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Bericht des Prüfungsausschusses über die Prüfung des Haushaltes der Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Jahr 2001 Prüfungsausschuss: Daniel Taprogge Thomas Duve Robert Herold

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Bericht

des

Prüfungsausschusses

über die Prüfung des Haushaltes der Studierendenschaft

der Universität Potsdam für das Jahr 2001

Prüfungsausschuss:

Daniel Taprogge Thomas Duve Robert Herold

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I

Inhaltsverzeichnis: 1. Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................1

2. Anlagenverzeichnis................................................................................................3

3. Auftrag und Auftragsdurchführung......................................................................4

4. Rechtsgrundlagen..................................................................................................5

4.1. Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 20. Mai 1999 BbgHG) ..........5

4.2. Brandenburgische Landeshaushaltsordnung (BbgLHO) vom 21. April 1999, geändert am 28. Juni 2000.................................................................6

4.3. Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SSt), gültig seit 06.05.2000..............................................................................................6

4.4. Finanzordnung der Studierendenschaft (FO), gültig seit 06.05.2000 ......7

4.5. Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam .......7

4.6. Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen..............8

4.7. Verteilungsliste der Fachschaftsgelder .....................................................9

4.8. Satzungen der Fachschaften ......................................................................9

4.9. VBB Semesterticketvertrag.........................................................................9

5. Buchführung.........................................................................................................10

6. Einzelne Prüfungsfeststellungen........................................................................11

6.1. Kasse ..........................................................................................................11

6.2. Bankkonten ................................................................................................12

6.3. "Kostenstelle" ............................................................................................13

6.4. Inventar .......................................................................................................13

6.5. Bücherverzeichnisse der Fachschaften...................................................13

6.6. Fachschaften..............................................................................................14

6.7. Titel 111 01 – Beiträge der Studierenden.................................................15

6.8. Titel 111 02 und 685 01 – Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen ...........................................................................16

6.9. Titel 111 11 - Zuschüsse Dritter zu Veranstaltungen ..............................17

6.10. Titel 162 00 – Zinseinnahmen ...................................................................17

6.11. Titel 524 00 – Zentrum für Hochschulsport .............................................17

6.12. Titel 525 00 – Aus- und Fortbildung .........................................................17

6.13. Titel 527 00 – Dienstreisen ........................................................................18

6.14. Titel 541 00 – Aufwendungen für Veranstaltungen .................................18

6.15. Titel 547 00 – Fremdleistungen.................................................................18

6.16. Titel 648 01 – Sozialfonds SemTix............................................................18

6.17. Titel 684 00 – Zuschüsse für Studierendenprojekte................................19

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II

6.18. Titel 686 00 – Zuwendungen an Fachschaften ........................................20

6.19. Forderungen...............................................................................................20

6.20. Titel 912 00 Überschuss ............................................................................21

6.21. Wirtschaftliche Verhältnisse .....................................................................24

7. Gesamturteil .........................................................................................................25

8. Empfehlungen ......................................................................................................26

8.1. Fachschaften..............................................................................................26

8.2. AStA/ Finanzreferenten des AStA.............................................................27

8.3. Veranstaltungen.........................................................................................28

9. Anlagen .................................................................................................................29

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1. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz

allg. allgemein

AStA Allgemeiner Studierendenausschuss BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz

BbgHG Brandenburgisches Hochschulgesetz

BbgLHO Brandenburgische Landeshaushaltsordnung BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung

BO Beitragsordnung der Studierendenschaft

BSK Bundesverband für studentische Kultur bspw. beispielsweise

bzw. beziehungsweise

DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst dt. deutsch

EDV Elektronische Datenverarbeitung

Ersti Erstsemestler EStG Einkommenssteuergesetz

etc et cetera

evtl. eventuell FO Finanzordnung der Studierendenschaft

frz. französisch

FS Fachschaft(en) FSR Fachschaftsrat

fZS Freier Zusammenschluss von StudentInnen

gez. gezeichnet gg. gegen

ggü. gegenüber

GM Grieger Mallieson griech. griechisch

GuV Gewinn- und Verlustrechnung

HH Haushalt HH-Plan Haushaltsplan

i.V.m. in Verbindung mit

incl. inclusive

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jüd. jüdisch(e)

lat. lateinisch

lfd. laufend lt. laut

MBS Mittelbrandenburgische Sparkasse

mind. mindestens OPSS Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozi-

alfonds PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

RefRat ReferentInnenrat

SemTix Semesterticket SP Studierendenprojekt

SS Sommersemester

SSt Satzung der Studierendenschaft Std. Stunde(n)

stud. studentisch

Studi Studierende(r) StuPa Studierendenparlament

StuRa Studierendenrat

SV Sozialversicherung Tel. Telefon

u. und

Uni Universität Potsdam VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg

VeFa Versammlung der Fachschaften

Veranst. Veranstaltungen vgl. vergleiche

Win. Windows

-wiss. -wissenschaft WiWi Wirtschaftswissenschaften

WS Wintersemester

z.B. zum Beispiel ZfH Zentrum für Hochschulsport

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2. Anlagenverzeichnis

1. §§ 1 und 62 BbgHG 2. §§ 7, 34, 71 a, 106 BbgLHO 3. Satzung der Studierendenschaft (SSt) 4. Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam 5. Beitragsordnung 6. Auszug aus dem Leitfaden für die Finanzverantwortlichen der Fachschaften 7. Haushaltsplan 2001 8. 1. und 2. Nachtragshaushalt 2001 9. Soll-Ist-Analyse "Einnahmen und Ausgaben" 10. GuV 11. Dauervorschüsse der Fachschaften 12. Aufstellung "Gesamtausgaben der Fachschaften" 13. Inventarverzeichnisse des AStA und der Fachschaften 14. Bücherverzeichnisse der Fachschaften 15. Umbuchungsliste

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3. Auftrag und Auftragsdurchführung Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat uns gemäß § 31 Absatz 1 der Satzung der Studierendenschaft zum Rechnungsprüfungsausschuss bestellt, um das Finanzgebaren der Studierendenschaft auf Einhaltung des Haushaltsplanes (vgl. Anlagen 7-9) sowie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen und über das Ergebnis unserer Prüfung Bericht zu erstatten. Gegenstand der Prüfung waren der uns vom Finanzreferenten Herrn Tobias Heptner vorgelegte Haushaltsplan 2001, die 2 Nachtragshaushalte 2001 sowie der Bericht ,,Einnahmen und Ausgaben“ vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001. Die Prüfung fand unter Einbeziehung der Buchführungssoftware (Banana-Programm), der im Haus-haltsplan aufgeführten Titel, des Girokontos, der Festgeldkonten, des Kontos SemTix MBS, des Kontos Sozialfonds MBS, der Kasse, der Kostenstelle Uni, der Fachschaf-ten, der Protokolle des RefRates, des AStA, des StuPa und der VeFa, der Satzung, Finanzordnung und Beitragsordnung, der mündlichen Auskünfte von Herrn Tobias Heptner und Frau Constance Wachner (Finanzangestellte des AStA bis einschließlich Juli 2001) sowie der Fachschaftsvertreter statt. Die seit August 2001 verantwortliche Mitarbeiterin der Buchführung, Frau Anke Som-mermann, stand aus krankheitsbedingten Gründen nur sehr eingeschränkt zur Klä-rung offener Fragen zur Verfügung. Die Ergebnisse unserer Prüfung stützen sich im Wesentlichen auf die Prüfungsfest-stellungen der Teilnehmer (Barge, Matthias; Barna, Manuela; Bastimar, Sevda; Beut-nagel, Katja; Blazek, Daniela; Dehnbostel, Jan; Dietrich, Irina; Dubslaff, Ray; Gähde, Julia; Gleitz, Katja; Gräbner, Frank; Gruß, Tabea; Henke, Nina; Kofink, Steffanie; Lohmann, Michaela; Lorenz, Kathleen; Neubert, Michael; Ölkers, Nicole; Paeth, Christina; Paul, Susanne; Pehnert, Claudio; Prengel, Susanne; Reimann, Ines; Rich-ter, Arno; Schröder, Ulrich; Schroeder, Christian; Schulze, Kerstin; Stieglitz, Stefan; Thiele, Anika; Wonke, Christoph; Zimmer, Andy) des Projektseminars „Prüfung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft“. Dieses wurde hauptsächlich in den Monaten April bis Juni 2002 Räumen des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung durchgeführt. Unsere Prüfungsarbeiten erstreckten sich in formeller Hinsicht auf die ordnungs- und rechtmäßige Belegung und Buchung der Geschäftsvorfälle sowie auf die richtige Ent-wicklung des Haushalts-Berichtes aus den einzelnen Buchungsberichten und den Konten der Studierendenschaft. In materieller Hinsicht war unsere Prüfung besonders auf die Einhaltung des Grund-satzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aller buchungspflichtigen Vorgänge gerichtet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Prüfung der ordnungsgemäßen Verbuchung und Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen.

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4. Rechtsgrundlagen 4.1. Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 20. Mai 1999

BbgHG) Dieses Gesetz gilt für staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg (§1 Abs.1 BbgHG). Nach §1 Abs.2 BbgHG gehört die Universität Potsdam zu den staatlichen Hochschu-len. Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft (§62 Abs.1 BbgHG). Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Aufgaben der Studierendenschaft sind nach §62 Abs.1 BbgHG:

- die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden, - die Förderung der politischen Bildung, sowie der geistigen und musischen Inte-

ressen ihrer Mitglieder, - die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen, insbesondere

durch Stellungsnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Frage-stellungen,

- die Unterstützung der sozialen Belange ihrer Mitglieder, - die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studieren-

den und - die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.

Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Sie wird von ihrem obersten be-schlussfassenden Organ mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beschlossen (§62 Abs. 3 BbgHG). Weiterhin erhebt sie von Ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung ihrer Auf-gaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist. Die Haushalts – und Wirtschaftführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach §106 Abs.1 der Landeshaushaltsordnung (§62 Abs.4 BbgHG).

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4.2. Brandenburgische Landeshaushaltsordnung (BbgLHO) vom 21. April 1999, geändert am 28. Juni 2000

Das zur Geschäftsführung berufene Organ der landesunmittelbaren juristischen Per-son des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haushalts-plan festzustellen. Er muss alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraus-sichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungser-mächtigungen enthalten. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Ver-pflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der juristischen Person notwendig sind (§106 Abs.1 LHO). Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (§7 Abs. 1 LHO). Einnahmen sind vollständig und rechtzeitig zu erheben (§34 Abs.1 LHO). Es besteht seit der letzten Änderung die Möglichkeit, neben der Kameralistik (zah-lungsorientiert) zusätzlich eine Buchführung (mit periodengerechter Abgrenzung) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinnge-mäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen (vgl. §71a LHO).

4.3. Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam (SSt), gültig seit 06.05.2000

Für die Verwaltung der Finanzen ist der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zuständig (§11 Abs.2 SSt). Die Finanzverordnung der Studierendenschaft regelt Nä-heres (§29 Abs.1 SSt). Die Fachschaften haben Anspruch auf ein Drittel der jährlichen Studierendenschafts-beiträge. Den einzelnen Fachschaften stehen diese Mittel zur Verfügung, soweit sie sich organisiert haben. Die Höhe der Finanzierung berücksichtigt die Mitgliederstärke der jeweiligen Fachschaft. Näheres regelt der von der Versammlung der Fachschaf-ten zu beschließende Verteilungsschlüssel (§18 Abs.4 SSt). Die Ausgaben des Haushaltsjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, müssen durch die Einnahmen gedeckt sein (vgl. §29 Abs. 2, 7 SSt). Der AStA, vertreten durch das Finanzreferat, trägt die Verantwortung für das Finanzgebaren der Studierendenschaft (§30 Abs.1 SSt). Ein vom Studentenparlament bestimmter Rechnungsprüfungsausschuss oder Sach-verständige überprüft das Finanzgebaren auf Einhaltung des Haushaltsplanes sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit (vgl. §31 Abs.1 SSt).

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4.4. Finanzordnung der Studierendenschaft (FO), gültig seit 06.05.2000

Die Finanzordnung gilt für den AStA und die Fachschaftsräte und dient als Grundlage für die Finanzgeschäfte der Studierendenschaft (§1 Abs. 2). Der AStA und die Fachschaftsräte verwalten das Vermögen der Studierendenschaft der Universität Potsdam nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (§2 Abs. 1). Das Vermögen der Studierendenschaft ist im Rahmen der studentischen Selbstver-waltung zu verwenden. Die Verwendung des Vermögens sind in den Haushaltsplänen des StuPa und der Fachschaftsräte niederzuschreiben (§ 2 Abs. 2). Aus Mitteln der Fachschaften oder des AStA angeschafftes Inventar ist Eigentum der Studierendenschaft und als Inventar zu registrieren (§2 Abs. 3). Dem/der Finanzreferenten/in des AStA obliegt die Aufgabe, die Finanzen der Studie-rendenschaft zu verwalten und die rechtmäßige Verwendung der Gelder zu kontrollie-ren. In einem Leitfaden veröffentlicht er/sie hierzu die sachlichen, rechnerischen und formalen Anforderungen (§4 Abs. 1). Der/die Finanzreferent/in des AStA ist höchstes Organ im Bereich der Finanzen der studentischen Selbstverwaltung. Er/sie ist gegenüber dem Finanzreferenten/innen der Fachschaften weisungsbefugt, soweit diese die Finanzen nicht wirtschaftlich, ord-nungsgemäß und satzungsgemäß einsetzen (§4 Abs.2). Eine Weisung ist im Zweifel durch den AStA zu überprüfen (§4 Abs.3).

4.5. Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam

Nach der am 16.05.2001 vom ReferentInnenrat und vom StuPa beschlossenen Bei-tragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam beträgt die Beitragshö-he für jeden immatrikulierten Studierenden für das Sommersemester 2001 und das Wintersemester 2001/2002 DM 15,00 zuzüglich DM 219,00 Semesterticketbeitrag (vgl. §2 Abs.2).

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4.6. Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen

(seit 25.11.1999, Neufassung vom 13.11.2000) Der Finanzleitfaden dient der formellen und materiellen Regelung des Finanzgeba-rens. Über allen Aktivitäten der Studierendenvertretungen- des AStA und der Fachschaften- steht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, dass alle Aus-gaben in Art und Höhe angemessen sein müssen. Lebensmittel können in angemessener Weise abgerechnet werden. Alkohol und Ta-bak sind nicht abrechenbar. Geschenke sind bis zu einer Höhe von DM 50,00 abrechenbar, was voraussetzt, dass Name des Empfängers und Grund vermerkt sind. Größere Geschenke bedürfen der vorherigen Rücksprache mit dem Finanzreferenten. Bei Dienstreisen ist keine Abrechnung von Tankbelegen mehr möglich. Stattdessen erfolgt eine Kilometerabrechnung mit einem Kilometersatz, der die Hälfte des derzeit steuerrechtlich üblichen beträgt. Jede Veranstaltung bzw. jedes Projekt wird getrennt betrachtet, ob die Einnahmen kleiner, gleich oder größer waren als die Ausgaben. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen, kann nur die Differenz abgerechnet werden (Fehlbetragsfinanzierung). Sind die Einnahmen größer als die Ausgaben, verbleibt die positive Differenz bei den Fachschaften und es dürfen keine Ausgaben abgerechnet werden. Veranstaltungen müssen einen inhaltlichen bzw. fachlichen Bezug aufweisen (z.B. Tagungen, Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden etc.). Der fachliche Bezug darf sich nicht auf die Teilnahme von Fachschaftsmitgliedern beschränken. Veranstaltun-gen ohne fachlichen bzw. inhaltlichen Charakter sollen kostendeckend geplant und durchgeführt werden. Treten außerplanmäßige Verluste bei solchen Veranstaltungen auf, so können diese beim AStA abgerechnet werden, wenn ihre Entstehung begrün-det wird. In Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten nicht nachvollziehbar gemacht wer-den, kann der AStA die Erstattung von Ausgaben verweigern. Die Zuschüsse müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung vom AStA ab-gerufen und abgerechnet werden, andernfalls verfallen die bewilligten Mittel. Zuschüsse für Studierendenprojekte dürfen erst ausgezahlt werden, wenn hierfür Originalausgabenbelege eingereicht werden.

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4.7. Verteilungsliste der Fachschaftsgelder Die Verteilungsliste regelt die Höhe der den einzelnen Fachschaften zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. In dem geprüften Zeitraum stand jeder Fachschaft ein Grundbetrag in Höhe von DM 1.000,00 zu. Die danach verbleibenden Gelder wurden entsprechend der Anzahl der Studierenden auf die einzelnen Fachschaften aufgeteilt. Weiterhin flossen in die Gesamtbudgets der einzelnen Fachschaften die Überträge aus nicht abgerufenen Fachschaftsgeldern des Haushaltsjahres 2000 ein (20%-Regel).

4.8. Satzungen der Fachschaften Die Satzungen der Fachschaften (gemäß §18 Absatz 3 i. V. m. Absatz 8 SSt) wurden in die Prüfung mit einbezogen.

4.9. VBB Semesterticketvertrag Der VBB Semesterticketvertrag wurde in die Prüfung mit einbezogen. Am 11. Mai 2002 wurde durch die Vertragsparteien der „VBB-Semesterticketvertrag“ unterzeichnet. Die Wirksamkeit des Vertrages wurde unter den Vorbehalt der ab-schließenden Zustimmung durch das StuPa gestellt. Die Zustimmung zum Semester-ticketvertrag durch das StuPa wurde gemäß Beschlussfassung am 15. Mai 2001 er-teilt. Damit wurde das Ergebnis der Urabstimmung unter der Studierendenschaft um-gesetzt. Gemäß § 21 der Studierendensatzung ist bei einer Urabstimmung für eine Beschlussfassung eine Beteiligung von mehr als 10% der Studierendenschaft und eine 2/3-Mehrheit notwendig. Angesichts der Beteiligung von 3.261 Studierenden (26,2%) und einem Anteil der Ja-Stimmen von 72,19% ist eine ordnungsgemäße Be-schlussfassung erfolgt. Weiterhin wurde während der StuPa-Sitzung vom 15. Mai 2001 die „Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds“ verabschiedet. Die Beschlussfähig-keit des StuPa gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 SSt war bei Anwesenheit von mind. 14 von insgesamt 27 Mitgliedern gemäß StuPa-Protokoll gegeben. Eine ord-nungsgemäße Beschlussfassung gemäß § 3 SSt (einfache Mehrheit) lag angesichts von 13 Ja-Stimmen bei mind. 16 anwesenden StuPa-Mitgliedern ebenfalls vor.

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5. Buchführung Die Buchführung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2000 über das Software-Paket „Ba-nana Buchhaltung 4“ des Softwareherstellers Parsec System. Das Programm ge-währleistet eine Buchung nach dem doppischen System und einer automatischen Saldenübernahme in die Hauptbuchhaltung. Der Schutz vor Manipulation der Buchführungsdaten wurde durch Umsetzung der letztjährigen Empfehlungen verstärkt. Dieser Schutz wird durch separate Nutzerprofile und einer zusätzlichen Passwortabfrage bei Starten des Buchführungsprogramms gewährleistet. Zur Nutzung des Programms sind durch Passwortabfrage nur die Fi-nanzangestellte und der Finanzreferent des AStA berechtigt. Das Programm lässt das Löschen von Datensätzen (Buchungen) und Ändern von Daten (bspw. Kontenbezeichnungen) zu. Des weiteren ist das Buchungsdatum frei wählbar. Eine Erfassung des Eingabedatums erfolgt nicht, so dass eine Prüfung zeit-naher Verbuchungen nicht erfolgen kann. Die Funktionsfähigkeit der Buchführungssoftware (rechnerische Richtigkeit, richtige Zuordnung) wurde durch Kontrolle sichergestellt. Die Datensicherung erfolgt durch regelmäßige Backups. Angesichts des Preises (ca. DM 100) der Software kann keine mit Buchführungspro-grammen des gehobenen Standards vergleichbare Sicherheit (wie z.B. SAP R/3) er-reicht werden. Die Bücher der Studierendenschaft sind im Wesentlichen ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Ansonsten wird die verwendete Buchführungssoftware in seiner Funktionsweise und Sicherheit dem Zweck angemessen empfunden. Die Gliederung der Haushaltstitel entspricht im Wesentlichen dem Gruppierungsplan der BbgLHO. Die Zuordnung der Konten zu den einzelnen Haushaltstiteln entspricht größtenteils der des Vorjahres. Einzelne Titel wurden der Verständlichkeit halber in-haltlich umbenannt. Die Titel 684 00 bis 686 00 enthalten spezielle Ausgaben der Studentenschaft für die in der BbgLHO keine Konten vorgesehen sind. Insofern wur-den diese abweichend von der BbgLHO bezeichnet und genutzt.

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6. Einzelne Prüfungsfeststellungen Den Prüfungsfeststellungen soll vorangestellt werden, dass viele der geprüften Vor-gänge in 2001 den strengen formalen Anforderungen des Finanzleitfadens nicht ge-recht wurden. Wir beschränken uns auf die von uns als wesentlich betrachteten Feststellungen. Die Auswahl der hier erläuterten Konten bzw. Titel des Haushaltsplanes erfolgte im We-sentlichen aufgrund der jeweils vorhandenen Volumina bzw. des durch uns als hoch eingeschätzten Fehlerrisikos.

6.1. Kasse Im Rahmen der Prüfung des Haushaltsjahres 2001 erfolgte eine körperliche Kassen-bestandsaufnahme am 7. Mai 2002. Dabei wurde festgestellt, dass seit dem 01.01.2002 angefallene Kassentransaktionen weder durch ein Kassenbuch noch durch interne Buchungen in „Banana“ erfasst worden sind. Insofern kann einerseits nicht von einer zeitnahen Verbuchung gesprochen werden und andererseits der auf-genommene Kassenbestand von € 186,31 nicht nachvollzogen werden. Bei der Prüfung fiel auf, dass mehr als 70 % der in die Stichprobe einbezogenen Be-lege formal unvollständig bzw. teilweise nicht vorhanden waren. Die Kasse wird ordnungsgemäß unter Verschluss gehalten. Im Vorjahr wurde durch den Prüfer die Empfehlung ausgesprochen, dass für jede Ein- und Auszahlung zusätzlich zu den vorzulegenden Belegen, Quittungen ausgestellt werden sollten. Dies wurde nicht konsequent umgesetzt. Das bis zum 31.12.2001 geführte Kassenbuch wurde zudem seit Juli 2001 nicht lü-ckenlos geführt. Die Führung eines Kassenbuches ist nicht zwingend vorgeschrieben. Da es jedoch erheblich zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Buchungen beiträgt, empfeh-len wir dringend dessen Wiedereinführung. Zusätzlich sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass bei Ein- und Auszahlungen über die Kasse das Vier-Augen-Prinzip gewährleistet ist, da mit dem Führen einer Kasse besondere Sicherheitsrisiken verbunden sind. Trotz der angeführten Mängel beurteilen wir das Prüffeld als positiv.

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6.2. Bankkonten Die Studierendenschaft unterhält die in nachstehender Tabelle aufgeführten Konten mit folgenden Beständen bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse.

31.12.2001 (in DM) 31.12.2000 (in DM)Girokonto 509.606,52 96.428,89Festgeldkonto 0,00 110.000,00SemTix-Konto 693.901,09 0,00Konto Verwaltungsgebühren SemTix -5,02 0,00Konto Sozialfonds 21.496,70 0,00 Die Bestände waren durch Kontoauszüge nachgewiesen. Die Buchführung stimmt mit den Bewegungen auf den Konten überein. Alle Vorgänge wurden somit rechnerisch richtig und ordnungsgemäß verbucht. Das Festgeldkonto wies zum 31.12.01 einen Bestand in Höhe von DM 0,00 auf (Vorjahr DM 110.000). Die Veränderung resultiert aus den per Bilanzstichtag nicht in konkreter Höhe bekannten Verbindlichkeiten ge-genüber dem VBB; der entsprechende Betrag wurde auf das Girokonto umgebucht. Bei unserer Überprüfung stellten wir fest, dass ein Großteil der Einnahmen aus Se-mesterticketbeiträgen nicht auf das Semesterticketkonto gebucht wurden. Auch die Überweisung der ersten Teilzahlung an die Verkehrsbetriebe erfolgte über das Giro-konto MBS. Zu weiteren Ausführungen der SemTix-Beiträge verweisen wir auf Punkt 6.8. unseres Berichtes. Aufgrund der für die Termingeldeinlagen vereinbarten Zinssätze zwischen 3,5 % und 3,75 % p.a. (je nach Anlagezeitpunkt und Anlagedauer) sowie der Guthabenverzin-sung des Girokontos von 0,5 % p.a. ist die wirtschaftliche Verwaltung der Gelder ge-geben. Das Prüffeld ist abgesehen von kleineren formalen Beanstandungen ordnungsgemäß.

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6.3. "Kostenstelle" Die Kostenstelle wird in Form eines Verwahrkontos geführt, bei dem die Studieren-denschaft Kopien, Druck– und andere Büromaterialien anfordern kann. Für die während der Prüfung festgestellten Abrechnungsverzögerungen und den dar-aus resultierenden Folgen ist der AStA nicht verantwortlich zu machen. Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Dem Prüffeld kann Ordnungsmäßigkeit bescheinigt werden.

6.4. Inventar Im Jahr 2001 wurden Inventarverzeichnisse erstellt. Grundlage dafür ist §18 Absatz 7 der Satzung der Studierendenschaft und § 2 Absatz 3 der Finanzordnung der Studie-rendenschaft der Universität Potsdam. Inventarverzeichnisse sind vom AStA und von folgenden Fachschaften aufgestellt worden: Anglistik/Amerikanistik, Geowissenschaften, Germanistik, Geschichte, Informatik, Ju-ra, Jüdische Studien, Klassische Philologie, Kunst, Linguistik, Mathe/Physik, Musik, Philosophie, Politik- und Verwaltungswissenschaften, Psychologie, Religion, Roma-nistik, Slawistik, Soziologie, Sport, Wirtschaftswissenschaften, Europäische Medien-wissenschaften Von den Fachschaften Arbeitslehre/Technik, Bio/Chemie/Ernährung, Erziehung und Geoökologie/Geographie lagen keine Inventarverzeichnisse 2001 zur Prüfung vor. In Anlage 13 befindet sich ein Inventarverzeichnis basierend auf den Zugängen ge-mäß der Buchungsliste 2001 und den Inventarerklärungen der Fachschaften. In Zukunft sollte der AStA verstärkt darauf achten, dass die Fachschaften vollständige Inventarlisten führen.

6.5. Bücherverzeichnisse der Fachschaften Seit 2000 sind erstmals Bücherverzeichnisse für Fachbücher und Zeitschriften aufzu-stellen, die sich im Besitz der Fachschaften befinden. Grundlage hierfür bildet der Fi-nanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen. Vom AStA und folgenden Fachschaften wurden Bücherverzeichnisse aufgestellt: Anglistik/ Amerikanistik, Germanistik, Informatik, Jura, Klassische Philologie, Philoso-phie, Psychologie, Religion, Slawistik, Sport.

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Von den nachstehenden Fachschaften lagen keine Bücherverzeichnisse zur Prüfung vor:

- Arbeitslehre/Technik - Bio/Chemie/Ernährung - Erziehung - Geoökologie/Geographie - Geowissenschaften - Geschichte - Jüdische Studien - Kunst - Linguistik - Mathe/Physik - Musik - Politik- und Verwaltungswissenschaften - Romanistik - Soziologie - Wirtschaftswissenschaften - Europäische Medienwissenschaften

Gemäß dem Finanzleitfaden sind die Bücherverzeichnisse vor den Fachschaftsräu-men auszuhängen bzw./und auf den Homepages der Fachschaften im Internet zu veröffentlichen. Es ist zukünftig verstärkt darauf zu achten, dass die Fachschaften Bücherverzeichnis-se führen.

6.6. Fachschaften Die Gesamtausgaben der Fachschaften betrugen im Haushaltsjahr 2001 DM 95.445,25 (Vorjahr: DM 78.697,99). Die Budgetabrechnung der Fachschaften findet sich im Anhang wieder (vgl. Anhang 12). Allgemeine Feststellungen zu den Fachschaften: Allen strengen formalen Anforderungen des Finanzleitfadens konnte keine der Fach-schaften vollständig gerecht werden. Diesbezüglich sollte evtl. eine praktikablere und einfachere Lösung im Finanzleitfaden verankert werden. Kopien, Druck- und Büromaterial sollten nach Möglichkeit bei größeren Mengen kon-sequent über die zentrale Beschaffungsstelle der Universität bezogen werden, um deren Kostenvorteile zu nutzen. Einige Fachschaften bezogen Kopien und Bürobedarf extern. Es ist jedoch zu erwähnen, dass nicht alle Kopierformate an der Universität bearbeitet werden können. Gemäß §34 Absatz 1 BbgLHO sind Einnahmen vollständig zu erheben. Es sollte bei allen Fachschaften darauf geachtet werden, dass die Einnahmen aus Veranstaltun-gen und die damit verbundenen Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zuein-ander stehen und die Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst werden.

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Zur besseren Planung und Kontrolle der Einnahmen / Ausgaben ist es notwendig, Haushaltspläne aufzustellen. Grundlage bilden § 106 Absatz 1 und § 7 BbgLHO und § 2 Absatz 2 der FO und der Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen. Die Haushaltspläne der folgenden Fachschaften lagen zur Prüfung nicht vor:

- Erziehung - Musik

Um die Transparenz der Vorgänge zu gewährleisten, ist es nötig, Kassenbücher für die jeweiligen Fachschaften zu erstellen. Grundlage bildet der Finanzleitfaden für Fachschaften und Studierenden-Initiativen. Die Kassenbücher der folgenden Fachschaften lagen zur Prüfung nicht bzw. nicht vollständig vor:

- Erziehung - Geschichte - Geoökologie/Geographie - Geowissenschaften - Informatik - Politik- und Verwaltungswissenschaften

6.7. Titel 111 01 – Beiträge der Studierenden Auf Grundlage einer Studierendenzahl von 14.028 ergeben sich insgesamt für das Wintersemester 2001/2002 Semestergebühren in Höhe von DM 210.420,-. Die Stu-dierendenschaft hat davon bereits DM 197.865,- erhalten. Die Differenz in Höhe von DM 12.555 stellt eine Forderung des AStA gegen die Universität Potsdam dar. Zu den Einnahmen existieren keine Belege im Ablagesystem. Angabegemäß werden seitens der Universität keine Belege ausgestellt. Aufgrund der vorliegenden Studie-rendenstatistik erscheinen uns die überwiesenen Beträge der Höhe nach plausibel. Gemäß den uns vorgelegten Kontoauszügen wurden die gebuchten Beträge von der Universität überwiesen. Positiv ist anzumerken, dass seit dem Sommersemester 2001 durch die Universität, Herrn Engel, Dezernat 4, ein Beleg versandt wird. Trotzdem ist die Zahl der Studie-renden durch Urlaubssemester, etc. schwer nachprüfbar.

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6.8. Titel 111 02 und 685 01 – Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen

Im WS 2001 erfolgten Einnahmen aus Semesterticketgebühren in Höhe von DM 2.889.093,90. Davon wurden DM 1.987.585,60 per 05.12.2001 als Abschlag (70%) für 12.924 in vollem Umfang SemTix - berechtigte Studenten sowie 62 nur anteilig SemTix - be-rechtigte Studenten an den VBB überwiesen. Basierend auf den Zahlen des Studentensekretariats belief sich die Zahl der semes-terticketberechtigten Studenten auf 12.986. Abgezogen werden müssen hier noch die Exmatrikulierten, Urlaubssemesternehmenden und Diplomanden (248) sowie die Schwerbehinderten (13). In der Berechnung sind auch die 62 Studenten berücksich-tigt worden, die nur den verminderten Betrag i. H. v. DM 146,00 zahlen mussten, da ihr Semesterticket nur bis zum 15.02.2002 gültig war. Hieraus ergibt sich eine Summe von 12.725 Studenten, die den vollen Betrag zahlen mussten. Auf dieser Berechnungsgrundlage belief sich die gesamte Verbindlichkeit gegenüber dem VBB auf DM 2.788.777,06. Die ungerade Zahl ist das Ergebnis der Abzüge von zwischenzeitlich anteilig erstatteten Semestertickets aufgrund von Beurlaubung und Exmatrikulation (DM 47.793,94) sowie der ebenfalls erstatteten Beiträge der Schwer-behinderten (DM 2.847,00). Die verbleibende Restverbindlichkeit gegenüber dem VBB in Höhe von DM 801.191,46 (DM 2.889.093,90 - DM 1.987.585,60) spiegelt sich im Posten "Sons-tige Verbindlichkeiten" wider. Der Differenzbetrag in Höhe von DM 100.316,84 (DM 2.889.093,90 - DM 2.788.777,06) ist im Posten "Verbindlichkeiten AStA" einge-stellt und stellt eine Verbindlichkeit des AStA aus SemTix - Beiträgen gegenüber der Universität Potsdam dar, da diese auf der Basis von insgesamt 13.192 voll semester-ticketberechtigten Studenten Zahlungen bis zum Bilanzstichtag an den AStA geleistet hatte. Schwer nachvollziehbar ist die Anzahl der semesterticketberechtigten Studierenden. Sowohl deren Anzahl als auch die Höhe des überwiesenen Betrages und der Rest-verbindlichkeiten erscheinen jedoch plausibel. Die Buchungen auf den Konten stimmen mit denen in der Buchhaltung überein. Anzumerken ist, dass sowohl die Einnahmen aus Semesterticketbeiträgen als auch die Überweisungen, d.h. Ausgaben aus Semesterticketbeiträgen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Girokontos MBS gebucht wurden, obwohl ein eigens für diesen Zweck eingerichtetes Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse besteht. Aufgrund der Neuartigkeit des Prüffeldes und der damit verbundenen Anlaufschwie-rigkeiten beurteilen wir diesen Titel als ordnungsgemäß.

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6.9. Titel 111 11 - Zuschüsse Dritter zu Veranstaltungen Die Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen betrugen im Berichtsjahr DM 22.003,00. Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse aus dem Projektfonds des Studen-tenwerkes Potsdam i. H. v. DM 20.000,00 für das Uni-Sommerfest (DM 15.000,00) und das Uni-Jubiläum (DM 5.000,00). In Bezug auf die rechnerische Richtigkeit kann dem Konto Ordnungsmäßigkeit be-scheinigt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die sachliche Richtigkeit betreffend des Ausfüllens der Einnahmebelege eingehalten werden sollte.

6.10. Titel 162 00 – Zinseinnahmen Für das Jahr 2001 wurden Zinserträge in Höhe von DM 11.314,03 vereinnahmt. Diese gliedern sich in DM 9.314,03 Zinseinnahmen aus Semesterticketbeiträgen und DM 2.000,00 aus sonstigen Guthaben. Die Studierendenschaft ist bis zum 31.12.2004 gemäß § 44a Abs. 4 Nr. 2 EStG. von der Kapitalertragssteuer befreit.

6.11. Titel 524 00 – Zentrum für Hochschulsport Dem Zentrum für Hochschulsport standen im Jahr 2001 DM 24.800 laut 2. Nach-tragshaushalt zu. Die Zahlung für das Sommersemester 2001 ist korrekt. Für das Wintersemester erfolgte bis zum 31.12.2001 noch keine Zahlung an das Zentrum für Hochschulsport. Ursache hierfür sind Differenzen zwischen beiden Par-teien. Die Zahlung hätte bis zum 10. Tag des Wintersemesters eingehen müssen. Der Vertrag war nicht gekündigt worden. Daraus ergibt sich per 31.12.01 eine Verbind-lichkeit gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport in Höhe von DM 13.992,56. Trotz der zunehmenden Zahl der an den Kursen des Zentrums für Hochschulsport teilnehmenden Studierenden bemühen sich die Mitarbeiter um einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel. Besonders lobenswert sind ihre Bemühungen um eine gezielte An-sprache der Sponsoren.

6.12. Titel 525 00 – Aus- und Fortbildung Die Ausgaben für Aus- und Fortbildungen betrugen 2001 DM 464,00 (Vorjahr DM 1.162,76). Das Haushaltsbudget von DM 600,00 wurde somit unterschritten.

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6.13. Titel 527 00 – Dienstreisen Die Ausgaben für Dienstreisen betrugen 2001 DM 3.702,70 (Vorjahr DM 5.947,96). Das Haushaltsbudget von DM 5.300,00 wurde somit unterschritten.

6.14. Titel 541 00 – Aufwendungen für Veranstaltungen Die Aufwendungen für Veranstaltungen betrugen im Berichtsjahr DM 75.092,11. Die-se beinhalten im Wesentlichen die Ausgaben für das Uni Sommerfest in Höhe von DM 26.792,75, für das Uni-Jubiläum DM 13.001,15 und sonstige kulturelle Veranstal-tungen DM 23.912,62. Das Haushaltsbudget in Höhe von DM 68.700,00 wurde um DM 6.392,11 überschrit-ten. Überschreitungen sind nicht zulässig; diesen ist im Voraus durch das Aufstellen eines entsprechenden Nachtragshaushaltes zu begegnen. Fraglich ist, ob den Ausgaben aus den entsprechenden Veranstaltungen Einnahmen in mindestens gleicher Höhe gegenüberstanden. Dies ist aus dem uns vorliegenden Abrechnungssystem nicht ohne weiteres ersichtlich.

6.15. Titel 547 00 – Fremdleistungen Die Ausgaben für Fremdleistungen betrugen 2001 DM 804,68. Das Haushaltsbudget von DM 1.000,00 wurde somit unterschritten.

6.16. Titel 648 01 – Sozialfonds SemTix Die Ausgaben aus dem Sozialfonds SemTix betrugen im Berichtsjahr DM 3.732,--. Der Sozialfonds wurde im Zusammenhang mit dem SemTix eingerichtet, um bei Stu-dierenden soziale Härten abzufedern. Unter folgenden Bedingungen können Studie-rende einen Antrag auf Förderung durch den Sozialfonds stellen:

- wenn das Aufbringen des Kostenbeitrages im Sinne des § 1 Absatz 2 der OPSS eine besondere Härte darstellt und

- wenn das monatliche Einkommen gewisse Grenzen (gemäß § 1 Absatz 3 und 4 der OPSS) nicht überschreitet und

- wenn Studierende nicht über Vermögen verfügen. Über die gestellten Anträge entscheidet die Kommission zur Verwaltung des Sozial-fonds, die insgesamt aus fünf Personen besteht (2 Vertreter des AStA, 1 Vertreter des Studentenwerkes Potsdam und 2 gewählte Vertreter des StuPa der Universität Pots-dam). Bei Bewilligung der Anträge durch die Kommission erfolgt an die geförderten Studierenden eine Erstattung aus dem Konto Sozialfonds. Bis zum 31. Dezember 2001 wurde von insgesamt 16 Studierenden der Anspruch auf Förderung durch den Sozialfonds geltend gemacht und in Anspruch genommen.

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Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese Anträge durch uns jedoch nicht eingesehen werden. Die Finanzierung des Sozialfonds erfolgt über Mittel des AStA-Haushaltes, welche aus den allgemeinen Studierendenbeiträgen gespeist werden. Die Buchungen im System stimmen mit denen auf den Kontoauszügen überein. Auf der Annahme basierend, dass durch den AStA die eingereichten Anträge sorgfäl-tig geprüft und entschieden werden, sowie aufgrund der Neuartigkeit dieses Gebietes bestätigen wir diesem Prüffeld Ordnungsmäßigkeit.

6.17. Titel 684 00 – Zuschüsse für Studierendenprojekte Alle Zuschüsse müssen vom AStA genehmigt werden. „Schankanlage des Pub-a-la-Pub“ Am Anfang des Jahres 2001 kam es zu einem Problem zwischen Gorgs (dem Ge-tränkehändler) und der Studierendenschaft bzw. dem Pub-A-La-Pub. Beim Pub-A-La-Pub handelt es sich um einen 1993 gegründeten Studentenklub, der vom Inkorruptus e.V. betrieben wurde. Dieser Verein wurde 1999 aufgelöst. Danach wurde der Stu(l)Le e.V. gegründet, der die Nachfolge bei der Verwaltung des Pub-A-La-Pub an-trat. Normalerweise hätte die Betreibung des Klubs neu ausgeschrieben werden müs-sen, wozu es jedoch nicht kam. Der Inkorruptus e.V und der Stu(l)Le e.V. zeichnen sich durch eine personelle Verflechtung aus. Im Jahre 1993 schloss der Getränke-händler Gorgs einen 10 Jahres-Vertrag mit der Löwenbräu-Brauerei, durch den er sich zur Getränkeabnahme verpflichtete. Im Gegenzug bekam er die Einrichtung nebst Schankanlage einer Kneipe. Bei diesem Vertrag handelt es sich also um einen Kreditvertrag in Höhe von DM 80.000. Da Gorgs in der Uni und dem Inkorruptus e.V. über gute Kontakte verfügte, kam es nach Auskunft von Herrn Gorgs zu einer Vereinbarung zwischen ihm und dem damaligen StuRa, daß er diese Einrichtung an den Pub-A-La-Pub weitergibt und als Ausgleich dafür die Getränke bei allen Veranstaltungen über ihn bezogen werden. Ob es zu dieser Vereinbarung kam, ist fraglich. Herr Gorgs konnte diesbezüglich bisher keine Schriftstücke vorlegen. Anfang 2000 kam Gorgs in finanzielle Schwierigkeiten (Insolvenz) und auf das StuPa zu und erklärte, daß er im Besitz eines Mietvertrages zwischen dem StuRa und ihm über die Einrichtung des Pub-A-La-Pub ist. Unter-schrieben ist er von einer gewissen Katrin Binschus, die Mitte der Neunziger für den StuRa aktiv war, mit „i.V. Verein Inkorruptus“, allerdings war der Vertragspartner der StuRa. Weiterhin ist noch nicht klar, ob sie für den StuRa unterschriftsberechtigt war. Damit ist ungewiss, ob es zwischen der Studierendenschaft und Gorgs zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist. Es bleibt zu erwähnen, dass es bisher zu keiner Mietforderung von Gorgs aus diesem Vertrag gekommen ist. Aufgrund seiner wirt-schaftlich schlechten Lage hat Gorgs inzwischen den Vertrag mit der Löwenbräu-Brauerei gekündigt. Da er aber noch 2 Jahre läuft, verlangt diese von ihm eine Rest-forderung in Höhe von etwa TDM 20. Daraufhin trat Gorgs an den AStA mit der Be-gründung, dass dieser all die Jahre von ihm profitiert habe und verlangte, dass diese Forderung übernommen werden solle. Die Studierendenschaft wandte sich daraufhin an einen Rechtsanwalt und bekam die Auskunft, dass die Mietforderung maximal 2

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Jahre rückwirkend einklagbar sei, so dass sich die maximale Forderung auf TDM 11,4 beläuft. Dementsprechend wurde 2001 eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet. Unsere Empfehlungen bezüglich dieses Sachverhaltes sind folgende: A) Um das Auflaufen zukünftiger Forderungen zu verhindern, sollte geprüft werden, ob eine "Kündigung aus wichtigem Grund" nachgeholt werden kann. (§314 BGB neue Fassung). Diese ist dann möglich, wenn ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zwei Jahre nach dieser Kündigung würde dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein, und die rückwirkende Mietforderung des Herrn Gorgs würde damit in jedem Fall an der Verjährung scheitern. Die Rückstellung müsste dem Grunde nach nicht mehr ge-bildet werden und kann dann aufgelöst werden. B) Seit dem 01.01.2001 ist die neue Fassung des BGB in Kraft getreten. Diese sieht im § 195 BGB eine Verjährungsfrist von nunmehr drei Jahren vor. Artikel 229 § 6 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) gewährt alten Verträgen, die zu Zeiten der alten BGB-Fassung abgeschlossen wurden, vorerst die alte Verjährungsfrist. Da nach einer Übergangsperiode auch die dreijährige Verjährungsfrist gilt, könnte es somit zukünftig erforderlich sein, die Rückstellung aufzustocken.,

6.18. Titel 686 00 – Zuwendungen an Fachschaften Den Fachschaften stand im Haushaltsjahr 2001 ein Gesamtbudget von DM 138.021,96 (Vorjahr: DM 114.111,10) zur Verfügung. Dieses setzte sich zusammen aus dem Grundbudget in Höhe von DM 119.689,06 (Vorjahr: DM 106.000,00) und dem Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von DM 18.332,90 (Vorjahr: DM 8.111,10). Davon wurden lediglich DM 95.445,25 (Vorjahr: DM 78.178,04) von den Fachschaften in Anspruch genommen. Bis auf die Fachschaft „Kunst“ (Überschreitung i.H.v. DM 58,90) haben alle Fach-schaften im Prüfungszeitraum 2001 ihre Budgets eingehalten (vgl. Anlage 12 ).

6.19. Forderungen Im Saldo von DM 15.149,02 des Kontos „Forderungen gegenüber Fachschaften“ per 31.12.2001 sind im Wesentlichen die Dauervorschüsse in Höhe von DM 14.754,00 enthalten. Der Posten „Forderungen“ in Höhe von DM 13.051,01 beinhaltet im Wesentlichen die Forderungen aus Semesterbeiträgen DM 12.555,00 gegen die Universität Potsdam. Weiterhin ist ein Betrag in Höhe von DM 400,00 enthalten, der als uneinbringlich an-gesehen werden kann. Dieser sollte gegebenenfalls über ein entsprechendes Auf-wandskonto ausgebucht werden. Zum wesentlichen Teil wurden die Forderungen zeitnah beglichen - ein Zinsverlust entstand nicht. Somit erfolgte eine wirtschaftliche Verwaltung der Gelder.

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6.20. Titel 912 00 Überschuss Gemäß § 25 LHO ist unter dem Begriff Überschuss der Unterschied zwischen den tatsächlich erhaltenen Einnahmen und den tatsächlich geleisteten Ausgaben zu ver-stehen. Wir definieren den Begriff Überschuss als den Betrag, der am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres dem AStA in Form freier Mittel zur Verfügung steht. Er wird anhand folgender Rechnung ermittelt: Zahlungsmittelbestand

- finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten AStA - finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten gegenüber Fachschaften - finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten Lohnsteuer + finanzwirksame Veränderungen Forderungen AStA + finanzwirksame Veränderungen Forderungen gegenüber Fachschaften - Semestergebühren (PRAP) - SemTix-Gebühren (Sonstige Verbindlichkeiten) - Budgetübernahme Fachschaften (20%-Regel) - Budgetübernahme in das Berichtsjahr in Haushalt des AStA - Veränderungen Rücklage studentisches Kulturzentrum - Veränderungen Rücklage Pub à la Pub

= Überschuss Der Zahlungsmittelbestand setzt sich aus folgenden Posten zusammen: Girokonto Festgeldkonto Kostenstelle Uni Geldtransit Kasse SemTix-Konto Konto Sozialfonds Konto Verwaltungsgebühren SemTix Der Zahlungsmittelbestand per 31.12.2001 gliedert sich wie folgt:

31.12.2001

(in DM) 31.12.2000

(in DM)Girokonto 509.606,52 96.428,89Festgeldkonto 0,00 110.000,00Kostenstelle Uni 2.112,34 14,96Geldtransit 0,00 5.000,00Kasse 5.396,02 256,17SemTix-Konto 693.901,09 0,00Konto Verwaltungsgebühren SemTix -5,02 0,00Konto Sozialfonds 21.496,70 0,00Zahlungsmittelbestand 1.232.507,65 211.700,02

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Die sich ergebende Überschussrechnung per 31.12.2001 stellt sich wie folgt dar:

Überschussrechnung 31.12.2001

(in DM) 01.01.2001

(in DM)Zahlungsmittelbestand 1.232.507,65 211.700,02finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten AStA -120.773,35 -14.225,55finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten gegenüber Fachschaften -35.743,25 -25.950,12finanzwirksame Veränderungen Verbindlichkeiten Lohnsteuer 0,00 -1.477,88

finanzwirksame Veränderungen Forderungen AStA 12.674,01 450,00finanzwirksame Veränderungen Forderungen gegen-über Fachschaften 6.016,69 15.748,33Semestergebühren (PRAP) -92.655,00 -60.000,00SemTix-Gebühren (Sonstige Verbindlichkeiten) -801.191,46 0,00Budgetübernahme Fachschaften (20%-Regel) -19.771,06 -18.332,90Budgetübernahme und ggf. Korrektur der Verbind-lichkeiten ggü. Fachschaften -17.080,21 -7.852,88Veränderungen Rücklage studentisches Kulturzent-rum 0,00 -71.578,81Veränderungen Rücklage Pub à la Pub 0,00 -11.400,00Überschuss 163.984,02 17.080,21 Die Steigerung des Zahlungsmittelbestandes (DM 1.232.507,65) gegenüber dem Vor-jahr (DM 211.700,02) um 82,8% resultiert im Wesentlichen aus den im Wintersemes-ter 2001/2002 eingenommenen Beiträgen aus Semesterticket. Bezüglich des Postens Sonstige Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausfüh-rungen zu den Einnahmen und Ausgaben aus Semesterticketgebühren unter Punkt 6.8 unseres Berichtes. Der Posten Verbindlichkeiten AStA enthält neben den Verbindlichkeiten aus Semes-terticketgebühren gegen die Universität Potsdam (DM 100.316,84) weiterhin Verbind-lichkeiten gegenüber dem Zentrum für Hochschulsport in Höhe von DM 13.992,56. Dieser wurde aufgrund von Differenzen zwischen dem AStA und dem Zentrum für Hochschulsport nicht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung per Oktober 2001 sondern erst im Jahr 2002 überwiesen. Die Verbindlichkeiten des AStA gegenüber den Fachschaften (DM 35.743,25; Vorjahr DM 25.950,12) ergeben sich aus den Ausgaben, die eine Fachschaft im abgelaufe-nen Geschäftsjahr abrechnete, aber noch nicht erstattet bekam. Die Forderungen des AStA gegenüber den Fachschaften (DM 15.149,02; Vorjahr DM 15.748,33) ergeben sich aus noch nicht vollständig verrechneten Vorschüssen, die einer Fachschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlt wurden.

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Der Posten Forderungen AStA beinhaltet im Wesentlichen eine Forderung aus Se-mesterbeiträgen gegenüber der Universität Potsdam in Höhe von DM 12.555,00. Hat eine Fachschaft ihr Budget nicht ausgeschöpft, kann sie gemäß § 18 Abs. 5 Sat-zung der Studierendenschaft die Restsumme in das nächste Haushaltsjahr überneh-men. Beträgt diese Restsumme mehr als 20% des Grundbudgets, können lediglich diese 20% übertragen werden. Der darüber hinausgehende Betrag fließt in den Haushalt des AStA des kommenden Jahres ein. Die genaue Zusammensetzung des Betrages in Höhe von DM 19.771,06 (18.332,90) ergibt sich aus der Berechnung Budgetübernahme Fachschaften. Der Posten Budgetübernahme in das Berichtsjahr (DM 17.080,21, Vorjahr DM 7.852,88) beinhaltet den aus dem Vorjahr in den Haushalt des AStA zurückgeflosse-nen Betrag der nicht abgerufenen Budgets der Fachschaften. Für das Jahr 2001 ergab sich ein Überschuss in Höhe von DM 163.984,02 (Vorjahr DM 17.080,21). Die Steigerung um 89,6% resultiert im Wesentlichen aus den im Jahr 2000 vorgenommen Einstellungen in die Rücklage für das Studentische Kulturzent-rum und den Pub á la Pub. Entsprechende Einstellungen in die Rücklage wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Der Überschuss eines Geschäftsjahres lässt sich auch aus dem Überschuss des Vor-jahres vermehrt um alle Erträge und vermindert um alle Aufwendungen berechnen. Wir stellten dabei eine Differenz in Höhe von DM 5,60 fest. Die Budgetübernahme der Fachschaften sowie die Gewinn- und Verlustrechnung fin-den sich in den Anlagen unter den Punkten 10 und 12.

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6.21. Wirtschaftliche Verhältnisse Die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2001 und die Entwicklung des Ver-mögens haben wir aus den uns zur Prüfung vorliegenden Unterlagen abgeleitet. Die durch die Prüfung festgestellten Einnahmen beliefen sich auf DM 3.483.653,92 (Vorjahr: DM 531.584,47). Haupteinnahmequellen waren die Beiträge der Studieren-den (111 01), die Semesterticketbeiträge (111 02) und die Einnahmen aus Veranstal-tungen (Titel 111 11). Die durch die Prüfung festgestellten Ausgaben betrugen DM 2.352.127,92 (Vorjahr: DM 496.171,63). Die größten Ausgabentitel waren die Zahlungen aus Semesterticket (Titel 685 01) an den VBB, Aufwendungen für Veranstaltungen (Titel 541) sowie Zu-wendungen an Fachschaften (Titel 686). Die einzelnen Titel sind aus den Anlagen zu ersehen. Das Vermögen der Studierendenschaft setzt sich aus den Beständen der Kasse, des Girokontos, der Festgeldkonten sowie der Kostenstelle Uni zusammen. Am 31.12.2001 betrug es DM 1.232.507,65 (Vorjahr: DM 211.700,02). Aufgrund der fehlenden Inventarbewertungsvorschriften ist eine Aussage über das Sachvermögen der Studierendenschaft betragsmäßig nicht möglich. Ein Inventarver-zeichnis auf Basis der Buchungsliste 2001 und der Inventarerklärungen der Fachschaften und des AStA ist in Anlage 13 vorhanden.

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7. Gesamturteil Unter der Voraussetzung, dass die unsererseits für erforderlich gehaltenen Um- bzw. Nachbuchungen zeitnah vorgenommen werden, kann dem Finanzgebaren der Studie-rendenschaft die sachliche und rechnerische Richtigkeit bestätigt werden. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Vermögenssituation der Studierendenschaft wird positiv eingeschätzt. Die Entlastung des AStA wird empfohlen.

Daniel Taprogge Thomas Duve Robert Herold

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8. Empfehlungen 8.1. Fachschaften

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfehlen wir, dass sowohl AStA als auch die Fachschaften Büromaterial und Fotokopien konsequent über die Universität beschaf-fen. Die Verwalter der Fachschaftskasse sollten es sich zur Gewohnheit machen, zu jeder Kassenein- oder -auszahlung eine Quittung auszustellen. Nur so kann eindeutig be-legt werden, dass der entsprechende Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Das betrifft auch Zahlungen, denen bereits eine eingereichte Rechnung, Reisekostenab-rechnung etc. zugrunde liegt. Dadurch kann eine bessere Nachvollziehbarkeit und Sicherheit erreicht werden. Um in Zukunft die Qualität der Belege zu verbessern, sollten die Kassenverwalter darauf achten, dass diese vollständig ausgefüllt sind bzw. vor Ein- oder Auszahlung auf entsprechender Vervollständigung bestehen. Für die Abrechnung von Alkohol und Pfand sollte eine praktikablere Lösung gefunden werden. Insgesamt wurde den meisten Fachschaften Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlich-keit bescheinigt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Unterlagen der Fachschaften zukünftig einen höheren Grad an Vollständigkeit und Nachvollziehbar-keit erreichen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass keine Belege fehlen und vorhandene Belege den formalen Anforderungen entsprechen, die im Finanzleitfaden des AStA aufgezählt sind. Weiterhin sollten die Belege der Fachschaften regelmäßig zum Quartalsende, besser alle zwei Monate, beim Finanzreferenten des AStA eingereicht werden, um so eine zeitnahe Buchung zu gewährleisten. Ggf. sollte diese Anforderung im Finanzleitfaden verankert werden. In diesem Zusammenhang ist außerdem auf eine periodengerech-te Abgrenzung zu achten. Bezüglich der Inventarlisten weisen wir darauf hin, dass zusätzlich angeschaffte Computerkomponenten (CD-Laufwerke, Festplatten) gesondert im Inventar erfasst werden sollten. Schließlich sollten auch Ausgänge aus den Inventarlisten verzeichnet werden. Bücher sind einzeln zu inventarisieren. Dazu kann das Formular im Anhang des Fi-nanzleitfadens des AStA verwendet werden. Eine Bestandsaufnahme der angeschaff-ten Bücher erleichtert zusätzlich die Nutzung durch Studierende, die ein solches Buch suchen. Eine weitere Möglichkeit wäre, die entsprechenden Bücher mit dem Standortvermerk der jeweiligen Fachschaft in den Bestand der Universitätsbibliothek zu übernehmen. Das erleichtert den Studierenden die Suche nach einzelnen Büchern und entlastet die Fachschaften vom Aufstellen und Führen eines Bücherverzeichnisses.

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Die Fachschaften sollten in Zukunft Spenden und Zuschüsse getrennt von anderen Einnahmen ausweisen und in der Buchhaltung dokumentieren. Zudem sollte der AStA über solche Einnahmen informiert werden.

8.2. AStA/ Finanzreferenten des AStA Auch die Verwalter der AStA-Kasse sollten es sich zur Gewohnheit machen, zu jeder Kassenein- oder -auszahlung eine Quittung auszustellen. Nur so kann eindeutig be-legt werden, dass der entsprechende Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Das betrifft auch Zahlungen, denen bereits eine eingereichte Rechnung, Reisekostenab-rechnung etc. zugrunde liegt. Dadurch kann eine bessere Nachvollziehbarkeit und Sicherheit erreicht werden. Auch hier empfehlen wir, zukünftig darauf zu achten, dass Belege vollständig ausgefüllt sind bzw. vor Ein- oder Auszahlung auf entsprechender Vervollständigung bestehen. Alternativ könnte eine entsprechende Vorlage in den Finanzleitfaden integriert wer-den. Entsprechendes gilt für die Ausstellung von Spendenquittungen, da hier bislang nur sehr unzureichende Dokumentationen erfolgten. Auf die Verwendung von Tipp-Ex auf den Belegen ist zu verzichten. Dies ist keine in der Praxis übliche Vorgehensweise. Aufgrund der doppelten Buchführung seitens des AStA empfehlen wir, künftig auf die periodengerechte Gewinnermittlung zu achten, um Verzerrungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden. Weiterhin sollte künftig bei der Einstellung von MitarbeiterInnen der Buchführung auf eine entsprechende Qualifikation geachtet werden, um die beschriebenen Mängel und damit nachträglichen Mehraufwand zu vermeiden. Insgesamt empfehlen wir, dass jeder Fachschaftsrat seinen Teilprüfungsbericht des Projektseminars „Prüfung einer öffentlichen Körperschaft“ des Lehrstuhls Rech-nungswesen und Wirtschaftsprüfung vom AStA zugestellt bekommt (z.B. als E-Mail), um von den existierenden Beanstandungen zu erfahren und diese beseitigen zu kön-nen. Wir empfehlen dem AStA sowie den Mitgliedern des StuPa und der Fachschaften, im Laufe des WS 2002/2003 eine Novellierung des Finanzleitfadens hinsichtlich der durch uns ausgesprochenen Anregungen zu diskutieren und umzusetzen.

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8.3. Veranstaltungen Den Abrechnungsformularen für Veranstaltungen, Seminare oder Studierenden-Projekte sollten zukünftig Einladungen bzw. Programmpläne und eine ausführlichere Projektbeschreibung beigelegt werden. Vortragende, Seminarleiter etc., die auf Honorarbasis engagiert wurden, müssen nach § 8 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam ent-sprechende Honorarverträge erhalten. Wir empfehlen eine Überarbeitung der Finanz-ordnung dahingehend, dass künftig der Einfachheit und Praktikabilität halber auch formlose Rechnungen zulässig sind. Bei der Ausrichtung von Partys bzw. Festen durch die Fachschaften ist auf eine voll-ständige Angabe der Ausgaben und insbesondere der Einnahmen zu achten. Zusätz-lich sollte das gezahlte Pfand für Leergut vor der Abrechnung mit dem AStA vom Ge-samtbetrag abgezogen werden, sofern das Pfand nach der Leergutrückgabe beim Fachschaftsrat verbleibt. Wir empfehlen ebenso, verstärkt darauf zu achten, dass die Abrechnung von Alkohol gemäß dem Finanzleitfaden nicht zulässig ist. Eine wesentliche Erleichterung würde sich einstellen, wenn Veranstaltungen jeglicher Art gesondert abgerechnet werden würden.

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9. Anlagen

1. §§ 1 und 62 BbgHG Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) Vom 20. Mai 1999 (GVBl.I/99 S.130) geändert durch Gesetz vom 28.06.2000 (GVBl.I/00 S.90, 91) § 1 Geltungsbereich; Bezeichnungen (1) Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg und, soweit dies in § 78 bestimmt ist, auch für die staatlich anerkannten Hochschulen. Es findet auf Fachhochschulen keine Anwendung, die ausschließlich Studiengänge für den öffentlichen Dienst anbieten. (2) Staatliche Hochschulen nach Absatz 1 Satz 1 sind: 1. die Universitäten Potsdam, Frankfurt (Oder) und die Technische Universität Cott-bus, 2. die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg als Kunsthochschule sowie 3. die Fachhochschulen Brandenburg, Eberswalde, Lausitz, Potsdam und Wildau. Die Hochschulen können in der Grundordnung Namenszusätze bestimmen. (3) Die Landesregierung kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuß des Landtages Hochschulen und Standorte von Hochschulen zur Gewährleistung einer ausgewogenen Strukturentwicklung der Hochschulen durch Rechtsverordnung errich-ten, zusammenlegen oder schließen. (4) Frauen und Männer führen Funktions-, Status- und andere Bezeichnungen nach diesem Gesetz in geschlechtsspezifischer Form. § 62 Studierendenschaft (1) Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Aufgaben der Studierendenschaft sind: 1. die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden, 2. die Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen

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Interessen ihrer Mitglieder, 3. die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen, 4. die Unterstützung der sozialen Belange ihrer Mitglieder, 5. die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden und 6. die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports. (2) Für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft gilt § 60 entsprechend. Sie sollen gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Hochschule durchgeführt wer-den. Die Studierendenschaft untersteht der Rechtsaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten. (3) Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung. Sie wird von ihrem obersten be-schlussfassenden Organ mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder beschlossen. Eine Änderung der Satzung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder ihres obersten beschlussfassenden Organs. Die Satzung ist der Präsidentin oder dem Prä-sidenten anzuzeigen. (4) Die Studierendenschaft erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. Die Höhe der Bei-träge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben unter Berück-sichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist. Die Beiträge sind von der Hochschule kostenfrei einzuziehen. Die Haushalts- und Wirt-schaftsführung der Studierendenschaft bestimmt sich nach § 106 Abs. 1 der Landes-haushaltsordnung. (5) Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Beitragshöhe bedürfen der Genehmi-gung der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Genehmigung des Haushaltsplanes darf nur versagt werden, wenn die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Haushalts-führung verletzt worden sind. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studieren-denschaft unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof des Landes Brandenburg. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur ihr Vermögen.

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2. §§ 7, 34, 71a,106 BbgLHO Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.04.1999 (GVBl.I/99 S.106) geändert durch Gesetz vom 28.06.2000 (GVBl.I/00 S.90, 99) § 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. (2)Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsunter-suchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebensogut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren). (3)In geeigneten Bereichen der Landesverwaltung ist eine Kosten- und Leistungs-rechnung einzuführen. § 34 Erhebung der Einnahmen, Bewirtschaftung der Ausgaben (1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. (2) Ausgaben dürfen nur so weit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirt-schaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu bewirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen, die unter die einzelne Zweckbestimmung fallen. (3) Absatz 2 gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entspre-chend. (4) Die Leistung von Ausgaben, die durch Einnahmen aus Krediten gedeckt werden sollen und als solche im Haushaltsgesetz oder im Haushaltsplan bezeichnet sind, und das Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung solcher Ausgaben bedürfen der vor-herigen Zustimmung (Einwilligung) des Ministeriums der Finanzen. Stehen Kreditmit-tel nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf das Ministerium der Finanzen die Einwilligung nur erteilen, wenn durch das Unterlassen oder Hinausschieben der Ausgabe schwer-wiegende Nachteile für das Land entstehen würden oder wenn die Ausgabe oder die Verpflichtung im Hinblick auf die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben vertret-bar ist.

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(5) Das Ministerium der Finanzen kann in begründeten Fällen unter Fristsetzung die Vorlage von Vertragsentwürfen und anderen Unterlagen sowie Informationen verlan-gen, die für die Beobachtung der Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben, Ver-pflichtungsermächtigungen, Planstellen und anderen Stellen als Planstellen bei der Ausführung des Haushaltsplans erforderlich sind. Es kann örtliche Erhebungen durch-führen. § 71 a Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches Die Buchführung kann zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchfüh-rung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Handelsge-setzbuches erfolgen. Dazu bedarf es der Einwilligung des zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen. Die §§ 71 bis 87 bleiben unbe-rührt. § 106 Haushaltsplan (1) Das zur Geschäftsführung berufene Organ einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts hat vor Beginn jedes Haushaltsjahres einen Haus-haltsplan festzustellen. Er muß alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen, voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflich-tungsermächtigungen enthalten. In den Haushaltsplan dürfen nur die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden, die zur Erfüllung der Aufgaben der juristischen Person notwendig sind. (2) Hat die juristische Person neben dem zur Geschäftsführung berufenen Organ ein besonderes Beschlußorgan das in wichtigen Verwaltungsangelegenheiten zu ent-scheiden oder zuzustimmen oder die Geschäftsführung zu überwachen hat, so hat dieses den Haushaltsplan festzustellen. Das zur Geschäftsführung berufene Organ hat den Entwurf dem Beschlußorgan vorzulegen.

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3. Satzung der Studierendenschaft vom 16. November 1999 beschlossen auf der 4. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 16. Novem-ber 1999 und der Versammlung der Fachschaften auf der Sitzung am 9. Dezember 1999 Das Studierendenparlament und die Versammlung der Fachschaften der Universität Potsdam haben gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I S. 130) folgende Satzung beschlossen: Übersicht I. Allgemeines § 1 Die Studierendenschaft § 2 Rechte und Pflichten der Studierenden § 3 Zusammenschlüsse § 4 Organe der Studierendenschaft § 5 Wahlen § 6 Beschlussfähigkeit II. Das Studierendenparlament § 7 Das Studierendenparlament § 8 Anträge § 9 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft § 10 Sitzungen III. Der Allgemeine Studierendenausschuss § 11 Aufgaben § 12 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft § 13 Geschäftsordnung § 14 Aufwandsentschädigung IV. Der Studentische Wahlausschuss § 15 Aufgaben § 16 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft § 17 Aufwandsentschädigung V. Die Fachschaften § 18 Fachschaften

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VI. Die Versammlung der Fachschaften § 19 Die Versammlung der Fachschaften VII. Institutionen der Studierendenschaft § 20 Institutionen der Studierendenschaft A. Urabstimmung § 21 Aufgaben § 22 Stimmrecht § 23 Zustandekommen und Ablauf B. Die Vollversammlung § 24 Funktion § 25 Stimmrecht § 26 Zustandekommen § 27 Beschlüsse § 28 Zustandekommen VIII. Geschäftsführung und Finanzen § 29 Allgemeines § 30 Pflichten des AStA § 31 Haushaltsprüfung IX. Schlussbestimmungen § 32 In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen I. Allgemeines § 1 Die Studierendenschaft (1) Die Studierenden der Universität Potsdam bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Potsdam. Sie verwaltet ihre Ange-legenheiten selbst und erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge. (2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfassende Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Insbesondere sind dies die:

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- Wahrnehmung studentischer Interessen der Studierenden im Bereich der Uni-versität Potsdam und in der Öffentlichkeit; - Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder; - Unterstützung und Vertretung sozialer Belange ihrer Mitglieder; - Pflege der überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen; - Förderung des studentischen Sports im Rahmen des Hochschulsports. (3) Sitz der Studierendenschaft ist die Universität Potsdam. (4) Die Studierendenschaft kann einen Internetserver betreiben. Sie gibt sich dazu eine Benutzerordnung. (5) Die Studierendenschaft organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller und überparteilicher Grundlage. § 2 Rechte und Pflichten der Studierenden (1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam hat das Recht; - an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Studierendenschaft und

ihrer Organe uneingeschränkt mitzuwirken, insbesondere durch seine Beteili-gung am Diskussionsprozess, an Urabstimmungen, an Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft sowie durch Anträge;

- sich über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft zu informieren und wahrheitsgemäß informiert zu werden;

- zu allen Studierendenschaftsangelegenheiten ungehindert Stellung zu nehmen, Vorschläge öffentlich zu unterbreiten und Anträge an die Organe der Studieren-denschaft zu stellen;

- im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung an den Sitzungen der Organe der Studierendenschaft, deren Kommissionen und Arbeitskreisen teilzunehmen und Rederecht zu beantragen;

- an der Arbeit von Arbeitskreisen und Kommissionen der Organe der Studieren-denschaft in geeigneter Weise mitzuwirken;

- innerhalb der Studierendenschaft das aktive und passive Wahlrecht auszuüben und sich selbst zur Kandidatur vorzuschlagen;

- an der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Organe der Stu-dierendenschaft mitzuwirken und sich selbst um eine solche Kandidatur zu bewerben.

(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag entsprechend der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam zu entrichten.

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§ 3 Zusammenschlüsse (1) Mitglieder der Studierendenschaft haben das Recht, sich in Fraktionen, studenti-schen Arbeitsgruppen und sonstigen Vereinigungen zusammen zu schließen, die sich auf der Basis von gemeinsamen spezifischen sozialen und politischen Interessen, bestimmten Themen- und Tätigkeitsfeldern oder Weltanschauungen bilden. (2) Derartige Zusammenschlüsse können sich im Rahmen der Satzung der Studie-rendenschaft und der Grundordnung der Universität Potsdam eine eigene Satzung geben. Sie sind prinzipiell offen und öffentlich tätig. Sie zeigen ihre Bildung und ihr Wirken dem Präsidium des Studierendenparlaments oder der Fachschaft, in welcher sie aktiv sind bzw. werden wollen, an. Fakultäts- oder universitätsweit tätige Zusam-menschlüsse können sich in alle Organe und Institutionen der Studierendenschaft der Universität Potsdam im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung in den Mei-nungs- und Willensbildungsprozess einbringen. (3) Für ihre Tätigkeit können Zusammenschlüsse im Rahmen der Finanzplanung des entsprechenden Organs der Studierendenschaft Mittel beantragen. Die Zusammen-schlüsse erstellen einen Jahresplan über die eigenverantwortliche Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel. Sie unterliegen der Pflicht zur Buchführung und Rechenschaftslegung gegenüber dem zuständigen Organ der Stu-dierendenschaft und der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. (4) Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse, die von den Organen der Stu-dierendenschaft als deren Arbeitsstrukturen gebildet werden, sind keine Zusammen-schlüsse im Sinne dieses Paragraphen. § 4 Organe der Studierendenschaft (1) Organe der Studierendenschaft sind: - das Studierendenparlament (StuPa) - der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) - der studentische Wahlausschuss - die Fachschaften - die Versammlung der Fachschaften (VeFa). (2) Alle Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft sowie Verhandlungen der Studierendenschaft, die Wahlen betreffen, sind schriftlich anzufertigen und zu archi-vieren. Die Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft sind innerhalb von zehn Tagen im Internet zu veröffentlichen und auf Verlangen jedem Mitglied der Studieren-denschaft auszuhändigen (3) Die Sitzungen der Studierendenschaftsorgane sind öffentlich. Öffentlichkeit bein-haltet Rede- und Antragsrecht im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnung. Bei Personalentscheidungen ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Ansonsten ist der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht statthaft.

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§ 5 Wahlen (1) Das Studierendenparlament beschließt eine Rahmenwahlordnung der Studieren-denschaft der Universität Potsdam. In deren Rahmen sind für die Wahlen zu den Or-ganen der Studierendenschaft durch die jeweiligen Wahlgremien entsprechende Wahlordnungen zu verabschieden. (2) Die Wahlen zum Studierendenparlament, Allgemeinen Studierendenausschuss und Fachschaftsräten sind geheim. Bei anderen Wahlen in der Studierendenschaft kann offen abgestimmt werden, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird. (3) Wahlen können nur beim zuständigen Wahlausschuss hinsichtlich der Ordnungs-mäßigkeit ihrer Durchführung angefochten werden. Näheres regelt die Rahmenwahl-ordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 6 Beschlussfähigkeit (1) Beschlussfähigkeit der Organe der Studierendenschaft ist dann gegeben, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Organs anwesend ist. Die Zahl der anwesenden Mitglieder wird im Protokoll fest-gehalten. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist ein Organ der Studierendenschaft ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder auch dann beschlussfähig, wenn in einer ersten Sitzung über einen Gegenstand ein Beschluss nicht zustande kam, weil weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend war und das Organ wegen des gleichen Gegens-tandes erneut einberufen wird. Bei der Einladung zur zweiten Sitzung muss auf diese Regelung hingewiesen werden. Satz 1 gilt nicht, wenn der Mangel in der Beschluss-fähigkeit nachweislich auf der Verhinderung von Mitgliedern dieses Organs der Stu-dierendenschaft beruht. II. Das Studierendenparlament § 7 Das Studierendenparlament (1) Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studie-rendenschaft der Universität Potsdam. Es wird für die Dauer von einem Jahr in freier, gleicher und geheimer Wahl und in der Regel nach den Grundsätzen der personali-sierten Verhältniswahl von den Studierenden gewählt. Die Wahl zum Studierenden-parlament soll gleichzeitig mit den Wahlen der Organe der Universität Potsdam durchgeführt werden. Seine Wahlperiode dauert bis zur Konstituierung des folgendes Studierendenparlaments. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierenden-schaft der Universität Potsdam.

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(2) Das Studierendenparlament ist ein ständiges Organ der Studierendenschaft der Universität Potsdam, das innerhalb seiner Wahlperiode zu mehreren Sitzungen zu-sammentritt. Seine Arbeitskreise, Ausschüsse und Kommissionen können während der Wahlperiode auch außerhalb von Sitzungen des Studierendenparlaments tätig werden. Ihre Aufgabe ist es, Anträge an das Studierendenparlament zu beraten und Beschlussfassungen des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studieren-denausschusses vorzubereiten. (3) Das Studierendenparlament nimmt Stellung zu hochschulpolitischen Fragestellun-gen i.S.d. § 1 Abs. 2 dieser Satzung und beschließt die politische Strategie und die Grundlinien der aktuellen Politik der Studierendenschaft. Sofern nichts anderes be-stimmt ist, fällt es Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Es nimmt die Berichte des Allgemeinen Studierendenausschusses, des Rechnungsprüfungs-ausschusses und seiner Arbeitskreise und Kommissionen entgegen. (4) Das Studierendenparlament erlässt, ändert und hebt die Satzung der Studieren-denschaft mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments auf. Es beschließt ferner über: 1. die Finanzordnung, die Benutzerordnung für den Internetserver, den Haushalt der Studierendenschaft der Universität Potsdam; 2. die Höhe der Studierendenschaftsbeiträge mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder; 3. den Erlass, die Änderung oder Aufhebung der Rahmenwahlordnung der Stu-dierendenschaft der Universität Potsdam mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesen-den Mitglieder des Studierendenparlaments; 4. den Erlass, die Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung der Vollver-sammlung und des Studierendenparlaments mit einer Zweidrittelmehrheit der anwe-senden Mitglieder des Studierendenparlaments. (5) Das Studierendenparlament legt die Referate fest und wählt in geheimer Wahl die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses und entlastet diese auf der letzten Sitzung des Studierendenparlaments innerhalb der Wahlperiode des Studie-rendenparlaments. Eine Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses und ein-zelner Referentinnen und Referenten ist nur durch konstruktives Misstrauensvotum möglich. (6) Das Studierendenparlament beschließt über die Mitgliedschaft der Studierenden-schaft in studentischen Organisationen sowie über die Partnerschaft mit anderen Stu-dierendenschaften. Es empfiehlt ferner den studentischen Mitgliedern im Senat der Universität Potsdam die studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den gemein-samen Kommissionen des Rektors und des Senats. (7) Es liegt in der Verantwortung der Arbeitskreise, Kommissionen und Ausschüsse des Studierendenparlaments und des Allgemeinen Studierendenausschusses, die durch das Studierendenparlament zu behandelnden und zu beschließenden Anträge den Mitgliedern des Studierendenparlaments und der Studierendenschaft zur öffentli-chen Diskussion zu unterbreiten. (8) Das Studierendenparlament kann sich mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglie-der selbst auflösen. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

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§ 8 Anträge (1) Mitglieder des Studierendenparlaments sind antragsberechtigt. Des weiteren können Anträge an das Studierendenparlament der Universität Potsdam von einzel-nen Mitgliedern der Studierendenschaft, von Fraktionen des Studierendenparlaments, den Organen der Studierendenschaft, den studentischen Arbeitsgruppen bzw. Verei-nigungen und den Arbeitskreisen und Kommissionen des Studierendenparlaments gestellt werden. (2) Anträge an das Studierendenparlament sind bis spätestens acht Werktage vor Beginn der Sitzung beim Präsidium des Studierendenparlaments einzureichen, damit sie zur Behandlung ins Studierendenparlament gelangen können. (3) Nach Antragsschluss können noch Dringlichkeits- oder Initiativanträge in die Sit-zung des Studierendenparlaments eingebracht werden. Sie bedürfen der Unterstüt-zung durch mindestens drei Mitglieder des Studierendenparlaments. Über ihre Be-handlung entscheidet das Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit seiner an-wesenden Mitglieder. § 9 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft (1) Das Studierendenparlament besteht aus 27 Mitgliedern. Es wird durch die Studie-rendenschaft direkt gewählt. Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenparlaments teil. (2) Ein Mitglied scheidet aus dem Amt: - am Ende der Amtsperiode, - durch Exmatrikulation, - durch Rücktritt, der dem Präsidium des Studierendenparlaments schriftlich anzuzei-gen ist und - durch Wahl in den Allgemeinen Studierendenausschuss. Scheidet ein Mitglied aus, rückt automatisch eine Kandidatin oder ein Kandidat der Wahlliste nach, für die das Mandat wahrgenommen wurde. Stehen keine weiteren Kandidatinnen und Kandida-ten zur Verfügung, bleibt das Mandat ungenutzt. (3) Das Studierendenparlament wählt bei der konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Mitglieder des Präsidiums müssen mindestens von zwei unterschiedlichen Wahllisten stammen. Das Präsidium ist die ständige Vertretung des Studierendenparlaments. Es beruft die Sit-zungen des Studierendenparlaments ein und leitet sie. Das Präsidium kann durch konstruktives Misstrauensvotum des Studierendenparlaments abgesetzt werden. § 10 Sitzungen (1) Das Studierendenparlament tagt während der Vorlesungszeit mindestens alle 21 Tage. In der vorlesungsfreien Zeit tagt das Studierendenparlament mindestens ein-

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mal. Es tritt spätestens drei Wochen nach Semesterbeginn und/oder Neuwahl zu-sammen. Darüber hinaus tagt das StuPa: - auf Antrag des Allgemeinen Studierendenausschusses; - auf Verlangen von drei Fachschaftsräten; - auf Verlangen von zwei Prozent aller Mitglieder der Studierendenschaft; - auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Studierendenparlaments oder mindestens zwei im Studierendenparlament vertretenen Listen. (2) Ordnungsgemäß eingeladen ist, wenn mindestens sieben Werktage vor der Sit-zung die Einladungen abgesendet werden. Bei außerordentlichen Sitzungen sind die Einladungen vier Werktage vorher abzusenden. Außerordentliche Sitzungen sind vier Tage vorher im Internet anzukündigen. (3) Näheres regelt die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam. III. Der Allgemeine Studierendenausschuss § 11 Aufgaben (1) Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft und führt deren Geschäfte. Über die Arbeit sind der AStA und die einzelnen Referentinnen und Referentinnen dem Studierendenparlament jederzeit rechenschaftspflichtig. Die Referentinnen und Referenten haben bei den Sitzungen des Studierendenparlaments Anwesenheitspflicht. Erscheint ein Mitglied des AStA unentschuldigt auch nach ausdrücklicher Aufforderung des StuPa (Beschluss mit mindestens 25 Prozent der Mitglieder) nicht auf der nächsten Sitzung, so kann die Vergütung bis zum Erscheinen auf einer der folgenden Sitzungen, mindestens aber in der Höhe des Monatssatzes, einbehalten werden. Dafür ist ebenfalls ein Beschluss mit 25 Prozent der Mitglieder des StuPa erforderlich. (2) Der Allgemeine Studierendenausschuss ist zuständig für: - die Umsetzung der Beschlüsse des Studierendenparlaments; - die Vertretung der Studierendenschaft nach außen und in Rechtsgeschäften; - die Zusammenarbeit mit studentischen Vertretungen anderer Hochschulen; - die Erarbeitung des Haushalts der Studierendenschaft und seine Vorlage vor dem Studierendenparlament; - die Verwaltung der Finanzen der Studierendenschaft entsprechend des Haushaltes; - die Herausgabe einer regelmäßigen Publikation der Studierendenschaft; - die Einstellung von studentischen Hilfskräften zur Durchführung seiner Arbeit; - die Zusammenarbeit mit den Hochschulgremien der Universität Potsdam. (3) Jede Ausgabe größer als 3.000,-DM aus dem Haushalt der Studierendenschaft bedarf der Zustimmung des Studierendenparlaments. Des weiteren bedarf jeder An-trag an den Projektmittelfonds des Studentenwerks über 3.000,- DM der Zustimmung des Studierendenparlaments. § 12 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft

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(1)Die Anzahl der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses stimmt mit der Zahl der Referate überein. Die Höchstzahl der Referate beträgt zehn. Die Mitglie-der des AStA werden auf der konstituierenden Sitzung des StuPa gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. Mit der Wahl in den All-gemeinen Studierendenausschuss scheiden sie aus dem Studierendenparlament aus. Davon abweichend können die Vorsitzende oder der Vorsitzende des AStA, sein(e) oder ihr(e) Vertreterin oder Vertreter sowie die Finanzreferentin oder der Fi-nanzreferent Mitglied des StuPa sein. (2) Der AStA ist grundsätzlich von dem Studierendenparlament zu entlasten, das ihn gewählt hat. Ist der alte AStA bis zur konstituierenden Sitzung des neuen StuPa nicht entlastet worden, so ruhen ab Konstituierung des neuen StuPa die Rechte und Pflich-ten der alten Mitglieder und er ist vom neuen Studierendenparlament mit einer Zwei-drittelmehrheit zu entlasten. (3) Die Mitglieder des AStA werden vom Studierendenparlament in ihrer Funktion als Referentin oder Referent gewählt. In jedem Fall müssen eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender des AStA und eine Finanzreferentin oder ein Finanzreferent gewählt werden. (4) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des AStA hat eine Stellvertreterin oder ei-nen Stellvertreter. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des AStA haben ebenfalls ein Referat inne. Der AStA wird von sei-ner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden, bei deren Verhinderung von der Stell-vertreterin oder dem Stellvertreter nach außen vertreten. (5) Der AStA wird von seiner Vorsitzenden oder seinem Vorsitzenden oder der Stell-vertreterin oder dem Stellvertreter während der Vorlesungszeit mindestens einmal wöchentlich zur AStA-Sitzung einberufen. (6) Ein Mitglied scheidet aus dem Amt: - am Ende der Amtsperiode; - durch Exmatrikulation; - durch Rücktritt, der dem Präsidium des Studierendenparlaments schriftlich anzuzei-gen ist; - durch Abwahl. (7) Die Abwahl einer Referentin oder eines Referenten ist durch konstruktives Miss-trauensvotum im Studierendenparlament möglich. Näheres regelt die Geschäftsord-nung des Studierendenparlaments der Universität Potsdam.

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§ 13 Geschäftsordnung Der AStA gibt sich nach Maßgabe dieser Satzung eine Geschäftsordnung, die die genaue Arbeitsweise des AStA festgelegt. Sie bedarf der Zustimmung des Studieren-denparlaments. § 14 Aufwandsentschädigung Die Referentinnen und Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die Hälfte des Förderungshöchstsatzes des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht überschreiten darf. Die genaue Summe legt das StuPa jährlich neu fest. Vor dieser Festlegung ist die Finanzreferentin oder der Finanzreferent zu hören. IV. Der Studentische Wahlausschuss § 15 Aufgaben Der studentische Wahlausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Wahlen zum Studierendenparlament und von Urabstimmungen der Studieren-denschaft der Universität Potsdam. Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Stu-dierendenschaft der Universität Potsdam. § 16 Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Der studentische Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, davon einer Vorsit-zenden oder einem Vorsitzenden. Die Vertreter der Studierenden in den Fakultätsrä-ten bestimmen pro Fakultät ein Mitglied. Wird aus einer Fakultät kein Mitglied be-nannt, so wählt hilfsweise das StuPa das Mitglied. Mitglied des studentischen Wahl-ausschusses kann sein, wer nicht selbst Mitglied des Studierendenparlaments oder des AStA ist bzw. dafür kandidiert. Der Wahlausschuss muss mindestens jährlich neu bestimmt werden. § 17 Aufwandsentschädigung Die Mitglieder des studentischen Wahlausschusses erhalten für eine Amtsperiode eine Aufwandsentschädigung. Näheres regelt die Finanzordnung der Studierenden-schaft der Universität Potsdam. V. Die Fachschaften § 18 Fachschaften (1) Die Gesamtheit der in einem Studienfach Immatrikulierten bildet eine Fachschaft. Die Gliederung erfolgt gemäss den Strukturplänen der Universität Potsdam.

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(2) Jedes Mitglieder der Studierendenschaft ist Mitglied einer Fachschaft. Studiert ein Mitglied der Studierendenschaft mehrere Fächer als Haupt-, Neben- oder Beifach, so ist es automatisch Mitglied der jeweiligen Fachschaften. (3) Die Fachschaften regeln ihre Angelegenheiten selbst. Sie geben sich eine Fach-schaftsordnung. (4) Die Fachschaften haben Anspruch auf ein Drittel der jährlichen Studierenden-schaftsbeiträge. Den einzelnen Fachschaften stehen diese finanziellen Mittel zur Ver-fügung, soweit sie sich organisiert haben. Die Höhe der Finanzierung berücksichtigt die Mitgliederstärke der jeweiligen Fachschaft. Näheres regelt der von der Versamm-lung der Fachschaften zu beschließende Verteilungsschlüssel. (5)Nehmen die Fachschaften nicht das gesamte, ihnen zugeteilte Drittel in Anspruch, so wird die Restsumme auf das Fachschaftsdrittel des nächsten Jahres addiert. Be-trägt die Restsumme mehr als zwanzig Prozent des ursprünglichen Ansatzes, so be-trägt der Übertrag lediglich diese zwanzig Prozent. Die Restsumme fließt in den Haushalt der Studierendenschaft des nächsten Jahres ein. (6) Die Mitglieder der Fachschaft wählen sich jährlich einen Fachschaftsrat. Die Mit-glieder des Fachschaftsrates führen die Geschäfte der Fachschaft und vertreten die Studierendenschaft, sofern es die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden einer Fachschaft rechtsgeschäftlich gegenüber Dritten betrifft. (7) Von der Fachschaft aus Mitteln der Fachschaft angeschafftes Inventar, insbeson-dere Bücher, sind Eigentum der Fachschaft und als Inventar zu registrieren. (8) Eine Fachschaft gilt als organisiert, wenn sich der Fachschaftsrat beim Präsidium des Studierendenparlaments registrieren lässt. Dazu ist die Vorlage der Fachschafts-ordnung, des Wahlprotokolls und der Namen der Fachschaftsratsmitglieder erforder-lich. (9) Jedes Mitglied einer Fachschaft hat aktives und passives Wahlrecht. VI. Die Versammlung der Fachschaften § 19 Die Versammlung der Fachschaften (1) Die Versammlung der Fachschaften (VeFa) dient der Koordinierung der Fach-schaften untereinander und mit anderen Organen der Studierendenschaft. Bis einen Monat vor Ende des Haushaltsjahres beschließt die Versammlung der Fachschaften einen Verteilungsschlüssel für die den Fachschaften nach § 18 Abs. 4 zustehenden Mittel. (2) Jeder Fachschaftsrat entsendet pro angefangene 500 Mitglieder der Fachschaft eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Versammlung der Fachschaften. (3) Zur VeFa lädt der Fachschaftsrat ein, der die größte Fachschaft vertritt, ansonsten auch jede andere Fachschaft. Die Einladungen müssen mindestens sieben Werktage vor dem Sitzungstermin verschickt werden.

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(4) Ist auf der dritten Sitzung zur Festlegung des Verteilungsschlüssel nach § 18 Abs. 4 oder bis einen Monat vor Ablauf des Haushaltsjahres kein Beschluss gefasst wor-den, so gilt der bis dahin angefangene Verteilungsschlüssel weiter. VII. Institutionen der Studierendenschaft § 20 Institutionen der Studierendenschaft Institutionen der unmittelbaren Einbeziehung der Studierenden in Entscheidungen über Belange der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind: - die Urabstimmung, - die Vollversammlung. A. Urabstimmung § 21 Aufgaben (1) Beschlüsse der Urabstimmung sind für alle anderen Organe der Studierenden-schaft der Universität Potsdam bindend. Die Urabstimmung ist einem Beschluss der Vollversammlung zum gleichen Thema vorrangig. Bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent der Studierenden wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Ein Antrag auf Satzungsänderung gilt als angenommen, wenn ihm eine Zweidrittel-mehrheit der abstimmenden Studierenden bei einer Wahlbeteiligung von mindestens zehn Prozent ihre Zustimmung gibt. (2) Die angesprochenen Organe der Studierendenschaft müssen im Falle einer Emp-fehlung durch die Urabstimmung auf ihrer nächsten ordentlichen Sitzung, mindestens aber binnen von zwei Wochen über die Empfehlung beraten und hierzu einen Be-schluss mit der Mehrheit ihrer Mitglieder fassen. § 22 Stimmrecht (1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam ist für die Urab-stimmung stimmberechtigt. (2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 23 Zustandekommen und Ablauf (1) Die Urabstimmung findet statt: - auf Beschluss des AStA mit einer Zweidrittelmehrheit; - auf Beschluss des Studierendenparlaments; - auf Verlangen von fünf Fachschaftsräten; - auf Verlangen von mindestens drei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft.

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(2) Der Antrag auf Urabstimmung ist mit der Abstimmungsfrage an das Präsidium des Studierendenparlaments zu richten. Alternative und ergänzende Fragen müssen auf Verlangen von - einem Viertel der Mitglieder des Studierendenparlaments; - drei Fachschaftsräten; - einem Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam zur Abstimmung gestellt werden. (3) Innerhalb einer Woche nach Eingang eines entsprechenden Beschlusses oder Verlangen wird durch den Wahlausschuss eine Bekanntmachung zum Sachverhalt veröffentlicht. Der Wahlausschuss hat dafür zu sorgen, dass spätestens am fünfzehn-ten Studientag nach der Bekanntmachung des Sachverhalts die Urabstimmung in folgender Weise stattfindet: 1. Veröffentlichung der Anträge gemäss § 4 Abs. 2 dieser Satzung. 2. Entgegennahme und Veröffentlichung innerhalb von fünf Tagen von alternativen und ergänzenden Anträgen gemäss Absatz 3. Der Wahlausschuss ist für die Einhaltung der Prinzipien einer demokratischen Ab-stimmung verantwortlich. Die Urabstimmung muss mindestens an drei Tagen durch-geführt werden. Die Urabstimmung darf nicht in der vorlesungsfreien Zeit und der ers-ten oder letzten Vorlesungswoche durchgeführt werden. (4) Vor jeder Urabstimmung muss eine Vollversammlung stattfinden, in der der Sach-verhalt dargelegt und diskutiert wird. Zwischen Vollversammlung und Urabstimmung müssen mindestens 24 Stunden, höchstens jedoch zehn Tage liegen. Es darf kein der Urabstimmung vorgreifender Beschluss gefasst werden. (5) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. B. Die Vollversammlung § 24 Funktion Aufgaben der Vollversammlung sind: - Diskussion zur Urabstimmung; - Beschlussfassung über die Belange der Studierendenschaft. § 25 Stimmrecht (1) Jedes Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam ist auf der Voll-versammlung rede-, antrags- und stimmberechtigt. (2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung und die Geschäftsordnung der Vollver-sammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

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§ 26 Zustandekommen (1) Eine Vollversammlung findet statt: - auf Beschluss des AStA mit einer Zweidrittelmehrheit, - auf Beschluss des Studierendenparlaments, - auf Verlangen von zwei Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft der Universi-tät Potsdam; - auf Verlangen von vier Fachschaftsräten. Die Studierendenschaftsvollversammlung ist durch das Präsidium des Studierenden-parlaments einzuberufen. (2) Näheres regelt die Rahmenwahlordnung und die Geschäftsordnung der Vollver-sammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. § 27 Beschlüsse (1)Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 7,5 von Hundert der Mitglieder der Studierendenschaft anwesend sind. Ansonsten wird lediglich eine Emp-fehlung ausgesprochen. (2)Beschlüsse der Vollversammlung haben für das Studierendenparlament und den AStA empfehlenden Charakter, wenn das in Absatz 1 genannte Quorum nicht erreicht wurde. Das Studierendenparlament und der AStA führen in ihrer nächsten Sitzung, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, einen Beschluss dazu mit der Mehrheit ihrer Mitglieder herbei. In diesem Fall gelten die Fristen des § 10 Abs. 2 nicht. § 28 Zustandekommen (1) Das Präsidium des Studierendenparlaments leitet die Vollversammlung. Der AStA unterstützt das Präsidium bei der Durchführung und Organisation der Vollversamm-lung. (2) Die Einladung erfolgt durch die sofortige Bekanntmachung des Sachverhaltes. Sie enthält einen Vorschlag für die Tagesordnung, die alle beantragten Punkte enthält. (3) Die Vollversammlung darf nicht vor dem fünften Studientag, gezählt vom Tag der Bekanntmachung an, stattfinden. (4) Auf der Vollversammlung wird ein Beschlussprotokoll angefertigt und umgehend veröffentlicht. Die Protokollierung der Vollversammlung obliegt dem Präsidium des Studierendenparlaments. (5) Näheres regelt die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierenden-schaft der Universität Potsdam.

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VIII. Geschäftsführung und Finanzen § 29 Allgemeines (1)Die materiellen und finanziellen Mittel der Studierendenschaft der Universität Pots-dam werden durch den Allgemeinen Studierendenausschuss und die Fachschaftsräte gemäss den Grundsätzen und Verfügungsregelungen der Finanzordnung der Studie-rendenschaft der Universität Potsdam verwaltet. (2)Das Haushaltsjahr der Studierendenschaft Potsdam entspricht dem Kalenderjahr. (3)Einnahmequellen der Studierendenschaft der Universität Potsdam sind die Beiträ-ge der Studierenden, staatliche Mittel, Einnahmen aus Vermögen und sonstige Ein-nahmen. Die Verteilung der Einnahmen der Studierendenschaft der Universität Pots-dam erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Finanzordnung der Studierenden-schaft der Universität Potsdam und wird im jährlichen Haushaltsplan geregelt. (4)Die Mitglieder der Studierendenschaft entrichten einmal im Semester einen finan-ziellen Beitrag zur Studierendenschaft. Die Höhe des Beitrages regelt die Finanzord-nung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. Beiträge zur Studierenden-schaft sind nicht rückzahlbar. (5)Der jährliche Haushaltsplan ist unter Verantwortung der Finanzreferentin bzw. des Finanzreferenten des AStA bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr aus-zuarbeiten und dem AStA sowie dem Studierendenparlament zur Beschlussfassung vorzulegen. Die beschlossenen Finanzpläne der Fachschaften sind durch die Finanz-referentin bzw. den Finanzreferenten des jeweiligen Fachschaftsrates dem AStA an-zuzeigen. Die Anzeige des Finanzplanes durch die Fachschaftsräte ist Voraussetzung für das Bereitstellen finanzieller Mittel durch den AStA. Zu allen politischen Maßnah-men und Beschlüssen, die finanzielle Ausgaben i.S.d. § 11 Abs. 3 dieser Satzung erforderlich machen, sind exakte Finanzierungspläne auszuarbeiten und durch den AStA und das Studierendenparlament zu beschließen. (6)Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Haushalts gilt vorläufig der Haushaltsplan des vorhergehenden Kalenderjahres, wobei pro Monat 1/12 der im Vorjahreshaushalt vor-gesehenen Gesamtausgabe in Ansatz gebracht werden. (7)Die Ausgaben eines Haushaltsjahres müssen durch die Einnahmen gedeckt sein. Haushaltsüberschüsse sind zulässig, sofern diese Überschüsse zweckgebunden sind und in künftige Projekte der Studierendenschaft investiert werden. (8)Der Allgemeine Studierendenausschuss und die Fachschaftsräte haben über die Herkunft und Verwendung der materiellen und finanziellen Mittel, die der Studieren-denschaft bzw. der jeweiligen Fachschaft innerhalb eines Kalenderjahres zugeflossen sind, sowie über das Vermögen der Studierendenschaft bzw. der jeweiligen Fach-schaft öffentlich Rechenschaft abzulegen. Die Jahresabschlüsse der Fachschaften sind bis zum 31. Januar für das vorangegangene Jahr beim AStA vorzulegen. Die Rechenschaftslegung über die Finanztätigkeit erfolgt gemäß den Regelungen in der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

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(9)Der Rechenschaftsbericht der gesamten Studierendenschaft, bestehend aus Ein-nahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögensrechnung, ist durch die Finanzre-ferentin bzw. den Finanzreferenten des AStA dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. § 30 Pflichten des AStA (1) Der AStA, vertreten durch das Finanzreferat, trägt die Verantwortung für das Fi-nanzgebaren der Studierendenschaft. (2) Das Finanzreferat legt dem Studierendenparlament bis zur letzten Sitzung der Amtsperiode eine Bilanz des laufenden Haushaltsjahres vor. Das Finanzreferat legt dem Studierendenparlament innerhalb von drei Monaten nach Ende des abgelaufe-nen Haushaltsjahres eine Bilanz vor. § 31 Haushaltsprüfung (1) Das Studierendenparlament bestimmt einen Rechnungsprüfungsausschuss. Mit-glieder des AStA, des StuPa und der Fachschaftsräte sind nicht zugelassen. Abwei-chend davon kann das Studierendenparlament auch eine oder einen Sachverständi-gen, die oder der nicht Mitglied oder Angehöriger der Universität Potsdam ist, mit der Haushaltsprüfung beauftragen. Dieser Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die oder der Sachverständige überprüft das Finanzgebaren der Studierendenschaft auf: - Einhaltung des Haushaltsplans; - sachliche und rechnerische Richtigkeit. Nach seiner Überprüfung erstattet der Ausschuss oder die/der Sachverständige auf der vorletzten Sitzung der Amtsperiode dem Studierendenparlament und der VeFa auf einer gemeinsamen Sitzung Bericht und macht das Ergebnis bekannt. (2) Jedem Mitglied der Studierendenschaft steht das Recht zu, sich jederzeit über das Finanzgebaren der Studierendenschaft zu informieren. Das schließt das Recht zu Akteneinsicht in alle Finanzunterlagen der Studierendenschaft ein. Näheres regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam. IX. Schlussbestimmungen § 32 In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung kann nur in der Vorlesungszeit geändert werden durch: - erfolgreiche Urabstimmung gemäß § 22 Abs. 1; - Beschluss des StuPa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder und Zustimmung der VeFa mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bei Betroffenheit der §§ 4 Abs. 1, 18, 19, 23 Abs. 1 und 2, 26 Abs. 1 und 32. - §§ 1 Abs.2, 18, 19, 24, 27 oder 32. Bei allen anderen Satzungsänderungen durch Beschluss des StuPa mit zwei Dritteln seiner Mitglieder hat die VeFa ein Vetorecht. Ein Veto kommt zustande, wenn mit ein-facher Mehrheit und mindestens zehn Stimmen ein entsprechender Beschluss ge-

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fasst wird. Zu dieser Versammlung lädt das Präsidium des StuPa mit einer Frist von zehn Tagen ein. Ein Veto kann bis drei Wochen nach der ersten Sitzung der VeFa abgegeben werden. (2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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4. Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam beschlossen auf der 9. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 14. März 2000 Das Studierendenparlament (StuPa) der Universität Potsdam hat gemäß § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 und gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 der Sat-zung der Studierendenschaft vom 9. Dezember 1999 folgende Finanzordnung be-schlossen: Übersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Vermögen der Studierendenschaft § 3 AStA und Fachschaften § 4 Finanzreferent/in des AStA § 5 Fachschaft - Finanzreferent/in der Fachschaft § 6 Studierendeninitiativen § 7 Haushaltsplan § 8 Beschäftigungsverträge § 9 Antrag beim AStA bzw. StuPa § 10 Ausgabe des Geldes § 11 Abrechnung mit dem AStA § 12 Haushaltsabschluss § 13 In-Kraft-Treten § 1 Geltungsbereich (1) Die Finanzordnung regelt die Finanzgebaren der Studierendenschaft der Univer-sität Potsdam. (2) Die Finanzordnung gilt für den AStA und die Fachschaftsräte und dient als Grund-lage für die Finanzgeschäfte der Studierendenschaft. § 2 Vermögen der Studierendenschaft (1) Der AStA und die Fachschaftsräte verwalten das Vermögen der Studierenden-schaft der Universität Potsdam nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg. (2) Das Vermögen der Studierendenschaft ist im Rahmen der Aufgaben der studen-tischen Selbstverwaltung zu verwenden. Die Verwendung des Vermögens sind in den Haushaltsplänen des StuPa und der Fachschaftsräte nie-derzuschreiben. (3) Aus Mitteln der Fachschaften oder des AStA angeschafftes Inventar ist Eigentum der Studierendenschaft und als Inventar zu registrieren.

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§ 3 AStA und Fachschaften (1) Der AStA erhält zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben finanzielle Mit-tel aus dem Vermögen der Studierendenschaft. (2) Die Fachschaften erhalten aus dem Vermögen der Studierendenschaft finanziel-le Mittel zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben. Die Höhe der Mittel richtet sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Studierenden in dem jeweiligen Fachbereich. § 4 Finanzreferent/in des AStA (1) Dem/der Finanzreferenten/in des AStA obliegt die Aufgabe, die Finanzen der Studierendenschaft zu verwalten und die rechtmäßige Verwendung der Gelder zu kontrollieren. In einem Leitfaden veröffentlicht er/sie hierzu die sachlichen, rechneri-schen und formalen Anforderungen. (2) Der/die Finanzreferent/in des AStA ist höchstes Organ im Bereich der Finanzen der studentischen Selbstverwaltung. Er/sie ist gegenüber den Finanzreferenten/innen der Fachschaften weisungsbefugt, soweit diese die Fi-nanzen nicht wirtschaftlich, ordnungsgemäß und satzungsgemäß einsetzen. (3) Eine Weisung ist im Zweifel durch den AStA zu überprüfen. (4) Der/die Finanzreferent/in des AStA hat bis spätestens 15. Oktober für das fol-gende Kalenderjahr einen Haushaltsplan auszuarbeiten und dem AStA sowie dem StuPa zur Beschlussfassung vorzulegen. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Haushal-tes gilt der des Vorjahres, wobei pro Monat ein Zwölftel der im Vorjahreshaushalt vor-gesehenen Gesamtausgaben ausgegeben werden darf. § 5 Fachschaft - Finanzreferent/in der Fachschaft (1) Jede Fachschaft muss eine/n zuständigen Finanzreferenten/in benennen. Diese/r Finanzreferent/in ist dem/der Finanzreferenten/in des AStA verantwortlich und dem Studierendenparlament für ihr/sein Finanzgebaren rechenschaftspflichtig. (2)Jeder Fachschaft stehen die zugeteilten finanziellen Mittel im Rahmen ihres eige-nen Haushaltsplans frei zur Verfügung. Dieser ist vor Mittelbereitstellung durch den AStA zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres einzureichen. (3) Jede Fachschaft kann über ihre zugeteilten Mittel hinaus Projektunterstützung aus dem Haushalt der Studierendenschaft beantragen. (4) Innerhalb einer Fachschaft verwaltet der/die Finanzreferent/in Mittel der Fach-schaft eigenverantwortlich.

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(5) Am Ende eines Haushaltsjahres bzw. bei Neuwahl des Fachschaftsrates hat der/die Finanzreferent/in der Fachschaft dem/der Finanzreferenten/in des AStA eine Abrechnung vorzulegen. Der Jahresabschluss für das vorangegangene Jahr ist bis zum 31. Januar beim AStA durch den jeweiligen Fachschaftsrat vorzulegen. § 6 Studierendeninitiativen (1) Studierendeninitiativen und studentische Projektgruppen können beim AStA finan-zielle Unterstützung beantragen. (2) Diese Gruppen müssen eine/n Finanzverantwortliche/n benennen, der/die dem/der Finanzreferenten/in des AStA verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist. Studierendeninitiativen reichen neben dem Konzept einen Finanzierungsplan für die voraussichtlichen Ausgaben ein. (3) Die Studierendeninitiativen wirtschaften eigenverantwortlich. Die vom AStA bewil-ligten Mittel sind zweckgebunden für das beantragte Vorhaben auszugeben. (4) Grundsätzlich werden die bewilligten Mittel nach Abrechnung der Originalbelege, am Ende des geförderten Vorhabens ausgezahlt. In begründeten Einzelfällen kann ein Vorschuss in Höhe des Förderbetrages beantragt und ausgezahlt werden. Nicht verwendetes Geld wird unverzüglich an den AStA zurückgezahlt. (5) Vorschüsse können nur geleistet werden, wenn der/die Empfänger/in ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorlegt und sich zur nachträglichen Belegeinreichung und ggf. zur Rückzahlung schriftlich verpflichtet. § 7 Haushaltsplan (1) Der Haushaltsplan wird von dem/der Finanzreferent/in aufgestellt, kontrolliert und spätestens drei Monate nach Ende des abgelaufenen Haushaltsjahres bilanziert. (2) Im Haushaltsplan sind die einzelnen Posten detailliert nach Maßgabe der Lan-deshaushaltsordnung aufzuführen. (3) Der Haushaltsplan ist von dem/der Finanzreferent/in in geeigneter Weise, insbe-sondere im Internet, zu veröffentlichen. § 8 Beschäftigungsverträge (1) Für jede entgeltliche Beschäftigung ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Hierbei ist auf eventuelle Sozialversicherungspflicht zu achten.

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(2) Beschäftigungsverträge mit Personen, die für ihre Arbeit in der studentischen Selbstverwaltung an der Universität Potsdam Aufwandsentschädigungen erhalten, bedürfen der Zustimmung des StuPa. § 9 Antrag beim AStA bzw. StuPa (1) Anträge auf finanzielle Unterstützung, sind grundsätzlich schriftlich beim AStA bzw. beim StuPa zu stellen. (2) Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: a) Kontaktadresse, b) Name und Anschrift des/der Finanzreferenten/in bzw. des/der Finanzverantwortli-chen, c) Bezeichnung und Zusammensetzung der Antragsteller/in, d) Projektbeschreibung/Konzept, e) detaillierte Aufgliederung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, f) Höhe des beantragten Zuschusses, g) Ort, Datum, h) Unterschrift. (3) Über einen Antrag beschließt der AStA bzw. das StuPa. Ein Antrag, der nicht diesen Anforderungen entspricht, ist nicht behandlungsfähig. § 10 Ausgabe des Geldes (1) Der bewilligte Zuschuss wird nach Abrechnung der Originalbelege durch den/die Finanzreferenten/in des AStA auf ein anzugebendes Konto der Studierendeninitiative überwiesen. In Einzelfällen kann das Geld bar ausgegeben werden. (2) Bei Baraus- und -einzahlung von Geldern ist diese generell schriftlich zu quittieren. Die Quittung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: a) Studierendeninitiative, b) Verwendungszweck, c) Ausgezahlter Betrag, d) Finanzreferent/in, Finanzbeauftragte/er, e) Ort, Datum f) Unterschrift des/der Empfängers/in, g) wenn vorhanden, Stempel des/der Empfängers/in. (3) Bei Nichteinreichung der geforderten Belege erfolgt keine Erstattung von Ausga-ben.

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§ 11 Abrechnung mit dem AStA (1) Für geförderte Projekte, Veranstaltungen von Studierendeninitiativen oder Fach-schaften ist am Ende eine schriftliche Abrechnung bei dem/der Finanzreferenten/in des AStA einzureichen. (2) Die Abrechnung enthält eine Aufschlüsselung aller tatsächlich angefallenen Ein-nahmen und Ausgaben. Bei der Aufgliederung ist die des Antrages zu verwenden. Für die Ausgaben in Höhe des bewilligten Zuschusses sind Originalbelege einzurei-chen. §§ 9 Abs. 2 und 10 Abs. 2 gelten entsprechend. (3) Nicht ordnungs- und sachgemäß abgerechnete Vorschüsse werden unverzüglich nach Beendigung des Vorhabens an den AStA erstattet. (4) Wenn die Einnahmen des Vorhabens die Ausgaben übersteigen, kann der bewil-ligte Zuschuss des AStA gekürzt werden. (5) Der Abrechnung soll ein Sachbericht beigelegt werden, in dem der Erfolg und die Reichweite (gegebenenfalls eine Teilnehmerliste, Presseberichte) des Vorhabens reflektiert werden. § 12 Haushaltsabschluss (1) Der/die Finanzreferent/in des AStA hat im ersten Quartal des neuen Haushalts-jahres eine Endabrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorzulegen. Diese enthält neben einer Aufstellung über das Sach- und das Barvermögen der Studieren-denschaft, eine Aufstellung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben, die ei-nen SolI-Ist-Vergleich mit dem Haushaltsplan ermöglichen. (2) Jegliche Belege des abgelaufenen Haushaltsjahres müssen zur Erstattung bis spätestens zum 31. Januar des neuen Haushaltsjahres eingereicht werden. § 13 In-Kraft-Treten (1) Die Finanzordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Der Finanzordnung muss das StuPa mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder zustimmen. (3) Änderungen der Finanzordnung bedürfen im StuPa einer einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.

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5. Beitragsordnung

Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Wintersemester 2001/2002 und das Sommersemester 2002, veröffentlicht am 23.05.2001 Vom 2. Mai und 15 Mai 2001 Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß § 62 Abs. 4 des Ge-setzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hoch-schulgesetz – BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVB1. I S. 130) auf seinen Sitzungen am 2. Mai 2001 und 15. Mai 2001 nachfolgende Neufassung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam für das Wintersemester 2001/2002 und das Sommersemester 2002 beschlossen: §1 Beitragspflicht (1) Die Studierendenschaft der Universität Potsdam erhebt in jedem Semester von allen an der Universität Potsdam direkt immatrikulierten Studenten einen Beitrag zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 62 Abs. 4 BbgHG. (2) Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf beurlaubte Studierende, solange diese Ordnung nichts anderes bestimmt. (3) Die in §1 Abs. 2 genannte Beitragsverpflichtung für beurlaubte Studierende er-streckt sich nicht auf den Semesterticketbeitrag nach §2 Abs. 2letzter Halbsatz. §2 Beitragshöhe (1) Die Beitragshöhe wird auf Grundlage des Haushaltsplans der Studierendenschaft der Universität Potsdam für jeweils zwei aufeinander folgende Semester festgelegt. (2) Die Beitragshöhe für das Wintersemester 2001/2002 beträgt 15,00 DM bzw. 7,67 € Studierendenschaftsbeitrag zuzüglich 219 DM bzw. 111,97 € Semesterticketbeitrag. Die Beitragshöhe für das Sommersemester 2002 beträgt 7,67 € Studierendenschafts-beitrag zuzüglich 112 € Semesterticketbeitrag. (3) Die Beiträge können in den angegebenen Werten in DM oder Euro beglichen wer-den, ab 1.1.2002 nur noch in Euro. §3 Fälligkeit (1) Der Beitrag wird fällig: a) mit der Immatrikulation b) mit der Rückmeldung oder c) mit der Beurlaubung. Bei der Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Betrages nachzuweisen.

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(2)Der Beitrag wird für die Studierendenschaft von der Universität Potsdam eingezo-gen und auf das Konto der Studierendenschaft überwiesen. §4 Erlass und Rückerstattung (1) Der Beitrag kann weder erlassen, ermäßigt noch gestundet werden. (2) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind Studierende, die wegen: a) Ableistung des Wehr- und Wehrersatzdienstes b) Krankheit c) eines Auslandsstudiums oder eines dem Studium förderlichen Auslandsaufenthaltes oder d) Schwangerschaft durch die Universität beurlaubt sind. (3) Beiträge zur Studierendenschaft werden nicht erstattet. §5 Erlass und Rückerstattung des Semesterticketbeitrages (1) Die in dieser Ordnung festgelegten Regelungen zum Erlass und zur Rückerstat-tung des Semesterticketbeitrages unterliegen den Regelungen und Bestimmungen des von der Urabstimmung angenommenen Semesterticketvertrages, der Bestandteil dieser Beitragsordnung ist (s. Anhang). (2) Folgende Personen sind von der Zahlung des Semesterticketbeitrages ausge-nommen, erhalten kein Semesterticket und erlangen keine Fahrtberechtigung mit dem Semesterticket: 1. Studierende, die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten, insbe-sondere Gast- und Nebenhörer. Im Zweifelsfalle gilt dies für Personen, die bei Wah-len zu den Organen der Studierendenschaft nicht wahlberechtigt sind. 2. Studierende, deren Studiengänge lediglich der Weiterbildung, nicht der Ausbildung dienen. Dies gilt für Studierende, die sich im berufsbegleitenden Aufbaustudium be-finden. 3. Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf Beförde-rung haben und den Besitz des Beiblatts mit der zugehörigen Wertmarke nachweisen. Schwerbehinderte müssen ihre Berechtigung auf Erlass des Semesterticketbeitrages dem AStA und dem Studierendensekretariat anzeigen. (3) Folgende Personen werden auf Antrag von dieser Vereinbarung ausgenommen: 1. Behinderte Studierende, die nachweisen können, dass sie auf Grund ihrer Behin-derung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie auf ärztliches Attest hin für das Se-mester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. 2. Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Aus-landssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit nachweislich für min-destens ein Semester außerhalb des Verbundtarifraums aufhalten, 3. Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden. Gleichfalls ausgenommen werden auf Antrag Studierende, die infolge einer schweren Erkrankung, die zur Ge-währung eines Urlaubssemesters berechtigen würde, im laufenden Semester erkran-ken. Die genutzten Monate sind anteilig abzusetzen. 4. Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets während des Beitragszeit-raums laut den in der "Ordnung zum Potsdamer Semesterticket und zum Sozialfonds" genannten Gründen nicht zuzumuten ist.

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(4) Die entsprechenden Nachweise zu den Absätzen 2 Ziffer 3 sowie 3 werden von der Studierendenschaft geführt. Soweit möglich sind entsprechende Belege der Hochschulverwaltung nachzuweisen. Die Studierendenschaft hat im Fall der Rücker-stattung des Fahrgeldbetrages die Studierenden auf den Entfall der Fahrtberechti-gung hinzuweisen und die ausgegebene Kundenkarte einzuziehen. Diese ist im Rahmen der Nachweisführung an die Verkehrsbetriebe (ViP, Verkehrsbetrieb Pots-dam) zu übergeben. §6 In-Kraft-Treten Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Universität Potsdam am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. www.uni-potsdam.de/u/ambek/a301_5.htm

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6. Auszug aus dem Leitfaden für die Finanzverantwortlichen der Fachschaften

Wie sieht ein Beleg aus? Laut Landeshaushaltsordnung hat eine Rechnung folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens, 2. den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers, 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung, 4. den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung, 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Aus diesen Vorschriften gehen also folgende Grundsätze hervor: Immer eine Extra-Quittung mit den beschriebenen Angaben ausstellen lassen. Ein Kassenbon ist in Ausnahmefällen dann zulässig, wenn er alle soeben beschriebenen Angaben enthält. Bei Beträgen über 200 DM immer eine Rechnung mit Name und Anschrift des Leis-tungsempfängers, also in diesem Fall adressiert an die Studierendeninitiative oder Fachschaft ausstellen lassen. Achtung! Gerade wenn Honorare gezahlt werden, müssen immer Verträge mit dazu-gehörigen Zahlungsbestätigungen eingereicht werden (siehe Mustervertrag im An-hang). Ordnung in die Belege! Für ein Belegsystem gibt es eine ganze Reihe an möglichen Gestaltungen. Da die Studierendeninitiative im nachhinein die Einnahmen und Ausgaben nachweisen muss, kann im einfachsten Fall eine Ausgaben-/Einnahmenbuch geführt werden, in dem für jede Einnahme oder Ausgabe folgende Angaben verzeichnet werden. (Mus-terblatt im Anhang) 1. eine laufende Nummer (verhindert, dass man Belege mit gleichem Datum und glei-chem Betrag verwechselt) 2. Datum der Zahlung 3. ein K, B oder U als Kennzeichen, ob über Bank, Kasse oder die Kostenstelle Uni ein- oder ausgezahlt wurde (wenn nicht extra ein Kassen- und Bankbuch geführt wird) 4. Zweck der Zahlung: was wurde bezahlt oder wofür Geld eingenommen, so genau wie möglich 5. Kategorie (Aufwendung für Veranstaltungen, Telefon, Einnahmen für Veranst. etc.) 6. Höhe der Zahlung 7. Bestand (8.) in einer letzten Spalte könnte man eintragen, welche Belege abgerechnet wurden, sodass sich durch die Differenzbildung von Jahresbudget und abgerechneten Bele-gen immer das noch vorhandene Budget ergibt... Er muss der Summe von Kassenbestand und Bestand auf dem Konto entsprechen. Wenn über die Uni z.B. kopiert wird oder Büromaterial besorgt wird, erfolgt uniintern eine Kostenumbuchung zulasten des AStA. Dieser wiederum bucht den Betrag dann vom Budget der Fachschaft ab. Er erfolgt kein Geldfluss. Dieser Vorgang wird mit ei-nem U in den Aufzeichnungen gekennzeichnet.

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In der letzten Spalte ist abzulesen, welche Belege abgerechnet wurden. Sie ist auch Grundlage für die Abrechnungstabelle, anhand derer die Auslagen erstattet werden. Es bietet sich an, dann in einem Ordner alle Belege, die mit den Nummern des Aus-gaben/ Einnahmen-Buches versehen sind, der Reihe nach zu sammeln. Wenn später die Originale für die Erstattung an das Finanzreferat des AStA gegeben werden, sollte dafür eine Kopie im Belegordner verbleiben. Dieses System ist kein „muss“. Es müssen jedoch immer alle Vorgänge belegt sein, so dass sie von einem Außenstehenden in angemessener Zeit nachvollziehbar sind. Dies wird im Rahmen der jährlichen Rechnungsprüfung des Haushaltes der Studie-rendenschaft wichtig, bei der die Haushalte der Fachschaften in die Prüfung mit ein-geschlossen sind.(§ 30 (1) Satzung) Wichtig: Fehlbetragsfinanzierung! Jede Veranstaltung/jedes Projekt wird getrennt für sich betrachtet, ob die erzielten Einnahmen kleiner, gleich oder größer waren als die Ausgaben. Ist mehr ausgegeben als eingenommen worden, so kann nur die Differenz (der Fehlbetrag) der beiden beim AStA abgerechnet werden. Das heißt, ein bewilligter Zuschuss kann auch nur soweit abgerechnet werden, wie für ihn ein Fehlbetrag besteht. Aus dem Protokoll zum Treffen der Finanzverantwortlichen der Fachschaften sowie des AStA vom 6. Januar 2000: Über allen Aktivitäten der Studierendenvertretungen – des AStA und der Fachschaf-ten steht der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das heißt, alle Aus-gaben müssen in Art und Höhe angemessen sein. Veranstaltungen der Fachschaften dienen der Erfüllung der in § 1 II der Satzung der Studierendenschaft genannten Aufgaben und müssen daher einen inhaltlichen bzw. fachlichen Bezug aufweisen (z.B. Tagungen, Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden etc.). Der fachliche Bezug darf sich dabei nicht auf die Teilnahme von Fachschafts-mitgliedern beschränken, weshalb Parties nicht zu den fachlichen Veranstaltungen zählen. Veranstaltungen ohne fachlich/inhaltlichen Charakter sollen kostendeckend veranstal-tet werden. Treten außerplanmäßig Verluste bei solchen Veranstaltungen auf, so können diese beim AStA abgerechnet werden, wenn ihre Entstehung begründet wird. In Fällen, in denen Unregelmäßigkeiten nicht nachvollziehbar gemacht werden, kann der AStA die Erstattung von Ausgaben verweigern. Wenn jedoch die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann verbleibt die positi-ve Differenz bei der Studierendeninitiative, es dürfen keine Ausgaben beim AStA ab-gerechnet werden. Wenn bei einer Veranstaltung Einnahmen angefallen sind, diese jedoch nicht wahr-heitsgemäß in der Abrechnung auftauchen, nimmt der Finanzreferent des AStA eine Schätzung der Einnahmen vor. Wann sind besondere Genehmigungen für Ausgaben erforderlich? In der Satzung der Studierendenschaft ist festgeschrieben, dass jede Ausgabe mit einem Volumen über 3000 DM vom Studierendenparlament genehmigt werden muss.

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Veranstaltungsaufwendungen Es gilt für Veranstaltungen: Sie müssen für alle Studierenden (der Fachschaft) in glei-cher Weise zugänglich sein. Begründete Ausnahmen: Klausurtagungen von Fachgruppen, Ersti-Frühstück etc. Dies lässt sich nachweisen, indem der Abrechnung eine Kopie der offenen Einladung sowie bei kleineren Kreisen eine Teilnehmerliste (Name, Vorname, Semester, Fach, Anschrift, Unterschrift) beigelegt werden. Im Fall einer Klausursitzung des Fachschaftsrates soll zudem das Protokoll der Sitzung beigelegt werden. Um die Informationen weiter streuen zu können, soll im Vorfeld einer Veranstaltung eine offene Einladung auch an das AStA-Büro gegeben werden. Bei Fachschaftsfahrten oder anderen mehrtägigen Veranstaltungen sollte ein ange-messener Eigenbeitrag der Teilnehmer zu den Kosten geleistet werden. Lebensmittel Lebensmittel sind wie alle anderen Sachkosten grundsätzlich abrechnungsfähig. An-gemessenheit ist auch hier zu beachten Ausgenommen sind Alkohol und Tabak. Bei Klausurtagungen ist ein Höchstbetrag für Verpflegung von 10-15 DM pro Person und Tag angemessen. Bei Veranstaltungen mit Buffets muss eine vorherige Absprache mit dem Finanzrefe-renten des AStA erfolgen. Auch bei diesen Veranstaltungen sind zur Abrechnung Protokolle bzw. Einladungen und Teilnehmerlisten beizulegen. Honorare und Lohnkosten Im Vorfeld muss geprüft werden, ob es sich bei einer Beschäftigung um eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Anstellung handelt. Dies hängt davon ab, ob es sich um eine selbständige (Honorar) oder nicht-selbständige Tätigkeit (SV-pflichtiges Gehalt) handelt. http://www.asta.uni-potsdam.de/service/finanz-leitfaden.pdf

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7. Haushaltsplan 2001

Haushalt 2001 Einnahmen 111 01 Beiträge von StudentInnen 384.000 DM WS 00/01 96.000 DM SS 01 192.000 DM WS 01/02 96.000 DM Berechnungsgrundlage sind 12.800 Studierende zum WS 00/01. 111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen 3.000 DM Sonst. Unterstützung 3000 DM Das Studentenwerk plant, seine Projektmittel im nächsten Jahr wieder projektbezo-gen zu verteilen. Wir möchten erst einmal keine Projektmittel des Studentenwerks in diesen Haushalt mit hineinrechnen, weil studentische Projekte ihre Anträge im nächs-ten Jahr voraussichtlich wieder direkt an das Studentenwerk richten müssen. 111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen 25.000 DM Mensapartys 15.000 DM Es werden Ausgaben für Mensapartys in Höhe von 10000 DM geplant. Entsprechend ergibt sich ein Gewinn aus diesen Veranstaltungen von 5000 DM. Uni Sommerfest 10.000 DM Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) ist geplant. Mindestens ein weiteres eigenes Fest soll ebenfalls stattfinden. In welcher Form, hat der diesjährige AStA noch nicht entschieden, ob als Beteiligung an Straßenfesten o-der als eigene Veranstaltung. Insgesamt sollen die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen werden, da der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen ist. 162 00 Zinseinnahmen v.a. Festgeldkontoerträge 2.000 DM Vorsichtige Kalkulation. 360 00 aufgelöste Rücklage 45.350 DM Die Rücklage für das Kulturzentrum aus 2000 wird aufgelöst. (Buchungstechnischer Vorgang; die Rücklage taucht bei den Ausgaben wieder auf). __________________________________________________________ Summe der Einnahmen 459.350 DM

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Ausgaben 429 00 Lohnkosten Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich. (Da die Besetzung über 12 Monate nicht abzusehen ist, werden sicherheitshalber die SV-Beiträge mit einberechnet) 12 Monate à 8 Stunden 12 x 761,28 DM 9.200 DM Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder 12 Monate à 13 Stunden 12 x 1111,85 DM 13.400 DM EDV-Betreuung Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk. Durch einen glücklichen Umstand wird die Stelle derzeit von einer Person besetzt, die die Tätigkeit als Gewerbe ausübt. Entsprechend fallen keine Sozialabgaben an. (Da die Besetzung über 12 Monate nicht abzusehen ist, werden sicherheitshalber die SV-Beiträge mit einberechnet) 12 Monate à 10 Stunden 12 x 855,27 DM 10.300 DM Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Ge-schäftsabläufe, Presse Lohn 12 x 1111,85 DM 15.200 DM Auf der AStA-Klausurtagung wurde ein Kindersolibetrag von 100,- DM netto pro Mo-nat für MitarbeiterInnen beschlossen. => ca. 150 DM monatlich brutto mehr sonstiges 1.600 DM Honorare für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss (3 x Rechnungsprüfungsausschuss; 5 x Wahlausschuss je a 200 DM) 511 00 Geschäftsbedarf Toner, Papier, typischer Bürobedarf 6.000 DM 512 00 Bücher, Zeitschriften aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare, Forum Wissenschaft, FAUST 5.000 DM Die Referate Frauen und LesBiSchwule planen Referatsbibliotheken anzulegen. 513 00 Post- und Fernmeldegebühren Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt. 12 x 350 DM Telefon 8.000 DM 515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 10.000 DM Gelder für mögliche Reparaturen, ein neuer Layout-Rechner, Backup-Lösungen (be-sonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen. Die Studierendenschaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers dessen fehler-freien Betrieb sicherzustellen, nebst Datensicherheit. 518 00 Mieten und Pachten

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Kopierer 12 x 520 DM 6.240 DM sonstiges 760 DM 519 00 Bauliche Unterhaltung 1.000 DM Renovierung 524 00 Zentrum für Hochschulsport 25.600 DM Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt. 525 00 Aus- und Fortbildung 1.000 DM für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder 526 00 Aufwandsentschädigung 10 ReferentInnen x 12 x 400 DM 48.000 DM 527 00 Dienstreisen Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit 4.000 DM 531 00 Veröffentlichungen 01 Revoltaire (4 Ausgaben) 12.000 DM 03 sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo oder Kalender) 9.000 DM 541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen 01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys etc.) 20.000 DM 02 hochschulpolitische Veranstaltungen 7.000 DM 03 sonst. Veranstaltungen 2.000 DM 04 Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.) 30.000 DM 547 00 Fremdleistungen 3.000 DM (Lohnbuchhaltung GM + etc.) 548 00 Rechtsbeistand 10.000 DM (vorrangig wegen dem stud. Kulturzentrum und 100 DM-Klage) 684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte 2.200DM für Anträge von Außen (Bernd etc.) Ein Haushaltsposten für UniDram ist nicht eingeplant, da sie ihre Mittel direkt beim Studentenwerk beantragen sollten. 685 00 Mitgliedsbeiträge 7.000 DM FZS, DAAD, BSK 686 00 Zuwendungen an Fachschaft 123.500 DM Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA ! ca. 4500 DM pro Jahr 912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum 45.350 DM __________________________________________________________________ Summe 459.350 DM

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1. und 2. Nachtragshaushalt 2001 1. Nachtragshaushalt 2001 Einnahmen 111 01 Beiträge von StudentInnen 384.000 DM WS 00/01 105.000 DM SS 01 186.000DM WS 01/02 93.000 DM Berechnungsgrundlage für die SS 2001 und WS 2001/02 sind 12400 Studierende. Die Studierendenzahl im WS 2000/2001 war noch wesentlich höher gewesen. 111 02 Semesterticketbeiträge 12.400 Studis 2.715.000 DM 111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen 20.000 DM Projektfonds Studentenwerk Uni-Jubiläum 5.000 DM Straßenfest 15.000 DM 111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds (Finanzierung nicht gesichert) 111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen 23.000 DM Mensapartys 15.000 DM Es werden Ausgaben für Mensapartys in Höhe von 10.000 DM geplant. Entsprechend ergibt sich ein Gewinn aus diesen Veranstaltungen von 5.000 DM. Unisommerfest (Straßenfest, Max Gold, Getränke) 5.000 DM Innerhalb des sogenannten Uni-Sommerfestes der Studierendenschaft finden in die-sem Jahr viele kleinere Veranstaltungen statt, inklusive eines Straßenfestes und einer Lesung von Max Gold, zur der auch Eintritt erhoben werden wird. (...auf Wunsch des Künstlers.) Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) ist geplant. Es ent-stehen jedoch keine Einnahmen. Insgesamt sollen die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen werden, da der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen ist. Sonstige Veranstaltungen 3.000 DM Darunter fallen vor allem Einnahmen aus kulturellen AStA-Veranstaltungen im Kunst-werk. 114 00 111 14 VBB-Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA 10.000 DM Da der AStA die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Semestertickets allein bewältigte, vergütet der VBB die Leistungen mit einem entsprechenden Betrag.

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125 00 Entgelte für Dienstleistungen Verleih der AStA-Anlage 100 DM 162 00 Zinseinnahmen v.a. Festgeldkontoerträge 2.000 DM Vorsichtige Kalkulation. 162 01 Zinseinnahmen Semesterticketbeiträge 4.000 DM schwer zu kalkulieren; wegen schlechter Zahlungsmoral der Uni niedrig veranschlagt 182 00 sonstige Darlehensrückflüsse 500 DM 360 01 Überschuss 2000 17.500 DM Rückflüsse von Fachschaften (Satzung der Studierendenschaft §18 (5) ) 360 00 aufgelöste Rücklage 26.700 DM Da die Zahlen von Studierenden, die ein Anrecht auf den Sozialfonds haben sollten, schlecht zu kalkulieren ist, wird dieser Betrag zur Absicherung des Sozialfonds der Rücklage entnommen. Die Mittel werden aus der Rückstellung für das Studentische Kulturzentrum entnom-men. __________________________________________________________ Summe der Einnahmen 3.198.300 DM Ausgaben 429 00 Lohnkosten Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich. (12 Monate à 8 Stunden 12 x 761,28 DM 9.200 DM Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder Januar-Mai wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM Juni u. Juli2 Besetzungen à 6 Stunden 2 x2 x 570,96 DM August-Dezember wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM 13.400 DM EDV-Betreuung Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk. Januar- März wöchentlich 10 Std. 3 x 780 DM April wöchentlich 5 Std. 1 x 390 DM April bis Dez. wöchentlich 10 Std. 9 x 854,49 DM Im April fand ein Wechsel der Administratorenstelle statt. Holger arbeitete mit einem Extra-Vertrag auf einer halben Stelle Sven in die Arbeit ein. 10.450 DM Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Ge-schäftsabläufe, Presse Lohn 11 x 1110,84 DM

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Die Stelle von Olaf wurde zum 31.12.2001 gekündigt, war auch zum 01.01.2001 aus-geschrieben, konnte jedoch erst zum 01.02.2001 neu besetzt werden. 12.250 DM Semtix-Sachbearbeitungstelle Juli-Dez. wöchentlich 6 Std. 6 x 570,96 DM 3.450 DM Aufwandsentschädigung Wahlhelfer Urabstimmung 860 DM (3 Tage x 3 Standorte x 2 Personen x 40 DM) 720 DM 7 Personen zur Auszählung a 20 DM 140 DM Bei „normalen“ Wahlen wird die Entschädigung von der Uni bezahlt. sonstiges 1.600 DM Aufwandsentschädigungen für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss ( x Rechnungsprüfungsausschuss; 5 x Wahlausschuss je a 200 DM) 511 00 Geschäftsbedarf Toner, Papier, typischer Bürobedarf 5.000 DM 512 00 Bücher, Zeitschriften aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare, Forum Wissenschaft, FAUST 4.000 DM 513 00 Post- und Fernmeldegebühren Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt. 12 x 370 DM Telefon 4200 DM 12 x 300 DM Porto (normal) 3600 DM Sonderverschickungen 7000 DM 14.800 DM 515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 10.000 DM Gelder für mögliche Reparaturen, ein neuer Layout-Rechner, Backup-Lösungen (be-sonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen Die Studierenden-schaft muss nach Inbetriebnahme des Studi-Servers dessen fehlerfreien Betrieb si-cherzustellen, nebst Datensicherheit.. 518 00 Mieten und Pachten Kopierer 12 x 520 DM 6.240 DM sonstiges 760 DM 519 00 Bauliche Unterhaltung 1.000 DM Renovierung 524 00 Zentrum für Hochschulsport 25.600 DM Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt. 525 00 Aus- und Fortbildung 1.000 DM für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder 526 00 Aufwandsentschädigung 10 ReferentInnen x 12 x 400 DM 48.000 DM

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527 00 Dienstreisen Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit 4.000 DM 531 00 Veröffentlichungen 01 Revoltaire (3 Ausgaben) 12.000 DM 02 Luzifa (2 Ausgaben) 3.000 DM 03 sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo oder Kalender) 6.000 DM 541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen 01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys, Kunstwerk etc.) 22.000 DM 02 hochschulpolitische Veranstaltungen 7.000 DM 03 sonst. Veranstaltungen (z.B Selbstverteidungskurs) 3.000 DM 04 Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.) 25.000 DM 05 Uni-Jubiläum 5.000 DM 547 00 Fremdleistungen 2.000 DM (Lohnbuchhaltung GM + etc.) 548 00 Rechtsbeistand 13.000 DM (vorrangig wegen dem Semesterticket, 100 DM-Klage u. Gorgs) 684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte 30.990 DM für Anträge von Außen (Golmer Sommerfest, Pub a la Pub etc.) 648 01 Sozialfonds Semesterticket 45.000 DM 685 00 Mitgliedsbeiträge 7.000 DM fzs, DAAD, BSK 685 01 Semesterticketbeitragszahlung an VBB 2.715.000 DM 686 00 Zuwendungen an Fachschaften 123.500 DM Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA ! ca. 4500 DM pro Jahr 863 00 Darlehen an sonstige 1.500 DM 912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum 912 02 Risikorückstellung Gorgs 5.700 DM __________________________________________________________________ Summe 3.198.300 DM

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2.Nachtragshaushalt 2001 Einnahmen 111 01 Beiträge von StudentInnen 384.000 DM WS 00/01 105.000 DM SS 01 186.000 DM WS 01/02 93.000 DM Berechnungsgrundlage für die SS 2001 und WS 2001/02 sind 12.400 Studierende. Die Studierendenzahl im WS 2000/2001 war noch wesentlich höher gewesen. 111 02 Semesterticketbeiträge 12.400 Studis 2.715.000 DM 111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltungen 21.700 DM Projektfonds Studentenwerk Uni-Jubiläum 5000 DM Straßenfest 15.000 DM 111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds 111 13 Verkaufseinnahmen bei Veranstaltungen 31.500 DM Mensapartys 18.000 DM In diesen Posten kommen auch Einnahmen aus sonstigen bisherigen Veranstaltun-gen von DM 3000, was ergibt, dass die bisherigen Einnahmen aus Mensapartys sich auf DM 15.000 belaufen. Unisommerfest (Straßenfest, Max Gold, Getränke) 9.300 DM Innerhalb des sogenannten Uni-Sommerfestes der Studierendenschaft fanden in die-sem Jahr viele kleinere Veranstaltungen statt, inklusive eines Straßenfestes und einer Lesung von Max Gold, zur der auch Eintritt erhoben werden wurde. (...auf Wunsch des Künstlers.) Die Einnahmen überstiegen die Erwartungen. Eine Beteiligung an den Uni-Feierlichkeiten (10 jähriges Jubiläum) war geplant. 2.700 DM Insgesamt wurden die Veranstaltungen in einem kleineren Stile aufgezogen , da der letzte AStA an organisatorische Grenzen gestoßen war. T-Shirt Verkauf 1.500 DM 114 00 111 14 VBB-Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des AStA 10.000 DM Da der AStA die gesamte Öffentlichkeitsarbeit des Semestertickets allein bewältigte, vergütet der VBB die Leistungen mit einem entsprechenden Betrag. 125 00 Entgelte für Dienstleistungen Verleih der AStA-Anlage 700 DM Hierein fallen auch die erbrachten Leistungen für Kopierdienste, die von Initiativen wahrgenommen wurden.

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162 00 Zinseinnahmen v.a. Festgeldkontoerträge 2.000 DM Vorsichtige Kalkulation. 162 01 Zinseinnahmen Semesterticketbeiträge 4.000 DM schwer zu kalkulieren; wegen schlechter Zahlungsmoral der Uni niedrig veranschlagt 182 00 sonstige Darlehensrückflüsse 500 DM 360 01 Überschuss 2000 17.000 DM Rückflüsse von Fachschaften (Satzung der Studierendenschaft §18 (5) ) 360 00 aufgelöste Rücklage 15.500 DM Die Mittel werden aus der Rückstellung für das Studentische Kulturzentrum entnom-men, um das Defizit des Haushaltes zu neutralisieren. __________________________________________________________ Summe der Einnahmen 3.201.900 DM Ausgaben 429 00 Lohnkosten Mit der BAföG-Beraterin besteht ein Vertrag über 8 Std. (18 DM/Std.) wöchentlich. (5 Monate à 8 Stunden 5 x 624 DM + 7 x 761,28 DM 8.500 DM Finanzbearbeitung des AStA- und Fachschaftsgelder Januar-Mai wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM Juni u. Juli 2 Besetzungen à 6 Stunden 2 x 2 x 570,96 DM August-Dezember wöchentlich 13 Stunden 5 x 1110,84 DM 13.350 DM DM 48 wurden eingespart durch 4 Stunden weniger in Anspruch genommene vergü-tete Arbeitszeit. EDV-Betreuung Internetserver mit Wohnungsbörse, Homepage, Büro-Netzwerk. Januar- März wöchentlich 10 Std. 3 x 780 DM April wöchentlich 5 Std. 1 x 390 DM April bis Sept. wöchentlich 10 Std. 6 x 854,49 DM Okt.-Dez. wöchentlich 13 Std. 3 x 1.110,84 DM Im April fand ein Wechsel der Administratorenstelle statt. Holger arbeitete mit einem Extra-Vertrag auf einer halben Stelle Sven in die Arbeit ein. 11.200 DM Geschäftsführung AStA-Büro: Terminkoordination, Geschäftsstellenbesetzung, Ge-schäftsabläufe, Presse Lohn 1 x 1110,84 DM Die Stelle von Olaf wurde zum 31.12.2001 gekündigt, war auch zum 01.01.2001 aus-geschrieben, konnte jedoch erst zum 01.02.2001 neu besetzt werden. 12.250 DM

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Semtix-Sachbearbeitungstelle Juli-Okt. wöchentlich 6 Std. 4 x 512,69 DM 3.800 DM Nov.-Dez wöchentlich 10 Std. 2 x 854,49 DM Aufwandsentschädigung Wahlhelfer Urabstimmung 800 DM (3 Tage x 3 Standorte x 2 Personen x 40 DM) 720 DM 4 Personen zur Auszählung a 20 DM 80 DM Bei „normalen“ Wahlen wird die Entschädigung von der Uni bezahlt. sonstiges 1.200 DM Aufwandsentschädigungen für Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss (2 x Rechnungsprüfungsausschuss; 4 x Wahlausschuss je a 200 DM) 511 00 Geschäftsbedarf Toner, Papier, typischer Bürobedarf 7.300 DM Dieser Titel musste erhöht werden, um trotz des bereits ausgeschöpften Budgets die reibungslose Geschäftsführung weiter gewähren zu können. 512 00 Bücher, Zeitschriften aktualisierte Gesetzestexte, Kommentare, Forum Wissenschaft, FAUST 4.000 DM 513 00 Post- und Fernmeldegebühren Ab 2001 werden die Portokosten auf die Studierendenschaft umgelegt. 12 x 370 DM Telefon 4440 DM 12 x 300 DM Porto (normal) 3600 DM Sonderverschickungen 7160 DM 15.200 DM 515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung 6.500 DM Gelder für mögliche Reparaturen, Backup-Lösungen (besonders im Bezug auf den Studi-Server, neue Programmversionen). Die Studierendenschaft muss nach Inbe-triebnahme des Studi-Servers, dessen fehlerfreien Betrieb sicherzustellen, nebst Da-tensicherheit. Eine Neuanschaffung von Bildschirmen ist derzeit nicht möglich. 518 00 Mieten und Pachten Kopierer 12 x 520 DM 7.600 DM 2 Safes 80 DM Sonstiges 1280 DM Sondermiete Kopierer 519 00 Bauliche Unterhaltung 1.000 DM Renovierung 524 00 Zentrum für Hochschulsport 24.800 DM Die Kosten sind laut neuem Vertrag mit 0,51 € pro Studi veranschlagt. 525 00 Aus- und Fortbildung 600 DM für Referenten, Mitarbeiter und Gremienmitglieder 526 00 Aufwandsentschädigung 10 ReferentInnen x 7 x 400 DM 42.200 DM ReferentInnen x 5 x 567,19 DM

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527 00 Dienstreisen Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge im Zuge der AStA-Arbeit 5.300 DM Dies musste aufgestockt werden, da das Budget schon zum 1.08.2001 zu mehr als 80% ausgegeben war. 531 00 Veröffentlichungen 21.600 DM Revoltaire (3 Ausgaben), Luzifa (1 Ausgabe), sonstige Publikationen (z.B. ErstiInfo), T-Shirts werden nun auch mit in diesen Titel einbezogen. 541 00 Aufwendungen für Veranstaltungen 01 kulturelle Veranstaltungen (Mensapartys, Kunstwerk etc.) 25.000 DM 02 hochschulpolitische Veranstaltungen 8.000 DM 03 sonst. Veranstaltungen (z.B Selbstverteidungskurs) 2.000 DM Uni-Sommerfest (Bands, Honorare, Technik etc.) 27.000 DM Uni-Jubiläum 6.700 DM 547 00 Fremdleistungen 1.000 DM (Lohnbuchhaltung GM + etc.) 548 00 Rechtsbeistand 13.000 DM (vorrangig wegen dem Semesterticket, 100 DM-Klage u. Gorgs) 684 00 Zuschüsse für Jugend- und Studierendenprojekte 30.990DM für Anträge von Außen (Golmer Sommerfest, Pub a la Pub etc.) 648 01 Sozialfonds Semesterticket 45.000 DM 685 00 Mitgliedsbeiträge 10.300 DM fzs, DAAD, BSK Die Studierendenschaft der Uni Potsdam muss nun den vollen Beitragssatz an den fZS entrichten, das heißt, 50% der Jahresgebühr von DM 1,00/Student. 685 01 Semesterticketbeitragszahlung an VBB 2.715.000 DM 686 00 Zuwendungen an Fachschaften 123.500 DM Die Fachschaften tragen ein Drittel der Stelle für Finanzen im AStA ! ca. 4500 DM pro Jahr 863 00 Darlehen an sonstige 1.500 DM 912 00 Rücklage für stud. Kulturzentrum 912 02 Risikorückstellung Gorgs 5.700 DM __________________________________________________________________ Summe 3.201.900 DM

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9. Soll-Ist-Analyse "Einnahmen und Ausgaben"

SOLL-IST-Analyse der Einnahmen der Finanzen der Studentenschaft der Universität Potsdam Einnahmen

Titel Bezeichnung Ansatz lt. HH-Plan 2001

Ansatz lt. 2. Nachtrags-HH 2001

IST lt. E/A-Bericht/Prüfung

Differenz Unter-schreitung

Differenz Über-schreitung

111 01 Beiträge von Stu-dentInnen

384.000,00 384.000,00 496.065,00 0,00 112.065,00

111 02 Semesterticket-beiträge

0,00 2.715.000,00 2.889.093,90 0,00 174.093,90

111 11 Zuschüsse Dritter für Veranstaltun-gen

3.000,00 21.700,00 22.003,00 0,00 303,00

111 12 Zuschüsse Studentenwerk zum Sozialfonds

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

111 13 Verkaufsein-nahmen bei Ver-anstaltungen

25.000,00 31.500,00 36.760,68 0,00 5.260,68

111 14/ 114 00

VBB Gelder für Öffentlichkeits-arbeit des AStA

0,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00

125 00 Entgelte Dienstleistungen

0,00 700,00 837,10 0,00 137,10

162 00 Zinseinnahmen 2.000,00 2.000,00 2.000,00 0,00 0,00162 01 Zinseinnahmen

SemTix 0,00 4.000,00 9.314,03 0,00 5.314,03

182 00 Sonstige Darle-hensrück-flüsse

0,00 500,00 500,00 0,00 0,00

360 00 aufgelöste Rückla-gen

45.350,00 15.500,00 0,00 15.500,00 0,00

360 01 Überschuss 2000 0,00 17.000,00 17.080,21 0,00 80,21

Summe der Ein-nahmen 459.350,00 3.201.900,00 3.483.653,92 15.500,00 297.253,92

Überschreitung 281.753,92

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SOLL-IST-Analyse der Ausgaben der Finanzen der Studentenschaft der Universität Potsdam Ausgaben

Titel Bezeichnung Ansatz lt. HH-Plan 2001

Ansatz lt. 2. Nachtrags-HH 2001

IST lt. E/A-Bericht/Prüfung

Differenz Unter-schreitung

Differenz Über-schreitung

429 00 Lohnkosten 49.700,00 51.100,00 51.734,28 0,00 634,28

511 00 Geschäftsbedarf 6.000,00 7.300,00 6.347,48 952,52 0,00512 00 Bücher, Zeitschriften 5.000,00 4.000,00 3.314,03 685,97 0,00513 00 Post-/Fernmelde-

gebühren 8.000,00 15.200,00 13.012,76 2.187,24 0,00

515 00 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung

10.000,00 6.500,00 0,00 6.500,00 0,00

518 00 Mieten und Pachten 7.000,00 7.600,00 7.597,79 2,21 0,00519 00 Bauliche Unterhal-

tung 1.000,00 1.000,00 0,00 1.000,00 0,00

524 00 Zentrum für Hoch-schulsport

25.600,00 24.800,00 12.352,71 12.447,29 0,00

525 00 Aus- und Fortbildung 1.000,00 600,00 464,00 136,00 0,00526 00 Aufwands-

entschädigung 48.000,00 42.200,00 42.179,67 20,33 0,00

527 00 Dienstreisen 4.000,00 5.300,00 3.702,70 1.597,30 0,00531 00 Veröffentlichungen 21.000,00 21.600,00 11.479,44 10.120,56 0,00541 00 Aufwendungen für

Veranstaltungen 59.000,00 68.700,00 75.092,11 0,00 6.392,11

547 00 Fremdleistungen 3.000,00 1.000,00 804,68 195,32 0,00548 00 Rechtsbeistand 10.000,00 13.000,00 13.672,13 0,00 672,13648 01 Sozialfonds SemTix 0,00 45.000,00 3.723,00 41.277,00 0,00684 00 Zuschüsse für Ju-

gend-und Studieren-den-projekte

25.200,00 30.990,00 25.025,14 5.964,86 0,00

685 00 Mitgliedsbeiträge 7.000,00 10.300,00 10.230,95 69,05 0,00685 01 SemTix-Zahlung an

VBB 0,00 2.715.000,00 1.993.206,60 721.793,40 0,00

686 00 Zuwendungen an Fachschaften

123.500,00 123.500,00 76.688,45 46.811,55 0,00

863 00 Darlehen an Sonsti-ge

0,00 1.500,00 1.500,00 0,00 0,00

912 02 Rücklage Studenti-sches Kulturzentrum

45.350,00 0,00 0,00 0,00 0,00

912 02 Risikorückstellung Gorgs

0,00 5.700,00 0,00 5.700,00 0,00

Summe der Ausga-ben 459.350,00 3.201.890,00 2.352.127,92 857.460,60 7.698,52

Unterschreitung 849.762,08

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10. Gewinn- und Verlustrechnung

GuV Konto Bezeichnung Betrag 2001 Betrag 2000 Veränderung in %

0220 Überschuss des Vorjahres 43.265,99 62.927,75 -31,24%8400 Verleih Anlage 150,00 100,00 50,00%8401 Entgelt für Benutzung ASTA-Kopierer, Tel. etc. 687,10 0,00 100,00%8500 Verkauf Einlass Veranstaltungen 23.184,77 11.906,86 94,72%8504 Einnahmen Uni-Sommerfest 9.299,91 13.650,39 -31,87%8505 Einnahmen Uni-Jubiläum 4.276,00 0,00 100,00%8506 VBB-Öffentlichkeitsarbeit 10.000,00 0,00 100,00%8600 Studierendenbeiträge 415.965,00 336.450,00 23,63%8601 Studierendenbeiträge Semtix 1.987.585,60 0,00 100,00%8620 Spenden/Drittmittel 2.003,00 44.975,50 -95,55%8624 Drittmittel Uni-Sommerfest 15.000,00 58.500,00 -74,36%8625 Drittmittel Uni-Jubiläum 5.000,00 0,00 100,00%8650 Zinsen 11.314,03 3.074,24 268,03%8700 Darlehensrückflüsse sonstige 500,00 0,00 100,00%

Summe Ertrag 2.528.231,40 531.584,74

0930 Einstellung Rücklage studentisches Kultur-zentrum 0,00 71.578,81 -100,00%

0931 Einstellung Rücklage Pub á la Pub 0,00 11.400,00 -100,00%4111 Lohn Organisation 13.169,24 12.650,00 4,10%4112 Lohn Finanzen 13.330,08 13.395,81 -0,49%4113 Honorar BAföG 8.448,96 10.118,25 -16,50%4114 Honorar EDV 11.189,46 9.360,00 19,55%4115 Lohn Semtix-Bearbeitung 3.596,54 0,00 100,00%4176 Wahlhelfer Urabstimmung 800,00 0,00 100,00%4179 Erstellung Web-Site 0,00 2.000,00 -100,00%4180 Sonstige Löhne/ Honorare 1.200,00 1.600,00 -25,00%4181 Löhne/Honorare Kultur 11.658,50 4.650,00 150,72%4182 Löhne/Honorare Hochschulpolitik 1.300,00 500,00 160,00%4183 Löhne/Honorare Sonstige Veranstaltungen 1.815,86 900,00 101,76%4184 Löhne/Honorare Uni-Sommerfest 11.491,22 24.644,00 -53,37%4185 Löhne/Honorare Uni-Jubiläum 2.000,00 0,00 100,00%4186 Löhne/Honorare Studi-Projekte 3.810,00 1.700,00 124,12%4187 Löhne/Honorare Fachschaften 3.081,90 4.160,00 -25,92%

4188 Löhne/Honorare Veranstaltungen Fachschaf-ten 1.248,72 300,00 316,24%

4189 Löhne/Honorare Studi-Projekte Fachschaften 3.650,00 1.000,00 265,00%4211 Miete Kultur 605,40 1.186,00 -48,95%4212 Miete Hochschulpolitik 0,00 713,40 -100,00%4213 Miete Sonstige Veranstaltungen 0,00 60,00 -100,00%

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4214 Miete Uni-Sommerfest 1.800,00 2.859,70 -37,06%4216 Miete Studi-Projekte 200,00 0,00 100,00%4217 Miete Fachschaften 488,49 1.359,00 -64,06%4219 Miete Studi-Projekte Fachschaften 2.310,59 0,00 100,00%4226 Bauliche Unterhaltung Studi-Projekte 940,78 940,79 0,00%4227 Bauliche Unterhaltung Fachschaften 214,11 103,96 105,95%4340 Zahlungen aus Semtix-Beiträgen 1.993.133,60 0,00 100,00%4341 Zahlungen aus Sozialfondbeiträgen 3.723,00 0,00 100,00%4360 Versicherungen 394,57 526,10 -25,00%4361 Versicherungen Kultur 402,50 893,70 -54,96%4364 Versicherungen Uni-Sommerfest 0,00 3.450,00 -100,00%4366 Versicherungen Studi-Projekte 163,89 445,10 -63,18%4380 Mitgliedsbeiträge 16.558,90 6.456,45 156,47%4386 Mitgliedsbeiträge Studi-Projekte 3.192,00 0,00 100,00%4391 Gestaltung Kultur 60,00 240,00 -75,00%4394 Gestaltung Uni-Sommerfest 60,00 140,00 -57,14%4395 Gestaltung Uni-Jubiläum 20,00 0,00 100,00%4610 Veröffentlichungen des AStA 11.479,44 17.530,38 -34,52%4611 Veröffentlichungen Kultur 580,00 1.578,27 -63,25%4612 Veröffentlichungen Hochschulpolitik 2.354,80 0,00 100,00%4613 Veröffentlichungen Sonstige Veranstaltungen 0,00 988,54 -100,00%4614 Veröffentlichungen Uni-Sommerfest 0,00 3.203,65 -100,00%4616 Veröffentlichungen Studi-Projekte 4.168,87 7.779,93 -46,42%4617 Veröffentlichungen Fachschaften 5.041,51 4.175,78 100,00%

4618 Veröffentlichungen Veranstaltungen Fach-schaften 380,74 0,00 100,00%

4619 Veröffentlichungen Studi-Projekte Fachschaf-ten 100,00 2.531,58 -96,05%

4670 Fahrtkosten/Teilnahmebeitrag Dienstreisen 3.702,70 5.947,96 -37,75%4671 Fahrtkosten Kultur 273,82 183,80 48,98%4672 Fahrtkosten Hochschulpolitik 671,08 344,90 94,57%4673 Fahrtkosten Sonstige Veranstaltungen 57,00 132,24 -56,90%4674 Fahrtkosten Uni-Sommerfest 75,01 1.002,65 -92,52%4676 Fahrtkosten Studi-Projekte 1.740,60 1.057,90 64,53%4677 Fahrtkosten Fachschaften 3.889,34 3.300,91 17,83%4678 Fahrtkosten Studi-Projekte Fachschaften 11.038,91 2.575,90 328,55%4680 Lohnrechnung 621,76 665,26 -6,54%4830 Geräte/Ausstattung Software AStA 6.664,49 6.720,49 -0,83%4837 Geräte Fachschaften 18.653,86 19.662,49 -5,13%4900 Aufwandsentschädigung 42.179,67 47.600,00 -11,39%4910 Porto/Telefon 13.012,76 3.970,53 227,73%4914 Porto/Telefon Uni-Sommerfest 0,00 370,52 -100,00%4916 Porto/Telefon Studi-Projekte 77,80 362,21 -78,52%4917 Porto/Telefon Fachschaften 2.040,20 1.049,64 94,37%

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4918 Porto/Telefon Veranstaltungen Fachschaften 88,00 0,00 100,00%4919 Porto/Telefon Studi-Projekte Fachschaften 66,80 19,02 251,21%4920 Fortbildungskosten 464,00 1.162,76 -60,09%4927 Fortbildung Fachschaften 0,00 559,98 -100,00%4930 Bürobedarf 5.342,90 4.032,45 32,50%4932 Bürobedarf Hochschulpolitik 6,75 0,00 100,00%4934 Bürobedarf Uni-Sommerfest 0,00 80,13 -100,00%4936 Bürobedarf Studi-Projekte 132,10 1.005,93 -86,87%4937 Bürobedarf Fachschaften 6.466,63 5.578,95 15,91%4939 Bürobedarf Studi-Projekte Fachschaften 639,49 191,90 233,24%4940 Zeitschriften/Bücher 3.314,03 1.875,67 76,69%4947 Zeitschriften/Bücher Fachschaften 9.333,64 3.945,55 136,56%4950 Rechts-und Beratungskosten 13.672,13 1.444,20 846,69%4956 Rechts-und Beratungskosten Studi-Projekte 1.298,21 0,00 100,00%4960 Mieten für Einrichtungen/Kopierer 7.597,79 6.731,76 12,86%

4966 Mieten für Einrichtungen/Kopierer Studi-Projekte 0,00 174,00 -100,00%

4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 182,92 221,65 -17,47%4977 Nebenkosten des Geldverkehrs Fachschaften 276,10 223,38 23,60%4980 Sonstige Aufwendungen 1.004,58 219,09 358,52%4981 Sonstige Aufwendungen Kultur 10.303,40 7.278,98 41,55%4982 Sonstige Aufwendungen Hochschulpolitik 2.462,48 1.355,93 81,61%

4983 Sonstige Aufwendungen/ Sonstige Veranstal-tungen 2.352,05 12,75 18347,45%

4984 Sonstige Aufwendungen Uni-Sommerfest 13.366,52 37.658,09 -64,51%4985 Sonstige Aufwendungen Uni-Jubiläum 10.981,15 0,00 100,00%4986 Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte 12.711,36 47.404,69 -73,19%4987 Sonstige Aufwendungen Fachschaften 10.397,59 27.695,45 -62,46%

4989 Sonstige Aufwendungen Studi-Projekte Fach-schaften 15.935,69 281,50 5560,99%

4990 Zentrum für Hochschulsport 26.345,27 24.941,22 5,63%4991 Darlehen an Sonstige 1.500,00 0,00 100,00%4999 Verfügungsgelder 0,00 10,00 -100,00%

Summe Aufwand 2.401.104,25 496.171,63 Ertrag abzüglich Aufwand 127.127,15 abzüglich Überschuss des VJ 43.265,99 Gewinn/Verlust aus GuV (Banana) 83.861,16

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11. Dauervorschüsse der Fachschaften

Dauervorschüsse 2001

FS Kunst an Klappenbach und Laspeyres 450,00 DMFS Biologie an Andrea Lehmann 1.300,00 DMFS Jüdische Studien an Ruth Overbeck 400,00 DMFS Musik an Ulrike Jahn/Ulrike Klieber 1.660,00 DMFS Soziologie an Julia Schwarzkopf 1.000,00 DMFS Mathe/Physik an Joachim Wesemeier 1.100,00 DMFS Anglistik/Amerikanistik an Franziska Gottschalk 184,00 DMFS Politik/Verwaltung an Nils Naber 1.900,00 DMFS Religionswissenschaften an Christin Bülow 250,00 DMFS Wirtschaftswissenschaften an Constantin Linden 1.600,00 DMFS Germanistik an Tanja Übelacker 1.500,00 DMFS Klassische Philologie an Iris Becker 400,00 DMFS Informatik an Mario Keller 750,00 DMFS Romanistik an Mariano Pineiro y Neubeck 850,00 DMFS Umweltwissenschaften 300,00 DMFS Linguistik an Kartin Skoruppa 660,00 DMFS Europäische Medienwissenschaften an Antje Pfeiffer 250,00 DMFS Philosophie an FS-Konto 200,00 DM

Summe 14.754,00 DM

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12. Budgetübernahme der Fachschaften

Fachschaft Grund-budget 2001

Gesamt-budget 2001

Budgetab-rechnung

Differenz 20%-Regel Budget-übernahme FS

Budgetüber-nahme in HH 2002 AStA

Anglistik 7.258,35 8.556,74 8.554,75 1,99 1.451,67 1,99 0,00Arbeitslehre 1.779,29 1.779,29 1.669,61 109,68 355,86 109,68 0,00Bio/Chemie 6.666,67 7.838,03 6.139,68 1.698,35 1.333,33 1.333,33 365,02Erziehung 2.794,28 3.356,27 2.512,60 843,67 558,86 558,86 284,81Europ. Medien 1.139,29 1.139,29 833,96 305,33 227,86 227,86 77,47Geoökologie 4.497,17 5.369,58 4.811,62 557,96 899,43 557,96 0,00Geowiss. 1.668,65 1.847,12 1.520,05 327,07 333,73 327,07 0,00Germanistik 11.380,87 13.097,92 10.651,97 2.445,95 2.276,17 2.276,17 169,78Geschichte 7.123,66 7.775,40 3.956,00 3.819,40 1.424,73 1.424,73 2.394,67Informatik 3.828,52 4.344,22 3.549,43 794,79 765,70 765,70 29,09Jüdische Studien 2.178,55 2.217,81 2.197,53 20,28 435,71 20,28 0,00Jura 11.736,84 13.656,86 12.367,89 1.288,97 2.347,37 1.288,97 0,00Klassische Philo-logie 1.716,75 2.057,15 1.520,70 536,45 343,35 343,35 193,10Kunst 1.966,89 2.348,36 2.407,26 -58,90 393,38 0,00 0,00Linguistik 2.832,77 3.313,58 2.919,06 394,52 566,55 394,52 0,00Mathe 5.007,07 5.911,95 1.641,84 4.270,11 1.001,41 1.001,41 3.268,70Medienwiss. 1.033,66 1.033,66 821,37 212,29 206,73 206,73 5,56Musik 2.717,32 3.285,04 2.531,93 753,11 543,46 543,46 209,65Philosophie 3.823,71 4.360,59 2.753,75 1.606,84 764,74 764,74 842,10Politik 8.085,74 9.534,66 2.560,02 6.974,64 1.617,15 1.617,15 5.357,49Psychologie 3.972,84 4.495,00 3.612,34 882,66 794,57 794,57 88,09Religion 1.384,83 1.405,96 1.212,51 193,45 276,97 193,45 0,00Romanistik 4.184,49 4.603,41 3.394,00 1.209,41 836,90 836,90 372,51Slavistik 2.260,33 2.689,56 1.206,74 1.482,82 452,07 452,07 1.030,75Sozialwiss. 3.511,04 4.099,40 1.453,58 2.645,82 702,21 702,21 1.943,61Sport 5.132,15 6.161,19 552,56 5.608,63 1.026,43 1.026,43 4.582,20Umweltwiss. 1.426,12 1.426,12 1.027,03 399,09 285,22 285,22 113,87Wirtschaftswiss. 8.581,21 10.317,80 7.065,47 3.252,33 1.716,24 1.716,24 1.536,09

gesamt 119.689,06 138.021,96 95.445,25 42.576,71 23.937,81 19.771,06 22.864,55

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13. Inventarverzeichnisse der Fachschaften

Inventarliste der Fachschaft Medienwissen-schaften Stand: 03.12.2001lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 PC 03.12.2001 775,022 Tintenstrahldrucker HP 520 31.05.2001 - Inventarliste der Fachschaft Philosophie Stand: 15.01.2002lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Stuhl 07.11.2000 Schenkung2 Stuhl 07.11.2000 Schenkung3 Tisch 07.11.2000 Schenkung4 Computer 21.12.2000 1733,645 Pinnwand 04.12.2001 11,20 Inventarliste der Fachschaft Musik Stand: Januar 2002lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten

1 Keyboard mit Ständer und No-tenaufsatz 06.11.1999 300,00

2 2 Klavierbänke 660-ZM schwarz 18.12.1999 672,00

3 3 Mikrofone Shure SM-58 LC incl. Klemmen, 20.03.2000 Tausch gg. Gitarren-

Gewindeadapter, Tasche und Kabelhalter

Verstärker im Wert von 600,00 DM4 1 Modem incl. Kabel 18.12.2000 69,00 / 12.00

5 Kondensatormikrofon AKGC 1000S 23.12.2000 449,09

6 1 CD/Kassettenrekorder 27.12.2000 299,007 1 MD-Recorder 27.12.2000 299,008 1 Kabel für MD-Recorder 27.12.2000 10,93

9 1 Stereomikrofon für MD-Recorder 27.12.2000 120,00

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Inventarliste der Fachschaft Kunst Stand: 13.01.01lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Schwarzes Ledersofa 11.11.2000 85,002 Couchtisch 11.11.2000 -3 Couch, grau 11.11.2000 50,004 Regal, grau 28.10.2000 79,985 Regal, weiß 28.10.2000 79,986 Sessel, grau 11.11.2000 25,007 Tisch, quadratisch ? -8-13 5 Holzdrehstühle ? -14 Schreibmaschine ? -15 Zeichenschrank 15.12.2000 481,40

16-17 2 Bilderrahmen, Alu, Glas, 70x100 cm ? -

18-21 4 Bilderrahmen (Wechselrah-men), Alu, Glas, 22.12.2000 526,64

60x80 cm

22-31 10 Bilderrahmen Ars Nova Bu-che, 30x40 cm 27.12.2001 301,60

32-34 3 Bilderrahmen, Alu, Glas, 60x80 cm 11.11.2001 -

35 Pcmcia (Karte für BNC) 06.12.2001 -36-37 Computer und Drucker 01.11.2001 500,00

38-45 8 Bilderrahmen Ars Nova Buche, 50x70 cm 27.10.2001 413,89

Inventarliste der Fachschaft Linguistik Stand: 15.01.2002lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Bindemaschine 1997 Inventarliste der Fachschaft Mathe/Physik Stand: 04.01.2002lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten1 Linux Rechner 1995 1500,002 Win 95 Rechner Nov 97 Schenkung3 Sun-Rechner Okt 99 Schenkung4 Drucker Dez 97 599,005 Scanner Dez 97 429,006 Monitor Dez 99 399,007 Monitor Dez 99 399,008 Sofa Feb 00 Schenkung9 Sofa 16.08.2001 259,0010 6 Klappstühle à 29,50 DM 21.08.2001 177,0011 Deckenfluter 01.08.2001 29,95

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Inventarliste der Fachschaft Informatik Stand: 24.04.02lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten in Euro1 Workstation 1529,052 Server 685,563 Monitor 293,484 Switch 76,185 Sofa 199 Inventarliste der Fachschaft Jüdische Stu-dien Stand:11.01.02lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten in Euro1 Drucker 2 1 Tisch + 3 Stühle Inventarliste der Fachschaft Geschichte Stand: 4.5.2002 lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten1 Ikea Holzregal vor 2001 2 3 Sessel vor 2001 3 1 Sofa vor 2001 4 2 Tische vor 2001 5 1 Sommerpavillon vor 2001 6 6 Stühle vor 2001 7 2 Campingliegen vor 2001 8 2 Drahtregale vor 2001 9 2 Plastikeimer vor 2001 10 Monitor vor 2001 11 Maus vor 2001 12 1 Paar Lautsprecher vor 2001 13 Tastatur vor 2001 14 Rechner vor 2001 15 Drucker vor 2001

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Inventarliste der Fachschaft Slawistik Stand: 25.1.2002 lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten1 PC 4/86

2 Bildschirm 15 Zoll: Philips Brillian-ce 1520

3 Drucker: HP DeskJet 500 4 Kühlschrank 5 Wasserkocher 6 Kaffeemaschine 7 Computertisch 8 Schreibtisch 9 Tisch 10 4 Sessel 11 Couch 12 4 Stühle 13 1 Wandtafel 14 2 Regale 15 Geschirr Inventarliste der Fachschaft Jura Stand: 03.01.01lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten1 Computer P III Dez 01 1959,412 Tisch Ikea 1994 8003 Sofa 1997 6004 Computer 1996 20005 Monitor 1998 5006 Laserdrucker 1999 11007 Schreibmaschine 1996 3008 Fax/Tel/AB 1999 7009 Bilderrahmen 1999 2 x 200

zusätzlich haben wir gefunden: einen Scanner, 1 zusätzlichen Bilderrahmen, eine Bosch-Kaffeemaschine, einen Staubsau-ger, 3 Regale,

Inventarliste der Fachschaft Klassische Philologie Stand:lfd. Nummer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten in DM1 Magnettafel 1452 Sofa 1503 Wasserkocher 4 Briefkasten

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Inventarliste der Fachschaft Politik Stand: 31.12.01 lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Fax 03.12.1997 736,992 Flipchart 04.12.1997 227,2

lt. persönlicher Prüfung und Besprechung mit Finanzreferenten der FS Ronny Bereczki sind keine weiteren WG vorhanden. Die WG im FS- Raum gehörten den FS Sozial-wissenschaft und WiWi.

Inventarliste der Fachschaft Psychologie Stand: 31.12.01 lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Kaffeetisch 30.11.2001 48,92 Sofa(2 Stück) 30.11.2001 700,183 Sitzhocker (2 Stück) 30.11.2001 113,444 Arbeitstisch 30.11.2001 297,295 Schrank 30.11.2001 517,51

Des Weiteren befanden sich im FS-Raum: ein uraltes Regal, sowie ein alter Schreibtisch. Diese Gegenstände waren nicht verzeichnet. Anschaffungsdatum und Betrag sind uns nicht bekannt.

Inventarliste der Fachschaft: Romanistik Stand: 03.01.2002 lfd. Num-mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten

1 Mini-Stereoanlage 13.11.1999 159,99 DM2 PC (12,7 GB; 64 MB) 15.12.1999 1.499,00 DM3 Monitor 17" 15.12.1999 387,02 DM

4 Espressomaschine; NP: 299,95 DM 17.10.2000 0,00 DM

5 Kühlschrank (130 l) 13.11.2000 150,00 DM

6 PC (40 MB; 64 MB), inkl. Epson Stylos 680, AGFA Snapscan e20, CD-Brenner, Monitor 17"

27.12.2000 2.700,00 DM

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Inventarliste der Fachschaft Germanistik Stand: 15.01.2002lfd. Num-

mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Monitor Apr 00 2 Computer Apr 00 3 Drucker 2001 4 4 Bücherregale AB 5 2 Tische AB 6 Kaffeeautomat 30.01.2000 29,--7 Wasserkocher AB 8 2 Sessel Spende 9 Sofa Spende 10 Bürostuhl Spende 11 4 Stühle AB 12 Papierschneider Dez 01 129,--13 Kassenrechner Dez 01 80,--

14 Computer/ Monitor/ Drucker

Leihgabe FSR Jüdische Studien per 01.01.2002 abgeschrieben und an FSR Jüd. Studien über-tragen

Inventarliste der Fachschaft Philologie Stand:15.01.02 lfd. Num-

mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten 1 Stuhl 07.11.2000 geschenkt2 Stuhl 07.11.2000 geschenkt3 Tisch 07.11.2000 geschenkt4 Computer 21.12.2000 1.733,64 DM5 Schere 04.12.2001 3,63 DM6 Pinwand 04.12.2001 11,20 DM

Inventarliste der Fachschaft Anglistik/ Amerikanistik Stand: 23.05.2002 lfd. Num-

mer Gegenstand Zugangsdatum Anschaffungskosten

1 Highscreen-PC (incl. Bildschirm, tastatur, Maus)

2 Drucker ( HP DeskJet 500, ka-putt)

3 Fernseher (Panasonic TX-28MD3C Quintrix)

4 Videorecorder (Saba VCR 6020) 5 Videowagen 6 Schlüsselkasten 7 4 Klappstühle 8 Wasserkocher 9 Binder

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14. Bücherverzeichnisse der Fachschaften

Bücherliste der Fachschaft Informatik Stand: 24.04.02 lfd. Num-mer Autor Titel Zugangsdatum

Anschaffungs-kosten

1 Duden Informatik 2 Unix System 3 Programmieren mit Perl Modulen 4 Effektives Programmieren mit Perl 5 5 Linux in a Nutshell Bücherliste der Fachschaft Jüdische Studien Stand: 09.01.02 lfd. Num-mer Titel Zugangsdatum

Anschaffungs-kosten

Autor 1 Gallischer Krieg 2000 2 griechische Grammatik 2000 3 Liederkunst 2000 4 Liebesgeschichte 2000 5 Aeneis 2000 6 lateinische Grammatik 2000 7 lateinisch-deutsches Lexikon 2000 8 Metamorphosen 2000 9 Lehrbuch/Lateinbuch 2 mal 2001 10 Leben des Cäsaren 2001 11 dt./ lat. Wörterbuch 2001 12 griech. Wörterbuch 2001 Bücherliste der Fachschaft Jura Stand: 10.05.01 lfd. Num-mer Titel Zugangsdatum

Anschaffungs-kosten

Autor 1 Kindhäuser Strafrecht allg. Teil 1998 02 Schluchter Strafrecht AT in aller Kürze 1998 03 Duden-Die deutsche Rechtschreibung 1993 404 Duden-Rechtschreibung 1993 405 Gabler/MLP Berufs- und Karriereplaner 1999 06 Microsoft Windows 3.1 1991 87 Microsoft Word for Windows 1991 8

8 DAAD-Studium, Forschung und Lehre im Ausland 0

9 Das-MS-Word 5.0-Buch 1990 79

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Bücherliste der Fachschaft Mathe/Physik Stand: 04.01.2002 lfd. Num-mer Autor Titel Zugangsdatum

Anschaffungs-kosten

1 Riemaunien Geometry 18.12.2001 99,002 Per Anhalter durch die Galaxis 14.12.2001 39,12 Bücherliste der Fachschaft Psy-chologie lfd. Num-mer Autor Gegenstand Zugangsdatum

Anschaffungs-kosten

1 Statistik aus Trier (2 Stück) 34,42 Video 03.07.2001 16,473 Statistik aus Trier II (2 Stück) 15.06.2001 34,44

Weitere Bücher sind im Prüfungsbe-richt 2000 aufgeführt. Eine vollständige Prüfung war nicht möglich da einige Bücher verliehen waren.

Bücherliste der Fachschaft: Ro-manistik Stand: 03.01.2002

lfd. Nummer Autor/ Verlag/ Hrsg. Titel Zugangsdatum Anschaffungs-kosten

1 Wörterbuch frz. einsprachig, "Le Petit Robert", Paris 1993 Mai 2000 0,00 DM

2 Giesberg, Dagmar Studium, Praktikum und Jobs in Frankreich, Bonn 2000 06.02.2001 29,80 DM

3 DAAD Studium, Forschung und Lehre im Ausland 2001/ 2002, Bonn 2000 2001 0,00 DM

4 José Antonio Ubierna y Eusa Problemas de la vida nacional 1997 0,00 DM

5 Klett Verlag Pons Wörterbuch deutsch - spanisch 2001 49,80 DM

6 Französisch-Lehrbücher

à bientôt (1); échanges (1); D´accord (6) 1997 0,00 DM

7 ca. 100 spanische Bücher 1997 0,00 DM

8 ca. 100 französi-sche Zeitschriften

unter anderem: "Les cahiers pédagogiques" "Cahiers francais" "Futuribles" "La documentation francaise"

1993 - 1998 0,00 DM

Videoliste der Fachschaft Anglistik/Amerikanistik Stand: 23.05.2002

lfd. Nummer Video Zugangsdatum Anschaffungskos-ten

1 Men In Black

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2 Pulp Fiction 3 Interview with the Vampire 4 The Outsiders 5 Brassed off 6 Hamlet 7 Seven 8 Emma 9 Sense and Sensibility

10 The Full Monty 11 Mary Shelley`s Frankenstein 12 The Addams Family 13 The English Patient 14 Othello 15 Con Air 16 Independence Day 17 Titanic 18 Face/ Off 19 The X-Files Movie 20 Prospero`s Books 21 The Scarlett Letter 22 Seven Years in Tibet 23 Shallow Grave 24 Trainspotting 25 A Life Less Ordinary 26 The Wings of the Dove 27 Great Expectations 28 The Truman Show 29 Elizabeth 30 There`s something about Mary 31 Armageddon 32 Austin Powers 33 Star Trek IV - The Undicovered Country 34 James Bond 007 - Golden Eye 35 The Acid House 36 The Beatles - Yellow Submarine 37 Saving Private Ryan 38 Tess 39 Casablanca 40 Breakfast at Tiffany's 41 The Crucible 42 An Ideal Husband 43 East of Eden / Rebel Without a Cause 44 Rosencrantz & Guildenstern are Dead 45 Macbeth 46 The Birds 47 Gone with the Wind 48 Richard III 49 Lord of the Flies 50 The Grapes of Wrath 51 Much Ado About Nothing 52 The Importance of Being Earnest

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Bücherliste der Fachschaft Philosophie Stand: 10.01.02

lfd. Nummer Autor Titel Zugangsdatum Anschaffungskos-

ten 1 Ortloff HB der Literatur d. Geschichte der 54,00 DM

2 Answald / Kert-scher Herausforderung der angewandten 48,00 DM

3 Pauen / Stephan Phänomenales Bewußtsein - Rück- 88,00 DM4 Piecha Begründbarkeit ästholischer Wert- 78,00 DM5 Kettner / Pape Indexikalität und sprachlicher Welt- 78,00 DM6 Lauth / Sareiter Wissenschaftliche Erkenntnis 48,50 DM

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14. Umbuchungsliste

per Konto an Konto Betrag in DM Auswirkungen

Semesterbeiträge 8600 PRAP 990 92.655,00 Die Erträge aus Semes-tergebühren sinken.

ZfH 4990 Verbindlichkeiten 1600 13.992,56 Die Aufwendungen aus Hochschulsport steigen um 13.992,56 DM.

MBS 1200 Sonstiger Aufwand Fachschaften

4987 100,00 Stornobuchung, damit BuFü= Kontoauszug; bei Kostenstelle FS Ge-schichte 100 DM weni-ger

Forderungen AStA 1400 Zahlung aus SemTix 4340 73,00 Forderungen des AStA steigen, Aufwand sinkt.

Kostenstelle Uni 1300 Bürobedarf 4930 340,30 Stornobuchung Bürobedarf 4930 Kostenstelle Uni 1300 34,03 Richtige Buchung ergibt,

dass weniger Aufwand bei Bürobedarf des AStA

MBS 1200 Nebenkosten des Geldverkehrs

4970 41,23 Stornobuchung

Nebenkosten des Geldverkehrs Fach-schaften

4977 MBS 1200 41,23 Richtige Buchung ergibt Aufwand zu Lasten der Fachschaften statt des AStA; Kostenstelle der FS Philosophie anspre-chen

182,29 Buchung auf Kostenstel-le FS Geschichte muss noch erfolgen; Buchung an sich schon erledigt und korrekt

Fahrtkosten Studipro-jekte

4676 Kasse 1000 0,02 Nachbuchung zu Beleg 8045 ergibt minimal hö-heren Aufwand für Stu-diprojekte

Verbindlichkeiten gg FS

1607 Lohnabrechnung 4189 100,00 Storno einer Doppelbu-chung; Aufwand der Fachschaften verringert sich um 100 DM

Mitgliedsbeiträge 4380 Verbindlichkeiten ggü fZS

1600 12.655,90 fZS

Verbindlichkeiten ggü ZFS

1600 Bank 1200 6.327,95 bereits erfolgt

Verbindlichkeiten 1600 Lohnrechnung 4680 50,00 Storno der falschen Bu-chung

Lohnrechnung 4680 Verbindlichkeiten 1600 58,00 Einbuchung des richti-gen Betrages erhöht die Verbindlichkeiten

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MBS 1200 Miete Studiprojekte 4216 100,00 Storno wegen falscher Zuordnung

Miete Fachschaften SP 4219 MBS 1200 100,00 Aufwand verschiebt sich von Studiprojekten nach Fachschaften (Philoso-phie)

MBS 1200 Nebenkosten des Geldverkehrs

4970 23,24 Storno wegen falscher Zuordnung

Nebenkosten des Geldverkehrs Fach-schaften

4977 MBS 1200 23,24 Aufwand geht zu Lasten von Fachschaften (Phi-losophie)

jüdische Studien nur auf der Kosten-stelle buchen: statt Aufwand als Einnah-me buchen!!!

300 DM Stor-no/ 300 DM

als Einnahme

Aufwand der FS jüdische Studien sinkt um 600 DM.

Weitere

SemTix 8601 sonstige Verbindlich-keiten

1600 901.508,30 Erhalten: 2.889.093,90 DM Bezahlt: 1.987.585,60 DM Grund-lage: 13.192 Studenten (Zahl nicht unwahr-scheinlich) Einnahmen aus SemTix sinken

Forderungen 1400 Semesterbeiträge 8600 12.555,00 Aufgrund von Studieren-denzahl von Dezember (14.028)

Kostenstelle Uni 1300 BGA FS 417 187,97 Stornobuchung BGA FS 417 Kostenstelle Uni 1300 184,97 Richtige Buchung Sonstiger Aufwand K 4981 Kasse 1000 29,00 Nachbuchung zu Beleg

8143 Zusätzlich muss noch die BGA in den Auf-wand gebucht werden

Geräte Ausstattung Software AStA

4830 EDV-Software 27 1.709,75

Geräte Ausstattung Software AStA

4830 BGA 410 4.954,74

Sonstige Aufwendun-gen Studi-Projekte

4986 BGA SP 416 3.410,47

Geräte Fachschaften 4837 BGA FS 417 18.653,86