkeiten R0860

(15) Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten R0880

Für die aufgelisteten sonstigen Vermögenswerte und sonstigen Verbindlichkeiten haben wir für die

Solvabilitätsübersicht die Bewertungsmethode herangezogen, die im Rahmen der Abschlusserstel-

lung der Viridium Gruppe verwendet wurde.

Dies entspricht somit der HGB-Bewertung und steht unter Berücksichtigung des Wesentlichkeits-

grundsatzes in Einklang mit Artikel 9 Nr. 4 DVO und der BaFin-Auslegungsentscheidung6, da die

Voraussetzungen für diese Bewertungsmethode eingehalten wurden.

Bei Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wurden unternehmensindividuelle Fest-

legungen zur Wesentlichkeit bezüglich des Einklangs der Bewertungsmethode mit § 74 Abs. 2 und

3 VAG berücksichtigt. Als wesentlich haben wir einen Betrag angesehen, der die wirtschaftliche

Entscheidung des Adressaten beeinflussen könnte. Demnach haben wir ein Abweichen des HGB-

6 Vgl. BaFin-Auslegungsentscheidung: Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten außer vt. Rückstellungen – HGB vs. Solvency II.

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Wertes vom Betrag des § 74 Abs. 2 und 3 VAG in Höhe von 3 % der zum Stichtag ausgewiesenen

verfügbaren Eigenmittel als wesentlich festgelegt.

Der für die Solvabilitätsübersicht übernommene HGB-Betrag wird zu jedem Stichtag hinsichtlich der

Angemessenheit der Solvency-II-Bewertung überprüft.

Die zugrunde liegenden Annahmen für den übernommenen HGB-Wert sind den entsprechenden

Kapiteln (Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) zu entnehmen. Für die verwendete al-

ternative Bewertungsmethode besteht keine Bewertungsunsicherheit.

D.5 Sonstige Angaben

Gemäß § 221 Abs. 1 VAG sind die vier Gesellschaften PLE, ELE, HLE und SLE Mitglieder des

Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Durch diese Mitgliedschaft haben sich die Gesellschaf-

ten verpflichtet, neben ihren jährlichen Beiträgen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stel-

len, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.

Die Verpflichtungen gegenüber dem Sicherungsfonds Protektor bezüglich eines künftigen Sanie-

rungsfalls einer Lebensversicherungsgesellschaft stellen Eventualverbindlichkeiten unter Solvency

II dar. Zum Stichtag betragen die Verpflichtungen ohne Berücksichtigung der Eintrittswahrschein-

lichkeit, des Eintrittszeitpunktes und der Diskontierung insgesamt 508.526 TEUR.

In der Solvabilitätsübersicht werden diese Eventualverbindlichkeiten nicht ausgewiesen, da der

Marktwert (Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit, des Eintrittszeitpunkts und der Diskon-

tierung) unwesentlich ist. Dies steht in Einklang mit Artikel 11 Abs. 1 DVO, wonach nur wesentliche

Eventualverbindlichkeiten in der Solvabilitätsübersicht anzusetzen sind. Als wesentlich wird ein Be-

trag angesehen, der den Entscheidungsprozess der Adressaten beeinflussen könnte.

Die Entis Lebensversicherung AG besitzt gegenüber der Viridium Holding AG einen bedingten An-

spruch in Höhe von maximal 10.000 TEUR, der ausschließlich dem Zwecke der Rekapitalisierung

der Entis Lebensversicherung AG dient. Hierbei handelt es sich um eine Eventualforderung, die

ordnungsgemäß nicht in der Solvabilitätsübersicht angesetzt ist. Aufgrund der guten Finanzlage der

Gesellschaft ist der Zufluss von wirtschaftlichem Nutzen aus der Eventualforderung zum 31.12.2019

nicht wahrscheinlich.

Die vorstehend gemachten Ausführungen beinhalten ansonsten alle wesentlichen Informationen

und Ergebnisse zur Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Solvabilitätszwecke

der Viridium Gruppe.

E Kapitalmanagement

E.1 Eigenmittel

E.1.1 Ziele, Politiken und Verfahren beim Management der Eigenmittel

Die Gesellschaft hat eine Richtlinie für das Kapitalmanagement erstellt. Dort ist eine Zielbede-

ckungsquote festgelegt.

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Die Gesellschaft berücksichtigt derzeit über Eigenmittel der höchsten Werthaltigkeitsklasse („Tier

1“) sowie einem Nachrangdarlehen („Tier 2“).

Bezüglich des Geschäftsplanungshorizonts projiziert die Gesellschaft für die Zwecke des Own Risk

and Solvency Assessments (ORSA) die Eigenmittel über einen Zeithorizont von fünf Jahren. Die

Gesellschaft ist auch für diesen Zeithorizont angemessen kapitalisiert. Die Projektionen deuten in

keinem Fall auf Kapitalengpässe hin. Daher sieht die Gesellschaft keine Notwendigkeit, sich mithilfe

von Eigenmittelaufnahmen oder nachrangigen Verbindlichkeiten zusätzliches Kapital zu beschaffen.

Nichtsdestotrotz beinhaltet die Kapitalmanagementricht-linie mögliche Vorgehensweisen im Falle

eines Sinkens der Solvenzquote auf einen Wert unterhalb der Zielquote.

E.1.2 Quantitative und qualitative Erläuterung der Eigenmittel in der

Solvabilitätsübersicht nach Solvency II zum 31.12.2019

Die verfügbaren Eigenmittel unter Solvency II, die für die Anrechenbarkeit / Bedeckung der Kapital-

anforderung verwendet werden, umfassen Basiseigenmittel und ergänzende Eigenmittel.

Bei den Basiseigenmitteln handelt es sich um die Summe des Überschusses der Vermögenswerte

über die Verbindlichkeiten gemäß der Solvabilitätsübersicht und der nachrangigen Verbindlichkei-

ten. Von den Basiseigenmitteln sind vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte spä-

testens dann abzuziehen, wenn diese von effektiv leitenden Personen des Unternehmens festge-

stellt beziehungsweise genehmigt wurden. Eine Genehmigung seitens der Hauptversammlung ist

nicht erforderlich. Der Zeitraum hinsichtlich der Beurteilung „vorhersehbar“ endet zum Zeitpunkt des

Ablaufs der Vorlagefrist für die jährliche Berichterstattung.

Die ergänzenden Eigenmittel stellen außerbilanzielle Posten dar, die zum Ausgleich von Verlusten

eingefordert werden können.

Diese können unter anderem sein:

nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert

werden kann,

nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert

werden können,

Akkreditive und Garantien oder

rechtsverbindliche Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeich-

nen und zu begleichen.

Alle ergänzenden Eigenmittel bedürfen einer vorherigen aufsichtsrechtlichen Genehmigung.

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Zum 31.12.2019 betragen die verfügbaren Eigenmittel der Viridium Gruppe (Kerngruppe und SPM)

5.552.928 TEUR. Diese bestehen nur aus den Basiseigenmitteln und setzen sich wie folgt zusam-

men:

Tier 2019 TEUR

2018 TEUR

Veränderung

TEUR

Vermögenswerte 75.561.098 17.304.047 58.257.051

./. Verbindlichkeiten 69.446.976 15.905.045 53.541.931

Basiseigenmittel SII 6.114.122 1.399.003 4.715.119

abzgl. Kostengarantie und Solvenzga-rantie für die Eigenmittel

-1697 -786 -617

Zusammensetzung:

Kapitalanteile der Kommanditistin

I 1.336.561 489.822 846.739

Überschussfonds I 1.494.680 162.723 770.931

Abzgl. Auf Gruppenebene nicht ver-fügbarer Überschussfonds8

-561.026

Ausgleichsrücklage I 3.281.686 744.646 2.537.040

Eigenmittel SPM I 1.026 1.026 0

Verfügbare Eigenmittel Solvency II 5.552.928 1.398.217 4.154.710

Der Anstieg der Basiseigenmittel ist im Wesentlichen der Proxalto Lebensversicherung AG geschul-

det, die im Verlauf des Jahres 2019 Teil der Viridium Gruppe wurde.

Der positive Effekt durch den Einbezug der ELE wird u.a. auch durch die gegebenen Garantien auf

Gruppenebene beschnitten.

Der Überschussfonds der PLE ist auf Gruppenebene zu kappen, da dieser die Höhe Solo-SCR

übersteigt. Der Überschussfonds der ELE wird auf Gruppensicht nicht bei den Eigenmitteln berück-

sichtigt, da kein Zugriff auf die freie RfB möglich ist. Trotz der Kappung ist der Anstieg im Wesentli-

chen somit auf die Einbeziehung des Überschussfonds der PLE zurückzuführen. Eine Kappung der

Überschussfonds der HLE und SLE war nicht erforderlich.

7 Die Kostengarantie ist seit 2018 bereits in den Verbindlichkeiten im Bereich der versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten

und wir daher nicht mehr von den Basiseigenmitteln abgezogen. Die Solvenzgarantie zum 31.12.2018 über 169 TEUR ist von den Basiseigenmitteln abzuziehen.

8 Der Überschussfonds der PLE wird auf Gruppenebene nur bis Höhe des SCR berücksichtigt. Es erfolgt eine Kappung um 430.582 TEUR. Der Überschuss der ELE über 130.443 TEUR wird auf Gruppenebene nicht berücksichtigt, da kein Zugriff auf die freie RfB möglich ist.

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Nachrangige Verbindlichkeiten liegen bei der Viridium Gruppe nicht vor, sodass die Basiseigenmittel

lediglich den Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten darstellen. Zudem bestehen

bei der Viridium Gruppe keine ergänzenden Eigenmittel.

Tier S.02.01 Solvency II

TEUR HGB TEUR

Vermögenswerte R0500 75.561.098 69.196.098

./. Verbindlichkeiten R0900 69.446.976 67.894.434

Basiseigenmittel Solvency II R1000 6.114.122

Abzgl. Kostengarantie und Solvenzgarantie für die Eigenmittel

-169

Eigenkapital HGB R1000 1.301.664

Zusammensetzung:

Kapitalanteile der Kommanditistin I 1.336.561 1.336.561

Andere Gewinnrücklagen -121.111

Minderheitenanteil 97.781

Überschussfonds I 1.494.680

Abzgl. Auf Gruppenebene nicht verfügbarer Überschussfonds

I -561.026

Ausgleichsrücklage I 3.281.686

Eigenmittel OFS I 1.026

Verfügbare Eigenmittel Solvency II 5.552.928

Das HGB-Eigenkapital ist im Nachfolgenden auf die verfügbaren Eigenmittel übergeleitet:

HGB-Eigenkapital gemäß Konzernabschluss zum 31.12.2019 1.301.664

Umbewertung Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Kerngruppe (inklusive latenter Steuern und exklusive vorhersehbarer Dividende, gegebener Garantien, vorgenommener Kappung Surplus) (+)

4.251.274

Eliminierung Vermögenswerte der SPM (-) 13.294

Eliminierung Verbindlichkeiten der SPM (+) 12.258

Eigenmittel SPM (+) 1.026

Verfügbare Eigenmittel Solvency II 5.552.928

Im Solvency-II-Regelwerk gibt es bezüglich des passiven Unterschiedsbetrags – im Gegensatz zum

Geschäfts- oder Firmenwert – keine spezielle Vorschrift. Aus diesem Grund sind die Ansatzvorschrif-

ten des IAS/IFRS anzuwenden. Nach IFRS 3.36 ist ein sich ergebender negativer Unterschiedsbe-

trag aus einem Unternehmenszusammenschluss nach Überprüfung als Gewinn und somit nicht als

Passivposition in der Bilanz zu erfassen. Dies erscheint in Bezug auf das Ansatzverbot für einen

Geschäfts- oder Firmenwert gemäß Artikel 12 DVO konsistent. Somit ist für Solvency-II-Zwecke der

passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 148.523 TEUR in der Solvabilitätsübersicht nicht anzuset-

zen. Dies wirkt eigenmittelerhöhend und ist in dem obigen Betrag bezüglich Umbewertung Vermö-

genswerte und Schulden der Kerngruppe berücksichtigt.

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Die gemäß HGB vollkonsolidierte SPM ist aus der Solvabilitätsübersicht zu eliminieren, da sie nicht

der Solvency-II-Kerngruppe angehört. Jedoch sind die Eigenmittel der SPM, die sich nach den ge-

setzlich vorgeschriebenen sektoralen Vorgaben ergeben, als Beteiligung in der Solvabilitätsüber-

sicht auszuweisen. Die entsprechenden Wertansätze zum 31.12.2019 sind ebenfalls in der Tabelle

enthalten.

Schließlich wurden die in den HGB-Konzernabschluss einbezogenen Vermögenswerte und Verbind-

lichkeiten der Kerngruppe gemäß den Solvency-II-Vorschriften umbewertet und die sich aus der

Umbewertung ergebenden latenten Steuern angesetzt. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen

in Kapitel D.

Die Ausgleichsrücklage ist wie folgt definiert:

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten Solvency II

./. Betrag der eigenen Anteile (Aktien)

./. Vorhersehbare Dividenden und Ausschüttungen

./. Eingezahltes Grundkapital und das dazugehörige Agio

./. Eingezahlter Gründungsstock beziehungsweise die entsprechenden Basiseigenmittelbestandteile für

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

./. Eingezahlte nachrangige Basiseigenmittelbestandteile für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

./. Überschussfonds, die nicht als Versicherungsverbindlichkeiten betrachtet werden

./. Eingezahlte Vorzugsaktien und das dazugehörige Agio

./. Grundkapital und das dazugehörige Agio

./. Gründungsstock beziehungsweise die entsprechenden Basiseigenmittelbestandteile für Versicherungs-

vereine auf Gegenseitigkeit

./. Nachrangige Basiseigenmittelbestandteile für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

./. Vorzugsaktien und das dazugehörige Agio

./. Äquivalenter Betrag in der Höhe eines vorhandenen Aktivüberhang der latenten Steuern

./. Durch die BaFin genehmigte Eigenmittelbestandteile

./. Beschränkte Eigenmittel

./. Beteiligungsbuchwerte der Finanz- und Kreditinstitute, die in Abzug gebracht werden, soweit nicht be-

reits durch die obigen Punkte berücksichtigt

= Ausgleichsrücklage

Demnach umfasst die Ausgleichsrücklage auch die nach HGB ausgewiesenen Gewinn- und Kapi-

talrücklagen, soweit es sich bei den Kapitalrücklagen nicht um das dazugehörige Agio des Grund-

kapitals oder der Vorzugsaktien handelt.

Zum Stichtag beträgt die Ausgleichsrücklage 3.281.686 TEUR. Dieser Betrag setzt sich aus dem

Bewertungsunterschied der Solvency-II- und HGB-Beträge in Höhe von 4.812.459 TEUR zuzüglich

der negativen HGB-Gewinnrücklagen von 132.678 TEUR und der nicht beherschenden Anteile i.H.v.

97.781 TEUR und abzüglich des Überschussfonds ohne Kappungen, der Solvenzgarantie und der

Eigenmittel SPM in Höhe von 1.494.680 TEUR, 169 TEUR und 1.026 TEUR zusammen. Der nach

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HGB anzusetzende passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist im Bewertungs-

unterschiedsbetrag enthalten.

Der Bewertungsunterschied von 4.812.459 TEUR ist in der nachfolgenden Übersicht zusammenge-

fasst.9 Die Erläuterungen zu den Differenzen sind den entsprechenden Kapiteln zu entnehmen.

Dabei sei angemerkt, dass der nach HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkon-

solidierung zum Zwecke der Darstellung und der Überleitungsrechnung von HGB zu Solvency II den

Verbindlichkeiten zugeordnet wurde, obwohl dieser keine Verbindlichkeit im Sinne des HGB dar-

stellt.

Nr. S.02.01 Solvency II

TEUR HGB TEUR

Differenz TEUR

Aktiva

(1) Immaterielle Vermögenswerte R0030 0 933.372 -933.372

Immobilien, Sachanlagen 1.755 12.281 -10.526

(3) Anlagen (außer Vermögenswerte für in-dex- und fondsgebundene Verträge)

R0070 50.689.639 43.419.911 7.269.728

(3) Darlehen und Hypotheken R0260 1.349.338 1.198.219 151.119

(4) Einforderbare Beträge aus Rückversi-cherungsverträgen

R0270 3.125.806 3.689.964 -564.158

(5) Forderungen gegenüber Versicherun-gen und Vermittlern

R0360 228.079 396.995 -168.916

Forderungen gegen Rückversicherer 30 1.423 -1.393

(6) Forderungen (Handel, nicht Versiche-rung)

R0380 1.102.942 331.643 771.299

(7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui-valente

R0410 746.450 746.426 24

(8)

Sonstige nicht an anderer Stelle ausge-wiesene Vermögenswerte

R0420 11.041 308.368 -297.327

Passiva

(9) Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkon-solidierung

0 -148.523 148.523

(10)

Vt. Rückstellungen – Lebensversiche-rung (außer index- und fondsgebun-dene Versicherungen und index- und fondsgebunden)

R0600

R0690

-62.062.075 -62.096.208 34.132

(12) Andere Rückstellungen als versiche-rungstechnische Rückstellungen

R0750 -475.957 -476.048 91

(13) Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 -787.897 -18.860 -769.037

(14) Latente Steuerschulden R0780 -995.263 -76.641 -918.622

(15) Finanzielle Verbindlichkeiten außer Ver-bindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-ten

R0810 -9.117 0 -9.117

(16) V -174.255 -253.384 79.129

9 Aus rechnerischen Gründen können Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit auftreten.

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Nr. S.02.01 Solvency II

TEUR HGB TEUR

Differenz TEUR

erbindlichkeiten gegenüber Versiche-rungen und Vermittlern

R0820

Verbindlichkeiten gg. Rückversicherer -3.882 -20.615 16.732

(17) Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versi-cherung)

R0840 -305.629 -318.947 13.318

Nicht in Basiseigenmittel aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

-500.519 -500.000 -519

(18) Sonstige nicht an anderer Stelle ausge-wiesene Verbindlichkeiten

R0880 -2.599 -3.950 1.351

Summe Umbewertung

(Aktiva + Passiva) 4.812.459

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Die Anwendung der Standardformel ergibt das folgende Bild für die Viridium Gruppe.

Solvabilitätsübersicht

31.12.2019 Ohne RT Mit

VA

31.12.2019 Mit RT Mit VA

31.12.2019 Mit RT

Ohne VA

31.12.2019 Ohne RT Ohne VA

Fondsgebundene Kapitalanlagen

18.306.017

18.306.017

18.306.017

18.306.017

Traditionelle Kapitalanlagen

52.787.183

52.787.183

52.787.183

52.787.183

Rückversicherung 3.125.806 3.125.806 3.125.806 3.125.806

Latente Steuerforderungen

0

0

0

0

Sonstige Aktiva 1.342.091 1.342.091 1.342.091 1.342.091

Vermögenswerte 75.561.098 75.561.098 75.561.098 75.561.098

Bester Schätzwert vt. Verpflichtungen

63.012.846 61.284.532 61.336.444 63.064.758

Risikomarge 777.543 777.543 885.116 885.116

RV Depot- verbindlichkeiten

3.672.872 3.672.872 3.672.872 3.672.872

Latente Steuerverbind-lichkeiten

483.826 995.263 947.590 451.514

Sonstige Verbindlichkeiten

2.716.765

2.716.765

2.716.765

2.716.765

Verbindlichkeiten 70.663.853 69.446.976 69.558.786 70.791.025

abzgl. Solvenzgarantie -169 -169 -169 -169

Auf Gruppenebene nicht verfügbare EM

-324.270 -561.026 -314.595 -130.428

Verfügbare Eigenmittel

4.572.806 5.552.928 5.687.548 4.639.476

SCR 2.061.228 2.061.228 2.256.246 2.256.246

SII Quote 221,85% 269,40% 252,08% 205,63%

Um die Qualität der Eigenmittel und deren Anrechenbarkeit hinsichtlich der zu bedeckenden auf-

sichtsrechtlichen Kapitalanforderung (SCR und MCR) zu bestimmen, wird eine Einstufung der Ei-

genmittel entsprechend ihrer Werthaltigkeit in drei Qualitätsklassen (Tiers) vorgenommen.

Die Einstufung beziehungsweise das „Tiering“ der Eigenmittelbestandteile richtet sich danach, ob

es sich um Basiseigenmittelbestandteile oder ergänzende Eigenmittelbestandteile handelt und in-

wieweit sie folgende Merkmale aufweisen:

a) Der Bestandteil unterliegt der ständigen Verfügbarkeit, um Verluste unter Zugrundelegung

der Unternehmensfortführungsprämisse sowie im Falle der Liquidation vollständig aufzufan-

gen.

b) Im Falle der Liquidation ist der Gesamtbetrag des Bestandteils verfügbar, um Verluste auf-

zufangen, und die Rückzahlung der Bestandteile an ihre Inhaber unterliegt der absoluten

Nachrangigkeit.

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Es ist zu beurteilen, inwieweit die Eigenmittelbestandteile gegenwärtig und in Zukunft die genannten

Merkmale aufweisen. Die Laufzeit des Bestandteils, insbesondere, ob eine Befristung vorliegt, ist

gebührend zu berücksichtigen. Ist ein Eigenmittelbestandteil befristet, wird seine relative Laufzeit im

Vergleich zur Laufzeit der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen des Unterneh-

mens berücksichtigt (ausreichende Laufzeit).

Weiterhin sind folgende Eigenschaften zu berücksichtigen:

c) Der Bestandteil ist frei von Anforderungen oder Anreizen zur Rückzahlung des Nominalbe-

trags (keine Rückzahlungsanreize).

d) Der Bestandteil ist frei von obligatorischen festen Kosten.

e) Der Bestandteil ist frei von sonstigen Belastungen.

Die Basiseigenmittelbestandteile werden in „Tier 1“ eingestuft, wenn sie die in a) und b) aufgeführten

Merkmale weitgehend aufweisen und die in c) bis e) genannten Eigenschaften berücksichtigt sind.

Die Basiseigenmittelbestandteile werden in „Tier 2“ eingestuft, wenn sie die in b) aufgeführten Merk-

male weitgehend aufweisen und die in c) bis e) genannten Eigenschaften berücksichtigt sind.

Die ergänzenden Eigenmittelbestandteile werden in „Tier 2“ eingestuft, wenn sie die in a) und b)

aufgeführten Merkmale weitgehend aufweisen und die in c) bis e) genannten Eigenschaften berück-

sichtigt sind.

Alle sonstigen Basiseigenmittelbestandteile und ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die auf-

geführten Merkmale nicht aufweisen, werden in „Tier 3“ eingestuft.

Die Anrechenbarkeit der Eigenmittel hinsichtlich der Kapitalanforderung ergibt sich gemäß Artikel 82

DVO wie folgt:

Bedeckung des SCR:

Tier 1: ≥ 50 % des SCR

Tier 3: < 15 % des SCR

Tier 2 +3 ≤ 50 % des SCR

Bedeckung des MCR:

Tier 1: ≥ 80 % des MCR

Tier 2: ≤ 20 % des MCR

Innerhalb des „Tier 1“ ist zusätzlich zwischen unbeschränktem und beschränktem Kapital zu unter-

scheiden. Die beschränkten Eigenmittel dürfen insgesamt nicht mehr als 20 % der gesamten Tier-

1-Eigenmittelbestandteile ausmachen.

Folgende Positionen zählen zum unbeschränkten Tier-1-Kapital:

das eingeforderte und einbezahlte Grundkapital;

das Agio (der Aufschlag auf den Nennwert der Aktien bei einer Emission);

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die Gewinnrücklagen und andere Reserven;

der Überschussfonds;

die Ausgleichsrücklage.

Zum beschränkten Tier-1-Kapital werden unter anderem die eingezahlten Vorzugsaktien und nach-

rangigen Verbindlichkeiten gezählt. Diese finden bei der Viridium Gruppe jedoch keine Berücksich-

tigung, da sie nicht vorliegen.

Nachfolgend ist die Einteilung der zum Stichtag verfügbaren Eigenmittel in die entsprechenden Qua-

litätsklassen aufgelistet, um deren Anrechenbarkeit für die Kapitalanforderung zu bestimmen:

S.23.01

Tier 1 Gesamt TEUR

Tier 1 Unbeschränkt

TEUR

Tier 1 Beschränkt

TEUR

Kapitalanteile der Kom-manditistin

R0010 1.336.561 1.336.561 0

Überschussfonds R0070 1.494.680 1.494.680 0

abzgl. Überschussfonds auf Gruppenebene nicht verfügbar

R0080 -561.026 -561.026 0

Ausgleichsrücklage R0130 3.281.686 3.281.686 0

Total Eigenmittel Kern-gruppe

R0290 5.551.902 5.551.902 0

Total Eigenmittel OFS 1.026 1.026 0

Total Gruppen-Eigenmit-tel

R0660 5.552.928 5.552.928 0

Der Überschussfonds wie auch die Ausgleichsrücklage wurden entsprechend den Solvency-II-Vor-

schriften (§ 93 Abs. 1 VAG und Artikel 70 (3) DVO) als Tier 1 eingestuft. Bei dem Überschussfonds

handelt es sich um die ökonomisch bewerteten akkumulierten Gewinne, die noch nicht zur Aus-

schüttung an die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten deklariert wurden.

Die Kapitalanteile der Kommanditistin werden ebenfalls als Tier 1 klassifiziert. Gemäß § 171 HGB

haftet der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar.

Demnach steht diese Einlage unbefristet als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung, da künftige

Verluste mit dieser Einlage zu verrechnen sind und im Fall der Insolvenz eine Insolvenzforderung

nicht geltend gemacht werden kann beziehungsweise bei einer Liquidation Ansprüche erst nach

Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger mit dem sonstigen Eigenkapital auszugleichen sind. Somit

ist dieser Eigenmittelbestandteil nachrangig gegenüber allen Verbindlichkeiten und zusätzlich frei

von obligatorischen festen Kosten und sonstigen Belastungen.

Gemäß Artikel 335 DVO ergibt sich die Tier-Einteilung der Eigenmittel SPM nach den jeweils gel-

tenden sektoralen Vorschriften. Die Eigenmittel SPM wurden aufgrund der für diese Gesellschaft

geltenden Aufsichtsanforderungen der höchsten Kapitalklasse zugeordnet, sodass für Solvency-II-

Zwecke eine Klassifizierung als Tier 1 erfolgt.

Somit liegen nur Eigenmittel der Qualitätsklasse 1 vor, die nicht auf der Übergangsbestimmung des

§ 345 VAG beruhen.

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Des Weiteren sind alle aufgeführten Basiseigenmittel der Viridium Gruppe als unbeschränktes Tier

1 zu klassifizieren und können demnach aufgrund der Vorgaben bezüglich der Anrechenbarkeit der

Eigenmittel vollständig für die Bedeckung der Kapitalanforderung des SCR und MCR herangezogen

werden.

Die Anrechenbarkeit von ausschließlich Tier-1-Eigenmitteln entspricht der Kapitalmanagementricht-

linie.

E.1.3 Zusatzinformationen zu den Eigenmitteln auf Gruppenebene

Die Ermittlung der Eigenmittel der Kerngruppe erfolgte nach der Standardmethode und somit auf

der Grundlage des konsolidierten Abschlusses. Dabei wurden alle Gesellschaften der Kerngruppe

aus wirtschaftlicher Sicht als ein Unternehmen angesehen und die gruppeninternen Transaktionen

zwischen den Kerngruppengesellschaften in der Gruppensolvabilitätsübersicht vollständig eliminiert.

Hinsichtlich der gruppeninternen Transaktionen der Kerngruppe mit der SPM erfolgte keine Elimi-

nierung in der Gruppensolvabilitätsübersicht, da es sich hierbei um Transaktionen ohne Generierung

von Eigenmitteln handelte. In der Gruppensolvabilitätsübersicht wurden die Eigenmittel der SPM als

Beteiligung angesetzt.

Die Eigenmittel der SPM wurden anhand deren geltenden sektoralen Vorschriften bestimmt.

Dabei ergeben sich die für die Gruppe zu berücksichtigen Eigenmittel der SPM als Multiplikation der

berechneten Eigenmittel gemäß den spezifischen Vorgaben für die SPM mit dem Stimmrechtsanteil

an ihr. Die sich auf Ebene der SPM ergebenen Eigenmittel sind vollständig als Beteiligung in der

Gruppensolvabilitätsübersicht auszuweisen, da eine 100%ige Beteiligung an dieser Gesellschaft

vorliegt.

Die Fungibilität und Übertragbarkeit des Überschussfonds als Eigenmittelbestandteil innerhalb der

Gruppe ist als beschränkt anzusehen. Dies ist damit zu begründen, dass der Überschussfonds nicht

jeden Verlust innerhalb der Gruppe ausgleichen kann, wo dieser anfällt (Fungibilität). Des Weiteren

ist dieser Eigenmittelbestandteil auch nicht auf andere Unternehmen der Gruppe übertragbar (Über-

tragbarkeit), da dieser an die jeweilige Versicherung gebunden ist.

Gemäß den Solvency-II-Vorschriften sind die beschränkt verfügbaren Eigenmittel von den Gruppen-

eigenmitteln in der Höhe abzuziehen, die das jeweilige Solo-SCR des Unternehmens übersteigt, das

heißt, für jedes Unternehmen sind die beschränkt verfügbaren Eigenmittel separat zu bestimmen

und dem jeweiligen SCR des Unternehmens gegenüberzustellen.

Der Überschussfonds der Kerngruppe beträgt zum Stichtag 1.494.680 TEUR vor Kappungen. Dabei

entfallen 87.245 TEUR auf die HLE, 53.637 TEUR auf die SLE, 1.223.430 TEUR auf die PLE und

130.443 auf die ELE. Da der Überschussfonds der HLE und SLE nicht das SCR der jeweiligen Ge-

sellschaft übersteigt, hat eine Kappung des Überschussfonds nicht zu erfolgen. Demnach ist der

Überschussfonds als Eigenmittelbestandteil vollständig verfügbar. Der Überschussfonds der PLE ist

auf Gruppenebene bis auf Höhe des SCR von 1.223.430 TEUR auf 792.847 TEUR zu kappen. Der

Überschussfonds der ELE wird auf Gruppensicht nicht bei den Eigenmitteln berücksichtigt, da ein

Zugriff auf die freie RfB im Rahmen der gewährten Garantien ausgeschlossen wurde.

Der auf Gruppenebene verfügbare Überschussfonds beträgt somit 933.655 TEUR.

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Es bestehen keine weiteren Eigenmittelbestandteile, die hinsichtlich Fungibilität und Übertragbarkeit

beschränkt sind.

E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung

E.2.1 SCR zum 31.12.2019

Die Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen erfolgt gemäß der Delegierten Verordnung (EU)

2015/35. Es werden keine Vereinfachungen zur Berechnung der Anforderung genutzt, und es wer-

den keine unternehmensspezifischen Parameter gemäß Artikel 104 Absatz 7 der Richtlinie

2009/138/EG verwendet. Die Aufsichtsbehörde hat keine Kapitalaufschläge zur Erhöhung der Sol-

venzkapitalanforderung angeordnet. Der endgültige Betrag der Solvenzkapitalanforderung unterliegt

noch der aufsichtlichen Überprüfung.

E.2.1.1 Solvenzkapitalanforderung

Die Solvenzkapitalanforderung unter Solvency II setzt sich für die Gesellschaft zusammen aus dem

sogenannten Basis-SCR, dem operationalen Risiko und der Verlustausgleichsfähigkeit der latenten

Steuern. Zum 31.12.2019 umfasst die Solvenzkapitalanforderung Folgendes:

TEUR

Basis SCR 2.150.372

Operationelles Risiko 228.717

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern -317.862

Solvenzkapitalanforderung 2.061.228

E.2.1.2 Zusammensetzung des Basis-SCR

Das Basis-SCR der Gesellschaft gliedert sich in folgende weitere Risikomodule:

TEUR

Marktrisiko 981.850

Ausfallrisiko 93.127

vt. Risiko Leben 1.028.095

vt. Risiko Gesundheit 973.260

Diversifikation -925.959

Gesamt 2.150.372

Das Lebensversicherungsrisiko (vor Diversifikation) hat mit 33,4 % des Basis-SCR vor Diversifika-

tion den größten Anteil an der gesamten Kapitalanforderung; dahinter folgt das Marktrisiko mit

31,9 %.

E.2.1.3 Gesamt-SCR

Der Gruppe gehört mit der Skandia Portfolio Management GmbH eine weitere Gesellschaft aus dem

Bereich „Other Financial Sectors (OFS)“-Unternehmen an. Unter Solvency II werden auch an andere

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regulierte und nicht-regulierte Finanzunternehmen Kapitalanforderungen gestellt. Diese erhöhen

das SCR der Gruppe leicht:

TEUR

SCR exkl. OFS 2.060.972

Kapitalanforderung OFS 255

Gruppen-SCR inkl. OFS 2.061.228

E.2.2 SCR Floor zum 31.12.2019

Das SCR-Floor ergibt sich aus der Summe der MCRs von PLE, HLE, SLE, ELE und VRE und beläuft

sich zum 31.12.2019 auf 524.099 TEUR (Vorjahr: 166.160 TEUR).

Der Anstieg der Mindestkapitalanforderung um 357.939 TEUR gegenüber dem vorjährigen Berichts-

zeitraum ist maßgeblich auf die Integration der PLE und VRE zurückzuführen.

E.2.3 Zusatzinformationen zum SCR auf Gruppenebene

Die Gruppe nutzt die Methode 1 (Berechnung auf Basis des konsolidierten Abschlusses analog Ar-

tikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG) zur Berechnung der Solvabilität. Die Solvenzkapitalanforde-

rung setzt sich hierbei wie folgt zusammen:

TEUR

SCR Proxalto Leben 1.029.588

SCR Heidelberger Leben 386.836

SCR Skandia Leben 87.405

SCR Entis Leben (inkl. Garantie) 61.282

SCR Servicegesellschaft 909.913

SCR Skandia Portfolio Management 255

Diversifikation -414.052

Solvenzkapitalanforderung Gruppe 2.061.228

Diversifikationseffekte ergeben sich insbesondere aus der Diversifikation zwischen den Solo-Le-

bensversicherern und der Servicegesellschaft. Diese werden mithilfe der Korrelationsmatrizen der

Standardformel ermittelt.

E.2.4 Änderungen der Solvenzkapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung

Eine wesentliche SCR-Änderung gegenüber der vorherigen Berichtsperiode im Sinne einer Verän-

derung von mindestens 15 % wurde festgestellt. Die Solvenzkapitalanforderung hat sich von

706.318 T€ zum 31.12.2018 auf 2.061.228 T€ zum 31.12.2019 um 292% erhöht.

Die Veränderung ist zum größten Teil durch Integration der PLE, PSM und VRE bedingt.

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Eine wesentliche SCR Floor-Änderung gegenüber der vorherigen Berichtsperiode im Sinne einer

Veränderung von mindestens 7,5 % wurde festgestellt. Diese Veränderung ist analog zum SCR zum

größten Teil auf die Integration der PLE, PSM und VRE zurückzuführen.

E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko

bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

Deutschland hat keinen Gebrauch von der Option gemacht, die Verwendung eines durationsbasier-

ten Submoduls Aktienrisiko zuzulassen.

E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwende-

ten internen Modellen

Die VKG verwendet kein internes Modell, sondern die Standardformel zur Berechnung der Solvenz-

kapitalanforderung.

E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhal-

tung der Solvenzkapitalanforderung

Die VKG hält sowohl die Mindestkapitalanforderung als auch die Solvenzkapitalanforderung ein.

E.6 Sonstige Angaben

Die vorstehend in Kapitel E.1 bis E.5 gemachten Ausführungen beinhalten alle wesentlichen Infor-

mationen über das Kapitalmanagement der VKG.

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition

AFG Anlagegremium Fondsgebundenes Geschäft

AKB Anlagegremium Konventioneller Bestand

ALM Asset Liability Management

ARCC Audit, Risk & Compliance Committee

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BEL Best Estimate Liability

BGH Bundesgerichtshof

BSCR Basis Solvency Capital Requirement

BU Berufsunfähigkeitsversicherung

BUZ Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

BZRG Bundeszentralregistergesetz

CEO Chief Executive Officer

CF Compliance Funktion

CFO Chief Financial Officer

CIA Certified Internal Auditor

CISA Certified Information Systems Auditor

COSO Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission

CRO Chief Risk Officer

DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V.

DCF Discounted Cash Flow

DVO Delegierte Verordnung (EU) 2015/35

ECAI External Credit Assessment Institutions

ELE Entis Lebensversicherung AG

ESM Entis Service Management GmbH

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

GEL Generali Lebensversicherung Aktiengesellschaft

GSB Gesamtsolvabilitätsbedarf

HGB Handelsgesetzbuch

HLE Heidelberger Lebensversicherung AG

HLG Heidelberger Leben Group GmbH & Co. KG

HLH Heidelberger Leben Holding AG

HLSM Heidelberger Leben Service Management GmbH

IAS International Accounting Standards

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Abkürzung Definition

IC Investment Committee

IFRS International Financial Reporting Standards

IKS Internes Kontrollsystem

IR Interne Revision

IT Informationstechnologie

KRI Key Risk Indicator

KWG Gesetz über das Kreditwesen

m€ Millionen Euro

MCR Minimum Capital Requirement

M&A Mergers and Acquisitions

MZVO Mindestzuführungsverordnung

NRC Nomination & Remuneration Committee

OFS Other Financial Sectors

ORSA Own Risk and Solvency Assessment

PLE Proxalto Lebensversicherung AG

QRT Quantitative Reporting Templates

RCK Risiko- und Compliance-Komitee

RSR Regular Supervisory Report

SAA Strategische Asset Allokation

SCR Solvency Capital Requirement

SFCR Solvency and Financial Condition Report

SLE Skandia Lebensversicherung AG

SPM Skandia Portfolio Management GmbH

SVMS Skandia Versicherung Management und Service GmbH

TEUR Tausend Euro

TEV Traditional Embedded Value

TPA Third Party Agreement

URCF Unabhängige Risikocontrollingfunktion

VAG Versicherungsaufsichtsgesetz

VaR Value at Risk

VG Viridium Gruppe

VGM Viridium Group Management GmbH

VHAG Viridium Holding AG

VKG Viridium Group GmbH & Co. KG

VMAO Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan

VMF Versicherungsmathematische Funktion

VSM Viridium Service Management GmbH

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Abkürzung Definition

VU Versicherungsunternehmen

VVG Versicherungsvertragsgesetz

YTD Year to date

ZÜB Zukünftige Überschussbeteiligung

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Anhang

Quantitative Berichtsformulare des SFCR

Anhang I

S.02.01.02

Bilanz

Solvabilität-II-Wert

Vermögenswerte C0010

Immaterielle Vermögenswerte R0030

Latente Steueransprüche R0040

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf R0060 1.755

Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Ver-

träge) R0070 50.689.639

Immobilien (außer zur Eigennutzung) R0080 397.799

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen R0090 3.904

Aktien R0100 161.786

Aktien – notiert R0110 78.900

Aktien – nicht notiert R0120 82.886

Anleihen R0130 23.850.426

Staatsanleihen R0140 14.413.070

Unternehmensanleihen R0150 9.023.873

Strukturierte Schuldtitel R0160 413.052

Besicherte Wertpapiere R0170 431

Organismen für gemeinsame Anlagen R0180 25.767.467

Derivate R0190 386.871

Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten R0200 65.498

Sonstige Anlagen R0210 55.888

Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge R0220 18.306.017

Darlehen und Hypotheken R0230 1.349.338

Policendarlehen R0240 56.389

Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen R0250 1.076.824

Sonstige Darlehen und Hypotheken R0260 216.126

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: R0270 3.125.806

Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen

Krankenversicherungen R0280

Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen R0290

nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0300

Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebenen Kranken-

versicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen

Versicherungen R0310 865.147

nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0320 129.780

Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexge-

bundenen Versicherungen R0330 735.367

Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden R0340 2.260.659

Depotforderungen R0350

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0360 228.079

Forderungen gegenüber Rückversicherern R0370 30

Forderungen (Handel, nicht Versicherung) R0380 1.102.942

Eigene Anteile (direkt gehalten) R0390

In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte,

aber noch nicht eingezahlte Mittel R0400

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente R0410 746.450

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte R0420 11.041

Vermögenswerte insgesamt R0500 75.561.098

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Solvabilität-II-Wert

Verbindlichkeiten C0010

Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung R0510

Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung (außer

Krankenversicherung) R0520

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0530

Bester Schätzwert R0540

Risikomarge R0550

Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der

Nichtlebensversicherung) R0560

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0570

Bester Schätzwert R0580

Risikomarge R0590

Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer fonds- und

indexgebundenen Versicherungen) R0600 42.916.250

Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der

Lebensversicherung) R0610 779.648

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0620

Bester Schätzwert R0630 540.803

Risikomarge R0640 238.845

Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer Kranken-

versicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) R0650 42.136.602

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0660

Bester Schätzwert R0670 41.990.150

Risikomarge R0680 146.452

Versicherungstechnische Rückstellungen – fonds- und indexgebundene Versiche-

rungen R0690 19.145.826

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0700

Bester Schätzwert R0710 18.753.579

Risikomarge R0720 392.246

Eventualverbindlichkeiten R0740

Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen R0750 475.957

Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 787.897

Depotverbindlichkeiten R0770 3.672.872

Latente Steuerschulden R0780 995.263

Derivate R0790

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0800 456.909

Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0810 9.117

Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0820 174.255

Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern R0830 3.882

Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) R0840 305.629

Nachrangige Verbindlichkeiten R0850 500.519

Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0860 500.519

In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0870

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten R0880 2.599

Verbindlichkeiten insgesamt R0900 69.446.976

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten R1000 6.114.122

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Anhang I

S.05.01.02

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen Lebensrückversicherungsver-

pflichtungen Gesamt

Krankenver-

sicherung

Versicherung

mit Über-

schussbeteili-

gung

Index- und

fondsge-

bundene

Versiche-

rung

Sonstige

Lebensver-

sicherung

Renten aus Nichtlebens-

versicherungsverträgen

und im Zusammenhang

mit Krankenversiche-

rungsverpflichtungen

Renten aus Nichtlebens-

versicherungsverträgen

und im Zusammenhang

mit anderen Versiche-

rungsverpflichtungen

(mit Ausnahme von

Krankenversicherungs-

verpflichtungen)

Krankenrück-

versicherung

Lebensrück-

versicherung

C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280 C0300

Gebuchte Prämien

Brutto R1410 744.047 1.531.705 1.273.212 1.869 1.396 3.552.229

Anteil der Rückversicherer R1420 45.533 133.548 126.353 475 156 306.066

Netto R1500 698.513 1.398.158 1.146.859 1.394 1.240 3.246.163

Verdiente Prämien

Brutto R1510 744.359 1.539.798 1.273.257 1.869 1.396 3.560.679

Anteil der Rückversicherer R1520 45.533 133.882 126.353 475 156 306.400

Netto R1600 698.826 1.405.916 1.146.903 1.394 1.240 3.254.278

Aufwendungen für Versiche-

rungsfälle

Brutto R1610 220.962 2.862.170 921.907 828 53 4.005.920

Anteil der Rückversicherer R1620 13.152 130.543 90.176 166 71 234.107

Netto R1700 207.810 2.731.627 831.731 663 -18 3.771.813

Veränderung sonstiger versi-

cherungstechnischer Rück-

stellungen

Brutto - Direktes Geschäft und

übernommene Rückversiche-

rung

R1710 -264.574 386.257 -633.212 0 0 -511.528

Anteil der Rückversicherer R1720 437 40.155 0 0 0 40.591

Netto R1800 -265.010 346.103 -633.212 0 0 -552.120

Angefallene Aufwendungen R1900 72.292 237.408 98.388 4.603 1.568 414.260

Sonstige Aufwendungen R2500 114.596

Gesamtaufwendungen R2600 528.856

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Anhang I

S.05.02.01

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

Herkunftsland Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) – Lebensver-

sicherungsverpflichtungen

Gesamt – fünf

wichtigste Länder

und Herkunfts-

land

C0150 C0160 C0170 C0180 C0190 C0200 C0210

R1400

C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280

Gebuchte Prämien

Brutto R1410 3.552.548 3.552.548

Anteil der Rückversicherer R1420 306.028 306.028

Netto R1500 3.246.520 3.246.520

Verdiente Prämien

Brutto R1510 3.560.679 3.560.679

Anteil der Rückversicherer R1520 306.400 306.400

Netto R1600 3.254.278 3.254.278

Aufwendungen für Versicherungsfälle

Brutto R1610 4.005.920 4.005.920

Anteil der Rückversicherer R1620 234.107 234.107

Netto R1700 3.771.813 3.771.813

Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstel-

lungen

Brutto R1710 -511.528 -511.528

Anteil der Rückversicherer R1720 40.591 40.591

Netto R1800 -552.120 -552.120

Angefallene Aufwendungen R1900 414.260 414.260

Sonstige Aufwendungen R2500 114.596

Gesamtaufwendungen R2600 528.856

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Anhang I

S.22.01.22

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

Betrag mit langfristigen

Garantien und Über-

gangsmaßnahmen

Auswirkung der

Übergangsmaßnahme

bei versicherungstech-

nischen Rückstellun-

gen

Auswirkung der

Übergangsmaßnahme

bei Zinssätzen

Auswirkung einer

Verringerung der

Volatilitätsanpassung

auf null

Auswirkung einer

Verringerung der

Matching-Anpassung

auf null

C0010 C0030 C0050 C0070 C0090

Versicherungstechnische

Rückstellungen R0010 62.062.075 1.728.314 0 159.484 0

Basiseigenmittel R0020 6.114.122 -1.216.877 0 -127.172 0

Für die Erfüllung der SCR

anrechnungsfähige Eigenmittel R0050 5.552.928 -980.121 0 66.669 0

SCR R0090 2.061.228 0 0 195.018 0

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Anhang I

S.23.01.22 Eigenmittel

Gesamt

Tier 1 – nicht

gebunden

Tier 1 –

gebunden Tier 2 Tier 3

C0010 C0020 C0030 C0040 C0050

Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen in anderen Finanzbranchen

Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) R0010 1.336.561 1.336.561

Nicht verfügbares eingefordertes, aber noch nicht eingezahltes Grundkapital auf Gruppen-

ebene R0020

Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio R0030

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Ver-

sicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen R0040

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit R0050

Nicht verfügbare nachrangige Mitgliederkonten auf Gruppenebene R0060

Überschussfonds R0070 1.494.680 1.494.680

Nicht verfügbare Überschussfonds auf Gruppenebene R0080 561.026 561.026

Vorzugsaktien R0090

Nicht verfügbare Vorzugsaktien auf Gruppenebene R0100

Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio R0110

Auf Vorzugsaktien entfallendes nicht verfügbares Emissionsagio auf Gruppenebene R0120

Ausgleichsrücklage R0130 3.281.686 3.281.686

Nachrangige Verbindlichkeiten R0140

Nicht verfügbare nachrangige Verbindlichkeiten auf Gruppenebene R0150

Betrag in Höhe des Nettowerts der latenten Steueransprüche R0160

Betrag in Höhe des Nettowerts der latenten Steueransprüche, nicht auf Gruppenebene verfüg-

bar R0170

Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basis-

eigenmittel genehmigt wurden R0180

Nicht verfügbare Eigenmittel in Verbindung mit anderen von der Aufsichtsbehörde genehmig-

ten Eigenmittelbestandteilen R0190

Minderheitsanteile (sofern sie nicht als Teil eines bestimmten Eigenmittelbestandteils gemel-

det werden) R0200

Nicht verfügbare Minderheitsanteile auf Gruppenebene R0210

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen

und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen

und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen R0220

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Anhang I

S.23.01.22 Eigenmittel

Abzüge

Abzüge für Beteiligungen an anderen Finanzunternehmen, einschließlich nicht der Aufsicht

unterliegenden Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen R0230

diesbezügliche Abzüge gemäß Artikel 228 der Richtlinie 2009/138/EG R0240

Abzüge für Beteiligungen, für die keine Informationen zur Verfügung stehen (Artikel 229) R0250

Abzug für Beteiligungen, die bei einer Kombination der Methoden durch die Abzugs- und Ag-

gregationsmethode einbezogen werden R0260

Gesamtbetrag der nicht zur Verfügung stehenden Eigenmittelbestandteile R0270 561.026 561.026

Gesamtabzüge R0280 561.026 561.026

Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen R0290 5.551.902 5.551.902 0 0

Ergänzende Eigenmittel

Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert wer-

den kann R0300

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Ver-

sicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht einge-

zahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können R0310

Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert wer-

den können R0320

Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu

zeichnen und zu begleichen R0330

Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG R0340

Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie

2009/138/EG R0350

Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1

der Richtlinie 2009/138/EG R0360

Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung – andere als solche gemäß Artikel 96 Ab-

satz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG R0370

Nicht verfügbare ergänzende Eigenmittel auf Gruppenebene R0380

Sonstige ergänzende Eigenmittel R0390

Ergänzende Eigenmittel gesamt R0400

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Anhang I

S.23.01.22 Eigenmittel

Eigenmittel anderer Finanzbranchen

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds,

OGAW Verwaltungsgesellschaften - insgesamt R0410 1.026 1.026

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung R0420

Nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen R0430

Gesamtbetrag der Eigenmittel anderer Finanzbranchen R0440 1.026 1.026

Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode, ausschließlich oder in

Kombination mit Methode 1

Gesamtbetrag der Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode oder

einer Kombination der Methoden R0450

Gesamtbetrag der Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode oder

einer Kombination der Methoden unter Abzug der gruppeninternen Transaktionen R0460

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der konsolidierten SCR für die Gruppe zur Verfügung ste-

henden Eigenmittel (außer Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die

Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen) R0520 5.551.902 5.551.902 0 0 0

Gesamtbetrag der für die Erfüllung des Mindestbetrags der konsolidierten SCR für die Gruppe

zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0530 5.551.902 5.551.902 0 0

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der konsolidierten SCR für die Gruppe anrechnungsfähi-

gen Eigenmittel (außer Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Ab-

zugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen) R0560 5.551.902 5.551.902 0 0 0

Gesamtbetrag der für die Erfüllung des Mindestbetrags der konsolidierten SCR für die

Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel R0570 5.551.902 5.551.902 0 0

Mindestbetrag der konsolidierten SCR für die Gruppe (Artikel 230) R0610 524.099

Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zum Mindestbetrag der konsolidierten

SCR für die Gruppe R0650 1.059,3%

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigen-

mittel (einschließlich Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Ab-

zugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

R0660 5.552.928 5.552.928 0 0 0

SCR für die Gruppe R0680 2.061.228

Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR für die Gruppe, einschließlich

Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregati-

onsmethode einbezogenen Unternehmen

R0690 269,4%

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Anhang I

S.23.01.22 Eigenmittel

C0060

Ausgleichsrücklage

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten R0700 6.114.122

Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten) R0710

Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte R0720 169

Sonstige Basiseigenmittelbestandteile R0730 2.831.242

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und

Sonderverbänden R0740

Sonstige nicht verfügbare Eigenmittel R0750 1.026

Ausgleichsrücklage vor Abzug von Beteiligungen in anderen Finanzbranchen R0760 3.281.686

Erwartete Gewinne

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) – Lebensversicherung R0770

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) – Nichtlebensversicherung R0780

EPIFP gesamt R0790

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Anhang I

S.25.01.22

Solvenzkapitalanforderung – für Gruppen, die die Standardformel verwenden

Brutto-Sol-

venzkapital-

anforderung

USP

Verein-

fachun-

gen

C0110 C0090 C0120

Marktrisiko R0010 1.493.519

Gegenparteiausfallrisiko R0020 299.105

Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030 1.475.853

Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 1.734.607

Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050

Diversifikation R0060 -1.555.184

Risiko immaterieller Vermögenswerte R0070

Basissolvenzkapitalanforderung R0100 3.447.899

Berechnung der Solvenzkapitalanforderung C0100

Operationelles Risiko R0130 234.390

Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -1.303.455

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 -317.862

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG R0160

Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag R0200 2.060.972

Kapitalaufschlag bereits festgesetzt R0210

Solvenzkapitalanforderung R0220 2.061.228

Weitere Angaben zur SCR

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko R0400

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen

Teil R0410

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände R0420

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Ad-

justment-Portfolios R0430

Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapi-

talanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304 R0440

Mindestbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe R0470 524.099

Angaben über andere Unternehmen

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapi-

talanforderungen) R0500 255

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapi-

talanforderungen) – Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Ver-

walter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften R0510 255

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapi-

talanforderungen) – Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung R0520

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapi-

talanforderungen) – Kapitalanforderung für nicht der Aufsicht unterliegende

Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen R0530

Kapitalanforderung bei Beteiligung an Unternehmen, auf die maßgeblicher

Einfluss ausgeübt wird R0540

Kapitalanforderung für verbleibende Unternehmen R0550

Gesamt-SCR

SCR für Unternehmen, die durch die Abzugs- und Aggregationsmethode

einbezogen werden R0560

Solvenzkapitalanforderung R0570 2.061.228

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Anhang I

S.32.01.22

Unternehmen der Gruppe

Land Identifikationscode des Un-

ternehmens

Art des

ID-Codes

des Un-

terneh-

mens

Eingetragener Name

des Unternehmens Art des Unternehmens

Rechts-

form

Kategorie (auf Gegenseitig-

keit beruhend/nicht auf

Gegenseitigkeit beruhend)

Aufsichtsbe-

hörde

C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 (Forts.)

DE 549300804RXDP3X2FM92 LEI

Proxalto Lebensver-

sicherung AG Life undertakings AG

Undertaking is non-

mutual BaFin

DE 529900KMWFZZDDJ1HT92 LEI

Skandia Lebensver-

sicheurng AG Life undertakings AG

Undertaking is non-

mutual BaFin

DE 529900X7W93DV2OJMG60 LEI

Heidelberger Le-

bensversicherung

AG Life undertakings AG

Undertaking is non-

mutual

BaFin

DE 529900Y9C00CCXDYR277 LEI

Entis Lebensversi-

cherung AG Life undertakings AG

Undertaking is non-

mutual BaFin

DE 529900V19C3JRMQG2152 LEI

Viridium Rückversi-

cherung AG Reinsurance undertakings AG

Undertaking is non-

mutual BaFin

DE 529900J46GRBKDZV7C02 LEI Viridium Holding AG

Insurance holding company as de-

fined in Art. 212§ [f] of Directive

2009/138/EC AG

Undertaking is non-

mutual

DE 529900AOARRH8OI3G832 LEI

Viridium Group

GmbH & Co. KG

Insurance holding company as de-

fined in Art. 212§ [f] of Directive

2009/138/EC

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

BaFin

DE 5299004S2KNLCN8FUN12 LEI

Entis Service Ma-

nagement GmbH

Ancillary services undertaking as de-

fined in Article 1 (53) of Delegated

Regulation (EU) 2015/35 GmbH

Undertaking is non-

mutual

DE 529900P3JW9UIXF0OO04 LEI

Heidelberger Leben

Service Management

GmbH

Ancillary services undertaking as de-

fined in Article 1 (53) of Delegated

Regulation (EU) 2015/35 GmbH

Undertaking is non-

mutual

DE 5299003LUGQYLT8YO993 LEI

V1 Entis GmbH &

Co. offene Other

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

DE 529900G1SUOZ2LVOUU72 LEI

Proxalto 1. Immobi-

lien AG & Co. KG Other

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

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DE 529900TYA8GDBM5T7J67 LEI

Proxalto 2. Immobi-

lien AG & Co. KG Other

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

DE 529900Z5N39Q4NBEL513 LEI

Proxalto 3. Immobi-

lien AG & Co. KG Other

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

DE 5299003AO1DX5LQRC932 LEI

Proxalto 4. Immobi-

lien AG & Co. KG Other

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

DE 5299005R3UDUK5C2X196 LEI

Proxalto 5. Immobi-

lien AG & Co. KG Other

GmbH &

Co. KG

Undertaking is non-

mutual

DE 529900H0KSPDPSCTDN37 LEI

Proxalto Service Ma-

nagement GmbH

Ancillary services undertaking as de-

fined in Article 1 (53) of Delegated

Regulation (EU) 2015/35 GmbH

Undertaking is non-

mutual

DE 52990004B9GGXQVKC965 LEI

Skandia Portfolio Ma-

nagement GmbH

Credit institutions, investment firms

and financial institutions GmbH

Undertaking is non-

mutual

Deutsche Bun-

desbank, BaFin

DE 5299000MPG7YP51RWP92 LEI

Skandia Versiche-

rung Management

GmbH

Ancillary services undertaking as de-

fined in Article 1 (53) of Delegated

Regulation (EU) 2015/35 GmbH

Undertaking is non-

mutual

DE 529900ENOHQ226WDO233 LEI

Viridium Service Ma-

nagement GmbH

Ancillary services undertaking as de-

fined in Article 1 (53) of Delegated

Regulation (EU) 2015/35 GmbH

Undertaking is non-

mutual

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Einflusskriterien Einbeziehung in den Umfang der Gruppenaufsicht Berechnung der

Gruppensolvabilität

% Kapi-

talanteil

% für

die Er-

stellung

des kon-

solidier-

ten Ab-

schlusses

%

Stimm-

rechte

Weitere Kriterien Grad des Einflusses

Verhältnismäßiger

Anteil zur Berech-

nung der Grup-

pensolvabilität

JA/NEIN

Datum der

Entscheidung,

falls Artikel

214 angewen-

det wird

Verwendete Methode

und bei Methode 1

Behandlung des Un-

ternehmens

C0180 C0190 C0200 C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260

0,899 1 0,899 89,9%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

VKG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

zuständiges Unter-

nehmen Dominant influence

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1

100%tige Tochter

Entis Lebensversi-

cheurng AG

Dominant influence 1 Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1

100%tige Tochter

Proxalto Lebensver-

sicherung AG

Dominant influence 1 Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1

100%tige Tochter

Proxalto Lebensver-

sicherung AG

Dominant influence 1 Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

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Seite 155 von 155

1 1 1

100%tige Tochter

Proxalto Lebensver-

sicherung AG

Dominant influence 1 Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1

100%tige Tochter

Proxalto Lebensver-

sicherung AG

Dominant influence 1 Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1

100%tige Tochter

Proxalto Lebensver-

sicherung AG

Dominant influence 1 Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Sectoral

rules

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation

1 1 1 100%tige Tochter

Viridium Holding AG Dominant influence 1

Included into scope of group supervi-

sion

Method 1: Full con-

solidation